FNP - Umweltbericht - Verwaltungsgemeinschaft Kirchenthumbach

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FNP - Umweltbericht - Verwaltungsgemeinschaft Kirchenthumbach
Flächennutzungsplan
mit integriertem Landschaftsplan
ENTWURF – 2. Offenlage
Markt Kirchenthumbach
Landkreis Neustadt an der Waldnaab
Umweltbericht nach § 2a BauGB
Flächennutzungsplan
mit integriertem Landschaftsplan
Markt Kirchenthumbach
Landkreis Neustadt an der Waldnaab
Umweltbericht nach § 2a BauGB
ENTWURF – 2. Offenlage
In der Fassung vom 19.07.2016
Auftraggeber:
Markt Kirchenthumbach
Bahnhofstr. 18
91281 Kirchenthumbach
Auftragnehmer:
Bearbeitung:
Dipl. Ing. (FH) D. Narr
Dipl. Ing. K. Brunne
Dipl. Ing. (FH) T. Ehnes
Dipl. Ing. (FH) A. Körner
2
Markt Kirchenthumbach
Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Umweltbericht –Entwurf – 2. Offenlage
Inhaltsverzeichnis
1
Einleitung................................................................................................ 5
1.1
Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans . 5
1.2
Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten
umweltrelevanten Ziele und ihrer Begründung ........................................ 5
2
Beschreibung des Bestands und Bewertung ..................................... 6
2.1
Schutzgut Boden...................................................................................... 6
2.2
Schutzgut Klima und Luft ......................................................................... 6
2.3
2.3.1
2.3.2
2.3.3
2.3.4
Schutzgut Wasser .................................................................................... 7
Fließgewässer.......................................................................................... 7
Stillgewässer ............................................................................................ 7
Quellen..................................................................................................... 8
Grundwasser............................................................................................ 8
2.4
2.4.1
2.4.2
2.4.3
2.4.4
2.4.5
2.4.6
Schutzgut Tiere und Pflanzen (Biologische Vielfalt) ................................ 9
Fließgewässer und Auenbereiche ........................................................... 9
Stillgewässer und Feuchtlebensräume .................................................. 10
Gehölz- und Waldlebensräume ............................................................. 10
Offenlandlebensräume........................................................................... 10
Trocken- und Magerstandorte................................................................ 11
Truppenübungsplatz Grafenwöhr .......................................................... 11
2.5
Schutzgut Landschaftsbild ..................................................................... 12
2.6
Schutzgut Mensch ................................................................................. 13
2.7
Schutzgut Kultur- und Sachgüter ........................................................... 13
3
Bewertung möglicher Umweltauswirkungen durch die Planung .... 14
3.1
Umweltauswirkungen der geplanten Siedlungsentwicklung .................. 14
3.2
Wechsel- und Summenwirkungen ......................................................... 17
3.3
3.3.1
3.3.2
Europarechtliche Anforderungen an den Arten- und Gebietsschutz...... 18
Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten ............................................... 18
Hinweise zu den Belangen des speziellen Artenschutzes ..................... 18
4
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung ................................. 18
5
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich ... 18
5.1
Vermeidung und Verringerung ............................................................... 18
5.2
Ermittlung des Kompensationsbedarfs und Beschreibung der
Ausgleichsmaßnahmen ......................................................................... 19
6
Alternative Planungsmöglichkeiten ................................................... 20
3
Markt Kirchenthumbach
Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Umweltbericht –Entwurf – 2. Offenlage
7
Beschreibung der verwendeten Methodik und Hinweise auf
Schwierigkeiten und Kenntnislücken ................................................ 20
8
Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen auf die Umwelt
(Monitoring) .......................................................................................... 22
9
Allgemein verständliche Zusammenfassung .................................... 23
10
Verzeichnis der Datengrundlagen ...................................................... 25
4
Markt Kirchenthumbach
Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Umweltbericht –Entwurf – 2. Offenlage
1
Einleitung
Der Marktgemeinderat Kirchenthumbach hat im Februar 2011 die Aufstellung eines
Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan beschlossen. Kirchenthumbach ist Bestandteil der 1978 gegründeten Verwaltungsgemeinschaft Kirchenthumbach, die sich aus dem Markt Kirchenthumbach sowie den Gemeinden Schlammersdorf und Vorbach zusammensetzt. Schlammersdorf und Vorbach sind nicht
Bestandteil der Aufstellung des Flächennutzungsplans.
Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6
Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Untersuchungsrahmen des Umweltberichtes sowie das Vorgehen bei der Eingriffsermittlung wurden mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.
1.1
Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans
Der Markt Kirchenthumbach liegt im Regierungsbezirk Oberpfalz und gehört zur
Planungsregion Oberpfalz-Nord (6). Verwaltungstechnisch ist er dem Landkreis
Neustadt a. d. Waldnaab zugeordnet. Kirchenthumbach grenzt mit seinem 67 km²
großen Gemeindegebiet (inkl. Fläche im Truppenübungsplatz) im Osten an die
Gemeinde Schlammersdorf und Eschenbach i. d. OPf., im Süden an den Truppenübungsplatz Grafenwöhr sowie im Norden und Westen an die Gemeinden Prebitz,
Schnabelwaid, Auerbach und Pegnitz. Kirchenthumbach liegt etwa 30 km westlich
des Oberzentrums Weiden.
Der Flächennutzungsplan fungiert als vorbereitender Bauleitplan der Darstellung der
übergeordneten, das gesamte Gemeindegebiet umfassenden Planungsziele für
einen Zeitraum von 15-20 Jahren. Die Aufstellung eines neuen Flächennutzungsplans dient zunächst der Anpassung der gemeindlichen Ziele an die faktischen und
rechtlichen Gegebenheiten. Als weiteres Ziel wird die Ausweisung von zusätzlichen
Wohnbauflächen verfolgt, da auch künftig den Bauwerbern ein breitgefächertes
Angebot an Bauplätzen geboten werden soll. Da der Focus der Entwicklung von
Wohn- und Gewerbeflächen auf den Hauptort Kirchenthumbach gelegt wird, enthält
der Flächennutzungsplan ein städtebauliches Leitbild für die Entwicklung des Ortsteiles. Ein wichtiges Ziel ist hierbei die Sicherung von Grünstrukturen.
1.2
Darstellung der in Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten
umweltrelevanten Ziele und ihrer Begründung
Die Zielvorgaben aus Fachgesetzen, Programmen und Plänen sind im Flächennutzungsplan und Landschaftsplan ausführlich beschrieben und wurden in der konzeptionellen Planung berücksichtigt. Auf eine erneute Darstellung wird an dieser Stelle
verzichtet.
5
Markt Kirchenthumbach
Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Umweltbericht –Entwurf – 2. Offenlage
2
Beschreibung des Bestands und Bewertung
2.1
Schutzgut Boden
Ausgehend von den Ausgangsgesteinen entstanden Böden, die in Abhängigkeit von
Gesteinsart, Gesteinszustand, Relief, hydrogeologischen Verhältnissen und Bodenbedeckung sehr formenreich sind. Im Siedlungsbereich sind sie in Folge von Versiegelung, Überbauung, Auffüllung und Abgrabung oder durch Eintrag von Nährund Schadstoffen anthropogen überformt. In der freien Landschaft wirken insbesondere Land- und Forstwirtschaft verändernd auf die natürliche Bodenentwicklung ein,
jedoch sind die Böden hier i. d. R. so wenig beeinträchtigt, dass sie ihre natürlichen
Funktionen weitgehend erfüllen können.
Laut Arten- und Biotopschutzprogramm des Landkreises Neustadt a. d. Waldnaab
finden sich im Bereich des Oberen Muschelkalks meist mittel- bis tiefgründige
Braunerden und podsolige Braunerden aus lehmigem Sand bis sandigem Lehm.
Vereinzelt kommen zudem unter intensiver Ackernutzung Kulto-Pararendzinen vor.
Nordöstlich von Kirchenthumbach wird das Ausgangsgestein von Keupersandsteinen bestimmt, aus denen sich bevorzugt mittel- bis tiefgründige Braunerden aus
schwach steinigem, schluffigem Lehm entwickelten.
Die vom Jura geprägten Landschaftsausschnitte im Westen des Gemeindegebiets
weisen eine unterschiedliche Bodenbildung auf. Im Bereich der Dolomit- und Kalkkuppen sowie im Bereich steiler Hänge treten hauptsächlich Rendzinen und flachgründige Braunerden auf. Eine Besonderheit stellen hierbei Kalkscherbenäcker wie
etwa nördlich von Sommerau dar. In den Unterhangpartien und Talräumen dominieren hingegen mittelgründige Braunerden aus schluffreichen Deckschichten.
Auf dem Gelände des Truppenübungsplatzes sowie im Bereich von Altzirkendorf
und Neuzirkendorf dominieren unterschiedliche Sande der Oberkreide. Hieraus
entwickelten sich bedingt nährstoffarme, häufig leicht podsolige Braunerden und
Podsole.
Das Schutzgut Boden besitzt eine hohe Empfindlichkeit gegenüber den geplanten
Wohn- und Gewerbeflächen. Durch Versiegelung von Flächen, kommt es zu einem
Verlust der Funktionsfähigkeit des Bodens. Die geplanten Ortsrandeingrünungen,
insbesondere der breite Grüngürtel im Bereich des Grubbbachs mit seinen biotopkartierten Uferbereichen, wirken sich bei standortgerechter naturnaher Pflanzung
von Bäumen und Sträuchern demgegenüber sogar positiv auf die Puffer-, Filter und
Regenerationsfunktion des Bodens aus.
2.2
Schutzgut Klima und Luft
Die lokalklimatischen Gegebenheiten im Gemeindegebiet können nicht allein durch
statistische Mittelwerte erfasst werden. Notwendig sind kleinräumige, differenzierte
Betrachtungen der natürlichen Gegebenheiten, da lokale, topologische Verhältnisse
wie die Lage in geschützten Talkesseln oder in exponierten Lagen, Vorhandensein
von Kaltluftbahnen sowie Expositionen etwa an Sonnen- und Schattenhängen für
die Ausprägung des örtlichen Kleinklimas eine entscheidende Rolle spielen.
Bedeutsame Kaltluftsammelgebiete und Kaltluftabflussgebiete sind im Gemeindegebiet vor allem die zahlreichen Talzüge wie der Talraum des Goldbrunnenbachs
oder das Creußental. Einige Talräume insbesondere im Osten des Gemeindege-
6
Markt Kirchenthumbach
Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Umweltbericht –Entwurf – 2. Offenlage
biets aber auch der Thumbach im Ortsbereich von Kirchenthumbach weisen eine
West-Ost-Ausrichtung auf und verlaufen damit in Hauptwindrichtung. Sie können
aufgrund ihrer Ausrichtung die Funktion von Frischluft-Transportbahnen übernehmen, was vor allem für die in den Talräumen liegenden Siedlungen von Bedeutung
ist.
Klimatische und lufthygienische Ausgleichsfunktion besitzen insbesondere größere
Wasserflächen wie beispielsweise die zahlreichen Teichanlagen und die großflächigen Waldflächen im Gemeindegebiet.
Von Bedeutung für das lokale (siedlungsnahe) Klima sind ferner Kaltluftentstehungsgebiete mit entsprechender funktionaler Anbindung an die Siedlungsräume.
Neben Wasser- und Feuchtflächen sind hier v. a. Grünflächen, Gras- und Krautfluren, aber auch landwirtschaftliche Nutzflächen in Siedlungsnähe oder innerhalb der
Siedlungen aufzuführen.
Aufgrund der ländlichen Prägung des Gemeindegebietes mit einem geringen Anteil
versiegelter Flächen sowie einer lockeren Bebauung, weist das Gemeindegebiet
insgesamt günstige lokalklimatische Eigenschaften auf. Auch im Hauptort Kirchenthumbach gibt es kein ausgeprägtes Stadt- bzw. Siedlungsklima.
2.3
Schutzgut Wasser
2.3.1
Fließgewässer
Im westlichen Gemeindegebiet verläuft in nördlicher Richtung die europäische
Wasserscheide. Während der Goldbrunnenbach nach Westen in das Einzugsgebiet
des Mains fließt, gehören die restlichen Bäche zum Flusssystem der Donau. Die
Fließgewässer im Gemeindegebiet sind allesamt als Gewässer 3. Ordnung anzusprechen.
Einige Bäche, wie etwa Knittelbach, Steinbach, Goldbrunnenbach und Reisbach
weisen einen naturnahen Lauf mit standorttypischer Ufervegetation im Auenbereich
auf. Andere Bäche hingegen wie etwa der Thumbach, Großer Penzenbach und
Grubbach sind zumindest abschnittsweise begradigt und ausgebaut. Der Grubbach
ist in seinem Oberlauf nördlich von Sassenreuth relativ strukturlos ohne Auen- oder
Gewässerdynamik, nördlich von Burggrub zeigt sich eine höhere Strukturvielfalt und
im Ortsbereich Kirchenthumbach ist er bis zur Mündung in den Thumbach durchgehend verbaut.
Angaben über die Gewässergüte liegen nicht vor.
Fließgewässer sind besonders empfindlich gegenüber Stoffeinträgen aus angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzungen. Im Nahbereich der Verkehrsinfrastruktur
sowie im Siedlungsbereich zeigen Fließgewässer besondere Empfindlichkeit gegenüber baulichen Maßnahmen am Gewässer und Schadstoffeinträgen.
2.3.2
Stillgewässer
Von Natur aus gibt es keine größeren natürlichen Stillgewässer im Gemeindegebiet.
Jedoch besteht eine Vielzahl von angelegten Teichen und Weihern. Bayernweit
stellen Mittelfranken und die Oberpfalz Schwerpunktgebiete der Fischzucht dar.
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Markt Kirchenthumbach
Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Umweltbericht –Entwurf – 2. Offenlage
Hauptnutzungsform ist die Karpfenzucht. Insgesamt gibt es im Gemeindegebiet weit
über 200 Teichanlagen in unterschiedlichen Ausprägungen von künstlichen Teichbecken bis hin zu naturnahen Gewässern mit ausgeprägter Verlandungsvegetation.
Insbesondere die extensiv genutzten bzw. aufgelassenen Anlagen stellen wichtige
Lebensräume wertgebender Tier- und Pflanzenarten dar und sind daher besonders
empfindlich gegenüber Stoffeinträgen.
2.3.3
Quellen
Viele Quellen im Gemeindegebiet wurden gefasst bzw. über Drainagen und Gräben
entwässert. Quellige Bereiche finden sich oft im Bereich von bewaldeten Hängen
wie beispielsweise nördlich von Haunzamühle oder bei Obertreinreuth. Auf den
vernässten Standorten stocken Sumpfwälder, die naturschutzfachlich wertvolle
Lebensräume darstellen. Eine beispielhafte Fließquelle findet sich nördlich von
Neuzirkendorf am Goldbrunnenbach.
Eine Besonderheit stellen die in der Umgebung von Kirchenthumbach vorkommenden Karstquellen dar. Hierbei handelt es sich um episodisch schüttende Quellen
deren Quellschüttung je nach Jahreszeit und Niederschlagsmengen vorangegangener Tage schwankt. Besonders gut ausgeprägt ist dieses Phänomen bei einer Hungerquelle (auch Tummler genannt) am Kerschgraben etwa 300 m südwestlich von
Kirchenthumbach. Nur bei starken Niederschlägen kommt es hier zu Quellaustritten.
Dann ist die Schüttung mit bis zu 1.500 Litern pro Minute jedoch mitunter beträchtlich. Nur wenige Hundert Meter entfernt findet sich am Schlatterbrunnen eine zweite
Karstquelle, die einen ausgeprägten Quelltopf aufweist.
2.3.4
Grundwasser
Das Gemeindegebiet gehört zur hydrogeologischen Großeinheit des Schichtstufenund Bruchschollenlandes. Es wechseln sich mehrere Grundwasserleiter und
Grundwasserstauer in vertikaler Abfolge ab (Grundwasser-Stockwerksbau).
Daten zu Grundwasserständen im Gemeindegebiet liegen nicht vor. Jedoch ist
insbesondere in den Karstgebieten um Kirchenthumbach mit oberflächenfernen
Grundwasservorkommen zu rechnen. Von höheren Grundwasserständen ist vor
allem in den Talräumen auszugehen. Weite Bereiche sind hier laut Wasserwirtschatsamt als wassersensible Bereiche ausgewiesen.
Nördlich von Oberlenkenreuth sowie nordwestlich von Burggrub und westlich von
Frohnlohe liegen Wasserschutzgebiete der Schutzzonen I bis III. Für das Wasserschutzgebiet um Burggrub liegen Pläne für eine Erweiterung vor.
Wassersensible Bereiche sowie Wasserschutzgebiete einschließlich ihrer Einzugsgebiete sind hoch empfindlich gegenüber Schad- und Nährstoffeinträgen. Ferner ist
in Folge mit Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung aufgrund von Änderungen der Flächennutzungen insbesondere bei Versiegelungen zu rechnen.
Vorbelastungen durch Altlastenverdachtsflächen sind zu erwarten.
8
Markt Kirchenthumbach
Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Umweltbericht –Entwurf – 2. Offenlage
2.4
Schutzgut Tiere und Pflanzen (Biologische Vielfalt)
Im Gemeindegebiet gibt es eine Vielzahl von Flächen die Lebensräume verschiedener Tiergruppen aufweisen. Herausragende Vegetationsbestände und Biotoptypen
stellen vor allem einige Fließgewässer mit ihren Ufer- und Auenbereichen dar.
Ferner finden sich bedeutende Biotopstrukturen in mehreren ehemaligen Abbaustellen. Ein Alleinstellungsmerkmal ist weiterhin der Truppenübungsplatz Grafenwöhr
mit seinen großflächigen, weitgehend unzerschnittenen Flächen. Die übrigen Offenlandbereiche unterliegen meist einer landwirtschaftlichen Nutzung.
Im Rahmen der Geländearbeiten konnten insgesamt 24 unterschiedliche Biotoptypen gem. amtlicher Biotopkartierung nachgewiesen werden. 14 davon unterliegen
einem Schutz nach § 30 BNatSchG. Der Umfang der nach § 30 BNatSchG geschützten Flächen beträgt ca. 110 ha (ohne Truppenübungsplatz) und entspricht
somit einem Anteil von 1,9 % der Gemeindefläche. Zusammen mit den übrigen
Biotoptypen (z.B. naturnahe Hecken, artenreiches Extensivgrünland), die nicht nach
§ 30 BNatSchG geschützt sind ergibt sich ein Anteil von 2,9 % besonders schutzwürdiger Flächen. Darüber hinaus liegen Nachweise zu 175 Tierarten aus 11 verschiedenen Artengruppen vor. 75 dieser Tierarten sind aufgrund ihrer Gefährdung
(Rote Liste) oder ihrem gesetzlichen Schutz als besonders wertgebend einzustufen.
Das Schutzgut ist besonders empfindlich gegenüber temporären und dauerhaften
Flächeninanspruchnahmen und weist hierbei in Abhängigkeit von den vorliegenden
Vegetationsstrukturen unterschiedliche Wiederherstellbarkeiten und Regenerationszeiten auf. Störungen durch menschliche und infrastrukturelle Einflüsse, z. B. optische und akustische Reize, Zerschneidungs- und Barrierewirkungen, können sich
negativ auf die vorkommenden lokalen Populationen und Einzelindividuen auswirken. Nachfolgend werden die wichtigsten Lebensraumtypen vorgestellt.
2.4.1
Fließgewässer und Auenbereiche
Das engmaschige Talnetz weist insbesondere im Osten des Gemeindegebiets
zahlreiche Bäche auf. Während oftmals die landwirtschaftliche Nutzung bis an den
Uferbereich heranreicht und die Gewässer begradigt bzw. teilweise verrohrt sind,
weisen einige Bäche einen naturnahen Lauf mit einem standorttypischen Auenbereich auf. Insgesamt stellen die Bäche in den Talräumen in vielen Fällen wichtige
durchgehende lineare Strukturen und damit wichtige Verbundachsen dar. Von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung sind insbesondere Steinbach, Creußen,
Knittelbach und Großer Penzenbach. Diese zeigen zumindest abschnittsweise ein
reiches Standortmosaik mit Wechsel zwischen steilen und flachen Uferpartien,
unterschiedlich schnell fließenden Abschnitten, Stillwasserzonen, Kolken, Furten
und anderen typischen Strukturen. Im Auenbereich und entlang der Uferbereiche
kommt oft ein Komplex unterschiedlicher Feuchtbiotoptypen vor. Meist galerieartige
Weichholzauewälder wechseln mit feuchten Hochstaudenfluren, seggen- und binsenreichen Nasswiesen und artenreichem Extensivgrünland feuchter Standorte.
Die Fließgewässer sind nicht nur für die Tiergruppe der Fische bedeutsame Lebensräume. Am Goldbrunnenbach wurde laut Artenschutzkartierung auch der vom Aussterben bedrohte Edelkrebs (Astacus astacus) nachgewiesen. Ferner ist ein Vorkommen des Bibers (Castor fiber) und zahlreicher für den Lebensraum charakteristischer Vogel- und Libellenarten belegt.
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Markt Kirchenthumbach
Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Umweltbericht –Entwurf – 2. Offenlage
2.4.2
Stillgewässer und Feuchtlebensräume
Der Schwerpunkt der Teichwirtschaft mit Fischnutzung liegt im Osten des Gemeindegebiets, im Umfeld von Fronlohe und Penzenreuth. Der Großteil wird mehr oder
weniger intensiv genutzt und weist daher nur wenig naturnahe Strukturen auf. Einzelne, meist aus der Nutzung genommene bzw. nur extensiv bewirtschaftete Teiche,
weisen naturnahe Strukturen mit Schwimmblatt- und Unterwasservegetation sowie
ausgeprägten Verlandungsbereichen mit einem Mosaik aus feuchten Hochstaudenfluren, Röhrichten, Großseggen, Nasswiesenbereichen und Gewässerbegleitgehölzen, Feuchtgebüschen und Sumpfwäldern auf. Insbesondere der Sinterweiher bei
Metzenmühle sowie der Kantlweiher bei Fronlohe sind als sehr naturnah einzustufen. Von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung sind weiterhin aufgelassene
Weiher wie beispielsweise ein verlandeter Waldweiher an der Gemeindegrenze
östlich von Wölkersdorf.
Die Teiche und Weiher sind ferner aus faunistischer Sicht von zentraler Bedeutung,
da sie, in der von Natur aus an Stillgewässern armen Landschaft, wertvolle Lebensräume für gefährdete und seltene Arten bieten. Insbesondere für Amphibien- und
Libellenvorkommen aber auch zahlreiche Vogelarten haben die Gewässer eine
hohe Bedeutung. Vorkommen des bayernweit als stark gefährdet eingestuften
Laubfroschs (Hyla arborea) sind für den Lohweiher bei Kirchenthumbach, die Teichgruppe bei Oberaichamühle und den Weiher südlich von Rothmühle bekannt. Hinsichtlich der avifaunistischen Ausstattung ist vor allem das Naturschutzgebiet
„Eschenbacher Weihergebiet“ von herausragender Bedeutung, deren Ausläufer
auch den Randbereich im Osten des Gemeindegebiets berühren. Bekannt ist das
Schutzgebiet, das zu den ältesten Naturschutzgebieten Bayerns zählt, für seine
Lachmöwen-Kolonie am Großen Rußweiher mit mehreren tausend Brutpaaren.
Aber auch zahlreiche weitere Wasservogelarten haben hier Brutvorkommen.
2.4.3
Gehölz- und Waldlebensräume
Die großflächigen Waldflächen außerhalb der Auen- und Feuchtbereiche sind in der
Regel durch nadelbaumdominierte Wirtschaftsforste bestimmt, dazwischen liegen
einzelne Mischwald- und Laubholzforste. Einen großen Anteil nimmt die Wald-Kiefer
(Pinus sylvestris) im Gemeindegebiet ein. Naturnahe Bestände treten allenfalls
kleinflächig auf. Die Kartierungen zeigen aber auch einen wachsenden Anteil an
Tanne und Laubholz im Bereich von Aufforstungsflächen. Ein etwas höherer Laubbaum-Anteil findet sich entlang der Waldränder. Insgesamt betrachtet kommen
jedoch nur an wenigen Stellen reichgegliederte Waldränder mit ausgeprägter Krautund Strauchschicht vor.
In den Waldflächen östlich von Dammelsdorf liegt laut Angaben des Bundesforstes
ein aktueller Brutnachweis für den Schwarzstorch (Ciconia nigra) vor. Nördlich von
Thurndorf am Rand der gemeindefreien Waldflächen des Heinersreuther Forsts
konnte nach Angaben der ASK der vom Aussterben bedrohte Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus) nachgewiesen werden.
2.4.4
Offenlandlebensräume
Sowohl aus floristischer als auch faunistischer Sicht stellen die großflächig genutzten landwirtschaftlichen Flächen meist Bereiche von untergeordneter Bedeutung
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Markt Kirchenthumbach
Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Umweltbericht –Entwurf – 2. Offenlage
dar. Weite Teile werden ackerbaulich genutzt bzw. dienen der Grünlandnutzung.
Vereinzelt, wie etwa nördlich von Heinersreuth oder bei Haselmühle treten extensiv
genutzte artenreiche Mähwiesen und Weiden auf. Wertgebend sind die Brutvorkommen der bayern- und deutschlandweit gefährdeten Feldlerche (Alauda arvensis). Trotz überwiegend intensiver landwirtschaftlicher Nutzung weisen einige Teile
eine vergleichsweise gute Strukturvielfalt auf. Aufgrund der bewegten Topografie
treten in der Feldflur immer wieder Ranken mit mageren Altgrasbeständen oder
Heckenstrukturen auf. Der hohe Waldanteil und die Vielzahl an Teichen und kleinen
Bächen tragen ebenfalls zur Strukturierung der Landschaft bei. Dies belegen auch
Brutnachweise des bayernweit stark gefährdeten Braunkehlchens (Saxicola rubetra)
sowie der auf der Vorwarnliste stehenden Wachtel (Coturnix coturnix).
2.4.5
Trocken- und Magerstandorte
Grünländer, Rasen und Grasfluren trockener und magerer Standorte kommen im
gesamten Gemeindegebiet nur noch kleinflächig vor. Häufig sind die verbliebenen
Bestände degradiert oder weisen Störungen auf. Echte Kalkmagerrasen begrenzen
sich auf den Truppenübungsplatz. Einige Flächen, wie etwa entlang der St 2120
nahe Burggrub weisen jedoch einige Magerrasenarten auf und sind aufgrund ihres
seltenen Artvorkommens und ihres Potenzials von Bedeutung.
Einen besonderen Lebensraum stellen die Abbaustellen dar, da sie als Sekundarlebensräume aktuell wichtige Trockenstandorte darstellen und sich hier oftmals ein
kleinräumiges Mosaik unterschiedlichster Lebensräume entwickelt hat. Mancherorts
sind die Abbaustellen wiederverfüllt, teilweise wurden sie aber auch der Sukzession
überlassen. An einzelnen Stellen entstanden auf den basenreichen Rohbodenstandorten wie beispielsweise in der ehemaligen Abbaustelle bei Tagmanns kleinflächige Magerasen-Initiale. Stellenweise kommen offene Felsbereiche mit Steilstufen
vor.
Durch die mageren Standortbedingungen und den hohen Strukturreichtum finden
zahlreiche Tierarten der Gruppe der Reptilien, Tagfalter und Heuschrecken gute
Lebensraumbedingungen. Aus naturschutzfachlicher Sicht stellen die ungenutzten
Abbaustellen wichtige Rückzugsräume für bedrohte Arten dar.
2.4.6
Truppenübungsplatz Grafenwöhr
Eine Sonderstellung nimmt der Truppenübungsplatz Grafenwöhr im Süden des
Gemeindegebiets ein. Mit rund 226 km² gehört er zu den größten Truppenübungsplätzen in Europa. Damit stellt er ein in dieser Größenordnung und in diesem Naturraum wohl einmaliges, zusammenhängendes Biotopverbundsystem dar. Das Gelände des Truppenübungsplatzes ist sowohl als FFH-Gebiet als auch als Vogelschutzgebiet Teil des europaweiten Schutzgebietssystems „Natura 2000“.
Bedeutend sind die komplexen Feuchtlebensräume der Landschaft, in denen einige
sehr seltene und landesweit stark gefährdete Arten vorkommen. Außerdem bedingen xerotherme Lebensräume wie Kalkmagerrasen und Felsheiden als auch Sandmagerrasen den hohen Wert für den Naturschutz. Durch den Einsatz von Sprengkörpern und Kettenfahrzeugen auf großen Flächen sowie durch Wald- und Grasbrände entstehen ausgedehnte Rohbodenstandorte, welche verschiedene Sukzessionsstadien ermöglichen. Neben den intensiv militärisch genutzten Flächen, gibt es
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Markt Kirchenthumbach
Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Umweltbericht –Entwurf – 2. Offenlage
ausreichend störungsarme Gebiete, worauf die regelmäßigen Bruterfolge des
Schwarzstorches (Ciconia nigra) und des Seeadlers (Haliaeetus albicilla) hinweisen.
Der Truppenübungsplatz grenzt direkt an das Gemeindegebiet Kirchenthumbach.
5 % der Fläche liegen sogar innerhalb der Gemeindegrenze, wodurch der Marktgemeinde auch eine besondere Verantwortung für die dort vorkommenden Tierarten,
insbesondere diejenigen mit großem Raumanspruch, zukommt.
2.5
Schutzgut Landschaftsbild
Das Landschaftsbild im Gemeindegebiet lässt sich anhand der geologischen Ausgangssituation, ihrer Reliefausprägung und ihrer strukturellen Ausstattung in unterschiedliche Landschaftsbildräume unterteilen.
Westliches Gemeindegebiet
Der Westen des Gemeindegebiets ist vom Jura geprägt. Die Grenze verläuft entlang
einer Verwerfungszone entlang des Grubbachs. Von den zahlreichen Erhebungen
ergeben sich oftmals weitläufige Blickbeziehungen in die umliegende Landschaft.
Immer wieder wird der Blick freigegeben auf den rund 15 km entfernten „Rauhen
Kulm“, einen Vulkan nordöstlich von Kirchenthumbach. Der ländliche Raum wird
durch besiedelte Rodungsinseln und die landwirtschaftliche Flur bestimmt.
Östliches Gemeindegebiet
Das östliche Gemeindebiet ist vom Trias gebildet und durch ein flachwelliges Relief
charakterisiert. Es treten die zwei Gesteinseinheiten Muschelkalk und Keuper auf.
Insbesondere im Bereich der Muschelkalkschichten kommen zahlreiche Fischweiher
vor. Daneben dominieren großflächige Wälder das Landschaftsbild.
Truppenübungsplatz Grafenwöhr
Das flachwellige bis hügelige Gebiet des Truppenübungsplatzes wird im Bereich
von Störungszonen und Schichtstufen durch ausgeprägte Steilhänge und Höhenrücken unterbrochen. Weite Bereiche des Geländes werden nur sehr extensiv genutzt
und weisen einen naturnahen Charakter auf. Es wechseln sich strukturreiche Offenland- und Waldlandschaften mit verzahnten Übergängen ab. Eingestreut liegen
stärker militärisch genutzte Flächen wie beispielsweise Schießbahnen, Munitionslager oder sonstige militärische Bauten, die über ein verzweigtes Wegenetz aus meist
wassergebundenen Forststraßen erschlossen sind.
Vereinzelt befinden sich auf dem Truppenübungsplatzgelände verlassene und
inzwischen meist zerfallene Ortschaften. Die Ruinen und Mauerreste zeugen von
der Zeit vor dem militärischen Übungsbetrieb.
Das Schutzgut Landschaftsbild zeigt insgesamt eine hohe Empfindlichkeit gegenüber zahlreicher infrastruktureller und städtebaulicher Maßnahmen, wie z. B. der
Neuanlage und dem Ausbau von Verkehrswegen, der Erweiterung bestehender
Stromleitungsnetze, der Errichtung von Rundfunkmasten oder von Anlagen zur
Gewinnung erneuerbarer Energien sowie der großflächige Gewinnung von Boden-
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Markt Kirchenthumbach
Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Umweltbericht –Entwurf – 2. Offenlage
schätzen. Im Rahmen der Flächennutzungs- und Landschaftsplanung ist daher
einer landschaftsbildgerechten Entwicklung besonderer Gewicht beizumessen.
2.6
Schutzgut Mensch
Die Bevölkerungsdichte der Marktgemeinde ist bei einer Einwohnerzahl von
3.264 EW (Stand 2014) und damit 45 EW/km2 sehr gering. Von den 46 Ortsteilen,
Weilern und Einöden zählen nur der Hauptort Kirchenthumbach und die Ortsteile
Thurndorf, Sassenreuth, Neuzirkendorf und Heinersreuth mehr als 100 Einwohner.
Besondere Empfindlichkeit des Schutzgutes besteht gegenüber den Auswirkungen
durch Schallemissionen durch gewerbliche und infrastrukturelle Anlagen.
2.7
Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Im Gemeindegebiet liegen zahlreiche Kulturgüter in Form von Bau- und Bodendenkmälern vor. Sie sind im Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan mit
zugehöriger Denkmalnummer tabellarisch aufgeführt und werden durch Planzeichen
im Flächennutzungsplan dargestellt.
Baudenkmäler stellen aufgrund der Originalität ihrer Substanz und unverkennbaren
Merkmale alter historischer Handwerkskunst aussagekräftige Geschichtszeugnisse
dar, welche ein öffentliches Interesse an Erhaltung begründen. Bodendenkmäler
unterliegen dem Denkmalschutz gemäß Art. 7 und 8 DSchG. Besondere Empfindlichkeit besteht daher bei Bodeneingriffen in Bereichen, wo Bodendenkmäler zu
vermuten sind.
Weitere schützenswerte Sachgüter sind die Land- und Forstwirtschaft. Sie nehmen
im Gemeindegebiet einen großen Flächenanteil ein. Die Land- und Forstwirtschaft
reagiert empfindlich auf die Siedlungsentwicklung mit Ausweisung von Wohn- und
Gewerbenutzungen, da diese nur unter Inkaufnahme von Flächenverlusten der
Sachgüter möglich ist.
13
Markt Kirchenthumbach
Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Umweltbericht –Entwurf – 2. Offenlage
3
Bewertung möglicher Umweltauswirkungen durch die Planung
3.1
Umweltauswirkungen der geplanten Siedlungsentwicklung
Der Schwerpunkt der Siedlungsentwicklung mit geplanten Neuausweisungen für
Bauflächen liegt im Hauptort Kirchenthumbach. Kleinflächig sind weiterhin Erweiterungen in den Ortsteilen Thurndorf, Sassenreuth und Wölkersdorf vorgesehen. Der
Umfang der Neuausweisungen beläuft sich insgesamt auf ca. 24,4 ha.
Bei der Standortwahl neuer Baugebiete wurden landschaftsplanerische Aspekte
hinreichend berücksichtigt. Die Neuausweisungen konzentrieren sich überwiegend
auf landwirtschaftlich genutzte Äcker und Grünländer. Empfindliche Standorte mit
wertvollen Lebensräumen werden nicht beansprucht.
Die Bewertung der zur Ausweisung von Wohn-, Misch- und Gewerbegebieten vorgesehenen Flächen erfolgt in tabellarischer Form. Die Planung wird hierbei entsprechend einer fünfteiligen Skalierung von Stufe 1 „Auswirkungen sehr geringer Erheblichkeit“ bis Stufe 5 „Auswirkungen sehr hoher Erheblichkeit“ bewertet.
14
Markt Kirchenthumbach
Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Umweltbericht –Entwurf – 2. Offenlage
Standorte im Ortsteil Kirchenthumbach:
Siedlungserweiterung „Sandbrunnen“
Erweiterung Gewerbegebiet
„Weiherwiesen“
Übersicht NRT 2016
15
Markt Kirchenthumbach
Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Umweltbericht –Entwurf – 2. Offenlage
Siedlungserweiterung „Sandbrunnen“
Schutzgüter
Stufe der Beeinträchtigung
Erläuterung der wichtigsten Indikatoren und ggf. Beschreibung der berücksichtigten Vermeidungsmaßnahmen
Boden
Stufe 3
mittelschwere Beeinträchtigung durch Versiegelung
Klima/Luft
Stufe 1
Kaltluftbildende Fläche, jedoch im Umfeld großflächige Ackerlagen verbleibend; Beitrag zur Vermeidung durch Ortsrandeingrünung
Wasser
Stufe 1
Kein wassersensibles Gebiet, keine Oberflächengewässer im
Umfeld
Tiere und
Pflanzen
Stufe 1
Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit geringer Lebensraumqualität
Landschaft
Stufe 1
Gute topographische Lage; Beitrag zur Vermeidung durch
dargestellte Ortsrandeingrünung
Mensch
Stufe 1
Anschluss an bestehendes Wohngebiet
Kultur- und
Sachgüter
Stufe 3
Kulturgüter nicht betroffen, Verluste von Ackerflächen mit günstigen Erzeugungsbedingungen
16
Markt Kirchenthumbach
Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Umweltbericht –Entwurf – 2. Offenlage
Erweiterung Gewerbegebiet „Weiherwiesen“
Schutzgüter
Stufe der Beeinträchtigung
Erläuterung der wichtigsten Indikatoren und ggf. Beschreibung der berücksichtigten Vermeidungsmaßnahmen
Boden
Stufe 4
höherer Versiegelungsgrad aufgrund gewerblicher Nutzung;
generell große Flächeninanspruchnahme
Klima/Luft
Stufe 3
Verluste kaltluftbildender Flächen; Beitrag zur Vermeidung durch
Ortsrandeingrünung
Wasser
Stufe 1
Kein wassersensibles Gebiet, keine Oberflächengewässer im
Umfeld
Tiere und
Pflanzen
Stufe 3
Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit geringer Lebensraumqualität; nordöstlich Biotopflächen angrenzend
Landschaft
Stufe 2
angrenzend an LSG
Mensch
Stufe 1
Unmittelbar angrenzend keine schutzwürdigen Nutzungen, wie
z. B. Wohnsiedlungen; Möglichkeiten der Erweiterung ortsansässiger Betriebe
Kultur- und
Sachgüter
Stufe 3
Kulturgüter nicht betroffen, Verluste von landwirtschaftlicher
Nutzfläche (Ackerflächen, Grünland) mit durchschnittlichen
Erzeugungsbedingungen
Standorte in den Ortsteilen Heinersreuth, Sassenreuth, Thurndorf, Neuzirkendorf und Wölkersdorf:
Die Neuausweisungen von Wohn- und Mischgebieten in den dörflich geprägten
Ortsteilen betreffen angrenzende landwirtschaftlich genutzte Äcker und Grünländer
mit durchschnittlichen bis günstigen Erzeugungsbedingungen. Empfindliche Standorte mit wertvollen Lebensräumen werden nicht beansprucht. Das Schutzgut mit der
höchsten Empfindlichkeit ist hier das Landschaftsbild. Die Erweiterungsflächen von
Thurndorf, Heinersreuth, Neuzirkendorf und Wölkersdorf betreffen landschaftliche
Vorbehaltsgebiete. Die Bebauung soll sich in diesen Gebieten nach den hier besonders bedeutsamen Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege richten.
Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, die Eigenart des Landschaftsbildes
sowie die Erholungseignung der Landschaft sollen erhalten oder verbessert werden.
Zusammenfassend zeigen die Schutzgüter jedoch in allen Ortsteilen nur geringe
Empfindlichkeiten gegenüber den Auswirkungen der geplanten Siedlungserweiterungen.
3.2
Wechsel- und Summenwirkungen
Bei der Bewertung der Umweltauswirkungen des Vorhabens sind Abhängigkeiten
zwischen den einzelnen Schutzgütern zu nennen, die innerhalb der räumlichen
Funktionsbeziehung planungsrelevant sein können.
Die mit den Zielen der Siedlungsentwicklung einhergehenden Versiegelungen haben Auswirkungen auf den Boden- und Wasserhaushalt sowie auf Tiere und Pflanzen. Das hügelige Relief mit den teilweise ausgeprägten Kuppen und tiefen
Schluchten hat neben Auswirkungen der Bodenzusammensetzungen vor allem
Einfluss auf die lokalklimatischen Eigenschaften. Nachteilige sich gegenseitig beeinflussende bzw. verstärkende Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind
jedoch nicht zu erwarten.
17
Markt Kirchenthumbach
Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Umweltbericht –Entwurf – 2. Offenlage
3.3
Europarechtliche Anforderungen an den Arten- und Gebietsschutz
3.3.1
Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten
Innerhalb des Gemeindegebiets befinden sich mehrere „Natura-2000“-Gebiete
i. S. v. § 32 bis 36 BNatSchG i. V. m. Art. 3 (1) FFH-RL. Sie sind von den geplanten
Neuausweisungen nicht betroffen.
3.3.2
Hinweise zu den Belangen des speziellen Artenschutzes
Im Rahmen der Aufstellung der vorrangigen Entwicklungsziele für die Marktgemeinde Kirchenthumbach wurden die aus Sekundärdaten vorliegenden faunistische
Kenntnisse berücksichtigt. Auf das Erfordernis zur Durchführung spezieller artenschutzrechtlicher Prüfungen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird
hingewiesen.
4
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan
ist bis auf weiteres von einer gleich bleibenden Nutzung des Gebietes auszugehen.
Die im vorliegenden Flächennutzungsplan zur Neuausweisung von Wohn- und
Gewerbenutzungen vorgesehenen Flächen würden in ihrem derzeitigen Zustand
und ihrer aktuellen überwiegenden landwirtschaftlichen Nutzung erhalten bleiben.
Ein besonderes Biotopentwicklungspotential ist diesen Flächen jedoch nicht zu
unterstellen.
5
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
5.1
Vermeidung und Verringerung
Nach § 1 a Abs. 3 BauGB ist im Rahmen der Bauleitplanung zu beachten, dass
erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und
Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts vermieden und ausgeglichen werden.
Möglichkeiten der Vermeidung von Eingriffen wurden im Rahmen des Verfahrens
geprüft und in die Planung integriert.
Maßnahmen zur Verringerung der Auswirkungen auf die Schutzgüter Tiere &
Pflanzen, Boden, Wasser und Landschaftsbild:

Einhaltung eines Pufferbereichs zwischen wohnbaulicher Entwicklung und
Grubbach sowie Entwicklung eines Grünzuges.

Eingrünung der Entwicklungsflächen für Wohnen, Gewerbe und Mischnutzung
zur freien Landschaft.
18
Markt Kirchenthumbach
Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Umweltbericht –Entwurf – 2. Offenlage
Maßnahmen zur Verringerung der Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch:

Gewerbegebietserweiterungen in ausreichender Entfernung von im Sinne des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes schutzwürdigen Nutzungen, wie z. B. Wohnsiedlungen.
5.2
Ermittlung des Kompensationsbedarfs und Beschreibung der Ausgleichsmaßnahmen
Der Umfang der Neuausweisungen für Wohn-, Misch- und Gewerbegebiete im
Flächennutzungsplan beläuft sich insgesamt auf ca. 24,4 ha. Bei der Standortwahl
neuer Baugebiete wurden landschaftsplanerische Aspekte hinreichend berücksichtigt. Die Neuausweisungen konzentrieren sich überwiegend auf landwirtschaftlich
genutzte Äcker und Grünländer. Empfindliche Standorte mit wertvollen Lebensräumen werden nicht beansprucht. Die optimierte Standortwahl ist einerseits ein wichtiger Baustein zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen, andererseits kann
dadurch auch der Ausgleichsbedarf reduziert werden.
Zum Ausgleich voraussichtlicher erheblicher Beeinträchtigungen von Natur und
Landschaft ist nach § 1a BauGB die naturschutzfachliche Eingriffsregelung auch auf
Ebene der Landschafts- und Flächenutzungsplanung anzuwenden. Die Eingriffsregelung orientiert sich am Leitfaden „Bauen im Einklang mit der Natur“. Da die vorbereitende Bauleitplanung die zukünftige Bodennutzung nur in den Grundzügen darstellt, kann die darauf aufbauende Ermittlung des Ausgleichsbedarfs daher nur
überschlägig erfolgen. Die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs ist in nachfolgender
Tabelle dargestellt.
Überschlägige Ermittlung des Ausgleichsflächenbedarfs für den Naturhaushalt
Bestand
Artenarmes Grünland, Ackerflächen
Eingriff
Schutz nach
§30
BNatSchG
Fläche
(ha)
Faktor
Gewerbeflächen
-
11,3
0,3 – 0,6
Ausgleichsbedarf Gewerbe
Artenarmes Grünland, Tritt- und
Zierrasen, Ackerflächen
Wohnbauflächen
-
Obstkultur, Hecken
(teilweise naturnah)
Wohnbauflächen
-
Ausgleichsbedarf (ha)
min.
max.
3,4
6,8
3,4
6,8
13,0
0,2 – 0,5
2,6
6,5
0,1
1,0 – 3,0
0,1
0,3
Ausgleichsbedarf Wohnbauflächen (einschl. Erschließung)
2,7
6,8
Gesamter Ausgleichsbedarf
6,1
13,6
Der erforderliche Ausgleichsbedarf kann im Rahmen der festgesetzten Suchräume
umgesetzt werden. Im Vordergrund bei der Wahl der Suchräume stehen der Biotopverbund und die Einbindung möglicher Ausgleichsmaßnahmen in ein Gesamtkonzept zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft. Der Umfang der
Suchräume beläuft sich insgesamt auf ca. 243 ha. Die Suchräume sind im Flächennutzungsplan dargestellt.
19
Markt Kirchenthumbach
Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Umweltbericht –Entwurf – 2. Offenlage
6
Alternative Planungsmöglichkeiten
Im Zuge der Gesamtanalyse wurden die Ortsteile nicht nur hinsichtlich ihrer vorhandenen Nutzungsstrukturen, sondern auch auf mögliche Flächenpotentiale untersucht. So wurden Leerstände, Baulücken mit und ohne Baurecht, sowie mögliche
Nachverdichtungsstandorte im Bestand erfasst. Dieser Flächenabgleich, die jeweilige Einwohnerzahl der Ortsteile, die sonstigen vorgefundenen Siedlungs- und Nutzungsstrukturen, sowie das Vorhandensein von zentralen Einrichtungen wie Feuerwehr, Kirche, Versorgungseinrichtungen und Gastronomie wurden gegeneinander
abgewogen und bildeten so die Grundlage für die Einstufung, Abgrenzung und
Ergänzung der jeweiligen Nutzungsbestimmungen.
Die Verfügbarkeit für größere zusammenhängende Planungen zur Nachverdichtung
im Bestand ist jedoch aufgrund der vorliegenden Eigentumsverhältnisse (überwiegend Privateigentum) erschwert. Daher wird die Ausweisung von zusätzlichen zusammenhängenden Wohnbauflächen als einzige Planungsalternative gesehen, um
auch künftig den Bauwerbern ein breitgefächertes Angebot an Bauplätzen zu bieten.
Die Neuausweisungen schließen unmittelbar an bereits vorhandene gleichartige
Siedlungsstrukturen an. So wird einer ungeordneten Ausuferung der Ortsränder
sowie einer Zersiedlung der Landschaft vorgebeugt. Zudem können bereits vorhandene Erschließungen genutzt und ausgebaut werden.
Die Prüfung alternativer Planungsmöglichkeiten führte zwangsläufig zu einer Fokussierung bei der Neuflächenausweisung für Wohnen und Gewerbe auf den Hauptort
Kirchenthumbach. Der Ortsteil Kirchenthumbach nimmt bereits jetzt sowohl die
Hauptwohn- als auch Versorgungsfunktion der Marktgemeinde wahr. In einigen
anderen Ortsteilen werden daher lediglich kleinteilige Ergänzungen der Bauflächen
für Wohn- und Mischnutzungen in unmittelbarer Nachbarschaft zu bereits bestehenden Nutzungen dargestellt. So können maßvolle und städtebaulich vertretbare
Lückenschlüsse erreicht werden, die so den kleineren Ortsteilen sinnvolle Erweiterungsmöglichkeiten geben.
Sichere Grenzen der Siedlungsentwicklung stellen im Osten und Süden von Kirchenthumbach die Bundesstraße B 470 und Staatstraße St 2120 dar. Eine Verdichtung von Wohnbauflächen im Umfeld der Bäche Grubbach und Thumbach wurden
aus landschaftsästhetischer Sicht ebenfalls nicht weiter verfolgt. Die gewählten
Standorte zur Siedlungserweiterung runden das Ortsbild harmonisch ab und liegen
zudem in den von Vorbelastungen durch Emissionen von Bundes- und Staatstraße
und aus den bestehenden gewerblichen Nutzungen wenig beeinflussten Ortsrandlagen.
7
Beschreibung der verwendeten Methodik und Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken
Die Auswertung der Datengrundlagen und die Vorgehensweise bei der Bewertung
erfolgen nach einschlägiger Fachliteratur. Grundlage für die Bestandsaufnahme und
Bewertung des Umweltzustandes waren die im Flächennutzungs- und Landschaftsplan angegebenen Unterlagen sowie Ortsbesichtigungen und Angaben von Fachbehörden.
Die vorliegende Umweltprüfung erstreckt sich über die im § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB
angegebenen Umweltschutzbelange. Die Beurteilung der Umweltauswirkungen
erfolgt verbalargumentativ unter Berücksichtigung der vorliegenden Fachgutachten
und Standortanalysen.
20
Markt Kirchenthumbach
Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Umweltbericht –Entwurf – 2. Offenlage
Bei der Bestandsaufnahme erfolgt auch eine Bewertung der Empfindlichkeit. Sie
gibt an, gegen welche Auswirkungen von Vorhaben die Schutzgüter empfindlich
reagieren. Zu beschreiben ist die Empfindlichkeit gegenüber den geplanten Darstellungen des Flächennutzungsplans und deren möglichen Auswirkungen. Um die
einzelnen Standortalternativen für verschiedene Flächennutzungen erkennbar und
rasch nachvollziehbar zu machen, empfiehlt sich hier eine fünfteilige ordinale Skalierung der zu erwartenden Umweltauswirkungen. Die Abstufungen werden wie folgt
definiert:
21
Markt Kirchenthumbach
Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Umweltbericht –Entwurf – 2. Offenlage
Stufe der
Beeinträchtigung
Umweltauswirkungen
Erläuterung und Beispiele
Nicht
betroffen
Keine Auswirkungen

Belange des Schutzgutes sind nicht berührt oder werden
nicht beeinträchtigt.
Beispiel: Kulturgüter sind nicht vorhanden oder Schutzgüter
werden nicht beeinträchtigt.
Stufe 1
Umweltauswirkungen sehr
geringer Erheblichkeit

Sehr geringe Auswirkungen sind vorhanden, und/oder

das Schutzgut weist eine besonders geringe Empfindlichkeit
auf oder

vorhandene geringe Auswirkungen können durch Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung reduziert werden.
Beispiel: Durch Pflanzmaßnahmen im Rahmen der Vermeidung
und Verringerung können geringe kleinklimatische Wirkungen
weiter vermindert werden.
Stufe 2
Umweltauswirkungen geringer
Erheblichkeit

Geringe Auswirkungen sind vorhanden, und/oder

das Schutzgut weist eine geringe Empfindlichkeit auf oder

vorhandene mittelschwere Auswirkungen können durch
Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung vermindert
werden.
Beispiel: Es erfolgen nur kleinflächige Eingriffe.
Stufe 3
Stufe 4
Stufe 5
Umweltauswirkungen mittlerer
Erheblichkeit

Mittelschwere Auswirkungen sind vorhanden, und/oder

Umweltauswirkungen hoher Erheblichkeit werden durch
Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung deutlich reduziert.
Umweltauswirkungen hoher
Erheblichkeit

Hohe Auswirkungen sind vorhanden, oder

Umweltauswirkungen sehr hoher Erheblichkeit werden durch
Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung deutlich reduziert.
Umweltauswirkungen sehr
hoher Erheblichkeit

Sehr hohe Auswirkungen sind vorhanden, oder

die Auswirkungen können durch Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung nicht oder nur unwesentlich reduziert
werden.
Beispiel: Flächen für die gewerbliche Entwicklung lassen Umweltauswirkungen sehr hoher Erheblichkeit für das Schutzgut
Boden erwarten.
Die Ermittlung des Ausgleichsflächenbedarfs erfolgte in Anlehnung an den anzuwendenden Leitfaden des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung
und Umweltfragen zur Eingriffsregelung in der Bauleitplanung (StMLU 2003).
8
Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen auf die Umwelt
(Monitoring)
Auf der Ebene der Flächennutzungsplanung sind keine Überwachungsmaßnahmen
erforderlich, die über die allgemeine Umweltbeobachtung hinausgehen. Die geplanten Darstellungen von Wohn-, Misch- und Gewerbegebieten haben keine unmittel-
22
Markt Kirchenthumbach
Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Umweltbericht –Entwurf – 2. Offenlage
bare Umweltauswirkungen. Ein Monitoring hat erst im Zuge von Genehmigungsverfahren zu erfolgen.
9
Allgemein verständliche Zusammenfassung
Der vorliegende Umweltbericht behandelt den Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Marktgemeinde Kirchenthumbach. Hierbei wurden die zu erwartenden
Umweltauswirkungen auf die Belange nach § 1 Abs. 6, Satz 7 und § 1a BauGB
geprüft und beschrieben.
Im Hinblick auf die möglichen Auswirkungen der beabsichtigten Siedlungsentwicklung ergibt sich folgende zusammenfassende Bewertung:
Der Umfang der Neuausweisungen beläuft sich insgesamt auf ca. 24,4 ha. Bei der
Standortwahl wurden landschaftsplanerische Aspekte hinreichend berücksichtigt.
Die Neuausweisungen konzentrieren sich überwiegend auf landwirtschaftlich genutzte Äcker und Grünländer. Empfindliche Standorte mit wertvollen Lebensräumen
werden nicht beansprucht. Alle ausgewählten Standorte lassen überwiegend geringe erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt erwarten. Dies gilt insbesondere dann,
wenn die Maßnahmen zur Vermeidung berücksichtigt werden. Durch die Siedlungserweiterung kommt es in Teilen zum Verlust von Böden mit durchschnittlich bis
günstigen Erzeugungsbedingungen. Daneben herrschen entsprechend ihrer Lage
unterschiedliche Grundwasserverhältnisse in den geplanten Erweiterungsflächen.
Diese Unterschiede der Empfindlichkeiten der Schutzgüter für die geplanten Standorte sind im Rahmen weiterführender Bebauungsplanverfahren zu berücksichtigen
und konkrete Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerungen der Eingriffe zu
entwickeln. Hierbei sind insbesondere die Belange des Orts- und Landschaftsbildes
zu beachten.
Zum Ausgleich voraussichtlicher erheblicher Beeinträchtigungen von Natur und
Landschaft wird für den Flächennutzungsplan auf Grundlage der geplanten Neuausweisungen von Wohn-, Misch- und Gewerbegebieten eine naturschutzfachliche
Eingriffsregelung durchgeführt. Die Eingriffsregelung orientiert sich am Leitfaden
„Bauen im Einklang mit der Natur“. Da die vorbereitende Bauleitplanung die zukünftige Bodennutzung nur in den Grundzügen darstellt, kann die Ermittlung des Ausgleichsbedarfs nur überschlägig unter Angabe einer Spanne des möglichen Ausgleichsbedarfs zwischen ca. 6,1 ha und 13,6 ha erfolgen.
Der erforderliche Ausgleichsbedarf kann im Rahmen der im Flächennutzungsplan
dargestellten Suchräume mit einem Umfang von ca. 243 ha umgesetzt werden. Im
Vordergrund stehen der Biotopverbund und die Einbindung möglicher Ausgleichsmaßnahmen in ein Gesamtkonzept zum Schutz und zur Pflege von Natur und Landschaft.
Zusammenfassend haben die geplanten Darstellungen von Wohn-, Misch- und
Gewerbegebieten keine unmittelbaren Umweltauswirkungen zur Folge. Es ist festzustellen, dass bei der Umsetzung der Flächennutzungsplanung keine unzumutbaren oder verbleibenden erheblichen und nachhaltigen Umweltauswirkungen im
Sinne der einzelnen Umweltfachgesetzgebungen zu erwarten sind, sofern auf der
Ebene der verbindlichen Bauleitplanung entsprechende Festsetzungen zur Vermeidung und Verringerung von Eingriffen und zum Ausgleich unvermeidbarer Eingriffe
erfolgen.
23
Markt Kirchenthumbach
Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Umweltbericht –Entwurf – 2. Offenlage
Das Vorhaben stellt aus umweltfachlicher Sicht eine städtebauliche Maßnahme dar,
die dem Prinzip der geordneten städtebaulichen Einwicklung bei gleichzeitiger
Beachtung der Umwelt schützenden Belange Rechnung trägt.
Aufgestellt:
Marzling, 19.07.2016
Dietmar Narr
Landschaftsarchitekt BDLA | Stadtplaner
24
Markt Kirchenthumbach
Flächennutzungs- und Landschaftsplan
Umweltbericht –Entwurf – 2. Offenlage
10
Verzeichnis der Datengrundlagen
Siehe Verzeichnisse der Erläuterungsberichte zu Flächennutzungsplan und Landschaftsplan
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