Groß-Zimmern, 22. April 2010 An die Vorsitzende der
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Groß-Zimmern, 22. April 2010 An die Vorsitzende der
Sozialdemokratische Partei Deutschlands Fraktion Groß-Zimmern Groß-Zimmern, 22. April 2010 SPD Fraktion; Lebrechtstraße 135; 64846 Groß-Zimmern An die Vorsitzende der Gemeindevertretung Frau Katharina Geibel Rathausplatz 1 64846 Groß-Zimmern Sehr geehrter Frau Geibel, wir möchten Sie bitten, folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung Groß-Zimmern aufzunehmen: Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 10 der Gemeindevertretung am 4. Mai 2010 Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ in der Gemeinde Gross-Zimmern Änderungsantrag der SPD-Fraktion: 1. Die Beschlussfassung über die Beschlussempfehlung des Gemeindevorstandes zur „Alten Ziegelei“ wird zurückgestellt. 2. Der Gemeindevorstand wird beauftragt die Vorbereitungen zu treffen, dass auch eine Änderung des Bebauungsplanes nach § 2 BauGB erfolgen kann. Hierdurch wird sichergestellt, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird, was bei diesem sensiblen naturschutzwürdigen Gebiet dringend geboten ist. Außerdem hat der Gemeindevorstand detailliert anhand des § 13 a BauGB und des § 17 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung und der Anlage 1 hierzu, nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für ein vereinfachtes Verfahren vorliegen und den Stellenwert sowie die Umsetzungsmöglichkeiten eines Umweltberichtes darzulegen. Gleichzeitig wird der Gemeindevorstand beauftragt zu überprüfen, ob eine Aufhebung des jetzigen Bebauungsplanes möglich ist (Der Zweck (Hotel, weshalb der Bebauungsplan aufgestellt wurde, ist entfallen) und ob ein neuer Bebauungsplan erlassen werden kann. Dabei soll auch untersucht werden, ob dann eine Baulandumlegung möglich ist. Die Vor- und Nachteile sind evtl. darzustellen. Bei dieser Überprüfung ist der Hess. Städte- und Gemeindebund zu beteiligen. Vorsitzender Dieter Hader Lebrechtstr. 135 64846 Groß-Zimmern Telefon 06071-41353 Telefax 06071-3035262 mobil 0171-7934562 e-Mail: [email protected] [email protected] www.spd-grosszimmern.de . Bank Volksbank EG Gersprenztal-Otzberg, Konto 17019 BLZ 50862703 Sparkasse Dieburg Konto 38012183 BLZ 50852651 3. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, das Gebiet „Hinter dem Schlädchen“ rechtzeitig zu beplanen. Eine Abstimmung mit dem Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ ist unbedingt vorzunehmen (z.B. hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung und Bebauung). Dies kann auch durch einen Vorentwurf für das Gebiet „Hinter dem Schlädchen“ geschehen, welcher von der Gemeindevertretung zu genehmigen ist. Hierdurch soll keine Verzögerung für den Bebauungsplan „Alte Ziegelei“ eintreten. 4. Der Gemeindevorstand wird beauftragt abzuklären, wer Eigentümer des so genannten„Naturschutzgebietes“ wird und wie die Unterhaltung bzw. Pflege gewährleistet wird. Dabei sind vom Gemeindevorstand die Kosten zu ermitteln, die für diese Unterhaltung jährlich entstehen. Soweit notwendig, ist ein Entwurf des Pflegevertrages der Gemeindevertretung vorzulegen. 5. Der Gemeindevorstand wird beauftragt gemeinsam mit den Investoren den Entwurf einen städtebaulichen Vertrages, der u.a. auch alle Kosten und Erträge zum Inhalt haben soll, zu erarbeiten und der Gemeindevertretung vorzulegen. Begründung: Bereits in der Sitzung der Gemeindevertretung am 16.3.2010 hatten wir die im Beschlussvorschlag genannten Sachverhalte genannt und darauf hingewiesen, dass diese elementaren Punkte vor einem Aufstellungsbeschluss für die „Alte Ziegelei“ zu klären sind. Erst dann kann eine sachgerechte Entscheidung getroffen werden. Leider hat dies der Gemeindevorstand versäumt, sodass wir einen solchen Änderungsantrag stellen müssen. Wir bitten, die im Beschlussvorschlag genannten Punkte baldmöglichst abzuarbeiten, damit der Aufstellungsbeschluss für die „Alte Ziegelei“ in nächster Zeit erfolgen kann. In der Begründung zu seinem Aufstellungsbeschlussvorschlag führt der Gemeindevorstand folgendes aus: „Die in § 13 a BauGB genannten Belange, insbesondere auch der Aspekt der Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum, sind in der Abwägung zu berücksichtigen. Die Voraussetzungen zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens sind gegeben“. Diese Aussage müsse wir zurückweisen, da, wie festgestellt wurde, in der Gemeinde Groß-Zimmern genügend Leerstände in den bebauten Gebieten aber auch ausreichende Bauplätze vorhanden sind. Deshalb ist eine Zurückstellung der Beschlussempfehlung schon alleine aus Rechtssicherheitsgründen erforderlich, bis im Detail nachgewiesen wurde, dass die Voraussetzungen für ein vereinfachtes Verfahren gegeben sind. Es ist für uns selbstverständlich, dass der Gemeindevorstand die Investoren, soweit notwendig, bei der Ausführung des vorgenannten Beschlusses beteiligt. Freundliche Grüße Dieter Hader, Fraktionsvorsitzender 2