Nahverkehrsplan 2007 - Landkreis Bad Kissingen
Transcription
Nahverkehrsplan 2007 - Landkreis Bad Kissingen
Nahverkehrsplan Landkreis Bad Kissingen Impressum Herausgeber: Landratsamt Bad Kissingen Bearbeitung: Omnipart Verkehrsdienstleistungen Hans -Lingl-Straße 1 86381 Krumbach Telefon (08282) 9902-153 Telefax (08282) 9902-59 e-mail: [email protected] Bearbeiter: Dipl.-Geogr. Martin Kreutner Krumbach, 26.07.2007 I Inhaltsverzeichnis 1 RAHMENBEDINGUNGEN UND ZIELVORGABEN 8 1.1 EINFÜHRUNG 8 1.2 NAHVERKEHRSPLAN AUS DEM JAHR 1996 11 1.3 GÜLTIGKEITSBEREICH DES NAHVERKEHRSPLANS 13 1.4 RAHMENVORGABEN AUS ANDEREN FACHPLANUNGEN 13 1.5 FINANZIELLE RAHMENBEDINGUNGEN 15 1.6 RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN 19 1.7 ZIELVORGABEN 20 2 BESTANDSAUFNAHME UND SCHWACHSTELLENANALYSE 22 2.1 22 RAUMSTRUKTUR UND SOZIODEMOGRAPHISCHE D ATEN 2.1.1 EINTEILUNG DES UNTERSUCHUNGSGEBIETES IN VERKEHRSZELLEN 22 2.1.2 ZENTRALÖRTLICHE GLIEDERUNG 22 2.1.3 GEBIETSKATEGORIEN UND ENTWICKLUNGSACHSEN 24 2.1.4 BEVÖLKERUNG 25 2.1.5 SCHULSTANDORTE 28 2.1.6 GEWERBEANSIEDLUNGEN 29 2.1.7 EINKAUF, VERSORGUNG UND VERWALTUNG 31 2.1.8 FREIZEIT, KUR UND TOURISMUS 32 2.1.9 VERKEHRSERSCHLIEßUNG 34 GESAMTVERKEHRSNACHFRAGE 37 2.2 2.2.1 BERUFSVERKEHR 37 2.2.2 AUSBILDUNGSVERKEHR 40 2.2.3 EINKAUFS- UND FREIZEITVERKEHR 41 2.2.4 VERKEHRSMITTELWAHL 43 2.3 DERZEITIGES ÖPNV-ANGEBOT 46 2.3.1 LEISTUNGSANGEBOT 46 2.3.2 LINIENGENEHMIGUNGEN UND ZUSCHUSSBEDARF 50 2.4 DERZEITIGE ÖPNV-NUTZUNG 51 2.5 SCHWACHSTELLENANALYSE 54 2.5.1 RÄUMLICHE ERSCHLIEßUNG 54 2.5.2 ERREICHBARKEIT 58 2.5.3 BEDIENUNGSHÄUFIGKEITEN 63 2.5.4 FAHRZEUGE 65 2.5.5 INFRASTRUKTUR UND SCHNITTSTELLEN 66 2.5.6 INFORMATION UND QUALITÄTSSICHERUNG 78 2.5.7 TARIFSYSTEM 81 2.5.8 ORGANISATIONSSTRUKTUREN 82 2.5.9 BEFRAGUNG DER VERKEHRSUNTERNEHMEN UND DER GEMEINDEN 84 3 VORAUSSICHTLICHE ENT WICKLUNGEN 3.1 86 VORHANDENE P LANUNGEN ZUR SIEDLUNGS- UND VERKEHRSINFRASTRUKTURELLEN ENTWICKLUNG 86 3.1.1 BEVÖLKERUNGSENTWICKLUNG 86 3.1.2 SIEDLUNGSENTWICKLUNG 88 3.1.3 GEWERBEGEBIETE UND FREIZEITEINRICHTUNGEN 89 3.1.4 SCHULENTWICKLUNGSPLANUNG 92 3.1.5 ENTWICKLUNG DER STRAßENINFRASTRUKTUR 93 3.2 PLANUNGEN IM SCHIENENPERSONENNAHVERKEHR (SPNV) UND BENACHBARTER AUFGABENTRÄGER 94 3.2.1 PLANUNGEN IM SCHIENENPERSONENNAHVERKEHR (SPNV) 94 3.2.2 PLANUNGEN DER BENACHBARTEN AUFGABENTRÄGER 95 3.2.3 LANDKREISÜBERGREIFENDE LINIEN 96 3.3 VERKEHRSPROGNOSE IM MOTORISIERTEN I NDIVIDUALVERKEHR UND ÖPNV 105 4 BARRIEREFREIER ÖPNV 108 4.1 GESETZLICHE G RUNDLAGE 108 4.2 M OBILITÄTSEINGESCHRÄNKTE M ENSCHEN 109 4.3 M OBILITÄTSBEHINDERTE P ERSONEN IM L ANDKREIS BAD KISSINGEN 109 4.4 ANFORDERUNGEN AN EINEN WEITREICHEND BARRIEREFREIEN ÖPNV 110 4.5 ERSCHLIEßUNGS-, VERBINDUNGS - UND ANGEBOTSQUALITÄT FÜR MOBILITÄTSEINGESCHRÄNKTE F AHRGÄSTE 110 4.5.1 LINIENFÜHRUNG 110 4.5.2 HALTESTELLEN 111 4.5.3 FAHRZEUGE 112 5 RAHMENKONZEPTION 113 6 VERKEHRSPROJEKT BÄDERLANDBUS 116 6.1 BEFRAGUNG DER K UR- UND HOTELVERWALTUNGEN 116 6.2 VORSCHLAG GRUNDKONZEPT 118 6.3 UMSETZUNG 119 7 MAßNAHMENPAKET 121 7.1 122 LEISTUNGSANGEBOT 7.1.1 ERREICHBARKEIT UND BEDIENUNGSHÄUFIGKEITEN 123 7.1.2 HAUPTNETZ 125 7.1.3 ERGÄNZUNGSNETZ 125 7.1.4 FREIZEITNETZ 126 7.1.5 W EITERE VERBESSERUNGEN IN LINIENNETZ UND BEDIENUNG 127 7.1.6 ÖPNV-ANGEBOT BEI GERINGER NACHFRAGE 128 7.2 INFRASTRUKTUR UND S CHNITTSTELLEN 133 7.2.1 FAHRZEUGE 133 7.2.2 HALTESTELLEN 133 7.2.3 BARRIEREFREIHEIT 134 7.2.4 RÄUMLICHE ERSCHLIEßUNG 134 7.2.5 SCHNITTSTELLEN 135 7.3 INFORMATION UND QUALITÄTSSICHERUNG 137 7.4 T ARIF UND ORGANISATIONSSTRUKTUREN 139 7.4.1 7.5 ÖPNV-LINIENBÜNDEL UND TEILNETZE 139 ABSTIMMUNG DER NAHVERKEHRSPLÄNE 141 8 WIRKUNGEN DES MAßNAH MENPAKETS 142 8.1 GROBABSCHÄTZUNG DER VORAUSSICHTLICHEN NACHFRAGEENTWICKLUNG 142 8.2 GROBABSCHÄTZUNG DER VORAUSSICHTLICHEN EINNAHMEVER-ÄNDERUNGEN 142 9 BEWERTUNG DES MAßNAH MENPAKETS 144 10 BESCHLUSS DES NAHVERKEHRSPLANES 157 11 LITERATURVERZEICHNIS 158 12 VERZEICHNIS DER ANLAGEN UND KARTEN 160 II Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Finanzierungsstruktur des allgemeinen ÖPNV .................................................. 15 Abbildung 2: Altersstruktur im Landkreis Bad Kissingen (Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung)...................................................................................... 28 Abbildung 3: sozialversicherungspfl. Beschäftigte Ein- oder Auspendler der Gemeinden ohne Binnenpendler (Quelle: Bundesagentur für Arbeit).......................................................... 38 Abbildung 4: Wegezwecke in Deutschland (Quelle: Mobilität in Deutschland)....................... 42 Abbildung 5: Verkehrsmittelnutzung nach Wegezwecken ...................................................... 43 Abbildung 6: Verkehrsmittelnutzung in ländlichen Räumen höherer Dichte........................... 44 Abbildung 7: Einzugsbereich der Haltestellen in Maßbach..................................................... 56 Abbildung 8: Ortsplan von Maßbach (Quelle: Gemeinde Maßbach) ...................................... 56 Abbildung 9: mögliche Haltestellenlage Dorfstelle Arnsberg .................................................. 57 Abbildung 10: Bahnhof Bad Kissingen (Quelle: BEG) ............................................................. 73 Abbildung 11: Bahnhof Hammelburg (Quelle: BEG) ............................................................... 75 Abbildung 12: Bahnhof Münnerstadt (Quelle BEG) ................................................................. 77 Abbildung 13: Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Bad Kissingen ................................... 87 Abbildung 14: Vorausberechnung der Altersstruktur für das Jahr 2020 (Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung) ............................................................. 88 Abbildung 15: Verlegung der Bundesstraße 286 zwischen Bad Kissingen und der B 19 (Quelle: Staatliches Bauamt Schweinfurt) ....................................................................... 93 Abbildung 16: Pendlerströme der Stadt Fulda zu Städten, Märkten und Gemeinden des Landkreises Bad Kissingen.............................................................................................. 97 Abbildung 17: Pendlerströme der Stadt Jossa zu Städten, Märkten und Gemeinden des Landkreises Bad Kissingen.............................................................................................. 98 Abbildung 18: Pendlerströme der Stadt Gemünden zu Städten, Märkten und Gemeinden des Landkreises Bad Kissingen.............................................................................................. 99 Abbildung 19: Pendlerströme der Stadt Schweinfurt zu Städten, Märkten und Gemeinden des Landkreises Bad Kissingen..................................................................................... 101 Abbildung 20: Pendlerströme der Stadt Neustadt a.d. Saale zu Städten, Märkten und Gemeinden des Landkreises Bad Kissingen................................................................. 103 Abbildung 21: Entwicklung der Motorisierung in Deutschland (Quelle: Shell Pkw-Szenarien bis 2030) ......................................................................................................................... 105 Abbildung 22: Bedeutsamkeit der Ziele eines optimierten ÖPNV-Konzepts (Quelle: Kur- und Hotelverwaltungen)......................................................................................................... 117 Abbildung 23: gegenwärtige Situation am Berliner Platz ...................................................... 135 Abbildung 24: Lösungsvorschlag eines Preisträgers zur Umgestaltung des Berliner Platzes ........................................................................................................................................ 136 III Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Mitglieder des arbeitsbegleitenden Ausschusses .................................................. 10 Tabelle 2: Finanzielle Rahmenbedingungen ........................................................................... 17 Tabelle 3: Kürzungen der staatlichen Fördermittel in Bayern (in Mio. Euro) .......................... 18 Tabelle 4: Kenngrößen zur Bevölkerungsdichte und Einwohner (Stand 12/2005) ................. 25 Tabelle 5: Einwohnergrößenklassen........................................................................................ 26 Tabelle 6: sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Stand 06/04) (Quelle: BayLfStD) ........ 30 Tabelle 7: Tourismuszahlen Landkreis Bad Kissingen (Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung)...................................................................................... 32 Tabelle 8: Freizeit- und Fremdenverkehrseinrichtungen im Landkreis Bad Kissingen........... 33 Tabelle 9: Die 10 stärksten Pendlerbeziehungen .................................................................... 39 Tabelle 10: Pendlerbeziehungen zu anderen Landkreisen ..................................................... 39 Tabelle 11: Wichtigste Relationen für die auf Kosten des Landkreises beförderten Schüler. 41 Tabelle 12: Inhaber von Liniengenehmigungen im Landkreis Bad Kissingen nach §42 PBefG .......................................................................................................................................... 50 Tabelle 13: Einsteiger an den Haltestellen an einem Schultag............................................... 52 Tabelle 14: Grenz- und Richtwerte für die Einzugsbereiche von Haltestellen ........................ 55 Tabelle 15: Erreichbarkeit Halbtag und Ganztag..................................................................... 58 Tabelle 16: Grenz- und Richtwerte für die Erreichbarkeit (Quelle: Leitlinie zur Nahverkehrplanung in Bayern) ........................................................................................ 59 Tabelle 17: Beurteilungskriterien für das Beförderungszeitverhältnis ÖPNV/MIV (Quelle: Leitlinie zur Nahverkehrplanung in Bayern) ..................................................................... 61 Tabelle 18: Wichtige Pendlerbeziehungen mit ungünstigem Beförderungszeitverhältnis ...... 62 Tabelle 19: Grenz- und Richtwerte für die Bedienungshäufigkeiten werktags (Mo-Fr) (Quelle: Leitlinie zur Nahverkehrplanung in Bayern) ..................................................................... 64 Tabelle 20: Grenz- und Richtwerte für die Bedienungshäufigkeiten am Wochenende .......... 64 Tabelle 21: Befragung der Gemeinden und Stellungnahmen zur Haltestellenausstattung.... 68 Tabelle 22: Anzahl den An- und Abfahrten am Bahnhof Bad Kissingen an Schultagen (Do) 70 Tabelle 23: Zeitlagen der an- und abfahrenden Züge am Bahnhof Bad Kissingen................ 71 Tabelle 24: Anschlussqualität Klassifizierung.......................................................................... 72 Tabelle 25: Anzahl den An- und Abfahrten am Bahnhof Hammelburg an Schultagen (Do) .. 74 Tabelle 26: Anzahl den An- und Abfahrten am Bahnhof Münnerstadt an Schultagen (Do) ... 76 Tabelle 27: Bevölkerungsvorausberechnung .......................................................................... 86 Tabelle 28: geplante Wohnbaugebiete (Gemeindebefragung) ............................................... 89 Tabelle 29: geplante Gewerbegebiete (Gemeindebefragung) ................................................ 90 Tabelle 30: geplante Wohnbaugebiete (Erschließung) ........................................................... 90 Tabelle 31: geplante Gewerbegebiete (Erschließung) ............................................................ 91 Tabelle 32: Pendlerbeziehungen zu anderen Landkreisen ..................................................... 96 Tabelle 33: Linien in den Landkreis Fulda ............................................................................... 96 Tabelle 34: Linien in den Landkreis Main Kinzig-Kreis............................................................ 97 Tabelle 35: Linien in den Landkreis Main-Spessart................................................................. 98 Tabelle 36: Linien in den Landkreis und zur Stadt Schweinfurt ............................................ 100 Tabelle 37: Linien in den Landkreis Rhön Grabfeld .............................................................. 102 Tabelle 38: Verbindungen zwischen Bad Kissingen und Bad Neustadt (Stand: Fahrplan 2006)............................................................................................................................... 104 Tabelle 39: Gegenwärtige ÖPNV-Nutzung der Kurgäste (Quelle: Kurverwaltungen) .......... 117 Tabelle 40: Verbindungen Linie 801 Jossa - Fulda ............................................................... 128 Tabelle 41: Beurteilungsmatrix............................................................................................... 147 IV Abkürzungsverzeichnis AST Anrufsammeltaxi BayLfStD Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung BayÖPNVG Bayerisches ÖPNV -Gesetz BEG Bayerische Eisenbahngesellschaft BGG Behindertengleichstellungsgesetz EB Erfurter Bahn DB Deutsche Bahn Ew Einwohner IV Individualverkehr KBS Kursbuchstrecke Kfz Kraftfahrzeuge KOB Kreisomnibusbetrieb MIV motorisierter Individualverkehr ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr OVF Omnibusverkehr Franken GmbH PBefG Personenbeförderungsgesetz Pkw Personenkraftwagen RE Regionalexpress SPNV Schienenpersonennahverkehr VG Verkehrsgemeinschaft Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 8 1 Rahmenbedingungen und Zielvorgaben 1.1 Einführung Das Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) bestimmt die Landkreise als freiwillige Aufgabenträger für die Planung , Organisation und Durchführung des ÖPNV. Demnach haben diese auf ihrem Gebiet Planungen zur Sicherung und Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) nach den Erfordernissen des BayÖPNVG durchzuführen. Der öffentliche Personennahverkehr ist nach dem BayÖPNVG eine Aufgabe der Daseinsvorsorge und soll als möglichst vollwertige Alternative zum motorisierten Individualverkehr (MIV) zur Verfügung stehen (vgl. Art. 2 (1) BayÖPNVG). Als Planungsinstrument zur Sicherung und Verbesserung des ÖPNV ist der Nahverkehrsplan vorgesehen. Dieser entspricht einem Rahmenplan und soll aufbauend auf einer Bestandsanalyse und der zu erwartenden strukturellen Entwicklung - vor allem Zielvorstellungen für den ÖPNV formulieren und mögliche Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele in den Folgejahren aufzeigen. Nach Art. 13 Abs. 2 BayÖPNVG ist der Nahverkehrsplan in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und fortzuschreiben. Bei der Erstellung bzw. Fortschreibung des Nahverkehrsplanes ist die aktuelle vom Bayerischen Staatsministerium herausgegebene Leitlinie berücksichtigen. Die zur Leitlinie für Wirtschaft, Verkehr Nahverkehrsplanung wird im Zuge aus dieser und dem Technologie Juli 1998 Fortschreibung zu des Nahverkehrsplanes vom November 1996 erstmals im Landkreis Bad Kissingen angewandt. Auf diese Weise wird auch eine angemessene Mitwirkung der betroffenen Verkehrsunternehmen sichergestellt. Bereits zu Beginn der Arbeiten am neuen Nahverkehrsplan wurden alle Verkehrsunternehmen und die Kommunen des Landkreises im Rahmen einer Fragebogenaktion zur aktiven Mitarbeit aufgefordert. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 9 Ein in der Leitlinie empfohlener, arbeitsbegleitender Ausschuss wurde zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Landkreises Bad Kissingen eingerichtet. Die Mitglieder des arbeitsbegleitenden Ausschusses sind: • Vertreter des Fachbereichs ÖPNV des Landkreises Bad Kissingen • Vertreter des Fachbereichs ÖPNV der Stadtwerke Bad Kissingen • Mitglieder des Kreistages (Fraktionssprecher) des Landkreises Bad Kissingen • Vertreter des bayerischen Gemeindetages des Landkreises Bad Kissingen • Vertreter der Verkehrsunternehmer aus dem Landkreis Bad Kissingen • Vertreter der Arbeitskreises Kurdirektoren • Der Behindertenbeirat des Landkreises Bad Kissingen • Die Leitung und die Mitarbeiter der Fa. OMNIPART In der folgenden Tabelle sind alle Teilnehmer an den Arbeitskreissitzungen aufgeführt. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 10 Teilnehmer Firma/Amt Herr Michael Schäder Landratsamt Bad Kissingen Herr Gerhard Karg Landratsamt Bad Kissingen Herr Peter Nietsch Landratsamt Bad Kissingen Behindertenbeauftragter Herrn Bürgermeister Siegfried Erhard Fraktionssprecher u. Vorsitzender des Bay. Gemeindetages, Bürgermeister der Gemeinde Oerlenbach, Herr Bürgermeister Thomas Ullmann Fraktionssprecher, Bürgermeister der Stadt Bad Brückenau Frau Sabine Dittmar Fraktionssprecherin Frau Monika Horcher Fraktionssprecherin Herr Reimar Glückler Fraktionssprecher Herr Bürgermeister Wolfgang Back Bürgermeister des Marktes Bad Bocklet Herr Kurdirektor Thomas Beck Staatsbad und Touristik Bad Bocklet GmbH Herr Michael Weiss Stadt Bad Neustadt Herr Manfred Zimmer Stadtwerke Bad Kissingen Herr Claus Schubert KOB GmbH Herr Werner Schröder Omnibusverkehr Franken GmbH Frau Silvia Treutner Omnibusverkehr Franken GmbH Herr Kurt Seger Kurt Seger GmbH & Co. KG Herr Elmar Schneider Omnibusunternehmen Schneider Herr Walter Wolf Omnibusunternehmen Walter Wolf Herr Günther Wolf Omnibusbetrieb GWK-Reisen Herr Reinhard Weltz Weltz-Stadtverkehr Herr Josef Brandner Omnipart Herr Martin Kreutner Omnipart Tabelle 1: Mitglieder des arbeitsbegleitenden Ausschusses Alle Protokolle und Berichte der Arbeitskreissitzungen und die (Zwischen-) Berichte. werden allen Mitgliedern des arbeitsbegleitenden Ausschusses zur Möglichkeit der Mitwirkung zur Verfügung geste llt. An folgenden Terminen wurde der arbeitsbegleitende Ausschuss bisher über die Fortschritte der Planungen informiert: • Eröffnungsveranstaltung am 18.07.2005 im Landratsamt Bad Kissingen • 1.Sitzung des arbeitsbegleitenden Ausschusses (Bericht über die Ergebnisse der Schwachstellenanalyse) am 20.02.2006 im Landratsamt Bad Kissingen • Vorstellung der Zwischenberichtes vor dem Verkehrs- und Umweltausschuss am 26.10.2006 im Landratsamt Bad Kissingen Nahverkehrsplan Bad Kissingen • 2.Sitzung des arbeitsbegleitenden Seite 11 Ausschusses am 21.11.2006 im Landratsamt Bad Kissingen • 3.Sitzung des arbeitsbegleitenden Ausschusses (Bericht über die Maßnahmenkonzeption) am 21.05.2007 im Landratsamt Bad Kissingen 1.2 Nahverkehrsplan aus dem Jahr 1996 Für den regionalen Nahverkehrsraum Bad Kissingen, wurde der Nahve rkehrsplan 1996 vom Kreistag verabschiedet. Seit der Verabschiedung des Nahverkehrsplanes wurden an diesem nur geringfügige Ergänzungen vorgenommen. Viele der im Nahverkehrsplan enthaltenen Maßnahmen und Ziele wurden in den vergangenen Jahren realisiert, was zu einer Attraktivitätssteigerung des ÖPNV im Nahverkehrsraum beigetragen hat. Dabei ist die Gründung der Nahverkehrsgemeinschaft "Kim. - Kissingen mobil" von herausragender Bedeutung. Im Jahr 2003 haben sich auf Initiative und in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Bad Kissingen die Nahverkehrsunternehmen im Landkreis Bad Kissingen zu einer einzigen Nahverkehrsgemeinschaft" Kim. Kissingen mobil" zusammengeschlossen. Damit verbunden ist die Einführung eines gemeinsamen Wabentarifs für den Landkreis Bad Kissingen. Seither gibt es im Landkreis Bad Kissingen eine einheitliche Fahrschein- und Tarifstruktur. Die Ziele der Nahverkehrsgemeinschaft sind • Sicherung, Ausbau und einheitliche Darstellung des Nahverkehrs im Landkreis Bad Kissingen • Gestaltung eines fahrgastfreundlichen und verständlichen Verkehrs- und Tarifangebotes • Pünktliche und sichere Verkehrsbedienung Nahverkehrsplan Bad Kissingen • Seite 12 Abstimmung der bestehenden Fahrpläne unter Berücksichtigung des vom Landkreis Bad Kissingen als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs entwickelten Nahverkehrsplans Darüber hinaus wurden viele Empfehlungen aus dem Nahverkehrsplan 1996 umgesetzt. Die wichtigsten Maßnahmen sind z.B. • Die Einführung der Linie 8143 Aschach – Bad Bocklet – Münnerstadt führte zum Lückenschluss des Liniennetzes zwischen Bad Bocklet und Münnerstadt. • Die Linie 8054 Bad Brückenau – Motten – Fulda ist wieder durchgängig befahrbar, die Fahrgäste müssen nicht mehr in Motten umsteigen. • Verbesserungen im Fahrplanangebot wurden durch die finanzielle Förderung einzelner Linien durch den Landkreis Bad Kissingen, v.a. in den Neben- und Schwachverkehrszeiten, erreicht, was zur Sicherung der Grundmobilität gerade zu Zeiten der Einkaufs- und Versorgungsverkehre beiträgt. • Freigestellte Schülerverkehre unter Regie der Schulverbände oder des Landkreises sind in öffentliche Linienverkehre umgewandelt worden, falls diese Betriebsform die wirtschaftlichere Lösung darstellte. • Die Auflage und Ausgabe eines Kreisfahrplanes • Die Errichtung der Bahnhaltepunkte Hammelburg Ost und Rottershausen • Umsteigefreie Durchbindung der Züge von Bad Kissingen nach Schweinfurt durch Flügelung der Züge in Ebenhausen. um nur einige der umgesetzten Maßnahmen zu nennen. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 13 1.3 Gültigkeitsbereich des Nahverkehrsplans Der Planungsraum des Nahverkehrsplans spiegelt auch dessen Gültigkeitsbereich wieder. Er wird in der Regel durch den Zuständigkeitsbereich des Aufgabenträgers definiert, erstreckt sich also über das Gebiet des Landkreises Bad Kissingen mit seinen 26 Städten, Märkten und Gemeinden. Der Landkreis Bad Kissingen liegt im Regierungsbezirk Unterfranken am nordwestlichen Rand des Freistaates Bayern und ist der Planungsregion Main-Rhön (Region 3) zugeordnet. Begrenzt wird er südwestlich vom Landkreis Main-Spessart, südöstlich vom Landkreis Schweinfurt. Im Nord-Osten liegt der Landkreis RhönGrabfeld. Westlich und nordwestlich liegen die Landkreise Main-Kinzig-Kreis und Fulda des Bundeslandes Hessen. 1.4 Rahmenvorgaben aus anderen Fachplanungen Das Landesentwicklungsprogramm Bayern der bayerischen Staatsregierung fordert für den ländlichen Raum die Stabilisierung der Flächenbedienung durch den ÖPNV und die Verbesserung der Bedienungsqualität. Laut Regionalplan Main-Rhön beinhaltet dies auch den Erhalt der Attraktivität des ÖPNV in verkehrsarmen Zeiten, indem sein Angebot in den Abend- und Nachtstunden und insbesondere an den Wochenenden mindestens erhalten bleibt. Aber auch die Nahverkehrsbeziehungen der Randgebiete der Region mit benachbarten Regionen sollen verbessert werden. Zu den angrenzenden Gebieten Hessens und Thüringens soll ein bedarfsgerechtes ÖPNV-Netz auf Straße und Schiene aufgebaut werden. Insbesondere sollen die zentralen Orte mittlerer und höherer Stufe in der Region und in Südthüringen verbunden sowie die Verbindungen in Richtung Fulda verbessert werden. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 14 Für die Nahverkehrsbedienung im ländlichen Raum fordert der Regionalplan vor allem hinsichtlich der Flächenerschließung und der zeitlichen Erreichbarkeit der zentralen Orte Verbesserungen: • Verdichtung des Taktes durch bedarfsgesteuerte Verkehre • Qualitätsverbesserungen durch eine bessere Abstimmung zwischen SPNV und übrigem ÖPNV Letztlich werden auch Kurgast- und Naherholungsverkehre Problemfelder für den ÖPNV im ländlichen Raum angesprochen. als besondere Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 15 1.5 Finanzielle Rahmenbedingungen Allgemein Der Freistaat Bayern gewährt den Aufgabenträgern und Verkehrunternehmen auf Antrag verschiedene Finanzhilfen (gem. BayÖPNVG Art. 20 und RZÖPNV). Die folgende Abbildung zeigt die Finanzierungsstruktur des allgemeinen ÖPNV in Bayern. Abbildung 1: Finanzierungsstruktur des allgemeinen ÖPNV Wie oben dargestellt gewährt der Freistaat Bayern den Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen Aufgabenträgern Investitionshilfen ÖPNV-Zuweisungen (BayÖPNVG (BayÖPNVG Art. 21) Art. sowie den 27). Die Kooperationsförderung (BayÖPNVG Art. 24) wurde 2004 in die ÖPNV-Zuweisungen integriert, die Busförderung entfällt in den Jahren 2007 und 2008. Einzelheiten für die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern für den öffentlichen Personennahverkehr regeln die RZÖPNV. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 16 Die Höhe der staatlichen Zuweisungen wird laut Bayerischem ÖPNV-Gesetz unter Berücksichtigung folgender Parameter festgesetzt: • Besetzungsgrad je Fahrtkilometer (Nutzplatzkilometer) des ÖPNV im Gebiet des Aufgabenträgers, • Umfang, in dem der Aufgabenträger die allgemeinen Anforderungen des ÖPNV und den Bedienungsstandard nach BayÖPNVG erfüllt, • erforderlicher Aufwand zur Gewährleistung einer angemessenen Gewährleistung größtmöglicher Verkehrsbedienung und • Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises. Verkehrsbedienung soll unter der Wirtschaftlichkeit sichergestellt werden. Die Finanzierbarkeit im Bereich der Leistungsausweitung des Busverkehrs geht vom Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit aus. Finanzierung des ÖPNV im Nahverkehrsraum Bad Kissingen Im Haushaltsjahr 2005 wurden vom Landkreis Bad Kissingen 508.908 Euro für Zwecke des ÖPNV aufgewendet (Quelle: Landkreis Bad Kissingen). Der Anspruch auf ÖPNV-Zuweisungen vom Freistaat Bayern betrug 2005 329.350 Euro. Der Landkreis musste also einen Eigenanteil von 179.558 Euro aufbringen. Der Landkreis engagiert sich trotz der angespannten Haushaltslage mit einem beträchtlichen Eigenanteil für die Belange des ÖPNV. So sind z.B. große Verbesserungen im Fahrplanangebot durch die finanzielle Förderung einzelner Linien durch den Landkreis Bad Kissingen, v.a. in den Neben- und Schwachverkehrszeiten, erreicht worden, was zur Sicherung der Grundmobilität gerade zu Zeiten der Einkaufs- und Versorgungsverkehre beiträgt. Um ein Angebot, vor allem in den Neben- und Schwachverkehrzeiten sicherzustellen, werden 32 Fahrten werktags und je 6 Fahrten an Sams- Sonn- und Feiertagen durch den Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 17 Landkreis Bad Kissingen mit einem Aufwand von 320.000 Euro im Jahr 2005 finanziert. Der Landkreis Bad Kissingen erhielt nach Inkrafttreten des Bayer. ÖPNV-Gesetzes im Jahr 1994 Finanzhilfen, die allerdings in den letzten Jahren aufgrund der allgemeinen Haushaltslage des Staates stark gekürzt wurden, wie die nachfolgende Tabelle verdeutlicht. Jahr ÖPNV- Eigenanteil Zuweisungen Gesamtaufwand 1996 538.902,00 € 538.902,00 € 1997 490.840,00 € 271.256,00 € 762.096,00 € 1998 601.279,00 € 44.040,00 € 645.319,00 € 1999 554.775,00 € 37.073,00 € 591.848,00 € 2000 505.268,00 € 96.545,00 € 601.813,00 € 2001 504.448,00 € 178.743,00 € 683.191,00 € 2002 364.918,00 € 191.265,00 € 556.183,00 € 2003 368.700,00 € 178.007,00 € 546.707,00 € 2004 304.015,00 € 164.624,00 € 468.639,00 € 2005 329.350,00 € 177.744,00 € 507.094,00 € Tabelle 2: Finanzielle Rahmenbedingungen Es muss mit einem weiteren Zurückgehen der ÖPNV-Zuweisungen durch das Land Bayern gerechnet werden, für den Landkreis Bad Kissingen betrug der Rückgang der ÖPNV-Zuweisungen durch den Freistaat zwischen dem Jahr 2000 bis 2005 ca. 35%. Darüber hinaus werden weitere Einschränkungen der Finanzhilfen vollzogen bzw. sind bereits erfolgt, wie der Wegfall der Busförderung und Reduzierungen in der Anspruchgrundlage beim Ausgleich der Schwerbehinderten- und der Schülerbeförderung: • 12% Reduzierung der gesetzlichen Ausgleichsleistungen gem. § 45a PBefG • 34% Reduzierung der gesetzlichen Ausgleichsleistungen gem. SBG IX (unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im ÖPNV) • 100% Reduzierung der Busförderung in den Jahren 2007 und 2008 Nahverkehrsplan Bad Kissingen Kürzungen der staatlichen Fördermittel (in Mio. Euro) Seite 18 2003 2004 2005 (1) ÖPNV-Zuweisungen 75,0 47,3 47,3 (2) Kooperationsförderung 14,0 0,0 0,0 (3) Busförderung 64,9 60,9 50,0 (4) Pauschale Zuweisung zur Schülerbeförderung 227,0 233,0 233,0 (5) Ausgleichsleitungen gem. § 45a PBefG ./. 0% ./. 4% ./. 8% Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (zu 2) Seit 2004 entfällt die Kooperationsförderung und ist in die ÖPNV-Zuweisungen integriert. Die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten somit als Aufgabenträger anteilig höhere ÖPNVZuweisungen, was letztendlich jedoch eine Reduzierung der ehemaligen Kooperationsförderung bedeutet. (zu 5) Mit dem Haushaltsbegleitgesetz des Bundes (Koch-Steinbrück-Papier) wurde der § 45a PBefG dahingehend geändert, dass ab 2004 die Leistungen prozentual gekürzt werden. Ab dem Jahr 2006 beträgt die Kürzung 12 %. Tabelle 3: Kürzungen der staatlichen Fördermittel in Bayern (in Mio. Euro) In Anbetracht der massiven Kürzungen der Finanzhilfen des Freistaates für den öffentlichen Personennahverkehr bedarf es im Nahverkehrsraum Bad Kissingen schon jetzt größter finanzieller Anstrengungen der Aufgabenträger, um den jetzigen ÖPNV-Standard erhalten zu können. Zudem können die finanziellen Reduzierungen des Freistaates gegenüber den Verkehrsunternehmen dazu führen, das die Verkehrsunte rnehmen dazu gezwungen sind, angebotene Leistungen abzubauen. Der ÖPNV im Landkreis Bad Kissingen soll aber auch zukünftig weitestgehend eigenwirtschaftlich erbracht werden. Es ist als wichtiges Ziel anzusehen, dass die Verkehrsunternehmen dauerhaft die Verkehrsleistung eigenwirtschaftlich erbringen können. Die angespannte Haushaltslage der Aufgabenträger lässt es derzeit jedoch nicht zu, den Einsatz finanzieller Mittel für den ÖPNV zu erhöhen. Im Nahverkehrsplan beschriebene Entwicklungsrichtungen und Ziele können deshalb nur verfolgt werden, wenn es gelingen sollte, mit gleichem (oder gar geringerem) Einsatz finanzieller Mittel den ÖPNV effektiver zu gestalten. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 19 1.6 Rechtliche Rahmenbedingungen Neben den bereits in Kapitel 1.1 aufgeführten allgemeinen rechtlichen Grundlagen zum Thema Nahverkehrsplanung sieht das ÖPNV-Gesetz Bayern im Art. 13 als Aufgaben eines Nahverkehrsplans: • die Erfassung der im Nahverkehrsraum vorhandenen Verkehrseinrichtungen, • die Prognose des künftig zu erwartenden Verkehrsaufkommens im motorisierten Individualverkehr und im ÖPNV auf Schiene und Straße, • die Entwicklung von Zielvorstellungen über das künftig anzustrebende Verkehrsaufkommen im ÖPNV auf Schiene und Straße und • die Planung von Maßnahmen, die eine bestmögliche Gestaltung des ÖPNV unter Berücksichtigung des Gesamtverkehrs zulassen. Im 2. Absatz verlangt der Art. 13 die Übereinstimmung des Nahverkehrsplans mit den anerkannten Grundsätzen der Nahverkehrsplanung, den Erfordernissen der Raumordnung und der Landesplanung (vgl. Kapitel 1.4), der Städtebauplanung, den Belangen des Umweltschutzes sowie mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Die seit Juli 1998 gültige Leitlinie zur Nahverkehrsplanung in Bayern befasst sich mit den Themen Planungsgrundsätze, -organisation, -inhalte, -ablauf, -methodik und -kontrolle. Zudem beinhaltet sie Grenz- und Richtwerte für wesentliche Zielkriterien. Um der Forderung des Gesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG § 8) nach barrierefreier Gestaltung von öffentlich zugänglichen Verkehrsanlagen und Beförderungsmitteln möglichst weitreichend nachzukommen, sind die Interessen der in der Mobilität eingeschränkten Personen bei der Planung des ÖPNV stärker als bisher zu berücksichtigen. Das bedeutet, eine behindertengerechte Gestaltung der Zugangsmöglichkeiten zu den öffentlichen Verkehrssystemen, unter Beachtung der Ansprüche an eine möglichst weitgehende Barrierefreiheit (nach BGG § 4), ist unter Berücksichtigung der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit vorzusehen. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 20 1.7 Zielvorgaben Ziel der Fortschreibung des Nahverkehrsplans ist ein Konzept zur wirtschaftlichen und nachfrageorientierten Sicherung des allgemeinen ÖPNV im Landkreis Bad Kissingen. Das heißt, es soll ein Verkehrsangebot geschaffen werden, das sowohl die Belange der Kunden, als auch jene der Verkehrsunternehmen ausreichend berücksichtigt. Zu diesem Zweck gibt die Leitlinie zur Nahverkehrsplanung im Anhang C für wesentliche Zielkriterien Grenz- und Richtwerte vor. Diese beziehen sich auf räumliche Erschließung, Erreichbarkeit übergeordneter Orte, Bedienungshäufigkeiten sowie Auslastungsgrad. Außerdem werden Empfehlungen zu qualitativen Standards im ÖPNV (z.B. der Schnittstellen) gegeben. Während es sich bei den Grenzwerten um Mindestanforderungen (ausreichender Standard) an den ÖPNV handelt, stellen die Richtwerte einen „guten ÖPNVStandard“ dar. Wenn diese Werte unter- bzw. überschritten werden, muss an Hand der jeweiligen speziellen Gegebenheiten von Fall zu Fall entschieden werden, ob die Notwendigkeit besteht, Maßnahmen zur Verbesserung der Situation zu ergreifen. Ist dies nicht der Fall, so soll dies begründet werden. Dabei spielen die Belange der Wirtschaftlichkeit und Finanzierung eine wichtige Rolle. Ziel ist eine effiziente und am Bedarf orientierte Gestaltung des ÖPNV-Angebotes. Darüber hinaus sollen im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans folgende Ziele verfolgt werden: Allgemeine Ziele: • Räumliche Verfügbarkeit (Richtwert) • Zeitliche Verfügbarkeit (Grenzwert) • Angemessene Reisezeit (Grenzwert) • Attraktive Preisgestaltung (Qualität) • Komfort (Qualität) Nahverkehrsplan Bad Kissingen • Finanzierbarkeit Seite 21 durch den Aufgabenträger und durch den Verkehrsunternehmer • Nachfrageorientierung als Grundlage der Maßnahmenplanung • Konzeption eines hierarchischen Verkehrsnetzes o mit flexiblen Bedienungsformen Ziele des Landkreises: • bessere Anbindung durch bedarfsgerechte Verkehre der Ortschaften an die Mittelzentren (innerhalb von 10km Radien) im Landkreis Bad Kissingen • Einbeziehung der Schiene (tarifliche Zusammenführung) • Verknüpfung ÖPNV - SPNV • Bessere Fahrgastinformation am Berliner Platz • Erarbeitung eines Bäderbus -Konzeptes Ziele des Bäderlandbus -Konzeptes: • Die grundsätzlichen Ziele des Bäderlandbus-Konzepts sind die verkehrliche Vernetzung der fünf Kurorte sowie die Erschließung von Freizeitzielen in den beiden Landkreisen durch den ÖPNV. • Zu den Leistungen der gemeinsamen Kurkarte sollten auch tarifliche Vergünstigungen im ÖPNV gehören. • Das Bäderlandbus-Konzept sollte eine Anbindung von Bad Brückenau, Bad Bocklet und Bad Königshofen an die jeweiligen Kreisstädte sowie eine gute Verbindung zwischen Bad Kissingen und Bad Neustadt vorsehen. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 22 2 Bestandsaufnahme und Schwachstellenanalyse Ziel der Bestandsanalyse ist es, das gesamte Verkehrsgeschehen im Landkreis Bad Kissingen (allgemeiner ÖPNV, SPNV, MIV) zu erfassen und zu analysieren. Um Ursachen und Verteilung der vorhandenen Verkehrsströme beurteilen zu können, werden auch die Raumstruktur und die soziodemographischen Daten dargestellt. Im Zuge der Schwachstellenanalyse werden mit Hilfe der Strukturdaten das derzeitige ÖPNV-Angebot und dessen Nutzung bewertet. 2.1 Raumstruktur und soziodemographische Daten 2.1.1 Einteilung des Untersuchungsgebietes in Verkehrszellen Um das wechselseitige Verkehrsgeschehen im Untersuchungsgebiet erfassen zu können, ist die Einteilung des Raumes in Verkehrszellen erforderlich. Diese Raumeinheiten sollen in sinnvoller Detaillierung abgegrenzte Strukturen repräsentieren. Für ländliche Gebiete empfiehlt sich eine gemeindescharfe Unterteilung. Die Zuordnung aller benannten Gemeindeteile des Landkreises Bad Kissingen zu den 26 Städten (Anzahl: 4), Märkten (Anzahl: 11) und Gemeinden (Anzahl: 11) ist aus der Anlage 1 ersichtlich. In Karte 1 sind die Gemeinden mit ihren Grenzen sowie die Verwaltungsgemeinschaften abgebildet. Auf dieser Gliederungsebene werden im folgenden auch die soziodemographische n Daten zusammengestellt. 2.1.2 Zentralörtliche Gliederung Ziel des landesplanerischen Konzepts der zentralen Orte ist die Sicherung und Entwicklung der Versorgung der Bevölkerung mit Gütern und Dienstleistungen unterschiedlicher Stufen. Unter- und Kleinzentren sollen die Versorgung der ihnen zugeordneten Nahbereiche mit Gütern des allgemeinen täglichen Bedarfs Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 23 übernehmen. Aufgabe der Mittelzentren ist die Versorgung der Mittelbereiche mit Gütern des gehobenen Bedarfs. Durch die Oberzentren soll die Versorgung der Region mit Gütern des höheren und spezialisierten Bedarfs abgedeckt werden. Die zentralen Orte sollen für die Bevölkerung ihres Versorgungsbereichs auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln günstig erreichbar sein. Die zentralörtliche Gliederung der Region Main-Rhön kann der Karte 2 entnommen werden. Das Landesentwicklungsprogramm Bayern 2006 führt für den Landkreis Bad Kissingen folgende zentrale Orte auf: Mittelzentrum: Unterzentrum: • Kreisstadt Bad Kissingen • Stadt Bad Brückenau • Stadt Hammelburg • Stadt Münnerstadt Im Regionalplan Main-Rhön sind nachstehende Kleinzentren aufgeführt: Kleinzentren: • Markt Bad Bocklet • Markt Burkardroth • Oerlenbach • Markt Oberthulba • Markt Maßbach • Markt Wildflecken • Markt Zeitlofs • Markt Elfershausen und Markt Euerdorf Die Stadt Bad Kissingen ist als Mittelzentrum der zentrale Bezugsort in verwaltungstechnischer, wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht für die Bevölkerung des Landkreises. Das Mittelzentrum Bad Kissingen nimmt deshalb im Landkreis die bedeutendste Stellung ein. Im Nord- und Südwesten des Landkreises besitzen die Mittelzentren Bad Brückenau und Hammelburg zentralörtliche Funktionen für das Umland, was sich auch bei den Grenzen der Mittelbereiche wiederspiegelt. (siehe Karte 3) im Landesentwicklungsprogramm Bayern 2006 Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 24 Der Landkreis Bad Kissingen ist in drei Mittelbereiche eingeteilt:: • Der Mittelbereich Hammelburg umfasst die Gemeinden Aura a.d. Saale, Elfershausen, Euerdorf, Fuchsstadt, Hammelburg, Oberthulba, Ramsthal, Sulzthal und Wartmannsroth. • Der Mittelbereich Bad Brückenau: umfasst die Gemeinden Bad Brückenau, Geroda, Motten, Oberleichtersbach, Riedenberg, Schondra, Wildflecken und Zeitlofs. • Mittelbereich Bad Kissingen: umfasst die Gemeinden Bad Bocklet, Bad Kissingen, Burkardroth, Maßbach, Münnerstadt, Nüdlingen, Oerlenbach, Rannungen und Thundorf. Die nächstgelegenen Zentren außerhalb der Landkreisgrenzen Bad Kissingen sind:. Oberzentrum: Stadt Schweinfurt Mittelzentrum: Stadt Bad Neustadt a.d. Saale Oberzentrum: Fulda Das außerhalb der Landkreisgrenzen gelegene Oberzentrum Schweinfurt hat für den Landkreis als Arbeitsplatzschwerpunkt, Einkaufsstadt sowie als Ausbildungs- und Schulzentrum eine gewichtige Bedeutung. 2.1.3 Gebietskategorien und Entwicklungsachsen Der Landkreis Bad Kissingen zählt überwiegend gemäß dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (Stand 14.02.2006) zu der Gebietskategorie "Ländlicher Teilraum, dessen Entwicklung in besonderem Maße gestärkt werden soll". Nur die südwestlich im Landkreis gelegen Gemeinden (Mittelbereich Hammelburg) Wartmannsroth, Oberthulba, Aura, Elfershausen, Euerdorf, Ramsthal, Sulzthal, Fuchsstadt und Hammelburg sind der Gebietskategorie allgemeiner ländlicher Raum zugeordnet. Die Entwicklungsachsen von regionaler Bedeutung sollen das Netz der Entwicklungsachsen von überregionaler Bedeutung ergänzen und vervollständigen und somit zur Entwicklung des ländlichen Raumes der Region beitragen. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 25 Innerhalb des Landkreises Bad Kissingen verlaufen die überregional bedeutsamen Entwicklungsachsen (siehe auch Karte 2) • Schweinfurt – Oerlenbach – Bad Kissingen – Burkardroth – Bad Brückenau – Fulda und • Mellrichstadt – Bad Neustadt – Münnerstadt – Bad Kissingen – Euerdorf – Hammelburg – Gemünden. Regional bedeutsame Entwicklungsachsen verlaufen auf den Achsen • Bad Kissingen – Bad Bocklet – Bad Neustadt, • Zeitlofs – Bad Brückenau – Wildflecken und • Stadtlauringen – Maßbach – Münnerstadt. 2.1.4 Bevölkerung Im Landkreis Bad Kissingen sind derzeit 107.988 Personen ansässig. Bei einer Fläche von 1.137 km2 bedeutet dies eine Bevölkerungsdichte von 95 Einwohnern je km2. Der Regierungsbezirk Unterfranken weist im Vergleich dazu eine Bevölkerungsdichte von 157 Einwohnern pro km2, der Freistaat Bayern von 177 Einwohnern pro km2 auf (Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung; Stand 12/05). Die weit unterdurchschnittliche Bevölkerungsdichte im Vergleich zu den Werten für Bayern und dem Regierungsbezirk Unterfranken unterstreicht den ländlichen Charakter des Landkreises. Bev.dichte Einwohner Fläche in km² Lkr. Bad Kissingen 95 107.988 1.137 Reg. -Bez. Unterfranken 157 1.341.481 8.531 Freistaat Bayern 177 12.468.726 70.549 Tabelle 4: Kenngrößen zur Bevölkerungsdichte und Einwohner (Stand 12/2005) Die Verteilung der Einwohner auf die Gemeinden des Landkreises ist aus Karte 4 ersichtlich. Einzige Stadt/Gemeinde mit mehr als 20.000 Einwohnern ist Bad Kissingen mit 21.266 Einwohnern, gefolgt von der Stadt Hammelburg, in der 11.852 Personen gemeldet sind. Alle anderen Städte, Märkte und Gemeinden liegen unter 10.000 Einwohner. Die bevölkerungsstärksten Gemeinden sind, mit Ausnahme Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 26 der Stadt Bad Kissingen, mit den Städten Hammelburg, Münnerstadt (8.024 Einwohner), dem Markt Burkardroth (7.876 Einwohner) und der Stadt Bad Brückenau (7.200 Einwohner) dezentral im Landkreis verteilt (alle Stand 12/05) Die Gemeindeteilestatistik des bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung weist für den Landkreis Bad Kissingen 233 Orte auf. Für alle in der Gemeindeteilestatistik erfassten Ortschaften innerhalb des Landkreises wurden im Jahr 2004 vom Landratsamt die Einwohnerzahlen ermittelt. Aufgrund der unterschiedlichen Datengrundlage zu den vorher beschriebenen Statistik der Einwohnerzahlen der Gemeinden kann es zu Abweichungen kommen. Die Bevölkerung des Landkreises Bad Kissingen verteilen sich nach den ermittelten Daten des Landratsamtes wie folgt auf die verschiedenen Einwohnergrößenklassen (siehe hierzu auch Karte 5), die in Hinsicht auf die Schwachstellenanalyse gebildet wurden. Einstufung Anzahl Orte in Anzahl Ew in % Orte < 50 % Ew 104 44,6% 663 0,6% 50 - 99 8 3,4% 553 0,5% 100 - 199 10 4,3% 1.483 1,3% 200 - 499 41 17,6% 13.669 12,3% 500 - 999 38 16,3% 26.034 23,5% 1.000 - 2.999 26 11,2% 36.095 32,6% > 3.000 6 2,6% 32.192 29,1% Summe 233 100% 110.689 100,0% Tabelle 5: Einwohnergrößenklassen Den größte Ort (ohne andere Gemeindeteile) ist Bad Kissingen mit 9.725 Einwohnern, gefolgt von Hammelburg (6.006 Einwohner), Bad Brückenau (5.079 Einwohner), Garitz (4.081 Einwohner), Münnerstadt (3.972 Einwohner) und Nüdlingen (3.329 Einwohner). Nur diese 6 Orte weisen über 3.000 Einwohner auf, was wiederum den ländlichen Charakter des Landkreises Bad Kissingen unterstreicht (siehe auch Anlage 3). Die Einwohnerverteilung auf die verschiedenen Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 27 Einwohnergrößenklassen zeigt, dass 97,6 % aller Einwohner in Ortschaften über 200 Einwohnern angesiedelt sind. In der Anlage 2 ist neben der Bevölkerungszahl auch die Einwohnerdichte jeder einzelnen Gemeinde aufgeführt. Eine Übersicht über die Bevölkerungsdichten gibt zudem die Karte 6. Innerhalb des Landkreises ist eine deutliche räumliche Differenzierung zu erkennen. Die höchsten Bevölkerungsdichten im Landkreis verzeichnen die Kreisstadt Bad Kissingen sowie die Stadt Bad Brückenau (308 EW/km²). Eine geringe Bevölkerungsdichte, die unter dem Landkreisdurchschnitt von 96 EW/km² liegt, weisen bis auf Motten die Gemeinden im nord- und südwestlichen sowie im östlichen Landkreis auf. Die geringsten Bevölkerungsdichten sind in den Gemeinden Wildflecken und Wartmannsroth zu verzeichnen. Durch die geringen Einwohnerzahlen und Bevölkerungsdichten in weiten Bereichen des Landkreises Bad Kissingen wird die Durchführung eines modernen und attraktiven ÖPNV aus betriebswirtschaftlichen Gesichtpunkten deutlich erschwert. Die folgende Abbildung veranschaulicht die Altersgliederung der Bevölkerung im Landkreis Bad Kissingen. Für den ÖPNV sind die Einwohner im Alter zwischen 6 bis unter 18 Jahren von besonderem Interesse. Es handelt sich hier näherungsweise um die Schüler am Wohnort. Sie haben in der Regel noch keinen Führerschein und sind deshalb zwangsweise auf den ÖPNV angewiesen (captive riders). Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 28 Altersstruktur Landkreis Bad Kissingen (Stand 12/04) 25,0% Einwohner in % 20,0% 15,0% 10,0% 5,0% 0,0% Proz unter 6 6 bis unter 18 18 bis unter 30 30 bis unter 40 40 bis unter 50 50 bis unter 65 65 oder mehr 5,3% 14,0% 12,9% 13,5% 15,9% 17,8% 20,6% Altersklassen Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Abbildung 2: Altersstruktur im Landkreis Bad Kissingen (Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung) Der größte Teil der Bevölkerung gehört allerdings den Altersklassen zwischen 30 und bis unter 65 Jahren an. Darunter befinden sich erfahrungsgemäß viele Berufspendler, die ständig einen Pkw zur Verfügung haben. Diese wahlfreien Verkehrsteilnehmer stellen eine Zielgruppe dar, die nur schwierig für den ÖPNV gewonnen werden kann, besonders in ländlichen Räumen. Bei den über 65jähringen ist der Anteil jener, welche das Angebot des ÖPNV nutzen, wieder höher, da viele einen eigenen Pkw nicht mehr fahren können bzw. es sich nicht mehr zutrauen. 2.1.5 Schulstandorte Die bedeutendsten Ziele der Ausbild ungsverkehre im Landkreis Bad Kissingen sind die Standorte der weiterführenden Schulen Bad Kissingen, Bad Brückenau, Hammelburg sowie Münnerstadt. In allen vier Städten gibt es ein Gymnasium und bis Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 29 auf Münnerstadt auch eine Realschule. In Bad Kissingen ist zudem eine Berufsschule angesiedelt, in Münnerstadt ein Berufsbildungszentrum. Einen Überblick über die Schulen im Landkreis Bad Kissingen gibt folgende Aufzählung (siehe auch Anlage 4): • 4 Gymnasien (Bad Brückenau, Bad Kissingen, Hammelburg und Münnerstadt) • 3 Realschulen (Bad Brückenau, Bad Kissingen und Hammelburg) • 1 Berufsschule (Bad Kissingen-Garitz) • 1 Berufsbildungszentrum (Münnerstadt) • 30 Volksschulen (Bad Bocklet, 2x Bad Brückenau, 3x Bad Kissingen, 3x Burkardroth, Motten, Elfershausen, 3x Münnerstadt, Euerdorf, Nüdlingen, 3x Hammelburg, 2x Maßbach, Oberleichtersbach, Oberthulba, Oerlenbach, Riedenberg, Schondratal / Grundschule in Schönderling und Hauptschule in Schondra, Thundorf, Wartmannsroth, Wildflecken, Zeitlofs) • 4 Sondervolksschulen ( 2x Bad Kissingen, Fuchsstadt, Riedenberg) Auf der Karte 7 sind die Standorte der Schulen im Landkreis grafisch abgebildet. Wichtigster Schulstandort ist die Stadt Bad Kissingen, gefolgt von Hammelburg, Münnerstadt und Bad Brückenau. Die bedeutendsten Schulstandorte außerhalb des Landkreises (für Schüler aus dem Landkreis Bad Kissingen) sind Schweinfurt und Bad Neustadt. 2.1.6 Gewerbeansiedlungen Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Landkreis Bad Kissingen beträgt 30.171 Personen (Stand 06/2004). Für diesen Teil der Erwerbstätigen kann der Anlage 5 die Verteilung auf die Arbeitsorte (Gemeinden) entnommen werden. Die meisten Arbeitsplätze gibt es demnach mit 10.483 in Bad Kissingen, was einen Anteil von 34,7 % an den Arbeitsplätzen im Landkreis entspricht. Es folgen Hammelburg mit 4.172 Arbeitsplätzen (13,8 %), Bad Brückenau mit 3.283 (10,9 %) und Münnerstadt mit 2 .288 (7,6 %). Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 30 Bestimmt wird die Wirtschaftsstruktur im Landkreis vor allem vom Gesundheitssektor. Schon die Bezeichnung "Bäderlandkreis" deutet darauf hin, dass der Landkreis schwerpunktmäßig auf den Bereich des Gesundheitswesens ausgerichtet ist. Der Kur- und Fremdenverkehr nimmt im Landkreis im Vergleich zu den anderen Landkreisen im Regierungsbezirk Unterfranken besonders durch die 3 Kurbäder Bad Kissingen, Bad Brückenau und Bad Bocklet eine besondere Rolle ein. Alleine für die stationäre Kur-, Heil- und Rehabilitationsverfahren sowie Anschlussheilbehandlungen verfügt der Bäderlandkreis Bad Kissingen über ca. 40 Krankenhäuser mit ca. 4.200 Betten. Die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten verteilen sich nach dem Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung folgendermaßen auf die verschiedenen Wirtschaftssektoren. Wirtschaftsbereiche Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Produzierendes Gewerbe Handel, Gastgewerbe und Verkehr Beschäftigte in % 310 1,0% 10.160 33,7% 6.566 21,8% sonstige Dienstleistungen 13.135 43,5% Summe 30.171 100,0% Tabelle 6: sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Stand 06/04) (Quelle: BayLfStD) Neben dem Kurbetrieb und Fremdenverkehr prägen vor allem mittelständische Industrie-, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe das wirtschaftliche Bild im Landkreis. Im Landkreis Bad Kissingen sind ca. 60 Industriebetriebe, 1.400 Handwerksbetriebe sowie etwa 700 Einzelhandels - und 100 Großhandelsbetriebe angesiedelt. Das Dienstleistungsgewerbe hat den höchsten Anteil an den Beschäftigten. Als weiterer größere Arbeitgeber sind auch die Bundeswehr mit ihrem Standort Hammelburg sowie der Bundespolizei (früher BGS) in Oerlenbach zu nennen. Im Rahmen der Fragebogenaktion (Fragebogen Gemeinden, Frage 10) wurden die Städte, Märkte und Gemeinden unter anderem gefragt, welche größeren Gewerbeund Industriegebiete bzw. Gewerbe- und Industriebetriebe sich in den Ortsteilen ihrer Gemeinde befinden. Die Ergebnisse können der Anlage 6 entnommen werden. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 31 2.1.7 Einkauf, Versorgung und Verwaltung Neben Schulen und Arbeitsstätten stellen auch Einkaufs-, Versorgungs- und Verwaltungseinrichtungen bedeutende verkehrliche Ziele dar. Umso höher die Einstufung einer Ortschaft als zentraler Ort laut Raumplanung, umso größer ist in der Regel auch dessen Bedeutung als Standort für solche Einrichtungen. Im Landkreis Bad Kissingen gibt es rund 700 Einzelhandelsbetriebe (Quelle: Internetseiten des Landkreises Bad Kissingen). Der bei weitem wichtigste Zielort von Besorgungsverkehren ist dabei Bad Kissingen, gefolgt von Hammelburg, Bad Brückenau und Münnerstadt. Keine Einkaufsmöglichkeit für Waren des täglichen Bedarfs gibt es in den in der Anlage 7 aufgeführten Ortschaften (Fragebogen Gemeinden, Frage 13). Der Schwerpunkt des Dienstleistungssektors liegt im Gesundheitsbereich. Als größere Allgemein- und Fachkrankenhäuser sind das St. Elisabeth Krankenhaus, das Theresienkrankenhaus und das Heinz-Kalk-Krankenhaus in Bad Kissingen, das Carl-von-Heß-Krankenhaus in Hammelburg, in Bad Brückenau die Franz-vonPrümmer-Klinik sowie in Münnerstadt die Klinik Michelsberg zu nennen. In Bad Kissingen, Bad Brückenau und Bad Bocklet befinden sich zudem eine Vielzahl an weiteren Fachkliniken und Sanatorien. Für stationäre Kur-, Heil- und Rehabilitationsverfahren sowie Anschlussheilbehandlungen verfügt der Landkreis Bad Kissingen über ca. 40 Krankenhäuser mit ca. 4.200 Betten. Die Stadt Bad Kissingen ist der zentrale Bezugsort in verwaltungstechnischer, wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht für die Bevölkerung des Landkreises. Folgende Verwaltungseinrichtungen sind in Bad Kissingen ansässig: Landratsamt, Amtsgericht, Amt für Landwirtschaft und Ernährung, Arbeitsamt, Finanzamt, Staatliches Hochbauamt, Staatliches Forstamt, Staatliches Vermessungsamt. In der Anlage 8 sind die verkehrsintensiven Einrichtungen der einzelnen Städte, Märkte und Gemeinden aufgelistet (Fragebogen Gemeinden, Frage 14). Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 32 2.1.8 Freizeit, Kur und Tourismus Die Tourismusbranche des Landkreises Bad Kissingen bietet rund 11.600 Gästebetten an und weist pro Jahr fast 2 Millionen Gästeübernachtungen auf. Im Fremdenverkehrssektor liegt der Landkreis Bad Kissingen somit mit seinen 1.981.873 Übernachtungen (Stand Jahr 2004) vor allen übrigen Landkreisen im Regierungsbezirk Unterfranken an der Spitze. Die wichtigsten Tourismussorte, geordnet nach ihrer Zahl an jährlichen Gästeübernachtungen, sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Herausragend ist dabei die Stellung der Kurstadt Bad Kissingen mit 72% der Übernachtungszahlen des gesamten Landkreises. Die anderen beiden Kurbäderstandorte Bad Brückenau und Bad Bocklet weisen die nächst höheren Übernachtungszahlen auf. Über 91% aller Übernachtungen im Landkreis entfallen allein auf die drei Kurbäder. Geöffnete Angebotene Gästeankünfte Gästeüber- Gästeüber- Durchschnitt- Betriebe Dez Gästebetten in Jahr 2004 nachtungen nachtungen liche 2004 Beherbergungsbetr. Jahr 2004 Jahr 2004 in % Aufenthalts- im dauer Jahr Dez 2004 2004 Bad Kissingen, GKSt 80 7.348 180.738 1.429.829 72,1% 7,9 Bad Brückenau, St 20 1.353 49.205 256.231 12,9% 5,2 Bad Bocklet, M 13 892 9.381 118.637 6,0% 12,6 Hammelburg, St 14 433 22.683 39.330 2,0% 1,7 Münnerstadt, St 10 341 11.572 36.204 1,8% 3,1 Oberthulba, M 6 237 10.045 20.515 1,0% 2 Motten 6 194 10.275 17.361 0,9% 1,7 Elfershausen, M 4 185 9.460 14.173 0,7% 1,5 Geroda, M 3 65 1.919 3.031 0,2% 1,6 Summe 171 11.607 323.612 1.981.873 100,0% 6,1 Tabelle 7: Tourismuszahlen Landkreis Bad Kissingen (Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung) Bei der durchschnittlichen Aufenthaltsdauer liegt Bad Bocklet mit 12,6 Tagen deutlich vor den anderen beiden Kurorten Bad Kissingen (7,9 Tage) und Bad Brückenau (5,2 Tage). Von den übrigen Gemeinden weist die Stadt Münnerstadt noch eine etwas höhere durchschnittliche Aufenthaltsdauer (3,1 Tage) auf. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 33 In der Tabelle 8 sind die wichtigsten Freizeit- und Fremdenverkehrseinrichtungen im Landkreis Bad Kissingen aufgelistet. Gemeinde Aura Bad Bocklet Örtlichkeit Aura Aschach Bad Bocklet Bad Brückenau Bad Bocklet Bad Brückenau Bad Brückenau Bad Kissingen Volkers Bad Kissingen Bad Kissingen Bischofsheim Elfershausen Hammelburg Klaushof Kreuzberg (in NES) Trimberg Hammelburg Hammelburg Maßbach Motten Münnerstadt Münnerstadt Sodenberg Maßbach Motten Maria Bildhausen Münnerstadt Oberleichtersbach Oberthulba Ramsthal Wartmannsroth Wildflecken Dreistelz Thulba Ramsthal Heckmühle/Heiligkreuz Oberbach Wildflecken, Riedenberg, Geroda Schwarze Berge Freizeit-/Fremdenverkehrseinrichtung Ruine Aura, Freibad Schloss Aschach mit Graf-LuxburgMuseum, Schulmuseum, Volkskundemuseum Kuranlagen, Minigolf Kuranlagen und Vital Spa und Freizeitbad Sinnflut, Fahrradmuseum, Minigolf, Golfanlage, DSV Nordic-Walking-AktivZentrum Kloster und Hochseilgarten Kuranlagen und KissSalis-Therme, Ruine Botenlaube, Gradierwerk, BismarckMuseum, Campingplatz, Minigolf, Saaleschifffahrt, Golfplatz, Klaushof, NordicWalking-Parcours, Segel-/Motorflug, Eislaufhalle, Terrassenschwimmbad, Hallenbad, Kissinger Sommer, Kissinger Winterzauber Wildpark Wandern, Rad, Ski, Erholung Burgruine Weinstadt und Schloss, Stadtmuseum Herrenmühle, Bayerische Musikakademie, Beginn/Ende Abtsweg, Segel-/Motorflug, Freibad, Hallenbad Wandern Fränkisches Theater, Freibad Aussichtsturm Golfplatz Historischer Stadtkern, Tilmann Riemenschneideraltar, Hallenbad Aussichtsturm Wasserskianlage Weinwanderwege Wandern Haus der Schwarzen Berge (Touristinformation mit Umweltstation) Wandern, Rad, Ski, Erholung Saaleanrainergemeinden Kulturfestival in den Sommermonaten Tabelle 8: Freizeit- und Fremdenverkehrseinrichtungen im Landkreis Bad Kissingen Neben den Kurstädten mit ihren Einrichtungen ist die Region Schwarze Berge (z.B. Haus der Schwarzen Berge) im Naturpark Bayerische Rhön das wichtigste Ziel des Fremdenverkehrs im Landkreis. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 34 2.1.9 Verkehrserschließung Pkw-Aufkommen Im Landkreis Bad Kissingen sind 85.779 Kraftfahrzeuge gemeldet. Darunter befinden sich 66.701 Personenkraftwagen, was einer Pkw-Dichte von 614 Pkw pro 1.000 Einwohner gleichkommt. Dies liegt deutlich über dem Durchschnitt von Unterfranken (586 Pkw pro 1.000 Einwohner) und jenem von Bayern (587 Pkw pro 1.000 Einwohner). Der gesamtdeutsche Durchschnitt liegt zum Vergleich mit 550 Pkw pro 1000 Einwohner noch niedriger (Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt; Stand 01/2005). Der Landkreis Bad Kissingen hat die größte Pkw-Dichte unter allen Landkreisen und kreisfreien Städten des Regierungsbezirkes Unterfranken und nimmt im bayernweiten Vergleich der Pkw-Dichten den 14. Rang von 96 Landkreisen und kreisfreien Städten ein (siehe Anlage 9). Kfz-Bestand, Pkw-Bestand sowie Pkw-Dichte der einzelnen Gemeinden können der Anlage 10 entnommen werden. Eine grafische Übersicht über die Pkw-Dichten im Landkreis Bad Kissingen gibt zudem die Karte 8. Die Gemeinde Wartmannsroth weist mit 691 Pkw/1000 EW die größte Pkw-Verfügbarkeit auf, während die Stadt Bad Brückenau mit 536 Pkw/1000 EW die mit Abstand niedrigste Pkw-Dichte im Landkreis hat. Verkehrsinfrastruktur Die Anbindung des Landkreises Bad Kissingen an das überregionale Fernstraßennetz erfolgt über die Autobahnen A 7 Würzburg – Kassel und A 71 Schweinfurt – Erfurt. Es bestehen direkte Autobahnanschlüsse an die Nord-Süd-Achse A 7 mit 4 Abfahrten im Landkreis und die erst vor kurzem fertiggestellte neue Verbindung nach Osten (A 71), mit 2 Abfahrten im Landkreis, die Anschlussstelle Oerlenbach liegt knapp außerhalb südlich der Landkreisgrenze. Der erfolgte Ausbau der B 19 zur A 71 im Rahmen der Fernstraßenverbindung Bamberg-Schweinfurt-Erfurt verkürzt Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 35 die Distanzen nach Norden z.B. nach Thüringen und im Süden z.B. nach Schweinfurt. Die Anbindung des Landkreises Bad Kissingen an das überregionale Fernstraßennetz wird ergänzt durch ein Netz von Bundes-, Staats- und Kreisstraßen. Für den überörtlichen Verkehr wird der Landkreis Bad Kissingen durch vier Bundesstraßen erschlossen. Diese vier Bundesstraßen haben folgende Streckenverläufe: • B 19 Münnerstadt - Bad Neustadt - Mellrichstadt - Landesgrenze Thüringen • B 27 Fulda – Bad Brückenau – Hammelburg – Karlstadt - Hammelburg • B 286 Schweinfurt – Bad Kissingen – Bad Brückenau • B 287 Hammelburg – Bad Kissingen – Nüdlingen – B 19 bei Münnerstadt Das Bundesstraßennetz ermöglicht für den motorisierten Individualverkehr (MIV) kurze Fahrzeiten zu den Nachbarstädten. Insbesondere ermöglichen die Bundesstraßen B 27, B 286, B 287 im westlichen Kreisgebiet einen schnellen Zugang zur Bundesautobahn A 7. Die Gesamtlänge der Bundesstraßen beträgt ca. 134 km (Quelle: Internetseiten des Landkreises Bad Kissingen). Die Bundesstraßen im Kreisgebiet werden durch ein Netz von Staats-, Kreis- und Gemeindestraßen ergänzt. Während der Bund für die Instandhaltung und den Ausbau der Autobahnen und Bundesstraßen sorgt, übernimmt der Freistaat Bayern den Unterhalt für die sogenannten Staatsstraßen. Mehrere Staatsstraßen mit einer Gesamtlänge von ca. 186 km (Quelle: Internetseiten des Landkreises Bad Kissingen). durchqueren den Landkreis Bad Kissingen. Das Durchgangsstraßen-System wird ergänzt durch das Kreisstraßennetz, für dessen Unterhalt und Ausbau der Landkreis Bad Kissingen verantwortlich ist. Dem überörtlichen Verkehr mit den benachbarten Kreisen dienen zur Zeit 43 nummerierte Kreisstraßen mit einer Gesamtlänge von ca. 237 km. (Quelle: Lokales Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 36 Informationssystem des Landkreises Bad Kissingen). Darüber hinaus existieren noch zahlreiche Gemeindestraßen. Das Straßennetz ist bis in den kommunalen Bereich hinein gut ausgebaut. Eine Übersicht über die Autobahnen, Bundes- und Staatsstraßen, Kreis- und Gemeindestraßen gibt die Karte 9. In den Mittelzentren Bad Kissingen, Hammelburg und Bad Brückenau sind ausreichend Parkmöglichkeiten vorhanden, so dass es hier kaum zu Restriktionen für den motorisierten Individualverkehr (MIV) kommt. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 37 2.2 Gesamtverkehrsnachfrage 2.2.1 Berufsverkehr Daten zur Verkehrsnachfrage mit dem Fahrtenanlass Arbeit liegen in Form von Pendlerstatistiken der Bundesagentur für Arbeit vor. Diese Auswertungen umfassen allerdings nur die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, also schätzungsweise etwa 70 % der arbeitenden Bevölkerung des Landkreises. Nicht ausgewiesen sind z.B. Selbstständige, Beamte und Soldaten. Aus der Anlage 5 ist die Pendlerstatistik der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten für alle Gemeinden im Landkreise ersichtlich. Unter Einpendler versteht man Beschäftigte mit dem Arbeitsort in der jeweiligen Gemeinde und einem Wohnort außerhalb, unter Auspendler Beschäftigte mit dem Wohnort in der Gemeinde und einem Arbeitsort außerhalb. In der Spalte „Binnen“ sind diejenigen aufgeführt, welche sowohl ihren Wohn-, als auch ihren Arbeitsort in der jeweiligen Gemeinde haben. Der Pendlersaldo ist die Differenz zwischen den Ein- und den Auspendlern. Die meisten Einpendler können die Städte Bad Kissingen (6.854 Einpendler), Hammelburg (2.484 Einpendler) und Bad Brückenau (2.183 Einpendler) aufweisen (vgl. folgende Abbildung). Die Gemeinden mit den meisten Auspendlern sind Burkardroth (2.526 Auspendler), Bad Kissingen (2.388 Auspendler), Hammelburg (1.918 Auspendler) und Münnerstadt (1.863 Auspendler). Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 38 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Ein- und Auspendler 8.000 Einpendler Auspendler 7.000 6.000 Anzahl 5.000 4.000 3.000 2.000 Aura a.d.Saale Geroda, Markt Ramsthal Sulzthal, Markt Riedenberg Thundorf i.UFr. Fuchsstadt Rannungen Motten Wartmannsroth Zeitlofs, Markt Euerdorf, Markt Schondra, Markt Oberleichtersbach Elfershausen, Markt Wildflecken, Markt Nüdlingen Maßbach, Markt Bad Bocklet, Markt Oberthulba, Markt Oerlenbach Burkardroth, Markt Münnerstadt, Stadt Bad Brückenau, Stadt Hammelburg, Stadt 0 Bad Kissingen, Stadt 1.000 Abbildung 3: sozialversicherungspfl. Beschäftigte Ein- oder Auspendler der Gemeinden ohne Binnenpendler (Quelle: Bundesagentur für Arbeit) Die Pendlerverflechtungen mit Quelle und Ziel sind in Karte 10 für die Wegrichtung vom Wohnort zum Arbeitsort dargestellt. Es handelt sich um alle Relationen mit Quelle und/oder Ziel im Landkreis Bad Kissingen sowie mindestens 40 Pendlern zwischen zwei Gemeinden. Dabei wird die Anzahl der Pendler zu der in Blickrichtung liegenden Gemeinde jeweils durch die Dicke des Balkens rechts der schwarzen Linie symbolisiert. Alle Beziehungen mit über 100 Pendlern zwischen zwei Gemeinden sind auch in der Anlage 11 gelistet. Es handelt sich hierbei um 53 Relationen, von denen 26 innerhalb des Landkreises verkehren, 7 in den Landkreis einbrechende und 20 aus dem Landkreis ausbrechenden Pendlerströme darstellen. Auch hier wird die Bedeutung von Bad Kissingen als Ziel des Berufsverkehrs im Landkreis Bad Kissingen deutlich: Von den 26 Relationen mit Quelle und Ziel im Landkreis und mindestens 100 Pendlern haben 10 die Kreisstadt als Ziel, wobei die stärksten 7 Beziehungen Bad Kissingen als Zielort haben (vgl. Tabelle 9). Bad Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 39 Brückenau hat für den nordwestlichen und Hammelburg für den südwestlichen Bereich des Landkreises eine nennenswerte Bedeutung a ls Arbeitsort. WohnortName ArbeitsortName Insgesamt Burkardroth, Markt Bad Kissingen, Stadt 1032 Maßbach, Markt Schweinfurt, Stadt 704 Oerlenbach Schweinfurt, Stadt 626 Oberthulba, Markt Bad Kissingen, Stadt 607 Bad Kissingen, Stadt Schweinfurt, Stadt 567 Nüdlingen Bad Kissingen, Stadt 533 Bad Bocklet, Markt Bad Kissingen, Stadt 469 Münnerstadt, Stadt Schweinfurt, Stadt 424 Hammelburg, Stadt Bad Kissingen, Stadt 418 Oerlenbach Bad Kissingen, Stadt 405 Tabelle 9: Die 10 stärksten Pendlerbeziehungen Mit Abstand bedeutendster Arbeitsort für die aus dem Landkreis ausbrechenden Verkehre ist die Industriestadt Schweinfurt, gefolgt von Bad Neustadt. Dies verdeutlich auch die folgende Tabelle, in der die Pendlerbeziehungen zu anderen Landkreisen und kreisfreien Städten dargestellt ist. Landkreis/Kreisfreie Stadt Einpendler Auspendler 30 171 35 166 23 535 6 636 23 535 11 631 Lkr. Rhön-Grabfeld 2 271 1 765 Lkr. Main-Spessart 595 508 Lkr. Schweinfurt Stadt Schweinfurt 895 Lkr. Bad Kissingen mit Wohnsitz im/in Lkr. Bad Kissingen anderen Regionen dar.: Würzburg, Stadt Lkr. Fulda 860 4 417 780 704 Tabelle 10: Pendlerbeziehungen zu anderen Landkreisen Die Karte 11 zeigt die Pendlereinzugsbereiche, definiert als überwiegender Zielort der Berufsauspendler der einzelnen Gemeinden im Landkreis Bad Kissingen. Pendler, die innerhalb der Gemeindegrenzen auftreten, werden in dieser Abbildung Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 40 nicht dargestellt. Der Plan stellt noch mal die Bedeutung der drei Mittelzentren Bad Kissingen, Hammelburg und Bad Brückenau sowie des Oberzentrums Schweinfurt als Arbeitsstandorte für die Gemeinden im Landkreis Bad Kissingen dar. Es wird deutlich, dass die Auspendler der Gemeinden Nüdlingen, Oberthulba, Burkardroth, Bad Bocklet, Euerdorf, Aura a.d. Saale im Vergleich zu ihrem Gesamtauspendleranteil als Hauptzielort Bad Kissingen haben. Während die nordwestlich gelegenen Landkreisgemeinden (Oberleichtersbach, Riedenberg, Schondra, Zeitlofs, Geroda, Wildflecken) verstärkt nach Bad Brückenau tendieren, konzentrieren sich die südlich und südöstlich gelegenen Gemeinden Rannungen, Thundorf i.UFr., Maßbach, Oerlenbach, Ramsthal, Sulzthal) im Landkreis Bad Kissingen in Richtung Stadt Schweinfurt. Für die unmittelbar an die Stadt Hammelburg angrenzenden Gemeinden Fuchsstadt, Wartmannsroth, Elfershausen stellt Hammelburg den wichtigsten Arbeitsort dar. Die Gemeinde Motten hat bei den Auspendlern als wichtigsten Zielort Fulda. 2.2.2 Ausbildungsverkehr In der Karte 12 sind die Wohnort-Schulstandort-Beziehungen der auf Kosten des Landkreises beförderten Schüler abgebildet. Dabei handelt es sich um die im Landkreis wohnenden Schüler bis einschließlich Klasse 10 (und Berufsschüler im Vollzeitunterricht) Realschulen, an öffentlichen Wirtschaftsschulen, (oder anerkannten Fachoberschulen, privaten) Gymnasien, Berufsoberschulen, Berufsschulen und Berufsfachschulen, welche die nächstgelegene Schule ihrer Ausbildungsrichtung besuchen und deren Schulweg einfach mindestens 3 Kilometer beträgt. Die Einzugsbereiche der Gymnasien und Realschulen in Bad Kissingen, Bad Brückenau, Münnerstadt und Hammelburg beschränken sich im Großen und Ganzen auf den lokalen Umlandbereich/Mittelbereich. Die Berufsschulen besitzen dagegen einen wesentlich größeren Einzugsbereich. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 41 Die Relationen (Quell-/Zielbeziehungen der beförderungspflichtigen Schüler) mit 50 oder mehr pendelnden Schülern zwischen zwei Orten sind in der folgenden Tabelle aufgelistet. Einstiegsort Ausstiegsort Anzahl Nüdlingen Bad Kissingen 122 Fuchsstadt Hammelburg 113 Bad Kissingen Bahnhof Bad Kissingen 96 Bad Brückenau Römershag 92 Riedenberg Römershag 73 Wildflecken Römershag 71 Motten Römershag 62 Stangenroth Bad Kissingen 61 Arnshausen Bad Kissingen 61 Hausen Bad Kissingen 60 Elfershausen Hammelburg 55 Oberthulba Hammelburg 53 Poppenroth Bad Kissingen 51 Thulba Hammelburg 51 Oberleichtersbach Römershag 50 Ramsthal Hammelburg 50 Tabelle 11: Wichtigste Relationen für die auf Kosten des Landkreises beförderten Schüler Ergänzt wird diese Verkehrsstruktur durch die Schülerverkehre zu den Grund - und Hauptschulen (vgl. hierzu auch freigestellter Schülerverkehr). 2.2.3 Einkaufs- und Freizeitverkehr Bei den Zielen der Be- und Versorgungsverkehre handelt es sich um die zentralen Orte der Raumplanung (vgl. Kapitel 2.1.7). Stärke und zeitliche Verteilung dieser Verkehre variieren dagegen so sehr, dass eine Erfassung nur mit sehr hohem Aufwand möglich wäre. In noch verstärktem Maße gilt dies für die Freizeitverkehre, welche zudem auch räumlich nicht konstant sind. Hier wird deshalb auf die Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 42 Ergebnisse der Studie „Mobilität in Deutschland“ zurückgegriffen, die im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau, und Wohnungswesen erstellt wurde. Laut dieser Untersuchung entfallen auf die Bereiche Freizeit, Einkauf und private Erledigungen insgesamt 62 % aller im Alltagsverkehr in Deutschland zurückgelegten Wege (alle Wege einschließlich der Fußwege für alle Personen ab 0 Jahre). Dagegen machen die in den beiden vorangegangenen Kapiteln behandelten Wege von bzw. zur Arbeit oder Ausbildung zusammen nur 21 % aus. Wegezwecke im Alltagsverkehr (Stand 02) Wirtschaftsverkehr 8% Ausbildung 6% Arbeit 15% Bringen und Holen 9% private Erledigungen 12% Freizeit 31% Einkauf 19% Abbildung 4: Wegezwecke in Deutschland (Quelle: Mobilität in Deutschland) Die Kategorie Einkauf umfasst 19 % und die Kategorie private Erledigungen 12 % der in Deutschland zurückgelegten Wege. Den größten Bereich bildet mit 31 % der Freizeitverkehr. Aber gerade dieser ist für den ÖPNV nur schwer zu erschließen, da er sowohl räumlich als auch zeitlich sehr komplex und kaum zu bündeln ist. Am ehesten könnten in Verbindung mit den Gästen der Kurstädte Bad Kissingen, Bad Brückenau und Bad Bocklet weitere Potentiale im Freizeitverkehr erschlossen werden. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 43 2.2.4 Verkehrsmittelwahl Im Zuge der Studie „Mobilität in Deutschland“ wurde auch die Verkehrsmittelnutzung untersucht. Für 8 % aller in Deutschland zurückgelegten Wege wurde als Hauptverkehrsmittel der Öffentliche Personenverkehr (ÖPV: umfasst sowohl den öffentlichen Nahverkehr als auch den öffentlichen Fernverkehr) angegeben. Wege nach Hauptverkehrsmittel und nach Hauptzwecken (Stand 02) Insgesamt 22% Arbeit 8% 9% 45% 9% 16% 67% 5% 8% 11% zu Fuß Ausbildung 28% 13% 10% 20% Fahrrad 29% MIV-Fahrer Erledigungen 25% 8% 44% 16% 7% MIV-Mitfahrer ÖPV Einkauf 27% Begleitung Freizeit 0% 9% 20% 43% 5% 29% 20% 44% 11% 29% 32% 40% 16% 60% 22% 80% 5% 2% 6% 100% Abbildung 5: Verkehrsmittelnutzung nach Wegezwecken (Quelle: Mobilität in Deutschland) Unterschiede zeigen sich bei der Differenzierung der Ergebnisse für das Hauptverkehrsmittel nach Wegezwecken (vgl. Abbildung 5). Der ÖPV wird vor allem auf Ausbildungs- und Schulwegen sowie zum Erreichen des Arbeitsplatzes genutzt. Sein Anteil bei den Wegen von oder zur Arbeit liegt aber auch nicht erheblich über dem Gesamtanteil von acht Prozent. Bei allen anderen Fahrtenzwecken spielt er eine untergeordnete Rolle. Nahverkehrsplan Bad Kissingen In der Studie wurde Seite 44 die gesamte Region Main-Rhön mit Hilfe der siedlungsstrukturellen Kriterien des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung den ländlichen Räumen höherer Dichte zugeordnet. Die Abbildung 6 stellt die Verkehrsmittelnutzung für diesen Regionstyp dar. Die Verkehrsmittelwahl in ländlichen Räumen geringerer Dichte, welchen der Landkreis Bad Kissingen auf Grund seiner niedrigen Einwohnerdichte eigentlich zuzuordnen wäre, weist hierzu keine gravierenden Unterschiede auf. Der ÖPV-Anteil an den zurückgelegten Wegen ist in beiden Fällen mit 5 % der gleiche. Das dominierende Verkehrsmittel ist dagegen mit insgesamt 63 % (46 % Fahrer und 17 % Mitfahrer) das Auto. Zu Fuß oder mit dem Fahrrad werden 32 % der Wege bewältigt. Wege nach Hauptverkehrsmittel (Stand 02) ÖPV 5% zu Fuß 23% MIV-Mitfahrer 17% Fahrrad 9% MIV-Fahrer 46% Abbildung 6: Verkehrsmittelnutzung in ländlichen Räumen höherer Dichte (Quelle: Mobilität in Deutschland) Die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke des MIV im Landkreis Bad Kissingen veranschaulicht die Karte 13 auf Basis von Straßenverkehrszählungen aus dem Jahr 2000. Starke Kfz-Belastungen weisen vor allem die Autobahn Nahverkehrsplan Bad Kissingen • Seite 45 A 7 Würzburg – Kassel sowie die vier Bundesstraßen • B 19 Münnerstadt - Bad Neustadt - Mellrichstadt - Landesgrenze Thüringen, • B 27 Fulda – Bad Brückenau – Hammelburg – Karlstadt – Hammelburg, • B 286 Schweinfurt – Bad Kissingen – Bad Brückenau und • B 287 Hammelburg – Bad Kissingen – Nüdlingen. auf. Durch den erfolgten Ausbau der B 19 zur A 71 Schweinfurt – Erfurt verlagern sich auch die Kfz-Belastungen dementsprechend auf die neu erstellte Autobahn. Auf den Staatsstraßen • 2292 zwischen Bad Bocklet und Bad Kissingen, • 2291 zwischen Oberthulba und Bad Kissingen und • 2289 Bad Brückenau – Wildflecken. sowie der Kreisstraße • KG 8 Reiterswiesen – Bad Kissingen. ist ebenso eine höhere Kfz-Belastung festzustellen. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 46 2.3 Derzeitiges ÖPNV-Angebot 2.3.1 Leistungsangebot Nach dem BayÖPNV-Gesetz gliedert sich der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in den allgemeinen Schienenpersonennahverkehr Personennahverkehr zählt öffentlichen (SPNV) u.a. die auf. Personennahverkehr Zum und allgemeinen Personenbeförderung mit in den öffentlichen Bussen im Linienverkehr. Der Schienenpersonennahverkehr umfasst die Beförderung in Zügen der Eisenbahnen. Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr ist der Freistaat Bayern, der sich zur Wahrnehmung der Aufgaben der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) bedient, die der Fachaufsicht des Staatsministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Infrastruktur und Technologie unterliegt. Die bayerische Eisenbahngesellschaft bestellt bei den Schienenverkehrsunternehmen, überwiegend bei der DB AG, entsprechende Nahverkehrsleistungen. Die planerischen und organisatorischen Vorgaben sowie die Finanzierung des SPNV werden in einem Schienennahverkehrsplan festgelegt. Der aktuelle Schienennahverkehrsplan gilt für den Zeitraum 2003/2005. Die Aussagen zum SPNV innerhalb des Nahverkehrsplanes sind daher im Kontext einer Bestandsaufnahme ohne konzeptionelle bzw. planerische Vorgaben zu sehen. 2.3.1.1 Angebot im SPNV Das Angebot im SPNV wird nicht im regionalen Nahverkehrsplan, sondern von der Bayerischen Eisenbahngesellschaft (BEG) im Auftrag des Freistaates Bayern geplant. Die Erfassung und Analyse des bestehenden Angebots auf der Schiene ist aus gesamtplanerischen Gründen dennoch erforderlich. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 47 Im Landkreis Bad Kissingen wird. auf zwei Strecken Schienenpersonenverkehr betrieben. Es handelt sich hierbei um die Bahnstrecke 803 (Saaletalbahn) von Gemünden über Bad Kissingen nach Ebenhausen und die Strecke 815 Meiningen/Grimmenthal - Ebenhausen/Bad Kissingen - Schweinfurt - Würzburg. 803 Gemünden – Hammelburg – Bad Kissingen 815 Meiningen/Grimmenthal æ Ebenhausen - Schweinfurt Bad Kissingen ä Mit dem Projekt „Kissinger Stern“ wird seit dem Fahrplanwechsel 2004/2005 ein modernerer, attrakti verer und vor allem schnellerer Schienenverkehr in der Region angeboten. Die Erfurter Bahn (EB) und DB Regio sind für den Schienenverkehr im Landkreis verantwortlich. Die Erfurter Bahn betreibt seit dem Fahrplanwechsel 2004/2005 Regionalbahnen mit Fahrzeugen vom Typ RegioShuttle. Sie bedient die Linie 815 Schweinfurt Hbf. – Ebenhausen – Meiningen mit einem Flügelzug ab Ebenhausen nach Bad Kissingen sowie die Linie 803 Schweinfurt Stadt – Ebenhausen – Bad Kissingen – Gemünden. Die Angebote von DB Regio mit Fahrzeugen vom Typ VT 612 und der EB ergänzen sich auf der Linie 815 auf dem Streckenabschnitt Schweinfurt Hbf – Bad Kissingen zu einem Stundentakt, der durch die Fahrten auf der Linie 803 zusätzlich noch verdichtet wird. Insgesamt werden im Landkreis Bad Kissingen 12 Bahnhöfe und Haltepunkte bedient. Seit Juni 2005 halten die Regional-Bahn-Züge auf der Linie 803 in Hammelburg Ost. Der Halt Rottershausen auf der Linie 815 folgte zum Fahrplanwechsel 2006/2007. Die meisten Ein- und Aussteiger an Montag bis Freitag an Schultagen weist der Bahnhof Bad Kissingen auf. Knapp hinter den Einsteigerzahlen Bad Kissingens liegt der Haltepunkt Ebenhausen. Dies liegt allerdings auch daran, dass dort die Flügelung der Züge stattfindet und in Richtung Norden von Bad Kissingen kommend und retour umgestiegen werden muss. Nach Bad Kissingen und Ebenhausen haben dann die Städte Münnerstadt und Hammelburg die meisten Fahrgäste zu Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 48 verzeichnen. In der Karte 14 sind das Schienennetz und die Bahnhöfe und Haltepunkte der Schiene abgebildet. 2.3.1.2 Angebot im allgemeinen ÖPNV Analysiert wurde das Fahrplanangebot (Stand 2006) inklusiv bestehender Bedarfsverkehre. Im gesamten Landkreis Bad Kissingen bestehen 38 öffentliche Buslinienverkehre (27 Regionalbusverkehre und 11 Stadtbuslinien der Stadt Bad Kissingen, seit dem 01.05.2007 10 Stadtbuslinien) nach § 42 PBefG. Die Regionalbuslinien verkehren nach Ihrem Streckenverlauf zum größten Teil innerhalb des Landkreises. Insgesamt werden aber auch 14 landkreisübergreifende Linien angeboten. Die Linie 8162 Bad Neustadt/S. – Bad Kissingen – Würzburg durchquert sogar den Landkreis Bad Kissingen. Eine genaue Übersicht über alle ÖPNV-Linien des Landkreises Bad Kissingen vermittelt die Karte 15 und die Anlage 12. Aus der Anlage 13 ist ersichtlich, durch welche Linien die einzelnen Gemeindeteile bedient werden. Die ÖPNV-Bedienung (Anzahl Linienfahrten je Richtung) aufgeschlüsselt nach Verkehrssystemen ist in Karte 16 für einen Schultag und Karte 17 für einen Werktag in den Schulferien dargestellt. An Samstagen werden deutlich weniger Fahrten (meist 2-3 Fahrtenpaare) auf den Linien im allgemeinen ÖPNV angeboten. Einige Orte (z.B. südlich von Bad Brückenau auf dem Linienverlauf der Linien 8058 und 8059 oder Wittershausen und Aura a.d. Saale) haben am Samstag überhaupt keinen Anschluss an das ÖPNVNetz (siehe auch Karte 18). Der in Karte 19 abgebildete Sonn- und Feiertagsverkehr besteht neben der Stadtbuslinie 10 in Bad Kissingen, aus den Regionalbuslinien 8056 Bad Kissingen – Bad Brückenau – Jossa, 8057 Bad Brückenau – Wildflecken – Bad Neustadt sowie der Linie 8142 Bad Kissingen – Bad Bocklet/Aschach. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 49 Freigestellter Schülerverkehr Die Schülerverkehre des Landkreises sind so weit wie möglich in die öffentlichen Verkehre integriert. Aus der Karte 20 und der Anlage 14 sind die derzeitigen freigestellten Schülerverkehre ersichtlich. Sonderverkehre Ein Disco-Shuttle-Bus war vom 11. November 2005 bis 25. Februar 2006 an Freitagund Samstagabenden im Landkreis Bad Kissingen eingerichtet. Dabei befördert ein Bus oder Taxi die Fahrgäste zur Diskothek zum Preis von einem Euro. Bereits im vorangegangen Winter fuhr der Disco-Shuttle -Bus und wurde gut angenommen. Dadurch sollen insbesondere Verkehrsunfälle nach Discobesuchen vermieden werden. Insgesamt waren 6 Linien und 2 Rufbuslinien für den Disco-Shuttle-Betrieb eingerichte t. Die Ankunft in den Diskotheken lag etwa zwischen 21:45 – 21:50 Uhr. Ab 24:00 Uhr standen die ersten Taxen zur Rückfahrt zur Verfügung. Bezahlt wurde dabei beim Taxifahrer. Fahrgäste, die noch eine Busfahrkarte von der Hinfahrt besaßen, erhielten einen Rabatt von 10% auf den Taxifahrpreis. Auch im kommenden Winter wird auf Initiative des Landkreises Bad Kissingen in Zusammenarbeit mit zwei Diskotheken in Bad Kissingen und Burkardroth und den beteiligten Taxiunternehmen wieder ein Disco-Shuttle-Bus angeboten werden. Des weiteren bestehen im Landkreis Bad Kissingen noch weitere Sonderformen des Linienverkehrs nach § 43 PBefG. Es bestehen Marktfahrten, Theaterfahrten, Flughafenzubringerfahrten und Beförderungsfahrten von Kurgästen (vgl. Anlage 16) Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 50 2.3.2 Liniengenehmigungen und Zuschussbedarf Der bedeutendste Verkehrsunternehmer ist die Omnibusverkehr Franken GmbH (OVF), die im Besitz bzw. Mitinhaber von 30 Liniengenehmigungen nach §42 PBefG im Landkreis ist. Neben der zur OVF gehörenden KOB GmbH besitzen noch 5 private Verkehrsunternehmen, die Stadt Bad Kissingen sowie die Firma Weltz mit dem innerstädtischen Verkehr Liniengenehmigungen nach §42 PBefG. Die nachfolgenden Tabelle zeigt die Inhaber von Liniengenehmigungen nach §42 PBefG im Landkreis Bad Kissingen: Verkehrsunternehmer Elmar Schneider Günther Wolf KOB Kurt Seger OVF Seger Tours Stadtwerke Bad Kissingen Walter Wolf Weltz-Stadtverkehr Tabelle 12: Inhaber von Liniengene hmigungen im Landkreis Bad Kissingen nach §42 PBefG Eine Übersicht über die bestehenden Liniengenehmigungen nach §42 PBefG liefert die Anlage 15, die Genehmigungen für Sonderformen des Linienverkehrs nach § 43 PBefG sind in Anlage 16 aufgeführt Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 51 2.4 Derzeitige ÖPNV-Nutzung Eine Untersuchung zur Tarifumwandlung aus dem Jahr 2002 ergab folgende Ergebnisse hinsichtlich der ÖPNV-Nutzung im Landkreis Bad Kissingen. Die wichtigsten Quell- und Zielgebiete der Fahrgäste im Landkreis Bad Kissingen sind die Mittelzentren und Schulstandorte. Die Analyse der Fahrtziele zeigt eine starke Orientierung auf die nächstgelegene Stadt mit Bildungs-, Berufs- und Versorgungsfunktion. In erster Linie sind dies im Landkreis Bad Kissingen die Städte Bad Kissingen, Bad Brückenau und Hammelburg. Wichtige Quell- und Zielgebiete im Landkreis sind des weiteren Münnerstadt und Poppenlauer/Maßbach. Für die Fahrgäste, die ein- und ausbrechenden Busverkehre benutzen, sind Schweinfurt und Bad Neustadt die wichtigsten Zielgebiete. Die wichtigsten Quell- und Zielgebiete sind auf der Karte 21 abgebildet Aus den verschiedenen Routen zw. den einzelnen Quell- und Zielgebieten ergeben sich durch Überlagerung die Strecken mit den Hauptbelastungen. Die am stärksten frequentierten Verbindungen unter Berücksichtigung der Tarifpunkte waren im Jahr 2001 (vgl. Karte 22) · Stadtverkehr Bad Kissingen (v.a. Richtung Reiterswiesen und Garitz) · Bad Brückenau – Römershag · Maßbach – Poppenlauer · Untererthal – Hammelburg · Nüdlingen –Bad Kissingen · Bad Bocklet – Bad Kissingen · Westheim – Hammelburg Aktuellere Daten liefern die in den Monaten Mai und Juni des Jahres 2005 und im Monat April des Jahres 2006 von der Omnibusverkehr Franken GmbH auf allen Regionalbuslinien durchgeführten Fahrgastzählungen. Allerdings liefert die Zählung keine komplette Übersicht über alle Kurse, da nicht alle Kurse ohne Fehler für die Ein- und Aussteigerzählung erfasst werden konnten. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 52 Daher geben die Tabellen und Karten zu den Einsteigerzahlen nur eine Auswertung der fehlerfrei erfassten Kurse wieder. Des weiteren werden Auswertungen für die Linien des Stadtverkehres Bad Kissingen aus dem Jahr 2005 berücksichtigt. Die Anzahl der Einsteiger in den Regionalbus - und Stadtbusverkehren montags bis freitags wird in Karte 23 durch die Höhe der Säulen symbolisiert. Auffällig sind die bedeutend größeren Fahrgastzahlen an den Schultagen im Vergleich zu den Ferientagen. Die an Schultagen am stärksten frequentierten Haltestellen befinden sich zumeist in zentraler Lage in den Mittel-/Unterzentren und in der Nähe größerer Schulen, wie die nachfolgende Tabelle zeigt. Haltestelle Bad Kissingen Münchener Strasse Bad Kissingen Telekom Hammelburg Schulzentrum Bad Brückenau Bahnhof Römershag Schulzentrum Bad Kissingen Theresienstraße Hammelburg Hauptschule Römershag Ort Münnerstadt Marktplatz Bad Kissingen Berliner Platz Bad Kissingen Erlöserkirche Hammelburg Busbf.Weihertorpl. Bad Kissingen Bahnhof Garitz Seeplatz/Berufsschule Bad Kissingen Hotel Sonnenhügel Römershag Schulz.Kl.Hst. Bad Kissingen Rosen-/Schönbornstr. Münnerstadt Bahnhof Nüdlingen Rathaus Wildflecken Rathausplatz Römershag Schulzentrum gr.HST Poppenlauer Linde Einsteiger/Tag 1742 669 585 530 366 267 246 231 229 223 209 153 144 144 144 139 118 112 101 98 96 95 Tabelle 13: Einsteiger an den Haltestellen an einem Schultag Die Einsteigerzahlen an Samstagen bzw. Sonn- und Feiertagen zeigt die Karte 24. Die Säulen wurden hier im Vergleich zu jenen der Karte 23 10-fach überhöht dargestellt. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 53 Die Linien der Stadtwerke Bad Kissingen weisen laut eigener, im Rahmen einer Fragebogenaktion getroffener Aussage an Sonntagen eine sehr geringe Auslastung auf, was sich auch in der Auswertung der Liniendaten des Stadtverkehrs wiederspiegelt. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 54 2.5 Schwachstellenanalyse Die Analyse der räumlichen Erschließung, der Beförderungszeiten, der zeitlichen Erschließung und der Bedienungshäufigkeiten wurde mit Hilfe einer Verkehrsplanungssoftware durchgeführt. Diese ermittelt auf der Grundlage des Kreisfahrplans (gültig ab 11.12.05) und unter Berücksichtigung nachfolgender Parameter ÖPNV-Verbindungen für die betroffenen Relationen zwischen den Ortschaften des Landkreises und den übergeordneten Orten: • Stellvertretend für die Arbeitstage Montag bis Freitag wird der DonnerstagsFahrplan untersucht, • die Umsteigehäufigkeit ist auf maximal drei beschränkt, • Verbindungen, die im Vergleich zu den übrigen auf der gleichen Relation gefundenen Verbindungen besonders viel Zeit in Anspruch nehmen, werden nicht berücksichtigt (ein Umstieg wird durch einen Zeitaufschlag einkalkuliert), • in großen Orten mit sehr vielen Haltestellen wird der Schwerpunkt auf einige wenige zentrale Haltestellen gelegt. 2.5.1 Räumliche Erschließung Die räumliche Erschließung einer Siedlung oder einer Siedlungsteilfläche ist gewährleistet, wenn sich diese Fläche im Einzugsbereich einer Haltestelle befindet. Für die Haltestelleneinzugsbereiche werden um die Haltestellen verschiedene Radien angenommen. Diese Radien sind von der Gebietsstruktur und vom Verkehrsmittel abhängig, wobei diese durch die Grenz- und Richtwerte der Leitlinie zur Nahverkehrsplanung in Bayern von Juli 1998 definiert sind. Laut Leitlinie gilt ein Ort als erschlossen, wenn mindestens 80% der Einwohner der Teilflächen im Einzugsgebiet von Haltestellen liegen. Zur Untersuchung der Erschließung durch die Haltestellen wurden die Werte der Leitlinie leicht abgewandelt und nach folgenden Grenz- und Richtwerten untersucht. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 55 Einzugsbereiche von Haltestellen [m Luftlinie] Indikator Grenzwert Bus Bahn (Mögliche) Mittelzentren Kernbereich Gebiete mit hoher Nutzungsdichte Gebiete mit niedriger Nutzungsdichte Unter-/Kleinzentren ländlicher Raum Richtwert Bus Bahn 400 600 300 600 500 800 400 600 800 1200 600 1000 800 1200 600 1000 1000 1800 800 1500 Tabelle 14: Grenz- und Richtwerte für die Einzugsbereiche von Haltestellen Im Landkreis Bad Kissingen werden 424 Haltestellen durch öffentliche Linienverkehre nach §42 PBefG des ÖPNV bedient, davon 118 Haltestellen in der Stadt Bad Kissingen. Eine Haltestellenliste mit der Anzahl der An- und Abfahrten je Verkehrstag aller 424 Halltestellen ist in Anlage 17 zu finden. Die Einzugsbereiche nach Richtwerten durch werktags bediente Haltestellen werden in der Karte 25 über die aktuelle n Siedlungs- und Bebauungsbereiche in den Ortslagen gelegt. Damit können die nicht abgedeckten Bereiche ermittelt werden. Die räumliche Erschließung der Orte durch werktags bediente Haltestellen ist somit in Karte 25 dargestellt. Die Grenz- und Richtwerte wurden im Landkreis Bad Kissingen für sämtliche Siedlungsflächen mit Haltestellen untersucht. Diese Untersuchung zum Einzugsbereich der Haltestellen im Landkreis ergab, dass in jedem Ort der Grenzwert als auch der Richtwert hinsichtlich des Haltestelleneinzugsbereichs eingehalten wird. In Maßbach ist die Bebauung von den Haltestelleneinzugsbereichen nicht komplett abgedeckt, aber es wohnen 80 % der Einwohner im Einzugsbereich der vorhandenen Haltestellen. Der Markt Maßbach beurteilt die Haltestellensituation (vgl. Fragebogen Gemeinden) im großen und ganzen als ausreichend, gibt jedoch auch an, dass die Wege zu den Haltestellen zum Teil sehr weit sind. Das Gebiet um die Schalksbergstraße im Südwesten von Maßbach weist allerdings nur eine geringe Wohnbebauung auf. Die folgenden Abbildungen zeigen die Haltstelleneinzugsbereiche von Maßbach und einen Ortsplan von Maßbach. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 56 Abbildung 7: Einzugsbereich der Haltestellen in Maßbach Abbildung 8: Ortsplan von Maßbach (Quelle: Gemeinde Maßbach) Die Straßeninfrastruktur und die Bebauung in dem unerschlossenen Gebiet macht eine Erschließung dieses Gebietes schwierig. Auch evtl. neue Haltestelle im Süden Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 57 Maßbachs an der Volkershausener Str. oder im Osten an der Staatstraße 2201 auf den bestehenden Linienverläufen würden nur eine geringfügige Verbesserung darstellen, so dass in Betracht der geringen Wohnbebauung in dem betroffenen Ortsteil von der Neuanlage einer Haltestelle abzuraten ist. Der Markt Wildflecken gibt im Fragebogen an, die Dorfstelle Arnsberg in das Liniennetz in vollem Umfang einzubeziehen. Derzeit ist die Dorfstelle Arnsberg mit seinem Gewerbegebiet nicht an das Liniennetz angebunden. Die Dorfstelle Arnsberg liegt etwas abseits der Staatsstraße 2289. Um eine Verlängerung der Reisezeiten der bestehenden Kurse auf der Linie 8057 zu vermeiden, käme als Standort einer Ein-/Ausstiegsmöglichkeit vorbehaltlich der straßenbaulichen Anforderungen eine Haltestelle (zum Bedarf) in der Nähe der Einmündung zur Dorfstelle Arnsberg an der Staatsstraße 2289 in Frage. Abbildung 9: mögliche Haltestellenlage Dorfstelle Arnsberg Der Fußweg zum Gewerbegebiet beträgt je nach Zielort dann etwa 300 – 600 Meter. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 58 Weitere Anregungen der Gemeinden zu Haltestellen und Ortsanbindungen und Bewertungen zu diesen sind in der Anlage 46 Fragebogen Gemeinden zu finden. 2.5.2 Erreichbarkeit Neben der räumlichen Erschließung spielt für die Qualität des ÖPNV-Angebotes die Erreichbarkeit von übergeordneten Orten, d.h. ob und in welcher Reisezeit Zentren erreichbar sind, eine wichtige Rolle. Für die Bedürfnisse des täglichen und periodischen Bedarfs sollen Fahrtmöglichkeiten mit akzeptablen Beförderungszeiten vorhanden sein. Die Bayerische Leitlinie gibt hierfür die in der Anlage 18 aufgeführten Grenz- und Richtwerte für maximal akzeptable Reise- und Wartezeiten vor. Die Erreichbarkeit gilt nur dann als gegeben, wenn von der erschlossenen Teilfläche die Hin- und Rückfahrt zum übergeordneten Ort sowohl innerhalb eines Halbtages- als auch eines Tageszeitraumes möglich ist. Erreichbarkeit innerhalb des Halbtags bedeutet die Möglichkeit einer Fahrt in den übergeordneten Ort am Morgen und einer Rückfahrt am Mittag. Die Erreichbarkeit innerhalb eines Ganztags ist erfüllt, wenn eine morgendliche Hinfahrt und eine Rückfahrt am Abend möglich sind. Folgende Uhrzeiten wurden als Grundlage für die Untersuchung der Erreichbarkeit gewählt. Erreichbarkeit Hin Zurück Halbtag 06:00 – 08:30 12:00 – 14:00 Ganztag 06:00 – 08:30 16:00 – 18:30 Tabelle 15: Erreichbarkeit Halbtag und Ganztag Die Reisezeit beinhaltet normalerweise neben der Beförderungszeit die Zu- und Abgangszeit zu den Haltestellen sowie die Umsteigezeit, falls ein Umstieg zur Fahrt zum übergeordneten Ort notwendig ist. Da die „Gehzeiten“ zu und von den Haltestellen allerdings deutlich von individuellen Verhältnissen abhängen, stellt die Reisezeit in den Tabellen und Plänen des Anlagenbandes die Summe der reinen Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 59 Fahrzeit plus der Umsteigezeit dar (Beförderungszeit). In Fällen, in denen die Beförderungszeit aufgrund unterschiedlicher Angebote variiert, wurde der Mittelwert gebildet. Nach der Leitlinie soll die Erreichbarkeit zum Gemeindehauptort und zu den nächstgelegenen Zentren, d.h. im Fall des Landkreises Bad Kissingen zu den Gemeindesitzen und Verwaltungsgemeinschaften, zu den nächstgelegen Unterzentren (Münnerstadt) und Mittelzentren, (Bad Kissingen, Bad Brückenau Hammelburg) untersucht werden. In der Analyse wurden sowohl die Grenz- und Richtwerte untersucht, wobei als letztendlicher Bewertungsmaßstab die Grenzwerte verwendet werden. Maximale Beförderungszeiten [min] Indikator Verwaltungssitz Unterzentrum Mittelzentrum Tabelle 16: Grenzwert Richtwert 40 30 50 40 90 60 Grenz- und Richtwerte für die Erreichbarkeit (Quelle: Leitlinie zur Nahverkehrplanung in Bayern) Die Untersuchungsergebnisse zur Erreichbarkeit der übergeordneten Orte an den einzelnen Verkehrstagen sind in der Anlage 19 (Donnerstag an Schultagen), Anlage 20 (Donnerstag an Ferientagen), Anlage 21 (Samstag), Anlage 22 (Sonnund Feiertag) aufgeführt. Die Schwachstellen hinsichtlich der Beförderungszeit und der Erreichbarkeit innerhalb des Halbtages- und Tageszeitraumes an einem Schultag sind aus der Anlage 23 ersichtlich. Einige der an Schultagen verkehrenden Kurse fallen in der Ferienzeit weg. Daraus resultieren zusätzliche Schwachstellen, welche in Anlage 24 aufgeführt und bewertet sind (an Ferientagen werden die Orte ab 200 Einwohner zu den Unter- und Mittelzentren analysiert). Für die Erreichbarkeit der Zentren an einem Sams-, Sonn- und Feiertag wurden die Beförderungszeiten zu den Mittelzentren für Orte über 1.000 Einwohner untersucht. Für die Erfüllung der Erreichbarkeit dieser Zentren ist in dieser Untersuchung eine Hinfahrt morgens/vormittags und eine Rückfahrt ab spätmittags für Orte ab 1.000 Einwohner erforderlich. Die daraus sich Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 60 ergebenden Mängel sind für den Samstag in der Anlage 25 und für Sonn- und Feiertage in der Anlage 26 aufgeführt. Mängel in Bezug auf die Grenzwerte der Beförderungszeiten an einem Donnerstag an Schultagen treten nur bei den Relationen Schwarze Pfütze - Oerlenbach und Maria Bildhausen - Münnerstadt auf. Allerdings liegt die Einwohnerzahl des Ortes Schwarze Pfütze nur bei 46 Bewohnern und die Ortschaft ist durch die Linie 8151 an Bad Kissingen angebunden. Von Maria Bildhausen bietet die Linie 8173 Bad Neustadt - Sulzfeld 2 direkte Kurse in das nähergelegene Mittelzentrum Bad Neustadt zu guten Reisezeiten. Um nach Münnerstadt zu gelangen, ist ein Umstieg notwendig. Aufgrund der Größe des Ortes (198 Einwohner) und der Nähe zu Bad Neustadt ist das Angebot ausreichend. Die weiteren Mängel für die anderen Verkehrtage und die Mängel und deren Beurteilung aus der Halb -/ Ganztagsuntersuchung sind den betreffenden Anlagen zu entnehmen. Die Untersuchungsergebnisse zur Erreichbarkeit der Gemeindezentren bzw. Verwaltungsgemeinschaften, Unterzentren und Mittelzentren sind auch in der Karte 26, Karte 27, Karte 28 für einen Donnerstag an Schultagen aufgeführt. Bei den in diesen Anlagen und Karten aufgeführten Beförderungszeiten handelt es sich um Durchschnittswerte über die gefundenen relevanten Verbindungen in beide Fahrtrichtungen. In den Karten sind sie jeweiligen Beförderungszeiten und der betreffende Ort, in dem ein Mangel auftritt, in der entsprechenden Farbe abgebildet. In diesen Fällen ist von Fall zu Fall entscheiden, ob die Erreichbarkeit der übergeordneten Orte dennoch als ausreichend bewertet werden kann. Dabei wurden diese Fälle zu einer Vorbewertung in drei Mangelkategorien eingeteilt: • nein = Kein Mangel (rot) • bedingt = Bedingter Mangel (grün) • ja = Mangel (blau) Zur weiteren Veranschaulichung der Erreichbarkeit sind für einen Donnerstag an Schultagen auf der Karte 29, Karte 30, Karte 31, Karte 32 Reisezeit-Isochronen von zentralen Haltestellen ab Bad Kissingen, Hammelburg, Bad Brückenau und Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 61 Münnerstadt dargestellt. An Hand der farbigen Kreisflächen um die Zielhaltestellen lässt sich erkennen, we lche Bereiche des Landkreises in einem bestimmten Zeitintervall mit dem ÖPNV erreicht werden können (einschließlich einer Gehzeit von maximal 15 Minuten). Die Beförderungszeitverhältnisse ÖPNV/MIV für die wichtigsten Pendlerbeziehungen für einen Donnerstag an Schultagen wird in der Anlage 27 berechnet und bewertet. Dabei kommen die in folgender Tabelle aufgeführten Eckwerte zur Anwendung. Beförderungszeitverhältnis ÖPNV/MIV quantitativ bis 1,0 1,0 bis 1,25 1,25 bis 1,5 größer 1,5 qualitativ sehr günstig für ÖPNV günstig für ÖPNV mittel ungünstig für ÖPNV Tabelle 17: Beurteilungskriterien für das Beförderungszeitverhältnis ÖPNV/MIV (Quelle: Leitlinie zur Nahverkehrplanung in Bayern) Jene Relationen mit einem ungünstigen Beförderungszeitverhältnis sind in der Tabelle 18 sortiert nach Anzahl der Pendler aufgelistet. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Gemeinde Wohnort Gemeinde Arbeitsort Seite 62 Pendler Beförderungszeit Beförder- Beförder- ungszeit M IV ungszeit- ÖPNV [min] [min] verhältnis ÖPNV/MIV Burkardroth Bad Kissingen 1032 23 15 1,56 Oberthulba Bad Kissingen 607 17 10 1,71 Münnerstadt Bad Kissingen 362 23 12 1,88 Hammelburg Schweinfurt 336 56 25 2,22 Oberleichtersbach Bad Brückenau 278 8 5 1,52 Zeitlofs Bad Brückenau 234 20 11 1,77 Burkardroth Schweinfurt 230 90 37 2,43 Wartmannsroth Hammelburg 216 25 11 2,26 Schondra Bad Brückenau 200 22 10 2,23 Oberthulba Hammelburg 197 19 12 1,54 Rannungen Schweinfurt 186 33 17 1,94 Thundorf i.UFr. Schweinfurt 177 43 23 1,87 Bad Bocklet Bad Neustadt 173 32 19 1,68 Bischofsheim a.d. Rhön Wildflecken 167 41 11 3,75 Nüdlingen Schweinfurt 161 62 23 2,70 Burkardroth Bad Neustadt 161 46 26 1,79 Oberthulba Schweinfurt 155 51 26 1,95 Burkardroth Bad Bocklet 152 39 10 3,90 Bad Bocklet Schweinfurt 140 66 30 2,21 Jossa (Sinntal) Bad Brückenau 135 29 18 1,58 Hammelburg Würzburg 130 76 33 2,30 Maßbach Bad Kissingen 129 43 21 2,05 Elfershausen Schweinfurt 123 43 22 1,95 Ramsthal Schweinfurt 115 37 21 1,74 Sandberg Bad Kissingen 101 66 28 2,36 Tabelle 18: Wichtige Pendlerbeziehungen mit ungünstigem Beförderungszeitverhältnis Die ungünstigsten Werte treten bei diesen Verbindungen auf: • von Burkardroth nach Bad Bocklet (man brauc ht mit dem Bus 3,9 mal so lange, wie mit dem Pkw): Die Linienführung der Linie 8142 führt Mo-Fr an Schultagen von Bad Kissingen über Aschach nach Burkardroth ohne einen Umweg über Bad Bocklet, um die Reisezeit nach Bad Kissingen nicht zu steigern. Somit ist eine Verbindung Burkardroth – Bad Bocklet nur durch einen Umstieg möglich. • von Bischofsheim nach Wildflecken (Beförderungszeitverhältnis 3,73): Von Wildflecken nach Bischofsheim existieren nur 3 Verbindungen mit einer Umsteigezeit von je ca. 30 Minuten, in die andere Richtung werden 4 Verbindungen angeboten ( Umsteigezeiten von 42, 2, 6 und 6 Minuten). Nahverkehrsplan Bad Kissingen • Seite 63 von Nüdlingen nach Schweinfurt (Beförderungszeitverhältnis 2,70): ist nur mit 1-2 Umsteigevorgängen möglich, die Beförderungszeiten erstrecken sich von minimal 43 bis maximal 87 Minuten. • von Burkardroth nach Schweinfurt (Beförderungszeitverhältnis 2,43): ist nur mit 1-2 Umsteigevorgängen möglich, die Beförderungszeiten erstrecken sich von minimal 56 bis maximal 125 Minuten. 2.5.3 Bedienungshäufigkeiten Auch die Untersuchung des ÖPNV-Bedienungsangebots wurde mit Hilfe der bereits angesprochenen Verkehrsplanungssoftware durchgeführt Ermittelt wurden die Bedienungshäufigkeiten in Bezug auf die übergeordneten Orte. Für die Arbeitstage Montag bis Freitag wurde folgende Einteilung der Verkehrszeiten festgelegt: • Hauptverkehrszeiten (HVZ) 06:00 bis 08:30 Uhr 12:00 bis 14:00 Uhr 16:00 bis 18:30 Uhr • Nebenverkehrszeiten (NVZ) 08:30 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 16:00 Uhr • Schwachverkehrszeit (SVZ) 18:30 bis 06:00 Uhr Bei der Bewertung der Bedienungshäufigkeiten werktags wurden die Grenz- und Richtwerte der Tabelle 19 angewendet. Während die Leitlinie mit der Festlegung „Abfahrten an einem Teilort“ einen richtungsunabhängigen Indikator beschreibt, ist es zielführender – wie bei der Erreichbarkeit – eine Ermittlung von Richt- und Grenzwerten auf mögliche Zielrelation (Unterzentrum, Mittel-/Oberzentrum) zu beziehen. Ergänzend zu den Vorgaben der Leitlinie zur Nahverkehrplanung in Bayern wird zudem für Orte mit bis zu 500 Einwohnern eine Mindestbedienung von einem Fahrtenpaar und ein Richtwert von zwei Fahrtenpaaren angesetzt. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 64 Anzahl der Fahrtenpaare pro Tag im ländlichen Raum Indikator über 3.000 Einwohner 1.000 bis 3.000 Einwohner 500 bis 1.000 Einwohner bis 500 Einwohner Grenzwert Richtwert HVZ NVZ SVZ HVZ NVZ SVZ 7 3 1 12 6 3 3 2 1 6 4 2 2 1 0 4 2 1 1 0 0 2 0 0 Tabelle 19: Grenz- und Richtwerte für die Bedienungshäufigkeiten werktags (Mo-Fr) (Quelle: Leitlinie zur Nahverkehrplanung in Bayern) Der Anlage 28, Anlage 29 und Anlage 30 und Anlage 31 kann die Anzahl der Verbindungen zu bzw. von den übergeordneten Orten (Unter- und Mittelzentren) an den verschiedenen Verkehrtagen getrennt nach Verkehrszeit und Richtung entnommen werden, wobei für das Wochenende keine Einteilung in Verkehrszeiten vorgenommen wird und die Verbindung zum Verwaltungssitz nicht betrachtet wird. Die Tabelle 20 enthält Grenz- und Richtwerte für die Bedienungshäufigkeiten am Wochenende und an Feiertagen. Orte mit mehr als 1.000 Einwohnern werden danach untersucht, ob diese durch mindestens ein Fahrtenpaar nach den Grenzwerten an die Mittelzentren Bad Kissingen, Bad Brückenau oder Hammelburg angebunden sind, für kleinere Orte ist keine Mindestbedienung vorgesehen. Anzahl der Fahrtenpaare pro Tag Indikator Grenzwert Richtwert über 3.000 Einwohner 2 3 1.000 bis 3.000 Einwohner 1 2 500 bis 1.000 Einwohner 0 1 bis 500 Einwohner 0 0 Tabelle 20: Grenz- und Richtwerte für die Bedienungshäufigkeiten am Wochenende Die festegestellten Mängel sind nach den Verkehrstagen in der Anlage 32, Anlage 33, Anlage 34 und Anlage 35 aufgeführt. Auch hier wurde für jeden Einzellfall explizit entschieden, ob ein zu beseitigender Mangel besteht. in der Karte 33 und Karte 34 sind zusätzlich noch einmal die Mängel für die jeweiligen Zentren grafisch veranschaulicht. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 65 2.5.4 Fahrzeuge Als Grundlage für die Bewertung des qualitativen Standards der im allgemeinen ÖPNV eingesetzten Fahrzeuge können die Empfehlungen der Leitlinie zur Nahverkehrsplanung in Bayern herangezogen werden. Demnach sollen die Fahrzeuge grundsätzlich ständig über Funk oder Handy erreichbar sein. Jeder Bus sollte zudem mit einem Zielschild ausgestattet sein, welches den Kunden von außen mindestens die Linie sowie die Endhaltestelle erkennen lässt. Außerdem sollen 75% der neu beschafften Fahrzeuge folgendem Standard entsprechen: • im Stadtverkehr Niederflurfahrzeuge mit Rollstuhl- bzw. Kinderwagenstellplatz und mindestens Lautsprecheranlage, wenn möglich Haltestellenanzeige innen • im ländlichen Raum Linienfahrzeuge (Niederflur-, Standardlinien-, Midi- oder Minibus) Der Fahrzeugpark soll sukzessiv auf behindertengerechte Fahrzeuge umgestellt werden. Diese sollen • eine Abstellfläche mit geeigneter Sicherungsmöglichkeit für Rollstühle oder Kinderwagen aufweisen und • für mobilitätsbeeinträchtigte Fahrgäste zusätzliche Einstiegshilfen besitzen (Niederflurfahrzeuge wenigstens eine mechanische Klapprampe und sonstige Busse einen geeigneten Hublift). Im gemeinsamen Interesse von den Verkehrsunternehmen und den zuständigen Aufgabenträgern wird empfohlen, den bestehenden Wagenpark schrittweise an den jeweils gültigen Standard für die Fahrzeugklassen I und II nach der EU-Busrichtlinie 2001/85/EG und an die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Bei der Fragebogenaktion für die Verkehrsunternehmen wurden auch die Fahrzeuge erhoben. Die Verkehrsunternehmen setzen im Landkreis Bad Kissingen je nach Anspruch an Komfort und Streckenverlauf verschiedene Fahrzeugtypen ein. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 66 Im Stadtverkehr Bad Kissingen werden ausnahmslos Niederflurbusse eingesetzt. Im Landkreis Bad Kissingen, auf dessen Linien andere Ansprüche an die Fahrzeuge bestehen, kommen Standard-/Überlandbusse und auch Niederflurbusse zum Einsatz. Die Transportgefäßgrößen reichen Standardbussen bis zum 15 Meter Überland- oder Niederflurbus. Das mittlere Fahrzeugalter aus den Ergebnissen der Befragung der Verkehrsunternehmen beträgt bezogen auf das Jahr 2005 für den Stadtverkehr Bad Kissingen 2,7 und für den Landkreis 7,2 Jahre. 2.5.5 Infrastruktur und Schnittstellen 2.5.5.1 Infrastruktur der Haltestellen Die Mindestausstattung einer Bushaltestelle besteht aus einem Haltestellenschild und einer Informationstafel mit dem aktuellen Fahrplan sowie dem Namen der Haltestelle. Weitere mögliche Ausstattungsmerkmale sind Sitzgelegenheiten, ein Witterungsschutz, Papierkörbe oder der Aushang eines Liniennetzplans. Kriterien für eine erweiterte Haltestellenausgestaltung sind z.B. die vorhandene bzw. zu erwartende Nachfrage oder die zur Verfügung stehende Fläche. Für die bauliche Ausstattung sowie die Sauberkeit der Haltestellen sind die Gemeinden verantwortlich. Hierfür stehen Fördermittel des Bundes aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) zur Verfügung. Die Grundausrüstung mit Haltestellenschild und Fahrplan ist dagegen Aufgabe der Verkehrsunternehmen (vgl. StVG § 5b bzw. PBefG § 40). Im Zuge der Erstellung des Nahverkehrsplans wurde eine umfangreiche Erfassung der Bushaltestellen im Landkreis Bad Kissingen durchgeführt. Jede Haltestelle wurde fotografisch festgehalten und auf folgende Merkmale hin untersucht: • Art • Kategorie • Ausstattung Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 67 o Informationsmöglichkeiten für den Fahrgast o Behindertengerechte Ausstattung o Sicherheitsvorkehrungen o Witterungsschutz o Beleuchtungseinrichtung Die Ergebnisse sind in der Anlage 36 dokumentiert. Die Barrierefreiheit der Haltestellenbereiche kann auf Grund des finanziellen und organisatorischen Aufwands nur schrittweise erreicht werden. Bei Neuanlage oder Umbau von Haltestellen ist auf eine barrierefreie Gestaltung zu achten. Auf die Frage an die Gemeindenverwaltungen, wie sie die Ausstattung der Haltestellen im Bereich ihrer Gemeinde beurteilen, bezeichneten 23 der 26 befragten Gemeinden (88%) die Ausstattung der Haltestellen als ausreichend und 3 der 26 befragten Gemeinden (12%) beurteilten die Ausstattung der Haltestellen als nicht ausreichend und gaben folgende Antworten: Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 68 Gemeinde/VU Antwort Bemerkung Aura a.d.Saale Hammelburg, St Unterstellmöglichkeit Verbesserung der Unterstellhalle am schon umgesetzt Haltepunkt Morlesau der Saaletalbahn mehrfach gefordert Wildflecken, M Am Rathausplatz in Wildflecken ist die Verbesserung bzw. Erneuerung der BusWartestelle (Buswartehaus) geplant. OVF Schaffung einer Unterstellmöglichkeit am Bushalt Aschach, Schloss erforderlich(Schüler warten ungeschützt auf die Anschlussbusse der Verkehrsunternehmen Elmar Schneider / Walter Wolf von Aschach nach Münnerstadt und aus Münnerstadt in Richtung Burkardroth) Schwachstellen an Schulbushaltestellen im Landkreis Bad Kissingen: Der Aspekt der sicheren Haltestelle für den Schülerverkehr soll mit den Gemeinden verbessert werden. Anforderungen an die Ausstattung zum Beispiel die prinzipielle Anbringung von Haltelinien an den Schulhaltestellen oder der Einsatz von Schülerlotsen und Schulbuslotsen soll gefördert werden. An den Schulzentren soll die Bedienung der Halteplätze optimiert werden. Stellungnahme der OVV zum Bericht vom 21.07.2006 Stellungnahme der OVV zum Bericht vom 21.07.2006 Tabelle 21: Befragung der Gemeinden und Stellungnahmen zur Haltestellenausstattung 2.5.5.2 Park and Ride (P+R) P+R-Verkehrsströme entstehen vor allem im regionalen Umfeld von jenen Oberzentren, in denen Parkplatzmangel vorherrscht und/oder hohe Parkraumgebühren anfallen würden (z.B. München). Die Park and Ride (P+R) Anlagen wurden anhand des Fragebogens an die Gemeinden und der Haltestellenuntersuchung ermittelt. Im Landkreis Bad Kissingen konzentriert sich das P+R Angebot auf die Bahnhöfe mit P+R-Anlagen und auf die größeren Städte im Untersuchungsgebiet. Eine weitere Umsteigemöglichkeit befindet sich in Oberthulba in der Nähe des Betriebshofes der OVF/KOB. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 69 2.5.5.3 Bike and Ride (B+R) Die Park and Ride (P+R) Anlagen wurden anhand des Fragebogens an die Gemeinden und der Haltestellenuntersuchung ermittelt. In den Nahverkehrszügen des Landkreises Bad Kissingen ist die Fahrradmitnahme kostenlos. Die Fahrradmitnahme wird durch einen Pauschalbetrag vom Landkreis an die DB Regio und der EB abgegolten. 2.5.5.4 Schnittstellen Bus/Bahn (Bahnhöfe) Wichtige Schnittstellen (Umsteigepunkte) zwischen dem Schienenverkehr und dem allgemeinen ÖPNV sind die Bahnhöfe in Bad Kissingen, Hammelburg und Münnerstadt. Zur Grundausstattung dieser Hauptverknüpfungspunkte zählen Aushangfahrpläne, Liniennetzpläne sowie die Ausschilderung der Abfahrtpunkte der einzelnen Linien. Die Fahrplanung einschließlich der Fahrplanabstimmung zwischen Bus und Schiene sowie zwischen Bus und Bus wird von den einzelnen Verkehrsunternehmen durchgeführt. Die bestehenden An- und Abfahrten des Schienenverkehrs und der Linienbussen an den Bahnhöfen in Bad Kissingen, Hammelburg und Münnerstadt ist in der Anlage 37, Anlage 38 und Anlage 39 dargestellt. Dabei sind die Anzahl der Ankünfte und Abfahrten getrennt nach dem Verkehrssystem, den Linien und den Richtungen dargestellt. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 70 2.5.5.4.1 Bahnhof Bad Kissingen Am Bad Kissinger Bahnhof findet die Verknüpfung der Verkehrssysteme Stadtbus und Regionalbus mit der Schiene statt. Folgende Linien fahren an einem Donnerstag an Schultagen den Bad Kissinger Bahnhof an. Regionalbuslinien: 8113, 8141, 8142, 8147, 8162, 8167, 8190 Stadtverkehr: 2, 5 ,7 DB Regio, EB: 803, 815 Folgende Anzahl von Ab- und Anfahrten sind werktäglich (Beispiel: Normalwerktag, Donnerstag), aufgeschlüsselt nach Verkehrsystemen und Linien, am Bahnhof Bad Kissingen zu verzeichnen: Bad Kissingen Verkehrssystem Linie Linienbus 8113 8 8141 10 10 8142 5 4 8147 1 3 8162 1 1 8167 8 8 8190 1 1 Linienbus Summe Stadtbus Stadtbus Summe Schiene an ab 8 34 35 2 13 13 5 38 38 7 38 38 89 89 803/815 43 40 Schiene Summe 43 40 Gesamt 166 164 Tabelle 22: Anzahl den An- und Abfahrten am Bahnhof Bad Kissingen an Schultagen (Do) Insgesamt finden an einem Normalwerktag (Donnertag an Schultagen) auf der Schiene jeweils 8 Abfahrten und Ankünfte von Nahverkehrszügen der DB Regio und Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 71 jeweils 19 Abfahrten und Ankünfte der EB Richtung Ebenhausen statt. In Richtung Hammelburg werden jeweils 2 Abfahrten und Ankünfte von Nahverkehrszügen der DB Regio und 11 Abfahrten und 14 Ankünfte der EB angeboten. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die an- und abfahrenden Züge am Bahnhof Bad Kissingen. KBN Richtung 803/815 Ebenhausen 803 Hammelburg Ankunft Abfahrt Bedienungszeit: 05:42 - 22:35 Uhr: Bedienungszeit: 05:14 - 22:24 Uhr: 27 Ankünfte gesamt, 27 Abfahrten gesamt, die DB bedient im 2-Stundentakt die DB fährt im 2-Stundentakt zwischen 7:30 zwischen 08:26 und 20:29 und um 06:18 und 19:30 und um 05:14 Uhr, Uhr, die Abfahrtszeiten aller Verkehrsunternehmen die überwiegenden Fahrten werden von der Schiene liegen meistens um die Minuten 27der EB durchgeführt, 30 und 03 - 09. die Ankunftszeiten aller Verkehrsunternehmen der Schiene liegen meistens um die Minuten 18 - 19, 26 und 43 - 45. Bedienungszeit: 06:14 - 22:00 Uhr: Bedienungszeit: 05:17 - 20:02 Uhr: 16 Ankünte gesamt, 13 Abfahrten gesamt, die Ankunftsszeiten aller die Abfahrtszeiten aller Verkehrsunternehmen Verkehrsunternehmen der Schiene der Schiene liegen meistens um die Minuten 32liegen meistens um die Minuten 00 - 03, 33 und 02, die DB fährt um 06:24 und 16:32 die DB fährt um 07:24 und 17:24 Uhr Tabelle 23: Zeitlagen der an- und abfahrenden Züge am Bahnhof Bad Kissingen Eine detaillierte Übersicht über die Anschlüsse und die Anschlussqualität am Bahnhof Bad Kissingen liefert die Anlage 40 und Anlage 41. Die Linien und Verkehrssysteme, die am Bahnhof Bad Kissingen miteinander verknüpft sind, sind nach ihrer Anschlussqualität, unter Berücksichtigung aller relevanter Bus- und Zugfahrten, mit einer Klassifizierung nach der Umsteigewartezeit dargestellt. Die Hin- und Rückrichtungen der Bahnlinien sowie die Umsteigearten Bus-Bahn und Bahn-Bus sind dabei getrennt aufgeführ t Es wurden verschiedene Klassen eingeteilt, welche die Anschlussqualität an den Bahnhöfen beschreiben. Den Klassen sind die aufgeführten Wartezeiten zugeordnet. Eine Umsteigezeit bis 30 Minuten wird hier als gerade noch ausreichend angesehen. Knapp verpasste Anschlüsse sind zusätzlich in der Anlage 41 aufgeführt. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Wartezeit Beschreibung 0 - 3 min knapp 3 - 10 min optimal 10 - 20 min akzeptabel 20 - 30 min ausreichend 30 - 60 min schlecht über 60 min keine Verbindung 0 - -1 min knapp verpasst -1 - -2 min verpasst Seite 72 Tabelle 24: Anschlussqualität Klassifizierung Negativ auffallend ist die fehlende Anbindung der Linie 8142 an den Bahnhof Bad Kissingen an Sams-, Sonn- und Feiertagen, so das z.B. Kurgäste, die in Bad Bocklet wohnen, nicht direkt mit einem Umstieg dorthin gelangen können. Der Bahnhof Bad Kissingen umfasst folgende Infrastruktureinrichtungen:, • Verkehrsverknüpfung: Regionalbus, Stadtbus, P+R, B+R • Anzahl Bus-Haltepunkte: 3 • Anzahl Pkw-Stellplätze: 132 • Anzahl: Fahrad-Stellplätze: 24 Die folgende Abbildung zeigt eine Stationsskizze der BEG über den Bahnhof Bad Kissingen. Stationsskizzen der BEG zu den Bahnhöfen in Bayern sind unter der Internetadresse www.bayern-takt.de im Menüpunkt Unser Angebot/Bahnhofspläne zu finden. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Abbildung 10: Bahnhof Bad Kissingen (Quelle: BEG) Seite 73 Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 74 2.5.5.4.2 Bahnhof Hammelburg Am Bahnhof Hammelburg findet die Verknüpfung der Verkehrssysteme Regionalbus (Haltestellen liegen in der Fuldaer Straße) mit der Schiene statt. Folgende Linien fahren an einem Donnerstag an Schultagen den Hammelburger Bahnhof an. Regionalbuslinien: 8141, 8164, 8165, 8166, 8167 DB Regio, EB: 803 Insgesamt finden an einem Normalwerktag (Donnertag an Schultagen) auf der Schiene jeweils 12 Abfahrten und Ankünfte der EB in/aus Richtung Gemünden statt. In/aus Richtung Bad Kissingen werden jeweils 2 Abfahrten und Ankünfte von Nahverkehrszügen der DB Regio und 14 Abfahrten und 11 Ankünfte der EB angeboten. Folgende Anzahl von Ab- und Anfahrten sind werktäglich (Beispiel: Normalwerktag, Donnerstag), aufgeschlüsselt nach Verkehrsystemen und Linien, am Bahnhof Hammelburg zu verzeichnen: Hammelburg Verkehrssystem Linie an ab Linienbus 8141 26 26 8164 2 2 8165 1 1 8166 8 9 8167 1 1 Linienbus Summe Schiene 38 39 803 25 28 Schiene Summe 25 28 Gesamt 63 67 Tabelle 25: Anzahl den An- und Abfahrten am Bahnhof Hammelburg an Schultagen (Do) Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 75 Die Anschlusszeiten und -qualität Bus/Bahn für einen Schultag (Do) am Bahnhof Hammelburg ist in der Anlage 42 und Anlage 43 für die verschiedenen Linien dargestellt. Der Bahnhof Hammelburg bietet folgende Infrastruktureinrichtungen: • Verkehrsverknüpfung: Regionalbus, P+R, B+R • Anzahl Bus-Haltepunkte: 2 • Anzahl Pkw-Stellplätze: 6 • Anzahl: Fahrad-Stellplätze: 12 Abbildung 11: Bahnhof Hammelburg (Quelle: BEG) Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 76 2.5.5.4.3 Bahnhof Münnerstadt Am Bahnhof Münnerstadt findet die Verknüpfung der Verkehrssysteme Regionalbus mit der Schiene statt. Folgende Linien fahren an einem Donnerstag an Schultagen den Bahnhof Münnerstadt an. Regionalbuslinien: 8147, 8153 DB Regio, EB: 815 Folgende Anzahl von Ab- und Anfahrten sind werktäglich (Beispiel: Normalwerktag, Donnerstag), aufgeschlüsselt nach Verkehrsystemen und Linien, am Bahnhof Münnerstadt zu verzeichnen: Münnerstadt Verkehrssystem Linie An Ab Linienbus 8147 8 9 8153 18 16 Linienbus Summe Schiene 26 25 815 37 37 Schiene Summe 37 37 Gesamt 63 62 Tabelle 26: Anzahl den An- und Abfahrten am Bahnhof Münnerstadt an Schultagen (Do) Die Anschlusszeiten und -qualität Bus/Bahn für einen Schultag (Do) am Bahnhof Münnerstadt ist in der Anlage 44 und Anlage 45 für die verschiedenen Linien dargestellt. Der Bahnhof Münnerstadt bietet folgende Infrastruktureinrichtungen Verkehrsverknüpfung: Regionalbus, P+R, B+R Anzahl Bus-Haltepunkte: 2 Anzahl Pkw-Stellplätze: 31 Anzahl: Fahrad-Stellplätze: 0 Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 77 Abbildung 12: Bahnhof Münnerstadt (Quelle BEG) In Münnerstadt ist eine verbesserte Anbindung der Linie 8147 an den Bahnhof empfehlenswert. Die nächstgelegene Haltestelle nach dem Gymnasium zum Bahnhof ist der Marktplatz, der als Umsteigepunkt jedoch für die Anforderungen eines modernen, attraktiven ÖPNV zu weit entfernt gelegen ist. Insgesamt wird der Bahnhof Münnerstadt z.B. aus Richtung Seubrigshausen nur zu 3 verschiedenen Zeitlagen (07:05, 07:44-07:45, 16:28) angefahren, wobei dabei nur einmal eine kurze Umsteigezeit, und zwar in Richtung Bad Neustadt mit 9 Minuten angeboten wird. Um 16:28 beträgt die Umsteigezeit nach Schweinfurt 0 Minuten. Die Anschlusszeiten für den Bahnhof Münnerstadt sind im einzelnen in der Anlage 44 aufgeführt. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 78 2.5.6 Information und Qualitätssicherung Fahrplanheft Grundlegende Vorrausetzung für die Nutzung der Busse und Bahnen durch die Bevölkerung ist die Information über die Angebote des ÖPNV. Neben den Fahrplanund Liniennetzplanaushängen an den Haltestellen, erfolgt dies unter anderem durch den jährlich zum Fahrplanwechsel herausgegeben Kreisfahrplan. Dieser erscheint mit einer Auflage von 6000 Stück (Stand 2006) und ist bei den Gemeinden/Verwaltungsgemeinschaften, Banken, den Busunternehmen sowie im Landratsamt erhältlich. Er beinhaltet alle öffentlichen Bahn- und Buslinien, einschließlich des Stadtverkehrs Bad Kissingen, sowie Auskünfte über das Tarifsystem und dem Liniennetz- und Wabentarifplan. Der Kreisfahrplan enthält zudem auch einen Wabentarifplan mit der Preistabelle. Zusätzlich liegt der Wabentarifplan einzeln im Landratsamt Bad Kissingen, in den Gemeinden und in den Bussen der lokalen Nahverkehrsunternehmen für interessierte Bürgerinnen und Bürger bereit. Zusätzlich zum Kreisfahrplan wurden einzelne Linien- und Ortsfahrpläne in handlichen Faltblätter dargestellt und ausgegeben. Für den Stadtverkehr Bad Kissingen wird auch ein eigenes Fahrplanheft aufgelegt. Dieser enthält neben den einzelnen Fahrplänen der Linien einen Liniennetzplan, den Wabenplan, eine Übersicht über die Linienanbindung öffentlicher Einrichtungen und eine Fahrpreisübersicht. All diese Informationen sind auch über die ÖPNV-Internetseite des Landkreises („www.nahverkehr-badkissingen.de“) abrufbar. Weiterhin gibt es hier Links zu den elektronischen Fahrplanauskünften der Deutschen Bahn AG und der Bayerischen Eisenbahngesellschaft, welche auch die Fahrpläne der Regionalbuslinien einschließen, zum Bäderlandbus mit der Internetseite „www.baederlandbus.de“ sowie Informationen zum Stadtverkehr Bad Kissingen. Auf der Internetseite „www.stadtbusse-weltz.de“ sind detaillierte Informationen (Fahrpläne, Linienplan Haltestellen, Fahrpreise) zum Stadtverkehr Bad Kissingen zu finden. Telefonische Fahrplaninformationen erteilen das Landratsamt, die Deutsche Bahn AG, die Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 79 Stadtwerke Bad Kissingen/Fa. Weltz und für die Regionalbuslinien das Verkaufsbüro der OVF in Bad Neustadt, welches für Fragen zu Fahrplänen, Fahrkarten und Tarifen gleichzeitig eine Anlaufstelle darstellt. Haltestellen Die Informations- und Orientierungsmöglichkeiten in Bad Kissingen am Berliner Platz sind für den (ortsunkundigen) Fahrgast, insbesondere auch für Umsteiger zwischen den Verkehrssystemen, verbesserungswürdig. Diese Verbesserungsmaßnahmen können, je nach Art, von einfachen neuen Fahrplanaushängen bis hin zu einer dynamischen Fahrgastinformation mit Echtzeitanzeige reichen. Rechnergestütztes Betriebsleitsystem (RBL) Gute Informationspolitik kann zusätzliche Fahrgäste zur Nutzung des ÖPNV bewegen. Die Einführung eines RBL und die damit verbundene dynamische Fahrgastinformation (DFI) trägt mit zur Verbesserung des Informationsangebotes des Fahrgastes bei. Ein pünktlicher und zuverlässiger Betrieb sind ein maßgebendes Kennzeichen für ein hohes Qualitätsniveau im ÖPNV. Rechnergestützte Betriebsleitsysteme (RBL) leisten hierzu einen wesentlichen Beitrag und dienen somit der Sicherung und Verbesserung der Betriebsqualität für die Fahrgäste. Ziele eines regionalen RBL sind z.B. • die Verbesserung der Fahrgastinformation an den Haltestellen (z.B. durch dynamische, realitätsbezogene Fahrgastinformation) • die Herstellung von Anschlusssicherungen • eine vorausschauende Verhinderung oder Begrenzung äußerer Störeinflüsse (Sperrungen, Staus, temporäre Baustellen usw.) • eine Minimierung der Auswirkungen unvermeidbarer Abweichungen vom SollFahrplan • die Beschleunigung von Bussen Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 80 Ermöglicht werden diese Verbesserungen durch die ständige Standortverfolgung der Fahrzeuge im Liniennetz. Mit Hilfe des RBL lassen sich Verfrühungen oder Verspätungen reduzieren und auch homogenere Fahrzeugfolgen erreichen. Der Fahrgast profitiert zudem an den wichtigen Verknüpfungspunkten von elektronischen Fahrtenanzeigen (mit Fahrgastinformationen Echzeit-Anzeige). und Durch Anschlusssicherungen eine Verbesserung sowie durch der geeignete Beschleunigungsmaßnahmen werden eine höhere Attraktivität des Angebotes und eine höhere Akzeptanz bei den Fahrgästen des ÖPNV erreicht. Bei einem regionalen RBL liegt ein weiterer Schwerpunkt darauf, unterschiedliche Betriebsformen zu unterstützen. So kann das RBL neben dem „klassischen“ Linienbetrieb auch flexible, bedarfsgesteuerte Angebotsformen unterstützen und dafür eingesetzt werden. Hier ist zum Beispiel der Richtungsbandbetrieb zu nennen, der zu einer Verbesserung des ÖPNV-Angebotes für die Bevölkerung in der Fläche mit beiträgt. Der Richtungsbandbetrieb stellt eine Mischung aus reinem Linienbetrieb und Flächenbetrieb dar. Neben festen Abfahrtszeiten und einen über die Anfangsund Endhaltestelle festgelegten Routenverlauf mit fest definierten Zwischenhalten, kann der Linienbetrieb aufgeweitet werden und die Bedienfläche über so genannte Sektoren und Korridore räumlich erweitert werden. Das verkehrliche Angebot in der Fläche kann mit einem Richtungsbandbetrieb mit Einsatz eines RBL somit nachhaltig verbessert werden. Die Einführung von Rechnergestützten Betriebsleitsystemen und einer dynamischen Fahrgastinformation (DFI) ist ein gutes und wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung des ÖPNV und somit eine Einführung zu empfehlen. Wesentlich dabei ist, dass die damit verbunden Betriebskosten nicht zur Erhöhung der Tarife führen. Bei der dynamischen Fahrgastinformation (DFI) ist darauf zu achten, dass der Stadtverkehr und der Regionalbusverkehr vollkommen miteinander harmonieren und in die Planungen eingebunden werden. Dabei sind auch die Belange des künftig rechnergestützten berücksichtigen. Betriebsleitsystems (RBL) im regionalen Busverkehr zu Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 81 2.5.7 Tarifsystem Seit dem 1. Januar 2004 gilt im Landkreis Bad Kissingen auf allen öffentlichen Regionalbuslinien ein einheitlicher Wabentarif, größtenteils auch bei Fahrten in die Nachbarlandkreise. Ermöglicht wurde dies durch den Zusammenschluss der Verkehrsunternehmen des Landkreises zur Nahverkehrsgemeinschaft "Kim. Kissingen mobil". Die Wabeneinteilung und die zugehörige Tariftabelle sind aus der Karte 35 ersichtlich. Es existieren ab 01.01.2007 15 Preisstufen. Das Fahrkartensortiment umfasst die folgenden Fahrscheinarten: • Einzelfahrscheine für Erwachsene und Kinder • Sechserkarte • Tageskarten Solo und Plus • 7-Tage-Karte und 31-Tage-Karte • Wochen- und Monatskarten für Schüler • Schüler-Ferien-Karte • Gruppenfahrkarte • Umweltjahreskarte Mainfranken für Erwachsene • BahnCard: An Inhaber von BahnCards werden im Rahmen ihrer Gültigkeit Einzelfahrscheine zum ermäßigten Fahrpreis ausgegeben. Fahrgäste, die den Regionalbus und anschließend den Stadtbus Bad Kissingen benutzen möchten, können bei Fahrtantritt einen Fahrausweis für die gesamte Strecke lösen. Hierfür muss die Preisstufe „0“ aus der Tariftabelle zur restlichen Strecke hinzugerechnet werden.. Bei Fahrten innerhalb des Stadtverkehrs Bad Kissingen gilt der Tarif des Stadtbusses. Es handelt sich hierbei um einen Einheitstarif mit folgendem Fahrkartensortiment: • Einzelfahrscheine Erwachsener und Kind • Umsteigefahrscheine Erwachsener und Kind Nahverkehrsplan Bad Kissingen • Sechserkarten Erwachsener und Kind • Tageskarten "SOLO" und „PLUS“ • 7-Tage-Karte Erw übertragbar • 31-Tage-Karte Erw übertragbar • City-Card-9:00 Uhr“ • übertragbar • Umweltjahreskarte „Main-Franken“ • Schülerkarten Wochenkarte • nicht übertragbar • Schülerkarten Monatskarte • nicht übertragbar • Seite 82 Auf der Bahnlinie KBS 803 und 815 findet der Tarif der Deutschen Bahn AG Anwendung, auch in den Zügen der Erfurter Bahn. Zusätzlich bietet die Erfurter Bahn zwischen Bad Kissingen und Gemünden (Main) das Fränkische Saaletalticket an, welches die Hin- und Rückfahrt ab 09:00 Uhr zwischen Bad Kissingen und Gemünden beinhaltet. Eine Integration des Bahnverkehrs in das Wabentarifsystem ist grundsätzlich erstrebenswert. Die Finanzierbarkeit einer solchen muss allerdings zuvor eingehend geprüft werden. 2.5.8 Organisationsstrukturen Die Nahverkehrsunternehmen im Landkreis Bad Kissingen haben sich im Jahr 2003 auf Initiative und in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Bad Kissingen zu der Nahverkehrsgemeinschaft "Kim. - Kissingen mobil" zusammengeschlossen. “Kim” ist ein Zusammenschluss folgender Verkehrsunternehmen: • Stadtwerke Bad Kissingen GmbH • Omnibusverkehr Franken GmbH, Nürnberg • KOB GmbH, Oberthulba • GWK-Reisen Günther Wolf, Bad Kissingen • Walter Wolf, Omnibusunternehmen & Reisebüro, Münnerstadt • Weltz-Stadtbusverkehr, Bad Kissingen Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 83 • Omnibusbetrieb Elmar Schneider, Burkardroth • Omnibusunternehmen Kurt Seger GmbH & Co KG, Münnerstadt • Seger Tours, Maßbach • Kurt Geis GmbH, Bad Neustadt Die Ziele von Kim sind: • Sicherung, Ausbau und einheitliche Darstellung des Nahverkehrs im Landkreis Bad Kissingen • Gestaltung eines fahrgastfreundlichen und verständlichen Verkehrs- und Tarifangebotes • Pünktliche und sichere Verkehrsbedienung • Abstimmung der bestehenden Fahrpläne unter Berücksichtigung des vom Landkreis Bad Kissingen als Aufgabenträger Personennahverkehrs entwickelten Nahverkehrsplanes des öffentlichen Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 84 2.5.9 Befragung der Verkehrsunternehmen und der Gemeinden Im Rahmen einer Fragebogenaktion wurden alle Verkehrsunternehmen und die Kommunen des Nahverkehrsplan Landkreises zur bereits aktiven zu Mitarbeit Beginn der aufgefordert. Arbeiten Dabei am neuen wurden den Busunternehmen folgende Fragen gestellt: 1. Welche Schwachstellen sehen Sie derzeit bei Ihren Linien oder beim ÖPNV im Landkreis insgesamt (z. B. in Bezug auf Bedienungshäufigkeiten, räumliche Erschließung, Beförderungsgeschwindigkeiten, Fahrzeugauslastung)? 2. Welche Verbesserungsvorschläge für den ÖPNV des Landkreises möchten Sie gerne machen? 3. Wo bestehen innerhalb des von Ihrem Unternehmen bedienten Liniennetzes Engpässe und Behinderungen des Busverkehrs (bitte genaue Angabe des Streckenabschnittes bzw. Knotenpunktes)? 4. Gibt es in bestimmten Bereichen Fahrgastpotentiale, die durch geeignete Maßnahmen für den ÖPNV gewonnen werden könnten (z. B. Wohn- oder Gewerbegebiete, Nutzergruppen oder Verkehrszeiten)? 5. Wie beurteilen Sie den Einsatz finanzieller Mittel durch den Landkreis als ÖPNVAufgabenträger (z. B. bei bestellten Verkehrsleistungen, Investitionsförderung oder Öffentlichkeitsarbeit ? 6. Wurden bei Ihnen innerhalb der letzten zwei Jahre Fahrgasterhebungen durchgeführt, die Aussage zur derzeitigen Inanspruchnahme der Linienverkehre zulassen (evtl. auch nur in Teilbereichen)? 7. Entspricht der Fahrweg Ihrer Linien der aktuellen Nachfragesituation? 8. Haben Sie Vorstellungen oder konkrete Pläne zur Umstrukturierung von Linienverkehren? 9. Welche Investitionsmaßnahmen (Fuhrpark, Betriebshöfe) plant Ihr Verkehrsunternehmen innerhalb der nächsten 5 Jahre? Der Fragebogen für die Städte, Märkte und Gemeinden enthielt nachfolgende Fragestellungen: 1. Wie beurteilen Sie das derzeitige Fahrplanangebot im Bereich ihrer Gemeinde (innerörtliche Verbindungen und Verbindungen zu zentralen Orten)? 2. Welche Verbesserungsvorschläge für den ÖPNV des Landkreises möchten Sie gerne machen? Nahverkehrsplan Bad Kissingen 3. Seite 85 Gibt es in bestimmten Bereichen (z. B. Wohn- oder Gewerbegebiete, Nutzergruppen oder Verkehrszeiten) Fahrgastpotentiale, die durch geeignete Maßnahmen für den ÖPNV gewonnen werden könnten? 4. Nimmt die Bauleitplanung Ihrer Gemeinde (Flächennutzungsplan, Bebauungsplan) Rücksicht auf vorhandene ÖPNV -Erschließungsachsen? 5. Welche Flächen für Wohnbebauung (mehr als 150 Einwohner) werden neu erschlossen oder geplant? 6. Wie beurteilen Sie die Ausstattung der Haltestellen im Bereich ihrer Gemeinde? 7. Welche Investitionsmaßnahmen für den ÖPNV sind in den nächsten Jahren vorgesehen? 8. Wie beurteilen Sie den Einsatz finanzieller Mittel durch den Landkreis als ÖPNVAufgabenträger (z. B. bei bestellten Verkehrsleistungen, Investitionsförderung oder Öffentlichkeitsarbeit)? 9. Welche größeren Gewerbe- und Industriebetriebe bzw. Gewerbe- und Industriegebiete befinden sich in den Ortsteilen Ihrer Gemeinde? 10. Sind neue Gewerbe- und Industriegebiete ausgewiesen oder geplant? 11. Welche sonstigen verkehrsintensiven Einrichtungen gibt es in Ihrer Gemeinde und wo befinden sie sich? 12. Sind erhebliche Veränderungen bei verkehrsintensiven Einrichtungen (ggf. auch bei Schulen) geplant oder zu erwarten? 13. In welchen Ortsteilen Ihrer Gemeinde besteht eine Einkaufsmöglichkeit für Waren des täglichen Bedarfs (Lebensmittel)? Von den 10 angeschriebenen Verkehrsunternehmen haben alle den Fragebogen bearbeitet. Auch bei den Gemeinden konnte ein 100-prozentiger Rücklauf erzielt werden. Die Antworten auf den Großteil der Fragen liefern wertvolle Informationen für unterschiedliche Bereiche der Nahverkehrsplanung und sind in diesem Zusammenhang auch in den Nahverkehrsplan eingeflossen. Dieses Kapitel beschäftigt sich ausschließlich mit den Antworten auf Schwachstellen, Verbesserungsvorschlägen und Planungen, die im Rahmen der Fragen 1, 2, 3, 4, 8 an die Unternehmen sowie der Fragen 1, 2, 3, 7 ,8 an die Gemeinden genannt wurden. Diese sind in der Anlage 46 bzw. Anlage 47 aufgelistet und bewertet. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 86 3 Voraussichtliche Entwicklungen 3.1 Vorhandene Planungen zur siedlungs- und verkehrsinfrastrukturellen Entwicklung Die voraussichtliche Siedlungsentwicklung der Gemeinden wurde mit einem Befragungsbogen erfasst. Anhand der Strukturdaten (Bevölkerungsentwicklung, Arbeitsplatzentwicklung, Pkw-Entwicklung usw.) ist in den nächsten 5 Jahren jedoch nur mit einer geringfügigen Änderung der Verkehrsmittelwahl und der ÖPNVNutzung zu rechnen. 3.1.1 Bevölkerungsentwicklung Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung hat für den Landkreis Bad Kissingen im Band „Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für Bayern Ergebnisse für kreisfreie Städte und Landkreise bis 2020 sowie für Bayern bis 2050“ folgende Steigerungen der Einwohnerzahlen je nach Hochrechnungsvariante berechnet. Bevölkerungsstand am 31.12 in 1.000 Personen Variante 4 Jahr 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 Ew in 1.000 109,4 109,3 109 108,7 108,3 107,8 107,3 106,8 106,3 105,8 % zu 2002 -0,1% -0,4% -0,6% -1,0% -1,5% -1,9% -2,4% -2,8% -3,3% % zum Vorjahr -0,1% -0,3% -0,3% -0,4% -0,5% -0,5% -0,5% -0,5% -0,5% Variante 5 Jahr 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 2018 2020 Ew in 1.000 109,4 109,4 109,4 109,2 109,1 108,8 108,6 108,3 108,1 107,8 % zu 2002 0,0% 0,0% -0,2% -0,3% -0,5% -0,7% -1,0% -1,2% -1,5% % zum Vorjahr 0,0% 0,0% -0,2% -0,1% -0,3% -0,2% -0,3% -0,2% -0,3% Tabelle 27: Bevölkerungsvorausberechnung Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 87 Bis zum Jahr 2010 werden die Einwohnerzahl nach der Variante 4 um 3,3% im Vergleich zum Jahr 2002 sinken, nach der Variante 5 um 1,5%. Für den gleichen Zeitraum wird dagegen für die gesamte Region Main-Rhön eine Steigerung der Einwohnerzahl um 0,1 bzw. 2,4 %, für den Regierungsbezirk Unterfranken um 0,3 bzw. 2,7 % sowie für Bayern um 3,1 bzw. 6,1 % vorausberechnet (jeweils Variante 4 bzw. 5). Die folgende Abbildung gibt grafisch die bisherige Bevölkerungsentwicklung bis zum Jahr 2002 sowie die vorausberechnete zukünftige Bevölkerungsentwicklung bis 2020 im Landkreis Bad Kissingen wieder. Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Bad Kissingen 110 Variante 4 109,5 Variante 5 109 bisher Einwohner in 1.000 108,5 108 107,5 107 106,5 106 105,5 2020 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 2002 2001 2000 1999 1998 1997 1996 1995 1994 1993 105 Jahr Abbildung 13: Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Bad Kissingen Im Jahr 1995 war der Bevölkerungsmaximum erreicht, bis 2003 kam es insgesamt zu einem Bevölkerungsrückgang. Die weitere Entwicklung der Einwohnerzahlen wird einen weiteren Bevölkerungsrückgang erwarten lassen, wie aus den Vorausberechnungen ersichtlich ist. Die prozentualen Steigerungsraten für den Zeitraum 1987 bis 2003 der einzelnen Gemeinden im Landkreis Bad Kissingen liegen zwischen – 2,8% (Wartmannsroth) und 26,8% (Fuchsstadt), für den aktuellen Zeitraum 2002 bis 2003 lagen sie Nahverkehrsplan Bad Kissingen zwischen – 2,3% Seite 88 (Wildflecken) und 1,7% (Schondra). Die Daten zur Bevölkerungsentwicklung der einzelnen Gemeinden sind in der Anlage 48 abgebildet. Auch die Altersgliederung der Bevölkerung wird sich weiter verändern. Bis 2020 wird ein Rückgang des Anteils der Einwohner im Schulalter prognostiziert. Das bedeutet, dass die Schülerzahlen noch deutlicher sinken werden als die Gesamtbevölkerungszahl. Vorausberechnung der Altersstruktur im Landkreis Bad Kissingen für das Jahr 2020 (Variante 4, Stand 2004) 30 25 % der Ew 20 15 10 5 0 unter 6 % der Ew 5,0 6 bis 16 bis 19 bis 25 bis 40 bis 60 bis unter 16 unter 19 unter 25 unter 40 unter 60 unter 75 9,1 2,9 6,4 17,8 28,8 19,1 75 o. älter 10,9 Altersklassen Abbildung 14: Vorausberechnung der Altersstruktur für das Jahr 2020 (Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung) 3.1.2 Siedlungsentwicklung Die Erreichbarkeit der neuen Siedlungs- und Gewerbegebiete muss bei der Angebotskonzeption beachtet werden. Diese sind zu berücksichtigen, wenn sie eine Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 89 Größe von über 5 Hektar aufweisen oder 200 Einwohner bzw. Arbeitsplätze überschreiten. Bedeutende neue Wohngebiete mit über 5 Hektar Fläche sind in den nächsten 5 Jahren von der Stadt Bad Brückenau, Hammelburg, Bad Kissingen, Oerlenbach und Burkardroth geplant. Kleinere Flächen für Wohnbebauung sind in mehreren Gemeinden ausgewiesen, die aber keinen Einfluss auf den ÖPNV nehmen. Die folgende Tabelle aus der Gemeindebefragung gibt einen Überblick über die geplanten neuen Wohnbebauungen im Landkreis Bad Kissingen. Sie stellt die Lage, die voraussichtliche Zahl der Einwohner und die Fläche des Wohngebietes dar und liefert eine Übersicht des jeweiligen Realisierungszeitraums. geplante Wohnbebauung (mehr als 150 Einwohner) Gemeinde Gebiet Bad Brückenau, St Baugebiet "Hart-Langeller" ca. 20 Bad Brückenau Stögerstraße/Haarder Weg 6,5 Bad Kissingen, GKSt Burkardroth, M Hammelburg, St Größe Baugebiet "Dreiäcker" im Gemeindeteil Oehrberg, Erschließung erfolgt in mehreren Bauabschnitten Hammelburg - Hochstein Nüdlingen Oerlenbach Am Bödelein II Baugebiet Herrenholz (Ebenhausen) Sulzthal, M Baugebiet Haiger 6,37 voraussichtl geplant für Jahr iche Anzahl Einwohner später ca. 250-300 läuft seit 2002 390 170 - 200 2005 Baubeginn vorraussichtlich 2006 11 135 Bauplätze = 300 Einwohner 3,189 110 66 Bauplätze 231 x 3,5 2006 offen (Klage anhängig) Tabelle 28: geplante Wohnbaugebiete (Gemeindebefragung) 3.1.3 Gewerbegebiete und Freizeiteinrichtungen Die folgende Tabelle zeigt die geplanten Gewerbegebiete, Gemeindebefragung von den Kommunen genannt wurden. die bei der Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 90 geplante Gewerbe- und Industriegebiete Gemeinde Gebiet (Lagebeschreibung) Art der Nutzung Bad Brückenau, St Buchrasen (Südlich der Stadt) Hammelburg, St Westheim-Salletal III Hammelburg-Hochstein An der St 2281 Am Fuldaer Kreuz Strahlunger Weg Pfaffenpfad II GE-Gebiet Reith Gewerbepark A 71 Gewerbe- und Industriegebiet G (Gewerbe) GE - Geb Gewerbegebiet GE GE GE Gewerbegebiet GI Maßbach, M Motten Münnerstadt, St Nüdlingen Oberthulba, M Oerlenbach Ramsthal Wildflecken, M planerisch genehmigt, jedoch nicht ausgebaut Gwerbepark am Kreuzberg (ehemalige Rhönkaserne in Oberwildflecken) geplant für Jahr seit ca. 2000 2007-2010 2006 2006 Industrie- und Gewerbegebiete Größe (ha) 12 vss. Anzahl Arbeitsplätze derzeit ca. 30 12,5 5,7 15 12 40 3,17 6 vorerst ca. 8 ha ab 2005 ca 37 noch unbebaut Tabelle 29: geplante Gewerbege biete (Gemeindebefragung) Die neuen Wohn- und Gewerbegebiete liegen bereits größtenteils im Einzugsbereich von existierenden Haltestellen, wie die nachfolgenden Tabellen zeigen (den Haltestellen sind die bedienenden Linien zugeordnet). Nur die neuen Gewerbegebiete in Münnerstadt und Oerlenbach haben keine Anbindung an das derzeitige Liniennetz. geplante Wohnbebauung (mehr als 150 Ew) Gemeinde Gebiet Bad Brückenau, St Bad Kissingen, GKSt Burkardroth, M Hammelburg, St nächste Haltestelle Linie Baugebiet "Hart-Langeller" Bad Brückenau Washington-Platz Regena 8054, 8056, 8113 8054, 8056, 8113 Stögerstraße/Haarder Weg 390 Marienweg Lenbachstrasse Stögerstraße/Kasernenstr. Steubenstrasse Oehrberg Kirche Oehrberg Schulbushaltestelle 1 1 1 1 8189, 9207 8189 Hammelburg Ost DB Hammelburg Kindergarten Hammelburg Kissinger Str. 803 8164 8165, 8167 Nüdlingen Haardstraße Nüdlingen Hessgraben Ebenhausen Bahnhof Ebenhausen DB Sulzthal Siedlung 8147 8147 8153 803, 815 8165, 8167, 8189 Baugebiet "Dreiäcker" im Gemeindeteil Oehrberg, Erschließung erfolgt in mehreren Bauabschnitten Hammelburg - Hochstein Nüdlingen Am Bödelein II Oerlenbach Baugebiet Herrenholz (Ebenhausen) Baugebiet Haiger Sulzthal, M vorhandene Haltestellen? voraussichtliche Anzahl später ca. 250-300 170 - 200 135 Bauplätze = 300 Einwohner 110 231 Tabelle 30: geplante Wohnbaugebiete (Erschließung) erschlossen ja/nein ja ja ja ja ja ja ja Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 91 geplante Gewerbe- und Industriegebiete Gemeinde Gebiet (Lagebeschreibung) Bad Brückenau, St Buchrasen (Südlich der Stadt) Hammelburg, St Westheim-Salletal III Hammelburg-Hochstein Maßbach, M An der St 2281 Motten Münnerstadt, St Am Fuldaer Kreuz Strahlunger Weg Nüdlingen Pfaffenpfad II Oberthulba, M GE-Gebiet Reith Oerlenbach Gewerbepark A 71 Ramsthal planerisch genehmigt, jedoch nicht ausgebaut, Reichlersweg und Wagenthal Gewerbepark am Kreuzberg (ehemalige Rhönkaserne in Oberwildflecken) Wildflecken, M geplant für (Jahr) seit ca. 2000 vorhandene Haltestellen? Größe (ha) 12 12,5 5,7 nächste Haltestelle Abzw Siedlung Buchrasen 8058 8165 803 8164 8165, 8167 ja 8147, 8151, 8171, 8184 8054 keine, 8184 ja, bedingt 8147, 8151 ja 8141, 8165 ja 15 Poppenlauer Fa. Seger 2006 12 40 Motten Erlenweg keine, nächste Münnerstadt Coburger Str. Nüdlingen Gh Grüne Au 6 2006 ab 2005 Oberthulba Betriebshof KOB vorerst ca. keine 8 ha Ramsthal ca 37 erschlossen ja/nein ja Westheim Industriegebiet Hammelburg Ost DB Hammelburg Kindergarten Hammelburg Kissinger Str. 2007-2010 3,17 Linie ja nein nein 8165, 8189 Oberwildflecken Thüringer 8057 Weg Tabelle 31: geplante Gewerbegebiete (Erschließung) Bedeutende neue Freizeiteinrichtungen sind momentan nicht in Planung. ja nein Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 92 3.1.4 Schulentwicklungsplanung Seitens der Schulentwicklungsplanung sind insbesondere Veränderungen der Schulstandorte und die Verlagerung von Schülerströmen für die Angebotskonzeption von Bedeutung. Derzeit ist eine bedeutende Änderungen im Schulbereich geplant: Durch die Umstrukturierung der Berufschulen Bad Kissingen, Münnerstadt und Bad Neustadt in Fachzentren kommt es bereits seit September 2005 zu einem Schüleraustausch, der bis 2008 auf ca. 500 Personen ansteigen wird. Die Entwicklung des Schulwesens ist zudem gegenwärtig auch durch folgende Veränderungen gekennzeichnet: • Einführung des achtstufigen Gymnasiums (G8) • Einführung der sechsstufigen Realschule (R6) • Einführung von Nachmittagsbetreuung Auf diese Veränderungen haben bzw. werden die weiterführenden Schulen im Landkreis Bad Kissingen unterschiedlich hinsichtlich Umfang und Verteilung des Nachmittagsunterrichtes auf die einzelnen Schultage reagieren. Diese neuen Rahmenbedingungen werden die Schülerbeförderung erschweren. Die tägliche Aufenthaltszeit der Schüler an den Schulen werden sich – speziell durch die Einführung der R6 und G8 – im Laufe der nächsten Jahre kontinuierlich steigern. Damit einhergehend verändern sich auch die Anforderungen an die Schülerbeförderung. Den Schülern sollte bei Bedarf daher auch am Nachmittag z.B. nach der achten und zehnten Unterrichtsstunde eine zeitnahe Beförderungsmöglichkeit zur Verfügung stehen können. Daher sollte mit den Schulen und Verkehrunternehmen eine abgestimmte Schulzeitplanung erreicht werden. Dabei geht es um eine möglichst wirtschaftliche Beförderung, die den geänderten Anforderungen bestmöglich gerecht werden sollte. Die Entwicklung der Schulstruktur, wie z.B. die Auflösung von Volksschulstandorten, das achtjährige Gymnasium oder Veränderungen bei den Berufsschulen, wird auch Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 93 zukünftig entscheidende Auswirkungen auf die Nutzung bestimmter ÖPNV-Linien bzw. Linienabschnitte haben. Angesichts der sich verändernden Rahmenbedingungen (z.B. Entwicklung der Schülerzahlen, vollständige Umsetzung G8) ist das Bedienungsangebot fortlaufend zu prüfen und bei Bedarf gezielt an die Erfordernisse des Schulverkehrs anzupassen. Eintretende Nachfrageänderungen (z.B. durch achtstufiges Gymnasium, Ganztagsschule) sollen berücksichtigt werden. Es bestehen derzeit keine konkreten Planungen hinsichtlich der Zusammenlegung von Schulstandorten im Landkreis Bad Kissingen. 3.1.5 Entwicklung der Straßeninfrastruktur Im Landkreis Bad Kissingen sind folgende Baumaßnahmen der Straßeninfrastruktur in der Baudurchführungs- und Planungsphase: Die Autobahn A 71 Schweinfurt - Erfurt wurde bereits im Dezember 2005 für den Verkehr freigegeben. Verkehrsmäßig in einem unmittelbaren Zusammenhang hiermit steht die Verlegung der Bundesstraße 286 zwischen Bad Kissingen und der B 19. Die Ortsdurchfahrten von Arnshausen und Oerlenbach werden vom Durchgangsverkehr dadurch weitgehend entlastet. Abbildung 15: Verlegung der Bundesstraße 286 zwischen Bad Kissingen und der B 19 (Quelle: Staatliches Bauamt Schweinfurt) Nahverkehrsplan Bad Kissingen 3.2 Planungen im Seite 94 Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und benachbarter Aufgabenträger 3.2.1 Planungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Im Landkreis Bad Kissingen laufen folgende Planungen im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV). Bereits umgesetzt ist der Neubau eines Haltepunktes in Rottershausen auf der Strecke KBS 815 (Schweinfurt - Meiningen), der als verkehrlicher Nutzen die Anbindung des Ortes Rottershausen an den SPNV zur Folge hat und somit zu einer wesentliche Verbesserung des ÖPNV in Rottershausen führt. Die Fertigstellung des neuen Haltepunktes erfolgte im Dezember 2006. Zudem wird die Modernisierung der Saaletalbahn auf der Strecke KBS 803 (Gemünden - Ebenhausen) angestrebt. Dafür sind folgende Maßnahmen, die den Landkreis betreffen, geplant: • Anhebung der Streckengeschwindigkeit • Modernisierung der Stationen • Verkürzung der Reisezeiten • Angebot eines exakten Stundentaktes in der Hauptverkehrszeit wird möglich • Verbesserung des Wartekomforts Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 95 3.2.2 Planungen der benachbarten Aufgabenträger Zur Vermeidung kontraproduktiver Maßnahmen im ÖPNV, müssen die vorgeschlagenen Maßnahmen dahin gehend geprüft werden, ob sie negative Auswirkungen auf Planungen in den Nachbarlandkreisen haben und ob diese sich landkreisübergreifend integrieren lassen. Nach Artikel 13, Absatz 2, Satz 2 BayÖPNVG ist der Nahverkehrsplan mit den umliegenden Planungs- und Aufgabenträgern abzustimmen. Der Nahverkehrsraum Bad Kissingen grenzt an folgende 5 Landkreise bzw. Nahverkehrsräume an: • Im Norden an den Landkreis Fulda • Im Norden bzw. Nord-Westen an den Landkreis Main-Kinzig-Kreis • Im Norden bzw. Nord-Osten an den Landkreis Rhön-Grabfeld • Im Süden an den Landkreis Schweinfurt • Im Süd-Westen bzw. Westen an den Landkreis Main-Spessart Anlage 12 und Karte 36 enthalten eine Übersicht der landkreisüberschreitenden Linienverkehre. Die Planungen des allgemeinen ÖPNV der benachbarten Aufgabenträger sind in den aktuellen Nahverkehrsplänen der umliegenden Landkreise definiert. Die derzeit gültigen Nahverkehrspläne der umliegenden ÖPNV-Aufgabenträger enthalten folgende Aussagen: • Landkreis Fulda Nahve rkehrsplan 2004:...„Dem Aufgabenträger Kreis Bad Kissingen wurde eine Verlängerung örtlicher Buslinien über Motten hinaus nach Thalau angeboten.“ • Landkreis Main-Kinzig-Kreis: Keine Aussage über den Nachbarlandkreis Bad Kissingen und keine Forderungen • Landkreis Main-Spessart Nahverkehrsplan 2007: Keine Aussage über den Nachbarlandkreis Bad Kissingen und keine Forderungen Nahverkehrsplan Bad Kissingen • Seite 96 Landkreis Schweinfurt Nahverkehrsplan 2007: Keine Aussage über den Nachbarlandkreis Bad Kissingen und keine Forderungen • Landkreis Rhön Grabfeld Nahverkehrsplan 2007: Der Nahverkehrsplan RhönGrabfeld ist derzeit noch in Bearbeitung, es werden derzeit keine Forderungen und Feststellungen bezüglich des Landkreises Bad Kissingen aufgeführt. 3.2.3 Landkreisübergreifende Linien In diesem Kapitel werden die bestehenden landkreisübergreifenden ÖPNVVerbindungen zu den Nachbarlandkreisen beschrieben. Vor allem zum Landkreis Rhön-Grabfeld und der Stadt Schweinfurt bestehen größere Pendlerverflechtungen. Landkreis/Kreisfreie Stadt Einpendler Auspendler 30 171 35 166 23 535 23 535 6 636 11 631 Lkr. Rhön-Grabfeld 2 271 1 765 Lkr. Main-Spessart 595 508 Lkr. Schweinfurt 895 860 Lkr. Bad Kissingen mit Wohnsitz im/in Lkr. Bad Kissingen anderen Regionen dar.: Stadt Schweinfurt 4 417 Würzburg, Stadt 780 Lkr. Fulda 704 Tabelle 32: Pendlerbeziehungen zu anderen Landkreisen Landkreis Fulda: Mit der Linie 8054 Bad Brückenau – Motten – Fulda besteht eine Verbindung des Landkreises Bad Kissingen mit dem Landkreis Fulda. Fahrten werden auf dieser Linie an den Verkehrstagen Mo-Fr und Samstag angeboten. Nr Strecke Regionalbus 8054 Bad Brückenau – Motten – Fulda Betriebstage Mo-Fr, Sa Tabelle 33: Linien in den Landkreis Fulda Es werden 4 Hinfahrten und 3 Rückfahrten am Verkehrstag Montag – Freitag angeboten und Fulda ist innerhalb eines Halb - und Ganztages erreichbar. Am Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 97 Samstag ist eine Hinfahrt Morgens und Frühnachmittags möglich. An Sonn- und Feiertagen existiert keine Verbindung über die Linie 8054 nach Fulda. Pendlerströme (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Stand 06/2004) 160 Auspendler 11 Einpendler 140 Anzahl Pendler 120 100 80 146 19 60 10 40 60 41 16 Ort 14 Hammelburg, Stadt 20 Zeitlofs, Markt Wildflecken, Markt Bad Brückenau, Stadt Motten Bad Kissingen, Stadt 29 0 Oberleichtersbach 20 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, 2004 Abbildung 16: Pendlerströme der Stadt Fulda zu Städten, Märkten und Gemeinden des Landkreises Bad Kissingen Anzustreben ist eine Verbesserung der Anschlüsse von der Linien 8057 auf die Linie 8305, die eine weitere Verbindung in den Landkreis Fulda darstellt. Auch eine Einführung eines Fahrtenpaares am Sonntag auf der Linien 8054 ist denkbar. Landkreis Main-Kinzig-Kreis Mit der Linie 8056 Bad Brückenau – Jossa besteht derzeit eine Verbindung des Landkreises Bad Kissingen mit dem Landkreis Main-Kinzig-Kreis. Die Linie 8056 bietet eine Anschlussmöglichkeit an die Schiene am Bahnhof in Jossa. Nr Strecke Betriebstage Regionalbus 8056 Bad Brückenau – Jossa Mo-Fr, Sa, So Tabelle 34: Linien in den Landkreis Main Kinzig-Kreis Die angebotenen Fahrten nach Jossa sind als ausreichend einzustufen. Pendlerverflechtungen mit dem Landkreis Main-Kinzig bestehen im nennenswerten Umfang nur entsprechend dem Linienverlauf der Linie 8056 (Bad Brückenau und Zeitlofs). Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 98 Pendlerströme (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Stand 06/2004) 200 Auspendler Einpendler 180 160 Anzahl Pendler 140 135 120 100 80 22 60 40 56 60 20 31 19 27 11 10 13 10 25 11 11 Ort Schondra, Markt Geroda, Markt Bad Kissingen, Stadt Motten Wildflecken, Markt Burkardroth, Markt Oberleichtersbach Zeitlofs, Markt Bad Brückenau, Stadt 0 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, 2004 Abbildung 17: Pendlerströme der Stadt Jossa zu Städten, Märkten und Gemeinden des Landkreises Bad Kissingen Landkreis Main-Spessart Der Landkreis Main-Spessart ist mit je einer landkreisübergreifenden Bus- und Bahnlinie mit dem Landkreis Bad Kissingen verbunden Nr Strecke Bahn 803 Schweinfurt – Bad Kissingen – Gemünden(M) Regionalbus 8154 Hammelburg – Obereschenbach – Gemünden Betriebstage Mo-Fr, Sa, So Mo-Fr, Sa Tabelle 35: Linien in den Landkreis Main-Spessart Die wichtigste Verbindung mit dem Landkreis Main-Spessart ist die Schienenstrecke Schweinfurt – Bad Kissingen – Gemünden(M). Die Regionalbuslinie 8154 bietet je 2 Hin- und Rückfahrten vom Montag bis Freitag zwischen 11:25 und 14:25, wobei 2 Fahrten nur an Schultagen verkehren. Auf der Bahnlinie wird am Vormittag bis Mittag ca. ein 2h- Takt angeboten, der sich am Nachmittag zu einem Stundentakt verdichtet. Erwähnenswerte Pendlerverflechtungen bestehen nicht, die stärkste besteht noch zwischen Hammelburg und Gemünden. Relativ gering sind auch die Verflechtungen des westlichen Nahverkehrsraumes mit dem sonstigem Bereich des Landkreis Main-Spessart. Weitere grenzüberschreitende Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 99 durchgängige Buslinien aus diesem Bereich zum Landkreis Main-Spessart bieten sich daher nicht an. Die Verkehrsangebote zum Landkreis Main-Spessart sind sowohl den Bedarfsstrukturen als auc h der Nachfrage angepasst. Es werden hier derzeit im allgemeinen ÖPNV keine weiteren landkreisüberschreitenden Planungen hinsichtlich des Linienangebotes umgesetzt noch angestrebt, da aufgrund des mangelnden Nachfragpotentials und der bestehenden Bahnlinie kein weiterer Bedarf besteht bzw. keine wirtschaftliche Abwicklung möglich ist. Abstimmungsbedarf zwischen den beiden Landkreisen besteht aber, was die einheitliche Tarifhöhe betrifft. Hier können Fahrgäste derzeit problemlos über die Landkreisgrenze die Waben abzählen und Fahrscheine kaufen. Falls eine Integration Auch anstehende Gespräche zur evtl. Integration der Schienenverkehre der Saaletalbahn in den Wabentarif sollten gemeinsam mit dem Landkreis Main-Spessart durchgeführt werden. Abstimmungsbedarf besteht ggf. auch bei der Einrichtung von Alternativern Systemen bzw. einer Mobilitätszentrale. Pendlerströme (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Stand 06/2004) Auspendler Einpendler 120 100 Anzahl Pendler 46 80 60 40 57 20 Wartmannsroth Hammelburg, Stadt 0 22 Ort Quelle: Bundesagentur für Arbeit, 2004 Abbildung 18: Pendlerströme der Stadt Gemünden zu Städten, Märkten und Gemeinden des Landkreises Bad Kissingen Landkreis Schweinfurt Zwischen dem Landkreis Bad Kissingen und dem Landkreis Schweinfurt verkehren folgende 2 Bahn – und 8 Regionalbuslinien: Nahverkehrsplan Bad Kissingen Nr 803 815 8136 8147 8153 8162 8164 8165 8171 8172 Strecke Bahn Schweinfurt – Bad Kissingen – Gemünden(M) Schweinfurt – Ebenhausen – Meiningen / – Erfurt Regionalbus Rannungen – Schweinfurt Bad Kissingen – Münnerstadt – Seubrigshausen Fladungen - Mellrichstadt - Bad Neustadt - Schweinfurt Bad Neustadt - Bad Kissingen - Würzburg Hammelburg – Gauaschach Hammelburg – Euerdorf – Oberthulba/Ramsthal – Schweinfurt Althausen – Maßbach – Schweinfurt Großbardorf/Wetzhausen – Stadtlauringen – Schweinfurt Seite 100 Betriebstage Mo-Fr, Sa, So Mo-Fr, Sa, So Mo-Fr Mo-Fr, Sa Mo-Fr, Sa Mo-Fr Mo-Fr, Sa Mo-Fr, Sa Mo-Fr, Sa, So Mo-Fr Tabelle 36: Linien in den Landkreis und zur Stadt Schweinfurt Auf der Linie 8153 gibt es keine Fahrten zwischen dem Landkreis Bad Kissingen und dem Landkreis Schweinfurt. Die Linie 8147 Bad Kissingen – Münnerstadt – Seubrigshausen berührt den Landkreis Schweinfurt nur auf einem kurzem Streckenabschnitt nach Ballingshausen. Auf der Linie 8164 führt eine Fahrt um 14:20 Uhr von Hammelburg über Gauaschach nach Schweinfurt. Eine weitere Hin- und Rückfahrtmöglichkeit zwischen dem Landkreis Bad Kissingen und dem Landkreis Schweinfurt auf der Fahrt von/nach Würzburg wird auf der Linie 8162 angeboten (z.B. Bad Kissingen Berliner Platz 07.30 Uhr ab, 17:44 Uhr an). Die stärksten Verflechtungen zur Stadt Schweinfurt bestehen zwischen den Städten, Märkten und Gemeinden Bad Kissingen, Maßbach, Oerlenbach, Münnerstadt und Hammelburg. Vor allem die Pendler aus den süd-östlich im Landkreis gelegenen Städten, Märkten und Gemeinden des Landkreises Bad Kissingen haben als Hauptzielort die Stadt Schweinfurt (vgl. Karte 11). Dies ist auch im Liniennetz des ÖPNV berücksichtigt. Die Hauptverbindungsachse nach Schweinfurt ist die überregionale RE-Verbindung Erfurt -/Meiningen – Bad Neustadt – Ebenhausen –Schweinfurt über Münnerstadt mit dem Abzweig Ebenhausen – Bad Kissingen (-Hammelburg), die über Bad Kissingen, Münnerstadt, (Hammelburg) und Oerlenbach führt. Die Linien 8136, 8171 und 8172 führen aus den südöstlich gelegenen Märkten und Gemeinden Rannungen, Maßbach und Thundorf mit einer direkten Linienführung auf Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 101 die Stadt Schweinfurt. Die Gemeinden Ramsthal und Sulzthal sind über die Linie 8165 an Schweinfurt angebunden. Pendlerströme (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Stand 06/2004) 800 Auspendler Einpendler 700 148 23 500 30 400 704 29 626 567 424 Ort 19 19 18 16 12 Schondra, Markt Oberleichtersbach Zeitlofs, Markt Geroda, Markt Aura a.d.Saale 32 Wildflecken, Markt 38 Bad Brückenau, Stadt 48 Wartmannsroth 82 Euerdorf, Markt 85 Fuchsstadt Ramsthal 86 Sulzthal, Markt 140 123 115 Elfershausen, Markt Oberthulba, Markt 155 Bad Bocklet, Markt Münnerstadt, Stadt Hammelburg, Stadt Oerlenbach Maßbach, Markt Bad Kissingen, Stadt 177 186 161 Nüdlingen 230 100 0 15 336 Rannungen 200 Thundorf i.UFr. 300 Burkardroth, Markt Anzahl Pendler 600 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, 2004 Abbildung 19: Pendlerströme der Stadt Schweinfurt zu Städten, Märkten und Gemeinden des Landkreises Bad Kissingen Die Linie 8136 verbindet die Ortschaft Rannungen an den Verkehrstagen Mo-Fr mit dem Landkreis Schweinfurt. Es werden 4 Hinfahrten und 5 Rückfahrten angeboten, die den Bedarfs- als auch der Nachfragestrukturen (v.a. Pendler und Schüler) angepasst sind. Die Linie 8171 bedient vor allem die Orte Poppenlauer, Maßbach, Volkershausen (Donnertag an Schultagen 4/6) im Landkreis und mit einer Hin- und 2 Rückfahrten die Orte Althausen, Brünn, Wermerichshausen, Weichtungen sowie je einer Hin- und Rückfahrt den Ort Rothhausen. Auch hier sind die Fahrten den Bedarfs- als auch der Nachfragestrukturen (v.a. Pendler und Schüler) angepasst. Auf der Linie 8172 stehen den Fahrgästen 1 Hinkurs (ab 05:09 Uhr ab Fridritt) und 2 Rückkurse (15:22 und 17:04 ab SW Messeplatz) von Montag – Freitag als Verbindung nach Schweinfurt von den Orten Fridritt, Kleinwenkheim, Großbardorf, Nahverkehrsplan Bad Kissingen Großwenkheim, Seubrigshausen, Seite 102 Theinfeld, Thundorf und Rothhausen zur Verfügung. Diese Linie ist auf die Nutzergruppe Pendler ausgerichtet, bei der Hinfahrt werden auch Firmen des Schweinfurters Industriegebietes südlich des Bahnhofes angefahren. Die Linie 8165 stellt auf verschiedenen Linienwegen eine Verbindung der Orte entlang dieser Linie mit Schweinfurt her. Allerdings ist es für Pendler aus den Orten Euerdorf, Sulzthal, Wirmsthal und Ramsthal an Ferientagen nicht möglich, vor 13:45 über die Linie 8165 Schweinfurt zu erreichen und es gibt nur eine morgendliche Rückfahrt um 06:40 Uhr. Landkreis Rhön Grabfeld Folgende Linien im allgemeinen ÖPNV verkehren zum Landkreis Rhön Grabfeld: Nr 815 8057 8142 8153 8162 8173 8181 8184 Strecke Bahn Schweinfurt – Ebenhausen – Meiningen / – Erfurt Regionalbus Bad Brückenau – Wildflecken – Bad Neustadt Bad Kissingen – Bad Bocklet/Burkardroth – Bad Neustadt/S. Fladungen - Mellrichstadt - Bad Neustadt - Schweinfurt Bad Neustadt - Bad Kissingen - Würzburg Sulzfeld – Bad Neustadt Burkardroth – Sandberg – Bad Neustadt Maßbach – Bad Neustadt Betriebstage Mo-Fr, Sa, So Mo-Fr, Sa, So Mo-Fr, Sa, So Mo-Fr, Sa Mo-Fr Mo-Fr Mo-Fr Mo-Fr, Sa Tabelle 37: Linien in den Landkreis Rhön Grabfeld Die Hauptverbindungsachse stellt auch hier wiederum die Bahnlinie dar. Über die Linie 8057 ist der nordwestliche Teil des Landkreises Bad Kissingens mit dem Landkreis Rhön-Grabfeld verknüpft, der nördliche Teil ist über die Linie 8181 und Bad Kissingen über die Linien 8142 und 8162 mit dem Nachbarlandkreis durch den allgemeinen ÖPNV verbunden. Die östlichen Gemeinden sind mit den Linien 8153, 8184 und 8173 mit Bad Neustadt verbunden. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 103 Pendlerströme (sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Stand 06/2004) 600 Auspendler Einpendler 500 125 300 12 32 22 17 18 12 Ort 16 14 11 10 Elfershausen, Markt 13 39 Rannungen 68 Thundorf i.UFr. Burkardroth, Markt 94 Bad Bocklet, Markt Bad Kissingen, Stadt Münnerstadt, Stadt 0 Oberthulba, Markt 161 Bad Brückenau, Stadt 173 121 Hammelburg, Stadt 100 25 Oerlenbach 109 Wildflecken, Markt 378 Nüdlingen 200 Maßbach, Markt Anzahl Pendler 400 Quelle: Bundesagentur für Arbeit, 2004 Abbildung 20: Pendlerströme der Stadt Neustadt a.d. Saale zu Städten, Märkten und Gemeinden des Landkreises Bad Kissingen Die Linie 8142 umfasst 4 Kurse von Bad Kissingen nach Bad Neustadt und 6 Kurse zurück nach Bad Kissingen von Montag – Freitag. Am Wochenende ist keine Verbindung auf dieser Linie zwischen diesen beiden Orten vorhanden. Mit der Einführung des Bäderlandbusses ist nun eine Fahrtmöglichkeit mit dem Bus zwischen Bad Kissingen und Bad Neustadt geschaffen worden. Die angebotenen Kurse auf der Linie 8142 sind werktags derzeit ausreichend, wobei hinsichtlich der Umstrukturierung der Berufschulen Bad Kissingen, Münnerstadt und Bad Neustadt in Fachzentren eine Erweiterung des Angebotes notwendig werden kann. Auf der Schiene bestehen Fahrmöglichkeiten zwischen Bad Kissingen und Bad Neustadt im 2-h-Takt mit einer Fahrzeit von ca. 30 Minuten, wobei ab 16 Uhr der Takt verdichtet ist. Eine weitere Hin- und Rückfahrtmöglichkeit zwischen Bad Neustadt und Bad Kissingen wird auf der Linie 8162 angeboten. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die vorhandenen Fahrmöglichkeiten zwischen Bad Kissingen und Bad Neustadt (Stand: Fahrplan 2006) Nahverkehrsplan Bad Kissingen VerbNr 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 VerbNr 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 SHstName Bad Kissingen Telekom Bad Kissingen DB Bad Kissingen Bahnhof Bad Kissingen DB Bad Kissingen Telekom Bad Kissingen DB Bad Kissingen DB Bad Kissingen Telekom Bad Kissingen DB Bad Kissingen DB Bad Kissingen Telekom Bad Kissingen Telekom Bad Kissingen DB Bad Kissingen DB Bad Kissingen DB Bad Kissingen Telekom Bad Kissingen Berliner Platz Bad Kissingen DB Bad Kissingen Telekom Bad Kissingen Berliner Platz Bad Kissingen DB Bad Kissingen DB Bad Kissingen DB Bad Kissingen DB SHstName Bad Neustadt(S) DB Bad Neustadt(S) DB Bad Neustadt(S) Busbahnhof Bad Neustadt(S) Busbahnhof Bad Neustadt(S) Busbahnhof Bad Neustadt(S) DB Bad Neustadt(S) Busbahnhof Bad Neustadt(S) Busbahnhof Bad Neustadt(S) DB Bad Neustadt(S) DB Bad Neustadt(S) DB Bad Neustadt(S) Busbahnhof Bad Neustadt(S) DB Bad Neustadt(S) Busbahnhof Bad Neustadt(S) DB Bad Neustadt(S) DB Bad Neustadt(S) Busbahnhof Bad Neustadt(S) DB Bad Neustadt(S) Busbahnhof Bad Neustadt(S) DB Bad Neustadt(S) DB ZHstName Bad Neustadt(S) Busbahnhof Bad Neustadt(S) DB Bad Neustadt(S) Busbahnhof Bad Neustadt(S) DB Bad Neustadt(S) Post Bad Neustadt(S) DB Bad Neustadt(S) DB Bad Neustadt(S) Busbahnhof Bad Neustadt(S) DB Bad Neustadt(S) DB Bad Neustadt(S) Busbahnhof Bad Neustadt(S) Busbahnhof Bad Neustadt(S) DB Bad Neustadt(S) DB Bad Neustadt(S) DB Bad Neustadt(S) Busbahnhof Bad Neustadt(S) Busbahnhof Bad Neustadt(S) DB Bad Neustadt(S) Busbahnhof Bad Neustadt(S) Busbahnhof Bad Neustadt(S) DB Bad Neustadt(S) DB Bad Neustadt(S) DB Bad Neustadt(S) DB ZHstName Bad Kissingen DB Bad Kissingen DB Bad Kissingen Berliner Platz Bad Kissingen Telekom Bad Kissingen Berliner Platz Bad Kissingen DB Bad Kissingen Telekom Bad Kissingen Berliner Platz Bad Kissingen DB Bad Kissingen DB Bad Kissingen DB Bad Kissingen Telekom Bad Kissingen DB Bad Kissingen Telekom Bad Kissingen DB Bad Kissingen DB Bad Kissingen Telekom Bad Kissingen DB Bad Kissingen Telekom Bad Kissingen DB Bad Kissingen DB Seite 104 Ab 05:40 05:54 06:00 06:21 07:00 08:05 10:05 11:10 12:05 12:27 12:33 13:05 14:05 15:30 16:04 16:10 16:15 17:03 17:35 17:44 18:05 19:09 20:05 22:24 Ab 05:09 06:08 06:31 06:50 06:50 07:25 07:26 08:35 09:25 11:25 12:18 13:10 13:25 13:50 15:25 16:18 16:50 16:57 17:00 17:25 19:25 An 06:21 06:25 06:47 07:22 07:42 08:33 10:33 11:50 12:33 13:23 13:26 13:48 14:33 16:06 16:33 16:50 16:50 17:40 18:10 18:19 18:33 19:40 20:33 22:55 An 05:42 06:44 07:08 07:28 07:30 07:55 08:23 09:09 09:55 11:55 12:52 13:57 13:55 14:37 15:55 16:53 17:30 17:29 17:45 17:55 19:55 BZ UH UZ 41 0 0 31 1 2 47 1 11 61 1 33 42 0 0 28 1 3 28 1 3 40 0 0 28 1 3 56 1 29 53 1 1 43 0 0 28 1 3 36 1 9 29 1 3 40 0 0 35 1 2 37 1 9 35 0 0 35 0 0 28 1 3 31 1 4 28 1 3 31 1 4 BZ UH UZ 33 1 4 36 1 7 37 0 0 38 1 0 40 0 0 30 1 4 57 1 9 34 0 0 30 1 4 30 1 4 34 1 4 47 0 0 30 1 4 47 1 5 30 1 4 35 1 4 40 0 0 32 1 4 45 1 4 30 1 4 30 1 4 Tabelle 38: Verbindungen zwischen Bad Kissingen und Bad Neustadt (Stand: Fahrplan 2006) Die Linie 8181 bietet jeweils 6 Hin- und Rückkurse von Steinach nach Bad Neustadt an Schultagen (Ferien 5/4). Die Linie 8153 verkehrt überwiegend zwischen Münnerstadt und Bad Neustadt, der Ort Reichenbach wird an Schultagen je einmal zur Hin- und Rückfahrt nach Bad Neustadt bedient. Auf der Linie 8184 existieren zwischen Maßbach/Poppenlauer und Bad Neustadt je 2 Hin- und Rückkurse. Die Verkehrsangebote zum Landkreis Rhön-Grabfeld sind insgesamt betrachtet den derzeitigen Bedarfs- als auch den Nachfragestrukturen angepasst. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 105 3.3 Verkehrsprognose im motorisierten Individualverkehr und ÖPNV In der Studie „Shell Pkw-Szenarien bis 2030“ wird vor dem Hintergrund zweier unterschiedlicher Szenarien die Entwicklung der Motorisierung in Deutschland beschrieben. Es wird davon ausgegangen, dass der Motorisierungsgrad der Erwachsenen in Deutschland von 2003 bis 2020 in Abhängigkeit von der sozioökonomischen Entwicklung steigt. In einer zögerlichen Gesellschaft („Tradition“Szenario) wächst er um 7,7 %, in einer dynamischen Gesellschaft („Impulse“Szenario) um 11,4 %. Prognose für die Motorisierung der Einwohner ab 18 Jahren inkl. juristischer Pers. (Stand 2004) Pkw / 1000 Erwachsene 800 700 "Impulse"-Szenario "Tradition"-Szenario 600 2000 2010 2020 2030 Abbildung 21: Entwicklung der Motorisierung in Deutschland (Quelle: Shell Pkw-Szenarien bis 2030) Ergänzend hierzu bilanziert die Studie Mobilität in Deutschland fünf zentrale Trends im deutschen Alltagsverkehr: Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 106 • eine zunehmende Motorisierung der privaten Haushalte • steigende Anteile des Pkw-Verkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen, • ein stagnierendes absolutes Aufkommen und sinkende prozentuale Anteile des öffentlichen Verkehrs, • hohe Wachstumsraten im Erledigungs-, Einkaufs und Freizeitverkehr und damit ein stärker über den Tag verteiltes Verkehrsgeschehen und • Ohne höhere Zeitbudgets für die tägliche Mobilität bei wachsenden Wegelängen. Berücksichtigung von Maßnahmen und Angebotsveränderungen im allgemeinen ÖPNV kann für den Landkreis Bad Kissingen aufbauend auf oben genannten Entwicklungen nicht von einer Steigerung der ÖPNV-Nutzung innerhalb des Prognosezeitraums ausgegangen werden. Die Daten weisen dagegen eher auf einen Rückgang der Nachfrage im ÖPNV hin: • Die Bevölkerungszahl des Landkreises Bad Kissingen wird in den nächsten Jahren zurückgehen. • Die Anzahl der Schüler, der größten Nutzergruppe des ÖPNV, wird im prozentualen Vergleich noch deutlicher sinken, als die Einwohnerzahl. Es wird zukünftig Veränderungen in der Altersstruktur geben, wobei ein Zuwachs der älteren Bevölkerung über 65 Jahre sowie ein Rückgang der jüngeren Bevölkerung zu erwarten sind. • Gleichzeitig nimmt der Motorisierungsgrad zu, das heißt, die Pkw- Verfügbarkeit in der Bevölkerung steigt. • Die Anteile des öffentlichen Verkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen werden geringer. • Ein mehr und mehr über den Tag verteiltes Verkehrsgeschehen erschwert die Erschließung zusätzlicher Fahrgastpotentiale für den ÖPNV. In Hinsicht auf den ÖPNV des ländlichen Raumes ist zu erwarten, dass der Hauptteil des wachsenden Mobilitätsbedürfnisses der Bevölkerung wie bisher durch eine weitere Zunahme des motorisierten Individualverkehrs abgedeckt werden wird (vgl. hierzu Pkw-Entwicklung). Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 107 Daher ist es für den ÖPNV für die nächsten Jahre wichtig, die heutigen Kunden an den ÖPNV zu binden sowie Neukunden (z.B. im Freizeitsektor) hinzu zu gewinnen. Dazu werden im Nahverkehrsplan verschiedene Maßnahmen genannt. Es ist daher ein Ziel des Landkreises, durch Erschließung neuer Fahrgastpotenziale (z.B. im Bereich des Freizeitverkehrs) sowie durch ein modernes und kundenorientiertes Angebot einen Rückgang der Fahrgastzahlen zu vermeiden und mindestens auf dem derzeitigen Niveau zu halten. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 108 4 Barrierefreier ÖPNV 4.1 Gesetzliche Grundlage Um Menschen mit Behinderung die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu erleichtern, wurde bereits im Jahr 1994 im Artikel 3 des Grundgesetzes festgeschrieben, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Diesem Grundrecht wurde durch das im Jahr 2002 verabschiedete Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) Nachdruck verliehen. Mit dem BGG wurde die Zielvereinbarung zur Herstellung einer umfassenden Barrierefreiheit für behinderte Menschen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens gesetzlich festgeschrieben. Am 1. Mai 2002 trat in Verbindung Behindertengleichstellungsgesetzes eine mit dem Beschluss Änderung des des Personenbeförderungsgesetzes in Kraft. Folgende den Nahverkehrsplan betreffende Bestimmungen ergänzen die bisherigen Aussagen des § 8 Abs. 3 PBefG: „Der Nahverkehrsplan hat die Belange behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehr eine möglichst weitreichende Barrierefreiheit zu erreichen; im Nahverkehrsplan werden Aussagen über zeitliche Vorgaben und erforderliche Maßnahmen getroffen“. Bei seiner Aufstellung sind Behindertenbeauftragte oder Behindertenbeiräte der Aufgabenträger – soweit vorhanden – anzuhören (§ 8 Abs. 3 Sätze 3 PBefG). Als barrierefrei i. S. des § 4 BGG sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Informationsverarbeitung, Gebrauchsgegenstände, akustische Kommunikationseinrichtungen sowie andere Systeme Informationsquellen gestaltete Lebensbereiche der und zu verstehen, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Nach dem Willen des Gesetzgebers sind dem ÖPNV betreffend demnach alle (öffentlich zugänglichen) baulichen Anlagen, die Verkehrsinfrastruktur, die Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 109 Beförderungsmittel und die Gestaltung der Informationseinrichtungen möglichst barrierefrei zu gestalten. Im BGG wird die schrittweise Erlangung einer weitreichenden Barrierefreiheit im ÖPNV gefordert, so dass die zu beschreibenden Anforderungen mobilitätsbehinderter Fahrgäste bei der zukünftigen Ausgestaltung des ÖPNV im Nahverkehrsraum berücksichtigt werden sollten. Neben den Kommunen, die für die Warteanlagen des ÖPNV zuständig sind, und den Verkehrsunternehmen gilt es auch seitens des Aufgabenträgers auf ein barrierefreies Bedienungsangebot hin zu wirken. 4.2 Mobilitätseingeschränkte Menschen Die Gruppe der mobilitätsbehinderten Menschen umfasst im engeren Sinn Menschen mit Bewegungsbehinderung, Sprachbehinderung, Wahrnehmungsbehinderung, geistiger Behinderung oder psychischer Behinderung. Im weiteren Sinn können auch ältere Menschen, klein- oder großwüchsige Menschen, Schwangere, Personen mit vorrübergehenden Erkrankungen nach Unfallfolgen bzw. postoperativen Beeinträchtigungen, Personen mit Kinderwagen oder schwerem Gepäck und Analphabeten als mobilitätsbehindert gelten. 4.3 Mobilitätsbehinderte Personen im Landkreis Bad Kissingen Im Landkreis Bad Kissingen wurden im Jahr 2005 im Rahmen des Schwerbehindertenausweises 5.525 Wertmarken für Freifahrten ausgegeben. Dies entspricht einem Anteil von 5,1% an der Gesamtbevölkerung. 9.726 Personen erhielten eine Schwerbehindertenausweis (Behinderungsgrad von 50% und mehr) im Landkreis Bad Kissingen. Davon sind 1.255 Menschen in die Klasse aG (außergewöhnlich gehbehindert) eingestuft, 8.471 erhielten eine Schwerbehindertenausweis einer anderen Klasse. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 110 4.4 Anforderungen an einen weitreichend barrierefreien ÖPNV Die besonderen Anforderungen behinderter Fahrgäste an die ÖPNV-Qualität bedingt einen hohen technischen, baulichen und nicht zuletzt monetären Aufwand. Hinzu kommt die sehr unterschiedliche räumliche und systemabhängige Relevanz der Ausrichtung auf ein Anforderungsprofil, das die behindertengerechten Mobilitätsbedürfnisse abdeckt. Es erscheint daher sinnvoll, die stärkere Ausrichtung des ÖPNV auf die Belange Behinderter schrittweise zu planen und umzusetzen. Der Umfang an erforderlichen Maßnahmen wird eine kurzfristige Umsetzung kaum ermöglichen, so dass auch hier wiederum eine gestufte Vorgehensweise zu empfehlen ist. Eine genau inhaltliche und zeitliche Vorgabe der Umsetzung der Maßnahmen im Regionalverkehr ist nicht möglich, da diese u.a. von der Wiederbeschaffung der Fahrzeuge durch die Verkehrsunternehmen als auch von den betroffenen Gemeinden hinsichtlich der Infrastruktur und Haltestellen abhängt. Im Stadtbusverkehr Bad Kissingen werden bereits 100% des Fahrplanangebotes von Niederflurbussen bedient. 4.5 Erschließungs-, Verbindungs- und Angebotsqualität für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste Der ÖPNV im Nahverkehrsraum ist derzeit nicht speziell auf die Belange behinderter Menschen ausgerichtet. Seit einigen Jahren sind die Städte und Gemeinden dabei, den ÖPNV sukzessiv behindertengerecht zu gestalten. 4.5.1 Linienführung Dazu zählt zum einem eine behindertengerechte Netzgestaltung. Dies bedeutet die Erschließung von öffentlichen Einrichtungen wie z.B. Kliniken, Krankenhäuser, Altenheimen, Verwaltungs- und Behinderteneinrichtungen. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 111 Im Landkreis Bad Kissingen sind derzeit alle wichtigen Einrichtungen mit Bussen erreichbar. 4.5.2 Haltestellen In Ihrer Mobilität eingeschränkte Personen benötigen gegenüber nicht behinderten Fahrgästen längere Zeit, um gleiche Wege zu den Haltestellen zurückzulegen. Die Einzugsbereiche von Haltestellen sollten demnach so gewählt werden, dass die Wege insbesondere für gehbehinderte Menschen und gehschwächere Senioren möglichst kurz ausfallen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, zumindest alle Einrichtungen, in denen mit einem erhöhten Aufkommen dieses ÖPNV-Potenzials zu rechnen ist, also Behinderteneinrichtungen und Seniorenheime, mit einer den Ansprüchen entsprechenden Haltestelle in direkter Nähe zum Eingangsbereich auszustatten. In Abhängigkeit der Erschließungsmöglichkeiten sollten die Einzugsradien möglichst 250 Meter nicht überschreiten. Die barrierefreie Umgestaltung der Haltestellen im Nahverkehrsraum kann aufgrund des finanziellen und organisatorischen Aufwands nur schrittweise erfolgen, in der Regel im Zusammenhang mit schon geplanten Umbaumaßnahmen. Bei Neubaumaßnahmen werden die Anforderungen an eine behindertengerechte und barrierefreie Gestaltung berücksichtigt. Im Nahverkehrsraum sollten die Städte, Märkte und Gemeinden über die behindertengerechte Gestaltung im Haltestellenbereich informiert werden. Richtlinien und Orientierungshilfen für eine barrierefreie Gestaltung im ÖPNV bieten Veröffentlichungen wie die Richtlinie 2001/85/EG, Veröffentlichungen des BMVBW, des VDV sowie des FGSV und der Leitfaden „Barrierefreiheit im ÖPNV“ des Sozialverband VdK Deutschland. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 112 4.5.3 Fahrzeuge Die Busunternehmen im Nahverkehrsraum sind dabei, die Fahrzeuge sukzessiv auf behindertengerechte Fahrzeuge umzustellen. Die barrierefreie Ausstattung der Busse im Nahverkehrsraum kann wie bei den Haltestellen aufgrund des finanziellen und organisatorischen Aufwandes nur schrittweise erfolgen. Im gemeinsamen Interesse von den Verkehrsunternehmen und den zuständigen Aufgabenträgern wird in qualitativer Hinsicht empfohlen, den bestehenden Wagenpark schrittweise an den jeweils gültigen Standard für die Fahrzeugklassen I und II nach der EU-Busrichtlinie 2001/85/EG, an die jeweils noch gültigen Zuschussrichtlinien des Freistaates Bayern für die Fahrzeugförderung und im übrigen an die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 113 5 Rahmenkonzeption Auf der Grundlage des dargestellten Status quo und der zu erwartenden Entwicklungen wird im Nachfolgenden die Rahmenplanung abgesteckt, welche die beabsichtigte Fortentwicklung des ÖPNV im Landkreis Bad Kissingen vorgeben soll. Hauptziel der Angebotskonzeption ist die nachhaltige Verbesserung des ÖPNV im Planungsgebiet unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte. Orientiert wird sich dabei an der Erfüllung der Grenzwerte (Mindestanforderungen) und an der Beseitigung der sonstigen in der Schwachstellenanalyse festgestellten Mängel. Eine detaillierte Beschreibung und Bewertung der einzelnen Maßnahmen erfolgt im Abschnitt Maßnahmenpaket (ab Kapitel 6). Ob und in welchem Zeitrahmen bestimmte Maßnahmen umgesetzt werden können, hängt auch entscheidend von deren Finanzierbarkeit ab. Die Bevölkerung des Landkreises soll möglichst flächendeckend mit Angeboten des ÖPNV versorgt werden. Um eine mangelfreie Erreichbarkeit der übergeordneten Orte und die Sicherstellung ausreichender Bedienungshäufigkeiten zu gewährleisten, müssten an Schultagen punktuell zusätzliche Verbindungen zum/vom Verwaltungssitz, dem Unterzentrum oder Mittelzentrum geschaffen werden. Zur Aufrechterhaltung ausreichender Erreichbarkeit und Bedienungshäufigkeiten in den Ferien wäre es notwendig, auch hier punktuell zusätzliche Verbindungen anzubieten, wobei sich die Mängel an Schultagen und Ferientagen oft ähnlich sind. Da es sich meist um Mängel in den Neben- und Schwachverkehrszeiten handelt, empfiehlt es sich, diese durch Bedarfsverkehre zu beheben. Die meisten Schwachstellen im Bezug auf die Bedienungshäufigkeit treten an den Sams-, Sonn- und Feiertagen auf, da dann einige Orte überhaupt nicht angefahren werden. Erste Abhilfe konnte hier durch die Einführung des Bäderlandbusses erreicht werden. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 114 Zum Zweck einer möglichst flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung des Landkreises mit Angeboten des ÖPNV erfolgt auf Basis des bestehenden Angebots sowie der Nachfrage im ÖPNV und im MIV eine hierarchische Gliederung des Regionalbusliniennetzes in ein Hauptnetz, ein Ergänzungsnetz und ein Freizeitnetz (siehe Karte 37). Das Hauptnetz , an das hinsichtlich der Bedienungshäufigkeiten höhere Anforderungen gestellt werden, ergänzt den Schienenpersonennahverkehr als Grundgerüst des ÖPNV im Planungsraum. Es orientiert sich an den Entwicklungsachsen und stärker nachgefragten Relationen und verbindet die Unterund Kleinze ntren mit den Mittel- und Oberzentren. Die Hauptlinienverläufe folgender Linien bilden die wichtigsten Achsen: Allgemeiner ÖPNV • Linie 8054 Bad Brückenau - Fulda • Linie 8056 Bad Brückenau – Jossa • Linie 8057 Bad Brückenau – Wildflecken • Linie 8113 Bad Brückenau – Bad Kissingen • Linie 8141 Bad Kissingen – Oberthulba – Hammelburg • Linie 8142 Bad Kissingen – Bad Bocklet • Linie 8147 Bad Kissingen – Nüdlingen – Münnerstadt –Maßbach • Linie 8167 Hammelburg – Euerdorf – Bad Kissingen • Linie 1-10, 15, 69 Stadtverkehr Bad Kissingen Die übrigen werktags verkehrenden Regionalbuslinien bilden zusammen mit den von den Hauptlinienverläufen abweichenden Varianten der oben genannten Linien das Ergänzungsnetz. Dieses dient der Erschließung der Gemeinden im ländlichen Bereich (abseits der Entwicklungsachsen). Dieses besteht mit Ausnahme von Linien zwischen Zentren überwiegend aus „Schülerkursen“, welche gegebenenfalls durch den Einsatz flexibler Bedienungsformen ergänzt werden können. Durch das Freizeitnetz erfolgt die Erschließung von Freizeitzielen an den Wochenenden und an den Feiertagen. Ziel ist ein etappenweiser Aufbau eines Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 115 Grundgerüsts aus fest verkehrenden Freizeitbuslinien mit Anbindung durch flexible Bedienungsformen. Als erster Schritt ist aufbauend auf bestehenden Linienk ursen die Einführung eines Bäderlandbusses erfolgt. Grundsätzlich sollen in Zeiten und Räumen mit geringer Nachfrageerwartung bedarfsgesteuerte Systeme eingeführt werden, die flexibler und kostengünstiger betrieben werden können, als reguläre Linienverkehre. Das gilt insbesondere auch für die zum Zweck der Mängelbeseitigung neu einzuführenden ÖPNV-Verbindungen. Im Zusammenhang mit den ungünstigen Beförderungszeitverhältnissen auf einigen bedeutenden Pendlerrelationen sollten Überlegungen angestellt werden, ob und auf welche Weise auf bestimmten Relationen Verbesserungen durch eine Haltestellen sollte Beschleunigung des ÖPNV erreicht werden können. Die Ausstattung der eingesetzten Fahrzeuge und der entsprechend der Empfehlungen aus Kapitel 2.5.4 bzw. Kapitel 2.5.5 erfolgen. Es ist zu prüfen, inwieweit es die Rahmenbedingungen erlauben, die Fahrplanzeiten der Stadt- und Regionalbusse besser auf die Abfahrten und Ankünfte der Bahn in Bad Kissingen, Hammelburg und Münnerstadt abzustimmen. Die Erreichbarkeit neu erschlossener oder geplanter Wohn- und Gewerbegebiete durch den ÖPNV wird gegebenenfalls durch geeignete Erschließungsmaßnahmen sichergestellt. Zukünftige Angebotskonzeption Entwicklungen Beachtung der finden. Nachbarlandkreisen sollen erhalten bleiben. Schulstruktur Die müssen bei Linienverkehre zu der den Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 116 6 Verkehrsprojekt Bäderlandbus Laut Regionalplan (fünfte Änderung) hat die Region Main-Rhön Sonderfunktionen in den Bereichen Gesundheit, Wellness, Kur und Tourismus inne: „Die Region MainRhön soll auf Grund ihres Potenzials und auf Grund ihrer schon heute gegebenen eindeutigen Branchenausrichtung als Region mit besonderen Aufgaben im Gesundheits- und Tourismuswesen gesichert und weiter gestärkt werden.“ Die für das Zusammenwirken der Bereiche Gesundheit und Tourismus besonders bedeutsamen Kurorte Bad Bocklet, Bad Brückenau, Bad Kissingen, Bad Königshofen und Bad Neustadt liegen in den Landkreisen Bad Kissingen bzw. Rhön-Grabfeld und haben sich zum „Bäderland Bayerische Rhön“ zusammengeschlossen. Mit dem Ansatz, den ÖPNV als einen Teil des Tourismusangebots zu betrachten, wurde nun die Einführung eines Bäderlandbusses initiiert, der die fünf Badeorte verkehrlich miteinander vernetzt und an weitere Freizeitziele in den beiden Landkreisen anbindet. 6.1 Befragung der Kur- und Hotelverwaltungen Die Verwaltungen der Kurorte sowie des für den Tourismus in der Rhön ebenfalls bedeutenden Rhön-Park-Hotels wurden im Zuge einer Fragebogenaktion dazu aufgefordert, einige in diesem Zusammenhang relevante Fragen zu beantworten. Dabei hat sich herausgestellt, dass im Allgemeinen die Erreichbarkeit von Freizeiteinrichtungen und -zielen in den beiden Landkreisen als wichtiger angesehen wird, als die Möglichkeit der gemeinsamen Nutzung der Kureinrichtungen. Für die etwas abseits gelegenen Kurstädte Bad Brückenau, Bad Königshofen und das RhönPark-Hotel ist die Verbesserung der An- und Abreisemöglichkeiten das größte Anliegen. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 117 Bedeutung der Ziele eines optimierten ÖPNV-Konzepts für die Kurorte und das Rhön-Park-Hotel Bad Bocklet Bad Brückenau Bad Brückenau Staatsbad Gemeinsame Nutzung der Kureinrichtungen Erreichbarkeit anderer Freizeitziele Bad Kissingen Verbesserung der An- und Abreisemöglichkeiten Bad Königshofen Bad Neustadt Rhön-Park-Hotel 0keine Bedeutung 1 2 am wichtigsten3 Abbildung 22: Bedeutsamkeit der Ziele eines optimierten ÖPNV-Konzepts (Quelle: Kur- und Hotelverwaltungen) Welcher Anteil der Kurgäste derzeit öffentliche Verkehrsmittel für die An- und Abreise bzw. während des Aufenthaltes nutzt, kann der Tabelle 39 entnommen werden. Kurort Nutzung des ÖPNV für Anund Abreise ÖPNV-Nutzung während des Aufenthalts Bad Bocklet Bad Brückenau Bad Brückenau Staatsbad bis zu 0% 15% 40% 40% 80% 80% Bad Kissingen >30% beförderte Personen im Jahr 2004 laut Stadtwerke: 195.826 Bad Königshofen 10% Bad Neustadt <10% 5% <25% Tabelle 39: Gegenwärtige ÖPNV-Nutzung der Kurgäste (Quelle: Kurverwaltungen) Die Antworten auf alle übrigen Fragen sind in Anlage 49 aufgeführt. Nach Möglichkeit sind die genannten Vorschläge in die Konzeption eingeflossen, soweit sie als sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar beurteilt wurden. Eine Einbeziehung des ÖPNV-Angebots in das Gesamtangebot der Kurorte sollte angestrebt werden. So Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 118 wären z.B. tarifliche Vergünstigungen im ÖPNV als Leistung der gemeinsamen Kurkarte vorstellbar. 6.2 Vorschlag Grundkonzept (Stand: Jahr 2006 vor der Einführung des Bäderlandbusses) Kern des Konzeptvorschlags ist eine ÖPNV-Hauptachse, welche die fünf Kurorte Bad Brückenau, Bad Kissingen, Bad Bocklet, Bad Neustadt und Bad Königshofen miteinander verbindet. Die Fahrzeit auf dieser Achse beträgt in etwa zwei Stunden. Basis sind die bestehenden Buslinien • 8113 von Bad Brückenau nach Bad Kissingen, • 8142 von Bad Kissingen nach Bad Neustadt und • 8304 von Bad Neustadt nach Bad Königshofen. Denkbar wäre ein tägliches Fahrtenangebot, welches vor allem an den Werktagen auf bestehenden Kursen aufbaut. Hierfür wäre eine Abstimmung der Anschlüsse in Bad Kissingen und Bad Neustadt notwendig. In den Kurorten sollten neben den Kurgebieten vor allem die Thermal- und Freizeitbäder Sinnflut in Bad Brückenau, KissSalis in Bad Kissingen, Triamare in Bad Neustadt und Frankentherme (mit Heilwassersee) in Bad Königshofen angefahren werden. Des Weiteren könnten das Schloss Aschach, der Tierpark Klaushof und eventuell sogar Münnerstadt in den Linienverlauf integriert werden. Weitere Freizeitziele der beiden Landkreise sollten so oft wie möglich, vor allem aber an den Wochenenden, durch Anschlussfahrten erreichbar sein. Eine besondere Stellung nimmt hier der Naturpark Rhön mit dem Kreuzberg ein, der von Bad Brückenau durch die Linie 8057 und von Bad Neustadt durch die Linien 8305 bzw. 8260 erschlossen wird. Ein weiterer potenzieller Ausbauschritt auf dem Weg zu einem attraktiven Freizeitund Tourismusnetz wäre die Verlängerung der Linie 8142 über Gefäll hinaus bis Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 119 nach Wildflecken. Auf diese Weise könnten von Bad Kissingen und Bad Bocklet der Sessellift am Feuerberg und mit Umstieg in Wildflecken der Kreuzberg zügig erreicht werden. Auch im Hinblick auf Zielwanderungen (Streckentouren mit unterschiedlichen Ausgangs- und Endpunkten) unter Zuhilfenahme des ÖPNV würden sich so ganz neue Möglichkeiten ergeben. Während Münnerstadt, Hammelburg und Mellrichstadt (als Ausgangspunkt der Museumsbahn) auch mit Hilfe der Bahn an den Bäderlandbus angebunden werden können, so wäre in Bezug auf den Märchenwald Sambachshof die Einführung von an den Wochenenden in den Sommermonaten bei Bedarf verkehrenden Verbindungen ab Bad Königshofen vorstellbar. Neben Vergünstigungen im ÖPNV als Leistung der gemeinsamen Kurkarte sind auch Kombitickets, Gutscheinhefte oder Chipkartensysteme (im Zusammenhang mit den erreichbaren Freizeitzielen) und Tageskarten Möglichkeiten, das Bäderlandbuskonzept auch in tariflicher Hinsicht attraktiv zu gestalten. 6.3 Umsetzung Am 1. Mai nahm die Linie 8230 „Bäderlandbus“ seinen Betrieb auf. Die aktuelle Umsetzung stellt eine an Sams-, Sonn- und Feiertagen von 1. Mai bis 3. Oktober verkehrende ÖPNV-Verbindung entlang einer Achse zwischen den fünf Kurorte Bad Brückenau, Bad Bocklet, Bad Kissingen, Bad Neustadt und Bad Königshofen dar. Angeboten werden vier Fahrtenpaare, die in Bad Brückenau, Bad Kissingen und Bad Neustadt Anschluss an bestehende Angebote haben (Karte 38). Dabei bestehen nicht nur Umsteigemöglichkeiten auf die Bahnlinien, sondern wurde auch Wert auf die Vernetzung mit dem Sinntalbus (die Buslinien 8056 von Jossa nach Bad Brückenau und 8057 von Bad Brückenau zum Kreuzberg), und dem Hochrhönbus gelegt. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 120 Zudem wurden für den Bäderlandbus Sondertarife eingeführt. Die Tageskarten sind gegenüber dem Normaltarif um 25% ermäßigt. Kurgäste mit gültiger Kurkarte fahren mit dem Bäderlandbus sogar kostenlos (vgl. Karte 39 und Anlage 50 ). Der Fahrplan für den am 01.05.2007 in Betrieb gehenden Bäderlandbusses ist in Anlage 51 zu finden. Zudem wurde zu Marketingzwecken eine 20-seitige Broschüre über den Bäderlandbus Sehenswürdigkeiten, entwickelt. den u.a. mit Beschreibungen Wandermöglichkeiten und der 5 Kurorte, den Umsteigmöglichkeiten Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 121 7 Maßnahmenpaket Beim Maßnahmenpaket handelt es sich um konkretisierte Ausarbeitungen der Angebotskonzeption auf Basis der Rahmenplanung. Hier werden umsetzungsorientierte Einzelmaßnahmen zusammengestellt, die in ihrer Gesamtheit zu einem in sich geschlossenen ÖPNV-Angebot führen sollen. Die Maßnahmen sind auf Basis von detailliert auszuarbeitenden Konzeptionen zu prüfen. Die Abstimmung der Maßnahmen mit den vorhandenen Verkehrsunternehmen ist sinnvoll, weil so die Umsetzbarkeit direkt geprüft werden kann und Kostenoptimierungen mit den bestehenden Verkehren möglich werden. Aufbauend auf den Ergebnissen der Schwachstellenanalyse, sowie der Auswertung und Bewertung der Befragung der Städte, Märkte und Gemeinden sowie der Verkehrsunternehmen wurde das nachfolgende Maßnahmenpaket entwickelt. Dabei wurde die geplante Siedlungs- und Gewerbeentwicklung und die prognostizierte Einwohner- und Verkehrsentwicklung innerhalb des Landkreises Bad Kissingen berücksichtigt. Eine wichtige Rolle spielen bei der Definition des Maßnahmenpaketes die Aspekte der Wirtschaftlichkeit. Die Nichteinhaltung von Grenz- und Richtwerten alleine bewirkt somit nicht zwangsläufig einen Handlungsbedarf. Es wurden vielmehr für jeden Einzelfall die oben aufgelisteten Aspekte einbezogen und untereinander abgewogen, eine erste grobe Kosten-Nutzen-Abschätzung vorgenommen und daraus das passende Maßnahmenkonzept abgeleitet. Mit dem Nahverkehrsplan wird das Ziel verfolgt, Verbesserungsmaßnahmen für den ÖPNV zu definieren und vorzubereiten. Um auf künftige Entwicklungen reagieren zu können und finanzielle Handlungsspielräume flexibel nutzen zu können, wird hier keine abschließende Maßnahmenplanung oder detaillierte zeitliche Reihung festgelegt. Vielmehr sind die Verbesserungsmaßnahmen als ein kontinuierlicher Prozess zu verstehen. Anpassungen des Fahrtenangebotes auf eintretende Nachfrageveränderungen sollten rasch und flexibel erfolgen. Grundlage für die zukünftige Bedienung ist das derzeitige Liniennetz und Bedienungsangebot im Landkreis Bad Kissingen, das sich insbesondere an den Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 122 Anforderungen der Nutzergruppen Berufstätige, Auszubildende und Schüler orientiert. Derzeit genügen das Liniennetz und das Bedienungsangebot weitgehend den unterschiedlichen Ansprüchen der Bürger im Landkreis Bad Kissingen. 7.1 Leistungsangebot Festgestellte Mängel im Leitungsangebot sollten, soweit möglich und sinnvoll, behoben werden. Auf aktuell absehbare und zukünftige Entwicklungen (v.a. im Schülerverkehr) ist durch angebotsseitige Maßnahmen und Umstrukturierungen einzugehen. Neben der Einhaltung der Grenzwerte der Leitlinie stellt sich für den Landkreis Bad Kissingen vor allem die Frage, wie auf die zukünftige Veränderung der Bevölkerungsstruktur reagiert werden soll. Der zu erwartende Rückgang der Schülerzahlen in der Region trifft besonders den ÖPNV, da die Auszubildenden derzeit den Hauptanteil an den Beförderungsfällen mit Bus und Bahn bilden. Daneben wird die Situation durch die in den Raum gestellten Mittelkürzungen im Ausbildungsbereich zusätzlich verschärft. Für den Landkreis ist es deshalb umso wichtiger, die wachsende Bevölkerungsschicht der sog. „Wahlfreien“ -Fahrer zu gewinnen. Diese Nutzergruppe wird den ÖPNV allerdings erst dann als Alternative zum MIV wahrnehmen, wenn das ÖPNV-Angebot planbar, leicht verständlich und ausreichend oft vorhanden ist und es vor allem weitere Restriktionen im MIV gibt. Das eigenwirtschaftliche erbrachte Angebot im ÖPNV soll auch zukünftig mindestens im bisherigen Umfang und Qualität erhalten bleiben sowie nach Möglichkeit verbessert werden. Für den Landkreis ist die angebotene Qualität des ÖPNV für die Bürger sehr wichtig, auf der anderen Seite ist die Frage nach der Finanzierbarkeit bzw. Höhe des Betriebskostendefizits zu beachten. In Anbetracht der massiven Kürzungen der Finanzhilfen des Freistaates für den öffentlichen Personennahverkehr bedarf es im Nahverkehrsraum schon jetzt größter finanzieller Anstrengungen des Aufgabenträgers, um den jetzigen ÖPNV-Standard erhalten zu können. Der Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 123 Landkreis Bad Kissingen ist bestrebt, mit den vom Freistaat Bayern und den erhöhten haushaltseigenen zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln die Qualität des bestehenden Angebots zu erhalten. Der Landkreis Bad Kissingen wird auch in Zukunft seinen Eigenanteil zur Finanzierung des ÖPNV weiter einbringen und weiterhin im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten für den ÖPNV Unterstützung leisten. Die Schwerpunkte der Förderung bleiben erhalten, die Effizienz des Mitteleinsatzes soll nach Möglichkeit erhöht werden. Das ÖPNV-Angebot des Hauptnetzes orientiert sich an den Entwicklungsachsen und am System der zentralen Orte und soll dabei das gegebene Nachfragepotential berücksichtigen. Dabei gilt für die Linien auf den Hauptachsen mit hoher Bedienungshäufigkeit, dass hier besonderer Wert auf Übersichtlichkeit und direkte Linienführung gelegt werden soll. In den übrigen Bereichen (Ergänzungsnetz) soll auch zukünftig eine ausreichender Standard gewahrt bleiben, wobei hier den flexiblen Bedienungsweisen eine größere Bedeutung als derzeit zukommen soll. 7.1.1 Erreichbarkeit und Bedienungshäufigkeiten Im Rahmen der Schwachstellenanalyse sind bei der Analyse der Erreichbarkeit der Zentren und Bedienungshäufigkeiten bezogen auf die Grenzwerte der Leitlinie vereinzelt Mängel aufgetreten. Diese wurden in der Schwachstellenanalyse hinsichtlich verschiedener Kriterien (z.B. aktuelle Pendler- und Schülerströme, aktuelle und zu erwartende Nachfrage) bewertet und in die Kategorien kein Mangel, bedingter Mangel und Mangel eingestuft. Die festgestellten Mängel werden zudem einer Nutzen-Kosten-Abschätzung unterzogen, um festzustellen, ob genug Fahrgastpotential vorhanden ist, bzw. es Sinn macht, dort ein verbessertes Angebot den Fahrgästen zur Verfügung zu stellen. Die aufgetretenen Schwachstellen treten überwiegend in der Nebenverkehrszeit und Schwachverkehrszeit auf. Um diese zu beheben zu können, sollte in einem ersten Schritt zunächst versucht werden, die aufgetretenen Mängel, wenn möglich, durch schon bestehende Kurse zu beheben, dass heißt z.B. durch Öffnung freigestellter Schülerverkehre durch Mitnahme Dritter oder durch eine Änderung des Linienweges Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 124 für den betreffenden Kurs. Erst wenn keine Möglichkeit besteht, denn Mangel auf diese Weise zu beseitigen, sollte ein Mangel durch zusätzliche Kurse ausgeglichen werden, wobei hier insbesondere die Möglichkeit eines Bedarfsverkehrs geprüft werden sollte. Es wird zudem dabei berücksichtigt, dass eine Bewerkstelligung eines ausreichend Bedienungsstandards zu einem Unter- und Mittelzentrum stärker zu gewichten und anzustreben ist als zu einem Gemeindezentrum oder einer Verwaltungsgemeinschaft. Montag- Freitag (Donnerstag an Schultagen) Im Landkreis Bad Kissingen besteht hinsichtlich der Einhaltung der Grenzwerte der Beförderungszeiten zu den Zentren für die Tagesart Montag-Freitag an Schultagen kein Handlungsbedarf. Allerdings treten bei der Untersuchung der Erreichbarkeit der Zentren für den Halb- und Ganztag bei einem Ort (Feuerthal) bedingte Mängel auf. Bei der Schwachstellenanalyse der Bedienungshäufigkeiten bezogen auf die Grenzwerte der Leitlinie treten bei der Tagesart Montag-Freitag an Schultagen punktuell quer über den gesamten Landkreis Bad Kissingen verteilt Mängel auf. Bei einem Ort (Fuchsstadt) wurde die Schwachstelle in die Kategorie Mangel eingeteilt, bei 10 Orten bestehen bedingte Mängel. Die Beschreibung der Mängel, eine Nutzen-Kosten-Abschätzung sowie Lösungsansätze zur Behebung der Mängel sind in der Anlage 23 (Mängel Reisezeiten) und Anlage 32 (Mängel Bedienungshäufigkeiten) zu finden Montag- Freitag (Donnerstag an Ferientagen) Zusätzlich wurden auch die Erreichbarkeit und die Bedienungshäufigkeiten an Ferientagen untersucht. In diesem Abschnitt werden die aufgetretenen Mängel (bedingter Mangel und Mangel) für alle Orte über 200 Einwohner zu den Unter- bzw. Mittelzentren analysiert. Die Beschreibung der Mängel, einen Nutzen-KostenAbschätzung sowie Lösungsansätze zur Behebung der Mängel sind in der Anlage 24 (Mängel Reisezeiten) und Anlage 33 (Mängel Bedienungshäufigkeiten) zu finden Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 125 7.1.2 Hauptnetz Das Hauptnetz umfasst folgende Linien des allgemeinen ÖPNV • Linie 8054 Bad Brückenau - Fulda • Linie 8056 Bad Brückenau – Jossa • Linie 8057 Bad Brückenau – Wildflecken • Linie 8113 Bad Brückenau – Bad Kissingen • Linie 8141 Bad Kissingen – Oberthulba – Hammelburg • Linie 8142 Bad Kissingen – Bad Bocklet • Linie 8147 Bad Kissingen – Nüdlingen – Münnerstadt –Maßbach • Linie 8167 Hammelburg – Euerdorf – Bad Kissingen • Linie 1-10, 15, 69 Stadtverkehr Bad Kissingen die an den Entwicklungsachsen ausgerichtet sind und von den angebundenen kreisangehörigen Gemeinden, Märkte oder Städte eine direkte Anbindung an die Mittelzentren gewährleisten. Diesen Linien sollen einen übersichtliche und direkte Linienführung zu Grunde liegen und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten in die Richtung eines taktähnlichen Verkehres entwickelt werden. 7.1.3 Ergänzungsnetz Die anderen Linien bilden das Ergänzungsnetz, das die Erschließung der nicht an den Entwicklungsachsen und dem Hauptnetz liegenden Gemeindeteile übernimmt. 8058 Platz/Schönderling – Bad Brückenau 8059 Roßbach – Bad Brückenau 8136 Rannungen – Schweinfurt 8143 Aschach – Bad Bocklet – Münnerstadt 8151 Maßbach – Bad Kissingen 8153 Fladungen - Mellrichstadt - Bad Neustadt - Schweinfurt 8154 Hammelburg – Obereschenbach – Gemünden 8162 Bad Neustadt - Bad Kissingen - Würzburg Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 126 8164 Hammelburg – Gauaschach 8165 Hammelburg – Euerdorf – Oberthulba/Ramsthal – Schweinfurt 8166 Hammelburg – Völkersleier – Hammelburg 8171 Althausen – Maßbach – Schweinfurt 8172 Großbardorf/Wetzhausen – Stadtlauringen – Schweinfurt 8173 Sulzfeld – Bad Neustadt 8181 Burkardroth – Sandberg – Bad Neustadt 8184 Maßbach – Bad Neustadt 8189 Oehrberg/Wirmsthal – Bad Kissingen 8190 Waldfenster – Bad Kissingen 9207 Oehrberg – Waldfenster – Burkardroth Auf diesen Linien soll auch zukünftig ein ausreichender Standard gewahrt bleiben, wobei hier den flexiblen Bedienungsweisen eine größere Bedeutung als derzeit zukommen soll. Zudem ist im Zuge der Einführung eines RBL der Einsatz von weiteren flexiblen Bedienungsformen zu empfehlen (z.B. Richtungsbandbetrieb). 7.1.4 Freizeitnetz An den Wochenenden dünnt das Bedienungsangebot im Vergleich zur Tagesart Mo-Fr stark aus. Anderseits hat die Region Main-Rhön laut Regionalplan Sonderfunktionen in den Bereichen Gesundheit, Wellness, Kur und Tourismus inne und der Landkreis Bad Kissingen liegt im Fremdenverkehrssektor mit seinen fast 2 Mio. Übernachtungen vor allen übrigen Landkreisen im Regierungsbezirk Unterfranken an der Spitze. Um das ÖPNV-Angebot am Wochenende (Sa- Sonn- und Feiertage) zu verbessern, ist deshalb die im Kapitel 6 beschriebene Einführung des Bäderlandbus zum 1. Mai 2007 an Wochenend- und Feiertagen umgesetzt worden. Dabei soll dieser nicht nur für die Kurgäste ein attraktives Angebot darstellen, sondern auch für die einheimische Bevölkerung eine Angebotsverbesserung zur Verfügung gestellt werden. Hierbei ist insbesondere der Lückenschluss zwischen Bad Kissingen und Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 127 Bad Brückenau an Sonn- und Feiertagen hervorzuheben. Auch die Möglichkeit zur Fahrradbeförderung mit den Freizeitbussen könnte in Betracht gezogen werden. Bei wirtschaftlich vertretbaren Erfolg des eingeführten Bäderlandbusses kann in den nächsten Jahren ein etappenweiser Aufbau des Grundgerüsts aus fest verkehrenden Freizeitbuslinien mit Anbindung durch flexible Bedienungsformen an Wochenendtagen erfolgen. 7.1.5 Weitere Verbesserungen in Liniennetz und Bedienung Klarere Linienführung evtl. Entzerrung von Linien Aus Gründen der Übersichtlichkeit und der Vielfalt der Linienwege ist auf der Linie 8147 Bad Kissingen – Münnerstadt – Seubrigshausen eine klarere Linienführung bzw. eine Entzerrung des Linienverlaufes zu empfehlen. Freigestellte Schülerverkehre Eine Integration der freigestellten Schülerverkehre zu den Grund - und Hauptschulen in den ÖPNV wird empfohlen, soweit dies die wirtschaftlichere Lösung darstellt. Des Weiteren ist die Durchführung im Linienverkehr nur dann sinnvoll, wenn die bisher sich ständig wechselnden Stundenpläne auch konstant bleiben, d.h. die Fahrten somit auch für Dritte regelmäßig durchgeführt werden können. Bad Brückenau - Fulda Durch die Umstrukturierung der Bahnverkehre zwischen Gemünden – Jossa - Fulda mit einer Linienführung über Schlüchtern müssen die Fahrgäste, die nach Fulda mit dem Öffentlichen Nahverkehr (RE/RB) wollen, nun einmal mehr umsteigen (Umstieg in Schlüchtern). Dadurch verschlechtert sich die Verbindung (Reisezeitverlängerung, Umstieg) von Jossa nach Fulda auch für die Fahrgäste, die mit dem Regionalbusverkehr auf der Linie 8056 aus Richtung Bad Brückenau kommend in Jossa auf die Schiene in Richtung Norden umsteigen. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Ein Jossa Jossa Jossa Jossa Jossa Jossa Jossa Jossa Jossa Jossa Jossa Jossa Ein Fulda Fulda Fulda Fulda Fulda Fulda Fulda Fulda Fulda Fulda Fulda Fulda Ab 05:42 06:42 07:56 09:56 11:56 13:56 15:24 15:24 15:56 16:56 17:56 18:56 Ab 06:08 07:08 09:08 10:08 11:08 12:08 13:08 15:08 16:08 17:08 18:08 19:08 Zug RB RB RB RB RB RB RB RB RB RB RB RB Zug RE RE RE RE RE RE RE RE RE RE RE RE Nr 34770 34772 34774 34776 34778 34780 34782 34782 34784 34786 34788 34790 Nr 4505 4507 4511 4513 4515 4517 4519 4523 4525 4527 4529 4531 An 06:07 07:08 08:22 10:22 12:24 14:22 15:52 15:52 16:22 17:23 18:22 19:22 An 06:29 07:29 09:29 10:29 11:29 12:29 13:29 15:29 16:29 17:29 18:29 19:29 Umsteigen Schlüchtern Schlüchtern Schlüchtern Schlüchtern Schlüchtern Schlüchtern Schlüchtern Schlüchtern Schlüchtern Schlüchtern Schlüchtern Schlüchtern Umsteigen Schlüchtern Schlüchtern Schlüchtern Schlüchtern Schlüchtern Schlüchtern Schlüchtern Schlüchtern Schlüchtern Schlüchtern Schlüchtern Schlüchtern Seite 128 Uzeit 00:20 00:04 00:05 00:05 01:03 00:05 00:17 00:35 00:05 00:04 00:05 00:05 Uzeit 00:11 00:09 00:09 00:09 00:09 00:38 00:09 00:09 00:09 00:09 00:09 00:04 Ab 06:27 07:12 08:27 10:27 13:27 14:27 16:09 16:27 16:27 17:27 18:27 19:27 Ab 06:40 07:38 09:38 10:38 11:38 13:07 13:38 15:38 16:38 17:38 18:38 19:33 Zug RE RE RE RE RE RE RE RE RE RE RE RE Zug RB RB RB RB RB RB RB RB RB RB RB RB Nr 4500 4591 4504 4508 4514 4516 4540 4520 4520 4522 4524 4526 Nr 34771 34773 34775 34777 34779 34781 34783 34785 34787 34789 34791 34793 An 06:49 07:34 08:49 10:49 13:49 14:49 16:32 16:49 16:49 17:49 18:49 19:49 An 07:06 08:04 10:04 11:04 12:04 13:33 14:04 16:04 17:04 18:04 19:04 19:59 Aus Fulda Fulda Fulda Fulda Fulda Fulda Fulda Fulda Fulda Fulda Fulda Fulda Aus Jossa Jossa Jossa Jossa Jossa Jossa Jossa Jossa Jossa Jossa Jossa Jossa Dauer 01:07 00:52 00:53 00:53 01:53 00:53 01:08 01:25 00:53 00:53 00:53 00:53 Dauer 00:58 00:56 00:56 00:56 00:56 01:25 00:56 00:56 00:56 00:56 00:56 00:51 VT Mo - Fr Mo - Fr Sa täglich täglich Sa, So Fr Mo - Fr Sa, So Mo - Fr täglich Mo - Fr VT Mo - Fr Mo - Fr Sa Mo - Fr Sa, So Mo - Fr Sa, So Sa, So Mo - Fr täglich Mo - Fr täglich Tabelle 40: Verbindungen Linie 801 Jossa - Fulda Im Gegenzug zu dieser Angebotsverschlechterung sollten die Linien im allgemeinen ÖPNV Richtung Fulda verbessert werden. Dies betrifft vor allem eine Verbesserung der Anschlüsse von der Linien 8057 auf die Linie 8305. Auch eine Einführung eines Fahrtenpaares am Sonntag auf der Linien 8054 ist denkbar. 7.1.6 ÖPNV-Angebot bei geringer Nachfrage Zur Zeit bestehen keine flexiblen bzw. bedarfsgesteuerten Verkehre im Landkreis. Sie könnten z.B. in der Schwachlastzeit und auf selten nachgefragten Kursen die Sicherstellung des ÖPNV-Angebotes übernehmen. Ein Problem zur Durchführung solcher Verkehre könnten die zur Zeit vorhandenen Strukturen bezüglich der Sitze der Verkehrs- und Taxiunternehmen im Landkreis Bad Kissingen darstellen, die eine wirtschaftliche Abwicklung eines Rufbus -Verkehrs für einige Orte durch lange Anfahrtswege kaum möglich macht. Allerdings ist bei Kursen, welche nur selten Fahrgäste befördern, eine Umwandlung in flexible Bedienungsformen zu empfehlen, Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 129 wenn sich in der Nähe die Möglichkeit der Beförderungsdurchführung mit kleineren Transportgefäßen ergibt. Für die Landkreise Bad Kissingen und Rhön-Grabfeld ist ein Konzept zur Umsetzung von bedarfsgesteuerten Verkehren eine „Rufbus“ als differenzierte Bedienungsform denkbar. Damit könnte der Bevölkerung in dünnbesiedelten Gegenden ein Grundangebot an öffentlichen Verkehrsmitteln vor allem zu Schwachlastzeiten zur Verfügung gestellt werden. Somit ist der Rufbusbetrieb als Ersatz oder Ergänzung zum Linienverkehr in der Schwachverkehrszeit und/oder zur Erschließung von Ortsteilen in Randlagen sinnvoll. Die per Rufbus ausgeführten Leistungen sollten, wenn möglich, nur zu den nächstgelegenen Bus- bzw. Bahnknoten ausgeführt und auf das Netz der Hauptlinien abgestimmt werden, um eine passende Zu- oder Abbringung zu ermöglichen. Voraussetzungen für einen Rufbus/ -Verkehr ist das Vorhandensein eines leistungsfähigen Verkehrsunternehmen-/Taxigewerbes und die Schaffung einer einheitlichen Zentrale zur telefonischen Anmeldung der Fahrtwünsche. Weitere Merkmale sind • ein fester Fahrplan • keine Fahrten ohne Fahrgäste (da vorherige Anmeldung) • Abfahrt und Ankunft an festen Halteste llen • Sammeln und Zusammenfassen mehrerer gleichgerichteter Fahrtwünsche innerhalb einer Fahrt • ein fester Tarif. Bei diesem System werden bei den Fahrten nicht mehr alle Haltestellen nach einem festen Fahrplan bedient. Die Fahrgäste melden ihren Fahrtwunsch bei einer zentralen Stelle. Dort werden die Fahrtwünsche der Kunden erfasst und gebündelt. Durch die eigentliche Fahrt werden nur noch die Haltestellen bedient, an denen Einund Aussteiger angemeldet sind. Liegt keine Anmeldung eines Fahrgastes vor, fährt auch kein Fahrzeug und erzeugt somit keine Kosten. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 130 Der Ablauf Das Rufbus -System basiert auf einer Idee, die eng in Verbindung mit einer ebenfalls neu zu schaffenden Mobilitätszentrale steht. Für einen Kunden läuft die Bestellung einer Rufbusfahrt wie folgt ab: Im Fahrplan sollen die Rufbuskurse aufgeführt und besonders gekennzeichnet werden. Der Fahrgast kann sich den passenden Kurs im Fahrplan selbst aussuchen oder er informiert sich über die Mobilitätszentrale, zu welchen Zeiten der Rufbus fährt. Die Rufbus-Kurse können mit entsprechenden Verkehrshinweisen wie z.B. R für Rufbus bei der Fahrplandarstellung gekennzeichnet werden. Der Fahrgast setzt sich mit der Mobilitätszentrale in Verbindung. Er nennt seinen Namen, den Fahrtwunsch und die Einstiegshaltestelle. Dies muss mindestens 60 Minuten vor der im Fahrplan vermerkten Abfahrtszeit oder bis zu den im Fahrplan vermerkten Zeiten geschehen. Die Mobilitätszentrale schickt je nach Bedarf einen Bus, Kleinbus oder ein Taxi zur entsprechenden Haltestelle. Der Fahrgast begibt sich zur fahrplanmäßigen Abfahrtszeit zur Haltestelle, wird dort vom Rufbus abgeholt und zur gewünschten Zielhaltestelle innerhalb des RufbusKurses gebracht. Das Rufbus-System ist keine von Haustür zu Haustür Taxibeförderung, sondern eine Herstellung von Mobilität unter Verwendung vorhandener ÖPNV-Verbindungen. Es werden zum Ein- und Aussteigen nur die Haltestellen innerhalb des betreffenden Rufbus-Kurses bedient. Der Fahrpreis könnte dem normalen Tarif plus einen Aufschlag von z.B. 2 Euro Aufpreis für den Ruf-Bus entsprechen. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 131 Die Mobilitätszentrale Für die beiden Landkreise Bad Kissingen und Rhön-Grabfeld wird eine Mobilitätszentrale mit einem noch festzulegenden Sitz vorgeschlagen. Dabei bietet sich an, schon vorhandene Ressourcen zu nutzen (z.B. OVF Verkaufsbüro Bad Neustadt oder die Mobilitätszentrale des MSP in Gemünden), um Kosten einzusparen. Die Mobilitätszentrale sollte (je nach Lage und Tagesart der angebotenen Rufbusfahrten) zu den üblichen Geschäftszeiten besetzt sein. Die Mobilitätszentrale kann auch die Fahrgastauskunft über Busse und Bahnen in den Landkreisen übernehmen. Sie sollte idealerweise über Informationen aller ÖPNV-Angebote über rechnergestützte Fahrplanauskunftssysteme verfügen. So könnte der Bürger und potentielle Fahrgast auch über die Landkreisgrenzen hinaus beraten werden. Zudem kann über diese zentrale Stelle der Rufbus angefordert werden. Die Mobilitätszentrale sollte für den Kunden unter einer Service-Nummer zu erreichen sein, um die Kosten für den Anrufer so gering wie möglich zu halten. Die Mobilitätszentrale nimmt den Buchungswunsch für den Rufbus entgegen. Nun disponieren die Mitarbeiter der Mobilitätszentrale den Einsatzplan für den Vertragspartner (im Landkreis ansässige Verkehrs- und Taxiunternehmer). Unter Einhaltung von mindestens einer Stunde Vorlaufzeit meldet die Zentrale den Fahrauftrag an den betreffenden Partner per Telefon oder e-mail. Dieser führt dann den Fahrauftrag gemäß Fahrplan als Rufbus aus. Nach dem der Fahrauftrag ausgeführt wurde, übermittelt der Auftragnehmer die Ausführung des Auftrages sowie die Fahrgeldeinnahmen und stellt eine (monatliche) Rechnung. Die Mobilitätszentrale prüft und erfasst die gemeldeten Daten. Es erfolgt dann eine Auszahlung der Rechnung des Vertragsunternehmers abzüglich der Fahrgeldeinnahmen. Die Mobilitätszentrale wertet die gesammelten Daten aller Anrufe und der Beförderungsfälle aus und plant auf dieser Grundlage mit den Vertragspartnern weitere Maßnahmen in Hinblick auf Verbesserungen des ÖPNVNetzes. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 132 Die Vorteile und Nachteile des Rufbus-Systems Durch das System Rufbus wird eine wesentliche Negativauswirkung des ASTVerkehrs, die direkte Bestellung des Fahrgastes beim Taxiunternehmen und der damit verbundene schwierige Nachweis der Einnahmen vermieden. Die Bestellung des Rufbusse erfolgt grundsätzlich nur über die Mobilitätszentrale der Landkreise. Über die direkte Koppelung Auskunft - Auftrag hat der Landkreis die unmittelbare Kontrolle über die Inanspruchnahme und erhält als Nebenprodukt eine Vorschau auf die abzurechnenden Leistungen. Den Aufgabenträgern wird somit eine Plattform geschaffen, im Zuge der Daseinsvorsorge für eine kostengünstige Umsetzung kaum nachgefragter Leistungsangebote zu sorgen. Den Verkehrsunternehmen, die ihre Verkehrsleistungen eigenwirtschaftlich erbringen, wird die Möglichkeit geboten, Fahrten zu Schwachlastzeiten anzubieten, die ansonsten aus Gründen der Wirtschaftlichkeit wegfallen würden. Das Leistungsangebot ist so zu gestalteten, dass die vorhandenen Verkehrsleistungen im ÖPNV nicht beeinträchtigt werden. Das heißt die Fahrzeiten des vorhanden ÖPNV werden nicht durch den Rufbus parallel bedient. Zusammenfassend sind im Folgenden die Vor- und Nachteile eines Rufbus -Systems aufgeführt Vorteile • Bedarfsorientiert • Kostengünstige Möglichkeit eine ausreichende Verkehrsbedienung anzubieten Nachteile • Bei Dauernutzung Entstehung hoher Kosten („Spezielle“ Rufbusfahrer) • leicht erschwerter Zugang zum ÖPNV (Anmeldeverfahren) Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 133 7.2 Infrastruktur und Schnittstellen 7.2.1 Fahrzeuge Die ÖPNV-Bedienung im Landkreis wird derzeit von 9 Verkehrsunternehmen durchgeführt. Die dabei eingesetzten Fahrzeuge und Fahrzeugtypen weisen je nach Typ und Anforderungsprofil unterschiedliche Ausstattungsstandards auf. Als verbesserungsbedürftig zeigen sich vor allem (ver)alte(te) Fahrzeuge, die noch im Linienbetrieb eingesetzt werden. Alle im Landkreis eingesetzten Fahrzeuge sollen soweit möglich die in Kapitel 2.5.4 beschriebenen Voraussetzungen erfüllen. 7.2.2 Haltestellen Die Haltestellen sind Ausstattungsmerkmale bereits einheitlich jetzt nach gestaltet. im Die Jahr im 2003 Rahmen festgelegten von der Bestandsaufnahme erfassten Haltestellen im Landkreis Bad Kissingen weisen je nach ihren Anforderungen verschiedene Ausstattungsmerkmale auf. Ein Ansatz zur Minimierung der Kosten von Haltestellen könnte sein, für die Ausstattung der Haltestellen Werbeträger zu gewinnen mit dem Ziel, den Investitions- und Unterhaltungsaufwand zu reduzieren. Die Barrierefreiheit der Haltestellenbereiche kann auf Grund des finanziellen und organisatorischen Aufwands nur schrittweise erreicht werden. Bei Neuanlage oder Umbau von Haltestellen ist auf eine barrierefreie Gestaltung zu achten. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 134 7.2.3 Barrierefreiheit Die Infrastruktur (Fahrzeuge und Haltestellen) soll auf Basis des bereits erreichten Niveaus im Hinblick auf die angestrebte Barrierefreiheit im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten sukzessive weiter entwickelt werden. Um eine optimale Nutzung der Verkehrsangebote des ÖPNV auch für mobilitätseingeschränkte Menschen zu erreichen, ist ein schrittweise barrierefreier Ausbau des Gesamtsystems bestehend aus den Zugangsstellen des ÖPNV (Bahnsteige, Haltestellen behindertenfreundlicher, an und die Umstiegsspunkte) jeweilige als auch Bahn-/Bussteighöhe der Einsatz angepasster Fahrzeuge, soweit dies technisch und finanziell möglich ist. Die Realisierung dieser langfristigen Perspektive wird wesentlich von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln der öffentlichen Hand abhängen. 7.2.4 Räumliche Erschließung Bei der Schwachstellenanalyse hinsichtlich der Grenz- als auch der Richtwerte wurden im Landkreis Bad Kissingen keine Mängel in der räumlichen Erschließung festgestellt. Die Dorfstelle Arnsberg mit seinem Gewerbegebiet sollte allerdings mit einer Neuanlage einer Haltestelle (zum Bedarf) in der Nähe der Einmündung zur Dorfstelle Arnsberg an der Staatsstraße 2289 an das Liniennetz angebunden werden. (vorbehaltlich der straßenbaulichen Gegebenheiten und Aspekte der Sicherheit). Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 135 7.2.5 Schnittstellen Berliner Platz Ein wesentlicher Bereich für den allgemeinen ÖPNV in der Stadt Bad Kissingen ist der zentrale Omnibusbahnhof am Berliner Platz. Die Informations - und Orientierungsmöglichkeiten in Bad Kissingen am Berliner Platz sind für den (ortsunkundigen) Fahrgast, insbesondere auch für Umsteiger zwischen den Verkehrssystemen, verbesserungswürdig. So stellt sich der Berliner Platz mit seinen Haltepunkten insbesondere für Ortsfremde ziemlich unübersichtlich dar. Im Fahrplanbuch werden für den Bad Kissinger ZOB sogar drei Haltestellenbezeichnungen geführt. (Berliner Platz, Telekom. Münchner Straße). Deshalb ist eine Umgestaltung des Berliner Platzes zu befürworten, aufgrund der begrenzten räumlichen Kapazitäten sind den Gestaltungsmöglichkeiten für einen ZOB am Berliner Pla tz vor allem in Hinsicht einer Kapazitätsvergrößerung jedoch Grenzen gesetzt. Die nachfolgende Abbildung stellt einen Lageplan des Berliner Platzes mit den Haltepunkten dar. Abbildung 23: gegenwärtige Situation am Berliner Platz Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 136 Zur Umgestaltung des ZOB wurde deshalb ein offener einstufiger anonymer Realisierungswettbewerb mit einer Prüfung in 2 Phasen durchgeführt. Gerade der Berliner Platz, der auch Eingangsbereiche in die Altstadt ist, bedarf dringend der gestalterischen und konzeptionellen Verbesserung für den ÖPNV. Außerdem ist auf die veränderten verkehrlichen Gegebenheiten zu reagieren. Die nachfolgende Abbildung zeigt zum Beispiel einen Vorschlag eines Preisträgers zur Umgestaltung des Berliner Platzes. Diese Abbildung steht stellvertretend für viele eingegangene Lösungsvorschläge. Abbildung 24: Lösungsvorschlag eines Preisträgers zur Umgestaltung des Berliner Platzes Weitere Verbesserungsmaßnahmen zur Fahrgastinformation am Berliner Platz können von einfachen neuen Fahrplanaushängen bis hin zu einer dynamischen Fahrgastinformation mit Echtzeitanzeige reichen. Eine bessere Fahrgastinformation am Berliner Platz, z.B. eine dynamische Fahrgastinformation, erhöht die Akzeptanz des ÖPNV und trägt entscheidend zu einer Qualitätssteigerung bei. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 137 Bahnhof Bad Kissingen Es fehlt die Anbindung der Linie 8142 an den Bahnhof Bad Kissingen an Sonn- und Feiertagen, so das z.B. Kurgäste, die in Bad Bocklet wohnen, nicht mit einem Umstieg dorthin gelangen können. Durch die Einführung des Bäderlandbusses ist die Anbindung an den Bahnhof verbessert worden. Die bestehenden Durchfahrverbote in Bad Kissingen für den Regionalbusverkehr sollten für den Bäderlandbus zwischen dem Berliner Platz und dem Bahnhof nicht gelten, so dass dieser innerstädtisch eine direktere Linienführung und somit eine kürzere Reisezeit anbieten könnte. Bahnhof Münnerstadt In Münnerstadt ist eine verbesserte Anbindung der Linie 8147 an den Bahnhof anzustreben. Die nächstgelegene Haltestelle nach dem Gymnasium zum Bahnhof ist der Marktplatz, der als Umsteigepunkt jedoch für die Anforderungen eines modernen, attraktiven ÖPNV zu weit entfernt gelegen ist. Bahnhalt Rottershausen Der zum Fahrplanwechsel 2006/2007 neu in Betrieb genommene Bahnhalt Rottershausen sollte sich, wenn möglich, in der Fahrplanung der Linien (z.B. Linie 8151), die dort vorbeiführen, niederschlagen, wobei die für Standardlinienbusse anfahrbare Haltestelle etwas entfernt vom Bahnhof liegt. Eine bessere Anbindung bei Bedarf ist ggf. möglich, wenn eine ausreichende Nachfrage vorhanden ist und die bestehenden Engstellen für Busse beseitigt werden. 7.3 Information und Qualitätssicherung Kreisfahrplan Um den Kreisfahrplan noch besser lesbar zu machen, wäre eine farbliche bzw. eine bessere Hervorhebung der Anschlussleisten sinnvoll. Aufgrund der langen und unterschiedlichen Linienführung auf der Linie 8147 Bad Kissingen – Münnerstadt – Seubrigshausen sind die Fahrpläne dieser Linie für den Kunden verwirrend und schwer lesbar. Um die Transparenz dieser Linie zu erhöhen, Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 138 wäre es empfehlenswert, z.B. den östlichen Ast der Linie in einem eigenen Auszug im Fahrplanheft noch einmal gesondert darzustellen. Regionales Rechnergestütztes Betriebsleitsystem Gute Informationspolitik kann zusätzliche Fahrgäste zur Nutzung des ÖPNV bewegen. Die Einführung eines RBL und die damit verbundene dynamische Fahrgastinformation (DFI) trägt mit zur Verbesserung des Informationsangebotes des Fahrgastes bei. Durch eine Verbesserung der Fahrgastinformationen und Anschlusssicherungen werden eine höhere Attraktivität des Angebotes und eine höhere Akzeptanz bei den Fahrgästen des ÖPNV erreicht. Bei einem regionalen RBL liegt zudem ein weiterer Schwerpunkt darauf, unterschiedliche Betriebsformen zu unterstützen. So kann das RBL neben dem „klassischen“ Linienbetrieb unterstützen und dafür auch flexible, eingesetzt bedarfsgesteuerte werden. Hier ist Angebotsformen zum Beispiel der Richtungsbandbetrieb zu nennen, der zu einer Verbesserung des ÖPNV-Angebotes für die Bevölkerung in der Fläche mit beiträgt. Der Richtungsbandbetrieb stellt eine Mischung aus reinem Linienbetrieb und Flächenbetrieb dar. Neben festen Abfahrtszeiten und einen über die Anfangs- und Endhaltestelle festgelegten Routenverlauf mit fest definierten Zwischenhalten, kann der Linienbetrieb aufgeweitet werden und die Bedienfläche über so genannte Sektoren und Korridore räumlich erweitert werden. Das verkehrliche Angebot in der Fläche kann mit einem Richtungsbandbetrieb mit Einsatz eines RBL somit nachhaltig verbessert werden. Die Einführung von Rechnergestützten Betriebsleitsystemen ist somit auch im Regionalverkehr ein sehr gutes und wichtiges Instrument zur Qualitätssicherung des ÖPNV und seine Einführung den Verkehrsunternehmen zu empfehlen. Wesentlich dabei ist, dass die damit verbunden Betriebskosten nicht zur Erhöhung der Tarife führen. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 139 7.4 Tarif und Organisationsstrukturen Eine Integration des Bahnverkehrs in das Wabentarifsystem ist grundsätzlich erstrebenswert. Die Finanzierbarkeit einer solchen muss allerdings zuvor eingehend geprüft werden. Bei zukünftigen Planungen zur Weiterentwicklung des Tarifs sind Überlegungen zur Einführung moderner Zahlungssysteme anzustellen. Der Einsatz neuer Technologien wie z.B. der Einsatz von Chipkarten zum bargeldlosen Zahlungsverkehr sind hierbei zu nennen. Die Nahverkehrsgemeinschaft "Kim. - Kissingen mobil" im Landkreis Bad Kissingen soll auch zukünftig fortgesetzt und weiter intensiviert werden. Der Landkreis Bad Kissingen beschreibt in der Fortschreibung des Nahverkehrsplan Bad Kissingen auch erstmalig das Thema Linienbündelung. Es handelt es sich dabei um eine Einführung mit der Beschreibung der grundsätzlich zu berücksichtigen Punkte. 7.4.1 ÖPNV-Linienbündel und Teilnetze Linienbündelung ist die Zusammenfassung von Linien zu Liniennetzen oder – bündeln. Zur Grundlage für diese Linienbildung wird auf §9 Abs. 2 PBefG verwiesen. Eine Linienbündelung kann für den Aufgabenträger ein Instrument zur Optimierung des Nahverkehrsangebotes durch Einflussnahme auf die Erteilung von Liniengenehmigungen gem. § 42 PBefG darstellen. Durch eine Linienbündelung soll die Zielsetzung verfolgt werden, Verkehrsleistungen weiterhin integriert anzubieten. Des Weiteren soll vermieden werden, dass Bewerber primär ihr Augenmerk auf ertragsreiche Linien legen, während unwirtschaftliche Strecken nur noch gemeinwirtschaftlich bedient werden können. Die Bildung von Linienbündel erfolgt nicht beliebig, sondern unterliegt nachfolgenden Randbedingungen: Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 140 Verkehrsintegration: Gewährleistung abgestimmter Fahrpläne und Tarife sowie eines gemeinsamen Marktauftritts. Ein fahrplanmäßiger und aus Tarifsicht einheitlicher Marktauftritt von (Teil-) Netzen ist ein Kriterium der Linienbündelung. Diese gemeinschaftlichen Aufgaben werden im Landkreis Bad Kissingen bereits von der Verkehrsgemeinschaft Kim übernommen (erhebliche Verbesserungen erfolgten mit der Kooperation der VG Kim, die zur Vereinheitlichung von Fahrplänen und Tarifen (durch den Kim.-Wabentarif) der Verkehrsunternehmen führte). Enge verkehrliche Verflechtung von Linien Stehen Linien in engen verkehrlichen Verflechtungen in Form von zahlreichen Umsteigebeziehungen oder einer flächenhaften Erschließung ist ein Bilden von verkehrlicher Einheiten („Netz”) sinnvoll. Der funktionale Zusammenhang von Netzen (gilt v.a. für Stadtbusse) soll erhalten bleiben und die Anschlussbeziehungen und Anschlusssicherungen in Teilräumen gesichert werden. Betriebliche Optimierung Eine Nutzung der Synergieeffekte bei der Fahrzeug- und Personaleinsatzplanung sowie Umlaufverknüpfungen und Fahrzeugvorhaltung (Mengenvorteile) soll zu einer möglichst wirtschaftlichen Verkehrsgestaltung führen. Die Lage der vorhandenen betrieblichen Einrichtungen ist dabei ebenso zu beachten wie die Lage der Schulstandorte zu berücksichtigen sind. Wirtschaftlicher Querausgleich zwischen Linien Bei diesem Kriterium werden ertragsstarke und ertragsschwache Linien kombiniert, um einen wirtschaftlichen Querausgleich zwischen Linien schaffen zu können. Die profitierende ertragsschwache Linie soll mit der ertragsstarken verkehrlich verflochten sein. Enge wirtschaftliche Verflechtungen (Zubringer- und Hauptlinie) Wenn ertragsschwache Linien, die einen maßgeblichen Anteil der Nachfrage einer ertragsstarken Linie durch Zubringerdienste ausmachen, sollen diese in einem Linienbündel mit dieser Hauptlinie zusammengefasst werden. Alle Regionalverkehrslinien im Nahverkehrsraum weisen eine starke Ausrichtung auf die Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 141 Zentren auf. Damit fällt das Kriterium Zubringer- und Hauptlinie für den Nahverkehrsraum Bad Kissingen als nicht primär entscheidungswirksam aus. Harmonisierung der Genehmigungslaufzeiten / zeitliche Staffelung der Ausschreibungen Linienbündelungskonzepte gehen einher mit einer Harmonisierung einzelner Genehmigungslaufzeiten. Eine geschickte zeitliche Staffelung der Genehmigungslaufzeiten je Linienbündel erleichtert die Netzbildung und schützt die vorhandenen Verkehrsunternehmen vor möglicherweise negativen Entwicklungen (d.h. Verlust großer Teile des Bedienungsgebiets zu einem Zeitpunkt). Die Zusammenfassung von Linien innerhalb eines Bündels erfordert die Harmonisierung der Genehmigungslaufzeiten. Während die Laufzeit von Einzelgenehmigungen meist einheitlich acht Jahre beträgt, sind die Zeitpunkte für Beginn und Ende der Linienlaufzeiten in einem unterschiedlich. Es gilt potenziellen Bündel daher, Laufzeiten die häufig von der in Linie zu einem Linie Bündel zusammengefassten Linien auf ein gemeinsames Enddatum zu harmonisieren. Der Landkreis Bad Kissingen als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs strebt - unter Beteiligung der Verkehrsunternehmen - die Zusammenfassung von Linien zu Linienbündeln und die Harmonisierung der unterschiedlichen Genehmigungslaufzeiten an. 7.5 Abstimmung der Nahverkehrspläne Bei landkreisübergreife nden Verkehren stimmen sich die betroffenen Aufgabenträger der benachbarten Landkreise in ihren Maßnahmen ab. Der Nahverkehrsplan ist auch mit dem Schienennahverkehrplan Eisenbahngesellschaft aufstellt. abzustimmen, den die Bayerische Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 142 8 Wirkungen des Maßnahmenpakets 8.1 Grobabschätzung der voraussichtlichen Nachfrageentwicklung In einem zweiten Schritt ist die voraussichtliche Nachfrageentwicklung für die entwickelte Netzkonzeption abzuschätzen. Die Prognosen der Schülerzahlen sind für die nächsten 5 Jahre leicht rückläufig, die Verkehrsunternehmer haben nach dem BayÖPNVG das Angebot an die Nachfrage anzupassen. In Hinsicht auf den ÖPNV des regionalen Nahverkehrsraumes Bad Kissingen ist zu erwarten, dass Bevölkerung der wie Hauptteil bisher des durch eine wachsenden Mobilitätsbedürfnisses weitere des Zunahme der motorisierten Individualverkehrs abgedeckt werden wird (vgl. hierzu Pkw-Entwicklung). Darüber hinaus führt die teilweise stark zersiedelte Verteilung der Wohn- und Gewerbegebiete zu einer flächenhaften Zunahme der Verkehrsnachfrage. Für die meisten Relationen im Untersuchungsraum kann deshalb in den kommenden Jahren nur von einer sehr geringen Zunahme an der Nachfrage nach dem allgemeinen ÖPNV ausgegangen werden. Starke Nachfrageänderungen auf den einzelnen Linien können sich nur durch Verlagerung von Schülerströmen, durch den Neubau einer Schule oder Veränderung eines Schulstandortes ergeben. 8.2 Grobabschätzung der voraussichtlichen Einnahmever- änderungen Aufgrund der automatischen Anpassung an die Nachfragesituation im Schülerverkehr werden die Einnahmeminderungen bedingt durch rückläufige Schülerzahlen durch ein geringeres zeitgleiches Angebot kompensiert werden (Wegfall von Verstärkern). Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 143 Die Strukturdaten des Landkreises Bad Kissingen lassen keine gravierenden Änderungen im Fahrverhalten der Bevölkerung erwarten. In den ländlichen Teilen werden sich in Zukunft wiederum nur geringe Potentiale zusätzlich zum bestehendem Angebot erschließen lassen. Mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln können keine großen Änderungen im ÖPNV-Netz bewerkstelligt werden. so dass keine wesentlichen Einnahmeänderungen diesbezüglich auftreten werden. Verlagerungspotenziale auf den ÖPNV können nur dann aktiviert werden, wenn z.B. ein Liniennetz stark verbessert wird. In der Regel haben Verbesserungen im ÖPNV Auswirkung auf den Finanzbedarf. Dies gilt insbesondere für Netz-/Linienerweiterungen, die Mindereinnahmen bedingen. Bei anzustrebenden Verbesserungen ist deshalb nicht nur an aufwandssteigernde Maßnahmen zu denken, sondern auch an Maßnahmen, die zu einem wirtschaftlicheren Betrieb des ÖPNV führen (wie z.B. die durch Rufbuskurse). Es sollten darüber hinaus keine zu hohen Erwartungen in Verbesserungen des ÖPNV in „dünn besiedelten Räumen“ gesetzt werden, da dort das geringere Fahrgastpotenzial Wachstumsgrenzen vorgibt. Der Landkreis Bad Kissingen ist bestrebt, mit den vom Freistaat und den erhöhten haushaltseigenen zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln das bestehende Angebot erhalten zu können. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 144 9 Bewertung des Maßnahmenpakets Die Prioritätenbildung bei den geplanten Verbesserungsmaßnahmen für den Planungszeitraum erfolgt unter dem Aspekt der Einhaltung von Grenz- und Richtwerten. Aber auch Anregungen und Wünsche der Gemeinden und der Verkehrsunternehmen wurden berücksichtigt. Darüber hinaus müssen die KostenNutzen Aspekte und die unter den verkehrlichen Gesichtspunkten gegebenen Dringlichkeiten und Wichtigkeiten mit einbezogen werden. Mit dem Nahverkehrsplan wird das Ziel verfolgt, Verbesserungsmaßnahmen für den ÖPNV zu definieren und vorzubereiten. Um auf künftige Entwicklungen reagieren zu können und finanzielle Handlungsspielräume flexibel nutzen zu können, wird hier keine abschließende Maßnahmenplanung oder detaillierte zeitliche Reihung festgelegt. Vielmehr sind die Verbesserungsmaßnahmen als ein kontinuierlicher Prozess zu verstehen. Anpassungen des Fahrtenangebotes auf eintretende Nachfrageveränderungen sollten rasch und flexibel erfolgen. Die Bewertung des Maßnahmenpaketes stellt die betriebswirtschaftlichen Vor- oder Nachteile den verkehrlichen Vorteilen (und gegebenenfalls auch Nachteilen) gegenüber. Es wird geprüft, ob alle Anforderungen der Zielvorgaben und des Rahmenkonzeptes erfüllt wurden. Als Bewertungskriterien hierfür sind die vom Aufgabenträger formulierten Zielvorgaben auf ihre Erfüllung und die Einhaltung der finanziellen Rahmenbedingungen zu überprüfen. Die Umsetzung des Maßnahmenpaketes ist schrittweise durchzuführen. Eine gleichzeitige Inangriffnahme aller empfohlenen Maßnahmen ist sowohl aus organisatorischen, als auch aus finanziellen Gründen nicht möglich. Bei der zeitlichen Reihung bzw. stufenweiser Realisierung ist auf sachliche Zusammenhänge zwischen den einzelnen Maßnahmen zu achten. Die zusätzlichen Kriterien der zeitlichen Reihung werden vom Aufgabenträger festgelegt. Dabei können folgende Kriterien im Vordergrund stehen: • beste verkehrliche Wirkung Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 145 • leichte Durchführbarkeit bzw. Umsetzbarkeit • geringe benötigte Finanzmittel Neben der im Kapitel dargestellten Prioritätenreihung unter Berücksichtigung der Grenzwerterfüllung und Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung, der Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten kann insbesondere der verkehrliche Nutzen von Maßnahmen Hinweise für eine zeitliche und sachliche Reihung zur Realisierung der Einzelmaßnahmen geben. Die Einzelmaßnahmen werden hinsichtlich ihrer Kosten und Nutzen bewertet. Die Wirkungen des Maßnahmenpaketes werden unter Berücksichtigung der künftigen Entwicklung abgeschätzt. Der Nutzen von Maßnahmen lässt sich unterscheiden nach verkehrlichen, betrieblichen und finanziellen Aspekten: • Steigerung des Fahrgastaufkommens Dabei wird unterschieden zwischen Maßnahmen, die der Sicherung einer ÖPNV-Grundversorgung dienen und solchen, die ein zusätzliches Nachfragepotential e rschließen. • Verbesserung des Fahrtenangebotes Hierzu zählen die Veränderungen in der Betriebsleistung, Veränderung in der Anschlussqualität. • Veränderung der Einnahmen Diese ergeben sich aus dem geänderten Fahrgastaufkommen bedingt durch Linienführungen und Mehr - oder Minderangeboten. Bei den Kosten wird folgendermaßen unterschieden: • Einmalig zu erbringende Investitionen Diese umfassen z.B. Infrastrukturanpassungen (u.a. Schaffung von zusätzlichen Haltestellen) oder die Anschaffung neuer Fahrzeuge. • (zusätzliche) Betriebskosten Nahverkehrsplan Bad Kissingen Seite 146 Betriebskosten sind zu verstehen als betriebliche Mehrkosten, die durch eine Erhöhung der Fahrleistung dauerhaft entstehen. Diese umfassen z.B. Personal-, Energie- und Unterhaltungskosten. In einer ersten Stufe werden die Kosten und Nutzen unter Berücksichtigung ihrer Wirkung in einer einfachen Skala beurteilt. Diese Skala umfasst folgende Bewertungsstufen: • gering • mittel • hoch • sehr hoch Die Wirkung von Maßnahmen hängt stark von der konkreten Ausführung der Maßnahmen und der Angebotsqualität (z.B. Fahrtenhäufigkeit) ab. Innerhalb eines definierten Rahmens können Nutzen und Kosten sehr stark schwanken. Für die Bewertung ist von einem realistischen und finanzierbaren ÖPNV-Angebot auszugehen, das ein wirklichkeitsnahes Verhältnis vom Nutzen und Kosten innerhalb des vorgesteckten Rahmens bietet. Die Einzelmaßnahmen sind einer näheren Prüfung zu unterziehen und hinsichtlich ihrer Wirkung zu beurteilen. So können zum Beispiel durch den erforderlichen Einsatz zusätzlicher Fahrzeuge nicht vertretbare Sprungkosten entstehen. Dagegen aber durch alternative Lösungen bessere Kosten-Nutzen-Verhältnisse erreicht werden. So können z.B. Netz- und Funktionsveränderungen (z.B. Veränderungen des Linienverlaufes, Fahrweges) neben verkehrlichen Verbesserungen häufig auch Nachteile für einzelne Fahrgäste (z.B. ein zusätzlicher Umstieg) bewirken. Bei der Konkretisierung von Einzelmaßnahmen ist somit unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten und der genauen Prüfung der Wirkungen ein Optimum zu entwickeln. Dabei sind stets die in der Leitlinien formulierten Zielvorgaben für die zukünftige Entwicklung des ÖPNV zu beachten. Nahverkehrsplan Bad Kissingen Die durchzuführende Seite 147 Gesamtbewertung für jede Maßnahme stellt die betriebswirtschaftlichen Vor- oder Nachteile den verkehrlichen Vorteilen (und gegebenenfalls auch Nachteilen) gegenüber. Als Bewertungskriterien hierfür sind die vom Aufgabenträger formulierten Zielvorgaben auf ihre Erfüllung und die Einhaltung der finanziellen Rahmenbedingungen zu überprüfen. Die Gesamtbewertung der einzelnen Maßnahmen erfolgt wiederum in einer 4stufigen Skala: • sehr positiv • positiv • mittel • negativ Durch Kombination der Urteile über Kosten und Nutzen der einzelnen Maßnahmen, lässt sich als weiter Schritt folgende Beurteilungsmatrix für die Einzelmaßnahmen aufstellen, mit deren Hilfe die Maßnahmen von 1 -5 benotet werden können. Nutzen / Kosten gering mittel hoch sehr hoch sehr hoch 1 1 2 3 hoch 1 2 3 4 mittel 2 3 4 5 gering 3 4 5 5 Tabelle 41: Beurteilungsmatrix In einer zweiten Stufe ist zu prüfen, inwieweit die Maßnahmen direkt voneinander abhängig sind. So kann z.B. eine Maßnahme mit hohem Nutzen und geringen Kosten (zunächst Note 1), die nur nach Abstimmung mit Dritten oder in Zusammenhang mit anderen Maßnahmen durchgeführt werden kann, abschließend mit Note 2 oder 3 bewertet werden. Als zusätzliches Kriterium kann z.B. auch die leichte Durchführbarkeit oder Umsetzbarkeit zur Neubewertung herangezogen werden Nahverkehrsplan Bad Kissingen Die folgende Maßnahmenübersicht Seite 148 stellt innerhalb der einzelnen Maßnahmenbereiche auch eine grobe Prioritätenreihung (nach Noten) bezogen auf die Gesamtbewertung dar. Sie hat für die zeitliche Reihung jedoch keinen verbindlichen Charakter Nahverkehrsplan Bad Kissingen 149 Nr. Bereich Maßnahme 1 Feuerthal – Mittelzentrum Hammelburg: Rufbuspaar auf der Linie 8165/8167 oder Öffnung freigestellter Schülerverkehre zur Mitnahme Dritter mittel Fuchsstadt, Langendorf, Machtilshausen – Mittelzentrum Hammelburg: Rufbuspaar auf der Linie 8165/8167 oder Öffnung freigestellter Schülerverkehre zur Mitnahme Dritter mittel 2 Erreichbarkeit der Zentren und Bedienungshäufigkeiten an Schulund Ferientagen Nutzen Kosten Beurteilung Note Kosten in € Zeitliche Umsetzung Bemerkung mittel mittel 4 Da keine Rückfahrt ab 13:25 im ÖPNV mehr möglich ist, ist zu prüfen, ob ein freigestellter Schülerverkehr um die Zeitlage von 15:30 Uhr bis 18:30 Uhr von Hammelburg nach Feuerthal vorhanden ist und dieser zur Öffnung zur Mitnahme Dritter geeignet ist. Als weitere Möglichkeit besteht die Einführung eines Fahrtenpaares im bedarfsorientierten Verkehr in Zusammenhang mit den Orten Fuchsstadt, Langendorf und Machtilshausen auf der Linie 8165/8167. Evtl. ist auch ein Abweichen vom aktuellen Linienverlauf auf der Linie 8167 um 17:05 mit einer Bedienung von Feuerthal nur zum Aussteigen möglich. mittel mittel 4 Fuchsstadt (1.803 Einwohner) , Langendorf (677 Einwohner), Machtilshausen (616 Einwohner) zum Mittelzentrum Hammelburg Es fehlt eine Fahrt von Hammelburg nach Fuchsstadt, Langendorf, Nahverkehrsplan Bad Kissingen Nr. Bereich Maßnahme 150 Nutzen Kosten Beurteilung Note Kosten in € Zeitliche Umsetzung Bemerkung Machtilshausen zurück am Nachmittag, d.h. es besteht eine Fahrtlücke auf den Linien 8165/8167 Hammelburg – Schweinfurt und Hammelburg –Bad Kissingen zwischen 13:05 17:15 Uhr. Allerdings macht es nur Sinn, diese Lücke mit schon bestehen Kursen zu schließen (Mitnahme Dritter im freien Schülerverkehr), da zu dieser Zeitlage schon einmal in den vergangenen Jahren Kurse vom Landkreis Bad Kissingen eingeführt wurden, diese aber mangels Nachfrage wieder eingestellt werden mussten. Wenn dies nicht möglich sein sollte, sollte die Einführung eines bedarfsgesteuerten Verkehres (1 Fahrtenpaar) geprüft werden. 3 Schönderling, Schondra – Mittelzentrum Bad Brückenau: Rufbuspaar auf der Linie 8058 mittel mittel mittel 3 Eine fehlende Fahrt in der Nebenverkehrszeit Nach 8:11 Uhr ist keine Fahrtmöglichkeit nach Bad Brückenau mehr gegeben. In Anbetracht der Größe der Orte ist eine weitere Fahrt im regulären Linienbetrieb mit Linienbussen in der Nebenverkehrszeit Nahverkehrsplan Bad Kissingen Nr. Bereich Maßnahme 151 Nutzen Kosten Beurteilung Note Kosten in € Zeitliche Umsetzung Bemerkung wirtschaftlich nicht vertretbar, außer es besteht ab 13:00 Uhr eine Leerfahrt aus diesem Gebiet Richtung Bad Brückenau, die dann in eine ÖPNV-Fahrt umgewandelt werden sollte. Alternativ ist ein Ast bzw. Rufbusverkehr mit einem Fahrtenpaar um die Zeitlage um 11:30 Uhr denkbar, um der Bevölkerung die Möglichkeit zu geben, auch nach den morgendlichen Hinfahrten nach Bad Brückenau zu gelangen. 4 Aura zum Mittelzentrum Bad Kissingen: Einführung eines Rufbuskurses mittel mittel mittel 3 Es fehlt eine Fahrt nach Bad Kissingen in der Nebenverkehrszeit am Vormittag nach den Vorgaben der Leitlinie. Zwischen 8:18 und 16:15 Uhr ist von Aura keine Hinfahrt nach Bad Kissingen möglich. Die Möglichkeit zur Einführung eines Rufbuskurses sollte geprüft werden. 5 Oberthulba zum Mittelzentrum Bad Kissingen: Verlängerung eines Abendkurses bis Bad Kissingen mittel mittel mittel 4 Die letzte Fahrtmöglichkeit nach Bad Kissingen auf der Linie 8141 besteht um 16:37 Uhr. Es sollte geprüft werden, ob einer der drei Spätkurse von Hammelburg kommend zum Nahverkehrsplan Bad Kissingen Nr. Bereich Maßnahme 152 Nutzen Kosten Beurteilung Note Kosten in € Zeitliche Umsetzung Bemerkung Bedarf nach Bad Kissingen verlängert werden kann. Allerdings sollte aus finanzieller Sicht beachtet werden, dass sich der Betriebshof in Oberthulba befindet und somit eine Hinund Rückfahrt nach Bad Kissingen anfällt. Alternativ ist auch ein Rufbus-Kurs möglich, der die umliegenden Orte westlich von Bad Kissingen mit bedient. 6 Reichenbach zum Mittelzentrum Bad Kissingen an Schultagen: Nachmittags einen Kurs zum Bedarf zum Aussteigen über Reichenbach führen. mittel mittel mittel 3 Um die Lücke am Nachmittag von Bad Kissingen nach Reichenbach zu schließen, bietet sich an, einen Kurs auf Bedarf nur zum Aussteigen über Reichenbach zu führen. In den Ferien ist Reichenbach sowohl von Münnerstadt als auch von Bad Kissingen schlecht zu erreichen. Es sollte sowohl von Bad Kissingen als auch von Münnerstadt innerhalb eines Ganztages eine Hin- und Rückfahrt möglich sein mittel mittel mittel 3 Der Ort Reichenbach wird an Ferientagen zwei mal angefahren und zwar um die Zeitlagen um 7:00 Uhr nach Bad Kissingen und um 18:45 (nur zum Aussteigen) von Bad Kissingen über die Linie 8147. Nach Münnerstadt besteht keine sinnvolle Verbindung hin und zurück. Um die bestehenden Mängel nach Münnerstadt zu schließen, wären eine Fahrt Nahverkehrsplan Bad Kissingen Nr. Bereich Maßnahme 153 Nutzen Kosten Beurteilung Note Kosten in € Zeitliche Umsetzung Bemerkung am morgen nach Münnerstadt und zwei am Mittag und Nachmittag notwendig. Dabei gilt es abzuwägen, inwieweit der Nachteil einer Reisezeitverlängerung auf der Fahrt nach Münnerstadt bzw. Bad Kissingen durch den Vorteil einer besseren Anbindung des Ortes Reichenbach an das Unter/Mittelzentrum kompensiert wird. Um die Lücke am Mittag von Bad Kissingen nach Reichenbach zu schließen, bietet sich an, einen Kurs auf Bedarf nur zum Aussteigen über Reichenbach zu führen (z.B. den Kurs um 12:05 nur zum Aussteigen bis Reichenbach verlängern). 7 Sa, So und Feiertagsbedienung/ Freizeitverkehr Bäderlandbus hoch mittel gut 2 8 Verbesserungen im Liniennetz und Bedienungs- Östliche Linienführung 8147 ab Münnerstadt einfacher gestalten und im Zuge des RBL Möglichkeiten eines Richtungsbandbetriebes prüfen mittel mittel mittel 3 Mai 2007 Gemeinschaftsprojekt mit dem Landkreis RhönGrabfeld Nahverkehrsplan Bad Kissingen Nr. Bereich Maßnahme 154 Nutzen Kosten Beurteilung Note Kosten in € Zeitliche Umsetzung Bemerkung qualität 9 Integration der freigestellten Schülerverkehre in den ÖPNV, wenn dies die wirtschaftlichere Lösung darstellt mittel gering positiv 2 10 Bad Brückenau – Fulda: Verbesserung der Anschlüsse zwischen den Linien 8057 und 8305 Richtung Fulda oder Einführung eines Fahrtenpaares am Sonntag Bad Brückenau – Fulda mittel mittel mittel 3 mittel mittel mittel 3 11 Richtungsbandbetrieb. Im Zuge der Einführung eines RBL soll die Möglichkeit eines Richtungsbandbetriebes geprüft werden hoch gering Positiv 2 12 Rufbus: Auf schwach nachgefragten Kursen und zur Behebung von Mängel bietet sich die Einführung von bedarfsorientierten Verkehren an. Dazu bietet sich die Zusammenarbeit mit dem Landkreis Rhön-Grabfeld an. mittel mittel mittel 3 abhängig von der Organisation der Mobilitätszentrale und der Anzahl der angebotenen und nachgefragten Fahrten Dorfstelle Arnsberg Neuanlage einer Regionalbushaltestelle mittel mittel mittel 3 abhängig von Ausstattung 13 Räumliche Erschließung Erschließung des Industrieund Gewerbegebietes im Norden von Wildflecken Nahverkehrsplan Bad Kissingen Nr. Bereich Maßnahme 155 Nutzen Kosten Beurteilung Note Kosten in € Zeitliche Umsetzung Bemerkung der Haltestelle 14 Schnittstellen Neugestaltung des Berliner Platzes in Bad Kissingen hoch hoch positiv 2 15 verbesserte Anbindung des Münnerstadter Bahnhofs mittel mittel mittel 3 16 Rottershausen Haltepunkt. Anschlüsse Linie 8151 am neuen Haltepunkt Rottershausen mittel mittel mittel 4 hoch hoch positiv 2 Verbesserung der Fahrgastinformation am Berliner Platz in Bad Kissingen mittel mittel mittel 3 Integration der Bahn in den Wabentarif hoch hoch mittel 3 17 Informations- Einführung eines RBL angebot und Qualitätssicherung 18 19 Tarif und Organisa- hängen von den zur Zeit laufenden Planungen ab. Derzeit laufen Planungen zur Neugestaltung des Berliner Platzes. Der neue Haltepunkt Rottershausen kann mit Linienbussen nur über die bestehende Haltestelle angebunden werden, da für Linienbusse keine Wendemöglichkeit vorhanden ist. vorauss. 2009 abhängig von der Art der Verbesserungen Verbesserungsmaßnahmen können von einfachen neuen Fahrplanaushängen bis zu einer dynamischen Fahrgastinformation reichen Eine Integration des Bahnverkehrs in das Nahverkehrsplan Bad Kissingen Nr. Bereich Maßnahme 156 Nutzen Kosten Beurteilung Note tionsstrukturen 20 21 Zeitliche Umsetzung Bemerkung Wabentarifsystem ist grundsätzlich zu empfehlen. Die Finanzierungsmöglichkeiten einer Integration muss allerdings zuvor eingehend geprüft werden. Einführung einer Chipkarte als bargeldloses Zahlungsmittel Barrierefreiheit Kosten in € Die Infrastruktur (Fahrzeuge und Haltestellen) soll auf Basis des bereits erreichten Niveaus im Hinblick auf die angestrebte Barrierefreiheit im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten sukzessive weiter entwickelt werden. mittel mittel mittel 3 - - - - Um eine optimale Nutzung der Verkehrsangebote des ÖPNV auch für mobilitätseingeschränkte Menschen zu erreichen, ist ein schrittweise barrierefreier Ausbau des Gesamtsystems bestehend aus den Zugangsstellen des ÖPNV (Bahnsteige, Haltestellen und Umstiegsspunkte) als auch der Einsatz behindertenfreundlicher, an die jeweilige Bahn/Bussteighöhe angepasster Fahrzeuge, soweit dies technisch und finanziell möglich ist. Die Realisierung dieser langfristigen Perspektive wird wesentlich von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln der öffentlichen Hand abhängen. Nahverkehrsplan Landkreis Bad Kissingen 10 Beschluss des Nahverkehrsplanes Seite 157 Nahverkehrsplan Landkreis Bad Kissingen Seite 158 11 Literaturverzeichnis Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung (Hrsg.): Gemeindedaten 2003 Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung: Webshop der Internetseite http://www.statistik.bayern.de Bayerisches Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen (Hrsg.): Landesentwicklungsprogramm Bayern, München 2003 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (Hrsg.): Entwurf des Landesentwicklungsprogramms Bayern, München 2005 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie (Hrsg.): Gesamtverkehrsplan Bayern, München 2002 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie (Hrsg.): Leitlinie zur Nahverkehrsplanung in Bayern, München 1998 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie (Hrsg.): Leitlinie zur Nahverkehrsplanung in Bayern - Erläuterungsband, München 1998 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie (Hrsg.): Leitlinie zur Nahverkehrsplanung in Bayern - Anlage zum Erläuterungsband, München 1998 Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie (Hrsg.): Schienennahverkehrsplan 2001/2002, München 2001 Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (Hrsg.): Mobilität in Deutschland, Berlin 2004 Nahverkehrsplan Landkreis Bad Kissingen Seite 159 Fromm/Fey/Sellmann/Zuck: Personenbeförderungsrecht, München 2001 Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG), 1996 Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG), 2002 Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen (Hrsg.): Bushandbuch Bayern, München 2001 Landkreis Bad Kissingen (Hrsg.): Nahverkehrsplan für den Landkreis Bad Kissingen, Bad Kissingen 1996 (und spätere Ergänzungen) Personenbeförderungsgesetz (PBefG), 1990, zuletzt geändert 2003 Regionaler Planungsverband Main-Rhön (Hrsg.): Regionalplan Main-Rhön, Würzburg 1988 (und spätere Änderungen) Sozialverband VdK Deutschland: Barrierefreiheit im ÖPNV, 2. Auflage, Bonn 2003 Verband Deutscher Deutschland, Köln 2003 Verkehrsunternehmen (Hrsg.): Barrierefreier ÖPNV in Nahverkehrsplan Landkreis Bad Kissingen Seite 160 12 Verzeichnis der Anlagen und Karten Anlage 1 Gemeinden und Gemeindeteile Anlage 2 Einwohner und Einwohnerdichten der Gemeinden Anlage 3 Bevölkerungszahlen der Orte > 50 EW Anlage 4 Schulen im Landkreis Bad Kissingen Anlage 5 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und Pendler Anlage 6 Gewerbegebiete Anlage 7 Keine Einkaufsmöglichkeiten Anlage 8 verkehrsintensive Einrichtungen Anlage 9 Pkw-Dichte der Landkreise in Bayern Anlage 10 Pkw Dichte der Gemeinden Anlage 11 Wichtigste Pendlerbeziehungen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Anlage 12 Linienübersicht Anlage 13 Linienbedienung der Gemeindeteile Anlage 14 freigestellte Schülerverkehre Anlage 15 Liniengenehmigungen §42 PBefG Anlage 16 Liniengenehmigungen §43 PBefG Anlage 17 Haltestellenverzeichnis Anlage 18 Grenz und Richtwerte Erreichbarkeit übergeordneter Orte Anlage 19 Reisezeiten Donnerstag an Schultagen Anlage 20 Reisezeiten Donnerstag an Ferientagen Anlage 21 Reisezeiten an Samstagen Anlage 22 Reisezeiten an Sonn- und Feiertagen Anlage 23 Mängel Reisezeiten Donnerstag an Schultagen Anlage 24 Mängel Reisezeiten Donnerstag an Ferientagen Anlage 25 Mängel Reisezeiten an Samstagen Anlage 26 Mängel Reisezeiten Sonn- und Feiertagen Anlage 27 Reisezeitverhältnis Anlage 28 Bedienungshäufigkeiten Donnerstag an Schultagen Anlage 29 Bedienungshäufigkeiten Donnerstag an Ferientagen Nahverkehrsplan Landkreis Bad Kissingen Anlage 30 Bedienungshäufigkeiten an Samstagen Anlage 31 Bedienungshäufigkeiten an Sonn- und Feiertagen Anlage 32 Bedienungshäufigkeiten Mängel Donnerstag an Schultagen Anlage 33 Bedienungshäufigkeiten Mängel Donnerstag an Ferientagen Anlage 34 Bedienungshäufigkeiten Mängel an Samstagen Anlage 35 Bedienungshäufigkeiten Mängel an Sonn- und Feiertagen Anlage 36 Haltestellenausstattung Anlage 37 An- und Abfahrten in Bad Kissingen Anlage 38 An- und Abfahrten in Hammelburg Anlage 39 An- und Abfahrten in Münnerstadt Anlage 40 Anschlüsse in Bad Kissingen Anlage 41 Anschlussqualität in Bad Kissingen Anlage 42 Anschlüsse in Hammelburg Anlage 43 Anschlussqualität in Hammelburg Anlage 44 Anschlüsse in Münnerstadt Anlage 45 Anschlussqualität in Münnerstadt Anlage 46 Fragebogen Gemeinden Anlage 47 Fragebogen Verkehrunternehmen Anlage 48 Einwohnerentwicklung Gemeinden Anlage 49 Fragebogen Kurverwaltungen Anlage 50 Tarife Bäderlandbus Anlage 51 Fahrplan Bäderlandbus Karte 1 Gemeindegrenzen und Verwaltungsgemeinschaften Karte 2 Zentrale Orte, Nahbereiche, Mittelbereiche Karte 3 Mittelbereiche Karte 4 Bevölkerungszahl der Gemeinden Karte 5 Bevölkerungszahl und Kategorie der Orte Karte 6 Bevölkerungsdichte der Gemeinden Karte 7 Schulen im Landkreis Bad Kissingen Karte 8 Pkw-Dichte der Gemeinden Karte 9 Straßenübersicht Landkreis Bad Kissingen Seite 161 Nahverkehrsplan Landkreis Bad Kissingen Seite 162 Karte 10 Pendlerverflechtungen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Karte 11 Pendlereinzugsbereiche im Landkreis Bad Kissingen Karte 12 Fahrten zu weiterführenden Schulen (Kostenträger Landkreis) Karte 13 Straßenverkehrszählung Karte 14 Liniennetzplan Bahn Karte 15 Liniennetzplan nach §42 PBefG (Karten 15a, b und c) Karte 16 ÖPNV-Bedienung an einem Schultag (Do) Karte 17 ÖPNV-Bedienung an einem Werktag in den Ferien (Do) Karte 18 ÖPNV-Bedienung an einem Samstag Karte 19 ÖPNV-Bedienung an einem Sonntag Karte 20 Freigestellte Schülerverkehre Karte 21 Quellverkehre Karte 22 Relationen Karte 23 Einsteiger Donnerstag Karte 24 Einsteiger Wochenende Karte 25 Einzugsbereiche der Haltestellen (Richtwerte) Karte 26 Reisezeiten Gemeindezentrum/Verwaltungsgemeinschaft Karte 27 Reisezeiten Unterzentrum Karte 28 Reiszeiten Mittelzentrum Karte 29 Isochronen ab Bad Kissingen an einem Schultag (Do) Karte 30 Isochronen ab Hammelburg an einem Schultag (Do) Karte 31 Isochronen ab Bad Brückenau an einem Schultag (Do) Karte 32 Isochronen ab Münnerstadt an einem Schultag (Do) Karte 33 Bedienungshäufigkeiten Unterzentrum Karte 34 Bedienungshäufigkeiten Mittelzentrum Karte 35 Wabentarifplan Karte 36 Grenzüberschreitende Linien Karte 37 Hauptnetz/Ergänzungsnetz Karte 38 Liniennetzplan Bäderlandbus Karte 39 Wabentarifplan Bäderlandbus