Musikdatenstandards und Style Guide 1.0
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Musikdatenstandards und Style Guide 1.0
Musikdatenstandards und Style Guide 1.0 April 2012 Sehr geehrte Kunden, unsere digitalen Handelspartner passen sich mehr und mehr und auf immer avanciertere Weise den Bedürfnissen der Verbraucher an. Umso wichtiger ist deswegen die Einhaltung von Standards im Hinblick auf die Akuratesse und die Qualität der Metadaten und Media Assets. The Orchard hat einen Style Guide zusammengestellt, um Sie über diese Standards zu informieren und auf diese Weise den digitalen Vertrieb Ihrer Veröffentlichungen schneller und reibungsloser zu gestalten. Bitte nehmen Sie außerdem zur Kenntnis, dass in gewissen Regionen bestimmte Medieninhalte gemäß geltendem Recht als illegal gelten. Die deutsche Gesetzgebung verbietet laut §86 und §86a StGB unmissverständlich die Verbreitung nationalsozialistischer Propaganda. Als Anbieter von Inhalten liegt es in Ihrer Verantwortung, zu überprüfen, ob die von Ihnen veröffentlichten Inhalte geltendes Recht verletzen. Dies gilt für alle Regionen, in denen Sie The OrchardVertriebsrechte zur Verfügung stellen. Die Übermittlung von gesetzeswidrigen Inhalten kann eine fristlose Entfernung der Inhalte oder gar ein Verbot ausnahmslos aller von Ihrem Label in Online-Stores angebotenen Inhalte zur Folge haben. In diesem Style Guide haben wir stilistische Standards sowohl für klassische als auch nicht-klassische Inhalte dokumentiert. Die Einhaltung dieser Standards trägt dazu bei, dass sich der digitale Vertrieb Ihrer Inhalte reibungsloser und schneller gestaltet. Inhalte, die nicht den hier festgehaltenen Standards entsprechen, werden von einigen Stores unter Umständen entsprechend bearbeitet oder sogar abgelehnt. 1. Orchard Meta Style Guide 1.0 (nicht-klassischer Inhalte) 1.1. Sprache Stellen Sie bei der Eingabe der Metadaten in den Release Builder sicher, dass Sie die mit dem jeweiligen Inhalt diese Weise werden Akzente sowie Klein- und Großschreibung in allen Stores korrekt dargestellt. 1.2. Künstlernamen Geben Sie den Namen des jeweils zentralen Künstlers in den Release Basics des Release Builder immer auf Album-Level an. ñ Die fehlende Angabe des zentralen Künstlernamens gilt als kritischer Fehler. Wenden Sie die standardmäßige Schreibweise des jeweiligen Künstlernamens an. Dies gilt ausnahmslos für alle Künstler. Geben Sie den Namen jeweils so an, wie es der jeweilige Künstler wünscht. Zweitnamen, Mittelinitialen, Mädchennamen, Spitznamen und Zusäzte (z.B. "Jr.") können gegebenfalls Anwendung finden. Die Schreibweise von Künstlernamen muss für alle im The Orchard-System verfügbaren Inhalte des jeweiligen Künstlers konsistent sein. Künstlernamen dürfen keine weitere Informationen enthalten, z. B. Eigenschaft des Künstlers, Datum, Instrument, ehemalige Band etc. ñ Eine falsche Schreibweise des Künstlernamens gilt als kritischer Fehler. Bei den folgenden Beispielen handelt es sich jeweils um richtige und falsche Schreibweisen von Künstlerrnamen: 1.2.1. Mehrere Künstler (Various Artists) Wenn vier oder mehr Künstler auf einem Album vertreten sind, geben Sie als Künstlername auf dem Album-Level "Various Artists" an. Geben Sie "Various Artists" nicht auf Track-Level als Künstlername an, außer es handelt sich um fortlaufende Mix-Tracks von mehreren Künstlern. ñ Der falsche Gebrauch der Kategorie "Various Artists" gilt als kritischer Fehler. Geben Sie für Alben, auf denen weniger als vier Künstler vertreten sind, nicht "Various Artists" an. Listen Sie stattdessen im Feld "Primary Artist" des Release Builder die Künstler einzeln auf. Verwenden Sie für englischsprachige Inhalte keinerlei Variationen oder Abkürzungen für "Various Artists" (z. B. "V/A", "V.A.", "Various", "Various Artist" oder "Varios"). Übersetze Varianten für "Various Artists" sind akzeptabel, solange sie mit der Sprache des jeweiligen Inhalts übereinstimmen. Im Folgenden finden Sie Beispiele für akzeptable Formate in mehreren Sprachen: 1.2.2. Zusammengesetzte Künstlernamen (Compound Artists) Führen Sie in jedem Künstlerfeld ("Bubble") des Release Builder nur einen Künstlername auf. Zwei oder mehr Personen bzw. Gruppen in einem Künsterfeld gelten als Compound Artist. Compound Artists hindern Stores daran, einzelne Künstler zu erkennen und führen dazu, dass Alben nicht auf den richtigen Künstlerseiten angezeigt werden. Ein Compound Artist gilt als kritischer Fehler und führt dazu, dass Ihre Veröffentlichung in einigen Stores nicht online geht. Listen Sie die Künstler jeweils einzeln auf, wenn der Content von mehreren Künstlern dargeboten wird. Führen Sie in jedem Künstlerfeld ("Bubble") des Release Builder nur einen Künstlername auf. Zwei oder mehr Personen bzw. Gruppen in einem Künsterfeld gelten als Compound Artist. Compound Artists hindern Stores daran, einzelne Künstler zu erkennen und führen dazu, dass Alben nicht auf den richtigen Künstlerseiten angezeigt werden. ñ Ein Compound Artist gilt als kritischer Fehler und führt dazu, dass Ihre Veröffentlichung in einigen Stores nicht online geht. Listen Sie die Künstler jeweils einzeln auf, wenn der Content von mehreren Künstlern dargeboten wird. Künstlernamen müssen dann zusammen erscheinen, wenn die Einzelindividuen nicht als jeweils eigenständige Künstler gelten, oder wenn der Name einer Gruppe die Namen mehrerer Einzelpersonen enthält. In solchen Fällen handelt es sich nicht um Compound Artists. Für bereits zum Verkauf stehende Inhalte gelten die jeweils standardmäßigen Schreibweisen. Zum Beispiel: • • • • • • Simon & Garfunkel Anderson Bruford Wakeman Howe Brooks & Dunn Katrina & The Waves Dizzy Gillespie & His Fab Five Hootie & The Blowfish 1.2.3. Gastkünstler (Featuring Artists) Führen Sie Gastkünstler unbedingt einzeln auf. Geben Sie den Gastkünstler lediglich auf dem Album-Level und nicht für jeden individuellen Track an, wenn ein und derselbe Gastkünstler auf allen Tracks vertreten ist. Ein als Compound Artist aufgeführter Gastkünstler gilt als kritischer Fehler. 1.3. Eigenschaft des Künstlers (Artist Role) Weisen Sie jenem Künstlernamen, der auf dem Rücken einer CD-Hülle erscheinen würde, die Rolle des "Primary Artist" in den Artist Basics im Release Builder zu. Gastkünstlern kommt die "Featuring Role" zu. 1.4. Albumtitel Achten Sie darauf, dass Albumtitel orthografisch korrekt sind und der Schreibweise auf dem jeweiligen Cover entsprechen. Fügen Sie dem Albumtitel keine weiteren Informationen hinzu, die zur Identifizierung des Inhalts nicht vonnöten sind. 1.4.1. Single Kennzeichnen Sie Alben, die über ein bis drei Tracks in Normallänge verfügen (mit einer Länge von jeweils weniger als zehn Minuten), als "Single". Der Zuordnungsbegriff "Single" muss hinter dem Albumtitel erscheinen.Verwenden Sie ausschließlich den englischen Begriff "Single". Verwenden Sie keine übersetzten Varianten. Fehlt die Kennzeichnung als Single im Albumtitel, wird sie von einigen Stores automatisch hinzugefügt. Bezeichnen Sie Alben, die den oben genannten Kriterien nicht entsprechen, nicht als "Single". Mit Ausnahme der Bezeichnung "Single" muss der Titel eines Single-Albums mit nur einem Track dem Titel des jeweiligen Tracks entsprechen und darf keine weiteren durch Klammern oder Bindestriche abgetrennten Informationen enthalten. 1.4.2. EP Kennzeichnen Sie ein Album als "EP", wenn folgende Kriterien zutreffen: ñ 1-3 Tracks, einer oder mehr Tracks mit einer Laufzeit von 10 Minuten oder mehr und einer Gesamtlaufzeit von weniger als 30 Minuten ñ 4-6 Tracks mit einer Laufzeit von weniger als 30 Minuten Kennzeichnen Sie Alben, die nicht den hier genannten Kriterien entsprechen, nicht als "EP". Wenn Sie ein Album als "EP" kennzeichnen möchten, muss die Bezeichnung "EP" nach dem Albumtitel erscheinen, außer sie ist bereits im Titel enthalten. Die englische Bezeichnung "EP" ist obligarotisch. Verwenden Sie keine anderssprachigen Varianten. 1.4.3. Soundtracks und Filmmusik Versehen Sie die Titel von Soundtracks und Musiken für Filme, TV-Produktionen und Musicals in Klammern jeweils mit einer Angabe der jeweilige Version des Sountracks oder der Filmmusik. Die jeweilige Angaben muss mit den Angaben auf dem CD-Cover übereinstimmen. Beispiele: 1.4.4. Albumreihen Beim Formatieren von Titeln, die Alben näher bezeichnen, die als Reihe erscheinen, geben Sie die Titelinformationen bitte nach folgendem Muster an: Titel der Reihe: Albumtitel Beispiele: 6x6: The Sixties 6x6: The Seventies Héroes de los 80: Pasto de Tiburones Héroes de los 80: Moviles Dreyfus Jazz Club: In the Mood of...Miles Dreyfus Jazz Club: In the Mood of...Coltrane Bei der Eingabe der Titel von Alben, die zwar Teil einer Reihe sind, jedoch nicht über einen eigenen Albumtitel verfügen, geben Sie die Informationen bitte nach folgendem Muster an: Titel der Reihe: Künstlername Beispiele: RCA Country Legends: Charley Pride RCA 100 Años de Música: Marco Antonio Muñiz 1.5. Tracktitel Sorgen Sie dafür, dass das jeweilige Audiomaterial mit den korrespondierenden Titelangaben versehen ist. Achten Sie auf die korrekte Schreibweise der Titelangaben. Vergeben Sie Tracktitel auf einem Album jeweils nur ein einziges Mal. Diese Regel gilt nicht für verschiedene Versionen ein und desselben Songs, die erkennbar mit den Zusätzen "Clean" bzw. "Explicit" gekennzeichnet sind. ñ Audiomaterial, das nicht dem jeweiligen Tracktitel korrespondiert, gilt als kritischer Fehler. ñ Zwei oder mehr Tracks ein und desselben Künstlers, die auf einem Album über ein und denselben Titel verfügen, gelten als kritischer Fehler. Verwenden Sie Bezeichnungen wie "Radio Edit" oder "Extended Version", um verschiedene Versionen ein und desselben Songs zu kennzeichnen. 1.5.1. "feat" vs. "with" Verwenden Sie die Bezeichnungen "feat." (als obligatorische Abkürzung für "featuring") und "with" immer kleingeschrieben und in englischer Sprache. Andere Schreibweisen ("featuring", "Featuring", "Feat", "w/", "With" etc.) sind nicht zulässig. Folgende Schreibweisen sind anzuwenden, falls ein weiterer Künstler auf dem Album präsentiert wird oder zusammen mit dem Release-Level-Künstler des jeweiligen Albums ein Duett bestreitet: ñ Titel des Tracks (feat. Name des anderen Künstlers) ñ Titel des Tracks (with Name des anderen Künstlers ) ñ Titel des Tracks (feat. Name des anderen Künstlers Nr. 1 & Name des anderen Künstlers Nr. 2) ñ Titel des Tracks (feat. Name des anderen Künstlers Nr. 1, Name des anderen Künstlers Nr. 2 & Name des anderen Künstlers Nr. 3) Beispiele: ñ ñ ñ ñ ñ Ayo Technology (feat. Justin Timberlake) The Prayer (with Charlotte Church) Shortie Like Mine (feat. Chris Brown & Johnta Austin) Sweetest Girl (Dollar Bill) [feat. Akon, Lil Wayne & Niia] Cose della vita (feat. Maggie & Penta) Führen Sie zusätzlich zur Erwähnung des Gastkünstlers im jeweiligen Tracktitel den Gastkünstler in den "Track Details" unter "Featuring" auf. Wenn der Gastkünstler auf jedem Track des Albums vertreten ist, brauchen sie ihn lediglich auf Album-Level als Featuring Artist aufzuführen. 1.5.2. Medleys Trennen Sie die einzelnen Songs von Medleys durch Schrägstriche, denen jeweils ein Leerzeichen vorausgeht und nachfolgt. Wenn dem Titel die Kennzeichnung "Medley" oder ein Titel für das Medley beigegeben ist, sollten Sie darauf achten, dass das Wort "Medley" oder der jeweilige Medley-Titel entweder den Tracktiteln von einem Doppelpunkt gefolgt vorausgeht oder in Klammern dem jeweiligen Tracktitel nachfolgt. Beispiele: 1.5.3. Soundtracks Geben Sie im Titel des jeweiligen Albums die Version des Soundtracks an, wie unter 1.4.3. beschrieben, wenn alle Titel eines Albums ein und demselben Soundtrack entstammen. Geben Sie die Tracktitel nach folgendem Muster an, wenn die Tracks auf dem Album nicht alle von ein und demselben Soundtrack stammen: Name des Titels (Aus: "Titel des Soundtracks") Beispiele: Make 'Em Laugh (Aus: "Singin' in the Rain") Fast Streets of Shanghai (Aus: Indiana Jones and the Temple of Doom) 1.5.4. Ghost Tracks, Silent Tracks und Hidden Tracks Weisen Sie stumme Tracks, die sich absichtsvoll als individuelle Titel oder als Lücke vor einem Hidden Track oder Ghost Track befinden, in der Titelbezeichnung eindeutig als solche aus. ñ Silent Tracks, die nicht eindeutig als solche in der Titelbezeichnung ausgewiesen sind, gelten als kritischer Fehler. Beispiele: 1.6. Titel mit "Versus" (vs.), "Meets" und "Presents" Fügen Sie Bezeichnungen wie "Meets, "Presents" oder "vs.", mit deren Hilfe die Beziehung zweier Künstler zueinander näher definiert werden, in Klammern dem Titelnamen an und nicht dem Namen des Künstlers auf Track-Level oder Album-Level. Listen Sie die Künstler einzeln auf, um einen Fehler vom Typ "Compound Artist" zu vermeiden. Listen Sie die Künstler in der Reihenfolge, in der sie erscheinen sollen. ñ Ein Compound Artist in Zusammenhang mit den Bezeichnungen "versus", "meets" oder "presents" gilt als kritischer Fehler. 1.6.1. "versus" oder "meets" Listen Sie im Falle von Künstlerbeziehungen, die mithilfe der Bezeichnungen "vs." oder "meets" angegeben werden, beide Künstler auf Track-Level. Geben Sie die Beziehung der Künstler zueinander in der Titelbezeichnung an. Wenn "vs." oder "meets" zur näheren Bezeichnung einer Single Verwendung finden, auf der zwei Künstler Originalsongs präsentieren, geben Sie beide Künstler auf Album-Level sowie auf dem Level der jeweiligen Titel an, auf denen sie vertreten sind. Wenn "vs." oder "meets" zur näheren Bezeichnung eines Albums Verwendung finden, das eine Sammlung mehrer verschiedener Titel darstellt, von denen ein einzelner DJ Remixe angefertigt hat, geben Sie diesen DJ als Künstler auf Album-Level an. Jene Künstler, auf welche die Titel zurückgehen, von denen die Remixe angefertigt wurden, geben Sie auf Track-Level und nicht auf Album-Level an. 1.6.2. Presents Einen nicht selbst auftretenden Künstler, der einen anderen Künstler präsentiert, müssen Sie nicht als Künstler auf dem Album-Level angeben. Geben Sie den Künstlernamen jedoch als Textinformation im Album-Titel und/oder in den jeweiligen Titelbezeichnungen an. Dagegen ist es erforderlich, dass Sie einen selbst auftretenden Künstler, der einen anderen Künstler präsentiert, auf dem Album-Level und dem Track-Level angeben. Der Künstlername sollte als Textinformation im Albumtitel und in den Titelbezeichnungen erscheinen. 1.6.3. Alben, auf denen dieselben Künstler mithilfe der Bezeichnungen "vs.", "meets" oder "presents" auf allen Titeln vertreten sind Wenn die Mithilfe der Bezeichnungen "vs.", "meets" oder "presents" vorgestellten Künstler auf allen Tracks vertreten sind, ist es lediglich erforderlich, dass Sie die jeweiligen Künstler nur im Albumtitel angeben, nicht jedoch in jedem einzelnen Tracktitel. 1.7. Tracktitel zur Unterscheidung Unterscheiden Sie verschiedene Versionen eines Albums oder eines Tracks desselben Künstlers unter Angabe des Namens der jeweiligen Veröffentlichungen: Beispiele: Live Remastered Bonus Track Version Deluxe Version Soundtrack from the Motion Picture Soundtrack from the TV Series Music from the TV Series Score Radio Edit Remix Acoustic Version Demo Instrumental Version ReNRecorded Version Karaoke Version The Making Of Der jeweilige Titel muss der Bezeichnung auf dem CD-Cover entsprechen. Das Wort "Exclusive" darf nicht im Titel erscheinen, da die Titel permanenter Bestandteil des Content sind und keinesfalls von temporärer Natur sein dürfen. Versehen Sie nachbearbeitete Inhalte mit der Bezeichnung "Remastered". Verwenden Sie keine Varianten wie "Digitally Remastered" oder "Re-mastered". (s. Abschnitt 1.7.1., "Titel für nichtoriginale Aufnahmen") Die Verwendung der Bezeichnung "Tribute" ist möglich. CD-Cover und Albumtitel sollten jedoch nicht nahelegen, dass es sich um die Musik des Originalkünstlers handelt, die auch auf dem Originalalbum zu finden ist. (s. Abschnitt 1.7.3., "Karaoke- und Tribute-Alben") Sorgen Sie dafür, dass Titel kein Wortmaterial enthalten, dass sich auf Artikel oder Materialen bezieht, die nicht unterstützt werden. Titel dürfen z. B. folgende Wörter nicht enthalten: 2 CD Set Disc Longbox (oder: Long Box) Jewel box Side A Side B DVD Unterscheiden Sie Einzelne CDs eines CD-Sets unter Verwendung der Abkürzungen "Vol." oder "Pt.". Beispiele: 50 Million Sellers, Vol. 1 50 Million Sellers, Vol. 2 Zur Unterscheidung von Tracks oder Alben, die über mehrere Teile verfügen, verwenden Sie die die Abkürzung "Pt.": Beispiele: Touch Me I’m Going to Scream, Pt. 1 Touch Me I’m Going to Scream, Pt. 2 Verwenden Sie keine Angaben in den Titeln, denen zufolge der Inhalt digitaler Natur ist. Beispiele: E-Release Digital Only Digital Download Digital Single E-Album Verwenden Sie in den Tracktiteln keine Angaben, die sich darauf beziehen, dass es sich um eine Originalversion handelt. Auf diese Weise soll Redundanz vermieden werden. Verwenden Sie nicht die folgenden Angaben in Tracktiteln: Album Version LP Version Clean Version Explicit Version Original Version (sollte ausschließlich zur Unterscheidung identischer Tracktitel Verwendung finden) Previously Unreleased Verwenden Sie in Musikvideo-Titelangaben keine Informationen über technische Details wie das jeweilige Video-Format oder andere technische Einzelheiten. Verwenden Sie nicht folgende Titelangaben: CC Closed-Captioned PAL NTSC 16 x 4 Video Music Video Verwenden Sie keine Titel, die auf andere Medienunternehmen verweisen. Zum Beispiel: BET Version MTV Version 1.7.1. Titel für nicht-originale Aufnahmen Um zu kennzeichnen, dass sich eine hochgeladene Version von der Originalaufnahme unterscheidet, muss dies im Titel der jeweiligen Veröffentlichungen kenntlich gemacht werden. Falls es sich bei der Mehrzahl der Tracks auf einem Album um Live-Versionen handelt, geben Sie im Albumtitel an, dass es sich um ein Live-Album handelt. Aus den Tracktiteln von Live-Tracks muss ersichtlich sein, dass es sich um Live-Tracks handelt. Versehen Sie nachbearbeitete Alben ("Remastered") mit einen entsprechenden Zusatz im Albumtitel. Wenn alle oder die Mehrheit der Tracks nachbearbeitet ist, fügen Sie dem Titel "(Remastered)" hinzu, nicht jedoch den einzelnen Tracktiteln. Unterscheiden sich lediglich einzelne Tracks substanziell von der Originalversion ist den Tracktiteln "(Remastered)" hinzuzufügen. Beispiele: 1.7.2. Duplicate Albums Wenn ein Album mehr Inhalte versammelt als die Standardversion des Albums (z. B. Extratracks oder ein Bonusvideo) muss dies aus dem Albumtitel hervorgehen. 1.7.3. Karaoke- und Tribute-Alben Für Karaoke- und Tribute-Inhalte gelten folgende Richtlinien: 1. Sowohl auf Karaoke- als auch Tribute-Alben darf der Name des ursprünglichen Künstlers in keinem der Künstlerfelder erscheinen. Dies gilt sowohl für Track-Level- als auch für Album-Level-Künstler. Beispiel: "The Billy Joel Tribute Band" ist kein akzeptabler Künstlername. 2. Auf Track-Level darf "Various Artists" kein Künstlername sein. Wenn mehrere Künstler an den Tracks beteiligt sind, kann als Künstler auf Album-Level unter Umständen "Various Artists" angegeben werden. 3. Auf Album- oder Track-Level darf "Karaoke" nicht als Künstlername angegeben werden. "Karaoke" kann jedoch als Teil eines Künstlernamens Verwendung finden, wie z. B. in "The Karaoke Kangaroos" oder "All Star Karaoke". 4. Aus den Titel von Karaoke-Tracks muss ersichtlich sein, dass der Track über keine Leading Vocals verfügt. Beispiele: 5. Der Passus "Originally Performed By …" ist unter Zusatz des Namens des Originalkünstlers nur bei Karaoke-Tracks möglich. 6. Zusätze wie "Originally Performed By...", "In the Style of", "Cover of" und "As Made Famous By" dürfen in den Titel von Coversongs oder Tributes keine Verwendung finden. 7. Cover und Albumtitel dürfen nicht implizieren, dass die Musik vom Originalkünstler oder vom Originalalbum stammt. Die Zusätze "Tribute" bzw. "Karaoke" müssen größer als der Name des Originalkünstlers erscheinen. Der Titel darf nicht mit dem Namen des Orginalkünstlers beginnen. So ist z. B. "Kelly Clarkson: The Bluegrass Tribute" kein möglicher Albumtitel. Stattdessen muss der Albumtitel in diesem Fall lauten: "The Bluegrass Tribute to Kelly Clarkson". 8. Karaokevideos dürfen nicht zu Verfügung gestellt werden. ñ Karaoke- oder Tribute-Alben, die nicht den hier aufgeführten Richtlinien entsprechen, gelten als kritischer Fehler. 1.7.4. Performance Tracks, Backing Tracks und Split Tracks Performance Tracks, Backing Tracks und Split Tracks müssen als solche durch die Titelgebung erkennbar sein. Beispiele: 1.7.5. Neuaufnahmen (Re-Records) Neu aufgenommene Inhalte muss als solche erkennbar sein. Album- und Tracktitel müssen über den Zusatz "Re-Recorded" verfügen. Zum Beispiel: ñ Neu aufgenommen Versionen, die nicht eindeutig als solche erkennbar sind, gelten als kritischer Fehler. 1.8. Mixes und Remixes 1.8.1. Mixes Wenn ein Album aus einer Sammlung verschiedener, durch einen einzigen DJ gemixter Tracks besteht, geben Sie statt "Various Artists" den betreffende DJ auf Album-Level an. Geben Sie die Künstler, die den jeweiligen Track darbieten, auf dem Track-Level als Künstler an. 1.8.2. Remixes Wenn sich ein Album aus einer Sammlung von Remixen ein und desselben Songs zusammensetzt, muss aus dem Albumtitel ersichtlich werden, dass es sich um Remixe handelt. Um identische Tracktitel zu vermeiden, müssen die Tracks zur Unterscheidung jeweils über Angaben zur Art des jeweiligen Remixes verfügen. Beispiele: ñ Tracktitel für Remixe, die zu mehrfach vergebenen Titeln führen, gelten als kritischer Fehler. 1.9. Titel mit verschiedenen Referenzen Halten Sie für Titelangaben, in denen mehrere Referenzen genannt werden (z.B. Live-EPs, Remastered Soundtracks, Remastered Live Albums usw.), das folgende Muster ein: 1. Die erste Referenz erscheint (in Klammern). 2. Die zweite und alle folgenden Referenzen erscheinen [in eckigen Klammern]. Achten Sie darauf, dass die Reihenfolge der Referenzen dem folgenden Muster entspricht: 1. Titel 2. Untertitel 3. Remix-Informationen 4. Featuring Artists 5. Zusatzinformationen Beispiele: 1.10 Großschreibung und Abkürzungen Aktivieren Sie in den Metadaten die entsprechende Sprache, um sicherzustellen, dass Akzente sowie Groß- und Kleinschreibung in den digitalen Musikstores korrekt angezeigt werden. 1.10.1. Englisch, Spanisch und Portugiesisch Englische, spanische und portugiesische Album- und Tracktitel müssen im Hinblick auf Groß- und Kleinschreibung den Regeln für die Titelgroßschreibung entsprechen. Die durchgehende Großschreibung aller Buchstaben ist nicht zulässig. Grundsätzlich gilt: Außer den unten aufgeführten Artikelwörtern, Konjunktionen und Präpositionen müssen alle Wörter mit einem Großbuchstaben beginnen, die unten aufgeführten Wörter dagegen müssen kleingeschrieben werden. Folgende Ausnahmen gelten: ñ Das erste und letzte Wort eines Titels beginnt mit einem Großbuchstaben. ñ Das erste und letzte Wort innerhalb einer Klammer beginnt mit einem Großbuchstaben. ñ Wörter, die auf "-", "/" oder ":" folgen, beginnen mit einem Großbuchstaben. ñ "The" beginnt mit einem Großbuchstaben, wenn es sich um den Anfang eines Künstlernamens handelt. In allen anderen Fällen gilt für die englische Sprache, dass folgende Wörter kleingeschrieben werden: a of an or and the for to from in Für absichtlich nicht-standardmäßig geschriebe Wörter gelten die gleichen Regeln. Zum Beispiel: In da House Kill ‘Em n’ Grill 'Em It’s fo’ Realz Die Einzelbestandteile von Wörtern, die durch Bindestrich miteinander verbunden sind, müssen mit einem Großbuchstaben beginnen. Ausnahmen bilden die Wörter a; an; and; for; from; of; or; the; to; in. Zum Beispiel: Down-and-Out Blues Just Another Run-of-the-Mill Day Für das Spanische und das Portugiesische gilt Kleinschreibung für die folgenden Wörter: a las al los da o das para de por del um do uma e un el una en y la Zum Beispiel: Der Title des Album Name des Songs Englische Alben: In the Still of the Night (You Make Me Feel Like A) Natural Woman To Be, or Not to Be The One and Only God Willing & the Creek Don't Rise Some Kind of Trouble Love: And a Million Other Things Journey: Greatest Hits Englische Tracks: I Need a Doctor Just the Way You Are Waiting for the End The Ballad of Mona Lisa Lost in a Pair of Eyes I Got The – Single The Love I'm Searching For 1.10.2. Schwedisch, Französisch und Italienisch Für Titelangaben in schwedischer, französischer und italienischer Sprache gilt, dass nur das jeweils erste Wort großgeschrieben wird. Alle folgenden Wörter, ausgenommen Eigennamen, sind der Kleinschreibung unterworfen. Als Eigennamen gelten Namen von Persönlichkeiten, Orten und bestimmten Dingen. Der erste Buchstabe von Eigennamen unterliegt der Großschreibung. Der titel des albums Name des songs Schwedische, französische und italienische Alben: L’amour dans la rue Il mondo che vorrei C'è chi dice no Hoppa upp! För sent för edelweiss Swing de Paris Schwedische, französische und italienische Tracks: Jonques de pêcheurs au crépuscule Les chants magnétiques Il mondo che vorrei E adesso che tocca a me Kärlek är ett brev skickat tusen gånger Sur les monts d'Auvergne 1.10.3. Deutsch Für deutschsprachige Titel gilt die neue deutsche Rechtschreibung. Der erste Wort eines Titels sowie alle folgenden Substantive müssen großgeschrieben werden. Zum Beispiel: Dies ist der Albumtitel Deutsche Alben: Was ihr wollt So ist das Spiel Deutsche Tracks: Ich tu dir weh Dicke Mädchen haben schöne Namen 1.10.5. Abkürzungen Häufige Abkürzungen des Originaltitels dürfen nicht verwendet werden, um zusätzliche Informationen über den Inhalt zu liefern. Folgende Abkürzungen sind akzeptabel: # & a.k.a. (Sollte nur in Titeln verwendet werden. Darf nicht in Künstlernamen verwendet werden. In der Mehrheit der Fälle führt dies zu einem kritischen Fehler vom Typ "Compound Artist.) DJ feat. No. Pt. Pts. TV vs. Vol. Die folgenden, in Groß- und Kleinschreibung abweichenden und anderen Abkürzungen dürfen nicht verwendet werden: Alt. Dj Ft. Feat. N. Rmx Tv tv V. Vl. Vs. v. w/ w/o 1.11. Akzente und Zeichen Verwenden Sie für alle unterstützten Sprachen ausnahmslos alle diakritischen Zeichen. Zum Beispiel Hôtel d’Angleterre Révérence Kärlek är ett brev skickat tusen gånger Max Gazzè L'uomo più furbo Les plus belles chansons françaises Verwenden Sie für deutsche Namen und Titel alle im deutschen standardmäßig angewandten Zeichen, so z. B.: Ä, ä, Ö, ö, Ü, ü, ß Richtig: Ihre größten Erfolge 1000 Träume weit Falsch: Ihre groessten Erfolge 1000 Traeume weit 1.12. Genres Es sind jene Genres heranzuziehen, die von Kunden erwartet würden, wenn sie Radio hören oder einen Musikstore durchsuchen. Genrebezeichnung, die zu Kundenverwirrung und Kundenbeschwerden führen, haben eine Anpassung der Genrebezeichnung durch die Stores zur Folge. 1.13. Copyright Notices (P-Line und C-Line) Angaben zum Copyright müssen sich aus einer vierstelligen Jahresangabe der Erstveröffentlichung des Albums und dem Namen des Copyright-Inhabers zusammensetzen und dürfen nicht die Symbole © or enthalten, da diese automatisch hinzugefügt werden. Beispiel: 2011 Warner Bros. Records Inc. 2011 Sony Music Entertainment 1.14. UPC/EAN/JAN und Grid UPC/EAN/JAN und Grid dürfen keine Bindestriche enthalten. 1.15. Erstveröffentlichungsdaten (Release Dates) Das Datum der Erstveröffentlichung muss mit dem erstmaligen Erscheinen des physischen Inhalts korrespondieren, unabhängig vom jeweiligen Label. Es kann sich hierbei um 8-Spur-, LP- oder andere physische Musikdatenträger handeln. Falls es keine korrespondierende physische Veröffentlichung gab, ist das Datum der ersten digitalen Veröffentlichung heranzuziehen. Erstveröffentlichungsdaten weichen vom Datum des Verkaufsstarts ab. Beim Verkaufsstart handelt es sich um das Datum, ab welchem ein Album in einem bestimmen Gebiet im Handel erhältlich ist. Zusätzliche Versionen des Albums, bei denen es sich nicht um Neuaufnahmen (Re-Records) handelt (so z. B. re-mastered, Bonus Version oder re-released), müssen über das Erstveröffentlichungsdatum der ersten Version verfügen, nicht über das Verkaufsdatum der zweiten Version. Geben Sie im Albumtitel an, dass es sich um die neuere Version handelt, geben Sie nicht das Erstveröffentlichungsdatum an. Geben Sie bei Neuaufnahmen (Re-Records) den jeweiligen Erscheinungstermin der Neuaufnahme an. 1.16. Vollständige und unvollständige Alben Alle Tracks, die sich auch auf dem physischen Album befinden, müssen zur Verfügung stehen. Die Abfolge der Tracks muss der Abfolge auf dem physischen Album entsprechen. Ein Album, auf dem Tracks fehlen, die auf der physischen Version des Albums eines gegebenen Markts verfügbar sind, gilt als unvollständig. Verfügt die physische Version eines Albums über zehn Tracks und die an den Digitalstore übermittelte Version nur über acht Tracks, gilt das Album als unvollständig. Digitale Versionen, die über weniger Tracks verfügen als physische Versionen, dürfen nicht als vollständig angesehen werden. ñ Ein unvollständiges Album gilt als kritischer Fehler. 1.17. Parental Advisory und Explicit Content Wenn in einem Track explizite Lyrics vorkommen, muss dieser Track als "Explicit" markiert werden, während bereinigte Versionen expliziter Tracks als "Clean" markiert werden müssen, um zu verhindern, dass Kunden versehentlich bereinigte Versionen erwerben. Tracks dürfen nur dann über den Zusatz "Clean" verfügen, wenn es eine explizite Version des jeweiligen Tracks gibt. Wenn ein Album über den Zusatz "Clean" verfügt, darf "(Clean)" oder "(Clean Version)" nicht zusätzlich in den Titeln der Tracks erscheinen. Probleme, die zur Verwirrung von Kunden und zu Beschwerden führen, können zur Entfernung von Inhalten führen. ñ Ein expliziter, aber nicht als "Explicit" markierter Track gilt als kritischer Fehler. ñ Ein bereinigter Track, der nicht als "Clean" markiert ist, gilt als kritischer Fehler. 1.17.1. Automatisch zensierte Wörter Sternchen dürfen zur Zensur von Wörtern nicht verwendet werden, außer dies geschieht auf Anfrage des Künstlers selbst.Track- und Albumtitel müssen so wiedergegeben werden wie ursprünglich vom Künstler intendiert. 1.18. Cover Art ñ Im Folgenden finden Sie kritische Fehler aufgelistet, zu denen es im Zusammenhang mit dem Cover kommen kann. 1. Die Cover verfügt über weniger als 1500 x 1500 Pixel und 72 dpi, liegt nicht im TIF- oder JPG-Format vor und hat verschiedene Schichten. 2. Das Bildmaterial für das Cover ist verschwommen, verpixelt oder auf andere Art qualitativ minderwertig. 3. Das Cover weist auf Album-Inhalte hin, die das Album de facto nicht enthält. Beispiel: "Mit DVD" oder "Mit Songtexten". 4. Die Grafik des Covers verweist auf ein anderes Produkt. 5. Die Cover-Gestaltung führt in die Irre. Beispiel: Der Name eines Künstlers befindet sich gut lesbar auf dem Cover, ohne dass dieser Künstler auf dem Album vertreten wäre. Zu diesem kritische Fehler kommt es vor allem bei Karaoke- oder Tribute-Alben. 6. Auf dem Cover ist die URL einer Website angegeben, auf der Musik vertrieben wird. 7. Auf dem Cover werden Angaben gemacht, die auf einen physischen Datenträger hindeuten, wie z. B. "CD" oder "Disc". 8. Auf dem Cover werden Angaben gemacht, die sich auf ein digitales Produkt beziehen, wie z. B. "Digitally Exclusive" oder "Digital Version". 9. Auf dem Cover finden sich Angaben, die sich auf die Preisgestaltung beziehen, z. B. "Reduzierter Preis", "Niedrigpreis" oder "Nur 9,99€". 10. Auf dem Cover finden sich Angaben, die auf einen Ladenhändler hindeuten, z. B. "Erhältlich bei …" oder "Walmart-Edition". 11. Auf dem Cover findet sich pornographisches Bildmaterial. 12. Auf dem Cover finden sich Nazisymbole, deren Verbreitung nach §86a StGB verboten ist. Dies gilt für Inhalte, die in Deutschland, Österreich und der Schweiz verfügbar sind. Wenn drei Mal in Folge Nazisymbole im Zusammenhang mit Inhalten erscheinen, die in Deutschland, Österreich und der Schweiz verfügbar sind, wird der gesamter Katalog des jeweiligen Anbieters in diesen drei Ländern bis zu sechs Monate gesperrt. 1.20. Continuous Mixes, Snippets, Advertisement Tracks und Klingeltöne 1.20.1. Continuous Mixes Continuous Mixes bestehen aus einem einzigen Track, in dem mehrere kürzere Songs enthalten sind. Continuous Mixes müssen sich auf Alben befinden, auf denen diese Songs auch zum individuellen Kauf angeboten werden. Der jeweilige Track muss eindeutig als Continuous Mix gekennzeichnet sein. Beispiele: ñ Wenn die in einem Continuous Mix enthaltenen Songs auf demselben Album nicht auch einzeln erworben werden können, gilt dies als kritischer Fehler. 1.20.2. Snippets und Advertisement Tracks Snippets und Werbetracks (Advertisment Tracks) sind nicht zulässig. Als Snippets gelten Teile eines kompletten Tracks, mit denen andere Inhalte beworben werden. Als Werbetracks (Advertisment Tracks) gelten komplette oder unvollständige Tracks mit Audio-Werbung, die das komplette Album, einzelne Tracks oder andere Inhalte bewerben. ñ Snippets und Werbetracks gelten als kritische Fehler. 1.20.3. Klingeltöne Auf Musikalben dürfen sich keine Klingelton-Tracks befinden. Tracktitel dürfen keine Hinweise wie "Klingelton" (ringtone) oder "Klingelton-Version" (ringtone version) enthalten. ñ Als Klingelton formatierte Songs gelten als kritischer Fehler. 2. Orchard Metadata Style Guide (klassische Inhalte) In diesem Abschnitt des Styleguide finden Sie weitere Standards zum Formatieren von Tracktiteln, Album- und Track-Künstlern und Künstlereigenschaften (artist roles) für Inhalte mit klassischer Musik. 2.1. Namen klassischer Künstler Es gelten die Standarschreibweisen. Schreiben Sie die Namen voll aus, ohne Abkürzungen oder Kommas. Richtig: Wolfgang Amadeus Mozart Frédéric Chopin Falsch: Mozart, Wolfgang Amadeus Chopin, Frédéric François ñ Falsch geschrieben Künstlernamen gelten als kritischer Fehler. 2.2. Eigenschaften klassischer Künstler (Classical Artist Roles) Fügen Sie komponsitionsrelevante Informationen zu den Beteiligten und den jeweils übernommenen Aufgaben im gegebenen Umfang hinzu. 2.2.1. Beteiligte Künstler Führen Sie im Zusammenhang mit Aufnahmen klassischer Musik die zentralen Künstler, die an der Einspielung der Musik beteiligt waren, in den Metadaten auf. Dies gilt für Sinfonieorchester, Chöre, Dirigenten, Ensembles und Solisten. Wenn eine Vielzahl von Künstlern auf dem Album vertreten ist, geben Sie im Falle von Kompilationen auf Album-Level als Künstler "Various Artists" oder eine Auswahl der wichtigsten Künstler an, die auf den Tracks vertreten sind. Führen Sie in jedem Fall auf Track-Level vertretenen Künstler mit auf. 2.2.2. Komponisten Alle klassischen Veröffentlichungen verlangen nach der Angabe des Namens des Komponisten. Geben Sie den Namen in den Metadaten von The Orchard unter "Composer Role" an. Geben Sie den jeweiligen Komponisten zudem auch auf Tracklevel unter "Composer Role" an, damit jeder Track über den Namen des Komponisten verfügt. ñ Die fehlende Angabe des Komponisten auf Album- und Track-Level gilt als kritischer Fehler. 2.3. Albumtitel Bei klassischen Alben sollte der Nachname des jeweiligen Komponisten als Albumtitel zussammen mit dem Titel der Komposition erscheinen. Alternativ kann auch die Initiale des Vornamens gefolgt vom Nachnamen Verwendung finden. Beispiele: L. Mozart: "Toy" Symphony in G Major Brahms: String Sextets, Op. 18 & 36 Handelt es sich um zwei Komponisten desselben Genres oder Stils können beide Komponisten im Titel genannt werden: Komponist & Komonist: Titel Beispiele: Debussy & Rabel: String Quartets Mozart & Haydn: String Quartets Zwei unterschiedliche Stücke müssen durch einen Bindestrich voneinander getrennt werden. Beispiele: Allegri: Miserere – Palestrina: Missa Papae Marcelli Allegri: Miserere – Pergolesi: Stabat Mater – Caldara: Stabat Mater Alle englischsprachigen Albumtitel müssen entsprechend den Groß- und Kleinschreibungsregeln erscheinen, wie zuvor im Abschnitt für nicht-klassische Inhalte beschrieben: Komponist: Titel des/der Stücks/Stücke Beispiele: Verdi: Otello Caldara: Opera Arias Für den Fall, dass mehrere Komponisten mit verschiedenen Werken vertreten sind, sollten alle Komponisten im Titel der jeweiligen Werke genannt werden: Komponist 1: Stück – Komponist 2: Stück Beispiele: Beethoven: Symphony No. 5 – Mozart: Piano Concerto No. 21 Smetana: Piano Trios – Liszt: Elegies 2.4. Operntitel Auf Track-Level muss der Operntitel in jedem Tracktitel erscheinen: Titel der Oper : Titel des Tracks Beispiele: Don Giovanni, K. 527: Act II – Il mio tesoro intanto La Traviata: Libiamo, libiamo... 2.5. Tempi Englischsprachige Tempibezeichnungen müssen die entsprechenden Groß- und Kleinschreibungsregeln für englischsprachige Titel berücksichtigen. Bei italienischen und französischne Tempobezeichnungen müssen jeweils nur die ersten Wörter der großgeschrieben werden. Zum Beispiel: Quiet Fast Quietly Flowing Along Allegro con brio Andante sostenuto – Moderato con anima – Moderato assai Assez vif – Très rhythmé 2.6. Songtitel Songtitel müssen einem Standardformat entsprechen: Werkname, Tonart, Werkverzeichnis, Nummer des jeweiligen Satzes, Name des Satzes Für Symphonien, Konzerte und Sonaten gilt: Symphony No. 5 in C"Minor, Op. 67: I. Allegro con brio Keyboard Concerto No. 5 in F Minor, BWV 1056: III. Presto Bei nicht-standardmäßigem Repertoire gilt: Three Lyric Pieces, Op. 47: No. 1, Summer Song Die Winterreise, D. 911: No. 24, Der Leiermann Attaca-Titel müssen wie folgt mit Bindestrichen zur Angabe der verschiedenen Abschnitte innerhalb eines Satzes formatiert werden: Symphony No. 4 in F Minor, Op. 36: I. Andante sostenuto – Moderato con anima – Moderato assai, quasi andante – Allegro vivo Sonata in C Major for Flute and Continuo, BWV 1033: I. Andante – Presto Wenn Einzeltracks als "Werk" zusammengefasst werden wie in einem Konzert oder einer Symphonie, dann muss jedes dieser Werke über mindestens zwei oder mehr Tracks verfügen. Werke dürfen nicht aus nur einem Track bestehen. 2.7. Liste 1, Abkürzungen für klassische Musik Es gibt viele verschiedene Katalogisierungssysteme für klassische Musik. Um sicherzustellen, dass die angebotenen Inhalte konsistent präsentiert werden, haben wir in der folgenden Liste die von uns derzeit akzeptierten Abkürzungen für klassische Musik zusammengestellt. Diese Liste kann jederzeit Aktualisierungen unterworfen sein. 2.7.1. Liste 2, Tonarten Regionale und sprachliche Unterschiede können einen Einfluss auf die Schreibweise musikalischer Terminologie haben. Bitte verwenden Sie jedoch die folgende Liste als Standard, wenn Sie Metadaten an uns übermitteln. 2.7.2. Liste 3, Namen von Komponisten Fragen zur Schreibweise von Komponistennamen sind unter Rückgriff auf "Baker's Biographical Dictionary of Musicians" zu klären. Falls ein Komponist nicht in diesem Namenswörterbuch aufgeführt ist, gilt "Cambridge Who's Who" als zweite Referenz der Wahl. 2.7.3. Liste 4, Orchester- und Dirigentennamen Fragen zur Schreibweise von Orchester- und Dirigentennamen sind unter Rückgriff auf "Baker's Biographical Dictionary of Musicians" zu klären. Falls Orchester oder Dirigenten nicht in diesem Namenslexikon aufgeführt sind, gilt "Cambridge Who's Who" als zweite Referenz der Wahl.