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9-10 2015 · Jahrgang 44 PERSPEKTIVEN Zeitschrift für Fach- und Führungskräfte MEHR VIELFALT Sprecherausschusskonferenz 2015 Schwerpunkt Diversity Von Ginger Rogers lernen Zeitschrift für Mitglieder im Verband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE E.V. · www.die-fuehrungskraefte.de · K 9811 WAGEN! EDITORIAL/INHALT < PERSPEKTIVEN 09-10/2015 MEHR ALS „GEDÖNS“ Diversity (oder auf deutsch „individuelle Verschie denheit“) ist das Schwerpunktthema dieses Heftes der Perspektiven. Unser Alt-Kanzler Gerhard Schröder würde jetzt womöglich fragen, „Schon wieder Frauen und Gedöns?“. Nun, Vielfalt im Unternehmen ist alles andere als Gedöns und bestimmt besser als Einfalt. Eine Modeerscheinung ist Diversity deshalb gewiss nicht, sondern eher ein notwendiger Bestandteil guter Unternehmensführung. Übersehen wird oft, dass Diversity auch nichts völlig Neues ist. Der Unterschied zwischen einer unter der Wahrnehmungsschwelle bleibenden Unterschiedlich keit und dem heutigen Verständnis von Diversity besteht darin, dass nun diese Unterschiedlichkeit gewollt und bewusst gefördert wird. Auch bisher waren unsere Mitarbeiter aber schon individuell so unterschiedlich, wie Menschen nun einmal sind, auch wenn sich viele Konzerne über Jahrzehnte redlich Mühe gegeben haben, den stromlinienförmigen, auf Befehl und Gehorsam ausgerichteten und systemkonformen Arbeitnehmer heranzuziehen. Diese Menschen sind dann aber auch im Wortsinne Arbeit-Nehmer und weniger Mit-Arbeiter und gewiss keine Intrapre neure, also Unternehmer im Unternehmen. Aus Arbeitnehmern Mitunternehmer zu machen gelingt nur, wenn wir die Menschen in ihrer Verschiedenheit annehmen. Nur so werden die Unternehmen die vielfältigen Fähigkeiten der Menschen für sich nutzbar machen. Und um es ganz deutlich zu sagen: Wir sprechen bei Diversity auch, aber eben nicht nur, über die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am Erwerbsleben und an Führungspositionen. Diversity ist wesentlich mehr. Es geht z.B. auch um das Verhältnis von älteren und jüngeren Mitarbeitern und bei Fach- und Führungskräften gerade auch darum, wie man die Heranführung von Jüngeren an verantwortungsvolle Funktionen optimiert, während man zugleich die Employability der Älteren und Erfahrenen für das Unternehmen sichert. Es empfiehlt sich, beizeiten ein paar intelligente Ideen zu entwickeln, Ältere und Jüngere in schlagkräftigen Teams zusammenarbeiten zu lassen. So kann ein jüngerer Mitarbeiter sukzessive mehr Verantwortung übernehmen und der ältere Kollege diese im gleichen Maßen abgeben. Damit zeigt man Wertschätzung gegenüber dem jüngeren Mitarbeiter und stellt sicher, dass der Ältere auch mit 63 oder 65 noch kraftvoll zubeißen kann. Frauen und Männer, jung und alt – es lassen sich noch viele Beispiele dafür finden, die Verschiedenheiten der Menschen im Unternehmen einzusetzen. Diskriminierung kann sich heute kein Unternehmen mehr erlauben und sei es allein aus Imagegründen. Wer Mitarbeiter wegen ihrer politischen, religiösen oder sexuellen Orientierung ausschließt, hat bei seinen Kunden b ereits verloren. Und das gilt vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingsdiskussion auch für die Herkunft der Menschen. Seien wir dankbar, dass diese Menschen zu uns kommen wollen, weil bei uns Frieden, Sicherheit und Wohlstand herrschen. Das ist angesichts der deutschen Geschichte des letzten Jahrhunderts nicht selbstverständlich und gilt für viele andere Länder bei weitem nicht. Heute können wir etwas zurückgeben. Nehmen wir diese Menschen mit offenen Armen auf, denn sie werden uns dabei helfen können, unseren Lebensstandard zu sichern und sie d aran teilhaben zu lassen. Wir sollten nicht vergessen, dass Deutschland selbst das Ergebnis jahrhundertelanger Migration ist und viele von uns genau dort ihre Wurzeln finden würden. E igene Geschichtsvergessenheit ist oft die Ursache für Fremdenfeindlichkeit. Sorgen wir gemeinsam dafür, dass wir auch diese Unterschiedlichkeit als Bereicherung empfinden können. Ihr Ulrich Goldschmidt INHALT Aktuell Titelthema: Von Ginger Rogers lernen 4 Titelthema: Erfahrung bleibt ungenutzt 7 Titelthema: Diversity Management statt Diskriminierungsschutz 10 Titelthema: Altersgerechte Arbeitsplatzgestaltung 12 Digitale Bildung: Zukunft nicht verspielen 14 Sprecherausschusskonferenz 2015 15 Seminare 2014 16 Politik Der politische Terminkalender 13 Titelthema: Flüchtlinge 18 Sicherheit und Wachstum sind kein Widerspruch 22 Management Titelthema: Junger Chef vs. Ältere Mitarbeiter 25 Titelthema: Women Matter 26 Titelthema: Charta der Vielfalt 27 Benefits für Fach- und Führungskräfte 30 Aus dem Verbändenetzwerk VKD-Landesgruppe Berlin-Brandenburg 33 Young Leaders BME-Symposium Einkauf und Logistik 35 Rückzahlung von Studiengebühren 35 VGF Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers 36 Geschäftsführerkonferenz 2016 37 Kündigung eines Dienstvertrage 38 Recht & Steuern Spätehenklauseln 40 Beleidigende Facebook-Posts 42 Interessant & Kurios 43 Titelthema: ElterngeldPlus 44 Intern Demenz – Chancen und Risiken 47 Kaminabend Düsseldorf 48 Gläserne Decke 49 Sommerfest RG Süd 51 Veranstaltungs- und Seminarhinweise 54 Impressum 54 Unterschiedlichkeit mag eine Herausforde rung sein. Aber sie ist auch Bereicherung. In dem Moment, wo wir über Unterschiede hinweg die Gemeinsamkeit sehen. Und feststellen, dass mehr zusammenpasst als anfangs gedacht. 3 PERSPEKTIVEN 09-10/2015 > AKTUELL Jan Brecke So wollen Top-Talente arbeiten: Handlungsempfehlungen für eine Unternehmenskultur der Zukunft Frankfurter Allgemeine Buch 224 Seiten, gebunden ISBN: 978-3956010859 24,90 E Die Veränderungen sind gravierend, aber noch nicht überall spürbar. Die demogra fische Entwicklung wird nicht nur unser Sozialsystem verändern. Weit vorher treten andere Mechanismen in Kraft. Der klassische Arbeitergebermarkt wandelt sich (zunächst bei Fach- und Führungskräften) zu einem Arbeitnehmermarkt, mit ähnlichen Umwälzungen wie einst beim Wechsel vom Verkäufer- zum Käufermarkt. Unternehmen müssen umdenken. Klassische Systeme von Führung werden in Frage gestellt, so etwa auch der „Top-Down-Approach“ in vielen großen Unternehmen. Führungskräfte werden mehr und mehr zu Coaches und S upervisors, die auf Motivieren statt Kommandieren setzen müssen. Die Digitalisierung zeigt hier zusätzliche Effekte. Entscheidungshierarchien verändern sich. Das Buch von Brecke setzt sich mit den Folgen und den Fragen rund um das Thema auseinander und versteht sich dabei als (Handlungs-)Leitfaden für Unternehmen. Mit vielen praxisbezogenen Empfehlungen und Fragen können die Leser sich selbst und ihr Unternehmen kritisch prüfen. Der Ausblick in die Zukunft ist auch die Aufforderung, sich dem „war for talents“ zu stellen und die Chancen zu sehen. Spannendes Buch mit vielen Informationen und Anregungen nicht nur für Perso rk naler. MITMACHEN & GEWINNEN Wir verlosen drei Exemplare des Buches unter unseren Mitgliedern. An dieser Verlosung können Sie teilnehmen, indem Sie eine kurze schriftliche Nachricht mit dem Stichwort „Sonderverlosung“ an folgende Adresse senden: Geschäftsstelle Essen Alfredstraße 77–79, 45130 Essen, per Fax: (0201) 95971-29 oder als e-Mail: [email protected] Einsendeschluss ist der 30. 11. 2015. 4 SCHWERPUNKT DIVERSITY FRAUENQUOTE ALLEIN REICHT NICHT – VON GINGER ROGERS LERNEN von Dr. Ulrich Goldschmidt Seit dem 1. Mai haben wir in Deutschland das Gesetz zur Frauenquo te. In ganz Deutschland? Nein, die ab 2016 gesetzlich zwingend vor gegebene Quote für Aufsichtsräte erfasst nur eine sehr überschau bare Zahl von Unternehmen, nämlich nur börsennotierte und zugleich paritätisch mitbestimmte Firmen. Ansonsten gilt für Aufsichtsräte, Vorstände und die oberen zwei Managementebenen nur die Verpflichtung zur Festlegung von Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils auf mindestens 30 %. Aber diese Zielgrößen haben es nach Meinung des Gesetzgebers in sich: Zielgrößen und deren Erreichung müssen laut Gesetz im Lagebericht des Unternehmens und dieser im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Nun, die Stammleserschaft des Bundesanzeigers dürfte sich damit sicher dramatisch erhöhen. Um es in den Worten des Gesetzgebers zu sagen: „Damit wird die Wahrnehmung der Entwicklungen durch eine breite Öffentlichkeit gewährleistet.“ Während nun also die breite Öffentlichkeit regelmäßig den Bundesanzeiger studiert, werfen wir lieber einen Blick darauf, was in den Unternehmen passiert oder vielmehr nicht passiert. Zweifellos ist die gesetzliche Frauenquote ein Signal – mehr aber auch leider nicht. Wer wirklich etwas für Frauen in Führungspositionen tun will, darf sich nicht auf die Frauenquote in den Aufsichtsräten beschränken, sondern muss sich um einen höheren Frauenanteil im mittleren Management kümmern. Nach meiner groben Berechnung sind nur rund 100 Mandate auf der Anteilseignerseite in den Aufsichtsräten neu mit Frauen zu besetzen. Das wird den Unternehmen nicht schwerfallen, zumal heute schon solche Mandate häufig an Top-Managerinnen aus dem Ausland gehen. Für die zahlreichen qualifizierten Frauen in Deutschland ist damit noch wenig gewonnen. Für diese bleibt dringender Handlungsbedarf bestehen. Erhöht werden muss der Frauenanteil im mittleren Management, z. B. unter den Leitenden Angestellten. Wir brauchen ein möglichst großes Reservoir an hoch qualifizierten Frauen und Männern, aus welchem Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder rekrutiert werden können. Niemand ist Quelle: https://pixabay.com/de/ginger-rogers-schauspielerin-394436/ BUCHTIPP Über Ginger Rogers wurde gesagt, dass sie genauso gut wie Fred Astaire tanzen konnte – aber rückwärts und auf Stöckelschuhen per se für ein solches Mandat geeignet. Weder männliche noch weibliche Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder fallen vom Himmel, nur weil es jetzt eine gesetzliche Quote gibt oder das Wort „Diversity“ in der Unternehmensbroschüre oder im Geschäftsbericht auftaucht. Für Vorstands- und Aufsichtsratsaufgaben muss man zuvor Erfahrung gesammelt und sich in unternehmerischer Verantwortung auf den darunter liegenden Führungsebenen eines Unternehmens qualifiziert und bewährt haben. Aufgabe des Top-Managements Dafür müssen die Unternehmen aber die geeigneten Rahmenbedingungen und auch das Klima schaffen, um qualifizierten Frauen den Weg in diese hochwertigen Fach- und Führungsaufgaben zu eröffnen. Das Top- AKTUELL < PERSPEKTIVEN 09-10/2015 Management muss sich eindeutig dazu bekennen und alle Führungsverantwortlichen darauf verpflichten. Die Unternehmen sind gut beraten, diesen Weg schnellstens zu beschreiten, denn der Kampf um die weiblichen Fach- und Führungskräfte wird auf dem Arbeitsmarkt künftig schärfer werden. Diese Frauen werden sich oft den Arbeitgeber aussuchen können, der ihnen die besten Bedingungen für eine berufliche Entwicklung bietet. Der Kampf um die Talente läuft bereits. Ich gebe zu, dass auch ich lange strikt gegen die Quote war, weil ich der Überzeugung bin, dass staatliche Zwangsmaßnahmen grundsätzlich abzulehnen sind und immer nur das letzte Mittel sein dürfen, um eine Fehlentwicklung zu korrigieren. Aber nachdem sich über Jahre hinweg so wenig beim Anteil von Frauen in Fach- und Führungspositionen getan hat, habe ich vollstes Verständnis dafür, dass sich die Frauen mit dem vagen Versprechen, es werde sich schon bessern, nicht mehr abspeisen lassen. Verwunderlich ist nur, dass die Frauen nicht schon viel früher die Geduld verloren haben. Jetzt, wo sich der Arbeitsmarkt zunehmend in einen Arbeitnehmerarbeitsmarkt dreht, erhöht sich aber zugleich die Marktmacht qualifizierter Frauen. Diese Frauen werden nicht geduldig darauf warten, dass man sie durch den Lieferanteneingang ins Unternehmen lässt, sondern sie werden zu den Arbeitgebern gehen, die ihnen am Haupteingang den roten Teppich ausrollen. Außerdem sollten die Arbeitgeber gelernt haben, was passiert, wenn man versucht, das Thema auszusitzen. Die Frauenquote für Aufsichtsräte ist nur der Warnschuss Gläserne Decke oder Mauer in den Köpfen? Als Begründung dafür, warum sich über Jahre hinweg so wenig getan hat, wird oft die „gläserne Decke“ genannt, an der aufstiegswillige Frauen immer wieder abprallen. Tatsächlich scheint es eher die Mauer in den Köpfen männlicher Entscheidungsträger zu sein. Hinter vorgehaltener Hand wird dann davon gesprochen, dass man Frauen das rauhe Leben in der Führungsspitze nicht zumuten wolle und könne, dass Frauen nicht „tough“ genug seien usw. Nun gibt es keinen wirklich belastbaren wissenschaftlichen Beweis dafür, dass Frauen die besseren Führungskräfte wären. Aber ebenso wenig gibt es den Beweis, dass Männer den Frauen überlegen wären. Gut, von Kugelstoßen und Baumstammwerfen in den schottischen Highlands einmal abgesehen. Beides keine Qualifikationen, die in Führungspositionen dringend gefragt wären. Erinnern wir uns stattdessen daran, was über Ginger Rogers, die Tanzpartnerin des legendären Fred Astaire, gesagt wurde: Ginger Rogers konnte genauso gut tanzen wie Fred Astaire – aber rückwärts und auf Stöckelschuhen. Auch in unseren Unternehmen haben wir viele Frauen, die zu Höherem berufen sind, aber nicht so wahrgenommen werden. Mitunter mag das auch an einem mangelnden Selbstmarketing der Frauen liegen. Teilweise herrschen in den Unternehmen aber immer noch recht antiquierte Vorstellungen, die gut in die Zeit von Astaire und Rogers passen. Kürzlich war es wieder so weit. Als ich einem Vorstandsvorsitzenden in einem Gespräch vorschlug, doch mehr Frauen „AM RANDE VERMERKT“ von Ulrich Goldschmidt GLÜCKSKEKSE HELFEN: BE HAPPY! Inzwischen haben wir ja dazu gelernt: der Vorstandsvorsitzende ist heute der CEO, der CFO ist für die Finanzen zuständig, und aus dem guten alten Arbeitsdirektor ist der CHRO geworden. So weit so gut – was aber ist ein CHO? Wer jetzt auf chemische Verbindungen oder auf die Schweizer Chemie-Olympiade getippt hat, liegt in diesem Zusammenhang falsch. Worauf die Welt gewartet hat, ist der Chief Happiness Officer, der personifizierte chinesische Glückskeks des Unternehmens. Nein, bitte – es ist kein Scherz. Es gibt ihn in den ersten Unternehmen wirklich schon. Der CHO hat tatsächlich die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter im Betrieb glücklich sind. Nun ist aber die Frage berechtigt, ob es notwendiger Bestandteil eines Vertragsverhältnisses ist, dass die Vertragspartner „glücklich“ sind. Da liegt es doch noch näher, wenn ein Staat, wie Venezuela vor einiger Zeit, ein eigenes Ministerium für Glückseligkeit einrichtet. Aber den Anspruch zu erheben, dass ein Unternehmen seine Mitarbeiter glücklich machen müsste? Das scheint uns dann doch eine Überforderung des Verhältnisses von Arbeitgeber und Mitarbeiter zu sein, das traditionell auf Leistung und Gegenleistung beruht. Wer sollte auch festlegen, was den einzelnen Mitarbeiter glücklich macht, wenn wir doch so sehr auf die Individualität des Einzelnen achten und Wert legen? Nicht umsonst heißt es „Ein jeder sei seines eigenen Glückes Schmied“. Das Streben nach Glück ist höchstpersönlich und darf nicht delegiert werden. Quelle: Fotolia, © Sergey Nivens Aber vielleicht denken die Konzernstrategen hier schon weiter und haben bereits aus den fernöstlichen Weisheiten in chinesischen Glückskeksen neue personalpolitische Finessen extrahiert. In einem solchen Glückskeks konnten wir neulich lesen: „Echte Armut ist nicht der Mangel an Geld oder Besitz, sondern fehlende Wärme des Herzens.“ Welch’ eine Botschaft als Einstieg in das Gehalts gespräch! Die Mauer in den Köpfen männlicher Entscheidungsträger muss weg des Gesetzgebers gewesen. Wenn jetzt in den Unternehmen nichts geschieht, kann die nächste und dann weitergehende Quote schneller kommen, als so mancher Unternehmenslenker heute glaubt. in Führungspositionen zu bringen, konterte dieser mit entlarvender Offenherzigkeit: „Wissen Sie, wir haben immer wieder viel Geld in junge qualifizierte Frauen investiert, um ihnen hier die Karriere zu ermöglichen. Und wenn wieder einmal Veränderungsprozesse anstehen, würde es sich anbieten, in der Kantine Glückskekse zu verteilen, die die Nachricht enthalten „Wahres Glück beginnt mit der Veränderung von Sichtweisen und Denkmustern.“ 5 PERSPEKTIVEN 09-10/2015 > AKTUELL Aber dann werden sie schwanger und sind weg.“ Nun bin ich von meiner Ausbildung her nur Jurist und kein Biologe. Aber dass sich Frauen, wenn sie schwanger sind, auflösen und „weg“ sind, scheint mir doch eine recht gewagte These zu sein. Wäre es nicht klüger, sich mal ein paar intelligente Gedanken darüber zu machen, wie man Frauen während der Elternzeit weiter an das Unternehmen bindet, mit ihnen Kontakt hält, indem man sie z. B. mit internen Informationen über interessante Projekte versorgt und bei dem einen oder anderen Thema auch ihren Rat und ihre Meinung einholt? Und dann braucht es konkrete Pläne und Vereinbarungen, wie man die Frau nach der Babypause schnell wieder ins Berufsleben eingliedert. Es darf nicht passieren, dass der berufliche Wiedereinstieg mit der Ansage aus der Personalabteilung begleitet wird, man könne jetzt gerade leider keine passende Beschäftigung anbieten, aber man habe schon mal den Aufhebungsvertrag vorbereitet. auch nicht so qualifiziert sein. Die mannigfaltigen Vorteile, die sich aus einem Aufbrechen althergebrachter Strukturen ergeben, werden ausgeblendet. Stattdessen investiert man Kreativität darin, sich den Frauenanteil in der Führung schönzurechnen. Kommt man in den oberen Hierarchieebenen nur auf einen Anteil von sagen wir 5 %, erweitert man den Führungskräftebegriff so weit, bis man auf eine Unternehmensebene mit mehr Frauen trifft, und schon hat man das Problem zwar nicht personalpolitisch, aber mathematisch gelöst und kann stolz eine Frauenquote von über 20 % verkünden. immer noch missverstanden werden. Das wird sich dann geben, wenn „Frauen und Karriere“ nicht mehr als Sonderthema wahrgenommen werden muss. Das zu erreichen ist Teil der unternehmerischen Verantwortung. Denn letztlich läuft alles wieder auf ökonomische Erwägungen hinaus. Die Führungskraft im Unternehmen wird für den unternehmerischen Erfolg bezahlt. Dafür brauchen wir aber die Frauen mehr denn je. Man kann es gar nicht oft genug wiederholen: In einem internationalen Wettbewerbsumfeld, das immer härter wird, kann es sich keine Volkswirtschaft, kann es sich kein Unternehmen erlauben, auf Frauen in Fachund Führungspositionen und damit auf 50 % des intellektuellen Potenzials des Landes zu verzichten. Um hier zu bestehen, brauchen wir hoch qualifizierte Frauen und Männer in den Unternehmen gleichermaßen. Inzwischen finden die Frauen für ihr Anliegen vermehrt Verbündete. Erstaunlicherweise sind es einige Männer, Hinzu kommt ein bemerdie sich besonders vehekenswertes Beharrungsver ment für Frauenförderung in mögen gewachsener Organiden Unternehmen einsetzen Quelle: Fotolia, © Pixel sationen, oder nennen wir es und den sogenannten Oldeinfach Bequemlichkeit. Häu- Wir brauchen hoch qualifizierte Frauen und Männer in den Unternehmen gleichermaßen Boys-Networks den Garaus fig wird das Thema Frauen machen wollen. Es sind Mänin Führungspositionen auch im Zusammen- Es geht nicht nur um „Kinder und Karriere“ ner, die im Unternehmen Karriere gemacht hang mit veränderten Organisationsstrukhaben und Väter von Töchtern sind, die jetzt turen und flexiblen Arbeits- und Arbeitszeit- Hüten sollte man sich davor, das Thema auf ihre ersten Schritte auf der Karriereleiter systemen diskutiert. Allein auf die Frage, die Frage von „Kinder und Karriere“ zu redu- unternehmen wollen und dabei auf die alten ob Führung auch in Teilzeit wahrgenommen zieren. Wer glaubt, mit einem Betriebskin- fest zementierten Strukturen treffen. Wünwerden kann, reagieren viele Personalver- dergarten all seine Probleme zu lösen, befin- schen wir Vätern und Töchtern den verdienantwortliche, Geschäftsführer und Vorstän- det sich auf dem Holzweg. Erforderlich ist ein ten Erfolg. de mit heftigen allergischen Reaktionen. Die Kulturwandel, der Frauen und Männern den Folge: Wenn man wegen einer Frau die Orga- gleichen Zugang zu Führungsfunktionen er- Dieser Artikel wurde ursprünglich vernisation verändern muss, dann ist der Mann öffnet. Deshalb kann auch die gezielte Förde- öffentlicht auf www.manager-magazin.de/ auf dieser Position zu bevorzugen, mag er rung von Frauen durch Sondermaßnahmen unternehmen/artikel/a-1037684.html. LUST AUF... BERUFSBEGLEITEND WEITERBILDEN: Betriebliches Gesundheitsmanagement (IHK-Zertifikat) Führungskräftequalifizierung (IHK-Zertifikat) Stress- und Mentalcoach (IST-Diplom) DEN NÄCHSTEN KARRIERESCHRITT Anerkannte Abschlüsse | IST-Studieninstitut | 0211 8 66 68-0 | www.ist.de Kommunikation & Präsentation (IST-Zertifikat) AKTUELL < PERSPEKTIVEN 09-10/2015 SCHWERPUNKT DIVERSITY WISSEN UND ERFAHRUNG BLEIBEN UNGENUTZT Der Norden Europas ist besonders erfolgreich, wenn es um die Beschäftigung älterer Mitarbeiter geht. Island ist dabei führend, gefolgt von Neuseeland und Schweden, das damit Vorreiter innerhalb der Euro päischen Union ist. Deutschland ist bei der Integration älterer Arbeitnehmer nur Mittelmaß. Die weiteren Plätze belegen Israel und Norwegen, wie aus dem aktuellen Golden Age Index der Wirtschaftsprüfungsund Beratungsgesellschaft PwC hervorgeht. Er misst anhand von sieben Indikatoren, wie stark einzelne Länder das Potenzial von älteren erwerbsfähigen Menschen auf dem Arbeitsmarkt nutzen. So waren in Schweden im Jahr 2013 rund 74 % der Menschen zwischen 55 und 64 Jahren in Lohn und Arbeit. In Deutschland beträgt dieser Anteil aktuell 63,5 %. Zwar konnte sich das Land in den vergangenen zwölf Jahren deutlich steigern – 2003 lag der Anteil nur bei 39,3 %. Doch unter den 34 OE CD-Staaten nimmt Deutschland beim PwC Golden Age Index mit Rang 18 nur einen Platz im Mittelfeld ein. Die Entwicklung geht in Deutschland damit in die richtige Richtung. Allerdings besteht noch großes Verbesserungspotenzial. Unternehmen könnten das Know-how und die Erfahrung von älteren Arbeitnehmern noch besser nutzen. Dazu muss der Staat allerdings stärkere Anreize setzen, und auch Unternehmen müssen mehr tun, um Mitarbeiter länger zu binden. Würden Sie sich wünschen, dass man auch über die gesetzliche/tarifliche Regelaltersgrenze hinaus im bisherigen Arbeitsverhältnis arbeiten kann? 7,7% 15,9% Gezielte Förderung zahlt sich aus Ein gutes Ergebnis ist kein Zufall, wie die PwCAnalyse zeigt: Besonders gut schneiden Länder ab, in denen der Staat die Beschäftigung von älteren Arbeitnehmern gezielt fördert. Ein gutes Beispiel dafür ist Schweden: Das Land hat in den 1990er-Jahren die Frühverrentung gestoppt und die Regeln für die Berufsunfähigkeit verschärft. Mit steuerlichen Anreizen für Arbeitnehmer wie Unternehmen gelang es, die Beschäftigten länger auf dem Arbeitsmarkt zu halten. Außerdem werden Mütter intensiv unterstützt, nach der Babypause wieder in den Beruf einzusteigen. Staaten, die beim Golden Age Index erfolgreich sind, zeichnen sich zudem durch einen hohen Anteil von Frauen im Erwerbsleben aus. Wenn ein größerer Anteil älterer Arbeitnehmer einer Beschäftigung nachgeht, hat dies positive Effekte auf die gesamte Beschäftigung und das Bruttoinlandsprodukt. Das höhere Bruttoinlandsprodukt kann dazu beitragen, die höheren Kosten einer alternden Gesellschaft zu finanzieren. In Deutschland wird das Potenzial älterer Arbeitnehmer nicht voll genutzt. Zwar hat sich der Anteil der Erwerbstätigen im Alter zwischen 65 und 69 Jahren von 5,5 % 2003 zehn Jahre später auf 12,6 % erhöht und damit mehr als verdoppelt, trotzdem bleibt noch viel Wissen und Erfahrung ungenutzt. Viele ältere Menschen sind aktiver als frühe- 76,4% ja nein weiß nicht 76,4 % der befragten Führungskräfte wünschen sich, über die gesetzliche und tarifliche Regelaltersgrenze hinaus zu arbeiten re Generationen, bilden sich fort und möchten gerne nach den Feststellungen von PwC weiter einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Das bestätigt auch eine Umfrage von DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK aus dem letzten Jahr. Demnach wünschen sich 76,4 % der befragten Führungskräfte, über die gesetzliche und tarifliche Regelaltersgrenze hinaus zu arbeiten. „Das Bild älterer Beschäftigter und der Umgang mit ihnen muss sich von Grund auf ändern. Wir brauchen die Erfahrung älterer Führungskräfte und Mitarbeiter in Zukunft mehr denn je. Erforderlich sind konkrete politische und personalpolitische Maßnahmen, die zu einer Veränderung überholter Stereotypen hin zu mehr Wertschätzung und mehr Flexibilität führen“, sagt denn auch Dr. Ulrich Goldschmidt, Vorstandsvorsitzender des DFK. Für Unternehmen bietet ein höherer Anteil älterer Mitarbeiter Chancen und bedroht kei- neswegs die Arbeitsplätze der jüngeren Generation, wie häufig befürchtet wird. „Unternehmen, die die Fähigkeiten und Erfahrung von älteren Menschen nutzen, können daraus einen Wettbewerbsvorteil ziehen“, betont Petra Raspels, PwC-Vorstandsmitglied. Dazu müssen sie allerdings flexibel agieren und Arbeitsplätze entsprechend gestalten. Weitere wichtige Bestandteile sind maßgeschneiderte Programme für die Gesundheit älterer Arbeitnehmer sowie die permanente Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter, die nicht mit 50 enden darf. „Besonders wichtig ist es, die häufig jüngeren Führungskräfte im Umgang mit älteren Mitarbeitern zu schulen. Die Integration älterer Mitarbeiter sollte ein selbstverständlicher Bestandteil der Diversity-Konzepte von Unternehmen sein“, empfiehlt Raspels. Der Wandel kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten ihr Rollenverständnis und ihr Verhalten reflektieren. go 7 PERSPEKTIVEN 09-10/2015 > AKTUELL SCHWERPUNKT DIVERSITY MEHR FRAUEN IN FÜHRUNG WÜRDE MIR GEFALLEN von Stefanie Bilen Elf Arbeitgeber haben am 13. Juli die Initiative „Chefsache“ für mehr Frauen in Führungspositionen vor gestellt. Bundeskanzlerin Angela Merkel, Schirmherrin des Bündnisses, appelliert an die Unternehmen, endlich für Chancengleichheit zu sorgen. Foto: Saal Zwei liege der Frauenanteil in der Bundeswehr bei 11 %, in Führungspositionen nochmals deutlich darunter. Stefanie Bilen ist Chefredakteurin und Co-Gründerin von SAAL ZWEI Mit einer Frauenquote wollte Angela Merkel lange nichts am Hut haben. Doch jetzt, so sagte die Bundeskanzlerin am 13. Juli in der Berliner Repräsentanz des Unternehmens Bosch, müsse etwas passieren: „Fünf Prozent Frauenanteil in den Vorständen von Dax-Unternehmen – da stimmt was nicht.“ Deshalb hat Merkel sich nun doch entschlossen, sich persönlich für mehr Chancengleichheit einzusetzen. Auf ihre Initiative haben elf Arbeitgeber die Initiative Chefsache vorgestellt: „Wandel gestalten, für Frauen und Männer“ lautet der Untertitel. Mit von der Partie sind Dax-Konzerne wie Allianz, Bayer und Siemens, der Mittelständler Warema-Renkhoff, aber auch Arbeitgeber wie das Bundesverteidigungsministerium, die Fraunhofer-Gesellschaft sowie McKinsey. „60.000 Bewerbungen brauchen wir jedes Jahr, um 20.000 Kandidatinnen und Kandidaten einstellen zu können“, erläuterte Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen. „Das macht deutlich: Wir können nicht auf die Hälfte des Potenzials verzichten.“ Bislang 8 Anders als bisher will die Initiative Chefsache nicht nur die Frauen – mit etwaigen Defiziten, weil sie es nicht an die Spitze schaffen – ansprechen, sondern insbesondere auch Männer, die den Wandel in der Chefetage eines Unternehmens mitgestalten müssen. Sichtbar erschöpft von den nächtlichen GriechenlandVerhandlungen, aber guter Dinge ermunterte Angela Merkel Arbeitgeber zu einem Perspektivwechsel: Anspruchsvolle Tätigkeiten seien sehr wohl in Teilzeit möglich, und Karriereplanung müsse nicht im Alter von 45 Jahren abgeschlossen sein. „The Proof of the Pudding is the Eating“, brachte sie ihre Erwartungen auf den Punkt. „Es würde mir gefallen, wenn ich mehr Frauen in Führung sehen würde.“ Die anwesenden Gründungsmitglieder der Initiative Chefsache dürften dies als Arbeitsauftrag verstanden haben. SAAL ZWEI hat mit drei der Chefsache-Initiatorinnen gesprochen: Janina Kugel, Personalvorstand Siemens, Martina Koederitz, Deutschland-Chefin IBM, und Angelique Renkhoff-Mücke, CEO Warema. Welche Fortschritte sind von dem Bündnis zu erwarten? „Mit dem Rückenwind der Kanzlerin“ SAAL ZWEI: Es gibt unzählige Anstrengungen für mehr Chancengleichheit in der Wirtschaft, etwa die freiwillige Selbstverpflichtung oder die Charta der Vielfalt. Was bringt eine weitere Initiative für mehr Frauen in Führung? Angelique Renkhoff-Mücke: Wir wollen die geballte Kraft aller Partner und die Unterstützung der Bundeskanzlerin nutzen, um die breite Öffentlichkeit zu erreichen und den Kulturwandel vorantreiben. Es sind bundesweit Veranstaltungen geplant, um für Chancengleichheit zu werben und das Thema positiv zu besetzen. Die Partner der Initiative haben das Thema für sich erkannt und arbeiten daran – jetzt geht es darum, es in die Breite zu tragen. Bislang gibt es gerade unter den Männern noch große Vorbehalte, wenn von der Frauenquote die Rede ist. Ich bin der Meinung, dass es eines positiven Anstoßes bedarf, um einen Bewusstseinswandel zu bewirken. Im Übrigen verstehe ich die Initiative Chefsache nicht als Initiative, um Frauen zu fördern, sondern als eine Anstrengung, um das zu erreichen, was eigentlich selbstverständlich sein müsste: Chancengleichheit und Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Arbeitsleben und insbesondere in Führungspositionen. Deswegen sprechen wir auch bewusst die Männer mit an. Martina Koederitz: Was die Initiative für mich so charmant macht, sind die unterschiedlichen Stakeholder – ich gehe davon aus, dass sich jeder unserer Partner den notwendigen Veränderungen auf seine Art und Weise nähert. So entsteht eine größtmögliche Vielfalt beim Hervorbringen von weiteren Lösungen. Mit dem Rückenwind der Bundeskanzlerin beginnt dann hoffentlich auch ein Wandel in der Gesellschaft. Janina Kugel: Zum gesellschaftlichen Umdenken gehört, dass man den Wert unterschiedlicher Lebensentwürfe erkennt und ein neues Verhaltensrepertoire bei Besetzungsentscheidungen nutzt. In den vergangenen Jahren wurde bereits viel erreicht, doch noch immer sind Rollenstereotype in unserem Denken und Handeln nicht vollständig aufgelöst. Daran werden wir gemeinsam arbeiten. Geht es hauptsächlich darum, die Männer ins Boot zu holen? Martina Koederitz: Wir stellen fundamentale Veränderungen im Arbeitsleben fest: Viele Dieser Artikel ist zuerst bei SAAL ZWEI (www.saalzwei.de) erschienen, dem Online-Magazin für Frauen im Business. (www.saalzwei.de/exklusives/artikel/ es-wuerde-mir-gefallen-mehr-frauenin-fuehrung-zu-sehen) AKTUELL < PERSPEKTIVEN 09-10/2015 „Wichtig, dass der Mittelstand vertreten ist“ Frau Renkhoff-Mücke, die übrigen Partner sind Dax-Konzerne und andere große Organisationen. Wie sind Sie als Vertreterin des Mittelstands zum Bündnis gekommen? Angelique Renkhoff-Mücke: Als Tarifverhandlungsführerin des Verbands der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie und Unternehmerin war ich zu zwei Treffen von Frauen in Führungspositionen im Bundeskanzleramt eingeladen worden und habe in einer sehr aktiven Gruppe mitarbeiten dürfen. Aus dieser Gruppe ist schließlich die Initiative entstanden – und als ich gefragt wurde, ob ich mitmachen möchte, habe ich gerne zugesagt, weil es so wichtig ist, dass der Mittelstand vertreten ist und unser Anliegen in die Breite getragen wird. Statistisch gesehen gibt es im Mittelstand zwar mehr Frauen in Führungspositionen als in einem Dax-Konzern, das heißt aber nicht, dass es leichter ist, Chancengleichheit herzustellen. Warum nicht? Renkhoff-Mücke: Viele Mittelständler sind jenseits der Großstädte angesiedelt. Ländliche Regionen machen einen Kulturwandel schwerer, weil die Rollenbilder sehr verfestigt sind. Hier einen Kulturwandel hinzubekommen, dauert sicherlich noch etliche Jahre. Wie wollen Sie die Initiative mit Leben füllen? Martina Koederitz: Wir werden unsere bestehenden Programme bei IBM weiter forcieren. Mein besonderes Anliegen ist es, Mädchen für die Informationstechnologie zu begeistern und sie ihnen schon als Schülerinnen als Berufsfeld schmackhaft zu machen. Intern haben wir verschiedene Personalent- wicklungs-Programme aufgesetzt. Dazu zählen etwa „Women in Leadership“ – hier werden bereits junge Mitarbeiterinnen auf das Thema Führung vorbereitet – oder „Taking the Stage“, ein Programm, in dem sie an ihrem Auftritt und ihrer Präsenz arbeiten und Selbstbewusstsein entwickeln können. In unseren Mentoring-Programmen ermuntern wir junge Frauen stets, sich die Rolle zu nehmen, die sie haben wollen. An diesem Punkt hapert es häufig: Frauen sind sehr zurückhaltend, wenn es darum geht, ihre beruflichen Pläne und Vorstellungen zu artikulieren. derungen auf den Weg zu bringen, und dafür müssen wir an vielen Schrauben drehen. Martina Koederitz: Wir wollen den Anteil der weiblichen Führungskräfte erhöhen und eine positivere gesellschaftliche Diskussion und Akzeptanz zu dem Thema erzeugen. Ich persönlich bin keine Verfechterin der Quote. Wenn heute in den oberen Führungsetagen kein Potenzial zu finden ist, liegt es an einer fehlenden Qualifikation, und das löst die Quote nicht. Die Basis an Frauen ist insgesamt und vor allem in den technisch orientierten Berufen zu gering, und hier müssen wir ansetzen. Eine Kulturveränderung passiert aber nicht über Nacht. Angelique Renkhoff-Mücke: Das muss nicht immer etwas Großes sein. Beispielsweise habe ich im Arbeitgeberverband in Bayern zusammen mit männlichen Kollegen eine Ini tiative für Frauen in Führung angeregt, woraufhin ein Netzwerk etabliert wurde. Für unser eigenes Unternehmen habe ich von den Gründungsmitgliedern heute die eine oder andere Anregung bekommen, die ich mit meinen Vorstandskollegen diskutieren möchte. Ich erwarte mir von der Initiative aber vor allem eine andere öffentliche gesellschaftliche Diskussion. Nicht: Müssen Frauen Karriere machen – sondern warum wollen eigentlich so wenige Frauen beruflich erfolgreich sein? Warum geben sich selbst gut ausgebildete Frauen mehrheitlich mit der Rolle der Familienbetreuerin zu Hause zufrieden? Das ist ja mindestens genauso wichtig. Denn ein Unternehmen kann nicht das Wollen einer potenziellen weiblichen Führungskraft erzwingen, sondern nur unterstützen. Haben Sie ein Beispiel? Renkhoff-Mücke: Ein anderes Unternehmen hat beispielsweise gute Erfahrungen mit einem Professor gemacht, der „Unconscious Bias“-Seminare im obersten Führungszirkel macht. Es geht darum, sich die eigenen Rollenbilder bewusst zu machen und zu hinterfragen. Und so etwas bekommt eine viel höhere Glaubwürdigkeit, wenn ein männlicher Professor dazu referiert, als wenn ich oder eine Kollegin es machen würde. Ein anderes Beispiel ist der Umgang mit Frauen, die eine Familie gründen. Oftmals verlieren wir diese Frauen – weil sie sich ganz ihrem Nachwuchs widmen oder nur in geringem Umfang wiederkommen. Von anderen Unternehmen wissen wir jetzt, dass sie in einem engen Austausch mit schwangeren Mitarbeiterinnen stehen und ihnen deutlich machen, dass sie sie halten wollen. Und zusammen überlegen, welche Wiedereinstiegsmodelle in Frage kommen. Von solchen Erfahrungen wollen wir lernen. „Wir müssen an vielen Schrauben drehen“ Welche messbaren Ziele hat die Initiative? Janina Kugel: Die Initiative will zum Beispiel regelmäßig den Anteil an Frauen in Führungspositionen abfragen und hier auch Fortschritte erzielen. Wir dürfen uns hier aber nicht in Rekordzeit den großen Wurf erwarten. Es geht darum, nachhaltige Verän- Quelle: © www-03.ibm.com Menschen üben ihren Beruf inzwischen zeitund ortsunabhängig aus, hinzu kommt, dass Nachwuchskräfte eine völlig andere Erwartung an ihr Arbeitsleben haben als bisherige Generationen. Die Frage der sogenannten Work Life Integration ist daher längst keine Frage der Frauen mehr, sondern sie betrifft Männer in gleichem Maße: Als männliche Führungskräfte, aber auch als Männer von erfolgreichen berufstätigen Frauen. Daher geht es um mehr als nur eine Frauenquote, sondern wie sich Kulturen grundsätzlich verändern, wie Unternehmen die Rahmenbedingungen anpassen werden und wie Veränderung in Deutschland zukünftig diskutiert und angenommen wird. Martina Koederitz, Vorsitzende der Geschäfts führung IBM Deutschland GmbH, General Manager Deutschland, Österreich, Schweiz Angelique Renkhoff-Mücke: Wenn es unser Ziel ist, die Gesellschaft zu verändern, dann muss unsere Initiative jedes Unternehmen in seinem Einzugsbereich erreichen, egal ob über Branchen-Veranstaltungen, regionales Networking etc. Damit unsere Initiative ein Erfolg wird, brauchen wir künftig also noch deutlich mehr Mitstreiter, insbesondere aus den kleinen und mittleren Firmen. Vielen Dank für das Gespräch! Kontakt: www.saalzwei.de Stefanie Bilen ist Chefredakteurin und Co-Gründerin von SAAL ZWEI. 9 PERSPEKTIVEN 09-10/2015 > AKTUELL SCHWERPUNKT DIVERSITY VON ANTI ZU PRO: DISKRIMINIERUNGSSCHUTZ WIRD ZU GANZHEITLICHEM DIVERSITY MANAGEMENT von René Behr Ad-hoc-Maßnahme oder strategische Lösung? Auf ähnlichen gesetzlichen Einzelregelungen beruhen in Deutschland Maßnahmen wie Frauenbeauftragte in öffentlichen Einrichtungen, Quoten für Beschäfti gung von Behinderten, Mutterschutzregelungen und Altersteilzeit. Eine strategische Lösung, die die bisherigen Maßnahmen inkorporiert, kann gleichzeitig kommunikativ und bei der Akquise neuer Mitarbeiter genutzt werden. Insofern ist eine nachhaltig angelegte Bearbeitung der Vielfalt im Unternehmen tatsächlich Teil der Corporate Social Responsibility (CSR), wirkt auf das Image des Unternehmens im Produkt- und Leistungsmarketing, aber auch im Personalmarketing. Auch sind die Instrumente nicht zwischen den Dimensionen des ganzheitlichen Diversity Managements beliebig austauschbar – können sich aber in weiten Bereichen gegenseitig beeinflussen. Wichtig ist es also, ein abgestimmtes Konzept einzubringen, dass von einer zentral aufgestellten Position Bewerber wissen, wonach sie suchen René Behr, Vorsitzender des Vorstands Völklinger Kreis Durch die unterschiedliche Genese der Kategorien wurden und werden vielfach nur einzelne Maßnahmen für Angehörige bestimmter Mitarbeitergruppen eingesetzt. Einen breiteren Ansatz verfolgt die Antidiskriminierungsrichtlinie der EU, in Deutschland durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG konkretisiert. Durch die Anti-Stressbzw. Anti-Mobbing-Richtlinien werden sich die Anforderungen hier auch in absehbarer Zukunft weiterentwickeln. Die „Kunst“, zugleich aber die große Chance bei der Umsetzung dieser Richtlinien ist die Neuordnung bisheriger Maßnahmen zu einem ganzheitlichen Diversity Management. In einer Stabsstelle oder Zentralabteilung aufgehängt, kann das Unternehmen so Synergien und Lerneffekte nutzen, die in den einzelnen Bereichen entstehen. Da die Schutzkatego rien des AGG die erwähnten anderen Teilhabe dimensionen mitabdeckt, erscheint es sinnvoll, ganzheitlich neu zu denken. 10 Diversity Management ist auch als Instrument des Bewerbermarketings in den Focus gerückt. Es kann als ein wirksames Mittel eingesetzt werden, den Arbeitgeber attraktiv bei Bewerbern darzustellen – gerade in der Zeit zunehmenden Fachkräftemangels und internationalen Wettbewerbs um die besten Talente. Dennoch wird Diversity Management nicht bei allen Unternehmen als wirtschaftliche Entscheidung wahrgenommen. Bei einigen Führungskräften hat dieses personalstrategische Instrument noch den Geruch einer PR- oder CSR-Maßnahme oder eines Benefizaktes. Gelungenes und ganzheitliches Diversity Management kann zwar auch diese Wirkungen erzielen, ist aber ein personalstrategisches, wirtschaftliches Instrument. One size fits all? Die Methodenvielfalt im Diversity Management ist vielfältig und in jeder Organisation anders auf die Unternehmenskultur abgestimmt. Ein „Schema F“ ist wegen unterschiedlicher Mitarbeiterstrukturen, regionaler Verteilung oder Unternehmensgliederung wenig hilfreich. Glücklicherweise sind die gesetzlichen Vorgaben, die entsprechend formelhaft erfüllt werden müssen, nur ein Bruchteil des Gestaltungsspielraums im Diversity Management. implementiert, kontrolliert und weiterentwickelt wird. Als Beispiel denke man sich moderne Arbeitszeitmodelle, oft unter dem Stichwort „Work-Life-Balance“ zusammengefasst. Sie werden oft für mehr Familienfreundlichkeit eingeführt, um Frauen die Beteiligung am Arbeitsleben zu erleichtern – zum überwiegenden Teil sind es nämlich Frauen, die die Verantwortung für Kinderbetreuung in ihren Familien übernehmen. Die Fokussierung auf das Instrument Arbeitszeitflexibilisierung schließt nun mehrere Kategorien mit ein: Es wird nicht auf ein Familienmodell beschränkt, denn auch Väter profitieren von flexiblen Arbeitszeiten. Gleichzeitig können beispielsweise chronisch kranke und behinderte Mitarbeiter gleichermaßen dieses Instrument nutzen, ihre Arbeit so zu erledigen und ihre Gesundheit zu pflegen. Auch die langfristige Verteilung der Arbeitszeit zwischen Alten und Jungen kann über dieses Instrument genutzt werden, beispielsweise um mit Lebensarbeitszeitkonten den Einstieg in Altersteilzeit zu erleichtern. AKTUELL < PERSPEKTIVEN 09-10/2015 Andere Instrumente sind weniger umfassend, können aber parallel für verschiedene Mitarbeitergruppen genutzt werden. Netzwerke oder Stammtische, vom Unternehmen ermöglicht und mit bescheidenen Budgets ausgestattet, können für Migranten, junge Mitarbeiter, Frauen, LGBTI* (lesbische, schwule, bisexuelle sowie trans- und intergeschlechtliche Mitarbeiter/-innen) eine wertvolle Anlaufstelle sein, vermitteln Wertschätzung durch und Identifikation mit dem Unternehmen, transportieren die Botschaften des Arbeit gebers in ihre jeweiligen Umfelder und dienen als Ort des Austausches und der Inspiration. Diese Erfahrung bestätigt sich, wenn man die Besucher der LGBTI-Karrieremesse STICKS & STONES in Berlin betrachtet. Die Hälfte der Besucher, die dort den passenden Arbeitgeber suchen, identifiziert sich als heterosexuell. Für viele Arbeitgeber ist Sinn der Präsenz auf der Messe gar nicht die Rekrutierung schwuler, lesbischer, bisexueller oder trans- und intergeschlechtlicher Mitarbeiter, sondern die Signalisierung der Offenheit gegenüber der Individualität jedes Bewerbers. Unternehmen, die LGBTI als Dimension wertschätzen, vernachlässigen nicht die anderen Dimensionen. Diese Erfahrung deckt sich mit den Daten, die der Völklinger Kreis in seiner zweijährlichen Studie „Diversity Management in Deutschland“ erhebt. Auch in den Rohdaten für 2015 ist ersichtlich, dass solche Arbeitgeber, die „LGBTI-Engagement“ zeigen, alle anderen Dimensionen der Vielfalt mit mehr Engagement behandeln. Beispielsweise wurde unter unseren Gesprächspartnern religiöse Vielfalt nur von solchen Unternehmen aufgegriffen, die auch sexuelle Orientierung im Portfolio haben. Ein „Ausspielen“ verschiedener Mitarbeitergruppen gegeneinander scheint nicht zu passieren. Solange es hier keine Tendenz zur puren Symbolhandlung gibt, scheint das wahrnehmbare Engagement für LGBTI im Diversity Management eine gute Investition für das Employer Branding zu sein, weil es als die Dimension verstanden wird, die für ein ganzheitliches und integriertes Konzept der Mitarbeitervielfalt seht. Kontakt: [email protected] (dort kann auch der ausführliche Studienbericht „Diversity Management in Deutschland 2013“ angefordert werden – die Folgestudie erscheint im Oktober 2015). Die Kurzfassung findet sich unter https://www.vk-online. de/berufliche-lobbyarbeit/unternehmenssicht/diversity-studien-des-vk.html. René Behr ist seit 2011 ehrenamtliches Mitglied im Vorstand des Berufsverbandes Völklinger Kreis e. V. und seit 2014 Vorsitzender des Gremiums. Als Head of Human Resources in einem internationalen Unternehmen lebt und arbeitet er in der Nähe von Stuttgart. Neben dem Engagement im Völklinger Kreis e. V. ist er auch im Beirat der Stiftung PrOut@Work und engagiert sich für weibliche Karrieren durch PANDA. Quelle: Fotolia, © picsfive/ imagehub Aus der Perspektive des Employer Branding ist es wichtig, die Aktivitäten des Unternehmens im Diversity Management auch deutlich und explizit zu formulieren. Aussagen, die sich im Allgemeinen verlieren, sind oft kontraproduktiv: „Bei uns sind alle willkommen“ könnte auch bedeuten, dass das Unternehmen keinen Bedarf sieht, die Vielfalt in der Belegschaft wertzuschätzen und zu fördern. Viele Bewerber, die sich in ihrer Individualität willkommen fühlen wollen, suchen explizit nach Arbeitgebern, deren Diversity Management auch Dimensionen bearbeitet, die sie gar nicht selbst „betreffen“. Bei hoch qualifizierten Bewerbern gilt dann die explizite Inklusion der sexuellen Orientierung als Nagelprobe. Sie ist das Feld, an das viele Unternehmen sich nicht herantrauen. Auf einer Karrieremesse konn- te ich beobachten, wie wiederholt asiatische Frauen die Unternehmensbroschüre vom LGBTI-Stand eines Unternehmens mitnahmen. Auf die Frage, ob sie denn lesbisch sei, antwortete die Besucherin: „Nein, aber wenn das Unternehmen versteht, wie man LGBTIMitarbeiter mitnimmt, dann kümmern die sich auch um Frauen und können mit Migrationsgeschichten auch umgehen“. 11 PERSPEKTIVEN 09-10/2015 > AKTUELL SCHWERPUNKT DIVERSITY WISSENSMANAGEMENT UND ALTERSGERECHTE ARBEITSPLATZGESTALTUNG Der demografische Wandel ist endgültig in den Unternehmen angekommen: Ein Drittel der deutschen Unternehmen spürt bereits heute demografiebedingte Auswirkungen. Jedes zweite (52 %) leidet unter Arbeitskräftemangel. Immerhin 45 % der Unternehmen entwickeln demografiebezogene Maßnahmen oder setzen sie bereits um. Das zeigt die aktuelle Demografiestudie von Towers Watson, für die nach 2011 und 2013 zum dritten Mal 170 Unternehmen in Deutschland befragt worden sind. demografischen Wandel. „Dieses Ergebnis kommt für uns nicht überraschend. Die Branche befindet sich in der Konsolidierung und hat sich diesem Thema bereits vor einiger Zeit angenommen“, erklärt Dr. Schwinger. Auch die Größe der Unternehmen hat einen Einfluss auf die Wahrnehmung des demografischen Wandels. Je kleiner die Unternehmen, desto eher werden die Auswirkungen des Quelle: Fotolia, © kamasigns „Die Ergebnisse unterstreichen, dass das Thema Demografie in den Unternehmen an Relevanz gewonnen hat. Sie haben begonnen, Prozesse aufzusetzen und zu gestalten, um den Herausforderungen des demografischen Wandels erfolgreich zu begegnen. Dennoch gibt es immer noch eine Menge zu tun, da viele HR-Maßnahmen erst mit einer gewissen Vorlaufzeit Wirkung zeigen“, kommentiert Dr. Reiner Schwinger von Towers Watson. Am demografischen Wandel führt kein Weg vorbei Auswirkungen des demografischen Wandels sind sichtbar 81 % der Unternehmen halten die strategische Bewältigung des demografischen Wandels für erfolgskritisch – elf Prozentpunkte mehr als bei der Erhebung 2013. Bei drei Viertel der Unternehmen (2013: 67 %) sind demografiebedingt bereits Änderungen in der Altersstruktur der Belegschaft sichtbar. Über die Hälfte (52 %) klagt über Fach- und Führungskräftemangel. Diese Entwicklungen sind besonders in der Dienstleistungsbranche zu spüren. Jedes dritte Unternehmen (32 %) nimmt den Arbeitskräftemangel bereits jetzt wahr – 2013 waren es noch 27 %. Fast die Hälfte (45 %; 2013: 55 %) erwartet erst in den nächsten zehn Jahren Probleme bei der Personalrekrutierung. Diese Sichtweise herrscht namentlich bei den Finanzdienstleistern (65 %) vor. Aktuell spüren nur 17 % der Finanzunternehmen den 12 Fachkräftemangels bereits heute wahrgenommen. Bei einer Mitarbeiterzahl bis 5.000 ist es jedes dritte Unternehmen (34 %). Bei Unternehmen mit mehr als 20.000 Beschäftigten geben dies hingegen nur 13 % an. Unternehmen haben demografischen Wandel auf der Agenda Fast die Hälfte der Unternehmen (45 %) entwickelt Maßnahmen gegen den demografischen Wandel oder setzt diese bereits um – das sind 15 bzw. zwölf Prozentpunkte mehr als 2011 bzw. 2013. Das Demografiemanagement ist damit in den Unternehmen angekommen. Dieses Ergebnis ist ein deutlicher Fortschritt in den vergangenen Jahren. Besonders bei klassischen und bereits eingeführten HRMaßnahmen wie betrieblicher Altersvorsorge, Personalentwicklung, Vergütungs- und TalentManagement ist die große Mehrheit der Unternehmen (jeweils über 60 %) hinsichtlich demografischer Herausforderungen bereits gut aufgestellt. Als wirkungsvolle Maßnahmen gegen Arbeitskräftemangel sehen die Unternehmen in der Zukunft die Umsetzung des Wissensmanagements (46 %) und der altersgerechten Arbeitsplatzgestaltung (42 %). Bei der Bewältigung des demografischen Wandels ist die Bedeutung des Employer Branding nach wie vor hoch: Für 69 % der Unternehmen (2013: 78 %) steht das Recruiting ganz oben auf ihrer Demografie-Agenda. Im Vergleich zu 2013 rückt nun die bestehende Belegschaft stärker in den Fokus. Die größten Zuwächse haben die Themen „Altersgerechte Arbeitsplätze“ (+ 11 %) und „Anpassungen der betrieblichen Altersvorsorge“ (+ 7 %) zu verzeichnen. Nach wie vor große Bedeutung hat das betriebliche Gesundheitsmanagement für zwei Drittel der Firmen – wie schon 2013 gehört es für 66 % der Firmen zu den wichtigsten Maßnahmen auf ihrer Demografie-Agenda. „Die Maßnahmen zur Bekämpfung des demografischen Wandels verschieben sich mehr auf die Entwicklung der bestehenden Mitarbeiter und dort auf die Felder Benefits und Arbeitsumfeld“, sagt Dr. Thomas Jasper, Leiter der bAV-Beratung bei Towers Watson. Denn immer mehr Arbeitnehmer erwarten von ihrem Unternehmen die Bereitstellung einer attraktiven Altersvorsorge. „Die Ansprüche der Mitarbeiter in Bezug auf die betriebliche Altersvorsorge werden weiter ansteigen. Eine angemessene bAV spielt für die Bindung und Gewinnung von Fachkräften eine wichtige Rolle“, betont Dr. Jasper. Die Erfahrungen des DFK in der Betreuung seiner Mitglieder und der Sprecherausschüsse der Leitenden Angestellten bestätigen das. In einigen Unternehmen gibt es eine regelrechte Renaissance der betrieblichen Altersversorgung, wenn auch nicht mehr zwingend in der klassischen Form der Direktzusage. Auf dem Vormarsch sind aber weiter Versicherungslösungen und Modelle, bei denen Mitarbeiter und Arbeitgeber gleichermaßen in die Altersversorgung einzahlen. go AKTUELL < PERSPEKTIVEN 09-10/2015 DER POLITISCHE TERMINKALENDER DES DFK 13.07. Der DFK ist beim EBD Briefing mit Vorstellung des Programms der luxemburgischen EU-Ratspräsidentschaft. „Eine Union für die Bürger“ – unter diesem Motto will das Großherzogtum zum Abschluss der Triopräsidentschaft (Italien, Lettland, Luxemburg) den Bogen zu mehr Transparenz und Bürgernähe spannen, was angesichts der aktuellen wirtschaftlichen, sozialen und politischen Herausforderungen als notwendiges und zeitgleich ambitioniertes Ziel erscheint. Lesen Sie hierzu den Bericht auf Seite 20. 14.07. Der DFK ist bei microsoft, Unter den Linden in Berlin, eingeladen und informiert sich beim Tag der Verbände und Stiftungen über Member Relations und wirksames politisches Agieren in Berlin. 30.07. Auf Einladung des Bundes arbeitsministeriums diskutiert der DFK in Berlin mit Vertretern der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) über die Novellierung der Wahlverfahren für die Aufsichtsratswahlen. Das Gesetz über Geschlechterquote in den Aufsichtsräten macht eine Überarbeitung der Wahlordnungen erforderlich. Einvernehmen besteht zudem darin, dass die Wahlverfahren im nächsten Jahr noch einmal komplett überprüft werden sollen. Auch hier ist der DFK eingebunden. 14.08. Gemeinsames Treffen mit dem Bundesvorsitzenden Heinz Leymann des Verbandes der Ingenieure für Kommunikation (IfKom e.V.), Sebastian Müller, Sprecher der DFK-Geschäftsführung und Präsident des europäischen Führungskräfteverbandes eTIC für Führungskräfte in der Telekommunikation, IT und Kommunikation, sowie Diana Nier, DFKRessortleiterin Nationale Politik & Public in Essen. Inhalt der Gespräche war ein Austausch über aktuelle politische Themen aus dem Bereich Digitalisierung sowie über engere politische Zusammenarbeit der einzelnen Verbände. 26.08. Der DFK benennt Dipl.-Ing. Hans Herbert Kindermann zum diesjährigen MINTBotschafter des Verbandes. Kindermann ist Geschäftsführer von EWEX-Engineering GmbH & Co. KG. und setzt sich z. B. durch die Zusammenarbeit mit den Hochschulen Bochum und Zittau mittels kooperativer Ausbildungsgänge (KIS und KIA) für die MINT-Förderung ein. Er unterstützt das ZdI-Netzwerk Gelsenkirchen, welches sich zum Ziel gesetzt hat, Schülern und jungen Leuten Vorzüge einer Ausbildung im Bereich der MINT-Fächer näherzubringen. Die Ehrung erfolgt am 29. September 2015 bei der MINT-Botschafterkonferenz in Stuttgart. 03.09. Der DFK nimmt Stellung zur digita- len Bildung in Deutschland und Europa: Um weiter wettbewerbsfähig in Europa zu sein, muss deutlich mehr Wert auf die Vermittlung digitaler Kompetenzen gelegt werden. Lesen Sie hierzu die Stellungnahme auf Seite 14. 04.09. Bei der Jahrestagung der VKD-Landesgruppe Berlin/Brandenburg ist der DFK mit einem Vortrag durch Verbandsjuristin Diana Nier zu Gast und diskutiert mit dem Kooperationspartner VKD über „Führungskraft im Wandel?“. Lesen Sie hierzu den Bericht auf Seite 33. 07.09. An der Präsidiumssitzung des ZBI- Zentralverband der Ingenieurvereine nimmt der DFK als Gast in Berlin teil. BUCHTIPP Dr. Willy Marth Energiewende und Atomausstieg Books on Demand, 1. Auflage 2015 200 Seiten, broschiert ISBN 978-3738660906 14,95 E Als promovierter Physiker und diplomierter Betriebswirt verfügt der Verfasser über jahrelange Erfahrung mit Großprojekten in der Energiewirtschaft mit dem Schwerpunkt Kernenergie, d. h., er weiß, wovon er schreibt. Marth wirft die Leser nicht ins kalte Wasser und überfällt sie mit technischen Fachbegriffen oder komplizierten Zusammenhängen, sondern führt sie zunächst ein in die Entstehung des deutschen Strommarktes bis hin zu den aktuellen Herausforderungen der Energiewende wie überteuertes EEG und erschwerter Leitungsbau. Technische und wirtschaftliche Aspekte werden dabei ebenso erläutert wie Entscheidungen von Politik und Unternehmen und deren Hintergründe. Letzteres geschieht kritisch und in verständlicher, oft bildhafter Sprache und ohne übertriebenen Respekt vor Regierung, Ministern oder Unternehmenslenkern. Nicht immer werden alle Hintergründe beleuchtet, so zum Beispiel bei der Kritik am europaweiten CO2-Zertifikatehandel ETS. Es werden lediglich die niedrigen Zertifikatspreise als Zeichen für das Scheitern des ETS zitiert, anstatt zu erläutern, dass niedrige Preise davon zeugen, dass der ETS funktioniert, da die schrittweise abgesenkte Gesamtmenge an Zertifikaten eingehalten wird und die aus unterschiedlichen Gründen zurückgehende Nachfrage unter dem Angebot liegt, was zu den niedrigen Preisen führt. In Deutschland ist das sicherlich auf den rasanten Ausbau der erneuerbaren Energien zurückzuführen. Hier bedarf es einer geeigneten Verknüpfung von ETS und EEG und nicht eines willkürlichen Eingriffs in den funktionierenden ETS. Wir lernen, dass Politik nicht immer fair ist, wenn sie z. B. beschließt, die Steuer auf Brennelemente beizubehalten, die sie im Zusammenhang mit der vorübergehenden Verlängerung der Kraftwerkslaufzeiten beschlossen und vergessen hat, sie mit dem endgültigen Ausstieg wieder zurückzu nehmen. Und wir lernen, welch unterschiedlichen Einflüssen Beschlüsse der Politik einerseits und Wirtschaft andererseits unterliegen und wie schwer es ist, daraus Investitionssicherheit abzuleiten. Es ist ein Buch ohne Happy End. So lässt uns Marth zurück ohne einen Vorschlag für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. Doch das wäre auch zu viel verlangt. Dafür verstehen wir aber die Hintergründe der Energiewende mit ihren massiven Veränderungen für die deutsche Energiewirtschaft und die darin tätigen Unternehmen und Menschen. Bernhard von Rothkirch 13 PERSPEKTIVEN 09-10/2015 > AKTUELL DFK, IFKOM UND ETIC WARNEN: BEI DIGITALER BILDUNG ZUKUNFT NICHT VERSPIELEN! In der Bildungspolitik muss nach Auffassung der deutschen Verbände DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK und IfKom-Ingenieure für Kommunikation sowie des europäischen Verbands eTIC schnellstens gehandelt werden. sind jedoch für eine zukunfts- und wettbewerbsorientierte Aus-, Fort- und Weiterbildung unabdingbar. V.l.n.r.: Sebastian Müller, Diana Nier, Heinz Leymann Um weiter wettbewerbsfähig in Europa zu sein, muss in Deutschland deutlich mehr Wert auf die Vermittlung digitaler Kompetenzen gelegt werden. „Dabei geht es nicht vorrangig um die Einführung neuer Fächer wie etwa Programmieren oder allein um das Aufrüsten mit Computern, sondern um die Einbeziehung der digitalen Aspekte in den gesamten Fächerkanon der Schul- und Hochschulausbildung“, fordert der IfKom-Bundesvorsitzende Heinz Leymann. Der Austausch mit den Bildungseinrichtungen zeigt, dass digitales Arbeiten in Schulen oft nur bei Fächern wie Informatik eine Rolle spielt. Nur wenige Schulen nutzen darüber hinaus PC, Laptop oder Tablets zum Arbeiten im Unterricht. Digitale Lernmedien und -technologien sowie deren Anwenderkompetenz „Oft fehlt es an profanen Dingen, wie breitbandige Internetzugänge für Schulen, Steckdosen und WLAN in den Unterrichtsund Hörsälen, aber auch an der Möglichkeit, Lehrpersonal in der Vermittlung der digitalen Kompetenzen zu unterstützen. Personal- und Budgetmangel lassen Initiativen scheitern, hier wird beim Bund wie bei den Ländern zu Lasten unserer Kinder an der falschen Stelle gespart. Eine fortschrittliche Bildungsnation sieht anders aus. Wir reden von Industrie 4.0 und praktizieren Bildungspolitik 1.0“, so Diana Nier, Ressortleiterin Nationale Politik & Public Affairs beim DFK. Laut der „International Computer und Information Literacy Study“ (ICILS-Studie) befindet sich Deutschland im Bereich der computer- und informationsbezogenen Kompetenzen von Schulabgängern nur im Mittelfeld. Spitzenreiter in der Untersuchung war die Tschechische Republik. Von den 21 untersuchten Ländern dieser ICILS-Studie lagen Dänemark, Norwegen, Polen und die Niederlande noch vor Deutschland. Sebastian Müller, DFK-Geschäftsführer und Präsident des europäischen Verbandes eTIC für Führungskräfte in der Telekommunika- tion, IT und Kommunikation, betont, dass auch in den anderen europäischen Ländern ein großer Verbesserungsbedarf bei der digi talen Bildung bestehe. Allein die Schweiz habe bereits 2008 die Breitbandversorgung in den Grundversorgungskatalog aufgenommen und eine klare Curriculums-Empfehlung, nach der Informatik, Medienkompetenz und IT als zusätzliche Fächer aufzunehmen sind. Müller: „Wir brauchen in Europa eine viel stärkere Fokussierung der Aus- und Weiterbildung auf diejenigen Kompetenzen, die zukünftig noch stärker erforderlich sind – vor allem Fähigkeiten zur Entwicklung, Pflege und Betrieb digitaler Systeme. Dies muss bereits in der Schule beginnen. Hier ist europaweit noch viel zu tun.“ eTIC – European Managers’ Federation in Technologies of Information and Communication e. V. mit Sitz in Paris ist der europäische Zusammenschluss mehrerer Berufsverbände Europas für Fach- und Führungskräfte aus den Branchen IT, Kommunikation und Telekommunikation. eTIC ist als Interessensvertretung bei der europäischen Kommission registriert und zugleich Mitglied in der CEC (Confédération Européenne des Cadres), so besteht die Möglichkeit der Einflussnahme auf europäische Politik und Gesetzgebungsverfahren. („ATTACKE GEGEN DEN INDUSTRIESTANDORT DEUTSCHLAND“ IN HEFT 05-06/2015) WARUM NICHT KONSEQUENT? Zunächst beschreibt Herr von Rothkirch die Konsequenzen aus dem europaweiten Zertifikatehandel zutreffend: „Die (von Wirtschaftsminister Gabriel) geplanten Maßnahmen ... sind sinnfrei, da CO2 einfach jenseits der Grenze in einem anderen Land emittiert wird.“ Danke für die klaren Worte. Aber dann plädiert Herr von Rothkirch für Sub- 14 ventionen in die Kraft-Wärme-Kopplung, die wären volkswirtschaftlich weniger schädlich als die (von Gabriel geplante) Abschaltung von Braunkohlekraftwerken. Stimmt, aber sie sind klimapolitisch genauso „sinnfrei“, weil der Zertifikatehandel natürlich auch hier jede entsprechende Wirkung aufhebt. Und das gilt genauso für die ge- samte Energiewende. Die kostet noch hundertmal mehr, kann aber aus dem gleichen Grund die (europaweite) CO2Freisetzung nicht reduzieren. Warum sagen DIE FÜHRUNGSKRÄFTE nicht das? Das würde der Volkswirtschaft noch viel mehr nützen, und das ist das, was ich mir von Führungskräften eigentlich erwarte. Dr. E ike Roth AKTUELL < PERSPEKTIVEN 09-10/2015 SPRECHERAUSSCHUSSKONFERENZ 2015 ES IST WIEDER SO WEIT! Jetzt noch anmelden zur Sprecherausschusskonferenz Ende Oktober 2015 Auch in diesem Jahr laden DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK wieder zu dem hochklassigen Meeting der Vertreter der Leitenden Angestellten mit einem erstklassigen Programm ein. Neben renommierten Speakern und interessanten Gästen ist auch das Networking untereinander ein wichtiger Punkt, da die Erfahrung zeigt, dass der persönliche Austausch durch nichts zu ersetzen ist. Nutzen Sie diese Gelegenheit und melden sich noch bis einschließlich zum 26. Oktober 2015 online oder per Fax an! (Anmeldeformular auf unserer Website) Termin: 29. und 30. Oktober 2015 Donnerstag, 29. Oktober 2015 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr: „Get-Together“ und Dinner Freitag, 30. Oktober 2015 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr: Konferenz Ort: ATLANTIC Congress Hotel Essen Norbertstr. 2a, 45131 Essen Donnerstag, 29. Oktober 2015 19:00 Uhr Get-Together 20:00 Uhr Dinner-Speech Dr. Söke Dinkla, Direktorin des Lehmbruck Museums, Duisburg 20:30 Uhr Gemeinsames Abendessen Freitag, 30. Oktober 2015 11:00 Uhr Pause 11:30 Uhr „Managerversagen und Derailment – Turning a blind eye to disaster” Prof. Dr. Fritz Westermann, FOM Hochschule für Oekonomie & Management, Hamburg 12:15 Uhr „[email protected]“ Jörg Löwenstein, Coach und Unternehmensberater 09:00 Uhr Begrüßung 13:00 Uhr Mittagessen 09:05 Uhr „New Way of Working“ Christine Merkamp, NWoW Engine E xpert der RWE Consulting GmbH, Sprecherausschussmitglied RWE Power AG, Aufsichtsratsmitglied RWE AG 14:00 Uhr Vorstellung der Studie „Persönlichkeit und Erfolg von Führungskräften“ Prof. Dr. Jens Nachtwei, Institut für Psychologie, Humboldt-Universität zu Berlin anschließend: Aussprache und Erfahrungsaustausch 14:45 Uhr Pause 10:30 Uhr „Umstrukturierungen im Unternehmen – Assessment Center und interne Bewerbungsverfahren versus Kündigungsschutzgesetz“ 15:00 Uhr Meinungs- und Erfahrungsaustausch Dr. Heike Kroll, DFK-Rechtsanwältin und Fachanwäl tin für Arbeitsrecht 16:00 Uhr Ende der Veranstaltung Anmeldung ist über die Website des Verbandes möglich. Kosten: Da diese Tagung im rechtlichen Sinne eine Bildungsveranstaltung zur Unterstützung der Sprecherausschussarbeit gemäß § 14 Abs. 2 SprAuG ist, hat der Arbeitgeber die Kosten hierfür zu tragen. Sie können den Tagungsbeitrag sowie die Reise- und Übernachtungskosten also mit Ihrem Unternehmen abrechnen. Teilnahmegebühr: Die Kosten für das „Get-Together“ (Aperitif und Abendessen), die Konferenz mit Mittagessen, Pausengetränke und Seminar unterlagen betragen 364,50 E zuzüglich Umsatzsteuer von 19 %. Den entsprechenden Kostenbeitrag von 450,– E bitten wir nach Erhalt der Rechnung auf das Konto der DFK-Servicegesellschaft zu überweisen. 15 EXKLUSIVE SEMINARE Die BEW GmbH, als Servicegesellschaft des Verbandes DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK, bietet Seminare, Workshops, Vorträge etc. auf den Gebieten der Karriereentwicklung, des Arbeitsrechts und des Rechts der Sprecherausschüsse an den Standorten Hamburg, Berlin, Leipzig, Essen, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und München sowie als Inhouse-Veranstaltungen zu günstigen Konditionen an. Die Durchführung an anderen Veranstaltungsorten ist ebenfalls möglich! Unsere Vorteile Hoch qualifizierte und erfahrene Referentinnen und Referenten Eigene Seminarräume in den Geschäftsstellen Ermäßigte Seminargebühren für Mitglieder des Verbandes DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK und für die Kooperationspartner Die Seminargebühren können vom Arbeitgeber übernommen werden bzw. sind im Rahmen der Steuererklärung als Werbungskosten ansetzbar. Im Kostenbeitrag enthalten Umfangreiche Arbeitsunterlagen Bei den gelisteten Veranstaltungen handelt es sich lediglich um eine kleine Auswahl unseres umfangreichen Veranstaltungsangebots. Besuchen Sie daher bitte auch unseren Online-Auftritt. Rechtsseminare und -schulungen ab 2016 Verpflegung inklusive Mittagsimbiss und Getränke Bitte beachten Sie, dass wir ab 2016 wieder Vortragsveranstaltungen, Rechtsschulungen und Seminare zu juristischen Themen aus dem Bereich des Arbeitsrechts bundesweit anbieten. Direkte Ansprechpartner vor Ort durch unsere kompetente Tagungsbetreuung Die Veranstaltungsübersicht wird in Kürze online veröffentlicht! Vorankündigungen exklusiver Veranstaltungen für Führungskräfte 21.10.2015 und 11.11.2015 10.00 – 18.00 Uhr MEDIENTRAINING – GRUNDLAGEN UND KAMERATRAINING Rechtsanwalt & TV-Journalist Thomas Becker RTL-Journalistenschule in Köln 1.350 € für Verbandsmitglieder, sonst 1.545 € zzgl. 19 % Mehrwertsteuer ACHTUNG: lediglich 4 Teilnehmer je Termin! Das exklusive Training ist explizit auf Vorstände, Geschäftsführer und Führungskräf- te mit Repräsentationspflichten ausgerichtet. Neben der Erlangung von „Medienkompetenz“ wird der Auftritt vor einer Profi-TVKamera intensiv in einem TV-Studio trainiert. Der Tag kann mit einem Besuch der Live-TVSendung „stern tv“ abgerundet werden. Thomas Becker arbeitet als Journalist, Rechtsanwalt und Referent. Seit 2004 berichtete er regelmäßig im TV über Rechts- und Sozialthemen sowie seit Mitte 2006 für den WDR den „Bericht aus Brüssel“ und das „Europamagazin“. Bei seiner Tätigkeit als Referent greift er auf über 10 Jahre Erfahrung als Seminarleiter und Seminarreferent zurück. 07.10.2015 und 22.10.2015 10.00 – 18.00 Uhr AUFTRITTS-COACHING – TRAINING AUF DER THEATERBÜHNE Kommunikationsberaterin und Journalistin Dorothea Dühr Theater im Keller Kleingedankstr. 6, 50667 Köln und Haus der Führungskräfte Alfredstr. 77/79, 45130 Essen 1.350 € für Verbandsmitglieder, sonst 1.545 € zzgl. 19 % Mehrwertsteuer Wer vor einer kleinen oder großen Öffentlichkeit präsentieren muss, weiß, es gilt zu überzeugen. Man steht im Rampenlicht und hat nur noch sich selbst dabei. Alle Augen sind auf Sie gerichtet. Starkes Lampenfieber und Stress holen Sie ein. Gegen den erhöhten Adrenalinausstoß helfen probate Mittel. Und ein guter Auftritt gewinnt durch Ausstrahlungskraft und Authentizität. Doch was strahlen Sie aus? Und sind Sie sich dieser Wirkung bewusst? Sind Sie authentisch? Erleben Sie Ihren eigenen positiven Auftritt auf einer Theaterbühne. Dorothea Dühr kann auf mittlerweile 25 Jahre profunder Erfahrung in der Unternehmenskommunikation zurückblicken und bietet dieses Seminar zu einem exklusiven Preis an. Bei den gelisteten Veranstaltungen handelt es sich lediglich um eine Auswahl unseres umfangreichen Veranstaltungsangebots. Besuchen Sie daher bitte auch unseren Online-Auftritt u nter www.die-fuehrungskraefte.de. 16 FÜR FÜHRUNGSKRÄFTE WEITERE SEMINARE REGION HAMBURG 16.10.2015 09.30 – 17.30 Uhr REGION LEIPZIG 29.10.2015 und 30.10.2015 ZEIT- UND SELBSTMANAGEMENT – 09.00 – 17.00 Uhr ERFOLGSFAKTOR GELASSENHEIT WARUM ZEITHABEN KEINE ZEIT– DIE KUNST KLAR ZU DENKEN FRAGE IST Dörte Behrendt Fürstenberg Institut GmbH Gorch-Fock-Wall 3, 20354 Hamburg 450 E für Verbandsmitglieder, sonst 645 E, jeweils zzgl. 19 % MwSt. 20.11.2015 09.30 – 17.30 Uhr LAMPENFIEBER – VON DER PRODUKTIVEN ANGST, VORNE ZU STEHEN Melanie Brauck Fürstenberg Institut GmbH Gorch-Fock-Wall 3, 20354 Hamburg 450 E für Verbandsmitglieder, sonst 645 E, jeweils zzgl. 19 % MwSt. REGION BERLIN 14.10.2015 13.00 – 19.00 Uhr BRENNT UNS DIE SICHERHEIT DURCH? TECHNOLOGIEN, SZENARIEN, OPTIONEN FÜR CYBER-SECURITY UND CYBERORDNUNG Diverse Referenten BITKOM Tagungszentrum Albrechtstr. 10c, 10117 Berlin 190 E für Verbandsmitglieder, sonst 290 E, jeweils zzgl. 19 % MwSt. Bettina Bühler Leipzig (genauer Veranstaltungsort wird zeitnah bekannt gegeben) Für beide Tage zusammen 800 E für Verbandsmitglieder, Nichtmitglieder 1.150 E, jeweils zzgl. 19 % MwSt. REGION ESSEN 05.11.2015 09.00 – 17.00 Uhr ZIELE BESSER ERREICHEN ... UND DIE IMMUNITÄT GEGENÜBER VERÄNDERUNG ÜBERWINDEN Dr. Thomas Altmann Haus der Führungskräfte Alfredstraße 77/79, 45130 Essen 450 E für Verbandsmitglieder, sonst 645 E, jeweils zzgl. 19 % MwSt. 26.11.2015 und 27.11.2015 09.00 – 17.00 Uhr DEM STRESS DIE STIRN BIETEN: GESUND LEBEN UND ARBEITEN – AUCH IN ANGESPANNTEN SITUATIONEN Bettina Bühler Haus der Führungskräfte Alfredstraße 77/79, 45130 Essen Für beide Tage zusammen 800 E für Verbandsmitglieder, Nichtmitglieder 1.150 E, jeweils zzgl. 19 % MwSt. Für beide Tage zusammen 800 E für Verbandsmitglieder, Nichtmitglieder 1.150 E, jeweils zzgl. 19 % MwSt. REGION STUTTGART 05.10.2015 12.00 – 17.00 Uhr MEHR ZEIT ZUM FÜHREN INTENSIV-TRAINING MIT MAX. 6 TEILNEHMERN Dr. Angela Witt-Bartsch Stuttgart (genauer Veranstaltungsort wird rechtzeitig bekannt gegeben) 450 E für Verbandsmitglieder, sonst 645 E, jeweils zzgl. 19 % MwSt. REGION MÜNCHEN 16.10.2015 12.00 – 17.00 Uhr NEUE HERAUSFORDERUNGEN SUCHEN UND FINDEN INTENSIV-TRAINING MIT MAX. 6 TEILNEHMERN Dr. Angela Witt-Bartsch München (genauer Veranstaltungsort wird zeitnah bekannt gegeben) 450 E für Verbandsmitglieder, sonst 645 E, jeweils zzgl. 19 % MwSt. 27.10.2015 und 07.12.2015 09.00 – 17.00 Uhr FÜHREN M.0 Eva Bak Hotel Torbräu, Tal 41, 80331 München Für beide Tage zusammen 1.350 E für Verbandsmitglieder, Nichtmitglieder 1.545 E, jeweils zzgl. 19 % MwSt. REGION FRANKFURT AM MAIN 09.11.2015 12.00 – 17.00 Uhr MEHR ZEIT ZUM FÜHREN RAUS AUS VERFAHRENEN SITUATIO- 12.11.2015 und 13.11.2015 INTENSIV-TRAINING MIT MAX. 6 TEIL03.12.2015 10.00 – 17.00 Uhr NEN: SICH SELBST BERATER SEIN Dr. Eva Maria Höller-Cladders BITKOM Tagungszentrum Löhleinstraße 61, 14195 Berlin 450 E für Verbandsmitglieder, sonst 645 E, jeweils zzgl. 19 % MwSt. 09.00 – 17.00 Uhr ERFOLGSFAKTOR GELASSENHEIT – DIE KUNST KLAR ZU DENKEN Bettina Bühler Frankfurt am Main (genauer Veranstaltungsort wird zeitnah bekannt gegeben) NEHMERN Dr. Angela Witt-Bartsch München (genauer Veranstaltungsort wird zeitnah bekannt gegeben) 450 E für Verbandsmitglieder, sonst 645 E, jeweils zzgl. 19 % MwSt. 17 PERSPEKTIVEN 09-10/2015 > POLITIK SCHWERPUNKT DIVERSITY FLÜCHTLINGE: SCHAFFT DEUTSCHLAND DEN SPAGAT? von Diana Nier, Ressortleiterin Nationale Politik & Public Affairs, Hauptstadtbüro Kaum ein politisches Thema bewegt derzeit deutschlandweit die Bürgerinnen und Bürger wie die Bewältigung des Flüchtlingsstroms. Die Bilder der vielen Flüchtlinge, die für ein besseres oder einfach nur sicheres Leben in Europa das eigene aufs Spiel setzen, sind täglich in den Medien. Die Ausschreitungen und Übergriffe auf Asylbewerber und Flüchtlingsheime machen betroffen, und dies verurteilen wir vehement! Umso beeindruckender ist die Arbeit der vielen ehrenamtlichen Helfer bundesweit, die durch medizinische, finanzielle, sprachliche Unterstützung Großartiges leisten. Hauptherkunftsländer von Asylbewerbern in Deutschland im Jahr 2015* Syrien Kosovo 18 29.353 Serbien 11.642 Irak 10.501 Afghanist an 10.191 Mazedonien 5.514 Erit rea Quelle: © RAMF Deutschland muss einerseits Unterstützung und Hilfe leisten und ist Artikel 16a des Grundgesetzes verpflichtet, wo es heißt, dass politisch Verfolgte Asylrecht genießen. Das Asylrecht in Deutschland ist kompliziert und benötigt lange Bearbeitungszeiten. Der Platz in Asylunterkünften ist knapp, und durch eine lange Verfahrensdauer wird diese Knappheit noch befördert. Aber: Deutschland braucht Bevölkerungszuwachs! Deutschland ist im weltweiten Vergleich regelrecht kinderarm. Laut einer Studie des Hamburger Weltwirtschaftsinstituts (HWWI), das die Geburtenrate auf je 1000 Einwohner überprüft hat, sind wir sogar weltweit Schlusslicht! Die 29.997 Albanien Deutschland steht aktuell vor großen Aufgaben und einem Spagat in der Flüchtlingsfrage. Andererseits ist aber nicht nur Deutschland allein gefragt, sondern alle europäischen Staaten. Es bedarf einer angemessenen und gerechten Flüchtlingsaufnahme europaweit! Zudem sind langfristige und effiziente Lösungen in den Herkunftsländern zu suchen, um ein „Ausbluten“ dieser Staaten zu vermeiden und einen sicheren und wirtschaftlichen Aufbau vor Ort voranzutreiben. Denn wenn wir einerseits flüchtende Menschen aufnehmen, von denen viele gut oder gar hoch qualifiziert sind, trifft uns anderseits eine Verantwortung in den Herkunftsländern, uns um die verbleibenden Menschen zu kümmern. Hier müssen wirkungsvolle Maßnahmen und Programme angeboten und unterstützt werden. Dennoch: Der Zustrom wird auch in Deutschland nicht abreißen. Nicht nur politisch Verfolgte und Kriegsflüchtlinge, sondern auch Menschen mit der Hoffnung auf ein besseres Leben kommen zu uns. 42.100 4.871 Nigeria 3.381 Pakist an 3.379 0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 35.000 40.000 45.000 Anzahl der Asylbewerber Weitere Informationen: Deutschland * Die Angabe für das Jahr 2015 bezieht sich auf die Monate von Januar bis Juli aktuellen und zukünftigen Folgen des demografischen Wandels sind bekannt. Es fehlen in vielen Sozial- wie MINT-Berufen massiv Fachkräfte. Gerade macht Berlin von sich reden, weil es als einziges Bundesland Asylbewerbern und Geduldeten den Hochschulzugang deutlich erschwert. In Berlin erhalten Asylbewerber und Geduldete per se die Auflage, dass ein Studium nicht gestattet ist. Nur in Einzelfällen weicht Berlin von dieser strengen Verwaltungspraxis ab, nämlich wenn der Flüchtling etwa nachweisen kann, seinen Lebensunterhalt selbst zu sichern, über ausreichende Sprachkenntnisse zu verfügen und das Ende des Asylund Duldungsverfahren nicht bestimmbar ist. Aufgrund der Auflage fragen aber viele gar nicht erst nach den Ausnahmeregeln. In Hamburg, Bayern, Niedersachsen oder Nordrhein-Westfalen gibt es demgegenüber keine derartigen Auflagen. Nicht selten sind aber Flüchtlinge zum Studium befähigt bzw. qualifiziert oder haben ein Studium in ihrem Herkunftsland begonnen, wenn nicht sogar abgeschlossen. Auf dieses Potenzial kann und sollte Deutschland nicht verzichten. Viele Firmen suchen händeringend Fachkräfte, können Ausbildungsplätze nicht besetzen und werden durch den bestehenden Bürokratismus abgeschreckt. Etliche investieren Zeit und Geld in die Förderung von Asylbewerbern, können dann aber kaum planen oder sichergehen, dass diese nicht doch, selbst nach mehreren Jahren, abgeschoben werden. Hier müssen Maßnahmen vom Bund, den Ländern und den Kommunen getroffen werden, um eine qualifizierte Zuwanderung zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang sollte auch diskutiert werden, ob Deutschland nicht zu einem Einwanderungsgesetz übergehen sollte. Aktuell sind insbesondere schnelle, zielgerichtete finanzielle Unterstützungen nötig, um den vielen Ankömmlingen ein humanes Asylverfahren zu ermöglichen. Ein konsolidierter nationaler Haushalt ist das eine, viele wartende Menschen, zum Teil mit Klein- und Kleinstkindern, für die in Deutschland kein Dach über dem Kopf oder sanitäre Anlagen zur Verfügung stehen, ist das andere. POLITIK < PERSPEKTIVEN 09-10/2015 SCHWERPUNKT DIVERSITY IMPULSVERANSTALTUNG IN BERLIN „Diversity Management stellt den Menschen in den Mittelpunkt, mit seinen Fähigkeiten und Fertigkeiten, mit seinem Können und Wissen, mit seinem Erfolg und auch mit seinen Bedürfnissen. Es fordert dazu auf, den Menschen in seinen Potenzialen zu erkennen und ihn individuell zu fördern. Der gezielte Umgang mit Vielfalt ist heute ein Schlüssel für nachhaltigen Erfolg“, sagte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles am Nachmittag auf der zentralen Impulsveranstaltung „Sichtbar anders//sichtbar gleich – wie viel Vielfalt ist normal?“ im Maxim Gorki Theater in Berlin. Deutschland ist vielfältig Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft diskutierten auf der Impulsveranstaltung, wie sich im Alltag aus vielfältigen Perspektiven und Kompetenzen gemeinsames Wissen und gemeinsame Werte schaffen lassen. Künstlerische Beiträge des Maxim Gorki Theaters griffen das Leitthema auf. „Deutschland ist vielfältig, das ist ein Fakt. Mehr als 80 Millionen Menschen unterscheiden sich nach Alter, Geschlecht, ethnischer Herkunft, Nationalität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und Identität“, so Ana-Cristina Grohnert, Vorsitzende der Charta der Vielfalt e. V. und Managing Partner Talent bei Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. „Diese Vielfalt anzuerkennen, reicht aber nicht aus. Wir müssen die Gemeinsamkeiten und Unterschiede aller Menschen, die Deutschland ausmachen, als Ressource schätzen und dieses Potenzial bewusst in Wirtschaft und Gesellschaft einbinden.“ Der eigentliche Aktionstag wurde am 9. Juni gefeiert – der DFK beteiligte sich auch in diesem Jahr. Mit seiner Umfrage zu Frauen im Mittelmanagement und dem Statement von Dr. Ulrich Goldschmidt im ManagerMagazin am gleichen Tage bezogen DIE FÜHRUNGSKRÄFTE klar Stellung. Einmal im Jahr weist der Deutsche Diver- Quelle: © Charta der Vielfalt Die Charta der Vielfalt e. V. hat in Berlin den 3. Deutschen Diversity-Tag eröffnet. Zusammen mit der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Andrea Nahles, sowie Vorständen von BP Europa SE, der Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der Siemens AG gab die größte deutsche Wirt schaftsinitiative für Diversity Management ein klares Bekenntnis ab: Vielfalt ist Teil der deutschen Iden tität – und ein gezieltes Diversity Management der einzige Weg, die enormen Ressourcen dieser Vielfalt zu entfalten. DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK waren mit Diana Nier und Sebastian Müller vor Ort vertreten. „Vielfalt statt Einfalt“ forderte Bundesarbeitsminis terin Andrea Nahles in ihrer Keynote bei der Impuls veranstaltung zum 3. Deutschen Diversity-Tag Quelle: © Charta der Vielfalt sity-Tag darauf hin, dass Vielfalt und Inklusion die einzige Strategie ist, Mega-Trends wie dem demografischen Wandel und dem Fachkräftemangel zu begegnen. Nach einer Berechnung des Instituts für Arbeitsmarktund Berufsforschung ließen sich durch Diversity Management vier Millionen zusätz licher Fachkräfte aus der stillen R eserve holen. Rund 400 Organisationen haben zum 3. Deutschen Diversity-Tag 2015 mehr als 800 Aktionen angemeldet. Zum Vergleich: Am 1. Deutschen Diversity-Tag 2013 waren es nicht einmal halb so viele. „Es ist schön, mittlerweile so viele Unternehmen und Institutionen an unserer Seite zu wissen, die eine simple Wahrheit leben: Wertschätzung ist Wertschöpfung“, so Aletta Gräfin von Hardenberg, Geschäftsführerin der Charta der Vielfalt e. V. mü 19 PERSPEKTIVEN 09-10/2015 > POLITIK EBD BRIEFING ZUR LUXEMBURGISCHEN RATSPRÄSIDENTSCHAFT IN DER KRISE MUSS SICH ZUSAMMENHALT ZEIGEN Zwei der kleineren Mitgliedstaaten der Europäischen Union übernehmen in diesem Jahr die verantwor tungsvolle Position der EU-Ratspräsidentschaft. Nach dem halbjährigen lettischen Vorsitz ist es ab Juli an Luxemburg, Akzente auf der EU-Agenda zu setzen. „Eine Union für die Bürger“ – unter diesem Motto will das Großherzogtum zum Abschluss der Triopräsidentschaft (Italien, Lettland, Luxemburg) den Bogen zu mehr Transparenz und Bürgernähe spannen, was angesichts der aktuellen wirtschaftlichen, sozialen und politischen Herausforderungen als notwendiges und zeitgleich ambitioniertes Ziel erscheint. Wohin geht also die Reise in den nächsten sechs Monaten? Quelle: wikipedia.org, © Europäische Bewegung Deutschland „Die Dynamik des Binnenmarkts durch Digitalisierung wiederbeleben“, heißt es darüber hinaus auf der Agenda, da sich Fragen nach digitaler Wettbewerbsfähigkeit Europas angesichts globaler Konkurrenzsituationen immer häufiger stellen. Aber auch die europäische Energieunion gehört zu diesem Bereich. Ferner will die Ratspräsidentschaft die europäische Wettbewerbsfähigkeit an einem globalen und transparenten Rahmen ausrichten. Dahinter verbirgt sich das Vorhaben, transparente Politik mit Beschäftigung und Wachstum sowie sozialer Sicherheit zu verbinden. Das Prinzip der Nachhaltigkeit fördern ist der sechste zentrale Punkt. Hier geht es um eine gute Harmonisierung von wirtschaftlicher Vernunft und ökologischer Verträglichkeit – in Hinblick auf die Ende des Jahres anstehende Weltklimakonferenz in Paris nicht zuletzt auch um verpflichtende Ziele im Klimaschutz. Schließlich wird als siebter Eckpfeiler genannt: die Präsenz der Europäischen Union in der Welt stärken. Also gilt es das Bild der Europäischen Werteunion in die Welt zu tragen und außenpolitisch mit einer Stimme zu sprechen. In diesen übergeordneten Zielen finden sich überdies einige spannende Detailfragen wieder. So will der Ratsvorsitz beispielsweise eine Debatte über die Strategie der Europäischen Union in Weltraumfragen anstoßen. Auch die von der Kommission vorgeschlagene „Bessere Rechtsetzung“ stellt für den luxemburgischen Vorsitz einen bedeutsamen Aspekt dar und soll möglichst weit vorangetrieben werden. Bernd Hüttemann, Generalsekretär der Europäischen Bewegung Deutschland seit 2003 Die neue Ratspräsidentschaft hat sich sieben Prioritäten gesetzt. Erstens will man Investitionen für mehr Wachstum und Beschäftigung freisetzen und dafür unter anderem einen Milliardenfonds für strategische Investitionen einrichten. Ziel ist es, die europäische Integration in wirtschaftlicher Hinsicht weiter voranzutreiben. Zweitens will man die soziale Dimension Europas vertiefen. Dieser Punkt zielt insbesondere auf strukturelle und finanzielle Fragen nach sozialer Gerechtigkeit in ganz Europa ab und erscheint in Folge der andauernden Krisenerscheinungen essenziell. Migration bewältigen, Freiheiten, Recht und Sicherheit miteinander verbinden nennt die neue Präsidentschaft den dritten Baustein, der sicherlich im Zeichen der derzeit dominanten Asylund Flüchtlingspolitik stehen wird. 20 Quelle: © Netzwerk EBD Prioritäten festgesetzt Herausforderung Europa ja, Depression nein: Das Podium versprühte Optimismus angesichts der Luxemburgischen EU-Ratspräsidentschaft POLITIK < PERSPEKTIVEN 09-10/2015 Vorstellung des Programms Um die gesamte Agenda der luxemburgischen Ratspräsidentschaft zu ordnen, lud die Europäische Bewegung Deutschland (EBD), der der DFK angehört, im Juli zu einem EBD Briefing ein. S. E. Georges Santer, außerordentlicher und bevollmächtigter Botschafter des Großherzogtums Luxemburg in Deutschland, stellte das Programm der luxemburgischen EU-Ratspräsidentschaft den Interessenvertretern detailliert vor. Zudem standen Dr. Peter Ptassek, stv. Leiter der Europa-Abteilung und Beauftragter für Grundsatzfragen der EU, Gemeinschaftspolitiken und strategische Koordinierung, Auswärtiges Amt, und Richard Nikolaus Kühnel, Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland, Rede und Antwort. Bernd Hüttemann, Generalsekretär der Europäischen Bewegung Deutschland e. V., übernahm die Moderation. Angesichts der turbulenten Ereignisse rund um die erfolgreichen Griechenlandverhandlungen stand EBD Briefing zur neuen luxemburgischen EU-Ratspräsidentschaft ab August 2015 ganz im Zeichen aktueller Herausforderungen der Europäischen Union. Eines der wichtigsten Felder seien die gemeinsame Migrationspolitik, der Kampf gegen nationalen Rechtspopulismus in den Mitgliedstaaten, der Abbau von Jugendarbeitslosigkeit und auch die TTIP-Verhandlungen. In aller Deutlichkeit werde Luxemburg entgegen aller Unkenrufe auch die Fiskalpolitik aktiv mitgestalten – mit der Abschaffung des Bankengeheimnisses sei dieser Weg bereits unterstrichen worden. Allgemein müsse Luxemburg eine vermittelnde Rolle einnehmen: zwischen den Regierungen der Mitgliedstaaten und zwischen Politik, Öffentlichkeit und den Bürgern der EU-Staaten. mü INITIATIVE GEGEN EU-JUGENDARBEITSLOSIGKEIT AUSBILDUNG VOR ORT FÖRDERN Jugendarbeitslosigkeit wächst sich in Europa zum ernsten Problem aus: In Spanien und Griechen land ist mittlerweile rund die Hälfte der Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz oder Job. Nun wollen deutsche Unternehmen in betroffenen Ländern beim Berufsstart helfen. „InCharge“ heißt die Initia tive verschiedener deutscher Unternehmen, die in EU-Ländern mit hoher Jugendarbeitslosigkeit Ausbildung und B eschäftigung vor Ort fördern will. Fünf Millionen junge Menschen sind in der EU arbeitslos. Besonders betroffen sind Länder wie Spanien, Portugal oder Griechenland. Dagegen möchte die Initiative „InCharge“ verschiedener deutscher Unternehmen vorgehen. Wie Opel-Chef Karl-Thomas Neumann erklärt, sollen arbeitslose Jugendliche in den Niederlassungen deutscher Unternehmen vor Ort fit für einen Job gemacht werden. Die Menschen sollten in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können. Andererseits, wenn sie mobil seien, sollten sie auch im Ausland eine Chance bekommen, so Neumann. Coaching Day als Testlauf Die Jugendlichen würden über das Netzwerk von „InCharge“ gefragt, wo sie Erfahrungen sammeln wollten, erklärt Neumann. Dann werde versucht, etwas anzubieten. Das könne ein Praktikum, ein Coaching, eine duale Ausbildung oder ein Job sein. Derzeit beteiligen sich 25 Unternehmen an der Initiative. Bis zum Jahresende sollen es 100 sein. Ausbildungswege, die Jugendliche für die berufliche Praxis nicht hinreichend fit machten. Bei einem Pilotprojekt, dem Coaching Day im Sommer im spanischen Zaragossa, haben 420 Bewerber an einem Tag an Motivationsworkshops, Karrieregesprächen, Jobinterviews oder Unternehmenspräsentationen teilgenommen. Coach für Motivation war zum Beispiel der Fußballer Christoph Metzelder. Firmen wie Sixt, Continental, Kirchhoff oder Permira haben sich ebenfalls beteiligt. 450.000 arbeitslose Jugendliche weniger Nahles wirbt für Initiative Andrea Nahles verspricht, bei den 30 Unternehmen des Deutschen Aktien index (DAX) für die Initiative zu werben. „Wir können an den Niederlassungen der großen Unternehmen eine Ausbildung anbieten. Das wird aktiv nachgefragt.“ Andere Länder hätten mitunter sehr verschulte Um Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen, stünden zwar sechs Milliarden Euro an Fördermitteln bereit, erklärt die Ministerin. Davon würden aber nur 950 Millionen Euro abgerufen. Das liege zum Teil an der nicht ausreichend ausgeprägten Landschaft für Projektträger. Zum anderen sei das Beantragungsverfahren recht schwerfällig und nicht als Krisen-Interventions-Mechanismus ins Leben gerufen worden. Nach der Finanzkrise habe man mit den Geldern nicht schnell genug agieren können. Doch die Möglichkeiten verbesserten sich. Im Mai 2015 seien erstmals 450.000 Jugendliche in der EU weniger arbeitslos gewesen als im Vorjahr, so Nahles. Mehr Infos: www. incharge.jobs. mü 21 PERSPEKTIVEN 09-10/2015 > POLITIK EINSCHRÄNKUNGEN FÜR ARBEITNEHMER ALS WACHSTUMSMOTOR? SICHERHEIT UND WACHSTUM SIND KEIN WIDERSPRUCH von Sebastian Müller, DFK-Ressortleiter Europapolitik & Public Affairs Auf dem Höhepunkt der globalen Finanzkrise im Jahr 2008 führten einige Länder, vor allem in Europa, gesetzliche Änderungen durch, die das Niveau der Absicherung der Arbeitnehmer absenkte. Ihr Argument lautete, dass diese Maßnahmen vor dem Hintergrund begrenzter fiskalischer Möglichkeiten und steigender Arbeitslosigkeit wirtschaftliches Wachstum und Beschäftigungsschaffung stimulieren würde. Eine nun von der ILO vorgelegte Studie zeigt keinen Zusammenhang zwischen Einschränkungen der sozialen Sicher heit für Arbeitnehmer und stärkerem Wachstum – und bestätigt damit die Auffassung und Studien des DFK. Forschungsergebnisse zeigten, wie die relativen Auswirkungen der Arbeitsgesetzgebung in einem bestimmten Land auf diesem Feld weder positiven noch negativen Einfluss auf Beschäftigung und Arbeitslosenrate haben. Dieses Resultat ist konsistent über verschiedene ökometrische Daten und gilt für Industrieländer, aufstrebende Länder und Entwicklungsländer. Verbandsanwalt Sebastian Müller Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Hauptsitz in Genf. Sie ist zuständig für die Formulierung und Durchsetzung internationaler Arbeits- und Sozialstandards. Der von der ILO – International Labour Organisation nun herausgegebene „Flagship“-Bericht „World Employment and Social Outlook 2015: The Changing nature of jobs“, der Daten der letzten 20 Jahre von 63 Ländern analysiert, belegt, dass weniger Sicherheit für Arbeitnehmer kein Beschäftigungswachstum bringt. Die Auch die OECD spricht in ihren neueren Studien nicht mehr davon, dass ein hohes Niveau bei den arbeitsrechtlichen Regelungen zum Beschäftigungsschutz hinderlich für Neueinstellungen sein könnte. Das gilt international wie national. Schließlich ist auch das deutsche Kündigungsschutzgesetz kein Kündigungsverhinderungsgesetz. Vielmehr werden im Kündigungsschutzgesetz die Spielregeln für Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt, nach denen die Wirksamkeit einer Kündigung zu bestimmen ist. Damit wird willkürlichen und sozial ungerechtfertigten Kündigungen richtigerweise ein Riegel vorgeschoben. Bei genauer Betrachtung schafft das deutsche Kündigungsschutzrecht ein hohes Maß an Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für alle Beteiligten, was letztlich den Standort Deutschland auch für ausländische Investoren immer attraktiv gemacht hat. Aus Sicht der Führungskräfte hat sich auch die Unternehmensmitbestimmung ebenso wie die betriebliche Mitbestimmung bewährt. Im internationalen Vergleich ist es bemerkenswert, wie lautlos und reibungslos diese großen Umstrukturierungen der letzten Jahre gelaufen sind, was zu einem ganz wesentlichen Teil der Mitbestimmung zu verdanken ist. Dies gilt für die Aufsichtsräte ebenso wie für die Betriebsräte und die Sprecherausschüsse der Leitenden Angestellten. Diese mehrheitliche Einschätzung deutscher Führungskräfte haben wir in eigenen repräsentativen Studien bestätigt gefunden. Der Bericht der ILO zeigt nun vielmehr: Zu laxe Regulationen können ebenso kontraproduktiv für Wirtschaftswachstum, die Schaffung von Beschäftigung, Gleichheit und sozialen Zusammenhalt sein wie zu strenge Regulationen. Ebenso ist das einwandfreie Funktionieren des Rechtssystems wichtig für die effiziente Durchsetzung der Arbeitsgesetzgebung. Der Bericht kommt zum Schluss, dass eine Rücknahme von Arbeitnehmerabsicherungen die Arbeitslosigkeit nicht senkt. Er zeigt allerdings, dass schlecht gestaltete Reformen, die die Gesetze zur Beschäftigungssicherheit schwächen, kontraproduktiv im Hinblick auf Beschäftigung sind, sowohl lang- als auch kurzfristig. BUCHTIPP Gerald Lembke, Ingo Leipner Die Lüge der digitalen Bildung: Warum unsere Kinder das Lernen verlernen Redline Verlag 2015 256 Seiten, gebunden ISBN 978-3868815689 19,99 E Man würde von einem Professor für Digi tale Medien an der Hochschule BadenWürttemberg wohl eine Menge Infos zum 22 Thema digitale Bildung erwarten. Aber wohl kaum, dass er diese so deutlich und mit Nachdruck ablehnt. In der Tradition einer Streitschrift legen die Autoren dar, warum sie gegen eine zu frühe Beschäftigung von Kindern mit Smartphone und Co. sind. Der Titel lässt ahnen, dass hier nicht behutsam vorgegangen wird. Das Buch zentriert sich sicherlich um die Frage der Erziehung von Kindern. Aber man kann es auch als Auseinandersetzung mit dem Thema e-learning verstehen. Hier gilt dann wie so oft, genauer hinzuschauen, was sinnvoll ist und was nicht. So oder so ist das Buch ein Beitrag zur Auseinandersetzung mit der digitalen Revolution. rk POLITIK < PERSPEKTIVEN 09-10/2015 MITARBEITERGESUNDHEIT IN EUROPA BRENNENDES PROBLEM: PSYCHOSOZIALE RISIKEN Wie steht es um die Gesundheit bei der Arbeit? Eine europaweite Befragung zeigt, welche aktuellen und zukünftigen Gefährdungen die Unternehmen für ihre Mitarbeiter sehen. Danach sind psychosoziale Risiken das drängendste Problem. Viele europäische Unternehmen sehen ihre Beschäftigten durch körperliche Belastungen, Muskel-Skeletterkrankungen und psychosoziale Risiken gefährdet. Dabei nehmen die Betriebe die psychosozialen Risiken als größte Herausforderung wahr. Das ist ein Ergebnis der zweiten europäischen Unternehmensbefragung, ESENER-2 (Enterprise Survey on new and emerging risks). An der Befragung beteiligten sich rund 50.000 Betriebe aus 36 europäischen Ländern. Psychosoziale Risiken stellen für die Mehrzahl der Unternehmen ein Problem dar: Fast 80 % der Führungskräfte äußern sich besorgt über arbeitsbedingten Stress, und für fast ein Fünftel sind Gewalt und Belästigung ein besorgniserregendes Problem. Im Hinblick auf organisatorisch bedingte Risiken, die sich individuell auswirken, messen Führungskräfte dem Zeitdruck und dem Umgang mit schwierigen Kunden, Patienten und Schülern den größten Stellenwert bei. Trotz dieser Probleme verfügen weniger als ein Drittel der Unternehmen über Verfahren für den Umgang mit solchen Risiken. Tabu-Thema oder offener Umgang? Die wachsende Bedeutung, die dem psychosozialen Arbeitsumfeld eingeräumt wird, und die Tatsache, dass dringend etwas gegen psychosoziale Risiken unternommen werden sollte, müssen sich in der Umsetzung von Präventivmaßnahmen niederschlagen, insbesondere in Ländern, in denen nur wenige Unternehmen über ein Konzept für den Umgang mit psychosozialen Risiken verfügen. Für den Umgang mit psychosozialen Problemen gibt es noch zu wenig praktische Handlungshilfen. Bereits die Benennung des Problems scheint teilweise noch tabuisiert zu sein. So gaben 30 % der befragten Betriebe im EU-28-Raum an, dass es Schwierigkeiten gibt, psychosoziale Probleme überhaupt zu thematisieren. Häufig wird dieses sensible Thema in den Unternehmen nicht offen genug angesprochen. Immerhin durchschnittlich jeder dritte Betrieb berichtet, sich aktiv mit der psychischen Belastung auseinanderzusetzen. Hier gibt es allerdings große Unterschiede in Europa: Im Schnitt beschäftigen 16 % aller Unternehmen externe Psychologen. In Finnland und Schweden dagegen nutzen bereits 60 % der Firmen interne oder externe Psychologen im Betrieb. Gefährdungsbeurteilung als erste Vorbeugungsmaßnahme Als wichtigste Maßnahme, um arbeitsbedingten Erkrankungen der Psyche oder des Muskel-Skelettsystems vorzubeugen, betrachten die Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung. Drei Viertel (76 %) der befragten Betriebe führen regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen durch; die Rate steigt mit der Unternehmensgröße. Aber auch hier gibt es große europäische Unterschiede: In Italien führen 94 % der Firmen Gefährdungsbeurteilungen durch, während die Quote in Luxemburg bei nur 37 % liegt. 85 % der Betriebe, die solche Beurteilungen durchführen, tun dies, weil es gesetzlich vorgeschrieben ist. Die erst seit 2004 der EU beigetretenen Staaten und einige Beitrittskandidatenländer führen Gefährdungsbeurteilungen auch durch, um das Ansehen der Unternehmen zu verbessern. Betriebe, die keine Gefährdungsbeurteilung durchführen, haben entweder bislang nichts davon gehört, oder es gibt nach ihrer Einschätzung in ihrem Unternehmen keine nennenswerten Gefährdungen. Deutschland steht im europäischen Vergleich gut da Die Unternehmen hierzulande punkten bei der Sicherheit des Arbeitsplatzes, die im Rahmen der Befragung ebenfalls untersucht wurde. Auch ist die Beteiligung der Mitarbeiter etwa bei der Gefährdungsbeurteilung deutlich stärker als in den anderen Ländern. Ausbaufähig in Deutschland sind Maßnahmen, um Gefährdungen durch psychische Belastung zu verringern. Dazu gehören vertrauliche Beratungsangebote, Änderungen von langen oder unregelmäßigen Arbeitszeiten und mehr Angebote zu Konfliktlösungsverfahren. mü BUCHTIPP Dr. Friedberg Rancke (Hrsg.) Mutterschutz – Elterngeld – Elternzeit – Betreuungsgeld Nomos Verlag, 4. Auflage 2015, 1.111 Seiten ISBN: 978-3-8487-1998-3 98,00 E Der vorliegende Handkommentar gibt Antworten auf alle wichtigen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen der Elternschaft. Der Leser erhält damit das Rüstzeug zur Lösung von Konflikten zwischen Berufstätigkeit und Fürsorge für die Familie im weitesten Sinn. Die seit dem 01.01.2015 geltenden neuen Regelungen des Gesetzes zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit sowie des Gesetzes zur besse- ren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf finden bereits Berücksichtigung und werden von den Autoren unter die Lupe genommen. Die juristischen Probleme der umfangreichen Änderungen, wie z. B. Teilzeit arbeit beider Partner, Förderung Allein erziehender, Pflegeauszeit im Akutfall, werden detailgenau kommentiert. Zahlreiche Fallbeispiele und Checklisten helfen, die komplexen Neuregelungen verständlich zu machen. Auch in seiner vierten Auflage stellt das Buch insbesondere aufgrund seines hand lichen Formats ein nützliches Nachschlage werk zu den „Elterngesetzen“ dar. sb 23 PERSPEKTIVEN 09-10/2015 > POLITIK WIE WIRD EUROPA EIN ATTRAKTIVER STANDORT FÜR INNOVATION UND INVESTITIONEN? „PROPELLING EUROPE FORWARD“ Vor diesem Hintergrund hatte die Nachrichtenagentur POLITICO Mitte Juni in Brüssel zu dem „Propelling Europe Forward“ betitelten Symposium u. a. mit Wirtschafts- und Finanzkommissar Pierre Moscovici eingeladen und als Untertitel die folgenden Fragen platziert: Was ist nötig, um Europa wieder auf den Wachstumspfad zu bringen? Was brauchen europäische Unternehmen, um, innovativ zu sein? Wie wird Europa (wieder) ein attraktiver Platz für Investitionen? In der Einführung wurde anerkannt, dass die Kommission einige Initiativen lanciert habe – etwa den Digitalen Binnenmarkt, die Kapitalmarkt-Union oder den Europäischen Fond für Strategische Investitionen EFSI im Bemühen um ein besseres Geschäftsklima für europäische Firmen. Doch reicht dies bereits aus? Im Interview stellte Moscovici zunächst heraus, dass das von Kommissionspräsident Juncker geführte College von sich selbst als der „Kommission der letzten Chance“ spreche, um in dieser Legislatur Wachstum und Beschäftigung zu „liefern“ , da die EU-Bevölkerung seit dem Beginn der Wirtschafts- und Finanzkrise viel Vertrauen in die Politik verloren habe. Insofern sei das für 2016 prognostizierte Wachstum von 2,0 % (EU-28) bzw. 1,9 % (Eurozone) ermutigend. Als Dimensionen seines Arbeitsprogramms nannte er 1. die fiskalische Konsolidierung, 2. Strukturreformen und 3. öffentliche Investitionen. Da- Quelle: © European Union 2015 – EC, Photo : Latinis Frédéric In der Europäischen Union deutet sich mit dem BIP-Wachstum über 1,3 % von 2013 auf 2014 eine gewisse Gesundung der Wirtschaft an, eine vollständige Erholung ist jedoch noch weit entfernt, und auch die EU-weite Arbeitslosenquote bleibt hartnäckig hoch. Pierre Moscovici Quelle: Fotolia, © Udo Ingber Europäisches Parlament in Brüssel 24 durch hoffe man, Rahmenbedingungen der Zuversicht bzw. ein Investitionsklima zu schaffen, in denen Beschäftigung und Wirtschaftswachstum gedeihen können. Auf die Frage, ob in Anbetracht der Wahrnehmung, dass die ökonomische Erholung in der EU hauptsächlich durch die Zinspolitik der Europäischen Zentralbank, EZB, sowie der Preis- und Mengenpolitik der OPEC bestimmt werde, das Vertrauen in die EU wiederhergestellt werden könne, antwortete er: Strukturreformen seien sehr wohl hierzu geeignet, die Basis für liberale Wirtschaftsräume wie z. B. den gemeinsamen digitalen Markt trage ebenfalls dazu bei wie Investitionsprogramme, insbesondere der sog. „Juncker-Plan“. Für die Eurozone ist er zuversichtlich, dass trotz des aktuell um 15 % gegenüber 2007 gesunkenen Investitionsniveaus die derzeitige Situation mit dem eventuellen Austritt eines Staates – d. h. Griechenland – gemeistert werden könne. Zur Situation in Frankreich führte er aus, dass der Wunsch der Beschäftigten nach Wachstum bei gleichzeitigem Schutz der Arbeitsverhältnisse eine große Herausforderung für die Regierung bedeute. In dem folgenden Panel „Investing in Europe: Let’s get growing again“ stellte der Chefvolkswirt der Berenberg Bank, Dr. Holger Schmieding, fest, dass die Geldpolitik der EU wesentlich weniger aggressiv sei als diejenige der USA zu Beginn dieser Dekade. Er unterstrich zudem die kürzliche Feststellung von Bundesbank-Präsident Dr. Jens Weidmann, dass Vertrauen die Vorbedingung für jede Investition sei. Auf die Frage, wie er den „Juncker-Plan“ als den Beschleuniger für nominales und konjunkturelles Wachstum in der EU einschätze, antwortete der EU-Abgeordnete (und frühere Weltbank-Mitarbeiter) Jakob von Weizsäcker, dass zunächst die Qualität der Projekte hierfür entscheidend sei. Bezogen auf Deutschland sei er überzeugt, dass die „schwarze Null“ im Bundeshaushalt keine reale Perspektive für die Investitionsbedarfe sei. Er zeigte sich auch skeptisch zu den erwarteten Verbesserungen infolge von Strukturreformen nach dem Prinzip „no gains without pains“ (keine Erfolge ohne schmerzhafte Prozesse). Allerdings plädiere er für die makroökonomische Unterstützung von Strukturreformen. Für die aus Indien stammende Tata-Gruppe mit weltweit über 600.000 Mitarbeitern bekräftigte Dr. David Landsman, dass deren Investitionspläne für Europa sehr ausgeprägt seien, wobei er als „Treiber“ hierfür vor allem Wettbewerbsfähigkeit, Innovationspotenziale und die Marktnähe anführte. Auf die abschließende Frage des Moderators, welche Anreize für höhere Investitionen nötig seien, nannte der Tata-Repräsentant deren richtige handwerkliche Ausgestaltung durch die Politik. Hierzu zähle die Reform des EU-Emissionshandelssystems, welches robuster gestaltet werden müsse. Der EUParlamentarier von Weizsäcker sprach sich dagegen für eine bessere Regulierung, insbesondere bei der Strukturreform im Bankensektor, aus. Dr. Schmieding mahnte das enge verbleibende Zeitfenster für einen Schulden-Deal mit Griechenland an, wobei er einen möglichen „Grexit“ als irrelevant für die EU-Wirtschaft im Rahmen seiner Vorschau für 2016 einschätzt. ts MANAGEMENT < PERSPEKTIVEN 09-10/2015 SCHWERPUNKT DIVERSITY JUNGER CHEF VERSUS ÄLTERE MITARBEITER? von Stefan Häseli Hierarchien in Unternehmen richten sich nicht nach dem Alter. Die demografische Entwicklung wird es zukünftig noch öfter mit sich bringen, dass junge Vorgesetzte Mitarbeiter führen, die der Generation ihrer Eltern angehören. startet, dort ältere Mitarbeiter, die auf eine langjährige Berufszeit sowie Erfahrung zurückblicken können und im Allgemeinen eine starke Firmenbindung haben. Richtigerweise strotzt der eine vor Optimismus und Tatendrang. Der andere kann sich vielleicht mit dem Gedanken noch nicht abfinden, dass er plötzlich zum „alten Eisen“ gehören soll. Nicht bei allen Betroffenen löst die Perspektive auf den Ruhestand die gleichen, befreienden Gefühle aus. Obwohl solche Empfindungen nicht formuliert und ausgesprochen werden, finden sie sich häufig in den Reaktionen der Betroffenen wieder. Vier Schritte, die Loyalität älterer Mitarbeiter zu erhalten Stefan Häseli Werden ältere Mitarbeiter jüngeren Vorgesetzten unterstellt, treffen unterschiedliche Lebensauffassungen aufeinander. So mancher Konflikt ist da vorprogrammiert. Während die Jüngeren vernetzter denken, unkomplizierte Umgangsformen pflegen und offensiv an ihre Aufgaben herangehen, sehen Mitarbeiter mit langjähriger Berufserfahrung die gleiche Situation mit anderen Augen. Neuerungen werden als mangelnder Respekt, eine gewisse Lässigkeit eventuell als Unhöflichkeit empfunden. Wenn sich Wertvorstellungen nicht decken, sind Machtkämpfe vorprogrammiert. Doch darauf sollten sich junge Vorgesetzte keinesfalls einlassen. Besser als der Kampf hilft im Generationenkonflikt – wie so oft – eine offene und respektvolle Kommunikation. Mit gegenseitigem Verständnis lässt sich unnötiger Konkurrenzdruck vermeiden. Aufeinander zugehen und voneinander lernen bringt letztendlich beiden Seiten Vorteile. Unterschiedliche Sichtweisen Ältere Mitarbeiter, deren Ruhestand bereits in Sichtweite rückt, fordern vor allem jüngere Führungskräfte oft heraus. Unabhängig von den konkreten Vorgeschichten treffen hier zwei sehr unterschiedliche Perspektiven zur Arbeitswelt aufeinander: hier eine junge Führungskraft, die unter Umständen ganz neu in dieser Position ist und voller Euphorie durch- 1. Verständnis zeigen Fallen beispielsweise in einer Besprechung konkrete Vorwürfe Alt gegen Jung, sollten diese mit dem nötigen Abstand und Anstand unter vier Augen geklärt werden. Junge Vorgesetzte sollten dabei den einzelnen älteren Mitarbeiter auf seine ganz persönliche Situation ansprechen, aufmerksam zuhören und Verständnis zeigen. 2. Leistung anerkennen Ganz wichtig ist, die bisher erbrachte Leistung des älteren Mitarbeiters deutlich anzuerkennen. Die Generation hat ihre Arbeit richtig gemacht, sonst würde der Betrieb heute nicht so gut dastehen. Mit der richtigen Haltung ist diese „Würdigung“ echt, wirkt echt und kommt echt an! 3. Kritik formulieren Neben Verständnis und Anerkennung ist es entscheidend, das Missfallen an einer ganz bestimmten Situation zu deklarieren. Dazu kommuniziert der junge Chef klar und eindeutig, dass er beispielsweise solche Aussagen im Teamverband nicht hören möchte. Eine Aufforderung, Probleme künftig persönlich zu besprechen, sowie die Konsequenz ist unerlässlich für ein zukünftig besseres Miteinander. 4. Lösung finden Bei der Lösungssuche sollte der ältere Mitarbeiter unbedingt eingebunden werden. Er sollte seine Würde, die er womöglich in den Zeiten des schnellen Wandels gefährdet sieht, bewahrt wissen. Eine gemeinsam vereinbarte Frist, innerhalb der das Ziel erreicht werden soll, hilft bei der konstruktiven Umsetzung. Warum Schema F nicht funktioniert Lösungswege gibt es so viele, wie es Mitarbeiter gibt. Wichtig ist es hier für junge Führungskräfte herauszufinden, was zu jedem einzelnen älteren Mitarbeiter passt. Sechs Fragen, die sich junge Führungskräfte stellen sollten: Verfüge ich (schon) über (ausreichend) Personalkompetenz? Fachwissen allein reicht nicht. Auch Vorgesetzte dürfen und müssen dazulernen. Gebe ich mich authentisch? Erfahrene Mitarbeiter spüren, wenn Sie sich „aufgesetzt“ verhalten. Sind meine Entscheidungen nachvollziehbar? Transparenz schafft Vertrauen und fördert Ihr Ansehen. Kann ich einen Rat annehmen? Nicht alles muss neu erfunden werden. Nutzen Sie das vorhandene Know-how in Ihrem Team. Bin ich zu ehrgeizig? Lieber Schritt für Schritt als alles auf einmal. So unterschiedlich wie Mitarbeiter sind die Situationen, in denen eine junge Führungs kraft richtig handeln und entscheiden sollte. Neben den technischen Rahmenbedingungen im Unternehmen kommt besonders im genera tionsbedingten Konflikt dem zwischenmenschlichen Aspekt eine ausschlaggebende Rolle zu. Immer besteht ein Zusammenhang aus Umgebung, Abhängigkeit und Befindlichkeit. Kontakt: www.atelier-ct.ch Stefan Häseli ist ehemaliger Kabarettist und hat den Anspruch, als Moderator und Keynote-Speaker intelligent zu unterhalten. Er ist als Coach und Trainer für Führungs-, Verkaufs- und Kommunikationsthemen tätig. 25 PERSPEKTIVEN 09-10/2015 > MANAGEMENT SCHWERPUNKT DIVERSITY WOMEN MATTER – EIN SCHRITT ZUR ZUKUNFTSFÄHIGKEIT Eigentlich ist doch alles ganz einfach: Ab 2016 soll laut Bundesregierung die 30%ige Frauenquote suk zessive in deutschen Großunternehmen, Aufsichtsratsgremien und dem Öffentlichen Dienst eingeführt werden. Ab 2018 soll die Quote von Frauen in Aufsichtsräten sogar auf 50 % steigen. Wenn die Unterneh men nun ihrer Pflicht nachkommen, dann ist doch alles geregelt. Die Antwort ist eindeutig und hinreichend durch Studien belegt: Diversity pays. Firmen mit mindestens einem Viertel Frauenanteil in ihren Leitungsgremien erzielen signifikant bessere Ergebnisse als Firmen ohne Frauenanteil an der Spitze. Britta Posner Eigentlich ... Vor dem Hintergrund dessen, dass Frauen heute 5,7 % der deutschen Vorstände und 18,9 % der deutschen Aufsichtsräte ausmachen, scheint dieses Ziel sehr ambitioniert. Aber wie können diese Zielvorgaben realistisch und sinnvoll umgesetzt werden? Denn es scheint, als wolle sich die Ratio nicht so Recht vom Fleck bewegen. Immerhin ist laut einer Langzeitstudie von Ernst & Young aus dem Jahr 2012 der Anteil der weiblichen Vorstandsmitglieder zwischen 2005 und 2010 von 5 % auf 8 % gestiegen. Trotzdem ist das leider nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Mit Blick auf unsere europäischen Nachbarn müssen wir zudem nüchtern feststellen, dass eine Quotenregelung kein Allheilmittel ist. Norwegen, das Land mit dem im Jahr 2011 höchsten prozentualen Frauenanteil in Vorständen (34 %), hat seit 2008 eine Quotenregelung. Schweden, das Land mit dem zweitgrößten Anteil (27 %), hat keine Quotenregelung. Diversity pays Wenn eine Quote also nicht automatisch „alles regelt“, wie kommen wir dann ans Ziel? Doch bevor wir uns über das „Wie“ Gedanken machen, sollten wir uns fragen, „warum“ eine solche Entwicklung überhaupt sinnvoll ist. Es hat doch bisher auch alles funktioniert. 26 Laut McKinsey, das 2013 die Studie „Women Matter“ herausgebracht hat, erzielen diese Unternehmen durchschnittlich 47 % Rendite und eine Gewinnrate von 55 %. Die Langzeitstudie von Ernst & Young von 2012 bestätigt diese Beobachtungen: Unternehmen mit weiblichen Vorstandsmitgliedern erzielen ein Umsatzwachstum von durchschnittlich 20 % und eine Gewinnsteigerung von durchschnittlich 22 %. Aber auch „weiche“ Erfolgsfaktoren verbessern sich signifikant durch einen unternehmerischen Mixed-Leadership-Ansatz. Eine geringere Mitarbeiterfluktuation, geringere Fehlzeiten und ein fast 100%iger on time/on budget Projektabschluss sind nur einige der Beispiele. Wenn einer verliert, verlieren beide. Wenn die Mixed-Leadership-Vorteile so eindeutig sind, warum sehen wir dann keinen schnelleren Wandel? Die Verantwortung für den Status Quo liegt nicht allein bei den Unternehmen. Im Gegenteil. Länderspezifische, kulturelle und sozioökonomische Faktoren haben einen starken Einfluss auf die Rolle der Frauen in Unternehmen. Gleiches gilt für das eigene Rollenverständnis der Frauen und ihr darauf basierendes Verhalten. Eine der größten Hürden in diesem Zusammenhang ist das Bewusstsein unter Frauen wie auch Männern, dass wir nicht in einer schwarz-weißen Welt leben. Wenn einer gewinnt, verliert nicht unbedingt der andere. Wenn aber einer verliert, verlieren beide. Jungen werden gerade im traditionsreichen Deutschland immer noch anders sozialisiert als Mädchen. Männer messen sich an anderen Männern. Nie an Frauen. Und so liegt ihr Augenmerk auch in erster Linie auf ihren Mitbewerbern. Wie können wir erwarten, dass Führungskräfte, die in einem solch konservativen Gesellschaftsmodell aufgewachsen sind, anerkennen bzw. erkennen, dass Frauen es schwerer haben als sie selber, die Karriereleiter zu erklimmen? Nach einer Studie von McKinsey betrachten Männer „Diversity Maßnahmen“ in ihren Unternehmen in der Tat tendenziell als unfair ihnen gegenüber. Zudem sind viele Manager der Überzeugung, dass ihr Management die entsprechenden „Diversity Maßnahmen“ nicht mitträgt. Warum sich also dann die Mühe machen? Viele männliche Manager stehen dem Thema Diversity Managagement eher skeptisch gegenüber. Bedient wird durch dieses Verhalten der Mythos des „Glas Ceilings“. Doch was passiert da genau und was kann man dagegen tun? Der Mythos des „Glas Ceilings“, zu Deutsch die gläserne Decke, gilt als eine der Haupt ursachen für das Scheitern weiblicher Führungskräfte. Nach genauerer Beobachtung scheint es sich jedoch weniger um eine Glasdecke als um eine undichte Talent-Pipeline zu handeln, die eine stete Abnahme des Frauenanteils von dem ursprünglichen Eingangslevel bis hin zum Topmanagement verursacht: Männer haben doppelt so gute Chancen, vom Mittel- ins Senior-Management zu gelangen wie Frauen. Bei einer Beförderung aus dem Leadership Circle zum CEO sind die Chancen von Männern fünf Mal so hoch, wie McKinsey 2013 in seiner Studie „Woman Matter“ feststellte. Was also tun? Ein von außen übergestülptes Gerüst wie die Frauenquote kann nur auf Basis einer intrinsischen Systemänderung einen positiven und nachhaltigen Effekt zeigen. MANAGEMENT < PERSPEKTIVEN 09-10/2015 Um traditionelle Rollenbilder zu überwinden, bedarf es neben der Anerkennung unbewusster Verhaltensdynamiken auch der Einsicht, dass Frauen als Führungskräfte Erfolgsfaktoren mit an den Tisch bringen, die wahrscheinlich ohne sie nicht präsent wären. Unternehmenserfolg wird laut Bass & Stogdill durch neun Führungscharakteristika bestärkt: partizipierende Entscheidungsfin dung, Vorbildfunktion, Inspiration, Zielorien tiertheit mit Bonussystem, Mitarbeiter-Entwicklung, intellektuelle Inspiration, effek tive Kommunikation, individualistische TopDown-Entscheidungsfindung, Kontrolle und korrektives Verhalten. Fünf der neun Charakteristika beobachtet man öfter bei Frauen als bei Männern: par tizipierende Entscheidungsfindung, Vorbildfunktion, Inspiration, Ziel orientiertheit mit Bonussystem, Mitarbeiter-Entwicklung. Männer zeigen dagegen öfter Verhaltensweisen wie individualistische Top-Down-Entscheidungsfindung, Kontrolle und korrektives Verhalten. Bei den Charakteristika intellektuelle Inspiration und effektive Kommunikation wurde kein Unterschied zwischen Männern und Frauen festgestellt. Fest steht: Zusammen sind wir stark. Erfolg durch grundlegenden Kulturwandel Mixed Leadership ist keine Gendermarotte, sondern eine unternehmeri sche Notwen digkeit. Gerade vor dem Hintergrund dauerhafter marktwirtschaftlicher Herausforderungen ist eine Diversifizierung des Füh rungsstils Grundvoraussetzung für nachhaltigen Erfolg. Und somit sind wir bei der noch unbeantworteten Frage nach dem „Wie“ angekommen. Wie können wir einen solchen gesellschaft lichen Wandel überhaupt vollziehen? Zwei Grundsätze sind bei der erfolgreichen Implementierung eines Mixed-LeadershipAnsatzes essenziell wichtig: 1.Die konsequente und erfolgsorientierte Implementierung eines Management Commitments. 2. Ein Klima des positiven Miteinanders, sprich eine kolloborative Arbeitskultur. Die Einführung von Mixed-Leadership-Prinzipien in Unternehmen kommt in vielen Fällen einem grundlegenden Kulturwandel gleich, der aufgrund seiner systemischen Natur nur top-down und mit der notwendigen Zeit erfolgreich eingeführt werden kann. Er ist sowohl Evolution als auch Revolution. Cross-Gender-Mentor-Programme, die Einführung von Sponsoren und das aktive Involvieren von Skeptikern als Mixed-Leadership-Botschaftern zum Beispiel können eine solche kulturelle Veränderung fördern. Kollaborative Arbeitsweisen sind in der Regel durch effektive Kommunikation, Zielorientiertheit, gegenseitigen Respekt und Rechenschaftspflicht gekennzeichnet. Nur in einer Unternehmenskultur, in der sich Management wie Mitarbeiter auf ihr Produkt fokussieren und sich mit gegenseitigem Respekt begegnen, können Vorurteile – insbesondere Annahmen basierend auf traditionellen Rollenbildern – überwunden werden. Nur eine Atmosphäre des Miteinanders erzeugt nachhaltigen Erfolg. Wenn es Unternehmen gelingt, dieses „Wie“ zu implementieren, haben sie eine realistische Chance, zukunftsfähig zu sein. Mit ihrer Unternehmensberatung The Collaboration Practice bietet Britta Posner Consulting-, Coaching- und Trainingsprogramme an und unterstützt Unternehmen durch eine stärkenbasierte Herangehensweise darin, optimierte Ergebnisse zu erzielen. Dieser Artikel ist als Ersterscheinung auf www.berufebilder.de zu lesen. SCHWERPUNKT DIVERSITY CHARTA DER VIELFALT ALS SELBSTVERPFLICHTUNG DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK haben bereits zum Jahreswechsel 2012/2013 die „Charta der Vielfalt“ unterschrieben. Damit gehört der Verband zu dem Kreis von Unternehmen, öffentlichen E inrichtungen und Verbänden, die für eine Kultur stehen, die auf Anerkennung und Wertschätzung von Vielfalt beruht – und dieses als einen Schlüsselfaktor für ihre Wettbewerbsfähigkeit sehen. Die „Charta der Vielfalt“ ist eine Selbstverpflichtung von Unternehmen und Institutionen zu Vielfalt und Toleranz, Fairness und Wertschätzung von Menschen im Arbeitsleben. Durch die Unterzeichnung verpflichten sich Unternehmen, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen und Ausgrenzung ist. So soll eine offene Unternehmenskultur etabliert werden, die auf Einbeziehung und gegenseitigem Respekt basiert, die unterschiedliche Talente in der Belegschaft und im Arbeitsfeld erkennt und nutzt, um Märkte optimal zu bedienen. Die „Charta der Vielfalt“ wurde von der Daimler AG, der Deutschen Bank, der Deutschen BP und der Deutschen Telekom zusammen mit Staatsministerin Maria Böhmer 2006 ini tiiert. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat die Schirmherrschaft übernommen. Der DFK begrüßt die Vielfalt in den Unternehmen in jeder Hinsicht. DFK-Mitglieder wollen in ihrer Führungsposition dazu beitragen, dass die Chancen von Diversity genutzt und ihre Vorteile in den Unternehmen Realität werden. mü www.charta-der-vielfalt.de 27 PERSPEKTIVEN 09-10/2015 > MANAGEMENT GESUNDHEIT IM UNTERNEHMEN MEHR BEWEGUNG IM BERUFSALLTAG – AUCH FÜR FÜHRUNGSKRÄFTE von Sabine Welz Rein in das Auto, weiter mit dem Fahrstuhl und rauf auf den Bürostuhl, der für Meetings und Gespräche nur gewechselt wird. Von einem Stuhl zum nächsten. Viel mehr Bewegung gibt es oft im Alltag nicht – besonders für Führungskräfte. Oft zeigt sich: Mehr als 5.000 Schritte schafft man nicht. Da beginnt das Umdenken, wie man mehr Bewegung einbauen kann: Mittags in die Innenstadt essen gehen – anstatt direkt um die Ecke, Treppe nutzen statt den Fahrstuhl, für Absprachen mit Kollegen zu ihnen gehen, beim Telefonieren umhergehen. So kommt man dann zumindest auf ca. 8.000 Schritte. Der Job steht ausreichender Bewegung oft ohnehin schon im Weg. Kommt noch die Karriere dazu und geht es in höhere Gehaltsklassen, dann wird der Beruf regelrecht zum Bewegungshindernis, wie die Bewegungsstudie der TK* zeigt: „Ab einem Netto-Einkommen von 3.000 € bewegt sich fast jeder zweite Deutsche nur noch höchstens eine halbe Stunde am Tag aktiv draußen fort. Und so bleibt nach einem hektischen Tag auch oft ein schaler Nachgeschmack. Das schlechte Gewissen nagt, wenn der Effizienzgedanke siegt und Wege zielorientiert zurückgelegt werden. Bewegung wird dann zum Luxus. In den höheren Einkommensgruppen ist das Prinzip der reinen Zielorientierung weit verbreitet. Nur ein Drittel gibt an, sich aus Lust und Laune auch mal den längeren Fußweg zu gönnen.“ Mitarbeiter in Schwung bringen 10.000 Schritte am Tag – das ist das Grundbedürfnis des Körpers an Bewegung (WHO). Bewegung fördert nachweislich die Gesundheit, das Wohlbefinden und die Leistungs fähigkeit. Deshalb haben immer mehr Unter- Sabine Welz nehmen ein Interesse daran, Führungskräfte und Mitarbeiter in Schwung zu bringen. Per Schrittzähler kann man in dem Berufsalltag nachvollziehen, wie weit man noch bis zu den 10.000 Schritten zu gehen hat. Wettbewerb kann Spaß machen Quelle: Fotolia, © tunedi Jeder Schritt zählt 28 Wir haben bereits 1,8 Millionen Menschen in Bewegung gebracht. Für die virtuelle Reise ist neben dem Schrittzähler eine OnlinePlattform ein wichtiger Bestandteil. Der Schrittzähler ist das Messinstrument, die Online-Plattform mit Streckengrafik und Anzeige, wo man im Vergleich zu den anderen Mitarbeitern steht, machen den Unterschied: Dort kann man die persönliche Entwicklung verfolgen, jederzeit sehen, wie man sich dem Ziel entgegenbewegt und wo die anderen Teams stehen. Das macht Spaß und motiviert die Teilnehmer zusammen mit dem Wettbewerbsgedanken sehr. Beispielsweise haben über 1.000 Mitarbeiter aus der Zentrale und den 59 Filialen der Sparkasse Bremen die virtuelle SchrittzählerReise schon gemacht – acht Wochen lang. Das entspricht einer Teilnahmequote von 80 %. Im Durchschnitt machen 60 bis 80 % der Mitarbeiter mit. Angesprochen und motiviert fühlen sich durch das Programm auch diejenigen, die sich wenig bewegen und nicht zum Sport aufraffen können. Gehen kann fast jeder, zu jeder Zeit, an jedem Ort, allein oder in Gesellschaft. Und: Gehen ist bereits ein wirksames Herz-Kreislauf-Training. Auch sportliche Aktivitäten zahlen auf den virtuellen Reisefortschritt ein. Mehr als 100 Sportarten sind auf der Online-Plattform hinterlegt und werden automatisch in Schritte umgerechnet. Der Gehwettbewerb kann neben der Gesundheit auch den Teamgeist und das Betriebsklima fördern. Das Bewegungsverhalten beeinflusst er nachhaltig. 50 % der Teilnehmer bleiben auch ein halbes Jahr nach der Maßnahme bei ihren veränderten Bewegungsgewohnheiten. Quelle: *„Beweg Dich, Deutschland! TK-Studie zum Bewegungsverhalten der Menschen in Deutschland“, 2013 Kontakt: [email protected] Sabine Welz ist Gesundheitsmanagerin bei tappa.de. MANAGEMENT < PERSPEKTIVEN 09-10/2015 RISIKOBEWUSSTSEIN SCHÄRFEN PROFESSIONALISIERUNG UND AKZEPTANZ VON COMPLIANCE NOCH AUSBAUFÄHIG Noch nicht in allen großen deutschen Unternehmen ist das Thema Compliance ausreichend professio nalisiert. Mit ihrer erstmals aufgelegten branchenübergreifenden Studie „CMS Compliance-Barometer“ hat die Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland zwar festgestellt, dass das Thema Compliance mittlerweile immer fester in Unternehmen verankert ist; dennoch besteht weiterhin Verbesserungsbedarf. Defizite im Organisationsgrad Nahezu die Hälfte der großen Unternehmen hat in den vergangenen Jahren die personellen und finanziellen ComplianceRessourcen erhöht. Dennoch fühlen sich nur 42 % der Befragten gut ausgestattet. Vielfach kommen die Compliance-Verantwortlichen aus verschiedenen Unternehmensbereichen: Meistens sind diese in der Rechtsabteilung, dem Controlling, dem Risikomanagement oder der Revision angesiedelt. In der Mehrheit der Unternehmen sind ein bis vier Mitarbeiter mit ComplianceAufgaben betraut. Dabei ist für viele Mitarbeiter Compliance nach wie vor nicht die Hauptaufgabe: Nicht einmal ein Drittel der befragten Unternehmen hat eine eigenständige Compliance-Abteilung eingerichtet. In fast einem Drittel der Unternehmen üben Mitarbeiter aus Vertrieb und Einkauf sogar selbst Compliance-Funktionen aus. Hier können Haftungsrisiken drohen, wenn operatives Risikogeschäft und ComplianceVerantwortlichkeiten nicht klar getrennt voneinander gemanagt werden. Ein Defizit zeigen viele Unternehmen bei der Ausnutzung bereits bestehender Ressourcen: In etwa jedem zweiten Unternehmen werden bestehende Abteilungen nicht optimal miteinander verzahnt. Weit verbreitet ist dagegen die Praxis, extern fachliche Unterstützung einzuholen – je nach ComplianceThema liegt die Beratungsquote bei bis zu 80 %. Überraschende Risikoeinschätzung Überraschend ist, dass nach Einschätzung vieler mittelständischer Unternehmen (500 bis 999 Mitarbeiter) kartellrechtliche Fragen und Korruption als Compliance-Themen eine eher untergeordnete Rolle spielen, wohingegen der Datenschutz hier als größtes Compliance-Risiko gesehen wird. In Großkonzernen werden hingegen Korruptions- und Kartellverstöße und die damit verbundenen hohen Bußgelder als größte Risiken eingeschätzt. Dies spiegelt die bei gerade mittelständischen Unternehmen immer noch weit verbreitete Auffassung wider, Korruption käme dort nicht vor“, so CMS. Zunehmende ComplianceAnforderungen Der Druck auf die Unternehmen steigt: Als größte künftige Herausforderungen gelten bei den Studienteilnehmern ein stetig verschärfter Haftungsmaßstab aufgrund der zunehmenden Regulierung der Gesetzgeber und strengeren Praxis von Behörden und Rechtsprechung. Allerdings üben nicht nur staatliche Stellen Druck aus: Die Hälfte der Unternehmen hält es für wichtig, gegenüber Geschäftspartnern ein eigenes Compliance-System nachweisen zu können. Handlungsbedarf bei Compliance-Kultur und Risikovorsorge In vielen Unternehmen ist mittlerweile angekommen, dass der eigenen Compliance-Kultur entscheidende Bedeutung zukommt. Dementsprechend sehen es fast drei Viertel der Befragten als größte interne Quelle: Fotolia, © mindscanner „Die Regulierungspflichten nehmen für Unternehmen ständig zu. Somit steigen auch die Risiken – für das Unternehmen, aber auch persönlich –, die aus einem unzureichenden Compliance-Management entstehen können“, so Dr. Harald W. Potinecke, Partner und Koordinator der deutschen ComplianceGruppe bei CMS. „Das Thema Compliance ist beim großen Mittelstand und in Konzernen bereits angekommen. Die Studienergebnisse offenbaren interessante Erkenntnisse, wo noch Optimierungsbedarf besteht.“ Für die Studie sind Compliance-Verantwortliche aus 175 großen Unternehmen (mindestens 500 Mitarbeiter) anonym und repräsentativ befragt worden. Der DFK bietet Hilfe und Beratung in Sachen Compliance an Herausforderung an, bei Mitarbeitern wie bei der Unternehmensleitung ein echtes Bewusstsein und eine Akzeptanz für die Thematik zu etablieren. Dem Management bescheinigen 88 %, den Mitarbeitern dagegen nur ein Drittel der Befragten ein hohes Compliance-Bewusstsein. Während fast alle Unternehmen (94 %) mittlerweile über ein Standardrepertoire an ComplianceInstrumenten verfügen, so existiert doch nur bei der Hälfte der Befragten einer der wichtigsten Compliance-Bausteine: Ein Schulungsprogramm zur Vermittlung von Verhaltensanforderungen. Eine Erfahrung, die auch DIE FÜHRUNGSKRÄFTE-DFK immer wieder machen. Durch enge unternehmensspezifische Compliance-Definitionen werden ganze Risikogruppen ausgeblendet und die Mitarbeiter für diese Risiken auch nicht sensibilisiert. Darüber hinaus fehlt es oft an Schulungen für das Verhalten im Schadensfall, speziell wenn es zu Ermittlungsverfahren kommt. Der DFK bietet seinen Mitgliedern dafür schriftliches Informationsmaterial sowie Vortragsveranstaltungen und Seminare an. go 29 PERSPEKTIVEN 09-10/2015 > MANAGEMENT ... UND MANCHMAL SIND ES DIE NEBENLEISTUNGEN BENEFITS – TOP-ANGEBOTE FÜR FACH- UND FÜHRUNGSKRÄFTE von Dr. Ulrich Goldschmidt Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern inzwischen diverse Nebenleistungen ergänzend zum eigentlichen Gehalt an. Zweifellos ein guter Ansatz, aber gleichwohl liegt hier noch einiges im Argen. Die Chancen, die sich aus solchen Benefits ergeben können, werden noch gar nicht genügend ausge schöpft. Das beginnt bei der Zusammenstellung der Angebote und geht über die Budgetierung bis hin zur Überprüfung, ob die Angebote noch passend sind oder einer Aktualisierung bedürfen. Das ist ein kontinuierlicher Prozess – Benefits brauchen ständige Begleitung, Hege und Pflege sowie eine gute Kommunikation. Aber der Aufwand lohnt sich, und zwar schon beim Recruiting und später bei der Mit arbeiterbindung. ders aussehen. Wer als Unternehmer den größtmöglichen Gewinn aus der Gewährung von Benefits ziehen will, bietet ein großes Portfolio solcher Nebenleistungen an und sollte vorher die Wünsche seiner Mitarbeiter erkundet haben. Den Überblick behalten. Es ist auffällig, dass es vielen Unternehmen schwerfällt, auf Anhieb ihre Benefits vollständig zu benennen. In solchen Fällen ist es hilfreich, nicht nur eine Bestandsaufnahme sondern auch eine Bereinigung vorzunehmen und möglicherweise sogar einen kompletten Neustart zu unternehmen. Dr. Ulrich Goldschmidt Was man unbedingt beachten sollte: Der Ansatz „one-size-fits-all“ funktioniert bei Benefits nicht. Mehr denn je wollen Mitarbeiter in ihrer Individualität wahrgenommen und wertgeschätzt werden. Wertschätzung drückt sich aber nicht darin aus, alles über einen Kamm zu scheren. So unterschiedlich wie die Menschen sind auch ihre Wünsche, was Benefits angeht. Das hängt von der Lebensplanung, dem Alter, den Lebensumständen etc. ab. Ein Single ohne Kinder unter 40 wird vermutlich in Teilen andere Benefits bevorzugen als Gleichaltrige, die in Partnerschaft leben und Kinder haben. Bei der Generation 50+ kann das alles noch einmal ganz an- 30 Regelmäßig prüfen, welche Angebote tatsächlich wahrgenommen werden und welche nicht. Dazu sollte man die Mitarbeiter danach befragen, warum bestimmte Benefits attraktiver sind als andere und welche Leistungen aus Sicht der Arbeitnehmer ggfs. noch fehlen. Wer soll der bezugsberechtigte Personenkreis sein? Nur wer weiß, welche Mitarbeiter Benefits erhalten sollen, kann ein Budget dafür planen und maßgeschneiderte Angebote unterbreiten. Budgetierung: Für Arbeitgeber und Mitarbeiter muss von Anfang an klar sein, welchen materiellen Wert die Nebenleistung haben soll und aus welchen Mitteln das Budget dafür finanziert werden soll. Neben rein arbeitgeberfinanzierten Modellen kommen Mischfinanzierungen in Betracht, bei denen auch der Mitarbeiter seinen Anteil beisteuert oder auf eine ansonsten anstehende Gehaltserhöhung verzichtet. Wie flexibel sollen die Mitarbeiter auswählen und ihre Auswahl auch wieder verändern dürfen? Der Arbeitgeber kann bestimmte Benefits verbindlich vorgeben und andere oder alle zur freien Auswahl anbieten. Zu den festzulegenden Spielregeln gehört auch, wie lang sich der Mitarbeiter bindet, wenn er sich für eine bestimmte Nebenleistung entscheidet. Gerade ein angemessenes Maß an Flexibilität, um auf sich ändernde Lebensumstände reagieren zu können, sorgt für die Attraktivität von Benefit-Programmen. Wie sind die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen einer Nebenleistung durch den Arbeitgeber? Hierüber müssen die Mitarbeiter informiert werden. Im Zweifel sollte über eine Anrufungsauskunft beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt zumindest für die lohnsteuerrechtliche Seite für Klarheit gesorgt werden. Betriebsrat und Sprecherausschuss: Die Einbindung der betriebsverfassungsrechtlichen Organe wird bei diesem Thema oft schon gesetzlich vorgegeben sein. Davon unabhängig macht die Mitwirkung von Betriebsrat und Sprecherausschuss Sinn, weil erfahrungsgemäß damit die Akzeptanz solcher Programme bei den Mitarbeitern noch einmal erhöht wird. Die Bestenliste 1. Betriebliche Altersversorgung Der Klassiker ist nach wie vor die betriebliche Altersversorgung in ihren verschiedenen Ausprägungen. Nach den jüngsten DIE MANAGEMENT < PERSPEKTIVEN 09-10/2015 Unabhängig davon, ob es sich um die klassische Direktzusage oder um reine Versicherungslösungen handelt, ist die Betriebsrente für Mitarbeiter hoch attraktiv, insbesondere wenn es darum geht, Versorgungslücken zu schließen. Von daher eignet sich eine Betriebsrentenzusage personalpolitisch auch als Bindungsinstrument. Gleichwohl müssen die Arbeitgeber auch hier darauf achten, Flexibilität zuzulassen. Ein betriebliches Altersversorgungssystem, das von den Mitarbeitern als Knebelung empfunden wird, wird kaum Begeisterung auslösen. 2.Dienstwagen Auch der Dienstwagen mit privater Nutzungsmöglichkeit wird gemeinhin als Standardausstattung zumindest für Führungskräfte gesehen. Und tatsächlich haben nach DFK-Untersuchungen in der 1. Führungsebene unterhalb der Unternehmensleitung 73 % der Führungskräfte ein solches Fahrzeug. In der 2. Ebene sind es immerhin noch 65 % und in der 3. Ebene 54 %. Problematisch sind die Dienstwagen-Programme in den Unternehmen zum einen mitunter wegen hoch komplizierter Finanzierungs- und Abrechnungvorgaben, die immer wieder zu steuerlichen Problemen führen. Üblich ist es, die Nutzung des Dienstwagens als geldwerten Vorteil zu versteuern, wobei als Besteuerungsgrundlage 1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs zugrunde gelegt wird. Schwierig wird es dann, wenn zu dieser an sich einfachen Regelung der Arbeitgeber unternehmensspezifische Bestimmungen hinzuerfindet. Auf der anderen Seite sind DienstwagenProgramme oftmals zu starr und unflexibel, um für den Mitarbeiter attraktiv zu wirken. Zwingende Modellvorgaben bei der Auswahl des Dienstfahrzeugs werden immer weniger akzeptiert. Außerdem wird von den Mitarbeitern heute stärker hinterfragt, als dies früher der Fall war, ob der Dienstwagen tatsächlich als Vorteil oder eher als aufgedrängte Bereicherung empfunden wird. Wer überwiegend öffentliche Verkehrsmittel nutzt, wird die 5. Vermögenswirksame Leistungen Frage nach dem Sinn eines Dienstwagens wohl eher verneinen. Hier sollte der Arbeitgeber mit solchen Mitarbeitern über alternative Angebote sprechen. Trotz sinkender Zinsen an den Kapitalmärkten sind die vermögenswirksamen Leistungen bei den Benefits nicht aus der Mode gekommen. Neben reinen Sparplänen und Bausparverträgen kann die vermögenswirksame Leistung auch in Aktienfonds fließen. Bis zu 40 € monatlich oder 480 € im Jahr können so steuerfrei vom Arbeitgeber gewährt werden. Unbenommen bleibt es dem Mitarbeiter, diese Beträge aus eigenen Mitteln aufzustocken. 3.Gesundheitsförderung Hoher Beliebtheit erfreuen sich inzwischen Maßnahmen des Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung seiner Mitarbeiter. Dazu gehören z. B. Gesundheits-Checks Fitnessangebote Individuelles Gesundheitscoaching Bewegungsprogramme Rückenschulen Ernährungsberatung Stressbewältigung und Burn-Out-Prävention Diese Leistungen des Arbeitgebers bleiben sogar steuerfrei, wenn sie einen Betrag von 500 € im Jahr nicht übersteigen. Die Erfahrung zeigt aber, dass diese Angebote von Mitarbeitern als sehr attraktiv empfunden werden und sie es gern akzeptieren, wenn bei einem Überschreiten der 500-€-Grenze der geldwerte Vorteil zu versteuern ist. Echte Vorsorgeuntersuchungen bleiben sogar steuerfrei, wenn das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers überwiegt und er den teilnehmenden Personenkreis und den zeitlichen Turnus der Untersuchungen bestimmen kann. Steuerfrei bleiben auch zum Beispiel Kurbeihilfen bis zur Höhe von 600 €. 4.Fortbildung Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung sollten Unternehmer ebenso wie Mitarbeiter das Stichwort „Employability“ ernst nehmen. Damit einher geht die Verpflichtung zum lebenslangen Lernen. Auch hier kann der Arbeitgeber im eigenen Interesse unterstützen. Fortbildungsmaßnahmen, die dazu dienen, die Einsatzfähigkeit des Mitarbeiters im Unternehmen zu erhöhen, bleiben steuerfrei. Eine allgemeine Weiterbildungsmaßnahme, die zum Beispiel als Belohnung für besondere Leistungen gewährt wird, wird zwar als geldwerter Vorteil versteuert, ist aber möglicherweise trotzdem für den Mitarbeiter interessant, weil der Versteuerungseffekt geringer ist als die Kosten der Weiterbildungsmaßnahme selbst. Quelle: Fotolia, © Joachim Wendler FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK-Studien haben fast 90 % der Fach- und Führungskräfte eine solche Betriebsrentenzusage. Bei 49 % wird die Betriebsrente ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert, bei 25 % handelt es sich um eine Mischfinanzierung, bei der Arbeitgeber und Mitarbeiter gemeinsam einzahlen. Benefits haben geldwerten Vorteil 6.Vermögensbeteiligungen Leider immer noch unzureichend vom Staat gefördert werden sogenannte Vermögensbeteiligungen. Arbeitnehmern können im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses unentgeltlich oder vergünstigt Kapitalbeteiligungen (zum Beispiel Belegschaftsak tien) gewährt werden. Dieser Vorteil bleibt steuerfrei wenn er insgesamt 360 € im Jahr nicht übersteigt. Insbesondere für Führungskräfte erscheint diese Wertgrenze als nicht besonders attraktiv. Der Reiz entsteht tatsächlich erst durch das Anwachsen über mehrere Jahre hinweg. Eine über den Steuerfreibetrag hinausgehende Kapitalbeteiligung wird ein Mitarbeiter dann als attraktiv einschätzen, wenn die Zukunftsprognose für das Unternehmen so positiv ist, dass es den Versteuerungseffekt überwiegt. 7. Zeitwertkonten, Sabbatical Viele Arbeitgeber scheuen die Einführung von Zeitwertkonten, weil sie den damit verbundenen bürokratischen und organisatorischen Aufwand scheuen. Da ist zweifellos etwas dran, aber auf der anderen Seite ist die positive personalpolitische Wirkung immens, weil der Wunsch einer immer grö 31 PERSPEKTIVEN 09-10/2015 > MANAGEMENT ßeren Zahl von Mitarbeitern nach mehr Zeit souveränität erfüllt werden kann. Im Wesentlichen gibt es Zeitwertkonten in zwei Erscheinungsformen. Entweder spart der Mitarbeiter Zeit oder Bruttoarbeitsentgelt für die Zukunft an. Theoretisch ist es denkbar, dass auf dem Zeitwertkonto ausschließlich Zeiteinheiten geführt werden. Diese kann der Mitarbeiter im Laufe seines Arbeitsverhältnisses dann für eine Freistellung von seinen Dienstverpflichtungen abrufen. Das „klassische“ Zeitwertkonto wird aber in Geld als Wertguthaben geführt. Spart der Mitarbeiter hierfür Arbeitszeit an, wird diese Zeit in Geld umgerechnet und auf dem Zeitwertkonto geparkt. Ergänzend oder alternativ kann der Mitarbeiter auch Bruttoarbeitsentgelt auf das Zeitwertkonto einzahlen. Praxis kommt es leider immer wieder vor, dass Arbeitnehmer aus einem Sabbatical zurückkehren und für sie kein Arbeitsplatz und keine adäquate Aufgabe mehr zur Verfügung stehen. Als Notlösung ist dann der Aufhebungsvertrag beinahe logisch der nächste Schritt. Damit werden Sinn und Zweck dieses Benefits aber ad absurdum geführt. Wird die Möglichkeit eines Sabbaticals geboten, muss dieses nicht nur durch eindeutige vertragliche Regelungen, sondern auch durch eine verlässliche Rückkehrplanung begleitet werden. 8. Arbeitszeitflexibilisierung und Homeoffice Quelle: Fotolia, © drubig-photo Kinderbetreuung gewinnt an Bedeutung Auch für außertarifliche Angestellte ohne definierte Arbeitszeit kann das Ansparen von Zeiteinheiten für das Zeitwertkonto funktionieren. Da die Arbeitszeiten von außertariflichen Angestellten in der Regel deutlich über tariflichen Arbeitszeiten liegen, kann der Arbeitgeber für diese Mitarbeiter pauschal eine fiktive Mehrarbeit unterstellen und diese für den Mitarbeiter auf das Zeitwertkonto einzahlen. Arbeitnehmer profitieren von einem Zeitwertkonto doppelt. Das auf das Zeitwertkonto eingezahlte Wertguthaben ist zunächst steuer- und sozialversicherungsfrei. Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge müssen erst abgeführt werden, wenn der Arbeitnehmer dieses Guthaben abruft. Der weitere Vorteil besteht dann in der Tat in der größeren Zeitsouveränität. So kann ein Mitarbeiter im Laufe seines Arbeitsverhältnisses das Wertguthaben des Zeitwertkontos zum Beispiel für ein Sabbatical einsetzen oder damit auch einen Vorruhestand selbst finanzieren. Besondere Sorgfalt ist bei Durchführung und Begleitung von Sabbaticals geboten. In der 32 Auch Fach- und Führungskräfte wünschen immer häufiger für sich eine individuelle Flexibilisierung ihrer Arbeitszeit, soweit dies mit betrieblichen Erfordernissen vereinbar ist. Die Präsenzkultur in den Unternehmen findet immer weniger Akzeptanz und wird gezielt hinterfragt. Arbeitgeber müssen sich fragen lassen, warum Arbeitszeitflexibilität und Homeoffice karriereschädlich sein können und nicht zu den selbstverständlichen Angeboten auch für Fach- und Führungskräfte gehören. Im Vergleich zu anderen Ländern hat Deutschland hier noch großen Nachholbedarf. Entsprechende Möglichkeiten für seine Mitarbeiter einzuräumen, ist auch ein Ausdruck von Wertschätzung und Vertrauen. Auch wenn man dies nicht ohne Weiteres in einen konkreten Euro-Betrag umrechnen kann, zahlen Mitarbeiter dieses Entgegenkommen doch in der Regel mit Leistung und Loyalität zurück. 9.Belegschaftsrabatte Waren oder Dienstleistungen, die der Arbeitgeber seinen Kunden anbietet, können seine Arbeitnehmer mit einer Preisreduzierung beziehen. Ein Kostenvorteil von bis zu 1.080 € jährlich bleibt steuerfrei. Steuerliche Bewertungsgrundlage ist dabei der um 4 % geminderte Kundenendpreis. Bekannte Beispiele für solche Belegschaftsrabatte sind zum Beispiel die Stromdeputate für Arbeitnehmer von Energieversorgungsunternehmen oder die verbilligte Abgabe von Fahrzeugen an Mitarbeiter von Kfz-Herstellern. Wichtig ist nur, dass der Arbeitgeber selbst diese Waren oder Dienstleistungen produziert und nicht nur ein anderes Konzernunternehmen. 10.Kinderbetreuung Für jüngere Fach- und Führungskräfte ist die Unterstützung durch den Arbeitgeber bei der Kinderbetreuung hoch attraktiv. Die kostenlose Betreuung der Kinder im firmeneigenen Kindergarten ist steuerfrei. Gleiches gilt für Arbeitgeberleistungen, die zweckgebunden für die Kosten der Betreuung und Unterbringung von nicht schulpflichtigen Kindern in außerbetrieblichen Einrichtungen oder bei Tagesmüttern eingesetzt und zusätzlich zum Gehalt ausbezahlt werden. Für Firmenangehörige ist dieser Zuschuss oft günstiger als beispielsweise eine Gehaltserhöhung. Firmen, die keine eigenen Einrichtungen oder Belegplätze anbieten können, entlasten mit diesem Zuschuss ihre Beschäftigten und erreichen dadurch unter anderem, dass diese nach der Elternzeit früh wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Seit Anfang 2015 kann der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern außerdem bis zu 600 € jährlich für die kurzfristige Betreuung der Kinder steuerfrei dazugeben. Voraussetzung ist, dass das betreute Kind jünger als 14 Jahre ist. Diese Regelung greift aber außerdem bei der Betreuung von behinderten Kindern unter 25 Jahren und bei pflegebedürftigen Angehörigen. Zahlt der Arbeitgeber mehr als diese 600 € pro Jahr und Mitarbeiter, wird zwar der überschießende Betrag steuerpflichtig. Der Wert dieser Arbeitgeberleistungen dürfte für den Mitarbeiter aber wesentlich höher sein als der Versteuerungseffekt. 11.Telekommunikation Gestattet der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter die private Nutzung von betrieblichen Computern, Laptops oder Telekommunikationseinrichtungen (Festnetz-Telefon, Handy, Fax), bleiben diese Vorteile steuerfrei. Die Steuerfreiheit gilt für die Gerätekosten ebenso wie für Grundgebühren und Verbindungsentgelte sowie für Gebühren des Providers. Überlässt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern verbilligt oder gar unentgeltlich einen PC, Laptop, Tablet-PC oder ein Smartphone, kann er diese Leistung pauschal mit 25 % versteuern, wenn sie zusätzlich zum Gehalt gewährt wird. 12.Sachprämien aus Kundenbindungsprogrammen Das allgemein bekannte Beispiel der Bonusmeilen von Fluggesellschaften hat in vielen Unternehmen immer wieder für Streit zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitern geführt. Dabei wäre es ein Leichtes für den Arbeitgeber, diesem Thema eine positive Wendung zu MANAGEMENT/AUS DEM VERBÄNDENETZWERK < PERSPEKTIVEN 09-10/2015 geben. Gestattet nämlich der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter, die auf Dienstreisen erworbenen Bonuspunkte aus Kundenbindungsprogrammen privat zu verwenden, bleibt ein Prämienwert von 1.080 E jährlich steuerfrei. 13.Arbeitgeberdarlehen Bei einem stark gesunkenen Zinsniveau stehen Arbeitgeberdarlehen naturgemäß nicht mehr so sehr im Fokus. Gleichwohl können sie für einzelne Mitarbeiter interessant sein. Steuerfrei bleibt das Darlehen, das ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter gibt, wenn es zu einem marktüblichen Zinssatz gewährt wird. Bei Überlassung eines zinslosen oder zinsverbilligten Arbeitgeberdarlehens ist der geldwerte Vorteil (Zinsvorteil) zu ermitteln, der vom Arbeitnehmer als Arbeitslohn zu versteuern ist. In diesem Fall tritt gleichwohl Steuerfreiheit ein, wenn am Ende des Lohnzahlungszeitraums die Darlehenssumme 2.600 € nicht überschreitet. 14.Betriebliche Unfallversicherung Der Arbeitgeber kann für seine Mitarbeiter eine Gruppenunfallversicherung abschließen, die nicht nur die betrieblichen, sondern auch die privaten Unfallrisiken abdeckt. Soll der Mitarbeiter im Versicherungsfall einen Direktanspruch gegenüber dem Versicherungsunternehmen haben, versteuert der Arbeitgeber die Aufwendungen für die Versicherung pauschal mit 20 %. Pro versicherten Arbeitnehmer darf die durchschnittliche Versicherungsprämie 62 € im Jahr nicht überschreiten. 15.Besondere Belohnungen, Incentives Will der Arbeitgeber besondere, außergewöhnliche Leistungen seines Mitarbeiters belohnen, kann er zu sogenannten Incentives greifen. Das können zum Beispiel kostspielige Reisen, aber auch Eintrittskarten zu exklusiven kulturellen oder sportli- chen Veranstaltungen zum Beispiel in VIPLogen sein. Wird bei den Incentives pro Mitarbeiter ein Betrag von 10.000 € im Jahr nicht überschritten, kann der Arbeitgeber diese Zuwendung pauschal mit 30 % besteuern. Fazit Es gibt viele Möglichkeiten für Unternehmen, mit attraktiven Nebenleistungen zugleich die eigene Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern. Dieser Katalog ist bei Weitem nicht abschließend, stellt aber die Benefits vor, die erfahrungsgemäß im Besonderen von Fach- und Führungskräften gewünscht und auf diese zugeschnitten sind. Am Ende lohnt es sich für Arbeitgeber und Mitarbeiter gleichermaßen, wenn solche Benefits-Programme sorgfältig geplant, kommuniziert und kontinuierlich begleitet werden. DFK BEI DER JAHRESTAGUNG DER VKD-LANDESGRUPPE BERLIN-BRANDENBURG DAS MOTTO: „ALLES DREHT SICH“ Mit einem sehr spannenden und vielfältigen Programm unter dem Motto „Alles dreht sich“ wartete die VKD-Landesgruppe Berlin-Brandenburg am 3. und 4. September für ihre Jahrestagung in den Ober havellandkliniken Oranienburg auf. Der VKD (Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands e. V.) ist Kooperationspartner des Verbandes DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK. Quelle: wikipedia.org, © Wikipedia-Bundestagsprojekt 2014, Sven Teschke Bereits am ersten Tag sprach Diana Golze, Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Landes Brandenburg, über die Herausforderung der aktuellen Gesundheitspolitik und Krankenhausplanung in Brandenburg und Berlin. Dr. Josef Dülling, Präsident des VKD, referierte und diskutierte über die aktuelle Gesundheitsreform. Am frühen Nachmittag besichtigten die Tagungsteilnehmer die Produktionsstätte des Pharmazieunternehmens „TAKEDA“ in Oranienburg. Diana Golze Die zweitägige Veranstaltung wurde vom Vorsitzenden der Landesgruppe Berlin-Brandenburg, Björn Teuteberg, moderiert. Am zweiten Tag war der DFK durch die Verbandsgeschäftsführerin und Fachanwältin für Arbeitsrecht, Diana Nier, mit einem Gastvortrag vertreten. Sie beschäftigte sich mit der Frage „Führungskraft im Wandel?“ und stellte u. a. die DFK-Umfragen zu Führung und ständiger Erreichbarkeit vor. Schon die Vorredner hatten auf die Forderungen und Wünsche der Nachwuchsfach- und Führungs kräfte im medizinischen Bereich hingewie sen. Hierauf konnte im Vortrag Bezug genommen werden. Die sog. Generation Y ist eher an Freizeit-, Auszeit- und Work-LifeBalance-Angeboten interessiert, als nur an der Vergütung. Auch zukünftige Entwicklungen, wie „Arbeiten 4.0“ wurden angesprochen. Weitere Gastreferenten gaben sehr interessante praxisnahe Einblicke zum Einsatz und zur Einbindung ausländischer Fachkräfte. Hier wurden sehr anschaulich die Herausforderungen und Chancen für die Kliniken dargestellt. Mit der Verabschiedung des scheidenden Vorsitzenden, Björn Teuteberg, fand die Jahrestagung der Landesgruppe Berlin-Brandenburg seinen Abschluss. Der DFK hat diese gelungene Veranstaltung sehr gern unterstützt und freut sich auf die weitere kooperative Zusammenarbeit mit dem VKD und seinen Landesgruppen. dn 33 PERSPEKTIVEN 09-10/2015 > YOUNG LEADERS 34 YOUNG LEADERS < PERSPEKTIVEN 09-10/2015 SONDERAKTION FÜR MITGLIEDER BIS 30 JAHRE BME-SYMPOSIUM EINKAUF UND LOGISTIK ZUM VORZUGSPREIS Vom 11. bis 13. November 2015 findet in Berlin das 50. Symposium unseres neuen Kooperationspart ners BME (Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik) statt, auf dem auch der DFK mit einem eigenen Stand vertreten sein wird. gliedschaft für die Jahre 2015 und 2016 für Studenten und Young Professionals (bis einschließlich 30 Jahre) an. Als Mitglied können Sie dann das Symposium zum Vorzugspreis besuchen. Quelle: © http://www.bme.de drei Tage 100,00 €, Absolventen können für 295,00 € bzw. 495,– € teilnehmen. Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Teilnahme an den Fachveranstaltungen und an den Abendveranstaltungen, Mittagessen und Pausengetränke sowie den Download für die Veranstaltungsunterlagen. Der BME bietet seinen Young Professionals (Mitglieder unter 30 Jahren) eine Teilnahme zum Vorzugspreis an. Studenten zahlen für zwei Symposiumstage 75,00 € und für Den Mitgliedsantrag, das ausführliche Programm des Symposiums sowie das Anmeldeformular finden Sie unter: www.bme.de/ ne t z werk /young-pr ofessionals/ bmesymposium-2015/ Außerdem stehen für die Young Professionals spezielle Angebote auf der Veranstaltung zur Verfügung. So können sie beispielsweise eine kostenlose Karriereberatung durch den BME erhalten. Für Rückfragen steht Ihnen unsere Ansprechpartnerin beim BME gern zur Verfügung. Judith Richard erreichen Sie unter: 069/30838-199, [email protected]. sb Im Rahmen einer Sonderaktion zum 50. Symposium bietet der BME eine kostenlose Mit- DUALES STUDIUM RÜCKZAHLUNG VON STUDIENGEBÜHREN Ermöglicht der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein duales Studium, kann er die Rückzahlung der Kosten verlangen, wenn der Arbeitnehmer anschließend sein Stellenangebot ablehnt. Eine Rückzahlungsklausel im Arbeitsvertrag ist weder überraschend, noch übervorteilt sie den Arbeitnehmer – so das Arbeits gericht Gießen (Urteil vom 03.02.2015, Az.: 9 Ca 180/14). Engineering im Bereich Qualitätsmanagement nach Abschluss des Studiums angeboten wurde, schlug er aus, und der Arbeitgeber verlangte das Geld. Völlig zu Recht, wie das Arbeitsgericht Gießen feststellte. Es sei üblich, „im Rahmen von Vereinbarungen zur Rückzahlung von Ausbildungskosten auch die Verpflichtung zur Rückzahlung von gezahlter Vergütung für Zeiten der Freistellung zur Fortbildung aufzunehmen“. Außerdem habe der Arbeitnehmer durch das Ingenieurstudium und die erworbenen Kenntnisse einen geldwerten Vorteil erlangt, der die Rückzahlung der getätigten Aufwendungen im Falle der Nichtannahme eines Jobangebots rechtfertige. Die vereinbarte Bindung von drei Jahren nach Abschluss der Ausbildung hat das Arbeitsgericht angesichts der Dauer der reinen Ausbildungszeit ohne Praxisphasen an der Universität von 22 Monaten, also von mehr Quelle: Fotolia, © Joachim Wendler In dem zugrunde liegenden Fall ging es um ein praxisorientiertes duales Studium mit Bachelor-Abschluss. Während der Studienzeit von sechs Semestern sollten Praxisphasen in beteiligten Unternehmen stattfinden. Ein Student der Hochschule schloss vor Beginn seines Maschinenbaustudiums einen Vertrag mit einem der Unternehmen ab und vereinbarte darin, dass er nach dem Studien abschluss mehrere Jahre bei der Firma bleiben werde, wenn ihm eine angemessene Stelle angeboten wird. Gleichzeitig verpflichtete er sich aber auch in einer sog. Rückzahlungsklausel dazu, seinem Arbeitgeber die von diesem verauslagten Studiengebühren in Höhe von 9.000 € sowie 50 % der Vergütung während des Studiums zu erstatten, wenn er ein ihm angebotenes Anstellungsverhältnis nicht antritt oder das Anstellungsverhältnis vor Ablauf von drei Jahren beendet. Die maximalen Rückzahlungsverpflichtungen wurden auf 26.280 € beschränkt. Als ihm sodann eine Tätigkeit als Bachelor of Gebühren müssen zurückgezahlt werden als 1 ¾ Jahren, ebenfalls als angemessen erachtet. Vor dem Hintergrund, dass der Studierende ebenfalls zur Rückzahlung verpflichtet gewesen wäre, wenn er sein Studium ohne Firmenunterstützung mit Bafög finanziert hätte, ist das arbeitsgerichtliche Urteil durchaus nachvollziehbar. sb 35 PERSPEKTIVEN 09-10/2015 > VGF DIE SOZIALVERSICHERUNGSPFLICHT DES GESCHÄFTSFÜHRERS AKTUELLE RECHTSPRECHUNG UND DEREN FOLGEN Dr. Heike Kroll, Fachanwältin für Arbeitsrecht Der sozialversicherungsrechtliche Status eines GmbH-Geschäftsführers sollte von Zeit zu Zeit kritisch hinterfragt werden. Das gilt insbesondere für diejenigen unter den Geschäftsführern, die aktuell keine Beiträge zur Sozialversicherung zahlen und denen damit unter Umständen hohe Nachzahlungen drohen. Denn durch neuere höchstrichterliche Urteile kann ein scheinbar gesicherter Status wieder in Frage gestellt werden. Wer ist zuständig? Einzugsstellen für die Sozialversicherungsbeiträge sind die Krankenkassen (§ 28h SGB IV). Daneben bietet die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung die Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens an, um in Zweifelsfällen Rechtssicherheit zu erlangen. Ist ein Status bereits (positiv oder negativ) festgestellt worden, kann der Bescheid je nach Inhalt und Zeitpunkt des Erlasses ggf. zu Bestandsschutz führen. In Zweifelsfällen ist jedoch die Durchführung eines Statusfeststellungsverfahrens durchaus sinnvoll, um sich vor Beitragsnachzahlungen zu schützen. Mindestvoraussetzung für eine Befreiung Dr. Heike Kroll Normalfall: sozialversicherungspflichtig Grundsätzlich ist der sogenannte Fremdgeschäftsführer, also der Geschäftsführer ohne eigene Beteiligung – anders als zum Beispiel ein Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft – sozialversicherungspflichtig. Damit zahlen wie bei einem „normalen“ Arbeitnehmer sowohl Geschäftsführer als auch Gesellschaft zu gleichen Teilen bis zur jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze Beiträge in die Renten- und in die Arbeitslosenversicherung ein. Ist man als Geschäftsführer von der Sozialversicherungspflicht befreit, entfallen diese Beiträge. Die Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung bleibt jedoch von einer etwaigen Befreiung des Geschäftsführers unberührt. 36 Bestimmte Voraussetzungen müssen mindestens vorliegen, wenn eine Befreiung in Betracht kommen soll: Der Geschäftsführer sollte zum einen alleinvertretungsberechtigt sein. Ebenso sollte er von § 181 BGB (Selbstkontrahierungsverbot) befreit sein. Diese Vorschrift verbietet Vertretern, im Namen des Vertretenden mit sich selbst Geschäfte abzuschließen, also auf beiden Seiten des Vertrages gleichzeitig zu stehen. Sie ist aber abdingbar, d. h., man kann dieses Verbot aufheben. Wer als Geschäftsführer der Beteiligungs- oder Verwaltungsgesellschaft einer GmbH & Co. KG beschäftigt ist, wird in aller Regel von § 181 BGB befreit sein. Entscheidend ist stets das Gesamtbild der Tätigkeit. Selbstständigkeit wird durch das eigene Unternehmerrisiko, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit gekennzeichnet. Regelungen im Dienstvertrag, die hier Einschränkungen beinhalten, legen dagegen eine abhängige Beschäftigung nahe. Während man in der Vergangenheit als Minderheitengesellschafter bei Vorliegen sämtlicher Indizien durchaus berechtigte Hoffnung auf eine Befreiung haben durfte, hat sich durch zwei Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) aus dem Jahr 2012 der Prüfungsmaßstab deutlich verschärft. Entscheidungen des BSG aus 2012 Interessanterweise betrafen die beiden Entscheidungen gar nicht klassische Fälle, sondern mitarbeitende Familienangehörige, bei denen in der Vergangenheit ohnehin Sonderregelungen galten. In der einen Entscheidung des BSG (B 12 KR 25/10 R) hatte der alleinige GesellschafterGeschäftsführer eines Maschinenbauunternehmens seinem Sohn per Gesellschafterbeschluss eine Gewinntantieme zugesagt. Der Sohn war weder Gesellschafter noch Geschäftsführer der GmbH, sondern als Betriebsleiter beschäftigt. Er war vom Selbstkontrahierungsverbot befreit; auf das Weisungsrecht ihm gegenüber wurde verzichtet. Trotz dieses Verzichts und der familiären Bindung bejahte das Gericht die Sozialversicherungspflicht des Sohnes. In der zweiten Entscheidung (B 12 R 14/10 R) ging es um die Sozialversicherungspflicht des Sohnes einer minderbeteiligten Kommanditistin an einer GmbH & Co. KG. Dieser war zwar als Fremdgeschäftsführer bestellt, hatte aber nach den gesellschaftsrechtlichen Verhältnissen keine Möglichkeit, wie ein Alleingesellschafter frei zu entscheiden. Mit diesen Entscheidungen gab das Bundessozialgericht seine bisherige Übung auf, der familiären Bindung ein sehr hohes Gewicht bei der Frage der Sozialversicherungspflicht bzw. -freiheit beizumessen. Zuvor war der künftige „Unternehmenserbe“, der das Familienunternehmen bereits praktisch wie ein Alleininhaber führte und der aufgrund der familiären Verbundenheit keinen Weisungen unterlag, im Regelfall die Selbstständigkeit zugesprochen worden. Zukünftig reichen tatsächliche Freiheiten und Befugnisse nicht, wenn die vertraglichen Regelungen das nicht widerspiegeln. Denn andernfalls würde die sozialrechtliche Statusfeststellung von der jeweiligen „Stimmung“ in der Familie abhängen, wenn dem „Unternehmenserbe“ jede Möglichkeit der rechtlichen Durchsetzung fehle. Auswirkungen der Urteile Diese Urteile nahm der GVK-Spitzenverband im April 2014 zum Anlass, die bisherigen Richtlinien zum Statusfeststellungsverfahren zu überarbeiten und die Grundsätze zur Statusbeurteilung von Erwerbstätigen in GmbHs zu modifizieren. Weiterhin wird bei Fremdgeschäftsführern eine Gesamtbetrachtung des Beschäftigungsverhältnisses erfolgen. Jedoch wird nun noch mehr Gewicht auf die Regelungen des GmbH-Gesetzes und der gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen gelegt. Für eine Befreiung von der Sozialversicherungspflicht muss der betreffende Geschäftsführer die erforderliche Rechtsmacht haben, im Zweifel Entscheidungen der Gesellschafterversammlung zu verhindern. Bei einem Mehrheitsgesellschafter (d. h. einem Gesellschafter mit einem Anteil von mehr als 50 %) ist dies ohne Weiteres der Fall. Auch bei einem Minderheitengesellschafter bleibt eine Befreiung nach wie vor möglich, wenn dem Gesellschafter eine umfassende Sperrminorität vertraglich eingeräumt ist. Die tatsächlichen Verhältnisse allein werden jedoch zukünftig nicht mehr ausreichen, wenn die Verträge die Machtverhältnisse nicht widerspiegeln. Fazit Geschäftsführer und Unternehmen sind daher gut beraten, den Geschäftsführeranstellungsvertrag sowie den Gesellschaftsvertrag kritisch durchzusehen. Ist man in tatsächlicher Hinsicht einig, welche Machtbefugnisse dem Geschäftsführer einge- Quelle: Fotolia, © Zerbor VGF < PERSPEKTIVEN 09-10/2015 Die Richter des Bundessozialgerichts bestimmen über die Sozialversicherungspflicht nach den Vorschriften des Sozialrechtes räumt werden sollen, müssen diese auch in den vertraglichen Regelungen zum Ausdruck kommen. Ggf. ist der Gesellschaftsvertrag entsprechend anzupassen. Andernfalls ist die Sozialversicherungsfreiheit in Gefahr. Bei Fragen zu Ihrem sozialversicherungsrechtlichen Status und bei der Unterstützung einer etwaigen Antragsstellung wenden Sie sich bitte an den Verband. Wir beraten und vertreten Sie gerne und kompetent. kr 37 PERSPEKTIVEN 09-10/2015 > VGF SCHNELLE UND ERFOLGREICHE HILFE DURCH DEN VERBAND KÜNDIGUNG EINES DIENSTVERTRAGES Sachverhalt: Überraschend wurde der Vertrag eines Geschäftsführers ordentlich gekündigt. Der Vertrag sah – aus Gründen, die hier nicht weiter vertieft werden sollen – die Möglichkeit der Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften vor. Die Gesellschaft kündigte dem Geschäftsführer unter Bezugnahme auf § 622 Abs. 2 Ziffer 1 BGB mit einer Frist von einem Monat zu Monatsende und stellte ihn unwiderruflich frei. Dem Geschäftsführer war bekannt, dass er keinen Kündigungsschutz genießt. Dennoch suchte er umgehend beim Verband juristischen Beistand und ließ die Wirksamkeit der Kündigung überprüfen. Mit Erfolg: Denn für die Kündigung seines Vertrages galt nicht § 622 BGB, sondern § 621 Nr. 4 BGB und damit eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Quartal. § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. (2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen 1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats, 2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats, 3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats, 4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats, 5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats, 6. 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats, 7. 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats. Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt. (3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. § 621 Kündigungsfristen bei Dienstverhältnissen Bei einem Dienstverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 622 ist, ist die Kündigung zulässig, 1. wenn die Vergütung nach Tagen bemessen ist, an jedem Tag für den Ablauf des folgenden Tages; 2. wenn die Vergütung nach Wochen bemessen ist, spätestens am ersten Werktag einer Woche für den Ablauf des folgenden Sonnabends; 3. wenn die Vergütung nach Monaten bemessen ist, spätestens am 15. eines Monats für den Schluss des Kalendermonats; 4. wenn die Vergütung nach Vierteljahren oder längeren Zeitabschnitten bemessen ist, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen für den Schluss eines Kalendervierteljahrs; 5. wenn die Vergütung nicht nach Zeitabschnitten bemessen ist, jederzeit; bei einem die Erwerbstätigkeit des Verpflichteten vollständig oder hauptsächlich in Anspruch nehmenden Dienstverhältnis ist jedoch eine Kündigungsfrist von zwei Wochen einzuhalten. Ein kurzes Schreiben des Verbandsanwaltes genügte: Die Gesellschaft sah den Fehler ein und korrigierte den Endtermin umgehend. Im konkreten Fall führte das dazu, dass zwei weitere Monatsgehälter zu zahlen waren. Zudem ergab sich nach Vertragsprüfung noch ein Anspruch auf Tantieme, der ebenfalls erfolgreich mitverhandelt werden konnte. Ein abgestimmter Zeugnistext rundete die Ausscheidevereinbarung ab. Der Kommentar des Mitgliedes: „Wahnsinn. Dass ich noch so viel Geld erhalte, hätte ich nie gedacht. Damit haben sich die Mitgliedsbeiträge für mein gesamtes Berufsleben gelohnt. Gut, dass ich den Verband dieses Mal so frühzeitig einbezogen habe.“ Tipp: Bitte setzen Sie sich gerade bei Kündigungen möglichst umgehend mit den Verbandsjuristen in Verbindung. Obwohl Geschäftsführer grundsätzlich keinen Kündigungsschutz genießen, lohnt sich ein Blick auf das Kündigungsschreiben immer. In manchen Fällen verschafft einem auch eine unverzügliche Zurückweisung nach § 174 BGB eine deutlich verbesserte Ausgangslage, wenn die Kündigung von einem Bevollmächtigten ausgesprochen wurde. kr § 174 Einseitiges Rechtsgeschäft eines Bevollmächtigten Ein einseitiges Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter einem anderen gegenüber vornimmt, ist unwirksam, wenn der Bevollmächtigte eine Vollmachtsurkunde nicht vorlegt und der andere 38 das Rechtsgeschäft aus diesem Grunde unverzüglich zurückweist. Die Zurückweisung ist ausgeschlossen, wenn der Vollmachtgeber den anderen von der Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt hatte. www. her-CAREER.com „Die Förderung und Entwicklung von Frauen in Führungspositionen unterstützt Vielfalt und Innovation und ist ein wichtiges Element zur nachhaltigen Stärkung unserer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Das gilt für Deloitte genauso wie für die gesamte Wirtschaft. Wir freuen uns, herCAREER zu unterstützen und so einen Beitrag für die Zukunft Deutschlands zu leisten.“ Prof. Dr. Martin Plendl, CEO Deloitte und Aussteller der herCAREER CAREER 50 Prozent Preisnachlass* beim Ticket-Kauf unter www.her-career.com/ticketshop * Student/innen erhalten kostenlosen Eintritt nach Online-Registrierung und Vorlage ihres gültigen, personalisierten Studentenausweises vor Ort Die Karrieremesse für Absolventinnen, Frauen in Fach- und Führungspositionen und Existenzgründerinnen 15. - 16. Oktober 2015 MTC, München Schirmherr & Table Captain Keynote Keynote & Table Captain Ilse Aigner Emilia Müller Peter Driessen Prof. Porsche summerset Heidi Stopper ehem. Vorstand Table Captain Table Captain Table Captain Table Captain Susann Hoffmann Edition F Petra Jenner ehem. 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Die maßgebliche Pensionsregelung sah eine sogenannte „Spätehenklausel“ vor, nach der zusätzliche Voraus setzung für die Zahlung der Witwen-/Witwerrente sein sollte, dass der Versorgungsberech tigte die Ehe vor der Vollendung seines 60. Lebensjahres geschlossen hat. Diese Voraussetzung erfüllte der verstorbene Ehemann im entschiedenen Fall nicht, denn die Eheleute hatten erst rund 16 Monate nach Vollendung Quelle: Fotolia, © MH SPÄTEHENKLAUSELN VERSTOSSEN GEGEN GLEICHBEHANDLUNG Auch bei später Heirat können Hinterbliebenen ansprüche auf betriebliche Altersversorgung bestehen des 60. Lebensjahres des Versorgungsberech tigten am 8. August 2008 geheiratet. Der ehemalige Arbeitgeber des verstorbenen Arbeitgebers verweigerte deshalb die Zahlung von Hinterbliebenenleistungen. Die Witwe des Beschäftigten forderte gleichwohl die Zahlung der betrieblichen Hinterbliebenenbezüge. Hatten die Vorinstanzen die Klage im Hinblick auf den Inhalt des Versorgungsstatutes noch abgewiesen, so war nun die Revision der Witwe vor dem BAG erfolgreich, denn die Bundesrichter sahen in der zeitlichen Bestimmung für den Beginn eines Leistungsausschlus- ses für eine Hinterbliebenenversorgung eine unzulässige Diskriminierung des Versorgungsempfängers, der wegen seines Alters gegenüber jüngeren Versorgungsempfängern im Sinn von § 7 Absatz 2 des Altersdiskriminierungsgesetzes – AGG unmittelbar benachteiligt worden sei. Zwar lasse das AGG bei betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit Unterscheidungen nach dem Alter unter erleichterten Voraussetzungen zu, sie umfassten aber allein die Alters- sowie Invaliditätsversorgung, nicht die Versorgung von Hinterbliebenen, die hier zuzuerkennen sei. Die Reichweite der BAG-Entscheidung vom 4. August 2015 ist noch nicht abzuschätzen, zumal die schriftlichen Entscheidungsgründe im Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch nicht vorlagen. Entscheidend wird auch weiterhin die individuelle Anspruchsgrundlage sein. Die Chancen für die Durchsetzung von Ansprüchen aus betrieblicher Hinterbliebenenversorgungen in Ehen, die nach Überschreiten einer Altersgrenze geschlossen wurden, dürften sich aber grundsätzlich verbessert haben. te BEITRAGSPFLICHT AUF SONDERZAHLUNGEN ÜBERBRÜCKUNGSGELD KEINE RENTE Wegen einer betriebsbedingten Kündigung gezahlte Übergangsbezüge sind keine Rente im Sinne der betrieblichen Altersversorgung und unterliegen damit nicht der Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Das hat der 12. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) mit Urteil vom 29.07.2015 unter dem Aktenzeichen B 12 KR 4/14 R festgestellt und betont, dass er sich für das Beitragsrecht der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) den vom Bundesarbeitsgericht (BAG) zur Abgrenzung sogenannter „Überbrückungsgelder“ von Renten der betrieblichen Altersversorgung entwickelten Grundsätzen anschließt. In dem nun entschiedenen Fall ging es um die Abfindung, die eine gekündigte Mitarbeiterin nicht als Einmalzahlung erhalten hatte, sondern in monatlichen Teilbeträgen. Zunächst zahlte der Ex-Arbeitgeber 1.569 €, später 3.132 €. Die Zahlungen waren als 40 „Zeitrente“ und als eine „Abfindung für den Verlust ihres Arbeitsplatzes“ benannt und galten nach einer Betriebsvereinbarung. Danach sollten Mitarbeiter ab dem 55. Lebensjahr in einer Übergangszeit ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres bzw. bis zum frühestmöglichen Renteneintritt bei Wegfall ihres Arbeitsplatzes eine Leistungszusage erhalten. Anstelle einer einmaligen Abfindung konnten sie auch für die Dauer dieser Übergangszeit wirtschaftlich so gestellt werden, dass sie auch 60 % ihres letzten monatlichen Brutto-Regeleinkommens erhalten konnten. Krankenkasse fordert Beiträge für Überbrückungsgeld Im Rechtsstreit ging es um die Frage, ob die Krankenkasse der Frau Beiträge für die gestaffelte Abfindungszahlung erheben durfte. Das Bundessozialgericht folgte der Auffas- sung der Vorinstanzen und verneinte die Zulässigkeit der Beitragserhebung. Die von der früheren Arbeitgeberin zugewandten Übergangsbezüge seien keine Versorgungsbezüge, auf die Beiträge nach dem allgemeinen Beitragssatz zu erheben wären. Es handele sich bei den Übergangsbezügen nicht um eine Rente der betrieblichen Altersversorgung nach § 229 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB V. Die Auszahlung des Überbrückungsgeldes sei keine mit der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbare Einnahme, denn der eine Betriebsrente kennzeichnende Altersversorgungszweck sei nur bei einem Leistungsbeginn gewährleistet, der nach der Verkehrsanschauung als Beginn des Ruhestandes gilt. Das BSG geht davon aus, dass die Übergangsbezüge keine Einnahmen zur Altersversorgung sind. Sie dienten einem Überbrückungszweck, der den Betroffenen den Übergang in ein neues Arbeitsverhältnis oder in den Ruhestand erleichtern solle. te PERSPEKTIVEN 09-10/2015 > RECHT/STEUERN RASSISTISCHE & BELEIDIGENDE FACEBOOK-POSTS WENN DIE GRENZE ÜBERSCHRITTEN IST Rechtsanwalt Sebastian Müller Es ging durch die Presse: Fremdenfeindliche Äußerungen auf Facebook und anderen sozialen Netzwerken nehmen ein unerträgliches Maß an. Dass solche Äußerungen beleidigend, beschämend und unerträglich sind, ist so weit klar. Klar sollte aber auch sein, dass sie den Job kosten können – auch wenn diese in einem privaten Umfeld, aber öffentlich geäußert werden. Der Fall trug sich in Österreich zu, aber auch nach deutschem Recht besteht die Chance, in einem solchen Fall zu kündigen. Nach Ablauf der Probezeit braucht der Arbeitgeber in Deutschland zwar einen „wichtigen Grund“ i. S. von § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG, um die Kündigung zu rechtfertigen. Die Chance, dass die Rechtsprechung solche Äußerungen auch ohne Bezug zum Arbeitsverhältnis als wichtigen Grund einstuft, ist durchaus gegeben. Es gibt jedoch noch keine höchstrichterlichen Urteile hierzu. Insofern ist die Rechtslage nicht eindeutig geklärt. Das wird sich hoffentlich bald ändern. Letztendlich sei dies natürlich immer eine Einzelfallentscheidung des Gerichts. Zu berücksichtigen ist dabei auch, ob durch die Äußerung des Mitarbeiters auf Facebook Quelle: Fotolia, © Robert Kneschke Dass dies nicht nur theoretisch denkbar ist, sondern sehr praktisch, musste kürzlich ein Porsche-Lehrling feststellen: Auf einem Foto wurde eine Wasserdusche für Flüchtlingskinder im Hochsommer dargestellt, die die Freiwillige Feuerwehr aus Feldkirchen auf Facebook veröffentlicht hatte, er postete dazu den Kommentar: „Flammenwerfer währe da die bessere Lösung“. Ja, das Wort „währe“ hat er mit „h“ geschrieben. Sein Arbeitgeber, die Porsche-Holding, kündigte ihm umgehend fristlos. Der Sprecher von Porsche sagte: „Wir lehnen jegliche Art der Diskriminierung strikt ab. Dieser Vorfall hat uns daher zum Handeln gezwungen“. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, und viele lesen mit 42 Quelle: Fotolia, © mattz90 der Ruf des Unternehmens geschädigt wird. Das dürfte auf jeden Fall dann gegeben sein, wenn sich ein Mitarbeiter in herausgehobener Position rassistisch äußert. Ausschlaggebend ist auch, ob es außerhalb des Betriebs zu heftigen Reaktionen oder zum Beispiel zu Kundenbeschwerden kommt. Die Grenze ist aus meiner Sicht dann in jedem Fall überschritten, wenn der Arbeit nehmer die Menschenwürde zutiefst verletzt und sich – wie hier – letztendlich wünscht, dass Menschen sterben. Damit muss das Vertrauen zu einem Arbeitgeber notwendigerweise zerstört sein. Eine solche Facebook-Äußerung ist etwas anderes als ein Tuscheln hinter vorgehaltener Hand oder das gewöhnliche Lästern beim Lunch in der Kantine. Gerichte haben bereits entschieden, dass auch eine Bezeichnung des Chefs bei Facebook als „Menschenschinder & Ausbeuter“ und selbst ein „Gefällt mir"Klick unter dieser beleidigenden Aussage eine Kündigung rechtfertigen können. Das Landesarbeitsgericht Hamm urteilte, dass eine derart „klare und schwere Beleidigung" die fristlose Kündigung rechtfertige. Und das ist auch gut so. Dass derjenige, der mit Kollegen oder gar Vorgesetzten befreundet ist, mindestens zweimal nachdenken sollte, was er in Bezug auf den Job postet, versteht sich von selbst – hoffentlich. Zuletzt wurde von dem IT-Marktforschungsinstitut Gartner veröffentlicht, dass weltweit 60 % der Unternehmen alsbald Programme zur Überwachung von externen Social-Media-Aktivitäten implementieren werden. Man sollte also generell nicht damit rechnen, dass Aussagen in den sozialen Netzwerken unentdeckt bleiben. RECHT/STEUERN < PERSPEKTIVEN 09-10/2015 UNGEWÖHNLICHES AUS DER RECHTSPRECHUNG INTERESSANT & KURIOS von Rechtsanwältin Diana Nier Ein Unfall auf der Toilette während der Arbeitszeit stellt keinen Arbeitsunfall dar, so urteilte aktuell das Landessozialgericht Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 30.07.2015, AZ: L 6 U 526/13. Die Klägerin, eine Monteurin und Verpackerin, nutzte am 05.05.2009 das betriebliche WC. Beim Verlassen des Toilettenraums drückte sie den Türknauf der sich nach innen öffnenden Stahltür, im gleichen Moment öffnete jedoch mit vollem Schwung eine Kollegin die Tür. Die Klägerin verletzte sich hierdurch am Handgelenk und wurde krankgeschrieben. Sie bezog bis 09.08.2010 Verletztengeld und klagte über massive Schmerzen. Sie könne nur zwei bis drei Stunden schlafen, und an ein Arbeiten sei nicht zu denken. Der Gutachter attestierte lediglich eine Handgelenksverrenkung, die von der Klägerin geschilderten Symptome waren nicht nachweisbar. Im Rechtsstreit mit der Berufsgenossenschaft forderte sie die Anerkennung als Arbeitsunfall und Gewährung einer Verletztenrente. Dies lehnte das Landessozialgericht jedoch, mit Verweis auf die bestehende höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), ab. Die Toilettennutzung während der Arbeitszeit stehe nicht unter dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Nach der Rechtsprechung des BSG sei der gesamte Aufenthalt in den Toilettenräumlichkeiten nicht versichert. Das Verrichten der Notdurft sei eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit, die nicht dem Arbeitgeberinteresse dient, so das Gericht weiter. Erst mit Durchschreiten der WC-Tür nach draußen, lebe der Unfallversicherungsschutz wieder auf. Behindertengerechter Umbau einer Motoryacht nicht steuerlich absetzbar Der Bundesfinanzhof entschied in einem kürzlich veröffentlichen Urteil am 02.06.2015, AZ: VI R 30/14, dass der behindertengerechte Umbau einer Motoryacht keine außergewöhnlichen Belastungen im Sinne des § 33 EStG darstellen. Geklagt hatte ein querschnittsgelähmter Kläger, der auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Im Jahr 2008 erwarb dieser eine Motor yacht. Allerdings konnte er die vorhandene Koje und den Dusch- und Toilettenbereich nur mit einer Hilfsperson nutzen, Teilbereiche der Yacht aufgrund der schmalen Durchgänge gar nicht. Daher ließ er die erworbene Yacht bei einer Werft für 37.000 E entsprechend umrüsten. Diese Kosten machte der Kläger dann im Rahmen seiner Einkommenssteuer- Quelle: Fotolia, © psdesign1 Vorsicht bei der WC-Nutzung während der Arbeitszeit erklärung in 2011 als außergewöhnliche Belastungen geltend. Dies wurde ihm von seinem zuständigen Finanzamt abschlägig beschieden, ebenso durch das Niedersächsische Finanzgericht. Der Bundesfinanzhof bestätigte die Ansicht der Vorinstanz. Ziel des § 33 EStG sei es, zwangsläufige Mehrbelastungen für den existenznotwendigen Grundbedarf besonders zu berücksichtigen, die sich einer pauschalen Erfassung von Entlastungsbeiträgen entziehen. Die Anschaffung und der Unterhalt einer Motoryacht sind demgegenüber weder existenznotwendig noch zwangsläufig. Es bestehen keine rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründe, Kostenaufwendungen für eine Motoryacht zu tragen, sondern diese stehen vielmehr im Belieben des Steuerpflichtigen. Die entstandenen Kosten sind nicht vornehmlich der Krankheit oder Behinderung geschuldet, sondern Folge eines frei gewählten Konsumverhaltens. Daher ist dieser Sachverhalt anders zu bewerten als beispielsweise Aufwendungen für die Sicherungen des existenziellen Wohnbedarfs. VERTRETUNG WEGEN KINDERBETREUUNG – SACHGRUND? KETTENBEFRISTUNG Ein Arbeitnehmer wurde insgesamt 15 Jahre immer befristet vom gleichen Arbeitgeber beschäftigt. Befristungsgrund war die Vertretung einer Arbeitnehmerin, die auf Grund von drei Geburten wegen Mutterschutz, Elternzeit usw. ausfiel. Als Sachgrund der letzten Befris tung wurde der Sonderurlaub für Kinderbe- treuung genannt, der dieser Arbeitnehmerin gewährt wurde. Der Arbeitnehmer war der Ansicht, dass die ständigen Befristungen unzulässig seien, und erhob Klage. Er unterlag in allen Instanzen, so auch vor dem Bundes arbeitsgericht (BAG), das in seinem Urteil vom 29.04.2015 lediglich die letzte Befristung auf ihre Wirksamkeit prüfte. Eine Befristung auf Grund einer Vertretung für die Dauer des Sonderurlaubs zur Kinderbetreuung wurde von den Richtern als zulässiger Befristungsgrund anerkannt; mit der Folge, dass die vorhergehende Kettenbefristung nicht als rechtsmissbräuchlich angesehen wurde. st 43 PERSPEKTIVEN 09-10/2015 > RECHT/STEUERN SCHWERPUNKT DIVERSITY ELTERNGELDPLUS – NEUES KARRIEREVERSTÄNDNIS DER GENERATION Y von Fachanwalt für Arbeitsrecht Oliver Flesch Als Generation Y werden Personen bezeichnet, die im Zeitraum von 1978 – 1999 geboren sind. In der Literatur finden sich für die Vorgängergenerationen die Bezeichnungen Generation X (Geburtsjahre 1965 – 1977) sowie die Boomers (1946 – 1964). Als Generation Z werden abschließend die Geburtsjahrgänge 1999 bis heute bezeichnet. Balance bei der Rekrutierung neuer Führungskräfte zu einem der wichtigsten Themen wird, sofern sie es nicht schon ist. Klassische weibliche Rollenmuster gelten nicht mehr. Weibliche Berufstätigkeit auf hohem Qualifikationsniveau ist eine Selbstverständlichkeit, zumal nach Studien in NRW Mädchen im Durchschnitt die besseren Schulabschlüsse erzielen als Jungen. So erzielten zum Beispiel im Jahr 2011 an Gym nasien die Schülerinnen eine durchschnittliche Abiturnote von 2,42, während der Durchschnittswert bei Schülern bei 2,55 lag. Bei der Generation Y werden alternative Motivatoren neben guter Bezahlung wichtiger, und Brüche in der Berufsbiografie sind nicht mehr die Ausnahme. Oliver Flesch Frauen und Männer der Generation Y verabschieden sich von dem klassischen Rollenmuster. Unternehmen müssen sich zukünftig darauf einstellen, dass junge Fach- und Führungskräfte mit einem neuen Selbstverständnis in den Arbeitsmarkt vordrängen. Trendstudien über die einzelnen Generationen sind diskutabel. Pauschale Aussagen passen nicht immer auf den Einzelfall. Gleichwohl lassen sich aus ihnen bestimmte Trends ableiten. Die Life-Balance ist ein Schlagwort, wenn von der Generation Y gesprochen wird. Ein Großteil dieser Generation wünscht sich flexiblere Arbeitszeiten, freiere Arbeitseinteilung sowie die Möglichkeit, im Home-Office zu arbeiten. Dazu gehört auch die Möglichkeit, Familie und Job zu vereinbaren. Anstelle von Status und Prestige rücken die Freude an der Arbeit sowie Sinnsuche ins Zentrum. Für Arbeitgeber heißt dies, dass zukünftig neben der Qualifikation die Life- 44 Beachtenswert ist, dass inzwischen auch knapp jeder zweite Mann in Erwägung zieht, eine Zeit lang in Teilzeit zu arbeiten, um sich anderen Aufgaben wie zum Beispiel der Kindererziehung zu widmen. Elternzeit und Elterngeld Angesichts der demografischen Entwicklung, der zunehmend gleichberechtigten Teilhabe der Frauen am Arbeitsmarkt, dem Wunsch vieler junger Väter nach mehr Zeit für die Familie, aber auch den Interessen der U nternehmen an langfristiger Bindung (vor allem) hoch qualifizierter Mitarbeiter und ihrer gesellschaft lichen Verantwortung werden sich die Bedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter verbessern. Bisherige Rechtslage Von Beginn der Industrialisierung bis in die frühen Siebzigerjahre war die Vereinbarkeit von Familie und Beruf kein Thema. Die Mutterschutzrichtlinie (nach dem Mutterschutz- gesetz) stammt erst aus den Neunzigerjahren. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Elternzeit wurde erstmals 1986 damals noch unter dem Begriff „Erziehungsurlaub“ ermöglicht. Ursprünglich dauerte die Freistellung maximal zehn Monate, sie wurde später auf 12, dann auf 24 Monate verlängert und beträgt heute bis zu drei Jahre (§ 15 II BEEG). Flankiert wird die Elternzeit durch die steuerfinanzierte Sozialleistung Elterngeld. Im Gegensatz zum früheren Erziehungsgeld, das zuletzt 300 € monatlich betrug, aber davon abhängig war, dass die Berechtigten bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten (§ 5 Bundeserziehungsgeldgesetz) bemisst sich das Elterngeld nach dem Einkommen der Eltern vor der Geburt des Kindes und wird auch gut verdienenden Eltern gewährt (§ 2 BEEG). Seit 2007 wird Eltern durch die Elternzeit ermöglicht, in der Anfangsphase der Kindererziehung beruflich zu pausieren und den Lohnausfall in dieser Zeit zu einem gewissen Teil über das Elterngeld abzufangen. Ebenfalls im BEEG verankert ist ein Recht auf Teilzeitarbeit. Eltern, die von diesem Recht Gebrauch m achen, werden ab Juli 2015 durch die ElterngeldPlus-Reform neue Möglichkeiten zur Flexibilisierung ihrer Berufsphase bzw. ihres Elterngeldbezuges geboten. Wer nimmt Elternzeit und Elterngeld in Anspruch? 27,3 % der Väter von Kindern, die 2011 geboren wurden, nahmen Elternzeit in Anspruch, während der Anteil der Väter vor Einführung des Elterngeldes im Jahre 2006 lediglich bei 3,5 % lag. Die Tendenz diesbezüglich bei Vätern ist steigend. Während 77 % der Väter Elterngeld für zwei Monate beantragen, blieben 12 % für drei bis sieben Monate und 7 % der Väter für ein Jahr bei ihren Kindern. Wer arbeitet und Hauptverdiener ist, nimmt kür- RECHT/STEUERN < PERSPEKTIVEN 09-10/2015 zer Elternzeit. Die durchschnittliche Bezugsdauer bei erwerbstätigen Vätern lag 2011 bei 3,1 Monaten. Väter bekamen im Jahr 2011 durchschnittlich 1.204 € Elterngeld, Mütter durchschnittlich 868 € (Quelle BMFSFJ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend). ElterngeldPlus ElterngeldPlus gibt den Eltern mehr Spielraum für Kinder, die beide Elternteile als enge Bezugspersonen erleben wollen. Mit dem zum 1.1.2015 in Kraft getretenen Gesetz zur Einführung des ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit hat der Gesetzgeber die Elternzeit für die ab 1.7.2015 geborenen Kinder reformiert. Eltern haben nunmehr die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von ElterngeldPlus und dem Bezug von dem bisherigen Elterngeld (Basiselterngeld) zu wählen oder beides zu kombinieren. Basiselterngeld Basiselterngeld ist eine Familienleistung für Eltern, die ihr Kind für die ersten 14 Monate nach der Geburt selbst betreuen wollen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind. Müttern und Vätern stehen zwölf Monatsbeiträge zur Verfügung, die sie untereinander aufteilen können. Wenn beide Eltern das Elterngeld nutzen und ihr Erwerbseinkommen wegfällt, wird für zwei zusätzliche Monate (Partnermonate) Elterngeld gezahlt. Eine Teilzeittätigkeit mit bis zu 30 Wochenstunden ist auch beim Basiselterngeld möglich, wobei allerdings bei Überschreiten gewisser Einkommensgrenzen das Einkommen auf das Basiselterngeld angerechnet wird. Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 € und höchstens 1.800 € (§ 2 Absatz 4 BEEG). ElterngeldPlus ElterngeldPlus stärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist vor allem für Eltern, die früher in den Beruf zurückkehren wollen. Es berechnet sich wie das Basiselterngeld, beträgt aber maximal die Hälfte des Basis elterngeldbetrages, der Eltern ohne Teilzeit einkommen nach der Geburt zustände. Das ElterngeldPlus beträgt monatlich mindestens 150 E und maximal 900 E. Dafür wird es für den doppelten Zeitraum gezahlt. Statt bisher 14 Monate kann man künftig 28 Monate Förderung erhalten. Somit profitieren Eltern auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus und können sich mehr der Kinder Wichtig in der Elternzeit: Kontakt zum Job nicht verlieren betreuung widmen. Auf der Internetseite des Bundesfamilienministeriums (www.bmfsfj.de bzw. www.familien-wegweiser.de) können Eltern mit dem Elterngeldrechner mit Planer die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten ausprobieren und eine erste Einschätzung ihres individuellen Elterngeldanspruches bekommen. Auch beim ElterngeldPlus wird wieder ein Partnerschaftsbonus gewährt, der Eltern ermutigen soll, sich für ein partnerschaftliches Zeitarrangement zu entscheiden. Der Partnerschaftsbonus bietet hier die Möglichkeit, für vier weitere Monate ElterngeldPlus zu nutzen. Wenn Mutter und Vater in vier aufeinanderfolgenden Monaten gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten, bekommt jeder Elternteil vier Monatsbeiträge ElterngeldPlus. Die Höhe des Elterngeldes in einem PartnerschaftsbonusMonat wird genauso berechnet wie in einem ElterngeldPlus-Monat. Schriftform Elterngeldantrag Der Elterngeldantrag ist schriftlich zu stellen. Rückwirkend werden Zahlungen nur für die letzten drei Lebensmonate vor Beginn des Lebensmonats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld bei der Elterngeldstelle eingegangen ist (§ 7 BEEG). Auskünfte zum Elterngeld Seit April 2014 gibt es in vielen Teilen Deutschlands unter der Rufnummer 115 eine direkte Verbindung zur öffentlichen Verwaltung, unter der Sie Fragen zum Elterngeld oder der zuständigen Elterngeldstelle bekommen können (nähere Infos unter www.115.de). Verbandsmitglieder können sich selbstverständlich bei Fragen rund um Elterngeld und Elternzeit an die Verbandsjuristen wenden. Persönliches Fazit des Autors Nach der Geburt unserer Tochter im Jahr 2013 habe ich mich auf das „Wagnis Elternzeit“ für 12 Monate eingelassen und konnte anschließend viele Frauen verstehen, die nach der Geburt von Kindern zunächst einen Karriereknick hinnehmen. Am Anfang war es ungewohnt, wenn nicht arbeitsrechtliche Fortbildungen für ein Jahr lang im Fokus stehen, sondern Fortbildungen im Bereich Erste Hilfe für Säuglinge, PEKIP, Babymassage, Babyschwimmen und Musik- und Klanggarten für Kinder. Teilweise fühlte ich mich bei den Veranstaltungen in der Woche „allein unter Frauen“. Auf der anderen Seite hat es meinen Erfahrungsschatz deutlich erweitert, und statt lobender Worte vom Vorgesetzten erhält man nach manch anstrengender Nacht ein zartes Schulterklopfen von der Tochter. Wichtig war für mich während der Elternzeit, den Kontakt zum Arbeitgeber nicht zu verlieren und sich durch Organisation der Kinderbetreuung persönliche Freiräume zu verschaffen. Außerdem hat es meine Ehefrau „gewagt“, mit ihrer Selbstständigkeit seit vielen Jahren beruflich erfolgreicher zu sein als ich. Willkommen in der „neuen Generation“! 45 PERSPEKTIVEN 09-10/2015 > RECHT/STEUERN SCHWERPUNKT DIVERSITY ALTERSDISKRIMINIERUNG IM KLEINBETRIEB Kleine Betriebe können Mitarbeiter kündigen, ohne die Kündigung begründen zu müssen. Denn in einem sogenannten Kleinbetrieb (§ 23 KSchG) mit bis zu zehn Arbeitnehmern besteht kein Kündigungsschutz. Aber für Führungskräfte ist Schweigen Gold. Denn wenn man etwas zu den Gründen der Kündigung sagt und diese diskriminierend sind, dann ist die Kündigung sehr wohl unwirksam. Quelle: Fotolia, © ferkelraggae Kündigungen können nach anderen Gesichtspunkten treuwidrig (§ 242 BGB) oder gesetzeswidrig (§ 134 BGB) sein. In seinem Urteil vom 23.7.2015 hat das Bundesarbeitsgericht eine altersdiskriminierende Kündigung einer Arzthelferin in einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis für unwirksam erklärt wegen eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG. Achtung bei den Gründen für eine Kündigung „Inzwischen pensionsberechtigt“ Die jetzt 65-jährige Klägerin war seit Dezember 1991 bei der beklagten Gemeinschafts praxis als Arzthelferin beschäftigt. In der Praxis waren im Jahr 2013 noch vier jüngere Arbeitnehmerinnen tätig. Im Mai 2013 kündigten die Gesellschafter der Beklagten ihr Arbeitsverhältnis zum 31.12.2013 wegen Veränderungen im Laborbereich, die eine Umstrukturierung der Praxis erforderten. Dabei führten sie aber zusätzlich an, die Klägerin sei „inzwischen pensionsberechtigt“. Den anderen Beschäftigten wurde nicht gekündigt. Die Betroffene klagte, da die Äußerung des Arbeitgebers eine Benachteiligung wegen ihres Alters vermuten lasse. Nach Darstellung des Unternehmens war nur beabsichtigt, die Kündigung lediglich freundlich und verbindlich zu formulieren. Die Kündigung sei vielmehr wegen eines zu erwartenden Entfalls von 70 % bis 80 % der abrechenbaren Laborleistungen erfolgt. In Fällen, in denen bei einer Kündigung gegenüber einer Arbeitnehmerin aufgrund von ihr vorgetragener Indizien eine unmittelbare Be- 46 nachteiligung wegen des Lebensalters nach § 22 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu vermuten ist und es dem Arbeitgeber nicht gelingt, diese Vermutung zu widerlegen, ist die Kündigung auch im Kleinbetrieb (hier: eine Gemeinschaftspraxis) unwirksam. Indiz-Wirkung entscheidend Die beklagte Praxis hatte keinen ausreichenden Beweis dafür angeboten, dass die wegen der Erwähnung der „Pensionsberechtigung“ zu vermutende Altersdiskriminierung nicht vorlag. An ihr wäre es aber gewesen, dies zu tun. Dies ist der Kern der Rechtslage in AGGSachen: Wenn ein Indiz für eine Diskriminierung erst einmal vorliegt, dann ist es an dem Unternehmen zu belegen, dass diese nicht gegeben ist. Und dies ist oftmals schwer. Ob der Hinweis auf die Pensionsberechtigung nun gut gemeint war oder nicht, in jedem Fall war er sehr unklug. Das Indiz ist damit in der Welt. Das machte nicht nur die Kündigung unwirksam, sondern wird zusätzlich noch zu einem Entschädigungsanspruch führen können. Da wird eine im besten Fall unbedachte Äußerung teuer bezahlt. Reden ist Silber ... mü/tou AUS DER BERATUNGSPRAXIS: ERFOLGREICHE ARBEITSVERTRAGSVERHANDLUNGEN Zur täglichen Beratung der Verbandsanwälte zählt die Prüfung von Arbeits- oder Dienstverträgen. Zwischenzeitlich ist der eigentliche Vertrag nur wenige Seiten lang, dafür wird oft auf Anlagen verwiesen, welche dann überaus umfangreich sind. Beispiele hierfür sind etwa Betriebsvereinbarungen, Dienst wagenrichtlinien, Datenschutz- und Compliance-Guidelines, Bonusvereinbarungen/ Incentivepläne, Arbeitsordnungen usw. Hier muss genau gelesen und geprüft werden, was mit der Unterschrift unter dem Vertrag bestätigt wird! Bei der Beratung wird u. a. besonderes Augenmerk auf mögliche Probezeitvereinbarungen gelegt. In den meisten Fällen wird eine sechsmonatige Probezeit geregelt, oft nur mit der gesetzlichen Mindestkündigungsfrist nach § 622 Abs. 3 BGB von zwei Wochen. Hier empfiehlt sich nachzubessern. Fakten wie eine frühere Beschäftigung beim Arbeitgeber, gezielte Abwerbung durch Headhunter oder anstehender Umzug für den neuen Job schaffen gute Argumente, um die Risiken zu minimieren, innerhalb von zwei Wochen plötzlich den Job zu verlieren. Hier gelingt mit den richtigen Argumenten eine kürze Probezeit und/oder eine längere Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit oder gar der Komplettverzicht hierauf. Achtung: Die Verhandlungen zur Probezeit und deren Kündigungsmöglichkeit haben jedoch keinen Einfluss auf den Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutz gesetz (KSchG). Hierfür bedarf es u. a. der Erfüllung der Wartezeit von sechs Monaten gemäß § 1 KSchG. Aber auch dies kann in manchen Fällen Verhandlungssache sein. Auch beim Thema Vergütung liegt ein großer Beratungsschwerpunkt. Hier liefern wir Ihnen Argumente und Positionen, die die Gehaltsverhandlungen erleichtern. Häufig ist feststellbar, dass Bonusregelungen nur wenig exakt sind. Wie sieht die Bewertung aus? Wird der Auszahlungstermin geregelt? Bis wann sind die Zielvereinbarungen zu treffen? Es kann sich allerdings auch empfehlen, nicht allzu intensiv nachzuhaken und die ein oder andere vorgegebene Klausel unangetastet zu lassen. Oft gibt es unwirksame Klauseln, die die Position stärken, vor allem wenn ein Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGBs) vorliegt. So sind etwa oft Rückzahlungsklauseln von Fort-/ Weiterbildungskosten des Arbeitnehmers zu allgemein gehalten und erfüllen nicht die Anforderungen der Rechtsprechung. Auch eine Klausel, die ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot eines Angestellten ohne entsprechende Karrenzentschädigung vorsieht, ist unwirksam. Vielfach wird aber der Nicht jurist dies in aller Regel nicht ein- und abschätzen können. Hier leisten wir Verbands juristen gern Unterstützung! Fragen Sie uns, es lohnt sich! dn INTERN < PERSPEKTIVEN 09-10/2015 REGION NORDBAYERN DEMENZ – RISIKEN UND CHANCEN FÜR UNTERNEHMEN Zu einem Gedankenaustausch über das kaum beachtete, aber zunehmend wichtige Thema „Demenz in Unternehmen“ trafen sich in der Regionalgruppe Nordbayern Mitglieder des Regionalgruppenvorstands mit dem Geschäftsführer der Angehörigenberatung e. V. Nürnberg, Hans-Dieter Mückschel. Da diese E rkrankung in unserer Gesellschaft noch weitgehend tabuisiert ist, liegen hier ungenutzte Handlungs felder für Unternehmen vor. Das Thema „Demenz“ ist uns allen geläufig, insbesondere ihre Ausprägung in Form der Alzheimer-Krankheit. Mancher kennt auch Betroffene in seinem Familien- oder Bekanntenkreis und weiß von der dramatischen Situation, die mit dieser Erkrankung einhergeht. In der Regel handelt es sich bei den Patienten um betagte Menschen. Aber auch Berufs tätige können von diesem schleichenden Verlust mentaler Fähigkeiten betroffen sein, selten in jüngeren Jahren, häufiger sicher in der letzten Phase der aktiven Berufstätigkeit. In der Arbeitswelt werden bei steigendem Altersdurchschnitt in der Belegschaft die Konflikte zunehmen, die unerkannt oder offensichtlich auf eine Demenzerkrankung zurückzuführen sind. Dazu kommt, dass Altersforscher dazu raten, möglichst lange aktiv einer – auch beruflichen – Beschäftigung nachzugehen, um ein gesundes und erfülltes Leben genießen zu können. Demenz ist ein Tabuthema Da Demenz in unserer Gesellschaft weitgehend tabuisiert ist und es sich auch um keine meldepflichtige Erkrankung handelt, existiert kaum eine offene Kommunikation. Die Personalverantwortlichen in den Betrieben haben wenig spezifische Erfahrungen und können arbeitsrechtlich den Schwankungen in den erwartbaren Leistungen von Angestellten nur schwer begegnen, die scheinbar mit dieser Krankheit zusammenhängen könnten. Die Problematik für Unternehmen kommt aus zwei Richtungen: Einerseits können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Arbeitsprozess aufgrund dieser Erkrankung ihrer Verantwortung nicht mehr ausreichend gerecht werden. Das mag bei manchen Arbeitsplätzen weniger dramatisch sein, da die Reichweite von Fehlleistungen gering ist. Bei Stelleninhabern in sicherheitsrelevanten Bereichen oder bei Entscheidungsträgern in hohen Positionen kann es für das Überleben des Unternehmens aber auch gefährlich werden. Andererseits gibt es deutliche statistische Hinweise aus der Gesundheitsbranche auf die Existenz von Angehörigen, die in ihrem familiären Umfeld demenzerkrankte Familienmitglieder betreuen müssen. Rund 1,3 Millionen Menschen in Deutschland sind demenzkrank. Berücksichtigt man deren Angehörige, die in der Regel jünger sind, kommt man auf zwei bis drei Millionen betreuende und berufstätige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dieser Personenkreis ist zum Teil extremen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Sie pflegen ihre demenzkranken Eltern oder Verwandten neben ihrer anstrengenden Berufstätigkeit und müssen über Jahre mit der körperlichen und seelischen Belastung oft alleine zurechtkommen. Es liegt auf der Hand, dass sich diese Situation bei den heute hohen beruflichen Anforderungen auf ihre Leistungs fähigkeit negativ auswirkt. RG Nordbayern im Gedankenaustausch v.l.n.r.: Michael Schneider, Hans-Dieter Mückschel, Prof. Dr. Franz Janecek, Christian Sachslehner nem Team seit fast 30 Jahren um Demenzberatung und Hilfe für pflegende Angehörige. Seit einiger Zeit wird er zunehmend auch von Firmen und Behörden angefragt, die sich für die Thematik der Mitarbeiterberatung bei Demenz interessieren und sich insgesamt Hier könnten sich Chancen für Unternehmen zum Thema Demenz sensibilisieren lassen ergeben, die ihren Angestellten einen attrak- wollen. Entlastungs- und Unterstützungstiven Arbeitsplatz bieten wollen, Fachkräfte leistungen für pflegende Mitarbeiter sowie anwerben müssen und seltene Spitzenkräf- das Wissen über finanzielle Hilfen wie zum te auf dem Markt suchen und an das Unter- Beispiel das neue Pflegestärkungsgesetz nehmen binden wollen. Ist die Unterbringung mit den Möglichkeiten des Pflegezeitgesetder Kinder von Mitarbeiterinnen und Mitar- zes gewinnen in unserer künftigen Arbeitsbeitern im Betriebskindergarten oft schon welt deutlich an Bedeutung und müssen in selbstverständlich, fehlt für die arbeitszeit- der Personal- und Mitarbeiterführung mitbebegleitende Unterbringung von demenz - dacht werden. Eine kooperative Zusammenkranken Angehörigen in unternehmens arbeit mit Beratungs- und Selbsthilfevereigenen Betreuungseinrichtungen bisher jeg- bänden wie den „Fachstellen für pflegende licher Ansatz. Kaum gibt es firmeninterne Angehörige“ in Bayern oder den regionalen Arbeitskreise oder Beratungsstellen für pfle- Alzheimer-Gesellschaften kann hier ein ersgende Angehörige. Oft scheuen sich Mitar- ter sinnvoller Schritt für die Unternehmen beiterinnen und Mitarbeiter auch, ihre Belas- sein. Prof. Dr. Franz Janecek tungen offenzulegen. Die intensiv diskutierte Inklusion umfasst bisher Demenzerkrank- Kontakt: te kaum. www.angehoerigenberatung-nuernberg.de Laut Einschätzung von Mückschel sind diese Probleme von pflegenden Angehörigen mit Berufstätigkeit keinesfalls seltene Ausnahmen. Diese dramatischen Lebensumstände wurden in Deutschland bisher kaum thematisiert. In Nürnberg kümmert er sich mit sei- Hans-Dieter Mückschel ist Geschäftsführer der Angehörigenberatung e. V. Nürnberg, Fachstelle für pflegende Angehörige und Demenzberatung. 47 PERSPEKTIVEN 09-10/2015 > INTERN 7. FRAUENNETZWERKTREFFEN DÜSSELDORF – WORKSHOP IMPROVISATIONS-THEATER DIE FÜHRUNGSKRAFT ALS IMPROVISATIONSKÜNSTLER Die Führungskraft von morgen soll möglichst alle positiven Eigenschaften eines Improvisationskünst lers in sich vereinen. Dazu zählt kreatives Denken, der Mut, Konventionen anzuzweifeln, und die Fähig keit, auf den Vorlagen von anderen aufzubauen. Beim 7. Frauennetzwerktreffen Düsseldorf wurde dieser These mit einem Improvisa tionstheater-Workshop nachgegangen. Zwölf aufgeschlossene weibliche Führungskräfte trafen sich am 1. Juli 2015 in den historischen Räumen der ehemaligen Schneidwarenfabrik Herder in Solingen-Ohligs, um sich auf das Abenteuer Improvisationstheater einzulassen. Referentin des Workshops war Frau Kristina Krahnen. Mit ihrem Beratungsunternehmen ZUKUNFTSREICH nutzt die studierte Kulturpädagogin die Mittel des Theaters, um Führungskräfte beim Umgang mit wirtschaftlichen Herausforderungen zu unterstützen. Improvisationstheater fordert eine offene und positive Haltung, fördert Spontaneität und Schlagfertigkeit, die hilft, im Berufsalltag überraschende, abstrakte oder zwischenmenschliche Situationen flexibel zu meistern. Eingefahrene Wahrnehmungsmuster werden ausgeschaltet, ein offener Blick ermöglicht, die Kreativität geschult. Begonnen wurde der Workshop mit einem Assoziationskreis. Startpunkt bildete ein Begriff, zu dem der jeweilige Nachbar einen anderen Begriff assoziieren musste. Eine Ein-Wort-Geschichte, in der jeder reihum Improvisation war gefragt nur ein Wort beitragen durfte, ergänzte das Warm-up. Durch die Schnelligkeit, in der solche Übungen durchgeführt werden, wird die „Zensur im Kopf“ ausgeschaltet und spontanes und kreatives Handeln ermöglicht. Im Hauptteil des Workshops erarbeiteten die Teilnehmerinnen zunächst eine Improvisationsgrundlage. Gemeinsam wurde über- legt, welche Rollen die Führungskraft als Regisseur hat. Mit den Ergebnissen wie z. B. Macher oder Kontrolleur galt es nun eine Teamsitzung zu improvisieren, in der die verschiedenen Rollen ausgespielt wurden. Mit der Führungskraft als Improvisationskünstler und den dazu erarbeiteten Rollen wie z. B. Menschenentwickler, Visionär und Ermöglicher wurde die Szene anschließend wiederholt. Dabei konnten die Teilnehmerin- REGION DÜSSELDORF 1. KAMINABEND ZUR INTERKULTURELLEN ZUSAMMENARBEIT Am 9. Juli fand im Industrieclub Düsseldorf der erste Kaminabend – als Auftakt einer neuen Serie – der Regionalgruppe Düsseldorf statt. Zum Thema Interkulturelle Zusammenarbeit konnte als Redner Dr. Zhigang Zhang gewonnen werden. Dr. Zhang kam als Student nach Deutschland, hat an der TU Braunschweig promoviert und hat seitdem in mehreren deutschen wie auch chinesichen Firmen in unterschiedlichen Management-Positionen einschließlich eines CEO gearbeitet. Erfolgreicher 1. Kaminabend Zurzeit ist Dr. Zhang als Senior Executive Advisor bei Huawei Deutschland in Düsseldorf tätig. Dr. Zhang hat anhand einer symbolhaften Darstellung einiger gegenseitiger Vorurteile von Chinesen und Deutschen einen unter- 48 haltsamen Einstieg in eine rege Diskussion um die Zusammenarbeit mit Chinesen in Deutschland aber auch die Arbeit von Deutschen in China und im weiteren asiatischen Raum eingeführt. So konnten die deutschen Teilnehmer nicht nur wertvolle Tipps für ihre weitere Zusammenarbeit mit asiatischen Kollegen gewinnen, sondern darüber hinaus auch erfahren, wie ein seit Jahren in Deutschland lebender Chinese die Deutschen wahrnimmt. Die Teilnehmer waren sich einig, dass dies ein gelungener und wert voller Abend war und dass diese neue Serie weitergeführt werden soll. Dirk Poppen INTERN < PERSPEKTIVEN 09-10/2015 nen aufgrund eigener Wahrnehmung und anhand ihrer eigenen Verhaltensweisen erfahren, wie es gelingen kann, Kreativität zu entfalten, seinen Mitarbeitern Handlungsspielraum zu verschaffen und zu guten Lösungen zu kommen. In lockerer und zwangloser Runde zogen die Teilnehmerinnen anschließend Resümee des Workshops Improvisationstheater. Einhelliges Ergebnis: ein gelungener Abend im Rahmen des Frauennetzwerktreffens der Regionalgruppe Düsseldorf mit interessanten Erkenntnissen und Erfahrungen. Dazu die Anregung, sich als Führungskraft zunehmend als Improvisationskünstler zu verstehen und so im Berufsalltag bei sich selbst und bei den Mitarbeitern neue krea tive Potenziale freizusetzen. Kristina Krahnen, Dr. Renate Schüller REGION DÜSSELDORF 2. DÜSSELDORFER KAMINABEND ERFOLGREICH Auch der 2. Kaminabend war ein voller Erfolg Unter dem Thema „Persönliche Standortbestimmung“ trafen sich die Mitglieder der Regionalgruppe Düsseldorf zum zweiten Düsseldorfer Kaminabend im Industrieclub. Es war ein sehr intensiver und persönlicher Austausch, begleitet von Stephanie Bäcker (Supervisorin, Coach; Scope Beratung). Wer bin ich? Wo stehe ich? Was will ich? Zu all diesen Fragen gab es Beiträge der Teilnehmer, sodass jeder mit neuen Perspektiven und Gedanken nach Hause gehen konnte. Arne tom Wörden 24. FRAUENNETZWERK-TREFFEN IN FRANKFURT GLÄSERNE DECKE – FRAUENQUOTE DIE FÜHRUNGSKRÄFTE – DFK und BME luden am 30. Juli 2015 wieder ein, um den Teilnehmerinnen die gute Nachricht zu vermitteln: Die „Glä serne Decke“, an der sich Frauen auf dem Weg in Führungspositionen immer wieder eine blutige Nase holen, ist nicht undurchdringbar. Die Referentin, Sylvia Prätorius-Walch, ist eine Geschäftsfrau, die dieses Karrierehindernis durchbrochen hat und seit vielen Jahren im E.ON Konzern in Geschäftsführungen und Vorständen höchst erfolgreich tätig ist. Prätorius-Walch gab den Teilnehmerinnen nach der Schilderung ihrer wechselvollen Karriere praktische und pragmatische Tipps, wie die „Gläserne Decke“ erfolgreich überwunden werden kann. Quelle: wikipedia.org, © Mylius von rechts: Evelyn Kunkel (BME), Sylvia PrätoriusWalch, Dr. Barbara Geck, Suzanne Toussaint (DFK) Alte Oper, Frankfurt am Main Es ist sicherlich nicht einfach, aber durchaus machbar, wenn man konsequent handelt und über Beharrungsvermögen verfügt. Im Anschluss referierte Dr. Barbara Geck, Fach anwältin für Arbeitsrecht und Partnerin der Kanzlei King & Wood Mallesons LLP , die ihre Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt hatte, zum Thema „Frauenquote“ und den zugrunde liegenden gesetzlichen Regelungen. Sie hinterfragte jedoch auch die Wirksamkeit der Quote, was zu einer lebhaften Diskussion führte, die im Anschluss bei einem leckeren modernen Büffet mit Blick auf die Alte Oper gar nicht mehr enden wollte. st 49 PERSPEKTIVEN 09-10/2015 > INTERN FRAUENNETZWERKTREFFEN BERLIN „FÜHRUNGSFRAUEN FÜR FÜHRUNGSNACHWUCHS – FORDERN UND FÖRDERN“ Am 1. September 2015 fand bereits zum 7. Mal das Frauennetzwerktreffen in Berlin statt. DIE FÜHRUNGS KRÄFTE – DFK hatten gemeinsam mit dem Kooperationspartner-Verein „Frauen in der Immobilienwirt schaft e. V.“ zu einem spannenden Vortrag eingeladen. Ort der Veranstaltung war das Allianz forum am Pariser Platz, wo sich das Haupt stadtbüro des DFK befindet und direkter Blick auf das Brandenburger Tor besteht. Viele aufmerksame Zuhörerinnen beim Vortrag Nach einer Begrüßung und Vorstellung durch die Leiterin des DFK-Hauptstadtbüros, Diana Nier, und durch Cornelia Eisenbacher, Mitglied des Vorstandes und Mitglied des Regio nalteams Berlin-Brandenburg des Vereins „Frauen in der Immobilienwirtschaft e. V.“, startete dann der Vortrag. Die Referentin, Birgit Rüdesheim, ist langjährige Personalentwicklerin und Begleiterin in Changeprozessen. Als Diplomarbeitspsychologin mit systemischer Ausrichtung berät sie Unternehmen in diesen Themen. Rüdesheim gestaltete ihr Referat sehr abwechslungsreich und interaktiv, was bei den knapp 30 Teilnehmerinnen hohen Anklang fand. Inhaltlich ging es um aktuelle Themen zur Mitarbeiterentwicklung und Mitarbeiterbindung: PENSIONÄRSGRUPPEN OBERHAUSEN WEST/OST UND BOTTROP ZUKUNFT DES ALTER(N)S Am 11. Juni 2015 fand das diesjährige Zusammentreffen der Pensionärsgruppen Oberhausen West, Oberhausen Ost und Bottrop in der Gaststätte „Zur Egerheide“ in Dinslaken statt. Als Referent konnte dieses Mal Hajo Hoffmann, Vorsitzender des Zukunftsbeirats „Pro Seniore“, gewonnen werden. Er referierte zum Thema „Zukunft des Alter(n)s“ vor den etwa 30 anwesenden Mitgliedern. Hoffmann berichtete über die Epigenetik, die sich damit befasst, inwieweit sich die Erbsubstanz durch Umwelteinflüsse verändert oder auch nicht. Beispielsweise führen Stress, Alkohol, Drogen, einseitige Ernährung oder mangelnde Bewegung zu epigenetischen Prägungen. Epigenetische Prägungen können zum großen Teil beeinflusst werden. Das Genom ist dagegen weitgehend unveränderbar. Es gelten 5 goldene Regeln: 1.Normalgewicht halten, 2.sich mit Obst, Gemüse, Vollkorn ausgewogen ernähren, 3.täglich 30 Minuten Körperaktivität, 4.Zucker, Fett, Fastfood unbedingt einschränken und 5.nicht rauchen. 50 Dies kann zu einer Reduzierung von: Diabetes (Typ 2) um bis zu 90 %, Herz/Kreislauf-Erkrankungen um bis zu 82 %, Krebs um bis zu 70 % und Schlaganfällen um bis zu 70 % führen. Fest steht jedoch, unsere längere Lebenserwartung erkaufen wir in der Regel nicht mit einer längeren Krankheitsphase. Jedes menschliche Gehirn ist durch seine Gene, seine epigenetischen Prägungen, seine Lernphasen, seine Erfahrung höchst individuell. Die Entwicklungsfähigkeit ist altersbedingt sehr unterschiedlich: Sprach areale sind beispielsweise in der Kindheit in einem anderen Hirnareal als später. Bis zum Lebensende entstehen im Gehirn neue Gehirnzellen. Ein informationsreiches Umfeld wirkt sehr positiv auf das alternde Gehirn. Durch ein spezielles Training gelingt es, dass dann Achtzigjährige Leistungen wie Fünfzig- oder Sechzigjährige zeigen können. Prof. Dr. Reinhard Wesely Mitarbeiter gewinnen oder Mitarbeiter binden – welcher Hebel macht Sinn? Lernen 4.0 – Was heißt das für Entwicklung? Meine Rolle als Führungskraft: Fordern & Fördern! Maßnahmen on the job: kostengünstig & effizient Maßnahmen off the job: gezielter Einsatz statt Gießkanne Role-Models – die unbeabsichtigte Nebenwirkung? Die hohe Anzahl an Teilnehmerinnen hielt nicht von einer regen, offenen Diskussion ab. Viele schilderten Erfahrungen, gerade zum Thema Mitarbeitergespräch, Generation Y und Elemente zur Mitarbeiterbindung. Erstaunlich war die fast einhellige Feststellung unter den Teilnehmerinnen, dass so gut wie keine eine bestimmte Person als Role Model zum Vorbild hat. Vielfach findet ein „cherry picking“ statt, d. h. die Orientierung richtet sich nach Verhaltensweisen Dritter, gute und authentische werden übernommen, und negative sind Ansporn, es besser bzw. anders zu machen. Der versierten und humorvollen Referentin war es gelungen, die Teilnehmerinnen sehr gut einzubinden und das Thema Personalentwicklung fundiert darzustellen. Die Diskussion und das gegenseitige Netzwerken setzten sich dann noch im Anschluss des Vortrages fort. dn Kontakt: www.ruedesheim-personalentwicklung.de INTERN < PERSPEKTIVEN 09-10/2015 REGION SÜD SOMMERFEST DER REGIONALGRUPPE SÜD Für das leibliche Wohl sorgte zu Beginn des Festes (14:00 Uhr) unser Vorstandsmitglied Manuela Rasthofer mit leckerem Kaffee und Kuchen. Ab halb vier heizte dann – bei eh schon heißem Sommerwetter – Christian Sachslehner den Grill an. Tatkräftig unterstützt wurden die Vorstandsmitglieder auch von ihren anwesenden Partnern. Damen-Quartett „Mission Possible“ Die letzten Jahre hatte die RG-Süd das Jahr immer mit dem sog. „Christbaumschlagen“ beendet. Dieses Jahr sollte es zur Abwechslung ein „Sommerfest“ sein. Ein Platz war durch die freundliche Vermittlung unseres Vorstandes Werner Wolf bald auf dem Gelände der Freien Turnerschaft München gefunden. Es ist ein Waldgrundstück direkt an der Amper am Ortsrand von Dachau und sehr romantisch gelegen. Die Höhepunkte des Sommerfestes waren aber sicherlich die Darbietungen verschiedener Künstler. So gab es das „a Cappella“ Damen-Quartett „Mission Possible“, das Lieder aus dem Barber-Shop-Genre mit tollen Stimmen und Hingabe zum Besten gab. Danach heizte die zehnköpfige Trommlergruppe Pica Pau mit heißen brasilianischen Rhythmen den Anwesenden kräftig ein. Den Höhepunkt des Abends bildete dann der Auftritt der Künstlerin Lydia Schönbrodt, die zeigte, wie man Feuer beherrschen und damit bezaubernde „Elements of Fire Dance“ darbieten kann. Wie kurzweilig dieser Tag verging, zeigte sich daran, dass fast alle bis zum Ende des Festes um ca. 19:30 Uhr geblieben sind. Lydia Schönbrodt mit dem „Elements of Fire Dance“ Veränderungsmitteilung l Ich bin umgezogen/ziehe um und wohne ab dem Name, Vorname Mitgliedsnummer Straße PLZ, Ort l Ich habe meinen Arbeitgeber gewechselt Name und Adresse des Arbeitgebers Branche/Wirtschaftszweig tätig als l Ich bin in den Ruhestand getreten seit dem Bitte berechnen Sie den ermäßigten Pensionärsbeitrag und melden Sie mich zur zuständigen Pensionsgruppe um. Datum Veraenderungsmitteilung.indd 1 Unterschrift 06.06.14 12:37 51 PERSPEKTIVEN 09-10/2015 > INTERN REGION EMS-LIPPE TAGESEXKURSION NACH BOURTANGE Die Rekonstruktion der historischen Festung „Bourtange“ direkt hinter der deutsch-niederländi schen Grenze ist ein attraktives Exkursionsziel Organisation und Durchführung einer attrak tiven Exkursion gehört seit Langem zum A ngebot der Regionalgruppe Ems-Lippe. Ziel war am 7. August die „Festung Bourtange“ auf niederländischem Gebiet nur wenige Kilometer hinter der Bundesgrenze, eine der wenigen militärischen Anlagen in Europa, die auf dem Stand ihrer größten Ausdehnung im Jahr 1742 wieder aufgebaut und als Museums- und Freizeitort einen sehr selten gewordenen Bauzustand wiedergibt. Mehr als 50 Mitglieder und Gäste waren der Einladung des Regionalvorstandes gefolgt. Sie wurden zunächst in einem Film über die Geschichte der Festung informiert, die ursprünglich zur Überwachung der wenigen Straßen und Wege in dem vormals völlig versumpften Umland gegründet und dann in kriegerischen Zeiten beginnend mit den 80 Jahre währenden Aufständen der niederländischen Provinzen gegen die spanischen Besatzer zu einer Verteidigungsanlage ausgebaut wurde. Eine Führung durch die An lage mit ihren in der Vergangenheit praktisch unüberwindbaren Bastionen, Wällen und Wassergräben vermittelte den Teilnehmern eindrucksvoll, warum die Festung niemals von einem Angreifer erobert werden konnte. Nach einem gemeinsamen Mittagessen hatten die Teilnehmer dann Gelegenheit, die Rekonstruktion typischer zeitgenössischer Wohnhäuser, der Kirche und verschiedener Mühlen ebenso zu besichtigen wie die an historischer Stelle wiedererrichtete Synagoge, die heute als Museum eingerichtet ist und das einzig gut erhaltene Zeugnis eines jüdischen Gotteshauses entlang der niederländisch-deutschen Grenze darstellt. Für viele Teilnehmer war es der erste Besuch der bislang viel zu wenig bekannten Anlage in Bourtange. Die gute Resonanz zeigt das große Interesse an solchen Veranstaltungen. Der Regionalvorstand plant daher, auch künftig vergleichbare Exkursionen zu organisieren und damit attraktive Gelegenheiten zur Teilhabe anzubieten. te REGION WESER-EMS WERKSBESICHTIGUNG BEI ARCELORMITTAL BREMEN Das Hochofenwerk, das Stahlwerk und die Verzinkung waren die spannenden Stationen der über drei stündigen Führung durch das Werk der ArcelorMittal Bremen GmbH. Sie hat ihren Standort direkt am Unterlauf der Weser auf einem ca. sieben Quadratkilometer großen Gelände im Norden von Bremen. Seit 1957 wird hier Stahl produziert. Als zweitgrößter Arbeitgeber der Region nach dem Mercedes-Benz-Werk verfügt ArcelorMittal Bremen über hoch technisierte Anlagen, mit denen bis zu vier Millionen Tonnen Rohstahl hergestellt werden können. Das Unternehmen ist ein modernes integriertes Hüttenwerk: Alle Anlagen von der Roheisenerzeugung bis zur Feinblechverarbeitung sind auf dem Gelände vereint. Damit sind kurze Wege garantiert, die für einen optimalen Produktionsablauf sorgen. Die überaus fachkundige Führung von Anette Kaldasch begeisterte die Teilnehmer sehr. Nach der beeindruckenden Besichtigung bestand noch die Möglichkeit, gemeinsam im Innside Bremen ein frühes Abendessen einzunehmen. Das war sehr nötig nach den vielen Eindrücken aus dem Hüttenwerk. mü 52 Fachkundige Führung durch das Werk INTERN < PERSPEKTIVEN 09-10/2015 REGION NORD EXKLUSIVE BESICHTIGUNG DES KKW KRÜMMEL An gleich drei Terminen im Juni, Juli und August hat die RG Nord seinen Mitgliedern einen exklusiven Blick hinter die Kulissen des Kernkraftwerkes Krümmel in Geesthacht gewährt. Die Mitglieder kamen dahin, wo sonst kaum einer hinkommt, in das Herz der Anlage. Nach der Begrüßung gab es einen sehr informativen Vortrag über das KKW Krümmel, seine Entstehungsgeschichte – das KKW steht auf dem heutigen Grund und Boden der ehemaligen Dynamit-Firma von Alfred Nobel – Zahlen, Daten und Fakten zum KKW selbst sowie die nun bestehenden Herausforde rungen in der Rückbauphase. Es wurden viele Fragen gestellt und auch bestens beantwortet, zur Sicherheit, zu den Unterschieden zwischen den unterschiedlichen Reaktor typen selbst – das KKW ist ein Siedewasserreaktor, im Gegensatz z. B. zu Philipsburg, welches ein Druckwasserreaktor ist. Ausweis, musste das erste Mal zur Messung – bei dieser Messung wurde der gesamte Körper sowie die Extremitäten und Füße auf eventuelle bestehende Strahlenbelastung gemessen. Erst dann ging es durch die Personen-Sicherheitsschleuse, dann nochmals zur Strahlen-Messung. Jeder Teilnehmer bekam sein eigenes Dosimeter, und dann hieß es umziehen – jeder Teilnehmer durfte seine Kleidung gegen einen Overall mit Kapuze, Sicherheitsschuhe, Helm, Schutzbrille (zur Vorsicht) und langärmelige Handschuhe eintauschen (oder überziehen). Über EinzelSchleusen ging es dann endlich in den eigentlichen Sicherheitsbereich. Dort wurden das Abklingbecken sowie die BrennstoffstabTransportanlage zum eigentlichen Reaktor besichtigt. Weitere Stationen waren die Generatoren sowie die Dekontaminationshalle und die ersten Rückbaumaßnahmen. Auf dem Weg in den Sicherheitsbereich Nach Beendigung der Besichtigung – und wieder im zivilen Outfit – wurden die Dosimeter ausgewertet, und jeder musste ein- zeln durch eine spezielle Mess-Schleuse, um überhaupt den Sicherheitsbereich wieder verlassen zu können. Danach gab es wieder zwei weitere Messungen – erst danach durfte das KKW verlassen werden. Ganze vier Stunden dauerte je eine Führung. Doch alle Teilnehmer waren überaus beeindruckt und werden diesen Tag so schnell nicht vergessen. Mü/B-L Norbert Degenhardt, starb am 29.07.2015 im 81. Lebensjahr Felix Hulisz, Zeche Sachsen, starb am 29.06. 2015 im 98. Lebensjahr Gottfried Paffrath, Prof. Dr.rer.nat., starb am 20.08.2015 im 69. Lebensjahr Reinhard Dörnenburg, Ruhrkohle Bergbau AG, Bw Hugo/Consolidation, starb am 10.08.2015 im 79. Lebensjahr Reinhard Jordan, starb am 01.06.2015 im 88. Lebensjahr Albrecht Ramrath, Dipl.-Ing., ThyssenKrupp Steel Europe AG, starb 08.07.2015 im 66. Lebensjahr Nach einer kurzen Pause und einer Stärkung gab es die Strahlenschutz-Belehrung, in der auf sehr bildhafte und lehrreiche Art und Weise die unterschiedlichen Strahlen sowie ihre Wirksamkeit und übersetzt auch die Schutzmaßnahmen dargestellt wurden. Danach ging es „zur Sache“, jeder einzelne Teilnehmer wurde fotografiert, bekam einen WIR TRAUERN UM ... Benjamin Dombrowski, Dipl.-Ing., Thyssen Krupp Steel AG, starb am 12.05.2015 im 89. Lebensjahr Günter Froese, Bergbau AG Niederrhein, Rheinland-Rheinpreussen, starb am 21.07.2015 im 92. Lebensjahr Gustav Königsbüscher, Thyssen Schachtbau GmbH, starb am 01.08.2015 im 84. Lebensjahr Bernhard Kösling, starb am 23.07.2015 im 64. Lebensjahr Klaus Joachim Roth, Dr.rer.nat. Dipl.-Chem., RWE Power, starb am 09.05.2015 im 69. Lebensjahr Peter Hebestreit, starb am 21.05.2015 im 74. Lebensjahr Friedrich Meidler, BP Handel GmbH/BP Oil, starb am 11.07.2015 im 82. Lebensjahr Günter Wittmann, Assessor, Isar-Amper werke AG, Vorsitzender der Bezirksgruppe Südbayern bis April 2002, starb am 09.07. 2015 im 75. Lebensjahr Anton Himmelsbach, VEW Energie AG, starb am 06.04.2015 im 72. Lebensjahr Hildegard Nowaczyk, starb am 28.07.2015 im 79. Lebensjahr Alfred Wolf, starb am 01.08.2015 im 76. Lebensjahr Hans Lewer, Mansfeld, starb am 17.06.2015 im 98. Lebensjahr 53 PERSPEKTIVEN 09-10/2015 > INTERN Titel: Perspektiven – Zeitschrift für Führungskräfte VERANSTALTUNGEN › INTERESSENTEN WERDEN UM VERBINDLICHE ANMELDUNG GEBETEN 19.10.2015 RG Mitte Bürgerhaus Süd, Recklinghausen 20.10.2015 RG Niederrhein und 18.00 Uhr, Vortrag „Fachkräftemangel und Talentmanagement“, Mövenpick Konferenzzentrum Flughafen Nürnberg 17.00 Uhr, Vortrag „Digital Based Learning“, Continental Teves AG & Co. OHG, Frankfurt RG Ruhr 18.30 Uhr, „Wirtschaftsspionage/Konkurrenzausspähung – Gefahr für Daten und Know-how in Ihrem Unternehmen“, Mercure Hotel Duisburg 22.10.2015 RG Essen 17.30 Uhr, 2. Vortrag der dreiteiligen Vortragsreihe zum Thema „Wie könnte die Energiewende doch noch zum Erfolg geführt werden?“, Prof. Dr.-Ing. Klaus Görner: „Flexibilitätsoptionen bei der Stromerzeugung – Brauchen wir noch eine konventionelle Erzeugung?“, Haus der Führungskräfte, Essen 22.10.2015 RG Düsseldorf Mitgliederversammlung und Vortrag „Erben und Vererben“, RA Michael Krekels, Industrie Club, Düsseldorf 23.-25.10.2015 VGF-Jahrestagung „Im Zeichen Pfälzer Weine“ 26.10.2015 RG Köln Neumitgliederabend 29.–30.10.2015 Sprecherausschuss- konferenz Hotel Atlantic Congress Essen 30.10.2015 RG Niedersachsen 15.00 Uhr, Schlossbesichtigung und anschließende Stadtführung, Celle 31.10.2015 RG Mitte Besichtigung der Feuerwehr des Flughafens Frankfurt am Main 03.11.2015 45. Frauennetzwerk- treffen Essen 19.00 Uhr, Vortrag „Über wen ich mich ärgere, entscheide ich selbst!“, Haus der Führungskräfte, Essen 03.11.2015 RG Düsseldorf 10.11.2015 RG Nordbayern 10.11.2015 Pensionäre Berlin-Brandenburg 11.00–13.00 Uhr, Besichtigung des Transmission Control Center bei 50Hertz in Neuenhagen 10.11.2015 RG Köln 17.00 Uhr Vortragsveranstaltung, „Schöne Neue Arbeitswelt“, Thomas Sattelberger, Schloss Paffendorf, Bergheim 12.11.2015 Pensionäre Bochum 17.00 Uhr, Stammtisch, Stammhaus Fiege in Bochum 17.11.2015 RG Essen 15.00 Uhr, Jahresversammlung der Pensionäre Essen mit Gastvortrag von Dr.-Ing. Ansgar Fendel, Technischer Geschäftsführer von Remondis „Sekundärrohstoffe“, Essener Hof 18.11.2015 RG Essen 17.30 Uhr, 3. Vortrag der dreiteiligen Vortragsreihe zum Thema „Wie könnte die Energiewende doch noch zum Erfolg geführt werden?“, Prof. Dr.-Ing. Christian Rehtanz: „Netze, Speicher und flexible Lasten als Bausteine für die Energiewende“, Haus der Führungskräfte, Essen 19.11.2015 RG Niederrhein 17.00 Uhr, Jahreshauptversammlung, Hotel van der Valk, Moers 19.11.2015 Stadtgruppen Dresden/ Görlitz und Chemnitz/Zwickau Mitgliedertreffen der Stadtgruppen, Vortrag „Führungskraft im Wandel?“, Optional Museumsbesuch, Chemnitz 21.11.2015 RG Sachsen-Thüringen 19.00 Uhr, Kaminabend „Innovation: rein in neue Denkmuster“, Industrie Club, Düsseldorf 15.00 Uhr, Führungskräftetag mit Familie bei der Deutschen Bläserakademie in Bad Lausick 10.11.2015 RG Ruhr 25.11.2015 17.00 Uhr, Jahreshauptversammlung, 54 RG Ems-Lippe 16.30 Uhr, Jahreshauptversammlung Herausgeber: DIE FÜHRUNGSKRÄFTE e. V. Internet: www.die-fuehrungskraefte.de Geschäftsstellen: Essen Alfredstraße 77–79, 45130 Essen Tel.: (0201) 95 97 10, Fax: (0201) 95 97 129 e-Mail: [email protected] Köln Mohrenstraße 11–17, 50670 Köln e-Mail: [email protected] Berlin Pariser Platz 6, 10117 Berlin e-Mail: [email protected] Hamburg Große Bleichen 21 20354 Hamburg e-Mail: [email protected] Frankfurt Zeil 79, 60313 Frankfurt e-Mail: [email protected] Stuttgart Curiestraße 2, 70563 Stuttgart e-Mail: [email protected] München Fürstenstraße 5 80333 München e-Mail: [email protected] Anzeigen: BEW – Verwaltungsgesellschaft mbH Alfredstraße 77–79, 45130 Essen, Tel.: (0201) 95 97 122, Fax: (0201) 95 97 129 Gesamtherstellung: Köllen Druck+Verlag, Bonn+Berlin, Postfach 41 03 54, 53025 Bonn, Ernst-Robert-Curtius-Straße 14, 53117 Bonn, Tel.: (0228) 98 98 20, Fax: (0228) 9 89 82 22, Daten: [email protected] Redaktion: Ralf T. Krüger Erscheinungsweise: 6-mal jährlich Verbreitete Auflage (IVW 04/2014): 14.663 Bezugspreis: Im Mitgliedsbeitrag DIE FÜHRUNGSKRÄFTE e. V. enthalten. Die Redaktion behält sich das Recht vor, Artikel redaktionell zu bearbeiten. Nachdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung der Verfasser wieder. Fotos: Titel: © fotohansel – Fotolia.com, Inhalt: DFK-Bilddatenbank, andernfalls sind die Quellen jeweils am B ildrand angegeben. Beschleunigung von Anzeigen und Genehmigungen nach BImSchG Bundesweit staatlich anerkannte Fortbildung für Immissionsschutzund Störfallbeauftragte im Sinne der 5. BImSchV Leitung: RD Karin Uhlenbrock, Bezirksregierung Arnsberg Termin: 22. Oktober 2015 in Essen Veranstaltungs-Nr.: Z-H090-10-077-5 Dipl.-Ing. Matthias Wudtke, Bezirksregierung Köln, Dezernat Immissionsschutz, Aachen Termin: 03. bis 04. November 2015 in Essen Veranstaltungs-Nr.: Z-H090-11-193-5 Betriebsbeauftragte für Abfall Fachkundelehrgang für Betriebsbeauftragte für Abfall gemäß §§ 59-60 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz Fachkundelehrgang für Gewässerschutzbeauftragte nach §§ 64 bis 66 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) Termin: 26. bis 29. Oktober 2015 in Essen Veranstaltungs-Nr.: Z-H090-10-076-5 Werkstoffeinsatz in modernen fossilbefeuerten Kraftwerken Leitung: Leitung: Prof. Dr.-Ing. Hans-Günther Oehmigen, ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Schweißverbindungen, Ingenieurbüro Prof. Dr. H.-G. Oehmigen, Bochum Termin: 28. bis 29. Oktober 2015 in Essen Veranstaltungs-Nr.: Z-H070-10-059-5 Hochbeständige metallische Sonderwerkstoffe Eigenschaften, Verarbeitung und Anwendung von Nickelwerkstoffen, Titan, Zirkonium und Tantal Leitung: Dr. rer. nat. Peter Drodten, Essen Termin: 28. bis 29. Oktober 2015 in Essen Veranstaltungs-Nr.: Z-H070-10-058-5 Termin: 09. bis 11. November 2015 in Essen Veranstaltungs-Nr.: Z-H090-11-172-5 Immissionsschutz – neue rechtliche/ technische Entwicklungen Bundesweit staatlich anerkannte Fortbildung für Immissionsschutzund Störfallbeauftragte im Sinne der 5. BImSchV Leitung: Dr. Dieter Cohors-Freseborg, Umweltbundesamt Dessau-Roßlau Termin: 10. bis 11. November 2015 in Essen Veranstaltungs-Nr.: Z-H090-11-173-5 Schweißtechnisches Wissen für Konstrukteure Praxisgerechte Anforderungen an Schweißkonstruktionen, technische Spezifikationen als Voraussetzungfür qualitätsgerechte Konstruktionen sowie Fertigung und Montage Leitung: Prof. Dr.-Ing. Hans-Günther Oehmigen, ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Schweißverbindungen, Ingenieurbüro Prof. Dr. H.-G. Oehmigen, Bochum Termin: 09. bis 10. Dezember 2015 in Berlin Veranstaltungs-Nr.: Z-H070-12-077-5 Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz Bundesweit staatlich anerkannter Grundkurs zum Erwerb der Fachkunde im Sinne der 5. BlmSchV Termin: 02. bis 06. November 2015 in Essen Veranstaltungs-Nr.: Z-H090-11-169-5 Das große Kraftfahrzeugakustik-Seminar Intensivseminar zum Einstieg und zur Vertiefung Kompressorenschmierung und hydraulische Kraftübertragung Leitung: Prof. Dr.-Ing. Wilfried Bartz, T+S Tribologie und Schmierungstechnik, Denkendorf Termin: 11. bis 12. Februar 2016 in Essen Veranstaltungs-Nr.: Z-H070-02-077-6 9. Essener Tagung: Turbogeneratoren in Kraftwerken Leitung Prof. Dr.-Ing. habil. Jan-Welm Biermann, Institut für Kraftfahrzeuge, RWTH Aachen Termin: 03. bis 04. November 2015 in München Technik – Instandhaltung – Schäden Veranstaltungs-Nr.: Z-H070-11-148-5 Leitung: Prof. Dr.-Ing. Stefan Kulig, Technische Universität Dortmund Prof. Dr.-Ing. Sven Exnowski, Fachhochschule Südwestfalen, Hagen Termin: 17. bis 18. Februar 2016 in Essen Veranstaltungs-Nr.: Z-H070-02-073-6 Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Bundesweit staatlich anerkannt als Fortbildungskurs für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte im Sinne der 5. BImSchV FAX-ANTWORT an 02 01/18 03-3 46 Name Firma PLZ / Ort Straße Tel. Fax Bitte informieren Sie mich / uns näher über die angekreuzten Seminare. die Führungskräfte- und VBU-Mitglieder buchen zur vergünstigten HdT-Mitgliedergebühr. Anmeldung und weitere Informationen – auch über das aktuelle Gesamtprogramm: www.hdt-essen.de HAUS DER TECHNIK e.V. Hollestraße 1 · 45127 Essen · Telefon 02 01/18 03-1 E-Mail: [email protected] · Internet: www.hdt-essen.de