Naturfreibad in Solingen
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Naturfreibad in Solingen
Drucksachen-Nr. Stadt Solingen BEANTWORTUNG VON ANFRAGEN 10.06.2009 Gremium Sportausschuss TOP 03 - öffentlich - Datum 16.06.2009 Naturfreibad in Solingen hier: Freibadanlagen Heidebad und Ittertal Die gemeinsame schriftliche Anfrage der Fraktionen von CDU-, SPD- und BfS sowie der FBU vom 22.04.2009 wird wie folgt beantwortet: 1. Wäre anhand der vorhandenen Flächen ein Naturfreibad umsetzbar und wie groß wäre die verbleibende Fläche für Liegewiesen oder sonstige Angebote? Die Grundstücksflächen des Freibades Heide betragen ca. 23.080 qm, die des Freibades Ittertal ca.22.620 qm. Die Regenerationsflächen wie z. B. Beetmodule, Speicherbecken u. ä. beträgt für ein Naturbad je nach geplanter Größe zwischen 1.000 bis 2.000 qm Bodenfläche. Bei beiden Freibädern wäre flächenmäßig ein Naturbad umsetzbar, dabei verbleibt für die Besucher eine ausreichend attraktive Liegewiesenfläche zur Verfügung. Detaillierte Planungs- und Flächenmodalitäten sind nur im Rahmen einer Machbarkeitsstudie möglich. Einem Ausbau des Freibades Heide widerspricht aber die naturschutzfachliche Stellungnahme des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NordrheinWestfalen vom 28.08.2007 (siehe Ziffer 11, 11.1 und 11.2) sowie das landschaftsökologische Gutachten zur Renaturierung der Ohligser Heide (Mieland-Gutachten, 1980) und den Festsetzungen des Landschaftsplans, der hier Naturschutzgebiet ausweist. 2. Ist ein Umbau zum Naturfreibad genehmigungsfähig? (Flächennutzungsplan, Bestandsschutz) Muss hierfür ein Bebauungsplan erstellt werden? Nach dem jetzigen Erkenntnisstand für die Umnutzung der Freibäder zu einem evtl. Naturbad ist keine Veränderung der Flächennutzungsplanung bzw. kein neuer Bebauungsplan notwendig, sofern die Veränderungen auf den jetzigen Grundstücken umgesetzt werden. -2Weitere bau- und planungsrechtliche Genehmigungsverfahren (z. B. Umweltverträglichkeit, Berücksichtigung gesamtplanerischer Verfahren wie Renaturierung Ohligser Heide bzw. evtl. wasserrechtliche Auflagen) hängen von der jeweiligen Ausstattung bzw. dem bädertechnischen Standard für die Errichtung des Naturbades im Einzelfall ab. In jedem Fall ist eine FFH-Verträglichkeitsprüfung erforderlich. 3. Könnte der Standort der derzeit vorhandenen Eisfläche im Ittertal verbleiben oder müsste diese verlagert werden? Das Freibad Ittertal verfügt über eine Grundstücksfläche von ca. 22.620 qm. Es besteht aus dem vorderen Bereich mit der Eislaufanlage (Grundstücksfläche ca. 10.000 qm) sowie dem hinteren Bereich mit dem Freibad (Grundstücksfläche ca. 12.500 qm). Der Standort der derzeit vorhandenen Eisfläche könnte verbleiben und müsste nicht verlagert werden. 4. Wie hoch wären die Erstellungskosten? Die Erstellungskosten sind abhängig von Größe der Wasserfläche, der Naturbadtechnik, dem Ausstattungsstandard, der Regenerationsflächen und den zusätzlichen Sanierungen abhängig. Beispielhaft wurde im Rahmen eines Musterentwurfes für das Freibad Ittertal bei der Errichtung eines Naturbades von einer optimierten Wasserfläche von ca. 1.650 qm (bisher 2.100 qm) ausgegangen. Bei dieser angenommenen Größe würden die Herstellungskosten ca. 1.900.000 bis 2.200.000 ( Kostenschätzung Fachfirma ) betragen. Beim Freibad Heide wäre bei gleicher Ausgangslage mit ähnlichen Investitionen zu rechnen. Detailliertere Kostenermittlungen nach DIN 276 sind nur im Rahmen von erforderlichen Arbeits- und Planungsaufträgen sowie entsprechenden Realisierbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsberechnungen möglich. Eine dementsprechende Machbarkeitsstudie würde ca. 5.000 kosten. 5. Wie hoch wären erwartungsgemäß die Betriebskosten anzusetzen? Es ist davon auszugehen, dass gegenüber konventionellen Freibädern vor allem bei den Betriebsmitteln wie Aufbereitungschemikalien, Stromkosten usw. bis zu 50 % niedrigere Kosten anfallen. Die Personalkosten jedes Bades sind generell von den jeweiligen Organisationsstrukturen abhängig. Wesentliche Einsparungen dürften aber nicht zu erzielen sein, da der Personalaufwand nicht vom Aufbereitungssystem eines Bades abhängig ist. Die tatsächlichen Investitions- und Betriebskosten sind nur im Rahmen einer Machbarkeitsstudie auf der Grundlage der Vorgaben für Wasserfläche, Bädertechnik, Besucheraufkommen, Ausstattungsstandard und planerischer Gestaltung zu ermitteln. -36. Wie hoch sind die bisherigen durchschnittlichen Jahreseinnahmen der Jahre 2005 bis 2008? Die bisherigen durchschnittlichen Jahreseinnahmen der Freibäder der Jahre 2005 bis 2008 sind grundsätzlich von der Besucherzahl und den tarifmäßig unterschiedlichen Einnahmen (Eintrittsgelder, Pacht, Verkaufsumsätze usw.) abhängig. Das Freibad Ittertal wird von einem Pächter betrieben, somit liegen der Stadt Solingen keine betriebswirtschaftlichen Unterlagen vor. Deshalb sind die Einnahmen des Freibades Ittertal nach der städt. Tarifstruktur hochgerechnet bzw. geschätzt worden. Objekt 2004 30.623 Besucherzahlen 2005 2006 2007 40.151 53.687 14.630 23.306 29.483 Bemerkungen 2008 23.086 Freibad Heide Freibad Ittertal Objekt 2004 Freibad Heide Freibad Ittertal 7. 36.216 28.000 41.888 17.086 jährliche Einnahmen 2005 2006 2007 Euro 50.271 72.233 26.230 37.000 57.000 30.000 für das Jahr 2008 liegen vom Betreiber keine Besucherzahlen vor (teilweise Schließung) Bemerkungen 2008 41.752 externer Betreiber; jährliche Einnahmen liegen nicht vor; Kalkulation nach Durchschnittswerten städt. Tarife Wie hoch wäre die maximale Besucherzahl pro Tag, um die Wasserregeneration nach den gesetzlichen Bestimmungen zu gewährleisten? Die maximale Besucherzahl pro Tag, um die Wasserregeneration zu gewährleisten, hängt grundsätzlich von den vom Auftraggeber gewünschten Vorgaben über das zu erwartende Besucheraufkommen ab. 8. An wie vielen Tagen (basierend auf den bisher vorliegenden Besucherzahlen 2005 2008) müsste das Naturbad bei Erreichung der maximalen Besucherzahl wegen der Wasserregeneration geschlossen werden? Sollte das Naturbad für eine Benutzung von tgl. 1.500 Badegästen ausgerichtet sein, kann nach den Besucherstatistiken davon ausgegangen werden, dass eine Schließung nicht erfolgen müsste. 9. Ist es richtig, dass aus hygienischen Gründen ein Kleinkinderbecken (Planschbecken) errichtet werden muss? Aus hygienischen Gründen muss ein Kleinkinderbecken nicht errichtet werden. Das vorhandene Kleinkinderbecken könnte in die Errichtung des Naturbades integriert werden. -4Hygienische Gründe werden dabei berücksichtigt, sind dabei aber nicht vorrangig, sondern speziell die Attraktivierung des Naturbades insbesondere für Familien mit Kleinkindern. 10. Wie sehen die Haftungsmodalitäten/-risiken für den Betreiber im Falle eines Gesundheitsschadens aus? Die Haftungsmodalitäten/-risiken für den Betreiber eines Naturbades im Falle eines Gesundheitsschadens werden genauso abgedeckt wie beim Betreiben der jetzigen städtischen Hallen- und Freibäder. 11. Die Verwaltung möge die rechtliche Lage beim Heidebad darstellen. 11.1 Steht das vorhandene Mieland-Gutachten einem Umbau in ein Naturbad entgegen? Im Rahmen des landschaftsökologischen Gutachtens zur Renaturierung der Ohligser Heide (Mieland, 1980) war als zeitlich letzte Rückbaumaßnahme die Herausnahme des Freibades Heide mit allen Anlagen aus dem Naturschutzgebiet vorgesehen worden. Gemäß Fazit der naturschutzfachlichen Stellungnahme des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) vom 28.08.2007 ist der Umbau des jetzigen Freibades Heide innerhalb des Naturschutzgebietes und FFH-Gebietes Ohligser Heide in ein Naturbad nach den vorliegenden Informationen nicht mit den Schutzzielen des NSG bzw. den FFH-Zielen vereinbar. Die evtl. erforderliche Vergrößerung der Betriebsfläche und die möglicherweise Intensivierung des Betriebes würde zu direkten und indirekten Beeinträchtigungen der naturschutzwürdigen Substanz im Zentrum des Naturschutzgebietes führen. Hiervon wären besonders wertvolle Bereiche mit FFH-Lebensraumtypenflächen sowie nach § 62 LG geschützte Flächen und Vorkommen von Arten der Vogelschutzrichtlinie und sonstiger landesweit gefährdeter Arten betroffen. 11.2 Sind bereits vom Land für die eventuelle Renaturierung Gelder geflossen, die bei einem Ausbau als Naturbad zurückgezahlt werden müssten? Konkrete Mittel für den Rückbau des Heidebades sind noch nicht geflossen. Allerdings werden jährlich etwa 60.000 für Naturschutzmaßnahmen in der Ohligser Heide durch das Land finanziert. Sollte ein Umbau zu Beeinträchtigungen der naturschutzfachlich wertvollen Bereiche und FFH-Lebensraumtypen und arten führen, ist eine Rückzahlung nicht auszuschließen. Ressort 4: Vorlage: Beigeordneter Feith 52 Sport und Freizeit in Abstimmung mit 67 Natur und Umwelt