Kirchensteuer

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Kirchensteuer
PRIVAT- UND GESCHÄFTSKUNDEN
INFORMATIONEN ZUR KIRCHENSTEUER
Automatische Abführung der Kirchensteuer
Die nachstehenden Informationen sind für Sie nur von Bedeutung, wenn Sie
• einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören und
• in Deutschland steuerpflichtig sind.
Ab dem 1. Januar 2015 sind wir gesetzlich verpflichtet, den Kirchensteueranteil Ihrer Abgeltungsteuer automatisch an das Finanzamt abzuführen. „Automatisch“ bedeutet, dass kirchensteuerpflichtige Kunden nichts weiter veranlassen müssen, um ihre kirchensteuerlichen Pflichten
im Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer nachzukommen. Wir werden Ihre Kirchensteuer
bequem und einfach für Sie abführen.
Ihre Konfessionsdaten werden ab diesem Jahr jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern
(BZSt) abgefragt. Die Abfrage wird erstmalig im Zeitraum vom 1. September bis 31. Oktober 2014
durchgeführt.
Für Angehörige einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft teilt uns das BZSt Ihr persönliches
„Kirchensteuerabzugsmerkmal“ (KISTAM) mit. Das KISTAM gibt Auskunft über Ihre Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft und den gültigen Kirchensteuersatz. Meldet
uns das Bundeszentralamt, dass Sie keiner kirchensteuererhebenden Glaubensgemeinschaft
angehören, ziehen wir auch keine Kirchensteuer ab.
Wenn Sie nicht möchten, dass das Bundeszentralamt für Steuern uns Ihr KISTAM mitteilt, können
Sie bis zum 30.06. eines Jahres mit einem Sperrvermerk widersprechen. Senden Sie dazu die
Erklärung zum Sperrvermerk bis zum 30.06. eines Jahres direkt an das BZSt. Die Sperrvermerkserklärung müssen Sie auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck beim BZSt einreichen
(§ 51a Abs. 2c, 2e Einkommensteuergesetz). Der Vordruck steht auf www.formulare-bfinv.de
unter dem Stichwort „Kirchensteuer“ bereit. Der Sperrvermerk gilt unbefristet und für sämtliche
Bankverbindungen. Wir werden für Sie ab dem Folgejahr keine Kirchensteuer abführen. Ihr
Widerspruch wird dem zuständigen Finanzamt gemeldet.
Für weitergehende Fragen zum Kirchensteuerabzug wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Mehr Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter www.bzst.de.
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