Eltern- Begleitheft - Landkreis Schmalkalden

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Eltern- Begleitheft - Landkreis Schmalkalden
ElternBegleitheft
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Schwangerschaft und Geburt
Behördengänge nach der Geburt
Finanzielle Leistungen
Gesundheit
Kinderbetreuung
Beratung und Hilfen
Schuleintritt
Freizeit
Übergreifende Hilfen
Impressum:
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Fachdienst Jugend
Fachdienstleiter: Peter Brehm
Sachbereich Kinderschutz: Sandra Paula
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Tel.: 03693 485636
Fax: 03693 485217
Mail: [email protected]
Web: http://kinderschutz.lk-sm.de
Stand Oktober 2015
Herausgegeben durch den Landkreis Schmalkalden-Meiningen.
Es ist zu beachten, dass Daten und Informationen (wie Adressen, rechtliche
Grundlagen etc.) Änderungen unterliegen, die nicht fortlaufend berücksichtigt
werden können.
Änderungswünsche, Anregungen und Ergänzungen für die nächste Auflage
dieser Broschüre nimmt das zuständige Amt des Landkreises SchmalkaldenMeiningen entgegen. Titel, Umschlaggestaltung sowie Art und Anordnung des
Inhaltes sind zugunsten des jeweiligen Inhabers dieser Rechte urheberrechtlich geschützt.
Satz und Layout: Bildungsforum-Suhl, Hauptstraße 37, 98529 Suhl
Druck:
Resch Druck GmbH, Klostergasse 2, 98617 Meiningen
Liebe Eltern, liebe werdende Eltern,
die Schwangerschaft und Geburt ist eines der wunderbarsten Ereignisse im Leben einer Familie. Es gibt so viel Neues, das Sie wissen sollten,
so viele Entscheidungen, die Sie zu treffen haben.
Des Babys erstes Jahr wird Ihr Leben völlig umkrempeln. Tag und Nacht
stehen Ihre Sinne auf Empfang, um für das Kind da zu sein.
Welch wundervolles Ereignis, wenn sich dann jeden Monat so viel tut,
sich Ihr Kind immer weiter entwickelt und zur eigenständigen Persönlichkeit wird.
Sie von der Schwangerschaft bis zum Schuleintritt Ihres Kindes „termingerecht“ und fachkundig zu begleiten, ist die schöne und wichtige
Aufgabe dieser Elterninformation. So finden Sie zum Beispiel wichtige
Auskünfte zur Vorbereitung auf die Geburt, die Früherkennungsuntersuchungen, wo sie die nächste Krabbelgruppe finden und Sie Anträge
für Elterngeld, Kindergeld, Kinderbetreuung etc. stellen können.
Ich hoffe, dass Sie sich immer wieder gern in die Elterninformation vertiefen und dass sie Ihnen als praktischer und leicht verständlicher Leitfaden dient. Sie soll Ihnen helfen, problemlos in Ihre Elternrolle hineinzuwachsen. Jede junge Familie erlebt die erste Zeit anders, doch viele
Fragen haben alle gemeinsam: Wie entwickelt sich mein Kind? Welche
Untersuchungen sind notwendig?
Dieser Ratgeber beantwortet all diese Fragen verständlich und ausführlich und begleitet die junge Familie sicher durch die wunderschöne und einmalige Zeit.
So turbulent diese Zeit auch ist, so schnell geht sie vorüber. Damit die
schönsten Momente, erste Gedanken und wichtige Ereignisse nicht in
Vergessenheit geraten, haben Sie in der Elterninformation genug Platz
für eigene Eintragungen.
Mit den besten Wünschen für Sie und Ihr Kind!
Herzlichst Ihr Landrat
Peter Heimrich
Inhaltsverzeichnis
1
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
1.7
Schwangerschaft und Geburt
Schwangerschaftsberatungsstelle
Hebammen / Familienhebammen
Frauenärzte
Geburtskliniken
Kündigungsschutz in der Schwangerschaft
Mehrbedarf für werdende Mütter
Anonyme Geburt/Adoption
7
11 – 12
13 – 17
18
19 – 22
23
23
24
2
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
Behördengänge nach der Geburt
Anmeldung beim Standesamt
Vaterschaftsanerkennung
Anmeldung Krankenversicherung
Einwohnermeldeamt
Elternzeit
25
29 – 30
30
31
31
31
3.
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
Finanzielle Leistungen (Wo kann ich was beantragen?)
Mutterschaftsgeld
Elterngeld
Kindergeld
Thüringer Erziehungsgeld
Leistungen zur Bildung und Teilhabe
Befreiung von Kinderbetreuungsgebühren
Hinweise zu Leistungen für gemeinschaftliches
Mittagessen in der Schule oder Kindertageseinrichtung
33
37
37 – 39
39 – 40
40
43 – 42
43
44
4.
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
4.8
Gesundheit
U-Untersuchung
Impfkalender
Kinderärzte
Freistellung von der Arbeit bei Krankheit des Kindes
Notfall bei Kindern
Giftnotruf
Therapeuten
Müttergenesungskur und Vater,- Mutter,- Kind- Kuren
45
49 – 52
53 – 54
55 – 56
56
57
57
58 – 59
59 – 60
Inhaltsverzeichnis
5.
5.1
5.2
5.3
Kinderbetreuung
Kindertageseinrichtungen
Tagespflege
Angebote für Kinder mit Behinderung
6.
6.1
6.1.1
6.1.2
6.1.3
6.2
6.2.1
6.2.2
6.2.3
6.2.4
6.3
6.4
6.5
6.6
6.7
6.8
6.9
Beratung und Hilfen
Jugendamt
Unterhalt/Unterhaltsvorschuss/Beistandschaft
Beurkundungen/Vaterschaftsanerkennungen
Befreiung von den Kindergartengebühren
Allgemeiner Sozialer Dienst
Willkommensbesuch
Sorge- und Umgangsrecht
Hilfen zur Erziehung
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Erziehungsberatung
Entwicklungspsychologische Beratung
Sozialpsychiatrischer Dienst
Psychosoziale Beratung
Schuldnerberatung
Haushaltshilfe und Hilfe in Notsituationen
Netzwerk Kinderschutz/Frühe Hilfen
85
89
89
90
90
91
91
92
93
93
94 – 95
95 – 96
97
97 – 98
99
100
101 – 102
7.
7.1
Schuleintritt
Schuleingangsuntersuchung
103
107 – 108
8.
8.1
8.2
Freizeit
Familienzentren
Finanzielle Unterstützung für den Familienurlaub
109
113
113 – 114
9.
9.1
9.2
9.3
9.4
Übergreifende Hilfen
Tafeln
Kleiderkammern
Möbel
Hilfen bei häuslicher Gewalt


Babykalender (1. – 12. Monat)
Kinderspielanleitungen
61
65 – 80
80 – 82
82 – 83
115
119
120
121
122
124 – 125
126 – 127
Monat
124
1
2
3
4
5
6
Essen
Schlafen
Bewegung
Wachstum
Gewicht:
Länge:
Gewicht:
Länge:
Gewicht:
Länge:
Gewicht:
Länge:
Gewicht:
Länge:
Gewicht:
Länge:
Besondere Momente
Monat
7
8
9
10
11
12
Essen
Schlafen
Bewegung
Wachstum
Gewicht:
Länge:
Gewicht:
Länge:
Gewicht:
Länge:
Gewicht:
Länge:
Gewicht:
Länge:
Gewicht:
Länge:
Besondere Momente
125
für die ganz Kleinen
der schüttelt die Pflaumen,
Das ist der Daumen,
der hebt sie auf,
der trägt sie nach Haus
und der Kleine isst sie alle auf.
Gespielt wird mit dem Kind, indem passend zum Text die einzelnen Finger gezeigt bzw. mit
ihnen gewackelt werden. Zuerst ist natürlich der Daumen dran, danach folgt der Zeigefinger,
der Mittelfinger, der Ringfinger und zum Schluss der kleine Finger. (Verfasser unbekannt)
Alle
fliegen hoch!
Die Mitspieler sitzen im Kreis. Einer fängt an
und ruft: „Alle Vögel fliegen hoch!“
Die Kinder trommeln, während er dies sagt, leicht mit den Zeigefingern.
Bei „…fliegen hoch!“ heben alle Mitspieler die Hände mit ausgestreckten Armen in die Luft.
Danach wird ein weiteres Tier gerufen, z. B. „Alle Pferde fliegen hoch!“
Alle müssen nun blitzschnell überlegen, ob das Tier fliegen kann. Kann es dies nicht, dürfen sie
auch nicht die Hände hochstrecken. Hält jemand fälschlicherweise doch die Hände in die Luft,
hat er diese Runde verloren. Das ist auch so, wenn jemand die Hände nicht hochstreckt, obwohl
das genannte Tier fliegen kann.
Ein spaßiges Spiel, bei dem man blitzschnell überlegen und reagieren muss.
Malt den Hüpfkasten entsprechend der Abbildung auf eine freie Teerfläche oder das Hofpflaster auf.
> Der erste Spieler beginnt. Er stellt sich auf das Feld ERDE.
> Von dort aus wirft er einen flachen Stein in das erste Feld.
Trifft er, darf er agieren bzw. loshüpfen. Verfehlt er den vorgeschriebenen Kasten, ist der nächste Spieler an der Reihe.
> Danach hüpft er Kästchen für Kästchen von der ERDE aus zum
HIMMEL.
> Das Feld, in dem der Stein liegt, wird übersprungen.
> Nach einer kurzen Ruhepause im HIMMEL, hüpft er zurück zur
ERDE.
> Das Feld HÖLLE überspringt er natürlich, denn in die Hölle
möchte ja keiner kommen.
> Die Kästen der Zahlen 4 und 5 sowie 7 und 8 werden mit einem
Grätschsprung zurückgelegt.
> Vor dem Kästchen mit dem Stein (in diesem Fall Feld 1) macht
der Springer halt und hebt den Stein auf.
> Danach überhüpft er dieses Feld und landet auf der ERDE.
> Nun wirft er erneut den Stein. Dieses Mal auf das Feld mit der
Zahl 2. Trifft er, darf er jetzt auf die 1 hüpfen, die 2 überspringen
und auf der 3 weiterspringen. Es geht wieder bis zum HIMMEL
und zurück. So bleibt der Spieler an der Reihe, bis er falsch wirft
bzw. seinen Kasten nicht trifft. Er merkt sich seine Zahl bei der er
ausschied und macht, wenn er wieder dran ist, dort weiter.
> Der nächste Spieler kommt auch zum Zug, wenn sein Vormann
auf den Rand des Hüpfkastens oder neben ein Feld hüpft.
> Beim nächsten Spieler beginnt das Spiel wieder bei 1 und so weiter.
Die große Frage ist: „Welcher Spieler schafft zuerst den Weg mit seinem Stein bis in den Himmel?“
Quelle:
http://www.kinderspiele-welt.de/spiele-fur-drausen/huepfspiele.html
Finanziert mit Mitteln der Bundesinitiative „Frühe Hilfen“
und des Thüringer Landesprogrammes „Frühe Hilfen / Kinderschutz“
Punkt 1
Schwangerschaft
und Geburt
Mit einer Schwangerschaft beginnt für Frau und Mann ein neuer
Lebensabschnitt. Viele Fragen gehen einem jetzt durch den Kopf.
Die freudige Erwartung eines eigenen Babys wechselt sich ab mit Unklarheiten, Befürchtungen und vielleicht Ängsten. Das geht fast allen
werdenden Eltern so.
Antworten auf Ihre vielen Fragen zur Schwangerschaft finden Sie bei Ihrem Frauarzt, Hebamme oder in der Schwangerschaftsberatungsstelle.
Auf den folgenden Seiten werden Ihnen zu der Hebammentätigkeit
und Schwangerschaftsberatungsstelle Informationen gegeben, sowie
eine Aufführung der derzeit in unserem Landkreis praktizierenden
Hebammen.
1
Thema
Inhalt
1
1
Schwangerschaft und Geburt
1.1
Schwangerschaftsberatungsstelle
11 – 12
1.2
Hebammen / Familienhebammen
13 – 17
1.3
Frauenärzte
1.4
Geburtskliniken
1.5
Kündigungsschutz in der Schwangerschaft
23
1.6
Mehrbedarf für werdende Mütter
23
1.7
Anonyme Geburt / Adoption
24
Bildquelle – Pixelio.de:
JMG (7/11/13), Jutta Wieland (15), Finjet (17), Rainer Sturm (19), Dr. Leonora Schwarz (19),
Dietmar Meinert (22)
7
18
19 – 22
Thema
Inhalt
1.1
Schwangerschaftsberatungsstellen
Die Schwangerschaftsberatungsstellen sind eine zentrale Anlaufstelle
für werdende Mütter und Familien, sie stehen Ihnen in schwierigen
Lebenssituationen hilfreich zur Seite.
Alle Fragen rund um die Sexualität, Verhütung, Familienplanung, Schwangerschaft und Schwangerschaftskonflikte
können dort gestellt werden.
Informationen erhalten sie über leistungsfördernde Leistungen, besondere Rechte im Arbeitsleben, soziale und wirtschaftliche Hilfen für Schwangere und behinderte Menschen
und sie erhalten Unterstützung bei der Suche nach Wohnung,
Arbeits- und Ausbildungsplatz oder deren Erhalt, Lösungsmöglichkeiten für psychosoziale Konflikte im Zusammenhang
mit einer Schwangerschaft, Unterstützung bei der Suche nach
Betreuungsmöglichkeiten für das Kind sowie eine Nachbetreuung bei
Geburt des Kindes.
Die „Thüringer Stiftung Hand in Hand für Kinder, Schwangere und
Familien in Not“ hilft Ihnen durch zweckgebundene finanzielle Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen bei der Anschaffung einer BabyErstausstattung, bei der Schaffung einer kindgerechten Haushaltsausstattung sowie bei der Überwindung von Familiennotlagen. Nähere
Informationen im Punkt 4 Antragstellung.
Schwangerschaftsberatungsstellen im
Kreis Schmalkalden-Meiningen
1. Schwangerschaftsberatungsstelle des Sozialwerkes gGmbH
Am Kirchbrunnen 1a
98617 Meiningen
Tel.: 03693 8926147
Fax.: 03693 8929429
E- Mail: [email protected]
Web: www.sozialwerk-meiningen.de
Die Beratungen sind
kostenlos und unterliegen
der Schweigepflicht.
11
Schwangerschaftsberatungsstellen im
Kreis Schmalkalden-Meiningen
2. DRK – Schwangerschaftsberatung
Klostergasse 4 a
98574 Schmalkalden
Tel.: 03683 402892
Fax: 03683 606531
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.drk-schmalkalden.de
Schwangerschaftsabbruch
Die Beratung erfolgt
kostenfrei und vertraulich.
Für viele Frauen ist eine Schwangerschaft und das zu erwartende Kind
das höchste aller Gefühle, aber nicht alle Frauen können dieses Gefühl
teilen. Für einige Frauen sind die ersten Tage ihrer Schwangerschaft
von verschiedenen Emotionen und vielen Befürchtungen geprägt, wissen sie doch, dass sie sich in einem zeitlich befristeten Rahmen für oder
gegen einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden müssen.
Entscheiden sie sich für einen Schwangerschaftsabbruch, benötigten sie
eine Beratungsbescheinigung. Eine Schwangerschaftskonfliktberatung
nach § 219 StGB in Verbindung mit §§ 5 – 7 SchKG ist eine verpflichtende
Beratung für schwangere Frauen, die einen Abbruch ihrer Schwangerschaft nach der Beratungsregelung innerhalb der ersten zwölf Wochen
der Schwangerschaft in Erwägung ziehen.
Eine Beratungsbescheinigung kann ausgestellt werden. Diese ist Voraussetzung für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch.
Schwangerschaftsberatungsstellen im Kreis Schmalkalden-Meiningen
sind auf dieser und der vorherigen Seite aufgeführt.
12
1.2
Hebammen und Familienhebammen
Elternwerden und Elternsein sind eingreifende Veränderungsprozesse.
Ausgebildete Hebammen begleiten die Mütter und ihre Familien
hierbei. Hebammenhilfe kann von jeder Schwangeren, Gebärenden,
Wöchnerin oder stillenden Frau in Anspruch genommen werden.
Die Kosten übernehmen die Krankenkassen. Telefonisch oder im persönlichen Gespräch können sich werdende Eltern jederzeit an eine
Hebamme ihrer Wahl wenden. Mit ihr können Sie gemeinsam Fragen
klären und mögliche Unsicherheiten oder Ängste besprechen.
Nach Feststellung der Schwangerschaft durch einen Gynäkologen
kann dann die Hebamme die regelmäßigen Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen durchführen und Ihnen Hilfeleistung und
Beratung bei möglicherweise auftretenden Schwangerschaftsbeschwerden geben.
Die Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen beinhalten
alle im Mutterpass vorgesehenen Untersuchungen außer
Ultraschall. Diese umfassen u. a. Gewichts- und Blutdruckkontrollen, Urinuntersuchungen auf Eiweiß und Zucker,
verschiedene Blutuntersuchungen, das Hören der kindlichen Herztöne, die Feststellung der Lage des Kindes
sowie dessen Wachstum.
Viele Hebammen bereiten die werdenden Eltern in
Kursen auf die Geburt vor mit verschiedenen Themen.
Schwangerschaft, die Geburt oder die Zeit danach,
insbesondere auch das Stillen, werden besprochen.
Zusätzlich werden Entspannungs- und Körperübungen
angeboten.
Sie sollten sich frühzeitig (ca. 25. Woche) zu einem Kurs
anmelden.
Nach der Geburt des Kindes bleiben junge Mütter heute nicht
länger als zwei bis drei Tage in der Klinik.
13
Niedergelassene Hebammen im Landkreis
Albrecht, Carolin
Dolmarstr. 80
98617 Meiningen
Tel.: 03693 477093
Scharf, Bärbel
Josua-Stegmann-Str. 3
98617 Sülzfeld
Tel.: 036945 51855
Hebammenpraxis Rust, Beatrix
Neu-Ulmer Str. 25A
98617 Meiningen
Tel.: 03693 476121
und 0171 2064714
Lenz, Sybille
Hauptstraße 1
98631 Queienfeld
Tel.: 036944 50022
Lünzer, Kerstin
Hinter den Gärten 9
98617 Stepfershausen
036943 63149
Standfest, Nicole
Am Schulgarten 6
98617 Henneberg
0157 76360698
Spieß-Bernhardt, Katharina
Walter-Rathenau-Straße 6
98574 Schmalkalden
Tel.: 03683 402192
Kusche, Carmen
Schmalkaldener Straße 62
98574 Asbach
Tel.: 0172 7982742
Hebammenpraxis Wirsing, Jana
Kronsteinstraße2
98593 Floh-Seligenthal
Tel.: 03683 783688
Waschke, Sylvia
Kleine Schlossbergstraße 3
98559 Oberhof
Tel.: 036842 20969
Die meisten Hebammen bei uns im Landkreis Schmalkalden-Meiningen sind bei einer Geburtsklinik angestellt.
Diese können Sie bei den jeweiligen Kliniken (Telefonnummer bei 1.4) erfragen.
14
Betreuung nach der Geburt
Die Hebamme begleitet den Wochenbettverlauf. Sie unterstützt Sie bei
der Versorgung des Neugeborenen. In den ersten acht Wochen nach
der Entbindung – und bei Bedarf auch während der gesamten Stillzeit
– haben Sie Anspruch auf Hebammenhilfe. Die Krankenkasse bezahlt
in den ersten 10 Tagen nach der Geburt einen täglichen Besuch. Bei
Stillproblemen haben Sie Anspruch auf vier weitere Termine Ihrer
Hebamme.
Die Hausbesuche der Hebamme orientieren sich an Ihren Bedürfnissen und dem Wohlbefinden der jungen Familie. Sie steht Ihnen mit
Tipps und Hilfen bis hin zum Abstillen zur Seite, bei Bedarf kann der
Gynäkologe auch ein Rezept auf „verlängerte Hebammenbetreuung“
ausstellen.
Anspruch auf Wochenbettbetreuung durch eine Hebamme haben
auch alle Frauen, deren Kind nicht lebend zur Welt gekommen ist
– egal wie weit die Schwangerschaft vorangeschritten war (auch nach
ganz frühen Fehlgeburten) – und nach Neugeborenentod.
Rückbildungsgymnastik
Jede Frau hat die Möglichkeit ab zirka sechs Wochen nach der Geburt
an Rückbildungskursen teilzunehmen. Dort werden durch spezielle
Übungen der Beckenboden und die Bauchmuskulatur wieder gestärkt
und trainiert.
15
Familienhebammen
Nähere Informationen zu
den Familienhebammen
erhalten sie:
Landratsamt
Schmalkalden-Meiningen
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Haus II
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Tel.: 03693/485-0
E-Mail: [email protected]
Familienhebammen sind staatlich examinierte Hebammen mit einer
Zusatzqualifikation. Diese befähigt sie dazu, Eltern und Familien in
belastenden Lebenssituationen zu unterstützen.
Sie gehen bis zu einem Jahr nach der Geburt des Kindes in die Familien,
unterstützen bei der gesundheitlichen Versorgung und leisten dort psychosoziale Unterstützung.
Unter anderem geben Familienhebammen Informationen und Anleitung zu Pflege, Ernährung, Entwicklung und Förderung des Kindes.
Dabei binden sie alle Familienmitglieder ein, stärken die Eltern in ihrer
Kompetenz und sind präventiv tätig bei Vorliegen von sozialen Risikofaktoren. Die Familienhebammen vermitteln bei Bedarf weitere Hilfen.
Familienhebammen sind durch die Bundesinitiative „Frühe Hilfen“ als
vorbeugende Unterstützung für Familien in belastenden Situationen tätig.
Sie sind keine Hilfe zur Erziehung des Jugendamtes.
www.fruehehilfen.de
Um Information zur Tätigkeit der Familienhebamme zu erhalten, wenden sich werdende Eltern oder Familien mit Neugeborenen an die
Schwangerschaftsberatungsstellen, den Allgemeinen Sozialen Dienst
des Landratsamtes oder direkt an die Familienhebammen.
Um die Leistungen der Familienhebammen zu erhalten, ist ein Vorgespräch im Allgemeinen Sozialen Dienst des Landratsamtes notwendig.
16
Neben den allgemeinen Leistungen der Hebamme (Vorsorge, Nachsorge, Stillberatung, Geburtsbegleitung…) unterstützt die Familienhebamme die Mutter bei der Betreuung des Säuglings.
Sie beraten Schwangere und junge Eltern mit ihren Säuglingen medizinisch und psychosozial. Familienhebammen stärken die Eltern und
helfen ihnen, sich auf die neue Familiensituation einzustellen und die
damit verbundenen Aufgaben gemeinsam zu bewältigen.
Wichtig in ihrer Arbeit ist ihnen, die Eltern zur Selbsthilfe zu motivieren. Des Weiteren unterstützen die Familienhebammen beim Umgang
mit Ämtern und Behörden und vermitteln zusätzliche Beratungs-und
Hilfsangebote.
Spieß-Bernhardt, Katharina
Walter-Rathenau-Straße 6
98574 Schmalkalden
Tel.: 03683 402192
(tätig im Raum Schmalkalden)
17
1.3
Frauenärzte
Frauenärzte beraten Sie rund um die Familienplanung, Schwangerschaft,
Geburt und Geburtsnachbereitung sowie Verhütung. Sie beraten und untersuchen die Mutter und den Fetus durch Herztonmessung, Ultraschall
und Wehenschreiber. Durch die Zusammenarbeit mit Geburtskliniken,
Hebammen und Spezialisten können sie Sie kompetent weitervermitteln.
Frauenärzte in Meiningen
Telefon
Frau Dr. A. Fänder
Am Hölzlein 5
03693 502915
Frau Dr. S. Bachmann
Mauergasse 4 a
03693 502131
Frau Dr. med. S. Hopf
Bergstraße 3
03693 901667
Frau Dipl.-Med. T. Rosenbusch Leipzigerstraße 18
03693 476171
Frau Dr. Ullmann
03693 880293
Am Hölzlein 4
Frauenärzte in Schmalkalden
Telefon
Frau Dr. A. Bernasowski
Frau Dr. C. Schneider
Kanonenweg 34
03683 403026
Frau Dr. P. Fleischmann
Eichelbach 1
03683 604602
Herr Dr. O. Heller
E.-Thälmann-Str. 51 a 03683 20118
Frauenärzte in Steinbach-Hallenberg
Telefon
Frau Dr. K. Buda
036847 42464
Hammersgasse 9 b
Frauenärzte in Wasungen
Frau Dr. Hopf
Telefon
Meininger Straße 26
Frauenärzte in Zella-Mehlis
18
036941 70611
Telefon
Frau Dr. A. Schmidt
Kirchstraße 5 b
03682 482118
Frau Dr. M. Volkmar
Anspelstraße 50
03682 482991
1.4
Geburtskliniken
In unserem Landkreis Schmalkalden-Meiningen können Sie wählen zwischen der Geburt zu Hause oder der Geburt in der Klinik. Geburtshäuser
sind im Landkreis nicht zu finden.
Was ist wichtig für die Klinik?

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Mutterpass, Personalausweis
Geburtsurkunde, Stammbuch
ggf. Vaterschaftsanerkennung, Scheidungspapiere
Krankenversicherungskarte
T-Shirts oder Nachthemden
Bademantel, Hausschuhe,
warme Socken
Still-BHs, Stilleinlagen
Unterwäsche
Badetuch, Kosmetikartikel
Babys Kleidung für den Entlassungstag
individuelle Musik für den Kreißsaal
An was Sie alles
denken sollten,
wenn es soweit ist.
Die meisten Babys kommen nicht zum errechneten Geburtstermin. Falls Ihr Baby es eiliger hat, ist es gut, den gepackten
Klinikkoffer rechtzeitig bereitzuhalten (ab der 36. SSW).
19
Geburtskliniken in Ihrer Nähe
 Klinikum Meiningen gGmbH
Bergstraße 3
98617 Meiningen
Sekretariat Frauenklinik
Tel.: 03693 901031
E-Mail: [email protected]
Kreißsaal
Tel.: 03693 9021084
E-Mail: [email protected]
Wochen-/Neugeborenenstation
Tel.: 03693 9021766
Terminvergabe Ultraschallsprechstunden
Tel.: 03693 901646
Informieren
Sie sich im
Klinikum Meiningen
Bei den Elterninformationsabenden besteht die Möglichkeit, den
Kreißsaal, die Geburtshilfliche Station und die Neugeborenen Station zu
besichtigen sowie die betreuenden Ärzte, Hebammen und Schwestern
kennenzulernen.
Treffpunkt: Foyer Eingang des Klinikums
Termine: bitte unter oben genannter Nummer des Kreißsaals anfragen.
Hier können Sie auch an den Treffen im Stillcafé teilnehmen. Bei Gebäck
und Tee gibt es viele Informationen rund ums Stillen.
Treffpunkt: Aufenthaltsraum der Geburtshilflichen Station 1.4
Termine: jeden 3. Mittwoch im Monat von 15:00 – 16:30 Uhr
20
Geburtskliniken in Ihrer Nähe
 Geburtsklinik Schmalkalden
Elisabeth Klinikum Schmalkalden GmbH
Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Eichelbach 9
98574 Schmalkalden
Tel.: 03683 645-0
Fax: 03683 645-108
Web: www.kkhsm.de
E-Mail: [email protected]
Wochenstation 03683 645-169
Alle zwei Monate findet ein Informationsabend statt für werdende
Eltern und Angehörige in der Geburtsklinik. Die Termine erfragen sie
bitte unter der oben angegebenen Telefonnummer.
Informieren an
Informationsabenden
 SRH Zentralklinikum Suhl
SRH Zentralklinikum Suhl gGmbH
Albert-Schweitzer-Straße 2
98527 Suhl
Tel.: 03681 35-9
Fax: 03681 35-5001
E-Mail: [email protected]
Klinik für Geburtsmedizin/Elternschule
Kreißsaal
Anmeldung zu Kursen und Terminen: Tel.: 03681 35-5353
Wochenstation: Tel.: 03681 35-5331
Ambulanz Pränataldiagnostik / Geburtsplanung: Tel.: 03681 35-5365
Regelmäßige Informationsabende mit dem Ärzte-, Hebammen- und
Schwesterteam der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtsmedizin
finden statt. Nähere Informationen erhalten sie unter den oben genannten Kontakten.
Informieren an
Informationsabenden
21
Geburtskliniken in Ihrer Nähe
 Klinikum Bad Salzungen GmbH
Lindigallee 3
36433 Bad Salzungen
Tel.: 03695 64-1443
Fax: 03695 64-1443
Mail: [email protected]
Web: www.klinikum-badsalzungen.de
Geburtsbehilfliche Sprechstunde Tel.: 03695 64-4321
Regelmäßige
Informationsabende
Informationsabende zur Geburt mit Besichtigung der Wochenstation
und des Kreißsaales finden regelmäßig statt, bitte wenden Sie sich für
weitere Informationen an die oben benannten Kontakte.
 Krankenhaus Waltershausen-Friedrichroda GmbH
Reinhardsbrunner Straße 17
99894 Friedrichroda
Tel.: 03623 350-0
Fax: 03623 350-630
Mail: [email protected]
Informieren
Sie sich jeden
1. Dienstag im Monat
22
Jeden 1. Dienstag im Monat findet die Kreißsaalführung statt, in welcher Sie alle Fragen rund um die Geburt von Hebammen und Ärzten
beantwortet bekommen.
1.5
Kündigungsschutz in der Schwangerschaft
Vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Elternzeit darf Ihnen
der Arbeitgeber nicht kündigen. Der Arbeitgeber sollte frühzeitig von
der Schwangerschaft und dem errechneten Geburtstermin informiert
werden. Kündigt Ihnen der Arbeitgeber, ohne dass er von Ihrer Schwangerschaft informiert ist, dann haben Sie innerhalb von zwei Wochen die
Möglichkeit, ihn von der Schwangerschaft zu informieren. Der Kündigungsschutz gilt auch, wenn Sie in einem Ausbildungsverhältnis stehen,
Praktikantin oder Heimarbeiterin sind. Ein befristeter Arbeits- und Ausbildungsvertrag verlängert sich durch den Kündigungsschutz nicht.
1.6
Mehrbedarf für werdende Mütter
Schwangere Frauen, welche Grundsicherung erhalten, haben die Möglichkeit einen Antrag auf Mehrbedarf zu stellen. Hierbei müssen bestimmte gesetzliche Vorgaben erfüllt werden.
Schwangere können ab der 13. Woche 17 Prozent der Regelleistung
zusätzlich als Mehrbedarf erhalten. Hierzu sollte ein Attest zur Glaubhaftmachung der Schwangerschaft unbedingt vorgelegt werden.
Zusätzlich können Schwangere auf Antrag für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt eine einmalige Leistung
nach dem § 23 Abs. 3 SGB II erhalten. Ebenso gilt die bedarfsbezogene
Wohnungsausstattung als einmalige Leistung. Der hierfür gültige Leistungssatz muss mit dem jeweiligen Sachbearbeiter persönlich abgeklärt werden.
Die Antragsstellung sollte erfolgen bei:
Hauptsitz:
Nebenstelle:
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Tel.: 03693 485-407; -421
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Außenstelle Schmalkalden
Sandgasse 2
98574 Schmalkalden
Tel.: 03683 682-0
Fax: 03683 682-402873
23
1.7
Ansprechpartner:
Jugendamt
Schmalkalden-Meiningen
Frau Köllmann
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Tel.: 03693 485-0
E-Mail: [email protected]
Anonyme Geburt / Adoption
Die anonyme Geburt ist ein Angebot für Frauen in Notsituationen, ihre
Kinder anonym, d. h. ohne Nennung des Namens, aber unter ärztlicher
Betreuung zur Welt zu bringen. Nach der Geburt verlässt die Mutter
das Krankenhaus wieder und lässt ihr Baby zurück. Das Kind wird nach
einer Frist von acht Wochen zur Adoption freigegeben beziehungsweise
an Pflegeeltern oder in die Adoptivpflege übergeben.
Die anonyme Geburt ist in allen Thüringer Frauen- und Geburtskliniken
möglich. Eine anonyme Entbindung ist kostenfrei.
Für die spätere Entwicklung des Kindes kann die Mutter eine persönliche
Nachricht in einem verschlossenen Brief für das Kind in der Klinik hinterlassen.
Sie haben die Möglichkeit, sich anonym in der Schwangerenberatungsstelle oder der Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes beraten
zu lassen.
Adoption
Wer sich mit dem Gedanken trägt, ein Kind zu adoptieren oder sein
Kind zur Adoption freizugeben, steht vor einem schwierigen Entschluss und vor einer großen Verantwortung. Er muss sich diesbezüglich an eine anerkannte Adoptionsvermittlungsstelle wenden, das sind
Vermittlungsstellen der örtlichen Jugendämter, die zentralen Vermittlungsstellen der Landesjugendämter oder Vermittlungsstellen der
Wohlfahrtsverbände.
Die Fachkraft der Adoptionsvermittlungsstelle ist für die gesamte Vermittlungstätigkeit verantwortlich.
Kontakt: siehe oben Frau Köllmann
24
Punkt 1
2
Behördengänge
nach der
Geburt
Thema
Inhalt
2
2
Behördengänge nach der Geburt
2.1
Anmeldung beim Standesamt
2.2
Vaterschaftsanerkennung
30
2.3
Anmeldung Krankenversicherung
31
2.4
Einwohnermeldeamt
31
2.5
Elternzeit
31
Bildquelle – Pixelio.de:
Dr. Stephan Barth (25)
25
29 – 30
Thema
Inhalt
2.1
Anmeldung beim Standesamt
Die Geburt muss innerhalb von einer Woche beim Standesamt des
Geburtsortes angezeigt werden. Dort werden auch die Geburtsurkunde
sowie Unterlagen, z. B. für den Eltern- und Kindergeldantrag ausgestellt.
In der Klinik kann man die Anmeldung direkt vornehmen. Die Urkunden
müssen dann nur noch beim Standesamt abgeholt werden.
Verheiratete Eltern:
• Geburtsbescheinigung der Klinik
• Personalausweis, Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus
dem Familienbuch
Nicht verheiratete Eltern:
• Personalausweis
• Geburtsurkunde der Mutter und des Vaters
• Vaterschaftsanerkennung, falls schon vorhanden
Anschriften Standesämter
Standesamt Breitungen
Rathausstraße 24
98597 Breitungen
Tel.: 036848 88215
Standesamt Oberhof
Zellaer Straße 10
98559 Oberhof
Tel.: 036842 28018
Standesamt Brotterode-Trusetal
Liebensteiner Straße 7
98596 Trusetal
Tel.: 036840 401918
Standesamt Schmalkalden
Altmarkt 1
98574 Schmalkalden
Tel.: 03683 667-0
Standesamt Floh-Seligenthal
Bahnhofstraße 4
98593 Floh-Seligenthal
Tel.: 03683 4054415
Standesamt Steinbach-Hallenberg
Rathausplatz 2
98587 Steinbach-Hallenberg
Tel.: 036847 38035
29
Anschriften Standesämter
Standesamt Meiningen
Schlossplatz 1
98617 Meiningen
Tel.: 03693 454-543 oder
03693 454-544
Standesamt Wasungen
Am Markt 9 /11
98634 Wasungen
Tel.: 036941 79416
Standesamt Kaltensundheim
Hauptstraße 18
98634 Kaltensundheim
Tel.: 036946 216-15
Standesamt Zella-Mehlis
Rathausstraße 4
98544 Zella-Mehlis
Tel.: 03682 852-340
2.2
Mitbringen:
• Personalausweis
• Geburtsurkunden oder
Abstammungsurkunden
beider Eltern
Vaterschaftsanerkennung
Diese ist nur bei unverheirateten Paaren nötig. Sie erfolgt beim
Jugendamt des Landkreises oder dem für Ihren Wohnort zuständigen
Standesamt.
Sie kann bereits vor der Geburt erfolgen, so dass der Vater dann
gleich in die Geburtsurkunde aufgenommen werden kann.
Mitzubringen sind hierfür die Personalausweise und Geburtsurkunden
beider Eltern.
Ansprechpartner:
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Jugendamt
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Tel.: 03693 485-0
oder Ihrem Standesamt (siehe oben)
30
2.3
Anmeldung bei der Krankenversicherung
Sie sollte möglichst bald nach der Geburt erfolgen. Informieren Sie zunächst telefonisch die Krankenkasse, diese schickt dann ein Formular
und benötigt eventeull die Geburtsurkunde als Nachweis.
2.4
Einwohnermeldeamt
Das Standesamt leitet die Informationen über die Geburt weiter. Eltern
melden sich beim Einwohnermeldeamt bei Umzug der Familie oder
z. B. wenn das Kind einen Pass benötigt.
Mitzubringen sind:
• Personalausweis
• Geburtsurkunde des Kindes
• eventuell Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung
Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen beide Eltern persönlich erscheinen oder eine schriftliche Zustimmung des anderen vorlegen.
2.5
Bei Änderungen zur
Lohnsteuer wenden Sie
sich an das zuständige
Finanzamt.
Elternzeit
Die Elternzeit muss dem Arbeitgeber etwa 7 Wochen vor dem geplanten Start mitgeteilt werden. Der formlose Antrag muss den konkreten
Beginn und die geplante Dauer der Elternzeit enthalten.
Ein früherer Antrag auf Elternzeit gegenüber dem Arbeitgeber ist nicht
sinnvoll, denn der besondere Kündigungsschutz des Elternzeitgesetzes besteht erst mit der Elternzeit, bzw. frühestens 8 Wochen vor ihrem
Beginn. Der Arbeitgeber könnte also im schlechtesten Falle einen zu
früh gestellten Antrag für eine Kündigung nutzen.
Viele Arbeitgeber gewähren auch den Vätern nach der Geburt Sonderurlaub, z. B. für die Behördengänge. Daher sollte der Arbeitgeber des
Vaters ebenfalls umgehend über die Geburt informiert werden.
31
Punkt 1
Finanzielle
Leistungen
3
Thema
Inhalt
3
3.
Finanzielle Leistungen
33
(Wo kann ich was beantragen?)
3.1
Mutterschaftsgeld
3.2
Elterngeld
37 – 39
3.3
Kindergeld
39 – 40
3.4
Thüringer Erziehungsgeld
3.5
Leistungen zur Bildung und Teilhabe
3.6
Befreiung von Kinderbetreuungsgebühren
43
3.7
Hinweise zu Leistungen für
44
gemeinschaftliches Mittagessen
in der Schule oder Kindertageseinrichtung
Bildquelle – Pixelio.de:
Ines Friedrich (33), Petra Bork (42/43), Rainer Sturm (44)
37
40
41 – 42
Thema
Inhalt
3.1
Mutterschaftsgeld
Mutterschaftsgeld erhalten werdende Mütter bei Beschäftigungsverboten sowie Schutzfristen vor, während und nach der Entbindung.
Es wird für sechs Wochen vor der Geburt des Kindes, am Entbindungstag und die ersten acht Wochen, bei Mehrlings- und Frühgeburten für
die ersten zwölf Wochen nach der Entbindung gezahlt.
Die Höhe orientiert sich am Bemessungszeitraum der letzten drei
abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der 6-wöchigen Mutterschutzfrist. Es beträgt höchstens 13,– Euro täglich. Arbeitslosengeld II
Bezieherinnen haben keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Das Mutterschaftsgeld müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Dabei ist ein ärztliches Attest über den voraussichtlichen Entbindungstermin mitzuschicken.
3.2
Elterngeld
Das Elterngeld macht es für Mütter und Väter einfacher, vorübergehend ganz
oder auch nur teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten und so mehr Zeit
für die Betreuung ihres Kindes zu haben.
Für die Eltern von Kindern, die ab dem 01.07.2015 geboren werden, besteht die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von dem bisherigen Elterngeld
(Basiselterngeld) und dem Bezug von ElterngeldPlus zu wählen oder beides
zu kombinieren. Das Basiselterngeld wird an Väter und Mütter für maximal
14 Monate gezahlt; beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen.
Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für
sich in Anspruch nehmen, zwei weitere Monate gibt es, wenn sich auch der
andere Elternteil an der Betreuung des Kindes beteiligt und den Eltern mindestens zwei Monate Erwerbseinkommen wegfällt.
Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können aufgrund des fehlenden Partners die
vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.
Das ElterngeldPlus erkennt die Pläne derjenigen an, die schon während des
Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Mütter und Väter, die
mit einer gewissen Stundenzahl ihrer Arbeit nachgehen wollen, haben dann
die Möglichkeit, länger als bisher diese Leistung in Anspruch zu nehmen.
Sie bekommen doppelt so lange Elterngeld (in maximal halber Höhe) und
können so ihr Elterngeldbudget besser ausschöpfen. Aus einem bisherigen
Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate.
Das Elterngeld schafft nach
der Geburt eines Kindes den
notwendigen Schonraum
für einen guten Start in das
gemeinsame Leben mit dem
neuen Familienmitglied.
37
Das Mindestelterngeld von
300 Euro erhalten alle, die
nach der Geburt ihr Kind
selbst betreuen und höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten, etwa auch
Studierende, Hausfrauen
und Hausmänner und Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht
gearbeitet haben.
Wenn beide, Mutter und Vater, sich entscheiden, gleichzeitig für vier Monate
jeweils 25 bis 30 Stunden in der Woche zu arbeiten und sich damit auch die
Zeit mit ihrem Nachwuchs zu teilen, gibt es einen zusätzlichen Partnerschaftsbonus in Form von vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten pro Elternteil. Bei
Inanspruchnahme des ElterngeldPlus wird das einkommensabhängige Elterngeld auf die Hälfte des beim vollständigen Einkommenswegfall zustehenden
Basiselterngeldes begrenzt. Die Mindestbeträge werden halbiert.
In der Höhe orientiert sich das Elterngeld am laufenden durchschnittlich monatlich verfügbaren Erwerbseinkommen, welches der betreuende
Elternteil im Jahr vor der Geburt hatte. Es beträgt mindestens 300 Euro und
höchstens 1.800 Euro monatlich (im Elterngeld Plus-Bezug mind. 150 Euro
und höchstens 900 Euro monatlich).
Bei Voreinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro ersetzt das Elterngeld das
nach der Geburt wegfallende Einkommen zu 67 Prozent. Für Geringverdiener mit einem Einkommen unter 1.000 Euro vor der Geburt des Kindes steigt
die Ersatzrate schrittweise auf bis zu 100 Prozent: je geringer das Einkommen, desto höher die Ersatzrate. Für Nettoeinkommen ab 1.200 Euro und
mehr vor der Geburt des Kindes sinkt die Ersatzrate des Elterngeldes moderat von 67 auf 65 Prozent.
Mehrkindfamilien mit kleinen Kindern profitieren vom so genannten
Geschwisterbonus: Sie erhalten einen Zuschlag von 10 Prozent des sonst
zustehenden Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro. Bei Mehrlingsgeburten
wird ein Mehrlingszuschlag von 300 Euro für jedes weitere neugeborene
Kind gezahlt.
Das Elterngeld wird beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und beim
Kinderzuschlag vollständig als Einkommen angerechnet – dies betrifft auch
den Mindestbetrag von 300 Euro. Es gibt aber eine Ausnahme: Alle Elterngeldberechtigten, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen
und die vor der Geburt ihres Kindes beziehungsweise ihrer Mehrlingskinder
erwerbstätig waren, erhalten einen Elterngeldfreibetrag. Der Elterngeldfreibetrag entspricht dem Einkommen vor der Geburt, beträgt jedoch höchstens
300 Euro. Bis zu dieser Höhe bleibt das Elterngeld bei den genannten Leistungen anrechnungsfrei und steht damit zusätzlich zur Verfügung.
Selbstständige
Ausgangspunkt der Berechnung ist bei Selbstständigen der Gewinn laut
Steuerbescheid des letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraums vor
der Geburt des Kindes.
Gab es im Gewinnermittlungszeitraum, der diesem Veranlagungszeitraum
zugrunde liegt, jedoch Einkommensausfälle aus den zuvor im Abschnitt
für nichtselbstständig Erwerbstätige aufgezählten Gründen (z. B. aufgrund
einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung), wird auf Antrag der Steuerbescheid des vorangegangenen Veranlagungszeitraums zugrunde gelegt.
38
Liegt der maßgebliche Steuerbescheid zum Zeitpunkt der Antragstellung
noch nicht vor, kann das Einkommen durch andere Unterlagen, wie den letzten verfügbaren Einkommensteuerbescheid, eine vorhandene EinnahmenÜberschussrechnung oder durch eine Bilanz, glaubhaft gemacht werden.
Das Elterngeld wird dann auf dieser Grundlage vorläufig bis zum Nachreichen des maßgeblichen Steuerbescheids gezahlt.
Für die weitere Einkommensberechnung wird die Summe der positiven
Einkünfte aus den verschiedenen selbstständigen Einkunftsarten berücksichtigt. Die für eine Einkunftsart ausgewiesenen Verluste werden nicht mit
Gewinnen einer anderen Einkunftsart verrechnet, sondern werden mit null
Euro angesetzt.
Für die Eltern, welche früh wieder in den Beruf zurückkehren möchten oder
nachlaufende Einnahmen haben, ist das ElterngeldPlus ebenfalls attraktiv.
Sie können bis zu 30 Wochenstunden erwerbstätig sein, etwa um den Kontakt zu den Kunden zu halten und länger Elterngeld beziehen.
3.3
Landratsamt
Schmalkalden-Meiningen
Elterngeldstelle Haus II, Zi. 726
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Tel.: 03693 485726
Kindergeld
Mit der Geburt Ihres Kindes haben Sie Anspruch auf Kindergeld, wenn
Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder sich Ihr Wohnsitz im Ausland befindet, Sie aber in Deutschland
unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind. Anspruchsberechtigt
ist immer nur eine Person, in der Regel diejenige, in deren Haushalt
das Kind lebt. Kindergeld wird gewöhnlich bis zum 18. Lebensjahr,
für Kinder, die in Ausbildung sind, bis zum 25. Lebensjahr und für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr geleistet. Es beträgt monatlich
184,– Euro für das erste und zweite Kind, für das dritte Kind 190,– Euro
pro Monat und für das vierte und jedes weitere Kind 215,– Euro.
Agentur für Arbeit Meiningen
Günter-Raphael-Straße 9 a
98617 Meiningen
Tel.: 03693 8530
Agentur für Arbeit Suhl
Werner-Seelenbinder-Straße 8
98529 Suhl
Tel.: 03681 8200
Agentur für Arbeit Schmalkalden
Eichelbach 1
98574 Schmalkalden
03683 69560
39
Sie sollten dann die entsprechenden Kinderfreibetragszahlen auf Ihrer
Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Hierfür wenden Sie sich an ihr zuständiges Einwohnermelde- oder Finanzamt.
Kinderzuschlag
Falls Ihr Einkommen zwar für Sie, jedoch nicht für Ihr Kind ausreicht
und Sie nicht Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe beziehen,
haben Sie für jedes Kind, für das Sie Kindergeld beziehen, zusätzlich
einen Anspruch auf einen Kinderzuschlag.
Dieser beträgt für das zu berücksichtigende Kind 140,– Euro pro Monat und wird längstens für 36 Monate mit dem Kindergeld ausgezahlt.
Steht mehreren Kindern ein Kinderzuschlagsbetrag zu, wird aus diesen
ein Gesamtkinderzuschlag berechnet. Beantragen müssen Sie sowohl
das Kindergeld als auch den Kinderzuschlag schriftlich bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit.
3.4
Thüringer Erziehungsgeld
Das Thüringer Erziehungsgeld wird ab dem 1. Geburtstag bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres für Ihr Kind gezahlt. Die Höhe richtet sich
nach der Anzahl der Geschwister Ihres Kindes. Für das erste Kind beträgt das Erziehungsgeld 150,– Euro, für das zweite 200,– Euro, für das
dritte 250,– Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 300,– Euro
monatlich. Ausschlaggebend für die Gewährung ist die Kindergeldberechtigung. Ziel des Thüringer Elterngeldes ist es, Sie in Ihrer freien Wahl
Ihres persönlichen Erziehungs- und Familienmodells zu unterstützen,
Ihre Erziehungsleistung belohnen und die Vereinbarkeit von Beruf und
Familie zu verbessern. Es liegt in Ihrer Hand, Ihr Kind selbst zuhause zu
betreuen oder es von einer Tagespflegeperson oder in einer Kindertageseinrichtung betreuen zu lassen. Der Antrag auf Erziehungsgeld
muss schriftlich bei Ihrer Wohnsitzgemeinde gestellt werden und wird
rückwirkend längstens für 6 Monate gezahlt.
Ansprechpartner:
jeweilige Wohnsitzgemeinde, bei welcher Sie gemeldet sind
40
3.5
Leistungen zur Bildung und Teilhabe
Das Bildungspaket fördert und unterstützt Kinder und Jugendliche
aus Familien mit geringem Einkommen. Oftmals lässt es die finanzielle Situation von Familien nicht zu, dass die Kinder einen Sportverein
besuchen, bei anderen Aktivitäten mitmachen, am gemeinsamen Mittagessen in Schule, Kita oder Hort teilnehmen oder bei Schulausflügen
dabei sind. Mit dem Bildungspaket ändert sich das. Es ermöglicht den
Kindern mitzumachen, gemeinsam mit Gleichaltrigen nach der Schule
Fußball zu spielen, zu musizieren, in der Schulkantine mit zu essen und
ganz gezielt Unterstützung durch Lernförderung zu bekommen, wenn
die Versetzung gefährdet ist.
Grundvoraussetzungen zur Antragstellung:
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre.
Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit – hier liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.
Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets:
• Mittagessen für Kinder, die Kindertageseinrichtungen oder Schulen
besuchen, an denen regelmäßig warme Mahlzeiten angeboten werden
• Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, die das Lernziel nicht
erreichen oder deren Versetzung gefährdet ist. Die Lehrerin oder
der Lehrer muss den Bedarf bestätigen.
• Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit für alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre, das heißt zum Beispiel Zuschuss für Mitgliedsbeiträge
für den Fußballverein oder Teilnahmegebühren für die Flötengruppe.
• Teilnahme an Tagesausflügen, die von den Schulen oder Kindertageseinrichtungen organisiert werden; die Kosten für mehrtägige
Ausflüge werden wie bisher erstattet.
• Schulbedarf wie Stifte, Hefte, Wasserfarben oder der Schulranzen
• Schülerbeförderung für Schüler, die die nächstgelegene Schule
ihres gewählten Bildungsgangs (in der Regel ab Sekundarstufe II)
besuchen; Voraussetzung ist, dass die Kosten tatsächlich erforderlich sind und nicht bereits von anderer Seite übernommen werden.
41
Umfang des Teilhabe- und Bildungspakets:
• 100,– Euro jährlich für Schulbedarf, davon 70,– Euro im ersten,
30,– Euro im zweiten Schulhalbjahr
• 10,– Euro monatlich fürs Mitmachen in Sport, Kultur und Freizeit
• einen Zuschuss für jede warme Mahlzeit in der Schulkantine, im
Hort oder in der Kindertageseinrichtung. Der Eigenanteil der Familien liegt bei einem Euro täglich.
• Tatsächlich anfallende Kosten für Tagesausflüge in Schule und Kita.
• Lernförderung bekommen Schülerinnen und Schüler, die das
Lernziel nicht erreichen oder deren Versetzung gefährdet ist. Übernommen werden Kosten, die sich an den ortsüblichen Preisen für
Lernförderung orientieren.
• Die Kosten für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule
werden entweder insgesamt übernommen oder es gibt, wenn
die Karte auch für andere Fahrten genutzt werden kann, einen
Zuschuss. Voraussetzung ist, dass die Beförderung zur nächsten
Schule notwendig ist und die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.
Ansprechpartner:
Landratsamt
Schmalkalden-Meiningen
Sonstige Soziale Aufgaben
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
42
Telefon: 03693 485-301
Zimmer: 030 / Haus II
Telefon: 03693/485-638
Zimmer: 234 / Haus II
Telefon: 03693 485-432
Zimmer: 030 / Haus II
3.6
Befreiung Kinderbetreuungsgebühren
Kinderbetreuungsgebühren sind von den Eltern zu entrichtende finanzielle Beiträge für die Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesstätten.
Diese Gebühren (außer Verpflegungskosten) können seit dem
01.08.2010 (Änderung der Gesetzesgrundlage) auf Antrag für
Kinder ab 1 Jahr (Kinderkrippe bzw. Kindergarten) ganz oder
teilweise übernommen werden.
Ob ein Leistungsanspruch besteht, richtet sich nach dem
nachzuweisenden Gesamteinkommen der Familie (das bereinigte Nettoeinkommen muss unter der maßgeblichen
Einkommensgrenze liegen bzw. darf diese nur geringfügig
überschreiten). Ausgaben wie Kosten der Unterkunft, Fahrtkosten oder Versicherungen (teilweise) werden berücksichtigt, wenn sie nachgewiesen werden. Für Bezieher von
SGB II-Leistungen besteht generell ein Anspruch auf Übernahme der
Betreuungsgebühren durch das Jugendamt.
Für Väter und Mütter, die eine Maßnahme der Agentur für Arbeit
absolvieren (Umschulung, Trainingsmaßnahme) oder sich in einer Berufsausbildung befinden und Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe
(BAB) haben, ist für die Zahlung der Kinderbetreuungsgebühren die
Bundesagentur zuständig.
Ansprechpartner
im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen:
Telefon: 03693 485-633
Zimmer: 231 / Haus II
Telefon: 03693 485-635
Zimmer: 234 / Haus II
43
3.7
Hinweise zu Leistungen
für gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder
Kindertageseinrichtung
gemeinschaftliches Mittagessen
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.
Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre.
Pro Tag der Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen ist durch den
Antragsteller ein Eigenanteil in Höhe von 1,– Euro selbst zu erbringen!
Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten der Mittagsverpflegung wird
vom kommunalen Träger erbracht.
Weitere anfallende Kosten für die Frühstücksverpflegung oder Vesper
in Kindertageseinrichtungen sind eigenständig zu zahlen und werden
nicht im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe erbracht.
Für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, ist dem Antrag
die ausgefüllte „Bestätigung der Kindertageseinrichtung“ beizufügen!
Die Leistung wird als Sach- und Dienstleistung erbracht, d. h. es erfolgt
keine direkte Geldleistung. Es besteht die Möglichkeit zur direkten
Abrechnung mit dem Anbieter. Die Ausstellung von personalisierten
Gutscheinen ist ebenfalls möglich.
Telefon: 03693 485-301
Zimmer: 030 / Haus II
44
Telefon: 03693 485-301
Zimmer: 030 / Haus II
Punkt 1
Gesundheit
Die körperliche und geistige Entwicklung Ihres Babys verläuft in den
ersten Lebensjahren rasant. Je früher man in dieser Phase eine Störung
erkennt, umso besser kann geholfen werden.
4
Thema
Inhalt
4
4.
Gesundheit
4.1
U-Untersuchung
49 – 52
4.2
Impfkalender
53 – 54
4.3
Kinderärzte
55 – 56
4.4
Freistellung von der Arbeit bei Krankheit
45
56
des Kindes
4.5
Notfall bei Kindern
57
4.6
Giftnotruf
57
4.7
Therapeuten
58 – 59
4.8
Müttergenesungskur und
59 – 60
Mutter/Vater-Kind-Kuren
Bildquelle – Pixelio.de:
Franz Mairinger (45), Rainer Sturm (49/53/54), Matthias Preisinger (55), S. Hofschlaeger (56),
Rolf van Melis (57), Steffi Pelz (60)
Thema
Inhalt
4.1
U-Untersuchungen
In den ersten zwölf Monaten finden sechs Vorsorgeuntersuchungen statt. Die Ergebnisse trägt der Kinderarzt ins so genannte gelbe
„Untersuchungsheft für Kinder“ ein, das Sie bei der Geburt Ihres Babys bekommen haben. Darin ist auch aufgelistet, was der Kinderarzt
untersucht. Für die Eintragung der Impfungen gibt es ebenfalls vom
betreuenden Arzt einen Impfpass.
Thüringer Einladungs- und Erinnerungsverfahren für Kinderfrüherkennungsuntersuchungen
Für das Einladungs- und Erinnerungsverfahren wurde in Thüringen
ein Vorsorgezentrum für Kinder errichtet. Dieses lädt alle Personensorgeberechtigten rechtzeitig zur jeweiligen anstehenden Früherkennungsuntersuchung ein. In dem Schreiben werden Sie über die
U-Untersuchung informiert und erhalten ein Formular, welches sie
bitte bei ihrem Arzt abgeben.
Der behandelnde Arzt faxt das Formular ausgefüllt an das Vorsorgezentrum. Vergessen Sie das Formular bei Ihrem Arzt abzugeben oder
sind Sie über den möglichen Untersuchungszeitraum der U-Untersuchungen hinaus, erhalten Sie ein Erinnerungsschreiben vom Vorsorgezentrum. Dieses erinnert Sie an die anstehende U-Untersuchung
mit dem Vermerk, dass das Jugendamt informiert wird, wenn keine
Meldung ans Vorsorgenzentrum geht.
Wichtig:
Die Früherkennungsuntersuchungen, die so genannten
„U-Untersuchungen“, sind freiwillig, aber dennoch dringend zu empfehlen. Sie müssen den Termin zur Untersuchung mit dem Arzt selbst vereinbaren.
49
Nach der Geburt: U1
• Die U1 wird als erste Untersuchung Ihres Kindes gleich nach der
Geburt durchgeführt, entweder von der Hebamme oder von dem
zur Entbindung hinzugezogenen Gynäkologen oder von einem
Kinderarzt. Das Neugeborene wird gewogen, seine Länge gemessen und es wird geklärt, ob alle lebenswichtigen Funktionen, z. B.
die Atmung und das Herz-Kreislaufsystem, in Ordnung sind und ob
äußerlich erkennbare Fehlbildungen festzustellen sind.
• Mit Ihnen wird besprochen, dass in den nächsten drei Tagen eine
Blutuntersuchung bei Ihrem Kind durchgeführt wird, um einige
Stoffwechselkrankheiten rechtzeitig zu erkennen.
3. bis 10. Lebenstag: U2
• Die U2 ist dann die erste kinderärztliche Grunduntersuchung Ihres
Kindes von Kopf bis Fuß. Sie ist sehr wichtig, weil nun erstmals alle
Körperregionen, die Organe, das Skelettsystem, die Mundhöhle
und die Sinnesorgane gründlich untersucht werden. Ihr Kind wird
wieder gewogen und gemessen. Der Kinderarzt bespricht mit
Ihnen die Rachitis-Vorbeugung.
• Der Kinderarzt wird mit Ihnen auch über das Stillen, die Vorbeugung von Allergien sowie plötzlichen Säuglingstod sprechen.
Außerdem bespricht er mit Ihnen, welche Impfungen Ihr Kind
erhalten sollte.
4. bis 6. Lebenswoche: U3
• Bei dieser Untersuchung achtet der Kinderarzt vor allem auf den
Ernährungszustand und das Körpergewicht Ihres Kindes. Er schaut
nach, ob es sich altersgerecht entwickelt. Er untersucht die Hüftgelenke und testet die Augenreaktionen und das Hörvermögen.
Sie erhalten nochmals Informationen über das Impfprogramm, die
Ernährung sowie über die Vorbeugung des plötzlichen Säuglingstods und die Vermeidung von Unfällen.
• Die U3 ist besonders wichtig für die rechtzeitige Behandlung einer
möglichen Fehlstellung der Hüftgelenke!
50
3. bis 4. Lebensmonat: U4
• Der Kinderarzt untersucht die körperliche und geistige Entwicklung
Ihres Kindes. Er prüft u. a. sein Bewegungsverhalten sowie sein Sehund Hörvermögen und bespricht mit Ihnen Fragen der Ernährung
des Kindes.
• Die U4 ist auch der erste Impftermin Ihres Kindes. Bitte den Impfpass mitnehmen!
6. bis 7. Lebensmonat: U5
• Der Arzt prüft vor allem die Beweglichkeit, die Körperbeherrschung
und Geschicklichkeit Ihres Kindes. Das Seh- und das Hörvermögen
werden erneut untersucht, und die weitere Ernährung wird besprochen. Wenn in der U4 bereits mit den Impfungen begonnen wurde,
sollte während der U5 die erste Wiederholungsimpfung erfolgen.
10. bis 12. Lebensmonat: U6
• Gegen Ende des ersten Lebensjahres beobachtet der Arzt sehr
genau, was Ihr Kind schon alles kann – robben, krabbeln, vielleicht
schon alleine stehen. Abermals werden Hören und Sehen getestet
und der Arzt wird sich insbesondere auch mit der sprachlichen
Entwicklung und dem Verhalten Ihres Kindes befassen.
• Ausstehende Impfungen werden vorgenommen und weitere Impftermine besprochen.
21. bis 24. Lebensmonat: U7
• Seit der letzten Untersuchung ist ein ganzes Jahr vergangen. Umso
wichtiger ist es nun, dass der Arzt schaut, wie sich Ihr Kind körperlich und geistig entwickelt hat. Er prüft z. B., ob es alleine gehen
kann, ob es richtig sieht und hört, wie viel es spricht und was es
schon verstehen kann. Er wird Sie mit Ihrem Kind zu einem Augenarzt oder Hals-Nasen-Ohrenarzt schicken, wenn es notwendig ist.
Er wird auch mit Ihnen über gesunde Ernährung Ihres Kindes sprechen und nach Hinweisen für Allergien suchen.
• Die Vollständigkeit des Impfstatus wird überprüft, und noch anstehende Impfungen werden gegebenenfalls nachgeholt.
51
34. bis 36. Lebensmonat: U7a
• Schwerpunkte der Vorsorgeuntersuchung U7a sind das Erkennen
und Behandeln von Sehstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht, Sprachentwicklungsstörungen, Zahn-,
Mund- und Kieferanomalien. Zusätzlich prüft der Arzt auch, ob das
Wachstum, z. B. der Wirbelsäule, ohne Störungen verläuft.
43. bis 48. Lebensmonat: U8
• Mit etwa vier Jahren wird Ihr Kind gründlich von Kopf bis Fuß
untersucht. Der Arzt prüft die körperliche, motorische und seelische Entwicklung und spricht auch sein soziales Verhalten an. Wenn
Ihr Kind eine besondere Unterstützung braucht, bespricht der Arzt
mit Ihnen die Möglichkeiten. Er wird auch nach den Zähnen und
dem Kiefer schauen und das Kind ggf. zum Zahnarzt schicken.
60. bis 64. Lebensmonat: U9
• Diese Untersuchung ist die letzte Vorsorgeuntersuchung vor der
Einschulung. Der Arzt kontrolliert alle Organe und die Körperhaltung Ihres Kindes, untersucht den Urin und misst den Blutdruck.
Er überprüft die Beweglichkeit des Kindes, seine Geschicklichkeit,
das Seh- und Hörvermögen und die Sprachentwicklung. Wenn
nötig, wird er noch vor dem Schuleintritt Hilfen und Maßnahmen
einleiten, um Ihrem Kind einen guten Schulstart zu ermöglichen.
• Außerdem wird der Impfschutz Ihres Kindes überprüft. Anstehende
Impfungen / Auffrischungsimpfungen werden vorgenommen.
Wichtig:
Gehen Sie am besten immer zum selben Kinderarzt, um die Vorsorgeuntersuchungen durchführen zu lassen. Er kennt das Kind und
kann es am besten beurteilen.
So hat Ihr Kind von Anfang an die besten Chancen auf ein gesundes
Wachstum.
Übrigens werden die Kosten aller Früherkennungsuntersuchungen
von den Krankenkassen getragen, innerhalb der vorgesehenen Untersuchungszeiträume.
52
4.2
Impfkalender
Die im Impfkalender enthaltenen Impfungen sollten Sie im Interesse
der Gesundheit und der Entwicklung Ihres Kindes regelmäßig wahrnehmen. Ihr zuständiger Kinderarzt wird Sie dazu beraten und steht als
Ansprechpartner zur Verfügung.
Vollendeter
Lebensmonat
Impfungen
2
1. Impfung Diphtherie, Wundstarrkrampf (Tetanus),
Keuchhusten (Pertussis), Hepatitis B, Kinderlähmung
(Polio), Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
1. Impfung Pneumokokken
3
2. Impfung Diphtherie, Wundstarrkrampf (Tetanus),
Keuchhusten (Pertussis), Hepatitis B, Kinderlähmung
(Polio), Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
2. Impfung Pneumokokken
4
3. Impfung Diphtherie, Wundstarrkrampf (Tetanus),
Keuchhusten (Pertussis), Hepatitis B, Kinderlähmung
(Polio), Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
3. Impfung Pneumokokken
11 - 14
1. Impfung Masern, Mumps, Röteln, Windpocken
(Varizellen)
Impfung Meningokokken (ab voll. 12. Lebensmonat)
4. Impfung Diphtherie, Wundstarrkrampf (Tetanus),
Keuchhusten (Pertussis), Hepatitis B, Kinderlähmung
(Polio), Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
4. Impfung Pneumokokken
15 - 23
2. Impfung Masern, Mumps, Röteln, Windpocken
(Varizellen)
53
Vollendetes
Lebensjahr
Impfungen
5-6
Auffrischimpfung: Tetanus-Diphtherie-Pertussis
9 - 17
Grundimmunisierung: Windpocken ungeimpfter
Jugendlicher ohne durchgemachte Windpockenerkrankung
Grundimmunisierung: Hepatitis B ungeimpfter
Jugendlicher
Auffrischimpfung: Tetanus-Diphtherie-PertussisPolio
12 - 17
Grundimmunisierung: Humane Papillomaviren
Typ 16 und 18 für Mädchen
ab 18
Auffrischimpfung: Tetanus-Diphtherie alle 10 Jahre
Dieser Impfplan basiert auf den Empfehlungen der STIKO (Ständige
Impfkommission am Robert-Koch-Institut), ersetzt aber nicht die individuelle Beratung bei Ihrem Kinder- und Jugendarzt.
54
4.3
Kinderärzte
Kinderärzte betreiben Vorsorge, Diagnostik, Behandlung und Nachsorge.
Die meisten Kinderärzte behandeln Ihre Patienten von der Geburt bis
ins Jugendlichenalter.
Einen großen Teil des Aufgabengebietes übernimmt die Vorsorgeuntersuchung. Bei jeder U-Untersuchung werden Körpergröße, Gewicht und Kopfumfang geprüft und in das Vorsorgeheft eingetragen. Je nach Alter des Kindes überprüft der
Kinderarzt die Reflexe, tastet den Bauch ab, untersucht die
Hüftreife, schaut in Mund und Ohren und hört Herz und Lunge ab. Während der U-Untersuchung achtet der Kinderarzt auf
die kindliche Entwicklung. Er prüft ob das Baby altersgemäß
den Kopf hebt, sich abstützt, krabbelt oder läuft. Er spricht mit
den Kindern und achtet dabei auf Sprachstörungen, wie z. B.
das Stottern. Auch Fußfehlstellungen oder motorische Einschränkungen fallen dem Arzt während der Vorsorgeuntersuchung auf.
Der Kinderarzt führt auch sämtlich empfohlene Impfungen durch.
Neben der Untersuchung der kranken Kinder betreut er auch die Kranken, er diagnostiziert und behandelt Krankheiten oder überweist die
Kinder zu einem Facharzt.
Folgende Kinderärzte
finden sie im Landkreis Schmalkalden-Meiningen
Meiningen
Frau Dr. V. Müller
Leipziger Straße 18 a 03693 881855
Frau Dipl.-Med. B. Rauer
Leipziger Straße 97
03693 75282
Herr T. Rauch
Eleonorenstraße 12
03693 503675
Frau Dr. D. Schubert
Schlossplatz 3
03693 42211
Frau Dr. Georgi-Rubner
Bahnhofsallee 3
036848 20502
Frau Dr. K. Langenhan
Teichstraße 11 a
03683 403170
Schmalkalden
55
Schmalkalden
Herr Dr. Ulrich Miehe
Am Eichelbach 2 A
03683 4661011
Frau Dipl. med. Tholotowsky
Mühlstraße 18
03682 41067
Frau Dr. P. Wahl
Mühlstraße 18
03682 41067
Zella-Mehlis
4.4
Freistellung bei Krankheit des Kindes
Sie gehen einer Berufstätigkeit nach oder befinden sich in Ausbildung
und erfahren plötzlich, Ihr Kind ist krank. Was tun???
Bei kleineren Kindern oder einer schweren Erkrankung wollen Sie im
Normalfall die Betreuung Ihres Kindes übernehmen. Für diesen Fall
können Sie sich unbezahlt von Ihrem Arbeitgeber freistellen lassen,
wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind.
In dieser Zeit erhalten sie ein Krankengeld von ihrer Krankenkasse wenn:
• Ihr Kind noch keine 12 Jahre ist,
• die Betreuung aus ärztlicher Sicht erforderlich ist,
• über die Krankheit ein ärztliches Zeugnis vorgelegt wird und
• im Haushalt keine andere Person lebt, die Ihr Kind betreuen kann.
Liegen diese Voraussetzungen vor, kann man sich für jedes
Kind unbezahlt bis zu 10 Arbeitstage im Jahr, als Alleinerziehende 20 Arbeitstage im Jahr freistellen lassen. Bei mehreren Kindern kann man sich für höchstens 25 Arbeitstage im
Jahr freistellen lassen, als Alleinerziehende für 50 Arbeitstage im Jahr unbezahlte Freistellung verlangen.
Bei privat krankenversicherten Eltern gelten die oben genannten Regelungen nicht.
Der Arbeitgeber muss für eine kurze Zeit seinen Arbeitnehmer
bezahlen und von der Arbeit freistellen, damit dieser für eine
kurze Zeit sein Kind betreuen kann oder bis er eine Betreuungsperson
gefunden hat.
56
4.5
Notfall bei Kindern
In der Regel suchen Eltern bei Krankheit ihres Kindes ihren Kinderarzt
auf. Die Liste der im Kreis praktizierenden Kinderärzte finden Sie weiter oben unter dem Abschnitt Kinderarzt. Sie können sich in Notfällen
rund um die Uhr direkt an die Kindernotfallambulanz wenden.
Klinikum Meiningen gGmbH
Bergstraße 3
98617 Meiningen
Tel.: 03693 90-1025
4.6
Giftnotruf
Besteht der Verdacht, dass es sich bei plötzlich und ohne Vorzeichen
auftretenden Krankheitserscheinungen um eine Vergiftung handeln
könnte, ist immer rasches und zielgerichtetes Handeln erforderlich.
Zögern Sie deshalb nicht, wenden Sie sich an die Giftnotrufzentrale,
diese erreichen sie Tag und Nacht an allen Tagen des Jahres.
Tel.: 0361 730730
Um rasch helfen zu können, benötigt die Giftnotrufzentrale einige Angaben:
Wer?
Kind oder Erwachsener? - Alter, Geschlecht, Körpergewicht
Womit?
Arzneimittel, Haushaltsprodukt, Chemikalie, Pflanze,
Pilze, Tier, Lebensmittel, Drogen – möglichst genaue
Bezeichnung von der Verpackung ablesen!
Wieviel?
Zahl der Tabletten, Dragees, Tropfen usw. oder andere
Mengenangaben
Wann?
Zeitpunkt der Einnahme oder Einwirkung; Dauer der
Einwirkung
Welche?
Krankheitserscheinungen; Zustand des Betroffenen
(Atmung, Kreislauf, Bewusstseinslage); Ausmaß der
Schädigung
57
4.7
Therapeuten
Logopäden
Die Logopädie befasst sich mit Menschen, die sich verbal oder nonverbal nur unzureichend ausdrücken können. Vor allem Kinder werden
häufig für die Therapie vorgeschlagen, denn je jünger der Patient ist,
desto größer sind die Chancen auf Erfolg bei der Behandlung. Zu den
Aufgaben des Logopäden gehören die Untersuchung, die Vorbeugung und die Beratung sowie natürlich die Therapie der Patienten. Der
Logopäde erfasst dabei nicht nur den aktuellen Bestand der Befindlichkeiten, sondern auch die Zusammenhänge zwischen schlechtem
Sprechen und den Gründen dafür. So kann eine eingeschränkte Wahrnehmung dazu führen, dass ein Kind schlecht spricht, auch ein Hörfehler schlägt sich auf die Sprache nieder. Logopäden arbeiten entweder
in Einrichtungen, wie zum Beispiel Krankenhäusern, Kindergärten oder
Reha-Zentren, oder sie sind freiberuflich in ihrer eigenen Praxis tätig.
Welcher Logopäde sich in ihrer Nähe befindet, erfragen Sie bitte bei
Ihrem behandelnden Arzt oder entnehmen sie dem örtlichen Telefonverzeichnis.
Ergotherapie
Ergotherapie kann Ihrem Kind helfen, wenn es Defizite in den Bereichen
der Wahrnehmung, der Koordination, der Kommunikation und / oder
der Motorik aufweist. Diese Probleme können sich in unterschiedlichen Lebensbereichen zeigen, z. B. im Kindergarten oder in der Schule,
im Freizeitbereich und natürlich in der Familie. Auch die Art und Weise
des Auftretens kann variieren – es kann sich offensichtlich als Verhaltensauffälligkeit zeigen, oder es findet verdeckt statt, z. B. in Form von
Rückzug oder Motivationsverlust.
Ergotherapie kann Kindern zu größerer Handlungsfähigkeit verhelfen,
damit sie mehr Selbstständigkeit im alltäglichen Leben erlangen. Ebenso sollen und können sich sowohl motorische Fähigkeiten als auch die
Entwicklung von Koordination, Wahrnehmung und Kommunikation
verbessern.
58
Bei Kindern werden diese Fortschritte vor allem durch Therapieansätze
erreicht, die als spielerische Angebote ‚verpackt‘ werden. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem behandelnden Arzt, er gibt Ihnen
auch Auskünfte über Ergotherapeuten in ihrer Umgebung oder Sie
entnehmen diese dem örtlichen Telefonverzeichnis.
Physiotherapie
Kinder-Physiotherapie umfasst das ganze bunte Spektrum der Krankengymnastik – vom orthopädischen über den neurologischen und
internistischen Fachbereich. Als Grundlage für die neurophysiologische
Therapie werden die Meilensteine der Hirnentwicklung – vom Säugling bis zum Jugendlichen betrachtet. Nähere Informationen erhalten
Sie über Ihren behandelnden Arzt.
4.8
Genesungskuren
Müttergenesungskur und Mutter/Vater-Kind-Kur
Vielfältigen Anforderungen und Belastungen sind Sie als Mutter oder
Vater ausgesetzt, z. B. als Alleinerziehende, durch materielle Probleme
oder durch chronisch kranke Kinder.
Eine Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur in den Einrichtungen des Müttergenesungswerkes kann Ihnen helfen, neue Kräfte für die Bewältigung des Alltages zu sammeln. Ist es für Ihre Genesung wichtig, einmal
Abstand von der Familie und den täglichen Belastungen zu gewinnen,
empfiehlt sich eine Müttergenesungskur ohne Kind. Für die Zeit der
Abwesenheit kann eine Haushaltshilfe bei der Krankenkasse beantragt
werden.
Leidet Ihr Kind selbst an einer chronischen Krankheit (z. B. Asthma), bietet sich eine Mutter/Vater-Kind-Maßnahme an, die gemeinsame Angebote für Mütter, Väter und Kinder eröffnen.
Bei der Müttergenesungskur und der Mutter/Vater-Kind-Kur ist von
Ihnen ein Eigenanteil von 10,– Euro pro Tag zu leisten.
59
Wichtig:
Über den Kurantrag entscheidet die Krankenkasse bzw. der Rentenversicherungsträger
(bei berufstätigen Müttern/Vätern, wenn durch die Kur die Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt bzw. gefördert werden soll) und bei Beamten die Beihilfestelle anhand des medizinischen Attests.
• Begleitung bei Antragsverfahren mit Krankenkassen
• Hilfe und Vorbereitung bei der Suche nach indikationsgerechten
Kurkliniken
• Nachsorge und Hilfe im Alltag nach Beendigung der Kur
Adresse Beratungsstelle:
Diako Westthüringen gGmbH,
Kreisdiakoniestelle Meiningen
Neu-Ulmer-Str. 25 b
98617 Meiningen
Tel.: und Fax: 03693 503057
Caritashaus Meiningen
Anton-Ulrich-Straße 56
98617 Meiningen
Tel.: 03693 44220
Fax: 03693 442213
Kreisdiakoniestelle Schmalkalden
Sozial- und Lebensberatung
Näherstiller Straße 7
98574 Schmalkalden
Tel.: 03683 60393
60
Punkt 1
Kinderbetreuung
Für eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf benötigen Sie eine flexible
Kinderbetreuung. Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Kindergärten unterschiedlicher Träger und unterschiedlicher pädagogischer
Ausrichtung. Förderung und Erziehung werden in den Kindertageseinrichtungen bewusst auch als Bildungsauftrag verstanden. Neben den
Kindertageseinrichtungen können Sie insbesondere für Kinder unter
einem Jahr die Kindertagespflege wählen.
5
Thema
Inhalt
5
5.
Kinderbetreuung
5.1
Kindertageseinrichtungen
65 – 80
5.2
Tagespflege
80 – 82
5.3
Angebote für Kinder mit Behinderung
82 – 83
Bildquelle – Pixelio.de:
JS. Hofschlaeger (65), Dieter Schütz (79), Nimkenja (83)
61
Thema
Inhalt
5.1
Kindertageseinrichtungen
Nach dem Kindertageseinrichtungsgesetz in Thüringen hat jedes Kind
mit gewöhnlichem Aufenthalt in Thüringen vom vollendeten ersten
Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung. Gehen beide Elternteile bzw. allein erziehende Eltern einer
Erwerbstätigkeit, Studium oder Ausbildung nach, hat die Wohnsitzgemeinde ihnen einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen.
Der Anspruch umfasst im Rahmen der jeweiligen Öffnungszeiten der
Einrichtung von montags bis freitags eine tägliche Betreuungszeit von
10 Stunden.
Für die Aufnahme in einer Kindertageseinrichtung ist der Antrag bei
der Wohnsitzgemeinde zu stellen. In der Kindertageseinrichtung sind
Elternbeiträge zu bezahlen, welche unterschiedlich sein können. Sie
sind in der Gebührensatzung geregelt. Bei einem geringen Einkommen
kann das Jugendamt den Elternbeitrag teilweise oder ganz übernehmen. Bei Aufnahme eines Kindes in einer Kindertageseinrichtung muss
eine ärztliche oder amtsärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zum Besuch der Einrichtung vorliegen.
Kosten für Verpflegung des Kindes müssen von den Eltern selbst getragen werden.
65
1
Kindertageseinrichtungen im Landkreis mit Angeboten auch für
Kinder unter einem Jahr
Name/
AufAnschrift/Träger
Ort der Einrich- nahme
tung
ab
Behrungen
Kindertagesstätte
„Villa Auguste“
Angebote
Rappershäuser Straße 137
98631 Grabfeld,
OT Behrungen
Tel.: 036944 54838
Träger: DRK
Benshausen
1. LJ.
Kindertagesstätte
„Sandhasennest“
Suhler Straße 13
98544 Benshausen
Tel.: 036843 60211
Fax: 036843 72450
E-Mail: [email protected]
Träger:
Gemeindeverwaltung Benshausen
Bermbach
Kindertagesstätte
„Meilerwichtel“
Rohrweg 6
98587 Bermbach
Tel.: 036847 30753
Träger: Gemeinde Bermbach
Bettenhausen
Kindertagesstätte
„Bettenhäuser
Rhönzwerge“
Eiergasse 165
98617 Rhönblick,
OT Bettenhausen
Tel.: 036943 63350
Träger: DRK
Bibra
1. LJ.
Kindertagesstätte
„Dornröschenschloß“
Bibraer Straße 29
98631 Grabfeld, OT Bibra
Tel.: 036944 51764
Fax: 036944 51764
Träger: DRK Meiningen e. V.
66
- wöchentlicher Babytreff
- beratende Funktion der Erzieherinnen bei Fragen und Problemen
- zweimal jährlich Babybasar
- regelmäßige Elternabende für Eltern
oder Eltern, die ihr Kind bereits
angemeldet haben
- Mithilfe beim Ausfüllen von
Formularen für das Jugendamt
- Eltern-Kind-Nachmittage
- jeden Dienstag: Krabbelgruppe
- religions-und pädagogische
Angebote
- regelmäßige Elternabende
- individuelle Eingewöhnungphase
vor Vertragsabschluss
- Mitorganisator Babybasar
- wöchentliche Gespräche mit
Leitung möglich
- Angebot Elba
Kindertageseinrichtungen im Landkreis mit Angeboten auch für
Kinder unter einem Jahr
Name/
AufAnschrift/Träger
Ort der Einrich- nahme
tung
ab
Angebote
Breitenbach
2. LJ
Kindertagesstätte
- pädagogische Angebote:
Waldkindergarten
- Beratung der Eltern
Christeserstr. 17
98574 Schmalkalden
Tel.: 03683 608950
www.waldkinder-breitenbach.de
2
Träger: Stadtverwaltung Schmalkalden
Breitungen
Kindertagesstätte
„Regenbogen“
Riegelsweg 3
98597 Breitungen
Tel.: 036848 87498
Träger: Regenbogen e. V.
Brotterode
- individuelles Aufnahmegespräch
mit Vorstellen der Kita
- Eingewöhnungsphase 14 Tage
- Mutter-Kind-Gruppe
(je nach Bedarf)
Schmalkalder Straße 57 a
98599 Brotterode-Trusetal
Tel.: 036840 32228
Träger: Evangelische Kirche
Christes
Kindertagesstätte
„Haus Sonnenschein“
Schwarzaer Straße 10
98547 Christes
Tel: 036844 30069
Träger: DRK
Dillstädt
1. LJ
Kindertagesstätte
„Wichtelland“
Am Sportplatz 6
98530 Dillstädt
Tel.: 036846 60569
- einmal im Monat findet ein Krabbelund Babytreff für alle Mütter mit
Kleinstkinder statt
Träger: Gemeinde Dillstädt
Einhausen
Kindertagesstätte
„Schatzinsel“
Ernst-Thälmann-Straße 64
98617 Einhausen
Tel: 036949 21438
Träger: DRK
67
3
Kindertageseinrichtungen im Landkreis mit Angeboten auch für
Kinder unter einem Jahr
Name/
AufAnschrift/Träger
Ort der Einrich- nahme
tung
ab
Angebote
Erbenhausen
Kindertagesstätte
„Kinderland“
- Eingewöhnungsphase zwei Wochen
in Begleitung eines Elternteiles
Schulstraße 52
98634 Erbenhausen
Tel.: 036949 20317
Träger: DRK
Exdorf
Dorfstraße 7
98631 Grabfeld,
OT Exdorf
Tel.: 036947 54221
Träger: DRK
Fambach
Schulweg 20
98697 Fambach
Tel.: 036848 21784
- Waldgruppe
- vor Neuaufnahme Elternabend –
Eingewöhnungszeit individuell
- kostenlose Musikangebote
Träger: Evangelische Kirche
Floh-Seligenthal
Private Kindereinrichtung
„Pusteblume“
Nesselbergstraße 39
98593 Floh-Seligenthal
Tel.: 03683 604471
Träger: privat
Frankenheim
1. LJ
Kindertagesstätte
„Grashüpfer“
Am Friedhof 5
98634 Frankenheim
Tel.: 036946 32114
Fax: 036946 32114
Träger: DRK
- Spiel- und Kontaktgruppe ab dem
1. Lebensjahr
Helmershausen
Kindertagesstätte
„Traumschlösschen“
Manggasse 3
98617 Rhönblick,
OT Helmershausen
Tel.: 036943 67522
- Schnuppervormittag für Kind und
Eltern vor Aufnahme in der
Einrichtung
- Eingewöhnungsphase ja nach
Bedarf des Kindes
- musikalische Angebote
- Kneippangebote
Träger: Helmershausen
68
Kindertageseinrichtungen im Landkreis mit Angeboten auch für
Kinder unter einem Jahr
Name/
AufAnschrift/Träger
Ort der Einrich- nahme
tung
ab
4
Angebote
Henneberg
Kindertagesstätte
„Zwergenland“
Hauptstraße 103
98617 Henneberg
Tel.: 036945 57203
Träger: Gemeinde Henneberg
Herges-Hallenberg
Kindertagesstätte
„Kinderstube“
Kurze Seite 1
98587 Herges-Hallenberg
Tel.: 036847 30069
Träger: Stadt
- nachmittags Spielgruppe
Herpf
Kindertagesstätte
„Pusteblume“
Kirchgasse 44
98617 Herpf
Tel.: 036943 65765
Träger: DRK
- Elba – Elternbabygruppe
von 0 – 1 Jahr
Hümpfershausen
Kindertagesstätte
„Zwergenland“
Sinnershausen 117
98634 Hümpferhausen
Tel.: 036940 50345
Träger: DRK
Jüchsen
Robert-Koch-Straße 5
98631 Grabfeld,
OT Jüchsen
Tel.: 036947 54348
Träger: DRK
Kaltensundheim
Kindertagesstätte
„Graswaldknirpse“
Siegenborn 5
98634 Kaltensundheim
Tel.: 036946 20759
Träger: DRK
Kaltenwestheim
Kindertagesstätte
„Abenteuerland“
Am Wehnert 12
98634 Kaltenwestheim
Tel.: 036946 20880
Träger: DRK
69
5
Kindertageseinrichtungen im Landkreis mit Angeboten auch für
Kinder unter einem Jahr
Name/
AufAnschrift/Träger
Ort der Einrich- nahme
tung
ab
Angebote
Kleinschmalkalden
Kindertagesstätte
„Howete Knirpse“
Kirchgasse 13
98593 Floh-Seligenthal,
OT Kleinschmalkalden
Tel.: 036849 21443
Träger: ASB
Kühndorf
Kindertagesstätte
„Dolmarhasen“
Schlossstraße 26
98547 Kühndorf,
Gemeinde Kühndorf
Tel.: 036844 46160
Träger: Gemeinde Kühndorf
Metzels
Kindertagesstätte
„Kleine Kirschkernchen“
Schulzenstraße 02
98639 Metzels
Tel.: 03693 897239
Träger: Gemeinde Metzels
Meiningen
2. LJ
Kindertagesstätte
„Storchennest“
An der Heuleite 10
98617 Meiningen
Tel./Fax: 03693 470962
Träger:
DRK Kreisverband Meiningen e. V.
- unsere Arbeit beruht auf den
5 Säulen der Lehre von Sebastian
Kneipp - Wasser, Bewegung,
Ernährung, Ordnung, Kräuter
- Krabbelgruppe für neue Kinder
Meiningen
1. LJ
Kindertagesstätte
„Werrahüpfer im
Park“
Karlsallee 2, 98617 Meiningen
Tel.: 03693 502805
Fax: 03693 5079729
[email protected]
Träger: Volkssolidarität Kreisverband
Schmalkalden-Meiningen e. V.
- wenn gewünscht Hausbesuche
- enge Zusammenarbeit mit der
Frühförderstelle
- Herstellung der Kontakte zwischen
Eltern und Sarterstift, Frühförderstellen und anderen Institutionen
Meiningen
1. LJ
Kindertagesstätte
„Max & Moritz“
Am Haselbusch 22
- Eltern können sich vor der Anmel98617 Meiningen
dung die Einrichtung anschauen
Tel.: 03693 506436
- Aufnahmegespräch mit Leiterin
Fax: 03693 711280
und Erzieherin
Träger: AWO Sozial- und Pflegedienste gGmbH Süd-West-Thüringen E-Mail: [email protected]
70
- Mutter-Kind-Treff zum näher
Kennenlernen, für Kinder, die unsere
Einrichtung noch nicht besuchen.
- enge Zusammenarbeit mit der
Frühförderstelle
Kindertageseinrichtungen im Landkreis mit Angeboten auch für
Kinder unter einem Jahr
6
Name/
AufAnschrift/Träger
Ort der Einrich- nahme
tung
ab
Angebote
Meiningen
1. LJ
Integrative
Tagesstätte
„Abenteuerland“
- Entwicklungspsychologische
Beratung
- Systemische Beratung
- Personenzentrierte Beratung und
Therapie (Spieltherapie)
- Eltern-Kind-Treff
- Babywatching (Beobachtung eines
Babys in der Kindergruppe)
Landsberger Straße 81
98617 Meiningen
Tel.: 03693 502709
Fax: 03693 880143
E-Mail: [email protected]
Träger: Lebenshilfe Schweinfurt e. V.
Meiningen
1. LJ
Kindertagesstätte
„Kinderhaus
Regenbogen“
Am Pulverrasen 1
- ganzheitlicher situationsorientierter
98617 Meiningen
Bildungsansatz mit den SchwerTel.: 03693 812690
punkten Naturpädagogik und
Fax: 03693 812699
Religionspädagogik
E-Mail:
[email protected]
Träger: ev.-luth. Kirchgemeinde
Meiningen
1. LJ
Kindertagesstätte
„Zum Sonnenhügel“
Sommerleite 5
98617 Meiningen
Tel.: 03693 974161
Träger: Stadt Meiningen
Neubrunn
1. LJ
Kindertagesstätte
„Neubrunner
Spatzen“
Mittelstraße 17
98617 Neubrunn
Tel.: 036947 54417
Träger: Gemeinde Neubrunn
- individuelle Eingewöhnung mit
einem Elternteil
- Schnuppertage mit den Eltern
Oberhof
1. LJ
Kindertagesstätte
„Spatzennest“
Jahnstraße 19
98559 Oberhof
Tel.: 036842 20174
- Krabbelgruppe zum Kennenlernen
- Elternabend zur Elterninformation
und Unterstützung (päd. Themen)
- Fachberatung
- Aufnahmegespräch, Eingewöhnung
nach Berliner Modell
- „Elba“ Kursprogramm für Eltern und
Babys im 1. LJ
Träger: DRK Kreisverband Meiningen
71
Kindertageseinrichtungen im Landkreis mit Angeboten auch für
Kinder unter einem Jahr
7
Name/
AufAnschrift/Träger
Ort der Einrich- nahme
tung
ab
Obermaßfeld
1. LJ
Gartenstraße 18
98617 Obermaßfeld
Tel: 036949 21325
Träger: DRK
Oberschönau
1. LJ
Kindertagesstätte
„Sonnenkinder“
Schulstraße 8
98587 Oberschönau
Tel.: 036847 33934
Angebote
- Musikschule
- Englischkurse für Vorschulkinder
Träger: Gemeinde Oberschönau
Oberweid
Kindertagesstätte
„Gestiefelter
Kater“
Anzenhofstraße 7
98634 Oberweid
Tel.: 036946 22213
Träger: DRK
Oepfershausen
Kindertagesstätte
„Blumenburg“
Blumenburg 131
98634 Oepfershausen
Tel.: 036940 50280
Träger: Gemeinde Oepfershausen
- monatlicher Babytreff
- Schnuppertage in der Krabbelgruppe
Queienfeld
1. LJ
Kindertagesstätte
„Queienbergwichtel“
Oberer Weihersrain 4
98631 Grabfeld, OT Queienfeld
Tel.: 036944 54440
Fax: 036944 54440
- gemeinsame Gespräche mit
Erziehungsberechtigten
Träger: DRK Kreisverband Meiningen
Rentwertshausen
Kindertagesstätte
„Löwenzahn“
Heurichstraße 5
98631 Grabfeld,
OT Rentwertshausen
Tel.: 036944 54440
Träger: DRK
72
- Elterngespräche vor der Aufnahme
des Kindes
- individuelle Besuche von Eltern und
Kind während des ersten Lebensjahres um den Kontakt zu pflegen
und ins Gespräch zu kommen
- 14 Tage ab dem 1. Lebensjahr
Eingewöhnungszeit mit Eltern
Kindertageseinrichtungen im Landkreis mit Angeboten auch für
Kinder unter einem Jahr
8
Name/
AufAnschrift/Träger
Ort der Einrich- nahme
tung
ab
Angebote
Rippershausen 1. LJ
Kindertagesstätte
„Schlumpfenland“
Schulweg 2
98639 Rippershausen
Tel.: 03693 897172
Fax: 03693 897172
Träger: DRK
- individuelle Eingewöhnungsphase bei 1-jährigen bzw.
bei älteren Kindern
Rohr
Kindertagesstätte
„Rohrspatzen“
Hintere Gasse 15
98530 Rohr
Tel.: 036844 40392
- Krabbelgruppe alle 14 Tage
- Eingewöhnungsphase auf die individuellen Wünsche der Kinder und
Eltern eingehend
- gute Zusammenarbeit mit der
Frühförderstelle
Träger: Gemeinde Rohr
Rotterode
Kindertagesstätte
„Kuschelstübchen“
Alte Schulstraße 6
98587 Rotterode
Tel.: 036847 42843
Träger: Gemeinde Rotterode
- Krabbelgruppe monatlich
- individuelle Eingewöhnungsphase
mit Eltern
- Angebote für Hausbesuche
Roßdorf
Obertor 14
98590 Roßdorf
Tel.: 036968 60223
- vor Anmeldung Möglichkeit den
Kindergarten zu besichtigen,
Gespräche mit Erziehern
- Eingewöhnungsphase orientiert
sich an den Bedürfnissen der Kinder
Träger: Johanniter-Unfall-Hilfe
Integrative
Einrichtung
Schmalkalden
„Aue Knirpse“
Schulstraße 34
98574 Schmalkalden
Tel.: 03683 402197
Träger: Stadt Schmalkalden
Schmalkalden
Kindertagesstätte
„Hedwigswiese“
Renthofstraße 20
98574 Schmalkalden
Tel.: 03683 402858
Träger: Stadt Schmalkalden
- ausführliche Anmeldegespräche mit
Vorstellen der Kita und Konzept
- Eingewöhnung nach Berliner Modell
- entwicklungspsychologische
Beratung
- Mithilfe beim Ausfüllen von Formularen
- Tag der offenen Tür zum
Kennenlernen der Einrichtung
- ausführliche Anmeldegespräche
- Eingewöhnungszeit individuell
abgestimmt
73
Kindertageseinrichtungen im Landkreis mit Angeboten auch für
Kinder unter einem Jahr
9
Name/
AufAnschrift/Träger
Ort der Einrich- nahme
tung
ab
Schmalkalden
2. LJ
Weidebrunn
Kindertagesstätte
„Sonnenschein“
Angebote
Gothaer Straße 21
98574 Schmalkalden-Weidebrunn
Tel.: 03683 402126
Fax: 03683 407639
Träger: Ev. Kirchgem. Schmalkalden
Schmalkalden
Kindertagesstätte
„Kinderland“
Grenzweg 3
98574 Schmalkalden
Tel.: 03683 600800
Träger: Stadt Schmalkalden
Schmalkalden
Evangelischer
Kindergarten
1. LJ
Schmalkalden
1. LJ
Interdisziplinäre
Frühförderung
Pfaffengasse 17
98574 Schmalkalden
Tel.: 03683 403232
Fax: 03683 405130
Träger: Ev. Kirchgem. Schmalkalden
- Krabbelgruppe vor Aufn. der Kinder
- Eingewöhnung nach Berliner Modell
- Begleitung von Kindern mit
besonderen Bedürfnissen durch
Heilpädagoginnen
- Methode zur Entwicklungsunterstützung „Marte Meo“
Grundlage der päd. Arbeit ist die
Gesundheitslehre S. Kneipps
- Oberste Priorität hat das Wohl des
Kindes
Näherstiller Straße 75
- entwicklungspsychologische
98574 Schmalkalden
Beratung
Tel.: 03683 469744
- ressourcenaktivierende FamilienFax: 03683 469745
arbeit im Rahmen der FrühförderE-Mail: [email protected]
angebote
Träger: AWO AJS gGmbH
Schnellbach
2. LJ
Kindertagesstätte
„Brunnenspatzen“
74
Brunnenstraße 1
98593 Floh-Seligenthal
Tel.: 03683 607436
Fax: 03683 607436
Träger: Gemeinde Floh-Seligenthal
- Elterngespräche
- Thematisierte Elternabende
E-Mail: kiga-brunnenspatzen@floh-seligenthal.de
Web: www.floh-seligenthal.de
Kindertageseinrichtungen im Landkreis mit Angeboten auch für
Kinder unter einem Jahr
10
Name/
AufAnschrift/Träger
Ort der Einrich- nahme
tung
ab
Angebote
Seligenthal
Kindertagesstätte
„Kleine Strolche“
- individuelle Eingewöhnungsphase
„Tag der offenen Tür“– erstes
Kennenlernen der Einrichtung
- Möglichkeit zum Mitspielen im Freien
- Themenelternabende
Haderholzstraße 41
98593 Seligenthal
Tel.: 03683 608108
Träger: Gemeinde Floh-Seligenthal
Schwarza
Kindertagesstätte
„Zwergenland“
Dolmarstraße 17
98547 Schwarza
Tel.: 036843 70477
Träger: AWO/AJS
Schwallungen
1. LJ
Kindertagesstätte
„Schwallunger
Werraknirpse“
Kreuzstraße 6
98590 Schwallungen
Tel.: 036848 21803
Fax: 036848 20461
E-Mail: [email protected]
- wöchentliche Krabbelgruppe
- Elternabende (Themenabende) –
auch für zukünftige Kita-Eltern
- Unterstützung bei Antragsstellung
- Zusammenarbeit mit Frühförderstelle
- 2 mal Babybasar im Jahr
- gemeinsame Unternehmungen mit
Kindergarten und Eltern
- individuelle Eingewöhnungsphase
- Elterngespräche – zweimal monatlich
mit den Eltern/Elternsprechstunde
- Informationsveranstaltungen
Träger: Gemeinde Schwallungen
SteinbachHallenberg
Kindertagesstätte
„Haseltal“
SteinbachHallenberg
Vor
dem
ersten
Geburtstag
Bismarckstraße 29
- jeden Mittwoch
98587 Steinbach-Hallenberg
von 15:00 –16:00 Uhr
Tel.: 036847 42301
Krabbelgruppe mit Eltern
Träger:
Stadtverwaltung Steinbach-Hallenberg
Bismarckstraße 47
- jeden Dienstag ab 15:15 bis
98587 Steinbach-Hallenberg
17:00 Uhr Krabbelgruppe mit Eltern
Tel.: 036847 30919
- 4-wöchige individuelle Eingewöhnung
Träger: Evangelische Kirche
75
11
Kindertageseinrichtungen im Landkreis mit Angeboten auch für
Kinder unter einem Jahr
Name/
AufAnschrift/Träger
Ort der Einrich- nahme
tung
ab
Angebote
Stedtlingen
Kindertagesstätte
„Kirschblüte“
Am Kirschberg 1
98617 Rhönblick, OT Stedtlingen
Tel.: 036943 63293
Träger: DRK
Stepfershausen
Kindertagesstätte
„Geba Strolche“
Meininger Straße 141
98617 Stepfershausen
Tel.: 036943 63272
Träger: DRK
Springstille
Kirchweg 10
98587 Springstille
Tel.: 036847 48456
Träger: Gemeinde Springstille
Sülzfeld
Kindertagesstätte
„Spatzennest a.
Haselberg“
Weiherweg 15
98617 Sülzfeld
Tel.: 036945 57405
Träger: DRK
Trusetal
1. LJ
Evangelische
Kindertagesstätte
Linsenwiese 21
98596 Trusetal
Tel.: 036840 401960
Fax: 036840 401961
Träger: Ev. Kirchgemeinde Trusetal
- Eltern-Kind-Gruppe
- Allgemeine Sportgruppe
- Musikalische Früherziehung
Unterkatz
Kindertagesstätte
„Rasselbande“
Oepfershäuser Straße 18
98634 Unterkatz
Tel.: 036940 50318
Träger: DRK
- individuelle Eingewöhnungsphase
- Besuche des Kleinkindes vor
Anmeldung in Kita
Untermaßfeld
Kindertagesstätte
„Villa Kunterbunt“
Theodor-Neubauer-Straße 4 - individuelle Eingewöhnungsphase
98617 Untermaßfeld
- Elternsprechtage
Tel.: 036949 21276
- Familienwandertag
- wenn nötig und gewünscht
Träger: Gemeinde Untermaßfeld
Unterstützung mit Fachkräften
76
- Krabbelgruppe 14-tägig
- individuelle Eingewöhnung
- gute Zusammenarbeit mit
Frühförderstelle
E-Mail: ev. [email protected]
Kindertageseinrichtungen im Landkreis mit Angeboten auch für
Kinder unter einem Jahr
12
Name/
AufAnschrift/Träger
Ort der Einrich- nahme
tung
ab
Angebote
Vachdorf
Kindertagesstätte
„Wunderland“
- wöchentliche Krabbelgruppe für
Eltern und Kind
- 2 x Babybasar im Jahr
- Elternabende / 2 x Elternsprechtage
- Mutter-Vater-Wandertag
Kindergartenstraße 167
98617 Vachdorf
Tel.: 036949 20525
Träger: Gemeinde Vachdorf
Viernau
Kindertagesstätte
„Friedrich Fröbel
Schulstraße 10
98547 Viernau
Tel.: 036847 30144
Träger: Gemeinde Viernau
Wahns
Kindertagesstätte
„Villa Sonnenschein“
Gartenstraße 7
98634 Wahns
Tel.: 036941 60546
Träger: Gemeinde Wahns
Wallbach
Kindertagesstätte
„Am Märchenwald“
Kuhhole 85
98639 Wallbach
Tel.: 03693 897256
Träger: DRK
Walldorf
Kindertagesstätte
„Kleine
Sandhasen“
Thomas-Müntzer-Straße 3
98639 Walldorf
Tel.: 03693 801241
Träger: Gemeinde Walldorf
Wasungen
1. LJ
Kindertagesstätte
„Glückkäfer“
Gartenstraße 6
98634 Wasungen
Tel.: 036941 71628
Träger: DRK Meiningen
-
Krabbelgruppe 1 x wöchentlich
mobile Frühförderung
individuelle Eingewöhnungszeit
Aufnahmegespräche
Kinderchor
Bewegungsangebote zusätzlich
am Nachmittag
- Schnuppertage
- Waldtage
- musikalische Früherziehung
- Aufnahmegespräch mit Leitung und
Erzieher als Partner
- Vermittlung an öffentliche
Institu-tionen bei Hilfebedarf
- Gesprächsrunden, Elternstammtisch
- pädagogische Themen im Elternabend
- Krabbelgruppen uvm.
77
13
Kindertageseinrichtungen im Landkreis mit Angeboten auch für
Kinder unter einem Jahr
Name/
AufAnschrift/Träger
Ort der Einrich- nahme
tung
ab
Angebote
Wernshausen
Mit voll- Neue Gasse 11
Kindertagesstätte endetem 985890 Wernshausen
„Regenbogen“
1. Lebens- Tel.: 036848 21759
jahr
Träger: Regenbogen e. V.
- Eingewöhnungsphase nach
individueller Absprache
- Krabbelgruppe
- Eltern-Kind-Nachmittage
- Familiennachmittag
Wohlmuthausen
Teichgasse 48
98617 Rhönblick, OT Wohlmuthausen
Tel.: 036943 63350
Träger: DRK
Wolfmannshausen
Kindertagesstätte
„St. Elisabeth“
Queienfelder Straße 144
98631 Grabfeld, OT Wolfmannshausen
Tel.: 036944 54295
Träger: Katholische Kirche
Zella-Mehlis
Kindertagesstätte
„Sonnenschein“
Rodebachstraße 77 d
98544 Zella-Mehlis
Tel.: 03682 483366
Träger: Evangelische Kirche
- Montessoripädagogik und
Religionspädagogik
- jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat
nachmittags Krabbelgruppe
- individuelle Eingewöhnungsphase
und Eltergespräche
Zella-Mehlis
2. LJ
Kindertagesstätte
„Kindernest
Rodebach“
Rodebachstraße 77 a
- Intensive Zusammenarbeit mit der
98544 Zella-Mehlis
Frühförderstelle Zella-Mehlis
Tel.: 03682 482352
- Individuelle Förderung einzelner
Fax: 03682 460471
Kinder
Träger: Stadtverwaltung Zella-Mehlis E-Mail: [email protected]
Zella-Mehlis
1. LJ
Kindertagesstätte
„Ruppbergspatzen“
Feldgasse 26
98544 Zella-Mehlis
Tel.: 03682 483440
Fax: 03682 400989
[email protected]
Träger: Stadtverwaltung Zella-Mehlis
78
- Babytreff vor dem 1. LJ. jeden
Dienstag von 9:00 – 11:00 Uhr
- ambulante Frühförderung
- Musikschule Mittwoch
14:15 – 15:15 Uhr (4. – 6. LJ.)
- Tanzhaus Benshausen jeden
Dienstag 14:30 – 15:30 Uhr (4. – 6. LJ.)
Kindertageseinrichtungen im Landkreis mit Angeboten auch für
Kinder unter einem Jahr
14
Name/
AufAnschrift/Träger
Ort der Einrich- nahme
tung
ab
Angebote
Zella-Mehlis
Frühförderstelle
Sommerau
- pädagogisch und therapeutische
Förder- und Behandlungsangebote
- Begleitung und Anleitung der
Eltern / Bezugspersonen
- Entwicklungspsychologische
Beratung
- ressourcenaktivierende Familienarbeit
- Zusammenarbeit mit Netzwerken
- umfassende Entwicklungsdiagnostik
und Förderplanerstellung
- spezifische pädagogische Angebote (Musiktherapie, Motopädie,
Sensorische Integration, MontessoriPädagogik, Kinesiologie, Feinmotorikdiagnostik und -förderung nach
Hanke Stehn)
- Logopädie
- Physiotherapie
1. LJ
Sommerauweg 18
98544 Zella-Mehlis
Tel.: 03682 464859
Fax: 03682 464859
E-Mail:
[email protected]
Web: www.awothueringen.de
Träger: AWO / AJS
79
Kita-Card in Meiningen
In unserem Landkreis Schmalkalden-Meiningen wird bisher nur in Meiningen eine kostenfreie Kita-Card ausgegeben, um Mehrfachanmeldungen zu vermeiden. Den Antrag erhalten Sie über die Stadt Meiningen, in
den jeweiligen Kindereinrichtungen oder über die Homepage der Stadt
Meiningen. Die Kita-Card berechtigt Eltern zur Anmeldung ihres Kindes
in einer Meininger Kindertagesstätte ihrer Wahl. Die Karte wird bei der
erstmaligen Anmeldung des Kindes der Kita-Leitung vorgelegt, die sie
hinterlegt, bis das Kind wieder abgemeldet wird. Bei einem Wechsel der
Kindertagesstätte innerhalb der Stadt Meiningen muss die Kita-Card der
neuen Einrichtung erneut vorgelegt werden.
Die Farbe der Kita-Card ist davon abhängig, ob ein Krippen- oder
Kindergartenplatz beantragt wird und ob der Wohnsitz in Meiningen
oder außerhalb liegt. Nähere Informationen hierzu erhalten sie in der
Stadtverwaltung Meiningen:
Stadt Meiningen Stadtkämmerei/Soziales
Schlossplatz 1
98617 Meiningen
Telefon: 03693 454-117
E-Mail: [email protected]
5.2
Kindertagespflege
Anstelle oder in Ergänzung der Bildung, Erziehung und Betreuung in
einer Kindertageseinrichtung, insbesondere wenn Ihr Kind jünger als
ein Jahr ist, kann Ihr Kind in Kindertagespflege betreut werden.
Wichtig:
Die Tagespflegeperson kann Ihnen über das Jugendamt vermittelt
werden.
80
Ansprechpartner (Jugendamt):
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Jugendamt
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Tel.: 03693 485-0
Fax: 03693 485217
E-Mail: [email protected]
Folgende Tagesmütter stehen Ihnen in unserem Landkreis zur Verfügung: (Stand: 17.09.2015)
Name, Vorname
Anschrift der Tagespflegestelle
Telefon
1.
Oberender, Gabriele
Regerstraße 2, 98617 Meiningen
03963 470081
2.
Erck, Anette
Breitunger Weg 17, 98596 Brotterode-Trusetal
036840 81706
3.
Schmalz, Susanne
Werner-Thiel, Claudia
Blechhammer 9 b, 98574 Schmalkalden
0162 2886102
0160 94849778
4.
Wolf, Sabine
Am Wasser 4, 98593 Floh-Seligenthal
03683 623204
5.
Schwarz, Christiane
Goethestraße 4, 98597 Fambach
036848 659852
6.
Döhrer, Silke
Am Simmelsee 13, 98597 Breitungen
036848 277264
7.
Ulrich, Doris
Am Simmelsee 13, 98597 Breitungen
036848 277264
8.
Beyer, Annette
Kätzeroder Weg 5, 98617 Wölfershausen
036947 52363
9.
Grögen-Haß, Katja
Wolfstraße 2, 98587 Steinbach-Hallenberg
036847 169656
Näherstiller Straße 7, 98574 Schmalkalden
03683 607827
10 Ehrle, Doris
11 Oberländer, Katharina Am Frauenbrunnen 20, 98617 Meiningen
03693 502430
81
Elternbeiträge
Auch bei der Tagespflege werden die Eltern durch das Jugendamt zu
einem Kostenbeitrag (Elternbeitrag) herangezogen, dessen Höhe laut
Satzung von der Betreuungszeit und in Abhängigkeit vom Einkommen
ermittelt wird.
Wichtig: Bei einem geringen Einkommen kann das Jugendamt den Elternbeitrag teilweise oder ganz erlassen. Für die Beratung und Antragstellung wenden Sie sich bitte an den oben genannten Ansprechpartner.
Essengeld: Kosten für Verpflegung des Kindes müssen jedoch immer
von den Eltern selbst getragen werden.
5.3
Wichtige
Informationen!
Angebote für Kinder mit Behinderungen
Sollte in Ihrer Familie ein Kind leben, das behindert oder von einer Behinderung bedroht ist, stehen Ihnen integrative Kindertageseinrichtungen zur Verfügung, in denen Ihr Kind gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung betreut und gefördert wird. Die Betreuung und Förderung
kann aber auch in einer Kindertageseinrichtung vor Ort erfolgen, wenn
die räumlichen und personellen Bedingungen dies ermöglichen.
Welche Art der Einrichtung für Ihr Kind geeignet ist, beraten Sie am
besten mit dem örtlichen Sozialamt oder dem Jugendamt.
82
Adresse Sozialamt:
Adresse Jugendamt::
Landratsamt
Schmalkalden-Meiningen
Sozialamt
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Tel.: 03693 485-0
[email protected]
Landratsamt
Schmalkalden-Meiningen
Jugendamt
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Tel: 03693 485-0
[email protected]
Ambulante und mobile Frühförderstellen:
Eine weitere Möglichkeit der Beratung finden Sie in den familien- und
wohnortnahen Frühförderstellen. Die Fachkräfte können für die Kinder
von Geburt bis zum Schuleintritt heilpädagogische und medizinischtherapeutische Leistungen anbieten. Sie erhalten Hilfe und Unterstützung, wenn Ihr Kind zu seiner körperlichen, geistigen, sprachlichen,
emotionalen und sozialen Entwicklung eine Förderung benötigt. Diese
Leistungen müssen Sie beim örtlich zuständigen Sozialamt beantragen.
Adressen ambulanter/mobiler Frühförderstellen:
Integrative Tagesstätte
„Abenteuerland“
Lebenshilfe Schweinfurt e. V.
Landsberger Straße 81
98617 Meiningen
Tel.: 03693 502709
Blindeninstitut
Frühförderstelle Schmalkalden
Notstraße 11
Tel.: 03683 643-0
Fax: 03683 643-13
[email protected]
Interdisziplinäre Frühförderung
der AWO Schmalkalden
Auer Gasse 9
98574 Schmalkalden
Tel.: 03683 469744
Integrative Einrichtung
der AWO
Sommerauweg 18
98544 Zella-Mehlis
Tel.: 03682 483301
83
Punkt 1
Beratung
und Hilfen
Möglicherweise wünschen Sie sich als Eltern in verschiedenen Situationen Unterstützung und Begleitung bei der Erziehung Ihrer Kinder.
Jugendämter und Beratungsstellen freier Träger bieten verschiedene
Bildungs-, Beratungs-, Erholungs- und Freizeitangebote für Eltern und
Kinder an. Diese Angebote unterstützen Sie bei der Bewältigung Ihrer
Erziehungsaufgabe und vermitteln Ihnen Wissen über Erziehung und
Bildung sowie über pädagogische Zusammenhänge.
6
Thema
Inhalt
6
6.
Beratung und Hilfen
85
6.1
Jugendamt
89
6.1.1
6.1.2
6.1.3
Unterhalt / Unterhaltsvorschuss / Beistandschaft
Beurkundungen / Vaterschaftsanerkennungen
Befreiung von den Kindergartengebühren
6.2
Allgemeiner Sozialer Dienst
6.2.1
6.2.2
6.2.3
6.2.4
Willkommensbesuch
Sorge- und Umgangsrecht
Hilfen zur Erziehung
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
6.3
Erziehungsberatung
94 – 95
6.4
Entwicklungspsychologische Beratung
95 – 96
6.5
Sozialpsychiatrischer Dienst
6.6
Psychosoziale Beratung
6.7
Schuldnerberatung
6.8
Haushaltshilfe und Hilfe in Notsituationen
6.9
Netzwerk Kinderschutz / Frühe Hilfen
Bildquelle – Pixelio.de:
Rainer Sturm (85), Michael Grabscheit (92), S. v. Gehren (93), Wilhelmine Wulff (94),
Kersten Schröder (96), S. Hofschlaeger (101)
89
90
90
91
91
92
93
93
97
97 – 98
99
100
101 – 102
Thema
Inhalt
6.1
Jugendamt
Das Jugendamt des Landkreises Schmalkalden-Meiningen ist für
Sie Ansprechpartner bei Fragen zu Unterhalt, Unterhaltsvorschuss,
Beistandschaften, Beurkundungen, Befreiung von den Kitagebühren,
Kinderschutz und Adoption.
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Fachdienst Jugend
Haus II
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Tel.: 03693 485-0
E-Mail: [email protected]
6.1.1
Unterhalt / Unterhaltsvorschuss / Beistandschaft
Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder Jugendlichen sorgen oder,
bei geteiltem Sorgerecht, in deren Obhut sich das Kind befindet, haben u. a. Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Gleiches gilt für junge Volljährige
bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Es besteht die Möglichkeit, im
zuständigen Jugendamt einen Beistand zu beantragen. Dieser bietet
Ihnen Unterstützung bei der Feststellung der Vaterschaft und / oder
der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen. Sie können die Beistandschaft jederzeit schriftlich beenden. Ansonsten endet sie mit der
Volljährigkeit des Kindes.
Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) kann Unterhalt als staatlicher Vorschuss gewährt werden, wenn der Unterhaltspflichtige nicht
zahlt, die Eltern getrennt leben, das Kind bei einem Elternteil lebt und
noch nicht älter als 12 Jahre ist. Die Gewährung der Leistung kann für
maximal 72 Monate (6 Jahre) erfolgen.
89
6.1.2
Beurkundungen / Vaterschaftsanerkennungen
Gemäß § 59 SGB VIII können im Jugendamt Vaterschaftsanerkennungen,
Zustimmungserklärungen, Unterhaltsverpflichtungserklärungen und Sorgeerklärungen beurkundet werden. Bescheinigungen zur elterlichen
Sorge (Negativatteste) werden ebenfalls auf Anfrage erstellt.
Die Vaterschaftsanerkennung ist nur bei unverheirateten Paaren nötig.
Sie kann bereits vor der Geburt erfolgen, so dass der Vater dann gleich
in die Geburtsurkunde aufgenommen werden kann. Mitzubringen sind
hierfür die Personalausweise und Geburts- oder Abstammungsurkunden beider Eltern. Erfolgt die Anerkennung erst nach der Entbindung,
muss vorher die Geburtsurkunde des Kindes beantragt werden. Bei
Vaterschaftsanerkennungen können Sie sich auch an Ihr zuständiges
Standesamt wenden.
6.1.3
Befreiung von den Kitagebühren
Diese Gebühren (außer Verpflegungskosten) können seit dem
01.08.2010 (Änderung der Gesetzesgrundlage) auf Antrag für Kinder
ab 1 Jahr (Kinderkrippe bzw. Kindergarten) ganz oder teilweise übernommen werden.
Ob ein Leistungsanspruch besteht, richtet sich nach dem nachzuweisenden Gesamteinkommen der Familie (das bereinigte Nettoeinkommen muss unter der maßgeblichen Einkommensgrenze liegen bzw.
darf diese nur geringfügig überschreiten).
Ausgaben wie Kosten der Unterkunft, Fahrtkosten oder Versicherungen
(teilweise) werden berücksichtigt, wenn sie nachgewiesen werden.
Für Bezieher von SGB II-Leistungen besteht generell ein Anspruch auf
Übernahme der Betreuungsgebühren durch das Jugendamt.
Für Väter und Mütter, die eine Maßnahme der Agentur für Arbeit absolvieren (Umschulung, Trainingsmaßnahme) oder sich in einer Berufsausbildung befinden und Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe
(BAB) haben, ist für die Zahlung der Kinderbetreuungsgebühren die
Bundesagentur zuständig.
90
6.2
Allgemeiner Sozialer Dienst
Der Allgemeine Soziale Dienst berät sie bei allen Fragen und Problemen
rund um die Erziehung ihres oder ihrer Kinder. Er vermittelt Ihnen auf
Antrag Hilfen zur Erziehung und informiert und begleitet Sie bei Sorgerechtsfragen, Scheidung und Trennung sowie hilft eine Umgangsregelung für ihre Kinder zwischen beiden Elternteilen zu finden. Des
Weiteren wirken sie bei familien- und jugendgerichtlichen Verfahren
mit. Im Mittelpunkt der Arbeit des Allgemeinen Sozialen Dienstes steht
immer das Wohl des Kindes.
Kontakt:
Landratsamt Schmalkalden–Meiningen
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Haus II
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Tel.: 03693 485-0
E-Mail: [email protected]
6.2.1
Willkommensbesuch
Ein paar Wochen nach der Geburt Ihres Kindes werden Sie von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Landratsamtes zu Hause aufgesucht und zur Geburt des Kindes mit dem Elternordner und dem Elternbegleitheft im Namen des Landrates beglückwünscht. Der Elternordner
enthält alle wichtigen Informationen zur Gesundheit, Entwicklung und
den U-Untersuchungen Ihres Kindes. Bereits in der Klinik erhalten Sie zur
Geburt Ihres Kindes Glückwünsche in Form einer Postkarte vom Landrat
des Landkreises und die Ankündigung, dass Ihnen in nächster Zeit der
Elternordner überbracht wird. Bei Fragen zu dem Willkommensbesuch
wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen.
91
6.2.2
Sorge- und Umgangsrecht
Sind Sie als Eltern bei der Geburt nicht verheiratet, steht das Sorgerecht
zunächst allein der Mutter zu. Sie können dann jedoch für Ihr Kind auch
die gemeinsame Sorge übernehmen.
Dazu muss eine gemeinsame Erklärung beim zuständigen Jugendamt
abgegeben werden. Das ist beim Jugendamt kostenfrei. Die Erklärung ist
auch bei einem Notar möglich. Diese Erklärung kostet jedoch etwas.
Verheiratete Mütter und Väter mit gemeinsamen Kindern müssen bei
Scheidung das gemeinsame Sorgerecht nicht extra beantragen, sondern dies ist der Regelfall. Eltern haben nicht immer das gemeinsame
Sorgerecht und sind sich mitunter auch nicht einig darüber, wie der
Kontakt des Partners mit dem Kind aussehen soll. Unterstützung in
Fragen des Umgangsrechtes erhalten Sie (deshalb) beim
Jugendamt. In strittigen Fällen muss das Familiengericht
über das Sorgerecht und über den Umgang mit dem Kind
entscheiden.
Umgangsrecht haben auch Großeltern, Geschwister, Stiefund Pflegeeltern. Voraussetzung ist immer, dass die Regelung dem Wohl des Kindes dient.
Beachten Sie, dass das Umgangsrecht und das Sorgerecht
auch vom Gericht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden können, wenn eine Gefährdung des Kindes durch das
Gericht festgestellt wird.
Bei Fragen können Sie sich an den zuständigen Sozialarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
wenden.
92
6.2.3
Hilfen zur Erziehung
Eltern und auch Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Hilfen zur
Erziehung, welche im §§ 27 ff. SGB VIII zu finden sind. Beantragen können Sie bei Bedarf eine Hilfe zur Erziehung mittels eines formlosen Antrages beim Allgemeinen Sozialen Dienst. Dieser ermittelt gemeinsam
mit Ihnen, welche Hilfe zur Erziehung als notwendig erachtet wird.
6.2.4
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Nach § 8a SGB VIII ist das Jugendamt gesetzlich verpflichtet, Anhaltspunkte von Kindeswohlgefährdung zu prüfen.
Hinweise aus der Bevölkerung gehen telefonisch, postalisch oder über
das Internet ein und werden in jedem Fall durch den Allgemeinen Sozialen Dienst geprüft.
Ziel ist immer, dass Kindeswohl im elterlichen Haushalt sicherzustellen.
Der Artikel 6 des Grundgesetzes ist dafür die Grundlage. Hier ist festgeschrieben, dass Eltern das natürliche Recht und die Pflicht haben, Ihre
Kinder zu pflegen und zu erziehen. Nur wenn die Eltern nicht gewillt
oder nicht in der Lage sind, das Kindeswohl zu sichern, ist die Anrufung
des Familiengerichtes notwendig.
93
6.3
Erziehungsberatung
Erziehungsberatungsstellen unterstützen Kinder, Jugendliche, Eltern
sowie andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung
individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde
liegenden Faktoren, zum Beispiel Ängste, Depressionen, psychosomatische Störungen, Probleme im Sozialverhalten, Beziehungs- oder
Schulprobleme oder Pubertätsschwierigkeiten.
Auch bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und
Scheidung kann man sich an die Erziehungsberatungsstellen wenden.
Hier wirken Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammen, die
mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind.
Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche helfen Ihnen,
mit:
- familienentlastender und familienstärkender Beratung, Diagnostik
und Therapie für Ratsuchende
- Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- Erziehungsberatung
- Präventionsarbeit (Beratungsstunden für junge Mütter und Väter,
Eltern-Kind-Treff, Weiterbildungsangebote für Lehrer und Erzieher,
thematische Elternabende im Kindergarten-und Schulbereich)
94
Beratungsstellen
Meiningen
Beratungsstelle für Eltern,
Kinder und Jugendliche
Sozialwerk Meiningen gGmbH
Alte Henneberger Straße 2
98617 Meiningen
Tel.: 03693 5019-0
[email protected]
Zella-Mehlis
Außenstelle der ErziehungsEhe-, Familien- und Lebensberatungsstelle des Evangelischen
Kirchenkreises Schmalkalden
Wiesenstraße 11
98544 Zella-Mehlis
Tel.: 03682 482854
[email protected]
Schmalkalden
Erziehungs,- Ehe-, Familienund Lebensberatungsstelle des
Evangelischen Kirchenkreises
Schmalkalden
Hinter der Stadt 9
98574 Schmalkalden
Tel.: 03683 402834
[email protected]
6.4
Entwicklungspsychologische Beratung
Das Leben mit einem Baby oder Kleinkind kann Schwierigkeiten mit
sich bringen, bei deren Bewältigung Ihnen die entwicklungspsychologische Beratung helfen kann. Kennen Sie das auch?
- Mein / unser Kind schreit häufig und ausdauernd / isst bzw. trinkt nur
wenig.
- Mein / unser Kind schläft schlecht ein, wacht häufig auf, ist sehr unruhig?
- Mein / unser Kind kam mit besonderen Belastungen zur Welt
(Behinderung, Frühgeburt, Entwicklungsstörungen).
- Meine / unsere Familie befindet sich in einer besonderen Belastungssituation.
- Ich mir / wir sind uns in Erziehungs- und Entwicklungsfragen unsicher.
- Zwischen mir und meinem Partner besteht Uneinigkeit über die
neue Rollenverteilung innerhalb der Familie.
95
Mithilfe der Entwicklungspsychologischen Beratung können Sie und Ihr
Partner sich kostenlos, freiwillig und vertraulich beraten lassen, damit:
-
Sie die Signale ihres Kindes besser wahrnehmen und verstehen.
Sie angemessen auf die Signale ihres Kindes reagieren.
Sie sicherer im Umgang mit ihrem Kind werden.
Ihr Kind eine sichere Bindung zu Ihnen und / oder Ihrem Partner
entwickelt.
- Sie zufriedener und entspannter werden.
Die entwicklungspsychologische Beratung ist ein niedrigschwelliges
Beratungskonzept für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern in den
unterschiedlichsten Lebenssituationen.
Ziel ist die Prävention von Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen im Kindes- und Jugendalter. Warnzeichen für mögliche
spätere Probleme sollen frühzeitig erkannt werden. Damit können in
der Folge Verhaltensprobleme bzw. Entwicklungsstörungen beim Kind
verhindert und abgeschwächt werden.
Das Grundprinzip der Beratung für Eltern und Babys und Kleinkinder
basiert auf videogestütztem Beobachten und Beschreiben von kindlichem und elterlichem Verhalten.
Entwicklungspsychologische Berater/-innen im Landkreis
Schmalkalden-Meiningen finden sie unter:
www.kleine-sorgen.de
96
6.5
Sozialpsychiatrischer Dienst
Der sozialpsychiatrische Dienst berät psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen und ihre Angehörigen in medizinischer und sozialer
Hinsicht und vermittelt weiterführende Hilfen. In psychiatrischen Krisensituationen wird die Behandlungsnotwendigkeit abgewogen und gegebenenfalls die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik veranlasst.
Kontakt:
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Sozialpsychiatrischer Dienst
Haus II
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Tel.: 03693 485-0
E-Mail: [email protected]
6.6
Psychosoziale Beratung
Meiningen
Psychosoziale Beratungs- und Behandlungsstelle für suchtkranke und
suchtgefährdete Menschen Meiningen
Angebote:
- ambulante Suchtberatung von Betroffenen und Angehörigen bei den
Problembereichen: Alkohol, illegale Drogen, Medikamente, Essstörungen, Spielsucht, Mediensucht
- Einzel-, Paar- und Familiengespräche
- Beratung von Angehörigen
- Vermittlung von stationären Hilfsangeboten
- Tagestreff „Horizont“ für Menschen mit Suchtproblemen
97
Kontaktdaten:
Träger: Sozialwerk Meiningen gGmbH
Lindenallee 6
98617 Meiningen
Tel.: 03693 50706 und 03693 507080
Fax: 3693 507070
E-Mail: [email protected]
Web: www.sozialwerk-meiningen.de
Schmalkalden / Zella-Mehlis
Psychosoziale Beratung- und ambulante Beratungsstelle für suchtkranke und -gefährdete Menschen und deren Angehörige Schmalkalden/
Zella-Mehlis
Angebote:
- Beratung im Einzel-und Gruppengespräch
- Weitervermittlung in medizinische und sozialtherapeutische
Einrichtungen sowie Fachkliniken für suchtkranke Menschen
- ambulante Entwöhnungstherapien
- ambulante Nachsorgebehandlungen
- Krisenintervention und Hausbesuche
- Unterstützung beim Umgang mit Ämter
Termine nach telefonischer Absprache unter
Tel.: 03683 6906-7010 für beide Standorte
Beratungsstelle Schmalkalden:
Stiller Tor 1
98574 Schmalkalden
Außensprechstunde Zella-Mehlis
Oberhofer Str. 4 – 6
98544 Zella-Mehlis
Träger: Christliche Wohnstätten Schmalkalden gGmbH
Stiller Tor 1
98574 Schmalkalden
Tel.: 03683 69067010
Fax: 03683 69067019
E-Mail: [email protected]
Web: www.cws-schmalkalden.de
98
6.7
Schuldnerberatung
In den Schuldnerberatungsstellen erhalten Hilfesuchende Auskünfte
über alle Möglichkeiten, die zur Regelung der finanziellen Verhältnisse
führen. Es wird geholfen, einen Weg zu finden, die Ausgaben zu verringern bzw. die Einnahmen zu erhöhen. Die Schuldner lernen Strategien
zum Sparen und Kalkulieren mit praktischen Tipps etwa zur Erstellung
eines Haushaltsplans.
Zusätzlich geben Schuldnerberatungsstellen rechtlichen Beistand. Sie
vermitteln zwischen Gläubigern und Schuldnern und versuchen einen
Vergleich zu erwirken. Wenn eine außergerichtliche Einigung mit dem
Gläubiger scheitert, helfen sie dem Schuldner bei der Beantragung eines Verbraucher-Insolvenzverfahrens. Für die Beratung spielt es keine
Rolle, ob es sich um „große“ oder „kleine” Probleme handelt. Wichtig ist,
dass sich etwas ändern soll.
Schuldnerberatungsstelle im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Haus II
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Tel.: 03693 485-0
E-Mail: [email protected]
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Außenstelle Schmalkalden
Sandgasse 2
98574 Schmalkalden
Telefonische Anmeldung über Hauptsitz Meiningen
99
6.8
Haushaltshilfe und Hilfe in Notsituationen
Haushaltshilfe und Hilfe in Notsituationen / Familienpflege:
Immer wieder treten plötzlich Notsituationen auf, in denen Sie Hilfe bei
der Versorgung Ihres Kindes benötigen, so z. B. bei Erkrankung, Krankenhausaufenthalt oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme.
Damit während dieser Zeit die Kinder versorgt und der Haushalt weitergeführt wird, haben gesetzlich Krankenversicherte unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf eine Haushaltshilfe.
Bedingungen dafür sind:
• ein Kind im Haushalt, das das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
• oder ein Kind im Haushalt, das durch eine Behinderung auf Hilfe
angewiesen ist,
• dass eine im Haushalt lebende Person die Hauswirtschaft nicht
weiterführen kann.
Wichtig:
Der Antrag wird bei Ihrer Krankenkasse gestellt. Sollte diese die Kostenübernahme ablehnen, setzen Sie sich bitte mit dem Jugendamt in
Verbindung. Es gibt Möglichkeiten, dass in besonderen Notsituationen
das Jugendamt die Betreuung Ihres Kindes im vertrauten häuslichen
Bereich sicherstellen kann.
(Die Satzungen der Krankenkassen lassen im Einzelfall einen weitergehenden Leistungsanspruch zu.)
Im Falle einer Rehabilitationsmaßnahme durch den Rentenversicherungsträger übernimmt die Rentenversicherung entsprechende
Kosten, die zur Versorgung der Kinder während der Rehabilitationsmaßnahme des Elternteils entstehen, wenn die o. g. Voraussetzungen
vorliegen. In besonders begründeten Ausnahmefällen werden auch
die Kosten für die Mitnahme oder anderweitige Unterbringung des
Kindes übernommen.
100
6.9
Netzwerk Kinderschutz/Frühe Hilfen
Das Netzwerk Kinderschutz / Frühe Hilfen vereint verschiedene Institutionen und Fachleute im Landkreis mit dem Ziel, das Familienleben zu
unterstützen und das gesunde Aufwachsen der Kinder zu fördern – von
Anfang an. Die Vernetzung untereinander soll Eltern erleichtern, das
passende Angebot und die richtige Unterstützung für sich zu finden.
Im Internet unter http://kinderschutz.lk-sm.de erfahren Sie unter dem
Stichwort „Netzwerk“ mehr zu unseren Partnern.
Im Internet
mehr erfahren!
Auch Ihre Meinung ist gefragt!
- Welche Angebote benötigen sie als Eltern?
- Was sind die Themen, die Ihnen den Alltag erschweren und wie
könnte das Landratsamt Sie unterstützen?
Schreiben Sie es auf und senden es an: [email protected]
Netzwerkkoordination:
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Fachdienst Jugend
Sachbereich Kinderschutz
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Tel.: 03693 485-0
E-Mail: [email protected]
101
Punkt 1
Schulanmeldung
Schuleintritt
Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird, müssen Sie es im Vorjahr der Einschulung an der für Ihr Wohngebiet zuständigen Grundschule anmelden.
Mit der Schulanmeldung beginnt die Schuleingangsphase, in der die
Kindergartenkinder gezielt auf die Schule vorbereitet werden.
Mit der Anmeldung zur Grundschule ist eine ärztliche Untersuchung
(Schuleingangsuntersuchung) vorgeschrieben. Diese wird von einem
Jugendarzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes durchgeführt.
Den Termin erhalten Sie bei der Grundschulanmeldung oder direkt vom
öffentlichen Gesundheitsdienst.
7
Thema
Inhalt
7
7.
Schuleintritt
7.1
Schuleingangsuntersuchung
Bildquelle – Pixelio.de:
S. Hofschlaeger (103/107), Rebel (108)
103
107 – 108
Thema
Inhalt
7.1
Schuleingangsuntersuchung
Mit der Einschulung beginnt für ein Kind ein wichtiger Lebensabschnitt. Um sicherzugehen, dass es den bestmöglichen Schulstart und
eine eventuell nötige Unterstützung erhält, wird es zuvor schulärztlich
untersucht.
Sie sollten hierbei anwesend sein, damit der Arzt oder die Ärztin Ihnen gegebenenfalls Fragen stellen und die Ergebnisse der Untersuchung gleich mit Ihnen besprechen kann. Auch sollten Sie das gelbe
Kinderuntersuchungsheft und den Impfpass mitnehmen, damit der
Impfschutz Ihres Kindes überprüft und eventuell fehlende Impfungen
besprochen werden können.
Die schulärztliche Untersuchung führen erfahrene Ärzte und Ärztinnen
der Kinder- und Jugenddienste der örtlichen Gesundheitsämter durch.
Diese verfügen über ein gut geschultes Urteilsvermögen, ob sich ein
Kind altersgerecht entwickelt hat und den schulischen Anforderungen
gewachsen ist oder ob es in einem Bereich vielleicht noch besondere
Förderung benötigt.
Im Gespräch oder mithilfe kurzer Tests wird sich der Arzt oder die Ärztin
unter anderem hiervon ein Bild machen:
• Ist Ihr Kind neugierig auf die Schule und die Dinge, die es dort zu
lernen gibt?
• Ist es kontaktfreudig und kann es sich in eine Gruppe einfügen?
• Besitzt Ihr Kind genügend Selbstvertrauen und ist es emotional
stabil genug, beispielsweise die Trennung von Ihnen für die Dauer
eines Schultages auszuhalten?
• Verfügt es über die notwendige Konzentrationsfähigkeit?
• Wie sind seine sprachlichen Fähigkeiten entwickelt?
107
Auch auf seine körperliche Entwicklung und Belastbarkeit hin wird Ihr
Kind untersucht und es wird abgeklärt, ob es an schwerwiegenden
Erkrankungen leidet. Unter anderem werden sein Gewicht und seine
Körpergröße festgestellt, seine Hör- und Sehfähigkeit kontrolliert und
seine Geschicklichkeit und motorischen Fähigkeiten überprüft.
Schulärztlicher Dienst des
Landkreises Schmalkalden-Meiningen:
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Kinder- und schulärztlicher Dienst
Haus II
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Tel.: 03693485-0
E-Mail: [email protected]
108
Punkt 1
Freizeit
8
Thema
Inhalt
8
8.
Freizeit
109
8.1
Familienzentren
113
8.2
Finanzielle Unterstützung für den
Familienurlaub
Bildquelle – Pixelio.de:
Rainer Sturm (109), S. Hofschlaeger (114)
113 – 114
Thema
Inhalt
8.1
Familienzentren
Familienzentren sind Begegnungsstätten für die gesamte Familie, wo
sich Jung und Alt trifft, Hilfe und Unterstützung bekommt, Erfahrungen austauscht, Möglichkeiten der gemeinsamen Freizeitgestaltung
und Entspannung findet und somit das Miteinander der Generationen
fördert. Insbesondere bieten Familienzentren Familienbildung sowie
familienbezogene Informationen und Vermittlungsangebote für Beratungen an und leisten Unterstützung beim Aufbau von Familienselbsthilfe und Eigeninitiative.
Von der Mutter / Vater-Kind-Gruppe bis zum Seniorensport, von der flexiblen Kinderbetreuung bis zur Einzelberatung in schwierigen familiären
Situationen – ein Familienzentrum greift die vielfältigen Bedürfnisse von
Familien in ihrer jeweiligen Lebenssituation auf.
Familienzentrum Schmalkalden
Näherstiller Straße 7
98574 Schmalkalden
Tel.: 03683 607827
Web: www.familienzentrum-schmalkalden.de
Mehrgenerationshaus „Sarterstift“ Meiningen
Alte Henneberger Straße 2 a
98617 Meiningen
Tel.: 03693 5019-20
Web: www.sozialwerk-meiningen.de
8.2
Finanzielle Unterstützung
Finanzielle Unterstützung für den Familienurlaub:
Der gemeinsame Urlaub ist besonders für kinderreiche und einkommensschwache Familien eine große finanzielle Belastung. Daher
gewährt der Freistaat Thüringen einkommensschwachen Familien
Zuschüsse zum Familienurlaub.
Antrag bei:
Stiftung FamilienSinn
Arnstädter Straße 28
99096 Erfurt
Tel. 03 61/ 60 14 90 80,
Fax 03 61/ 60 14 90 89
www.stiftung-familiensinn.de
113
Ein Aufenthalt in einer Familienferienstätte ist natürlich auch für alle
Familien möglich, die nicht zuschussberechtigt sind.
Anschriften der Familienferienstätten
im Landkreis Schmalkalden-Meiningen:
Evangelische Familienerholungs- und -bildungsstätte
Am Seimberg 10
98599 Brotterode
Tel.: 036840 3710
Fax: 036840 37171
E-Mail: [email protected]
Web: www.haus-am-seimberg.de
AWO SANO Thüringen gGmbH, Ferienzentrum Oberhof
Zellaer Straße 48
98559 Oberhof
Tel.: 036842 281-0
Fax: 036842 281-55
E-Mail: [email protected]
Web: www.ferienzentrum-oberhof.de
114
Punkt 1
Übergreifende
Hilfen
9
Thema
Inhalt
9
9.
Übergreifende Hilfen
115
9.1
Tafeln
119
9.2
Kleiderkammern
120
9.3
Möbel
121
9.4
Hilfen bei häuslicher Gewalt
122
Bildquelle – Pixelio.de:
Dirk Schröder, Springe (115), Joujou (119), Wilhelmine Wulff (120), Rainer Sturm (121)
Thema
Inhalt
9.1
Tafel
Im Landkreis haben Menschen mit geringem Einkommen, ob Alleinerziehende, Sozialhilfeempfänger oder Rentner die Möglichkeit, an drei
Tafeln in Schmalkalden, Meiningen und Zella-Mehlis kostenlos Lebensmittel gegen Vorlage des Tafelausweises zu bekommen. Den Tafelausweis erhält man gegen die Vorlage des Grundsicherungsbescheides
bzw. des Einkommens. Es können Lebensmittel jeglicher Art erstanden
werden, Obst, Gemüse, Milchprodukte, Wurst und vieles mehr.
Tafel in Meiningen
Die Ausgabe der Lebensmittel erfolgt jeweils am Mittwoch in der Zeit
von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr in der Ausgabestelle in Meiningen, Kreuzstraße 14. Voraussetzung für den Empfang von Lebensmitteln ist ein
Tafelausweis. Dieser kann ebenfalls am Mittwoch in der Zeit von 11:00 Uhr
bis 12:00 Uhr in der Ausgabestelle der Meininger Tafel beantragt werden.
Sozialwerk Meiningen e. V.
Meininger Tafel
Kreuzstraße 14, 98617 Meiningen
Telefon: 03693 8926072
Fax: 03693 8926073
E-Mail: [email protected]
Tafel in Schmalkalden
Die Ausgabe erfolgt Freitag von 13:30 bis 16:30 Uhr.
Diakonisches Werk im Kirchenkreis Schmalkalden
Rötweg 6, 98574 Schmalkalden
Tel.: 03683 603931
E-Mail: [email protected]
Suhler Tafel in Zella-Mehlis
Die Ausgabe erfolgt Freitag von 14:00 – 16:00 Uhr
Mehrgenerationshaus Suhl – Familienzentrum „Die Insel“
Forstgasse 27, 98544 Zella-Mehlis
Tel.: 03681 352669
E-Mail: [email protected]
119
9.2
Kleiderkammern
Kleiderkammern im
Landkreis Schmalkalden- Meiningen:
DRK Stöberkaufhaus in Meiningen
Henneberger Straße 3, 98617 Meiningen
Tel.: 03693 507436
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeit:
Montag bis Mittwoch 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Kleiderkammer Neue Arbeit Thüringen e. V. in Meiningen
Utendorfer Straße 118, 98617 Meiningen
Tel.: 03693 710990
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeit: Dienstag und Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr
Kleiderkammer DRK Kreisverband Schmalkalden e. V.
Rötweg 6, 98574 Schmalkalden
Tel.: 03683 69670
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeit: Mittwoch 08:00 – 14:00 Uhr
Initiative „Schmalkalder helfen Schmalkaldern“
Kirchhof 2, 98574 Schmalkalden
Tel.: 03683 667246
E-Mail: [email protected]
Ausgabe und Annahme: Haargasse 8 in Schmalkalden
Öffnungszeit:
Dienstag und Donnerstag 10:30 – 12:00 Uhr
und nach telefonischer Anmeldung
120
9.3
Möbel
Unterstützung mit Möbel
Inpetto – Sozialkaufhaus des Caritasverbands für das Bistum Erfurt e. V.
Mauergasse 14
98617 Meiningen
Tel.: 03693 442214
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeit:
Dienstag und Donnerstag 10:00 – 16:00 Uhr
Diakonie Online – Möbelvermittlung Meiningen
Neu-Ulmer Straße 25 b
98617 Meiningen
Tel.: 03693 503057
E-Mail: [email protected]
www.moebelboerse-meiningen.de
Möbelladen des Familienzentrums Schmalkalden e. V.
Rötweg 6
98574 Schmalkalden
Tel.: 03683 607651
Fax: 03683 400370
E-Mail: [email protected]
Öffnungszeit:
Freitag 14:00 – 16:00 Uhr und nach Vereinbarung.
121
9.4
Hilfen bei häuslicher Gewalt
Interventionsstelle „Hanna“ gegen häusliche Gewalt
- kurzfristige Beratung für Opfer häuslicher Gewalt / Stalking
- Schnittstelle und Wegweiser für Betroffene
- Beratung zu rechtlichen Möglichkeiten, speziell zum Gewaltschutzgesetz, weiterführend zu strafrechtlichen Maßnahmemöglichkeiten
- Begleitung zu Polizei und Gerichten
- Bedürfnisanalysen einschließlich Gefährdungseinschätzung und
individuellem Sicherheitsplan
Interventionsstelle Hanna
Wettiner Straße 2 a, 98617 Meiningen
Tel.: 03693 505211
Fax: 03693 505681
E-Mail: [email protected]
Web: www.interventionsstelle-hanna.de
Frauenhaus
Frauen, die von körperlicher, seelischer und sexueller Misshandlung bedroht
oder betroffen sind, finden allein oder mit ihren Kindern im Frauenhaus:
- Aufnahme, Schutz, Sicherheit
- Zeit und Ruhe, ihre Situation zu überdenken und Entscheidungen
zu treffen
- Unterstützung und Begleitung bei der Schaffung neuer Lebensverhältnisse
Frauenhaus Meiningen
Tel.: 03693 502026
E-Mail: Frauenhaus. [email protected]
Web: www.frauenhaus-meiningen.de
Außerhalb der Sprechzeiten ist das Frauenhaus erreichbar:
Telefon: 03693 886000 (Rettungsleitstelle), 110 (Polizei)
122