Schwanger - und nun? Eltern sein - was tun?

Transcription

Schwanger - und nun? Eltern sein - was tun?
Schwanger - und nun?
Eltern sein - was tun?
VORWORT
Liebe werdende Eltern, liebe Eltern,
nichts verändert das Leben von (werdenden) Eltern mehr, als die
Geburt eines Kindes. Da ist es nur natürlich, dass neben Glück
und Freude auch viele Fragen auftreten. Schließlich heißt “Eltern
sein” auch Verantwortung zu tragen. Sie sollen wissen, dass es
im Ilm-Kreis für diese neue Lebenssituation bereits in der
Schwangerschaft fachkundige und erfahrene Ansprechpartner
gibt. Im Ilm-Kreis ist es uns ein besonderes Anliegen, junge
Familien zu fördern und jungen Müttern und Vätern Unterstützung
zu geben, damit ihre Kinder wohl behütet aufwachsen können.
Das gesunde Aufwachsen von Kindern und der Schutz von Kindern
vor Gefährdung ist eine der wesentlichsten Verantwortungen
unserer Gesellschaft. Es ist auch im Ilm-Kreis unser Ziel,
einen maximal möglichen Schutz sowie gute Rahmenbedingungen
für ein behütetes Aufwachsen von Kindern zu gewährleisten.
Der Landkreis hält deshalb ein weitreichendes Spektrum von
Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Fördermöglichkeiten, pädagogischen und finanziellen Hilfen bereit. Durch Schaffung einer
Netzwerk- und Koordinationsstelle im Jugendamt wurden in diesem
Jahr die Weichen für eine fach- und bereichsübergreifende
Zusammenarbeit im Kinderschutz neu gestellt.
Vor allem aber werden im Landkreis die Bemühungen um einen
präventiv wirksamen Kinder- und Jugendschutz verstärkt. Es ist
uns auch ein besonderes Anliegen, junge Familien zu fördern.
1
Die vorliegende Broschüre gibt Ihnen einen Überblick über allgemeine
Angebote und Dienstleistungen für Schwangere, werdende Eltern und
jungen Familien. Neben nützlichen Informationen zu Fragen von
Schwangerschaft und Elternsein wird Ihnen eine Übersicht über Hilfen
und Unterstützungsangebote für Schwangere, werdende Eltern und
Eltern im Ilm-Kreis geboten. Sie erhalten Auskunft über
Ansprechpartner bei Behörden, sozialen Diensten und Institutionen
des Gesundheitswesens.
Ergreifen Sie die Chance und nutzen Sie die Angebote! Sie werden mit
Ihren Fragen und eventuellen Unsicherheiten nicht allein gelassen.
Viel Spaß bei der Lektüre wünscht Ihr
Dr. Benno Kaufhold
Landrat
2
INHALT
Teil 1 Vor der Geburt
Information/Beratung/finanzielle Hilfe ................................7
Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere .........................9
Geburtsvorbereitung ....................................................11
Mehrbedarf für werdende Mütter ....................................15
Kündigungsschutz .......................................................17
Mutterschutz ...............................................................19
Mutterschaftsgeld ........................................................21
Schwangerschaftsabbruch ............................................23
Freigabe zur Adoption ..................................................25
Anonyme Geburt .........................................................27
Babykörbchen .............................................................29
Teil 2 Nach der Geburt
Geburtenanzeige/Geburtsurkunde ..................................31
Betreuung nach der Geburt ...........................................33
Gesundheit/U-Untersuchungen ......................................35
U-Untersuchungen ......................................................37
Impfungen ..................................................................41
Förderung für Kinder ....................................................43
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Vaterschaftsanerkennung.....................................................45
Sorgerecht ............................................................................47
Umgangsrecht ......................................................................49
Unterhalt ...............................................................................51
Unterhaltsvorschuss .............................................................53
Kindergeld/Kinderzuschlag ...................................................55
Elternzeit...............................................................................57
Elterngeld..............................................................................59
Thüringer Erziehungsgeld.....................................................61
Betreuung für Kinder unter 2 Jahren ....................................63
Betreuung für Kinder ab 2 Jahren.........................................65
Erstattung von Kostenbeiträgen für Kinderbetreuung...........67
Einschulung ..........................................................................69
Kontakte, Krabbelgruppen und mehr....................................71
Familienurlaub ......................................................................73
Müttergenesungskur, Mutter/Vater-Kind-Kur ........................77
Elternkurse, Elterntraining, Elterntalk ...................................79
Beratung und Hilfe bei Hyperaktivität/ADS .......................81
Beratung für Alltag und Familienfragen ............................83
Beratung in Familien- und Erziehungsfragen ....................85
4
INHALT
Hilfen zur Erziehung ................................................... 87
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung ...................... 89
Teil 3 Anhang
Rat und übergreifende Hilfe...........................................91
- Beratung für ausländische Bürger
- Hilfe bei psychischer Erkrankungen
- Suchtberatung
- Schutz und Beratung für Frauen bei häuslicher Gewalt
- Hilfe in besonderen Lebenssituationen
Bei Schulden Hilfe/Unterstützung ...................................95
- Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung
Sachhilfen ..................................................................97
- Sachhilfen - Kleiderkammern
- Sachhilfen - Mittagessen, Lebensmittel
- Sachhilfen - Möbelkammern
Adressen.........................................................................99
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6
INFORMATION/BERATUNG/
FINANZIELLE HILFE
In den Schwangerschaftsberatungsstellen erhalten Sie Rat und
praktische Hilfe in sozialen und rechtlichen Fragen wie Mutterschutz,
Elterngeld, Wohnung, Umgang mit dem Baby usw.
Erfahrene Fachkräfte hören Ihnen zu und suchen mit Ihnen
gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten. Auch wenn Sie sich im
Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt oder durch
besondere Lebensumstände in schwierigen finanziellen Situationen
befinden, hilft die Schwangerschaftsberatungsstelle. Sie unterstützt
Sie beim Ausfüllen von Anträgen von Hilfen aus der Bundesstiftung
"Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" und der
Landesstiftung "Hilfe für die Familie".
Die Schwangerschaftsberatungsstellen bieten außerdem psychosoziale Beratung in Fällen, in denen die Schwangerschaft nicht
glücklich verläuft oder die Schwangerschaft dazu führt, dass eine
Schwangere oder das Paar weder aus noch ein weiß, wenn Konflikte
mit dem Partner auftauchen oder es sogar zur Trennung kommt. Dann
suchen die Beraterinnen mit ihnen nach Lösungswegen oder
vermitteln bei Bedarf auch an andere Fachkräfte.
Schwangerschaftsberatungsstellen informieren und beraten
außerdem zu Familienplanung und Verhütung.
Die Beratung ist kostenfrei, selbstverständlich vertraulich und kann,
wenn Sie keinen Stiftungsantrag stellen, auch anonym erfolgen.
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Schwangerschafts-/Schwangerschaftskonfliktberatung
Marienstift Arnstadt
Rosenstraße 11
99310 Arnstadt
 (0 36 28) 7 61 93
Mo
Di
Mi
Do
Fr
8:00 - 14:00
8:00 - 18:00
8:00 - 12:00
8:00 - 18:30
8:00 - 13:00
Familien- und Schwangerschaftsberatungsstelle
Mo
DRK Landesverband Thüringen
Di
Mi
Bahndamm 19
Do
98693 Ilmenau
Fr
 (0 36 77) 20 26 52
[email protected]
10:00 - 14:00
9:00 - 18:00
9:00 - 14:00
9:00 - 18:00
9:00 - 14:00
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VORSORGEUNTERSUCHUNGEN
FÜR SCHWANGERE
Die Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen dienen der
Beobachtung des Gesundheitszustandes von Mutter und
ungeborenem Kind. Ziel dieser regelmäßigen Untersuchungen ist es,
mögliche Gefahren und Abweichungen vom normalen
Schwangerschaftsverlauf früh zu erkennen.
Sobald eine Frau vermutet schwanger zu sein, sollte sie den ersten
Termin beim Frauenarzt (= Facharzt für Frauenheilkunde und
Geburtshilfe) vereinbaren. Dort bekommt sie den „Mutterpass“. Darin
werden unter anderem die Blutgruppe der Mutter, Angaben zur
Person, die Ergebnisse der Ultraschalluntersuchungen sowie die
Kontrollergebnisse bei jeder weiteren Untersuchung vermerkt. Den
Mutterpass sollten Sie ständig bei sich tragen und auch zu jeder
Untersuchung mitbringen.
Während der ersten Schwangerschaftsmonate haben Sie alle vier
Wochen das Recht auf eine Vorsorgeuntersuchung. In den letzten
zwei Monaten finden diese sogar alle zwei Wochen statt. Die
Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen ist freiwillig, ist aber
dringend zu empfehlen. Sie können sich vergewissern, dass mit Ihnen
und dem Kind alles in Ordnung ist.
Die Vorsorgeuntersuchungen werden von der Krankenkasse bezahlt.
Solange es keine Komplikationen gibt, fallen auch keine
Praxisgebühren an.
Wenn Sie berufstätig sind, hat der Arbeitgeber Sie für die
Vorsorgeuntersuchungen ohne Verdienstausfall freizustellen.
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Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburthilfe
Tanja Dormayr
Stadtilmer Straße 5
99310 Arnstadt
 (0 36 28) 58 12 00
Dipl. med. Petra Koleczko
Straße des Friedens 17
98693 Ilmenau
 (0 36 77) 84 08 96
Ullrich Endisch
Dr.-Robert-Koch-Straße 1
99310 Arnstadt
 (0 36 28) 4 83 77
Dr. med. Katharina Koch
Poststraße 31
98693 Ilmenau
 (0 36 77) 20 20 40
Dr. med. Heike Frenzel
Schloßstraße 3
99310 Arnstadt
 (0 36 28) 4 82 90
Dipl. med. Grit Rothe
Oehrenstöcker Straße 32
98693 Ilmenau
 (0 36 77) 60 60 15
Dipl. med. Ingrid Dormayr
Markt 25
99326 Stadtilm
 (0 36 29) 34 36
Dr. med. Margit Wagner
Prof.-Schmidt-Straße 27
98693 Ilmenau
 (0 36 77) 6 31 10
Dipl. Med. Sibylle Freiberg
Kirchgasse 2 a
98716 Geschwenda
 (03 62 05) 7 64 46
10
GEBURTSVORBEREITUNG
Je besser Sie als werdende Mutter auf die Entbindung vorbereitet
sind, desto leichter wird die Geburt Ihres Kindes verlaufen. Nehmen
Sie deshalb an einem Geburtsvorbereitungskurs teil! Sie sollten
frühzeitig (ca. 25. Woche beziehungsweise im sechsten Monat) mit
dem Kurs beginnen.
Eine einheitliche oder alle Möglichkeiten umfassende Methode der
Geburtsvorbereitung gibt es nicht. Aber natürlich soll Einiges in jedem
Fall vorkommen:
-
Entspannungsübungen
Lockerungsübungen
Atemübungen
Gespräche über Ängste und Befürchtungen bei der Geburt
Haltungsübungen zur Pressperiode
Informationsgespräche mit Hebamme und Arzt
Zwischen der Geburt in einer Klinik und zu Hause gibt es zahlreiche
Möglichkeiten, wo und wie eine Geburt ablaufen kann.
Erkundigen Sie sich rechtzeitig bevor Sie sich auf eine Methode
oder eine Klinik festlegen:
Welche Geburtsmethode kommt für mich in Frage?
Welche Hebamme unterstützt mich hierbei?
Welches Krankenhaus wendet welche Methode an?
Schauen Sie sich das Krankenhaus, den Kreißsaal, das Geburtshaus
an und lernen Sie Hebammen und Ärzte kennen!
11
Arnstadt-Ilmenau GmbH
Bärwinkelstraße 33
99310 Arnstadt
 (0 36 28) 91 90
Fax: (03628) 91 91 30
www.ilm-kreis-kliniken.de
12
GEBURTSVORBEREITUNG
Hebammen im Ilm-Kreis
Petra Eisenbraun
Marlittstr. 10a
99310 Arnstadt
 (0 36 28) 7 09 99
[email protected]
Bettina Gerbert
Gehrenerstr.38a
98704 Gräfinau-Angstedt
 (03 67 85) 5 22 82
[email protected]
Christina Boldhaus
Hersfelder Str. 3
99310 Arnstadt
 (0 36 28) 72 29 18
[email protected]
Annett Fischer
Kirchgasse 2a
98716 Geschwenda
 (0 36 77) 86 95 92
 (01 60) 5 11 77 66
[email protected]
Katrin Schade
Turnvater-Jahn-Str. 2
99310 Arnstadt
 (0 36 28) 58 21 54
 (01 60) 97 32 26 18
[email protected]
Ines Wirsching
Langewiesenerstr.26
98693 Ilmenau
 (0 36 77) 6 28 87
[email protected]
13
Claudia Biedermann
Lindenplatz 14
99330 Gräfenroda
 (03 62 05) 7 18 13
[email protected]
14
MEHRBEDARF FÜR
WERDENDE MÜTTER
Als schwangere Frau, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bezieht,
steht Ihnen ab Beginn der dreizehnten Woche ein Mehrbedarfszuschlag zu. Dieser beträgt 17 % der maßgebenden Regelleistung (Regelsatz). Außerdem haben Sie Anspruch auf eine
Bekleidungshilfe. Zwei bis drei Monate vor dem Geburtstermin
können Sie eine Beihilfe für die Babyerstausstattung beantragen.
ARGE Ilm-Kreis
Bierweg 2
99310 Arnstadt
 (0 18 0) 10 02 55 35 09 61
Schwanitzerstraße 21
98603 Ilmenau
 (0 18 0) 10 02 55 35 15 52
Landratsamt Ilm-Kreis
Sozialamt
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
 (0 36 28) 73 82 41
Krankenhausstraße 12
99693 Ilmenau
 (0 36 77) 65 70
Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00
Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30
Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00
15
16
KÜNDIGUNGSSCHUTZ
Vom Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt
und während der Elternzeit darf Ihnen Ihr Arbeitgeber nicht kündigen.
Das gilt auch für Auszubildende und für Praktikantinnen. Allerdings
verlängert sich ein befristeter Arbeits- und Ausbildungsvertrag durch
den Kündigungsschutz nicht.
Kündigt Ihnen Ihr Arbeitgeber trotz Schwangerschaft, müssen Sie ihm
spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung
ihre Schwangerschaft mitteilen: Nur wenn Sie diese „Zwei-WochenFrist“ ohne Ihre eigene Schuld versäumen, können Sie die Mitteilung
nachholen. Legen Sie ein ärztliches Attest vor und protestieren Sie
schriftlich am besten per Einschreiben gegen die Kündigung. Nur in
besonderen Ausnahmefällen ist eine Kündigung während der
Kündigungsschutzfrist möglich.
Die Schwangerschaftsberatungsstellen vermitteln Ihnen fachkundige Beratung bei Fragen zum Kündigungsschutz und unterstützen
Sie, wenn Sie trotz Schwangerschaft eine Kündigung erhalten.
17
Schwangerschafts-/Schwangerschaftskonfliktberatung
Marienstift Arnstadt
Rosenstraße 11
99310 Arnstadt
 (0 36 28) 7 61 93
Mo
Di
Mi
Do
Fr
8:00 - 14:00
8:00 - 18:00
8:00 - 12:00
8:00 - 18:30
8:00 - 13:00
Familien- und Schwangerschaftsberatungsstelle
Mo
DRK Landesverband Thüringen
Di
Mi
Bahndamm 19
Do
98693 Ilmenau
Fr
 (0 36 77) 20 26 52
[email protected]
10:00 - 14:00
9:00 - 18:00
9:00 - 14:00
9:00 - 18:00
9:00 - 14:00
18
MUTTERSCHUTZ
Wenn Sie während der Schwangerschaft oder nach der Geburt
arbeiten, schützt Sie das Mutterschutzgesetz vor übermäßigen
Belastungen am Arbeitsplatz.
Während der Mutterschutzschutzfristen, sechs Wochen vor und acht
Wochen nach der Geburt, werden Mütter von der Arbeit freigestellt.
Bei Mehrlingsgeburten verlängert sich diese Frist auf zwölf Wochen.
Kommt ein Kind früher als erwartet zur Welt, ist der Mutterschutz nach
der Geburt entsprechend länger.
Während der letzten sechs Wochen vor dem geplanten
Entbindungstermin dürfen werdende Mütter nur noch auf eigenen
Wunsch beschäftigt werden. Allerdings können Sie diese Erklärung
jederzeit widerrufen.
Für acht Wochen beziehungsweise zwölf Wochen bei Mehrlingen
nach der Geburt besteht absolutes Beschäftigungsverbot.
→ Fragen hierzu beantworten Ihnen ebenfalls die
Schwangerschaftsberatungsstellen
19
20
Mutterschaftsgeld erhalten Sie, wenn Sie zu Beginn der Schutzfrist
vor der Entbindung in einem Arbeitsverhältnis stehen oder
Arbeitslosengeld I bekommen. Arbeitslosengeld II (HARTZ IVLeistung) wird weitergezahlt.
Das Mutterschaftsgeld wird während der Mutterschutzfristen gezahlt,
also während Sie von der Arbeit freigestellt sind.
Für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes vor der Entbindung
benötigen Sie das Attest Ihres Arztes oder Ihrer Hebamme mit dem
voraussichtlichen Tag der Entbindung. Vom Arbeitgeber bekommen
Sie eine Bescheinigung für Ihre Krankenkasse. Sie enthält Angaben
für die Errechnung des Mutterschaftsgeldes.
→ Informationen zum Mutterschaftsgeld und Hilfe bei der
Beantragung erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse!
21
22
SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH
Nicht alle Frauen sind glücklich, wenn sie erfahren, dass sie
schwanger sind. Vielleicht überlegen Sie, ob Sie das Kind überhaupt
austragen wollen oder die Schwangerschaft abbrechen. Wichtig ist,
dass Sie diejenige sind, die diese Entscheidung trifft. Das kann und
darf Ihnen niemand abnehmen.
Bevor Sie über einen Abbruch entscheiden, benötigen Sie eine
Beratung in einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle (§ 218 StGB). Nur so bleibt der Abbruch straffrei.
Aufgabe dieser Beratung ist es, Sie über Ihre Rechtsansprüche und
möglichen Hilfen zu informieren, um Sie zu ermutigen, die
Schwangerschaft fortzusetzen. Die Beratung ist ergebnisoffen. Die
Entscheidung liegt bei Ihnen.
Die Konfliktberatung ist kostenlos. Die Mitarbeiter der Beratungsstellen unterliegen der Schweigepflicht. Beratungen sind
grundsätzlich auch anonym möglich. Sollten Sie sich allerdings für
einen Abbruch entscheiden, benötigen Sie für den Arzt eine
Bescheinigung über die Beratung (Beratungsschein).
Schwangerenkonfliktberatungsstellen bieten Ihnen psychologische
Beratung im Schwangerschaftskonflikt und auch nach dem Abbruch
einer Schwangerschaft an.
Den Abbruch muss ein Arzt vornehmen. Er darf frühestens am vierten
Tag nach der Beratung durchgeführt werden und muss spätestens bis
zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche erfolgen.
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Schwangerschafts-/Schwangerschaftskonfliktberatung
Marienstift Arnstadt
Rosenstraße 11
99310 Arnstadt
 (0 36 28) 7 61 93
Mo
Di
Mi
Do
Fr
8:00 - 14:00
8:00 - 18:00
8:00 - 12:00
8:00 - 18:30
8:00 - 13:00
Familien- und Schwangerschaftsberatungsstelle
Mo
DRK Landesverband Thüringen
Di
Mi
Bahndamm 19
Do
98693 Ilmenau
Fr
 (0 36 77) 20 26 52
[email protected]
10:00 - 14:00
9:00 - 18:00
9:00 - 14:00
9:00 - 18:00
9:00 - 14:00
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FREIGABE ZUR ADOPTION
Es kann gute Gründe geben, warum eine Mutter ein Kind nicht
möchte. Vielleicht sind ihre Lebensumstände so schwierig, dass ihre
Kraft nicht ausreicht, um die Verantwortung für ein Kind zu
übernehmen. Dann kann es besser sein, wenn ihr Kind in einer
Familie aufwächst, die mehr Kraftreserven hat.
Lassen Sie sich zunächst beraten, wenn Sie eine Adoption erwägen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Adoption. Im Jugendamt
bekommen Sie Informationen und eine zunächst unverbindliche
Beratung. Ihre Anfragen werden vertraulich behandelt.
Wenn Sie die Entscheidung getroffen haben, Ihr Kind zur Adoption frei
zu geben, wenden Sie sich ebenfalls an das Jugendamt. Dort können
Sie eine Absichtserklärung einreichen, mit der Sie ihr Kind zur
Adoption freigeben. Nach der Geburt sucht das Jugendamt eine
geeignete Familie, die Ihr Kind mit allen Rechten und Pflichten
annehmen möchte.
Frühestens acht Wochen nach der Geburt willigen Sie beim Notar
rechtskräftig in die Adoption ein. Erst dann ist ihre Entscheidung
rechtsgültig und unwiderruflich.
Landratsamt Ilm-Kreis
Jugendamt
Erfurter Straße 26
99310 Arnstadt
 (0 36 28) 73 84 21
25
26
ANONYME GEBURT
In jeder Thüringer Klinik mit einer Abteilung für Frauenheilkunde/
Geburtshilfe können Frauen unter fachkundiger Aufsicht anonym,
dass heißt, ohne Angabe ihrer Personalien, entbinden. Eine anonyme
Entbindung ist für die betreffenden Frauen kostenfrei. Sie können
sicher sein, dass das Kind durch Vermittlung des Jugendamtes in gute
Hände kommt.
Die Mutter kann eine persönliche Nachricht für das Kind in einem
verschlossenen Umschlag hinterlegen. Sie bekommt ein Codewort
mit, mit dem sie zu einem späteren Zeitpunkt Kontakt mit dem Kind
aufnehmen kann. Bei anonymen Entbindungen in der IIm-Kreis-Klinik
in Arnstadt wird außerdem ein Abdruck der Füße des Kindes für den
Fall aufbewahrt, dass die Mutter später den Wunsch danach hat. Auch
einige Wochen nach der Geburt haben Mütter noch die Möglichkeit,
sich für ihr Kind zu entscheiden. Außerdem können sie jederzeit ihre
Anonymität aufgeben.
Auch bei anonymer Geburt ist eine Beratung durch die
Adoptionsvermittlungsstelle zu empfehlen. Diese Beratung erfolgt
selbstverständlich auch anonym. Auf Wunsch vermittelt das
Klinikpersonal den Kontakt.
Ilm-Kreis-Kliniken
Arnstadt-Ilmenau GmbH
Bärwinkelstraße 33
99310 Arnstadt
 (0 36 28) 91 90
www.ilm-kreis-kliniken.de
27
28
BABYKÖRBCHEN
Wenn Sie Ihr Baby nicht behalten möchten, sind sogenannte
„Babykörbchen“ eine Alternative. In den Babykörben können
Neugeborene anonym abgelegt werden. Der Babykorb ist an einer
Klinik an nicht einsehbarer Stelle eingerichtet, so dass der Weg dahin
anonym zurückgelegt werden kann.
Per Knopfdruck öffnet sich ein Fenster hinter dem sich ein
Wärmebettchen befindet. Nach dem Schließen des Fensters
beziehungsweise der Klappe wird durch ein Signal eine Schwester
der Neugeborenenstation informiert. Diese kümmert sich um die
Versorgung des Babys, so dass die schnelle und professionelle
Versorgung des Kindes gesichert ist.
Die Mutter entnimmt dem Bettchen einen Umschlag, in dem ihr unter
einer Rufnummer weitere Hilfe angeboten wird. Zudem enthält der
Umschlag einen Code, mit dessen Hilfe sie sich innerhalb von acht
Wochen als die Mutter des Kindes ausweisen kann. Für das Kind
sucht das Jugendamt eine geeignete Adoptionsfamilie, die das Baby
nach der Entlassung aus der Klinik aufnimmt.
29
Helios-Klinikum
Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Nordhäuser Str. 74
99089 Erfurt
 (03 61) 7 81 40 33 (Pforte)
Nottelefon: (03 61) 7 81 41 42
www.helios-kliniken.de
St. Georg Kliniken
Mühlhäuser Straße 94
99817 Eisenach
www.stgeorgklinikum.de
Thüringen-Klinik „Georgius Agricola“
Saalfeld-Rudolstadt gGmbH
Rainweg 68
07318 Saalfeld
www.thueringen-klinik.de
30
GEBURTSANZEIGE/
GEBURTSURKUNDE
Ein Kind und seine Eltern haben Ansprüche gegenüber dem Staat.
Daher muss die Geburt amtlich bestätigt werden.
Das Standesamt beurkundet die Geburt des Kindes und stellt Ihnen
eine Geburtsurkunde aus. Sie enthält die Namen des Kindes, das
Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die Namen der Eltern. Die
Ausstellung der Geburtsurkunde kostet in Thüringen zur Zeit sieben
Euro. Vom Standesamt erhalten Sie auch die für die Beantragung von
Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Elternzeit benötigten Bescheinigungen.
Die Geburt Ihres Kindes muss innerhalb einer Woche beim
Standesamt angezeigt werden. Bei Geburten in Krankenhäusern oder
Geburtshilfeeinrichtungen sind diese für die Geburtsanzeige an das
Standesamt verantwortlich. Als Eltern haben Sie nur dafür Sorge zu
tragen, dass alle für die Geburtenanzeige erforderlichen Unterlagen
der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden.
Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Geburtenanzeige
beziehungsweise die Ausstellung der Geburtsurkunde:
-
31
Personalausweis
Geburtsurkunde der Mutter und ggf. des Vaters
Eheurkunde
ggf. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung
Im Krankenhaus geben Sie die Unterlagen ab. Sie erhalten die
Geburtsurkunde Ihres Kindes sowie die Bescheinigungen für die
Mutterschaftshilfe, Eltern- und Kindergeld von der Patientenaufnahme der Klinik.
Bei Hausgeburten muss die Geburt des Kindes von den Eltern oder
einer Person, die bei der Geburt zugegen war (z. B. der Hebamme),
beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Hierfür
benötigen Sie außerdem eine Geburtsbescheinigung der
Hebamme.
Welches Standesamt zuständig ist, erfahren Sie bei der
Gemeindeverwaltung des Ortes, in dem das Kind geboren wurde.
→ Verzeichnis der Gemeindeverwaltungen, siehe Seite 99
32
BETREUUNG NACH DER GEBURT
Auch nach der Entbindung unterstützt Sie Ihre Hebamme. Sie kommt
zu Ihnen ins Haus. Aber Sie können die Hebamme auch anrufen,
wenn Sie Fragen haben, sich unsicher oder überfordert fühlen. Die
Hebamme kümmert sich um den Allgemeinzustand der Mutter und
des Neugeborenen. Sie berät zum Stillen und zur weiteren Ernährung
und gibt wichtige Ratschläge für die Betreuung des Neugeborenen
und seiner Körper- und Nabelpflege.
Die Wochenbettbetreuung durch die Hebamme wird durch die
Krankenkasse bezahlt und ist daher für Sie kostenlos. Ihre Hebamme
kann in den ersten zehn Tagen nach der Geburt bei Bedarf täglich zu
Ihnen kommen. Ab dem elften Tag und längstens bis acht Wochen
nach der Geburt des Kindes kommt die Hebamme je nach Bedarf.
Außerdem können Sie sich während der gesamten Stillzeit an Ihre
Hebamme wenden, denn bei Stillproblemen können weitere vier
Hausbesuche mit der Hebamme vereinbart werden.
Hebammen führen außerdem Kurse zur Rückbildungsgymnastik
durch. Die Teilnahme an einem Rückbildungsgymnastikkurs wird
ebenfalls von den Krankenkassen finanziert. Viele Hebammen haben
weitere Angebote für Mütter, Väter und ihre Babys. Diese zusätzlichen
Leistungen werden allerdings nicht immer von der Krankenkasse
bezahlt.
Wichtig!
Wenn Sie Rat und praktische Hilfe in sozialen und rechtlichen Fragen
wie Mutterschutz, Elterngeld, Wohnung usw. suchen, können Sie sich
auch nach der Entbindung an die Schwangerschaftsberatungsstelle
wenden.
33
Hebammen im Ilm-Kreis
Petra Eisenbraun
Marlittstr. 10a
99310 Arnstadt
 (0 36 28) 7 09 99
[email protected]
Bettina Gerbert
Gehrenerstr.38a
98704 Gräfinau-Angstedt
 (03 67 85) 5 22 82
[email protected]
Christina Boldhaus
Hersfelder Str. 3
99310 Arnstadt
 (0 36 28) 72 29 18
[email protected]
Annett Fischer
Kirchgasse 2a
98716 Geschwenda
 (0 36 77) 86 95 92
 (01 60) 5 11 77 66
[email protected]
Katrin Schade
Turnvater-Jahn-Str. 2
99310 Arnstadt
 (0 36 28) 58 21 54
 (01 60) 97 32 26 18
[email protected]
Claudia Biedermann
Lindenplatz 14
99330 Gräfenroda
 (03 62 05) 7 18 13
[email protected]
Ines Wirsching
Langewiesenerstr.26
98693 Ilmenau
 (0 36 77) 6 28 87
[email protected]
34
Bei den U-Untersuchungen wird überprüft, ob sich Ihr Kind körperlich
und geistig gesund und seinem Alter entsprechend entwickelt. Je
früher man eine Störung erkennt, umso besser kann geholfen werden.
Alle U-Untersuchungen sind für Sie kostenlos, die Kosten übernimmt
Ihre Krankenkasse oder das Sozialamt. Die Teilnahme an den UUntersuchungen wird von Fachleuten dringend empfohlen. Sie sollten
zum Wohle Ihres Kindes keinen Termin versäumen. Schließlich sind
diese Termine beim Arzt auch für Sie eine Rückversicherung, dass es
dem Kind gut geht.
Sie können bei allen Untersuchungen dabei sein und mit dem Arzt
sprechen. Die Ergebnisse der Untersuchungen trägt der Arzt in das
gelbe Untersuchungsheft ein, dass Sie bei der Geburt Ihres Babys
bekommen haben. Im „gelben Heft“ ist auch beschrieben, was der
Kinderarzt testet. Deshalb bringen Sie dieses Heft zu jeder UUntersuchung mit.
Für die U-Untersuchungen gibt es vorgesehene Zeiträume.
Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin bei einem Kinder- oder
Hausarzt Ihrer Wahl für den jeweiligen Zeitraum. Gehen Sie am
besten immer zum selben Arzt. Dieser kennt das Kind und kann die
Entwicklung deshalb am besten beurteilen.
35
Einige U-Untersuchungen sind gleichzeitig
Impftermine. Nehmen Sie deshalb auch den
Impfpass Ihres Kindes zu den U-Untersuchungen
mit.
→ Impfungen, siehe Seite 41
Wichtig!
Seit dem 01.01.2009 benötigen Sie, um Thüringer
Erziehungsgeld zu erhalten, den Nachweis
darüber, dass bei Ihrem Kind die U7 durchgeführt
wurde.
→ Thüringer Erziehungsgeld, siehe Seite 61
36
U-UNTERSUCHUNGEN
Welche U-Untersuchungen gibt es?
U1: (direkt nach der Geburt)
Ermittlung von Größe und Gewicht, Überprüfung aller lebenswichtigen
Funktionen, Untersuchung auf äußerlich erkennbare Fehlbildungen
U2: (dritter bis zehnter Lebenstag)
Alle Körperregionen, die Organe, das Skelettsystem, die Mundhöhle und die
Sinnesorgane werden gründlich untersucht, das Kind wird gemessen und
gewogen
U3: (vierte bis sechste Lebenswoche)
Der Arzt achtet vor allem auf Ernährungszustand sowie Gewicht und prüft die
altersgerechte Entwicklung; Hüftgelenke werden untersucht, Augenreaktion
und Hörvermögen getestet
U4: (dritter bis vierter Lebensmonat)
Untersuchung der körperlichen und geistigen Entwicklung;
Bewegungsverhalten, Seh- und Hörvermögen werden geprüft und
Ernährung und Verdauung besprochen
U5: (sechster bis siebenter Lebensmonat)
Prüfung von Beweglichkeit, Körperbeherrschung und Geschicklichkeit,
erneute Untersuchung von Seh- und Hörvermögen, weitere Ernährung wird
besprochen
U6: (zehnter bis zwölfter Lebensmonat)
Untersuchung der körperlichen und geistigen Entwicklung: es wird
geschaut, ob das Kind robben, krabbeln oder schon allein stehen kann;
Sehen und Hören werden getestet, Überprüfung der sprachlichen
Entwicklung und des Verhaltens
37
U7: (21. bis 24. Lebensmonat)
Überprüfung der körperlichen und geistigen Entwicklung: es wird geschaut,
ob das Kind allein laufen, richtig sehen und hören kann, wie viel es spricht
und was es schon versteht
U7a: (34.bis 36. Lebensmonat)
Schwerpunkte sind: Erkennen und Behandeln von Sehstörungen,
Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht, Sprachentwicklungsstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien sowie das
Wachstum
U8: (43. bis 48. Lebensmonat)
Überprüfung der körperlichen und seelischen Entwicklung sowie des
Verhaltens: Beweglichkeit, Geschick, Sehen und Sprachentwicklung
werden getestet und Zähne und Kiefer kontrolliert
U 9: (60. bis 64. Lebensmonat)
Kontrolle aller Organe und der Körperhaltung, Urin wird untersucht und der
Blutdruck gemessen, Beweglichkeit und Geschicklichkeit, Seh- und
Hörvermögen, Sprachentwicklung und Verhalten des Kindes werden
überprüft
38
U-UNTERSUCHUNGEN
Vorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen) für Kinder führen
durch:
-
Kinderärzte (= Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin)
Auch Hausärzte sind berechtigt, U-Untersuchungen und
Impfungen bei Kindern durchzuführen. Wenn Sie keinen
Kinderarzt aufsuchen können oder wollen, fragen Sie bei
Ihrem Hausarzt nach, ob er diese Leistungen anbietet.
Kinderärzte im Ilm-Kreis im Ilm-Kreis
Dipl. med. Petra Baldauf
Schloßstraße 3
98310 Arnstadt
 (0 36 28) 9 18 49 00
Dipl. med. Karin Buschmann
Markt 14
99310 Arnstadt
 (0 36 28) 72 28 90
39
Dipl. med. Simone Schmidt
Medizinisches Versorgungszentrum Ilmenau
Oehrenstöcker Straße 32
98693 Ilmenau
 (0 36 77) 60 67 15
Dipl. med. Karin Thrum
Hohe Straße 2b
98693 Ilmenau,
OT Unterpörlitz
 (0 36 77) 6 34 34
40
IMPFUNGEN
Impfungen sind der sicherste Weg, Ihr Kind vor ansteckenden
Krankheiten zu schützen, die oft bleibende Gesundheitsschäden
verursachen oder sogar lebensbedrohlich werden können.
Alle Impfungen sind freiwillig. Sie werden aber von den Fachleuten
dringend empfohlen. Deshalb sollten Sie zum Wohle Ihres Kindes
keinen Termin versäumen. Die Impfempfehlungen werden von
Fachleuten laufend auf den wissenschaftlich neuesten Stand
gebracht. Die Kosten für diese empfohlenen Impfungen (siehe
Impfkalender) übernimmt die Krankenkasse. Für Sie sind diese
Impfungen kostenlos.
Für eine Impfung müssen Sie selbst in dem für die Impfung
vorgesehenen Zeitraum einen Termin bei Ihrem Kinder- oder Hausarzt
vereinbaren.
→ Adressen und Telefonnummern der Kinderärzte
im Ilm-Kreis, siehe Seite 39
41
Impftermine für Ihr Kind
gemäß Impfkalender der STIKO1,2 für Säuglinge, Kinder und Jugendliche
Impfungen gegen
Grundimmunisierung*
- Diphtherie
- Tetanus
- Keuchhusten
- Hepatitis B
- Kinderlähmung
- Haernophilus
influenzae Typ b (Hib)
Pneumokokken
Vollendeter Lebensmonaten (2,3)
2
3
4
11 - 14
1.
Impfung
2.
Impfung
3.
Impfung
4.
Impfung
1.
Impfung
2.
Impfung
Grundimmunisierung**
- Masern
- Mumps
- Röteln
- Varizellen
3.
Impfung
Vollendetes Lebensjahr (2,3)
15 - 23
5-6
9 - 17
Auffrischimpfung
Auffrischimpfung
- Tetanus
- Diphtherie
- Keuchhusten
- Tetanus
- Diphtherie
- Keuchhusten
- Kinderlähmung
4.
Impfung
1.
Impfung
2.
Impfung
(4,5)
Impfungen (5,6)
- Varizellen
Impfungen
Meringokokken (7)
ab dem vollendeten
12. Lebensmonat (3)
Hepatitis B
Grundimmunisierung (8)
HPV (HPV-Typen: 16,18)
Grundimmunisierung (8)
(Mädchen 12 - 17 Jahre)
* mögl. Mit 6fach-Kombinationsimpfstoff
** mögl. Mit 4fach-Kombinationsimpfstoff
42
40
FÖRDERUNG FÜR KINDER
Entwicklungsverzögerung und besondere Auffälligkeiten
Jedes Kind hat sein eigenes Entwicklungstempo. Manche
Verzögerungen und Auffälligkeiten liegen jedoch nicht mehr im
Rahmen der normalen kindlichen Entwicklung und erfordern eine
spezielle Unterstützung. Bedenken Sie: Je früher eine Auffälligkeit
festgestellt wird, desto eher und gezielter kann man Ihrem Kind helfen.
Entwicklungsverzögerungen können ausgeglichen werden und
Behinderungen verhütet oder zumindest gemildert werden.
Wenn Sie sich Sorgen um die Entwicklung Ihres Kindes machen, gibt
es verschiedene Ansprechpartner, die Ihnen weiterhelfen:
Sie können mit Ihrem Kinderarzt über Ihre Fragen und Sorgen reden,
dieser wird mit Ihnen weitere Schritte beraten.
→ Kinderärzte im Ilm-Kreis, siehe Seite 39
Sie können sich auch an eine Frühförderstelle wenden. Hier
bekommen Sie Informationen und Beratung von erfahrenen
Fachkräften.
Marienstift Arnstadt
Interdisziplinäre Frühförderung
Karolinenstraße 11
99310 Arnstadt
 (0 36 28) 66 04 22
43
Lebenshilfe Ilm-Kreis e. V.
Frühförderstelle
Bücheloher Straße 32
98693 Ilmenau
 (0 36 77) 20 20 73
Vielleicht spricht Sie auch der Kindergarten auf Besonderheiten in der
Entwicklung Ihres Kindes an. Die Erzieher werden zunächst
versuchen, Ihr Kind im Kindergarten seinem besonderen Bedarf
entsprechend zu unterstützen und zu fördern.
Nicht immer reicht diese Hilfe aus und Ihr Kind benötigt eine spezielle
„Frühförderung“. Eine solche Maßnahme muss vom kinder- und
jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes bestätigt werden. Im
Gesundheitsamt werden erfahrene Ärzte Ihr Kind zunächst
untersuchen und dann mit Ihnen gemeinsam den Umfang der
Förderung besprechen.
Für Sie und Ihr Kind ist die „Frühförderung“ kostenfrei. Sie stellen
lediglich einen Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialamt.
Wichtig!
Bei allen Hilfen, die Ihr Kind von Therapeuten und vom Kindergarten
bekommt, gilt: Viele Übungen muss Ihr Kind zu Hause wiederholen,
um einen Erfolg zu erzielen. Hier ist Ihre Mitwirkung erforderlich!
44
VATERSCHAFTSANERKENNUNG
Als Vater eines Kindes gilt der Mann, der
mit dessen Mutter verheiratet ist oder
die Vaterschaft durch Beurkundung anerkannt hat oder
dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist.
Wenn eine Mutter mit dem Vater Ihres Kindes nicht verheiratet ist, ist
es wichtig, dass Eltern die Vaterschaft amtlich anerkennen. Ohne
Vaterschaftsanerkennung ist das Kind rechtlich nicht mit seinem Vater
verwandt. Das bedeutet, das Kind hat keinen Anspruch auf Unterhalt
vom Vater; im Falle des Todes des Vaters würde kein Erbanspruch
bestehen.
Die Vaterschaft kann beim Standesamt, bei jedem Jugendamt oder
bei Notaren anerkannt werden. Die Beurkundung beim Standesamt
und beim Jugendamt ist gebührenfrei.
Der Vater muss hierzu persönlich erscheinen. Es sind der
Personalausweis oder Reisepass und die Geburtsurkunde des
Kindes vorzulegen.
Die Mutter des Kindes muss der Vaterschaftsanerkennung
zustimmen. Die Zustimmungserklärung der Mutter muss ebenfalls
beurkundet werden. Das kann gleichzeitig mit der Vaterschaftsanerkennung erfolgen.
45
Die Vaterschaft zu einem Kind nicht verheirateter Eltern kann schon
vor der Geburt anerkannt werden. Bei der Anerkennung vor der Geburt
steht der Vater, wie bei verheirateten Eltern auch, von Anfang an mit im
Geburtenbuch und auch auf der Geburtsurkunde.
Auch bei einer vorgeburtlichen Vaterschaftsanerkennung muss die
Mutter zustimmen. Die Beurkundung der Zustimmungserklärung der
Mutter kann ebenso gleichzeitig mit der Vaterschaftsanerkennung
erfolgen.
Landratsamt Ilm-Kreis
Jugendamt
Erfurter Straße 26
99310 Arnstadt
 (0 36 28) 73 84 21
Krankenhausstraße 12
98693 Ilmenau
 (0 36 77) 65 70
Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00
Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30
Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30
Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00
46
SORGERECHT
Verheiratete Eltern haben in der Regel für ihre gemeinsamen,
leiblichen Kinder ein gemeinsames Sorgerecht. Bei Geburt eines
Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, steht die
elterliche Sorge zunächst allein der Mutter zu. Eltern können jedoch
für ihr Kind das Sorgerecht gemeinsam übernehmen. Dazu müssen
die Eltern nicht zusammen wohnen. Die Sorgeerklärung kann vor und
nach der Geburt beim Notar oder im Jugendamt abgegeben werden.
Im Jugendamt ist die Sorgeerklärung kostenfrei.
Besteht nach abgegebener Sorgeerklärung das gemeinsame
Sorgerecht, kann die Übertragung der elterlichen Sorge auf einen
Elternteil nur durch eine Entscheidung des Familiengerichtes
herbeigeführt werden. Das gilt selbst dann, wenn sich die Eltern
getrennt haben und die Änderung von beiden Elternteilen gewünscht
wird.
Wichtig!
Der Soziale Dienst des Jugendamtes bietet allen Eltern eine
ausführliche Beratung zum gemeinsamen Sorgerecht an. Lassen Sie
sich im Vorfeld einer Sorgeerklärung zu den rechtlichen Folgen
beraten!
47
Abgabe der Sorgeerklärung und Beratung zum Sorgerecht:
Landratsamt Ilm-Kreis
Jugendamt
Erfurter Straße 26
99310 Arnstadt
 (0 36 28) 73 84 21
Krankenhausstraße 12
98693 Ilmenau
 (0 36 77) 65 70
Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00
Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30
Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30
Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00
48
UMGANGSRECHT
Jedes Kind hat ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil.
Dementsprechend haben die Eltern auch Umgangspflichten. Das gilt
auch, wenn Eltern getrennt leben und unabhängig von Sorgerecht und
Unterhaltspflicht. Auch Großeltern, Geschwister sowie Stief- und
Pflegeeltern haben ein Umgangsrecht, wenn dies dem Wohle des
Kindes dient.
Durch das Umgangsrecht erhalten Elternteil und Kind die Möglichkeit,
ihr Verhältnis durch regelmäßige Kontakte (weiter) zu pflegen. Der
Elternteil, bei dem das Kind lebt, ist verpflichtet, diese Kontakte zu
ermöglichen und auch angehalten, sie zu fördern. Über den Umfang
der Kontakte müssen sich grundsätzlich die Eltern einigen. Manchmal
sind sich Eltern nicht einig darüber, wie der Kontakt des anderen
Elternteils zum Kind aussehen soll.
Beratung und vermittelnde Hilfe hinsichtlich eines gemeinsamen
Umgangskonzeptes erhalten Sie beim Jugendamt oder in einer
Erziehungsberatungsstelle. Können sich Eltern trotz Unterstützung
durch die genannten Stellen nicht einigen, muss das Familiengericht
über den Umgang mit dem Kind entscheiden. Das Umgangsrecht wird
vom Familiengericht nur in Ausnahmefällen, wenn eine Gefährdung
für das Kind eingeschätzt wird, ausgeschlossen.
49
Landratsamt Ilm-Kreis
Jugendamt
Erfurter Straße 26
99310 Arnstadt
 (0 36 28) 73 84 21
Krankenhausstraße 12
98693 Ilmenau
 (0 36 77) 65 70
Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00
Do 8:30 - 11:30 und 13:00 -14:30
Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30
Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00
Erziehungs- und Familienberatungsstelle
Des Trägerwerk Soziale
Dienste in Thüringen e. V.
Pfortenstraße 43
Paul-Löbe-Straße 1
99310 Arnstadt
98693 Ilmenau
 (0 36 28) 60 59 68
 (0 36 77) 89 64 90
[email protected]
[email protected]
50
UNTERHALT
Kinder haben gegenüber ihren Eltern Anspruch auf Unterhalt. Dieser
Anspruch besteht solange, bis die Kinder in der Lage sind, selbst für
ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Der Unterhalt umfasst den
gesamten Lebensbedarf des Kindes, einschließlich der Finanzierung
einer angemessenen Schul- und Berufsausbildung.
Die Höhe des Unterhaltes richtet sich immer nach den persönlichen
und wirtschaftlichen Verhältnissen des Unterhaltsverpflichteten.
Derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet seinen Unterhalt
durch Betreuung und Versorgung und der andere Elternteil durch
monatliche Zahlung eines Geldbetrages.
Eine Unterhaltsverpflichtung sollte in Form einer Urkunde
festgeschrieben werden. Das kann kostenfrei beim Jugendamt
erfolgen.
Wenn der zur Zahlung von Unterhalt verpflichtete Elternteil keinen
Unterhalt zahlt, sollten Sie Hilfe in Anspruch nehmen.
Das Jugendamt berät und unterstützt alleinerziehende Mütter und
Väter, es berechnet auch die Unterhaltssumme. Falls Probleme bei
der Durchsetzung der Unterhaltszahlung auftreten, können Sie beim
Jugendamt eine Beistandschaft für das Kind beantragen. Dann
unterstützt Sie das Jugendamt bei der Klärung der Unterhaltsfragen,
wenn nötig auch bei einem Gerichtsverfahren.
51
Landratsamt Ilm-Kreis
Jugendamt
Erfurter Straße 26
99310 Arnstadt
 (0 36 28) 73 84 21
Krankenhausstraße 12
98693 Ilmenau
 (0 36 77) 65 70
Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00
Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30
Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30
Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00
Wichtig!
Nach der Geburt des Kindes besteht ein Anspruch auf
„Betreuungsunterhalt“. Diesen kann der Elternteil beanspruchen,
der das Kind betreut. Lassen Sie sich im Jugendamt beraten, ob Sie
Betreuungsunterhalt bekommen können.
52
UNTERHALTSVORSCHUSS
Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder zu geringen
Unterhalt zahlt, kann beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragt
werden.
Unterhaltsvorschuss ist an Voraussetzungen gebunden:
Das Kind ist jünger als 12 Jahre.
Sie sind “alleinerziehend”, leben vom anderen Elternteil
dauernd getrennt, sind geschieden oder verwitwet.
Sie sind nicht neu verheiratet.
Unterhaltsvorschuss wird für maximal sechs Jahre gezahlt.
Den Unterhaltsvorschuss müssen Sie beim Jugendamt beantragen.
Hier bekommen Sie Informationen und Beratung, den Antrag sowie
Hilfe beim Ausfüllen.
Wenn das Jugendamt Unterhaltsvorschuss bewilligt, wird der andere
Elternteil von Amtswegen auf seine Möglichkeiten zur Zahlung des
Unterhaltes geprüft.
53
Landratsamt Ilm-Kreis
Jugendamt
Erfurter Straße 26
99310 Arnstadt
 (0 36 28) 73 84 21
Krankenhausstraße 12
98693 Ilmenau
 (0 36 77) 65 70
Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00
Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30
Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30
Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00
54
KINDERGELD/KINDERZUSCHLAG
Sie können für Ihr Kind grundsätzlich mindestens bis zum 18.
Lebensjahr Kindergeld bekommen. Das Kindergeld wird monatlich
gezahlt und beträgt derzeit
für das erste und zweite Kind monatlich je 164 Euro,
für das dritte Kind monatlich je 170 Euro und
für jedes weitere Kind monatlich je 195 Euro
Wenn Sie weder Arbeitslosengeld II noch Leistungen der Sozialhilfe
beziehen und Ihr Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze
nicht überschreitet, können Sie außerdem Kinderzuschlag
bekommen.
Kindergeld und Kinderzuschlag müssen Sie schriftlich beantragen.
Für Eltern im Ilm-Kreis ist das bei:
südlicher Ilm-Kreis
Familienkasse Suhl
Werner-Seelenbinder-Straße 8
98529 Suhl
nördlicher Ilm-Kreis
Familienkasse Erfurt
Juri-Gagarin-Ring 158 - 160
99084 Erfurt
Angehörige des Öffentlichen Dienstes und Empfänger von
Versorgungsbezügen beantragen Kindergeld bei ihrem Arbeitgeber.
Den Kinderzuschlag hingegen müssen auch Angehörige des
Öffentlichen Dienstes bei der Familienkasse beantragen.
Antragsformulare bekommen Sie dort oder im Internet unter:
www.familienkasse.de sowie auch in den Außenstellen der
Arbeitsagenturen in Arnstadt und Ilmenau.
55
Den ausgefüllten Antrag können Sie per Post oder Telefax direkt an
die Familienkasse senden oder in den Außenstellen der
Arbeitsagenturen in Arnstadt beziehungsweise Ilmenau abgeben.
Agentur für Arbeit Ilmenau
Schwanitzstraße 2a
986903 Ilmenau
 (0 36 77) 6 44 10
Agentur für Arbeit Arnstadt
Bierweg 2
99310 Arnstadt
 (0 36 28) 6 10 50
Wenn Sie Fragen zum Kindergeld und Kinderzuschlag haben oder
Beratung wünschen, wenden Sie sich an die Servicestelle der
Familienkasse:
 (01 80) 1 54 63 37
Wichtig!
Lassen Sie sich auf jeden Fall bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder
Einwohnermeldeamt die entsprechenden Kinderfreibetragszahlen auf
Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen!
56
ELTERNZEIT
Wenn Sie als Arbeitnehmer Ihr Kind selbst betreuen, haben Sie als
Mutter und auch als Vater bis zum Ende des dritten Lebensjahres
Ihres Kindes einen Anspruch auf Elternzeit. Während der ersten drei
Lebensjahre erhält der Elternteil in Elternzeit Rentenbeiträge
gutgeschrieben, auch wenn er während dieser Zeit nicht erwerbstätig
ist.
Es steht Ihnen frei zu entscheiden, ob die Elternzeit von einem
Elternteil in Anspruch genommen wird, Sie sich abwechseln oder Sie
die Elternzeit gleichzeitig in Anspruch nehmen. Allerdings können
Mütter die Elternzeit erst im Anschluss an die Mutterschutzfrist (in der
Regel acht Wochen nach der Geburt) nehmen. Die Mutterschutzfrist
wird auf die mögliche dreijährige Gesamtdauer der Elternzeit
angerechnet. Die Elternzeit des Vaters kann nach der Geburt des
Kindes bereits während der Mutterschutzfristen für die Mutter
beginnen.
Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden.
Wichtig!
Zeigen Sie die Elternzeit frühestens acht Wochen vor dem geplanten
Beginn beim Arbeitgeber an. Erst ab diesem Zeitpunkt besteht
Kündigungsschutz!
Nehmen Sie am besten vor der Beantragung der Elternzeit eine
Beratung in der Elterngeldstelle des Jugendamtes des Ilm-Kreises in
Anspruch!
57
Landratsamt Ilm-Kreis
Jugendamt
Elterngeldstelle
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
 (03628) 73 84 52
Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00
Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30
58
ELTERNGELD
Das Elterngeld soll das während der Elternzeit wegen der
Kinderbetreuung zu Hause wegfallende Erwerbseinkommen
ersetzen.
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen,
welches vor der Geburt des Kindes erzielt wurde. Es beträgt
mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich. Eltern
ohne Erwerbseinkommen vor der Geburt erhalten 300 Euro, die nicht
auf die Leistungen des Arbeitslosengeldes II angerechnet werden.
Wer nach der Geburt mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist,
hat keinen Anspruch auf Elterngeld. Hingegen kann eine Ausbildung
oder ein Studium, wenn Sie Elterngeld beziehen, weitergeführt
werden.
Das Elterngeld muss schriftlich bei der Elterngeldstelle im Jugendamt
des Ilm-Kreises beantragt werden. Die Anträge für das Elterngeld
bekommen Sie in den Geburtskliniken oder in der Elterngeldstelle des
Jugendamtes.
Wichtig!
Die Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld sind im Einzelnen sehr
kompliziert und umfangreich. Lassen Sie sich unbedingt bei der
Elterngeldstelle für Ihren Einzelfall beraten, bevor Sie
Entscheidungen zum Elterngeld und zur Elternzeit treffen!
59
Landratsamt Ilm-Kreis
Jugendamt
Elterngeldstelle
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
 (03628) 73 84 52
Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00
Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30
60
THÜRINGER ERZIEHUNGSGELD
Für das dritte Lebensjahr des Kindes können Sie Thüringer
Erziehungsgeld erhalten. Die Höhe des Thüringer Erziehungsgeldes
richtet sich nach der Anzahl der Kinder in der Familie; entscheidend ist
die Kindergeldberechtigung.
Es beträgt
für das erste Kind 150 Euro monatlich,
für das zweite Kind 200 Euro monatlich,
für das dritte Kind 250 Euro monatlich und
für das vierte und jedes weitere Kind 300 Euro monatlich.
Das Thüringer Erziehungsgeld müssen Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen.
→ Liste mit Adressen und Telefonnummern der Stadtverwaltungen
und Verwaltungsgemeinschaften, siehe Seite 99
Wenn Sie Ihr Kind im dritten Lebensjahr zu Hause betreuen,
bekommen Sie das Thüringer Erziehungsgeld auf Antrag ausbezahlt.
Wird Ihr Kind in einem Kindergarten oder bei einer „Tagesmutti“
betreut, müssen Sie trotzdem Thüringer Erziehungsgeld beantragen
und dieses für die Betreuung abtreten. Sie bekommen das
Erziehungsgeld nicht ausgezahlt, sondern es geht dann bis zu einem
Betrag von maximal 150 Euro direkt an den Kindergarten oder die
“Tagesmutti”.
61
Wenn nur eine stunden- oder tageweise
Betreuung des Kindes im Kindergarten vereinbart
ist, bekommen Sie das Erziehungsgeld vom
Kindergarten anteilig erstattet.
Sollten Sie das Thüringer Erziehungsgeld nicht
beantragen, so ist die Kindertagesstätte
berechtigt, Ihnen diesen Betrag über die
Gebühren hinaus in Rechnung zu stellen.
Wichtig!
Seit dem 01.01.2009 muss zur Beantragung des
Thüringer Erziehungsgeldes die Vorsorgeuntersuchung U7 nachgewiesen werden.
62
BETREUUNG FÜR KINDER
UNTER 2 JAHREN
Für die Betreuung von Kindern unter zwei Jahren besteht derzeit in
Thüringen noch kein Rechtsanspruch. Aktuell sollten Eltern, um einen
Krippenplatz oder einen Tagespflegeplatz in Anspruch nehmen zu
können, berufstätig sein, sich in einer Schulausbildung,
Berufsausbildung oder beruflichen Bildungsmaßnahme, im Studium
oder in einer besonderen Konflikt- oder Belastungssituation befinden.
Gegenwärtig diskutiert die Thüringer Landesregierung, ob zukünftig
für alle Kinder ab dem ersten Geburtstag unabhängig von den oben
genannten Bedingungen ein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt
werden soll.
Schon jetzt können Sie selbst wählen, ob Sie Ihr Kind in einer
Kindertagesstätte betreuen lassen möchten oder ob es von einer
„Tagesmutti“, also in Tagespflege, betreut werden soll.
Für Krippenplätze und „Tagesmuttis“ haben Eltern Elternbeiträge und
Essengeld zu bezahlen. Dieser Elternbeitrag ist je nach Einrichtung
unterschiedlich. Wenn Sie zum Beispiel berufstätig oder in Ausbildung
sind, können Sie beim Jugendamt einen Antrag auf Übernahme des
Elternbeitrages stellen. Das Essengeld müssen Eltern in jedem Fall
selbst bezahlen.
→ siehe Seite 67
Wegen eines Krippenplatzes informieren Sie sich am besten
frühzeitig bei Ihrer Stadtverwaltung/Verwaltungsgemeinschaft.
→ Anschriften und Telefonnummern im Anhang, siehe Seite 99
63
„Tagesmuttis“ werden im Ilm-Kreis vom Verein „Eltern für Kinder“
vermittelt.
Ansprechpartnerin ist
Silke du Puits
 (01 70) 4 60 32 32
[email protected]
im Jugendamt
Erfurter Straße 26
993310 Arnstadt
 (0 36 28) 73 84 25
bei Eltern für Kinder e. V.
Am Stollen 17
98693 Ilmenau
 (0 36 77) 84 37 02
Di 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Informationen und Beratung zur Tagespflege können Sie auch
im Jugendamt erhalten.
Landratsamt Ilm-Kreis
Jugendamt
Erfurter Straße 26
99310 Arnstadt
 (03628) 73 84 21
Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00
Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30
64
BETREUUNG FÜR
KINDER AB 2 JAHREN
Jedes Kind hat in Thüringen aktuell noch vom zweiten Geburtstag an
einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Als Eltern können
Sie frei entscheiden, in welchem Kindergarten Ihr Kind betreut werden
soll oder ob es sogar bis zu seinem dritten Geburtstag zur
„Tagesmutti“ geht.
Informationen über einen Kindergarten erhalten Sie in der Stadt- oder
Gemeindeverwaltung, in der sich dieser befindet. Dort melden Sie Ihr
Kind auch für den Besuch im Kindergarten an.
→ Anschriften und Telefonnummern der Gemeindeverwaltungen/
Verwaltungsgemeinschaften im Anhang, siehe Seite 99
Es gibt im Ilm-Kreis ausreichend Kindergartenplätze. Informieren Sie
sich dennoch frühzeitig über die Aufnahmemöglichkeit Ihres Kindes
im Wunschkindergarten. Sonst kann es Ihnen passieren, dass zum
benötigten Zeitpunkt vielleicht gerade kein Platz am gewünschten Ort
zur Verfügung steht.
Zur Aufnahme des Kindes in der Kindertagesstätte benötigen Sie
eine ärztliche oder amtsärztliche Bescheinigung über die
gesundheitliche Eignung Ihres Kindes zum Besuch der Einrichtung.
Bedenken Sie außerdem, dass der Kindergarten viele Vorteile aber
auch eine erhöhte Ansteckungsgefahr mit sich bringt. Deshalb ist es
wünschenswert, dass Ihr Kind Impfungen nach den gültigen
Impfempfehlungen erhalten hat.
→ Impfkalender, siehe Seite 42
65
Außerdem müssen Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde
einen Antrag auf Thüringer Erziehungsgeld stellen.
Für diesen Antrag benötigen Sie den Nachweis, dass
Ihr Kind an der „U7“ teilgenommen hat.
Das Landeserziehungsgeld wird mit zur Deckung der
Kosten für die Kinderbetreuung verwendet. Die Eltern
unterschreiben deshalb eine Abtretungserklärung.
→ siehe Seite 61
Wie in der Krippe und bei der „Tagesmutti“ müssen
Eltern auch im Kindergarten Elternbeiträge und
Essengeld bezahlen. Dieser Elternbeitrag ist je nach
Einrichtung unterschiedlich. Bei geringem
Einkommen können Sie beim Jugendamt einen
Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge stellen.
Das Essengeld ist von den Eltern selbst zu bezahlen.
→ siehe Seite 67
66
ERSTATTUNG VON KOSTENBEITRÄGEN FÜR KINDERBETREUUNG
Das Jugendamt kann den Elternbeitrag für Kinderkrippe, „Tagesmutti“
oder Kindergarten teilweise oder auch ganz übernehmen. Hierfür
müssen Sie einen schriftlichen Antrag beim Jugendamt stellen. Ob
und in welcher Höhe Ihre Elternbeiträge für die Kinderbetreuung
übernommen werden, wird anhand Ihres Einkommens errechnet.
Für die Übernahme von Kosten für die Betreuung von Kindern unter
zwei Jahren gelten weitere Bedingungen. Zum Beispiel müssen die
Eltern arbeiten oder in Ausbildung sein.
Anträge, Information, Beratung und Hilfe beim Stellen des Antrages
gibt es beim:
Landratsamt Ilm-Kreis
Jugendamt
Erfurter Straße 26
99310 Arnstadt
 (0 36 28) 73 84 21
Bürgerservice
Krankenhausstraße 12
98693 Ilmenau
 (0 36 77) 65 70
Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00
Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30
Mo, Mi, Fr 8:00 - 16:00
Di, Do
8:00 - 18:00
67
Wichtig!
Die Möglichkeit der Kostenübernahme besteht
nur nach Antragstellung und nur für die Kosten
der Betreuung (Elternbeiträge). Kosten für die
Verpflegung des Kindes (Essengeld) sind immer
von den Eltern selbst zu bezahlen.
68
EINSCHULUNG
Für alle Kinder besteht ab dem sechsten Lebensjahr eine Pflicht zum
Schulbesuch. Es ist Ihre Pflicht als Eltern, dafür zu sorgen, dass Ihr
Kind tatsächlich zur Schule geht.
Alle Kinder, die bis zum 1. August des folgenden Jahres sechs Jahre
alt werden, müssen bei der Grundschule ihres Schulbezirkes
angemeldet werden. Wann diese Anmeldung zu erfolgen hat sowie
den zutreffenden Schulbezirk, gibt das Schulverwaltungsamt jährlich
im Amtsblatt bekannt. Bei Fragen hilft Ihnen auch die Schulverwaltung im Landratsamt des Ilm-Kreises.
Landratsamt Ilm-Kreis
Personal- und
Schulverwaltungsamt
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
 (0 36 28) 73 84 86
Krankenhausstraße 12
98693 Ilmenau
 (0 36 77) 65 72 40
Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00
Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30
Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30
Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00
Die Schule gibt die Namen und Adressen der angemeldeten Kinder an
die Kinder- und Jugendärzte im Gesundheitsamt weiter. Von hier
bekommen Sie eine Einladung zur Schuluntersuchung. Die Teilnahme
an dieser ist für alle Kinder Pflicht.
69
Bei dieser Untersuchung überprüft der Arzt den körperlichen und
geistigen Entwicklungsstand Ihres Kindes. Sie sind bei der
Untersuchung dabei und können mit dem Arzt Fragen und Probleme
besprechen.
Zur Schuluntersuchung bringen Sie das „gelbe Heft“ mit den
Nachweisen über die U-Untersuchungen und den Impfpass mit. Das
ist erforderlich, damit der Arzt den Entwicklungsprozess Ihres Kindes
besser einschätzen kann. Fehlende Impfungen können bei der
Schuluntersuchung nachgeholt werden, wenn Sie das möchten und
Ihr Kind gesund ist.
Landratsamt Ilm-Kreis
Gesundheitsamt/Kinder- und jugendärztlicher Dienst
Ritterstraße 14
Krankenhausstraße 12
99310 Arnstadt
98693 Ilmenau
 (0 36 28) 73 86 01
 (0 36 77) 65 73 48
Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00
Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30
Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30
Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00
70
KONTAKTE, KRABBELGRUPPEN
UND MEHR
Gerade umgezogen und alles neu? Wie und wo kommt man mit anderen
Familien in Kontakt? Wo trifft man Eltern, die vielleicht die gleichen
Interessen oder auch Fragen haben, wie man selbst?
Eine Möglichkeit, andere Eltern zu treffen und kennen zu lernen, sind die
Frauen- und Familienzentren. Diese verstehen sich als Treffpunkt für Jung
und Alt. Die Frauen- und Familienzentren haben ein breites Angebot von
Freizeitaktivitäten für Kinder und Familien bis hin zu Bildungsangeboten zu
Themen, die Eltern interessieren. Wenn Sie Fragen oder Sorgen haben,
finden Sie hier auch Ansprechpartner, die Ihnen zuhören, Sie beraten und
bei Bedarf weitere Hilfe vermitteln.
Frauen- und Familienzentrum
Kohlenmarkt 13
99310 Arnstadt
 (0 36 28) 64 04 01
[email protected]
Frauen- und Familienzentrum
Auf der Heide 6
98716 Geraberg
 (0 36 77) 79 64 03
[email protected]
Mehrgenerationenhaus/
Frauen- und Familienzentrum
Wetzlarer Platz 2 (Alte Försterei)
98693 Ilmenau
 (0 36 77) 89 30 23
[email protected]
Frauen- und Familienzentrum
Ilmenauer Straße 7
98701 Großbreitenbach
 (03 67 81) 2 35 03 oder
 (03 67 81 / 94 18
[email protected]
Außer in den Frauen- und Familienzentren bieten auch andere Einrichtungen im Kreis Mutter/Vater-Kind-Gruppen oder „Krabbelgruppen“ an.
71
In einigen Orten und Gemeinden gibt es in den evangelischen und
katholischen Kirchgemeinden Eltern-Kind-Gruppen und weitere Angebote
für Familien.
Wann sich die einzelnen Gruppen treffen und welche Angebote für Familien
es darüber hinaus gibt, erfragen Sie am besten vor Ort.
Frauen für Frauen e. V.
„Mutter-Kind-Gruppe“
Keplerstraße 1
(linker Eingang, 1.Stock)
98693 Ilmenau
 (0 36 77) 88 46 54
www.frauenhilfe-ilmenau.de
AWO Ilm-Kreis e. V.
„Elterntreff“
Schillerstraße 38 B
999310 Arnstadt
 (0 36 28) 58 94 47
 (0 36 28) 66 14 82
[email protected]
Familien- und Schwangerschaftsberatungsstelle Ilmenau
des DRK Landesverbandes Thüringen e. V.
Bahndamm 19
98693 Ilmenau
 (0 36 77) 20 26 52
[email protected]
→ Nachfrage auch bei Kirchgemeinden vor Ort
72
FAMILIENURLAUB
Ein gemeinsamer Familienurlaub kann zur großen finanziellen
Belastung werden, besonders wenn man mehrere Kinder hat,
alleinerziehend ist oder einem nur wenig Geld zur Verfügung steht.
Damit das nicht so sein muss, gewährt das Land Thüringen Familien
mit geringem Einkommen Zuschüsse zum Familienurlaub.
Unterstützt werden können:
Familien mit zwei und mehr Kindern
Alleinerziehende mit mindestens einem Kind
Familien, in denen Menschen mit Behinderung leben mit
mindestens einem Kind sowie
Familien mit besonderen Belastungen (zum Beispiel
Krankheit eines Familienangehörigen) mit mindestens
einem Kind.
Den Urlaubszuschuss gibt es für den Aufenthalt in bestimmten
Familienferienstätten in Deutschland. Diese Familienferienstätten
sind für den Urlaub mit Kindern besonders geeignet. Sie bieten
Kinderbetreuung und ein interessantes Programm für die ganze
Familie.
Der Aufenthalt in einer Familienferienstätte ist auch für Familien
möglich, die keinen Zuschuss bekommen können.
73
Zuschüsse zum Familienurlaub müssen Sie
schriftlich bis spätestens vier Wochen vor Beginn
des Urlaubes bei der Stiftung „Familiensinn“
beantragen. Aufgrund der Erfahrungen der
Vorjahre empfehlen wir eine Beantragung bereits
zu Jahresbeginn. Die Antragsformulare und
weitere Informationen zur Höhe der Förderung
und zu den zur Verfügung stehenden Familienferienstätten erhalten Sie ebenfalls bei:
Stiftung „FamilienSinn“
Arnstädter Straße 28
99096 Erfurt
 (03 61) 60 14 90 80
www.stiftung-familiensinn.de
74
FAMILIENURLAUB
Eine weitere Möglichkeit des Familienurlaubes bietet das Jugendamt
des Ilm-Kreises mit den Familienfreizeiten an. Sie finden ein bis
zweimal im Jahr für jeweils eine Woche statt. Besonders
alleinerziehende Mütter bzw. Väter und Familien mit mehreren
Kindern sollen sich hier eine gemeinsame Auszeit gönnen.
Die Freizeit ist mit Unterkunft, Vollverpflegung, Programm und
gemeinsamer An- und Abreise (jeweils ab Arnstadt und Ilmenau) im
Reisebus organisiert. Es sind ehrenamtliche Betreuer vor Ort, die
Ausflüge, Sport und Spiel anbieten. Eine individuelle Gestaltung des
Ferienaufenthaltes ist dennoch möglich.
Reiseziel und Termin der Familienfreizeit werden jährlich zu Beginn
des Jahres im Amtsblatt veröffentlicht oder sind auf der Internetseite
des Landratsamtes nachzulesen. Sie bekommen jedoch diese und
alle weiteren Informationen zur Familienfreizeit auch im Jugendamt.
Das Jugendamt bemüht sich, den Teilnehmerbeitrag für die
Familienfreizeit gering zu halten. Darüber hinaus können Sie bei
geringem Familieneinkommen für die Teilnahmegebühr eine Stützung
ebenfalls beim Jugendamt beantragen.
75
Informationen und Anmeldung sowie Antrag auf Stützung zum
Teilnehmerbeitrag bei:
Landratsamt Ilm-Kreis
Jugendamt
Erfurter Straße 26
99310 Arnstadt
 (0 36 28) 73 84 21
Bürgerservice
Krankenhausstraße 12
98693 Ilmenau
 (0 36 77) 65 70
Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00
Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30
Mo, Mi, Fr 8:00 - 16:00
Di, Do
8:00 - 18:00
76
68
MÜTTERGENESUNGSKUR,
MUTTER/VATER-KIND-KUR
Besonders wenn Sie allein erziehen oder durch chronisch kranke
Kinder, materielle, gesundheitliche oder andere Probleme belastet
sind, kann es passieren, dass Sie an das Ende Ihrer Kraft gelangen.
Eine Kur kann Ihnen helfen, neue Kraft für den Alltag zu sammeln.
Müttergenesungskuren und Mutter/Vater-Kind-Kuren werden im IlmKreis von den folgenden Einrichtungen vermittelt. Sie bekommen hier
Informationen, Beratung und Hilfe beim Stellen des Kurantrages.
Außerdem gibt es Unterstützung bei der Klärung weiterer Fragen und
Probleme, die im Zusammenhang mit dem Kuraufenthalt bestehen.
Ihr Arzt muss Ihnen die medizinische Notwendigkeit der Kur
bescheinigen. Über die Bewilligung der Kur entscheidet die
Krankenkasse, die auch die Kosten der Maßnahme trägt. Jedoch
müssen Sie für jeden Kurtag einen Eigenanteil von 10 Euro bezahlen.
Eine Kur dauert in der Regel drei Wochen.
Kinder bis zu zwölf Jahren können aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen mitgenommen werden. Diese Kosten werden von
der Krankenkasse ohne Zuzahlung übernommen. Für behinderte
Kinder gelten keine Altersgrenzen.
77
Information, Beratung, Vermittlung und Hilfe bei der
Beantragung von Vater-Kind-Kuren und Müttergenesungskuren:
Kreisdiakoniestelle Arnstadt
Rosenstraße 11
99310 Arnstadt
 (0 36 28) 7 61 92
[email protected]
Mo, Do, Fr 10:00 - 12:00
Di
10:00 - 12:00
Mi
14:00 - 17:00
AWO Kreisverband Ilm-Kreis e. V.
Prof.-Frosch-Straße 19
99310 Arnstadt
 (0 36 28) 66 14 70
Kreisdiakoniestelle Ilmenau
Homburger Platz 14
98693 Ilmenau
 (0 36 77) 84 07 33
[email protected]
Mo, Fr
9:30 - 13:00
78
ELTERNKURS, ELTERNTRAINING,
ELTERNTALK
Elternkurse, Elterntrainings und Elterntalkrunden unterstützen Eltern
dabei, den Familienalltag und insbesondere konfliktgeladene
Situationen gelassen und souverän zu meistern. Das passiert in
ungezwungenem Gespräch mit kurzen theoretischen Einleitungen
durch einen Kursleiter und vor allem anhand von Beispielen aus dem
Alltag der Kursteilnehmer.
Ort, Zeit und Anzahl der Kursabende für die einzelnen Angebote sind
unterschiedlich und deshalb beim Veranstalter zu erfragen.
Für die Teilnahme an den Kursen werden in der Regel
Teilnahmegebühren erhoben. Bei einem geringen Einkommen
können Sie vom Jugendamt des Ilm-Kreises diese Kosten teilweise
oder auch ganz erstattet bekommen. Sie müssen hierzu einen Antrag
stellen. Informationen und den Antrag bekommen Sie beim
Jugendamt oder einfach beim Veranstalter des Elternkurses.
79
Folgende Angebote gibt es derzeit im Ilm-Kreis:
Angebote für Eltern
des Kinderschutzzentrums
„Baumhaus“
Rosenstraße 11
99310 Arnstadt
 (0 36 28) 92 91 04
[email protected]
„Starke Eltern starke Kinder“
Landratsamt Ilm-Kreis
Jugendamt
Frau Höhlein
Erfurter Straße 26
99310 Arnstadt
 (0 36 28) 73 84 21
[email protected]
„Elternwerkstatt”
Frau Haun
Holunderweg 12
98693 Ilmenau
 (0 36 77) 84 22 29
[email protected]
„Elterntraining“ VSS e.V.
Frau Oberhoffner
Ludwig-Jahn-Straße 2a
99693 Ilmenau
 (0 36 77) 84 44 07
80
BERATUNG UND HILFE
BEI HYPERAKTIVITÄT/ADS
ADS = Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom/Hyperaktivität ist die
Fachbezeichnung für eine Wahrnehmungsstörung im Kindesalter, die
etwa zehn Prozent aller Kinder betrifft.
Kinder die betroffen sind,
sind unruhig, haben keine Ausdauer und lassen sich
extrem leicht ablenken
scheinen nicht zuhören zu können und können
Wesentliches von Unwesentlichem nicht unterscheiden
vergessen schnell und lernen nicht aus Fehlern
sind immer in Bewegung, handeln oft überstürzt und
ohne Überlegung
geben schnell auf, sind leicht verärgert und können ihre
Gefühle nicht kontrollieren
können, sobald sie jedoch eine Sache angehen,
ausgesprochen ausdauernd und völlig konzentriert sein
(Computer, Fernsehen)
Die Kontakt- und Beratungsstelle „Hyperaktives Kind“ informiert und
berät Eltern und sie unterstützt Ihre Kinder.
81
Kontakt- und Beratungsstelle „Hyperaktives Kind“
der Frauengruppe Großbreitenbach e. V.
Arnstadt, Willibald-Alexis-Straße 17
 (0 36 28) 66 19 94
Do 11:00 - 15:00 sowie nach Absprache
Ilmenau, Johann-Friedrich-Böttger-Straße 5d
 (0 36 77) 46 97 93
Di 11:00 - 15:00 sowie nach Absprache
Großbreitenbach, Ilmenauer Straße 7
 (03 67 81) 4 10 82
Mi 13:00 - 15:00 sowie nach Absprache
82
BERATUNG FÜR ALLTAG
UND FAMILIENFRAGEN
Fragen, Sorgen und Konflikte bei der Erziehung der Kinder sind an
sich nichts Außergewöhnliches. Meistens können diese ohne fremde
Hilfe gelöst werden. Manchmal gelingt es aber nicht mehr, ein
Problem allein zu bewältigen. Und nicht alle Ratsuchenden fühlen sich
in Elterngruppen wohl.
In den Kreisdiakoniestellen bekommen Sie von den Sozialarbeitern
eine erste Beratung und auch praktische Hilfe. Die Beratung ist
kostenlos und vertraulich.
Kreisdiakoniestelle Arnstadt
Allgemeine
Sozial- und Lebensberatung
Rosenstraße 11
99310 Arnstadt
 (0 36 28) 7 61 92
[email protected]
Mo, Do, Fr 10:00 - 12:00
Di
10:00 - 12:00
Mi
14:00 - 17:00
Kreisdiakoniestelle Ilmenau
Allgemeine
Sozial- und Lebensberatung
Homburger Platz14
98693 Ilmenau
 (0 36 77) 84 07 33
Di
Do
83
10:00 - 15:00
13:00 - 18:00
84
BERATUNG IN FAMILIEN- UND
ERZIEHUNGSFRAGEN
In den Erziehungs- und Familienberatungsstellen finden Sie
Fachleute, Psychologen und Sozialpädagogen, die Ihnen und Ihrem
Kind weiterhelfen.
Sie können sich auch an den Sozialen Dienst des Jugendamtes
wenden. Auch hier bekommen Sie zunächst eine Beratung und
Information.
Die Erziehungs- und Familienberatungsstelle im Ilm-Kreis und der
Soziale Dienst im Jugendamt berät Sie bei
Fragen zur Entwicklung Ihres Kindes im persönlichen,
familiären oder schulischen Bereich
Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen
Schwierigkeiten bei Trennung und Scheidung
Fragen zur Erziehung oder Erziehungsschwierigkeiten
Gewalterfahrung (körperliche, seelische, sexuelle
Gewalt)
Die Beratung ist für Sie kostenfrei. Die Mitarbeiter der Beratungsstellen und des Jugendamtes unterliegen der Schweigepflicht. Ihr
Besuch in der Beratungsstelle wird demzufolge vertraulich behandelt.
85
Erziehungs- und Familienberatungsstelle im Ilm-Kreis
des Trägerwerk Soziale Dienst in Thüringen e. V.
Paul-Löbe-Straße 1
Pfortenstraße 43
98693 Ilmenau
99310 Arnstadt
 (0 36 77) 89 64 90
 (0 36 28) 60 59 68
[email protected]
[email protected]
Landratsamt Ilm-Kreis
Jugendamt
Sozialer Dienst
Erfurter Straße 26
99310 Arnstadt
 (0 36 28) 73 84 21
Krankenhausstraße 12
98693 Ilmenau
 (0 36 77) 65 70
Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00
Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30
Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00
Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30
86
HILFEN ZUR ERZIEHUNG
Wenn Eltern plötzlich ausfallen, junge Menschen nicht mehr zu Hause
leben wollen oder können, akute oder gewaltsame Konflikte in der
Familie auftreten, sind körperliche, geistige, seelische oder soziale
Beeinträchtigungen für ein Kind zu befürchten. Dabei muss
keinesfalls ein schuldhaftes Versagen der erziehenden Personen
vorliegen. Es ist auch nicht wichtig, ob Sie in der Erziehung Fehler
gemacht haben. In einer solchen Situation sind Hilfemaßnahmen über
Beratung hinaus erforderlich. Wichtig ist, dass Sie frühzeitig Hilfe
suchen, wenn Ihre Familie in einer verfahrenen Situation ist. Ängste
und Vorurteile helfen Ihnen nicht weiter!
Als Eltern haben Sie einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung.
Die Hilfe zur Erziehung muss von den Eltern (oder Personensorgeberechtigten) beim Sozialen Dienst des Jugendamtes beantragt
werden. Die Sozialarbeiter im Sozialen Dienst werden mit Ihnen und
den Kindern gemeinsam eine angemessene Unterstützung planen.
Die Sozialarbeiter unterliegen der Schweigepflicht, folglich werden
alle Beratungen im Jugendamt vertraulich behandelt.
Es gibt ambulante Hilfeformen, die für Sie kostenlos sind. Bei
stationären Hilfen werden die Eltern zu den entstehenden Kosten mit
herangezogen.
87
Landratsamt Ilm-Kreis
Jugendamt
Sozialer Dienst
Erfurter Straße 26
99310 Arnstadt
 (0 36 28) 73 84 21
Krankenhausstraße 12
98693 Ilmenau
 (0 36 77) 65 70
Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00
Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30
Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00
Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30
88
SCHUTZAUFTRAG BEI
KINDESWOHLGEFÄHRDUNG
Das Wohlergehen ihrer Kinder liegt Eltern ganz besonders am
Herzen. Die Eltern haben daher nach bundesdeutschem Gesetz das
Recht und die Pflicht, für ihre Kinder zu sorgen und sie zu erziehen.
Dazu gehört, alles zu tun, um Gefahren und Gefährdungen vom Kind
abzuwenden. Wenn Eltern nicht ausreichend für ihr Kind und seine
Bedürfnisse sorgen können, sind sie verpflichtet, fachkundige Hilfe
und Unterstützung anzunehmen.
Das Jugendamt hat dafür zu sorgen, dass ausreichende und
geeignete Hilfeangebote vorhanden sind. Es hat außerdem die
Aufgabe, Eltern dabei zu helfen, dass sie eine geeignete
Unterstützung finden.
Nur im Extremfall handeln Eltern gegen die Interessen ihres Kindes,
missachten seine Rechte und sind nicht bereit oder in der Lage,
drohende Gefahren vom Kind abzuwehren.
Nur dann sind die Mitarbeiter des Jugendamtes verpflichtet, den
Schutz des Kindes auch gegen den Willen der Eltern sicher zu stellen
(Schutzauftrag des Jugendamtes).
Wenn es deutliche Hinweise für die Gefährdung eines Kindes gibt,
müssen mindestens zwei erfahrene Fachkräfte der Jugendhilfe das
Risiko für das Kind einschätzen.
89
Dabei beziehen die Sozialarbeiter die Eltern
beziehungsweise die Sorgeberechtigten ein, insofern
dies den Schutz des Kindes nicht gefährdet. Auch in
dieser Situation muss das Jugendamt den Eltern
zuerst geeignete Hilfe anbieten.
Kommen die Sozialarbeiter des Sozialen Dienstes zu
dem Ergebnis, dass eine akute Gefahr für das Kind
besteht und können oder wollen die Eltern trotzdem
keine Hilfe annehmen, muss das Jugendamt das
Familiengericht informieren. Nur das Familiengericht
darf eine Entscheidung für das Kind treffen.
In Situationen, in denen eine dringende Gefahr für
das Wohlergehen eines Kindes besteht, können die
Sozialarbeiter das Kind in „Obhut“ nehmen. Ohne
Einverständnis der Eltern ist eine solche
„Inobhutnahme“ jedoch nur kurzzeitig möglich. Das
Familiengericht muss dann die Situation so schnell
wie möglich prüfen und eine Entscheidung für das
Kind treffen.
90
RAT UND ÜBERGREIFENDE HILFE
Beratung für ausländische Mitbürger
Landratsamt Ilm-Kreis
Aussiedler- und Ausländerbeauftragte
Frau Dr. Wedig
Krankenhausstraße 12
98693 Ilmenau
 (0 36 77) 65 72 16
[email protected]
Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30
Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00
Hilfe bei psychischer Erkrankung
Landratsamt Ilm-Kreis
Gesundheitsamt/Sozialpsychiatrischer Dienst
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
 (0 36 28) 73 84 98
Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00
Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30
91
Suchtberatung
Marienstift Arnstadt
Psycho-Soziale Beratungs- und Behandlungsstelle für
Suchtgefährdete, Suchtkranke und deren Angehörige
Paulinzellaer Straße 45/ 47
Homburger Platz 14
99310 Arnstadt
98693 Ilmenau
 (0 36 28) 58 41 80
 (0 36 77) 89 48 42
[email protected]
[email protected]
Mo, Fr 9:30 - 13:00
Di, Do 14:00 - 17:00
Mo, Fr 9:30 - 13:00
Di, Do 14:00 - 17:00
92
Schutz und Beratung für Frauen bei häuslicher Gewalt
Werden Sie zu Hause herablassend behandelt, angeschrien,
gedemütigt, erniedrigt, bedroht, eingesperrt, geohrfeigt, verprügelt,
sozial isoliert…? Müssen auch Ihre Kinder diese Gewalt erleben?
Nutzen Sie Ihr Recht auf Information, Unterstützung, Beratung und
Begleitung!
Das Frauenhaus und der Beratungsfachdienst bei häuslicher Gewalt
des Ilm-Kreises bieten vertrauliche Beratung
in Fällen körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt
bezüglich der rechtlichen Möglichkeiten und des Gewaltschutzgesetzes
in Trennungs- und Scheidungssituationen
Durch unbürokratische Aufnahme ins Frauenhaus genießen Sie
Schutz und Sicherheit vor weiterer Gewalt. Hier können Sie in einer
angenehmen Atmosphäre zur Ruhe kommen und finden
Unterstützung.
Stadtmission und Gemeindedienst Erfurt gGmbH
Frauenhaus und Beratungsfachdienst bei häuslicher Gewalt des
Ilm-Kreises
 (0 36 28 ) 7 51 19 (täglich rund um die Uhr erreichbar)
93
Hilfe in besonderen Lebenssituationen
Finanzielle Unterstützung durch
Landesstiftung „Hilfe für die Familie“, Beratung und Antrag
bei:
Marienstift Arnstadt
Schwangerschafts-/Schwangerschaftskonfliktberatung
Rosenstraße 11
99310 Arnstadt
 (0 36 28) 7 61 93
[email protected]
Mo
Di
Mi
Do
Fr
8:00 - 14:00
8:00 - 18:00
8:00 - 12:00
8:00 - 18:30
8:00 - 13:00
DRK Landesverband Thüringen
Familien- und SchwangerschaftsMo
beratungsstelle
Di
Bahndamm 19
Mi
Do
98693 Ilmenau
Fr
 (0 36 77) 20 26 52
[email protected]
10:00 - 14:00
9:00 - 18:00
9:00 - 14:00
9:00 - 18:00
9:00 - 14:00
94
BEI SCHULDEN
HILFE/UNTERSTÜTZUNG
Die anerkannten Schuldnerberatungsstellen helfen Ihnen, wenn Sie
zum Beispiel Mietschulden, Energieschulden oder Handyschulden
haben oder wenn Sie Ihre täglichen Ausgaben nicht mehr bestreiten
können.
Suchen Sie unbedingt eine durch den Freistaat Thüringen anerkannte
Beratungsstelle auf, denn hier bekommen Sie die Beratung sicher
kostenfrei!
Die Mitarbeiter der anerkannten Schuldnerberatungsstellen
unterliegen der Schweigepflicht, Ihre Anfragen werden vertraulich
behandelt.
95
Trägerwerk Soziale Dienste in Thüringen e. V.
Schuldner- und
Verbraucherinsolvenzberatungsstelle
Pfortenstraße 43
99310 Arnstadt
 (0 36 28) 60 54 28
[email protected]
Mo, Di, Do 9:00 - 12:00
Di, Mi
13:00 - 17:30
96
SACHHILFEN
Sachhilfen - Kleiderkammern
Kreisdiakoniestelle Arnstadt
Kleiderkammer
Rosenstraße 11
99310 Arnstadt
 (0 36 28) 7 61 92
Kreisdiakoniestelle Ilmenau
Kleiderkammer
Homburger Platz 1
98693 Ilmenau
 (0 36 77) 67 06 53
AWO Kreisverband
Ilm-Kreis e. V.
Kleiderkammer
Prof.-Frosch-Straße 19
99310 Arnstadt
 (0 36 28) 66 14 79
Kleiderkammer
Weimarer Straße 50
99326 Stadtilm
 (0 36 29) 30 04
Frau Berner
Montags 16:00 - 18:00
Kleiderkammer Friedersdorf
Ortsstraße 5 (im Bürgerhaus)
98701 Friedersdorf
 (03 67 81) 4 22 82
Sachhilfen - Mittagessen,
Lebensmittel
Marienstift Arnstadt
Arnstädter Tafel
Lohmühlenweg 11
99310 Arnstadt
 (0 36 28) 60 55 33
97
Marienstift Arnstadt
Teestube-Ilmenauer Tafel
Homburger Platz 1
98693 Ilmenau
 (0 36 77) 67 06 53
Sachhilfen - Möbelkammern
Frauengruppe
Großbreitenbach e.V.
Möbelkammer
Am Relaiswerk 4
98701 Großbreitenbach
 (03 67 81) 4 16 00 oder
 (03 67 81) 4 17 16
Frauengruppe Geratal e.V.
Möbellager
Arnstädter Straße 4
98716 Elgersburg
 (0 36 77) 79 07 08
[email protected]
Arnstädter Bildungswerk e. V.
Möbelkammer
Erfurter Straße 42
99334 Ichtershausen
 (0 36 28) 5 86 98 97
ABS Fahrzeugbau GmbH
Möbelkammer
Hüttengrund 7
98693 Ilmenau
 (0 36 77) 67 71-0
98
ADRESSEN
Stadtverwaltung Arnstadt
99310 Arnstadt
 (0 36 28) 74 56
[email protected]
Stadtverwaltung Langewiesen
Ratsstraße 2
98704 Langewiesen
 (0 36 77) 8 07 70
[email protected]
Gemeinde Ichtershausen
Erfurter Straße 42
99334 Ichtershausen
 (0 36 28) 91 10
[email protected]
Stadtverwaltung Stadtilm
Straße der Einheit 1
99326 Stadtilm
 (0 36 29) 6 68 80
[email protected]
Stadtverwaltung Ilmenau
Markt 7
98693 Ilmenau
 (0 36 77) 60 00
[email protected]
Gemeinde Wolfsberg
Marktplatz 6
98704 Wolfsberg
OT Gräfinau-Angstedt
 (03 67 85) 58 80
wolfsberg-gemeinde@
t-online.de
Markt 1
Gemeinde Ilmtal
Wassergasse 4
99326 Ilmtal OT Griesheim
 (0 36 29) 8 30 50
[email protected]
99
Wachsenburggemeinde
Arnstädter Straße 97
99310 Wachsenburggemeinde
 (0 36 28) 7 81 57
poststelle@wachensenburg
gemeinde.thueringen.de
Gemeinde Wipfratal
In Branchewinda 44
99310 Branchewinda
 (0 36 29) 6 68 60
[email protected]
VG „Geratal“
Bahnhofstraße 59 a
98716 Geraberg OT Geraberg
 (0 36 77) 79 43-0
[email protected]
VG „Langer Berg“
Obere Marktstraße 1
98708 Gehren
 (03 67 83) 8 80-0
[email protected]
100
ADRESSEN
VG „Großbreitenbach“
Markt 11/13
98701 Großbreitenbach
 (03 67 81) / 4 81-0
vg-groß[email protected]
VG „Oberes Geratal“
An der Glashütte 3
99330 Gräfenroda
 (03 62 05) 9 33-0
[email protected]
Verwaltungsgemeinschaft
Riechheimer Berg
Mönchgasse 81
99334 Kirchheim
 (0 362 00) 6 24-0
[email protected]
VG „Rennsteig“
Suhler Straße 4
98711 Schmiedefeld
 (03 67 82) 6 83-0
[email protected]
101
Impressum
Herausgeber:
Landratsamt Ilm-Kreis
Der Landrat
Ritterstraße 14, 99310 Arnstadt
Redaktion:
Landratsamt Ilm-Kreis/Jugendamt
Netzwerk- und Koordinierungsstelle
Kinderschutz, Birgit Höhlein
[email protected]
Gestaltung:
EURATIBOR e. V. - Projekt Multimedia
Zittauer Straße 27 (Haus 3)
Tel./ Fax: (03 61) 7 42 95 36
Email: [email protected]
Druck:
BrandtDruck e. K.
Mittelstraße 9
98714 Stützerbach
www.brandtdruck.de
Redaktionsschluss: 31.10.2009
1. Auflage, 2009
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EURATIBOR
EURATIBOR e.V.