Die klugen Köpfe von morgen
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Die klugen Köpfe von morgen
BKS Aargau Die klugen Köpfe von morgen Robotik und Atelier Historia: Zwei kantonale Angebote der Begabungsförderung im Aargau. Foto: Kanton Aargau. Schulblatt AG/SO · 11/2014 Veranstaltungshinweis. Der internationale Kongress zur schulischen Begabungs- und Begabtenförderung hat das Motto «Potenziale entdecken – fördern – realisieren». Der von der PH FHNW organisierte Kongress findet vom 4. bis 6. September im Campus Brugg/Windisch statt. 22 Kinder und Jugendliche sollen ihre Begabungen entdecken, optimal entwickeln und verantwortlich einsetzen können. Darauf sind schulische und ausserschulische Bildung ausgerichtet und Leistungsgesellschaften angewiesen. Damit Hochleistungen in Kultur und Volkswirtschaft erhalten bleiben und die Zukunft erfolgreich, innovativ und nachhaltig gestaltet werden kann, ist die Sorge um die «klugen Köpfe von morgen» von grosser Bedeutung. Die aktuelle Herausforderung für Schulen besteht darin, Begabungen im Zusammenspiel von Regelunterricht und darüber hinausführenden ergänzenden Förderangeboten umzusetzen und Begabte zu befähigen, hohe Leistungen zu erbringen. Begabungsförderung ist auch Schulentwicklung. auszutauschen und mit nationalen und internationalen Expertinnen und Experten zu diskutieren. In Keynotes und Parallelvorträgen präsentieren namhafte Referentinnen und Referenten (u. a. Joseph Renzulli und Sally Reis vom National Research Center on Gifted and Talented, USA) bewährte Modelle und Forschungsergebnisse zur schulischen Begabungsförderung. Mehr als fünfzig Workshops zur Begabungsförderung auf allen Schulstufen ermöglichen eine individuelle Vertiefung und den Praxistransfer. Der Kongress folgt vier Themenpfaden, die für Unterricht und Schulentwicklung von direkter Bedeutung sind: ••Begabungen wecken – Potenziale entdecken ••Begabungsfördernde Lernarrangements ••Individualisierende Lernbegleitung und Mentoring ••Schulentwicklung zur Begabungsförderung und Inklusion Zwei zusätzliche Schwerpunkte befassen sich mit Verantwortung und Möglichkeiten von Schulbehörden und mit Begabtenförderung an Hochschulen. Forschungsergebnisse und Praxistransfer Aargauer Beiträge Der Kongress nimmt diese Herausforderungen als Ausgangspunkt. Lehrpersonen, Förderlehrpersonen und Bildungsverantwortliche vom Kindergarten bis zur Hochschule sind eingeladen, aktuelle Entwicklungen zur Begabungsförderung Begabungsförderung hat im Aargau eine vergleichsweise lange Tradition. Vielerorts ist es selbstverständlich, dass anspruchsvolle Aufgaben für begabte, motivierte und interessierte Kinder in den regulären Unterricht integriert sind, dass Themenwochen, Projektunterricht oder Atelierangebote realisiert werden. Verschiedene Schulen führen spezielle Gruppenangebote zur Begabtenförderung. Zudem bietet das Departement Bildung, Kultur und Sport sechs kantonale Ateliers an. Unter den Workshops am Kongress sind denn auch interessante Aargauer Beiträge zu finden: ••Martina Kolcava: Begabungs- und Begabtenförderung im Sprachunterricht auf der Oberstufe – das Talentportfolio als Beispiel ••Andrea Lüscher, Rita Sauter: Als Geschichtsforscher und Architekten das Thema «Wohnen» erfahren ••Niels Anderegg: Welches Lehren ist für Lernen unterstützend? Informationen und Anmeldung Zur Anmeldung und für Informationen, die Abstracts der Referate/Workshops sowie das detaillierte Programm besuchen Sie die Website des Kongresses unter www.BegabungsfoerderungKongress.ch. Anmeldeschluss ist der 31. Juli. Für Volksschullehrpersonen aus dem Bildungsraum Nordwestschweiz werden spezielle Rabatte gewährt. Aargauer Volksschullehrpersonen zahlen für den ganzen Anlass noch 100 Franken, für den gesamten Anlass inkl. Abend-Event am Freitag noch 180 Franken. Urs Wilhelm, Abteilung Volksschule, BKS Kantonale Ateliers im Aargau Begabungsförderung findet zunächst im Unterricht statt. Darüber hinaus können Schulen Einzel- und Gruppenangebote zur Begabtenförderung realisieren. Zudem stehen kantonale Angebote bereit: • Atelier Litera • Atelier BiG • Atelier Historia • Atelier Natura (neu) • Robotik • Mathesupport Informationen: www.ag.ch/bf BKS Aargau Bei diesem Foto wurde vorgängig die schriftliche Einwilligung der Schulkinder und der Lehrperson eingeholt. Foto: Sarah Keller. Foto-Veröf fentlichung. Eine Lehrperson publiziert auf der Schul-Website einen Bericht zur Projektwoche. Dazu veröf fentlicht sie ein Foto, das sie im Internet gefunden hat und Fotos von Schülerinnen und Schülern. Welche Rechte sind zu beachten? Grundsätzlich sind alle Inhalte aus dem Internet, seien es nun Bilder, Fotos oder Texte, geschützt. Sie dürfen ohne die Zustimmung des Rechtsinhabers nicht öffentlich verbreitet werden. Zulässig ist nur der Eigengebrauch. Urheberrecht beachten So dürfen zum Beispiel Fotos aus dem Internet als Bildschirmschoner verwendet werden. Werden die Bilder jedoch auf eine Website geladen und damit öffentlich verbreitet, kann ein Verstoss gegen das Urheberrecht des jeweiligen Fotografen vorliegen. Zudem wird damit das Arbeitsergebnis eines Dritten übernommen, was unter Umständen auch gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstösst. Prompt hat die Schulleitung ein paar Wochen später ein Schreiben von einer Bildagentur erhalten mit der Aufforderung, das aus dem Internet heruntergeladene Bild von der Website zu entfernen und eine finanzielle Forderung zu begleichen. Damit wurden die Lizenzgebühr, ein Zuschlag wegen Lizenzverletzung sowie der administrative Aufwand geltend gemacht. Nutzungsrechte vertraglich regeln Es gibt Bilder im Internet, die als «lizenzfrei» bezeichnet werden. Diese Bezeichnung bedeutet jedoch nur, dass das Bild unbeschränkt und für jede Art der Publikation genutzt werden darf, nicht jedoch, dass die Nutzung ohne weiteres kostenlos ist. Auch bei Fotoportalen oder Communities, welche Bilder nach vorgängiger Registrierung günstig oder gratis zur Verfügung stellen, ist Vorsicht geboten. Bei diesen Anbietern besteht keine Garantie, dass der Rechtsinhaber einer Nutzung verbindlich zugestimmt hat. Will man sicher sein, dass keine Rechte Dritter verletzt werden, empfiehlt es sich somit, die Sujets selber zu fotografieren, einem Fotografen einen Auftrag zu erteilen oder bei einem Fotografen direkt ein Bild zu kaufen. Die Nutzungsrechte sind im Voraus vertraglich zu regeln. Das Urheberrecht bleibt jedoch üblicherweise beim Fotografen, weshalb das Foto mit seinem Name beschriftet werden muss. den sorgfältigen Umgang mit personenbezogenen Daten – und dazu gehören auch Bilder – kann ein wesentlicher Beitrag zum Schutz der betroffenen Personen geleistet werden. Diesbezüglich hat die Schule in der heutigen Informationsgesellschaft eine Vorbildfunktion. Werden dennoch Fotos von Schülerinnen und Schülern auf der Schul-Website publiziert, muss vorgängig eine schriftliche Einwilligung der Schülerinnen und Schüler bzw. der Erziehungsberechtigten eingeholt werden. Auf eine Einwilligung kann nur dann verzichtet werden, wenn es sich um eine Menschenansammlung handelt oder die abgebildeten Schulkinder lediglich im Hintergrund stehen und nicht erkennbar sind. Weitere Informationen über die Schulkinder wie Wohnadresse, Telefonnummer oder private E-Mail-Adresse dürfen nicht veröffentlicht werden. Auch die Namensnennung ist wegzulassen, damit keine Identifikation der Schulkinder möglich ist. Rechtsdienst, BKS Schulblatt AG/SO · 11/2014 Fotos auf Schul-Websites Personendaten von Schülerinnen und Schülern Grundsätzlich wird davon abgeraten, auf der Schul-Website Fotos von Schülerinnen und Schülern zu publizieren. Durch 23 BKS Aargau Aus dem Ringier Bildarchiv: Queen Elizabeth II auf dem Rütli, 2.5.1980. Foto: Walthard/Widmer. Geschichte im Aargau als kulturelle Praxis Kultur vermittlung. Der Kulturkanton beherbergt Institutionen und Kulturschaf fende, die sich mit historischen Themen auseinandersetzen und ihr Wissen einer breiten Öf fentlichkeit zugänglich machen. «Kultur macht Schule» greif t die Fülle an Angeboten auf und vermittelt sie an Aargauer Schulen. Die Museumspädagogik hat im Aargau Tradition. Bereits in den 1970er-Jahren konnten auf Schloss Lenzburg Schulklassen Vermittlungsangebote nutzen. Der Angebotskatalog von «Kultur macht Schule» beherbergt derzeit 24 Vermittlungsangebote in der Sparte Kulturgeschichte. Diese können unter www.kulturmachtschule.ch und auf den Websites der Partner entdeckt werden. Schulblatt AG/SO · 11/2014 Ringier Bildarchiv 24 Mit rund sieben Millionen Pressebildern aus dem 20. Jahrhundert umfasst das Ringier Bildarchiv einen wertvollen Bilderschatz. Fotografien der 1930er-Jahre bis hin zum Ende des 20. Jahrhunderts erzählen Geschichten aus dem öffentlichen Leben, Politik, Sport und Unterhaltung. Das Archiv erlaubt einen profunden Einblick in die Alltagsgeschichte, aber auch in die Frauengeschichte des 20. Jahrhunderts. Zudem dient es als umfassendes Quellenmaterial für Fotografie- und Mediengeschichte. Mit dem Vermittlungsangebot «Pressebilder – nichts als die reine Wahrheit?» bietet das Ringier Bildarchiv ab diesem August ein spannendes Angebot für Jugendliche der 7. bis 9. Klasse und der Sekundarstufe II an. Behandelt werden Fragen wie: Was erzählen Bilder? Nach welchen Kriterien werden Pressefotos hergestellt, ausgewählt und publiziert? Dabei lernen Schülerinnen und Schüler einen kritischen und kompetenten Umgang mit Bildmedien und setzen sich mit interessanten kulturgeschichtlichen Themen auseinander. Das Angebot kann durch einen Fotoreportage-Workshop ergänzt werden. risch ist man heutzutage der 2000-jährigen Geschichte auf der Spur. Im originalgetreu nachgebauten Römerlager, der «Contubernia», können Kinder und Jugendliche das Alltagsleben der Legionäre kennenlernen. Sie kochen den römischen Puls, die Kraftnahrung der Soldaten, probieren alte Spiele aus und übernachten vor Ort nach römischer Art. Der Legionärspfad bietet Aargauer Schulklassen eine spannende Auswahl an Vermittlungsangeboten. Zyt-Sprung Lukas Renckly, Fachstelle Kulturvermittlung, BKS Im Workshop von Silvia Aeschimann begeben sich die Schülerinnen und Schüler auf Zeitreise und schlüpfen in altertümliche Rollen. Sie lernen Arbeiten des mittelalterlichen Alltags wie Korn mahlen, Kammweben oder Garnspinnen kennen. Auf www.zyt-sprung.ch gibt es einen filmischen Einblick in das Vermittlungsangebot. Klosterkirche Königsfelden Die Klosterkirche Königsfelden ist für ihre Glasmalerei schweizweit bekannt. Das Angebot des Museum Aargau «Leben im mittelalterlichen Kloster» beleuchtet das Leben von Kindern und Jugendlichen im mittelalterlichen Kloster. Wie war das Leben hinter den Klostermauern? Wie sah der Alltag im Kloster aus? Antworten zu diesen und anderen Frage erhalten die Schülerinnen und Schüler beim Besuch der Klosterkirche. Legionärspfad 6000 Legionäre bereiteten sich in Vindonissa einst auf ihre Einsätze vor. Spiele- Unter www.kulturmachtschule.ch finden Lehrpersonen zahlreiche Angebote in nunmehr sieben Sparten. Weitere Angebote sind auf den Websites der beteiligten Partner zu finden. Nächste Impulsveranstaltung Am Samstag, 16. August findet im Kloster Königsfelden in Windisch die nächste Impulsveranstaltung für Kulturverantwortliche an Schulen statt. An der Weiterbildungsveranstaltung können Aargauer Lehrpersonen teilnehmen und sich vertieft mit Fragen zur Kulturvermittlung, Kunst und Geschichte befassen. Neben Jörn Wagenbach, Direktor des Museum Aargau, bieten weitere Gäste wertvolle Einblicke in das kulturelle Schaffen im Bereich Kulturgeschichte. BKS Aargau Praxislehrpersonen gesucht Die Pädagogische Hochschule FHNW wächst, was die Studierendenzahlen betrifft, bereits über mehrere Jahre kontinuierlich. Alleine für dieses Jahr verzeichnet sie einen Zuwachs von 20 Prozent, über 1300 Personen haben sich für ein Studium angemeldet. Das ist eine erfreuliche Entwicklung, insbesonders in Zeiten des Lehrermangels. Doch für die Ausbildung bedeutet dies einen Engpass bei Praktikumsplätzen. Fokus auf Primarstufe Gesucht sind deshalb motivierte Lehrpersonen, die die Studierenden der Pädagogischen Hochschule in der Praxis begleiten wollen. Zwar richtet sich das Weiterbildungsangebot der PH FHNW grundsätzlich an Lehrpersonen aller Stufen der Volksund Mittelschulen sowie an Fachpersonen der Sonderpädagogik und Logopädie mit Berufserfahrung. Doch momentan gibt es auf der Primarstufe die grössten Engpässe an Praktikumsplätzen, weshalb sich die Suche vor allem auf Lehrpersonen der 1. bis 6. Klasse fokussiert. Praxisphase 1 ab Herbst 2014 Das erste Praktikum für die neuen Studierenden steht bereits im Herbst an. In dieser so genannten Praxisphase 1 steht das Einfinden der Studierenden in ihre neue Berufsrolle im Fokus. Erste Erfahrungen in der Planung und Durchführung von Unterricht sollen im Co-Planning und Co-Teaching stattfinden. Dieses Praktikum umfasst sieben Halbtage (Wo 45–51/2014) und drei Wochen Blockpraktikum (im Zeitraum Wo 2–7/2015). Halbtägige Einführung Bewerberinnen und Bewerber erhalten im Spätsommer eine halbtägige Einführung, bei der sie mit den Aufgaben einer Praxislehrperson und den Verfahren vertraut gemacht werden. Nach dem Einführungshalbtag können sich interessierte Lehrpersonen zwei Mal im Jahr für die Grundqualifizierung für Praxislehrpersonen anmelden. Weiterhin gibt es für Praxislehrpersonen verschiedene Angebote (Vorträge, Gruppendiskussionen, Work- shops im Rahmen der Praxisphasen), die neben der mehrtägigen Grundqualifizierung eine Möglichkeit der kontinuierlichen Weiterbildung bieten. Die Arbeit als Praxislehrperson Praxislehrpersonen unterstützen und begleiten Studierende in den Praktika, das heisst bei der Bearbeitung von sich ihnen stellenden Anforderungen, im Prozess der beruflichen Identitätsbildung und beim Aufbau beruflicher Handlungskompetenzen. Praxislehrpersonen praktizieren mit den Studierenden einen intensiven Austausch und kooperieren im Bereich der Unterrichtsplanung, Unterrichtsdurchführung und Unterrichtsreflexion. Als Praxislehrperson bewerten sie am Ende der Praxisphase die Leistungen der Studierenden. Von der Kooperation zwischen Hochschule und Praxisschule profitieren beide Seiten. Die Studierenden können in den Praktika wichtige Berufserfahrungen sammeln, die Praxislehrpersonen andererseits erfahren Unterstützung und fruchtbare Impulse in der Unterrichtsentwicklung. Abteilung Volksschule, BKS Grundsätzliche Informationen zu Praxislehrpersonen finden Sie unter www.fhnw.ch/ph/ iwb/kader/praxislehrpersonen. Anmeldung Die Anmeldung der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt bis spätestens 27. Juni via Formular über die Schulleitungen der Aargauer Schulen. Bis spätestens zum 4. Juli erhalten alle Schulleitungen sowie die sich bewerbenden Lehrpersonen eine Rückmeldung und Informationen über Einführungstermine für die gewählten Praktika. www.fhnw.ch/ph/p1 Lieben Sie Ihren Beruf und möchten Sie Ihre Erfahrungen weitergeben? Dann besuchen Sie die Weiterbildung für Praxislehrpersonen. Foto: PH FHNW. Schulblatt AG/SO · 11/2014 Weiterbildung. Wegen des erfreulichen Wachstums der Studierendenzahlen an der PH FHNW nimmt auch der Bedarf an Praxislehrpersonen zu. Für das kommende Herbstsemester sind insbesondere im Aargau dringend erfahrene Lehrpersonen gesucht, die sich als Praxislehrpersonen zur Verfügung stellen und PH-Studierende im Tandem bei sich in der Klasse aufnehmen. 25