Für Berlin und Brandenburg - Elektro
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Für Berlin und Brandenburg - Elektro
Für Berlin und Brandenburg D 2698, PVSt DPAG Entgelt bezahlt Hüthig & Pflaum Verlag PF 10 28 69 69018 Heidelberg 12/2004 Dezember 2004 51. Jahrgang ISSN 0420-9885 Verlassen Sie sich auf einen Partner, der perfekt zu Ihnen passt. Als zuverlässiger Energiedienstleister haben wir stets den Anspruch, unseren langjährigen Partnern den bestmöglichen Service zu bieten. Mitglieder der Handwerksinnungen profitieren dabei nicht nur von einer zuverlässigen Stromversorgung, sondern auch von unserer individuellen Beratung. Wir sind in allen Energiefragen für Sie da: 030-267-4 26 00 oder [email protected] INHALT Grußwort Günter Hermann ............................................... 4 Aus den Innungen ........................................................... 18 Technik .................................................................................... 6 Der LIV informiert ................................................................ 22 Meinung .................................................................................. 8 Recht/Steuern/Wirtschaft/Politik ................................ 26 Ausbildung ............................................................................. 10 Seminare ................................................................................. 30 Konjunktur.............................................................................. 12 Seminare aus der Region................................................... 32 Aktuelles ................................................................................. 14 Buchbesprechung ................................................................ 34 Fachorgan der Elektro-Innung Berlin und des Landesinnungsverbandes der Elektronischen Handwerke Berlin/Brandenburg (LIV) Redaktion: Constantin Rehlinger (verantwortlich) Wilhelminenhofstraße 75, 12459 Berlin, Telefon (030) 859558–0, Telefax (030) 859558–88 E-Mail: [email protected] Anzeigenleitung: Christine Keller (verantwortlich), Telefon (089) 12607–210, E-Mail: [email protected] Anzeigenleitung stellvertretend: Jutta Landes, Telefon (089) 12607–263, Telefax (089) 12607–310, E-Mail: [email protected] Anzeigenverkauf: Sylvia Luplow, Telefon (089) 12607–299, Fax (089) 12607–310, E-Mail: [email protected] Postanschrift: Postfach 190737, 80607 München Paketanschrift: Lazarettstraße 4, 80636 München Zur Zeit gilt die Anzeigenpreisliste Nr. 32 vom 1. 1. 2004 Vertrieb: Im Weiher 10, 69121 Heidelberg Fax (06221) 489–443 Karen Dittrich, Telefon (06221) 489-603, E-Mail: [email protected] Susanne Kemptner, Telefon (06221) 489-384, E-Mail: [email protected] Erscheinungsweise: 10 Ausgaben im Jahr 2004 (2 Doppelnr. im Januar/Februar und Juli/August) Abonnementsverwaltung: Hüthig & Pflaum Verlag GmbH, Abonnementsservice Justus-von-Liebig-Straße 1, 86899 Landsberg, Telefon (08191) 125–879, E-Mail: [email protected] Einzelheft € 5,50,–, ab Verlag zzgl. Porto Jahresabonnement € 48,–; Vorzugspreis für Meisterschüler/Studenten/Azubis (nur gegen Nachweis) € 24,–; Preise jeweils inkl. MwSt. zzgl. € 14.60 Versandspesen Ausland auf Anfrage. Gesamtherstellung: Westkreuz-Druckerei Ahrens KG Berlin/Bonn, Töpchiner Weg 198/200; 12309 Berlin Telefon (030) 7452047, Telefax (030) 7453066; E-Mail: [email protected]; Internet: www.westkreuz.de Verlag: Hüthig & Pflaum Verlag GmbH & Co., Fachliteratur KG. München/Heidelberg, Lazarettstraße 4, 80636 München, Im Weiher 10, 69121 Heidelberg · Geschäftsführer: Michael Dietl, München; Udo Witych, Heidelberg Internet: http://www.huethig.de · http://www.pflaum.de Herausgeber: Elektro-Innung Berlin Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Gewähr übernommen. Die Zeitschrift und alle in ihr enthaltenen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Das gilt besonders für Vervielfältigungen, Mikroverfilmungen und die Einspeisung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Bei allen Einsendungen an die Redaktion wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt. Mit dem Namen des Verfassers gekennzeichnete Artikel liegen außerhalb der Verantwortung der Redaktion. DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12 Sie haben das Ziel, die Herausforderungen der Zukunft zu packen? Das neue Berufsfeld des Gebäude” technikers“ stellt an den Elektro-Installateur hohe Anforderungen. In Zukunft sind diejenigen Firmen stärker gefragt, die mehr als die konventionelle Elektroinstallation bieten können. Die Produkte dazu erhalten Sie von ABN. Das bewährte Zählerplatz- und Verteilersystem PROFIKS mit seinen vielen Montagevorteilen, einschließlich Einbaugeräten wie dem SH-Schalter von ABN (nach DIN VDE 0643), den Sie in Zusammenhang mit der TAB 2000 benötigen. Und Amigo, der formschöne Kleinverteiler mit großem Verdrahtungsraum, Montagekralle, 180° Türöffnungen und vielem mehr. AHC (ABN-Haus-Comfort), die Gebäudesystemtechnik mit dem hervorragenden Preis-/ Leistungsverhältnis, die sehr einfach zu pro” weigrammieren“ (verknüpfen) ist und die viele tere vorteilhafte Merkmale besitzt. Zudem hat ABN für Ihr erfolgreiches Beratungs- und Verkaufsgespräch Endanwenderprospekte entworfen, in denen leicht verständliche NutzenArgumente genannt sind; ohne technische Fachbegriffe, die den Endanwender eher verwirren würden. ABN stellt seine bewährten Produkte auf allen elektrotechnischen Fachmessen aus. ABN-Elektrosysteme Nord-Ost GmbH Ludwig-Erhard-Ring 5 · 5827 Dahlewitz bei Berlin Tel. 03 37 08/54 6-0 · Fax 03 37 08/5 46 29 www.abn-elektro.de · www.wuensche-sind-machbar.de E-Mail: [email protected] 3 GRUSSWORT Liebe Kollegen in Berlin und Brandenburg, verehrte Freunde des Elektrohandwerks, Weihnachten, Silvester und das Jahr 2005 stehen vor der Tür. Mitte des Jahres konnten wir stimmungsmäßig wieder Hoffnung schöpfen. Die Wirtschaftsprognosen zeigen leicht nach oben, insbesondere das Jahr 2005, so wird versprochen, ist der Beginn einer neuen Wachstumsperiode. Auch unsere elektrohandwerklichen Konjunkturdaten zeugen von leichter Hoffnung. Der Skandal ist aber, liebe Kollegen, dass die öffentliche Hand, egal ob auf kommunaler- oder Bundesebene, nicht in der Lage ist, mit den Geldern auszukommen, die ihr zur Verfügung stehen. Es ist geradezu grotesk, dass man darüber nachdenkt, die Steuersenkung 2005 auszusetzen, nur weil man nicht in der Lage ist, besser gesagt, willens ist, zu sparen. Der Mittelstand, wir Handwerker mussten an allen Ecken unseren Gürtel enger schnallen. Die Diskussionen um die 40-Stunden-Woche können wir nur mit einem Lächeln betrachten, da in den meisten Betrieben schon 40 Stunden gearbeitet wird. Da, wo keine Arbeit vorhanden ist, macht die Einführung einer 40-Stunden-Woche nur wenig Sinn. Hier ist Flexibilität gefragt. Glücklicherweise lässt unser Tarifvertrag diese weitgehend zu. Blickt man zurück auf das Jahr 2004 müssen wir konstatieren, dass politisch betrachtet das Land unter der Konzeptionslosigkeit aller Parteien leidet. Es scheint nicht mehr möglich zu sein, eine den Problemen adäquate Lösung zu finden, sondern vielmehr wird alles zerredet. Es wird lediglich der kleinste gemeinsame Nenner – „wenn überhaupt“ umgesetzt. Das einzige, was die Regierung umgesetzt hat, ist Hartz IV. Ob das nun der Weisheit letzter Schluss ist, das wird sich noch zeigen. In Sachen Steuervereinfachung und Steuersenkung, in Sachen Renten- und Krankenkosten, in Sachen Entbürokratisierung bleibt das Ergebnis des Jahres 2004 weit unter den Erwartungen. Wir Unternehmer brauchen positive Signale für unsere tägliche Arbeit, deswegen fordere ich die Politik auf, endlich unternehmerfreundlich zu handeln, damit der Investitionsstau sich in Nachfrage umwandeln kann. In den Handwerksbetrieben wurde überall gespart, Personal abgebaut, Substanz eingebracht. Um die Existenzen jetzt noch zu erhalten, müssen endlich die Rahmenbedingungen wieder stimmen. Wenn die Konjunktur wieder anzieht, sollten wir Elektrotechniker endlich die Preisspirale anhalten. In 2005 müssen wir wieder zu auskömmlichen Preisen kommen. Frohe Weihnachten und für das Jahr 2005 alles Gute!! Ihr Vorsitzender des Landesinnungsverbandes der Elektrotechnischen Handwerke Berlin/Brandenburg Obermeister der Elektro-Innung Berlin 4 DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12 Schalten, schützen, starten, melden,... Alles spielerisch einfach. sirius Lösen Sie alle Aufgaben rund um die Schalttechnik mit einer einzigen Produktfamilie. Der Name dieser Familie: SIRIUS. Mit zuverlässigen, aufeinander abgestimmten Produkten für alle Funktionen – ausgerichtet auf hohe Anlagenverfügbarkeit, minimale Lebenszykluskosten und maximale Funktionalität. Greifen Sie also nach den Sternen. 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Januar 2003 DIN VDE 0293-308 ab Januar 2003 (neu) für alle Verlegungen mit gn/ge ohne gn/ge 2-adrig 3-adrig 4-adrig 5-adrig Die wesentliche Neuerung ist die Einführung der Aderfarbe „Grau“ für einen Außenleiter. Die Farben und die Farbfolgen in den Kabeln sind aus der obigen Abbildung ersichtlich. Empfehlungen bzw. Forderungen über die Zuordnung von Farben, welche Farbe welcher Leiterkennzeichnung (L1, L2, L3) zuzuord- 6 nen ist, hat es weder bisher gegeben und ist auch nicht in zukünftigen Normen vorgesehen. Unverändert ist auch die Regelung der Aderfarben für Schutzleiter und Neutralleiter, nämlich grün-gelb und blau. Vorsicht bei Installationen vor dem 30. Juni 1970 Zu beachten ist, dass es für Kabel und Leitungen in alten Anlagen vor 1970 verschiedene Farbsysteme gab. Erst durch die VDE 0293:1966-11 und Gewährung einer etwa zweijährigen Übergangsfrist bis zum 31.01.1969 mit einer folgenden Verlängerung aus praktischen Gründen bis zum 30.06.1970 wurde die bisherige Farbkennzeichnung für Kabel und Leitungen eingeführt. Seitdem ist u. a. festgelegt, dass isolierte Schutzleiter in ihrem ganzen Verlauf grün-gelb gekennzeichnet sein müssen. Die Verwendung grün-gelber Adern für einen anderen Zweck, z. B. als Schalt-, Neutral- oder Außenleiter, ist unzulässig. Da PEN-Leiter (früher Nullleiter) auch eine Schutzfunktion erfüllen, müssen sie ebenfalls grün-gelb gekennzeichnet sein. In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass bei Erweiterung einer Anlage ein Anschluss an ein/e Leitung/Kabel mit alter Farbkennzeichnung durchzuführen ist, deshalb müssen Elektrofachkräfte auch die alten Farbfestlegungen kennen. Hinsichtlich der Verwendung der Farbkennzeichnung galten für die feste Installation und für bewegliche Anschlüsse in bis zum 30.06.1970 errichteten Anla- gen nachfolgende Bedingungen (alte Leiterbezeichnungen sind in Klammern angegeben): • Farbkennzeichnung „grau“ Zur Kennzeichnung der PEN-Leiter (Nullleiter, MpSL, Mp-SL oder Mp/SL), also dem vereinigten Schutzleiter (Schutzleiter, SL) und Neutralleiter (Mittelpunktoder Sternpunktleiter, Mp). Keine Ausschließlichkeit gefordert, kann auch als Außenleiter oder Schaltdraht verwendet werden. • Farbkennzeichnung „rot“ Zur Kennzeichnung des Schutzleiters (Schutzleiter, SL). Keine Ausschließlichkeit gefordert, kann auch als Außenleiter oder Schaltdraht verwendet werden. • Farbkennzeichnung „schwarz/ blau/gelb“ Zur Kennzeichnung der Außenleiter Ll/L2/L3 (Phasenleiter R, S, T) als Schalterdraht oder andere Leiter. Nicht zulässig zur Kennzeichnung von PEN-Leitern, Neutralleiter oder Schutzleiter. Da für die Farben „rot“ oder „grau“ keine Ausschließlichkeit gefordert war, konnte z. B. die „rot“ gekennzeichnete Ader einmal als Schutzleiter (Drehstromleitung mit fünf Adern) und einmal als Außenleiter (Drehstromleitung mit vier Adern) verwendet werden. Grundsätzlich sind beim Neubau, bei der Erweiterung und beim Wiederaufbau elektrischer Anlagen neue, d. h. zu diesem Zeitpunkt geltende VDE-Bestimmungen anzuwenden. Bei Nachinstallationen muss besonders sorgfältig geprüft werden, welche Ader bisher als Schutzleiter verwendet wurde. Es bestehen keine Bedenken, das neue System an das alte „anzuknüpfen“. In diesem Fall wäre im TN-System grün-gelb mit rot und blau zu verbinden. Ein grauer PEN-Leiter wäre mit grün-gelb weiterzuführen. Schließlich ist es bei Erweiterungen notwendig, den PENLeiter in der Altanlage in einen grün-gelben Schutzleiter und einen blauen Neutralleiter aufzuspalten. Man darf jedoch das alte und neue Farbsystem nicht etwa im selben Rohr „mixen“, also z. B. in einem Isolierrohr gleichzeitig eine grün-gelbe und rote oder graue Ader verlegen. Nach Fertigstellen der Anlage sind alle Anschlüsse erneut zu überprüfen, um mit Sicherheit Verwechslungen zwischen Außenleiter und Schutzleiter auszuschließen. Farbkennzeichnung gültig bis zum 30.06.1970 VDE 0250, VDE 0265, VDE 0271 (alt) für Kabel und Leitungen 2-adrig 3-adrig 4-adrig 5-adrig DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12 MEINUNG Verweigerte Reparatur: Beharren Sie auf Ihrem Recht! Vor einem Jahr habe ich mir in einem großen Elektronik-Supermarkt eine Digitalkamera gekauft. Plötzlich ließ sich die Kamera nicht mehr anschalten. Ich versuchte, von meinem Gewährleistungsrecht gegenüber dem Verkäufer Gebrauch zu machen. Der meinte jedoch, er werde die Kamera erst dann reparieren, wenn ich ihm bewiesen habe, dass der Sachmangel nicht von mir zu verantworten ist. Rechtsanwalt Stefan G. Kramer: Immer mehr Händler versuchen auf diese oder auf ähnliche Weise, Reparaturen zu umgehen. Dabei stützen sie sich auf den § 476 BGB. Tritt innerhalb der ersten sechs Monate ein Sachmangel auf (zum Beispiel ein Gerätedefekt), wird vermutet, dass dieser Mangel bereits beim Verkauf bestanden hat. Mit anderen Worten: Binnen der ersten 6 Monate muss der Käufer nicht beweisen, dass ein Sachmangel des Geräts vorliegt und dass dieser ohne sein Verschulden eingetreten ist. Daraus folgern die Verkäufer grundsätzlich zu Recht, dass nach sechs Monaten etwas anderes gelten müsse. Nach sechs Monaten muss der Käufer gemäß § 363 BGB beweisen, dass das Gerät einen Mangel aufweist, den nicht er zu vertreten hat (z. B. wegen unsachgemäßer Bedienung). Nach meiner Ansicht gilt dies jedoch nur für Verschleißteile (wie z. B. Akkus und Klappen). Beharren Sie auf Ihrem Recht aus der gesetzlichen Gewährleistung. Sofern kein Verschleißteil kaputtgegangen ist und ein offensichtlicher Bedienfehler ebenfalls von Ihnen ausgeschlossen werden kann, wäre es nach meiner Ansicht treuwidrig, wenn der Verkäufer die Reparatur verweigert. Sollten Sie über die gesetzliche Gewährleistung ohne gerichtliche Hilfe keinen Erfolg haben, sollten Sie natürlich parallel versuchen, über die vom Hersteller gewährte Garantie weiterzukommen. (Zitat aus: „AudioVideoFoto-Bild“, Nr. 10/2004) Wertschöpfungsfaktoren in den Bilanzen der Elektrofachbetriebe Ein immer stärker werdender Wettbewerbsdruck, Schlagworte wie Rating, Basel II usw. beschäftigen die Inhaber und Geschäftsführer in den Elektrohandwerksbetrieben. Immer notwendiger werden zur Führung und für die Bewertung von Handwerksbetrieben, für die Kontrolle von Angeboten, Aufträgen und den Nachkalkulati- 8 onen, sowie zur Darstellung der Wirtschaftlichkeit des Unternehmens gegenüber von Banken, vergleichende wirtschaftliche Kennzahlen. Ein einfach zu errechnender und doch sehr aussagefähiger Wert ist die betriebswirtschaftliche, notwendige Wertschöpfung pro geleistete Arbeitsstunde. Anhand des beigefügten Muster- beispiels können Sie den notwendigen Rechengang entnehmen. Bitte übernehmen Sie den errechneten Wert mit einer kurzen Erläuterung in die wirtschaftliche Beurteilung der künftigen Jahresbilanzen, der von Ihnen betreuten Elektrohandwerksbetriebe. Mit der Maßnahme werden Sie der Geschäftsführung Ihrer Mandanten und den Banken ein aus- sagekräftiges Hilfs- und Bewertungsmittel zur Verfügung stellen. Der Vorstand des Landesinnungsverbandes für das Bayerische Elektro- und Informationstechnische Handwerk hofft, mit dieser Anregung Ihr Interesse geweckt und Sie zur Umsetzung zum Wohle Ihrer Mandanten angeregt zu haben. Der Wertschöpfungsfaktor (Erläuterung) Unter dem Wertschöpfungsfaktor versteht man den Betrag an notwendigen Erlösen der pro produktiver (verrechenbarer) Montagestunde erzielt werden muss, um alle im Installationsbereich anfallenden Kosten abzudecken. Der Einstandswert des eingesetzten Materials bleibt hierbei unberücksichtigt. Zum Beispiel bei einem Installationsbetrieb beträgt: Summe aller Kosten = 1 000 000,00 € Summe aller prod. (verrechenbarer Stunden) = 20 000 Std. Summe aller Kosten = Mindestnotwendige Wertschöpfung/Stunde Summe prod. Stunden 1 000 000,00 20 000 = 50 € Mindestwertschöpfung/Stunde Wenn diese betriebsnotwendige Mindestwertschöpfung bekannt ist, so lassen sich auf schnelle und einfache Art Angebote auf die Richtigkeit der Kalkulation sowie abgeschlossene Aufträge bzw. Abrechnungen auf den wirtschaftlichen Erfolg hin überprüfen. Zum Beispiel beträgt bei einem Angebot: Summe Angebot Summe notwendiges Material Einkauf Summe kalkulierter Montagestunden Summe Angebot – Summe Material Summe kalkulierter Montagestunden 1 000 000 – 60 000 800 = 1 000 000,00 = 60 000,00 = 800,00 = Wertschöpfung/ Stunde Angebot = 50 € Wertschöpfung/Stunde Angebot Ergebnis: Angebot kann als Auftrag kostendeckend abgewickelt werden. DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12 Elektroplanung -Fachwissen Schützen Sie sich schon im Vorfeld! NEU Dieses Buch behandelt in umfassender Weise die Grundsätze für Planung, Errichtung, Prüfung, Betrieb und Instandhaltung elektrischer Anlagen in Krankenhäusern, Kliniken, Ambulanzen, Ärztehäusern und Praxen, und das sowohl für Neubauten als auch für Rekonstruktionen. Dabei sind die erhöhten Anforderungen an die Versorgungssicherheit medizinischer elektrischer Geräte und an den Schutz vor elektrischem Schlag nur zwei wesentliche Kriterien. Elektrische Anlagen müssen des Weiteren die sichere Stromversorgung für alle gebäudetechnischen Anlagen bereitstellen, die medizinischen Prozessen oder Sicherheitszwecken dienen (z. B. Beleuchtung, Heizung, Lüftung, Klima, medizinische Gasversorgung). Zusätzlich gelten für den Brandschutz außerordentlich hohe Anforderungen, die nur im Zusammenhang mit einer dafür ausgelegten und errichteten Elektroanlage zu erfüllen sind. Strategien für eine kostengünstige Instandhaltung werden aufgezeigt. Hans-Peter Uhlig/Norbert Sudkamp Elektrische Anlagen in medizinischen Einrichtungen Planung, Errichtung, Prüfung, Betrieb und Instandhaltung. Ca. 400 Seiten, € 58,– Subskriptionspreis bis 31. Dez. 2004: € 48,– Voraussichtlicher Erscheinungstermin: Januar 2005 ISBN 3-8101-0206-7 Hüthig & Pflaum Neben den anzuwendenden neuen Normen wird auch auf die zu berücksichtigenden Gesetze und Verordnungen sowie weitere relevante Vorschriften eingegangen. Dies ist unabdingbar, weil beispielsweise die neueren VDE-Normen nicht mehr auf die behördlichen Vorschriften verweisen. Ausführliche Informationen und Inhaltsverzeichnis im Internet unter www.online-de.de/shop Bis 31. 12. bestellen und über 17 % sparen! Fax-Bestellung 0 62 21/ 4 89-4 43 Name/Vorname Straße/Postfach PLZ/Ort Mitglied der Innung E-Mail Ich habe das Recht, diese Bestellung innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung ohne Angabe von Gründen zu wiederrufen. Der Widerruf erfolgt schriftlich oder durch fristgerechte Rücksendung der Ware an den Verlag oder an meine Buchhandlung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs der Ware (Datum des Poststempels). Bei einem Warenwert unter 40 Euro liegen die Kosten der Rücksendung beim Rücksender. Entsiegelte Software ist vom Rückgaberecht ausgeschlossen. Ihre Daten werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz elektronisch gespeichert und können für Werbezwecke innderhalb des Hüthig & Pflaum Verlages verwendet werden. Sollten Sie dies nicht mehr wünschen, schreiben Sie bitte an nebenstehende Adresse. Datum/Unterschrift Ja, senden Sie mir: � Firma Expl. Uhlig/Sudkamp Elektrische Anlagen in medizinischen Einrichtungen € 58,– zzgl. Versandkosten € 48,– (Subskriptionspreis bis 31. Dezember 2004) ISBN 3-8101-0206-7 Tel. 0 62 21/ 4 89-5 55 E-Mail: [email protected] Internet: www.online-de.de HÜTHIG & PFLAUM V E R L A G Postfach 10 28 69 · D-69018 Heidelberg AUSBILDUNG Fachtagung der Gesellenprüfungsausschüsse Berlin/Brandenburg am 25. November in Berlin Die Novellierung der Handwerksordnung 1998 hat für das Elektrohandwerk völlig neue Möglichkeiten der innovativen Entwicklung unseres Berufsstandes eröffnet. Aus den bisher fünf Elektroberufen wurden durch die Zuordnung der Büroinformationselektroniker nun sechs starke Elektroberufe, die durch die Handwerksordnung unterei- 10 nander als verwandt erklärt wurden. Das ausdrückliche Ziel unseres Bundesverbandes war es aber, diese sechs Berufe den neuen Marktbedingungen anzupassen und für die Zukunft auch marktfähig zu machen. Neue Technologien, neue Rahmenbedingungen, neue Wettbewerber und neue Märkte erfordern neue Ideen, neue Strukturen, neue Kompetenzen und damit neue Berufe, um diesen Anforderungen gerecht zu werden und eröffnen damit dem Elektrohandwerk neue Chancen. So wie sich die Berufsschulen mit dem Lehrbeginn 2003 auf die neuen Ausbildungsberufe einstellen mussten, steht vor den Gesellenprüfungsausschüssen nun die Aufgabe im Sommer 2005 erstmals die Zwischenprüfung nach der neuen Verordnung abzunehmen. Und es ändert sich gegenüber der alten Zwischenprüfung eine ganze Menge. Was sich auf der rechtlichen Schiene und bei der Bewertung ändert, wurde von Konstanze Zwar, Handwerkskammer Berlin, erläutert. Carsten Joschko stellte eine Musterprüfungsaufgabe für die Elektroniker in der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik vor. Für die anderen Ausbildungsberufe • Elektroniker – Fachrichtung Automatisierungstechnik • Elektroniker – Fachrichtung Informations- und Telekommunikationstechnik • Systemelektroniker und dem • Elektroniker für Maschinen und Antriebstechnik wird die Prüfung in ähnlicher Form ablaufen. DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12 KARRIERE MIT LEHRE I N D E N E L E K T R O - U N D I N F O R M AT I O N S T E C H N I S C H E N H A N D W E R K E N Infos: Tel. 030 / 85 95 58 Elektroniker/-in Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik 35 www.e-zubis.d e Systemelektroniker/-in Elektroniker/-in Fachrichtung Automatisierungstechnik Elektroniker/-in für Maschinen und Antriebstechnik Informationselektroniker/-in Schwerpunkt Bürosystemtechnik Elektroniker/-in Fachrichtung Informationsund Telekommunikationstechnik KONJUNKTUR Herbstgutachten 2004 der sechs Wirtschaftsforschungsinstitute Die sechs wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstitute haben am 19. Oktober 2004 ihr Herbstgutachten zur wirtschaftlichen Lage in Deutschland vorgestellt. Zusammenfassung 1. Die Lage der Wirtschaft Der kräftige Aufschwung der Weltwirtschaft hat an Fahrt verloren. Spürbar ist die Verlangsamung insbesondere in den USA. Auch in China scheint der Boom seinen Höhepunkt überschritten zu haben. Während die globalen monetären Rahmenbedingungen zumeist ausgesprochen günstig sind, liefen in den USA die finanzpolitischen Impulse aus. Im weiteren Verlauf dieses Jahres und im Jahr 2005 dürfte die gesamtwirtschaftliche Produktion in den Industrieländern weiter deutlich expandieren. Das weltwirtschaftliche Wachstum dürfte in 2005 um 3,2 % zunehmen, nach einem sehr kräftigen Anstieg um 3,9 % in diesem Jahr. 2. Die wirtschaftliche Lage in der Europäischen Union Im Euroraum hielt die konjunk- 12 turelle Erholung im bisherigen Jahresverlauf an. Entscheidend waren die sehr kräftigen Impulse aus dem Export, die die belastenden Effekte des Ölpreisanstiegs kompensieren. Dagegen nahm die Inlandsnachfrage nur verhalten zu. Trotz niedriger Zinsen sowie verbesserter Ertragslage stiegen die Ausrüstungsinvestitionen nur wenig, die Bauinvestitionen gingen sogar weiter zurück. Während die Binnennachfrage in Deutschland, in Italien und in den Niederlanden nur verhalten expandierte, stürzte sie in Spanien, auch in Frankreich in starkem Maße die Konjunktur. Das reale Bruttoinlandsprodukt dürfte im Euroraum im Jahr 2005 um 2,0 % expandieren, nach 1,9 % im laufenden Jahr. Die Preise dürften im Jahresdurchschnitt um 1,9 % höher liegen als in diesem Jahr (+ 2,1 %). 3. Die wirtschaftliche Lage in Deutschland Die Erholung der deutschen Wirtschaft hat sich im bisherigen Jahresverlauf spürbar gefestigt. Die konjunkturellen Impulse kommen bisher ausschließlich von der Außenwirtschaft, die binnenwirtschaftliche Schwäche hält an. Zur Prognose im Einzelnen Im Jahresdurchschnitt 2005 wird ein Zuwachs der Exporte von 5,9 % erwartet, nach 10,2 % in diesem Jahr. Die Importe steigen um 5,4 % (2004: – 6,7 %) Damit nimmt der reale Außenbeitrag weniger stark zu als noch in diesem Jahr. Bei den Ausrüstungsinvestitionen blieb eine Wende zum Besseren bislang aus. Der kräftige Exportzuwachs löste bisher keinen Investitionsaufschwung aus, weil die Kapazitätsauslastung unzureichend war und es angesichts der schwachen Absatzperspektiven im Inland nicht rentabel war, dies auszuweiten. Das Ersatzmotiv war nicht stark genug, um einen Investitionsanstieg zu generieren. Insgesamt dürften die Investitionen in Ausrüstungen und sonstigen Anlagen zusammen genommen in diesem Jahr nochmals leicht zurückgehen (auf –0,2 %), ehe sie in 2005 um 4,2 % steigen werden. Die Bauinvestitionen bleiben schwach. Insbesondere bei den öffentlichen Investitionen zeichnet sich kein Ende der Talfahrt ab. Die Gemeinden halten sich weiter zurück, weil ihre Haushalte nach wir vor defizitär sind. Auch der Bund wird seine Investitionsaufgaben einschränken. Alles in allem werden die Bauinvestitionen im nächsten Jahr um 0,8 % und in diesem um 1,7 % abnehmen. Insgesamt erhöht sich das reale Bruttoinlandsprodukt in diesem Jahr um 1,8 %. Etwa 0,5 Prozentpunkt entfallen dabei jedoch auf die ungewöhnlich hohe Zahl von Arbeitstagen, so dass die kalenderbereinigte Zuwachsrate nur 1,3 % beträgt. Für 2005 wird ein Wachstum von 1,5 % erwartet. Wegen der dann gerin- gen Zahl von Arbeitstagen (gegenüber 2004) beträgt der arbeitstägliche bereinigte Anstieg 1,7 %. Anders als die übrigen Institute prognostiziert das DIW für das kommende Jahr einen Anstieg des realen Bruttoinlandsprodukts um 2,0 %. Ausschlaggebend für die abweichende Belebung der Konjunktur im Euroraum und eine etwas stärker zunehmende preisliche Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft auf den Weltmärkten. Die außenwirtschaftlichen Impulse greifen im kommenden Jahr insbesondere auf die Investitionstätigkeit über. Eine rasche und durchgreifende Besserung der Lage am Arbeitsmarkt im Prognosezeitraum wenig wahrscheinlich. Im Durchschnitt des Jahres 2004 wird die Zahl der arbeitslosen mit 4,37 Mio. etwas niedriger ausfallen als im Vorjahr. Dies ist aber allein Folge der geänderten Abgrenzung in der Statistik, nach alter Abgrenzung hätte sich ein Anstieg um etwa 90 000 ergeben. Im kommenden Jahr wird die Zahl der Arbeitslosen um rd. 35 000 abnehmen. Trotz der konjunkturellen Erholung hat sich die Finanzlage des Staates bislang nicht verbessert. Im kommenden Jahr wird sich das Budgetdefizit des Staates auf knapp 78 Mrd. € bzw. 3,5 % des BIP verringern. Damit würde die Defizitgrenze zum vierten Mal in Folge überschritten. Erste Bewertung BDI und BDA werten die Konjunktureinschätzung der Institute als ernüchternd, aber realistisch. Die Auftriebskräfte sind noch zu schwach, um einen selbst tragenden Aufschwung zu generieren. Die Impulse kommen fast ausschließlich aus dem Export, die Binnennachfrage dümpelt weiter dahin. Ein Wachstum von 1,5 % in 2005 ist nach Meinung der DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12 KONJUNKTUR lang aus der Agenda 2010 umgesetzten Reformvorhaben können nur erste Schritte sein. In dieser Einschätzung stimmen BDI und BDA mit den Instituten voll überein. Die Politik muss das Reformtempo spürbar erhöhen. Priorität hat die Konsolidierung der überschuldeten Staatsfinanzen, um wieder Spielräume für Investitionen zurückzugewinnen, die die deutsche Wirtschaft so dringend benötigt. BDI und BDA sind sich einig mit der Mehrheitsmeinung der Institute, dass an den Grundregeln und -strukturen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes nicht gerüttelt werden darf. BDI und BDA zu wenig, um neue Arbeitsplätze zu schaffen. Zu den Hauptrisiken für die Konjunktur gehören nach Auffassung der Spitzenverbände die weitere Entwicklung der Ölpreise und der Fortgang des Reformprozesses in Deutschland. Ein besonderes Problem ist die lahmende Binnenkonjunktur Dreh- und Angelpunkt ist und bleibt eine florierende Binnenwirtschaft, ohne die eine nachhaltige Wachstumsbelebung ausbleibt. Um Deutschland wieder auf Wachstumskurs zu bringen, fordern die Spitzenverbände eine nachhaltige Verbesserung der Investitionsbedingungen. Die bis- BESUCHEN SIE UNS IM INTERNET: WWW.ELEKTRO-INNUNG-BERLIN.DE BDI und BDA sind der Auffassung, dass nur dann wieder mehr in Deutschland investiert wird, wenn die steuerlichen Rahmenbedingungen stimmen. Trotz der jüngsten Steuerreform ist die Gesamtsteuerbelastung Eckdaten der Prognose für Deutschland 2001 2002 2003 2004 2005 Bruttoinlandsprodukt 1 (Veränderung gegenüber dem Vorjahr in %) 0,8 0,1 – 0,1 1,8 1,5 Westdeutschland 1,0 0,2 – 0,1 1,8 1,5 – 0,2 0,1 0,2 1,4 1,5 38 922 38 696 38 314 38 398 38 609 3 853 4 061 4 377 4 368 4 334 9,0 9,5 10,3 10,2 10,1 2,0 1,4 1,1 1,6 1,5 1,0 1,1 0,7 – 1,3 – 0,3 – 58,6 – 77,5 – 81,3 – 82,9 – 77,6 – 2,8 – 3,7 – 3,8 – 3,8 – 3,5 1,7 45,7 48,1 85,0 95,0 2, 3 Ostdeutschland 3 Erwerbstätige (1000 Personen) 4 Arbeitslose (1000 Personen) Arbeitslosenquote (in %) 5 Verbraucherpreise 6 (Veränderung gegenüber dem Vorjahr in %) Lohnstückkosten 7 (Veränderung gegenüber dem Vorjahr in %) Finanzierungssaldo des Staates 8 Mrd. Euro (% des nominalen Bruttoinlandsprodukts) Leistungsbilanzsaldo (Mrd. Euro) 1 2 3 4 5 6 7 8 In Preisen von 1995. Einschließlich Berlin. Rechenstand: April 2004. Im Inland. Arbeitslose in % der inländischen Erwerbspersonen (Wohnortkonzept). Verbraucherpreisindex (2000 = 100). Im Inland entstandene Arbeitnehmerentgelte je Arbeitnehmer bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt in Preisen von 1995 je Erwerbstätigen. In der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG 95). Quellen: Statistisches Bundesamt; Bundesagentur für Arbeit; Arbeitskreis VGR der Länder; Deutsche Bundesbank; 2004 und 2005: Prognose der Institute. DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12 deutscher Unternehmen im internationalen Vergleich weiterhin zu hoch. Eklatante Fehlentscheidungen wie die Verschärfung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung und die Einführung der Mindestbesteuerung müssen korrigiert werden. Überdies müssen schon jetzt vorbereitende Schritte mit Blick auf eine weitere Absenkung der Tarife, eine Modernisierung des Steuerrechts und eine Ablösung der investitionsfeindlichen Gewerbesteuer eingeleitet werden. Bedauerlicherweise so die Spitzenverbände halten sich die Institute in dieser Frage eher bedeckt. Anders als die Institute sehen die Spitzenverbände durchaus Anzeichen einer „Kreditklemme“ in Deutschland. Zu einem Teil dürfte die schrumpfende Kreditnachfrage auf eine geänderte Geschäftspolitik der Banken zurückzuführen sein. Die Blockade des Kreditkanals ist zu einem wesentlichen Investitions- und Konjunkturhemmnis geworden. BDA und BDI schließen sich der Auffassung der Institute an, dass eine moderate Lohnpolitik eine Voraussetzung zur Beschäftigungssicherung ist. Die Empfehlung der Institute, die Gewerkschaften könnten durch Ankündigung einer moderaten Lohnpolitik die Erwartungen der Unternehmen stabilisieren, begrüßen die Spitzenverbände. 13 AKTUELLES Leistungsschalter schützt Anlagen und nichtmotorische Lasten Die Sirius Leistungsschalter 3RV17 von Siemens Automation and Drives (A&D) gibt es in einer neuen Version als „Circuit-Breaker“ mit der Approbation UL 489 beziehungsweise CSA 22.2 No. 5-02. Diese Leistungsschalter können als Anlagenschutzschalter für eine Gruppenabsicherung gemäß UL/CSA und zum Schutz von nichtmotorischen Lasten, zum Beispiel für Transformatoren oder Heizungen, eingesetzt werden. Der Sirius 3RV17 in der Baugröße S3 hat einen fest eingestellten Überlastauslöser und deckt den Strombereich von 10 bis 70 Ampere ab. Der Sirius Systembaukasten bietet dem Anwender eine einheitliche Projektierung für den IECund UL/CSA-Schaltschrank mit nahezu identischen technischen Daten für die Normen IEC- und UL 489. Weitere Informationen im Internet unter: www.siemens.de/leistungsschalter-ul489 Redundante Peripherie für den explosionsgefährdeten Bereich Ein hochverfügbares dezentrales Peripheriesystem für den explosionsgefährdeten Bereich hat Siemens Automation and Drives (A&D) entwickelt: Simatic ET 200iSP (intrinsically safe for Process Industry) für den direkten Einsatz in Gas- und Staubumgebungen bis Zone 1 sowie 21. Durch redundanten Aufbau von Profibus und Stromversor- 14 gung läuft der Produktionsprozess bei Ausfall oder Störung weiter, indem per „Hot-Standby“ schnell, binnen 100 Millisekunden, auf die redundante ProfibusLeitung umgeschaltet wird. Hierzu werden die hochverfügbaren Simatic-S7-400H-Controller verwendet. „Warm-Standby“, eine Software-Lösung für die Standard-S7-Controller, erreicht Umschaltzeiten bis zu einer Sekunde. Das eigensichere und modulare ET-200iSP-System ist besonders einfach in Installation und Engineering. Weitere Informationen im Internet unter: www.siemens.com/ et200isp Unterputz-Radio von Gira als attraktive Geschenkidee Schön, sicher, kompakt Viele Menschen stehen jedes Jahr zur Weihnachtszeit vor derselben Frage: Was soll ich bloß schenken? Wieder einen geschmackvollen Schlips, wieder ein erlesenes Parfum? Oder nicht doch mal was Originelleres? Dabei weiß jetzt der Elektromeister zu helfen. Denn Gira hat ihm ein Weihnachtspaket geschnürt, mit dem er seine Kunden wirklich überraschen kann. Darin enthalten ist das pfiffige Gira Unterputz-Radio, fertig verpackt im dekora- tiven Geschenkkarton, passend zum Weihnachtsfest. Ideal zum Verschenken an gute Kunden, aber natürlich auch zum Verkauf im Ladengeschäft – eben als das etwas andere Geschenk. Mit dem kompakten UnterputzRadio von Gira kommt die „Stille Nacht“ praktisch direkt aus der Wand. Denn das Gerät steckt in zwei Unterputz-Dosen, die sich senkrecht oder waagerecht montieren lassen. Sonst braucht es nichts: keine zusätzliche Antenne, keine weiteren Anschlüsse, keine Boxen. Deshalb lässt sich dieses besondere Radio auch spielend leicht einbauen. Zum Beispiel in der Küche und im Bad. Gerade hier findet man oft noch „Altlasten“, die nicht nur optisch antiquiert wirken, sondern auch in Fragen der Sicherheit meist gravierende Mängel aufweisen. Die Unterputz-Installation in der Wand dagegen garantiert umfassenden Schutz. Denn zum Badewasser oder zur Spüle bleibt immer ein ausreichender Abstand gewahrt. Und lose Kabel und ver- altete Steckverbindungen, Garanten für Kurzschlüsse im Nassbereich, gibt es beim Unterputz-Radio nicht. Doch so wenig Platz dieses Radio auch beansprucht, es lässt nichts vermissen, was selbst verwöhnte Hörer zufrieden stellt, vom Sendersuchlauf bis hin zum Senderspeicher. Sechs Bedientasten machen seine Handhabung zum Kinderspiel. Und das Schöne dabei: Das Gira Unterputz-Radio passt sich optisch jedem Wohnstil an. Denn das Bedienfeld und der Lautsprecher-Einsatz können mit allen Rahmen der Gira Schalterprogramme Standard 55, E2, Event, Esprit und Edelstahl kombiniert werden. Das versetzt den Elektromeister in die Lage, für jeden Geschmack eine Designvariante anbieten zu können. Begleitend zum Radio kann das Fachhandwerk spezielles Werbematerial – Poster und Postkarten – anfordern. Entsprechende Anzeigenvorlagen und PR-Texte gibt es unter www.gira.de zum Download. „Freiraum für neue Ideen“: Das Hager Tehalit Seminar-Programm 2005 Rechtzeitig vor Beginn des neuen Schulungsjahrs hat Hager Tehalit sein Seminar-Programm 2005 veröffentlicht. Die 20-seitige Broschüre präsentiert unter dem Motto „Freiraum für neue Ideen“ das komplette Schulungsprogramm beider Unternehmen an den Standorten Blieskastel und Heltersberg. Im Schulungszentrum Blieskastel bietet Hager elf Seminare an, die das gesamte Produktspektrum widerspiegeln: Vom Zählerplatzsystem univers Z und den Verteilungssystemen univers N bis 630 A beziehungsweise 1600 A über Schulungen zu den modularen Schutz- und Schaltgerätesystemen bis hin zu Grund- und DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12 AKTUELLES Aufbaukursen für die Planungsund Kalkulations-Software Elcom reicht das Spektrum. Darüber hinaus führt Hager an seiner EIBA zertifizierten Schulungsstätte EIB/KNX-Seminare zur Gebäudesystemtechnik mit tebis durch. Das Programm umfasst vier Kurse: Die einwöchige EIBA/Konnex Schulung, darauf aufbauend eine 3-Tages Geräteschulung, das dreitägige Seminar „Visualisierungsund Fernwartungssysteme“ für komplexe Anwendungen sowie die zweitägige Schulung zum Thema Energie-Effizienz mit tebis EIB/KNX „Last- und Zeitmanagement-Systemen“. Die Seminar-Broschüre ist in allen Hager Tehalit Niederlassungen erhältlich und kann auch über das Internet unter www.hager. de oder www.tehalit.de angefordert werden. Für schnelle Heizer Wie schön ist es, wenn man die warme Dusche oder die wohlig heiße Badewanne verlässt und die Raumtemperatur einem nicht den kalten Schauer durch den Körper jagt. Selbst bei „normal“ laufender Heizung gibt es immer wieder Gelegenheiten, wo man einfach auf die Schnelle ein paar Grad Wärme mehr haben möchte. Insbesondere in Überganszeiten, wenn die Zentralheizung noch gar nicht in Betrieb ist, gibt es hinreichend Tage und insbesondere Abende, wo Schnellheizer ruck, zuck für die gewünschte Temperaturerhöhung sorgen. DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12 Schon lange begnügen sich Nutzer nicht mehr damit, dass ein technisches Gerät perfekt funktioniert, es muss auch bedienfreundlich und ansprechend gestaltet sein. Ein Beispiel für gelungene Verbindung von Design und Funktion sind Schnellheizer der CK-Serie von Stiebel Eltron. Mit nur 33,5 cm Breite und 46 cm Höhe sind sie in Badezimmern, Toiletten, Hobbykellern, Bügel-, Bastel- oder Abstellräumen sowie Ferienhäusern eine praktische wie wirtschaftliche Zusatz- und Ergänzungsheizung. Denn sie arbeiten wesentlich kostengünstiger als manche meinen. Eine Stunde Wärme mit einem Schnellheizer kostet lediglich soviel, wie eine halbe Stunde Staub saugen oder einmal Wäsche waschen. Und zwei Stunden nicht mehr als einmal Essen kochen bzw. einen Kuchen backen. Auch auf Sicherheit wurde viel Wert gelegt. Die Schnellheizer erfüllen problemlos alle europäischen Sicherheitsnormen, sind gegen Überhitzung gesichert und tragen das VDE- und Funkschutzzeichen. ton dazu bei, mehr Sicherheit vor diesen gefährlichen Stoffen zu gewährleisten. Mit diesen Produkten stehen Anwendern und Planern schon bei der Erstmontage die richtigen, empfohlenen Werkstoffe zur Verfügung. Selbstverständlich gilt dies auch für spätere Servicefälle in den betroffenen Bereichen. Je nach Anwendung, können sie auf warmschrumpfende Schläuche in unterschiedlichen Schrumpfraten, Wandstärken und Abmessungen zurückgreifen. Sämtliche Produkte entsprechen den Standards nach DIN VDE 0100-482, DIN VDE 0100-710 und DIN VDE 0108. HellermannTyton GmbH Großer Moorweg 45 25436 Tornesch Tel. (0 41 22) 7 01–1 Fax (0 41 22) 7 01–4 00 E-Mail: [email protected] web: www.HellermannTyton.de Die Investitionskosten für ein Haus mit Wärmepumpe sind im Vergleich zu den Kosten für einen Heizölkessel geringer Das zeigt ein aktueller Investitionsvergleich des HEA-Fachverbandes in einem Neubau Einfamilienhaus nach EnEV. Daraus geht hervor, dass bei der Planung eines Gebäudes Gebäudehülle und Anlagetechnik miteinander in Beziehung gesetzt werden müssen. Durch die sich anbietende Kombination bauphysikalischer und heiztechnischer Maßnahmen liegen die Investitionskosten für Gebäudehülle und Wärmepumpe in diesem Vergleich unter denen für Gebäudehülle und Heizkessel. Während für die Lösung mit der Wärmepumpe insgesamt 58 500 € veranschlagt werden, die sich aus 20 500 € für die Anlage und 38 000 € für die Gebäudehülle zusammensetzen, müssen bei der Option für einen Heizölkessel insgesamt 60 500 € bilanziert werden. Davon entfallen 16 500 € auf den Kessel und 44 000 € auf die Gebäudehülle. Noch deutlicher werden die Vorteile der Wärmepumpe bei der Betrachtung der Verbrauchs- und Betriebskosten, die ja ein zentraler Posten der Wohnnebenkosten sind. Während hier für den Heizölkessel 1100 € pro Jahr zu Buche schlagen, liegen die analogen Kosten für die Wärmepumpe bei 720 €. Dies bedeutet eine Kostenersparnis um gut ein Drittel. Und dies ist ein weiterer Pluspunkt auf der ökonomischen Habenseite. Im Brandfall einfach sicherer: Die halogenfreien Warmschrumpfschläuche von HellermannTyton Der Brand im Düsseldorfer Flughafen oder das Unglück von Kaprun sind nur Beispiele, an denen deutlich wird, wie wichtig halogenfreie Werkstoffe bei der heutigen Elektroinstallation sind. Mit einem breiten Sortiment an halogenfreien Warmschrumpfschläuchen trägt HellermannTy- 15 AKTUELLES Preiswerte KombiAngebote von Hirschmann für DVB-T-Empfang Receiver und Antenne im Doppelpack. Die Hirschmann Multimedia Electronics GmbH, Neckartenzlingen, hat ihr Produktprogramm um zwei DVB-T-Pakete erweitert. Diese Pakete bestehen jeweils aus dem Receiver Hit CTR 5 FTA und entweder der aktiven Zimmerantenne ZIFA D-16V oder dem passiven Modell ZIFA D-2. Beide Antennen zeichnen sich durch hervorragende Empfangseigenschaften aus. Welche von ihnen die optimale Lösung bietet, hängt von der Signalstärke in dem jeweiligen Gebiet ab. Die unverbindliche Preisempfehlung für die DVB-T-Pakete beträgt 164 € (mit ZIFA D-16V) bzw. 159 € und liegt damit in beiden Fällen rund 15 % unter den entsprechenden Einzelpreisen. Mit dem Receiver Hit CTR 5 FTA lassen sich alle unverschlüsselten digitalen Fernseh- und Hörfunkprogramme empfangen, die terrestrisch ausgestrahlt werden. Die Bedienung erfolgt komfortabel via Bildschirmmenü (OSDFunktion), für das acht Sprachen zur Auswahl stehen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch, Türkisch und Arabisch. Zu den weiteren Ausstattungsmerkmalen gehören ein automatischer Sendersuchlauf, ein elektronischer Programmführer sowie Anschlussmöglichkeiten für externe Video-, Audio- und Datengeräte. Der Verstärker der aktiven Zimmerantenne wird über den Receiver mit Strom versorgt (5V, 30 mA max.). Der Antennengewinn beträgt bei diesem Modell bis zu 16 dB und bei der passiven Version bis zu 2dB. Aufgrund einer sehr guten Rundstrahlcharakteristik ist kein aufwändiges Ausrichten bei einem Programmwechsel erforderlich. Das aktive Modell verfügt zusätzlich über ei- 16 nen GSM/DECT-Störfilter, der verhindert, dass der Empfang durch Mobil- oder Schnurlostelefone gestört wird. Beide Antennen weisen Abmessungen von lediglich 186 x 100 x 10 mm (Höhe x Breite x Tiefe) auf, sind also nicht viel größer als eine Postkarte. Planen mit Somfy Welche Bedeutung ein effektives Fassadenmanagement im Großobjektbereich hat, wird deutlich beim Anblick der immer transparenter werdenden Gebäude. So schreibt beispielsweise der Trend hin zu „Einkaufsmalls“ – gläsernen Giganten mit einer breiten Auswahl an unterschiedlichen Geschäften – immer weiter fort. Gerade bei solch hoch frequentierten Bauwerken ist eine überlegte Gebäudeautomatisierung ein wesentlicher Bestandteil der Planung. Einen Überblick und hilfreiche Anregungen erhält hierzu der Architekt oder Planer in der neuen Planungsmappe von Somfy, die die unterschiedlichen Möglichkeiten der Steuerungstechnik im Bereich Fassadenmanagement, Sonnenschutz, Sicht- und Blendschutz und Sonnenstandsverfolgung veranschaulicht. Übersichtlich gegliedert zeigt das aktualisierte 81-seitige Kompendium das breite Produktspektrum des internationalen Konzerns. Dabei wurde unter anderem das neue Komplettsystem zur Fassadensteuerung animeo IB+ in einer eigenen Rubrik aufgenommen. Aber auch mit konventionellen Techniken wie IB oder offenen Systemen wie EIB und LON stellt Somfy seine Kompetenzen unter Beweis. In der Planungsmappe veranschaulichen technische Zeichnungen die vielseitige Einsatzfähigkeit der modernen Steuerungselemente. Beispielhaft werden Planungsdaten für die Anwendung aufgeführt. Funktion, Ausstattung und Anwendungsbereich der einzelnen Geräte sind detailliert beschrieben. Ein umfassendes Glossar erläutert abschließend einzelne Begrifflichkeiten. Wer lieber am Computer arbeitet, für den gibt es die Planungsmappe auch digital. Dabei umfasst die beiligende CD noch weitere Extras wie den Somfy-Gesamtkatalog, eine Planungsmappe zum Innensonnenschutz diverse Gebrauchsanweisungen und eine Datenbank aller Somfy EIB-Produkte. Von Vorteil sind vor allem die vorgefertigten Leistungsverzeichnisse und Plug-Ins LON inklusive Stancils, die die Ausschreibung wesentlich erleichtern. Architekten und Planer können die Planungsmappe kostenlos bei der Somfy GmbH, Felix-Wankel-Straße 52, 72108 Rottenburg per Fax unter (0 74 72) 9 39–1 79 oder EMail: [email protected] anfordern. Natürlich ist es auch möglich, die einzelnen Themenbereiche auf der Homepage unter www.somfy.de herunter zu laden. Licht inszeniert den Garten – Wege, Pflanzen und Teich richtig beleuchten Wenn im Frühjahr der Garten aus dem Winterschlaf erwacht ist, freut sich jeder Hobbygärtner, sein Paradies wieder zu beleben. Jetzt wird gegraben, gehackt und gepflanzt, damit der Lebensraum im Grünen zum Verweilen einlädt. Doch sollte bei der Gartenplanung die Beleuchtung nicht vergessen werden, erinnert die Fördergemeinschaft Gutes Licht (FGL). Stimmungsvolles Licht im Garten verlängert Sommerabende, erleichtert die Orientierung, verringert die Stolpergefahr und bietet Schutz rund ums Haus. Eine besondere Lichtstimmung entsteht durch kunstvolle Anstrahlung, beispielsweise von Blumenbeet, Busch, Baum oder einem Kunstobjekt. Ortsfest und mobil Ideal für die Beleuchtung von Garten, Wegen und Eingangsbereich sind ortsfeste und mobile Leuchten. Wandleuchten erhellen Haustür und Terrasse, Sockel- und Pollerleuchten markieren Treppen und Wege. Wichtig: Es dürfen nur Leuchten eingesetzt werden, die für die Verwendung im Freien ausgewiesen sind. Gegen Witterungseinflüsse geschützt sind Qualitätsleuchten mit höherer Schutzart, ausgewiesen durch ein Tropfensymbol im Quadrat (sprühwassergeschützt) oder Dreieck (spritzwassergeschützt). Bei der Auswahl der Lampen ist der Einsatzzweck zu berücksichtigen. Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel, Energiesparlampen oder Halogen-Metalldampflampen geringer bis mittlerer Leistung erzeugen energieeffizientes Licht. Licht am Teich Wasser im Garten – sei es Teich, Brunnen, kleiner Wasserlauf oder Swimmingpool – verleiht eine mediterrane Note. Faszinierend am Abend, wenn Gewässer im kunstvollen Licht erstrahlen. Dies sollte schon der Sicherheit wegen geschehen. Hier kann die allgemeine Gartenbeleuchtung mit PollerDER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12 AKTUELLES oder Mastleuchten fortgesetzt werden. Zusätzliches Licht von ortsveränderlichen Strahlern mit Erdspießen bringt Ufer- und Wasserbepflanzung zur Geltung. Effektvoll ist eine Unterwasserbeleuchtung, beispielsweise im Swimmingpool. Sie wirkt umso eindrucksvoller, je dunkler das Umfeld ist und je weniger Lichtreflexe auf der Wasseroberfläche auftreten. Nur speziell für diese Zwecke ausgewiesene Spezialleuchten dürfen im Wasser eingesetzt werden, sie gewährleisten die erforderliche Betriebssicherheit. Die mit Schutzkleinspannung betriebenen Unterwasserscheinwerfer gibt es zum Ein- und Anbau. Einzel- oder Sammeltransformatoren müssen vorgeschaltet sein, die Stromzuführung darf nur über Gummischlauchleitungen erfolgen. Designqualität erneut belohnt – Weitere Auszeichnung für Berker B.IQ Berker-Qualität steht nicht nur für Innovation und Langlebigkeit der Produkte, sondern auch für das Produkt-Design. Dieses hat eine international hochkarätig besetzte Jury jetzt erneut bestätigt und die Berker B.IQ Tastsensoren für ihre hohe Design-Qualität mit dem „Materialica Design Award 2004“ ausgezeichnet. Die Auszeichnung geht an herausragende Beispiele einer gelungenen Verbindung von Innovation und Gestaltungsqualität. Mit dem Materialica Design Award sollen Werkstoffe und deren Anwendungsgebiete herausgestellt werden, denn Material vermittelt auch funktionale, ökologische und sinnlich-emotionale Qualitäten, längst gilt es nicht mehr nur als die Basis eines Produktes. Ohne innovative Materialanwendungen und kreative Materialverbindungen kann letztlich auch Designqualität nicht gesichert werden – ein wichtiger Faktor im globalen Wettbewerb der Märkte. Bereits in den vergangenen Monaten erhielt Berker mehrere Auszeichnungen für das Design der IP-Code von Leuchten: Schutzart-Kennziffern und Symbole Ziffer 1. Kennziffer Schutz gegen Fremdkörper 2. Kennziffer Schutz gegen Wasser 0 nicht geschützt nicht geschützt 1 geschützt gegen feste Fremdkörper � 50 mm geschützt gegen senkrecht auftreffendes Tropfwasser � 2 geschützt gegen feste Fremdkörper � 12,5 mm geschützt gegen schräg auftreffendes Tropfwasser 3 geschützt gegen feste Fremdkörper � 2,5 mm geschützt gegen Sprühwasser � � 4 geschützt gegen feste Fremdkörper � 1 mm geschützt gegen Spritzwasser � geschützt gegen Staub � geschützt gegen Strahlwasser �� � geschützt gegen starkes Strahlwasser 5 6 dicht gegen Staub 7 – geschützt gegen zeitweiliges Untertauchen �� 8 – geschützt gegen dauerndes Untertauchen ��……m Quelle: FGL DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12 Tastsensoren. So wurde vom Design Zentrum Nordrhein-Westfalen der „red dot award“ für herausragendes Design an B.IQ vergeben. Das internationale Design Forum Hannover zeichnete das Produkt-Design mit dem „iF Design Award“ aus und vom deutschen Kompetenzzentrum für Design, dem Rat für Formgebung, wurde B.IQ für den Designpreis der Bundesrepublik Deutschland nominiert. Praxishandbuch Heiztechnik Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus, so auch die EUErweiterung. Denn im geeinten Europa sind mehr denn je einheitliche europaweit geltende Normen gefragt. Auch und gerade im Fachgebiet Heiz- und Raumlufttechnik. Das DIN unterstützt diese Absicht durch die Erarbeitung entsprechender DIN-EN-Normen für das Fachgebiet Heiz- und Raumlufttechnik; der Beuth Verlag reagiert mit der Herausgabe einer neuen Reihe: Aufbauend auf den „DIN-Normen für das Handwerk“ stellt das neue Praxishandbuch Heiztechnik alle wichtigen europaweit geltenden Normen und technischen Regeln für dieses Gewerk bereit. Bis auf wenige Ausnahmen sind die Normen auf dem Gebiet Heizund Raumlufttechnik inzwischen europäisch harmonisiert. Daraus ergeben sich für die Anwendung in Deutschland einige Umstellungen und Neuordnungen. Dabei ist besonders im Bereich Sicherheitstechnik auf die DIN EN 12828 „Heizungssysteme in Gebäuden – Planung von Warmwasser-Heizungsanlagen“ hinzuweisen, welche die Normenreihe DIN 4751 ersetzt. Die neue Norm legt nur noch die Schutzzielanforderungen und nicht mehr – wie aus DIN 4751 bekannt – die Ausführungskriterien für die sicherheitstechnische Ausrüstung von Wasserheizungsanlagen fest. Das bedeutet, dass sich die Zuständigkeiten ändern: Wenn es um sicherheitstechnische Anforderungen geht, sind nicht mehr in erster Linie nur die Überwachungsorgane gefragt. Der Sachverstand der Ingenieure und Techniker ist bereits in der Planungsund Ausführungsphase (Produkthaftungsgesetz) gefordert. Das neue Praxishandbuch Heiztechnik liefert das notwendige Faktenwissen. Als praktisches Hilfsmittel für Planer, Bauherren, Behörden und Installateure enthält es eine umfassende Zusammenstellung der wichtigsten technischen Regeln zu folgenden Themen: • wärmeschutztechnische Kennwerte und Heizlastberechnung • Heizgeräte und Heizflächen • Sicherheitstechnik für Öl- und Gasfeuerungen • Wärmeverteilung • feuerungstechnische Berechnung von Schornsteinquerschnitten Erwin Memmert Praxishandbuch Heiztechnik DIN--Normen, Gesetze, technische Regeln, Verordnungen mit CD-ROM Herausgeber: DIN Deutsches Institut für Normung e.V. Beuth-Verlag GmbH: Berlin, Wien, Zürich 2004, 632 S., A5, Brosch. 65 € / 116 CHF ISBN 3-410-15721-2 17 AUS DEN INNUNGEN ELEKTRO-INNUNG BERLIN 60. Geburtstag am 10. Januar 2005 Karlheinz Düring Chemnitzer Straße 81 12621 Berlin-Hellersdorf 60. Geburtstag am 15. Februar 2005 Helmut Wölbing Ortolfstraße 129 12524 Berlin-Treptow 60. Geburtstag am 24. Februar 2005 Herbert Pietsch Perleberger Straße 39 10559 Berlin-Tiergarten 40-jähriges Meisterjubiläum am 10. Februar 2005 Lutz Neumann Seeburger Straße 19 A 13581 Berlin-Spandau 25-jähriges Meisterjubiläum am 28. Februar 2005 Karlheinz Hüttinger Müritzstraße 12 10318 Berlin-Lichtenberg ELEKTRO-INNUNG FRANKFURT (ODER) 25-jähriges Meisterjubiläum am 28. Februar 2005 Günter Sporniak Mittelstraße 16 15370 Vogelsdorf 60. Geburtstag am 14. Februar 2005 Horst Hintzke Berliner Straße 12 14797 Damsdorf 70. Geburtstag am 18. Januar 2005 Klaus Kahlisch Feldstraße 70 14558 Nuthetal/OT Rehbrücke 50-jähriges Betriebsjubiläum am 1. Januar 2005 Elektro-Blank GmbH Gutenbergstraße 81 14467 Potsdam SÜD-MÄRKISCHE ELEKTROINNUNG 50. Geburtstag am 8. Februar 2005 Klaus König Dorfstraße 22 14979 Großbeeren/ OT Kleinbeeren ELEKTROINNUNG BRANDENBURG 65. Geburtstag am 12. Januar 2005 Günther Kohlmeyer Dammstraße 13 14798 Pritzerbe 70. Geburtstag am 4. Januar 2005 Dipl.-Ing. Wolfgang Steinick Ehrenobermeister Genthiner Straße 97/99 14774 Brandenburg-Plaue ELEKTRO-INNUNG KÖNIGS WUSTERHAUSEN ELEKTROINNUNG BELZIG 65. Geburtstag am 17. Februar 2005 Bernhard Brendel Schloßstraße 4 15711 Königs Wusterhausen 60. Geburtstag am 1. Februar 2005 Wolfgang Korn Lübnitzer Straße 38 b 14806 Belzig 25-jähriges Betriebsjubiläum am 1. Januar 2005 Elektro-Lausmann Inh. Günther Lausmann Dr. Wilhelm-Külz-Str. 7 19336 Bad Wilsnack 50. Geburtstag am 28. Februar 2005 Hartmut Dieckmann Arno-Holz-Weg 16 14712 Rathenow ALS NEUES MITGLIED BEGRÜSST DIE ELEKTROTECHNIKER-INNUNG NIEDERLAUSITZ 50. Geburtstag am 31. Januar 2005 Gerd Kranewitz Dorfstraße 49 15910 Neuendorf/See 50. Geburtstag am 22. Februar 2005 Rüdiger Wendel Lindenstraße 7 03099 Kolkwitz Elektro-Innung Berlin DieTech GmbH Voltastraße 2 13629 Berlin-Spandau SSP Elektro Slischka Susanne Slischka-Pohlitz Hielscher Straße 61 13158 Berlin-Pankow Sven Marzetz Hocksteinweg 10 14165 Berlin-Zehlendorf Elektrotechniker-Innung Niederlausitz ELEKTROINNUNG OSTPRIGNITZ-RUPPIN 75. Geburtstag am 12. Januar 2005 Ernst Fuhrmann Zootzenerstrasse 12 16798 Fürstenberg ELEKTROINNUNG RATHENOW 50. Geburtstag am 27. Februar 2005 Christian Kluchert ISE Ind. Service Elektro-Elektronik GmbH Curlandstraße 23 14712 Rathenow G. Fleischhauer Ing.-Büro Cottbus GmbH Guhrower Straße 5 03044 Cottbus STERBEFÄLLE Marga Hermann Sakrower Landstraße 73 14089 Berlin-Kladow ist am 15. November 2004 im Alter von 69 Jahren verstorben Helmut Amberg Nennhauser Damm 25 a 13591 Berlin-Spandau ist am 28. Oktober 2004 im Alter von 78 Jahren verstorben Heute an morgen denken ! Gelernter Elektriker + Dipl.-Ing. ELEKTRO-INNUNG POTSDAM 50. Geburtstag am 8. Februar 2005 Wilfried Bidassek A.-Scheunert-Allee 117 14558 Nuthetal/OT Rehbrücke 18 ELEKTRO-INNUNG PRIGNITZ 50. Geburtstag am 5. Februar 2005 Ulrich Hamisch Am Deich 1 19322 Wittenberge der Elektrotechnik + in der Branche Marketing- und Vertriebsprofi, sucht vielleicht Sie, mit sehr guten handwerklichen Fähigkeiten zur partnerschaftlichen, erfolgreichen Zusammenarbeit und Aussicht auf Teilhaberschaft/Firmennachfolge/Kauf. Zuschriften unter: Chiffre 017, elektrofachmann, Wilhelminenhofstraße 75, 12459 Berlin DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12 � �� � � � � 1 NFE dialog 11+12/2003 � � � � � � Unser Team wünscht Ihnen � � � � � � � � frohe Weihnachten, � � ein glückliches, erfolgreiches neues Jahr � � � und dankt Ihnen für die angenehme Zusammenarbeit. � � � � � � � � � � � � � � � � � � �� � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � � Elektrohandwerke � � � Berlin / Brandenburg � � � � � � � � � AUS DEN INNUNGEN Wir trauern um Marga Hermann Sie verstarb am 15. November 2004 im Alter von 69 Jahren viel zu früh. Frau Marga Hermann gehörte zum vertrauten Kreis der Elektro-Innung Berlin und des Landesinnungsverbandes der Elektrotechnischen Handwerke Berlin/Brandenburg. Seit 2001 war sie im Kassenprüfungsausschuss der Unterstützungskasse der Elektro-Innung Berlin tätig. Wir verlieren einen wunderbaren Menschen, der sich allseits großer Wertschätzung und Beliebtheit erfreute. Mit tiefer Trauer, aber auch mit Dankbarkeit und Respekt werden wir ihr ein ehrendes Andenken bewahren. Landesinnungsverband der Elektrotechnischen Handwerke Berlin/Brandenburg Elektro-Innung Berlin Landesinnung für Elektrotechnik Unterstützungskasse des Elektro-Handwerks Elektrotechniker-Innung „Niederlausitz“ Beschluss 01/2004 der Mitgliederversammlung vom 21. Oktober 2004: Beschluss 02/2004 der Mitgliederversammlung vom 21. Oktober 2004: Erhöhung des Mitgliedsbeitrages ab 1. Januar 2005 Terminliche Festlegung der Abschlags- und Restzahlungen Grundbeitrag: 0 – 5 MA 6 – 10 MA 11 < 1. Abschlag 1/3 zum 31. Januar des Beitragsjahres 2. Abschlag 1/3 zum 30. April des Beitragsjahres Restzahlung zum 31. 10. des Beitragsjahres 200,00 € 275,00 € 325,00 € Abstimmung: laut Protokoll Stimmfähige Mitglieder: 21 Mitglieder Ja-Stimmen 20 Gegenstimmen 1 Enthaltungen 0 20 Stimmfähige Mitglieder: 21 Mitglieder Ja-Stimmen Gegenstimmen Enthaltungen 20 1 0 DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12 AUS DEN INNUNGEN Innungsausfahrt der Elektrotechniker-Innung „Niederlausitz“ nach Dresden Am 10. September 2004 fand unsere diesjährige Innungsausfahrt nach Dresden statt. Mit viel Sonnenschein und guter Laune starteten wir in die Landeshauptstadt Sachsens. Für uns alle war es aufregend den Baufortschritt der Frauenkirche zu bewundern und Informationen über die wechselvolle Ge- schichte dieses Baudenkmals zu erfahren. Die Dresden-Rundfahrt führte uns weiter zum Blauen Wunder und zum Schlosspark Pillnitz. Bewunderung bekam die größte Kamelie der Welt im Schlosspark von Pillnitz. Der gemeinsame Tag ging bei einem Abendessen zu Ende. Herstellung und Vertrieb elektrotechnischer Anlagen Hauptverteiler nach BEWAG-Richtlinien Standverteiler in ISO und Stahlblech bis 1500 A Senatsverteiler Schaltanlagen – Kundenwerkstatt Burri · Schaltanlagen GmbH Dresdener Str. 15, 10999 Berlin (0 30) 614 40 83 � Fax: (0 30) 615 53 31 e-mail: [email protected] GE Power Controls Niederspannungstechnik KOMPETENZ-CENTER DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12 21 DER LIV INFORMIERT E-CHECK: Kostenlose Listung beim Umweltbundesamt Umweltbundesamt schreibt E-CHECK-Fachbetriebe der Elektrohandwerke an Betriebe, die ihren Kunden durch Energieberatungen insbesondere durch kostenfreien Verleih von Messgeräten (Energie-Monitoren) beim Aufspüren von Leerlaufverlusten (insbesondere durch Stand-by-Betrieb und das sog. Schein-Aus) helfen und damit zum Energiesparen beitragen, können sich auf der Seite des Umweltbundesamtes kostenlos als Verleihstelle registrieren lassen. Aktuelle Hinweise zu Leerlaufverlusten einzelner Geräte und empfehlenswerten Energie-Monitoren und Energiesparmöglichkeiten finden Sie auf folgenden Internet-Seiten: http://www.no-e.de (u. a. Fachbetriebsliste) und http://www. umweltbundesamt.de/leerlauf/ neues. Informationen für Kunden liefert eine Broschüre, die auch in größeren Stückzahlen abgerufen werden kann. Prüfprotokoll jetzt Pflicht In der seit April 2004 gültigen Fassung von DIN VDE 0100 Teil 610 ist die Pflicht zur Erstellung eines Prüfprotokolls nunmehr zwingend vorgeschrieben. Damit ist das Prüfprotokoll Teil der zu erbringenden Leistung, nicht nur bei Neuanlagen, sondern auch bei Änderungen oder Erweiterungen bestehender Anlagen. Im Falle von später auftretenden Schäden wird das Prüfprotokoll eine wichtige Rolle bei der Klärung von Haftungsfragen spielen. Es ist also unerlässlich, dass sich der Unternehmer mit den Anforderungen der DIN VDE 0100 Teil 610 auseinander setzt. Da die Prüfung der Anlagen üblicherweise von dem Mitarbeiter vor Ort durchgeführt wird, muss dieser Mitarbeiter in der Lage sein, die geforderten Prüfungen selbstständig durchzuführen und zu protokollieren. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Beurteilung der Messwerte in Relation zu den von VDE geforderten Grenzwerten. 22 In der DIN VDE heißt es dazu: „Die Prüfungen müssen durch Elektrofachkräfte durchgeführt werden, die über Erfahrungen beim Prüfen elektrischer Anlagen verfügen“ und „nach Beendigung der Prüfung muss ein Prüfprotokoll erstellt werden“. Es ist also die Verantwortung des Unternehmers, den „richtigen Mitarbeiter“ zu beauftragen. Um im Zweifelsfall belegen zu können, dass die Auswahl des Mitarbeiters richtig war, sollte dieser an einer entsprechenden Schulung teilnehmen, bei deren Abschluss er ein Zertifikat erhält, in dem die nötigen Kenntnisse bescheinigt werden. Der FEH bietet entsprechende Seminare an. Termine und weitere Details finden Sie in unserem Seminarangebot. Prüfprotokolle können mit dem Bestellformular auf der letzten Seite des Unternehmer-Briefes angefordert werden. Bei technischen Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte an Joachim Farnung, Telefon (0 69) 79 40 04–30. Weg vom Netz mit dreifachem Nutzen Es gibt mehrere Gründe, elektronische Geräte im Haushalt vom Netz zu trennen, wenn sie gerade nicht genutzt werden. Aus Sicht des Elektrohandwerkers sei hier an erster Stelle der Blitzschutz für die Geräte genannt. Aber auch die Frage nach Elektrosmog und die Möglichkeit, diesen zu vermeiden, wird vom Endverbraucher immer häufiger gestellt. Auch hier empfiehlt es sich, die Stromzufuhr elektronischer Geräte bei Nichtgebrauch zu unterbrechen. Nicht zuletzt sei auf die Möglichkeit hingewiesen, die jährlichen Stromkosten im Haushalt zu senken, indem unnötiger Verbrauch im Stand-by vermieden wird. Die Initiative EnergieEffizienz gibt Ihnen Tipps, wie Sie Ihren Kunden dabei helfen, Strom zu sparen und gleichzeitig die Sicherheit der Elektrogeräte zu erhöhen. Was die meisten Verbraucher nicht wissen: Viele Hifi-Kompaktanlagen, CD- oder DVD-Player, Fernseher und auch Computer ziehen nach dem Abschalten noch Strom. Verbraucht ein Gerät dabei beispielweise 5 W, entspricht dies jährlichen Stromkosten von rund 5 €. In einem modernen Mehrpersonenhaushalt kommen so schnell 70 oder mehr € unnötige Stromkosten zusammen. Die Möglichkeit, den Netzstecker zu ziehen wird aus Komfortgründen meistens nicht wahrgenommen. Eine schaltbare Steckerleiste zwischen die Steckdose und das jeweilige Gerät zu setzen, ist die einfachste und sicher auch kostengünstigste Variante, den dreifachen Nutzen Schutz vor Hochspannung und Elektrosmog sowie Kosteneinsparung zu erzielen. Eine komfortable und kostengünstige Alternative stellen Stromspargeräte dar. Diese funktionieren meistens nach folgendem Prinzip: Das Stromspargerät wird zwischen Steckdose und Endgerät geschaltet. Wird dieses in den Stand-by-Zustand versetzt, sinkt der Stromverbrauch erheblich. Das Stromspargerät registriert dies und nimmt z. B. den Computer komplett vom Netz. Wird wieder Strom angefragt, schaltet das Stromspargerät den Strom wieder ein. Der eigene Stand-by-Verbrauch liegt dabei deutlich unter einem Watt. Da das Endgerät vollständig vom Netz getrennt ist, ist es auch vor Blitzschäden und vor Kurzschlüssen geschützt. Die Sicherheit steigt. Durch die Beratung Ihrer Kunden zu Energiespargeräten erreichen Sie gleich mehrere positive Effekte: • Sie beweisen, dass Sie der kompetente Ansprechpartner bei allen Fragen zu Elektrogeräten sind, • Sie bieten Ihren Kunden einen Zusatznutzen; dadurch • wird die Kundenbindung verstärkt und • Sie erschließen Sich ein weiteres Aufgabenfeld durch den Verkauf der Stromspargeräte. In der folgenden Tabelle finden Sie eine Aufstellung der auf dem Markt befindlichen Energiespargeräte. DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12 DER LIV INFORMIERT D-i-K POWERSAFER Energiespartechnik GmbH Mülheimer Straße 49, 40878 Ratingen Telefon: +49 21 02 86 15–50 Telefax: +49 21 02 86 15–55 www.powersafer.de PS 1.1: für TV, schaltbar über Fernbedienung PS 3.X: wie PS 1.1, für Audio/Video/DVD PS FX 20: für Faxgeräte PS NC 1: Steckernetzteil, schaltet durch Stromverbrauch PS TS1: für Heißwasserspeichergeräte PS Copy: für Kopiergeräte mit Zeitschaltuhr und Bewegungssensor [email protected] PS Desktop: für PC schaltet nach 3–20 min gesamte Peripherie ab DATATECH Informatik GmbH Mühlestraße 16 A-6971 Hard Telefon: +43 55 74 7 93 06 Telefax: +43 55 74 7 93 32 www.datatech.at offi[email protected] St.off 3-fach Verteilersteckdose, schaltbar über Fernbedienung der angeschlossenen Geräte mit Gesamtleistung bis 2500 W; kurzzeitiges Einschalten alle 10 Stunden (abschaltbar) um Speicher (z.B. bei Stereoanlagen ) zu erhalten Top Control Sauerwiesen 2 D-67661 Kaiserslautern Telefon: +49 63 01 71 36 0 Telefax: +49 63 01 71 36 99 www.topcontrol.de [email protected] Memo Switch Lazy Voll automatisches Energiespargerät für Kaffeemaschine, Kopierer, kleine Heißwassergeräte, elektronische Heizungen und Klimageräte Schulz & Walter Elektronik GmbH Gewerbepark 17509 Kemnitz Telefon: +49 3 83 52 6 82 00 Telefax: +49-3 83 52 6 82 09 www.swel.com [email protected] Power Adapter D Anwesenheitssensor und Energiespargerät für Geräte mit Gesamtleistung bis 3600 W Memo Switch Handy Manuelles Ausschalten, z. B. am Schreibtisch von Monitor, Drucker, Beleuchtung, Workstations, kleinere Kopierer und Geräte, die normalerweise niemand abschaltet Power Adappter CH Anwesenheitssensor und Energiespargerät für Geräte mit Gesamtleistung bis 2300 W Power Box W/ Cord Set PC Einsatz zwischen PC und Monitor, Monitor wird automatisch ausgeschaltet, wenn PC ausgeschaltet wird Power Box 12 V/24 V Bis zu 1 A, für 12/24 V Systeme Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Berliner Energieagentur GmbH als regionaler Projektmanager der Initiative EnergieEffizienz (Tel. 0 30/29 33 30 28, effi[email protected]) oder nutzen die Internetseite www.initiative-energieeffizienz.de. DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12 Die BGFE informiert Arbeitsunfall – Richtig handeln Erste Hilfe erhöht Überlebenschancen Arbeitsunfälle – und insbesondere Stromunfälle – haben mitunter schwer wiegende Folgen; schnelles und richtiges Handeln kann lebensrettend sein. Die Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BGFE) informiert zur Ersten Hilfe am Arbeitsplatz. Ereignet sich in einem Betrieb ein schwerer Unfall, z. B. ein Elektrounfall mit Herzkreislaufstillstand, muss sofort der Rettungsdienst alarmiert und Erste Hilfe geleistet werden; ohne die Basismaßnahmen der Ersten Hilfe sinken die Überlebenschancen des Verletzten innerhalb kurzer Zeit. Beim Benachrichtigen des Rettungsdienstes ist es wichtig, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Dabei helfen die WFragen: Wo geschah es? Was geschah? Wie viele Personen sind verletzt? Welche Art von Verletzung oder Erkrankung? Dann auf Rückfragen warten, um sicher zu gehen, dass alle Informationen von der Rettungsstelle richtig und vollständig erfasst wurden. Der Chef hat dafür Sorge zu tragen, dass für die Erste Hilfe die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel zur Verfügung stehen (Meldeeinrichtungen, Sanitätsräume, Erste-Hilfe-Material, Rettungsgeräte usw.). Er hat auch dafür zu sorgen, dass nach einem Unfall sofort Erste Hilfe geleistet und eine erforderliche ärztliche Versorgung veranlasst werden kann; dazu gehört, dass er Mitarbeiter zu Ersthelfern ausbilden lässt. Möglichst 23 DER LIV INFORMIERT sofort nach einem Arbeitsunfall bzw. im Anschluss an die Erstbehandlung muss der Unfallverletzte in eine Klinik gebracht werden oder einen so genannten „Durchgangsarzt“ aufsuchen. Durch das Durchgangsarztverfahren wird sichergestellt, dass der Verletzte so schnell wie möglich von einem besonders qualifizierten Unfallchirurgen behandelt wird. Übrigens: Wer wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit einen Arzt aufsucht, muss keine Praxisgebühr zahlen. Führt ein Arbeitsunfall dazu, dass der Mitarbeiter länger als drei Tage arbeitsunfähig ist, muss der Arbeitgeber der Berufsgenossenschaft eine Unfallanzeige zusenden. Die Berufsgenossenschaft sorgt für die medizinische Heilbehandlung des Verletzten, sie bietet ihm Leistungen zur beruflichen und sozialen Rehabilitation und sichert ihn finanziell ab. Mehr Informationen zur Ersten Hilfe nach einem Arbeitsunfall bietet die BGFE in der Meisterbroschüre „ Erste Hilfe – mit Sonderteil Stromunfall“ (Bestell-Nr. MB 17). Sie können die Broschüre kostenlos online herunterladen unter www.bgfe.de (Bereich „Medien“ „Arbeitsschutz konkret – Meisterbroschüren“) oder für 2,80 € bestellen (Betriebe, die nicht bei der BGFE versichert sind, zahlen zzgl. eine Versandkostenpauschale): Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BGFE) Telefon (02 21) 37 78–10 20 Fax (02 21) 37 78–10 21 E-Mail: [email protected] Die elektronische Vergabe von Bauleistungen jetzt auch in Berlin Das Internet wird bei der Vergabe von Aufträgen immer wichtiger. Die Bundesländer Bayern und Berlin wickeln bereits Vergabeverfahren für Bauaufträge nach VOB elektronisch ab. Nach EU-weiten Vergabeverfahren entschieden sich beide Bundesländer für die Vergabeplattform avaonline. Die ventasoft GmbH ist der führende Anbieter von internetbasierten e-Vergabeplattformen im Bauwesen mit der Kernkompetenz im Bereich Signaturund Kryptografielösungen. ava-online ist eine Software-Lösung für die datenbankgestützte, internetbasierende Abwicklung der digitalen Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen nach VOB und für Lieferleistungen gemäß VOL. Dabei unterstützt ava-online den durch- 24 gängigen Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung in allen Schritten des Vergabeverfahrens für nationale und EU-weite Vergaben sowie für das privatwirtschaftliche Ausschreibungsverfahren. ventasoft ist bundesweit einziger Anbieter einer Vergabelösung mit der nach dem Signaturgesetz zertifizierten Signaturanwendungssoftware avasign. Dies garantiert Bietern und öffentlichen Auftraggebern die Rechtssicherheit, die der Gesetzgeber bei der Abgabe bzw. Entgegennahme von digitalen Angeboten fordert. Die Vergabeplattform unter www.vergabe.bayern.de und www.vergabe.berlin.de ermöglicht den durchgängigen Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung in allen Schritten eines Vergabeverfahrens. Die Arbeitsabläufe werden erheblich vereinfacht und verkürzt. Dadurch werden enorme Kosteneinsparungen bei Baufirmen und in der Verwaltung erzielt. Neben den Bundesländern Bayern und Berlin nutzt unter anderem die Deutsche Telekom AG die Vergabeplattform ava-online als einer der größten privatwirtschaftlichen Auftraggeber für Bauleistungen in Deutschland. Die Festnetzdivision der Deutschen Telekom betreibt in diesem Bereich unter www.e-vergabe.t-mart.de ein Internetportal für Ausschreibungen und Vergaben sowie dem hierzu notwendigen Geschäftsverkehr mit den Auftragnehmern. Dazu wurde die Portallösung ava-online an das SAP-System des T-COM Einkaufs angebunden. Die Firmen können kostenfrei nach Bekanntmachungen zu öffentlichen Vergabeverfahren recherchieren und sich nach Aufforderung die Vergabeunterlagen in digitaler Form über das Internet herunterladen. Leistungsverzeichnisse werden im GAEBStandard (Gemeinsamer Ausschuss für Elektronik im Bauwesen) über die Plattform versandt. Eine Prüfung vor dem Versand gewährleistet die GAEB-Konformität, d. h. die Lesbarkeit der Datei mit dem Kalkulationsprogramm des Empfängers. Die komfortable Bearbeitung der Formulare und Leistungsverzeichnisse erfolgt mit Ausfüllhilfen, Prüfroutinen und Hinweisen zu etwaigen Formfehlern. Leistungsverzeichnisse können entweder in ein eigenes Kalkulationsprogramm exportiert oder in dem mitgelieferten Bieter-Tool ava-sign – ebenfalls gestützt durch Ausfüll- und Kalkulationshilfen – ausgefüllt werden. So kontrolliert das kostenfrei bereitgestellte Bieterprogramm ava-sign, die Vollständigkeit aller Pflichtfelder. Die End- summen aus dem Leistungsverzeichnis werden automatisch in das Angebotsdeckblatt übernommen. Die Gefahr, ein ungültiges Angebot abzugeben, sinkt auf ein Minimum und bietet einen deutlichen Vorteil gegenüber dem konventionellen Prozess (Papier und Post), in dem Bieter häufig wegen formaler Fehler vom Verfahren ausgeschlossen werden. Ihre verbindlichen Angebote senden die Firmen per Internet an die Vergabeplattform zurück, wobei sie die Angebotsdateien mit Hilfe einer Chipkarte digital unterschreiben („qualifizierte digitale Signatur“ nach Signaturgesetz) und verschlüsseln. Die ständige Protokollierung macht die Verfahren transparent und nachvollziehbar. Eine nachträgliche Veränderung bzw. Manipulation der eingereichten Angebote in der Vergabestelle ist ausgeschlossen. Die zuständige Vergabestelle kann erst zum Eröffnungstermin auf die digitalen Angebote im Vieraugen-Prinzip zugreifen und entschlüsseln. Eine vorherige Einsichtnahme der Angebotsdaten durch die Vergabestelle oder durch Dritte ist nicht möglich. Das herkömmliche Verfahren bleibt daneben erhalten, damit Firmen nicht benachteiligt werden, die noch keinen Anschluss an das Internet haben. Bieter, die in Zukunft ihre Angebote elektronisch einreichen, müssen lediglich eine Signaturkarte und ein Kartenlesegerät für ca. 120 € erwerben und sich an den Vergabeplattformen registrieren. Diese Investition macht sich schnell bezahlt. Firmen profitieren von der schnellen und einfachen Suche nach Bekanntmachungen, vom kostenlosen Download (kein Entgelt nach §20 VOB/A) der Vergabeunterlagen und von Ausfüllhilfen zu den Formularen. Die ventasoft GmbH vertritt im DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12 DER LIV INFORMIERT Gegensatz zu vielen anderen Plattformbetreibern die Auffassung, dass die Kosten für den Betrieb einer Vergabeplattform für Vergaben nach VOB und VOL nicht durch die Bieter sondern durch die Auftraggeber zu übernehmen sind. Bedient sich ein öffentlicher Auftraggeber für die Abwicklung der digitalen Vergabe einer Vergabeplattform eines privaten Betreibers und gewährt dieser Betreiber potenziellen Bieterfirmen ausschließlich gegen eine monatliche Gebühr den Zugang zur Plattform, stellt sich die Frage, ob ein solches Vorgehen mit den Vorschriften von VOB und VOL vereinbar ist. Nach §20 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOB/A darf der öffentliche Auftraggeber für die Leistungsbeschreibung und andere Unterlagen ein Entgelt fordern. Die Höhe des Entgelts darf nach §20 Nr. 1 Abs. 1 Satz 2 VOB/A die Selbstkosten des öffentlichen Auftraggebers für die Vervielfältigung und die postalische Versendung nicht überschreiten. Wie sich schon aus dem Wortlaut dieser Vorschrift ergibt („für die Leistungsbeschreibung und andere Unterlagen“), darf die Vergabestelle lediglich für die konkrete, zur Ausschreibung anstehende Leistungsbeschreibung ein Entgelt fordern. Es handelt sich insoweit um ein fallbezogenes Entgelt. Die Erhebung einer monatlichen Gebühr durch den Betreiber einer Vergabeplattform kann damit nicht auf § 20 Nr. 1 VOB/A gestützt werden. Die Vergabestellen nutzen die Vorteile des ganzheitlichen Workflows vom automatisierten Versand der Bekanntmachung über das Zusammenstellen der Vergabeunterlagen bis zum automatisierten Ausfüllen der Niederschrift im Eröffnungstermin. Die Formulare des Vergabehandbuchs sind in vorgefertigten Formularsätzen, abhänigig von DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12 Bauherr und EU-Schwellenwert, hinterlegt und werden interaktiv ausgefüllt. So ist die Aktualität bei weitestgehender Rechtssicherheit und Vermeidung von Formfehlern gewährleistet. Angebote, die in elektronischer Form eingehen, ersparen der Vergabestelle mühsames Nachrechnen durch manuelles Eintippen der Einzelpreise. Architekten und Ingenieure, die freiberuflich für staatliche Vergabestellen tätig sind, können aufgrund des flexiblen Rechte- und Rollenkonzeptes für einzelne Vergabeverfahren oder ganze Projekte Zugriff erhalten, und bequem vom eigenen Büro über das Internet die Vorzüge der Plattform nutzen, z. B. hinterlegte Formulare ausfüllen und Leistungsverzeichnisse und Pläne einstellen. Die Bundesländer Bayern und Berlin fördern mit der Einführung der e-Vergabe innovative Anwendungen und Technologien, die weit über den Bereich der elektronischen Datenverarbeitung hinausreichen. Es revolutioniert die Arbeitsweise der Bauwirtschaft und stellt die Kommunikation zwischen Vergabestellen, Firmen und freiberuflich Tätigen im Rahmen der Vergabeverfahren nach VOB auf eine moderne elektronische Basis. Die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de fand bereits in der Fachwelt bundesweite Beachtung. So erzielte die Digitale Vergabe beim diesjährigen eGovernment-Wettbewerb des Bundes eine Bestplazierung unter den TOP 3 in der Kategorie „government-to-business“. Das Ergebnis wurde anlässlich der Cebit 2004 in Hannover bekanntgegeben. Es ist das Ziel der ventasoft GmbH, mit der Vergabeplattform ava-online und dem Bieterprogramm ava-sign durch eine schnelle Marktdurchdringung einen neuen „defacto Standard“ für die elektronsiche Bauausschreibung und Vergabe in Deutschland und im EU-Raum zu schaffen. Die kürzlich veröffentlichte Entscheidung, dass ava-online auch in der Schweiz, als Standard für das öffentliche Auftragswesen eingeführt wird, deuten in diese Richtung. Gemeinsam mit der Swisscom IT Services erhielt die ventasoft GmbH im September 2004 nach einer WTO-Aus- schreibung den Zuschlag und wurde von den Schweizer Behörden beauftragt, ava-online als zentrale Vergabeplattform für Bund, Kantone und Gemeinden aufzubauen und für die nächsten vier Jahre zu betreiben. Links: http://www.vergabe.berlin.de http://www.vergabe.bayern.de http://www.vergabe.ava-online.de BESUCHEN SIE UNS IM INTERNET: WWW.ELEKTRO-INNUNG-BERLIN.DE Elektro- und Gebäudetechnik 2004/2005 Bücher • Formulare • Zeitschriften • Elektronische Medien Jetztnloses kos te eichnis Verzordern ! anf FAX-0 62 21/4 89 - 4 43 Firma Ja, senden Sie mir: Expl. Gesamtverzeichnis Elektro- und Gebäudetechnik 2004/2005 Name, Vorname Straße/Postfach PLZ, Ort Meine Daten werden gemäß Bundesdatenschutzgesetz elektronisch gespeichert und können für Werbezwecke innerhalb des Hüthig & Pflaum Verlages verwendet werden. Sollten Sie dies nicht mehr wünschen, schreiben Sie bitte an Hüthig & Pflaum Verlag, Postfach 10 28 69, 69018 Heidelberg. Unterschrift � � � V e r l a g e Hüthig & Pflaum Verlag Hüthig GmbH & Co. KG Richard Pflaum Verlag GmbH & Co. KG 25 RECHT / STEUERN / WIRTSCHAFT / POLITIK Sicherheitsleistung nach Umkehr der Steuerschuldnerschaft Bei der Erbringung von Sicherheitsleistungen für die Gewährleistung ist oftmals unklar, ob ein für die Bestimmung der Sicherheitsleistung vereinbarter Prozentsatz von der Vergütung des Auftragnehmers mit oder ohne Mehrwertsteuer zu berechnen ist. Klar ist dies nur, wenn es eindeutig in den vertraglichen Vereinbarungen festgelegt ist. In der Vergangenheit half diesbezüglich der Rückgriff auf § 14 Nr. 2 Satz 2 und 3 VOB/A. Hiernach bestimmt sich die Sicherheit nach der Auftrags- bzw. der Abrechnungssumme. Ist die Vergütung des Auftragnehmers, also einschließlich oder zuzüglich der Mehrwertsteuer vereinbart worden, so wird man für die Berechnung der Sicherheitsleistung auf den Bruttobetrag mit Mehrwertsteuer abstellen müssen. Soweit sich in dem Vertrag die Regelung findet, dass ein gewisser Prozentsatz der geprüften Schlussrechnungssumme oder der Abrechnungssumme einbehalten werden soll, so bemaß sich der Sicherheitseinbehalt bislang auch hier nach dem Bruttoendbetrag, welchen der Auftraggeber bei der Prüfung der Schlussrechnung ermittelt hat. Anders wäre das nur, falls nach dem Vertrag auf eine bestimmte Berechnung oder ausdrücklich auf die Nettosumme abgestellt wird. Probleme bereitet dies jetzt jedoch im Hinblick auf die seit 1. Juli 2004 geltenden Umkehr der Steuerschuld bei Bauleistungen gem. § 13b Umsatzsteuergesetz. Hiernach hat der Auftragnehmer, welcher für einen anderen Bauleistenden Bauleistungen erbracht hat, nur eine Nettorechnung zu stellen. Wenn sich die Sicherheitsleistung nun nach dem Bruttobetrag bemisst, so wird der Auftraggeber die (fiktive) Bruttorechnungssumme ermitteln und die entsprechend höhere Sicherheitsleistung vom dem Nettorechnungsbetrag des Auftragnehmers in Abzug bringen. Es empfiehlt sich daher dringend, im Vertrag ggf. auch nachträglich eine entsprechende eindeutige Vereinbarung zu treffen, nach welcher sich die Sicherheit nach der Abrechnungsnettoendsumme berechnet. Rechtssprechung zu dieser neuen Situation gibt es naturgemäß noch nicht. Nur der Vollständigkeit halber sei darauf hingewiesen, dass sich diese Problematik bei einem Vertragsstrafeneinbehalt grundsätzlich nicht stellt. Der Vertragsstrafenanspruch stellt in der Grundlage einen Schadensatzanspruch dar. Ist hier keine ausdrückliche Berechnungsregelung getroffen, so handelt es sich regelmäßig um einen Nettobetrag. (fg.bau) Private E-Mails kosten den Job Mit E-Mails ist es wie mit dem Telefonieren. Wer Privates erledigt, riskiert seinen Job. So wies ein Arbeitszeitunternehmen einem Filialleiter nach, 262 private E-Mails verschickt zu haben – und sprach eine ordentliche Kündigung aus. Sogar eine fristlose Befristete Arbeitsverhältnisse Die Befristung eines Arbeitsvertrages muss schriftlich erfolgen. Mündliche Befristungsvereinbarungen sind unwirksam. Die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne sachlichen Grund ist nur zulässig, • bis zu einer Gesamtdauer von 2 Jahren, seit dem 1. Januar 2004: bis zu einer Gesamtdauer von 4 Jahren bei neu gegründeten Unternehmen, sofern zuvor noch nie ein Arbeitsverhältnis zu demselben Arbeitgeber bestanden hat. • und innerhalb der 2 Jahre das Arbeitsverhältnis höchstens drei Mal verlängert wird, seit dem 1. Januar 2004: bei neu gegründeten Unternehmen unbegrenzte Anzahl von Verlängerungen innerhalb von 4 Jahren zulässig. Die unbegrenzte Befristung eines Arbeitsvertrages ohne sachlichen Grund ist seit dem 1. Januar 2004 immer mit Arbeitnehmern möglich, die das 52. Lebensjahr (bisher 58. Lebensjahr) vollendet haben, soweit mindestens 6 Monate davor mit dem Arbeitgeber kein Arbeitsvertrag bestanden hat. Konsequenzen der Neuregelungen Von der Befristungskontrolle eines sachlichen Grundes sind in der Konsequenz alle neugegrün- 26 Kündigung wäre – ohne das zuvor eine Abmahnung erfolgt ist – gerechtfertigt gewesen, meinte das Arbeitsgericht Frankfurt a.M. (Az 9 Ca 10256/03). Der Grund: Der Filialleiter habe „exzessiv firmeneigene Systeme privat genutzt. Quelle: DHB 9/04 deten Unternehmen bis zur Dauer von 8 Jahren befreit, wenn sie am Ende des 4. Jahres der Neugründung noch einen maximal auf 4 Jahre befristeten Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund abschließen. Die Anzahl der zulässigen Verlängerungen ist innerhalb des 4 Jahreszeitraumes unbegrenzt, solange das neugegründete Unternehmen bei Verlängerung nicht länger als 4 Jahre gegründet war. In der Konsequenz können Existenzgründer jetzt mehr als drei Mal Kettenarbeitsverträge abschließen und so für die ersten 4 Jahre jedenfalls das Risiko von betriebsbedingten Kündigungsschutzklagen ausschließen. Zusätzlich hat der Arbeitgeber das Recht, eine Kündigungsmöglichkeit zu vereinbaren. Die Grenzen dieser Regelung wird erst die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte festsetzen. Problematisch könnte sein, inwieweit Unternehmen bei Umstrukturierung und Teil-Neugründungen privilegiert sein werden. Nach dem Zweck der Vorschrift sollen grundsätzlich Existenzgründungen privilegiert werden, nicht Umstrukturierungen. Ob tatsächlich die Rechtsprechung die unbegrenzte Anzahl von Verlängerungen innerhalb des 4 Jahreszeitraumes – im Extremfall 47-faDER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12 RECHT / STEUERN / WIRTSCHAFT / POLITIK Gebäudetechnik Aktuelles EIB Fachwissen che Verlängerung bei jeweils einmonatiger Befristung – für zulässig erachtet, wird sich zeigen. Befristungen von Arbeitsverhältnissen mit Sachgrund sind (wie bisher) insbesondere bei – vorübergehenden betrieblichen Bedarf an Arbeitsleistungen, – Befristung im Anschluss an Ausbildung oder Studium, – Befristung zur Vertretung anderer Arbeitnehmer, – der Arbeitsleistung (z. B. Saisonarbeitsverhältnisse), – Befristung zur Erprobung sowie in sonstigen engen Grenzen weiterhin möglich. Mängel in der Befristung Die Unwirksamkeit von Befristungsvereinbarungen führt zum Abschluss eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses. Bei einem Zweck befristeten Arbeitsvertrag muss der Arbeitgeber schriftlich mit einer Mindestankündigungszeit von zwei Wochen das Erreichen des Zweckes dem Arbeitnehmer mitteilen. Spätestens innerhalb von drei Wochen nach Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitnehmer Klage vor dem zuständigen Arbeitsgericht erheben, wenn er die Befristung des Arbeitsvertrages für unwirksam hält. Aktueller Handlungsbedarf durch das Alterseinkünftegesetz Lohnsteuerliche Änderungen ab 1. Januar 2005 in der Betrieblichen Altersversorgung Mit dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) leitet der Gesetzgeber ab 1. Januar 2005 den schrittweisen Übergang zur nachgelagerten Besteuerung bei allen Arten der Altersversorgung ein. Für die betriebliche Altersversorgung ergeben sich wesentliche Änderungen, wobei vor allem die externen Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds betroffen sind. Bei der Direktzusage und der Unterstützungskasse ergeben sich lediglich Auswirkungen für den Versorgungsempfänger, nicht jedoch für den Arbeitgeber. Hinsichtlich der lohnsteuerlichen Änderungen bei den Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds gilt Folgendes: Bisherige Regelung: Nach § 3 Nr. 63 EStG in seiner bisherigen Fassung sind Beiträge an PensionsDER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12 kassen und Pensionsfonds bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (2004: 61 800 €) steuerfrei. Die späteren Versorgungsleistungen sind als sonstige Einkünfte voll Einkommenssteuerpflichtig. Beiträge an eine Direktversicherung können zur Zeit nach § 40 b EStG bis zu 1752 €, bei Durchschnittsbildung 2148 €, jährlich pauschal versteuert werden (Steuersatz 20 % zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung bis 1752/2148 € jährlich bis Ende 2008, sofern zusätzlich zum Entgelt, d. h. aus Einmalzahlung). Auch für die Pensionskasse kann die Pauschalbesteuerung genutzt werden, wenn die steuerfreie Dotierung nach § 3 Nr. 63 EStG ausgeschöpft ist. Die aus pauschal besteuerten Beiträgen resultierenden Renten wer- Willi Meyer EIB Tool Software NEU Das Praxisbuch für ETS 3 Professionell, ETS 3 Starter und ETS 2 2004. Ca. 350 Seiten. Kartoniert. Mit Option auf kostenlose ETS 3-Demo-CD. Ca. € 39,80 ISBN 3-8101-0212-1 Dieses Buch behandelt erstmals den Gesamtprozess der Programmierung und Inbetriebnahme von EIB-Projekten. Zentrales Thema ist dabei die Arbeit mit der brandaktuellen ETS 3 Professionell. Hierzu erfährt der Nutzer alles, was er wissen muss, um effektiv, zeitsparend sowie die gesamten Potenziale dieser neuen Software ausschöpfend, arbeiten zu können. Alle Aktionen werden per Screen-Shots dargestellt, so dass schnelles Nachvollziehen der Vorgänge gewährleistet ist. Zur ETS 2 und zu dem sehr einfach zu bedienenden Einsteigertool ETS 3 Starter ist ein kurzer Abriss zu finden. Bemerkenswert: Zu jeder Softwareversion gibt es einen „roten Faden“, der in Tabellenform alle für die Projekterstellung und -programmierung wichtigen Arbeitsschritte enthält. Nicht zu vergessen sind Checklisten zur Projektanalyse und Fehlervermeidung (Erstprüfung) und die zahlreichen Projektierungstipps des Autors. Robert Beiter Installationsbus EIB/KNX Twisted Pair NEU Das Lehrbuch 2004. 160 Seiten. Kartoniert. Mit Fragen, Aufgaben und Lösungen. € 22,80 ISBN-8101-0185-0 Dieses Buch, geprägt von einer pädagogisch-didaktisch ausgereiften, aber dennoch sehr straffen Wissensvermittlung, stellt ein echtes Lehrbuch dar. Im Zentrum stehen das logische Erlernen der grundsätzlichen Wirkungsweisen und Begriffe und damit die Vermittlung eines tiefen Verständnisses der Zusammenhänge. Ein konkretes Installationsbeispiel begleitet den Leser durch das gesamte Buch und veranschaulicht dem Lernenden in praktischer Weise das Wesentliche der Bus-Philosophie. Bei der Darstellung der Buskomponenten richtet sich die Aufmerksamkeit auf die wichtigsten Busgeräte. Anwendungsprogramme, Gerätefunktionen und Buskommunikation werden eingehend vermittelt. Enthalten sind außerdem: EIB-Lösungen für die häufigsten Standardfunktionen, Fragen und Antworten zur Wissenkontrolle, Zusammenfassung wichtiger Begriffe. Ausführliche Informationen und das komplette de-Fachwissen Buch-Programm finden Sie im de-Shop unter: www.online-de.de/shop Fax-Bestellung 0 62 21/ 4 89-4 43 Ja, senden Sie mir: Expl. Meyer, EIB Tool Software Ca. € 39,80 zzgl. Versandkosten ISBN 3-8101-0212-1 Expl. Breiter, Installationsbus EIB/KNX Twisted Pair € 22,80 zzgl. Versandkosten ISBN 3-8101-0185-0 Firma Name/Vorname Straße/Postfach PLZ/Ort Ich habe das Recht, diese Bestellung innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung ohne Angabe von Gründen zu wiederrufen. Der Widerruf erfolgt schriftlich oder durch fristgerechte Rücksendung der Ware an den Verlag oder an meine Buchhandlung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs der Ware (Datum des Poststempels). Bei einem Warenwert unter 40 Euro liegen die Kosten der Rücksendung beim Rücksender. Entsiegelte Software ist vom Rückgaberecht ausgeschlossen. Ihre Daten werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz elektronisch gespeichert und können für Werbezwecke innderhalb des Hüthig & Pflaum Verlages verwendet werden. Sollten Sie dies nicht mehr wünschen, schreiben Sie bitte an untenstehende Adresse. Datum/Unterschrift Telefon 0 62 21/ 4 89-5 55 E-Mail: [email protected] www.online-de.de HÜTHIG & PFLAUM V E R L A G Postf. 10 28 69, D-69018 Heidelberg 27 RECHT / STEUERN / WIRTSCHAFT / POLITIK den mit dem Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 EStG besteuert. Kapitalleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei ausgezahlt werden. Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung entfällt für Neuzusagen ab 1. Januar 2005 die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung von Beiträgen an Direktversicherungen und Pensionskassen. Sofern jedoch die neuen Voraussetzungen des § 3 Nr. 63 EStG erfüllt sind, werden die Beiträge künftig steuerfrei gestellt. Nur für Beiträge an umlagefinanzierte Pensionskassen bleibt es auch für Neuzusagen bei der Pauschalbesteuerung. Für Zusagen auf Leistungen aus Direktversicherungen bzw. Pensionskassen, die vor dem 1. Januar 2005 erteilt wurden bzw. werden, bleibt die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung unverändert erhalten. Auch die steuerliche Behandlung der aus pauschal besteuerten Beiträgen resultierenden Versorgungsleistungen ändert sich im Grundsatz nicht. Sofern die Direktversicherung die Voraussetzungen des neuen § 3 Nr. 63 EStG erfüllt, wird diese Vorschrift angewandt, d. h. die Beiträge werden ab 1. Januar 2005 steuerfrei gestellt. Der Arbeitnehmer kann jedoch zugunsten der Pauschalbesteuerung auf die Steuerfreiheit verzichten. Der Verzicht muss spätestens bis zum 30. Juni 2005 gegenüber dem Arbeitgeber erklärt werden und gilt für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses. Ab 1. Januar 2005 ist die Steuerfreiheit der Beiträge an Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds wie folgt geregelt: Um den Wegfall der Pauschalbesteuerungsmöglichkeit für die Direktversicherung zu kompensieren, wird dieser Durchführungsweg in die Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG einbezogen. Um ei- 28 nen Ausgleich für Pensionskassen zu schaffen, für die bisher die Förderungen nach §§ 3 Nr. 63 und 40 b EStG kumulativ genutzt werden können, wird die Grenze für die steuerfreie Dotierung um einen statischen Betrag von jährlich 1800 € erhöht, der allerdings sozialversicherungspflichtig sein soll. Der zusätzliche steuerfreie Betrag kann jedoch nur von denjenigen Personen genutzt werden, für die keine Vorsorgeaufwendungen nach § 40 b EStG pauschal versteuert werden. Weiter gilt die Erhöhung nur für Neuzusagen ab 2005. Voraussetzung für die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG ist für alle drei Durchführungswege, dass eine lebenslange Altersversorgung in Form einer Rente oder eines Auszahlungsplans mit Ratenzahlung und anschließender Teilkapitalverrentung ab dem 85. Lebensjahr vorgesehen ist. Reine Kapitalzahlungen sind künftig nicht mehr zulässig, eine Kapitaloption schadet jedoch hinsichtlich der steuerlichen Förderung nicht. Mit der Aufhebung der Pauschalbesteuerungsmöglichkeit ist auch der Wegfall der Vervielfältigerregelung des § 40 b EStG verbunden. Als Ausgleich dafür wird in § 3 Nr. 63 EStG eine neue Vervielfältigerregelung aufgenommen. Danach können Beiträge an eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds, die bei Ausscheiden des Arbeitnehmers geleistet werden (z. B. Abfindungszahlungen oder Wertguthaben aus Arbeitszeitkonten), bis zu einem bestimmten Grenzbetrag steuerfrei geleistet werden. Dieser Grenzbetrag errechnet sich aus 1800 € je Kalenderjahr, in dem das Arbeitsverhältnis bestanden hat, abzüglich derjenigen steuerfrei geleisteten Beträge, die im laufenden und den sechs vorangegangenen Jahren geleistet wurden. Dabei können nach dem Wortlaut des Gesetzes – anders als bei der in § 40 b EStG enthaltenen Vervielfältigerregelung – Kalenderjahre vor dem 1. Januar 2005 nicht berücksichtigt werden. Fraglich ist, ob dies nach dem Willen des Gesetzgebers auch für die Fälle gelten soll, in denen bisher pauschal besteuerte Beiträge an eine Direktversicherung künftig steuerfrei geleistet werden. Arbeitgeber müssen künftig die nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfreien Beiträge nicht mehr auf der Lohnsteuerkarte eintragen, so dass bei einem Arbeitgeberwechsel die Freibeträge auch mehrfach genutzt werden können. Überprüfungsempfehlung Wer die Vorteile der Direktversicherung mit Pauschalversteuerung nach § 40 b EStG (plus Sozialversicherungsfreiheit s. o.) weiterhin ungeschmälert nutzen möchte, sollte noch in diesem Jahr handeln. So können bis 31. Dezember 2004 neue Direktversicherungen nach § 40 b EStG abgeschlossen oder bestehende Verträge an den Höchstbetrag von 1752 € (bei Durchschnittsbildung 2148 €) angepasst werden. Bei Bestehen von bislang pauschal besteuerten Direktversicherungen nach § 40 b EStG sollte der Arbeitgeber prüfen, ob diese die neuen Voraussetzungen für die Lohnsteuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG erfüllen. Ist dies der Fall, sollten die Arbeitnehmer darüber informiert werden, dass sie zugunsten der Pauschalbesteuerung für das gesamte restliche Arbeitsverhältnis auf die Steuerfreiheit verzichten können. Der Verzicht muss bis zum 30. Juni 2005 gegenüber dem Arbeitgeber erklärt werden. Andernfalls sind ab 2005 die Beiträge nicht mehr pauschal zu versteuern, sondern steuerfrei zu stellen. Aus abrechnungstechnischen Gründen sollten die Unternehmen versuchen, eine Entscheidung der Arbeitnehmer möglichst frühzeitig herbeizuführen. So kann vermieden werden, dass zukünftig der Beitrag steuerfrei gestellt werden und bei anschließender Entscheidung der Arbeitnehmer für die Beibehaltung der Pauschalisierungsmöglichkeit eine Rückabwicklung erfolgen muss. Darüber hinaus ist es ratsam, bestehende Versorgungsordnungen daraufhin zu überprüfen, ob die Versorgung im kommenden Jahr noch als förderfähige Altersversorgung einzustufen ist. Hat sich beispielsweise ein Unternehmen in der Vergangenheit für die Pensionskasse entschieden, um sowohl § 3 Nr. 63 EStG als auch § 40 b EStG zu nutzen, so kommt dieser Vorteil 2005 in Wegfall. Weiter können für eine Pensionskassenzusage mit Kapitalleistung Beiträge ab 2005 nicht mehr steuerfrei geleistet werden, da § 3 Nr. 63 EStG eine lebenslange Versorgung voraussetzt; hier ist eine Umstellung auf Rentenleistung bzw. auf einen Auszahlungsplan zu überdenken. BESUCHEN SIE UNS IM INTERNET: WWW.ELEKTRO-INNUNG-BERLIN.DE DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12 RECHT / STEUERN / WIRTSCHAFT / POLITIK So checken Sie Elektroanlagen und Geräte richtig! Nachforderungen von Sozialabgaben Prüfer der Sozialversicherung haben in der Vergangenheit regelmäßig Abgaben auch auf nicht ausbezahlte, aber tariflich geschuldete Arbeitsentgelte (so genannter „Phantomlohn“) erhoben. Mit Urteil des Bundessozialgerichts vom 14. Juli 2004 (Az.: B 12 KR 1/04 R) wurde nun abschließend entschieden, dass – entgegen der Ansicht einzelner Sozialgerichte – die Erhebung dieser Nachforderungen rechtmäßig ist. Ob die unterbliebene Auszahlung auf Grund von Unkenntnis über eine Tarifbindung oder wegen Unkenntnis über einen bestehenden allgemeinverbindlichen Tarifvertrag erfolgte, war dabei für die Betriebsprüfer nicht relevant. Auch eine entsprechende einvernehmliche Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer war ohne Belang. Geklagt hatte ein Arbeitgeber, der seinem geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer Einkommen unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze ausgezahlt hatte. Bei der Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass unter Zugrundelegung des allgemeinverbindlichen Mindestentgelts die Geringfügigkeitsgrenze überschritten worden sei. Nach Ansicht der Prüfer bestand daher Versicherungspflicht, so dass die entsprechenden Versicherungsabgaben vom Arbeitgeber nachgefordert wurden. Entstehungsprinzip Das Bundessozialgericht (BSG) hat in seinem Urteil diese Nachzahlungsforderungen nun als rechtmäßig anerkannt. Bei der Entscheidung über die Versicherungspflicht (Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze), die BeiDER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12 Messpraxis tragspflicht und die Beitragshöhe sei das tariflich geschuldete und nicht lediglich das laufende Arbeitsentgelt maßgebend. Es gelte also das Entstehungsprinzip und nicht das Zuflussprinzip. Der Arbeitgeber könne sich auch nicht mit Erfolg auf Vertrauensschutz berufen. Zahlreiche Unternehmen werden damit auch künftig bei Nichtzahlung allgemeinverbindlicher Mindestentgelte mit zumeist erheblichen Nachforderungen rechnen müssen, die nicht selten auch die Existenz der Betriebe gefährden können. Sonderregelungen Bei einmalig gezahlten Arbeitsentgelten (Weihnachts- oder Urlaubsgeld) ist das Problem hingegen entfallen. Durch eine Änderung von § 22 Abs. 1 SGB IV ist für Zeiträume nach dem 1. Januar 2003 das Entstehungsprinzip durch das Zuflussprinzip abgelöst. Die Anforderungen bedeuten also, dass Beiträge aus einmalig gezahlten Arbeitsentgelten nur dann abzuführen sind, wenn diese auch tatsächlich ausgezahlt worden sind. Für Zeiträume vor dem 1. Januar 2003 ist jedoch die Versicherungspflicht und Beitragshöhe auch unter Zugrundelegung von tariflich geschuldeten Einmalzahlungen zu beurteilen, selbst wenn dessen Auszahlung tatsächlich nicht erfolgt war. Dieser praxisbezogene Leitfaden begleitet Sie Schritt für Schritt bei der organisatorischen Vorbereitung, der technischen Durchführung sowie der Auswertung und gerichtsfesten Protokollierung von Wiederholungsprüfungen. Sie erhalten konkrete Aussagen zu den zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben und Normen, zu den Anpassungsforderungen, Prüffristen, Prüfberechtigungen, zur Auswahl von Mess- und Prüfgeräten sowie zu Fragen des Arbeitsschutzes. Das Buch beschreibt im Einzelnen die Wiederholungsprüfung � in Wohngebäuden � in Gewerbebetrieben (Bäckereien bis Verkaufsstätten) � in besonderen Bauten (Altersheime bis Versammlungsstätten) � an/in besonderen Orten/Räumen (Badezimmer bis Unterrichtsräume) � von besonderen Anlagen und Betriebsmitteln (Antennenanlagen bis Zählerplätze) � von medizinischen Einrichtungen � von elektrischen Geräten / Betriebsmitteln � von Maschinenausrüstungen Klaus Bödeker/ Robert Kindermann/ Friedhelm Matz Wiederholungsprüfungen nach DIN VDE 0105 Elektrische Gebäudeinstallationen und ihre Betriebsmittel. 2003. 400 Seiten. Geb. € 44,80 ISBN 3-8101-0157-5 Ein Prüfkompendium für die Praxis, das keine Wünsche offen lässt! Fax-Bestellung 0 62 21/ 4 89-4 43 Ja, senden Sie mir: Expl. Bödeker/Kindermann/Matz, Wiederholungsprüfungen nach DIN VDE 0105 € 44,80 zzgl. Versandkosten ISBN 3-8101-0157-5 Firma Name/Vorname Straße/Postfach PLZ/Ort Ich habe das Recht, diese Bestellung innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung ohne Angabe von Gründen zu wiederrufen. Der Widerruf erfolgt schriftlich oder durch fristgerechte Rücksendung der Ware an den Verlag oder an meine Buchhandlung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs der Ware (Datum des Poststempels). Bei einem Warenwert unter 40 Euro liegen die Kosten der Rücksendung beim Rücksender. Entsiegelte Software ist vom Rückgaberecht ausgeschlossen. Ihre Daten werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz elektronisch gespeichert und können für Werbezwecke innderhalb des Hüthig & Pflaum Verlages verwendet werden. Sollten Sie dies nicht mehr wünschen, schreiben Sie bitte an untenstehende Adresse. Datum/Unterschrift Telefon 0 62 21/ 4 89-5 55 HÜTHIG & PFLAUM E-Mail: [email protected] V E R L A G www.online-de.de Postf. 10 28 69, D-69018 Heidelberg 29 SEMINARE Seminare – Schulungen – Vorträge LIV Elektrotechnische Handwerke Berlin/Brandenburg und Elektro-Innung Berlin 2005 Datum / Zeit Thema Ort 25.01.2005 16:30 – 19:30 Uhr „LUXOR 400 – der einfache Weg zum Wohnkomfort“ Vortrag Firma Theben AG 11.02.05, 13:00 – 17:30 Uhr 12.02.05, 09:00 – 13:30 Uhr Messen und Prüfen an ortsfesten Anlagen (E-CHECK praktisch) AKEI im BTZ der HWK Mehringdamm 14 10961 Berlin-Kreuzberg AKEI im BTZ der HWK Mehringdamm 14 10961 Berlin-Kreuzberg AKEI im BTZ der HWK Mehringdamm 14 10961 Berlin-Kreuzberg AKEI im BTZ der HWK Mehringdamm 14 10961 Berlin-Kreuzberg AKEI im BTZ der HWK Mehringdamm 14 10961 Berlin-Kreuzberg AKEI im BTZ der HWK Mehringdamm 14 10961 Berlin-Kreuzberg AKEI im BTZ der HWK Mehringdamm 14 10961 Berlin-Kreuzberg 18.02.2005, 13:00 – 17:30 Uhr Messen und Prüfen an ortsfesten Anlagen 19.02.2005, 09:00 – 13:30 Uhr (E-CHECK praktisch) 22.02.2005 16:30 – 19:30 Uhr Vortrag Firma Berker 18.03.2005, 13:00 – 17:30 Uhr Messen und Prüfen an ortsfesten Anlagen 19.03.2005, 09:00 – 13:30 Uhr (E-CHECK praktisch) 22.03.2005 16:30 – 19:30 Uhr Vortrag Firma Rutenbeck 31.05.2005 16:30 – 19:30 Uhr Vortrag Firma Hager Tehalit Kosten ohne Nur für Innungsmitglieder 95,00 € Nur für Innungsmitglieder 95,00 € ohne Nur für Innungsmitglieder 95,00 € ohne ohne Anmeldungen: FEB Fördergesellschaft Elektrohandwerke Berlin mbH, Wilhelminenhofstraße 75, 12459 Berlin, Tel. (0 30) 85 95 58–34, Fax (0 30) 85 95 58–55. Beachten Sie bitte auch die aktuellen Seminarausschreibungen in unseren Rundschreiben. Änderungen vorbehalten! LUXOR 400 – Der einfache Weg zum Wohnkomfort Die Elektro-Innung Berlin lädt alle interessierten Betriebe in Zusammenarbeit mit der Firma Theben AG zu einer Informationsveranstaltung ein. LUXOR 400 – der einfache Weg zum Wohnkomfort • Sicherheit und Komfort ohne EIB-BUS-Installation • Zentralschaltung, Panikschaltung, Anwesenheitssimulation • Einfache und schnelle 230 V Installation • Schalten/Dimmen/Antriebe • Modularer Systemaufbau • Programmierung mit dem Schraubendreher EIB/KNX Innovationen • Theben komplett in der Verteilung • Wetterstation, Kombigerät für Wohn- und Gewerbebau • Schalt- und Dimmaktoren 30 • Stetiger Einzelraumtemperaturregler RAM 713 • Heizungsaktoren • Cheops, stetige motorische Stellantriebe Termin: Dienstag, 25. Januar 2005, 16.30 bis 19.30 Uhr Ort: AKEI Akademie für Elektro- und Informationstechnik im Bildungs- und Technologiezentrum der HWK Berlin, Mehringdamm 14, 10961 Berlin-Kreuzberg Anmeldung: Elektro-Innung Berlin, Tel. (0 30) 85 95 58–34 Fax (0 30) 85 95 58–55 E-Mail: [email protected] Die Veranstaltung ist kostenlos. DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12 SEMINARE E-CHECK „Medizinische elektrische Geräte“ Ziel dieses Seminars ist es, die Teilnehmer an die Problematik der Prüfung medizinischer elektrischer Geräte vor Ort heranzuführen. Im Zentrum stehen dabei die Anforderungen der DIN 0751-1. Die Besonderheiten des Arbeitens in medizinisch genutzten Räumen wird ebenso behandelt wie die Anforderungen an die Dokumentation und die Besonderheiten, die sich aus der Mitwirkung des Herstellers des zu prüfenden Gerätes ergeben (Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Reha-Zentren, Arztpraxen und Ärztehäuser, Praxen für Physiotherapie usw.). Inhalte: • DIN 0751-1 (DIN VDE 0701 und 0702); DIN 100-710, MPG und MedProdBetreibVO) • Technische Begriffe • Besonderheiten medizinischer Geräte • Gefahrenabschätzung • Vorgaben und Mitwirkung des Geräteherstellers • Besonderheiten des Arbeitens in medizinisch genutzten Räumen • Kommunikation mit medizinischem Personal/Hygiene • Prüfschemata für medizinische elektrische Geräte • elektrische und nichtelektrische Prüfungen nach DIN • Dokumentation • Praxisbeispiel: Infusionspumpe, Pflegebett Termin: Freitag, 4. Februar 2005, 13 bis 18 Uhr Samstag, 5. Februar 2005, 8 bis 13 Uhr Ort: AKEI Akademie für Elektro- und Informationstechnik im Bildungs- und Technologiezentrum der HWK Berlin, Raum 329, Mehringdamm 14, 10961 Berlin-Kreuzberg Kosten: Elektroplanung Brandschutz in elektrischen Anlagen In übersichtlicher und sehr verständlicher Form bietet dieses Praxishandbuch Entscheidungshilfen u. a. für die Auswahl und Berechnung von Kabeln und Leitungen, für die Auswahl der Schutzeinrichtungen und Beriebsmittel sowie für die Auswahl der Brandschottungen und des Funktionserhaltes von Sicherheitseinrichtungen. Berücksichtigt werden dabei sowohl die Spezifika im Wohn- und Gewerbebereich als auch im Industriebau. Besonders erwähnenswert ist die Begleit-CD. Sie enthält vier automatische Tabellen zur Strom-, Kabel- und Leitungsberechnung sowie zur Festlegung des Nennstroms von Überstrom-Schutzeinrichtungen, deren Anwendung es Elektrofachleuten ermöglicht, auf einfachste Weise die norm- und brandschutzgerechte Ausführung von Elektroanlagen zu ermitteln, zu überprüfen und auch zu belegen. Name und Geburtsdatum des Teilnehmers Firma Anschrift der Firma Telefon / Fax Datum / Unterschrift DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12 Brandschutz in elektrischen Anlagen Praxishandbuch für Planung, Errichtung, Prüfung und Betrieb 2001. 324 Seiten. Kartoniert. Mit CD-ROM. € 39,80 sFr 66,50 ISBN 3-8101-0143-5 Fax-Bestellung 0 62 21/ 4 89-6 23 Ja, senden Sie mir: Expl. Schmolke, Brandschutz in elektrischen Anlagen € 39,80 sFr 66,50 zzgl. Versandkosten ISBN 3-8101-0143-5 165 € pro Person Anmeldung: AKEI Akademie für Elektro- und Informatonstechnik Mehringdamm 14, 10961 Berlin-Kreuzberg Tel. (0 30) 2 59 03–4 22 Fax (0 30) 2 59 03–4 78 Herbert Schmolke Firma Name/Vorname Straße/Postfach PLZ/Ort Ich habe das Recht, diese Bestellung innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Der Widerruf erfolgt schriftlich oder durch fristgerechte Rücksendung der Ware an den Verlag oder an meine Buchhandlung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware (Datum des Poststempels). Bei einem Warenwert unter 40 Euro liegen die Kosten der Rücksendung beim Rücksender. Entsiegelte Software ist vom Rückgaberecht ausgeschlossen. Datum/Unterschrift ef HÜTHIG & PFLAUM Telefon 0 62 21/ 4 89-5 55 E-Mail: [email protected] V E R L A G www.online-de.de Postf. 10 28 69, D-69018 Heidelberg 31 SEMINARE AUS DER REGION Datum / Zeit Thema Veranstaltungsort Wiederholende Unterweisung für Schaltberechtigte in Starkstromanlagen VDE Verband der Elektrotechnik 06.12. – 07.12.2004 bis 36 kV – Geforderte Wiederholungsunterweisung nach ArbschG § 12 und Bismarckstraße 33 UVV BGV A1 § 7 f. Schaltberechtigte 10625 Berlin 08.12.2004 Die Erteilung einer Schaltberechtigung – Richtlinien für Verantwortliche VDE Verband der Elektrotechnik Bismarckstraße 33 10625 Berlin 09.12.2004 15:00 – 18:00 Uhr Zählerplätze für Sonderlösungen Für Wärmepumpen, Photovoltaik, Speicherheizungen; Theorie: von DIN VDE-Bestimmungen bis neueste TAB-Ergänzungen Praxis: vom Umgang mit den Gebietslisten bis zur Software Hager Tehalit VZ-Berlin Seestraße 10 14974 Genshagen 09.12. – 10.12.2004 Anwendung der Lonworks® -Technologie in der Gebäudeautomation Integrative Planung und Inbetriebnahme von LON-Anlagen Schaltberechtigung in Starkstromanlagen bis 36 kV Teil 2: Training als Voraussetzung für die Erteilung der Schaltberechtigung VDE Verband der Elektrotechnik Bismarckstraße 33 10625 Berlin Prüfen von NS-Anlagen, Maschinen und Geräten mit Messpraktikum - VDE 0100-610.2004-04,VDE 0105-100, VDE Verband der Elektrotechnik 13.12. – 14.12.2004 VDE 0113 Bismarckstraße 33 10625 Berlin EIB-Gebäudesystemtechnik – Planung und Inbetriebnahme 2005 VDE Verband der Elektrotechnik Bismarckstraße 33 10625 Berlin 11.01. – 12.01.2005 Schaltberechtigung für Starkstromanlagen bis 36 kV Teil 1: Einführung in die Systematik Schaltberechtigung 13.01.2005 Wiederholende Unterweisung für Schaltberechtigte in Starkstromanlagen VDE Verband der Elektrotechnik bis 36 kV – Geforderte Wiederholungsunterweisung nach ArbschG § 12 und Bismarckstraße 33 UVV BGV A1 § 7 f. Schaltberechtigte 10625 Berlin 17.01.2005 Die Jahresunterweisung für Elektrofachkräfte VDE Verband der Elektrotechnik Bismarckstraße 33 10625 Berlin 18.01. – 19.01.2005 Fachkunde für elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) – Grundlagen für begrenzte Eingriffe in elektrische Anlagen VDE Verband der Elektrotechnik Bismarckstraße 33 10625 Berlin 20.01.2005 Prüfen ortsveränderlicher Betriebsmittel und Geräte Prüfen nach neuesten Rechtsvorschriften BGV A2 und DIN VDE 0701/0702/0751 - Messpraktikum EIB – Gebäudesystemtechnik Planung und Inbetriebnahme von EIB-Anlagen 25.01.2005 31.01.2005 EMV-orientierter Blitz- und Überspannungsschutz nach VDE V 0185 Teile 1 -4 Grundlagenseminar Sicheres Betreiben elektrischer Anlagen Die Elektrofachkraft in Unternehmerverantwortung – Aufgaben und Pflichten der verantwortlichen Elektrofachkraft Blitz- und Überspannungsschutz – Seminar B Teilseminar zur VdS-Anerkennung als „Blitzschutz- und EMV-Sachkundiger“ 32 VDE Verband der Elektrotechnik Bismarckstraße 33 10625 Berlin VDE Verband der Elektrotechnik Bismarckstraße 33 10625 Berlin VDE Verband der Elektrotechnik Bismarckstraße 33 10625 Berlin DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12 SEMINARE AUS DER REGION Nähere Informationen und Anmeldung direkt beim Veranstalter !! VDE Verband der Elektrotechnik Büro Berlin - Frau Hoppe Bismarckstraße 33, 10625 Berlin Tel. und Fax: (0 30) 34 80 01 80 E-Mail: [email protected] Hager Tehalit Vertriebs GmbH Vertriebszentrum Berlin Seestraße 10 14974 Genshagen Tel. (0 33 78) 86 58-0 Fax (0 33 78) 86 58-62 E-Mail: [email protected] Seminarauskünfte immer aktuell in der Geschäftsstelle unter (0 30) 85 95 58–34, Frau Genzmehr Elektroplanung Das Planungshandbuch für Profis Dieses Buch enthält das gesamte Fachwissen, das für die Planung funktionell einwandfreier und sicherer Elektroanlagen notwendig ist. Eine Vielzahl von Tabellen, Diagrammen und Checklisten ermöglicht einen raschen Zugriff auf wichtige und häufig benötigte Planungsdaten. Mehr als 70 Berechnungsbeispiele, darunter auch komplexe Musterprojekte, dienen der Veranschaulichung der Sachverhalte. Zahlreiche Themen sind in der 2. Auflage umfangreicher und damit noch verständlicher dargestellt. Andere kamen vollkommen neu dazu, z. B.: TAB 2000, Elektroinstallation auf Baustellen und in Baderäumen, Brandschutz in der Elektroinstallation, Brandmeldeanlagen, Einbruch- und Überfallmeldeanlagen. Folgende Software ist dem Buch beigelegt (teilweise in eingeschränkter Funktionalität): NEPLAN, KUBS plus; StriePlan, StrieCad pro, TRABTECH select, SIKOSTART, TX-WIN, DIALux, PROKON; INSTROM. Ismail Kasikci Projektierung von Niederspannungs- und Sicherheitsanlagen Betriebsmittel, Vorschriften, Praxisbeispiele, Softwareanwendungen. 2., neu bearb. u. erw. Aufl. 2003. 721 Seiten. Kart. Mit CD-ROM € 68,– ISBN 3-8101-0161-3 Ausführliche Informationen und Inhaltsverzeichnis im Internet unter www.online-de.de/shop BESUCHEN SIE UNS IM INTERNET: WWW.ELEKTRO-INNUNG-BERLIN.DE Fax-Bestellung 0 62 21/ 4 89-4 43 Ja, senden Sie mir: Expl. Kasikci, Projektierung von Niederspannungs- und Sicherheitsanlagen € 68,– zzgl. Versandkosten ISBN 3-8101-0161-3 Firma Name/Vorname Fachwirt für Gebäudemanagement Grundlagenmodule (140 Stunden) Einführung, Gebäudelebenszyklen und strategische Geschäftsentwicklung, Kaufmännische Grundlagen, Kooperation, Planung und Projektierung, EDV- Einsatz im Gebäudemanagement Fachmodule (280 Stunden) Technisches Gebäudemanagement, Infrastrukturelles Gebäudemanagement, Kaufmännisches Gebäudemanagement, Projektmanagement 14. Februar bis 29. April 2005, Montag bis Freitag 8 bis 15.15 Uhr Kosten: 2449 EUR, zzgl. Prüfungsgebühr, Förderung möglich! Lehrgangsort: Zentrum für Gewerbeförderung Götz (bei Brandenburg) an der B1 Anmeldungen: Malte Hübel, Tel. (03 32 07) 34–105, Fax (03 32 07) 34–340 Weitere Angebote unter: www.hwk-potsdam.de Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2000 DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12 Straße/Postfach PLZ/Ort Ich habe das Recht, diese Bestellung innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung ohne Angabe von Gründen zu wiederrufen. Der Widerruf erfolgt schriftlich oder durch fristgerechte Rücksendung der Ware an den Verlag oder an meine Buchhandlung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs der Ware (Datum des Poststempels). Bei einem Warenwert unter 40 Euro liegen die Kosten der Rücksendung beim Rücksender. Entsiegelte Software ist vom Rückgaberecht ausgeschlossen. Ihre Daten werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz elektronisch gespeichert und können für Werbezwecke innderhalb des Hüthig & Pflaum Verlages verwendet werden. Sollten Sie dies nicht mehr wünschen, schreiben Sie bitte an untenstehende Adresse. Datum/Unterschrift Telefon 0 62 21/ 4 89-5 55 HÜTHIG & PFLAUM E-Mail: [email protected] V E R L A G www.online-de.de Postf. 10 28 69, D-69018 Heidelberg 33 BUCHBESPRECHUNG Hrsg.: LON Nutzer Organisation e.V./bfe-Oldenburg LonWorks®-Installationshandbuch LonWorks-Praxis für Elektrotechniker, 2. Auflage 2004, 348 Seiten, DIN A5, gebunden, ISBN 3-80072822-2, 32,00 €/55,60 sFr Das LonWorks-Installationshandbuch bietet eine praktische Einführung in das dezentrale LonWorks ® -Automatisierungsnetz und beschreibt detailliert dessen Einsatz in den verschiedenen Gewerken der Gebäudeautomation, insbesondere in der Elektroinstallation. Dazu wird zunächst in die Bustechnik und in die gewerkeübergreifende Gebäudeautomation eingeführt. Danach wird das LonWorks-Umfeld vorgestellt. Das soeben erschienene Fachbuch erläutert die verschiedenen Übertragungsmedien mit den relevanten Auslegungsrichtlinien und Adressierungsarten. Ein eigenes Kapitel ist den Installationsrichtlinien gewidmet, weitere beschäftigen sich mit der Inbetriebnahme und mit den marktüblichen Werkzeugen, inklusive Hilfestellungen zu deren Auswahl und Bewertung. Im Anhang werden in deutscher Nomenklatur sämtliche Netzwerkvariablen-Typen (SNVTs) definiert, die Themen Troubleshooting, LonWorks und Internetkommunikation sowie Szenarien aus Lichttechnik, Son- nenschutz, Einzelraumregelung, Fehlersuche, Projektabwicklung werden detailliert beschrieben. Das Buch enthält ein ausführliches Stichwortverzeichnis sowie eine Liste von Kontaktadressen und Webpages für weiterführende Informationen. Die LON Nutzer Organisation e.V. (LNO) ist die Vereinigung von Herstellern, Systemintegratoren und Anwendern, die mit der LonWorks®-Technologie im deutschsprachigen Raum arbeiten. Das Bundestechnologiezentrum für Elektro- und Informationstechnik e.V. (bfeOldenburg) engagiert sich bundesweit für Weiterbildung in Industrie und Handwerk mit einem breiten Themenangebot zur Elektro- und Informationstechnik. Das Buch wendet sich an Elektrotechniker, Installateure, Bauingenieure und alle, die Gebäudeautomation auf der Grundlage von Lonworks projektieren, installieren, in Betrieb nehmen oder warten. Auch dem Entwickler oder Systemplaner führt es die praktischen Problemstellungen, die sich bei Installation und Einsatz seiner Lösungen ergeben, vor Augen. VDE VERLAG GMBH, Berlin, Offenbach, Postfach 12 01 43, 10591 Berlin, Telefon (0 30) 34 80 01–42, Fax (0 30) 3 41 70 93, E-Mail: [email protected], www.vde-verlag.de Alles bleibt gut DIN-Taschenbuch 255 „Instandhaltung. Gebäudetechnik“ – jetzt in 3. Auflage Der Anteil technischer Installationen an den gesamten Herstellkosten eines Gebäudes liegt bei 34 20 bis 30 % und macht in Sonderfällen (z. B. bei Krankenhäusern) sogar mehr als die Hälfte der Aufwendungen aus. In der Gesamtkostenbetrachtung haben die daraus resultierenden Folgekosten (Instandhaltung und Betrieb) ständig zugenommen und stellen für jeden Betreiber eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Probate Mittel und Wege einer nachprüfbar funktionsgerechten und wirtschaftlichen Betriebstechnik offerieren die zugehörigen technischen Regeln (DIN-Normen etc.). Das soeben in dritter Auflage neu herausgekommene DIN-Taschenbuch 255 zur Instandhaltung und Gebäudetechnik liefert 28 der hierfür wichtigsten DIN-Normen, VDI-Richtlinien und VDMA-Einheitsblätter. Zunächst enthält das Werk die grundsätzlichen Normen zur Instandhaltung; hinzu kommen die thematisch enger gefassten, spezielleren Technikregeln der Bereiche Heizung, Klima, Kälte, Sanitär, Elektro und andere. Den Dokumenten lassen sich Lösungen für die häufigsten Instandhaltungsprobleme bei Anlagen und Einrichtungen der technischen Gebäudeausrüstung entnehmen. Sie leisten aber auch als Unterlagen für Schulungsmaßnahmen beste Dienste: Das ist deshalb erwähnenswert, weil Instandhaltung zu einem Gutteil eine personelle Leistung ist, die sich häufig mit einem zweckmäßigen Know-how-Transfer spürbar optimieren lässt. Im Einzelnen beinhaltet das DINTaschenbuch 255 z. B. auch die DIN 31051 „Grundlagen der Instandhaltung“, die gegenüber der Vorgängerausgabe dieses Taschenbuchs verändert vorliegt, sowie die im Rahmen die- ses Werks erstmals abgedruckte Norm DIN 32736 samt Beiblatt 1 zum „Gebäudemanagement“: Dieses Dokument wird von immer mehr Unternehmern herangezogen, die das Thema „Instandhaltung“ als feste Größe innerhalb eines umfassenden Gebäudemanagements betrachten, in dem technische, kaufmännische und infrastrukturelle Aspekte überblickt werden. So lassen sich aus einer übergeordneten Sichtweise heraus kostenkontrollierende und oftmals kostensenkende Detail-Entscheidungen treffen. Hochaktuell sind auch die anderen Regelpapiere, die natürlich inhaltlich identisch mit den jeweiligen Originaleinzeldokumenten sind: Exemplarisch sei hier auf die neu aufgenommenen DIN-EN-Normen über „Begriffe“ und „Dokumente“ sowie auf die VDI-Richtlinien zu „Hygienischen Anforderungen an raumlufttechnische Anlagen“ hingewiesen. Selbstverständlich erhalten Anwender des Taschenbuchs auch die unlängst überarbeiteten Fassungen der VDMAEinheitsblätter der Reihe VDMA 24186; „Leistungsprogramme für die Wartung von technischen Anlagen und Ausrüstungen in Gebäuden“. Resümee: Das DIN-Taschenbuch 255 „Instandhaltung. Gebäudetechnik“ unterstützt Betreiber gebäudetechnischer Anlagen effektiv bei Fragen der Dokumentation, Kontrolle und Behebung von Schwachstellen. Und beim Sparen. DIN-Taschenbuch 255 Instandhaltung. Gebäudetechnik Normen, Technische Regeln Herausgeber: DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Beuth Verlag GmbH: Berlin, Wien, Zürich 3. Aufl. 2004. 416 S. A5. Brosch. 79 € / 141 sFr ISBN 3-410-15614-3 DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12 DIE ZUKUNFTGEHÖRT DEM KABELANSCHLUSS! Sichern Sie Ihren Kunden das Fernsehen von morgen: mit einer großen Auswahl von analogen Fernseh- und Radioprogrammen in hervorragender Bild- und Tonqualität, unabhängig von Witterungsbedingungen bereits heute über 100 digitale Programme, u. a. ARD, ZDF, Premiere, und jetzt auch Kabel Digital, die digitale Fernsehvielfalt von Kabel Deutschland Kabel Highspeed: der einfache, schnelle Internetzugang Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne unter (01 80) 52 333 25* oder auf www.kabeldeutschland.de zur Verfügung. *0,12€ /min aus dem Festnetz der Deutschen Telekom. Montag bis Freitag von 7.30 bis 22.00 Uhr, Samstag von 7.30 bis 18.00 Uhr. www.kabeldeutschland.de KOSTEN SENKEN? MASTER TL-D Xtra MASTER TL-D Xtreme JA, DURCH QUALITÄT KAUM FRÜHAUSFÄLLE UND EINE EXTREM LANGE LEBENSDAUER ! MASTER TL-D Xtra & Xtreme . 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