DES LANDRATSAMTES BAD KISSINGEN
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DES LANDRATSAMTES BAD KISSINGEN
Amtsblatt DES LANDRATSAMTES BAD KISSINGEN Nr. 12 Bad Kissingen, 15.06.2013 Inhalt: A) Veröffentlichungen des Landratsamtes Orthopädische Sprechtage Übung der Bundeswehr Verordnung des Landratsamtes Bad Kissingen zur Änderung des Gebietes der Stadt Bad Kissingen (Gemarkung Klauswald-Süd) und des Marktes Burkardroth (Gemarkung Stralsbach), Landkreis Bad Kissingen Vom 05.06.2013 Wahl zum 18. Deutschen Bundestag 2013; Änderung der Ernennung der Kreiswahlleiterin und deren Stellvertreterin für den Wahlkreis 248 Bad Kissingen Übungen von Natoeinheiten B) Veröffentlichungen der Gemeinden Stadt Hammelburg - Bekanntmachung der Stadt Hammelburg im Wege der Amtshilfe für das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken; Flurbereinigung Zeuzleben 2, Markt Werneck, Landkreis Schweinfurt - Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan „2. Änderung Berliner Straße I-Neufassung“ gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung), der Stadt Hammelburg Verwaltungsgemeinschaft Bad Brückenau Gemeinsame Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Bad Brückenau für den Markt Geroda und der Stadt Bad Kissingen im Wege der Amtshilfe für das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken; Flurbereinigung Premich, Markt Burkardroth; Aktion „Mehr Grün durch Ländliche Entwicklung“ Verwaltungsgemeinschaft Maßbach - Haushaltssatzung des Marktes Maßbach - Vierte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Maßbach(BGS – EWS) Vom 11.03.2013 Stadt Bad Kissingen - Gemeinsame Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Bad Brückenau für den Markt Geroda und der Stadt Bad Kissingen im Wege der Amtshilfe für das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken; Flurbereinigung Premich, Markt Burkardroth; Aktion „Mehr Grün durch Ländliche Entwicklung“ (siehe Bekanntmachung unter der Verwaltungsgemeinschaft Bad Brückenau) - Kommunalunternehmen der Rhön-Maintal-Gruppe; Feststellung der Jahresabschlüsse 2009 bis 2011 - Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe; Feststellung des Jahresabschlusses 2011 - Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Widmung von öffentlichen Straßen C) Sonstige Veröffentlichungen Zweckverband zur Errichtung und zum Betrieb des Gewerbeparks A 71 Oerlenbach/Poppenhausen; Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Errichtung und zum Betrieb des Gewerbeparks A 71 Oerlenbach/Poppenhausen für das Jahr 2013 Bundeswehr - Truppenübungsplatz Wildflecken Bekanntmachung des Truppenübungsplatzes Wildflecken Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit Beseitigung von Folgeschäden bei Hochwasserereignissen; Beseitigung von pflanzlichen Abfällen und von Sperrmüll A) Veröffentlichungen des Landratsamtes 133 Orthopädische Sprechtage Die Sprechtage der Orthopädischen Versorgungsstelle Würzburg in Bad Kissingen werden im Rahmen von Firmen- oder Hausbesuchen wahrgenommen. Die Firmen- oder Hausbesuche finden auf Nachfrage und unter vorheriger Anmeldung im Monat Juli 2013 entweder am 04.07.2013 oder am 23.07.2013 und im Monat September entweder am 05.09.2013 oder am 24.09.2013 statt. (Anmerkung: Im Monat August finden keine Firmen- oder Hausbesuche statt). Telefonische Terminvereinbarung spätestens eine Woche vor dem gewünschten Termin bei: Zentrum Bayern Familie und Soziales Orthopädische Versorgungsstelle, Georg-Eydel-Straße 13, 97082 Würzburg, Tel.: 0931/4107-228 134 Übung der Bundeswehr Einheiten der Bundeswehr beabsichtigen am 09.07.2013 eine Übung unter der Bezeichnung Fränkische Saale im Übungsraum Oberthulba - Elfershausen - Machtilshausen - Euerdorf durchzuführen. Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einheiten der übenden Truppen fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen Sprengmitteln (Fundmunition, dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches als Unterschlagung, Diebstahl oder Hehlerei, sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden. Schäden, die von Einheiten der Bundeswehr verursacht wurden, sind bei der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung schriftlich anzumelden, sofern diese nicht bereits durch einen Flurschadenoffizier oder vom Schadentrupp der Einheiten beseitigt worden sind. Die gemeindlichen Verwaltungseinheiten werden gebeten, diese Übung ortsüblich bekanntzumachen, sowie die Jagdausübungsberechtigten hierauf hinzuweisen. 135 Verordnung des Landratsamtes Bad Kissingen zur Änderung des Gebietes der Stadt Bad Kissingen (Gemarkung Klauswald-Süd) und des Marktes Burkardroth (Gemarkung Stralsbach), Landkreis Bad Kissingen Vom 05.06.2013 Nr. 0220-20-2013/00001 Aufgrund von Art. 11 und 12 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt das Landratsamt Bad Kissingen folgende Seite 2 Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 12/2013 Verordnung: 137 §1 Übungen von Natoeinheiten In den Markt Burkardroth wird aus der Stadt Bad Kissingen folgendes Flurstück der Gemarkung Klauswald-Süd eingegliedert: Amerikanische Truppen beabsichtigen in der Zeit vom 1. August 2013 bis 31. August 2013 Übungen unter der Bezeichnung HFCA Landing Zone Training im Übungsraum Ramsthal durchzuführen. Gemarkung Klauswald-Süd 3/3 Fläche in m² 99 §2 Das Flurstück 3/3 der Gemarkung Klauswald-Süd wurde im Fortführungsnachweis Nr. 23 der Gemarkung Klauswald-Süd des Vermessungsamtes Bad Kissingen ausgewiesen. Der Fortführungsnachweis liegt beim Vermessungsamt Bad Kissingen aus und kann dort von jedermann eingesehen werden. §3 Im Umgliederungsgebiet tritt das Recht der abgebenden Gebietskörperschaft außer Kraft und das Recht der aufnehmenden Gebietskörperschaft in Kraft. §4 Diese Verordnung tritt am 01.01.2014 in Kraft. Bad Kissingen, 05.06.2013 Landratsamt Bold, Landrat Feststellung: Nach Mitteilung des Vermessungsamtes Bad Kissingen vom 09.10.2012, VM 5210_030-00-00, tritt mit der kommunalen Gebietsänderung auch die Änderung der Gemarkungsgrenzen Stralsbach und Klauswald-Süd in Kraft. Die Änderung der Gemarkungsgrenzen wird nach Erlass der Verordnung katastertechnisch behandelt. Sie wird in einem Fortführungsnachweis des Vermessungsamtes Bad Kissingen ausgewiesen und kann am Vermessungsamt Bad Kissingen von jedermann eingesehen werden. Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einheiten der übenden Truppen fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen Sprengmitteln (Fundmunition dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches als Unterschlagung, Diebstahl oder Hehlerei, sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen geahndet werden. Schadensmeldung - Manöverschäden 1. Manöverschäden sind bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Schadensregulierungsstelle des Bundes, Regionalbüro Ost, Drosselbergstraße 2, 99097 Erfurt, innerhalb einer Frist von dreiMonaten von dem Zeitpunkt an geltend zu machen, in dem der Geschädigte von dem Schaden und von Umständen Kenntnis erlangt hat, aus denen sich ergibt, dass eine Truppe oder ein ziviles Gefolge für den Schaden rechtlich verantwortlich ist, oder dass ein Mitglied oder ein Bediensteter der Truppe oder eines zivilen Gefolges den Schaden verursacht hat. 2. Der Antrag auf Abgeltung eines Manöverschadens kann auch innerhalb eines Monats nach Abschluss des Manövers oder der Übung schriftlich bei der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk das schädigende Ereignis stattgefunden hat, gestellt werden. 3. Wird das Verfahren von der Gemeinde nach den vorstehenden Punkt 2 durchgeführt, dann muss die Gemeinde Anträge, der in Punkt 1 genannten Schadensregulierungsstelle des Bundes, so rechtzeitig zuleiten, dass die genannte 3-Monatsfrist eingehalten wird. Die gemeindlichen Verwaltungseinheiten werden gebeten diese Übung(en) ortsüblich bekannt zu machen, sowie die Jagdausübungsberechtigten hierauf hinzuweisen. 136 Wahl zum 18. Deutschen Bundestag 2013; Änderung der Ernennung der Kreiswahlleiterin und deren Stellvertreterin für den Wahlkreis 248 Bad Kissingen Die Regierung von Unterfranken hat die Bekanntmachung vom 07.11.2012, Az. 11-A1362.00-2/12, welche im Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 25 vom 15.12.2012 unter der lfd. Nr. 286 veröffentlicht wurde, gemäß Bekanntmachung vom 28.05.2013, Az. 11-A1362.00-2/12, wie folgt geändert: Wahlkreis 248 Bad Kissingen Die Ernennungen von Frau Nadine Bock zur Kreiswahlleiterin und von Frau Sabine Plescher zur stellvertretenden Kreiswahlleiterin des Wahlkreises 248 Bad Kissingen werden aufgehoben. Zum Kreiswahlleiter und seinem Stellvertreter werden ernannt: Kreiswahlleiter: Herr Regierungsdirektor Manfred Gerlach Landratsamt Bad Kissingen Obere Marktstraße 6 97688 Bad Kissingen Tel.-Nr.: 0971/801-3030 Telefax: 0971/801-3333 E-Mail: [email protected] Stellvertreter: Herr Verwaltungsfachangestellter Florian Heck Landratsamt Bad Kissingen Obere Marktstraße 6 97688 Bad Kissingen Tel.-Nr.: 0971/801-4271 Telefax: 0971/801-3333 E-Mail: [email protected] Bad Kissingen, 11.06.2013 Landratsamt Bad Kissingen Bold, Landrat Landratsamt Bad Kissingen Thomas Bold, Landrat B) Veröffentlichungen der Gemeinden Stadt Hammelburg 138 Bekanntmachung der Stadt Hammelburg im Wege der Amtshilfe für das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken; Flurbereinigung Zeuzleben 2, Markt Werneck, Landkreis Schweinfurt Bekanntmachung und Ladung Die Grundeigentümer und Erbbauberechtigen im Flurbereinigungsgebiet oder ihre gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigten werden hiermit zu einer Teilnehmerversammlung geladen. Versammlungsort: Sportheim in Zeuzleben, Jahnstraße 1, 97440 Werneck Versammlungszeit: Dienstag, den 16.07.2013, 19:00 Uhr Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 12/2013 Seite 3 Tagesordnung: Verwaltungsgemeinschaft Bad Brückenau 1. Bericht über den Stand des Flurbereinigungsverfahrens Aufklärung über die Neugestaltung des Grundbesitzes 140 2. Anhörung über die geplante Besitzeinweisung 3. Information zur Förderung der langfristigen Verpachtung 4. Möglichkeiten der Bodenuntersuchung 5. Aktion „Mehr Grün durch Ländliche Entwicklung“ 6. Allgemeine Aussprache Gemeinsame Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Bad Brückenau für den Markt Geroda und der Stadt Bad Kissingen im Wege der Amtshilfe für das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken; Flurbereinigung Premich, Markt Burkardroth; Aktion „Mehr Grün durch Ländliche Entwicklung“ Diese Aktion wird von der Teilnehmergemeinschaft nach der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans angeboten. Hierzu werden am Dienstag, den 25. Juni 2013 um 19:00 Uhr im kath. Pfarrheim Premich, in einer Versammlung der Teilnehmergemeinschaft Die Aufklärung ist für die Umstellung auf die neue Feldeinteilung besonders wichtig. Es wird daher jedem Beteiligtem eindringlich empfohlen, an der Versammlung teilzunehmen. Würzburg, 29.05.2013 Amt für Ländliche Entwicklung Ufr. Liebenstein, Technischer Amtsrat Hammelburg, 04.06.2013 Stadt Hammelburg Stross, Erster Bürgermeister 139 Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan „2. Änderung Berliner Straße I-Neufassung“ gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung), der Stadt Hammelburg Der Stadtrat der Stadt Hammelburg hat mit Beschluss vom 20.12.2012 den Bebauungsplan „2. Änderung Berliner Straße INeufassung“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „2. Änderung Berliner Straße I-Neufassung“ in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung bei der Stadt Hammelburg, Marktplatz 1, Zimmer Nr. 21, während der allgemeinen Dienststunden von Montag bis Freitag einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt. Daher wurde von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB von dem Umweltbericht gem. § 2a BauGB, von den Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und Flächennutzungsplanes, nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde gelten gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 und 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Hammelburg, 10.06.2013 Stadt Hammelburg Stross, Erster Bürgermeister ausführliche Informationen gegeben. Jeder am Flurbereinigungsverfahren Premich beteiligte Grundstücksbesitzer kann im Rahmen dieser Aktion auf seinen Grundstücken zur ökologischen Bereicherung der freien Flur und zur Gestaltung des Landschaftsbildes freiwillig Gehölze pflanzen. Zugelassen sind nur hochstämmige Obstbäume sowie heimische Laubbäume und Sträucher. Bis zu einem Wert von ca. 1.000,00 Euro - das entspricht ca. 30 Obstbäumen - können Gehölze mit den erforderlichen Hilfsmaterialien wie Baumpfähle und Verbissschutz beantragt werden. Vor allem die Pflanzung von hochstämmigen, stark wachsenden Obstbäumen, welche einst die fränkische Landschaft stark geprägt haben, wird hierbei besonders befürwortet. Bäume und Pflanzenhilfsmaterialien werden zu 90 % durch staatliche Mittel gefördert. Die jeweiligen Teilnehmer müssen 10% der Materialkosten aufbringen und die Pflanzung und Pflege der Gehölze übernehmen. Die Pflanz- Aktion soll im Herbst 2013 durchgeführt werden. Nach der Informationsveranstaltung am 25. Juni 2013 kann bis zum 10. Juli 2013 jeder interessierte Teilnehmer seinen Bedarf mittels Antragsformular melden. Die Gehölze werden etwa im November 2013 geliefert. Bei der Informationsveranstaltung am 25.06.2013, beim Markt Burkardroth und beim örtlich beauftragten Vorstandsmitglied, Herrn Dominik Krebs in Premich, Steinbergstraße 33, sind die entsprechenden Anträge zu erhalten. Hier können die ausgefüllten Anträge auch abgegeben werden. Nähere fachliche Informationen erteilt Herr Roland Schneider, Sachgebiet Landespflege oder Herr Paul Lorenz Kraus am Amt für Ländliche Entwicklung Ufr. in Würzburg, Tel. 0931/4101-148 (Schneider) 380 (Kraus). Würzburg, 04.06.2013 Kraus, Vorsitzender der Teilnehmergemeinschaft Premich Geroda, 06.06.2013 Markt Geroda Emmert, Erster Bürgermeister Bad Kissingen, 11.06.2013 Stadt Bad Kissingen Blankenburg, Oberbürgermeister Verwaltungsgemeinschaft Maßbach 141 Haushaltssatzung des Marktes Maßbach für 2013 I. Nachstehend wird die vom Marktgemeinderat Maßbach am 07.05.2013 beschlossene Haushaltssatzung für 2013, für deren genehmigungspflichtigen Teile die Genehmigung mit Schreiben des Landratsamtes Bad Kissingen vom 28.05.2013, Nr. 9410-202013/00001, erteilt wurde, amtlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan für 2013 liegt vom Tage dieser Veröffentlichung an eine Woche lang in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Maßbach während der allgemeinen Dienstzeiten zur öffentlichen Einsicht auf. Seite 4 Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 12/2013 §2 II. Diese Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft. Haushaltssatzung des Marktes Maßbach für das Haushaltsjahr 2013 Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Maßbach folgende Haushaltssatzung: Maßbach, 11.03.2013 Markt Maßbach Wegner, Erster Bürgermeister §1 Stadt Bad Kissingen Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 143 Kommunalunternehmen der Rhön-Maintal-Gruppe; Feststellung der Jahresabschlüsse 2009 bis 2011 7.037.680,00 Euro 3.742.480,00 Euro §2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.390.000,00 Euro festgesetzt. . §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) b) für die Grundstücke (B) 340 v. H. 330 v. H. 2. Gewerbesteuer 350 v. H. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 800.000,00 Euro festgesetzt. §6 Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. §7 Gemäß § 27 Abs. 3 KUV wird die Gemeinde gebeten, die Feststellung der Jahresabschlüsse 2009 bis 2011 und den nachgenannten Bestätigungsvermerk in der ortsüblichen Form öffentlich bekannt zu machen. Der Verwaltungsrat hat die Jahresabschlüsse 2009 bis 2011 in seiner Sitzung am 21.05.2013 festgestellt und genehmigt. Der Verlust in Höhe von 57.434,72 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes in München vom 28.03.2013 über die Prüfung der Jahresabschlüsse schließt mit folgendem Bestätigungsvermerk: „Die Buchführung und die Jahresabschlüsse für die Jahre 2009 bis 2011 entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften und der Unternehmenssatzung. Die Jahresabschlüsse vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen Seite 2 von 2 entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Lageberichte stehen im Einklang mit dem Jahresabschluss; die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung sind jeweils zutreffend dargestellt. Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; sie geben keinen Anlass zu Beanstandungen.“ Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen in der Zeit vom 1. Juli bis 9. Juli 2013 in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe in 97490 Poppenhausen, Bergstraße 4, öffentlich aus. Das Kommunalunternehmen der Rhön-Maintal-Gruppe Weinig, Vorstand Bad Kissingen, 11.06.2013 Stadt Bad Kissingen Blankenburg, Oberbürgermeister Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft. 144 Maßbach, 07.06.2013 Markt Maßbach Wegner, Erster Bürgermeister Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-MaintalGruppe; Feststellung des Jahresabschlusses 2011 142 Vierte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Maßbach (BGS – EWS) Vom 11.03.2013 §1 Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Maßbach vom 22.07.1997 (LRABl Nr. 16 vom 16.08.1997, lfd. Nr. 280), zuletzt geändert durch Satzung vom 15.12.2010 (LRABl Nr. 24 vom 18.12.2010, lfd. Nr. 310), wird wie folgt geändert: Gemäß § 25 Abs. 4 EBV wird die Gemeinde gebeten, die Feststellung des Jahresabschlusses 2011 und den nachgenannten Bestätigungsvermerk in der ortsüblichen Form öffentlich bekannt zu machen. Die Verbandsversammlung hat den Jahresabschluss 2011 in seiner Sitzung am 04.06.2013 festgestellt und genehmigt. Der Jahresverlust in Höhe von 223.670,35 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes in München vom 20.03.2013 über die Prüfung des Jahresabschlusses schließt mit folgendem Bestätigungsvermerk: § 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung: „Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 1,49 Euro pro Kubikmeter Abwasser.“ „Die Buchführung und der Jahresabschluss für das Jahr 2011 entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften und der Verbandssatzung. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss; die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung sind zutreffend dargestellt. Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; sie geben keinen Anlass zu Beanstandungen.“ Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 12/2013 Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen in der Zeit vom 1. Juli bis 9. Juli 2013 in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe in 97490 Poppenhausen, Bergstraße 4, öffentlich aus. Seite 5 band zur Errichtung und zum Betrieb des Gewerbeparks A 71 Oerlenbach/Poppenhausen folgende Haushaltssatzung: §1 Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe Weinig, Geschäftsleiter Bad Kissingen, 11.06.2013 Stadt Bad Kissingen Blankenburg, Oberbürgermeister 145 Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Widmung von öffentlichen Straßen Der in Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 14.500,00 Euro im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.169.700,00 Euro ab. §2 In der Großen Kreisstadt Bad Kissingen werden folgende Straßen zu Ortsstraßen gewidmet: Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen. Gemarkung Bad Kissingen: §3 1. Maria-Ward-Weg mit der Flurnummer 1067/42 (Teilfläche) und 735/10 (Teilfläche) auf einer Länge von 235,42 m. Die gewidmete Strecke beginnt mit der Einmündung aus der Schurzstraße und endet mit der Einmündung in den PaterReinisch-Weg. 2. Pfarrer-Wüst-Weg mit der Flurnummer 817/1 auf einer Länge von 78,00 m. Die gewidmete Strecke beginnt mit der Einmündung aus der Pfalzstraße und endet mit der Einmündung in die Schurzstraße. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt sind nicht vorgesehen. §4 Die Verbandsumlagen nach § 21 der Verbandssatzung werden wie folgt festgesetzt: im Verwaltungshaushalt mit 12.000,00 Euro im Vermögenshaushalt mit 800.000,00 Euro Träger der Baulast ist die Stadt Bad Kissingen. §5 Die begründenden Unterlagen der Verfügung können bei der Stadt Bad Kissingen, Maxstraße 23, Zimmer 16, in den Dienststunden eingesehen werden. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000,00 Euro festgesetzt. Bad Kissingen, 11.06.2013 Stadt Bad Kissingen Blankenburg, Oberbürgermeister §6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft. C) Sonstige Veröffentlichungen Zweckverband zur Errichtung und zum Betrieb des Gewerbeparks A 71 Oerlenbach/Poppenhausen 146 Oerlenbach, 27.05.2013 Zweckverband zur Errichtung und zum Betrieb des Gewerbeparks A 71 Oerlenbach/Poppenhausen Erhard, Verbandsvorsitzender Bundeswehr - Truppenübungsplatz Wildflecken 147 Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Errichtung und zum Betrieb des Gewerbeparks A 71 Oerlenbach/Poppenhausen für das Jahr 2013 Bekanntmachung des Truppenübungsplatzes Wildflecken I. Das gesamte Truppenübungsplatzgelände ist militärischer Sicherheitsbereich! Nachstehend wird die von der Verbandsversammlung am 24.04.2013 beschlossene Haushaltssatzung für 2013, die keine genehmigungspflichtigen Teile enthält, amtlich bekannt gemacht. Die Grenzen sind durch Warntafeln kenntlich gemacht, die Zufahrtsmöglichkeiten sind durch Schranken abgesichert. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Zweckverbandes zur Errichtung und zum Betrieb des Gewerbeparks A 71 Oerlenbach/Poppenhausen für das Haushaltsjahr 2013 liegen vom Tage der Veröffentlichung an, eine Woche in der Geschäftsstelle (Rathaus Oerlenbach, Schulstraße 8, 97714 Oerlenbach, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 5), während der allgemeinen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme aus. II. Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Errichtung und zum Betrieb des Gewerbeparks A 71 Oerlenbach/Poppenhausen für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der Art. 41 ff des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit und der Art. 63 ff Gemeindeordnung erlässt der Zweckver- Das unbefugte Betreten und Befahren des Truppenübungsplatzes, das Umgehen, Umfahren und Öffnen von geschlossenen Schranken sowie das widerrechtliche Aneignen von Munition und Munitionsteilen ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt. An den Schießtagen besteht unmittelbare Gefahr für Leib und Leben. Diese Tage werden mit „Schießwarnungen“, die auch an die umliegenden Gemeindeämter verteilt werden, bekanntgegeben. Blindgänger, Übungen, Straßenverschmutzungen, unbeleuchtete und getarnte Kraftfahrzeuge sind eine ständige Gefahr. Aus diesen Gründen muss der Zutritt der Öffentlichkeit zum Truppenübungsplatz grundsätzlich verboten bleiben. Seite 6 Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 12/2013 Die Bevölkerung wird nachdrücklich aufgefordert, diese Bekanntmachung zu beachten und insbesondere die Kinder entsprechend zu belehren und zu beaufsichtigen. Diese Maßnahmen gelten für eine Übergangszeit nach dem Katastrophenfall in Anlehnung an die Verordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen. Der Leiter des TrÜbPl Wildflecken 2. Die Entsorgung von Abfällen, die in der Folge des Hochwassers angefallen sind, obliegt als Teil der Pflichtaufgabe „Abfallentsorgung“ den Landkreisen und kreisfreien Städten in eigener Verantwortung. Ausreichende Entsorgungsmöglichkeiten für Sperrmüll und sonstige zusätzliche Abfallmengen sind in Bayern vorhanden. Wildflecken, 07.06.2013 Bundeswehr - Truppenübungsplatz Wildflecken Braunholz, Hauptmann Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit 148 Beseitigung von Folgeschäden bei Hochwasserereignissen; Beseitigung von pflanzlichen Abfällen und von Sperrmüll Aus aktuellem Anlass geben wir zur Bewältigung von Schäden, die durch Hochwasserereignisse verursacht wurden, folgende Hinweise: 1. Wie schon bei früheren Hochwasserereignissen in den Jahren 1999, 2002, 2005 und 2007 soll bei der Entsorgung von Heu, Gras, unbrauchbarem Aufwuchs auf landwirtschaftlichen Flächen, Treibholz oder ähnlichen pflanzlichen Abfällen nach folgenden Modalitäten vorgegangen werden: - Das durch das Hochwasser unbrauchbar gewordene pflanzliche Material kann verbrannt werden. Vor dem Verbrennen sollte die Feuerwehr informiert werden. Es sind möglichst wenig Brandherde zu schaffen. - Die Verbrennung hat auf freien Flächen außerhalb der Bebauung in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu erfolgen. - Das zu verbrennende Material muss ausreichend trocken sein. - Um Bränden vorzubeugen, ist das Feuer sorgfältig zu kontrollieren. Sicherheitsabstände sind zu beachten; eine Verbrennung bei starkem Wind ist zu vermeiden. - Für weitere Auskünfte steht der Abfallberater des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt zu Verfügung. In der Vergangenheit hat es sich bewährt, wenn die entsorgungspflichtigen Körperschaften in den von Hochwasser besonders betroffenen Gebieten die Entsorgung durch die Bereitstellung ausreichend dimensionierter Sperrmüll-Container auf schnelle und einfache Weise sicherstellen. Es bestehen auch keine Bedenken dagegen, dass vom Hochwasser durchnässter und dadurch unbrauchbar gewordener Hausrat und vergleichbare Gegenstände vorübergehend auf Deponien zwischengelagert werden. Nach ihrer Trocknung sind diese Gegenstände der üblichen Entsorgung als Sperrmüll zuzuführen. Auch insoweit soll der Abfallberater des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt für weitere Auskünfte zur Verfügung stehen. Die nach Art. 7 Abs. 2, 5 BayAbfG i. V. m. Art. 8 KAG auch für die Entsorgung des „Hochwasser-Abfalls“ grundsätzlich zu erhebenden Gebühren können die entsorgungspflichtigen Körperschaften bei persönlicher oder sachlicher Unbilligkeit zum Ausgleich von härten im Einzelfall erlassen (Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a KAG i. V. m. § 227 Abs. 1 AO). Derartige Billigkeitsentscheidungen stehen im Ermessen der abgabeberechtigten entsorgungspflichtigen Körperschaft. München, 04.06.2013 Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit Dr. Kratzer, Ministerialdirigentin Landratsamt Bad Kissingen Thomas Bold, Landrat Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 12/2013 Seite 7 Seite 8 Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 12/2013