Mindener Erklärung
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Mindener Erklärung
Mindener Erklärung der Weser-Anrainer-Kommunen der GRÜNEN und des Umweltpolitischen Sprechers der Grünen Landtagsfraktion, Hans Christian Markert, MdL I. Gewässerschutz in Werra und Weser stärken – Beschlüsse des Runden Tisch umsetzen Seit Jahrzehnten führt die Einleitung salzhaltiger Abwässer zu einer starken Versalzung von Werra und Weser. Vor allem das Unternehmen K+S AG trägt derzeit mit seinen Einleitungen zu der hohen Salzbelastung der beiden Flüsse bei. Die Salzbelastung hat in beiden Flussläufen negative Auswirkungen auf Fauna und Flora. Dennoch plant das Unternehmen K+S AG seit Jahren weiterhin die salzhaltigen Abwässer langfristige über Werra und Weser zu entsorgen. Diese Pläne stießen bei den Anrainern, verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen und in den Landtagen der betroffenen Bundesländer auf Ablehnung und Widerstand. Aus diesem Grund wurde im März 2008 unter Federführung der Länder Thüringen und Hessen gemeinsam mit der K+S AG ein Runder Tisch ins Leben gerufen. Teilnehmer sind Vertreterinnen und Vertreter von Anrainerkommunen, Umwelt- und Fischereiverbänden, Bürgerinitiativen, Gewerkschaften, Industrie- und Handelskammer sowie des Unternehmens K+S Kali, der Bundesländer Thüringen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen und des Bundesumweltministeriums. Die Beteiligten sollten gemeinsam mit dem Unternehmen K+S AG Vorschläge erarbeiten, um die mit der Kaliproduktion verbundenen ökologischen, ökonomischen und sozialen Belange in Einklang zu bringen. Der Landtag Nordrhein-Westfalen unterstützte die Einrichtung des Runden Tisches und der damit vorgegebene Verfahrensweg mit den gemeinsamen Anträgen "Versalzung von Weser und Werra nachhaltig verringern" sowie „Das Problem Weser-WerraVersalzung im Einvernehmen lösen - Gewässerschutz an der Weser ist eine gemeinsame Aufgabe“. Der Runde Tisch hat im Februar 2010 Empfehlungen verabschiedet, die eine Sicherung der Arbeitsplätze und der Kaliproduktion anstreben und zugleich die Verbesserung der Umweltsituation herbeiführen sollen. Das Unternehmen K+S AG hat nun im August 2010 beim Regierungspräsidium Kassel eine 63 Kilometer lange Pipeline von Neuhof nach Philippsthal an der Werra und zugleich die Erlaubnis zur dauerhaften Einleitung von Salzlauge in die Werra beantragt. Über die Pipeline sollen zukünftig mehr als 7 Mio. Tonnen Salzlauge pro Jahr dauerhaft in den Fluss gepumpt werden. Bislang fahren täglich bis zu 200 Lastkraftwagen an die Werra und kippen das Salz in das Flusswasser. Das von der K+S AG beantragte neue Verfahren gefährdet die Ergebnisse des Runden Tisches und schreibt die negative Situation der Salzeinleitung perspektivlos weiter. Es gibt keinerlei Hinweise der K+S AG, dass Empfehlungen des Runden Tisches übernommen und umgesetzt werden. II. Daher bekräftigen wir: 1. mit Blick auf die neuerlichen Genehmigungsanträge der Fa. K+S AG bitten wir die Landesregierung NRW, bei der Hessischen Landesregierung gegen die Genehmigung zu intervenieren; 2. wir bitten die Landesregierung NRW sich im Sinne der Empfehlungen des Runden Tisches „Gewässerschutz Werra/Weser und Kaliproduktion“ vom 9. Februar 2010 insbesondere für folgende Maßnahmen und Verfahrensschritte einzusetzen: • • • • die Vermeidung von Salzabfall vor Ort durch Nutzung aller technischen Möglichkeiten zur besseren Ausnutzung der Wertstoffe die Salzabfallverwertung durch Versatzbergbau und Stopp des Verfahrens zur Verpressung der Salzabwässer in den Untergrund schnellstmögliche Realisierung einer Pipeline zur Nordsee für die verbleibenden Salzabfälle auf Kosten der Fa. K+S Kali unter Sicherstellung des Schutzes des Nationalparkes Wattenmeer und einer schnellen Verdünnung der Salzabwässer zügige Absenkung der Grenzwerte für die zwischenzeitliche Einleitung in die Werra und Weser auf ein ökologisch verträgliches Niveau; 3. wir bitten die Landesregierung NRW die Einberufung einer Weser-Ministerkonferenz zu beantragen, um auf der Basis des durch den Runden Tisch erarbeiteten Strategieund Maßnahmenpakets eine einvernehmliche Lösung des Salzproblems zu beschließen, die auch die berechtigten Interessen der Unterlieger berücksichtigt. Im September 2010