Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c
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Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c
Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c UVPG zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6 „Schlosshotel Sophia“ in Bad Wünnenberg Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c UVPG zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6 „Schlosshotel Sophia“ in Bad Wünnenberg Auftraggeber: Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH Königlicher Wald 7 33142 Büren Verfasser: Bertram Mestermann Büro für Landschaftsplanung Brackhüttenweg 1 59581 Warstein-Hirschberg Bearbeiter: Ann-Katrin Gockel M. Sc.-Ing. Landschaftsarchitektur Bertram Mestermann Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt Proj.-Nr. 1238 Warstein-Hirschberg, April 2016 Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c UVPG zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6 „Schlosshotel Sophia“ in Bad Wünnenberg Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung......................................................... 1 2.0 Vorhabensbeschreibung............................................................................. 3 2.1 Bestandssituation ..................................................................................... 6 3.0 Methodische Vorgehensweise.................................................................... 8 3.1 Rechtliche Grundlagen ............................................................................. 8 3.2 Methodische Vorgehensweise .................................................................. 8 3.3 Prüfmaßstab ............................................................................................. 9 4.0 Kriterien der Vorprüfung ........................................................................... 11 4.1 Merkmale des Vorhabens ....................................................................... 11 4.1.1 Größe des Vorhabens....................................................................... 11 4.1.2 Nutzung und Gestaltung von Wasser, Boden, Natur und Landschaft 11 4.1.3 Abfallerzeugung ................................................................................ 12 4.1.4 Umweltverschmutzung und Belästigung............................................ 12 4.1.5 Unfallrisiko, insbesondere mit Blick auf verwendete Stoffe und Technologien .................................................................................... 12 4.2 Standort des Vorhabens ......................................................................... 12 4.2.1 Bestehende Nutzungen des Gebietes (Nutzungskriterien) ................ 12 4.2.2 Reichtum, Qualität und Regenerationsfähigkeit von Wasser, Boden, Natur und Landschaft (Qualitätskriterien) .......................................... 13 4.2.3 Belastbarkeit der Schutzgüter gemäß Nr. 2.3 der Anlage 2 UVPG.... 17 4.2.4 Merkmale möglicher Auswirkungen................................................... 22 4.2.4.1 Ausmaß der Auswirkungen ........................................................ 22 4.2.4.2 Grenzüberschreitender Charakter der Auswirkungen................. 22 4.2.4.3 Schwere und Komplexität der Auswirkungen ............................. 22 4.2.4.4 Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen ....................................... 24 4.2.4.5 Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen .............. 24 5.0 Zusammenfassende Betrachtung ............................................................ 25 Literaturverzeichnis Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c UVPG zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6 „Schlosshotel Sophia“ in Bad Wünnenberg 1 Veranlassung und Aufgabenstellung 1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung Am Südrand des Siedlungsbereichs Bleiwäsche befindet sich das „Schlosshotel Sophia“ (ehemals Landhotel Waldwinkel), welches sich insbesondere in letzter Zeit unter neuer Führung zu einem touristischen Schwerpunkt entwickelt hat. Um auf die steigende Nachfrage nach Übernachtungsmöglichkeiten reagieren zu können und das Angebot entsprechend der Nachfrage zu erweitern, ist vorgesehen, die nördlich des Hotelkomplexes vorhandene unbebaute Freifläche mit kleineren Gästehäusern/Ferienhäusern zu bebauen. Diese sind vom Hotelkomplex räumlich getrennt, stehen jedoch mit ihm funktional in engem Zusammenhang, so dass die Hoteleinrichtungen und die vorhandene Infrastruktur des Hotels direkt genutzt werden können. So soll das „Schlosshotel Sophia“ durch zusätzliche elf Appartementhäuser erweitert und an die bestehende Hotelnutzung angebunden werden (HOFFMANN & STAKEMEIER INGENIEURE GMBH 2014). Bleiwäsche Abb. 1 Lage des Plangebiets (rote Markierung) im südöstlichen Bereich der Ortschaft Bleiwäsche, Stadt Bad Wünnenberg, auf Grundlage der Topografischen Karte TK 1:25.000. Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c UVPG zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6 „Schlosshotel Sophia“ in Bad Wünnenberg Veranlassung und Aufgabenstellung Die Verpflichtung zur Durchführung der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls für das geplante Vorhaben ergibt sich entsprechend §§ 3b und 3c UVPG. Das Vorhaben fällt gemäß Anlage 1 unter Punkt 18.1 „Bau eines Feriendorfes, eines Hotelkomplexes oder einer sonstigen großen Errichtung für die Ferien- und Fremdenbeherbergung, für den im bisherigen Außenbereich im Sinne des § 35 des BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt wird, mit einer Bettenzahl von jeweils insgesamt 100 bis weniger als 300 oder einer Gästezimmerzahl von jeweils insgesamt 80 bis weniger als 200“ [Nr. 18.1.2]. Vorhaben im Sinne der Nr. 18.1.2 sind in Spalte 2 mit einem „A“ als Hinweis auf die durchzuführende allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gekennzeichnet. 2 Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c UVPG zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6 „Schlosshotel Sophia“ in Bad Wünnenberg Vorhabensbeschreibung 3 2.0 Vorhabensbeschreibung Lage des Plangebiets Das ca. 0,5 ha große Plangebiet liegt auf dem Stadtgebiet von Bad Wünnenberg in der Ortschaft Bleiwäsche, Kreis Paderborn. Umgeben wird das Plangebiet von dem Hotelparkplatz im Westen, Siedlungsflächen im Norden, einem Waldgebiet im Osten sowie den Hotelgebäuden im Süden. Abb. 2 Der Geltungsbereich des Bebauungsplans (rote Strichlinie) auf Grundlage des Luftbildes. Beschreibung Das Plangebiet umfasst den nördlichen Teil des Hotelgrundstücks, auf dem die Errichtung von elf Appartementhäusern vorgesehen ist. Die Häuser werden mit den Abmessungen von 13,00 x 6,00 m geplant und sind als Zwei-Parteien-Wohnungen ausgelegt. Bei Bedarf können die Wohnungen verbunden werden. Die überwiegend als Holzhäuser konzipierten Gebäude werden als Ferien- und Appartementhäuser in eingeschossiger Bauweise mit einem flach geneigten Satteldach von 20–25° errichtet. Die Gebäudestellung erlaubt durch ihre großzügigen Abstände zueinander ausreichend Freiraum und Privatsphäre für jeden Nutzer. Um diese städtebauliche Zielsetzung sicherzustellen, werden die überbaubaren Flächen durch Baugrenzen definiert. So kann gewährleistet werden, dass ein ge- Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c UVPG zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6 „Schlosshotel Sophia“ in Bad Wünnenberg Vorhabensbeschreibung 4 meinsam nutzbarer Bereich frei gehalten wird und die einzelnen Gebäude ausreichend Abstand zueinander haben, um die Privatsphäre und auch die Erholung zu gewährleisten (HOFFMANN & STAKEMEIER INGENIEURE GMBH 2014). Abb. 3 Grundriss eines der geplanten Ferienhäuser (HOFFMANN UND STAKEMEIER INGENIEURE GMBH 2014). Entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Bad Wünnenberg, der für das Plangebiet ein Sondergebiet gemäß § 1 Abs.1 Nr. 10 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Hotel, Pension, Erholung“ darstellt, wird der gesamte Planbereich als Sondergebiet gemäß § 10 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Ferien-/ Appartementhäuser“ festgesetzt. Um zu gewährleisten, dass die Gebäude nicht zu Dauerwohnzwecken entfremdet werden, wird gemäß § 10(4) BauNVO festgesetzt, dass die Häuser überwiegend und auf Dauer einem wechselnden Personenkreis zur Erholung dienen. Für den vorhabensbezogenen Bebauungsplan wird gemäß §§ 16 und 18 BauNVO eine maximale Firsthöhe von 3,50 m festgesetzt. Die Firsthöhe bemisst sich von der Gebäudeecke, die am höchsten ü. NN ansteht, bis zum höchsten Punkt (der First) des Gebäudes. Damit wird gewährleistet, dass sich die Ferien-/Appartementhäuser durch ihre Höhe der vorhandenen Wohnbebauung und dem südlichen Hotelkomplex unterordnen. Auf eine Festsetzung von Grundflächenzahl oder Geschossflächenzahl wird verzichtet, da die Gebäude entsprechend des Grundrisses und der Ansichten zu errichten sind. Zudem handelt es sich nicht um einzeln definierte Grundstücke, sodass sich die Festsetzung von GRZ und GFZ erübrigt. Im Norden des Plangebiets wird eine Fläche gemäß § 9 (1) Nr. 25a und (6) BauGB zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt, um einen Abstand zur im Norden angrenzenden Wohnbebauung zu bewahren. Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c UVPG zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6 „Schlosshotel Sophia“ in Bad Wünnenberg Vorhabensbeschreibung 5 Im östlichen Bereich des Plangebiets ist gemäß § 9 (1) Nr. 25a und (6) BauGB eine Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt. In Anlehnung an die angrenzende Waldfläche sind diese Flächen in Form eines gestuften Waldsaums aus standortgerechten, heimischen Gehölzen zu bepflanzen. Durch das vorhandene Straßen- und Wegenetz ist das gesamte Areal bereits erschlossen. Dabei erfolgt die Erschließung fahrtechnisch durch die im Westen angrenzende Straße „Roter Landweg“. Über diese Straße ist sowohl das gesamte Grundstück als auch der zum Hotel gehörige Parkplatz zu erreichen. Die innere Erschließung erfolgt über einen zwischen den Gebäuden geführten Weg, der mit wasserdurchlässigen Materialien befestigt wird. Im nördlichen Bereich des Plangebiets verläuft der Weg von der Straße „Roter Landweg“ aus entlang des Gehölzstreifens. Der Weg führt zwischen der 2. und der 3. Häuserreihe hindurch und mündet nördlich des Hotels an befestige Flächen. Die Breite der Wege und die Befestigung werden mit 3 m festgelegt. In den Kurven wird die befahrbare Fläche mit Schotterrasen verbreitert, um eine Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge sicherzustellen. Für die Nutzer bzw. Feriengäste sind die Wege grundsätzlich nicht befahrbar. Das bedeutet, dass der außerhalb des Plangebiets gelegene Parkplatz zum Abstellen der Pkw genutzt werden muss. Aufgrund der geringen Entfernung zwischen Parkplatz und Ferienhäusern/Appartements kann die Strecke problemlos zu Fuß bewältigt werden. Dies ermöglicht, die Ferienanlage vom Individualverkehr frei zu halten, und den Erholungswert durch das Wegfallen störender Fahrzeugbewegungen und -geräusche zu steigern. Die Wege sind somit dem fußläufigen Verkehr vorbehalten. Sie führen nach Süden zum Hotelkomplex, um die Angebote des Hotels in Anspruch nehmen und leicht erreichen zu können. Die an der Straße „Roter Landweg“ wachsenden sowie zwei im nördlichen Teil des Plangebiets stehenden Bäume werden in die Planung integriert und bleiben erhalten. Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c UVPG zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6 „Schlosshotel Sophia“ in Bad Wünnenberg Vorhabensbeschreibung Abb. 4 Entwurf des Bebauungsplans für Ferienhäuser in Bleiwäsche (HOFFMANN UND STAKEMEIER INGENIEURE GMBH 2015). Im Zusammenhang mit dem Vorhaben werden somit die nachfolgenden Vorhabensbestandteile genauer betrachtet: • Entfernung der anstehenden Biotopstrukturen • Dauerhafte Versiegelung (Gebäude) • Teilversiegelung der geplanten Fußwege • Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern (Waldsaum und Gehölzreihe) • Herrichtung von Ziergärten zwischen den Ferienhäusern 2.1 Bestandssituation Plangebiet Die Biotoptypen im Plangebiet setzen sich aus einem Zierrasen mit Einzelbäumen zusammen. Im Norden des Plangebiets stocken ein Tulpenbaum und eine jüngere Eiche, in der Mitte des Plangebiets ein Mammutbaum sowie eine Baumhasel. Westlich wird das Plangebiet durch eine Zufahrt begrenzt. Entlang der Zufahrt stehen im Plangebiet 4 Kastanien in einer Reihe, abwechselnd mit Straßenleuchten. Im Nordwesten des Plangebiets befindet sich eine Garage. Durch das Plangebiet führt ein unbefestigter Fußweg. 6 Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c UVPG zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6 „Schlosshotel Sophia“ in Bad Wünnenberg Vorhabensbeschreibung Umfeld des Plangebiets Westlich der Zufahrt befindet sich der Parkplatz des Hotels. Zwischen den Parkplatzflächen sind Platanen und immergrüne Bodendecker gepflanzt. Südlich des Plangebiets befindet sich der Hotelkomplex mit den dazugehörigen Nebengebäuden. Die Nebengebäude sind mit Grünflächen eingefasst, die in erster Linie mit immergrünen Ziergehölzen und Sträuchern bepflanzt sind. Darunter finden sich Eibe, Zeder, Kiefer, Fichte und Liguster. Östlich wird das Plangebiet durch einen Buchen-Eichenwald (Stammdurchmesser 30 bis 50 cm) begrenzt. In den Bestand sind einzelne Fichten eingestreut. Der Waldrand wird durch einen Saum aus Hainbuchen, Buchen und Eichen aus Naturverjüngung mit einzelnen Birken und Hartriegeln gebildet. Nördlich wird das Plangebiet durch die Gärten der angrenzenden Wohnbebauung begrenzt. Nordöstlich ist eine Fichtenreihe vorhanden. Abb. 5 Blick über das Plangebiet aus südwestlicher Richtung. 7 Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c UVPG zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6 „Schlosshotel Sophia“ in Bad Wünnenberg Methodische Vorgehensweise 8 3.0 Methodische Vorgehensweise 3.1 Rechtliche Grundlagen Die Feststellung der UVP-Pflicht erfolgt nach § 3a Satz 1 und 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) entsprechend der folgenden Maßgabe: „Die zuständige Behörde stellt auf Antrag des Trägers eines Vorhabens oder anlässlich eines Ersuchens nach § 5, andernfalls nach Beginn des Verfahrens, das der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens dient, auf der Grundlage geeigneter Angaben zum Vorhaben sowie eigener Informationen unverzüglich fest, ob nach den §§ 3b bis 3f für das Vorhaben eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung ist, sofern eine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c vorgenommen worden ist, der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich zu machen; soll eine Umweltverträglichkeitsprüfung unterbleiben, ist dies bekannt zu geben.“ Das Erfordernis der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung wird im Rahmen der hiermit vorliegenden allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls untersucht. 3.2 Methodische Vorgehensweise Hinweise zur methodischen Vorgehensweise gibt der „Leitfaden zur Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der Festlegung der UVP-Pflicht von Projekten“ (BMU 2003). Ist gemäß § 3c UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorgesehen, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nur durchzuführen, wenn das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund einer überschlägigen Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Bei der überschlägigen Prüfung handelt es sich um eine summarische Prüfung. Da die Vorprüfung überschlägig durchzuführen ist, reicht die plausible Erwartung aus, dass eine Realisierung des geplanten Vorhabens zu erheblichen, nachteiligen Umweltauswirkungen führen kann, um eine UVP-Pflicht auszulösen. Es bedarf somit keiner exakten Beweisführung. Die zuständige Behörde prüft auf der Grundlage eigener Informationen und der vom Träger des Vorhabens vorgelegten Unterlagen. Dem Träger des Vorhabens obliegt insoweit eine Mitwirkungspflicht, der im vorliegenden Fall mit den hiermit vorgelegten Unterlagen nachgekommen wird. Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c UVPG zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6 „Schlosshotel Sophia“ in Bad Wünnenberg Methodische Vorgehensweise 9 Das Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalls wird von der zuständigen Behörde in einem allgemein zugänglichen Protokoll dokumentiert. Hat eine Vorprüfung ergeben, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, ist dies bekannt zu geben. 3.3 Prüfmaßstab Bei der Vorprüfung des Einzelfalls geht es um die Einschätzung, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Dabei sind alle für den jeweiligen Einzelfall einschlägigen Kriterien der Anlage 2 zum UVPG zu berücksichtigen. Diese Kriterien haben den Zweck sicherzustellen, dass sämtliche Umweltauswirkungen des Vorhabens einbezogen werden, die erheblich sein können. Sollte sich zu Beginn oder während der Vorprüfung des Einzelfalls bereits die Möglichkeit einer erheblichen nachteiligen Umweltauswirkung herausstellen, muss nicht mehr das gesamte Spektrum der grundsätzlich zu ermittelnden Sachverhalte geprüft werden. Andererseits kann die UVP-Pflicht nur verneint werden, nachdem sämtliche, das jeweilige Vorhaben betreffende, Kriterien geprüft wurden. Als nachteilige Umweltauswirkungen sind alle negativen Veränderungen der menschlichen Gesundheit oder der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit einzelner Bestandteile der Umwelt oder der Umwelt insgesamt, die von dem Vorhaben verursacht werden können, anzusehen. Diese Auswirkungen müssen erheblich im Sinne des UVPG sein. Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c UVPG zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6 „Schlosshotel Sophia“ in Bad Wünnenberg Methodische Vorgehensweise Abb. 6 Ablaufschema der allgemeinen und der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls gem. UVPG (BMU 2003). 10 Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c UVPG zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6 „Schlosshotel Sophia“ in Bad Wünnenberg Kriterien der Vorprüfung 11 4.0 Kriterien der Vorprüfung 4.1 Merkmale des Vorhabens Die Merkmale eines Vorhabens sind insbesondere hinsichtlich folgender Kriterien zu beurteilen: 4.1.1 Größe des Vorhabens Die Vorhabensfläche befindet sich im Stadtgebiet von Bad Wünnenberg in der Ortschaft Bleiwäsche, Kreis Paderborn. Die Fläche des Plangebiets beträgt ca. 0,5 ha. 4.1.2 Nutzung und Gestaltung von Wasser, Boden, Natur und Landschaft Wasser Eine Nutzung von Grundwasser und Oberflächengewässern ist nicht vorgesehen. Durch die Oberflächenversiegelung im Bereich der Appartementhäuser sowie der Erschließung kommt es zu einer Verringerung der Niederschlagsversickerung in den Bereichen. Aufgrund der recht geringen Größe der Planung wird weder die Versiegelung noch die Verringerung der Niederschlagsversickerung zu einer vorhabensspezifischen Veränderung der Wassersituation führen. Boden Der Vorhabensbereich ist durch stellenweise podsolige, typische Braunerden gekennzeichnet. Im Bereich der überbaubaren Flächen kommt es zu einem vollständigen Funktionsverlust von Böden durch die Versiegelung. Die Böden im Bereich der nicht überbauten Flächen erfahren in Verbindung mit der zukünftigen Nutzung eine nachhaltige Veränderung der Standortbedingungen. Natur und Landschaft Die Bestandssituation im Plangebiet und der Umgebung wird durch die vorhandene Nutzung als Hotel- und Gastronomiebereich geprägt, dazu gehören auch die Stellplätze für die Hotelbesucher westlich des Plangebiets. Die Bestandssituation im Plangebiet wird durch einen Zierrasen mit Einzelbäumen und einer Baumreihe charakterisiert. Östlich des Plangebiets steigt das Gelände in östliche Richtung zum Schweinskopf an und stellt sich als Buchenmischwald dar. Die westlich gelegenen Freiflächen sind überwiegend als Ackerflächen ausgeprägt. Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c UVPG zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6 „Schlosshotel Sophia“ in Bad Wünnenberg Kriterien der Vorprüfung 12 4.1.3 Abfallerzeugung Im Rahmen der Bauarbeiten zur Errichtung der elf Appartementhäuser fallen bauübliche Abfälle an die fachgerecht entsorgt werden. Im Zuge der Nutzung der Appartementhäuser entstehen Siedlungsabfälle und Siedlungsabwässer die mittels der vorhandenen Infrastruktur geordnet entsorgt werden. 4.1.4 Umweltverschmutzung und Belästigung Vorhabensspezifisch werden Umweltverschmutzungen und Belästigungen im Sinne des UVPG nicht erwartet. Während der Bauarbeiten der Appartementhäuser können Belastungen auftreten. Diese sind allerdings zeitlich auf die Bauphase und räumlich auf die Vorhabensfläche beschränkt. 4.1.5 Unfallrisiko, insbesondere mit Blick auf verwendete Stoffe und Technologien Von dem geplanten Bau der Appartementhäuser geht, mit Blick auf die verwendeten Stoffe und Technologien, kein Unfallrisiko aus. Die eingesetzten Technologien entsprechen den bei Erd- und Hochbauarbeiten üblichen Techniken. 4.2 Standort des Vorhabens Die ökologische Empfindlichkeit eines Gebietes, das durch das Vorhaben möglicherweise beeinträchtigt wird, ist insbesondere hinsichtlich der wesentlichen Nutzungs- und Schutzkriterien und unter Berücksichtigung der Kumulierung mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich zu beurteilen. 4.2.1 Bestehende Nutzungen des Gebietes (Nutzungskriterien) Im Folgenden sind die bestehenden Nutzungen des Gebietes, insbesondere als Fläche für Siedlung und Erholung, für land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Nutzungen, für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung, zu betrachten. Das Plangebiet liegt auf dem Stadtgebiet von Bad Wünnenberg in der Ortschaft Bleiwäsche, Kreis Paderborn und setzt sich aus einem Zierrasen mit Einzelbäumen zusammen. Umgeben wird das Plangebiet von einem Hotelparkplatz im Westen, Wohnbebauung mit Gartenflächen im Norden, einem Buchen-Eichenwald im Osten sowie Hotelgebäuden im Süden. Durch das vorhandene Straßen- und Wegenetz ist das gesamte Areal bereits erschlossen, durch das Plangebiet führt zusätzlich ein unbefestigter Fußweg, wodurch die Fläche der Erholungsnutzung der Hotelgäste zur Verfügung steht. Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c UVPG zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6 „Schlosshotel Sophia“ in Bad Wünnenberg Kriterien der Vorprüfung 13 4.2.2 Reichtum, Qualität und Regenerationsfähigkeit von Wasser, Boden, Natur und Landschaft (Qualitätskriterien) Wasser Grundwasser Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Grundwasserkörpers 278_30 Rechtsrheinisches Schiefergebirge/Wünnenberg (ELWAS-W EB 2016). Das Hydrologische System wird folgendermaßen beschrieben: „Vorherrschend sind hier gefaltete und geschieferte Gesteine (Ton- und Schluffsteine, Grauwacken, paläozoische Basalte, Quarzite und Sandsteine, Kalksteinbänke). Die Gesteine des Rheinischen Schiefergebirges sind überwiegend schlecht durchlässige Kluftgrundwasserleiter. Es handelt sich um Grundwassermangelgebiete. Bessere Durchlässigkeiten weisen lokal vorkommende Quarzite, Sandsteine, Kalksteinbänke oder paläozoische Vulkanite auf, die zur Grundwassergewinnung genutzt werden. Die Grundwasserleiter und -geringleiter haben überwiegend silikatische Gesteinsbeschaffenheit. Das Grundwasser bewegt sich als Kluftgrundwasser auf offenen Trennfugen und Klüften. Die Grundwassergewinnung erfolgt meist über Tiefbrunnen bzw. Quellen“ (ELWAS-WEB 2016). Das Plangebiet befindet sich in der Zone III A des Wasserschutzgebiets „AabachTalsperre“ (ELWAS-W EB 2016), welche dem „Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor chemischen oder radioaktiven Verunreinigungen“ (BMUB 2016) dient. Außerdem liegt das Plangebiet in einem „Gebiet mit mäßig ergiebigem Grundwasservorkommen“ (GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEINWESTFALEN 1980). Oberflächengewässer Es befinden sich keine Oberflächengewässer im Plangebiet oder in der näheren Umgebung. Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c UVPG zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6 „Schlosshotel Sophia“ in Bad Wünnenberg 14 Kriterien der Vorprüfung Geologie und Boden Im Plangebiet steht eine Typische Braunerde, vereinzelt podsolig vereinzelt Pseudogley-Braunerde, vereinzelt podsolig (B32b) an (WMS-FEATURE 2016). Die Schutzwürdigkeit des Bodens wurde nicht bewertet. B32b Abb. 7 Bodenarten im Plangebiet (rote Markierung) (WMS-FEATURE 2016). Legende: 1 = typische Braunerde Natur und Landschaft Die Ortschaft Bleiwäsche liegt am Fuße des ca. 480 m ü. NN hohen Schweinskopf östlich des Düstertals. Gekennzeichnet wird der Landschaftsraum von einer bewegten Topografie und einem Wechsel zwischen grünlandgeprägten Talbereichen und bewaldeten Kuppen. Östlich des Plangebiets steigt das Gelände in östliche Richtung zum Schweinskopf an. Die westlich gelegenen Freiflächen sind überwiegend als Ackerflächen ausgeprägt. Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c UVPG zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6 „Schlosshotel Sophia“ in Bad Wünnenberg Kriterien der Vorprüfung Abb. 8 15 Westlich grenzt eine offene Landschaft mit zahlreichen Windenergieanlagen an. Die Bestandssituation im Plangebiet wird geprägt durch einen Zierrasen mit Einzelbäumen und einer Baumreihe. Westlich wird das Plangebiet durch eine Zufahrt begrenzt. Entlang der Zufahrt stehen vier Kastanien. Westlich der Zufahrt befindet sich der Parkplatz des Hotels. Zwischen den Parkplatzflächen sind Platanen und immergrüne Ziersträucher als Bodendecker gepflanzt. Südlich des Plangebiets befindet sich der Hotelkomplex mit den dazugehörigen Nebengebäuden, um welche Grünflächen aus immergrünen Ziergehölzen und Sträuchern angelegt sind. Darunter finden sich Eibe, Zeder, Kiefer, Fichte und Liguster. Östlich wird das Plangebiet durch einen Buchen-Eichenwald (Stammdurchmesser 30 bis 50 cm) begrenzt. In den Bestand sind einzelne Fichten eingestreut. Der Waldrand wird durch einen Saum aus Hainbuchen, Buchen und Eichen aus Naturverjüngung mit einzelnen Birken und Hartriegeln gebildet. Nördlich wird das Plangebiet durch die Gärten der angrenzenden Wohnbebauung begrenzt. Nordöstlich begrenzt außerdem eine Fichtenreihe das Plangebiet. Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c UVPG zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6 „Schlosshotel Sophia“ in Bad Wünnenberg 16 Kriterien der Vorprüfung 3 5 1 4 1 2 1 3 Abb. 9 Bestandssituation auf Basis des Luftbilds. Grenze des Plangebiets als rote Strichlinie. Legende: 1 = Zierrasen 3 = Gebäude 5 = Nadelgehölze Abb. 10 2 = Laubwald 4 = Kleingehölze Blick auf den südlichen Bereich des Plangebiets und das angrenzende Hotelgebäude. Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c UVPG zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6 „Schlosshotel Sophia“ in Bad Wünnenberg 17 Kriterien der Vorprüfung 4.2.3 Belastbarkeit der Schutzgüter gemäß Nr. 2.3 der Anlage 2 UVPG Natura 2000-Gebiete In einer Entfernung von ca. 1.000 m nordwestlich des Plangebiets liegt das FFHGebiet DE-4517-303 „Leiberger Wald“. Westlich in einer Entfernung von ca. 1.100 m befindet sich das FFH-Gebiet DE-4518-301 „Buchholz bei Bleiwäsche“ (LANUV 2016). Aufgrund der Entfernung des Plangebiets zu den FFH-Gebieten können nachhaltige und erhebliche Auswirkungen ausgeschlossen werden. 1 2 Abb. 11 Lage des Plangebiets (rote Markierung) zu den in der Umgebung vorhandenen FFHGebieten (LANUV 2016). Legende: 1 = DE-4517-303 2 = DE-4581-301 „Leiberger Wald“ „Buchholz bei Bleiwäsche“ Naturschutzgebiete Die Naturschutzgebiete NSG „Leiberger Wald“ (2.1.9), NSG „Lühlingsbach-Nettetal“ (2.1.3) und NSG „Lühlingsbach-Nettetal“ (2.1.3) liegen über 1.000 m nordwestlich des Plangebiets (vgl. Abb. 12). Aufgrund der Entfernung des Plangebiets zu den Naturschutzgebieten können nachhaltige und erhebliche Auswirkungen ausgeschlossen werden. Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c UVPG zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6 „Schlosshotel Sophia“ in Bad Wünnenberg 18 Kriterien der Vorprüfung Landschaftsschutzgebiete Östlich grenzt an das Plangebiet das Landschaftsschutzgebiet 02-2.2.1 „BürenWünnenberger Wälder“ an das Plangebiet an. „Die Festsetzung des Landschaftsschutzgebiets erfolgt gemäß § 21 Buchst. a, b und c LG, insbesondere zur Erhaltung eines durch zahlreiche Täler vielfältig strukturierten Waldgebiets mit besonderer Bedeutung für die Erholung, zur Erhaltung von Kerbtalsystemen mit Bächen, Rinnsalen und Quellbereichen, von Feuchtbereichen und Wiesen, zur Erhaltung und Wiederherstellung von naturnahen Buchenwaldgesellschaften, Erlenbruch- und Bach-Erlen-Eschenwäldern sowie zur Erhaltung und Wiederherstellung (Förderung) natürlicher Waldmäntel“ (KREIS PADERBORN 2007). Es findet durch das Vorhaben kein direkter Eingriff in das Landschaftsschutzgebiet statt und es kommt zu keiner Einschränkung der Schutzziele des Gebietes. Nachhaltige und erhebliche Auswirkungen können daher ausgeschlossen werden. 1 2 5 4 4 3 Abb. 12 Lage des Plangebiets (rote Markierung) sowie die Landschaftsschutzgebiete (grüne Fläche) und Naturschutzgebiete (rote Fläche) in der Umgebung (Kreis Paderborn 2014). Legende: 1 = NSG 2 = NSG 3 = LSG 4 = LSG 5 = LSG 2.1.9 „Leiberger Wald“ 2.1.3 „Lühlingsbach-Nettetal“ 02-2.2.1 „Büren-Wünnenberger Wälder“ 02-2.2.2 „Seitentäler von Alme und Afte“ 02-2.2.6 „FFH-Gebiet Leiberger Wald“ Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c UVPG zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6 „Schlosshotel Sophia“ in Bad Wünnenberg Kriterien der Vorprüfung 19 Gesetzlich geschützte Biotope In der näheren Umgebung des Plangebiets befinden sich keine gesetzlich geschützten Biotope, daher können nachhaltige und erhebliche Auswirkungen ausgeschlossen werden. Biotopkatasterflächen In einer Entfernung von ca. 400 m südlich des Plangebiets liegt die Biotopkatasterfläche BK-4518-0305 „Bachschwinde südlich von Bleiwäsche“ (LANUV 2016). Nachhaltige und erhebliche Auswirkungen durch das Vorhaben können aufgrund der Entfernung zum Plangebiet ausgeschlossen werden. Abb. 13 Lage der Biotopkatasterfläche BK-4518-0305 „Bachschwinde südlich von Bleiwäsche“ (grüne Schraffur) zu dem Plangebiet (rote Strichlinie). Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c UVPG zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6 „Schlosshotel Sophia“ in Bad Wünnenberg 20 Kriterien der Vorprüfung Tab. 1 Nr. 2.3.1 2.3.2 2.3.3 2.3.4 2.3.5 2.3.6 2.3.7 2.3.8 Übersicht über die Schutzgebiete bzw. besonders geschützten Gebiete/Bereiche im Untersuchungsgebiet bis 1.000 m (LANUV 2016). Schutzgebiete bzw. besonders geschützte Gebiete/Bereiche gem. Nr. 2.3 der Anlage 2 UVPG Natura 2000-Gebiete nach § 7 Abs. 1 Nr. 8 BNatSchG. Naturschutzgebiete nach § 23 BNatSchG, soweit nicht bereits von Nr. 2.3.1 erfasst. Nationalparke und National Naturmonumente nach § 24 BNatSchG, soweit nicht bereits von Nr. 2.3.1 erfasst. Biosphärenreservate und Landschaftsschutzgebiete gem. den §§ 25 und 26 BNatSchG. Naturdenkmäler nach § 28 des BNatSchG. Geschützte Landschaftsbestandteile, einschließlich Alleen, nach § 29 BNatSchG, § 47a Landschaftsgesetz. Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 BNatSchG, nach § 62 des Landschaftsgesetzes. Wasserschutzgebiete nach § 51 des WHG, Heilquellenschutzgebiete nach § 53 Abs. 4 WHG, Risikogebiete nach § 73 Abs. 1 WHG sowie Überschwemmungsgebiete nach § 76 WHG. Bezeichnung Lage nachteilige Umweltauswirkungen FFH-Gebiet DE-4517-303 „Leiberger Wald“ FFH-Gebiet DE-4518-301 „Buchholz bei Bleiwäsche“ ca. 1.000 m nordwestlich des Plangebiets ca. 1.100 m westlich des Plangebiets – – keine – – keine 02-2.2.1 Büren-Wünnenberger Wälder“ östlich angrenzend keine 02-2.2.2 „Seitentäler von Alme und Afte“ ca. 70 m nördlich keine 02-2.2.6 „FFH-Gebiet Leiberger Wald“ ca.1.050 m nordwestlich keine WU 01 l „Esche an der St. Agathastraße“ ca. 915 m nordwestlich keine WU 02 l „Linde an der Kirschstraße“ ca. 805 m nordwestlich keine WU 03 l 2 „Eichen südlich der Bruchstraße“ ca. 605 m nordwestlich keine Höhle BW „Höhle im Steinbruch Düstertal“ ca. 950 m westlich keine – – keine – – keine Zone III A des Wasserschutzgebiets „Aabach-Talsperre“ Im Plangebiet keine keine keine Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c UVPG zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6 „Schlosshotel Sophia“ in Bad Wünnenberg 21 Kriterien der Vorprüfung Fortsetzung Tab. 1 Nr. 2.3.9 2.3.10 2.3.11 Schutzgebiete bzw. besonders geschützte Gebiete/Bereiche gem. Nr. 2.3 der Anlage 2 UVPG Gebiete, in denen die in Gemeinschaftsvorschriften festgelegten Umweltqualitätsnormen bereits überschritten sind. Gebiete mit hoher Bevölkerungsdichte, insbesondere Zentrale Orte im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 ROG. In amtlichen Listen oder Karten verzeichnete Denkmäler, Denkmalensembles, Bodendenkmäler oder Gebiete, die von der durch die Länder bestimmten Denkmalschutzbehörde als archäologisch bedeutende Landschaften eingestuft worden sind. Bezeichnung Lage nachteilige Umweltauswirkungen – – keine – – keine Bodendenkmal 4518,003 ca. 950 m westlich keine Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c UVPG zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6 „Schlosshotel Sophia“ in Bad Wünnenberg Kriterien der Vorprüfung 22 4.2.4 Merkmale möglicher Auswirkungen 4.2.4.1 Ausmaß der Auswirkungen Das geplante Vorhaben wird aufgrund seiner Vorhabenscharakteristik und seiner Lage zu keinen erheblichen Belastungseffekten bzw. Belästigungen in Form von stofflichen Emissionen, Schallemissionen oder sonstigen Emissionen führen. Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans werden die im Plangebiet anstehenden Strukturen dauerhaft überplant. Die Errichtung von Ferienhäusern wird durch die Veränderungen der Oberfläche im direkten Eingriffsbereich sowie ggf. der ökologischen Bedingungen in angrenzenden Bereichen zu einer mehr oder weniger starken Veränderung der ökologischen Bedingungen führen. 4.2.4.2 Grenzüberschreitender Charakter der Auswirkungen Die genannten Belastungseffekte in Form von stofflichen Emissionen, Schallemissionen und sonstigen Emissionen besitzen keinen grenzüberschreitenden Charakter, sondern sind zeitlich auf den Vorhabensbereich beschränkt. 4.2.4.3 Schwere und Komplexität der Auswirkungen Boden Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans erfahren die vorhabensspezifisch beanspruchten natürlichen Böden eine Veränderung der Standortbedingungen. Im Bereich der geplanten Appartementhäuser kommt es aufgrund der Versiegelung zu einer dauerhaften Beanspruchung von natürlichen Böden. Die Böden erfahren dadurch einen vollständigen Funktionsverlust. Im Zusammenhang mit den Bauarbeiten können natürliche Böden durch Befahren (Bodenverdichtung) oder Aufschüttungen und Abgrabungen beeinträchtigt werden. Außerdem können im Zusammenhang mit den Bauarbeiten Verunreinigungen von Böden durch Leckagen an Behältern und Leitungen von Baumaschinen und -fahrzeugen auftreten, diese können unter Berücksichtigung der allgemeinen betrieblichen Umweltschutzmaßnahmen ausgeschlossen werden. Wasser Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans kommt es im Bereich der überbaubaren Fläche zu einem vollständigen Funktionsverlust von Böden durch Versiegelung. Außerdem kommt es zu einer Verringerung der Niederschlagsversickerung durch die Oberflächenversiegelung. Aufgrund der recht geringen Größe der Planung wird weder die Versiegelung noch die Verringerung der Niederschlagsversickerung zu erheblichen Veränderungen der Grundwassersituation führen. Auswirkungen auf Oberflächengewässer sind ausgeschlossen. Nachhaltige Wirkungen auf das Grundwasser sowie auf Oberflächengewässer ergeben sich nicht. Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c UVPG zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6 „Schlosshotel Sophia“ in Bad Wünnenberg Kriterien der Vorprüfung 23 Klima und Luft Während der Bauphase kann es zu temporären Belastungseffekten durch Schadstoffemissionen kommen. Die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf den Faktor Luft sind aufgrund der zeitlichen und räumlichen Beschränkung von allenfalls geringer Schwere und Komplexität. Von der Errichtungen der Appartementhäuser gehen keine Auswirkungen auf das Lokal- und Regionalklima aus. Tiere Die Aspekte des Artenschutzes für die Aufstellung des Bebauungsplans wurden im Rahmen einer Artenschutzprüfung (ASP) betrachtet (MESTERMANN LANDSCHAFTSPLANUNG 2015). Die Artenschutzprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass eine Betroffenheit der häufigen und verbreiteten Vogelarten, unter Einhaltung der formulierten Vermeidungsmaßnahme zur Bauzeitenregelung und zum Schutz von angrenzenden Gehölz- und Vegetationsbeständen, ausgeschlossen werden kann. Planungsrelevante Arten sind von dem Vorhaben ebenfalls nicht betroffen, da die anstehenden Lebensraumtypen nicht als Lebensraum für die im Gebiet vorkommenden planungsrelevanten Arten geeignet sind. Die Auswirkungen auf Tierarten sind unter Vorraussetzung der Berücksichtigung der in der Artenschutzprüfung genannten Vermeidungsmaßname von geringer Schwere und Komplexität. Nachfolgend ist die Vermeidungsmaßnahme formuliert: • Zur Vermeidung der Verbotstatbestände ist eine Begrenzung der Inanspruchnahme von Vegetationsbeständen auf Zeiten außerhalb der Brutzeit (01. März bis 30. September) erforderlich. Rodungs- und Räumungsmaßnahmen von Vegetationsflächen sind dementsprechend nur zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar durchzuführen. Im Falle nicht vermeidbarer Flächenbeanspruchungen außerhalb dieses Zeitraums wird durch eine ökologische Baubegleitung sichergestellt, dass eine Entfernung von Vegetationsbeständen oder des Oberbodens nur durchgeführt wird, wenn die betroffenen Gehölze und Freiflächen frei von einer Quartiernutzung sind. Biotoptypen Die Beeinträchtigungen von Biotopen und Biotopstrukturen werden im Wesentlichen durch deren dauerhaften Verlust im Bereich der Appartementhäuser sowie der Erschließung bedingt. Hier werden die Flächen nachhaltig überbaut und versiegelt. Sie verlieren in der Folge ihre Lebensraumfunktion für die Vegetation. Mit der Anlage von begrünten Freiflächen (Hausgärten, Gehölzstreifen etc.) können gleichzeitig neue Biotopstrukturen im Bereich des Vorhabens entstehen. Eine nachhaltige und erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes ist dann nicht zu erwarten, wenn im Zuge der Maßnahmenumsetzung geeignete Vermeidungsmaßnahmen ergriffen werden. Diese sollten sicherstellen, dass die Inanspruchnahme von Vegetationsbeständen außerhalb der Brut- und Vegetationszeit erfolgen und die Erdbauarbeiten auf das technisch erforderliche Mindestmaß beschränkt bleiben. Die prognostizierten Auswirkungen auf Biotope und Biotoptypen sind von geringer Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c UVPG zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6 „Schlosshotel Sophia“ in Bad Wünnenberg Kriterien der Vorprüfung 24 Schwere und Komplexität. Betroffen sind Biotopstrukturen, die häufig sind und keine herausragende Schutzwürdigkeit aufweisen. Landschaft Die geplante Bebauung schließt sich nördlich und südlich an bereits bebaute Bereiche an. Östlich grenzt der anstehende Buchenmischwald auf dem Schweinskopf das Plangebiet ab. Mit der festgesetzten Beschränkung der Bebauung auf 1 Vollgeschoss wird dafür gesorgt, dass die neuen Strukturen optisch unterhalb des Bestandes liegen und nicht als Solitärbauten störend in den Landschaftsraum ragen. Von dem geplanten Vorhaben gehen allenfalls geringfügige Auswirkungen auf das Landschaftsbild aus. Kultur- und Sachgüter Durch das geplante Vorhaben sind keine Kultur- und sonstigen Sachgüter betroffen, es gehen daher keine Auswirkungen auf das Schutzgut aus. Mensch Die Erholungseignung wird durch die Qualität des Landschaftsbildes bestimmt und die Erholungsnutzung ist abhängig von der Zugänglichkeit und Begehbarkeit des Landschaftsraums. Das Plangebiet wird momentan als Parkanlage von Erholungssuchenden genutzt. Durch das Plangebiet führt ein verzweigter Fußweg, der in den östlich angrenzen Waldbestand führt. Die Errichtung der Appartementhäuser dient der Erholungsnutzung der Besucher, wenngleich sich die Art der Nutzung des Plangebiets durch die Bebauung ändert. Negative Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch können ausgeschlossen werden, da mit dem Vorhaben die Erholungseignung sowie Erholungsnutzung des Raumes nicht nachhaltig verändert wird. 4.2.4.4 Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen Die Wahrscheinlichkeit des Eintritts der beschriebenen Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Biotoptypen ist hoch. 4.2.4.5 Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen Die Appartementhäuser sowie die Erschließung können vollständig wieder entfernt werden. Die baulichen Einrichtungen sind somit reversibel. Die mit den Bauarbeiten verbundenen Auswirkungen sind lediglich temporär, die baulichen Einrichtungen selbst dagegen sind trotz Reversibilität auf einen dauerhaften Bestand ausgelegt. Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c UVPG zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6 „Schlosshotel Sophia“ in Bad Wünnenberg Zusammenfassende Betrachtung 25 5.0 Zusammenfassende Betrachtung Am Südrand des Siedlungsbereichs Bleiwäsche befindet sich das „Schlosshotel Sophia“ (ehemals Landhotel Waldwinkel), welches sich insbesondere in letzter Zeit unter neuer Führung zu einem touristischen Schwerpunkt entwickelt hat. Um auf die steigende Nachfrage nach Übernachtungsmöglichkeiten reagieren zu können und das Angebot entsprechend der Nachfrage zu erweitern, ist vorgesehen, die nördlich des Hotelkomplexes vorhandene unbebaute Freifläche mit kleineren Gästehäusern/Ferienhäusern zu bebauen. Diese sind vom Hotelkomplex räumlich getrennt, stehen jedoch mit ihm funktional in engem Zusammenhang, so dass die Hoteleinrichtungen und die vorhandene Infrastruktur des Hotels direkt genutzt werden können. So soll das „Schlosshotel Sophia“ durch zusätzliche elf Appartementhäuser erweitert und an die bestehende Hotelnutzung angebunden werden Die Verpflichtung zur Durchführung der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls für das geplante Vorhaben ergibt sich entsprechend §§ 3b und 3c UVPG. Das Vorhaben fällt gemäß Anlage 1 unter Punkt 18.1 „Bau eines Feriendorfes, eines Hotelkomplexes oder einer sonstigen großen Errichtung für die Ferien- und Fremdenbeherbergung, für den im bisherigen Außenbereich im Sinne des § 35 des BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt wird, mit einer Bettenzahl von jeweils insgesamt 100 bis weniger als 300 oder einer Gästezimmerzahl von jeweils insgesamt 80 bis weniger als 200“ [Nr. 18.1.2] und bedarf damit der Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls. Im Zusammenhang mit dem Vorhaben werden die folgenden Vorhabensbestandteile untersucht: • Entfernung der anstehenden Biotopstrukturen • Dauerhafte Versiegelung (Gebäude) • Teilversiegelung der geplanten Fußwege • Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern (Waldsaum und Gehölzreihe) • Herrichtung von Ziergärten zwischen den Ferienhäusern Die resultierenden Wirkpfade bedingen Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Biotoptypen. Im Ergebnis der Betrachtungen wird deutlich, dass die zu erwartenden Auswirkungen lokal begrenzt und von geringer Schwere sind. Die zu erwartenden Wirkungen sind temporär und reversibel. Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c UVPG zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6 „Schlosshotel Sophia“ in Bad Wünnenberg Zusammenfassende Betrachtung 26 Unter Berücksichtigung geeigneter Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen sind vorhabensspezifisch keine erheblichen und nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten, die eine UVP-Pflicht auslösen. Die vorliegende Betrachtung der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der UVP-Pflicht kommt mithin zu dem Ergebnis, dass sich für das geplante Vorhaben kein Erfordernis für die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ergibt. Warstein-Hirschberg, April 2016 Bertram Mestermann Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 3c UVPG zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6 „Schlosshotel Sophia“ in Bad Wünnenberg Literaturverzeichnis Literaturverzeichnis BMU (2003): Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. Leitfaden zur Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der Feststellung der UVPPflicht von Projekten. Endfassung vom 14.08.2003. BMUB (2016): Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Trinkwasserschutzgebiete. Einführung und Situation. (WWW-Seite): http://www.bmub.bund.de/themen/wasser-abfall-boden/binnengewaesser /trinkwasser/trinkwasser-trinkwasserschutzgebiete/ Zugriff: 10.03.2016, 12:55 MEZ. ELWAS-WEB (2016): Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Naturund Verbraucherschutz des Landes NRW (WWW-Seite): http://www.elwasweb.nrw.de/elwas-web/index.jsf# Zugriff: 10.03.2016, 12:30 MEZ. GEOLOGISCHES LANDESAMT NRW (1980): Karte der Grundwasserlandschaften in Nordrhein-Westfalen. Krefeld. HOFFMANN & STAKEMEIER INGENIEURE GMBH (2014): Vorhabensbezogener Bebauungsplan OT Bleiwäsche Nr. 6 „Schlosshotel Sophia“ vom 22.10.2014. Büren. HOFFMANN & STAKEMEIER INGENIEURE GMBH (2015): Vorhabensbezogener Bebauungsplan OT Bleiwäsche Nr. 6 „Schlosshotel Sophia“ vom 10.02.2015. Büren. KREIS PADERBORN (2007): Landschaftsplan Büren-Wünnenberg i. d. F. vom 21.12 .1996 (1. Änderung 22.03.2007) – Auszug http://www.kreis-paderborn.de/kreis _paderborn/geoportal/landschaftsschutzgebiete/rechtsgrundlagen/02_2.2.1.pdf. LANUV (2016): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. @LINFOS – Landschaftsinformationssammlung, Düsseldorf. WWW-Seite) http://www.gis.nrw.de/osirisweb/viewer/viewer.htm. Zugriff: 10.03.2016, 12:30 MEZ. MESTERMANN LANDSCHAFTSPLANUNG (2015): Artenschutzprüfung Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplans für Ferienhäuser in Bad WünnenbergBleiwäsche. Warstein-Hirschberg. WMS-FEATURE (2016): bereitgestellt durch: IT.NRW Bodenkarte für den geologischen Dienst http://www.wms.nrw.de/gd/bk050? Zugriff: 11.03.2015, 13:10 MEZ.