Die Leitsätze der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes zum
Transcription
Die Leitsätze der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes zum
Arnim Westermann Die Leitsätze der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes zum Umgangsrecht. Begründung und Erläuterung1 1. Vorbemerkung zur Alternative Ersatz- oder Ergänzungsfamilie Als wir 1973 mit unserer Arbeit in diesem Bereich anfingen, schien es eine naive Selbstverständlichkeit zu sein, die Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie als eine zeitlich begrenzte Jugendhilfemaßnahme zu verstehen. Aber es war nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) zumindest eine Hilfe für das Kind und nicht eine Hilfe für die Eltern. Wie selbstverständlich definierte man nach dem Motto: „Dem Kind wird als Hilfe eine "Familie auf Zeit", der Familie "ein Kind auf Zeit" angeboten“(Sengling 1987) Pflegeeltern als "Eltern auf Zeit", die nur vorübergehend für ein Kind sorgen sollten, bis das Kind wieder zu seinen leiblichen Eltern zurückkehren würde. Aber diese Sicht der Dinge war auch damals schon ziemlich unrealistisch, eher eine ideologische Proklamation als eine feststellbare Tatsache, weil viele Kinder auf Dauer in Pflegefamilien untergebracht wurden. In der Untersuchung von Jürgen Blandow „Rollendiskrepanzen in Pflegefamilien“ (1972), in der er den Erfolg von Pflegeverhältnissen in Abhängigkeit von der Motivation der Pflegeeltern und der Familienstrukturen untersuchte, stellte sich heraus, dass von 320 Kindern nach 5 Jahren zumindest noch 72,8% der Kinder in der Pflegefamilie lebten (S. 89). 1974 erschien das von Martin Bonhoeffer und Peter Widemann herausgegebene Buch "Kinder in Ersatzfamilien", in dem die Ersatzfamilie als Alternative zur Heimerziehung gesehen wurde, wo Kinder auf Dauer bleiben. 1980 erschien unser Artikel: „Neuorientierung in familialen Beziehungen bei der Eingliederung älterer Kinder in Ersatzfamilien“, in dem wir die Grundzüge der zur Integration führenden psychologischen Prozesse beschrieben. Zum 54. Deutschen Juristentag erstattete Gisela Zenz 1982 ein Gutachten: „Soziale und psychologische Aspekte der Familienpflege und Konsequenzen für die Jugendhilfe“, in dem sie die familienergänzende Pflege wie bei der Tagespflege von der zeitweisen oder dauerhaften familienersetzenden Pflege unterschied (S. 13), weil durch die Bindungsbedürfnisse des Kindes neue Eltern-Kind-Bindungen entstehen, die die früheren ersetzen (S. 39). Diesem Konzept der Ersatzfamilie, dem die Definition der Pflegeeltern als Eltern auf Zeit widerspricht, wenn ein Kind auf Dauer in einer Pflegefamilie lebt und die Pflegeeltern zu seinen psychischen oder "faktischen Eltern" (Hassenstein 1977) macht, setzte das Deutsche Jugendinstitut (DJI) sein Konzept der Ergänzungsfamilie entgegen (Deutsches Jugendinstitut 1987). Ohne ein einziges Pflegekind oder Pflegeverhältnis zu untersuchen, orientierten sich die Autoren an familiensystemischen Konzepten, die vielleicht bei Scheidungsfamilien angebracht sein können, aber unangemessen sind, wenn man es mit Kindern zu tun hat, die Eltern haben, die ihre Aufgaben und Funktionen nicht angemessen wahrnehmen können. 1989 erschien unser Buch „Pflegekinder. Psychologische Beiträge zur Sozialisation von Kindern in Ersatzfamilien“. Reinhard Wiesner, einer der Autoren des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII), schreibt in seinem Kommentar (1995) zur "Funktion der Pflegefamilie: Zentraler Punkt der fachlichen Auseinandersetzung ist die Bewertung der Funktion der Herkunftsfamilie und der Pflegefamilie für das Kind. Einem psychoanalytisch begründeten Ansatz der "Ersatzfamilie" (Nienstedt/Westermann) steht das familiensystemische Konzept der "Ergänzungsfamilie" (DJI) gegenüber" (Wiesner 1995, S. 350). Auch wenn die Gegenüberstellung der beiden 1 die von der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes auf der Kuratoriumssitzung am 4.12.99 verabschiedet und im 2. Jahrbuch der Stiftung 2001 veröffentlicht wurden Konzepte als ein psychoanalytisch und familiensystemisch begründetes Konzept falsch ist, weil psychoanalytische Theorien und familiensystemische Theorien keine Alternativen sind, sieht Wiesner ganz richtig, dass die Bedeutung der Herkunftsfamilie ganz unterschiedlich verstanden wird, nämlich entweder aus der Perspektive der Familie oder aus der Perspektive des Kindes und folglich zu unterschiedlichen Folgerungen führt. In seinem Kommentar beschreibt Wiesner (1995) diese alternativen Konzepte: "Ausgehend von der These, dass in den meisten Herkunftsfamilien das Ziel der Sozialisation, nämlich die Entwicklung befriedigender Eltern-Kind-Beziehungen, nicht erreicht worden ist, soll nach dem Modell der Ersatzfamilie dem Kind das Recht auf einen Neuanfang gegeben werden. In einer neuen Eltern-Kind-Beziehung könne es die traumatischen Erfahrungen, die es in der Herkunftsfamilie gemacht habe, "wie in einem geradezu therapeutischen Prozess korrigieren" (Nienstedt/Westermann S. 312). Eine Rückführung des Kindes in die leibliche Familie verhindere den Aufbau neuer angstfreier Eltern-Kind-Beziehungen. Die Aufrechterhaltung der Beziehungen zu den Herkunftseltern verweigere dem Kind jegliche Chance einer Korrektur seiner Entwicklung. Ihm sei eine kritische Distanzierung von seinen Eltern zu ermöglichen, um es vor dem Beziehungsanspruch seiner Eltern zu schützen. Wie Eltern von ihren Kindern, so müssen sich auch Kinder von ihren Eltern trennen und scheiden lassen können (Nienstedt/Westermann S. 319)" (Wiesner u.a. 1995, S. 350). Diesem Konzept der Ersatzfamilie stellt Wiesner als alternatives Konzept den familiensystemischern Ansatz der Ergänzungsfamilie des DJI entgegen: "Um dem Kind seine Bindungen oder bindungsartigen Beziehungen zur Herkunftsfamilie zu erhalten und Loyalitätskonflikte des Kindes gegenüber einander ablehnenden Eltern und Pflegeeltern zu vermeiden, hält das "Ergänzungsmodell" die Anwendung familientherapeutischer Methoden auf das Dreiecksverhältnis Kind-Herkunftsfamilie-Pflegefamilie für sinnvoll und notwendig. Die Generationengrenze müsse eingehalten, das Kind aus dem Brennpunkt des Konflikts entlassen und dieser direkt zwischen den Erwachsenen thematisiert werden. Dies führe zu einem erweiterten Elternsubsystem, das die leiblichen Eltern nicht mehr als "Anhang des Pflegekindes" begreife, sondern als Eltern, die mit anderen Erwachsenen in eine Beziehung treten, um ihnen für längere Zeit die Ausübung von Teilen der elterlichen Sorge zu übertragen, weil sie selbst daran durch widrige Umstände gehindert seien. Das Pflegekind könne positive Beziehungen zu den Pflegeeltern und zu den leiblichen Eltern unterhalten, ohne dass diese Beziehungen sich gegenseitig gefährden (DJI S. 38, 54 f.)". (Wiesner u.a. 1995, S. 350). Diese beiden alternativen Konzepte prägen nach wie vor die Theorie und Praxis der Sozialisation von Kindern in Pflegefamilien. Wenn man untersucht - wie es Eckert-Schirmer (1997) getan hat - nach welchen theoretischen Konzepten und mit welchem Ergebnis Kinder in Pflegefamilien vermittelt werden, stellt man fest, dass die Vermittlung von Kindern in Pflegefamilien entweder nach dem Konzept des DJI (Ergänzungsfamilie) oder nach dem Konzept von Nienstedt/Westermann (Ersatzfamilie) vermittelt werden, auch wenn die Vermittlungspraxis in vielen Fällen sich nicht ausgesprochen auf das eine oder andere Konzept beruft. Und vor allem wird festgestellt, dass die Vermittlung nach dem Konzept der Ergänzungsfamilie die damit verbundenen Ziele, wie die Rückführung und Aufrechterhaltung der Beziehungen zu den leiblichen Eltern nicht erreicht, während die Ziele nach dem Konzept der Ersatzfamilie erreicht werden. Aber immer wieder ist der Versuch unternommen worden, die Alternative Ersatz- oder Ergänzungsfamilie aufzulösen, weil sie zwangsläufig zu Streit und Auseinandersetzungen führen muss, nämlich um die Frage, welche Sozialisationsform angesichts der Tatsache, dass ein Kind nicht bei seinen leiblichen Eltern weiter aufwachsen kann, angemessen ist. Dann versucht man, dieser Alternative durch einen Mut zur Vielfalt zu entkommen, weil sich ja sonst erweisen könnte, dass das eine oder andere Konzept in der Realität scheitert. Darum verweist auch Wiesner in seinem Kommentar auf die Vielfalt der Vollzeitpflege, entsprechend dem Motto des Hamburger Pflegekinder Kongresses (1990) "Mut zur Vielfalt" (Güthoff, Jordan, Steege 1990) und zitiert Salgo (1990) mit dem Satz: "Pflegefamilie kann mehr Ergänzungscharakter in einem Fall und mehr Ersatzfunktion im anderen Fall haben, ja diese Funktionen können sich im Ablauf der Zeit auch noch wandeln." (Salgo FamRZ 1990, 470). Das kann schon so sein, aber ist es gut und nützlich? Wenn man meint, man könne die Entscheidungsalternative vermeiden, weil ja keinem der beiden Modelle "eine universelle Geltung" (Wiesner) zukommt, übersieht man, dass das praktische Handeln um eine Entscheidung nicht herumkommt, und sich die Praxis ja auch tatsächlich an dem einen oder anderen Modell orientiert. Denn der Sozialarbeiter muss entscheiden, ob er Pflegeelternbewerber, die mit der Ursprungsfamilie des Kindes nichts zu tun haben wollen, als Pflegeltern ablehnt oder akzeptiert. Aber vor allem übersieht man eine entscheidende, nicht gestellte oder erörterte Frage: welches Konzept denn überhaupt erfolgreich ist. Nun werden diejenigen, die das nicht tun, einwenden, wer könne denn schon den Erfolg von Pflegeverhältnissen bestimmen und sagen, welche Ergebnisse erfolgreich und welche nicht erfolgreich sind. Ist es nicht ein Erfolg, wenn eine leibliche Mutter nach vielen Jahren in geordneten Verhältnissen lebt und ein zehnjähriges Mädchen nach acht Jahren in einer Pflegefamilie wieder zu ihr zurückkehrt? (vgl. Westermann 1996) Ist es nicht ein Erfolg, wenn ein achtjähriger Junge, der mit zwei Jahren in eine Pflegefamilie gekommen ist, sagt: "ich habe zwei Eltern"? und damit meint, dass er zwei Mütter hat? Wer so argumentiert, der übersieht, worum es tatsächlich geht, wenn ein Kind in eine Pflegefamilie kommt: dass die Sozialisation des Kindes gefährdet wäre, wenn es bei den leiblichen Eltern bliebe, und dass darum die Sozialisation auf andere Weise gesichert werden muss, nämlich so, dass die Kindheit die Voraussetzung dafür schafft, dass sich ein Kind zu einem erwachsenen Menschen entwickeln kann, der liebes- und arbeitsfähig und schließlich auch als Vater oder Mutter erziehungsfähig ist. Das heißt, die Sozialisation muss auch gelingen. Das gebietet auch das Grundgesetz (Artikel 6, Satz 3), weil der Staat kein Interesse daran haben kann, dass Kinder verwahrlosen und die in § 1 (1) des SGB VIII genannten Sozialisationsziele: "Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit", nicht erreicht werden. Und an diesen Sozialisationszielen muss sich auch der Erfolg von Pflegeverhältnissen messen lassen. Wiesner schreibt in seinem Kommentar: „Während das "Ersatzelternmodell" ...den Bruch mit der Herkunftsfamilie im Interesse des Kindeswohls für grundsätzlich erforderlich hält, versucht das Modell der Ergänzungsfamilie die Herkunftsfamilie als Teil der kindlichen Biographie nicht zu eliminieren, sondern ihre Funktion für das Kind neu zu bestimmen. Dabei ist es nicht zwingend auf die Rückkehr des Kindes in die eigene Familie ausgerichtet und durchaus für den gesicherten Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie offen. Die Herkunftsfamilie bleibt jedoch in das Beziehungsgeflecht eingebunden, auch wenn der Charakter der Beziehungen des Kindes zu seinen Eltern sich ändern mag. Das Modell der Ergänzungsfamilie fügt sich damit leichter in die rechtliche Konstruktion der Pflegekindschaft ein, die... nicht auf die Begründung eines neuen Eltern-Kind-Verhältnisses und damit eine Änderung des sorgerechtlichen Status des Kindes oder Jugendlichen angelegt ist.“ Zwar sieht auch Wiesner, „dass es Eltern und Familienverhältnisse gibt, die auch bei Einsatz aller systemtherapeutischen und sozialpflegerischen Mittel nicht soweit beeinflussbar sind, dass es verantwortbar wäre, ihnen die Verantwortung für ihre Kinder zu überlassen“ und folglich die „Förderung der familialen Funktionstüchtigkeit nicht immer identisch mit dem Kindeswohl (Kaiser S. 32) ist“. Aber wer stellt fest, dass es nicht zu verantworten wäre? Das Jugendamt, das „dem Primat der elterlichen Erziehungsverantwortung verpflichtet“ ist und nicht „über die Erziehungskompetenz der Eltern“ zu entscheiden hat? - Im Zweifelsfall wird, wenn ein Kind getötet worden ist, weil das Jugendamt am Primat der elterlichen Erziehungsverantwortung festgehalten hat, der Sozialarbeiter verantwortlich gemacht und verurteilt werden. „Das Jugendamt bleibt jedoch dem Primat der elterlichen Erziehungsverantwortung verpflichtet. Es ist nicht befugt, autonom über die Erziehungskompetenz der Eltern zu entscheiden und ohne oder gegen den Willen der Eltern den Umgang des Kindes mit ihnen zu erschweren oder gar zu verhindern. Dies gilt auch dann, wenn den Eltern das Sorgerecht entzogen worden ist. Das Umgangsrecht der Herkunftsfamilie mit dem Kind oder Jugendlichen kann nur durch Maßnahmen des Vormundschaftsgericht nach § 1634 BGB eingeschränkt werden“ (Wiesner u.a.1995, S. 352). So wie in diesem Kommentar beschrieben, kann man sich nach dem Konzept des DJI die Wirklichkeit denken, so sollte es sein: Die Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie als Ergänzungsfamilie ist eine Hilfe für die Eltern, die auf Wunsch der Eltern etabliert wird; eine zeitlich befristete Maßnahme. Das Jugendamt bleibt wie ein Anwalt der Eltern, deren Erziehungskompetenz nicht in Frage gestellt wird, dem Primat der elterlichen Erziehungsverantwortung verpflichtet. Aber geht das überhaupt? Selbstverständlich fügt sich das Ergänzungselternkonzept, wie Wiesner feststellt, besser „in die rechtliche Konstruktion der Pflegekindschaft ein“, die die Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie als Erziehungshilfe für die Eltern definiert. Aber diese rechtliche Konstruktion ist ja nicht ein Naturgesetz, sondern eine rechtliche Konstruktion nach Grundsätzen, die das DJI für das Konzept der Ergänzungsfamilie beschrieben hatte. Und dieses Konzept beruht nicht auf der Beschreibung und Untersuchung der Wirklichkeit von Pflegebeziehungen, sondern definiert das als Wirklichkeit, was man sich wünscht. Es ist eine Wunschvorstellung, wenn man davon ausgeht, dass leibliche Eltern, die selbst aus desolaten Familienverhältnissen stammen, die nicht arbeits- und beziehungs- und erziehungsfähig, die alkohol- oder drogenabhängig sind und die nicht für sich selbst sorgen können, reife, erwachsene und kooperationsfähige Menschen wären, die verantwortliche Entscheidungen für ein Kind treffen und im Interesse des Kindes mit den Pflegeeltern zusammenarbeiten könnten. In vielen Fällen haben wir gesehen, dass solche Eltern erst dann ihre eigenen Probleme besser bewältigen konnten, wenn man ihnen geholfen hat anzuerkennen, dass sie aufgrund ihrer eigenen Sozialisationsgeschichte nicht Eltern sein können. Denn es sind gewöhnlich nicht "widrige Umstände", die Eltern daran hindern, verantwortlich und rücksichtvoll für ein Kind zu sorgen. Und es sind reine Wunschphantasien, dass Pflegeeltern ein vernachlässigtes, geschlagenes oder sexuell missbrauchtes Kind deswegen aufnehmen, weil sie den leiblichen Eltern helfen wollen. Die Motivation zur Aufnahme eines Kindes, dessen Eltern nicht in der Lage sind, verantwortlich für das Kind zu sorgen, beruht in erster Linie nicht auf dem Wunsch, Eltern zu helfen, damit sie das Kind möglichst bald wieder selbst erziehen können, sondern auf dem einfachen Wunsch, einem Kind zu helfen und selbst Eltern eines Kindes zu sein. Das hat schon Blandow 1972 gezeigt. Aber kein Gesetzgeber kann über die Motive und Wünsche von erwachsenen Menschen verfügen. Und folglich kann ein Jugendamt, orientiert an einer solchen Norm, nur bei der Auswahl möglicher Pflegeeltern darauf achten, dass nur diejenigen als Pflegeeltern berücksichtigt werden, die sich damit einverstanden erklären, mit den leiblichen Eltern zusammenzuarbeiten. Und wenn nach dem Konzept der Ergänzungsfamilie die Herkunftsfamilie in das Beziehungsgeflecht der Pflegefamilie eingebunden bleiben soll, braucht man Pflegeeltern, die sich nicht von der Ursprungsfamilie abgrenzen und mit regelmäßigen Besuchen der leiblichen Eltern einverstanden sind. Aber auch hier hat der Gesetzgeber die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Er kann nicht eine Illusion, nämlich dass ein Kind zwei Mütter oder zwei Familien hat, durchsetzen, es sei denn, man nimmt in Kauf, dass ein Kind verrückt wird und schließlich gar nicht mehr weiß, wer es ist (vgl. Westermann 1996). Der Gesetzgeber kann ja, beflügelt von phantastischen Allmachtsphantasien definieren, was er will, auch dass in einem Pflegeverhältnis nicht ein neues Eltern-Kind-Verhältnis wie bei der Adoption begründet wird. Nur verhindern kann er es nicht, weil er keinen Einfluss auf die menschliche Natur, die kreativen Wünsche und Bedürfnisse eines Kindes hat, also darauf, dass ein Pflegekind die Pflegeeltern zu seinen, sein Selbst bestimmenden Eltern macht. Schließlich ist es einfach zu behaupten, dass nach dem Konzept der Ergänzungsfamilie die Herkunftsfamilie als Teil der kindlichen Biographie erhalten bliebe, während sie nach dem Konzept der Ersatzfamilie eliminiert werde. Das Gegenteil ist, wie auch Kötter 1994 gezeigt hat, der Fall. Gerade wenn sich ein Kind nicht von den Eltern distanzieren darf, in deren Abhängigkeit es traumatische Erfahrungen gemacht hat, müssen die ungeheuren Ängste und Ohnmachtsgefühle abgewehrt, verdrängt und verleugnet werden, so dass das Kind gerade nicht über seine Biographie verfügt. Die traumatischen Erfahrungen werden verdrängt oder verleugnet und bleiben unverarbeitet. Das Konzept der Ergänzungsfamilie kann deswegen nicht funktionieren, weil elementare psychologische Kenntnisse und Zusammenhänge nicht berücksichtigt werden, die für das Konzept der Ersatzfamilie von Bedeutung sind: 1. Dass die Sozialisation eines Kindes in einer Pflegefamilie deswegen so erfolgreich sein kann, weil der Wunsch von Pflegeeltern, Eltern eines Kindes zu sein, dem Wunsch des Kindes, dass es Eltern braucht, die auf seine Fähigkeiten, Bedürfnisse und Wünsche Rücksicht nehmen, entspricht. 2. Dass die traumatischen Erfahrungen, die das Kind in der Beziehung zu seinen erziehungsunfähigen Eltern gemacht hat, gerade nicht weiter verleugnet, sondern in der Beziehung zu den Pflegeeltern wieder mobilisiert werden und in dieser Beziehung korrigiert werden können. 3. Dass die traumatischen Erfahrungen nur in Beziehungen zu bewältigen sind, wenn sich das Kind in einer Pflegefamilie durch die Distanz der Pflegeeltern zu den leiblichen Eltern vor dem Einfluss der leiblichen Eltern geschützt fühlen kann. Diese Erfahrungen und Zusammenhänge bestimmen die am Konzept der Ersatzfamilie orientierten Leitsätze. 2. Erörterung der Leitsätze 2.1 Das Scheitern der Sozialisation durch die Erziehungsunfähigkeit der leiblichen Eltern und die traumatischen Erfahrungen des Kindes Der 1. Leitsatz lautet: Der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes geht es vorrangig um die Kinder, deren Entwicklung und Sozialisation in der Ursprungsfamilie aufgrund von Erziehungsunfähigkeit der Eltern, durch traumatische Erfahrungen von Vernachlässigung, Misshandlung, sexuellem Missbrauch gefährdet oder gescheitert ist und die darum auf Dauer in einer Pflegefamilie untergebracht werden. Von diesem Grundsatz ausgehend, versteht die Stiftung die Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie nicht als Hilfe für die Eltern, sondern als Hilfe für das Kind. Die Suche und Werbung von Pflegeeltern, die Schulung von Pflegeelternbewerbern, die Kontaktanbahnung und die Integration des Kindes in einer Pflegefamilie auf Dauer ist im Kern eine Kinderschutzmaßnahme, eine Hilfe für das Kind und seine Entwicklung. Erörterung: 1. Zunächst muss man sich klarmachen, um welche Eltern und welche Kinder es geht, wenn von Kindern in Pflegefamilien die Rede ist. In dem 1996 erschienenen Buch "Rechte haben Recht kriegen. Ein Ratgeber-Handbuch für Jugendliche in Erziehungshilfen" schreiben die Autoren, u.a. Franz Dickmeis, Familien- und Vormundschaftsrichter am Amtsgericht Kamen, Präsident des Bundesverbandes "Anwalt des Kindes", Ulrich Gintzel, Vorsitzender des Vereins "Kinder haben Rechte e.V.": "Manchmal spitzen sich Konflikte in Familien so zu, dass eine vorübergehende oder auch länger andauernde Trennung notwendig wird" (S. 60). Sollen deswegen, weil sich Konflikte zuspitzen, Kinder in einer Pflegefamilie untergebracht werden? "Die Unterbringung in Pflegefamilien ist als Erziehungshilfe für alle Kinder und Jugendlichen möglich, die entweder für eine unabsehbar lange Dauer oder auch nur für einen kurzen Zeitraum nicht in ihrer eigenen Familie leben können" (S. 61). Also eine gewöhnliche Erziehungshilfe für die Eltern. Und dann versprechen die Autoren den Kindern und Jugendlichen: "Wenn du und deine Eltern der Überzeugung sind, dass du dich in einer Pflegefamilie wohler fühlen würdest als in einem Heim, dann solltet ihr euch nicht damit abspeisen lassen, dass es keine Pflegefamilie für dich gibt. Deine Eltern haben einen gesetzlichen Anspruch auf die für dich individuell geeignete und notwendige Hilfe" (S. 63). Ein solches Versprechen ist natürlich eine Illusion, solange der Staat nicht durch ein Gesetz jeden Bürger dazu verpflichtet, ein fremdes, in seiner Entwicklung oft schwer beeinträchtigtes Kind voller Angst, Misstrauen und Wut bei sich aufzunehmen, etwa so, wie der Staat jeden Bürger dazu verpflichtet, als Schöffe in Gerichtsverfahren oder als Wahlhelfer bei einer Bundes-, Landes- oder Kommunalwahl teilzunehmen. Aber da es ein solches Gesetz nicht gibt, kann der Staat einen solchen Rechtsanspruch nicht durchsetzen. Keinem Kind kann der Staat Pflegeeltern versprechen. Denn Pflegeeltern übernehmen, weil sie den einfachen Wunsch haben, Eltern zu sein, freiwillig eine gesellschaftliche Aufgabe und man muss sie für diese Aufgabe werben und für die Erfüllung dieser Aufgabe überhaupt erst Bedingungen schaffen, dass sie diese bewältigen können. Diese in diesem Ratgeber zum Ausdruck kommende Verharmlosung und Verleugnung der Erziehungsunfähigkeit der Eltern und Verleugnung der traumatischen Erfahrungen des Kindes verstellt immer wieder den Blick für die Realität gescheiterter Sozialisation, die den Staat aufgrund seines Wächteramtes zwingt, radikal in das Leben eines Menschen einzugreifen. Denn ein Kind auf Dauer in einer Pflegefamilie unterzubringen, das ist eine Maßnahme, die das Leben der Eltern und vor allem das Leben des Kindes wirklich weitreichend verändert. Und eine solche Maßnahme lässt sich nur rechtfertigen und verantworten, wenn sonst die Entwicklung und Sozialisation des Kindes mit weitreichenden Folgen scheitern würde. Wenn man so tut, als habe jedes Kind einen Rechtsanspruch in einer Pflegefamilie zu leben, weil es zwischen Eltern und Kindern Konflikte gibt, verleugnet man die tatsächlichen Gründe, die dazu führen, dass Kinder auf Dauer in einer Pflegefamilie leben und kann so gegen die endgültige Trennung des Kindes von seinen erziehungsunfähigen Eltern zu Felde ziehen. Aber wir haben es, wenn wir uns mit Pflegekindern befassen, die auf Dauer in einer Pflegefamilie leben, mit einem äußerst geringen prozentualen Anteil von Kindern und Eltern in unserer Gesellschaft zu tun2, etwa mit 0,35 % der Kinder in unserer Gesellschaft, deren Eltern auch mit Hilfe und Unterstützung nicht in der Lage sind, verantwortliche und für das Kind sorgende Eltern zu sein. 2. Wenn ein erst wenige Wochen altes Kind von den Eltern wiederholt misshandelt wurde, ohne dass einem Elternteil die unübersehbare Misshandlung nachgewiesen werden kann (und wir zur Frage von Besuchskontakten ein Gutachten zu erstellen hatten), und wenn dann beim zweiten Kind das gleiche geschieht, was dann zu einem 2. Strafverfahren und zur Verurteilung beider Eltern führt, scheint dies vielen Menschen unbegreiflich zu sein. Die Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen stellt im SPIEGEL (Nr. 14, 2002) hinsichtlich dieses Falles eine bemerkenswerte Frage: „Kann eine Mutter denn zusehen, wenn ihrem Baby Gewalt angetan wird? Oder: Kann man denn so auf ein Würmchen einprügeln?“ Aber sie stellt nicht nur diese Frage, sondern kommt dann zur Feststellung: „Jede Version ist 2 von 41.316 Kindern in Münster 1991 waren 127 Minderjährige in formloser Betreuung, 152 wurden durch eine Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) betreut, bei 90 bestand Erziehungsbeistandschaft, 48 waren in einer Heipädagogischen Tagesgruppe untergebracht, es gab 146 Dauerpflegekinder und Kinder in Adoptionspflege und 268 Heimkinder, d.h. zusammen 831 Kinder, das sind 2.01 % von allen. 1992 mit einer Gesamtzahl von 42.827 Kindern waren die Zahlen ganz ähnlich. Der Prozentsatz lag bei 1,88 %. Vgl. Westermann, A.: Vortrag 6. Tag de Kindeswohls, Holzminden 30.9.94 unvorstellbar, jede“ (S. 52). Unvorstellbar? Ist es unvorstellbar, dass Eltern ihr Kind töten? Keine andere Bevölkerungsgruppe ist in dem Maß von Mord und Totschlag bedroht wie kleine Kinder (Gruen 1999). Das ist das Problem, mit dem wir es zu tun haben: Es scheint für viele Menschen so außerordentlich schwer zu sein, sich auch nur vorzustellen, wie Eltern-Kind-Beziehungen scheitern und zu einer Täter-Opfer Beziehung pervertieren. Wenn, wie in diesem Fall, aufgrund der körperlichen Verletzungen die Misshandlung kaum zu übersehen ist, obwohl es natürlich auch in einem solchen Fall medizinische Gutachter gibt, die jede Misshandlung in Frage stellen, ist in anderen Fällen die Vorstellung, dass ein Kind von den Eltern misshandelt wird, noch viel schwerer vorstellbar. Denn wer kann sich schon vorstellen, wie ein Vater ein Neugeborenes, wenige Tage altes Kind sexuell missbraucht? Wer kann sich vorstellen, dass eine Mutter ihr Kind aus dem Fenster wirft? Ein Vater das Kind an die Wand knallt oder es zu ersticken versucht? Und was ist mit den Kindern, die solche Misshandlungen überlebt haben? Aber noch viel schwerer ist es vielleicht, sich in das Kind einzufühlen, das solcher Gewalt ausgeliefert ist, oder die Angst und Verzweiflung des Kindes wahrzunehmen, das sich stundenlang seine Seele aus dem Leib schreit, während die 16jährige Mutter aus dem Mutter-Kind-Heim vor dem Geschrei des Säuglings in die Disko geflohen ist? Aber wenn man sich gar nicht richtig vorstellen will, was in Eltern-Kind-Beziehungen geschieht, wenn man gar nicht in der Lage ist, sich in ein Kind einzufühlen, das in der Abhängigkeit von den Eltern Todesängsten ausgesetzt ist, begreift man die Gefahr für die Sozialisation des Kindes nicht. Dann sieht man nicht das Kind. Man sieht nur Eltern, die überfordert sind, die mit eigenen unbewältigten Kindheitsproblemen belastet sich nicht von ihren eigenen Eltern ablösen können, an die sie durch Angst und unerfüllte kindliche Wünsche gebunden sind, die alkohol- oder drogenabhängig an ihre Bedürfnisse gebunden sind. Was Kinder betrifft, hat der Mangel an Realitätssinn ein geradezu pathologisches Ausmaß. Welche Verrücktheiten die Gesellschaft zu ertragen bereit ist, zeigen die in Mode gekommenen Familienaufstellungen von dem ehemaligen katholischen Missionar Bert Hellinger, der vom Inzestopfer verlangt, dass es dem Vater als Täter sagen soll: „Papa, ich habe es gern für dich gemacht“ (Der Spiegel 7/2002, S. 202). Die Verleugnung der Kindesmisshandlung ist nach wie vor, trotz aller Fortschritte bei der Erforschung traumatischer Erfahrungen, alltäglich und ganz gewöhnlich, vor allem wenn man es mit Kindern zu tun hat. Die traumatischen Erfahrungen und ihre die Persönlichkeit zerstörenden Folgen kann man bei Erwachsenen viel eher sehen und anerkennen. Aber bei Kindern? Wenn schließlich Erwachsene davon sprechen können, was sie als Kind erlebt und erlitten haben, sei es die Vernachlässigung, die Prügel oder der sexuelle Missbrauch, wird der Verleugnung Einhalt geboten. Die posttraumatischen Belastungsstörungen werden allmählich als Realität wahrgenommen. Aber Kinder können noch nicht so sprechen, manche können gar nicht sprechen. Ach, was tut man dann alles: Motopädie, Logopädie, therapeutisches Reiten oder Ergotherapie. Bei allen Bemühungen: kein Mensch interessiert sich für die innere Welt, für die Welt des Kindes, die voller Bedrohungen und Gefahren ist, die es seit frühester Kindheit kennt. Ich fürchte, auch wenn die Traumaforschung in den letzten 2 Jahrzehnten überhaupt erst möglich wurde und wichtige Fortschritte gemacht hat, sind die Widerstände nach wie vor alltäglich und so erheblich, dass die Traumaforscher van der Kolk und McFarlane (2000) Recht haben könnten, wenn sie fragen : „Besteht noch immer die Gefahr, dass die Anerkennung des psychischen Traumas und seiner Folgen wieder der Verleugnung anheim fallen werden? Hundert Jahre wissenschaftlicher Forschung haben gezeigt, dass Patienten sich häufig nicht erinnern können und stattdessen ihr Drama in Form zwischenmenschlicher Katastrophen reinszenieren“ (S. 93), und das Elend mangelnder Einfühlung in das Kind von Generation zu Generation weitergegeben wird. 2.2 Die Entwicklung neuer Eltern-Kind-Beziehungen Der 2. Leitsatz lautet: Bei der Unterbringung des Kindes auf Dauer kommt es darauf an, dass es neue Eltern-KindBeziehungen entwickeln kann, wenn die Integration in die Pflegefamilie gelingen soll. Die Erfahrung zeigt, dass die meisten Kinder, die nicht aufgrund aktueller Krisen in der Ursprungsfamilie vorübergehend, sondern aufgrund weitreichender Einschränkungen der Erziehungsfähigkeit der leiblichen Eltern und aufgrund von traumatischen Erfahrungen auf Dauer in einer Pflegefamilie untergebracht werden, nicht wieder in die Ursprungsfamilie zurückkehren können. Damit wird die Pflegefamilie zur Ersatzfamilie. Die Integration ist dann gelungen, wenn das Kind, gesteuert durch seine kindlichen Bedürfnisse, die Pflegeeltern zu seinen psychologischen Eltern gemacht hat und sich an ihnen, ihren Normen und Werten orientiert. Durch die zu diesem Ergebnis führenden psychodynamischen Prozesse der Entwicklung neuer Eltern-Kind-Beziehungen wird das Kind zum Kind der Ersatzeltern. Die Bindung und Beziehung zu den Ersatzeltern hat dann den gleichen Wert wie die Liebesbeziehung eines Kindes zu seinen leiblichen Eltern. Erörterung: Wenn Kinder aufgrund weitreichender Einschränkungen der Erziehungsfähigkeit der leiblichen Eltern und aufgrund von traumatischen Erfahrungen auf Dauer in einer Pflegefamilie untergebracht werden, macht das nur Sinn, wenn dem Kind erlaubt und ermöglicht wird, dass es die Pflegeeltern zu seinen Eltern machen kann, weil es seinem Bedürfnis entspricht, dass es sich selbst als Kind in befriedigenden Eltern-Kind-Beziehungen begreifen kann. Aber dieser Prozess gelingt nicht unter allen Umständen. 1. Die Integration gelingt nicht, wenn die traumatischen Erfahrungen verleugnet werden und die Pflegeeltern nicht durch eine sorgfältige Vorbereitung auf ihre Aufgabe eine klare Vorstellung von dem haben, was das Kind in der Abhängigkeit von seinen leiblichen Eltern erlebt und erlitten hat. Die Pflegeeltern haben, neben vielen anderen Aufgaben und Funktionen, - wie alle Eltern - auch eine Gedächtnisfunktion für das Kind. Sie sind die Historiker für die kindliche Geschichte, bis das Kind im Jugendalter selbst beginnt, sich seine Geschichte anzueignen. Aber für diese Aufgabe müssen die Pflegeeltern auch mit genauen Informationen ausgerüstet werden, mit Informationen über die leiblichen Eltern und ihre Geschichte, über ihre Art und Weise mit dem Kind umzugehen, über die kindliche Entwicklung in der Abhängigkeit von den leiblichen Eltern und vor allem über die traumatischen Erfahrungen, die es gemacht hat. 2. Die Integration gelingt nur schwer, wenn das Kind ohne eine vorübergehende Unterbringung in einem Kinderheim direkt von der einen Familie in die andere, aus der Ursprungsfamilie zu den Pflegeeltern gebracht wird, weil das Kind, das in der Beziehung zu den leiblichen Eltern traumatische Erfahrungen erlitten hat, nicht nur diesen, sondern allen Eltern gegenüber voller Angst und Misstrauen ist und erwarten muss, dass es ihm in der Pflegefamilie genauso gehen wird. Darum braucht das Kind zunächst eine nicht familial strukturierte Lebenssituation, eine Heimgruppe, in der es nicht einen Vater und eine Mutter, sondern verschiedene Erwachsene im Schichtdienst gibt, die sich um das Kind kümmern und es mit seinen Wünschen und Bedürfnissen, aber auch mit seinen Ängsten, mit seiner Wut und Aggression annehmen und zu verstehen versuchen. 3. Die Integration gelingt nur schwer, wenn das Kind nicht nach einer geduldigen Anbahnung neuer Beziehungen den Schritt in die neue Familie aktiv tun kann. Denn nicht nur die Pflegeeltern brauchen Zeit, um sich mit dem Kind und seiner Geschichte vertraut zu machen. Auch das Kind braucht Zeit, um sich wieder auf eine persönliche, individuelle Beziehung einzulassen, die für das Kind alle Gefahren der Nähe enthält. Aber gerade dann, wenn es in den sich verlässlich wiederholenden, zeitlich begrenzten Kontakten zu den Pflegeeltern die Erfahrung macht, dass es nicht den Wünschen und Bedürfnissen der Eltern ohnmächtig ausgeliefert ist, sondern selbst Einfluss gewinnt, werden seine kindlichen Abhängigkeitsbedürfnisse es dahin führen, dass es sich diese Eltern als seine zukünftigen Eltern wünscht und bei ihnen leben will. 4. Die Integration gelingt nicht, wenn das Kind zusammen mit einem oder mehreren Geschwisterkindern in eine Pflegefamilie vermittelt wird. Denn auch Kinder unterschiedlichen Alters werden hinsichtlich ihrer auf Eltern bezogenen Wünsche und Bedürfnisse zu unmittelbaren Konkurrenten, und durch das konkurrierende Verhalten werden Wünsche und Bedürfnisse in der Beziehung zu den Ersatzeltern in einem viel zu großen Ausmaß frustriert. Dann halten Kinder aufgrund ihrer immer wieder frustrierten Wünsche an den frühen ElternKind-Beziehungen und geschwisterlichen Rollenbeziehungen fest, z.B. als ältere Schwester mit Mutterfunktionen für den kleinen Bruder. Auch wenn Geschwisterkinder in verschiedenen Pflegefamilien untergebracht werden, erschweren aufrechterhaltene Geschwisterbeziehungen die Entwicklung neuer Eltern-Kind-Beziehungen. Denn unausgesprochen sagt man dem Kind, dass leibliche Familienbeziehungen von größerer Bedeutung sind als sozial-emotionale, gegenwärtige Beziehungen. 5. Die Integration gelingt nicht, wenn das Kind nicht als jüngstes Kind zu anderen Geschwistern dazu kommt, sondern mitten in eine Geschwisterreihe gerät. Denn es ist ähnlich wie ein Säugling, der ja auch noch keine Mutter-Kind-Beziehung entwickelt hat - auf eine Fürsorgebeziehung angewiesen, die nicht durch Anpassungszwänge oder Konkurrenzbeziehungen bestimmt wird. 6. Die Integration gelingt nicht, wenn die Pflegeeltern, kaum dass das Kind bei ihnen ist, anfangen, es zu erziehen, anstatt sich auf die kindlichen Wünsche und Ängste einzulassen und sich von ihnen steuern zu lassen, so dass das Kind Einfluss auf die Pflegeeltern gewinnt. Dann ist das Kind in ähnlicher Weise wie in der Ursprungsfamilie gezwungen, sich den Wünschen und Erwartungen der Pflegeeltern anzupassen. 7. Die Integration gelingt nicht, wenn die Pflegeeltern nicht mit den zu erwartenden Prozessen der Beziehungsentwicklung vertraut sind und die Anpassung des Kindes an die Wünsche und Erwartungen als neue Beziehung missverstehen, die regressiven Verhaltensund Beziehungsformen als Verhaltensstörungen interpretieren und vor allem, wenn die Pflegeeltern sich nicht auf die Übertragungsbeziehungen einlassen können. Und schließlich: 8. Die Integration gelingt nicht, wenn an den Beziehungen zu den leiblichen Eltern - oder auch zu den leiblichen Geschwistern festgehalten wird. Immer wieder müssen wir bei der Untersuchung von Pflegekindern feststellen, dass - wenn diese Bedingungen nicht berücksichtigt wurden - ein Kind, auch wenn es bereits im Vorschulalter zu den Pflegeeltern gekommen ist, vielleicht ein sicheres Zugehörigkeitsgefühl, aber keine sicheren neuen Eltern-Kind-Beziehungen entwickelt hat. Oft wird erst im Jugendalter, wenn das Kind elternunabhängiger wird, sichtbar, dass es die Pflegeeltern nicht zu seinen inneren Eltern gemacht hat. Das ist dann eine verpasste Chance, und auch eine verpasste Chance zur Bewältigung der traumatischen Erfahrungen. Und wenn man diese Bedingungen nicht berücksichtigt, scheitern nicht nur einzelne Pflegeverhältnisse. Jedes scheiternde Pflegeverhältnis wird als scheinbarer Beweis dafür genommen, dass die Trennung des Kindes von seiner Ursprungsfamilie schädlich für die kindliche Entwicklung ist. Die Integration eines Kindes in eine Ersatzfamilie wird dann als eine unzumutbare, nicht zu bewältigende Aufgabe angesehen, die durch andere familiensystemische Sozialisationskonzepte ersetzt werden soll. 2.3 Die Trennung von den leiblichen Eltern Der 3. Leitsatz lautet: Die Entwicklung neuer Eltern-Kind-Beziehungen ist in der Regel nicht mit dem Ziel vereinbar, dass Bindungen und Beziehungen zu den leiblichen Eltern aufrechterhalten werden. Gerade wenn die Integration des Kindes in eine Ersatzfamilie gelingt, wenn die traumatischen Erfahrungen in der Abhängigkeit von den leiblichen Eltern durch korrigierende Erfahrungen in der Pflegefamilie, durch Annahme und Verständnis für die aus den früheren Beziehungen resultierenden Übertragungsbeziehungen bewältigt werden, wird die Geschichte der frühen Erfahrungen in der Ursprungsfamilie nicht verdrängt oder verleugnet, und das Kind wird in die Lage versetzt, eine zunehmend kritische Distanz zu den leiblichen Eltern zu gewinnen. Ansprüche der leiblichen Eltern auf die Elternrolle, die in Rückführungsforderungen oder Forderungen nach regelmäßigen Besuchskontakten zum Ausdruck kommen, stellen die Zugehörigkeit des Kindes zu den Pflegeeltern in Frage. In diesem Fall kann das Kind keine sicheren Eltern-Kind-Beziehungen entwickeln und die traumatischen Erfahrungen nicht bewältigen. Die Institution Pflegefamilie verliert ihren Sinn, wenn Pflegeeltern als Helfer für die leiblichen Eltern, die ihre Pflichten und ihre Verantwortung für das Kind nicht wahrnehmen konnten, benutzt werden. Erörterung: 1. Die Theorie von den zwei Müttern Wenn Bindungen und Beziehungen zu den leiblichen Eltern tatsächlich aufrechterhalten werden sollen, dann gehört ein Kind nicht in eine Pflegefamilie, sondern in ein gewöhnliches Kinderheim. Denn man kann einem Kind - insbesondere einem kleinen Kind - nicht befehlen, dass es eine Pflegemutter, die sich in befriedigender Weise um das Kind kümmert und auf seine kindlichen Wünsche und Bedürfnisse eingeht, nicht zu seiner Mutter macht, vor allem dann nicht, wenn es in der Beziehung zu seinen leiblichen Eltern keine sicheren Eltern-Kind-Beziehungen entwickelt hat. Denn ein kleines Kind ist aufgrund seiner vitalen Wünsche und Bedürfnisse darauf angewiesen, ein Kind von Eltern zu sein. Nur in einer befriedigenden Eltern-Kind-Beziehung kann ein Kind aufgrund leistungsunabhängiger Anerkennung und Bestätigung ein sicheres Selbstwertgefühl entwickeln, das auch die Voraussetzung dafür ist, dass es sich selbst als ein von Eltern abhängiges Kind wahrnehmen und akzeptieren kann. Wenn aber ein Kind nicht in absehbarer Zeit wieder bei seinen leiblichen Eltern leben kann, wenn es eben nicht nur vorübergehend, sondern auf Dauer in einer Pflegefamilie untergebracht wird, weil die Eltern die Aufgabe als Eltern nicht leisten können, ist die Unterbringung auf Dauer nicht mit dem Wunsch der Eltern vereinbar, dass das Kind ihr Kind bleibt. Einfach gesagt, es ist nicht mit der Natur eines Kindes vereinbar, weil für ein Kind nicht eine falsche biologische Theorie (die leiblichen Eltern sind die richtigen Eltern), sondern die Realität alltäglicher Erfahrungen darüber bestimmt, wer seine Mutter und wer sein Vater ist. (s. auch Beitrag von Hassenstein/Hassenstein Seite…..ff in diesem Jahrbuch) Weil diese Tatsache auch von denen nicht übersehen werden kann, die der Pflegefamilie eine Ergänzungsfunktion zuweisen, braucht man die Zwei-Mütter-Theorie, die besagt, dass ein Kind zwei Mütter haben könne, die Pflegemutter und die leibliche Mutter. Wir haben es wiederholt mit Fällen zu tun gehabt, wo bei kleinen Kindern durch regelmäßige Besuchskontakte alle zwei, vier oder acht Wochen jahrelang der Theorie der zwei Mütter gefolgt wurde. Aber kein Kind kann zugleich zwei Mütter haben. Die Folge ist dann, dass ein Kind vielleicht ein sicheres Zugehörigkeitsgefühl zu den Pflegeeltern, aber keine sicheren Eltern-Kind-Beziehungen entwickelt hat. Es nimmt sich, wie wir es an anderer Stelle ausführlich beschrieben haben (Westermann 1996), als ein Kind wahr, das keine sichere Selbstvorstellung von sich in der Beziehung zu einem Vater und einer Mutter hat. Es muss sich geradezu verdoppeln, es ist einmal ein Kind der Pflegeeltern, die es sich als Eltern wünscht, und einmal ein Kind der leiblichen Mutter, die es fürchtet. - So kann man natürlich ein Kind verrückt machen, weil das, was als Realität erfahrbar ist, nicht Realität sein soll. Oder ein Kind nimmt sich als ein Kind wahr, das durch die ständigen, erzwungenen Besuchskontakte einer permanenten Gefahr ausgeliefert ist, von den leiblichen Eltern geraubt zu werden, vor der die Pflegeeltern das Kind nicht beschützen können, so dass es sich selbst schützen muss, weil es keine Eltern hat, die es vor der Gefahr bewahren können. Aber ein Kind, das keine Eltern als Schutzobjekte hat, muss sich schließlich selbst groß und elternunabhängig machen. Es kann dann kein Kind mehr sein, es hat seine Kindheit und damit die Basis für seine Entwicklung verloren. Dann geht es diesem Kind so ähnlich wie einem Kind, das in der Abhängigkeit z.B. von alkohol- und drogenabhängigen, erziehungsunfähigen Eltern seinen kindlichen Status verloren hat. Dann sehen wir, dass das Kind die damit einhergehenden ungeheuren Angstund Ohnmachtsgefühle durch kompensatorische Größen- und Allmachtsphantasien kompensieren muss, wodurch seine Lernfähigkeit in der Schule oft weitreichend eingeschränkt wird, was geradezu zwangsläufig zu einem Scheitern der Sozialisation führen muss. Wenn man solche Entwicklungen verhindern will, muss man alles daran setzen, dass ein Kind sich als ein von den Eltern angenommenes und geschütztes Kind wahrnehmen kann. Natürlich sagen die leiblichen Eltern, die ihr Kind alle zwei, vier oder acht Wochen bei Besuchskontakten zu sehen verlangen, dass sie ihr Kind lieben und achten. Aber ein Kind glaubt nicht den leicht gesagten Worten, sondern dem, was es unmittelbar im alltäglichen Umgang beim Essen, beim Insbettbringen, beim Spielen, bei Konflikten und Auseinandersetzungen in den elterlichen Handlungen und Gesten wahrnimmt. Es erlebt vielleicht bei den Pflegeeltern zum ersten Mal Einfühlung und Rücksicht auf seine Wünsche und Bedürfnisse. Aber der von den leiblichen Eltern verlangte Besuchskontakt entspricht nur den Wünschen der Eltern, es dominieren die elterlichen Wünsche. Das Kind nimmt die leiblichen Eltern als eine Bedrohung wahr, vor der es sich selbst schützen muss, wenn es nicht Pflegeeltern hat, die sich mit den kindlichen Ängsten und Wünschen solidarisieren. Dann kann es sogar sagen, wenn es danach gefragt wird, weil es allein den Wünschen und Forderungen der leiblichen Eltern ausgeliefert ist, dass es die leiblichen Eltern sehen will, weil es die Ängste und Ohnmachtsgefühle durch die Identifikation mit dem Aggressor und seinen Wünschen abwehrt (s. auch Beitrag Cappenberg S.). 2. Die Verleugnung der traumatischen Erfahrungen, Wiederholung der traumatischen Erfahrung Eine Gefahr beim begleiteten Kontakt mit den leiblichen Eltern bei Besuchen oder regelmäßigen Treffen im Jugendamt, auf dem Spielplatz oder im Zoo besteht nicht darin, dass das Kind, das in der Ursprungsfamilie vernachlässigt oder misshandelt wurde, wieder misshandelt wird. Diese Gefahr besteht vor allem dann nicht, wenn das Kind kein Baby mehr ist und jederzeit weglaufen kann. Bei Besuchskontakten bei kleineren Kindern kann das schon ganz anders sein. Die Untersuchungen von Southall (1997) in einer englischen Kinderklinik bei videoüberwachten Besuchskontakten der leiblichen Eltern mit ihrem Kind im Krankenhaus hat gezeigt, dass in 33 von 39 Fällen die Eltern, bei denen der Verdacht bestand, dass sie ihr Kind misshandelt haben könnten, beim Besuchskontakt versucht haben, das Kind zu misshandeln oder zu töten. Wir haben lange mit einem Kind gearbeitet, das den Mordversuch der leiblichen Mutter durch eine Insulininjektion im Krankenhaus überlebt hat. Für gewöhnlich besteht bei Besuchskontakten nicht die Gefahr darin, dass dem Kind unmittelbar geschadet wird. Bei aufrechterhaltenen oder wiederhergestellten Kontakten der leiblichen Eltern mit ihrem von ihnen misshandelten Kind besteht die Gefahr vielmehr darin, dass die traumatischen Erfahrungen verleugnet werden. Die beteiligten Sozialarbeiter, die Pflegeeltern und die leiblichen Eltern tun alle so, als hätte es nicht gravierende Gründe dafür gegeben, dass das Kind auf Dauer in einer Pflegefamilie leben soll. Und folglich ist das Kind mit seinen Erinnerungen an die traumatischen Erfahrungen mutterseelenallein. Es ist so allein, ohne jeden mütterlichen Schutz wie zu der Zeit, als es misshandelt wurde. Darum entspricht eine solche Besuchssituation einer wiederholten Traumatisierung, bedeutet ein solcher Besuchskontakt so etwas wie eine Retraumatisierung, eine Wiederholung von dem, was es erlebt hat, ohne dass das Kind einen Menschen hätte, zu dem es bei Gefahr und Angst fliehen könnte. Unter solchen Bedingungen kann ein Kind die traumatischen Erfahrungen nicht bewältigen. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Verarbeitung und Bewältigung traumatischer Erfahrungen ist, dass die traumatischen Erfahrungen nicht verleugnet werden, sondern als Realität anerkannt werden. Erst unter dieser Voraussetzung kann sich ein Kind auf die Wiederbelebung und Erinnerung der traumatischen Erfahrungen einlassen. Die Verleugnung der traumatischen Erfahrungen bei den leiblichen Eltern ist nur zu verständlich, sie dient dem Selbstschutz. Aber diese Verleugnungsstrategie muss nicht von denjenigen, die jetzt für das Kind und seine Entwicklung verantwortlich sind, also von den Pflegeeltern und Sozialarbeitern geteilt werden. Angesichts von traumatischen Erfahrungen macht sich das Opfer gewöhnlich dafür selbst verantwortlich. Das von den Eltern misshandelte Kind ebenso wie das erwachsene Folteropfer in einem Terrorregime: Das Opfer übernimmt Schuld und Verantwortung. Aber so sind traumatische Erfahrungen nicht zu bewältigen. Die traumatischen Erfahrungen sind nur zu bewältigen, wenn der Täter verantwortlich ist und die Verantwortung übernimmt. Gewöhnlich bleibt die Verleugnung traumatischer Erfahrungen bei der Aufrechterhaltung regelmäßiger Besuchskontakte solange bestehen, bis sich schließlich das Kind zur Wehr setzt, als wäre kein anderer Mensch für die Sozialisationsbedingungen verantwortlich. Aber sollte es nicht selbstverständlich sein, dass Eltern für ihre Kinder Verantwortung übernehmen; dass die Gesellschaft für die nachfolgende Generation Verantwortung übernehmen muss? Literatur: Blandow, J.: Rollendiskrepanzen in der Pflegefamilie. Juventa, München, 1972. Bonhoeffer, M., Widemann, P.: Kinder in Ersatzfamilien. Klett, Stuttgart, 1974. Deutsches Jugendinstitut: Handbuch Beratung im Pflegekinderbereich. Juventa, München, 1987 Eckert-Schirmer, J.: Einbahnstraße Pflegefamilie? Zur (Un)Bedeutung fachlicher Konzepte in der Pflegekinderarbeit. Arbeitspapier Nr. 25.1. Forschungsschwerpunkt Gesellschaft und Familie. Sozialwissenschaftliche Faktultät, Universität Konstanz 1997 Friedrichsen, G: "In Treue fest zu seiner Frau". Ein gerechtes Urteil bedarf nicht immer der ganzen Wahrheit: Der rätselhafte Fall eines Elternpaares und zweier schwer misshandelter Säuglinge. DER SPIEGEL Nr. 14, 30.03.02, S. 50-52. Gruen, A.: Ein früher Abschied. Objektbeziehungen und psychosomatische Hintergründe beim Plötzlichen Kindstod. Vandenhoek & Ruprecht, Göttingen, 1999. Güthoff, F. Jordan, E, Steege, G.: Hamburger Pflegekinderkongress Vielfalt“. Votum, Münster 1990 „Mut zur Hassenstein, B.: Faktische Elternschaft: Ein neuer Begriff der Familiendynamik und seine Bedeutung. Familiendynamik 2, 1977, S. 104-125 Kötter, S.: Besuchskontakte in Pflegefamilien. Das Beziehungsdreieck PflegeelternPflegekind- Herkunftseltern. S. Roderer Verlag, Regensburg, 1994 Nienstedt, M., Westermann, A.: Neuorientierung in familialen Beziehungen bei der Eingliederung älterer Kinder in Ersatzfamilien. In: Thomas, A. u. Brackhane, R.(Hrsg.): Wahrnehmen, Urteilen, Handeln; Forschungen im Spannungsfeld von Allgemeiner und Angewandter Psychologie. Huber, Bern 1980, S. 384 ff. Nienstedt, M., Westermann, A.: Pflegekinder. Psychologische Beiträge zur Sozialisation von Kindern in Ersatzfamilien. Votum, Münster 1989, 5. Aufl., 1998. Sengling, D.: Grundwidersprüche im Pflegekinderwesen.: 12. Tagung des Bundesverbandes der Pflege- und Adoptiveltern, Münster 1987. Southall, D.P., Plunkett, M.C.B., Banks, M.W., Falkov, A.F., Samuels, M.P.: Covert Video Recordings of Life-threatening Child-Abuse: Lessons for Child Protection. Pediatrics 100, S. 735-759, 1997. van der Kolk , B.A., u.a.,: Traumatic Stress. Grundlagen und Behandlungsansätze. Junfermann, Paderborn, 2000. Westermann, A.: Wie das Kind aus dem Blick gerät. Anmerkungen zum SGB VIII. In: Stiftung zum Wohl des Pflegekindes (Hrsg.): 5 Jahre SGB VIII aus der Sicht des Pflegekinderwesens. Schulz-Kirchner, Idstein, 1996 Wiesner, R., Kaufmann, F., Mörberger, T. Oberloskamp, H., Struck, J.: SGB VIII. Kinder- und Jugendhilfe. C.H.Beck´sche Verlagsbuchhandlung, München, 1995. Zenz, G.: Soziale und psychologische Aspekte der Familienpflege und Konsequenzen für die Jugendhilfe. In Schwab, D. und Zenz, G.: Gutachten A zum 54. Deutschen Juristentag. C. H. Beck, München, 1982.