Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen
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Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen
1/3 Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH Diese Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“) gelten für den Erwerb und die Verwendung von Eintrittskarten, d.h. Tageskarten, unabhängig ob einzeln oder im Rahmen eines Pakets erworben, Dauerkarten und/oder der BayArena-Card (gemeinsam auch „Tickets“), für Veranstaltungen (insb. Fußballspiele) und den Aufenthalt in der BayArena (im Folgenden auch „Stadion“) sowie für sonstige Veranstaltungen, die von der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH („Bayer 04“) zumindest mitveranstaltet werden, es sei denn für die entsprechende Veranstaltung gelten gesonderte AGB. Diese ATGB gelten zudem entsprechend für den Zutritt und den Aufenthalt in Stadien bei Auswärtsspielen der Mannschaft von Bayer 04, wenn die Tickets zum Besuch dieser Auswärtsspiele bei Bayer 04 erworben wurden. Weiterhin unterliegen Zutritt und Aufenthalt in den Stadien allen sonstigen ausdrücklich in diese ATGB einbezogenen Regelungen, insbesondere der jeweils gültigen Stadionordnung. 1. Ticketbestellung 1.1 Tickets für die von Bayer 04 veranstalteten Fußballspiele sind grundsätzlich nur bei Bayer 04 oder autorisierten Vorverkaufsstellen zu bestellen. Für die autorisierten Vorverkaufsstellen können abweichende Bestimmungen getroffen werden. Im Konfliktfall zwischen diesen ATGB und den Regelungen der Vorverkaufsstellen, haben im Verhältnis zwischen Erwerber und Bayer 04 diese ATGB Vorrang. 1.2 Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen werden. Mit Absendung des Tickets an den Kunden wird das von diesem abgegebene Angebot von Bayer 04 angenommen. Die Geltendmachung von gesetzlichen Widerrufs-, Gewährleistungs- und Anfechtungsrechten bleibt unberührt. 2. BayArena-Card / Dauerkarte 2.1 Die BayArena-Card ist eine moderne Multifunktionskarte. Sie kann – ausgestattet mit einem entsprechenden Guthaben – als Zahlungsmittel, Kunden- und Mitgliedskarte, aber auch als Eintritts- bzw. Dauerkarte verwendet werden. Für die BayArena-Card und Dauerkarten gelten die allgemeinen Bestimmungen dieser ATGB, es sei denn in Ziffer 2 dieser ATGB ist etwas Abweichendes geregelt. 2.2 Die BayArena-Card ist mit einem Chip ausgestattet, der für die vom Kunden gebuchten und bezahlten Leistungen freigeschaltet werden kann. Ist der Kunde im Besitz einer BayArenaCard, wird auf eine Versendung eines Tickets in Papierform verzichtet. Stattdessen wird die Zutrittsberechtigung zum Stadion auf der BayArena-Card freigeschaltet. Auf der BayArenaCard kann ausschließlich eine Zugangsberechtigung für den Inhaber der BayArena-Card freigeschaltet werden. Der Zugang zum Stadion erfolgt grundsätzlich im Wege einer elektronischen Zugangskontrolle oder ausnahmsweise unter Vorlage der BayArena-Card mit aufgedruckter Zugangsberechtigung. Bayer 04 ist nur verpflichtet, dem Kunden, der im Besitz einer BayArena-Card ist, den Zugang zum Stadion zu verschaffen, wenn die gebuchten und bezahlten Leistungen auf dem Chip freigeschaltet sind. Allein der Aufdruck einer Zugangsberechtigung auf der BayArena-Card ohne eine Freischaltung berechtigt ausdrücklich nicht zum Zugang zum Stadion. 2.3 Der Erwerber einer Dauerkarte bzw. einer BayArena-Card mit der Funktion einer Dauerkarte ist berechtigt, mit seiner Dauerkarte die Heimspiele von Bayer 04 im Stadion zu besuchen, für die er eine Zutrittsberechtigung erworben hat. Je nach erworbener Dauerkarte können mit der Dauerkarte auch etwaige Vorrechte verbunden sein. Details sind der Leistungsbeschreibung bei Bestellung der Dauerkarte oder der Webseite von Bayer 04 unter (www.bayer04.de) zu entnehmen. Eine Dauerkarte hat eine Laufzeit von jeweils einer Saison (jeweils 01.07. eines Jahres bis 30.06. des Folgejahres) und wird personalisiert ausgegeben. Die Höhe des Kaufpreises richtet sich jeweils nach der für die betreffende Saison gültigen Preisliste. 2.4 Der Erwerb einer Dauerkarte erfolgt im Abonnement. Dem Erwerber wird jeweils vor Beginn einer neuen Saison die neue Dauerkarte zugesendet oder die BayArena-Card entsprechend freigeschaltet, es sei denn der Erwerber kündigt sein Abonnement bis zum 31. März des laufenden Vertragsjahres. Der Kaufpreis der jeweiligen Dauerkarte ist nach Ablauf der Kündigungsfrist zur Zahlung fällig. Die Kündigung hat per E-Mail, im Online-Ticketshop (http://ticketshop.bayer04.de/) oder auf dem Postwege an die genannten Kontaktadressen unter Ziffer 14. zu erfolgen. Maßgeblich für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der Zugang bei Bayer 04. Sofern sich die Konditionen für Dauerkarten ändern (z.B. Preis), wird Bayer 04 den Erwerber spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist über diese Änderung und das bestehende Kündigungsrecht informieren (idR per Email an die angegebene Adresse oder postalisch, wenn keine Emailadresse angegeben). Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn die Kündigung nicht innerhalb der angegebenen Kündigungsfrist bei Bayer 04 eingeht. 2.5 Ungeachtet der Regelungen in Ziffer 2.4 dieser ATGB ist jede Vertragspartei berechtigt, das durch den Erwerb einer Dauerkarte begründete Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund für Bayer 04 liegt insbesondere dann vor, wenn Bayer 04 nach Maßgabe der Ziffer 10.5 dieser ATGB dazu berechtigt ist, wegen eines Verstoßes gegen diese ATGB eine der beschriebenen Rechtsfolgen auszusprechen. 2.6 Der Inhaber einer Dauerkarte kann die Zuteilung eines neuen Platzes im Stadion beantragen („Umsetzung“). Die Umsetzung ist nur zum Saisonwechsel und im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten und organisatorischen Gegebenheiten möglich. Umsetzungsanträge für die neue Saison können von Bayer 04 nur berücksichtigt werden, wenn sie im Zeitraum zwischen dem 01.05. und den 30.06. eines Jahres im Online-Ticketshop (http://ticketshop. bayer04.de/), telefonisch oder persönlich unter den unter Ziffer 14. genannten Kontaktadressen gestellt werden. Für die Umsetzung können von Bayer 04 Bearbeitungsgebühren für die Änderung der Dauerkarte nach der jeweils aktuellen Preisliste erhoben werden. 2.7 Für die Übertragung einer Dauerkarte gelten die Bestimmungen in Ziffer 10 dieser ATGB entsprechend. Über die Regelungen in Ziffer 10 hinaus, kann der Inhaber einer Dauerkarte die Umschreibung auf eine andere Person beantragen („Umschreibung“). Die Umschreibung ist www.bayer04.de nur zum Saisonwechsel und im Rahmen der vorhandenen Platzkapazitäten und organisatorischen Gegebenheiten möglich. Der Umschreibungsantrag kann nur bis zum 31.03. auf dem dafür vorgesehenen Formular erfolgen, welches auf der Webseite von Bayer 04 (www.bayer04. de) zum Download bereitsteht oder bei Bayer 04 unter der in Ziffer 14. genannten Kontaktadresse abgeholt werden kann. Eine (teilweise) Rückerstattung des Kaufpreises an den Abtretenden erfolgt nicht. Für die Umschreibung können von Bayer 04 Bearbeitungsgebühren für die Änderung der Dauerkarte nach der jeweils aktuellen Preisliste erhoben werden. 2.8 Bei Defekt der Dauerkarte und/oder der BayArena-Card ist Bayer 04 unverzüglich zu unterrichten. Bayer 04 wird die betroffene Dauerkarte bzw. BayArena-Card unmittelbar nach Anzeige des Defekts sperren und gegen Aushändigung der defekten Karte eine neue Karte ausstellen. Für die Neuausstellung wegen Defekt können Bearbeitungsgebühren nach der jeweils aktuellen Preisliste erhoben werden, es sei denn, Bayer 04 oder von Bayer 04 beauftragte Dritte haben den Defekt zu vertreten. Für den Verlust gilt die Regelung in Ziffer 7.3 entsprechend. 3.Auswärtskarten 3.1 Sofern Tickets für Auswärtsspiele der Mannschaft von Bayer 04 bei Bayer 04 erworben werden, gelten diese ATGB für diese Tickets entsprechend, es sei denn bei Erwerb der Tickets wird von Bayer 04 auf abweichende Regelungen verwiesen, z.B. auf die AGB des jeweiligen Heimvereins. 3.2 Spätestens mit Zutritt zu den Stadien bei den Auswärtsspielen, können weitere Regelungen Geltung erlangen, insbesondere die Stadionordnung des jeweiligen Heimvereins. Im Konfliktfall zwischen den Regelungen dieser ATGB und den AGB bzw. der Stadionordnung des jeweiligen Heimvereins, haben im Verhältnis zwischen Erwerber und Bayer 04 diese ATGB Vorrang. 4. Zahlungsmodalitäten und Änderungsvorbehalt 4.1 Die Höhe der Ticketpreise ergibt sich aus den aktuellen Preislisten von Bayer 04. Bestellungen von Tickets werden gegen Vorkasse (z.B. Lastschrift, Überweisung, EC-Karte, Kreditkarte, Barzahlung) ausgeführt. Zuzüglich zum Ticketpreis kann Bayer 04 bei einem Ticketversand dem Käufer die Versandkosten und eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen. 4.2 Sollte die Zahlung aus vom Erwerber zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden (z.B. keine ausreichende Kreditkarten- Kontodeckung vorliegen), ist Bayer 04 berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wird für diesen Fall ausdrücklich vorbehalten. 4.3 Bayer 04 behält sich als Veranstalter vor, die insgesamt für den Verkauf im Rahmen einer Veranstaltung und für den einzelnen Erwerber zur Verfügung stehende maximale Ticketanzahl nach eigenem Ermessen zu erhöhen oder zu verringern und Ticketermäßigungen sowie Vorzugsbedingungen zu gewähren. 4.4 Bayer 04 ist im Falle eines Ausverkaufes der gewünschten Kategorie berechtigt, anstatt der Nichtannahme des Angebots dem Kunden Tickets der nächst höheren oder nächst niedrigeren Kategorie zuzuteilen, es sei denn der Kunde hat ausdrücklich etwas anderes bestimmt. 5.Online-Bestellung 5.1 Im Falle der Online-Bestellung von Tickets über das Internet gelten die ATGB entsprechend, sofern auf der Internet-Präsenz von Bayer 04 nichts anderes bestimmt ist. 5.2 Für die Online-Bestellung wird im Falle der Registrierung des Erwerbers ein persönliches Passwort vergeben. 5.3 Der Erwerber ist selbst dafür verantwortlich, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Der Erwerber haftet für alle in diesem Zusammenhang eintretenden missbräuchlichen Nutzungen durch Dritte, es sei denn er hat den Missbrauch nicht zu vertreten. 5.4 Durch Auslösung der Buchung eines Tickets mit dem auf der Internet-Präsenz von Bayer 04 dafür vorgesehenen Online-Befehl gibt der Erwerber ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss mit Bayer 04 ab. Bayer 04 bestätigt unverzüglich den Eingang des Vertragsangebotes online zurück. Nach Prüfung der Verfügbarkeit wird die Bestellung mit Versendung der Tickets durch Bayer 04 angenommen. Spätestens mit Zugang der Tickets kommt der Vertrag zwischen Bayer 04 und dem Erwerber auf der Grundlage der auf der Internet-Präsenz von Bayer 04 ausgewiesenen Konditionen, dieser ATGB und der Stadionordnung in der jeweils gültigen Fassung zustande. 6. Versand und Hinterlegung 6.1 Der Versand der Tickets erfolgt auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. Das Risiko eines Verlusts oder einer Beschädigung der Tickets beim Versand trägt der Erwerber, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten von Bayer 04 oder der von Bayer 04 beauftragten Person vor. Die Auswahl des Versandunternehmens erfolgt durch Bayer 04. 6.2 Sofern bei kurzfristiger Bestellung der Versandweg nicht mehr möglich ist und der Kunde die Hinterlegung von Tickets wünscht, erfolgt diese auf dessen Gefahr. Das Risiko eines Verlusts oder einer Beschädigung der Tickets vor der Abholung durch den Erwerber trägt der Erwerber, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten von Bayer 04 oder der von Bayer 04 beauftragten Personen vor. 7.Reklamationen 7.1 Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Bestellbestätigungen sowie die Tickets nach Zugang unverzüglich auf Richtigkeit zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort. 2/3 Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH 7.2 Eine Reklamation von Tickets und/oder Ticketbestellungen, die erkennbar einen Mangel aufweisen (z.B. Abweichungen von der Bestellung, fehlerhaftes Druckbild, fehlende wesentliche Angaben wie Veranstaltung oder Platznummer bei Tickets in Papierform, sichtbar zerstörtem Chip bei der BayArena-Card usw.), muss innerhalb zweier Wochen nach Eingang der Tickets beim Erwerber, spätestens jedoch fünf Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung schriftlich per E-Mail, per Telefax, oder auf dem Postwege an die unter Ziffer 14 genannten Kontaktadressen erfolgen. Bei berechtigter und rechtzeitiger Reklamation stellt Bayer 04 dem Erwerber kostenfrei ein neues Ticket aus. Ziffer 4.4 bleibt unberührt. Maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Eingangspoststempel bzw. das Übertragungsprotokoll des Faxes oder der Email. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprüche auf Rücknahme oder Ersatz des Tickets für die betreffende Veranstaltung. 7.3 Bei Verlust der bei Bayer 04 erworbenen Tickets ist Bayer 04 unverzüglich zu unterrichten. Bayer 04 ist berechtigt, die Tickets unmittelbar nach Anzeige des Verlusts zu sperren. Eine Neuausstellung erfolgt bei einem Ticket in Papierform nur bei vom Erwerber nachgewiesenen Umständen und nach Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung. Im Falle des Verlusts einer BayArena-Card kann eine Neuausstellung bereits nach Anzeige des Verlusts und Sperrung der BayArena-Card erfolgen. Rechtsmissbräuchliche Verlustmeldungen, die zu einer Doppelbelegung führen, haben zur Folge, dass in jedem Fall seitens Bayer 04 Strafanzeige erstattet wird. Für die Neuausstellung von Tickets wird eine Aufwandsentschädigung seitens Bayer 04 geltend gemacht. 8. Rücknahme und Erstattung 8.1 Auch wenn Bayer 04 Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312b Abs. (2) BGB anbietet, liegt gemäß §312b Abs. (3) Nr.6 BGB kein Fernabsatzvertrag vor. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. 8.2 Ein Umtausch der Tickets über die Regelungen in Ziffern 2.6, 2.7 und 7 hinaus ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Rücknahme der Tickets bzw. die Erstattung von Eintrittskarten aus Kulanz obliegt der freien Entscheidung von Bayer 04 im Einzelfall. Dem Erwerber abhanden gekommene Tickets können über die Regelungen in Ziffern 2.8 und 7.3 hinaus aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht ersetzt werden. Zerstörte und/oder beschädigte Tickets werden nur Zug um Zug gegen Nachweis, z.B. durch Vorlage des Originaltickets, und auf Kosten des Erwerbers ersetzt. 8.3 Bei einer zeitlichen oder örtlichen Verlegung der Veranstaltung, insbesondere wenn ein Ligaspiel zum Zeitpunkt der Ticketbestellung von der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH noch nicht endgültig terminiert gewesen ist, behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Es besteht in diesem Fall und auch bei Abbruch der Veranstaltung kein Anspruch auf eine Erstattung des Eintrittspreises, es sei denn, Bayer 04 trifft ein Verschulden für Verlegen oder Abbruch der Veranstaltung. 8.4 Bei ersatzloser Absage der Veranstaltung erhält der Erwerber des Tickets gegen Vorlage desselben bzw. Übersendung desselben auf eigene Rechnung an Bayer 04 den entrichteten Eintrittspreis zurückerstattet. Bei der Erstattung werden keine Bearbeitungs- und Versandgebühren zurückgezahlt, soweit Bayer 04 kein Verschulden hinsichtlich der Absage trifft. 9. Ermäßigte Tickets 9.1 Ermäßigungsberechtigt für Tickets - soweit verfügbar - sind Kinder bis einschließlich zum 14. Lebensjahr („Kinderkarte“) (Ausweis), Schüler (nur Vollzeit, Schülerausweis), Studenten (Studentenausweis), Auszubildende (Ausbildungsnachweis), Sozial- u. Wehrdienstleistende (amtlicher Nachweis), Schwerbehinderte (amtlicher Nachweis), Senioren ab 65 Jahren (Ausweis), Rentner (Personalausweis oder ggf. amtlicher Nachweis falls < 65 Jahre). 9.2 Der aktuelle Ermäßigungsnachweis ist beim Stadionzutritt zwingend mitzuführen und auf Anfrage des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Bei Nichtmitführen kann der Zutritt zum Stadion verwehrt werden. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus dem Stadion und einer Anzeige wegen Betrugs geahndet werden. 9.3 Kinderkarten können nur zusammen mit mindestens einem Ticket für Erwachsene erworben werden. Kinder im Besitz einer Kinderkarte erhalten nur in Begleitung eines Erwachsenen mit gültiger Eintrittskarte Zutritt. 9.4 Für die Weitergabe von ermäßigten Tickets gelten die Regelungen in Ziffer 10., insbesondere 10.3 mit der zusätzlichen Maßgabe, dass eine Weitergabe im Rahmen der Regelung gem. Ziffer 10.3 nur möglich ist, wenn der neue Ticketinhaber die Ermäßigungsvoraussetzungen des betroffenen Tickets ebenfalls erfüllt, es sei denn der neue Ticketinhaber zahlt vor Zutritt zum Stadion als Aufpreis die Differenz zwischen dem ermäßigten Ticket und einem entsprechenden Tagesticket am jeweiligen Spieltag („Aufwertung des Tickets“). Für die Aufwertung des Tickets kann von Bayer 04 eine Bearbeitungsgebühr erhoben werden. 10. Nutzung und Weitergabe von Tickets, Stadionverbote, Entziehung der Zutrittsberechtigung und Vertragsstrafen 10.1 Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Stadien, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Trennung von Anhängern der aufeinander treffenden Mannschaften während des Spiels und zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu erhöhten Preisen, insbesondere zur Vermeidung von Ticketspekulationen, und um eine größtmögliche flächendeckende Versorgung der Anhänger mit Tickets zu sozialverträglichen Preisen zu erhalten, liegt es im Interesse von Bayer 04 und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken. 10.2 Daher erfolgt der Verkauf von Tickets ausschließlich zur privaten Nutzung; jeglicher gewerblicher oder kommerzieller Weiterverkauf der Tickets ist grundsätzlich untersagt. Dem Erwerber ist es insbesondere untersagt, a) Tickets öffentlich oder bei Auktionen (insbesondere im Internet, z.B. bei Ebay) zum Kauf anzubieten, www.bayer04.de b) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 15% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig, c) Tickets an professionelle und kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben, d)Tickets an Dritte weiterzugeben, die aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Sportveranstaltungen ausgeschlossen wurden, insbesondere in den letzten fünf Jahren wegen Beteiligung an Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Fußballspielen in Erscheinung getreten sind und gegen die in diesem Zeitraum ein Stadionverbot erlassen wurde, sofern dem Erwerber dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste, e)Tickets an Anhänger von Gastvereinen weiterzugeben, sofern dem Erwerber dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste, f)Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Bayer 04 kommerziell oder gewerblich zu nutzen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung als Bonus, Werbegeschenk, Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets. 10.3 Eine sonstige Weitergabe eines Tickets, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder Verhinderung des Erwerbers, ist nur dann zulässig, wenn der Erwerber den Zweiterwerber und neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB ausdrücklich hinweist und letzterer mit der Geltung dieser ATGB zwischen ihm und Bayer 04 einverstanden ist. 10.4 Bayer 04 sind im Rahmen datenschutzrechtlicher Zulässigkeit auf Verlangen Name, Anschrift und Geburtsdatum der Zweiterwerber zu nennen. Der Erwerber darf ein Ticket nur dann an einen Zweiterwerber weitergeben, wenn dieser sich mit der Weitergabe seines Namen, seiner Anschrift und seines Geburtsdatums an Bayer 04 ausdrücklich einverstanden erklärt. 10.5 Bei unberechtigter Weitergabe von Tickets, insbesondere bei Verstoß gegen die Regelung in Ziffer 10.2, bei Verstößen gegen die Stadionordnung und/oder bei der Beteiligung an Straftaten oder Gewalttätigkeiten im Zusammenhang mit einem Fußballspiel ist Bayer 04 berechtigt, a) in Fällen, in denen die Tickets vor Lieferung entgegen den Regelungen in Ziffer 10.2 zum Kauf angeboten wurden, diese nicht an den betroffenen Käufer zu liefern, b) die betroffenen Tickets – auch elektronisch – zu sperren und dem Ticketinhaber entschädigungslos den Zutritt zu den Stadien zu verweigern bzw. ihn aus dem Stadion zu verweisen, c) betroffene Erwerber vom Ticketverkauf für einen angemessenen Zeitraum, jedoch bis maximal 5 Jahre, auszuschließen; maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets, etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse; weitere zivil- und strafrechtliche Konsequenzen bleiben davon unberührt, d) im Fall des schuldhaften Verstoßes des Erwerber eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR gegen den Erwerber zu verhängen; maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe ist die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Tickets, etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse; weitere zivil- und strafrechtliche Konsequenzen bleiben davon unberührt, e) in angemessener Art und Weise über den Vorfall auch unter Nennung des Namens des Erwerbers zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Tickets in Zukunft zu verhindern, und/oder f) bei der Beteiligung an Straftaten oder Gewalttätigkeiten im Zusammenhang mit einer Veranstaltung von Bayer 04 innerhalb oder außerhalb der Stadien, ein Stadionverbot gegen den Erwerber zu verhängen. Bei schwerwiegenden Verstößen kann ein Stadionverbot im Rahmen von Fußballveranstaltungen auch mit bundesweiter Wirkung ausgestattet werden. Ein solches bundesweites Stadionverbot gilt für nationale und internationale Fußballveranstaltungen der Fußball-Bundesligen, der 3.Liga, der Fußball-Regionalligen sowie Veranstaltungen des Deutschen Fußball Bund e.V. (DFB) in sämtlichen Stadien und allen übrigen Fußballveranstaltungsstätten der Bundesrepublik Deutschland für die verhängte Zeit, maximal bis zu fünf Jahren, je nach Schwere des Falls. Weitergehende zivil- und/oder strafrechtliche Maßnahmen bleiben von Maßnahmen nach dieser Ziffer unberührt. 10.6 Für die von Bayer 04 autorisierten Vorverkaufsstellen können im Einzelfall abweichende Bestimmungen getroffen werden. 11. Zutritt zum Stadion und Verhalten in den Stadien 11.1 Der Zutritt zum Stadion unterliegt der am Veranstaltungsort ausgehängten im Internet unter www.bayer04.de einsehbaren Stadionordnung. Mit Zutritt zum Stadionbereich erkennt jeder Ticketinhaber die Stadionordnung an und akzeptiert diese. Die Wahrnehmung des Hausrechts bleibt Bayer 04 oder einem von Bayer 04 beauftragten Dritten jederzeit unbelassen. Den Anordnungen des Veranstalters, der Polizei, des Ordnungsdienstes und der Stadionverwaltung im Vorfeld und während einer Veranstaltung ist stets Folge zu leisten. 11.2 Jeder Ticketinhaber wird insbesondere darauf hingewiesen, dass a) der Zutritt zu den Stadien unabhängig vom Alter nur mit einem gültigen bzw. im Falle einer BayArena-Card mit einem freigeschalteten Ticket in Verbindung mit einem gültigen zur Identifikation geeigneten Ausweis möglich ist. Sämtliche Dokumente sind beim Stadionzutritt mitzuführen und auf Anfrage des Sicherheitspersonals vorzuzeigen. Mit Verlassen des umgrenzten Stadionbereichs verliert das Ticket grundsätzlich seine Gültigkeit. Darüber hinaus ist Jugendlichen unter 14 Jahren der Zutritt zum Stadion nur in Begleitung einer volljährigen aufsichtspflichtigen Person gestattet. b)er verpflichtet ist, auf Anordnung von Bayer 04 oder eines von Bayer 04 beauftragten Dritten einen anderen Platz als auf dem Ticket vermerkt – auch in einem anderen Block – einzunehmen, sofern dies aufgrund eines sachlichen Grundes (z.B. Sicherheitsaspekte) erforderlich ist. Bayer 04 verpflichtet sich jedoch, im Falle einer erforderlichen Umsetzung dem Erwerber jeweils einen Ersatzplatz der bestmöglichen Kategorie zuzuteilen. c)offensichtlich alkoholisierte, unter Drogeneinfluss stehende, vermummte Personen, Personen, die sich gewalttätig oder gegen die öffentliche Ordnung verhalten, oder die die 3/3 Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH Besorgnis eines solchen Verhaltens erwecken, der Zutritt zu den Stadien verweigert oder des Stadions verwiesen werden können. d)es untersagt ist, die folgenden Gegenstände mit sich zu führen: Waffen, Sachen, die als Waffen oder Wurfgeschosse Verwendung finden können, ätzenden und leicht entzündbare Substanzen, Flaschen, Dosen, Becher, Krüge, Fackeln, Feuerwerkskörper, Rauchkerzen, Bengalische Feuer, sperrigen Gegenstände, alkoholische Getränke, illegale Drogen, Tiere oder sonstige Gegenstände, wenn sie geeignet sind, die anderen Besucher, Spieler oder Offizielle unangemessen zu beeinträchtigen. Werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter, sind unzulässig und dürfen nicht mit ins Stadion gebracht werden, sofern Bayer 04 Anlass zu der Annahme hat, dass diese im Stadion zur Schau gestellt werden. e)das Mitführen und Zeigen von rassistischen, fremdenfeindlichen und rechtsradikalen Propagandamitteln von für verfassungswidrig erklärten Parteien oder Vereinigungen; das Äußern oder Verbreiten von menschenverachtenden, rassistischen, fremdenfeindlichen, politisch-extremistisch, obszön anstößigen oder provokativ beleidigenden oder rechtsradikalen Parolen sowie rechtsextremistische Handlungen, insbesondere das Zeigen und Verwenden nationalsozialistischer Parolen (§ 86a StGB) und Beteiligung aus rassistischen und fremdenfeindlichen Motiven verboten ist. f)der Aufenthalt in den Stadien zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto) nur mit vorheriger Zustimmung von Bayer 04 und in den für Medienvertreter besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig ist. Ohne vorherige Zustimmung von Bayer 04 ist es nicht gestattet, Ton, Bild, Beschreibungen oder Resultate bzw. Daten der Veranstaltung aufzunehmen, es sei denn dies erfolgt ausschließlich für private, nicht-kommerzielle Zwecke. In jedem Fall ist es untersagt, Ton-, Foto-, Film- oder Videoaufnahmen, ganz oder teilweise über Internet und/oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen und/oder öffentlich zu verbreiten und/oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die für solche Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung von Bayer 04 nicht ins Stadion mitgebracht werden. Fotos und Bilder, die von Ticketinhabern bei einem Spiel erstellt werden, dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Bayer 04. g) der ungenehmigte Verkauf von Getränken, Lebensmitteln, Souvenirs, Kleidern, Werbeartikeln, Fan-Artikeln und/oder anderen kommerziellen Artikeln sowie das ungenehmigte Verteilen von Werbung untersagt ist. 11.3 Bei Verstößen gegen die Stadionordnung, gegen Ziffer 11.2 dieser ATGB, bei Handlungen nach §§ 3, 27 des Versammlungsgesetzes und bei Beteiligung an anlassbezogenen Straftaten innerhalb oder außerhalb eines Stadions kann ein auf das örtliche Stadion beschränktes Stadionverbot bis maximal 10 Jahre, in schwerwiegenden Fällen auch ein bundesweit wirksames Stadionverbot ausgesprochen werden. Ein Stadionverbot kann auch gegen Personen verhängt werden, bei denen Waffen oder andere gefährliche Gegenstände sichergestellt wurden. Das Verbot gilt sowohl für von Bayer 04 als auch für die vom Ligaverband sowie von den Vereinen und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen (Bundesliga und 2. Bundesliga), der 3. Liga und der Regionalliga veranstaltete Spiele im nationalen und internationalen Bereich. Das Verbot wird den Betroffenen schriftlich mitgeteilt. Alle Stadionverbote werden in der beim DFB eingerichteten Zentralstelle gemäß den Bestimmungen in Ziffer 13 erhoben, verarbeitet und genutzt. Stadionverbote werden durch die Stelle aufgehoben, die sie erlassen hat. Für den Fall der Erteilung eines Stadionverbotes verzichtet der Ticketinhaber bereits im Vorfeld auf eine Zurückweisung gemäß § 174 BGB, insbesondere auf die Vorlage sämtlicher Originalvollmachten der Clubs und Verbände. Ablichtungen dieser Vollmachten können unter www.bundesliga.de jederzeit eingesehen werden. 11.4 Bei Verstößen gegen Ziffer 11.2 dieser ATGB gilt die Regelung in Ziffer 10.5 entsprechend. Besonders weisen wir darauf hin, dass Verstöße gegen 11.2 d), – dazu zählen insbesondere das Zünden von bengalischen Fackeln oder anderen pyrotechnischen Gegenständen – wegen der Gefährdung anderer Zuschauer, der Spieler und anderer Personen mit einer Vertragsstrafe bis zu 2.500,00 € geahndet werden und konsequent zivil- und strafrechtlich verfolgt werden. Für derartige Verstöße wird Bayer 04 von den Verbänden mit einer Geldstrafe oder einer anderen Sanktion belegt. Der Erwerber wird auf Ersatz dieser von Bayer 04 gezahlten Geldstrafe in Anspruch genommen oder aber auf Ersatz des Schadens, der sich aus der Sanktion für Bayer 04 ergibt. Mit einer Vertragsstrafe bis zu 2.500,00 € wird auch das Mitbringen oder der Versuch des Mitbringens solch gefährlicher Gegenstände ins Stadion geahndet. Anhand von Personenkontrollen und Durchsuchungen durch unsern Sicherheits- und Ordnungsdienstes am Stadioneingang und im Stadioninnenraum wird das Mitbringen von unerlaubten Gegenständen überprüft. Für Durchsuchungen stehen soweit notwendig separate Räumlichkeiten zur Verfügung. 11.5 Die Blöcke C und D sind die Bereiche der Anhänger von Bayer 04 in der BayArena. In diesen und sonst ausgewiesenen Bereichen des Stadions kann es unter Umständen zu Sichtbehinderungen durch das Schwenken von Fahnen kommen. Reklamationen oder Ersatzansprüche auf Grund dieser Einschränkungen sind ausgeschlossen. Da Bayer 04 aus Sicherheitsgründen zur Trennung der Anhänger gegnerischer Mannschaften verpflichtet ist, ist Anhängern der jeweiligen Gastmannschaft oder Personen, die aufgrund Ihres Verhaltens oder äußeren Anscheins als Anhänger der Gastmannschaft angesehen werden können („Gästefans“), aus Sicherheitsgründen der Zutritt zu und/oder Aufenthalt in diesen Bereichen nicht gestattet. Die Polizei, Bayer 04 und/oder von Bayer 04 beauftragte Dritte sind berechtigt, Gästefans, auch wenn sie im Besitz eines gültigen Tickets sind, den Zutritt zu diesen Bereichen zu verweigern und/oder diese Personen aus diesen Bereichen zu verweisen und, falls noch ausreichend Platz vorhanden ist, in den Gästebereich der BayArena zu bringen. Kann kein anderer, geeigneter Platz angeboten werden, kann der betroffene Gästefan aus dem Stadion verwiesen oder der Zutritt zum Stadion verweigert werden. www.bayer04.de 12. Recht am eigenen Bild Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die von Bayer 04 oder von autorisierten Dritten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden. § 23 Abs.2 KunstUrhG sowie die gesonderten Regelungen zum Datenschutz bleiben unberührt. 13. Stadionverbote und Datenschutz Bei Verhängung sowie zur Verlängerung und Durchsetzung von Stadionverboten gem. Ziffer 11.3 werden Name, Geburtsdatum, Adresse sowie Grund und Dauer des Stadionverbotes an den DFB übermittelt, der die Daten an die Stadionverbotsbeauftragten der Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen (Bundesliga, 2. Bundesliga), der 3. Liga und der Regionalliga oder an Sicherheitsbehörden weiterleitet. Zur Gewährleistung der Sicherheit werden die Daten dort erhoben, verarbeitet und genutzt und mit den vorhandenen Sperrdateien (Stadionverbote) abgeglichen. Der DFB übersendet den Stadionhausrechtsinhabern sowie den zuständigen Polizeibehörden regelmäßig Listenausdrucke der Stadionverbote. 14. Kontakt Ticketbestellungen, Rückfragen oder sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Ticketverkauf können über die folgenden Kontaktmöglichkeiten an Bayer 04 gerichtet werden: Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH Servicecenter, Bismarckstr. 122 – 124, 51373 Leverkusen. Hotline: 01805/040404 (14 Cent/Min. aus dem Festnetz der DTAG; Mobilfunk max. 42 Cent/Min.) E-Mail: [email protected] // Online-Ticketshop: http://ticketshop.bayer04.de 15. Haftung Der Aufenthalt an und in den Stadien erfolgt auf eigene Gefahr. Bayer 04, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten (sog. Kardinalpflichten) sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Erwerber regelmäßig vertraut. Die vorstehende Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände. 16. Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand 16.1 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen. 16.2 Für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Erfüllungsort Leverkusen. 16.3 Ist der Erwerber Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Leverkusen. Bei grenzüberschreitenden Verträgen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ebenfalls Leverkusen vereinbart. 17. Ergänzungen und Änderungen Bayer 04 ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/ oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung berechtigt, diese ATGB und/oder die jeweilige Preisliste mit einer Frist von sechs Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen schriftlich oder per Email Widerspruch seitens des Kunden erhoben wird, vorausgesetzt Bayer 04 hat auf diese Genehmigungsfiktion ausdrücklich hingewiesen. Der Widerspruch ist zu richten an die unter Ziffer 14 genannten Kontaktadressen. 18. Schlussklausel Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Stand: Januar 2013