Naturfreibad in Solingen

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Naturfreibad in Solingen
Drucksachen-Nr.
Stadt Solingen
BEANTWORTUNG VON ANFRAGEN
10.06.2009
Gremium
Sportausschuss
TOP
03
- öffentlich -
Datum
16.06.2009
Naturfreibad in Solingen
hier: Freibadanlagen Heidebad und Ittertal
Die gemeinsame schriftliche Anfrage der Fraktionen von CDU-, SPD- und BfS sowie der
FBU vom 22.04.2009 wird wie folgt beantwortet:
1. Wäre anhand der vorhandenen Flächen ein Naturfreibad umsetzbar und wie
groß wäre die verbleibende Fläche für Liegewiesen oder sonstige
Angebote?
Die Grundstücksflächen des Freibades Heide betragen ca. 23.080 qm, die des Freibades
Ittertal ca.22.620 qm. Die Regenerationsflächen wie z. B. Beetmodule, Speicherbecken
u. ä. beträgt für ein Naturbad je nach geplanter Größe zwischen 1.000 bis 2.000 qm
Bodenfläche.
Bei beiden Freibädern wäre flächenmäßig ein Naturbad umsetzbar, dabei verbleibt für
die Besucher eine ausreichend attraktive Liegewiesenfläche zur Verfügung. Detaillierte
Planungs- und Flächenmodalitäten sind nur im Rahmen einer Machbarkeitsstudie möglich.
Einem Ausbau des Freibades Heide widerspricht aber die naturschutzfachliche Stellungnahme des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NordrheinWestfalen vom 28.08.2007 (siehe Ziffer 11, 11.1 und 11.2) sowie das landschaftsökologische Gutachten zur Renaturierung der Ohligser Heide (Mieland-Gutachten, 1980) und
den Festsetzungen des Landschaftsplans, der hier Naturschutzgebiet ausweist.
2. Ist ein Umbau zum Naturfreibad genehmigungsfähig? (Flächennutzungsplan,
Bestandsschutz) Muss hierfür ein Bebauungsplan erstellt werden?
Nach dem jetzigen Erkenntnisstand für die Umnutzung der Freibäder zu einem evtl. Naturbad ist keine Veränderung der Flächennutzungsplanung bzw. kein neuer Bebauungsplan notwendig, sofern die Veränderungen auf den jetzigen Grundstücken umgesetzt
werden.
-2Weitere bau- und planungsrechtliche Genehmigungsverfahren (z. B. Umweltverträglichkeit, Berücksichtigung gesamtplanerischer Verfahren wie Renaturierung Ohligser Heide
bzw. evtl. wasserrechtliche Auflagen) hängen von der jeweiligen Ausstattung bzw. dem
bädertechnischen Standard für die Errichtung des Naturbades im Einzelfall ab. In jedem
Fall ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich.
3. Könnte der Standort der derzeit vorhandenen Eisfläche im Ittertal verbleiben oder müsste diese verlagert werden?
Das Freibad Ittertal verfügt über eine Grundstücksfläche von ca. 22.620 qm. Es besteht
aus dem vorderen Bereich mit der Eislaufanlage (Grundstücksfläche ca. 10.000 qm) sowie dem hinteren Bereich mit dem Freibad (Grundstücksfläche ca. 12.500 qm). Der
Standort der derzeit vorhandenen Eisfläche könnte verbleiben und müsste nicht verlagert werden.
4.
Wie hoch wären die Erstellungskosten?
Die Erstellungskosten sind abhängig von Größe der Wasserfläche, der Naturbadtechnik,
dem Ausstattungsstandard, der Regenerationsflächen und den zusätzlichen Sanierungen
abhängig.
Beispielhaft wurde im Rahmen eines Musterentwurfes für das Freibad Ittertal bei der
Errichtung eines Naturbades von einer optimierten Wasserfläche von ca. 1.650 qm (bisher 2.100 qm) ausgegangen. Bei dieser angenommenen Größe würden die Herstellungskosten ca. 1.900.000 bis 2.200.000 € ( Kostenschätzung Fachfirma ) betragen.
Beim Freibad Heide wäre bei gleicher Ausgangslage mit ähnlichen Investitionen zu rechnen.
Detailliertere Kostenermittlungen nach DIN 276 sind nur im Rahmen von erforderlichen
Arbeits- und Planungsaufträgen sowie entsprechenden Realisierbarkeitsstudien und
Wirtschaftlichkeitsberechnungen möglich.
Eine dementsprechende Machbarkeitsstudie würde ca. 5.000 € kosten.
5. Wie hoch wären erwartungsgemäß die Betriebskosten anzusetzen?
Es ist davon auszugehen, dass gegenüber konventionellen Freibädern vor allem bei den
Betriebsmitteln wie Aufbereitungschemikalien, Stromkosten usw. bis zu 50 % niedrigere
Kosten anfallen.
Die Personalkosten jedes Bades sind generell von den jeweiligen Organisationsstrukturen
abhängig. Wesentliche Einsparungen dürften aber nicht zu erzielen sein, da der Personalaufwand nicht vom Aufbereitungssystem eines Bades abhängig ist.
Die tatsächlichen Investitions- und Betriebskosten sind nur im Rahmen einer Machbarkeitsstudie auf der Grundlage der Vorgaben für Wasserfläche, Bädertechnik, Besucheraufkommen, Ausstattungsstandard und planerischer Gestaltung zu ermitteln.
-36. Wie hoch sind die bisherigen durchschnittlichen Jahreseinnahmen
der Jahre 2005 bis 2008?
Die bisherigen durchschnittlichen Jahreseinnahmen der Freibäder der Jahre 2005 bis
2008 sind grundsätzlich von der Besucherzahl und den tarifmäßig unterschiedlichen
Einnahmen (Eintrittsgelder, Pacht, Verkaufsumsätze usw.) abhängig. Das Freibad Ittertal
wird von einem Pächter betrieben, somit liegen der Stadt Solingen keine betriebswirtschaftlichen Unterlagen vor. Deshalb sind die Einnahmen des Freibades Ittertal nach der
städt. Tarifstruktur hochgerechnet bzw. geschätzt worden.
Objekt
2004
30.623
Besucherzahlen
2005
2006
2007
40.151
53.687
14.630
23.306
29.483
Bemerkungen
2008
23.086
Freibad Heide
Freibad Ittertal
Objekt
2004
Freibad Heide
Freibad Ittertal
7.
36.216
28.000
41.888
17.086
jährliche Einnahmen
2005
2006
2007
Euro
50.271
72.233
26.230
37.000
57.000
30.000
für das Jahr 2008 liegen vom
Betreiber keine Besucherzahlen
vor (teilweise Schließung)
Bemerkungen
2008
41.752
externer Betreiber; jährliche
Einnahmen liegen nicht vor;
Kalkulation nach Durchschnittswerten städt. Tarife
Wie hoch wäre die maximale Besucherzahl pro Tag, um die Wasserregeneration nach den gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten?
Die maximale Besucherzahl pro Tag, um die Wasserregeneration zu gewährleisten,
hängt grundsätzlich von den vom Auftraggeber gewünschten Vorgaben über das zu
erwartende Besucheraufkommen ab.
8. An wie vielen Tagen (basierend auf den bisher vorliegenden Besucherzahlen 2005
– 2008) müsste das Naturbad bei Erreichung der maximalen Besucherzahl
wegen der Wasserregeneration geschlossen werden?
Sollte das Naturbad für eine Benutzung von tgl. 1.500 Badegästen ausgerichtet sein,
kann nach den Besucherstatistiken davon ausgegangen werden, dass eine Schließung
nicht erfolgen müsste.
9. Ist es richtig, dass aus hygienischen Gründen ein Kleinkinderbecken
(Planschbecken) errichtet werden muss?
Aus hygienischen Gründen muss ein Kleinkinderbecken nicht errichtet werden.
Das vorhandene Kleinkinderbecken könnte in die Errichtung des Naturbades integriert
werden.
-4Hygienische Gründe werden dabei berücksichtigt, sind dabei aber nicht vorrangig, sondern speziell die Attraktivierung des Naturbades insbesondere für Familien mit Kleinkindern.
10. Wie sehen die Haftungsmodalitäten/-risiken für den Betreiber im Falle
eines Gesundheitsschadens aus?
Die Haftungsmodalitäten/-risiken für den Betreiber eines Naturbades im Falle eines Gesundheitsschadens werden genauso abgedeckt wie beim Betreiben der jetzigen städtischen Hallen- und Freibäder.
11. Die Verwaltung möge die rechtliche Lage beim Heidebad darstellen.
11.1 Steht das vorhandene Mieland-Gutachten einem Umbau in ein Naturbad
entgegen?
Im Rahmen des landschaftsökologischen Gutachtens zur Renaturierung der Ohligser Heide (Mieland, 1980) war als zeitlich letzte Rückbaumaßnahme die Herausnahme des Freibades Heide mit allen Anlagen aus dem Naturschutzgebiet vorgesehen worden.
Gemäß Fazit der naturschutzfachlichen Stellungnahme des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) vom 28.08.2007 ist der Umbau des
jetzigen Freibades Heide innerhalb des Naturschutzgebietes und FFH-Gebietes Ohligser
Heide in ein Naturbad nach den vorliegenden Informationen nicht mit den Schutzzielen
des NSG bzw. den FFH-Zielen vereinbar.
Die evtl. erforderliche Vergrößerung der Betriebsfläche und die möglicherweise Intensivierung des Betriebes würde zu direkten und indirekten Beeinträchtigungen der naturschutzwürdigen Substanz im Zentrum des Naturschutzgebietes führen. Hiervon wären
besonders wertvolle Bereiche mit FFH-Lebensraumtypenflächen sowie nach § 62 LG geschützte Flächen und Vorkommen von Arten der Vogelschutzrichtlinie und sonstiger
landesweit gefährdeter Arten betroffen.
11.2 Sind bereits vom Land für die eventuelle Renaturierung Gelder geflossen,
die bei einem Ausbau als Naturbad zurückgezahlt werden müssten?
Konkrete Mittel für den Rückbau des Heidebades sind noch nicht geflossen. Allerdings
werden jährlich etwa 60.000 € für Naturschutzmaßnahmen in der Ohligser Heide durch
das Land finanziert.
Sollte ein Umbau zu Beeinträchtigungen der naturschutzfachlich wertvollen Bereiche
und FFH-Lebensraumtypen und –arten führen, ist eine Rückzahlung nicht auszuschließen.
Ressort 4:
Vorlage:
Beigeordneter Feith
52 Sport und Freizeit in Abstimmung mit 67 Natur und Umwelt