Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft

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Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und Gesellschaft
Neues zur
Personengesellschaft
bfd-Online-Seminar
Donnerstag, 21. März 2013
15:00 – 16:00 Uhr + Fragen
Referent:
Daniel Sahm
Moderator:
Stefan Wache
ECOVIS München
bfd
Agenda
15:00 – 16:00 Uhr
Referat + 15 Minuten Fragen
Seminarvideo & Folien
in Kürze in der Mediathek zum Seminar auf www.bfd.de
(Mail-Info an alle Teilnehmer)
Die nächsten Online-Seminare
der bfd akademie:
06.05.: Das neue Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes
16.05.: Arbeitsschutz leicht gemacht
06.06.: Mandantenveranstaltungen erfolgreich umsetzen
13.06.: Neues zur Kapitalgesellschaft
Auch Videos vergangener
bfd-Online-Seminare buchbar!
Agenda
1. Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und
Personengesellschaft
1.1. Übersicht
1.2. Übertragung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögen
1.3. Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern
des Betriebsvermögens gem. § 6 Abs. 5 EStG
1.4. Einbringung von funktionalen Sachgesamtheiten gem.
§ 24 UmwStG
2. Aktuelle Rechtsprechung
2.1. Vermögensverwaltende Personengesellschaften
2.2. Zebragesellschaften
2.3. Ausgliederung von Sonderbetriebsvermögen im Vorfeld
der Übertragung eines Mitunternehmeranteils
Übertragungsmöglichkeiten zwischen
Gesellschafter und Gesellschaft
Übersicht
Gründung einer Personengesellschaft
Bargründung
Sachgründung
Einzelwirtschaftsgüter
Privatvermögen
Betriebsvermögen
Ganzer Betrieb,
Teilbetrieb
MU-Anteil
Agenda
1. Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und
Personengesellschaft
1.1. Übersicht
1.2. Übertragung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögen
1.3. Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern
des Betriebsvermögens gem. § 6 Abs. 5 EStG
1.4. Einbringung von funktionalen Sachgesamtheiten gem.
§24 UmwStG
2. Aktuelle Rechtsprechung
2.1. Vermögensverwaltende Personengesellschaften
2.2. Zebragesellschaften
2.3. Ausgliederung von Sonderbetriebsvermögen im Vorfeld
der Übertragung eines Mitunternehmeranteils
Übertragungsmöglichkeiten zwischen
Gesellschafter und Gesellschaft
Einbringung/Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern aus
dem Privatvermögen
Einbringung einzelner Wirtschaftsgüter des Privatvermögens
(BMF-Schreiben vom 11.07.2011)
Gegen Gewährung
von GesR
Tauschähnlich
Besonderheit:
Bewusster Ansatz
unter Verkehrswert
Keine
Gegenleistung
(verdeckte Einlage)
Einlage
Gegen sonstiges
Entgelt
Veräußerung und
Anschaffung
Übertragungsmöglichkeiten zwischen
Gesellschafter und Gesellschaft
Übertragung gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten?
Gutschrift auf
Kapitalkonto I
Gesamthänderisches
Rücklagenkonto
Kapitalkonto II
Zusätzliche Gutschrift
Gewährung von GesR
BMF
BFH
Keine
Ja
Ja
Gesamthänderisches
Rücklagenkonto
Ja
Ja
Kapitalkonto II
Ja
Ja
Keine
Nein
???
Kapitalkonto II
Ja
???
Darlehenskonto
Nein
???
Keine
Ja
???
Darlehenskonto
Ja, soweit
Kapital
???
Frage an die Teilnehmer
Welches gesellschaftsvertragliche
Kontenmodell verwenden Sie am
häufigsten?
• Zweikontenmodell
• Dreikontenmodell
• Vierkontenmodell
Übertragungsmöglichkeiten zwischen
Gesellschafter und Gesellschaft
Einbringung/Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern aus
dem Privatvermögen
• FG München v. 06.11.2012, 13 K 943/09
KomplementärGmbH
Y
0%
100%
Kiesvorkommen
PV
Y-GmbH & Co.
KG
Aktiva
Bilanz Y-GmbH &
Co. KG
Passiva
Bank
100.000 €
Kap. I
100.000 €
Kies
200.000 €
Kap. II
200.000 €
Übertragungsmöglichkeiten zwischen
Gesellschafter und Gesellschaft
Einbringung/Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern aus
dem Privatvermögen
• FG München v. 06.11.2012, 13 K 943/09
• Kernaussagen:
– ausschließliche Gutschrift auf dem Kapitalkonto II ist eine
Einlage und keine Veräußerung, da keine
„Gesellschaftsrechte“ gewährt werden.
– AfS ist nicht möglich, da der Abbauertrag, der
(Brutto)Besteuerung unterliegt, § 11d Abs. 2 EStDV
keine Schaffung von AfA-Potential durch „Einlage“
– Revisionsverfahren IV R 46/12
Agenda
1. Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und
Personengesellschaft
1.1. Übersicht
1.2. Übertragung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögen
1.3. Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern
des Betriebsvermögens gem. § 6 Abs. 5 EStG
1.4. Einbringung von funktionalen Sachgesamtheiten gem.
§ 24 UmwStG
2. Aktuelle Rechtsprechung
2.1. Vermögensverwaltende Personengesellschaften
2.2. Zebragesellschaften
2.3. Ausgliederung von Sonderbetriebsvermögen im Vorfeld
der Übertragung eines Mitunternehmeranteils
Übertragungsmöglichkeiten zwischen
Gesellschafter und Gesellschaft
Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern
des Betriebsvermögens gem. § 6 Abs. 5 EStG
• Überblick
Tatbestände
„Überführung“
(§ 6 Abs. 5 S. 1
u. 2 EStG)
„Übertragung“
(§ 6 Abs. 5 S. 3
EStG)
Übertragungsmöglichkeiten zwischen
Gesellschafter und Gesellschaft
Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern
des Betriebsvermögens gem. § 6 Abs. 5 EStG
• Überführung von Einzel-WG des Betriebsvermögens
– Katalog begünstigter Überführungen gem. § 6 Abs. 5 S. 1 u.
2 EStG:
• Einzelunternehmen
• SBV
–
–
–
–
Einzelunternehmen
Einzelunternehmen
Buchwertfortführung (Ausnahme: Überführung ins Ausland)
keine Sperrfristen
Überführung ist Entnahme/Einlage
Übernahme von Verbindlichkeiten führt nicht zur (anteiligen)
Gewinnrealisierung
Übertragungsmöglichkeiten zwischen
Gesellschafter und Gesellschaft
Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern
des Betriebsvermögens gem. § 6 Abs. 5 EStG
• Übertragung von Wirtschaftsgütern (§ 6 Abs. 5 S. 3 EStG)
– unentgeltliche Übertragung oder Übertragung gegen
Gewährung/Minderung von Gesellschaftsrechten
– Katalog begünstigter Übertragungen gem. § 6 Abs. 5 S. 3
EStG:
• Einzelunternehmen
• SBV
• SBV-A (MU-I)
Gesamthandsvermögen
Gesamthandsvermögen
SBV-B (MU-I)
Übertragungsmöglichkeiten zwischen
Gesellschafter und Gesellschaft
Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern
des Betriebsvermögens gem. § 6 Abs. 5 EStG
• Übertragung von Wirtschaftsgütern (§ 6 Abs. 5 S. 3 EStG)
– Übertragung zwischen Schwester-Personengesellschaften?
A
B
50%
ABOHG
A
50%
50%
Grundstück unentgeltlich
B
50%
ABKG
– I. Senat (I R 72/08): § 6 Abs. 5 S. 3 EStG (-), so auch BMF
– IV. Senat ( IV B 105/09): § 6 Abs. 5 S. 1 EStG (+)
– FG Nds. vom 31.05.2012: § 6 Abs. 5 S. 1 EStG (+)
Frage an die Teilnehmer
Welche Auffassung finden Sie zutreffend?
• § 6 Abs. 5 EStG ist nicht anwendbar, da die
Übertragung zwischen Schwestergesellschaften
nicht geregelt ist
• § 6 Abs. 5 EStG ist anwendbar, da keine stillen
Reserven überspringen
Übertragungsmöglichkeiten zwischen
Gesellschafter und Gesellschaft
Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern
des Betriebsvermögens gem. § 6 Abs. 5 EStG
• Übertragung von Wirtschaftsgütern (§ 6 Abs. 5 S. 3 EStG)
– unentgeltliche Übertragung oder Übertragung gegen
Gewährung/Minderung von Gesellschaftsrechten
– Sperrfrist von 3 Jahren zu beachten (Ausnahme: Erstellen
negativer Ergänzungsbilanz)
– Körperschaftsteuerklausel (§ 6 Abs. 5 S. 5 u. 6 EStG)
Übertragungsmöglichkeiten zwischen
Gesellschafter und Gesellschaft
Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern
des Betriebsvermögens gem. § 6 Abs. 5 EStG
• Beispiel:
A ist zu 60% an der AB-OHG beteiligt. A überträgt ein
unbebautes Grundstück seines Einzelunternehmens auf die
AB-OHG gegen Gewährung von GesR. Das unbebaute
Grundstück ist im Einzelunternehmen mit 100.000 € bilanziert.
Der Verkehrswert des Grundstücks beträgt 1.000.000 €.
Übertragungsmöglichkeiten zwischen
Gesellschafter und Gesellschaft
Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern
des Betriebsvermögens gem. § 6 Abs. 5 EStG
• Lösung:
Aktiva
Grdst.
OHG- GHV
1.000.000 €
Kapital
Passiva
1.000.000 €
+
Aktiva
Kapital
Erg.Bil.-A
900.000 €
Grdst.
Passiva
900.000 €
=
Aktiva
Grdst.
konsolidiert
100.000 €
Kapital
Passiva
100.000 €
Übertragungsmöglichkeiten zwischen
Gesellschafter und Gesellschaft
Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern
des Betriebsvermögens gem. § 6 Abs. 5 EStG
• Gegenleistungen
– Übernahme von Verbindlichkeiten ist Gegenleistung
– Mischentgelt (Gewährung von GesR und Übernahme von
Verbindlichkeiten) führt nur zur Buchwertübertragung soweit
Gesellschaftsrechte gewährt werden („Trennungstheorie“)
• Übertragung von Einzel-WG unter Rückbehalt von
Verbindlichkeiten
– Übertragung des WG in das Gesamthandsvermögen mit
Rückbehalt der Verbindlichkeit führt zum Buchwertansatz
– Veranlassungszusammenhang der Verbindlichkeit zum BV
der MU´schaft, somit liegt negatives SBV vor
– Problem: Anteilig Drittaufwand???
Übertragungsmöglichkeiten zwischen
Gesellschafter und Gesellschaft
Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern
des Betriebsvermögens gem. § 6 Abs. 5 EStG
• Teilentgeltliche Übertragung (Gegenleistung < VKW)
– BMF vom 08.12.2011, Tz. 15, Beispiel 2
Aufspaltung in entgeltlichen und unentgeltlichen Vorgang
im Verhältnis des Entgelts zum VKW des Wirtschaftsguts
(„reine Trennungstheorie“)
– BFH vom 19.09.2012
Aufdeckung stiller Reserven nur, wenn Gegenleistung den
Buchwert des übertragenen Wirtschaftsguts überschreitet
(„modifizierte Trennungstheorie“)
Aktuelle Rechtsprechung
Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern des
Betriebsvermögens gem. § 6 Abs. 5 EStG
• Teilentgeltliche Übertragung (Gegenleistung < VKW)
• BFH vom 19.09.2012
A
A/SBV
ABOHG
B
BW 50.000 €, VKW 100.000 €
Darlehen 50.000 €
AB-OHG
Aktuelle Rechtsprechung
Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern
des Betriebsvermögens gem. § 6 Abs. 5 EStG
• Teilentgeltliche Übertragung (Gegenleistung < VKW)
• Kernaussagen:
– Der Buchwert des Wirtschaftsguts ist entgegen der
Auffassung des BMF bei teilentgeltlichen Übertragungen voll
dem entgeltlichen Teil zuzuordnen
– Ermittlung Veräußerungsgewinn:
BMF
BFH
Veräußerungspreis
50.000 €
50.000 €
abzgl. BW
25.000 €
50.000 €
= VG
25.000 €
0 € !!!
Aktuelle Rechtsprechung
Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern
des Betriebsvermögens gem. § 6 Abs. 5 EStG
• Teilentgeltliche Übertragung (Gegenleistung < VKW)
• Kernaussagen:
– lt. BFH liegt keine Entnahme vor, wenn das Wirtschaftsgut
nicht das Betriebsvermögen der Mitunternehmerschaft
verlässt (vorher SBV-A, dann GHV)
– Mit Urteil vom 21.06.2012, IV R 1/08 hat der BFH bereits
die modifizierte Trennungstheorie bei der teilentgeltlichen
Übertragung aus dem Sonder-BV in das Gesamthandsvermögen einer Schwestergesellschaft angewandt.
– Die Auswirkungen auf Erwerberseite sind umstritten.
Einheitstheorie vs. modifzierte Trennungstheorie
Agenda
1. Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und
Personengesellschaft
1.1. Übersicht
1.2. Übertragung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögen
1.3. Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern
des Betriebsvermögens gem. § 6 Abs. 5 EStG
1.4. Einbringung von funktionalen Sachgesamtheiten gem.
§ 24 UmwStG
2. Aktuelle Rechtsprechung
2.1. Vermögensverwaltende Personengesellschaften
2.2. Zebragesellschaften
2.3. Ausgliederung von Sonderbetriebsvermögen im Vorfeld
der Übertragung eines Mitunternehmeranteils
Übertragungsmöglichkeiten zwischen
Gesellschafter und Gesellschaft
Einbringung von funktionalen Sachgesamtheiten gem. § 24
UmwStG
• Tatbestandsvoraussetzungen
– Übertragung von funktionalen Sachgesamtheiten
•
•
•
ganzer Betrieb (incl. sämtlicher wesentlicher Betriebsgrundlagen)
Teilbetrieb
Mitunternehmeranteil
– Gegenleistung
•
•
ausschließliche Gewährung von Gesellschaftsrechten
Gewährung von anderen Wirtschaftsgütern ist schädlich
(keine analoge Anwendung von § 20 Abs. 3 S. 3 UmwStG)
Übertragungsmöglichkeiten zwischen
Gesellschafter und Gesellschaft
Einbringung von funktionalen Sachgesamtheiten gem. § 24
UmwStG
• Tatbestandsvoraussetzungen - Sonderprobleme
– Ausgliederung wesentlicher Betriebsgrundlagen vor
Einbringung
•
•
•
BFH-Urteil vom 09.11.2011, X R 60/09
 Veräußerung wesentlicher Betriebsgrundlagen vor Einbringung ist
unschädlich, wenn die Veräußerung auf Dauer angelegt ist
 maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung, ob ein Wirtschaftsgut
eine wesentliche Betriebsgrundlage des Betriebs darstellt, ist in
Fällen der Einbringung durch Einzelrechtsnachfolge der Zeitpunkt
der tatsächlichen Einbringung
andere Auffassung: BMF, Tz. 20.07 UmwSt-Erlass
„Gesamtplan“ nur noch im Anwendungsbereich §§ 16, 34 EStG???
Übertragungsmöglichkeiten zwischen
Gesellschafter und Gesellschaft
Einbringung von funktionalen Sachgesamtheiten gem. § 24
UmwStG
• Tatbestandsvoraussetzungen - Sonderprobleme
– Einbringung gegen Mischentgelt
•
Tz. 24.07 UmwSt-Erlass
 Anwendung der „reinen Trennungstheorie“
 soweit Gewährung von GesR: Anwendung § 24 UmwStG
 soweit sonstige Gegenleistung: Aufdeckung stiller Reserven
• FG Düsseldorf vom 24.11.2010, 15 K 931/09 F
 Anwendung der „reinen Trennungstheorie“
• Revisionsverfahren: X R 42/10
• Anwendung der Grundsätze zu § 6 Abs. 5 EStG???
( IV R 1/08 und IV R 11/12)
dann: „modifizierte Trennungstheorie“
Übertragungsmöglichkeiten zwischen
Gesellschafter und Gesellschaft
Einbringung von funktionalen Sachgesamtheiten gem. § 24
UmwStG
• Anwendungsbereich - Überblick
Einzelrechtsnachfolge
Gesamtrechtsnachfolge
Einbringung eines
Einzelunternehmens in bereits
bestehende PersGes.
Verschmelzung von
Personenhandelsgesellschaften
(§§ 2, 39ff UmwG)
(entgeltliche) Aufnahme eines
Gesellschafters in ein bestehendes
Einzelunternehmen
Ausgliederung auf
Personenhandelsgesellschaften
(§ 123 Abs. 3 UmwG)
(entgeltlicher) Eintritt eines
Gesellschafters in eine bestehende
PersGes.
Übertragungsmöglichkeiten zwischen
Gesellschafter und Gesellschaft
Einbringung von funktionalen Sachgesamtheiten gem. § 24
UmwStG
• Anwendungsbereich - Abgrenzung
Unentgeltliche
Aufnahme
Steuerlicher
Einordnung
Entgeltliche Aufnahme
Zuzahlung ins
BV
§ 6 Abs. 3 S. 1,
§ 24 UmwStG
Hs. 2, Alt. 1 EStG
Zwingend
Buchwertfortführung
Zuzahlung ins
PV
Buchwertansatz
anteilig
Veräußerung
Ansatz gem.
Wert
Aufdeckung stiller
Reserven, beg.
gem. §§ 16, 34
EStG
Übertragungsmöglichkeiten zwischen
Gesellschafter und Gesellschaft
Einbringung von funktionalen Sachgesamtheiten gem. § 24
UmwStG
• Bewertung des eingebrachten Vermögens
– grundsätzlich Ansatz zum gemeinen Wert
• Auf Antrag: Buch- oder Zwischenwertansatz
• Gestaltungshinweise
– Steuerrechtliche Behandlung ist unabhängig von
handelsrechtlicher Bilanzierung (keine Maßgeblichkeit)
– Ansatz mit Verkehrswerten in Handelsbilanz und Ansatz mit
Buchwerten in Steuerbilanz möglich
– Handelsrechtliche Aufdeckung der stillen Reserven ohne
steuerliche Konsequenzen
Übertragungsmöglichkeiten zwischen
Gesellschafter und Gesellschaft
Einbringung von funktionalen Sachgesamtheiten gem. § 24
UmwStG
• Antrag auf Buchwertfortführung spätestens bis Abgabe der
steuerlichen Schlussbilanz der übernehmenden Gesellschaft
– beim örtlich zuständigen Finanzamt
– keine besondere Form
– bedingungsfeindlich und unwiderruflich
• Offene Frage:
Konkludenter Antrag durch Ansatz Buchwerte in der
Schlussbilanz?
Übertragungsmöglichkeiten zwischen
Gesellschafter und Gesellschaft
Einbringung von funktionalen Sachgesamtheiten gem. § 24
UmwStG
• Auswirkungen bei der übernehmenden Gesellschaft
BuchwertAnsatz
Gemeiner WertAnsatz
ZwischenwertAnsatz
Wirkung
Eintritt in die
Rechtsstellung
Anschaffungsvorgang
Eintrittsähnlich
§ 6b-Rücklage
Besitzzeitanrechnung
Keine Besitzzeitanrechnung
Besitzzeitanrechnung
Abschreibungen
Wie bisher
Neue AfA
Wie bisher, aber
nachträgliche AK
GWG
Eintritt in die
Rechtsstellung
Anschaffungsvorgang
Eintritt in die
Rechtsstellung
Firmenwert
Ansatzverbot
Ansatzgebot
Ansatzgebot
soweit
Aufdeckung
Agenda
1. Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und
Personengesellschaft
1.1. Übersicht
1.2. Übertragung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögen
1.3. Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern
des Betriebsvermögens gem. § 6 Abs. 5 EStG
1.4. Einbringung von funktionalen Sachgesamtheiten gem.
§ 24 UmwStG
2. Aktuelle Rechtsprechung
2.1. Vermögensverwaltende Personengesellschaften
2.2. Zebragesellschaften
2.3. Ausgliederung von Sonderbetriebsvermögen im Vorfeld
der Übertragung eines Mitunternehmeranteils
Aktuelle Rechtsprechung
Vermögensverwaltende Personengesellschaften
• BFH vom 18.10.2011, BStBl 2012 II S. 512
Ehemann
10%
Ehefrau
Darlehen
GrdSt
GbR mit
Vermietungseinkünften
90%
Aktuelle Rechtsprechung
Vermögensverwaltende Personengesellschaften
• BFH vom 18.10.2011, BStBl 2012 II S. 512
• Kernaussagen:
– Anwendung der Bruchteilsbetrachtung gem. § 39 Abs. 2 Nr.
2 AO (keine Anwendung § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG)
– Grds. Anschaffung, soweit das Grundstück nach der
Übertragung anderen Gesellschaftern zuzuordnen ist
(hier: 90%)
– Übernommene Verbindlichkeit führt zu AK, soweit der
Ehefrau die Verbindlichkeit zuzurechnen ist (hier: 90%)
– Im Verhältnis Verbindlichkeit zu Verkehrswert liegt ein
entgeltliches Geschäft vor, im Übrigen: unentgeltlich
– Schuldzinsen als WK abzugsfähig, kein § 42 AO !!!
Agenda
1. Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und
Personengesellschaft
1.1. Übersicht
1.2. Übertragung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögen
1.3. Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern
des Betriebsvermögens gem. § 6 Abs. 5 EStG
1.4. Einbringung von funktionalen Sachgesamtheiten gem.
§ 24 UmwStG
2. Aktuelle Rechtsprechung
2.1. Vermögensverwaltende Personengesellschaften
2.2. Zebragesellschaften
2.3. Ausgliederung von Sonderbetriebsvermögen im Vorfeld
der Übertragung eines Mitunternehmeranteils
Aktuelle Rechtsprechung
Übertragung auf Zebragesellschaften
• BFH vom 26.04.2012, IV R 44/09
A (BV)
99%
Verkauf
GrdSt
B (PV)
1%
AB-OHG
Aktuelle Rechtsprechung
Übertragung auf Zebragesellschaften
• BFH vom 26.04.2012, IV R 44/09
• Kernaussagen:
– Anwendung der Bruchteilsbetrachtung gem. § 39 Abs. 2 Nr.
2 AO (keine Anwendung § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG)
– Verbindliche Entscheidung über die Einkünfte eines
betrieblich an einer vermögensverwaltenden
Personengesellschaft beteiligten Gesellschafter ist sowohl
ihrer Art als auch ihrer Höhe nach durch das für die
persönliche Besteuerung des Gesellschafters zuständige
Wohnsitzfinanzamt zu treffen.
– Das Ausgliederungsmodell ermöglicht es ohne steuerliche
Belastung das Handelsbilanzbild zu verbessern
Agenda
1. Übertragungsmöglichkeiten zwischen Gesellschafter und
Personengesellschaft
1.1. Übersicht
1.2. Übertragung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögen
1.3. Übertragung/Überführung von einzelnen Wirtschaftsgütern
des Betriebsvermögens gem. § 6 Abs. 5 EStG
1.4. Einbringung von funktionalen Sachgesamtheiten gem.
§ 24 UmwStG
2. Aktuelle Rechtsprechung
2.1. Vermögensverwaltende Personengesellschaften
2.2. Zebragesellschaften
2.3. Ausgliederung von Sonderbetriebsvermögen im Vorfeld
der Übertragung eines Mitunternehmeranteils
Aktuelle Rechtsprechung
Ausgliederung von Sonderbetriebsvermögen im Vorfeld der
Übertragung eines Mitunternehmeranteils
• BFH vom 02.08.2012, IV R 41/11
A
B
Sohn von
A
AB-OHG
EU-A
SBV-A
Aktuelle Rechtsprechung
Ausgliederung von Sonderbetriebsvermögen im Vorfeld der
Übertragung eines Mitunternehmeranteils
• BFH vom 02.08.2012, IV R 41/11
• Kernaussagen:
– Ausgliederung von SBV zum Buchwert gem. § 6 Abs. 5
EStG im zeitlichen Zusammenhang mit einer Übertragung
gem. § 6 Abs. 3 EStG ist unschädlich.
Gesamtplanrechtsprechung ist nicht anwendbar.
– Die überquotale (Mit-)Übertragung von SBV ist allein nach
§ 6 Abs. 3 EStG zu beurteilen. Keine Aufteilung in eine
Übertragung gem. § 6 Abs. 3 und § 6 Abs. 5 EStG.
– Für die Frage, ob eine unterquotale Übertragung i.S. § 6
Abs. 3 S. 2 EStG vorliegt und somit eine Sperrfrist zu
beachten ist, ist eine rein wertmäßige und keine gegenständliche Betrachtung vorzunehmen.
Verabschiedung
Vielen Dank ...
Vielen Dank…
... für Ihr Interesse!
ECOVIS München
Fachabteilung Steuerrecht
Daniel Sahm
Agenda
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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Die nächsten Online-Seminare
der bfd akademie:
06.05.: Das neue Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes
16.05.: Arbeitsschutz leicht gemacht
06.06.: Mandantenveranstaltungen erfolgreich umsetzen
13.06.: Neues zur Kapitalgesellschaft
Auch Videos vergangener
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