Faunistische Untersuchungen zum Ausbau

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Faunistische Untersuchungen zum Ausbau
Faunistische Untersuchungen
zum
Ausbau des Knotenpunktes
L 712n / L 751
in Bad Salzuflen
Herford, im Dezember 2011
Auftraggeber:
Bearbeiter:
StR Jörg Hadasch
Dipl.-Biol. Martin Starrach
Faunistische Untersuchung im Rahmen des Ausbaus des
Knotenpunktes L712n/L751 in Bad Salzuflen
-1-
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
1. Anlass und Untersuchungsgebiet
2
2. Methode und Bewertungsmodus
2
2.1. Avifauna
2.2. Fledermäuse
3. Ergebnisse
3.1. Avifauna
3.2. Fledermäuse
3.2.1. Detektornachweise
3.2.2. batcorder-System
3.2.3. Flugstraßenuntersuchung
3.2.4. Horchkisten
3.2.5. potenzielle Quartiere
4. Beschreibung der wertgebenden Arten, Bewertung der
ökologischen Bedeutung und der Eingriffsrelevanz
4.1. Avifauna
4.1.1. Raumbezogene Bewertung
4.2. Fledermäuse
2
4
8
8
10
10
11
12
13
16
17
17
20
20
5. Hinweise zur Vermeidung / Verminderung und Kompensation
von Beeinträchtigungen
29
6. Zusammenfassung
31
7. Literatur
32
8. Anhang
Faunistische Untersuchung im Rahmen des Ausbaus des
Knotenpunktes L712n/L751 in Bad Salzuflen
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1. Anlass und Untersuchungsgebiet
Im Rahmen des geplanten Ausbaus des Knotenpunktes der L 712n / L 751 in Bad Salzuflen
wurde in 2010 und 2011 eine faunistische Untersuchung der Tierartengruppen Vögel und Fledermäuse durchgeführt. Hierbei wurde im Juli 2010 sowie zwischen März und Juni 2011 die
Avifauna untersucht. Die Erfassung der Fledermäuse erfolgte im Spätsommer/Herbst 2010
und von Frühjahr bis Sommer 2011.
Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich um den Knotenpunkt L 712n / L751 und schließt sich
an den südlichen Rand des Ortsteils Wülferieth der Stadt Bad Salzuflen an. Von dort aus
reicht es nach Süden bis zu den ersten Bebauungsstrukturen des Ortsteiles Wülfer und erfasst
im Osten die Aue der Werre.
2. Methode und Bewertungsmodus
2.1. Avifauna
Zur Erfassung der Avifauna wurde das Untersuchungsgebiet gemäß Auftrag im Juli 2010 und
von März bis Juni 2011 insgesamt siebenmal für tagaktive Vogelarten begangen. Um die Arten zu erfassen, die nachtaktiv sind, fanden zwei weitere Begehungen nachts statt.
Bei der Erfassung wurden alle hör- und sichtbaren Vögel kartiert. Hierbei wurde insbesondere
auf sogenannte "revieranzeigende Merkmale" geachtet (Revierkartierung; SÜDBECK ET AL. 2005;
FROEHLICH 2010). Gewöllefunde, Rupfungen, Federfunde etc. wurden miterfasst und ausgewertet.
Bei der Auswertung wurde für das gesamte Untersuchungsgebiet eine Artenliste erstellt, die
neben dem Status (Brutvogel, Nahrungsgast, Durchzügler) auch die Angaben der Roten Listen (Deutschland, Nordrhein-Westfalen, Weserbergland) den europaweiten Schutz (planungsrelevante Arten in NRW, streng geschützte Arten und Arten, die europaweit intensiv zu schützen sind (Vogelarten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie (VS-RL) bzw. Artikel 4 (2) der
VS-RL; MUNLV 2008), sowie die Lebensraumpräferenzen (nach HAAFKE & LAMMERS 1986) jeder einzelnen Art enthält.
Als „planungsrelevante Arten“ werden in NRW die europäischen Vogelarten bezeichnet, die in
dem Anhang I der VS-RL aufgeführt sind sowie Zugvogelarten nach Art. 4 Abs. 2 der VS-RL.
„Neben diesen Arten sollten ebenso alle streng geschützten Vogelarten bei der artenschutzrechtlichen Prüfung berücksichtigt werden. Unter den übrigen Vogelarten wurden alle Arten als
planungsrelevant eingestuft, die in der Roten Liste der gefährdeten Pflanzen und Tiere in
Nordrhein-Westfalen (LÖBF/LAfAO 1999) einer Gefährdungskategorie zugeordnet wurden
(Kategorien 1, R, 2, 3, I). Darüber hinaus wurden auch alle Koloniebrüter mit einbezogen“
(MUNLV 2008, S. 12). Nach Drucklegung der MUNLV-Veröffentlichung ist eine neue Rote
Liste für NRW erschienen (NWO & LANUV 2009), die erstmals, in Einklang mit nationalen und
internationalen Roten Listen, die Bestandsentwicklung stärker gewichtet als die reine Populationsgröße. Dadurch werden Arten, die zwar kleine, aber sich positiv entwickelnde Populationen aufweisen, nur noch als gering oder gar nicht gefährdet angesehen, während Arten, die
sich lang- und kurzfristig deutlich negativ entwickeln, trotz (noch) größerer Populationen als
gefährdet eingestuft werden.
Weiterhin fließt in die Auswertung die Häufigkeit der einzelnen Arten sowie die Bestandstrends
und die daraus resultierende Trendgefährdung ein (s. Tab. 2.1). Hierbei wird der Bestandstrend der einzelnen Art sowohl als Langzeittrend über etwa 100 Jahre als auch als Kurzzeittrend (über die letzten 25 Jahre) in NRW und dem Weserbergland betrachtet (nach NWO &
LANUV 2009). Unsere Bewertung der Trendgefährdung ist in der Tabelle 2.1 dargestellt.
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Tabelle 2.1: Einstufung der Trendgefährdung.
Trendgefährdung
Kurzzeittrend
1
Abnahme
2
gleichbleibend
3
Zunahme
4
Abnahme
5
gleichbleibend
6
Zunahme
7
Abnahme
8
gleichbleibend
9
Zunahme
Langzeittrend
Abnahme
Abnahme
Abnahme
gleichbleibend
gleichbleibend
gleichbleibend
Zunahme
Zunahme
Zunahme
Die Einstufung erfolgt von 1 (höchste Gefährdungsstufe) bis 9 (niedrigste Gefährdungsstufe)
und ergibt sich aus den Angaben der Langzeit- und Kurzzeittrends der einzelnen Arten von
NRW und dem Weserbergland (NWO & LANUV 2009).
Als „bedeutsame Arten“ werden neben den planungsrelevanten Arten auch Vogelarten der
regionalen Roten Liste (Weserbergland) und der entsprechenden Vorwarnlisten (Deutschland,
NRW, Weserbergland) zusammengefasst. Hierbei handelt es sich meist um Arten, deren Bestandstrend abnimmt.
Die Gesamtbewertung des Untersuchungsgebietes in Bezug auf die Avifauna erfolgt nach
einem Wertstufenmodell mit einer siebenstufigen Skala (vgl. Tabelle 2.2 ).
Tabelle 2.2: Bewertung von Bereichen anhand von Vogelbeständen (aktualisiert und ergänzt nach NZ
HESSEN 2001und NLÖ 2003).
Vorkommen von nationaler Bedeutung (Wertstufe VII)
- Vogelbrutgebiete nationaler und landesweiter Bedeutung oder
- Gastvogellebensräume nationaler und landesweiter Bedeutung oder
- Vorkommen einer vom Aussterben bedrohten Vogelart (Kategorie 1, RL BRD) oder
- Vorkommen einer extrem seltenen Vogelart (Kategorie R, RL NRW / regional) und
- Vorkommen mehrerer stark gefährdeter Vogelarten (Kategorie 2, RL NRW / regional) in überdurchschnittlichen Bestandsgrößen oder
- Vorkommen zahlreicher gefährdeter Vogelarten (Kategorie 3, RL NRW / regional) in überdurchschnittlichen Bestandsgrößen
Vorkommen von landesweiter Bedeutung (Wertstufe VI)
- Vogelbrutgebiete landesweiter Bedeutung oder
- Gastvogellebensräume mit landesweiter Bedeutung oder
- Vorkommen einer vom Aussterben bedrohten Vogelart (Kategorie 1, RL NRW / regional) oder
- Vorkommen einer extrem seltenen Vogelart ( (Kategorie R, RL NRW / regional) oder
- Vorkommen einer stark gefährdeter Vogelart (Kategorie 2, RL NRW / regional) und Vorkommen
gefährdeter Vogelarten (Kategorie 3, RL NRW / regional) in überdurchschnittlichen Bestandsgrößen
Vorkommen von überregionaler Bedeutung (Wertstufe V)
- Vogelbrutgebiete überregionaler Bedeutung oder
- Gastvogellebensräume mit überregionaler Bedeutung oder
- Vorkommen einer stark gefährdeter Vogelarten (Kategorie 2, RL BRD / NRW) oder
- Vorkommen gefährdeter Vogelarten (Kategorie 3, RL NRW / regional) in überdurchschnittlichen
Bestandsgrößen oder
- Vorkommen mehrerer gefährdeter planungsrelevanter Arten
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Fortsetzung Tabelle 2.2
Vorkommen von regionaler Bedeutung (Wertstufe IV)
- Vogelbrutgebiete regionaler und lokaler Bedeutung
- Gastvogellebensräume mit regionaler und lokaler Bedeutung
- Vorkommen einer stark gefährdeten Vogelart (Kategorie 2, RL reg) oder
- Vorkommen mehrerer gefährdeter Vogelarten (Kategorie 3, RL reg) oder
- Vorkommen einer gefährdeten planungsrelevanten Art und
- Vorkommen von Arten mit hoher Trendgefährdung (Kategorie 1 – 3) in überdurchschnittlichen
Bestandsgrößen
Vorkommen von lokaler Bedeutung (Wertstufe III)
- Vorkommen gefährdeter Vogelarten (Kategorie 3, RL regional) oder
- allgemein hohe Vogelartenzahl bezogen auf den biotopspezifischen Erwartungswert oder
- Vorkommen einer planungsrelevanten Art oder
- Vorkommen von Arten mit hoher Trendgefährdung (Kategorie 1 – 3)
Vorkommen von geringer Bedeutung (Wertstufe II)
- Gefährdete Vogelarten fehlen als Brutvogel und bezogen auf den biotopspezifischen Erwartungswert durchschnittliche Artenzahl
- Vorkommen einer Art mit hoher Trendgefährdung
Vorkommen von potenzieller Bedeutung (Wertstufe I)
- Anspruchsvollere Vogelarten kommen nicht vor
- Arten mit hoher Trendgefährdung kommen nicht vor
- Gefährdete Vogelarten fehlen und bezogen auf den biotopspezifischen Erwartungswert unterdurchschnittliche Artenzahl
2.2. Fledermäuse
Zur Erfassung der Fledermäuse wurde eine Kombination verschiedener nicht-invasiver Methoden angewandt.
Während sechs Begehungen wurden Fledermäuse durch Ultraschalldetektor-Einsatz und
Sichtbeobachtung nachgewiesen. Hierzu wurden Heterodyn- und Zeitdehnungs-Ultraschalldetektoren D 240x der Firma Pettersson (Uppsala, Schweden) eingesetzt. Die Artbestimmung
einiger Arten ist mittels Detektor und Sichtbeobachtung (ohne Fang) nicht sicher möglich. Daher wurde durch eine computergestützte Rufanalyse in vielen Fällen die Artzugehörigkeit
ermittelt. Dazu wurden Fledermausrufsequenzen mit Hilfe des Detektors (Pettersson D 240x)
aufgezeichnet und in Zeitdehnung auf MiniDisk (Sharp MD SR-50) bzw. SD-Karte (H2 Zoom)
gespeichert. Diese Rufe wurden später am Computer mit dem Programm BatSound 3.31 (Pettersson) analysiert. Auch die computerunterstützte Analyse von Fledermausrufen führt nicht
immer zu eindeutigen Artdiagnosen, da Fledermäuse innerhalb der artspezifischen Grenzen
abhängig von der Umgebung und ihres Verhaltens unterschiedliche Rufe aussenden. Dadurch
überschneiden sich bei einigen Artengruppen die Rufparameter stark. In den Fällen, bei denen
eine sichere Artdiagnose nicht erfolgen konnte, kann häufig die Gattung genannt werden. Als
Vergleichsmaterial werden neben eigenen Aufnahmen auch Aufnahmen von BARATAUD (1996),
LIMPENS ET AL. (2005) sowie RICHARZ (2002) zu Rate gezogen. Als „Bestimmungsliteratur“ dienen vor allem SKIBA (2009) und PFALZER (2002).
Für die Sichtbeobachtungen wurden Rotlichtstrahler und Infrarot-Nachtsichtgeräte eingesetzt.
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Einige Arten werden als „Flüsterer“ bezeichnet, da ihre Rufe nur bis zu 3 bis 6 m weit zu vernehmen sind (Bechsteinfledermaus, Arten der Gattung Plecotus). Diese Arten sind (fast) nur
durch Fang oder Nachweis in Quartieren zu erfassen. Da eine Artansprache nur bei einer gesicherten Artdiagnose erfolgte, kann davon ausgegangen werden, dass nicht unbedingt alle
vorkommenden Arten erfasst wurden.
Die Ergebnisse der Begehungen mit Fledermausdetektor werden in Aktivitätskategorien eingeteilt. Da aufgrund der Kartierungsmethode die Verweildauer an einem Standort oft nur kurz ist
(selten länger als eine Viertelstunde), können keine Aussagen über eine Nutzung dieses Bereiches durch Fledermäuse über einen sehr langen Zeitraum getroffen werden. Daher werden
in der Bewertung nur 3 Klassen gebildet: In die 1. Aktivitätskategorie gelangen einmalige Fledermausnachweise. Falls zwei oder drei Tiere gleichzeitig auftreten oder ein Tier über einen
längeren Zeitraum (ca. 5 Minuten) häufiger vernommen wird, so wird dies der Aktivitätskategorie 2, „mehrmalige Beobachtung“, zugeordnet. Besonders intensive Aktivitäten wie z.B. das
gleichzeitige Auftreten mehrerer Exemplare oder die ständige Nutzung des Bereiches durch
ein Tier über einen langen Zeitraum werden als „regelmäßige oder ständige Beobachtungen“
bezeichnet und bilden die höchste Kategorie (Aktivitätskategorie 3).
Der batcorder (Firma ecoObs, Nürnberg) zeichnet Fledermausrufe hochfrequent in Echtzeit
auf, die später am Computer automatisch analysiert werden können (Programme bcAdmin
und batIdent der Firma ecoObs). Dabei werden die einzelnen Rufe einer aufgezeichneten Sequenz mit Referenzdaten verglichen und neben der Gruppen- bzw. Artzugehörigkeit eine
Wahrscheinlichkeit der Übereinstimmung angegeben (RUNKEL ET AL. 2009). Die Bestimmung
einer Fledermausart anhand eines einzelnen Rufes halten wir in der Regel als nicht ausreichend, so dass hier nur dann eine Artzugehörigkeit angegeben wird, wenn eine längere
Rufsequenz (mind. 6 aufgezeichnete Rufe1) mit höherer Wahrscheinlichkeit (über 74%) übereinstimmt. Bei einer Übereinstimmungswahrscheinlichkeit von über 90% wird die Determination als sehr sicher angesehen (mit Ausnahme der bekannten Fehlbestimmungen des batcorder-Systems). Die Art- bzw. Gruppenzuordnung von Rufreihen mit Übereinstimmungswahrscheinlichkeiten zwischen 60 und 74% werden als „begründeter Verdacht“ bezeichnet. Um die
Fledermausaktivität möglichst realitätstreu abzubilden, ist die Empfindlichkeit der eingesetzten
batcorder sehr hoch eingestellt 2.
Aufgezeichnete Rufsequenzen, die vom batcorder-System besonders seltenen oder unerwarteten Arten zugeordnet werden, werden „per Hand“ mit dem Programm BatSound nachbestimmt. Die Ergebnisse dieser Nachbestimmung fließen in die Auswertung der batcorderDaten ein.
In sechs Nächten wurden jeweils zwei bis drei batcorder an ausgewählten Standorten aufgestellt, dabei betrug die Laufzeit die gesamte Nacht.
Bei der Auswertung wurde für das Untersuchungsgebiet eine Artenliste erstellt, die Angaben
der Roten Listen (Deutschland, Nordrhein-Westfalen) und den europaweiten Schutz (Anhänge
II und IV der FFH-Richtlinie) jeder einzelnen Art enthält.
An ausgewählten Standorten wurden zu Beginn der Nacht bis eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang Flugstraßenuntersuchungen unter Einsatz von Stereo-Ultraschalldetektoren
1
Dies gilt nicht immer für Rufreihen der im freien Luftraum jagenden Arten, da hier z.T. sehr lange Abstände zwischen den einzelnen Rufen auftreten und das batcorder-System bei einer Nachlaufzeit von
600 ms dann gegebenenfalls eine neue Datei anlegt.
2
Gewählte Einstellungen des batcorder (und Möglichkeiten der Einstellung): Qualität: 20 (1-40), Empfindlichkeit: -36 dB (-18 - -36 dB), Nachlaufzeit: 600 ms (0 – 800 ms), kritische Frequenz: 14 kHz (14 –
18 kHz).
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(Firma CSE, Ostrach-Magenbuch) durchgeführt. Durch den Einsatz dieser Geräte kann oftmals die Flugrichtung der erfassten Fledermaus festgestellt werden. Dies ist eine Voraussetzung für das Zählen von Individuen auch ohne gleichzeitige Sichtbeobachtung. Zur Ermittlung
von Funktionsbeziehungen verschiedener Bereiche wurden auch während der nächtlichen
Begehungen Stereo-Ultraschalldetektoren eingesetzt.
Um Fledermausaktivitäten über einen längeren Zeitraum (in der Regel die gesamte Nacht)
erfassen zu können, wurden Horchkisten eingesetzt. Die mit Hilfe des Ultraschalldetektors
(Kosmos, Stuttgart; Mischerdetektor mit mehreren festen Überlagerungsfrequenzen) umgewandelten Ultraschalllaute der Fledermäuse werden von einem sprachgesteuerten Aufnahmegerät aufgezeichnet. Zusätzlich befindet sich in der Horchkiste eine Uhr, die in Abständen
von 10 Minuten die Zeit ansagt, so dass eine zeitliche Einordnung der erfassten Fledermausaktivitäten möglich ist. Oftmals können Aussagen über die Art der Aktivität getroffen werden
(z.B. Ausflug, Jagd). Insgesamt wurden 45 Horchkisten aufgestellt.
Da mit Hilfe der Horchkisten nicht die Frequenzen, in der die Fledermaus gerufen hat, bestimmt werden können, ist eine Artdiagnose nicht möglich. Jedoch kann z.T. zwischen „nassen“ und „trockenen“ Rufen unterschieden werden („nass“: z.B. Zwergfledermaus; „trocken“:
Wasserfledermaus, andere Arten der Gattung Myotis), einige der aufgezeichneten Rufe können diesen beiden Kategorien nicht eindeutig zugeordnet werden und werden somit als „indifferent“ bezeichnet.
Für die Bewertung der mit Hilfe der Horchkisten gewonnenen Ergebnisse werden die Anzahl
der nachgewiesenen Fledermauskontakte sowie die zeitliche Verteilung der Fledermausaktivitäten betrachtet. Als ein Fledermauskontakt wird eine beliebige Anzahl an Fledermausrufen
bezeichnet, die zwischen dem jeweiligen Starten und Stoppen des Bandgerätes aufgezeichnet
worden sind oder die durch eine Unterbrechung von der folgenden Rufsequenz getrennt sind.
Bei langanhaltenden Kontakten werden jeweils etwa 5 sec. Dauer als ein Kontakt gezählt. Aus
der Summe der Fledermauskontakte und der Stetigkeit, also der relativen Anzahl an 10Minuten-Zeitfenstern (bezogen auf die gesamte Nacht von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang), in denen Fledermausrufe mit der Horchkiste vernommen wurden, wird ein Summenwert
gebildet. Hierbei fließt die Stetigkeit als prozentualer Wert, der mit hundert multipliziert wird,
ein. Diese Summenwerte werden 4 Aktivitätsgrößenklassen zugeordnet. Die Einteilung der
Aktivitätsgrößenklassen erfolgt auf Grundlage eigener Horchkistenergebnisse aus Nordwestdeutschland aus den Jahren 2003 bis 2010. Die Ergebnisse von insgesamt 2282 Horchkisten
aus 58 Projekten wurden hierzu nach der Größe des berechneten Wertes sortiert und in 4
Gruppen mit jeweils gleicher Anzahl an Horchkistenergebnissen eingeteilt (vgl. STARRACH ET
AL. 2008).
Falls Horchkisten nicht über die gesamte Nacht aktiv waren, wird der berechnete Wert mit
dem reziproken Wert des Anteils der Nacht multipliziert (Faktor 5 bei einem Fünftel der Nacht).
Ergebnisse von Horchkisten, die weniger als eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang aktiv
waren, fließen nicht in die Auswertung ein.
Die Aufteilung der Aktivitätskategorien für die aufgezeichneten Fledermausrufe ist der Tabelle
2.3 zu entnehmen.
Tabelle 2.3: Aufteilung der Aktivitätskategorien aller Horchkistenergebnisse aus den Jahren 2003 bis
2010 (insgesamt 2282, davon 88 ohne registrierte Aktivität)
1
2
3
4
Bewertungskategorie
gering
mittel
hoch
sehr hoch
Wertebereich
< 25
25 - 58
59 - 123
> 123
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Bäume, die durch die Planung des Knotenpunktes betroffen sein können, wurden auf Höhlungen untersucht, die für Fledermäuse als Quartier geeignet sind. Hierzu wurden auch Nahbereichsfernglas und Handstrahler eingesetzt. Weitere Strukturen, die für Fledermäuse relevant sein können, wurden ebenfalls erfasst.
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3. Ergebnisse
3.1. Avifauna
Insgesamt wurden im Untersuchungsgebiet im Rahmen der vorliegenden Untersuchung 34
Vogelarten nachgewiesen. 26 dieser Arten traten als Brutvögel auf, sieben Arten nutzten das
Gebiet zur Nahrungssuche, eine Art wurde ausschließlich während der Zugzeit angetroffen
(Durchzügler; vgl. Tab. 1 u. 2 im Anhang).
Zwei der nachgewiesenen Nahrungsgäste sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng
geschützte und europaweit intensiv zu schützende Arten (Eisvogel, Mäusebussard). Diese
und drei weitere Arten (Graureiher, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe) sind in NRW als planungsrelevant anzusehen (MUNLV 2008)(s. Tab. 3.1).
Die Gruppe der bedeutsamen Brutvogelarten und Nahrungsgäste umfasst neben den oben
genannten Vogelarten auch noch Arten der regionalen Roten Liste sowie der Vorwarnlisten; s.
Tab. 3.1).
Tabelle 3.1: Bedeutsame Arten im Untersuchungsgebiet (nach Bewertung NRW).
Wissenschaftlicher Status
Rote Liste
Deutscher Name
Name
1
2
AS TG
BRD NRW WB
Bachstelze
Motacilla alba
B
JZW §
1
*
V
*
Eisvogel
Alcedo atthis
NG JZW §§ 7
*
*
*
Goldammer
Emberiza citrinella
B
JZW §
1
*
V
V
Graureiher
Ardea cinerea
NG JZW §
9
*
*
*
Haussperling
Passer domesticus
B
J
§
1
V
V
3
Mäusebussard
Buteo buteo
NG JZW §§ 8
*
*
*
Mehlschwalbe
Delichon urbicum
NG Z
§
1
V
3S 3S
Rauchschwalbe
Hirundo rustica
NG Z
§
1
V
3S 3S
Star
Sturnus vulgaris
B
JZW §
1
*
V
*
Status
NRW
B
B
B
Bk
B
B
BK
BK
B
Ez
1
g
g
1
g
g
1
g
g
gs
gs
1
g
In roter Schrift sind Arten hervorgehoben, die in NRW als planungsrelevant bezeichnet werden.
Status 1: Status in vorliegender Untersuchung: B: Brutvorkommen; Bv: Brutverdacht; D: Durchzügler;
NG: Nahrungsgast. Tritt eine Art in mehreren Kategorien auf, so wird jeweils nur die höchste angegeben (Hierarchie B>NG>D).
Status 2: Jahreszeitlicher Status in NRW (HERKENRATH 1995): J: Jahresvogel; W: Wintergast; Z: Zugvogel.
AS: Artenschutz; §: besonders geschützt; §§: streng geschützt.
TG: Trendgefährdung, ergibt sich aus Langzeit- und Kurzzeittrend der Bestandsentwicklung (NWO &
LANUV 2009)(vgl. Tabelle 2.1).
Rote Liste: BRD: 2007; NRW und WB (Weserbergland): 2009; 0: ausgestorben oder verschollen; 1:
vom Aussterben bedroht; 2: stark gefährdet; 3: gefährdet; R. extrem selten; S: Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen; V: Vorwarnliste; *: nicht gefährdet.
Status in NRW: B: Brutvorkommen; BK: Brutvorkommen Koloniebrüter.
Ez: Erhaltungszustand der planungsrelevanten Arten in NRW (kontinentale Region): g: günstig; gs:
günstig, sich verschlechternd.
Von den Brutvögeln und Nahrungsgästen sind drei Arten in der Roten Liste für das Weserbergland geführt (Haussperling, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, jeweils Kategorie 3). In der
1
Widerspricht den Angaben in NWO/LANUV (2009), da sich die Art in der höchsten Klasse der Trendgefährdung (TG 1) findet.
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Roten Liste für NRW sind zwei der nachgewiesenen Arten aufgenommen (Mehlschwalbe,
Rauchschwalbe, jeweils Kategorie 3).
Auf der Vorwarnliste des Weserberglandes findet sich eine Art (Goldammer), in der Vorwarnliste für NRW sind vier Arten aufgenommen (Bachstelze, Goldammer, Haussperling, Star). Auf
der Vorwarnliste für die Bundesrepublik werden drei Arten geführt (Haussperling, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe).
Vier Brutvogelarten (Bachstelze, Goldammer, Haussperling und Star) sowie zwei Nahrungsgäste (Mehlschwalbe, Rauchschwalbe) sind in Nordrhein-Westfalen der höchsten Trendgefährdungsstufe (TG 1) zuzuordnen.
Hervorzuheben ist das Brutvorkommen des Haussperlings im Norden des Untersuchungsgebietes sowie Vorkommen von Eisvogel, Graureiher, Mäusebussard, Mehl- und Rauchschwalbe als Nahrungsgast.
Die Standorte sämtlicher nachgewiesener Brutvögel und Gäste sind auf der beigefügten Karte
(Anlage 1) vermerkt. Arten der Roten Listen, der Vorwarnlisten sowie planungsrelevante Arten
sind dabei hervorgehoben.
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3.2. Fledermäuse
Wie in Kapitel 2 dargestellt, erfolgte die Erfassung der Fledermäuse mit mehreren Methoden
(Detektorbegehungen, batcorder-Einsatz, Ausflugzählungen mit Stereo-Ultraschalldetektoren,
Horchkisten-Untersuchung, Quartiersuche). Im Folgenden werden die Ergebnisse, die mit den
einzelnen Methoden erlangt wurden, dargestellt.
3.2.1. Detektornachweise
Mit Hilfe des Ultraschalldetektors D 240x (Pettersson) wurden während der Begehungen insgesamt 172 Rufsequenzen zeitgedehnt aufgezeichnet und anschließend am Computer analysiert. Dadurch konnten insgesamt zehn Fledermausarten erfasst werden, von denen zwei
nicht bis zum Artniveau determinierbar sind und bei zwei weiteren Arten die Rufanalyse nicht
zu sicheren Ergebnissen führte (Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Kleinabendsegler, Rauhaut-, Wasser- und Zwergfledermaus, sowie Artengruppen Braunes/Graues Langohr, Kleine/Große Bartfledermaus, unsicher: Fransenfledermaus, Mausohr)1. Außerdem wurden mehrfach Exemplare der Gattung Myotis verhört, deren Rufe nicht mit Sicherheit bis zur Art bestimmbar waren.
Die Bereiche, in denen Fledermäuse nachgewiesen worden sind, sind in der Anlage 2 dargestellt. Dabei erfolgten die meisten Nachweise entlang von linearen Strukturen wie Baumreihen,
Gewässerläufe und Waldrand. Hier wurden oftmals auch mehrere Arten gleichzeitig oder zeitlich versetzt in der selben Nacht nachgewiesen. Allerdings spiegelt sich in der Anzahl der Fledermausnachweise auch die Verweildauer wider, so sind an den Beobachtungsstandorten zur
Ausflugzeit (s. Kap. 3.3. S.9) meist viele Nachweise erfolgt. Oftmals traten in den selben Bereichen bei mehreren Begehungen Fledermäuse der selben Art auf.
In der Tabelle 3.2 ist die Verteilung der Anzahl der Fundpunkte je Fledermausart auf die drei
Kategorien der Detektornachweise dargestellt. Dabei zeigt sich, dass die Zwergfledermaus
den größten Anteil an erfassten Fledermausrufen ausmacht. Aber auch Tiere der Gattung Myotis sowie Exemplare der beiden Nyctalus-Arten wurden sehr häufig erfasst.
Tabelle 3.2: Fledermausnachweise mittels Ultraschalldetektor. Angegeben ist die Art / Gruppe sowie
die Anzahl der Beobachtungsbereiche.
Kategorie der Detektornachweise
einmalige Beobachtung
mehrmalige oder längere
regelmäßige oder ständige
Beobachtung
Beobachtung
AS: 1; Ba v: 2; BF: 4; BF v: 2; AS: 2; BF: 1; FF v: 1; KA: 2; AS: 3; KA: 1; Myo: 4: WF: 1;
KA: 4; KA v: 2; MO v: 1;
Myo: 3; WF: 2; ZF: 4
ZF: 5
Myo: 4; Ple: 1; Ple v: 1; RH: 1;
WF: 1; ZF: 11
Abkürzungen: AS: Abendsegler; Ba: Kleine/Große Bartfledermaus; BF: Breitflügelfledermaus; FF: Fransenfledermaus; KA: Kleinabendsegler; MO: Mausohr; Myo: Myotis spec.; Ple: Braunes/Graues Langohr;
RH: Rauhautfledermaus; WF: Wasserfledermaus; ZF: Zwergfledermaus; v: Bestimmung nicht sicher.
In einem Bereich wurde ein balzendes Männchen der Zwergfledermaus gehört. In diesem Bereich befindet sich also ein Fledermausquartier, das zur Fortpflanzung genutzt wird.
In der Abbildung 3.1 ist ein aufgezeichneter Fledermausruf dargestellt. Der Abstand zwischen
zwei Markierungen auf der Abszisse entspricht 20 ms. Im oberen Teil der Grafik ist das Oszil1
Der besseren Lesbarkeit wegen sind die deutschen Trivialnamen nach DIETZ ET AL. (2007) angegeben,
die wissenschaftliche Nomenklatur ist der Tabelle 4.1, S. 20 zu entnehmen. Gattungen werden auch im
Text ausschließlich mit dem wissenschaftlichen Namen genannt.
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logramm, also der Schalldruckverlauf über die Zeit dargestellt. Das Spektrogramm im unteren
Teil bildet den Frequenzverlauf über die Zeit ab. Die Hauptfrequenz (Frequenz des höchsten
Schalldrucks) des Rufes liegt bei 26,1 kHz. Dieser Ruf ist nur wenig frequenzmoduliert und
überstreicht nur etwa 5 kHz bei einer Länge von etwa 9,9 ms (von etwa 29,8 kHz abfallend auf
etwa 24,6 kHz). Dieser Ruf stammt von einem Exemplar des Kleinabendseglers. Der Abstand
zum folgenden Ruf der aufgezeichneten Rufsequenz beträgt etwa 105 ms. Diese Aufnahme
erfolgte am 13.08.2010 etwa zehn Minuten vor Sonnenaufgang im Bereich der Brücke über
die Werre.
100% Amplitude - Right.
50%
0%
-50%
3963 ms
-100%
Spectrogram, FFT size 512, Hanning window. - Right.
-90 dB
-70 dB
-50 dB
-30 dB
-10 dB
20 ms/div
100 kHz
50 kHz
1
Abbildung 3.1: Oszillo- und Spektrogramm eines Rufes eines Kleinabendseglers.
3.2.2. batcorder-System
Während der Untersuchungsnächte wurden an insgesamt 13 Standorten batcorder installiert.
Mit Hilfe des batcorder-Systems wurden insgesamt sechs Arten „sicher“ bestimmt (Abendsegler, Fransenfledermaus, Mausohr, Rauhaut-, Wasser- und Zwergfledermaus). Außerdem wird
die Bestimmung einer Artengruppe als sicher angesehen (Bartfledermaus1). Bei fünf weiteren
Arten (Bechstein-, Breitflügelfledermaus, Kleinabendsegler, Zweifarbfledermaus und einer Art
der Gattung Plecotus), wird die Bestimmung des batcorder-Systems als begründeter Verdacht
bezeichnet2. Somit wurden durch das batcorder-System insgesamt zwölf Arten erfasst. Einige
aufgezeichnete Rufsequenzen können nicht bis zum Artniveau bestimmt werden und werden
Fledermausgruppen3 zugeordnet (RUNKEL ET AL. 2009)(s. Anlage 2).
1
Die Unterscheidung von Großer (Myotis brandtii) und Kleiner Bartfledermaus (Myotis mystacinus) gilt
wie auch die Unterscheidung von Braunem (Plecotus auritus) und Grauem Langohr (Plecotus austriacus) anhand von bioakustischen Methoden als nicht durchführbar.
2
Einige Rufaufzeichnungen wurden mittels BatSound „per Hand“ nachbestimmt. Dadurch wurden Fehlbestimmungen des batcorder-Systems erkannt (vor allem bei Aufnahmen, die den Arten Mops-, Nordund Nymphenfledermaus zugeordnet wurden).
3
Mkm: Myotis klein-mittel: sämtliche Arten der Gattung Myotis mit Ausnahme des Mausohrs. Nycmi:
Arten der Gattungen Eptesicus, Nyctalus und Vespertilio mit Ausnahme des Abendseglers.
Faunistische Untersuchung im Rahmen des Ausbaus des
Knotenpunktes L712n/L751 in Bad Salzuflen
- 12 -
Tabelle 3.3: Mit dem batcorder-System nachgewiesene Fledermausarten. Angegeben ist jeweils die
Anzahl der Nachweisstandorte (insgesamt 13 batcorder-Standorte), sowie die Sicherheit der automatischen Artdiagnose (Übereinstimmungswahrscheinlichkeit 60-74%: v; > 74%: x; > 90%: xx).
Art
Anzahl Nachweis-
Datum
standorte 12.08.10 23.09.10
Abendsegler
Bartfledermaus
1
11.04.11
9
xx
xx
xx
8
x
x
x
23.05.11
v
25.07.11
10.08.11
x
xx
x
x
Bechsteinfledermaus
3
v
v
Breitflügelfledermaus
1
v
Fransenfledermaus
2
xx
Kleinabendsegler
5
Mausohr
6
Plecotus spec.
1
Rauhautfledermaus
3
Wasserfledermaus
4
x
Zweifarbfledermaus
1
v
Zwergfledermaus
13
xx
v
v
x
xx
v
x
v
v
x
v
x
xx
xx
xx
xx
xx
xx
xx
Die Fledermausnachweise mittels batcorder-System sind in der Anlage 2 dargestellt.
3.2.3. Flugstraßenuntersuchungen
An sechs Standorten
im Untersuchungsgebiet wurden zu Beginn der Nacht (bis
1:30 Stunden nach
Sonnenuntergang)
Ausflugzählungen
unter Einsatz von
StereoUltraschalldetektoren
durchgeführt.
Die
Standorte
wurden
zum einen aufgrund
ihrer Biotopausstattung (lineare Strukturen mit z.T. freier
Sichtachse) und zum
anderen in Hinblick
auf die Eingriffsrelevanz
ausgewählt.
Zählungen sind meist
nur dann möglich,
wenn
Fledermäuse
1
Abbildung 3.2: Nachgewiesene Flugrichtungen von Fledermäusen zur
Ausflugzeit (grüne Pfeile). AS: Abendsegler, BF: Breitflügelfledermaus,
KA: Kleinabendsegler, MO: Mausohr, Myo: Myotis spec.,
ZF: Zwergfledermaus.
Die Unterscheidung von Großer (Myotis brandtii) und Kleiner Bartfledermaus (Myotis mystacinus) gilt
anhand von bioakustischen Methoden als nicht durchführbar.
Faunistische Untersuchung im Rahmen des Ausbaus des
Knotenpunktes L712n/L751 in Bad Salzuflen
- 13 -
am Beobachtungsstandort nicht jagen. In der Abbildung 3.2 sind die nachgewiesenen Flugrichtungen schematisch als grüne Pfeile dargestellt. Dabei ist zu beachten, dass nur die Richtungen eindeutiger Durchflüge dargestellt sind, also keine Hin- und Herflüge wie sie für Jagdverhalten typisch sind. Die gelben Sterne markieren den jeweiligen Beobachtungsstandort.
Mit Ausnahme eines Standorts (25.07.2011) konnten an sämtlichen Beobachtungsstandorten
durchfliegende Fledermäuse erfasst werden. So wurden z.B. am 10.08.2011 an dem Beobachtungsstandort südlich der L 712n mindestens vier Exemplare der Zwergfledermaus und
sechs Tiere aus der Gattung Myotis beobachtet, die von Westen nach Osten flogen.
Neben den durch die Beobachtungen zur Ausflugzeit ermittelten Flugstraßen dienen auch die
beiden Fließgewässer innerhalb des Untersuchungsgebietes Fledermäusen als intensiv genutzte Leitlinien. An der Werre im Bereich der Brücke wurden sowohl die L 712n unterfliegende als auch überfliegende Fledermäuse beobachtet. Eine längere Beobachtung in dem Durchlass des Bexterbaches zum Ende der Nacht ergab eine intensive Flugaktivität von Tieren der
Gattung Myotis. Eine Zählung war jedoch aufgrund der vielen Hin- und Herflüge nicht möglich
(vgl. auch Abb. 3.7).
3.2.4. Horchkisten
Insgesamt wurden 45 Horchkisten aufgestellt. An vier Standorten wurden defekte Horchkisten
an späteren Terminen ersetzt. Somit sind an insgesamt 41 Standorten Horchkisten installiert
worden. Bei 19 Horchkisten erfolgte die Aufnahme nur für einen Teil der Nacht (zwischen 12
und 79%), von diesen konnten 17 ausgewertet werden (mind. 1:30 Stunden Aufnahmezeit).
Die übrigen 22 Horchkisten waren jeweils über die gesamte Nachtlänge aktiv.
Der Standort der einzelnen Horchkiste und deren Bezeichnung ist der Karte zu entnehmen
(Anlage 3). In der Tabelle 3.4 sind die Ergebnisse der einzelnen Horchkisten dargestellt.
Tabelle 3.4: Ergebnisse der Horchkisten-Untersuchung. Erläuterungen:
Stet.: Stetigkeit: Prozentualer Anteil der 10-Minuten-Zeitfenster, in denen Fledermausrufe aufgezeichnet wurden.
Laufzeit: angegeben ist die Laufzeit der Horchkiste in Prozent bezogen auf die gesamte Nachtlänge
von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang. Bei Horchkisten, die nicht die ganze Nacht aktiv waren, wird
der Wert auf die gesamte Nacht hochgerechnet.
Wert: Der Aktivitätswert wird aus der Zahl der Fledermauskontakte und dem Anteil der 10-MinutenZeitfenster, in denen Rufe aufgezeichnet wurden, berechnet (s. Kapitel 2).
Horch Standort
Datum
Art und Anzahl der
Berechnung
-kiste
Kontakte
Lauf„trocken“ indiff.
„nass“ Summe Stet. zeit
Wert
1 Straßenhecke
11.04.11
51
1
52
44
77
125
2 Acker
11.04.11
10
10
16
79
33
3 Baumreihe, Acker 12.08.10
9
7
16
16
100
4 Gehölzreihe
23.05.11
16
3
19
36
100
55
5 Straßenhecke
11.04.11
29
2
31
35
73
90
6 Straßenhecke
12.08.10
1
15
1
17
24
100
41
7 Acker
10.08.11
1
7
8
11
100
18
8 Straßenbäume
23.05.11
22
22
36
100
58
9 Straßenhecke
12.08.10
2
15
1
18
16
35
97
10 Straßenrand
25.07.11
33
9
42
47
100
89
11 Wald
23.09.10
14
14
15
100
29
12 Wald
11.04.11
193
3
196
44
69
348
13 Wald
12.08.10
4
77
81
54
100
132
Faunistische Untersuchung im Rahmen des Ausbaus des
Knotenpunktes L712n/L751 in Bad Salzuflen
- 14 -
Fortsetzung Tabelle 3.4
Horch Standort
-kiste
Datum
Art und Anzahl der
Kontakte
„trocken“ indiff.
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
Wald
Wald
Garten
Werreufer, Acker
Acker
Straßenhecke
Baumreihe, Acker
Acker, Wiese
Auwald
Acker
Bach, Gehölz
Straßenhecke
Bach, Gehölz
Bachdurchlass
Straßenhecke
Straßenbäume
Straßenbäume
Straßenhecke
Bach, Gehölz
Baumgruppe
Wiese
Bach, Acker
unter Brücke
Werreufer
Bach, Gehölz
Werreufer
Baumgruppe
Werreufer
23.05.11
23.09.10
1
23.05.11
11.04.11
25.07.11
11.04.11
12.08.10
10.08.11
1
23.05.11
11.04.11
25.07.11
12.08.10
12.08.10
12.08.10
23.09.10
2
10.08.11
12.08.10
30
7
90
702
197
11
10
39
98
7
77
18
52
94
47
12
13
„nass“
120
1
1
1
1
3
3
Berechnung
LaufSumme Stet. zeit
30
8
90
822
198
12
10
40
99
8
77
21
52
94
52
12
13
23
10
42
23
92
16
11
50
70
13
67
26
38
51
39
22
18
205
76
18
28
139
481
293
54
738
680
89
57
24
32
43
31
79
8
69
16
10.08.11
10.08.11
25.07.11
23.09.10
1
11.04.11
10.08.11
12.08.10
23.09.10
4
5
25.07.11
11.04.11
11.04.11
201
67
11
26
139
446
250
54
729
668
4
9
6
2
38
9
12
Wert
36
147
100
18
100
132
24 3521
100
290
74
38
16
131
100
90
100
169
74
28
100
144
100
47
56
161
100
145
100
91
100
34
100
31
def
100
294
100
133
100
42
76
79
54
337
33 1457
100
372
12
def
71 1137
18 3867
Im Folgenden werden exemplarisch zwei Horchkistenergebnisse genauer betrachtet.
Die Horchkiste 27 war am 12.08.2010 in dem
Bachdurchlass unterhalb der L 751 installiert
(s. Abb. 3.3). Insgesamt wurden hier 94 Fledermauskontakte registriert (s. Abb. 3.4). Der
Aktivitätswert (Summe aus Anzahl an Kontakten und der Stetigkeit) beträgt 145 (Aktivitätskategorie 4). Auffallend ist neben dem breiten
Aktivitätsmaximum zu Beginn der Nacht die
starke Aktivität zum Ende der Nacht (Nachtlänge 9:09 Stunden). Aber auch in der übrigen Nachtzeit wurden Fledermausrufe registriert.
Abbildung 3.3: Standort der Horchkiste 27.
Der Pfeil markiert die Horchkiste.
Faunistische Untersuchung im Rahmen des Ausbaus des
Knotenpunktes L712n/L751 in Bad Salzuflen
- 15 -
Abbildung 3.4: Zeitliche Verteilung der Fledermausaktivität (Horchkiste 27).
Die Horchkiste 18 registrierte in 45 10Minuten-Zeitfenstern (92% der möglichen 10Minuten-Zeifenster, Nachtlänge 8:09 Stunden) insgesamt 198 Fledermauskontakte (s.
Abb. 3.6). Somit beträgt der berechnete Aktivitätswert 290 (Aktivitätskategorie 4). Diese
Horchkiste befand sich am Ackerrand im Bereich der Brücke der L 712N über die Werre
(s. Abb. 3.5).
Abbildung 3.5: Standort der Horchkiste 18.
Der Pfeil markiert die Horchkiste.
Abbildung 3.6: Zeitliche Verteilung der Fledermausaktivität (Horchkiste 18).
Faunistische Untersuchung im Rahmen des Ausbaus des
Knotenpunktes L712n/L751 in Bad Salzuflen
- 16 -
3.2.5. potenzielle Quartiere
Innerhalb des geplanten Kreuzungsbereiches befinden sich an den Gehölzen keine Höhlungen, die für Fledermäuse als Quartier in Frage kommen.
Jedoch wurden mehrere Baumhöhlen im Wald an der Werre und auch an den bachbegleitenden Bäumen gefunden.
Der westliche Brückenkopf der Straßenbrücke
über die Werre dient mindestens drei Fledermausarten als Quartier. Die dort gefundenen
Kotpellets weisen deutlich unterschiedliche
Größen auf (s. Abb. 3.7).
In diesem Bereich konnte bei Begehungen im
Spätsommer / Herbst eine balzende Zwergfledermaus beobachtet werden, die z.T. in
Verfolgungsflügen diese Brückenecke immer
wieder anflog.
Abbildung 3.7: Fledermauskot im südwestlichen Bereich der Brücke.
Faunistische Untersuchung im Rahmen des Ausbaus des
Knotenpunktes L712n/L751 in Bad Salzuflen
- 17 -
4. Beschreibung der wertgebenden Arten, Bewertung der
ökologischen Bedeutung und der Eingriffsrelevanz
4.1. Avifauna
Die Avifauna wurde mit insgesamt 34 Arten im Untersuchungsgebiet nachgewiesen.
Fünf der vorkommenden Arten (Eisvogel, Graureiher, Mäusebussard, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe) werden als planungsrelevant in NRW angesehen.
Diese wertbestimmenden planungsrelevanten Arten werden nachfolgend kurz beschrieben:
Eisvogel (Alcedo atthis)
Als Nahrungsgast nachgewiesen.
Schutzstatus: streng geschützte und Art des Anhangs I der VS-RL
Gefährdungsgrad: BRD / NRW / Weserbergland nicht gefährdet
Langzeittrend (LT)1: NRW / WB mäßiger bis starker Rückgang (mehr als –20 %)
Kurzzeittrend (KT)2: NRW / WB deutliche Zunahme (mehr als 25 %)
Trendgefährdung3: 7
Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): günstig
Status in NRW: Jahresvogel, Durchzügler, Wintergast
1000-1500 Brutpaare4
Lebensraumansprüche: Langsam fließende und stehende, möglichst klare Gewässer mit
Angebot von Kleinfischen, ausreichend Sitzwarten und mindestens 50 cm hohen, möglichst
krautfreien Bodenabbruchkanten, die das Graben von Niströhren erlauben; Brutwände meist
in Steilufern, doch werden auch Bodenabbrüche, Sand- und Kiesgruben sowie Wurzelteller in
mehreren 100 m Entfernung vom nächsten Gewässer genutzt.
Naturschutzrelevanz: Hauptursache für die geringe Bestandsdichte ist die Beeinträchtigung
des Lebensraums, insbesondere Steilwände sind der limitierende Faktor. Die Verringerung
des Nahrungsangebotes z.B. durch Gewässerverschmutzung kann aber auch eine Rolle spielen. Kurzfristige Hilfe bietet das Anlegen von Steilwänden, langfristig hat jedoch der Erhalt
bzw. die Wiederherstellung naturnaher Bäche und Flüsse Vorrang.
Graureiher (Ardea cinerea)
Als Gast im Untersuchungsgebiet nachgewiesen.
Schutzstatus: besonders geschützt, Koloniebrüter
Gefährdungsgrad: BRD / NRW und WB nicht gefährdet
Langzeittrend (LT): NRW / WB deutliche Zunahme (mehr als 20 %)
Kurzzeittrend (KT): NRW / WB deutliche Zunahme (mehr als 25 %)
Trendgefährdung: 9
Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): günstig
Status in NRW: Jahresvogel, Durchzügler, Wintergast
ca. 2.700 Brutpaare (ca. 130 Kolonien)
Lebensraumansprüche: Der Graureiher benötigt Fließ- und Stillgewässer mit Flachwasserbereichen, Grünland und von Gräben durchzogene Niederungen als Nahrungshabitat. Ältere
Laubwälder bzw. Nadelbaumbestände dienen als Nisthabitat (Entfernung bis zu 30 km vom
nächsten größeren Gewässer).
1
Umfasst die Bestandsentwicklung über einen Zeitraum von etwa 100 Jahren.
Umfasst die Bestandsentwicklung über die letzten 25 Jahre.
3
Ergibt sich aus Lang- und Kurzzeittrend. 1 ist die höchste Gefährdungskategorie.
4
nach NWO & LANUV 2009
2
Faunistische Untersuchung im Rahmen des Ausbaus des
Knotenpunktes L712n/L751 in Bad Salzuflen
- 18 -
Naturschutzrelevanz: Als Nahrungsgast nicht selten, Brutplätze sollten besonderen Schutz
genießen.
Mäusebussard (Buteo buteo)
Als Nahrungsgast nachgewiesen.
Schutzstatus: streng geschützt
Gefährdungsgrad: BRD / NRW / WB nicht gefährdet
Langzeittrend (LT): NRW / WB gleich bleibend (+/- 20%)
Kurzzeittrend (KT): NRW / WB deutliche Zunahme (mehr als +25%)
Trendgefährdung: 8
Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): günstig
Status in NRW: Jahresvogel, Durchzügler, Wintergast
10.000-15.000 Brutpaare
Lebensraumansprüche: Als Lebensraum werden Wälder und Gehölze aller Art (Nisthabitat)
im Wechsel mit offener Landschaft (Nahrungshabitat) genutzt.
Naturschutzrelevanz: Der Mäusebussard ist sehr anpassungsfähig und nutzt zur Brut auch
Einzelbäume und Siedlungsränder sowie Friedhöfe. Die Nahrungssuche erfolgt häufig auch
als Ansitzjäger an Straßenrändern, insbesondere an Schnellstraßen und Autobahnen.
Derzeit ist kein besonderer Schutz erforderlich. Bekannte Brutplätze müssen aber erhalten
werden.
Mehlschwalbe (Delichon urbicum)
Als Nahrungsgast nachgewiesen.
Schutzstatus: besonders geschützt, Koloniebrüter
Gefährdungsgrad: BRD Art der Vorwarnliste; NRW / Weserbergland gefährdet (Kategorie 3)
Langzeittrend (LT): NRW / WB mäßiger bis starker Rückgang (mehr als –20 %)
Kurzzeittrend (KT): NRW / WB sehr starke Abnahme (mehr als –50%)
Trendgefährdung: 1
Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): günstig, sich verschlechternd
Status in NRW: Zugvogel
98.000 Brutpaare
Lebensraumansprüche: Als Koloniebrüter bevorzugt die Art frei stehende, große und mehrstöckige Einzelgebäude in Dörfern und Städten. Die Lehmnester werden an den Außenwänden der Gebäude an der Dachunterkante, in Giebel-, Balkon- und Fensternischen oder unter
Mauervorsprüngen angebracht. Industriegebäude und technische Anlagen (z.B. Brücken, Talsperren) sind ebenfalls geeignete Brutstandorte. Bestehende Kolonien werden oft über viele
Jahre besiedelt, wobei Altnester bevorzugt angenommen werden. Große Kolonien bestehen in
NRW aus 50 bis 200 Nestern. Als Nahrungsflächen werden insektenreiche Gewässer und
offene Agrarlandschaften in der Nähe der Brutplätze aufgesucht. Für den Nestbau werden
Lehmpfützen und Schlammstellen benötigt.
Naturschutzrelevanz: Erhaltung und Förderung der Brutkolonien (Belassen der Nistplätze,
Erhalt einer rauen Fassadenoberfläche, zur Vorbeugung von Kotverschmutzungen ggf. Anbringen von Kotbrettern); bei Brutplatzmangel ggf. Anbringen von Kunstnestern. Erhaltung von
unbefestigten Wegen und Plätzen sowie Erhaltung und Anlage von ständig feucht gehaltenen
Wasserpfützen mit Lehm, Erde oder Schlamm.
Rauchschwalbe (Hirundo rustica)
Als Nahrungsgast nachgewiesen.
Schutzstatus: besonders geschützt
Gefährdungsgrad: BRD Art der Vorwarnliste; NRW / WB gefährdet (Kategorie 3)
Faunistische Untersuchung im Rahmen des Ausbaus des
Knotenpunktes L712n/L751 in Bad Salzuflen
- 19 -
Langzeittrend (LT): NRW / WB mäßiger bis starker Rückgang (mehr als –20 %)
Kurzzeittrend (KT): NRW / WB sehr starke Abnahme (mehr als –50%)
Trendgefährdung: 1
Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): günstig, sich verschlechternd
Status in NRW: Zugvogel
ca. 150.000 Brutpaare
Lebensraumansprüche: Die Rauchschwalbe brütet in Dörfern, aber auch im städtischen Lebensraum. Die größte Dichte erreicht die Art an Einzelgehöften und in stark bäuerlich geprägten Dörfern, von besonderer Bedeutung sind offene Viehställe, die auch zur Nahrungssuche
genutzt werden. Nahrungshabitate sind reich strukturierte Grünflächen (Feldflur, Grünland,
Grünanlagen) und über Gewässern im Umkreis von etwa 500 m um den Neststandort.
Naturschutzrelevanz: Die Art ist ein Indikator für kleinbäuerliche, extensiv genutzte Kulturlandschaft. Der Erhalt solcher Strukturen und Nutzungsformen ist für die Rauchschwalbe notwendig.
Nach MUNLV (2008)1 befinden sich keine der nachgewiesenen planungsrelevanten Arten in
der kontinentalen Region von NRW in einem schlechten oder ungünstigen Erhaltungszustand.
Bei allen wird der Erhaltungszustand als günstig angegeben, bei zwei dieser Arten allerdings
mit dem Zusatz „sich verschlechternd“ (Mehlschwalbe, Rauchschwalbe).
Zwei der in NRW planungsrelevanten Arten (Mehlschwalbe, Rauchschwalbe) sind außerdem
der höchsten Trendgefährdungsstufe (Gefährdungsstufe 1; s. Tab. 2.1, S. 3) zuzuordnen, da
für sie sowohl der Langzeittrend der Bestandsentwicklung (über ca. 100 Jahre) als auch der
Kurzzeittrend (ca. 25 Jahre) starke Bestandsrückgänge sowohl in NRW als auch im Weserbergland verzeichnet (NWO & LANUV 2009). Dasselbe gilt auch für die nicht als planungsrelevant in NRW geführten Arten Bachstelze, Goldammer, Haussperling sowie Star.
Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass bei den zuletzt genannten Arten eine deutliche Diskrepanz in der Gefährdungsbewertung seitens des MUNLV (2008) bzw. der Ableitung nach
NWO & LANUV (2009) besteht. Ersteres gibt für alle genannten Arten einen günstigen Erhaltungszustand an, die Angaben letzterer führen aber bei denselben Arten zur höchsten Trendgefährdungsstufe (vgl. auch Kapitel 4.1).
Betrachtet man zunächst das Vorkommen von planungsrelevanten Arten so zeigt sich, dass
mit Ausnahme jagender Mehlschwalben nordwestlich der Kreuzung L 712n / L 751, diese
Arten ausschließlich im Bereich der Werre bzw. östlich davon erfasst werden konnten. Eine
direkte Gefährdung tritt durch die geplanten Maßnahmen voraussichtlich nicht ein, da mit dem
Bau des Knotenpunktes der Nahrungsraum der Mehlschwalbe verloren geht und diese Tiere
den Bereich nicht so intensiv überfliegen werden. Auch wenn das Nahrungshabitat der Mehlschwalbe geringfügig minimiert wird, ist nicht mit relevanten Folgen zu rechnen.
Betrachtet man des weiteren Arten mit der höchsten Trendgefährdung (Bachstelze, Goldammer, Haussperling, Star) so gibt es hier einen direkten Konfliktbereich. Ein Goldammerpaar
brütete direkt an der Kreuzung und wird bei Umsetzung der Planung ihr Revier verlieren.
Insgesamt betrachtet sind die Folgen des geplanten Eingriffs für die Avifauna als gering anzusehen und kompensierbar. Hierzu müssen für Heckenbewohner wie Goldammer neue Lebensräume (Hecken) geschaffen werden.
1
Nach MUNLV 2008 u. Abgleich mit Informationssystem des LANUV am 08.09.2011
Faunistische Untersuchung im Rahmen des Ausbaus des
Knotenpunktes L712n/L751 in Bad Salzuflen
- 20 -
4.1.1. Raumbezogene Bewertung
Aufgrund des Vorkommens einer Brutvogelart, die in der regionalen Roten Liste als gefährdet
geführt wird, sowie zweier Nahrungsgastarten mit landesweiter Gefährdung und dem Vorkommen von insgesamt fünf Arten, die in NRW als planungsrelevant bezeichnet werden wird
das Untersuchungsgebiet der „Wertstufe IV – Vorkommen von regionaler Bedeutung“ zugeordnet (vgl. Tab. 2.2, S. 3).
Innerhalb des Untersuchungsgebietes sind die Gewässer (Werre und Bexterbach) mit ihren
begleitenden Gehölzen von herausragender Bedeutung.
Die Bereiche, die durch die Planung direkt betroffen sind, weisen aus avifaunistischer Sicht
nur eine untergeordnete Bedeutung auf.
4.2. Fledermäuse
Sämtliche Fledermausarten sind im Anhang IV der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) aufgeführt und
unterliegen dem besonderen und strengen Artenschutz gemäß BNatSchG.
Durch den Einsatz von Ultraschalldetektoren mit nachfolgender Rufanalyse am Computer und
dem Einsatz des batcorder-Systems wurden im Untersuchungsgebiet zwölf Fledermausarten
festgestellt, von denen zehn bis zum Artniveau bestimmt werden konnten (s. Tab. 4.1). Mit
Ausnahme von Fransen-, Rauhaut- und Zwergfledermaus werden sämtliche nachgewiesenen
Arten auf den Roten Listen von Deutschland bzw. Nordrhein-Westfalen geführt. In NRW gelten
sämtliche Fledermausarten als planungsrelevant (MUNLV 2008).
Tabelle 4.1: Fledermausarten im Untersuchungsgebiet.
Wissenschaftlicher
Deutscher Name
Name
Abendsegler
Nyctalus noctula
1
Bechsteinfledermaus
Myotis bechsteinii
Braunes/Graues Langohr
Plecotus auritus/austriacus
Breitflügelfledermaus
Eptesicus serotinus
Fransenfledermaus
Myotis nattereri
Kleinabendsegler
Nyctalus leisleri
Kleine/Große Bartfledermaus Myotis mystacinus/brandtii
Mausohr
Myotis myotis
Rauhautfledermaus
Pipistrellus nathusii
Wasserfledermaus
Myotis daubentonii
1
Zweifarbfledermaus
Verspertilio murinus
Zwergfledermaus
Pipistrellus pipistrellus
Rote Liste
AS FFH BRD NRW Status Ez
§§ IV
V
V / R S /D/ W u
§§ II, IV 2
2
S/W
s
§§ IV
V/2
G/1 S/W
g/s
§§ IV
G
2
S/W
g
§§ IV
*
*
S/W
g
§§ IV
D
V
S/W
u
§§ IV
V/V 3/2
S/W
g/u
§§ II, IV V
2
S/W
u
§§ IV
*
*/R
S/D
g
§§ IV
*
G
S/W
g
§§ IV
D
D/R S/D
g
§§ IV
*
*
S/W
g
Myotis spec.
§§ IV
2-*
2-3
S/W
g-s
AS: Artenschutz; §§ = streng geschützt (gemäß § 7 BNatSchG).
FFH: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU; II: Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie; IV: Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie.
Rote Liste: BRD: Stand 2009; NRW: Stand 2010; 1: vom Aussterben bedroht; 2: stark gefährdet; 3:
gefährdet; D: Daten unzureichend; G: Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt; R: extrem
selten; V: Vorwarnliste; *: nicht gefährdet.
Status in NRW: D: Durchzügler; S: Sommervorkommen; W: Wintervorkommen
Ez: Erhaltungszustand in der kontinentalen biogeographischen Region von NRW; g: günstig; s:
schlecht; u: ungünstig (MUNLV 2008; Internet-Abgleich vom 05.10.2011).
1
Die Analyse der Rufaufnahmen ergibt keine „sichere“ Artdiagnose, sondern einen begründeten Verdacht.
Faunistische Untersuchung im Rahmen des Ausbaus des
Knotenpunktes L712n/L751 in Bad Salzuflen
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Die nachgewiesenen Arten werden nachfolgend kurz beschrieben:
Abendsegler (Nyctalus noctula)
Schutzstatus: streng geschützte und Art des Anhangs IV der FFH-RL
Gefährdungsgrad: BRD Art der Vorwarnliste, NRW Art der Vorwarnliste, bzw. extrem selten
Erhaltungszustand in NRW: kontinentale Region: ungünstig
Status in NRW: Sommer- und Wintervorkommen, Durchzügler
4 Wochenstuben, zahlreiche Balz- und Paarungsquartiere
Lebensraumansprüche: Quartiere befinden sich überwiegend in Baumhöhlen, Fledermauskästen werden auch angenommen. Zur Jagd werden offene Lebensräume genutzt, bzw. die
Jagd erfolgt in großer Höhe über Wäldern.
Naturschutzrelevanz: Verlust von Quartierbäumen, Verlust oder Entwertung von Nahrungshabitaten, Zerschneidung von Lebensräumen und Flugrouten sowie Tierverluste durch Kollision an Straßen stellen wesentliche Gefährdungen dar.
Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii)
Schutzstatus: streng geschützte und Art der Anhänge II und IV der FFH-RL
Gefährdungsgrad: BRD stark gefährdet, NRW stark gefährdet
Erhaltungszustand in NRW: kontinentale Region: schlecht
Status in NRW: Sommer- und Wintervorkommen
12 Wochenstuben bekannt
Lebensraumansprüche: Quartiere befinden sich in oder an Bäumen (z.B. Spechthöhlen, hinter abgeplatzter Rinde). Als Jagdhabitate werden mehrschichtige Laub- und Mischwälder sowie Streuobstwiesen genutzt. Die Flugrouten zwischen den Jagdgebieten bzw. den Quartieren
stellen lineare Landschaftselemente dar.
Naturschutzrelevanz: Verlust oder Entwertung von Quartieren und Jagdhabitaten, die Zerschneidung von Lebensräumen und Flugrouten sowie Tierverluste durch Kollision an Straßen
stellen wesentliche Gefährdungen dar.
Braunes Langohr (Plecotus auritus) 1
Schutzstatus: streng geschützte und Art des Anhangs IV der FFH-RL
Gefährdungsgrad: BRD Art der Vorwarnliste, NRW Gefährdung unbekannten Ausmaßes
Erhaltungszustand in NRW: kontinentale Region: günstig
Status in NRW: Sommer- und Wintervorkommen
Population unbekannt
Lebensraumansprüche: Quartiere befinden sich an oder in Gebäuden und in Bäumen. Als
Jagdhabitate werden unterholzreiche Wälder, Waldränder, gebüschreiche Wiesen, Gärten und
Parkanlagen genutzt.
Naturschutzrelevanz: Verlust oder Entwertung von Quartieren und Jagdhabitaten, die Zerschneidung von Lebensräumen und Flugrouten sowie Tierverluste durch Kollision an Straßen
stellen wesentliche Gefährdungen dar.
Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)
Schutzstatus: streng geschützte und Art des Anhangs IV der FFH-RL
Gefährdungsgrad: BRD Gefährdung unbekannten Ausmaßes, NRW stark gefährdet
Erhaltungszustand in NRW: kontinentale Region: günstig
Status in NRW: Sommer- und Wintervorkommen
1
Da nicht geklärt ist, um welche der beiden Plecotusarten es sich handelt, werden beide Arten hier
betrachtet.
Faunistische Untersuchung im Rahmen des Ausbaus des
Knotenpunktes L712n/L751 in Bad Salzuflen
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Population unbekannt
Lebensraumansprüche: Quartiere befinden sich an oder in Gebäuden. Als Jagdhabitate
werden offene und halboffene Bereiche mit randlichen Gehölzstrukturen, Waldränder (auch
innerhalb von Wäldern) sowie Gewässer genutzt. Außerdem jagen die Tiere in Streuobstwiesen, Parks, und Gärten sowie an Straßenlaternen.
Naturschutzrelevanz: Verlust oder Entwertung von Quartieren, die Zerschneidung von Lebensräumen und Flugrouten sowie Tierverluste durch Kollision an Straßen stellen wesentliche
Gefährdungen dar.
Fransenfledermaus (Myotis nattereri)
Schutzstatus: streng geschützte und Art des Anhangs IV der FFH-RL
Gefährdungsgrad: BRD und NRW ungefährdet
Erhaltungszustand in NRW: kontinentale Region: günstig
Status in NRW: Sommer- und Wintervorkommen
über 20 Wochenstuben
Lebensraumansprüche: Quartiere befinden sich überwiegend in Bäumen (Höhlen und abstehende Rinde), als Wochenstubenquartier werden auch Gebäude genutzt. Zur Jagd werden
sowohl unterholzreiche Laubwälder als auch reich strukturierte halboffene Parklandschaften
aufgesucht.
Naturschutzrelevanz: Verlust von Quartierbäumen und Hausquartieren, Verlust oder Entwertung von Nahrungshabitaten, Zerschneidung von Lebensräumen und Flugrouten sowie Tierverluste durch Kollision an Straßen stellen wesentliche Gefährdungen dar.
Graues Langohr (Plecotus austriacus)
Schutzstatus: streng geschützte und Art des Anhangs IV der FFH-RL
Gefährdungsgrad: BRD stark gefährdet, NRW vom Aussterben bedroht
Erhaltungszustand in NRW: kontinentale Region: schlecht
Status in NRW: Sommer- und Wintervorkommen
Population unbekannt
Lebensraumansprüche: Quartiere befinden sich an oder in Gebäuden. Als Jagdhabitate
werden siedlungsnahe, strukturreiche offene und halboffene Bereiche (z.B. Obstwiesen) genutzt. Außerdem jagen die Tiere im Schein von Straßenlaternen.
Naturschutzrelevanz: Verlust oder Entwertung von Quartieren, die Zerschneidung von Lebensräumen und Flugrouten sowie Tierverluste durch Kollision an Straßen stellen wesentliche
Gefährdungen dar.
Große Bartfledermaus (Brandtfledermaus, Myotis brandtii) 1
Schutzstatus: streng geschützte und Art des Anhangs IV der FFH-RL
Gefährdungsgrad: BRD Art der Vorwarnliste, NRW stark gefährdet
Erhaltungszustand in NRW: kontinentale Region: ungünstig
Status in NRW: Sommer- und Wintervorkommen
Population unbekannt
Lebensraumansprüche: Quartiere befinden sich an oder in Gebäuden und in spaltenförmigen Baumhöhlungen (v.a. abstehende Rindenstücke). Als Jagdhabitate werden Laubwälder
mit geringer Strauchschicht und Kleingewässer bevorzugt. Außerhalb von Wäldern werden
linienhafte Gehölzstrukturen, Gärten und Gewässer zur Jagd genutzt.
1
Da nicht geklärt ist, um welche der beiden Bartfledermausarten es sich handelt, werden beide Arten
hier betrachtet.
Faunistische Untersuchung im Rahmen des Ausbaus des
Knotenpunktes L712n/L751 in Bad Salzuflen
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Naturschutzrelevanz: Verlust oder Entwertung von Quartieren, die Zerschneidung von Lebensräumen und Flugrouten sowie Tierverluste durch Kollision an Straßen stellen wesentliche
Gefährdungen dar.
Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri)
Schutzstatus: streng geschützte und Art des Anhangs IV der FFH-RL
Gefährdungsgrad: BRD Daten unzureichend; NRW Art der Vorwarnliste
Erhaltungszustand in NRW: kontinentale Region: ungünstig
Status in NRW: Sommer- und Wintervorkommen
Population unbekannt
Lebensraumansprüche: Quartiere befinden sich überwiegend in Bäumen, z.T. werden auch
Gebäude (Spalten) genutzt. Als Jagdhabitate werden Wälder, aber auch offene und halboffene Bereiche mit Gehölzstrukturen sowie Gewässer genutzt. Außerdem jagen die Tiere auch
über beleuchteten Plätzen im Siedlungsbereich.
Naturschutzrelevanz: Verlust von Quartierbäumen und Hausquartieren, Verlust oder Entwertung von Nahrungshabitaten, Zerschneidung von Lebensräumen und Flugrouten sowie Tierverluste durch Kollision an Straßen stellen wesentliche Gefährdungen dar.
Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus)
Schutzstatus: streng geschützte und Art des Anhangs IV der FFH-RL
Gefährdungsgrad: BRD Art der Vorwarnliste, NRW gefährdet
Erhaltungszustand in NRW: kontinentale Region: günstig
Status in NRW: Sommer- und Wintervorkommen
Population unbekannt
Lebensraumansprüche: Quartiere befinden sich an oder in Gebäuden, es werden auch spaltenförmige Baumquartiere genutzt. Als Jagdhabitate werden offene und halboffene Bereiche
mit linienhaften Strukturelementen sowie Gewässer genutzt. Außerdem jagen die Tiere in
Wäldern, Parks, Gärten sowie an Straßenlaternen.
Naturschutzrelevanz: Verlust oder Entwertung von Quartieren, die Zerschneidung von Lebensräumen und Flugrouten sowie Tierverluste durch Kollision an Straßen stellen wesentliche
Gefährdungen dar.
Mausohr (Myotis myotis)
Schutzstatus: streng geschützte und Art der Anhänge II und IV der FFH-RL
Gefährdungsgrad: BRD stark gefährdet, NRW stark gefährdet
Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): ungünstig
Status in NRW: Sommer- und Wintervorkommen
über 15 Wochenstuben mit über 5000 Individuen
Lebensraumansprüche: Als Wochenstubenquartiere werden geräumige Dachböden bezogen. Sonstige Sommerquartiere befinden sich sowohl überwiegend in Bäumen als auch an
bzw. in Gebäuden. Im Winter werden frostfreie unterirdische Quartiere genutzt. Zur Jagd werden sowohl Laubwälder mit geringer Kraut- und Strauchschicht als auch Offenlandbereiche
mit kurzer Vegetation aufgesucht.
Naturschutzrelevanz: Verlust und Entwertung von Gebäudequartieren und Quartierbäumen,
Verlust oder Entwertung von Nahrungshabitaten, Zerschneidung von Lebensräumen und Flugrouten sowie Tierverluste durch Kollision an Straßen stellen wesentliche Gefährdungen dar.
Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)
Schutzstatus: streng geschützte und Art des Anhangs IV der FFH-RL
Gefährdungsgrad: BRD ungefährdet; NRW ungefährdet bzw. extrem selten
Faunistische Untersuchung im Rahmen des Ausbaus des
Knotenpunktes L712n/L751 in Bad Salzuflen
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Erhaltungszustand in NRW: kontinentale Region: günstig
Status in NRW: Sommervorkommen und Durchzügler
eine Wochenstube, zahlreiche Balz- und Paarungsquartiere
Lebensraumansprüche: Quartiere befinden sich überwiegend in Bäumen (Höhlen, Spalten
und abstehende Rinde). Zur Jagd werden vor allem Waldränder, Gewässerufer und Feuchtgebiete in Wäldern aufgesucht.
Naturschutzrelevanz: Verlust von Quartierbäumen, Verlust oder Entwertung von Nahrungshabitaten, Zerschneidung von Lebensräumen und Flugrouten durch Straßenbau sowie Tierverluste durch Kollision an Windenergieanlagen stellen wesentliche Gefährdungen dar.
Wasserfledermaus (Myotis daubentonii)
Schutzstatus: streng geschützte und Art des Anhangs IV der FFH-RL
Gefährdungsgrad: BRD ungefährdet, NRW Gefährdung unbekannten Ausmaßes
Erhaltungszustand in NRW: kontinentale Region: günstig
Status in NRW: Sommer- und Wintervorkommen
Wochenstuben vorhanden
Lebensraumansprüche: Quartiere befinden sich überwiegend in Bäumen (Fäulnis- und
Spechthöhlen). Zur Jagd werden vor allem stehende oder langsam fließende Gewässer genutzt. Aber auch Wälder und Wiesen werden zur Jagd aufgesucht.
Naturschutzrelevanz: Verlust von Quartierbäumen und Hausquartieren, Verlust oder Entwertung von Nahrungshabitaten, Verlust von Quartieren in Tunneln, Bachverrohrungen etc., Zerschneidung von Lebensräumen und Flugrouten sowie Tierverluste durch Kollision an Straßen
stellen wesentliche Gefährdungen dar.
Zweifarbfledermaus (Vespertilio murinus)
Schutzstatus: streng geschützte und Art des Anhangs IV der FFH-RL
Gefährdungsgrad: BRD Daten unzureichend; NRW Daten unzureichend, bzw. extrem selten
Erhaltungszustand in NRW: kontinentale Region: günstig
über 40 Nachweise (nach 1990)
Status in NRW: Sommervorkommen und Durchzügler
Lebensraumansprüche: Quartiere befinden sich überwiegend in bzw. an Gebäuden (Spalten). Zur Jagd werden hauptsächlich Gewässer und Siedlungsbereiche aufgesucht.
Naturschutzrelevanz: Verlust oder Entwertung von Hausquartieren, Verlust oder Entwertung
von Nahrungshabitaten, Zerschneidung von Lebensräumen und Flugrouten sowie Tierverluste
durch Kollision an Straßen stellen wesentliche Gefährdungen dar.
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)
Im Untersuchungsgebiet Balzreviere nachgewiesen.
Schutzstatus: streng geschützte und Art des Anhangs IV der FFH-RL
Gefährdungsgrad: BRD und NRW ungefährdet
Erhaltungszustand in NRW: kontinentale Region: günstig
Status in NRW: Sommer- und Wintervorkommen
zahlreiche Wochenstuben
Lebensraumansprüche: Quartiere befinden sich überwiegend in bzw. an Gebäuden (Spalten). Zur Jagd werden hauptsächlich Gewässer, Gehölze und im Siedlungsbereich auch Straßenlaternen aufgesucht.
Naturschutzrelevanz: Verlust oder Entwertung von Hausquartieren, Verlust oder Entwertung
von Nahrungshabitaten, Zerschneidung von Lebensräumen und Flugrouten sowie Tierverluste
durch Kollision an Straßen stellen wesentliche Gefährdungen dar.
Faunistische Untersuchung im Rahmen des Ausbaus des
Knotenpunktes L712n/L751 in Bad Salzuflen
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Der Nachweis von zwölf Fledermausarten zeigt eine sehr hohe Bedeutung des Untersuchungsgebietes für diese Tierartengruppe auf.
Die relativ vielen Fledermausnachweise während der nächtlichen Begehungen unterstreicht
diese Bedeutung. Herausragend sind neben dem regelmäßigen und intensiven Vorkommen
der Zwergfledermaus die Nachweise von Tieren der Gattung Myotis sowie Abend- und Kleinabendsegler. Besonders hervorzuheben ist der Quartiernachweis im Bereich des westlichen
Brückenkopfes der Werrebrücke, der von mindestens drei Arten genutzt wird und der Zwergfledermaus als Balzbereich dient.
Die Untersuchung der Fledermausaktivität mit Horchkisten zeigt, dass in vielen Bereichen im
Untersuchungsgebiet hohe bis sehr hohe Aktivitäten auftraten (vgl. Tab. 4.2 u. Anlage 2).
Vor allem an Gehölzstandorten wurden Fledermausaktivitäten der höchsten Kategorie nachgewiesen. In den Offenlandbereichen sind deutlich geringere Aktivitäten registriert worden.
Tabelle 4.2: Zusammenstellung und Bewertung der Horchkistenergebnisse.
Horch- Standort
AktivitätsAktivitätskategorie
kiste
wert
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
Straßenhecke
Acker
Baumreihe, Acker
Gehölzreihe
Straßenhecke
Straßenhecke
Acker
Straßenbäume
Straßenhecke
Straßenrand
Wald
Wald
Wald
Wald
Wald
Garten
Werreufer, Acker
Acker
Straßenhecke
Baumreihe, Acker
Acker, Wiese
Auwald
Acker
Bach, Gehölz
Straßenhecke
Bach, Gehölz
Bachdurchlass
Straßenhecke
Straßenbäume
Straßenbäume
Straßenhecke
Bach, Gehölz
125
33
100
55
90
41
18
58
97
89
29
348
132
147
18
132
3521
290
38
131
90
169
28
144
47
161
145
91
34
31
defekt
294
Bewertung
4
2
3
2
3
2
1
2
3
3
2
4
4
4
1
4
4
4
2
4
3
4
2
4
2
4
4
3
2
2
sehr hoch
mittel
hoch
mittel
hoch
mittel
gering
mittel
hoch
hoch
mittel
sehr hoch
sehr hoch
sehr hoch
gering
sehr hoch
sehr hoch
sehr hoch
mittel
sehr hoch
hoch
sehr hoch
mittel
sehr hoch
mittel
sehr hoch
sehr hoch
hoch
mittel
mittel
4
sehr hoch
Faunistische Untersuchung im Rahmen des Ausbaus des
Knotenpunktes L712n/L751 in Bad Salzuflen
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Fortsetzung Tabelle 4.2
Horch- Standort
kiste
33
34
35
36
37
38
39
40
41
Baumgruppe
Wiese
Bach, Acker
unter Brücke
Werreufer
Bach, Gehölz
Werreufer
Baumgruppe
Werreufer
Aktivitätswert
133
42
79
337
1457
372
defekt
1137
3867
Aktivitätskategorie
Bewertung
4
2
3
4
4
4
sehr hoch
mittel
hoch
sehr hoch
sehr hoch
sehr hoch
4
4
sehr hoch
sehr hoch
Der Vergleich der mit Hilfe
5%
der Horchkisten in diesem
Projekt gewonnenen Ergebnisse mit Horchkistenergebnissen aus insgesamt
28%
58
Untersuchungen
in
Aktivitätskategorie 1
49%
Nordwestdeutschland zwiAktivitätskategorie 2
schen 2003 und 2010 zeigt
Aktivitätskategorie 3
eine deutlich überproportiAktivitätskategorie 4
onale Repräsentierung der
Aktivitätskategorie 41 (s.
18%
Abb. 4.1).
Die Auswertung der HorchAbbildung 4.1: Verteilung der Horchkistenergebnisse auf die
kistenergebnisse
ergibt
Aktivitätskategorien.
somit eine sehr hohe Bedeutung des gesamten
Gebietes für die Fledermausfauna.
Das nachgewiesene Fledermausquartier im westlichen Brückenkopf ist zu erhalten. Durch die
Planung wird voraussichtlich hier keine Veränderung stattfinden. Während der Bauphase ist
jedoch darauf zu achten, dass dieser Bereich nicht z.B. durch die Nutzung als Lager beeinträchtigt wird.
Für Fledermäuse ist neben dem Erhalt von Quartieren die Vernetzung der Teillebensräume
von besonderer Bedeutung.
Der geplante Knotenpunkt beeinträchtigt bestehende Gehölzlinien, die von Fledermäusen zur
Orientierung genutzt werden. Vor allem sind dies die beiden straßenbegleitenden Heckenstrukturen entlang der L 712n. Im Bereich der Überführung der L 751 werden diese Leitlinien
sowohl nördlich als auch südlich der L 712n zerschnitten. Dadurch entsteht hier für strukturgebunden fliegende Arten ein hohes Gefährdungspotenzial. Für Arten, die den Luftraum über der
im Einschnitt verlaufenden L 712n nutzen (nachgewiesen Abendsegler und Breitflügelfledermaus2) wird durch die querende L 751 ebenfalls das Kollisionsrisiko erhöht.
1
Die Einteilung aller Horchkistenergebnisse erfolgte zu gleichen Teilen in vier Aktivitätskategorien. Daraus ergibt sich ein Erwartungshorizont von 25% je Aktivitätskategorie.
2
Im Gutachten von ECHOLOT (2009) wird die Beobachtung einer Breitflügelfledermaus beschrieben, die
in Längsrichtung über der L 712n flog.
Faunistische Untersuchung im Rahmen des Ausbaus des
Knotenpunktes L712n/L751 in Bad Salzuflen
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In den Bereichen, in denen die Anschlüsse der L 712n und L 751 geplant sind, sind aufgrund
der vorhandenen Kreuzung kaum Leitlinienstrukturen vorhanden.
Der geplante südliche Anschlusskreisel und die Verlegung der L 751 in diesem Bereich zerstören vorhandene Gehölzstrukturen. Hier wurden jedoch nur geringe Fledermausaktivitäten
nachgewiesen und Hinweise auf eine intensiv genutzte Flugstraße liegen nicht vor.
Durch den geplanten Eingriff wird sowohl bau- als auch vor allem betriebsbedingt ein starkes
Störungspotenzial für Fledermäuse durch die zu erwartende Licht- und Lärmemission entstehen. Dadurch können auch Flugwege und Quartiere betroffen sein, die nicht im direkten Eingriffsbereich liegen. Eine Veränderung dieser Einflüsse gegenüber der bisherigen Situation ist
vor allem durch die beiden Kreisel zu erwarten, da bislang dunkle Bereiche im Wald und an
der Werre, sowie am Bachlauf phasenweise erhellt werden können.
Einige Fledermausarten meiden Lichtquellen (vor allem Arten der Gattungen Myotis und
Plecotus). Arten wie Abendsegler, Breitflügelfledermaus, Kleinabendsegler, Rauhaut-, Zweifarb- und Zwergfledermaus hingegen machen in ihrer Nähe Jagd auf angelockte Insekten
(FGSV 2007).
In der Tabelle 4.3 ist die Empfindlichkeit der einzelnen Fledermausarten gegenüber Zerschneidung, Licht und Lärm zusammengestellt (nach BRINKMANN ET AL. 2008). Daraus ergibt
sich, dass die nachgewiesenen Arten der Gattung Myotis (Bart-, Bechstein-, Fransen- und
Wasserfledermaus) und auch Arten der Gattung Plecotus sowohl durch Zerschneidung von
Leitlinien als auch durch Lichtemission stark beeinträchtigt werden. Durch eine Beleuchtung
der Straße kann dieser Effekt deutlich erhöht werden. Die beiden Arten der Gattung Plecotus
wie auch Bechsteinfledermaus und Mausohr werden aufgrund ihrer passiv akustischen Jagdstrategie durch den Straßenlärm beeinträchtigt.
Tabelle 4.3: Empfindlichkeit der nachgewiesenen Fledermausarten gegenüber verkehrsbedingten Wirkfaktoren (nach BRINKMANN ET AL. 2008).
Art
Empfindlichkeit gegenüber
QuerungsMaßnahmenZerschneidung
Licht
Lärm
hilfen
typen
Abendsegler
sehr gering
gering
gering (?) weniger erGA, Gb, Hb
forderlich
Bechsteinfledermaus hoch
hoch
hoch
besonders
D, E, Gb, Hb, L,
erforderlich
T
Braunes Langohr
sehr hoch
hoch
hoch
erforderlich
D, Gb, Hb, L
Breitflügelfledermaus gering
gering
gering (?) weniger erGA, Gb, Hb
forderlich
Fransenfledermaus
hoch
hoch
gering (?) erforderlich
D-F, Gb, Hb, L
Graues Langohr
sehr hoch
hoch
hoch
besonders
D, Gb, Hb, L
erforderlich
Große Bartfledermaus hoch
hoch
gering (?) erforderlich
D-F, Gb, Hb, L
Kleinabendsegler
sehr gering
gering
gering (?) weniger erGA, Gb, Hb
forderlich
Kleine Bartfledermaus hoch
hoch
gering (?) erforderlich
D-F, Gb, Hb, L
Mausohr
mittel – hoch
hoch
hoch
erforderlich
D, Gb, Hb, Ü, L
Rauhautfledermaus
vorhanden –
gering
gering (?) erforderlich
D, GA, Gb, Hb, Ü
gering
Wasserfledermaus
hoch
hoch
gering (?) erforderlich
D-F, L
Zweifarbfledermaus
sehr gering
gering
gering (?)
weniger erforderlich
GA, Gb, Hb
Faunistische Untersuchung im Rahmen des Ausbaus des
Knotenpunktes L712n/L751 in Bad Salzuflen
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Fortsetzung Tabelle 4.3
Art
Empfindlichkeit gegenüber
QuerungsMaßnahmenZerschneidung
Licht
Lärm
hilfen
typen
Zwergfledermaus
vorhanden –
gering
gering (?) erforderlich
D, GA, Gb, Hb, Ü
gering
D: große Durchlässe; D-F: Durchlässe, insbesondere in Verbindung mit Fließgewässern; E: Einhausung; GA: Gehölzpflanzungen in größerem Abstand zur Trasse; Gb: Grünbrücken; Hb: Heckenbrücken;
L: Leitstrukturen zum Bauwerk besonders wichtig; T: Tunnel; Ü: Überflughilfen.
Faunistische Untersuchung im Rahmen des Ausbaus des
Knotenpunktes L712n/L751 in Bad Salzuflen
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5. Hinweise zur Vermeidung / Verminderung und Kompensation
von Beeinträchtigungen
Um keine Vögel zu gefährden, sind Gehölzschnitt und –rodung nur außerhalb der Brutsaison
durchzuführen.
Für die Fledermausfauna ist es vordringlich, vorhandene Quartierstandorte zu erhalten. Das
nachgewiesene Fledermausquartier im westlichen Brückenkopf ist zu erhalten. Durch die Planung wird voraussichtlich hier keine Veränderung stattfinden. Während der Bauphase ist jedoch darauf zu achten, dass dieser Bereich nicht z.B. durch Nutzung als Lager beeinträchtigt
wird.
In den Bereichen, in denen das Kollisionsrisiko der Fledermäuse signifikant erhöht wird, sind
Minderungsmaßnahmen erforderlich. Für die hochfliegenden Arten (Abendsegler und Breitflügelfledermaus), die durch die neue Brücke über die L 712n gefährdet sind, müssen möglichst
hohe Brückengeländer installiert werden, so dass diese Brücke von den Tieren als deutliches
Hindernis wahrgenommen wird. Der Abstand der Gitterstäbe darf 12 cm nicht unterschreiten,
um einen Durchflug dieser Fledermausarten zu verhindern. Ein Unterfliegen der Brücke ist bei
den hier relevanten Arten Abendsegler und Breitflügelfledermaus nicht zu erwarten.
Grundsätzlich sollte in dem Zusammenhang auch die Möglichkeit von Irritationsschutzwänden
auf der bestehenden Werrebrücke im Bereich der Werre inklusive der begleitenden Gehölze
geprüft werden. Da durch die neue Kreuzungssituation auf der L 712n wieder eine höhere
Fahrgeschwindigkeit zu erwarten ist, wird für in größerer Höhe entlang der Werre fliegende
Fledermäuse das Kollisionsrisiko voraussichtlich erhöht (vor allem Abendsegler, Kleinabendsegler).
Für die stark strukturgebunden fliegenden Arten, die die Gehölzlinien entlang der L 712n nutzen, müssen frühzeitig neue Leitlinien geschaffen werden. Diese müssen vor der Inbetriebnahme funktionstüchtig sein. Die auf der nördlichen Seite der L 712n verlaufende Heckenstruktur ist entlang der geplanten L 751 bis zum nördlichen Kreisel auf der westlichen Seite mit
einer neuen Hecke zu verbinden. Geeignet ist die Anpflanzung einer Baumreihe mit ergänzender Unterpflanzung einer Hecke aus Sträuchern. Abstände von mehr als 10 m zwischen
den Bäumen sind zu vermeiden. Der Anschluss an die vorhandenen Gehölze an der L 712n
ist auszurunden, so dass sowohl innen als auch außen fliegende Tiere zur neuen Leitstruktur
geführt werden. Im Bereich des Kreisels sollte zentral eine Anpflanzung mit mindestens einem
größeren Baum und Sträuchern oder einer Schnitthecke in der Form erfolgen, dass eine Verbindung zwischen der straßenbegleitenden Gehölzlinie und dem südöstlichen Waldrand geschaffen wird. Falls die Gehölzlinie auf der westlichen Seite Richtung Norden (zur Siedlung)
weiter verlaufen sollte, ist im Bereich des Kreisels eine Lücke von etwa 10 m Breite dauerhaft
zu erhalten, so dass Tiere, die entlang der Gehölzlinie fliegen, die Straße im Bereich des Kreisels queren können. Direkt entlang der L 712n sind östlich des Querungsbereiches straßenbegleitende Gehölze zu entfernen und der Bereich ist dauerhaft von Gehölzen frei zu halten.
Die auf der südlichen Seite der L 712n verlaufende Heckenstruktur ist entlang der geplanten L
751 bis zum südlichen Kreisel auf der westlichen Seite mit einer neuen Hecke wie oben erläutert zu verbinden. Der Anschluss an die vorhandenen Gehölze an der L 712n ist auch hier
auszurunden. Im Bereich des Kreisels sollte zentral eine Anpflanzung mit mindestens einem
größeren Baum und Sträuchern oder einer Schnitthecke erfolgen, so dass eine Verbindung
zwischen der straßenbegleitenden Gehölzlinie und dem bachbegleitenden Gehölz geschaffen
wird. Auch hier ist eine etwa 10 m breite Lücke in der Gehölzlinie zu erhalten, eine weitere
Richtung Süden verlaufende Gehölzlinie ist im Rahmen der abschließenden Gestaltung zur
Optimierung der Anbindung des feuchten Waldbereichs nördlich des Bexterbaches notwendig.
Direkt entlang der L 712n sind östlich des Querungsbereiches die straßenbegleitenden Gehölze zu entfernen und der Bereich ist dauerhaft von Gehölzen frei zu halten.
Faunistische Untersuchung im Rahmen des Ausbaus des
Knotenpunktes L712n/L751 in Bad Salzuflen
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Die Pflege dieser Pflanzungen, die Fledermäusen als Leitlinien dienen sollen, müssen in der
Form erfolgen, dass die Leitlinienfunktion nicht beeinträchtigt wird. Daher ist einerseits eine
dichte und hohe Hecke zu fördern und andererseits ein Schnitt der Sträucher („auf den Stock
setzen“) jeweils nur in kurzen Abschnitten (unter 20 m Länge) und nur wenn in benachbarten
Abschnitten die Hecke hoch und dicht ist, möglich. Auch bei der Bepflanzung und Pflege der
Kreisel ist auf die ständige Funktionsfähigkeit der Leitlinien zu achten. Falls dies nicht gewährleistet werden kann, sind in die Gehölzpflanzungen Wände zu setzen.
Die Funktionsfähigkeit der geschaffenen Leitlinien sollte vor Inbetriebnahme geprüft werden.
Faunistische Untersuchung im Rahmen des Ausbaus des
Knotenpunktes L712n/L751 in Bad Salzuflen
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6. Zusammenfassung
Im Rahmen des geplanten Ausbau des Knotenpunktes der L 712n / L 751 in Bad Salzuflen
wurde im Juli 2010 sowie zwischen März und Juni 2011 die Avifauna untersucht.
Insgesamt wurden im Untersuchungsgebiet im Rahmen der vorliegenden Untersuchung 34
Vogelarten nachgewiesen. 26 dieser Arten traten als Brutvögel auf, sieben Arten nutzten das
Gebiet zur Nahrungssuche, eine Art wurde ausschließlich während der Zugzeit angetroffen.
Zwei der nachgewiesenen Nahrungsgäste sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng
geschützte und europaweit intensiv zu schützende Arten (Eisvogel, Mäusebussard). Diese
und drei weitere Arten (Graureiher, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe) sind in NRW als planungsrelevant anzusehen.
Von den Brutvögeln und Nahrungsgästen sind drei Arten auf der Roten Liste für das Weserbergland (Haussperling, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, jeweils Kategorie 3). In der Roten
Liste für NRW sind zwei der nachgewiesenen Arten aufgenommen (Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, jeweils Kategorie 3).
Auf der Vorwarnliste des Weserberglandes findet sich eine Art (Goldammer), in der Vorwarnliste für NRW sind vier Arten aufgenommen (Bachstelze, Goldammer, Haussperling, Star). Auf
der Vorwarnliste für die Bundesrepublik werden drei Arten geführt (Haussperling, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe).
Vier Brutvögel (Bachstelze, Goldammer, Haussperling und Star) und zwei Nahrungsgäste
(Mehlschwalbe, Rauchschwalbe) sind in NRW der höchsten Trendgefährdungsstufe (TG 1)
zuzuordnen.
Hervorzuheben ist das Brutvorkommen des Haussperlings im Norden des Untersuchungsgebietes sowie Vorkommen von Eisvogel, Graureiher, Mäusebussard, Mehl- und Rauchschwalbe als Nahrungsgast.
Das Untersuchungsgebiet wird der „Wertstufe IV – Vorkommen von regionaler Bedeutung“
zugeordnet .
Im Herbst 2010 und zwischen Frühjahr und Spätsommer 2011 wurde die Fledermausfauna
mit verschiedenen nicht-invasiven Methoden untersucht (Ultraschalldetektorbegehungen, batcorder-Einsatz, Flugstraßenuntersuchung mittels Stereo-Ultraschalldetektor, Aktivitätserfassung mittels Horchkisten, Quartiersuche). Durch die computergestützte Analyse der aufgezeichneten Rufsequenzen konnten zehn Arten im Untersuchungsgebiet nachgewiesen werden
und für zwei weitere Arten besteht ein begründeter Verdacht. Durch den Nachweis von somit
zwölf Arten hat das Untersuchungsgebiet für Fledermäuse eine herausragende Bedeutung.
Diese wird auch durch die große Anzahl an Horchkistenstandorten mit sehr hoher und hoher
Fledermausaktivität gestützt. Entlang der L 712n wurden intensiv genutzte Flugstraßen nachgewiesen, an denen Fledermäuse verschiedener Arten in unterschiedliche Richtungen flogen.
Es wird das vorhabenspezifische Konfliktpotenzial bezüglich der festgestellten Arten beurteilt
und in diesem Zusammenhang auch Maßnahmen zu Vermeidung, Verminderung und Kompensation von Auswirkungen bzw. Konflikten dargestellt.
Faunistische Untersuchung im Rahmen des Ausbaus des
Knotenpunktes L712n/L751 in Bad Salzuflen
- 32 -
7. Literatur
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Verlag
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BEZZEL, E. (1985): Kompendium der Vögel Mitteleuropas Nonpasseres- Nichtsingvögel, Wiesbaden,
Aula-Verlag
BEZZEL, E. (1993): Kompendium der Vögel Mitteleuropas Passeres- Singvögel, Wiesbaden, Aula-Verlag
BIBBY, C. J.; BURGESS, N. D.; HILL, D. A. (1995): Methoden der Feldornithologie, Bestandserfassung in
der Praxis, Neumann Verlag, Radebeul
BMVBS (2009): Gutachten zum FuE Vorhaben „Fledermäuse und Straßenverkehr“ (Entwurf April 2009),
bearbeitet von der ARGE FÖA-BG Natur, Prof. Dr. Kerth-Dr. Siemers-Dr. Hellenbroich
BMVBS (2011): Arbeitshilfe Fledermäuse und Straßenverkehr (Entwurf Oktober 2011), bearbeitet von
der ARGE FÖA-BG Natur, Prof. Dr. Kerth-Dr. Siemers-Dr. Hellenbroich
BNATSCHG (2009): Bundesnaturschutzgesetz in der Fassung vom 06.08.2009, gültig ab 01.03.2010
BRAUN, M.; DIETERLEN, F. (HRSG.)(2003): Die Säugetiere Baden-Württembergs Band 1; Stuttgart: Verlag
Eugen Ulmer
BRINKMANN, R. (1998): Berücksichtigung faunistisch-tierökologischer Belange in der Landschaftsplanung; Inform. D. Naturschutz Niedersachs., 18.Jg., Nr.4, S. 57-128
BRINKMANN, R. ET. AL. (2003): Arbeitsgemeinschaft Querungshilfen – Positionspapier; Querungshilfen für
Fledermäuse – Schadensbegrenzung bei der Lebensraumzerschneidung durch Verkehrsprojekte
(Die jeweils aktuelle Version steht als download unter www.buero-brinkmann.de zur Verfügung)
BRINKMANN, R. BIEDERMANN, M., BONTADINA, F., DIETZ, M. HINTEMANN, G., KARST, I., SCHMIDT, C.
SCHORCHT, W. (2008): Planung und Gestaltung von Querungshilfen für Fledermäuse. – Ein Leitfaden für Straßenbauvorhaben im Freistaat Sachsen, Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft
und Arbeit, 134 Seiten.
BROWN, R.; FERGUSON, J.; LAWRENCE, M.; LEES, D. (1988): Federn, Spuren und Zeichen der Vögel Mitteleuropas; Gerstenberg, Hildesheim
DIETZ, C.; HELVERSEN, O. VON; NILL, D. (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordwestafrikas; Stuttgart: Franckh-Kosmos
DIETZ, M.; STEPHAN, T.; W EBER, M. (2000): Baubuch Fledermäuse; Gottmardingen: BUND Naturschutzzentrum westlicher Hegau
FGSV (FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR STRAßENWESEN UND VERKEHR) (2007): Richtlinie zur Anlage von
Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an Straßen; Gundelfingen
FLADE, M. (1994): Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands: Grundlagen für den Gebrauch vogelkundlicher Daten in der Landschaftsplanung, IHW-Verlag, Eching
FROEHLICH, C. (2010): Avifaunistische Methoden auf dem Prüfstand: Kritische Bewertung von Erfassungsmethoden im Rahmen des Monitorings von Brutvogelbeständen in Naturwaldreservaten, Vogelwelt 131: 1-29
HAAFKE J.; LAMMERS, D. (1986): Die Vogelwelt als Indikator für Maßnahmen zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen am Beispiel der Stadt Ratingen; Ratinger Protokolle;Hrsg. Bund für Umwelt
und Naturschutz Deutschland, Ortsgruppe Ratingen; Band 1 u.2 ; Ratingen
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auf Lautaufnahmen. Version 1 – Oktober 2009. Online-Veröffentlichung. http://www.ecoobs.de/
downloads/Kriterien_Lautzuordnung_10-2009.pdf
HERKENRATH, P. (1995): Artenliste der Vögel Nordrhein-Westfalens. Charadrius 31:S.101-108
Faunistische Untersuchung im Rahmen des Ausbaus des
Knotenpunktes L712n/L751 in Bad Salzuflen
- 33 -
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NWO & LANUV (HRSG.)(2009): Rote Liste der gefährdeten Brutvogelarten Nordrhein-Westfalens 5. Fassung; Online Version März 2009.
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(Chiroptera: Vespertilionidae); Mensch & Buch Verlag
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Stuttgart: Franckh-Kosmos
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1.0 November 2009. Online- Veröffentlichung. http://www.ecoobs.de
SCHOBER, W.; GRIMMBERGER, E. (1998): Die Fledermäuse Europas – Kennen - Bestimmen - Schützen ;
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SKIBA, R. (2009): Europäische
Verlagsgesellschaft
Fledermäuse;
Hohenwarsleben:
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STARRACH, M., MEIER-LAMMERING, B. (2008): Erfassung von Fledermausaktivitäten mittels Horchkisten in
der Landschafts- und Eingriffsplanung. Berlin: Nyctalus (N.F.) 13, Heft 1: 48-60
SÜDBECK, P. ET AL. (HRSG.)(2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell.
SÜDBECK, P. ET AL. (2007): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, 4.Fassung, 30.November 2007; Ber.
Vogelschutz 44 23-81
Internet:
HTTP://WWW.NATURSCHUTZINFORMATIONEN-NRW.DE/ARTENSCHUTZ/DE/ARTEN/GRUPPE/SAEUGETIERE/
LISTE_DE - Zugriff 05.10.2011
Faunistische Untersuchungen im Rahmen des Ausbaus des
Kontenpunktes L 712n / L751 in Bad Salzuflen - Anhang 1 -
8. Anhang
Tabelle 1: Artenliste Avifauna
Deutscher Name
Amsel
Bachstelze
Bergfink
Blaumeise
Buchfink
Buntspecht
Eichelhäher
Eisvogel
Gartenbaumläufer
Gartengrasmücke
Goldammer
Graureiher
Grauschnäpper
Grünfink
Haussperling
Heckenbraunelle
Kernbeißer
Kleiber
Kohlmeise
Mauersegler
Mäusebussard
Mehlschwalbe
Mönchsgrasmücke
Rabenkrähe
Rauchschwalbe
Ringeltaube
Rotkehlchen
Singdrossel
Star
1
Wissenschaftlicher Status
2
3
Name
1
2
B
JZW
Motacilla alba
B
Fringilla montifringilla D
JZW
B
B
Dendrocopus major B
Garrulus glandarius B
Alcedo atthis
NG
Certhia bracydactyla B
Sylvia borin
B
Emberiza citrinella
B
Ardea cinerea
NG
Muscicapa striata
B
Chloris chloris
B
Passer domesticus
B
Prunella modularis
B
C. coccothraustes
B
Sitta europaea
B
Parus major
B
Apus apus
NG
Buteo buteo
NG
Delichon urbicum
NG
Sylvia atricapilla
B
Corvus c. corone
B
Hirundo rustica
NG
Columba palumbus B
Erithacus rubecula
B
Turdus philomelos
B
Sturnus vulgaris
B
JZW
Turdus merula
Parus caeruleus
Fringilla coelebs
ZW
JZW
J
JZW
JZW
J
Z
JZW
JZW
Z
JZW
J
JZW
JZW
J
JZW
Z
JZW
Z
Z
JZW
Z
JZW
JZW
Z
JZW
Rote Liste
AS
§
§
§
§
§
§
§
§§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§§
§
§
§
§
§
§
§
§
4
1
Ez
*
*
*
g
*
V
*
g
k.A. k.A. k.A. g
*
*
*
g
*
*
*
g
*
*
*
g
*
*
*
g
*
*
*
g
*
*
*
g
*
*
*
g
*
V
V
g
*
*
*
g
*
*
*
g
*
*
*
g
V
V
3
g
*
*
*
g
*
*
*
g
*
*
*
g
*
*
*
g
*
*
*
g
*
*
*
g
V
3S 3S gs
*
*
*
g
*
*
*
g
V
3S 3S gs
*
*
*
g
*
*
*
g
*
*
*
g
*
V
*
g
BRD NRW Wb
5
Lebensraum
6
BG,wa,wl,wn,wr,fh,fg
FG,gb,gs,bg,ga
WL,wr
BG,wa,wl,wr,fg
BG,wa,wl,wn,wr,fg
WL,wa,wn,(wr,bg)
WL,wa,wn,wr,bg
GB,gs
WL,wa,wr,bg,fg
Wl,wa,wr,fh,bg
FH,wr,fb,bg
GS,(wa,wl,wn)
WL,wa,wr,bg,fg
BG,wr,fg
BS,fg,bg
BG,wa,wl,wn,wr,fh
WL,wa,wr,(bg)
WL,wa,wn,wr,bg
BG,wa,wl,wn,wr,fg
BS,(fg),(bg),(ga)
WR,wa,wl,wn
BG,fg,(gw)
WL,wa,wr,bg
WR,wa,wl,wn,fh,
FG,(bg)
WN,bg,wa,wl,wr
WL,wa,wn,wr,fh,bg
BG,wa,wl,wn,wr,
BG,wa,wl,wn,wr,fg
Rote Liste: BRD: 2007 (SÜDBECK ET Al.); NRW und Wb (Weserbergland): 2009 (NWO); 1: vom Aussterben bedroht; 2: stark gefährdet; 3: gefährdet; S: Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen; V: Vorwarnliste; *: nicht gefährdet.; k.A.: keine Angabe
2
Status in vorliegender Untersuchung: B: Brutvorkommen; D: Durchzügler; NG: Nahrungsgast. Tritt
eine Art in mehreren Kategorien auf, so wird jeweils nur die höchste angegeben (Hierarchie B>NG>D).
3
Jahreszeitlicher Status in NRW (HERKENRATH 1995): J: Jahresvogel; W: Wintergast; Z: Zugvogel.
4
AS: Artenschutz; §: besonders geschützt; §§: streng geschützt.
5
Ez: Erhaltungszustand der planungsrelevanten Arten in NRW (kontinental) (nach MUNLV 2008 u.
Abgleich mit Informationssystem des LANUV 08.09.2011): g: günstig; gs: günstig, sich verschlechternd;
u: ungünstig.
6
Lebensraum (nach HAAFKE & LAMMERS 1986): BG: lockere Siedlung mit Gärten, Grünanlagen,
Parks, Friedhöfen u.ä.; BS: städtischer Bereich; FB: offene Landschaft mit Brachen, Ödland, Ruderalflächen, Schonungen; FF: Feldflur, Ackerflur; FG: offenen Landschaft mit Gebäuden, Streuobstwiesen, Kopfbäumen; FH: offenen Landschaft mit Hecken; FW: Wiesen und Weiden; GA: Abgrabungen;
GB: fließende Gewässer; GR: Röhrichte; GS: stehende Gewässer; GW: Feucht- und Sumpfwiesen u. –
weiden; WA: Laubwaldaltholzbestände; WL: Laubwald; WN: Nadelwald; WR: Waldrand; Großbuchstaben bezeichnen den charakteristischen Lebensraum, Kleinschreibung symbolisiert das Vorkommen in
weiteren Lebensräumen.
Faunistische Untersuchungen im Rahmen des Ausbaus des
Kontenpunktes L 712n / L751 in Bad Salzuflen - Anhang 2 -
Fortsetzung Tabelle 1
Deutscher Name
Stockente
Sumpfrohrsänger
Wasseramsel
Zaunkönig
Zilpzalp
Wissenschaftlicher Status
Name
1
2
B
B
Cinclus cinclus
NG
Troglodytes troglodytes B
Phylloscopus collybita
B
Rote Liste
Anas platyrhynchos
JZW
Acrocephalus palustris
Z
J
JZW
Z
AS
§
§
§
§
§
BRD NRW Wb
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*
*
Ez
g
g
g
g
g
Lebensraum
GB,gs,wa,wl,wn,w, fw,fs,fr
FB,gw,gr,gs,gb,ff
GB
GB,wa,wl,wn,wr,fh
WR,wa,wl,wn,bg
34 Arten: 26 Brutvogelarten, 7 Nahrungsgäste, 1 Durchzügler
In roter Schrift sind Arten hervorgehoben, die in NRW als planungsrelevant1 bezeichnet werden.
Artenzahlen in den einzelnen Rote-Liste-Kategorien (bzw. Vorwarnliste) (der Brutvögel (B) und
Nahrungsgäste (NG))
Rote Liste
BRD
NRW
Wb
Kategorie
B
N
B
N
B
N
0
1
2
3
2
1
2
R
V
2
1
4
1
Tabelle 2: Trendgefährdung der bedeutsamen
gebiet (nach NRW Bewertung)
Wissenschaftlicher Status
Deutscher Name
Name
1
2
Bachstelze
Motacilla alba
B JZW
Eisvogel
Alcedo atthis
NG JZW
Goldammer
Emberiza citrinella
B JZW
Graureiher
Ardea cinerea
NG JZW
Haussperling
Passer domesticus B
J
Mäusebussard
Buteo buteo
NG JZW
Mehlschwalbe
Delichon urbicum
NG Z
1
2
Brutvogelarten bzw. Nahrungsgäste im Untersuchungs3
Trend NRW
AS
§
§§
§
§
§
§§
§
Trend Wb
HK
LT
KKT
KT
HK
LT
KT
h
mh
h
mh
h
mh
h
<
<
<
>
<
=
<
-2
1
-2
1
-3
1
-3
<
<
<
>
<
=
<
-2
1
-2
1
-2
1
-3
h
mh
h
mh
h
h
h
Trendgefährdung
1
7
1
9
1
8
1
Als „planungsrelevante Arten“ werden in NRW die europäischen Vogelarten bezeichnet, die in dem
Anhang I der VS-RL aufgeführt sind sowie Zugvogelarten nach Art. 4 Abs. 2 der VS-RL. „Neben diesen
Arten sollten ebenso alle streng geschützten Vogelarten bei der artenschutzrechtlichen Prüfung berücksichtigt werden. Unter den restlichen Vogelarten wurden alle Arten als planungsrelevant eingestuft, die
in der Roten Liste der gefährdeten Pflanzen und Tiere in Nordrhein-Westfalen einer Gefährdungskategorie zugeordnet wurden (Kategorien 1, R, 2, 3, I). Darüber hinaus wurden auch alle Koloniebrüter mit
einbezogen“ (MUNLV 2008)
2
Als „bedeutsame Arten“ werden neben den planungsrelevanten Arten auch Vogelarten der regionalen
Roten Liste (Weserbergland) und der entsprechenden Vorwarnlisten (Deutschland, NRW, Weserbergland) zusammengefasst.
3
Trend: HK: Häufigkeitsklasse, s: selten, mh: mäßig häufig, h: häufig; LT: Langzeittrend, < : mäßiger
bis starker Rückgang (mehr als –20%), =: gleich bleibend (+/- 20%), >: deutliche Zunahme (mehr als
20%); KT: Kurzzeittrend, -3: sehr starke Abnahme (mehr als –50% in 25 Jahren), -2: starke Abnahme
(zwischen –20 und –50% in 25 Jahren), =: gleich bleibend (+/- 20% in 25 Jahren), 1: deutliche Zunahme
(mehr als 25% in 25 Jahren)
Faunistische Untersuchungen im Rahmen des Ausbaus des
Kontenpunktes L 712n / L751 in Bad Salzuflen - Anhang 3 -
Fortsetzung Tabelle 2
Wissenschaftlicher Status
Deutscher Name
Name
Rauchschwalbe Hirundo rustica
Star
Sturnus vulgaris
1
2
AS
NG Z
§
B JZW §
Trend NRW
Trend Wb
HK
LT
KKT
KT
HK
LT
KT
h
h
<
<
-3
-2
<
<
-3
-=
h
h
Trendgefährdung
1
1
In roter Schrift sind Arten hervorgehoben, die in NRW als planungsrelevant bezeichnet werden.
Status 1: Status in vorliegender Untersuchung: B: Brutvorkommen; D: Durchzügler; NG: Nahrungsgast.
Tritt eine Art in mehreren Kategorien auf, so wird jeweils nur die höchste angegeben (Hierarchie B>NG
>D).
Status 2: Jahreszeitlicher Status in NRW (Herkenrath 1995): J: Jahresvogel; W: Wintergast; Z: Zugvogel.
AS: Artenschutz; §: besonders geschützt; §§: streng geschützt.
Trend: Bestandstrend.
HK: Häufigkeitsklasse: h: häufig; mh: mäßig häufig; s: selten; ss: sehr selten.
LT: Langzeittrend: < : mäßiger bis starker Rückgang; =: gleich bleibend; >: deutliche Zunahme.
KT: Kurzzeittrend: -3: sehr starke Abnahme; -2: starke Abnahme; =: gleich bleibend; 1: deutliche Zunahme.
Trendgefährdung: ergibt sich als Durchschnittswert aus den Lang- und Kurzzeittrends für NRW bzw.
Weserbergland (NWO & LANUV 2009).