FNP - Umweltbericht - Verwaltungsgemeinschaft Kirchenthumbach
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FNP - Umweltbericht - Verwaltungsgemeinschaft Kirchenthumbach
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan ENTWURF – 2. Offenlage Markt Kirchenthumbach Landkreis Neustadt an der Waldnaab Umweltbericht nach § 2a BauGB Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Markt Kirchenthumbach Landkreis Neustadt an der Waldnaab Umweltbericht nach § 2a BauGB ENTWURF – 2. Offenlage In der Fassung vom 19.07.2016 Auftraggeber: Markt Kirchenthumbach Bahnhofstr. 18 91281 Kirchenthumbach Auftragnehmer: Bearbeitung: Dipl. Ing. (FH) D. Narr Dipl. Ing. K. Brunne Dipl. Ing. (FH) T. Ehnes Dipl. Ing. (FH) A. Körner 2 Markt Kirchenthumbach Flächennutzungs- und Landschaftsplan Umweltbericht –Entwurf – 2. Offenlage Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung................................................................................................ 5 1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans . 5 1.2 Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihrer Begründung ........................................ 5 2 Beschreibung des Bestands und Bewertung ..................................... 6 2.1 Schutzgut Boden...................................................................................... 6 2.2 Schutzgut Klima und Luft ......................................................................... 6 2.3 2.3.1 2.3.2 2.3.3 2.3.4 Schutzgut Wasser .................................................................................... 7 Fließgewässer.......................................................................................... 7 Stillgewässer ............................................................................................ 7 Quellen..................................................................................................... 8 Grundwasser............................................................................................ 8 2.4 2.4.1 2.4.2 2.4.3 2.4.4 2.4.5 2.4.6 Schutzgut Tiere und Pflanzen (Biologische Vielfalt) ................................ 9 Fließgewässer und Auenbereiche ........................................................... 9 Stillgewässer und Feuchtlebensräume .................................................. 10 Gehölz- und Waldlebensräume ............................................................. 10 Offenlandlebensräume........................................................................... 10 Trocken- und Magerstandorte................................................................ 11 Truppenübungsplatz Grafenwöhr .......................................................... 11 2.5 Schutzgut Landschaftsbild ..................................................................... 12 2.6 Schutzgut Mensch ................................................................................. 13 2.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ........................................................... 13 3 Bewertung möglicher Umweltauswirkungen durch die Planung .... 14 3.1 Umweltauswirkungen der geplanten Siedlungsentwicklung .................. 14 3.2 Wechsel- und Summenwirkungen ......................................................... 17 3.3 3.3.1 3.3.2 Europarechtliche Anforderungen an den Arten- und Gebietsschutz...... 18 Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten ............................................... 18 Hinweise zu den Belangen des speziellen Artenschutzes ..................... 18 4 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung ................................. 18 5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich ... 18 5.1 Vermeidung und Verringerung ............................................................... 18 5.2 Ermittlung des Kompensationsbedarfs und Beschreibung der Ausgleichsmaßnahmen ......................................................................... 19 6 Alternative Planungsmöglichkeiten ................................................... 20 3 Markt Kirchenthumbach Flächennutzungs- und Landschaftsplan Umweltbericht –Entwurf – 2. Offenlage 7 Beschreibung der verwendeten Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken ................................................ 20 8 Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen auf die Umwelt (Monitoring) .......................................................................................... 22 9 Allgemein verständliche Zusammenfassung .................................... 23 10 Verzeichnis der Datengrundlagen ...................................................... 25 4 Markt Kirchenthumbach Flächennutzungs- und Landschaftsplan Umweltbericht –Entwurf – 2. Offenlage 1 Einleitung Der Marktgemeinderat Kirchenthumbach hat im Februar 2011 die Aufstellung eines Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan beschlossen. Kirchenthumbach ist Bestandteil der 1978 gegründeten Verwaltungsgemeinschaft Kirchenthumbach, die sich aus dem Markt Kirchenthumbach sowie den Gemeinden Schlammersdorf und Vorbach zusammensetzt. Schlammersdorf und Vorbach sind nicht Bestandteil der Aufstellung des Flächennutzungsplans. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Untersuchungsrahmen des Umweltberichtes sowie das Vorgehen bei der Eingriffsermittlung wurden mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. 1.1 Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans Der Markt Kirchenthumbach liegt im Regierungsbezirk Oberpfalz und gehört zur Planungsregion Oberpfalz-Nord (6). Verwaltungstechnisch ist er dem Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab zugeordnet. Kirchenthumbach grenzt mit seinem 67 km² großen Gemeindegebiet (inkl. Fläche im Truppenübungsplatz) im Osten an die Gemeinde Schlammersdorf und Eschenbach i. d. OPf., im Süden an den Truppenübungsplatz Grafenwöhr sowie im Norden und Westen an die Gemeinden Prebitz, Schnabelwaid, Auerbach und Pegnitz. Kirchenthumbach liegt etwa 30 km westlich des Oberzentrums Weiden. Der Flächennutzungsplan fungiert als vorbereitender Bauleitplan der Darstellung der übergeordneten, das gesamte Gemeindegebiet umfassenden Planungsziele für einen Zeitraum von 15-20 Jahren. Die Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans dient zunächst der Anpassung der gemeindlichen Ziele an die faktischen und rechtlichen Gegebenheiten. Als weiteres Ziel wird die Ausweisung von zusätzlichen Wohnbauflächen verfolgt, da auch künftig den Bauwerbern ein breitgefächertes Angebot an Bauplätzen geboten werden soll. Da der Focus der Entwicklung von Wohn- und Gewerbeflächen auf den Hauptort Kirchenthumbach gelegt wird, enthält der Flächennutzungsplan ein städtebauliches Leitbild für die Entwicklung des Ortsteiles. Ein wichtiges Ziel ist hierbei die Sicherung von Grünstrukturen. 1.2 Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten umweltrelevanten Ziele und ihrer Begründung Die Zielvorgaben aus Fachgesetzen, Programmen und Plänen sind im Flächennutzungsplan und Landschaftsplan ausführlich beschrieben und wurden in der konzeptionellen Planung berücksichtigt. Auf eine erneute Darstellung wird an dieser Stelle verzichtet. 5 Markt Kirchenthumbach Flächennutzungs- und Landschaftsplan Umweltbericht –Entwurf – 2. Offenlage 2 Beschreibung des Bestands und Bewertung 2.1 Schutzgut Boden Ausgehend von den Ausgangsgesteinen entstanden Böden, die in Abhängigkeit von Gesteinsart, Gesteinszustand, Relief, hydrogeologischen Verhältnissen und Bodenbedeckung sehr formenreich sind. Im Siedlungsbereich sind sie in Folge von Versiegelung, Überbauung, Auffüllung und Abgrabung oder durch Eintrag von Nährund Schadstoffen anthropogen überformt. In der freien Landschaft wirken insbesondere Land- und Forstwirtschaft verändernd auf die natürliche Bodenentwicklung ein, jedoch sind die Böden hier i. d. R. so wenig beeinträchtigt, dass sie ihre natürlichen Funktionen weitgehend erfüllen können. Laut Arten- und Biotopschutzprogramm des Landkreises Neustadt a. d. Waldnaab finden sich im Bereich des Oberen Muschelkalks meist mittel- bis tiefgründige Braunerden und podsolige Braunerden aus lehmigem Sand bis sandigem Lehm. Vereinzelt kommen zudem unter intensiver Ackernutzung Kulto-Pararendzinen vor. Nordöstlich von Kirchenthumbach wird das Ausgangsgestein von Keupersandsteinen bestimmt, aus denen sich bevorzugt mittel- bis tiefgründige Braunerden aus schwach steinigem, schluffigem Lehm entwickelten. Die vom Jura geprägten Landschaftsausschnitte im Westen des Gemeindegebiets weisen eine unterschiedliche Bodenbildung auf. Im Bereich der Dolomit- und Kalkkuppen sowie im Bereich steiler Hänge treten hauptsächlich Rendzinen und flachgründige Braunerden auf. Eine Besonderheit stellen hierbei Kalkscherbenäcker wie etwa nördlich von Sommerau dar. In den Unterhangpartien und Talräumen dominieren hingegen mittelgründige Braunerden aus schluffreichen Deckschichten. Auf dem Gelände des Truppenübungsplatzes sowie im Bereich von Altzirkendorf und Neuzirkendorf dominieren unterschiedliche Sande der Oberkreide. Hieraus entwickelten sich bedingt nährstoffarme, häufig leicht podsolige Braunerden und Podsole. Das Schutzgut Boden besitzt eine hohe Empfindlichkeit gegenüber den geplanten Wohn- und Gewerbeflächen. Durch Versiegelung von Flächen, kommt es zu einem Verlust der Funktionsfähigkeit des Bodens. Die geplanten Ortsrandeingrünungen, insbesondere der breite Grüngürtel im Bereich des Grubbbachs mit seinen biotopkartierten Uferbereichen, wirken sich bei standortgerechter naturnaher Pflanzung von Bäumen und Sträuchern demgegenüber sogar positiv auf die Puffer-, Filter und Regenerationsfunktion des Bodens aus. 2.2 Schutzgut Klima und Luft Die lokalklimatischen Gegebenheiten im Gemeindegebiet können nicht allein durch statistische Mittelwerte erfasst werden. Notwendig sind kleinräumige, differenzierte Betrachtungen der natürlichen Gegebenheiten, da lokale, topologische Verhältnisse wie die Lage in geschützten Talkesseln oder in exponierten Lagen, Vorhandensein von Kaltluftbahnen sowie Expositionen etwa an Sonnen- und Schattenhängen für die Ausprägung des örtlichen Kleinklimas eine entscheidende Rolle spielen. Bedeutsame Kaltluftsammelgebiete und Kaltluftabflussgebiete sind im Gemeindegebiet vor allem die zahlreichen Talzüge wie der Talraum des Goldbrunnenbachs oder das Creußental. Einige Talräume insbesondere im Osten des Gemeindege- 6 Markt Kirchenthumbach Flächennutzungs- und Landschaftsplan Umweltbericht –Entwurf – 2. Offenlage biets aber auch der Thumbach im Ortsbereich von Kirchenthumbach weisen eine West-Ost-Ausrichtung auf und verlaufen damit in Hauptwindrichtung. Sie können aufgrund ihrer Ausrichtung die Funktion von Frischluft-Transportbahnen übernehmen, was vor allem für die in den Talräumen liegenden Siedlungen von Bedeutung ist. Klimatische und lufthygienische Ausgleichsfunktion besitzen insbesondere größere Wasserflächen wie beispielsweise die zahlreichen Teichanlagen und die großflächigen Waldflächen im Gemeindegebiet. Von Bedeutung für das lokale (siedlungsnahe) Klima sind ferner Kaltluftentstehungsgebiete mit entsprechender funktionaler Anbindung an die Siedlungsräume. Neben Wasser- und Feuchtflächen sind hier v. a. Grünflächen, Gras- und Krautfluren, aber auch landwirtschaftliche Nutzflächen in Siedlungsnähe oder innerhalb der Siedlungen aufzuführen. Aufgrund der ländlichen Prägung des Gemeindegebietes mit einem geringen Anteil versiegelter Flächen sowie einer lockeren Bebauung, weist das Gemeindegebiet insgesamt günstige lokalklimatische Eigenschaften auf. Auch im Hauptort Kirchenthumbach gibt es kein ausgeprägtes Stadt- bzw. Siedlungsklima. 2.3 Schutzgut Wasser 2.3.1 Fließgewässer Im westlichen Gemeindegebiet verläuft in nördlicher Richtung die europäische Wasserscheide. Während der Goldbrunnenbach nach Westen in das Einzugsgebiet des Mains fließt, gehören die restlichen Bäche zum Flusssystem der Donau. Die Fließgewässer im Gemeindegebiet sind allesamt als Gewässer 3. Ordnung anzusprechen. Einige Bäche, wie etwa Knittelbach, Steinbach, Goldbrunnenbach und Reisbach weisen einen naturnahen Lauf mit standorttypischer Ufervegetation im Auenbereich auf. Andere Bäche hingegen wie etwa der Thumbach, Großer Penzenbach und Grubbach sind zumindest abschnittsweise begradigt und ausgebaut. Der Grubbach ist in seinem Oberlauf nördlich von Sassenreuth relativ strukturlos ohne Auen- oder Gewässerdynamik, nördlich von Burggrub zeigt sich eine höhere Strukturvielfalt und im Ortsbereich Kirchenthumbach ist er bis zur Mündung in den Thumbach durchgehend verbaut. Angaben über die Gewässergüte liegen nicht vor. Fließgewässer sind besonders empfindlich gegenüber Stoffeinträgen aus angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzungen. Im Nahbereich der Verkehrsinfrastruktur sowie im Siedlungsbereich zeigen Fließgewässer besondere Empfindlichkeit gegenüber baulichen Maßnahmen am Gewässer und Schadstoffeinträgen. 2.3.2 Stillgewässer Von Natur aus gibt es keine größeren natürlichen Stillgewässer im Gemeindegebiet. Jedoch besteht eine Vielzahl von angelegten Teichen und Weihern. Bayernweit stellen Mittelfranken und die Oberpfalz Schwerpunktgebiete der Fischzucht dar. 7 Markt Kirchenthumbach Flächennutzungs- und Landschaftsplan Umweltbericht –Entwurf – 2. Offenlage Hauptnutzungsform ist die Karpfenzucht. Insgesamt gibt es im Gemeindegebiet weit über 200 Teichanlagen in unterschiedlichen Ausprägungen von künstlichen Teichbecken bis hin zu naturnahen Gewässern mit ausgeprägter Verlandungsvegetation. Insbesondere die extensiv genutzten bzw. aufgelassenen Anlagen stellen wichtige Lebensräume wertgebender Tier- und Pflanzenarten dar und sind daher besonders empfindlich gegenüber Stoffeinträgen. 2.3.3 Quellen Viele Quellen im Gemeindegebiet wurden gefasst bzw. über Drainagen und Gräben entwässert. Quellige Bereiche finden sich oft im Bereich von bewaldeten Hängen wie beispielsweise nördlich von Haunzamühle oder bei Obertreinreuth. Auf den vernässten Standorten stocken Sumpfwälder, die naturschutzfachlich wertvolle Lebensräume darstellen. Eine beispielhafte Fließquelle findet sich nördlich von Neuzirkendorf am Goldbrunnenbach. Eine Besonderheit stellen die in der Umgebung von Kirchenthumbach vorkommenden Karstquellen dar. Hierbei handelt es sich um episodisch schüttende Quellen deren Quellschüttung je nach Jahreszeit und Niederschlagsmengen vorangegangener Tage schwankt. Besonders gut ausgeprägt ist dieses Phänomen bei einer Hungerquelle (auch Tummler genannt) am Kerschgraben etwa 300 m südwestlich von Kirchenthumbach. Nur bei starken Niederschlägen kommt es hier zu Quellaustritten. Dann ist die Schüttung mit bis zu 1.500 Litern pro Minute jedoch mitunter beträchtlich. Nur wenige Hundert Meter entfernt findet sich am Schlatterbrunnen eine zweite Karstquelle, die einen ausgeprägten Quelltopf aufweist. 2.3.4 Grundwasser Das Gemeindegebiet gehört zur hydrogeologischen Großeinheit des Schichtstufenund Bruchschollenlandes. Es wechseln sich mehrere Grundwasserleiter und Grundwasserstauer in vertikaler Abfolge ab (Grundwasser-Stockwerksbau). Daten zu Grundwasserständen im Gemeindegebiet liegen nicht vor. Jedoch ist insbesondere in den Karstgebieten um Kirchenthumbach mit oberflächenfernen Grundwasservorkommen zu rechnen. Von höheren Grundwasserständen ist vor allem in den Talräumen auszugehen. Weite Bereiche sind hier laut Wasserwirtschatsamt als wassersensible Bereiche ausgewiesen. Nördlich von Oberlenkenreuth sowie nordwestlich von Burggrub und westlich von Frohnlohe liegen Wasserschutzgebiete der Schutzzonen I bis III. Für das Wasserschutzgebiet um Burggrub liegen Pläne für eine Erweiterung vor. Wassersensible Bereiche sowie Wasserschutzgebiete einschließlich ihrer Einzugsgebiete sind hoch empfindlich gegenüber Schad- und Nährstoffeinträgen. Ferner ist in Folge mit Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung aufgrund von Änderungen der Flächennutzungen insbesondere bei Versiegelungen zu rechnen. Vorbelastungen durch Altlastenverdachtsflächen sind zu erwarten. 8 Markt Kirchenthumbach Flächennutzungs- und Landschaftsplan Umweltbericht –Entwurf – 2. Offenlage 2.4 Schutzgut Tiere und Pflanzen (Biologische Vielfalt) Im Gemeindegebiet gibt es eine Vielzahl von Flächen die Lebensräume verschiedener Tiergruppen aufweisen. Herausragende Vegetationsbestände und Biotoptypen stellen vor allem einige Fließgewässer mit ihren Ufer- und Auenbereichen dar. Ferner finden sich bedeutende Biotopstrukturen in mehreren ehemaligen Abbaustellen. Ein Alleinstellungsmerkmal ist weiterhin der Truppenübungsplatz Grafenwöhr mit seinen großflächigen, weitgehend unzerschnittenen Flächen. Die übrigen Offenlandbereiche unterliegen meist einer landwirtschaftlichen Nutzung. Im Rahmen der Geländearbeiten konnten insgesamt 24 unterschiedliche Biotoptypen gem. amtlicher Biotopkartierung nachgewiesen werden. 14 davon unterliegen einem Schutz nach § 30 BNatSchG. Der Umfang der nach § 30 BNatSchG geschützten Flächen beträgt ca. 110 ha (ohne Truppenübungsplatz) und entspricht somit einem Anteil von 1,9 % der Gemeindefläche. Zusammen mit den übrigen Biotoptypen (z.B. naturnahe Hecken, artenreiches Extensivgrünland), die nicht nach § 30 BNatSchG geschützt sind ergibt sich ein Anteil von 2,9 % besonders schutzwürdiger Flächen. Darüber hinaus liegen Nachweise zu 175 Tierarten aus 11 verschiedenen Artengruppen vor. 75 dieser Tierarten sind aufgrund ihrer Gefährdung (Rote Liste) oder ihrem gesetzlichen Schutz als besonders wertgebend einzustufen. Das Schutzgut ist besonders empfindlich gegenüber temporären und dauerhaften Flächeninanspruchnahmen und weist hierbei in Abhängigkeit von den vorliegenden Vegetationsstrukturen unterschiedliche Wiederherstellbarkeiten und Regenerationszeiten auf. Störungen durch menschliche und infrastrukturelle Einflüsse, z. B. optische und akustische Reize, Zerschneidungs- und Barrierewirkungen, können sich negativ auf die vorkommenden lokalen Populationen und Einzelindividuen auswirken. Nachfolgend werden die wichtigsten Lebensraumtypen vorgestellt. 2.4.1 Fließgewässer und Auenbereiche Das engmaschige Talnetz weist insbesondere im Osten des Gemeindegebiets zahlreiche Bäche auf. Während oftmals die landwirtschaftliche Nutzung bis an den Uferbereich heranreicht und die Gewässer begradigt bzw. teilweise verrohrt sind, weisen einige Bäche einen naturnahen Lauf mit einem standorttypischen Auenbereich auf. Insgesamt stellen die Bäche in den Talräumen in vielen Fällen wichtige durchgehende lineare Strukturen und damit wichtige Verbundachsen dar. Von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung sind insbesondere Steinbach, Creußen, Knittelbach und Großer Penzenbach. Diese zeigen zumindest abschnittsweise ein reiches Standortmosaik mit Wechsel zwischen steilen und flachen Uferpartien, unterschiedlich schnell fließenden Abschnitten, Stillwasserzonen, Kolken, Furten und anderen typischen Strukturen. Im Auenbereich und entlang der Uferbereiche kommt oft ein Komplex unterschiedlicher Feuchtbiotoptypen vor. Meist galerieartige Weichholzauewälder wechseln mit feuchten Hochstaudenfluren, seggen- und binsenreichen Nasswiesen und artenreichem Extensivgrünland feuchter Standorte. Die Fließgewässer sind nicht nur für die Tiergruppe der Fische bedeutsame Lebensräume. Am Goldbrunnenbach wurde laut Artenschutzkartierung auch der vom Aussterben bedrohte Edelkrebs (Astacus astacus) nachgewiesen. Ferner ist ein Vorkommen des Bibers (Castor fiber) und zahlreicher für den Lebensraum charakteristischer Vogel- und Libellenarten belegt. 9 Markt Kirchenthumbach Flächennutzungs- und Landschaftsplan Umweltbericht –Entwurf – 2. Offenlage 2.4.2 Stillgewässer und Feuchtlebensräume Der Schwerpunkt der Teichwirtschaft mit Fischnutzung liegt im Osten des Gemeindegebiets, im Umfeld von Fronlohe und Penzenreuth. Der Großteil wird mehr oder weniger intensiv genutzt und weist daher nur wenig naturnahe Strukturen auf. Einzelne, meist aus der Nutzung genommene bzw. nur extensiv bewirtschaftete Teiche, weisen naturnahe Strukturen mit Schwimmblatt- und Unterwasservegetation sowie ausgeprägten Verlandungsbereichen mit einem Mosaik aus feuchten Hochstaudenfluren, Röhrichten, Großseggen, Nasswiesenbereichen und Gewässerbegleitgehölzen, Feuchtgebüschen und Sumpfwäldern auf. Insbesondere der Sinterweiher bei Metzenmühle sowie der Kantlweiher bei Fronlohe sind als sehr naturnah einzustufen. Von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung sind weiterhin aufgelassene Weiher wie beispielsweise ein verlandeter Waldweiher an der Gemeindegrenze östlich von Wölkersdorf. Die Teiche und Weiher sind ferner aus faunistischer Sicht von zentraler Bedeutung, da sie, in der von Natur aus an Stillgewässern armen Landschaft, wertvolle Lebensräume für gefährdete und seltene Arten bieten. Insbesondere für Amphibien- und Libellenvorkommen aber auch zahlreiche Vogelarten haben die Gewässer eine hohe Bedeutung. Vorkommen des bayernweit als stark gefährdet eingestuften Laubfroschs (Hyla arborea) sind für den Lohweiher bei Kirchenthumbach, die Teichgruppe bei Oberaichamühle und den Weiher südlich von Rothmühle bekannt. Hinsichtlich der avifaunistischen Ausstattung ist vor allem das Naturschutzgebiet „Eschenbacher Weihergebiet“ von herausragender Bedeutung, deren Ausläufer auch den Randbereich im Osten des Gemeindegebiets berühren. Bekannt ist das Schutzgebiet, das zu den ältesten Naturschutzgebieten Bayerns zählt, für seine Lachmöwen-Kolonie am Großen Rußweiher mit mehreren tausend Brutpaaren. Aber auch zahlreiche weitere Wasservogelarten haben hier Brutvorkommen. 2.4.3 Gehölz- und Waldlebensräume Die großflächigen Waldflächen außerhalb der Auen- und Feuchtbereiche sind in der Regel durch nadelbaumdominierte Wirtschaftsforste bestimmt, dazwischen liegen einzelne Mischwald- und Laubholzforste. Einen großen Anteil nimmt die Wald-Kiefer (Pinus sylvestris) im Gemeindegebiet ein. Naturnahe Bestände treten allenfalls kleinflächig auf. Die Kartierungen zeigen aber auch einen wachsenden Anteil an Tanne und Laubholz im Bereich von Aufforstungsflächen. Ein etwas höherer Laubbaum-Anteil findet sich entlang der Waldränder. Insgesamt betrachtet kommen jedoch nur an wenigen Stellen reichgegliederte Waldränder mit ausgeprägter Krautund Strauchschicht vor. In den Waldflächen östlich von Dammelsdorf liegt laut Angaben des Bundesforstes ein aktueller Brutnachweis für den Schwarzstorch (Ciconia nigra) vor. Nördlich von Thurndorf am Rand der gemeindefreien Waldflächen des Heinersreuther Forsts konnte nach Angaben der ASK der vom Aussterben bedrohte Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus) nachgewiesen werden. 2.4.4 Offenlandlebensräume Sowohl aus floristischer als auch faunistischer Sicht stellen die großflächig genutzten landwirtschaftlichen Flächen meist Bereiche von untergeordneter Bedeutung 10 Markt Kirchenthumbach Flächennutzungs- und Landschaftsplan Umweltbericht –Entwurf – 2. Offenlage dar. Weite Teile werden ackerbaulich genutzt bzw. dienen der Grünlandnutzung. Vereinzelt, wie etwa nördlich von Heinersreuth oder bei Haselmühle treten extensiv genutzte artenreiche Mähwiesen und Weiden auf. Wertgebend sind die Brutvorkommen der bayern- und deutschlandweit gefährdeten Feldlerche (Alauda arvensis). Trotz überwiegend intensiver landwirtschaftlicher Nutzung weisen einige Teile eine vergleichsweise gute Strukturvielfalt auf. Aufgrund der bewegten Topografie treten in der Feldflur immer wieder Ranken mit mageren Altgrasbeständen oder Heckenstrukturen auf. Der hohe Waldanteil und die Vielzahl an Teichen und kleinen Bächen tragen ebenfalls zur Strukturierung der Landschaft bei. Dies belegen auch Brutnachweise des bayernweit stark gefährdeten Braunkehlchens (Saxicola rubetra) sowie der auf der Vorwarnliste stehenden Wachtel (Coturnix coturnix). 2.4.5 Trocken- und Magerstandorte Grünländer, Rasen und Grasfluren trockener und magerer Standorte kommen im gesamten Gemeindegebiet nur noch kleinflächig vor. Häufig sind die verbliebenen Bestände degradiert oder weisen Störungen auf. Echte Kalkmagerrasen begrenzen sich auf den Truppenübungsplatz. Einige Flächen, wie etwa entlang der St 2120 nahe Burggrub weisen jedoch einige Magerrasenarten auf und sind aufgrund ihres seltenen Artvorkommens und ihres Potenzials von Bedeutung. Einen besonderen Lebensraum stellen die Abbaustellen dar, da sie als Sekundarlebensräume aktuell wichtige Trockenstandorte darstellen und sich hier oftmals ein kleinräumiges Mosaik unterschiedlichster Lebensräume entwickelt hat. Mancherorts sind die Abbaustellen wiederverfüllt, teilweise wurden sie aber auch der Sukzession überlassen. An einzelnen Stellen entstanden auf den basenreichen Rohbodenstandorten wie beispielsweise in der ehemaligen Abbaustelle bei Tagmanns kleinflächige Magerasen-Initiale. Stellenweise kommen offene Felsbereiche mit Steilstufen vor. Durch die mageren Standortbedingungen und den hohen Strukturreichtum finden zahlreiche Tierarten der Gruppe der Reptilien, Tagfalter und Heuschrecken gute Lebensraumbedingungen. Aus naturschutzfachlicher Sicht stellen die ungenutzten Abbaustellen wichtige Rückzugsräume für bedrohte Arten dar. 2.4.6 Truppenübungsplatz Grafenwöhr Eine Sonderstellung nimmt der Truppenübungsplatz Grafenwöhr im Süden des Gemeindegebiets ein. Mit rund 226 km² gehört er zu den größten Truppenübungsplätzen in Europa. Damit stellt er ein in dieser Größenordnung und in diesem Naturraum wohl einmaliges, zusammenhängendes Biotopverbundsystem dar. Das Gelände des Truppenübungsplatzes ist sowohl als FFH-Gebiet als auch als Vogelschutzgebiet Teil des europaweiten Schutzgebietssystems „Natura 2000“. Bedeutend sind die komplexen Feuchtlebensräume der Landschaft, in denen einige sehr seltene und landesweit stark gefährdete Arten vorkommen. Außerdem bedingen xerotherme Lebensräume wie Kalkmagerrasen und Felsheiden als auch Sandmagerrasen den hohen Wert für den Naturschutz. Durch den Einsatz von Sprengkörpern und Kettenfahrzeugen auf großen Flächen sowie durch Wald- und Grasbrände entstehen ausgedehnte Rohbodenstandorte, welche verschiedene Sukzessionsstadien ermöglichen. Neben den intensiv militärisch genutzten Flächen, gibt es 11 Markt Kirchenthumbach Flächennutzungs- und Landschaftsplan Umweltbericht –Entwurf – 2. Offenlage ausreichend störungsarme Gebiete, worauf die regelmäßigen Bruterfolge des Schwarzstorches (Ciconia nigra) und des Seeadlers (Haliaeetus albicilla) hinweisen. Der Truppenübungsplatz grenzt direkt an das Gemeindegebiet Kirchenthumbach. 5 % der Fläche liegen sogar innerhalb der Gemeindegrenze, wodurch der Marktgemeinde auch eine besondere Verantwortung für die dort vorkommenden Tierarten, insbesondere diejenigen mit großem Raumanspruch, zukommt. 2.5 Schutzgut Landschaftsbild Das Landschaftsbild im Gemeindegebiet lässt sich anhand der geologischen Ausgangssituation, ihrer Reliefausprägung und ihrer strukturellen Ausstattung in unterschiedliche Landschaftsbildräume unterteilen. Westliches Gemeindegebiet Der Westen des Gemeindegebiets ist vom Jura geprägt. Die Grenze verläuft entlang einer Verwerfungszone entlang des Grubbachs. Von den zahlreichen Erhebungen ergeben sich oftmals weitläufige Blickbeziehungen in die umliegende Landschaft. Immer wieder wird der Blick freigegeben auf den rund 15 km entfernten „Rauhen Kulm“, einen Vulkan nordöstlich von Kirchenthumbach. Der ländliche Raum wird durch besiedelte Rodungsinseln und die landwirtschaftliche Flur bestimmt. Östliches Gemeindegebiet Das östliche Gemeindebiet ist vom Trias gebildet und durch ein flachwelliges Relief charakterisiert. Es treten die zwei Gesteinseinheiten Muschelkalk und Keuper auf. Insbesondere im Bereich der Muschelkalkschichten kommen zahlreiche Fischweiher vor. Daneben dominieren großflächige Wälder das Landschaftsbild. Truppenübungsplatz Grafenwöhr Das flachwellige bis hügelige Gebiet des Truppenübungsplatzes wird im Bereich von Störungszonen und Schichtstufen durch ausgeprägte Steilhänge und Höhenrücken unterbrochen. Weite Bereiche des Geländes werden nur sehr extensiv genutzt und weisen einen naturnahen Charakter auf. Es wechseln sich strukturreiche Offenland- und Waldlandschaften mit verzahnten Übergängen ab. Eingestreut liegen stärker militärisch genutzte Flächen wie beispielsweise Schießbahnen, Munitionslager oder sonstige militärische Bauten, die über ein verzweigtes Wegenetz aus meist wassergebundenen Forststraßen erschlossen sind. Vereinzelt befinden sich auf dem Truppenübungsplatzgelände verlassene und inzwischen meist zerfallene Ortschaften. Die Ruinen und Mauerreste zeugen von der Zeit vor dem militärischen Übungsbetrieb. Das Schutzgut Landschaftsbild zeigt insgesamt eine hohe Empfindlichkeit gegenüber zahlreicher infrastruktureller und städtebaulicher Maßnahmen, wie z. B. der Neuanlage und dem Ausbau von Verkehrswegen, der Erweiterung bestehender Stromleitungsnetze, der Errichtung von Rundfunkmasten oder von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien sowie der großflächige Gewinnung von Boden- 12 Markt Kirchenthumbach Flächennutzungs- und Landschaftsplan Umweltbericht –Entwurf – 2. Offenlage schätzen. Im Rahmen der Flächennutzungs- und Landschaftsplanung ist daher einer landschaftsbildgerechten Entwicklung besonderer Gewicht beizumessen. 2.6 Schutzgut Mensch Die Bevölkerungsdichte der Marktgemeinde ist bei einer Einwohnerzahl von 3.264 EW (Stand 2014) und damit 45 EW/km2 sehr gering. Von den 46 Ortsteilen, Weilern und Einöden zählen nur der Hauptort Kirchenthumbach und die Ortsteile Thurndorf, Sassenreuth, Neuzirkendorf und Heinersreuth mehr als 100 Einwohner. Besondere Empfindlichkeit des Schutzgutes besteht gegenüber den Auswirkungen durch Schallemissionen durch gewerbliche und infrastrukturelle Anlagen. 2.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Im Gemeindegebiet liegen zahlreiche Kulturgüter in Form von Bau- und Bodendenkmälern vor. Sie sind im Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan mit zugehöriger Denkmalnummer tabellarisch aufgeführt und werden durch Planzeichen im Flächennutzungsplan dargestellt. Baudenkmäler stellen aufgrund der Originalität ihrer Substanz und unverkennbaren Merkmale alter historischer Handwerkskunst aussagekräftige Geschichtszeugnisse dar, welche ein öffentliches Interesse an Erhaltung begründen. Bodendenkmäler unterliegen dem Denkmalschutz gemäß Art. 7 und 8 DSchG. Besondere Empfindlichkeit besteht daher bei Bodeneingriffen in Bereichen, wo Bodendenkmäler zu vermuten sind. Weitere schützenswerte Sachgüter sind die Land- und Forstwirtschaft. Sie nehmen im Gemeindegebiet einen großen Flächenanteil ein. Die Land- und Forstwirtschaft reagiert empfindlich auf die Siedlungsentwicklung mit Ausweisung von Wohn- und Gewerbenutzungen, da diese nur unter Inkaufnahme von Flächenverlusten der Sachgüter möglich ist. 13 Markt Kirchenthumbach Flächennutzungs- und Landschaftsplan Umweltbericht –Entwurf – 2. Offenlage 3 Bewertung möglicher Umweltauswirkungen durch die Planung 3.1 Umweltauswirkungen der geplanten Siedlungsentwicklung Der Schwerpunkt der Siedlungsentwicklung mit geplanten Neuausweisungen für Bauflächen liegt im Hauptort Kirchenthumbach. Kleinflächig sind weiterhin Erweiterungen in den Ortsteilen Thurndorf, Sassenreuth und Wölkersdorf vorgesehen. Der Umfang der Neuausweisungen beläuft sich insgesamt auf ca. 24,4 ha. Bei der Standortwahl neuer Baugebiete wurden landschaftsplanerische Aspekte hinreichend berücksichtigt. Die Neuausweisungen konzentrieren sich überwiegend auf landwirtschaftlich genutzte Äcker und Grünländer. Empfindliche Standorte mit wertvollen Lebensräumen werden nicht beansprucht. Die Bewertung der zur Ausweisung von Wohn-, Misch- und Gewerbegebieten vorgesehenen Flächen erfolgt in tabellarischer Form. Die Planung wird hierbei entsprechend einer fünfteiligen Skalierung von Stufe 1 „Auswirkungen sehr geringer Erheblichkeit“ bis Stufe 5 „Auswirkungen sehr hoher Erheblichkeit“ bewertet. 14 Markt Kirchenthumbach Flächennutzungs- und Landschaftsplan Umweltbericht –Entwurf – 2. Offenlage Standorte im Ortsteil Kirchenthumbach: Siedlungserweiterung „Sandbrunnen“ Erweiterung Gewerbegebiet „Weiherwiesen“ Übersicht NRT 2016 15 Markt Kirchenthumbach Flächennutzungs- und Landschaftsplan Umweltbericht –Entwurf – 2. Offenlage Siedlungserweiterung „Sandbrunnen“ Schutzgüter Stufe der Beeinträchtigung Erläuterung der wichtigsten Indikatoren und ggf. Beschreibung der berücksichtigten Vermeidungsmaßnahmen Boden Stufe 3 mittelschwere Beeinträchtigung durch Versiegelung Klima/Luft Stufe 1 Kaltluftbildende Fläche, jedoch im Umfeld großflächige Ackerlagen verbleibend; Beitrag zur Vermeidung durch Ortsrandeingrünung Wasser Stufe 1 Kein wassersensibles Gebiet, keine Oberflächengewässer im Umfeld Tiere und Pflanzen Stufe 1 Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit geringer Lebensraumqualität Landschaft Stufe 1 Gute topographische Lage; Beitrag zur Vermeidung durch dargestellte Ortsrandeingrünung Mensch Stufe 1 Anschluss an bestehendes Wohngebiet Kultur- und Sachgüter Stufe 3 Kulturgüter nicht betroffen, Verluste von Ackerflächen mit günstigen Erzeugungsbedingungen 16 Markt Kirchenthumbach Flächennutzungs- und Landschaftsplan Umweltbericht –Entwurf – 2. Offenlage Erweiterung Gewerbegebiet „Weiherwiesen“ Schutzgüter Stufe der Beeinträchtigung Erläuterung der wichtigsten Indikatoren und ggf. Beschreibung der berücksichtigten Vermeidungsmaßnahmen Boden Stufe 4 höherer Versiegelungsgrad aufgrund gewerblicher Nutzung; generell große Flächeninanspruchnahme Klima/Luft Stufe 3 Verluste kaltluftbildender Flächen; Beitrag zur Vermeidung durch Ortsrandeingrünung Wasser Stufe 1 Kein wassersensibles Gebiet, keine Oberflächengewässer im Umfeld Tiere und Pflanzen Stufe 3 Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit geringer Lebensraumqualität; nordöstlich Biotopflächen angrenzend Landschaft Stufe 2 angrenzend an LSG Mensch Stufe 1 Unmittelbar angrenzend keine schutzwürdigen Nutzungen, wie z. B. Wohnsiedlungen; Möglichkeiten der Erweiterung ortsansässiger Betriebe Kultur- und Sachgüter Stufe 3 Kulturgüter nicht betroffen, Verluste von landwirtschaftlicher Nutzfläche (Ackerflächen, Grünland) mit durchschnittlichen Erzeugungsbedingungen Standorte in den Ortsteilen Heinersreuth, Sassenreuth, Thurndorf, Neuzirkendorf und Wölkersdorf: Die Neuausweisungen von Wohn- und Mischgebieten in den dörflich geprägten Ortsteilen betreffen angrenzende landwirtschaftlich genutzte Äcker und Grünländer mit durchschnittlichen bis günstigen Erzeugungsbedingungen. Empfindliche Standorte mit wertvollen Lebensräumen werden nicht beansprucht. Das Schutzgut mit der höchsten Empfindlichkeit ist hier das Landschaftsbild. Die Erweiterungsflächen von Thurndorf, Heinersreuth, Neuzirkendorf und Wölkersdorf betreffen landschaftliche Vorbehaltsgebiete. Die Bebauung soll sich in diesen Gebieten nach den hier besonders bedeutsamen Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege richten. Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Eigenart des Landschaftsbildes sowie die Erholungseignung der Landschaft sollen erhalten oder verbessert werden. Zusammenfassend zeigen die Schutzgüter jedoch in allen Ortsteilen nur geringe Empfindlichkeiten gegenüber den Auswirkungen der geplanten Siedlungserweiterungen. 3.2 Wechsel- und Summenwirkungen Bei der Bewertung der Umweltauswirkungen des Vorhabens sind Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Schutzgütern zu nennen, die innerhalb der räumlichen Funktionsbeziehung planungsrelevant sein können. Die mit den Zielen der Siedlungsentwicklung einhergehenden Versiegelungen haben Auswirkungen auf den Boden- und Wasserhaushalt sowie auf Tiere und Pflanzen. Das hügelige Relief mit den teilweise ausgeprägten Kuppen und tiefen Schluchten hat neben Auswirkungen der Bodenzusammensetzungen vor allem Einfluss auf die lokalklimatischen Eigenschaften. Nachteilige sich gegenseitig beeinflussende bzw. verstärkende Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind jedoch nicht zu erwarten. 17 Markt Kirchenthumbach Flächennutzungs- und Landschaftsplan Umweltbericht –Entwurf – 2. Offenlage 3.3 Europarechtliche Anforderungen an den Arten- und Gebietsschutz 3.3.1 Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten Innerhalb des Gemeindegebiets befinden sich mehrere „Natura-2000“-Gebiete i. S. v. § 32 bis 36 BNatSchG i. V. m. Art. 3 (1) FFH-RL. Sie sind von den geplanten Neuausweisungen nicht betroffen. 3.3.2 Hinweise zu den Belangen des speziellen Artenschutzes Im Rahmen der Aufstellung der vorrangigen Entwicklungsziele für die Marktgemeinde Kirchenthumbach wurden die aus Sekundärdaten vorliegenden faunistische Kenntnisse berücksichtigt. Auf das Erfordernis zur Durchführung spezieller artenschutzrechtlicher Prüfungen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird hingewiesen. 4 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nichtdurchführung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan ist bis auf weiteres von einer gleich bleibenden Nutzung des Gebietes auszugehen. Die im vorliegenden Flächennutzungsplan zur Neuausweisung von Wohn- und Gewerbenutzungen vorgesehenen Flächen würden in ihrem derzeitigen Zustand und ihrer aktuellen überwiegenden landwirtschaftlichen Nutzung erhalten bleiben. Ein besonderes Biotopentwicklungspotential ist diesen Flächen jedoch nicht zu unterstellen. 5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich 5.1 Vermeidung und Verringerung Nach § 1 a Abs. 3 BauGB ist im Rahmen der Bauleitplanung zu beachten, dass erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts vermieden und ausgeglichen werden. Möglichkeiten der Vermeidung von Eingriffen wurden im Rahmen des Verfahrens geprüft und in die Planung integriert. Maßnahmen zur Verringerung der Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere & Pflanzen, Boden, Wasser und Landschaftsbild: Einhaltung eines Pufferbereichs zwischen wohnbaulicher Entwicklung und Grubbach sowie Entwicklung eines Grünzuges. Eingrünung der Entwicklungsflächen für Wohnen, Gewerbe und Mischnutzung zur freien Landschaft. 18 Markt Kirchenthumbach Flächennutzungs- und Landschaftsplan Umweltbericht –Entwurf – 2. Offenlage Maßnahmen zur Verringerung der Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch: Gewerbegebietserweiterungen in ausreichender Entfernung von im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes schutzwürdigen Nutzungen, wie z. B. Wohnsiedlungen. 5.2 Ermittlung des Kompensationsbedarfs und Beschreibung der Ausgleichsmaßnahmen Der Umfang der Neuausweisungen für Wohn-, Misch- und Gewerbegebiete im Flächennutzungsplan beläuft sich insgesamt auf ca. 24,4 ha. Bei der Standortwahl neuer Baugebiete wurden landschaftsplanerische Aspekte hinreichend berücksichtigt. Die Neuausweisungen konzentrieren sich überwiegend auf landwirtschaftlich genutzte Äcker und Grünländer. Empfindliche Standorte mit wertvollen Lebensräumen werden nicht beansprucht. Die optimierte Standortwahl ist einerseits ein wichtiger Baustein zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen, andererseits kann dadurch auch der Ausgleichsbedarf reduziert werden. Zum Ausgleich voraussichtlicher erheblicher Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ist nach § 1a BauGB die naturschutzfachliche Eingriffsregelung auch auf Ebene der Landschafts- und Flächenutzungsplanung anzuwenden. Die Eingriffsregelung orientiert sich am Leitfaden „Bauen im Einklang mit der Natur“. Da die vorbereitende Bauleitplanung die zukünftige Bodennutzung nur in den Grundzügen darstellt, kann die darauf aufbauende Ermittlung des Ausgleichsbedarfs daher nur überschlägig erfolgen. Die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs ist in nachfolgender Tabelle dargestellt. Überschlägige Ermittlung des Ausgleichsflächenbedarfs für den Naturhaushalt Bestand Artenarmes Grünland, Ackerflächen Eingriff Schutz nach §30 BNatSchG Fläche (ha) Faktor Gewerbeflächen - 11,3 0,3 – 0,6 Ausgleichsbedarf Gewerbe Artenarmes Grünland, Tritt- und Zierrasen, Ackerflächen Wohnbauflächen - Obstkultur, Hecken (teilweise naturnah) Wohnbauflächen - Ausgleichsbedarf (ha) min. max. 3,4 6,8 3,4 6,8 13,0 0,2 – 0,5 2,6 6,5 0,1 1,0 – 3,0 0,1 0,3 Ausgleichsbedarf Wohnbauflächen (einschl. Erschließung) 2,7 6,8 Gesamter Ausgleichsbedarf 6,1 13,6 Der erforderliche Ausgleichsbedarf kann im Rahmen der festgesetzten Suchräume umgesetzt werden. Im Vordergrund bei der Wahl der Suchräume stehen der Biotopverbund und die Einbindung möglicher Ausgleichsmaßnahmen in ein Gesamtkonzept zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft. Der Umfang der Suchräume beläuft sich insgesamt auf ca. 243 ha. Die Suchräume sind im Flächennutzungsplan dargestellt. 19 Markt Kirchenthumbach Flächennutzungs- und Landschaftsplan Umweltbericht –Entwurf – 2. Offenlage 6 Alternative Planungsmöglichkeiten Im Zuge der Gesamtanalyse wurden die Ortsteile nicht nur hinsichtlich ihrer vorhandenen Nutzungsstrukturen, sondern auch auf mögliche Flächenpotentiale untersucht. So wurden Leerstände, Baulücken mit und ohne Baurecht, sowie mögliche Nachverdichtungsstandorte im Bestand erfasst. Dieser Flächenabgleich, die jeweilige Einwohnerzahl der Ortsteile, die sonstigen vorgefundenen Siedlungs- und Nutzungsstrukturen, sowie das Vorhandensein von zentralen Einrichtungen wie Feuerwehr, Kirche, Versorgungseinrichtungen und Gastronomie wurden gegeneinander abgewogen und bildeten so die Grundlage für die Einstufung, Abgrenzung und Ergänzung der jeweiligen Nutzungsbestimmungen. Die Verfügbarkeit für größere zusammenhängende Planungen zur Nachverdichtung im Bestand ist jedoch aufgrund der vorliegenden Eigentumsverhältnisse (überwiegend Privateigentum) erschwert. Daher wird die Ausweisung von zusätzlichen zusammenhängenden Wohnbauflächen als einzige Planungsalternative gesehen, um auch künftig den Bauwerbern ein breitgefächertes Angebot an Bauplätzen zu bieten. Die Neuausweisungen schließen unmittelbar an bereits vorhandene gleichartige Siedlungsstrukturen an. So wird einer ungeordneten Ausuferung der Ortsränder sowie einer Zersiedlung der Landschaft vorgebeugt. Zudem können bereits vorhandene Erschließungen genutzt und ausgebaut werden. Die Prüfung alternativer Planungsmöglichkeiten führte zwangsläufig zu einer Fokussierung bei der Neuflächenausweisung für Wohnen und Gewerbe auf den Hauptort Kirchenthumbach. Der Ortsteil Kirchenthumbach nimmt bereits jetzt sowohl die Hauptwohn- als auch Versorgungsfunktion der Marktgemeinde wahr. In einigen anderen Ortsteilen werden daher lediglich kleinteilige Ergänzungen der Bauflächen für Wohn- und Mischnutzungen in unmittelbarer Nachbarschaft zu bereits bestehenden Nutzungen dargestellt. So können maßvolle und städtebaulich vertretbare Lückenschlüsse erreicht werden, die so den kleineren Ortsteilen sinnvolle Erweiterungsmöglichkeiten geben. Sichere Grenzen der Siedlungsentwicklung stellen im Osten und Süden von Kirchenthumbach die Bundesstraße B 470 und Staatstraße St 2120 dar. Eine Verdichtung von Wohnbauflächen im Umfeld der Bäche Grubbach und Thumbach wurden aus landschaftsästhetischer Sicht ebenfalls nicht weiter verfolgt. Die gewählten Standorte zur Siedlungserweiterung runden das Ortsbild harmonisch ab und liegen zudem in den von Vorbelastungen durch Emissionen von Bundes- und Staatstraße und aus den bestehenden gewerblichen Nutzungen wenig beeinflussten Ortsrandlagen. 7 Beschreibung der verwendeten Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken Die Auswertung der Datengrundlagen und die Vorgehensweise bei der Bewertung erfolgen nach einschlägiger Fachliteratur. Grundlage für die Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes waren die im Flächennutzungs- und Landschaftsplan angegebenen Unterlagen sowie Ortsbesichtigungen und Angaben von Fachbehörden. Die vorliegende Umweltprüfung erstreckt sich über die im § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB angegebenen Umweltschutzbelange. Die Beurteilung der Umweltauswirkungen erfolgt verbalargumentativ unter Berücksichtigung der vorliegenden Fachgutachten und Standortanalysen. 20 Markt Kirchenthumbach Flächennutzungs- und Landschaftsplan Umweltbericht –Entwurf – 2. Offenlage Bei der Bestandsaufnahme erfolgt auch eine Bewertung der Empfindlichkeit. Sie gibt an, gegen welche Auswirkungen von Vorhaben die Schutzgüter empfindlich reagieren. Zu beschreiben ist die Empfindlichkeit gegenüber den geplanten Darstellungen des Flächennutzungsplans und deren möglichen Auswirkungen. Um die einzelnen Standortalternativen für verschiedene Flächennutzungen erkennbar und rasch nachvollziehbar zu machen, empfiehlt sich hier eine fünfteilige ordinale Skalierung der zu erwartenden Umweltauswirkungen. Die Abstufungen werden wie folgt definiert: 21 Markt Kirchenthumbach Flächennutzungs- und Landschaftsplan Umweltbericht –Entwurf – 2. Offenlage Stufe der Beeinträchtigung Umweltauswirkungen Erläuterung und Beispiele Nicht betroffen Keine Auswirkungen Belange des Schutzgutes sind nicht berührt oder werden nicht beeinträchtigt. Beispiel: Kulturgüter sind nicht vorhanden oder Schutzgüter werden nicht beeinträchtigt. Stufe 1 Umweltauswirkungen sehr geringer Erheblichkeit Sehr geringe Auswirkungen sind vorhanden, und/oder das Schutzgut weist eine besonders geringe Empfindlichkeit auf oder vorhandene geringe Auswirkungen können durch Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung reduziert werden. Beispiel: Durch Pflanzmaßnahmen im Rahmen der Vermeidung und Verringerung können geringe kleinklimatische Wirkungen weiter vermindert werden. Stufe 2 Umweltauswirkungen geringer Erheblichkeit Geringe Auswirkungen sind vorhanden, und/oder das Schutzgut weist eine geringe Empfindlichkeit auf oder vorhandene mittelschwere Auswirkungen können durch Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung vermindert werden. Beispiel: Es erfolgen nur kleinflächige Eingriffe. Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Umweltauswirkungen mittlerer Erheblichkeit Mittelschwere Auswirkungen sind vorhanden, und/oder Umweltauswirkungen hoher Erheblichkeit werden durch Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung deutlich reduziert. Umweltauswirkungen hoher Erheblichkeit Hohe Auswirkungen sind vorhanden, oder Umweltauswirkungen sehr hoher Erheblichkeit werden durch Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung deutlich reduziert. Umweltauswirkungen sehr hoher Erheblichkeit Sehr hohe Auswirkungen sind vorhanden, oder die Auswirkungen können durch Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nicht oder nur unwesentlich reduziert werden. Beispiel: Flächen für die gewerbliche Entwicklung lassen Umweltauswirkungen sehr hoher Erheblichkeit für das Schutzgut Boden erwarten. Die Ermittlung des Ausgleichsflächenbedarfs erfolgte in Anlehnung an den anzuwendenden Leitfaden des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung (StMLU 2003). 8 Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen auf die Umwelt (Monitoring) Auf der Ebene der Flächennutzungsplanung sind keine Überwachungsmaßnahmen erforderlich, die über die allgemeine Umweltbeobachtung hinausgehen. Die geplanten Darstellungen von Wohn-, Misch- und Gewerbegebieten haben keine unmittel- 22 Markt Kirchenthumbach Flächennutzungs- und Landschaftsplan Umweltbericht –Entwurf – 2. Offenlage bare Umweltauswirkungen. Ein Monitoring hat erst im Zuge von Genehmigungsverfahren zu erfolgen. 9 Allgemein verständliche Zusammenfassung Der vorliegende Umweltbericht behandelt den Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Marktgemeinde Kirchenthumbach. Hierbei wurden die zu erwartenden Umweltauswirkungen auf die Belange nach § 1 Abs. 6, Satz 7 und § 1a BauGB geprüft und beschrieben. Im Hinblick auf die möglichen Auswirkungen der beabsichtigten Siedlungsentwicklung ergibt sich folgende zusammenfassende Bewertung: Der Umfang der Neuausweisungen beläuft sich insgesamt auf ca. 24,4 ha. Bei der Standortwahl wurden landschaftsplanerische Aspekte hinreichend berücksichtigt. Die Neuausweisungen konzentrieren sich überwiegend auf landwirtschaftlich genutzte Äcker und Grünländer. Empfindliche Standorte mit wertvollen Lebensräumen werden nicht beansprucht. Alle ausgewählten Standorte lassen überwiegend geringe erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt erwarten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Maßnahmen zur Vermeidung berücksichtigt werden. Durch die Siedlungserweiterung kommt es in Teilen zum Verlust von Böden mit durchschnittlich bis günstigen Erzeugungsbedingungen. Daneben herrschen entsprechend ihrer Lage unterschiedliche Grundwasserverhältnisse in den geplanten Erweiterungsflächen. Diese Unterschiede der Empfindlichkeiten der Schutzgüter für die geplanten Standorte sind im Rahmen weiterführender Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen und konkrete Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerungen der Eingriffe zu entwickeln. Hierbei sind insbesondere die Belange des Orts- und Landschaftsbildes zu beachten. Zum Ausgleich voraussichtlicher erheblicher Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft wird für den Flächennutzungsplan auf Grundlage der geplanten Neuausweisungen von Wohn-, Misch- und Gewerbegebieten eine naturschutzfachliche Eingriffsregelung durchgeführt. Die Eingriffsregelung orientiert sich am Leitfaden „Bauen im Einklang mit der Natur“. Da die vorbereitende Bauleitplanung die zukünftige Bodennutzung nur in den Grundzügen darstellt, kann die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs nur überschlägig unter Angabe einer Spanne des möglichen Ausgleichsbedarfs zwischen ca. 6,1 ha und 13,6 ha erfolgen. Der erforderliche Ausgleichsbedarf kann im Rahmen der im Flächennutzungsplan dargestellten Suchräume mit einem Umfang von ca. 243 ha umgesetzt werden. Im Vordergrund stehen der Biotopverbund und die Einbindung möglicher Ausgleichsmaßnahmen in ein Gesamtkonzept zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft. Zusammenfassend haben die geplanten Darstellungen von Wohn-, Misch- und Gewerbegebieten keine unmittelbaren Umweltauswirkungen zur Folge. Es ist festzustellen, dass bei der Umsetzung der Flächennutzungsplanung keine unzumutbaren oder verbleibenden erheblichen und nachhaltigen Umweltauswirkungen im Sinne der einzelnen Umweltfachgesetzgebungen zu erwarten sind, sofern auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung entsprechende Festsetzungen zur Vermeidung und Verringerung von Eingriffen und zum Ausgleich unvermeidbarer Eingriffe erfolgen. 23 Markt Kirchenthumbach Flächennutzungs- und Landschaftsplan Umweltbericht –Entwurf – 2. Offenlage Das Vorhaben stellt aus umweltfachlicher Sicht eine städtebauliche Maßnahme dar, die dem Prinzip der geordneten städtebaulichen Einwicklung bei gleichzeitiger Beachtung der Umwelt schützenden Belange Rechnung trägt. Aufgestellt: Marzling, 19.07.2016 Dietmar Narr Landschaftsarchitekt BDLA | Stadtplaner 24 Markt Kirchenthumbach Flächennutzungs- und Landschaftsplan Umweltbericht –Entwurf – 2. Offenlage 10 Verzeichnis der Datengrundlagen Siehe Verzeichnisse der Erläuterungsberichte zu Flächennutzungsplan und Landschaftsplan 25