Schritt für Schritt Eltern werden im Regionalverband Saarbrücken
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Schritt für Schritt Eltern werden im Regionalverband Saarbrücken
Schritt für Schritt Eltern werden im Regionalverband Saarbrücken — Ein Leitfaden für Eltern mit Kindern bis drei Jahre Impressum Liebe Leserin, lieber Leser, ein Kind zu bekommen und groß zu ziehen ist Wir haben versucht, die etwas sehr schönes im Leben. wichtigsten Informationen Vieles wird anders, einiges auch ganz neu aufzuzeigen. Der Leitfaden für Sie. Wie die meisten Eltern werden Sie zahl- soll kein Rezeptbuch für Sie sein. Er kann Ihnen An- reiche Fragen haben. Vielleicht sind Sie auch regungen und Auskunft geben, damit Sie im manchmal verunsichert oder stehen vor einem Interesse Ihres Kindes Entscheidungen individuell Problem. Sicherlich möchten Sie Ihrem Kind und situationsgerecht treffen können. Begleiten einen guten Start ins Leben ermöglichen. Sie so Ihr Kind Schritt für Schritt ins Leben! Der Ihnen hier vorliegende Elternleitfaden soll Im Regionalverband Saarbrücken gibt es ein Sie bei Ihrer neuen und verantwortungsvollen großes und vielfältiges Beratungs- und Informations- Aufgabe unterstützen. Der Leitfaden gibt Ihnen angebot. Adressen und Ansprechpartner in den wichtige Informationen und Tipps für die ersten 10 Städten und Gemeinden finden sie unter 3 Jahre mit Ihrem Kind zur Hand. „Angebote in Ihrer Nähe“ auf der folgenden In den ersten Lebensjahren werden sowohl Internetseite: www.regionalverband- hinsichtlich der körperlichen, als auch der psycho- saarbruecken.de/ elternleitfaden Herausgeber: Regionalverband Saarbrücken Verantwortlich: Fachdienst Jugend Redaktion: Eveline Zobel (Koordinierungsstelle Frühe Hilfen) Dr. Gesine Thünenkötter (Koordinierungsstelle Frühe Hilfen) Illustrationen: Bureau Stabil 4. aktualisierte Auflage, September 2016, 5.000 Stück sozialen Entwicklung wichtige Weichen gestellt. Ich danke allen Fachfrauen und Fach- Die Säuglingspflege, die emotionale Beziehung männern der unterschiedlichen Einrichtungen und die Eltern-Kind-Bindung spielen gerade in den und Institutionen im Regionalverband Saarersten Lebensmonaten und Jahren eine wichtige brücken für Ihre engagierte Mitarbeit, die ganz Rolle. Was können Sie als Eltern in den Bereichen wesentlich zur Ausgestaltung und Qualität des Entwicklung, Pflege, Ernährung beachten? Elternleitfadens beigetragen haben. Wie können Sie die Signale des Babys verstehen? Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wie geht es Ihnen selbst mit Ihrer neuen Rolle Jugendamtes und des Gesundheitsamtes stehen als Eltern? Hier möchte der Elternleitfaden Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Informationen „Schritt für Schritt“ ansetzen. oder Beratung benötigen. Beim Lesen des Leit- Mit dem Leitfaden werden Ihnen als junge fadens wünsche ich Ihnen viel Freude und alles Eltern Informationen und Beratungsmöglichkeiten Gute für die Entwicklung Ihres Kindes. aufgezeigt. Schon während der Schwangerschaft tauchen viele Fragen auf. Später spielt die Notwendigkeit der Vorsorgeuntersuchungen genauso eine wichtige Rolle, wie die richtige Ernährung oder der emotionale Umgang mit Ihrem Kind. Nicht auf Peter Gillo alle Fragen kann dieser Leitfaden Antwort geben. Regionalverbandsdirektor 3 Schritt für Schritt Inhalt 1.Sie erwarten ein Baby / Schwangerschaft Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen........................................................................................................Seite 9 Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere.............................................................................................................. Seite 10 Mutterschutz......................................................................................................................................................... Seite 11 Was ist zu regeln — vor der Geburt?........................................................................................................................ Seite 11 2. Die Geburt Die Hebamme — Unterstützung für werdende Eltern............................................................................................... Seite 12 Frühe Hilfen........................................................................................................................................................... Seite 12 3.Ihr Baby ist da! Was ist zu regeln — nach der Geburt?..................................................................................................................... Seite 15 Elternzeit............................................................................................................................................................... Seite 15 Betreuungsmöglichkeiten...................................................................................................................................... Seite 16 Interview mit einer Erzieherin............................................................................................................................... Seite 20 Vereinbarkeit von Familie und Beruf...................................................................................................................... Seite 22 Ausbildung in Teilzeit für junge Eltern................................................................................................................... Seite 22 Alleinerziehende Mütter und Väter........................................................................................................................ Seite 23 4.Harmonische Beziehung von Anfang an Elternkurs „Das Baby verstehen“........................................................................................................................... Seite 24 Stillgruppen / Stillberatung..................................................................................................................................... Seite 24 Babyclubs und Elternberatung............................................................................................................................... Seite 24 Babymassage......................................................................................................................................................... Seite 26 Prager -Eltern- Kind- Programm (PEKIP) – Entwicklungsbegleitung im ersten Lebensjahr.......................................... Seite 26 Purzelturnen.......................................................................................................................................................... Seite 27 4 5 Schritt für Schritt Schritt für Schritt Musikgarten.......................................................................................................................................................... Seite 28 8.Beratungsmöglichkeiten Babyschwimmen................................................................................................................................................... Seite 29 Beratungsstellen.................................................................................................................................................... Seite 58 Eltern-Kind-Turnen / Krabbelgruppe /Spielkreis....................................................................................................... Seite 29 Junge Mütter zwischen Mutterglück und Depression............................................................................................. Seite 60 Wir sind auch noch Mann und Frau....................................................................................................................... Seite 60 5.Gesunde Entwicklung Meilensteine der Entwicklung................................................................................................................................ Seite 31 9.1. Nützliche Kontakte und Adressen........................................................................................................ Seite 63 Die Sprachentwicklung in den ersten 3 Jahren....................................................................................................... Seite 33 Die medizinischen Untersuchungen „U´s“............................................................................................................. Seite 34 9.2. Nützliche Internetadressen.................................................................................................................... Seite 67 Impfungen............................................................................................................................................................. Seite 37 Bereitschaftsdienst — Praxis für Kinder und Jugendliche......................................................................................... Seite 40 10. Notrufnummern......................................................................................................................................... Seite 68 Elternberatung....................................................................................................................................................... Seite 40 Wenn es anders kommt......................................................................................................................................... Seite 41 11. Online-Quellenangaben........................................................................................................................... Seite 69 Schreikinder.......................................................................................................................................................... Seite 43 Medienkonsum...................................................................................................................................................... Seite 44 6.Finanzielle Hilfen Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Elterngeld Plus....................................................................................................... Seite 48 Kindergeld............................................................................................................................................................. Seite 50 Bezüge für Waisenkinder....................................................................................................................................... Seite 51 Unterhaltsanspruch des Kindes............................................................................................................................. Seite 52 Unterhaltsvorschuss.............................................................................................................................................. Seite 52 Kindertagesbetreuung............................................................................................................................................ Seite 53 Wer hat Anspruch?................................................................................................................................................. Seite 53 7.Familienbildung........................................................................................................................................... Seite 57 Adressen und Ansprechpartner in den 10 Städten und Gemeinden finden Sie unter „Angebote in Ihrer Nähe“ auf der folgenden Internetseite: www.rvsbr.de/elternleitfaden 6 7 Schritt für Schritt Schritt für Schritt 1. Sie erwarten ein Baby Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen Die Beratungsstellen bieten konkrete Hilfe für Frauen und ihre Familien vor, während und nach der Schwangerschaft. Wir sind da für • schwangere Frauen in Notsituationen • werdende Mütter, angehende Väter und Familien • junge Mütter / Eltern • minderjährige Schwangere, Mütter und deren Partner • Frauen mit Migrationshintergrund • Jugendliche, Eltern und Lehrer im Rahmen der Sexualpädagogik Wir beraten und informieren • bei allen Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt • bei Problemen und Konflikten, ausgelöst durch die Schwangerschaft • bei rechtlichen Angelegenheiten, wie Mutterschutz, Kindschaftsrecht etc. • bei Fragen zur Pränataldiagnostik • bei zu erwartender Behinderung des Kindes • bei finanziellen Fragen und bei der Vermittlung von Geldern aus verschiedenen Fonds NÄHERE INFORMATIONEN: Sozialdienst Kath. Frauen Schwangerenberatungsstelle m Richard-Wagnerstr. 23 66111 Saarbrücken N 0681 3 11 22 und 0681 3 63 86 Evangelische Schwangerenberatungsstelle für Erziehungs-, Ehe- und Lebensfragen m GroßherzogFriedrich-Str. 37 66111 Saarbrücken N 0681 6 57 22 Pro m N Familia Mainzerstr. 106 66121 Saarbrücken 0681 96 81 76 76 Donum Vitae — Schwangerschaftskonfliktberatung — m Bahnhofstr. 70 66111 Saarbrücken N 0681 9 38 67 34 • im Zusammenhang mit Fruchtbarkeit, Sexualität und Familienplanung Wir bieten • Beratung im Schwangerschaftskonflikt mit Ausstellung eines Beratungsnachweises • allgemeine Schwangerschaftsberatung nach § 2 SchKG • Kurse für werdende Mütter und nach der Geburt des Kindes • sexualpädagogische Gruppenarbeit 8 9 Schritt für Schritt Schritt für Schritt Wir begleiten nach der Schwangerschaft Mutterschutz • bei den ersten Schritten als Eltern Während der Schwangerschaft genießt die werdende Mutter einen besonderen • wenn Frauen alleinerziehend sind Schutz. Dieser soll sowohl die Mutter als auch das Kind • wenn Mütter ihre Berufsausbildung oder ihr Studium fortführen vor Gefährdungen, Überforderungen und Gesundheitsschädigungen am wollen Arbeitsplatz schützen. Für Vorsorgeuntersuchungen muss die Schwangere von der Arbeit freigestellt werden und muss diese Zeit weder vor- noch • nach der Geburt eines kranken oder behinderten Kindes nacharbeiten. Die schwangere Frau darf in den letzten sechs Wochen vor Das Beratungsangebot ist offen für jedermann, unabhängig von Religion und bis acht Wochen nach der Entbindung bzw. bei Frühgeburten und oder Staatsangehörigkeit. Die Beratung ist kostenlos und alle Beraterinnen Mehrlingsgeburten bis zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt und Berater unterliegen der Schweigepflicht. werden. Außerdem haben Frauen vom Beginn der Schwangerschaft an bis vier Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere Monate nach der Entbindung einen Kündigungsschutz. Jede Schwangere hat während ihrer Schwangerschaft und nach der Entbindung einen gesetzlichen Anspruch auf ausreichende medizinische Untersuchung und Beratung, welche dazu dienen sämtliche Entwicklungen sorgfältig zu Was ist zu regeln — vor der Geburt? beobachten und mögliche Gefahren sowie Gesundheitsstörungen frühzeitig Bereits in der Schwangerschaft besteht die Möglichkeit die Vaterschaft zu erkennen und abzuwenden. Die Kosten hierfür werden von der jeweiligen zu einem Kind nicht verheirateter Eltern anerkennen zu lassen. Krankenkasse übernommen. Durchgeführt wird sie von Hebammen (außer Ultraschalluntersuchungen) und von Ärztinnen / Ärzten. NÄHERE INFORMATIONEN: Landesamt für Umweltund Arbeitsschutz m Don-Bosco-Str. 1 66119 Saarbrücken N 0681 8 50 00 Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz m Keplerstr. 18 66117 Saarbrücken N 0681 5 01 – 4500 Arbeitskammer des Saarlandes m Fritz-Dobisch-Str. 6 – 8 66111 Saarbrücken N 0681 40 05 – 0 Dies können Sie bei dem zuständigen Jugendamt oder bei den Standesämtern gebührenfrei tun. Die Vorsorgeuntersuchungen werden zunächst einmal monatlich und ab der 32. Schwangerschaftswoche vierzehntägig durchgeführt. Im Rahmen [email protected] der Vorsorgeuntersuchungen werden in der Regel drei Ultraschalluntersuchungen 0681 506 – 5555 gemacht: im dritten, sechsten und achten Monat der Schwangerschaft. Diese ermöglichen die Beobachtung des Schwangerschaftsverlaufes sowie der Entwicklung des ungeborenen Kindes. Bei der Erstuntersuchung wird vom Arzt oder der Hebamme ein Mutter- Voraussetzungen zur Vaterschaftsanerkennung sind wie folgt: • Antragsformular zur Vaterschaftsanerkennung pass ausgestellt, in dem alle regulären Untersuchungen bereits aufgeführt • Personalausweise bzw. Reisepässe beider Elternteile sind. Damit im Notfall alle notwendigen Informationen vorliegen, sollte der • persönliche Zustimmung der Mutter Mutterpass immer mitgeführt werden. 10 11 Schritt für Schritt 2. Die Geburt Die Hebamme — Unterstützung für werdende Eltern NÄHERE INFORMATIONEN: Saarländischer Hebammenverband N 0681 40 12 17 94 w www.hebammenverband saar.de Die Hebamme ist die fachlich kompetente und einfühlsame Fachfrau von Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit. Die Kosten hierfür tragen die Krankenkassen. Neben der Feststellung der Schwangerschaft führen Hebammen Schwangerenvorsorge nach den Mutterschaftsrichtlinien durch, beraten und leisten Hilfe. Bei Auffälligkeiten ziehen sie einen Frauenarzt hinzu. Jugendamt Regionalverband Saarbrücken / In Geburtsvorbereitungskursen stimmen sie die werdenden Eltern auf die Frühe Hilfen Geburt und die Zeit danach ein. m Heuduckstr. 1 Die Geburt selbst kann in einem Krankenhaus, einem Geburtshaus oder 66117 Saarbrücken zu Hause erfolgen. Hierbei ist immer eine Hebamme anwesend. In Kliniken ist in aller Regel auch ein Arzt anwesend. In jedem Fall hinzugezogen wird ein Arzt bei Komplikationen. Nach der Geburt kommt die Hebamme zunächst täglich nach Hause und begleitet die körperliche und seelische Umstellung von Mutter und Kind. Bis zur 12. Woche werden die Besuche nach und nach seltener. Danach stehen der Familie bis zur Einführung der Beikost bzw. dem Ende der Stillzeit noch weitere 8 Beratungen durch die Hebamme zu. Die Rückbildungsgymnastik wird etwa 6 – 8 Wochen nach der Geburt begonnen, am besten mit anderen jungen Müttern zusammen in einem Rückbildungskurs. Frühe Hilfen 12 Koordinierungsstelle „Frühe Hilfen“ Frühe Hilfen haben das Ziel, Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Dr. Gesine Thünenkötter N 0681 5 06 – 5 409 Gerade die erste Zeit ist wichtig, um dem Baby einen guten Start ins Leben Gesundheits-Kinderkrankenpflegerinnen in der Zeit der Neuorientierung zu zu ermöglichen. Wie können die Signale des Kindes verstanden werden? einer wichtigen Bezugsperson für die Familien werden. Sie besuchen die Eveline Zobel N 0681 5 06 – 5260 Wie geht es den Eltern selbst in der neuen Situation? Die MitarbeiterInnen Familien während des ersten Lebensjahres und bei medizinischen Bedarfen der Koordinierungsstellen vor Ort stehen (werdenden) Eltern bei Fragen vor bis zum 3. Lebensjahr des Kindes und bieten individuelle Unterstützung im und nach der Geburt und bis zum Einschulungsalter zur Verfügung. vertrauten häuslichen Umfeld, insbesondere für Familien in schwierigen Dabei können speziell ausgebildete Familienhebammen und Familien- Lebenssituationen, an. Eltern in Familie und Gesellschaft frühzeitig und nachhaltig zu verbessern. 13 Schritt für Schritt Schritt für Schritt 3. Ihr Baby ist da Was ist zu regeln — nach der Geburt? Nach der Geburt müssen Sie Ihr Kind innerhalb einer Woche beim zuständigen Standesamt (das Standesamt des Geburtsortes Ihres Kindes) anmelden. Dazu benötigen Sie u.a. die Erklärung über den Vornamen Ihres Kindes. NÄHERE INFORMATIONEN: Standesamt Saarbrücken m Rathausplatz 66111 Saarbrücken N 0681 90 50 Das Formular dazu erhalten Sie sowohl in den Geburtskliniken als auch im Geburtshaus oder online auf der Internetseite des Standesamtes Saarbrücken. Nach der Beurkundung der Geburt kann die Geburtsurkunde entweder beim zuständigen Standesamt abgeholt oder Ihnen zugesandt werden. Um mehr Zeit für Ihr Kind nach der Geburt zu haben, können Sie Anträge wie z.B. auf Kindergeld oder Erziehungsgeld schon vorher ausfüllen. Ein Mitglied ihrer Familie braucht dann nur noch die Anträge mit der Geburtsurkunde bei dem jeweiligen Amt abzugeben. Elternzeit Der Rechtsanspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Es besteht die Möglichkeit, bis zu zwölf Monate der Elternzeit auf den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes zu übertragen bzw. zu „verschieben“, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Arbeitskammer des Saarlandes m Fritz-Dobisch-Str. 6 – 8 66111 Saarbrücken N 0681 40 05 – 0 Die Anmeldefrist für die Elternzeit beträgt sieben Wochen vor Inanspruchnahme der Elternzeit. Mit der Anmeldung der Elternzeit muss man sich gleichzeitig verbindlich festlegen, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit genommen werden soll. Gemeinsame Elternzeit möglich Es ist möglich, dass beide Elternteile die Elternzeit ganz oder teilweise gemeinsam in Anspruch nehmen. Die Elternzeit kann auf zwei Zeitabschnitte ohne und auf mehrere Abschnitte mit Einverständnis des Arbeitgebers verteilt werden. 14 15 Schritt für Schritt Schritt für Schritt Kündigungsschutz während der Elternzeit Die Möglichkeiten einer Kindertageseinrichtung stellen sich für die Beteiligten Wer Elternzeit nimmt, kann in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten in unterschiedlicher Weise dar. Für die Eltern schaffen sie die Voraussetzung (Auszubildende zählen nicht mit) in Teilzeit bis zu 30 Wochenstunden Berufstätigkeit und Familie zu realisieren. Für Kinder bieten sie gute arbeiten. Dabei besteht während der Elternzeit Kündigungsschutz. Nach Möglichkeiten für eine gelingende Sozialisation. Ablauf der Elternzeit haben die Eltern einen Anspruch, auf ihren oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurückzukehren. NÄHERE INFORMATIONEN: Jugendamt des Regionalverbandes Saarbrücken Ansprechpartnerinnen Tagespflege N 0681 5 06 – 5262 N 0681 5 06 – 5113 Kindertagesbetreuung Das Jugendamt des Regionalverbandes Saarbrücken will einkommens- Familienpflege schwache Familien bei den Kosten der Kindertagesbetreuung unterstützen. Familienpflege richtet sich an Familien, in denen die haushaltsführende Person in der Schwangerschaft oder nach der Entbindung erkrankt ist. In der zuständigen Abteilung können Sie die Übernahme der Elternbeiträge und des Essensgeldes beantragen. Zur Betreuung gehören Weiterführung des Haushaltes, Kochen, Einkaufen und Wäschepflege, sowie die Versorgung und Betreuung der Kinder, Wer hat Anspruch? altersgerechte Freizeitgestaltung und Hausaufgabenbetreuung. Beziehen Sie Arbeitslosengeld II (Hartz 4), Sozialhilfe oder Leistungen nach Die Kosten tragen in der Regel die zuständige Krankenkasse, in besonderen dem Asylbewerberleistungsgesetz, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch Einzelfällen das Jugendamt oder der Rentenversicherungsträger. auf Übernahme. Sollten Sie ein Einkommen beziehen, gibt es für den Anspruch auf Übernahme keine „Faustformel“. Familienpatenschaften KONTAKTADRESSE: Caritasverband für Saarbrücken und Umgebung e.V. m Johannisstraße 2 66111 Saarbrücken N 0681 30906-0 w www.caritas- saarbruecken.de Wenn Sie ein geringes Einkommen erzielen und hohe Ausgaben im Mit dem Angebot Familienpatenschaften unterstützen Ehrenamtliche Rahmen einer wirtschaftlichen Lebensführung haben, könnten Sie ohne Familien mit jüngeren Kindern. Sie bieten Hilfe an bei Umgang mit Ämtern Weiteres einen Anspruch haben, der mit Hilfe einer Einkommensberechnung und Behörden und bei der Freizeitgestaltung mit den Kindern. ermittelt wird. Sie können in die Kinderbetreuung eingebunden werden, wenn Eltern dringende Angelegenheiten alleine zu erledigen haben oder stehen als KONTAKTADRESSE: Jugendamt Regionalverband Saarbrücken Wirtschaftliche Jugendhilfe 51.33 m Heuduckstraße 1 66117 Saarbrücken N 0681 506 5555 Seit dem 01.08.2011 ist das letzte Kindergartenjahr nicht mehr beitragsfrei. Auch hierfür kann die Übernahme beantragt werden. Ansprechpartner zur Verfügung bei Berufsausbildung der Eltern. Eine Einkommensberechnung wird dabei klären, ob die Übernahme des Regelbeitrages ganz, zur Hälfte oder gar nicht erfolgt. Die Ehrenamtlichen sind durch Schulung auf die Aufgabe vorbereitet und werden unterstützt. Das Angebot ist kostenfrei. Welche Unterlagen werden in Kopie zur Prüfung Ihres Anspruchs benötigt? Grundsätzlich benötigen wir von Ihnen: 16 Betreuungsmöglichkeiten Kindertageseinrichtungen Elternbeitrages und ggf. des Mittagessens) Seit dem 01. August 2013 haben Kinder unter 3 Jahren einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Unter www.rvsbr.de/elternleitfaden in der Kategorie „Angebote / Geburtsurkunde des Kindes in Ihrer Nähe“ finden Sie alle Kindertagesstätten, die Krippenplätze anbieten. • Bescheinigung der Einrichtung (mit Aufnahmetag, Höhe des • Ausweis oder Pass / Aufenthaltstitel oder Freizügigkeitsbescheinigung • Meldebescheinigung 17 Schritt für Schritt Schritt für Schritt Sollten Sie NÄHERE INFORMATIONEN: Bundesagentur für Arbeit m Hafenstr. 18 66111 Saarbrücken N 0800 45 55 50 (kostenfrei) Jobcenter im Regional verband Saarbrücken m Hafenstr. 18 66111 Saarbrücken N 0681 8 76 49 00 • eine Maßnahme über die Agentur für Arbeit / das Jobcenter machen • sich in Ausbildung / Studium oder befinden • im Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz 4), Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sein • Einkommen aus selbstständiger Arbeit, aus einem Angestelltenverhältnis, Ausbildungsverhältnis oder durch Rente erzielen erfragen Sie für Ihre persönliche Situation, welche Unterlagen für die Beantragung erforderlich sind. Kindertagesbetreuung Seit August 2013 besteht für alle Kinder ab dem 2. Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Bei Betreuungsplätzen ist grund- bestehende Betreuungsangebote in der Kindertagespflege im Regionalverband Saarbrücken. Bei der Suche nach einer Kindertageseinrichtung unterstützt Sie der Kitaplaner des Regionalverbandes mit seiner Internetseite www. kitaplatz-regionalverband.de. In diesem Web-basierten System werden alle Kindertageseinrichtungen im jeweiligen Einzugsbereich mit ihren spezifischen Angeboten dargestellt. Die Eltern können über das Internet nach bestimmten Auswahlkriterien geeignete Kindertageseinrichtungen herausfiltern und ihre Kinder auch online für einen Kitaplatz vormerken. Auch bei der Nutzung des Kitaplaners finden Sie Hilfe und Unterstützung bei der Servicestelle Kinderbetreuung & Kindertagespflege. sätzlich zu unterscheiden zwischen Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege, also der Betreuung durch eine Tagesmutter oder Tagesvater. Die Kindertagespflege ist eine familienähnliche Betreuungsform, sie findet regelmäßig im Haushalt der Tagespflegeperson statt, dabei werden nicht mehr als 5 Kinder gleichzeitig betreut. Die Kindertagespflege kann ebenfalls im Haushalt der Kindeseltern stattfinden. Sie kann individuell und flexibel auf die Bedürfnisse der Kinder eingehen und passt sich dem Betreuungsbedarf der Eltern an. Kindertagespflege wird zusätzlich in Großtagespflegestellen angeboten. Dort arbeiten mindestens 2 Kindertagespflegepersonen, die nicht mehr als 10 Kinder gleichzeitig betreuen dürfen. Die Kindertagespflege ist neben der Betreuung in Kindertageseinrichtungen eine gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung. Die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern ist Auftrag in beiden Betreuungsformen. Wenn Sie eine Kindertagespflegeperson suchen oder selbst Tagesmutter/ Tagesvater werden möchten, berät sie die Servicestelle Kinderbetreuung & Kindertagespflege an zwei Standorten in Saarbrücken und Völklingen. Neben der persönlichen Information in der Beratung erhalten Sie auch auf der Servicestelle Kinderbetreuung und Kindertagespflege Standort Saarbrücken m Försterstraße 36 66111 Saarbrücken N 0681 8308626 Standort Völklingen m Kreppstraße 3 66333 Völklingen N 06898 1690380 @ info@service- kinderbetreuung.de w www.service kinderbetreuung.de KONTAKT JUGENDAMT Jugendamt Regionalverband Saarbrücken Jugendhilfeplanung und Fachcontrolling m Heuduckstr. 1 66117 Saarbrücken N 0681 5065161 w www.kitaplatz- regionalverband.de Projekt „Leihgroßeltern schenken Familien Zeit“ Leihoma oder Leihopa bieten Kindern und Ihren Familien eine Beziehung an. Sie sind kein Babysitter und auch keine Haushaltshilfe, sondern Sie gestalten gemeinsam und in Absprache mit der Familie Art und Umfang der Kontakte zur Familie und zu ihrem Leihenkelkind. Junge Familien wünschen sich für ihre Kinder Großeltern und ältere Familienbildungsstätte Saarbrücken e.V. und der Kinderbetreuungsbörse KONTAKTADRESSE: Kath. Familienbildungsstätte Saarbrücken e.V. m Ursulinenstr. 67 66111 Saarbrücken N 0681 9068191 Saarbrücken/Völklingen. Eine Projektleiterin schult und begleitet die @ leihgrosseltern@ Ehrenamtlichen und hilft bei der Vermittlung der Familien. Menschen möchten gerne eine andere Familie sinnvoll unterstützen. Beziehungen zwischen den Generationen zu fördern, ist Ziel dieses Projektes. Das Projekt ist eine Zusammenarbeit der Katholischen fbs-saarbruecken.de Internetseite www.service-kinderbetreuung.de einen Überblick über 18 19 Schritt für Schritt Schritt für Schritt Erfahrungen einer türkischstämmigen Mutter und Erzieherin Frage: Frage: Sie sind gerade ebenfalls schwanger und haben noch einen Meryem Gümüs: Ich liebe es mit Kindern zu arbeiten und sie in ihrer per- 2-jährigen Sohn. Was denken Sie über Frühförderungsmöglich- sönlichen Entwicklung zu unterstützen. eiten für Kinder unter 3 Jahren, wie z.B. die Unterbringung Frage: Was finden Sie an Ihrer Arbeit gut und was eher nicht so gut? in einer Krippeneinrichtung? Meryem: Was ich an meiner Arbeit gut finde, ist z.B. die Tatsache, Was finden Sie daran gut und was schlecht? dass ich mit Kindern arbeiten kann, sie in Ihrer persönlichen Meryem: Über die Unterbringung in der Krippe oder überhaupt die sowie sozialen Entwicklung begleiten und unterstützen Frühförderung von Kindern kann ich nichts Negatives sagen. kann und ihnen so soziale Kompetenzen vermitteln kann Dort erwerben Kinder soziale sowie sprachliche Kompetenzen, Frage: Was empfinden Sie als (überaus) wichtig an Ihrer Arbeit? werden selbstständiger in ihren Entscheidungen, lernen wie Meryem: Wichtig ist natürlich, dass die Kinder im Mittelpunkt der sie sich in einer Gruppe zu verhalten haben und werden Tätigkeit stehen und dass es einem bewusst ist, dass man dadurch im Umgang mit anderen Kindern gestärkt. für die Kinder eine wichtige Bezugsperson ist und sich Frage: Ist Ihr Sohn in einer Krippeneinrichtung untergebracht? dementsprechend verhalten muss. Meryem: Ja, ich fand damals schon und finde heute noch, dass es Frage: Was sollte man Ihrer Meinung nach als ErzieherIn unbedingt seine Entwicklung positiv beeinflusst. haben (Charaktereigenschaften)? Frage: Welche Veränderungen stellen Sie an Ihrem Sohn fest, seit Meryem: Als ErzieherIn sollte man seelisch und körperlich belastbar er die Krippe besucht? sein, Ausdauer haben, kreativ sein und natürlich Lust an Meryem: Seitdem er in die Krippe geht, ist er viel selbstständiger und der Arbeit mit Kindern und in der Natur haben. kommt mit anderen Kindern viel besser klar. Er hat auch Frage: Was halten Sie von dem Gesetz, das am 01. August 2013 schon einige Freunde und geht gerne dahin. in Kraft getreten ist und Kindern ab dem vollendeten ersten Frage: Werden Sie Ihr zweites Kind ebenfalls in eine Krippenein- Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz richtung geben? Wenn ja, wieso? gewährt? Meryem: Ja. Dafür kann ich gleich zwei Gründe nennen: erstens Meryem: Ich finde das ist ein Schritt in die richtige Richtung, weil ich mit meinem Sohn sehr positive Erfahrungen ge- da Kinder unter 3 Jahren bisher in Bezug auf Frühförderung macht habe und zweitens weil ich möglichst bald wieder zu sehr vernachlässigt wurden und ich wünschte mehr in meine Arbeit als Erzieherin zurückkehren möchte. 20 Wieso sind Sie Erzieherin geworden? Eltern mit Migrationshintergrund würden dieses Recht auch nutzen. 21 Schritt für Schritt Schritt für Schritt Vereinbarkeit von Familie und Beruf Alleinerziehende Mütter und Väter NÄHERE INFORMATIONEN: Bundesagentur für Arbeit m Hafenstr. 18 66111 Saarbrücken N 0800 45 55 50 (kostenfrei) Bei der Wiederaufnahme des Berufs sowie der Auswahl des Arbeitgebers Alleinerziehende Mütter sowie auch Väter stehen täglich vor besonderen spielt eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf, also von Privatleben Herausforderungen. Sie müssen versuchen, die Erziehung des Kindes, die und Berufsleben eine wesentliche Rolle. Organisation des Alltags und den Beruf unter einen Hut zu bekommen. Die folgenden zwei Dinge erleichtern für den Arbeitnehmer den Einstieg funktioniert und besonders gut geregelt ist. Hierbei sind die Organisation Jobcenter im Regional verband Saarbrücken m Hafenstr. 18 66111 Saarbrücken N 0681 8 76 49 00 bzw. den Wiedereinstieg ins Berufsleben erheblich: einer geeigneten Kindertagesbetreuung und ein familienfreundliches und Zunächst einmal ist es wichtig, dass der Alltag mit Kind und Beruf gut • familienfreundliche Arbeitsbedingungen, d.h. v.a. flexible Arbeitszeiten und (finanzielle) Sicherheit und • zuverlässige, bezahlbare und hochwertige Kindertagesbetreuung für Kinder aller Altersstufen. verständnisvolles Arbeitsumfeld von besonderer Bedeutung. Zur Entlastung der alleinerziehenden Elternteile gibt es staatliche Unterstützung (siehe Punkt 6) oder vereinfachte Regelungen bei Ausbildung (z.B. Ausbildung in Teilzeit), Studium oder Wiedereinstieg in den Beruf. Bei ständigen Problemen und Krisen innerhalb der Familie gibt es Hilfs- Ausbildung in Teilzeit für junge Eltern und Beratungsangebote, durch die Alleinerziehende entlastet, unterstützt Für viele Jugendliche mit Kind stellt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und ermutigt werden sollen. ein großes Problem dar. Diese Jugendlichen können eine Ausbildung in Teilzeit aufnehmen und so durch eine Verkürzung der Ausbildungszeit pro Tag oder pro Woche einen Beruf in Teilzeit-Form erlernen. Es gibt zwei Varianten von Teilzeitausbildung: • die Ausbildung in Teilzeit ohne Verlängerung der Ausbildungsdauer, d.h. die Stundenzahl der Ausbildung beträgt mindestens 25 Wochenstunden. • die Ausbildung in Teilzeit mit Verlängerung der Ausbildungsdauer um maximal 1 Jahr, d.h. die Stundenzahl der Ausbildung beträgt mindestens 20 Wochenstunden. Die Teilzeitausbildung hat zudem noch viele Vorteile: • bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf(-sausbildung) •flexible Gestaltung der Ausbildungszeit • der Erwerb einer qualifizierten Berufabschlusses • Abwechslung im Alltag 22 23 Schritt für Schritt Schritt für Schritt 4. Harmonische Beziehung von Anfang an Elternkurs „Das Baby verstehen“ NÄHERE INFORMATIONEN: Evang. Familienbildungsstätte Saarbrücken m Mainzer Str. 269 66121 Saarbrücken N 0681 6 13 48 Auch der Elternkurs „Das Baby verstehen“ gehört zum Landesprogramm Kath. Familienbildungsstätte Saarbrücken e.V. m Ursulinenstr. 67 66111 Saarbrücken N 0681 9068 – 191 der Eltern zum Thema gemacht. Der Kurs setzt sich aus fünf Doppelstunden „Frühe Hilfen“. Dieser Kurs behandelt die ganz alltägliche Kommunikation zwischen dem Baby und seinen Eltern. Das „Lesen“ des Babys steht im Mittelpunkt der Kursstunden. Durch spielerische Übungen werden auch das persönliche Wohlergehen und die neue Situation in der Paarbeziehung zusammen und beinhaltet die Entwicklungsprozesse und das Ausdrucksverhalten des Babys. Dadurch kann späteren Missverständnissen vorgebeugt werden. Außerdem wird die Bindung zum Kind dadurch fester. Zusätzlich profitieren die Eltern vom Erfahrungsreichtum der Kursleiter und können sich mit anderen Eltern austauschen. Alle werdenden Mütter und Väter und die, die gerade ein Kind bekommen haben und ihr Baby besser verstehen möchten, können sich für die Teilnahme an einem Kurs anmelden. Stillgruppen / Stillberatung Adressen in Ihrer Nähe finden Sie unter: w www.rvsbr.de/ elternleitfaden Erfahrungsaustausch rund um das Thema Stillen durch ausgebildete Stillberaterinnen. Stillende Mütter werden während der gesamten Stillzeit durch Information, Beratung bei Stillschwierigkeiten und Ermutigung im Alltag mit einem gestillten Baby unterstützt. Der Besuch einer Stillgruppe ist bereits in der Schwangerschaft sinnvoll. Babyclubs und Elternberatung Nähere Informationen zu den Babyclubs: Kath. Familienbildungsstätte Saarbrücken e.V. m Ursulinenstr. 67 66111 Saarbrücken N 0681 90 68 – 191 Wenn Sie als Eltern Interesse an Spielanregungen haben und die Entwicklung Ihres Babys fördern möchten, können Sie sich in entspannter Atmosphäre mit anderen Eltern austauschen. Die Babyclubs bieten die Möglichkeit, mit anderen Eltern über schlaflose Nächte zu reden und sich über das erste strahlende Lächeln auszutauschen. Die Babyclubs sind ein kostenloses offenes Angebot und finden wöchentlich statt. 24 25 Schritt für Schritt NÄHERE INFORMATIONEN: Evang. Familienbildungsstätte Saarbrücken m Mainzer Str. 269 66121 Saarbrücken N 0681 6 13 48 Zur Elternberatung: Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Gesundheitsamt Saarbrücken N 0681 5 06 – 5401 Adressen in Ihrer Nähe finden Sie unter: w www.rvsbr.de/ elternleitfaden Sie werden von erfahrenen Babyclub-Leiterinnen und Familienhebammen geleitet. Jeweils einmal im Monat wird in den Babyclubs eine medizinische Eltern- Schritt für Schritt zu Bewegungen an. Sie nehmen auch Kontakt zu den anderen Erwachsenen auf. Die Eltern beobachten die Entwicklung der Kinder und erkennen, dass jedes Baby seinen eigenen Entwicklungsrhythmus hat und unterschiedliche beratung durch das Gesundheitsamt des Regionalverbandes Saarbrücken ange- Verhaltensweisen zeigt. Die Eltern werden unterstützt, sich an den Bedürfnissen boten. Diese Elternberatung wird von Kinderärztinnen, Kinderkrankenschwestern ihres Babys zu orientieren. Die Gruppenleitung greift Stimmungen der Eltern und Familienhebammen durchgeführt. Angeboten werden Beratung zu Gesundheit und ihren Babys auf und schafft eine entspannte Atmosphäre, in der die Eltern und Krankheit Ihres Kindes. Anregungen zu Ernährung, Pflege und Entwicklung über ihre unterschiedlichen Gefühle reden können. Sie tauschen Erfahrungen des Kindes, sowie Messen und Wiegen gehören ebenfalls dazu. Sie erhalten über ihre neue Rolle als Eltern und über die veränderte Alltags- und Berufs- dort auch Informationen über weitere Institutionen wie Kinderärzte, Beratungs- situation aus. stellen oder Frühförderung. Eltern äußern nach dem Besuch der Gruppen häufig, dass ihnen der Austausch und die entstandene vertrauensvolle Atmosphäre geholfen haben, im Babymassage Umgang mit dem Kind sicherer zu werden und dass sie sich ihrer Kompetenzen Bei der Babymassage wird durch Stimulation der Haut und bestimmter Reflex- bewusster geworden sind. zonen eine Harmonisierung des Kindes erreicht und seine Entwicklung im positiven Sinne beeinflusst. Babymassage hilft Ihnen mit dem Kind eine Kommunikation mit allen Purzelturnen Gemeinsam mit den Eltern sollen Lust und Spaß an der Bewegung gefördert Sinnen aufzubauen und seine Körpererfahrung in eine gesunde Balance zu werden. Nach einer Aufwärmphase wird mit den unterschiedlichsten Ma- bringen. Sie bietet den Vorteil, dass die Eltern Entspannungstechniken erlernen terialien die Bewegungsfreude der Kinder unterstützt und weiterentwickelt. und diese jederzeit ausführen können. Berührung und Massage verstärken Durch Beobachten der Kinder beim Krabbeln, Klettern, Laufen und Rollen in erheblichem Maße die positive Eltern-Kind-Beziehung, geben Sicherheit, lernen die Eltern die motorischen Fähigkeiten ihrer Kinder besser einzuschätzen Ausgeglichenheit und Wohlbehagen und werden sicherer im Umgang mit ihnen. Adressen in Ihrer Nähe finden Sie unter: w www.rvsbr.de/ elternleitfaden Prager - Eltern - Kind- Programm (PEKiP) — Entwicklungsbegleitung im ersten Lebensjahr Das PEKiP ist ein Angebot der frühen Elternbildung. Ab der 6. Lebenswoche treffen sich 6 – 8 Eltern mit ihren Babys wöchentlich in einer kleinen Gruppe, die während des 1. Lebensjahres der Kinder zusammen bleibt. Man trifft sich in einem warmen, mit Matten ausgelegten Raum. Die Babys werden ausgezogen und haben so mehr Bewegungsfreiheit, die sie spontan und intensiv nutzen. Die PEKiP — GruppenleiterIn zeigt Anregungen, die dem Entwicklungsstand der Kinder entsprechen. Durch das Spielangebot werden die Babys selber aktiv, interessieren sich füreinander, erkennen sich wieder und regen sich gegenseitig 26 27 Schritt für Schritt Adressen in Ihrer Nähe finden Sie unter: w www.rvsbr.de/ elternleitfaden Schritt für Schritt Musikgarten Babyschwimmen Die Musikgartenstunde ist eine ausgewogene Mischung aus Singen und Bei diesem Kurs wird das Kind mit dem Element Wasser vertraut gemacht. Sprechen, Bewegung und Instrumentalspiel. Diese musikalische Frühförderung Es gewöhnt sich an Nässe und Kälte, an Wasserdruck und Wasserwiderstand, lässt Kinder erleben, wie viel Freude im gemeinsamen Musizieren, Singen an die horizontale Schwimmlage, Auftriebskräfte des und Tanzen liegt. Ohne Leistungsdruck, in einer kleinen Gruppe, werden Wassers sowie an einen regelmäßigen Atemrythmus im Wasser. Kinder spielerisch an Musik herangeführt. Geleitet werden diese Kurse von einer lizenzierten Musikgarten-Lehrerin oder einem -Lehrer. In allen drei Phasen sind die Eltern mit dabei. Diese drei Phasen gliedern sich wie folgt: Eltern-Kind-Turnen / Krabbelgruppe / Spielkreis Ermöglichen Eltern und Kindern Kontakte, die im Alltag nur schwer zustande kommen. Die Eltern können Erfahrungen austauschen und sich gegenseitig unterstützen. Den Kindern wird die Möglichkeit eines ersten, von den Eltern • Musikgarten für Babys von 0 – 18 Monaten begleitenden Gruppen-Erlebnisses geboten. Babys erkunden mit Hingabe Stimme und Körper. Sie untersuchen alles in der näheren Umgebung, was rasselt und knistert, leuchtet und klappert. Genau die richtige Zeit, um Rasseln, Klanghölzer und bunte Tücher zu erobern. • Musikgarten Teil 1 von 18 Monaten bis 3 Jahren „Wir machen Musik“. Die Kleinkinder werden immer aktiver. Das Staunen über Bewegung, Echospiele und Instrumentalspiel stei gert sich und wird begeistert imitiert. Dieser Kurs geht auf den wachsenden Erlebnisraum der Kinder ein. • Musikgarten Teil 2 von 3 Jahren bis 5 Jahren Der musikalische Jahreskreis. Im Kindergartenalter nehmen die Kinder den Ablauf des Jahres wahr. Die Kinder werden unabhängiger, das Gruppenerlebnis rückt in den Mittelpunkt. Der Musikgarten reagiert mit rhythmischen und sprachlichen Echospielen, mit Tänzen und gezieltem Einsatz von Instrumenten. 28 29 Schritt für Schritt Schritt für Schritt 5. Gesunde Entwicklung Meilensteine der Entwicklung Meilensteine bezeichnen das erstmalige Auftreten von bestimmten Entwicklungsschritten. Der Zeitpunkt des Erreichens der Meilensteine kann von Kind zu Kind sehr unterschiedlich sein. Bei Unsicherheiten, ob die Entwicklung Ihres Kindes altersentsprechend ist, sprechen Sie mit Ihrer Kinderärztin / Ihrem Kinderarzt. • 5 Wochen bis 3 Monate Im Alter von 6 Wochen wendet der Säugling Kopf und Augen zum Licht, er betrachtet das Gesicht seiner Mutter und reagiert auf Sprache. Er beruhigt sich beim Klang der Stimme seiner Mutter und lächelt. Er hält den Kopf eine kurze Weile, ohne zu wackeln. Mit drei Monaten greift er nach Dingen, die man ihm in die Hand gibt, lächelt spontan, lallt, kann den Kopf heben und halten. • 3 – 5 Monate Das Kind kann sich vom Bauch auf den Rücken drehen. Es greift selbstständig nach Dingen und kann seine Hände vor dem Körper zusammenbringen. Es erkennt vertraute Personen und lächelt andere Babys an. • 6 – 9 Monate Es greift Gegenstände, zum Beispiel eine Rassel, wechselt sie von einer Hand in die andere. Es kann sich selbstständig umdrehen, ohne Hilfe länger sitzen und mit Unterstützung sein Gewicht auf den Füßen tragen. Es kann eine Flasche halten, mit den Fingern essen und größere Stücke kauen. Es ahmt Husten nach, lacht, kreischt und bildet Laute, wie „dada“. 30 31 Schritt für Schritt • 9 – 12 Monate Schritt für Schritt Die Sprachentwicklung in den ersten 3 Jahren Das Baby krabbelt oder robbt, zieht sich zum Stehen hoch, läuft an Lange bevor das Kind selber sprechen kann, beginnt bereits der Sprach- Möbeln entlang und vielleicht sogar schon frei. erwerb. Er setzt voraus, dass das Kind einströmende Reize wie Gehörtes Es versteht die Bedeutung des Wortes „nein“, kann in die Hände und Gesehenes exakt und ohne Einschränkung aufnehmen kann. Andere klatschen, vielleicht ein paar Wörter sprechen und eventuell einfache Sinnesreize wie „Spüren“, „Empfinden“, die Informationen über die Lage Anweisungen verstehen. der Körperteile und schließlich die Motorik gehören ebenfalls zu den Adressen von Kinderärzten in Ihrer Nähe finden Sie unter: w www.rvsbr.de/ elternleitfaden Voraussetzungen. • 1 – 2 Jahre Zu ihnen gehören auch Konzentration und Aufmerksamkeit. Die Atmo- Das Kind lernt laufen und klettern und interessiert sich für alles sphäre der Geborgenheit und des Wohlfühlens in seiner Umgebung unter- Mögliche. Es kann auf einem Tretauto sitzen und fahren. stützen den Spracherwerb wie die sprachlichen Anregungen durch Mutter Es verwendet bis zu 20 Wörter und beginnt, sie mit einfachen Sätzen und Vater, Geschwister und das gesamte soziale Umfeld. zu verknüpfen. Unter diesen Bedingungen lernen die meisten Kinder fast ohne ersichtliche Es ahmt mit Vergnügen Tätigkeiten nach und befolgt einfache Anstrengung das Sprechen und die Sprache. Sie äußern sich verständlich, Aufforderungen, wie zum Beispiel seine Schuhe zu bringen. bauen ihren Wortschatz auf und werden immer sicherer im Gebrauch von Es kann einen Löffel halten, zum Mund führen und beginnt zu Satzstrukturen. Allerdings dürfen auch am dritten Geburtstag schwierige kritzeln. Manche Kinder bekommen jetzt erste Wutanfälle. Laute (z.B. s, sch, g, k) und Lautverbindungen (z.B.: kn, bl, kr) noch falsch gebildet werden. Diese Fehler liegen im Rahmen der normalen Sprachentwicklung. • 2 – 3 Jahre Dazu gehören auch Unsicherheiten in der Satzbildung. Ungefähr mit 2 Jahren kann ihr Kind mit Unterstützung Treppen Erst dann spricht man von einer Sprachentwicklungsverzögerung, wenn der steigen und es beginnt, mit beiden Beinen zugleich zu springen. Spracherwerb deutlich verzögert abläuft, d.h. nicht dem Lebensalter entspricht. Mit 2 1/2 kann es selbstständig Treppen steigen, beidbeinig springen Zu den Fehlentwicklungen gehören auch Auffälligkeiten im Stimmklang (Näseln, und einen Ball schießen ohne hinzufallen. heisere Stimme) und Veränderungen im Sprechtempo und Sprechrhythmus. Mit 2 Jahren kennt es 5 Körperteile, benutzt circa 50 Wörter und kann Es gibt viele Möglichkeiten, um sprachauffällige Kinder im Alltag zu einfache Sätze bilden. Etwa mit 2 1/2 verwendet es Pronomen wie fördern: mit dem Kind sprechen, Tagesabläufe sprachlich kommentieren, „mich“, „du“ oder „ich“, stellt erste Fragen und kann einfachen Bücher gemeinsam anschauen, Verse aufsagen und Lieder singen, dem Kind Geschichten und Unterhaltungen folgen. zuhören. So kann in vielfältiger Weise die Sprachentwicklung des Kindes unterstützt werden. Die KinderärztInnen beraten besorgte Eltern gerne bei der Sprachentwicklung ihrer Kinder. Der Ausschluss einer organisch bedingten Hörstörung sollte immer vor einer Sprachtherapie stehen. Bei Bedarf kann dann die fachliche Hilfe eines Sprachtherapeuten und Logopäden eingeleitet werden. 32 33 Schritt für Schritt Schritt für Schritt Die medizinischen Untersuchungen „U´s“ ein Hörtest mit einem speziellen Gerät durchgeführt. Die vorsorgliche Es gibt in Deutschland ein medizinisches Vorsorgeprogramm für Kinder, das Vitamin-D-Gabe, die notwendig ist, um eine Rachitis (Knochenerweichung) regelmäßige Untersuchungen von Geburt an bis ins Jugendalter vorsieht. zu vermeiden wird besprochen. Zudem erhalten die Eltern Informationen Ziel ist es, Erkrankungen und Entwicklungsverzögerungen frühzeitig zu zur Ernährung und Pflege des Kindes sowie über Schutzimpfungen. Adressen in Ihrer Nähe finden Sie unter: w www.rvsbr.de/ elternleitfaden erkennen und bei Bedarf zu behandeln. Die Untersuchungen werden von den Krankenkassen bezahlt. Im Saarland wird die Teilnahme an den U´s durch das Zentrum für Kinder- • U3: 4. und 5. Lebenswoche Ähnlich wie bei der U 2 untersucht der Kinderarzt nochmals alle vorsorge (ZfK) überwacht. Wird bei einem Kind eine Vorsorgeuntersuchung nicht Organe, das Wachstum und den Ernährungszustand sowie das Nerven- durchgeführt, erhalten die Sorgeberechtigten eine schriftliche Erinnerung vom system; er / sie beurteilt, ob das Kind sich normal bewegt, auf Geräusche ZfK. Bei im Verlauf weiterhin fehlender Vorsorge setzt sich das Gesundheitsamt reagiert und sieht. Ein wichtiger Teil bei dieser Untersuchung ist die Be- mit den Sorgeberechtigten in Verbindung, um über die Notwendigkeit der urteilung der Hüftgelenke, die neben der äußerlichen Untersuchung Vorsorge zu informieren. Kann kein Kontakt zur Familie hergestellt werden auch mit Ultraschall erfolgt. Die Eltern werden zu Themen wie Ernährung, oder wird die Vorsorgeuntersuchung auch nach Kontaktaufnahme von ZfK Pflege, Schlaf und Weinen des Kindes beraten. und Gesundheitsamt nicht durchgeführt, wird das Jugendamt eingeschaltet, • U4: 3. – 4. Lebensmonat um im Rahmen seines Schutzauftrages für Kinder eine eventuelle Kindeswohl- gefährdung auszuschließen. Bei diesem Termin untersucht der Arzt vor allem die körperliche und geistige Entwicklung und die Bewegungsfähigkeit des Kindes. Die medizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach Zeiträumen: Im Spiel mit dem Baby prüft er beispielsweise, ob es einen Gegen- stand in der Hand halten und ihn mit den Augen verfolgen kann. • U1: direkt nach der Geburt Die erste Untersuchung ist eine allgemeine Kontrolle und findet gleich Jetzt stehen auch die ersten Schutzimpfungen an. Zudem berät der nach der Geburt statt. Arzt oder Hebamme untersuchen das Neugeborene Arzt die Eltern bei der Einführung der Beikost. im Hinblick auf die Atmung, den Herzschlag, die Hautfarbe, Muskelspannung • U5: 6. – 7. Lebensmonat und Bewegungsfähigkeit. So kann festgestellt werden, ob das Kind die Geburt gut überstanden hat und ob es ihm körperlich gut geht. Bei der fünften Vorsorgeuntersuchung steht die Überprüfung der Entwicklung Außerdem wird das Kind auf mögliche Fehlbildungen untersucht. von Motorik, Sozialverhalten und „Sprache“ des Kindes neben der weiteren körperlichen Entwicklung an erster Stelle. Spielerisch prüft der Arzt z.B, ob 34 • U2: 3. – 10. Lebenstag ein Kind mit beiden Händen greifen kann, sich auf Seite und Bauch dreht, Bei der zweiten Untersuchung prüft der Kinderarzt, ob es beim sich abstützt und sich zu Geräuschen umwendet. In der Aufrichtentwicklung Baby Hinweise auf Fütterstörungen, Fehlbildungen, Bewegungsstörungen, gibt es große Unterschiede zwischen einzelnen Kindern. Im Zweifelsfall ist Erkrankungen, Verletzungen oder Anpassungsstörungen gibt. Ihm evtl. einige Wochen später eine weitere Untersuchung sinnvoll, um Fehl- wird bei dieser Untersuchung auch ein wenig Blut abgenommen, um entwicklungen auszuschließen. Auch erste Hinweise zu Gesunderhaltung seltene schwere Stoffwechselkrankheiten zu erkennen. Es wird auch der jetzt allmählich durchbrechenden ersten Zähne werden gegeben. 35 Schritt für Schritt Schritt für Schritt •U6: 10. – 12. Lebensmonat Bei allen Vorsorgeuntersuchungen werden die notwendigen Impfungen In diesem Alter sind Kleinkinder schon recht mobil und erkunden ihre nach den Empfehlungen der STIKO (Ständigen Impfkommission) durchge- Umwelt. Auf die neuen Fähigkeiten wie Krabbeln, Hochziehen am Schrank, führt und eventuell versäumte Impfungen nachgeholt. die ersten Schritte an der Hand oder das kurzfristige eigenständige Stehen achtet der Kinderarzt bei diesem Untersuchungstermin besonders. Impfungen Das Verhalten des Kindes informiert ihn zudem über die geistige Entwicklung Die ständige Impfkommission (STIKO) wird vom Bundesgesundheitsministerium seines kleinen Patienten. Auch prüft er das Sprachverständnis und die berufen; sie empfiehlt für Säuglinge und Kleinkinder folgende Impfungen, Sprachentwicklung und achtet auf Augenfehlstellungen. für die auch die Krankenkassen die Kosten übernehmen. Außerdem werden die Eltern hier über die Gefahr von Kinderunfällen informiert, die gerade in diesem Alter gehäuft auftreten. Erkrankungen, gegen die geimpft wird, schon im frühen Säuglingsalter auf- Der Aufbau des Impfschutzes sollte so früh wie möglich beginnen, da NÄHERE INFORMATIONEN: Gesundheitsamt Saarbrücken Kinder- und Jugendärztlicher Dienst N 0681 5 06 – 5401 (Sekretariat) @ sekretariat-jaed@ rvsbr.de Zentrum für Kindervorsorge N 06841 1 64 61 40 @ [email protected] treten und sehr schwer verlaufen können. Der Impfschutz, der im Säuglings •U7: 21. – 24. Lebensmonat alter aufgebaut oder begonnen wurde, sollte bei Kindern und Jugendlichen Neben der körperlichen Entwicklung prüft der Arzt z.B., ob das Kind aufgefrischt oder vervollständigt werden. Ob weitere Impfungen, die von der alleine gehen, sich bücken und wieder aufrichten kann. STIKO nicht generell empfohlen werden, für Ihr Kind sinnvoll sind, kann Ihr Er untersucht, ob das Kind richtig sehen und hören kann, wie es Kinderarzt beurteilen. Sprechen Sie ihn darauf an. spricht und wie es Gesprochenes versteht. Hier ist die Mithilfe der Eltern erforderlich, da Kinder in diesem Alter gegenüber fremden Personen oft •Ab dem 3. Lebensmonat (2 Monate altes Kind): ängstlich oder zurückhaltend sind. Gerade bezüglich der Sprachentwicklung Jeweils im Abstand von mindestens 4 Wochen werden 3 Impfungengegen gibt es große Unterschiede zwischen einzelnen Kindern, so dass zum Diphtherie, Wundstarrkampf (Tetanus), Keuchhusten, Kinderlähmung (Polio), Teil auch der Verlauf beurteilt werden muss. Hepatitis B, und HIB (Hämophilus influenzae Typus B) verabreicht. Zusätzlich sollte gleichzeitig je eine Impfung gegen Pneumokokken (Hirnhautentzün- •U7a: 34. bis 36. Lebensmonat dung, Lungenentzündung) erfolgen. Schon ab der 6. Woche ist eine Schluck- Im Rahmen dieser Untersuchung sollen u.a. allergische Erkrankungen, impfung gegen Rotaviren (häufigster Durchfallerreger) empfohlen, die 2 Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht, bzw. 3 x (je nach Impfstoff) im Abstand von 4 Wochen verabreicht wird. Sprachentwicklungstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien früher erkannt und rechtzeitig behandelt werden. • Ab dem 12. Lebensmonat: Erste Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken und eine Weitere Untersuchungen sind: 4. Impfung gegen Diphtherie / Tetanus / Keuchhusten / HIB / Polio / •U8: 46. bis 48. Lebensmonat Hepatitis B und Pneumokokken. •U9: 60. bis 64. Lebensmonat und J1 mit 12 bis 14 Jahren • Ab dem 13. Lebensmonat: Impfung gegen Meningokokken C (Hirnhautentzündung) Zweite Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken. 36 37 38 39 Schritt für Schritt Bereitschaftsdienst-Praxis für Kinder- und Jugendliche Wenn es anders kommt … STANDORTE: Klinikum Saarbrücken, Klinik für Kinder- und Jugendmedizin m Winterberg 1 66119 Saarbrücken N 0681 963-3000 Die Bereitschaftsdienst-Praxis ist ein Service der niedergelassenen Ihr Kind wurde zu früh oder mit einer Behinderung geboren oder es ist von Kinderärzte in Zusammenarbeit mit den Kinderkliniken und der einer Behinderung bedroht. Alles ist plötzlich anders. Sowohl in der ersten Kassenärztlichen Vereinigung Saarland. Zeit als auch im Laufe der nächsten Jahre brauchen Sie als Eltern Um allen Kindern und Jugendlichen auch am Wochenende, an Feiertagen Informationen, Beratung und Unterstützung und wünschen sich vielleicht und Brückentagen fachärztliche Hilfe anzubieten, gibt es im Saarland aktuell Austausch mit anderen betroffenen Eltern. Es ist gut, sich von Anfang an Marienhaus Klinikum Saarlouis m Kapuzinerstr. 4 66740 Saarlouis N 06831 1257883 an drei Standorten Bereitschaftsdienst-Praxen. Rat zu holen. Es gibt viele Anlaufstellen, die Eltern eines entwicklungs- Marienhaus Klinik St. Josef Kohlhof, Neunkirchen, m Klinikweg 1 – 5 66539 Neunkirchen N 06821 363-2002 Bei Lebensgefahr rufen Sie bitte direkt den Notarzt über die Rettungsleitstellte 19222 (bei Handy mit Vorwahl 0681) oder 112. verzögerten oder behinderten Kindes unterstützen können. Diesen Bereitschaftsdienst können Sie zu folgenden Zeiten in Anspruch nehmen: Das Angebot richtet sich an alle Kinder im Alter von 0-6 Jahren, die in ihrer An Feiertagen und Brückentagen von 8 Uhr morgens bis um 8 Uhr körperlichen, geistigen, sprachlichen, emotionalen oder auch sozialen des Folgetages. Entwicklung Unterstützung benötigen. Die Eltern können sich direkt an die An Heiligabend, Silvester und Rosenmontag. Frühförderstellen wenden und im Rahmen einer offenen Beratung ihre Um telefonische Voranmeldung wird gebeten. Lebenshilfe Saarbrücken, Frühförderzentrum gGmbH m Stettiner Str. 1 66121 Saarbrücken N 0681 9 80 55 – 0 @ e.jung@lebenshilfe saarbruecken.de Haus der Parität, Frühförder- und Reha-Ambulanz m Försterstr. 39 66111 Saarbrücken N 0681 38 85 – 246 @ B.Loesle@ Haus-der-Paritaet.de über Fördermöglichkeiten und Unterstützungsangebote beraten. Früherkennung, Frühförderstelle der Lebenshilfe SaarbrückenDudweiler m Winterbachsroth 7 66125 Dudweiler N 068 97 / 7 78 94 – 12 @ [email protected] Diagnostik, Beratung und Therapie sollen möglichst früh einsetzen, um Frühförderstelle der Sorgen um die Entwicklung ihres Kindes besprechen. Sie werden umfassend Elternberatung für Familien mit Säuglingen und Kleinkindern späteren Benachteiligungen des Kindes entgegen zu wirken. Die MitarbeiterInnen Lebenshilfe Völklingen e.V. Das Frühe Hilfen Team des Gesundheitsamtes, bestehend aus Kinder- arbeiten flexibel in den Familien, in den Frühförderstellen und in Kitas. Das ärztInnen, Kinderkrankschwester und Familienhebammen, bietet eine kostenRäumlichkeiten der Gemeinwesenarbeit-Projekte parallel zu den Babyclubs statt (siehe Angebote in Ihrer Nähe – Elternberatung). Angeboten werden: NÄHERE INFORMATIONEN: Gesundheitsamt Saarbrücken Kinder- und Jugendärztlicher Dienst N 0681 5 06 – 5401 (Sekretariat) @ gesine.thuenenkoetter @rvsbr.de @ sekretariat-jaed@ rvsbr.de Interdisziplinäre Frühförderung Am Wochenende von Samstag 8 Uhr bis Montag 8 Uhr. freie Elternberatung an. Diese findet in der Regel einmal monatlich in den 40 Schritt für Schritt • Unterstützung in Fragen zu Pflege, Ernährung und Entwicklung des Kindes • Beratung zu Gesundheit und Krankheit des Kindes • Impfberatung • Wiegen und Messen des Kindes • Körperliche Untersuchung • Vermittlung zu weiteren Institutionen wie Kinderärzten, m Waldstr. 20 66333 Völklingen N 068 98 91 47 30 komplexe Angebot umfasst neben heilpädagogischer Förderung auch medizinisch – @ info@lebenshilfe- therapeutische Behandlungen, wie Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie. voelklingen.de Interdisziplinäre Früh förderung m Im Füllengarten 99 66115 Saarbrücken Burbach N 0681 755 904 – 71 FAX 0681 755 904 – 77 @ fruehfoerderung@ dwsaar.de Beratungsstellen, Frühförderstellen etc. 41 Schritt für Schritt NÄHERE INFORMATIONEN: Miteinander leben lernen e.V, m Gewerbepark Eschberger Weg Gebäude 3, 66121 Saarbrücken N 0681 6 87 97 – 0 @ [email protected] w www.mllev.de Schritt für Schritt Miteinander Leben Lernen e.V. Schreikinder, Klinikum Saarbrücken Ziel des Vereins ist die Förderung des gemeinsamen Lebens und Lernens Einerseits ist Schreien die einzig mögliche und normale kommunikative von Menschen mit und ohne Behinderung. Wir bieten Unterstützung und Äußerung des jungen Säuglings. Gerade Eltern mit ihrem 1. Kind fällt es Beratung auf dem Lebensweg von Anfang an. Wenn Sie als Eltern ihr Kind aber schwer, diese Äußerungen zu interpretieren und Schmerz und ernst- gemeinsam mit Kindern ohne Beeinträchtigung wachsen, spielen, lernen hafte Zustände zu unterscheiden, zum Beispiel von dem, wie es der Psychologe lassen wollen, beraten MitarbeiterInnen und betroffene Eltern von Miteinander René Spitz nannte, Recht des Säuglings auf Wut. Leben Lernen Sie gerne über die Möglichkeiten der Unterstützung in Krippen, Auch gibt es junge Säuglinge, die exzessiv schreien, häufig als Bauch- Kindergärten und Schulen an Ihrem Wohnort. Vielleicht wollen Sie aber auch schmerzen interpretiert und dann mit daraufzielenden unnötigen Medikamenten nur einmal mit anderen Eltern, die ähnliche Erfahrungen haben, austauschen und Maßnahmen behandelt werden. oder Antworten auf ganz konkrete Fragen haben. Klinikum Saarbücken Prof. Dr. Jens Möller N 0681 9 63 – 2161 FAX 0681 9 63 – 2126 w www.klinikum- saarbruecken.de Die Klinik für Kinder und Jugendmedizin am Klinikum Saarbrücken versucht, auch in Zeiten ökonomischer Restriktionen im Gesundheitswesen, Selbsthilfegruppen bieten die Möglichkeit des Austauschs mit betroffenen Eltern bestehende Angebote vorzuhalten. Dies bedeutet ständige Information und KISS — Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe im Saarland die Bereitschaft für diejenigen Eltern, da zu sein, denen ihre schreienden Kinder so große Sorgen und Probleme machen, dass sie nicht weiter Futterstraße 27 wissen. Hierfür sind unsere diensthabenden Ärzte rund um die Uhr da. 66111 Saarbrücken Email: [email protected] Tel. 0681 9 60 21 30 Internet: www.selbsthilfe-saar.de Pflegestützpunkt im Regionalverband Saarbrücken m Stengelstr. 12 66117 Saarbrücken N 0681 5 06 – 53 22 @ sb-mitte@psp-saar. net w www.psp-saar.net Für therapeutische Hilfen stehen neben erfahrenen Kinderkrankenschwestern und -ärzten eine spezielle geschulte Psychologin und eine Logopädin zur Verfügung. Der Pflegestützpunkt im Regionalverband bietet Beratung und Hilfe zu Oft ist aber ein kurzer stationärer Aufenthalt erforderlich. allen Fragen rund um die Leistungen der Pflegekassen. Die Beratung kann in Dort können aus der kontinuierlichen Beobachtung des Kindes und seiner den Pflegestützpunkten oder auch bei Ihnen zu Hause stattfinden. Eltern therapeutische Konzepte entwickelt und gleichzeitig medizinische Ursachen ausgeschlossen werden. Das Landesamt für Soziales und Versorgung ist zuständig für Leistungen Die Kinderklinik des Klinikums Saarbrücken verfügt über alle der Eingliederungshilfe z.B. für Integrationshelfer in Kindergärten oder der diagnostischen Einrichtungen, wie z.B. Sonographie, EEG, Entwicklungs- Beantragung eines Schwerbehindertenausweises. diagnostik und -therapie, um schwere Grunderkrankungen auszuschließen. Landesamt für Soziales Unser Angebot versteht sich als Notfallangebot und eines für schwerwiegende Regulationsstörungen, die stationär behandelt werden Hochstraße 67 42 müssen. Er ersetzt nicht ein geplantes ambulantes Management, das in 66115 Saarbrücken Internet: Saarbrücken die Regulationssprechstunde der Klinik für Kinder- und Tel.: 0681 99 78 – 0 www.saarland.de/landesamt_soziales.htm Jugendpsychiatrie der SHG anbietet. 43 Schritt für Schritt NÄHERE INFORMATIONEN: SIAP — Kleinkindambulanz m Großherzog-Friedrich- Str.35 66111 Saarbrücken Anmeldung unter: Sekretariat SIAP N 0681 3 8 91 27 01 Schritt für Schritt Schreikinder, Säuglings- und Kleinkindambulanz wenn die anderen sich bei einer Unterhaltungssendung amüsieren, In der Kleinkindambulanz werden vordringlich Kleinkinder im Alter von 0 – 3 möchten auf der Computertastatur "mitarbeiten" oder auf dem Smartphone Jahren mit Regulationsproblemen behandelt. Zu den Regulationsstörungen "Bildchen antippen". Kleine Kinder können aber auch nervös, wütend oder gehören das exzessive Schreien bei Säuglingen sowie Schlaf- und Fütter- erschöpft auf die Medienumgebung reagieren, weil ihnen alles zu viel wird. störungen. Auf Anfrage werden jedoch auch Familien mit Kindern bis zum Setzen Sie deshalb Ihr Kind nie unkontrolliert Medien wie Radio oder Alter von maximal 5 Jahren mit Schlaf-, Angst- und Verhaltensstörungen Fernsehen aus und achten Sie darauf, wie es auf die Medienumgebung in beraten. Dabei werden die Kinder nach den aktuellen Behandlungsleitlinien Ihrer Familie reagiert - ob es etwa durch die Geräusche aus dem Fernsehen, der AWMF Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Fachgesellschaften durch hektische Stimmen oder durch dramatische Musik beeinträchtigt e.V. für psychische Störungen in der frühen Kindheit und einem an der wird, weint oder unruhig wird. Dann schalten Sie doch einfach einmal alle Universität Heidelberg unter der Leitung von Prof. Dr. M. Cierpka ent- Geräte ab! wickelten und seit 10 Jahren erprobten Programm untersucht, diagnostiziert und die Interaktion mit ihren Bezugspersonen beobachtet. Die Behandlungs- Erste Erfahrungen mit Medieninhalten dauer variiert individuell, ist aber häufig bereits nach vier Behandlungs- Im Verlauf seines ersten Lebensjahres wird das Baby immer vertrauter mit einheiten beendet. Neben der Einzelberatung existiert auch ein Gruppenangebot. "seiner" Sprache. Es beginnt, Gesichtsausdrücke und Tonfälle zu unter- Generell soll den Eltern Sicherheit im Umgang mit dem Kind vermittelt scheiden und erste Wörter zu verstehen. Ab etwa sechs Monaten werden werden und die Beziehungsstärkung im Vordergrund stehen. Eine sichere Bilder für Kinder interessant und Bilderbücher werden damit zum Bindung stellt die wichtigste Grundlage für die weitere psychische und auch wichtigsten Medium. Vorlesen, Geschichten erzählen und gemeinsam Singen die körperliche Entwicklung des Kindes dar. Anstehende Entwicklungsschritte oder Musik machen gefallen Kindern in dieser Zeit sehr gut. Lesen Sie Ihrem des Kindes werden erläutert und ggf. auch in Videoanalysen deutlich ge- Kind regelmäßig vor, zeigen Sie auf die Bilder oder lassen Sie Ihr Kind die macht. Die Eltern werden darin unterstützt, sich leichter in die Innenwelt Bilder deuten und "besprechen", auch wenn es zunächst nur "brabbeln" des Kindes einfühlen zu können, um deren Verhalten besser nachvollziehen kann. Reden Sie mit ihm über das, was es sieht und was Sie vorlesen. So und darauf abgestimmt reagieren können. Die Zuweisung der Patienten lernt es, das Gesehene mit Sprache zu verbinden. erfolgt durch einen Kinderarzt und es besteht eine enge Zusammenarbeit Zwischen dem ersten und dem zweiten Geburtstag nehmen die sprach- mit dem Netzwerk der Frühen Hilfen sowie weiteren wichtigen Anlaufstellen lichen Fähigkeiten von Kindern meist stark zu. Kleine Geschichten in Bilder- für Eltern und Kinder im Regionalverband Saarbrücken. büchern sind dann genau das Richtige. Dabei ist es Ihnen überlassen, ob Sie "klassische Bücher" lesen oder eine Bilderbuch-App auf dem Tablet oder 44 Medienkonsum von Kleinkindern Smartphone nutzen. Kinder genießen dann auch, einfache Geschichten von Auch die Kleinsten reagieren auf Medien CD zu hören, sie können anregend oder auch entspannend sein. Häufig Auch wenn Babys und Kleinkinder noch kaum etwas von dem verstehen, wechseln sich einfache kurze Hörgeschichten mit Musik ab. Besonders was sie aus den Medien ringsum wahrnehmen, reagieren sie darauf: Sie gefällt es ihnen, in Bilderbüchern oder auf Hörkassetten Figuren oder Lieder freuen sich über Musikstücke, quietschen vielleicht vor Vergnügen mit, wiederzuerkennen. Deshalb möchten sie die selben Bücher immer wieder 45 Schritt für Schritt anschauen und die selbe Hörgeschichten immer wieder hören. Notizen Allerdings sollten Hörmedien in diesem Alter höchstens 30 Minuten am Tag genutzt werden. Fernsehen für die Kleinsten? Babys und Kleinkinder brauchen kein Fernsehen, denn sie können nicht wirklich etwas damit anfangen und die Bildfolge ist zu schnell, als dass sie überhaupt etwas erfassen könnten. In diesem Alter hat Fernsehen keine förderlichen Aspekte. Im Gegenteil - Studien weisen darauf hin, dass Fernsehen in den ersten Lebensjahren die sprachliche Entwicklung hemmt, Kinder schlechter schlafen lässt und den Austausch zwischen Eltern und Kind behindert. Wenn es in Ausnahmefällen doch dazu kommt, beispielsweise wenn Vater oder Mutter mit einem älteren Geschwisterkind etwas anschauen, dann sollte die Fernsehzeit auf höchstens 20 Minuten begrenzt sein. Keinesfalls sollte Ihr Baby oder Kleinkind allein vor dem Fernseher sitzen. Auch von Spielen auf Handys oder Computer wird für die Kleinsten abgeraten. (http://www.kindergesundheit-info.de, Stand: 30.04.2015) 46 47 Schritt für Schritt Schritt für Schritt 6. Finanzielle Hilfen Mutterschaftsgeld NÄHERE INFORMATIONEN: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie — Elterngeldstelle — m Hochstr. 67 66115 Saarbrücken N 0681 5 01 – 00 Jede Frau, die eigenständig krankenversichert ist, hat in der Zeit des Mutterschutzes einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld von ihrer Krankenkasse. Dies gilt sowohl für Freiwillig- als auch Pflichtversicherte. Voraussetzungen für den Erhalt: • es besteht ein Arbeits- bzw. Heimarbeitsverhältnis • das Arbeitsverhältnis wurde vom Arbeitgeber zulässig gekündigt • es besteht die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse, mit Zahlungsanspruch auf Krankengeld Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettolohn der letzten drei Kalendermonate und beträgt höchstens 13 EURO für jeden Kalendertag. Der Antrag auf Mutterschaftsgeld kann frühestens 7 Wochen vor der voraussichtlich geplanten Entbindung bei der Krankenkasse bzw. beim Bundesversicherungsamt gestellt werden. Elterngeld Seit dem 01. Januar 2007 gibt es das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Durch das Elterngeld soll der Einkommensausfall eines Elternteils, der durch die Geburt eines Kindes bedingt ist, ausgeglichen werden. Das Elterngeld macht i. d. R. 67 % des Einkommens der letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt des Kindes aus. Bei einem durchschnittlichen Einkommen von unter 1.000 EURO kann sich der Prozentsatz auf bis zu 100 % erhöhen bzw. bei einem durchschnittlichen Einkommen von über 1.200 EURO auf 65 % absenken. Das Elterngeld wird monatlich in Höhe von mindestens 300 EURO gezahlt z.B. bei Erwerbslosigkeit beider Elternteile und höchstens 1.800 EURO und wird maximal bis zum 14. Lebensmonat des Kindes gezahlt. Ein Elternteil kann 48 49 Schritt für Schritt NÄHERE INFORMATIONEN: Bundesagentur für Arbeit m Hafenstr. 18 66111 Saarbrücken N 01801 54 63 37 w www.arbeitsagentur.de Schritt für Schritt höchstens 12 Monate Elterngeld beziehen. Den Anspruch auf weitere zwei Das Kindergeld wird grundsätzlich: Monatsbeträge haben Alleinerziehende oder Eltern, die sich bei der Einschränkung • für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr, der Erwerbstätigkeit abwechseln. • für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr und • für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr gezahlt. Der Antrag auf Elterngeld kann sowohl als Papierformular als auch direkt online gestellt werden, wobei die zweite Form wesentlich einfacher und komfortabler ist und eine schnellere Bearbeitung des Antrags ermöglicht. Die Anträge auf Kindergeld werden bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt und auch dort bearbeitet. ElterngeldPlus Das ElterngeldPlus machte es Müttern und Vätern leichter, Elterngeld und Bezüge für Waisenkinder Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Denn Eltern (auch ohne Jedes Kind, dessen Eltern/ -teil stirbt, hat Anspruch auf Halb- bzw. Voll- Teilzeiteinkommen) können die Bezugszeit des Elterngeldes verlängern: Aus waisenrente, auch Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder, die im Haushalt des / einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Dabei ersetzt der Verstorbenen leben. Jedoch müssen nichteheliche Kinder vom Vater das ElterngeldPlus, wie das bisherige Elterngeld auch, das wegfallende anerkannt worden sein (beim Jugendamt, Amtsgericht, Notar oder Standesamt). Einkommen zu 65 bis 100 Prozent. Die Höhe des ElterngeldPlus liegt dabei Waisenrente steht Kindern prinzipiell bis zum 18. Lebensjahr zu. Es gibt bei höchstens der Hälfte des monatlichen Elterngeldbetrages, das Eltern allerdings die Möglichkeit Waisenrente bis zum 27. Lebensjahr zu erhalten, ohne Teilzeiteinkommen zustünde. So haben Mütter und Väter auch über wenn das Kind eine Schul- oder Berufsausbildung macht. Darüber hinaus den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus mehr Spielraum, um die erhält das Kind weiterhin Waisenrente, wenn es eine Behinderung hat und Bedürfnisse des Kindes mit den Anforderungen im Beruf zu verbinden. deshalb nicht sein eigenes Geld verdienen kann. So beantragen Sie ElterngeldPlus: Voraussetzungen Waisenrente zu erhalten: • Sie können zwischen Elterngeld und ElterngeldPlus wählen oder beides kombinieren. Rentenversicherung eingezahlt haben Kindergeld Ministerium für Soziales, — Elterngeldstelle — m Hochstr. 67 66115 Saarbrücken N 0681 5 01 – 00 50 NÄHERE INFORMATIONEN: Jugendamt des Regionalverbandes Saarbrücken, Vormundschaften, N 0681 5 06 – 5142 Jugendamt des Regionalverbandes Saarbrücken, Beistandschaften, N 0681 506 – 5142 • der/die Verstorbene/n müssen mindestens 5 Jahre in die deutsche • bei Berufsanfängern reicht auch die einmalige Einzahlung in die Rentenversicherung. Das Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen sowie von der Staatsangehörigkeit gezahlt. Beginn der Auszahlung: • unmittelbar nach dem Tod der/ des Eltern/ -teils Es ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgt monatlich: oder • für das erste und zweite Kind 190 EURO • spätestens nach Ablauf des Monats, in dem diese gestorben sind. • für das dritte Kind 196 EURO • für das vierte und jedes weitere Kind 221 EURO. 51 Schritt für Schritt Schritt für Schritt Höhe des Anspruchs: Die Höhe des Unterhaltsvorschusses beträgt monatlich: Die Höhe der Waisenrente wird individuell durch die deutsche • für Kinder unter sechs Jahren 145 EURO Rentenversicherung berechnet. • für ältere Kinder bis unter 12 Jahren 194 EURO. Wichtig: Übernahme von Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen Damit die Waisenrente ausbezahlt werden kann, muss ein Antrag beim Bei geringem Einkommen der Eltern kann der Elternbeitrag für Rententräger der/ des Verstorbenen gestellt werden, max. 1 Jahr nach Kindertageseinrichtungen vom Jugendamt übernommen werden. dem Sterbefall. Kindertagesbetreuung Jugendamt des Regionalverbandes Saarbrücken, Unterhaltsvorschuss, N 0681 5 06 – 5142 Jugendamt des Regionalverbandes Saarbrücken Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe N 0681 5 06 – 5132 Unterhaltsanspruch des Kindes Das Jugendamt des Regionalverbandes Saarbrücken will einkommens- Ein minderjähriges Kind hat das Recht von einem Elternteil, mit dem es schwache Familien bei den Kosten der Kindertagesbetreuung unterstützen. nicht in einem Haushalt lebt, Unterhalt zu beziehen. Die Höhe des Unter- In der zuständigen Abteilung können Sie die Übernahme der Elternbeiträge halts hängt einerseits vom Einkommen und den persönlichen Verhältnissen und des Essensgeldes beantragen. des getrennt lebenden Elternteils und andererseits vom Alter des Kindes ab. Der Unterhalt ist monatlich und im Voraus zu zahlen. Zur Durchsetzung der Wer hat Anspruch? Unterhaltsansprüche des Kindes hat der betreuende Elternteil einen Anspruch Beziehen Sie Arbeitslosengeld II (Hartz 4), Sozialhilfe oder Leistungen nach auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt und kann bei Bedarf dem Asylbewerberleistungsgesetz, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch darüber hinaus eine Beistandschaft zur rechtlichen Vertretung des Kindes auf Übernahme. Sollten Sie ein Einkommen beziehen, gibt es für den beantragen. Anspruch auf Übernahme keine „Faustformel“. Wenn Sie ein geringes Einkommen erzielen und hohe Ausgaben im Rahmen einer wirtschaftlichen Unterhaltsvorschuss Lebensführung haben, könnten Sie ohne Weiteres einen Anspruch haben, Durch die Unterhaltsvorschussstelle erhalten Kinder bis maximal zur der mit Hilfe einer Einkommensberechnung ermittelt wird. Seit dem Vollendung des 12. Lebensjahres Leistungen, wenn sie bei einem allein 01.08.2011 ist das letzte Kindergartenjahr nicht mehr beitragsfrei. Auch erziehenden Elternteil leben und der barunterhaltspflichtige Elternteil nicht hierfür kann die Übernahme beantragt werden. Eine Einkommensberech- oder nicht ausreichend Unterhalt leistet bzw. leisten kann. nung wird dabei klären, ob die Übernahme des Regelbeitrages ganz, zur Hälfte oder gar nicht erfolgt. Unterhaltsvorschuss kann längstens für 72 Monate in Anspruch genommen werden. Der Anspruch besteht darüber hinaus nur, wenn der allein erziehende 52 Elternteil ledig, verwitwet oder geschieden ist oder vom Ehegatten dauernd Welche Unterlagen werden in Kopie zur Prüfung Ihres Anspruchs benötigt? getrennt lebt. Grundsätzlich benötigen wir von Ihnen: 53 Schritt für Schritt • Bescheinigung der Einrichtung (mit Aufnahmetag, Höhe des Schritt für Schritt • Wohngeld- oder Lastenzuschussbescheid sonstigen Sonderzahlungen) Elternbeitrages und ggf. des Mittagessens) • Nachweis über Krankengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld • BAföG-Bescheid, BAB-Bescheid, Stipendium • Rentenbescheid • Ausweis oder Pass / Aufenthaltstitel oder Freizügigkeitsbescheinigung / Geburtsurkunde des Kindes • Meldebescheinigung Postanschrift: Regionalverband Saarbrücken — Jugendamt — Wirtschaftliche Jugendhilfe 51.33 m Heuduckstraße 1 Kosten der Unterkunft Sollten Sie eine Maßnahme über die Agentur für Arbeit / das Jobcenter machen oder befinden Sie sich in Ausbildung / Studium, brauchen wir Nebenkosten ohne Strom) Nachweise über: • Nachweise über die Kosten der Unterkunft (Mietvertrag und • Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung (entsprechender Mietvertrag) • Immatrikulationsbescheinigung, Schulbescheinigung • Nachweis über Wohnungseigentum (Jahreskontoauszug der • Eingliederungsvereinbarung vom Jobcenter Darlehenszinsen, Straßenreinigung, Müllgebühren, Heizung, Wasser- • Sprachkurs und Abwasserbescheid, Grundsteuerbescheid, Wohngebäudeversicherung, • Umschulung Schornsteinfeger, Größenangabe der selbst genutzten Wohnungfläche) • Kinderbetreuungskosten 66117 Saarbrücken N 0681 5 06 – 5142 Annahme von Anträgen: Di, Mi, Fr 08:30 Uhr – 12:00 Uhr Do 13:30 Uhr – 17:30 Uhr Servicezeit Telefon: Mo, Do 08:30 Uhr – 12:00 Uhr Mo, Di, Mi 13:30 Uhr – 15:00 Uhr N 0681 5 06 – 5132 Besondere Belastungen Wenn Sie im Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz 4), Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind, dann benötigen wir letzten 3 Monate) außerdem von Ihnen: mit Kaufvertrag / Verwendungszweck • Aktueller Bescheid • Nachweise über Unterhaltszahlungen (Bankauszüge mindestens der • Nachweise über Darlehen oder sonstige Schulden (Darlehensvertrag) • Nachweise über Versicherungen (Versicherungspolice oder –urkunde) Wenn Sie Einkommen aus selbstständiger Arbeit, aus einem Angestelltenver- für Hausrat, Haftpflicht, Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit, Risikoleben, hältnis, Ausbildungsverhältnis oder durch Rente erzielen, legen Sie bitte private Kranken- und Pflegeversicherung (keine Zusatzversicherung!) folgende Unterlagen vor: Die Bearbeitung des Antrages ist nur möglich, wenn ALLE Unterlagen Einkommen vollständig vorliegen! • Arbeitsvertrag, Gehaltszettel (möglichst der letzten 12 Monate mit Nachweis über Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und sonstigen Sonder zahlungen) • Einkommensteuerbescheid, Gewinn- und Verlustrechnung / Einnahmenüber-schussrechnung bei Selbstständigen (möglichst vom Steuerberater) 54 55 Schritt für Schritt Schritt für Schritt 7. Familienbildung Die Familienbildungsstätten (FBS) im Regionalverband bieten ein umfangreiches Bildungsangebot mit dem Schwerpunkt Familie an. Mit ihrem jährlich erscheinenden Programm laden sie zu Kursen, Informationsabenden und Tagesveranstaltungen ein. Die speziell auf die Bedürfnisse von Kindern und Eltern eingerichteten Räume bieten die Möglichkeit, unter fachlicher Anleitung gemeinsam zu spielen, sich auszutauschen und voneinander und miteinander zu lernen. Interessierte und Kursteilnehmerinnen sind hier herzlich willkommen und können sich gerne mit Fragen und Anregungen an die Mitarbeiterinnen NÄHERE INFORMATIONEN: Kath. Familienbildungsstätte Saarbrücken e.V. m Ursulinenstr. 67 66111 Saarbrücken N 0681 90 68 – 191 Evang. Familienbildungsstätte Saarbrücken m Mainzer Str. 269 66121 Saarbrücken N 0681 6 13 48 der FBS wenden. Die FBS sind Bildungseinrichtungen für Familien. Dabei begleiten und unterstützen sie die unterschiedlichen Familienformen, wie sie sich aktuell in der Gesellschaft zeigen und richten sich damit an Menschen verschiedenster Altersgruppen, Nationalitäten und Religionen. Die Angebote der Familienbildungsstätten sind vielfältig, sie reichen von PEKiP Kursen über Homöopathie für Kinder und Erwachsene, Kreativangebote für alle Altersgruppen, bis hin zu speziellen Ferienaktionen. Eine gute Übersicht bietet das jährlich erscheinende Programm. Darin finden Sie Kurse und Veranstaltungen zu den Themenbereichen: Familie in Kirche und Gesellschaft Eltern und Kinder Kinder und Jugendliche Familie und Gesundheit Familie und Kreativität und viele weitere Angebote… 56 57 Schritt für Schritt Schritt für Schritt 8. Beratungsmöglichkeiten Beratungsstellen Evang. Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte, Familienplanung und Sexualpädagogik m Großherzog–Friedrich–Str. 37 66111 Saarbrücken Die Beratungsstellen im Regionalverband Saarbrücken bieten Ihnen kostenfreie Angebote durch pädagogisch-psychologische Fachkräfte. Sie beraten bei Fragen der Erziehung und rund um die Familie, bei Problemen in der Partnerschaft und bieten Lebensberatung in Krisensituationen, bei N 0681 6 57 43 Trauer und Einsamkeit. Sie unterstützen Jugendliche bei Problemen mit dem SOS – Kinderdorf Saarbrücken Erwachsenwerden, im Elternhaus, mit Freundschaften und in Schule und Jugendhilfe, Ausbildung und Beratung m Johannisstraße 6 (Postadresse Seilerstraße 6) 66111 Saarbrücken N 0681 91 00 70 Ausbildung Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Saarbrücken e.V. m Am Schlossberg 66119 Saarbrücken N 0681 3 25 33 Partnerschaftsproblemen sowie der Verbesserung der Beziehung in Erziehungs-, Ehe-, Familienund Lebensberatungsstelle des Bistums Trier m Ursulinenstraße 67 66111 Saarbrücken N 0681 6 67 04 @ lb.saarbruecken@ bistum-trier.de Viele Konflikte werden von Eltern selbst gelöst. Wenn Sie aber allein nicht mehr zurechtkommen, bieten Ihnen die Beratungsstellen Hilfe an. Ehe- und Paarberatung dienen der Bewältigung von folgenden Situationen: •wenn die Familie in eine Krise geraten ist •bei Sorgen über die Entwicklung des Kindes •bei Unsicherheit in Erziehungsfragen •bei Fragen des familiären Zusammenlebens •bei Trennung und Scheidung •bei Fragen, wie gute Elternschaft trotz Trennung gelingen kann wenn Sie in einer Patchworkfamilie leben zu Familienplanung und Sexualität •Informationen über die Möglichkeiten der Empfängnisverhütung und Sterilisation •Beratung bei unerfülltem Kinderwunsch •Sexualberatung •Psychologisch-therapeutische Begleitung nach einem Schwangerschaftsabbruch 58 59 Schritt für Schritt Schritt für Schritt Junge Mütter zwischen Mutterglück und Depression Die meisten frisch gebackenen Eltern bilden ein gutes Team. Sie sorgen Sabine M. ist mit ihrem 1. Kind seit einer Woche aus dem Krankenhaus abwechselnd oder gemeinsam gut für ihr Kleines. Das schweißt zusammen. entlassen und wieder zu Hause. Sabine und dem Baby geht es gut. Doch irgendwann kommt der Punkt, an dem sich einer der Eltern die Sabine hat allen Grund glücklich und zufrieden zu sein: die Geburt verlief Frage stellt: Sind wir eigentlich nur noch Eltern? Vor wie vielen Jahren hatten ohne Komplikationen, das Kind ist gesund, ihr Mann ist stolz in seiner wir denn das letzte Mal Sex? Wie lange ist es schon her, dass wir über etwas neuen Vaterrolle, von Familie und Freundeskreis kommen Glückwünsche. anderes gesprochen haben als über Verdauung, Fläschchen und Strampler? Aber — Sabine wagt es kaum diese Gefühle zuzulassen, geschweige Es wird Zeit, auch noch mal an sich selbst als Paar zu denken: denn darüber zu reden. Da ist ihre Hilflosigkeit, wenn das Baby schreit und sie Gemeinsam etwas ohne Kind erleben und genießen, z.B. gemeinsam essen sich gar nicht erklären kann warum. Eigentlich müsste es doch zufrieden gehen, eine Radtour, ein Saunabesuch — es tut gut, sich auch noch als sein, das mit dem Stillen klappt und die Windeln sind frisch gewechselt. Mann und Frau fühlen zu können. Sie fühlt sich nur noch müde, könnte sich überall hinlegen und auf der Stelle Gönnen Sie sich eine Auszeit vom Elternsein. Das muss allerdings einschlafen. Da ist dann noch das starke Bedürfnis ganz für sich alleine organisiert werden. Hier sind Großeltern und Freunde, bei denen das Kind zu sein, in Ruhe zu lesen oder einen Stadtbummel zu machen. in guten Händen ist, Gold wert. In der Schwangerschaft erschien alles noch leicht. Da waren die Leute Das Kind profitiert von anderen liebevollen Menschen. Keine Sorge, das aus der Geburtsvorbereitungsgruppe, mit denen sie sich austauschen konnte, hat mit Egoismus nichts zu tun. Im Gegenteil: wer seine Partnerschaft pflegt ihr Mann, mit dem sie gemeinsam in einer Zeit unbeschwerter Vorfreude und lebendig erhält, sorgt für eine Atmosphäre, in der ein Kind gut leben konnte. Und jetzt? Wer hätte schon Verständnis dafür, dass sie sich gedeihen kann. so traurig und so unfähig fühlt? Sabine hat Angst vor der Zukunft, kein eigenes Leben mehr, nur noch müde und fremd bestimmt, reduziert auf ihre Mutterrolle. Wenn sie ihr Kind betrachtet, hat sie ein schlechtes Gewissen und könnte nur noch heulen. So wie ihr geht es vielen jungen Müttern, sie weiß es nur noch nicht. An dem Tag, an dem sie es wagen wird, offen über ihre Gefühle zu sprechen, wird sie sich entlastet fühlen und den Mut haben, ihr neues Leben gestalterisch in die Hand zu nehmen. Wir sind auch noch Mann und Frau Das erste Kind verändert (fast) alles: Aus dem Paar wird eine Familie, aus den Partnern werden Eltern und der Alltag wird bestimmt von ganz neuen Anforderungen und Aufgaben. Füttern, „Bäuerchen“ machen, Windeln wechseln, freundliches Zureden und Beruhigen bilden die Tagesordnung, während die „Nachtordnung“ oft gänzlich aus den Fugen gerät. 60 61 Schritt für Schritt Schritt für Schritt 9.1. Nützliche Kontakte und Adressen A E Arbeitskammer des Saarlandes m Fritz-Dobisch-Str. 6 – 8 66111 Saarbrücken N 0681 4005 – 0 @ [email protected] w www.arbeitskammer.de w www.saarland.de/landesamt_ soziales.htm Arbeitsstelle für Integrationspädagogik Verein Miteinander Leben Lernen e.V. m Gewerbepark Eschberger Weg, Gebäude 3 66121 Saarbrücken N 0681 867 97 – 0 @ [email protected] Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle des Bistums Trier m Ursulinenstr. 67, 66111 Saarbrücken N 0681 6 67 04 @ [email protected] w www.bistum-trier.de Arbeitsstelle für Integrationspädagogik des Caritasverbandes Trier und des Diakonischen Werkes an der Saar m Poststr. 50 66333 Völklingen N 068 98 98 42 25 @ [email protected] Evang. Beratungsstelle für Erziehung, Ehe und Lebensfragen m Großherzog-Friedrich-Str. 37, 66111 Saarbrücken N 0681 6 57 22 w [email protected] 66115 Saarbrücken N 0681 99 78 – 0 w www.arbeitsagentur.de Evang. Familienbildungsstätte Saarbrücken m Mainzer Str. 269 66121 Saarbrücken N 0681 6 13 48 @ [email protected] w www.ev-familienbildungsstaette- saar.de D F Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Saarbrücken e.V. m Am Schloßberg 3 66119 Saarbrücken N 0681 3 25 33 @ [email protected] w www.kinderschutzbund-saarbruecken.de Familienkasse der Agentur für Arbeit Saarbrücken m Hafenstr. 18 66111 Saarbrücken N 0800 4 55 55 30 / –33 (kostenfrei) B Bundesagentur für Arbeit m Hafenstr. 18 66111 Saarbrücken N 0800 4 5 55 50 (kostenfrei) 62 Landesamt für Soziales — Erziehungsgeldkasse m Hochstr. 67 63 Schritt für Schritt Familienservicebüro Familie gibt Aufwind e.V. m Sulzbachstr. 81 66280 Sulzbach N 06897 508-225 w www.familienservicebuero sulzbach.de Frühförderstelle Gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialarbeit mbH m Försterstraße 39 66111 Saarbrücken N 0681 3885-0 w www. gps-srp.de Schritt für Schritt G Gesundheitsamt Saarbrücken Jugendärztlicher Dienst m Stengelstr. 10 – 12 66117 Saarbrücken N 0681 5 06 – 5401 FAX 0681 5 06 – 5393 @ [email protected] J Jobcenter Regionalverband Saarbrücken Kath. Familienbildungsstätte m Ursulinenstraße 67 66111 Saarbrücken N 0681 9068191 w www.fbs-saarbruecken.de Kinderbetreuungsbörse Saarbrücken / Völklingen w www.kinderbetreuungsboerse- saarbruecken.de @ [email protected] Standort Saarbrücken: N 0681 75595100 m Försterstr. 36 66111 Saarbrücken N 0681 8 30 86 26 Frühförderstelle der Lebenshilfe Saarbrücken m Stettiner Straße 1 66121 Saarbrücken N 0681 980550 @ [email protected] Frühförderstelle der Lebenshilfe Saarbrücken-Dudweiler m Winterbachsroth 7 66125 Saarbrücken N 068 97 7 7 894 – 12 w www.lebenshilfe-sft.de Frühförderstelle der Lebenshilfe Völklingen e.V. m Waldstr. 20 66333 Völklingen N 068 98 9 14 73 15 w www.lebenshilfe-voelklingen.de 64 Jugendamt Regionalverband Saarbrücken m Heuduckstr. 1 66117 Saarbrücken N 0681 506 – 5555 w www.jugendamt-rvsbr.de K Kath. Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen m Richard-Wagner-Str. 23 66111 Saarbrücken N 0681 3 11 22 oder 3 63 86 w www.skf-saarbruecken.de Kath. Erwachsenenbildung im Bistum Trier — Fachstelle Saarbrücken — m Ursulinenstr. 67 66111 Saarbrücken N 0681 9 06 81 91 @ [email protected] w www.keb-saarbruecken.de Klinik St. Theresia Caritas m Rheinstr. 2 66113 Saarbrücken N 0681 4060 m Hafenstraße 18 66111 Saarbrücken w www.jobcenter-rvsbr.de KLINIKEN / KRANKENHÄUSER: Kinderklinik am Klinikum Saarbrücken gGmbH m Winterberg 1 66119 Saarbrücken N 0681 / 963-0 w www.klinikum-saarbruecken.de Standort Völklingen: m Poststr. 33 66333 Völklingen N 068 98 1 69 03 83 w www.caritasklinik.de Knappschaftsklinikum Saar GmbH Krankenhaus Püttlingen m In der Humes 35 66346 Püttlingen N Telefonzentrale: 06898 / 55-0 @ [email protected] SHG-Kliniken Völklingen Kleine Tiger e.V. m Marktstr. 1a 66280 Sulzbach N 068 97 978 9570 @ [email protected] m Richardstraße 5-9 66333 Völklingen N 06898 12 – 0 Krankenhaus St. Josef CTS – Schwestern vom Heiligen Geist GmbH m Klosterstr. 14 66125 Saarbrücken N 068 97 79 90 L La Leche Liga e.V. Stillgruppe Saarbrücken Kath. Familienbildungsstätte Saarbrücken e.V. m Ursulinenstr.67 66111 Saarbrücken N 0681 9068191 w www.fbs-saarbruecken.de 65 Schritt für Schritt Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz m Don-Bosco-Str. 1 66119 Saarbrücken N 0681 8 50 00 Landesamt für Soziales m Hochstr. 67 66115 Saarbrücken N 0681 99 78 22 99 oder 9 97 80 M Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport m Franz-Josef-Röder-Str. 21 66119 Saarbrücken N 0681 501 – 2100 Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz m Keplerstr. 18 66117 Saarbrücken N 0681 501 – 4500 Miteinander Leben lernen e.V. m Gewerbepark Eschberger Weg 3 66121 Saarbrücken N 0681 68 79 70 w www.mll-saar.de S Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Regionalverbandes Saarbrücken m Schlossplatz 2A 66119 Saarbrücken N 0681 506 50 64 w www.regionalverband-saarbruecken.de 66 Schritt für Schritt Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle der Verbraucherzentrale des Saarlandes m Triererstraße 22 66111 Saarbrücken N 0681 540 19 w www.vz-saar.de Schwangerenberatungsstelle Sozialdienst katholischer Frauen e.V. m Richard-Wagner-Straße 17 66111 Saarbrücken N 0681 93 62 59 - 0 w www.skf-saarbruecken.de Schwangerenberatungsstelle Pro Familia m Mainzer Str. 106 66121 Saarbrücken N Telefon: 0681 96817676 @ [email protected] Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Caritasverbandes für Saarbrücken und Umgebung e. V. m Johannisstraße 2 66111 Saarbrücken N 0681 309 06 12 0681 309 06 40 w www.caritas-saarbruecken.de Evang. Schwangerenberatungsstelle Ev. Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte, Familienplanung und Sexualpädagogik m Großherzog-Friedrich-Straße 37 66111 Saarbrücken N 0681 / 65743 @ [email protected] m Karcherstr. 13 SOS Kinderschutz- und Beratung Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Diakonischen Werkes an der Saar gGmbH in Völklingen m Gatterstraße 13 66333 Völklingen N 06898 914 76-28 06898 914 76-26 w www.dzvk.dwsaar.de Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Vereins zur Förderung der Bewährungs- und Jugendgerichtshilfe im Saarland e.V. m Knappschaftsplatz 3 66111 Saarbrücken N 0681- 948 23 0 w www.verein-bwh.de Schwangerenberatungsstelle Donum Vitae im Saarland e.V. m Bahnhofstraße 70 66111 Saarbrücken N 0681 9 38 67 34 @ [email protected] 66111 Saarbrücken N 0681 91 00 70 V Vergiftungszentrale Saarland N 068 11 92 40 Homburg/Saar 9.2. Nützliche Internetadressen www.bzga.de www.mllev.de www.ich-geh-zur-u.de www.familienratgeber.de www.kindersicherheit.de www.kindernetzwerk.de www.bmfsfj.de www.selbsthilfe-saar.de www.beruf-und-familie.de www.gesundes-kind.de www.dji.de www.kinderaerzteimnetz.de www.familienhandbuch.de www.hebammenverband-saar.de www.bildungsserver.de www.bke-beratung.de www.saarbrücken.de Adressen und Ansprechpartner in den 10 Städten und Gemeinden finden Sie unter „Angebote in Ihrer Nähe“ auf der folgenden Internetseite: www.rvsbr.de/elternleitfaden 67 Schritt für Schritt Schritt für Schritt 10. Notrufnummern 11. Online-Quellenangaben ☎ 68 Polizei 110 Feuerwehr / Notruf 112 Notdienstfinder für Apotheken 0800 00 2 28 33 oder 0800 00 2 28 33 Vergiftungszentrale 068 41 1 92 40 Telefonseelsorge (für Menschen mit seelischen Krisen) 0800 1 11 01 11 oder 0800 1 11 02 22 Kinder- und Jugendtelefon 0800 1 11 03 33 Elterntelefon 0800 1 11 05 50 Jugendamt Service 0681 5 06 – 55 55 Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) www.kindergesundheit-info.de www.kindersicherheit.de www.familienplanung.de/schwangerschaft Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend www.bmfsfj.de Kindesunterhalt: www.familien-wegweiser.de/wegweiser Unterhaltsvorschuss: www.bmfsfj.de Nationales Zentrum Frühe Hilfen www.fruehehilfen.de Landeshauptstadt Saarbrücken www.saarbruecken.de/rathaus/ buergerservice/geburt Bundesagentur für Arbeit www.arbeitsagentur.de/web/content/.../ KindergeldKinderzuschlag/.../index.htm www.arbeitsagentur.de/web/.../DE/.../ Ausbildung/Berufsausbildung/.../index.htm Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. www.vlh.de Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie www.saarland.de/fruehe-hilfen.htm www.elterngeld.saarland.de 69 Schritt für Schritt Notizen 70 Notizen 71 Verstehen ist einfach. Wenn man einen Finanzpartner hat, der die Region und ihre Menschen kennt. Sprechen Sie mit uns. sparkasse-saarbruecken.de