Hans Schultke
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Hans Schultke
Herbstveranstaltung 2014 Neues aus der Welt der Normen Bedeutung der Normen: Sind sie anerkannte Regeln der Technik? Bestandsschutz oder Anpassungspflicht: Was muss man und was muss man nicht anpassen Fundamenterder und Potentialausgleich: Die Notwendigkeit des Ringerders Neues aus DIN 18015 „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden“ Änderungen in Teil 1: Planungsgrundlagen Der neue Teil 5: Luftdichte und wärmebrückenfreie Elektroinstallation Referent: Hans Schultke, HEA Fachausschuss Elektroinstallation und Gebäudesystemtechnik 1 Neues aus der Welt der Normen Bedeutung der Normen: Sind sie anerkannte Regeln der Technik? Bestandsschutz oder Anpassungspflicht: Was muss man und was muss man nicht anpassen Fundamenterder und Potentialausgleich: Die Notwendigkeit des Ringerders Neues aus DIN 18015 „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden“ Änderungen in Teil 1: Planungsgrundlagen Der neue Teil 5: Luftdichte und wärmebrückenfreie Elektroinstallation Hans Schultke, Bad Abbach 2 Bedeutung der Normen Wo finde ich Hinweise auf allgemein anerkannte Regeln der Technik Strafgesetzbuch StGB § 319 (früher § 323) Baugefährdung (1) Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues oder des Abbruchs eines Bauwerks gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Vorhabens, technische Einrichtungen in ein Bauwerk einzubauen oder eingebaute Einrichtungen dieser Art zu ändern, gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet. (3) Wer die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Hans Schultke, Bad Abbach 3 Bedeutung der Normen Rechtliche Bedeutung von Normen Vermutungswirkung der VDE-Bestimmungen Energiewirtschaftsgesetz EnWG § 49 Anforderungen an Energieanlagen (1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu beachten. (2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Elektrizität die technischen Regeln des VDE, Gas die technischen Regeln der DVGW eingehalten worden sind. Hans Schultke, Bad Abbach 4 Bedeutung der Normen Rechtliche Bedeutung von Normen Vermutungswirkung der VDE-Bestimmungen Niederspannungsanschlussverordnung – NAV § 13 Elektrische Anlage (1) Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Instandhaltung der elektrischen Anlage hinter der Hausanschlusssicherung (Anlage) ist der Anschlussnehmer gegenüber dem Netzbetreiber verantwortlich. Satz 1 gilt nicht für die Messeinrichtungen, die nicht im Eigentum des Anschlussnehmers stehen. Hat der Anschlussnehmer die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten vermietet oder sonst zur Benutzung überlassen, so bleibt er verantwortlich. Hans Schultke, Bad Abbach 5 Bedeutung der Normen Rechtliche Bedeutung von Normen Vermutungswirkung der VDE-Bestimmungen Niederspannungsanschlussverordnung – NAV § 13 Elektrische Anlage (Fortsetzung) (2) Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden. …… Die Arbeiten dürfen außer durch den Netzbetreiber nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen durchgeführt werden; ……. Hans Schultke, Bad Abbach 6 Bedeutung der Normen Rechtliche Bedeutung von Normen Vermutungswirkung der VDE-Bestimmungen Niederspannungsanschlussverordnung – NAV § 13 Elektrische Anlage (Fortsetzung) (2) …... Es dürfen nur Materialien und Geräte verwendet werden, die entsprechend § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik hergestellt sind. Die Einhaltung der Voraussetzungen … wird vermutet, wenn das Zeichen einer akkreditierten Stelle, insbesondere das VDE-Zeichen, GS-Zeichen oder CE-Zeichen, vorhanden ist. Der Netzbetreiber ist berechtigt, die Ausführung der Arbeiten zu überwachen. Hans Schultke, Bad Abbach 7 Bedeutung der Normen Rechtliche Bedeutung von Normen DIN EN 45020:2007-03 Normung und damit zusammenhängende Tätigkeiten - Allgemeine Begriffe Anerkannte Regel der Technik technische Festlegung, die von einer Mehrheit repräsentativer Fachleute als Wiedergabe des Standes der Technik angesehen wird ANMERKUNG Ein normatives Dokument zu einem technischen Gegenstand wird zum Zeitpunkt seiner Annahme als der Ausdruck einer anerkannten Regel der Technik anzusehen sein, wenn es in Zusammenarbeit der betroffenen Interessen durch Umfrage- und Konsensverfahren erzielt wurde. Hans Schultke, Bad Abbach 8 Bedeutung der Normen Rechtliche Bedeutung von Normen DIN EN 45020:2007-03 Normung und damit zusammenhängende Tätigkeiten - Allgemeine Begriffe Stand der Technik entwickeltes Stadium der technischen Möglichkeiten zu einem bestimmten Zeitpunkt, soweit Produkte, Prozesse und Dienstleistungen betroffen sind, basierend auf entsprechenden gesicherten Erkenntnissen von Wissenschaft, Technik und Erfahrung Hans Schultke, Bad Abbach 9 Bedeutung der Normen Rechtliche Bedeutung von Normen DIN-Normen (des NABau) Auszug aus dem Leitfaden des DIN „Empfehlungen für die Normungsarbeit im Bauwesen“ DIN Normen entsprechen nach der Rechtsprechung in der Regel den anerkannten Regeln der Technik und beanspruchen in diesem Zusammenhang besondere Beachtung. Normen haben zivilrechtlich den Zweck der Haftungsentlastung und öffentlichrechtlich den Zweck der Erfüllung behördlicher Anforderungen. Es ist zu berücksichtigen, dass die DIN-Normen durch Weiterentwicklung der Technik oder „Veralterung“ der Norm hinter den anerkannten Regeln der Technik zurückbleiben können. Um diesem entgegenzuwirken, sind sie stets zu aktualisieren, d. h., dem fortschreitenden Stand der Technik anzupassen. Normung ist Abbildung des Stands der Technik und nicht des Stands der Wissenschaft. Es wird daher das Ziel verfolgt, Normen als anerkannte Regeln der Technik zu etablieren. Hans Schultke, Bad Abbach 10 Bedeutung der Normen Urteil zur Einhaltung von DIN Normen Das OLG Saarbrücken musste in der Frage entscheiden, ob bei einem BGB-Vertrag die technischen Normen auch ohne ausdrückliche Vereinbarung Gültigkeit hätten und beachtet werden müssten. Während im VOB-Vertrag die Normen stets Vertragsbestandteil und einzuhalten sind (VOB/C), ist eine solche Regelung im BGB nicht enthalten. Dennoch, so das Gericht, seien sie auch im BGB-Vertrag ohne weiteres Bestandteil, da sie allgemeingültig seien. Allgemeingültig seien sie, weil sie der gewerblichen Verkehrssitte entsprechen. Eine Abweichung hiervon sei zwar möglich, aber entweder in einer individuellen Vereinbarung, oder aber im Rahmen von vorgegebenen Vertragsbedingungen. Im letzteren Fall aber sei die Vertragsbedingung nach den Regeln über die Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen nach §§305ff. BGB zu prüfen. (OLG Saarbrücken 7U 326/99-80 vom 27.06.2000) Hans Schultke, Bad Abbach 11 Bedeutung der Normen Neben den DIN VDE Normen der Gruppe 0100 und Gruppe 0800 und …. gelten u.a. folgende DIN Normen: DIN 5035 Beleuchtung mit künstlichem Licht DIN 18012 Hausanschlussräume DIN 18013 Nischen für Zählerplätze DIN 18015 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden DIN 18022 Küchen, Bäder und WC‘s im Wohnungsbau Hans Schultke, Bad Abbach 12 Neues aus der Welt der Normen Bedeutung der Normen: Sind sie anerkannte Regeln der Technik? Bestandsschutz oder Anpassungspflicht: Was muss man und was muss man nicht anpassen Fundamenterder und Potentialausgleich: Die Notwendigkeit des Ringerders Neues aus DIN 18015 „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden“ Änderungen in Teil 1: Planungsgrundlagen Der neue Teil 5: Luftdichte und wärmebrückenfreie Elektroinstallation Hans Schultke, Bad Abbach 13 Bestandsschutz oder Anpassungspflicht Gebäudebestand in Deutschland Wohnheinheiten in Gebäuden mit Wohnraum nach dem Baujahr * in 1 000 2011 Gegenstand der Nachweisung Wohneinheiten insgesamt davon errichtet von ... bis ... bis 1900 1901 - 1918 1919 - 1948 1949 - 1978 1979 - 1986 1987 - 1990 1991 - 2000 2001 - 2011 * Ohne Wohnheime Wohngebäude 2011 in Tausend in Tausend Deutschland Deutschland 40 325 18 204 3 267 2 629 4 970 18 094 4 189 1 236 4 003 1 937 10,6 Mio. Wohnungen älter als 40 Jahre Quelle: Statistisches Bundesamt Hans Schultke, Bad Abbach 14 Bestandsschutz oder Anpassungspflicht Suche nach „Bestandsschutz“ kein Ergebnis Hans Schultke, Bad Abbach 15 Bestandsschutz oder Anpassungspflicht Was ist Bestandsschutz? Bestandsschutz im Baurecht Bestandsschutz entsteht, wenn die entsprechende bauliche Anlage zum Zeitpunkt ihrer Errichtung bzw. Nutzungsaufnahme bauaufsichtlich genehmigt (= formelle Legalität) wurde und/oder während eines längeren Zeitraumes mit dem materiellen Recht übereinstimmte (= frühere materielle Legalität). Hans Schultke, Bad Abbach 16 Bestandsschutz oder Anpassungspflicht „Bestandsschutz“ elektrischer Anlagen Elektrische Anlagen oder Betriebsmittel müssen nicht angepasst werden, wenn diese den zum Zeitpunkt ihres Errichtens oder Herstellens gültigen DIN VDENormen oder TGL`s entsprochen haben und noch entsprechen; eine Anpassung an den aktuellen Stand der Technik in Folgenormen oder anderen Regelwerke nicht gefordert werden; Die zum Zeitpunkt der Errichtung bestehenden Betriebs- und Umgebungsbedingungen weiterhin bestehen. keine Mängel bestehen, die eine Gefahr für Leib und Leben sowie für Sachen sind. Im Zweifelsfall gilt: Anpassung geht vor Bestandsschutz. Hans Schultke, Bad Abbach 17 Bestandsschutz oder Anpassungspflicht Hans Schultke, Bad Abbach 18 Bestandsschutz oder Anpassungspflicht Hans Schultke, Bad Abbach 19 Bestandsschutz oder Anpassungspflicht Hans Schultke, Bad Abbach 20 Bestandsschutz oder Anpassungspflicht Quelle: Elektro+ Hans Schultke, Bad Abbach 21 Bestandsschutz oder Anpassungspflicht Quelle: Elektro+ Quelle: Hager Hans Schultke, Bad Abbach 22 Bestandsschutz oder Anpassungspflicht Anpassungsforderungen der DKE Entscheidung des Komitees 221 im DIN und VDE zur Anpassung bestehender Anlagen in den neuen Bundesländern und im Ostteil Berlins für: Hausinstallationen in Räumen mit isolierendem Fußboden Steckvorrichtungen nach DIN VDE 0620, Bauart nach DIN 49450 und DIN 4945 (ovale Kragensteckvorrichtungen) Adapter für ovale Kragensteckvorrichtungen an CEE-Rundsteckvorrichtungen Vorführstände für Leuchten Überdachte Schwimmbecken und Schwimmanlagen im Freien Saunas Caravans, Bote und Jachten sowie ihre Stromversorgung auf Campingplätzen bzw. an Liegeplätzen Standorte, die für das Aufstellen von Fliegenden Bauten, Wagen und Wohnwagen nach Schaustellerart vorgesehen sind Wasserrohrnetze als Erder, Erdungsleiter oder Schutzleiter DIN-Mitteilungen Jahrg. 71, 1992; etz Band 113 (1992); Beiblatt 2 zu DIN VDE 0100 Anhang C: Mai 2001 Hans Schultke, Bad Abbach 23 Bestandsschutz oder Anpassungspflicht Anpassen aufgrund von geänderten Nutzungs- oder Betriebsbedingungen Bei der Erweiterungen der elektrische Anlage für die Nutzung von zusätzlichen Elektrohaushaltsgroßgeräten, z.B. Waschmaschine, Wäschetrockner, Kochmulde, Backofen, Wärmepumpen müssen geeignete Stromkreise zusätzlich installiert werden. Quelle: HEA Hans Schultke, Bad Abbach 24 Bestandsschutz oder Anpassungspflicht Anpassen aufgrund von geänderten Nutzungs- oder Betriebsbedingungen Beispiele: elektrische Jalousieantriebe und -steuerungen, Systeme, die das altersgerechte oder behindertengerechte Wohnen unterstützen, andere Nutzung: aus einem Kinderzimmer wird ein Arbeitszimmer, Andere Nutzung: aus Wohnung wird Büro o.ä. Hans Schultke, Bad Abbach 25 Bestandsschutz oder Anpassungspflicht www.elektro-plus.com Hans Schultke, Bad Abbach 26 Neues aus der Welt der Normen Bedeutung der Normen: Sind sie anerkannte Regeln der Technik? Bestandsschutz oder Anpassungspflicht: Was muss man und was muss man nicht anpassen Fundamenterder und Potentialausgleich: Die Notwendigkeit des Ringerders Neues aus DIN 18015 „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden“ Änderungen in Teil 1: Planungsgrundlagen Der neue Teil 5: Luftdichte und wärmebrückenfreie Elektroinstallation Hans Schultke, Bad Abbach 27 Fundamenterder und Potentialausgleich Hans Schultke, Bad Abbach 28 Fundamenterder und Potentialausgleich Fundamente mit erhöhtem Erdübergangswiderstand Fundamenterder / Ringerder Ein Ringerder ist zu installieren, wenn die notwendige Erdfühligkeit des Erders im Fundament nicht gegeben, z. B. durch die Verwendung von: wasserundurchlässigen Beton nach DIN EN 206 und DIN 1045-2 (weiße Wanne), Bitumenabdichtungen (schwarze Wanne) z. B. Bitumenbahnen, kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung (KMB), schlagzähen Kunststoffbahnen; Wärmedämmung (Perimeterdämmung) auf der Unterseite und Seitenwänden der Fundamente; zusätzlich eingebrachten, kapillarbrechenden, schlecht elektrisch leitenden Bodenschichten z. B. aus Recyclingmaterial, Hans Schultke, Bad Abbach 29 Fundamenterder und Potentialausgleich Kombinierte Potentialausgleichsanlage (CBN) (en: common bonding network) Zur Reduzierung elektromagnetischer Störungen ist eine kombinierte Potentialausgleichsanlage nach DIN VDE 0100-444 zu errichten. Dazu ist zusätzlich zum Ringerder ein Funktionspotentialausgleichsleiter aus Rund- oder Bandmaterial im bewehrten Fundament entlang der Außenwände vorzusehen. Der Funktionspotentialausgleichsleiter ist mit der Bewehrung in Abständen von höchstens 2 m dauerhaft elektrisch leitend zu verbinden und weist eine Maschenweite von ≤ 20 m × 20 m auf. Weitere Ausführungsbedingungen ….. Hans Schultke, Bad Abbach 30 Fundamenterder und Potentialausgleich Kombinierte Potentialausgleichsanlage (CBN) (en: common bonding network) Folgende Verbindungen sind herzustellen: zum Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene nach DIN VDE 0100-410; zum Ringerder mindestens alle 20 m des Gebäudeumfangs; zum Blitzschutzsystem, je Ableitung; zu weiteren metallisch leitfähigen Teilen zum Zwecke des Funktionspotentialausgleiches. Zusätzliche Maßnahmen können nach DIN EN 50310 (VDE 0800-2-310) und DIN EN 62305-4 (VDE 0185-305-4) erforderlich sein. Hans Schultke, Bad Abbach 31 Fundamenterder und Potentialausgleich Dokumentation und Durchgangsmessung Vor dem Einbringen des Betons ist durch eine Elektrofachkraft oder Blitzschutzfachkraft eine Dokumentation zu erstellen und eine Durchgangsmessung durchzuführen. Hans Schultke, Bad Abbach 32 Fundamenterder und Potentialausgleich Durchgangsmessung Die Durchgangsmessung zwischen dem Anschlussteil für die Haupterdungsschiene und allen anderen Anschlussteilen muss einen Widerstandswert von ≤ 0,2 Ω aufweisen. Es sind Messeinrichtungen nach DIN EN 61557-4 (VDE 0413-4) zu verwenden. Die Durchgangsmessung hat vor dem Einbringen des Betons zu erfolgen. ANMERKUNG Der Messstrom beträgt nach DIN EN 61557-4 (VDE 0413-4) innerhalb des minimalen Messbereichs 0,2 A. Hans Schultke, Bad Abbach 33 Fundamenterder und Potentialausgleich Bild 9: Anordnung des Ringerders bei wasserundurchlässigem Beton (weiße Wanne) in bewehrtem Fundament - Beispiel Bemessungswiderstand Anschlussfahne Funktionspotentialausgleichsleiter, ≤ 2 m mit der Bewehrung verbunden Verbindung zur Bewehrung Sauberkeitsschicht (Kiesschüttung) Anschlussfahne an Ringerder Hans Schultke, Bad Abbach Ringerder 34 Fundamenterder und Potentialausgleich Anhang 2 Entscheidungshilfe zur Ausführung des Fundamenterders Hans Schultke, Bad Abbach 35 Fundamenterder und Potentialausgleich Auszug Dokumentation des Fundamenterders nach DIN 18014 (Seite 2) Die Dokumentation kann unter www.elektro-plus.com heruntergeladen und ausgefüllt werden Hans Schultke, Bad Abbach 36 Fundamenterder und Potentialausgleich Hans Schultke, Bad Abbach 37 Neues aus der Welt der Normen Bedeutung der Normen: Sind sie anerkannte Regeln der Technik? Bestandsschutz oder Anpassungspflicht: Was muss man und was muss man nicht anpassen Fundamenterder und Potentialausgleich: Die Notwendigkeit des Ringerders Neues aus DIN 18015 „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden“ Änderungen in Teil 1: Planungsgrundlagen Der neue Teil 5: Luftdichte und wärmebrückenfreie Elektroinstallation Hans Schultke, Bad Abbach 38 DIN 18015-1 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden - Planungsgrundlagen September 2013 Ersatz für DIN 18015-1:2007-09 Hans Schultke, Bad Abbach 39 DIN 18015-1 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden - Planungsgrundlagen Pges (kVA) Iz (A) 1 mit elektrischer Warmwasserbereitung für Bade- oder Duschzwecke --- 2 ohne elektrischer Warmwasserbereitung für Bade- oder Duschzwecke geeignete Bemessungsströme von zugeordneten Überstromschutzeinrichtungen DIN 18015-1 Bild 1 Anzahl der Wohnungen IZ mindestens erforderliche Strombelastbarkeit Pges Leistung, die sich aus der erforderlichen Strombelastbarkeit und der Nennspannung ergibt a Mindestabsicherung zur Sicherstellung der Selektivität bei Schmelzsicherungen Hans Schultke, Bad Abbach 40 DIN 18015-1 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden - Planungsgrundlagen Hausinstallation - Hauptstromversorgung und Hauptleitungen ANMERKUNG Nach DIN VDE 0100-444 ist in neuen Gebäuden bei der Ausführung eines TNSystems im Gebäude aus Gründen der elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) eine Aufteilung des PEN-Leiters in N und PE ab der Einspeisung vorzunehmen (TN-S-System). Diese Anforderung wird als erfüllt angesehen, wenn die Aufteilung erfolgt im Hausanschlusskasten oder, bei gemeinsamer Anordnung in einer Hausanschlussnische, auf einer Hausanschlusswand oder in einem Hausanschlussraum, im Zählerschrank - vorzugsweise im unteren Anschlussraum, im Hauptverteiler zwischen Hausanschlusskasten und Zählerschrank Hans Schultke, Bad Abbach 41 DIN 18015-1 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden - Planungsgrundlagen Hausinstallation - Wohnungsanlagen Stromkreisverteiler innerhalb jeder Wohnung in der Nähe des Belastungsschwerpunktes, in der Regel im Flur; Anmerkung in Einfamilienhäusern auch in gemeinsamer Umhüllung mit den Zählerplätzen; Stromkreisverteiler entsprechend dem Ausstattungsumfang der elektrischen Anlage dimensionieren. Zusätzlich Reserveplätze vorzusehen. Mindestgröße: bei Einraumwohnungen dreireihige Stromkreisverteiler, bei Mehrraumwohnungen vierreihige Stromkreisverteiler. Verbindungsleitung vom Zählerplatz zum Stromkreisverteiler: Leitung mit 3 Außenleitern (3L, N, PE) und einer zulässigen Strombelastbarkeit von mindestens 63 A zu installieren, ein PEN-Leiter ist nicht zulässig. Hans Schultke, Bad Abbach 42 DIN 18015-1 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden - Planungsgrundlagen Hausinstallation - Wohnungsanlagen Stromkreisverteiler als Installationskleinverteiler 4-reihig (dargestellt ohne Tür und ohne Berührungsschutzabdeckung Hans Schultke, Bad Abbach 43 DIN 18015-1 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden - Planungsgrundlagen Hausinstallation – Wohnungsanlagen Beispiel für die Bestückung des Stromkreisverteilers bei Mindestausstattung nach DIN 18015-2 (für Ausstattungswert 1 – Kennzeichnung mit Gruppen-FI bzw. mit FI/LS-Schaltern Hans Schultke, Bad Abbach 44 44 DIN 18015-1 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden - Planungsgrundlagen Besondere Maßnahmen und Anlagen Lademöglichkeit für Elektrostraßenfahrzeuge Für den Anschluss von Ladevorrichtungen an das Niederspannungsnetz sind DIN VDE 0100-722:2012-10 sowie VDE-AR-N 4102:2012-04 zu berücksichtigen; Wird eine Lademöglichkeit für Elektrostraßenfahrzeuge vorgesehen: Zuleitung mit 3 Außenleitern (3L, N, PE) und einer zulässigen Strombelastbarkeit von 32A von der Hauptverteilung bzw. dem Zähler-schrank zum Ladeplatz oder mindestens ein entsprechendes Rohr; Zusätzlich zur Stromversorgung: Installationsrohr für ein Netzwerkkabel von der Hauptverteilung bzw. dem Zählerschrank zum Ladeplatz; Für zukünftige Anwendungen in Bezug auf Smart Grid und evtl. spezieller Abrechnungsmöglichkeiten beim Laden von Elektrostraßen-fahrzeugen: Platz für einen zusätzlichen Energiezähler und im Verteiler Platz für weitere Reiheneinbaugeräte; Hans Schultke, Bad Abbach 45 DIN 18015-1 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden - Planungsgrundlagen Besondere Maßnahmen und Anlagen Erzeugungsanlagen parallel zum öffentlichen Netz Innerhalb der Kundenanlage ist die Anschlussleitung der Erzeugungsanlage an einer geeigneten Stelle (zugangsseitig in einem Stromkreisverteiler bzw. am Zählerplatz) fest anzuschließen. Die Einspeisung über einen Endstromkreis ist nicht zulässig. Zusätzlich zur Anschlussleitung ist ein Installationsrohr für eine Datenleitung von der Hauptverteilung bzw. dem Zählerschrank zur Steuereinheit (z. B. Wechselrichter bei PV-Anlagen) zu verlegen. Hans Schultke, Bad Abbach 46 DIN 18015-1 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden - Planungsgrundlagen Kommunikationsanlagen Hans Schultke, Bad Abbach 47 DIN 18015-1 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden - Planungsgrundlagen Kommunikationsanlagen Stromkreisverteiler und Kommunikationsverteiler nebeneinander angeordnet Hans Schultke, Bad Abbach 48 DIN 18015-1 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden - Planungsgrundlagen Kommunikationsanlagen Kommunikationsverteiler und Stromkreisverteiler im Zählerschrank angeordnet Hans Schultke, Bad Abbach 49 Neues aus der Welt der Normen Bedeutung der Normen: Sind sie anerkannte Regeln der Technik? Bestandsschutz oder Anpassungspflicht: Was muss man und was muss man nicht anpassen Fundamenterder und Potentialausgleich: Die Notwendigkeit des Ringerders Neues aus DIN 18015 „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden“ Änderungen in Teil 1: Planungsgrundlagen Der neue Teil 5: Luftdichte und wärmebrückenfreie Elektroinstallation Hans Schultke, Bad Abbach 50 EnEV // Grundlagen DIN 18015-5 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Luftdichte und wärmebrückenfreie Elektroinstallation Hans Schultke, Bad Abbach 51 EnEV // Grundlagen DIN 18015-5 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Luftdichte und wärmebrückenfreie Elektroinstallation Planung der Elektroinstallation Für die Planung und Ausschreibung der Elektroinstallationsarbeiten müssen Lage und Ort der luftdichten und winddichten Schicht bekannt sein. Bei der Planung ist die Anzahl der Durchdringungen dieser Schichten möglichst gering zu halten. Beim Bauen im Bestand / Modernisierung muss im Einzelfall abgewogen werden, welche Ausführung der Elektroinstallation sinnvoll umsetzbar ist. Durchdringungen und Anschlüsse sind dauerhaft luftdicht, winddicht bzw. wärmebrückenfrei herzustellen. Anmerkung 1: Dies kann mit bauteilabdichtenden Elektroinstallationsprodukten oder durch einen luftdichten Bauteilanschluss geschehen. Anmerkung 2: Um die Anzahl der Durchdringungen durch die Luftdichtheitsschicht zu reduzieren, ist der Einbau von Installationsebenen für die Aufnahme von Elektroinstallation raumseitig vor der Luftdichtheitsschicht vorteilhaft. Sofern weitere Anforderungen an die Bauteile hinsichtlich Brand- oder Schallschutz bestehen, sind diese bei der Planung und der Materialauswahl von Anschlüssen und Durchdringungen ebenfalls zu berücksichtigen. Hans Schultke, Bad Abbach 52 EnEV // Grundlagen DIN 18015-5 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Luftdichte und wärmebrückenfreie Elektroinstallation Ausführung der luftdichten und wärmebrückenfreien Elektroinstallation in Decken und Wänden Allgemeine Hinweise Voraussetzung für die Materialauswahl und die luftdichte Ausführung der Elektroinstallation ist die Kenntnis über den detaillierten Aufbau der luftdichten Schicht sowie das Vorliegen einer detaillierten Planung. Sowohl bei Erstinstallationen als auch bei Umbauarbeiten im Gebäudebestand (sofern gefordert) muss die Dichtheit der luft- bzw. winddichten Schicht sichergestellt werden. Dazu sollte die Elektroinstallation in oder an der luftdichten Schicht mit solchen Elektroinstallationsprodukten bzw. Bauteilanschlüssen hergestellt werden, die nachweislich die Luftdichtheit sicherstellen. Bei Elektroinstallation in oder an Dämmschichten ist zusätzlich die Wärmebrückenfreiheit zu berücksichtigen. …………….. Hans Schultke, Bad Abbach 53 EnEV // Grundlagen DIN 18015-5 Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Luftdichte und wärmebrückenfreie Elektroinstallation Hans Schultke, Bad Abbach 54 55