önorm s 4611 - Austrian Standards plus
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önorm s 4611 - Austrian Standards plus
ÖNORM S 4611 Ausgabe: 1999-03-01 Auch Normengruppen A, V und W1 Ersatz für ÖNORM S 4611-1:1995-12 ICS 01.080.10; 97.220.10 Skiabfahrten Klassifizierung und grundlegende Schilder Ski runs – Classification and basic signs AS+ Shop 16.01.2017 Zurückziehung: 2003 09 01. Aktuelles Dokument im Austrian Standards Webshop anzeigen Itinéraires à ski – Classification et indicateurs de base Fortsetzung ÖNORM S 4611 Seiten 2 bis 12 Medieninhaber und Hersteller: Österreichisches Normungsinstitut, A-1021 Wien Copyright © ON - 1999. Alle Rechte vorbehalten; Nachdruck oder Vervielfältigung, Aufnahme auf oder in sonstige Medien oder Datenträger nur mit Zustimmung des ON gestattet! Verkauf von in- und ausländischen Normen und technischen Regelwerken durch: ON Österreichisches Normungsinstitut, Heinestraße 38, Postfach 130, A-1021 Wien Tel.: (+43 1) 213 00-805, Fax: (+43 1) 213 00-818, E-mail: [email protected], Internet: http://www.on-norm.at Fachnormenausschuss 178 Seilförderanlagen- und Pistenleitsysteme Preisgruppe 15 Seite 2 ÖNORM S 4611 Vorbemerkung Die vorliegende ÖNORM wurde erstellt, um die einheitliche Klassifizierung von Skiabfahrten sowie die Verwendung einheitlicher Schilder auf Skiabfahrten zu ermöglichen. Genormte, auf höchstmögliche Erkennbarkeit überprüfte graphische Symbole stellen – durch verbesserte, sprachungebundene Information – einen Beitrag zur Verringerung der Unfallgefahren dar. Die vorliegende Ausgabe der ÖNORM S 4611 wurde gegenüber die Ausgabe 1995-12 um den informativen Anhang A Schild „Alpine Gefahren“ ergänzt; sie ersetzt damit den ENTWURF ÖNORM S 4611-1/A1:1998-01. Im Hinblick auf den internationalen Tourismus wurde diese ÖNORM in Zusammenarbeit mit Fachorganisationen der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs, Italiens und der Schweiz erstellt. Graphische Symbole für die Darstellung der verschiedenen Systeme von Seilbahnen und Schleppliften befinden sich in den einzelnen Teilen der ÖNORM A 3011. Die Reihe der ÖNORMEN für graphische Symbole und Schilder wird nach Bedarf ergänzt. Auf europäischer Ebene wird zukünftig an Stelle von „Schlepplift“ der Term „Schleppaufzug“ verwendet werden. 1 Anwendungsbereich Die vorliegende ÖNORM dient als Grundlage für die Einteilung von Skipisten in verschiedene Schwierigkeitsgrade sowie für die Markierung und Beschilderung von Skiabfahrten. Einige der in dieser ÖNORM festgelegten Schilder dürfen auch bei Loipen und Skiwanderwegen verwendet werden. 2 Normative Verweisungen Die folgenden normativen Dokumente enthalten Festlegungen, die durch Verweisung in diesem Text Bestandteil dieser ÖNORM sind. Datierte Verweisungen erfassen spätere Änderungen oder Überarbeitungen dieser Publikation nicht. Vertragspartner, die diese ÖNORM anwenden, werden jedoch aufgefordert, die Möglichkeit zu prüfen, die jeweils neuesten Ausgaben der nachfolgend angegebenen normativen Dokumente anzuwenden. Bei undatierten Verweisungen ist die letzte Ausgabe des in Bezug genommenen normativen Dokumentes anzuwenden. AS+ Shop 16.01.2017 Zurückziehung: 2003 09 01. Aktuelles Dokument im Austrian Standards Webshop anzeigen Rechtsvorschriften sind immer in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. ÖNORM A 3011-1 Graphische Symbole für die Öffentlichkeitsinformation – Allgemeine Grundsätze ÖNORM A 3011-2 Graphische Symbole für die Öffentlichkeitsinformation – Öffentlichkeitssymbole 1 bis 52 ÖNORM A 3011-3 Graphische Symbole für die Öffentlichkeitsinformation – Symbole 53 bis 76 ÖNORM A 3011-4 Graphische Symbole für die Öffentlichkeitsinformation – Symbole 77 bis 100 ÖNORM A 3011-5 Graphische Symbole für die Öffentlichkeitsinformation – Symbole 101 bis 108 ÖNORM A 3011-6 Graphische Symbole für die Öffentlichkeitsinformation – Symbole 109 bis 116 ÖNORM A 3011-7 Graphische Symbole für die Öffentlichkeitsinformation – Symbole 117 bis 125 ÖNORM A 3011-8 Graphische Symbole für die Öffentlichkeitsinformation – Symbole 126 bis 137 ÖNORM A 3011-9 Graphische Symbole für die Öffentlichkeitsinformation – Symbole 138 bis 149 ÖNORM A 3011-10 Graphische Symbole für die Öffentlichkeitsinformation – Symbole 150 bis 161 ÖNORM A 6015 Schriften – Serifenlose Linear-Antiqua – Druckschriften für Beschriftungen ÖNORM ISO 9186 Verfahren für die Entwicklung und das Testen von Öffentlichkeitssymbolen ÖNORM S 4614 Schilder für Seilbahnen, Schlepplifte, Skiabfahrten und Loipen – Ausführungsrichtlinen ÖNORM Z 1000-2 Sicherheitskennfarben und -kennzeichen – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichen DIN 6164 Teil 2 DIN-Farbkarte; Festlegung der Farbmuster RAL 840-HR Farbregister RAL – F 14 Sonderfarbreihe – Kennfarben 3 Benennungen mit Definitionen Für die Anwendung dieser Norm gelten die folgenden Definitionen: 3.1 Skipiste allgemein zugängliche, zur Abfahrt mit Ski und skiähnlichen Geräten vorgesehene und geeignete Strecke, die markiert, kontrolliert und vor atypischen Gefahren, insbesondere Lawinengefahr, gesichert ist und grundsätzlich präpariert wird Seite 3 ÖNORM S 4611 3.2 Skiroute allgemein zugängliche, zur Abfahrt mit Ski und skiähnlichen Geräten vorgesehene und geeignete Strecke, welche markiert und nur vor Lawinengefahr gesichert ist, aber weder präpariert noch kontrolliert werden muss 3.3 Pistenrand Grenze der Pistenfläche, innerhalb welcher der Pistenhalter seiner Sicherungspflicht nachkommt. Der Pistenrand kann durch natürliche Gegebenheiten bestimmt sein oder künstlich erkennbar gemacht werden 3.4 organisierter Skiraum Gesamtheit aus Skipisten und/oder Skirouten 3.5 freier Skiraum Gelände zur Skiabfahrt (z.B. „Varianten“, „Wilde Abfahrten“) außerhalb des organisierten Skiraumes 4 Einteilung in Schwierigkeitsgrade 4.1 Leichte Piste (blau markiert); „Blaue Piste“ Die Neigung dieser Piste darf 25 % Längs- und Quergefälle nicht übersteigen, mit Ausnahme kurzer Teilstücke in offenem Gelände. 4.2 Mittelschwierige Piste (rot markiert); „Rote Piste“ Die Neigung dieser Piste darf 40 % Längs- und Quergefälle nicht übersteigen, mit Ausnahme kurzer Teilstücke in offenem Gelände. 4.3 Schwierige Piste (schwarz markiert); „Schwarze Piste“ Die Neigung dieser Piste übersteigt die Maximalwerte der „Roten Piste“. 5 Gestaltungs- und Einsatzhinweise Wenn nachstehend nicht anders festgelegt, sind die Anforderungen an Schilder der ÖNORM S 4614 zu entnehmen. AS+ Shop 16.01.2017 Zurückziehung: 2003 09 01. Aktuelles Dokument im Austrian Standards Webshop anzeigen Für die Gestaltung zusätzlicher Schilder sind – soweit vorhanden – die Symbole gemäß den ÖNORMEN A 3011-2 ff. zu verwenden. Neue Symbole und Schilder sind gemäß ÖNORM A 3011-1 und ÖNORM ISO 9186 zu entwickeln. Wenn nicht anders angegeben, ist für Buchstaben und Zusatztexte gemischte Schreibweise mit Groß- und Kleinbuchstaben in einer halbfetten Groteskschrift gemäß ÖNORM A 6015 zu verwenden. Bei Zusatztexten von untergeordneter Bedeutung ist allenfalls eine schmalhalbfette Schrift gleicher Art zulässig. Als Schriftfarben sind weiß oder schwarz zu verwenden, wobei auf eine bestmögliche Kontrastwirkung zu achten ist. Tabelle 1: Farbbeispiele Farbe Farbbeispiele1) nach Farbkarte DIN 6164 Teil 2 leuchtorange 7,6:9,5:-1,6 RAL 3026 rot 7:7:2 7:7:3 RAL 2002 RAL 3000 RAL 3001 blau 17:7:4 RAL 5005 RAL 5010 schwarz N:0:9,5 RAL 9005 gelb 2:6:1 RAL 1003 RAL 1021 weiß N:0:0,5 RAL 9001 RAL 9003 RAL 9010 grün 23:6:5 RAL 6001 RAL 6010 1) Farbbeispiele1) nach RAL F-14 und RAL 840-HR Zur Festlegung der Farbbeispiele wurden die Farbkarte zu DIN 6164 Teil 2, die RAL-Sonderfarbreihe F-14 und das RAL-Farbregister 840-HR benützt. Die angegebenen Farbbeispiele dienen nur der groben Orientierung, wobei die Farbbeispiele nach DIN und RAL nicht identisch sind. Die farbliche Darstellung in der vorliegenden ÖNORM erfolgt aus drucktechnischen Gründen nur in Richtfarbtönen. Seite 4 ÖNORM S 4611 6 Schilder, Benennungen und Schildaussagen Die Benennung stellt die Kurzbezeichnung des Schildes dar. Die Schildaussage gibt an, was das Schild dem Betrachter – unter Berücksichtigung allfälliger Textzusätze – vermitteln soll. Die Schilder dürfen auch mit Trägerschild eingesetzt werden. In vorliegender ÖNORM wurde vorzugsweise diese Darstellung gewählt. Bei Verwendung von Schildern auf Trägerschildern dürfen die Schilder auch mit Lichtkante umrandet sein. AS+ Shop 16.01.2017 Zurückziehung: 2003 09 01. Aktuelles Dokument im Austrian Standards Webshop anzeigen Die Ausführung der Schilder und Trägerschilder hat grundsätzlich gemäß Tabelle 2 und ÖNORM S 4614 zu erfolgen. Seite 5 ÖNORM S 4611 Tabelle 2: Nr. Benennung, Schildaussage 1 Begehen verboten Für die Verhütung von Arbeitsunfällen, siehe ÖNORM Z 1000-2. 2 Rodeln verboten Verbot des Fahrens mit Rodeln. 3 Skibobfahren verboten AS+ Shop 16.01.2017 Zurückziehung: 2003 09 01. Aktuelles Dokument im Austrian Standards Webshop anzeigen Verbot des Fahrens mit Skibobs. 4 Snowboard verboten Verbot des Fahrens mit Snowboards. Sonstige Hinweise Seite 6 ÖNORM S 4611 Nr. Benennung, Schildaussage 5 Sonstige Hinweise Skifahren im Jungwald verboten Verbot des Fahrens mit Ski im Jungwald u. dgl. 6 Gesperrt Verbot des Benützens von Skiabfahrten. AS+ Shop 16.01.2017 Zurückziehung: 2003 09 01. Aktuelles Dokument im Austrian Standards Webshop anzeigen 7 Lawinenwarntafel Texte oder Symbole, welche auf die Art der Gefahrenquelle hinweisen, sind in Form eines Zusatzes unmittelbar unterhalb des Schildes anzubringen. Die Farbe rot ist fluoreszierend auszuführen. Seite 7 ÖNORM S 4611 Nr. 8 Benennung, Schildaussage Sonstige Hinweise Pistenmarkierungen Pisten können durch Ziffern (weiß im Farbfeld) oder durch Namensbezeichnung (schwarz in einem weißen Textstreifen) unterschieden werden, wobei auch eine Kombination von Ziffern und Text möglich ist. Zur Markierung von Skipisten und der Angabe des Schwierigkeitsgrades. Die Schwierigkeitsgrade sind durch folgende Farben anzugeben: blau = leicht Ziffern und Textstreifen sind im Farbfeld anzuordnen, letztere im unteren Teil des Schildes. An der Basis des Schildes darf ein Segment für andere Zwecke, wie etwa fortlaufende Nummern, Richtungspfeile oder Werbung, verwendet werden. rot = mittelschwierig schwarz = schwierig AS+ Shop 16.01.2017 Zurückziehung: 2003 09 01. Aktuelles Dokument im Austrian Standards Webshop anzeigen 8.1 8.2 (Abmessung siehe Schilder 8.1 und 8.2). Die Farbgestaltung des Werbefeldes darf nach Wahl des Auftraggebers erfolgen. Wenn im Hauptteil des Schildes Textstreifen vorhanden sind, ist das Segment für allfällige vorgenannte Zwecke zu reduzieren. Die Höhe des Farbfeldes (Hauptfeldes) muß in diesem Fall mindestens 0,60 D betragen.