Verkauf des Betriebs gegen Rentenzahlung

Transcription

Verkauf des Betriebs gegen Rentenzahlung
Aktuelles aus dem Steuerrecht
und
ertragsteuerliche Betrachtung der
Vermögensübergabe des Bäckerbetriebs
Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB
à
Steuerberatung
à
Wirtschaftsprüfung
à
Rechtsberatung
à
Unternehmensberatung
Agenda
1 Aktuelles
2 Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
3 Verkauf des Betriebs gegen Einmalzahlung
4 Verkauf des Betriebs gegen Rentenzahlung
WWW.ECOVIS.COM
Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB
2
Aktuelles
§ 1. Abschaffung der degressiven Abschreibung
§ Anwendungsbereich:
• bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
z.B. Lieferwagen, Rührmaschine etc.
§ Höhe:
• 25% der Anschaffungs-/Herstellungskosten, maximal das 2,5-fache der
linearen AfA
§ Zeitraum:
• Anschaffung oder Herstellung zwischen dem 01.01.2009 und dem 31.12.2010
• Nicht mehr ab 2011
Tipp:
§ Investitionen vorziehen
• WICHTIG: Lieferung oder Herstellung muss noch in 2010 erfolgen
• Beispiel: Maschine mit AK 10.000 €, ND 10 Jahre
- Anschaffung Dezember 2010: AfA 2010 degressiv, anteilig 1 Monat: 208 €
AfA 2011 degressiv: 2.448 €
- Anschaffung Januar 2011:
AfA 2011 linear: 1.000 €
WWW.ECOVIS.COM
Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB
3
Aktuelles
§ 2. Absenkung der Größenmerkmale bei Investitionsabzugsbetrag (IAB) und
Sonderabschreibung
§ Investitionsabzugsbetrag (hat ehemalige Ansparrücklage ersetzt):
• Gewinnminderung in Höhe von bis zu 40% der voraussichtlichen Anschaffungskosten
bestimmter Wirtschaftsgüter (außerhalb der Bilanz)
§ Sonderabschreibung
• Zusätzliches Abschreibungsvolumen i.H.v. bis zu 20% der tatsächlichen AK/HK über einen
Fünfjahreszeitraum
WWW.ECOVIS.COM
Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB
4
Aktuelles
§Auswirkung
Beispiel: Maschine mit AK 20.000 €, ND 10 Jahre, Zugang Januar 2011
In der Bilanz
Buchwert
Gewinn
Im Jahr 2010:
IAB 40 %
Außerhalb
Bilanz
- 8.000 €
Im Jahr 2011:
Zugang Maschine
Auflösung IAB
Gekürzte AK
Sonder-AfA 20 %
Lineare AfA
Buchwert 31.12.2011
20.000 €
- 8.000 €
12.000 €
- 2.400 €
- 1.200 €
8.400 €
Gewinnauswirkung
- 11.600 €
- 8.000 €
- 2.400 €
- 1.200 €
+ 8.000 €
Gewinnsaldo
- 8.000 €
0€
- 2.400 €
- 1.200 €
- 11.600 €
In einem Jahr wurden 58 % der AK steuerlich geltend gemacht. Ohne IAB und ohne Sonder-AfA: 10 %
WWW.ECOVIS.COM
Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB
5
Aktuelles
§ Anwendungsbereich:
• Einhaltung der Größenmerkmale
- für IAB am Schluss des Wirtschaftsjahres des Abzugs
- für Sonderabschreibung am Schluss des Wirtschaftsjahrs vor der Anschaffung
Buchführungspflichtige
Gewerbebetriebe
Einnahmen-Überschussrechner
Bis 31.12.2010
Ab 01.01.2011
Betriebsvermögen bis
335.000 €
Gewinn bis 200.000 €
Betriebsvermögen bis
235.000 €
Gewinn bis 100.000 €
• abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
• (fast) ausschließliche Nutzung für inländischen Betrieb im Jahr der Anschaffung und im FolgeWirtschaftsjahr
§ Tipp: Vorziehen von Investitionen prüfen, um höhere Größenmerkmale noch zu nutzen
WWW.ECOVIS.COM
Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB
6
Aktuelles
§ 3. Verlustbescheinigung bei Verlusten aus Kapitalvermögen
§ Verlustverrechnungstöpfe
Banken bilden für jeden Steuerpflichtigen 2 sog. Verlustverrechnungstöpfe
• Topf 1 für Verluste aus Aktienveräußerungen
(Solche Verluste dürfen nur mit späteren Gewinnen aus Aktienveräußerungen
verrechnet werden)
• Topf 2 für sonstige Verluste (z. B. sonstige Veräußerungsverluste, Stückzinsen)
§ Bei einer Bank im Kalenderjahr erzielte Verluste aus Kapitalvermögen werden
automatisch mit im selben Kalenderjahr bei derselben Bank erzielten
Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet. Nicht verrechenbare Verluste
werden von der Bank ins nächste Jahr vorgetragen.
WWW.ECOVIS.COM
Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB
7
Aktuelles
§ Tipp:
• Können bei einer Bank angefallene Verluste aus Kapitalvermögen nicht
vollständig mit Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet werden, sollte bis
15.12. ein Antrag auf Verlustbescheinigung gestellt werden, wenn
- bei einer anderen Bank Gewinne aus Kapitalvermögen erzielt werden
- oder positive Kapitaleinkünfte vorhanden sind, die regelmäßig nicht dem Steuerabzug
unterliegen (z. B. Erträge aus ausländischen Depots)
• Im Rahmen der Einkommensteuererklärung kann dann der Verlust mit den
positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Der Antrag kann
für beide Verlustverrechnungstöpfe getrennt gestellt werden.
WWW.ECOVIS.COM
Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB
8
Aktuelles
§ 4. Geplante Änderungen:
§ häusliches Arbeitszimmer:
• teilweise Wiederzulassung des Betriebsausgaben-/Werbungskostenabzugs bis
zu einer Höhe von 1.250 Euro der Aufwendungen
• rückwirkend ab VZ 2007
• Voraussetzung: Mittelpunkt der Tätigkeit oder es steht kein anderer
Arbeitsplatz zur Verfügung
§ Steuerpflicht für vom Finanzamt auf Einkommensteuererstattungen
geleistete Zinsen
• rückwirkend für alle offenen Fälle
§ Einführung elektronisches Lohnsteuerabzugsverfahren in 2011
• Lohnsteuerkarte wird letztmalig für 2010 ausgestellt und behält Gültigkeit für
2011 bei
• Vorauss. ab 2012: Zugriff des Arbeitgebers auf Datenbank, die die
elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTAM) enthält
• Lohnsteuerkarte 2010 der Mitarbeiter in der Übergangszeit weiter
aufbewahren!
WWW.ECOVIS.COM
Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB
9
Agenda
1 Aktuelles
2 Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
3 Verkauf des Betriebs gegen Einmalzahlung
4 Verkauf des Betriebs gegen Rentenzahlung
WWW.ECOVIS.COM
Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB
10
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
§ Leitbild:
§ Der Familienbetrieb soll zu Lebzeiten unentgeltlich auf die nächste
Generation (ausnahmsweise auch entferntere Verwandte oder
familienfremde Dritte) übertragen werden können.
§ Die Kinder erwirtschaften künftig die Erträge und zahlen den Eltern bis ans
Lebensende eine monatliche Rente, die sich orientiert
• an der Leistungsfähigkeit des übernommenen Betriebs und
• dem Versorgungsbedürfnis der Eltern.
§ Es wird steuerlich davon ausgegangen, dass die Zahlungen an die Eltern
nicht nach kaufmännischen Gesichtspunkten abgewogen sind und daher
kein Entgelt (keinen Kaufpreis) darstellen.
WWW.ECOVIS.COM
Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB
11
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
§ Gegenstand der Übergabe:
§ Mitunternehmeranteil an einer gewerblich tätigen Personengesellschaft
§ Betrieb oder Teilbetrieb
§ mindestens 50%iger GmbH Anteil, wenn der Übergeber als Geschäftsführer
tätig war und der Übernehmer diese Tätigkeit nach der Übertragung
übernimmt
Wichtig: Gegenstand der Übergabe muss ausreichend ertragbringend sein (es wird
grundsätzlich vermutet, dass dies der Fall ist).
WWW.ECOVIS.COM
Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB
12
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
§ Folgen einer Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
= Ausnahmeregelung, da die Zahlungen an die Eltern wegen der fehlenden
Entgeltlichkeit „privat veranlasst“ geleistet werden und sich daher eigentlich
steuerlich nicht auswirken würden.
§ Beim leistenden Übernehmer:
• Sonderausgabenabzug in Höhe der tatsächlichen Zahlungen
• Folge:
- Minderung seines jährlichen zu versteuernden Einkommens
- Kein Anschaffungsgeschäft, d.h. Buchwertfortführung, Fortführung der
Abschreibung…
§ Beim die Zahlungen empfangenden Übergeber:
• Besteuerung der Zahlungen als sonstige Einkünfte in Höhe der monatlichen
Zahlungen
• Mangels Veräußerungsgeschäft kein Veräußerungsgewinn aus der
Übertragung
WWW.ECOVIS.COM
Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB
13
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
§ Beispiel
§ Bäcker Hubert übergibt am 01.01.2011 seine Bäckerei im Ganzen gegen
Versorgungsleistungen in Höhe von 1200 € pro Monat im Rahmen der
vorweggenommenen Erbfolge an seinen Sohn August, der den Betrieb
fortführt.
§ Lösung: steuerliche Behandlung
§ Bei Vater Hubert:
• Voll steuerpflichtige sonstige Einkünfte in Höhe von 14.400 € pro Jahr
§ Bei Sohn August:
• Sonderausgabenabzug in Höhe von 14.400 € pro Jahr, der zu versteuerndes
Einkommen mindert
§ Vorteil:
• Vater Hubert hat in der Regel ein geringeres zu versteuerndes Einkommen
und damit einen geringeren Grenzsteuersatz als Sohn August, der ja nun den
Betrieb führt.
• Durch die Versteuerung beim Vater wird die Progression des
Einkommensteuertarifs genutzt.
WWW.ECOVIS.COM
Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB
14
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
§ Schenkungsteuer bei Vermögensübergabe an Nachfolger
§ Bewertung des Betriebsvermögens anhand Ertragswertverfahren
• Kapitalisierung eines nachhaltigen Betriebsergebnisses; Kapitalisierungsfaktor ~12
• Mindestwertansatz ist der Substanzwert des Betriebs
§ 85% (Variante 1) oder 100% (Variante 2) Verschonungsabschlag auf
verbleibenden Wert des Betriebs, wenn
• Übernehmer den Betrieb 5 Jahre (bei Variante 1: 85%-Verschonung) oder
7Jahre (bei Variante 2: 100%-Verschonung) fortführt = „Behaltefrist“
• bei > 20 Mitarbeitern zum Übertragungsstichtag „Lohnsummenregelung“
beachtet wird
- Variante 1: innerhalb von 5 Jahren 400% der Ausgangslohnsumme
- Variante 2 innerhalb von 7 Jahren 700% der Ausgangslohnsumme
• Bei Verstoß gegen diese Regelungen: Nachversteuerung (keine
„Fallbeilregelung“ mehr!)
WWW.ECOVIS.COM
Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB
15
Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
§ Variante 1 (85%) oder Variante 2 (100%) der Verschonung anwendbar?
• Abhängig vom Anteil des Verwaltungsvermögens (z.B. Mietshaus im
Betriebsvermögen):
Variante 1: Verwaltungsvermögen ≤ 50 %
Variante 2: Verwaltungsvermögen ≤ 10 %
§ Versorgungsleistungen
• können als Nachlassverbindlichkeit oder als Gegenleistung wertmindernd
berücksichtigt werden (soweit Vermögen nicht steuerfrei gestellt ist)
§ Zudem persönlicher Freibetrag bei Kindern 400.000 € und bei Ehegatten
500.000 €
WWW.ECOVIS.COM
Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB
16
Agenda
1 Aktuelles
2 Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
3 Verkauf des Betriebs gegen Einmalzahlung
4 Verkauf des Betriebs gegen Rentenzahlung
WWW.ECOVIS.COM
Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB
17
Verkauf des Betriebs gegen Einmalzahlung
§ Veräußerung i.S.d. § 16 EStG
§ Voll- oder teilentgeltliche Übertragung des Betriebs
• liegt vor, wenn das Entgelt das Kapitalkonto des Betriebs übersteigt
• bei teilentgeltlicher Übertragung gilt sog. Einheitstheorie, d.h. keine Aufteilung des
Übertragungsvorgangs in einen Veräußerungsanteil und einen Anteil der unentgeltliche
Übertragung
• der tatsächliche Verkehrswert des Betriebs spielt ertragsteuerlich keine Rolle
§ Rechtsfolgen:
• Beim Übergeber: Veräußerungsgewinn i.S.d. § 16 EStG
Veräußerungspreis
./. Kapitalkonto
./. Veräußerungskosten
= Veräußerungsgewinn
• Beim Erwerber: Anschaffungskosten
§ Hinweis: übersteigt das Entgelt das Kapitalkonto nicht, liegt ein unentgeltlicher Vorgang
vor
• Es liegt eine unentgeltliche Übertragung nach § 6 Abs. 3 EStG vor;
Folgen: - Buchwertfortführung (kein Veräußerungsgewinn beim Verkäufer, keine
Anschaffungskosten beim Erwerber)
- Schenkungsteuer
WWW.ECOVIS.COM
Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB
18
Verkauf des Betriebs gegen Einmalzahlung
§ Verkauf an den Sohn:
§ Bsp. Variante 1:
Bäcker Helmut verkauft seinen Betrieb für eine Einmalzahlung von 100.000
Euro an seinen Sohn Hans. Das Kapitalkonto beträgt 150.000 Euro. Der
gemeine Wert des Betriebs 250.000 Euro.
§ Lösung:
Bei Vater Helmut
• Die Gegenleistung in Höhe von 100.000 Euro liegt unterhalb des Kapitalkontos
des Betriebs. Deshalb greift die sog. Einheitstheorie, d.h.
die Buchwertfortführung wird angewandt.
• Es liegt eine voll unentgeltliche Übertragung vor, beim Vater Helmut entsteht
also kein Veräußerungsgewinn, den er zu versteuern hätte.
Bei Sohn Hans:
• Keine Anschaffungskosten, Buchwertfortführung
Schenkungsteuerbelastung ist zu prüfen!
WWW.ECOVIS.COM
Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB
19
Verkauf des Betriebs gegen Einmalzahlung
§ Verkauf an den Sohn:
§ Bsp. Variante 2:
Bäcker Helmut verkauft seinen Betrieb für eine Einmalzahlung von
200.000 Euro an seinen Sohn Hans. Das Kapitalkonto beträgt 150.000 Euro.
Der gemeine Wert des Betriebs 250.000 Euro.
§ Lösung:
Besteuerung beim Vater Helmut:
• Da das Entgelt von 200.000 Euro höher als das Kapitalkonto von 150.000
Euro ist, liegt ein entgeltliches Veräußerungsgeschäft beim Vater vor.
• Der das Kapitalkonto übersteigende Betrag in Höhe von 50.000 ist ein
Veräußerungsgewinn beim Vater und grds. zu versteuern.
• Ist Helmut über 55 Jahre alt oder dauernd berufsunfähig, kann er dafür einen
Freibetrag von bis zu 45.000 Euro (einmal im Leben) und eine ermäßigte
Besteuerung (sog. halber Steuersatz) beantragen.
Folgen bei Sohn Hans:
• Er hat Anschaffungskosten i.H.v. 200.000 Euro, die auf die erworbenen
Wirtschaftsgüter im Verhältnis der enthaltenen stillen Reserven aufzuteilen
sind.
WWW.ECOVIS.COM
Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB
20
Agenda
1 Aktuelles
2 Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
3 Verkauf des Betriebs gegen Einmalzahlung
4 Verkauf des Betriebs gegen Rentenzahlung
WWW.ECOVIS.COM
Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB
21
Verkauf des Betriebs gegen Rentenzahlung
§ Betriebsveräußerung gegen wiederkehrende Leistungen
§ sind entgeltliche oder teilentgeltliche Rechtsgeschäfte
(Anschaffung/Veräußerung), wenn die Beteiligten
• Leistung und Gegenleistung nach kaufmännischen Gesichtspunkten
gegeneinander abgewogen haben und
• von der Gleichwertigkeit der beiderseitigen Leistungen ausgegangen sind
ODER
• zwar eine Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen im Auge
hatten, aber die Voraussetzungen des Versorgungsvertrags nicht erfüllen
§ Wahlrecht beim Veräußernden
• Sofortbesteuerung:
- §§ 16, 34 EStG (Veräußerungsgewinn, evtl. Freibetrag und „halber Steuersatz“)
- Veräußerungspreis = Barwert der Rente im Veräußerungszeitpunkt
- Ertragsanteil der Rente (in Abhängigkeit vom Alter des Rentenempfängers) = private
Einkünfte i.S.d. § 22 EStG
• Zuflussbesteuerung
- Kein § 16, 34 EStG
- Kapitalanteil = §§ 15, 24 EStG (nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb) bei
Zufluss, nachdem Kapitalkonto + Veräußerungskosten überschritten sind
- Zinsteil ab Beginn §§ 15, 24 EStG
WWW.ECOVIS.COM
Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB
22
Verkauf des Betriebs gegen Rentenzahlung
§ Verkauf des Betriebs an die benachbarte Bäckerei gegen Rentenzahlung
Beispiel 1:
Bäcker Herbert verkauft seine Bäckerei zum Ablauf des 31.12.2010 gegen eine
monatliche Leibrente bis zum Lebensende von 1.200 Euro an den Inhaber der
Nachbarbäckerei, Herrn Anton. Herbert ist beim Verkauf 65 Jahre alt. Das
Kapitalkonto der Bäckerei beträgt 100.000 Euro
WWW.ECOVIS.COM
Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB
23
Verkauf des Betriebs gegen Rentenzahlung
§ Verkauf des Betriebs an die benachbarte Bäckerei gegen Rentenzahlung
§ Besteuerung von Herbert:
• Bei Sofortbesteuerung:
- Herbert versteuert folgenden Betrag als begünstigte Einkünfte aus
Gewerbebetrieb i.S.d. § 16 EStG im Jahr des Verkaufs, d.h. z.B. noch in 2010:
Barwert der Leibrente: Jahresrente 14.400 € x Vervielfältiger in
Abhängigkeit der Lebenserwartung des Rentenempfängers gem.
Sterbetabelle 11,208
./. Kapitalkonto des Betriebs
= Veräußerungsgewinn
da er das 55. Lebensjahr vollendet hat: Freibetrag (einmal im Leben)
= Veräußerungsgewinn einmalig in 2010
161.395 €
100.000 €
61.395 €
45.000 €
16.395 €
Zudem: ermäßigter Steuersatz
- Von den laufenden Zahlungen muss er den Ertragsanteil bei
Renteneintrittsalter 65 (= 18% x 14.400 €) pro Jahr als sonstige
Einkünfte i.S.d. § 22 EStG versteuern; für 2011
WWW.ECOVIS.COM
Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB
= 2.592 €
24
Verkauf des Betriebs gegen Rentenzahlung
§ Verkauf des Betriebs an die benachbarte Bäckerei gegen Rentenzahlung
• Bei laufender Besteuerung:
- Zinsanteil der jährlichen Rentenzahlungen sind jährlich nachträgliche laufende
Einkünfte aus Gewerbebetrieb i.S.d. § 15 EStG bis ans Lebensende
(in 2011: 10.109 €, siehe Auswirkung bei Bäcker Anton)
- Aus dem Kapitalanteil entsteht erst ein stpfl. Gewinn, wenn die Summe der
Kapitalanteile der Zahlungen eines Tages das Kapitalkonto übersteigt
(in 2011: 0 €)
- Hier gibt es keinen ermäßigten Steuersatz oder Freibetrag.
• Welche Besteuerungsform günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab, z.B. ob der
Freibetrag von 45.000 € bei Sofortbesteuerung noch zur Verfügung steht.
WWW.ECOVIS.COM
Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB
25
Verkauf des Betriebs gegen Rentenzahlung
§ Verkauf des Betriebs an die benachbarte Bäckerei gegen Rentenzahlung
§ Auswirkung bei Bäcker Anton
Anton hat im Zeitpunkt des Kaufs in Höhe des Barwerts der monatlichen Renten
eine Verbindlichkeit gegenüber Herbert einzubuchen.
Diese Verbindlichkeit ist jährlich um den Tilgungsanteil zu verringern. In Höhe des
sog. Zinsanteils liegen bei ihm Betriebsausgaben vor.
Berechnung des jährlichen Tilgungs- und Zinsanteils:
• Barwert der Leibrente bei Kauf:
1.200 x 12 x Vervielfältiger 11,208 (Ableitung v. restl. Lebenserwartung) = 161.395 €
• Barwert der Leibrente zum 31.12.2011/01.01.2012:
1.200 x 12 x Vervielfältiger 10,910 (Ableitung v. restl. Lebenserwartung) = 157.104 €
• Differenz Barwerte = Kapitalanteil der Rentenzahlungen
(= Tilgungsanteil)
• tatsächlich gezahlt = 12 x 1.200 € =
• Differenz ist Zinsanteil der Rentenzahlungen =
Differenz der Barwerte = Tilgungsanteil = erfolgsneutrale Zahlung 2011
Zinsanteil = laufende Betriebsausgabe 2011
WWW.ECOVIS.COM
Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB
4.291 €
14.400 €
10.109 €
4.291 €
10.109 €
26
… zum Schluss zwei allgemeine Anmerkungen
§ Die Vermögensübertragung und Nachfolge ist oft die schwierigste
Entscheidung im Leben eines Unternehmers und sollte daher frühzeitig
geplant werden.
§ Damit der Betrieb bei einem vorhandenen Nachfolger „in einer Hand“
erhalten werden kann, sind testamentarische Regelungen zu treffen, damit
im Ernstfall eine „unkontrollierte“ Erbengemeinschaft vermieden werden
kann.
WWW.ECOVIS.COM
Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB
27
Vielen Dank ….
…. für Ihr Interesse
Ecovis BLB Steuerberatungsgesellschaft
Niederlassung Würzburg
Herr Frank Rumpel
Theaterstr. 22
97070 Würzburg
Tel.: +49 (0)931-352 87 0
Fax: +49 (0)931-352 87 40
E-Mail: [email protected]
WWW.ECOVIS.COM
Referent: Frank Rumpel, Dipl.-Kfm., StB
28