Preisliste der Dienstleistungen

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Preisliste der Dienstleistungen
 Gültig ab 01.09.2013 Preisliste der Dienstleistungen Des Ambulanten Pflegedienstes
Medikamenten- und/oder
Verordnungsmanagement
30 min 22,50 €,
je zus. Min. 0,75 €
Anfahrt Stadt 5 €
Anfahrt Land 8 €
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Holen von aktuellen Verordnungen zur Behandlungspflege
Besorgungen von Verordneten Medikamenten
(Arztbesuche, Chipkarte, Apotheke)
Das Holen von Rezepten oder laufenden Verordnungen ist keine Leistung
die über die Krankenkasse finanziert und deshalb Aufgabe des Pflegedienstes ist.
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Hilfe im Haushalt (Ohne feste Inhalte zu festen Zeiten)
30 Min 22,50 €,
je zus. Min. 0,75 €
Anfahrt Stadt 5 €
Anfahrt Land 8 €
Zum Beispiel
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Blumen im Haus / der Wohnung gießen
Mülleimer leeren, Altglas entsorgen
Wechseln der Bettwäsche für im Haushalt lebende Person
Rollläden im gesamten Haus / in der Wohnung (hoch- u. runterlassen)
Nachsehen & regelmäßige Kurzbesuche
Pflegefachliche Begleitung (durch eine Pflegefachkraft)
60 Min 45 €,
11,25 €
Anfahrt Stadt 5 €
Anfahrt Land 8 €
pro begonnene 15 Min.
•
Arztbesuche und Arztgespräche im
Auftrag (beispielsweise der Angehörigen oder Betreuer)
Hilfe bei der Einstufungsbegutachtung der Pflegeversicherung
80,00€
Vorbereitung und Begleitung bei der Einstufung in die
• Pflegeversicherung
• Anwesenheit bei der Einstufungsbegutachtung des MDK.
• Bei Abschluss eines Pflegevertrages von mind. 6 Monaten Dauer werden diese 80 €
verrechnet
Rufbereitschaftseinsatz
30 Min 22,50 €,
je zus. Min. 0,75 €
Anfahrt Stadt 5 €
Anfahrt Land 8 €
(Hilfen bei Einsätzen im Rahmen der Rufbereitschaft
25,00 € (tagsüber)
außerhalb geplanter Einsätze
50,00 € (nachts)
Urlaubs-, Verhinderungs-, Ersatzpflege ( § 39 SGB XI )
pro Einsatz 42,00 €
pro angef. 15 Min. 10,50 €, oder nach Leistungskomplexen.
Pflegepersonen wie bspw. Angehörige sind tragende Säulen der ambulanten Versorgung.
Aber auch Sie brauchen manchmal Urlaub oder einfach nur Erholungszeiten. Nur wer die
Chance hat, etwas für sich selbst zu tun, kann dauerhaft oder zumindest länger die Pflege
zu Hause organisieren und durchführen. Das Pflegeversicherungsgesetz bietet zur
zeitweiligen Entlastung der Pflegepersonen deshalb diese Leistungen an. Pro Kalenderjahr
stehen hierfür 1.612,00 € zur Verfügung.
Zusätzlich können 804,00 € der nicht in Anspruch genommenen Kurzzeitpflege mit der
Verhinderungspflege berechnet werden. Insgesamt stehen dann 2.416,00 € zur Verfügung.
Zusätzliche Betreuungs- (und Entlastungs-) Leistungen
pro Stunde
26,00 €
Für Versicherte und/oder Pflegebedürftige (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) gibt es
sogenannte „Zusätzliche Betreuungsleistungen“. Voraussetzung ist ein entsprechendes
Gutachten gem. § 45 b SGB XI.
Seit 1. Januar 2015 können zus. Betreuungsleistungen auch für Pflegestufen 1-3 in
Anspruch genommen werden.
Für diese Leistungen stehen monatlich je nach Einstufung folgende Beträge zur Verfügung:
Grundbetrag 104,00 € / Erhöhter Betrag 208,00 €
Stellen Sie sich unsere Leistungen nach
Ihren individuellen Wünschen zusammen.
Wir besprechen mit Ihnen gerne ein individuelles Angebot, auch in Verbindung mit
anderen Pflegeleistungen!
Über steuerliche Förderungsmöglichkeiten nach § 35 a Einkommenssteuergesetz
(EStG – Haushaltsnahe Dienstleistungen) berät Sie gerne Ihr Steuerberater.
Arbeiter Samariter Bund
Kochstr. 6
63739 Aschaffenburg
Information und Beratung
Tel: 06021/4454938
Fax: 06021/4454939