DES LANDRATSAMTES BAD KISSINGEN

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DES LANDRATSAMTES BAD KISSINGEN
Amtsblatt
DES LANDRATSAMTES BAD KISSINGEN
Nr. 12
Bad Kissingen, 15.06.2013
Inhalt:
A) Veröffentlichungen des Landratsamtes
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Orthopädische Sprechtage
Übung der Bundeswehr
Verordnung des Landratsamtes Bad Kissingen zur Änderung des
Gebietes der Stadt Bad Kissingen (Gemarkung Klauswald-Süd)
und des Marktes Burkardroth (Gemarkung Stralsbach), Landkreis
Bad Kissingen Vom 05.06.2013
Wahl zum 18. Deutschen Bundestag 2013; Änderung der Ernennung der Kreiswahlleiterin und deren Stellvertreterin für den Wahlkreis 248 Bad Kissingen
Übungen von Natoeinheiten
B) Veröffentlichungen der Gemeinden
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Stadt Hammelburg
- Bekanntmachung der Stadt Hammelburg im Wege der Amtshilfe
für das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken; Flurbereinigung Zeuzleben 2, Markt Werneck, Landkreis Schweinfurt
- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan „2. Änderung Berliner Straße I-Neufassung“ gemäß
§ 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung), der Stadt
Hammelburg
Verwaltungsgemeinschaft Bad Brückenau
Gemeinsame Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft
Bad Brückenau für den Markt Geroda und der Stadt Bad Kissingen im Wege der Amtshilfe für das Amt für Ländliche Entwicklung
Unterfranken; Flurbereinigung Premich, Markt Burkardroth; Aktion
„Mehr Grün durch Ländliche Entwicklung“
Verwaltungsgemeinschaft Maßbach
- Haushaltssatzung des Marktes Maßbach
- Vierte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Maßbach(BGS –
EWS) Vom 11.03.2013
Stadt Bad Kissingen
- Gemeinsame Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft
Bad Brückenau für den Markt Geroda und der Stadt Bad Kissingen im Wege der Amtshilfe für das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken; Flurbereinigung Premich, Markt Burkardroth;
Aktion „Mehr Grün durch Ländliche Entwicklung“ (siehe Bekanntmachung unter der Verwaltungsgemeinschaft Bad Brückenau)
- Kommunalunternehmen der Rhön-Maintal-Gruppe; Feststellung
der Jahresabschlüsse 2009 bis 2011
- Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe;
Feststellung des Jahresabschlusses 2011
- Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Widmung von öffentlichen Straßen
C) Sonstige Veröffentlichungen
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Zweckverband zur Errichtung und zum Betrieb des Gewerbeparks A 71 Oerlenbach/Poppenhausen;
Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Errichtung und zum
Betrieb des Gewerbeparks A 71 Oerlenbach/Poppenhausen für
das Jahr 2013
Bundeswehr - Truppenübungsplatz Wildflecken
Bekanntmachung des Truppenübungsplatzes Wildflecken
Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
Beseitigung von Folgeschäden bei Hochwasserereignissen; Beseitigung von pflanzlichen Abfällen und von Sperrmüll
A) Veröffentlichungen des Landratsamtes
133
Orthopädische Sprechtage
Die Sprechtage der Orthopädischen Versorgungsstelle Würzburg in
Bad Kissingen werden im Rahmen von Firmen- oder Hausbesuchen
wahrgenommen.
Die Firmen- oder Hausbesuche finden auf Nachfrage und unter vorheriger Anmeldung im Monat Juli 2013 entweder am 04.07.2013 oder
am 23.07.2013 und im Monat September entweder am 05.09.2013
oder am 24.09.2013 statt.
(Anmerkung: Im Monat August finden keine Firmen- oder Hausbesuche statt).
Telefonische Terminvereinbarung spätestens eine Woche vor dem
gewünschten Termin bei:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Orthopädische Versorgungsstelle,
Georg-Eydel-Straße 13,
97082 Würzburg, Tel.: 0931/4107-228
134
Übung der Bundeswehr
Einheiten der Bundeswehr beabsichtigen am 09.07.2013 eine Übung
unter der Bezeichnung Fränkische Saale im Übungsraum Oberthulba - Elfershausen - Machtilshausen - Euerdorf durchzuführen.
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einheiten der übenden
Truppen fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen
Sprengmitteln (Fundmunition, dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf
dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften
des Strafgesetzbuches als Unterschlagung, Diebstahl oder Hehlerei,
sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen
geahndet werden.
Schäden, die von Einheiten der Bundeswehr verursacht wurden, sind
bei der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung schriftlich anzumelden, sofern diese nicht bereits durch einen Flurschadenoffizier
oder vom Schadentrupp der Einheiten beseitigt worden sind.
Die gemeindlichen Verwaltungseinheiten werden gebeten, diese
Übung ortsüblich bekanntzumachen, sowie die Jagdausübungsberechtigten hierauf hinzuweisen.
135
Verordnung des Landratsamtes Bad Kissingen
zur Änderung des Gebietes der Stadt Bad Kissingen
(Gemarkung Klauswald-Süd) und des Marktes Burkardroth
(Gemarkung Stralsbach), Landkreis Bad Kissingen
Vom 05.06.2013
Nr. 0220-20-2013/00001
Aufgrund von Art. 11 und 12 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Bayern erlässt das Landratsamt Bad Kissingen folgende
Seite 2
Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 12/2013
Verordnung:
137
§1
Übungen von Natoeinheiten
In den Markt Burkardroth wird aus der Stadt Bad Kissingen folgendes
Flurstück der Gemarkung Klauswald-Süd eingegliedert:
Amerikanische Truppen beabsichtigen in der Zeit vom 1. August 2013
bis 31. August 2013 Übungen unter der Bezeichnung HFCA Landing
Zone Training im Übungsraum Ramsthal durchzuführen.
Gemarkung Klauswald-Süd
3/3
Fläche in m²
99
§2
Das Flurstück 3/3 der Gemarkung Klauswald-Süd wurde im Fortführungsnachweis Nr. 23 der Gemarkung Klauswald-Süd des Vermessungsamtes Bad Kissingen ausgewiesen. Der Fortführungsnachweis
liegt beim Vermessungsamt Bad Kissingen aus und kann dort von
jedermann eingesehen werden.
§3
Im Umgliederungsgebiet tritt das Recht der abgebenden Gebietskörperschaft außer Kraft und das Recht der aufnehmenden Gebietskörperschaft in Kraft.
§4
Diese Verordnung tritt am 01.01.2014 in Kraft.
Bad Kissingen, 05.06.2013
Landratsamt
Bold, Landrat
Feststellung:
Nach Mitteilung des Vermessungsamtes Bad Kissingen vom
09.10.2012, VM 5210_030-00-00, tritt mit der kommunalen Gebietsänderung auch die Änderung der Gemarkungsgrenzen Stralsbach und
Klauswald-Süd in Kraft. Die Änderung der Gemarkungsgrenzen wird
nach Erlass der Verordnung katastertechnisch behandelt. Sie wird in
einem Fortführungsnachweis des Vermessungsamtes Bad Kissingen
ausgewiesen und kann am Vermessungsamt Bad Kissingen von
jedermann eingesehen werden.
Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einheiten der übenden
Truppen fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenen
Sprengmitteln (Fundmunition dergl.) ausgehen, wird besonders hingewiesen. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und der Verkauf
dieser Gegenstände sind verboten und können nach den Vorschriften
des Strafgesetzbuches als Unterschlagung, Diebstahl oder Hehlerei,
sowie nach den waffen- und sprengstoffrechtlichen Bestimmungen
geahndet werden.
Schadensmeldung - Manöverschäden
1. Manöverschäden sind bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Schadensregulierungsstelle des Bundes, Regionalbüro Ost,
Drosselbergstraße 2, 99097 Erfurt, innerhalb einer Frist von dreiMonaten von dem Zeitpunkt an geltend zu machen, in dem der
Geschädigte von dem Schaden und von Umständen Kenntnis erlangt hat, aus denen sich ergibt, dass eine Truppe oder ein ziviles
Gefolge für den Schaden rechtlich verantwortlich ist, oder dass ein
Mitglied oder ein Bediensteter der Truppe oder eines zivilen Gefolges den Schaden verursacht hat.
2. Der Antrag auf Abgeltung eines Manöverschadens kann auch
innerhalb eines Monats nach Abschluss des Manövers oder der
Übung schriftlich bei der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk das
schädigende Ereignis stattgefunden hat, gestellt werden.
3. Wird das Verfahren von der Gemeinde nach den vorstehenden
Punkt 2 durchgeführt, dann muss die Gemeinde Anträge, der in
Punkt 1 genannten Schadensregulierungsstelle des Bundes, so
rechtzeitig zuleiten, dass die genannte 3-Monatsfrist eingehalten
wird.
Die gemeindlichen Verwaltungseinheiten werden gebeten diese
Übung(en) ortsüblich bekannt zu machen, sowie die Jagdausübungsberechtigten hierauf hinzuweisen.
136
Wahl zum 18. Deutschen Bundestag 2013;
Änderung der Ernennung der Kreiswahlleiterin
und deren Stellvertreterin
für den Wahlkreis 248 Bad Kissingen
Die Regierung von Unterfranken hat die Bekanntmachung vom
07.11.2012, Az. 11-A1362.00-2/12, welche im Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 25 vom 15.12.2012 unter der lfd. Nr. 286
veröffentlicht wurde, gemäß Bekanntmachung vom 28.05.2013, Az.
11-A1362.00-2/12, wie folgt geändert:
Wahlkreis 248 Bad Kissingen
Die Ernennungen von Frau Nadine Bock zur Kreiswahlleiterin und von
Frau Sabine Plescher zur stellvertretenden Kreiswahlleiterin des
Wahlkreises 248 Bad Kissingen werden aufgehoben. Zum Kreiswahlleiter und seinem Stellvertreter werden ernannt:
Kreiswahlleiter:
Herr Regierungsdirektor Manfred Gerlach
Landratsamt Bad Kissingen
Obere Marktstraße 6
97688 Bad Kissingen
Tel.-Nr.: 0971/801-3030
Telefax: 0971/801-3333
E-Mail: [email protected]
Stellvertreter:
Herr Verwaltungsfachangestellter Florian Heck
Landratsamt Bad Kissingen
Obere Marktstraße 6
97688 Bad Kissingen
Tel.-Nr.: 0971/801-4271
Telefax: 0971/801-3333
E-Mail: [email protected]
Bad Kissingen, 11.06.2013
Landratsamt Bad Kissingen
Bold, Landrat
Landratsamt Bad Kissingen
Thomas Bold, Landrat
B) Veröffentlichungen der Gemeinden
Stadt Hammelburg
138
Bekanntmachung der Stadt Hammelburg im Wege der Amtshilfe
für das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken;
Flurbereinigung Zeuzleben 2, Markt Werneck,
Landkreis Schweinfurt
Bekanntmachung und Ladung
Die Grundeigentümer und Erbbauberechtigen im Flurbereinigungsgebiet oder ihre gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigten werden
hiermit zu einer
Teilnehmerversammlung
geladen.
Versammlungsort:
Sportheim in Zeuzleben, Jahnstraße 1,
97440 Werneck
Versammlungszeit:
Dienstag, den 16.07.2013, 19:00 Uhr
Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 12/2013
Seite 3
Tagesordnung:
Verwaltungsgemeinschaft Bad Brückenau
1. Bericht über den Stand des Flurbereinigungsverfahrens
Aufklärung über die Neugestaltung des Grundbesitzes
140
2. Anhörung über die geplante Besitzeinweisung
3. Information zur Förderung der langfristigen Verpachtung
4. Möglichkeiten der Bodenuntersuchung
5. Aktion „Mehr Grün durch Ländliche Entwicklung“
6. Allgemeine Aussprache
Gemeinsame Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft
Bad Brückenau für den Markt Geroda und
der Stadt Bad Kissingen im Wege der Amtshilfe
für das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken;
Flurbereinigung Premich, Markt Burkardroth;
Aktion „Mehr Grün durch Ländliche Entwicklung“
Diese Aktion wird von der Teilnehmergemeinschaft nach der Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans angeboten. Hierzu werden
am Dienstag, den 25. Juni 2013 um 19:00 Uhr
im kath. Pfarrheim Premich,
in einer Versammlung der Teilnehmergemeinschaft
Die Aufklärung ist für die Umstellung auf die neue Feldeinteilung
besonders wichtig. Es wird daher jedem Beteiligtem eindringlich
empfohlen, an der Versammlung teilzunehmen.
Würzburg, 29.05.2013
Amt für Ländliche Entwicklung Ufr.
Liebenstein, Technischer Amtsrat
Hammelburg, 04.06.2013
Stadt Hammelburg
Stross, Erster Bürgermeister
139
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den
Bebauungsplan „2. Änderung Berliner Straße I-Neufassung“
gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der
Innenentwicklung), der Stadt Hammelburg
Der Stadtrat der Stadt Hammelburg hat mit Beschluss vom
20.12.2012 den Bebauungsplan „2. Änderung Berliner Straße INeufassung“ als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit
gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt
gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan
„2. Änderung Berliner Straße I-Neufassung“ in Kraft. Jedermann kann
den Bebauungsplan mit Begründung bei der Stadt Hammelburg,
Marktplatz 1, Zimmer Nr. 21, während der allgemeinen Dienststunden
von Montag bis Freitag einsehen und über deren Inhalt Auskunft
verlangen.
Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a
BauGB aufgestellt. Daher wurde von der Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 BauGB von dem Umweltbericht gem. § 2a BauGB, von den
Angaben nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von
Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung
sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche
Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und Flächennutzungsplanes,
nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des
Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde gelten gemacht
worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel
begründen soll, ist darzulegen.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2
sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach §§ 39 und 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des
Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die
Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Hammelburg, 10.06.2013
Stadt Hammelburg
Stross, Erster Bürgermeister
ausführliche Informationen gegeben.
Jeder am Flurbereinigungsverfahren Premich beteiligte Grundstücksbesitzer kann im Rahmen dieser Aktion auf seinen Grundstücken zur
ökologischen Bereicherung der freien Flur und zur Gestaltung des
Landschaftsbildes freiwillig Gehölze pflanzen. Zugelassen sind nur
hochstämmige Obstbäume sowie heimische Laubbäume und Sträucher. Bis zu einem Wert von ca. 1.000,00 Euro - das entspricht ca.
30 Obstbäumen - können Gehölze mit den erforderlichen Hilfsmaterialien wie Baumpfähle und Verbissschutz beantragt werden.
Vor allem die Pflanzung von hochstämmigen, stark wachsenden
Obstbäumen, welche einst die fränkische Landschaft stark geprägt
haben, wird hierbei besonders befürwortet. Bäume und Pflanzenhilfsmaterialien werden zu 90 % durch staatliche Mittel gefördert. Die
jeweiligen Teilnehmer müssen 10% der Materialkosten aufbringen und
die Pflanzung und Pflege der Gehölze übernehmen.
Die Pflanz- Aktion soll im Herbst 2013 durchgeführt werden.
Nach der Informationsveranstaltung am 25. Juni 2013 kann bis zum
10. Juli 2013 jeder interessierte Teilnehmer seinen Bedarf mittels
Antragsformular melden. Die Gehölze werden etwa im November
2013 geliefert.
Bei der Informationsveranstaltung am 25.06.2013, beim Markt Burkardroth und beim örtlich beauftragten Vorstandsmitglied, Herrn Dominik
Krebs in Premich, Steinbergstraße 33, sind die entsprechenden Anträge zu erhalten. Hier können die ausgefüllten Anträge auch abgegeben werden.
Nähere fachliche Informationen erteilt Herr Roland Schneider, Sachgebiet Landespflege oder Herr Paul Lorenz Kraus am Amt für Ländliche Entwicklung Ufr. in Würzburg, Tel. 0931/4101-148 (Schneider) 380 (Kraus).
Würzburg, 04.06.2013
Kraus, Vorsitzender der
Teilnehmergemeinschaft Premich
Geroda, 06.06.2013
Markt Geroda
Emmert, Erster Bürgermeister
Bad Kissingen, 11.06.2013
Stadt Bad Kissingen
Blankenburg, Oberbürgermeister
Verwaltungsgemeinschaft Maßbach
141
Haushaltssatzung des Marktes Maßbach für 2013
I.
Nachstehend wird die vom Marktgemeinderat Maßbach am
07.05.2013 beschlossene Haushaltssatzung für 2013, für deren genehmigungspflichtigen Teile die Genehmigung mit Schreiben des
Landratsamtes Bad Kissingen vom 28.05.2013, Nr. 9410-202013/00001, erteilt wurde, amtlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan für 2013 liegt vom Tage dieser Veröffentlichung an
eine Woche lang in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft
Maßbach während der allgemeinen Dienstzeiten zur öffentlichen
Einsicht auf.
Seite 4
Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 12/2013
§2
II.
Diese Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft.
Haushaltssatzung des Marktes Maßbach
für das Haushaltsjahr 2013
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt
Maßbach folgende Haushaltssatzung:
Maßbach, 11.03.2013
Markt Maßbach
Wegner, Erster Bürgermeister
§1
Stadt Bad Kissingen
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013
wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
143
Kommunalunternehmen der Rhön-Maintal-Gruppe;
Feststellung der Jahresabschlüsse 2009 bis 2011
7.037.680,00 Euro
3.742.480,00 Euro
§2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 1.390.000,00 Euro festgesetzt. .
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht
festgesetzt.
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern
werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)
b) für die Grundstücke (B)
340 v. H.
330 v. H.
2. Gewerbesteuer
350 v. H.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 800.000,00 Euro festgesetzt.
§6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§7
Gemäß § 27 Abs. 3 KUV wird die Gemeinde gebeten, die Feststellung
der Jahresabschlüsse 2009 bis 2011 und den nachgenannten Bestätigungsvermerk in der ortsüblichen Form öffentlich bekannt zu machen.
Der Verwaltungsrat hat die Jahresabschlüsse 2009 bis 2011 in seiner
Sitzung am 21.05.2013 festgestellt und genehmigt. Der Verlust in
Höhe von 57.434,72 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes in
München vom 28.03.2013 über die Prüfung der Jahresabschlüsse
schließt mit folgendem
Bestätigungsvermerk:
„Die Buchführung und die Jahresabschlüsse für die Jahre 2009 bis
2011 entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften und der Unternehmenssatzung. Die Jahresabschlüsse
vermitteln unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen Seite 2 von 2 entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Die Lageberichte stehen im Einklang mit dem Jahresabschluss; die Chancen und
Risiken der künftigen Entwicklung sind jeweils zutreffend dargestellt.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden geprüft; sie geben keinen
Anlass zu Beanstandungen.“
Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen in der Zeit vom 1. Juli
bis 9. Juli 2013 in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe in 97490 Poppenhausen,
Bergstraße 4, öffentlich aus.
Das Kommunalunternehmen
der Rhön-Maintal-Gruppe
Weinig, Vorstand
Bad Kissingen, 11.06.2013
Stadt Bad Kissingen
Blankenburg, Oberbürgermeister
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.
144
Maßbach, 07.06.2013
Markt Maßbach
Wegner, Erster Bürgermeister
Zweckverband zur Wasserversorgung der Rhön-MaintalGruppe; Feststellung des Jahresabschlusses 2011
142
Vierte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Maßbach
(BGS – EWS) Vom 11.03.2013
§1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des
Marktes Maßbach vom 22.07.1997 (LRABl Nr. 16 vom 16.08.1997, lfd.
Nr. 280), zuletzt geändert durch Satzung vom 15.12.2010 (LRABl Nr.
24 vom 18.12.2010, lfd. Nr. 310), wird wie folgt geändert:
Gemäß § 25 Abs. 4 EBV wird die Gemeinde gebeten, die Feststellung
des Jahresabschlusses 2011 und den nachgenannten Bestätigungsvermerk in der ortsüblichen Form öffentlich bekannt zu machen.
Die Verbandsversammlung hat den Jahresabschluss 2011 in seiner
Sitzung am 04.06.2013 festgestellt und genehmigt. Der Jahresverlust
in Höhe von 223.670,35 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes in
München vom 20.03.2013 über die Prüfung des Jahresabschlusses
schließt mit folgendem
Bestätigungsvermerk:
§ 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt 1,49 Euro pro Kubikmeter Abwasser.“
„Die Buchführung und der Jahresabschluss für das Jahr 2011 entsprechen nach unserer pflichtgemäßen Prüfung den Rechtsvorschriften und der Verbandssatzung. Der Jahresabschluss vermittelt unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem
Jahresabschluss; die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
sind zutreffend dargestellt. Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden
geprüft; sie geben keinen Anlass zu Beanstandungen.“
Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 12/2013
Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen in der Zeit vom 1. Juli
bis 9. Juli 2013 in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe in 97490 Poppenhausen,
Bergstraße 4, öffentlich aus.
Seite 5
band zur Errichtung und zum Betrieb des Gewerbeparks A 71 Oerlenbach/Poppenhausen folgende Haushaltssatzung:
§1
Zweckverband zur Wasserversorgung
der Rhön-Maintal-Gruppe
Weinig, Geschäftsleiter
Bad Kissingen, 11.06.2013
Stadt Bad Kissingen
Blankenburg, Oberbürgermeister
145
Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);
Widmung von öffentlichen Straßen
Der in Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013
wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
14.500,00 Euro
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
1.169.700,00 Euro
ab.
§2
In der Großen Kreisstadt Bad Kissingen werden folgende Straßen zu
Ortsstraßen gewidmet:
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen
sind nicht vorgesehen.
Gemarkung Bad Kissingen:
§3
1. Maria-Ward-Weg mit der Flurnummer 1067/42 (Teilfläche) und
735/10 (Teilfläche) auf einer Länge von 235,42 m.
Die gewidmete Strecke beginnt mit der Einmündung aus der
Schurzstraße und endet mit der Einmündung in den PaterReinisch-Weg.
2. Pfarrer-Wüst-Weg mit der Flurnummer 817/1 auf einer Länge von
78,00 m.
Die gewidmete Strecke beginnt mit der Einmündung aus der
Pfalzstraße und endet mit der Einmündung in die Schurzstraße.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt sind nicht
vorgesehen.
§4
Die Verbandsumlagen nach § 21 der Verbandssatzung werden wie
folgt festgesetzt:
im Verwaltungshaushalt mit
12.000,00 Euro
im Vermögenshaushalt mit
800.000,00 Euro
Träger der Baulast ist die Stadt Bad Kissingen.
§5
Die begründenden Unterlagen der Verfügung können bei der Stadt
Bad Kissingen, Maxstraße 23, Zimmer 16, in den Dienststunden eingesehen werden.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.000,00 Euro festgesetzt.
Bad Kissingen, 11.06.2013
Stadt Bad Kissingen
Blankenburg, Oberbürgermeister
§6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.
C) Sonstige Veröffentlichungen
Zweckverband zur Errichtung und zum Betrieb des Gewerbeparks A 71 Oerlenbach/Poppenhausen
146
Oerlenbach, 27.05.2013
Zweckverband zur Errichtung und zum Betrieb des
Gewerbeparks A 71 Oerlenbach/Poppenhausen
Erhard, Verbandsvorsitzender
Bundeswehr - Truppenübungsplatz Wildflecken
147
Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Errichtung und
zum Betrieb des Gewerbeparks A 71 Oerlenbach/Poppenhausen
für das Jahr 2013
Bekanntmachung
des Truppenübungsplatzes Wildflecken
I.
Das gesamte Truppenübungsplatzgelände ist militärischer Sicherheitsbereich!
Nachstehend wird die von der Verbandsversammlung am 24.04.2013
beschlossene Haushaltssatzung für 2013, die keine genehmigungspflichtigen Teile enthält, amtlich bekannt gemacht.
Die Grenzen sind durch Warntafeln kenntlich gemacht, die Zufahrtsmöglichkeiten sind durch Schranken abgesichert.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Zweckverbandes
zur Errichtung und zum Betrieb des Gewerbeparks A 71 Oerlenbach/Poppenhausen für das Haushaltsjahr 2013 liegen vom Tage der
Veröffentlichung an, eine Woche in der Geschäftsstelle (Rathaus
Oerlenbach, Schulstraße 8, 97714 Oerlenbach, Erdgeschoss, Zimmer
Nr. 5), während der allgemeinen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
II.
Haushaltssatzung des Zweckverbandes
zur Errichtung und zum Betrieb des
Gewerbeparks A 71 Oerlenbach/Poppenhausen
für das Haushaltsjahr 2013
Aufgrund der Art. 41 ff des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit und der Art. 63 ff Gemeindeordnung erlässt der Zweckver-
Das unbefugte Betreten und Befahren des Truppenübungsplatzes,
das Umgehen, Umfahren und Öffnen von geschlossenen Schranken
sowie das widerrechtliche Aneignen von Munition und Munitionsteilen
ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
An den Schießtagen besteht unmittelbare Gefahr für Leib und Leben.
Diese Tage werden mit „Schießwarnungen“, die auch an die umliegenden Gemeindeämter verteilt werden, bekanntgegeben.
Blindgänger, Übungen, Straßenverschmutzungen, unbeleuchtete und
getarnte Kraftfahrzeuge sind eine ständige Gefahr.
Aus diesen Gründen muss der Zutritt der Öffentlichkeit zum
Truppenübungsplatz grundsätzlich verboten bleiben.
Seite 6
Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 12/2013
Die Bevölkerung wird nachdrücklich aufgefordert, diese Bekanntmachung zu beachten und insbesondere die Kinder entsprechend zu
belehren und zu beaufsichtigen.
Diese Maßnahmen gelten für eine Übergangszeit nach dem
Katastrophenfall in Anlehnung an die Verordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb zugelassener Beseitigungsanlagen.
Der Leiter des TrÜbPl Wildflecken
2. Die Entsorgung von Abfällen, die in der Folge des Hochwassers
angefallen sind, obliegt als Teil der Pflichtaufgabe „Abfallentsorgung“ den Landkreisen und kreisfreien Städten in eigener Verantwortung. Ausreichende Entsorgungsmöglichkeiten für Sperrmüll
und sonstige zusätzliche Abfallmengen sind in Bayern vorhanden.
Wildflecken, 07.06.2013
Bundeswehr - Truppenübungsplatz Wildflecken
Braunholz, Hauptmann
Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
148
Beseitigung von Folgeschäden bei Hochwasserereignissen;
Beseitigung von pflanzlichen Abfällen und von Sperrmüll
Aus aktuellem Anlass geben wir zur Bewältigung von Schäden, die
durch Hochwasserereignisse verursacht wurden, folgende Hinweise:
1. Wie schon bei früheren Hochwasserereignissen in den Jahren
1999, 2002, 2005 und 2007 soll bei der Entsorgung von Heu,
Gras, unbrauchbarem Aufwuchs auf landwirtschaftlichen Flächen,
Treibholz oder ähnlichen pflanzlichen Abfällen nach folgenden
Modalitäten vorgegangen werden:
- Das durch das Hochwasser unbrauchbar gewordene pflanzliche Material kann verbrannt werden. Vor dem Verbrennen
sollte die Feuerwehr informiert werden. Es sind möglichst wenig Brandherde zu schaffen.
- Die Verbrennung hat auf freien Flächen außerhalb der Bebauung in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu erfolgen.
- Das zu verbrennende Material muss ausreichend trocken sein.
- Um Bränden vorzubeugen, ist das Feuer sorgfältig zu kontrollieren. Sicherheitsabstände sind zu beachten; eine Verbrennung bei starkem Wind ist zu vermeiden.
- Für weitere Auskünfte steht der Abfallberater des Landkreises
bzw. der kreisfreien Stadt zu Verfügung.
In der Vergangenheit hat es sich bewährt, wenn die entsorgungspflichtigen Körperschaften in den von Hochwasser besonders
betroffenen Gebieten die Entsorgung durch die Bereitstellung ausreichend dimensionierter Sperrmüll-Container auf schnelle und
einfache Weise sicherstellen. Es bestehen auch keine Bedenken
dagegen, dass vom Hochwasser durchnässter und dadurch unbrauchbar gewordener Hausrat und vergleichbare Gegenstände
vorübergehend auf Deponien zwischengelagert werden. Nach ihrer
Trocknung sind diese Gegenstände der üblichen Entsorgung als
Sperrmüll zuzuführen.
Auch insoweit soll der Abfallberater des Landkreises bzw. der
kreisfreien Stadt für weitere Auskünfte zur Verfügung stehen. Die
nach Art. 7 Abs. 2, 5 BayAbfG i. V. m. Art. 8 KAG auch für die
Entsorgung des „Hochwasser-Abfalls“ grundsätzlich zu erhebenden Gebühren können die entsorgungspflichtigen Körperschaften
bei persönlicher oder sachlicher Unbilligkeit zum Ausgleich von
härten im Einzelfall erlassen (Art. 13 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a KAG
i. V. m. § 227 Abs. 1 AO). Derartige Billigkeitsentscheidungen stehen im Ermessen der abgabeberechtigten entsorgungspflichtigen
Körperschaft.
München, 04.06.2013
Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
Dr. Kratzer, Ministerialdirigentin
Landratsamt Bad Kissingen
Thomas Bold, Landrat
Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 12/2013
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