Kirchensteuer
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Kirchensteuer
PRIVAT- UND GESCHÄFTSKUNDEN INFORMATIONEN ZUR KIRCHENSTEUER Automatische Abführung der Kirchensteuer Die nachstehenden Informationen sind für Sie nur von Bedeutung, wenn Sie • einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören und • in Deutschland steuerpflichtig sind. Ab dem 1. Januar 2015 sind wir gesetzlich verpflichtet, den Kirchensteueranteil Ihrer Abgeltungsteuer automatisch an das Finanzamt abzuführen. „Automatisch“ bedeutet, dass kirchensteuerpflichtige Kunden nichts weiter veranlassen müssen, um ihre kirchensteuerlichen Pflichten im Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer nachzukommen. Wir werden Ihre Kirchensteuer bequem und einfach für Sie abführen. Ihre Konfessionsdaten werden ab diesem Jahr jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgefragt. Die Abfrage wird erstmalig im Zeitraum vom 1. September bis 31. Oktober 2014 durchgeführt. Für Angehörige einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft teilt uns das BZSt Ihr persönliches „Kirchensteuerabzugsmerkmal“ (KISTAM) mit. Das KISTAM gibt Auskunft über Ihre Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft und den gültigen Kirchensteuersatz. Meldet uns das Bundeszentralamt, dass Sie keiner kirchensteuererhebenden Glaubensgemeinschaft angehören, ziehen wir auch keine Kirchensteuer ab. Wenn Sie nicht möchten, dass das Bundeszentralamt für Steuern uns Ihr KISTAM mitteilt, können Sie bis zum 30.06. eines Jahres mit einem Sperrvermerk widersprechen. Senden Sie dazu die Erklärung zum Sperrvermerk bis zum 30.06. eines Jahres direkt an das BZSt. Die Sperrvermerkserklärung müssen Sie auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck beim BZSt einreichen (§ 51a Abs. 2c, 2e Einkommensteuergesetz). Der Vordruck steht auf www.formulare-bfinv.de unter dem Stichwort „Kirchensteuer“ bereit. Der Sperrvermerk gilt unbefristet und für sämtliche Bankverbindungen. Wir werden für Sie ab dem Folgejahr keine Kirchensteuer abführen. Ihr Widerspruch wird dem zuständigen Finanzamt gemeldet. Für weitergehende Fragen zum Kirchensteuerabzug wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Mehr Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter www.bzst.de. nb_pk/gk_07305_100 / 0716 netbank • Postfach 500 448 • 22704 Hamburg • BIC: GENODEF1S15 • E-Mail: [email protected] • www.netbank.de