Für Berlin und Brandenburg - Elektro

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Für Berlin und Brandenburg - Elektro
Für Berlin und Brandenburg
D 2698, PVSt DPAG
Entgelt bezahlt
Hüthig & Pflaum Verlag
PF 10 28 69
69018 Heidelberg
12/2004
Dezember 2004
51. Jahrgang
ISSN 0420-9885
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der perfekt zu Ihnen passt.
Als zuverlässiger Energiedienstleister haben wir stets den Anspruch,
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INHALT
Grußwort Günter Hermann ...............................................
4 Aus den Innungen ........................................................... 18
Technik ....................................................................................
6 Der LIV informiert ................................................................ 22
Meinung ..................................................................................
8 Recht/Steuern/Wirtschaft/Politik ................................ 26
Ausbildung ............................................................................. 10 Seminare ................................................................................. 30
Konjunktur.............................................................................. 12 Seminare aus der Region................................................... 32
Aktuelles ................................................................................. 14 Buchbesprechung ................................................................ 34
Fachorgan der Elektro-Innung Berlin und des
Landesinnungsverbandes der Elektronischen Handwerke Berlin/Brandenburg (LIV)
Redaktion: Constantin Rehlinger (verantwortlich)
Wilhelminenhofstraße 75, 12459 Berlin, Telefon (030) 859558–0, Telefax (030) 859558–88
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Erscheinungsweise: 10 Ausgaben im Jahr 2004 (2 Doppelnr. im Januar/Februar und Juli/August)
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Einzelheft € 5,50,–, ab Verlag zzgl. Porto
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(nur gegen Nachweis) € 24,–; Preise jeweils inkl. MwSt. zzgl. € 14.60 Versandspesen
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München/Heidelberg, Lazarettstraße 4, 80636 München, Im Weiher 10,
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Udo Witych, Heidelberg
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Herausgeber: Elektro-Innung Berlin
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außerhalb der Verantwortung der Redaktion.
DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12
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3
GRUSSWORT
Liebe Kollegen in Berlin und Brandenburg,
verehrte Freunde des Elektrohandwerks,
Weihnachten, Silvester und das Jahr 2005 stehen vor der Tür. Mitte des
Jahres konnten wir stimmungsmäßig wieder Hoffnung schöpfen. Die Wirtschaftsprognosen zeigen leicht nach oben, insbesondere das Jahr 2005,
so wird versprochen, ist der Beginn einer neuen Wachstumsperiode. Auch
unsere elektrohandwerklichen Konjunkturdaten zeugen von leichter Hoffnung.
Der Skandal ist aber, liebe Kollegen, dass die öffentliche Hand, egal ob auf kommunaler- oder Bundesebene, nicht in der Lage ist, mit den Geldern auszukommen, die ihr zur Verfügung stehen. Es ist geradezu
grotesk, dass man darüber nachdenkt, die Steuersenkung 2005 auszusetzen, nur weil man nicht in der
Lage ist, besser gesagt, willens ist, zu sparen. Der Mittelstand, wir Handwerker mussten an allen Ecken
unseren Gürtel enger schnallen.
Die Diskussionen um die 40-Stunden-Woche können wir nur mit einem Lächeln betrachten, da in den
meisten Betrieben schon 40 Stunden gearbeitet wird. Da, wo keine Arbeit vorhanden ist, macht die Einführung einer 40-Stunden-Woche nur wenig Sinn. Hier ist Flexibilität gefragt. Glücklicherweise lässt unser Tarifvertrag diese weitgehend zu.
Blickt man zurück auf das Jahr 2004 müssen wir konstatieren, dass politisch betrachtet das Land unter
der Konzeptionslosigkeit aller Parteien leidet. Es scheint nicht mehr möglich zu sein, eine den Problemen
adäquate Lösung zu finden, sondern vielmehr wird alles zerredet. Es wird lediglich der kleinste gemeinsame Nenner – „wenn überhaupt“ umgesetzt.
Das einzige, was die Regierung umgesetzt hat, ist Hartz IV. Ob das nun der Weisheit letzter Schluss ist,
das wird sich noch zeigen. In Sachen Steuervereinfachung und Steuersenkung, in Sachen Renten- und
Krankenkosten, in Sachen Entbürokratisierung bleibt das Ergebnis des Jahres 2004 weit unter den Erwartungen. Wir Unternehmer brauchen positive Signale für unsere tägliche Arbeit, deswegen fordere ich die
Politik auf, endlich unternehmerfreundlich zu handeln, damit der Investitionsstau sich in Nachfrage umwandeln kann.
In den Handwerksbetrieben wurde überall gespart, Personal abgebaut, Substanz eingebracht.
Um die Existenzen jetzt noch zu erhalten, müssen endlich die Rahmenbedingungen wieder stimmen.
Wenn die Konjunktur wieder anzieht, sollten wir Elektrotechniker endlich die Preisspirale anhalten. In 2005
müssen wir wieder zu auskömmlichen Preisen kommen.
Frohe Weihnachten und für das Jahr 2005 alles Gute!!
Ihr
Vorsitzender des Landesinnungsverbandes der Elektrotechnischen Handwerke Berlin/Brandenburg
Obermeister der Elektro-Innung Berlin
4
DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12
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TECHNIK
Die neue Farbkennzeichnung
und ihre Umsetzung
Übergangsfrist für Errichter von elektrischen Anlagen
läuft bis 1. April 2006
Die Kabelhersteller haben begonnen, die Umstellung der Kabel und Leitungen mit der neuen Aderkennzeichnung vorzunehmen. Errichter von elektrischen
Anlagen haben bis zum Ende der
Übergangsfrist (01.04.2006) die
Möglichkeit, begonnene Projekte
mit den jeweils verwendeten Produkten zu Ende zu führen und Lagerbestände mit der alten Kennzeichnung entsprechend abzubauen.
Neue Farbkennzeichnung
gültig seit 1. Januar 2003
DIN VDE 0293-308 ab
Januar 2003 (neu) für alle
Verlegungen
mit gn/ge
ohne gn/ge
2-adrig
3-adrig
4-adrig
5-adrig
Die wesentliche Neuerung ist die
Einführung der Aderfarbe „Grau“
für einen Außenleiter. Die Farben
und die Farbfolgen in den Kabeln
sind aus der obigen Abbildung
ersichtlich.
Empfehlungen bzw. Forderungen
über die Zuordnung von Farben,
welche Farbe welcher Leiterkennzeichnung (L1, L2, L3) zuzuord-
6
nen ist, hat es weder bisher gegeben und ist auch nicht in zukünftigen Normen vorgesehen.
Unverändert ist auch die Regelung der Aderfarben für Schutzleiter und Neutralleiter, nämlich
grün-gelb und blau.
Vorsicht bei Installationen
vor dem 30. Juni 1970
Zu beachten ist, dass es für Kabel und Leitungen in alten Anlagen vor 1970 verschiedene Farbsysteme gab. Erst durch die VDE
0293:1966-11 und Gewährung
einer etwa zweijährigen Übergangsfrist bis zum 31.01.1969
mit einer folgenden Verlängerung aus praktischen Gründen
bis zum 30.06.1970 wurde die
bisherige Farbkennzeichnung
für Kabel und Leitungen eingeführt. Seitdem ist u. a. festgelegt,
dass isolierte Schutzleiter in ihrem ganzen Verlauf grün-gelb gekennzeichnet sein müssen. Die
Verwendung grün-gelber Adern
für einen anderen Zweck, z. B. als
Schalt-, Neutral- oder Außenleiter, ist unzulässig. Da PEN-Leiter (früher Nullleiter) auch eine
Schutzfunktion erfüllen, müssen
sie ebenfalls grün-gelb gekennzeichnet sein.
In der Praxis kommt es immer
wieder vor, dass bei Erweiterung
einer Anlage ein Anschluss an
ein/e Leitung/Kabel mit alter
Farbkennzeichnung durchzuführen ist, deshalb müssen Elektrofachkräfte auch die alten Farbfestlegungen kennen.
Hinsichtlich der Verwendung der
Farbkennzeichnung galten für
die feste Installation und für bewegliche Anschlüsse in bis zum
30.06.1970 errichteten Anla-
gen nachfolgende Bedingungen
(alte Leiterbezeichnungen sind in
Klammern angegeben):
• Farbkennzeichnung „grau“
Zur Kennzeichnung der PEN-Leiter (Nullleiter, MpSL, Mp-SL oder
Mp/SL), also dem vereinigten
Schutzleiter (Schutzleiter, SL)
und Neutralleiter (Mittelpunktoder Sternpunktleiter, Mp). Keine Ausschließlichkeit gefordert,
kann auch als Außenleiter oder
Schaltdraht verwendet werden.
• Farbkennzeichnung „rot“
Zur Kennzeichnung des Schutzleiters (Schutzleiter, SL). Keine Ausschließlichkeit gefordert, kann
auch als Außenleiter oder Schaltdraht verwendet werden.
• Farbkennzeichnung „schwarz/
blau/gelb“
Zur Kennzeichnung der Außenleiter Ll/L2/L3 (Phasenleiter R,
S, T) als Schalterdraht oder andere Leiter. Nicht zulässig zur Kennzeichnung von PEN-Leitern, Neutralleiter oder Schutzleiter.
Da für die Farben „rot“ oder
„grau“ keine Ausschließlichkeit
gefordert war, konnte z. B. die
„rot“ gekennzeichnete Ader einmal als Schutzleiter (Drehstromleitung mit fünf Adern) und einmal als Außenleiter (Drehstromleitung mit vier Adern) verwendet werden.
Grundsätzlich sind beim Neubau, bei der Erweiterung und
beim Wiederaufbau elektrischer
Anlagen neue, d. h. zu diesem
Zeitpunkt geltende VDE-Bestimmungen anzuwenden. Bei Nachinstallationen muss besonders
sorgfältig geprüft werden, welche Ader bisher als Schutzleiter
verwendet wurde. Es bestehen
keine Bedenken, das neue System an das alte „anzuknüpfen“.
In diesem Fall wäre im TN-System grün-gelb mit rot und blau zu
verbinden. Ein grauer PEN-Leiter
wäre mit grün-gelb weiterzuführen. Schließlich ist es bei Erweiterungen notwendig, den PENLeiter in der Altanlage in einen
grün-gelben Schutzleiter und einen blauen Neutralleiter aufzuspalten. Man darf jedoch das alte
und neue Farbsystem nicht etwa
im selben Rohr „mixen“, also z. B.
in einem Isolierrohr gleichzeitig
eine grün-gelbe und rote oder
graue Ader verlegen. Nach Fertigstellen der Anlage sind alle
Anschlüsse erneut zu überprüfen,
um mit Sicherheit Verwechslungen zwischen Außenleiter und
Schutzleiter auszuschließen.
Farbkennzeichnung gültig
bis zum 30.06.1970
VDE 0250, VDE 0265, VDE
0271 (alt)
für Kabel und Leitungen
2-adrig
3-adrig
4-adrig
5-adrig
DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12
MEINUNG
Verweigerte Reparatur:
Beharren Sie auf Ihrem Recht!
Vor einem Jahr habe ich mir in
einem großen Elektronik-Supermarkt eine Digitalkamera gekauft. Plötzlich ließ sich die Kamera nicht mehr anschalten. Ich
versuchte, von meinem Gewährleistungsrecht gegenüber dem
Verkäufer Gebrauch zu machen.
Der meinte jedoch, er werde die
Kamera erst dann reparieren,
wenn ich ihm bewiesen habe,
dass der Sachmangel nicht von
mir zu verantworten ist.
Rechtsanwalt Stefan G. Kramer:
Immer mehr Händler versuchen
auf diese oder auf ähnliche Weise, Reparaturen zu umgehen.
Dabei stützen sie sich auf den
§ 476 BGB. Tritt innerhalb der
ersten sechs Monate ein Sachmangel auf (zum Beispiel ein Gerätedefekt), wird vermutet, dass
dieser Mangel bereits beim Verkauf bestanden hat. Mit anderen Worten: Binnen der ersten 6
Monate muss der Käufer nicht
beweisen, dass ein Sachmangel
des Geräts vorliegt und dass dieser ohne sein Verschulden eingetreten ist.
Daraus folgern die Verkäufer
grundsätzlich zu Recht, dass
nach sechs Monaten etwas anderes gelten müsse. Nach sechs
Monaten muss der Käufer gemäß
§ 363 BGB beweisen, dass das
Gerät einen Mangel aufweist,
den nicht er zu vertreten hat (z. B.
wegen unsachgemäßer Bedienung). Nach meiner Ansicht gilt
dies jedoch nur für Verschleißteile (wie z. B. Akkus und Klappen).
Beharren Sie auf Ihrem Recht
aus der gesetzlichen Gewährleistung. Sofern kein Verschleißteil
kaputtgegangen ist und ein offensichtlicher Bedienfehler ebenfalls von Ihnen ausgeschlossen
werden kann, wäre es nach meiner Ansicht treuwidrig, wenn der
Verkäufer die Reparatur verweigert. Sollten Sie über die gesetzliche Gewährleistung ohne gerichtliche Hilfe keinen Erfolg haben, sollten Sie natürlich parallel versuchen, über die vom Hersteller gewährte Garantie weiterzukommen.
(Zitat aus:
„AudioVideoFoto-Bild“,
Nr. 10/2004)
Wertschöpfungsfaktoren in den
Bilanzen der Elektrofachbetriebe
Ein immer stärker werdender
Wettbewerbsdruck, Schlagworte
wie Rating, Basel II usw. beschäftigen die Inhaber und Geschäftsführer in den Elektrohandwerksbetrieben.
Immer notwendiger werden zur
Führung und für die Bewertung
von Handwerksbetrieben, für die
Kontrolle von Angeboten, Aufträgen und den Nachkalkulati-
8
onen, sowie zur Darstellung der
Wirtschaftlichkeit des Unternehmens gegenüber von Banken, vergleichende wirtschaftliche Kennzahlen.
Ein einfach zu errechnender und
doch sehr aussagefähiger Wert
ist die betriebswirtschaftliche,
notwendige Wertschöpfung pro
geleistete Arbeitsstunde.
Anhand des beigefügten Muster-
beispiels können Sie den notwendigen Rechengang entnehmen.
Bitte übernehmen Sie den errechneten Wert mit einer kurzen Erläuterung in die wirtschaftliche
Beurteilung der künftigen Jahresbilanzen, der von Ihnen betreuten Elektrohandwerksbetriebe.
Mit der Maßnahme werden Sie
der Geschäftsführung Ihrer Mandanten und den Banken ein aus-
sagekräftiges Hilfs- und Bewertungsmittel zur Verfügung stellen.
Der Vorstand des Landesinnungsverbandes für das Bayerische
Elektro- und Informationstechnische Handwerk hofft, mit dieser
Anregung Ihr Interesse geweckt
und Sie zur Umsetzung zum Wohle Ihrer Mandanten angeregt zu
haben.
Der Wertschöpfungsfaktor
(Erläuterung)
Unter dem Wertschöpfungsfaktor versteht man den Betrag an
notwendigen Erlösen der pro produktiver (verrechenbarer) Montagestunde erzielt werden muss, um alle im Installationsbereich
anfallenden Kosten abzudecken.
Der Einstandswert des eingesetzten Materials bleibt hierbei unberücksichtigt.
Zum Beispiel bei einem Installationsbetrieb beträgt:
Summe aller Kosten
= 1 000 000,00 €
Summe aller prod. (verrechenbarer Stunden) =
20 000
Std.
Summe aller Kosten
= Mindestnotwendige Wertschöpfung/Stunde
Summe prod. Stunden
1 000 000,00
20 000
= 50 € Mindestwertschöpfung/Stunde
Wenn diese betriebsnotwendige Mindestwertschöpfung bekannt
ist, so lassen sich auf schnelle und einfache Art Angebote auf die
Richtigkeit der Kalkulation sowie abgeschlossene Aufträge bzw.
Abrechnungen auf den wirtschaftlichen Erfolg hin überprüfen.
Zum Beispiel beträgt bei einem Angebot:
Summe Angebot
Summe notwendiges Material Einkauf
Summe kalkulierter Montagestunden
Summe Angebot – Summe Material
Summe kalkulierter Montagestunden
1 000 000 – 60 000
800
= 1 000 000,00
=
60 000,00
=
800,00
= Wertschöpfung/
Stunde Angebot
= 50 € Wertschöpfung/Stunde Angebot
Ergebnis: Angebot kann als Auftrag kostendeckend abgewickelt werden.
DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12
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Planung, Errichtung, Prüfung, Betrieb und Instandhaltung elektrischer Anlagen in Krankenhäusern, Kliniken, Ambulanzen, Ärztehäusern und Praxen, und das sowohl für Neubauten als auch für
Rekonstruktionen.
Dabei sind die erhöhten Anforderungen an die Versorgungssicherheit medizinischer elektrischer Geräte und an den Schutz
vor elektrischem Schlag nur zwei wesentliche Kriterien. Elektrische Anlagen müssen des Weiteren die sichere Stromversorgung
für alle gebäudetechnischen Anlagen bereitstellen, die medizinischen Prozessen oder Sicherheitszwecken dienen (z. B. Beleuchtung, Heizung, Lüftung, Klima, medizinische Gasversorgung).
Zusätzlich gelten für den Brandschutz außerordentlich hohe Anforderungen, die nur im Zusammenhang mit einer dafür ausgelegten und errichteten Elektroanlage zu erfüllen sind.
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Neben den anzuwendenden neuen Normen wird auch auf die zu
berücksichtigenden Gesetze und Verordnungen sowie weitere
relevante Vorschriften eingegangen. Dies ist unabdingbar, weil
beispielsweise die neueren VDE-Normen nicht mehr auf die behördlichen Vorschriften verweisen.
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Ich habe das Recht, diese Bestellung innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung ohne Angabe
von Gründen zu wiederrufen. Der Widerruf erfolgt schriftlich oder durch fristgerechte
Rücksendung der Ware an den Verlag oder an meine Buchhandlung. Zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs der Ware (Datum des Poststempels).
Bei einem Warenwert unter 40 Euro liegen die Kosten der Rücksendung beim Rücksender.
Entsiegelte Software ist vom Rückgaberecht ausgeschlossen. Ihre Daten werden nach
dem Bundesdatenschutzgesetz elektronisch gespeichert und können für Werbezwecke
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HÜTHIG & PFLAUM
V
E
R
L
A
G
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AUSBILDUNG
Fachtagung der Gesellenprüfungsausschüsse Berlin/Brandenburg
am 25. November in Berlin
Die Novellierung der Handwerksordnung 1998 hat für das Elektrohandwerk völlig neue Möglichkeiten der innovativen Entwicklung unseres Berufsstandes
eröffnet. Aus den bisher fünf
Elektroberufen wurden durch
die Zuordnung der Büroinformationselektroniker nun sechs
starke Elektroberufe, die durch
die Handwerksordnung unterei-
10
nander als verwandt erklärt wurden. Das ausdrückliche Ziel unseres Bundesverbandes war es
aber, diese sechs Berufe den neuen Marktbedingungen anzupassen und für die Zukunft auch
marktfähig zu machen. Neue
Technologien, neue Rahmenbedingungen, neue Wettbewerber
und neue Märkte erfordern neue
Ideen, neue Strukturen, neue
Kompetenzen und damit neue
Berufe, um diesen Anforderungen gerecht zu werden und eröffnen damit dem Elektrohandwerk neue Chancen.
So wie sich die Berufsschulen
mit dem Lehrbeginn 2003 auf
die neuen Ausbildungsberufe
einstellen mussten, steht vor
den Gesellenprüfungsausschüssen nun die Aufgabe im Sommer 2005 erstmals die Zwischenprüfung nach der neuen Verordnung abzunehmen.
Und es ändert sich gegenüber
der alten Zwischenprüfung eine
ganze Menge. Was sich auf der
rechtlichen Schiene und bei der
Bewertung ändert, wurde von
Konstanze Zwar, Handwerkskammer Berlin, erläutert.
Carsten Joschko stellte eine Musterprüfungsaufgabe für die Elektroniker in der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik vor.
Für die anderen Ausbildungsberufe
• Elektroniker – Fachrichtung
Automatisierungstechnik
• Elektroniker – Fachrichtung
Informations- und Telekommunikationstechnik
• Systemelektroniker und dem
• Elektroniker für Maschinen
und Antriebstechnik
wird die Prüfung in ähnlicher
Form ablaufen.
DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12
KARRIERE MIT LEHRE
I N D E N E L E K T R O - U N D I N F O R M AT I O N S T E C H N I S C H E N H A N D W E R K E N
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Fachrichtung
Automatisierungstechnik
Elektroniker/-in
für Maschinen und
Antriebstechnik
Informationselektroniker/-in
Schwerpunkt
Bürosystemtechnik
Elektroniker/-in
Fachrichtung Informationsund Telekommunikationstechnik
KONJUNKTUR
Herbstgutachten 2004 der sechs
Wirtschaftsforschungsinstitute
Die sechs wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstitute
haben am 19. Oktober 2004 ihr
Herbstgutachten zur wirtschaftlichen Lage in Deutschland vorgestellt.
Zusammenfassung
1. Die Lage der Wirtschaft
Der kräftige Aufschwung der
Weltwirtschaft hat an Fahrt verloren. Spürbar ist die Verlangsamung insbesondere in den USA.
Auch in China scheint der Boom
seinen Höhepunkt überschritten
zu haben. Während die globalen
monetären Rahmenbedingungen
zumeist ausgesprochen günstig
sind, liefen in den USA die finanzpolitischen Impulse aus. Im weiteren Verlauf dieses Jahres und
im Jahr 2005 dürfte die gesamtwirtschaftliche Produktion in den
Industrieländern weiter deutlich
expandieren. Das weltwirtschaftliche Wachstum dürfte in 2005
um 3,2 % zunehmen, nach einem
sehr kräftigen Anstieg um 3,9 %
in diesem Jahr.
2. Die wirtschaftliche Lage in
der Europäischen Union
Im Euroraum hielt die konjunk-
12
turelle Erholung im bisherigen
Jahresverlauf an. Entscheidend
waren die sehr kräftigen Impulse aus dem Export, die die belastenden Effekte des Ölpreisanstiegs kompensieren. Dagegen
nahm die Inlandsnachfrage nur
verhalten zu. Trotz niedriger Zinsen sowie verbesserter Ertragslage stiegen die Ausrüstungsinvestitionen nur wenig, die Bauinvestitionen gingen sogar weiter zurück. Während die Binnennachfrage in Deutschland,
in Italien und in den Niederlanden nur verhalten expandierte, stürzte sie in Spanien, auch
in Frankreich in starkem Maße
die Konjunktur. Das reale Bruttoinlandsprodukt dürfte im Euroraum im Jahr 2005 um 2,0 %
expandieren, nach 1,9 % im laufenden Jahr. Die Preise dürften
im Jahresdurchschnitt um 1,9 %
höher liegen als in diesem Jahr
(+ 2,1 %).
3. Die wirtschaftliche Lage
in Deutschland
Die Erholung der deutschen Wirtschaft hat sich im bisherigen Jahresverlauf spürbar gefestigt. Die
konjunkturellen Impulse kommen
bisher ausschließlich von der Außenwirtschaft, die binnenwirtschaftliche Schwäche hält an.
Zur Prognose im Einzelnen
Im Jahresdurchschnitt 2005 wird
ein Zuwachs der Exporte von 5,9
% erwartet, nach 10,2 % in diesem Jahr. Die Importe steigen
um 5,4 % (2004: – 6,7 %) Damit nimmt der reale Außenbeitrag weniger stark zu als noch
in diesem Jahr.
Bei den Ausrüstungsinvestitionen blieb eine Wende zum Besseren bislang aus. Der kräftige Exportzuwachs löste bisher keinen
Investitionsaufschwung aus, weil
die Kapazitätsauslastung unzureichend war und es angesichts
der schwachen Absatzperspektiven im Inland nicht rentabel war,
dies auszuweiten. Das Ersatzmotiv war nicht stark genug, um einen Investitionsanstieg zu generieren. Insgesamt dürften die Investitionen in Ausrüstungen und
sonstigen Anlagen zusammen
genommen in diesem Jahr nochmals leicht zurückgehen (auf
–0,2 %), ehe sie in 2005 um
4,2 % steigen werden.
Die Bauinvestitionen bleiben
schwach. Insbesondere bei den
öffentlichen Investitionen zeichnet sich kein Ende der Talfahrt
ab. Die Gemeinden halten sich
weiter zurück, weil ihre Haushalte nach wir vor defizitär sind.
Auch der Bund wird seine Investitionsaufgaben einschränken. Alles in allem werden die Bauinvestitionen im nächsten Jahr um
0,8 % und in diesem um 1,7 %
abnehmen.
Insgesamt erhöht sich das reale Bruttoinlandsprodukt in diesem Jahr um 1,8 %. Etwa 0,5
Prozentpunkt entfallen dabei jedoch auf die ungewöhnlich hohe
Zahl von Arbeitstagen, so dass
die kalenderbereinigte Zuwachsrate nur 1,3 % beträgt. Für 2005
wird ein Wachstum von 1,5 % erwartet. Wegen der dann gerin-
gen Zahl von Arbeitstagen (gegenüber 2004) beträgt der arbeitstägliche bereinigte Anstieg
1,7 %. Anders als die übrigen Institute prognostiziert das DIW für
das kommende Jahr einen Anstieg des realen Bruttoinlandsprodukts um 2,0 %. Ausschlaggebend für die abweichende Belebung der Konjunktur im Euroraum und eine etwas stärker
zunehmende preisliche Wettbewerbsfähigkeit der deutschen
Wirtschaft auf den Weltmärkten. Die außenwirtschaftlichen
Impulse greifen im kommenden
Jahr insbesondere auf die Investitionstätigkeit über.
Eine rasche und durchgreifende
Besserung der Lage am Arbeitsmarkt im Prognosezeitraum wenig wahrscheinlich. Im Durchschnitt des Jahres 2004 wird die
Zahl der arbeitslosen mit 4,37
Mio. etwas niedriger ausfallen
als im Vorjahr. Dies ist aber allein Folge der geänderten Abgrenzung in der Statistik, nach
alter Abgrenzung hätte sich ein
Anstieg um etwa 90 000 ergeben. Im kommenden Jahr wird
die Zahl der Arbeitslosen um rd.
35 000 abnehmen.
Trotz der konjunkturellen Erholung hat sich die Finanzlage des
Staates bislang nicht verbessert.
Im kommenden Jahr wird sich
das Budgetdefizit des Staates auf
knapp 78 Mrd. € bzw. 3,5 % des
BIP verringern. Damit würde die
Defizitgrenze zum vierten Mal in
Folge überschritten.
Erste Bewertung
BDI und BDA werten die Konjunktureinschätzung der Institute
als ernüchternd, aber realistisch.
Die Auftriebskräfte sind noch zu
schwach, um einen selbst tragenden Aufschwung zu generieren.
Die Impulse kommen fast ausschließlich aus dem Export, die
Binnennachfrage dümpelt weiter dahin. Ein Wachstum von 1,5
% in 2005 ist nach Meinung der
DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12
KONJUNKTUR
lang aus der Agenda 2010 umgesetzten Reformvorhaben können
nur erste Schritte sein. In dieser
Einschätzung stimmen BDI und
BDA mit den Instituten voll überein. Die Politik muss das Reformtempo spürbar erhöhen.
Priorität hat die Konsolidierung
der überschuldeten Staatsfinanzen, um wieder Spielräume für
Investitionen zurückzugewinnen,
die die deutsche Wirtschaft so
dringend benötigt. BDI und BDA
sind sich einig mit der Mehrheitsmeinung der Institute, dass an
den Grundregeln und -strukturen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes nicht gerüttelt werden darf.
BDI und BDA zu wenig, um neue
Arbeitsplätze zu schaffen.
Zu den Hauptrisiken für die Konjunktur gehören nach Auffassung
der Spitzenverbände die weitere Entwicklung der Ölpreise und
der Fortgang des Reformprozesses in Deutschland. Ein besonderes Problem ist die lahmende
Binnenkonjunktur Dreh- und Angelpunkt ist und bleibt eine florierende Binnenwirtschaft, ohne
die eine nachhaltige Wachstumsbelebung ausbleibt.
Um Deutschland wieder auf
Wachstumskurs zu bringen, fordern die Spitzenverbände eine
nachhaltige Verbesserung der Investitionsbedingungen. Die bis-
BESUCHEN SIE UNS IM INTERNET: WWW.ELEKTRO-INNUNG-BERLIN.DE
BDI und BDA sind der Auffassung, dass nur dann wieder
mehr in Deutschland investiert
wird, wenn die steuerlichen
Rahmenbedingungen stimmen.
Trotz der jüngsten Steuerreform
ist die Gesamtsteuerbelastung
Eckdaten der Prognose für Deutschland
2001
2002
2003
2004
2005
Bruttoinlandsprodukt
1
(Veränderung gegenüber dem Vorjahr in %)
0,8
0,1
– 0,1
1,8
1,5
Westdeutschland
1,0
0,2
– 0,1
1,8
1,5
– 0,2
0,1
0,2
1,4
1,5
38 922
38 696
38 314
38 398
38 609
3 853
4 061
4 377
4 368
4 334
9,0
9,5
10,3
10,2
10,1
2,0
1,4
1,1
1,6
1,5
1,0
1,1
0,7
– 1,3
– 0,3
– 58,6
– 77,5
– 81,3
– 82,9
– 77,6
– 2,8
– 3,7
– 3,8
– 3,8
– 3,5
1,7
45,7
48,1
85,0
95,0
2, 3
Ostdeutschland
3
Erwerbstätige (1000 Personen)
4
Arbeitslose (1000 Personen)
Arbeitslosenquote (in %)
5
Verbraucherpreise
6
(Veränderung gegenüber dem Vorjahr in %)
Lohnstückkosten
7
(Veränderung gegenüber dem Vorjahr in %)
Finanzierungssaldo des Staates
8
Mrd. Euro
(% des nominalen Bruttoinlandsprodukts)
Leistungsbilanzsaldo (Mrd. Euro)
1
2
3
4
5
6
7
8
In Preisen von 1995.
Einschließlich Berlin.
Rechenstand: April 2004.
Im Inland.
Arbeitslose in % der inländischen Erwerbspersonen (Wohnortkonzept).
Verbraucherpreisindex (2000 = 100).
Im Inland entstandene Arbeitnehmerentgelte je Arbeitnehmer bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt in Preisen von 1995 je
Erwerbstätigen.
In der Abgrenzung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (ESVG 95).
Quellen: Statistisches Bundesamt; Bundesagentur für Arbeit; Arbeitskreis VGR der Länder; Deutsche
Bundesbank; 2004 und 2005: Prognose der Institute.
DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12
deutscher Unternehmen im internationalen Vergleich weiterhin zu hoch. Eklatante Fehlentscheidungen wie die Verschärfung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung und die Einführung
der Mindestbesteuerung müssen korrigiert werden. Überdies
müssen schon jetzt vorbereitende Schritte mit Blick auf eine
weitere Absenkung der Tarife,
eine Modernisierung des Steuerrechts und eine Ablösung der
investitionsfeindlichen Gewerbesteuer eingeleitet werden. Bedauerlicherweise so die Spitzenverbände halten sich die Institute in dieser Frage eher bedeckt.
Anders als die Institute sehen
die Spitzenverbände durchaus
Anzeichen einer „Kreditklemme“
in Deutschland. Zu einem Teil
dürfte die schrumpfende Kreditnachfrage auf eine geänderte
Geschäftspolitik der Banken zurückzuführen sein. Die Blockade des Kreditkanals ist zu einem
wesentlichen Investitions- und
Konjunkturhemmnis geworden.
BDA und BDI schließen sich der
Auffassung der Institute an,
dass eine moderate Lohnpolitik eine Voraussetzung zur Beschäftigungssicherung ist. Die
Empfehlung der Institute, die
Gewerkschaften könnten durch
Ankündigung einer moderaten
Lohnpolitik die Erwartungen der
Unternehmen stabilisieren, begrüßen die Spitzenverbände.
13
AKTUELLES
Leistungsschalter schützt
Anlagen und
nichtmotorische Lasten
Die Sirius Leistungsschalter
3RV17 von Siemens Automation and Drives (A&D) gibt es
in einer neuen Version als „Circuit-Breaker“ mit der Approbation UL 489 beziehungsweise
CSA 22.2 No. 5-02. Diese Leistungsschalter können als Anlagenschutzschalter für eine Gruppenabsicherung gemäß UL/CSA
und zum Schutz von nichtmotorischen Lasten, zum Beispiel für
Transformatoren oder Heizungen, eingesetzt werden. Der Sirius 3RV17 in der Baugröße S3 hat
einen fest eingestellten Überlastauslöser und deckt den Strombereich von 10 bis 70 Ampere ab.
Der Sirius Systembaukasten bietet dem Anwender eine einheitliche Projektierung für den IECund UL/CSA-Schaltschrank mit
nahezu identischen technischen
Daten für die Normen IEC- und
UL 489.
Weitere Informationen im Internet unter: www.siemens.de/leistungsschalter-ul489
Redundante Peripherie
für den explosionsgefährdeten Bereich
Ein hochverfügbares dezentrales Peripheriesystem für den explosionsgefährdeten Bereich hat
Siemens Automation and Drives
(A&D) entwickelt: Simatic ET
200iSP (intrinsically safe for
Process Industry) für den direkten Einsatz in Gas- und Staubumgebungen bis Zone 1 sowie
21. Durch redundanten Aufbau
von Profibus und Stromversor-
14
gung läuft der Produktionsprozess bei Ausfall oder Störung
weiter, indem per „Hot-Standby“
schnell, binnen 100 Millisekunden, auf die redundante ProfibusLeitung umgeschaltet wird. Hierzu werden die hochverfügbaren
Simatic-S7-400H-Controller verwendet. „Warm-Standby“, eine
Software-Lösung für die Standard-S7-Controller, erreicht Umschaltzeiten bis zu einer Sekunde. Das eigensichere und modulare ET-200iSP-System ist besonders einfach in Installation und
Engineering.
Weitere Informationen im Internet unter: www.siemens.com/
et200isp
Unterputz-Radio von Gira
als attraktive
Geschenkidee
Schön, sicher, kompakt
Viele Menschen stehen jedes Jahr
zur Weihnachtszeit vor derselben
Frage: Was soll ich bloß schenken? Wieder einen geschmackvollen Schlips, wieder ein erlesenes Parfum? Oder nicht doch mal
was Originelleres? Dabei weiß
jetzt der Elektromeister zu helfen. Denn Gira hat ihm ein Weihnachtspaket geschnürt, mit dem
er seine Kunden wirklich überraschen kann. Darin enthalten ist
das pfiffige Gira Unterputz-Radio, fertig verpackt im dekora-
tiven Geschenkkarton, passend
zum Weihnachtsfest. Ideal zum
Verschenken an gute Kunden,
aber natürlich auch zum Verkauf
im Ladengeschäft – eben als das
etwas andere Geschenk.
Mit dem kompakten UnterputzRadio von Gira kommt die „Stille Nacht“ praktisch direkt aus der
Wand. Denn das Gerät steckt in
zwei Unterputz-Dosen, die sich
senkrecht oder waagerecht montieren lassen. Sonst braucht es
nichts: keine zusätzliche Antenne, keine weiteren Anschlüsse,
keine Boxen. Deshalb lässt sich
dieses besondere Radio auch
spielend leicht einbauen. Zum
Beispiel in der Küche und im Bad.
Gerade hier findet man oft noch
„Altlasten“, die nicht nur optisch
antiquiert wirken, sondern auch
in Fragen der Sicherheit meist
gravierende Mängel aufweisen.
Die Unterputz-Installation in der
Wand dagegen garantiert umfassenden Schutz. Denn zum Badewasser oder zur Spüle bleibt immer ein ausreichender Abstand
gewahrt. Und lose Kabel und ver-
altete Steckverbindungen, Garanten für Kurzschlüsse im Nassbereich, gibt es beim Unterputz-Radio nicht.
Doch so wenig Platz dieses Radio auch beansprucht, es lässt
nichts vermissen, was selbst verwöhnte Hörer zufrieden stellt,
vom Sendersuchlauf bis hin zum
Senderspeicher. Sechs Bedientasten machen seine Handhabung
zum Kinderspiel. Und das Schöne
dabei: Das Gira Unterputz-Radio
passt sich optisch jedem Wohnstil an. Denn das Bedienfeld und
der Lautsprecher-Einsatz können
mit allen Rahmen der Gira Schalterprogramme Standard 55, E2,
Event, Esprit und Edelstahl kombiniert werden. Das versetzt den
Elektromeister in die Lage, für jeden Geschmack eine Designvariante anbieten zu können. Begleitend zum Radio kann das
Fachhandwerk spezielles Werbematerial – Poster und Postkarten – anfordern. Entsprechende
Anzeigenvorlagen und PR-Texte
gibt es unter www.gira.de zum
Download.
„Freiraum für neue
Ideen“: Das Hager Tehalit
Seminar-Programm 2005
Rechtzeitig vor Beginn des neuen Schulungsjahrs hat Hager
Tehalit sein Seminar-Programm
2005 veröffentlicht. Die 20-seitige Broschüre präsentiert unter
dem Motto „Freiraum für neue
Ideen“ das komplette Schulungsprogramm beider Unternehmen
an den Standorten Blieskastel
und Heltersberg.
Im Schulungszentrum Blieskastel
bietet Hager elf Seminare an, die
das gesamte Produktspektrum
widerspiegeln: Vom Zählerplatzsystem univers Z und den Verteilungssystemen univers N bis
630 A beziehungsweise 1600 A
über Schulungen zu den modularen Schutz- und Schaltgerätesystemen bis hin zu Grund- und
DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12
AKTUELLES
Aufbaukursen für die Planungsund Kalkulations-Software Elcom reicht das Spektrum. Darüber hinaus führt Hager an seiner
EIBA zertifizierten Schulungsstätte EIB/KNX-Seminare zur Gebäudesystemtechnik mit tebis durch.
Das Programm umfasst vier Kurse: Die einwöchige EIBA/Konnex
Schulung, darauf aufbauend eine
3-Tages Geräteschulung, das dreitägige Seminar „Visualisierungsund Fernwartungssysteme“ für
komplexe Anwendungen sowie
die zweitägige Schulung zum
Thema Energie-Effizienz mit tebis EIB/KNX „Last- und Zeitmanagement-Systemen“.
Die Seminar-Broschüre ist in allen
Hager Tehalit Niederlassungen
erhältlich und kann auch über
das Internet unter www.hager.
de oder www.tehalit.de angefordert werden.
Für schnelle Heizer
Wie schön ist es, wenn man die
warme Dusche oder die wohlig
heiße Badewanne verlässt und
die Raumtemperatur einem nicht
den kalten Schauer durch den
Körper jagt. Selbst bei „normal“
laufender Heizung gibt es immer
wieder Gelegenheiten, wo man
einfach auf die Schnelle ein paar
Grad Wärme mehr haben möchte. Insbesondere in Überganszeiten, wenn die Zentralheizung
noch gar nicht in Betrieb ist, gibt
es hinreichend Tage und insbesondere Abende, wo Schnellheizer ruck, zuck für die gewünschte
Temperaturerhöhung sorgen.
DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12
Schon lange begnügen sich Nutzer nicht mehr damit, dass ein
technisches Gerät perfekt funktioniert, es muss auch bedienfreundlich und ansprechend gestaltet sein. Ein Beispiel für gelungene Verbindung von Design
und Funktion sind Schnellheizer
der CK-Serie von Stiebel Eltron.
Mit nur 33,5 cm Breite und 46
cm Höhe sind sie in Badezimmern, Toiletten, Hobbykellern,
Bügel-, Bastel- oder Abstellräumen sowie Ferienhäusern eine
praktische wie wirtschaftliche
Zusatz- und Ergänzungsheizung.
Denn sie arbeiten wesentlich kostengünstiger als manche meinen.
Eine Stunde Wärme mit einem
Schnellheizer kostet lediglich soviel, wie eine halbe Stunde Staub
saugen oder einmal Wäsche waschen. Und zwei Stunden nicht
mehr als einmal Essen kochen
bzw. einen Kuchen backen.
Auch auf Sicherheit wurde viel
Wert gelegt. Die Schnellheizer
erfüllen problemlos alle europäischen Sicherheitsnormen, sind
gegen Überhitzung gesichert
und tragen das VDE- und Funkschutzzeichen.
ton dazu bei, mehr Sicherheit vor
diesen gefährlichen Stoffen zu gewährleisten. Mit diesen Produkten stehen Anwendern und Planern schon bei der Erstmontage
die richtigen, empfohlenen Werkstoffe zur Verfügung. Selbstverständlich gilt dies auch für spätere Servicefälle in den betroffenen
Bereichen. Je nach Anwendung,
können sie auf warmschrumpfende Schläuche in unterschiedlichen Schrumpfraten, Wandstärken und Abmessungen zurückgreifen. Sämtliche Produkte entsprechen den Standards nach
DIN VDE 0100-482, DIN VDE
0100-710 und DIN VDE 0108.
HellermannTyton GmbH
Großer Moorweg 45
25436 Tornesch
Tel. (0 41 22) 7 01–1
Fax (0 41 22) 7 01–4 00
E-Mail:
[email protected]
web: www.HellermannTyton.de
Die Investitionskosten
für ein Haus mit Wärmepumpe sind im Vergleich
zu den Kosten für einen
Heizölkessel geringer
Das zeigt ein aktueller Investitionsvergleich des HEA-Fachverbandes in einem Neubau Einfamilienhaus nach EnEV. Daraus
geht hervor, dass bei der Planung eines Gebäudes Gebäudehülle und Anlagetechnik miteinander in Beziehung gesetzt werden müssen. Durch die sich anbietende Kombination bauphysikalischer und heiztechnischer
Maßnahmen liegen die Investitionskosten für Gebäudehülle und Wärmepumpe in diesem
Vergleich unter denen für Gebäudehülle und Heizkessel.
Während für die Lösung mit
der Wärmepumpe insgesamt
58 500 € veranschlagt werden,
die sich aus 20 500 € für die Anlage und 38 000 € für die Gebäudehülle zusammensetzen, müssen
bei der Option für einen Heizölkessel insgesamt 60 500 € bilanziert
werden. Davon entfallen 16 500
€ auf den Kessel und 44 000 €
auf die Gebäudehülle.
Noch deutlicher werden die Vorteile der Wärmepumpe bei der
Betrachtung der Verbrauchs- und
Betriebskosten, die ja ein zentraler Posten der Wohnnebenkosten
sind. Während hier für den Heizölkessel 1100 € pro Jahr zu Buche schlagen, liegen die analogen Kosten für die Wärmepumpe bei 720 €. Dies bedeutet eine
Kostenersparnis um gut ein Drittel. Und dies ist ein weiterer Pluspunkt auf der ökonomischen Habenseite.
Im Brandfall
einfach sicherer:
Die halogenfreien Warmschrumpfschläuche von
HellermannTyton
Der Brand im Düsseldorfer Flughafen oder das Unglück von Kaprun sind nur Beispiele, an denen
deutlich wird, wie wichtig halogenfreie Werkstoffe bei der heutigen Elektroinstallation sind.
Mit einem breiten Sortiment an
halogenfreien Warmschrumpfschläuchen trägt HellermannTy-
15
AKTUELLES
Preiswerte KombiAngebote von Hirschmann für DVB-T-Empfang
Receiver und Antenne im Doppelpack. Die Hirschmann Multimedia Electronics GmbH, Neckartenzlingen, hat ihr Produktprogramm um zwei DVB-T-Pakete erweitert. Diese Pakete bestehen jeweils aus dem Receiver Hit
CTR 5 FTA und entweder der aktiven Zimmerantenne ZIFA D-16V
oder dem passiven Modell ZIFA
D-2. Beide Antennen zeichnen
sich durch hervorragende Empfangseigenschaften aus. Welche
von ihnen die optimale Lösung
bietet, hängt von der Signalstärke in dem jeweiligen Gebiet ab.
Die unverbindliche Preisempfehlung für die DVB-T-Pakete beträgt
164 € (mit ZIFA D-16V) bzw. 159
€ und liegt damit in beiden Fällen rund 15 % unter den entsprechenden Einzelpreisen.
Mit dem Receiver Hit CTR 5 FTA
lassen sich alle unverschlüsselten digitalen Fernseh- und Hörfunkprogramme empfangen, die
terrestrisch ausgestrahlt werden.
Die Bedienung erfolgt komfortabel via Bildschirmmenü (OSDFunktion), für das acht Sprachen
zur Auswahl stehen: Deutsch,
Englisch, Französisch, Italienisch,
Spanisch, Russisch, Türkisch und
Arabisch. Zu den weiteren Ausstattungsmerkmalen gehören ein
automatischer Sendersuchlauf,
ein elektronischer Programmführer sowie Anschlussmöglichkeiten für externe Video-, Audio- und
Datengeräte.
Der Verstärker der aktiven Zimmerantenne wird über den Receiver mit Strom versorgt (5V,
30 mA max.). Der Antennengewinn beträgt bei diesem Modell
bis zu 16 dB und bei der passiven Version bis zu 2dB. Aufgrund
einer sehr guten Rundstrahlcharakteristik ist kein aufwändiges
Ausrichten bei einem Programmwechsel erforderlich. Das aktive
Modell verfügt zusätzlich über ei-
16
nen GSM/DECT-Störfilter, der verhindert, dass der Empfang durch
Mobil- oder Schnurlostelefone gestört wird. Beide Antennen weisen Abmessungen von lediglich
186 x 100 x 10 mm (Höhe x Breite x Tiefe) auf, sind also nicht viel
größer als eine Postkarte.
Planen mit Somfy
Welche Bedeutung ein effektives
Fassadenmanagement im Großobjektbereich hat, wird deutlich
beim Anblick der immer transparenter werdenden Gebäude.
So schreibt beispielsweise der
Trend hin zu „Einkaufsmalls“ –
gläsernen Giganten mit einer
breiten Auswahl an unterschiedlichen Geschäften – immer weiter
fort. Gerade bei solch hoch frequentierten Bauwerken ist eine
überlegte Gebäudeautomatisierung ein wesentlicher Bestandteil der Planung. Einen Überblick und hilfreiche Anregungen
erhält hierzu der Architekt oder
Planer in der neuen Planungsmappe von Somfy, die die unterschiedlichen Möglichkeiten der
Steuerungstechnik im Bereich
Fassadenmanagement, Sonnenschutz, Sicht- und Blendschutz
und Sonnenstandsverfolgung
veranschaulicht.
Übersichtlich gegliedert zeigt das
aktualisierte 81-seitige Kompendium das breite Produktspektrum
des internationalen Konzerns.
Dabei wurde unter anderem das
neue Komplettsystem zur Fassadensteuerung animeo IB+ in einer eigenen Rubrik aufgenommen. Aber auch mit konventionellen Techniken wie IB oder offenen Systemen wie EIB und LON
stellt Somfy seine Kompetenzen
unter Beweis. In der Planungsmappe veranschaulichen technische Zeichnungen die vielseitige Einsatzfähigkeit der modernen Steuerungselemente. Beispielhaft werden Planungsdaten
für die Anwendung aufgeführt.
Funktion, Ausstattung und Anwendungsbereich der einzelnen
Geräte sind detailliert beschrieben. Ein umfassendes Glossar erläutert abschließend einzelne Begrifflichkeiten.
Wer lieber am Computer arbeitet,
für den gibt es die Planungsmappe auch digital. Dabei umfasst
die beiligende CD noch weitere
Extras wie den Somfy-Gesamtkatalog, eine Planungsmappe zum
Innensonnenschutz diverse Gebrauchsanweisungen und eine
Datenbank aller Somfy EIB-Produkte. Von Vorteil sind vor allem
die vorgefertigten Leistungsverzeichnisse und Plug-Ins LON inklusive Stancils, die die Ausschreibung wesentlich erleichtern. Architekten und Planer können die
Planungsmappe kostenlos bei der
Somfy GmbH, Felix-Wankel-Straße 52, 72108 Rottenburg per Fax
unter (0 74 72) 9 39–1 79 oder EMail: [email protected] anfordern.
Natürlich ist es auch möglich, die
einzelnen Themenbereiche auf
der Homepage unter www.somfy.de herunter zu laden.
Licht inszeniert den Garten – Wege, Pflanzen und
Teich richtig beleuchten
Wenn im Frühjahr der Garten aus
dem Winterschlaf erwacht ist,
freut sich jeder Hobbygärtner,
sein Paradies wieder zu beleben.
Jetzt wird gegraben, gehackt und
gepflanzt, damit der Lebensraum
im Grünen zum Verweilen einlädt.
Doch sollte bei der Gartenplanung die Beleuchtung nicht vergessen werden, erinnert die Fördergemeinschaft Gutes Licht
(FGL). Stimmungsvolles Licht im
Garten verlängert Sommerabende, erleichtert die Orientierung,
verringert die Stolpergefahr und
bietet Schutz rund ums Haus.
Eine besondere Lichtstimmung
entsteht durch kunstvolle Anstrahlung, beispielsweise von Blumenbeet, Busch, Baum oder einem Kunstobjekt.
Ortsfest und mobil
Ideal für die Beleuchtung von
Garten, Wegen und Eingangsbereich sind ortsfeste und mobile
Leuchten. Wandleuchten erhellen
Haustür und Terrasse, Sockel- und
Pollerleuchten markieren Treppen
und Wege. Wichtig: Es dürfen nur
Leuchten eingesetzt werden, die
für die Verwendung im Freien
ausgewiesen sind. Gegen Witterungseinflüsse geschützt sind
Qualitätsleuchten mit höherer
Schutzart, ausgewiesen durch ein
Tropfensymbol im Quadrat (sprühwassergeschützt) oder Dreieck
(spritzwassergeschützt). Bei der
Auswahl der Lampen ist der Einsatzzweck zu berücksichtigen.
Kompaktleuchtstofflampen mit
Stecksockel, Energiesparlampen
oder Halogen-Metalldampflampen geringer bis mittlerer Leistung erzeugen energieeffizientes
Licht.
Licht am Teich
Wasser im Garten – sei es Teich,
Brunnen, kleiner Wasserlauf oder
Swimmingpool – verleiht eine mediterrane Note. Faszinierend am
Abend, wenn Gewässer im kunstvollen Licht erstrahlen. Dies sollte schon der Sicherheit wegen geschehen. Hier kann die allgemeine Gartenbeleuchtung mit PollerDER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12
AKTUELLES
oder Mastleuchten fortgesetzt
werden. Zusätzliches Licht von
ortsveränderlichen Strahlern mit
Erdspießen bringt Ufer- und Wasserbepflanzung zur Geltung.
Effektvoll ist eine Unterwasserbeleuchtung, beispielsweise im
Swimmingpool. Sie wirkt umso
eindrucksvoller, je dunkler das
Umfeld ist und je weniger Lichtreflexe auf der Wasseroberfläche
auftreten. Nur speziell für diese
Zwecke ausgewiesene Spezialleuchten dürfen im Wasser eingesetzt werden, sie gewährleisten
die erforderliche Betriebssicherheit. Die mit Schutzkleinspannung betriebenen Unterwasserscheinwerfer gibt es zum Ein- und
Anbau. Einzel- oder Sammeltransformatoren müssen vorgeschaltet
sein, die Stromzuführung darf nur
über Gummischlauchleitungen
erfolgen.
Designqualität erneut belohnt – Weitere Auszeichnung für Berker B.IQ
Berker-Qualität steht nicht nur
für Innovation und Langlebigkeit
der Produkte, sondern auch für
das Produkt-Design. Dieses hat
eine international hochkarätig
besetzte Jury jetzt erneut bestätigt und die Berker B.IQ Tastsensoren für ihre hohe Design-Qualität mit dem „Materialica Design
Award 2004“ ausgezeichnet.
Die Auszeichnung geht an herausragende Beispiele einer gelungenen Verbindung von Innovation und Gestaltungsqualität. Mit dem Materialica Design
Award sollen Werkstoffe und deren Anwendungsgebiete herausgestellt werden, denn Material
vermittelt auch funktionale, ökologische und sinnlich-emotionale
Qualitäten, längst gilt es nicht
mehr nur als die Basis eines Produktes. Ohne innovative Materialanwendungen und kreative
Materialverbindungen kann letztlich auch Designqualität nicht
gesichert werden – ein wichtiger
Faktor im globalen Wettbewerb
der Märkte.
Bereits in den vergangenen Monaten erhielt Berker mehrere Auszeichnungen für das Design der
IP-Code von Leuchten: Schutzart-Kennziffern und Symbole
Ziffer 1. Kennziffer
Schutz gegen
Fremdkörper 2. Kennziffer
Schutz gegen
Wasser
0
nicht geschützt
nicht geschützt
1
geschützt gegen feste
Fremdkörper � 50 mm
geschützt gegen senkrecht
auftreffendes Tropfwasser �
2
geschützt gegen feste
Fremdkörper � 12,5 mm
geschützt gegen schräg
auftreffendes Tropfwasser
3
geschützt gegen feste
Fremdkörper � 2,5 mm
geschützt gegen
Sprühwasser
�
�
4
geschützt gegen feste
Fremdkörper � 1 mm
geschützt gegen
Spritzwasser
�
geschützt gegen Staub
�
geschützt gegen
Strahlwasser
��
�
geschützt gegen starkes
Strahlwasser
5
6
dicht gegen Staub
7
–
geschützt gegen zeitweiliges Untertauchen
��
8
–
geschützt gegen
dauerndes Untertauchen
��……m
Quelle: FGL
DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12
Tastsensoren. So wurde vom Design Zentrum Nordrhein-Westfalen der „red dot award“ für herausragendes Design an B.IQ vergeben. Das internationale Design Forum Hannover zeichnete das Produkt-Design mit dem
„iF Design Award“ aus und vom
deutschen Kompetenzzentrum
für Design, dem Rat für Formgebung, wurde B.IQ für den Designpreis der Bundesrepublik
Deutschland nominiert.
Praxishandbuch
Heiztechnik
Große Ereignisse werfen ihre
Schatten voraus, so auch die EUErweiterung. Denn im geeinten
Europa sind mehr denn je einheitliche europaweit geltende Normen gefragt. Auch und gerade
im Fachgebiet Heiz- und Raumlufttechnik.
Das DIN unterstützt diese Absicht durch die Erarbeitung entsprechender DIN-EN-Normen für
das Fachgebiet Heiz- und Raumlufttechnik; der Beuth Verlag reagiert mit der Herausgabe einer
neuen Reihe: Aufbauend auf den
„DIN-Normen für das Handwerk“
stellt das neue Praxishandbuch
Heiztechnik alle wichtigen europaweit geltenden Normen und
technischen Regeln für dieses Gewerk bereit.
Bis auf wenige Ausnahmen sind
die Normen auf dem Gebiet Heizund Raumlufttechnik inzwischen
europäisch harmonisiert. Daraus
ergeben sich für die Anwendung
in Deutschland einige Umstellungen und Neuordnungen.
Dabei ist besonders im Bereich
Sicherheitstechnik auf die DIN
EN 12828 „Heizungssysteme in
Gebäuden – Planung von Warmwasser-Heizungsanlagen“ hinzuweisen, welche die Normenreihe
DIN 4751 ersetzt. Die neue Norm
legt nur noch die Schutzzielanforderungen und nicht mehr – wie
aus DIN 4751 bekannt – die Ausführungskriterien für die sicherheitstechnische Ausrüstung von
Wasserheizungsanlagen fest. Das
bedeutet, dass sich die Zuständigkeiten ändern: Wenn es um sicherheitstechnische Anforderungen geht, sind nicht mehr in erster Linie nur die Überwachungsorgane gefragt. Der Sachverstand der Ingenieure und Techniker ist bereits in der Planungsund Ausführungsphase (Produkthaftungsgesetz) gefordert.
Das neue Praxishandbuch Heiztechnik liefert das notwendige
Faktenwissen. Als praktisches
Hilfsmittel für Planer, Bauherren, Behörden und Installateure enthält es eine umfassende
Zusammenstellung der wichtigsten technischen Regeln zu folgenden Themen:
• wärmeschutztechnische
Kennwerte und
Heizlastberechnung
• Heizgeräte und Heizflächen
• Sicherheitstechnik für
Öl- und Gasfeuerungen
• Wärmeverteilung
• feuerungstechnische
Berechnung von
Schornsteinquerschnitten
Erwin Memmert
Praxishandbuch Heiztechnik
DIN--Normen, Gesetze, technische Regeln,
Verordnungen mit CD-ROM
Herausgeber: DIN Deutsches
Institut für Normung e.V.
Beuth-Verlag GmbH: Berlin,
Wien, Zürich
2004, 632 S., A5, Brosch.
65 € / 116 CHF
ISBN 3-410-15721-2
17
AUS DEN INNUNGEN
ELEKTRO-INNUNG BERLIN
60. Geburtstag
am 10. Januar 2005
Karlheinz Düring
Chemnitzer Straße 81
12621 Berlin-Hellersdorf
60. Geburtstag
am 15. Februar 2005
Helmut Wölbing
Ortolfstraße 129
12524 Berlin-Treptow
60. Geburtstag
am 24. Februar 2005
Herbert Pietsch
Perleberger Straße 39
10559 Berlin-Tiergarten
40-jähriges Meisterjubiläum
am 10. Februar 2005
Lutz Neumann
Seeburger Straße 19 A
13581 Berlin-Spandau
25-jähriges Meisterjubiläum
am 28. Februar 2005
Karlheinz Hüttinger
Müritzstraße 12
10318 Berlin-Lichtenberg
ELEKTRO-INNUNG FRANKFURT (ODER)
25-jähriges Meisterjubiläum
am 28. Februar 2005
Günter Sporniak
Mittelstraße 16
15370 Vogelsdorf
60. Geburtstag
am 14. Februar 2005
Horst Hintzke
Berliner Straße 12
14797 Damsdorf
70. Geburtstag
am 18. Januar 2005
Klaus Kahlisch
Feldstraße 70
14558 Nuthetal/OT Rehbrücke
50-jähriges Betriebsjubiläum
am 1. Januar 2005
Elektro-Blank GmbH
Gutenbergstraße 81
14467 Potsdam
SÜD-MÄRKISCHE ELEKTROINNUNG
50. Geburtstag
am 8. Februar 2005
Klaus König
Dorfstraße 22
14979 Großbeeren/
OT Kleinbeeren
ELEKTROINNUNG BRANDENBURG
65. Geburtstag
am 12. Januar 2005
Günther Kohlmeyer
Dammstraße 13
14798 Pritzerbe
70. Geburtstag
am 4. Januar 2005
Dipl.-Ing. Wolfgang Steinick
Ehrenobermeister
Genthiner Straße 97/99
14774 Brandenburg-Plaue
ELEKTRO-INNUNG
KÖNIGS WUSTERHAUSEN
ELEKTROINNUNG BELZIG
65. Geburtstag
am 17. Februar 2005
Bernhard Brendel
Schloßstraße 4
15711 Königs Wusterhausen
60. Geburtstag
am 1. Februar 2005
Wolfgang Korn
Lübnitzer Straße 38 b
14806 Belzig
25-jähriges Betriebsjubiläum
am 1. Januar 2005
Elektro-Lausmann
Inh. Günther Lausmann
Dr. Wilhelm-Külz-Str. 7
19336 Bad Wilsnack
50. Geburtstag
am 28. Februar 2005
Hartmut Dieckmann
Arno-Holz-Weg 16
14712 Rathenow
ALS NEUES MITGLIED BEGRÜSST DIE
ELEKTROTECHNIKER-INNUNG
NIEDERLAUSITZ
50. Geburtstag
am 31. Januar 2005
Gerd Kranewitz
Dorfstraße 49
15910 Neuendorf/See
50. Geburtstag
am 22. Februar 2005
Rüdiger Wendel
Lindenstraße 7
03099 Kolkwitz
Elektro-Innung Berlin
DieTech GmbH
Voltastraße 2
13629 Berlin-Spandau
SSP Elektro Slischka
Susanne Slischka-Pohlitz
Hielscher Straße 61
13158 Berlin-Pankow
Sven Marzetz
Hocksteinweg 10
14165 Berlin-Zehlendorf
Elektrotechniker-Innung
Niederlausitz
ELEKTROINNUNG
OSTPRIGNITZ-RUPPIN
75. Geburtstag
am 12. Januar 2005
Ernst Fuhrmann
Zootzenerstrasse 12
16798 Fürstenberg
ELEKTROINNUNG RATHENOW
50. Geburtstag
am 27. Februar 2005
Christian Kluchert
ISE Ind. Service
Elektro-Elektronik GmbH
Curlandstraße 23
14712 Rathenow
G. Fleischhauer
Ing.-Büro Cottbus GmbH
Guhrower Straße 5
03044 Cottbus
STERBEFÄLLE
Marga Hermann
Sakrower Landstraße 73
14089 Berlin-Kladow
ist am 15. November 2004 im
Alter von 69 Jahren verstorben
Helmut Amberg
Nennhauser Damm 25 a
13591 Berlin-Spandau
ist am 28. Oktober 2004 im Alter
von 78 Jahren verstorben
Heute an morgen denken !
Gelernter
Elektriker + Dipl.-Ing.
ELEKTRO-INNUNG POTSDAM
50. Geburtstag
am 8. Februar 2005
Wilfried Bidassek
A.-Scheunert-Allee 117
14558 Nuthetal/OT Rehbrücke
18
ELEKTRO-INNUNG PRIGNITZ
50. Geburtstag
am 5. Februar 2005
Ulrich Hamisch
Am Deich 1
19322 Wittenberge
der Elektrotechnik + in der Branche
Marketing- und Vertriebsprofi, sucht vielleicht Sie,
mit sehr guten handwerklichen Fähigkeiten zur partnerschaftlichen,
erfolgreichen Zusammenarbeit und Aussicht auf Teilhaberschaft/Firmennachfolge/Kauf.
Zuschriften unter: Chiffre 017, elektrofachmann, Wilhelminenhofstraße 75, 12459 Berlin
DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12
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1 NFE dialog 11+12/2003
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Unser Team
wünscht
Ihnen
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� frohe Weihnachten,
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ein glückliches, erfolgreiches neues Jahr
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und dankt Ihnen für die
angenehme Zusammenarbeit.
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Elektrohandwerke
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Berlin / Brandenburg
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AUS DEN INNUNGEN
Wir trauern um
Marga Hermann
Sie verstarb am 15. November 2004 im Alter von 69 Jahren viel zu früh.
Frau Marga Hermann gehörte zum vertrauten Kreis der Elektro-Innung Berlin und des Landesinnungsverbandes der Elektrotechnischen Handwerke Berlin/Brandenburg. Seit 2001 war sie im Kassenprüfungsausschuss der Unterstützungskasse der Elektro-Innung Berlin tätig.
Wir verlieren einen wunderbaren Menschen, der sich allseits großer Wertschätzung und Beliebtheit
erfreute.
Mit tiefer Trauer, aber auch mit Dankbarkeit und Respekt werden wir ihr ein ehrendes Andenken
bewahren.
Landesinnungsverband der
Elektrotechnischen Handwerke
Berlin/Brandenburg
Elektro-Innung Berlin
Landesinnung für Elektrotechnik
Unterstützungskasse
des Elektro-Handwerks
Elektrotechniker-Innung „Niederlausitz“
Beschluss 01/2004 der Mitgliederversammlung
vom 21. Oktober 2004:
Beschluss 02/2004 der Mitgliederversammlung
vom 21. Oktober 2004:
Erhöhung des Mitgliedsbeitrages ab 1. Januar 2005
Terminliche Festlegung der Abschlags- und Restzahlungen
Grundbeitrag:
0 – 5 MA
6 – 10 MA
11 <
1. Abschlag 1/3 zum 31. Januar des Beitragsjahres
2. Abschlag 1/3 zum 30. April des Beitragsjahres
Restzahlung zum 31. 10. des Beitragsjahres
200,00 €
275,00 €
325,00 €
Abstimmung: laut Protokoll
Stimmfähige Mitglieder: 21 Mitglieder
Ja-Stimmen
20
Gegenstimmen
1
Enthaltungen
0
20
Stimmfähige Mitglieder: 21 Mitglieder
Ja-Stimmen
Gegenstimmen
Enthaltungen
20
1
0
DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12
AUS DEN INNUNGEN
Innungsausfahrt der
Elektrotechniker-Innung
„Niederlausitz“ nach Dresden
Am 10. September 2004 fand
unsere diesjährige Innungsausfahrt nach Dresden statt. Mit viel
Sonnenschein und guter Laune
starteten wir in die Landeshauptstadt Sachsens.
Für uns alle war es aufregend
den Baufortschritt der Frauenkirche zu bewundern und Informationen über die wechselvolle Ge-
schichte dieses Baudenkmals zu
erfahren.
Die Dresden-Rundfahrt führte
uns weiter zum Blauen Wunder
und zum Schlosspark Pillnitz. Bewunderung bekam die größte Kamelie der Welt im Schlosspark
von Pillnitz.
Der gemeinsame Tag ging bei einem Abendessen zu Ende.
Herstellung und Vertrieb
elektrotechnischer Anlagen
Hauptverteiler nach
BEWAG-Richtlinien
Standverteiler in ISO und
Stahlblech bis 1500 A
Senatsverteiler
Schaltanlagen
– Kundenwerkstatt
Burri · Schaltanlagen GmbH
Dresdener Str. 15, 10999 Berlin
(0 30) 614 40 83
�
Fax: (0 30) 615 53 31
e-mail: [email protected]
GE Power Controls
Niederspannungstechnik
KOMPETENZ-CENTER
DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12
21
DER LIV INFORMIERT
E-CHECK: Kostenlose Listung
beim Umweltbundesamt
Umweltbundesamt schreibt E-CHECK-Fachbetriebe
der Elektrohandwerke an
Betriebe, die ihren Kunden durch
Energieberatungen insbesondere durch kostenfreien Verleih
von Messgeräten (Energie-Monitoren) beim Aufspüren von
Leerlaufverlusten (insbesondere
durch Stand-by-Betrieb und das
sog. Schein-Aus) helfen und damit zum Energiesparen beitragen, können sich auf der Seite
des Umweltbundesamtes kostenlos als Verleihstelle registrieren lassen.
Aktuelle Hinweise zu Leerlaufverlusten einzelner Geräte und
empfehlenswerten Energie-Monitoren und Energiesparmöglichkeiten finden Sie auf folgenden
Internet-Seiten:
http://www.no-e.de (u. a. Fachbetriebsliste) und http://www.
umweltbundesamt.de/leerlauf/
neues. Informationen für Kunden
liefert eine Broschüre, die auch in
größeren Stückzahlen abgerufen
werden kann.
Prüfprotokoll jetzt Pflicht
In der seit April 2004 gültigen
Fassung von DIN VDE 0100 Teil
610 ist die Pflicht zur Erstellung
eines Prüfprotokolls nunmehr
zwingend vorgeschrieben. Damit
ist das Prüfprotokoll Teil der zu erbringenden Leistung, nicht nur
bei Neuanlagen, sondern auch
bei Änderungen oder Erweiterungen bestehender Anlagen.
Im Falle von später auftretenden Schäden wird das Prüfprotokoll eine wichtige Rolle bei
der Klärung von Haftungsfragen spielen. Es ist also unerlässlich, dass sich der Unternehmer
mit den Anforderungen der DIN
VDE 0100 Teil 610 auseinander
setzt. Da die Prüfung der Anlagen üblicherweise von dem Mitarbeiter vor Ort durchgeführt
wird, muss dieser Mitarbeiter in
der Lage sein, die geforderten
Prüfungen selbstständig durchzuführen und zu protokollieren.
Eine wichtige Rolle spielt dabei
die Beurteilung der Messwerte in
Relation zu den von VDE geforderten Grenzwerten.
22
In der DIN VDE heißt es dazu: „Die
Prüfungen müssen durch Elektrofachkräfte durchgeführt werden,
die über Erfahrungen beim Prüfen elektrischer Anlagen verfügen“ und „nach Beendigung der
Prüfung muss ein Prüfprotokoll erstellt werden“. Es ist also die Verantwortung des Unternehmers,
den „richtigen Mitarbeiter“ zu
beauftragen. Um im Zweifelsfall
belegen zu können, dass die Auswahl des Mitarbeiters richtig war,
sollte dieser an einer entsprechenden Schulung teilnehmen, bei deren Abschluss er ein Zertifikat erhält, in dem die nötigen Kenntnisse bescheinigt werden. Der FEH
bietet entsprechende Seminare
an. Termine und weitere Details
finden Sie in unserem Seminarangebot. Prüfprotokolle können mit
dem Bestellformular auf der letzten Seite des Unternehmer-Briefes
angefordert werden.
Bei technischen Fragen zum
Thema wenden Sie sich bitte an
Joachim Farnung, Telefon (0 69)
79 40 04–30.
Weg vom Netz
mit dreifachem Nutzen
Es gibt mehrere Gründe, elektronische Geräte im Haushalt vom
Netz zu trennen, wenn sie gerade
nicht genutzt werden. Aus Sicht
des Elektrohandwerkers sei hier
an erster Stelle der Blitzschutz für
die Geräte genannt. Aber auch
die Frage nach Elektrosmog und
die Möglichkeit, diesen zu vermeiden, wird vom Endverbraucher
immer häufiger gestellt. Auch
hier empfiehlt es sich, die Stromzufuhr elektronischer Geräte bei
Nichtgebrauch zu unterbrechen.
Nicht zuletzt sei auf die Möglichkeit hingewiesen, die jährlichen
Stromkosten im Haushalt zu senken, indem unnötiger Verbrauch
im Stand-by vermieden wird. Die
Initiative EnergieEffizienz gibt Ihnen Tipps, wie Sie Ihren Kunden
dabei helfen, Strom zu sparen
und gleichzeitig die Sicherheit
der Elektrogeräte zu erhöhen.
Was die meisten Verbraucher
nicht wissen: Viele Hifi-Kompaktanlagen, CD- oder DVD-Player,
Fernseher und auch Computer
ziehen nach dem Abschalten
noch Strom. Verbraucht ein Gerät dabei beispielweise 5 W, entspricht dies jährlichen Stromkosten von rund 5 €. In einem modernen Mehrpersonenhaushalt
kommen so schnell 70 oder mehr
€ unnötige Stromkosten zusammen. Die Möglichkeit, den Netzstecker zu ziehen wird aus Komfortgründen meistens nicht wahrgenommen.
Eine schaltbare Steckerleiste zwischen die Steckdose und das jeweilige Gerät zu setzen, ist die
einfachste und sicher auch kostengünstigste Variante, den dreifachen Nutzen Schutz vor Hochspannung und Elektrosmog sowie
Kosteneinsparung zu erzielen.
Eine komfortable und kostengünstige Alternative stellen
Stromspargeräte dar. Diese funktionieren meistens nach folgendem Prinzip: Das Stromspargerät wird zwischen Steckdose und
Endgerät geschaltet. Wird dieses
in den Stand-by-Zustand versetzt,
sinkt der Stromverbrauch erheblich. Das Stromspargerät registriert dies und nimmt z. B. den
Computer komplett vom Netz.
Wird wieder Strom angefragt,
schaltet das Stromspargerät den
Strom wieder ein. Der eigene
Stand-by-Verbrauch liegt dabei
deutlich unter einem Watt. Da
das Endgerät vollständig vom
Netz getrennt ist, ist es auch
vor Blitzschäden und vor Kurzschlüssen geschützt. Die Sicherheit steigt.
Durch die Beratung Ihrer Kunden zu Energiespargeräten erreichen Sie gleich mehrere positive Effekte:
• Sie beweisen, dass Sie der kompetente Ansprechpartner bei
allen Fragen zu Elektrogeräten
sind,
• Sie bieten Ihren Kunden einen
Zusatznutzen; dadurch
• wird die Kundenbindung verstärkt und
• Sie erschließen Sich ein weiteres Aufgabenfeld durch den
Verkauf der Stromspargeräte.
In der folgenden Tabelle finden
Sie eine Aufstellung der auf dem
Markt befindlichen Energiespargeräte.
DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12
DER LIV INFORMIERT
D-i-K POWERSAFER
Energiespartechnik GmbH
Mülheimer Straße 49,
40878 Ratingen
Telefon: +49 21 02 86 15–50
Telefax: +49 21 02 86 15–55
www.powersafer.de
PS 1.1: für TV, schaltbar über Fernbedienung
PS 3.X: wie PS 1.1, für Audio/Video/DVD
PS FX 20: für Faxgeräte
PS NC 1: Steckernetzteil, schaltet durch Stromverbrauch
PS TS1: für Heißwasserspeichergeräte
PS Copy: für Kopiergeräte mit Zeitschaltuhr und
Bewegungssensor
[email protected]
PS Desktop: für PC
schaltet nach 3–20 min gesamte Peripherie ab
DATATECH
Informatik GmbH
Mühlestraße 16
A-6971 Hard
Telefon: +43 55 74 7 93 06
Telefax: +43 55 74 7 93 32
www.datatech.at
offi[email protected]
St.off
3-fach Verteilersteckdose, schaltbar über Fernbedienung der angeschlossenen Geräte mit Gesamtleistung
bis 2500 W; kurzzeitiges Einschalten alle 10 Stunden
(abschaltbar) um Speicher (z.B. bei Stereoanlagen )
zu erhalten
Top Control
Sauerwiesen 2
D-67661 Kaiserslautern
Telefon: +49 63 01 71 36 0
Telefax: +49 63 01 71 36 99
www.topcontrol.de
[email protected]
Memo Switch Lazy
Voll automatisches Energiespargerät für Kaffeemaschine, Kopierer, kleine Heißwassergeräte, elektronische
Heizungen und Klimageräte
Schulz & Walter
Elektronik GmbH
Gewerbepark
17509 Kemnitz
Telefon: +49 3 83 52 6 82 00
Telefax: +49-3 83 52 6 82 09
www.swel.com
[email protected]
Power Adapter D
Anwesenheitssensor und Energiespargerät für Geräte
mit Gesamtleistung bis 3600 W
Memo Switch Handy
Manuelles Ausschalten, z. B. am Schreibtisch von Monitor, Drucker, Beleuchtung, Workstations, kleinere Kopierer und Geräte, die normalerweise niemand abschaltet
Power Adappter CH
Anwesenheitssensor und Energiespargerät für Geräte
mit Gesamtleistung bis 2300 W
Power Box W/ Cord Set PC
Einsatz zwischen PC und Monitor, Monitor wird automatisch ausgeschaltet, wenn PC ausgeschaltet wird
Power Box 12 V/24 V
Bis zu 1 A, für 12/24 V Systeme
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Berliner Energieagentur GmbH
als regionaler Projektmanager der Initiative EnergieEffizienz (Tel. 0 30/29 33 30 28,
effi[email protected]) oder nutzen die Internetseite
www.initiative-energieeffizienz.de.
DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12
Die BGFE informiert
Arbeitsunfall –
Richtig handeln
Erste Hilfe erhöht
Überlebenschancen
Arbeitsunfälle – und insbesondere Stromunfälle – haben mitunter
schwer wiegende Folgen; schnelles und richtiges Handeln kann
lebensrettend sein. Die Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik (BGFE) informiert zur Ersten Hilfe am Arbeitsplatz.
Ereignet sich in einem Betrieb
ein schwerer Unfall, z. B. ein Elektrounfall mit Herzkreislaufstillstand, muss sofort der Rettungsdienst alarmiert und Erste Hilfe
geleistet werden; ohne die Basismaßnahmen der Ersten Hilfe
sinken die Überlebenschancen
des Verletzten innerhalb kurzer
Zeit. Beim Benachrichtigen des
Rettungsdienstes ist es wichtig,
sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Dabei helfen die WFragen: Wo geschah es? Was geschah? Wie viele Personen sind
verletzt? Welche Art von Verletzung oder Erkrankung? Dann
auf Rückfragen warten, um sicher zu gehen, dass alle Informationen von der Rettungsstelle richtig und vollständig erfasst
wurden.
Der Chef hat dafür Sorge zu tragen, dass für die Erste Hilfe die
erforderlichen Einrichtungen und
Sachmittel zur Verfügung stehen (Meldeeinrichtungen, Sanitätsräume, Erste-Hilfe-Material, Rettungsgeräte usw.). Er hat
auch dafür zu sorgen, dass nach
einem Unfall sofort Erste Hilfe geleistet und eine erforderliche ärztliche Versorgung veranlasst werden kann; dazu gehört,
dass er Mitarbeiter zu Ersthelfern ausbilden lässt. Möglichst
23
DER LIV INFORMIERT
sofort nach einem Arbeitsunfall
bzw. im Anschluss an die Erstbehandlung muss der Unfallverletzte in eine Klinik gebracht werden
oder einen so genannten „Durchgangsarzt“ aufsuchen. Durch das
Durchgangsarztverfahren wird sichergestellt, dass der Verletzte so
schnell wie möglich von einem
besonders qualifizierten Unfallchirurgen behandelt wird. Übrigens: Wer wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit einen Arzt aufsucht, muss
keine Praxisgebühr zahlen.
Führt ein Arbeitsunfall dazu, dass
der Mitarbeiter länger als drei
Tage arbeitsunfähig ist, muss der
Arbeitgeber der Berufsgenossenschaft eine Unfallanzeige zusenden. Die Berufsgenossenschaft
sorgt für die medizinische Heilbehandlung des Verletzten, sie
bietet ihm Leistungen zur beruflichen und sozialen Rehabilitation
und sichert ihn finanziell ab.
Mehr Informationen zur Ersten
Hilfe nach einem Arbeitsunfall
bietet die BGFE in der Meisterbroschüre „ Erste Hilfe – mit Sonderteil Stromunfall“ (Bestell-Nr.
MB 17). Sie können die Broschüre kostenlos online herunterladen unter www.bgfe.de (Bereich
„Medien“  „Arbeitsschutz konkret – Meisterbroschüren“) oder
für 2,80 € bestellen (Betriebe,
die nicht bei der BGFE versichert
sind, zahlen zzgl. eine Versandkostenpauschale):
Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und Elektrotechnik
(BGFE)
Telefon (02 21) 37 78–10 20
Fax (02 21) 37 78–10 21
E-Mail: [email protected]
Die elektronische Vergabe von
Bauleistungen jetzt auch in Berlin
Das Internet wird bei der Vergabe von Aufträgen immer wichtiger. Die Bundesländer Bayern
und Berlin wickeln bereits Vergabeverfahren für Bauaufträge
nach VOB elektronisch ab. Nach
EU-weiten Vergabeverfahren entschieden sich beide Bundesländer für die Vergabeplattform avaonline. Die ventasoft GmbH ist
der führende Anbieter von internetbasierten e-Vergabeplattformen im Bauwesen mit der Kernkompetenz im Bereich Signaturund Kryptografielösungen.
ava-online ist eine Software-Lösung für die datenbankgestützte, internetbasierende Abwicklung der digitalen Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen nach VOB und für Lieferleistungen gemäß VOL. Dabei unterstützt ava-online den durch-
24
gängigen Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung in allen Schritten des Vergabeverfahrens für nationale und EU-weite
Vergaben sowie für das privatwirtschaftliche Ausschreibungsverfahren. ventasoft ist bundesweit einziger Anbieter einer Vergabelösung mit der nach dem
Signaturgesetz zertifizierten Signaturanwendungssoftware avasign. Dies garantiert Bietern und
öffentlichen Auftraggebern die
Rechtssicherheit, die der Gesetzgeber bei der Abgabe bzw. Entgegennahme von digitalen Angeboten fordert.
Die Vergabeplattform unter
www.vergabe.bayern.de und
www.vergabe.berlin.de ermöglicht den durchgängigen Einsatz
der elektronischen Datenverarbeitung in allen Schritten eines
Vergabeverfahrens. Die Arbeitsabläufe werden erheblich vereinfacht und verkürzt. Dadurch werden enorme Kosteneinsparungen
bei Baufirmen und in der Verwaltung erzielt.
Neben den Bundesländern Bayern und Berlin nutzt unter anderem die Deutsche Telekom AG
die Vergabeplattform ava-online als einer der größten privatwirtschaftlichen Auftraggeber
für Bauleistungen in Deutschland. Die Festnetzdivision der
Deutschen Telekom betreibt in
diesem Bereich unter www.e-vergabe.t-mart.de ein Internetportal
für Ausschreibungen und Vergaben sowie dem hierzu notwendigen Geschäftsverkehr mit den
Auftragnehmern. Dazu wurde die
Portallösung ava-online an das
SAP-System des T-COM Einkaufs
angebunden.
Die Firmen können kostenfrei
nach Bekanntmachungen zu öffentlichen Vergabeverfahren recherchieren und sich nach Aufforderung die Vergabeunterlagen
in digitaler Form über das Internet herunterladen. Leistungsverzeichnisse werden im GAEBStandard (Gemeinsamer Ausschuss für Elektronik im Bauwesen) über die Plattform versandt.
Eine Prüfung vor dem Versand
gewährleistet die GAEB-Konformität, d. h. die Lesbarkeit der
Datei mit dem Kalkulationsprogramm des Empfängers. Die komfortable Bearbeitung der Formulare und Leistungsverzeichnisse
erfolgt mit Ausfüllhilfen, Prüfroutinen und Hinweisen zu etwaigen
Formfehlern. Leistungsverzeichnisse können entweder in ein eigenes Kalkulationsprogramm exportiert oder in dem mitgelieferten Bieter-Tool ava-sign – ebenfalls gestützt durch Ausfüll- und
Kalkulationshilfen – ausgefüllt
werden. So kontrolliert das kostenfrei bereitgestellte Bieterprogramm ava-sign, die Vollständigkeit aller Pflichtfelder. Die End-
summen aus dem Leistungsverzeichnis werden automatisch
in das Angebotsdeckblatt übernommen. Die Gefahr, ein ungültiges Angebot abzugeben, sinkt
auf ein Minimum und bietet einen deutlichen Vorteil gegenüber dem konventionellen Prozess
(Papier und Post), in dem Bieter häufig wegen formaler Fehler
vom Verfahren ausgeschlossen
werden. Ihre verbindlichen Angebote senden die Firmen per Internet an die Vergabeplattform zurück, wobei sie die Angebotsdateien mit Hilfe einer Chipkarte digital unterschreiben („qualifizierte digitale Signatur“ nach Signaturgesetz) und verschlüsseln. Die
ständige Protokollierung macht
die Verfahren transparent und
nachvollziehbar. Eine nachträgliche Veränderung bzw. Manipulation der eingereichten Angebote in der Vergabestelle ist ausgeschlossen. Die zuständige Vergabestelle kann erst zum Eröffnungstermin auf die digitalen
Angebote im Vieraugen-Prinzip
zugreifen und entschlüsseln. Eine
vorherige Einsichtnahme der Angebotsdaten durch die Vergabestelle oder durch Dritte ist nicht
möglich. Das herkömmliche Verfahren bleibt daneben erhalten,
damit Firmen nicht benachteiligt werden, die noch keinen Anschluss an das Internet haben.
Bieter, die in Zukunft ihre Angebote elektronisch einreichen,
müssen lediglich eine Signaturkarte und ein Kartenlesegerät
für ca. 120 € erwerben und sich
an den Vergabeplattformen registrieren.
Diese Investition macht sich
schnell bezahlt. Firmen profitieren von der schnellen und einfachen Suche nach Bekanntmachungen, vom kostenlosen Download (kein Entgelt nach §20
VOB/A) der Vergabeunterlagen
und von Ausfüllhilfen zu den Formularen.
Die ventasoft GmbH vertritt im
DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12
DER LIV INFORMIERT
Gegensatz zu vielen anderen
Plattformbetreibern die Auffassung, dass die Kosten für den
Betrieb einer Vergabeplattform
für Vergaben nach VOB und VOL
nicht durch die Bieter sondern
durch die Auftraggeber zu übernehmen sind. Bedient sich ein öffentlicher Auftraggeber für die
Abwicklung der digitalen Vergabe einer Vergabeplattform eines privaten Betreibers und gewährt dieser Betreiber potenziellen Bieterfirmen ausschließlich
gegen eine monatliche Gebühr
den Zugang zur Plattform, stellt
sich die Frage, ob ein solches Vorgehen mit den Vorschriften von
VOB und VOL vereinbar ist. Nach
§20 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1 VOB/A
darf der öffentliche Auftraggeber
für die Leistungsbeschreibung
und andere Unterlagen ein Entgelt fordern. Die Höhe des Entgelts darf nach §20 Nr. 1 Abs.
1 Satz 2 VOB/A die Selbstkosten des öffentlichen Auftraggebers für die Vervielfältigung und
die postalische Versendung nicht
überschreiten. Wie sich schon aus
dem Wortlaut dieser Vorschrift ergibt („für die Leistungsbeschreibung und andere Unterlagen“),
darf die Vergabestelle lediglich
für die konkrete, zur Ausschreibung anstehende Leistungsbeschreibung ein Entgelt fordern.
Es handelt sich insoweit um ein
fallbezogenes Entgelt. Die Erhebung einer monatlichen Gebühr
durch den Betreiber einer Vergabeplattform kann damit nicht auf
§ 20 Nr. 1 VOB/A gestützt werden.
Die Vergabestellen nutzen die
Vorteile des ganzheitlichen Workflows vom automatisierten Versand der Bekanntmachung über
das Zusammenstellen der Vergabeunterlagen bis zum automatisierten Ausfüllen der Niederschrift im Eröffnungstermin.
Die Formulare des Vergabehandbuchs sind in vorgefertigten Formularsätzen, abhänigig von
DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12
Bauherr und EU-Schwellenwert,
hinterlegt und werden interaktiv ausgefüllt. So ist die Aktualität bei weitestgehender Rechtssicherheit und Vermeidung von
Formfehlern gewährleistet.
Angebote, die in elektronischer
Form eingehen, ersparen der Vergabestelle mühsames Nachrechnen durch manuelles Eintippen
der Einzelpreise.
Architekten und Ingenieure, die
freiberuflich für staatliche Vergabestellen tätig sind, können aufgrund des flexiblen Rechte- und
Rollenkonzeptes für einzelne Vergabeverfahren oder ganze Projekte Zugriff erhalten, und bequem
vom eigenen Büro über das Internet die Vorzüge der Plattform
nutzen, z. B. hinterlegte Formulare ausfüllen und Leistungsverzeichnisse und Pläne einstellen.
Die Bundesländer Bayern und
Berlin fördern mit der Einführung
der e-Vergabe innovative Anwendungen und Technologien, die
weit über den Bereich der elektronischen Datenverarbeitung
hinausreichen. Es revolutioniert
die Arbeitsweise der Bauwirtschaft und stellt die Kommunikation zwischen Vergabestellen,
Firmen und freiberuflich Tätigen
im Rahmen der Vergabeverfahren nach VOB auf eine moderne
elektronische Basis.
Die Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de fand bereits in
der Fachwelt bundesweite Beachtung. So erzielte die Digitale
Vergabe beim diesjährigen eGovernment-Wettbewerb des Bundes eine Bestplazierung unter
den TOP 3 in der Kategorie „government-to-business“. Das Ergebnis wurde anlässlich der Cebit 2004 in Hannover bekanntgegeben.
Es ist das Ziel der ventasoft
GmbH, mit der Vergabeplattform ava-online und dem Bieterprogramm ava-sign durch eine
schnelle Marktdurchdringung einen neuen „defacto Standard“ für
die elektronsiche Bauausschreibung und Vergabe in Deutschland und im EU-Raum zu schaffen. Die kürzlich veröffentlichte Entscheidung, dass ava-online auch in der Schweiz, als Standard für das öffentliche Auftragswesen eingeführt wird, deuten in
diese Richtung. Gemeinsam mit
der Swisscom IT Services erhielt
die ventasoft GmbH im September 2004 nach einer WTO-Aus-
schreibung den Zuschlag und
wurde von den Schweizer Behörden beauftragt, ava-online als
zentrale Vergabeplattform für
Bund, Kantone und Gemeinden
aufzubauen und für die nächsten
vier Jahre zu betreiben.
Links:
http://www.vergabe.berlin.de
http://www.vergabe.bayern.de
http://www.vergabe.ava-online.de
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25
RECHT / STEUERN / WIRTSCHAFT / POLITIK
Sicherheitsleistung nach Umkehr
der Steuerschuldnerschaft
Bei der Erbringung von Sicherheitsleistungen für die Gewährleistung ist oftmals unklar, ob
ein für die Bestimmung der Sicherheitsleistung vereinbarter
Prozentsatz von der Vergütung
des Auftragnehmers mit oder
ohne Mehrwertsteuer zu berechnen ist. Klar ist dies nur, wenn es
eindeutig in den vertraglichen
Vereinbarungen festgelegt ist.
In der Vergangenheit half diesbezüglich der Rückgriff auf § 14
Nr. 2 Satz 2 und 3 VOB/A. Hiernach bestimmt sich die Sicherheit
nach der Auftrags- bzw. der Abrechnungssumme. Ist die Vergütung des Auftragnehmers, also
einschließlich oder zuzüglich der
Mehrwertsteuer vereinbart worden, so wird man für die Berechnung der Sicherheitsleistung auf
den Bruttobetrag mit Mehrwertsteuer abstellen müssen. Soweit
sich in dem Vertrag die Regelung
findet, dass ein gewisser Prozentsatz der geprüften Schlussrechnungssumme oder der Abrechnungssumme einbehalten werden soll, so bemaß sich der Sicherheitseinbehalt bislang auch
hier nach dem Bruttoendbetrag, welchen der Auftraggeber
bei der Prüfung der Schlussrechnung ermittelt hat. Anders wäre
das nur, falls nach dem Vertrag
auf eine bestimmte Berechnung
oder ausdrücklich auf die Nettosumme abgestellt wird.
Probleme bereitet dies jetzt jedoch im Hinblick auf die seit
1. Juli 2004 geltenden Umkehr
der Steuerschuld bei Bauleistungen gem. § 13b Umsatzsteuergesetz. Hiernach hat der Auftragnehmer, welcher für einen anderen Bauleistenden Bauleistungen
erbracht hat, nur eine Nettorechnung zu stellen. Wenn sich die Sicherheitsleistung nun nach dem
Bruttobetrag bemisst, so wird der
Auftraggeber die (fiktive) Bruttorechnungssumme ermitteln
und die entsprechend höhere Sicherheitsleistung vom dem Nettorechnungsbetrag des Auftragnehmers in Abzug bringen. Es
empfiehlt sich daher dringend,
im Vertrag ggf. auch nachträglich eine entsprechende eindeutige Vereinbarung zu treffen, nach
welcher sich die Sicherheit nach
der Abrechnungsnettoendsumme berechnet. Rechtssprechung
zu dieser neuen Situation gibt es
naturgemäß noch nicht.
Nur der Vollständigkeit halber
sei darauf hingewiesen, dass sich
diese Problematik bei einem Vertragsstrafeneinbehalt grundsätzlich nicht stellt. Der Vertragsstrafenanspruch stellt in der Grundlage einen Schadensatzanspruch
dar. Ist hier keine ausdrückliche
Berechnungsregelung getroffen,
so handelt es sich regelmäßig um
einen Nettobetrag.
(fg.bau)
Private E-Mails kosten den Job
Mit E-Mails ist es wie mit dem
Telefonieren. Wer Privates erledigt, riskiert seinen Job. So wies
ein Arbeitszeitunternehmen einem Filialleiter nach, 262 private E-Mails verschickt zu haben –
und sprach eine ordentliche Kündigung aus. Sogar eine fristlose
Befristete Arbeitsverhältnisse
Die Befristung eines Arbeitsvertrages muss schriftlich erfolgen.
Mündliche Befristungsvereinbarungen sind unwirksam. Die Befristung eines Arbeitsvertrages
ohne sachlichen Grund ist nur
zulässig,
• bis zu einer Gesamtdauer von
2 Jahren, seit dem 1. Januar
2004: bis zu einer Gesamtdauer von 4 Jahren bei neu gegründeten Unternehmen, sofern zuvor noch nie ein Arbeitsverhältnis zu demselben Arbeitgeber bestanden hat.
• und innerhalb der 2 Jahre das
Arbeitsverhältnis höchstens drei
Mal verlängert wird, seit dem
1. Januar 2004: bei neu gegründeten Unternehmen unbegrenzte Anzahl von Verlängerungen innerhalb von 4 Jahren zulässig.
Die unbegrenzte Befristung eines Arbeitsvertrages ohne sachlichen Grund ist seit dem 1. Januar
2004 immer mit Arbeitnehmern
möglich, die das 52. Lebensjahr
(bisher 58. Lebensjahr) vollendet haben, soweit mindestens 6
Monate davor mit dem Arbeitgeber kein Arbeitsvertrag bestanden hat.
Konsequenzen der
Neuregelungen
Von der Befristungskontrolle eines sachlichen Grundes sind in
der Konsequenz alle neugegrün-
26
Kündigung wäre – ohne das zuvor eine Abmahnung erfolgt ist
– gerechtfertigt gewesen, meinte das Arbeitsgericht Frankfurt
a.M. (Az 9 Ca 10256/03). Der
Grund: Der Filialleiter habe „exzessiv firmeneigene Systeme privat genutzt.
Quelle: DHB 9/04
deten Unternehmen bis zur Dauer von 8 Jahren befreit, wenn sie
am Ende des 4. Jahres der Neugründung noch einen maximal
auf 4 Jahre befristeten Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund
abschließen. Die Anzahl der zulässigen Verlängerungen ist innerhalb des 4 Jahreszeitraumes
unbegrenzt, solange das neugegründete Unternehmen bei Verlängerung nicht länger als 4 Jahre gegründet war.
In der Konsequenz können Existenzgründer jetzt mehr als drei
Mal Kettenarbeitsverträge abschließen und so für die ersten
4 Jahre jedenfalls das Risiko von
betriebsbedingten Kündigungsschutzklagen ausschließen. Zusätzlich hat der Arbeitgeber das
Recht, eine Kündigungsmöglichkeit zu vereinbaren.
Die Grenzen dieser Regelung wird
erst die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte festsetzen. Problematisch könnte sein, inwieweit
Unternehmen bei Umstrukturierung und Teil-Neugründungen
privilegiert sein werden. Nach
dem Zweck der Vorschrift sollen
grundsätzlich Existenzgründungen privilegiert werden, nicht
Umstrukturierungen. Ob tatsächlich die Rechtsprechung die unbegrenzte Anzahl von Verlängerungen innerhalb des 4 Jahreszeitraumes – im Extremfall 47-faDER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12
RECHT / STEUERN / WIRTSCHAFT / POLITIK
Gebäudetechnik
Aktuelles EIB Fachwissen
che Verlängerung bei jeweils einmonatiger Befristung – für zulässig erachtet, wird sich zeigen.
Befristungen von Arbeitsverhältnissen mit Sachgrund sind (wie
bisher) insbesondere bei
– vorübergehenden betrieblichen Bedarf an Arbeitsleistungen,
– Befristung im Anschluss an
Ausbildung oder Studium,
– Befristung zur Vertretung
anderer Arbeitnehmer,
– der Arbeitsleistung
(z. B. Saisonarbeitsverhältnisse),
– Befristung zur Erprobung
sowie in sonstigen engen
Grenzen weiterhin möglich.
Mängel in der Befristung
Die Unwirksamkeit von Befristungsvereinbarungen führt zum
Abschluss eines unbefristeten
Arbeitsverhältnisses. Bei einem
Zweck befristeten Arbeitsvertrag
muss der Arbeitgeber schriftlich
mit einer Mindestankündigungszeit von zwei Wochen das Erreichen des Zweckes dem Arbeitnehmer mitteilen.
Spätestens innerhalb von drei
Wochen nach Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses muss
der Arbeitnehmer Klage vor dem
zuständigen Arbeitsgericht erheben, wenn er die Befristung des
Arbeitsvertrages für unwirksam
hält.
Aktueller Handlungsbedarf
durch das Alterseinkünftegesetz
Lohnsteuerliche Änderungen ab 1. Januar 2005
in der Betrieblichen Altersversorgung
Mit dem Alterseinkünftegesetz
(AltEinkG) leitet der Gesetzgeber
ab 1. Januar 2005 den schrittweisen Übergang zur nachgelagerten Besteuerung bei allen Arten
der Altersversorgung ein.
Für die betriebliche Altersversorgung ergeben sich wesentliche Änderungen, wobei vor allem die externen Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds betroffen sind. Bei der Direktzusage und der Unterstützungskasse ergeben sich lediglich Auswirkungen für den Versorgungsempfänger, nicht jedoch für den Arbeitgeber.
Hinsichtlich der lohnsteuerlichen
Änderungen bei den Direktversicherungen, Pensionskassen und
Pensionsfonds gilt Folgendes:
Bisherige Regelung: Nach § 3 Nr.
63 EStG in seiner bisherigen Fassung sind Beiträge an PensionsDER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12
kassen und Pensionsfonds bis
zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung
(2004: 61 800 €) steuerfrei. Die
späteren Versorgungsleistungen
sind als sonstige Einkünfte voll
Einkommenssteuerpflichtig. Beiträge an eine Direktversicherung
können zur Zeit nach § 40 b EStG
bis zu 1752 €, bei Durchschnittsbildung 2148 €, jährlich pauschal versteuert werden (Steuersatz 20 % zuzüglich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag,
Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung bis 1752/2148 € jährlich bis Ende 2008, sofern zusätzlich zum Entgelt, d. h. aus Einmalzahlung). Auch für die Pensionskasse kann die Pauschalbesteuerung genutzt werden, wenn die
steuerfreie Dotierung nach § 3
Nr. 63 EStG ausgeschöpft ist. Die
aus pauschal besteuerten Beiträgen resultierenden Renten wer-
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2004. Ca. 350 Seiten. Kartoniert. Mit Option auf kostenlose ETS
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alle für die Projekterstellung und -programmierung wichtigen Arbeitsschritte enthält. Nicht
zu vergessen sind Checklisten zur Projektanalyse und Fehlervermeidung (Erstprüfung) und
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HÜTHIG & PFLAUM
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RECHT / STEUERN / WIRTSCHAFT / POLITIK
den mit dem Ertragsanteil nach
§ 22 Nr. 1 EStG besteuert. Kapitalleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei ausgezahlt werden.
Aufgrund der gesetzlichen Neuregelung entfällt für Neuzusagen ab 1. Januar 2005 die Möglichkeit der Pauschalbesteuerung
von Beiträgen an Direktversicherungen und Pensionskassen. Sofern jedoch die neuen Voraussetzungen des § 3 Nr. 63 EStG erfüllt sind, werden die Beiträge
künftig steuerfrei gestellt. Nur
für Beiträge an umlagefinanzierte Pensionskassen bleibt es auch
für Neuzusagen bei der Pauschalbesteuerung.
Für Zusagen auf Leistungen aus
Direktversicherungen bzw. Pensionskassen, die vor dem 1. Januar 2005 erteilt wurden bzw.
werden, bleibt die Möglichkeit
der Pauschalbesteuerung unverändert erhalten. Auch die steuerliche Behandlung der aus pauschal besteuerten Beiträgen resultierenden Versorgungsleistungen ändert sich im Grundsatz nicht. Sofern die Direktversicherung die Voraussetzungen
des neuen § 3 Nr. 63 EStG erfüllt,
wird diese Vorschrift angewandt,
d. h. die Beiträge werden ab
1. Januar 2005 steuerfrei gestellt.
Der Arbeitnehmer kann jedoch
zugunsten der Pauschalbesteuerung auf die Steuerfreiheit verzichten. Der Verzicht muss spätestens bis zum 30. Juni 2005
gegenüber dem Arbeitgeber erklärt werden und gilt für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses.
Ab 1. Januar 2005 ist die Steuerfreiheit der Beiträge an Direktversicherungen, Pensionskassen und
Pensionsfonds wie folgt geregelt:
Um den Wegfall der Pauschalbesteuerungsmöglichkeit für die Direktversicherung zu kompensieren, wird dieser Durchführungsweg in die Förderung nach § 3
Nr. 63 EStG einbezogen. Um ei-
28
nen Ausgleich für Pensionskassen zu schaffen, für die bisher
die Förderungen nach §§ 3 Nr.
63 und 40 b EStG kumulativ genutzt werden können, wird die
Grenze für die steuerfreie Dotierung um einen statischen Betrag
von jährlich 1800 € erhöht, der
allerdings sozialversicherungspflichtig sein soll. Der zusätzliche steuerfreie Betrag kann jedoch nur von denjenigen Personen genutzt werden, für die keine Vorsorgeaufwendungen nach
§ 40 b EStG pauschal versteuert
werden. Weiter gilt die Erhöhung
nur für Neuzusagen ab 2005.
Voraussetzung für die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG ist für
alle drei Durchführungswege,
dass eine lebenslange Altersversorgung in Form einer Rente oder
eines Auszahlungsplans mit Ratenzahlung und anschließender
Teilkapitalverrentung ab dem 85.
Lebensjahr vorgesehen ist. Reine Kapitalzahlungen sind künftig nicht mehr zulässig, eine Kapitaloption schadet jedoch hinsichtlich der steuerlichen Förderung nicht.
Mit der Aufhebung der Pauschalbesteuerungsmöglichkeit ist auch
der Wegfall der Vervielfältigerregelung des § 40 b EStG verbunden. Als Ausgleich dafür wird in
§ 3 Nr. 63 EStG eine neue Vervielfältigerregelung aufgenommen. Danach können Beiträge an eine Direktversicherung,
eine Pensionskasse oder einen
Pensionsfonds, die bei Ausscheiden des Arbeitnehmers geleistet
werden (z. B. Abfindungszahlungen oder Wertguthaben aus Arbeitszeitkonten), bis zu einem bestimmten Grenzbetrag steuerfrei
geleistet werden. Dieser Grenzbetrag errechnet sich aus 1800 € je
Kalenderjahr, in dem das Arbeitsverhältnis bestanden hat, abzüglich derjenigen steuerfrei geleisteten Beträge, die im laufenden
und den sechs vorangegangenen
Jahren geleistet wurden. Dabei
können nach dem Wortlaut des
Gesetzes – anders als bei der in
§ 40 b EStG enthaltenen Vervielfältigerregelung – Kalenderjahre
vor dem 1. Januar 2005 nicht berücksichtigt werden. Fraglich ist,
ob dies nach dem Willen des Gesetzgebers auch für die Fälle gelten soll, in denen bisher pauschal
besteuerte Beiträge an eine Direktversicherung künftig steuerfrei geleistet werden.
Arbeitgeber müssen künftig die
nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfreien
Beiträge nicht mehr auf der Lohnsteuerkarte eintragen, so dass bei
einem Arbeitgeberwechsel die
Freibeträge auch mehrfach genutzt werden können.
Überprüfungsempfehlung
Wer die Vorteile der Direktversicherung mit Pauschalversteuerung nach § 40 b EStG (plus
Sozialversicherungsfreiheit s. o.)
weiterhin ungeschmälert nutzen möchte, sollte noch in diesem Jahr handeln. So können
bis 31. Dezember 2004 neue Direktversicherungen nach § 40 b
EStG abgeschlossen oder bestehende Verträge an den Höchstbetrag von 1752 € (bei Durchschnittsbildung 2148 €) angepasst werden.
Bei Bestehen von bislang pauschal besteuerten Direktversicherungen nach § 40 b EStG sollte
der Arbeitgeber prüfen, ob diese
die neuen Voraussetzungen für
die Lohnsteuerfreiheit nach § 3
Nr. 63 EStG erfüllen. Ist dies der
Fall, sollten die Arbeitnehmer darüber informiert werden, dass sie
zugunsten der Pauschalbesteuerung für das gesamte restliche
Arbeitsverhältnis auf die Steuerfreiheit verzichten können. Der
Verzicht muss bis zum 30. Juni
2005 gegenüber dem Arbeitgeber erklärt werden. Andernfalls
sind ab 2005 die Beiträge nicht
mehr pauschal zu versteuern, sondern steuerfrei zu stellen. Aus abrechnungstechnischen Gründen
sollten die Unternehmen versuchen, eine Entscheidung der Arbeitnehmer möglichst frühzeitig
herbeizuführen. So kann vermieden werden, dass zukünftig der
Beitrag steuerfrei gestellt werden
und bei anschließender Entscheidung der Arbeitnehmer für die
Beibehaltung der Pauschalisierungsmöglichkeit eine Rückabwicklung erfolgen muss.
Darüber hinaus ist es ratsam, bestehende Versorgungsordnungen
daraufhin zu überprüfen, ob die
Versorgung im kommenden Jahr
noch als förderfähige Altersversorgung einzustufen ist. Hat sich
beispielsweise ein Unternehmen
in der Vergangenheit für die Pensionskasse entschieden, um sowohl § 3 Nr. 63 EStG als auch §
40 b EStG zu nutzen, so kommt
dieser Vorteil 2005 in Wegfall.
Weiter können für eine Pensionskassenzusage mit Kapitalleistung
Beiträge ab 2005 nicht mehr
steuerfrei geleistet werden, da
§ 3 Nr. 63 EStG eine lebenslange Versorgung voraussetzt; hier
ist eine Umstellung auf Rentenleistung bzw. auf einen Auszahlungsplan zu überdenken.
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DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12
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Nachforderungen
von Sozialabgaben
Prüfer der Sozialversicherung haben in der Vergangenheit regelmäßig Abgaben auch auf nicht
ausbezahlte, aber tariflich geschuldete Arbeitsentgelte (so
genannter „Phantomlohn“) erhoben. Mit Urteil des Bundessozialgerichts vom 14. Juli 2004
(Az.: B 12 KR 1/04 R) wurde nun
abschließend entschieden, dass
– entgegen der Ansicht einzelner Sozialgerichte – die Erhebung
dieser Nachforderungen rechtmäßig ist.
Ob die unterbliebene Auszahlung auf Grund von Unkenntnis
über eine Tarifbindung oder wegen Unkenntnis über einen bestehenden allgemeinverbindlichen
Tarifvertrag erfolgte, war dabei
für die Betriebsprüfer nicht relevant. Auch eine entsprechende
einvernehmliche Regelung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer war ohne Belang.
Geklagt hatte ein Arbeitgeber,
der seinem geringfügig beschäftigten Arbeitnehmer Einkommen
unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze ausgezahlt hatte. Bei der
Betriebsprüfung wurde festgestellt, dass unter Zugrundelegung des allgemeinverbindlichen
Mindestentgelts die Geringfügigkeitsgrenze überschritten worden
sei. Nach Ansicht der Prüfer bestand daher Versicherungspflicht,
so dass die entsprechenden Versicherungsabgaben vom Arbeitgeber nachgefordert wurden.
Entstehungsprinzip
Das Bundessozialgericht (BSG)
hat in seinem Urteil diese Nachzahlungsforderungen nun als
rechtmäßig anerkannt. Bei der
Entscheidung über die Versicherungspflicht (Überschreiten der
Geringfügigkeitsgrenze), die BeiDER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12
Messpraxis
tragspflicht und die Beitragshöhe
sei das tariflich geschuldete und
nicht lediglich das laufende Arbeitsentgelt maßgebend.
Es gelte also das Entstehungsprinzip und nicht das Zuflussprinzip. Der Arbeitgeber könne sich
auch nicht mit Erfolg auf Vertrauensschutz berufen.
Zahlreiche Unternehmen werden
damit auch künftig bei Nichtzahlung allgemeinverbindlicher Mindestentgelte mit zumeist erheblichen Nachforderungen rechnen
müssen, die nicht selten auch die
Existenz der Betriebe gefährden
können.
Sonderregelungen
Bei einmalig gezahlten Arbeitsentgelten (Weihnachts- oder Urlaubsgeld) ist das Problem hingegen entfallen. Durch eine Änderung von § 22 Abs. 1 SGB IV
ist für Zeiträume nach dem 1.
Januar 2003 das Entstehungsprinzip durch das Zuflussprinzip
abgelöst.
Die Anforderungen bedeuten
also, dass Beiträge aus einmalig
gezahlten Arbeitsentgelten nur
dann abzuführen sind, wenn diese auch tatsächlich ausgezahlt
worden sind.
Für Zeiträume vor dem 1. Januar 2003 ist jedoch die Versicherungspflicht und Beitragshöhe
auch unter Zugrundelegung von
tariflich geschuldeten Einmalzahlungen zu beurteilen, selbst
wenn dessen Auszahlung tatsächlich nicht erfolgt war.
Dieser praxisbezogene Leitfaden
begleitet Sie Schritt für Schritt bei der
organisatorischen Vorbereitung, der
technischen Durchführung sowie der
Auswertung und gerichtsfesten
Protokollierung von Wiederholungsprüfungen.
Sie erhalten konkrete Aussagen zu den
zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben
und Normen, zu den Anpassungsforderungen, Prüffristen, Prüfberechtigungen, zur Auswahl von Mess- und Prüfgeräten sowie zu Fragen des Arbeitsschutzes.
Das Buch beschreibt im Einzelnen die
Wiederholungsprüfung
� in Wohngebäuden
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bis Verkaufsstätten)
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Seminare – Schulungen – Vorträge
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Thema
Ort
25.01.2005
16:30 – 19:30 Uhr
„LUXOR 400 – der einfache Weg
zum Wohnkomfort“
Vortrag Firma Theben AG
11.02.05, 13:00 – 17:30 Uhr
12.02.05, 09:00 – 13:30 Uhr
Messen und Prüfen an ortsfesten Anlagen
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19.02.2005, 09:00 – 13:30 Uhr (E-CHECK praktisch)
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Vortrag Firma Berker
18.03.2005, 13:00 – 17:30 Uhr Messen und Prüfen an ortsfesten Anlagen
19.03.2005, 09:00 – 13:30 Uhr (E-CHECK praktisch)
22.03.2005
16:30 – 19:30 Uhr
Vortrag Firma Rutenbeck
31.05.2005
16:30 – 19:30 Uhr
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Der einfache Weg zum Wohnkomfort
Die Elektro-Innung Berlin lädt alle interessierten Betriebe in Zusammenarbeit mit der Firma Theben AG zu einer Informationsveranstaltung ein.
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Termin:
Dienstag, 25. Januar 2005,
16.30 bis 19.30 Uhr
Ort:
AKEI Akademie für Elektro- und
Informationstechnik im Bildungs- und
Technologiezentrum der HWK Berlin,
Mehringdamm 14, 10961 Berlin-Kreuzberg
Anmeldung: Elektro-Innung Berlin,
Tel. (0 30) 85 95 58–34
Fax (0 30) 85 95 58–55
E-Mail: [email protected]
Die Veranstaltung ist kostenlos.
DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12
SEMINARE
E-CHECK „Medizinische elektrische Geräte“
Ziel dieses Seminars ist es, die Teilnehmer an die Problematik
der Prüfung medizinischer elektrischer Geräte vor Ort heranzuführen. Im Zentrum stehen dabei die Anforderungen der DIN
0751-1. Die Besonderheiten des Arbeitens in medizinisch genutzten Räumen wird ebenso behandelt wie die Anforderungen an
die Dokumentation und die Besonderheiten, die sich aus der
Mitwirkung des Herstellers des zu prüfenden Gerätes ergeben
(Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Reha-Zentren, Arztpraxen und Ärztehäuser, Praxen für Physiotherapie usw.).
Inhalte:
• DIN 0751-1 (DIN VDE 0701 und 0702); DIN 100-710, MPG
und MedProdBetreibVO)
• Technische Begriffe
• Besonderheiten medizinischer Geräte
• Gefahrenabschätzung
• Vorgaben und Mitwirkung des Geräteherstellers
• Besonderheiten des Arbeitens in medizinisch genutzten
Räumen
• Kommunikation mit medizinischem Personal/Hygiene
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• elektrische und nichtelektrische Prüfungen nach DIN
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• Praxisbeispiel: Infusionspumpe, Pflegebett
Termin:
Freitag, 4. Februar 2005, 13 bis 18 Uhr
Samstag, 5. Februar 2005, 8 bis 13 Uhr
Ort:
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Elektrofachleuten ermöglicht, auf
einfachste Weise die norm- und
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VDE Verband der Elektrotechnik
06.12. – 07.12.2004 bis 36 kV – Geforderte Wiederholungsunterweisung nach ArbschG § 12 und Bismarckstraße 33
UVV BGV A1 § 7 f. Schaltberechtigte
10625 Berlin
08.12.2004
Die Erteilung einer Schaltberechtigung – Richtlinien für Verantwortliche
VDE Verband der Elektrotechnik
Bismarckstraße 33
10625 Berlin
09.12.2004
15:00 – 18:00 Uhr
Zählerplätze für Sonderlösungen
Für Wärmepumpen, Photovoltaik, Speicherheizungen;
Theorie: von DIN VDE-Bestimmungen bis neueste TAB-Ergänzungen
Praxis: vom Umgang mit den Gebietslisten bis zur Software
Hager Tehalit
VZ-Berlin
Seestraße 10
14974 Genshagen
09.12. – 10.12.2004
Anwendung der Lonworks® -Technologie in der Gebäudeautomation
Integrative Planung und Inbetriebnahme von LON-Anlagen
Schaltberechtigung in Starkstromanlagen bis 36 kV
Teil 2: Training als Voraussetzung für die Erteilung der Schaltberechtigung
VDE Verband der Elektrotechnik
Bismarckstraße 33
10625 Berlin
Prüfen von NS-Anlagen, Maschinen und Geräten mit Messpraktikum - VDE
0100-610.2004-04,VDE 0105-100,
VDE Verband der Elektrotechnik
13.12. – 14.12.2004 VDE 0113
Bismarckstraße 33
10625 Berlin
EIB-Gebäudesystemtechnik – Planung und Inbetriebnahme
2005
VDE Verband der Elektrotechnik
Bismarckstraße 33
10625 Berlin
11.01. – 12.01.2005
Schaltberechtigung für Starkstromanlagen bis 36 kV
Teil 1: Einführung in die Systematik Schaltberechtigung
13.01.2005
Wiederholende Unterweisung für Schaltberechtigte in Starkstromanlagen
VDE Verband der Elektrotechnik
bis 36 kV – Geforderte Wiederholungsunterweisung nach ArbschG § 12 und Bismarckstraße 33
UVV BGV A1 § 7 f. Schaltberechtigte
10625 Berlin
17.01.2005
Die Jahresunterweisung für Elektrofachkräfte
VDE Verband der Elektrotechnik
Bismarckstraße 33
10625 Berlin
18.01. – 19.01.2005
Fachkunde für elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) – Grundlagen
für begrenzte Eingriffe in elektrische Anlagen
VDE Verband der Elektrotechnik
Bismarckstraße 33
10625 Berlin
20.01.2005
Prüfen ortsveränderlicher Betriebsmittel und Geräte
Prüfen nach neuesten Rechtsvorschriften BGV A2 und
DIN VDE 0701/0702/0751 - Messpraktikum
EIB – Gebäudesystemtechnik
Planung und Inbetriebnahme von EIB-Anlagen
25.01.2005
31.01.2005
EMV-orientierter Blitz- und Überspannungsschutz nach VDE V 0185 Teile 1
-4
Grundlagenseminar
Sicheres Betreiben elektrischer Anlagen
Die Elektrofachkraft in Unternehmerverantwortung – Aufgaben und Pflichten der verantwortlichen Elektrofachkraft
Blitz- und Überspannungsschutz – Seminar B
Teilseminar zur VdS-Anerkennung als „Blitzschutz- und EMV-Sachkundiger“
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Bismarckstraße 33
10625 Berlin
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Bismarckstraße 33
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Bismarckstraße 33
10625 Berlin
DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12
SEMINARE AUS DER REGION
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VDE Verband der Elektrotechnik
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Tel. (0 33 78) 86 58-0
Fax (0 33 78) 86 58-62
E-Mail: [email protected]
Seminarauskünfte
immer aktuell
in der Geschäftsstelle unter
(0 30) 85 95 58–34,
Frau Genzmehr
Elektroplanung
Das Planungshandbuch
für Profis
Dieses Buch enthält das gesamte
Fachwissen, das für die Planung
funktionell einwandfreier und sicherer
Elektroanlagen notwendig ist.
Eine Vielzahl von Tabellen, Diagrammen
und Checklisten ermöglicht einen
raschen Zugriff auf wichtige und häufig
benötigte Planungsdaten. Mehr als
70 Berechnungsbeispiele, darunter
auch komplexe Musterprojekte, dienen
der Veranschaulichung der Sachverhalte.
Zahlreiche Themen sind in der 2. Auflage umfangreicher und damit noch
verständlicher dargestellt. Andere
kamen vollkommen neu dazu, z. B.:
TAB 2000, Elektroinstallation auf
Baustellen und in Baderäumen, Brandschutz in der Elektroinstallation,
Brandmeldeanlagen, Einbruch- und
Überfallmeldeanlagen.
Folgende Software ist dem Buch
beigelegt (teilweise in eingeschränkter
Funktionalität): NEPLAN, KUBS plus;
StriePlan, StrieCad pro, TRABTECH
select, SIKOSTART, TX-WIN, DIALux,
PROKON; INSTROM.
Ismail Kasikci
Projektierung von
Niederspannungs- und
Sicherheitsanlagen
Betriebsmittel, Vorschriften, Praxisbeispiele,
Softwareanwendungen.
2., neu bearb. u. erw. Aufl.
2003. 721 Seiten. Kart.
Mit CD-ROM
€ 68,–
ISBN 3-8101-0161-3
Ausführliche Informationen und Inhaltsverzeichnis im
Internet unter www.online-de.de/shop
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Expl. Kasikci, Projektierung von Niederspannungs- und
Sicherheitsanlagen
€ 68,– zzgl. Versandkosten
ISBN 3-8101-0161-3
Firma
Name/Vorname
Fachwirt für Gebäudemanagement
Grundlagenmodule (140 Stunden)
Einführung, Gebäudelebenszyklen und
strategische Geschäftsentwicklung,
Kaufmännische Grundlagen, Kooperation,
Planung und Projektierung, EDV- Einsatz im Gebäudemanagement
Fachmodule (280 Stunden)
Technisches Gebäudemanagement, Infrastrukturelles Gebäudemanagement,
Kaufmännisches Gebäudemanagement, Projektmanagement
14. Februar bis 29. April 2005, Montag bis Freitag 8 bis 15.15 Uhr
Kosten: 2449 EUR, zzgl. Prüfungsgebühr, Förderung möglich!
Lehrgangsort: Zentrum für Gewerbeförderung Götz
(bei Brandenburg) an der B1
Anmeldungen: Malte Hübel, Tel. (03 32 07) 34–105, Fax (03 32 07) 34–340
Weitere Angebote unter: www.hwk-potsdam.de
Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2000
DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12
Straße/Postfach
PLZ/Ort
Ich habe das Recht, diese Bestellung innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung ohne Angabe von Gründen zu wiederrufen. Der Widerruf erfolgt schriftlich oder durch fristgerechte Rücksendung der Ware an den Verlag oder an meine
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Datum/Unterschrift
Telefon 0 62 21/ 4 89-5 55 HÜTHIG & PFLAUM
E-Mail: [email protected] V
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BUCHBESPRECHUNG
Hrsg.: LON Nutzer Organisation
e.V./bfe-Oldenburg
LonWorks®-Installationshandbuch
LonWorks-Praxis für Elektrotechniker, 2. Auflage 2004, 348 Seiten,
DIN A5, gebunden, ISBN 3-80072822-2, 32,00 €/55,60 sFr
Das LonWorks-Installationshandbuch bietet eine praktische Einführung in das dezentrale LonWorks ® -Automatisierungsnetz
und beschreibt detailliert dessen
Einsatz in den verschiedenen Gewerken der Gebäudeautomation,
insbesondere in der Elektroinstallation. Dazu wird zunächst in die
Bustechnik und in die gewerkeübergreifende Gebäudeautomation eingeführt. Danach wird das
LonWorks-Umfeld vorgestellt.
Das soeben erschienene Fachbuch erläutert die verschiedenen
Übertragungsmedien mit den relevanten Auslegungsrichtlinien
und Adressierungsarten. Ein eigenes Kapitel ist den Installationsrichtlinien gewidmet, weitere beschäftigen sich mit der Inbetriebnahme und mit den marktüblichen Werkzeugen, inklusive Hilfestellungen zu deren Auswahl und
Bewertung. Im Anhang werden
in deutscher Nomenklatur sämtliche Netzwerkvariablen-Typen
(SNVTs) definiert, die Themen
Troubleshooting, LonWorks und
Internetkommunikation sowie
Szenarien aus Lichttechnik, Son-
nenschutz, Einzelraumregelung,
Fehlersuche, Projektabwicklung
werden detailliert beschrieben.
Das Buch enthält ein ausführliches Stichwortverzeichnis sowie
eine Liste von Kontaktadressen
und Webpages für weiterführende Informationen.
Die LON Nutzer Organisation e.V.
(LNO) ist die Vereinigung von
Herstellern, Systemintegratoren
und Anwendern, die mit der LonWorks®-Technologie im deutschsprachigen Raum arbeiten. Das Bundestechnologiezentrum für Elektro- und Informationstechnik e.V. (bfeOldenburg) engagiert sich bundesweit für
Weiterbildung in Industrie und
Handwerk mit einem breiten Themenangebot zur Elektro- und Informationstechnik.
Das Buch wendet sich an Elektrotechniker, Installateure, Bauingenieure und alle, die Gebäudeautomation auf der Grundlage von Lonworks projektieren,
installieren, in Betrieb nehmen
oder warten. Auch dem Entwickler oder Systemplaner führt es
die praktischen Problemstellungen, die sich bei Installation und
Einsatz seiner Lösungen ergeben,
vor Augen.
VDE VERLAG GMBH, Berlin,
Offenbach, Postfach 12 01 43,
10591 Berlin,
Telefon (0 30) 34 80 01–42,
Fax (0 30) 3 41 70 93,
E-Mail: [email protected],
www.vde-verlag.de
Alles bleibt gut
DIN-Taschenbuch 255
„Instandhaltung.
Gebäudetechnik“ –
jetzt in 3. Auflage
Der Anteil technischer Installationen an den gesamten Herstellkosten eines Gebäudes liegt bei
34
20 bis 30 % und macht in Sonderfällen (z. B. bei Krankenhäusern) sogar mehr als die Hälfte
der Aufwendungen aus. In der
Gesamtkostenbetrachtung haben die daraus resultierenden
Folgekosten (Instandhaltung
und Betrieb) ständig zugenommen und stellen für jeden Betreiber eine erhebliche finanzielle Belastung dar.
Probate Mittel und Wege einer
nachprüfbar funktionsgerechten und wirtschaftlichen Betriebstechnik offerieren
die zugehörigen
technischen Regeln (DIN-Normen etc.). Das
soeben in dritter Auflage neu herausgekommene DIN-Taschenbuch 255 zur Instandhaltung und Gebäudetechnik liefert 28 der hierfür wichtigsten DIN-Normen, VDI-Richtlinien
und VDMA-Einheitsblätter.
Zunächst enthält das Werk die
grundsätzlichen Normen zur Instandhaltung; hinzu kommen die
thematisch enger gefassten, spezielleren Technikregeln der Bereiche Heizung, Klima, Kälte, Sanitär, Elektro und andere. Den
Dokumenten lassen sich Lösungen für die häufigsten Instandhaltungsprobleme bei Anlagen
und Einrichtungen der technischen Gebäudeausrüstung entnehmen. Sie leisten aber auch
als Unterlagen für Schulungsmaßnahmen beste Dienste: Das
ist deshalb erwähnenswert, weil
Instandhaltung zu einem Gutteil
eine personelle Leistung ist, die
sich häufig mit einem zweckmäßigen Know-how-Transfer spürbar optimieren lässt.
Im Einzelnen beinhaltet das DINTaschenbuch 255 z. B. auch die
DIN 31051 „Grundlagen der
Instandhaltung“, die gegenüber der Vorgängerausgabe dieses Taschenbuchs verändert vorliegt, sowie die im Rahmen die-
ses Werks erstmals abgedruckte Norm DIN 32736 samt Beiblatt 1 zum „Gebäudemanagement“:
Dieses Dokument wird von immer mehr Unternehmern herangezogen, die das Thema „Instandhaltung“ als feste Größe innerhalb eines umfassenden Gebäudemanagements betrachten,
in dem technische, kaufmännische und infrastrukturelle Aspekte überblickt werden. So lassen
sich aus einer übergeordneten
Sichtweise heraus kostenkontrollierende und oftmals kostensenkende Detail-Entscheidungen
treffen.
Hochaktuell sind auch die anderen Regelpapiere, die natürlich inhaltlich identisch mit den
jeweiligen Originaleinzeldokumenten sind: Exemplarisch sei
hier auf die neu aufgenommenen DIN-EN-Normen über „Begriffe“ und „Dokumente“ sowie
auf die VDI-Richtlinien zu „Hygienischen Anforderungen an
raumlufttechnische Anlagen“
hingewiesen. Selbstverständlich
erhalten Anwender des Taschenbuchs auch die unlängst überarbeiteten Fassungen der VDMAEinheitsblätter der Reihe VDMA
24186; „Leistungsprogramme für
die Wartung von technischen Anlagen und Ausrüstungen in Gebäuden“.
Resümee: Das DIN-Taschenbuch
255 „Instandhaltung. Gebäudetechnik“ unterstützt Betreiber gebäudetechnischer Anlagen effektiv bei Fragen der Dokumentation, Kontrolle und Behebung von
Schwachstellen. Und beim Sparen.
DIN-Taschenbuch 255
Instandhaltung. Gebäudetechnik
Normen, Technische Regeln
Herausgeber: DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Beuth Verlag GmbH: Berlin,
Wien, Zürich 3. Aufl. 2004. 416
S. A5. Brosch. 79 € / 141 sFr
ISBN 3-410-15614-3
DER ELEKTRO-FACHMANN, 51. Jahrgang 2004, Nr. 12
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17033 Nonnenhofer Straße 8
Telefon (03 95) 3 67 34 01 00
Telefax (03 95) 3 68 40 43
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13581 Päwesiner Weg 20
Telefon (030) 3 51 93 70
Telefax (030) 35 19 37 25
Berlin-Tempelhof
12099 Gottlieb-Dunkel-Str. 20-21
Telefon (030) 89 68 20
Telefax (030) 89 68 22 50