Musikdatenstandards und Style Guide 1.0

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Musikdatenstandards und Style Guide 1.0
Musikdatenstandards und Style Guide 1.0
April 2012
Sehr geehrte Kunden,
unsere digitalen Handelspartner passen sich mehr und mehr und auf immer avanciertere Weise den Bedürfnissen der
Verbraucher an. Umso wichtiger ist deswegen die Einhaltung von Standards im Hinblick auf die Akuratesse und die
Qualität der Metadaten und Media Assets. The Orchard hat einen Style Guide zusammengestellt, um Sie über diese
Standards zu informieren und auf diese Weise den digitalen Vertrieb Ihrer Veröffentlichungen schneller und
reibungsloser zu gestalten.
Bitte nehmen Sie außerdem zur Kenntnis, dass in gewissen Regionen bestimmte Medieninhalte gemäß geltendem Recht
als illegal gelten. Die deutsche Gesetzgebung verbietet laut §86 und §86a StGB unmissverständlich die Verbreitung
nationalsozialistischer Propaganda. Als Anbieter von Inhalten liegt es in Ihrer Verantwortung, zu überprüfen, ob die
von Ihnen veröffentlichten Inhalte geltendes Recht verletzen. Dies gilt für alle Regionen, in denen Sie The OrchardVertriebsrechte zur Verfügung stellen. Die Übermittlung von gesetzeswidrigen Inhalten kann eine fristlose Entfernung
der Inhalte oder gar ein Verbot ausnahmslos aller von Ihrem Label in Online-Stores angebotenen Inhalte zur Folge
haben.
In diesem Style Guide haben wir stilistische Standards sowohl für klassische als auch nicht-klassische Inhalte
dokumentiert. Die Einhaltung dieser Standards trägt dazu bei, dass sich der digitale Vertrieb Ihrer Inhalte
reibungsloser und schneller gestaltet. Inhalte, die nicht den hier festgehaltenen Standards entsprechen, werden von
einigen Stores unter Umständen entsprechend bearbeitet oder sogar abgelehnt.
1. Orchard Meta Style Guide 1.0 (nicht-klassischer Inhalte)
1.1. Sprache
Stellen Sie bei der Eingabe der Metadaten in den Release Builder sicher, dass Sie die mit dem jeweiligen Inhalt
diese Weise werden Akzente sowie Klein- und Großschreibung in allen Stores korrekt dargestellt.
1.2. Künstlernamen
Geben Sie den Namen des jeweils zentralen Künstlers in den Release Basics des Release Builder
immer auf Album-Level an.
ñ Die fehlende Angabe des zentralen Künstlernamens gilt als kritischer Fehler.
Wenden Sie die standardmäßige Schreibweise des jeweiligen Künstlernamens an. Dies gilt
ausnahmslos für alle Künstler.
Geben Sie den Namen jeweils so an, wie es der jeweilige Künstler wünscht. Zweitnamen,
Mittelinitialen, Mädchennamen, Spitznamen und Zusäzte (z.B. "Jr.") können gegebenfalls
Anwendung finden. Die Schreibweise von Künstlernamen muss für alle im The Orchard-System
verfügbaren Inhalte des jeweiligen Künstlers konsistent sein.
Künstlernamen dürfen keine weitere Informationen enthalten, z. B. Eigenschaft des Künstlers,
Datum, Instrument, ehemalige Band etc.
ñ Eine falsche Schreibweise des Künstlernamens gilt als kritischer Fehler.
Bei den folgenden Beispielen handelt es sich jeweils um richtige und falsche Schreibweisen von
Künstlerrnamen:
1.2.1. Mehrere Künstler (Various Artists)
Wenn vier oder mehr Künstler auf einem Album vertreten sind, geben Sie als Künstlername auf
dem Album-Level "Various Artists" an. Geben Sie "Various Artists" nicht auf Track-Level als
Künstlername an, außer es handelt sich um fortlaufende Mix-Tracks von mehreren Künstlern.
ñ Der falsche Gebrauch der Kategorie "Various Artists" gilt als kritischer Fehler.
Geben Sie für Alben, auf denen weniger als vier Künstler vertreten sind, nicht "Various Artists"
an. Listen Sie stattdessen im Feld "Primary Artist" des Release Builder die Künstler einzeln auf.
Verwenden Sie für englischsprachige Inhalte keinerlei Variationen oder Abkürzungen für "Various
Artists" (z. B. "V/A", "V.A.", "Various", "Various Artist" oder "Varios").
Übersetze Varianten für "Various Artists" sind akzeptabel, solange sie mit der Sprache des
jeweiligen Inhalts übereinstimmen. Im Folgenden finden Sie Beispiele für akzeptable Formate in
mehreren Sprachen:
1.2.2. Zusammengesetzte Künstlernamen (Compound Artists)
Führen Sie in jedem Künstlerfeld ("Bubble") des Release Builder nur einen Künstlername auf.
Zwei oder mehr Personen bzw. Gruppen in einem Künsterfeld gelten als Compound Artist.
Compound Artists hindern Stores daran, einzelne Künstler zu erkennen und führen dazu, dass
Alben nicht auf den richtigen Künstlerseiten angezeigt werden.
Ein Compound Artist gilt als kritischer Fehler und führt dazu, dass Ihre Veröffentlichung in
einigen Stores nicht online geht.
Listen Sie die Künstler jeweils einzeln auf, wenn der Content von mehreren Künstlern dargeboten
wird.
Führen Sie in jedem Künstlerfeld ("Bubble") des Release Builder nur einen Künstlername auf. Zwei
oder mehr Personen bzw. Gruppen in einem Künsterfeld gelten als Compound Artist. Compound
Artists hindern Stores daran, einzelne Künstler zu erkennen und führen dazu, dass Alben nicht auf
den richtigen Künstlerseiten angezeigt werden.
ñ Ein Compound Artist gilt als kritischer Fehler und führt dazu, dass Ihre Veröffentlichung in
einigen Stores nicht online geht.
Listen Sie die Künstler jeweils einzeln auf, wenn der Content von mehreren Künstlern dargeboten
wird.
Künstlernamen müssen dann zusammen erscheinen, wenn die Einzelindividuen nicht als jeweils
eigenständige Künstler gelten, oder wenn der Name einer Gruppe die Namen mehrerer
Einzelpersonen enthält. In solchen Fällen handelt es sich nicht um Compound Artists.
Für bereits zum Verkauf stehende Inhalte gelten die jeweils standardmäßigen Schreibweisen. Zum
Beispiel:
•
•
•
•
•
•
Simon & Garfunkel
Anderson Bruford Wakeman Howe
Brooks & Dunn
Katrina & The Waves
Dizzy Gillespie & His Fab Five
Hootie & The Blowfish
1.2.3. Gastkünstler (Featuring Artists)
Führen Sie Gastkünstler unbedingt einzeln auf.
Geben Sie den Gastkünstler lediglich auf dem Album-Level und nicht für jeden individuellen Track an,
wenn ein und derselbe Gastkünstler auf allen Tracks vertreten ist.
Ein als Compound Artist aufgeführter Gastkünstler gilt als kritischer Fehler.
1.3. Eigenschaft des Künstlers (Artist Role)
Weisen Sie jenem Künstlernamen, der auf dem Rücken einer CD-Hülle erscheinen würde, die Rolle
des "Primary Artist" in den Artist Basics im Release Builder zu.
Gastkünstlern kommt die "Featuring Role" zu.
1.4. Albumtitel
Achten Sie darauf, dass Albumtitel orthografisch korrekt sind und der Schreibweise auf dem
jeweiligen Cover entsprechen. Fügen Sie dem Albumtitel keine weiteren Informationen hinzu, die
zur Identifizierung des Inhalts nicht vonnöten sind.
1.4.1. Single
Kennzeichnen Sie Alben, die über ein bis drei Tracks in Normallänge verfügen (mit einer Länge
von jeweils weniger als zehn Minuten), als "Single". Der Zuordnungsbegriff "Single" muss hinter
dem Albumtitel erscheinen.Verwenden Sie ausschließlich den englischen Begriff "Single".
Verwenden Sie keine übersetzten Varianten. Fehlt die Kennzeichnung als Single im Albumtitel,
wird sie von einigen Stores automatisch hinzugefügt.
Bezeichnen Sie Alben, die den oben genannten Kriterien nicht entsprechen, nicht als "Single".
Mit Ausnahme der Bezeichnung "Single" muss der Titel eines Single-Albums mit nur einem Track
dem Titel des jeweiligen Tracks entsprechen und darf keine weiteren durch Klammern oder
Bindestriche abgetrennten Informationen enthalten.
1.4.2. EP
Kennzeichnen Sie ein Album als "EP", wenn folgende Kriterien zutreffen:
ñ 1-3 Tracks, einer oder mehr Tracks mit einer Laufzeit von 10 Minuten oder mehr
und einer Gesamtlaufzeit von weniger als 30 Minuten
ñ 4-6 Tracks mit einer Laufzeit von weniger als 30 Minuten
Kennzeichnen Sie Alben, die nicht den hier genannten Kriterien entsprechen, nicht als "EP".
Wenn Sie ein Album als "EP" kennzeichnen möchten, muss die Bezeichnung "EP" nach dem
Albumtitel erscheinen, außer sie ist bereits im Titel enthalten. Die englische Bezeichnung "EP" ist
obligarotisch. Verwenden Sie keine anderssprachigen Varianten.
1.4.3. Soundtracks und Filmmusik
Versehen Sie die Titel von Soundtracks und Musiken für Filme, TV-Produktionen und Musicals in
Klammern jeweils mit einer Angabe der jeweilige Version des Sountracks oder der Filmmusik. Die
jeweilige Angaben muss mit den Angaben auf dem CD-Cover übereinstimmen.
Beispiele:
1.4.4. Albumreihen
Beim Formatieren von Titeln, die Alben näher bezeichnen, die als Reihe erscheinen, geben Sie die
Titelinformationen bitte nach folgendem Muster an:
Titel der Reihe: Albumtitel
Beispiele:
6x6: The Sixties
6x6: The Seventies
Héroes de los 80: Pasto de Tiburones
Héroes de los 80: Moviles
Dreyfus Jazz Club: In the Mood of...Miles
Dreyfus Jazz Club: In the Mood of...Coltrane
Bei der Eingabe der Titel von Alben, die zwar Teil einer Reihe sind, jedoch nicht über einen
eigenen Albumtitel verfügen, geben Sie die Informationen bitte nach folgendem Muster an:
Titel der Reihe: Künstlername
Beispiele:
RCA Country Legends: Charley Pride
RCA 100 Años de Música: Marco Antonio Muñiz
1.5. Tracktitel
Sorgen Sie dafür, dass das jeweilige Audiomaterial mit den korrespondierenden Titelangaben
versehen ist. Achten Sie auf die korrekte Schreibweise der Titelangaben. Vergeben Sie Tracktitel
auf einem Album jeweils nur ein einziges Mal. Diese Regel gilt nicht für verschiedene Versionen
ein und desselben Songs, die erkennbar mit den Zusätzen "Clean" bzw. "Explicit" gekennzeichnet
sind.
ñ Audiomaterial, das nicht dem jeweiligen Tracktitel korrespondiert, gilt als kritischer
Fehler.
ñ Zwei oder mehr Tracks ein und desselben Künstlers, die auf einem Album über ein
und denselben Titel verfügen, gelten als kritischer Fehler.
Verwenden Sie Bezeichnungen wie "Radio Edit" oder "Extended Version", um verschiedene
Versionen ein und desselben Songs zu kennzeichnen.
1.5.1. "feat" vs. "with"
Verwenden Sie die Bezeichnungen "feat." (als obligatorische Abkürzung für "featuring") und
"with" immer kleingeschrieben und in englischer Sprache.
Andere Schreibweisen ("featuring", "Featuring", "Feat", "w/", "With" etc.) sind nicht zulässig.
Folgende Schreibweisen sind anzuwenden, falls ein weiterer Künstler auf dem Album präsentiert
wird oder zusammen mit dem Release-Level-Künstler des jeweiligen Albums ein Duett bestreitet:
ñ Titel des Tracks (feat. Name des anderen Künstlers)
ñ Titel des Tracks (with Name des anderen Künstlers )
ñ Titel des Tracks (feat. Name des anderen Künstlers Nr. 1 & Name des anderen Künstlers Nr.
2)
ñ Titel des Tracks (feat. Name des anderen Künstlers Nr. 1, Name des anderen Künstlers Nr. 2
& Name des anderen Künstlers Nr. 3)
Beispiele:
ñ
ñ
ñ
ñ
ñ
Ayo Technology (feat. Justin Timberlake)
The Prayer (with Charlotte Church)
Shortie Like Mine (feat. Chris Brown & Johnta Austin)
Sweetest Girl (Dollar Bill) [feat. Akon, Lil Wayne & Niia]
Cose della vita (feat. Maggie & Penta)
Führen Sie zusätzlich zur Erwähnung des Gastkünstlers im jeweiligen Tracktitel den Gastkünstler in
den "Track Details" unter "Featuring" auf.
Wenn der Gastkünstler auf jedem Track des Albums vertreten ist, brauchen sie ihn lediglich auf
Album-Level als Featuring Artist aufzuführen.
1.5.2. Medleys
Trennen Sie die einzelnen Songs von Medleys durch Schrägstriche, denen jeweils ein Leerzeichen
vorausgeht und nachfolgt. Wenn dem Titel die Kennzeichnung "Medley" oder ein Titel für das
Medley beigegeben ist, sollten Sie darauf achten, dass das Wort "Medley" oder der jeweilige
Medley-Titel entweder den Tracktiteln von einem Doppelpunkt gefolgt vorausgeht oder in
Klammern dem jeweiligen Tracktitel nachfolgt.
Beispiele:
1.5.3. Soundtracks
Geben Sie im Titel des jeweiligen Albums die Version des Soundtracks an, wie unter 1.4.3.
beschrieben, wenn alle Titel eines Albums ein und demselben Soundtrack entstammen.
Geben Sie die Tracktitel nach folgendem Muster an, wenn die Tracks auf dem Album nicht alle von
ein und demselben Soundtrack stammen:
Name des Titels (Aus: "Titel des Soundtracks")
Beispiele:
Make 'Em Laugh (Aus: "Singin' in the Rain")
Fast Streets of Shanghai (Aus: Indiana Jones and the Temple of Doom)
1.5.4. Ghost Tracks, Silent Tracks und Hidden Tracks
Weisen Sie stumme Tracks, die sich absichtsvoll als individuelle Titel oder als Lücke vor einem
Hidden Track oder Ghost Track befinden, in der Titelbezeichnung eindeutig als solche aus.
ñ Silent Tracks, die nicht eindeutig als solche in der Titelbezeichnung ausgewiesen
sind, gelten als kritischer Fehler.
Beispiele:
1.6. Titel mit "Versus" (vs.), "Meets" und "Presents"
Fügen Sie Bezeichnungen wie "Meets, "Presents" oder "vs.", mit deren Hilfe die Beziehung zweier
Künstler zueinander näher definiert werden, in Klammern dem Titelnamen an und nicht dem
Namen des Künstlers auf Track-Level oder Album-Level.
Listen Sie die Künstler einzeln auf, um einen Fehler vom Typ "Compound Artist" zu vermeiden.
Listen Sie die Künstler in der Reihenfolge, in der sie erscheinen sollen.
ñ Ein Compound Artist in Zusammenhang mit den Bezeichnungen "versus", "meets"
oder "presents" gilt als kritischer Fehler.
1.6.1. "versus" oder "meets"
Listen Sie im Falle von Künstlerbeziehungen, die mithilfe der Bezeichnungen "vs." oder "meets"
angegeben werden, beide Künstler auf Track-Level. Geben Sie die Beziehung der Künstler
zueinander in der Titelbezeichnung an.
Wenn "vs." oder "meets" zur näheren Bezeichnung einer Single Verwendung finden, auf der zwei
Künstler Originalsongs präsentieren, geben Sie beide Künstler auf Album-Level sowie auf dem
Level der jeweiligen Titel an, auf denen sie vertreten sind.
Wenn "vs." oder "meets" zur näheren Bezeichnung eines Albums Verwendung finden, das eine
Sammlung mehrer verschiedener Titel darstellt, von denen ein einzelner DJ Remixe angefertigt hat,
geben Sie diesen DJ als Künstler auf Album-Level an. Jene Künstler, auf welche die Titel
zurückgehen, von denen die Remixe angefertigt wurden, geben Sie auf Track-Level und nicht auf
Album-Level an.
1.6.2. Presents
Einen nicht selbst auftretenden Künstler, der einen anderen Künstler präsentiert, müssen Sie nicht
als Künstler auf dem Album-Level angeben. Geben Sie den Künstlernamen jedoch als
Textinformation im Album-Titel und/oder in den jeweiligen Titelbezeichnungen an.
Dagegen ist es erforderlich, dass Sie einen selbst auftretenden Künstler, der einen anderen Künstler
präsentiert, auf dem Album-Level und dem Track-Level angeben. Der Künstlername sollte als
Textinformation im Albumtitel und in den Titelbezeichnungen erscheinen.
1.6.3. Alben, auf denen dieselben Künstler mithilfe der Bezeichnungen "vs.", "meets" oder
"presents" auf allen Titeln vertreten sind
Wenn die Mithilfe der Bezeichnungen "vs.", "meets" oder "presents" vorgestellten Künstler auf
allen Tracks vertreten sind, ist es lediglich erforderlich, dass Sie die jeweiligen Künstler nur im
Albumtitel angeben, nicht jedoch in jedem einzelnen Tracktitel.
1.7. Tracktitel zur Unterscheidung
Unterscheiden Sie verschiedene Versionen eines Albums oder eines Tracks desselben Künstlers
unter Angabe des Namens der jeweiligen Veröffentlichungen:
Beispiele:
Live
Remastered
Bonus Track Version
Deluxe Version
Soundtrack from the Motion Picture
Soundtrack from the TV Series
Music from the TV Series
Score
Radio Edit
Remix
Acoustic Version
Demo
Instrumental Version
ReNRecorded Version
Karaoke Version
The Making Of
Der jeweilige Titel muss der Bezeichnung auf dem CD-Cover entsprechen.
Das Wort "Exclusive" darf nicht im Titel erscheinen, da die Titel permanenter Bestandteil des
Content sind und keinesfalls von temporärer Natur sein dürfen.
Versehen Sie nachbearbeitete Inhalte mit der Bezeichnung "Remastered". Verwenden Sie keine
Varianten wie "Digitally Remastered" oder "Re-mastered". (s. Abschnitt 1.7.1., "Titel für nichtoriginale Aufnahmen")
Die Verwendung der Bezeichnung "Tribute" ist möglich. CD-Cover und Albumtitel sollten jedoch
nicht nahelegen, dass es sich um die Musik des Originalkünstlers handelt, die auch auf dem
Originalalbum zu finden ist. (s. Abschnitt 1.7.3., "Karaoke- und Tribute-Alben")
Sorgen Sie dafür, dass Titel kein Wortmaterial enthalten, dass sich auf Artikel oder Materialen
bezieht, die nicht unterstützt werden. Titel dürfen z. B. folgende Wörter nicht enthalten:
2 CD Set
Disc
Longbox (oder: Long Box)
Jewel box
Side A
Side B
DVD
Unterscheiden Sie Einzelne CDs eines CD-Sets unter Verwendung der Abkürzungen "Vol." oder
"Pt.".
Beispiele:
50 Million Sellers, Vol. 1
50 Million Sellers, Vol. 2
Zur Unterscheidung von Tracks oder Alben, die über mehrere Teile verfügen, verwenden Sie die
die Abkürzung "Pt.":
Beispiele:
Touch Me I’m Going to Scream, Pt. 1
Touch Me I’m Going to Scream, Pt. 2
Verwenden Sie keine Angaben in den Titeln, denen zufolge der Inhalt digitaler Natur ist.
Beispiele:
E-Release
Digital Only
Digital Download
Digital Single
E-Album
Verwenden Sie in den Tracktiteln keine Angaben, die sich darauf beziehen, dass es sich um eine
Originalversion handelt. Auf diese Weise soll Redundanz vermieden werden.
Verwenden Sie nicht die folgenden Angaben in Tracktiteln:
Album Version
LP Version
Clean Version
Explicit Version
Original Version (sollte ausschließlich zur Unterscheidung identischer Tracktitel
Verwendung finden)
Previously Unreleased
Verwenden Sie in Musikvideo-Titelangaben keine Informationen über technische Details wie das
jeweilige Video-Format oder andere technische Einzelheiten. Verwenden Sie nicht folgende
Titelangaben:
CC
Closed-Captioned
PAL
NTSC
16 x 4
Video
Music Video
Verwenden Sie keine Titel, die auf andere Medienunternehmen verweisen.
Zum Beispiel:
BET Version
MTV Version
1.7.1. Titel für nicht-originale Aufnahmen
Um zu kennzeichnen, dass sich eine hochgeladene Version von der Originalaufnahme
unterscheidet, muss dies im Titel der jeweiligen Veröffentlichungen kenntlich gemacht werden.
Falls es sich bei der Mehrzahl der Tracks auf einem Album um Live-Versionen handelt, geben Sie
im Albumtitel an, dass es sich um ein Live-Album handelt. Aus den Tracktiteln von Live-Tracks
muss ersichtlich sein, dass es sich um Live-Tracks handelt.
Versehen Sie nachbearbeitete Alben ("Remastered") mit einen entsprechenden Zusatz im
Albumtitel. Wenn alle oder die Mehrheit der Tracks nachbearbeitet ist, fügen Sie dem Titel
"(Remastered)" hinzu, nicht jedoch den einzelnen Tracktiteln.
Unterscheiden sich lediglich einzelne Tracks substanziell von der Originalversion ist den
Tracktiteln "(Remastered)" hinzuzufügen.
Beispiele:
1.7.2. Duplicate Albums
Wenn ein Album mehr Inhalte versammelt als die Standardversion des Albums (z. B. Extratracks
oder ein Bonusvideo) muss dies aus dem Albumtitel hervorgehen.
1.7.3. Karaoke- und Tribute-Alben
Für Karaoke- und Tribute-Inhalte gelten folgende Richtlinien:
1. Sowohl auf Karaoke- als auch Tribute-Alben darf der Name des ursprünglichen
Künstlers in keinem der Künstlerfelder erscheinen.
Dies gilt sowohl für Track-Level- als auch für Album-Level-Künstler. Beispiel: "The Billy
Joel Tribute Band" ist kein akzeptabler Künstlername.
2. Auf Track-Level darf "Various Artists" kein Künstlername sein. Wenn mehrere Künstler
an den Tracks beteiligt sind, kann als Künstler auf Album-Level unter Umständen "Various
Artists" angegeben werden.
3. Auf Album- oder Track-Level darf "Karaoke" nicht als Künstlername angegeben werden.
"Karaoke" kann jedoch als Teil eines Künstlernamens Verwendung finden, wie z. B. in "The
Karaoke Kangaroos" oder "All Star Karaoke".
4. Aus den Titel von Karaoke-Tracks muss ersichtlich sein, dass der Track über keine
Leading Vocals verfügt.
Beispiele:
5. Der Passus "Originally Performed By …" ist unter Zusatz des Namens des
Originalkünstlers nur bei Karaoke-Tracks möglich.
6. Zusätze wie "Originally Performed By...", "In the Style of", "Cover of" und "As Made
Famous By" dürfen in den Titel von Coversongs oder Tributes keine Verwendung finden.
7. Cover und Albumtitel dürfen nicht implizieren, dass die Musik vom Originalkünstler
oder vom Originalalbum stammt. Die Zusätze "Tribute" bzw. "Karaoke" müssen größer als
der Name des Originalkünstlers erscheinen. Der Titel darf nicht mit dem Namen des
Orginalkünstlers beginnen. So ist z. B. "Kelly Clarkson: The Bluegrass Tribute" kein
möglicher Albumtitel. Stattdessen muss der Albumtitel in diesem Fall lauten: "The
Bluegrass Tribute to Kelly Clarkson".
8. Karaokevideos dürfen nicht zu Verfügung gestellt werden.
ñ Karaoke- oder Tribute-Alben, die nicht den hier aufgeführten Richtlinien
entsprechen, gelten als kritischer Fehler.
1.7.4. Performance Tracks, Backing Tracks und Split Tracks
Performance Tracks, Backing Tracks und Split Tracks müssen als solche durch die Titelgebung
erkennbar sein.
Beispiele:
1.7.5. Neuaufnahmen (Re-Records)
Neu aufgenommene Inhalte muss als solche erkennbar sein. Album- und Tracktitel müssen über den
Zusatz "Re-Recorded" verfügen.
Zum Beispiel:
ñ Neu aufgenommen Versionen, die nicht eindeutig als solche erkennbar sind, gelten
als kritischer Fehler.
1.8. Mixes und Remixes
1.8.1. Mixes
Wenn ein Album aus einer Sammlung verschiedener, durch einen einzigen DJ gemixter Tracks
besteht, geben Sie statt "Various Artists" den betreffende DJ auf Album-Level an.
Geben Sie die Künstler, die den jeweiligen Track darbieten, auf dem Track-Level als Künstler an.
1.8.2. Remixes
Wenn sich ein Album aus einer Sammlung von Remixen ein und desselben Songs zusammensetzt,
muss aus dem Albumtitel ersichtlich werden, dass es sich um Remixe handelt.
Um identische Tracktitel zu vermeiden, müssen die Tracks zur Unterscheidung jeweils über
Angaben zur Art des jeweiligen Remixes verfügen.
Beispiele:
ñ Tracktitel für Remixe, die zu mehrfach vergebenen Titeln führen, gelten als
kritischer Fehler.
1.9. Titel mit verschiedenen Referenzen
Halten Sie für Titelangaben, in denen mehrere Referenzen genannt werden (z.B. Live-EPs,
Remastered Soundtracks, Remastered Live Albums usw.), das folgende Muster ein:
1. Die erste Referenz erscheint (in Klammern).
2. Die zweite und alle folgenden Referenzen erscheinen [in eckigen Klammern].
Achten Sie darauf, dass die Reihenfolge der Referenzen dem folgenden Muster entspricht:
1. Titel
2. Untertitel
3. Remix-Informationen
4. Featuring Artists
5. Zusatzinformationen
Beispiele:
1.10 Großschreibung und Abkürzungen
Aktivieren Sie in den Metadaten die entsprechende Sprache, um sicherzustellen, dass Akzente
sowie Groß- und Kleinschreibung in den digitalen Musikstores korrekt angezeigt werden.
1.10.1. Englisch, Spanisch und Portugiesisch
Englische, spanische und portugiesische Album- und Tracktitel müssen im Hinblick auf Groß- und
Kleinschreibung den Regeln für die Titelgroßschreibung entsprechen. Die durchgehende
Großschreibung aller Buchstaben ist nicht zulässig.
Grundsätzlich gilt: Außer den unten aufgeführten Artikelwörtern, Konjunktionen und Präpositionen
müssen alle Wörter mit einem Großbuchstaben beginnen, die unten aufgeführten Wörter dagegen
müssen kleingeschrieben werden. Folgende Ausnahmen gelten:
ñ Das erste und letzte Wort eines Titels beginnt mit einem Großbuchstaben.
ñ Das erste und letzte Wort innerhalb einer Klammer beginnt mit einem
Großbuchstaben.
ñ Wörter, die auf "-", "/" oder ":" folgen, beginnen mit einem Großbuchstaben.
ñ "The" beginnt mit einem Großbuchstaben, wenn es sich um den Anfang eines
Künstlernamens handelt.
In allen anderen Fällen gilt für die englische Sprache, dass folgende Wörter kleingeschrieben
werden:
a
of
an
or
and
the
for
to
from
in
Für absichtlich nicht-standardmäßig geschriebe Wörter gelten die gleichen Regeln.
Zum Beispiel:
In da House
Kill ‘Em n’ Grill 'Em
It’s fo’ Realz
Die Einzelbestandteile von Wörtern, die durch Bindestrich miteinander verbunden sind, müssen mit
einem Großbuchstaben beginnen. Ausnahmen bilden die Wörter a; an; and; for; from; of; or; the; to;
in.
Zum Beispiel:
Down-and-Out Blues
Just Another Run-of-the-Mill Day
Für das Spanische und das Portugiesische gilt Kleinschreibung für die folgenden Wörter:
a
las
al
los
da
o
das
para
de
por
del
um
do
uma
e
un
el
una
en
y
la
Zum Beispiel:
Der Title des Album
Name des Songs
Englische Alben:
In the Still of the Night
(You Make Me Feel Like A) Natural Woman
To Be, or Not to Be
The One and Only
God Willing & the Creek Don't Rise
Some Kind of Trouble
Love: And a Million Other Things
Journey: Greatest Hits
Englische Tracks:
I Need a Doctor
Just the Way You Are
Waiting for the End
The Ballad of Mona Lisa
Lost in a Pair of Eyes
I Got The – Single
The Love I'm Searching For
1.10.2. Schwedisch, Französisch und Italienisch
Für Titelangaben in schwedischer, französischer und italienischer Sprache gilt, dass nur das jeweils
erste Wort großgeschrieben wird. Alle folgenden Wörter, ausgenommen Eigennamen, sind der
Kleinschreibung unterworfen. Als Eigennamen gelten Namen von Persönlichkeiten, Orten und
bestimmten Dingen. Der erste Buchstabe von Eigennamen unterliegt der Großschreibung.
Der titel des albums
Name des songs
Schwedische, französische und italienische Alben:
L’amour dans la rue
Il mondo che vorrei
C'è chi dice no
Hoppa upp!
För sent för edelweiss
Swing de Paris
Schwedische, französische und italienische Tracks:
Jonques de pêcheurs au crépuscule
Les chants magnétiques
Il mondo che vorrei
E adesso che tocca a me
Kärlek är ett brev skickat tusen gånger
Sur les monts d'Auvergne
1.10.3. Deutsch
Für deutschsprachige Titel gilt die neue deutsche Rechtschreibung.
Der erste Wort eines Titels sowie alle folgenden Substantive müssen großgeschrieben werden.
Zum Beispiel:
Dies ist der Albumtitel
Deutsche Alben:
Was ihr wollt
So ist das Spiel
Deutsche Tracks:
Ich tu dir weh
Dicke Mädchen haben schöne Namen
1.10.5. Abkürzungen
Häufige Abkürzungen des Originaltitels dürfen nicht verwendet werden, um zusätzliche
Informationen über den Inhalt zu liefern.
Folgende Abkürzungen sind akzeptabel:
#
&
a.k.a. (Sollte nur in Titeln verwendet werden. Darf nicht in Künstlernamen verwendet
werden. In der Mehrheit der Fälle führt dies zu einem kritischen Fehler vom Typ
"Compound Artist.)
DJ
feat.
No.
Pt.
Pts.
TV
vs.
Vol.
Die folgenden, in Groß- und Kleinschreibung abweichenden und anderen Abkürzungen dürfen nicht
verwendet werden:
Alt.
Dj
Ft.
Feat.
N.
Rmx
Tv
tv
V.
Vl.
Vs.
v.
w/
w/o
1.11. Akzente und Zeichen
Verwenden Sie für alle unterstützten Sprachen ausnahmslos alle diakritischen Zeichen.
Zum Beispiel
Hôtel d’Angleterre
Révérence
Kärlek är ett brev skickat tusen gånger
Max Gazzè
L'uomo più furbo
Les plus belles chansons françaises
Verwenden Sie für deutsche Namen und Titel alle im deutschen standardmäßig angewandten
Zeichen, so z. B.:
Ä, ä, Ö, ö, Ü, ü, ß
Richtig:
Ihre größten Erfolge
1000 Träume weit
Falsch:
Ihre groessten Erfolge
1000 Traeume weit
1.12. Genres
Es sind jene Genres heranzuziehen, die von Kunden erwartet würden, wenn sie Radio hören oder
einen Musikstore durchsuchen. Genrebezeichnung, die zu Kundenverwirrung und
Kundenbeschwerden führen, haben eine Anpassung der Genrebezeichnung durch die Stores zur
Folge.
1.13. Copyright Notices (P-Line und C-Line)
Angaben zum Copyright müssen sich aus einer vierstelligen Jahresangabe der Erstveröffentlichung
des Albums und dem Namen des Copyright-Inhabers zusammensetzen und dürfen nicht die
Symbole © or enthalten, da diese automatisch hinzugefügt werden.
Beispiel:
2011 Warner Bros. Records Inc.
2011 Sony Music Entertainment
1.14. UPC/EAN/JAN und Grid
UPC/EAN/JAN und Grid dürfen keine Bindestriche enthalten.
1.15. Erstveröffentlichungsdaten (Release Dates)
Das Datum der Erstveröffentlichung muss mit dem erstmaligen Erscheinen des physischen Inhalts
korrespondieren, unabhängig vom jeweiligen Label. Es kann sich hierbei um 8-Spur-, LP- oder
andere physische Musikdatenträger handeln. Falls es keine korrespondierende physische
Veröffentlichung gab, ist das Datum der ersten digitalen Veröffentlichung heranzuziehen.
Erstveröffentlichungsdaten weichen vom Datum des Verkaufsstarts ab. Beim Verkaufsstart handelt
es sich um das Datum, ab welchem ein Album in einem bestimmen Gebiet im Handel erhältlich ist.
Zusätzliche Versionen des Albums, bei denen es sich nicht um Neuaufnahmen (Re-Records)
handelt (so z. B. re-mastered, Bonus Version oder re-released), müssen über das
Erstveröffentlichungsdatum der ersten Version verfügen, nicht über das Verkaufsdatum der zweiten
Version. Geben Sie im Albumtitel an, dass es sich um die neuere Version handelt, geben Sie nicht
das Erstveröffentlichungsdatum an.
Geben Sie bei Neuaufnahmen (Re-Records) den jeweiligen Erscheinungstermin der Neuaufnahme
an.
1.16. Vollständige und unvollständige Alben
Alle Tracks, die sich auch auf dem physischen Album befinden, müssen zur Verfügung stehen. Die
Abfolge der Tracks muss der Abfolge auf dem physischen Album entsprechen.
Ein Album, auf dem Tracks fehlen, die auf der physischen Version des Albums eines gegebenen
Markts verfügbar sind, gilt als unvollständig. Verfügt die physische Version eines Albums über
zehn Tracks und die an den Digitalstore übermittelte Version nur über acht Tracks, gilt das Album
als unvollständig. Digitale Versionen, die über weniger Tracks verfügen als physische Versionen,
dürfen nicht als vollständig angesehen werden.
ñ Ein unvollständiges Album gilt als kritischer Fehler.
1.17. Parental Advisory und Explicit Content
Wenn in einem Track explizite Lyrics vorkommen, muss dieser Track als "Explicit" markiert
werden, während bereinigte Versionen expliziter Tracks als "Clean" markiert werden müssen, um
zu verhindern, dass Kunden versehentlich bereinigte Versionen erwerben. Tracks dürfen nur dann
über den Zusatz "Clean" verfügen, wenn es eine explizite Version des jeweiligen Tracks gibt. Wenn
ein Album über den Zusatz "Clean" verfügt, darf "(Clean)" oder "(Clean Version)" nicht zusätzlich
in den Titeln der Tracks erscheinen.
Probleme, die zur Verwirrung von Kunden und zu Beschwerden führen, können zur Entfernung von
Inhalten führen.
ñ Ein expliziter, aber nicht als "Explicit" markierter Track gilt als kritischer Fehler.
ñ Ein bereinigter Track, der nicht als "Clean" markiert ist, gilt als kritischer Fehler.
1.17.1. Automatisch zensierte Wörter
Sternchen dürfen zur Zensur von Wörtern nicht verwendet werden, außer dies geschieht auf
Anfrage des Künstlers selbst.Track- und Albumtitel müssen so wiedergegeben werden wie
ursprünglich vom Künstler intendiert.
1.18. Cover Art
ñ Im Folgenden finden Sie kritische Fehler aufgelistet, zu denen es im Zusammenhang
mit dem Cover kommen kann.
1. Die Cover verfügt über weniger als 1500 x 1500 Pixel und 72 dpi, liegt nicht im TIF- oder
JPG-Format vor und hat verschiedene Schichten.
2. Das Bildmaterial für das Cover ist verschwommen, verpixelt oder auf andere Art qualitativ
minderwertig.
3. Das Cover weist auf Album-Inhalte hin, die das Album de facto nicht enthält. Beispiel: "Mit
DVD" oder "Mit Songtexten".
4. Die Grafik des Covers verweist auf ein anderes Produkt.
5. Die Cover-Gestaltung führt in die Irre. Beispiel: Der Name eines Künstlers befindet sich gut
lesbar auf dem Cover, ohne dass dieser Künstler auf dem Album vertreten wäre. Zu diesem
kritische Fehler kommt es vor allem bei Karaoke- oder Tribute-Alben.
6. Auf dem Cover ist die URL einer Website angegeben, auf der Musik vertrieben wird.
7. Auf dem Cover werden Angaben gemacht, die auf einen physischen Datenträger hindeuten,
wie z. B. "CD" oder "Disc".
8. Auf dem Cover werden Angaben gemacht, die sich auf ein digitales Produkt beziehen, wie
z. B. "Digitally Exclusive" oder "Digital Version".
9. Auf dem Cover finden sich Angaben, die sich auf die Preisgestaltung beziehen, z. B.
"Reduzierter Preis", "Niedrigpreis" oder "Nur 9,99€".
10. Auf dem Cover finden sich Angaben, die auf einen Ladenhändler hindeuten, z. B.
"Erhältlich bei …" oder "Walmart-Edition".
11. Auf dem Cover findet sich pornographisches Bildmaterial.
12. Auf dem Cover finden sich Nazisymbole, deren Verbreitung nach §86a StGB verboten ist.
Dies gilt für Inhalte, die in Deutschland, Österreich und der Schweiz verfügbar sind. Wenn
drei Mal in Folge Nazisymbole im Zusammenhang mit Inhalten erscheinen, die in
Deutschland, Österreich und der Schweiz verfügbar sind, wird der gesamter Katalog des
jeweiligen Anbieters in diesen drei Ländern bis zu sechs Monate gesperrt.
1.20. Continuous Mixes, Snippets, Advertisement Tracks und Klingeltöne
1.20.1. Continuous Mixes
Continuous Mixes bestehen aus einem einzigen Track, in dem mehrere kürzere Songs enthalten
sind. Continuous Mixes müssen sich auf Alben befinden, auf denen diese Songs auch zum
individuellen Kauf angeboten werden. Der jeweilige Track muss eindeutig als Continuous Mix
gekennzeichnet sein.
Beispiele:
ñ Wenn die in einem Continuous Mix enthaltenen Songs auf demselben Album nicht
auch einzeln erworben werden können, gilt dies als kritischer Fehler.
1.20.2. Snippets und Advertisement Tracks
Snippets und Werbetracks (Advertisment Tracks) sind nicht zulässig. Als Snippets gelten Teile
eines kompletten Tracks, mit denen andere Inhalte beworben werden. Als Werbetracks
(Advertisment Tracks) gelten komplette oder unvollständige Tracks mit Audio-Werbung, die das
komplette Album, einzelne Tracks oder andere Inhalte bewerben.
ñ Snippets und Werbetracks gelten als kritische Fehler.
1.20.3. Klingeltöne
Auf Musikalben dürfen sich keine Klingelton-Tracks befinden. Tracktitel dürfen keine Hinweise
wie "Klingelton" (ringtone) oder "Klingelton-Version" (ringtone version) enthalten.
ñ Als Klingelton formatierte Songs gelten als kritischer Fehler.
2. Orchard Metadata Style Guide (klassische Inhalte)
In diesem Abschnitt des Styleguide finden Sie weitere Standards zum Formatieren von Tracktiteln,
Album- und Track-Künstlern und Künstlereigenschaften (artist roles) für Inhalte mit klassischer
Musik.
2.1. Namen klassischer Künstler
Es gelten die Standarschreibweisen. Schreiben Sie die Namen voll aus, ohne Abkürzungen oder
Kommas.
Richtig:
Wolfgang Amadeus Mozart
Frédéric Chopin
Falsch:
Mozart, Wolfgang Amadeus
Chopin, Frédéric François
ñ Falsch geschrieben Künstlernamen gelten als kritischer Fehler.
2.2. Eigenschaften klassischer Künstler (Classical Artist Roles)
Fügen Sie komponsitionsrelevante Informationen zu den Beteiligten und den jeweils
übernommenen Aufgaben im gegebenen Umfang hinzu.
2.2.1. Beteiligte Künstler
Führen Sie im Zusammenhang mit Aufnahmen klassischer Musik die zentralen Künstler, die an der
Einspielung der Musik beteiligt waren, in den Metadaten auf. Dies gilt für Sinfonieorchester, Chöre,
Dirigenten, Ensembles und Solisten.
Wenn eine Vielzahl von Künstlern auf dem Album vertreten ist, geben Sie im Falle von
Kompilationen auf Album-Level als Künstler "Various Artists" oder eine Auswahl der wichtigsten
Künstler an, die auf den Tracks vertreten sind.
Führen Sie in jedem Fall auf Track-Level vertretenen Künstler mit auf.
2.2.2. Komponisten
Alle klassischen Veröffentlichungen verlangen nach der Angabe des Namens des Komponisten.
Geben Sie den Namen in den Metadaten von The Orchard unter "Composer Role" an.
Geben Sie den jeweiligen Komponisten zudem auch auf Tracklevel unter "Composer Role" an,
damit jeder Track über den Namen des Komponisten verfügt.
ñ Die fehlende Angabe des Komponisten auf Album- und Track-Level gilt als
kritischer Fehler.
2.3. Albumtitel
Bei klassischen Alben sollte der Nachname des jeweiligen Komponisten als Albumtitel zussammen
mit dem Titel der Komposition erscheinen.
Alternativ kann auch die Initiale des Vornamens gefolgt vom Nachnamen Verwendung finden.
Beispiele:
L. Mozart: "Toy" Symphony in G Major
Brahms: String Sextets, Op. 18 & 36
Handelt es sich um zwei Komponisten desselben Genres oder Stils können beide Komponisten im
Titel genannt werden:
Komponist & Komonist: Titel
Beispiele:
Debussy & Rabel: String Quartets
Mozart & Haydn: String Quartets
Zwei unterschiedliche Stücke müssen durch einen Bindestrich voneinander getrennt werden.
Beispiele:
Allegri: Miserere – Palestrina: Missa Papae Marcelli
Allegri: Miserere – Pergolesi: Stabat Mater – Caldara: Stabat Mater
Alle englischsprachigen Albumtitel müssen entsprechend den Groß- und Kleinschreibungsregeln
erscheinen, wie zuvor im Abschnitt für nicht-klassische Inhalte beschrieben:
Komponist: Titel des/der Stücks/Stücke
Beispiele:
Verdi: Otello
Caldara: Opera Arias
Für den Fall, dass mehrere Komponisten mit verschiedenen Werken vertreten sind, sollten alle
Komponisten im Titel der jeweiligen Werke genannt werden:
Komponist 1: Stück – Komponist 2: Stück
Beispiele:
Beethoven: Symphony No. 5 – Mozart: Piano Concerto No. 21
Smetana: Piano Trios – Liszt: Elegies
2.4. Operntitel
Auf Track-Level muss der Operntitel in jedem Tracktitel erscheinen:
Titel der Oper : Titel des Tracks
Beispiele:
Don Giovanni, K. 527: Act II – Il mio tesoro intanto
La Traviata: Libiamo, libiamo...
2.5. Tempi
Englischsprachige Tempibezeichnungen müssen die entsprechenden Groß- und
Kleinschreibungsregeln für englischsprachige Titel berücksichtigen. Bei italienischen und
französischne Tempobezeichnungen müssen jeweils nur die ersten Wörter der großgeschrieben
werden.
Zum Beispiel:
Quiet Fast
Quietly Flowing Along
Allegro con brio
Andante sostenuto – Moderato con anima – Moderato assai
Assez vif – Très rhythmé
2.6. Songtitel
Songtitel müssen einem Standardformat entsprechen:
Werkname, Tonart, Werkverzeichnis, Nummer des jeweiligen Satzes, Name des Satzes
Für Symphonien, Konzerte und Sonaten gilt:
Symphony No. 5 in C"Minor, Op. 67: I. Allegro con brio
Keyboard Concerto No. 5 in F Minor, BWV 1056: III. Presto
Bei nicht-standardmäßigem Repertoire gilt:
Three Lyric Pieces, Op. 47: No. 1, Summer Song
Die Winterreise, D. 911: No. 24, Der Leiermann
Attaca-Titel müssen wie folgt mit Bindestrichen zur Angabe der verschiedenen Abschnitte
innerhalb eines Satzes formatiert werden:
Symphony No. 4 in F Minor, Op. 36: I. Andante sostenuto – Moderato con anima –
Moderato assai, quasi andante – Allegro vivo
Sonata in C Major for Flute and Continuo, BWV 1033: I. Andante – Presto
Wenn Einzeltracks als "Werk" zusammengefasst werden wie in einem Konzert oder einer
Symphonie, dann muss jedes dieser Werke über mindestens zwei oder mehr Tracks verfügen.
Werke dürfen nicht aus nur einem Track bestehen.
2.7. Liste 1, Abkürzungen für klassische Musik
Es gibt viele verschiedene Katalogisierungssysteme für klassische Musik. Um sicherzustellen, dass
die angebotenen Inhalte konsistent präsentiert werden, haben wir in der folgenden Liste die von uns
derzeit akzeptierten Abkürzungen für klassische Musik zusammengestellt. Diese Liste kann
jederzeit Aktualisierungen unterworfen sein.
2.7.1. Liste 2, Tonarten
Regionale und sprachliche Unterschiede können einen Einfluss auf die Schreibweise musikalischer
Terminologie haben. Bitte verwenden Sie jedoch die folgende Liste als Standard, wenn Sie
Metadaten an uns übermitteln.
2.7.2. Liste 3, Namen von Komponisten
Fragen zur Schreibweise von Komponistennamen sind unter Rückgriff auf "Baker's Biographical
Dictionary of Musicians" zu klären. Falls ein Komponist nicht in diesem Namenswörterbuch
aufgeführt ist, gilt "Cambridge Who's Who" als zweite Referenz der Wahl.
2.7.3. Liste 4, Orchester- und Dirigentennamen
Fragen zur Schreibweise von Orchester- und Dirigentennamen sind unter Rückgriff auf "Baker's
Biographical Dictionary of Musicians" zu klären. Falls Orchester oder Dirigenten nicht in diesem
Namenslexikon aufgeführt sind, gilt "Cambridge Who's Who" als zweite Referenz der Wahl.