Die klugen Köpfe von morgen

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Die klugen Köpfe von morgen
BKS Aargau
Die klugen Köpfe von morgen
Robotik und Atelier Historia: Zwei kantonale Angebote der Begabungsförderung im Aargau.
Foto: Kanton Aargau.
Schulblatt AG/SO · 11/2014
Veranstaltungshinweis. Der internationale Kongress zur schulischen
Begabungs- und Begabtenförderung
hat das Motto «Potenziale entdecken –
fördern – realisieren». Der von der
PH FHNW organisierte Kongress findet
vom 4. bis 6. September im Campus
Brugg/Windisch statt.
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Kinder und Jugendliche sollen ihre Begabungen entdecken, optimal entwickeln
und verantwortlich einsetzen können.
Darauf sind schulische und ausserschulische Bildung ausgerichtet und Leistungsgesellschaften angewiesen. Damit
Hochleistungen in Kultur und Volkswirtschaft erhalten bleiben und die Zukunft
erfolgreich, innovativ und nachhaltig
gestaltet werden kann, ist die Sorge um
die «klugen Köpfe von morgen» von
grosser Bedeutung. Die aktuelle Herausforderung für Schulen besteht darin,
Begabungen im Zusammenspiel von Regelunterricht und darüber hinausführenden ergänzenden Förderangeboten umzusetzen und Begabte zu befähigen, hohe
Leistungen zu erbringen. Begabungsförderung ist auch Schulentwicklung.
auszutauschen und mit nationalen und
internationalen Expertinnen und Experten zu diskutieren. In Keynotes und Parallelvorträgen präsentieren namhafte
Referentinnen und Referenten (u. a. Joseph
Renzulli und Sally Reis vom National
Research Center on Gifted and Talented,
USA) bewährte Modelle und Forschungsergebnisse zur schulischen Begabungsförderung.
Mehr als fünfzig Workshops zur Begabungsförderung auf allen Schulstufen ermöglichen eine individuelle Vertiefung
und den Praxistransfer. Der Kongress
folgt vier Themenpfaden, die für Unterricht und Schulentwicklung von direkter
Bedeutung sind:
••Begabungen wecken – Potenziale
entdecken
••Begabungsfördernde Lernarrangements
••Individualisierende Lernbegleitung
und Mentoring
••Schulentwicklung zur Begabungsförderung und Inklusion
Zwei zusätzliche Schwerpunkte befassen
sich mit Verantwortung und Möglichkeiten von Schulbehörden und mit Begabtenförderung an Hochschulen.
Forschungsergebnisse und Praxistransfer
Aargauer Beiträge
Der Kongress nimmt diese Herausforderungen als Ausgangspunkt. Lehrpersonen, Förderlehrpersonen und Bildungsverantwortliche vom Kindergarten bis
zur Hochschule sind eingeladen, aktuelle
Entwicklungen zur Begabungsförderung
Begabungsförderung hat im Aargau eine
vergleichsweise lange Tradition. Vielerorts ist es selbstverständlich, dass anspruchsvolle Aufgaben für begabte, motivierte und interessierte Kinder in den
regulären Unterricht integriert sind, dass
Themenwochen, Projektunterricht oder
Atelierangebote realisiert werden. Verschiedene Schulen führen spezielle Gruppenangebote zur Begabtenförderung.
Zudem bietet das Departement Bildung,
Kultur und Sport sechs kantonale Ateliers
an. Unter den Workshops am Kongress
sind denn auch interessante Aargauer
Beiträge zu finden:
••Martina Kolcava: Begabungs- und
Begabtenförderung im Sprachunterricht
auf der Oberstufe – das Talentportfolio
als Beispiel
••Andrea Lüscher, Rita Sauter: Als
Geschichtsforscher und Architekten
das Thema «Wohnen» erfahren
••Niels Anderegg: Welches Lehren ist für
Lernen unterstützend?
Informationen und Anmeldung
Zur Anmeldung und für Informationen,
die Abstracts der Referate/Workshops sowie das detaillierte Programm besuchen
Sie die Website des Kongresses unter
www.BegabungsfoerderungKongress.ch.
Anmeldeschluss ist der 31. Juli.
Für Volksschullehrpersonen aus dem
Bildungsraum Nordwestschweiz werden
spezielle Rabatte gewährt. Aargauer
Volksschullehrpersonen zahlen für den
ganzen Anlass noch 100 Franken, für
den gesamten Anlass inkl. Abend-Event
am Freitag noch 180 Franken.
Urs Wilhelm, Abteilung Volksschule, BKS
Kantonale Ateliers im Aargau
Begabungsförderung findet zunächst im
Unterricht statt. Darüber hinaus können
Schulen Einzel- und Gruppenangebote zur
Begabtenförderung realisieren. Zudem stehen kantonale Angebote bereit:
• Atelier Litera
• Atelier BiG
• Atelier Historia
• Atelier Natura (neu)
• Robotik
• Mathesupport
Informationen: www.ag.ch/bf
BKS Aargau
Bei diesem Foto wurde vorgängig die schriftliche Einwilligung der Schulkinder und der Lehrperson eingeholt. Foto: Sarah Keller.
Foto-Veröf fentlichung. Eine Lehrperson publiziert auf der Schul-Website
einen Bericht zur Projektwoche. Dazu
veröf fentlicht sie ein Foto, das sie im
Internet gefunden hat und Fotos von
Schülerinnen und Schülern. Welche
Rechte sind zu beachten?
Grundsätzlich sind alle Inhalte aus dem
Internet, seien es nun Bilder, Fotos oder
Texte, geschützt. Sie dürfen ohne die
Zustimmung des Rechtsinhabers nicht
öffentlich verbreitet werden. Zulässig ist
nur der Eigengebrauch.
Urheberrecht beachten
So dürfen zum Beispiel Fotos aus dem Internet als Bildschirmschoner verwendet
werden. Werden die Bilder jedoch auf eine
Website geladen und damit öffentlich verbreitet, kann ein Verstoss gegen das Urheberrecht des jeweiligen Fotografen vorliegen. Zudem wird damit das Arbeitsergebnis eines Dritten übernommen, was
unter Umständen auch gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
verstösst.
Prompt hat die Schulleitung ein paar
Wochen später ein Schreiben von einer
Bildagentur erhalten mit der Aufforderung, das aus dem Internet heruntergeladene Bild von der Website zu entfernen
und eine finanzielle Forderung zu begleichen. Damit wurden die Lizenzgebühr,
ein Zuschlag wegen Lizenzverletzung sowie der administrative Aufwand geltend
gemacht.
Nutzungsrechte vertraglich regeln
Es gibt Bilder im Internet, die als «lizenzfrei» bezeichnet werden. Diese Bezeichnung bedeutet jedoch nur, dass das Bild
unbeschränkt und für jede Art der Publikation genutzt werden darf, nicht jedoch,
dass die Nutzung ohne weiteres kostenlos ist. Auch bei Fotoportalen oder Communities, welche Bilder nach vorgängiger
Registrierung günstig oder gratis zur Verfügung stellen, ist Vorsicht geboten. Bei
diesen Anbietern besteht keine Garantie,
dass der Rechtsinhaber einer Nutzung
verbindlich zugestimmt hat.
Will man sicher sein, dass keine Rechte
Dritter verletzt werden, empfiehlt es sich
somit, die Sujets selber zu fotografieren,
einem Fotografen einen Auftrag zu erteilen oder bei einem Fotografen direkt ein
Bild zu kaufen. Die Nutzungsrechte sind
im Voraus vertraglich zu regeln. Das
Urheberrecht bleibt jedoch üblicherweise
beim Fotografen, weshalb das Foto mit
seinem Name beschriftet werden muss.
den sorgfältigen Umgang mit personenbezogenen Daten – und dazu gehören
auch Bilder – kann ein wesentlicher Beitrag zum Schutz der betroffenen Personen geleistet werden. Diesbezüglich hat
die Schule in der heutigen Informationsgesellschaft eine Vorbildfunktion.
Werden dennoch Fotos von Schülerinnen
und Schülern auf der Schul-Website publiziert, muss vorgängig eine schriftliche
Einwilligung der Schülerinnen und Schüler bzw. der Erziehungsberechtigten eingeholt werden. Auf eine Einwilligung
kann nur dann verzichtet werden, wenn
es sich um eine Menschenansammlung
handelt oder die abgebildeten Schulkinder lediglich im Hintergrund stehen und
nicht erkennbar sind.
Weitere Informationen über die Schulkinder wie Wohnadresse, Telefonnummer
oder private E-Mail-Adresse dürfen nicht
veröffentlicht werden. Auch die Namensnennung ist wegzulassen, damit keine
Identifikation der Schulkinder möglich ist.
Rechtsdienst, BKS
Schulblatt AG/SO · 11/2014
Fotos auf Schul-Websites
Personendaten von Schülerinnen
und Schülern
Grundsätzlich wird davon abgeraten, auf
der Schul-Website Fotos von Schülerinnen und Schülern zu publizieren. Durch
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BKS Aargau
Aus dem Ringier Bildarchiv: Queen Elizabeth II auf dem Rütli, 2.5.1980. Foto: Walthard/Widmer.
Geschichte im Aargau als kulturelle Praxis
Kultur vermittlung. Der Kulturkanton
beherbergt Institutionen und Kulturschaf fende, die sich mit historischen
Themen auseinandersetzen und ihr
Wissen einer breiten Öf fentlichkeit
zugänglich machen. «Kultur macht
Schule» greif t die Fülle an Angeboten
auf und vermittelt sie an Aargauer
Schulen.
Die Museumspädagogik hat im Aargau
Tradition. Bereits in den 1970er-Jahren
konnten auf Schloss Lenzburg Schulklassen Vermittlungsangebote nutzen. Der Angebotskatalog von «Kultur macht Schule»
beherbergt derzeit 24 Vermittlungsangebote in der Sparte Kulturgeschichte. Diese
können unter www.kulturmachtschule.ch
und auf den Websites der Partner entdeckt
werden.
Schulblatt AG/SO · 11/2014
Ringier Bildarchiv
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Mit rund sieben Millionen Pressebildern
aus dem 20. Jahrhundert umfasst das
Ringier Bildarchiv einen wertvollen Bilderschatz. Fotografien der 1930er-Jahre
bis hin zum Ende des 20. Jahrhunderts
erzählen Geschichten aus dem öffentlichen Leben, Politik, Sport und Unterhaltung. Das Archiv erlaubt einen profunden Einblick in die Alltagsgeschichte,
aber auch in die Frauengeschichte des
20. Jahrhunderts. Zudem dient es als
umfassendes Quellenmaterial für Fotografie- und Mediengeschichte.
Mit dem Vermittlungsangebot «Pressebilder – nichts als die reine Wahrheit?» bietet
das Ringier Bildarchiv ab diesem August
ein spannendes Angebot für Jugendliche
der 7. bis 9. Klasse und der Sekundarstufe
II an. Behandelt werden Fragen wie: Was
erzählen Bilder? Nach welchen Kriterien
werden Pressefotos hergestellt, ausgewählt
und publiziert? Dabei lernen Schülerinnen
und Schüler einen kritischen und kompetenten Umgang mit Bildmedien und setzen
sich mit interessanten kulturgeschichtlichen Themen auseinander. Das Angebot
kann durch einen Fotoreportage-Workshop
ergänzt werden.
risch ist man heutzutage der 2000-jährigen Geschichte auf der Spur. Im originalgetreu nachgebauten Römerlager,
der «Contubernia», können Kinder und
Jugendliche das Alltagsleben der Legionäre kennenlernen. Sie kochen den
römischen Puls, die Kraftnahrung der
Soldaten, probieren alte Spiele aus und
übernachten vor Ort nach römischer
Art. Der Legionärspfad bietet Aargauer
Schulklassen eine spannende Auswahl
an Vermittlungsangeboten.
Zyt-Sprung
Lukas Renckly, Fachstelle Kulturvermittlung,
BKS
Im Workshop von Silvia Aeschimann begeben sich die Schülerinnen und Schüler
auf Zeitreise und schlüpfen in altertümliche Rollen. Sie lernen Arbeiten des mittelalterlichen Alltags wie Korn mahlen,
Kammweben oder Garnspinnen kennen.
Auf www.zyt-sprung.ch gibt es einen filmischen Einblick in das Vermittlungsangebot.
Klosterkirche Königsfelden
Die Klosterkirche Königsfelden ist für
ihre Glasmalerei schweizweit bekannt.
Das Angebot des Museum Aargau «Leben
im mittelalterlichen Kloster» beleuchtet
das Leben von Kindern und Jugendlichen
im mittelalterlichen Kloster. Wie war das
Leben hinter den Klostermauern? Wie sah
der Alltag im Kloster aus? Antworten zu
diesen und anderen Frage erhalten die
Schülerinnen und Schüler beim Besuch
der Klosterkirche.
Legionärspfad
6000 Legionäre bereiteten sich in Vindonissa einst auf ihre Einsätze vor. Spiele-
Unter www.kulturmachtschule.ch finden
Lehrpersonen zahlreiche Angebote in nunmehr
sieben Sparten. Weitere Angebote sind auf
den Websites der beteiligten Partner zu finden.
Nächste Impulsveranstaltung
Am Samstag, 16. August findet im Kloster
Königsfelden in Windisch die nächste Impulsveranstaltung für Kulturverantwortliche an Schulen statt. An der Weiterbildungsveranstaltung können Aargauer Lehrpersonen teilnehmen und sich vertieft mit
Fragen zur Kulturvermittlung, Kunst und
Geschichte befassen. Neben Jörn Wagenbach, Direktor des Museum Aargau, bieten
weitere Gäste wertvolle Einblicke in das
kulturelle Schaffen im Bereich Kulturgeschichte.
BKS Aargau
Praxislehrpersonen gesucht
Die Pädagogische Hochschule FHNW
wächst, was die Studierendenzahlen betrifft, bereits über mehrere Jahre kontinuierlich. Alleine für dieses Jahr verzeichnet sie einen Zuwachs von 20 Prozent,
über 1300 Personen haben sich für ein
Studium angemeldet. Das ist eine erfreuliche Entwicklung, insbesonders in Zeiten
des Lehrermangels. Doch für die Ausbildung bedeutet dies einen Engpass bei
Praktikumsplätzen.
Fokus auf Primarstufe
Gesucht sind deshalb motivierte Lehrpersonen, die die Studierenden der Pädagogischen Hochschule in der Praxis begleiten wollen. Zwar richtet sich das
Weiterbildungsangebot der PH FHNW
grundsätzlich an Lehrpersonen aller
Stufen der Volksund Mittelschulen sowie
an Fachpersonen der Sonderpädagogik
und Logopädie mit Berufserfahrung.
Doch momentan gibt es auf der Primarstufe die grössten Engpässe an Praktikumsplätzen, weshalb sich die Suche
vor allem auf Lehrpersonen der 1. bis
6. Klasse fokussiert.
Praxisphase 1 ab Herbst 2014
Das erste Praktikum für die neuen Studierenden steht bereits im Herbst an. In
dieser so genannten Praxisphase 1 steht
das Einfinden der Studierenden in ihre
neue Berufsrolle im Fokus. Erste Erfahrungen in der Planung und Durchführung von Unterricht sollen im Co-Planning und Co-Teaching stattfinden. Dieses
Praktikum umfasst sieben Halbtage (Wo
45–51/2014) und drei Wochen Blockpraktikum (im Zeitraum Wo 2–7/2015).
Halbtägige Einführung
Bewerberinnen und Bewerber erhalten
im Spätsommer eine halbtägige Einführung, bei der sie mit den Aufgaben einer
Praxislehrperson und den Verfahren vertraut gemacht werden. Nach dem Einführungshalbtag können sich interessierte
Lehrpersonen zwei Mal im Jahr für die
Grundqualifizierung für Praxislehrpersonen anmelden. Weiterhin gibt es für Praxislehrpersonen verschiedene Angebote
(Vorträge, Gruppendiskussionen, Work-
shops im Rahmen der Praxisphasen),
die neben der mehrtägigen Grundqualifizierung eine Möglichkeit der kontinuierlichen Weiterbildung bieten.
Die Arbeit als Praxislehrperson
Praxislehrpersonen unterstützen und
begleiten Studierende in den Praktika,
das heisst bei der Bearbeitung von sich
ihnen stellenden Anforderungen, im
Prozess der beruflichen Identitätsbildung
und beim Aufbau beruflicher Handlungskompetenzen. Praxislehrpersonen praktizieren mit den Studierenden einen intensiven Austausch und kooperieren im
Bereich der Unterrichtsplanung, Unterrichtsdurchführung und Unterrichtsreflexion. Als Praxislehrperson bewerten sie
am Ende der Praxisphase die Leistungen
der Studierenden.
Von der Kooperation zwischen Hochschule
und Praxisschule profitieren beide Seiten.
Die Studierenden können in den Praktika
wichtige Berufserfahrungen sammeln, die
Praxislehrpersonen andererseits erfahren
Unterstützung und fruchtbare Impulse in
der Unterrichtsentwicklung.
Abteilung Volksschule, BKS
Grundsätzliche Informationen zu Praxislehrpersonen finden Sie unter www.fhnw.ch/ph/
iwb/kader/praxislehrpersonen.
Anmeldung
Die Anmeldung der Bewerberinnen und
Bewerber erfolgt bis spätestens 27. Juni
via Formular über die Schulleitungen
der Aargauer Schulen.
Bis spätestens zum 4. Juli erhalten alle
Schulleitungen sowie die sich bewerbenden
Lehrpersonen eine Rückmeldung und Informationen über Einführungstermine für
die gewählten Praktika.
www.fhnw.ch/ph/p1
Lieben Sie Ihren Beruf und möchten Sie Ihre Erfahrungen weitergeben? Dann besuchen Sie die
Weiterbildung für Praxislehrpersonen. Foto: PH FHNW.
Schulblatt AG/SO · 11/2014
Weiterbildung. Wegen des erfreulichen
Wachstums der Studierendenzahlen
an der PH FHNW nimmt auch der Bedarf an Praxislehrpersonen zu. Für das
kommende Herbstsemester sind insbesondere im Aargau dringend erfahrene Lehrpersonen gesucht, die sich
als Praxislehrpersonen zur Verfügung
stellen und PH-Studierende im Tandem
bei sich in der Klasse aufnehmen.
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