Hurtigruten - Aachener Zeitung
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Hurtigruten - Aachener Zeitung
cherFrühbu Preuinsg bis ch b ei B u 015 23.12.2 Mit MS Nordnorge die norwegische Fjordküste erleben Sie gilt als schönste Seereise der Welt: die Fahrt mit den Hurtigruten zwischen Bergen und Kirkenes. Seit 122 Jahren verkehren die berühmten Postschiffe im täglichen Liniendienst entlang der Fjordküste Norwegens. Sie bringen Fracht, transportieren Passagiere und bieten Reisenden immer wieder Möglichkeiten, Norwegen zu erleben. Im Mittelpunkt der Postschiffreise steht die unvergleichliche norwegische Natur. Pausenlos wechseln sich beeindruckende Fjorde mit massiven Bergketten ab, begleitet von grünen Tälern, malerischen Inseln oder lieb- lichen Schären. In den Häfen mit längerer Verweildauer kann der Urlauber auf eigene Faust oder mit gebuchten Landausflugspaketen die Vielfalt der Fischerorte, lebendigen Metropolen und charmanten Städtchen erkunden. An Bord herrscht ein gemütliches und legeres Ambiente ganz ohne Kreuzfahrtetikette. Begleiten Sie uns auf die Reise Ihres Lebens – entlang der norwegischen Fjordküste, zu authentischen Begegnungen mit Einheimischen und einer einmaligen Tierwelt. © HUrtigruten Foto: Leslie A. Kelly Norwegen 2016 zum Frühbucherpreis 05.05. - 16.05. ab 2.335,- € 21.07. - 01.08. ab 2.668,- € 14.09. - 25.09. ab 2.256,- € Informationsveranstaltung im Zeitungsverlag Aachen am Montag, 30.11.2015 um 18 Uhr. Aus organisatorischen Gründen ist eine Anmeldung unter Tel. 0241 5101-710 erforderlich. 12-Tage-Reise Bergen − Kirkenes − Bergen mit MS Nordnorge © Hurtigruten Foto: David Burren © HUrtigruten Gäste-Foto: Brian W Spence 05.05.-16.05. | 21.07.-01.08. | 14.09.-25.09.2016 1. Tag: Einschiffung in Bergen Flug, Transfer und Einschiffung. Pünktlich um 20.00 Uhr (im Mai um 22.30 Uhr) geht die Fahrt durch den Hjeltefjord, von dem schon die Wikinger zu den Shetland-Inseln starteten, los. 2. Tag: Ålesund und Geirangerfjord bzw. Hjørundfjord (Urke) Ihr Schiff passiert Schären und Inseln auf seinem Weg Richtung Norden nach Ålesund. Dort werden Sie von der beeindruckenden Architektur der Apotekergata und der Fußgängerzone Kongensgate angetan sein. In den Sommermonaten (Abfahrten 01. Juni bis 31. August) fährt Ihr Hurtigruten Schiff an 800m steil aufragenden Seitenwänden und eindrucksvollen Wasserfällen vorbei in den beeindruckenden Geirangerfjord, der zum Weltnaturerbe der UNESCO gehört. In den Herbstmonaten macht Ihr Hurtigruten Schiff einen Abstecher in den faszinierenden Hjørundfjord, der von einer majestätischen Gebirgskulisse umgeben ist. Ausflugsempfehlungen: 2B Geiranger mit Trollstigen (02.06.-01.09.) / 2C Jugendstil-Rundgang (01.01.-01.06., 02.11.-31.12.) / 2D Aquarium Atlanterhavsparken und Aksla (01.01.-01.06., 02.11.-31.12) 2F Eine Kostprobe Norwegens (02.09.-01.11.) 3. Tag: Die Königsstadt Trondheim Bei Ihrem Besuch der alten Königsstadt Trondheim haben Sie einen fantastischen Ausblick von der Gamle Bybrua („alte Stadtbrücke“). Die neugotische Holzbrücke aus dem Jahr 1861 war einst der einzige Zugang zum Stadtkern. Sehr beeindruckend ist der Nidaros-Dom, Norwegens größtes religiöses Bauwerk im gotischen Stil. In der benachbarten Bischofsresidenz können Sie die norwegischen Reichsinsignien (Kronjuwelen) bestaunen. Ebenso sehenswert sind die Lagerhäuser, die auf Holzpfeilern erbaut sind, und das im Rokokostil eingerichtete Stiftsgården, größtes Holzgebäude in Norwegen und Residenz der Königsfamilie. Später geht es Kurs Nordwest, vorbei an dem wunderschönen Leuchtturm von Kjeungskjær und Tausenden von kleinen Inseln und malerischen Felsnasen. Nach der Durchquerung des Stokksund erreicht Ihr Schiff Rørvik. wegischen Polarinstitutes konnte Tromsø seine Position als Polarhauptstadt Norwegens manifestieren. Berühmtestes Wahrzeichen ist die Eismeerkathedrale „Ishavskatedralen“ mit ihrer eigenwilligen modernen Architektur und den Glasmosaiken. Die besondere Kulturszene wird durch die nördlichste Universität Norwegens bereichert, so dass das Leben in den zahlreichen Cafés und Restaurants rund um die Uhr pulsiert. Ausflugsempfehlungen: 5A Tromsø: Hauptstadt der Arktis (01.01.-31.12.) / 5C Besuch bei den Huskys (05.06.-04.09.) / 5G Kajak-Tour (01.05.-31.08.) / 5H Walsafari (05.06.04.11.) 6. Tag: Honningsvåg und das Nordkap Nach der landschaftlich reizvollen Fahrt durch den Magerøysund und einem frühen Aufenthalt in Hammerfest erreichen Sie Honningsvåg. Hier offenbart sich Ihnen das eindrucksvolle Nordkap, das bei 71° 10’ 21” nördlicher Breite aus dem Ozean ragt. Sie sind nur noch 2.000 km vom geografischen Nordpol entfernt. Auf dem 307 m hoch gelegenen Nordkap-Plateau spüren Sie das unbeschreibliche Gefühl, am Ende der Welt zu sein. Überdies ist die Region auch wegen ihrer Vogelwelt berühmt. Richtung Kjøllefjord geht es dann, an der früheren Opferstätte Finnkjerka vorbei, weiter in das Land der uransässigen Samen. Ausflugsempfehlungen: 6A Das Nordkap (01.01.-31.12.) / 6B Vogelbeobachtung (06.04.05.09.) / 6C Lappland für Einsteiger (06.05.-05.09.) / 6D Fahrt mit dem Schnee-Scooter in Lappland (01.01.-15.05., 06.12.-31.12.) / 6E Samischer Herbst (06.09.-05.11.) 7. Tag: Kirkenes, der Wendepunkt Wenn Sie in Kirkenes, 30° östlicher Länge, ankommen, befinden Sie sich weiter östlich als Istanbul und St. Petersburg. Die russische Grenze und die Halbinsel Kola sind nicht weit entfernt, weshalb die Straßenschilder sowohl norwegisch als auch russisch beschriftet sind. Sie haben den Wendepunkt der Hurtigruten Reise erreicht. Ihr Schiff nimmt nun wieder Kurs Richtung Süden. Bei Ihrem Aufenthalt in Kirkenes sollten Sie die Gelegenheit nutzen, an einigen spannenden Landausflügen teilzunehmen, die in dieser arktischen Umgebung angeboten werden. Ausflugsempfehlungen: 3A Nidaros-Dom und Ringve-Museum (03.04.-02.09.) / 3B Trondheim mit Nidaros-Dom (01.01.-02.04., 03.09.-31.12.) / 3E Munkholmen (03.09.02.11.) Ausflugsempfehlungen: 7A Die russische Grenze (01.01.-31.12.) / 7B Flussfahrt zur russischen Grenze (01.06.-06.10.) / 7E Quad-Safari zur russischen Grenze (07.05.-06.10.) / 7G Arktische Ernte (07.09.-06.11.) 4. Tag: Polarkreis und Lofoten Am Morgen überqueren Sie den Polarkreis zwischen Nesna und Ørnes. Wenn Sie zum ersten Mal über den Polarkreis fahren, erhalten Sie von Njord, dem Herrscher über die sieben Meere, Ihre Polarkreistaufe. Sobald sich die Lofotenwand, eine bis zu 1.000 m hohe Gebirgskette, am Horizont abzeichnet, haben Sie den Landegofjord, Helligvær und den Vestfjord hinter sich gelassen. Von Januar bis April wird hier Kabeljau gefischt. Gegen Abend erreichen Sie Svolvær, den Hauptort auf den Lofoten. Der Charme der Lofoten spiegelt sich in malerischen Fischerdörfchen mit wildromantischer Atmosphäre, majestätischen Granitfelsen und weißen Sandstränden wider. 8. Tag: Hammerfest und Tromsø Entdecken Sie Hammerfest, die nördlichste Stadt der Welt. Sie wurde 1789 gegründet, um den Handel mit Russland zu optimieren, und wird heute dank der immer noch wichtigen Stellung als Fischerort auch als Polar-Hauptstadt Norwegens bezeichnet. Viele Fang-Expeditionen in die nördlichere Arktis, unter anderem nach Spitzbergen, wurden hier vorbereitet. An die erste genaue Vermessung der Erdkugel erinnert in Hammerfest die Meridiansäule, die 1854 errichtet wurde und zum UNESCO-Weltkulturerbe gehört. 1891 wurde hier die erste elektrische Straßenbeleuchtung in Nordeuropa durch Wellenenergie erzeugt. Bis heute sind Energie-Innovationen kennzeichnend für die Stadt mit der großen Flüssiggas-Anlage. Besuchen Sie das Mitternachtskonzert in der Eismeerkathedrale. Oder probieren Sie einen der vielen einladenden Pubs der Stadt aus und kosten Sie das heimisch gebraute „Mack’s Arctic Beer”. Ausflugsempfehlungen: 4A Svartisen-Gletscher (04.06.-03.09.) / 4D RIB-Bootsafari zum Saltstraumen (15.03.-03.11.) / 4E Lofotr Wikingerfest (01.01.-31.12.) 5. Tag: Tromsø, das Tor zur Arktis In der Nacht navigiert Ihr Schiff durch den engen Raftsund. Nach einem Stopp in Harstad, auf der größten norwegischen Insel Hinnøya, geht es über Finnsnes nach Tromsø. Die Stadt war als Tor zum arktischen Meer schon in der Vergangenheit Ausgangspunkt zahlreicher Polarexpeditionen. Mit der Errichtung des nor- Ausflugsempfehlungen: 8A Frühstück am Nordkap (08.05.-07.10.) / 8B Die nördlichste Stadt der Welt (01.01.-15.03., 01.05.-15.09., 01.11.-31.12.) / 8C Mitternachtskonzert in der Eismeerkathedrale (01.01.-31.12.) / 8F Mit dem Schneemobil durch die Polarnacht (01.01.-17.05., 08.12.-31.12.) 9. Tag: Vesterålen und Lofoten Heute stehen die zauberhaften Inselgruppen Vesterålen und Lofoten auf dem Programm. Ihre Reise geht zunächst durch den Risøyrenna-Kanal, der eigens für Hurtigruten erbaut wurde, um die „Binnenfahrt“ durch die Inselgruppen zu ermöglichen. Später fährt Ihr Schiff durch den engen Raftsund, die Wasserstraße zwischen Vesterålen und Lofoten, und macht vielleicht einen Abstecher in den faszinierenden engen Trollfjord. Dann reisen Sie weiter nach Svolvær, der größten Ansiedlung auf den Lofoten, und nach Stamsund. Genießen Sie den herrlichen Blick auf die majestätischen Gipfel der Lofotenwand, bevor es wieder Richtung Festland geht. Ausflugsempfehlungen: 9A Inselwelt der Vesterålen (01.01.-31.12.) / 9B Inselwelt der Lofoten (09.04.-31.08.) 9C Seeadler-Safari (24.03.-15.10.) / 9D Lofoten per Pferd (09.06.-08.11) / 9E Speedboot-Abenteuer Lofoten (09.06.-08.09.) 10. Tag: Polarkreis, Sieben Schwestern Für die Helgeland-Küste mit ihren zahlreichen kleinen Inseln, dem fruchtbaren Ackerland und den steilen Granitwänden lohnt es sich, früh aufzustehen. Sie überqueren den Polarkreis bei 66° 33 ’N. Um diesen Küstenabschnitt ranken sich eine Vielzahl von Mythen und Legenden. Eine davon betrifft die Gipfelkette Sieben Schwestern, eine andere den Berg Torghatten, dessen Loch in der Mit- te von „Hestmannens Pfeil“ stammen soll. Zum Weltkulturerbe der UNESCO gehört, dank des einmaligen Zusammenspiels zwischen Menschen und Biosphäre, das Vega-Archipel in der Nähe des Anlaufhafens Sandnessjøen. Schon seit Jahrhunderten schützen die Einheimischen hier die Nester der Eiderenten und erhalten dafür ihre hochwertigen Daunenfedern. Ausflugsempfehlungen: 10B Die Inselgruppe Vega (10.06.-09.09.) / 10C Zu Besuch bei den Lachsen (10.06.-09.09.) 11. Tag: Trondheim und Kristiansund Heute haben Sie erneut die Möglichkeit, Trondheim und den Nidaros-Dom zu besuchen. In dem mittelalterlichen Bauwerk wurden bisher drei Königinnen und sieben Könige gekrönt. Vorbei an den Inseln Munkholmen und Hitra überqueren Sie dann das offene Meer Richtung Molde, die „Stadt der Rosen“. Ihr üppiger Rosenwuchs ist auf das milde Golfstrom-Klima zurückzuführen. Achten Sie auch auf die steilen, grauen Gipfel der Romsdal-Alpen, die in der Sonne glitzern – und besichtigen Sie Kristiansund, Norwegens „Hauptstadt für geräucherten Dorsch“, den bekannten gesalzenen Trockenfisch. Ausflugsempfehlungen: 11A Trondheim mit Nidaros-Dom (01.01.-31.12.) / 11C Malerische Atlantikstraße (11.04.-10.09.) / 11D Stadtrundgang durch Trondheim (01.01.-31.12.) 12. Tag: Schären-Garten, Ausschiffung Heute werden Sie Ihr Hurtigruten Schiff verlassen, das Ihnen so vertraut geworden ist. Aber vorher haben Sie noch eine faszinierende Landschaft vor sich, z.B. den malerischen Nordfjord am Fuße des gewaltigen Jostedalsbreen-Gletschers. Ein paar Seemeilen südlicher fahren Sie durch den Mündungstrichter des mächtigen Sognefjords. Auf der Strecke nach Bergen haben Sie die beste Aussicht auf den Archipel. Aber auch, wenn Sie nun Abschied nehmen müssen – die vielen Erinnerungen an die schönste Seereise der Welt bleiben Ihnen noch lange erhalten. © HUrtigruten Gäste-Foto: Puchta Claudia Reisetermine 2016: Frühbucherpreise* Reisetermin 05.05. - 16.05.2016: 05.05. - 16.05. | 21.07. - 01.08. | 14.09. - 25.09. ab Inklusiv-Leistungen: Doppel Preis in € Einzel Preis in € 2.335,- € p.P. in der Doppelkabine Innenkabine •Bustransfer ab Aachen, Düren und Jülich zum Flughafen Düsseldorf und zurück •Flug von Düsseldorf nach Bergen und zurück von Bergen •Flughafen- und Sicherheitsgeb. sowie Luftverkehrsst. •Hurtigruten Seereise Bergen-Kirkenes-Bergen •11 Nächte in der gebuchten Kabinenkategorie inkl. Vollpension an Bord (exklusiv Getränke) •Alle Transfers lt. Reiseverlauf •Deutschsprachige Expeditionsleitung an Bord •Reisebegleitung ab/bis Aachen Hinweise: •Angebot vorbehaltlich Verfügbarkeit •Mindestteilnehmerzahl 15 Personen pro Termin •Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts versicherung sowie einer Reiseauslandskrankenversicherung. •Bitte beachten Sie, dass für Einzelkabinen im Mai-Reisezeitraum keine Kabinennr. gewählt werden kann, sondern automatisch vom System zugeteilt wird. Die Kabinennummer erhalten Sie mit der Bestätigung. © Hurtigruten Gäste-Foto: Gozina van Lottum Nach dem 4.2.2016 bzw. 24.2.2016 kann sich der hier ausgeschriebene Reisepreis zu tagesaktuellen Konditionen erhöhen. (Hurtigruten arbeitet mit einem mehrstufigen flexiblen Preissystem, das sich an der Auslastung der täglichen Schiffsfahrten orientiert). Änderungen vorbehalten. POLAR Außenkabine ARKTIS Außenk. Superior I2 J2** L2** N2 O2 P2 U2 2.335 2.676 2.676 2.780 2.909 3.042 3.288 I1 J1** L1** N1 O1 P1 U1 2.335 2.676 2.676 2.780 2.909 3.042 3.288 Preise bis 04.02.2016 Doppel Preis in € Einzel Preis in € I2 J2** L2** N2 O2 P2 U2 2.424 2.783 2.783 2.892 3.028 3.168 3.427 I1 J1** L1** N1 O1 P1 U1 2.424 2.783 2.783 2.892 3.028 3.168 3.427 Innenkabinen zu diesem Reisetermin nur auf Anfrage möglich. Frühbucherpreise* Reisetermin 21.07. - 01.08.2016: ab 2.668,- € p.P. in der Doppelkabine Innenkabine Doppel Preis in € Einzel Preis in € POLAR Außenkabine ARKTIS Außenk. Superior I2 J2** L2** N2 O2 P2 U2 2.668 3.047 3.047 3.201 3.354 3.513 3.847 I1 J1** L1** N1 O1 P1 U1 4.183 4.846 4.846 5.115 5.383 5.662 6.245 Preise bis 24.02.2016 Doppel Preis in € Einzel Preis in € I2 J2** L2** N2 O2 P2 U2 2.774 3.173 3.173 3.335 3.496 3.664 4.015 I1 J1** L1** N1 O1 P1 U1 4.369 5.067 5.067 5.350 5.632 5.926 6.540 Frühbucherpreise* Reisetermin 14.09. - 25.09.2016: ab 2.256,- € p.P. in der Doppelkabine Innenkabine Doppel Preis in € Einzel Preis in € POLAR Außenkabine ARKTIS Außenk. Superior I2 J2** L2** N2 O2 P2 U2 2.256 2.447 2.447 2.473 2.537 2.624 2.802 I1 J1** L1** N1 O1 P1 U1 3.061 3.347 3.347 3.386 3.481 3.612 3.879 Preise bis 24.02.2016 Doppel Preis in € Einzel Preis in € I2 J2** L2** N2 O2 P2 U2 2.341 2.542 2.542 2.569 2.636 2.728 2.915 I1 J1** L1** N1 O1 P1 U1 3.188 3.489 3.489 3.530 3.630 3.768 4.049 * Frühbucher-Preise gültig bis 23.12.2015. **Kabinen der Kategorie J und einige Kabinen der Kategorie L haben eingeschränkte bzw. keine Sicht. DECK DECK DECK DECK DECK DECK DECK 7 6 5 4 3 2 1 Die Kabinen 331, 333 und 335 haben eine rollstuhlgerechte Ausstattung. Kategorie J, QJ und einige L-Kabinen mit eingeschränkter bzw. keiner Sicht. Änderungen vorbehlaten. Innenkabine, Kategorie I Außenkabine, Kategorie N Außenkabine Suite, Kategorie M ANMELDUNG (AGENTUR 2002706) 05.05. - 16.05.2016 12-Tage-Reise Bergen - Kirkenes - Bergen (ID 36316) 21.07. - 01.08.2016 12-Tage-Reise Bergen - Kirkenes - Bergen (ID 36317) 14.09. - 25.09.2016 12-Tage-Reise Bergen - Kirkenes - Bergen (ID 36318) Hiermit melde ich mich/uns verbindlich zur Leserreise an: Bitte gut leserlich ausfüllen: 1. Person 2. Person Name: Vorname: Anschrift: PLZ/Ort: Telefon: Geb.-Datum: E-Mail Adresse: Zustiege: Aachen 1893 Ambassador Mitglied: Kategorie Düren Jülich Nein Ja Reisepreis pro Person bevorzugte Kabinen/Lage Reisebausteine Landausflüge: Nr. Preis p.P. € Reiseversicherungen p.P. / Versicherungsschutz der Europäischen Reiseversicherung ohne Selbstbehalt Die Höhe des Versicherungspreises richtet sich nach dem Kabinenpreis und dem Landausflugsgesamtpreis. bis 1.200,- € bis 1.400,- € bis 1.600,- € bis 1.800,- € bis 2.000,- € bis 2.200,- € bis 2.400,- € bis 2.600,- € bis 2.800,- € bis 3.000,- € bis 3.500,- € bis 4.000,- € bis 5.000,- € bis 6.000,- € bis 7.000,- € bis 8.000,- € bis 10.000,- € Reiserücktrittskosten-Versicherung Rundum-Sorglos-Schutzpaket * 59,- € 69,- € 74,- € 84,- € 89,- € 99,- € 109,- € 119,- € 129,- € 139,- € 159,- € 179,- € 229,- € 279,- € 329,- € 379,- € 449,- € 81,- € 87,- € 97,- € 107,- € 117,- € 127,- € 137,- € 152,- € 167,- € 182,- € 202,- € 222,- € 262,- € 317,- € 372,- € 422,- € 497,- € *Das RundumSorglos-Schutzpaket beinhaltet: Reise-Rücktrittskosten-, Reiseabbruch-, Reisekrankenversicherung mit Notfall-Hilfe, Rundum-Sorglos-Service und Reisegepäckversicherung. Ort / Datum: Unterschrift: Der Anmelder erklärt sich mit seiner Unterschrift mit der Verbindlichkeit der Reiseanmeldung einverstanden und für die Korrektheit der angegebenen Daten voll verantwortlich. Er erkennt die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters Hurtigruten GmbH an. Information und Buchung: g Zeitungsverlag Aachen GmbH Lesermarkt / Leserreisen Dresdener Str Str. 3 3, 52068 Aachen Tel. 0241/5101-710 • Fax -147 Montag bis Freitag: 8.00 - 18.00 Uhr ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a bis m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 bis 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus: 1. Abschluss des Reisevertrages/ Verpflichtung des Kunden 1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen. 1.2. Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Reedereien, Hotels, Beförderungsunternehmen) sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. 1.3. Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben werden, sind für den Reiseveranstalter und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Reiseveranstalters gemacht wurden. 1.4. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischer Buchung bestätigt der Reiseveranstalter den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar. 1.5. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.6. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. 1.7. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. 1.8. Beförderung von Schwangeren und Säuglingen Die medizinischen Einrichtungen auf u nseren Schiffen sind nicht auf die Bedürfnisse von Schwangerschaft und Geburt ausgerichtet. Zu ihrer eigenen Sicherheit ist daher die Beförderung von werdenden Müttern nicht möglich, die sich bei Reiseantritt in der 24. Schwangerschaftswoche oder darüber hinaus befinden. Der Stand der Schwangerschaft ist durch ärztliches Attest oder Vorlage des Mutterpasses nachzuweisen. Für Reisen in die Antarktis gilt ein Mindestalter von 5 Jahren. 2. Bezahlung 2.1. Anzahlung und Restzahlung erfolgen im Wege des Direktinkassos ausschließlich an den Reiseveranstalter und nicht an den Reisevermittler bzw. das Reisebüro. Der Reiseveranstalter darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Ende der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann. 2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und / oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reisever anstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten. 2.3. Kurzreisen unter 19 Std. müssen bei Buchung sofort bezahlt werden. 3. Leistungsänderungen, besondere Gegebenheiten der Schifffahrt 3.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (wie z. B. wegen der besonderen Gegebenheiten der Schifffahrt wie etwa der Änderung von Routen wegen unvorhersehbarer Witterungshindernisse) und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 3.3. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu informieren. 3.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Programm anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen. 4. Preiserhöhung Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern: 4.1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitz- bzw. Kabinenplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitz- bzw. Kabinenplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Kunden verlangen. 4.2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat. 4.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat. 4.4. Eine Erhöhung nach Ziffer 4.1 bis 4.3 ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren. 4.5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Programm anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhungen diesem gegenüber geltend zu machen. 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis verlangen. 5.3. Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert, und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: bis 45 Tage vor Reiseantritt 10 %, 44 bis 22 Tage vor Reiseantritt 40 %, 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 60 %, ab 14 Tage vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises. 5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrwigerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale. 5.5. Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit er nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisever anstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen nderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 5.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. 6. Umbuchungen 6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung nachstehender Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Dieses beträgt bis zum 100. Tag vor Reiseantritt 50 €. Namensänderungen sind gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50 € bis 50 Tage vor Reiseantritt möglich. Eine Umbuchung ist nur einmalig möglich. 6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5.2 bis 5.5 zu den Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 6.3. Umbuchungen auf Sonderangebote sind leider nicht möglich. 7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem dem Kunden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist. Ein Rücktritt ist spätestens am 30. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. 9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nie in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 10. Mitwirkungspflichten des Reisenden 10.1. Mängelanzeige Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist aber verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. 10.2. Fristsetzung vor Kündigung Will ein Kunde / Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbarem Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reisevera nstalter erkennbares Interesse des Kunden / Reisenden gerechtfertigt wird. 10.3. Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (PIR) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen. 10.4. Reiseunterlagen Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält. 11. Beschränkung der Haftung 11.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz oder dem Athener Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. 11.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Exkursionen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen vom und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind. Der Reiseveranstalter haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, die Zwischenbeförderung während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten; b) wenn und insoweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist. 11.3 Der Passagier erkennt an und stimmt zu, dass für den geplanten Reiseverlauf und die angekündigten Abfahrts- und Ankunftszeiten keine Garantie besteht. Der Reiseveranstalter behält sich vor, ein geplantes Schiff durch ein anderes zu ersetzen, unabhängig davon, ob der Reiseveranstalter dieses Schiff besitzt oder betreibt oder nicht. Jeder Teil der Reise unterliegt der Annullierung, Verspätung, Änderung oder Stornierung von Hafenbesuchen aufgrund von Unbilden des Wetters, den herrschenden Witterungsbedin gungen, Erfordernissen der sicheren Schiffsführung, Navigation durch regulierte Gewässer, Häfen und Kanäle, unvorhersehbaren Ereignissen, höherer Gewalt, Arbeitskonflikten, Kriegen, Feindseligkeiten, Blockierungen, Explosion, Feuer, Kollision, Stranden, Sinken oder Ausfall des Schiffes oder einer Störung oder Beschädigung des Schiffes oder seines Rumpfes, seiner Maschinen oder Armaturen – wie und wo auch immer dergleichen auftritt oder verursacht wird – oder Unruhen, Aufruhr, Aufstand, Festnahme, Befehl oder Zwang durch Regierungsbehörden (einschließlich aufgrund der Handlungen von Hafenbeamten), Beschlagnahme des Schiffes, politischen Störungen, Handlungen oder Bedrohungen durch Terrorismus, der Unfähigkeit zur Sicherung oder zum Erhalt der Versorgung (einschließlich Kraftstoff) oder Ausfall der Versorgung, Streiks an Bord oder an Land, Airline-Streiks, Anlegeschwierigkeiten, Stau, Zolloder Einwanderungsbeschränkungen wegen der Reisedokumente, Gesundheitszeugnisse oder Nationalitäten der Personen an Bord, Anordnungen von Bevollmächtigten, Suche und Rettung, medizinischer Ausschiffung der Besatzung oder der Passagiere oder jeglichen anderen Umständen, die außerhalb der Kontrolle des Reiseveranstalters liegen. Wenn nach dem alleinigen Ermessen des Reiseseveranstalters erforderlich, kann der Reiseveranstalter Änderungen im Reiseverlauf vornehmen. Außer wie in den Punkten 11.1 und 11.2 festgelegt, kann der Reiseveranstalter von den Passagieren nicht für Schäden oder sonstige Ansprüche im Falle einer Verspätung, von Änderungen des Reiseverlaufs oder der Unfähigkeit zur Durchführung der Reise aufgrund des Eintritts eines oder mehrerer der in diesem Abschnitt beschriebenen Ereignisse haftbar gemacht werden. 12. Ausschluss von Ansprüchen 12.1. Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB hat der Kunde / Reisende spätestens innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. 12.2. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. 12.3. Die Geltendmachung kann fristwahrend gegenüber dem Reiseveranstalter unter der in Punkt 18 angegebenen Anschrift erfolgen. 12.4. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde / Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. 12.5. Die Frist aus 12.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 10.3, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651c Abs. 3, 651d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen. 13. Verjährung 13.1. Ansprüche des Kunden / Reisenden nach den §§ 651 c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reisever anstalters beruhen. 13.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren in einem Jahr. 13.3. Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. 13.4. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren. 13.5. Schweben zwischen dem Kunden / Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde / Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 14. Informationspflichten bezüglich der Identität des ausführendenLuftfahrtunternehmens Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu / t ransport / m odes / a ir / s afety / a ir-ban / i ndex_de.htm. 15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 15.1. Für Reisen mit unseren Postschiffen entlang der norwegischen Küste, mit Ein- und Ausschiffung auf dem norwegischen Festland, ist ein Personalausweis ausreichend. Für alle anderen Reisen (Spitzbergen, Island, Grönland, Antarktis und Europa) müssen alle Passagiere aus Sicherheitsgründen einen gültigen Reisepass vorlegen, selbst wenn dies z.B. wegen des SchengenAbkommens nicht nötig wäre. Der Reisepass muss mindestens noch 6 Monate nach Reiseende gültig sein. 15.2. Der Reiseveranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. 15.3. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 15.4. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 16. Datenschutz Die personenbezogenen Daten, die der Kunde dem Reiseveranstalter zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet, gespeichert und genutzt, und zwar zur Begründung, Durchführung und Abwicklung des Reisevertrages, zur Marktforschung, zur Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen und darüber hinaus zur Zusendung von aktuellen Informationen und Angeboten des Reiseveranstalters. Sofern der Kunde solche Informationen und Angebote nicht erhalten möchte, kann er der Nutzung seiner Daten zu diesen Zwecken widersprechen und sich hierzu an die Hurtigruten GmbH, Große Bleichen 23, 20354 Hamburg wenden. 17. Ungültigkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge. 18. Reiseveranstalter Hurtigruten GmbH, Große Bleichen 23, 20354 Hamburg Tel.: (040) 874 088 55, E-Mail: [email protected] Hinweis zur Kündigung wegen höherer Gewalt: Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet: „ § 651j: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“ Stand: August 2015 ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a bis m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 bis 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus: 1. Abschluss des Reisevertrages/ Verpflichtung des Kunden 1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen des Reiseveranstalters für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden vorliegen. 1.2. Reisevermittler (z. B. Reisebüros) und Leistungsträger (z. B. Reedereien, Hotels, Beförderungsunternehmen) sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. 1.3. Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht vom Reiseveranstalter herausgegeben werden, sind für den Reiseveranstalter und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt der Leistungspflicht des Reiseveranstalters gemacht wurden. 1.4. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischer Buchung bestätigt der Reiseveranstalter den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags dar. 1.5. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 1.6. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist er nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. 1.7. Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung des Reiseveranstalters vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt. 1.8. Beförderung von Schwangeren und Säuglingen Die medizinischen Einrichtungen auf u nseren Schiffen sind nicht auf die Bedürfnisse von Schwangerschaft und Geburt ausgerichtet. Zu ihrer eigenen Sicherheit ist daher die Beförderung von werdenden Müttern nicht möglich, die sich bei Reiseantritt in der 24. Schwangerschaftswoche oder darüber hinaus befinden. Der Stand der Schwangerschaft ist durch ärztliches Attest oder Vorlage des Mutterpasses nachzuweisen. Für Reisen in die Antarktis gilt ein Mindestalter von 5 Jahren. 2. Bezahlung 2.1. Anzahlung und Restzahlung erfolgen im Wege des Direktinkassos ausschließlich an den Reiseveranstalter und nicht an den Reisevermittler bzw. das Reisebüro. Der Reiseveranstalter darf Zahlungen auf den Reisepreis vor Ende der Reise nur fordern oder annehmen, wenn dem Kunden der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann. 2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und / oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reisever anstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5.2 Satz 2 bis 5.5 zu belasten. 2.3. Kurzreisen unter 19 Std. müssen bei Buchung sofort bezahlt werden. 3. Leistungsänderungen, besondere Gegebenheiten der Schifffahrt 3.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (wie z. B. wegen der besonderen Gegebenheiten der Schifffahrt wie etwa der Änderung von Routen wegen unvorhersehbarer Witterungshindernisse) und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. 3.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. 3.3. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu informieren. 3.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Programm anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise diesem gegenüber geltend zu machen. 4. Preiserhöhung Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern: 4.1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen: a) Bei einer auf den Sitz- bzw. Kabinenplatz bezogenen Erhöhung kann der Reiseveranstalter vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. b) Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitz- bzw. Kabinenplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Kunden verlangen. 4.2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat. 4.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat. 4.4. Eine Erhöhung nach Ziffer 4.1 bis 4.3 ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren. 4.5. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Programm anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhungen diesem gegenüber geltend zu machen. 5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornokosten 5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber dem Reiseveranstalter unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Reisepreis verlangen. 5.3. Der Reiseveranstalter hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert, und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet: bis 45 Tage vor Reiseantritt 10 %, 44 bis 22 Tage vor Reiseantritt 40 %, 21 bis 15 Tage vor Reiseantritt 60 %, ab 14 Tage vor Reiseantritt 90 % des Reisepreises. 5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass diesem überhaupt kein oder ein wesentlich niedrwigerer Schaden entstanden ist als die von ihm geforderte Pauschale. 5.5. Der Reiseveranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit er nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisever anstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen nderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 5.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. 6. Umbuchungen 6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung nachstehender Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Dieses beträgt bis zum 100. Tag vor Reiseantritt 50 €. Namensänderungen sind gegen eine Bearbeitungsgebühr von 50 € bis 50 Tage vor Reiseantritt möglich. Eine Umbuchung ist nur einmalig möglich. 6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5.2 bis 5.5 zu den Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. 6.3. Umbuchungen auf Sonderangebote sind leider nicht möglich. 7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl Der Reiseveranstalter kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn er a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem dem Kunden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist. Ein Rücktritt ist spätestens am 30. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. 9. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nie in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 10. Mitwirkungspflichten des Reisenden 10.1. Mängelanzeige Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist aber verpflichtet, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. 10.2. Fristsetzung vor Kündigung Will ein Kunde / Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 615 c BGB bezeichneten Art nach § 615 e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbarem Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, dem Reisevera nstalter erkennbares Interesse des Kunden / Reisenden gerechtfertigt wird. 10.3. Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt der Veranstalter dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (PIR) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen. 10.4. Reiseunterlagen Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält. 11. Beschränkung der Haftung 11.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz oder dem Athener Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. 11.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Exkursionen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen vom und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind. Der Reiseveranstalter haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, die Zwischenbeförderung während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten; b) wenn und insoweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist. 11.3 Der Passagier erkennt an und stimmt zu, dass für den geplanten Reiseverlauf und die angekündigten Abfahrts- und Ankunftszeiten keine Garantie besteht. Der Reiseveranstalter behält sich vor, ein geplantes Schiff durch ein anderes zu ersetzen, unabhängig davon, ob der Reiseveranstalter dieses Schiff besitzt oder betreibt oder nicht. Jeder Teil der Reise unterliegt der Annullierung, Verspätung, Änderung oder Stornierung von Hafenbesuchen aufgrund von Unbilden des Wetters, den herrschenden Witterungsbedin gungen, Erfordernissen der sicheren Schiffsführung, Navigation durch regulierte Gewässer, Häfen und Kanäle, unvorhersehbaren Ereignissen, höherer Gewalt, Arbeitskonflikten, Kriegen, Feindseligkeiten, Blockierungen, Explosion, Feuer, Kollision, Stranden, Sinken oder Ausfall des Schiffes oder einer Störung oder Beschädigung des Schiffes oder seines Rumpfes, seiner Maschinen oder Armaturen – wie und wo auch immer dergleichen auftritt oder verursacht wird – oder Unruhen, Aufruhr, Aufstand, Festnahme, Befehl oder Zwang durch Regierungsbehörden (einschließlich aufgrund der Handlungen von Hafenbeamten), Beschlagnahme des Schiffes, politischen Störungen, Handlungen oder Bedrohungen durch Terrorismus, der Unfähigkeit zur Sicherung oder zum Erhalt der Versorgung (einschließlich Kraftstoff) oder Ausfall der Versorgung, Streiks an Bord oder an Land, Airline-Streiks, Anlegeschwierigkeiten, Stau, Zolloder Einwanderungsbeschränkungen wegen der Reisedokumente, Gesundheitszeugnisse oder Nationalitäten der Personen an Bord, Anordnungen von Bevollmächtigten, Suche und Rettung, medizinischer Ausschiffung der Besatzung oder der Passagiere oder jeglichen anderen Umständen, die außerhalb der Kontrolle des Reiseveranstalters liegen. Wenn nach dem alleinigen Ermessen des Reiseseveranstalters erforderlich, kann der Reiseveranstalter Änderungen im Reiseverlauf vornehmen. Außer wie in den Punkten 11.1 und 11.2 festgelegt, kann der Reiseveranstalter von den Passagieren nicht für Schäden oder sonstige Ansprüche im Falle einer Verspätung, von Änderungen des Reiseverlaufs oder der Unfähigkeit zur Durchführung der Reise aufgrund des Eintritts eines oder mehrerer der in diesem Abschnitt beschriebenen Ereignisse haftbar gemacht werden. 12. Ausschluss von Ansprüchen 12.1. Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB hat der Kunde / Reisende spätestens innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. 12.2. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. 12.3. Die Geltendmachung kann fristwahrend gegenüber dem Reiseveranstalter unter der in Punkt 18 angegebenen Anschrift erfolgen. 12.4. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde / Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. 12.5. Die Frist aus 12.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 10.3, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651c Abs. 3, 651d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen. 13. Verjährung 13.1. Ansprüche des Kunden / Reisenden nach den §§ 651 c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reisever anstalters beruhen. 13.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c bis f BGB verjähren in einem Jahr. 13.3. Die Verjährung nach Ziffer 13.1 und 13.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. 13.4. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren. 13.5. Schweben zwischen dem Kunden / Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde / Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. 14. Informationspflichten bezüglich der Identität des ausführendenLuftfahrtunternehmens Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu / t ransport / m odes / a ir / s afety / a ir-ban / i ndex_de.htm. 15. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften 15.1. Für Reisen mit unseren Postschiffen entlang der norwegischen Küste, mit Ein- und Ausschiffung auf dem norwegischen Festland, ist ein Personalausweis ausreichend. Für alle anderen Reisen (Spitzbergen, Island, Grönland, Antarktis und Europa) müssen alle Passagiere aus Sicherheitsgründen einen gültigen Reisepass vorlegen, selbst wenn dies z.B. wegen des SchengenAbkommens nicht nötig wäre. Der Reisepass muss mindestens noch 6 Monate nach Reiseende gültig sein. 15.2. Der Reiseveranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. 15.3. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. 15.4. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat. 16. Datenschutz Die personenbezogenen Daten, die der Kunde dem Reiseveranstalter zur Verfügung stellt, werden elektronisch verarbeitet, gespeichert und genutzt, und zwar zur Begründung, Durchführung und Abwicklung des Reisevertrages, zur Marktforschung, zur Erfüllung gesetzlicher Bestimmungen und darüber hinaus zur Zusendung von aktuellen Informationen und Angeboten des Reiseveranstalters. Sofern der Kunde solche Informationen und Angebote nicht erhalten möchte, kann er der Nutzung seiner Daten zu diesen Zwecken widersprechen und sich hierzu an die Hurtigruten GmbH, Große Bleichen 23, 20354 Hamburg wenden. 17. Ungültigkeit einzelner Bestimmungen Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge. 18. Reiseveranstalter Hurtigruten GmbH, Große Bleichen 23, 20354 Hamburg Tel.: (040) 874 088 55, E-Mail: [email protected] Hinweis zur Kündigung wegen höherer Gewalt: Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Regelung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet: „ § 651j: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“ Stand: August 2015 ANMELDEFORMULAR LANDAUSFLÜGE 2016 Buchungsnummer:........................... Kundenname:.............................................................................................. ............... ...... Reisedatum:.................... ........ Group ID:............................... Sehr geehrter Hurtigruten Kunde, sollten Sie noch keine Landausflüge für Ihre gebuchte Reise angemeldet haben, können Sie dies mit diesem Formular schnell und einfach tun. Bis 4 Wochen (bei Zahlung per Kreditkarte bis 2 Wochen) vor Abfahrt können Sie die Landausflüge zu den hier aufgeführten Preisen vorab buchen, danach ist dieses, sofern Plätze verfügbar sind, nur noch an Bord möglich (Abrechnung an Bord erfolgt in Norwegischen Kronen, Währungs-schwankungen sind möglich). Vorab gebuchte Landausflüge müssen im Voraus mit Ihrer Reisebuchung bei Hurtigruten GmbH bezahlt werden. Detaillierte Beschreibungen der Landausflüge finden Sie unter www.hurtigruten.de An Hurtigruten GmbH, per Email: [email protected] Die Landausflüge auf der nordgehenden Route finden Sie auf der nächsten Seite. SÜDGEHENDE LANDAUSFLÜGE H-HVG8A Mit dem Schneemobil durch die Polarnacht (Mehamn-Kjøllefjord) Frühstück am Nordkap (Honningsvåg-Hammerfest) H-HFT8B Die nördlichste Stadt der Welt (Hammerfest) H-HFT8G Wandern in Hammerfest (Hammerfest) 08.05 - 07.10 01.01 - 15.03 / 01.05 -15.09 01.11 -31.12 08.06 - 07.11 H-HFT8H Im Eis – Winterwanderung (Hammerfest) 01.01 - 22.03 / 08.11 - 31.12 H-TOS8C Mitternachtskonzert in der Eismeerkathedrale (Tromsø) H-HRD9A Inselwelt der Vesterålen (Harstad-Sortland) 01.01 - 31.12 H-RIN9I Walsafari im Winter (Risøyhamn- Svolvær) 01.01 - 22.03 / 08.11 - 31.12 H-SKN9C Seeadler-Safari (Trollfjord - Svolvær) 24.03 - 15.10 Kombinationen Ausschlusstage 8A / 8B / 8C / 8H Führerschein erforderlich 8C / 8F 8C / 8F Nicht 01.01, 24.-25.12 und 31.12 8C 8C / 8F Nicht 01.01, 24.-25.12 und 31.12 8A / 8B / 8F / 8G / 8H Nicht 28.03 9B / 9C / 9D / 9E / 9F / 9G / 9H Der Ausflug ist nur an Bord buchbar 9A / 9B / 9D / 9E / 9F / 9G / 9H H-SVJ9B Inselwelt der Lofoten (Svolvær-Stamsund) 09.04 - 31.08 9A / 9C 99 H-SVJ9D Lofoten per Pferd (Svolvær - Stamsund) 09.06 - 08.11 9A / 9C 124 H-SVJ9E Speedboot-Abenteuer auf den Lofoten (Svolvær) 09.06 - 08.09 9A / 9C 124 H-SVJ9F Rundgang durch Svinøya (Svolvær) 01.01 - 08.04 / 09.11 - 31.12 9A / 9C 62 H-SVJ9G Fischen auf den Lofoten (Svolvær) 09.04 - 08.06 9A / 9C 99 H-SVJ9H Wandern auf den Lofoten (Svolvær-Stamsund) 09.06 - 08.11 9A / 9C H-SSJ10B Die Inselgruppe Vega (Sandnessjøen-Brønnøysund) 10.06 - 09.09 H-BNN10C Besuch bei den Lachsen (Brønnøysund) 10.06 - 09.09 H-TRD11A Trondheim mit Nidaros-Dom (Trondheim) 01.01 - 31.12 11C / 11E H-TRD11D Stadtrundgang durch Trondheim (Trondheim) 01.01 - 31.12 H-KSU11C Malerische Atlantikstraße (Kristiansund-Molde) 11.04 - 10.09 H-KSU11E Bergtatt- Prachtvolles Marmor Bergwerk (Kristiansund-Molde) H-BGO12A Bergen Stadtbesichtigung (Bergen) 11C / 11E 11A / 11D Nicht 17.05 11A / 11D Nicht 01.01, 23.- 26.12 und 31.12 Der Ausflug ist nur an Bord buchbar Code H-MEH8F Titel Ausflugstermine 2016* 01.01 - 17.05 / 08.12 - 31.12 01.01 - 31.12 01.01 - 30.04 / 15.09 - 31.12 01.01 - 31.12 *Die Ausflugstermine beziehen sich auf die Durchführungsdaten vor Ort. Preis p. P. € Anzahl Teilnehmername (falls der Ausflug nicht für alle Reiseteilnehmer gebucht wird) 374 194 44 61 86 66 98 281 ––––– ––––––––––––––––––––––––– ––––– ––––––––––––––––––––––––– 124 74 193 73 58 44 131 185 46 LANDAUSFLUGSPAKETE Wenn Sie vorab eines unserer Landausflugspakete buchen, erhalten Sie ein exklusives Bordguthaben. Die Landausflugspakete sind nur für die Strecke Bergen-Kirkenes-Bergen gültig. FRÜHLING Das arktische Frühlingserwachen (01.04. - 31.05.16) SOMMER Die Mitternachtssonne (01.06. - 31.08.16) HERBST Goldene Pracht (01.09. - 31.10.16) WINTER* Auf den Spuren des Nordlichts (01.01.-31.03.16 / 01.11.16 - 31.03.17) Nidaros-Dom und Ringve-Museum (H-TRD3A) Das Nordkap (H-HVG6A) Mitternachtskonzert in der Eismeerkathedrale (H-TOS8C) Fischen auf den Lofoten (H-SVJ9G) Tromsø - Hauptstadt der Arktis (H-TOS5A) Vogelbeobachtung (H-HVG6B) Frühstück am Nordkap (H-HVG8A) Besuch bei den Lachsen (H-BNN10C) Eine Kostprobe Norwegens (H-HJF2F) Munkholmen (H-TRD3E) Samischer Herbst (H-KJD6E) Arktische Ernte (H-KKN7G)** Das Nordkap (H-HVG6A) Lofotr Wikingerfest (H-STU4E) Polarhistorischer Stadtrundgang (H-TOS5D) Rundgang durch Svinøya (H-SVJ9F) Bordguthaben: 675 NOK Bordguthaben: 900 NOK Bordguthaben: 475 NOK Bordguthaben: 710 NOK * Dieses Paket ist nicht buchbar an Ostern und Weihnachten ( Abfahrt ab Bergen am 20.-24.03., 20.-23.12., 27.-28.12.2016 ). ** Ersetzt durch Die Russische Grenze (H-KKN7A) bei Abfahrten ab Bergen 10.10. - 31.10.2016. Teilnehmername (falls das Paket nicht für alle gebucht wird)............................................................................................................................................................................................. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hurtigruten GmbH. Bitte tragen Sie die Personenanzahl jeweils hinter dem gewünschten Ausflug ein und senden Sie das Formular an o.g. Emailadresse. Alle Landausflugsangaben vorbehaltlich Änderung! Datum:.................................................................................. ANMELDEFORMULAR LANDAUSFLÜGE 2016 Buchungsnummer:........................... Kundenname:.............................................................................................. ............... ...... Reisedatum:.................... ........ Group ID:............................... Sehr geehrter Hurtigruten Kunde, sollten Sie noch keine Landausflüge für Ihre gebuchte Reise angemeldet haben, können Sie dies mit diesem Formular schnell und einfach tun. Bis 4 Wochen (bei Zahlung per Kreditkarte bis 2 Wochen) vor Abfahrt können Sie die Landausflüge zu den hier aufgeführten Preisen vorab buchen, danach ist dieses, sofern Plätze verfügbar sind, nur noch an Bord möglich (Abrechnung an Bord erfolgt in Norwegischen Kronen, Währungsschwankungen sind möglich). Vorab gebuchte Landausflüge müssen im Voraus mit Ihrer Reisebuchung bei Hurtigruten GmbH bezahlt werden. Detaillierte Beschreibungen der Landausflüge finden Sie unter www.hurtigruten.de An Hurtigruten GmbH, per Email: [email protected] Die Landausflüge auf der südgehenden Route und unsere Landausflugspakete finden Sie auf der nächsten Seite. NORDGEHENDE LANDAUSFLÜGE Code Titel H-HJF2F Eine Kostprobe Norwegens (Hjørundfjord) 02.09 - 01.11 Preis p. P. € 89 H-HJF2G Bergwanderung im Hjørundfjord (Hjørundfjord) 02.09 - 01.11 69 H-HJF2H Wanderung mit dem Besuch einer Bergalm (Hjørundfjord) 02.09 - 01.11 74 H-AES2B Geiranger mit Trollstigen (Geiranger-Molde) 02.06 - 01.09 206 H-AES2C Jugendstil-Rundgang (Ålesund) 01.01 - 01.06 / 02.11 - 31.12 H-AES2D Aquarium Atlanterhavsparken und Aksla (Ålesund) 01.01 - 01.06 / 02.11 - 31.12 H-TRD3A Nidaros-Dom und Ringve-Museum (Trondheim) H-TRD3B Trondheim mit Nidaros-Dom (Trondheim) H-TRD3E Ausflugstermine 2016* Kombinationen Ausschlusstage Nicht 01.01, 24.-25.03, 01.05, 17.05 und 24.-26.12 Nicht 01.01, 17.05, 24.-25.12 und 31.12 03.04 - 02.09 64 58 03.09 - 02.11 64 H-TRD3F Winterspass (Trondheim) 01.01 - 02.04 / 03.11 - 31.12 81 H-TRD3G Kajaktour auf dem Nidelv (Trondheim) 03.06 - 02.09 118 H-TRD3H Trondheim vom Fahrradsattel aus (Trondheim) 03.04 - 02.06 04.06 - 03.09 H-BOO4B Winterwanderung in Bodø (Bodø) 01.01-03.04 / 04.11-31.12 H-BOO4D RIB-Boot-Safari zum Saltstraumen (Bodø) 15.03 - 03.11 H-STU4E Lofotr Wikingerfest (Stamsund-Svolvær) 01.01 - 03.04 / 04.11 - 31.12 H-STU4F Lofotr Wikingerfest Sommer (Stamsund-Svolvær) 04.04 - 03.11 H-RIN5H Walsafari (Risøyhamn - Finnsnes) 05.06 - 04.09 H-TOS5A Tromsø - Hauptstadt der Arktis (Tromsø) H-TOS5B Winterabenteuer Husky (Tromsø) 01.01 - 04.05 / 05.11 - 31.12 H-TOS5C Besuch bei den Huskys (Tromsø) 05.06 - 04.09 01.01 - 31.12 53 4F Nicht verfügbar für Reisen mit MS Lofoten und MS Vesterålen 4E / Nicht 01.01, 24.-28.03, 24.-26.12, 31.12 4E / 4F 4B / 4D Nicht 24.-26.12 und 31.12 4A (Nicht verfügbar für Reisen mit MS Lofoten und MS Vesterålen) / 4D Der Ausflug ist nur an Bord buchbar 5A / 5C / 5G/ 5J 5H Nicht 01.01, 17.05, 24.-26. 12 und 31.12 Nicht 24.12 5H 213 74 131 123 123 299 64 Polarhistorischer Stadtrundgang (Tromsø) H-TOS5G Kayak-Tour (Tromsø) 01.05 - 31.08 H-TOS5J Bergtour in Tromsø (Tromsø) 05.06 - 04.11 5H 86 H-HVG6A Das Nordkap (Honningsvåg) 01.01 - 31.12 6C / 6D / 6E 144 H-HVG6B Vogelbeobachtung (Honningsvåg) 06.04 - 05.09 6C/ 6D 156 H-KJD6C Sami Kultur (Kjøllefjord-Mehamn) 06.05 - 05.09 98 H-KJD6D Fahrt mit dem Schneescooter in Lappland (Kjøllefjord-Mehamn) H-KJD6E Samischer Herbst (Kjøllefjord-Mehamn) 06.09 - 05.11 6A / 6B 6A / 6B Führerschein erforderlich Nicht 01.01 6A H-KKN7A Die russische Grenze (Kirkenes) 01.01 - 31.12 H-KKN7B Flussfahrt zur russischen Grenze (Kirkenes) H-KKN7C Schneemobil-Safari (Kirkenes) 01.01 - 05.05 / 15.12 -31.12 H-KKN7D Schneehotel in Kirkenes (Kirkenes) 01.01 - 01.05 / 20.12 - 31.12 H-KKN7E Quad-Safari zur russischen Grenze (Kirkenes) H-KKN7F Husky-Abenteuer (Kirkenes) H-KKN7G Arktische Ernte (Kirkenes) 25.08 - 15.10 89 H-KKN7H Königskrabben Expedition (Kirkenes) 07.04 - 06.11 186 H-KKN7I Bergwanderung mit Husky (Kirkenes) 07.06- 06.09 98 01.01 - 01.05 / 01.11 - 31.12 56 161 310 71 64 01.06 - 06.10 07.05 - 06.10 ––––––––––––––––––––––––– 73 H-TOS5D 01.01 - 15.05 / 06.12 - 31.12 ––––– 186 Nicht 01.01, 24.-28.03, 24.-26.12 und 31.12 5H 01.01 - 04.04 / 05.11 - 31.12 (falls der Ausflug nicht für alle Reiseteilnehmer gebucht wird) 41 Munkholmen (Trondheim) Svartisen-Gletscher (Ørnes-Bodø) Teilnehmername 59 01.01 - 02.04 / 03.09 -31.12 H-ORS4A Anzahl 140 Führerschein erforderlich 194 Führerschein erforderlich 141 76 186 *Die Ausflugstermine beziehen sich auf die Durchführungsdaten vor Ort. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hurtigruten GmbH.Bitte tragen Sie die Personenanzahl jeweils hinter dem gewünschten Ausflug ein und senden Sie das Formular an o.g. Emailadresse. Alle Landausflugsangaben vorbehaltlich Änderung! Datum:.................................................................................. Landausflüge 2016 Nordgehende Ausflüge 2B Geiranger mit Trollstigen Termine: 02.06. – 01.09. (GEIRANGER – MOLDE) Der Ausflug beginnt mit dem Ørneveien und fantastischen Ausblicken auf den imposanten Geirangerfjord. Einer der vielen Höhepunkte des Ausflugs sind die elf steilen Serpentinen des Trollstigen. Dauer: 7 Std. 30 Min. Schwierigkeitsgrad: 2 Code: H-AES2B Preis: 206 € 2C Jugendstil-Rundgang Termine: 01.01. – 01.06./02.11. – 31.12. (ÅLESUND) Nach einem Großfeuer im Jahr 1904 im Jugendstil wieder aufgebaut, ist Ålesund heute ein städtebauliches Denkmal. Erleben Sie seine außergewöhnliche Architektur, Kultur und Geschichte auf einem geführten Stadtrundgang. Dauer: 2 Std. Schwierigkeitsgrad: 2 Code: H-AES2C Preis: 41 € 2D Aquarium Atlanterhavsparken und Aksla Termine: 01.01. – 01.06./02.11. – 31.12. (ÅLESUND) Das Aquarium Atlanterhavsparken ist eines der größten Salzwasser- Aquarien Nordeuropas und bekannt für seine faszinierende Unterwasser-Show. Dauer: 2 Std. Schwierigkeitsgrad: 2 Code: H-AES2D Preis: 59 € 2F Eine Kostprobe Norwegens Termine: 02.09. – 01.11. (HJØRUNDFJORD) Freuen Sie sich auf außergewöhnliche Eindrücke im malerischen Norangsdalen. Weitere Ausflugsstationen sind die Gemeinde Urke und das historische Hotel Union Øye. Dauer: 2 Std. 15 Min. Schwierigkeitsgrad: 1 Code: H-HJF2F Preis: 89 € 3A Nidaros-Dom & Ringve-Museum Termine: 03.04. – 02.09. (TRONDHEIM) Dieser Ausflug führt Sie in den imposanten mittelalterlichen Nidaros-Dom sowie in das musikhistorische Ringve-Museum, bekannt für die Sammlung von mehr als 2.000 Instrumenten, die in einem wunderschönen Herrenhaus untergebracht sind. Dauer: 3 Std. Schwierigkeitsgrad: 2 Code: H-TRD3A Preis: 64 € 3B Trondheim mit Nidaros-Dom Termine: 01.01. – 02.04./03.09. – 31.12. (TRONDHEIM) Diese zweistündige Stadtrundfahrt führt Sie durch die ehemalige Hauptstadt und heute drittgrößte Stadt Norwegens Ein Höhepunkt unter vielen ist die Fahrt zum beeindruckenden Nidaros-Dom, Norwegens größtem mittelalterlichen Sakralbau und Nationalheiligtum. Dauer: 2 Std. Schwierigkeitsgrad: 1 Code: H-TRD3B Preis: 58 € 3E Munkholmen Termine: 03.09. – 02.11. (TRONDHEIM) Eine Bootsfahrt zur Insel Munkholmen bei Trondheim und der Besuch der Festung werden Sie 1.000 Jahre zurück in die Vergangenheit führen. Dauer: 2 Std. Schwierigkeitsgrad: 2 Code: H-TRD3E Preis: 64 € 4A Svartisen-Gletscher Termine: 04.06. – 03.09. (ØRNES – BODØ) Der fantastische Blick auf den zweitgrößten Gletscher Norwegens begeistert Besucher seit mehr als einem Jahrhundert. Ein Boot bringt Sie von Ørnes aus an Inseln und Schären vorbei, durch enge Wasserstraßen bis zum Svartisen-Besucherzentrum. Dauer: 6 Std. Schwierigkeitsgrad: 2 Code: H-ORS4A Preis: 213 € 4D RIB Bootsafari zum Saltstraumen Termine: 15.03. – 03.11. (BODØ) Mit RIB-Booten entdecken Sie den stärksten Gezeitenstrom der Welt. Viermal am Tag fließen hier mehrere Millionen m³ Wasser durch ein 150 m breites Flussbett. Mit etwas Glück entdecken wir auf dem Weg einen Seeadler, Europas größten Raubvogel. Dauer: 2 Std. Schwierigkeitsgrad: 3 Code: H-BOO4D Preis: 131 € 4E Lofotr Wikinger Fest Termine: 01.01. – 31.12. (STAMSUND – SVOLVÆR) Der Wikingerhäuptling und die „Dame des Hauses“ laden Sie zu einem echten Wikinger fest ein: Sie können erleben, wie den Göttern Opfer gebracht werden, in der Hoffnung, Ragnarök, das Ende der Welt, abwenden zu können. Dauer: 3 Std. Schwierigkeitsgrad: 1. Code: H-STU4E Preis: 123 € 5A Tromsø: Hauptstadt der Arktis Termine: 01.01. – 31.12. (TROMSØ) Erkunden Sie die Polar-Metropole Tromsø und staunen Sie über die prachtvolle moderne Eismeerkathedrale mit ihren farbenfrohen Glasmosaiken. Im Erlebniszentrum „Polaria“ erfahren Sie alles Wissenswerte über die Arktis. Dauer: 2 Std. 30 Min. Schwierigkeitsgrad: 1 Code: H-TOS5A Preis: 73 € 5C Besuch bei den Huskys Termine: 05.06. – 04.09. (TROMSØ) Etwas außerhalb von Tromsø wartet die vielfältige Flora und Fauna von Kvaløya. Sie werden von 250 Schlittenhunden und ihren Welpen erwartet und erfahren Wissenswertes über Hundeschlitten-Rennen. Termine: 05.06. – 04.09. Dauer: 3 Std. 30 Min. Schwierigkeitsgrad: 1 Code: H-TOS5C Preis: 64 € 5G Kajak-Tour Termine: 01.05. – 31.08. (TROMSØ) Nachdem wir in der Nähe von Tromsø die Kajaks zu Wasser gelassen haben, bietet sich die einmalige Gelegenheit, lautlos durch das Wasser zu gleiten und die maritime Tierwelt aus nächster Nähe zu erleben. Dauer: 3 Std. 30 Min. Schwierigkeitsgrad: 4 Code: H-TOS5G Preis: 161 € 5H Walsafari Termine: 05.06. – 04.11. (RISØYHAMN – FINNSNES) Erleben Sie auf diesem unvergesslichen Ausflug das größte Säugetier der Welt aus nächster Nähe. Nur in der Region um Andenes kommen die Wale so dicht an die Küste. Fühlen Sie die steigende Spannung, ehe sich der imposante Meeresbewohner aus dem Ozean erhebt und dabei immense Kräfte mit fulminanter Schönheit vereint. Dauer: 7 Std. Schwierigkeitsgrad: 3 Code: H-RIN5H Preis: 299 € Ausschließlich an Bord buchbar. 6A Das Nordkap Termine: 01.01. – 31.12. (HONNINGSVÅG) Das Nordkap, ein 307 m aus dem Meer ragen der Schieferfelsen und zugleich die Spitze des europäischen Festlands, bietet einen atemberaubenden Ausblick. In der Nordkap-Halle spiegelt ein beeindruckender 180°-Panorama- Film das Leben am Nordkap und in der Region Finnmark wider. Dauer: 3 Std. Schwierigkeitsgrad: 1 Code: H-HVG6A Preis: 144 € 6B Vogelbeobachtung Termine: 06.04. – 05.09. (HONNINGSVÅG) Ihr Bus bringt Sie über die Insel Magerøya in das kleine Fischerdorf Gjesvær, von wo aus Sie per Boot das Naturreservat Gjesværstappan und seine imposante, artenreiche Vogelwelt erkunden. Dauer: 3 Std. Schwierigkeitsgrad: 2 Code: H-HVG6B Preis: 156 € 6C Lappland für Einsteiger Termine: 06.05. – 05.09. (KJØLLEFJORD – MEHAMN) Lernen Sie eine samische Familie kennen und erfahren Sie Näheres über Rentierhaltung, die Geschichte der Samen sowie Flora und Fauna in der Region. Dauer: 2 Std. 30 Min. Schwierigkeitsgrad: 1 Code: H-KJD6C Preis: 98 € 6D Fahrt mit dem Schnee-Scooter im Lappland Termine: 01.01. – 15.05./06.12. – 31.12. (KJØLLEFJORD – MEHAMN) Erleben Sie einen unvergesslichen Schneemobil-Ausflug in klarer Winterluft durch schneebedeckte Täler und möglicherweise unter leuchtenden Nordlichtern. Gültiger Führerschein ist erforderlich. Dauer: 2 Std. 15 Min. Schwierigkeitsgrad: 3 Code: H-KJD6D Preis: 310 € 6E Samischer Herbst Termine: 06.09. – 05.11. (KJØLLEFJORD – MEHAMN) Der samische Schamane besaß einst wertvolles Wissen über die Kräfte der Natur. Erfahren Sie auf unserem Ausflug Interessantes über die „Speisekammer und Apotheke“ der Region. Dauer: 2 Std. 15 Min. Schwierigkeitsgrad: 1 Code: H-KJD6E Preis: 71 € 7A Die russische Grenze Termine: 01.01. – 31.12. (KIRKENES) In Kirkenes begegnen sich Ost und West. Ein Halt ist in Storskog vorgesehen – der Grenzstation zwischen Norwegen und Russland. Dauer: 2 Std. Schwierigkeitsgrad: 1 Code: H-KKN7A Preis: 64 € 7B Flussfahrt zur russischen Grenze Termine: 01.06. – 06.10. (KIRKENES) Eine kulturhistorische Fahrt auf dem Grenzfluss Pasvik erwartet Sie. Entdecken Sie die beeindruckende Flora und Fauna bei einem Landgang an der Grenze zwischen Norwegen und Russland. Dauer: 2 Std. 30 Min. Schwierigkeitsgrad: 2 Code: H-KKN7B Preis: 140 € 7E Quad-Safari zur russischen Grenze Termine: 07.05. – 06.10. (KIRKENES) Nach einer Einführung startet Ihre Quad-Safari durch Kirkenes über den Aussichtspunkt „Kjerringstupet“ zur norwegisch-russischen Grenze und wieder zurück. Gültiger Führerschein ist erforderlich. Termine: 07.05. – 06.10. Dauer: 2 Std. 30 Min. Schwierigkeitsgrad: 4 Code: H-KKN7E Preis: 141 € 7G Arktische Ernte Termine: 07.09. – 06.11. (KIRKENES) Gewinnen Sie einen Einblick in den arktischen Herbst und erfahren Sie, wie die Bewohner der Arktis seit Jahrhunderten ernten, jagen, fischen und ihre Wintervorräte lagern. Dauer: 2 Std. 30 Min. Schwierigkeitsgrad: 2 Code: H-KKN7G Preis: 89 € Südgehende Ausflüge 8A Frühstück am Nordkap Termine: 08.05. – 07.10. (HONNINGSVÅG – HAMMERFEST) Tauchen Sie ein in die Landschaft der westlichen Finnmark und genießen Sie ein Frühstück am legendären Nordkap. Weiterfahrt durch die faszinierende arktische Naturlandschaft Richtung Hammerfest. Dauer: 6 Std. Schwierigkeitsgrad: 1 Code: H-HVG8A Preis: 194 € 8B Die nördlichste Stadt der Welt Termine: 01.01. – 15.03./01.05. – 15.09./01.11. – 31.12. (HAMMERFEST) Der Bus bringt Sie u. a. zur Meridian-Säule, die zum UNESCO-Welterbe zählt. Sie erfahren außerdem Wissenswertes über die erste Flüssiggas-Fabrik Europas und machen einen Stopp auf dem Berg Salen, um den beeindruckenden Blick auf die Stadt zu genießen. Dauer: 1 Std. Schwierigkeitsgrad: 1 Code: H-HFT8B Preis: 44 € 8C Mitternachtskonzert in der Eismeerkathedrale Termine: 01.01. – 31.12. (TROMSØ) In der Eismeerkathedrale erwartet Sie ein einmaliges nächtliches Konzert bei Kerzenschein mit norwegischer Folklore und klassischen Stücken. Dauer: 1 Std. 15 Min. Schwierigkeitsgrad: 1 Code: H-TOS8C Preis: 66 € 8F Mit dem Schneemobil durch die Polarnacht Termine: 01.01. – 17.05./08.12. – 31.12. (MEHAMN – KJØLLEFJORD) Begleiten Sie uns auf eine nächtliche NordlichtSafari per Schneemobil auf der Suche nach dem arktischen Phänomen. Gültiger Führerschein ist erforderlich. Dauer: 2 Std. 15 Min. Schwierigkeitsgrad: 3 Code: H-MEH8F Preis: 374 € 9A Inselwelt der Vesterålen Termine: 01.01. – 31.12. (HARSTAD – SORTLAND) Bei diesem Ausflug steht nicht nur die Geschichte, sondern auch die wunderbare Landschaft der Vesterålen im Vordergrund. Höhepunkt des Ausflugs ist ein Besuch der Trondenes-Kirche. Termine: 01.01. – 31.12. Dauer: 4 Std. 15 Min. Schwierigkeitsgrad: 1 Code: H-HRD9A Preis: 98 € 9B Inselwelt der Lofoten Termine: 09.04. – 31.08. (SVOLVÆR – STAMSUND) Entdecken Sie atemberaubende Berge, einsame Buchten und geschützte Fjorde. Seit Generationen leben hier Fischer im Einklang mit der Natur. In einer Galerie in Henningsvær können Sie zudem Gemälde und Fotos bewundern, die den Zauber dieser Inselgruppe einfangen. Dauer: 3 Std. Schwierigkeitsgrad: 1 Code: H-SVJ9B Preis: 99 € 9C Seeadler-Safari Termine: 24.03. – 15.10. (TROLLFJØRD – SVOLVÆR) Das Ausflugsboot bringt Sie in den beeindruckenden Trollfjord, Jagdgebiet des „Königs der Lüfte“. Während wir in diesen engen Fjord einfahren, ziehen steile Bergformationen vorbei. In der Regel kreisen einige Seeadler über dem Ausflugsschiff, um sich blitzartig den ausgeworfenen Köder zu holen. Es ist ein Erlebnis, diese Vögel aus nächster Nähe zu sehen. Dauer: 2 Std. Schwierigkeitsgrad: 2 Code: H-SKN9C Preis: 124 € 9D Lofoten per Pferd Termine: 09.06. – 08.11. (SVOLVÆR – STAMSUND) Freuen Sie sich auf einen Ausritt mit IslandPferden. Neben den weißen, feinsandigen Stränden der Lofoten lernen Sie auch geschichtsträchtige Stätten aus der Wikingerzeit kennen. Dauer: 3 Std. 30 Min. Schwierigkeitsgrad: 3 Code: H-SVJ9D Preis: 124 € 9E Speedboot-Abenteuer Lofoten Termine: 09.06. – 08.09. (SVOLVÆR) Dieser Ausflug führt mit dem schnellen RIBBoot in die fantastische Schärenlandschaft der Lofoten. Mit etwas Glück entdecken Sie auch Seeadler. Dauer: 1 Std. 30 Min. Schwierigkeitsgrad: 3 Code: H-SVJ9E Preis: 124 € 10B Die Inselgruppe Vega Termine: 10.06. – 09.09. (SANDNESSJØEN – BRØNNØYSUND) Der Vega-Archipel mit seinen 6.000 Inseln steht seit 2004 auf der Weltnaturerbe-Liste der UNESCO. Sie besuchen das „E-Haus“, ein Museum über Eiderenten und die hiesige Tradition, die Vögel als Haustiere zu halten. Dauer: 4 Std. Schwierigkeitsgrad: 1 Code: H-SSJ10B Preis: 193 € 10C Zu Besuch bei den Lachsen Termine: 10.06. – 09.09. (BRØNNØYSUND) Norwegen gehört zu den Hauptexporteuren von Fisch und Meeresfrüchten. Im norwegischen Zentrum für Aquakultur erhalten Sie einen Einblick in das Meeresleben sowie in die Arbeitsprozesse einer modernen Fischaufzucht vom Fischlaich bis hin zum Qualitätsprodukt. Dauer: 1 Std. 45 Min. Code: H-BNN10C Schwierigkeitsgrad: 2 Preis: 73 € 11A Trondheim mit Nidaros-Dom Termine: 01.01. – 31.12. (TRONDHEIM) Diese Stadtrundfahrt führt Sie durch die ehemalige Hauptstadt und heute drittgrößte Stadt Norwegens. Ein Höhepunkt unter vielen ist die Fahrt zum Nidaros-Dom, Norwegens größtem mittelalterlichen Sakralbau und Nationalheiligtum. Dauer: 2 Std. Code: H-TRD11A Schwierigkeitsgrad: 1 Preis: 58 € 11C Malerische Atlantikstrasse Termine: 11.04. – 10.09. (KRISTIANSUND – MOLDE) Die 8,2 km lange Straße verläuft durch eine malerische Umgebung über acht Brücken. Inklusive Abendessen in einem typisch norwegischen Restaurant und Besichtigung der Kvernes-Stabkirche. Schwierigkeitsgrad: 1 Dauer: 4 Std. 30 Min. Code: H-KSU11C Preis: 131 € 11D Stadtrundgang durch Trondheim Termine: 01.01. – 31.12. (TRONDHEIM) Ein geführter Stadtrundgang durch die historischen Straßen von Trondheim, vorbei an den Hauptattraktionen der Stadt, wie der Residenz der königlichen Familie, der alten Stadtbrücke und dem Nidaros-Dom. Dauer: 2 Std. 15 Min. Schwierigkeitsgrad: 2 Code: H-TRD11D Preis: 44 € SCHWIERIGKEITSGRADE: 1 – für alle Gäste, unabhängig von der körperlichen Kondition 2 – für die meisten Gäste, durchschnittliche körperliche Kondition erforderlich 3 – für die Gäste mit guter körperlicher Kondition Preise verstehen sich p.P.