Schulordnung der HeLa - Helene-Lange
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Schulordnung der HeLa - Helene-Lange
Regionalschule der Stadt Neumünster Schulordnung der Helene-Lange-Regionalschule in Neumünster Wir sind an der HeLa eine große Gemeinschaft. Damit unsere Schule funktioniert, keiner den anderen unnötig stört oder gar schädigt – also Grundbedingungen für ein harmonisches Miteinander herrschen - halten wir Regeln ein: unsere Schulordnung. Verlauf des Schultages Der Eingang des Schulhofes, über den alle Schülerinnen und Schüler morgens das Schulgebäude betreten, befindet sich an der Haydnstraße. Auffahrt und Schulhof dürfen nicht befahren werden. Fahrräder werden auf dem Schulhof geschoben. Unterrichtsbeginn ist in der Regel um 7.45 Uhr. Beginnt der Unterricht zu einer späteren Stunde, darf das Schulgebäude auch erst zu diesem späteren Zeitpunkt betreten werden (witterungsbedingt kann es Ausnahmen geben). Falls es in der Klasse Fragen gibt, erkundigt sich nur der Klassensprecher am Lehrerzimmer. Schülerinnen und Schüler, die einen Lehrer in einer wichtigen Angelegenheit sprechen möchten, kommen einzeln. Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schülerinnen und Schüler das Schulgelände, außer sie nehmen noch an einer AG teil. Bei Krankheit einer Schülerin oder eines Schülers muss bereits am ersten Tag bis 8.30 Uhr eine telefonische Krankmeldung im Schulsekretariat (Tel. 25 20 610) erfolgen. Sie ersetzt jedoch keine schriftliche Entschuldigung. Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern sorgen dafür, dass diese umgehend bei der zuständigen Klassenlehrerin bzw. beim zuständigen Klassenlehrer abgegeben wird. Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit (einschließlich der Pausen) ist verboten. Ausnahmegenehmigungen erteilen nur zuständige Klassen- oder Fachlehrer/innen bzw. die Schulleitung. Pausenregelung In den 5-Minuten-Pausen finden nur Lehrer- oder Raumwechsel statt. Wenn die Schülerinnen und Schüler sich im entsprechenden Klassenraum befinden, nehmen sie ihre Plätze ein und legen das benötigte Unterrichtsmaterial bereit. Es wird in den Klassen und auf den Fluren nicht gelaufen. Die Türen bleiben während der Pause geöffnet. Zu den langen Pausen (9.20 / 10.15 / 11.15 Uhr) gehen alle Schülerinnen und Schüler zügig auf den Schulhof. Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse dürfen sich zwischen den Oster- und Herbstferien im Schulgarten aufhalten, allerdings nicht im Schulwald (Biotop). Regionalschule der Stadt Neumünster In der 15-Minuten-Pause gibt es keine Anfragen von Schülerinnen und Schülern am Lehrerzimmer. In Notfällen meldet sich die Schülerin oder der Schüler im Sekretariat. Regenpausen werden per Durchsage – veranlasst durch die Hofaufsicht – bekanntgegeben. In den Regenpausen verlassen die Schülerinnen und Schüler die Klassen nicht und werden durch Lehrkräfte (Pausenaufsichten) beaufsichtigt. Niemand befindet sich auf dem Schulhof. Bei Unterricht in den Fachräumen (Neubau) warten die Schülerinnen und Schüler nach der Pause vor der weißen Tür zum Durchgang in den Neubau. Vor dem Sportunterricht (gr. Halle) wird im Windfang vor dem Haupteingang zur Schule (Roonstraße) gewartet. Nach dem Unterricht in den Fachräumen gehen die Schülerinnen und Schüler direkt in die Pause. Der Umgang miteinander Zigaretten, Alkohol, Energydrinks und andere Drogen sind verboten. Sie schädigen die Gesundheit, beeinträchtigen die Leistungsfähigkeit und wirken störend auf die Gemeinschaft. Gewalt und Beschimpfungen als Mittel der Auseinandersetzungen sind verboten. Auseinandersetzungen werden daher sachlich geklärt. Wenn dabei Unterstützung benötigt wird, bitte die Lehrkräfte oder unseren Schulsozialarbeiter ansprechen. Körperliche Gewalt wird mit dem sofortigen, kurzfristigen Schulausschluss bestraft. Über weitere Maßnahmen wird dann im Rahmen einer Klassenkonferenz entschieden. Beleidigungen und verletzendes Verhalten wollen wir an unserer Schule nicht! Leistungsbereitschaft hat nichts mit Strebertum zu tun, Schülerinnen und Schüler mit Lernschwäche sind keine Versager! Um die Unfallgefahr zu senken, ist allgemein gefährdendes Verhalten verboten (Schneeball werfen, Steine u.ä. werfen, Schubsen, Drängeln, Glitschen...). Unsere Schule sieht immer so gut – oder schlecht – aus, wie sie behandelt wird. Jeder von uns ist für „seine“ Schule verantwortlich! Gute Vorbilder sind gefragt. Bei Sachbeschädigung werden die Verursacher zur Verantwortung gezogen. Unterrichtsfremde Gegenstände dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden. Das Einschalten von neuen Medien (Tablets, Smartphones, Handys, MP3-Playern usw.), ist grundsätzlich an der Schule untersagt. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn die Medien für den Unterricht benötigt werden und die Nutzung ausdrücklich vom Fachlehrer erlaubt wird. Neumünster, 9. April 2014