Schwanger?! - Pro Familia
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Schwanger?! - Pro Familia
Schwanger ?! Ein Leitfaden für werdende Mütter und Väter in der Wetterau Fachdienst Frauen und Chancengleichheit Impressum Herausgeberin Wetteraukreis Fachdienst Frauen und Chancengleichheit Bezug Fachdienst Frauen und Chancengleichheit Leonhardstr. 7 61169 Friedberg Tel. 06031 83-5301 Fax 06031 83-5302 [email protected] www.wetteraukreis.de Wir erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und garantieren nicht für die Richtigkeit aller Angaben. Konzept und Umsetzung: Arbeitskreis Schwanger?! Endredaktion: Martina Alberti, Caritasverband, Friedberg Sarah Parrish, Fachdienst Frauen und Chancengleichheit Gestaltung: Christine Wigge, Friedberg Fotos: © Claudia Paulussen, Hannes Eichinger, Harald07, Violetstar, Sandor Jackal, David Davis, Arne Pastoor, gigi1807, Franck Boston – Fotolia.com und Privat Stand 11/2010 Grußwort Liebe Leserin, lieber Leser, gerne überreichen wir Ihnen die Broschüre Schwanger?! und hoffen, dass diese Ihnen in den nächsten Monaten ein guter Wegbegleiter sein wird. Nicht erst durch die Geburt eines Kindes, sondern bereits in den Monaten davor verändert sich das Leben werdender Mütter und Väter grundlegend: Sie müssen sich neu orientieren, berufliche und private Zielsetzungen in Hinblick auf ein Leben mit Kind neu überdenken und als werdende Mutter auch Rücksicht auf neue körperlichen Bedürfnisse nehmen. Die vorliegende Broschüre möchte werdende Mütter und Väter in der Wetterau in dieser wichtigen Zeit begleiten und Wissenswertes in der Region vermitteln. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den rechtlichen und sozialen Veränderungen, die es zu bewältigen gilt. Darüber hinaus soll die vorliegende Broschüre auch Fachkräfte aus den verschiedensten Bereichen unterstützen und miteinander vernetzen. Landrat Joachim Arnold Kornelia Schäfer Leiterin Fachdienst Frauen und Chancengleichheit Einleitung Liebe werdende Mütter und Väter, Sie erwarten ein Kind, wir freuen uns mit Ihnen! Mit dem vorliegenden Leitfaden möchten wir Ihnen die Planung des anstehenden neuen Lebensabschnittes erleichtern! Wir, die Redakteurinnen dieses Leitfadens, beraten in unterschiedlichen Institutionen bereits seit vielen Jahren schwangere Frauen und ihre Partner in der Wetterau. Dabei haben wir die Erfahrung gemacht, dass werdende Mütter sich medizinisch meist gut versorgt wissen und bei Unsicherheiten und Fragen ihre Frauenärztinnen und -ärzte und/oder Hebammen ansprechen. Was ihnen oft fehlt, ist eine regionale Orientierung in Bezug auf die rechtlichen und sozialen Aspekte rund um die Schwangerschaft und die Geburt eines Kindes. Wie viel Geld brauchen wir für ein Leben mit Kind? Wer kann uns unterstützen? Welche Anträge gilt es wo zu stellen? Oder was ändert sich, wenn ich alleinerziehend bin? Diese und ähnliche Fragen will Ihnen der Leitfaden beantworten. Außerdem finden Sie eine Checkliste am Ende der Broschüre. Hier können Sie auf einen Blick sehen, wann und was in der Schwangerschaft, rund um die Geburt und danach erledigt werden kann. Bei vielen Themen, wie z. B. dem Elternzeit- und Elterngeldgesetz, hätte es den Umfang dieser Broschüre gesprengt, diese in allen Einzelheiten darzustellen. Stattdessen haben wir auf bekannte kostenfreie Broschüren und Internetseiten verwiesen. Wir danken allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Ämtern, Einrichtungen und Initiativen, die unsere Fragen kompetent beantwortet haben. Für Fragen, die Ihnen der Leitfaden nicht beantworten kann, haben wir jederzeit ein offenes Ohr und werden versuchen, Ihnen bestmöglich weiterzuhelfen! Wir wünschen Ihnen einen guten Start in den neuen Lebensabschnitt! Ihr Arbeitskreis Schwanger?! Martina Alberti, Caritasverband Gießen e. V., Friedberg Sarah Parrish, Fachdienst Frauen und Chancengleichheit des Wetteraukreises Susanne Martin-Ploner, Diakonisches Werk Wetterau Helga Hartmann, pro familia Friedberg e. V. Inhalt y Grußwort Einleitung Inhaltsverzeichnis 3 4 5 Baby und Beruf 7 • • • • • • • x c Beruflicher Aus- und Wiedereinstieg Mutterschutz Elternzeit und Elterngeld Teilzeit- und Befristungsgesetz Arbeitslosigkeit Schule, Ausbildung und Studium Kinderbetreuung Finanzielle Hilfen • Mutterschaftsgeld • Kindergeld • Elterngeld • Kinderzuschlag • Bundesstiftung Mutter und Kind • Arbeitslosengeld II • Wohngeld • Übernahme und Bezuschussung von Betreuungskosten • BAföG • BaB inhaltsverzeichnis Alleinerziehend • Trennung und Scheidung • Beistandschaft • Anerkennung der Vaterschaft • Sorge- und Umgangsrecht / Begleiteter Umgang 8 9 10 11 11 12 13 15 16 17 18 20 21 22 24 25 26 27 28 29 30 31 32 5 Inhalt • • • • v b n m 6 Betreuungsunterhalt Unterhaltsvorschuss Arbeitslosengeld II und Sozialgeld für Alleinerziehende Weitere unterstützende Angebote 33 33 34 35 Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit dem Baby • Schwangerschaftsvorsorge • Pränataldiagnostik • Geburtsvorbereitung und Geburt • Geburtsurkunde und Namensgebung • Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung • Krankenversicherung des Kindes • Umstandsmode, Babyausstattung und Spielsachen 36 37 37 38 40 40 41 42 Beratung und Unterstützung • Allgemeine Beratung/Selbsthilfegruppen • Familienunterstützende Angebote • Beratung für Mütter und Väter mit Migrationshintergrund • Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder • Pflegefamilie/Adoption • Seelische und körperliche Gesundheit • Frühförderung für Kinder mit Behinderung • Schuldnerberatung • Tafeln 43 44 44 46 47 47 48 49 49 49 Schwangerschaftskonflikt 50 Schwangerschaftskalender mit Checkliste 52 Stichwortverzeichnis 56 y Baby und Beruf • Beruflicher Aus- und Wiedereinstieg • Mutterschutz • Elternzeit und Elterngeld • Teilzeit- und Befristungsgesetz • Arbeitslosigkeit • Schule, Ausbildung und Studium • Kinderbetreuung Baby und Beruf 7 Baby und Beruf Beruflicher Aus- und Wiedereinstieg Der berufliche Wiedereinstieg nach Schwangerschaft und Geburt eines Kindes kann durch eine frühzeitige Planung, die schon vor dem Ausstieg beginnt, erleichtert werden. Wenn Sie und Ihr Partner den beruflichen Aus- und Wiedereinstieg planen, sollten Sie sich mit folgenden Fragen auseinandersetzen: • Wer von Ihnen möchte wann und wie lange Ihr Kind betreuen. Oder möchten Sie eine Kinderbetreuung, z. B. eine Tagesmutter oder eine Kinderkrippe suchen? > siehe Kinderbetreuung, S. 13, 14 • Wie wird die Elternzeit verteilt und welche Arbeitszeitmodelle passen dazu? > siehe Elternzeit, S. 10 • Bietet Ihr Arbeitgeber eine betriebliche Kinderbetreuung oder andere familienfreundliche Maßnahmen an, z. B. Arbeiten von zuhause? • Wie können Sie den Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber während der Familienzeit halten und beruflich auf dem Laufenden bleiben, z. B. indem Sie Fortbildungen besuchen oder Vertretungen übernehmen? Wenn Sie sich entschieden haben, sollten Sie Ihre Vorstellungen mit Ihrem Arbeitgeber besprechen. Sie werden Ihre Pläne vermutlich immer wieder an neue Gegebenheiten anpassen müssen, aber Absprachen mit Ihrem Arbeitgeber haben den Vorteil, dass Sie bereits im Vorfeld signalisieren, dass Ihr Beruf Ihnen wichtig ist. Der Fachdienst Frauen und Chancengleichheit des Wetteraukreises hat in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Beruflicher Wiedereinstieg die Broschüre „Wegweiser – Beruflicher Wiedereinstieg“ herausgegeben. Hier erhalten Sie viele Tipps und Informationen, und es werden Ihnen Institutionen im Wetteraukreis vorgestellt, die Sie bei Ihrem Aus- und Wiedereinstieg unterstützen können. Sie erhalten diese Broschüre beim Fachdienst Frauen und Chancengleichheit des Wetteraukreises Leonhardstr. 7 I 61169 Friedberg I Tel. 06031 83-5301 [email protected] oder im Internet unter www.wetteraukreis.de beruflicher wiedereinstieg 8 Baby und Beruf Mutterschutz mutterschutz Was und für wen? Für Sie als werdende berufstätige Mutter gilt das Mutterschutzgesetz vor, während und nach der Schwangerschaft. Es schützt Sie vor Kündigung, vor Gesundheitsgefahren in der Schwangerschaft, und es sichert Ihren Lebensstandard. Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, also auch für Teilzeitbeschäftigte, geringfügig Beschäftigte (Minijobs) und Frauen in Ausbildung. Ihre Staatsangehörigkeit ist nicht entscheidend, solange Ihr Arbeitsplatz in Deutschland ist. Bei Bewerbungs- oder Einstellungsgesprächen sind Sie nicht verpflichtet, den potentiellen Arbeitgeber über die Schwangerschaft zu informieren (mit wenigen Ausnahmen). Die vierzehnwöchige Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor der Geburt und endet in der Regel acht Wochen nach der Geburt. Findet die Geburt vor dem errechneten Geburtstermin statt, verlängert sich die Mutterschutzfrist um die Anzahl der Tage, die Sie vor der Geburt nicht in Anspruch genommen haben. Während dieser Zeit besteht ein allgemeines Beschäftigungsverbot. Auf eigenen Wunsch können Sie in der Zeit vor der Geburt weiterarbeiten. Meistens wird es jedoch zu anstrengend und Sie sollten sich Ruhe gönnen. Während der 14-wöchigen Mutterschutzfrist erhalten Sie Mutterschaftsgeld. > siehe Finanzielle Hilfen, Mutterschaftsgeld, S. 16. Kündigungsschutz besteht ab Beginn der Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung (falls Sie danach Elternzeit nehmen, verlängert sich der Kündigungsschutz bis zum Ablauf der Elternzeit). Schutz am Arbeitsplatz • Sie haben während der gesamten Schwangerschaft Anspruch auf bezahlte Freistellung für ärztliche Untersuchungs- und Beratungstermine. • Wenn Ihr Kind geboren ist, haben Sie das Recht, Ihr Kind auch während der Arbeitszeit zu stillen. • Am Arbeitsplatz genießen Sie einen besonderen Schutz, z. B. bei Nacht-, Wochenend- oder Mehrarbeit, bei schwerer körperlicher Arbeit wie Akkordoder Fließbandarbeit sowie bei Kontakt mit Gefahrenstoffen. Broschüre Über Ausnahmen und Sonderregelungen, beispielsweise bei befristeten Arbeitsverträgen, Konkurs des Unternehmens oder für Beamtinnen informiert ausführlich die Broschüre: Mutterschutzgesetz, Leitfaden zum Mutterschutz Sie können sie bestellen oder herunterladen unter: www.bmfsj.de, Stichwort: Publikationen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend I Glinkastraße 24 I 10117Berlin 9 Baby und Beruf Elternzeit Sie und Ihr Partner können bis zum dritten Geburtstag Ihres Kindes Elternzeit – eine unbezahlte Freistellung von der Arbeit – nehmen. Das gilt auch für befristete Verträge, für Teilzeitarbeit und geringfügige Beschäftigungen. In dieser Zeit haben Sie Kündigungsschutz, bleiben gesetzlich krankenversichert, und Ihr Arbeitgeber muss Ihnen nach der Elternzeit Ihren alten bzw. einen gleichwertigen Arbeitsplatz anbieten. Befristete Arbeitsverträge verlängern sich durch die Elternzeit nicht. Finanziell werden Sie für einen Teil der Elternzeit durch das Elterngeld unterstützt. (> siehe Elterngeld, S. 18) elternzeit Sie können entscheiden, wer von Ihnen Elternzeit nimmt, ob Sie beide Elternzeit nehmen möchten und für welchen Zeitraum. Es gibt dabei ganz unterschiedliche Modelle. Beide Partner können beispielsweise gemeinsam Elternzeit nehmen und bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. Das Einkommen verringert allerdings das Elterngeld. In dieser Zeit haben Sie beide Kündigungsschutz. Sie können die Elternzeit auch untereinander in zwei Abschnitte aufteilen. Spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit müssen Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich informieren. Dieser 10 muss auf Ihre Wünsche eingehen, sofern sie nicht dem Gesetz widersprechen. Mit der Anmeldung der Elternzeit legen Sie sich verbindlich darauf fest, für welche Zeiträume Sie sich in den ersten beiden Jahren nach der Geburt entschieden haben. In Absprache mit dem Arbeitgeber ist jedoch auch eine Änderung möglich. Das dritte Jahr Elternzeit müssen Sie spätestens sieben Wochen vor Ende des zweiten Jahres anmelden. Mit dem Einverständnis Ihres Arbeitgebers können Sie dies auch nach dem 3. Geburtstag bis zum 8. Geburtstag Ihres Kindes nehmen, z. B. in dem Jahr, in dem Ihr Kind eingeschult wird. Beanspruchen beide Elternteile gleichzeitig die Elternzeit, können sie jeweils bis zu 3 Jahre von der Arbeit freigestellt werden, wobei sich bei dieser Variante natürlich die Frage des Lebensunterhaltes stellt. Wird die Elternzeit zeitlich getrennt voneinander genommen, ist die Elternzeit auf max. 3 Jahre pro Kind (und nicht pro Elternteil) begrenzt. Elternzeit, die die Mutter nimmt, begrenzt somit die Elternzeit für den Vater und umgekehrt. Broschüre „Elterngeld und Elternzeit” zu bestellen oder als PDF herunterzuladen unter: www.bmfsj.de, Stichwort: Publikationen Baby und Beruf Teilzeit- und Befristungsgesetz Arbeitslosigkeit Es besteht ein grundsätzlicher Anspruch auf Teilzeitarbeit. Hat Ihr Arbeitgeber mehr als 15 Angestellte, haben Sie Anspruch auf eine Teilzeiterwerbstätigkeit von 15–30 Wochenstunden, es sei denn, dringende betriebliche Gründe stehen dem entgegen. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über die verschiedenen Möglichkeiten flexibler Arbeitszeit oder Teilzeit, um gemeinsam eine individuelle Lösung für Ihre persönliche Situation zu finden. Sollten Sie während der Schwangerschaft arbeitslos werden, z. B. weil Ihr Arbeitsvertrag befristet war oder Ihr Betrieb in Insolvenz gehen musste, können Sie ALG I beantragen, sofern Ihre Anwartschaftszeit erfüllt ist. Die Regelanwartschaftszeit ist erfüllt, wenn Sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (Beschäftigung, Krankengeldbezug) gestanden haben. Während der Mutterschutzfrist (in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt) erhalten Sie das Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes. Broschüre „Teilzeit – ALLES was RECHT ist. Rechtliche Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen.“ Kostenfrei zu bestellen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) Tel. 0180 5151510 I Wilhelmstr. 49 I 10117 Berlin www.bmas.bund.de www.teilzeit-info.de teilzeit- und befristungsgesetz Wann und Wo? Agentur für Arbeit Gießen I Geschäftsstelle Friedberg Leonhardstraße 17 I 61169 Friedberg Tel. 01801 5551-11 (3,9 Cent die Minute) [email protected] Agentur für Arbeit Gießen I Geschäftsstelle Büdingen Am Junkerngarten 3 I 63654 Büdingen Tel. 01801 5551-11 (3,9 Cent die Minute) [email protected] Agentur für Arbeit Gießen I Geschäftsstelle Gießen Nordanlage 60 I 35390 Gießen Tel. 01801 5551-11 (3,9 Cent die Minute) [email protected] 11 Baby und Beruf Schwanger während Schule, Ausbildung und Studium Wenn Sie während der Ausbildung schwanger geworden sind, bestehen für Sie mehrere Möglichkeiten, Ihre Ausbildung zu Ende zu führen. Sie können Ihre Ausbildung für die Zeiten der Mutterschutzfristen unterbrechen und danach fortsetzen. Wenn Sie Elternzeit in Anspruch nehmen (bis zu drei Jahren), bleibt während dieser Zeit Ihr Berufsausbildungsverhältnis bestehen. Abschlussprüfungen können Sie u. U. auch während der Mutterschutzfrist absolvieren. Bei Fehlzeiten durch die Schwangerschaft können Sie Ihre Ausbildungszeit verlängern lassen. Anträge müssen bei der für Sie zuständigen Stelle, der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer (HWK), beantragt werden. Kindesväter oder Großeltern können sich für die Betreuung eines Kindes ganz oder teilweise freistellen lassen, wenn ihre Partnerin bzw. Tochter noch in der Ausbildung ist. Das Berufsausbildungsgesetz sieht außerdem die Möglichkeit vor, unter bestimmten Voraussetzungen eine Berufsausbildung in Teilzeit zu machen. Damit soll jungen Müttern und Vätern die Chance gegeben werden, trotz Elternschaft eine Berufsausbildung abzuschließen. Hierfür gibt es zwei Varianten: Die wöchentliche Arbeitszeit kann verkürzt werden auf mindestens 25 Wochenstunden, ohne dass sich die Ausbildungszeit verlängert. Bei einer Arbeitszeit von weniger als 25 Stunden verlängert sich die Ausbildung um maximal ein Jahr. Ihr Gehalt wird entsprechend Ihrer Stundenzahl angepasst. Ergänzende Leistungen können 12 Sie beantragen, vgl. hierzu das Kapitel Finanzielle Hilfen. Um Ihre Situation zu besprechen und Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln, sollten Sie sich an die für Sie zuständige Ausbildungsberatung wenden. Wenn Sie während der Schulausbildung schwanger werden, ist es wichtig, alle anstehenden – insbesondere organisatorischen – Fragen rechtzeitig mit der Schule zu klären. Hier kann der Vertrauenslehrer ein wichtiger Ansprechpartner sein. Auch bei einer Schwangerschaft während des Studiums sollten rechtzeitige Planungen und Absprachen hinsichtlich des weiteren Studienverlaufes, der Betreuungsmöglichkeiten für das Kind, der finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten etc. gemacht werden. (> siehe Kapitel Finanzielle Hilfen) Wann und Wo? Die Schwangerschaftsberatungsstellen in Ihrer Nähe helfen Ihnen, Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen, in Konflikten zu vermitteln oder Sie bei Behördenangelegenheiten zu unterstützen. > Adressen, siehe S. 51 Broschüre „Young & Mum – Tipps und Infos für junge Mütter“ im Wetteraukreis. Erhältlich beim: Dienstleistungszentrum des Wetteraukreises Europaplatz I Gebäude A I 61169 Friedberg Tel. 06031 83-0 www.schwanger-unter-20.de Baby und Beruf Kinderbetreuung im Wetteraukreis > siehe Übernahme und Bezuschussung von Betreuungskosten, S. 25 Krippen und Kindergärten im Wetteraukreis Unter www.wetteraukreis.de, Suchbegriff: Kindertagesstätten sind alle Betreuungsmöglichkeiten im Wetteraukreis nach Orten und Betreuungsformen aufgelistet. Tagesmütter/-väter im Wetteraukreis Vermittlung von Tagesmüttern und -vätern Büdingen Evangelische Familien-Bildungsstätte Bahnhofstraße 29 I 63654 Büdingen Tel. 06042 979470 I Fax 06042 979471 [email protected] Butzbach und Umgebung AWO „Beratungsstelle für Tages- und Pflegepersonen von Kindern und Jugendlichen“ Marktplatz 21-22 I 35510 Butzbach Tel. 06033 6150 I [email protected] Nidda und Umgebung AWO „Beratungsstelle für Tages- und Pflegepersonen von Kindern und Jugendlichen“ I Ludwigstraße 13 63667 Nidda I Tel. 06043 9869706 [email protected] Niddatal/Assenheim und Umgebung AWO mobiles Beratungsbüro I donnerstags 14–18:00 Uhr Tel. 06034 907183 [email protected] Friedberg/Bad Nauheim und Umgebung Evangelische Familien-Bildungsstätte Am Goldstein 4b, Alte Wäscherei 61231 Bad Nauheim I Tel. 06032 3497127 [email protected] Bad Vilbel und Dortelweil-West Evangelische Familien-Bildungsstätte Tel. 06101 497926 oder 06031 3497000 [email protected] betreuung Bislang besteht in Deutschland lediglich ein Recht auf einen Kindergartenplatz mit Halbtagsbetreuung ab dem dritten Lebensjahr des Kindes. Für eine ganztägige Betreuung und für jüngere Kinder gibt es noch keinen Rechtsanspruch. Auch im Wetteraukreis wird das Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren stetig ausgebaut, es entspricht aber noch nicht dem tatsächlichen Bedarf. Wenn Sie und Ihr Partner innerhalb der ersten drei Jahre wieder in den Beruf einsteigen möchten, eine Ausbildung beginnen oder Ihre unterbrochene Ausbildung fortsetzen wollen, empfehlen wir Ihnen, Ihr Kind so früh wie möglich, am besten bereits während der Schwangerschaft, in einer Krippe oder bei einer/m Tagesmutter/-vater anzumelden. 13 kinderbetreuung Baby und Beruf Kurzfristige und flexible Kinderbetreuung NOKI (Notkindergarten) Der NOKI (Notkindergarten) in Friedberg ist eine gute Lösung für Zeiten, in denen Ihre reguläre Betreuung ausfällt, z. B. in den Ferien, wenn Ihre Tagesmutter krank ist oder Ihre Kinderkrippe streikt. Sie sollten vorab einen Termin vereinbaren, um die Einrichtung kennen zu lernen. Im Notfall können Sie dann Ihr Kind kurzfristig dort unterbringen. Öffnungszeiten sind ganzjährig montags bis freitags von 7:00–18:00 Uhr für Kinder von 0–14 Jahren. Die Kosten liegen bei 6–7 Euro pro Stunde. FAB GmbH Frauen Arbeit Bildung Grüner Weg 8 I 61169 Friedberg Tel. 06031 693719-0 I [email protected] Notmütterruf für den Wetteraukreis Der Notmütterruf für den Wetteraukreis vermittelt Ihnen eine Notmutter, die zu Ihnen nach Hause kommt. Sie kocht, kauft ein und kümmert sich um die Kinder, wenn Sie oder Ihr Partner krank sind und Ihr Kind nicht betreuen können. Ihre Krankenkasse übernimmt unter bestimmten Bedingungen anteilige Kosten. Hierzu können Sie sich beim Notmütterruf oder bei Ihrer Krankenkasse informieren. Notmütterruf für den Wetteraukreis Tel. 06032 35784 I Mobil 0157 72552323 [email protected] I www.muefaz.de 14 Babysittervermittlung Die Mütter- und Familienzentren in Bad Nauheim (Müfaz) und in Karben (Müze) führen eine Babysitterkartei und vermitteln zuverlässige Babysitter. Müfaz Bad Nauheim www.muefaz.de I Tel. 06032 31233 Müze Karben www.mueze-karben.de I Tel. 06034 5098974 Minikindergarten Hier können Kinder ab 18 Monaten ca. zwei Mal wöchentlich für drei Stunden erste Erfahrungen mit Gleichaltrigen ohne Mama und Papa sammeln. Müfaz Bad Nauheim www.muefaz.de I Voranmeldung unter Tel. 06032 31233 Müze Karben www.mueze-karben.de I Tel. 06034 5098974 Bad Vilbel www.dksb-bv.de I Tel. 06101 88219 x Finanzielle Hilfen In diesem Kapitel haben wir für Sie Informationen und Wissenswertes rund um staatliche Förderungen und finanzielle Hilfen zusammengestellt. Im Einzelnen sind dies: • Mutterschaftsgeld • Kindergeld • Elterngeld • Kinderzuschlag • Bundesstiftung Mutter und Kind • Arbeitslosengeld II (AlG II) • Wohngeld • Unterhaltsvorschuss (s. Kapitel Alleinerziehend) • Übernahme, Bezuschussung oder steuerliche Absetzung von Betreuungskosten • BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) • BaB (Berufsausbildungsbeihilfe) Finanzielle hilfen 15 Finanzielle Hilfen Mutterschaftsgeld Während der Schutzfristen sechs Wochen vor der Geburt bis acht Wochen nach der Geburt Ihres Kindes erhalten Sie Mutterschaftsgeld, wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind und in einem Arbeitsverhältnis stehen. Dies gilt auch für geringfügig Beschäftigte. Bei Mehrlings- und Frühgeburten im medizinischen Sinne verlängert sich die Frist nach der Geburt auf 12 Wochen. Bei einer Geburt vor dem errechneten Termin verlängert sich die Schutzfrist um die Tage, die Sie vorher nicht in Anspruch genommen haben. Das Mutterschaftsgeld entspricht Ihrem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist. Einen Teil bezahlt Ihre Krankenkasse (bis zu 13 Euro täglich), den Differenzbetrag übernimmt Ihr Arbeitgeber. Arbeitslosengeld I–Empfängerinnen erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes von Ihrer Krankenkasse. Arbeitslosengeld II–Empfängerinnen erhalten kein Mutterschaftsgeld. Wann und Wo? Zur Antragstellung benötigt Ihre Krankenkasse eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin. Diese darf frühestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin ausgestellt sein. Es ist zu empfehlen, diese in Kopie auch an Ihren Arbeitgeber zu schicken. Nach der Geburt benötigt Ihre Krankenkasse die standesamtliche Geburtsurkunde (> vgl. Kapitel Rund um die Geburt, S. 40), die Ihnen extra für Mutterschaftsleistungen ausgestellt wird. > Wenn Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, aber nicht selbst Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind oder privat bzw. familienversichert sind, erhalten Sie normalerweise Mutterschaftsgeld von der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes. Bundesversicherungsamt I Mutterschaftsgeldstelle Friedrich-Ebert-Allee 38 I 53113 Bonn www.mutterschutzgeld.de Hotline Tel. 0228 619 1888 Broschüre „Mutterschutzgesetz – Leitfaden zum Mutterschutz“ zu bestellen oder als PDF herunterzuladen unter: www.bmfsfj.de Täglich 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr donnerstags 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Hotline: Tel. 0180 1907050 16 mutterschaftsgeld Finanzielle Hilfen Kindergeld Mit der Geburt Ihres Kindes besteht der Anspruch auf Kindergeld. Das Kindergeld ist einkommensunabhängig. Es ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgt monatlich (Stand 1.11.2010): Für Ihre ersten zwei Kinder je Für Ihr drittes Kind Für jedes weitere Kind 184 Euro 190 Euro 215 Euro Wenn Sie und Ihr Partner zusammenleben oder verheiratet sind, müssen Sie entscheiden, wer von Ihnen das Kindergeld beantragen will. Wann und Wo? Den Antrag auf Kindergeld stellen Sie unmittelbar nach der Geburt bis zum sechsten Lebensmonat Ihres Kindes. Sie können diesen entweder • unter www.arbeitsagentur.de (Suchbegriff: Formulare Kindergeld) herunterladen oder • bei der Arbeitsagentur Friedberg oder bei der Stadtverwaltung Friedberg abholen: Agentur für Arbeit Gießen I Geschäftsstelle Friedberg Leonhardstraße 17 I 61169 Friedberg Tel. 0180 15551111 Stadtverwaltung Friedberg I Mainzer-Tor-Anlage 6 61169 Friedberg I Tel. 06031 88-1 • eventuell auch bei den Stadt- oder Gemeindeverwaltungen vor Ort erhalten. > Den ausgefüllten Antrag senden Sie zusammen mit der eigens dafür vorgesehenen Geburtsurkunde (vgl. Rund um die Geburt) an die Familienkasse, die bei der örtlichen Agentur für Arbeit angesiedelt ist. Für Bürger und Bürgerinnen aus dem Wetteraukreis ist dies die Familienkasse in Gießen I Nordanlage 60 I 35390 Gießen Tel. 01801 546-337 I [email protected] Sind Sie Angehörige/r des öffentlichen Dienstes, wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber bzw. Dienstherrn. Wenn Sie das Kindergeld erstmalig anmelden, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. + Kindergeld für Alleinerziehende Als Alleinerziehende/r wird das Kindergeld an Sie ausgezahlt. Allerdings kann der unterhaltspflichtige Elternteil seine Unterhaltszahlungen grundsätzlich um die Hälfte des Kindergeldes kürzen. + Kindergeld für Migrantinnen und Migranten In Deutschland lebende Migrantinnen und Migranten können unter bestimmten ausländerrechtlichen Voraussetzungen Kindergeld erhalten. Bitte erfragen Sie bei der Familienkasse in Gießen, ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen. Familienkasse in Gießen I Nordanlage 60 I 35390 Gießen Tel. 01801 546-337 I [email protected] 17 Finanzielle Hilfen Elterngeld Ab der Geburt eines Kindes können Sie und Ihr Partner bis zu 14 Monate lang Elterngeld erhalten, wenn Sie in dieser Zeit Elternzeit nehmen und Ihr Kind betreuen. Elterngeld erhalten Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, Beamtinnen bzw. Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende. Sie haben Anspruch auf Elterngeld, wenn Sie • Ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen, • nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind, • mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben und • einen Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Beide Elternteile können den Zeitraum frei unter einander aufteilen. Ein Elternteil allein kann die Leistung für mindestens zwei und maximal zwölf Monate beziehen. Arbeiten Mutter oder Vater während des Elterngeldbezuges in Teilzeit, darf die Wochenarbeitszeit pro Person 30 Stunden nicht übersteigen. Tipp! Wenn Sie als Vater in der ersten Zeit nach der Geburt Elternzeit nehmen möchten, können Sie dies ab der Geburt des Kindes und somit bereits während der Mutterschutzfrist der Mutter, die für acht Wochen nach der Geburt gilt, tun. So haben Sie die Möglichkeit, Ihr Kind in den ersten acht Wochen gemeinsam zu betreuen. > Siehe Elternzeit, Seite 10 18 Höhe des Elterngeldes Maßgebend für die Höhe des Elterngeldes ist Ihr Nettoeinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. Das Elterngeld ersetzt dann in der Regel 67 Prozent des nach der Geburt des Kindes wegfallenden monatlichen Erwerbseinkommens und beträgt maximal 1.800 Euro. Den Mindestbetrag von 300 Euro erhalten Sie auch, wenn Sie nicht erwerbstätig sind oder Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder einen Kinderzuschlag erhalten. Das Elterngeld darf auf die Sozialleistungen nicht angerechnet werden. (Achtung! Die Bundesregierung plant eine Gesetzesänderung, nach der bei ALG II Empfängern/innen das Elterngeld auf das Einkommen angerechnet wird. Stand 1.12.2010) Wenn Sie oder Ihr Partner Geringverdiener sind, wird das Elterngeld erhöht. Liegt Ihr Einkommen unter 1.000 Euro, erhalten Sie mehr als 67% Elterngeld (für je 20 Euro, die das Einkommen unter 1.000 Euro liegt, erhalten Sie 0,1% mehr). Wenn Sie mehrere Kinder haben, wird das Elterngeld erhöht. Den Geschwisterbonus erhalten Sie, wenn ein weiteres Kind geboren wird, bevor das erste Kind 36 Monate alt ist oder wenn Sie neben dem Baby noch zwei Kinder unter 6 Jahren haben. Der Geschwisterbonus beträgt 10% des Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um 300 Euro für jedes weitere Kind. Mutterschaftsleistungen, wie etwa das Mutterschaftsgeld Finanzielle Hilfen Wann und Wo? Das Elterngeld muss nach der Geburt schriftlich beantragt werden. Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf Elterngeld stellen. Der jeweilige Antrag kann einmal ohne Angabe von Gründen und zusätzlich einmal in Härtefällen geändert werden. Falls Sie den Antrag nicht direkt nach der Geburt stellen, beachten Sie bitte, dass rückwirkende Zahlungen nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet werden, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist. > Die Anträge erhalten Sie • bei vielen Gemeinde- und Stadtverwaltungen im Wetteraukreis im Internet unter www.familien-atlas.de unter Geld – Finanzielle Hilfen – Elterngeld–Publikationen zusammen mit weiteren Informationen rund um das Thema Elterngeld > Den ausgefüllten Antrag senden Bürgerinnen und Bürger des Wetteraukreises an das Hessische Amt für Versorgung und Soziales Gießen Postanschrift: Postfach 101052 I 35340 Gießen Hausanschrift: Südanlage 14 A I 35390 Gießen Tel. 0641 7936-0 I Fax: 0641 7936-117 [email protected] Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 15:30 Uhr Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr Telefon-Hotline zum Elterngeld Informationen und fachliche Auskünfte zum Elterngeld können unter der Rufnummer 0641 3034444 beim Hessischen Versorgungsamt in Gießen abgefragt werden. Außerdem bietet das Hessische Versorgungsamt bei der Stadt Friedberg eine Sprechstunde an (jeden 2. Monat am ersten Dienstag des Monats von 13:00 bis 16:30 Uhr). Stadtverwaltung Friedberg I Mainzer-Tor-Anlage 6 61169 Friedberg I Tel. 06031 88-1 Broschüre Über Einzelheiten, Ausnahmen und Sonderregelungen informiert ausführlich die Broschüre: Elterngeld und Elternzeit Zu bestellen oder als PDF herunterzuladen unter: www.bmfsj.de, Stichwort: Publikationen elterngeld einschließlich des Arbeitgeberzuschusses, werden auf das Elterngeld angerechnet. Das heißt, die Mutter erhält in den ersten Wochen nach der Geburt, wenn Sie Arbeitnehmerin ist und deshalb Mutterschaftsgeld erhält, kein Elterngeld. 19 Finanzielle Hilfen Kinderzuschlag kinderzuschlag Ist Ihr Einkommen ausreichend, um Ihren eigenen Bedarf zu decken, aber zu niedrig, um darüber hinaus den Bedarf Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder zu decken, können Sie einen Kinderzuschlag beantragen, wenn • der Bedarf der Familie durch den Kinderzuschlag und evtl. Wohngeld gedeckt ist und kein Anspruch auf ALG II besteht. Wenn Sie Unterhalt für Ihr Kind bekommen, gilt dieser als Einkommen des Kindes und wird mit dem Kinderzuschlag verrechnet. Der Kinderzuschlag beträgt bis zu 140 Euro monatlich je Kind. Die Zahlung ist auf insgesamt 36 Monate begrenzt. Wann und Wo? Tipp! Da relativ wenige Familien und Alleinerziehende tatsächlich einen Anspruch auf den Zuschlag haben, besteht die Möglichkeit, vor der Antragstellung den Kinderzuschlagsrechner im Internet zu nutzen. Hier können Sie schnell und unverbindlich überschlagen, ob Sie einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben. www.bmfsj.de/Kinderzuschlagsrechner > Sie können den Antrag • auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de herunterladen, Formulare für Bürgerinnen und Bürger, Antrag auf Kinderzuschlag, • bei der Agentur für Arbeit Friedberg oder bei der Stadtverwaltung Friedberg abholen, Kinderzuschlag können Sie nach der Geburt des Kindes, ggf. gemeinsam mit dem Kindergeld, bei Ihrer Familienkasse beantragen. Für Bürgerinnen und Bürger des Wetteraukreises ist dies die Familienkasse in Gießen Nordanlage 60 I 35390 Gießen I Tel. 01801 546-337 [email protected] Auch für Angehörige des öffentlichen Dienstes ist nicht ihr Dienstherr, sondern die für ihren Wohnort zuständige Familienkasse zuständig. 20 Agentur für Arbeit Gießen I Geschäftsstelle Friedberg Leonhardstraße 17 I 61169 Friedberg Tel. 0180 1555 111 Stadtverwaltung Friedberg I Mainzer-Tor-Anlage 6 61169 Friedberg I Tel. 06031 88-1 • eventuell auch bei Stadt- oder Gemeindeverwaltungen vor Ort abholen. > Den ausgefüllten Antrag senden Sie zusammen mit den erforderlichen Nachweisen über Ihr Einkommen etc. an die oben genannte Familienkasse in Gießen. Finanzielle Hilfen Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ Diese Stiftung wurde im März 1993 eingerichtet und wird aus Mitteln des Bundeshaushaltes finanziert. Ziel der Stiftung ist es, eine Notlage, die durch eine Schwangerschaft entstehen kann, zu mildern oder zu beseitigen. Sie können Geld aus der Bundesstiftung beantragen, wenn • Sie schwanger sind, • Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland ist • und Ihr Einkommen bzw. das Familieneinkommen unter einer bestimmten Obergrenze liegt. Andere Ihnen evtl. zustehende Sozialleistungen, wie z. B. Wohngeld, ALG II etc., müssen vorrangig beantragt werden. Die Mittel aus der Stiftung sind in der Regel einmalige Leistungen für die Erstausstattung des Kindes. In seltenen begründeten Fällen kann eine finanzielle Hilfe bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes gewährt werden. Der Zuschuss darf nicht auf andere Sozialleistungen wie z. B. ALG II angerechnet werden. Er ist steuerfrei und nicht pfändbar. Wann und Wo? Den Antrag auf Mittel aus der Bundesstiftung müssen Sie vor der Geburt stellen. Im Wetteraukreis können Sie bei einer der folgenden Schwangerenberatungsstellen einen Antrag stellen: Caritasverband Gießen Außenstelle Friedberg Kleine Klostergasse 16 I 61169 Friedberg Tel. 06031 5834 I [email protected] Diakonisches Werk Wetterau Bahnhofstraße 26 I 63667 Nidda Tel. 06043 9640-0 I [email protected] pro familia Friedberg Saarstraße 30 I 61169 Friedberg Tel. 06031 2336 I [email protected] bundesstiftung Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Mittel aus der Bundesstiftung. 21 Finanzielle Hilfen Arbeitslosengeld II (ALG II) Durch eine Schwangerschaft und die Geburt eines Kindes können werdende Mütter und Väter in eine schwierige finanzielle Lage geraten. Wenn Sie mit Ihrem Einkommen und Ihren sonstigen finanziellen Möglichkeiten Ihren Bedarf für Lebensunterhalt und Wohnung nicht decken können, ist es möglich, staatliche Unterstützung zu beantragen. Arbeitslosengeld II (ALG II) ist die Grundsicherung für Erwerbsfähige, Arbeitssuchende und Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen und deren Bedarfsgemeinschaften. • Schwangere erhalten: ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zur Entbindung einen Mehrbedarf wegen Schwangerschaft in Höhe von 17% des Regelsatzes, • ab der 13. Schwangerschaftswoche einen einmaligen Zuschuss für Schwangerschaftsbekleidung, • ab der 32. Schwangerschaftswoche einen Zuschuss für Babybekleidung, Kinderwagen, Hochstuhl, Kinderbett, Matratze, Kleiderschrank für das Kind, Kissen, Bezüge, Decke etc. (soweit Bedarf besteht). Wann und Wo? Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche und Mütter mit einem Kind unter sechs Jahren können elternunabhängig ALG II beantragen. Dies gilt z. B. auch für schwangere Schülerinnen, die noch bei ihren Eltern wohnen, unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern. Wenn Sie mit Ihrem Partner zusammenleben, gelten Sie als Bedarfsgemeinschaft, das heißt, Ihr gemeinsames Einkommen gilt als Berechnungsgrundlage dafür, ob Sie hilfebedürftig sind. Dies gilt für verheiratete und nicht verheiratete Paare. Eine Arbeitsaufnahme bis zum dritten Lebensjahr Ihres Kindes ist für das betreuende Elternteil nur dann zumutbar, wenn eine für das Kind adäquate Kinderbetreuung gewährleistet ist. 22 > Wenn Sie ALG II beantragen möchten, sollten Sie dies bei der JobKOMM möglichst früh während Ihrer Schwangerschaft tun. Sie erhalten dort den Antrag und Informationen darüber, welche Unterlagen Sie benötigen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Behörde möglichst früh über Ihre Schwangerschaft in Kenntnis setzen sollten (z. B. durch Kopie oder Vorlage Ihres Mutterpasses), da Ihnen als Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche ein Mehrbedarf zusteht. Der Tag Ihrer Antragstellung ist der Beginn des Berechnungszeitraumes für die Leistungen, die Sie erhalten. Finanzielle Hilfen > Im Wetteraukreis können Sie ALG II in dem Ihrem Wohnort am nächsten gelegenen Jobcenter in Friedberg, Büdingen, Butzbach oder Bad Vilbel beantragen. JobKOMM Friedberg Steinkaute 2a I 61169 Friedberg I Tel. 06031 6849-0 [email protected] JobKOMM Büdingen Gymnasiumstr.2 I 63654 Büdingen I Tel. 06042 957-0 [email protected] JobKOMM Butzbach Schlossplatz 4 I 35510 Butzbach I Tel. 06033 9600-20 [email protected] JobKOMM Bad Vilbel Friedberger Straße 191 I 62228 Bad Vilbel Tel. 06101 9862-0 [email protected] ! Der Bescheid über die Höhe des Ihnen zustehenden Arbeitslosengeldes kann für Laien schwer nachvollziehbar sein. Wenn Sie Unterstützung benötigen oder Fragen zur Antragstellung haben, können Sie sich an folgende Beratungsstellen im Wetteraukreis wenden: Caritasverband Gießen e. V. I Außenstelle Friedberg Kleine Klostergasse 16 I 61169 Friedberg Tel. 06031 5834 I [email protected] Diakonisches Werk Wetterau Bahnhofstraße 26 I 63667 Nidda Tel. 06043 9640-0 I [email protected] pro familia Friedberg Saarstraße 30 I 61169 Friedberg Tel. 06031 2336 I [email protected] + ALG II für Alleinerziehende, siehe S. 34 arbeitslosengeld || 23 Finanzielle Hilfen Wohngeld Durch die Geburt Ihres Kindes kann die Situation eintreten, dass Ihre finanziellen Mittel Ihren Bedarf nicht mehr decken. Dann haben Sie die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen. Der Bezug von Wohngeld hängt u.a. von der Personenzahl im Haushalt, der Höhe der Miete und dem Einkommen der Haushaltsmitglieder ab. Die Beträge richten sich nach dem örtlichen Mietniveau. Wohngeld kann auch als Lastenzuschuss für Besitzer einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheimes gewährt werden. > Folgende Städte und Gemeinden mit über 20.000 Einwohnern verfügen über eigene Wohngeldstellen: Magistrat der Stadt Bad Nauheim Tel. 06032 343-209 oder 343-316 Magistrat der Stadt Bad Vilbel Tel. 06101 6022-91 oder 6022-78 Magistrat der Stadt Büdingen Tel. 06042 8841-24 oder 8841-29 Magistrat der Stadt Butzbach Tel. 06033 99-5190 oder 99-5221 Magistrat der Stadt Friedberg Tel. 06031 882-40 oder 882-39 Magistrat der Stadt Karben Tel. 06039 481-501 wohngeld Wohngeld ist ein Mietzuschuss, Wohneigentümer können einen Lastenzuschuss erhalten. Beides ist einkommensabhängig. Bezieher von Arbeitslosengeld II erhalten kein Wohngeld. Tipp! Wann und Wo? > Die Wohngeldstelle des Wetteraukreises in Friedberg ist für die Bearbeitung von Anträgen für Städte und Gemeinden bis 20.000 Einwohner zuständig Tel. 06031 83-5322 und 83-5321 Die Mieten für öffentlich geförderte Sozialwohnungen sind in der Regel niedriger als die Mieten auf dem freien Wohnungsmarkt. Bei einem niedrigen Einkommen oder Sozialleistungsbezug können Sie einen Wohnberechtigungsschein erhalten, mit dem Sie sich auf eine solche Wohnung bewerben können. Die Wartezeiten auf eine Wohnung können allerdings sehr lang sein. Zuständig hierfür sind die jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltungen. 24 Finanzielle Hilfen Übernahme und Bezuschussung von Betreuungskosten Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, können Sie als ergänzende Hilfe zu Ihrem Erwerbseinkommen eine finanzielle Unterstützung für die Betreuung Ihrer Kinder erhalten. Ihr Familieneinkommen darf hierfür eine maßgebliche Einkommensgrenze, die individuell ermittelt wird, nicht übersteigen. Wann und Wo? Sobald Sie eine Betreuung gefunden haben, sei es eine Tagesmutter, eine Kinderkrippe, einen Kinderhort oder einen Kindergarten, können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme beim Fachdienst Jugend, Familie und Soziales des Wetteraukreises stellen. Bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahren und über sechs Jahren ist die Voraussetzung für eine Bezuschussung, dass die Eltern oder Elternteile wegen Berufstätigkeit oder Ausbildung (auch schulischer) auf eine Betreuung angewiesen sind. In der Kindergartenzeit im Alter von drei bis sechs Jahren werden die Kindergartenkosten unabhängig von Berufstätigkeit in schwierigen finanziellen Familiensituationen ganz oder teilweise übernommen. Anträge und ein Merkblatt mit allen benötigten Unterlagen erhalten Sie bei dem: Wetteraukreis I Der Kreisausschuss Fachbereich Jugend, Familie und Soziales Fachdienst Familienförderung Gebäude B I Europaplatz I 61169 Friedberg Tel. 06031 83-3301 und im Internet unter www.wetteraukreis.de unter Service – Kinder, Jugend, Familie und Frauen – Stichwort: Kinderbetreuungskosten können Sie die Anträge herunterladen und erhalten weitere Infos und eine Liste mit allen benötigten Unterlagen. Tipp! Elternteile, die beide berufstätig sind oder erwerbstätige Alleinerziehende können Betreuungskosten bis zu 4.000 Euro jährlich steuerlich absetzen. Mehr dazu unter www.familien-wegweiser.de Stichwort: Kinderbetreuungskosten betreuungskosten 25 Finanzielle Hilfen bundesausbildungsfoerderu Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Als Schülerin oder Studentin haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine staatliche Unterstützung, das so genannte BAföG, zu erhalten. Voraussetzungen sind die deutsche Staatsbürgerschaft (für ausländische Schülerinnen/Schüler und Studentinnen/Studenten gibt es Ausnahmeregelungen) und die Unterschreitung einer Einkommensgrenze. Hierbei werden das eigene Einkommen, das Einkommen Ihres Partners/Ihrer Partnerin und das Einkommen Ihrer Eltern berücksichtigt. (Die Einkommensgrenzen hängen von unterschiedlichen Faktoren ab und müssen individuell berechnet werden.) Sonderregelungen für Schwangere und Studierende mit Kindern: Sie haben die Möglichkeit, Ihr Studium fortzuführen oder Ihr Studium zu unterbrechen. Wenn Sie Ihr Studium fortführen, wird Ihre BAföG-Förderungszeit verlängert. Außerdem bekommen Sie einen Kinderbetreuungszuschlag von monatlich 113 Euro für anfallende Kinderbetreuungskosten für das erste Kind, 85 Euro für jedes weitere Kind. Wenn Sie oder Ihr Partner das Studium unterbrechen, um Ihr Kind nach der Geburt zu betreuen, wird das BAföG zunächst für drei Monate weitergezahlt. Danach können Sie sich beurlauben lassen und haben möglicherweise Anspruch auf ALG II. > siehe Kapitel ALG II, S. 22 Wichtig: Auch wenn Sie selbst keine Leistungen nach SGB II erhalten, können Kinder von Studierenden Sozialgeld nach SGB II erhalten. Außerdem haben erwerbsfähige Studierende Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende und auf Mehrbedarf wegen Schwangerschaft. Informationen aus dem Internet Verlängerung der finanziellen Förderung: Für die Schwangerschaft wird die Förderungszeit für ein Semester verlängert, bis zur Vollendung des 5. Lebensjahrs des Kindes wird die Förderungszeit für ein Semester pro Lebensjahr verlängert, also für insgesamt sechs Semester. Ihre BAföG-Schulden erhöhen sich dadurch jedoch nicht, da die Verlängerung der finanziellen Förderungen als Zuschuss und nicht als Darlehen erfolgt. 26 www.tacheles-sozialhilfe.de www.studis-online.de www.bafoeg.bmbf.de Wichtig: BAföG muss jedes Jahr neu beantragt werden und wird nicht rückwirkend bezahlt. Die Hälfte der BAföG-Gelder bezahlt der Staat, die andere Hälfte muss nach dem Studium zurückgezahlt werden. Finanzielle Hilfen ungsgesetz Berufsausbildungsbeihilfe (BaB) Wann und Wo? Weiterführende Informationen Anträge über das Amt für Ausbildungsförderung Hotline zum BAföG: 0800 2236-341 Studentenwerk Gießen – Hochschulorte im Zuständigkeitsbereich: Friedberg, Fulda, Gießen Studentenwerk Gießen Otto-Behaghel-Straße 23-27 I 35394 Gießen Tel. 0641 40008-0 I Fax: 0641 40008-109 [email protected] www.uni-giessen.de/studentenwerk Informationen zum Schüler-BAföG im Wetteraukreis Fachstelle Sonstige soziale Hilfen und Migration Bismarckstraße 2 I 61169 Friedberg Tel. 06031 83-3501 Befinden Sie sich in einer beruflichen Ausbildung oder in einer berufsvorbereitenden Maßnahme und können während Ihrer Ausbildung nicht bei Ihren Eltern wohnen, da die Ausbildungsstätte zu weit vom Elternhaus entfernt ist, können Sie Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Sind Sie älter als 18 Jahre oder verheiratet oder haben bereits ein Kind, können Sie auch eine BaB erhalten. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen, die für Ihren Wohnort zuständig ist. Dort werden die Voraussetzungen für die Förderung geprüft unter Heranziehung Ihres eigenen Einkommens, das Ihrer Eltern und Ihres Ehegatten bzw. Lebenspartners. > Die für Ihren Wohnort zuständige Arbeitsagentur siehe S. 11. Tipp! Umfangreiche Informationen finden Sie auf der Seite des Deutschen Studentenwerkes in Berlin www.studentenwerke.de Vor Ort können Sie sich bei den Sozialberatungsstellen des Deutschen Studentenwerkes an den Universitäten, Fachhochschulen etc. informieren. 27 c Alleinerziehend Immer mehr Mütter und Väter sind alleinerziehend. Dies gilt auch für den Wetteraukreis. Im Folgenden haben wir für Sie kurz die rechtlichen Aspekte einer Trennung/Scheidung mit einem oder mehreren Kindern und die staatlichen Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen können, aufgelistet. Da es jedoch sehr von Ihrer persönlichen Situation abhängt, welche Leistungen und rechtlichen Aspekte für Sie tatsächlich in Frage kommen und von Bedeutung sind, empfehlen wir zunächst, die allgemeinen Beratungsangebote im Wetteraukreis zu nutzen. 28 • Trennung und Scheidung • Beistandschaft • Anerkennung der Vaterschaft • Sorge- und Umgangsrecht/Begleiteter Umgang • Betreuungsunterhalt • Unterhaltsvorschuss • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld für Alleinerziehende • Weitere unterstützende Angebote alleinerziehend Alleinerziehend Trennung und Scheidung pro familia Saarstr. 30 I 61169 Friedberg Tel. 06031 2336 I [email protected] Diakonisches Werk Wetterau Ehe-, Familien- und Erziehungsberatung Saarstr. 55 I 61169 Friedberg I Tel. 06031 7252-0 www.diakonie-wetterau.de und Bahnhofstraße 26 I 63667 Nidda Tel. 06043 96400 Caritasverband Gießen e. V. Berliner Str. 2 I 63654 Büdingen Tel. 06042 3922 I [email protected] scheidung Allgemeine Beratungsangebote Die Beraterinnen und Berater unterstützen Sie in schwierigen Lebenssituationen. Sie geben rechtliche Basisinformationen, helfen Ihnen bei der Entscheidungsfindung und vermitteln Sie ggf. weiter. Caritasverband Gießen e. V. Kleine Klostergasse 16 I 61169 Friedberg Tel. 06031 5834 I [email protected] Wetteraukreis Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern Am Seebach 1c I 61169 Friedberg I Tel. 06031 83-3241 Allgemeiner Sozialer Dienst des Wetteraukreises Der Allgemeine Soziale Dienst wird von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fachstellen Jugendhilfe angeboten. Bitte lassen Sie sich mit der/m zuständigen Mitarbeiter/-in für Ihren Wohnort verbinden! Wetteraukreis Fachstelle Jugendhilfe West (zuständig für Bad Nauheim, Ober-Mörlen, Butzbach, Münzenberg, Rockenberg) Schlossplatz 4 I 35510 Butzbach I Tel. 06033 74820 trennung Wenn Sie und Ihr/e Partner/in sich während der Schwangerschaft oder nach der Geburt des Kindes trennen oder scheiden lassen, ist dies meist mit tiefgreifenden Veränderungen für Sie als Eltern und für Ihr Kind/Ihre Kinder verbunden. Sie und Ihr/e Partner/in können auf verschiedene Angebote im Wetteraukreis zurückgreifen, die den Trennungsprozess begleiten und unterstützen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Sie hier zwar u. a. auch rechtliche Informationen erhalten, unter Umständen kann es jedoch notwendig sein, sich rechtlichen Beistand bei einer Anwältin/einem Anwalt zu holen. Fachstelle Jugendhilfe Büdingen (zuständig für Altenstadt, Büdingen, Glauburg, Kefenrod, Limeshain, Ortenberg, Echzell, Gedern, Hirzenhain, Nidda, Ranstadt) Berliner Straße 31 I 63654 Büdingen Tel. 06042 989-3221 Fachstelle Jugendhilfe Friedberg (zuständig für Florstadt, Friedberg, Niddatal, Reichelsheim, Rosbach, Wölfersheim, Wöllstadt, Bad Vilbel, Karben) Gebäude B I Europaplatz 61169 Friedberg I Tel. 06031 83-3231 29 Alleinerziehend Beistandschaft > Mediation – Ein fairer Weg bei Trennung und Scheidung Mediation heißt „Vermittlung“ und wird als außergerichtliches Verfahren bei strittigen Fragen im Verlaufe einer Trennung/Scheidung eingesetzt. Bitte erkundigen Sie sich bei allgemeinen Beratungsstellen, siehe S. 29. Buchtipp! „alleinerziehend. Tipps und Informationen“, Verband alleinerziehender Mütter und Väter Bundesverband e. V. Zu bestellen unter www.vamv.de oder in der VAMV-Geschäftsstelle Hessen I Adalbertstr. 15/17 60486 Frankfurt I Tel. 069 97981879 I [email protected] Die Beistandschaft ist eine freiwillige Unterstützungsleistung, die allen Müttern nicht ehelicher Kinder vom Jugendamt angeboten wird. Hierfür genügt ein formloser schriftlicher Antrag. Durch die Beistandschaft wird die elterliche Sorge nicht eingeschränkt. Neben Beratung und Unterstützung kann das Jugendamt durch eine freiwillige Beistandschaft das Kind z. B. gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil und vor Gericht vertreten. Dies wird hauptsächlich bei Fragen der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhalt in Anspruch genommen. Im Wetteraukreis können Sie bei den Fachstellen der Jugendhilfe eine Beistandschaft beantragen. Adresse siehe Allgemeiner Sozialer Dienst, S. 29 Broschüre! „Die Beistandschaft“ Hrsg. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Glinkastr. 24 I 101117 Berlin I www.bmfsfj.de 30 trennung scheidung vaterschaft Alleinerziehend Anerkennung der Vaterschaft Um als alleinerziehende Mutter Ihre und die Ansprüche Ihres Kindes/Ihrer Kinder gegenüber dem Vater geltend machen zu können, z. B. den Unterhalt, ist die Anerkennung der Vaterschaft notwendig. • • Wenn Sie zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet sind, gilt der Ehemann als der rechtliche Vater, eine Anerkennung ist nicht notwendig. Ist der Ehemann nicht der leibliche Vater, bedarf es ggf. einer Vaterschaftsanerkennung des leiblichen Vaters. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Geburt mit dem Vater nicht verheiratet sind, kann dieser die Vaterschaft beim Jugendamt des Wetteraukreises oder beim Standesamt anerkennen. Dies können Sie auch bereits vor der Geburt Ihres Kindes erledigen. Sie müssen als Mutter der Anerkennung zustimmen. Zuständig für den Wetteraukreis sind die Fachstellen Jugendhilfe des Fachbereiches Jugend, Familie und Soziales. Adresse siehe Allgemeine Beratungsangebote, S. 29 Wenn der Vater Ihres Kindes die Vaterschaft nicht anerkennt, kann eine gerichtliche Feststellung angeordnet werden. Um diese zu erwirken, haben Sie verschiedene Möglichkeiten: • Im Rahmen einer freiwilligen Beistandschaft (siehe Beistandschaft S. 30) hilft Ihnen das Jugendamt bei der Feststellung der Vaterschaft. Sie lassen sich durch einen Anwalt/eine Anwältin vertreten. Die Kosten müssen Sie selbst übernehmen. In den Gelben Seiten finden Sie unter dem Stichwort Familienrecht Anwälte und Anwältinnen, die hierauf spezialisiert sind. Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen, kann der Anwalt Prozesskostenhilfe beantragen. Um die Kosten für das Erstgespräch abzudecken, können Sie bei geringem Einkommen einen „Beratungshilfeschein“ beim Amtsgericht beantragen. Sie reichen eine Vaterschaftsklage bei der Rechtsantragsstelle des zuständigen Familiengerichts am Amtsgericht ein. Diese nimmt den Antrag jedoch nur entgegen und darf bei Rückfragen keine rechtliche Auskunft erteilen. Amtsgericht Frankfurt (zuständig für Bad Vilbel) Gerichtsstr. 2 I 60313 Frankfurt I Tel. 069 1367-01 Amtsgericht Friedberg I Homburger Str. 18 61169 Friedberg I Tel. 06031 603-0 Amtsgericht Büdingen I Stiegelweise 1 63654 Büdingen I Tel. 06042 982-0 > Sie können auch eine Rechtsberatung einholen, siehe S. 46. 31 Alleinerziehend Sorge- und Umgangsrecht Begleiteter Umgang Sind Sie als Eltern Ihres Kindes verheiratet oder haben Sie übereinstimmend Sorgeerklärungen für Ihr Kind abgegeben, üben Sie auch nach einer Trennung oder Scheidung die elterliche Sorge gemeinsam für Ihr Kind aus. Wenn einer von Ihnen einen Antrag auf alleinige Sorge stellen möchte, wird das Gericht überprüfen, welche Sorgerechtsform dem Wohl des Kindes dient. Ihr Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Eine tragfähige Beziehung zu beiden Elternteilen wirkt sich auf die Entwicklung Ihres Kindes positiv aus. Ist die Förderung des Kontaktes zwischen Kind und dem Elternteil, bei dem es nicht lebt, wegen hochstrittiger Konflikte nicht möglich, kann ein begleiteter Umgang der Anbahnung, Wiederherstellung und Weiterführung der Umgangskontakte dienen. Psychologische bzw. sozialpädagogische Fachkräfte beraten und unterstützen diesen Prozess und werden durch die zuständigen Fachstellen Jugendhilfe des Wetteraukreises vermittelt. Der begleitete Umgang wird durch das Familiengericht angeordnet. Unabhängig vom Sorgerecht hat das von der Trennung betroffene Kind/ die von der Trennung betroffenen Kinder ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Außerdem hat jedes Elternteil, die Großeltern des Kindes, die Geschwister des Kindes und enge Bezugspersonen, die für das Kind tatsächlich Verantwortung tragen oder getragen haben, ein Recht auf Umgang. Auch nach einer Trennung oder Scheidung sollen die gewachsenen familiären Beziehungen so weit wie möglich erhalten bleiben. Wichtig für eine gemeinsame Entscheidung hinsichtlich des Umganges ist es, das Wohl Ihres Kindes in den Mittelpunkt zu stellen. Das persönliche Gespräch mit Ihrem Kind und das genaue Wahrnehmen seiner Wünsche und Bedürfnisse sind von zentraler Bedeutung. Wenn es zwischen Ihnen als Eltern Uneinigkeit über getroffene Regelungen zum Umgang gibt, können Sie sich gemeinsam beraten lassen oder eine Mediation in Anspruch nehmen. Broschüre „Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung“ Hrsg. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu bestellen unter www-bmfsj.de Elternvertrag: Sorgevereinbarung – gelebte Elternautonomie bei Trennung und Scheidung zu bestellen unter www.vamv.de oder in der VAMV-Geschäftsstelle Hessen I Adalbertstr. 15/17 60486 Frankfurt I Tel. 069 97981879 I [email protected] sorgerecht 32 > Beratungsangebote im Wetteraukreis, siehe S. 29 Alleinerziehend unterhalt Betreuungsunterhalt Nach einer Trennung hat derjenige von Ihnen, bei dem die Kinder leben, Anspruch auf Betreuungsunterhalt bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Ob Sie verheiratet waren oder nicht, ist hierfür unerheblich. Ob der Betreuungsunterhalt auch nach dem dritten Geburtstag bezahlt werden muss, hängt von der Betreuungssituation vor Ort und anderen Faktoren ab, die eine Vollzeitbeschäftigung des alleinerziehenden Elternteils erschweren. Grundsätzlich sind Sie auf eine freiwillige Leistung des anderen Elternteils oder eine gerichtliche Einzelfallentscheidung angewiesen. Im Einzelfall kann unter Berücksichtigung Ihrer Lebensbedingungen auch ein Betreuungsunterhalt über das 3. Lebensjahr hinaus gerichtlich festgelegt werden. (Der BGH stellte jüngst in einem Urteil klar, dass Alleinerziehenden nicht generell ein Vollzeitjob zugemutet werden kann.) > vgl. Allgemeine Beratung, Wetteraukreis, S. 29 Unterhaltsvorschuss Erziehen Sie Ihr Kind alleine und bekommt Ihr Kind keinen oder nur Unterhalt unterhalb des Mindestunterhalts, können Sie bei der Unterhaltsvorschusskasse Unterhaltsvorschuss beantragen. Die Höhe richtet sich nach dem Alter Ihres Kindes und beträgt seit dem 1. Januar 2010 • für Kinder bis unter 6 Jahren 133 EUR/Monat • für ältere Kinder bis unter 12 Jahren 180 EUR/Monat Die Auszahlung erfolgt kalendermonatlich im Voraus. Diese Leistung erhalten Sie längstens für 72 Monate. Die Zahlung endet spätestens, wenn Ihr Kind 12 Jahre alt wird. Sie sind verpflichtet, Auskunft über den unterhaltspflichtigen Elternteil zu erteilen. Verweigern Sie Ihre Mitwirkung bei der Feststellung der Vaterschaft, ist der Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistung ausgeschlossen. Wann und Wo? > Den Antrag auf Unterhaltsvorschuss erhalten Sie bei allen Städte- und Gemeindeverwaltungen des Wetteraukreises. Sie benötigen für die Antragstellung außer dem Antrag auch eine aktuelle Meldebescheinigung. Diese können Sie zusammen mit dem Antrag bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen. Den ausgefüllten Antrag schicken Sie bitte an Fachstelle Jugendhilfe Büdingen Standort Nidda Bahnhofstr. 61 I 63667 Nidda I Tel. 06043 985-413 > Mehr Infos und den Antrag finden Sie auch im Internet unter www.wetteraukreis.de I Service Kinder, Jugend, Familie, Frauen I Unterhaltsvorschuss I Antrag und Merkblatt Broschüre „Der Unterhaltsvorschuss“, zu beziehen über den Publikationsversand der Bundesregierung, Postfach 481009 I 18132 Rostock I Tel. 01805 8090 [email protected] I www.bmfsfj.de 33 Alleinerziehend Arbeitslosengeld II und Sozialgeld für Alleinerziehende Sind Sie ohne eigenes Einkommen oder ist Ihr Einkommen so gering, dass es nicht für den Lebensunterhalt für Sie und Ihr/e Kind/er ausreicht, sollten Sie für sich ALG II und für Ihr Kind Sozialgeld beantragen. Anspruch auf ALG II haben Sie, wenn Sie zwischen 15 und 64 Jahre alt sind, in der Lage wären, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Wenn Sie ein Kind bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres haben, wird Ihnen eine Erwerbstätigkeit nicht zugemutet. Nach dem dritten Lebensjahr ist eine Erwerbstätigkeit zumutbar, wenn die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertagesstätte oder in Tagespflege gewährleistet ist. Die Regelleistung für eine Alleinerziehende beträgt zum jetzigen Zeitpunkt 359 Euro. Hinzu kommt ein Mehrbedarf von 36 Prozent der Regelleistung, wenn Sie mit einem Kind unter sieben Jahren oder mit zwei oder drei Kindern unter 16 Jahren zusammenleben. Im anderen Fall werden 12 Prozent Mehrbedarf für jedes minderjährige Kind zuerkannt, höchstens jedoch 60% der Regelleistung. Den Kindern stehen Leistungen (Sozialgeld) wie folgt zu: • Kinder bis zum 6. Geburtstag (60% der Regelleistung) 34 • Kinder bis zum 14. Geburtstag (70% der Regelleistung) 251 Euro • Kinder bis zum 25. Geburtstag (80% der Regelleistung) 287 Euro (Stand 1.12.2010. Änderungen sind abzusehen.) Hinzu kommen die Kosten für die Unterkunft und Heizung in der Höhe der tatsächlichen Aufwendungen. Die Höhe der Unterkunftskosten wird bemessen am Raumbedarf der Bedarfsgemeinschaft und am örtlichen Mietzinsniveau. Leben Sie zu Beginn der Schwangerschaft noch im Haushalt Ihrer Eltern bzw. eines Elternteils, können Sie ALG II beantragen oder Unterhalt von Ihren Eltern fordern. Die Wahl liegt bei Ihnen. Sie haben ungeachtet dessen, ob ein Unterhaltsanspruch gegenüber Ihren Eltern besteht, die Möglichkeit, ALG II/Sozialgeld zu beantragen. Wenn Sie sich entscheiden, ALG II zu beantragen, erhalten Sie den Regelsatz für Kinder bis zum 25. Geburtstag (da Sie noch bei Ihren Eltern leben) zuzüglich des Mehrbedarfs für Schwangere. Nach der Geburt des Kindes haben Sie Anspruch auf die Regelleistung für Alleinerziehende zuzüglich des Mehrbedarfs für Alleinerziehende. 215 Euro alg || sozialgeld Alleinerziehend > Im Wetteraukreis können Sie ALG II bei der Ihrem Wohnort am nächsten gelegenen JobKOMM GmbH in Friedberg, Büdingen, Butzbach oder Bad Vilbel beantragen: JobKOMM Friedberg Steinkaute 2a I 61169 Friedberg I Tel. 06031 6849-0 [email protected] JobKOMM Büdingen Gymnasiumstr. 2 I 63654 Büdingen I Tel. 06042 957-0 [email protected] JobKOMM Butzbach Schlossplatz 4 I 35510 Butzbach I Tel. 06033 9600-20 [email protected] JobKOMM Bad Vilbel Friedberger Straße 191 I 62228 Bad Vilbel Tel. 06101 9862-0 [email protected] Weitere unterstützende Angebote Begleitung von alleinerziehenden Müttern und Vätern in Konfliktsituationen Kornelia Brückmann Evangelisches Dekanat Büdingen Diakonisches Werk Nidda Bahnhofstr. 26 I 63360 Nidda I Tel. 06043 9640-0 Treffpunkt für Alleinerziehende jeweils am zweiten Samstag im Monat Evangelisches Gemeindehaus Auf dem Graben 37 I 63660 Nidda Bitte erfragen Sie die genauen Termine bei Kornelia Brückmann I Tel. 06043 9640-0 Sommerfreizeit für alleinerziehende Frauen und ihre Kinder Das evangelische Dekanat Büdingen bietet in Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Werk Wetterau eine Freizeit für alleinerziehende Frauen mit ihren Kindern an. An den Vormittagen werden für die Frauen kreative, entspannende und „frauenbewegende“ Aktivitäten angeboten, die Kinder werden in dieser Zeit von Honorarkräften betreut. Die Nachmittage sind für gemeinsame Unternehmungen vorgesehen. – Bitte erfragen Sie die genauen Termine bei Kornelia Brückmann, siehe oben. Thematische Wochenenden und Bildungsangebote Auch der Caritasverband in Büdingen organisiert vielfältige Angebote besonders für Alleinerziehende, von Wochenenden bis zu Bildungsangeboten. Caritasverband Gießen e. V. (Ansprechpartnerin Helga Schäfer) Berliner Str. 2 I 63654 Büdingen I Tel. 06042 3922 Sonstiges Desweiteren gibt es im Wetteraukreis diverse Eigeninitiativen (Kirchengemeinden, Selbsthilfegruppen etc.), die Alleinerziehendentreffen organisieren. 35 weitere angebote Wann und Wo? v Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit dem Baby • Schwangerschaftsvorsorge • Pränataldiagnostik • Geburtsvorbereitung und Geburt • Geburtsurkunde und Namensgebung • Vaterschaftsanerkennung (siehe Kapitel Alleinerziehend) • Krankenversicherung des Kindes • Umstandsmode, Babyausstattung und Spielsachen schwangerschaft geburt 36 schwangerschaftsvorsorge Schwangerschaftsvorsorge Die Schwangerschaftsvorsorge besteht aus regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen, die meistens von Ihrer Frauenärztin/Ihrem Frauenarzt durchgeführt werden. Die meisten Vorsorgeuntersuchungen können auch von einer Hebamme durchgeführt werden. Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf diese Untersuchungen und sie werden von den Krankenkassen bezahlt. Die Vorsorgeuntersuchungen werden in der Regel zu Beginn der Schwangerschaft einmal pro Monat, ab der 32. Schwangerschaftswoche zweimal pro Monat und ab der 36. Schwangerschaftswoche wöchentlich durchgeführt. Die Vorsorgestandardtests sind: drei Ultraschalluntersuchungen, Gewichts- und Blutdruckkontrollen, Blut- und Urinuntersuchungen. Broschüre: Rund um Schwangerschaft und Geburt, BZgA Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, kostenlos erhältlich bei der BZgA I 51101 Köln oder per E-Mail: [email protected] I Best.-Nr. 13500000 Im Wetteraukreis bekommen Sie die Broschüre bei allen Schwangerenberatungsstellen, Adressen > siehe S. 51 Pränataldiagnostik Im Rahmen der Vorsorge werden Ihnen von Ihrer Ärztin/ Ihrem Arzt häufig weitere Untersuchungen angeboten, um mit Hilfe spezieller Verfahren eventuelle Fehlbildungen oder Auffälligkeiten zu erkennen bzw. eine Risikoeinschätzung zu geben. Hierfür gibt es sog. individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die nicht zur Basisversorgung der Krankenkassen gehören. Die Kosten müssen Sie selbst tragen. Hierzu gehört z. B. der AFPTest (Alphafetoproteintest), aber auch alle über die drei Standarduntersuchungen hinausgehenden Ultraschalluntersuchungen. Besteht ein auffälliger Wert oder liegen andere Risiken vor, werden zur Abklärung von den Ärztinnen/Ärzten Spezialuntersuchungen, wie z. B. eine Fruchtwasseruntersuchung (14. bis 20. Woche) oder eine Chorionzottenbiopsie (10. bis 12. Woche), empfohlen. Sind die zusätzlichen Untersuchungen medizinisch indiziert, werden sie von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Ein auffälliger Wert muss nicht immer bedeuten, dass tatsächlich eine Entwicklungsverzögerung oder Behinderung des Kindes vorliegt. Die Untersuchungsverfahren können nicht voraussagen, wie schwer Ihr Kind wirklich betroffen ist und welchen Verlauf die Erkrankung nehmen wird. Bevor Sie sich für eine Untersuchung entscheiden, sollten Sie und Ihr Partner sich genau informieren und mit den eventuellen Folgen auseinandersetzen. Sie sollten bedenken, dass die Befunde nicht immer eindeutig sind. Sie haben ein Recht auf Wissen, aber auch ein Recht auf Nicht-Wissen. Wird pränatal eine Schädigung des Kindes diagnostiziert, können Sie und Ihr Partner eine vertiefende psychosoziale Beratung in Anspruch nehmen, (§ 2 SchKG). Ihr Frauenarzt/Ihre Frauenärztin ist verpflichtet, Sie auf die Angebote der zuständigen Schwangerenberatungsstellen (siehe S. 51) hinzuweisen. Schwangerschaft Geburt Erste Zeit mit dem Baby 37 Schwangerschaft Geburt Erste Zeit mit dem Baby Geburtsvorbereitung und Geburt geburtsvorbereitung Um sich und Ihren Partner auf die Geburt einzustimmen, Atem- und Entspannungstechniken zu erlernen, Informationen rund um die Geburt zu erhalten oder auch um andere Schwangere kennen zu lernen, können Sie verschiedene Geburtsvorbereitungskurse besuchen. Werden die Kurse von Hebammen geleitet, übernehmen die Krankenkassen die entstehenden Kosten ganz oder teilweise. Ihr/e zuständiger/e Gynäkologe/Gynäkologin stellt Ihnen auf Nachfrage ein Rezept hierfür aus. Im Wetteraukreis bieten die Evangelische FamilienBildungsstätte in Bad Nauheim, die Familien- und Mütterzentren, das Hochwaldkrankenhaus, Hebammen und Geburtshäuser Geburtsvorbereitungskurse an. Die Kursinhalte sind z. B. Schwangerengymnastik, Säuglingspflegekurs, Yoga für Schwangere, Risikoschwangerschaftsbetreuung oder allgemeine Geburtsvorbereitung etc. Evangelische Familien-Bildungsstätte Wetterau Alte Wäscherei I Am Goldstein 4b I 61231 Bad Nauheim Fax: 06032 71288 [email protected] Anmeldung und Kursinformation: Tel.06032 34970 I Fax: 06032 3497200 [email protected] www.ev-familien-bildungsstaette.de 38 Hochwaldkrankenhaus Chaumont-Platz 1 I 61231 Bad Nauheim Zentrale: Tel. 06032 7020 Infos und Kurse: Tel. 06032 702-347 www.hebammen-hessen.de (nach Landkreisen sortiert) > Geburtshäuser siehe S. 39 Geburt Um sich gut auf die Geburt vorzubereiten, ist es wichtig, dass Sie rechtzeitig mit der gewünschten Geburtsklinik, einem Geburtshaus oder einer Hebamme Kontakt aufnehmen. Sie haben meist auch die Möglichkeit, den Kreißsaal bzw. die Räumlichkeiten der Geburtshäuser zu besichtigen, um sich ein Bild vor Ort zu machen. Mit Hilfe einer Hebamme sind auch Hausgeburten möglich. Krankenhäuser Im Wetteraukreis ist das Hochwaldkrankenhaus in Bad Nauheim das einzige Krankenhaus mit einer Entbindungsstation. Sie können aber auch in einem Krankenhaus in der Umgebung Ihr Kind zur Welt bringen, z. B. in Frankfurt, Hanau, Lich, Gießen und Bad Homburg. Hochwaldkrankenhaus Chaumont-Platz 1 I 61231 Bad Nauheim Zentrale: Tel. 06032 7020 Infos und Kurse: Tel. 06032 702-347 Schwangerschaft Geburt Erste Zeit mit dem Baby Geburtshaus Frankfurt e.V. Böttgerstraße 22 I 60389 Frankfurt / Main Tel. 069 527282 I Fax 069 516046 [email protected] Telefon-Sprechzeiten: Mo. - Fr. 9:00-12:00 Geburtshaus Holzheim GbR Hebammengemeinschaft und Geburtshaus Familienplanung - Schwangerschaft - Geburt Wochenbett - Kurse Hauptstraße 81 I 35415 Polheim-Holzheim Tel. 06004 9145-23 I Fax 06004 9145-25 [email protected] www.geburtshaus-holzheim.de Unter www.geburtshaus.de finden Sie eine Liste aller Geburtshäuser in Deutschland. Hebammen Bei einer Geburt im Krankenhaus sind immer auch eine oder mehrere Hebammen anwesend. Wenn Sie sicher gehen möchten, dass Sie die Hebamme, die Sie bei der Geburt betreut, kennen, können Sie eine so genannte Beleghebamme buchen. Diese betreut Sie bereits während der Schwangerschaft und führt Vorsorgeuntersuchungen bei Ihnen zu Hause durch. Sie verpflichtet sich außerdem, Sie bei der Geburt im Krankenhaus zu begleiten und übernimmt meist auch die Nachsorge im Wochenbett. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Hebamme in der Schwangerschaft, während der Geburt und in den ersten acht Wochen nach der Geburt des Kindes. Im Wochenbett und während der Stillzeit können Sie eine Stillberatung von einer Hebamme in Anspruch nehmen. Hebammenlisten erhalten Sie per mail oder Post (bitte frankierten Rückumschlag beilegen) bei: Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.V. Geschäftsstelle I Kasseler Str. 1A I 60486 Frankfurt a. M. Tel. 069 79534971 Wetteraukreis Der Kreisausschuss Gesundheit, Medizinalaufsicht I Europaplatz I Gebäude B 61169 Friedberg I Tel. 06031 83 2311 oder im Internet unter www.wetteraukreis.de Unter Service/ Gesundheit /Hebammen im Wetteraukreis www.hebammen-hessen.de (nach Landkreisen sortiert) geburt Geburtshäuser Neben der Geburt im Krankenhaus gibt es auch die Möglichkeit, in einem so genannten Geburtshaus zu entbinden. Hier werden Sie nur von Hebammen, nicht von Ärzten oder Ärztinnen, betreut. Geburtshäuser in der näheren Umgebung, die über Krankenkassen abrechnen, finden Sie in Pohlheim-Holzheim und in Frankfurt. Hier können Sie sich vor Ort oder auf deren Internetseiten über Hausgeburtshilfe, hebammenbegleitete, selbstbestimmte Geburten und vieles mehr informieren. 39 Schwangerschaft Geburt geburtsurkunde Erste Zeit mit dem Baby 40 Geburtsurkunde und Namensgebung Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung Die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt, in dessen Bezirk Ihr Kind geboren wurde (nicht des Wohnortes!), innerhalb einer Woche angezeigt werden. In der Regel wird dies von der Entbindungsklinik veranlasst. Vom Standesamt erhalten Sie mehrere Geburtsurkunden, die Sie z. B. für die Beantragung des Kindergeldes, des Elterngeldes oder für religiöse Zwecke benötigen. Bei der Antragstellung müssen die Originale eingereicht werden. Wenn Sie und Ihr Partner zusammenleben, aber nicht verheiratet sind, muss der Vater des Kindes die Vaterschaft urkundlich anerkennen, die Mutter muss dieser Anerkennung urkundlich zustimmen. Dies können Sie vor oder nach der Geburt erledigen. Bestimmung des Geburtsnamens Spätestens einen Monat nach der Geburt muss der Nachname Ihres Kindes dem zuständigen Standesamt mitgeteilt werden. Sind Sie und der Vater des Kindes miteinander verheiratet und haben Sie einen gemeinsamen Ehenamen, wird dieser der Geburtsname Ihres Kindes. Haben Sie keinen gemeinsamen Ehenamen oder sind Sie nicht miteinander verheiratet ohne gemeinsame elterliche Sorge für das Kind, müssen beide Elternteile vor dem Standesbeamten eine schriftliche Erklärung über den Geburtsnamen des Kindes abgeben. Ein Kind darf nur einen Nachnamen besitzen. Der Doppelname der Eltern kann nicht auf das Kind übertragen werden. Wenn keine gemeinsame elterliche Sorge besteht, erhält das Kind in der Regel den Namen des sorgeberechtigten Elternteils. Die Standesämter sind bei den Städten und Gemeindeverwaltungen vor Ort angesiedelt. Bitte fragen Sie vor Ort nach. Wenn Sie und Ihr Partner zusammenleben, aber nicht verheiratet sind, können Sie außerdem das gemeinsame Sorgerecht für Ihr Kind ausüben. Wann und Wo? Zuständig für die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgerechtserklärung im Wetteraukreis sind die Fachstellen Jugendhilfe des Fachbereiches Jugend, Familie und Soziales. Bitte erfragen Sie vorab telefonisch die jeweiligen Öffnungszeiten und zuständigen Sachbearbeiter. Mitzubringen sind der Mutterpass (vor der Geburt) bzw. die Geburtsurkunde des Kindes (nach der Geburt) und die Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile. Die Anerkennung und Sorgerechtserklärung sind kostenlos. Schwangerschaft Geburt Krankenversicherung des Kindes Wetteraukreis Fachbereich Jugend, Familie und Soziales Fachstelle Jugendhilfe West (Bad Nauheim, Ober-Mörlen, Butzbach, Münzenberg, Rockenberg) Schlossplatz 4 I 35510 Butzbach I Tel. 06033 74820 Fachstelle Jugendhilfe Büdingen (Altenstadt, Büdingen, Glauberg, Kefenrod, Limeshain, Ortenberg, Echzell, Gedern, Hirzenhain, Nidda, Ranstadt) Berliner Straße 31 I 63654 Büdingen Tel. 06042 989 3221 Fachstelle Jugendhilfe Friedberg (Florstadt, Friedberg, Niddatal, Reichelsheim, Rosbach, Wölfersheim, Wöllstadt, Bad Vilbel, Karben) Europaplatz, Gebäude B I 61169 Friedberg Tel. 06031 83-3231 Erste Zeit mit dem Baby Sie sollten Ihr Kind baldmöglichst nach der Geburt bei einer Krankenkasse anmelden. • Sind Sie und der Vater des Kindes in der gesetzlichen Krankenversicherung, so steht es Ihnen frei, bei welchem Elternteil Ihr Neugeborenes beitragsfrei in der gesetzlichen Familienversicherung mitversichert wird • Sind beide Elternteile privat krankenversichert, muss Ihr Kind auch in der privaten Krankenversicherung versichert werden • Ist einer der Partner privat versichert, können Sie Ihr Neugeborenes nur dann in der gesetzlichen Krankenversicherung anmelden, wenn der privat versicherte Elternteil nicht mehr verdient als der in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Partner. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie verheiratet sind oder zusammenleben. Wenn Sie getrennt leben, ist es üblich, das Kind bei dem Partner mit krankenzuversichern, bei dem das Kind wohnt. krankenversicherung 41 babyausstattung Schwangerschaft Geburt Erste Zeit mit dem Baby Umstandsmode, Babyausstattung und Spielsachen Wenn Sie ein geringes Einkommen haben, besteht für Sie die Möglichkeit, sich eine Berechtigungskarte für den Second-Hand-Kinderladen „Kinderkiste“ des Caritasverbandes ausstellen zu lassen. In den beiden Läden in Friedberg und Büdingen erhalten Sie preiswerte gebrauchte Kinderkleidung und Spielzeug. In den Kleiderläden des Deutschen Roten Kreuzes, im Zonta Club in Bad Nauheim oder im Kleiderstübchen in Butzbach erhalten Sie ebenfalls gebrauchte Kleidung. Viele Kindergärten und Kirchengemeinden bieten regelmäßig Flohmärkte für Kinderutensilien an. Orte und Termine entnehmen Sie bitte der örtlichen Presse oder erfragen Sie sie vor Ort. Caritasverband Gießen e. V. Kleiderladen „Kinderkiste” Schirngasse 5 I 61169 Friedberg Tel. 0176 52369318 I Tel. 06031/5834 Caritasverband Gießen e. V. Kleiderladen „Kinderkiste“ An der Fahrbach 3 I 63654 Büdingen Tel. 0176 52366162 I Tel. 06042 3922 Kleiderstübchen (Pfarrverband Butzbach und Malteser Hilfsdienst) Griedeler Str. 64 (Jugendbahnhof ) I 35510 Butzbach Tel. 06033 5237 42 DRK Kleiderläden Homburger Straße 26 I 61169 Friedberg Tel. 06031 6000252 Limesgalerie I Jakob-Rumpf-Str. 2 35510 Butzbach I Tel. 06033 745-1664 Vorstadt 15 I 63654 Büdingen Tel. 06042 9751065 Forsthausstr. 4 I 63683 Ortenberg-Bleichenbach Tel. 06041 8238112 Landgrabenstr. 10 I 61118 Bad Vilbel Tel. 06101 9876238 Bad Nauheimer Str. 8 I 61203 Reichelsheim Tel. 06035 1895890 Zonta Club Kleiderkammer Blücherstraße 23 I 61231 Bad Nauheim Tel. 06032 927848 b Beratung und Unterstützung • • Allgemeine Beratung/Selbsthilfegruppen Familienunterstützende Angebote Wellcome I Zwillingselterntreff I Mütter- und Familienzentren Frauenzentrum I FAB I Evangelische Familien-Bildungsstätte Wetteraukreis, Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern • Beratung für Mütter und Väter mit Migrationshintergrund • Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder • Pflegefamilie/Adoption • Seelische und körperliche und Gesundheit • Frühförderung für Kinder mit Behinderung • Schuldnerberatung • Tafeln 43 Beratung und Unterstützung Allgemeine Beratung/Selbsthilfegruppen Wenn Sie Fragen haben, sich verunsichert fühlen, Informationen benötigen oder einfach jemanden brauchen, der Ihnen zuhört, können Sie sich an folgende Beratungsstellen wenden: Caritasverband Gießen e.V. Kleine Klostergasse 16 I 61169 Friedberg Tel. 06031 5834 I [email protected] Diakonisches Werk Wetterau Saarstr. 55 I 61169 Friedberg I Tel. 06031 72520 [email protected] pro familia Friedberg e. V. Saarstr. 30 I 61169 Friedberg Tel. 06031 2336 I [email protected] Fachdienst Frauen und Chancengleichheit Leonhardstraße 7 I 61169 Friedberg [email protected] Tel. 06031 83-5301 Selbsthilfegruppen Im Wetteraukreis gibt es diverse Selbsthilfegruppen, die Ihnen die Möglichkeit bieten, sich mit Menschen, die sich in vergleichbaren Krisensituationen befinden, auszutauschen. Selbsthilfe-Kontaktstelle des Wetteraukreises Europaplatz I 61169 Friedberg I Tel. 06031 83-2345 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr I [email protected] www.wetteraukreis.de oder 44 Selbsthilfe-Kontaktstelle der Bürgeraktive Bad Vilbel e. V. Am Marktplatz 2-4 I 61118 Bad Vilbel Tel: 06101-13 84 I [email protected] www.buergeraktive.de Ein Beispiel hierfür ist die Selbsthilfegruppe „Schatten und Licht e. V.” in Bad Vilbel. Hier treffen sich Frauen, die an einer postpartalen Depression leiden, d. h. an einer Depression, die sich nach der Geburt eines Kindes entwickeln kann. Hierunter leiden 10 bis 20 Prozent aller Mütter. Selbsthilfegruppe „Schatten und Licht e. V.” Informationen und Kontakt Tel: 06101 5585578 www.schatten-und-licht.de www.sandravarnhorn.de I [email protected] Familienunterstützende Angebote Wellcome – praktische Hilfe für Familien nach der Geburt Hier erhalten Sie praktische Unterstützung, wenn Sie sich durch die Geburt Ihres Kindes überfordert fühlen und Hilfe brauchen. Wellcome Friedberg/Hessen Evangelische Familien-Bildungstätte Kaiserstr. 167 I 61169 Friedberg I Tel. 06031 687075 [email protected] www.wellcome-online.de Beratung und Unterstützung angebote Zwillingselterntreff Hier werden regelmäßige Stammtische zum Erfahrungsaustausch und Basare veranstaltet. Informationen unter www.zwillinge-wetterau-mkk.de oder telefonisch unter 06108 796479 I www.zwillingsforum.de Mütter- und Familienzentren In den Mütter- und Familienzentren finden Sie umfangreiche Angebote für Schwangere, junge Mütter und Familien: Müfaz – Mütter- und Familienzentrum e.V. Bad Nauheim Friedberger Str. 10 I 61231 Bad Nauheim Tel. 06032-31233 I [email protected] I www.muefaz.de MüZe – Mütter- und Familienzentrum Karben e. V. Berliner Str. 12 I 61184 Karben (Burg-Gräfenrode) Tel. 06034 5098974 I [email protected] www.mueze-karben.de PaMuKi – Familienzentrum e. V. Vogelsbergstr. 21 I 63674 Altenstadt I Tel. 06047 988866 [email protected] I www.pamuki.de Frauenzentrum Wetterau e.V. Auch hier werden diverse Kurse und Gesprächskreise für Frauen angeboten. Informationen unter: Frauenzentrum Wetterau e. V. I Wintersteinstraße 3 61169 Friedberg I Tel. 06031 2511 [email protected] www.frauenzentrum-wetterau.de Frauen Arbeit Bildung e.V. (FAB) FAB bietet in den Bereichen Bildung, Betreuung und Ernährung ein umfangreiches Angebotsspektrum für Frauen. FAB I Am Sauerborn 11 I 61209 Echzell Tel. 06008 9181-0 I [email protected] Evangelische Familien-Bildungsstätte Wetterau Auch hier können Sie ein breites Kursangebot nutzen. Evangelische Familien-Bildungsstätte Wetterau Alte Wäscherei I Am Goldstein 4b I 61231 Bad Nauheim Tel. 06032 3497000 I [email protected] Es kann Situationen oder Phasen in Ihrem Leben geben, in denen Sie sich überfordert fühlen oder eine familiäre Krise Sie belastet. Hier bekommen Sie Unterstützung: Wetteraukreis: Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern Am Seebach 1c I 61169 Friedberg Tel. 06031 833241 I [email protected] Fachbereich Jugend, Familie und Soziales Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) Europaplatz I 61169 Friedberg I Tel. 06031 83-3231 Diakonisches Werk Wetterau, Ehe-, Familien-, Erziehungsberatung Saarstr. 55 I 61169 Friedberg I Tel. 06031 72520 [email protected] 45 Beratung und Unterstützung Rechtsberatung Ausländer- und Asylrecht, Arbeits-, Sozial- und Mietrecht Organisiert über das Internationale Zentrum Friedberg können Flüchtlinge, Migranten/-innen und mittellose Deutsche eine Rechtsberatung erhalten. Mit Beratungsschein ist die Beratung kostenlos, ohne Beratungsschein müssen Sie 10 Euro zahlen. Internationales Zentrum Die aktuellen Termine finden Sie unter www.internationales-zentrum-friedberg.de Anmeldung: Tel. 06008 9181244 I [email protected] Ort: Albert Stohr Haus (Bibliothek kath. Gemeindehaus) Ludwigstr. 34 I 61169 Friedberg beratung Eine Rechtberatung bei Gericht können Sie in der Nähe nur beim Amtsgericht in Frankfurt einholen. Diese kostet einmalig 10 Euro. Sie können allerdings nicht anrufen, sondern müssen mit Ihren Unterlagen vorsprechen. 46 Rechtsberatung Amtsgericht Frankfurt Gerichtsstr. 2 I 60313 Frankfurt I Tel. 069 1367-0 Rechtsberatung I Täglich 9:30 – 11:45 Uhr Donnerstags bis 14:00 Uhr I Gebäude B, 1. Stock, Zi.108 Beratung für Mütter und Väter mit Migrationshintergrund Bei Frauen und Familien mit Migrationshintergrund kann eine Schwangerschaft besondere Fragestellungen rechtlicher, familiärer oder finanzieller Art hervorrufen. Mit Ihren Fragen können Sie gerne in die o. g. Schwangerenberatungsstellen vom Diakonischen Werk, von pro familia oder vom Caritasverband kommen (siehe S. 51). Falls sprachliche Kommunikationsprobleme bestehen, möchten wir Sie bitten, eine Person Ihres Vertrauens als Dolmetscher/-in mitzubringen. Im Wetteraukreis stehen Ihnen außerdem weitere Beratungsstellen und Ansprechpartner zur Verfügung: Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Büdingen Migrationserstberatungsstelle 63654 Büdingen I Vogelsbergerstr. 94 I Tel. 06042 880617 Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Friedberg Migrationserstberatungsstelle 61169 Friedberg I Homburger Str. 26 I Tel. 06031 6000-208 Wetteraukreis, Fachbereich Jugend, Familie und Soziales Stabstelle Integration Europaplatz I 61169 Friedberg I Tel. 06031 83-3003 Anwaltssprechstunde Familie und Recht am 1. Donnerstag im Monat, kostenlos Fachdienst Migration beim Wetteraukreis 61169 Friedberg I Bismarckstr. 2 I Tel. 06031 83-3501 Bitte anmelden bei Jugendmigrationsdienst 61169 Friedberg I Bismarckstr. 2 I Tel. 06031 1660304 Müfaz – Mütter- und Familienzentrum e.V. Bad Nauheim Friedberger Str. 10 I 61231 Bad Nauheim Tel. 06032 31233 I [email protected] I www.muefaz.de Internationales Zentrum Friedberg Integrationslotsen I Tel. 06031 12364 Beratung und Unterstützung migrationshintergrund Kreisstadt Friedberg Hessen I Integrationsberatungsstelle Frau Sabine Schäfer I 61169 Friedberg Mainzer-Tor-Anlage 6 I Tel. 06031 7399621 Frauenzentrum Wetterau e. V. Wintersteinstr. 3 I 61169 Friedberg I Tel. 06031 2511 [email protected] Migrationsbeauftragte der Hessischen Polizei Grüner Weg 3 I 61169 Friedberg I Tel. 06031 601-158 [email protected] Deutsch-ausländischer Freundschaftskreis DAF e. V. 61184 Karben I Bahnhofstr. 205 I Tel. 06039 6742 Hilfe für Frauen in Gewaltsituationen Wenn Sie unter der Gewalttätigkeit Ihres Partners oder anderer Personen leiden, holen Sie sich Unterstützung und Hilfe. Sie können sich wenden an: Frauen-Notruf für den Wetteraukreis e. V. Hinter dem Brauhaus 9 I 63667 Nidda I Tel. 06043 4471 Beratungsstelle für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder Saarstaße 30 I 61169 Friedberg I Tel. 06031 166773 Frauenhaus Wetterau e. V. I Postfach 10 32 27 61169 Friedberg I Tel. 06031 15353 oder 15354 Wildwasser Wetterau e.V. In der Burg 18 I 61169 Friedberg I Tel. 06031 64000 Pflegefamilie/Adoption Neben der Inanspruchnahme von Beratung oder familienunterstützenden Maßnahmen (S. 45) besteht die Möglichkeit bzw. manchmal auch die Notwendigkeit, Ihr Kind kurz- oder langfristig in einer Pflegefamilie unterzubringen oder, wenn es Ihr Wunsch ist, zur Adoption freizugeben. Fachservice Pflegefamilie: AWO Beratungsstelle Johann-Sebastian-Bach-Str. 26 I 35510 Butzbach Tel. 06033 6150 I [email protected] AWO Beratungsstelle Gerbergasse 2 I 63667 Nidda Tel. 06043 9869706 [email protected] Evangelische Familien-Bildungsstätte Am Goldstein 4b I 61231 Bad Nauheim Tel. 06032 3497000 www.ev-familien-bildungsstaette.de www.fachservice-pflegefamilie.de Evangelische Familien-Bildungsstätte Am Hain 4 I 63654 Büdingen I Tel. 06042 979472 www.ev-familien-bildungsstaette.de Adoptionsberatung und -vermittlung: Caritasverband Gießen e. V. Beratung und Soziale Dienste Kleine Klostergasse 16 I 61169 Friedberg Tel. 06031 692114 I [email protected] 47 Beratung und Unterstützung Seelische und körperliche Gesundheit Zentrum für Jugendberatung und Suchthilfe für den Wetteraukreis Schützenrain 9 I 61169 Friedberg I Tel. 06031 7210-0 [email protected] I www.drogenberatung-jj.de Caritasverband Gießen e. V. Psychosoziale Beratungsstelle für Suchtkranke Kleine Klostergasse 16 I 61169 Friedberg Tel. 06031 4488 [email protected] www.caritas-giessen.de Diakonisches Werk Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle (PSKB) Saarstr. 55 I 61169 Friedberg I Tel. 06031 7252-0 [email protected] (Weitere psychosoziale Kontakt- und Beratungsstellen des Diakonischen Werkes befinden sich in Büdingen, Butzbach, Karben und Nidda, zu erfragen unter o. a. Telefonnummer.) Für akute Krisensituationen: Sozialpsychiatrisches Krisentelefon für den Wetteraukreis I Tel. 0700 0399 0399 Fr., Sa., So., Feiertage 17:00 bis 23:00 Uhr Elterntelefon (gebührenfrei) I Tel. 0800 1110-550 Rund um die Uhr steht Ihnen gebührenfrei die Telefonseelsorge zur Verfügung unter: Tel. 0800 1110-111 oder Tel. 0800 1110-222 48 Folgende Beratungsstellen vermitteln Mutter-Kind-Kuren: Caritasverband Gießen e. V. Kleine Klostergasse 16 I 61169 Friedberg Tel. 06031 5834 I [email protected] Caritasverband Gießen e. V. Berliner Str. 2 I 63654 Büdingen Tel. 06042 3922 I [email protected] Kreisverband der AWO Wetterau e. V. Kleine Klostergasse 16 I 61169 Friedberg Tel. 06031 5724 I [email protected] Deutsches Rotes Kreuz (DRK) Homburger Str. 26 I 61169 Friedberg Tel. 06031 6000210 I [email protected] Diakonisches Werk Wetterau Saarstr. 55 I 61169 Friedberg Tel. 06031 7252-0 I [email protected] Diakonisches Werk Wetterau Bahnhofstr. 26 I 63667 Nidda Tel. 06043 96400 I [email protected] gesundheit Beratung und Unterstützung Frühförderung für Kinder mit Behinderung Tafeln Frühförderung ist ein Angebot von Hilfen für alle Kinder im Säuglings-, Kleinkind- und Kindergartenalter, die behindert oder von einer Behinderung bedroht sind, wie auch für ihre Eltern und andere Bezugspersonen im Lebensumfeld des Kindes. Wenn Sie ein niedriges Einkommen haben, können Sie an verschiedenen Orten im Wetteraukreis Lebensmittel von den „Tafeln“ erhalten. Hierfür benötigen Sie eine Kundenkarte. Wo diese ausgestellt wird und welche Zugangsbedingungen bestehen, erfragen Sie bitte bei der für Ihren Wohnort zuständigen Tafel. Informationen über die Frühförderung im Wetteraukreis erhalten Sie über den Fachdienst Familienförderung Tel: 06031 83-3328 oder 06031 83-3301 und über die Lebenshilfe e.V. I Frühförderstelle Hauptstr. 25-29 I 61169 Friedberg Tel: 06031 68456-0 I [email protected] www.lebenshilfe-wetterau.de Schuldnerberatung Caritasverband Gießen Schuldnerberatung Kleine Klostergasse 16 I 61169 Friedberg Tel. 06031 719873 I [email protected] www.caritas-giessen.de Diakonisches Werk I Schuldnerberatung Bahnhofstr. 26 I 63667 Nidda Hotline mittwochs 9:00 bis 12:30 Uhr Tel. 06043 9640244 I [email protected] Friedberger Tafel Kleine Klostergasse 11 I 61169 Friedberg Tel. 06031 6844624 Büdinger Tafel (zusätzliche Ausgabestellen in Ortenberg und Altenstadt) Berlinerstraße 25 I 63654 Büdingen Tel. 06042 955744 Butzbacher Tafel Krachbaumgasse 1-7 I 35510 Butzbach Tel. 06033 9242406 Bad Vilbeler Tafel Ritterstraße 34 I 61118 Bad Vilbel Tel. 06101 8027272 Schottener Tafel – Ausgabestelle Nidda c/o Ev. Stadtmission Nidda Johanniterstr. 15 I 63667 Nidda I Tel. 06043 9869-597 tafeln 49 n Schwangerschaftskonflikt Schwanger zu sein, bedeutet nicht für jede Frau oder jedes Paar Glück und Freude. Häufig werden durch eine Schwangerschaft auch Gefühle von Angst, Unsicherheit und Zweifel hervorgerufen. Nicht jede Schwangerschaft ist geplant und erwartet. Wenn Sie Zweifel haben und verunsichert sind, sollten Sie die Hilfe und Unterstützung der zuständigen Schwangerschaftsberatungsstellen vor Ort in Anspruch nehmen. Hier werden Ihnen Möglichkeiten aufgezeigt, auch in persönlich sehr schwierigen Lebenssituationen ein Leben mit Kind zu meistern. Sie werden unterstützt und auf dem Weg zu einer Entscheidung begleitet. Sollten Sie einen Schwangerschaftsabbruch erwägen, so ist die Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 StGB gesetzlich vorgeschrieben. Die Beratung wird ergebnisoffen geführt. Im Mittelpunkt der Beratung stehen die Hilfe für die schwangere Frau und der Schutz des ungeborenen Lebens. Die Beratung ist kostenfrei, anonym und unterliegt der Schweigepflicht. In einem geschützten Raum wird Ihnen die Möglichkeit gegeben, Ihre Sorgen und Nöte zu besprechen, mit der Sicherheit, in Ihrer Entscheidung angenommen und akzeptiert zu werden. 50 schwangerschafts Schwngerschaftskonflikt Schwangerschaftskonflikt Ein Schwangerschaftsabbruch ist bis zum Ende der 12. Woche nach der Empfängnis straffrei, wenn • Sie ein Beratungsgespräch in einer anerkannten Beratungsstelle, die Ihnen auf Wunsch einen Beratungsschein ausstellt, hatten • Sie den Abbruch möchten und durch einen Arzt/ eine Ärztin durchführen lassen • mindestens drei Tage zwischen dem Beratungsgespräch und dem Abbruch liegen • Sie dem Arzt/der Ärztin die Beratungsbescheinigung nach § 219 StGB vorlegen. Caritasverband Gießen e. V. Kleine Klostergasse 16 I 61169 Friedberg Tel. 06031 5834 I [email protected] www.caritas-giessen.de Diakonisches Werk Wetterau Bahnhofstraße 26 I 63667 Nidda I Tel.06043 96400 [email protected] www.diakonie-wetterau.de pro familia Friedberg e. V. Saarstraße 30 I 61169 Friedberg I Tel. 06031 2336 [email protected] Nach einer Beratung (§ 219 StGB) stellen im Wetteraukreis das Diakonische Werk und pro familia auf Ihren Wunsch hin einen Beratungsschein aus. Der Caritasverband berät ebenfalls im Schwangerschaftskonflikt, stellt aber keine Scheine aus. Wenn Ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt, übernimmt das Land Hessen die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch. Hierfür müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. konflikt 51 m Checkliste für werdende Eltern in der Wetterau In dieser Liste finden Sie alles Organisatorische, das für Sie als werdende Eltern wichtig ist: während der Schwangerschaft, rund um die Geburt und nach der Geburt Ihres Kindes. Damit Sie den notwendigen „Papierkram“ möglichst schnell erledigen können, haben wir die jeweils frühest möglichen Termine angegeben. WANN Der richtige Zeitpunkt, um aktiv zu werden WAS Was Sie jetzt schon erledigen können INFOS 3./4. Monat Finanzielle Unterstützung: Antrag bei der Bundesstiftung Mutter und Kind (einkommensabhängig) Kapitel Finanzielle Hilfen, S. 21 www.bundesstiftung-mutter-undkind.de 3./4. Monat Wenn Sie über kein oder ein geringes Einkommen verfügen Finanzielle Unterstützung: Antrag auf ALG II und auf Mehrbedarf für Schwangere und Schwangerschaftsbekleidung Kapitel Finanzielle Hilfen, S. 22 Frühschwangerschaft 3./4. Monat Hebamme suchen für die Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Geburt oder eine Beleghebamme, die sie bei der Geburt begleitet Kapitel Rund um Schwangerschaft und Geburt, S. 39 Frühschwangerschaft 3./4. Monat Sie können Ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren, Mitteilungspflicht besteht nur in wenigen Fällen. Bedenken Sie aber, dass der Mutterschutz erst in Kraft treten kann, wenn die Schwangerschaft bekannt ist (z. B. Schutz bei Kontakt mit Gefahrenstoffen bei der Arbeit u. ä.) Kapitel Baby und Beruf, Mutterschutz, S. 9 Während der Schwangerschaft 52 Checkliste WANN WAS INFOS Ab 5. Monat Geburtsvorbereitungskurs und andere Kurse, wie z. B. Schwangerschaftsgymnastik, Schwangerschaftsyoga, Säuglingspflegekurs Kapitel Rund um Schwangerschaft und Geburt, Geburtsvorbereitung S. 38 Mitte bis Ende der Schwangerschaft Dauer und Aufteilung der Elternzeit mit Ihrem Partner planen und ggf. mit Ihren jeweiligen Arbeitgebern besprechen Kapitel Baby und Beruf, Elternzeit und Elterngeld, S. 10 Mitte bis Ende der Schwangerschaft Antrag auf Kindergeld besorgen und ausfüllen, aber erst nach der Geburt einreichen Kapitel Finanzielle Hilfen, Kindergeld S. 17 Mitte bis Ende der Schwangerschaft Antrag auf Elterngeld besorgen und ausfüllen, aber erst nach der Geburt mit Geburtsurkunde einreichen Kapitel Finanzielle Hilfen, Elterngeld S. 18, 19 Mitte bis Ende der Schwangerschaft Zu empfehlen! Anmeldung in einer Kinderkrippe, wenn eine Betreuung in den ersten zwei Jahren gewünscht ist Kapitel Baby und Beruf, Kinderbetreuung, S. 13 Zehn Wochen vor dem errechneten Geburtstermin, wenn Sie ALG II beziehen Antrag auf Babyausstattung stellen Kapitel Finanzielle Hilfen, Arbeitslosengeld II, S. 22 Ab 6. Monat, wenn Sie nicht verheiratet sind Vaterschaftsanerkennung Kapitel Rund um Schwangerschaft und Geburt, S. 40 53 Checkliste WANN WAS INFOS Ab etwa 8. Monat, falls Vaterschaft und/oder Unterhaltszahlungen klärungsbedürftig sind Beistandschaft beantragen Kapitel Alleinerziehend, Beistandschaft, S. 30 Frühestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin Mutterschaftsgeld beantragen Kapitel Finanzielle Hilfen, Mutterschaftsgeld, S. 16 Direkt nach der Geburt Anmeldung des Kindes beim Standesamt (Geburtsurkunde wird dort erstellt) Kapitel Rund um Schwangerschaft und Geburt, Geburtsurkunde u. Namensgebung, S. 40 Direkt nach der Geburt Antrag auf Familienkrankenversicherung Binnen einer Woche nach der Geburt Schriftliche Anmeldung der Elternzeit, falls diese direkt nach der Mutterschutzfrist beginnen soll Kapitel Baby und Beruf, Elternzeit und Elterngeld, S. 10 Antrag auf Elterngeld zusammen mit der Geburtsurkunde einreichen. Es empfiehlt sich, die Anträge auf Eltern- und Kindergeld schon vor der Geburt vorzubereiten. Kapitel Finanzielle Hilfen, Elterngeld, S. 18, 19 Rund um die Geburt Nach der Geburt Bis zu drei Monate nach der Geburt (eine rückwirkende Auszahlung des Elterngeldes kann nur für drei Monate erfolgen) 54 Kapitel Rund um Schwangerschaft und Geburt, Krankenversicherung des Kindes, S. 41 Checkliste WANN WAS INFOS Nach der Geburt Antrag auf Kindergeld und ggf. Kinderzuschlag zusammen mit der Geburtsurkunde des Kindes abgeben Kapitel Finanzielle Hilfen, S. 17 Nach der Geburt, wenn Sie BAföG oder BaB bekommen Kinderbetreuungszuschlag beantragen Kapitel Finanzielle Hilfen, BAföG, S. 26 Nach der Geburt Antrag auf Sozialgeld für das Kind, wenn Sie ALG II oder BAföG beziehen Kapitel Finanzielle Hilfen, S. 22, 26 und 34 Nach der Geburt Antrag auf Wohngeld (einkommensabhängig), nicht für Bezieher/-innen von ALG II Kapitel Finanzielle Hilfen, Wohngeld, S. 24 Nach der Geburt, wenn Sie und der Vater des Kindes getrennt leben Unterhalt vom Vater des Kindes, wenn er zahlungsfähig ist; Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn der Vater nicht zahlungsfähig ist Kapitel Alleinerziehend, Unterhaltsvorschuss, S. 33 Sechs Wochen vor dem zweiten Geburtstag Ihres Kindes Antrag auf Übertragung von bis zu 12 Monaten Elternzeit auf einen Zeitraum vor dem 8. Geburtstag Ihres Kindes, z. B. das Jahr, in dem Ihr Kind eingeschult wird Kapitel Baby und Beruf, Elternzeit und Elterngeld, S. 10 Nach der Geburt 55 Stichwortverzeichnis Stichwortverzeichnis aAdoption S. 47 Alleinerziehend S.28 Arbeitslosengeld I S. 16 Arbeitslosengeld II S. 22, S. 16 Arbeitslosigkeit S. 10 Elterntelefon S. 48 Ausbildung S. 12, S. 26, S. 27 Evangelische Familien-Bildungsstätte S. 38, S. 45 b Babyausstattung S. 42, S. 21 Begleiteter Umgang S. 32 f S. 44 und andere Seiten Fachdienst Frauen und Chancengleichheit S. 8, Behinderung des Kindes S. 37, S. 49 Familienkasse S. 17 Beistandschaft S. 30 Frauen Arbeit Bildung (FAB) S. 45 Beratung S. 43 Frauenhaus S. 47 Beratungsschein S. 46, S. 51 Frauen-Notruf S. 47 Beruflicher Aus- und Wiedereinstieg S.8 Frauenzentrum S. 45 Berufsausbildung S. 11, S., S. 12 Fruchtwasseruntersuchung S. 37 Berufsausbildungsbeihilfe (BaB) S. 27 Frühförderung S. 49 Beschäftigungsverbot S. 8 Frühgeburten S. 16 Betreuungskosten S. 25 Betreuungsunterhalt S. 33 gGeburtshaus Geburt S. 36, S. 38 S. 39 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) S. 26 Geburtskliniken S. 38 Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” S. 21 Geburtsurkunde S. 40 c Caritasverband S. 44 56 cChorionzottenbiopsie S. 37 d Diakonisches Werk S. 44 und auf anderen Seiten Elternzeit S. 10 eElterngeld S. 10, S. 18 und auf anderen Seiten Geburtsvorbereitung S. 38 Geburtsvorbereitungskurs S. 38 Stichwortverzeichnis Geschwisterbonus g m Mehrlingsgeburten S. 18 S. 16, S. 18, S. 45 Gesundheit S. 48 Mietzuschuss S. 24 Gewalt S. 47 Migrantinnen und Migranten S. 46 Hausgeburt S. 39 Mutter-Kind-Kuren S. 48 hHebamme S. 39 Mutterschaftsgeld S. 16 Hebammenliste S. 39 Mutterschaftsgeldstelle S. 16 Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) S. 37 Mutterschaftsleistungen S. 16 JobKOMM S. 23 Mutterschutz S. 9 kKinderbetreuungszuschlag Kinderbetreuung S. 13 Mutterschutzfrist S. 9 S. 26 Kindergärten S. 13 Mutterschutzgesetz S. 9 Mütterzentren S. 45 Kindergartenplatz S. 12, S. 13 Kindergeld S. 17 nNamensgebung Kinderzuschlag S. 20 Kinderzuschlagsrechner S. 20 Krankenhaus S. 38 p Krankenversicherung (Kind) S. 41 Krippen S. 13 Kündigungsschutz S. 9 l Mediation S. 30 m Mehrbedarf ALG II S. 40 Notkindergarten S. 14 Lastenzuschuss S. 24 S. 22 Notmütterruf S. 14 Pflegefamilie S. 47 Pränataldiagnostik S. 37 pro familia S. 44 r und auf anderen Seiten Psychische Probleme S. 48 Rechtsberatung S. 46 sSchulausbildung Scheidung S. 29 S. 12 Schuldnerberatung S. 49 57 Stichwortverzeichnis s Schule S. 12 Schwangerenberatungsstellen S. 21, S. 37, S. 50 und auf anderen Seiten Schwangerschaftsabbruch S. 51 Schwangerschaftsbekleidung S. 42 S. 48 Trennung S. 29 uUmgangsrecht Ultraschalluntersuchung S. 37 S. 32 Umstandsmode S. 42 Schwangerschaftskonflikt S. 50 Unterhalt S. 31, S. 33 Schwangerschaftsvorsorge S. 37 Unterhaltsvorschuss S. 33 Second-Hand-Läden S. 42 Selbsthilfegruppen S. 44 Sorgerecht S. 32 Sorgerechtserklärung S. 40 Sozialpsychiatrisches Krisentelefon S. 48 v Vaterschaftsanerkennung S. 31 Versorgungsamt S. 19 wWellcome Vorsorgeuntersuchung S. 37 S. 44 Wildwasser S. 47 Sozialwohnung S. 24 Wohnberechtigungsschein S. 24 Spielsachen S. 42 Wohngeld S. 24 Stillzeit S. 9 Wohngeldstelle S. 24 Studentenwerk S. 27 Studium S. 12, S. 26 Sucht S. 48 tTagesmütter Tafeln S. 49 S. 13 Teilzeit- und Befristungsgesetz S. 11 58 t Telefonseelsorge Teilzeitarbeit S. 11 Schutz am Arbeitsplatz S. 9 Caritasverband Gießen e. V. Kleine Klostergasse 16 61169 Friedberg Tel. 06031 5834 [email protected] www.caritas-giessen.de Diakonisches Werk Wetterau Bahnhofstraße 26 63667 Nidda Tel. 06043 96400 [email protected] www.diakonie-wetterau.de Pro Familia Friedberg e. V. Saarstraße 30 61169 Friedberg Tel. 06031 2336 [email protected] www.profamilia.de Fachdienst Frauen und Chancengleichheit Leonhardstraße 7 61169 Friedberg Tel. 06031 83-5301 [email protected] www.wetteraukreis.de Mit freundlicher Unterstützung von