Artenschutzprüfung

Transcription

Artenschutzprüfung
Artenschutzprüfung
zur Aufstellung des vorhabensbezogenen
Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6
„Schlosshotel Sophia“ in Bad Wünnenberg
Artenschutzprüfung
zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans OT
Bleiwäsche Nr. 6 „Schlosshotel Sophia“ in Bad Wünnenberg
Auftraggeber:
Hoffmann & Stakemeier Ingenieure GmbH
Königlicher Wald 7
33142 Büren
Verfasser:
Bertram Mestermann
Büro für Landschaftsplanung
Brackhüttenweg 1
59581 Warstein-Hirschberg
Bearbeiter:
Jordis Schulte
MSc. Forstwissenschaft
Ann-Katrin Gockel
M.Sc.-Ing. Landschaftsarchitektur
Bertram Mestermann
Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt
Proj.-Nr. 1238
Warstein-Hirschberg, April 2016
Artenschutzprüfung zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6
„Schlosshotel Sophia“ in Bad Wünnenberg
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Veranlassung und Aufgabenstellung......................................................... 1
1.0
2.0
Rechtlicher Rahmen und Methodik ............................................................ 2
3.0
Vorhabensbeschreibung............................................................................. 5
4.0
Stufe I – Vorprüfung des Artenspektrums ................................................. 9
4.1
Festlegung des Untersuchungsrahmens .................................................... 9
4.2
Ermittlung der Wirkfaktoren........................................................................ 9
4.3
Datenquellen zur Ermittlung vorkommender Tier- und Pflanzenarten....... 10
4.3.1 Auswertung von Hinweisen auf planungsrelevante Arten in
Informationen zu Schutzgebieten und schutzwürdigen Bereichen ................... 10
4.3.2 Auswertung der Landschaftsinformationssammlung „LINFOS“ ............. 10
4.3.3 Auswertung des Fachinformationssystem „Geschützte Arten in
Nordrhein-Westfalen“ ...................................................................................... 11
4.4
Ermittlung von Konfliktarten ..................................................................... 18
4.4.1 Häufige und verbreitete Vogelarten..................................................... 18
4.4.2 Betrachtungsrelevante Arten............................................................... 18
4.4.3 Zusammenfassende Betrachtung der Nichtkonfliktarten ..................... 20
5.0
Resümee .................................................................................................... 24
Literaturverzeichnis
Artenschutzprüfung zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6
„Schlosshotel Sophia“ in Bad Wünnenberg
Veranlassung und Aufgabenstellung
1
1.0 Veranlassung und Aufgabenstellung
Am Südrand des Siedlungsbereichs Bleiwäsche befindet sich das „Schlosshotel
Sophia“ (ehemals Landhotel Waldwinkel), welches sich insbesondere in letzter Zeit
unter neuer Führung zu einem touristischen Schwerpunkt entwickelt hat.
Um auf die steigende Nachfrage nach Übernachtungsmöglichkeiten reagieren zu
können, und das Angebot entsprechend der Nachfrage zu erweitern, ist vorgesehen, die nördlich des Hotelkomplexes vorhandene unbebaute Freifläche mit kleineren Gästehäusern/Ferienhäusern zu bebauen. Diese sind vom Hotelkomplex räumlich getrennt, stehen jedoch mit ihm funktional in engem Zusammenhang, so dass
die Hoteleinrichtungen und die vorhandene Infrastruktur des Hotels direkt genutzt
werden können.
So soll das „Schlosshotel Sophia“ durch zusätzliche elf Appartementhäuser erweitert und an die bestehende Hotelnutzung angebunden werden (HOFFMANN & STAKEMEIER INGENIEURE GMBH 2014).
Bleiwäsche
Abb. 1
Lage des Plangebiets (rote Markierung) im südöstlichen Bereich der Ortschaft
Bleiwäsche, Stadt Bad Wünnenberg auf Grundlage der Topografischen Karte
1:25.000.
Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans ergibt sich das Erfordernis der Betrachtung der artenschutzrechtlichen Belange gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Die entsprechende Artenschutzprüfung wird hiermit vorgelegt. Parallel wird ein Umweltbericht erstellt.
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Rechtlicher Rahmen und Methodik
2
2.0 Rechtlicher Rahmen und Methodik
Notwendigkeit der Durchführung einer Artenschutzprüfung
(Prüfungsveranlassung)
„Die Notwendigkeit zur Durchführung einer Artenschutzprüfung im Rahmen der Bauleitplanung und bei der Genehmigung von Vorhaben ergibt sich aus den unmittelbar
geltenden Regelungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. §§ 44 Abs. 5 und 6 und 45
Abs. 7 BNatSchG (MWME 2010). Vorhaben in diesem Zusammenhang sind:
1. nach § 15 BNatSchG i.V.m. §§ 4ff LG zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft. Mögliche Trägerverfahren sind in § 6 Abs. 1 LG genannt (z. B. Erlaubnisse, Genehmigungen, Planfeststellungen).
2. nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässige Vorhaben
(§§ 30, 33, 34, 35 BauGB).
Bei der ASP handelt es sich um eine eigenständige Prüfung, die nicht durch andere
Prüfverfahren ersetzt werden kann (z. B. Umweltverträglichkeitsprüfung, FFHVerträglichkeitsprüfung, Prüfung nach der Eingriffsregelung, Prüfung nach Umweltschadensgesetz)“ (MWME 2010).
Prüfung der artenschutzrechtlichen Tatbestände (Prüfumfang)
Gemäß § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten:
1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu
fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungsund Wanderzeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor,
wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population
einer Art verschlechtert,
3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders
geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu
zerstören,
4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören.
„Nach Maßgabe des § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG sind die „nur“ national besonders
geschützten Arten von den artenschutzrechtlichen Verboten bei Planungs- und Zulassungsvorhaben freigestellt. Demzufolge beschränkt sich der Prüfumfang bei einer
ASP auf die europäisch geschützten FFH-Anhang IV-Arten und die europäischen
Vogelarten“ (MUNLV 2010).
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Rechtlicher Rahmen und Methodik
3
Planungsrelevante Arten
„Planungsrelevante Arten sind eine naturschutzfachlich begründete Auswahl derjenigen geschützten Arten, die bei einer Artenschutzprüfung im Sinne einer Art-fürArt-Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind. Das LANUV bestimmt die für NordrheinWestfalen planungsrelevanten Arten nach einheitlichen naturschutzfachlichen Kriterien [N].
Die übrigen FFH-Anhang IV-Arten und europäischen Vogelarten sind entweder in
Nordrhein-Westfalen ausgestorbene Arten, Irrgäste sowie sporadische Zuwanderer.
Solche unsteten Vorkommen können bei der Entscheidung über die Zulässigkeit
eines Vorhabens sinnvollerweise keine Rolle spielen. Oder es handelt sich um s. g.
„Allerweltsarten“ mit einem landesweit günstigen Erhaltungszustand und einer großen Anpassungsfähigkeit. Im Regelfall kann bei diesen Arten davon ausgegangen
werden, dass nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird
(d. h. keine erhebliche Störung der lokalen Population, keine Beeinträchtigung der
ökologischen Funktion ihrer Lebensstätten sowie keine unvermeidbaren Verletzungen oder Tötungen und kein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko“ (MUNLV 2010).
Methodik
Die Untersuchung der artenschutzrechtlichen Relevanz der Planungen im Zusammenhang mit dem Vorhaben erfolgt entsprechend der gemeinsamen Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr
NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010 (MWME 2010).
Ablauf und Inhalte einer Artenschutzprüfung umfassen die folgenden drei Stufen:
Stufe I: Vorprüfung (Artenspektrum, Wirkfaktoren)
In dieser Stufe wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, ob und ggf.
bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies
beurteilen zu können, sind verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum einzuholen. Vor dem Hintergrund des Vorhabenstyps und der Örtlichkeit sind alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einzubeziehen. Nur
wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die betreffenden
Arten eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich.
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Rechtlicher Rahmen und Methodik
4
Stufe II: Vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände
Hier werden Vermeidungsmaßnahmen inklusive vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen und ggf. ein Risikomanagement konzipiert. Anschließend wird
geprüft, bei welchen Arten trotz dieser Maßnahmen gegen die artenschutzrechtlichen Verbote verstoßen wird.
Stufe III: Ausnahmeverfahren
In dieser Stufe wird geprüft, ob die drei Ausnahmevoraussetzungen (zwingende Gründe, Alternativlosigkeit, Erhaltungszustand) vorliegen und insofern
eine Ausnahme von den Verboten zugelassen werden kann. (MUNLV 2010)
Im Rahmen der Artenschutzprüfung ist eine ausreichende Ermittlung und Bestandsaufnahme der im Untersuchungsraum vorkommenden Tier- und Pflanzenarten erforderlich. Im Regelfall bedarf es einer Gesamtschau, die sich auf eine Auswertung vorhandener Erkenntnisse (z. B. Datenbanken) und bei Bedarf auch methodisch beanstandungsfreie Erfassungen vor Ort gründet.
Im vorliegenden Fall wurden zur Ermittlung der vorkommenden Tier- und Pflanzenarten die folgenden Datenquellen ausgewertet:
•
•
•
•
Auswertung von Hinweisen auf planungsrelevante Arten in Informationen zu
Schutzgebieten und schutzwürdigen Bereichen (Naturschutzgebiete, Geschützte Biotope, Flächen des Biotopkatasters)
Auswertung der Landschaftsinformationssammlung LINFOS
Auswertung des Fachinformationssystems „Geschütze Arten in NordrheinWestfalen“
Ortsbegehung des Plangebiets
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Vorhabensbeschreibung
5
3.0 Vorhabensbeschreibung
Lage des Plangebiets
Das ca. 0,5 ha große Plangebiet liegt auf dem Stadtgebiet von Bad Wünnenberg in
der Ortschaft Bleiwäsche, Kreis Paderborn. Umgeben wird das Plangebiet von dem
Hotelparkplatz im Westen, Siedlungsflächen im Norden, einem Waldgebiet im Osten
sowie den Hotelgebäuden im Süden.
Abb. 2
Der Geltungsbereich des Plangebiets des Bebauungsplans (rote Strichlinie)
auf Grundlage des Luftbildes.
Beschreibung
Der Planbereich umfasst den nördlichen Teil des Hotelgrundstücks, auf dem die
Errichtung von elf Appartementhäusern vorgesehen ist. Die Häuser werden mit den
Abmessungen von 13,00 x 6,00 m geplant und sind als Zwei-Parteien-Wohnungen
ausgelegt. Bei Bedarf können die Wohnungen verbunden werden.
Die überwiegend als Holzhäuser konzipierten Gebäude werden als Ferien- und Appartementhäuser in eingeschossiger Bauweise mit einem flach geneigten Satteldach von 20–25° errichtet. Die Gebäudestellung erlaubt durch ihre großzügigen
Abstände zueinander ausreichend Freiraum und Privatsphäre für jeden Nutzer.
Um diese städtebauliche Zielsetzung sicherzustellen, werden die überbaubaren
Flächen durch Baugrenzen definiert. So kann gewährleistet werden, dass ein gemeinsam nutzbarer Bereich frei gehalten wird und die einzelnen Gebäude ausrei-
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Vorhabensbeschreibung
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chend Abstand zueinander haben, um die Privatsphäre und auch die Erholung zu
gewährleisten (HOFFMANN & STAKEMEIER INGENIEURE GMBH 2014).
Abb. 3
Grundriss eines der geplanten Ferienhäuser (HOFFMANN UND STAKEMEIER INGENIEURE
GMBH 2014).
Entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Bad Wünnenberg,
der für das Plangebiet ein Sondergebiet gemäß § 1 (1) Nr. 10 BauNVO mit der
Zweckbestimmung „Hotel, Pension, Erholung“ darstellt, wird der gesamte Planbereich als Sondergebiet gemäß § 10 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Ferien-/
Appartementhäuser“ festgesetzt. Um zu gewährleisten, dass die Gebäude nicht zu
Dauerwohnzwecken entfremdet werden, wird gemäß § 10(4) BauNVO festgesetzt,
dass die Häuser überwiegend und auf Dauer einem wechselnden Personenkreis zur
Erholung dienen.
Für den vorhabensbezogenen Bebauungsplan wird gemäß §§ 16 und 18 BauNVO
eine maximale Firsthöhe von 3,50 m festgesetzt. Die Firsthöhe bemisst sich von der
Gebäudeecke, die am höchsten ü. NN ansteht, bis zum höchsten Punkt (der First)
des Gebäudes. Damit wird gewährleistet, dass sich die Ferien-/Appartementhäuser
durch ihre Höhe der vorhandenen Wohnbebauung und dem südlichen Hotelkomplex
unterordnen.
Auf eine Festsetzung von Grundflächenzahl oder Geschossflächenzahl wird verzichtet, da die Gebäude entsprechend des Grundrisses und der Ansichten zu errichten
sind. Zudem handelt es sich nicht um einzeln definierte Grundstücke, sodass sich
die Festsetzung von GRZ und GFZ erübrigt.
Im Norden des Plangebietes wird eine Fläche gemäß § 9 (1) Nr. 25a und (6) BauGB
zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt,
um einen Abstand zur im Norden angrenzenden Wohnbebauung zu bewahren.
Im östlichen Bereich des Plangebietes ist gemäß § 9 (1) Nr. 25a und (6) BauGB
eine Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzun-
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„Schlosshotel Sophia“ in Bad Wünnenberg
Vorhabensbeschreibung
7
gen festgesetzt. In Anlehnung an die angrenzende Waldfläche sind diese Flächen in
Form eines gestuften Waldsaums aus standortgerechten, heimischen Gehölzen zu
bepflanzen.
Durch das vorhandene Straßen- und Wegenetz ist das gesamte Areal bereits erschlossen. Dabei erfolgt die Erschließung fahrtechnisch durch die im Westen angrenzende Straße „Roter Landweg“. Über diese Straße ist sowohl das gesamte
Grundstück als auch der zum Hotel gehörige Parkplatz zu erreichen.
Die innere Erschließung erfolgt über einen zwischen den Gebäuden geführten Weg,
der mit wasserdurchlässigen Materialien befestigt werden. Im nördlichen Bereich
des Plangebiets verläuft der Weg von der Straße „Roter Landweg“ aus entlang des
Gehölzstreifens. Der Weg führt zwischen der 2. und der 3. Häuserreihe hindurch
und mündet nördlich des Hotels an befestige Flächen. Die Breite der Wege und die
Befestigung werden mit 3 m festgelegt. In den Kurven wird die befahrbare Fläche
mit Schotterrasen verbreitert um eine Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge sicherzustellen.
Für die Nutzer bzw. Feriengäste sind die Wege grundsätzlich nicht befahrbar. Das
bedeutet, dass der außerhalb des Plangebiets gelegene Parkplatz zum Abstellen
der Pkw genutzt werden muss. Aufgrund der geringen Entfernung zwischen Parkplatz und Ferienhäusern/Appartements kann die Strecke problemlos zu Fuß bewältigt werden. Dies ermöglicht, die Ferienanlage vom Individualverkehr frei zu halten,
und den Erholungswert durch das Wegfallen störender Fahrzeugbewegungen und
-geräusche, zu steigern.
Die Wege sind somit dem fußläufigen Verkehr vorbehalten. Sie führen nach Süden
zum Hotelkomplex, um die Angebote des Hotels in Anspruch nehmen und leicht
erreichen zu können.
Die an der Straße „Roter Landweg“ sowie zwei im nördlichen Plangebiet stehenden
Bäume werden in die Planung integriert und bleiben bestehen.
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Vorhabensbeschreibung
Abb. 4
8
Entwurf des Bebauungsplans für Ferienhäuser in Bleiwäsche (HOFFMANN UND STAKEMEIER INGENIEURE GMBH 2015A).
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9
Stufe I – Vorprüfung des Artenspektrums
4.0 Stufe I – Vorprüfung des Artenspektrums
4.1
Festlegung des Untersuchungsrahmens
Das Untersuchungsgebiet umfasst das Plangebiet des vorhabensbezogenen Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6 „Schlosshotel Sophia“ mit den dort anstehenden
sowie den benachbarten, relevanten Biotopstrukturen.
4.2
Ermittlung der Wirkfaktoren
Die potenziellen Betroffenheiten planungsrelevanter Arten können sich primär aus
der mit dem Vorhaben einhergehenden Überbauung von Freiflächen (Zierrasen)
ergeben. Im Zuge der Baumaßnahmen kann es zu temporären akustischen und
optischen Störungen von Tierarten kommen (Baustellenlärm, Bewegung der Baumaschinen). Folgende potenzielle Wirkfaktoren können erwartet werden:
Tab. 1
Potenzielle Wirkfaktoren im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6 „Schlosshotel Sophia“ der Stadt Bad
Wünnenberg.
Maßnahme
Baubedingt
Bau von Ferienhäusern und Errichtung von Zufahrten
Wirkfaktor
Potenzielle Auswirkungen
Entfernung von Vegetationsbeständen
Schallemissionen und
stoffliche Emissionen (z.
B. Staub) durch den Baubetrieb
Töten von Tieren im Sinne § 44
Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG
Störung der Tierwelt im Sinne § 44
Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG
Anlagebedingt
Flächeninanspruchnahme
durch die Planung
Versiegelung und nachhal- Zerstörung von Fortpflanzungstiger Lebensraumverlust
oder Ruhestätten im Sinne § 44
Abs. 1
Nr. 3 BNatSchG
Gebäudeneubau
Silhouettenwirkung der
Gebäude
Störung der Tierwelt im Sinne § 44
Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG
Lärmemissionen und Personen- und Fahrzeugbewegungen, Beleuchtung
Störung der Tierwelt im Sinne § 44
Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG
Betriebsbedingt
Nutzung der Gebäude
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10
Stufe I – Vorprüfung des Artenspektrums
4.3
Datenquellen zur Ermittlung vorkommender Tier- und Pflanzenarten
4.3.1
Auswertung von Hinweisen auf planungsrelevante Arten in Informationen zu Schutzgebieten und schutzwürdigen Bereichen
Im Umkreis bis 1.000 m um das Plangebiet werden im FFH-Gebiet DE-4517-303
„Leiberger Wald“ die Tierarten Grauspecht, Mittelspecht, Schwarzspecht, Rotmilan
und Schwarzstorch als Brutvögel genannt. In den Fließgewässern ist die Groppe
vorhanden. Dieses FFH-Gebiet befindet sich ca. 1.000 m nordwestlich vom Plangebiet.
Im FFH-Gebiet „Buchholz bei Bleiwäsche“ mit der Kennung DE-4518-301 werden
die Vogelarten Grauspecht, Schwarzspecht und Rotmilan als Brutvögel genannt.
Dieses befindet sich ca. 1.100 m westlich des Plangebiets (LANUV 2014A).
4.3.2
Auswertung der Landschaftsinformationssammlung „LINFOS“
Die Landschafts- und Informationssammlung des Landesamtes für Natur, Umwelt
und Verbraucherschutz (LINFOS) weist für das Plangebiet und die weitere Umgebung Nachweise von planungsrelevanten Tierarten im LINFOS (FT-4417-0018) aus
(LANUV 2014A). Diese werden in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Tab. 2
Planungsrelevante Tierarten (LANUV 2014A).
Kennung
FT-4417-0018
FT-4518-0030-2012
Tierart
Baumfalke
Kiebitz
Kornweihe
Mornellregenpfeifer
Neuntöter
Raubwürger
Rebhuhn
Rohrweihe
Rotmilan
Schwarzmilan
Turteltaube
Uhu
Wachtel
Waldohreule
Wespenbussard
Wiesenpieper
Wiesenweihe
Rotmilan
Status
sicher brütend
Durchzügler
Durchzügler
Durchzügler
sicher brütend
Wintergast
sicher brütend
beobachtet zur Brutzeit
rastend, sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
beobachtet zur Brutzeit
singendes Männchen
sicher brütend
wahrscheinlich brütend
sicher brütend
beobachtet zur Brutzeit
möglicherweise brütend
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„Schlosshotel Sophia“ in Bad Wünnenberg
Stufe I – Vorprüfung des Artenspektrums
Abb. 5
11
Ausdehnung der Fläche FT-4417-0018 (grüne Schraffur) und der Lage des Plangebietes (rote Markierung, Pfeil) (LANUV 2014A).
In einer Entfernung von ca. 200 m südöstlich des Plangebietes wird der Rotmilan als
möglicherweise brütend angegeben (FT-4518-0030-2012).
4.3.3
Auswertung des Fachinformationssystem „Geschützte Arten in
Nordrhein-Westfalen“
Das Plangebiet befindet sich im Bereich des Messtischblatts 4518 „Madfeld“. Für
dieses Messtischblatt wurde im Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ (FIS) eine Abfrage der planungsrelevanten Arten für die im Untersuchungsgebiet anzutreffenden unmittelbar und mittelbar betroffenen Lebensraumtypen durchgeführt (LANUV 2014B). Das Ergebnis dieser Auswertung wird in der
folgenden Tabelle dargestellt.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans werden folgende Lebensraumtypen unmittelbar und mittelbar beansprucht:
• Laubwälder mittlerer Standorte
• Kleingehölze
• Säume und Hochstaudenfluren
• Gärten
• Gebäude
Lebensraumtypen im Plangebiet
Die Lebensraumtypen im Plangebiet setzen sich aus einem Zierrasen mit Einzelbäumen und einer Baumreihe zusammen. Westlich wird das Plangebiet durch eine
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12
Stufe I – Vorprüfung des Artenspektrums
Zufahrt begrenzt. Entlang der Zufahrt stehen im Plangebiet 4 Kastanien in einer
Reihe, abwechselnd mit Straßenleuchten. Im Nordwesten des Plangebietes befindet
sich einen Garage.
Durch das Plangebiet führt ein unbefestigter Fußweg.
Lebensraumtypen im Umfeld des Plangebietes
Westlich der Zufahrt befindet sich der Parkplatz des Hotels. Zwischen den Parkplatzflächen sind Platanen und immergrüne Ziersträucher als Bodendecker gepflanzt.
Südlich des Plangebiets befindet sich der Hotelkomplex mit den dazugehörigen Nebengebäuden. Um die Nebengebäude sind Grünflächen angelegt, die in erster Linie
mit immergrünen Ziergehölzen und Sträuchern bepflanzt sind. Darunter finden sich
Eibe, Zeder, Kiefer, Fichte und Liguster.
Östlich wird das Plangebiet durch einen Buchen-Eichenwald (Stammdurchmesser
30 bis 50 cm) begrenzt. In den Bestand sind einzelne Fichten eingestreut. Der
Waldrand wird durch einen Saum aus Hainbuchen, Buchen und Eichen aus Naturverjüngung mit einzelnen Birken und Hartriegeln gebildet. Nördlich wird das Plangebiet durch die Gärten der angrenzenden Wohnbebauung begrenzt. Nordöstlich begrenzt eine Fichtenreihe das Plangebiet.
3
4
1
4
1
2
1
3
Abb. 6
Bestandssituation auf Basis des Luftbilds. Grenze des Plangebietes als rote Strichlinie.
Legende:
1 = Zierrasen
3 = Gebäude
2 = Laubwald
4 = Kleingehölze
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„Schlosshotel Sophia“ in Bad Wünnenberg
Stufe I – Vorprüfung des Artenspektrums
Kennziffer 1 – Gärten
Abb. 7
Blick aus südlicher Richtung über das Plangebiet mit dem
anstehenden Zierrasen und den Einzelbäumen.
Kennziffer 2 – Laubwälder mittlerer Standorte
Abb. 8
Saum des östlich angrenzenden Laubwaldes bestehend aus
Eichen-, Buchen- und Hainbuchennaturverjüngung.
13
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Stufe I – Vorprüfung des Artenspektrums
14
Kennziffer 3 – Gebäude
Abb. 9
Blick aus südlicher Richtung auf die Garage im Plangebiet.
Kennziffer 4 – Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken
Abb. 10
Blick auf die Einzelbäume im Plangebiet und auf die nordöstlich
angrenzende Fichtenreihe
Für das Messtischblatt 4518 „Madfeld“ (Quadrant 1) werden im FIS für die im Untersuchungsgebiet vorkommenden Lebensräume insgesamt 39 Arten als planungsrelevant genannt. Unter den Tierarten sind 9 Säugetierarten, 29 Vogelarten und eine
Amphibie. Planungsrelevante Pflanzenarten kommen nicht vor.
Das Ergebnis der Auswertung des FIS wird in der folgenden Tabelle dargestellt.
Artenschutzprüfung zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6 „Schlosshotel Sophia“ in Bad Wünnenberg
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Stufe I – Vorprüfung des Artenspektrums
Tab. 3
Planungsrelevante Arten für das Messtischblatt 4518 „Madfeld“ (LANUV 2014B) in den ausgewählten Lebensraumtypen (kontinentale Region):
• Laubwälder
• Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken
• Säume, Hochstaudenfluren
• Gärten
• Gebäude
Art
Status
Erhaltungszustand in NRW
(kontinentale Region)
Vorkommen: P = Plangebiet, U =Umgebung
Säugetiere
Bechsteinfledermaus
Braunes Langohr
Breitflügelfledermaus
Fransenfledermaus
Großer Abendsegler
Großes Mausohr
Kleine Bartfledermaus
Wasserfledermaus
Zwergfledermaus
Vögel
Baumfalke
Baumpieper
Braunkehlchen
Eisvogel
Feldlerche
Feldschwirl
Feldsperling
Grauspecht
Habicht
Kleinspecht
Mäusebussard
Mehlschwalbe
Laubwälder
Kleingehölze
Säume
Gärten
Gebäude
U
U
U
P/U
U
X
X
XX
(X)
X
(X)
XX
X
XX
(WQ)
WS/(WQ)
WS/WQ
X/WS/WQ
(WQ)
WS/WQ
X/WS/WQ
(WQ)
WS/WQ
Art vorhanden
Art vorhanden
Art vorhanden
Art vorhanden
Art vorhanden
Art vorhanden
Art vorhanden
Art vorhanden
Art vorhanden
S+
G
GG
G
U
G
G
G
XX
XX
(X)
XX
XX
XX
X
X
X
X
X
X
X
WS/WQ
X
XX
X
XX
(X)
X
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
U
U
S
G
UU
U
UG
G
G
U
X
X
X
X
X
(X)
(X)
(X)
XX
(X)
(X)
XX
X
XX
X
XX
X
X
X
X
X
XX
X
(X)
X
X
X
X
X
X
XX
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16
Stufe I – Vorprüfung des Artenspektrums
Fortsetzung Tab. 3
Art
Status
Erhaltungszustand in NRW
(kontinentale Region)
Vorkommen: P = Plangebiet, U =Umgebung
Mittelspecht
Neuntöter
Raubwürger
Rauchschwalbe
Raufußkauz
Rotmilan
Schwarzspecht
Schwarzstorch
Sperber
Turmfalke
Turteltaube
Wachtel
Waldkauz
Waldlaubsänger
Waldohreule
Waldschnepfe
Wiesenpieper
Amphibien
Geburtshelferkröte
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
sicher brütend
G
GS
UU
U
G
G
G
G
UU
G
G
U
G
S
Art vorhanden
S
Laubwälder
Kleingehölze
Säume
Gärten
Gebäude
U
U
U
P/U
U
XX
XX
X
X
X
(X)
(X)
X
X
XX
X
X
(X)
X
XX
(X)
X
X
(X)
X
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X
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X
X
XX
X
(X)
Legende:
Erhaltungszustand: G = günstig, U = ungünstig/unzureichend, S = ungünstig/schlecht, + = sich verbessernd, - = sich verschlechternd
XX = Hauptvorkommen, X = Vorkommen, (X) = potenzielles Vorkommen
Fledermäuse: WS = Wochenstube, ZQ = Zwischenquartier, WQ = Winterquartier, (X) = potenzielles Vorkommen
X
(X)
Artenschutzprüfung zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6
„Schlosshotel Sophia“ in Bad Wünnenberg
Stufe I – Vorprüfung des Artenspektrums
17
Ortsbegehung
Am 18. März 2013 wurde im Rahmen der Ortsbegehung eine Plausibilitätskontrolle
durchgeführt. Der Schwerpunkt der Begehung lag auf den Biotopstrukturen im Plangebiet und in der näheren Umgebung.
Im Bereich der Gehölzbestände im Plangebiet konnten keine Nestbauten als Brutstandort von planungsrelevanten Vogelarten festgestellt werden. Ebenfalls weisen
die Gehölze keine Baumhöhlungen oder -spalten auf, die für Baumhöhlen bewohnende planungsrelevante Fledermaus- oder Vogelarten eine potenzielle Quartiermöglichkeit bieten können. Die Gehölzbestände im Plangebiet weisen lediglich eine
potenzielle Funktion als nicht essenzielles (Teil-)Habitat und/oder Nahrungshabitat
auf.
Der Zierrasen im Plangebiet und in der näheren Umgebung wird intensiv gepflegt
und ist wenig strukturiert. Eine Funktion als Brutstandort bodenbrütender Vogelarten
kann der Zierrasen im Plangebiet aufgrund der Ausstattung und Strukturierung nicht
übernehmen. Die Grünflächen im Plangebiet und der näheren Umgebung stellen
lediglich eine potenzielle Funktion als nicht essenzielles (Teil-)Habitat und/oder Nahrungshabitat dar.
Das Gebäude im Plangebiet (Garage) ist wenig geeignet, eine Funktion als Quartier
für Gebäude bewohnende Fledermaus- und Vogelarten zu übernehmen. Eine vertiefende Prüfung einer potenziellen Quartiernutzung wurde nicht durchgeführt, da die
Garage in den Bebauungsplan OT Bleiwäsche Nr. 6 „Schlosshotel Sophia“ integriert
wird und damit erhalten bleibt.
Artenschutzprüfung zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6
„Schlosshotel Sophia“ in Bad Wünnenberg
Stufe I – Vorprüfung des Artenspektrums
4.4
4.4.1
18
Ermittlung von Konfliktarten
Häufige und verbreitete Vogelarten
Entsprechend dem geltenden Recht unterliegen alle europäischen Vogelarten den
Artenschutzbestimmungen des § 44 Abs. 1 BNatSchG. Damit ist auch die vorhabensspezifische Erfüllung der Verbotstatbestände gegenüber häufigen und verbreiteten Vogelarten (s. g. „Allerweltsarten“ wie Amsel, Buchfink und Kohlmeise) zu prüfen. Im vorliegenden Fall kann es durch die Umsetzung des Vorhabens allenfalls zu
Störungen und zum Verlust von Teillebensräumen dieser Arten kommen.
Bei den häufigen und ungefährdeten Arten kann im Regelfall davon ausgegangen
werden, dass wegen ihrer Anpassungsfähigkeit und des günstigen Erhaltungszustandes bei vorhabensbedingten Beeinträchtigungen nicht gegen die Zugriffsverbote
verstoßen wird. Gemäß § 44 Abs. 5 BNatSchG tritt eine Verletzung des Schädigungsverbotes der Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 Abs.1 Nr. 3 BNatSchG)
nicht ein, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff betroffenen
Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt
wird. Dies gilt auch für damit verbundene, unvermeidbare Beeinträchtigungen der
wild lebenden Tiere für das Tötungs-/Verletzungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 1
BNatSchG). Das Vorhaben entspricht dem Regelfall, so dass von einer vertiefenden
Betrachtung dieser Arten im Rahmen der Konfliktanalyse abgesehen werden kann.
•
Zur Vermeidung der Verbotstatbestände ist eine Begrenzung der Inanspruchnahme von Vegetationsbeständen auf Zeiten außerhalb der Brutzeit
(01. März bis 30. September) erforderlich. Rodungs- und Räumungsmaßnahmen von Vegetationsflächen sind dementsprechend nur zwischen dem
1. Oktober und dem 28. Februar durchzuführen. Im Falle nicht vermeidbarer
Flächenbeanspruchungen außerhalb dieses Zeitraums wird durch eine ökologische Baubegleitung sichergestellt, dass eine Entfernung von Vegetationsbeständen oder des Oberbodens nur durchgeführt wird, wenn die betroffenen Gehölze und Freiflächen frei von einer Quartiernutzung sind.
4.4.2
Betrachtungsrelevante Arten
Im Untersuchungsgebiet gibt es Hinweise auf ein Vorkommen von 9 Säugetierarten,
29 Vogelarten und eine Amphibienart. Die Artenrecherche beim LINFOS ergab Hinweise auf 9 zusätzliche Tierarten in der Umgebung des Plangebiets.
Hinsichtlich der individuellen Lebensraumansprüche in Verbindung mit den dokumentierten Tierarten, den vorhandenen Strukturen im Untersuchungsgebiet sowie
den relevanten Wirkfaktoren werden in Tab. 4 die als „Konfliktarten“ definierten Tierarten ausgearbeitet. Tierarten, bei denen erhebliche Beeinträchtigungen mit nachteiligen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der lokalen Population durch das
geplante Vorhaben nicht ausgeschlossen werden können, werden als Konfliktarten
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„Schlosshotel Sophia“ in Bad Wünnenberg
19
Stufe I – Vorprüfung des Artenspektrums
gekennzeichnet. Für die ausgearbeiteten Konfliktarten wird anschließend eine vertiefende Prüfung der Verbotstatbestände (Stufe II) durchgeführt.
Tab. 4
Auflistung der im Untersuchungsgebiet dokumentierten planungsrelevanten Tierarten und Darstellung der Konfliktarten.
Erläuterungen Datenquelle/Status:
FIS: B = sicher brütend, BV = Brutverdacht, D = Durchzügler, W = Wintergast,
N = Nahrungshabitat
LINFOS: bzB = beobachtet zur Brutzeit, D = Durchzügler, W = Wintergast,
sb = sicher brütend, r = rastend, wb = wahrscheinlich brütend,
sM = singendes Männchen
Art
Datenquelle/
Status
relevante Wirkfaktoren
Erfüllung
Verbotstatbestand
BNatSchG
§ 44 Abs. 1 möglich
Nr. 1
Nr. 2
Konfliktart
Nr. 3
Säugetiere
Bechsteinfledermaus
FIS
keine
nein
Braunes Langohr
FIS
keine
nein
Breitflügelfledermaus
FIS
keine
nein
Fransenfledermaus
FIS
keine
nein
Großer Abendsegler
FIS
keine
nein
Großes Mausohr
FIS
keine
nein
Kleine Bartfledermaus
FIS
keine
nein
Wasserfledermaus
FIS
keine
nein
Zwergfledermaus
FIS
keine
nein
FIS: B
LINFOS: sb
keine
nein
Baumpieper
FIS: B
keine
nein
Braunkehlchen
FIS: B
keine
nein
Eisvogel
FIS: B
keine
nein
Feldlerche
FIS: B
keine
nein
Feldschwirl
FIS: B
keine
nein
Feldsperling
FIS: B
keine
nein
Vögel
Baumfalke
Grauspecht
FIS: B
keine
nein
Habicht
FIS: B
keine
nein
Kiebitz
LINFOS: D
keine
nein
FIS: B
keine
nein
LINFOS: D
FIS: B
keine
keine
nein
nein
Kleinspecht
Kornweihe
Mäusebussard
Mehlschwalbe
FIS: B
keine
nein
Mittelspecht
FIS: B
keine
nein
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20
Stufe I – Vorprüfung des Artenspektrums
Fortsetzung Tab. 4
Art
Vögel
Mornellregenpfeifer
Neuntöter
Raubwürger
Rauchschwalbe
Raufußkauz
Rebhuhn
Rohrweihe
Rotmilan
Schwarzmilan
Schwarzspecht
Schwarzstorch
Sperber
Turmfalke
Turteltaube
Uhu
Wachtel
Waldkauz
Waldlaubsänger
Waldohreule
Waldschnepfe
Wespenbussard
Wiesenpieper
Wiesenweihe
Amphibie
Geburtshelferkröte
4.4.3
Erfüllung
Verbotstatbestand
BNatSchG
§ 44 Abs. 1 möglich
Nr. 1
Nr. 2
Nr. 3
Datenquelle/
Status
relevante Wirkfaktoren
LINFOS: D
FIS: B
LINFOS: sb
FIS: B
LINFOS: W
FIS: B
FIS: B
LINFOS: sb
LINFOS: bzB
FIS: B
LINFOS: r, sb
LINFOS: sb
FIS: B
FIS: B
FIS: B
FIS: B
FIS: B
LINFOS: sb
LINFOS: bzB
FIS: B
LINFOS: sM
FIS: B
FIS: B
FIS: B
LINFOS: sb
FIS: B
LINFOS: wb
FIS: B
LINFOS: sb
LINFOS: bzB
keine
nein
keine
nein
keine
nein
keine
keine
keine
keine
nein
nein
nein
nein
keine
nein
keine
keine
keine
keine
keine
nein
nein
nein
nein
nein
keine
nein
keine
nein
keine
nein
keine
keine
nein
nein
keine
nein
keine
keine
nein
nein
keine
nein
keine
nein
keine
nein
FIS
Konfliktart
Zusammenfassende Betrachtung der Nichtkonfliktarten
Fledermausarten
Die Bäume innerhalb des Plangebiets sind nicht geeignet, um Fledermausarten als
Quartier zu dienen. Bei der Ortsbegehung am 18. März 2013 wurden in den Bäumen keine Baumhöhlungen oder -spalten mit potenzieller Quartiereignung festgestellt. Die Garage ist Bestandteil des Bebauungsplans Nr. 6 „Schlosshotel Sophia“
und wird mit der Umsetzung der Bebauung nicht verändert. Dem Gebäude kommt
keine besondere Eignung als Quartierstandort zu. Selbst wenn Fledermäuse dort
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21
ein Quartier haben, werden sie von dem Vorhaben nicht tangiert. Das Plangebiet
kann mit der anstehenden Zierrasenfläche und den einzelnen Bäumen allenfalls
eine Funktion als nicht essenzielles Nahrungshabitat übernehmen. Nahrungsflächen
gehören nicht zu den Schutzobjekten des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG. Eine Betroffenheit von Fledermausarten gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3 BNatSchG
kann ausgeschlossen werden.
Vogelarten
Horst- und Koloniebrüter
Im Bereich des Plangebietes sind keine Horst- oder Koloniebäume vorhanden. Eine
Funktion als Fortpflanzungs- und Ruhestätte für die folgenden Horst- und Koloniebrüter wird nicht erwartet.
•
•
•
•
•
•
•
•
Baumfalke
Habicht
Mäusebussard
Rotmilan
Schwarzmilan
Schwarzstorch
Sperber
Wespenbussard
Der Rotmilan wird im LINFOS als Brutvogel in ca. 200 m Entfernung angegeben.
Das Plangebiet ist als nichtessenzielles Nahrungshabitat nur bedingt geeignet. Darüber hinaus sind in der näheren Umgebung geeignete Nahrungsflächen vorhanden.
Die Nutzung der geplanten Ferienhäuser wird nicht zu einer Störung führen, die
über das Maß der bereits vorhandenen Störung durch den Hotelbetrieb hinausgeht.
Eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit der Arten gemäß § 44 Abs. 1
BNatSchG kann daher ausgeschlossen werden.
Höhlenbrüter
Im Plangebiet und der näheren Umgebung wurden mangels geeigneter Gehölze
keine Specht- oder Großhöhlen festgestellt. Eine Funktion als Fortpflanzungs- und
Ruhestätte für die folgenden Höhlenbrüter wird nicht erwartet.
•
•
•
•
•
•
•
Feldsperling
Grauspecht
Kleinspecht
Mittelspecht
Raufußkauz
Schwarzspecht
Waldkauz
Eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG
kann ausgeschlossen werden.
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Felsenbrüter
Im Plangebiet und der näheren Umgebung sind keine Steinbrüche vorhanden, die
dem Uhu als Lebensraum und Nistquartier dienen können. Eine artenschutzrechtlich
relevante Betroffenheit gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG kann daher ausgeschlossen
werden.
Wald-, Gehölz- und Gebüschbrüter
Die Gehölzflächen im Plangebiet oder dessen direkter Umgebung sind nicht geeignet um für die planungsrelevanten Arten
•
•
•
•
•
•
•
Baumpieper
Neuntöter
Raubwürger
Turteltaube
Waldlaubsänger
Waldohreule
Waldschnepfe
einen Lebensraum zu bieten. Eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG kann daher ausgeschlossen werden.
Offenlandarten
Aufgrund der Kleinflächigkeit am Rande des vorhandenen Siedlungsbereiches ist
das Plangebiet nicht als Lebensraum für die Vogelarten
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Braunkehlchen
Feldlerche
Feldschwirl
Kiebitz
Kornweihe
Mornellregenpfeifer
Rebhuhn
Rohrweihe
Wachtel
Wiesenpieper
Wiesenweihe
geeignet. Eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit gemäß § 44 Abs. 1
BNatSchG kann daher ausgeschlossen werden.
Fließ- und Stillgewässerarten
In der unmittelbaren Umgebung des Plangebietes sind keine Gewässer vorhanden.
Daher bietet das Plangebiet keinen Lebensraum für den Eisvogel. Eine artenschutzrechtlich relevante Betroffenheit gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG kann daher ausgeschlossen werden.
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Gebäudebrüter
Die in oder an Gebäuden brütenden Vogelarten
•
•
•
Mehlschwalbe
Rauchschwalbe
Turmfalke
nutzen die Gebäude im Plangebiet aktuell nicht als Quartier. Eine gegenwärtige
oder vergangene Nutzung der Gebäude durch die genannten Vogelarten konnte bei
der Ortsbegehung nicht festgestellt werden. Eine vorhabensspezifische Betroffenheit gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG kann daher ausgeschlossen werden.
Amphibienarten
Im Plangebiet und der Umgebung des Plangebiets finden sich keine für Amphibien
geeigneten Gewässer sowie Strukturen, die als Sommerlebensraum dienen können.
Daher ist das Plangebiet nicht geeignet, eine Lebensraumfunktion für die Geburtshelferkröte zu übernehmen. Eine Betroffenheit gemäß § 44 Nr. 1, Nr. 2 und Nr. 3
BNatSchG wird ausgeschlossen.
Besonders geschützte Pflanzenarten
Besonders geschützte Pflanzenarten kommen im Untersuchungsgebiet nicht vor.
Dementsprechend ergibt sich keine Relevanz des § 44 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG, wonach es verboten ist, wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder
ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu
beschädigen oder zu zerstören.
Ergebnis der Stufe I und weitere Vorgehensweise
Die Aufstellung des Bebauungsplans führt zu keinen erheblichen und nachhaltigen
Auswirkungen auf planungsrelevante Tierarten. Eine Durchführung der Stufe II der
Artenschutzprüfung ist nicht erforderlich.
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24
Resümee
5.0 Resümee
Nördlich des „Schlosshotels Sophia“ ist die Errichtung von Ferienhäusern zur Deckung der steigenden Nachfrage an entsprechenden Unterkünften geplant. Das
Plangebiet soll mit insgesamt 11 Ferienhäusern bebaut werden. Diese sind jeweils
als Doppelhaus gestaltet und bieten 2 Wohnungen mit jeweils ca. 30 m² Wohnfläche. Das ca. 0,5 ha große Plangebiet befindet sich auf dem Stadtgebiet von Bad
Wünnenberg in der Ortschaft Bleiwäsche im Kreis Paderborn.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans in Bad Wünnenberg-Bleiwäsche werden
folgende Lebensraumtypen mittelbar und unmittelbar beansprucht:
• Kleingehölze, Alleen, Bäume, Gebüsche, Hecken
• Säume und Hochstaudenfluren
• Gärten
In der Umgebung kommen
• Laubwälder
• Säume und Hochstaudenfluren
vor.
Nach der Ermittlung der bau-, anlage- und betriebsbedingten Wirkfaktoren des Vorhabens erfolgte die Auswertung des Fachinformationssystems „Geschützte Arten in
Nordrhein-Westfalen“ (FIS) sowie der Landschafts- und Informationssammlung des
Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LINFOS). Am 18. März 2013 wurde im Rahmen der Ortsbegehung eine Plausibilitätskontrolle durchgeführt.
Die Vorprüfung des Artenspektrums hatte zum Ergebnis, dass im Untersuchungsgebiet Hinweise auf ein Vorkommen von 9 Säugetierarten, 36 Vogelarten und einer
Amphibienart vorliegen.
Artenschutzprüfung zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6
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Resümee
Ergebnis
Die Aufstellung des Bebauungsplans führt zu keinen erheblichen und nachhaltigen
Auswirkungen auf planungsrelevante Tierarten:
Eine artenschutzrechtliche Betroffenheit der häufigen und verbreiteten Vogelarten
wird unter Berücksichtigung der nachstehenden Vermeidungsmaßnahme ausgeschlossen:
•
Zur Vermeidung der Verbotstatbestände ist eine Begrenzung der Inanspruchnahme von Vegetationsbeständen auf Zeiten außerhalb der Brutzeit
(01. März bis 30. September) erforderlich. Rodungs- und Räumungsmaßnahmen von Vegetationsflächen sind dementsprechend nur zwischen dem
1. Oktober und dem 28. Februar durchzuführen. Im Falle nicht vermeidbarer
Flächenbeanspruchungen außerhalb dieses Zeitraums wird durch eine ökologische Baubegleitung sichergestellt, dass eine Entfernung von Vegetationsbeständen oder des Oberbodens nur durchgeführt wird, wenn die betroffenen Gehölze und Freiflächen frei von einer Quartiernutzung sind.
Die Aufstellung des Bebauungsplans wird unter Berücksichtigung der formulierten
Vermeidungsmaßnahme nicht zu artenschutzrechtlichen Auswirkungen auf Tierarten führen. Das geplante Vorhaben wird unter diesen Voraussetzungen keine Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG auslösen.
Warstein-Hirschberg, April 2016
Bertram Mestermann
Dipl.-Ing. Landschaftsarchitekt
Artenschutzprüfung zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans OT Bleiwäsche Nr. 6
„Schlosshotel Sophia“ in Bad Wünnenberg
Literaturverzeichnis
Literaturverzeichnis
HOFFMANN & STAKEMEIER INGENIEURE GMBH (2014): Vorhabensbezogener Bebauungsplan OT Bleiwäsche Nr. 6 „Schlosshotel Sophia“ vom 22.10.2014. Büren.
HOFFMANN & STAKEMEIER INGENIEURE GMBH (2015): Vorhabensbezogener Bebauungsplan OT Bleiwäsche Nr. 6 „Schlosshotel Sophia“ vom 10.02.2015. Büren.
HOFFMANN & STAKEMEIER INGENIEURE GMBH (2015A): Vorhabensbezogener Bebauungsplan OT Bleiwäsche Nr. 6 „Schlosshotel Sophia“ vom 09.07.2015. Büren.
LANUV (2014A): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen, LINFOS – Landschaftsinformationssammlung, Düsseldorf.
(WWW-Seite) http://www.gis.nrw.de/osirisweb/viewer/viewer.htm
Zugriff: 29.10.2014, 15:45 MEZ.
LANUV (2014B): Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes
Nordrhein-Westfalen, Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen. (WWW-Seite)
http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/artenschutz/de/arten/blatt/liste/4518
Zugriff: 30.10.2014, 09:10 MEZ.
MUNLV (2010): Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der nationalen Vorschriften zur Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG
(FFH-RL) und 2009/147/EG (V-RL) zum Artenschutz bei Planungs- oder Zulassungsverfahren (VV-Artenschutz), Rd.Erl. d. MUNLV v. 13.04.2010, - III 4 –
616.06.01.17.
MWME (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Gemeinsame Handlungsempfehlung des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom
22.12.2010.