I. Europa als Kontext der Raumentwicklung
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I. Europa als Kontext der Raumentwicklung
I I. Europa als Kontext der Raumentwicklung I 1. Raumordnung in Europa 1.1 Metropolen als Motoren für Raumentwicklung Zu Beginn des 21. Jahrhunderts kann die Entwicklung einer Region wie Berlin-Brandenburg nicht mehr in nur nationalen Dimensionen diskutiert werden. Im Gegenteil, an der Grenze zu Polen wird die Spaltung Europas gerade jetzt beseitigt. Europa wird östlicher. Längst prägt auch Europapolitik als Rahmenbedingung oder Impuls das landesplanerische Handeln. Die Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) stellte 1997 fest, dass Deutschland mit Berlin-Brandenburg, Hamburg , München, Rhein-Ruhr, Rhein-Main, Stuttgart und dem Sachsendreieck über sieben Metropolregionen von europäischer Bedeutung verfügt, die dezentral über das Bundesgebiet verteilt sind. Die MKRO definierte Europäische Metropolregionen als „räumliche und funktionale Standorte, deren herausragende Funktionen im internationalen Maßstab über die nationalen Grenzen hinweg ausstrahlen.“ Die Metropolen sollen als „Motoren der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Entwicklung die Leistungs- und Konkurrenzfähigkeit Deutschlands und Europas erhalten und dazu beitragen, den europäischen Integrationsprozess zu beschleunigen“. Für Berlin-Brandenburg enthält der Metropolenbegriff mehr Verpflichtungen als Versprechen. Für die nächsten Jahrzehnte bleibt die Aufgabe, die deutsche Hauptstadtregion zu einem ökonomischen, gesellschaftlichen und kulturellen Motor von internationaler Bedeutung weiterzuentwickeln. Der Ausbau Berlins als Hauptstadt mit dem Sitz von Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung und wichtiger Vertretungen vieler Staaten ist ein wichtiger Entwicklungsimpuls nach der Herstellung der Einheit Deutschlands und – mit Blick auf die EU-Erweiterung – auch zur Überwindung der Spaltung Europas an einer Nahtstelle. Ausgangslage ist jedoch ein großer Abstand zu Gewicht und Dynamik anderer westeuropäischer Großstadtregionen, die im Gegensatz zur Region Berlin und Brandenburg in den zurückliegenden Jahrzehnten weiter erstarken und zusammenwachsen konnten. Metropole ist mehr als eine große Stadt. Im Vergleich weisen die deutschen Metropolen und ihre Regionen eine große Bandbreite an Strukturunterschieden auf, die im Zusammenhang mit der polyzentralen Entwicklung des deutschen Städtesystems zu bewerten sind. Einerseits bildeten sich besondere metropolitane Funktionen im Städtesystem heraus, andererseits ist auch zwischen ihnen eine funktionale Spezialisierung entstanden: Frankfurt als weltweit eingebundener Finanzstandort, Berlin als Hauptstadtregion mit hervorragender Kultur- und Wissenschaftslandschaft, Stuttgart, RheinRuhr und München als herausragende Unternehmens- und Wissenschaftsstandorte. In der Folge der deutschen Teilung hat Berlin den überwiegenden Teil seiner metropolitanen Funktionen im nationalen Kontext verloren. Im Banken-, Medien- und Industriesektor war Berlin in der Vorkriegszeit führend. Nach dem Krieg und der Teilung Deutschlands bestanden diese Funktionen nur noch im Ostteil Berlins fort, während sie aus dem Westteil wegen der geopolitischen und peripheren „Insel“-Lage überwiegend auf andere Städte in Westdeutschland verlagert wurden. Dies hatte zur Folge, dass das wiedervereinigte Berlin gegenwärtig nur noch drei Weltfirmenzentralen auf sich vereinigt. Für eine Metropole europäischen Ranges ist dies ein unhaltbarer Zustand. Aufgabe der Zukunft ist, die Region in ihrer europäischen Mittellage zu stärken und die Kontakte mit den hinzukommenden MOEStaaten zu verstärken. Die Vermittlung dieser europäischen Mittellage und die damit verbundenen Vorteile als Weg in das vereinigte Europa auf allen Ebenen wird Wissenschaft, Wirtschaft aber auch die Gesellschaften hierher ziehen. Dafür müssen die Voraussetzungen geschaffen werden. 18 Zweiter Raumordnungsbericht Berlin und Brandenburg I Netz der europäischen Metropolen Die Metropolregionen und großen Agglomerationen der Welt sind Spiegel ökonomischer, ökologischer und sozialer Entwicklung. Sie sind damit ebenso Orte des notwendigen und zu verstärkenden Ausgleiches zwischen ökonomischen, ökologischen und sozialen Belangen. Die Europäische Regionalkonferenz zur Vorbereitung der Weltkonferenz zur Zukunft der Städte URBAN 21, die im September 1999 in Essen unter dem Thema „Europäische Metropolregionen – Strategien für eine nachhaltige Entwicklung“ stattfand, ging der Frage nach, wie eine nachhaltige Entwicklung in den Europäischen Metropolregionen erreicht werden kann. Moskau London Berlin Im Ergebnis von Untersuchungen mit 16 Metropolregionen aus ganz Europa wurden fünf Aufgabenfelder herausgearbeitet, die in allen beteiligten Regionen, wenn auch in unterschiedlicher Gewichtung für eine auf Nachhaltigkeit gerichtete Entwicklung von grundsätzlicher Bedeutung sind: j Ausgleich der verschiedenen Nutzungsansprüche an den metropolitanen Raum j Verbesserung der Lebensqualität in den urbanen Zentren der Metropolregionen j Wahrung und Wiederbelebung des kulturellen Erbes j Entwicklung kooperativer Infrastrukturnetzwerke auf regionaler Ebene j Entwicklung neuer Partnerschaften für eine ausgeglichene Regionalentwicklung. Mit dem EXPO 2000-Projekt „Nachhaltige Entwicklung des Metropolenraumes BerlinBrandenburg“ hat die gemeinsame Landesplanung die besondere Verantwortung von Metropolregionen für eine nachhaltige Entwicklung herausgestellt. Paris Istanbul Stadtregionen Netz der europäischen Wirtschaftliche und Städte Metropolen Entwicklungstendenz über 5 Millionen Einwohner Kern- und Ergänzungsnetz 3 bis 5 Millionen Einwohner Brücken und Verbindungen 1,5 bis 3 Millionen Einwohner Ausdehnung bzw. Wiederherstellung hoher Entwicklungsstand mit Wachstumstendenzen im Süden Kernbereich (Europäische Metropolis, Dorsale, Blaue Banane) Wachstumsdynamik auf unterschiedlichem, teilweise sehr niedrigem Ausgangsniveau 0,75 bis 1,5 Millionen Einwohner Zweiter Raumordnungsbericht Berlin und Brandenburg 19 I 1.2 INTERREG 1.2.1 Die Gemeinschaftsinitiative INTERREG im Überblick Zusätzlich zu den klassischen Strukturinterventionen der EU, die in erster Linie auf die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts auf nationaler Ebene abzielen, wurde 1990 das Instrument der Gemeinschaftsinitiativen (GI) geschaffen. Dabei stehen Transnationalität und Innovation im Mittelpunkt. Ziel der Gemeinschaftsinitiativen ist es, innovative Ansätze zu identifizieren und deren grenzüberschreitende Vernetzung und damit den Erfahrungsaustausch zwischen Regionen bzw. die Zusammenarbeiten zwischen Mitgliedstaaten zu fördern. Ziel dieser Gemeinschaftsinitiative ist die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der Europäischen Union anhand der Förderung grenzübergreifender, transnationaler und interregionaler Zusammenarbeit und polyzentral ausgewogener räumlicher Entwicklung. Der Einbeziehung von Regionen in äußerster Randlage und Regionen entlang der Grenzen zu den Beitrittsländern gilt besondere Aufmerksamkeit. Ostsee-Kooperationsraum zur EU-Förderung durch Interreg II c / III B Finnland Norwegen Estland Schweden Die 1990 beschlossene Gemeinschaftsinitiative INTERREG zielte darauf ab, die Grenzregionen auf das mit der Schaffung des Binnenmarktes forcierte „Europa ohne Grenzen“ vorzubereiten. Die im gleichen Jahr gestartete Initiative REGEN sollte zur Fertigstellung einiger fehlender Verbindungen des transeuropäischen Energietransport- und Versorgungsnetzes in den Ziel 1-Regionen beitragen. Mit der Strukturfondsreform 1994 wurden diese beiden Initiativen in der Gemeinschaftsinitiative INTERREG II zusammengefasst (INTERREG II a und II b), die 1996 um Teil II c „Transnationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumordnung“ erweitert wurde. Russland Mit der Programminitiative INTERREG II c wurde erstmalig im Zeitraum 1997 bis 2001 die transnationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Raumordnung gefördert und damit die Möglichkeit eröffnet, Raumentwicklungspolitik mit dem Instrument der Förderung zu unterstützen. Die Fortsetzung erfolgt seit 2001 durch INTERREG III B. Lettland Dänemark Litauen Deutschland Belarus Polen EU-Staat Nicht EU-Staat 20 Zweiter Raumordnungsbericht Berlin und Brandenburg I Mittel- Südosteuropäischer Kooperationsraum zur EU-Förderung durch Interreg II c / III B 1.2.2 Bedeutung von INTERREG II c / III B für Berlin-Brandenburg Für Berlin und Brandenburg ist diese Zusammenarbeit von essentieller Bedeutung, denn an der derzeitigen Außengrenze der EU stoßen sehr unterschiedliche Verwaltungsstrukturen und Planungskulturen aufeinander. Hier sind die sozioökonomischen, die infrastrukturellen und ökologischen Unterschiede derzeit noch sehr groß. Diese Disparitäten sollen abgebaut werden, um den EU-Erweiterungsprozess zu unterstützen. Im Unterschied zur grenznahen, überwiegend investiven Förderung (INTERREG II a und III A) werden in INTERREG II c und III B Konzepte, Strategien und Studien gefördert, die Partner aus mehreren Staaten in großen EU-Kooperationsräumen zur transnationalen Raumentwicklung durchführen. Berlin und Brandenburg gehören sowohl zum Kooperationsraum Ostseeraum (Baltic Sea Region - BSR) als auch zum südosteuropäischen Raum (Central Adriatic Danubian South Eastern Space-CADSES). Polen Deutschland Tschechien Ukraine Slowakei Österreich Italien Moldawien Ungarn Slowenien Kroatien Rumänien Bosnien und Herzegowina Jugoslawien Bulgarien Mazedonien Albanien Griechenland Erforderlich für INTERREG -Projekte in beiden Kooperationsräumen ist die transnationale Kooperation von jeweils mindestens drei Partnern aus drei Staaten bei wichtigen Fragen der europäischen Raumentwicklung auf der Basis gemeinsamer EU-Förderanträge und Kooperationsverträge. Zweiter Raumordnungsbericht Berlin und Brandenburg EU-Staat EU-Beitrittsanwärter Nicht EU-Staat 21 I 1.2.3 INTERREG II c- Projekte in Berlin und Brandenburg Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg (GL) hat unter Beteiligung der Gebietskörperschaften die von der EU gebotene Chance zur Förderung von Kooperationsprojekten zur Raumentwicklung intensiv genutzt. INTERREG II C: Projekte mit Beteiligung der Länder Brandenburg und Berlin 1. Metropolitan Areas Metropolenräume im Vergleich, Raumsysteme europäischer Hauptstädte zur nachhaltigen Raumentwicklung ........................................................................................ ........ Städte-Netzwerk 2. Waterfront Urban Development Konversion von brachliegenden Arealen am Wasser ........................................................................................ ........ Transregionales Strukturentwicklungskonzept 3. Baltic Bridge Berlin – Szczecin/Stettin (Polen) – Ska° ne/Schonen (Südschweden) Städtenetz, Entwicklungskonzepte und Regionalmarketing ........................................................................................ ........ Vorbeugender transnationaler Hochwasserschutz im Oderraum 4. Oderregio ........................................................................................ ........ Modelle zur Stadt-Umland-Kooperation für Berlin, Budapest, Sofia und Prag 5. Implan ........................................................................................ ........ Intelligente Güterverteilsysteme 6. Translogis ........................................................................................ ........ Transnationale Strukturentwicklungskonzepte von Finnland über das 7. Via Baltica Development Zone Baltikum, Warschau bis Berlin und Brandenburg ........................................................................................ ........ Nachhaltige räumliche Wassertourismus-Entwicklung im Ostseeraum 8. Suportnet Anbindung der Binnengewässernetze an die Ostsee ........................................................................................ ........ Konzepte nachhaltiger Verkehrsentwicklung der Korridore 9. Sustrain Wien – Prag – Brno/Brünn und Dresden – Cottbus – Berlin als Verbindung vom CADSES-Raum zum Ostseeraum ........................................................................................ ........ 10. Baltic Manual Synopse von nationalen Planungsbegriffen und -systemen Ostseeraum CADSES-Raum Bei der Projektentwicklung haben im Vorfeld der EU-Erweiterung folgende drei Hauptthemen, als gemeinsame Interessen von Berlin und Brandenburg, eine wichtige strategische Bedeutung: j Kooperation von Metropolenräumen und Netzwerken von Hauptstädten (z.B. Metropolitan Areas), j Entwicklung und Erweiterung der bisher unzureichenden Verkehrskorridore in Richtung j Norden (Berlin/BrandenburgRostock - Skandinavien ) j Nord- Osten (Berlin/Brandenburg Szczecin/Stettin - Baltikum) j Süd- Osten (Berlin/Brandenburg Wrocĺaw/Breslau - Prag - Wien- Süd-OstEuropa) und Verknüpfung mit den westeuropäischen Verbindungen, j Entwicklung von Grenzräumen zu Verbindungsräumen (Städtenetze, Tourismus, Infrastruktur). Mit zahlreichen Partnern der Ostseeregion und des Süd-Ost-Europäischen Raumes hat die GL federführend vier INTERREG II c- Projekte durchgeführt und an fünf weiteren Projekten maßgeblich mitgewirkt (vgl. auch die Kurzdarstellung der Projekte im Kapitel III 9). Die INTERREG II c- Projekte mit einer jeweils zweijährigen Laufzeit wurden bis zum Juni 2001 erfolgreich abgeschlossen. Einerseits hat die Beschäftigung mit Fragen und Handlungserfordernissen der grenzübergreifenden und transnationalen Raumordung durch diese Initiative einen enormen Schub erhalten. Andererseits wurde in einer Vielzahl von Projekten das Verständnis als gemeinsame Hauptstadtregionen aufgebaut und nach außen sichtbar gemacht. Dies soll an den folgenden Beispielen gezeigt werden: j Metropolitan Areas: Die Gemeinsame Landesplanung, ein Berliner Bezirk und die Arbeitsgemeinschaft der Regionalen Entwicklungszentren präsentierten erstmals gemeinsam die Standortqualitäten im Metropolenraum. Infrastrukturausstattung und Verkehrsverbund, Lebensqualitäten, Siedlungssystem und Landschaften, die Tätigkeit von Behörden und Einrichtungen, die Verknüpfung kommunaler und Landesziele, Lebensweise - dies waren und sind einige wichtige mit Interesse von außen wahrgenommene Faktoren der Standortwerbung. j Implan: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und die Brandenburger Umlandgemeinden eines Kooperationsraumes der Nachbarschaftsforen haben im Erfahrungsaustausch mit den Metropolen Wien, Budapest, Sofia und Prag zeigen können, dass Kommunikationsfähigkeit und Interessenausgleich zwischen „großer Hauptstadt“ und „kleinen Nachbargemeinden“ unabdingbar gerade für eine freiraumschonende Siedlungsflächenentwicklung notwendig ist. 22 Zweiter Raumordnungsbericht Berlin und Brandenburg I j OderRegio: Mit diesem Projekt wurde die transnationale Zusammenarbeit in der Raumordnung am Beispiel des Hochwasserschutzes in Verbindung mit der Regionalentwicklung beiderseits der Oder gefördert. Mit Beteiligten aus Deutschland, Polen und Tschechien wurden Methoden und Handlungsschwerpunkte zur raumordnerischen Hochwasservorsorge für das gesamte Einzugsgebiet der Oder erarbeitet und transnational abgestimmt. Im Ergebnis einer Problemund Gefährdungseinschätzung in den einzelnen Teileinzugsgebieten der Oder wurden raumordnerische und wasserwirtschaftliche Handlungsfelder differenziert nach Handlungsräumen beschrieben. j Waterfront: Eines der wichtigsten Ziele nachhaltiger Stadt- und Regionalentwicklung ist die Begrenzung des Siedlungsflächenwachstums, also auch die Nutzung innerstädtischer Flächenreserven. Vor Städten, die über attraktive Wasserlagen verfügen, liegen besondere Herausforderungen funktioneller, gestalterischer, finanzieller und auch planungsrechtlicher Art. Dies galt es zusammenzutragen, zu systematisieren und an Beispielen zu erproben. Berlin und die Brandenburger Städte Potsdam, Werder repräsentieren wiederum gemeinsam ein Bild der Region: „Region mit attraktiven Städten am Wasser und hoher Lebensqualität“. Auf zwei internationalen Symposien in Berlin, 2000 und 2001, wurde Bilanz gezogen über die INTERREG II c-Projekte und Ausblick gegeben auf die neue Programminitiative Interreg III B und die Handlungsfelder von neuen Kooperationen. Ein Memorandum, verabschiedet von den Teilnehmern, dokumentiert das Ziel einer gemeinsamen grenzübergreifenden und transnationalen Raumentwicklung. Memorandum – zur transnationalen Kooperation in der nordosteuropäischen Raumentwicklung Vor dem Hintergrund der friedlichen Einigung Europas, der angestrebten Erweiterung der Europäischen Union nach Mittel- und Osteuropa, der Globalisierung der Wirtschaft und gestützt auf das Europäische Raumentwicklungskonzept vom Mai 1999 sowie auf die Gemeinschaftsinitiativen der Europäischen Kommission zur Förderung der regionalen Strukturentwicklung erklären die Teilnehmer des Symposiums „Europäische Zusammenarbeit durch transnationale Projekte zur Raumentwicklung in Mittel- und Osteuropa – Bilanz und Ausblick“: • die Kräfte auf dem Gebiet Raumentwicklung künftig stärker zu bündeln, um im globalen Wettbewerb mit anderen Regionen mehr Gewicht zu erhalten, • die Stärkung der Kooperationen durch Netzwerke soll zum Beispiel das Marketing, den Wissenstransfer und die Analyse gemeinsamer Potentiale und Problemlagen mit Basisinformationen für großräumige konzeptionelle Lösungsansätze verbessern, • die von der Europäischen Kommission geschaffenen Gemeinschaftsinitiativen zur großräumigen Kooperation in der Raumentwicklung verstärkt zu nutzen und in Interreg III weiter zu enwickeln, • die laufenden INTERREG II c- Projekte zu einem erfolgreichen vorläufigen Abschluss zu bringen als praktisch verwertbare, investitionsvorbereitende Planungsgrundlagen, • • die Chancen für gemeinsame Folgeprojekte im Programm Interreg III B (möglichst gekoppelt mit III A) zu nutzen, um rechtzeitig unter Einbeziehung regionaler und lokaler Willensbildungen Partnerschaften zu erneuern oder neue zu entwickeln, Träger- und Finanzmodelle aufzubereiten und entsprechende Antragsentwürfe auszuarbeiten, • die Kooperation und die Netzwerke von Städten und Regionen zu vertiefen, und zur Bewältigung der Disparitäten zwischen Städten und ländlich strukturierten Räumen durch ein besseres regionales Management beizutragen, • die nachhaltige Raumentwicklung gemäß den Grundsätzen des Europäischen Raumentwicklungskonzeptes (EUREK) durch transnationale Siedlungs-, Wirtschafts-, Infrastruktur-, Tourismusund Freiraumkonzepte zu unterstützen und durch die Entwicklung dezentraler, auf einander abgestimmter Handlungs- und Umsetzungskonzepte mit Investitionen vorbereitendem und unterstützenden Charakter umsetzungsgerecht unter Einbeziehung von z.B. EU-Strukturfonds voranzubringen, • die transnationale Kommunikation durch raschen Ausbau und Verbesserung abgestimmter umweltfreundlicher Transport- und Logistiksysteme sowie durch transeuropäische und interregionale Konzepte des Schienenverkehrs und der Verkehrssysteme aller Verkehrsträger in ihrer Verbindung mit regionalen Schnittstellen zu Bahnhöfen, Häfen, Wasserwegen, Straßen(-knoten) und Flughäfen zu verbessern, • die Gefahren von Hochwasser durch vorbeugende, grenzüberschreitend abgestimmte raumordnerische Maßnahmen abzubauen, die zur nachhaltigen Raumentwicklung beitragen. die Einbeziehung von Nicht-EU- bzw. NichtBeitrittsstaaten durch unterschiedliche Kooperationsformen, die künftig verlässlicher durch PHARE zu stützen sind, zu ermöglichen, Die Teilnehmenden vereinbaren, ähnliche Netzwerk-Konferenzen von nun ab möglichst jährlich an wechselnden Orten durchzuführen, um eine dauerhafte und regionalpolitisch wirksame Assoziation einzurichten, die als Netzwerk der gemeinsamen Entwicklung unseres nordosteuropäischen Raumes im Wettbewerb zwischen den europäischen Regionen größeres Gewicht und immer wieder neue Impulse geben soll. Einvernehmlich angenommen am 3. Juli 2000 durch die Vertreter von neun Interreg II c-Projekten, an denen die Gemeinsame Landesplanung Berlin-Brandenburg beteiligt ist. Berlin, den 3. Juli 2000 Zweiter Raumordnungsbericht Berlin und Brandenburg 23 I 1.2.4 Ausblick auf INTERREG III B INTERREG III B ist das EU-Nachfolge-Programm zu INTERREG II c im Zeitraum 20012006. Das INTERREG III B-Programm für den Ostseeraum wurde am 14.09.2001 und das für den CADSES-Raum am 27.12.2001 von der EU-Kommission genehmigt. Die Operationellen Programme für INTERREG III B umfassen den Zeitraum bis zunächst 2006 mit Option der Verlängerung bis 2008. Nach der erfolgreichen Bilanz der INTERREG II c-Projekte wird die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin-Brandenburg die grenzüberschreitende und transnationale Arbeit mit Hilfe der weiterführenden Programminitiative INTERREG III B verstärken. Schwerpunkte werden dabei der vorbeugende Hochwasserschutz, Kooperation von Metropolregionen, Verkehrsinfrastruktur und Sanierung von Bergbaufolgelandschaften sein . Die Projekte Metropolitan Areas+ (Kooperation von Metropolenräumen zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit), Oderregio II (vorbeugender Hochwasserschutz) und Baltic+ (Erarbeitung gemeinsamer Raumentwicklungsstrategien und Bildung von Raumpartnerschaften) wurden bereits genehmigt. Hier ist die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Lead-Partner bzw. Partner. Im März 2003 wurde für das Projekt Waterfront Urban Development II ein Projektantrag mit dem transnationalen Schwerpunktthema „Stadt des Wissens“ eingereicht. Berlin und Potsdam sind Projektpartner. 1.3 EUREK – Europäisches Raumentwicklungskonzept Gewissermaßen ein konzeptionelles Dach über die verschiedenen Aktivitäten der EU zur Raumordnung und Regionalentwicklung bildet das Europäische Raumentwicklungskonzept. Das EUREK bündelt gemeinsame Grundsätze und Ziele für eine räumlich ausgewogene und nachhaltige Entwicklung der Europäischen Union, ohne die staatliche Kompetenz in Frage zu stellen. Es stellt eine von den Mitgliedstaaten mit den Regionen der EU und der Europäischen Kommission gemeinsam erarbeitete und gemeinsam getragene politische Einschätzung und Bestandsaufnahme der räumlichen Entwicklung Europas dar. Nach mehrjährigen Entwurfs-, Diskussionsund Beteiligungsprozessen wurde das EUREK beim „Informellen Rat der für Raumordnung zuständigen Minister in Potsdam“ (EU-Raumordnungs-Minister-Konferenz) im Mai 1999 angenommen. Grundsätzlich wird mit dem EUREK eine ausgewogene und nachhaltige Raumstruktur der EU angestrebt. Dabei bezieht sich das Dokument mit seinen Forderungen auf die Verknüpfung der drei grundlegenden Ziele der EU: Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhaltes, Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und des kulturellen Erbes sowie Sicherung einer ausgeglicheneren Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Raumes. 24 Zweiter Raumordnungsbericht Berlin und Brandenburg I Diese Ziele sollen gemeinsam von den europäischen Institutionen sowie den nationalen, regionalen und lokalen Akteuren verfolgt und ihre Wechselwirkungen berücksichtigt werden. Ausgehend von den räumlichen Grundvorstellungen des EUREK j Entwicklung eines polyzentrischen und ausgewogenen Städtesystems und Stärkung der Partnerschaft zwischen Stadt und Land, j Förderung integrierter Verkehrs- und Kommunikationskonzepte, j Entwicklung und Pflege der Natur und des Kulturerbes werden zur Umsetzung der Ziele Handlungsoptionen zu verschiedenen Politikbereichen mit Raumbezug benannt, wie z.B.: j Stärkung einer polyzentrischen Raumund Siedlungsentwicklung und von ausgewogenen Städte- und Metropolenregionen sowie von Städtenetzen, j Engere Zusammenarbeit der Strukturpolitik und der Politik der Transeuropäischen Netze durch nachhaltige Verbesserung der Verbindungen zwischen internationalen/ nationalen und regionalen/lokalen Verkehrsnetzen in den betroffenen Räumen, j Förderung diversifizierter Entwicklungsstrategien für ländliche Räume, die an deren jeweilige Entwicklungspotentiale angepasst sind und die eine eigenständige Entwicklung ermöglichen, j Ausbau der strategischen Rolle der Metropolregionen, Städte und Gemeinden als Motoren der Raumentwicklung in Europa, j Förderung der Zusammenarbeit zwischen Stadt und Land mit dem Ziel, die funktionale Zusammenarbeit in den Regionen zu stärken, j Bessere Koordinierung von Fachpolitiken mit der Raum- und Siedlungsentwicklung in den Staaten und Regionen, j Förderung der transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit in der Raumentwicklung, z.B. bei der Durchführung integrierter Strategien für das Management der Wasserressourcen insbesondere in dürreund hochwassergefährdeten Gebieten und Küstenregionen. Im Sinne dieser Grundsätze sollen Entwicklungs-, Ausgleichs- und Erhaltungsziele verknüpft und entsprechend der jeweiligen Situation gewichtet werden. Hierin sieht man u.a. die Möglichkeit positiv Kräfte zu bündeln, die Effektivität von EU-Politiken zu steigern und Doppelarbeit sowie sonstige negative Effekte zu vermeiden. Gleichzeitig wird gefordert, für raumwirksame Politikbereiche die ausgewogene Raumentwicklung zum grundlegenden Handlungsprinzip zu machen. Mit dem EUREK haben die Mitgliedsstaaten freiwillig und konsensual die politische Zusammenarbeit in der europäischen Raumentwicklung auf Basis gemeinsamer Grundsätze und Ziele durch die Raumordnungsminister und Parlamente vereinbart. Mit der Osterweiterung der EU wird sich ein neuer Bezugsraum für das EUREK bilden. Darum wird im EUREK selbst bereits ein Ausblick gegeben, welche nächsten Schritte auf den unterschiedlichen Ebenen erforderlich sind, um zu einer neuen Perspektive unter Beteiligung der Beitrittsstaaten und ihrer betroffenen Teilräume zu gelangen. Zweiter Raumordnungsbericht Berlin und Brandenburg 25 2. Ost-Erweiterung der Europäischen Union 2.1 Impulse und Herausforderungen I Die westeuropäische Integration hat im vergangenen Jahrzehnt drei große Impulse erfahren. Dies sind erstens die Schaffung des gemeinsamen Binnenmarktes 1992, zweitens die EU-Norderweiterung 1995 und drittens die Umsetzung der Währungsunion 2002. Mit der EU-Osterweiterung, die im Mai 2004 zehn Staaten - Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Tschechien, Ungarn, Slowenien, Malta und Zypern – zu EU-Mitgliedern machte, verbindet sich die Erwartung eines neuen Impulses. Gleichzeitig markiert die Aufnahme von ehemaligen ComeconLändern den fortschreitenden Übergang von der westeuropäischen zur gesamteuropäischen Integration. Europäische Union Finnland Schweden Irland Großbritannien Estland Lettland Dänemark Litauen Niederlande Deutschland Polen Belgien Luxemburg Tschechien Slowakei Frankreich Im Zuge der EU-Osterweiterung erwarten die meisten Politiker und Ökonomen eine win-win-Situation, trotz mancher Zweifel. Die neuen Mitgliedsländer erhoffen sich einen beschleunigten ökonomischen Aufholprozess. Die bisherigen Mitglieder setzen auf verbesserte Marktchancen durch den erweiterten Binnenmarkt. Angesichts der Lage im äußersten Osten der bisherigen EU und der unmittelbaren Nachbarschaft zu Polen ist für die Region Berlin-Brandenburg zu erwarten, an den anstehenden Entwicklungen besonders intensiv Teil zu haben. Bei der Analyse der Ausgangsvoraussetzungen sind immer wieder zwei Fragen zu stellen: Erstens: Welche positiven Impulse und welche zusätzlichen Belastungen wird die EU-Osterweiterung und für Berlin-Brandenburg besonders der Beitritt Polens bringen. Zweitens: Wo werden die Effekte spürbar werden. Ist Berlin-Brandenburg besonders betroffen, weil dieser Wirtschaftsraum unmittelbar an Polen grenzt und die östlichen Wirtschaftsräume relativ nah zu Berlin liegen? Oder wird die ökonomische Integration eher strukturstabilisierend sein, so dass Unternehmen aus den westdeutschen und westeuropäischen Ballungsräumen engere Verbindungen in den Osten entwickeln werden? Schon die Fragestellungen zeigen, dass die Antworten differenzierter ausfallen müssen. Österreich Italien Portugal Ungarn Slowenien Rumänien Spanien Bulgarien Griechenland Türkei Zypern Mitglieder Beitrittsländer 2004 Beitrittskandidaten Beitrittsverhandlungen ab 2005 26 Zweiter Raumordnungsbericht Berlin und Brandenburg I Einerseits kann auf die zumeist überdurchschnittlichen wirtschaftlichen Wachstumsraten und Arbeitskostenvorteile bei den östlichen Nachbarn und die daraus erwarteten neuen Synergien und Entwicklungsschübe verwiesen werden. Beispielsweise ist absehbar, dass die Zahl der jungen Erwerbstätigen auf Grund des demographischen Wandels überall in Europa in Zukunft rasch abnehmen wird. Arbeitskräftemangel wird ein zunehmendes Problem werden. In den östlichen Staaten sind die demographischen Strukturen zwar nicht deutlich anders als in Westeuropa. Aber aufgrund der Wirtschaftsstruktur mit einem hohen Anteil an Beschäftigten in der Landwirtschaft bestehen zumindest quantitative Arbeitskräftepotenziale, die im doppelten Strukturwandel von Demographie und Ökonomie genutzt werden können. Andererseits können die bestehenden Lohn- und Wohlstandsgefälle eine starke Zuwanderung von Arbeitskräften auslösen, die Arbeitsmarktprobleme im Wirtschaftsraum Brandenburg weiter verschärfen könnten. Da die Wirtschaftskraft in den meisten Beitrittsländern weit unterdurchschnittlich ist, werden trotz stabiler BIP-Wachstumsraten auf lange Zeit noch keine besonders belebenden Impulse aus dem Osten zu erwarten sein. Im Raum Berlin-Brandenburg sind zudem auf Grund der Wirtschaftsstruktur mit wenig Industrie, wenig Unternehmenssitzen und geringer Internationalisierung die Anknüpfungspunkte für Impulse aus der Osterweiterung eher gering. Deswegen werden voraussichtlich die positiven Effekte letztlich in den etablierten Wirtschaftsräumen Südwestdeutschlands spürbar werden, während für Berlin-Brandenburg vor allem die Anpassungs- und Transitlasten blieben. Aus der Region Berlin-Brandenburg werden vielfältige Kontakte und Markterfahrungen mit Mittel- und Osteuropa eingebracht. Es besteht ein beachtliches Potenzial an Fachleuten mit fremdsprachlichen Kenntnissen und eine sehr gute Ausstattung mit kulturellen und wissenschaftlichen Einrichtungen. EU-Osterweiterung: Strukturdaten ausgewählter Beitrittsländer Estland Lettland Litauen Polen Slowakei Tschechien Ungarn EU 15 ................................................................................................. Einwohner 2001 (Mio.) 1,4 2,4 3,5 38,6 5,4 10,3 10,2 377,0 ................................................................................................. 62,0 60,4 59,9 51,5 56,8 56,6 65,6 64,2 Beschäftigungsquote 2002 (%) ................................................................................................. 10,3 12,1 13,7 19,9 18,7 7,3 5,9 7,8 Arbeitslosenquote 2002 (%) ................................................................................................. 3,9 2,6 0,9 10,1 12,1 3,9 10,0 2,1 ................................................................................................. BIP 2000 in Mrd. EUR 5,5 7,7 12,2 171,0 20,9 55,0 49,5 8.510,2 ................................................................................................. BIP Wachstum 2000 (%) 6,9 6,6 3,3 4,0 2,2 2,9 5,2 3,3 ................................................................................................. BIP pro Kopf in KKS 38,5 33,4 37,3 40,9 44,7 60,4 51,5 100,0 Inflationsrate 2000 (%) 2001 (EU 15 = 100) ................................................................................................. 5,2 5,7 5,1 6,3 3,9 1,5 4,0 2,5 BIP Wachstum Mittel 1995 bis 2001 (%) ................................................................................................. Quelle: Statistisches Bundesamt: Die Beitrittsländer der EU; Zahlen und Fakten 2000/2001; Eurostat; 3. Kohäsionsbericht der Europäischen Union Daran wird die Erwartung geknüpft, dass der Hauptstadtregion aus der neuen Lage eine prägendere Mittlerrolle zwischen west- und mittelosteuropäischen Regionen und Städten zuwachsen wird. Das kann dem sozialen und kulturellen Austausch neue Impulse geben und den wirtschaftlichen Handel verstärken. Dabei soll durchaus nicht übersehen werden , dass auch andere Großstädte an der alten Nahtstelle zwischen Ost und West wie Kopenhagen und Wien, Prag und Budapest ebenfalls aus der Randlage herausrücken und mit Berlin im Wettbewerb stehen. Diese Überlegungen zeigen: Die Zukunft ist noch offen. Die Staaten Mittel- und Osteuropas befinden sich in einem Prozess der Konsolidierung ihrer demokratischen und wirtschaftlichen Verhältnisse, bei dem die notwendigen Reformen und Anpassungen an die EU ihnen wegen der beträchtlichen sozialen und wirtschaftlichen Probleme viel abverlangen. Der Aufbau einer leistungsfähigen Marktwirtschaft in diesen Staaten und die positive Entwicklung ihrer Beziehungen untereinander liegt im wohlverstandenen Eigeninteresse der EU und der Region Berlin-Brandenburg. Darüber hinaus wird der Wirtschaftsraum Berlin-Brandenburg in der erweiterten EU nicht länger am Rande liegen, sondern in eine Mittellage rücken. Da Raumbilder durchaus politisches und wirtschaftliches Handeln beeinflussen, kann auch dieser Faktor bedeutsam werden. Zweiter Raumordnungsbericht Berlin und Brandenburg 27 I 2.2 Ansatzpunkte für die europäische Raumentwicklung Die Nachbarn in Mittel- und Osteuropa sind reich an regionalen Kulturen, Entwikklungspotentialen, Ressourcen und wertvollen Naturräumen. Ihre Städte gewinnen nach intensiver Aufbauarbeit und behutsamer Pflege neue Anziehungskraft. Dem Nachholbedarf bei Infrastrukturen und Wirtschaftsleistung stehen vielfältig erweiterte neue Märkte und das Know-how der Menschen gegenüber. Es gilt, diese Chancen der Erweiterung der Europäischen Union gemeinsam rechtzeitig zu erkennen und auszubauen. Hierzu sind insbesondere die regionalen Einbindungen in die transeuropäischen Netze des Schienenverkehrs und der Verkehrsträger insgesamt nachhaltig weiterzuentwickeln. Die bisher vernachlässigten Korridore, wie z.B. BerlinSzczecin/Stettin-Gdańsk/Danzig in Richtung Baltikum und über den Seehafen Szczecin/ Stettin über die nordöstliche Ostsee nach Skandinavien und nach St. Petersburg, dem wiedererwachenden Tor nach Russland, sowie Berlin-Cottbus-Wrocĺaw/Breslau und über Dresden nach Prag-Wien in Richtung SüdOsteuropa brauchen die tatkräftige Unterstützung durch die Europäische Union. Ebenso stellt die europäische Achse ParisBerlin-Warschau-Moskau eine herausragende Entwicklungsaufgabe der EU dar. Berlin und Brandenburg müssen sich darauf einstellen, dass vor allem technologisch fortgeschrittene und kapitalintensive Bereiche von der EU-Osterweiterung profitieren. Wirtschaftsbereiche mit hohen Arbeitskostenanteilen und unterdurchschnittlichen Qualifikationen werden dagegen zunehmender Konkurrenz aus den Beitrittsstaaten ausgesetzt sein. Die möglichen Risiken, die mit dem sich verschärfenden wirtschaftlichen Wettbewerb, der zunehmenden Mobilität hinsichtlich der Wahl des Wohnstandortes und des Arbeitsplatzes und der wachsenden Transitverkehre einher gehen, müssen aufmerksam untersucht und auf sie ggf. rechtzeitig und mit wirksamen Auffangstrategien reagiert werden. So kann längerfristig wieder eine Balance zwischen dem westlichen Europa und den dynamischen Zukunftsregionen in Mittel-Ost-Europa hergestellt werden. Aus der Sicht der Region Berlin-Brandenburg ergeben sich folgende Ziele für die europäische Kooperation in der Raumentwicklung im Kontext der EU-Erweiterung: j Bildung einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen Kooperationsregion in MittelOst-Europa; Abbau von Ungleichgewichten und räumliche Integration mit Beitritts- und Nachbarländern, j Förderung der räumlichen Integration in europäischen Grenz- und Kooperationsräumen, darunter als Schwerpunkte die Euroregionen, der Ostseeraum und der CADSES- Raum sowie die Kooperation der Metropolenräume, j Förderung der transnationalen Kooperation zwischen staatlichen, regionalen und kommunalen Körperschaften sowie von privaten Akteuren in Metropolen und Grenzräumen, j Berücksichtigung des Europäisches Raumentwicklungskonzeptes, j Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der Grenz- und Kooperationsräume und Stärkung ihrer Position in der Weltwirtschaft, j Verminderung des sozioökonomischen Gefälles zwischen Mitgliedstaaten und den Beitrittsstaaten. 28 Zweiter Raumordnungsbericht Berlin und Brandenburg I 2.3 Deutsch-Polnische Zusammenarbeit 2.3.1 Vom Nebeneinander zur Nachbarschaft Im Zentrum des Berlin-Brandenburger Interesses an der EU-Osterweiterung steht der Beitritt Polens im Jahre 2004, wodurch ohne Zweifel eine neue Phase der Nachbarschaft und Kooperation beginnen wird. Polen ist das mit Abstand bevölkerungsreichste unter den Beitrittsländern und hat zu Brandenburg eine 252 km lange gemeinsame Grenze. Berlin und Warschau sind seit 1991 Partnerstädte, 61 Brandenburger Kommunen haben entsprechende Verbindungen zu polnischen Partnern geknüpft. Politische, planerische und technische Kooperation ergänzen einander. Dazu gehören Informationsaustausch und Zusammenarbeit der grenznahen Kommunen, Kooperation in den Euroregionen wie auch beim Ausbau der verkehrlichen und technischen Infrastruktur. Für die Region Berlin-Brandenburg und ihre polnischen Nachbarregionen ist die Zusammenarbeit von ganz besonderer Bedeutung, denn hier gilt es, die Barrieren zu überwinden, die Kriegsfolgen und jahrzehntelange politische Teilung hinterlassen haben. Der Ausgleich der großen Wohlstandsunterschiede und der Abbau der drückenden Mängel in der Infrastruktur sowie auch der überkommenen Vorurteile und Klischees und das Schaffen eines stabilen Vertrauens sind langfristige Aufgaben. Auch die Zusammenarbeit in der Raumentwicklung kann hierzu einen Beitrag leisten. Grundlage der Zusammenarbeit ist der zwischen der Republik Polen und der Bundesrepublik 1991 geschlossene Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit. Er hebt hervor, dass das deutsch-polnische Grenzgebiet ein zentrales Bindeglied zwischen West- und Mittel- bzw. Osteuropa darstellt. Den im gemeinsamen Grenzgebiet gelegenen Regionen, Städten und Gemeinden und anderen Gebietskörperschaften kommt daher eine Vorreiterrolle in der grenzübergreifenden Zusammenarbeit zu. Einen besonderen Beitrag in der praktischen Zusammenarbeit der Gebietskörperschaften, Verbände und Einrichtungen leisten dabei die drei Euroregionen Pommerania, Viadrina und Spree-Neiße-Bober, z.B. im Rahmen der EU-Gemeinschaftsinitiative INTERREG. 2.3.2 Kooperation bei der Raumordnung Wichtigstes Anliegen der 1992 eingerichteten Deutsch-Polnischen Raumordnungskommission, die wesentliche Impulse für die Zusammenarbeit gesetzt hat, ist der gegenseitige Informationsaustausch und die Abstimmung raumrelevanter Fragen und Planwerke mit grenzübergreifender Wirkung. Hierzu zählen u.a. Bauleitpläne der Gemeinden sowie regionale und überregionale Planungen im Raum entlang der deutsch-polnischen Grenze. Die Verwaltungen auf Landes- und Regionalebene beteiligen sich seither gegenseitig bei der Erarbeitung von Planwerken, wie z.B. dem Landesentwicklungsplan für den Gesamtraum Berlin- Brandenburg und dem Regionalplan Oderland-Spree 1998/99 sowie dem Wojewodschaftsplan von zachodniopomorskie/Westpommern und dem Raumordnungsplan der Wojewodschaft Lubuskie/Lebus 2002. Zur Intensivierung des Informations- und Erfahrungsaustausches und Sicherstellung der rechtzeitigen Abstimmung über Fragen der grenzübergreifenden Raumentwicklung haben die gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg und die zuständigen Abteilungen der benachbarten Wojewodschaften 1997 einen gemeinsamen Arbeitskreis gebildet. Ein bedeutsames Ergebnis dieser grenzübergreifenden Zusammenarbeit war 1997 das gemeinsam erstellte zweisprachige Kartenwerk über die Raumordnerischen Grundlagen für das Gebiet entlang der brandenburgisch-polnischen Grenze, das eine gute Arbeitshilfe für die künftige Zusammenarbeit darstellt. Zweiter Raumordnungsbericht Berlin und Brandenburg 29 I Berlin, Brandenburg und Nachbarwojeodschaften Mecklenburg-Vorpommern Szczecin Woj. zachodniopomorskie Westpommern Gorzow Wielkopolski SachsenAnhalt Woj. wielkopolskie Berlin Potsdam Woj. Lubuskie Lebus Brandenburg Zielona Gora Woj. dolnoslaskie 0 10 20 30 40 50 km Sachsen Seit 2000 arbeitet die Deutsch-Polnische Raumordnungskommission als Ausschuss der Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit. Dieser Raumordnungsausschuss kam überein, die 1995 verabschiedeten „Raumordnerischen Leitbilder entlang der deutsch-polnischen Grenze“ zu aktualisieren und zu konkretisieren. In diesem Rahmen soll die durch EU-Fonds geförderte projektorientierte Zusammenarbeit durch eine Arbeitsgruppe kritisch begleitet werden, um dadurch gemeinsame Projekte der Raumentwicklung zu unterstützen. Darüber hinaus soll versucht werden, eventuelle Hemmnisse und Konflikte bei der Koordinierung der EUGemeinschaftsinstrumente INTERREG II c / III B sowie Phare zu analysieren und auszuräumen. Die Raumordnerischen Leitbilder für den Grenzraum beinhalten räumliche Entwicklungsvorstellungen beider Staaten im engeren Grenzraum und gemeinsame Entwicklungsstrategien, um die Wettbewerbsfähigkeit des Grenzraumes im europäischen Maßstab zu stärken. Mit ihren längerfristigen Zielen zur Entwicklung der Siedlungsstruktur, der Wirtschaft, der Verkehrsinfrastruktur und der Umwelt, zum vorbeugenden Hochwasserschutz, zur Braunkohlesanierung sowie zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung, bieten die Leitbilder den Kommunen und Regionen eine Hilfe für die engere grenzüberschreitende und die interregionale Zusammenarbeit. Die unmittelbare Nachbarschaft der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg mit dem künftigen EU-Partner Polen erfordert besondere Entwicklungsansätze. Aus einer raumordnerischen Perspektive macht es deshalb Sinn, nicht nur den unmittelbaren Grenzraum, wie in den Raumordnerischen Leitbildern bisher gehandhabt, zu betrachten, sondern den Grenzraum so zu erweitern, dass die Impulse benachbarter Großstadtregionen für den weitgehend strukturschwachen Raum genutzt werden können. Das kommt u.a. in den Beschlüssen des Ausschusses Raumordnung der Deutsch-Polnischen Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit vom Mai 2002 zum Ausdruck, in denen das Leitbild einer gemeinsamen europäischen Verbindungsregion angeregt wird . 1999 wurde in Polen eine Verwaltungsreform wirksam, die auch eine Neuordnung im gesamten System der räumlichen Planung mit sich brachte. Eine grundlegende Änderung besteht in der Übertragung einer Reihe von bisherigen Regierungszuständigkeiten auf die Wojewodschaften. Die Ausdehnung des Aufgabenkreises stärkte ihre Selbstverwaltungskompetenz; durch die deutliche Reduzierung der Anzahl vergrößerte sich auch ihre räumliche Ausdehnung. 30 Zweiter Raumordnungsbericht Berlin und Brandenburg 3. Ebenen der internationalen Kooperation Die Herausforderungen der zunehmenden internationalen Integration und auch damit die Ansatzpunkte für Kooperationen sind vielfältig. Aus Sicht der Landesplanung sollte unterschieden werden zwischen der Kooperation in Grenzräumen, der Kooperation in multinationalen Großregionen und der Metropolenkooperation. 3.1 Kooperation in Grenzräumen Als engeren Grenzraum kann man einen 50 bis 70 km breiten Streifen beiderseits der Grenze bezeichnen, der durch lagebedingte Strukturschwäche, ausgebliebene Infrastrukturinvestitionen, Lücken im Verkehrsnetz und verschiedene andere grenzbegründete Hindernisse belastet ist. Der Grenzraum ist nicht eindeutig territorial abgrenzbar, sondern kann themenbezogen jeweils definiert werden. In diesem Raum ist Kooperation „von unten“ erforderlich, wobei natürlich kommunale und regionale Aktivitäten durch Landes- und Bundespolitik begleitet und unterstützt werden müssen. Die Kooperation dient zunächst dem gegenseitigen Kennenlernen und Vertrautwerden. Sie geht weiter über Information und Abstimmung und gemeinsame Planung. Bei günstigen Konstellationen führt sie letztlich zu gemeinsamen Projekten und weitergehenden Maßnahmen, die die Grenzräume enger miteinander verbindet . In diesem Sinne wurden im ersten Jahrzehnt nach der Wende beachtliche Fortschritte erzielt. Die gegenseitige Abstimmung von Plänen ist gängige Praxis geworden. Unterstützt durch die EU-Gemeinschaftsinitiative INTERREG wurden erfolgreich in gemeinsamen Projekten wichtige Themenfelder bearbeitet; so zum Beispiel beim grenzübergreifenden vorbeugenden Hochwasserschutz im Einzugsgebiet der Oder („Oderregio“). Mit dem EU-Beitritt werden sich neue Möglichkeiten und Herausforderungen einstellen. Die über Jahrzehnte gehenden Erfahrungen aus anderen Grenzräumen der Bundesrepublik – z.B. in der EUREGIO Westmünsterland oder der EUREGIO Rhein-Maas – können hier optimistisch stimmen. Allerdings zeigen die Erfahrungen auch, dass die Integration von Grenzräumen eine politische und planerische Daueraufgabe darstellt, die die Überwindung von Sprachhürden, beiderseitigen Vorurteilen und einer Vielzahl alltäglicher Regulierungen voraussetzt. I 3.2 Kooperation in multinationalen Verbindungsregionen Eine zweite Ebene der Kooperation sind multinationale Verbindungsregionen. Sie erstrecken sich jeweils auf mehrere Staaten, haben mehrere Millionen Einwohner und ihre größeren Städte sind verkehrlich mit guten Tagesrandverbindungen erschlossen. Je nach Siedlungsdichte, Verkehrsinfrastruktur und „natürlichen“ Grenzen bzw. Gemeinsamkeiten können sich solche Räume über mehrere hundert oder auch weit über tausend Kilometer erstrecken. Die Kooperation in diesen Räumen ist nur noch selten territorial organisiert – wie häufig bei der Grenzraumkooperation – sondern organisiert sich themenbezogen in Netzwerken. Die im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG gebildeten Programmräume „Ostseeraum“ und „Mittel und Südosteuropa“ (CADSES) sind sicherlich die größten Varianten solcher Räume. Auf der praktischen Arbeitsebene bilden sich eher kleinere Räume, wie sich auch an INTERREG-Projekten zeigt. Ein Beispiel dafür ist das grenzüberspannende Städtenetz im Projekt „Baltic Bridge“. Für den Raum Berlin-Brandenburg kann in Zukunft auch die Kooperation in einer europäischen Verbindungsregion zu einer wichtigen Handlungsebene werden. Darunter wird beispielsweise diejenige grenzübergreifende Zusammenarbeit verstanden, die von den großstädtischen Entwicklungspolen Berlin, Szczecin/Stettin, Poznań/Posen, Wrocĺaw/Breslau und Dresden markiert wird. Die Verflechtungsbeziehungen und die Stärke der Zentren sollen entscheidende Entwicklungsimpulse an die umfassten Ober- und Mittelzentren und an den weitgehend strukturschwachen ländlichen Raum geben und so die Perspektiven für die insgesamt zehn Millionen Menschen verbessern, die in dieser multinationalen Verbindungsregion leben. Zweiter Raumordnungsbericht Berlin und Brandenburg 31 I Der Ausschuss für Raumordnung der Deutsch-Polnischen Regierungskommission hat im Frühjahr 2002 eine solche regionale und grenznahe Zusammenarbeit , die hier als „Deutsch-Polnisches Haus“ bezeichnet wurde, ausdrücklich empfohlen und die deutsch-polnischen Regierungskommission hat diesen Ansatz gebilligt. Der Raumordnungsausschuss regte darüber hinaus an, die EU-Gemeinschaftsiniative INTERREG sowie das Phare-Programm zu nutzen, um Kooperationsprojekte finanziell zu unterstützen. Für diesen Raum sollen gemeinsam räumliche Szenarien mit dem Zeithorizont bis zum Jahr 2020 aufgestellt werden. Kooperation in einer Großregion: Europäische Verbindungsregion Mecklenburg-Vorpommern 420.000 EW Szczecin Woj. Zachodniopomorskie Brandenburg 580.000 EW Poznan Gorzow 3.380.000 EW Berlin Frankfurt (Oder) Woj. Lubuskie Woj. Wielkopolskie Zielona Gora Cottbus Sachsen 470.000 EW Dresden 0 10 20 30 40 50 km Hoyerswerda Legnica Bautzen Woj. Dolnoslaskie 650.000 EW Wroclaw 3.3 Europäische Metropolenkooperation Vollständig verschwindet der territoriale Bezug bei der Metropolenkooperation. Die Entwicklung der Metropolenräume ist geprägt vom Zusammenspiel kooperativer Netzwerke und der Profilierung von Standorten in gegenseitiger Konkurrenz. Jede Metropole, so auch Berlin, versucht im sich verschärfenden globalen Wettbewerb seine Standortvorteile gegenüber anderen so zu nutzen und zu vermarkten, dass sie der Sicherung der vorhandenen, aber auch der Erringung weiterer Funktionen, Unternehmen und Organisationen dienen. Wachsende internationale Produktions- und Handelsverflechtungen sowie die enormen Fortschritte im Bereich des Transportwesens und der Kommunikationstechnologien verändern ständig die Wettbewerbsbedingungen der Regionen. Damit verbunden ist eine räumliche Spezialisierung, die Konzentration wichtiger Funktionen auf immer weniger Metropolenräume. Es haben sich ökonomische Kerne, in denen sich Unternehmenszentralen, Banken und hochrangige unternehmensbezogene Dienstleistungen vorzugsweise angesiedelt haben, herausgebildet. Trotz der Konkurrenz ist Kooperation sinnvoll. Die Europäische Kommission hat schon in den 90er Jahren die großen Städte zur Kooperation aufgefordert, um die Kohäsion in Europa zu stärken, nationale Egoismen zu überwinden und um die Städte besser auf die Globalisierung vorzubereiten. Im Sommer 2001 haben sich die deutschen Metropolregionen zu einem gemeinsamen Initiativkreis zusammengeschlossen. Alle beteiligten Metropolregionen haben unterstrichen, dass für sie die Entwicklung eines regionalen Binnen- und Außenmarketing eine vordringliche Aufgabe ist. Darüber hinaus haben die Landesregierungen von Berlin und Hamburg vereinbart, auf zahlreichen Politikfeldern eng zusammen zu arbeiten. 32 Zweiter Raumordnungsbericht Berlin und Brandenburg I Berlin kooperiert darüber hinaus themenbezogen mit anderen Europäischen Metropolen in INTERREG-Projekten, wie beispielsweise dem Projekt Metropolitan Areas und in einer Vielzahl von internationalen Partnerschaften und Netzwerken: j Berlin ist in 17 weltweiten jeweils bilateralen internationalen Städtepartnerschaften und Städtefreundschaften aktiv. j Das Städtenetzwerk Eurocities ist seit seiner Gründung 1986 zur wichtigsten Interessenvertretung auf europäischer Ebene für urbane Anliegen geworden. Aktuell wirken 97 Mitgliedsstädte aus West- und Osteuropa mit. Die deutschen Mitgliedsstädte (Berlin, Bonn, Chemnitz, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt a.M., Hamburg (2002 ausgetreten), Köln, Leipzig, München, Münster, Nürnberg) haben sich im Jahr 2000 zum „German Eurocities Dialogue (GED) zusammengeschlossen. Dort sollen insbesondere die Interessen der deutschen Mitgliedsstädte gebündelt und abgestimmt vertreten werden. j Die „Vereinigung der Hauptstädte Europas“ wirbt gegenüber den europäischen Institutionen für eine stärkere Berücksichtigung hauptstadtspezifischer Anliegen und Probleme. Im Februar 2001 ist Berlin der „Declaration of Helsinki“ beigetreten, in der die Herausforderungen des Informationszeitalters für die großen Städte benannt werden. j POLIS (Promotion Operational Links with Integrated Services) ist ein Verband von derzeit 61 europäischen Städten und Regionen, die zusammen an Verkehrs- und Umweltproblemen arbeiten. Er erarbeitet Prioritäten für Maßnahmen und Strategien auf europäischer Ebene zur Zusammenarbeit, Gestaltung von Finanzierungsmechanismen und Verbreitung neuer Lösungen. j ERTICO (European Road Transport Telematics Implementation Coordination Organization) ist mit 81 beteiligten Organisationen von Produzenten, Anwendern und Verwaltungen im Verkehrsbereich seit 1991 ein internationales Netzwerk zur Förderung intelligenter Verkehrssysteme. j IMPACTS (Information Management Policies Assesment for City Transportation Systems) ist in Europa und Nordamerika ein Verband von Hauptstädten und großen Metropolen, die es sich zum Ziel gesetzt haben, ein Forum für politische Verantwortungsträger zu seine, um sich u.a. über neue Technologien auszutauschen und gemeinsame Strategien und deren Umsetzung zu organisieren. j Auf Initiative von Berlin und Wien wurde die Konferenzreihe „Capitals for Enlargement“ (Konferenz der Bürgermeister) ins Leben gerufen. Bisher haben folgende Konferenzen stattgefunden: Warschau(April 2001), Wien (Juni 2001), Prag (März 2002), Berlin (August 2002), Budapest (März 2003). j Berliner Initiative im Kontext der Debatte über die Reform der Strukturfonds (gemeinsames Memorandum Berlin, Brüssel, Ile de France, Luxemburg, Wien, London, Stockholm, Madrid, Kopenhagen, Amsterdam). Auch mit MOE-Staaten ist Berlin ständig im Kontakt (Warschau, Prag, Budapest) und wirbt für seinen metropolregionorientierten Ansatz eines neu zu definierenden Ziel-2 in der neuen Förderperiode ab 2007. Handlungsfelder der Zusammenarbeit sind der Erfahrungs- und Informationsaustausch, die Zusammenarbeit bei ausgewählten Projekten und eine gemeinsame Lobbypolitik. Zweiter Raumordnungsbericht Berlin und Brandenburg 33 I 34 Zweiter Raumordnungsbericht Berlin und Brandenburg