Verkauf des Betriebs gegen Rentenzahlung
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Verkauf des Betriebs gegen Rentenzahlung
Aktuelles aus dem Steuerrecht und ertragsteuerliche Betrachtung der Vermögensübergabe des Bäckerbetriebs Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB à Steuerberatung à Wirtschaftsprüfung à Rechtsberatung à Unternehmensberatung Agenda 1 Aktuelles 2 Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen 3 Verkauf des Betriebs gegen Einmalzahlung 4 Verkauf des Betriebs gegen Rentenzahlung WWW.ECOVIS.COM Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 2 Aktuelles § 1. Abschaffung der degressiven Abschreibung § Anwendungsbereich: • bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens z.B. Lieferwagen, Rührmaschine etc. § Höhe: • 25% der Anschaffungs-/Herstellungskosten, maximal das 2,5-fache der linearen AfA § Zeitraum: • Anschaffung oder Herstellung zwischen dem 01.01.2009 und dem 31.12.2010 • Nicht mehr ab 2011 Tipp: § Investitionen vorziehen • WICHTIG: Lieferung oder Herstellung muss noch in 2010 erfolgen • Beispiel: Maschine mit AK 10.000 €, ND 10 Jahre - Anschaffung Dezember 2010: AfA 2010 degressiv, anteilig 1 Monat: 208 € AfA 2011 degressiv: 2.448 € - Anschaffung Januar 2011: AfA 2011 linear: 1.000 € WWW.ECOVIS.COM Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 3 Aktuelles § 2. Absenkung der Größenmerkmale bei Investitionsabzugsbetrag (IAB) und Sonderabschreibung § Investitionsabzugsbetrag (hat ehemalige Ansparrücklage ersetzt): • Gewinnminderung in Höhe von bis zu 40% der voraussichtlichen Anschaffungskosten bestimmter Wirtschaftsgüter (außerhalb der Bilanz) § Sonderabschreibung • Zusätzliches Abschreibungsvolumen i.H.v. bis zu 20% der tatsächlichen AK/HK über einen Fünfjahreszeitraum WWW.ECOVIS.COM Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 4 Aktuelles §Auswirkung Beispiel: Maschine mit AK 20.000 €, ND 10 Jahre, Zugang Januar 2011 In der Bilanz Buchwert Gewinn Im Jahr 2010: IAB 40 % Außerhalb Bilanz - 8.000 € Im Jahr 2011: Zugang Maschine Auflösung IAB Gekürzte AK Sonder-AfA 20 % Lineare AfA Buchwert 31.12.2011 20.000 € - 8.000 € 12.000 € - 2.400 € - 1.200 € 8.400 € Gewinnauswirkung - 11.600 € - 8.000 € - 2.400 € - 1.200 € + 8.000 € Gewinnsaldo - 8.000 € 0€ - 2.400 € - 1.200 € - 11.600 € In einem Jahr wurden 58 % der AK steuerlich geltend gemacht. Ohne IAB und ohne Sonder-AfA: 10 % WWW.ECOVIS.COM Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 5 Aktuelles § Anwendungsbereich: • Einhaltung der Größenmerkmale - für IAB am Schluss des Wirtschaftsjahres des Abzugs - für Sonderabschreibung am Schluss des Wirtschaftsjahrs vor der Anschaffung Buchführungspflichtige Gewerbebetriebe Einnahmen-Überschussrechner Bis 31.12.2010 Ab 01.01.2011 Betriebsvermögen bis 335.000 € Gewinn bis 200.000 € Betriebsvermögen bis 235.000 € Gewinn bis 100.000 € • abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens • (fast) ausschließliche Nutzung für inländischen Betrieb im Jahr der Anschaffung und im FolgeWirtschaftsjahr § Tipp: Vorziehen von Investitionen prüfen, um höhere Größenmerkmale noch zu nutzen WWW.ECOVIS.COM Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 6 Aktuelles § 3. Verlustbescheinigung bei Verlusten aus Kapitalvermögen § Verlustverrechnungstöpfe Banken bilden für jeden Steuerpflichtigen 2 sog. Verlustverrechnungstöpfe • Topf 1 für Verluste aus Aktienveräußerungen (Solche Verluste dürfen nur mit späteren Gewinnen aus Aktienveräußerungen verrechnet werden) • Topf 2 für sonstige Verluste (z. B. sonstige Veräußerungsverluste, Stückzinsen) § Bei einer Bank im Kalenderjahr erzielte Verluste aus Kapitalvermögen werden automatisch mit im selben Kalenderjahr bei derselben Bank erzielten Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet. Nicht verrechenbare Verluste werden von der Bank ins nächste Jahr vorgetragen. WWW.ECOVIS.COM Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 7 Aktuelles § Tipp: • Können bei einer Bank angefallene Verluste aus Kapitalvermögen nicht vollständig mit Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet werden, sollte bis 15.12. ein Antrag auf Verlustbescheinigung gestellt werden, wenn - bei einer anderen Bank Gewinne aus Kapitalvermögen erzielt werden - oder positive Kapitaleinkünfte vorhanden sind, die regelmäßig nicht dem Steuerabzug unterliegen (z. B. Erträge aus ausländischen Depots) • Im Rahmen der Einkommensteuererklärung kann dann der Verlust mit den positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Der Antrag kann für beide Verlustverrechnungstöpfe getrennt gestellt werden. WWW.ECOVIS.COM Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 8 Aktuelles § 4. Geplante Änderungen: § häusliches Arbeitszimmer: • teilweise Wiederzulassung des Betriebsausgaben-/Werbungskostenabzugs bis zu einer Höhe von 1.250 Euro der Aufwendungen • rückwirkend ab VZ 2007 • Voraussetzung: Mittelpunkt der Tätigkeit oder es steht kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung § Steuerpflicht für vom Finanzamt auf Einkommensteuererstattungen geleistete Zinsen • rückwirkend für alle offenen Fälle § Einführung elektronisches Lohnsteuerabzugsverfahren in 2011 • Lohnsteuerkarte wird letztmalig für 2010 ausgestellt und behält Gültigkeit für 2011 bei • Vorauss. ab 2012: Zugriff des Arbeitgebers auf Datenbank, die die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTAM) enthält • Lohnsteuerkarte 2010 der Mitarbeiter in der Übergangszeit weiter aufbewahren! WWW.ECOVIS.COM Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 9 Agenda 1 Aktuelles 2 Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen 3 Verkauf des Betriebs gegen Einmalzahlung 4 Verkauf des Betriebs gegen Rentenzahlung WWW.ECOVIS.COM Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 10 Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen § Leitbild: § Der Familienbetrieb soll zu Lebzeiten unentgeltlich auf die nächste Generation (ausnahmsweise auch entferntere Verwandte oder familienfremde Dritte) übertragen werden können. § Die Kinder erwirtschaften künftig die Erträge und zahlen den Eltern bis ans Lebensende eine monatliche Rente, die sich orientiert • an der Leistungsfähigkeit des übernommenen Betriebs und • dem Versorgungsbedürfnis der Eltern. § Es wird steuerlich davon ausgegangen, dass die Zahlungen an die Eltern nicht nach kaufmännischen Gesichtspunkten abgewogen sind und daher kein Entgelt (keinen Kaufpreis) darstellen. WWW.ECOVIS.COM Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 11 Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen § Gegenstand der Übergabe: § Mitunternehmeranteil an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft § Betrieb oder Teilbetrieb § mindestens 50%iger GmbH Anteil, wenn der Übergeber als Geschäftsführer tätig war und der Übernehmer diese Tätigkeit nach der Übertragung übernimmt Wichtig: Gegenstand der Übergabe muss ausreichend ertragbringend sein (es wird grundsätzlich vermutet, dass dies der Fall ist). WWW.ECOVIS.COM Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 12 Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen § Folgen einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen = Ausnahmeregelung, da die Zahlungen an die Eltern wegen der fehlenden Entgeltlichkeit „privat veranlasst“ geleistet werden und sich daher eigentlich steuerlich nicht auswirken würden. § Beim leistenden Übernehmer: • Sonderausgabenabzug in Höhe der tatsächlichen Zahlungen • Folge: - Minderung seines jährlichen zu versteuernden Einkommens - Kein Anschaffungsgeschäft, d.h. Buchwertfortführung, Fortführung der Abschreibung… § Beim die Zahlungen empfangenden Übergeber: • Besteuerung der Zahlungen als sonstige Einkünfte in Höhe der monatlichen Zahlungen • Mangels Veräußerungsgeschäft kein Veräußerungsgewinn aus der Übertragung WWW.ECOVIS.COM Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 13 Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen § Beispiel § Bäcker Hubert übergibt am 01.01.2011 seine Bäckerei im Ganzen gegen Versorgungsleistungen in Höhe von 1200 € pro Monat im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge an seinen Sohn August, der den Betrieb fortführt. § Lösung: steuerliche Behandlung § Bei Vater Hubert: • Voll steuerpflichtige sonstige Einkünfte in Höhe von 14.400 € pro Jahr § Bei Sohn August: • Sonderausgabenabzug in Höhe von 14.400 € pro Jahr, der zu versteuerndes Einkommen mindert § Vorteil: • Vater Hubert hat in der Regel ein geringeres zu versteuerndes Einkommen und damit einen geringeren Grenzsteuersatz als Sohn August, der ja nun den Betrieb führt. • Durch die Versteuerung beim Vater wird die Progression des Einkommensteuertarifs genutzt. WWW.ECOVIS.COM Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 14 Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen § Schenkungsteuer bei Vermögensübergabe an Nachfolger § Bewertung des Betriebsvermögens anhand Ertragswertverfahren • Kapitalisierung eines nachhaltigen Betriebsergebnisses; Kapitalisierungsfaktor ~12 • Mindestwertansatz ist der Substanzwert des Betriebs § 85% (Variante 1) oder 100% (Variante 2) Verschonungsabschlag auf verbleibenden Wert des Betriebs, wenn • Übernehmer den Betrieb 5 Jahre (bei Variante 1: 85%-Verschonung) oder 7Jahre (bei Variante 2: 100%-Verschonung) fortführt = „Behaltefrist“ • bei > 20 Mitarbeitern zum Übertragungsstichtag „Lohnsummenregelung“ beachtet wird - Variante 1: innerhalb von 5 Jahren 400% der Ausgangslohnsumme - Variante 2 innerhalb von 7 Jahren 700% der Ausgangslohnsumme • Bei Verstoß gegen diese Regelungen: Nachversteuerung (keine „Fallbeilregelung“ mehr!) WWW.ECOVIS.COM Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 15 Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen § Variante 1 (85%) oder Variante 2 (100%) der Verschonung anwendbar? • Abhängig vom Anteil des Verwaltungsvermögens (z.B. Mietshaus im Betriebsvermögen): Variante 1: Verwaltungsvermögen ≤ 50 % Variante 2: Verwaltungsvermögen ≤ 10 % § Versorgungsleistungen • können als Nachlassverbindlichkeit oder als Gegenleistung wertmindernd berücksichtigt werden (soweit Vermögen nicht steuerfrei gestellt ist) § Zudem persönlicher Freibetrag bei Kindern 400.000 € und bei Ehegatten 500.000 € WWW.ECOVIS.COM Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 16 Agenda 1 Aktuelles 2 Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen 3 Verkauf des Betriebs gegen Einmalzahlung 4 Verkauf des Betriebs gegen Rentenzahlung WWW.ECOVIS.COM Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 17 Verkauf des Betriebs gegen Einmalzahlung § Veräußerung i.S.d. § 16 EStG § Voll- oder teilentgeltliche Übertragung des Betriebs • liegt vor, wenn das Entgelt das Kapitalkonto des Betriebs übersteigt • bei teilentgeltlicher Übertragung gilt sog. Einheitstheorie, d.h. keine Aufteilung des Übertragungsvorgangs in einen Veräußerungsanteil und einen Anteil der unentgeltliche Übertragung • der tatsächliche Verkehrswert des Betriebs spielt ertragsteuerlich keine Rolle § Rechtsfolgen: • Beim Übergeber: Veräußerungsgewinn i.S.d. § 16 EStG Veräußerungspreis ./. Kapitalkonto ./. Veräußerungskosten = Veräußerungsgewinn • Beim Erwerber: Anschaffungskosten § Hinweis: übersteigt das Entgelt das Kapitalkonto nicht, liegt ein unentgeltlicher Vorgang vor • Es liegt eine unentgeltliche Übertragung nach § 6 Abs. 3 EStG vor; Folgen: - Buchwertfortführung (kein Veräußerungsgewinn beim Verkäufer, keine Anschaffungskosten beim Erwerber) - Schenkungsteuer WWW.ECOVIS.COM Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 18 Verkauf des Betriebs gegen Einmalzahlung § Verkauf an den Sohn: § Bsp. Variante 1: Bäcker Helmut verkauft seinen Betrieb für eine Einmalzahlung von 100.000 Euro an seinen Sohn Hans. Das Kapitalkonto beträgt 150.000 Euro. Der gemeine Wert des Betriebs 250.000 Euro. § Lösung: Bei Vater Helmut • Die Gegenleistung in Höhe von 100.000 Euro liegt unterhalb des Kapitalkontos des Betriebs. Deshalb greift die sog. Einheitstheorie, d.h. die Buchwertfortführung wird angewandt. • Es liegt eine voll unentgeltliche Übertragung vor, beim Vater Helmut entsteht also kein Veräußerungsgewinn, den er zu versteuern hätte. Bei Sohn Hans: • Keine Anschaffungskosten, Buchwertfortführung Schenkungsteuerbelastung ist zu prüfen! WWW.ECOVIS.COM Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 19 Verkauf des Betriebs gegen Einmalzahlung § Verkauf an den Sohn: § Bsp. Variante 2: Bäcker Helmut verkauft seinen Betrieb für eine Einmalzahlung von 200.000 Euro an seinen Sohn Hans. Das Kapitalkonto beträgt 150.000 Euro. Der gemeine Wert des Betriebs 250.000 Euro. § Lösung: Besteuerung beim Vater Helmut: • Da das Entgelt von 200.000 Euro höher als das Kapitalkonto von 150.000 Euro ist, liegt ein entgeltliches Veräußerungsgeschäft beim Vater vor. • Der das Kapitalkonto übersteigende Betrag in Höhe von 50.000 ist ein Veräußerungsgewinn beim Vater und grds. zu versteuern. • Ist Helmut über 55 Jahre alt oder dauernd berufsunfähig, kann er dafür einen Freibetrag von bis zu 45.000 Euro (einmal im Leben) und eine ermäßigte Besteuerung (sog. halber Steuersatz) beantragen. Folgen bei Sohn Hans: • Er hat Anschaffungskosten i.H.v. 200.000 Euro, die auf die erworbenen Wirtschaftsgüter im Verhältnis der enthaltenen stillen Reserven aufzuteilen sind. WWW.ECOVIS.COM Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 20 Agenda 1 Aktuelles 2 Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen 3 Verkauf des Betriebs gegen Einmalzahlung 4 Verkauf des Betriebs gegen Rentenzahlung WWW.ECOVIS.COM Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 21 Verkauf des Betriebs gegen Rentenzahlung § Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Leistungen § sind entgeltliche oder teilentgeltliche Rechtsgeschäfte (Anschaffung/Veräußerung), wenn die Beteiligten • Leistung und Gegenleistung nach kaufmännischen Gesichtspunkten gegeneinander abgewogen haben und • von der Gleichwertigkeit der beiderseitigen Leistungen ausgegangen sind ODER • zwar eine Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen im Auge hatten, aber die Voraussetzungen des Versorgungsvertrags nicht erfüllen § Wahlrecht beim Veräußernden • Sofortbesteuerung: - §§ 16, 34 EStG (Veräußerungsgewinn, evtl. Freibetrag und „halber Steuersatz“) - Veräußerungspreis = Barwert der Rente im Veräußerungszeitpunkt - Ertragsanteil der Rente (in Abhängigkeit vom Alter des Rentenempfängers) = private Einkünfte i.S.d. § 22 EStG • Zuflussbesteuerung - Kein § 16, 34 EStG - Kapitalanteil = §§ 15, 24 EStG (nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb) bei Zufluss, nachdem Kapitalkonto + Veräußerungskosten überschritten sind - Zinsteil ab Beginn §§ 15, 24 EStG WWW.ECOVIS.COM Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 22 Verkauf des Betriebs gegen Rentenzahlung § Verkauf des Betriebs an die benachbarte Bäckerei gegen Rentenzahlung Beispiel 1: Bäcker Herbert verkauft seine Bäckerei zum Ablauf des 31.12.2010 gegen eine monatliche Leibrente bis zum Lebensende von 1.200 Euro an den Inhaber der Nachbarbäckerei, Herrn Anton. Herbert ist beim Verkauf 65 Jahre alt. Das Kapitalkonto der Bäckerei beträgt 100.000 Euro WWW.ECOVIS.COM Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 23 Verkauf des Betriebs gegen Rentenzahlung § Verkauf des Betriebs an die benachbarte Bäckerei gegen Rentenzahlung § Besteuerung von Herbert: • Bei Sofortbesteuerung: - Herbert versteuert folgenden Betrag als begünstigte Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.S.d. § 16 EStG im Jahr des Verkaufs, d.h. z.B. noch in 2010: Barwert der Leibrente: Jahresrente 14.400 € x Vervielfältiger in Abhängigkeit der Lebenserwartung des Rentenempfängers gem. Sterbetabelle 11,208 ./. Kapitalkonto des Betriebs = Veräußerungsgewinn da er das 55. Lebensjahr vollendet hat: Freibetrag (einmal im Leben) = Veräußerungsgewinn einmalig in 2010 161.395 € 100.000 € 61.395 € 45.000 € 16.395 € Zudem: ermäßigter Steuersatz - Von den laufenden Zahlungen muss er den Ertragsanteil bei Renteneintrittsalter 65 (= 18% x 14.400 €) pro Jahr als sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 EStG versteuern; für 2011 WWW.ECOVIS.COM Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB = 2.592 € 24 Verkauf des Betriebs gegen Rentenzahlung § Verkauf des Betriebs an die benachbarte Bäckerei gegen Rentenzahlung • Bei laufender Besteuerung: - Zinsanteil der jährlichen Rentenzahlungen sind jährlich nachträgliche laufende Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.S.d. § 15 EStG bis ans Lebensende (in 2011: 10.109 €, siehe Auswirkung bei Bäcker Anton) - Aus dem Kapitalanteil entsteht erst ein stpfl. Gewinn, wenn die Summe der Kapitalanteile der Zahlungen eines Tages das Kapitalkonto übersteigt (in 2011: 0 €) - Hier gibt es keinen ermäßigten Steuersatz oder Freibetrag. • Welche Besteuerungsform günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab, z.B. ob der Freibetrag von 45.000 € bei Sofortbesteuerung noch zur Verfügung steht. WWW.ECOVIS.COM Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 25 Verkauf des Betriebs gegen Rentenzahlung § Verkauf des Betriebs an die benachbarte Bäckerei gegen Rentenzahlung § Auswirkung bei Bäcker Anton Anton hat im Zeitpunkt des Kaufs in Höhe des Barwerts der monatlichen Renten eine Verbindlichkeit gegenüber Herbert einzubuchen. Diese Verbindlichkeit ist jährlich um den Tilgungsanteil zu verringern. In Höhe des sog. Zinsanteils liegen bei ihm Betriebsausgaben vor. Berechnung des jährlichen Tilgungs- und Zinsanteils: • Barwert der Leibrente bei Kauf: 1.200 x 12 x Vervielfältiger 11,208 (Ableitung v. restl. Lebenserwartung) = 161.395 € • Barwert der Leibrente zum 31.12.2011/01.01.2012: 1.200 x 12 x Vervielfältiger 10,910 (Ableitung v. restl. Lebenserwartung) = 157.104 € • Differenz Barwerte = Kapitalanteil der Rentenzahlungen (= Tilgungsanteil) • tatsächlich gezahlt = 12 x 1.200 € = • Differenz ist Zinsanteil der Rentenzahlungen = Differenz der Barwerte = Tilgungsanteil = erfolgsneutrale Zahlung 2011 Zinsanteil = laufende Betriebsausgabe 2011 WWW.ECOVIS.COM Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 4.291 € 14.400 € 10.109 € 4.291 € 10.109 € 26 … zum Schluss zwei allgemeine Anmerkungen § Die Vermögensübertragung und Nachfolge ist oft die schwierigste Entscheidung im Leben eines Unternehmers und sollte daher frühzeitig geplant werden. § Damit der Betrieb bei einem vorhandenen Nachfolger „in einer Hand“ erhalten werden kann, sind testamentarische Regelungen zu treffen, damit im Ernstfall eine „unkontrollierte“ Erbengemeinschaft vermieden werden kann. WWW.ECOVIS.COM Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 27 Vielen Dank …. …. für Ihr Interesse Ecovis BLB Steuerberatungsgesellschaft Niederlassung Würzburg Herr Frank Rumpel Theaterstr. 22 97070 Würzburg Tel.: +49 (0)931-352 87 0 Fax: +49 (0)931-352 87 40 E-Mail: [email protected] WWW.ECOVIS.COM Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB 28