Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft
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Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft
Neues zur Personengesellschaft bfd-Online-Seminar Donnerstag, 21. März 2013 15:00 – 16:00 Uhr + Fragen Referent: Daniel Sahm Moderator: Stefan Wache ECOVIS München bfd Agenda 15:00 – 16:00 Uhr Referat + 15 Minuten Fragen Seminarvideo & Folien in Kürze in der Mediathek zum Seminar auf www.bfd.de (Mail-Info an alle Teilnehmer) Die nächsten Online-Seminare der bfd akademie: 06.05.: Das neue Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes 16.05.: Arbeitsschutz leicht gemacht 06.06.: Mandantenveranstaltungen erfolgreich umsetzen 13.06.: Neues zur Kapitalgesellschaft Auch Videos vergangener bfd-Online-Seminare buchbar! Agenda 1. Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Personengesellschaft 1.1. Übersicht 1.2. Übertragung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögen 1.3. Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens gem. § 6 Abs. 5 EStG 1.4. Einbringung von funktionalen Sachgesamtheiten gem. § 24 UmwStG 2. Aktuelle Rechtsprechung 2.1. Vermögensverwaltende Personengesellschaften 2.2. Zebragesellschaften 2.3. Ausgliederung von Sonderbetriebsvermögen im Vorfeld der Übertragung eines Mitunternehmeranteils Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft Übersicht Gründung einer Personengesellschaft Bargründung Sachgründung Einzelwirtschaftsgüter Privatvermögen Betriebsvermögen Ganzer Betrieb, Teilbetrieb MU-Anteil Agenda 1. Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Personengesellschaft 1.1. Übersicht 1.2. Übertragung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögen 1.3. Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens gem. § 6 Abs. 5 EStG 1.4. Einbringung von funktionalen Sachgesamtheiten gem. §24 UmwStG 2. Aktuelle Rechtsprechung 2.1. Vermögensverwaltende Personengesellschaften 2.2. Zebragesellschaften 2.3. Ausgliederung von Sonderbetriebsvermögen im Vorfeld der Übertragung eines Mitunternehmeranteils Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft Einbringung/Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern aus dem Privatvermögen Einbringung einzelner Wirtschaftsgüter des Privatvermögens (BMF-Schreiben vom 11.07.2011) Gegen Gewährung von GesR Tauschähnlich Besonderheit: Bewusster Ansatz unter Verkehrswert Keine Gegenleistung (verdeckte Einlage) Einlage Gegen sonstiges Entgelt Veräußerung und Anschaffung Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft Übertragung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten? Gutschrift auf Kapitalkonto I Gesamthänderisches Rücklagenkonto Kapitalkonto II Zusätzliche Gutschrift Gewährung von GesR BMF BFH Keine Ja Ja Gesamthänderisches Rücklagenkonto Ja Ja Kapitalkonto II Ja Ja Keine Nein ??? Kapitalkonto II Ja ??? Darlehenskonto Nein ??? Keine Ja ??? Darlehenskonto Ja, soweit Kapital ??? Frage an die Teilnehmer Welches gesellschaftsvertragliche Kontenmodell verwenden Sie am häufigsten? • Zweikontenmodell • Dreikontenmodell • Vierkontenmodell Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft Einbringung/Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern aus dem Privatvermögen • FG München v. 06.11.2012, 13 K 943/09 KomplementärGmbH Y 0% 100% Kiesvorkommen PV Y-GmbH & Co. KG Aktiva Bilanz Y-GmbH & Co. KG Passiva Bank 100.000 € Kap. I 100.000 € Kies 200.000 € Kap. II 200.000 € Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft Einbringung/Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern aus dem Privatvermögen • FG München v. 06.11.2012, 13 K 943/09 • Kernaussagen: – ausschließliche Gutschrift auf dem Kapitalkonto II ist eine Einlage und keine Veräußerung, da keine „Gesellschaftsrechte“ gewährt werden. – AfS ist nicht möglich, da der Abbauertrag, der (Brutto)Besteuerung unterliegt, § 11d Abs. 2 EStDV keine Schaffung von AfA-Potential durch „Einlage“ – Revisionsverfahren IV R 46/12 Agenda 1. Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Personengesellschaft 1.1. Übersicht 1.2. Übertragung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögen 1.3. Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens gem. § 6 Abs. 5 EStG 1.4. Einbringung von funktionalen Sachgesamtheiten gem. § 24 UmwStG 2. Aktuelle Rechtsprechung 2.1. Vermögensverwaltende Personengesellschaften 2.2. Zebragesellschaften 2.3. Ausgliederung von Sonderbetriebsvermögen im Vorfeld der Übertragung eines Mitunternehmeranteils Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens gem. § 6 Abs. 5 EStG • Überblick Tatbestände „Überführung“ (§ 6 Abs. 5 S. 1 u. 2 EStG) „Übertragung“ (§ 6 Abs. 5 S. 3 EStG) Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens gem. § 6 Abs. 5 EStG • Überführung von Einzel-WG des Betriebsvermögens – Katalog begünstigter Überführungen gem. § 6 Abs. 5 S. 1 u. 2 EStG: • Einzelunternehmen • SBV – – – – Einzelunternehmen Einzelunternehmen Buchwertfortführung (Ausnahme: Überführung ins Ausland) keine Sperrfristen Überführung ist Entnahme/Einlage Übernahme von Verbindlichkeiten führt nicht zur (anteiligen) Gewinnrealisierung Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens gem. § 6 Abs. 5 EStG • Übertragung von Wirtschaftsgütern (§ 6 Abs. 5 S. 3 EStG) – unentgeltliche Übertragung oder Übertragung gegen Gewährung/Minderung von Gesellschaftsrechten – Katalog begünstigter Übertragungen gem. § 6 Abs. 5 S. 3 EStG: • Einzelunternehmen • SBV • SBV-A (MU-I) Gesamthandsvermögen Gesamthandsvermögen SBV-B (MU-I) Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens gem. § 6 Abs. 5 EStG • Übertragung von Wirtschaftsgütern (§ 6 Abs. 5 S. 3 EStG) – Übertragung zwischen Schwester-Personengesellschaften? A B 50% ABOHG A 50% 50% Grundstück unentgeltlich B 50% ABKG – I. Senat (I R 72/08): § 6 Abs. 5 S. 3 EStG (-), so auch BMF – IV. Senat ( IV B 105/09): § 6 Abs. 5 S. 1 EStG (+) – FG Nds. vom 31.05.2012: § 6 Abs. 5 S. 1 EStG (+) Frage an die Teilnehmer Welche Auffassung finden Sie zutreffend? • § 6 Abs. 5 EStG ist nicht anwendbar, da die Übertragung zwischen Schwestergesellschaften nicht geregelt ist • § 6 Abs. 5 EStG ist anwendbar, da keine stillen Reserven überspringen Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens gem. § 6 Abs. 5 EStG • Übertragung von Wirtschaftsgütern (§ 6 Abs. 5 S. 3 EStG) – unentgeltliche Übertragung oder Übertragung gegen Gewährung/Minderung von Gesellschaftsrechten – Sperrfrist von 3 Jahren zu beachten (Ausnahme: Erstellen negativer Ergänzungsbilanz) – Körperschaftsteuerklausel (§ 6 Abs. 5 S. 5 u. 6 EStG) Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens gem. § 6 Abs. 5 EStG • Beispiel: A ist zu 60% an der AB-OHG beteiligt. A überträgt ein unbebautes Grundstück seines Einzelunternehmens auf die AB-OHG gegen Gewährung von GesR. Das unbebaute Grundstück ist im Einzelunternehmen mit 100.000 € bilanziert. Der Verkehrswert des Grundstücks beträgt 1.000.000 €. Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens gem. § 6 Abs. 5 EStG • Lösung: Aktiva Grdst. OHG- GHV 1.000.000 € Kapital Passiva 1.000.000 € + Aktiva Kapital Erg.Bil.-A 900.000 € Grdst. Passiva 900.000 € = Aktiva Grdst. konsolidiert 100.000 € Kapital Passiva 100.000 € Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens gem. § 6 Abs. 5 EStG • Gegenleistungen – Übernahme von Verbindlichkeiten ist Gegenleistung – Mischentgelt (Gewährung von GesR und Übernahme von Verbindlichkeiten) führt nur zur Buchwertübertragung soweit Gesellschaftsrechte gewährt werden („Trennungstheorie“) • Übertragung von Einzel-WG unter Rückbehalt von Verbindlichkeiten – Übertragung des WG in das Gesamthandsvermögen mit Rückbehalt der Verbindlichkeit führt zum Buchwertansatz – Veranlassungszusammenhang der Verbindlichkeit zum BV der MU´schaft, somit liegt negatives SBV vor – Problem: Anteilig Drittaufwand??? Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens gem. § 6 Abs. 5 EStG • Teilentgeltliche Übertragung (Gegenleistung < VKW) – BMF vom 08.12.2011, Tz. 15, Beispiel 2 Aufspaltung in entgeltlichen und unentgeltlichen Vorgang im Verhältnis des Entgelts zum VKW des Wirtschaftsguts („reine Trennungstheorie“) – BFH vom 19.09.2012 Aufdeckung stiller Reserven nur, wenn Gegenleistung den Buchwert des übertragenen Wirtschaftsguts überschreitet („modifizierte Trennungstheorie“) Aktuelle Rechtsprechung Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens gem. § 6 Abs. 5 EStG • Teilentgeltliche Übertragung (Gegenleistung < VKW) • BFH vom 19.09.2012 A A/SBV ABOHG B BW 50.000 €, VKW 100.000 € Darlehen 50.000 € AB-OHG Aktuelle Rechtsprechung Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens gem. § 6 Abs. 5 EStG • Teilentgeltliche Übertragung (Gegenleistung < VKW) • Kernaussagen: – Der Buchwert des Wirtschaftsguts ist entgegen der Auffassung des BMF bei teilentgeltlichen Übertragungen voll dem entgeltlichen Teil zuzuordnen – Ermittlung Veräußerungsgewinn: BMF BFH Veräußerungspreis 50.000 € 50.000 € abzgl. BW 25.000 € 50.000 € = VG 25.000 € 0 € !!! Aktuelle Rechtsprechung Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens gem. § 6 Abs. 5 EStG • Teilentgeltliche Übertragung (Gegenleistung < VKW) • Kernaussagen: – lt. BFH liegt keine Entnahme vor, wenn das Wirtschaftsgut nicht das Betriebsvermögen der Mitunternehmerschaft verlässt (vorher SBV-A, dann GHV) – Mit Urteil vom 21.06.2012, IV R 1/08 hat der BFH bereits die modifizierte Trennungstheorie bei der teilentgeltlichen Übertragung aus dem Sonder-BV in das Gesamthandsvermögen einer Schwestergesellschaft angewandt. – Die Auswirkungen auf Erwerberseite sind umstritten. Einheitstheorie vs. modifzierte Trennungstheorie Agenda 1. Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Personengesellschaft 1.1. Übersicht 1.2. Übertragung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögen 1.3. Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens gem. § 6 Abs. 5 EStG 1.4. Einbringung von funktionalen Sachgesamtheiten gem. § 24 UmwStG 2. Aktuelle Rechtsprechung 2.1. Vermögensverwaltende Personengesellschaften 2.2. Zebragesellschaften 2.3. Ausgliederung von Sonderbetriebsvermögen im Vorfeld der Übertragung eines Mitunternehmeranteils Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft Einbringung von funktionalen Sachgesamtheiten gem. § 24 UmwStG • Tatbestandsvoraussetzungen – Übertragung von funktionalen Sachgesamtheiten • • • ganzer Betrieb (incl. sämtlicher wesentlicher Betriebsgrundlagen) Teilbetrieb Mitunternehmeranteil – Gegenleistung • • ausschließliche Gewährung von Gesellschaftsrechten Gewährung von anderen Wirtschaftsgütern ist schädlich (keine analoge Anwendung von § 20 Abs. 3 S. 3 UmwStG) Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft Einbringung von funktionalen Sachgesamtheiten gem. § 24 UmwStG • Tatbestandsvoraussetzungen - Sonderprobleme – Ausgliederung wesentlicher Betriebsgrundlagen vor Einbringung • • • BFH-Urteil vom 09.11.2011, X R 60/09 Veräußerung wesentlicher Betriebsgrundlagen vor Einbringung ist unschädlich, wenn die Veräußerung auf Dauer angelegt ist maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung, ob ein Wirtschaftsgut eine wesentliche Betriebsgrundlage des Betriebs darstellt, ist in Fällen der Einbringung durch Einzelrechtsnachfolge der Zeitpunkt der tatsächlichen Einbringung andere Auffassung: BMF, Tz. 20.07 UmwSt-Erlass „Gesamtplan“ nur noch im Anwendungsbereich §§ 16, 34 EStG??? Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft Einbringung von funktionalen Sachgesamtheiten gem. § 24 UmwStG • Tatbestandsvoraussetzungen - Sonderprobleme – Einbringung gegen Mischentgelt • Tz. 24.07 UmwSt-Erlass Anwendung der „reinen Trennungstheorie“ soweit Gewährung von GesR: Anwendung § 24 UmwStG soweit sonstige Gegenleistung: Aufdeckung stiller Reserven • FG Düsseldorf vom 24.11.2010, 15 K 931/09 F Anwendung der „reinen Trennungstheorie“ • Revisionsverfahren: X R 42/10 • Anwendung der Grundsätze zu § 6 Abs. 5 EStG??? ( IV R 1/08 und IV R 11/12) dann: „modifizierte Trennungstheorie“ Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft Einbringung von funktionalen Sachgesamtheiten gem. § 24 UmwStG • Anwendungsbereich - Überblick Einzelrechtsnachfolge Gesamtrechtsnachfolge Einbringung eines Einzelunternehmens in bereits bestehende PersGes. Verschmelzung von Personenhandelsgesellschaften (§§ 2, 39ff UmwG) (entgeltliche) Aufnahme eines Gesellschafters in ein bestehendes Einzelunternehmen Ausgliederung auf Personenhandelsgesellschaften (§ 123 Abs. 3 UmwG) (entgeltlicher) Eintritt eines Gesellschafters in eine bestehende PersGes. Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft Einbringung von funktionalen Sachgesamtheiten gem. § 24 UmwStG • Anwendungsbereich - Abgrenzung Unentgeltliche Aufnahme Steuerlicher Einordnung Entgeltliche Aufnahme Zuzahlung ins BV § 6 Abs. 3 S. 1, § 24 UmwStG Hs. 2, Alt. 1 EStG Zwingend Buchwertfortführung Zuzahlung ins PV Buchwertansatz anteilig Veräußerung Ansatz gem. Wert Aufdeckung stiller Reserven, beg. gem. §§ 16, 34 EStG Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft Einbringung von funktionalen Sachgesamtheiten gem. § 24 UmwStG • Bewertung des eingebrachten Vermögens – grundsätzlich Ansatz zum gemeinen Wert • Auf Antrag: Buch- oder Zwischenwertansatz • Gestaltungshinweise – Steuerrechtliche Behandlung ist unabhängig von handelsrechtlicher Bilanzierung (keine Maßgeblichkeit) – Ansatz mit Verkehrswerten in Handelsbilanz und Ansatz mit Buchwerten in Steuerbilanz möglich – Handelsrechtliche Aufdeckung der stillen Reserven ohne steuerliche Konsequenzen Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft Einbringung von funktionalen Sachgesamtheiten gem. § 24 UmwStG • Antrag auf Buchwertfortführung spätestens bis Abgabe der steuerlichen Schlussbilanz der übernehmenden Gesellschaft – beim örtlich zuständigen Finanzamt – keine besondere Form – bedingungsfeindlich und unwiderruflich • Offene Frage: Konkludenter Antrag durch Ansatz Buchwerte in der Schlussbilanz? Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft Einbringung von funktionalen Sachgesamtheiten gem. § 24 UmwStG • Auswirkungen bei der übernehmenden Gesellschaft BuchwertAnsatz Gemeiner WertAnsatz ZwischenwertAnsatz Wirkung Eintritt in die Rechtsstellung Anschaffungsvorgang Eintrittsähnlich § 6b-Rücklage Besitzzeitanrechnung Keine Besitzzeitanrechnung Besitzzeitanrechnung Abschreibungen Wie bisher Neue AfA Wie bisher, aber nachträgliche AK GWG Eintritt in die Rechtsstellung Anschaffungsvorgang Eintritt in die Rechtsstellung Firmenwert Ansatzverbot Ansatzgebot Ansatzgebot soweit Aufdeckung Agenda 1. Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Personengesellschaft 1.1. Übersicht 1.2. Übertragung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögen 1.3. Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens gem. § 6 Abs. 5 EStG 1.4. Einbringung von funktionalen Sachgesamtheiten gem. § 24 UmwStG 2. Aktuelle Rechtsprechung 2.1. Vermögensverwaltende Personengesellschaften 2.2. Zebragesellschaften 2.3. Ausgliederung von Sonderbetriebsvermögen im Vorfeld der Übertragung eines Mitunternehmeranteils Aktuelle Rechtsprechung Vermögensverwaltende Personengesellschaften • BFH vom 18.10.2011, BStBl 2012 II S. 512 Ehemann 10% Ehefrau Darlehen GrdSt GbR mit Vermietungseinkünften 90% Aktuelle Rechtsprechung Vermögensverwaltende Personengesellschaften • BFH vom 18.10.2011, BStBl 2012 II S. 512 • Kernaussagen: – Anwendung der Bruchteilsbetrachtung gem. § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO (keine Anwendung § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG) – Grds. Anschaffung, soweit das Grundstück nach der Übertragung anderen Gesellschaftern zuzuordnen ist (hier: 90%) – Übernommene Verbindlichkeit führt zu AK, soweit der Ehefrau die Verbindlichkeit zuzurechnen ist (hier: 90%) – Im Verhältnis Verbindlichkeit zu Verkehrswert liegt ein entgeltliches Geschäft vor, im Übrigen: unentgeltlich – Schuldzinsen als WK abzugsfähig, kein § 42 AO !!! Agenda 1. Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Personengesellschaft 1.1. Übersicht 1.2. Übertragung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögen 1.3. Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens gem. § 6 Abs. 5 EStG 1.4. Einbringung von funktionalen Sachgesamtheiten gem. § 24 UmwStG 2. Aktuelle Rechtsprechung 2.1. Vermögensverwaltende Personengesellschaften 2.2. Zebragesellschaften 2.3. Ausgliederung von Sonderbetriebsvermögen im Vorfeld der Übertragung eines Mitunternehmeranteils Aktuelle Rechtsprechung Übertragung auf Zebragesellschaften • BFH vom 26.04.2012, IV R 44/09 A (BV) 99% Verkauf GrdSt B (PV) 1% AB-OHG Aktuelle Rechtsprechung Übertragung auf Zebragesellschaften • BFH vom 26.04.2012, IV R 44/09 • Kernaussagen: – Anwendung der Bruchteilsbetrachtung gem. § 39 Abs. 2 Nr. 2 AO (keine Anwendung § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG) – Verbindliche Entscheidung über die Einkünfte eines betrieblich an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft beteiligten Gesellschafter ist sowohl ihrer Art als auch ihrer Höhe nach durch das für die persönliche Besteuerung des Gesellschafters zuständige Wohnsitzfinanzamt zu treffen. – Das Ausgliederungsmodell ermöglicht es ohne steuerliche Belastung das Handelsbilanzbild zu verbessern Agenda 1. Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Personengesellschaft 1.1. Übersicht 1.2. Übertragung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögen 1.3. Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens gem. § 6 Abs. 5 EStG 1.4. Einbringung von funktionalen Sachgesamtheiten gem. § 24 UmwStG 2. Aktuelle Rechtsprechung 2.1. Vermögensverwaltende Personengesellschaften 2.2. Zebragesellschaften 2.3. Ausgliederung von Sonderbetriebsvermögen im Vorfeld der Übertragung eines Mitunternehmeranteils Aktuelle Rechtsprechung Ausgliederung von Sonderbetriebsvermögen im Vorfeld der Übertragung eines Mitunternehmeranteils • BFH vom 02.08.2012, IV R 41/11 A B Sohn von A AB-OHG EU-A SBV-A Aktuelle Rechtsprechung Ausgliederung von Sonderbetriebsvermögen im Vorfeld der Übertragung eines Mitunternehmeranteils • BFH vom 02.08.2012, IV R 41/11 • Kernaussagen: – Ausgliederung von SBV zum Buchwert gem. § 6 Abs. 5 EStG im zeitlichen Zusammenhang mit einer Übertragung gem. § 6 Abs. 3 EStG ist unschädlich. Gesamtplanrechtsprechung ist nicht anwendbar. – Die überquotale (Mit-)Übertragung von SBV ist allein nach § 6 Abs. 3 EStG zu beurteilen. Keine Aufteilung in eine Übertragung gem. § 6 Abs. 3 und § 6 Abs. 5 EStG. – Für die Frage, ob eine unterquotale Übertragung i.S. § 6 Abs. 3 S. 2 EStG vorliegt und somit eine Sperrfrist zu beachten ist, ist eine rein wertmäßige und keine gegenständliche Betrachtung vorzunehmen. Verabschiedung Vielen Dank ... Vielen Dank… ... für Ihr Interesse! ECOVIS München Fachabteilung Steuerrecht Daniel Sahm Agenda Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Seminarvideo & Folien in Kürze in der Mediathek zum Seminar auf www.bfd.de (Mail-Info an alle Teilnehmer) Die nächsten Online-Seminare der bfd akademie: 06.05.: Das neue Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes 16.05.: Arbeitsschutz leicht gemacht 06.06.: Mandantenveranstaltungen erfolgreich umsetzen 13.06.: Neues zur Kapitalgesellschaft Auch Videos vergangener bfd-Online-Seminare buchbar!