Sep - Amt Preetz Land

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Sep - Amt Preetz Land
An sämtliche Haushalte!
14. Jahrgang | 29. September 2010 | Amtliche Bekanntmachungen ab Seite 3
September 2010
Zwischen Lagerfeuern und Laternen
Die Septemberausgabe des „Amtsschimmels“ enthält wie in jedem Jahr neben einigen Rückblicken auf die
Sommerferien (hier ein Lagerfeuer von JF und Kurzen Funken Lehmkuhlen, Seite 8) auch eine ganze Reihe
von Ausblicken auf den Herbst. Traditionell gehört dazu in vielen Gemeinden das Laternelaufen, so in
Lehmkuhlen (07.10.), Warnau (26.10.), Großbarkau und Kühren (jeweils am 29.10.). Zu einer Nachtwanderung mit anschließendem Lagerfeuer laden der Bürgerverein Barkauer Land u.a. ebenfalls am 29. Oktober
auf den Lehrpfad „Kulturlandschaft Bothkamp-Hof Siek“ ein (Seite 16). - Foto: Dirk Jurczyk, JF Lehmkuhlen.
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Seite 2
Der Amtsschimmel Nr. 09/2010 vom 29. September 2010
14. Jahrgang
Mitteilungen der Verwaltung / Aus Amt und Gemeinden
Team für Bürgerdienste
Sprech- und Öffnungszeiten
der Amtsverwaltung
Der neue Personalausweis
Montag
Er kommt am 01. November 2010, er hat das
praktische Format einer Scheckkarte, und er
bietet neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt, beispielsweise bei
der Online-Registrierung, das Ausweisen an Automaten, bei Altersbestätigungen und Zutrittskontrollen oder beim automatischen Ausfüllen
von Formularen (Unterschriftsleistung).
08.00 – 12.00 Uhr
13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch
geschlossen!
Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr
14.00 – 17.30 Uhr
Ab 01. November 2010 werden nur noch neue Personalausweise ausgegeben. Alle alten
Personalausweise behalten allerdings ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.
Freitag
Der neue Ausweis kostet für jeden Erwachsenen ab dem 24. Lebensjahr 28,80 Euro
(bisher 8,00 Euro). Personen unter 24 Jahre müssen 22,80 Euro bezahlen.
Zusätzliche Öffnungszeiten
Zusatzkosten werden für die eine oder andere Variation bei der Online-Nutzung fällig, z.B.
-
nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion
Ändern der PIN (im Team für Bürgerdienste möglich)
Entsperren der Online-Ausweisfunktion
6,00 Euro
6,00 Euro
6,00 Euro
Bitte denken Sie darüber nach, ob Sie die neuen Online-Ausweisfunktionen
tatsächlich nutzen möchten. Eine vorzeitige Beantragung des alten Personalausweises ist noch bis zum 29.10.2010 möglich.
Das Lichtbild für den neuen Ausweis muss biometrietauglich sein. Es ist möglich, zwei
Fingerabdrücke als freiwilliges Merkmal aufzunehmen.
Das Erfassen der Daten für den Personalausweis dauert bisher knapp fünf Minuten. Tests
haben ergeben, dass die Prozedur für den neuen Ausweis rund 20 bis 30 Minuten in
Anspruch nehmen wird. Bringen Sie also genug Zeit mit und haben Sie bitte auch Verständnis, wenn es vor Ihnen etwas länger dauert.
08.00 – 12.00 Uhr
(Team für Bürgerdienste)
Dienstag
07.00 – 08.00 Uhr
Donnerstag 17.30 – 19.00 Uhr
℡
04342 – 8866 – 6
Jagdgenossenschaft
Wilhelminenhof
Bekanntmachung
Wenn Sie bereits jetzt mehr über den neuen Ausweis mit seinen neuen Möglichkeiten
erfahren möchten, können Sie sich im Internet auf den Seiten des Personalausweisportals (herausgegeben vom Bundesinnenministerium, auch über den Link auf der Startseite
des Amtes zu erreichen) umfassend informieren: www.personalausweisportal.de
Die Jagdgenossenschaft Wilhelminenhof
hat in der Genossenschaftsversammlung
am 8.07.2010 nach §8 Landesjagdgesetz
eine neue Satzung beschlossen.
Außerdem hat das Bundesinnenministerium einen telefonischen Bürgerservice eingerichtet, der unter der Nummer 0180-1-33 33 33 (3,9 ct/Min dt. Festnetz, max. 42 ct/Min. Mobilnetz) von Montag bis Freitag zwischen 07.00 und 20.00 Uhr erreichbar ist.
Mit der Bekanntmachung im Mitteilungsblatt „Der Amtsschimmel“ sowie durch
den Aushang im Bekanntmachungskasten Kührsdorf tritt die Satzung zum
1.10.2010 in Kraft.
Ein Appell an alle Bürger: Bitte stürzen Sie sich nicht gleich am 01. November 2010 auf
die neuen Dokumente! Lassen Sie uns bitte etwas Zeit zur Einarbeitung mit dem noch
unbekannten und komplizierteren Verfahren. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.
Ihr Team für Bürgerdienste
Im Auftrage: gez. Hartz
Telefon 04342 / 8866—01
Die amtsangehörige Gemeinde Postfeld sucht zum 01.01.2011 für ihren eingruppigen
Kindergarten „Krümelbande“ in Postfeld
eine/n Erzieher/in
für die Gruppenarbeit mit den 2 bis 6-jährigen Kindern. Die wöchentliche Arbeitszeit
beträgt 25,5 Stunden (incl. Vorbereitungszeit) bei einem Entgelt nach Entgeltgruppe
5 TVöD. Das Beschäftigungsverhältnis ist vorerst auf zwei Jahre befristet.
Gesucht wird eine verantwortungsbewusste, flexible und aufgeschlossene Person mit
Einfühlungsvermögen, Teamgeist und der Bereitschaft, sich aktiv weiterzubilden. Ein
regionaler Bezug der Bewerber/innen zu Postfeld wäre wünschenswert.
Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung und Qualifikation im
Rahmen der geltenden Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.
Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Tätigkeitsnachweise, Lichtbild) richten sie bitte bis zum 11.10.2010 an den Amtsvorsteher des Amtes Preetz-Land, Am Berg 2, 24211 Schellhorn.
Amt Preetz-Land - Der Amtsvorsteher - für die Gemeinde Postfeld
Beteiligte Jagdgenossen können die Satzung beim Jagdvorsteher Claus Timmermann, Preetzer Str. 30, 24211 Kührsdorf
nach Terminabsprache einsehen.
gez. Claus Timmermann,
Jagdvorsteher
Sprechzeiten
der Amtsverwaltung
- Team für Bürgerdienste im MarktTreff Kirchbarkau
montags 15.00 – 17.00 Uhr
14. Jahrgang
Der Amtsschimmel Nr. 09/2010 vom 29. September 2010
Amtliche Bekanntmachungen
Seite 3
Aktuelles Ortsrecht
Satzungen des Amtes
und der Gemeinden
Gemeinde Boksee
Flächennutzungsplan der Gemeinde Boksee; 2. Änderung für
das Gebiet „ ADAC-Fahrsicherheitsanlage“
jederzeit unter:
www.amtpreetzland.de
hier: Öffentliche Auslegung des Entwurfes nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der von der Gemeindevertretung Boksee
in der Sitzung am 30.08.2010 gebilligte
und zur Auslegung bestimmte Entwurf der
2. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Boksee für das Gebiet
„ADAC-Fahrsicherheitsanlage“ und die
Begründung liegen
vom 07.10.2010 bis 08.11.2010
in der Amtsverwaltung Preetz-Land in
Schellhorn, Am Berg 2, Zimmer 27, während der Besuchszeiten öffentlich aus.
Folgende umweltrelevanten Informationen
sind verfügbar:
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
Umweltbericht mit
Schallgutachten
Baugrundgutachten
Entwässerungsvorkonzept und
Grünordnerischer Fachbeitrag.
Diese Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Während der Auslegungsfrist können alle
an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen
hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben,
wenn die Gemeinde den Inhalt nicht
kannte und nicht hätte kennen müssen
und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit
des Bauleitplanes nicht von Bedeutung
ist.
Schellhorn, den 09.09.2010
Amt Preetz-Land
Der Amtsvorsteher
Im Auftrage: gez. Stürck
Gemeinde Boksee
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. VE 1 für das Gebiet
„ADAC-Fahrsicherheitsanlage“ der Gemeinde Boksee;
hier: Öffentliche Auslegung des Entwurfes nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der von der Gemeindevertretung Boksee
in der Sitzung am 30.08.2010 gebilligte
und zur Auslegung bestimmte Entwurf des
Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Nr. VE 1 der Gemeinde Boksee für das
Gebiet „ADAC-Fahrsicherheitsanlage“ und
die Begründung liegen
vom 07.10.2010 bis 08.11.2010
in der Amtsverwaltung Preetz-Land in
Schellhorn, Am Berg 2, Zimmer 27, während der Besuchszeiten öffentlich aus.
Folgende umweltrelevanten Informationen
sind verfügbar:
ƒ
Umweltbericht mit
ƒ
Schallgutachten
ƒ
Baugrundgutachten
ƒ
Entwässerungsvorkonzept und
ƒ
Grünordnerischer Fachbeitrag.
Diese Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Während der Auslegungsfrist können alle
an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen
hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.
„Der Amtsschimmel“
ist das Mitteilungsblatt mit amtlichem Bekanntmachungsteil des
Amtes Preetz-Land und seiner amtsangehörigen Gemeinden
Barmissen, Boksee, Bothkamp, Großbarkau, Honigsee, Kirchbarkau, Klein Barkau, Kühren, Lehmkuhlen, Löptin, Nettelsee,
Pohnsdorf, Postfeld, Rastorf, Schellhorn, Wahlstorf und Warnau.
Er erscheint regelmäßig einmal im Monat (jeweils am letzten
Mittwoch des Monats) und wird per Post an sämtliche Haushalte
im Amtsgebiet zugestellt. Er liegt darüber hinaus im Dienstgebäude des Amtes in Schellhorn aus.
Er wird zusätzlich auf der Internetseite www.amtpreetzland.de
als PDF-Datei publiziert und dort archiviert.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den
Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die
Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes
nicht von Bedeutung ist.
Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht
geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach
§ 47 VwGO unzulässig.
Schellhorn, den 09.09.2010
Amt Preetz-Land
Der Amtsvorsteher
Im Auftrage: gez. Stürck
Herausgeber: Amt Preetz-Land
- Der Amtsvorsteher, Am Berg 2,
24211 Schellhorn
Verantwortlicher Redakteur:
Ralf-Uwe Jann, Tel. 04342/8866–21,
Fax 04342/8866 -09. E-Mail:
[email protected]
Verantwortlich für den Inhalt der redaktionellen Beiträge sind die
genannten Autoren.
Druck und Anzeigen:
Gisbert Sprunk, SKALA-DRUCK Steffen GmbH & Co. KG,
Moorweg 66, 24582 Bordesholm, Tel. 04322/3103, Fax - 4615.
E-Mail : [email protected].
Die Druckauflage beträgt ca. 4.500 Stck.
Seite 4
Der Amtsschimmel Nr. 09/2010 vom 29. September 2010
Gemeinde Boksee
Satzung über die Erhebung
von Beiträgen für den Ausbau
und Umbau und die Erneuerung
von Straßen, Wegen und Plätzen
der Gemeinde Boksee
d)
die Park- und Abstellflächen,
e)
die Radwege,
d)
die kombinierten Geh- und Radwege,
e)
die unbefestigten Rand- und
Grünstreifen, das Straßenbegleitgrün in Form von Bäumen, Sträuchern, Rasen- und anderen Grünflächen sowie die Herrichtung der
Ausgleichs- und Ersatzflächen, die
der Maßnahme zuzuordnen sind,
(Ausbaubeitragssatzung)
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für
Schleswig-Holstein in der Fassung vom
28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 57) und
der §§ 1, 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung vom 10.01.2005
(GVOBl. Schl.-H. 2005 S. 27) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 30.08.2010 folgende Satzung erlassen:
§ 1 Allgemeines
von vorhandenen Ortsstraßen im Sinne des § 242 Baugesetzbuch (BauGB)
b)
von nach den §§ 127 ff BauGB erstmalig hergestellten Straßen, Wegen
und Plätzen sowie
c)
von nicht zum Anbau bestimmten
Straßen, Wegen und Plätzen
als öffentliche Einrichtung erhebt die Gemeinde Beiträge von den Grundstückseigentümern oder an deren Stelle von den
zur Nutzung an diesen Grundstücken
dinglich Berechtigten, denen die Herstellung, der Ausbau, der Umbau und die
Erneuerung Vorteile bringt.
§ 2 Beitragsfähiger Aufwand
(1) Zum Aufwand, der durch Beiträge
gedeckt wird, gehören nach Maßgabe
des Bauprogramms die tatsächlichen
Kosten insbesondere für
1.
den Erwerb der erforderlichen Grundflächen einschließlich der der beitragsfähigen Maßnahme zuzuordnenden Ausgleichs- und Ersatzflächen;
hierzu gehört auch der Wert der von
der Gemeinde aus ihrem Vermögen
eingebrachten Flächen im Zeitpunkt
der Bereitstellung einschließlich der
Kosten der Bereitstellung;
2.
die Freilegung der Flächen;
3.
den Straßen-, Wege- und Platzkörper
einschließlich Unterbau, Oberfläche,
notwendige Erhöhungen oder Vertiefungen, die Anschlüsse an andere Straßen,
Wege und Plätze, insbesondere
a)
die Fahrbahn,
b)
die Gehwege,
c)
die Rinnen- und Randsteine, auch
wenn sie höhengleich zu den umgebenden Flächen ausgebildet sind,
die Böschungen,
Stützmauern,
Schutz-
i)
die Bushaltebuchten;
und
4.
die Beleuchtungseinrichtungen;
5.
die Entwässerungseinrichtungen;
6.
die Mischflächen, Fußgängerzonen
und verkehrsberuhigten Bereiche
einschließlich Unterbau, Oberfläche
sowie notwendige Erhöhungen und
Vertiefungen sowie Anschlüsse an
andere Straßen-, Wege- oder Platzeinrichtungen;
Zur Deckung des Aufwandes für die Herstellung sowie den Ausbau, Umbau und
die Erneuerung
a)
f)
7.
14. Jahrgang
(7) Für Immissionsschutzanlagen, selbstständige Park- und Abstellflächen
sowie selbstständige Grünflächen
werden aufgrund einer besonderen
Satzung Beiträge erhoben.
§ 3 Beitragspflichtige, Beitragspflichtiger
Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der
Bekanntgabe des Beitragsbescheides
Eigentümerin oder Eigentümer des Grundstücks oder zur Nutzung am Grundstück
dinglich Berechtigte oder Berechtigter ist.
Mehrere Beitragspflichtige sind Gesamtschuldnerinnen oder Gesamtschuldner.
Bei Wohnungs- und Teileigentum sind die
Wohnungs- und Teileigentümerinnen oder
Wohnungs- und Teileigentümer entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig.
§ 4 Vorteilsregelung, Gemeindeanteil
(1) Von dem beitragsfähigen Aufwand
nach § 2 werden folgende Anteile auf
die Beitragspflichtigen umgelegt
1.
für die Herstellung, den Ausbau, den
Umbau und die Erneuerung der Fahrbahn (§ 2 Abs. 1 Ziffer 3 a), Radwege
(§ 2 Abs. 1 Ziffer 3 e) sowie Böschungen, Schutz-, Stützmauern und Bushaltebuchten (§ 2 Abs. 1 Ziffer 3 h und
i) an Straßen, Wegen und Plätzen,
die Möblierung einschließlich Blumenkübel, Sitzbänke, Brunnenanlagen,
Absperreinrichtungen, Zierleuchten,
Anpflanzungen und Spielgeräte, soweit eine feste Verbindung mit dem
Grund und Boden besteht.
a)
(2) Das Bauprogramm für die beitragsfähige Maßnahme kann bis zur Entstehung des Beitragsanspruchs geändert werden.
die im wesentlichen dem Anliegerverkehr dienen (Anliegerstraßen),
bis zu einer Fahrbahnbreite von
7,00 m,
75 v.H.
b)
die im wesentlichen dem innerörtlichen Verkehr dienen (Haupterschließungsstraßen), bis zu einer Fahrbahnbreite von 10,00 m
40 v.H.
c)
die im wesentlichen dem durchgehenden innerörtlichen Verkehr
oder überörtlichen Durchgangsverkehr dienen (Hauptverkehrsstraßen) bis zu einer Fahrbahnbreite von 20,00 m
20 v.H.
(3) Zuwendungen aus öffentlichen Kassen sind nicht vom beitragsfähigen
Aufwand abzusetzen, sondern dienen
der Finanzierung des Gemeindeanteils. Soweit die Zuwendungen über
den Gemeindeanteil hinausgehen,
mindern sie den Beitragsanteil, sofern
sie nicht dem Zuwendungsgeber zu
erstatten sind. Andere Bestimmungen
können sich aus dem Bewilligungsbescheid oder aus gesetzlich festgelegten Bedingungen für die Bewilligung
von Zuwendungen ergeben.
(4) Aufwand für die Fahrbahnen der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und
Kreisstraßen ist nur beitragsfähig, soweit
die Gemeinde Baulastträger ist.
(5) Die Kosten für die laufende Unterhaltung der Straßen, Wege und Plätze
sowie die allgemeinen Verwaltungskosten gehören nicht zum Aufwand,
für den Beiträge erhoben werden.
(6) Mehrkosten für zusätzlich oder stärker
auszubauende Grundstückszufahrten
im öffentlichen Verkehrsraum sind
keine beitragsfähigen Aufwendungen,
sondern von der jeweiligen Grundstückseigentümerin oder dem jeweiligen Grundstückseigentümer zu erstatten.
2.
für die Herstellung, den Ausbau, den
Umbau und die Erneuerung der übrigen Straßeneinrichtungen (§ 2 Abs. 1
Ziffer 3 b, c, d und g sowie Ziffer 4 und
5) an Straßen, Wegen und Plätzen,
a)
die im wesentlichen dem Anliegerverkehr dienen (Anliegerstraßen)
75 v.H.
b)
die im wesentlichen dem innerörtlichen Verkehr dienen (Haupterschließungsstraßen) 60 v.H.
c)
die im wesentlichen dem durchgehenden innerörtlichen Verkehr
dienen (Hauptverkehrsstraßen)
55 v.H.
3.
für die Herstellung, den Ausbau,
den Umbau und die Erneuerung
von kombinierten Geh- und Rad-
14. Jahrgang
Der Amtsschimmel Nr. 09/2010 vom 29. September 2010
(Fortsetzung von Seite 4)
Ausbaubeitragssatzung Boksee
a)
die im wesentlichen dem Anliegerverkehr dienen (Anliegerstraßen)
75 v.H.
b)
die im wesentlichen dem innerörtlichen Verkehr dienen (Haupterschließungsstraßen) 50 v.H.
c)
die im wesentlichen dem durchgehenden innerörtlichen Verkehr
dienen (Hauptverkehrsstraßen)
40 v.H.
4.
für den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen zu Mischflächen
und den Ausbau und die Erneuerung von vorhandenen Mischflächen (§ 2 Abs. 1 Ziffer 6)
a)
die im wesentlichen dem Anliegerverkehr dienen (Anliegerstraßen)
75 v.H.
d)
die im wesentlichen dem innerörtlichen Verkehr dienen (Haupterschließungsstraßen) 45 v.H.
b)
die im wesentlichen dem durchgehenden innerörtlichen Verkehr
dienen (Hauptverkehrsstraßen)
30 v.H.
Grunderwerb, Freilegung und Möblierung (§ 2 Abs. 1 Ziffer 1, 2 und 7)
werden den beitragsfähigen Teilanlagen bzw. Anlagen (§ 2 Abs. 1 Ziffer 3
bis 6) entsprechend zugeordnet.
(3) Endet eine Straße oder ein Weg mit
einem Wendeplatz oder sind Abbiegespuren angelegt, so vergrößern sich
dafür die in Absatz 1 Ziffer 1 angegebenen Maße um die Hälfte, im Bereich
eines Wendeplatzes auf mindestens
18 m. Die Maße gelten nicht für Aufweitungen im Bereich von Einmündungen.
(4) Die Anteile am beitragsfähigen Aufwand, die nicht nach Absatz 1 umgelegt werden, werden als Abgeltung
des öffentlichen Interesses von der Gemeinde getragen (Gemeindeanteil).
(5) Die Gemeinde weist in dem als Anlage beigefügten Verzeichnis die Straßen, Wege und Plätze aus, die unter
Absatz 1 fallen. Das Verzeichnis hat
nur deklaratorische Bedeutung und
gibt nur die Verkehrsbedeutung zum
Zeitpunkt des Erlasses der Satzung
wieder.
§ 5 Abrechnungsgebiet
5.
für den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen zu Fußgängerzonen und den Ausbau und die Erneuerung vorhandener Fußgängerzonen (§ 2 Abs. 1 Ziffer 6)
50 v.H.
(1) Das Abrechnungsgebiet bilden die
gesamten Grundstücke, denen von
der Straße, dem Weg oder Platz als
öffentlicher Einrichtung nach § 1 Zugangs- oder Anfahrmöglichkeit verschafft wird.
6.
für den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen zu verkehrsberuhigten Bereichen und den Ausbau
und die Erneuerung von vorhandenen verkehrsberuhigten Bereichen
(§ 2 Abs. 1 Ziffer 7)
75 v.H.
(2) Wird ein Abschnitt gebildet, so besteht das Abrechnungsgebiet aus den
durch den Abschnitt erschlossenen
Grundstücken.
(2) Straßen und Wege, die nicht zum
Anbau bestimmt sind (Außenbereichsstraßen),
a)
b)
c)
die überwiegend dem Anliegerverkehr dienen und keine Gemeindeverbindungsfunktion
haben
(Wirtschaftswege im Sinne des § 3
Abs. 1 Nr. 4 a StrWG) werden den
Anliegerstraßen gleichgestellt (Abs.
1 Ziffer 1 a, 2 a, 3 a, 4 a),
die überwiegend der Verbindung
von Ortsteilen und anderen Verkehrswegen innerhalb des Gemeindegebiets dienen (§ 3 Abs. 1
Nr. 3b 2. Halbsatz StrWG), werden
den Haupterschließungsstraßen
gleichgestellt (Abs. 1 Ziffer 1 b, 2
b, 3 b, 4 b) ,
die überwiegend dem Verkehr zu
und von Nachbargemeinden dienen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 b 1. Halbsatz
Grundstücke, die danach nicht baulich,
gewerblich, industriell oder in vergleichbarer Weise nutzbar sind, gilt ein Vervielfältiger von 0,05; Absatz 2 Ziffer 3
Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.
StrWG), werden den Hauptverkehrsstraßen gleichgestellt (Abs. 1
Ziffer 1 c, 2 c, 3 c, 4 c).
wegen (§ 2 Abs. 1 Ziffer 3 f) an
Straßen, Wegen und Plätzen,
2.
Liegt ein Grundstück nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, aber im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) oder im Geltungsbereich einer Satzung nach § 35 Absatz 6 Bau GB (Außenbereichssatzung), wird die Grundstücksfläche,
die baulich, gewerblich, industriell
oder vergleichbar genutzt wird oder
genutzt werden kann, in vollem Umfang (Vervielfältiger 1,0) berücksichtigt. Als Fläche in diesem Sinne gilt
die Grundstücksfläche bis zu einer
Tiefe von 50 m (Tiefenbegrenzungsregelung). Ist das Grundstück über die
Tiefenbegrenzungsregelung hinaus
baulich, gewerblich, industriell oder
vergleichbar genutzt, wird die Fläche
bis zum Ende dieser Nutzung zugrunde gelegt. Als Bebauung in diesem
Sinne gelten nicht untergeordnete
Baulichkeiten wie z.B. Gartenhäuser,
Schuppen, Ställe für die Geflügelhaltung für den Eigenverbrauch und
dergleichen, wohl aber Garagen. Bei
Grundstücken, auf denen eine Hinterbebauung (zweite Baureihe) zulässig
ist, wird die Fläche bis zu einer Tiefe
von 100 m zugrunde gelegt. Für die
vorstehenden Regelungen dient zur
Abgrenzung der baulich, gewerblich,
industriell oder vergleichbar genutzten
Grundstücksfläche eine Linie in
gleichmäßigen Abstand von der Straße, dem Weg oder dem Platz.
Der Abstand wird
a)
bei Grundstücken, die an die Straße, den Weg oder Platz angrenzen,
von der Straße ausgemessen,
b)
bei Grundstücken, die mit der
Straße, dem Weg oder dem Platz
nur durch eine Zuwegung verbunden sind, vom Ende der Zuwegung an gemessen,
c)
bei Grundstücken, die so an einem Platz, einem Wendehammer
oder in einer Lage zur Straße oder
zum Weg liegen, dass eine Linie
nach Buchstabe a) oder b) nicht
ermittelt werden kann, als Kreisbogen um den Mittelpunkt des Platzes gebildet,
d)
bei Grundstücken, die nicht an die
Straße, den Weg oder Platz angrenzen, von der nächsten zugewandten Grundstücksseite aus
gemessen
§ 6 Beitragsmaßstab
(1) Der Beitragsanteil wird nach der gewichteten Grundstücksfläche auf die
das Abrechnungsgebiet bildenden
Grundstücke verteilt.
(2) Für die Ermittlung der Grundstücksfläche gilt:
1.
Soweit Grundstücke im Bereich eines
Bebauungsplanes (§ 30 BauGB) oder
in einem Gebiet, für das die Gemeinde beschlossen hat, einen Bebauungsplan aufzustellen (§ 33 BauGB),
liegen, wird die Fläche, auf die der
Bebauungsplan oder der Bebauungsplanentwurf die bauliche, gewerbliche, industrielle oder vergleichbare
Nutzungsfestsetzung bezieht, in vollem Umfang (Vervielfältiger 1,0) berücksichtigt. Für Teile der Grundstücksfläche, auf die der Bebauungsplan die bauliche gewerbliche, industrielle oder vergleichbare Nutzungsfestsetzung nicht bezieht oder
Seite 5
Die über die nach den vorstehenden
Tiefenbegrenzungsregelungen hinaus
(Fortsetzung auf Seite 6)
Seite 6
Der Amtsschimmel Nr. 09/2010 vom 29. September 2010
(Fortsetzung von Seite 5)
Ausbaubeitragssatzung Boksee
gehenden Flächen des Grundstücks,
die nicht baulich, gewerblich, industriell oder vergleichbar genutzt werden oder genutzt werden können,
werden mit dem Vervielfältiger 0,05
angesetzt
3.
Für bebaute Grundstücke im Außenbereich (§ 35 BauGB) wird als Grundstücksfläche für den bebauten Teil die
mit Gebäuden überbaute Fläche vervielfältigt mit 5, der übrige Teil der
Grundstücksfläche wird mit dem Vervielfältiger 0,05 berücksichtigt; höchstens wird die tatsächliche Grundstücksfläche berücksichtigt. Der unbebaute gewerblich, industriell oder in
ähnlicher Weise genutzte Teil von
Grundstücken im Außenbereich wird
mit dem Vervielfältiger 1,0, der übrige
Teil der Grundstücksfläche wird mit
dem Vervielfältiger 0,05 berücksichtigt.
2.
Anstelle der in Ziffer 1 bis 3 geregelten Vervielfältiger wird die bebaute
und unbebaute Grundstücksfläche bei
nachfolgenden Funktionen in den
Fällen der Ziffer 1 aufgrund der zulässigen, in den Fällen der Ziffern 2 und
3 aufgrund der tatsächlichen Nutzungen nach nachstehender Tabelle angesetzt:
a)
Friedhöfe
0,3
b)
Sportplätze
0,3
c)
Kinderspielplätze
0,3
d)
Kleingärten
0,5
e)
Freibäder
0,5
f)
Campingplätze
0,7
g)
Flächen für den Naturschutz
und die Landespflege 0,02
h)
Teichanlagen, die zur Fischzucht
dienen
0,05
i)
Gartenbaubetriebe im
Außenbereich
0,4
(3) Für die Ermittlung des unterschiedlichen Maßes der Nutzung wird die
nach Absatz 2 ermittelte Grundstücksfläche, ohne die mit dem Faktor 0,05
berücksichtigten Flächen,
1.
vervielfacht mit:
1,0 bei einer Bebaubarkeit mit
einem Vollgeschoss
b)
1,3 bei einer Bebaubarkeit mit
zwei Vollgeschossen
c)
1,5 bei einer Bebaubarkeit mit
drei Vollgeschossen
d)
1,6 bei einer Bebaubarkeit mit
vier oder fünf Vollgeschossen
e)
1,7 bei einer Bebaubarkeit mit
sechs oder mehr Vollgeschossen
Für Grundstücke, die von einem Bebauungsplan oder einem Bebauungsplan entwurf erfasst sind, ergibt sich
die Zahl der Vollgeschosse wie folgt:
a)
Als Nutzung in ähnlicher Weise im
Sinne von Satz 2 gelten insbesondere
Schulhöfe, genutzte Flächen von
Kompostieranlagen, Abfallbeseitigungsanlagen, Stellplätze und Kiesgruben. Für alle anderen unbebauten
Grundstücke im Außenbereich, insbesondere land- oder forstwirtschaftlich
genutzte, wird die Grundstücksfläche
mit dem Vervielfältiger 0,05 angesetzt.
3.
a)
Ist die Zahl der Vollgeschosse
festgesetzt, aus der höchstzulässigen Zahl der Vollgeschosse.
b)
Sind nur Baumassenzahlen festgesetzt, gilt als Zahl der Vollgeschosse die Baumassenzahl geteilt durch 3,5, wobei Bruchzahlen
auf volle Zahlen auf- oder abgerundet werden.
c)
Ist nur die zulässige Gebäudehöhe festgesetzt, gilt als Zahl der
Vollgeschosse die höchstzulässige Höhe geteilt durch 3,5 m, wobei Bruchzahlen auf volle Zahlen
auf- oder abgerundet werden.
Ist tatsächlich eine höhere als die
festgesetzte Zahl der Vollgeschosse
zugelassen oder vorhanden, ist diese
zugrunde zu legen; das gilt entsprechend, wenn die zulässige Baumassenzahl oder die höchstzulässige
Gebäudehöhe überschritten werden.
3.
Für Grundstücke oder Grundstücksteile, soweit sie von einem Bebauungsplan nicht erfasst sind oder
für Grundstücke oder Grundstücksteile, für die ein Bebauungsplan die Zahl
der Vollgeschosse, die Baumassenzahl oder die Gebäudehöhe nicht
festsetzt, ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse
a)
bei bebauten Grundstücken aus
der Höchstzahl der tatsächlich
vorhandenen Vollgeschosse. Ist
die Zahl der Vollgeschosse wegen
der Besonderheit des Bauwerkes
nicht feststellbar, gilt als Zahl der
Vollgeschosse die Höhe des Bauwerks geteilt durch 3,5 m, wobei
Bruchzahlen auf volle Zahlen aufoder abgerundet werden.;
b)
bei unbebauten aber bebaubaren
Grundstücken aus der Zahl der
auf den Grundstücken zulässigen
Vollgeschosse;
c)
bei Kirchengrundstücken sowie
Grundstücken, auf denen keine
Bebauung zulässig ist, die aber
gewerblich oder industriell genutzt
14. Jahrgang
werden können, wird ein Vollgeschoss zugrunde gelegt;
d)
bei Grundstücken, auf denen Garagen oder Stellplätze zulässig
oder vorhanden sind, wird die
tatsächlich vorhandene Zahl der
Geschosse, mindestens ein Vollgeschoss, zugrunde gelegt.
Vollgeschosse nach dieser Satzung
sind nur Vollgeschosse im Sinne der
Landesbauordnung. Soweit in einem
Gebäude, das dem dauernden Aufenthalt von Menschen dient, die vorhandenen Geschosse alle nicht die
Voraussetzungen der Landesbauordnung erfüllen, wird ein Vollgeschoss
angesetzt.
(4) Für Grundstücke in Kern-, Gewerbe-,
Industrie- oder sonstigen Sondergebieten nach § 11 der BauNVO sowie
Grundstücke in anderen Gebieten
und im Außenbereich, die überwiegend gewerblich oder industriell genutzt werden, werden die nach Absatz
3 ermittelten Flächen um 30 v.H. erhöht. Ob ein Grundstück, das sowohl
Wohnzwecken als auch gewerblichen
Zwecken dient, überwiegend im Sinne
des Satzes 1 genutzt wird, bestimmt
sich nach dem Verhältnis, in dem die
Nutzung der Geschossflächen zueinander steht. Hat die gewerbliche Nutzung des Gebäudes nur untergeordnete Bedeutung und bezieht sich die
Nutzung überwiegend auf die Grundstücksfläche (z.B. Fuhrunternehmen,
Betrieb mit großen Lagerflächen), so
ist für die Beurteilung der überwiegenden Nutzung anstelle der Geschossfläche von der Grundstücksfläche
auszugehen.
(5) Grundstücke, die durch mehrere Straßen, Wege und Plätze erschlossen
werden (Eckgrundstücke) sind für alle
Straßen, Wege und Plätze beitragspflichtig, der sich nach den Absätzen
2 bis 4 ergebende Beitrag wird nur zu
zwei Dritteln erhoben. Den übrigen
Teil trägt die Gemeinde. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht,
wenn die Gemeinde für die zweite
Straße keine Baulast an der Fahrbahn
hat, sowie ebenfalls nicht für
Grundstücke in Kern-, Gewerbe-, Industrie- oder sonstigen Sondergebieten nach § 11 der BauNVO sowie für
Grundstücke in anderen Gebieten
und im Außenbereich, die überwiegend gewerblich oder industriell genutzt werden; Absatz 4 Sätze 2 und 3
gelten entsprechend.
(6) Liegt ein Grundstück zwischen zwei
Straßen, Wegen oder Plätzen, so ist
Absatz 5 entsprechend anzuwenden.
(Fortsetzung auf Seite 7)
14. Jahrgang
Der Amtsschimmel Nr. 09/2010 vom 29. September 2010
(Fortsetzung von Seite 6)
Ausbaubeitragssatzung Boksee
§ 7 Entstehung der Beitragspflicht
Die Beitragspflicht entsteht mit dem Abschluss der beitragsfähigen Maßnahme entsprechend dem Bauprogramm. Bei einer
Kostenspaltung entsteht der Teilanspruch
mit dem Abschluss der Teilmaßnahme
und dem Anspruch der Kostenspaltung.
§ 8 Kostenspaltung
Die Gemeinde kann die Erhebung von
Beiträgen ohne Bindung an eine bestimmte Reihenfolge getrennt für jede Teileinrichtung oder zusammen für mehrere Teileinrichtungen selbstständig anordnen.
Teileinrichtungen sind:
1.
die Fahrbahn einschließlich der Parkund Abstellflächen, der Rinnen- und
Randsteine sowie der Bushaltebuchten,
2.
die Radwege,
3.
die Gehwege,
4.
die Beleuchtungseinrichtungen,
5.
die Straßenentwässerung,
6.
die Möblierung von Straßen-,
Wege– und Platzkörpern,
7.
die kombinierten Geh- und Radwege
und
8.
die Mischflächen.
Aufwendungen für den Grunderwerb, die
Freilegung und das Straßenbegleitgrün
werden den Teilanlagen entsprechend
zugeordnet. Unbefestigte Rand- und Grünstreifen sowie Böschungen, Schutz- und
Stützmauern gehören jeweils zu den unmittelbar angrenzenden Teilanlagen.
§ 13
Datenverarbeitung
Zur Ermittlung der Beitragspflichtigen und
zur Festsetzung der Beiträge im Rahmen
der Veranlagung nach dieser Satzung ist
die Erhebung und Verwendung der erforderlichen personenbezogenen Daten gemäß § 10 Absatz i.V.m. § 9 Absatz 2 Nr. 1
Landesdatenschutzgesetz aus Datenbeständen, die der Gemeinde aus der Prüfung des gemeindlichen Vorkaufsrechts
nach den §§ 24 bis 28 BauGB und § 3 des
Gesetzes zur Erleichterung des Wohnungsbaus im Planungs- und Baurecht
sowie zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften (WoBauErlG) bekannt worden
sind und aus dem beim Katasteramt geführten Liegenschaftskataster, aus den
beim Grundbuchamt geführten Grundbüchern, aus den beim Amt Preetz-Land geführten Personenkonten sowie Meldedateien und bei der unteren Bauaufsichtsbehörde geführten Bauakten zulässig. Die
Gemeinde darf sich diese Daten von den
genannten Ämtern und Behörden übermitteln lassen und nur zum Zwecke der Beitragserhebung nach dieser Satzung weiterverarbeiten.
§ 14
§ 10
Vorauszahlungen
Sobald mit der Ausführung der Maßnahme
begonnen wird, können angemessene
Vorauszahlungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Beitrages erhoben werden.
Vorauszahlungen können auch für die in §
8 aufgeführten Teilmaßnahmen erhoben
werden.
§ 11
Fälligkeit
Der Beitrag wird einen Monat nach der
Bekanntgabe des Bescheides fällig.
§ 12
Ablösung
Vor Entstehung der Beitragspflicht kann
der Beitragsanspruch im Ganzen durch
Vertrag zwischen Beitragspflichtiger oder
Beitragspflichtigem und Gemeinde in Höhe des voraussichtlich entstehenden Anspruchs abgelöst werden. Für die Berechnung des Ablösebetrages gelten die Bestimmungen dieser Satzung.
Anlage 1
Verzeichnis der Straßen, Wege und
Plätze in der Gemeinde Boksee
1.
Donnerhorster Weg
Im See
Kastanienallee
Kurzer Weg
Mühlenweg
Schmiedeweg
Haupterschließungsstraßen
Dorfstraße
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer
Bekanntmachung in Kraft.
Zum Ketelsberg
Schönhorster Weg
3.
Boksee, den 13.09.2010
Anliegerstraßen
Am Alten Gutshof
2.
Inkrafttreten
Hauptverkehrsstraßen
-
(DS) gez. Meß, Bürgermeister
Gemeinde Warnau
§ 9 Beitragsbescheid
Nachdem die Beitragspflicht gemäß § 7
entstanden ist, werden die Beiträge durch
schriftlichen Bescheid festgesetzt.
Seite 7
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Warnau
a) hier: Aufstellungsbeschluss
b) hier: Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB
a) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warnau hat mit Beschluss vom 14.04.2008
entschieden, für das
Gemeindegebiet der Gemeinde Warnau
eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes einzuleiten.
Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
bekanntgemacht.
b) Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung nach § 3 Abs.
1 BauGB soll auf Dauer eines Monats bei der Amtsverwaltung Preetz-Land erfolgen.
Es wird hiermit bekanntgemacht, das für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ab sofort die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung in der Amtsverwaltung
Preetz-Land, Am Berg 2, 24211 Schellhorn, während der Öffnungszeiten für die Dauer
eines Monats gegeben ist.
Schellhorn, den 17.08.2010
Amt Preetz-Land
Der Amtsvorsteher
Im Auftrage: gez. Stürck
Seite 8
Der Amtsschimmel Nr. 09/2010 vom 29. September 2010
14. Jahrgang
Gemeinde Honigsee
Gemeinde Großbarkau
Flächennutzungsplan der Gemeinden Großbarkau, Honigsee,
Kirchbarkau und Klein Barkau; 11. Änderung für das Gebiet
„Biomasseverwertungsanlage Honigsee“
Großbarkauer Termine
hier: Öffentliche Auslegung des Entwurfes nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der von der Gemeindevertretung Honigsee in der Sitzung am 31.08.2010 gebilligte und
zur Auslegung bestimmte Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinden Großbarkau, Honigsee, Kirchbarkau und Klein Barkau für das Gebiet
„Biomasseverwertungsanlage Honigsee“ und die Begründung liegen
vom 07.10.2010 bis 08.11.2010
in der Amtsverwaltung Preetz-Land in Schellhorn, Am Berg 2, Zimmer 27, während der
Besuchszeiten öffentlich aus.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
ƒ
Umweltbericht mit
ƒ
Grünordnerischem Fachbeitrag
ƒ
Verkehrstechnischer Stellungnahme
ƒ
Schalltechnischer Untersuchung und
ƒ
Immissionsprognose Staub-Geruch.
Diese Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu
schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über
die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde
den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.
Schellhorn, den 13.09.2010
Amt Preetz-Land
Der Amtsvorsteher
Im Auftrage: gez. Stürck
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. VE 1 für das Gebiet
„Biomasseverwertungsanlage“ der Gemeinde Honigsee
hier: Öffentliche Auslegung des Entwurfes nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der von der Gemeindevertretung Honigsee in der Sitzung am 31.08.2010 gebilligte und zur
Auslegung bestimmte Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. VE 1 der Gemeinde Honigsee für das Gebiet „Biomasseverwertungsanlage“ und die Begründung liegen
vom 07.10.2010 bis 08.11.2010
in der Amtsverwaltung Preetz-Land in Schellhorn, Am Berg 2, Zimmer 27, während der
Besuchszeiten öffentlich aus.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
ƒ
Umweltbericht mit
ƒ
Grünordnerischem Fachbeitrag
ƒ
Verkehrstechnischer Stellungnahme
ƒ
Schalltechnischer Untersuchung und
ƒ
Immissionsprognose Staub-Geruch.
Diese Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu
schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über
den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht
werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig.
Schellhorn, den 13.09.2010
Amt Preetz-Land
Der Amtsvorsteher
Im Auftrage: gez. Stürck
Ende der amtlichen Bekanntmachungen
04.10.2010
19:30 Uhr
Gemeindevertretersitzung
in Großbarkau, Katenhof 6
(Bürogebäude)
29.10.2010
18:00 Uhr
Laternelauf - Start im Wiesenhof
(Hof Gätje am Dorfteich)
24.11.2010
19.30 Uhr
Strategieausschuss*
04.12.2010
15:00 Uhr
Weihnachtskaffee
im DGH Honigsee
08.12.2010
19:30 Uhr
Gemeindevertretersitzung*
gez. P. Steiner,
Bürgermeister
* Ort: siehe Bekanntmachungskasten.
Gemeinde Lehmkuhlen
Lehmkuhlener
Veranstaltungen im Oktober
ƒ
06.10. -08.10.
TSV Lepahn
Schießen für jedermann
ƒ
07.10. 18.30 Uhr
Gemeinde
Laternelaufen mit dem Kindergarten
Trent und der Feuerwehr Lepahn
ƒ
09.10. 15.00 Uhr
Herbstsingen des Singkreises
Lehmkuhlen mit Gastchor im Sportheim Lepahn (siehe Seite 10)
ƒ
12.10.
09.00-15.00 Uhr
Klettern im Hochseilgarten
(Kinder– und Jugendpass; Seite 19)
ƒ
30.10. 20.00 Uhr
TSV Lepahn
Fest für jedermann
Jens Podbielski, Projektbetreuer
Kinderstube Warnau
Basar am 07.11.2010
in der Kinderstube Warnau
Wir haben noch Plätze
für Aussteller frei!
Bei Interesse bitte melden
unter 04302 / 93 97.
Caroline Blunk
14. Jahrgang
Der Amtsschimmel Nr. 09/2010 vom 29. September 2010
AktivRegion SHS e.V.
JF Lehmkuhlen
Die AktivRegion SchwentineHolsteinische Schweiz hat
Verstärkung bekommen.
Jugendfeuerwehr und
„Kurze Funken“ Lehmkuhlen
gemeinsam im Zeltlager
Die Geschäftsstelle der AktivRegion wird
künftig häufiger besetzt und vor allem
auch telefonisch erreichbar sein, als das
in der Vergangenheit möglich war. Regionalmanager Günter Möller teilt dazu in
einer Pressemitteilung mit:
Zum Kennenlernen und Beschnuppern
besuchte die Jugendfeuerwehr Lehmkuhlen gemeinsam mit den Kurzen Funken
Lehmkuhlen Ende August für drei Nächte
das Jugendzeltlager Selker Noor. Viele
Unternehmungen und kalte Nächte erwarteten die jungen Feuerwehranwärter.
„Birgit Boller unterstützt ab sofort das
Regionalmanagement. Sie wird überwiegend von Montag bis Donnerstag jeweils
nachmittags an ihrem Schreibtisch in der
Geschäftsstelle sitzen. Frau Boller übernimmt viele Verwaltungstätigkeiten wie
die Vereinsverwaltung, die Protokollführung und die Finanzen.
Mit dem Wetter hatten wir Glück, so dass
wir die Freizeitangebote des Zeltlagers gut
nutzen konnten. Die campeigene Badestelle mit Wasserrutsche wurde viel genutzt und auch der Beachvolleyballplatz
war selten leer.
Neben Volleyball, Völkerball und Fußball
stand auch ein Kickerturnier auf dem Plan,
welches Jugendgruppenleiterin Annika
zusammen mit dem Kurzen Funken Florian gewann (Foto unten).
Der Hochseilgarten wurde zwar nur von
wenigen genutzt, dafür war das Kistenstapeln der Renner, wobei der Kurze Funke
Colja die „Großen“ hinter sich ließ und mit
23 Kisten unter sich am höchsten hinaus
kam.
Da wir uns ja bekannter Maßen gerne über
das Wasser bewegen, fuhren wir dann
noch mit zwei Kanus zum Wikingermuseum Haitabu und besuchten auch das Wikingerdorf.
Ich freue mich sehr darüber, dass wir jetzt
zu zweit sind. Ich kann mich dann doch
mehr um das eigentliche Regionalmanagement kümmern. Auch wird die Erreichbarkeit der Geschäftsstelle deutlich verbessert. Und dass man sich mal kurz
über wichtige Fragen im Team besprechen kann, ist mir auch ganz wichtig.
Frau Boller hat langjährige Erfahrungen in
der öffentlichen Verwaltung, da sie mit
einer halben Stelle weiterhin bei der Gemeinde Malente angestellt ist. Diese direkte Anbindung an eine Kommune wird
auch der AktivRegion zu gute kommen.
Schauen Sie mal rein in unser Büro in
Malente im Haus des Kurgastes.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Möller
LAG AktivRegion SchwentineHolsteinische Schweiz e.V.
c/o Haus des Kurgastes
Bahnhofstraße 4a
23714 Bad Malente-Gremsmühlen
Tel.: 04523/ 883 72 67
Mail: [email protected]
www.aktivregion-shs.de
Seite 9
Die abendlichen Lagerfeuer durften natürlich ebenfalls nicht fehlen; an einem
Abend holte unser stellvertretender Jugendfeuerwart Robert die Gitarre raus,
und am nächsten machten wir uns dann
Stockbrot. Ein gemeinsamer Grillabend
am Samstag und hinterher ab in die Zeltlagerdisco, sowie der Besuch des Zwergendorfes am Sonntag Vormittag rundeten
das Programm noch ab, bevor wir dann
nach dem Mittagessen die Heimreise antraten.
Jugendfeuerwehrfrau Laureen brachte die
Meinung aller auf den Punkt: „Dieses Zeltlager war zwar kurz, aber wieder einmal
ein tolles Erlebnis!!!“
Dirk Jurczyk, Jugendfeuerwart
Kleiner Hinweis: Weitere Fotos von dem
Zeltlager stehen auf der Internetseite
www. gemeinde-lehmkuhlen.de
Seite 10
Der Amtsschimmel Nr. 09/2010 vom 29. September 2010
Gemeinde Schellhorn
Singkreis Lehmkuhlen e.V. von 1987
Wer Dag för Dag sien Arbeit deiht –
14. Jahrgang
… so beginnt der Kanon, den wir
oft gesungen haben … - de dörf sick ok mol örenlich amüseern …
so endet er, und nach diesem Motto wollen wir Ihnen Freude bringen.
Am 09. Oktober 2010 singen wir platt- und hochdeutsche Lieder und hoffen, dass Sie
Spaß am Zuhören finden. Unter der Leitung unseres gemeinsamen Chorleiters, Herrn
Bernd Ruhberg, singen für Sie der Gesangverein Pries-Friedrichsort v. 1881 e.V. und der
Singkreis Lehmkuhlen.
Silvia Erdmann, Akkordeon, wird zum Gelingen beitragen. Es werden Kaffee und Kuchen
angeboten, die Pause wird durch Akkordeonmusik aufgelockert. Also, auf ins Sportheim
Lepahn, dort beginnt um 15.00 Uhr unser Auftritt!
Bürgerkonferenz zur
Vorstellung des Leitbildes
am 21. September 2010
Mitzubringen: Kein Eintrittsgeld, nur gute Laune! Vielleicht den Gedanken, bei den
Übungsabenden hereinzuschauen, jeweils alle 14 Tage mittwochs um 19.30 Uhr im Lepahner Sportheim. Wir würden uns freuen!
Zum merken: Sonnabend, 9. Oktober 2010, ab 15:00 Uhr im Sportheim Lepahn.
Für den Singkreis Lehmkuhlen:
Gretel Ruser, 1. Vorsitzende
(Jann) Wie in der Augustausgabe des
„Amtsschimmels“ angekündigt, fand am
Dienstag, dem 21. September 2010
(einen Tag nach Redaktionsschluss!) im
Schellhorner Gildehus eine Bürgerkonferenz zur Vorstellung des gemeindlichen
Leitbildes „Schellhorn 2020“ statt.
Dabei wurden die Ergebnisse einer fast
einjährigen Arbeit von drei Gruppen von
engagierten Bürgerinnen und Bürgern
aus der Gemeinde präsentiert. Fachlich
begleitet und moderiert wurde der Prozess von dem Berliner Planungsbüro „die
raumplaner“, das die Arbeitsergebnisse
auch in einem Entwurf von Leitbildern
und Leitlinien zusammengestellt hat.
12.10.2010 14.00 - 14.30 Uhr
29.10.2010 12.00 - 13.00 Uhr
29.10.2010 14.00 - 15.00 Uhr
Lehmkuhlen
Nettelsee
Kirchbarkau
Ruheforst
70 mm x 2
Sportplatz Lepahn
Feuerwehrgerätehaus
Parkplatz Seestraße
Den insgesamt 10 Leitlinien für die künftige Entwicklung der Gemeinde sind die
folgenden fünf Leitbilder vorangestellt:
DIE GEMEINDE SCHELLHORN
ƒ
KOMMUNALPOLITISCHES
MITEINANDER UNTER WAHRUNG
DER EIGENSTÄNDIGKEIT
ƒ
EINE AKTIVE BÜRGERGEMEINSCHAFT IM EINKLANG MIT
POLITIK UND VERWALTUNG
ƒ
MIT LEBENSQUALITÄT IN
VIELFÄLTIGER FORM
ƒ
EIN MITEINANDER DER
GENERATIONEN
ƒ
DER BILDUNG VERPFLICHTET.
Was es mit jedem dieser Leitbilder auf
sich hat, und welche Schlussfolgerungen
und Projekte sich daraus für die Gemeinde ergeben, darüber wurde in der Bürgerkonferenz berichtet. Im Vorwort zu dem
Leitbildentwurf heißt es übrigens:
„Der Leitbildprozess Schellhorn 2020
muss zu einem dauerhaften Instrument der Bürgerbeteiligung fortentwickelt werden.“
Was das bedeutet sowie über den Verlauf
der 1. Schellhorner Bürgerkonferenz wird
in der nächsten Ausgabe berichtet.
14. Jahrgang
Der Amtsschimmel Nr. 09/2010 vom 29. September 2010
www.glaeserkoppel.de
Schellhorner Gilde - Segelsparte Das „Segeln für Jedermann“
war ein voller Erfolg
Trotz eines Vandalismusvorfalls am Bootshafen und der Badestelle am 10./11. Juli
(15 leere Schnapsflaschen, Rettungsring
beschädigt, Tische und Gegenstände besprüht und bemalt) lud die Segelabteilung
der Schellhorner Gilde am Sonntag, dem
25. Juli 2010, zu einem Schnuppertag
einschließlich Mitsegelgelegenheiten, Rudern und
Kajakfahren ein.
veranstaltung sorgten auch zwei Mitglieder der DLRG samt Motor-Rettungsboot.
Fast vier Wochen später trafen sich erneut
die Segler zur jährlichen Traditionsveranstaltung des Pokalsegelns. Das Revier vor
dem Segelhafen am Lanker See lag unter
böigen Winden an dem sonst sonnigen
und schönen Sonnabend (21.08.2010).
Insgesamt sechs Boote gingen an den
Start der Sportveranstaltung, die wieder-
11.00 Uhr
•
Eröffnung mit Kesselpauken- und
Fanfarenzug
•
Geführtes Reiten für Groß und Klein
•
Die Mini-Voltis stellen sich vor
•
Ponymannschaft des RV Preetz
12.00 Uhr
um von den Mitgliedern der DLRG betreut
und abgesichert wurde. Der schnellste
Segler und Gewinner des
diesjährigen Wanderpokals
wurde Wolfgang Alexis.
Ebenfalls traditionsgemäß
schließt sich diesem segelsportlichen Ereignis immer
ein Kuchenbuffet am Segelhafen und ein anschließendes Grillvergnügen an.
Mehr als dreißig Segler und
Freunde kamen dann natürlich auch wegen des
legendären Lagerfeuers,
das jedesmal wieder eine
besondere Atmosphäre auf
dieser Gesamtveranstaltung verströmt.
Voll zufrieden mit der Gesamtveranstaltung, die durch die rege Unterstützung
vieler Segelmitglieder als voll gelungen
bezeichnet werden kann, zeigte sich Spartenleiter Jürgen Bracker.
Neben dem Segelvergnügen gab es Grillwürste und
Fleisch (günstig für die
Spartenkasse) sowie Kaffee und Kuchen, den die
Mitglieder spendeten. Grillmeister war Kai Lauerwald,
der zu jeder Zeit eine heiße
Bratwurst und kalte Getränke bereithielt.
Das Wetter war gut und
die Gesamtaktion verlief
ohne Zwischenfälle. Für
die Sicherheit der Gesamt-
Tag der offenen Tür auf dem
Reiterhof Gläserkoppel
am 3. Oktober 2010
Das Programm:
Fünf Segelboote der Mitglieder stachen in See, um
den zumeist Kindern und
Jugendlichen diese Sportart näherzubringen. “Der
Wind für diese Veranstaltung ist hervorragend”, ließ
“Hafenmeister” Horst Porgozelski verlauten.
Neben einigen Dutzend Segeleinzelinteressenten kamen auch die Kanuten aus
Postfeld (Barkauer Land) mit
ihren eigenen Booten, um
die Veranstaltung zu bereichern. Dieses
Angebot fand ebenfalls regen Zuspruch.
Seite 11
Spartenleiter Jürgen Bracker umrahmte
wie immer das gesellige Beisammensein
musikalisch mit seinem Schifferklavier.
Jürgen Bracker
•
Stafettenspringen
•
Dressuraufgabe zu zweit
•
Holsteiner Stuten mit Fohlen bei Fuß
•
Was Pferde auch noch können…
13.00 Uhr
•
•
•
•
Auch die Großen spielen gerne Fußball
Aus der Basisarbeit unserer jungen
Reiter
Nico „XXL-Haffi“ – Volti für die ganze
Familie
Pas-de-Deux mit Frauke und Siri
- Pause -
15.00 Uhr
•
•
•
•
•
Einführung in das Nachmittagsprogramm durch den Kesselpaukenund Fanfarenzug
Quadrille mit 192 Beinen
Die Mounties kommen
Impressionen Holsteiner Hengste aus
Elmshorn
Mit Kosaken durch Feuer und Wasser
… und das bietet die Gläserkoppel
über den ganzen Tag:
•
•
•
•
•
•
•
•
Geführtes Pony- und Pferdereiten
Bastelecke z.B. Hufeisen anmalen
Hufeisenwerfen
Preis-Quiz über Gläserkoppel
Filme Nonstop
Infostand
Imbiss
Hofrundgang
Susanne Först,
Reiterhof Gläserkoppel
Gläserkoppel 2, 24211 Wahlstorf
Telefon 04342 – 8 10 30
Seite 12
Der Amtsschimmel Nr. 09/2010 vom 29. September 2010
14. Jahrgang
Gemeinde Kirchbarkau
Gemeinde Wahlstorf
Aufregende Geburtstagfeier
in Kirchbarkau
Gründung der
„Dorfgemeinschaft Wahlstorf“
Eigentlich sollte hier stehen: Else-Marie
Kowalewski - älteste aktive Sportlerin im
SV Kirchbarkau – wird 80. Der 80. Geburtstag kam, und die Feier fand am
22.8.2010 in Kowalewskis Garten am See
im Zelt statt.
Am Anfang des Jahres hatte sich in der
Gemeindevertretung Wahlstorf eine neue
Fraktion, die DGW, gebildet. Unstimmigkeiten in der CDU Wahlstorf hatten dazu
geführt, dass die drei Gemeindevertreter
Tilo von Donner, Sönke Först und Susanne Hartke aus der Partei ausgetreten und
mit dem parteilosen Bürgermeister Dittmar
Stöckl als neue Fraktion aufgetreten waren.
Das Wetter war durchwachsen, wir hatten
gut gegessen, und die meisten der 45
Gäste vertraten sich bei völliger Windstille
die Beine. Plötzlich kam ein Wind auf und
wir sahen den Regen in sekundenschnelle
über den Bothkamper See kommen.
Schnell liefen wir alle in das Zelt, denn es
wurde stürmischer. Einige Gäste hängten
sich an die inneren Stangen, um das Zelt
festzuhalten. Doch die hintere Seite riss
sich los. Die ersten Tische fielen, das Zelt
war nicht mehr zu halten und wir sahen es
über uns hinweg brausen. Es nahm Geschenke, Gläser und sonstige Teile mit,
bis es 100 m weiter an Kowalewskis Haus
hängen blieb (Foto).
Wir standen erst wie erstarrt da, hinter uns
kamen die Äste einer herab gebrochenen
Auf Einladung dieser Fraktion erfolgte
dann am 26.08.2010 mit 22 Bürgern aus
der Gemeinde die Gründung der Dorfgemeinschaft Wahlstorf (kurz DGW).
Weide auf uns zu. Alle nahmen ihre Beine
in die Hände und fingen an zu laufen. Es
war ein fürchterlich chaotischer Anblick
und wir konnten im ersten Moment gar
nicht begreifen was mit uns geschah.
Dem Vorstand gehören an: Vorsitzender
Sönke Först, Stellv. Vorsitzender Volker
Gillerke, Kassenwart Wilhelm Brinkmann,
Schriftführerin Susanne Hartke.
Später kamen die Feuerwehrleute, die
inzwischen zu einem Einsatz auf der B 404
gerufen worden waren und holten das
völlig zerstörte Zelt vom Dach. Nach diesem Schreck wurde die Feier samt Feuerwehr mit Kaffee und Kuchen und viel Geschnatter im Haus beendet. Gott sei Dank,
ist keiner ernsthaft verletzt worden.
Von diesem Geburtstag wird wohl in den
nächsten Jahren noch öfters die Rede sein.
Text:
Bilder:
Irmgard Schwarten
Julian Marxen
Foto (von links): W. Brinkmann,
V. Gillerke, S. Först, S. Hartke
Die DGW freut sich auf weitere Interessenten, die sich gerne jederzeit beim o. g.
Vorstand melden können.
gez. Sönke Först,
Vorsitzender
Gemeinde Kühren
Waldfriedhof
Bothkamp
an der Eiderquelle
Forstverwaltung Bothkamp
Besuchen Sie unsere Führungen
mmUhr
x2
Samstag, 2. Oktober 2010,50
um 11.00
Samstag, 16. Oktober 2010, um 11.00 Uhr
Treffpunkt: Parkplatz (Schautafel)
www.ruheforst-eiderquelle.de
Telefon 0 45 51- 95 98 65
Laternelaufen
in der Gemeinde Kühren
Am 29. Oktober 2010 findet unser
diesjähriger Laternenumzug statt.
Wir starten um 18:30 Uhr vom Sportplatz
in Kleinkühren in Begleitung des Musikzuges Plön. Anschließend gibt es wieder
Stockbrot und eine kleine Überraschung
für die lütten Laterneläufer.
Wir hoffen auf viele Teilnehmer.
Petra Hantke
Gemeindevertreterin
14. Jahrgang
Der Amtsschimmel Nr. 09/2010 vom 29. September 2010
Seite 13
Gemeinde Nettelsee
Das Nettelseer Dorffest 2010 - ein
Dorffest, das sich gewaschen hatte!
Pünktlich um 14.00 Uhr am Samstag, den 21. August 2010
war der Startschuss zum diesjährigen Dorffest. Bei sehr
guten und warmen Wettern ging es los mit einer 15 Kilometer langen Fahrradrallye, die von sechs Gruppen, mit
insgesamt über 40 Teilnehmern gemeistert wurde. Die
Tour führte uns von Nettelsee Richtung Nettelau über
Löhndorf und Schönhagen nach Steinhorst und wieder
nach Nettelsee zurück. Auf dem Weg wurden verschiedene
Stationen angefahren, bei denen Allgemeinwissen, Geschicklichkeit und ein gutes Auge gefragt waren.
Auch für das leibliche Wohl wurde an zwei Stationen gesorgt. An dieser Stelle möchten wir uns noch einmal bei
den fleißigen Kuchenbäckern bedanken.
Die Gewinnergruppe (Familie Dibbern, Familie Wittmoser
und Familie Kobbert) konnte sich tolle Preise zum Thema
“Fahrrad” aussuchen, alle anderen Radler bekamen Trostpreise.
Das Abendprogramm startete mit toller Musik von DJ Maaserati und dem Vogelschießen.
Unter mehr als 40 Schützen wurden die Königspaare ermittelt: Christa Dibbern und Peter
Haselau bei den Erwachsenen und Lena Otto und
Sebastian Mank bei den
Jugendlichen.
Nach
dem Königstanz wurde
kräftig auf die Paare
angestoßen.
Der Sonntag begann mit
strahlendem Sonnenschein. Die Spiele für
die Kinder und das
Highlight, der “Pull Riding-Bulle”,
wurden
aufgebaut; pünktlich um
14 Uhr sollten die Spiele
beginnen.
Mit der Begrüßungsansprache kam sie, die
dicke schwarze Wolke …
Während des ersten
Regenschauers mit 20
Litern je qm gab es
Vertragskundendienst
aller
Geräte
Immer
besser
Verkauf und Reparatur
aller Haushaltsgeräte
Elektro-Schlüter
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plötzlich neue Disziplinen: Zelte festhalten, Spiele umräumen, Schirme und andere provisorische Überdachungen organisieren, usw. Zeitgleich ging die Sirene
und unsere “starken Männer” mussten
zum Feuerwehreinsatz. Die zusätzlichen
Aufgaben wurden von allen helfenden
Händen mit Bravour bestanden und nur
so konnten die Spiele in spontan abgewandelter Form stattfinden. Nachdem alle
Spiel- und Sportgeräte (inkl. des inzwischen zum “Wasserbüffel” mutierten PullRiding-Bullen) trockengelegt wurden,
haben die Kinder tolle und erfolgreiche
Spiele, wie z.B. Bogenschießen, Hindernislauf, Dosenwerfen, etc. absolviert.
Auch während der ständigen Regenschauer kamen die Kinder nicht zu kurz.
Sie konnten sich von Wolfgang Koll und
Elisabeth Rech wunderschön schminken
lassen, mit Lena Otto das Nettelseer
Wappen „mal anders“ malen oder kleine
Spiele spielen. Ebenso war durchgehend
für gute Verpflegung durch den Landgasthof Beeksberg gesorgt.
Wieder bei strömenden Regen konnten
die Königspaare der Kids gekürt werden
und anschließend bekamen alle Teilnehmer tolle Preise. Königspaare des diesjährigen Dorffestes sind: im Alter von 3
bis 5 Jahre Alina Bay und Thore Ehlers,
im Alter von 6 bis 8 Jahre Martha
Knickrehm und Nico Witthinrich, im Alter
9 bis 11 Jahre Fionna Brockmann und
Falk Doormann und im Alter von 11 bis
13 Jahre Saskia Erhardt und Till Hilbert.
Herzlichen Glückwunsch noch einmal an
alle Könige und Königinnen!
An dieser Stelle auch noch einmal herzlichen Dank an alle Helferinnen und Helfer,
die geplant oder auch spontan mit Tat
und Ausstattung geholfen haben; denn
ohne Euch wäre dieses unvergessliche
Dorffest im wahrsten Sinne des Wortes
ins Wasser gefallen. Danke!
Für den Festausschuss:
Birgit Ehlers und Steffi Witthinrich
Seite 14
Der Amtsschimmel Nr. 09/2010 vom 29. September 2010
14. Jahrgang
Bürgernetz SBL
Gemeinde Warnau
Gemeinde Kirchbarkau
Nasser Anfang, nasses Ende
Laternenlaufen in Warnau
Neue Sehenswürdigkeit
in Kirchbarkau
Alle Jahre wieder ist in Preetz Regionalmarkt, so auch am 19.09.2010. Alle Jahre
wieder gibt‘s auch Sturm und Regen. Alle
Jahre wieder: Neuer Markt, neues Glück(!?)
Die Gemeinde Warnau veranstaltet zusammen mit der Kinderstube Warnau e.V.
am Dienstag, den 26. Oktober 2010,
das Laternenlaufen für alle Kinder.
Um 8.00 Uhr traf sich das hoch motivierte
Aufbau-Team des Bürgernetzes Schwentinetal-Barkauer Land e.V. Das stabile Zelt
hatten wir fast aufgebaut, da fing es an zu
„schütten“! Egal, das wird schon wieder
… von wegen! Unsere Standnachbarn
bauten ab mit den Worten: "Wie kann
man bei solch einem Wetter noch so gute
Laune haben?!“
Wir treffen uns um 18:00 Uhr am Dorfgemeinschaftshaus Warnau und werden
etwa eine Stunde durchs Dorf laufen.
An zwei Stellwänden konnten sich die
Bürger bei uns über unsere laufenden
Projekte informieren oder bei "Gärtnern
mit Kindern" selbstgebundene Naturkränze, gefilzte Steine, selbstgemachte Marmelade und ähnliches erwerben. Mit einem Tastspiel für die Kinder beteiligten
wir uns an der Spielmeile.
Für uns "Bürgernetzler" war es trotz allem
ein erfolgreicher Tag mit anregenden
Gesprächen mit interessierten Bürgern
und fröhlichen Kindern.
Unser Fazit: "Durchhalten lohnt sich!"
Susanne Wilhelm
Internet: www.buergernetz-sbl.de
Kindergarten Nettelsee
Anschließend findet ein gemütliches Beisammensein im DGH statt.
Seit kurzem gibt es in Kirchbarkau eine
neue Sehenswürdigkeit zu bewundern.
Auf dem Eckgrundstück am Mühlenberg
neben der Sparkasse erinnert ein ca. drei
Tonnen schwerer Findling an die Mühlen,
die nacheinander von 1822 bis 1999 dort
standen.
Für Essen und Getränke ist gesorgt. Die
Kinderstube freut sich über Spenden.
Karl Oberem, Bürgermeister
Sternenkinder-Stiftung
Nach 6 Jahren erste
Vorstandswahlen bei der
Sternenkinder-Stiftung
Nach 6 Jahren war es soweit: Die Sternenkinder-Stiftung führte erstmalig seit
ihrer Gründung Vorstandwahlen durch.
Die Sternenkinder-Stiftung, eine in ganz
Schleswig-Holstein tätige Einrichtung mit
Sitz in Postfeld, fördert sprachbehinderte
Kinder im Alter von 0 bis 10 Jahren, wenn
die Eltern auf staatliche Unterstützung wie
Hartz IV, Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt etc. angewiesen sind.
Der Findling stammt aus dem Baugebiet
"Bauerland" und wurde vom Besitzer Nemitz
zur Verfügung gestellt. Gestaltet wurde er
vom Kirchbarkauer Bildhauer Ingo Warnke,
der das Bild einer Galerie-Holländermühle
aus dem Granit herausarbeitete.
Die Kosten für den Transport und die
Bearbeitung des Steines übernahm die
Förde Sparkasse. Herzlichen Dank dafür!
Eine Bank, die zum Verweilen einlädt und
die Pflanzung einer Buchenhecke werden
den Platz bald noch vervollständigen.
Sabine Helmke
Förderverein GS Trent
Tolle Kinderaktion
Liebe Nettelseer Eltern und Kinder!
Der Weihnachtsbaum am Dorfplatz soll
in diesem Jahr mit Eurem Selbstgebastelten geschmückt werden.
Dazu benötigen wir Eure Hilfe!
Wir laden Euch am Samstag, den
2. Oktober 2010, um 14.00 Uhr
herzlich in die Alte Schule
(Kindergarten) ein.
Wir werden unter anderem gemeinsam
Weihnachtskugeln aus Pappmaché
herstellen. Also kommt bitte in „Arbeitskleidung“ und bringt Eure Eltern mit.
Neben dem Stifter-Ehepaar Ilona Bruhn
(rechts) und Jürgen Zielke-Bruhn aus
Postfeld gehört jetzt auch Helga Schelski
aus Rendsburg (auf dem Foto links) dem
dreiköpfigen Stiftungsvorstand an.
Nach den Formalien der Wahl war die
erste Amtshandlung von Frau Schelski,
der 1. Stellvertretenden Vorsitzenden, die
Durchsicht der 2.022 Spiele und Materialien, denn das neue und inzwischen 6.
Inventarverzeichnis ist ab sofort auf der
Internetseite der Sternenkinder-Stiftung
kostenlos abrufbar:
Großer Flohmarkt an der
Grundschule Trent
Die Eltern und die Schülerinnen und
Schüler der Grundschule Trent veranstalten zum Saisonabschluss 2010 einen
großen Flohmarkt am Freitag, den
06. Oktober 2010 von 15.00 Uhr bis
17.00 Uhr an der Grundschule Trent,
Schulstraße 21, und laden hiermit alle
großen und kleinen „Schnäppchenjäger“
zum Stöbern und Feilschen ein.
Wir freuen uns sehr auf Euch!
www.sternenkinder-stiftung.de
Für das leibliche Wohl ist gesorgt. In der
Cafeteria, die zu Gunsten des Fördervereins der Grundschule Trent stattfindet,
gibt es selbstgebackenen Kuchen und
Getränke.
Bei Rückfragen wendet Euch bitte an
Steffi Witthinrich
(04302/964341)
oder Birgit Ehlers (04302/969511).
Postanschrift / Tel. Kontakt:
Wir freuen uns auf zahlreiche Besucher.
Sternenkinder-Stiftung, Rotenbeek 3,
24211 Postfeld, Telefon 04342-86101.
Sabine Streufert
Förderverein GS Trent
14. Jahrgang
Der Amtsschimmel Nr. 09/2010 vom 29. September 2010
Schusteracht-Spektakel 2010
Seite 15
Die beiden letzten Spiele waren dann auch
für „Nicht-Feuerwehrmänner“ geeignet.
Im Gegensatz zum vierten Spiel, dem
„Tauziehen“, bei dem die ganze Mannschaft mit Kraft, Teamgeist und Ausdauer
gefordert war, gaben beim letzten Spiel,
dem „Mini-Tennis“ viel Gefühl, ein gutes
Augenmaß und die richtige Technik den
Ausschlag für den Sieg.
Die mitgereisten „Fangruppen“ feuerten
ihre Mannschaften unermüdlich an und
trugen so dazu bei, ein wenig „OlympiaAtmosphäre “ auf dem Sportplatz an Klinkenberg zu zaubern.
Spiel, Spaß ...
und tolle Stimmung!
Einzug der Teilnehmer auf den Sportplatz (Foto oben).
Am Samstag, den 11. September 2010,
fand auf dem Sportplatz am Klinkenberg in
Schwentinental das Schusterachtspektakel 2010 statt.
Nach der Ansprache
der Bürgermeisterin,
Frau Susanne Leyk,
begann für die neun
Mannschaften
ein
vierstündige
Wettkampf mit spannenden, lustigen und
manchmal auch Kräfte zehrenden Spielen.
Wie schon im letzten Jahr traten auch
diesmal wieder die neun Teams aus Rastorf, Preetz, Schwentinental, Kühren,
Pohnsdorf, Lehmkuhlen, Wahlstorf, Schellhorn und der Schusteracht e.V. in einer Art
„Spiel ohne Grenzen“ gegeneinander an,
um den begehrten SchusterjungenWanderpokal mit nach Hause zu nehmen.
Die Organisatoren hatten sich auch in
diesem Jahr wieder große Mühe gegeben,
das „Schusterachtspektakel“ neben den
Wettkämpfen Familien- und Besucherfreundlich mit einem großen Rahmenprogramm auszustatten: Ein Streichelzoo, ein
kostenloses Kinderkarussell, diverse Kinderspiele, zwei Glücksräder, Ponyreiten,
ein Grill- und Getränkestand und ein Kuchenbuffet warteten auf zahlreiche große
und kleine Gäste.
Um 13.00 Uhr startete das Spektakel bei
optimalen Wetterbedingungen – aber leider nur wenigen Zuschauern - mit dem
Beim
„Schlauch
zusammenpuzzeln“,
„Kegeln mit dem
Feuerwehrschlauch“,
oder dem „Ziellöschen mit der Kübelspritze“ waren die Mannschaften mit aktiven
Feuerwehrleuten ein wenig im Vorteil.
Besonders viel Beifall und Anfeuerungsrufe gab es dann auch beim dritten Spiel,
dem „Ziellöschen“. Hier musste zunächst
die Schutzkleidung richtig angezogen
werden, bevor mit der Kübelspritze gelöscht werden konnte. Aber erst wenn die
Schutzkleidung wieder ordnungsgemäß
ausgezogen und auf den Tisch gelegt
wurde, galt das Spiel als beendet.
Gegen 17.00 Uhr stand dann die Siegermannschaft fest:
Der Wanderpokal ging in diesem Jahr
zum zweiten Mal an die Mannschaft aus
Wahlstorf der es damit erstmals in der 8jährigen Geschichte des Schusterachtspektakels gelungen war, ihren Titel aus
dem Vorjahr zu verteidigen (Foto unten).
Zweiter wurde das Team aus Pohnsdorf,
dicht gefolgt von der Mannschaft aus
Schwentinental.
Neben dem Pokal erhielt die Gewinnermannschaft auch noch eine vom Schusteracht e.V. gestiftete Siegprämie in Höhe
von 200 Euro, die nun der Jugendfeuerwehr Wahlstorf zu Gute kommen wird.
Alles in allem war das Schusterachtspektakel auch in diesem Jahr wieder ein gelungenes Fest.
Alle Beteiligten, Organisatoren, Mannschaften und Besucher waren mit großem
Eifer und Begeisterung bei der Sache
und erlebten auf dem Sportplatz am Klinkenberg einen kurzweiligen und unterhaltsamen Nachmittag.
Bleibt zu hoffen, dass dieses schöne
Event auch im nächsten Jahr eine Fortsetzung finden wird, damit auch die Leute, die bisher noch nicht mitbekommen
haben, wie toll diese Veranstaltung ist,
die Gelegenheit bekommen, sich persönlich davon zu überzeugen.
Text: Sabine Streufert,
Wielen
Seite 16
Der Amtsschimmel Nr. 09/2010 vom 29. September 2010
Bürgerverein Barkauer Land e.V.
14. Jahrgang
+ TERMINE + TERMINE + TERMINE +
Wieder eine Nachtwanderung auf dem Lehrpfad
„Kulturlandschaft“ Bothkamp-Hof Siek
Die Arbeitsgruppe Natur im Bürgerverein Barkauer Land, die Pfadfinder
der Kirchengemeinde Kirchbarkau,
die Freiwillige Feuerwehr Bothkamp
sowie die Mitglieder der Jugendfeuerwehr laden für Freitag, 29. Oktober 2010, ab 18.30 Uhr, zu einer
Nachtwanderung auf dem Lehrpfad
und rund um den Viehteich ein.
Arbeitskreis
Siedlungsentwicklung
- jeden letzten Donnerstag am Donnerstag, 30.09.2010
Ziel ist wieder, wie bereits in den
vergangenen beiden Jahren, das
Lagerfeuer in der alten Kiesgrube.
Überraschungen sind eingeplant.
Bratwurst und Getränke lassen die
Wanderstrapazen vergessen.
Arbeitskreis Senioren
Foto: Anne Gothsch (KN), 2008
am Montag, 11. Oktober
- jeweils um 19.30 Uhr -
Motto: „Abend- und Nachtstimmung auf eiszeitlichem Grund und Boden.“
Denkt bitte an Laternen, Taschenlampen und eine wetterfeste Kleidung!
Treffpunkt:
Freitag, 29. Oktober 2010 um 18.30 Uhr
am Info-Punkt auf Hof Siek in Bothkamp
Für das Lehrpfadteam Bothkamp – Hof Siek:
Günter Wachholz
in der Alten Schmiede
in Barmissen
Arbeitskreis Senioren
Der Arbeitskreis Senioren lädt Sie, liebe
Senioren mit Partner, ganz herzlich ein zur
Erntedankfeier
am 16. Oktober 2010
Wir würden uns freuen, wenn Sie wieder
mit Kuchen backen. Pro Kuchen werden
5,- € erstattet.
Kosten pro Person 5,00 €.
Auch jüngere Gäste sind
herzlich willkommen.
nach Kirchbarkau ins Jacob-Selmer-Haus
um 15.00 Uhr.
Nach dem Kaffeetrinken hält Herr Dr.
Klaus Nernheim einen Dia-Vortrag mit dem
Thema „Auf Flusskreuzfahrt quer durch
Mitteleuropa - von Kiel aus durch den
Nordostseekanal über die Elbe und Moldau aufwärts bis nach Prag.“
Anmeldungen bitte bis 11. Oktober
2010 bei Dorle Hinrichsen 04347/3164
oder Christa Klupp 04302/9115 oder
Gudrun Bicker 04342/7899963.
Zur Erinnerung:
Die Fahrt mit dem Bus nach Halstenbek/
Adler zu „Sing mit Gotthilf Fischer“ am
02. Oktober 2010 nicht vergessen.
Außerdem bitte diesen Termin nicht vergessen: „Winterzauber an der Ostsee“
in Grömitz am Sonntag, 10.12.2010
Herzliche Grüße
Ihre
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Zuhause!
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14. Jahrgang
Der Amtsschimmel Nr. 09/2010 vom 29. September 2010
Seite 17
Sport– und Spielkreis Pohnsdorf
Tolle Ferienaktion
in Pohnsdorf beendet!
(M. Lüth) Mit dem Ende der Sommerferien
ist auch die diesjährige Ferienaktion des
Sport- und Spielkreises zu Ende gegangen. Insgesamt konnten sich die Kinder
und Jugendlichen bei 17 Aktionen anmelden, die wieder einmal von zahlreichen
Personen organisiert wurden. Mit über 160
Teilnehmern wurden die Angebote gut
besucht. Allerdings waren zwei Aktionen
überhaupt nicht angesagt. Für das Erlernen von Techniken beim Boule oder der
Discofox für Anfänger fanden sich leider
keine Anhänger. Bei allen anderen Aktionen zeigten die Kinder und Jugendlichen
lebhaftes Interesse zur Teilnahme.
Gleich zu Beginn der Ferien wurden die
noch nicht schulpflichtigen Kinder eingeladen, ein Indianerdorf zu bauen. (Siehe
dazu den Bericht und Fotos auf Seite 20).
Zum Klassiker entwickelt sich der Wasserskiparcour in Süsel. Nachdem in den
ersten Jahren noch die Skepsis überwog,
ob man auf den Wasserskiern wirklich
stehen kann, zeigt sich jetzt bei den Teilnehmern mit mehr Erfahrung bereits das
eine oder andere Talent. Dies wurde auch
bei den Skat Spielern deutlich. Die Teilnehmer bestanden insbesondere aus den
Teilnehmern des letzten Jahres, so dass in
diesem Jahr am Feinschliff des Skatspiels
gearbeitet werden konnte.
Zum jährlichen Anlaufpunkt wird auch der
Hochseilgarten in Friedrichsort. Auf über
70 Elementen mit 4 Schwierigkeitsgraden
in bis zu 25 Meter Höhe kann man in den
Bäumen das einzigartige Gefühl der Höhe
erleben und man wird mit einem einzigartigen Blick über die Kieler Förde belohnt!
Auf der Ebene „Null“ bewegt man sich dagegen während der Kanufahrt auf der
Schwentine von Plön nach Wahlstorf. Bei
den dort eingelegten Badepausen begaben sich zahlreiche Teilnehmer auch auf
das Niveau unterhalb der Nulllinie. Erstma-
lig
wurde
eine Fahrt in
den HansaPark
nach
Sierksdorf
angeboten.
Nicht
für
jeden ist die
Fahrt in der
A c h t e r b a hn
„Fluch
von
Novgorod“
etwas.
Mit
einer
Beschleunigung
von 1,4 Sekunden auf
knapp
100
km/h, einem
90° Aufzug im Dunkeln und 97° Absturz im
Dunkeln fährt sie durch einen Nachbau
der historischen Zitadelle von Novgorod.
Beschaulicher ging es dann bei einem
Besuch der Theresienhofer Waffenschmiede zu. Jan-Peter „Isward“ Naujoks zeigte
einen Überblick über seine Möglichkeiten.
Bei ihm kann man handgefertigte Waffen
des germanischen Raums von der römischen Kaiserzeit bis zum Ende der Wikingerära erhalten. Für die Teilnehmer zeigte
er, wie ein Messer geschickt verlängert
werden kann.
Körper und Geist kennen lernen, stand im
Vordergrund bei dem Thema „Bodyfit –
Fitness und Entspannung“. Entspannung
wurde während der Motorradtour durch
Schleswig-Holstein auch gesucht – und
gefunden. Nach der Fahrt durch unsere
schöne Landschaft, wurde in der Nähe
von Kappeln gegrillt. Um 9.30 ging es bei
sonnigem Wetter los. Über Neumünster
ging es weiter in Richtung Itzehoe – Harnerau-Hademarschen – Heide – Schleswig
– Tolk nach Klappholz. Um 13.00 Uhr traf
die Gruppe dort ein, um zu grillen. Eigentlich war es bei den Motorradtouren immer
so, das Würstchen gegrillt und sie dann im
Brötchen verzehrt wurden. Diesmal war
alles anders. Das Ziel Klappholz war von
Jens Bauer ausgesucht worden. Sein Kollege Holger wohnt dort mit dem Koch Matthias zusammen und dementsprechend war
auch das Grillfest. Verschiedene Fleischund Wurstsorten, vier verschieden Salate
und Getränke ohne Ende. Über Missunde,
wo die Schlei mit der Fähre überquert wurde, ging es dann über Eckernförde und Kiel
nach Pohnsdorf zurück. Am DGH wieder
angekommen, waren ca. 280 km mit dem
Motorrad zurückgelegt worden.
Dass der schleswig-holsteinische Sommer
nicht nur von Sonne geprägt wird, zeigte
sich bei der Schnitzeljagd durch den Naturlehrpfad in Bothkamp. Zwischen wenig und
viel Regen schwankte das Wetter an dem
Tag. Dennoch ging es auf den spannenden
Rundgang durch den Lehrpfad. Eröffnet
wurde der Lehrpfad Kulturlandschaft von
der Arbeitsgemeinschaft „Lehrpfad“ des
Bürgervereins Barkauer Land e. V. im Mai
2004. Die Arbeitsgemeinschaft pflegt und
betreut den Lehrpfad ehrenamtlich. Die
Lehrpfad-Tafeln säumen einen ca. drei
Kilometer langen Wanderweg durch Feld
und Wald, entlang einer alten Kiesgrube
und eines zehn Hektar großen Viehteichs.
Nach dem Rundgang wurde sich an einem
kleinen Buffet gestärkt. Karl May´s „Halbblut“
wurde in diesem Jahr bei den Festspielen
in Bad Segeberg aufgeführt. Eine aufregende Reise in den Wilden Westen mit zahlreichen Abenteuern für Winnetou konnten von
uns bestaunt werden. Für das nächste Jahr
hat sich der „Ölprinz“ angemeldet. Mit Sicherheit wird es auch dann auch wieder
eine Pohnsdorfer Beteiligung geben.
Beim Bowling im Cap in Kiel und bei dem
Wettbewerb um den Pohnsdorfer WiiMeister im Dorfgemeinschaftshaus wurden
jeweils die besten Pohnsdorfer ermittelt.
Jeweils mit viel Einsatz und Engagement
gingen hier die Kinder und Jugendlichen
ans Werk. Ebenfalls im Dorfgemeinschaftshaus fand abermals der „Große Kinoabend“
(Fortsetzung auf Seite 18)
Seite 18
Der Amtsschimmel Nr. 09/2010 vom 29. September 2010
(Fortsetzung von Seite 17)
mit dem Film „Madagaskar 2“ statt.
Zu einem Höhepunkt wurde das Abschlussfest am Dorfgemeinschaftshaus.
Nach einem offiziellen Teil mit der Einweihung des neuen Pavillons und einem
ausgiebigen Gruselbuffet, betrat um
21.00 Uhr Graf Dracula die Bühne. Der
Himmel verfinsterte sich und es gab aus
dem nichts heraus prasselnden Regen
und ein unheimliches Gewitter. Dracula
erklärte allen Teilnehmern, dass sie an
diesem Abend noch zu Opfern der Vampire werden sollten. Nur wer wirklich mutig sei, sollte die Wanderung auf dem
Rundweg durch Pohnsdorf
antreten.
Während der Wanderung sollten einige
Fragen beantwortet und einige Aufgaben
bewältigt werden. Bereits zu Beginn des
Weges zeigte sich, dass Draculas Worte
Wirkung gezeigt hatten. Die erste Gruppe
mit vier 10-jährigen Teilnehmern konnte
sich nicht darauf einigen, wer die Gruppe
anführen und wer das Schlussglied sein
sollte. Man einigte sich darauf, dass jeweils zwei Personen vorne und zwei Personen hinten gehen sollten. Das hielt
Dracula mit seinen drei Gehilfen aber
auch nicht davon ab, diese Gruppe gehörig in der Dunkelheit zu erschrecken.
Letztendlich haben aber alle Gruppen
das Gemeinschaftshaus wieder sicher
erreicht und niemand verblieb in Graf
Draculas Reich.
Eine tolle Ferienaktion ist damit zu Ende
gegangen und der Pohnsdorfer Sportund Spielkreis bedankt sich bei allen, die
uns unterstützt haben. Besonders nennen
möchten wir die Gemeinde Pohnsdorf
für ihre finanzielle Beteiligung an der Aktion und die Druckerei Peters, die die
Programminformationen erneut kostenlos
für uns druckte. Den Organisatoren, die
sich mit der Vorbereitung und der Durchführung viel Zeit und Mühe haben kosten
lassen, sagen wir ebenfalls herzlich Danke.
In diesem Jahr haben folgende Personen die Aktionen organisiert:
14. Jahrgang
Barkauer Land
Alina Meister aus Löptin und
Hill Dream holen Doppelgold
Bei der Europameisterschaft der Junioren-Vielseitigkeitsreiter gewann sie
sowohl im Einzel, als auch mit dem
deutschen Team die Goldmedaille.
Vom 19. bis 22. August trafen sich in der
Pferdestadt Bad Segeberg die besten Junioren aus ganz Europa. 74 Reiterinnen
und Reiter aus 16 Ländern gingen auf dem
Landesturnierplatz an den Start, und es
wurde ein totaler Triumph für Deutschland.
Die deutsche Equipe, bestehend aus Ben
Leuwer, Alina Meister, Josephine Wilms
und Dustin Albrecht, gewann souverän
Gold vor den Teams aus Frankreich und
Italien. Alina Meister, mit ihrem AngloAraber Hill Dream, krönte das Ganze mit
Einzelgold.
Nach der Dressur noch Zweite, übernahm
die 18-jährige nach einer makellosen Runde im Gelände die Führung in der Gesamtwertung. Damit musste sie als letzte
Starterin ins abschließende Springen und
wusste, wenn sie fehlerfrei bliebe, hätte sie
die Goldmedaille gewonnen. Alina und ihr
15-jähriger „Hilli“ behielten die Nerven und
erfüllten sich den Traum von Doppel-Gold.
Silber gewann Einzelreiterin Celina Nothofer aus dem Rheinland vor dem Briten Tim
Rogers. Zweitbeste Schleswig-Holsteinerin
wurde Nele Spiering auf ihrer Trakehnerstute Mayenne mit Rang 28.
Am Tag nach ihrem Erfolg gab es bereits
viele liebe Glückwünsche und Blumensträuße von den Nachbarn und Freunden
aus Löptin. Dafür möchten Alina und ihre
Familie sich ganz herzlich bedanken. Ein
besonders großes Dankeschön geht an
Familie Schütt aus Löptin, die für die Woche in Bad Segeberg ihren Wohnwagen
zur Verfügung stellte und ihn auch noch
höchst persönlich dorthin brachte und
wieder abholte. DANKE !
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Frank Adomeit, Hans-Hinnerk Barfod,
Christel Bock, Dracula, Petra Griese, Thomas Kähler, Claudia & Marco Lüth, Horst
Lüth sen., Horst Lüth jun., Thorsten Matz,
Bärbel Meyke, Sonja Nitz und Jens
Thomsen.
Daneben haben ebenfalls zahlreiche Helfer die Organisatoren bei der Durchführung der Aktionen unterstützt. Auch hierfür bedanken wir uns herzlich.
Auch wenn es noch lange hin ist, … aber
wir beginnen jetzt bereits wieder mit der
Organisation der Ferienaktion 2011.
Wer uns dabei unterstützen und eine
Aktion anbieten möchte, kann sich
ab sofort bei Marco Lüth melden.
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Der Amtsschimmel Nr. 09/2010 vom 29. September 2010
Gemeinde Lehmkuhlen
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TSV Rastorfer Passau
B-Jugend des TSV Rastorfer
Passau in Wyk auf Föhr.
Ende August hieß es für die B-Jugend des
TSV Rastorfer Passau: Koffer packen und
ab ins Trainingslager. Bei Regenwetter
gestartet und von der Sonne in Wyk auf
Föhr empfangen - was will man mehr ...
Nach dem Frühstück treffen an unseren
zwei Bussen und ab auf das Trainingsgelände des Wyker SV. Durch die täglichen
Trainingszeiten von 9.00 bis 12.30 Uhr und
von 14.00 bis 18.00 Uhr, konnte ich konzentriert mit der Mannschaft arbeiten. Die
angesetzten Einheiten wurden verstanden
und gut umgesetzt.
Nach Ankunft in der Jugendherberge gab
es nicht viel Zeit, sich zu erholen. Schnell
die Zimmer und die Betten bezogen, etwas Abendessen und ab aufs Spielfeld.
Wir wurden auch schon von den Frankfurter Spielern erwartet, um das
im Vorfeld abgemachte Freundschaftsspiel beginnen zu lassen, welches mit
9:7
zugunsten
des TSV Rastorfer Passau endete. Nach dem
Spiel ging man
in die Konversation und auf die
Hasenjagd, und
die endete, als
es schon richtig
dunkel war.
Mein Dank nochmals an den 1. Vorsitzenden vom Wyker SV, Herrn Köster, der es
uns ermöglicht hat, deren Sportgelände zu
benutzen und an meine Frau, die mir doch
einiges abnehmen konnte.
Da wir kein ‚Wellness’ gebucht hatten, hat
mich nichts davon abhalten können, die
Mannschaft am nächsten Morgen pünktlich um 7.00 Uhr zu wecken. Welch ein
erquickendes Gefühl, die hellwachen Gesichter seiner Jungs in der Früh am Frühstückstisch begrüßen zu dürfen. Alleine
deshalb hat sich die Reise schon gelohnt.
Ein dickes Kompliment geht auch an meine Mannschaft: Nicht eine aufgestellte Verhaltensregel wurde verletzt. Wir haben uns
besser kennen gelernt, nicht nur über
Fußball philosophiert, sondern konnten
uns auch über tiefgreifende Themen unterhalten. Und der Spaß, so denke ich, kam
auch nicht zu kurz.
Wir werden uns, sobald ich die ganzen Fotos bearbeitet habe, mit den Eltern einen
gemütlichen und evtl. lustigen Abend im
Sportheim machen und unsere Zeit die wir
gemeinsam verbringen durften, noch einmal
für einen kurzen Moment zurückholen und
denen, die verletzungsbedingt zu Hause
bleiben mussten, einen kleinen Einblick
verschaffen, wie er denn war, unser Ausflug.
Also, Jungs noch etwas Geduld ...“.
Klaus Edier,
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Der Amtsschimmel Nr. 09/2010 vom 29. September 2010
14. Jahrgang
SuS Pohnsdorf
Schellhorner Gilde
Indianer in Sieversdorf
Rückblick auf das
Ferienprogramm der
Gemeinde Schellhorn 2010
Am 14.07.2010 stand die Ferienaktion des
Pohnsdorfer Sport– und Spielkreises unter
dem Motto „Wir bauen ein Indianerdorf“.
Am 25.07.2010 wurde ein Schnupperkurs
im Segeln und Kajakfahren am Schellhorner Segelhafen angeboten. Groß und
Klein konnten sich unter fachlicher Aufsicht einen Eindruck über diese Sportarten machen.
Viele meiner Pohnsdorfer Spielstubenkinder kamen. Zuerst gab es bunte Indianerstirnbänder. Jedes Kind durfte sich eine
Feder aussuchen, die ans Stirnband gesteckt wurde. Wir haben die Zeltstangen
ausgepackt und mit Pferdedecken drei
echte Tipis gebaut.
Seekranke und Wasserscheue blieben
am Land und bedienten sich bei schönstem Wetter am Kuchenbuffet oder aßen
etwas vom Grill.
Die Fahrt zu den Karl-May Festspielen am
06.08.2010 war wie immer ausgebucht,
bei trockenem Wetter und einer spannenden Wild-Westshow mit anschließendem
Feuerwerk kehrten wir verlustfrei nach
Schellhorn zurück.
Highlight war die Fahrt zum Heidepark
am 15.08.2010. Morgens um 07.00 Uhr
ging die Reise in Richtung Soltau los.
Dort angekommen holten sich große und
kleine Leute den letzten Kick, bei den
Fahrten im Tower oder bei einer der zahllosen Achterbahnen. Andere bevorzugten
lieber eine ruhige Floß- oder Bahnfahrt.
Um 18.00 Uhr traten wir erschöpft die
Heimreise in Richtung Schellhorn an. Am
Freitag, den 20.08.2010, ließen wir das
Ferienprogramm am Gildehus mit einem
Grillabend ausklingen.
Kai Lauerwald, Jugendwart
Danach durften wir endlich die Ponies
putzen und nach Indianerart anmalen:
nämlich einen Kreis ums Auge, damit das
Pony gut sehen kann und einen Blitz auf
die Schulter – dann läuft es blitzschnell!
Der Handabdruck der Reiter musste natürlich noch aufs Fell.
Ganz ohne Streit haben wir uns dann
beim Reiten und Führen abgewechselt.
Es musste Feuerholz gesammelt werden,
und wir haben Kartoffelernte gespielt.
Sogar zu zweit auf einem Pony sind wir
geritten! Und Jaki wollte sich mit mir
drauf im warmen Sand wälzen, es ist aber
nix passiert! Viel zu schnell war die Zeit
herum und alle Indianerkinder wurden
von ihren Muttis abgeholt.
Vielen Dank an: Karin Lössner für den
Reitplatz, Tine Paustian für die Ponies,
Sonja Nitz für die Ponies, Sarah und Bianca für das Helfen …
… und je eine große Möhre für Clärchen,
Jaki, Hrimnir und Sverre Brause (fast vier
Jahre alt).
Sonja Nitz, Sieversdorf
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14. Jahrgang
Der Amtsschimmel Nr. 09/2010 vom 29. September 2010
Liebe Mitglieder
und dem DRK Verbundene !
+ + + Achtung: Termin und Ort aus unserer Jahresübersicht wurden geändert! + +
Unsere Benefizveranstaltung steht dieses
Mal im Vordergrund, und zu dieser möchten wir ganz herzlich einladen:
ƒ
Benefizveranstaltung
am Samstag, 9. Oktober 2010 um
14:30 Uhr im Dorfhaus Kirchbarkau
Erstmalig richten wir eine Veranstaltung
gemeinsam mit dem Markttreff Harms aus.
Wir freuen uns auf einen kulinarischen und
fröhlichen Tag miteinander (s. Plakat)!
Anmeldungen für die Veranstaltung nehmen ab sofort entgegen: Annegrete
Schildberg (Tel. 04302/1058) und Moni
Borgert (Tel. 04302/402).
Weitere Termine
und Veranstaltungen:
Das Montagsfrühstück findet immer am
ersten Montag im Monat statt:
ƒ
4. Oktober von 9:00 Uhr bis 11:00
Uhr im Dorfhaus Kirchbarkau
In einer netten Frühstücksrunde kann der
Tag nur gut beginnen. Alle sind herzlich
willkommen. Unsere drei Frauen aus dem
Vorstand sind für den Service zuständig
und freuen sich auf Sie/Euch. Kostenbeitrag 3,- €. Anmeldungen und Fragen bei
Moni Borgert (Tel. 402), Jutta Rieper (Tel.
1311) und Barbara Heuck (Tel. 1291).
Blutspende
ƒ
Unser Dienst - Ihr Vorteil:
Untersuchungsbefunde
per Post: Auch in 2010 gibt
es beim DRK-Blutspendedienst (BSD) Nord für regelmäßige Blutspender den
schon bewährten Service: Alle
Blutspenderinnen und Blutspender erhalten nach der
dritten Blutspende im Kalenderjahr ihre persönlichen Untersuchungsbefunde mit dem
zusätzlich bestimmten Cholesterinwert sowie einer Blutbildanalyse mit den notwendigen Erklärungen per Post.
LED-Taschenlampe und
Kalender 2011
Als kleines Dankeschön
erhält jeder Teilnehmer an
unserer Blutspendeaktion
eine LED-Taschenlampe
und den schon zur Tradition
gewordenen Streifenkalender für 2011.
USB-Stick für alle Zweitspender
Wer bislang erst einmal beim DRK Blut
gespendet hat, sollte sich schnell einen
zweiten Termin aussuchen, denn allen
Zweitspendern wird derzeit ein nützlicher
USB-Stick (2 GB) auf allen Terminen überreicht. Helfen Sie mit, damit geholfen wird!
* * *
ƒ
Dienstag 5. Oktober 2010, Dorfhaus
Kirchbarkau 16:00 bis 19:30 Uhr
Donnerstag, 14. Oktober: Besichtigung der Feuerwehrzentrale Kiel
Ab 18:00 Uhr ca. 2 Stunden, Abfahrt ab
Kirchbarkau 17:30 Uhr, Anmeldungen und
Fragen bei Moni Borgert (Tel. 402 und
Annegrete Schildberg Tel. 1058.
ƒ
* * *
Seite 21
Freitag, 22. Oktober: MiteinanderMittagessen in "Appels Gasthof" in
Dersau
Abfahrt Kirchbarkau 11:30Uhr, Anmeldungen bei Gunda Voß, Tel.: 9252
Wollen Sie bauen
oder renovieren???
Peter Elgert
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24211 Lehmkuhlen
Ortsteil Rethwisch
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Samstag, 30. Oktober 19:00 Uhr:
"Wir machen Musik" im Kieler
Schloss
Klassik und Unterhaltung, Evergreens
und Schlager mit 10 Musikgruppen aus
der Kieler Umgebung. Beginn 19:00 Uhr,
Karten 9,- €
Anmeldung bis 23.Oktober bei Annegrete
Schildberg (Tel. 04302/1058) und Moni
Borgert (Tel. 04302/402).
* * *
Vorankündigungen:
ƒ
Dienstag, 9.November:
Herbstversammlung im JacobSelmer-Haus um 15:00 Uhr.
ƒ
Weihnachten im Schuhkarton
Nach dem guten Erfolg im letzten Jahr
wollen wir uns auch in diesem Jahr Anfang November wieder an dieser Aktion
beteiligen.
Herzliche Grüße
Ihr DRK-Vorstand
Andrea Jedicke,
Öffentlichkeitsarbeit
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Seite 22
Der Amtsschimmel Nr. 09/2010 vom 29. September 2010
KulturZentrum Alte Meierei am See, Postfeld
Musik auf dem Heuboden I
VERANSTALTUNGSKALENDER Herbst/Frühwinter 2010
ƒ
14. Jahrgang
Chopin-Zyklus Brache
Di 12.10. 20.30 Uhr
Das gesamte Klavierwerk
mit Eugéne Mursky - Klavier
+ + + Auftakt des 4. HerbstZeitBluesFestivals + +
The Legend of Jazz / Rock & Rhythm'n Blues:
BRIAN AUGER & The Oblivion Express
Programm (4. Teil):
Mit Brian Auger - Hammond-Orgel B3, Savannah Auger Gesang, Andreas Geck - Bass, Karma Auger - Schlagzeug.
ƒ
Kaum zu glauben: Mit BRIAN AUGER kommt zum Auftakt
des 4. Internationalen HerbstZeitBluesFestivals eine absolute Legende der BluesRock-Geschichte mit seiner Band
The Oblivion Express zu einem einmaligen Gastspiel
nach Postfeld - und das EXKLUSIV für Schleswig-Holstein!
ƒ
Samstag, 2. Oktober, 19:00 Uhr
Douze Études (1833/7), op. 25
Variationen (div., 1824-1837)
Sonntag. 3. Oktober, 19:00 Uhr
Sonate Nr. 2 b-Moll (1839), op. 35
Sonate Nr. 3 h-moll (1844), op. 58
ƒ
So 17.10. 19.00 Uhr
BluesFestival part II
KRIS POHLMANN BAND: Eigenständiger BluesRock mit Elementen
aus Funk, Pop und Soul.
Die KRIS POHLMANN BAND, ein klassisches Blues/Rock-Power-Trio - international - rauh - einmalig - unverwechselbar, 2facher Deutscher Rock & Pop Preisträger,
wurde im Sommer 2005 vom gebürtigen
Engländer Kris Pohlmann (Gesang, Gitarre, Text und Komposition) gegründet.
Weitere Bandmitglieder sind der Amerikaner Warren Richardson (Bass und Background-Gesang) und Elmar Stolley aus
Deutschland (Schlagzeug, Perkussion
und Background-Gesang).
ƒ
Fr 22.10. 20.30 Uhr
Bereits zum zweiten Mal werden die Gäste des 4. Internationalen
HerbstZeitBluesFestivals eine ganz besondere Begegnung haben: Denn unser Gast aus Kanada lacht gern! Und oft! Cara Lufts
Lachen (und ihr Lächeln) gehören zu den ersten Dingen, die auffallen, wenn man sie trifft. An ihr ist nichts aufgesetzt, hier ist alles
echt. Und diese Ehrlichkeit, Integrität, Persönlichkeit, Spontaneität
klingt sowohl durch ihre CDs als auch durch ihre Livekonzerte immerhin würden es nicht allzu viele Folk-Musiker wagen, Buddy
Holly, die Prog-Rocker von YES und die Hardrock-Legenden Led
Zeppelin als gleichberechtigte Einflüsse anzugeben …
Sa 30.10. 20.30 Uhr
4tes Internationales HerbstZeitBluesFestival part IV
HANS THEESSINK & TERRY EVANS: "A Transatlantic Blues Summit"
Der holländische Gitarrist und Sänger, Texter und Komponist HANS THEESSINK und der
US-Blues- u. Soulsänger TERRY EVANS erzeugen eine betörende Magie und elektrisieren das Publikum vom ersten Akkord an. ‚Delta Blues' in zeitgemäßer Verpackung mit
Slide Gitarre und Harp, kompositorisch wie technisch von bestechender Güte.
ƒ
Mo 08.11. 20.30 Uhr
Unkostenbeitrag:
Erwachsene €18,- / Schüler/Studenten €10,- ermäßigt: 2 Konzerte: € 30,- anschließend “Brache-Buffet“ ———————-—————————
Info/Kontakt: Brigitte und Hans Weiß
Hof Brache, 24211 Wahlstorf-Wielen
Telefon 04342 / 81 0 90
www.brache.info
NB Preetz
4tes Internationales HerbstZeitBluesFestival part III
CARA LUFT (CAN) - Folk-/Roots- & Traditional-Blues
ƒ
Kleinere Stücke
4tes Internationales HerbstZeitBluesFestival part V
CHARLY BEUTIN & die (Schreckschuss) Band: „Mit wildem Herzen
und klarer Kante“. Deutscher Bluesrock mit kritischen Texten.
Infos / Karten: Tel. 04342 – 84477 / Fax – 82868
oder www.alte-meierei-am-see.de
Termine der
Niederdeutschen Bühne
Preetz im Oktober 2010
01.10.2010
20 Uhr
"Lütte witte Siedenschoh"
Ahrensburg/Alfred-Rust-Saal
29.10.2010
20 Uhr
"Mallorca let gröten" - Premiere Preetz/Friedrich-Schiller-Gymnasium
30.10.2010
20 Uhr
"Mallorca let gröten"
Preetz/Friedrich-Schiller-Gymnasium
Natascha Bünzen, Geschäftsführerin
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14. Jahrgang
Der Amtsschimmel Nr. 09/2010 vom 29. September 2010
Seite 23
Musik auf dem Heuboden II | Hof Brache
FFW und TSV Rastorfer Passau
Am Sonntag, 31. Oktober 2010, um 11.00 Uhr werden zehn Musiker
unterschiedlichster Nationalitäten - zum großen Teil Mitglieder des Philharmonischen Orchesters Kiel als ensemble Xtour zu einer Matinée
mit einem sehr spannenden Programm auf Hof Brache zu Gast sein:
Mit Lampions, Laternen und Fackeln treffen wir uns zum
•
Antonin Dvorak (1841 - 1904): Streichquintett G-Dur, Op. 77
•
György Ligeti (1923 - 2006): Sechs Bagatellen für Bläserquintett (1953)
•
Jean Francaix (1912 - 97): Dixtuor für Bläserquintett und Streichquintett
Die Mitglieder des ensemble Xtuor treffen sich seit vielen Jahren in
unterschiedlichen Besetzungen und bei zahlreichen Konzertprojekten.
Trotz der internationalen Besetzung des Ensembles (neben Deutschland kommen die Mitwirkenden aus Japan, Russland, Frankreich und
Ägypten), wurde Kiel zum Treff- und Arbeitsmittelpunkt.
Der Name des ensemble Xtuor leitet sich einerseits von der mathematischen Variablen X als Synonym für die große Bandbreite des Ensembles in Bezug auf Besetzungsgröße und -art ab. Er steht andererseits
aber auch für die Maximalbesetzung des Ensembles: aus dem
Französischen übersetzt bedeutet Xtuor Zehntett.
Info/Kontakt:
Brigitte und Hans Weiß, Telefon 04342 / 81 0 90
am Freitag, den 05. November 2010,
19.00 Uhr ab Hof Bornhöft in Wildenhorst
Die Bürger der Gemeinde Rastorf, Groß und Klein, aus allen
Ortsteilen, sind herzlich eingeladen mit dabei zu sein.
Musikalisch wird in diesem Jahr ordentlich “getrommelt” wir freuen uns darauf. Am Sportplatz gibt es wieder
Punsch “mit und ohne”, Grillwurst und Waffeln.
Nach dem Lauf bietet die Feuerwehr die Rückfahrt
zu den Autos an.
Gem. Schellhorn | Schellhorner Gilde
5. Pohnsdorfer Oktoberfest
am 30. Oktober 2010 um 20:00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus
Mit Musi und Stimmung durch die
Pohnsdorfer Kraniche gibt‘s a zünftige
Gaudi bei Weißwurscht, Leberkäs‘,
Schweinskrustenbraten und natürlich ...
Eintritt:
15,00 Euronen pro Pers. inkl.
Essen und Begrüßungstrunk
Um Voranmeldung wird gebeten bei:
Hans-Jürgen Meyke
Marco Lüth
Werner Albers
Tel. 04342 - 889888
Tel. 04342 - 729320
Tel. 04302 - 1239
[email protected]
[email protected]
Kartenvorverkauf im Gildehus und im „Salon König“.
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Der Amtsschimmel
Seite 24
29. September 2010
Schweißen". Anmeldung mit Gestaltungswünschen bis 04.10.2010 bei Lore Böhe.
Der Oktober beginnt bei den Landfrauen mit dem Schmücken der Kirche.
Wer helfen möchte oder Sachspenden
beisteuern will, kommt bitte am Freitag,
dem 01.10.2010 um 15.00 Uhr zur St.Katharinen-Kirche nach Kirchbarkau. Nähere Informationen gibt es bei Lore Böhe,
Tel. 04302 / 1258.
Am Sonntag, 03.10. um 10.00 Uhr findet der
"Erntedank-Gottesdienst" mit der Einführung des neuen Pastors Gernot Tams
und der Übergabe der Erntekrone durch
die Landfrauen statt.
"Der Duft von Lavendel" (mit Daniel Brühl)
lädt am 05.10.2010 um 20.30 Uhr ins
"Kino für Frauen" nach Preetz ein. Bei
Vorlage der Landfrauenvereinmitgliedskarte erhalten Sie eine Ermäßigung).
Frau Helga Rohwer leitet ab 07.10.2010
um 14.00 Uhr wieder an fünf Nachmittagen in Boksee beim Porzellanmalen an.
Infos und Anmeldung bei Hannelore Rieken, Tel. 04302/9322.
Wer es etwas rustikaler liebt, kann am
09.10.2010 um 9.00 Uhr zur Berufsschule
Gellertstraße in Kiel. Herr Joachim MöllerJasmer gibt Anleitung beim "Kreativen
Für den Monat
Oktober 2010 gratuliert
Wer hat Lust in geselliger Runde "plattdütsch to schnacken" oder es zu lernen?
Für Könner und Anfänger findet am 13.10.
um 20.00 Uhr in Leckerhölken, Bothkamp,
ein "Stammtisch Plattdeutsch" statt.
Infos und Anmeldungen bis 12.10.2010
bei Dorothea Storm, Tel. 04302 / 443.
„Der Amtsschimmel“
zum 90. Geburtstag:
Frau Elisabeth Schramm
aus Klein Barkau
Am 27.10.2010 um 14.45 Uhr geht es vom
Hauptbahnhof Kiel nach Rendsburg. Es
folgt eine besondere Stadtführung auf den
Spuren von Rendsburger Frauen mit dem
Thema: "Hexen, Huren und Hausmädchen". Nach einem gemütlichen Abschluss (in einem Lokal) geht es mit der
Bahn wieder zurück nach Kiel. Anmeldungen bis 25.10.2010 bei Marita BrauerBock, Tel. 04302 / 572
zum 85. Geburtstag:
Herrn Heinrich Rix
aus Löptin
Frau Wittulsky
aus Schellhorn
zum 80. Geburtstag:
Herrn Helmut Kretschmann
aus Barmissen
Ende Oktober, am Freitag, 29.10.2010 um
18.30 Uhr, findet wieder vom Hof Siek in
Bothkamp aus eine Nachtwanderung
auf dem Lehrpfad statt. Ein Stimmungsvoller Abend auf dem Kulturlehrpfad mit
Grillen in der Kiesgrube zum Ausklang.
Keine Anmeldung erforderlich.
Amtsschimmel
September
Aktuelle Infos unter
www.LFV-Kirchbarkau.de
Schwarz-Weiß
Gudrun Plaug
Bülck
45 mm x 2
sowie
zur goldenen Hochzeit:
2010
Wir freuen uns auf den bunten Oktober.
Darstellung
Mit freundlichen
Grüßenin
Frau Ilse Möllenbrok
aus Kühren
dem Ehepaar
Karin und Dieter Denzin
aus Schellhorn
dem Ehepaar
Rosemarie und Hans-Werner
Giese aus Kirchbarkau
Forstverwaltung
Lehmkuhlen
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Informieren Sie sich bei einer
kostenlosen Führung durch den
Ruhepark am 10. & 24.10.
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Tischlerei
Güternah- und Fernverkehr
60 mm x• 2Schwertransporte
Entsorgung von: Bauschutt • Erdaushub • Gartenabfällen
Anlieferung von:Kies • Mutterboden
Tel. 0 43 42 / 85 18 18 • Fax 0 43 42 / 85 18 19
Handy 0171 / 30 49 607
Der nächste
Amtsschimmel
erscheint am Mittwoch,
27. Oktober 2010
Redaktionsschluss:
Montag, 18. Oktober 2010
12:00 Uhr