Infotreffen – heiraten in dänemark

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Infotreffen – heiraten in dänemark
Nicht das ”Las Vegas des Nordens”
Eva Olofin – Standesbeamtin – Aabenraa Kommune
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Dänemark besteht aus 98 Kommunen, die in
Ihrer Auslegung des Ehegesetztes sehr
unterschiedlich agieren können.
Aabenraa liegt in Sønderjylland
(Nordschleswig) etwa 35 km
nördlich der Grenze.
Sønderjylland besteht aus
den vier Gemeinden
Aabenraa, Haderslev,
Sønderborg und Tønder
welche das Gesetz
ähnlich auslegen.
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Vorlage der Eheerklärung – eine Art
”eidesstaatlicher” Erklärung
Legaler Aufenthalt – beispielsweise belegt durch
Pass und gegebenenfalls Aufenthaltserlaubnis
oder -bescheinigung, Visa oder Einreisestempel
(ein Asylbewerber, der z.B. eine Duldung hat, hat
keinen legalen Aufenthalt in Dänemark und kann
somit NICHT getraut werden)
Nachweis des Namens und Geburtsdatums –
beispielsweise durch Pass oder Geburtsurkunde
Vorlage eines rechtskräftigen Scheidungsurteils
bzw. einer Sterbeurkunde (+evtl. Legalisierung)
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Legaler Aufenthalt - Gültiger Reisepass oder Ausweis,
wenn nötig mit gültiger Aufenthaltserlaubnis oder
Schengener Visum
Aufenthaltsbescheinigung mit Familienstand
Familienstandsbescheinigung aus jedem Land, in dem
die Person im ehefähigen Alter gelebt hat - bzw. seit
der Auflösung der letzten Ehe
Geburtsurkunde*
Rechtskräftiges Scheidungsurteil im Original +
Übersetzung (evtl. Legalisierung)
Witwe(r) – Sterbeurkunde im Original + Übersetzung
(evtl. Legalisierung)
Eheerklärung
Von einer Geburtsurkunde kann abgesehen werden, wenn der Geburtsort durch Vorlage eines anderen Dokuments belegt werden kann z.B. Pass
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Die Vorlage einer Familienstandsbescheinigung
ist in Dänemark nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Beim Ausfüllen der Eheerklärung gibt man eine
eidesstaatliche Erklärung über seinen
Familienstand ab.
Gibt man hier „ledig“ an, sehen einige Gemeinden
dies als ausreichenden Beweis an.
Die Gemeinden in Süddänemark verlangen
allerdings alle Familienstandsbescheinigungen.
◦ Entweder seit Erreichen des heiratsfähigen Alters oder
seit der letzten Scheidung bzw. Todesfalles.
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Nach Bedarf wird auch eine Legalisierung der
Familienstandsbescheinigung verlangt.
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Es wird ausschließlich ein Beweis für die
Auflösung der letzten Ehe verlangt – also
entweder das letzte Scheidungsurteil bzw. die
letzte Sterbeurkunde.
Scheidungsurteile müssen rechtskräftig sein
und die dänischen Voraussetzungen erfüllen.
Scheidungsurteile und Sterbeurkunden
müssen legalisiert sein, wenn diese in NichtEU Ländern (mit Ausnahme der USA, Kanada,
Neuseeland und Australien) ausgestellt
worden sind.
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Beide Eheleute müssen entweder beim Scheidungstermin
persönlich zugegen gewesen oder rechtswirksam vertreten
worden sein (z.B. durch einen Anwalt), sich beim Termin bewusst
gewesen sein, dass eine Scheidung vorgenommen wurde, und
zudem muss das Urteil rechtskräftig geworden sein. Auch eine
einseitige (ex parte) Scheidung kann anerkannt werden, wenn die
Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Es muss dann versucht
werden, den nicht anwesenden Part ausfindig zu machen. Wenn
dies versucht wurde, aber nicht geglückt ist, kann auch eine
solche Scheidung anerkannt werden.
Eine sogenannte Separation ist nur erforderlich, wenn zwischen
den Scheidungspartnern kein Einvernehmen herrscht. Eine
Scheidung ist in Dänemark seit dem 01.07.2013 auch online
möglich und sofort rechtskräftig.
Auch in Dänemark ist Bigamie verboten. Jedoch sind nach
dänischem Recht erst einmal beide Eheschließungen wirksam,
und es besteht ein Wahlrecht, welche der beiden Ehen
aufgehoben werden soll.
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Bei der Erstanfrage wenden sich die Paare für
gewöhnlich entweder per E-Mail oder
telefonisch an uns – in Aabenraa gibt es nur
wenige Anfragen durch Agenturen
Sind alle Fragen abgeklärt senden die Paare
Kopien aller relevanten Dokumente an uns
und überweisen zeitgleich die gesetzliche
vorgeschriebene Sachbearbeitungsgebühr
von DKK 500,- (etwa € 70,-)
Erst dann beginnt die Sachbearbeitung
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Wir nehmen die Vorprüfung der Papiere vor
Im Gegensatz zu Deutschland wird in Dänemark
lediglich die Authenzität der Papiere überprüft
und das die Ehe freiwillig eingegangen wird –
nicht jedoch ob es sich um „Zweckehen“ handelt.
Es ist nicht gesetzlich verankert, dass man aus
Liebe heiraten muss
Wir haben eine enge Zusammenarbeit mit dem
dänischen Bundesgrenzschutz, sowie Behörden
in unterschiedlichen Ländern z.B. Botschaften
Ergibt die Vorprüfung der Papiere, dass diese
echt erscheinen, kann das Brautpaar einen
Termin zur persönlichen Anmeldung vereinbaren
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Bei der persönlichen Anmeldung kommt das
Brautpaar in das Standesamt und legt alle
Dokumente im Original vor
Diese werden auf Ihre Echtheit überprüft und
wenn alles zu unserer Zufriedenheit verläuft
erhält das Paar einen Termin zur Trauung –
sollte sich unerwarteter Weise herausstellen,
dass etwas nicht in Ordnung ist, wird das
Paar abgewiesen
Sind alle Papiere in Ordnung, erhält das Paar
einen Termin zur Trauung.
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Sowohl kirchliche als standesamtliche Trauungen
sind gesetzlich anerkannt, da die Kommune
immer für die Überprüfung der Dokumente
zuständig ist.
Eine Eheschliessung ist gültig, wenn die
formellen Ehevoraussetzungen erfüllt sind.
◦ Diese formellen Voraussetzungen sind sehr einfach:
 Beide Partner müssen bei der Trauung anwesend sein
 Es müssen zwei Trauzeugen vor Ort sein
 Eine bemündigte Person muss fragen, ob man die Ehe
eingehen möchte
 Beide Partner müssen mit ”Ja” antworten
 Die Ehe muss verkündet werden
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Am 1. April 2006 wurde das dänische Namensgesetz
geändert. Dabei sind die Begriffe "eigener Nachname"
(Geburtsname) sowie "Ehename" bei der Heirat von nicht in
Dänemark wohnhaften Paaren entfallen. Das neue Gesetz
sieht vor, dass Ausländer die in Dänemark heiraten, den
Geburtsnamen, bzw. momentanen Nachnamen behalten.
Dänemark bezieht sich hierbei auf das Domizilprinzip.
In Dänemark gibt es Vornamen, Mittelnamen und
Nachnamen
Namensgebung – Namensänderung: Ist die Mutter bei der
Geburt des Kindes in Sønderjylland gemeldet, ist die
Kommune hierfür zuständig – auch bei späteren
Namensänderungen – ansonsten ist die Pfarrgemeinde, in
welcher man wohnt, zuständig.
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Spätestens ein halbes Jahr nach der Geburt eines Kindes müssen sich
Eltern in Dänemark für einen Vor- und Nachnamen entschieden haben.
In Dänemark bekommt man direkt nach der Geburt eine Personennummer/Sozialversicherungsnummer, welche man ein Leben lang
behält. Diese so genannte CPR-Nummer (CPR -> Central Personregister)
bekommt jedes in Dänemark geborene Kind bereits im Krankenhaus und
kann für den Staat somit eindeutig identifiziert werden. Daher können
sich Eltern mit der Vornamenwahl vergleichsweise viel Zeit lassen.
Hinsichtlich der Wahl eines Vornamens weicht das dänische
Namensrecht nicht bedeutend von dem anderer europäischer Länder ab.
Es bestimmt, dass ein Kind mindestens einen Vornamen haben muss –
eine maximale Anzahl von Vornamen ist nicht festgesetzt. Die Namen
dürfen Eltern entweder aus einer offiziellen Liste mit rund 6.500
anerkannten Mädchennamen und etwa 4.400 Jungennamen wählen, oder
sie müssen einen neuen Namen vom zuständigen Ministerium
genehmigen lassen. Genehmigt werden in der Regel Namen, die der
Behörde mit den dänischen Sprachgewohnheiten vereinbar, nicht
unpassend und nicht anstößig erscheinen.
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„Kært barn har mange navne” – ein geliebtes Kind hat viele
Namen, lautet ein dänisches Sprichwort und mit Blick auf
die dänische Namensgesetzgebung bekommt man
manchmal den Eindruck, dass dies vor allem für Mittelund Nachnamen gilt. Mittelnamen (Mellemnavne) stehen in
Dänemark – wie der Begriff bereits deutlich macht –
zwischen Vor- und Nachnamen. Normalerweise haben
Mittelnamen den Charakter eines Nachnamens.
Sie können aber sowohl ehemalige Vornamen als auch
eigentliche Nachnamen sein und die genaue Definition,
was ein Mittel- und was ein Nachname ist, fällt manchmal
schwer. Schaut man sich die Namen bekannter dänischer
Politiker an, wie beispielsweise Anders Fogh Rasmussen
und Lars Løkke Rasmussen, dann fallen die mit dem
Nachnamen nicht durch einen Bindestrich verbundenen
Mittelnamen (Fogh und Løkke) schnell ins Auge.
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Als Mittelnamen für sich, seine Kinder und seinen Ehepartner
kann man Mittelnamen wählen, die eigentlich Nachnamen in der
eigenen oder der Familie des Partners sind oder waren – das
heißt, dass hierfür sowohl die Nachnamen der Eltern, Großeltern,
Urgroßeltern und sogar Ururgroßeltern in Frage kommen. Das
gleiche gilt für die Wahl von Mittel- und Nachnamen des
gemeinsamen Kindes. Ein Beispiel: Bekommen Mette Skovgaard
Hansen und Lars Lange Nielsen ein gemeinsamen Kind, so kann
dieses die Namen der Eltern oder eine von unterschiedlichen
anderen Namenskombinationen tragen – etwa Skovgaard Nielsen
oder Lange Hansen oder auch Bang Hansen, wenn beispielsweise
die Urgroßmutter eines der Elternteile Bang hieß. Auch Vornamen
und Patronyme, wie Mettesdatter (Mettes Tochter) oder Larssøn
(Lars’ Sohn), dürfen als Mittelnamen auserkoren werden. Aber
diese beiden Typen von Mittelnamen dürfen nach den neusten
Regelungen nicht weitervererbt werden.
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Nachname= Familienname
Die neuste Gesetzesänderung führte auch dazu, dass normale Mittelnamen
als Nachnamen verwendet werden dürfen und dass man für sich oder seine
Kinder einfach einen gängigen dänischen Nachnamen, der von mehr als
2.000 Personen getragen wird, aussuchen darf. Auch bei der Wahl von
Nachnamen dürfen in der Familie (bis zurück zu den Urgroßeltern) einmal
geführte Nachnamen wieder belebt werden.
Man kann auch selber einen Nachnamen bilden – einzige Voraussetzung
hierfür ist, dass dieser Namen noch nicht existiert – sollte der Name
existieren müssen alle Personen, welche den Namen tragen Ihre Zustimmung
geben. Darüber hinaus müssen Kinder auch nicht zwingenderweise den
gleichen Nachnamen tragen wie ihre Eltern.
Nach 200 Jahren ist es nach dänischem Recht seit 2005 auch wieder möglich,
den eigenen Nachnamen aus dem Vornamen eines Elternteils (plus den
Zusatz -datter oder -søn) zu formen. Verheiratete Paare und Paare, die in
einem eheähnlichen Verhältnis – das heißt mindestens zweijähriges
Zusammenleben oder gemeinsame Kinder – leben, können problemlos einen
gemeinsamen Nachnamen wählen. Das darf auch ein aus maximal zwei mit
Bindestrich verbundenen Nachnamen bestehender Name sein (beispielsweise
Thorning-Schmidt, der Name der dänischen Ministerpräsidentin). Damit
bietet das dänische Namensrecht deutlich mehr Freiheiten als das deutsche.
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Die Hebamme meldet die Geburt des Kindes
an – in Fällen wo keine Hebamme zur Stelle
war, obliegt es den Eltern die Geburt
anzumelden
Hat die Mutter Ihren Wohnsitz in Südjütland
ist die Wohngemeinde dafür zuständig, die
Geburtsurkunde auszustellen.
Hat die Mutter Ihren Wohnort anderenorts in
Dänemark ist die Pfarrgemeinde für die
Ausstellung zuständig.
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Fødselsattest – Geburtsurkunde
Geburtsurkunde ohne Angabe des Namens
Fødsels- og navneattest – Geburts- und
Namensurkunde
Geburtsurkunde mit Angabe des Namens
Fødsels- og dåbsattest - Taufschein
Taufschein mit Angabe des Namens