Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA der

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Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA der
Faunistische Untersuchungen
zum geplanten 2. BA der
Ortsentlastungsstraße der
Stadt Versmold
Herford, im September 2010
Auftraggeber:
Bearbeiter:
StR. Jörg Hadasch
Dipl.-Biol. Sabine Hanisch
OStR. Bernd Meier-Lammering
Dipl.-Biol. Martin Starrach
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
1. Anlass und Untersuchungsgebiet
2
2. Methode und Bewertungsmodus
3
2.1. Vögel
2.2. Fledermäuse
2.3. Amphibien
2.3.1. Gewässeruntersuchung
2.3.2. Amphibienwanderung (2010)
3. Ergebnisse
3.1. Vögel
3.2. Fledermäuse
3.2.1. Detektornachweise
3.2.2. batcorder-System
3.2.3. Flugstraßenuntersuchung
3.2.4. Horchkisten
3.2.5. potenzielle Quartiere
3.3. Amphibien
3.3.1. Gewässeruntersuchung
3.3.2. Amphibienwanderung (2010)
3.3.2.1. Abschnitt A
3.3.2.2. Abschnitt B
3.3.2.3. Abschnitt C
3.3.2.4. Abschnitt D
3.3.2.5. Abschnitt E
3.3.2.6. Abschnitt F
3.3.3. Straßenopfer
4. Bewertung der ökologischen Bedeutung und der Eingriffsrelevanz
4.1. Vögel
4.2. Fledermäuse
4.3. Amphibien
3
4
7
7
8
10
10
12
12
15
16
17
20
23
24
27
30
31
33
34
35
36
37
37
37
44
53
5. Hinweise zur Vermeidung / Verminderung und Kompensation
von Beeinträchtigungen
56
6. Zusammenfassung
59
7. Literatur
61
8. Anhang
-1-
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der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
-2-
1. Anlass und Untersuchungsgebiet
Im Rahmen der Planung des 2. Bauabschnitts der Ortsentlastungsstraße nördlich von Versmold wurden gemäß des Scoping-Termins vom 30.01.2009 die Tierartengruppen Vögel, Fledermäuse und Amphibien untersucht.
Das Untersuchungsgebiet ist in der Abbildung 1.1 dargestellt. Die blaue Linie umfasst das
Untersuchungsgebiet für die Amphibien und besteht aus einem 700 m breiten Korridor in dessen Mitte sich die geplante Trasse befindet. Das Untersuchungsgebiet für die übrigen Artengruppen ist ein 500 m breiter Korridor (rote Umrandung).
Aufgrund der Ergebnisse dieser Untersuchung wurden in 2010 Amphibienfangzaunanlagen
gemäß den Vorgaben der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Gütersloh installiert und
es erfolgte eine Untersuchung der im Frühjahr wandernden Amphibien.
Abbildung 1.1: Lage und Abgrenzung des Untersuchungsgebietes.
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2. Methode und Bewertungsmodus
2.1. Vögel
Zur Erfassung der Brutvögel und Nahrungsgäste1 wurde das Untersuchungsgebiet von
Frühjahr bis Sommer 2009 insgesamt siebenmal für tagaktive Vogelarten begangen. Um die
Arten zu erfassen, die nachtaktiv sind, fanden zwei weitere Begehungen nachts statt. Bei der
Erfassung wurden alle hör- und sichtbaren Vögel kartiert. Hierbei wurde insbesondere auf sogenannte "revieranzeigende Merkmale" geachtet. Gewöllefunde, Rupfungen, Federfunde etc.
wurden miterfasst und ausgewertet.
Bei der Auswertung wurde für das gesamte Untersuchungsgebiet eine Artenliste erstellt, die
neben dem Status (Brutvogel, Durchzügler, Nahrungsgast) auch die Angaben der Roten Listen (Deutschland, Nordrhein-Westfalen, Westfälische Bucht), den europaweiten Schutz (planungsrelevante Arten in NRW, streng geschützte Arten und Arten, die europaweit intensiv zu
schützen sind (Vogelarten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie (VS-RL) bzw. Artikel 4 (2)
der VS-RL; MUNLV 2008), sowie die Lebensraumpräferenzen (nach HAAFKE & LAMMERS 1986)
jeder einzelnen Art enthält.
Als „planungsrelevante Arten“ werden in NRW die europäischen Vogelarten bezeichnet, die in
Anhang I der VS-RL aufgeführt sind sowie Zugvogelarten nach Art. 4 Abs. 2 der VS-RL. „Neben diesen Arten sollten ebenso alle streng geschützten Vogelarten bei der artenschutzrechtlichen Prüfung berücksichtigt werden. Unter den übrigen Vogelarten wurden alle Arten als planungsrelevant eingestuft, die in der Roten Liste der gefährdeten Pflanzen und Tiere in Nordrhein-Westfalen (LÖBF/LAfAO 1999) einer Gefährdungskategorie zugeordnet wurden (Kategorien 1, R, 2, 3, I). Darüber hinaus wurden auch alle Koloniebrüter mit einbezogen“ (MUNLV
2008, S. 12). Nach Drucklegung der MUNLV-Veröffentlichung ist eine neue Rote Liste für
NRW erschienen (NWO & LANUV 2009), die erstmals, in Einklang mit nationalen und internationalen Roten Listen, die Bestandsentwicklung stärker gewichtet als die reine Populationsgröße. Dadurch werden Arten, die zwar kleine, aber sich positiv entwickelnde Populationen
aufweisen, nur noch als gering oder gar nicht gefährdet angesehen, während Arten, die sich
lang- und kurzfristig deutlich negativ entwickeln, trotz (noch) größerer Populationen als gefährdet eingestuft werden.
Weiterhin fließt in die Auswertung die Häufigkeit der einzelnen Arten sowie die Bestandstrends
und der daraus resultierenden Trendgefährdung (s. Tab. 2.1) ein. Hierbei wird der Bestandstrend der einzelnen Art sowohl als Langzeittrend über etwa 100 Jahre als auch als Kurzzeittrend (über die letzten 25 Jahre) in NRW und der Westfälischen Bucht betrachtet (nach NWO
& LANUV 2009). Die Bewertung der Trendgefährdung ist in der Tabelle 2.1 dargestellt.
Tabelle 2.1: Einstufung der Trendgefährdung.
Trendgefährdung
Kurzzeittrend
1
Abnahme
2
gleichbleibend
3
Zunahme
4
Abnahme
5
gleichbleibend
6
Zunahme
7
Abnahme
8
gleichbleibend
9
Zunahme
1
Langzeittrend
Abnahme
Abnahme
Abnahme
gleichbleibend
gleichbleibend
gleichbleibend
Zunahme
Zunahme
Zunahme
Als Brutvogel wird eine Vogelart bezeichnet, die in dem Untersuchungsgebiet brütet. Nahrungsgäste
sind Vogelarten, die während der Brutzeit das Gebiet zur Nahrungssuche nutzen, aber nicht im Gebiet
brüten. Beide Gruppen können auch zusätzlich als Zugvögel auftreten.
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Die Einstufung erfolgt von 1 (höchste Gefährdungsstufe) bis 9 (niedrigste Gefährdungsstufe).
und ergibt sich aus den Angaben der Langzeit- und Kurzzeittrends der einzelnen Arten von
NRW und der Westfälischen Bucht (NWO & LANUV 2009).
Als „bedeutsame Arten“ werden neben den planungsrelevanten Arten auch Vogelarten der
regionalen Roten Liste (Westfälischen Bucht) und der entsprechenden Vorwarnlisten
(Deutschland, NRW, Westfälische Bucht) zusammengefasst. Hierbei handelt es sich meist um
Arten, deren Bestandstrend abnimmt.
An folgenden Terminen erfolgte die Erfassung der Brutvögel und Nahrungsgäste: 17.03.09,
07.04.09, 15.04.09, 06.05.09, 21.05.09, 26.05.09, 01.06.09, 17.06.09, 22.06.09.
Aufgrund eines ausgesprochenen Betretungsverbotes war es nicht möglich, bei sämtlichen
Begehungen flächendeckend zu arbeiten. Hiervon betroffen sind vor allem Waldbereiche zwischen der Bahnlinie und der Knetterhauser Straße.
2.2. Fledermäuse
Zur Erfassung der Fledermäuse wurde eine Kombination verschiedener nicht-invasiver Methoden angewandt.
Während sechs Begehungen wurden Fledermäuse durch Ultraschalldetektor-Einsatz und
Sichtbeobachtung nachgewiesen. Hierzu wurden Heterodyn- und Zeitdehnungs-Ultraschalldetektoren D 240x der Firma Pettersson (Uppsala, Schweden) eingesetzt. Die Artbestimmung
einiger Arten ist mittels Detektor und Sichtbeobachtung (ohne Fang) nicht sicher möglich. Daher wurde durch eine computergestützte Rufanalyse in vielen Fällen die Artzugehörigkeit
ermittelt. Dazu wurden Fledermausrufsequenzen mit Hilfe des Detektors (Pettersson D 240x)
aufgezeichnet und in Zeitdehnung auf MiniDisk (Sharp MD SR-50) gespeichert. Diese Rufe
wurden später am Computer mit dem Programm BatSound 3.31 analysiert. Auch die computerunterstützte Analyse von Fledermausrufen führt nicht immer zu eindeutigen Artdiagnosen,
da Fledermäuse innerhalb der artspezifischen Grenzen abhängig von der Umgebung und ihres Verhaltens unterschiedliche Rufe aussenden. Dadurch überschneiden sich bei einigen
Artengruppen die Rufparameter stark. In den Fällen, bei denen eine sichere Artdiagnose nicht
erfolgen konnte, kann häufig die Gattung genannt werden. Als Vergleichsmaterial werden neben eigenen Aufnahmen auch Aufnahmen von BARATAUD (1996), LIMPENS ET AL. (2005) sowie
RICHARZ (2002) zu Rate gezogen. Als „Bestimmungsliteratur“ dienen vor allem SKIBA (2009)
und PFALZER (2002).
Für die Sichtbeobachtungen wurden Rotlichtstrahler und Infrarot-Nachtsichtgeräte eingesetzt.
Einige Arten werden als „Flüsterer“ bezeichnet, da ihre Rufe nur bis zu 3 bis 6 m weit zu vernehmen sind (Bechsteinfledermaus, Arten der Gattung Plecotus). Diese Arten sind (fast) nur
durch Fang oder Nachweis in Quartieren zu erfassen. Da eine Artansprache nur bei einer gesicherten Artdiagnose erfolgte, kann davon ausgegangen werden, dass nicht unbedingt alle
vorkommenden Arten erfasst wurden.
Die Ergebnisse der Begehungen mit Fledermausdetektor werden in Aktivitätskategorien eingeteilt. Da aufgrund der Kartierungsmethode die Verweildauer an einem Standort oft nur kurz ist
(selten länger als eine Viertelstunde), können keine Aussagen über eine Nutzung dieses Bereiches durch Fledermäuse über einen sehr langen Zeitraum getroffen werden. Daher werden
in der Bewertung nur 3 Klassen gebildet: In die 1. Aktivitätskategorie gelangen einmalige Fledermausnachweise. Falls zwei oder drei Tiere gleichzeitig auftreten oder ein Tier über einen
längeren Zeitraum (ca. 5 Minuten) häufiger vernommen wird, so wird dies der Aktivitätskategorie 2, „mehrmalige Beobachtung“, zugeordnet. Besonders intensive Aktivitäten wie z.B. das
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gleichzeitige Auftreten mehrerer Exemplare oder die ständige Nutzung des Bereiches durch
ein Tier über einen langen Zeitraum werden als „regelmäßige oder ständige Beobachtungen“
bezeichnet und bilden die höchste Kategorie (Aktivitätskategorie 3).
Der batcorder (Firma ecoObs, Nürnberg) zeichnet Fledermausrufe hochfrequent in Echtzeit
auf, die später am Computer automatisch analysiert werden können (Programme bcAdmin
und bcDiscriminator der Firma ecoObs). Dabei werden die einzelnen Rufe einer aufgezeichneten Sequenz mit Referenzdaten verglichen und neben der Gruppen- bzw. Artzugehörigkeit
eine Wahrscheinlichkeit der Übereinstimmung angegeben (RUNKEL ET AL. 2009). Die Bestimmung einer Fledermausart anhand eines einzelnen Rufes halten wir in der Regel als nicht ausreichend, so dass hier nur dann eine Artzugehörigkeit angegeben wird, wenn eine längere
Rufsequenz (mind. 6 aufgezeichnete Rufe) mit höherer Wahrscheinlichkeit (meist über 90%)
übereinstimmt. Da die Bestimmung durch das batcorder-System bei einigen Artengruppen
mehrstufig verläuft, werden hier in Einzelfällen auch Ergebnisse mit geringerer Übereinstimmungswahrscheinlichkeit anerkannt (über 70%).
Bei der Auswertung wurde für das Untersuchungsgebiet eine Artenliste erstellt, die Angaben
der Roten Listen (Deutschland, Nordrhein-Westfalen), den europaweiten Schutz (planungsrelevante Arten in NRW, streng geschützte Arten und Arten, die europaweit intensiv zu schützen
sind (Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie; MUNLV 2008) jeder einzelnen Art enthält.
An ausgewählten Standorten wurden zu Beginn der Nacht bis eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang Ausflugzählungen unter Einsatz von Stereo-Ultraschalldetektoren (Firma CSE,
Ostrach-Magenbuch) durchgeführt. Durch den Einsatz dieser Geräte kann oftmals die Flugrichtung der erfassten Fledermaus festgestellt werden. Dies ist eine Voraussetzung für das
Zählen von Individuen auch ohne gleichzeitige Sichtbeobachtung. Zur Ermittlung von Funktionsbeziehungen verschiedener Bereiche wurden auch während der nächtlichen Begehungen
Stereo-Ultraschalldetektoren eingesetzt.
Um Fledermausaktivitäten über einen längeren Zeitraum (in der Regel die gesamte Nacht)
erfassen zu können, wurden Horchkisten eingesetzt. Die mit Hilfe des Ultraschalldetektors
(Kosmos, Stuttgart; breitbandiger Mischerdetektor mit mehreren festen Überlagerungsfrequenzen) umgewandelten Ultraschalllaute der Fledermäuse werden von einem sprachgesteuerten Aufnahmegerät aufgezeichnet. Zusätzlich befindet sich in der Horchkiste eine Uhr, die in
Abständen von 10 Minuten die Zeit ansagt, so dass eine zeitliche Einordnung der erfassten
Fledermausaktivitäten möglich ist. Oftmals können Aussagen über die Art der Aktivität getroffen werden (z.B. Ausflug, Jagd).
Insgesamt wurden 60 Horchkisten aufgestellt.
Da mit Hilfe der Horchkisten nicht die Frequenzen, in der die Fledermaus gerufen hat, bestimmt werden können, ist eine Artdiagnose nicht möglich. Jedoch kann z.T. zwischen „nassen“ und „trockenen“ Rufen unterschieden werden („nass“: z.B. Zwergfledermaus; „trocken“:
Wasserfledermaus, andere Arten der Gattung Myotis), einige der aufgezeichneten Rufe können diesen beiden Kategorien nicht eindeutig zugeordnet werden und werden somit als „indifferent“ bezeichnet.
Für die Bewertung der mit Hilfe der Horchkisten gewonnenen Ergebnisse werden die Anzahl
der nachgewiesenen Fledermauskontakte sowie die zeitliche Verteilung der Fledermausaktivitäten betrachtet (STARRACH ET AL. 2008). Als ein Fledermauskontakt wird eine beliebige Anzahl an Fledermausrufen bezeichnet, die zwischen dem jeweiligen Starten und Stoppen des
Bandgerätes aufgezeichnet worden sind oder die durch eine Unterbrechung von der folgenden
Rufsequenz getrennt sind. Bei langanhaltenden Kontakten werden jeweils etwa 5 sec. Dauer
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als ein Kontakt gezählt. Aus der Summe der Fledermauskontakte und der Stetigkeit, also der
Anzahl an 10-Minuten-Zeitfenstern, in denen Fledermausrufe mit der Horchkiste vernommen
wurden, wird ein Summenwert gebildet. Hierbei wird die Stetigkeit mit dem Faktor 2 gewichtet.
Diese Summenwerte werden 4 Aktivitätsgrößenklassen zugeordnet. Die Einteilung der Aktivitätsgrößenklassen erfolgt auf Grundlage eigener Horchkistenergebnisse aus Nordwestdeutschland aus den Jahren 2003 bis 2007. Die Ergebnisse von insgesamt 1021 Horchkisten1
aus 27 Projekten wurden hierzu nach der Größe des berechneten Wertes sortiert und in 4
Gruppen mit jeweils gleicher Anzahl an Horchkistenergebnissen eingeteilt (STARRACH ET AL.
2008).
Falls Horchkisten nicht über die gesamte Nacht aktiv waren, wird der berechnete Wert mit
dem reziproken Wert des Anteils der Nacht multipliziert (Faktor 5 bei einem Fünftel der Nacht).
Ergebnisse von Horchkisten, die weniger als eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang aktiv
waren, fließen nicht in die Auswertung ein.
Die Aufteilung der Aktivitätskategorien für die aufgezeichneten Fledermausrufe ist der Tabelle
2.2 zu entnehmen.
Tabelle 2.2: Aufteilung der Aktivitätskategorien aller Horchkistenergebnisse aus den Jahren 2003 bis
2007 (insgesamt 1021, davon 34 ohne registrierte Aktivität).
1
2
3
4
Bewertungskategorie
gering
mittel
hoch
sehr hoch
Wertebereich
3 - 24
25 - 55
56 - 112
> 112
Auf der geplanten Trasse und im direkten angrenzenden Bereich wurden Bäume auf Höhlungen untersucht, die für Fledermäuse als Quartier geeignet erscheinen. Diese wurden soweit
möglich auf Spuren von Fledermäusen (v.a. Kot) untersucht. Eine Kontrolle des Gebäudes,
das sich auf der geplanten Trasse befindet, konnte nicht durchgeführt werden. Eine Untersuchung des Gebäudes muss im Rahmen der weiteren Planung erfolgen.
Höhlungen, die für Fledermäuse als Quartier nutzbar sind (potenzielle Quartiere), werden mit
einem Punktwert bewertet (s. Tab. 2.3). Für die Kompensation ist zur Ermittlung der Anzahl
der Fledermauskästen die Summe der Punktwerte der entfallenden Bäume durch vier zu dividieren.
Tabelle 2.3: Bewertung von Baumstrukturen und anderen potenziellen Quartieren.
Bewertungspunkte
Struktur
Totholz
1-3
abstehende Rinde
1-3
ausgefaultes Astloch
3-5
Stammriss
3-5
Spechthöhle
4-5
hohler Stamm
4-5
An folgenden Terminen erfolgte die Fledermausuntersuchung: 07./08.05.09, 16./17.06.09,
21./22.06.09, 28./29.07.09, 27./28.08.09 und 24./25.09.09.
Aufgrund eines ausgesprochenen Betretungsverbotes war es nicht möglich, bei sämtlichen
Begehungen flächendeckend zu arbeiten. Hiervon betroffen sind vor allem Waldbereiche zwi-
1
Horchkisten, die nicht eine ganze Nacht aktiv waren, fließen in diese Aufteilung nicht mit ein.
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schen der Bahnlinie und der Knetterhauser Straße. Ab Spätsommer (27.08.2009) konnten
sämtliche Bereiche untersucht werden.
2.3. Amphibien
2.3.1. Gewässeruntersuchung
Es wurden potenzielle Laichgewässer in dem Untersuchungsgebiet zwischen Anfang April und
Juni 2009 sechsmal begangen. Hierbei wurden adulte Tiere durch Absuchen geeigneter
Laichplätze sowie anhand von Lautäußerungen erfasst. Die Gewässer wurden auch nach
Amphibienlaich abgesucht. Zur Registrierung
der Schwanzlurche wurden in die Gewässer
Fangreusen eingebracht; die Standzeit der
Fangreusen betrug jeweils eine Nacht. Neben
Kastenreusen wurden auch Eimer- und Flaschenreusen eingesetzt.
Bei der Auswertung wurde für das Untersuchungsgebiet eine Artenliste erstellt, die Angaben der Roten Listen (Deutschland, Nordrhein-Westfalen) und zum europaweiten
Schutz (planungsrelevante Arten in NRW,
streng geschützte Arten und Arten, die euro- Abbildung 2.1: Einsatz von Eimer-, Flaschenpaweit intensiv zu schützen sind (Anhänge II und Kastenreusen zum Nachweis von Molchen
und IV der FFH-Richtlinie); MUNLV 2008) und Kaulquappen.
jeder einzelnen Art enthält.
Abschätzung der Populationsgröße
Bei der Erdkröte kann die Populationsgrößenabschätzung über den nachgewiesenen
Laich erfolgen, hierbei muss allerdings das
Geschlechterverhältnis mit einbezogen werden. So schwankt das Geschlechterverhältnis
am Laichgewässer bei der Erdkröte zwischen
1:3 bis 1:10 (Weibchen zu Männchen)(BLAB &
VOGEL 1989); in dieser Untersuchung nehmen wir als Bemessungsgrundlage pro
Laichschnur 5 adulte Erdkröten. Bei dem
Wasserfroschartenkomplex werden rufende Abbildung 2.2: Laichschnüre der Erdkröte.
Männchen oder gesichtete adulte Tiere gezählt, diese Zahl wird zur Abschätzung der
Populationsgröße mit 3 multipliziert.
Da der Nachweis der Molche über Reusenfallen erfolgt und somit immer nur ein Teil der Population in dem Gewässer nachgewiesen werden kann, wird zur Abschätzung der Populationsgröße die Anzahl der gefangenen Molche mit dem Faktor 10 multipliziert1.
Bei der Abschätzung der Populationsgrößen handelt es sich allerdings nur um eine grobe
Schätzung, die wirklichen Populationsstärken können in Einzelfällen deutlich abweichen.
Als Grundlage zur Einteilung der Populationsgrößenkategorien wurden die Daten eigener Untersuchungen herangezogen. Insgesamt handelt es sich dabei um Ergebnisse von über 800
1
Eigene Untersuchungen in Gewässern, in die erst eine Reusenfalle installiert wurde und danach bis zu
24 Reusenfallen eingesetzt wurden, belegen, dass der Faktor 10 im Mittel passend ist.
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untersuchten Gewässern in Nordrhein-Westfalen aus den Jahren 2001 bis 2007. Für die Einteilung der Größenklassen wurden die Gewässer, in denen die jeweilige Amphibienart nachgewiesen wurde, nach der Größe der Laichpopulation sortiert und in 4 gleich große Gruppen
eingeordnet (soweit dies möglich war). Die Aufteilung dieser Kategorien ist in der Tabelle 2.3
dargestellt. Durch dieses Verfahren ist ein Vergleich der aktuell untersuchten Gewässer mit
den von uns mit derselben Methodik bisher in OWL untersuchten Gewässern möglich.
Tabelle 2.3: Aufteilung der Populationsgrößenklassen.
GrößenBergmolch Teichmolch Erdkröte
klasse
1
2
3
4
1-20
21-30
31-100
über 100
1-10
11-20
21-80
über 80
1-10
11-50
51-100
über 100
Wasserfroschartenkomplex
1-6
7-12
13-30
über 30
Die Einteilung der Größenklassen ist abhängig von der Amphibienart. So ist z.B. eine Bergmolch-Population mit 20 Individuen der niedrigsten Kategorie 1 zugeordnet, wohingegen eine
Wasserfrosch-Population aus 20 Tieren als Kategorie 3 eingestuft wird (vgl. Tabelle 2.3).
An folgenden Terminen erfolgte die Erfassung der wandernden Amphibien in den späten Abend-/Nachtstunden: 28.02.09, 01.03.09, 14.03.09, 15.03.09, 04.04.09, 06.04.09.
Die Erfassung der Amphibien an den Gewässern erfolgte hauptsächlich an folgenden Terminen: 07.04.09, 15.04.09, 25.04.09, 07.05.09, 26.05.09, 17.06.09.
2.3.2. Amphibienwanderung (2010)
Auf Grundlage der in 2009 erlangten Ergebnisse wurden Konfliktbereiche der geplanten Straße in bezug auf wandernde Amphibien herausgearbeitet. In Absprache mit der unteren Landschaftsbehörde des Kreises Gütersloh erfolgte in diesen Bereichen bzw. im direkten Umfeld
der Einsatz von Fangzäunen zur Erfassung der Frühjahrs-Wanderaktivität der Amphibien.
Während der Fangzaun zwischen den Abschnitten A, B und C nur durch Straßen getrennt
war, liegen die Abschnitte D, E und F isolierter (s. Abb. 2.4).
Zur Erfassung der wandernden Amphibien wurden sechs Fangzaunabschnitte mit einer Gesamtlänge von etwa 1270 Metern soweit
möglich parallel und in direkter Nähe der geplanten Trasse aufgebaut. Um zu verhindern,
dass Amphibien den Zaun unterqueren, wurde dieser etwa 10 cm tief senkrecht in eine
schmale Furche gesteckt und festgetreten. In
einem Abstand von ca. 10 Metern wurden auf
beiden Zaunseiten Fangeimer mit einem Volumen von 10 l ebenerdig eingegraben (s.
Abb. 2.3). Diese Zaunanlage wurde zwischen
dem 14.03. und dem 24.04.20101 täglich am
frühen Morgen kontrolliert. Die in den Eimern
gefangenen Amphibien wurden bestimmt,
gezählt und auf der gegenüberliegenden Abbildung 2.3: Fangeimer, links und rechts
des Amphibienzauns.
1
Da zu Beginn der Untersuchung die Fangzaunanlage noch nicht komplett installiert war, gilt der angegebene Zeitraum nicht für sämtliche Zaunabschnitte. Nach Absprache mit der Stadt Versmold wurde
der Zaunabschnitt F (ca. 100 m) schon am 08.04.2010 wegen Beschwerden des Eigentümers abgebaut.
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Abbildung 2.4: Übersichtskarte zum Verlauf und zur Lage der Fangzaunabschnitte.
Zaunseite in einem Abstand von mindestens 5 Metern bzw. mindestens 5 Meter von der gegenüberliegenden Straßenkante entfernt wieder freigelassen.
Die einzelnen Fangzaunabschnitte werden mit Abschnitt A bis Abschnitt F bezeichnet. Die
Lage dieser Abschnitte und die Lage einiger Fangeimer an den jeweiligen Zaunabschnitten
sind in den Abbildungen in den entsprechenden Kapiteln dargestellt. In sämtlichen Bereichen
wurde ein wind- und blickdichtes Folienmaterial („Amphibienschutzzaun“) eingesetzt.
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3. Ergebnisse
3.1. Vögel
Insgesamt wurden im Untersuchungsgebiet 56 Vogelarten nachgewiesen. 43 dieser Arten
traten als Brutvögel auf, acht Arten nutzten das Gebiet zur Nahrungssuche und eine Art wurde
nur während der Zugzeit angetroffen (Durchzügler; vgl. Tab. 1 im Anhang). Eine weitere Art,
der Kiebitz wurde im Rahmen der Amphibienwanderungsuntersuchung im Frühjahr 2010 als
Brutvogel beobachtet. Außerdem teilte Herr Kleekamp am 12.05.2010 telefonisch die Beobachtung von Rebhuhn und Waldschnepfe mit1. Weiterhin wurde von Anwohnern das gelegentliche Auftreten von Kranichen zur Zugzeit auf feuchten Wiesenflächen beschrieben2.
Sechs der nachgewiesenen Brutvogelarten3 sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng
geschützte und europaweit intensiv zu schützende Arten (Grünspecht, Kiebitz, Mäusebussard,
Schleiereule, Turmfalke, Waldkauz), ebenso ein Nahrungsgast (Sperber). Diese und sieben
weitere Arten (Feldsperling, Graureiher, Kranich, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Rebhuhn,
Waldschnepfe) sind als planungsrelevant anzusehen (MUNLV 2008)(s. Tab. 3.1).
Die Gruppe der bedeutsamen Arten umfasst neben den o.g. Vogelarten auch noch Arten der
regionalen Roten Liste sowie der Vorwarnlisten (6 weitere Arten; s. Tab. 3.1).
Von den Brutvögeln und Nahrungsgästen sind vier Arten auf der Roten Liste für die Westfälische Bucht geführt (Kiebitz, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Rebhuhn, jeweils Kategorie 3). In
der Roten Liste für NRW sind fünf der nachgewiesenen Arten aufgenommen (Rebhuhn, Kategorie 2; Feldsperling, Kiebitz, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, jeweils Kategorie 3). Kiebitz
und Rebhuhn werden auch in der Roten Liste von Deutschland geführt (jeweils Kategorie 2).
Auf der Vorwarnliste der Westfälischen Bucht finden sich sieben Arten (Bachstelze, Bluthänfling, Feldsperling, Goldammer, Haussperling, Star, Turmfalke), in der Vorwarnliste für NRW
sind sieben Arten aufgenommen (Bachstelze, Bluthänfling, Fitis, Goldammer, Haussperling,
Star, Turmfalke) und in der Vorwarnliste für die Bundesrepublik werden fünf Arten geführt
(Bluthänfling, Feldsperling, Haussperling, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Waldschnepfe).
Von den Brutvögeln und Nahrungsgästen werden fünf planungsrelevante Arten (Feldsperling,
Kiebitz, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Rebhuhn) und fünf weitere bedeutsame Arten (Bachstelze, Bluthänfling, Goldammer, Haussperling, Star) aufgrund ihrer negativen Bestandsentwicklungen der höchsten Kategorie der Trendgefährdung (1) zugeordnet.
Die Standorte sämtlicher nachgewiesener Brutvögel und Nahrungsgäste sind auf der beigefügten Karte (Anlage 1) vermerkt. Arten der Roten Listen, der Vorwarnlisten sowie planungsrelevante Arten sind dabei hervorgehoben.
1
Vom Rebhuhn wurde eine Kette im Winter östlich des Alten Tecklenburger Weges zwischen Knetterhauser und Friedrich-Menzefricke-Straße beobachtet. Über Sommervorkommen liegen keine Daten
vor. Die Waldschnepfe tritt im Herbst in den Waldbereichen auf.
2
Diese Beobachtungen erfolgten westlich des Alten Tecklenburger Weges nördlich der Knetterhauser
Straße.
3
In dieser Auflistung sind auch die Nachweise aus 2010 sowie die Meldungen von Anwohnern enthalten.
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1
Tabelle 3.1: Bedeutsame Vogelarten im Untersuchungsgebiet
Wissenschaftlicher Status
Rote Liste
Status
Deutscher Name
Name
1
2
AS TG
BRD NRW WB NRW Ez
2
Bachstelze
Motacilla alba
B
JZW §
1
*
V
V
B
g
5
Bluthänfling
Carduelis cannabina B
JZW §
1
V
V
V
B
g
Feldsperling
Passer montanus
B
JZW §
1
V
3
V
B
g
3
Fitis
Phylloscopus trochilus B
Z
§
2
*
V
*
B
g
5
Goldammer
Emberiza citrinella
B
JZW §
1
*
V
V
B
g
Graureiher
Ardea cinerea
NG JZW §
6
*
* S * S BK
g
Grünspecht
Picus viridis
B
J
§§ 4
*
*
*
B
g
5
Haussperling
Passer domesticus
B
J
§
1
V
V
V
B
g
Kiebitz
Vanellus vanellus
B
JZW §§
1
2
3S 3S B
g
Kranich
Grus grus
D
Z
§§ k.A. *
*
*
B
g
Mäusebussard
Buteo buteo
B
JZW §§
5
*
*
*
B
g
Mehlschwalbe
Delichon urbicum
NG Z
§
1
V
3 S 3 S BK
gs
Rauchschwalbe
Hirundo rustica
B
Z
§
1
V
3S 3S B
gs
Rebhuhn
Perdix perdix
Bv J
§
1
2
2S 3S B
u
Schleiereule
Tyto alba
B
JZW §§
4
*
*S *S B
g
Sperber
Accipiter nisus
NG JZW §§ 5
*
*
*
B
g
5
Star
Sturnus vulgaris
B
JZW §
1
*
V
V
B
g
Turmfalke
Falco tinnunculus
B
JZW §§
3
*
VS VS B
g
Waldkauz
Strix aluco
B
J
§§ 2
*
*
*
B
g
4
Waldschnepfe
Scolopax rusticola
D
JZW §
(1)
V
3
k.A. B
gs
In roter Schrift sind Arten hervorgehoben, die in NRW als planungsrelevant bezeichnet werden.
Status 1: Status in vorliegender Untersuchung: B: Brutvorkommen; D: Durchzügler; NG: Nahrungsgast.
Tritt eine Art in mehreren Kategorien auf, so wird jeweils nur die höchste angegeben (Hierarchie B>NG
>D).
Status 2: Jahreszeitlicher Status in NRW (Herkenrath 1995): J: Jahresvogel; W: Wintergast; Z: Zugvogel.
AS: Artenschutz; §: besonders geschützt; §§: streng geschützt.
TG: Trendgefährdung, ergibt sich aus Langzeit- und Kurzzeittrend der Bestandsentwicklung (NWO &
LANUV 2009)(vgl. Tabelle 2.1).
Rote Liste: BRD: 2007; NRW und WB (Westfälische Bucht): 2009; 1: vom Aussterben bedroht; 2: stark
gefährdet; 3: gefährdet; k.A.: keine Angabe; S: Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen; V: Vorwarnliste; *: nicht gefährdet.
Status in NRW: B: Brutvorkommen; BK: Brutvorkommen Koloniebrüter.
Ez: Erhaltungszustand der Arten in NRW (atlantisch)(nach MUNLV 2008 u. Abgleich mit Informationssystem des LANUV 29.08.2010): g: günstig; gs: günstig, sich verschlechternd; k.A.: keine Angabe; u:
ungünstig.
Der Vergleich der Lebensraumansprüche der nachgewiesenen Brutvögel und Nahrungsgäste
ergibt, dass die meisten Arten eine Präferenz für Wald bzw. Waldrand (25 Arten, 48%) haben
(s. Abb. 3.1). Arten des Siedlungsbereichs kommen mit 14 Arten (26%) Arten, die Gewässer
präferieren mit sechs (11%) und Arten die vermehrt im Lebensraumtyp „offene Landschaft“
vorkommen, mit acht Arten (15%) vor.
1
Als „bedeutsame Arten“ werden neben den planungsrelevanten Arten auch Vogelarten der regionalen
Roten Liste (Westfälische Bucht) und der entsprechenden Vorwarnlisten (Deutschland, NRW, Westfälische Bucht) zusammengefasst.
2
Widerspricht den Angaben in NWO/LANUV 2009 -> starke Abnahme im Langzeit- und Kurzzeittrend.
3
Widerspricht den Angaben in NWO/LANUV 2009 -> starke Abnahme im Kurzzeittrend.
4
Keine Angabe, da die Datenlage unzureichend ist.
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
Bei einem Großteil der Arten der
Siedlungsbereiche handelt es sich
allerdings um sogenannte Ubiquisten, also Arten, die in mehreren Lebensräumen mit hohen
Dichten vorkommen können.
Werden nur die Lebensraumansprüche der bedeutsamen Arten
(planungsrelevant in NRW, regionale Rote Liste, Vorwarnlisten)
berücksichtigt (s. Abb. 3.2), zeigt
sich, dass die Arten, die den Lebensraum „offene Landschaft“
präferieren, überproportional vertreten sind (35% gegenüber 15%
bei der Betrachtung sämtlicher
Arten).
- 12 -
15%
11%
48%
Wald
Siedlungsbereich
Gewässer
Offene Landschaft
26%
Abbildung 3.1: Lebensraumpräferenzen der Brutvögel und
Nahrungsgäste im Untersuchungsgebiet
35%
40%
Wald
Siedlungsbereich
Gewässer
Offene Landschaft
5%
20%
Abbildung 3.2: Lebensraumpräferenzen der bedeutsamen
Brutvögel und Nahrungsgäste im Untersuchungsgebiet.
3.2. Fledermäuse
Die Erfassung der Fledermäuse erfolgte mit mehreren Methoden (Detektorbegehungen, batcorder-Einsatz, Ausflugzählungen mit Stereo-Ultraschalldetektoren, Horchkisten-Untersuchung, Quartiersuche). Im Folgenden werden die Ergebnisse, die mit den einzelnen Methoden erlangt wurden, dargestellt.
3.2.1. Detektornachweise
Mit Hilfe des Ultraschalldetektors D 240x (Pettersson) wurden während der Begehungen über
250 Rufsequenzen zeitgedehnt aufgezeichnet und anschließend am Computer analysiert.
Dadurch konnten insgesamt sechs Fledermausarten erfasst werden (Breitflügel-, Fransenfledermaus, Großer Abendsegler, Kleinabendsegler, Rauhaut- und Zwergfledermaus). Außerdem wurden mehrfach Exemplare der Gattung Myotis verhört, deren Rufe nicht mit Sicherheit
bis zur Art bestimmbar waren.
Sämtliche Fledermausarten sind im Anhang IV der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) aufgeführt und
unterliegen dem strengen Artenschutz gemäß § 10 BNatSchG. Somit werden sie in NRW als
planungsrelevant angesehen (MUNLV 2008).
Die Bereiche, in denen Fledermäuse nachgewiesen worden sind, sind in der Anlage 2 dargestellt. Dabei erfolgten die meisten Nachweise entlang von Grenzlinienstrukturen wie Waldrand
und Baumreihen. Hier wurden oftmals auch mehrere Arten gleichzeitig oder zeitlich versetzt in
der selben Nacht nachgewiesen. Allerdings spiegelt sich in der Anzahl der Fledermausnachweise auch die Verweildauer wider, so sind an den Beobachtungsstandorten zur Ausflugzeit
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
- 13 -
(s. Kap. 3.2.3, S.16) meist viele Nachweise erfolgt. Oftmals traten in den selben Bereichen bei
mehreren Begehungen Fledermäuse der selben Art auf.
In der Tabelle 3.2 ist die Verteilung der Anzahl der Fundpunkte je Fledermausart auf die drei
Kategorien der Detektornachweise dargestellt. Dabei zeigt sich, dass die Zwergfledermaus
den größten Anteil an erfassten Fledermausrufen ausmacht. Aber auch der Kleinabendsegler
ist im Untersuchungsgebiet in vielen Bereichen und dort häufig mit der höchsten Nachweiskategorie erfasst worden.
Tabelle 3.2: Fledermausnachweise mittels Ultraschalldetektor. Angegeben ist die Art / Gruppe sowie
die Anzahl der Beobachtungsbereiche.
Kategorie der Detektornachweise
einmalige Beobachtung
mehrmalige oder längere
regelmäßige oder ständige
Beobachtung
Beobachtung
AS: 10; BF: 4; BF ?: 1; FF: 1;
AS: 1; KA: 4; Myo: 1;
AS: 4; BF: 2; BF ?: 1; KA: 13;
FF ?: 1; KA: 12; Myo: 12;
ZF: 11
KA ?: 1; Myo: 2; RH: 1; ZF: 21
RH: 3; ZF: 30
Abkürzungen: AS: Großer Abendsegler; BF: Breitflügelfledermaus; FF: Fransenfledermaus; KA: Kleinabendsegler; Myo: Myotis spec.; RH: Rauhautfledermaus; ZF: Zwergfledermaus; ?: Bestimmung nicht
sicher.
In einigen Bereichen wurden balzende Männchen der Zwergfledermaus bzw. des Großen Abendseglers gehört. In diesen Bereichen befinden sich also Fledermausquartiere, die zur
Fortpflanzung genutzt werden. Da Zwergfledermäuse überwiegend im Flug um ihr Quartier
balzen, kann die ermittelte Anzahl an Balzrevieren von der tatsächlichen abweichen, es werden aber insgesamt mindestens sieben Balzreviere der Zwergfledermaus innerhalb des Untersuchungsgebietes angenommen (vgl. Anlage 2). Zudem konnten zwei balzende Männchen
des Großen Abendseglers festgestellt werden.
In der Abbildung 3.3 ist ein aufgezeichneter Ruf eines Kleinabendseglers dargestellt. Der Abstand zwischen zwei Markierungen auf der Abszisse entspricht 20 ms. Im oberen Teil der Grafik ist das Oszillogramm, also der Schalldruckverlauf über die Zeit dargestellt. Das Spektrogramm im unteren Teil bildet den Frequenzverlauf über die Zeit ab. Die Hauptfrequenz (Frequenz des höchsten Schalldrucks) des Rufes liegt bei 23,7 kHz. Dieser Ruf ist quasi frequenzkonstant und überstreicht nur etwa 5 kHz bei einer Länge von 9,8 ms. Aufgenommen wurde
dieser Ruf am 28.07.2009 etwa drei Stunden nach Sonnenuntergang nördlich der FriedrichMenzefricke-Straße.
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
- 14 -
100% Amplitude - Right.
50%
0%
-50%
-100%
Spectrogram, FFT size 512, Hanning window. - Right.
-90 dB
-70 dB
-50 dB
-30 dB
-10 dB
2937 ms
20 ms/div
100 kHz
50 kHz
Abbildung 3.3: Oszillo- und Spektrogramm eines Rufes eines Kleinabendseglers.
In der Abbildung 3.4 ist neben einem Suchruf (Ruf 1) auch ein fünfteiliger Balzlaut (Ruf 2) einer männlichen Zwergfledermaus dargestellt. Der Suchruf beginnt bei etwa 56 kHz und fällt
innerhalb von 5,5 ms auf 46,2 kHz ab. Die Hauptfrequenz beträgt bei diesem Ruf 48,2 kHz.
Der fünfteilige Balzlaut hat eine Hauptfrequenz von 18,8 kHz bei einer Gesamtlänge von 32,2
ms.
Diese Rufaufnahme wurde am 27.08.2009 etwa acht Stunden nach Sonnenuntergang im Bereich der Tierarztpraxis an der Friedrich-Menzefricke-Straße gemacht.
100% Amplitude - Right.
50%
0%
-50%
-100%
Spectrogram, FFT size 512, Hanning window. - Right.
-90 dB
-70 dB
-50 dB
-30 dB
-10 dB
1723 ms
20 ms/div
100 kHz
50 kHz
1
2
Abbildung 3.4: Oszillo- und Spektrogramm eines Suchrufes und eines mehrteiligen Balzlautes einer männlichen Zwergfledermaus.
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
- 15 -
3.2.2. batcorder-System
Während der Untersuchungsnächte wurden an insgesamt acht Standorten batcorder installiert. Mit Hilfe des batcorder-Systems wurden insgesamt sechs Arten „sicher“ bestimmt (Breitflügel-, Fransenfledermaus, Großer Abendsegler, Rauhaut- und Zwergfledermaus). Außerdem
wird die Bestimmung einer Artengruppe als sicher angesehen (Bartfledermaus1). Der Nachweis des Großen Abendseglers wird hier ebenfalls aufgeführt, da von dieser Art aufgrund des
Flugverhaltens (oft schneller Flug in größerer Höhe) selten lange Rufsequenzen aufgezeichnet
werden, aber schon einzelne Rufe arttypisch sein können (wie bei der angeführten Rufaufzeichnung). Einige aufgezeichnete Rufsequenzen können nicht bis zum Artniveau bestimmt
werden und werden Fledermausgruppen2 zugeordnet (RUNKEL ET AL. 2009)(s. Anlage 1).
Tabelle 3.3: Mit dem batcorder-System nachgewiesene Fledermausarten. Angegeben ist jeweils eine
Sequenz mit der Anzahl erfasster Rufe sowie der Wahrscheinlichkeit, die der Bestimmung zugrunde
liegt. Außerdem ist für die jeweilige Fledermausart die Anzahl der Nachweisstandorte angegeben.
Art
Rufanzahl Wahrschein- Datum
lichkeit
Bartfledermaus
1
Anzahl Nachweisstandorte
37
0,74 21.06.09
3
Breitflügelfledermaus
10
0,63 28.07.09
2
Fransenfledermaus
13
0,91 07.05.09
2
Großer Abendsegler
3
0,99 27.08.09
3
Rauhautfledermaus
39
0,92 07.05.09
1
Zwergfledermaus
84
0,99 07.05.09
6
Die Fledermausnachweise mittels batcorder-System sind in der Anlage 2 dargestellt.
1
Die Unterscheidung von Großer (Myotis brandtii) und Kleiner Bartfledermaus (Myotis mystacinus) gilt
anhand von bioakustischen Methoden als nicht durchführbar.
2
Mkm: Myotis klein-mittel: sämtliche Arten der Gattung Myotis mit Ausnahme des Großen Mausohrs.
Nyc: Nyctaloid: Arten der Gattungen Eptesicus, Nyctalus und Vespertilio.
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
3.2.3. Flugstraßenuntersuchung
An verschiedenen Standorten im
Untersuchungsgebiet wurden zu
Beginn der Nacht (bis 1:30 Stunden
nach Sonnenuntergang) Ausflugzählungen unter Einsatz von StereoUltraschalldetektoren durchgeführt.
Die Standorte wurden zum einen
aufgrund ihrer Biotopausstattung
(meist lineare Gehölzstrukturen mit
freier Sichtachse) und zum anderen
in Hinblick auf die Eingriffsrelevanz
ausgewählt. Somit befanden sich
sämtliche
Beobachtungsstandorte
auf der geplanten Trasse oder im
direkten Umfeld dieser. Zählungen
sind meist nur dann möglich, wenn
Fledermäuse am Beobachtungsstandort nicht jagen. In den Abbildungen 3.5 und 3.6 sind die nachgewiesenen Flugrichtungen schematisch dargestellt. Dabei ist zu beachten, dass nur die Richtungen eindeutiger Durchflüge dargestellt sind,
also keine Hin- und Herflüge wie sie
für Jagdverhalten typisch sind. Die
gelben Sterne markieren den jeweiligen Beobachtungsstandort.
Abbildung 3.5: Nachgewiesene Flugrichtungen von
Fledermäusen zur Ausflugzeit.
Abbildung 3.6: Nachgewiesene Flugrichtungen von
Fledermäusen zur Ausflugzeit.
- 16 -
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
- 17 -
3.2.4. Horchkisten
Insgesamt wurden 60 Horchkisten aufgestellt. An einigen Standorten konnten Horchkisten
aufgrund von lang anhaltenden Störgeräuschen (Heuschrecken, Straßenverkehr) nicht ausgewertet werden. Hier wurden teilweise an späteren Terminen erneut Horchkisten installiert.
An einem Standort ist eine Horchkiste gestohlen worden, hier wurde keine weitere Horchkiste
installiert. Somit konnten an 55 Standorten Horchkisten ausgewertet werden.
Bei 53 der auswertbaren Horchkisten erfolgte die Aufnahme jeweils über die gesamte Nachtlänge. Eine Horchkiste war nur die erste Nachthälfte aktiv, eine sogar nur etwa ein Viertel der
Nacht.
Der Standort der einzelnen Horchkiste und deren Bezeichnung ist der Karte zu entnehmen
(Anlage 3). In der Tabelle 3.4 sind die Ergebnisse der einzelnen Horchkisten dargestellt.
Tabelle 3.4: Ergebnisse der Horchkisten-Untersuchung.
Horch- Standort
Datum
Art und Anzahl der
kiste
Kontakte
„trocken“ indiff.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
Straßenrand
Baumreihe
Waldrand
Waldrand
Waldrand
Wald
Wald
Gehölzrand
Baumreihe
Straßenrand
Waldrand
Waldrand
Baumreihe
Wald
Baumreihe
Wald
Obstbäume
Bahnlinie, Acker
Baumreihe
Straßengraben
Waldrand
Baumgruppe
Feldgehölz
Wald
Waldrand
Wald
Waldrand
Waldrand
Acker
Wald
Wald
Waldrand
Bahnlinie
17.06.09
24.09.09
1
27.08.09
17.06.09
24.09.09
28.07.09
1
27.08.09
24.09.09
8
19
171
55
16
9
8
4
„nass“
12
2
8
1
2
Berechnung
LaufSumme Stet. zeit
8
32
173
63
17
10
8
6
6
20
28
24
6
9
8
4
11
56
56
18
53
38
7
90
107
38
7
20
63
177
10
360
155
170
65
9
13
8
9
21
12
31
23
7
37
19
22
7
11
35
39
8
21
39
24
39
8
9
619
16
19
13
07.05.09
17.06.09
07.05.09
12
21.06.09
21.06.09
27.08.09
24.09.09
19
21.06.09
27.08.09
28.07.09
24.09.09
8
17
28.07.09
17.06.09
24.09.09
1
27.08.09
21.06.09
21.06.09
27.08.09
21.06.09
27.08.09
21.06.09
17.06.09
1
10
38
56
18
53
13
7
83
95
17
7
19
60
170
10
357
154
170
53
6
13
1
6
6
7
4
4
1
2
7
3
12
3
21.06.09
21.06.09
07.05.09
611
16
8
1/1
1/1
1/1
1/1
1/7
1/1
1/1
1/1
1/1
1/1
1/4
1/1
1/1
1/1
1/1
1/1
1/1
1/1
1/1
1/1
1/1
1/1
1/1
1/1
1/1
1/1
1/1
1/1
1/1
1/1
Wert
20
72
229
111
def.
28
24
14
0
27
296
98
42
115
84
21
164
145
82
21
42
133
255
26
402
233
218
143
25
31
gest.
1/2 1314
1/1
42
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
Fortsetzung Tabelle 3.4
Horch- Standort
kiste
Datum
Art und Anzahl der
Kontakte
- 18 -
Berechnung
LaufSumme Stet. zeit
„trocken“ indiff.
„nass“
Wert
am Teich
07.05.09
14
46
44
104
42
1/1
188
Baumreihe
17.06.09
5
5
4
1/1
13
Garten
27.08.09
15
2
17
12
1/1
41
Straßenbäume
07.05.09
1
25
26
19
1/1
64
Baumreihe
28.07.09
55
55
20
1/1
95
Waldrand
28.07.09
18
18
15
1/1
48
Gehölzreihe
07.05.09
5
14
4
23
18
1/1
59
Baumgruppe
28.07.09
1
23
24
18
1/1
60
Wiese
24.09.09
16
6
22
18
1/1
58
Baumreihe
07.05.09
13
96
40
149
41
1/1
231
Waldrand
17.06.09
6
1
7
6
1/1
19
Baumreihe
28.07.09
99
1
100
33
1/1
166
Waldweg
24.09.09
8
10
18
15
1/1
48
Baumgruppe
17.06.09
def.
Baumgruppe
28.07.09
6
6
6
1/1
18
Wiese
27.08.09
6
5
11
11
1/1
33
Acker
28.07.09
4
4
4
1/1
12
Gehölzreihe
07.05.09
2
16
10
28
18
1/1
64
Baumreihe
28.07.09
62
62
28
1/1
118
Baumreihe,Bach 07.05.09
16
17
1
34
21
1/1
76
Baumgruppe
27.08.09
93
21
114
47
1/1
208
Gehölzreihe
17.06.09
21
5
26
18
1/1
62
Wald
24.09.09
503
503
57
1/1
617
Waldrand
07.05.09
6
20
14
40
24
1/1
88
Straßenrand
24.09.09
3
11
2
16
11
1/1
38
Stet.: Stetigkeit: Anzahl der 10-Minuten-Zeitfenster, in denen Fledermausrufe aufgezeichnet wurden.
Laufzeit: 1/1: ganze Nacht; 1/2: etwa erste Nachthälfte; 1/4: etwa ein Viertel der Nacht.
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
Im Folgenden werden exemplarisch einige Horchkistenergebnisse genauer betrachtet.
Die Horchkiste 17 war am 27.08.2009 im Bereich der geplanten Trasse an einer Reihe kleiner
Obstbäume installiert. Im Umfeld befand sich ein Maisacker. Insgesamt wurden hier 90 Fledermauskontakte registriert, von denen sieben als „nasse“ Rufe bestimmt werden konnten (s.
Abb. 3.7). In 37 der 61 10-Minuten-Zeitfenster (Nachtlänge 10:07 Stunden) wurden Fledermausrufe erfasst. Somit ergibt sich ein Aktivitätswert von 164 (Aktivitätskategorie 4). Auffallend ist die etwas höhere Aktivität zu Beginn der Nacht (zwischen 20 und 50 Minuten nach
Sonnenuntergang) und die sehr starke Aktivität am Ende der Nacht.
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
- 19 -
Abbildung 3.7: Zeitliche Verteilung der Fledermausaktivität (Horchkiste 17).
Die Horchkiste 43 registrierte in 41 10-MinutenZeitfenstern insgesamt 149 Fledermauskontakte, von denen 40 als „nass“ und 13 als „trocken“
bezeichnet werden konnten (s. Abb. 3.9). Der
berechnete Aktivitätswert beträgt 231 (Aktivitätskategorie 4). Diese Horchkiste befand sich
am 07.05.2009 in einem Eichenreihe in unmittelbarer Nähe der geplanten Straße (s. Abb.
3.8).
Abbildung 3.8: Standort der Horchkiste 43.
Der Pfeil markiert die Horchkiste.
Abbildung 3.9: Zeitliche Verteilung der Fledermausaktivität (Horchkiste 43).
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
Eine andere Verteilung der Fledermausaktivität hat die Horchkiste 56 registriert, die am
24.09.2009 in einem Waldbereich im Süden
des Untersuchungsgebietes aufgestellt war
(s. Abb. 3.10). Hier wurden vor allem in der
zweiten Nachthälfte eine große Anzahl an
Fledermauskontakten erfasst (s. Abb. 3.11).
Der berechnete Aktivitätswert beträgt 617
(503 Fledermauskontakte bei einer Stetigkeit
von 57)(Aktivitätskategorie 4). Auffallend ist
der späte Beginn der Fledermausaktivität bei
etwa einer Stunde und 20 Minuten nach Sonnenuntergang. An anderen Standorten wurden in dieser Nacht die ersten Fledermausaktivitäten zwischen 20 und 30 Minuten nach
Sonnenuntergang registriert.
- 20 -
Abbildung 3.10: Standort der Horchkiste 56.
Der Pfeil markiert die Horchkiste.
Abbildung 3.11: Zeitliche Verteilung der Fledermausaktivität (Horchkiste 43).
3.2.5. potenzielle Quartiere
Im Bereich der geplanten Straße und dem direkten Umfeld wurde auf Strukturen an Bäumen
geachtet, die für Fledermäuse als Quartiere in Frage kommen. Dabei wurden einige potenzielle Quartiere an Bäumen festgestellt. Diese sind in der Tabelle 3.5 kurz beschrieben. Die Lage
der potenziellen Quartiere ist der Anlage 4 zu entnehmen. Da in zwei Bereichen die potenziellen Quartiere stark gehäuft auftreten, sind diese in der Abbildung 3.12 vergrößert dargestellt.
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
- 21 -
Die in mehreren Bereichen nachgewiesenen Balzrufe von Zwergfledermäusen zeigen, dass
innerhalb des untersuchten Bereiches mindestens sechs Quartiere dieser Art vorhanden sind.
Auch die beiden balzenden Männchen des Großen Abendseglers deuten auf Quartiere hin.
Tabelle 3.5: Kurze Beschreibung der potenziellen Quartiere. Der geschätzte Brusthöhendurchmesser
(BHD) ist in cm angegeben.
Bezeich- Beschreibung
Wert
nung
1 Erle BHD 20, mit ausgefaultem Astloch
3
2 Eiche BHD 70, mit Totholz und ausgefaultem Astloch im Kronenbereich
4
3 Kirsche BHD 40, stehendes Totholz mit abstehenden Rindenstücken
2
4 Erle BHD 30, mit drei ausgefaulten Astlöchern
9
5 Apfel BHD 45, mit ausgefaultem Astloch
4
6 Apfel BHD 30, mit zwei ausgefaulten Astlöchern
7
7 Apfel BHD 30, wenig Totholz im Kronenbereich
1
8 Birne BHD 30, wenig Totholz im Kronenbereich
1
9 Fledermausrundkasten an Eiche
4
10 Eiche BHD 50, stehendes Totholz mit großflächig abstehenden Rindenstü6
cken
11 Buche BHD 50, mit Spechthöhle
5
12 Buche BHD 45, mit zwei großen Spechthöhlen
9
13 Buche BHD 45, mit drei Spechthöhlen
12
14 Buche, stehendes Totholz mit fünf Spechthöhlen und abstehenden Rinden22
stücken
15 Eiche BHD 60, mit Stammriss und Stammfußhöhle
8
16 Fledermausrundkasten an Eiche
4
17 Buche BHD 40, mit Stammriss und einem ausgefaulten Astloch
7
18 Eiche BHD 50, mit Totholz und abstehenden Rindenstücken im Kronenbe3
reich
19 Eiche BHD 40, mit Fledermausrundkasten und zwei Spechthöhlen im Totholz
12
20 Ahorn BHD 30, mit ausgefaultem Astloch
3
21 Ahorn BHD 25, mit Totholz und hohlem Ast
5
22 Ahorn BHD 30, mit ausgefaultem Astloch
3
23 Ahorn BHD 20, mit ausgefaultem Astloch
3
24 Ahorn BHD 25, mit ausgefaultem Astloch
3
25 Ahorn BHD 25, mit ausgefaultem Astloch
3
26 Ahorn BHD 20, mit ausgefaultem Astloch
3
27 Ahorn BHD 25, mit ausgefaultem Astloch
3
28 Ahorn BHD 25, stehendes Totholz mit Spechthöhle
5
29 Ahorn BHD 25, mit ausgefaultem Astloch
3
30 stehendes Totholz BHD 25, mit zwei Höhlen
8
31 Ahorn BHD 30, mit ausgefaultem Astloch
3
32 Ahorn BHD 35, Totholz mit Spalte
3
33 Ahorn BHD 25, Stammriss mit Spalte
3
34 Ahorn BHD 25, Totholz mit Spalte
3
35 Ahorn BHD 25, Totholz mit Spalte
3
36 Ahorn BHD 35, mit Stammriss
3
37 Ahorn BHD 40, mit Stammriss
3
38 Eiche BHD 100, mit ausgefaultem Astloch und abstehenden Rindenstücken
5
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
Fortsetzung Tabelle 3.5
Bezeich- Beschreibung
nung
39 Weide BHD 30, mit Stammfußhöhle
40 Weide BHD 25, mit ausgefaultem Astloch
41 Ahorn BHD 25, mit Höhle
42 Erle BHD 25, mit großer Faulhöhle
43 Haus mit Nebengebäude und einigen Vogelnistkästen
44 Eiche BHD 80, mit Totholz und abstehenden Rindenstücken im Kronenbereich
45 Eiche BHD 75, mit Totholz und abstehenden Rindenstücken im Kronenbereich
46 Eiche BHD 80, mit Totholz und abstehenden Rindenstücken im Kronenbereich
47 Eiche BHD 90, mit Höhle, Totholz und abstehenden Rindenstücken im Kronenbereich
48 Eiche BHD 80, mit Totholz und abstehenden Rindenstücken im Kronenbereich
49 Eiche BHD 90, mit Efeu bewachsen, Totholz im Kronenbereich
50 Buche BHD 60, mit zwei Spechthöhlen
51 Eiche BHD 40, mit Efeu bewachsen
52 Eiche BHD 40, mit Efeu bewachsen, Totholz im Kronenbereich
53 Eiche BHD 40, mit Efeu bewachsen, Totholz im Kronenbereich
Abbildung 3.12: Lage und Bezeichnung von Baumhöhlen im Nahbereich der geplanten Trasse.
Wert
4
3
4
4
3
3
3
7
3
3
8
1
2
2
- 22 -
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
- 23 -
3.3. Amphibien
Während der abendlichen bzw. nächtlichen Begehungen zur Zeit der Frühjahrswanderung
wurden in verschiedenen Bereichen auf den Straßen und Wegen des Untersuchungsgebietes
Amphibien nachgewiesen. Insgesamt waren es 51 Nachweise, von denen 38 Exemplare der
Erdkröte waren. Bei elf gefundenen Amphibien handelte es sich um Teichmolche und zwei
waren Bergmolche.
Besondere Häufungen von nachgewiesenen wandernden Amphibien traten im Bereich südlich
der Knetterhauser Straße auf dem Tecklenburger Weg auf (s. Abb. 3.13 u. Anlage 4).
Abbildung 3.13: Nachweise wandernder Amphibien. Die Fundorte sind in Form brauner Kreuze
dargestellt.
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
- 24 -
3.3.1. Gewässeruntersuchung
Im Untersuchungsgebiet befinden sich mindestens elf Stillgewässer (s. Anlage 4). Zwei
der Gewässer wurden nur aufgrund verhörter
Frösche nachgewiesen und konnten nicht
begangen werden.
Insgesamt wurden vier Amphibienarten (Bergund Teichmolch, Erdkröte und Teichfrosch) in
den untersuchten Gewässern bzw. im Landlebensraum nachgewiesen. Da nicht alle beobachteten Exemplare des Wasserfroschartenkomplexes bis zur Art bestimmt werden
konnten, kann nicht ausgeschlossen werden,
dass weitere Arten vorhanden sind.
Keine der nachgewiesenen Arten gilt in NRW
als planungsrelevant (MUNLV 2008).
Abbildung 3.14: Teichfrosch (Rana esculenta).
Im folgenden werden die Gewässer und die dort nachgewiesenen Amphibienlaichpopulationen
kurz beschrieben.
Die Lage der untersuchten Gewässer ist der beigefügten Karte (Anlage 4) zu entnehmen.
Gewässer 1
Als Gewässer 1 wird eine Senke am Ackerrand bezeichnet, die bei den Frühjahrsbegehungen mit Wasser gefüllt war (s. Abb. 3.15).
Zu späteren Terminen war dieser Bereich
jedoch trocken. Als Laichgewässer wurde
dieser etwa 50 m2 große Bereich von Amphibien nicht genutzt.
Gewässer 2
Dieser Gartenteich mit einer Ausdehnung von
etwa 120 m2 weist relativ steile Ufer auf und
ist stark beschattet (s. Abb. 3.16). Hier wurden nur wenige Exemplare des Wasserfroschartenkomplexes während der Begehungen im zeitigen Frühjahr nachgewiesen.
Bei späteren Begehungen wurden keine
Wasserfrösche verhört. Weitere Amphibienarten wurden hier nicht nachgewiesen.
Gewässer 3
Dieser mit einer Ausdehnung von etwa 500
m2 große Gartenteich ist nur gering beschattet und mit Fischen besetzt (s. Abb. 3.17).
Hier wurden etwa 10 Laichschnüre der Erdkröte gefunden. Bei späteren Begehungen
konnte auch ein Schwarm aus mindestens
3000 Kaulquappen beobachtet werden. Im
Frühsommer wurden etwa 40 rufende Exemp-
Abbildung 3.15: Gewässer 1.
Abbildung 3.16: Gewässer 2.
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
- 25 -
lare des Wasserfroschartenkomplexes vernommen. Die bestimmbaren Rufe einzelner Individuen stammten von der „Art“ Teichfrosch (Rana esculenta). Auch die wenigen mit den Reusenfallen gefangenen Tiere wiesen Merkmale auf, die dieser „Art“ zugeschrieben werden. In
Ufer nahen Bereichen wurden etwa 20 Laichballen des Wasserfroschartenkomplexes gefunden. Da diese Laichballen i.d.R. unter der Wasseroberfläche an Pflanzen befestigt sind, wird
davon ausgegangen, dass nicht alle Laichballen nachgewiesen wurden (Populationsgrößenabschätzung erfolgt über adulte Tiere). Mit den Reusenfallen wurde bei einem Untersuchungstermin ein männlicher Teichmolch nachgewiesen.
Gewässer 4
Das Gewässer 4 ist ein etwa 90 m2 großer Gartenteich mit Schwimmblattvegetation (Seerose;
s. Abb. 3.18). Hier wurden einzelne Exemplare des Wasserfroschartenkomplexes nachgewiesen. Dieser Teich ist mit Fischen besetzt.
Abbildung 3.17: Gewässer 3.
Abbildung 3.18: Gewässer 4.
Gewässer 5
Als Gewässer 5 wird ein etwa 200 m2 großer Teich am Hof Stockamp bezeichnet (s. Abb.
3.19). Im Frühjahr wurden zwei Laichschnüre der Erdkröte an den Seggen im Gewässer gefunden. Ein männlicher Teichmolch wurde mit Hilfe der Reusenfallen gefangen. Während der
Begehungen wurden regelmäßig bis zu etwa 50 Exemplare des Wasserfroschartenkomplexes
beobachtet. Tiere, deren Rufe bestimmbar waren, konnten der „Art“ Teichfrosch zugeordnet
werden. Ebenso handelte es sich bei den mit den Reusenfallen gefangenen Exemplaren um
Tiere dieser „Art“.
Abbildung 3.19: Gewässer 5.
Abbildung 3.20: Gewässer 6.
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
- 26 -
Gewässer 6
In direkter Nachbarschaft zu Gewässer 5 befindet sich ein kleines flaches Becken mit einer
Ausdehnung von etwa 5 m2 (s. Abb. 3.20). Hier wurden keine Amphibien nachgewiesen.
Gewässer 7
Das etwa 30 m2 große runde Gewässer weist
eine dichte Schwimmblattvegetation auf (s.
Abb. 3.21). Bei den Begehungen wurden bis
zu etwa 50 adulte Exemplare des Wasserfroschartenkomplexes nachgewiesen. Tiere,
deren Rufe bestimmbar waren, konnten der
„Art“ Teichfrosch zugeordnet werden. Ebenso
handelte es sich bei den mit den Reusenfallen gefangenen Exemplaren um Tiere dieser
„Art“. Mit den Reusenfallen wurden im Frühsommer maximal 15 Teichmolche gefangen.
Außerdem gelang der Nachweis eines weiblichen Bergmolches.
Abbildung 3.21: Reusenfallen in Gewässer 7.
Gewässer 8
Das Gewässer 8 befindet sich in der Nähe
des Gewässers 7 und hat eine Ausdehnung von etwa 2 m2 (s. Abb. 3.22). Hier wurden bis zu
fünf Exemplare des Wasserfroschartenkomplexes sowie vier Teichmolche nachgewiesen.
Gewässer 9
Das Gewässer 9 ist ein etwa 2000 m2 großer Teich mit Fischen und Wasservögeln (s. Abb.
3.23). Im Frühjahr wurden hier etwa 30 Laichschnüre der Erdkröte gefunden. Die Ufer der Insel konnten nicht untersucht werden, so dass die Population der Erdkröte eventuell größer ist.
Im Frühsommer wurden einzelne Exemplare des Wasserfroschartenkomplexes beobachtet.
Da diese nicht gerufen haben und auch keine gefangen wurden, kann keine Artdiagnose erfolgen.
Abbildung 3.22: Gewässer 8.
Abbildung 3.23: Gewässer 9.
Gewässer 10
Das Gewässer 10 ist erst durch die Rufe von Exemplaren des Wasserfroschartenkomplexes
nachgewiesen worden. Eine Begehung war jedoch nicht möglich.
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
- 27 -
Gewässer 11:
Auch das Gewässer 11 wurde durch den Nachweis von rufenden Exemplaren des Wasserfroschartenkomplexes erfasst. Das Gelände ist wegen einer hohen Mauer nicht einsehbar und
konnte nicht begangen werden. Die Anzahl der rufende Frösche wird auf über 50 geschätzt,
eine Artdiagnose war nicht möglich.
In der Tabelle 3.6 ist die geschätzte Populationsgröße sowie die Populationsgrößenkategorie
der Amphibienarten in den einzelnen Gewässern aufgelistet. In kursivem Druck sind Ergebnisse dargestellt, die allein durch Verhören der Frösche entstanden sind.
1
Tabelle 3.6: Geschätzte Größe der Amphibienpopulationen ; Größenklassen sind in Klammern angegeben.
Gewässer
Bergmolch Teichmolch Erdkröte
Wasserfroschartenkomplex
1
2
9 (2)
3
10 (1)
50 (2)
120 (4)
4
3 (1)
5
10 (1)
10 (1)
150 (4)
6
7
10 (1)
150 (4)
150 (4)
8
40 (3)
15 (3)
9
150 (4)
3 (1)
10
9 (2)
11
150 (4)
3.3.2. Amphibienwanderung (2010)
Insgesamt wurden mit Hilfe der Zaunanlage 572 Amphibien aus fünf Arten gefangen. Neben
Erdkröte wurden Berg- und Teichmolch sowie Gras- und Wasserfrosch nachgewiesen. Von
den fünf Amphibienarten, die mit Hilfe der Fangzaunanlagen nachgewiesen wurden, gilt in
NRW keine als planungsrelevant.
Tabelle 3.7: Amphibienarten im Untersuchungsgebiet – Nachweise mit Fangzaunanlagen.
Rote Liste
Deutscher Name
Wissenschaftlicher Name AS
FFH
BRD
NRW
Status Ez
Bergmolch
Triturus alpestris
§
*
*
G
g
Erdkröte
Bufo bufo
§
*
*
G
g
Grasfrosch
Rana temporaria
§
V
*
G
g
Teichfrosch
Rana kl. escullenta
§
*
*
G
g
Teichmolch
Triturus vulgaris
§
*
*
G
g
Die Nomenklatur richtet sich nach BFN 2009.
AS: Artenschutz; § = besonders geschützt; §§ = streng geschützt (gemäß § 10 Abs. 2 Nr.11 BNatSchG
(2007).
FFH: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU; II: Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie; IV: Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie..
Rote Liste: BRD: 2009 (BFN); NRW: 1999 (SCHLÜPMANN ET AL.); V: Vorwarnliste; *: nicht gefährdet.
Status in NRW: G: Ganzjahresvorkommen.
1
Angegeben ist die geschätzte Anzahl adulter Tiere, s. Kap.2, S. 6.
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
- 28 -
Ez: Erhaltungszustand; angegeben ist der Erhaltungszustand in der atlantischen biogeographischen
Region von NRW; g: günstig.
Mit insgesamt 515 Exemplaren war die Erdkröte am stärksten vertreten. Bei 182 der gefangenen Erdkröten handelte es sich dabei um Männchen. 324 Exemplare wurden als weibliche
Tiere angesprochen, bei neun Exemplaren konnte das Geschlecht nicht eindeutig bestimmt
werden, überwiegend waren dies subadulte Exemplare. Vom Grasfrosch wurden mit Hilfe des
Fangzaunes zehn Exemplare nachgewiesen. Innerhalb der Gruppe der Molche dominierte mit
26 gefangenen Exemplaren der Teichmolch. Außerdem wurden 15 Bergmolche und sechs
Teichfrösche nachgewiesen (vgl. Tab. 3.8).
Tabelle 3.8: Mit Hilfe der gesamten Zaunanlage gefangene Amphibien
Amphibienart
Anzahl
Erdkröte
515
Grasfrosch
Teichfrosch
10
Bergmolch
6
Teichmolch
15
26
Die ersten wandernden Amphibien wurden am 17.03.2010 nachgewiesen1.
In der Abbildung 3.24 ist der zeitliche Ablauf der nachgewiesenen Amphibien-Frühjahrswanderung dargestellt. Innerhalb des betrachteten Zeitraums wurden die meisten Amphibien
am 20.und 21.03.2010 in den Fangeimern gefunden.
Die ersten Erdkrötenpärchen traten am 19.03.2010 auf, das letzte Erdkrötenpärchen wurde
am 30.03.2010 gefangen. Rückwandernde weibliche Erdkröten wurden ab dem 27.03.2010
registriert.
Die mit bis zu 42 Kontrolltagen lange Untersuchungsphase beinhaltet neben der Hinwanderung der frühlaichenden Arten auch die Rückwanderung dieser Tiere (Erdkröte, Grasfrosch).
Die Hinwanderung der Molche erstreckt sich über einen langen Zeitraum.
1
Im Rahmen einer anderen Amphibienwanderungsuntersuchung im Stadtgebiet von RhedaWiedenbrück wurden die ersten Amphibien am 16.03.2010 nachgewiesen.
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
- 29 -
180
160
140
120
100
80
60
40
20
Erdkröte Män.
Bergmoch
Erdkröte Wei.
Teichmolch
Erdkröte indet.
Teichfrosch
23.04.
21.04.
19.04.
17.04.
15.04.
13.04.
11.04.
09.04.
07.04.
05.04.
03.04.
01.04.
30.03.
28.03.
26.03.
24.03.
22.03.
20.03.
18.03.
16.03.
14.03.
0
Grasfrosch
Abbildung 3.24: Nachgewiesene Amphibien an den Kontrolltagen.
Im folgenden werden die Ergebnisse der einzelnen Zaunabschnitte dargestellt. Durch die Betrachtungsrichtung von einem Eimerpaar mit geringerer Nummer zu einem mit einer höheren
Nummer ergibt sich eine linke und rechte Seite des Zauns.
In den Kartenausschnitten sind nur die Fangergebnisse dargestellt, bei denen die Summe der
gefangenen Amphibien in dem jeweiligen Eimerpaar mindestens vier Exemplare betrug. Die
Richtung, in die die Amphibien wanderten, ist durch Pfeile markiert.
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
- 30 -
3.3.2.1. Abschnitt A
Der Amphibienzaun im Abschnitt A verlief entlang des Ackerrandes und somit parallel der bestehenden Straßen (vgl. Abb. 3.25 - 3.27). Die Länge des Abschnitts betrug etwa 325 m und
es waren insgesamt 64 Fangeimer eingegraben (32 Eimerpaare).
Abbildung 3.25: Lage der Fangzaunabschnitte A und B. Die blauen Zahlen
stellen markante Fangeimerpaare dar. Die grünen Pfeile symbolisieren die
Wanderrichtung der gefangenen Amphibien, in schwarz ist die jeweilige Anzahl
an Amphibien in den Fangeimern gedruckt.
Die Abbildung 3.28 stellt die Verteilung sämtlicher nachgewiesener Amphibien in den Fangeimerpaaren 1 bis 32 dar. Insgesamt traten hier 154 Amphibien auf. Der überwiegende Teil
wurde auf der linken Zaunseite gefangen (103 Exemplare).
Amphibien traten hauptsächlich im Bereich zwischen den Eimerpaaren 10 und 26 auf (116
Exemplare). Neben 141 Erdkröten wurden ein Grasfrosch, sieben Berg- und fünf Teichmolche
gefangen.
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
Abbildung 3.26: Abschnitt A des Fangzauns;
Blick nach Nordwesten.
- 31 -
Abbildung 3.27: Abschnitte A und B des Fangzauns; Blick nach Südwesten.
Abschnitt A
Anzahl nachgewiesener
Amphibien
15
links des Zauns
10
5
0
-5
rechts des Zauns
-10
1
3
5
7
9
11
13
15
17
19
21
23
25
27
29
31
Bezeichnung der Fangeimer
Erdkröte Män.
Bergmoch
Erdkröte Wei.
Teichmolch
Erdkröte indet.
Teichfrosch
Grasfrosch
Abbildung 3.28: Nachgewiesene Amphibien in Abschnitt A der Fangzaunanlage.
3.3.2.2. Abschnitt B
Bis zum Eimerpaar 39 verlief der Zaun entlang einer Straße (s. Abb. 3.25). Zwischen den Eimerpaaren 39 und 43 war der Fangzaun entlang eines wasserführenden Grabens in Waldnähe aufgestellt, im weiteren Verlauf befanden sich in unmittelbarer Nähe des Zauns Acker-,
Wiesen- und Weideflächen (s. Abb. 3.29). Zwischen den Eimerpaaren 50 und 51 wurde ein
wasserführender Graben gekreuzt, der Abstand dieser beiden Eimerpaare betrug nur etwa 3
m (s. Abb. 3.30). Dieser Zaunabschnitt endete an einer asphaltierten Hofzufahrt. Insgesamt
war dieser Zaunabschnitt etwa 280 m lang (27 Fangeimerpaare).
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
Abbildung 3.29: Abschnitt B des Fangzauns.
- 32 -
Abbildung 3.30: Abschnitt B des Fangzauns;
im Bereich der Eimerpaare 50 und 51.
Neben 156 Erdkröten traten hier sieben Berg- und fünf Teichmolche sowie sechs Gras- und
zwei Teichfrösche auf. Mit 118 Exemplaren wurden etwa zwei Drittel der nachgewiesenen
Amphibien auf der linken Zaunseite gefangen (s. Abb. 3.31).
Abschnitt B
Anzahl nachgewiesener
Amphibien
15
links des Zauns
10
5
0
-5
rechts des Zauns
-10
33
35
37
39
41
43
45
47
49
51
53
55
57
59
Bezeichnung der Fangeimer
Erdkröte Män.
Bergmoch
Erdkröte Wei.
Teichmolch
Erdkröte indet.
Teichfrosch
Grasfrosch
Abbildung 3.31: Nachgewiesene Amphibien in Abschnitt B der Fangzaunanlage.
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
- 33 -
3.3.2.3. Abschnitt C
Der Fangzaunabschnitt C mit einer Länge von etwa 395 m war überwiegend entlang einer
Ackerkante aufgestellt und verlief daher nicht in allen Bereichen parallel der geplanten Trasse
(s. Abb. 3.32, 3.33). Zwischen den Eimerpaaren 70 und 85 befand sich auf der rechten Zaunseite ein Baum- und Strauchstreifen (s. Abb. 3.34).
Abbildung 3.32: Lage der Fangzaunabschnitte C und D. Die blauen Zahlen stellen markante Fangeimerpaare dar. Die grünen Dreiecke symbolisieren die Wanderrichtung der gefangenen Amphibien,
in schwarz ist die jeweilige Anzahl an Amphibien in den Fangeimern gedruckt.
Abbildung 3.33: Abschnitt C des Fangzauns;
Blick nach Südwesten
Abbildung 3.34: Abschnitt C des Fangzauns;
Blick nach Norden.
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
- 34 -
Insgesamt wurden hier 192 Amphibien mit der Fangzaunanlage nachgewiesen. Mit insgesamt
169 Exemplaren war die Erdkröte am stärksten vertreten. Außerdem wurden 15 Teich- und ein
Bergmolch sowie drei Gras- und vier Teichfrösche erfasst (s. Abb. 3.35).
Abschnitt C
Anzahl nachgewiesener
Amphibien
10
links des Zauns
5
0
-5
-10
rechts des Zauns
-15
60 62 64 66 68 70 72 74 76 78 80 82 84 86 88 90 92 94 96
Bezeichnung der Fangeimer
Erdkröte Män.
Bergmoch
Erdkröte Wei.
Teichmolch
Erdkröte indet.
Teichfrosch
Grasfrosch
Abbildung 3.35: Nachgewiesene Amphibien in Abschnitt C der Fangzaunanlage.
3.3.2.4. Abschnitt D
Mit einer Länge von etwa 82 m (8 Eimerpaare) war hier der kürzeste Zaunabschnitt aufgebaut.
Dieser Zaunabschnitt befand sich am Ackerrand und verlief etwa 60 m entlang einer Ahornpflanzung (s. Abb. 3.37). In diesen Fangeimern wurden insgesamt 32 Exemplare der Erdkröte
und ein Teichmolch gefangen (s. Abb. 3.36).
Anzahl nachgewiesener Amphibien
Abschnitt D
10
links des Zauns
5
0
Teichfrosch
Teichmolch
Bergmoch
Grasfrosch
Erdkröte indet.
Erdkröte Wei.
Erdkröte Män.
-5
rechts des Zauns
Abbildung 3.37: Abschnitt D des Fangzauns.
-10
97 99 101 103
Bezeichnung der Fangeimer
Abbildung 3.36: Nachgewiesene Amphibien in Abschnitt D der Fangzaunanlage.
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
- 35 -
3.3.2.5. Abschnitt E
Der Fangzaun des Abschnitts E verlief in etwa parallel der geplanten Straße auf einer Ackerfläche, überwiegend entlang eines Waldrandes (s. Abb. 3.15, 3.17).
Abbildung 3.38: Lage der Fangzaunabschnitte E und F. Die blauen Zahlen stellen markante Fangeimerpaare dar. Die grünen Dreiecke symbolisieren die Wanderrichtung der gefangenen Amphibien,
in schwarz ist die jeweilige Anzahl an Amphibien in den Fangeimern gedruckt.
Die Zaunlänge betrug etwa 95 m.
Hier wurden insgesamt 14 Erdkröten nachgewiesen, von denen zwölf in Eimern auf der linken
Zaunseite auftraten (s. Abb. 3.39). Aufgrund sehr nasser Bodenverhältnisse konnte dieser
Zaunabschnitt erst am 19.03.2010 fertiggestellt werden, so dass eventuell früher wandernde
Amphibien hier nicht erfasst wurden.
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
- 36 -
Anzahl nachgewiesener Amphibien
Abschnitt E
10
links des Zauns
5
0
Teichfrosch
Teichmolch
Bergmoch
Grasfrosch
Erdkröte indet.
Erdkröte Wei.
Erdkröte Män.
-5
rechts des Zauns
-10
105
108
111
Abbildung 3.40: Abschnitt E des Fangzauns;
Blick nach Westen.
114
Bezeichnung der Fangeimer
Abbildung 3.39: Nachgewiesene Amphibien in Abschnitt E der Fangzaunanlage.
3.3.2.6. Abschnitt F
Der Fangzaun des Abschnitts F war durch eine befestigte Zufahrt durchschnitten und verlief
mit zwei Knicken entlang von Ackerflächen (s. Abb. 3.38, 3.42). Zwischen den Fangeimerpaaren 120 und 123 befand sich parallel des Zauns ein wasserführender Graben.
In diesem Fangzaunabschnitt wurden bis zum 08.04.2010 nur drei Exemplare der Erdkröte
gefangen (s. Abb. 3.41).
Anzahl nachgewiesener Amphibien
Abschnitt F
10
links des Zauns
5
0
Teichfrosch
Teichmolch
Bergmoch
Grasfrosch
Erdkröte indet.
Erdkröte Wei.
Erdkröte Män.
-5
rechts des Zauns
-10
115
118 121
124
Bezeichnung der Fangeimer
Abbildung 3.41: Nachgewiesene Amphibien in Abschnitt F der Fangzaunanlage.
Abbildung 3.42: Abschnitt F des Fangzauns;
Blick nach Norden.
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
- 37 -
3.3.3. Straßenopfer
Während der frühmorgendlichen Begehungen wurden auch tote Amphibien auf den Straßen
im Umfeld der Fangzaunanlage erfasst. Dabei wurden im Vergleich zu den Totfunden in 2009
mit insgesamt 14 toten Amphibien deutlich weniger Nachweise erbracht (2009: 51 tote Amphibien). Mit Ausnahme eines Teichmolches handelte es sich bei allen Straßenopfern um Erdkröten. Acht der Straßenopfer befanden sich auf der Friedrich-Menzelfricke-Straße in Höhe der
Eimerpaare 5 bis 20. Ein Teichmolch wurde auf dem Alten Tecklenburger Weg in Höhe des
Eimerpaares 39 gefunden. Im Kreuzungsbereich des Alten Tecklenburger Wegs und der Knetterhauser Straße wurden drei tote Erdkröten nachgewiesen. An der Speckstraße östlich der
Bahnlinie wurden zwei tote Erdkröten gefunden.
4. Bewertung der ökologischen Bedeutung und der
Eingriffsrelevanz
Aufgrund des ausgesprochenen Betretungsverbotes war es nicht möglich, bei sämtlichen Begehungen flächendeckend zu arbeiten. Hiervon betroffen sind vor allem Waldbereiche zwischen der Bahnlinie und der Knetterhauser Straße.
4.1. Vögel
Die Avifauna konnte mit 56 Arten im Untersuchungsgebiet nachgewiesen werden. Der Hauptteil der Brutvögel und Nahrungsgäste präferiert den Wald bzw. Waldrand (25 Arten, 48%).
Betrachtet man aber nur die bedeutsamen Arten, so verändert sich diese Verteilung deutlich
und die Arten der „offenen Landschaft“ sind überdurchschnittlich vertreten.
Vierzehn der vorkommenden Arten (Feldsperling, Graureiher, Grünspecht, Kiebitz, Kranich,
Mäusebussard, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Rebhuhn, Schleiereule, Sperber, Turmfalke,
Waldkauz, Waldschnepfe) werden als planungsrelevant bezeichnet und nachfolgend werden
die Arten, die das Gebiet als Brutvogel oder Nahrungsgast nutzen, kurz beschrieben1:
Feldsperling (Passer montanus)
Als Brutvogel im Untersuchungsgebiet nachgewiesen.
Schutzstatus: besonders geschützt
Gefährdungsgrad: BRD und Westfälische Bucht Art der Vorwarnliste; NRW gefährdet (Kategorie 3)
Langzeittrend (LT)2: NRW / WB mäßiger bis starker Rückgang (mehr als –20 %)
Kurzzeittrend (KT)3: NRW sehr starke Abnahme (mehr als –50%) / WB starke Abnahme
(zwischen –20 und –50%)
Trendgefährdung4: 1
Erhaltungszustand in NRW (atlantische Region): günstig 5
Status in NRW: Jahresvogel, Durchzügler, Wintergast
103.000 Brutpaare 1
1
Kranich und Waldschnepfe, als reine Durchzügler, bleiben bei dieser Auswertung unberücksichtigt.
Umfasst die Bestandsentwicklung über einen Zeitraum von etwa 100 Jahren.
3
Umfasst die Bestandsentwicklung über die letzten 25 Jahre.
4
Ergibt sich aus Lang- und Kurzzeittrend. 1 ist die höchste Gefährdungskategorie.
5
Abgleich mit Informationssystem des LANUV vom 29.08.2010.
2
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
- 38 -
Lebensraumansprüche: Lichte Wälder und Waldränder aller Art werden ebenso wie halboffene, gehölzreiche Landschaften besiedelt. Oftmals findet sich der Feldsperling im Bereich
menschlicher Siedlungen wie gehölzreiche Stadtlebensräume (Parks, Friedhöfe, Kleingärten,
Gartenstädte) sowie strukturreiche Dörfer. Von großer Bedeutung ist die ganzjährige Verfügbarkeit von Nahrungsressourcen (Sämereien sowie Insektennahrung für die Jungen), sowie
Nischen und Höhlen in Bäumen und Gebäuden als Brutplätze.
Naturschutzrelevanz: Der Wandel in der Landwirtschaft, aber auch die Zersiedlung und Modernisierung der Dorfränder spielen eine entscheidende Rolle beim Rückgang der Art. Neben
der Verschlechterung des Nahrungsangebotes fehlen dem Feldsperling oftmals Brutmöglichkeiten. Insbesondere die Erhaltung der Strukturvielfalt, sowie das Schaffen neuer Brutmöglichkeiten (Nistkästen) unterstützt die Art.
Graureiher (Ardea cinerea)
Als Nahrungsgast im Untersuchungsgebiet nachgewiesen.
Schutzstatus: besonders geschützt, Koloniebrüter
Gefährdungsgrad: BRD / NRW / Westfälische Bucht nicht gefährdet
Langzeittrend (LT): NRW / WB deutliche Zunahme (mehr als +20 %)
Kurzzeittrend (KT): NRW / WB deutliche Zunahme (mehr als +25%)
Trendgefährdung: 9
Erhaltungszustand in NRW (atlantische Region): günstig
Status in NRW: Jahresvogel, Durchzügler, Wintergast
ca. 2700 Brutpaare (ca. 130 Kolonien)
Lebensraumansprüche: Der Graureiher benötigt Fließ- und Stillgewässer mit Flachwasserbereichen, Grünland und von Gräben durchzogene Niederungen als Nahrungshabitat. Ältere
Laubwälder bzw. Nadelbaumbestände dienen als Nisthabitat (Entfernung bis zu 30 km vom
nächsten größeren Gewässer).
Naturschutzrelevanz: Als Nahrungsgast in ganz NRW nicht selten, Brutplätze sollten besonderen Schutz genießen.
Grünspecht (Picus viridis)
Als Brutvogel im Untersuchungsgebiet nachgewiesen.
Schutzstatus: streng geschützt
Gefährdungsgrad: BRD / NRW / Westfälische Bucht nicht gefährdet
Langzeittrend (LT): NRW / WB mäßiger bis starker Rückgang (mehr als –20 %)
Kurzzeittrend (KT): NRW / WB deutliche Zunahme (mehr als +25%)
Trendgefährdung: 7
Erhaltungszustand in NRW (atlantische Region): günstig
Status in NRW: Jahresvogel
ca. 13000 Brutpaare
Lebensraumansprüche: Überwiegend in reich gegliederter Kulturlandschaft mit hohem Anteil
an offenen Flächen und Feldgehölzen, Hecken mit Überhältern, Streuobstwiesen, Hofgehölzen, Parks, Alleen und Friedhöfen mit Altbaumbestand.
Naturschutzrelevanz: Die wichtigste Schutzmaßnahme ist die Erhaltung bzw. Wiederherstellung von mageren, ameisenreichen Biotopen.
Kiebitz (Vanellus vanellus)
Als Brutvogel nachgewiesen.
Schutzstatus: streng geschützte und Art des Art. 4 (2) VS-RL
1
nach NWO & LANUV 2009.
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
- 39 -
Gefährdungsgrad: BRD stark gefährdet (Kategorie 2); NRW / Westfälische Bucht gefährdet
(Kategorie 3)
Langzeittrend (LT): NRW / WB mäßiger bis starker Rückgang (mehr als –20 %)
Kurzzeittrend (KT): NRW / WB sehr starke Abnahme (mehr als –50%)
Trendgefährdung: 1
Erhaltungszustand in NRW (atlantische Region): günstig
Status in NRW: Jahresvogel, Durchzügler, Wintergast
20000 bis 27000 Brutpaare
Lebensraumansprüche: Weitgehend offene Landschaft; besiedelt unterschiedliche Biotope:
Salzwiesen, Grünland, Äcker, Hochmoore, aber auch Schotter- und Ruderalplätze; von Bedeutung für die Ansiedlung sind gehölzarme, offene Flächen mit lückiger und sehr kurzer Vegetation, sowohl bei der Ansiedlung als auch während der Aufzucht der Jungvögel. Zur Zugzeit werden ähnliche Flächen aufgesucht.
Naturschutzrelevanz: Nahrungssuchende Durchzügler treten zur Zugzeit in Trupps auf, meist
im Umfeld von Gewässern, aber auch in größeren Grünlandbereichen abseits von Flüssen
oder Seen. Diese regelmäßig besuchten Flächen spielen als „Trittsteine“ auf dem Zug eine
wichtige Rolle und müssen erhalten werden. Brutplätze sind grundsätzlich zu schützen, außerdem ist der Bruterfolg stark abhängig von der Bewirtschaftungsintensität und fällt oft sehr
gering aus (z.B. MUNLV 2008), so dass hier regulierend eingegriffen werden sollte.
Der Kiebitz wird mit einem günstigen Erhaltungszustand in der Liste des LANUV geführt (Internet-Recherche vom 29.08.2010), somit scheint es zu einer deutlichen Erholung des Bestandes gekommen zu sein, obwohl die Art auf der derzeit geltenden Roten Liste von 2009,
wie schon 1999, noch immer als gefährdet (Kategorie 3) eingestuft wird. Aktuelle Veröffentlichungen bestätigen die Einstufung des MUNLV aber nicht, so zeigen HEGEMANN ET AL. in ihrer
umfassenden Untersuchung über "Verbreitung und Brutbestand des Kiebitzes von 1972 bis
2005 im Kreis Soest" (2008), dass die Anzahl der Revierpaare allein von 1997 bis 2005 um
30% abgenommen hat. KRÜGER & OLTMANNS (2007) geben für Niedersachsen an, dass der
Kiebitzbestand in den 1970er Jahren mindestens doppelt so hoch gewesen sei wie heute und
noch immer abnehme.
Mäusebussard (Buteo buteo)
Als Brutvogel nachgewiesen.
Schutzstatus: streng geschützt
Gefährdungsgrad: BRD / NRW / Westfälische Bucht nicht gefährdet
Langzeittrend (LT): NRW / WB gleich bleibend (+/- 20%)
Kurzzeittrend (KT): NRW deutliche Zunahme (mehr als +25%) / WB gleich bleibend (+/- 20%)
Trendgefährdung: 6
Erhaltungszustand in NRW (atlantische Region): günstig
Status in NRW: Jahresvogel, Durchzügler, Wintergast
10000- 15000 Brutpaare
Lebensraumansprüche: Als Lebensraum werden Wälder und Gehölze aller Art (Nisthabitat)
im Wechsel mit offener Landschaft (Nahrungshabitat) genutzt.
Naturschutzrelevanz: Der Mäusebussard ist sehr anpassungsfähig und nutzt zur Brut auch
Einzelbäume und Siedlungsränder sowie Friedhöfe. Die Nahrungssuche erfolgt häufig auch
als Ansitzjäger an Straßenrändern, insbesondere an Schnellstraßen und Autobahnen.
Derzeit ist kein besonderer Schutz erforderlich. Bekannte Brutplätze müssen aber erhalten
werden.
Mehlschwalbe (Delichon urbicum)
Als Nahrungsgast nachgewiesen.
Schutzstatus: besonders geschützt, Koloniebrüter
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
- 40 -
Gefährdungsgrad: BRD Art der Vorwarnliste; NRW / Westfälische Bucht gefährdet (Kategorie 3)
Langzeittrend (LT): NRW / WB mäßiger bis starker Rückgang (mehr als –20 %)
Kurzzeittrend (KT): NRW / WB sehr starke Abnahme (mehr als –50%)
Trendgefährdung: 1
Erhaltungszustand in NRW (atlantische Region): günstig, sich verschlechternd
Status in NRW: Zugvogel
ca. 98000 Brutpaare
Lebensraumansprüche: Als Koloniebrüter bevorzugt die Art frei stehende, große und mehrstöckige Einzelgebäude in Dörfern und Städten. Die Lehmnester werden an den Außenwänden der Gebäude an der Dachunterkante, in Giebel-, Balkon- und Fensternischen oder unter
Mauervorsprüngen angebracht. Industriegebäude und technische Anlagen (z. B. Brücken,
Talsperren) sind ebenfalls geeignete Brutstandorte. Bestehende Kolonien werden oft über
viele Jahre besiedelt, wobei Altnester bevorzugt angenommen werden. Große Kolonien bestehen in NRW aus 50 bis 200 Nestern. Als Nahrungsflächen werden insektenreiche Gewässer und offene Agrarlandschaften in der Nähe der Brutplätze aufgesucht. Für den Nestbau
werden Lehmpfützen und Schlammstellen benötigt.
Naturschutzrelevanz: Erhaltung und Förderung der Brutkolonien (Belassen der Nistplätze,
Erhalt einer rauen Fassadenoberfläche, zur Vorbeugung von Kotverschmutzungen ggf. Anbringen von Kotbrettern); bei Brutplatzmangel ggf. Anbringen von Kunstnestern. Erhaltung von
unbefestigten Wegen und Plätzen sowie Erhaltung und Anlage von ständig feucht gehaltenen
Wasserpfützen mit Lehm, Erde oder Schlamm.
Rauchschwalbe (Hirundo rustica)
Als Brutvogel nachgewiesen.
Schutzstatus: besonders geschützt
Gefährdungsgrad: BRD Art der Vorwarnliste; NRW / Westfälische Bucht gefährdet (Kategorie 3)
Langzeittrend (LT): NRW / WB mäßiger bis starker Rückgang (mehr als –20 %)
Kurzzeittrend (KT): NRW / WB sehr starke Abnahme (mehr als –50%)
Trendgefährdung: 1
Erhaltungszustand in NRW (atlantische Region): günstig, sich verschlechternd
Status in NRW: Zugvogel
147000 Brutpaare
Lebensraumansprüche: Die Rauchschwalbe brütet in Dörfern, aber auch im städtischen Lebensraum. Die größte Dichte erreicht die Art an Einzelgehöften und in stark bäuerlich geprägten Dörfern, von besonderer Bedeutung sind offene Viehställe, die auch zur Nahrungssuche
genutzt werden. Nahrungshabitate sind reich strukturierte Grünflächen (Feldflur, Grünland,
Grünanlagen) und über Gewässern im Umkreis von etwa 500 m um den Neststandort.
Naturschutzrelevanz: Die Art ist ein Indikator für kleinbäuerliche, extensiv genutzte Kulturlandschaft. Der Erhalt solcher Strukturen und Nutzungsformen ist für die Rauchschwalbe notwendig.
Rebhuhn (Perdix perdix)
Als Brutvogel vermutet.
Schutzstatus: besonders geschützt
Gefährdungsgrad: BRD / NRW stark gefährdet (Kategorie 2) Westfälische Bucht gefährdet
(Kategorie 3)
Langzeittrend (LT): NRW / WB mäßiger bis starker Rückgang (mehr als –20 %)
Kurzzeittrend (KT): NRW / WB sehr starke Abnahme (mehr als –50%)
Trendgefährdung: 1
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der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
- 41 -
Erhaltungszustand in NRW (atlantische Region): ungünstig
Status in NRW: Jahresvogel
ca. 15000 Brutpaare
Lebensraumansprüche: Offene Lebensräume, hauptsächlich Sekundärbiotope in der Agrarlandschaft, extensiv genutzte Ackergebiete, sowie Grünland mit kleinflächiger Gliederung
durch breite Weg- und Feldsäume, Hecken, Feldgehölze, Gebüschgruppen und Brachen; in
intensiv genutzten landwirtschaftlichen Gebieten zählen Acker- und Grünlandbrachen zu den
wichtigsten Neststandorten.
Naturschutzrelevanz: Die Art leidet seit langem unter der Intensivlandwirtschaft. Die immer
größer werdenden Felder enthalten kaum noch Hecken oder andere Grenzlinienstrukturen, die
diese Art zur Nahrungssuche braucht. Insbesondere die jungen Rebhühner sind von den dort
im größeren Umfang vorkommenden Insekten abhängig (SPITTLER 2000).
Der Rebhuhn-Lebensraum ist unbedingt zu erhalten bzw. durch die kleinräumige Schaffung
von Hecken, Rainen und Staudenfluren im näheren Umfeld der heutigen Lebensräume zu
erweitern (FLADE 1994).
Schleiereule (Tyto alba)
Als Brutvogel nachgewiesen.
Schutzstatus: streng geschützt
Gefährdungsgrad: in BRD / NRW / Westfälische Bucht nicht gefährdet
Langzeittrend (LT): NRW / WB mäßiger bis starker Rückgang (mehr als –20 %)
Kurzzeittrend (KT): NRW / WB deutliche Zunahme (mehr als +25%)
Trendgefährdung: 7
Erhaltungszustand in NRW (atlantische Region): günstig
Status in NRW: Jahresvogel, Durchzügler, Wintergast
ca. 4000 Brutpaare
Lebensraumansprüche: Kulturfolger; mehr oder weniger offene Grünland- und GrünlandAckergebiete, mit eingestreuten Baumgruppen, Einzelbäumen, Hecken, Feldgehölzen und
Gewässern; enger Anschluss an Siedlungsraum; Brutplätze meist in Gebäuden; Tagesruheplätze (überwiegend Scheunen) gehören als wichtiger Bestandteil zum Aktionsradius, meidet
waldreiche und gebirgige Gegenden
Naturschutzrelevanz: Hauptgefährdungsursache ist die Intensivierung der Landwirtschaft.
Vielerorts fehlen aber auch geeignete Brutplätze; durch Anbringen von Brutkisten in Gebäuden kann dem abgeholfen werden. Die Art ist somit auch von Naturschutzmaßnahmen abhängig.
Sperber (Accipiter nisus)
Als Nahrungsgast im Untersuchungsgebiet nachgewiesen.
Schutzstatus: streng geschützt
Gefährdungsgrad: in BRD / NRW / Westfälische Bucht nicht gefährdet
Langzeittrend (LT): NRW / WB NRW / WB gleich bleibend (+/- 20%)
Kurzzeittrend (KT): NRW / WB deutliche Zunahme (mehr als +25%)
Trendgefährdung: 8
Erhaltungszustand in NRW (atlantische Region): günstig
Status in NRW: Jahresvogel, Durchzügler, Wintergast
> 4000 Brutpaare
Lebensraumansprüche: Busch- und gehölzreiche, Deckung bietende Landschaften mit ausreichendem Kleinvogelangebot und Brutmöglichkeiten; Brutplätze meist in Wäldern v.a. in Nadelstangengehölzen mit Anflugmöglichkeiten innerhalb des Bestandes; zunehmend Bruten
außerhalb des Waldes auf Friedhöfen, in Parks, Gärten und Straßenbegleitgrün.
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
- 42 -
Naturschutzrelevanz: Der Bestand ist derzeit nicht gefährdet und eine besondere Förderung
ist aufgrund der stabilen Siedlungsdichte nicht erforderlich.
Turmfalke (Falco tinnunculus)
Als Brutvogel nachgewiesen.
Schutzstatus: streng geschützt
Gefährdungsgrad: BRD nicht gefährdet; NRW / Westfälische Bucht Art der Vorwarnliste
Langzeittrend (LT): NRW / WB mäßiger bis starker Rückgang (mehr als –20 %)
Kurzzeittrend (KT): NRW / WB gleich bleibend (+/- 20%)
Trendgefährdung: 4
Erhaltungszustand in NRW (atlantische Region): günstig
Status in NRW: Jahresvogel, Durchzügler, Wintergast
4000 bis 5000 Brutpaare
Lebensraumansprüche: Der Turmfalke besiedelt halboffene und offene Landschaften aller
Art mit Angebot von Nistplätzen in Feldgehölzen, Baumgruppen oder Einzelbäumen. Im Siedlungsbereich werden Nistplätze überwiegend an höheren Gebäuden (Kirchen, Hochhäusern,
Industrieanlagen usw. allerdings auch in Schleiereulenkästen in Gebäuden) bezogen.
Naturschutzrelevanz: In seiner jetzigen Bestandsdichte ist die Art nicht gefährdet, jedoch hat
der Verlust an landwirtschaftlicher Nutzfläche zu einer Abnahme des Turmfalken geführt. Der
Schutz von vorhandenen Brutplätzen ist eine wichtige Schutzmaßnahme, bei hohem Nahrungsangebot kann der Bestand durch künstliche Nisthilfen erhöht werden.
Waldkauz (Strix aluco)
Als Brutvogel festgestellt.
Schutzstatus: streng geschützt
Gefährdungsgrad: in BRD/NRW/Westfälische Bucht nicht gefährdet
Langzeittrend (LT): NRW / WB gleich bleibend (+/- 20%)
Kurzzeittrend (KT): NRW gleich bleibend (+/- 20%)/ WB sehr starke Abnahme (zwischen -20
als –50%)
Trendgefährdung: 3
Erhaltungszustand in NRW (atlantische Region): günstig
Status in NRW: Jahresvogel
15000 Brutpaare
Lebensraumansprüche: Lichte Laub- und Mischwälder mit altem Baumbestand; Feld- und
Hofgehölze, immer häufiger im Siedlungsbereich (brütet dort zuweilen in Gebäuden in Schleiereulenkästen), hier in Parks, Alleen, Gärten mit altem Baumbestand, auf Friedhöfen; fehlt nur
in weitgehend baumfreien Landschaften
Naturschutzrelevanz: Der Bestand ist derzeit nicht gefährdet und eine besondere Förderung
ist aufgrund der stabilen Siedlungsdichte nicht erforderlich.
Nach der Liste der geschützten Tierarten (Internet-Abfrage vom 29.08.20101) befindet sich
eine der nachgewiesenen planungsrelevanten Arten in der atlantischen Region von NRW in
einem ungünstigen Erhaltungszustand (Rebhuhn). Bei allen anderen elf Arten (Brutvögel und
Nahrungsgäste) wird der Erhaltungszustand als günstig angegeben, zwei dieser Arten haben
allerdings den Zusatz „sich verschlechternd“ erhalten (Mehlschwalbe, Rauchschwalbe).
Fünf Arten sind außerdem der höchsten Trendgefährdungsstufe (Gefährdungsstufe 1; s. Tab.
2.1, S. 3) zuzuordnen, da für sie sowohl der Langzeittrend der Bestandsentwicklung (über ca.
100 Jahre) als auch der Kurzzeittrend (ca. 25 Jahre) starke Bestandsrückgänge sowohl in
1
http://www.naturschutz-fachinformationssysteme-nrw.de/ffh-arten/de/arten/vogelarten/liste.
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
- 43 -
NRW als auch in der Westfälischen Bucht verzeichnet (NWO & LANUV 2009). Dasselbe gilt
auch für die nicht als planungsrelevant geführten Arten Bachstelze, Bluthänfling, Goldammer,
Haussperling und Star.
Als einzige weitere planungsrelevante Art hat der Waldkauz auch aktuell Bestandseinbrüche
zu verzeichnen (Kurzzeittrend für die Westfälische Bucht) und kommt so zur dritthöchsten Einstufung in der Trendgefährdung (3). Eine planungsrelevante Art (Turmfalke) ist zwar in den
letzten 100 Jahren (Langzeittrend) stark zurückgegangen, blieb aber in den letzten 25 Jahren
(Kurzzeittrend) auf etwa gleichem Niveau (Trendgefährdungsstufe 4). Alle anderen planungsrelevanten Arten haben mindestens im Kurzzeittrend eine Zunahme zu verzeichnen (der Mäusebussard allerdings nur bezogen auf NRW) und sind so in die Trendgefährdungsstufen 6 bis
9 einzuordnen und somit nicht akut im Bestand gefährdet.
Die planungsrelevanten Brutvogelarten konzentrieren sich hauptsächlich im südlichen und
westlichen Teil des Untersuchungsgebiets (westlich des Alten Tecklenburger Wegs sowie südlich der Knetterhauser Straße). Während im nördichen Teil nur der Turmfalke mit einem Paar
nachgewiesen werden konnte, findet sich im mittleren Teil ein Mäusebussard- und ein Grünspechtrevier, im südlichen Bereich dagegen mehre Feldsperlingpaare, sowie je auf einem Hof
Rauchschwalben bzw. ein Schleiereulenpaar1. Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass gerade
der südliche und westliche Bereich deutlich stärker strukturiert ist.
Ein Großteil der Arten konzentriert sich allerdings hauptsächlich auf Hofkomplexe (Feldsperling, Rauchschwalbe, Schleiereule, Turmfalke), wobei das Revier zumindest bei Schleiereule
und Turmfalke deutlich größer ist und einen größeren Teil der umgebenden Flächen umfasst.
Eine Sperberbrut konnte nicht nachgewiesen werden, so dass die Art nur als Nahrungsgast
geführt wird, allerdings ist nicht auszuschließen, dass der Sperber im nahen Umfeld eines
Hofes, z.B. in einem kleinen Fichtenkomplex, einen Horst hat. Gerade in diesen Bereichen war
es nicht immer möglich, alle Bereiche ausgiebig zu untersuchen.
Planungsrelevante Nahrungsgäste fanden sich praktisch flächendeckend, während allerdings
der Turmfalke nur im nördlichen Teil auftrat (wohl in Bezug stehend zum Brutpaar dort), traten
z.B. Mäusebussard und Graureiher weiter südlich/westlich auf. Mehlschwalbe und Sperber
waren ebenfalls in diesem Bereich zu finden, wobei zu berücksichtigen ist, dass gerade die
Erfassung von Nahrungsgästen oft stark vom Zufall abhängt und gerade diese Arten in ähnlichen Habitaten auch zu erwarten sind.
Der überwiegende Teil der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen planungsrelevanten
Nahrungsgäste (Graureiher, Mehlschwalbe) nutzt überwiegend „Offenland“2, dasselbe gilt ebenfalls für die nicht planungsrelevanten Arten Bachstelze, Goldammer und Star, also Arten
der Trendgefährdungsstufe 1. Generell werden die Lebensbedingungen dieser Arten durch die
Zerstörung von Offenland verschlechtert. Da es sich bei dem geplanten Eingriff zumeist nicht
um ausschließliche Kernjagdgebiete der angetroffenen Vögel handelt, führt die Umnutzung
des betroffenen Offenlandes voraussichtlich nicht zu einer gravierenden Populationsabnahme
dieser Arten, sehr wohl aber zu deutlichen Beeinträchtigen einzelner Brutpaare.
Während die Populationen der nachgewiesenen planungsrelevanten Brutvogelarten Feldsperling, Grünspecht, Rauchschwalbe, Schleiereule, Turmfalke und Waldkauz sowie weitere Arten
der Trendgefährdungsstufe 1 (Bachstelze, Goldammer und Star) durch die geplante Maßnahme kurzfristig voraussichtlich nicht entscheidend betroffen sind, verlieren Nahrungsgäste wie
Graureiher und Mehlschwalbe und nahrungssuchende Individuen der oben genannten Brutvogelpopulationen allerdings Nahrungsflächen und können als Straßenverkehrsopfer (z.B. Gold1
Da der Nachweis des Rebhuhns auf Sichtungen im Winter beruht, kann über die Lage des Brutreviers
keine Aussage getroffen werden.
2
35% der bedeutsamen Arten aber nur 15% aller nachgewiesenen Arten präferieren als Lebensraum
„Offenland“.
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
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ammer, Schleiereule und Waldkauz) langfristig zu einer ungünstigen Entwicklung der Populationen beitragen.
4.2. Fledermäuse
Aufgrund des ausgesprochenen Betretungsverbotes war es nicht möglich, bei sämtlichen Begehungen flächendeckend zu arbeiten. Hiervon betroffen sind vor allem Waldbereiche zwischen der Bahnlinie und der Knetterhauser Straße.
Durch den Einsatz von Ultraschalldetektoren mit nachfolgender Rufanalyse am Computer und
dem Einsatz des batcorder-Systems wurden im Untersuchungsgebiet sieben Fledermausarten
festgestellt, von denen sechs bis zum Artniveau bestimmt werden konnten (s. Tab. 4.1). Mindestens eine der vorkommenden Arten befindet sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand
(MUNLV 2008). Mit Ausnahme der Zwergfledermaus werden sämtliche nachgewiesenen Arten
auf den Roten Listen von Deutschland bzw. Nordrhein-Westfalen geführt. In NRW gelten
sämtliche Fledermausarten als planungsrelevant (MUNLV 2008).
Tabelle 4.1: Fledermausarten im Untersuchungsgebiet.
Rote Liste
Wissenschaftlicher Name AS
FFH
BRD
NRW
Status Ez
Myotis mystacinus/brandtii
§§
IV
3/2
3/2
S/W
g/u
Eptesicus serotinus
§§
IV
G
3
S/W
g
Myotis nattereri
§§
IV
*
3
S/W
g
Nyctalus noctula
§§
IV
V
I
S /D/ W g
Nyctalus leisleri
§§
IV
D
2
S/W
u
Pipistrellus nathusii
§§
IV
*
I
S/D
g
Pipistrellus pipistrellus
§§
IV
*
*N
S/W
g
Myotis spec.
§§
IV
1-V
2-3
AS: Artenschutz; §§ = streng geschützt (gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 9 bis 11 BNatSchG (MUNLV 2008)).
FFH: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU; II: Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie; IV: Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie.
Rote Liste: BRD: Stand 2009; NRW: Stand 1999; 1: vom Aussterben bedroht; 2: stark gefährdet; 3:
gefährdet; D: Daten unzureichend; G: Gefährdung unbekannten Ausmaßes; I: gefährdete wandernde
Art; N: Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen; V: Vorwarnliste; *: nicht gefährdet.
Ez: Erhaltungszustand; angegeben ist der Erhaltungszustand in der atlantischen biogeographischen
Region von NRW; g: günstig; s: schlecht; u: ungünstig (MUNLV 2008).
Deutscher Name
Bartfledermaus
Breitflügelfledermaus
Fransenfledermaus
Großer Abendsegler
Kleinabendsegler
Rauhautfledermaus
Zwergfledermaus
Die nachgewiesenen Arten werden nachfolgend kurz beschrieben:
Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)
Schutzstatus: streng geschützte und Art des Anhangs IV der FFH-RL
Gefährdungsgrad: BRD Gefährdung unbekannten Ausmaßes, NRW gefährdet (Kategorie 3)
Erhaltungszustand in NRW (atlantische Region): günstig
Status in NRW: Sommer- und Wintervorkommen
Population unbekannt
Lebensraumansprüche: Quartiere befinden sich an oder in Gebäuden. Als Jagdhabitate
werden offene und halboffene Bereiche mit randlichen Gehölzstrukturen, Waldränder (auch
innerhalb von Wäldern) sowie Gewässer genutzt. Außerdem jagen die Tiere in Streuobstwiesen, Parks, und Gärten sowie an Straßenlaternen.
Naturschutzrelevanz: Verlust oder Entwertung von Quartieren, die Zerschneidung von Lebensräumen und Flugrouten sowie Tierverluste durch Kollision an Straßen stellen wesentliche
Gefährdungen dar.
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
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Fransenfledermaus (Myotis nattereri)
Schutzstatus: streng geschützte und Art des Anhangs IV der FFH-RL
Gefährdungsgrad: BRD ungefährdet, NRW gefährdet (Kategorie 3)
Erhaltungszustand in NRW (atlantische Region): günstig
Status in NRW: Sommer- und Wintervorkommen
über 20 Wochenstuben
Lebensraumansprüche: Quartiere befinden sich überwiegend in Bäumen (Höhlen und abstehende Rinde), als Wochenstubenquartier werden auch Gebäude genutzt. Zur Jagd werden
sowohl unterholzreiche Laubwälder als auch reich strukturierte halboffene Parklandschaften
aufgesucht.
Naturschutzrelevanz: Verlust von Quartierbäumen und Hausquartieren, Verlust oder Entwertung von Nahrungshabitaten, Zerschneidung von Lebensräumen und Flugrouten sowie Tierverluste durch Kollision an Straßen stellen wesentliche Gefährdungen dar.
Große Bartfledermaus (Brandtfledermaus, Myotis brandtii) 1
Schutzstatus: streng geschützte und Art des Anhangs IV der FFH-RL
Gefährdungsgrad: BRD Art der Vorwarnliste, NRW stark gefährdet (Kategorie 2)
Erhaltungszustand in NRW (atlantische Region): ungünstig
Status in NRW: Sommer- und Wintervorkommen
Population unbekannt
Lebensraumansprüche: Quartiere befinden sich an oder in Gebäuden und in spaltenförmigen Baumhöhlungen (v.a. abstehende Rindenstücke). Als Jagdhabitate werden Laubwälder
mit geringer Strauchschicht und Kleingewässer bevorzugt. Außerhalb von Wäldern werden
linienhafte Gehölzstrukturen, Gärten und Gewässer zur Jagd genutzt.
Naturschutzrelevanz: Verlust oder Entwertung von Quartieren, die Zerschneidung von Lebensräumen und Flugrouten sowie Tierverluste durch Kollision an Straßen stellen wesentliche
Gefährdungen dar.
Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)
Schutzstatus: streng geschützte und Art des Anhangs IV der FFH-RL
Gefährdungsgrad: BRD Art der Vorwarnliste; NRW gefährdete wandernde Art
Erhaltungszustand in NRW (atlantische Region): günstig
Status in NRW: Sommer- und Wintervorkommen, Durchzügler
4 Wochenstuben, zahlreiche Balz- und Paarungsquartiere
Lebensraumansprüche: Quartiere befinden sich überwiegend in Baumhöhlen, Fledermauskästen werden auch angenommen. Zur Jagd werden offene Lebensräume genutzt, bzw. die
Jagd erfolgt in großer Höhe über Wäldern.
Naturschutzrelevanz: Verlust von Quartierbäumen, Verlust oder Entwertung von Nahrungshabitaten, Zerschneidung von Lebensräumen und Flugrouten sowie Tierverluste durch Kollision an Straßen stellen wesentliche Gefährdungen dar.
Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri)
Schutzstatus: streng geschützte und Art des Anhangs IV der FFH-RL
Gefährdungsgrad: BRD Daten unzureichend; NRW stark gefährdet (Kategorie 2)
Erhaltungszustand in NRW (atlantische Region): ungünstig
Status in NRW: Sommer- und Wintervorkommen
Population unbekannt
1
Da nicht geklärt ist, um welche der beiden Bartfledermausarten es sich handelt, werden beide Arten
hier betrachtet.
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
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Lebensraumansprüche: Quartiere befinden sich überwiegend in Bäumen, z.T. werden auch
Gebäude (Spalten) genutzt. Als Jagdhabitate werden Wälder aber auch offene und halboffene
Bereiche mit Gehölzstrukturen sowie Gewässer aufgesucht. Außerdem jagen die Tiere auch
über beleuchteten Plätzen im Siedlungsbereich.
Naturschutzrelevanz: Verlust von Quartierbäumen und Hausquartieren, Verlust oder Entwertung von Nahrungshabitaten, Zerschneidung von Lebensräumen und Flugrouten sowie Tierverluste durch Kollision an Straßen stellen wesentliche Gefährdungen dar.
Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus) 1
Schutzstatus: streng geschützte und Art des Anhangs IV der FFH-RL
Gefährdungsgrad: BRD Art der Vorwarnliste, NRW gefährdet (Kategorie 3)
Erhaltungszustand in NRW (atlantische Region): günstig
Status in NRW: Sommer- und Wintervorkommen
Population unbekannt
Lebensraumansprüche: Quartiere befinden sich an oder in Gebäuden und spaltenförmigen
Baumquartieren. Als Jagdhabitate werden offene und halboffene Bereiche mit linienhaften
Strukturelementen sowie Gewässer genutzt. Außerdem jagen die Tiere in Wäldern, Parks,
Gärten sowie an Straßenlaternen.
Naturschutzrelevanz: Verlust oder Entwertung von Quartieren, die Zerschneidung von Lebensräumen und Flugrouten sowie Tierverluste durch Kollision an Straßen stellen wesentliche
Gefährdungen dar.
Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)
Schutzstatus: streng geschützte und Art des Anhangs IV der FFH-RL
Gefährdungsgrad: BRD ungefährdet; NRW gefährdete wandernde Art
Erhaltungszustand in NRW (atlantische Region): günstig
Status in NRW: Sommervorkommen und Durchzügler
eine Wochenstube, zahlreiche Balz- und Paarungsquartiere
Lebensraumansprüche: Quartiere befinden sich überwiegend in Bäumen (Höhlen, Spalten
und abstehende Rinde). Zur Jagd werden vor allem Waldränder, Gewässerufer und Feuchtgebiete in Wäldern aufgesucht.
Naturschutzrelevanz: Verlust von Quartierbäumen, Verlust oder Entwertung von Nahrungshabitaten, Zerschneidung von Lebensräumen und Flugrouten sowie Tierverluste durch Kollision an Windenergieanlagen stellen wesentliche Gefährdungen dar.
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)
Im Untersuchungsgebiet Balzreviere nachgewiesen.
Schutzstatus: streng geschützte und Art des Anhangs IV der FFH-RL
Gefährdungsgrad: BRD und NRW ungefährdet
Erhaltungszustand in NRW (atlantische Region): günstig
Status in NRW: Sommer- und Wintervorkommen
zahlreiche Wochenstuben
Lebensraumansprüche: Quartiere befinden sich überwiegend in bzw. an Gebäuden (Spalten). Zur Jagd werden hauptsächlich Gewässer, Gehölze und im Siedlungsbereich auch Straßenlaternen aufgesucht.
Naturschutzrelevanz: Verlust oder Entwertung von Hausquartieren, Verlust oder Entwertung
von Nahrungshabitaten, Zerschneidung von Lebensräumen und Flugrouten sowie Tierverluste
durch Kollision an Straßen stellen wesentliche Gefährdungen dar.
1
Da nicht geklärt ist, um welche der beiden Bartfledermausarten es sich handelt, werden beide hier
betrachtet.
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
- 47 -
Der Nachweis von sieben Fledermausarten zeigt die hohe Bedeutung des Untersuchungsgebietes für diese Tierartengruppe auf. Die relativ vielen Bereiche, in denen Fledermäuse während der nächtlichen Begehungen nachgewiesen wurden, unterstreicht diese Bedeutung. Herausragend ist das regelmäßige und intensive Vorkommen des Kleinabendseglers. Bei dieser
Art wird aufgrund frühmorgendlicher Flugbewegungen ein Wochenstubenquartier nördlich des
Untersuchungsgebietes vermutet. Der Große Abendsegler und die Rauhautfledermaus sind
fernwandernde Arten, bei denen die Wochenstuben hauptsächlich im Nordosten Mitteleuropas
anzutreffen sind. Während der Große Abendsegler ab dem 07.05.2009 mit Ausnahme des
21.06.2009 an sämtlichen Terminen nachgewiesen wurde, erfolgten Nachweise der Rauhautfledermaus nur an den Terminen 07.05., 17.06. und 27.08.2009. Hierbei handelte es sich voraussichtlich um durchziehende Tiere. Die Nachweise des Großen Abendseglers sind anders
zu interpretieren, da fast über den gesamten Untersuchungszeitraum Tiere dieser Art nachgewiesen wurden. Vermutlich handelte es sich dabei um Männchen, die im Herbst zumindest
teilweise Balzquartiere besetzt haben und dort die durchziehenden Weibchen angelockt haben. Somit weist das Untersuchungsgebiet aufgrund der Balzquartiere auch eine hohe Bedeutung als Durchzugsgebiet auf.
Die Untersuchung der Fledermausaktivität mit Horchkisten zeigt, dass in einigen Bereichen im
Untersuchungsgebiet hohe bis sehr hohe Aktivitäten auftraten (vgl. Tab. 4.2 u. Anlage 2).
Tabelle 4.2: Zusammenstellung und Bewertung der Horchkistenergebnisse
HorchStandort
AktivitätsAktivitätskategorie
kiste
wert
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
Straßenrand
Baumreihe
Waldrand
Waldrand
Waldrand
Wald
Wald
Gehölzrand
Baumreihe
Straßenrand
Waldrand
Waldrand
Baumreihe
Wald
Baumreihe
Wald
Obstbäume
Bahnlinie, Acker
Baumreihe
Straßengraben
Waldrand
Baumgruppe
Feldgehölz
Wald
Waldrand
Wald
Waldrand
20
72
229
111
defekt
28
24
14
0
27
296
98
42
115
84
21
164
145
82
21
42
133
255
26
402
233
218
Bewertung
1
3
4
3
gering
hoch
sehr hoch
hoch
2
1
1
mittel
gering
gering
2
4
3
2
4
3
1
4
4
3
1
2
4
4
2
4
4
4
mittel
sehr hoch
hoch
mittel
sehr hoch
hoch
gering
sehr hoch
sehr hoch
hoch
gering
mittel
sehr hoch
sehr hoch
mittel
sehr hoch
sehr hoch
sehr hoch
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
Fortsetzung Tabelle 4.2
HorchStandort
kiste
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
Waldrand
Acker
Wald
Wald
Waldrand
Bahnlinie
am Teich
Baumreihe
Garten
Straßenbäume
Baumreihe
Waldrand
Gehölzreihe
Baumgruppe
Wiese
Baumreihe
Waldrand
Baumreihe
Waldweg
Baumgruppe
Baumgruppe
Wiese
Acker
Gehölzreihe
Baumreihe
Baumreihe,Bach
Baumgruppe
Gehölzreihe
Wald
Waldrand
Straßenrand
Aktivitätswert
143
25
31
gestohlen
1314
42
188
13
41
64
95
48
59
60
58
231
19
166
48
defekt
18
33
12
64
118
76
208
62
617
88
38
Aktivitätskategorie
Bewertung
4
2
2
sehr hoch
mittel
mittel
4
2
4
1
2
3
3
2
3
3
3
4
1
4
2
sehr hoch
mittel
sehr hoch
gering
mittel
hoch
hoch
mittel
hoch
hoch
hoch
sehr hoch
gering
sehr hoch
mittel
1
2
1
3
4
3
4
3
4
3
2
gering
mittel
gering
hoch
sehr hoch
hoch
sehr hoch
hoch
sehr hoch
hoch
mittel
- 48 -
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
Der Vergleich der mit Hilfe
der Horchkisten in diesem
Projekt gewonnenen Ergebnisse mit Horchkistenergebnissen aus insgesamt 27
Untersuchungen in Nordwestdeutschland
zwischen
2003 und 2007 zeigt eine
deutlich
überproportionale
Repräsentierung
der
Aktivitätskategorie 41 (s. Abb.
Auch die Auswertung der
4.1).
Horchkistenergebnisse ergibt
somit eine hohe bis sehr hohe Bedeutung des Gebietes
für die Fledermausfauna.
- 49 -
17%
33%
24%
Aktivitätskategorie 1
Aktivitätskategorie 2
Aktivitätskategorie 3
Aktivitätskategorie 4
26%
Abbildung 4.1: Verteilung der Horchkistenergebnisse auf die
Aktivitätskategorien.
Neben dem Erhalt der Quartierstandorte ist für Fledermäuse die Vernetzung der Teillebensräume von besonderer Bedeutung. Die geplante Straße quert Bereiche, in denen Fledermäuse während des Transferfluges (gerichtete Flugbewegung) beobachtet wurden. Somit werden
durch die geplante Straße zum Teil Lebensräume und traditionelle Flugrouten insbesondere
der strukturgebunden fliegenden Arten durch
• das Unterbrechen der Leitstrukturen, an denen sich die Fledermäuse beim Flug orientieren,
• den Verkehrsfluss mit seinen Fahrzeugbewegungen, Licht und Lärm,
• die breite Straßenschneise, die auf viele Arten einen Barriereeffekt ausübt,
zerschnitten.
Die Auswirkung von Verkehrswegen auf Fledermausbestände unterscheidet sich nach dem
artspezifischen Raumverhalten der vorkommenden Arten (s. Tab. 4.3). Das Verhalten kann
sich bei den einzelnen Arten zwischen Jagdflug und dem Flug zwischen den Teillebensräumen (Transferflug) deutlich unterscheiden. Die folgenden Verhaltenstypen können unterschieden werden:
• strukturgebunden fliegende Arten (z.B. entlang von Waldsäumen, Hecken)
• nicht strukturgebunden fliegende Arten
• vorzugsweise über dem Wasser fliegende Arten.
Darüber hinaus gibt es Übergänge zwischen diesen Verhaltenstypen (FGSV 2007).
Durch die Kreuzung der Flugkorridore von Fledermäusen mit der geplanten Straße werden vor
allem für die strukturgebunden fliegenden Arten erhebliche Kollisionsrisiken erzeugt.
Fünf der acht Arten2 weisen ein stark oder überwiegend strukturgebundenes Flugverhalten
auf, sind also einem besonderen Kollisionsrisiko durch den Verkehr ausgesetzt.
1
Die Einteilung aller Horchkistenergebnisse erfolgte zu gleichen Teilen in vier Aktivitätskategorien. Daraus ergibt sich ein Erwartungshorizont von 25% je Aktivitätskategorie.
2
Da Großer und Kleiner Bartfledermaus unterschiedliches Flugverhalten zugeteilt wird, sind beide Arten
in der Tabelle 4.3 aufgeführt. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung konnte keine Artdiagnose
erfolgen.
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
- 50 -
Tabelle 4.3: Artspezifisches Raumverhalten der angetroffenen Fledermäuse (nach FGSV 2007)
Art
Flugverhalten
strukturgebunden nicht strukturgebunden
über dem Wasser
Breitflügelfledermaus
X
Fransenfledermaus
X
untergeordnet
Große Bartfledermaus
überwiegend
untergeordnet
Großer Abendsegler
X
Kleinabendsegler
X
Kleine Bartfledermaus
X
untergeordnet
Rauhautfledermaus
überwiegend
untergeordnet
Zwergfledermaus
überwiegend
untergeordnet
Es sind nur wenige Fälle von Kollisionen von Fledermäusen und Fahrzeugen bekannt, bei
denen die Fahrzeuggeschwindigkeit ermittelt wurde (HAENSEL ET AL. 1996), so dass es momentan nicht möglich ist, eine Maximalgeschwindigkeit zu bestimmen bis zu der Fledermäuse
durch Fahrzeuge nicht gefährdet werden. Genauso wenig gibt es bis dato Untersuchungen,
die es ermöglichen würden, allgemein das Kollisionsrisiko abzuschätzen. Aufgrund der Echoortung ist die Reichweite des „Hörbildes“ sehr begrenzt. NEUWEILER (1993) geht von unter 20
bis maximal 50 bis 60 m aus; dies ist vor allem abhängig von der Fledermausart und ihrem
Rufverhalten (niedrigere Frequenzen reichen weiter als hochfrequente Rufe gleichen Schalldrucks). Da der ausgesandte Ultraschall überwiegend nach vorne gerichtet ist, können Fledermäuse bewegte Objekte, die von der Seite oder von hinten kommen, nicht wahrnehmen.
Dadurch muss davon ausgegangen werden, dass zum einen an vorhandenen Flugstraßen,
die durch Verkehrswege zerschnitten werden, ein sehr hohes Kollisionsrisiko besteht und zum
anderen, dass über der Trasse jagende Fledermäuse durch schnell fahrende Fahrzeuge gefährdet werden.
Das Kollisionsrisiko für Fledermäuse wird bei langsam fahrenden Fahrzeugen (unter 50 km/h)
als eher gering eingeschätzt.
Viele Fledermausarten meiden Lichtquellen. Arten wie Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Kleinabendsegler, Rauhaut- und Zwergfledermaus hingegen machen in ihrer Nähe
Jagd auf angelockte Insekten und geraten in Gefahr, mit Fahrzeugen zu kollidieren (FGSV
2007).
In der Tabelle 4.4 ist die Empfindlichkeit der einzelnen Fledermausarten gegenüber Zerschneidung, Licht und Lärm zusammengestellt (nach BRINKMANN ET AL. 2008). Daraus ergibt
sich die Notwendigkeit von Querungshilfen für fünf der genannten acht Arten. Für Arten, die
eine hohe Empfindlichkeit gegenüber Lichtemissionen aufweisen, sind die Querungshilfen
dementsprechend zu gestalten.
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
- 51 -
Tabelle 4.4: Empfindlichkeit der nachgewiesenen Fledermausarten gegenüber verkehrsbedingten Wirkfaktoren (nach BRINKMANN ET AL. 2008)
Art
Empfindlichkeit gegenüber
QuerungsMaßnahmenZerschneidung
Licht
Lärm
hilfen
typen
Breitflügelfledermaus gering
gering
gering (?) weniger erGA, Gb, Hb
forderlich
Fransenfledermaus
hoch
hoch
gering (?) erforderlich
D-F, Gb, Hb, L
Große Bartfledermaus hoch
hoch
gering (?) erforderlich
D-F, Gb, Hb, L
Großer Abendsegler
sehr gering
gering
gering (?) weniger erGA, Gb, Hb
forderlich
Kleinabendsegler
sehr gering
gering
gering (?) weniger erGA, Gb, Hb
forderlich
Kleine Bartfledermaus hoch
hoch
gering (?) erforderlich
D-F, Gb, Hb, L
Rauhautfledermaus
vorhanden –
gering
gering (?) erforderlich
D, GA, Gb, Hb, Ü
gering
Zwergfledermaus
vorhanden –
gering
gering (?) erforderlich
D, GA, Gb, Hb, Ü
gering
D: große Durchlässe; D-F: Durchlässe, insbesondere in Verbindung mit Fließgewässern; GA: Gehölzpflanzungen in größerem Abstand zur Trasse; Gb: Grünbrücken; Hb: Heckenbrücken; L: Leitstrukturen
zum Bauwerk besonders wichtig; Ü: Überflughilfen.
Schutzmaßnahmen
sind vor allem in den
Bereichen mit hohen
und
sehr
hohen
nachgewiesenen Fledermausaktivitäten
sowie nachgewiesenen gerichteten Flugbewegungen, die die
geplante Trasse queren, notwendig. In der
Abbildung 4.2 sind
aus Sicht der Fledermäuse diese Konfliktbereiche dargestellt.
Im Bereich 1 (s. Abb.
4.2) befindet sich eine
Reihe alter Eichen,
die einigen Fledermäusen als Leitlinie
und Jagdhabitat dienen. Außerdem wurden in unmittelbarer
Nähe
balzende
Männchen des Großen
Abendseglers
und der Zwergfledermaus nachgewiesen.
Abbildung 4.2: Konfliktbereiche aus Sicht der Fledermausfauna.
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
- 52 -
Als Bereich 2 wird eine lineare Gehölzlinie und ein Gebäudekomplex im geplanten Trassenbereich bezeichnet. Eine Ausflugkontrolle erfolgte in diesem Bereich nicht, aber die Gehölzlinie
hat voraussichtlich eine Leitlinienfunktion für Fledermäuse. Der Gebäudekomplex konnte im
Rahmen der Untersuchung nicht auf Fledermäuse kontrolliert werden, so dass dieser vorerst
ebenfalls als Konfliktbereich anzusehen ist1. Als Konfliktbereich 3 wird der Kreuzungsbereich
mit den vorhandenen Gehölzen bezeichnet. Während einer Ausflugkontrolle wurden Fledermäuse beobachtet, die die vorhandene Straße (Knetterhauser Straße) querten. Durch den
Neubau der geplanten Straße kann eine weitere Straßenquerung für diese Fledermäuse notwendig werden. Im Konfliktbereich 4 wurden Fledermäuse beobachtet, die quer zur geplanten
Straße flogen. Außerdem wird der Randbereich des kleinen Waldes intensiv von Fledermäusen zur Jagd genutzt, so dass auch für diese Tiere ein Kollisionsrisiko entsteht. Im Konfliktbereich 5 befindet sich eine Reihe kleiner Obstbäume, entlang der Fledermäuse flogen. Die geplante Trasse verläuft quer zu dieser Flugroute. Als Konfliktbereich 6 wird der Schnittpunkt der
geplanten Trasse mit der Bahntrasse bezeichnet. Hier befand sich am 28.07.2009 eine Horchkiste, die eine sehr hohe Fledermausaktivität registrierte. Das dieser Bereich von Fledermäusen zur Jagd genutzt wird, zeigt die Erfassung von elf Fangsequenzen (insgesamt 107 Fledermauskontakte in 19 10-Minuten-Zeitfenstern). Die mit der Horchkiste erfasste Fledermausaktivität trat vor allem in zwei Maxima auf, so dass auch von einer Nutzung des Bereichs als
Flugkorridor ausgegangen werden kann. Im Konfliktbereich 7 wurden entlang der mit Laternen
bestandenen Straße „Im Industriegebiet“ regelmäßig Fledermäuse der Arten Kleinabendsegler
und Zwergfledermaus jagend beobachtet. Durch die geplante Trasse wird dieses lineare
Jagdhabitat zerschnitten.
Der Verlust von Nahrungshabitaten ist für Fledermäuse wegen ihrer hohen Mobilität im Umfeld
durch die Schaffung von Habitaten, die eine große Insektenproduktion aufweisen (z.B. Gewässer, Gehölze) ausgleichbar.
Sämtliche nachgewiesene Fledermausarten nutzen zumindest zeitweilig Höhlungen an bzw. in
Bäumen als Quartier. Da Fledermäuse in der Regel häufig ihre Sommerquartiere wechseln
(z.T. im Abstand von wenigen Tagen), ist ein reiches Quartierangebot für Fledermäuse wesentlich. Auf der geplanten Trasse bzw. im direkten Umfeld wurde eine große Anzahl an
Baumhöhlen erfasst, die als potenzielle Quartiere angesehen werden. Für die potenziellen
Quartiere, die im Rahmen der Realisierung der Planung wegfallen, ist im Vorfeld Ersatz in
Form von künstlichen potenziellen Quartieren zu schaffen (Fledermauskästen verschiedener
Bauart). Zur Bestimmung der benötigten Anzahl ist die Summe der Punktwerte der entsprechenden Bäume durch vier zu dividieren (s. Tab. 3.5, S. 21).
1
Eine Kontrolle der Fassaden, Dachböden und eventuell der Kellerräume ist notwendig. Gesucht werden muss sowohl nach Fledermäusen als auch nach Spuren dieser Tiere (Kot).
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der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
- 53 -
4.3. Amphibien
Innerhalb des Untersuchungsgebietes wurden von insgesamt vier Amphibienarten Laichpopulationen nachgewiesen1. In insgesamt sieben der neun untersuchten Gewässer wurden Amphibien nachgewiesen. In zwei weiteren Gewässern, die nicht untersucht werden konnten,
wurden ebenfalls Amphibien nachgewiesen. Aufgrund der großen bis sehr großen Populationen haben einige Gewässer eine sehr hohe Bedeutung für die Amphibienfauna (s. Tab. 4.5).
Tabelle 4.5: Bedeutung der Gewässer für die Amphibienarten.
Gewässer
Bergmolch Teichmolch Erdkröte
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
potenziell
potenziell
potenziell
potenziell
potenziell
gering
potenziell
potenziell
?
?
potenziell
gering
potenziell
gering
potenziell
sehr hoch
hoch
potenziell
?
?
Wasserfroschartenkomplex
potenziell
mittel
potenziell
gering
mittel
sehr hoch
gering
sehr hoch
potenziell
sehr hoch
hoch
gering
mittel
sehr hoch
sehr hoch
?
?
Bewertung
mittel
sehr hoch
gering
sehr hoch
potenziell
sehr hoch
hoch
sehr hoch
?
sehr hoch
Obwohl keine der nachgewiesenen Amphibienarten in NRW als planungsrelevant angesehen
wird, sind die Laichgewässer zu erhalten. Durch die Planung der Ortsentlastungsstraße ist
kein Laichgewässer betroffen.
Durch den geplanten Eingriff wird vor allem der Sommerlebensraum der nachgewiesenen
Amphibienarten verringert. Über die Wanderbewegungen der nachgewiesenen Amphibienarten können keine fundierten Aussagen getroffen werden. Jedoch kann davon ausgegangen
werden, dass die beiden Molcharten Landlebensräume vor allem im Umfeld der nachgewiesenen Laichgewässer besiedeln und somit nur in bestimmten Bereichen durch die geplante
Straße gefährdet sind. Auch die Populationen des Wasserfroschartenkomplexes werden durch
die geplante Straße voraussichtlich nicht gravierend gefährdet. Eine Gefährdung der Erdkröte
besteht durch den geplanten Straßenneubau jedoch. Dies belegen auch die während der
Frühjahrswanderung nachgewiesenen Exemplare auf den bestehenden Straßen (s. Abb. 3.13,
S. 21). Nachgewiesene bzw. voraussichtliche Konfliktbereiche für die Amphibienfauna sind in
der Abbildung 4.3 dargestellt. Für die konkreten Schutzmaßnahmen sind umfassende Untersuchungen der Wanderbewegungen der Amphibien notwendig, die in 2010 durchgeführt wurden.
Für den langfristigen Bestand der Amphibienpopulationen ist die Vernetzung der Populationen
notwendig.
1
Sämtliche gefangene adulte Wasserfrösche gehörten der „Art“ Teichfrosch (Rana esculenta) an.
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
- 54 -
Abbildung 4.3: Konfliktbereiche aus Sicht der Amphibienfauna.
In sämtlichen Zaunabschnitten wurden im Frühjahr 2010 wandernde Amphibien nachgewiesen.
Um einen groben Vergleich der verschiedenen Fangzaunabschnitte zu ermöglichen, wird die
mittlere Anzahl an gefangenen Amphibien pro 100 m Zaunlänge ermittelt. Im Durchschnitt
wurden pro 100 m Zaun etwa 45 Amphibien gefangen. In der Tabelle 4.6 sind die berechneten
Werte je 100 m Fangzaun in den verschiedenen Abschnitten aufgeführt. Die Abschnitte A, B
und C weisen dabei eine überdurchschnittliche Anzahl wandernder Amphibien auf und sind
somit für den untersuchten Bereich besonders bedeutsam.
Tabelle 4.6: Mit Hilfe der Zaunanlage gefangene Amphibien.
Zaunabschnitt
Länge des Zauns
Anzahl gefangener
Amphibien (N)
N pro 100 m
A
325
B
280
C
395
D
E
F
82
95
95
154
47,7
175
62,7
192
48,6
33
40,2
14
14,7
3
3,2
Innerhalb der Zaunabschnitte ist die Verteilung der wandernden Amphibien nicht gleichmäßig,
sondern es sind Bereiche vorhanden, in denen ein deutlich stärkeres Wandervorkommen auf-
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
- 55 -
tritt. Bei einer Betrachtung von 100 m langen Abschnitten (10 Eimerpaare) sind vier Bereiche
besonders hervorzuheben, diese sind in der Tabelle 4.7 aufgeführt.
Tabelle 4.7: Bereiche mit herausragender Anzahl nachgewiesener Amphibien.
Bereich (Eimernummer)
Anzahl gefangener Amphibien (N) pro 100 m
12 - 21
82
36 - 45
116
66 - 75
59
83 - 92
60
Der Straßenverkehr stellt für die untersuchte Tierartengruppe der Amphibien eine massive
Bedrohung dar, da diese bodengebundenen Tiere meist nur langsam die Straßen queren können und dadurch eine hohe Kollisionswahrscheinlichkeit auftritt. Auch kann es durch den starken Druckunterschied, der durch ein schnell fahrendes Fahrzeug unter diesem entsteht, zu
einer Zerstörung innerer Organe der Amphibien kommen (Barotrauma).
Um langfristig die Amphibienpopulationen im Untersuchungsgebiet zu erhalten, sind daher
Schutzmaßnahmen unabdingbar. Es reicht allerdings nicht aus, den Amphibien den Zugang
zur Straße zu verwehren, sondern es muss auch eine Vernetzung der Populationen ermöglicht
bleiben. Somit sind neben Abschrankungen auch Querungshilfen („Krötentunnel“) notwendig.
Mindestens in den Fangzaunabschnitten, die eine höhere Bedeutung für die betrachtete Tierartengruppe aufweisen, sind solche vernetzenden Maßnahmen erforderlich.
Aufgrund der Nachweise toter Amphibien auf der Speckstraße östlich der Bahnlinie sollten in
diesem Straßenabschnitt die Straße flankierende Schutzmaßnahmen (mit Querungsmöglichkeiten) geschaffen werden.
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
- 56 -
5. Hinweise zur Vermeidung / Verminderung und Kompensation
von Beeinträchtigungen
Vermeidung / Verminderung
Die Bewahrung und Förderung von Altholzbeständen erhält bzw. schafft Höhlenbrütern (z.B.
Star) Nistmöglichkeiten.
Der Bluthänfling und die Goldammer profitieren von niedrigen Gehölzen (meist Hecken) und
mit Säumen bestandene halboffene bis offene Flächen, die eine schüttere, aber samenreiche
Krautschicht aufweisen. Wichtig für beide Arten sind außerdem geeignete Brachflächen im
Winter.
Für die Fledermausfauna ist es vordringlich, vorhandene Quartierstandorte zu erhalten. Potenzielle Quartiere sollten nach Möglichkeit ebenfalls erhalten werden. Sowohl im Sommer als
auch im Winter nutzen Fledermäuse Baumhöhlen. Fledermäuse verfallen am Tag in eine Lethargie, aus der sie aufgrund von Störungen „erwachen“. Allerdings wird eine Aufwärmphase
von z.T. deutlich mehr als einer halben Stunde benötigt, um aktiv zu sein. Vor allem im Winter
ist diese Lethargie sehr tief und die Tiere haben somit keine Möglichkeit, während einer Baumfällung ihr Quartier zu verlassen. Um möglichst keine Tiere durch die Fällungen zu verletzen,
sollten unmittelbar vor den Baumfällungen die Höhlungen auf den Besatz durch Fledermäuse
geprüft werden (Endoskop / Spiegel) und evtl. vorhandene Fledermäuse gesichert werden. Da
Baumhöhlen häufig nicht gänzlich kontrollierbar sind, sollte auch während der Fällarbeiten ein
Fledermauskundler anwesend sein, um eventuell vorhandene Fledermäuse zu sichern. Verletzte Tiere müssen in Obhut genommen und soweit es die Art der Verletzung ermöglicht, gepflegt und nach der Heilung wieder vor Ort entlassen werden. Im Kreuzungsbereich der geplanten Straße mit der Knetterhauser Straße befindet sich ein Gebäudekomplex, der von der
Planung betroffen ist. Diese Gebäude sind auf die Nutzung durch Fledermäuse zu untersuchen.
Soweit Beeinträchtigungen der Bereiche mit hoher und sehr hoher Fledermausaktivität nicht
vermieden werden können, sind für die strukturgebunden fliegenden Arten zur Vermeidung
von Kollisionen geeignete Ablenkungseinrichtungen, die die Straße flankieren, zu schaffen.
Diese Ablenkungseinrichtungen sollten aus mindestens 4 bis 6 Meter hohen Wänden bestehen, die trassenabgewandt mit Gehölzen versehen sind. Diese Einrichtungen sind im Vorfeld
des Eingriffs anzulegen und müssen bei der Verkehrsfreigabe funktionsfähig sein.
Um das Kollisionsrisiko und die Barrierewirkung der geplanten Straße zu minimieren, ist gänzlich auf eine Beleuchtung zu verzichten. Kann in besonderen Fällen nicht auf eine Beleuchtung verzichtet werden, sind Beleuchtungsmittel einzusetzen, die nur eine geringe anlockende
Wirkung auf Insekten ausüben (z.B. Natriumdampflampen). Die Leuchtkörper unverzichtbarer
Lichtquellen und ihre Reflektoren sind so auszurichten, dass der Lichtkegel nur auf die Straße
und nicht auf die Flugrouten, Quartiere und Jagdhabitate gerichtet ist.
Die Lichteinwirkung des fließenden Verkehrs kann durch beidseitige Leitpflanzungen minimiert
werden. Um der Zerschneidungswirkung der neuen Trasse entgegen zu wirken und den Fledermäusen eine gefahrlose Querung der neuen Straße zu ermöglichen, sind entsprechende
Querungshilfen bzw. Grünbrücken vorzusehen.
Sie müssen
• im Bereich der traditionellen Flugrouten liegen
• die vorhandenen Leitstrukturen verbinden bzw. an diese durch neu zu entwickelnde Strukturen angebunden werden
• vor Licht- und Lärmeinwirkung der Straße ausreichend geschützt sein.
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In der Tabelle 5.1 sind für die ermittelten Konfliktbereiche Schutzmaßnahmen für Fledermäuse
aufgeführt, die voraussichtlich zu einer Minimierung des Eingriffs führen.
Tabelle 5.1: Schutzmaßnahmen für Fledermäuse in den Konfliktbereichen (s. Abb. 4.1, S. 39).
Konfliktbereich Schutzmaßnahmen
1
2
3
4
5
6
7
Überflughilfe, Schutz vor Lichtemission
Überflughilfe, Schutz vor Lichtemission
Tempo 50 km/h, Schaffung einer Gehölzlinie
entlang der nordwestlichen Straßenseite in
größerem Abstand zur Straße
Überflughilfe, Schutz vor Lichtemission, Schaffung einer Gehölzlinie auf der nordwestlichen
Straßenseite in größerem Abstand zur Straße
Überflughilfe, Schutz vor Lichtemission, Schaffung einer Gehölzlinie auf der nordwestlichen
Straßenseite in größerem Abstand zur Straße
Tempo 50 km/h, evtl. Schaffung einer Gehölzlinie entlang der Bahntrasse Richtung Norden
Tempo 50 km/h
Für die Amphibienfauna ist neben dem Erhalt der Laichgewässer die Vernetzung der Teillebensräume entscheidend. Da Amphibien im Frühsommer (nach dem Ablaichen) in ihre Sommerhabitate und im Herbst in ihre Winterquartiere wandern, müssen Durchlässe erstellt werden, die das ganze Jahr über von wandernden Tieren genutzt werden können. Wie durch einige Untersuchungen belegt worden ist (BERTHOUD & MÜLLER 1987; BLAB 1986; KARTHAUS 1985;
STOLZ & PODLOUCKY 1983) können die besten Resultate mit Einweg-Doppelröhrensystemen erreicht werden. Bei einer Länge von maximal 20 Metern sind Kabelabdeckhauben auf Streifenfundament zu empfehlen (VERKEHRSMINISTERIUM BADEN-W ÜRTTEMBERG 1991), da hierbei die
durchwandernden Tiere Kontakt mit dem anstehenden Boden haben. Diese Röhren sollten
einen Durchmesser von mindestens 40 cm aufweisen (VERKEHRSMINISTERIUM BADENW ÜRTTEMBERG 1991).
Als Abgrenzung zur Straße und als Leiteinrichtung auf die Doppelröhrendurchlässe sollten
wartungsfreie L-Profile verwendet werden, die gegen das Überklettern durch Molche mit einer
Leiste versehen sind, die von der Straßenseite abweist. Diese als Leitsysteme verwendeten LProfile sollten einen möglichst rechtwinkeligen Übergang von der Laufebene zur Leitwand
aufweisen (LFU 2000). Diese Leitsysteme sollten möglichst trichterförmig auf Durchlässe zielen, so dass wandernde Amphibien unabhängig von ihrem Auftreffwinkel zu den Durchlässen
dirigiert werden. Die Leiteinrichtungen dürfen beiderseits des Durchlasses nicht länger als 30
m sein und müssen auf beiden Straßenseiten installiert werden. Die Zuwegungen, die dieses
Leitsystem durchschneiden, müssen ebenfalls beidseitig mit Leiteinrichtungen versehen werden (jeweils ca. 20 m), um die Anzahl der auf diesen Zuwegungen wandernden Amphibien zu
minimieren. An den Stellen, wo die Leiteinrichtung durchbrochen wird, muss sie in einen nach
oben offenen Durchlass, der quer über die Zuwegung verläuft, einmünden. Dieser Durchlass
sollte aus Betonelementen (Kastenprofil) bestehen und mit einem groben Metallgitter abgedeckt werden. Neuere Untersuchungen haben ergeben, dass oberflächenbündige Querstreben ein Überklettern des Gitterrostes wesentlich fördern, also vertieft angeordnete Querstreben vorteilhaft sind. Weiterhin wird die Effektivität eines Gitterrostes durch eine möglichst große Breite (mind. 50 cm), eine möglichst weite Spaltenöffnung (6 cm), möglichst schmale Streben sowie durch einen rechtwinkeligen Übergang vom Rinnenboden zur Rinnenwand geför-
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
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dert (LFU 2000). Es ist darauf zu achten, dass die Leiteinrichtung bündig in diesen offenen
Durchlass mündet. Die Fallschächte sollten, wie bei BERTHOUD & MÜLLER (1987) beschrieben,
am Boden schräg angefüllt werden, damit die hineingefallenen Tiere nicht versuchen, wieder
hinauszuklettern, sondern zügig zum einzigen Ausgang jenseits der Straße wandern. Hierfür
ist es auch wichtig, dass der Fallschacht gegen einfallendes Licht mit einem Deckel versehen
wird. Beim Bau dieser Durchlässe ist zu beachten, dass sich die Tunnelmündung einige Zentimeter über dem Erdniveau befindet, um ein Rückwandern der Amphibien zu verhindern.
Der Abstand zwischen zwei „Krötentunneln“ sollte nicht größer als 30 m sein.
Bei der Querung wasserführenden Gräben oder Bächen sind Kleintierdurchlässe zu schaffen.
Diese sollten nach MAMS (2000) bei einer Länge bis 20 m eine lichte Weite von mindestens
100 cm und eine lichte Höhe von mindestens 60 cm haben1. Falls im Rahmen des geplanten
Straßenneubaus Gewässerdurchlässe zu schaffen sind, „sind Bauwerke mit naturnaher, dem
Gewässertyp entsprechender und soweit möglich nicht versiegelter Sohle sowie hochwasserfreien Erdbermen vorzusehen“ (MAMS 2000, S. 20). Falls nur Rahmendurchlässe o.ä. möglich
sein sollten, so müssen diese beidseitig des Gewässers hochwasserfreie Bermen mit einer
Breite von jeweils 50 cm aufweisen (MAMS 2000). Das Substrat auf den Bermen sollte möglichst bodenfeucht sein und aus standorttypischem Material bestehen. Um die Wirkung solcher
Querungshilfen zu erhöhen, sollten entlang der Straße Leiteinrichtungen geschaffen werden,
die möglichst trichterförmig auf die Durchlässe führen. In die Durchlässe sollten Leitblenden
hineinragen, die ein Vorbeilaufen verhindern sollen (s. MAMS 2000).
Kompensation
Für den Verlust von potenziellen Quartierbäumen durch den geplanten Eingriff sind künstliches potenzielle Quartiere (Fledermauskästen) zu schaffen
Der Verlust an Nahrungshabitaten für Fledermäuse kann durch die Schaffung strukturreicher
Landschaftsbestandteile (z.B. Feldgehölze), die Anlage von Stillgewässern und die Extensivierung landwirtschaftlicher Nutzflächen in näherer Umgebung kompensiert werden.
Auch für die Amphibien kann durch die Anlage von Stillgewässern und die Extensivierung
landwirtschaftlicher Nutzflächen der Lebensraum verbessert werden. Die Anlage von Hecken
und Feldgehölzen sowie die Aufforstung von Wald kann ebenfalls die Amphibienfauna fördern.
1
Die Dimensionierung ist von der eingesetzten Konstruktion abhängig. Angegeben sind die Werte für
eine Rechteckhaube (MAMS 2000, S. 20).
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
- 59 -
6. Zusammenfassung
Im Rahmen der Planung des 2. Bauabschnitts der Ortsentlastungsstraße nördlich von Versmold wurden Vögel, Fledermäuse und Amphibien in 2009 untersucht. Im Frühjahr 2010 erfolgte eine Untersuchung der wandernden Amphibien mit Hilfe von Fangzaunanlagen.
Das Untersuchungsgebiet besteht für die Amphibien aus einem 700 m breiten Korridor in dessen Mitte sich die geplante Trasse befindet. Das Untersuchungsgebiet für die übrigen Artengruppe ist ein 500 m breiter Korridor.
Insgesamt wurden im Untersuchungsgebiet 56 Vogelarten nachgewiesen. 43 dieser Arten
traten als Brutvögel auf, acht Arten nutzten das Gebiet zur Nahrungssuche und eine Art wurde
nur während der Zugzeit angetroffen. Eine weitere Art, der Kiebitz wurde im Rahmen der Amphibienwanderungsuntersuchung im Frühjahr 2010 als Brutvogel beobachtet. Außerdem teilten Anwohner die Beobachtung von drei weiteren Arten mit.
Sechs der nachgewiesenen Brutvogelarten1 sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng
geschützte und europaweit intensiv zu schützende Arten (Grünspecht, Kiebitz, Mäusebussard,
Schleiereule, Turmfalke, Waldkauz), ebenso ein Nahrungsgast (Sperber). Diese und sieben
weitere Arten (Feldsperling, Graureiher, Kranich, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Rebhuhn,
Waldschnepfe) sind als planungsrelevant anzusehen.
Von den Brutvögeln und Nahrungsgästen sind vier Arten auf der Roten Liste für die Westfälische Bucht geführt (Kiebitz, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Rebhuhn, jeweils Kategorie 3). In
der Roten Liste für NRW sind fünf der nachgewiesenen Arten aufgenommen (Rebhuhn, Kategorie 2; Feldsperling, Kiebitz, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, jeweils Kategorie 3). Kiebitz
und Rebhuhn werden auch in der Roten Liste von Deutschland geführt (jeweils Kategorie 2).
Auf der Vorwarnliste der Westfälischen Bucht finden sich sieben Arten (Bachstelze, Bluthänfling, Feldsperling, Goldammer, Haussperling, Star, Turmfalke), in der Vorwarnliste für NRW
sind sieben Arten aufgenommen (Bachstelze, Bluthänfling, Fitis, Goldammer, Haussperling,
Star, Turmfalke) und in der Vorwarnliste für die Bundesrepublik werden fünf Arten geführt
(Bluthänfling, Feldsperling, Haussperling, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Waldschnepfe).
Von den Brutvögeln und Nahrungsgästen werden fünf planungsrelevante Arten (Feldsperling,
Kiebitz, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Rebhuhn) und fünf weitere bedeutsame Arten (Bachstelze, Bluthänfling, Goldammer, Haussperling, Star) aufgrund ihrer negativen Bestandsentwicklungen der höchsten Kategorie der Trendgefährdung (1) zugeordnet.
Nach der Liste der geschützten Tierarten befindet sich eine der nachgewiesenen planungsrelevanten Arten in der atlantischen Region von NRW in einem ungünstigen Erhaltungszustand
(Rebhuhn). Bei allen anderen elf Arten (Brutvögel und Nahrungsgäste2) wird der Erhaltungszustand als günstig angegeben, zwei dieser Arten haben allerdings den Zusatz „sich
verschlechternd“ erhalten (Mehlschwalbe, Rauchschwalbe).
Fünf Arten sind außerdem der höchsten Trendgefährdungsstufe zuzuordnen, da für sie sowohl
der Langzeittrend der Bestandsentwicklung (über ca. 100 Jahre) als auch der Kurzzeittrend
(ca. 25 Jahre) starke Bestandsrückgänge sowohl in NRW als auch in der Westfälischen Bucht
verzeichnet (NWO & LANUV 2009). Dasselbe gilt auch für die nicht als planungsrelevant geführten Arten Bachstelze, Bluthänfling, Goldammer, Haussperling und Star.
Insgesamt werden die Auswirkungen des geplanten Eingriffs für die betroffenen Vogelarten als
ausgleichbar angesehen.
1
In dieser Auflistung sind auch die Nachweise aus 2010 sowie die Meldungen von Anwohnern enthalten.
2
Die beiden als Durchzügler auftretenden Arten bleiben unberücksichtigt.
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
- 60 -
Durch den Einsatz von Ultraschalldetektoren mit nachfolgender Rufanalyse am Computer und
dem Einsatz des batcorder-Systems wurden im Untersuchungsgebiet sieben Fledermausarten festgestellt (Bart-, Breitflügel-, Fransenfledermaus, Großer Abendsegler, Kleinabendsegler, Rauhaut- und Zwergfledermaus). Mit Ausnahme der Zwergfledermaus werden sämtliche
nachgewiesenen Arten auf den Roten Listen von Deutschland bzw. Nordrhein-Westfalen geführt. Sämtliche Fledermausarten gelten in NRW als planungsrelevant. Mindestens eine der
vorkommenden Arten befindet sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand.
Mit Stereoultraschalldetektoren wurden an verschiedenen Standorten im Trassenbereich gerichtete Flugbewegungen (Transferflüge) nachgewiesen, so dass Flugkorridore bestimmt werden konnten. In diesen Bereichen sind Schutzmaßnahmen notwendig.
Die Horchkistenuntersuchung ergab in vielen Bereichen eine sehr hohe Fledermausaktivität.
Der Vergleich mit Ergebnissen aus anderen Projekten zeigt deutlich die hohe bis sehr hohe
Bedeutung des untersuchten Bereiches für die Fledermausfauna.
Innerhalb des Nahbereichs der geplanten Straße wurde eine große Anzahl an Bäumen mit als
Quartier geeigneten Strukturen erfasst. Für die durch den Straßenneubau wegfallenden potenziellen Quartiere sind frühzeitig Ersatzquartiere zu schaffen.
In sieben der neun untersuchten Gewässer konnten Amphibienpopulationen nachgewiesen
werden. Insgesamt wurden vier Amphibienarten (Bergmolch, Erdkröte, Teichfrosch und
Teichmolch) in den untersuchten Gewässern bzw. im Landlebensraum nachgewiesen. Keine
dieser Arten gilt in NRW als planungsrelevant (MUNLV 2008).
Im Rahmen der Planung des 2. Bauabschnitts der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
wurden in Absprache mit der unteren Landschaftsbehörde des Kreises Gütersloh in einigen
Bereichen die Amphibienwanderung im Frühjahr 2010 mit Hilfe von temporären Fangzäunen
untersucht.
Insgesamt wurden mit Hilfe der Zaunanlage 572 Amphibien aus fünf Arten gefangen. Neben
Erdkröte wurden Berg- und Teichmolch sowie Gras- und Wasserfrosch nachgewiesen. Von
den fünf Amphibienarten, die mit Hilfe der Fangzaunanlagen nachgewiesen wurden, gilt in
NRW keine als planungsrelevant.
Mit insgesamt 515 Exemplaren war die Erdkröte am stärksten vertreten. Bei 182 der gefangenen Erdkröten handelte es sich dabei um Männchen. 324 Exemplare wurden als weibliche
Tiere angesprochen, bei neun Exemplaren konnte das Geschlecht nicht eindeutig bestimmt
werden, überwiegend waren dies subadulte Exemplare. Vom Grasfrosch wurden mit Hilfe des
Fangzaunes zehn Exemplare nachgewiesen. Innerhalb der Gruppe der Molche dominierte mit
26 gefangenen Exemplaren der Teichmolch. Außerdem wurden 15 Bergmolche und sechs
Teichfrösche nachgewiesen.
In vier Zaunabschnitten mit einer Länge von jeweils etwa 100 m sind im Vergleich zu den anderen Zaunabschnitten herausragende Anzahlen von wandernden Amphibien nachgewiesen
worden. Zumindest in diesen Bereichen sollten Amphibienschutzmaßnahmen entlang der geplanten Straße erfolgen. Um langfristig die Amphibienpopulationen im Untersuchungsgebiet zu
erhalten, sind neben Abschrankungen auch vernetzende Strukturen zu schaffen („Krötentunnel“).
Es werden Hinweise auf die Ausgestaltung von Abschrankungen und Querungshilfen gegeben.
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
der Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
- 61 -
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Hohenwarsleben:
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Wissenschaften-
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA
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Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA der
Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
- Anhang 1 -
7. Anhang
Tabelle 1: Vogelarten im Untersuchungsgebiet.
Wissenschaftlicher Status
2
3
Deutscher Name
Name
1
2
Amsel
Turdus merula
B
JZW
Bachstelze
Motacilla alba
B
JZW
Bergfink
Fringilla montifringillla D
ZW
Blaumeise
Parus caeruleus
B
JZW
Bluthänfling
Carduelis cannabina B
JZW
Buchfink
Fringilla coelebs
B
JZW
Buntspecht
Dendrocopus major B
J
Dohle
Corvus monedula
B
JZW
Dorngrasmücke
Sylvia communis
B
Z
Eichelhäher
Garrulus glandarius B
JZW
Elster
Pica pica
B
J
Fasan
Phasianus colchicus B
J
8
Feldsperling
Passer montanus
B
JZW
Fitis
Phylloscopus trochilus B
Z
Gartenbaumläufer Certhia bracydactyla B
J
Gartengrasmücke Sylvia borin
B
Z
Goldammer
Emberiza citrinella
B
JZW
Graureiher
Ardea cinerea
NG JZW
Grauschnäpper
Muscicapa striata
B
Z
Grünfink
Chloris chloris
B
JZW
Grünspecht
Picus viridis
B
J
Hausrotschwanz
Phoenicurus ochruros B
Z
Haussperling
Passer domesticus
B
J
Heckenbraunelle Prunella modularis
B
JZW
Hohltaube
Palumba oenas
B
JZW
1
Rote Liste
AS
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§
§§
§
§
§
§
4
1
BRD NRW Wb
*
*
*
*
V
*
*
*
*
*
*
*
V
*
*
*
*
*
*
*
*
*
V
*
*
*
V
*
*
V
*
*
*
*
*
*
*
3
V
*
*
V
*S
*
*
*
*
V
*
*
*
V
*
*
V
*
*
*
*
*
*
*
V
*
*
*
V
*S
*
*
*
*
V
*
*
Ez
g
7
g
g
g
7
g
g
g
g
g
g
g
g
7
g
9
g
g
g
7
g
g
g
g
g
g
7
g
g
g
5
Lebensraum
6
BG,wa,wl,wn,wr,fh,fg
FG,gb,gs,bg,ga
WL
BG,wa,wl,wr,fg
BG,wr,fh,fb
BG,wa,wl,wn,wr,fg
WL,wa,wn,(wr,bg)
WA,bs
FH,wr,bg
WL,wa,wn,wr,bg
BG,wr,fh
WR,ff,fw
WR,wa,wl,fg,bg
WL,wa,wr,bg
WL,wa,wr,bg,fg
Wl,wa,wr,fh,bg
FH,wr,fb,bg
GS,(wa,wl,wn)
WL,wa,wr,bg,fg
BG,wr,fg
WR,wa,wl,(fg,bg)
BS,fg,bg,ga
BS,fg,bg
BG,wa,wl,wn,wr,fh
WA,(wl,wr,bg,fg)
Rote Liste: BRD: 2007 (SÜDBECK ET AL.); NRW und WB (Westfälische Bucht): 2009 (NWO &
LANUV); 1: vom Aussterben bedroht; 2: stark gefährdet; 3: gefährdet; S: Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen; V: Vorwarnliste; *: nicht gefährdet.
2
Status in vorliegender Untersuchung: B: Brutvorkommen; Bv: Brutverdacht; D: Durchzügler; NG:
Nahrungsgast. Tritt eine Art in mehreren Kategorien auf, so wird jeweils nur die höchste angegeben
(Hierarchie B>NG>D).
3
Jahreszeitlicher Status in NRW (Herkenrath 1995): J: Jahresvogel; W: Wintergast; Z: Zugvogel.
4
AS: Artenschutz; §: besonders geschützt; §§: streng geschützt.
5
Ez: Erhaltungszustand der planungsrelevanten Arten in NRW (atlantisch): g: günstig; gs: günstig, sich
verschlechternd; u: ungünstig.
6
Lebensraum (nach HAAFKE & LAMMERS 1986): BG: lockere Siedlung mit Gärten, Grünanlagen, Parks,
Friedhöfen u.ä.; BS: städtischer Bereich; FB: offene Landschaft mit Brachen, Ödland, Ruderalflächen,
Schonungen; FF: Feldflur, Ackerflur; FG: offenen Landschaft mit Gebäuden, Streuobstwiesen, Kopfbäumen; FH: offenen Landschaft mit Hecken; FW: Wiesen und Weiden; GA: Abgrabungen; GB: fließende Gewässer; GR: Röhrichte; GS: stehende Gewässer; GW: Feucht- und Sumpfwiesen u. –weiden;
WA: Laubwaldaltholzbestände; WL: Laubwald; WN: Nadelwald; WR: Waldrand; Großbuchstaben bezeichnen den charakteristischen Lebensraum, Kleinschreibung symbolisiert das Vorkommen in weiteren
Lebensräumen.
7
Widerspricht den Angaben in NWO & LANUV 2009 -> starke Abnahme im Langzeit- und Kurzzeittrend.
8
In roter Schrift sind Arten hervorgehoben, die in NRW als planungsrelevant bezeichnet werden.
9
Widerspricht den Angaben in NWO & LANUV 2009 -> starke Abnahme im Kurzzeittrend.
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA der
Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
- Anhang 2 -
Fortsetzung Tabelle 1
Wissenschaftlicher Status
Name
1
2
Branta canadensis
NG JZW
Deutscher Name
Kanadagans
Kiebitz
Vanellus vanellus
B
Kleiber
Sitta europaea
B
Kohlmeise
Parus major
B
Kolkrabe
Corvus corax
NG
1
Kranich
Grus grus
D
Mauersegler
Apus apus
NG
Mäusebussard
Buteo buteo
B
Mehlschwalbe
Delichon urbicum
NG
Misteldrossel
Turdus viscivorus
B
Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla
B
Nilgans
Alopochen aegyptiacusNG
Rabenkrähe
Corvus c. corone
B
Rauchschwalbe
Hirundo rustica
B
Rebhuhn
Perdix perdix
Bv
Ringeltaube
Columba palumbus B
Rotkehlchen
Erithacus rubecula
B
Schleiereule
Tyto alba
B
Schwarzschwan
Cygnus atratus
NG
Singdrossel
Turdus philomelos
B
Sperber
Accipiter nisus
NG
Star
Sturnus vulgaris
B
Stockente
Anas platyrhynchos B
Turmfalke
Falco tinnunculus
B
Wacholderdrossel Turdus pilaris
B
Waldkauz
Strix aluco
B
Waldschnepfe
Scolopax rusticola
D
Weidenmeise
Parus montanus
B
WintergoldhähnchenRegulus regulus
B
Zaunkönig
Troglodytes troglodytesB
Zilpzalp
Phylloscopus collybita B
AS
§
JZW §§
J
§
JZW §
J
§
Z
§§
Z
§
JZW §§
Z
§
JZW §
Z
§
J
§
JZW §
Z
§
J
§
JZW §
JZW §
JZW §§
k. A. k.A.
Z
§
JZW §§
JZW §
JZW §
JZW §§
JZW §
J
§§
JZW §
J
§
JZW §
JZW §
Z
§
Rote Liste
BRD NRW WB
Lebensraum
*
2
*
*
*
*
*
*
V
*
*
*
*
V
2
*
*
*
GS
*
*
*
*
*
*
*
V
*
*
*
*
Ez
g
g
g
g
g
g
g
g
gs
g
g
g
g
gs
u
g
g
g
k.A.
*
*
g
*
*
g
2
V
V
g
*
*
g
VS VS g
*
*
g
*
*
g
3
3
k.A. gs
*
*
g
*
*
g
*
*
g
*
*
g
*
3S
*
*
*
*
*
*
3S
*
*
*
*
3S
2S
*
*
*S
*
3S
*
*
*
*
*
*
3S
*
*
*
*
3S
3S
*
*
*S
FW,fs,ff
WL,wa,wn,wr,bg
BG,wa,wl,wn,wr,fg
WL, wa
GW
BS,(fg),(bg),(ga)
WR,wa,wl,wn
BG,fg,(gw)
WR,wa,wl,wn,bg
WL,wa,wr,bg
GS,gb
WR,wa,wl,wn,fh,
FG,(bg)
FF,fh,fb,fw
WN,bg,wa,wl,wr
WL,wa,wn,wr,fh,bg
FG
k.A.
BG,wa,wl,wn,wr,
WN, wa,wl
BG,wa,wl,wn,wr,fg
GB,gs,wa,wl,wn,w, fw,fs,fr
FG,wr,ga,(bs)
WR,(wa,wl,fg,bg)
WA.wl,wn,wr,fg,bg
WL, wr
WL,wa,wn,(bg)
WN,bg,(wa,wl)
GB,wa,wl,wn,wr,fh
WR,wa,wl,wn,bg
56 Arten: 44 Brutvogelarten, 1 Brutverdacht, 8 Nahrungsgäste, 3 Durchzügler
Artenzahlen in den einzelnen Rote-Liste-Kategorien (bzw. Vorwarnliste) (nur Brutvögel und
Nahrungsgäste)
Rote Liste
BRD
NRW
WB
Kategorie
B
NG
B
NG
B
NG
0
1
2
2
1
3
3
1
4
R
V
4
1
8
1
7
1
In kursiver Schrift sind Arten hervorgehoben, deren Vorkommen von Anwohnern beobachtet wurden.
Widerspricht den Angaben in NWO/LANUV 2009 -> starke Abnahme im Langzeit- und Kurzzeittrend.
3
Keine Angabe, da die Datenlage unzureichend ist.
2
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA der
Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
- Anhang 3 -
Tabelle 2: Lang- und Kurzzeittrends des Bestands der nachgewiesenen Vogelarten.
1
Wissenschaftlicher Status
Trend NRW
Trend WB2
3
4
5
Deutscher Name Name
1
2
AS HK LT KT TG HK LT KT
Amsel
Turdus merula
B JZW §
h
>
1
9
h
>
1
Bachstelze
Motacilla alba
B JZW §
h
<
-2 1
h
<
-2
Bergfink
Fringilla montifringillla D
ZW
§
Blaumeise
Parus caeruleus
B JZW §
h
>
1
9
h
>
1
Bluthänfling
Pyrrhula pyrrhula
B JZW §
h
<
-2 1
h
<
-2
Buchfink
Fringilla coelebs
B JZW §
h
>
1
9
h
>
1
Buntspecht
Dendrocopus major B
J
§
h
>
1
9
h
>
1
Dohle
Corvus monedula
B JZW §
h
=
1
8
h
=
1
Dorngrasmücke Sylvia communis
B Z
§
h
<
1
7
h
<
1
Eichelhäher
Garrulus glandarius B
JZW §
h
=
1
8
h
=
1
Elster
Pica pica
B J
§
h
=
=
5
h
=
=
Fasan
Phasianus colchicus B
J
§
7
Feldsperling
Passer montanus
B JZW §
h
<
-3 1
h
<
-2
Fitis
Phylloscopus trochilusB
Z
§
h
=
-2 2
h
=
-2
Gartenbaumläufer Certhia bracydactyla B J
§
h
=
=
5
h
=
=
Gartengrasmücke Sylvia borin
B Z
§
h
=
=
5
h
=
=
Goldammer
Emberiza citrinella
B JZW §
h
<
-2 1
h
<
-2
Graureiher
Ardea cinerea
NG JZW §
mh >
1
9
mh >
1
Grauschnäpper Muscicapa striata
B Z
§
h
=
-2 2
h
=
-2
Grünfink
Chloris chloris
B JZW §
h
=
=
5
h
=
=
Grünspecht
Picus viridis
B J
§§ h
<
1
7
mh <
1
Hausrotschwanz Phoenicurus ochrurosB Z
§
h
<
=
4
h
<
=
Haussperling
Passer domesticus B
J
§
h
<
-3 1
h
<
-2
Heckenbraunelle Prunella modularis B JZW §
h
>
1
9
h
>
1
Hohltaube
Palumba oenas
B JZW §
h
>
1
9
mh >
1
Kanadagans
Branta canadensis NG JZW §
Kiebitz
Vanellus vanellus
B JZW §§ h
<
-3 1
h
<
-2
Kleiber
Sitta europaea
B J
§
h
>
1
9
h
>
1
Kohlmeise
Parus major
B JZW §
h
>
1
9
h
>
1
Kolkrabe
Corvus corax
NG J
§
s
<
1
7
ss <
1
Kranich
Grus grus
D Z
§§
Mauersegler
Apus apus
NG Z
§
h
=
-2 2
h
=
-2
Mäusebussard
Buteo buteo
NG JZW §§ mh =
1
8
h
=
=
Mehlschwalbe
Delichon urbicum
NG Z
§
h
<
-3 1
h
<
-3
Misteldrossel
Turdus viscivorus
B JZW §
h
>
1
9
h
>
=
MönchsgrasmückeSylvia atricapilla
B Z
§
h
>
1
9
h
>
1
1
6
TG gTG
9
9
1
1
k.A.
9
9
1
1
9
9
9
9
8
8
7
7
8
8
5
5
k.A.
1
1
2
2
5
5
5
5
1
1
9
9
2
2
5
5
7
7
4
4
1
1
9
9
9
9
k.A.
1
1
9
9
9
9
7
7
k.A.
2
2
8
8
1
1
6
7
9
9
Bestandstrend in Nordrhein-Westfalen (nach NWO & LANUV 2009). HK: Häufigkeitsklasse: h: häufig;
mh: mäßig häufig; s: selten; ss: sehr selten. LT: Langzeittrend: <: mäßiger bis starker Rückgang; =:
gleich bleibend; >: deutliche Zunahme. KT: Kurzzeittrend: -3: sehr starke Abnahme; -2: starke Abnahme; =: gleich bleibend; 1: deutliche Zunahme. TG: Trendgefährdung: ergibt sich als Durchschnittswert
aus den Lang- und Kurzzeittrends .
2
Bestandstrend in der Westfälischen Bucht (nach NWO & LANUV 2009).
3
Status in vorliegender Untersuchung: B: Brutvorkommen; D: Durchzügler; NG: Nahrungsgast. Tritt
eine Art in mehreren Kategorien auf, so wird jeweils nur die höchste angegeben (Hierarchie B>NG>D).
4
Jahreszeitlicher Status in NRW (Herkenrath 1995): J: Jahresvogel; W: Wintergast; Z: Zugvogel.
5
AS: Artenschutz; §: besonders geschützt; §§: streng geschützt.
6
gTG: gemittelte Trendgefährdung: ergibt sich aus den Trendgefährdungen für NRW und WB.
7
In roter Schrift sind Arten hervorgehoben, die in NRW als planungsrelevant bezeichnet werden.
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA der
Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
- Anhang 4 -
Fortsetzung Tabelle 2
Wissenschaftlicher Status
Deutscher Name Name
1
2
Nilgans
Alopochen aegyptiacus
NG
Rabenkrähe
Corvus c. corone
B
Rauchschwalbe Hirundo rustica
B
Rebhuhn
Perdix perdix
Bv
Ringeltaube
Columba palumbus B
Rotkehlchen
Erithacus rubecula B
Schleiereule
Tyto alba
B
Schwarzschwan Cygnus atratus
NG
Singdrossel
Turdus philomelos
B
Sperber
Accipiter nisus
B
Star
Sturnus vulgaris
B
Stockente
Anas platyrhynchos B
Turmfalke
Falco tinnunculus
B
Wacholderdrossel Turdus pilaris
B
Waldkauz
Strix aluco
B
Waldschnepfe
Scolopax rusticola D
Weidenmeise
Parus montanus
B
Wintergoldhähnchen
Regulus regulus
B
Zaunkönig
Troglodytes troglodytes
B
Zilpzalp
Phylloscopus collybitaB
J
JZW
Z
J
JZW
JZW
JZW
k. A.
Z
JZW
JZW
JZW
JZW
JZW
J
JZW
J
JZW
JZW
Z
AS
§
§
§
§
§
§
§§
k.A.
§
§§
§
§
§§
§
§§
§
§
§
§
§
Trend NRW
HK LT KT
Trend WB
TG HK LT KT
h
h
h
h
h
mh
=
<
<
=
>
<
1
-3
-3
1
1
1
8
1
1
8
9
7
h
h
h
h
h
mh
=
<
<
=
>
<
1
-3
-3
1
1
1
h
mh
h
h
mh
h
h
mh
mh
h
h
h
>
=
<
<
<
>
=
<
=
=
>
>
1
1
-2
=
=
-2
=
-2
=
=
1
1
9
8
1
4
4
3
5
1
5
5
9
9
h
mh
h
h
mh
h
h
>
=
<
<
<
>
=
=
1
-2
=
=
-2
-2
mh
h
h
h
>
=
>
>
=
=
1
1
TG gTG
k.A.
8
8
1
1
1
1
8
8
9
9
7
7
k.A.
9
9
8
8
1
1
4
4
4
4
3
3
2
3
k.A. (1)
5
5
5
5
9
9
9
9
Tabelle 3: Fledermausarten im Untersuchungsgebiet.
Rote Liste
Wissenschaftlicher Name AS
FFH
BRD
NRW
Status Ez
Myotis mystacinus/brandtii
§§
IV
3/2
3/2
S/W
g/u
Eptesicus serotinus
§§
IV
G
3
S/W
g
Myotis nattereri
§§
IV
*
3
S/W
g
Nyctalus noctula
§§
IV
V
I
S /D/ W g
Nyctalus leisleri
§§
IV
D
2
S/W
u
Pipistrellus nathusii
§§
IV
*
I
S/D
g
Pipistrellus pipistrellus
§§
IV
*
*N
S/W
g
Myotis spec.
§§
IV
1-V
2-3
AS: Artenschutz; §§ = streng geschützt (gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 9 bis 11 BNatSchG (MUNLV 2008)).
FFH: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU; II: Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie; IV: Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie.
Rote Liste: BRD: Stand 2009; NRW: Stand 1999; 1: vom Aussterben bedroht; 2: stark gefährdet; 3:
gefährdet; D: Daten unzureichend; G: Gefährdung unbekannten Ausmaßes; I: gefährdete wandernde
Art; N: Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen; V: Vorwarnliste; *: nicht gefährdet.
Ez: Erhaltungszustand; angegeben ist der Erhaltungszustand in der atlantischen biogeographischen
Region von NRW; g: günstig; s: schlecht; u: ungünstig (MUNLV 2008).
Deutscher Name
Bartfledermaus
Breitflügelfledermaus
Fransenfledermaus
Großer Abendsegler
Kleinabendsegler
Rauhautfledermaus
Zwergfledermaus
Faunistische Untersuchungen zum geplanten 2. BA der
Ortsentlastungsstraße der Stadt Versmold
- Anhang 5 -
Tabelle 4: Amphibienarten im Untersuchungsgebiet.
Rote Liste
Deutscher Name
Wissenschaftlicher Name AS
FFH
BRD
NRW
Ez
*
*
Bergmolch
Triturus alpestris
§
g
*
*
Erdkröte
Bufo bufo
§
g
*
*
Grasfrosch
Rana temporaria
§
g
*
*
Teichfrosch
Rana esculenta
§
g
*
*
Teichmolch
Triturus vulgaris
§
g
AS: Artenschutz; § = besonders geschützt; §§ = streng geschützt (gemäß § 10 Abs. 2 Nr. 9 bis 11
BNatSchG angegeben (MUNLV 2008)).
FFH: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der EU; II: Art des Anhangs II der FFH-Richtlinie; IV: Art des Anhangs IV der FFH-Richtlinie.
Rote Liste: BRD: Stand 2009; NRW: Stand 1999; *: nicht gefährdet.
Ez: Erhaltungszustand; angegeben ist der Erhaltungszustand in der atlantischen biogeographischen
Region von NRW; g: günstig.