Teilnehmerbedingungen IBITA
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Teilnehmerbedingungen IBITA
Verein der Bobath-InstruktorInnen (IBITA) Deutschland e.V. Bedingungen zur Teilnahme an einem IBITA-anerkannten Grundkurs: „Befundaufnahme und Behandlung Erwachsener mit Hemiplegie - Das Bobath-Konzept-“ 01. Allgemeines Der Bobath-Grundkurs wie oben geschrieben entspricht den Rahmenbedingungen der IBITA (International Bobath Instructors Training Association) und auch denen des Vereins der Bobath-InstruktorInnen (IBITA) Deutschland e.V. Damit die verbindliche Einhaltung dieser Bedingungen gewährleistet ist, muss jeder Teilnehmer diese Bedingungen rechtsverbindlich anerkannt an den Veranstalter zur Weiterleitung an die Instruktorin zurückreichen. 02. Zulassungsbedingungen Der Teilnehmer muss den Nachweis erbringen, dass er a) eine abgeschlossene Berufsausbildung (Physiotherapeut/in oder Ergotherapeut/in, Arzt/Ärztin, Sprachtherapeutin oder staatlich geprüfte/r Krankenpfleger/in) besitzt; b) und mindestens ein Jahr praktische Berufserfahrung bei Vollzeitbeschäftigung nach der staatlichen Anerkennung hat. Als anrechenbare Berufserfahrungszeiten gelten Tätigkeiten mit mindestens einem Umfang von 15 Wochenarbeitsstunden. Teilzeitbeschäftigungen werden entsprechend ihrer Wochenarbeitsstunden berücksichtigt. Z.B. ergeben 20 Wochenarbeitsstunden zwei Jahre Wartezeit, 30 Wochenarbeitsstunden 1,5 Jahre. Insoweit ist ein Tätigkeitsnachweis des Arbeitgebers beizubringen und das Berufsdiplom im Original oder in öffentlich beglaubigter Kopie vorzulegen, sowie eine Kopie zum Verbleib bei der Instruktorin zu überreichen. Im Hinblick auf die Beurteilung der praktischen Fähigkeiten der Teilnehmer am Ende des letzten Kursteils wird vorausgesetzt, dass zwischen den Kursteilen mit neurologischen Patienten gearbeitet wird, um die Kursinhalte durch die Praxis vertiefen zu können. Der Kursteilnehmer muss gesundheitlich in der Lage sein, die praktischen und theoretischen Anforderungen des Lehrplanes zu erfüllen und an allen Kursveranstaltungen ohne Einschränkung mitarbeiten zu können. Der praktische Teil schließt sowohl das Üben der Kursteilnehmer untereinander, als auch das Behandeln von Patienten mit Hemiplegie unter Anleitung ein. Diese Aktivitäten sind mit Heben und Tragen von Körperabschnitten verbunden. Einschränkungen des allgemeinen Leistungsvermögens könnten dazu führen, dass das Kursziel nicht erreicht werden kann. Der Teilnehmer versichert, nicht an ansteckenden Krankheiten / Infektionen zu leiden. Der Teilnehmer ist für einen 1 ausreichenden Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Ob Versicherungsschutz über den Veranstalter des Kurses besteht, hat der Teilnehmer selbst zu klären. 03. Maßnahmeziel Ziel der Maßnahme ist, dass der Teilnehmer das Bobath-Konzept versteht und das Erlernte selbstständig in die Praxis umsetzen kann. 04. Art des Abschlusses und damit verbundene Berechtigung Der Teilnehmer erhält, bei bestandener Lehr-/Lernzielkontrolle, ein Zertifikat, in dem die erfolgreiche Teilnahme bescheinigt wird. Es berechtigt dazu, auf Grund von ärztlicher Verordnung Erwachsene mit zerebralen Bewegungsstörungen sowie weiteren senso-motorischen Bewegungsstörungen und anderen neurologischen und neuromuskulären Erkrankungen selbstständig nach dem Bobath-Konzept zu behandeln und gegebenenfalls abzurechnen. Das Zertifikat berechtigt nicht dazu, als Bobath-Instruktor/in tätig zu sein. Hierzu besteht eine eigene Weiterbildungsordnung. Die von den Kostenträgern (Krankenkassen etc.) geforderten Lehr-/Lernzielkontrollen erfolgen schriftlich, mündlich und praktisch. Die Anlage „Informationen über die LLK“ wurde durch den Teilnehmer zur Kenntnis genommen und als für seine Leistungskontrolle verbindlich bestätigt. Zur Erreichung der Kursziele ist die kontinuierliche Teilnahme am Unterricht erforderlich. Der Teilnehmer hat sich in die jeweils ausliegende Teilnehmerliste an jedem Veranstaltungstag einzutragen und sich auf Anfrage auszuweisen. Sollte ein Teilnehmer mehr als 8 Stunden Fehlzeiten haben, kann ihm die erfolgreiche Teilnahme am Kurs nicht bestätigt werden. In Abstimmung mit der Kursleitung besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit, das Versäumte nachzuholen. Der IBITA-anerkannte Grundkurs einschließlich der LehrLernzielkontrollen soll nach 15 Monaten abgeschlossen sein. soll Falls das Kursziel nicht erreicht wird, kann der Teilnehmer nach einer individuell abgestimmten Zwischenzeit einmalig die Möglichkeit erhalten, an einem zweiten Kursteil erneut teilzunehmen und in weiteren Lehr-/Lernzielkontrollen seine verbesserten Fähigkeiten und Fertigkeiten darzustellen. Hierzu bedarf es jedoch einer gesonderten Vereinbarung mit dem Veranstalter und der Kursleitung. Hiermit erkläre ich mich mit diesen Teilnahmebedingungen, insbesondere mit der Durchführung der Lehr-/Lernzielkontrollen, einverstanden. ............................................................. ................................................................. Ort, Datum Unterschrift des/r Teilnehmers/in 2 ANLAGE ZU DEN BEDINGUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DEM IBITAANERKANNTEN GRUNDKURS: „Befundaufnahme und Behandlung Erwachsener mit Hemiplegie“ „DAS BOBATH-KONZEPT“ Informationen über die Lehr-/Lernzielkontrollen (LLK) während des oben genannten Kurses Die LLK besteht aus folgenden Anteilen: 1. 2. Schriftliche Lernzielkontrollen Schriftliche Dokumentation (Erstellung eines Befundes und eines Behandlungsplanes) Projektarbeit (Thema und Ausführung werden während des Kurses besprochen) mit einem theoretischen und einem praktischen Teil Evaluation der Behandlung (30 Min.) 3. 4. Jede einzelne LLK muss mindestens zu 60 Prozent bestanden werden. Zu 1: Es werden 20 Fragen gestellt. Diese können in zwei Blöcken verteilt oder am Stück gegeben werden. Bei Nichtbestehen können die Fragen innerhalb des Kurses einmal wiederholt und müssen dann bestanden werden. Es dürfen keine Unterlagen oder Literatur während der schriftlichen LLK benutzt werden. Zu 2: Bei Nichtbestehen muss der Befund einmal innerhalb des Kurses wiederholt und bestanden werden. Zu 3: Von jedem Kursteilnehmer wird eine Projektarbeit zwischen den Kursteilen angefertigt. In der Ausarbeitung muss ein Patient von dem Kursteilnehmer eigenverantwortlich betreut werden. Richtlinien für die patientenbezogene Projektarbeit: a) b) c) d) − Länge: Gliederung der Arbeit /Inhaltsverzeichnis Arbeit Resümee / Fazit Literaturverzeichnis Minimum 1 500 Wörter Maximum 2 500 Wörter 3 − Ausführung: Maschinenschrift mit einem Rand − Bildmaterial (Fotos) ist notwendig − Literaturhinweise müssen im Text angegeben und im Anhang spezifiziert werden. − Die Arbeit wird an die Instruktorin geschickt, eine Kopie sollte behalten werden. − Der Einsendeschluss darf nicht überschritten werden. Bei Nichtbestehen der Projektarbeit muss diese, nach Absprache mit der Instruktorin, gesondert innerhalb eines festgesetzten Zeitraumes wiederholt werden und muss auch mit „Bestanden“ beurteilt sein, um diesen Teil erfolgreich abgeschlossen zu haben. Zu 4: Dieser Teil wird in Form eines Workshops oder während der praktischen Arbeit am Patienten abgeprüft. Jeder Kursteilnehmer hat eine halbe Stunde Zeit, Befund- und Behandlungsstrategien der Instruktorin vorzustellen. Das Datum der praktischen LLK wird der einzelne Kursteilnehmer nach Festlegung mitgeteilt. Die Bewertung der praktischen Fähigkeiten des Kursteilnehmers wird schriftlich in dem in Deutschland für alle Bobath-Grundkurse gültigen Bewertungsbogen festgehalten. Bei Nichtbestehen kann die Behandlung einmal innerhalb des Kurses wiederholt und muss dann bestanden werden. Sollte die LLK während der üblichen Dauer eines Grundkurses nicht bestanden werden, so hat der Kursteilnehmer nach Absprache mit der Instruktorin einmalig die Möglichkeit, an einem erneuten Kursteil von mindestens 5 Tagen Dauer teilzunehmen und dort die erforderlichen Teile zu wiederholen und zu bestehen. Diese erneute Teilnahme sollte vorzugsweise bei der gleichen Instruktorin oder bei einem von ihr empfohlenen Instruktor stattfinden. Die Wiederholung der einzelnen Abschnitte eines Bobath-Grundkurses und die dazugehörigen Lehr- und Lernzielkontrollen sollte innerhalb von 15 Monaten abgeschlossenen sein. Bis zum endgültigen Bestehen der LLK verpflichtet sich die Instruktorin und der Kursteilnehmer, alle Unterlagen der LLK aufzubewahren. 4