Serbien Ukraine USA

Transcription

Serbien Ukraine USA
Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
Serbien
Einfuhr von Investitionsgütern,
die in 2013 zollbefreit sind
Das serbische Zollgesetz gewährt in Verbindung mit dem
Investitionsrecht eine außertarifliche Zollbefreiung für
neue Ausrüstungsgegenstände, die in Serbien nicht produziert und gleichzeitig für
den Aufbau einer neuen oder
die Erweiterung einer bestehenden
Produktionsstätte
importiert werden. Auch für
die Modernisierung der Pro-
duktion oder die Einführung
neuer Technologien können
bestimmte Waren zollfrei eingeführt werden.
Die serbische Regierung hat
eine Liste der Waren zusammengestellt, die unter diese
Regelung fallen. Es handelt
sich vor allem um Maschinen,
die in der industriellen Fertigung und in der Landwirtschaft verwendet werden. Die
Regelung gilt vom 1. Januar
bis 31. Dezember 2013.
Von der Zollbefreiung ausgenommen sind Personenkraftwagen und Glücksspielapparate.
Für die Zollbefreiung ist ein
Antrag bei der serbischen
Zollverwaltung nötig. Der
Nutzer dieser Ware muss
neben dem Nachweis über
seine Investition eine Erklärung über den Zweck der
eingeführten Ware abgeben.
Ferner ist eine Bescheinigung
der serbischen Handelskam-
mer (Privredna komora Srbije) einzuholen, die bestätigt,
dass die entsprechende Ware
nicht in Serbien produziert
wird. Gewährt die Zollverwaltung Zollfreiheit für die Ware,
bleibt sie für drei Jahre unter
Aufsicht. In dieser Zeit darf
die Ware nicht einer anderen
Person überlassen, zweckentfremdet oder verkauft werden. Geschieht dies, so sind
die Zollabgaben nachträglich
zu zahlen.
(c/w.r., Quelle: gtai)
mehrschichtige Isolierverglasungen (ex 7008), Fantasieschmuck (ex 7117), Sägeblätter, Sägeketten (ex 8202)
sowie andere Werkzeuge (ex
8203). Bei der Einfuhr elektrischer Lokomotiven sowie
Triebwagen und Schienenbusse mit Stromspeisung aus
dem Stromnetz (ex 8601 und
8603) erhöht sich der Zollsatz von bisher 0 auf 10 %.
Für Teile von Schienenfahrzeugen (ex 8607) sowie Teile
für Kraftfahrzeuge der Positionen 8701 bis 8705 (ex 8706,
8707, 8708) erhöhen sich die
Einfuhrzölle auf 5 bzw. 10 %.
Auch bestimmte Anhänger
der ex HS-Pos. 8716 und
Teile davon sowie Schlepper
(Warennummer 8904 00 10
00) und schwimmende oder
tauchende Bohr- oder Förderplattformen (Warennummer 8905 20 00 00) bleiben
von Zollerhöhungen nicht
verschont. Für diese Waren
sind künftig bis zu 10 %
Zoll zu zahlen.
Lediglich die Exporteure bestimmter Walzlager (ex 8482),
Wechselstromgeneratoren (ex
8501), Transformatoren mit
Flüssigkeitsisolation (Waren­
nummer 8504 22 90 00)
sowie Teile für Maschinen
der Position 8501 oder 8502
(ex 8503) und Karosserien
für die industrielle Montage
(Warennummer 8707 90 10
00) können sich über eine
vollständige Senkung des
Einfuhrzolls auf 0 % freuen.
Der geänderte Zolltarif ist seit
01.01.2013 in Kraft.
(c/w.r., Quelle: gtai)
Die US-Steuerbehörde „Internal Revenue Service“ hat
hierzu Durchführungsbestimmungen (final regulations) erlassen. Danach ist ein von der
Steuerpflicht betroffenes medizinisches Gerät jedes bei der
Food and Drug Administration gemäß dem „Federal Food
Drug and Cosmetic Act“ als
solches gelistete Produkt. Be-
messungsgrundlage der Steuer
ist der Preis, den ein Hersteller
einem Großhändler für ein von
ihm hergestelltes medizinisches Gerät berechnen würde.
Vorläufig geltende Regelungen und weitere Details zur
Berechnung der Bemessungsgrundlage (zum Beispiel bei
Importen) hat die Steuerbehörde IRS in einer Mitteilung
(Notice 2012-77) veröffentlicht. Von der Steuerpflicht
befreit sind zum Beispiel der
Verkauf von Brillen, Kontaktlinsen und Hörgeräten. Üblicherweise im Einzelhandel an
die Bevölkerung für den persönlichen Gebrauch verkaufte
Geräte sind ebenfalls von der
Steuer befreit.
(c/w.r., Quelle: gtai)
Ukraine
Zolländerungen zum
Jahresbeginn
Zum Jahresbeginn wurde in
der Ukraine eine Reihe von
Einfuhrzöllen geändert. Dabei
handelt es sich in der Mehrzahl um Zollerhöhungen.
Von den nicht unerheblichen
Zollerhöhungen
betroffen
sind unter anderem organische chemische Erzeugnisse
(ex HS 29), Anstrichfarben
und Lacke (ex 3209), Modelliermassen (ex 3407), Waren aus Kautschuk (ex 4009)
und Presskork (ex 4504),
USA
Seit dem 01.01.2013 müssen
US-Hersteller und -Importeure eine Verbrauchsteuer
in Höhe von 2,3 % auf den
Verkauf bestimmter medizinischer Geräte (medical
devices) entrichten. Die Einführung der „Medical Device
Excise Tax“ ist Bestandteil
des „Health Care and Reconciliation Act of 2010“.
Außenwirtschaftsnachrichten 03/2013
17