05 - 12.05.2012
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12. Mai 2012 Heft 05/ Jahrg. 12 Aus dem Inhalt: • • • • • • • • • Telefonverzeichnis Bekanntmachungen des Amtes Aus dem Amt wird berichtet Schul- und Kitanachrichten Feuerwehrnachrichten Kultur und Freizeit Vereine und Verbände Sonstige Informationen Geburtstage Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Wittenburg Foto: Karin Owszak Apfelblüte in den Dodower Obstplantagen Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012 2 Wittenburger Stadt- und Landbote Öffnungszeiten Amt Wittenburg Sprechstunde der Bürgervorsteherin - Verwaltung Stadt Wittenburg - Frau Sybill Moß Jeden 1. Dienstag im Monat von 17:00 - 18:00 Uhr im Rathaus, Zimmer 205 (2. OG), Am Markt 1, 19243 Wittenburg, Telefon: 038852 33-112 Außerhalb der Sprechzeit können Termine unter 038852 52041 vereinbart werden. Standort: Bürgerhaus, Molkereistraße 4 Öffnungszeiten: Montag geschlossen Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 - 18:00 Uhr 13:30 - 18:00 Uhr (außer Standesamt am Markt) Öffnungszeiten des Standesamtes Rathaus, Am Markt 1, 19243 Wittenburg Tel.: 038852 33-140 Montag geschlossen Dienstag 13:30 - 18:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 - 18:00 Uhr Freitag geschlossen Alle Fachdienste bieten, in begründeten Fällen, die Möglichkeit Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten zu vereinbaren. Erreichbarkeit Fax: 038852 3333 E-Mail: [email protected] oder [Nachname des Mitarbeiters]@stadt-wittenburg.de Internet: www.amt-wittenburg.de Sprechstunde Schiedsmann im Bereich Amt Wittenburg Herr Hans-Joachim Friedrichs Jeden 2. Donnerstag im Monat von 18:00 - 19:00 Uhr Sprechstunde im Rathaus, Am Markt 1, Zi. 205 (2. OG) Telefon: 038852 33-112 Außerhalb der Sprechzeit können auch Termine unter 038852 52652 vereinbart werden. Stadtbibliothek Wittenburg Tel. 038852 33-108 und 33-109 Öffnungszeiten Montag Dienstag Mittwoch 13:30 - 17:00 Uhr 09:00 - 13:00 Uhr 13:30 - 15:00 Uhr Ärztlicher Notdienst für den Bereich Wittenburg/Zarrentin Telefonnummer 116 117 Dienstzeiten des Bereitschaftsarztes: Montag/Dienstag/Donnerstag Mittwoch Freitag Samstag/Sonntag/Feiertag 19:00 - 07:00 Uhr 13:00 - 07:00 Uhr 16:00 - 07:00 Uhr 07:00 - 07:00 Uhr Erreichbarkeit/Sprechzeiten der Bürgermeister/Bürgervorsteherin/Amtsvorsteher Stadt Wittenburg Bürgermeister/LVB, Herr Hebinck Sprechzeit: dienstags von 15:30 - 18:00 Uhr Nach Möglichkeit Termin erfragen unter 038852 33-101 Gemeinde Körchow Bürgermeister, Herr Bruno Hersel Tel.: 038848 21337 (privat) Termine bitte unter 0171 5587289 erfragen. Gemeinde Wittendörp Bürgermeister, Herr Jürgen Nadzeika Sprechzeit: dienstags, 16:00 - 18:00 Uhr im Bürgerhaus, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg Bitte Termin erfragen unter 038852 33-102 (Frau Steinberger) Gemeinde Lehsen Bürgermeister, Herr Berno Lüpken Tel.: 038852 53191 (privat) Amtsvorsteher des Amtes Wittenburg Herr Hartwig Kolthof Amt Wittenburg, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg Sprechstunde: Jeden zweiten Dienstag im Monat von 16:00 bis 17:00 Uhr, Molkereistraße 4, Nach Möglichkeit Termin erfragen unter 038852 33-101 Erreichbarkeit der Mitarbeiter im Amt Wittenburg Bürgermeister Sekretariat/ Sitzungsdienst Herr Hebinck Frau Bauer 038852 33-101 038852 33-101 Wirtschaft/Tourismus Öffentlichkeitsarbeit/Kultur Leiterin Frau Owszak Redaktion Amtsblatt/ Internettauftritt Amt 038852 33-111 Fachbereich I - Zentraler Service Fachbereichsleiterin Frau Mumme Fachdienst I. 1 - Innere Verwaltung Fachdienstleiterin Frau Berger Sitzungsdienst/KSA/ Frau Steinberger Sitzungsgelder Personal/Versicherungen Frau Kutz Entgelt + Besoldung Frau Haase Archiv Frau Hacker Zentrale/Postdienst/ Frau Kiesow Verteilung Stadt- u. Landbote/Materialverwaltung Fachdienst I. 2 - Finanzverwaltung Fachdienstleiter Herr Bernowitz Finanzbuchhaltung Frau Röper 038852 33-120 038852 33-110 038852 33-102 038852 33-105 038852 33-106 038852 33-104 038852 33-0 038852 33-126 038852 33-107 Wittenburger Stadt- und Landbote KLR/ Anlagenbuchhaltung Ruhender Verkehr Anlagenbuchhaltung/ Vollstreckung Steuern + Abgaben/ Wasser- u. Bodenverbandsumlage Steuern + Abgaben/ Abwasserabgabe 3 Frau Bilgenroth 038852 33-127 Frau Baethcke 038852 33-123 Frau Geidus 038852 33-121 Frau Gruhlich 038852 33-122 Fachbereich II - Bürgerdienste/Bauen Fachbereichsleiter Herr Gohr Fachdienst II. 1 - Ordnungsangelegenheiten Fachdienstleiterin Frau Benisch Wahlen Ordnungsangelegen- Herr Grewe heiten/Erlaubniserteilungen/Wildschäden Wohngeld/ Frau Prösch Lastenzuschuss Meldeamt/Kataster- Frau Gierhan auszüge/BAföG/ Beglaubigungen/ Führerscheine/Fischereischeine Meldeamt/Kataster- Frau Moll auszüge/BAföG/ Beglaubigungn Führerscheine/Fischereischeine Feuerwehrangelegenheiten Politesse Frau Köhler Standesamt/ Frau Evers Beurkundungen/ Namensänderungen Gewerbe/Fundbüro/ Frau Grawe Fundtiere/ Abfallbeseitigung/ Hausnummernvergabe Schule/Kultur/ Frau Behnke Sport/Jugend Vereinsarbeit Frau Förster Fachdienst II. 2 - Infrastruktur und Umwelt Bauanträge/Bauordnung/ Frau Morgenstern Bauleitpl. Bauleitplanung/ Frau Wildner Bauordnung/Stadtsanierung Tiefbau/Winterdienst Frau Gerstner Baum- und Naturschutz/ Frau Meier Straßenbeleuchtung 038852 33-160 038852 33-130 038852 33-134 038852 33-151 038852 33-131 038852 33-132 038852 33-135 038852 33-140 038852 33-138 038852 33-137 038852 33-153 038852 33-165 038852 33-161 038852 33-166 038852 33-164 Fachbereich III Zentrales Grundstück- und Gebäudemanagement Fachbereichsleiter Herr Otto 038852 33-210 Anliegerbeiträge Herr Knabe 038852 33-220 Gebäudemanagement/ Frau Boehlck 038852 33-224 Bauhof/Vermietung Frau Adler 038852 33-225 Gemeinderäume/ Grundstücksverwaltung/ Frau Czeschla 038852 33-222 Verpachtungen/ Friedhofswesen Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012 Widerspruchsrecht gegen Weitergabe der persönlichen Daten Gemäß § 36 des Landesmeldegesetzes weist die Meldebehörde darauf hin, dass Betroffene das Recht haben, in nachfolgenden Fällen der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen: 1. Melderegisterauskünfte im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen Nach § 35 Abs. 1 Landesmeldegesetz darf die Meldebehörde im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen sowie verfassungsrechtlich oder gesetzlich vorgesehenen Abstimmungen zum Zwecke der Wahlwerbung Auskünfte aus dem Melderegister erteilen. Sie darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen für diesen Zweck in den sechs der Wahl oder Stimmabgabe vorangehenden Monaten folgende Daten der Wahlberechtigten übermitteln: 1. Vor- und Familiennamen, 2. Doktorgrad, 3. Anschriften. 2. Melderegisterauskünfte über Ehe- und Altersjubiläum Begehren Mandatsträger, Presse oder Rundfunk eine Melderegisterauskunft über Alters- oder Ehejubiläum von Einwohnern zum Zwecke der Ehrung dieser, so darf die Melde-behörde nach § 35 Abs. 2 des Landesmeldegesetzes die Auskunft nur erteilen, wenn der Betroffene nicht widersprochen hat. Neben Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift dürfen Tag und Art des Jubiläums mitgeteilt werden. 3. Datenübermittlung an Adressbuchverlage Adressbuchverlage dürfen nach § 35 Abs. 3 Landesmeldegesetz Auskünfte über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, übermittelt werden. Dieser Auskunftserteilung können Sie widersprechen. 4. Datenübermittlung an Religionsgemeinschaften Die Meldebehörde übermittelt bestimmte personenbezogene Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften und zwar über ihre Mitglieder und deren Familienangehörige. Gemäß § 32 Abs. 2 Satz 3 LMG können Ehegatten, minderjährige Kinder und die Eltern minderjähriger Kinder, die nicht der selben (wie das Familienmitglied, welches Mitglied in der entsprechenden Religionsgesellschaft ist) oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, einer Datenübermittlung an die Kirche widersprechen. 5. Internetauskünfte Einfache Melderegisterauskünfte können unter bestimmten Voraussetzungen auch mittels automatisierten Abrufs über das Internet erteilt werden. Ein Abruf ist nicht zulässig, wenn der Betroffene dieser Form der Auskunftserteilung widersprochen hat (§ 34a Abs. 2 LMG). 6. Datenübermittlung an das Bundesamt für Wehrverwaltung Gemäß § 58 des Wehrpflichtgesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für Wehrpflicht zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012 4 Wittenburger Stadt- und Landbote 31. März Vorname, Name und Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit die im nächsten Jahr volljährig werden. Anders als bisher gilt diese Regelung nun also auch für die Daten von Frauen. Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) widersprochen haben. 2. Die Freigabe zur Öffnung der Verkaufseinrichtungen beschränkt sich auf die Große Straße, die Bleichstraße und den Spiegelberg. 3. Eine Freigabe nach § 6 LöffG M-V kann nur für Verkaufsstellen im Sinne von § 1 Abs. 1 LöffG M-V erteilt werden, nicht aber für andere Gewerbeunternehmen ohne Zuordnungsvoraussetzung zum LöffG M-V. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber dem Amt Wittenburg, Bürgerbüro/Meldeamt, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg zu erklären. Im Rahmen der Inanspruchnahme der Ausnahmegenehmigung sind durch die Arbeitgeber/Inhaber der Verkaufsstellen, für den Fall der Beschäftigung von Arbeitnehmern u. a. nachfolgende gesetzliche Bestimmungen zu beachten und einzuhalten. 1. Arbeitnehmer dürfen am 20.05.2012 nur während der ausnahmsweise zugelassenen Öffnungszeiten, höchstens jedoch maximal 5 1/2 Stunden, beschäftigt werden. (§ 7 Abs. 1 LöffG M-V) 2. Die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit (mindestens 11 Stunden) sind einzuhalten. (§ 5 ArbZG) 3. Für die Beschäftigung an Sonntagen ist den Arbeitnehmern entsprechende Ersatzfreizeit an entsprechenden Werktagen derselben Woche zu gewähren. (§ 7 Abs. 5 LöffG M-V) 4. Über die Beschäftigung von Arbeitnehmern am zugelassenen verkaufsoffenen Sonntag hat der Arbeitgeber ein Verzeichnis/Nachweis zu führen über: a) Namen der Arbeitnehmer b) Beschäftigungsart und -dauer (Beginn und Ende der Arbeitszeit) c) Nachweis der gewährten Ersatzfreizeit (§ 8 LöffG M-V) Auf Anforderung sind die Nachweise dem Landesamt für Gesundheit und Soziales zur Einsicht einzusenden (§ 9 Abs. 3 LöffG M-V) 5. Jugendliche und werdende Mütter dürfen an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden. (§ 17 JArbSchG/§ 8 MuschG) Unfreiwillig ohne Kinder verreisen! Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind bald ungültig Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigt das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Dokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Insofern wird empfohlen, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei der zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und ggf. - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung. Zur Beantragung bringen Sie bitte Ihr Kind, ein biometrisches Foto und die Geburtsurkunde mit. Gebühren: Personalausweis Kinderreisepass Reisepass 22,80 EUR 13,00 EUR 37,50 EUR Kontakt: 038852 33132 oder 33131 Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Wittenburg, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg einzulegen. gez. Benisch Fachdienstleiterin Öffentliche Bekanntmachung Ausnahmegenehmigung zum Gesetz über die Ladenöffnungszeiten für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LöffG M-V) Veranstaltung: Verkaufsoffener Sonntag am 20.05.2012 von 13:00 bis 17:00 Uhr anlässlich des 1. Wittenburger Musikfestivals Gemäß § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Regelungen von Zuständigkeiten nach dem Ladenöffnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LöffGZustVO M-V) ist das Amt Wittenburg die zuständige Behörde. Im Ergebnis der Prüfung der Antragsunterlagen wird hiermit die Zustimmung für eine Freigabe nach § 6 LöffG M-V für den oben benannten verkaufsoffenen Sonntag erklärt. Es werden keine gesonderten oder anderweitigen Festlegungen zur Auswahl der Verkaufseinrichtungen getroffen. Die Geschäfte befinden sich im räumlichen Bereich der anlassgebenden Veranstaltung. 1. Die Öffnungszeiten am 20.05.2012 sind auf maximal 5 Stunden zu begrenzen. (§ 5 Abs. 1 LöffG M-V) Satzung der Jagdgenossenschaft „Wittenburg-Ziggelmark“ auf der Grundlage der Mustersatzung nach der Jagdgenossenschaftssatzungsverordnung - JagdgenVO M-V vom 13. Februar 2001, Fundstelle: GVOBl. M-V 2001, S. 69 §1 Name und Sitz Die Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes, gelegen in den Gemarkungen Wittenburg und Ziggelmark, führt den Namen „Jagdgenossenschaft Wittenburg-Ziggelmark“. Sie hat ihren Sitz in 19243 Wittenburg, Molkereistr. 4, unter Postanschrift der Stadt Wittenburg (eingehende Post wird an die Postanschrift des jeweils amtierenden Jagdvorstehers weitergeleitet) und ist gemäß § 8 Abs. 1 des Landesjagdgesetzes eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. §2 Jagdgenossen und Genossenschaftskataster (1) Der Jagdgenossenschaft gehören die Eigentümer der Grundflächen, die zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, an (Jagdgenossen). Wittenburger Stadt- und Landbote (2) Die zur Jagdgenossenschaft gehörenden Grundstücke sowie ihre Eigentümer werden in einem Genossenschaftskataster, das auf Grund des vom Katasteramt geführten Liegenschaftskatasters oder anderer Eigentumsnachweise geführt wird, aufgeführt. Dabei sind auf Grund von Eigentumswechsel eingetretene Veränderungen dem Jagdvorstand durch den Erwerber nachzuweisen. §3 Aufgaben der Jagdgenossenschaft Die Jagdgenossenschaft verwaltet nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit alle Angelegenheiten, die sich aus dem Jagdrecht der ihr angehörenden Jagdgenossen ergeben; sie hat insbesondere die Aufgabe, das ihr zustehende Jagdausübungsrecht im Interesse der Jagdgenossen auf Grundlage des Bundes- und des Landesjagdgesetzes zu nutzen. §4 Organe der Jagdgenossenschaft Organe der Jagdgenossenschaft sind die Versammlung der Jagdgenossen und der Jagdvorstand. §5 Versammlung der Jagdgenossen (1) Mindestens alle zwei Jahre findet eine Versammlung der Jagdgenossen statt. Auf Verlangen von mehr als einem Viertel der stimmberechtigten Jagdgenossen ist sie innerhalb von drei Monaten einzuberufen. (2) Versammlungen der Jagdgenossen sind unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von 14 Tagen durch öffentliche Bekanntmachung entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Wittenburg einzuberufen. (3) In der Versammlung der Jagdgenossen kann sich eine natürliche Person, die Jagdgenosse ist, durch eine andere natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenosse ist, oder durch seinen Ehegatten, seinen Lebenspartner oder einen Verwandten ersten oder zweiten Grades vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung der Jagdgenossen schriftlich zu erteilen. (4) Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Eine Mehrfachvertretung durch den Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Vertretungsvollmacht muss schriftlich erteilt und darf nicht älter als zwei Jahre sein. (5) Die Vertretung durch einen Jagdgenossen ist nur möglich, wenn die Summe aus eigener und vertretener Grundfläche ein Drittel der Fläche der Jagdgenossenschaft nicht überschreitet. (6) Ein Jagdgenosse darf nicht bei Angelegenheiten mitwirken oder während einer Beratung oder Entscheidung anwesend sein, wenn die Entscheidung ihm selbst oder seinem Ehegatten oder Lebenspartner einen Vor- oder Nachteil bringen kann. §6 Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen (1) Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt gemäß § 9 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes mit der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch mit der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche (doppelte Mehrheit). Die Abstimmung erfolgt grundsätzlich mit Handzeichen. Widerspricht ein Jagdgenosse dieser Verfahrensweise, erfolgt die Stimmabgabe durch Stimmzettel. (2) Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt über: a) die Satzung und ihre Änderungen, b) die Art der Jagdnutzung wie: - die Verpachtung, unter Berücksichtigung, dass die Verpachtung auf den Kreis der Jagdgenossen sowie der jagdpachtfähigen Personen, deren Hauptwohnung nicht weiter als 50 Kilometer vom Jagdbezirk liegt, beschränkt werden kann (§ 10 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes und § 8 Abs. 5 des Landesjagdgesetzes), 5 Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012 - die Jagdausübung durch angestellte Jäger oder - das Ruhen der Jagd, c) bei Verpachtung über die Art, die Pachtbedingungen, die Erteilung des Zuschlages, die Änderung und Verlängerung des Pachtvertrages sowie über Unterverpachtungen, d) die Verwendung des Ertrages aus der Jagdnutzung, e) die Erhebung und Verwendung von Umlagen, die die Jagdgenossen erbringen, f) die Einstellung von Personal, g) die Festsetzung von Entschädigungen und deren Höhe, h) den Haushaltsplan, i) die Rechnungsprüfung und die Entlastungserteilung. Die Versammlung der Jagdgenossen darf die Entscheidung hierüber nicht auf den Jagdvorstand übertragen. (3) Über die Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen ist eine Niederschrift zu fertigen. Aus ihr muss hervorgehen, wie viele Jagdgenossen anwesend waren und welche Grundfläche von ihnen vertreten wurde, ferner wie viele Jagdgenossen für die Beschlussfassung stimmten und wie groß die von diesen vertretene Fläche war. Die Niederschrift ist vom Jagdvorsteher und dem Schriftführer zu unterzeichnen. Innerhalb von drei Wochen nach der Versammlung der Jagdgenossen ist durch den Jagdvorstand der Jagdbehörde eine Kopie der Niederschrift zu übersenden. §7 Jagdvorstand (1) Der Jagdvorstand wird von der Versammlung der Jagdgenossen gemäß § 9 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes mit der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch mit der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche (doppelte Mehrheit) gewählt. Die Abstimmung erfolgt grundsätzlich mit Handzeichen. Widerspricht ein Jagdgenosse dieser Verfahrensweise, erfolgt die Wahl durch Stimmzettel. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend. (2) Der Jagdvorstand besteht aus dem Jagdvorsteher, seinem Stellvertreter (gleichzeitig Schriftführer) und dem Kassenverwalter. Die Amtszeit des Jagdvorstandes beträgt vier Jahre, wobei er bis zur Beschlussfassung über den neuen Jagdvorstand, höchstens jedoch bis sechs Monate nach Ablauf der Amtszeit, im Amt bleibt. (3) Scheidet während der Amtszeit ein Mitglied des Vorstandes aus, so ist es unverzüglich durch die Versammlung der Jagdgenossen nach zu besetzen. (4) Die Mitglieder des Jagdvorstandes sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten für ihre notwendigen und nachgewiesenen Auslagen entsprechend § 6 Buchstabe g Ersatz von der Jagdgenossenschaft. (5) Der Jagdvorstand tritt auf Einladung des Jagdvorstehers nach Bedarf zusammen. Er muss einberufen werden, wenn ein Mitglied des Jagdvorstandes dies schriftlich beantragt. (6) Der Jagdvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind. Er entscheidet mit der Mehrheit der anwesenden Stimmen; Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Jagdvorstehers. (7) Kein Mitglied des Jagdvorstandes darf bei einer Angelegenheit der Jagdgenossenschaft beratend oder entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten bis zu dritten oder einem Verschwägerten bis zum zweiten Grad oder einer vom ihm kraft Gesetzes oder rechtsgeschäftlicher Vollmacht vertretenen Person einen Vor- oder Nachteil bringen kann. In diesem Fall ist das Mitglied des Jagdvorstandes nicht stimmberechtigt. §8 Aufgaben des Jagdvorstandes (1) Der Jagdvorstand vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Er verwaltet ihre Angelegenheiten. An die Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen ist er gebunden. Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012 (2) Der Jagdvorstand hat neben den in Absatz 1 aufgeführten folgende Aufgaben zu erfüllen: a) Führen der Stimmliste, b) Einberufung und Leitung der Versammlung der Jagdgenossen, c) Beurkunden und Ausführen der Mitgliederbeschlüsse, d) Führen der Kassengeschäfte, e) Aufstellen und Vorlage des Haushaltsplanes, der Jahresrechnung sowie des Verteilungsplanes, f) Führen der Beitragsliste, g) Beaufsichtigung der Angestellten, Berufsjäger, Jagdaufseher und Überwachung der Einrichtungen, h) Vornahme der öffentlichen Bekanntmachungen, i) Führen des Genossenschaftskatasters. (3) In Angelegenheiten, die nach Maßgabe des § 6 der Beschlussfassung durch die Versammlung der Jagdgenossen unterliegen, kann, wenn die Erledigung keinen Aufschub duldet und keine Rechte Dritter entstehen, der Jagdvorstand entscheiden. Er muss unverzüglich die Zustimmung der Versammlung der Jagdgenossen einholen. Diese kann die Dringlichkeitsentscheidung aufheben. (4) Über Beschlüsse des Jagdvorstandes ist eine Niederschrift zu fertigen und vom Jagdvorsteher und dem Schriftführer zu unterzeichnen. Innerhalb von drei Wochen nach der Beschlussfassung hat der Jagdvorstand der Jagdbehörde eine Kopie der Niederschrift zu übermitteln. §9 Umlagen und Nutzen (1) Die von den Jagdgenossen zu erhebenden Umlagen sowie die Auszahlungen aus den Nutzungen ergeben sich entsprechend des jeweiligen Flächenanteils der Jagdgenossen. Zur Feststellung des Anteils der Jagdgenossen stellt der Jagdvorstand einen Verteilungsplan oder eine Beitragsliste auf, die beim Jagdvorsteher zwei Wochen lang zur Einsichtnahme der Jagdgenossen auszulegen sind. Für die Bekanntmachung der Auslegung gilt § 11 Abs. 1 entsprechend. (2) Beschließt die Jagdgenossenschaft, den Reinertrag der Jagdnutzung nicht an die Jagdgenossen nach dem Verhältnis des Flächeninhaltes ihrer beteiligten Grundstücke zu verteilen, so kann jeder Jagdgenosse, der dem Beschluss nicht zugestimmt hat, die Auszahlung seines Anteils verlangen. Der Jagdvorstand hat den Beschluss entsprechend § 11 Abs. 1 öffentlich bekannt zu machen. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach der Bekanntmachung schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstandes geltend gemacht wird. (3) Jagdgenossen, die dem Beschluss über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung nicht zugestimmt haben, sind in der Niederschrift aufzuführen. § 10 Geschäftsjahr Als Geschäftsjahr gilt das Jagdjahr (1. April bis 31. März). § 11 Bekanntmachungen (1) Die für die Jagdgenossen bestimmten Bekanntmachungen werden durch ortsübliche Bekanntmachung in der Stadt Wittenburg entsprechend deren Hauptsatzung vorgenommen. (lt. der derzeit geltender Hauptsatzung der Stadt Wittenburg, Beschluss in der Stadtvertretung am 26.10.2011, § 12 öffentliche Bekanntmachung) amtlich: im Internet unter www.amt-wittenburg.de zusätzlich redaktionell: im „Wittenburger Stadt- und Landbote“ Wittenburg, den 3. Januar 2012 (2) Vorstehende Satzung ist in der Versammlung der Jagdgenossen vom 15. Dezember 2011, in der 6 Jagdgenossen mit einer Grundfläche von 642,56 Hektar vertreten waren, beschlossen worden. 6 Wittenburger Stadt- und Landbote der Jagdvorsteher gez. Hensen ................................. Helmut Hensen der stellv. Jagdvorsteher und Schriftführer gez. Jureit ............................... Wolfgang Jureit der Kassenverwalter gez. Stamer ................................. Klaus Stamer Hinweis: Beschließt die Jagdgenossenschaft eine Satzung, die der Verordnung über die Mustersatzung für Jagdgenossenschaften entspricht, so tritt die Anzeige nach § 8 Abs. 3 Satz 2 des Landesjagdgesetzes an die Stelle der Genehmigung. Anzeige/Genehmigung der Satzung Die Satzung wurde der Unteren Jagdbehörde beim Landkreis Ludwigslust-Parchim mit Anschreiben vom 22.02.2012, Postausgang am 23.02.2012, zur Genehmigung zugesandt, da der Satzungstext gegenüber dem Mustersatzungstext Änderungen aufweist. Mit Schreiben vom 08.03.2012 wurde durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim als Untere Jagdbehörde für die zugesandte Satzung die Genehmigung erteilt. Die beschlossene Satzung weicht geringfügig von der Mustersatzung M-V ab; sie enthält jedoch keine Verstöße gegen jagdrechtliche Vorschriften. Satzung der Jagdgenossenschaft „Wölzow - Wittenburg“ auf der Grundlage der Mustersatzung nach der Jagdgenossenschaftssatzungsverordnung - JagdgenVO M-V vom 13. Februar 2001, Fundstelle: GVOBl. M-V 2001, S. 69 §1 Name und Sitz Die Jagdgenossenschaft des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes, gelegen in den Gemarkungen Wittenburg und Wölzow, führt den Namen „Jagdgenossenschaft Wölzow - Wittenburg“. Sie hat ihren Sitz in 19243 Wittenburg, Molkereistr. 4, unter Postanschrift der Stadt Wittenburg (eingehende Post wird an die Postanschrift des jeweils amtierenden Jagdvorstehers weitergeleitet) und ist gemäß § 8 Abs. 1 des Landesjagdgesetzes eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. §2 Jagdgenossen und Genossenschaftskataster (1) Der Jagdgenossenschaft gehören die Eigentümer der Grundflächen, die zu dem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, an (Jagdgenossen). (2) Die zur Jagdgenossenschaft gehörenden Grundstücke sowie ihre Eigentümer werden in einem Genossenschaftskataster, das auf Grund des vom Katasteramt geführten Liegenschaftskatasters oder anderer Eigentumsnachweise geführt wird, aufgeführt. Dabei sind auf Grund von Eigentumswechsel eingetretene Veränderungen dem Jagdvorstand durch den Erwerber nachzuweisen. §3 Aufgaben der Jagdgenossenschaft Die Jagdgenossenschaft verwaltet nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit alle Angelegenheiten, die sich aus dem Jagdrecht der ihr angehörenden Jagdgenossen ergeben; sie hat insbesondere die Aufgabe, das ihr zustehende Jagdausübungsrecht im Interesse der Jagdgenossen auf Grundlage des Bundes- und des Landesjagdgesetzes zu nutzen. §4 Wittenburger Stadt- und Landbote Organe der Jagdgenossenschaft Organe der Jagdgenossenschaft sind die Versammlung der Jagdgenossen und der Jagdvorstand. §5 Versammlung der Jagdgenossen (1) Mindestens alle zwei Jahre findet eine Versammlung der Jagdgenossen statt. Auf Verlangen von mehr als einem Viertel der stimmberechtigten Jagdgenossen ist sie innerhalb von drei Monaten einzuberufen. (2) Versammlungen der Jagdgenossen sind unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von 14 Tagen durch öffentliche Bekanntmachung entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Wittenburg einzuberufen. (3) In der Versammlung der Jagdgenossen kann sich eine natürliche Person, die Jagdgenosse ist, durch eine andere natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenosse ist, oder durch seinen Ehegatten, seinen Lebenspartner oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung der Jagdgenossen schriftlich zu erteilen. (4) Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Eine Mehrfachvertretung durch den Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Vertretungsvollmacht muss schriftlich erteilt und darf nicht älter als zwei Jahre sein. (5) Die Vertretung durch einen Jagdgenossen ist nur möglich, wenn die Summe aus eigener und vertretener Grundfläche ein Drittel der Fläche der Jagdgenossenschaft nicht überschreitet. (6) Ein Jagdgenosse darf nicht bei Angelegenheiten mitwirken oder während einer Beratung oder Entscheidung anwesend sein, wenn die Entscheidung ihm selbst oder seinem Ehegatten oder Lebenspartner einen Vor- oder Nachteil bringen kann. §6 Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen (1) Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt gemäß § 9 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes mit der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch mit der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche (doppelte Mehrheit). Die Abstimmung erfolgt grundsätzlich mit Handzeichen. Widerspricht ein Jagdgenosse dieser Verfahrensweise, erfolgt die Stimmabgabe durch Stimmzettel. (2) Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt über: a) die Satzung und ihre Änderungen, b) die Art der Jagdnutzung wie: - die Verpachtung, unter Berücksichtigung, dass die Verpachtung auf den Kreis der Jagdgenossen sowie der jagdpachtfähigen Personen, deren Hauptwohnung nicht weiter als 50 Kilometer vom Jagdbezirk liegt, beschränkt werden kann (§ 10 Abs. 1 des Bundesjagdgesetzes und § 8 Abs. 5 des Landesjagdgesetzes), - die Jagdausübung durch angestellte Jäger oder - das Ruhen der Jagd, c) bei Verpachtung über die Art, die Pachtbedingungen, die Erteilung des Zuschlages, die Änderung und Verlängerung des Pachtvertrages sowie über Unterverpachtungen, d) die Verwendung des Ertrages aus der Jagdnutzung, e) die Erhebung und Verwendung von Umlagen, die die Jagdgenossen erbringen, f) die Einstellung von Personal, g) die Festsetzung von Entschädigungen und deren Höhe, h) den Haushaltsplan, i) die Rechnungsprüfung und die Entlastungserteilung. Die Versammlung der Jagdgenossen darf die Entscheidung hierüber nicht auf den Jagdvorstand übertragen. 7 Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012 (3) Über die Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen ist eine Niederschrift zu fertigen. Aus ihr muss hervorgehen, wie viele Jagdgenossen anwesend waren und welche Grundfläche von ihnen vertreten wurde, ferner wie viele Jagdgenossen für die Beschlussfassung stimmten und wie groß die von diesen vertretene Fläche war. Die Niederschrift ist vom Jagdvorstand zu unterzeichnen. Innerhalb von drei Wochen nach der Versammlung der Jagdgenossen ist durch den Jagdvorstand der Jagdbehörde eine Kopie der Niederschrift zu übersenden. §7 Jagdvorstand (1) Der Jagdvorstand wird von der Versammlung der Jagdgenossen gemäß § 9 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes mit der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch mit der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche (doppelte Mehrheit) gewählt. Die Abstimmung erfolgt grundsätzlich mit Handzeichen. Widerspricht ein Jagdgenosse dieser Verfahrensweise, erfolgt die Wahl durch Stimmzettel. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend. (2) Der Jagdvorstand besteht aus dem Jagdvorsteher, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer und dem Kassenverwalter. Die Amtszeit des Jagdvorstandes beträgt vier Jahre, wobei er bis zur Beschlussfassung über den neuen Jagdvorstand, höchstens jedoch bis sechs Monate nach Ablauf der Amtszeit, im Amt bleibt. (3) Scheidet während der Amtszeit ein Mitglied des Vorstandes aus, so ist es unverzüglich durch die Versammlung der Jagdgenossen nach zu besetzen. (4) Die Mitglieder des Jagdvorstandes sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten für ihre notwendigen und nachgewiesenen Auslagen entsprechend § 6 Buchstabe g Ersatz von der Jagdgenossenschaft. (5) Der Jagdvorstand tritt auf Einladung des Jagdvorstehers nach Bedarf zusammen. Er muss einberufen werden, wenn ein Mitglied des Jagdvorstandes dies schriftlich beantragt. (6) Der Jagdvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind. Er entscheidet mit der Mehrheit der anwesenden Stimmen; Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Jagdvorstehers. (7) Kein Mitglied des Jagdvorstandes darf bei einer Angelegenheit der Jagdgenossenschaft beratend oder entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten bis zu dritten oder einem Verschwägerten bis zum zweiten Grad oder einer vom ihm kraft Gesetzes oder rechtsgeschäftlicher Vollmacht vertretenen Person einen Vor- oder Nachteil bringen kann. In diesem Fall ist das Mitglied des Jagdvorstandes nicht stimmberechtigt. §8 Aufgaben des Jagdvorstandes (1) Der Jagdvorstand vertritt die Jagdgenossenschaft gerichtlich und außergerichtlich. Er verwaltet ihre Angelegenheiten. An die Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen ist er gebunden. (2) Der Jagdvorstand hat neben den in Absatz 1 aufgeführten folgende Aufgaben zu erfüllen: a) Führen der Stimmliste, b) Einberufung und Leitung der Versammlung der Jagdgenossen, c) Beurkunden und Ausführen der Mitgliederbeschlüsse, d) Führen der Kassengeschäfte, e) Aufstellen und Vorlage des Haushaltsplanes, der Jahresrechnung sowie des Verteilungsplanes, f) Führen der Beitragsliste, g) Beaufsichtigung der Angestellten, Berufsjäger, Jagdaufseher und Überwachung der Einrichtungen, h) Vornahme der öffentlichen Bekanntmachungen, i) Führen des Genossenschaftskatasters. Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012 8 (3) In Angelegenheiten, die nach Maßgabe des § 6 der Beschlussfassung durch die Versammlung der Jagdgenossen unterliegen, kann, wenn die Erledigung keinen Aufschub duldet und keine Rechte Dritter entstehen, der Jagdvorstand entscheiden. Er muss unverzüglich die Zustimmung der Versammlung der Jagdgenossen einholen. Diese kann die Dringlichkeitsentscheidung aufheben. (4) Über Beschlüsse des Jagdvorstandes ist eine Niederschrift zu fertigen und von diesem zu unterzeichnen. Innerhalb von drei Wochen nach der Beschlussfassung hat der Jagdvorstand der Jagdbehörde eine Kopie der Niederschrift zu übermitteln. §9 Umlagen und Nutzen (1) Die von den Jagdgenossen zu erhebenden Umlagen sowie die Auszahlungen aus den Nutzungen ergeben sich entsprechend des jeweiligen Flächenanteils der Jagdgenossen. Zur Feststellung des Anteils der Jagdgenossen stellt der Jagdvorstand einen Verteilungsplan oder eine Beitragsliste auf, die beim Jagdvorsteher zwei Wochen lang zur Einsichtnahme der Jagdgenossen auszulegen sind. Für die Bekanntmachung der Auslegung gilt § 11 Abs. 1 entsprechend. (2) Beschließt die Jagdgenossenschaft, den Reinertrag der Jagdnutzung nicht an die Jagdgenossen nach dem Verhältnis des Flächeninhaltes ihrer beteiligten Grundstücke zu verteilen, so kann jeder Jagdgenosse, der dem Beschluss nicht zugestimmt hat, die Auszahlung seines Anteils verlangen. Der Jagdvorstand hat den Beschluss entsprechend § 11 Abs. 1 öffentlich bekannt zu machen. Der Anspruch erlischt, wenn er nicht binnen eines Monats nach der Bekanntmachung schriftlich oder mündlich zu Protokoll des Jagdvorstandes geltend gemacht wird. (3) Jagdgenossen, die dem Beschluss über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung nicht zugestimmt haben, sind in der Niederschrift aufzuführen. § 10 Geschäftsjahr Als Geschäftsjahr gilt das Jagdjahr (1. April bis 31. März). § 11 Bekanntmachungen (1) Die für die Jagdgenossen bestimmten Bekanntmachungen werden durch ortsübliche Bekanntmachung in der Stadt Wittenburg entsprechend deren Hauptsatzung vorgenommen. (lt. der derzeit geltender Hauptsatzung der Stadt Wittenburg, Beschluss in der Stadtvertretung am 26.10.2011, § 12 öffentliche Bekanntmachung) amtlich: im Internet unter www.amt-wittenburg.de zusätzlich redaktionell: im „Wittenburger Stadt- und Landbote“ Wittenburg, den 3. Januar 2012 (2) Vorstehende Satzung ist in der Versammlung der Jagdgenossen vom 15. Dezember 2011, in der 10 Jagdgenossen mit einer Grundfläche von 423,54 Hektar vertreten waren, beschlossen worden. der Jagdvorsteher gez. Ulrich ......................................... Karl- Heinz Ulrich gez. Beintken der stellvertretende Jagdvorsteher ......................................... Urs Beintken die Schriftführerin gez. Such ......................................... Christa Such die Kassenverwalterin gez. Malessa ......................................... Gerlinde Malessa Wittenburger Stadt- und Landbote Hinweis: Beschließt die Jagdgenossenschaft eine Satzung, die der Verordnung über die Mustersatzung für Jagdgenossenschaften entspricht, so tritt die Anzeige nach § 8 Abs. 3 Satz 2 des Landesjagdgesetzes an die Stelle der Genehmigung. Anzeige/Genehmigung der Satzung Die Satzung wurde der Unteren Jagdbehörde beim Landkreis Ludwigslust-Parchim mit Anschreiben vom 22.02.2012, Postausgang am 23.02.2012, zur Anzeige zugesandt. Mit Schreiben vom 08.03.2012 wurde durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim als Untere Jagdbehörde bestätigt, dass die angezeigte Satzung, da sie in vollem Umfang der Mustersatzung M-V entspricht, ohne Beanstandungen ist. Amtliche Bekanntmachung der Stadt Wittenburg Satzung über den Bebauungsplan Nr. 25 „Gewerbegebiet an der Püttelkower Chaussee“ der Stadt Wittenburg hier: - Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB - Frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Die Stadtvertretung der Stadt Wittenburg hat in ihrer Sitzung am 29. Juni 2011 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 25 „Gewerbegebiet an der Püttelkower Chaussee“ der Stadt Wittenburg aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht. In ihrer Sitzung am 29. Februar 2012 hat die Stadtvertretung der Stadt Wittenburg den Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 25 „Gewerbegebiet an der Püttelkower Chaussee“ der Stadt Wittenburg beschlossen und den Vorentwurf von Begründung und Umweltbericht gebilligt. Der Vorentwurf der Satzung, Begründung und Umweltbericht wurden zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB bestimmt. Die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden aufgefordert, über Inhalt und Umfang und Detaillierungsgrad der Prüfung der Umweltbelange Aussagen zu treffen. Die Abgrenzung des Plangebietes kann dem nachstehenden Übersichtsplan entnommen werden. Der von der Stadtvertretung der Stadt Wittenburg in ihrer Sitzung am 29. Februar 2012 beschlossene und zur Auslegung bestimmte Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 25 „Gewerbegebiet an der Püttelkower Chaussee“ der Stadt Wittenburg und der Vorentwurf von Begründung und Umweltbericht, liegen in der Zeit vom 22. Mai 2012 bis zum 22. Juni 2012 bei der Stadtverwaltung Wittenburg - FB Bürgerdienste und Bauen, 19243 Wittenburg, Molkereistraße 4, 2. OG während der Dienststunden - montags bis donnerstags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr - freitags in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr - dienstags und donnerstags zusätzlich in der Zeit von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie nach vorheriger Vereinbarung zu anderen Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zum Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 25 „Gewerbegebiet an der Püttelkower Chaussee“ der Stadt Wittenburg und zum Vorentwurf von Begründung und Umweltbericht während der Auslegungsfrist abgegeben werden und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung zum Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Wittenburger Stadt- und Landbote Mit dieser Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit wird mitgeteilt, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Wittenburg, den 17.04.2012 Hebinck Bürgermeister Stadt Wittenburg 9 Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012 Aus dem Amt wird berichtet Straßenreinigung im gesamten Amtsbereich Aus gegebenem Anlass weist der Fachdienst Ordnungsangelegenheiten auf die Straßenreinigungspflichten der Anwohner hin. Jahreszeitbedingt steht nun die Sauberhaltung der Gehwege an erster Stelle. In Straßenzügen, die nicht durch die Straßenkehrmaschine gereinigt werden, obliegt den Eigentümern zusätzlich die Reinigung der halben Breite verkehrsberuhigter Straßen und/oder die Hälfte der Fahrbahn inklusive Fahrbahnrinnen und Bordsteinkanten. Die Reinigungspflicht umfasst die Säuberung des jeweiligen Straßenteils einschließlich der Beseitigung von Abfällen, Laub und wild wachsenden Kräutern. Trenn- und Baumstreifen, die mit Gras bewachsen sind, sind regelmäßig zu mähen. Sindy Benisch FD Ordnungsangelegenheiten 1. Wittenburger Musikfest am 20.05.2012 Am Sonntag, den 20. Mai wird unter Leitung und Organisation des Wittenburger Fanfarenzuges, mit Unterstützung der Stadt Wittenburg, das 1. Wittenburger Musikfest in der Innenstadt veranstaltet. Wir berichteten in der letzten Ausgabe des Wittenburger Stadt- und Landboten. Im Zuge der Durchführung wird es zu umfangreichen Sperrungen kommen. 1. Sperrung der Wittenburger Innenstadt am Sonntag von 10:00 - 18:00 Uhr 2. Sperrung Marktplatz und Kirchstraße ab Einmündung Toitenwinkel am Sonntag von 10:00 - 18:00 Uhr 3. Sperrung Molkereistraße von Freitag, 18.05.2012 ab 12:00 Uhr bis Sonntag 20.05. bis 20:00 Uhr Wittendörp/Harst Der Ortsvorstand Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Ortsvertretung lädt Sie hiermit herzlich zu einer Einwohnerversammlung in Harst am 21.05.2012 um 19 Uhr ins Gemeindehaus in Harst ein. Tagesordnung 1. Eröffnung 2. Stand der Straßenbezeichnung in der Gemeinde 3. Stand der FFw Harst 4. Stand des Gemeindehauses in Harst 5. Stand und Lage der Ortsvertretung in Harst 6. Verschiedenes Mit freundlichem Gruß Thomas Klimaschka Ortsvorstand Auf Grund der Parkplatzsituation in Wittenburg gehen wir als Veranstalter davon aus, dass die Gäste auch die Altstadt zum parken nutzen werden. Ortskundige könnten über die Nebenstraßen die gesperrten Bereiche umfahren. Dem Veranstalter ist bewusst, dass ggf. die Anlieger in den gesperrten Bereichen und auch die in den Nebenstraßen an diesem Tag dadurch Behinderungen und Einschränkungen auf sich nehmen müssen. Die Organisatoren des Fanfarenzuges Wittenburg e. V. und die Stadt Wittenburg bitten jedoch um Verständnis. Wir wissen nicht, wie dieses Fest angenommen, wie gut es besucht wird. Das ist sicherlich von vielen Faktoren abhängig, nicht zuletzt vom Wetter. Wir freuen uns jedoch darauf, viele Wittenburger Gäste begrüßen zu dürfen und gleichermaßen freuen wir uns auf die hoffentlich zahlreichen Besucher von außerhalb. Die Mitglieder des Wittenburger Fanfarenzuges e. V. und die Stadt Wittenburg Information zur Gratulation bei Ehejubiläen Eine schöne Tradition ist die persönliche Gratulation durch die Bürgermeister der amtsangehörigen Gemeinden bei Ehejubiläen. In den vergangenen Jahren konnte, zwar in wenigen Fällen, eine Gratulation nicht oder erst verspätet, erfolgen, weil das Datum der Eheschließung nicht bekannt war. Das Eheschließungsdatum ist uns nicht bekannt, wenn die Ehe nicht in Wittenburg geschlossen wurde. Das Datum Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012 der standesamtlichen Trauung darf die Verwaltung verwenden, wenn einer Weitergabe der persönlichen Daten nicht widersprochen wurde (siehe Bekanntmachung in dieser Ausgabe). Karin Owszak Öffentlichkeitsarbeit Neues aus der Wittendörper Gemeindevertretung Da die Gemeindevertretung vor Redaktionsschluss zweimal tagte, finden Sie hier Zusammenfassungen von beiden Sitzungen. Auf der Gemeindevertretersitzung am 12.04.2012 in Waschow wurden u. a. folgende Themen erörtert: Gemeindeangelegenheiten: • Die Gemeindevertretung hat beschlossen, aus dem kommunalen Arbeitgeberverband auszutreten, dem Gremium, das über Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst verhandelt. Zum einen ist dies nötig, da im derzeit geplanten Haushalt eine Finanzierungslücke von rund EUR 600.000 klafft, zum anderen wird jede Tariferhöhung der Angestellten in den Kindergärten zu einem Drittel von den Eltern getragen. Der vor Kurzem erzielte Tarifabschluss wird jedoch komplett auch für die KITA-Mitarbeiterinnen Wittendörps gelten. • Mit der Grünflächenpflege für das Jahr 2012 wird der Bauhof der Stadt Wittenburg beauftragt. Im Angebot von EUR 27.300,00 ist das Mähen sämtlicher Flächen (je nach Nutzung drei bis sechs Mal) und Bankette (zweimal) sowie die Durchführung etwaiger Sondermähungen enthalten. • Im Zuge der Umbenennung der Straßennamen wurde wieder einmal deutlich, dass die „Gemeinde Wittendörp“ noch nicht im Denken und Fühlen der Einwohner verankert ist. Die Gemeindevertretung ruft deshalb alle Bürgerinnen und Bürger auf, Vorschläge zu unterbreiten, wie die Gemeinde zusammenwachsen kann. • Da es nur bis zum 30.03.2012 Zuschüsse (30 % Fördermittel) zur Modernisierung der Straßenbeleuchtung gab, hat der Bürgermeister vorsorglich einen Antrag gestellt. Ob die Realisierung finanziell möglich ist, bleibt aber fraglich. • Nachdem der Kreis einige kleinere Beanstandungen zur Formulierung der neuen Hauptsatzung hatte, beschließt die Gemeindevertretung eine geänderte Fassung mit den eingearbeiteten Vorschlägen des Kreises. • Ein Heraldiker aus Schwerin hat der Gemeinde angeboten, ein Wappen für Wittendörp zu entwerfen. Die Kosten dafür betragen allerdings über EUR 2000. Boddin: • Die Postfiliale wird zum 30.06.2012 geschlossen, zum Bedauern aller Gemeindevertreter. Da Wittendörp aufgrund seiner Einwohnerzahl Anrecht auf eine Postfiliale hat, sucht die Deutsche Post AG nach einer neuen Niederlassung. Nach Aussage des Bürgermeisters reicht ein Platz von rund 6 qm. Interessenten erfahren Näheres zu Arbeitsanforderungen und Vergütung in der Verwaltung. • Die Stubben in der Perliner Straße und an einigen anderen Stellen wurden gefräst. • Die Fernwärmeleitung einer Biogasanlage wird künftig in Teilen über Gemeindegrund verlaufen. Dodow: • Die Untersuchung des Regenwasserkanals in der Caminer Straße hat diverse Schäden durch Einwachsungen gezeigt. Die Gemeindevertretung beschließt, diese durch einen Fräsroboter und einen neuen Schacht für Spülungen kurz- und mittelfristig zu beheben. Die Kosten von ca. EUR 4000 liegen deutlich unter den Investitionen eines Neubau. 10 Wittenburger Stadt- und Landbote Dreilützow: • Die Arbeiten in der Straße Am Schloßpark wurden inzwischen fertiggestellt. Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer Sitzung, die Geschwindigkeit in der Straße auf 30 km/h zu reduzieren. Eine weitergehende Einrichtung einer „30er-Zone“ in den angrenzenden Straßen wird abgelehnt, da man in diesen ohnehin kaum schneller fahren könne. Allgemein wird betont, dass man keine Handhabe gegen Temposünder habe und Kontrollen nicht finanzierbar seien. Insofern wird an die Vernunft der Anlieger appelliert, hier die Geschwindigkeit zu drosseln. • Ein Anwohner bemängelt den schlechten Zustand des Schwarzen Wegs. Für die Instandhaltung von Wegen außerhalb der geschlossenen Ortschaft sind aber die Anlieger verantwortlich; ein Schreiben, das diese dazu auffordert, wird derzeit in der Verwaltung verfasst. • Zwölf Apostel: Der Zustand der K 27 bietet schon wieder Anlass zur Beschwerde. Der Bürgermeister weist noch einmal darauf hin, dass es sich hier um eine Kreisstraße handelt und sämtliche Maßnahmen sowie deren Finanzierung Kreissache seien. Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass einem Bürger auf Anfrage vom Verkehrsministerium mitgeteilt wurde, es seien bereits Fördermittel für den Ausbau bewilligt. Inzwischen ist die Straße nach einhelliger Meinung nicht mehr für breite Landmaschinen geeignet. Parallel dazu teilt der AZV mit, dass die geplante Abwasserleitung nicht unter dem Seitenstreifen, sondern direkt unter der Straße verlaufen werde. Karft: • Als Ortswehrführer der FFw Karft wird Rainer Greßmann ernannt und vereidigt. Sein Stellvertreter ist Marcel Jerzi. Püttelkow: • Der Schießstand darf nur noch weiterbetrieben werden, wenn der Pächter neue Auflagen erfüllt, u.a. die ausschließliche Verwendung bleifreier Munition, wie sie sonst längst üblich ist. Waschow: • Die Kopfweiden am Triftweg wurden geschnitten. Auf der Gemeindevertretersitzung am 03.05.2012 in Boddin ging es u. a. um folgende Punkte: Gemeindeangelegenheiten: • Die Haushaltssatzung 2012 der Gemeinde Wittendörp wird vom zuständigen Fachdienstleiter, Herrn Bernowitz, erläutert und anschließend beschlossen. Aufgrund der Erhöhung diverser Aufwendungen (allein die Kreisumlage erhöht sich auf ca. EUR 1,2 Mio.) muss die Gemeinde ihr Bankguthaben komplett aufzehren und weist trotzdem noch einen buchhalterischen Verlust von rund EUR 800.000 auf. Damit ist sie nach rechtlichen Gesichtspunkten gegenwärtig nicht mehr in der Lage, ihren gesetzlichen und freiwilligen Leistungsverpflichtungen nachzukommen. Bisher ergriffene Maßnahmen (wie die Erhöhung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer über den Landesdurchschnitt) können den Verlust nicht kompensieren, sodass es nötig ist, ein Haushaltssicherungskonzept zu entwickeln. • Die Leiterinnen der gemeindeeigenen KITAs, Frau Kögler und Frau Riediger, geben der Betroffenheit und Besorgnis Ausdruck, die der Austritt aus dem kommunalen Arbeitgeberverband bei den KITA-Mitarbeiterinnen ausgelöst hat. Sie unterstreichen die gute Arbeit der KITAs und das hohe Engagement, das alle Mitarbeiterinnen erbringen, sowohl was den zeitlichen als auch den finanziellen Einsatz angeht. Auf die Frage, ob ihre Arbeit in der Gemeinde nicht geachtet sei, betonen alle Gemeindever- Wittenburger Stadt- und Landbote treter, dass die KITAs und ihre Mitarbeiterinnen eine hervorragende Arbeit machen, die weit über die Gemeinde hinaus bekannt und gefragt sei. Der Austritt habe laut Bürgermeister keinen negativen Einfluss auf die Gehaltsentwicklung, wie sich an Nachbargemeinden zeige, die noch nie Mitglied im Arbeitgeberverband waren. Zudem müsse der vor Kurzem erzielte Abschluss für den öffentlichen Dienst ohnehin noch komplett umgesetzt werden. Ein Gemeindevertreter verweist darauf, dass auch in der freien Wirtschaft Stellen vielfach nur besetzt werden können, indem man den entsprechenden Mitarbeitern ein ausreichendes Gehalt zahle, es gebe also keinen Grund zur Sorge. • Auf die Frage nach den Kosten für die Anwohner bei einer Umbenennung von Straßen im Gemeindegebiet teilt das Amt mit, dass sowohl der neue Personalausweis als auch die Änderung des Grundbuches für die Bürger kostenfrei seien. Allerdings müsse jeder Bürger beim Grundbuchamt die neue Adresse angeben. Im privaten Bereich sei jeder selbst dafür verantwortlich, die Adressänderung mitzuteilen. In einigen Fällen (z. B. Kfz-Zulassung) können hier Kosten entstehen. Informationen hierzu erteilt das Amt. Boddin: • Die Freiwillige Feuerwehr hat ihre Ortswehrführer für die neue Amtsperiode gewählt. Von der Gemeindevertretung bestätigt und vom Bürgermeister verpflichtet werden Hans-Jürgen Wulf als Ortswehrführer und Tino Schröder als stellvertretender Ortswehrführer. • Der Bau eines Hydranten am Ortseingang hat sich bisher aufgrund des hohen Grundwasserspiegels verschoben. Es wird jetzt beim Wasserbeschaffungsverband nachgefragt, ob mit der Realisierung begonnen werden kann. Harst: • Die Erneuerung des Gemeindehauses wird für 2013 beschlossen. Diesbezüglich werden im Rahmen einer Verpflichtungsermächtigung im Haushaltetat 2012 Haushaltsmittel von EUR 150.000 für das Haushaltsjahr 2014 bereitgestellt, damit in zwei Jahren der Abriss des alten Baus und der Neubau gesichert sind und zügig vonstattengehen können. Karft: • Der Bau des Gehweges ist im Haushaltsjahr 2012 vorgesehen. Der Landkreis erklärt, dass eine in Aussicht gestellte Investitionszuweisung erst mit Beschluss des Kreisetats 2012 gegenüber der Gemeinde Wittendörp gewährt werden kann. Zur Gewährleistung der Investitionsförderungsmaßnahme erklärt die Gemeinde Wittendörp gegenüber dem Fördermittelgeber (STALU), dass bei einer eventuellen Nichtgewährung der Kreismittel dieses durch die Gemeinde kompensiert wird, um die Landesförderung zu erhalten. Pogreß: • Für den Bau eines Zauns mit zweiflügeligem Tor um den neuen Feuerlöschteich gibt es zwei Möglichkeiten: Die Kameraden der FFw sind bereit, den Bau in Eigenleistung zu erstellen, eine Firma aus Hagenow hat aber ein vergleichsweise günstiges Angebot gemacht. Da derzeit noch Fragen offen sind, wird der Bürgermeister ermächtigt, das günstigere Angebot umzusetzen. Püttelkow: • Es gibt Planungen, die Ferkelaufzuchtanlage an der Gemarkungsgrenze Wittenburg/Püttelkow zu erweitern; der Bestand an Tieren würde sich mehr als verdoppeln. Da die Anlage noch auf Wittenburger Flur steht, wird die Gemeinde nur als Nachbargemeinde hinzugezogen, um ggf. Einwände zu erheben und erforderliche Krite- 11 Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012 rien für die Umweltverträglichkeitsprüfung zu nennen. Die Püttelkower Bürger/innen wären aber massiv von dieser Erweiterung betroffen; zudem sei davon auszugehen, dass auch die zum Areal gehörenden Silage- und Biogasanlagen vergrößert werden müssten, weshalb die Gemeindevertretung das Vorhaben bereits zu diesem Zeitpunkt ablehnt. Der Bauausschuss wird beauftragt, Gründe für die Ablehnung zu erarbeiten; dies idealerweise in Zusammenarbeit mit dem Wittenburger Bauausschuss. Waschow: • Derzeit ist fraglich, ob der geplante Solarpark tatsächlich in diesem Ausmaß realisiert wird. Änderungen des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) führen voraussichtlich dazu, dass die Förderung für Solarstrom deutlich sinken wird, sodass die Anlage evtl. nicht mehr rentabel arbeiten kann. Eine endgültige Entscheidung ist für Ende 2012 in Aussicht gestellt, dann könnte Anfang 2013 geprüft werden, ob es Bedenken hinsichtlich des Artenschutzes gibt. Woez: • Ein Anwohner fragt, wieso die voll beladenen Tanklastzüge der Biogasanlagen (50 - 60 t Gesamtgewicht) trotz einer Tonnagebegrenzung von 12 t über die marode Brücke des Ortsteils fahren dürften. Die Gemeindevertretung unterstreicht, dass dies selbstverständlich nicht rechtens sei, man aber kaum Handhabe dagegen habe. Die einzige Möglichkeit, einzugreifen, ergebe sich, wenn die Bürger Beweisfotos und eine Liste der betreffenden Kennzeichen im Amt einreichen. Die nächste Gemeindevertretersitzung findet am 14.06.2012 in Dreilützow statt. Frank Friedrichs Bürger aus Woez Ernst-Moritz-Arndt-Kaserne Kasernenkommandant 19230 Hagenow, Sieben Eichen 6 AllgFSprWNBw: 8672-3103 Tel.: 03883 625-3103 Fax: 03883 3169 LN: PzGrenBtl 401 - zentraler Posteingang Sperrzeiten Mai 2012 Mo.: 14.05.12 Di.: 15.05.12 Mi.: 16.05.12 Do.: 17.05.12 Fr.: 18.05.12 07:30 - 24:00 Uhr 07:30 - 24:00 Uhr 07:30 - 24:00 Uhr 07:30 - 24:00 Uhr (Christi Himmelfahrt) 07:30 - 12:00 Uhr Mo.: 21.05.12 Di.: 22.05.12 Mi.: 23.05.12 Do.: 24.05.12 Fr.: 25.05.12 07:30 - 24:00 Uhr 07:30 - 24:00 Uhr 07:30 - 24:00 Uhr 07:30 - 24:00 Uhr 07:30 - 12:00 Uhr Mo.: 28.05.12 Di.: 29.05.12 Mi.: 30.05.12 Do.: 31.05.12 07:30 - 24:00 Uhr (Pfingstmontag) 07:30 - 24:00 Uhr 07:30 - 24:00 Uhr 07:30 - 24:00 Uhr Während der benannten Zeiten findet auf dem Standortübungsplatz HAGENOW Schießen statt. Bei zusätzlichen Schießen erfolgt Information durch Standortübungsplatz HAGENOW. Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012 Vorsicht! Blindgänger, Übungen von Kampffahrzeugen, Straßenverschmutzungen, unbeleuchtete und getarnte Fahrzeuge sind eine ständige Gefahr. Der Standortälteste HAGENOW weist darauf hin, dass das Betreten der Übungsplätze HAGENOW und HELM auch außerhalb o. a. Sperrzeiten für Unbefugte verboten ist. Jablinski Major Sitzungen im Amtsbereich Wittenburg Die Bekanntgabe der Sitzungstermine und der -orte erfolgt unter Vorbehalt. Nach Redaktionsschluss können sich noch Änderungen ergeben, die hier nicht mehr berücksichtigt werden konnten. Die rechtskräftige Bekanntmachung der Sitzungstermine der Stadt Wittenburg, der Gemeinden Körchow, Wittendörp und Lehsen erfolgt über die örtlichen Bekanntmachungskästen. Aktuelle Informationen können Sie auch unserer Internetseite www.amt-wittenburg.de (Termine) entnehmen. K. Owszak Öffentlichkeitsarbeit Gemeinde/Stadt Tag Zeit Sitzungsort _______________________________________________________________ Stadt Wittenburg Ausschuss für Bau und 15.05. 19:00 Uhr Wittenburg, Umwelt Molkereistraße 4, Raum 303 (2. OG), Bitte Hintereingang benutzen. Gemeinde Wittendörp Einwohnerversammlung 21.05. 19:00 Uhr OT Harst, Gemeindehaus Gemeindevertretung 14.06. 19:00 Uhr OT Dreilützow, Wohnheim für behinderte Menschen, Am Schloßpark 15 - 19 Gemeinde Lehsen Gemeindevertretung 29.05. 19:30 Uhr Lehsen, Dorfstraße 36, Gaststätte „Augustenhof“ Redaktionsdaten des Wittenburger Stadt und Landboten Ausgabe 06/2012 am 09.06.2012 Annahmeschluss: 31.05.2012/10:00 Uhr Kot ist vom Hundehalter zu beseitigen Viele Bürger freuen sich über die schönen Wallanlagen und saubere Spazierwege. Allerdings häufen sich die Mitteilungen über festgestellte Verunreinigungen. Deshalb erlauben wir uns, wiederholt folgenden Hinweis zu geben: Die Hundehalter bzw. Hundeführer haben dafür Sorge zu tragen, dass die Vierbeiner ihre Notdurft nicht auf Straßen und Wegen, in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, auf Spielplätzen oder auf Privatgrundstücken verrichten! Sollte Ihr Hund trotzdem einmal seinen Kot dort ablegen, sind Sie verpflichtet, diesen unverzüglich zu beseitigen. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Sindy Benisch FDL Ordnungsangelegenheiten 12 Wittenburger Stadt- und Landbote Pflanzliche Abfälle zum Grünschnittsammelplatz bringen Die Gartenzeit hat begonnen. Rasen mähen und andere Arbeiten stehen nun auf dem Plan. Wer nicht die Möglichkeit hat, die pflanzlichen Abfälle auf eigenem Grundstück zu kompostieren, kann diese zum Grünschnittsammelplatz der Firma Schürmann & Bartels Entsorgungs-Recycling-Transporte GmbH, Wittenburger Chaussee 2a, Wittenburg OT Ziggelmark bringen. Hier besteht für Privathaushalte und Kleingewerbe die Möglichkeit, montags bis freitags von 09:00 bis 17:00 Uhr Gartenabfälle kostenfrei abzuliefern. Sindy Benisch FD Ordnungsangelegenheiten Wer die Fahrbahn verschmutzt muss saubermachen Sie fahren über eine Landstraße und plötzlich sind Erdklumpen auf der Fahrbahn! Da war wohl ein Landwirt mit seiner Technik unterwegs. Eine immer wiederkehrende Begebenheit in unserem Amtsbereich. Wer muss den Dreck eigentlich wegräumen? Saubermachen muss derjenige, der die Verschmutzung verursacht hat, heißt es in § 32 der Straßenverkehrsordnung. Denn „Straßen zu beschmutzen oder zu benetzen ... ist verboten“. Nähere Einzelheiten regelt jeweils § 6 (1) der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Körchow, Lehsen, Wittendörp und der Stadt Wittenburg. Wer trotzdem Straßen über das übliche Maß hinaus verunreinigt, muss sauber machen! Und bis er das getan hat, ist die Gefahrenstelle zu kennzeichnen. Im Regelfall bestücken die Landwirte den Straßenabschnitt mit Verkehrsbeschilderung, welche auf die Gefahrenstelle durch verschmutzte Fahrbahn hinweisen. Alles verschmutzt und kein Warnschild? Ist die Fahrbahn allerdings so verschmutzt, dass der Verkehr behindert oder gefährdet wird, und kein Warnschild weit und breit zu sehen ist, melden Sie dieses am besten der Ordnungsbehörde oder der Polizei. Von dort aus können schon einmal Veranlassungen getroffen werden, dass die Gefahrenstelle schnellstmöglich abgesichert und der Schmutzfink ausfindig gemacht wird. Den Landwirten wird nahe gelegt, jeden Abend nach der Feldarbeit verschmutzte Straßen zu reinigen. Wenn man sich zu lange drückt, obwohl die Fahrbahn massiv verdreckt ist, können auch die Straßenbaulastträger die Straße reinigen lassen. Zahlen muss dann der Verursacher. Verantwortlich ist jener auch, wenn etwas passiert. Es kommt allerdings auf die Höhe des Verschmutzungsgrades an. Außerdem macht es einen Unterschied, ob es sich beispielsweise um einen Feldweg handelt, bei dem man mit Verschmutzungen und Unebenheiten rechnen muss, oder um eine viel befahrene Bundesstraße, die in jedem Fall schmutzfrei passierbar sein sollte. Bei Zuwiderhandlung kann gegen den Verursacher ein Bußgeld erhoben werden, weiterführend kann es bis zur Punkteeintragung in Flensburg gehen und - im Falle eines Unfalls - bis hin zur Schadenersatzleistung führen. Sindy Benisch FD Ordnungsangelegenheiten Wittenburger Stadt- und Landbote Angebot von Baugrundstücken Sofort bebaubar - neue Wohngrundstücke in Wittenburg am Löninger Ring Die Stadt Wittenburg wird die Erschließung für alle Wohngrundstücke am Löninger Ring bis Mai 2012 abgeschlossen haben. Die Erschließungsstraße wird wie geplant, als Anliegerstraße in Ringform hergestellt. Im öffentlichen Straßenbereich sind die Versorgungsleitungen für Schmutzwasser, Trinkwasser und ein Regenwasserkanal verlegt; die Grundstücksanschlüsse sind vorbereitet. Weiterhin liegen Leitungen für Erdgas und Strom im öffentl. Straßenbereich. In diesem Wohngebiet kann die Stadt insgesamt 30 Wohnbaugrundstücke anbieten, in der Größe zwischen 364 bis 900 qm, Durchschnittsgröße um die 500 qm und ohne Bauträgerbindung. Die Stadt ist derzeit damit befasst, den Bebauungsplan für den Löninger Ring zu überarbeiten - zukünftig soll hier die Errichtung von Bungalows möglich sein. Die Stadt Wittenburg bietet die Grundstücke zum Preis von 37,00 EUR/ qm an - dieser Betrag beinhaltet den Grund und Boden, den Erschließungsbeitrag nach Baugesetzbuch für den Straßenneubau, den Anschlussbeitrag für Schmutzwasser den Anschlussbeitrag für Trinkwasser und die Grundstücksanschlüsse für Schmutz und Trinkwasser. Die Grundstücke sind vermessen und werden nach Abschluss des Straßenbaues abgemarkt. Für einen Grundstücksverkauf von der Stadt an junge Familien mit Kindern hat sich die Stadt eine Förderrichtlinie gegeben - der Grunderwerb kann mit bis zu 6.000 EUR gefördert werden. (den Text der Förderrichtlinie finden Sie unter www.amtwittenbur.de/aktuelle Mitteilungen) Attraktives Finanzierungsangebot bei Sparkasse und Raiffeisenbank Sparkasse und Raiffeisenbank vor Ort unterstützen das Fördervorhaben der Stadt mit ihrem Extraangebot für eine Baufinanzierung - fragen Sie dort bitte nach. Am Löninger Ring erwerben Sie abseits vom Durchgangsverkehr in ruhiger Wohnlage ein überschaubares Grundstück. Zu Fuß oder mit dem Fahrrad sind es nur etwa 600 m bis zum Marktplatz. Wenn Sie weitere Informationen zu den Baugrundstücken haben möchten, wenden Sie sich bitte an den Liegenschaftsbereich der Stadt Wittenburg, Herr Knabe, Tel 038852 33-220, E-Mai: [email protected] Zuwendungsrichtlinie der Stadt Wittenburg für die Förderung junger Familien bei der Bauplatzfinanzierung Beschluss der Stadtvertretung vom 28. März 2012 I. Allgemeine Bestimmungen Zuwendungsziel Die Stadt gewährt jungen Familien Zuwendungen für den Kauf gemeindlicher Grundstücke, soweit dies im Interesse der Stadt steht. Das Interesse der Stadt besteht jeweils bei den in den Anlagen aufgeführten Grundstücken, sobald diese im Eigentum der Stadt stehen. Der Kauf wird gefördert, um jungen Familien den Erwerb und die Errichtung eines Eigenwohnheims zu erleichtern. Insbesondere soll der allg. demographischen Entwicklung entgegengewirkt werden. Ebenso soll einer Abwanderung junger Familien aus Wittenburg vorgebeugt werden. Rechtsgrundlagen Die Zuwendungen werden im Rahmen dieser Richtlinie, dem allgemeinen Gemeindewirtschaftrecht und der Gemeindeordnung (Teil der Kommunalverfassung M-V) sowie den Verwaltungsvorschriften hierzu in den jeweils geltenden Fas- 13 Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012 sungen gewährt. Zuwendungen werden im Rahmen der zu Verfügung stehenden Mittel gewährt. Über eine Förderung und die Anwendung von Ausnahmeregelungen entscheidet der Hauptausschuss. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht. Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind alle jungen Familien mit Kind/ Kindern (kurz: junge Familie), welche unter die in Ziff. II Nrn. 1 - 3 genannten Voraussetzungen fallen. Nichteheliche Lebenspartnerschaften mit Kind/Kindern, die zusammenleben und die in Ziff. II Nrn. 1 - 3 genannten Voraussetzungen erfüllen, sind jungen Familien mit Kind/Kindern gleichgestellt. Alleinerziehende Mütter oder Väter mit Kindern sind jungen Familien gleichgestellt. Ebenso können junge Familien, welche am Tag des Kaufvertrages kinderlos sind, Zuwendungsempfänger sein, wenn sie die Voraussetzungen nach Ziff. II Nr. 2c. erfüllen. Zuwendungsart Die Zuwendung wird als pauschaler Zuschuss gewährt. In Ausnahmefällen sind Abweichungen möglich. II. Zuwendungsvoraussetzungen 1. Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen Der Kauf eines gemeindlichen Grundstücks kann gefördert werden, wenn: a) der Kauf im Interesse der Stadt steht und es sich beim Käufer um eine junge Familie nach den Bestimmungen dieser Richtlinie handelt. b) es gesichert erscheint, dass die junge Familie ihren Wohnsitz in der Stadt Wittenburg beibehält oder nach Bau des Eigenheims nach Wittenburg verlegt. c) der Zuwendungszweck nach Einschätzung des Hauptausschusses durch die Zuwendung erreicht werden kann. Die Förderung eines Grundstückskaufs ist ausgeschlossen, wenn diese der Zielsetzung dieses Zuwendungsprogramms zuwider läuft. 2. Spezielle Zuwendungsvoraussetzungen Der Kauf eines gemeindlichen Grundstücks kann gefördert werden, wenn: es sich beim Käufer um eine junge Familie handelt; eine junge Familie wird dann angenommen, wenn mindestens ein Kind unter 14 Jahren in der Lebenspartnerschaft oder Ehe vorhanden ist oder ein Kind bzw. Kinder zu erwarten sind (Schwangerschaft). Ausnahmen bzw. Erweiterungen der o. g. Vermutung einer jungen Familie sind gegeben, a) wenn gesichert ist, dass spätestens zwei Jahre nach Abschluss des Kaufvertrags mit dem Bau des Eigenheims begonnen wird. b) Gefördert werden nur junge Familien, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses den Hauptwohnsitz der Kinder in der Stadt haben oder beabsichtigen, innerhalb drei Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages in die Stadt zu verlegen. Adoptierte Kinder sind leiblichen Kindern gleichgestellt. c) Ausnahmsweise kann eine Förderung von jungen Familien ohne Kinder auch nach Kaufvertragsabschluss erfolgen. Werden bis zu 5 Jahre nach Vertragsabschluss Kinder in die Familie hineingeboren oder adoptiert und es wurde bis dato keine Förderung beantragt, ist eine rückwirkende Förderung möglich. 3. Sonstige Zuwendungsvoraussetzungen a) Die Selbstnutzung des zu errichtenden Eigenheims muss mindestens 10 Jahre betragen. Eine Selbstnutzung im Sinne dieser Richtlinie liegt vor, wenn das Eigenheim als Hauptwohnsitz i. S. d. Meldegesetzes dem Zuwendungsempfänger dient und dieses weder vermietet noch längerfristig Dritten überlassen wird. Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012 b) Die Förderung wird einmalig gewährt. c) Zuwendungsfähig sind nur Bauplatzkäufe vom Grundbesitz der Stadt. d) Werden durch andere Stellen Zuwendungen für einen gleichartigen oder ähnlichen Zuwendungszweck bewilligt, so sind diese Fördergrundsätze zusätzlich zu beachten. Insofern können bezüglich der Förderziele, der Zweckbestimmung oder der Zuwendungshöhe Ausnahmen erfolgen. III. Zuwendungsart und Höhe der Zuwendung 1. Zuwendungsart Die Zuwendung wird als pauschaler Zuschuss gewährt. Bei einer rückwirkenden Beantragung nach Ziff. II Nr. 2b. wird die Förderung als pauschaler Zuschuss gewährt. Der Zuschuss wird in diesen Fällen in jährlichen Raten, verteilt auf zwei Jahre, ausbezahlt. 2. Höhe der Zuwendung Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der Kinder unter 14 Jahren in der jungen Familie, die ihren Hauptwohnsitz in Wittenburg haben oder beabsichtigen, den Hauptsitz nach Wittenburg zu verlegen. Pro förderfähigem Kind in der Familie werden pauschal 2.000 EUR Preisnachlass/Zuschuss gewährt. Die maximale Förderhöhe beträgt 6.000 EUR je Familie. IV. Verfahren 1. Allgemeines Eine Förderung kann beantragen, wer ab dem 01.04.2012 von der Stadt ein Grundstück erwirbt oder erworben hat oder die Voraussetzungen nach Ziff. II Nr. 2b erfüllt. Eine Förderung kann auch beantragen, wer bis zu 2 Jahre vor dem 01.04.2012 ein Grundstück von der Stadt erworben hat und zum Zeitpunkt des Erwerbs die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllte. 14 Wittenburger Stadt- und Landbote 6. Rückzahlungsverpflichtung Wird die Selbstnutzung von 10 Jahren unterschritten und ein vorzeitiger Wechsel des Hauptwohnsitzes der jungen Familie oder minderjähriger Kinder, aufgrund deren eine Förderung erfolgte, oder der Verkauf des Eigenheims an Dritte vollzogen, ist die Förderung in voller Höhe zurückzuerstatten. Die Zuwendung ist auch zu erstatten, wenn die (auswärtige) junge Familie ihren Hauptwohnsitz längstenfalls drei Jahre nach Abschluss des Kaufvertrages nicht nach Wittenburg verlegt hat. Eine anteilige Rückerstattungspflicht ist zulässig, wenn die Gründe der verkürzten Selbstnutzung oder eine Änderung des Hauptwohnsitzes nicht durch den Zuwendungsempfänger zu vertreten sind. Hierüber entscheidet der Hauptausschuss. V. In-Kraft-Treten Diese Richtlinie tritt am 01.04.2012 in Kraft. Datum der Ausfertigung der Richtlinie: Wittenburg, den 11. April 201 gez. Hebinck Bürgermeister Anlage I Gemäß Ziffer I - Allgemeine Bestimmungen Zuwendungsziel dieser Richtlinie besteht das Interesse der Stadt derzeit (Zeitpunkt Beschluss der Stadtvertretung vom 28.03.2012) bei den in der folgenden Karte markierten Grundstücken, sobald diese im Eigentum der Stadt stehen. 2. Reihenfolge der Förderung von Grundstückskäufen Die Reihenfolge der Zuwendungen zu den Grundstückskäufen ergibt sich aus der zeitlichen Abfolge der Antragstellungen. Zuwendungsanträge, welche die Fördervoraussetzungen erfüllen, aber mangels Haushaltsmittel nicht gefördert werden, werden bei fortbestehendem Vorliegen der Zuwendungsvoraussetzungen in den darauf folgenden Jahren gefördert. Sie gehen dann den in den Folgejahren gestellten Anträgen vor. 3. Antragstellung Zuwendungen sind nach dem Antragsmuster der Stadt Wittenburg für die Förderung junger Familien bei der Stadtverwaltung Wittenburg zu beantragen. Der Antrag auf Förderung im Sinne dieser Richtlinie soll mit dem Kaufantrag dem Hauptausschuss vorgelegt werden. Ausnahmen können zugelassen werden. 4. Bewilligung a) Bewilligungsstelle ist der Hauptausschuss der Stadt Wittenburg. Er entscheidet allein über die Bewilligung von Zuwendungen und die Gewährung von Ausnahmeregelungen. b) Zuständig für die Prüfung der Anträge ist die Verwaltung. c) Die Bewilligung erfolgt per Hauptausschussbeschluss und wird dem Antragsteller schriftlich bekannt gegeben. 5. Auszahlung Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Maßgabe der Ziff. III Nr. 1, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Eingangs des Kaufpreises für das Grundstück bei der Stadtkasse. In den Fällen nach Ziff. IV Nr. 1 Satz 2 erfolgt die Auszahlung nicht vor Rechtskraft des Stadthaushaltes für das jeweilige Haushaltsjahr. Gemeinde Wittendörp Der Bürgermeister Stellenausschreibung Die Gemeinde Wittendörp sucht für die Kindertagesstätte Boddin zum 01.06.2012 eine/n „Staatlich anerkannte/n Erzieher/in“. Die ausgeschriebene Stelle ist befristet für die Zeit vom 01.06.2012 bis zum 15.01.2014. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden. Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe S 6 der Anlage C zum TVöD. Richten Sie bitte die vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 18.05.2012 an das Amt Wittenburg FB Zentraler Service/Personal Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg Wittenburger Stadt- und Landbote 15 Für telefonische Rückfragen steht Ihnen Frau Kutz unter der Tel. Nr. 038852 33105 gern zur Verfügung. gez. Nadzeika Bürgermeister Stahlbau Wittenburg GmbH Firmenprofil: • 1998 Firmengründung • 19 Mitarbeiter • Ausbildungsbetrieb • Bescheinigung über die Herstellerqualifikation zum Schweißen von Stahlbauten nach DIN 18800-7:2002-09 Klasse E • Zertifikat DIN EN ISO 3834-2:2006 • Mitglied der IHK zu Schwerin • Homepage: www.briese-stahlbau-wittenburg.de Informationen zum Unternehmen Stahlbau Wittenburg Am 12. April besuchten Bürgermeister Norbert Hebinck und Bürgervorsteherin Sybill Moß das mittelständische Unternehmen Stahlbau Wittenburg GmbH. Geschäftsführer KarlHeinz Briese nahm sich die Zeit, mit seinen Besuchern ins Gespräch zu kommen und sie durch die Firma zu führen. Die Besuche der ortsansässigen Firmen werden dazu genutzt, sich über Änderungen, Vorhaben und Probleme auszutauschen. Bürgermeister Hebinck nutzt das Gespräch, die Geschäftsinhaber über für sie und ihr Unternehmen relevante Neuigkeiten in der Stadt Wittenburg zu informieren. Das Unternehmen Stahlbau Wittenburg GmbH ist seit dem 1. Dezember 1998 am Südring 11 in Wittenburg ansässig. 19 Mitarbeiter arbeiten bei Stahlbau, die Firma bildet für den Eigenbedarf aus. Wie viele andere Unternehmen steht auch Geschäftsführer Karl-Heinz Briese vor dem Problem, Auszubildende zu finden. Die Gründe sind vielfältig. Sei es, dass eine Berufsausbildung in den Altbundesländern auf Grund des höheren Ausbildungsgeldes vorgezogen wird, oder sei es die mangelnde Ausbildungsreife einiger Bewerber. Ein positives Feedback vom Unternehmer Karl-Heinz Briese war auf die Information des Bürgermeisters zu vernehmen, dass die Stadtvertretung Wittenburg ein Gesamtpaket gestrickt hat, um junge Familien in Wittenburg zu halten bzw. nach Wittenburg zu holen (wir informieren in dieser Ausgabe). Das lässt hoffen, die ausgebildeten Fachkräfte in den ortsansässigen Firmen zu halten. Stahlbau Wittenburg ist in ganz Norddeutschland unterwegs. Aber auch der Wirtschaftsboom in Wittenburg brachte dem Unternehmen Aufträge. In den Betriebsstätten der Unternehmen Dr. Oetker, Alpincenter Wittenburg, Prima Rotationsdruck, SternMaid (u.a.) sind Stahlbauteile von den Fachkräften aus Wittenburg bearbeitet und eingebaut worden. Karin Owszak Wifö Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012 Stahlbaufertigung Stahlbaukonstruktion von 1 kg bis 250.000 kg und deren Teil- und Komplettmontage Stahlsonderbau in Edelstahl Metallbauarbeiten Fertigung von Schweißteilen und Vorrichtungen nach Ihrem Wunsch Containersonderbau nach Ihren Vorgaben und Bedürfnissen Schlosserarbeiten aller Art Sandstrahlarbeiten mit Stahlkies Baugruppengrößen von: Länge: 7.000 mm Breite: 4.000 mm Höhe: 3.000 mm Industrielackierarbeiten Baugruppengrößen von: Länge: 7.000 mm Breite: 4.000 mm Höhe: 3.000 mm Für diese Leistungen stehen qualifizierte und erfahrene Mitarbeiter zur Verfügung. Kompetenter Service für alle Modelle Seit dem 1. April in Wittenburg neue Werkstatt Die Leidenschaft für Motoren, Technik und Fahrzeuge hat in Wittenburg eine neue Adresse: Wölzower Weg 13 - 19. Hier führen seit dem 1. April diesen Jahres Andreas Hamann und Sebastian Grohs ihren Kfz-Meisterbetrieb A&S Kfz Service Gbr. Von Beruf sind beide Kfz-Mechaniker und der 28jährige Andreas Hamann bereits Techniker-Meister, während der 27-jährige Sebastian Grohs sich gerade dazu qualifiziert. Sie haben ihre Faszination für Technik und Motoren zum Beruf gemacht und reparieren quasi alles, was ihnen unter die Finger kommt: Pkw, Motorräder, Mopeds, Oldtimer-Bikes und Kleintransporter. In ihrer neuen großen, hellen und mehrräumigen Werkstatt, die offen ist für alle Modelle, sind dafür alle technischen Voraussetzungen getroffen. Es gibt drei Hebebühnen, zwei für Pkw und eine für Kleintransporter, eine Strahlkabine, ein Bremsenprüfstand, moderne Maschinen für Reifenmontage und -auswuchtung sowie modernste Diagnosetechnik und ein Ultraschallprüfgerät für Vergaseranlagen. Das Leistungsangebot der beiden Kfz-Experten ist breitgefächert und umfasst: • Service für Pkw, Kleintransporter und Motorrad • Inspektion und Ölwechsel • TÜV und AU • Reifenservice und -einlagerung • Unfallreparatur und Instandsetzung, • Simson-Ersatzteilhandel • Motorradrestaurationen • Klimacheck und -wartung • Sandstrahlarbeiten • Öle sämtlicher Art bis hin für LKWs sind hier vorrätig und werden gewechselt. Geöffnet hat die Wittenburger Werkstatt übrigens montags bis freitags von 8 bis 19 Uhr und samstags von 9 bis 13 Uhr. Der Notdienst ist über eine 24-Stunden-Hotline erreichbar: 0174 3142254. Von der Planung und Konstruktion bis zur Fertigstellung und Montage - alles aus einer Hand. Quelle: Elbe express/dalt Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012 Schul- und Kitanachrichten Grundschule am Friedensring Wittenburg Mathematik kann auch Spaß machen Auch in diesem Schuljahr wurde zum 18. Mal der „Känguruwettbwerb der Mathematik“ durchgeführt. Teilnehmen konnten alle Schüler, die Spaß an der Mathematik haben. Bundesweit knobelten 108.223 Schüler der 3. Klassen und 114.022 Schüler der 4. Klassen freiwillig an kniffligen Aufgaben. 64 Schüler der Grundschule am Friedensring in Wittenburg nahmen daran teil und bemühten sich um die richtigen Lösungen. Die 3 besten Schüler mit den meisten Punkten waren: Jenny Hildebrand, Annika Sunkovsky und Elijah Maxim Lasner aus der Klasse 4a. Alle erhielten eine Teilnehmerurkunde und ein kleines Präsent. Annika konnte sich außerdem über ein T-Shirt freuen, da sie den größten Kängurusprung gemacht hatte, d. h. dass sie die meisten aufeinanderfolgenden Aufgaben gelöst hatte. Allen hatte es Spaß gemacht, ihr Wissen und Können unter Beweis zu stellen und waren gespannt, welche Leistungen sie erzielt hatten. 16 Wittenburger Stadt- und Landbote Das Elternaktiv und das Pädagogenteam der KITA Plapperschnut haben zum „Frühlingserwachen“ eingeladen. Die Mädchen und Jungen hatten gemeinsam mit ihren Eltern, Großeltern und Angehörigen viel Spaß. Bei Musik und Gesang, begleitet durch Wolfgang Gubalke und Ines Jennerjahn, begrüßten die Kleinen, wie Großen den Frühling. Die Kinder konnten sich schminken lassen oder bei Katrin Börger kreative Angebote wahrnehmen. „Eltern treffen sich zu diesen Höhepunkten, um auch sich in Fragen Kinderziehung, Alltags- und Entwicklungsprobleme ihrer Kleinen in zwangslosen Gesprächen, auszutauschen, so Ilona KämpgenMahnke, Bereichsleiterin beim Internationalen Bund Südwestmecklenburg und Verantwortliche für die Kinderförderung und -bildung. Sie bedankt sich bei allen Helfern und Unterstützer des kleinen Festes. Michael Hallmann I. Raßmann Große und Kleine Freunde IB-Kita „Plapperschnut“ Wittenburg Frühlingserwachen in der „Plapperschnut“ Das Wetter spielte mit und ließ sogar vereinzelt Sonnenstrahlen durchblicken am 18. April nachmittags in der Kindertageseinrichtung des IB in Wittenburg in der Schlüterstraße 2a. Projekttag in der Kita „Plapperschnut“ am Friedensring Zahlreiche gemeinsame Aktivitäten verbinden die Besucher der Begegnungsstätte der Volkssolidarität in der Großen Straße in Wittenburg mit den Kindern und Erzieherinnen des Kindergartenbereiches der Kindertagesstätte „Plapperschnut“ Haus I des Internationalen Bund Südwestmecklenburg. Im Rahmen der laufenden Projektarbeit unter dem Motto: „Der Weg zur Freundschaft“ hatten die Kindergartenkinder am 29. März 2012 ihre großen Freunde, die Omis und Opis von der Volkssolidarität, zu einem gemeinsamen Spielenachmittag eingeladen. Wittenburger Stadt- und Landbote Gerne und erwartungsvoll folgten acht Omas und die Leiterin des Hauses der Einladung. Nach einem herzlichen Willkommen teilten sich die Gäste auf die vier Kindergartengruppen auf. Gemeinsam wurden die verschiedensten Spiele gespielt. („Der Fischer fischt“, „Flaschendrehen“, „Mein rechter, rechter Platz ist leer“, „Ich sehe was - was du nicht siehst“ u. v. m.) Aufmerksam und staunend lauschten die Kinder den Erzählungen ihrer Besucher aus deren Kindheit. Viel zu schnell verging die Zeit und der Vormittag neigte sich dem Ende entgegen. Alle Beteiligten hatten viel Spass und wünschen sich eine Wiederholung. Conny Koch Feuerwehrnachrichten 17 Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012 Jugendfeuerwehr Lehsen Wir haben IHREN Müll weggeräumt Auch in diesem Jahr hatte die Jugendwehr Lehsen im April zur Müllsammelaktion aufgerufen. Eine noch nie dagewesene Bereitschaft, an der Aktion teilzunehmen, überraschte die Organisatoren. Mehr als 30 Lehsener und mit Lehsen Verbundene trafen sich an dem Samstagvormittag, bei bestem Wetter, zum Frühjahrsputz. Da sich Lehsen innerorts immer sehr gepflegt zeigt, wird einmal im Jahr der Bereich von den Ortsausgangsschildern bis zum Ende der Gemarkung Lehsen in Richtung Wittenburg, Albertinenhof und Ziggelmark vom Unrat befreit. Es lohnt sich immer, dafür sorgen Mitbürger, die offensichtlich damit überfordert sind, ihren eigenen Müll ordnungsgemäß selbst zu entsorgen. Freiwillige Feuerwehr Lehsen Gemeinde Lehsen Wehrführerwechsel in Lehsen Auf der Gemeindevertretersitzung am 13. März verabschiedete Bürgermeister Berno Lüpken den bisherigen Gemeindewehrführer, Kamerad Heiko Falke, der aus persönlichen Gründen das Ehrenamt niederlegte. Ihm wurde mit einem Präsent für die geleistete Arbeit gedankt. Auf derselben Sitzung bestätigte die Gemeindevertretung einstimmig die Wahl des neuen Gemeindewehrführers, Kamerad Steffan Berg. Nach Sprechen der Eidesformel und Überreichung der Ernennungsurkunde durch den Bürgermeister wünschten die Anwesenden dem neuen Gemeindewehrführer viel Erfolg in seinem neuen Ehrenamt. Karin Owszak Öffentlichkeitsarbeit Nach dem Arbeitseinsatz hatte, traditionsgemäß, Bürgermeister Berno Lüpken zum Grillen eingeladen. Die Jugendwehr bedankt sich bei allen Teilnehmern für die Unterstützung. Ein besonderer Dank richtet sich an den Jagdpächter Jürgen Nadzeika, der im Namen der Jagdgenossenschaft Lehsen 200,00 EUR in die Kasse der Jugendwehr einzahlte. Für die Jugendwehr Lehsen Karin Owszak Kultur und Freizeit Tag der offenen Tür bei den Zweckverbänden Sude-Schaale Traditionsgemäß präsentieren sich die Zweckverbände Sude-Schaale am Samstag, dem 09. Juni 2012 zu ihrem Tag der offenen Tür auf dem Gelände der Geschäftsstelle in der Dreilützower Chaussee 4, 19243 Wittenburg. Interessierte Besucher sind herzlich eingeladen sich die neue „H2Ohr Umweltbildungsstätte“ anzusehen und zu erfahren, was es damit auf sich hat. Lassen Sie sich überraschen, wie unterschiedlich Wasser klingen kann. Zusätzlich bieten wir Informationen und Beratung zum Betrieb und zur Wartung von Kleinkläranlagen, hierzu findet um 10:00 Uhr ein Fachvortrag statt. Außerdem bieten wir allen Besuchern die Möglichkeit, sich von der Reinigungsleistung unserer Kläranlage Zarrentin zu überzeugen und an einer Führung über die Anlage teilzunehmen. Hierfür steht ein Fahrservice an der Geschäftsstelle Wittenburg bereit. Auch im Wasserwerk Wittenburg stehen an diesem Tag die Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012 Türen offen. Für unsere kleinen Besucher bieten wir Basteln und Experimente rund um das Thema Wasser an. Wir hoffen auch in diesem Jahr auf ein reges Interesse und zahlreiche Besucher. Regional ist erste Wahl Wenn am 1. Sonntag im Monat in Zarrentin der Biosphärenmarkt stattfindet, ist auf dem Hof Schaalsee immer ein besonderer Tag. Schon früh am Morgen ist die ganze Familie auf den Beinen. 18 Wittenburger Stadt- und Landbote Mühlenverein bereitet sich auf ihren Höhepunkt des Jahres vor! Am Pfingstmontag wird, wie in jedem Jahr, der Deutsche Mühlentag begangen. Neben der zentralen Veranstaltung in der Wassermühle Hanshagen, bereitet sich auch der Wittenburger Mühlenverein am Pfingstmontag, den 28.05.2012, auf diesen Höhepunkt seiner Vereinsarbeit vor. Traditionell findet unsere Veranstaltung auf dem Mühlengelände in Wittenburg, gegenüber von Dr. Oetker, statt. Unsere Mühle ist zurzeit immer noch im zum Teil demontierten Zustand und kann nicht wirklich für eine bessere Feststimmung sorgen. Wir als Verein sind jedoch zuversichtlich, dass noch in diesem Jahr mit der Sanierung der Erdholländer-Windmühle begonnen wird. Nach Aussage der Stadtverwaltung ist der Fördermittelantrag eingereicht und wir warten auf eine entsprechende Zuteilung noch in diesem Jahr. Die Mitglieder des Vereins bemühen sich seit Jahresbeginn diesen Tag wieder zu einem Höhepunkt für Wittenburg und auch deren Umlandgemeinden werden zu lassen. Neben altbewährten Abläufen haben sich die Vereinsmitglieder auch Gedanken gemacht, wie dieser Tag noch interessanter gestaltet werden kann. Ich denke, wir haben ein abwechslungsreiches und interessantes Programm zusammengestellt. Es ist folgender Programmablauf geplant: 10:30 Uhr Eröffnung 11:00 Uhr Kinderchor der Schule „Rennbahnstraße“ Ab 10:45 Uhr Wettkampf im Hähnekrähen 11:00 Uhr 1. Vorführung Dreschkasten A. Baudisch + D. Popp 11:30 Uhr 1. Vorstellung Oldtimer 12:15 Uhr Siegerehrung Wettkampf Hähnekrähen 13:00 Uhr Versteigerung Spaßauktion 13:30 Uhr 2. Vorführung Dreschkasten + Wettbewerbe für Kinder (Malen, Eierlaufen, Strohballenburg, Sackhüpfen) 14:00 Uhr 2. Vorstellung Oldtimer 14:30 Uhr Kulturprogramm (Linedance, W. Kniep und auch vereinsinterne Einlagen) 17:00 Uhr Abschluss Dann herrscht in der kleinen Hofschlachterei geschäftiges Treiben. Kisten klappern und Gläser klirren beim Einpacken. Die Türen der Räucherkammer werden geöffnet und ein köstlicher Duft nach Buchenrauch zieht über den ganzen Hof. Leckere frische Schinken und Mettwürste werden eingeladen. Aufgeregte Stimmen sind zu hören.„Ist der Grill geputzt? Hast du die Teller nicht vergessen? Wo ist die Kiste mit den Löffeln?” In großen Töpfen blubbert die Erbsensuppe für das Mittagessen und die Mutter wird langsam nervös, weil die Erbsen nicht weich werden. Dann ist endlich alles verstaut und das Verkaufsauto fährt rumpelnd vom Hof. Auf dem Markt angekommen werden erst mal alle Bekannten begrüßt. Dann wird aufgebaut. Jetzt bleibt noch Zeit für ein kleines Frühstück, bevor der Grill angeheizt und die ersten Bratwürste aufgelegt werden. Viele Marktbesucher kennen den Hof Schaalsee schon seit Jahren. Sie schätzen die leckeren Fleisch- und Wurstprodukte und natürlich Muttis Erbsensuppe (die Erbsen wurden doch noch weich). Auch für einen kleinen Schwatz findet sich immer Zeit. Das ist sie dann, diese ganz besondere Marktatmosphäre. Dann weiß die Familie wieder, warum sie seit 10 Jahren landwirtschaftliche Direktvermarkter sind und das mit Leib und Seele. Allen seinen Kunden möchte der Hof Schaalsee einmal Danke sagen für diese schöne Zeit und lädt am 20. Mai zum Hoffest nach Waschow ein. Marina Zieger Permanent im Programm sind: • Spiele für Kinder organisiert durch Landjugend M-V und Malstraße, Antlitzmalereien • Traktor- und Kutschfahrten • allgemeines Markttreiben • Brot backen im Backofen • Eis, Kuchen und Kaffee • Handwerkertraditionen • Mühlenbesichtigung und interne Ausstellung • Streichelzoo Das Markttreiben wird belebt durch: • Schwein am Spieß • Leckereien vom Hof Zieger • Fischbrötchen und andere Variationen • Weinproben und andere Delikatessen • Eis, Kartoffelpuffer und andere Leckereien Für unsere Kinder sind zahlreiche Überraschungen geplant. Im Kulturprogramm tritt, wie erwähnt, die Linedancegruppe aus Wittenburg (Erwachsenengruppe) für Jung und Alt auf. Herr Wolfgang Kniep, als Hauptdarsteller, singt Lieder aus unserer Heimat Mecklenburg und unterhält die Besucher mit interessanten Einlagen. Herr Kniep singt bekanntlich auf Niederdeutsch und freut sich auf rege Teilnahme des Publikums. Der Wittenburger Fanfarenzug kann unsere Veranstaltung leider nicht eröffnen, da dieser an einem zentralen Ausscheid teilnimmt. Wittenburger Stadt- und Landbote Die Mühlengaststätte, mit dem Team der Familie Herrn Oberhack, wird außerdem für das leibliche Wohl sorgen. Durch das gesamte Programm führt, mit seinen Einlagen, Herr Rainer Koch aus Bobzin. Herr Koch wird auch die Spaßauktion moderieren und versuchen, damit die Vereinskasse für die Finanzierung der zukünftigen Aufgaben des Vereins aufzufüllen. Alle Bürger sind hiermit aufgerufen, zu dieser Auktion ihren Beitrag dahingehend zu leisten, bei dieser Auktion mit zu bieten und auch mit einer Sachspende für ein Gelingen dieses Programmteiles beizutragen. Entsprechende Spendenartikel können bei der Mühlengaststätte in Wittenburg abgegeben werden. Bei Bedarf holen wir die Sachen auch gerne ab. Das trifft auch für alte Landtechnik zu, die Sie uns überlassen wollen. Entsprechende Angebote nehmen wir gern unter Telefon 0176 78661352 entgegen. Wenn es die Zeit an diesem Tag erlaubt, wird auch die Whisky-Herstellung ein Thema sein, die seinen Ursprung im Getreide hat. Auch dieses Thema zeigt die Vielfältigkeit unseres Moderators. Unser Leitthema ist jedoch, wie in jedem Jahr - Vom Getreide zum Brot, dass über die Mühle bis zum Backofen verfolgt werden kann. Die Vereinsmitglieder, und hier besonders Mühlenbaumeister M. Zecher, Herr Popp, Herr Jensen und Herr Wegener beantworten gerne alle Fragen zur Holländer-Windmühle und alter Landtechnik Mehlherstellung bis hin zum Brotbacken. Die Handwerkertradition gestalten Mühlenbaumeister, Schlosser und Zimmerer. An dieser Stelle eine Erinnerung an den Mühlenbaumeister Hans-Jürgen Zecher, der Anfang des Jahres plötzlich verstorben ist. Dieses Ereignis war auch für uns sehr schmerzlich. Noch am letzten Mühlentag 2011 zeigte er den Besuchern sein handwerkliches Können. Uns werden seine Mitarbeit und Ratschläge im Zusammenhang mit der Vereinsarbeit und der bevorstehenden Mühlensanierung sehr fehlen. Besonders freuen wir uns, dass wir Mühlenbaumeister Zecher (jun.) für unsere Vereinsarbeit gewinnen konnten und so die Lücke, die der Tod seines Vaters geschlagen hat, ausgefüllt wird. Wir wünschen uns viele interessierte Besucher und natürlich schönes Wetter. Glück zu! Karl Luchs 1. Vorsitzender Kunst Offen Möchten Sie einmal einem Künstler bei der Arbeit zuschauen? Im Rahmen von „Kunst Offen“ können Sie auf Kunst und Künstler zugehen und mit offenen Augen Bilder und Grafiken, Keramik und Plastik betrachten. Es werden Künstler unter anderem in Dreilützow, Hagenow, Karft, Wittenburg und in anderen Städten und Dörfern aus der Umgebung zu sehen sein. Seien Sie offen für das Schöne und Ungewöhnliche. Lauschen Sie dem Künstler - oder einfach nur dem frühsommerlichen Vogelgezwitscher, das aus dem Garten ins Atelier dringt. In der herrlich kreativen Umgebung eines Künstlerateliers lässt es sich viel besser betrachten, fühlen und reden. Nur mutig hinein, denn gerade Ihre Meinung ist dem Künstler wichtig. Haben Sie Lust bekommen? Dann hinein in das PfingstKunst-Wochenende, zu „Kunst Offen“ vom 26. bis 28. Mai 2012. Sie erkennen die Aktionsstätten an dem gelben Schirm. Angemeldet zu „Kunst Offen“ haben sich aus dem Amtsbereich: 19 Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012 • In Dreilützow: - Jeanette Harendt (Figurentheater, Entwürfe, Puppen, Bilder sowie Bastelangebote) - Astrid Fiedler (Filz-Mitmachwerkstatt, Glasperlenkunst) - Romy Krüger (Theatermalerei u. Holzschnitt) - Pierre Bosolum und Linda Funke (Malerei, Grafik und Theatermalerei) - Normal Lodahl (Skulpturen) • In Drönnewitz: - Matthias Bargholz (Malerei u. Grafik, Schaalseelandschaft) • In Wittenburg: - Klaudia Wollert (Atelier mit Malerei u. Relief - Kollagen), Friedrich-Tarnow-Str. 31 • In Karft: - Kai Thiede (Holzgestaltung mit der Kettensäge) - Elfi Kouyou-Reimann (Steinbildhauerei, Malerei) - Bernd Cartarius (Schauschmieden und Ausstellung der Schmiedearbeiten) Stefan Behm Schülerpraktikant Stadtverwaltung Wittenburg Ausstellung im Amtsbergturm im Mai und Juni jeden Sonntag geöffnet Seit dem 9. Mai lädt eine Ausstellung zur Wittenburger Rennbahn auf den Amtsberg ein. Die Ausstellungseröffnung fand regen Zuspruch. Den wenigsten Wittenburger ist bekannt, dass es von 1869 bis 1914 in ihrer Stadt eine Rennbahn gab. Von Schwerin kamen die allerhöchsten Herrschaften per Bahn nach Wittenburg. Mehrere Male besuchte der Großherzog Friedrich Franz IV den hiesigen Rennplatz und genehmigte im Vorfeld der Renntage Zulagen für dessen Durchführung. Die Organisation der Rennen lag in den Händen des Rennkomitees zu dem 1875 die Herren von Behr, Rentzow, Hindeberg, von der Mülbe, Boddien, von Stern, Tüschow und der Bürgermeister von Wittenburg Ludwig Zegelin gehörten. 1876 wird berichtet, dass mit den Arbeiten für eine feste Tribüne begonnen wurde. Otto von Lützow, Tessin, hatte die Tribüne auf seine Kosten erbauen lassen und dieselbe später dem Verein als Eigentum übergeben. Im gleichen Jahr gewann der spätere, bekannte General der Kavallerie Heinrich von Rosenberg auf seiner braunen Stute Queensland das Hürden-Rennen und das Große Wittenburger Jagd-Rennen. Sein Hengst Porto war 1878 im Wittenburger Jagd-Rennen, mit Leutnant von Sydow als Reiter, siegreich. Im Juli 1879 war die Rennbahn wegen schwerer Regengüsse, in den Wochen vor dem Renntag, unpassierbar geworden. In nur 36 Stunden musste eine völlig neue Bahn hergestellt werden. Auf einer dem Rennplatz nahe gelegenen Weide wurde eine Bahn mit Hindernissen angelegt, die für Reiter und Pferd keine Gefahren barg. Den Platz für die Zuschauer hatte man auf eine Anhöhe gelegt, von wo die gesamte Bahn überblickt werden konnte. Was noch passierte auf der Rennbahn, wie die Renntage abliefen und wie man als angesehener Bürger auf dem Rennplatz erschien, können Sie bei einem Besuch der Ausstellung im Amtsbergturm erfahren. Lassen Sie sich überraschen! Geöffnet ist die Ausstellung in den Monaten Mai und Juni 2012 jeden Sonntag um 14:00 bis 17:00 Uhr. Die Betreuung erfolgt durch die Mitarbeiter der Heimatstube. Diese lädt dann natürlich auch zu einem Besuch ein. Das Mehlsackmuseum wird vorerst im Monat Mai an jedem Sonntag geöff- Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012 net sein. Weitere Öffnungstermine entnehmen Sie bitte der Presse. Die Ausstellung ist bis Oktober zu sehen. Falls Besucher zu anderen Zeiten die Ausstellung besichtigen möchten, können sie sich bei der Stadt Wittenburg melden Tel.: 038852 33104 oder unter [email protected] Magret Hacker 20 Wittenburger Stadt- und Landbote WERBUNG die ankommt Ihr persönlicher Ansprechpartner Foto: Reiter auf der Wittenburger Rennbahn, 1912 Volkmar Eggert Telefon: 0171/9 71 57 35 Verlag + Druck GrimmSalabim Noch nie hatte Duft einen so schönen Klang… Linus Wittich KG Röbeler Straße 9 · 17209 Sietow · Tel.: 03 99 31/5 79-0 · Fax: 03 99 31/5 79-30 e-mail: [email protected] · Internet: www.wittich.de Impressum Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Wittenburg Am 2. Juni 2012 möchten wir ab 16:00 Uhr zu einer Kerzenparty der ganz besonderen Art einladen. Zusammen mit unserem erfahrenen Kundenbetreuer stellen wir Ihnen Kerzenprodukte von Woodwick mit einem sehr hohen Qualitätsanspruch vor, die allergiegetestet und haustierverträglich sind. Sie verzehren Rauch-, Küchen- und Tiergerüche. Die Kerzen haben eine lange Brenndauer und ein einzigartiges Design. Der patentierte Holzdocht bietet ganz eigene Effekte. Der Duft wird schneller im Raum verteilt, die Flamme brennt gleichmäßig, es entsteht der einzigartige Klang eines knisternden Kaminfeuers. Verlag + Satz: Verlag + Druck Linus Wittich KG Röbeler Straße 9, 17209 Sietow Druck: Druckhaus Wittich An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster Tel. 03535/489-0 Telefon und Fax: Anzeigenannahme:Tel.: 039931/57 90, Fax: 039931/5 79-30 Redaktion:Tel.: 039931/57 9-16, Fax: 039931/57 9-45 Internet und E-Mail: www.wittich.de, E-Mail: [email protected] Für den Inhalt der amtlichen Mitteilungen ist der Amtsvorsteher des Amtes Wittenburg verantwortlich; redaktionelle Beiträge sind vom jeweiligen Verfasser zu verantworten (Hinweis: ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht; Meinungen geben nicht in jedem Fall die Meinung des Amtes Wittenburg wieder). Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos übernimmt das Amt Wittenburg keine Haftung. Der Autor erklärt mit der Einsendung, dass eingereichte Materialien frei sind von Rechten Dritter. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Bezugsmöglichkeiten: Gegen eine Gebühr von 02,56 €/Exemplar incl. Porto beim Amt Wittenburg Verantwortlich: Amtlicher Teil: Der Amtsvorsteher des Amtes Wittenburg Amt Wittenburg, Molkereistraße 4, 19243 Wittenburg, Telefon/Zentrale: 038852/330, ISDN 33-0, Fax: 038852/3333 E-Mail: [email protected] Lokal-Redaktion: Frau Karin Owszak Außeramtlicher Teil: Anzeigenteil: Mike Groß (V. i. S. d. P.) Jan Gohlke Erscheinungsweise: monatlich, wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im Amtsbereich verteilt Auflage: 4.400 Exemplare Über Ihre Anmeldung für diesen interessanten Nachmittag in gemütlicher Runde, bei schönem Wetter und einem Gläschen Sommerbowle würden wir uns sehr freuen. GrimmSalabim, Wasserstr. 5, 19243 Wittenburg, Tel. 038852 236501. Verlag + Druck Linus Wittich KG Heimat- und Bürgerzeitungen Wittenburger Stadt- und Landbote 21 Veranstaltungen im Amtsbereich Wittenburg und Umgebung Veranstaltungshinweise Mai/Juni Alle Angaben ohne Gewähr! Änderungen können sich ergeben! Stand: 03.05.2012 Kontaktdaten: 038852 33111, [email protected] Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012 Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012 22 Wittenburger Stadt- und Landbote Wittenburger Stadt- und Landbote 23 Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012 1. Wittenburger Musikfestival Am Sonntag, den 20. Mai von 13:00 - 17:00 Uhr in der Innenstadt von Wittenburg. Programm: 12:45 Uhr - 13:00 Uhr - Aufmarsch auf dem Historischen Marktplatz Alle Züge ziehen von der Poststraße durch die Große Straße in Richtung Marktplatz Einmarsch der Züge auf den Marktplatz Begrüßungsworte des Bürgermeisters Grußworte an die Stadt und die Musikzüge Bühne Marktplatz 13:00 Uhr - Eröffnung 13:45 - 14:15 Uhr spielt die Deutsche Jugend Brassband (DJB) 14:30 - 15:00 Uhr spielt der Landesfanfarenzug Hamburg (LFZ) 15:15 - 15:45 Uhr spielt der Show- und Musikcorps Hamburg Ahoy 16:00 - 16:20 Uhr spielt der Wittenburger Fanfarenzug (FFZ) Bühne Café Eiszeit 13:45 - 14:15 Uhr spielt der Show- und Musikcorps Hamburg Ahoy 14:30 - 15:00 Uhr spielt der Wittenburger Fanfarenzug 15:15 - 15:45 Uhr spielt der Landesfanfarenzug Hamburg (LFZ) 16:00 - 16:20 Uhr spielt die Deutsche Jugend Brassband (DJB) Bühne Amtsberg 13:45 - 14:15 Uhr spielt der Wittenburger Fanfarenzug (FFZ) 14:30 - 15:00 Uhr spielt der Show- und Musikcorps Hamburg Ahoy 15:15 - 15:45 Uhr spielt die Deutsche Jugend Brassband (DJB) 16:00 - 16:30 Uhr spielt der Landesfanfarenzug Hamburg (LFZ) 17:00 Uhr Treffen aller Züge auf dem Historischen Marktplatz Wittenburg zum Abschlusskonzert. Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012 24 Auf dem Marktplatz werden Kaffee und Kuchen angeboten und die Schlachterei Ernst-Wilhelm Prahl wird deftige Kost anbieten. Die Geschäftsleute in der Großen Straße, in der Bleichstraße und Spiegelberg werden von 13:00 - 17:00 Uhr ihre Geschäfte geöffnet haben. Bei Ulf Sagemüller, Geschäftsinhaber des Bike Centers, können E-Bikes (Elektrofahrräder) Probe gefahren werden. Der Salon Figas in der Bleichstraße bietet Beratungsgespräche an, wird auf Wunsch Hochsteckfrisuren ausprobieren und Strähnchen bei Kindern modellieren. Auf der Wiese vor der Stadtverwaltung an der Molkereistraße wird der Vergnügungspark Alberti mit Fahrgeschäften, Schieß- und Losbuden stehen. Im fluor art Museum auf dem Amtsberg kann die größte Mehlsacksammlung der Welt und das Heimatmuseum besucht werden. Auf dem Amtsbergturm ist die kürzlich eröffnete Ausstellung „Aus der Geschichte der Wittenburger Rennbahn 1869 - 1914“ zu bewundern. Wir freuen uns auf Sie! Fanfarenzug Wittenburger e. V. 1954 Stadt Wittenburg Wittenburger Stadt- und Landbote Flour art museum und Heimatmuseum Wittenburg Beide Museen bieten Führungen auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten - nach Vereinbarung - an! Bitte nehmen Sie Kontakt auf! Zielsichere Werbung Verlag + Druck Linus Wittich KG Röbeler Straße 9 17209 Sietow Tel. 03 99 31/5 79-0 Fax 03 99 31/5 79-30 e-mail: [email protected] www.wittich.de Wittenburger Stadt- und Landbote IB Jugend- und Kommunikationszentrum Wittenburg Osterlesenacht im IB JUKZ Wittenburg In der Nacht von Gründonnerstag zur Karfreitag haben Kinder und Jugendliche ihre spannende und erlebnisreiche Lesenacht im Jugend- und Kommunikationszentrum in Wittenburg durchgeführt. Eingeladen hatte das Betreuerteam um Steffi Bodmann und Meike Dederichs des Internationalen Bund Südwestmecklenburg. Der Lesekreis zur späten Stunde fand bei den Jungen und Mädchen besonders viel Anklang. Zuvor fand ein Osterspaziergang mit Osterkörbchen und Taschenlampe statt. Die Taschenlampen wurden auch für die vielen nächtlichen Schattenspiele im Jugendzentrum benötigt. Michael Hallmann Mediadaten online Hier finden Sie die aktuellen Mediadaten aller LINUS-WITTICH-Ausgaben: www.wittich.de 25 Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012 Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012 Spaß beim Tischtennisturnier im JUKZ 26 der Rest der Spieler konnte mit einer Urkunde nach Hause gehen. Alle waren sich am Ende des Tages einig: So etwas müssen wir unbedingt bald wieder machen. Mit großem Siegeswillen betraten am Mittwoch, den 15.02.2012 die Besucher das IB JUKZ (Jugend- und Kommunikationszentrum) in Wittenburg. Die Mitarbeiter des Internationalen Bund Südwestmecklenburg luden im Rahmen der Winterferien zu einem Tischtennisturnier ein. Den ganzen Nachmittag wurde hart aber fair um einen der ersten Plätze gekämpft. Am Ende des Tages stand der Sieger dann fest. Gewonnen hat das Turnier Mathias, 24 Jahre alt. Aber auch Angebote des IB Jugend- und Kommunikationszentrum Wittenburg Mai/Juni 2012 (Stand: 26.04.2012) Wittenburger Stadt- und Landbote Wittenburger Stadt- und Landbote Öffnungszeiten montags - donnerstags: freitags: samstags: Ansprechpartner: Zwergensport (Halle am Friedensring) Jeden Montag Ansprechpartner: 14:00 - 19:00 Uhr 14:00 - 21:00 Uhr 15:00 - 21:00 Uhr K. Hellwig, S. Bodmann von 15:00 - 16:00 Uhr Herr Thorsten Dennert Holzwerkstatt (Themen EXTRA - Aushang) Jeden Freitag von 14:00 - 16:00 Uhr Ansprechpartner: A. Stepan 27 Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012 Musikverein Wittenburg e. V. „Du holde Kunst“ ein Brecht/Kreisler-Liederabend Die am 24.03.2012 veranstaltete 113. Stunde der Musik war das letzte Konzert, das noch von Elisabeth Popp organisiert worden ist. Ein Liederabend mit Michael Ransburg und Clemens Kröger, Musik von Dessau, Eisler, Weill und Schwaen, Texte von Brecht - und dazu Lieder des österreichischen Dichterkomponisten Georg Kreisler, der von wenigen Monaten 90jährig starb. Kinder- und Jugendfreizeitsport „Beweg Dich!“ (Sporthalle, Lindenstraße in Wittenburg) mittwochs: 15:30 - 17:30 Uhr AnsprechpartnerInnen: K. Hellwig (Sporthalle, Lindenstraße in Wittenburg für alle interessierenden Mädchen und Jungen offen!) montags: 16:00 - 18:00 Uhr Ansprechpartner: K. Hellwig Freizeitsport ab 12 Jahre Sporthalle am Friedensring freitags: 16:00 - 18:00 Uhr Ansprechpartnerin: M. Dederichs Nähere Einzelheiten sind den aktuellen Aushängen sowie der Tagespresse oder: www.jukz-wittenburg.de oder www. amt-wittenburg.de zu entnehmen! oder: Telefon: 0162 5827665 Unterteilt in „Die Liebe“, „Das Böse“, „Die Lüge“ und „Die Kunst“ widmete sich das Programm unterschiedlichsten Facetten unseres Lebens, traf kritisch oder satirisch überhöht menschliche Schwächen, zitierte Brechts bittersüß - distanzierte Liebeslyrik, seine umstürzlerische Welterkenntnis und gab beiden Künstlern Gelegenheit, ihr überzeugendes Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012 Können als begleitender Pianist oder als schauspielernder Interpret unter Beweis zu stellen. Während sich Clemens Kröger durch seine Konzerttätigkeit in zahlreichen Konzertsälen rund um den Erdball einen Namen machte, hat Michael Ransburg in Schauspielhäusern wie Bochum und Zürich gearbeitet, unter anderem auch unter dem großen Regisseur Peter Zadek. Der Liederabend war ein in vieler Hinsicht ansprechendes und anregendes künstlerisches Ereignis. Brechts Texte, akzentuiert vorgetragen, stellten in ihrer poetischen Dichte eine andere Art von „Liebes - Erleben“ dar, Kreislers Enthüllungen bürgerlichen „Anstands“ sind noch heute eine gezielte und treffende Provokation. Mit „Im Theater ist was los“ und „Der Musikkritiker“ lieferte Michael Ransberg kammerspielartige Kabinettstücke seiner komödiantischen Kunst. Das Publikum war begeistert. Aber es war nicht sehr zahlreich. Zu wenige Besucher angesichts der Tatsache, dass Wittenburg eine Realschule, ein Gymnasium hat. Gewiß, hier wurde kein unmittelbar unterrichtsbezogener „Schulstoff“ geboten, aber ein authentisches Kunsterlebnis wie dieses dürfte angemessen sein für junge Menschen, die eine mittlere oder gar Hochschulreife anstreben. Wo sind die Eltern, die derlei befördern, die Lehrer, die ihren Schülern eine Welt jenseits comedyhafter (wenn nicht gar peinlich blöder) Spaßerlebnisse erschließen? Die Welt kommt nach Wittenburg - und wird ignoriert. So erhält sich Provinz am Leben..... Georg Meyer-Rienecker Wie alle Jahre tritt für die Stunde der Musik jetzt die Sommerpause ein. Näheres über kommende Konzerte ab September 2012 geben wir rechtzeitig in der Tagespresse und im Wittenburger und Zarrentiner Amtsblatt bekannt. Wittenburger Musikverein e.V. TSG Wittenburg Mini Mix Mannschaft zu Gast bei HSG Tills Löwen Die Mini Mix Mannschaft der TSG Wittenburg war am vergangenen Wochenende bei der HSG Tills Löwen 08 in Ratzeburg zu Gast. Obwohl dieses Turnier erst das 2. für die noch sehr junge Mannschaft war, konnte, wie auch schon beim 1. Turnier, eine gute Leistung erzielt werden. Nachdem man dem ersten Gegner der Staffel mit 6:10 unterlegen war, wurden die folgenden 2 Spiele mit 11:1 und 8:0 gewonnen 28 Wittenburger Stadt- und Landbote und die Jungs und Mädchen gingen mit Platz 2 der Staffel aus der Handballrunde. Leider konnte dieses Ergebnis in der Parcoursrunde nicht gehalten werden und die Mannschaft rutschte auf Platz drei zurück. In der Entscheidungsrunde durfte dann um Platz 5 gespielt werden. Das letzte Spiel wurde knapp mit 5:7 verloren und so gingen die 12 Spielerinnen und Spieler als 6. Sieger aus dem Turnier hervor. Nadine Oldenburg Wittenburger Stadt- und Landbote 29 Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012 Volkssolidarität Wittenburg e. V. Hagenow Hallo Osterhase Eiersuche bei der Volkssolidarität Seit mehreren Jahren arbeiten wir, die Begegnungsstätte der Volkssolidarität in Wittenburg, generationsübergreifend mit den Vorschulgruppen der Kindertagesstätte „Plapperschnut“ Haus I der Internationalen Bund Südwestmecklenburg zusammen. Jeden Monat erfreuen die Kinder unsere Besucher mit einem kleinen Programm zum „Geburtstag des Monats“. Am 4. April 2012 luden wir die Vorschulkinder zu einem Osterfrühstück in unser Haus ein. Zur Eröffnung erklangen fröhliche Frühlings- und Osterlieder. Ein Ostergedicht wurde von den Kindern vorgetragen. Die Sonne wurde durch das dargebotene Programm leider nicht hervorgelockt, so hoppelte der Osterhase durch das Haus der Begegnung. Groß war die Freude seitens der Kinder über die Osterkörbchen, welche liebevoll durch die Omi - und Opi - Osterhasenhelfer gebastelt und gefüllt worden sind. Nach einer kleinen Stärkung machten sich die Vorschüler mit ihrer Erzieherin wieder auf den Weg. Alle Beteiligten genossen den gemeinsamen Vormittag und hoffen, dass diese Zusammenarbeit noch lange Tradition behält. Frau Brese Volkssolidarität Kirchliche Nachrichten Ev.-luth. Kirchgemeinde Körchow Ev.-luth. Gottesdienste Mai - Juni 2012 Badow Camin Dreilützow Döbbersen Körchow Wittenburg ___________________________________________________________________________________________________________________________________ 13. Mai 8:30 Uhr 10 Uhr 10 Uhr 10 Uhr Rogate 17. Mai 10 Uhr 11 Uhr in Körchow Himmelfahrt anschl. Picknick 20. Mai 10 Uhr 10 Uhr Exaudi Konfirmation 27. Mai Fahrt zur Fahrt zur Gründung 10 Uhr Fahrt zur Gründung 10 Uhr Pfingsten Gründung der der Nordkirche in der Nordkirche in Nordkirche in Ratzeburg Ratzeburg Ratzeburg Wer mitfahren möchte melde sich bitte bei Propst Anders, Tel. 038852 23936 28. Mai 10 Uhr in Neuenkirchen am See Pfingstmontag Seegottesdienst der Kirchenregion Boizenburg-Wittenburg 2. Juni 19 Uhr Vorbereitung zur Konfirmation 3. Juni 10 Uhr 10 Uhr Trinitatis in Wittenburg Konfirmation Körchow, Dreilützow Camin, Wittenburg 10. Juni 14:30 Uhr 08:30 Uhr 10 Uhr 10 Uhr 1. n. Trinitatis in Dodow Tauffest Taufanmeldung bei Pastor Anders, Tel. 038852 23936 17. Juni 10 Uhr 10 Uhr 2. n. Trinitatis 24. Juni 10 Uhr 14 Uhr 10 Uhr Johanni/3. n. Trinitatis 1. Juli 14 Uhr 10 Uhr 10 Uhr 4. n. Trinitatis Zu allen Gottesdiensten sind Sie herzlich willkommen! Pastorin Judith Braun, Seestr. 6, 19243 Döbbersen, 038853 21449 Propst Tim Anders, Th.-Kliefoth-Str. 9, 19243 Körchow, Tel. 038852 23936 Pastor Martin Waack, Kirchplatz 1, 19243 Wittenburg, Tel. 038852 52577 Foto: Bilderbox Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012 Himmelfahrtsstation - rund um die Kirche“ 30 Wittenburger Stadt- und Landbote Musikveranstaltungen, Grillnachmittage, Spiel- und Bastelnachmittage oder zum gemeinsamen Frühstück. Ziel ist, Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit zu geben, mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, Erfahrungen, Erlebnisse aber auch über Sorgen und Nöte zu sprechen. Wir möchten ihnen die Gewissheit geben, dass sie nicht allein gelassen werden, dass jemand da ist, der ihnen zuhört. In der Gruppe fühlt sich jeder geborgen, das bringt Sicherheit, stärkt das Selbstbewusstsein und trägt zur gesellschaftlichen Integration bei. Wer sich jetzt angesprochen fühlt und mit unserer Gruppe in Kontakt treten möchte, meldet sich bei Anja Hempfling, AWO Pflegeteam, Schulstraße 8, 19243 Wittenburg Tel.: 038852/52531. Die Ev.-luth. Kirchengemeinde Körchow lädt herzlich ein am Himmelfahrtstag, dem 17. Mai 2012, an der Körchower Kirche Station zu machen, die Kirche kennenzulernen, sich zu treffen und geistlich aufzutanken. Programm: 11:00 Uhr Gottesdienst mit Kindergottesdienst anschließend Picknick mit Würstchen vom Grill, Salat, Kaffee und Kuchen im Pfarrgarten. Den ganzen Tag über lädt die Kirche zur Besichtigung ein. Wir freuen uns über jeden, der bei uns vorbei kommt und sich einladen lässt, ein wenig zu verweilen und mitzufeiern! Tim Anders Pastor Badesaison in Wittenburg eröffnet Röm.-kath. Kirchgemeinde Christus König - Pfarramt Wittenburg Wenn das Wetter auch noch nicht so wirklich zum Baden einlädt, das Freibad in Wittenburg ist dennoch für die neue Saison gerüstet. Der Platzwart Herr Barke hat die Zeit bis zur Eröffnung genutzt, und notwendige Reinigungs- und Reparaturarbeiten durchgeführt. Die Kameraden der DLRG Zarrentin werden auch in diesem Jahr wieder unter Vertrag bei der Stadt Wittenburg sein, um bei Badewetter mit Rettungsschwimmern im Schwimmteich Präsenz zu zeigen. Katholisches Pfarramt Wittenburg Katholische Gottesdienstzeiten in der Pfarrgemeinde Wittenburg: Wittenburg Zarrentin Dreilützower Chaussee 2 b Bahnhofstraße 20 immer sonntags um 09:30 Uhr immer sonntags 11:00 Uhr Die Rettungsschwimmer wollen vor Ort sein: - bei Badewetter Montag bis Freitag von 14:00 bis 20:00 Uhr Samstag und Sonntag von 10:00 bis 20:00 Uhr - während der Sommerferien bei Badewetter täglich von 10:00 bis 20:00 Uhr AWO Ausflug Es wird Frühling. Die ersten wärmenden Sonnenstrahlen locken uns aus den eigenen vier Wänden. Unser erster gemeinsamer Ausflug in diesem Jahr führt uns gleich über die Landesgrenze hinaus nach Hamburg ins Miniaturwunderland. Diese Ausstellung ist nicht nur für Kinder und Jugendliche, nein sie spricht jede Altersgruppe an. In liebevoller Kleinarbeit ist dort über viele Jahre hinweg eine beeindruckende Kulisse entstanden, zum Beispiel über die Stadt Hamburg, ein Flughafen, die Alpen oder Skandinavien. Wenn man genauer hinschaute, konnte man viele kleine lebensechte Darbietungen entdecken. Der AWO Ortsverein Wittenburg betreut in einer Gruppe Menschen mit Behinderung aus Wittenburg und Umgebung. Diese trifft sich monatlich zu den unterschiedlichsten Themen und Veranstaltungen wie zum Beispiel Fahrten, Vorträge, Foto: K. Owszak Bei „Schietwetter“ ist das Baden für die „ganz Harten“ ebenso möglich - dann jedoch ohne Rettungsschwimmer vor Ort. Mit der DLRG ist vereinbart, dass deren Kameraden vor Ort die DLRG-Fahne aufziehen, wenn sie anwesend sind. Wittenburger Stadt- und Landbote Die Wasserqualität wird durch das Gesundheitsamt des Landkreises regelmäßig kontrolliert. Der Eintritt zum Schwimmteich Wittenburg ist kostenfrei. Wegen nächtlicher Vandalismusschäden in den vergangenen Jahren ist das Betreten des Schwimmteichgeländes in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr untersagt. Woez sagt Danke Viel ist in den letzten Monaten passiert in Woez. Aktivitäten und Entwicklungen, die von vielen Menschen getragen wurden. Ihnen allen soll an dieser Stelle für ihr Engagement gedankt werden. Zuallererst ein Dankeschön an alle Woezerinnen und Woezer, die geholfen haben, den Weg über unseren Dorfplatz und die Natursteinmauer anzulegen; sei es bis spät in den Abend mit dem Mini-Bagger, mit Schubkarre und Maurerkelle oder mit Schaufel und Harke. Ihr alle habt dafür gesorgt, dass unsere Nachbarn aus den letzten Häusern „Zur Schilde“ eine gut begehbare Anbindung zur Bushaltestelle haben, dass wir alle trockenen Fußes zum Feuerplatz kommen können und dass unser Dorfplatz wieder ein wenig schöner geworden ist. Eingeweiht wurde der Weg dann gleich mit dem Maifeuer. Allen Helfer(inne)n, die sich an Auf- und Abbau oder Verpflegung beteiligt haben, ebenfalls herzlichen Dank. Und genauso geht unser Dank an die Woezer Frauengruppe, die zusammen mit den Kindern des Dorfes beim Frühjahrsputz wieder jede Menge Dreck entfernt hat. Danke aber auch an die Bürger, die immer wieder ohne viel Aufhebens in Eigeninitiative den Seeweg und andere Wege ausbessern und dafür sorgen, dass wir halbwegs schlaglochfrei zu unseren Häusern kommen. Wo wir gerade bei den Straßen sind: Vielen Dank an alle Beteiligten in Amt und Bauhof, die organisatorisch oder in der Umsetzung vor Ort für die Ausbesserung der Bankette an der Dorfstraße und der Woezer Straße gesorgt haben. So können kostspielige Straßenreparaturen noch eine Weile vermieden werden. Bedanken möchten wir uns nicht zuletzt auch beim Bürgermeister und dem Amt fürs Biosphärenreservat sowie bei den ausführenden Landwirten, dass so schnell und unkompliziert die Weidenreihe an der Schilde geköpft werden konnte und diese Bäume jetzt wieder in ihrer ursprünglichen Gestalt wachsen und das Landschaftsbild prägen können. Es ist immer wieder eine Freude, zu sehen, wie viele Woezer und Woezerinnen sich aktiv in ihrem Dorf engagieren. Und wenn diese Aktivität dann noch von offizieller Seite unterstützt wird, sind das wahrlich Gründe, dankbar zu sein. 31 Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012 Wanderung und Kutschfahrt um den Woezer See Der Verein Natur und Kultur Woezer See e. V. lädt Mitglieder und interessierte Gäste herzlich zu einer Wanderung um den Woezer See ein. Wir treffen uns am Samstag, den 2. Juni 2012, um 13:00 Uhr auf dem Dorfplatz in Woez. Ein Ranger des Biosphärenreservats wird uns führen und vielleicht hier und da auf ein paar kleine verborgene Naturschätze aufmerksam machen. Im Anschluss kann jeder bei Kaffee und Kuchen auf dem Woezer Dorfplatz wieder zu Kräften kommen. Alle, denen die Strecke (ca. 8 km) zu Fuß zu weit ist, können sich auch ganz gemächlich in einer Kutsche fahren lassen. Da die Kosten hierfür von den Mitgliedsbeiträgen bestritten werden, fahren Vereinsmitglieder kostenlos, für Nicht-Mitglieder kostet die Kutschfahrt EUR 5,00. Mit diesem Ausflug möchte der Verein sich selbst, aber auch die schöne Natur um den Woezer See vorstellen. Und was wirbt besser als das frische Grün der Bäume, ein Blick über die sanft bewegte Wasserfläche oder der Ruf des Kuckucks? Wer an dieser Wanderung teilnehmen möchte, wird gebeten, an (wasser)festes Schuhwerk zu denken und sich bis zum 25.05.2012 anzumelden - per Telefon unter 038853 33311 oder - per E-Mail: [email protected]. Übrigens: Der Mitgliedsbeitrag beträgt nur EUR 12,00 pro Jahr, etwas mehr als doppelt so viel wie die Kutschfahrt. Es rechnet sich also, noch schnell Vereinsmitglied zu werden … Infos dazu und einen Aufnahmeantrag finden Sie auf der Webseite www.woezersee.de oder Sie fordern sie per Telefon/Mail an (s. oben). Wir freuen uns auf einen erholsamen und interessanten Nachmittag mit Ihnen! Der Vereinsvorstand Frank Friedrichs, Ortsvorstand Der Kirchsteig soll zusammenwachsen Seit vielen Jahrzehnten bildet der Kirchsteig eine Verbindung zwischen den Dörfern Woez und Döbbersen; er wurde - wie der Name sagt - von den Woezer Bauern angelegt, damit diese gut zur Kirche nach Döbbersen kommen konnten. Bewohner beider Dörfer machen sich seit Langem für einen Erhalt und eine Wiederherstellung des Weges stark; so haben sie erreicht, dass im Rahmen der Bodenordnungsverfahren die betreffenden Flächen weitgehend in Gemeindeeigentum gekommen sind. Durch Initiative des Vereins Natur und Kultur Woezer See e. V. ist jetzt erneut Bewegung in die Sache gekommen. Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012 Bei einem Treffen am 16. März 2012 in Woez haben sich auf Einladung des Vereins alle Interessenvertreter getroffen und erörtert, wie man mit diesem Weg weiter verfahren kann. In angeregter Diskussion zwischen Grundeigentümern, Anliegern, Vertretern des Biosphärenreservats, des Vermessungsbüros und der Gemeinde sowie aus den beteiligten Dörfern kam man zu dem Schluss, dass sich sicher eine Regelung finden ließe. Wie die genau aussieht - ob die Gemeinde die restlichen Flächen von ca. 800 qm erwirbt oder ob ein Nutzungs- und Wegerecht eingeräumt wird -, muss in Gesprächen zwischen Gemeinde und Eigentümer geklärt werden. Erst dann kann man weitere Schritte planen und sich über organisatorische und rechtliche Bedingungen einigen. Denkbar sei es zum Beispiel, dass die Bürger/innen der beiden Ortsteile gemeinsam mit dem Verein die Pflege und Instandhaltung übernehmen. Auf der anschließenden Begehung des Kirchsteigs wurde noch einmal von Vertretern des Biosphärenreservats unterstrichen, dass dieser Weg in seiner jetzigen Form erhalten bleiben müsse. Gleichzeitig sei aber dafür Sorge zu tragen, dass die angrenzenden Schutz- und Ruhezonen (u. a. Kranichbrutgebiet) nicht von Wanderern oder Radfahrern beeinträchtigt würden. Das nächste Treffen der Interessenvertreter findet am 8. Juni statt, um zu beurteilen, inwieweit der Weg in seinem jetzigen Zustand während der Vegetationsphase nutzbar ist. Bleibt zu hoffen, dass bis dahin schon ein Signal aus der Gemeindevertretung kommt. Ein positiver Nebeneffekt der Veranstaltung: Der Bürgermeister sorgte mit einem Appell an das Amt fürs Biosphärenreservat dafür, dass die Weidenreihe an der Schilde im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung bis Anfang April geköpft werden durfte. Das ist inzwischen geschehen, sodass die Weiden künftig wieder in ihrer ursprünglichen Gestalt das Landschaftsbild prägen. Frank Friedrichs, 2. Vorsitzender Natur und Kultur Woezer See e. V. Obstbauflächen in Wittenburg Richtung Ziggelmark Obj.-Nr: MS54-2800-005910 provisionsfrei Größe: Orientierungswert (Kauf): Objektart: Garten/Erholung/Freizeit Ausschreibung endet: 0,7492 ha nach Gebot Acker und Grünland, am 19.04.2012, um 10:00 Uhr Objektbeschreibung: Können Sie sich vorstellen, eine Obstbaufläche zu erwerben? 32 Wittenburger Stadt- und Landbote Unser Kaufobjekt setzt sich aus 0,6955 ha Obstbaufläche und 0,0537 ha Ackerland zusammen. Auf der Obstbaufläche befinden sich ca. 30 Jahre alte Apfelbäume. Die Flächen sind ab dem 01.10.2012 pachtfrei und stehen der Eigennutzung zur Verfügung. Weitere Angaben finden Sie unter www.bvvg.de. Lagebeschreibung: Die Stadt Wittenburg liegt direkt an der Autobahn A 24 Hamburg - Berlin und ist durch den dortigen Anschluss an die A24 gut erreichbar. Wittenburg befindet sich ca. 30 km westlich der Landeshauptstadt Schwerin. Das Verkaufsobjekt liegt im Westen der Stadt Wittenburg, direkt an die Straße nach Ziggelmark. Ansprechpartner: BVVG Schwerin Frau Morena Böhl Tel.: 0385 6434295 Fax: 0385 6434190 Adresse für Gebote: BVVG Schwerin Werner-von-Siemens-Straße 4 19061 Schwerin Tel.: 0385 64340 Fax: 0385 6434134 Der Muttertag hat eine lange Tradition Wussten Sie, dass der Muttertag bereits im Altertum nachgewiesen Aufmerksamkeit erlangte? Es lassen sich in der Literatur Belege dafür finden, dass bereits im Alten Griechenland ein förmlicher Mutterkult betrieben wurde, mit den Zeremonien für Kybele oder Rhea, die Göttermutter. Über das mittelalterliche England („Every Mid-Lent Sunday“) setzte sich die Tradition der mütterlichen Ehrung bis nach Amerika fort. 1872 trat die Schriftstellerin und Frauenrechtlerin Julia W. Howe mit der Forderung an die Öffentlichkeit, dass amerikanischen Müttern ein Feiertag zustehe. Dieser Wunsch blieb jedoch unerfüllt. Erst ihrer Tochter, Ann Marie Reeves Jarvis, gelang es am 9. Mai 1907 in einer aufwendigen Werbekampagne diese Idee zu realisieren. Und seit dem 9. Mai 1914, als Präsident Woodrow Wilson den Muttertag für jeden zweiten Sonntag im Mai zum nationalen Feiertag erklärte, wird in Amerika eine farbige Nelke zu Ehren der lebenden Mütter bzw. eine weiße Nelke in Gedenken für bereits verstorbene Mütter übergeben. Mit Beginn des 20. Jahrhunderts setzte sich dieser Brauch auch in Europa durch. Zunächst in Österreich und Skandinavien, dann auch bei uns in Deutschland. Heute verbindet sich neben der Freude, an so einem Tag den lieben Müttern einmal Dank zu sagen, auch die Möglichkeit, gegenüber der Politik mit Forderungen für eine verbesserte Familienpolitik aufzuwarten. Bedanken wir uns alle bei unseren Müttern vor allen auch dafür, dass es ihnen immer wieder gelingt, Familie und (überwiegend) auch Beruf in Einklang zu bringen. Auch hier in der Region, in und um Wittenburg, leben tolle Mütter. Sie leisten Hervorragendes bei der Erziehung der Kinder, leisten die Hausarbeit und übernehmen die Fürsorge und Pflege immer dann, wenn es besonders notwendig wird. Das setzt aber auch Rahmenbedingungen voraus, die nicht durch die örtliche Verwaltung reguliert werden können. Ich denke besonders an die kläglichen Berliner Ansätze zum „Betreuungsgeld“, oder nehmen wir den Bereich der Bildung. Fehlende Lehrerstellen. Mangelnde Zuweisungen, um Bildungseinrichtungen nachhaltig zu finanzieren, der unausgegorene Betreuungsschlüssel in Kinderbetreuungseinrichtungen und, oder …. Wittenburger Stadt- und Landbote Erfreulich, dass viele Betriebe die Zeichen der Zeit erkannt haben und vielen Müttern Arbeitsmöglichkeiten anbieten. Besonders positiv sind derartige Vorhaben, wenn, wie in Boizenburg, diese dann auch die uns aus der Vergangenheit bekannten Betriebskindergärten zurück ins Bewusstsein rücken. Somit sollten wir an so einem Tag wie dem Muttertag, neben dem Lob und der Anerkennung für die betroffenen Mütter, nicht vergessen, dass auch die Gesellschaft das Ihrige zu leisten hat. Der Muttertag ist eben nicht nur ein Tag der Blumen und Grüße…! 33 Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012 Die vielen Wölzower Einwohner erfreuen sich endlich an ihrem eigenen Maibaum. Dieser wurde am Vorabend des 1. Mai bei schönem Wetter in der Dorfmitte bei den Siedlersteinen aufgestellt. Die anschließende Feier in geselliger Runde ließ die Wölzower weiter zusammenrücken. Alle Einwohner sind sich einig, dass es zu einer Tradition in Wölzow werden muss. Dank an alle, die sich an der Vorbereitung beteiligt haben. Die Organisatoren Astrid Pötzsch, Wittenburg Frühjahrsputztage im Amt Wittenburg In der Stadt Wittenburg, in mehreren Ortsteilen der Gemeinde Wittendörp und in Lehsen haben im März und April engagierte Erwachsene mit Kindern und Enkelkindern an der Umweltaktion „Frühjahrsputz“ teilgenommen. Viele waren gekommen, damit ihre Gemeinde schöner wird und Müllecken beseitigt werden oder gar nicht erst entstehen. Beim Sammeln kamen drei Container mit je 7 cbm Abfall zusammen. Eine ganze Menge, die die motivierten Teilnehmer mit viel Spaß an der Sache zusammentrugen. Darunter bieten auch immer wieder Vereine und Feuerwehren ihre Hilfe an. Sie schaffen so einen guten Rahmen, der wesentlich zum Gelingen dieser wichtigen Aktion beiträgt. Wir danken allen fleißigen Helfern herzlich für ihre Bereitschaft und die gute Zusammenarbeit. Schön, dass Sie sich den Blick auf die Natur bewahren. FD Ordnungsangelegenheiten Fotos: T. Stumpe Hört, ihr Lüd und lasst euch sagen… In den frühlingshaft anmutenden Nachtstunden des 24. April fanden sich wieder Wittenburger und Gäste auf dem Ziegenmarkt zu Wittenburg ein. Pünktlich - wie man es von seiner Berufsgruppe erwartet - begrüßte um 21:30 Uhr Nachtwächter Norbert die Gäste der Stadt Wittenburg. Foto: K. Owszak/Teilnehmer am Frühjahrsputz in der Stadt Wittenburg Nun endlich auch in Wölzow! Da Nachtwächter Norbert seinen Beruf sehr gewissenhaft ausführt und er das Recht hat, verdächtige Personen, die des Nachts in der Stadt unterwegs sind, anzuhalten, zu befragen und notfalls zu verhaften, prüfte er vor der Führung, ob alle Personen erwünschte Bürger Wittenburgs sind. Einen Verstoß konnte er nicht feststellen und so geleitete er seine Gäste nun im historischen Kostüm, mit Hellebarde und Laterne durch die Altstadt Wittenburgs. Die Gäste hörten Geschichten um und über Wittenburg, unterhaltsam und charmant erzählt. Wurden auf kleine, fast unscheinbare Besonderheiten an alten Häusern aufmerksam gemacht. Die Besucher hatten die Gelegenheit, in die Kirche einzutreten und dort Geschichtliches und Aktuelles über den Kirchenbau zu erfahren. Ein Besuch im ganz privaten Museum von Manfred Essner ist immer einer der kleinen Höhepunkte der Wanderung. Durch versteckte Winkel und Gassen führte Nachtwächter Norbert zur Undinequelle. Die hölzerne Sagenfigur Undine präsentierte sich den Gästen im Licht brennender Fackeln. Bei den vorherrschenden Temperaturen ward Undine nicht gesehen. Jedoch hatte sie für die Wanderer ein Schlückchen „Quellwasser“ hinter die Quelle gelegt. Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012 Anschließend führte Nachtwächter Norbert weiter durch die Gassen vorbei am „Hungerturm“ zum Amtsberg. Bevor die Gäste den Heimweg antraten, wurde ihnen - nach Entrichten des Burgzolls - ein Mitternachtssnack auf dem Amtsbergturm gereicht. Karin Owszak Öffentlichkeitsarbeit Wohnungsangebote der Wittenburger Wohnungsbauund Verwaltungsgesellschaft mbH Dreilützower Chaussee 1a in 19243 Wittenburg Sofort Lassahn, Dorfstraße 25/2. OG/1 Zimmer, Küche, Bad - ca. 30,00 qm Einbauküche, Dusche, Teppich - Nettokaltmiete 135,00 EUR zzgl. Betriebs- u. Heizkostenvorausz.; Kaution 2 Kaltmieten Sofort Wittenburg, Friedensring 45/4. OG/3 Zimmer, Küche, Bad, Balkon - ca. 57,50 qm Einbauküche, Wanne, - Nettokaltmiete 250,50 EUR zzgl. Betriebs- und Heizkostenvorausz.; Kaution 2 Kaltmieten Sofort Stralendorf, Schweriner Str. 13 b/DG/2 Zimmer, Küche, Bad, Keller - ca. 41,80 qm Einbauküche, Wanne, Linoleum - Nettokaltmiete 229,90 EUR zzgl. Betriebs- u. Heizkostenvorausz., Stellpl.gebühr; Kaution 2 Kaltmieten Sofort Bobzin, Dorfstraße 20/ EG/4 Zimmer, Küche, Bad - ca. 102,56 qm Laminat, Teppich, Wannenbad, EBK zur Nutzung- Nettokaltmiete 384,60 EUR zzgl. Betriebs- u. Heizkostenvorausz.; Kaution 2 Kaltmieten Sofort Wittenburg, Schulstraße 14/3. OG/3 Zimmer, Küche, Bad ca. 58,20 qm Laminat, Einbauküche, Dusche - Nettokaltmiete 267,72 EUR zzgl. Betriebs- und Heizkostenvorausz.; Kaution 2 Kaltmieten 01.07.2012 Wittenburg, Rosenstraße 6 -Hofseite/1 Zimmer, Küche, Bad - ca. 44,30 qm CV-Belag, Dusche, Einbauküche (vom Vormieter) - Nettokaltmiete 199,35 EUR zzgl. Betriebs- u. Heizkostenvorausz.; Kaution 2 Kaltmieten 01.07.2012 Wittenburg, Friedensring 36/1. OG/3 Zimmer, Küche, Bad ca. 63,10 qm Einbauküche, Wanne - Nettokaltmiete 290,26 EUR zzgl. Betriebs- u. Heizkostenvorausz.; Kaution 2 Kaltmieten 01.07.2012 Lassahn, Dorfstraße 23/EG/2 Zimmer, Küche, Bad - ca. 45,20 qm Einbauküche, Laminat, Wanne - Nettokaltmiete 195,00 EUR zzgl. Betriebs- u. Heizkostenvorausz.; Kaution 2 Kaltmieten Nach Absprache Wittenburg, Schulstraße 14/3. OG/4 Zimmer, Küche, Bad und Keller - ca. 67,51 qm Einbauküche, Duschbad, Fußboden nach Absprache, Nettokaltmiete 310,55 EUR zzgl. Betriebs- u. Heizkostenvorausz.; Kaution 2 Kaltmieten 34 Wittenburger Stadt- und Landbote Besichtigungstermine können unter Tel. 038852 50034 oder 038852 44950 vereinbart werden oder Sie besuchen uns zu unseren Sprechzeiten dienstags von 9:00 bis 12:00 Uhr sowie 14:00 bis 18:00 Uhr und donnerstags von 9:00 bis 12:00 Uhr. Unseren Notdienst erreichen Sie an Sonn- und Feiertagen unter Tel.-Nr. 0172 8367283. Nachrichten aus der WWV 2. Verkaufsmesse - Gebrauchtartikel z. B. Tassen, Teller, Töpfe, Pfannen, Besteck, Waschmaschinen - Top Lader (40 cm breit), Schränke, Betten mit und ohne Matratze (90er Metallgestell), Lampen, Küchentische und Stühle, Beistelltische, Mikrowellen, Kühlschränke Besuchen Sie uns in Wittenburg am Friedensring 50/EG rechts am Freitag, dem 01.06.2012 in der Zeit von 10:00 bis 12:00 Uhr. J. Zimmer Geburtstage Körchow Frau Helga Ziebart Herrn Siegfried Hausmann Frau Waltraud Speer Herrn Wolfgang Tallig Herrn Hermann Maier Frau Anneliese Schwedt 72. Geburtstag 76. Geburtstag 70. Geburtstag 72. Geburtstag 70. Geburtstag 76. Geburtstag Körchow OT Zühr Frau Margarete Book 73. Geburtstag Lehsen Frau Ursula Elferich Frau Hanne-Lore Lüdtke Frau Edith Piehl Frau Anneliese Schlaak Frau Margot Nüske Frau Irene Albrecht 71. Geburtstag 74. Geburtstag 73. Geburtstag 82. Geburtstag 72. Geburtstag 80. Geburtstag Wittenburg Frau Ingeborg Hackel Herrn Konrad Joachim Frau Adelheid Behnke Herrn Bernhard Kaczmarek Herrn Paul-Friedrich Warncke Herrn Dieter Wenzel Frau Gertrud Bilitza Frau Helga Essner Herrn Hans-Peter Irrgang Frau Herta Wieczorek Herrn Gerhard Klawitter Herrn Werner Bachmann Herrn Erwin Kafka Herrn Hans-Georg Meyer-Rienecker Herrn Horst Strangmeier Frau Johannes Gievers Frau Gerda Lander Frau Ingrid Strangmeier Frau Magdalene Brandt Herrn Arno Kühn Frau Gertrud Nitzsche Frau Marga Zimmermann Frau Gisela Konrad 76. Geburtstag 91. Geburtstag 71. Geburtstag 78. Geburtstag 83. Geburtstag 71. Geburtstag 76. Geburtstag 70. Geburtstag 70. Geburtstag 89. Geburtstag 73. Geburtstag 72. Geburtstag 72. Geburtstag 74. Geburtstag 74. Geburtstag 75. Geburtstag 92. Geburtstag 74. Geburtstag 78. Geburtstag 73. Geburtstag 95. Geburtstag 84. Geburtstag 72. Geburtstag Wittenburger Stadt- und Landbote 35 Frau Edelgard Booss Herrn Helmut Kneifel Frau Lotte Altmann Frau Waltraut Bachor Frau Erika Urlaub Herrn Rolf Korup Frau Helga Lewerenz Frau Anneliese Friedrichs Frau Agnes Adam Herrn Eberhard Schroeter Frau Margarete Köhler Herrn Max Lücht Frau Ingrid Scheunemann Herrn Rudolf Langediekhoff Herrn Heinz Rühmling Frau Helga Schäfer Frau Theresia Schwarzer Frau Renate Kleinke Frau Ursula Bauer Frau Elfriede Nilsson Frau Magda Bachor Herrn Heinz Griem Frau Brigitte Marquardt Herrn Manfred Schur Frau Annemarie Bilderbeck Herrn Hellmuth Weber Herrn Bernhard Wessendorf Frau Karla Dietrich Frau Ingelore Reimer Herrn Günther Kofeld Herrn Dieter Stüve Frau Hildegard Vondrovsky Frau Erika Michaelis Frau Irene Rühmling Herrn Walter Tschiltschke Frau Betty Klatt Frau Frieda Schulz Herrn Erich Mock Frau Edda Haase Frau Hildegard Knipp Frau Erika Klischewski Herrn Karl-Heinz Theel 72. Geburtstag 72. Geburtstag 88. Geburtstag 71. Geburtstag 76. Geburtstag 73. Geburtstag 75. Geburtstag 73. Geburtstag 74. Geburtstag 73. Geburtstag 83. Geburtstag 77. Geburtstag 71. Geburtstag 75. Geburtstag 77. Geburtstag 78. Geburtstag 79. Geburtstag 75. Geburtstag 74. Geburtstag 83. Geburtstag 71. Geburtstag 83. Geburtstag 78. Geburtstag 71. Geburtstag 71. Geburtstag 73. Geburtstag 75. Geburtstag 78. Geburtstag 71. Geburtstag 79. Geburtstag 76. Geburtstag 78. Geburtstag 71. Geburtstag 80. Geburtstag 89. Geburtstag 83. Geburtstag 90. Geburtstag 86. Geburtstag 72. Geburtstag 76. Geburtstag 72. Geburtstag 70. Geburtstag Wittenburg OT Helm Frau Emmy Kruse Frau Ilse Rose 86. Geburtstag 82. Geburtstag Wittenburg OT Wölzow Frau Frida Garber 92. Geburtstag Wittenburg OT Ziggelmark Herrn Gerhard Barke Herrn Jörg Säuberlich Frau Elly Roth Frau Hannelore Köllner 83. Geburtstag 72. Geburtstag 83. Geburtstag 72. Geburtstag Wittendörp/Boddin Frau Frieda Lübbert Frau Egrita Lehnert 95. Geburtstag 73. Geburtstag Wittendörp/Döbbersen Herrn Günther Greßmann Herrn Otto Lah 79. Geburtstag 81. Geburtstag Wittendörp/Dodow Frau Dora Wichmann Frau Jutta Siebrecht Frau Gertraud Jahn 84. Geburtstag 70. Geburtstag 73. Geburtstag Wittendörp/Dreilützow Herr Georg Mucha Frau Trauthilde Fritsche Herrn Wilhelm Greskamp Herrn Hans-Heinrich Paetow Frau Edeltraud Willenborg Frau Hedwig Kühler Herrn Werner Messing 99. Geburtstag 70. Geburtstag 77. Geburtstag 83. Geburtstag 72. Geburtstag 83. Geburtstag 84. Geburtstag Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012 Wittendörp/Drönnewitz Frau Helene Kobi Herrn Reiner Schmoll Frau Erika Kreisel Herrn Dieter Bollow 97. Geburtstag 72. Geburtstag 77. Geburtstag 76. Geburtstag Wittendörp/Harst Frau Lieselotte Schoop Frau Ella Schell Frau Inge Dehn 81. Geburtstag 82. Geburtstag 77. Geburtstag Wittendörp/Karft Frau Hannelore Doliff Herrn Joachim Karg Frau Lischen Meier 73. Geburtstag 72. Geburtstag 85. Geburtstag Wittendörp/Luckwitz Frau Karla Huth Herrn Heinz Wendel Frau Brigitte Lange 85. Geburtstag 94. Geburtstag 71. Geburtstag Wittendörp/Pogreß Frau Hedwig Hermann Herrn Heinrich Beintken 79. Geburtstag 76. Geburtstag Wittendörp/Tessin Frau Margit Schmidt 70. Geburtstag Wittendörp/Waschow Herrn Fritz Hoffmann Herrn Josef Pillat 82. Geburtstag 84. Geburtstag Wittendörp/Woez Herrn Dieter Czaplinski 70. Geburtstag 50. Hochzeitstag Erich und Rosalinde Reilich aus Wittendörp/Dreilützow Glückwünsche zur Geburt AZweb Bequem Familienanzeigen online … gestalten und schalten Ihre Vorteile 15ort% eil bei Preisv AZweb August 2011! gültig bis 31. bei der Online-Buchung: ch hung: g ✔ verlängerte Annahmeschlüsse hmeschlüsse ✔ wenn Sie Ihre Anzeige online buchen, nutzen Sie Ihre 15 % Preisvorteil! ✔ Schalten Sie jetzt Ihre Familienanzeige www.familienanzeigen.wittich.de Ihre Privatanzeige mit AZweb Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012 36 Wittenburger Stadt- und Landbote Service 12 9 6 Foto: epr/CT Arzneimittel KFZ-MEISTERBETRIEB | A&S KFZ-SERVICE GBR Andreas Hamann & Sebastian Grohs GbR Wölzower Weg 13 - 19 | 19243 Wittenburg Tel. 038852 319750 | Fax 038852 319751 Mobil 0174 3142254 www.as-kfzservice.de | [email protected] -Anzeige- Sebastian Grohs (l.) und Andreas Hamann bei der Reparatur eines Fahrzeugs. Fotos: dalt Kfz-Meisterbetrieb A&S A&S Kfz KfzService ServiceGbr GbR Wittenburg Mühlenring 4 19243 Wittenburg Tel. 038852 909030 Öffnungszeiten Mo. - Fr. 9.00 bis 18.00 Uhr Sa. 9.00 bis 13.00 Uhr - Anzeige - Fahrräder auf 500 qm Kompetenter Service für alle Modelle Seit dem 1. April in Wittenburg neue Werkstatt Wittenburg. Die Leidenschaft für Motoren, Technik und Fahrzeuge hat in Wittenburg eine neue Adresse: Wölzower Weg 13 - 19. Hier führen seit dem 1. April diesen Jahres Andreas Hamann und Sebastian Grohs ihren Kfz-Meisterbetrieb A&S Kfz Service GbR. Von Beruf sind beide Kfz-Mechaniker. Der 28-jährige Andreas Hamann ist bereits Techniker-Meister, während der 28-jährige Sebastian Grohs sich gerade dazu qualifiziert. Sie haben ihre Faszination für Technik und Motoren zum Beruf gemacht und reparieren quasi alles, was ihnen unter die Finger kommt: PKW, Motorräder, Mopeds, Oldtimer-Bikes und Kleintransporter. In ihrer neuen großen, hellen und mehrräumigen Werkstatt, die offen ist für alle Modelle, sind dafür alle technischen Voraussetzungen getroffen. Es gibt drei Hebebühnen, zwei für Pkw und eine für Klein- In der Werkstatt lassen so manche Oldtimer die Bikerherzen höher schlagen. transporter, eine Strahlhabine, ein Bremsprüfstand, moderne Maschinen für Reifenmontage und Auswuchtung sowie modernste Diagnosetechnik und ein Ultraschallreinigungsgerät für Vergaserablagen. Das Leistungsangebot der beiden Kfz-Experten ist breit gefächert und umfasst: • Service für Pkw, Kleintransporter und Motorrad • Inspektion und Ölwechsel • TÜV und AU • Reifenservice und -einlagerung • Unfallreparatur und Instandsetzung • Simson-Ersatzteilhandel • Motorradrestauration • Klimacheck und -wartung • Sandstrahlarbeiten • Öle sämtlicher Art bis hin für Lkws sind hier vorrätig und werden gewechselt Als Eröffnungsangebot bietet der Kfz-Meisterbetrieb einen Ölwechsel für 39,99 Euro für alle Pkw, inklusive Ölfilter (10W-40 und 5W-40) inkl. Arbeitsleistung. Geöffnet hat die Wittenburger Werkatt übrigens montags bis Freitags von 8 bis 18 Uhr und samstag von 9 bis 13 Uhr. Der Notdienst ist über eine 24-Stunden-Hotlein erreichbar: 0174 314 22 54 dalt Wittenburger Stadt- und Landbote 37 Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012 Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012 38 Nach umfangreichen Umbau- und Modernisierungsarbeiten wurde am 16. April der neue Saunabereich im Gesundheitsstudio „Speed Olé“ in Wittenburg wiedereröffnet. In mehrwöchiger Arbeit wurde der gesamte Bereich erneuert und umgestaltet. Eine größere Sauna bietet jetzt Platz für bis zu 10 Personen und damit ausreichend Raum für schöne Saunaabende Wittenburger Stadt- und Landbote in einer gemütlichen Atmosphäre. Der neue Sanitärbereich wurde hell und freundlich gestaltet und deutlich vergrößert. Auch der Ruheraum wurde von den Modernisierungsarbeiten nicht ausgeschlossen und erstrahlt in neuem Glanz. Weiterhin ist ein Außenbereich geplant, welcher das neue Saunaangebot abrunden wird. Für alle Saunainteressierten gibt es noch bis Ende Mai 2012 interessante Angebote. Wir bedanken uns bei unseren Stammgästen für Ihre Geduld während der Umbauphase und freuen uns auf zahlreiche neue Saunafreunde. Öffnungszeiten Fitness/Sauna: Mo.: 9.00 - 12.00 Uhr Frauensauna 14.00 - 22.00 Uhr 14.00 - 22.00 Uhr 14.00 - 22.00 Uhr 14.00 - 22.00 Uhr 14.00 - 22.00 Uhr 14.00 - 22.00 Uhr Di.: Mi.: Gemischte Saune 9.00 - 12.00 Uhr Frauensauna Müritz Jetzt kostenlos im App-Store Ab Mai auch für Android-Geräte Sa.: Urlaubsplaner Freizeitkompass Unglaublich real Schicksale in der DDR Bestellung unter: Online unter: www.wittich.de Post: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Röbeler Straße 9 17209 Sietow Stichwort: Reise durch (k)ein Land Telefonisch unter: 039931/579-0 Außerdem erhältlich: Buchhandlung Wilke, Strelitzer Str. 8, 17235 Neustrelitz, Tel. 03981/205063 Buchhandlung Wilke, Lange Str. 7, 17192 Waren (Müritz), Tel. 03991/666576 Buchhandlung Wendt, Hohe Str. 26, 17207 Röbel/Müritz, Tel. 039931/52329 Team Autohof, Waren Ost, An der B 192, 17192 Waren (Müritz), Tel. 03991/67380 Team Autohof, Waren West, Warendorfer Str. 13a, 17192 Waren (Müritz), Tel. 03991/732590 Buchhandlung „Am Markt“, Gründig/Wunder, Lange Str. 34, 18246 Bützow, Tel. 038461/2608 Universitätsbuchhandlung, Lange Straße 77, 17489 Greifswald, Tel. 03834/897891 Buchhandlung Steinke, Demmin, C-Zetkin-Str. 34, Tel. 03998/222330 Kaufhaus Kronke, Stavenhagen, Am Markt 17, Tel. 039954/21058 Buchhandlung Steffen GmbH, Clara-Zethin-Str.29 ,17109 Demmin, Tel. 03998/285756 müritz.buch, Lange Str. 13, 17192 Waren, Tel. 03991/669355 14,80 Euro Fr.: 9.00 - 12.00 Uhr Herrensauna 9.00 - 12.00 Uhr Gemischte Sauna 9.00 - 15.00 Uhr Gemischte Sauna Reiseführer . 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Mai 2012 40 Wittenburger Stadt- und Landbote Buchen Sie jetzt ihren urlaub Ferienwohnungen STADTHAFENMalchow Im Herzen der Mecklenburgischen Seenplatte in der Inselstadt Malchow (Staatlich anerkannter Luftkurort seit 2005) Rügen Rostock Lübeck Hamburg A20 Güstrow Schwerin A19 AF Malchow Plau am See Pension & Schänke Lenzer Krug Seehotel Plau am See Seeschlösschen A24 Parchim B103 Seehotel Stuersche Hintermühle B19 8 AF Röbel AF Meyenburg Berlin 3 x Wohntyp B: · ca. 84 m2 auf 2 Etagen 3 x Wohntyp A: mit 2 Balkonen · ca. 42 m2 mit 1 Balkon · 4 Personen (keine Aufbettung möglich) · 2 Personen (keine Aufbettung möglich) · 2 Schlafzimmer im Obergeschoss · Kombinierter Wohn-/ Untergeschoss · 1 Wohnraum im Untergeschoss Schlafraum · Einbauküche · Einbauküche WC · Bad mit Wanne / WC · Bad mit Wanne / WC · TV / Radio · TV / Radio Tel.: +49/3 99 32/1 67 0 · Fax: +49/3 99 32/1 67 32 www.stadthafen-malchow.com [email protected] Wittenburger Stadt- und Landbote 41 Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. 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Mit dieser Ausgliederung erhielt das Produktionsunternehmen auch einen neuen Namen „ReformKontor GmbH & Co. KG“. Das Unternehmen beschäftigt heute 81 Mitarbeiter und bil- det seit 1997 erfolgreich aus. Im April 2012 ist ReformKontor zum „TOP-Ausbildungsbetrieb 2011“ von der IHK zu Schwerin ausgezeichnet worden. Wittenburger Stadt- und Landbote 43 Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012 Grabmale Bernhard Gerdes 19243 Lehsen (bei Wittenburg), Dorfstr. 14 Grabsteinfassungen, Nachbeschriftungen Grabschmuck & Reparatur Tel.: 03 88 52 / 5 09 54 Küchenplanung - Montage - Service - Elektrogeräte - Kundendienst Küchenplanung oder Küchenmodernisierung Wir haben für alles die richtige Lösung! Lassen Sie sich beraten! 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Wittenburger Musikfestival in der Innenstadt veranstaltet. Um 13:00 Uhr erfolgt auf dem Marktplatz die Eröffnung mit allen beteiligten Zügen. Anschließend spielen die Musikzüge an verschiedenen Spielstätten abwechselnd für jeweils 20 bis 30 Minuten. Um 17:00 Uhr endet das Festival mit einem erneuten gemeinsamen Auftritt aller Züge auf dem Marktplatz. Auf dem Marktplatz werden Kaffee und Kuchen angeboten und die Schlachterei Ernst-Wilhelm Prahl wird deftige Kost anbieten. Die Geschäftsleute in der Großen Straße, in der Bleichstraße und Spiegelberg werden von 13:00 17:00 Uhr ihre Geschäfte geöffnet haben. Sie alle lassen sich etwas Besonderes für die Gäste unserer Stadt einfallen. Bei Ulf Sagemüller, Geschäftsinhaber des Bike Centers, können E-Bikes (Elektrofahrräder) Probe gefahren werden. Der Salon Figas bietet Beratungsgespräche an, wird auf Wunsch Hochsteckfrisuren ausprobieren und bei Kindern Strähnchen modellieren. Auf der Wiese vor der Stadtverwaltung an - Anzeige - Am 20. Mai 2012 Zum 1. Mal verkaufsoffener Sonntag. Tel.: 038852 - 319570 Fax: 038852 - 319571 Öffnungszeiten Mo. - Fr. 9.00 - 13.00 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr Sa. 9.00 - 12.00 Uhr Mit Eco-Drive macht Citizen den Batteriewechsel überflüssig und vermeidet somit den Gebrauch und die Entsorgung der umweltschädlichen Einwegbatterien. Die reine Energie des Lichtes ist die Basis der Technologie, die die Welt der Uhren verändert hat. - Anzeige- Gratis Maibowle für jeden Besucher! V Wittenburger Stadt- und Landbote 45 erkaufsoffener Sonntag, 20. Mai 2012 Anzeige Am Sonntag 20 % auf alle Sonnenbrillen! Große Straße 16 19243 Wittenburg Wir freuen uns, Ihnen am 20. Mai bei bei einem Glas Sekt die gesamte Switch-it-Kollektion zeigen zu können. der Molkereistraße wird der Vergnügungspark Alberti mit Fahrgeschäften, Schieß- und Losbuden stehen. Im fluor art Museum auf dem Amtsberg kann die größte Mehlsacksammlung der Welt und das Heimatmuseum besucht werden. Auf dem Amtsbergturm ist die kürzlich eröffnete Ausstellung „Aus der Geschichte der Wittenburger Rennbahn 1869 -1914“ zu bewundern. Die im Folgenden genannten Musikzüge werden am 20.05.2012 unser Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012 Musikfest bereichern: DJB Lübeck (deutsche Jugendbrassband) Show- und Musikcorps Ahoy Hamburg LFZ Hamburg (Landesfanfarenzug) Wittenburger Fanfarenzug e.V. 1954 Die im folgenden aufgeführten Geschäfte werden geöffnet haben: Deja Spielwaren Schreibwaren Pichl Augenoptik Körner Quelle Shop Littmann Cafe Eiszeit, R. Sütcü Kiebitz, K. Behnke Die Uhrmacher, U. Krohn Bike Center Sagemüller Optik Kunze Buchhandlung und Reisebüro U.Baumgarten SenSinnity Maisel Konsum City chic Friseursalon Figas Buchhandlung Schwenck Tabak-Spirituosen Bußmann V Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012 46 Wittenburger Stadt- und Landbote erkaufsoffener Sonntag, 20. Mai 2012 n e g i n n o s n e n i e f u A ! g a t n n o S n e n e f f o s f u a verk Anzeige - Anzeige - BERATUNG • VERLEGUNG • AUSSTELLUNG Wittenburger Stadt- und Landbote 47 Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012 Fliesenlegermeister Ralf Kowalke GmbH • Ausführung sämtlicher Fliesen-, Platten- u. Mosaikarbeiten Pappelweg 6 • Rüttelverlegung 19243 Wittenburg • Fliesenhandel, Tel.: 038852/5 13 51 3D-Fliesenplanung Mobil: 0172/316 28 46 e-Mail: kowalke-fl[email protected] nach Vereinbarung Vodafone Shop Wittenburg Inh. Mario Schemmel Große Str. 34 19243 Wittenburg Tel.: 03 88 52/52 88 5 INSTALLATEURMEISTER Olaf Bilderbeck Klempner - Installation Gas - Wasser - Heizung Solaranlagen Weidestraße 12 19243 Wittenburg Tel. (03 88 52) 5 26 74 Fax: (03 88 52) 5 32 52 - Anzeige Direkt im Ohr oder dahinter Bauformen von Hörgeräten im Überblick. Bei Hörsystemen unterscheiden wir zwei Bauformen: In-dem-OhrHörsysteme (IdO) und Hinterdem-Ohr-Hörsysteme (HdO). Bei IdO-Hörsystemen wird die komplette Technik in einer dem Gehörgang maßgefertigten Schale direkt im Gehörgang platziert. HdOHörsysteme werden, wie der Name schon sagt, hinter dem Ohr getragen und sind durch ein dünnes Kabel mit dem Lautsprecher im Ohr, oder einem dünnen Schlauch mit dem Ohrpassstück verbunden. Hinter- dem-Ohr-Hörsysteme - leicht wie eine Feder und fast nicht zu sehen Bei HdO-Hörsystemen befindet sich die Elektronik, also Verstärker, Mikrofone und Batterie in einem Gehäuse hinter dem Ohr. HdO-Hörsysteme erfreuen sich großer Beliebtheit, weil die moderne digitale Chiptechnik es möglich macht, dass die Gehäuse hinter dem Ohr so schlank und klein sind, dass sie sich nahezu unsichtbar hinter jeder Ohrmuschel verstecken. Zudem haben sich Sprachverstehen und Klang für den Träger, bedingt durch die Platzierung des Lautsprechers im Ohr, deutlich verbessert. Ein weiteres Plus ist die Unauffälligkeit des dünnen Drahtes, das die Elektronik hinter dem Ohr und dem Lautsprecher im Ohr verbindet. Dieses ist auf der Haut kaum zu sehen. Resonanzen, also klangliche Veränderungen der eigenen Stimme, wurden früher als häufiger Grund der Ablehnung von Hörsystemen benannt. Bei den neuen HdOHörsystemen bleibt der Gehörgang nahezu offen, so dass nur geringe klangliche Veränderung der eigenen Stimme auftreten. Im-Ohr-Hörsysteme individuelle High-TechFertigung unsichtbar im Ohr verschwindend IdO-Hörsysteme werden nach einem Abdruck vom Ohr individuell für jedes Ohr gefertigt. Nach erfolgtem Ohrabdruck, wird der fertige Abdruck exakt mittels eines Lasers dreidimensional abgescannt und ein Techniker erstellt mit einem CAD-Computerprogramm die Geräteschale. Eine Maschine baut daraufhin mit lichthärtendem Kunststoffmaterial und einem Laser Schicht für Schicht die leere, hohle Schale mit einer Genauigkeit im Mikrometer-Bereich. Anschließend wird die Elektronik unter einem Mikroskop per Hand in die Schale nach der Computerberechnung positioniert. Bei dieser Art der hochmodernen Fertigung wird eine Miniaturisierung erreicht, die ein IdO-Hörsystem in nahezu jedem Gehörgang unauffällig verschwinden lässt. Die tiefe Positionierung im Gehörgang erhält das natürliche Richtungsgehör und verbessert dadurch das Verstehen in Gesellschaft. IdO-Hörsysteme verschließen allerdings die Gehörgänge etwas mehr als die HdO-Hörsysteme, so dass der oben beschriebene dumpfe Klang der eigenen Stimme auftreten kann. ... und welche Bauform ist die richtige für mich? Bei der individuellen persönlichen Bedarfsanalyse finden wir mit Ihnen gemeinsam die richtige Bauform. Folgende Faktoren sind ausschlaggebend: der Grad der Schwerhörigkeit, die Größe der Gehörgänge und deren Ohrenschmalzmenge sowie die Fingerfertigkeit z. B. beim Einsetzen der Hörsysteme, und die Akzeptanz der Resonanz der eigenen Stimme beim Sprechen. Gemeinsam mit Ihnen, wählen wir Ihr ganz persönliches Hörsystem. Bei uns haben Sie die Möglichkeit Hinter-dem-Ohr- und auch Im-OhrHörsysteme zur Probe zu tragen. Das ist ein besonderer Service, auf den wir sehr stolz sind. Wir möchten, dass Sie mit Ihren Hörsystemen zufrieden sind. Vereinbaren Sie einen Termin bei HÖRakustik Nörenberg in Hagenow oder Wittenburg. Info-Telefon: 03883 / 729144. Heft 05 | Jahrgang 12 | 12. Mai 2012 48 Wittenburger Stadt- und Landbote Service RUND UM DIE UHR! 12 9 3 6 AUTO-TEAM STRITZEL - Für alle Klassen, Marken und Typen - • Dekra-HU und AU jeden Dienstag und Freitag • Klimaservice • Reifen-Service • Inspektion mit Mobilitätsgarantie Zweiradservice & Verkauf Roller ab 990,- Fotos: Bilderbox 19246 Kölzin • Lindenstraße 34 ☎ Tel 038851/25460 • Fax 32965 • www.stritzel.go1a.de € Enduro Supermoto ab 1.999,- € - Vertragshändler - VERANSTALTUNGEN IN GREVEN ■ 3. 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(Eintritt 2,50 €, Kinder frei) ■ 12. Grevener Blues-Nächte 24. bis 25. August 2012, 19.30 Uhr Holzfestplatz, 19258 Greven Tickets und Info unter 0171/7793783