12.0.2 Faunistische Untersuchung
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12.0.2 Faunistische Untersuchung
Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in Leopoldshöhe Asemissen Herford, im Februar 2010 (aktualisiert) Auftraggeber Bearbeiter: StR Jörg Hadasch Dipl. Biol. Sabine Hanisch StR Bernd Meier-Lammering Dipl. Biol. Martin Starrach Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in Leopoldshöhe Asemissen -1- INHALTSVERZEICHNIS Seite 1. Anlass und Untersuchungsgebiet 2 2. Methode und Bewertungsmodus 3 2.1. Avifauna 2.2. Fledermäuse 2.3. Amphibien 3. Ergebnisse 3.1. Avifauna 3.2. Fledermäuse 3.2.1. Detektornachweise 3.2.2. Ausflugzählungen 3.2.3. Horchkisten-Untersuchung 3.2.4. Baumhöhlungen 3.3. Amphibien 4. Bewertung der ökologischen Bedeutung und der Eingriffsrelevanz 4.1. Avifauna 4.2. Fledermäuse 4.3. Amphibien 3 3 5 7 7 10 10 12 12 17 19 21 21 29 36 5. Zusammenfassung 37 6. Literatur 39 7. Anhang Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in Leopoldshöhe Asemissen -2- 1. Anlass und Untersuchungsgebiet Die vorliegende Untersuchung wurde im Rahmen der Planung zum Neubau der B 66 im Bereich Leopoldshöhe Asemissen erstellt. Im Frühjahr und Sommer 2008 wurden Amphibien und Vögel untersucht. Die Erfassung der Fledermausfauna erfolgte von Frühjahr bis Herbst 2008. Das Untersuchungsgebiet besteht aus einem etwa 2,2 km langen Korridor mit einer Breite von etwa 600 m (jeweils etwa 300 m rechts und links der geplanten Trasse) (s. Abb. 1.1). Abbildung 1.1: Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes. Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in Leopoldshöhe Asemissen -3- 2. Methode und Bewertungsmodus 2.1. Avifauna Zur Erfassung der Brutvögel und Nahrungsgäste1 wurde das Untersuchungsgebiet von Frühjahr bis Sommer 2008 insgesamt siebenmal begangen. Bei der Erfassung wurden alle hör- und sichtbaren Vögel kartiert. Hierbei wurde insbesondere auf sogenannte "revieranzeigende Merkmale" geachtet (Revierkartierung; FLADE 1994). Gewöllefunde, Rupfungen, Federfunde etc. wurden miterfasst und ausgewertet. Bei der Auswertung wurde für das Untersuchungsgebiet eine Artenliste erstellt, die neben dem Status (Brutvogel, Durchzügler, Nahrungsgast) auch die Angaben der Roten Listen (Deutschland, Nordrhein-Westfalen, Weserbergland), den europaweiten Schutz (planungsrelevante Arten in NRW, Vogelarten des Anhangs I der VS-RL2 bzw. Artikel 4 (2) der VS-RL; MUNLV 2008), sowie die Lebensraumpräferenzen (nach HAAFKE & LAMMERS 1986) jeder einzelnen Art enthalten. Als „planungsrelevante Arten“ werden in NRW die europäischen Vogelarten bezeichnet, die in dem Anhang I der VS-RL aufgeführt sind sowie Zugvogelarten nach Art. 4 Abs. 2 der VS-RL. „Neben diesen Arten sollten ebenso alle streng geschützten Vogelarten bei der artenschutzrechtlichen Prüfung berücksichtigt werden. Unter den restlichen Vogelarten wurden alle Arten als planungsrelevant eingestuft, die in der Roten Liste der gefährdeten Pflanzen und Tiere in Nordrhein-Westfalen (LÖBF/LAfAO 1999) einer Gefährdungskategorie zugeordnet wurden (Kategorien 1, R, 2, 3, I). Darüber hinaus wurden auch alle Koloniebrüter mit einbezogen“ (MUNLV 2008, S. 12). Nach Drucklegung der MUNLV-Veröffentlichung ist eine neue Rote Liste für NRW erschienen (NWO & LANUV 2009), die erstmals, in Einklang mit nationalen und internationalen Roten Listen, die Bestandsentwicklung stärker gewichtet als die reine Populationsgröße. Dadurch werden Arten, die zwar kleine, aber sich positiv entwickelnde Populationen aufweisen, nur noch als gering oder gar nicht gefährdet angesehen, während Arten, die sich lang- und kurzfristig deutlich negativ entwickeln, trotz (noch) größerer Populationen als gefährdet eingestuft. Als „bedeutsame Arten“ werden neben den planungsrelevanten Arten auch Vogelarten der regionalen Roten Liste (Weserbergland) und der entsprechenden Vorwarnlisten (Deutschland, NRW, Weserbergland) bezeichnet. An folgenden Terminen erfolgten avifaunistische Begehungen: 20.03.08; 09.04.08; 25.04.08; 13.05.08; 20.05.08; 04.06.08; 23.06.08. 2.2. Fledermäuse Die Erfassung der Fledermäuse erfolgte während sechs Begehungen durch Sichtbeobachtung und Fledermausdetektor-Einsatz. Hierzu wurden Heterodyn- und ZeitdehnungsUltraschalldetektoren der Firma Pettersson (D 240x) eingesetzt. Die Artbestimmung einiger Arten ist mittels Detektor und Sichtbeobachtung (ohne Fang) nicht sicher möglich. Durch eine computergestützte Rufanalyse kann in vielen Fällen die Artzugehörigkeit ermittelt werden. Dazu wurden einige Fledermausrufe mit Hilfe des Detektors (Pettersson D 240x) aufgezeichnet und in Zeitdehnung auf MiniDisk (Sharp MD SR-50) gespeichert. Diese Rufe wurden später am Computer mit dem Programm BatSound 3.31 analysiert. Auch die computerunterstützte Analyse von Fledermausrufen führt nicht immer zu eindeutigen Artdiagnosen, da Fledermäuse 1 Als Brutvogel wird eine Vogelart bezeichnet, die in dem Untersuchungsgebiet brütet. Nahrungsgäste sind Vogelarten, die während der Brutzeit das Gebiet zur Nahrungssuche nutzen, aber nicht im Gebiet brüten. Beide Gruppen können auch zusätzlich als Zugvögel auftreten. 2 Vogelschutz-Richtlinie. Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in Leopoldshöhe Asemissen -4- innerhalb der artspezifischen Grenzen abhängig von der Umgebung und ihres Verhaltens unterschiedliche Rufe aussenden. Dadurch überschneiden sich bei einigen Artengruppen die Rufcharakteristika stark. In den Fällen, bei denen eine sichere Artdiagnose nicht erfolgen konnte, kann häufig die Gattung genannt werden. Als Vergleichsmaterial werden neben eigenen Aufnahmen auch Aufnahmen von BARATAUD (1996), LIMPENS (2005) sowie RICHARZ (2002) zu Rate gezogen. Als „Bestimmungsliteratur“ dienen vor allem SKIBA (2003) und PFALZER (2002). Einige Arten werden als „Flüsterer“ bezeichnet, da ihre Rufe nur bis zu 3 bis 6 m weit zu vernehmen sind (Bechsteinfledermaus, Arten der Gattung Plecotus). Diese Arten sind (fast) nur durch Fang oder Nachweis in Quartieren zu erfassen. Da eine Artansprache nur bei einer gesicherten Artdiagnose erfolgte, kann davon ausgegangen werden, dass nicht unbedingt alle vorkommenden Arten erfasst wurden. Die Ergebnisse der Begehungen mit Fledermausdetektor werden in Aktivitätskategorien eingeteilt. Da aufgrund der Kartierungsmethode die Verweildauer an einem Standort oft nur kurz ist (selten länger als eine Viertelstunde), können keine Aussagen über eine Nutzung dieses Bereiches durch Fledermäuse über einen sehr langen Zeitraum getroffen werden. Daher werden in der Bewertung nur 3 Klassen gebildet: In die 1. Aktivitätskategorie gelangen einmalige Fledermausnachweise. Falls zwei oder drei Tiere gleichzeitig auftreten oder ein Tier über einen längeren Zeitraum (ca. 5 Minuten) häufiger vernommen wird, so wird dies der Aktivitätskategorie 2, „mehrfache oder längere Beobachtung“, zugeordnet. Besonders intensive Aktivitäten wie z.B. das gleichzeitige Auftreten mehrerer Exemplare oder die ständige Nutzung des Bereiches durch ein Tier über einen langen Zeitraum werden als „regelmäßige oder ständige Beobachtungen“ bezeichnet und bilden die höchste Kategorie (Aktivitätskategorie 3). Bei der Auswertung wurde für das Untersuchungsgebiet eine Artenliste erstellt, die Angaben der Roten Listen (Deutschland, Nordrhein-Westfalen) und zu dem artenschutzrechtlichem Status jeder einzelnen Art enthält. An ausgewählten Standorten wurden zu Beginn der Nacht bis eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang Ausflugzählungen unter Einsatz von Stereo-Fledermausdetektoren (CSE) durchgeführt. Durch den Einsatz dieser Geräte kann oftmals die Flugrichtung der erfassten Fledermaus festgestellt werden. Dies ist eine Voraussetzung für das Zählen von Individuen auch ohne gleichzeitige Sichtbeobachtung. Um Fledermausaktivitäten über einen längeren Zeitraum (in der Regel die gesamte Nacht) erfassen zu können, wurden Horchkisten eingesetzt. Die mit Hilfe des Fledermausdetektors (Kosmos; Heterodyn) umgewandelten Ultraschalllaute der Fledermäuse werden von einem sprachgesteuerten Aufnahmegerät aufgezeichnet. Zusätzlich befindet sich in der Horchkiste eine Uhr, die in Abständen von 10 Minuten die Zeit ansagt, so dass eine zeitliche Einordnung der erfassten Fledermausaktivitäten möglich ist. Oftmals können Aussagen über die Art der Aktivität getroffen werden (z.B. Ausflug, Jagd). Insgesamt wurden 60 Horchkisten aufgestellt. Da mit Hilfe der Horchkisten nicht die Frequenz, in der die Fledermaus gerufen hat, bestimmt werden kann, ist eine Artdiagnose nicht möglich. Jedoch kann z.T. zwischen „nassen“ und „trockenen“ Rufen unterschieden werden („nass“: z.B. Zwergfledermaus; „trocken“: Wasserfledermaus, andere Arten der Gattung Myotis), einige der aufgezeichneten Rufe können diesen beiden Kategorien nicht eindeutig zugeordnet werden und werden somit als „indifferent“ bezeichnet. Für die Bewertung der mit Hilfe der Horchkisten gewonnenen Ergebnisse werden die Anzahl der nachgewiesenen Fledermauskontakte sowie die zeitliche Verteilung der Fledermausaktivitäten betrachtet. Als ein Fledermauskontakt wird eine beliebige Anzahl an Fledermausrufen bezeichnet, die zwischen dem jeweiligen Starten und Stoppen des Bandgerätes aufgezeichnet Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in Leopoldshöhe Asemissen -5- worden sind oder die durch eine Unterbrechung von der folgenden Rufsequenz getrennt sind. Bei langanhaltenden Kontakten werden jeweils etwa 5 sec. Dauer als ein Kontakt gezählt. Aus der Summe der Fledermauskontakte und der Stetigkeit, also der Anzahl an 10-MinutenZeitfenstern, in denen Fledermausrufe mit der Horchkiste vernommen wurden, wird ein Summenwert gebildet. Hierbei wird die Stetigkeit mit dem Faktor 2 gewichtet. Diese Summenwerte werden 4 Aktivitätsgrößenklassen zugeordnet. Die Einteilung der Aktivitätsgrößenklassen erfolgt auf Grundlage eigener Horchkistenergebnisse aus Nordwestdeutschland aus den Jahren 2003 bis 2007. Die Ergebnisse von insgesamt 1021 Horchkisten1 aus 27 Projekten wurden hierzu nach der Größe des berechneten Wertes sortiert und in 4 Gruppen mit jeweils gleicher Anzahl an Horchkistenergebnissen eingeteilt (STARRACH et al. 2008). Da nicht alle Horchkisten über die gesamte Nacht aktiv waren, wird unterschieden zwischen Horchkisten, die nur während etwa einem Viertel, einem Drittel, der Hälfte, zwei Drittel der Nacht sowie der gesamten Nacht funktionstüchtig waren. Für die Auswertung werden die Ergebnisse der Horchkisten, die nur über das erste Nachtviertel aktiv waren, mit 4 multipliziert, Ergebnisse der Horchkisten, die über ein Drittel der Nacht aktiv waren, werden mit 3 multipliziert usw.. Ergebnisse von Horchkisten, die weniger als zwei Stunden nach Sonnenuntergang aktiv waren, fließen nicht in die Auswertung ein. Die Aufteilung der Aktivitätskategorien für die aufgezeichneten Fledermausrufe ist der Tabelle 2.1 zu entnehmen. Tabelle 2.1: Aufteilung der Aktivitätskategorien aller Horchkistenergebnisse aus den Jahren 2003 bis 2007 (insgesamt 1021, davon 34 ohne registrierte Aktivität) 1 2 3 4 Bewertungskategorie gering mittel hoch sehr hoch Wertebereich 3 - 24 25 - 55 56 - 112 > 112 Die Untersuchung der Bäume zwecks Erfassung von potenziellen Quartieren erfolgte im direkten Bereich der geplanten Trasse. Hierbei wurden mögliche Quartiere wie Baumhöhlen, Astlöcher, abgeplatzte Rinde und Stammrisse aufgenommen. Diese potenziellen Quartiere wurden soweit möglich durch Sichtbeobachtung auf das Vorhandensein von Fledermäusen bzw. Spuren dieser Tiere untersucht. Die Bäume wurden vom Boden aus, z.T. mit Strahler und Fernglas auf Höhlungen untersucht. Soweit möglich wurden die nachgewiesenen Höhlungen mittels Endoskop untersucht (z.T. mit Hilfe einer Leiter). Höhlungen in größerer Höhe (bis etwa 12 m) wurden mittels Minikamera untersucht. An folgenden Terminen erfolgte die Untersuchung der Fledermausfauna: 25./26.04.08; 13./14.05.08; 23./24.06.08; 24./25.07.08; 27./28.08.08; 24./25.09.08. 2.3. Amphibien Es wurden potenzielle Laichgewässer in dem Untersuchungsgebiet zwischen Ende März und Juni 2008 sechsmal begangen. Hierbei wurden adulte Tiere durch Absuchen geeigneter Laichplätze sowie durch Lautäußerungen erfasst. Die Gewässer wurden auch nach Amphibienlaich abgesucht. Zur Registrierung der Schwanzlurche wurden in die Gewässer Fangreusen eingebracht; die Standzeit der Fangreusen betrug jeweils eine Nacht. Da einige der Gewässer schon 2006 mit der selben Methode untersucht wurden, erfolgte im Rahmen der vorliegenden Studie keine erneute Untersuchung dieser Gewässer; die in 2006 erhobenen Daten fließen in die Auswertung ein. 1 Horchkisten, die nicht eine ganze Nacht aktiv waren, fließen in diese Aufteilung nicht mit ein. Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in Leopoldshöhe Asemissen -6- Bei der Auswertung wurde für das Untersuchungsgebiet eine Artenliste erstellt, die Angaben der Roten Listen (Deutschland, Nordrhein-Westfalen), den europaweiten Schutz (planungsrelevante Arten in NRW, streng geschützte Arten und Arten, die europaweit intensiv zu schützen sind (Anhänge II und IV der FFHRichtlinie; MUNLV 2008)) jeder einzelnen Art enthält. Abschätzung der Populationsgröße Bei Erdkröte und Grasfrosch kann die Populationsgrößenabschätzung über den nachgewiesenen Laich erfolgen (s. Abb. 2.1), hierbei muss allerdings das Geschlechterverhältnis mit einbezogen werden. So schwankt das Geschlechterverhältnis am Laichgewässer bei der Erdkröte zwischen 1:3 bis 1:10 (Weibchen Abbildung 2.1: Laichballen des Grasfrosches und Laichschnüre der Erdkröte. zu Männchen)(BLAB & VOGEL 1989); in dieser Untersuchung nehmen wir als Bemessungsgrundlage pro Laichschnur 5 adulte Erdkröten, pro Grasfrosch-Laichballen werden 3 adulte Tiere angenommen. Bei dem Wasserfroschartenkomplex werden rufende Männchen oder gesichtete adulte Tiere gezählt, diese Zahl wird zur Abschätzung der Populationsgröße ebenfalls mit 3 multipliziert. Da der Nachweis der Molche über Reusenfallen erfolgt und somit immer nur ein Teil der Population in dem Gewässer nachgewiesen werden kann, wird zur Abschätzung der Populationsgröße die Anzahl der gefangenen Molche mit dem Faktor 10 multipliziert. Bei der Abschätzung der Populationsgrößen handelt es sich allerdings nur um eine grobe Schätzung, die wirklichen Populationsstärken können in Einzelfällen deutlich abweichen. Als Grundlage zur Einteilung der Populationsgrößenkategorien wurden die Daten eigener Untersuchungen herangezogen. Insgesamt handelt es sich dabei um Ergebnisse von über 800 untersuchten Gewässern in Ostwestfalen-Lippe aus den Jahren 2001 bis 2007. Für die Einteilung der Größenklassen wurden die Gewässer, in denen die jeweilige Amphibienart nachgewiesen wurde, nach der Größe der Laichpopulation sortiert und in 4 gleich große Gruppen eingeordnet (soweit dies möglich war). Die Aufteilung dieser Kategorien ist in der Tabelle 2.2 dargestellt. Durch dieses Verfahren ist ein Vergleich der aktuell untersuchten Gewässer mit der von uns mit derselben Methodik bisher in OWL untersuchten Gewässer möglich. Die Einteilung der Größenklassen ist abhängig von der Amphibienart. So ist z.B. eine Bergmolch-Population mit 20 Individuen der niedrigsten Kategorie 1 zugeordnet, wohingegen eine Wasserfrosch-Population aus 20 Tieren als Kategorie 3 eingestuft wird (vgl. Tabelle 2.2). Tabelle 2.2: Aufteilung der Populationsgrößenklassen GrößenBergmolch Erdkröte Wasserklasse frosch 1 2 3 4 1-20 21-30 31-100 über 100 1-10 11-50 51-100 über 100 1-6 7-12 13-30 über 30 An folgenden Terminen erfolgte die Erfassung der Amphibien: 20.03.08; 09.04.08; 25.04.08; 13./14.05.08; 20.05.08; 23.06.08. Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in Leopoldshöhe Asemissen -7- 3. Ergebnisse 3.1. Avifauna Insgesamt wurden im Untersuchungsgebiet 69 Vogelarten nachgewiesen1. 53 dieser Arten traten als Brutvögel auf, neun Arten nutzten das Gebiet zur Nahrungssuche und vier Arten wurden nur während der Zugzeit beobachtet (Durchzügler)(vgl. Tab. 1 im Anhang). Zusätzlich gibt es begründete Hinweise für das Vorkommen von drei weiteren Arten, die im Rahmen der vorliegenden Studie aber nicht bestätigt werden konnten (Rebhuhn, Schleiereule, Wachtelkönig)2. Fünf der nachgewiesenen Brutvogelarten sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte und europaweit intensiv zu schützende Arten (Grünspecht, Mäusebussard, Teichhuhn, Turmfalke, Waldkauz), ebenso sechs Nahrungsgäste (Baumfalke, Habicht, Rotmilan, Schwarzspecht, Sperber, Uhu), diese und neun weitere Arten3 (Braunkehlchen, Feldschwirl, Feldsperling, Fischadler, Graureiher, Mehlschwalbe, Nachtigall, Rauchschwalbe, Wespenbussard) sind als planungsrelevant anzusehen (MUNLV 2008)(s. Tab. 3.1). Auch Rebhuhn und Wachtelkönig (beide mindestens im Jahr 2007 vorkommend) sowie Schleiereule (in 2006 als Brutvogel erfasst) gelten in NRW ebenfalls als planungsrelevant. Tabelle 3.1: Bedeutsame Vogelarten im Untersuchungsgebiet. Wissenschaftlicher Status Deutscher Name Name 1 2 AS Bachstelze Motacilla alba B JZW § Baumfalke Falco subbuteo NG Z §§ Bluthänfling Carduelis cannabina NG JZW § Braunkehlchen Saxicola rubicola D Z § Dompfaff Pyrrhula pyrrhula B JZW § Feldschwirl Locustella naevia B Z § Feldsperling Passer montanus B JZW § Fischadler Pandion haliaetus D Z §§ Fitis Phylloscopus trochilus B Z § Gelbspötter Hippolais icterina B Z § Goldammer Emberiza citrinella B JZW § Graureiher Ardea cinerea NG JZW § Grünspecht Picus viridis B J §§ Habicht Accipiter gentilis NG JZW §§ Haussperling Passer domesticus B J § Hohltaube Palumba oenas B JZW § Klappergrasmücke Sylvia curruca B Z § Kolkrabe Corvus corax NG J § Mauersegler Apus apus B Z § Mäusebussard Buteo buteo B JZW §§ Mehlschwalbe Delichon urbicum B Z § Nachtigall Luscinia megarhynchosB Z § 1 Rote Liste Ez * g 2 u 3 g 0 s * g 3 g 3 k.A. k.A. g * g V g V g *S g * g 3 g 3 g V g V g * g * g * g 3 gs 3 g BRD NRW WB * 3 V 3 * V V 3 * * * * * * V * * * * * V * V 3 V 1S V 3 3 0 V V V *S * V V * V V * * 3 3 Hier sind auch einige Arten mit aufgeführt, deren Vorkommen im Gebiet durch ortsansässige Vogelkundler (Herr Thies, Herr Kräusel, Herr Busch, Herr Wolter, Herr Kuhlmann, Herr Hansing) benannt wurden (Baumfalke, Braunkehlchen, Fischadler, Girlitz, Habicht, Nachtigall, Rotmilan, Schwarzspecht, Uhu, Wespenbussard)(email vom 02.02.2010). 2 Laut Aussage des Jagdpächters der Flächen im südlichen Bereich (Herr Kräusel) bzw. eigene Daten aus 2006. 3 Hier sind auch streng geschützte Arten aufgeführt, die nur während der Zugzeit beobachtet wurden (Durchzügler). Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in Leopoldshöhe Asemissen -8- Fortsetzung Tabelle 3.1 Wissenschaftlicher Status Name 1 2 Rote Liste Deutscher Name AS BRD NRW WB Ez Rauchschwalbe Hirundo rustica B Z § V 3 3 gs Rebhuhn Perdix perdix B J § 2 2S 2S u Rotmilan Milvus milvus NG Z §§ * 3 2 u Schleiereule Tyto alba B JZW §§ * *S VS g Schwarzspecht Dryocopus martius NG J §§ * * * g Sperber Accipiter nisus NG JZW §§ * * * g Star Sturnus vulgaris B JZW § * V * g Teichhuhn Gallinula chloropus B JZW §§ V V * g Turmfalke Falco tinnunculus B JZW §§ * VS *S g Uhu Bubo bubo NG J §§ * VS *S ub Wachtelkönig Crex crex Bv Z §§ 2 1S 0 s Waldkauz Strix aluco B J §§ * * * g Wespenbussard Pernis apivorus D Z §§ V 2 3 u In roter Schrift sind Arten hervorgehoben, die in NRW als planungsrelevant bezeichnet werden. Status 1: Status in vorliegender Untersuchung: B: Brutvorkommen; Bv: Brutverdacht; D: Durchzügler; NG: Nahrungsgast. Tritt eine Art in mehreren Kategorien auf, so wird jeweils nur die höchste angegeben (Hierarchie B>NG >D). Status 2: Jahreszeitlicher Status in NRW (Herkenrath 1995): J: Jahresvogel; W: Wintergast; Z: Zugvogel. AS: Artenschutz; §: besonders geschützt; §§: streng geschützt. VS-RL: Vogelschutz-Richtlinie; Anh.I: Art des Anhangs I. Rote Liste: BRD: 2007; NRW und WB (Weserbergland): 2009; 1: vom Aussterben bedroht; 2: stark gefährdet; 3: gefährdet; S: Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen; V: Vorwarnliste; *: nicht gefährdet. Status in NRW: B: Brutvorkommen; BK: Brutvorkommen Koloniebrüter. Ez: Erhaltungszustand der planungsrelevanten Arten in NRW (kontinental): g: günstig; gs: günstig, sich verschlechternd; k.A.: keine Angabe; s: schlecht; u: ungünstig; ub: ungünstig, sich verbessernd. Von den Brutvögeln und Nahrungsgästen sind zwölf Arten auf der Roten Liste für das Weserbergland zu finden (Wachtelkönig Kategorie 0; Baumfalke, Rebhuhn, Rotmilan, jeweils Kategorie 2; Bluthänfling, Feldschwirl, Feldsperling, Habicht, Haussperling, Mehlschwalbe, Nachtigall, Rauchschwalbe, jeweils Kategorie 3). Neun Arten werden in der Roten Liste für NRW geführt ( Wachtelkönig, Kategorie 1; Rebhuhn Kategorie 2; Baumfalke, Feldschwirl, Feldsperling, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Rotmilan, jeweils Kategorie 3). Drei der nachgewiesenen Arten befinden sich auf der Roten Liste von Deutschland (Rebhuhn, Wachtelkönig, jeweils Kategorie 2; Baumfalke, Kategorie 3) . Auf der Vorwarnliste des Weserberglandes finden sich fünf Arten (Gelbspötter, Goldammer, Hohltaube, Klappergrasmücke, Schleiereule), in der Vorwarnliste für NRW sind 14 Arten (Bachstelze, Bluthänfling, Dompfaff, Fitis, Gelbspötter, Goldammer, Habicht, Haussperling, Klappergrasmücke, Kolkrabe, Star, Teichhuhn, Turmfalke, Uhu) und in der Vorwarnliste für Deutschland sieben Arten aufgenommen (Bluthänfling, Feldschwirl, Feldsperling, Haussperling, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Teichhuhn). Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in Leopoldshöhe Asemissen -9- Der Vergleich der Lebensraumansprüche der nachgewiesenen Arten 14% (s. Abb.3.1) ergibt, dass ein Großteil der Arten (49%) den Lebensraum 8% Wald präferiert (33 Arten). Die Wald Gruppe der Arten, die Siedlungsbe49% Siedlungsbereich reiche als Lebensraum vorziehen, ist Gewässer mit 19 Arten vertreten (29%). Bei Offene Landschaft einem Großteil der Arten der Sied29% lungsbereiche handelt es sich allerdings um sogenannte Ubiquisten, also Arten, die in mehreren LebensAbbildung 3.1: Lebensraumpräferenzen der Brutvögel räumen mit hohen Dichten vorkomund Nahrungsgäste im Untersuchungsgebiet. men können. Neun Arten (14%) präferieren den Lebensraum „offene 23% Landschaft“ und fünf Arten (8%) Gewässer. Werden nur die LebensraumansprüWald che der bedeutsamen Arten (pla51% Siedlungsbereich 10% nungsrelevant in NRW, Art der VorGewässer warnliste) berücksichtigt, zeigt sich Offene Landschaft insbesondere, dass die Arten, die den Lebensraum „offene Land16% schaft“ präferieren, überproportional vorkommen (23% gegenüber 14% Abbildung 3.2: Lebensraumpräferenzen der bedeutsamen bei sämtlichen Arten). Auch die AnBrutvögel und Nahrungsgäste im Untersuchungsgebiet. teile an Arten der Gewässer und des Waldes sind gestiegen. Die Arten des Siedlungsbereichs nehmen einen deutlich geringeren Anteil ein als bei der Auswertung sämtlicher Arten (16% zu 29%). Die Standorte aller nachgewiesenen Brutvögel und Nahrungsgäste sind auf der beigefügten Karte (Anlage 1) vermerkt. Arten der Roten Liste, der Vorwarnlisten sowie planungsrelevante Arten sind dabei hervorgehoben. Nachweise, die von ortansässigen Vogelkundlern zur Verfügung gestellt worden sind, sind dabei ebenfalls hervorgehoben worden. Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in Leopoldshöhe Asemissen - 10 - 3.2. Fledermäuse 3.2.1. Detektornachweise Während der nächtlichen Begehungen konnten insgesamt acht Fledermausarten erfasst werden (Bart-1, Breitflügel-, Großer Abendsegler, Großes Mausohr, Kleinabendsegler, Rauhautund Zwergfledermaus). Weiterhin wurde eine Langohrart2 (Plecotus spec.) nachgewiesen. Außerdem wurden mehrfach Exemplare der Gattung Myotis verhört, deren Rufe nicht mit Sicherheit bis zur Art bestimmt werden konnten. Sämtliche Fledermausarten sind im Anhang IV der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) aufgeführt und unterliegen dem strengen Artenschutz gemäß § 10 BNatSchG. Tabelle 3.2: Planungsrelevante Fledermausarten im Untersuchungsgebiet. Rote Liste Deutscher Name Wissenschaftlicher Name AS FFH BRD NRW Status Ez Bartfledermaus Myotis mystacinus/brandtii §§ IV V/V 3/2 S/W g/u Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus §§ IV G 3 S/W g Großer Abendsegler Nyctalus noctula §§ IV V I S /D/ W u Großes Mausohr Myotis myotis §§ II, IV V 2 S/W u Kleinabendsegler Nyctalus leisleri §§ IV D 2 S/W u Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii §§ IV * I S/D g Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus §§ IV * *N S/W g Myotis spec. §§ IV 2-* 2-3 S/W g-s Plecotus auritus/austriacus §§ IV V/2 3/R S/W g /s AS: Artenschutz; §§ = streng geschützt (gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 9 bis 11 BNatSchG (MUNLV 2008)). FFH: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU; II: Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie; IV: Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie. Rote Liste: BRD: Stand 2009; NRW: Stand 1999; 2: stark gefährdet; 3: gefährdet; D: Daten unzureichend; G: Gefährdung unbekannten Ausmaßes; I: gefährdete wandernde Art; N: Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen; R: durch extreme Seltenheit gefährdet V: Vorwarnliste; *: nicht gefährdet Ez: Erhaltungszustand; angegeben ist der Erhaltungszustand in der kontinentalen biogeographischen Region von NRW; g: günstig; s: schlecht; u: ungünstig (Internet-Abfrage LANUV 12.02.2010). Die Zwergfledermaus wurde regelmäßig in verschiedenen Bereichen des Untersuchungsgebietes z.T. auch länger anhaltend beobachtet. Mehrfach konnten zwei Tiere dieser Art gleichzeitig beobachtet werden. Auch der Große Abendsegler konnte in einigen Bereichen des Untersuchungsgebietes jeweils für einen längeren Zeitraum beobachtet werden. In der Tabelle 3.3 ist die Anzahl der Fundpunkte je Fledermausart auf die drei Kategorien der Detektornachweise dargestellt. In einigen Bereichen wurden balzende Männchen der Zwergfledermaus gehört, in diesen Bereichen befinden sich also Fledermausquartiere, die zur Fortpflanzung genutzt werden. Da Zwergfledermäuse überwiegend im Flug balzen, kann die ermittelte Anzahl an Balzrevieren von der tatsächlichen abweichen, es werden aber insgesamt neun Balzreviere angenommen (vgl. Anlage 2). Außerdem wurde einmal eine kurze Sequenz von Balzrufen des Großen Abendseglers vernommen. 1 Die beiden Arten Kleine und Große Bartfledermaus (Myotis mystacinus / Myotis brandtii) sind anhand ihrer Bioakustik nicht sicher zu unterscheiden. 2 Die beiden Arten Braunes und Graues Langohr sind anhand ihrer Bioakustik nicht zu unterscheiden. Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in Leopoldshöhe Asemissen - 11 - Tabelle 3.3: Fledermausnachweise mittels Ultraschalldetektor, angegeben ist die Art / Gattung sowie die Anzahl der Beobachtungsbereiche Kategorie der Detektornachweise einmalig mehrfache oder längere regelmäßige Beobachtung oder ständige Beobachtung AS: 6; Ba: 1; BF: 1; KA: 2; AS: 2; Myo: 1; RH: 2; MO: 2; Myo: 5; Ple: 2; ZF: 19 AS: 3; KA: 1; Myo: 1; ZF: 12 RH: 4; ZF: 20; ??: 1 Abkürzungen: AS: Großer Abendsegler; Ba: Bartfledermaus; BF: Breitflügelfledermaus; KA: Kleinabendsegler; MO: Mausohr; Myo: Myotis spec.; Ple: Plecotus spec.; RH: Rauhautfledermaus; ZF: Zwergfledermaus; ??: unbestimmte Fledermaus. Die Abbildung 3.3 zeigt verschiedene Fledermausrufe, die am 13.05.2008 am Waldrand 58 Minuten nach Sonnenuntergang aufgenommen wurden. Der Abstand zwischen zwei Markierungen auf der Abszisse entspricht 20 ms. Im oberen Teil der Grafik ist das Oszillogramm, also der Schalldruckverlauf über die Zeit dargestellt. Das Spektrogramm im unteren Teil bildet den Frequenzverlauf über die Zeit ab. Neben zwei Rufen zweier Individuen der Rauhautfledermaus (wenig frequenzmodulierte Rufe mit quasi konstantfrequentem Ende) wurden auch zwei Rufe eines Tiers der Gattung Myotis erfasst (stark frequenzmoduliert). Die Hauptfrequenz (Frequenz des höchsten Schalldrucks) liegt bei den beiden Suchrufen der Rauhautfledermäuse bei 38,9 bzw. 41,4 kHz, beide Rufe sind frequenzmoduliert und beginnen bei etwa 54 bzw. 72 kHz und enden bei 36,5 bzw. 39,1 kHz. Die Länge der beiden Rufe der Rauhautfledermäuse beträgt 9,3 bzw. 4,5 ms. Die dargestellten Rufe des Exemplars aus der Gattung Myotis sind jeweils 4,3 ms lang und überstreichen ein Frequenzspektrum von etwa 98 bzw. 102 auf 23,4 bzw. 25,2 kHz. Die Hauptfrequenz dieser Rufe liegt bei etwa 63 kHz. Abbildung 3.3: Oszillo- und Spektrogramm zweier Rufe der Rauhautfledermaus und zwei Rufe eines Tiers aus der Gattung Myotis. Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in Leopoldshöhe Asemissen - 12 - 3.2.2. Ausflugzählungen An verschiedenen Standorten im direkten Trassenbereich der geplanten Straße wurden zu Beginn der Nacht (bis 1:30 Stunden nach Sonnenuntergang) Ausflugzählungen unter Einsatz von Stereoultraschalldetektoren durchgeführt. In den beiden folgenden Abbildungen sind die nachgewiesenen Flugrichtungen schematisch dargestellt. Dabei ist zu beachten, dass nur die Richtungen eindeutiger Durchflüge dargestellt sind, also keine Hin- und Herflüge wie sie für Jagdverhalten typisch sind. Die gelben Sterne markieren den Beobachtungsstandort. Abbildung 3.4: Nachgewiesene FledermausFlugrichtungen. Abbildung 3.5: Nachgewiesene FledermausFlugrichtungen. Sowohl an dem am 24.07.als auch am 24.09.2008 gewählten Standort wurden keine eindeutigen Durchflugrichtungen erfasst. 3.2.3. Horchkisten-Untersuchung Insgesamt wurden 60 Horchkisten installiert. An einigen Standorten konnten Horchkisten aufgrund lang anhaltender Störgeräusche (Straßenverkehr, Heuschrecken) bzw. wegen Diebstahls nicht ausgewertet werden. Hier wurden soweit möglich an späteren Terminen erneut Horchkisten installiert. Somit konnten an 52 Standorten Horchkisten ausgewertet werden. 46 der auswertbaren Horchkisten zeichneten über die gesamte Nachtlänge auf, von den übrigen Horchkisten funktionierten drei die erste Nachthälfte, zwei etwa ein Drittel der Nacht und eine nur etwa ein Viertel der Nacht. Der Standort der einzelnen Horchkiste und deren Bezeichnung ist der Karte zu entnehmen (Anlage 3). In der Tabelle 3.4 sind die Ergebnisse der einzelnen Horchkisten dargestellt Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in Leopoldshöhe Asemissen - 13 - Tabelle 3.4: Ergebnisse der Horchkisten-Untersuchung HorchStandort Datum Art und Anzahl der kiste Kontakte „trocken“ indiff. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 Acker Gehölz Gebüschreihe Straßenrand Gebüschstreifen Bahndamm Gebüschstreifen Acker Acker Gebüschreihe Gebüschreihe Baumgruppe Gebüschstreifen Baumgruppe Teich Straßenrand Acker Wald Wald Wald Wald Wald Waldrand Waldrand Waldrand Wald Wald Acker Acker Baumreihe Baumreihe Straßenrand Acker Gebüschreihe Gebüschstreifen Gebüschreihe Gebüschreihe Waldrand Waldrand Gebüschreihe Gebüschreihe Gebüschreihe Straßenrand Baumgruppe Straßenrand 25.04.08 24.09.08 23.06.08 1 1 „nass“ 2 45 6 4 23 2 Berechnung LaufSumme Stet. zeit 6 69 9 5 14 4 1 20 10 5 35 18 1 2 64 392 1 15 9 4 24 12 1 1 29 45 10 15 121 7 2 6 60 11 117 140 127 2 15 169 17 10 12 17 7 2 6 12 11 34 23 21 2 12 13 15 11 4 22 2 13 32 66 2 5 2 10 4 19 2 9 17 17 1 5 2 4 3 24.09.08 24.09.08 27.08.08 27.08.08 25.04.08 23.06.08 13.05.08 25.04.08 1 1 24.09.08 27.08.08 13.05.08 13.05.08 1 1 19 2 2 10 12 1 2 54 369 1 8 3 24 5 10 22 24.09.08 24.07.08 25.04.08 27.08.08 24.07.08 2 25.04.08 23.06.08 2 13.05.08 23.06.08 24.07.08 3 24.07.08 27.08.08 27.08.08 24.07.08 24.07.08 25.04.08 8 5 111 5 1 4 53 11 112 140 116 2 10 15 11 2 10 10 4 4 10 2 10 23 47 2 5 2 7 1 7 2 11 5 1 6 24.09.08 13.05.08 23.06.08 24.09.08 25.04.08 13.05.08 13.05.08 23.06.08 23.06.08 24.07.08 25.04.08 1 11 3 9 19 23.06.08 24.07.08 27.08.08 4 1/1 1/2 1/1 1/1 1/1 1/3 1/1 1/1 1/1 1/1 1/1 1/4 1/1 1/1 1/1 defekt 1/1 1/1 1/2 1/1 1/1 1/1 1/1 1/1 1/1 1/1 1/2 1/3 1/1 1/1 1/1 1/1 1/1 1/1 1/1 1/1 1/1 1/1 1/1 1/1 1/1 1/1 1/1 defekt 1/1 Wert 16 194 17 0 0 9 50 28 13 83 42 12 4 122 482 30 39 310 21 6 18 84 33 185 186 338 18 39 42 47 0 31 12 60 6 31 66 100 4 15 6 0 10 Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in Leopoldshöhe Asemissen - 14 - Fortsetzung Tabelle 3.4 HorchStandort kiste Datum Art und Anzahl der Kontakte „trocken“ indiff. 46 47 48 49 50 51 52 53 54 „nass“ Berechnung LaufSumme Stet. zeit Wert Acker 8 13 22 17 1/1 55 24.09.08 Straßenrand 6 13 19 14 1/1 47 13.05.08 Teich 30 14 44 25 1/1 94 25.04.08 Wiese 1 3 4 4 1/1 12 24.09.08 Baumreihe 1 36 6 43 24 1/1 91 23.06.08 Weide 2 2 2 1/1 6 13.05.08 Baumreihe 219 49 268 41 1/1 350 27.08.08 Acker 2 2 2 1/1 6 13.05.08 Garten 52 12 64 21 1/1 106 Stet.: Stetigkeit: Anzahl der 10-Minuten-Zeitfenster, in denen Fledermausrufe aufgezeichnet wurden. Laufzeit: 1/1: ganze Nacht; 1/4: etwa ein Viertel der Nacht; 1/3: etwa ein Drittel der Nacht;1/2: die erste Hälfte der Nacht. 24.09.08 Im Folgenden werden exemplarisch einige Horchkistenergebnisse genauer betrachtet. Die Horchkiste 15 war am 13.05.2008 am Ufer eines Teiches in direkter Nähe zu landwirtschaftlichen Gehöften aufgestellt (s. Abb. 3.6). Hier wurden insgesamt 392 Fledermauskontakte registriert, von denen 22 als eindeutig „nass“ und nur einer als „trocken“ bezeichnet werden können (s. Abb. 3.7). In insgesamt 45 10-Minuten-Zeitfenstern trat Fledermausaktivität auf. Der berechnete Aktivitätswert beträgt 482 und somit wurde hier eine „sehr hohe Fledermausaktivität“ registriert (Aktivitätskategorie 4). Die erste Fledermausaktivität wurde zwischen 20 und 30 Minuten nach Sonnenuntergang erfasst. Neben Abbildung 3.6: Standort der Horchkiste 15. einem sehr starken Aktivitätsmaximum zu Beginn der Nacht (zwischen 0:50 und 1:10 Stunden nach Sonnenuntergang mit 127 Fledermauskontakten) trat ein zweites Maximum in der späten Nacht auf (zwischen 7:40 und 8:10 Stunden nach Sonnenuntergang; Nachtlänge 8:22 Stunden). Diese Aktivitätsverteilung ist typisch für quartiernahe Jagd. Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in Leopoldshöhe Asemissen - 15 - Horchkiste155 Horchkiste 70 65 "nasser" Ruf indifferenter Ruf "trockener" Ruf 60 55 50 40 35 30 25 20 15 10 5 Zeit, bezogen auf den Sonnenuntergang Abbildung 3.7: Zeitliche Verteilung der Fledermausaktivität (Horchkiste 15). 10:50 10:20 09:50 09:20 08:50 08:20 07:50 07:20 06:50 06:20 05:50 05:20 04:50 04:20 03:50 03:20 02:50 02:20 01:50 01:20 00:50 00:20 0 -00:10 Anzahl der Kontakte 45 Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in Leopoldshöhe Asemissen - 16 - Eine andere Verteilung der Fledermausaktivität hat die Horchkiste 25 registriert, die am 24.07.2008 am Waldrand aufgestellt war (s. Abb. 3.8). Hier wurde über die gesamte Nacht eine eher gleichmäßig verteilte Aktivität erfasst. Die ersten Fledermausrufe wurden etwa 30 Minuten nach Sonnenuntergang erfasst, der letzte Fledermauskontakt erfolgte etwa eine Stunde vor Sonnenaufgang (Nachtlänge 8:09 Stunden). Insgesamt wurden hier 117 Fledermauskontakte in 34 10-Minuten-Zeitfenstern erfasst, von denen drei als „trocken“ und zwei als „nass“ bezeichnet werden. Horchkiste 4 Horchkiste 25 Anzahl der Kontakte 20 "nasser" Ruf indifferenter Ruf "trockener" Ruf 15 10 5 10:50 10:20 09:50 09:20 08:50 08:20 07:50 07:20 06:50 06:20 05:50 05:20 04:50 04:20 03:50 03:20 02:50 02:20 01:50 01:20 00:50 00:20 -00:10 0 Zeit, bezogen auf den Sonnenuntergang Abbildung 3.8: Zeitliche Verteilung der Fledermausaktivität (Horchkiste 25). Innerhalb einer Pappelreihe war die Horchkiste 52 am 13.05.2008 installiert (s. Abb. 3.9). Hier wurden insgesamt 268 Fledermauskontakte registriert. In der Abbildung 3.10 ist deutlich zu erkennen, dass der Großteil der Aktivität in der Mitte der Nacht erfolgte. Aber auch in der übrigen Nacht wurden Fledermausrufe erfasst (Nachtlänge 8:22 Stunden). Abbildung 3.9: Standort der Horchkiste 52. Der Pfeil markiert den Standort der Horchkiste. Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in Leopoldshöhe Asemissen - 17 - Horchkiste 52 Horchkiste 7 35 "nasser" Ruf indifferenter Ruf "trockener" Ruf 30 Anzahl der Kontakte 25 20 15 10 5 10:50 10:20 09:50 09:20 08:50 08:20 07:50 07:20 06:50 06:20 05:50 05:20 04:50 04:20 03:50 03:20 02:50 02:20 01:50 01:20 00:50 00:20 -00:10 0 Zeit, bezogen auf den Sonnenuntergang Abbildung 3.10: Zeitliche Verteilung der Fledermausaktivität (Horchkiste 52). 3.2.4. Baumhöhlungen Im Bereich der geplanten Trasse befinden sich mehrere Bäume, die Höhlungen aufweisen, die für Fledermäuse als Quartier geeignet erscheinen (potenzielle Quartiere). Allerdings wechseln Fledermäuse ihre Quartiere häufig und Fledermauskot wird in Baumhöhlen meist schnell zersetzt, so dass der Nachweis von Fledermauskot auch bei zeitweilig besetzten Baumhöhlen nur selten erfolgen kann. In der Tabelle 3.5 sind die nachgewiesenen potenziellen Quartiere kurz beschrieben, die Lage der Quartierstandorte ist den Abbildungen 3.11 und 3.12 zu entnehmen. Abbildung 3.11: Standort und Bezeichnung der Höhlenbäume (1-6). Abbildung 3.12: Standort und Bezeichnung der Höhlenbäume (7-13). Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in Leopoldshöhe Asemissen - 18 - Tabelle 3.5: Kurzbeschreibung der Baumhöhlungen Bezeich- Beschreibung nung 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Linde mit abstehender Rinde am Stamm Linde mit ausgefaultem Astloch in etwa 8 m Höhe Linde mit vier ausgefaulten Astlöchern in etwa 6 bis 7 m Höhe (s. Abb. 3.13) Linde mit drei ausgefaulten Astlöchern in etwa 5 bis 7 m Höhe Linde mit ausgefaultem Astloch in etwa 8 m Höhe Linde mit ausgefaultem Astloch in etwa 6 m Höhe Linde mit abstehender Rinde am Stamm (s. Abb. 3.14) Esche (Nr. 399) mit abgebrochenem und ausgefaultem Ast Linde (Nr. 395) mit vier ausgefaulten Astlöchern in etwa 5 bis 8 m Höhe Hainbuche mit z.T. tiefen Ausfaulungen Kirsche (Nr. 405) mit abstehender Rinde Apfel (Nr. 406) mit ausgefaultem Astloch in etwa 3,5 m Höhe Apfel (Nr. 407) mit ausgefaultem Astloch in etwa 4,5 m Höhe und abstehender Rinde (s. Abb. 3.15) Abbildung 3.13: Linde mit Baumhöhlen (Standort 3). Abbildung 3.14: Linde mit abstehender Rinde (Standort 7). Abbildung 3.15: Apfel mit abstehender Rinde (Standort 13). Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in Leopoldshöhe Asemissen - 19 - 3.3. Amphibien Insgesamt wurden 12 Stillgewässer im Untersuchungsgebiet gefunden (s. Anlage 3). Insgesamt wurden drei Amphibienarten (Bergmolch, Erdkröte sowie Wasserfrosch) in den untersuchten Gewässern bzw. im Landlebensraum nachgewiesen. Keine dieser Arten gilt in NRW als planungsrelevant (MUNLV 2008). Im folgenden werden die Gewässer und die dort nachgewiesenen Amphibienlaichpopulationen kurz beschrieben. Die Lage der untersuchten Gewässer ist der beigefügten Karte (Anlage 3) zu entnehmen. Gewässer 1 Als Gewässer 1 wird ein Regenrückhaltebecken innerhalb eines Gebüschstreifens mit einer Ausdehnung von etwa 150 m2 bezeichnet. Gewässer 2 Das Gewässer 2 befindet sich in unmittelbarer Nähe zu den Gewässern 1 und 3 und ist ebenfalls ein stark beschattetes Regenrückhaltebecken mit einer Größe von etwa 200 m2 (s. Abb. 3.14). Gewässer 3 Dieses Regenrückhaltebecken fiel im Sommer trocken. Gewässer 4 Auch dieses Gewässer ist ein Regenrückhaltebecken, das stark beschattet ist. Im Sommer fiel auch dieses Gewässer trocken. Gewässer 5 Als Gewässer 5 wird ein Teich auf einem Firmengelände bezeichnet. Eine Begehung dieses Gewässers war nicht möglich. Gewässer 6 Als Gewässer 6 wird ein etwa 200 m2 großes Regen- Abbildung 3.14: Regenrückhaltebecken (Gewässer 2). rückhaltebecken bezeichnet, das als naturnaher Gartenteich gepflegt wird. Eine Begehung des umzäunten Gewässers war nicht möglich, allerdings wurden im Umfeld einzelne Bergmolche nachgewiesen, so dass eine begründete Vermutung besteht, dass dieser Teich von Bergmolchen als Laichgewässer genutzt wird. Gewässer 7 Dieses etwa 50 m2 große, stark beschattete Regenrückhaltebecken fiel im Sommer trocken. Gewässer 8 Auch dieses Gewässer ist ein Regenrückhaltebecken in einem Gebüschstreifen mit einer Ausdehnung von etwa 30 m2. Gewässer 9 Dieser etwa 300 m2 große Teich weist einen kleinen Röhrichtbereich auf (s. Abb. 3.15). Im Frühsommer wurden hier vereinzelt Wasserfrösche gehört. Gewässer 10 Einen etwa 200 m2 großer Teich stellt das Gewässer 10 dar (s. Abb. 3.6, S. 13). Dieser Teich ist stark verschlammt und weist einen kleinen Röhrichtbereich auf. Laut Anwohner Abbildung 3.15: großer Teich (Gewässer 9). wurden in diesem Teich noch vor einigen Jah- Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in Leopoldshöhe Asemissen - 20 - ren Kammmolche beobachtet. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wurden hier keine Amphibien nachgewiesen. Gewässer 11 Bei diesem Gewässer handelt es sich um einen etwa 40 m2 großen Gartenteich (s. Abb. 3.16). Gewässer 12 Das Gewässer 12 ist ein Regenrückhaltebecken in direkter Nähe zur bestehenden B 66 (s. Abb. 3.17). Eine Begehung dieses umzäunten sehr flachen Teiches war nicht möglich, allerdings ergab die intensive Absuche des Gewässers mittels Fernglas keine Amphibiennachweise. Abbildung 3.16: Gartenteich (Gewässer 11). In der Tabelle 3.6 ist die geschätzte Populationsgröße sowie die Populationsgrößenkategorie der Amphibienarten in den einzelnen Stillgewässern aufgelistet. Im Südosten des Untersuchungsgebietes wurden zwei subadulte (vermutlich letztjährige) Erdkröten gefunden. Abbildung 3.17: Regenrückhaltebecken (Gewässer 12). 1 Tabelle 3.6: Geschätzte Größe der Amphibienpopulationen ; Größenklassen sind in Klammern angegeben GewäsBergmolch Erdkröte Wasserser frosch 1 2 3 4 5 6 ? 7 8 9 9 (2) 10 11 12 1 Angegeben ist die geschätzte Anzahl adulter Tiere, s. Kap.2, S. 5. Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in Leopoldshöhe Asemissen - 21 - 4. Bewertung der ökologischen Bedeutung und der Eingriffsrelevanz 4.1. Avifauna Die Avifauna ist mit mindestens 69 Arten im Untersuchungsgebiet gut vertreten, 65 Arten traten als Brutvögel oder Nahrungsgäste auf. Auffallend ist der mit 49% hohe Anteil an Arten, die im Lebensraum Wald (bzw. Waldrand) mit ihrer größten Dichte vorkommen. Betrachtet man aber nur die bedeutsamen Arten, so sind die Arten der „offenen Landschaft“ überdurchschnittlich vertreten. 20 der vorkommenden Arten1 (Baumfalke, Feldschwirl, Feldsperling, Graureiher, Grünspecht, Habicht, Mäusebussard, Mehlschwalbe, Nachtigall, Rauchschwalbe, Rebhuhn, Rotmilan, Schleiereule, Schwarzspecht, Sperber, Teichhuhn, Turmfalke, Uhu, Wachtelkönig, Waldkauz) werden in NRW als planungsrelevante Arten bezeichnet und nachfolgend kurz beschrieben: Baumfalke (Falco subbuteo) Als Nahrungsgast von ortsansässigen Vogelkundlern nachgewiesen. Schutzstatus: streng geschützt Gefährdungsgrad: BRD und NRW gefährdet (Kategorie 3); Weserbergland stark gefährdet (Kategorie 2) Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): ungünstig Status in NRW: Zugvogel 300-350 Brutpaare Lebensraumansprüche: Halboffene bis offene Landschaften; bevorzugt als Brutplatz lichte, mindestens 80-100jährige Kiefernwälder; Nistplätze auch in Feldgehölzen, Baumgruppen oder –reihen; Nahrungshabitat z.T. in größerer Entfernung zum Brutplatz; Jagd über Mooren, Gewässern, Trockenrasen, an Waldrändern und Waldlichtungen, auch in Parks und Dörfern (dort oft Schwalbenjagd), selbst im Stadtbereich (Mauerseglerjagd) Naturschutzrelevanz: Der Bestand ist vor allem durch nachteilige Lebensraumveränderungen gefährdet (Rückgang der Beutetiere), durch Erhaltung und Optimierung der Jagdgebiete kann wirkungsvoll geholfen werden. Feldschwirl (Locustella naevia) Als Brutvogel nachgewiesen. Schutzstatus: besonders geschützt Gefährdungsgrad: BRD Art der Vorwarnliste; NRW und Weserbergland gefährdet (Kategorie 3) Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): günstig Status in NRW: Zugvogel 4000 Brutpaare Lebensraumansprüche: Als Lebensraum nutzt der Feldschwirl gebüschreiche, feuchte Extensivgrünländer, größere Waldlichtungen, grasreiche Heidegebiete sowie Verlandungszonen von Gewässern. Seltener kommt er auch in Getreidefeldern vor. Das Nest wird bevorzugt in Bodennähe oder unmittelbar am Boden in Pflanzenhorsten angelegt Naturschutzrelevanz: Erhaltung und Entwicklung von feuchten Extensivgrünländern mit Gebüschen, Hochstauden, Brachen, größeren Waldlichtungen, störungsarmen Gewässerrändern. Zulassen der natürlichen Sukzession auf Windwurfflächen und Waldlichtungen. 1 Die Arten Braunkehlchen, Fischadler und Wespenbussard traten im Gebiet nur als Durchzügler auf und bleiben daher bei dieser Auswertung unberücksichtigt. Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in Leopoldshöhe Asemissen - 22 - Feldsperling (Passer montanus) Als Brutvogel im Untersuchungsgebiet nachgewiesen. Schutzstatus: besonders geschützt Gefährdungsgrad: BRD Art der Vorwarnliste; NRW und Weserbergland gefährdet (Kategorie 3) Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): noch nicht geklärt Status in NRW: Jahresvogel, Durchzügler, Wintergast 103.000 Brutpaare1 Lebensraumansprüche: Lichte Wälder und Waldränder aller Art werden ebenso wie halboffene, gehölzreiche Landschaften besiedelt. Oftmals findet sich der Feldsperling im Bereich menschlicher Siedlungen wie gehölzreiche Stadtlebensräume (Parks, Friedhöfe, Kleingärten, Gartenstädte) sowie strukturreiche Dörfer. Von großer Bedeutung ist die ganzjährige Verfügbarkeit von Nahrungsressourcen (Sämereien sowie Insektennahrung für die Jungen), sowie Nischen und Höhlen in Bäumen und Gebäuden als Brutplätze. Naturschutzrelevanz: Der Wandel in der Landwirtschaft, aber auch die Zersiedlung und Modernisierung der Dorfränder spielen eine entscheidende Rolle beim Rückgang der Art. Neben der Verschlechterung des Nahrungsangebotes fehlen dem Feldsperling oftmals Brutmöglichkeiten. Insbesondere die Erhaltung der Strukturvielfalt, sowie das Schaffen neuer Brutmöglichkeiten (Nistkästen) unterstützt die Art. Graureiher (Ardea cinerea) Als Nahrungsgast im Untersuchungsgebiet nachgewiesen. Schutzstatus: besonders geschützt, Koloniebrüter Gefährdungsgrad: in BRD / NRW / Weserbergland nicht gefährdet Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): günstig Status in NRW: Jahresvogel, Durchzügler, Wintergast ca. 2700 Brutpaare (ca. 130 Kolonien) Lebensraumansprüche: Fließ- und Stillgewässer mit Flachwasserbereichen, Grünland und von Gräben durchzogene Niederungen als Nahrungshabitat. Ältere Laubwälder bzw. Nadelbaumbestände als Nisthabitat (können bis 30 km vom nächsten größeren Gewässer entfernt liegen). Naturschutzrelevanz: Als Nahrungsgast in ganz NRW nicht selten, Brutplätze sollten besonderen Schutz genießen. Grünspecht (Picus viridis) Als Brutvogel im Untersuchungsgebiet nachgewiesen. Schutzstatus: streng geschützt Gefährdungsgrad: in BRD / NRW / Weserbergland nicht gefährdet Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): günstig Status in NRW: Jahresvogel, Durchzügler, Wintergast ca. 13000 Brutpaare Lebensraumansprüche: Überwiegend in reich gegliederter Kulturlandschaft mit hohem Anteil an offenen Flächen und Feldgehölzen, Hecken mit Überhältern, Streuobstwiesen, Hofgehölzen, Parks, Alleen und Friedhöfen mit Altbaumbestand. Naturschutzrelevanz: Die wichtigste Schutzmaßnahme ist die Erhaltung bzw. Wiederherstellung von mageren, ameisenreichen Biotopen. 1 nach NWO & LANUV 2009. Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in Leopoldshöhe Asemissen - 23 - Habicht (Accipiter gentilis Als Nahrungsgast im Untersuchungsgebiet von ortsansässigen Vogelkundlern nachgewiesen. Schutzstatus: streng geschützt Gefährdungsgrad: in NRW Art der Vorwarnliste, Weserbergland gefährdet (Kategorie 3) Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): günstig Status in NRW: Jahresvogel, Durchzügler, Wintergast ca. 2000 Brutpaare Lebensraumansprüche: Altholzbestände in Nadel-, Laub- oder Mischwäldern bilden Bruthabitat, außerdem werden in nahrungsreichen Revieren auch Feldgehölze oder kleinere Waldstücke als Brutplatz genutzt. Jagdgebiete im geschlossenen Wald oder der offenen Feldflur. Naturschutzrelevanz: Die Bestände sind lokal durch menschliche Übergriffe gefährdet. Bei Schutz der Brutreviere droht der Art kein Rückgang. Mäusebussard (Buteo buteo) Als Brutvogel nachgewiesen. Ein Revier konnte am Nordwestrand festgestellt werden. Schutzstatus: streng geschützt Gefährdungsgrad: in BRD / NRW / Weserbergland nicht gefährdet Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): günstig Status in NRW: Jahresvogel, Durchzügler, Wintergast 10000- 15000 Brutpaare Lebensraumansprüche: Wälder und Gehölze aller Art (Nisthabitat) im Wechsel mit offener Landschaft (Nahrungshabitat) Naturschutzrelevanz: Sehr anpassungsfähig, nutzt zur Brut auch Einzelbäume und Siedlungsränder sowie Friedhöfe; die Nahrungssuche erfolgt häufig auch als Ansitzjäger an Straßenrändern, insbesondere Schnellstraßen und Autobahnen. Derzeit kein besonderer Schutz erforderlich. Bekannte Brutplätze müssen aber erhalten werden Mehlschwalbe (Delichon urbicum) Als Brutvogel nachgewiesen. Schutzstatus: besonders geschützt, Koloniebrüter Gefährdungsgrad: in BRD Art der Vorwarnliste; NRW und Weserbergland gefährdet (Kategorie 3) Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): günstig, sich verschlechternd Status in NRW: Zugvogel ca. 98000 Brutpaare Lebensraumansprüche: Kulturfolger. Als Koloniebrüter bevorzugt die Art frei stehende, große und mehrstöckige Einzelgebäude in Dörfern und Städten. Die Lehmnester werden an den Außenwänden der Gebäude an der Dachunterkante, in Giebel-, Balkon- und Fensternischen oder unter Mauervorsprüngen angebracht. Industriegebäude und technische Anlagen (z.B. Brücken, Talsperren) sind ebenfalls geeignete Brutstandorte. Bestehende Kolonien werden oft über viele Jahre besiedelt, wobei Altnester bevorzugt angenommen werden. Große Kolonien bestehen in NRW aus 50 bis 200 Nestern. Als Nahrungsflächen werden insektenreiche Gewässer und offene Agrarlandschaften in der Nähe der Brutplätze aufgesucht. Für den Nestbau werden Lehmpfützen und Schlammstellen benötigt. Naturschutzrelevanz: Erhaltung und Förderung der Brutkolonien (Belassen der Nistplätze, Erhalt einer rauen Fassadenoberfläche, zur Vorbeugung von Kotverschmutzungen ggf. Anbringen von Kotbrettern); bei Brutplatzmangel ggf. Anbringen von Kunstnestern. Erhaltung von unbefestigten Wegen und Plätzen sowie Erhaltung und Anlage von ständig feucht gehaltenen Wasserpfützen mit Lehm, Erde oder Schlamm. Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in Leopoldshöhe Asemissen - 24 - Nachtigall (Luscinia megarhynchos) Als Brutvogel von ortsansässigen Vogelkundlern nachgewiesen. Schutzstatus: besonders geschützt Gefährdungsgrad: in NRW und Weserbergland gefährdet (Kategorie 3) Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): günstig Status in NRW: Zugvogel ca. 11000 Brutpaare Lebensraumansprüche: Randbereiche unterholzreicher Laub- und Mischwälder, Ufergehölze, Waldränder, dichte Feldgehölze und Heckenlandschaften; bevorzugte Bruthabitate sind gekennzeichnet durch eine ausgeprägte Falllaubdecke als Nahrungssuchraum, verbunden mit Bereichen einer dichten und hohen Krautschicht aus Hochstauden, Brennnesseln und Rankenpflanzen als Neststandort. Über 300 m NN selten. Naturschutzrelevanz: Biotopverluste treten insbesondere durch Beseitigung von Gebüschvegetation, Durchforstung, Pflegeschnitt oder Abholzung auf und muss gestoppt werden. Rauchschwalbe (Hirundo rustica) Als Brutvogel nachgewiesen. Schutzstatus: besonders geschützt Gefährdungsgrad: in BRD Art der Vorwarnliste; NRW und Weserbergland gefährdet (Kategorie 3) Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): günstig, sich verschlechternd Status in NRW: Zugvogel ca. 150000 Brutpaare Lebensraumansprüche: Kulturfolger, brütet in Dörfern, aber auch im städtischen Lebensraum; größte Dichte an Einzelgehöften und in stark bäuerlich geprägten Dörfern, von besonderer Bedeutung sind offene Viehställe; Nahrungshabitate über reich strukturierten, offenen Grünflächen (Feldflur, Grünland, Grünanlagen) und über Gewässern im Umkreis von 500m um den Neststandort. Naturschutzrelevanz: Die Art ist ein Indikator für kleinbäuerliche, extensiv genutzte Kulturlandschaft. Eingriffe in diesen Bereichen müssen daher vermieden werden. Rebhuhn (Perdix perdix) Vorkommen mindestens im Jahr 2007 (nach Auskunft ortsansässiger Vogelkundler). Schutzstatus: besonders geschützt Gefährdungsgrad: BRD, NRW und Weserbergland stark gefährdet (Kategorie 2) Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): ungünstig Status in NRW: Jahresvogel ca. 15000 Brutpaare Lebensraumansprüche: Offene Lebensräume, hauptsächlich Sekundärbiotope in der Agrarlandschaft, extensiv genutzte Ackergebiete, sowie Grünland mit kleinflächiger Gliederung durch breite Weg- und Feldsäume, Hecken, Feldgehölze, Gebüschgruppen und Brachen; in intensiv genutzten landwirtschaftlichen Gebieten zählen Acker- und Grünlandbrachen zu den wichtigsten Neststandorten. Naturschutzrelevanz: Die Art leidet seit langem unter der Intensivlandwirtschaft. Die immer größer werdenden Felder enthalten kaum noch Hecken oder andere Grenzlinienstrukturen, die diese Art zur Nahrungssuche braucht. Insbesondere die jungen Rebhühner sind von den dort im größeren Umfang vorkommenden Insekten abhängig (SPITTLER 2000). Der Rebhuhn-Lebensraum ist unbedingt zu erhalten bzw. durch die kleinräumige Schaffung von Hecken, Rainen und Staudenfluren im näheren Umfeld der heutigen Lebensräume zu erweitern (FLADE 1994). Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in Leopoldshöhe Asemissen - 25 - Rotmilan (Milvus milvus) Als Nahrungsgast im Untersuchungsgebiet von ortsansässigen Vogelkundlern nachgewiesen. Schutzstatus: streng geschützte und Art des Anhangs I der VS-RL Gefährdungsgrad: NRW gefährdet (Kategorie 3); Weserbergland stark gefährdet (Kategorie 2) Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): ungünstig Status in NRW: Zugvogel 420-510 Brutpaare Lebensraumansprüche: Vielfältig strukturierte Landschaften, die durch einen häufigen Wechsel von bewaldeten und offenen Biotopen charakterisiert sind; selten größere geschlossene Waldgebiete; zur Nahrungssuche in offenen Feldfluren, Grünland- und Ackergebieten und im Bereich von Gewässern. Naturschutzrelevanz: Durch die Intensivierung der Landwirtschaft hat die Art Nahrungsgrundlagen verloren. Konkrete Schutzmaßnahmen sind die Erhaltung von Buchenaltholzbeständen (Hauptbrutplatz der Art in Westfalen), sowie die Bewahrung und Neuschaffung von Nahrungsräumen. Schleiereule (Tyto alba) Als Brutvogel in 2006 nachgewiesen. Schutzstatus: streng geschützte und Art des Anhangs I der VS-RL Gefährdungsgrad: in BRD / NRW nicht gefährdet; Weserbergland Art der Vorwarnliste Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): günstig Status in NRW: Jahresvogel, Durchzügler, Wintergast ca. 4000 Brutpaare Lebensraumansprüche: Kulturfolger; mehr oder weniger offene Grünland- und GrünlandAckergebiete, mit eingestreuten Baumgruppen, Einzelbäumen, Hecken, Feldgehölzen und Gewässern; enger Anschluss an Siedlungsraum; Brutplätze meist in Gebäuden; Tagesruheplätze (überwiegend Scheunen) gehören als wichtiger Bestandteil zum Aktionsradius, meidet waldreiche und gebirgige Gegenden Naturschutzrelevanz: Hauptgefährdungsursache ist die Intensivierung der Landwirtschaft. Vielerorts fehlen aber auch geeignete Brutplätze; durch Anbringen von Brutkisten in Scheunen und Kirchen kann dem abgeholfen werden. Die Art ist somit auch von Naturschutzmaßnahmen abhängig. Schwarzspecht (Dryocopus martius) Als Nahrungsgast im Untersuchungsgebiet von ortsansässigen Vogelkundlern nachgewiesen. Schutzstatus: streng geschützte und Art des Anhangs I der VS-RL Gefährdungsgrad: BRD, NRW und Weserbergland ungefährdet Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): günstig Status in NRW: Jahresvogel 3000 Brutpaare Lebensraumansprüche: Ausgedehnte Misch- und Nadelwälder mit Altholzanteil zur Anlage von Brut- und Schlafhöhlen. Aktionsraum kann sich über mehrere, kilometerweit auseinander liegende Kleinwälder erstrecken. Naturschutzrelevanz: Wichtigste Schutzmaßnahme ist der Erhalt von Altholzbeständen. Günstig ist es, wenn pro Schwarzspechtrevier mindestens zwei Höhlenbaumzentren mit jeweils mehreren Höhlenbäumen vorhanden sind. Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in Leopoldshöhe Asemissen - 26 - Sperber (Accipiter nisus) Als Nahrungsgast im Untersuchungsgebiet nachgewiesen. Schutzstatus: streng geschützt Gefährdungsgrad: in BRD / NRW / Weserbergland nicht gefährdet Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): günstig Status in NRW: Jahresvogel, Durchzügler, Wintergast 2000 Brutpaare Lebensraumansprüche: Busch- und gehölzreiche, Deckung bietende Landschaften mit ausreichendem Kleinvogelangebot und Brutmöglichkeiten; Brutplätze meist in Wäldern v.a. in Nadelstangengehölzen mit Anflugmöglichkeiten innerhalb des Bestandes; zunehmend Bruten außerhalb des Waldes auf Friedhöfen, in Parks, Gärten und Straßenbegleitgrün. Naturschutzrelevanz: Der Bestand ist derzeit nicht gefährdet und eine besondere Förderung ist aufgrund der stabilen Siedlungsdichte nicht erforderlich. Teichhuhn (Gallinula chloropus) Als Brutvogel nachgewiesen. Schutzstatus: streng geschützt Gefährdungsgrad: BRD und NRW Art der Vorwarnliste Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): günstig Status in NRW: Jahresvogel, Durchzügler, Wintergast ca. 8000 Brutpaare Lebensraumansprüche: Bruthabitat: strukturreiche Verlandungszonen und Uferpartien von stehenden und langsam fließenden nährstoffreichen Gewässern; in der Kulturlandschaft werden auch Parkgewässer, Klärteiche, vegetationsreiche Gräben, Kanäle oder Dorfteiche besiedelt. Naturschutzrelevanz: Rückgangsursache ist der Verlust von Nistplätzen durch Gewässerausbau und Unterhaltung. Gewässerrenaturierung und Schaffung von Ruhezonen sind daher geeignet, die Art zu erhalten. Turmfalke (Falco tinnunculus) Als Brutvogel nachgewiesen. Schutzstatus: streng geschützt Gefährdungsgrad: in NRW Art der Vorwarnliste Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): günstig Status in NRW: Jahresvogel, Durchzügler, Wintergast 4000 bis 6000 Brutpaare Lebensraumansprüche: Halboffene und offene Landschaften aller Art mit Angebot von Nistplätzen in Feldgehölzen, Baumgruppen oder Einzelbäumen; im Siedlungsbereich werden Nistplätze überwiegend an höheren Gebäuden (Kirchen, Hochhäusern, Industrieanlagen usw. allerdings auch in Schleiereulenkästen in Gebäuden) bezogen. Naturschutzrelevanz: In seiner jetzigen Bestandsdichte ist die Art nicht gefährdet, jedoch hat der Verlust an landwirtschaftlicher Nutzfläche zu einer Abnahme des Turmfalken geführt. Der Schutz von vorhandenen Brutplätzen ist eine wichtige Schutzmaßnahme, bei hohem Nahrungsangebot kann der Bestand durch künstliche Nisthilfen erhöht werden. Uhu (Bubo bubo) Als Nahrungsgast von ortsansässigen Vogelkundlern festgestellt. Schutzstatus: streng geschützt, Anhang I Vogelschutz-Richtlinie Gefährdungsgrad: BRD und Weserbergland nicht gefährdet; in NRW Art der Vorwarnliste Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): ungünstig, sich verbessernd Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in Leopoldshöhe Asemissen - 27 - Status in NRW: Jahresvogel 180 -200 Brutpaare Lebensraumansprüche: Die Art besiedelt reich gegliederte, mit Felsen durchsetzte Waldlandschaften sowie Steinbrüche und Sandabgrabungen. Die Jagdgebiete sind bis zu 40 Quadratkilometer groß und können bis zu 5 Kilometer vom Brutplatz entfernt liegen. Als Nistplätze nutzen die orts- und reviertreuen Tiere störungsarme Felswände und Steinbrüche mit einem freien Anflug. Daneben sind auch Baum- und Bodenbruten, vereinzelt sogar Gebäudebruten bekannt. Neben einer Herbstbalz (v. a. im Oktober) findet die Hauptbalz im Januar bis März statt. Naturschutzrelevanz: Schutz aller Brutvorkommen in NRW. Erhaltung von störungsfreien Felsen, Felsbändern und Felskuppen. Verzicht auf Verfüllung und/oder Aufforstung von aufgelassenen Steinbrüchen. Vermeidung der Zerschneidung der besiedelten Lebensräume (z. B. Straßenbau). Vermeidung von Störungen an den Brutplätzen (Februar bis August) (u. a. Lenkung der Freizeitnutzung wie Klettersport, Motocross). Entschärfung bzw. Absicherung von gefährlichen Strommasten und Freileitungen. Wachtelkönig (Crex crex) Vorkommen mindestens im Jahr 2007 (nach Auskunft ortsansässiger Vogelkundler). Schutzstatus: streng geschützte und Art des Anhangs I der VS-RL Gefährdungsgrad: BRD stark gefährdet (Kategorie 2); in NRW vom Aussterben bedroht (Kategorie 1); im Weserbergland ausgestorben (Kategorie 0) Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): schlecht Status in NRW: Zugvogel 100 -200 Brutpaare Lebensraumansprüche: Der Wachtelkönig besiedelt offene bis halboffene Niederungslandschaften der Fluss- und Talauen sowie Niedermoore und hochwüchsige Feuchtwiesen. Er ist aber auch in großräumigen Ackerbaugebieten als Brutvogel anzutreffen. Naturschutzrelevanz: Erhaltung und Entwicklung von extensiv genutzten Mähwiesen, Feucht- und Nassbrachen, Großseggenriedern, Hochstauden- und Pionierfluren im Überflutungsbereich von Fließgewässern. Vermeidung der Zerschneidung und Verinselung der besiedelten Lebensräume (z. B. Straßenbau, Windenergieanlagen). Waldkauz (Strix aluco) Als Brutvogel festgestellt. Schutzstatus: streng geschützt Gefährdungsgrad: in BRD / NRW / Weserbergland nicht gefährdet Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): günstig Status in NRW: Jahresvogel 15000 Brutpaare Lebensraumansprüche: Lichte Laub- und Mischwälder mit altem Baumbestand; Feld- und Hofgehölze, immer häufiger im Siedlungsbereich (brütet dort zuweilen in Gebäuden in Schleiereulenkästen), hier in Parks, Alleen, Gärten mit altem Baumbestand, auf Friedhöfen; fehlt nur in weitgehend baumfreien Landschaften Naturschutzrelevanz: Der Bestand ist derzeit nicht gefährdet und eine besondere Förderung ist aufgrund der stabilen Siedlungsdichte nicht erforderlich. In der Tabelle 4.1 sind die in NRW als planungsrelevant bezeichneten Vogelarten aufgeführt. Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in Leopoldshöhe Asemissen - 28 - Tabelle 4.1: Planungsrelevante Vogelarten im Untersuchungsgebiet Wissenschaftlicher Status Rote Liste Deutscher Name Name 1 2 AS BRD NRW WB Ez Baumfalke Falco subbuteo NG Z §§ 3 3 2 u Feldschwirl Locustella naevia B Z § V 3 3 g Feldsperling Passer montanus B JZW § V 3 3 k.A. Graureiher Ardea cinerea NG JZW § * *S *S g Grünspecht Picus viridis B J §§ * * * g Habicht Accipiter gentilis NG JZW §§ * V 3 g Mäusebussard Buteo buteo B JZW §§ * * * g Mehlschwalbe Delichon urbicum B Z § V 3 3 gs Nachtigall Luscinia megarhynchosB Z § * 3 3 g Rauchschwalbe Hirundo rustica B Z § V 3 3 gs Rebhuhn Perdix perdix B J § 2 2S 2S u Rotmilan Milvus milvus NG Z §§ * 3 2 u Schleiereule Tyto alba B JZW §§ * *S VS g Schwarzspecht Dryocopus martius NG J §§ * * * g Sperber Accipiter nisus NG JZW §§ * * * g Teichhuhn Gallinula chloropus B JZW §§ V V * g Turmfalke Falco tinnunculus B JZW §§ * VS *S g Uhu Bubo bubo NG J §§ * VS *S ub Wachtelkönig Crex crex Bv Z §§ 2 1S 0 s Waldkauz Strix aluco B J §§ * * * g Status 1: Status in vorliegender Untersuchung: B: Brutvorkommen; Bv: Brutverdacht; D: Durchzügler; NG: Nahrungsgast. Tritt eine Art in mehreren Kategorien auf, so wird jeweils nur die höchste angegeben (Hierarchie B>NG>D). Status 2: Jahreszeitlicher Status in NRW (Herkenrath 1995): J: Jahresvogel; W: Wintergast; Z: Zugvogel. AS: Artenschutz; §: besonders geschützt; §§: streng geschützt. VS-RL: Vogelschutz-Richtlinie; Anh.I: Art des Anhangs I. Rote Liste: BRD: 2007; NRW und WB (Weserbergland): 2009; 0: ausgestorben, verschollen; 1: vom Aussterben bedroht; 2: stark gefährdet; 3: gefährdet; S: Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen; R: durch extreme Seltenheit gefährdet; V: Vorwarnliste; *: nicht gefährdet. Status in NRW: B: Brutvorkommen; BK: Brutvorkommen Koloniebrüter. Ez: Erhaltungszustand der planungsrelevanten Arten in NRW (kontinental)(Internet Abfrage LANUV 12.02.2010): g: günstig; gs: günstig, sich verschlechternd; s: schlecht; u: ungünstig; ub: ungünstig, sich verbessernd. Nach LANUV (Internet-Abfrage vom 12.02.2010) befindet sich eine der vorkommenden planungsrelevanten Arten (Brutvögel und Nahrungsgäste) in der kontinentalen Region von NRW in einem schlechten Erhaltungszustand (Wachtelkönig), für vier weitere Arten (Baumfalke, Rebhuhn, Rotmilan, Uhu) wird ein ungünstiger Erhaltungszustand angegeben. Bei zwei weiteren Arten (Mehlschwalbe, Rauchschwalbe) wurde zwar ein günstiger Erhaltungszustand angegeben, allerdings mit der Angabe „sich verschlechternd“. Für den Erhaltungszustand einer Art, des Feldsperlings, enthält die Tabelle des LANUV keine Angaben. Die übrigen zwölf planungsrelevanten Arten werden mit einem günstigen Erhaltungszustand angegeben. Ein Großteil der planungsrelevanten Arten findet sich einerseits in den strauchreichen Offenlandbereichen und andererseits an den und im Umfeld der Hofstandorte (Hof am Bolhöferweg, Hof Niederbarkhausen). Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in Leopoldshöhe Asemissen - 29 - Diese Bereiche sind für die Avifauna des Untersuchungsgebietes von herausragender Bedeutung und sollten erhalten werden. Insbesondere die Heckenstrukturen im Zentrum des Untersuchungsgebietes sind hoch bedeutsam, da hier zeitweise sowohl Rebhuhn als auch Wachtelkönig vorkommen. Durch den geplanten Neubau der B 66 werden vor allem landwirtschaftlich intensiv genutzte Flächen in Anspruch genommen. Davon betroffen sind einige planungsrelevante Vogelarten, die auch diesen Bereich zur Nahrungssuche nutzen (Mäusebussard, Rauchschwalbe, Rotmilan, Turmfalke). Zwei weitere Arten, die zumindest zeitweise das Untersuchungsgebiet nutzen, sind aufgrund ihrer Biologie von Straßenbaumaßnahmen besonders betroffen: Rebhuhn und Wachtelkönig. Alle genannten Arten verlieren voraussichtlich einen Teil ihres Lebensraums. 4.2. Fledermäuse Durch den Einsatz von Ultraschalldetektoren mit nachfolgender Rufanalyse am Computer wurden im Untersuchungsgebiet acht Fledermausarten festgestellt, von denen sechs bis zum Artniveau bestimmt werden konnten. Drei der nachgewiesenen Fledermausarten befinden sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand (s. Tab. 4.2). Mit Ausnahme der Zwergfledermaus werden sämtliche nachgewiesenen Arten auf den Roten Listen von Deutschland bzw. Nordrhein-Westfalen geführt. Tabelle 4.2: Planungsrelevante Fledermausarten im Untersuchungsgebiet Rote Liste Deutscher Name Wissenschaftlicher Name AS FFH BRD NRW Status Ez Bartfledermaus Myotis mystacinus/brandtii §§ IV V/V 3/2 S/W g/u Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus §§ IV G 3 S/W g Großer Abendsegler Nyctalus noctula §§ IV V I S /D/ W u Großes Mausohr Myotis myotis §§ II, IV V 2 S/W u Kleinabendsegler Nyctalus leisleri §§ IV D 2 S/W u Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii §§ IV * I S/D g Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus §§ IV * *N S/W g Myotis spec. §§ IV 2-* 2-3 S/W g-s Plecotus auritus/austriacus §§ IV V/2 3/R S/W g/s AS: Artenschutz; §§ = streng geschützt (gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 9 bis 11 BNatSchG (MUNLV 2008)). FFH: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU; II: Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie; IV: Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie. Rote Liste: BRD: Stand 2009; NRW: Stand 1999; 2: stark gefährdet; 3: gefährdet; D: Daten unzureichend; G: Gefährdung unbekannten Ausmaßes; I: gefährdete wandernde Art; N: Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen; R: durch extreme Seltenheit gefährdet V: Vorwarnliste; *: nicht gefährdet Ez: Erhaltungszustand; angegeben ist der Erhaltungszustand in der kontinentalen biogeographischen Region von NRW; g: günstig; s: schlecht; u: ungünstig (Internet-Abfrage LANUV 12.02.2010) Sämtliche Fledermausarten werden als planungsrelevant eingestuft (MUNLV 2008). Die nachgewiesenen Arten werden nachfolgend kurz beschrieben: Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus) Schutzstatus: streng geschützte und Art des Anhangs IV der FFH-RL Gefährdungsgrad: BRD Art der Vorwarnliste; NRW gefährdet (Kategorie 3) Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): günstig Status in NRW: Sommer- und Wintervorkommen Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in Leopoldshöhe Asemissen - 30 - Population unbekannt Lebensraumansprüche: Quartiere befinden sich an oder in Gebäuden und spaltenförmige Baumquartiere. Als Jagdhabitate werden offene und halboffene Bereiche mit linienhaften Strukturelementen sowie Gewässer genutzt. Außerdem jagen die Tiere in Wäldern, Parks, Gärten sowie an Straßenlaternen. Naturschutzrelevanz: Verlust oder Entwertung von Quartieren, die Zerschneidung von Lebensräumen und Flugrouten sowie Tierverluste durch Kollision an Straßen stellen wesentliche Gefährdungen dar. Braunes Langohr (Plecotus auritus) Schutzstatus: streng geschützte und Art des Anhangs IV der FFH-RL Gefährdungsgrad: BRD Art der Vorwarnliste, NRW gefährdet (Kategorie 3) Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): günstig Status in NRW: Sommer- und Wintervorkommen Population unbekannt Lebensraumansprüche: Quartiere befinden sich an oder in Gebäuden und in Bäumen Als Jagdhabitate werden unterholzreiche Wälder, Waldränder, gebüschreiche Wiesen, Gärten und Parkanlagen genutzt. Naturschutzrelevanz: Verlust oder Entwertung von Quartieren und Jagdhabitaten, die Zerschneidung von Lebensräumen und Flugrouten sowie Tierverluste durch Kollision an Straßen stellen wesentliche Gefährdungen dar. Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Schutzstatus: streng geschützte und Art des Anhangs IV der FFH-RL Gefährdungsgrad: BRD Gefährdung unbekannten Ausmaßes, NRW gefährdet (Kategorie 3) Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): günstig Status in NRW: Sommer- und Wintervorkommen Population unbekannt Lebensraumansprüche: Quartiere befinden sich an oder in Gebäuden. Als Jagdhabitate werden offene und halboffene Bereiche mit randlichen Gehölzstrukturen, Waldränder (auch innerhalb von Wäldern) sowie Gewässer genutzt. Außerdem jagen die Tiere in Streuobstwiesen, Parks, und Gärten sowie an Straßenlaternen. Naturschutzrelevanz: Verlust oder Entwertung von Quartieren, die Zerschneidung von Lebensräumen und Flugrouten sowie Tierverluste durch Kollision an Straßen stellen wesentliche Gefährdungen dar. Graues Langohr (Plecotus austriacus) Schutzstatus: streng geschützte und Art des Anhangs IV der FFH-RL Gefährdungsgrad: BRD stark gefährdet (Kategorie 2), NRW durch extreme Seltenheit gefährdet (Kategorie R) Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): schlecht Status in NRW: Sommer- und Wintervorkommen Population unbekannt Lebensraumansprüche: Quartiere befinden sich an oder in Gebäuden. Als Jagdhabitate werden siedlungsnahe, strukturreiche offene und halboffene Bereiche (z.B. Obstwiesen) genutzt. Außerdem jagen die Tiere im Schein von Straßenlaternen. Naturschutzrelevanz: Verlust oder Entwertung von Quartieren, die Zerschneidung von Lebensräumen und Flugrouten sowie Tierverluste durch Kollision an Straßen stellen wesentliche Gefährdungen dar. Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in Leopoldshöhe Asemissen - 31 - Große Bartfledermaus (Brandtfledermaus, Myotis brandtii) Schutzstatus: streng geschützte und Art des Anhangs IV der FFH-RL Gefährdungsgrad: BRD Art der Vorwarnliste; NRW stark gefährdet (Kategorie 2) Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): ungünstig Status in NRW: Sommer- und Wintervorkommen Population unbekannt Lebensraumansprüche: Quartiere befinden sich an oder in Gebäuden und in spaltenförmigen Baumhöhlungen (v.a. abstehende Rindenstücke). Als Jagdhabitate werden Laubwälder mit geringer Strauchschicht und Kleingewässer bevorzugt. Außerhalb von Wäldern werden linienhafte Gehölzstrukturen, Gärten und Gewässer zur Jagd genutzt. Naturschutzrelevanz: Verlust oder Entwertung von Quartieren, die Zerschneidung von Lebensräumen und Flugrouten sowie Tierverluste durch Kollision an Straßen stellen wesentliche Gefährdungen dar. Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) Schutzstatus: streng geschützte und Art des Anhangs IV der FFH-RL Gefährdungsgrad: BRD Art der Vorwarnliste, NRW gefährdete wandernde Art Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): ungünstig Status in NRW: Sommer- und Wintervorkommen, Durchzügler 4 Wochenstuben, zahlreiche Balz- und Paarungsquartiere Lebensraumansprüche: Quartiere befinden sich überwiegend in Baumhöhlen, Fledermauskästen werden auch angenommen. Zur Jagd werden offene Lebensräume genutzt, bzw. die Jagd erfolgt in großer Höhe über Wäldern. Naturschutzrelevanz: Verlust von Quartierbäumen, Verlust oder Entwertung von Nahrungshabitaten, Zerschneidung von Lebensräumen und Flugrouten sowie Tierverluste durch Kollision an Straßen stellen wesentliche Gefährdungen dar. Großes Mausohr (Myotis myotis) Schutzstatus: streng geschützte und Art der Anhänge II und IV der FFH-RL Gefährdungsgrad: BRD Art der Vorwarnliste, NRW stark gefährdet (Kategorie 2) Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): ungünstig Status in NRW: Sommer- und Wintervorkommen über 15 Wochenstuben mit über 5000 Individuen Lebensraumansprüche: Als Wochenstubenquartiere werden geräumige Dachböden bezogen. Sonstige Sommerquartiere befinden sich sowohl überwiegend in Bäumen als auch an bzw. in Gebäuden. Im Winter werden frostfreie unterirdische Quartiere genutzt. Zur Jagd werden sowohl Laubwälder mit geringer Kraut- und Strauchschicht als auch Offenlandbereiche mit kurzer Vegetation aufgesucht. Naturschutzrelevanz: Verlust und Entwertung von Gebäudequartieren und Quartierbäumen, Verlust oder Entwertung von Nahrungshabitaten, Zerschneidung von Lebensräumen und Flugrouten sowie Tierverluste durch Kollision an Straßen stellen wesentliche Gefährdungen dar. Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri) Schutzstatus: streng geschützte und Art des Anhangs IV der FFH-RL Gefährdungsgrad: BRD Daten unzureichend; NRW stark gefährdet (Kategorie 2) Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): ungünstig Status in NRW: Sommer- und Wintervorkommen Population unbekannt Lebensraumansprüche: Quartiere befinden sich überwiegend in Bäumen, z.T. werden auch Gebäude (Spalten) genutzt. Als Jagdhabitate werden Wälder aber auch offene und halboffene Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in Leopoldshöhe Asemissen - 32 - Bereiche mit Gehölzstrukturen sowie Gewässer genutzt. Außerdem jagen die Tiere auch über beleuchteten Plätzen im Siedlungsbereich. Naturschutzrelevanz: Verlust von Quartierbäumen und Hausquartieren, Verlust oder Entwertung von Nahrungshabitaten, Zerschneidung von Lebensräumen und Flugrouten sowie Tierverluste durch Kollision an Straßen stellen wesentliche Gefährdungen dar. Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) Schutzstatus: streng geschützte und Art des Anhangs IV der FFH-RL Gefährdungsgrad: BRD ungefährdet; NRW gefährdete wandernde Art Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): günstig Status in NRW: Sommervorkommen und Durchzügler eine Wochenstube, zahlreiche Balz- und Paarungsquartiere Lebensraumansprüche: Quartiere befinden sich überwiegend in Bäumen (Höhlen, Spalten und abstehende Rinde). Zur Jagd werden vor allem Waldränder, Gewässerufer und Feuchtgebiete in Wäldern aufgesucht. Naturschutzrelevanz: Verlust von Quartierbäumen, Verlust oder Entwertung von Nahrungshabitaten, Zerschneidung von Lebensräumen und Flugrouten sowie Tierverluste durch Kollision an Windenergieanlagen stellen wesentliche Gefährdungen dar. Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) Im Untersuchungsgebiet Balzreviere nachgewiesen. Schutzstatus: streng geschützte und Art des Anhangs IV der FFH-RL Gefährdungsgrad: BRD und NRW ungefährdet Erhaltungszustand in NRW (kontinentale Region): günstig Status in NRW: Sommer- und Wintervorkommen zahlreiche Wochenstuben Lebensraumansprüche: Quartiere befinden sich überwiegend in bzw. an Gebäuden (Spalten). Zur Jagd werden hauptsächlich Gewässer, Gehölze und im Siedlungsbereich auch Straßenlaternen aufgesucht. Naturschutzrelevanz: Verlust oder Entwertung und Hausquartieren, Verlust oder Entwertung von Nahrungshabitaten, Zerschneidung von Lebensräumen und Flugrouten sowie Tierverluste durch Kollision an Straßen stellen wesentliche Gefährdungen dar. Die Untersuchung der Fledermausaktivität mit Horchkisten zeigt, dass in einigen Bereichen im Untersuchungsgebiet hohe bis sehr hohe Aktivitäten auftraten (vgl. Tab. 4.3 u. Anlage 3). Tabelle 4.3: Zusammenstellung und Bewertung der Horchkistenergebnisse Horchkiste Standort 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Acker Gehölz Gebüschreihe Straßenrand Gebüschstreifen Bahndamm Gebüschstreifen Acker Acker Gebüschreihe Aktivitäts- Aktivitätskategorie Bewertung wert 16 1 gering 194 4 sehr hoch 17 1 gering 0 0 9 1 gering 50 2 mittel 28 2 mittel 13 1 gering 83 3 hoch Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in Leopoldshöhe Asemissen - 33 - Fortsetzung Tabelle 4.3 Horchkiste Standort 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 Gebüschreihe Baumgruppe Gebüschstreifen Baumgruppe Teich Straßenrand Acker Wald Wald Wald Wald Wald Waldrand Waldrand Waldrand Wald Wald Acker Acker Baumreihe Baumreihe Straßenrand Acker Gebüschreihe Gebüschstreifen Gebüschreihe Gebüschreihe Waldrand Waldrand Gebüschreihe Gebüschreihe Gebüschreihe Straßenrand Baumgruppe Straßenrand Acker Straßenrand Teich Wiese Baumreihe Weide Baumreihe Acker Garten Aktivitäts- Aktivitätskategorie Bewertung wert 42 2 mittel 12 1 gering 4 1 gering 122 4 sehr hoch 482 4 sehr hoch defekt 30 2 mittel 39 2 mittel 310 4 sehr hoch 21 1 gering 6 1 gering 18 1 gering 84 3 hoch 33 2 mittel 185 4 sehr hoch 186 4 sehr hoch 338 4 sehr hoch 18 1 gering 39 2 mittel 42 2 mittel 47 2 mittel 0 31 2 mittel 12 1 gering 60 3 hoch 6 1 gering 31 2 mittel 66 3 hoch 100 3 hoch 4 1 gering 15 1 gering 6 1 gering 0 defekt 10 1 gering 55 2 mittel 47 2 mittel 94 3 hoch 12 1 gering 91 3 hoch 6 1 gering 350 4 sehr hoch 6 1 gering 106 3 hoch Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in Leopoldshöhe Asemissen - 34 - Sehr hohe Fledermausaktivitäten wurden vor allem an Waldrändern, Baumreihen und Gewässern festgestellt. Im direkten Bereich der geplanten Straße (Ackerstandorte) wurden vor allem mittlere Fledermausaktivitäten erfasst. Allerdings werden auch zwei Bereiche mit hohen Aktivitätswerten durch die geplante Straße gekreuzt (vgl. Anlage 3). Der Vergleich der mit Hilfe der Horchkisten in diesem Projekt gewonnenen Ergebnisse mit Horchkistenergebnissen aus insgesamt 27 Untersuchungen in Nordwestdeutschland zwischen 2003 und 2007 zeigt eine deutlich überproportionale Repräsentierung der Aktivitätskategorie 11 (s. Abb. 4.1). Somit hat das Gebiet insgesamt eine mittlere Bedeutung für die Fledermausfauna. 17% 39% Aktivitätskategorie 1 Aktivitätskategorie 2 Aktivitätskategorie 3 Aktivitätskategorie 4 17% 27% Abbildung 4.1: Verteilung der Horchkistenergebnisse auf die Aktivitätskategorien. Sämtliche nachgewiesenen Fledermausarten nutzen zumindest zeitweilig Höhlungen an bzw. in Bäumen als Quartier. Auf der bzw. in direkter Nachbarschaft zu der geplanten Trasse wurden einige Baumhöhlungen festgestellt, die als Fledermausquartier geeignet erscheinen (potenzielle Quartiere). Da Fledermäuse i.d.R. häufig ihre Sommerquartiere wechseln (z.T. im Abstand von wenigen Tagen), ist ein reiches Quartierangebot für Fledermäuse wesentlich. Durch den geplanten Eingriff werden einige potenzielle Fledermausquartiere zerstört. Hierfür ist ein Ersatz in Form von künstlichen potenziellen Quartieren (Fledermauskästen) zu schaffen2. Neben dem Erhalt der Quartierstandorte ist für Fledermäuse die Vernetzung der Teillebensräume von besonderer Bedeutung. Die geplante Straße quert mehrfach Bereiche, in denen Fledermäuse während des Transferfluges (gerichtete Flugbewegung) beobachtet wurden oder die voraussichtlich aufgrund ihrer strukturellen Ausstattung als Leitlinie für Fledermäuse fungieren. Somit werden durch die geplante Straße zum Teil Lebensräume und traditionelle Flugrouten insbesondere der strukturgebunden fliegenden Arten durch das Unterbrechen der Leitstrukturen, an denen sich die Fledermäuse beim Flug orientieren, den Verkehrsfluss mit seinen Fahrzeugbewegungen, Licht und Lärm, die breite Straßenschneise, die auf viele Arten einen Barriereeffekt ausübt, zerschnitten. Die Auswirkung von Verkehrswegen auf Fledermausbestände unterscheidet sich nach dem artspezifischen Raumverhalten der vorkommenden Arten (s. Tab. 4.4). Das Verhalten kann sich bei den einzelnen Arten zwischen Jagdflug und dem Flug zwischen den Teillebensräu1 Die Einteilung aller Horchkistenergebnisse erfolgte zu gleichen Teilen in vier Aktivitätskategorien. Daraus ergibt sich ein Erwartungshorizont von 25% je Aktivitätskategorie. 2 Es sollten verschiedene Fledermauskastentypen zum Einsatz kommen. Diese Kästen müssen dauerhaft gewartet und regelmäßig gereinigt werden. Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in Leopoldshöhe Asemissen - 35 - men (Transferflug) deutlich unterscheiden. Die folgenden Verhaltenstypen können unterschieden werden: strukturgebunden fliegende Arten (z.B. entlang von Waldsäumen, Hecken) vorzugsweise über dem Wasser fliegende Arten nicht strukturgebunden fliegende Arten. Darüber hinaus gibt es Übergänge zwischen diesen Verhaltenstypen (FGSV 2007). Tabelle 4.4: Artspezifisches Raumverhalten der angetroffenen Fledermäuse (nach FGSV 2007) Art Flugverhalten strukturgebunden über dem Wasser nicht strukturgebunden Braunes/Graues LangX ohr Breitflügelfledermaus X Große Bartfledermaus überwiegend untergeordnet Großer Abendsegler X Großes Mausohr überwiegend untergeordnet Kleinabendsegler X Kleine Bartfledermaus X untergeordnet Rauhautfledermaus überwiegend untergeordnet Zwergfledermaus überwiegend untergeordnet Durch die Kreuzung der Flugkorridore von Fledermäusen mit der geplanten Straße werden vor allem für die strukturgebunden fliegenden Arten erhebliche Kollisionsrisiken erzeugt. Sechs der acht nachgewiesenen Arten weisen ein stark oder überwiegend strukturgebundenes Flugverhalten auf, sind also einem besonderen Kollisionsrisiko durch den Verkehr ausgesetzt. Es sind nur wenige Fälle von Kollisionen von Fledermäusen und Fahrzeugen bekannt, bei denen die Fahrzeuggeschwindigkeit ermittelt wurde (HAENSEL et al. 1996), so dass es momentan nicht möglich ist, eine Maximalgeschwindigkeit zu bestimmen bis zu der Fledermäuse durch Fahrzeuge nicht gefährdet werden. Genauso wenig gibt es bis dato Untersuchungen, die es ermöglichen würden, allgemein das Kollisionsrisiko abzuschätzen. Aufgrund der Echoortung ist die Reichweite des „Hörbildes“ sehr begrenzt. NEUWEILER (1993) geht von unter 20 bis maximal 50 bis 60 m aus; dies ist vor allem abhängig von der Fledermausart und ihrem Rufverhalten (niedrigere Frequenzen reichen weiter als hochfrequente Rufe gleichen Schalldrucks). Da der ausgesandte Ultraschall überwiegend nach vorne gerichtet ist, können Fledermäuse bewegte Objekte, die von der Seite oder von hinten kommen, nicht wahrnehmen. Dadurch muss davon ausgegangen werden, dass zum einen an vorhandenen Flugstraßen, die durch Verkehrswege zerschnitten werden, ein sehr hohes Kollisionsrisiko besteht und zum anderen dass über der Trasse jagende Fledermäuse durch schnell fahrende Fahrzeuge gefährdet werden. Das Kollisionsrisiko für Fledermäuse wird bei langsam fahrenden Fahrzeugen (unter 50 km/h) als eher gering eingeschätzt. Schutzmaßnahmen sind vor allem in den Bereichen mit hohen und sehr hohen nachgewiesenen Fledermausaktivitäten sowie nachgewiesenen gerichteten Flugbewegungen, die die geplante Trasse queren, notwendig. Viele Fledermausarten meiden Lichtquellen. Arten wie Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Kleinabendsegler, Rauhaut- und Zwergfledermaus hingegen machen in ihrer Nähe Jagd auf angelockte Insekten und geraten in Gefahr, mit Fahrzeugen zu kollidieren (FGSV 2007). Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in Leopoldshöhe Asemissen - 36 - 4.3. Amphibien Innerhalb des Untersuchungsgebietes wurden insgesamt drei Amphibienarten nachgewiesen. An keinem der untersuchten Gewässer konnte eine hohe oder sogar sehr hohe Bedeutung für die Amphibienfauna festgestellt werden (s. Tab. 4.5). Tabelle 4.5: Bedeutung der Gewässer für die Amphibienarten Gewässer BergErdkröte Wasser- Bewermolch frosch tung 1 potenziell potenziell potenziell potenziell 2 potenziell potenziell potenziell potenziell 3 potenziell potenziell 4 potenziell potenziell 5 potenziell potenziell potenziell potenziell 6 potenziell potenziell potenziell potenziell 7 potenziell potenziell 8 potenziell potenziell 9 potenziell potenziell mittel mittel 10 potenziell potenziell potenziell potenziell 11 potenziell potenziell potenziell potenziell 12 potenziell potenziell potenziell potenziell Durch die geplante Straße wird das Gewässer 12 voraussichtlich wegfallen. Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in Leopoldshöhe Asemissen - 37 - 5. Zusammenfassung Die vorliegende Untersuchung wurde im Rahmen der Planung zum Neubau der B 66 im Bereich Leopoldshöhe Asemissen erstellt. Im Frühjahr und Sommer 2008 wurden Amphibien und Vögel untersucht. Die Erfassung der Fledermausfauna erfolgte von Frühjahr bis Herbst 2008. Insgesamt wurden im Untersuchungsgebiet 69 Vogelarten nachgewiesen1. 53 dieser Arten traten als Brutvögel auf, neun Arten nutzten das Gebiet zur Nahrungssuche und vier Arten wurden nur während der Zugzeit beobachtet (Durchzügler)(vgl. Tab. 1 im Anhang). Zusätzlich gibt es begründete Hinweise für das Vorkommen von drei weiteren Arten, die im Rahmen der vorliegenden Studie aber nicht bestätigt werden konnten (Rebhuhn, Schleiereule, Wachtelkönig)2. Fünf der nachgewiesenen Brutvogelarten sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützte und europaweit intensiv zu schützende Arten (Grünspecht, Mäusebussard, Teichhuhn, Turmfalke, Waldkauz), ebenso sechs Nahrungsgäste (Baumfalke, Habicht, Rotmilan, Schwarzspecht, Sperber, Uhu), diese und neun weitere Arten3 (Braunkehlchen, Feldschwirl, Feldsperling, Fischadler, Graureiher, Mehlschwalbe, Nachtigall, Rauchschwalbe, Wespenbussard) sind als planungsrelevant anzusehen (MUNLV 2008). Auch Rebhuhn und Wachtelkönig (beide mindestens im Jahr 2007 vorkommend) sowie Schleiereule (in 2006 als Brutvogel erfasst) gelten in NRW ebenfalls als planungsrelevant. Eine der vorkommenden planungsrelevanten Arten (Brutvögel und Nahrungsgäste) befindet sich in der kontinentalen Region von NRW in einem schlechten Erhaltungszustand (Wachtelkönig), für vier weitere Arten (Baumfalke, Rebhuhn, Rotmilan, Uhu) wird ein ungünstiger Erhaltungszustand angegeben. Bei zwei weiteren Arten (Mehlschwalbe, Rauchschwalbe) wurde zwar ein günstiger Erhaltungszustand angegeben, allerdings mit der Angabe „sich verschlechternd“. Für den Erhaltungszustand einer Art, der Feldsperling, enthält die Tabelle des LANUV keine Angaben. Die übrigen zwölf planungsrelevanten Arten werden mit einem günstigen Erhaltungszustand angegeben. Durch den geplanten Neubau der B 66 werden vor allem landwirtschaftlich intensiv genutzte Flächen in Anspruch genommen. Davon betroffen sind einige planungsrelevante Vogelarten, die auch diesen Bereich zur Nahrungssuche nutzen (Mäusebussard, Rauchschwalbe, Rotmilan, Turmfalke). Zwei weitere Arten, die zumindest zeitweise das Untersuchungsgebiet nutzen, sind aufgrund ihrer Biologie von Straßenbaumaßnahmen besonders betroffen: Rebhuhn und Wachtelkönig. Alle genannten Arten verlieren voraussichtlich einen Teil ihres Lebensraums. Während der nächtlichen Begehungen konnten insgesamt acht Fledermausarten erfasst werden (Bart-4, Breitflügel-, Großer Abendsegler, Großes Mausohr, Kleinabendsegler, Rauhaut- und Zwergfledermaus). Weiterhin wurde eine Langohrart5 (Plecotus spec.) nachgewiesen. Außerdem wurden mehrfach Exemplare der Gattung Myotis verhört, deren Rufe nicht 1 Hier sind auch einige Arten mit aufgeführt, deren Vorkommen im Gebiet durch ortsansässige Vogelkundler benannt wurden (Baumfalke, Braunkehlchen, Fischadler, Girlitz, Habicht, Nachtigall, Rotmilan, Schwarzspecht, Uhu, Wespenbussard)(email vom 02.02.2010). 2 Laut Aussage des Jagdpächters der Flächen im südlichen Bereich bzw. eigene Daten aus 2006. 3 Hier sind auch streng geschützte Arten aufgeführt, die nur während der Zugzeit beobachtet wurden (Durchzügler). 4 Die beiden Arten Kleine und Große Bartfledermaus (Myotis mystacinus / Myotis brandtii) sind anhand ihrer Bioakustik nicht sicher zu unterscheiden. 5 Die beiden Arten Braunes und Graues Langohr sind anhand ihrer Bioakustik nicht zu unterscheiden. Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in Leopoldshöhe Asemissen - 38 - mit Sicherheit bis zur Art bestimmt werden konnten. Sämtliche Fledermausarten sind in NRW als planungsrelevant aufgeführt. Die Untersuchung der Fledermausaktivität mit Horchkisten zeigt, dass in einigen Bereichen im Untersuchungsgebiet hohe bis sehr hohe Aktivitäten auftraten. Im Vergleich mit Horchkistenergebnissen aus anderen Projekten in Nordwestdeutschland hat das gesamte Untersuchungsgebiet eher eine mittlere Bedeutung für die Fledermausfauna. Im Bereich der geplanten Trasse befinden sich mehrere Bäume, die Höhlungen aufweisen, die für Fledermäuse als Quartier geeignet erscheinen (potenzielle Quartiere). Generell sind vor allem die Fledermausarten durch den Straßenverkehr gefährdet, die überwiegend in geringer Höhe entlang von linienhaften Strukturen fliegen. Diese Gefährdung ist besonders hoch anzusehen, wenn durch einen Straßenneubau solche Strukturen zerschnitten werden. Dies ist in zwei Bereichen der Fall. Insgesamt wurden drei Amphibienarten (Bergmolch, Erdkröte sowie Wasserfrosch) in den untersuchten Gewässern bzw. im Landlebensraum nachgewiesen. Keine dieser Arten gilt in NRW als planungsrelevant. Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in Leopoldshöhe Asemissen - 39 - 6. Literatur AK AMPHIBIEN UND REPTILIEN NRW (1998): Arbeitsatlas zur Herpetofauna von Nordrhein-Westfalen 1998, LÖBF AK AMPHIBIEN UND REPTILIEN NRW (2000): 1. Fortschreibung; Karten zum Arbeitsatlas zur Herpetofauna von Nordrhein-Westfalen 1998, LÖBF, Ergebnisbericht zum Projekt Herpetofauna NRW2000 – Heft 8 BAEHR, M. (1987): Zur Biologie der einheimischen Amphibien und Reptilien. In: Beih. Veröff. Naturschutz Landschaftspflege Bad.-Württ. 41: 7-70 BARATAUD, M. (2000): Fledermäuse -27 europäische Arten; Buch + CD; AMPLE Musik Verlag, Germering BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ (Hrsg.)(2004): Fledermäuse in Bayern. Stuttgart: Ulmer Verlag BERTHOLD, E.& E. BEZZEL, G. THIELKE (1980): Praktische Vogelkunde, Greven, Kilda-Verlag BERTHOUD, G. & MÜLLER, S. (1987): Amphibien-Schutzanlagen. Wirksamkeit und Nebeneffekte. In: Beih. Veröff. 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Schriftenreihe der Straßenbauverwaltung Heft 4 Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in Leopoldshöhe Asemissen - Anhang 1 - 7. Anhang Tabelle 1: Artenliste Avifauna Deutscher Name Amsel Bachstelze Baumfalke Blaumeise Bluthänfling Braunkehlchen Buchfink Buntspecht Dompfaff Dorngrasmücke Eichelhäher Elster Erlenzeisig Fasan Feldschwirl Feldsperling Fischadler Fitis Gartenbaumläufer Gartengrasmücke Gelbspötter Girlitz Goldammer Graureiher Grünfink Grünspecht Habicht Hausrotschwanz 1 Wissenschaftlicher Status 2 3 Name 1 2 Rote Liste B B NG Parus caeruleus B Carduelis cannabina NG Saxicola rubicola D Fringilla coelebs B Dendrocopus major B Pyrrhula pyrrhula B Sylvia communis B Garrulus glandarius B Pica pica B Carduelis spinus D Phasianus colchicus B Locustella naevia B Passer montanus B Pandion haliaetus D Phylloscopus trochilus B Certhia bracydactyla B Sylvia borin B Hippolais icterina B Serinus serinus B Emberiza citrinella B Ardea cinerea NG Chloris chloris B Picus viridis B Accipiter gentilis NG Phoenicurus ochruros B * * 3 * V 3 * * * * * * * * V V 3 * * * * * * * * * * * Turdus merula Motacilla alba Falco subbuteo AS JZW § JZW § Z §§ JZW § JZW § Z § JZW § J § JZW § Z § JZW § J § JZW § J § Z § JZW § Z §§ Z § J § Z § Z § JZW § JZW § JZW § JZW § J §§ JZW §§ Z § 1 * V 3 * V 1S * * V * * * * * 3 3 0 V * * V * V *S * * V * 4 Ez * g * g 2 u * g 3 g 0 s * g * g * g * g * g * g * g * g 3 g 3 k.A. k.A. g * g * g * g V g * g V g *S g * g * g 3 g * g BRD NRW WB Lebensraum 5 BG,wa,wl,wn,wr,fh,fg FG,gb,gs,bg,ga WR BG,wa,wl,wr,fg BG,wr,fh,fb FS,fw,fb BG,wa,wl,wn,wr,fg WL,wa,wn,(wr,bg) WN,wa,wl,wr,bg FH,wr,bg WL,wa,wn,wr,bg BG,wr,fh WN WR,ff,fw GW WR,wa,wl,fg,bg GS WL,wa,wr,bg WL,wa,wr,bg,fg Wl,wa,wr,fh,bg WR,fh,bg BG FH,wr,fb,bg GS,(wa,wl,wn) BG,wr,fg WR,wa,wl,(fg,bg) WL,wa,wn BS,fg,bg,ga Rote Liste: BRD: 2007; NRW und WB (Weserbergland): 2009; 0: ausgestorben; 1: vom Aussterben bedroht; 2: stark gefährdet; 3: gefährdet; R: durch extreme Seltenheit gefährdet; I: gefährdete wandernde Art; D: Daten nicht ausreichend; V: Vorwarnliste; *: nicht gefährdet; N: Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen. 2 Status in vorliegender Untersuchung: B: Brutvorkommen; Bv: Brutverdacht; D: Durchzügler; NG: Nahrungsgast; W: Wintergast. Tritt eine Art in mehreren Kategorien auf, so wird jeweils nur die höchste angegeben (Hierarchie B>NG>W>D) 3 Jahreszeitlicher Status in NRW (Herkenrath 1995): J: Jahresvogel; W: Wintergast; Z: Zugvogel 4 Ez: Erhaltungszustand der planungsrelevanten Arten in NRW (kontinental): g: günstig; gs: günstig, sich verschlechternd; kA: keine Angabe; u: ungünstig; ub: ungünstig, sich verbessernd; unb: unbekannt; us: ungünstig sich verschlechternd; s: schlecht; sb: schlecht, sich verbessernd. 5 Lebensraum (nach HAAFKE & LAMMERS 1986): BG: lockere Siedlung mit Gärten, Grünanlagen, Parks, Friedhöfen u.ä.; BS: städtischer Bereich; FB: offene Landschaft mit Brachen, Ödland, Ruderalflächen, Schonungen; FF: Feldflur, Ackerflur; FG: offenen Landschaft mit Gebäuden, Streuobstwiesen, Kopfbäumen; FH: offenen Landschaft mit Hecken; FW: Wiesen und Weiden; GA: Abgrabungen; GB: fließende Gewässer; GR: Röhrichte; GS: stehende Gewässer; GW: Feucht- und Sumpfwiesen u. –weiden; WA: Laubwaldaltholzbestände; WL: Laubwald; WN: Nadelwald; WR: Waldrand; Großbuchstaben bezeichnen den charakteristischen Lebensraum, Kleinschreibung symbolisiert das Vorkommen in weiteren Lebensräumen. Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in Leopoldshöhe Asemissen - Anhang 2 - Fortsetzung Tabelle 1 Wissenschaftlicher Status Name 1 2 Deutscher Name Haussperling Passer domesticus B Heckenbraunelle Prunella modularis B Hohltaube Palumba oenas B Klappergrasmücke Sylvia curruca B Kleiber Sitta europaea B Kohlmeise Parus major B Kolkrabe Corvus corax NG Mauersegler Apus apus B Mäusebussard Buteo buteo B Mehlschwalbe Delichon urbicum B Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla B Nachtigall Luscinia megarhynchosB Rabenkrähe Corvus c. corone B Rauchschwalbe Hirundo rustica B Rebhuhn Perdix perdix B Ringeltaube Columba palumbus B Rotkehlchen Erithacus rubecula B Rotmilan Milvus milvus NG Schleiereule Tyto alba B Schwanzmeise Aegithalos caudatus B Schwarzspecht Dryocopus martius NG Singdrossel Turdus philomelos B Sommergoldhähnchen Regulus ignicapillus B Sperber Accipiter nisus NG Star Sturnus vulgaris B Stieglitz Carduelis carduelis B Stockente Anas platyrhynchos B Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustrisB Tannenmeise Parus ater B Teichhuhn Gallinula chloropus B Türkentaube Strptopelia decaocto B Turmfalke Falco tinnunculus B Uhu Bubo bubo NG Wacholderdrossel Turdus pilaris B Wachtelkönig Crex crex Bv Waldkauz Strix aluco B Weidenmeise Parus montanus B Wespenbussard Pernis apivorus D WintergoldhähnchenRegulus regulus B Zaunkönig Troglodytes troglodytesB Zilpzalp Phylloscopus collybita B J JZW JZW Z J JZW J Z JZW Z Z Z JZW Z J JZW JZW Z JZW JZW J Z Z JZW JZW JZW JZW Z JZW JZW J JZW J JZW Z J J Z JZW JZW Z Rote Liste AS § § § § § § § § §§ § § § § § § § § §§ §§ § §§ § § §§ § § § § § §§ § §§ §§ § §§ §§ § §§ § § § BRD NRW WB V * * * * * * * * V * * * V 2 * * * * * * * * * * * * * * V * * * * 2 * * V * * * V * * V * * V * * 3 * 3 * 3 2S * * 3 *S * * * * * * * * * * V * VS VS * 1S * * 2 * * * 3 * V V * * * * * 3 * 3 * 3 2S * * 2 VS * * * * * * * * * * * * *S *S * 0 * * 3 * * * Ez g g g g g g g g g gs g g g gs u g g u g g g g g g g g g g g g g g ub g s g g u g g g Lebensraum BS,fg,bg BG,wa,wl,wn,wr,fh WA,(wl,wr,bg,fg) BG,wr WL,wa,wn,wr,bg BG,wa,wl,wn,wr,fg WL,wa BS,(fg),(bg),(ga) WR,wa,wl,wn BG,fg,(gw) WL,wa,wr,bg WR,wa,wl,fh,(bg) WR,wa,wl,wn,fh, FG,(bg) FF,fh,fb,fw WN,bg,wa,wl,wr WL,wa,wn,wr,fh,bg WR,(wa,wl) FG WL,wa,wr,bg,(wn) WA,(wn) BG,wa,wl,wn,wr, WN,(wa,wl) WN, wa,wl BG,wa,wl,wn,wr,fg BG,wr,fh,fb GB,gs,wa,wl,wn,w, fw,fs,fr FB,gw,gr,gs,gb,ff Wn,(wa,wl,bg) GS,gb,(gr) BG,bs,fg FG,wr,ga,(bs) Steinbruch, wl WR,(wa,wl,fg,bg) FF WA.wl,wn,wr,fg,bg WL,wa,wn,(bg) WL WN,bg,(wa,wl) GB,wa,wl,wn,wr,fh WR,wa,wl,wn,bg 69 Arten: 53 Brutvogelarten, 9 Nahrungsgäste, 4 Durchzügler + 3 zeitnah vorkommende Arten, die im Jahr 2008 aber nicht bestätigt werden konnten Faunistische Untersuchung zur geplanten B 66n in Leopoldshöhe Asemissen - Anhang 3 - Artenzahlen in den einzelnen Rote-Liste-Kategorien (bzw. Vorwarnliste) Rote Liste BRD NRW WB Kategorie B N B N B N 0 1 1 1 2 2 1 1 2 3 1 5 2 6 2 R V 6 1 9 5 5 Tabelle 2: Artenliste Fledermäuse Rote Liste Wissenschaftlicher Name AS FFH BRD NRW Status Ez Myotis mystacinus/brandtii §§ IV V/V 3/2 S/W g/u Eptesicus serotinus §§ IV G 3 S/W g Nyctalus noctula §§ IV V I S /D/ W u Myotis myotis §§ II, IV V 2 S/W u Nyctalus leisleri §§ IV D 2 S/W u Pipistrellus nathusii §§ IV * I S/D g Pipistrellus pipistrellus §§ IV * *N S/W g Myotis spec. §§ IV 2-* 2-3 S/W g-s Plecotus auritus/austriacus §§ IV V/2 3/R S/W g/s AS: Artenschutz; §§ = streng geschützt (gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 9 bis 11 BNatSchG (MUNLV 2008)). FFH: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU; II: Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie; IV: Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie. Rote Liste: BRD: Stand 2009; NRW: Stand 1999; 2: stark gefährdet; 3: gefährdet; D: Daten unzureichend; G: Gefährdung unbekannten Ausmaßes; I: gefährdete wandernde Art; N: Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen; R: durch extreme Seltenheit gefährdet V: Vorwarnliste; *: nicht gefährdet Ez: Erhaltungszustand; angegeben ist der Erhaltungszustand in der kontinentalen biogeographischen Region von NRW; g: günstig; s: schlecht; u: ungünstig (Internet-Abfrage LANUV 12.02.2010). Deutscher Name Bartfledermaus Breitflügelfledermaus Großer Abendsegler Großes Mausohr Kleinabendsegler Rauhautfledermaus Zwergfledermaus Tabelle 3: Artenliste Amphibien Rote Liste Deutscher Name Wissenschaftlicher Name AS FFH BRD NRW Status Ez * * Bergmolch Triturus alpestris § G g * * Erdkröte Bufo bufo § G g * * Wasserfrosch Rana esculenta § G g AS: Artenschutz; § = besonders geschützt (MUNLV 2008). FFH: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU. Rote Liste: BRD: Stand 2009; NRW: Stand 1999; *: nicht gefährdet. Status in NRW: G: Ganzjahresvorkommen Ez: Erhaltungszustand; angegeben ist der Erhaltungszustand in der kontinentalen biogeographischen Region von NRW (Internet-Abfrage LANUV 12.02.2010).