Schwanger - und nun? Eltern sein - was tun?
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Schwanger - und nun? Eltern sein - was tun?
Schwanger - und nun? Eltern sein - was tun? VORWORT Liebe werdende Eltern, liebe Eltern, nichts verändert das Leben von (werdenden) Eltern mehr, als die Geburt eines Kindes. Da ist es nur natürlich, dass neben Glück und Freude auch viele Fragen auftreten. Schließlich heißt “Eltern sein” auch Verantwortung zu tragen. Sie sollen wissen, dass es im Ilm-Kreis für diese neue Lebenssituation bereits in der Schwangerschaft fachkundige und erfahrene Ansprechpartner gibt. Im Ilm-Kreis ist es uns ein besonderes Anliegen, junge Familien zu fördern und jungen Müttern und Vätern Unterstützung zu geben, damit ihre Kinder wohl behütet aufwachsen können. Das gesunde Aufwachsen von Kindern und der Schutz von Kindern vor Gefährdung ist eine der wesentlichsten Verantwortungen unserer Gesellschaft. Es ist auch im Ilm-Kreis unser Ziel, einen maximal möglichen Schutz sowie gute Rahmenbedingungen für ein behütetes Aufwachsen von Kindern zu gewährleisten. Der Landkreis hält deshalb ein weitreichendes Spektrum von Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Fördermöglichkeiten, pädagogischen und finanziellen Hilfen bereit. Durch Schaffung einer Netzwerk- und Koordinationsstelle im Jugendamt wurden in diesem Jahr die Weichen für eine fach- und bereichsübergreifende Zusammenarbeit im Kinderschutz neu gestellt. Vor allem aber werden im Landkreis die Bemühungen um einen präventiv wirksamen Kinder- und Jugendschutz verstärkt. Es ist uns auch ein besonderes Anliegen, junge Familien zu fördern. 1 Die vorliegende Broschüre gibt Ihnen einen Überblick über allgemeine Angebote und Dienstleistungen für Schwangere, werdende Eltern und jungen Familien. Neben nützlichen Informationen zu Fragen von Schwangerschaft und Elternsein wird Ihnen eine Übersicht über Hilfen und Unterstützungsangebote für Schwangere, werdende Eltern und Eltern im Ilm-Kreis geboten. Sie erhalten Auskunft über Ansprechpartner bei Behörden, sozialen Diensten und Institutionen des Gesundheitswesens. Ergreifen Sie die Chance und nutzen Sie die Angebote! Sie werden mit Ihren Fragen und eventuellen Unsicherheiten nicht allein gelassen. Viel Spaß bei der Lektüre wünscht Ihr Dr. Benno Kaufhold Landrat 2 INHALT Teil 1 Vor der Geburt Information/Beratung/finanzielle Hilfe ................................7 Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere .........................9 Geburtsvorbereitung ....................................................11 Mehrbedarf für werdende Mütter ....................................15 Kündigungsschutz .......................................................17 Mutterschutz ...............................................................19 Mutterschaftsgeld ........................................................21 Schwangerschaftsabbruch ............................................23 Freigabe zur Adoption ..................................................25 Anonyme Geburt .........................................................27 Babykörbchen .............................................................29 Teil 2 Nach der Geburt Geburtenanzeige/Geburtsurkunde ..................................31 Betreuung nach der Geburt ...........................................33 Gesundheit/U-Untersuchungen ......................................35 U-Untersuchungen ......................................................37 Impfungen ..................................................................41 Förderung für Kinder ....................................................43 3 Vaterschaftsanerkennung.....................................................45 Sorgerecht ............................................................................47 Umgangsrecht ......................................................................49 Unterhalt ...............................................................................51 Unterhaltsvorschuss .............................................................53 Kindergeld/Kinderzuschlag ...................................................55 Elternzeit...............................................................................57 Elterngeld..............................................................................59 Thüringer Erziehungsgeld.....................................................61 Betreuung für Kinder unter 2 Jahren ....................................63 Betreuung für Kinder ab 2 Jahren.........................................65 Erstattung von Kostenbeiträgen für Kinderbetreuung...........67 Einschulung ..........................................................................69 Kontakte, Krabbelgruppen und mehr....................................71 Familienurlaub ......................................................................73 Müttergenesungskur, Mutter/Vater-Kind-Kur ........................77 Elternkurse, Elterntraining, Elterntalk ...................................79 Beratung und Hilfe bei Hyperaktivität/ADS .......................81 Beratung für Alltag und Familienfragen ............................83 Beratung in Familien- und Erziehungsfragen ....................85 4 INHALT Hilfen zur Erziehung ................................................... 87 Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung ...................... 89 Teil 3 Anhang Rat und übergreifende Hilfe...........................................91 - Beratung für ausländische Bürger - Hilfe bei psychischer Erkrankungen - Suchtberatung - Schutz und Beratung für Frauen bei häuslicher Gewalt - Hilfe in besonderen Lebenssituationen Bei Schulden Hilfe/Unterstützung ...................................95 - Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung Sachhilfen ..................................................................97 - Sachhilfen - Kleiderkammern - Sachhilfen - Mittagessen, Lebensmittel - Sachhilfen - Möbelkammern Adressen.........................................................................99 5 6 INFORMATION/BERATUNG/ FINANZIELLE HILFE In den Schwangerschaftsberatungsstellen erhalten Sie Rat und praktische Hilfe in sozialen und rechtlichen Fragen wie Mutterschutz, Elterngeld, Wohnung, Umgang mit dem Baby usw. Erfahrene Fachkräfte hören Ihnen zu und suchen mit Ihnen gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten. Auch wenn Sie sich im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt oder durch besondere Lebensumstände in schwierigen finanziellen Situationen befinden, hilft die Schwangerschaftsberatungsstelle. Sie unterstützt Sie beim Ausfüllen von Anträgen von Hilfen aus der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" und der Landesstiftung "Hilfe für die Familie". Die Schwangerschaftsberatungsstellen bieten außerdem psychosoziale Beratung in Fällen, in denen die Schwangerschaft nicht glücklich verläuft oder die Schwangerschaft dazu führt, dass eine Schwangere oder das Paar weder aus noch ein weiß, wenn Konflikte mit dem Partner auftauchen oder es sogar zur Trennung kommt. Dann suchen die Beraterinnen mit ihnen nach Lösungswegen oder vermitteln bei Bedarf auch an andere Fachkräfte. Schwangerschaftsberatungsstellen informieren und beraten außerdem zu Familienplanung und Verhütung. Die Beratung ist kostenfrei, selbstverständlich vertraulich und kann, wenn Sie keinen Stiftungsantrag stellen, auch anonym erfolgen. 7 Schwangerschafts-/Schwangerschaftskonfliktberatung Marienstift Arnstadt Rosenstraße 11 99310 Arnstadt (0 36 28) 7 61 93 Mo Di Mi Do Fr 8:00 - 14:00 8:00 - 18:00 8:00 - 12:00 8:00 - 18:30 8:00 - 13:00 Familien- und Schwangerschaftsberatungsstelle Mo DRK Landesverband Thüringen Di Mi Bahndamm 19 Do 98693 Ilmenau Fr (0 36 77) 20 26 52 [email protected] 10:00 - 14:00 9:00 - 18:00 9:00 - 14:00 9:00 - 18:00 9:00 - 14:00 8 VORSORGEUNTERSUCHUNGEN FÜR SCHWANGERE Die Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen dienen der Beobachtung des Gesundheitszustandes von Mutter und ungeborenem Kind. Ziel dieser regelmäßigen Untersuchungen ist es, mögliche Gefahren und Abweichungen vom normalen Schwangerschaftsverlauf früh zu erkennen. Sobald eine Frau vermutet schwanger zu sein, sollte sie den ersten Termin beim Frauenarzt (= Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe) vereinbaren. Dort bekommt sie den „Mutterpass“. Darin werden unter anderem die Blutgruppe der Mutter, Angaben zur Person, die Ergebnisse der Ultraschalluntersuchungen sowie die Kontrollergebnisse bei jeder weiteren Untersuchung vermerkt. Den Mutterpass sollten Sie ständig bei sich tragen und auch zu jeder Untersuchung mitbringen. Während der ersten Schwangerschaftsmonate haben Sie alle vier Wochen das Recht auf eine Vorsorgeuntersuchung. In den letzten zwei Monaten finden diese sogar alle zwei Wochen statt. Die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen ist freiwillig, ist aber dringend zu empfehlen. Sie können sich vergewissern, dass mit Ihnen und dem Kind alles in Ordnung ist. Die Vorsorgeuntersuchungen werden von der Krankenkasse bezahlt. Solange es keine Komplikationen gibt, fallen auch keine Praxisgebühren an. Wenn Sie berufstätig sind, hat der Arbeitgeber Sie für die Vorsorgeuntersuchungen ohne Verdienstausfall freizustellen. 9 Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburthilfe Tanja Dormayr Stadtilmer Straße 5 99310 Arnstadt (0 36 28) 58 12 00 Dipl. med. Petra Koleczko Straße des Friedens 17 98693 Ilmenau (0 36 77) 84 08 96 Ullrich Endisch Dr.-Robert-Koch-Straße 1 99310 Arnstadt (0 36 28) 4 83 77 Dr. med. Katharina Koch Poststraße 31 98693 Ilmenau (0 36 77) 20 20 40 Dr. med. Heike Frenzel Schloßstraße 3 99310 Arnstadt (0 36 28) 4 82 90 Dipl. med. Grit Rothe Oehrenstöcker Straße 32 98693 Ilmenau (0 36 77) 60 60 15 Dipl. med. Ingrid Dormayr Markt 25 99326 Stadtilm (0 36 29) 34 36 Dr. med. Margit Wagner Prof.-Schmidt-Straße 27 98693 Ilmenau (0 36 77) 6 31 10 Dipl. Med. Sibylle Freiberg Kirchgasse 2 a 98716 Geschwenda (03 62 05) 7 64 46 10 GEBURTSVORBEREITUNG Je besser Sie als werdende Mutter auf die Entbindung vorbereitet sind, desto leichter wird die Geburt Ihres Kindes verlaufen. Nehmen Sie deshalb an einem Geburtsvorbereitungskurs teil! Sie sollten frühzeitig (ca. 25. Woche beziehungsweise im sechsten Monat) mit dem Kurs beginnen. Eine einheitliche oder alle Möglichkeiten umfassende Methode der Geburtsvorbereitung gibt es nicht. Aber natürlich soll Einiges in jedem Fall vorkommen: - Entspannungsübungen Lockerungsübungen Atemübungen Gespräche über Ängste und Befürchtungen bei der Geburt Haltungsübungen zur Pressperiode Informationsgespräche mit Hebamme und Arzt Zwischen der Geburt in einer Klinik und zu Hause gibt es zahlreiche Möglichkeiten, wo und wie eine Geburt ablaufen kann. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bevor Sie sich auf eine Methode oder eine Klinik festlegen: Welche Geburtsmethode kommt für mich in Frage? Welche Hebamme unterstützt mich hierbei? Welches Krankenhaus wendet welche Methode an? Schauen Sie sich das Krankenhaus, den Kreißsaal, das Geburtshaus an und lernen Sie Hebammen und Ärzte kennen! 11 Arnstadt-Ilmenau GmbH Bärwinkelstraße 33 99310 Arnstadt (0 36 28) 91 90 Fax: (03628) 91 91 30 www.ilm-kreis-kliniken.de 12 GEBURTSVORBEREITUNG Hebammen im Ilm-Kreis Petra Eisenbraun Marlittstr. 10a 99310 Arnstadt (0 36 28) 7 09 99 [email protected] Bettina Gerbert Gehrenerstr.38a 98704 Gräfinau-Angstedt (03 67 85) 5 22 82 [email protected] Christina Boldhaus Hersfelder Str. 3 99310 Arnstadt (0 36 28) 72 29 18 [email protected] Annett Fischer Kirchgasse 2a 98716 Geschwenda (0 36 77) 86 95 92 (01 60) 5 11 77 66 [email protected] Katrin Schade Turnvater-Jahn-Str. 2 99310 Arnstadt (0 36 28) 58 21 54 (01 60) 97 32 26 18 [email protected] Ines Wirsching Langewiesenerstr.26 98693 Ilmenau (0 36 77) 6 28 87 [email protected] 13 Claudia Biedermann Lindenplatz 14 99330 Gräfenroda (03 62 05) 7 18 13 [email protected] 14 MEHRBEDARF FÜR WERDENDE MÜTTER Als schwangere Frau, die Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe bezieht, steht Ihnen ab Beginn der dreizehnten Woche ein Mehrbedarfszuschlag zu. Dieser beträgt 17 % der maßgebenden Regelleistung (Regelsatz). Außerdem haben Sie Anspruch auf eine Bekleidungshilfe. Zwei bis drei Monate vor dem Geburtstermin können Sie eine Beihilfe für die Babyerstausstattung beantragen. ARGE Ilm-Kreis Bierweg 2 99310 Arnstadt (0 18 0) 10 02 55 35 09 61 Schwanitzerstraße 21 98603 Ilmenau (0 18 0) 10 02 55 35 15 52 Landratsamt Ilm-Kreis Sozialamt Ritterstraße 14 99310 Arnstadt (0 36 28) 73 82 41 Krankenhausstraße 12 99693 Ilmenau (0 36 77) 65 70 Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30 Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00 15 16 KÜNDIGUNGSSCHUTZ Vom Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt und während der Elternzeit darf Ihnen Ihr Arbeitgeber nicht kündigen. Das gilt auch für Auszubildende und für Praktikantinnen. Allerdings verlängert sich ein befristeter Arbeits- und Ausbildungsvertrag durch den Kündigungsschutz nicht. Kündigt Ihnen Ihr Arbeitgeber trotz Schwangerschaft, müssen Sie ihm spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung ihre Schwangerschaft mitteilen: Nur wenn Sie diese „Zwei-WochenFrist“ ohne Ihre eigene Schuld versäumen, können Sie die Mitteilung nachholen. Legen Sie ein ärztliches Attest vor und protestieren Sie schriftlich am besten per Einschreiben gegen die Kündigung. Nur in besonderen Ausnahmefällen ist eine Kündigung während der Kündigungsschutzfrist möglich. Die Schwangerschaftsberatungsstellen vermitteln Ihnen fachkundige Beratung bei Fragen zum Kündigungsschutz und unterstützen Sie, wenn Sie trotz Schwangerschaft eine Kündigung erhalten. 17 Schwangerschafts-/Schwangerschaftskonfliktberatung Marienstift Arnstadt Rosenstraße 11 99310 Arnstadt (0 36 28) 7 61 93 Mo Di Mi Do Fr 8:00 - 14:00 8:00 - 18:00 8:00 - 12:00 8:00 - 18:30 8:00 - 13:00 Familien- und Schwangerschaftsberatungsstelle Mo DRK Landesverband Thüringen Di Mi Bahndamm 19 Do 98693 Ilmenau Fr (0 36 77) 20 26 52 [email protected] 10:00 - 14:00 9:00 - 18:00 9:00 - 14:00 9:00 - 18:00 9:00 - 14:00 18 MUTTERSCHUTZ Wenn Sie während der Schwangerschaft oder nach der Geburt arbeiten, schützt Sie das Mutterschutzgesetz vor übermäßigen Belastungen am Arbeitsplatz. Während der Mutterschutzschutzfristen, sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, werden Mütter von der Arbeit freigestellt. Bei Mehrlingsgeburten verlängert sich diese Frist auf zwölf Wochen. Kommt ein Kind früher als erwartet zur Welt, ist der Mutterschutz nach der Geburt entsprechend länger. Während der letzten sechs Wochen vor dem geplanten Entbindungstermin dürfen werdende Mütter nur noch auf eigenen Wunsch beschäftigt werden. Allerdings können Sie diese Erklärung jederzeit widerrufen. Für acht Wochen beziehungsweise zwölf Wochen bei Mehrlingen nach der Geburt besteht absolutes Beschäftigungsverbot. → Fragen hierzu beantworten Ihnen ebenfalls die Schwangerschaftsberatungsstellen 19 20 Mutterschaftsgeld erhalten Sie, wenn Sie zu Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung in einem Arbeitsverhältnis stehen oder Arbeitslosengeld I bekommen. Arbeitslosengeld II (HARTZ IVLeistung) wird weitergezahlt. Das Mutterschaftsgeld wird während der Mutterschutzfristen gezahlt, also während Sie von der Arbeit freigestellt sind. Für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes vor der Entbindung benötigen Sie das Attest Ihres Arztes oder Ihrer Hebamme mit dem voraussichtlichen Tag der Entbindung. Vom Arbeitgeber bekommen Sie eine Bescheinigung für Ihre Krankenkasse. Sie enthält Angaben für die Errechnung des Mutterschaftsgeldes. → Informationen zum Mutterschaftsgeld und Hilfe bei der Beantragung erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse! 21 22 SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH Nicht alle Frauen sind glücklich, wenn sie erfahren, dass sie schwanger sind. Vielleicht überlegen Sie, ob Sie das Kind überhaupt austragen wollen oder die Schwangerschaft abbrechen. Wichtig ist, dass Sie diejenige sind, die diese Entscheidung trifft. Das kann und darf Ihnen niemand abnehmen. Bevor Sie über einen Abbruch entscheiden, benötigen Sie eine Beratung in einer anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle (§ 218 StGB). Nur so bleibt der Abbruch straffrei. Aufgabe dieser Beratung ist es, Sie über Ihre Rechtsansprüche und möglichen Hilfen zu informieren, um Sie zu ermutigen, die Schwangerschaft fortzusetzen. Die Beratung ist ergebnisoffen. Die Entscheidung liegt bei Ihnen. Die Konfliktberatung ist kostenlos. Die Mitarbeiter der Beratungsstellen unterliegen der Schweigepflicht. Beratungen sind grundsätzlich auch anonym möglich. Sollten Sie sich allerdings für einen Abbruch entscheiden, benötigen Sie für den Arzt eine Bescheinigung über die Beratung (Beratungsschein). Schwangerenkonfliktberatungsstellen bieten Ihnen psychologische Beratung im Schwangerschaftskonflikt und auch nach dem Abbruch einer Schwangerschaft an. Den Abbruch muss ein Arzt vornehmen. Er darf frühestens am vierten Tag nach der Beratung durchgeführt werden und muss spätestens bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche erfolgen. 23 Schwangerschafts-/Schwangerschaftskonfliktberatung Marienstift Arnstadt Rosenstraße 11 99310 Arnstadt (0 36 28) 7 61 93 Mo Di Mi Do Fr 8:00 - 14:00 8:00 - 18:00 8:00 - 12:00 8:00 - 18:30 8:00 - 13:00 Familien- und Schwangerschaftsberatungsstelle Mo DRK Landesverband Thüringen Di Mi Bahndamm 19 Do 98693 Ilmenau Fr (0 36 77) 20 26 52 [email protected] 10:00 - 14:00 9:00 - 18:00 9:00 - 14:00 9:00 - 18:00 9:00 - 14:00 24 FREIGABE ZUR ADOPTION Es kann gute Gründe geben, warum eine Mutter ein Kind nicht möchte. Vielleicht sind ihre Lebensumstände so schwierig, dass ihre Kraft nicht ausreicht, um die Verantwortung für ein Kind zu übernehmen. Dann kann es besser sein, wenn ihr Kind in einer Familie aufwächst, die mehr Kraftreserven hat. Lassen Sie sich zunächst beraten, wenn Sie eine Adoption erwägen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Adoption. Im Jugendamt bekommen Sie Informationen und eine zunächst unverbindliche Beratung. Ihre Anfragen werden vertraulich behandelt. Wenn Sie die Entscheidung getroffen haben, Ihr Kind zur Adoption frei zu geben, wenden Sie sich ebenfalls an das Jugendamt. Dort können Sie eine Absichtserklärung einreichen, mit der Sie ihr Kind zur Adoption freigeben. Nach der Geburt sucht das Jugendamt eine geeignete Familie, die Ihr Kind mit allen Rechten und Pflichten annehmen möchte. Frühestens acht Wochen nach der Geburt willigen Sie beim Notar rechtskräftig in die Adoption ein. Erst dann ist ihre Entscheidung rechtsgültig und unwiderruflich. Landratsamt Ilm-Kreis Jugendamt Erfurter Straße 26 99310 Arnstadt (0 36 28) 73 84 21 25 26 ANONYME GEBURT In jeder Thüringer Klinik mit einer Abteilung für Frauenheilkunde/ Geburtshilfe können Frauen unter fachkundiger Aufsicht anonym, dass heißt, ohne Angabe ihrer Personalien, entbinden. Eine anonyme Entbindung ist für die betreffenden Frauen kostenfrei. Sie können sicher sein, dass das Kind durch Vermittlung des Jugendamtes in gute Hände kommt. Die Mutter kann eine persönliche Nachricht für das Kind in einem verschlossenen Umschlag hinterlegen. Sie bekommt ein Codewort mit, mit dem sie zu einem späteren Zeitpunkt Kontakt mit dem Kind aufnehmen kann. Bei anonymen Entbindungen in der IIm-Kreis-Klinik in Arnstadt wird außerdem ein Abdruck der Füße des Kindes für den Fall aufbewahrt, dass die Mutter später den Wunsch danach hat. Auch einige Wochen nach der Geburt haben Mütter noch die Möglichkeit, sich für ihr Kind zu entscheiden. Außerdem können sie jederzeit ihre Anonymität aufgeben. Auch bei anonymer Geburt ist eine Beratung durch die Adoptionsvermittlungsstelle zu empfehlen. Diese Beratung erfolgt selbstverständlich auch anonym. Auf Wunsch vermittelt das Klinikpersonal den Kontakt. Ilm-Kreis-Kliniken Arnstadt-Ilmenau GmbH Bärwinkelstraße 33 99310 Arnstadt (0 36 28) 91 90 www.ilm-kreis-kliniken.de 27 28 BABYKÖRBCHEN Wenn Sie Ihr Baby nicht behalten möchten, sind sogenannte „Babykörbchen“ eine Alternative. In den Babykörben können Neugeborene anonym abgelegt werden. Der Babykorb ist an einer Klinik an nicht einsehbarer Stelle eingerichtet, so dass der Weg dahin anonym zurückgelegt werden kann. Per Knopfdruck öffnet sich ein Fenster hinter dem sich ein Wärmebettchen befindet. Nach dem Schließen des Fensters beziehungsweise der Klappe wird durch ein Signal eine Schwester der Neugeborenenstation informiert. Diese kümmert sich um die Versorgung des Babys, so dass die schnelle und professionelle Versorgung des Kindes gesichert ist. Die Mutter entnimmt dem Bettchen einen Umschlag, in dem ihr unter einer Rufnummer weitere Hilfe angeboten wird. Zudem enthält der Umschlag einen Code, mit dessen Hilfe sie sich innerhalb von acht Wochen als die Mutter des Kindes ausweisen kann. Für das Kind sucht das Jugendamt eine geeignete Adoptionsfamilie, die das Baby nach der Entlassung aus der Klinik aufnimmt. 29 Helios-Klinikum Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Nordhäuser Str. 74 99089 Erfurt (03 61) 7 81 40 33 (Pforte) Nottelefon: (03 61) 7 81 41 42 www.helios-kliniken.de St. Georg Kliniken Mühlhäuser Straße 94 99817 Eisenach www.stgeorgklinikum.de Thüringen-Klinik „Georgius Agricola“ Saalfeld-Rudolstadt gGmbH Rainweg 68 07318 Saalfeld www.thueringen-klinik.de 30 GEBURTSANZEIGE/ GEBURTSURKUNDE Ein Kind und seine Eltern haben Ansprüche gegenüber dem Staat. Daher muss die Geburt amtlich bestätigt werden. Das Standesamt beurkundet die Geburt des Kindes und stellt Ihnen eine Geburtsurkunde aus. Sie enthält die Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort sowie die Namen der Eltern. Die Ausstellung der Geburtsurkunde kostet in Thüringen zur Zeit sieben Euro. Vom Standesamt erhalten Sie auch die für die Beantragung von Mutterschaftsgeld, Elterngeld und Elternzeit benötigten Bescheinigungen. Die Geburt Ihres Kindes muss innerhalb einer Woche beim Standesamt angezeigt werden. Bei Geburten in Krankenhäusern oder Geburtshilfeeinrichtungen sind diese für die Geburtsanzeige an das Standesamt verantwortlich. Als Eltern haben Sie nur dafür Sorge zu tragen, dass alle für die Geburtenanzeige erforderlichen Unterlagen der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden. Folgende Unterlagen benötigen Sie für die Geburtenanzeige beziehungsweise die Ausstellung der Geburtsurkunde: - 31 Personalausweis Geburtsurkunde der Mutter und ggf. des Vaters Eheurkunde ggf. Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung Im Krankenhaus geben Sie die Unterlagen ab. Sie erhalten die Geburtsurkunde Ihres Kindes sowie die Bescheinigungen für die Mutterschaftshilfe, Eltern- und Kindergeld von der Patientenaufnahme der Klinik. Bei Hausgeburten muss die Geburt des Kindes von den Eltern oder einer Person, die bei der Geburt zugegen war (z. B. der Hebamme), beim zuständigen Standesamt angezeigt werden. Hierfür benötigen Sie außerdem eine Geburtsbescheinigung der Hebamme. Welches Standesamt zuständig ist, erfahren Sie bei der Gemeindeverwaltung des Ortes, in dem das Kind geboren wurde. → Verzeichnis der Gemeindeverwaltungen, siehe Seite 99 32 BETREUUNG NACH DER GEBURT Auch nach der Entbindung unterstützt Sie Ihre Hebamme. Sie kommt zu Ihnen ins Haus. Aber Sie können die Hebamme auch anrufen, wenn Sie Fragen haben, sich unsicher oder überfordert fühlen. Die Hebamme kümmert sich um den Allgemeinzustand der Mutter und des Neugeborenen. Sie berät zum Stillen und zur weiteren Ernährung und gibt wichtige Ratschläge für die Betreuung des Neugeborenen und seiner Körper- und Nabelpflege. Die Wochenbettbetreuung durch die Hebamme wird durch die Krankenkasse bezahlt und ist daher für Sie kostenlos. Ihre Hebamme kann in den ersten zehn Tagen nach der Geburt bei Bedarf täglich zu Ihnen kommen. Ab dem elften Tag und längstens bis acht Wochen nach der Geburt des Kindes kommt die Hebamme je nach Bedarf. Außerdem können Sie sich während der gesamten Stillzeit an Ihre Hebamme wenden, denn bei Stillproblemen können weitere vier Hausbesuche mit der Hebamme vereinbart werden. Hebammen führen außerdem Kurse zur Rückbildungsgymnastik durch. Die Teilnahme an einem Rückbildungsgymnastikkurs wird ebenfalls von den Krankenkassen finanziert. Viele Hebammen haben weitere Angebote für Mütter, Väter und ihre Babys. Diese zusätzlichen Leistungen werden allerdings nicht immer von der Krankenkasse bezahlt. Wichtig! Wenn Sie Rat und praktische Hilfe in sozialen und rechtlichen Fragen wie Mutterschutz, Elterngeld, Wohnung usw. suchen, können Sie sich auch nach der Entbindung an die Schwangerschaftsberatungsstelle wenden. 33 Hebammen im Ilm-Kreis Petra Eisenbraun Marlittstr. 10a 99310 Arnstadt (0 36 28) 7 09 99 [email protected] Bettina Gerbert Gehrenerstr.38a 98704 Gräfinau-Angstedt (03 67 85) 5 22 82 [email protected] Christina Boldhaus Hersfelder Str. 3 99310 Arnstadt (0 36 28) 72 29 18 [email protected] Annett Fischer Kirchgasse 2a 98716 Geschwenda (0 36 77) 86 95 92 (01 60) 5 11 77 66 [email protected] Katrin Schade Turnvater-Jahn-Str. 2 99310 Arnstadt (0 36 28) 58 21 54 (01 60) 97 32 26 18 [email protected] Claudia Biedermann Lindenplatz 14 99330 Gräfenroda (03 62 05) 7 18 13 [email protected] Ines Wirsching Langewiesenerstr.26 98693 Ilmenau (0 36 77) 6 28 87 [email protected] 34 Bei den U-Untersuchungen wird überprüft, ob sich Ihr Kind körperlich und geistig gesund und seinem Alter entsprechend entwickelt. Je früher man eine Störung erkennt, umso besser kann geholfen werden. Alle U-Untersuchungen sind für Sie kostenlos, die Kosten übernimmt Ihre Krankenkasse oder das Sozialamt. Die Teilnahme an den UUntersuchungen wird von Fachleuten dringend empfohlen. Sie sollten zum Wohle Ihres Kindes keinen Termin versäumen. Schließlich sind diese Termine beim Arzt auch für Sie eine Rückversicherung, dass es dem Kind gut geht. Sie können bei allen Untersuchungen dabei sein und mit dem Arzt sprechen. Die Ergebnisse der Untersuchungen trägt der Arzt in das gelbe Untersuchungsheft ein, dass Sie bei der Geburt Ihres Babys bekommen haben. Im „gelben Heft“ ist auch beschrieben, was der Kinderarzt testet. Deshalb bringen Sie dieses Heft zu jeder UUntersuchung mit. Für die U-Untersuchungen gibt es vorgesehene Zeiträume. Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin bei einem Kinder- oder Hausarzt Ihrer Wahl für den jeweiligen Zeitraum. Gehen Sie am besten immer zum selben Arzt. Dieser kennt das Kind und kann die Entwicklung deshalb am besten beurteilen. 35 Einige U-Untersuchungen sind gleichzeitig Impftermine. Nehmen Sie deshalb auch den Impfpass Ihres Kindes zu den U-Untersuchungen mit. → Impfungen, siehe Seite 41 Wichtig! Seit dem 01.01.2009 benötigen Sie, um Thüringer Erziehungsgeld zu erhalten, den Nachweis darüber, dass bei Ihrem Kind die U7 durchgeführt wurde. → Thüringer Erziehungsgeld, siehe Seite 61 36 U-UNTERSUCHUNGEN Welche U-Untersuchungen gibt es? U1: (direkt nach der Geburt) Ermittlung von Größe und Gewicht, Überprüfung aller lebenswichtigen Funktionen, Untersuchung auf äußerlich erkennbare Fehlbildungen U2: (dritter bis zehnter Lebenstag) Alle Körperregionen, die Organe, das Skelettsystem, die Mundhöhle und die Sinnesorgane werden gründlich untersucht, das Kind wird gemessen und gewogen U3: (vierte bis sechste Lebenswoche) Der Arzt achtet vor allem auf Ernährungszustand sowie Gewicht und prüft die altersgerechte Entwicklung; Hüftgelenke werden untersucht, Augenreaktion und Hörvermögen getestet U4: (dritter bis vierter Lebensmonat) Untersuchung der körperlichen und geistigen Entwicklung; Bewegungsverhalten, Seh- und Hörvermögen werden geprüft und Ernährung und Verdauung besprochen U5: (sechster bis siebenter Lebensmonat) Prüfung von Beweglichkeit, Körperbeherrschung und Geschicklichkeit, erneute Untersuchung von Seh- und Hörvermögen, weitere Ernährung wird besprochen U6: (zehnter bis zwölfter Lebensmonat) Untersuchung der körperlichen und geistigen Entwicklung: es wird geschaut, ob das Kind robben, krabbeln oder schon allein stehen kann; Sehen und Hören werden getestet, Überprüfung der sprachlichen Entwicklung und des Verhaltens 37 U7: (21. bis 24. Lebensmonat) Überprüfung der körperlichen und geistigen Entwicklung: es wird geschaut, ob das Kind allein laufen, richtig sehen und hören kann, wie viel es spricht und was es schon versteht U7a: (34.bis 36. Lebensmonat) Schwerpunkte sind: Erkennen und Behandeln von Sehstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Übergewicht, Sprachentwicklungsstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien sowie das Wachstum U8: (43. bis 48. Lebensmonat) Überprüfung der körperlichen und seelischen Entwicklung sowie des Verhaltens: Beweglichkeit, Geschick, Sehen und Sprachentwicklung werden getestet und Zähne und Kiefer kontrolliert U 9: (60. bis 64. Lebensmonat) Kontrolle aller Organe und der Körperhaltung, Urin wird untersucht und der Blutdruck gemessen, Beweglichkeit und Geschicklichkeit, Seh- und Hörvermögen, Sprachentwicklung und Verhalten des Kindes werden überprüft 38 U-UNTERSUCHUNGEN Vorsorgeuntersuchungen (U-Untersuchungen) für Kinder führen durch: - Kinderärzte (= Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin) Auch Hausärzte sind berechtigt, U-Untersuchungen und Impfungen bei Kindern durchzuführen. Wenn Sie keinen Kinderarzt aufsuchen können oder wollen, fragen Sie bei Ihrem Hausarzt nach, ob er diese Leistungen anbietet. Kinderärzte im Ilm-Kreis im Ilm-Kreis Dipl. med. Petra Baldauf Schloßstraße 3 98310 Arnstadt (0 36 28) 9 18 49 00 Dipl. med. Karin Buschmann Markt 14 99310 Arnstadt (0 36 28) 72 28 90 39 Dipl. med. Simone Schmidt Medizinisches Versorgungszentrum Ilmenau Oehrenstöcker Straße 32 98693 Ilmenau (0 36 77) 60 67 15 Dipl. med. Karin Thrum Hohe Straße 2b 98693 Ilmenau, OT Unterpörlitz (0 36 77) 6 34 34 40 IMPFUNGEN Impfungen sind der sicherste Weg, Ihr Kind vor ansteckenden Krankheiten zu schützen, die oft bleibende Gesundheitsschäden verursachen oder sogar lebensbedrohlich werden können. Alle Impfungen sind freiwillig. Sie werden aber von den Fachleuten dringend empfohlen. Deshalb sollten Sie zum Wohle Ihres Kindes keinen Termin versäumen. Die Impfempfehlungen werden von Fachleuten laufend auf den wissenschaftlich neuesten Stand gebracht. Die Kosten für diese empfohlenen Impfungen (siehe Impfkalender) übernimmt die Krankenkasse. Für Sie sind diese Impfungen kostenlos. Für eine Impfung müssen Sie selbst in dem für die Impfung vorgesehenen Zeitraum einen Termin bei Ihrem Kinder- oder Hausarzt vereinbaren. → Adressen und Telefonnummern der Kinderärzte im Ilm-Kreis, siehe Seite 39 41 Impftermine für Ihr Kind gemäß Impfkalender der STIKO1,2 für Säuglinge, Kinder und Jugendliche Impfungen gegen Grundimmunisierung* - Diphtherie - Tetanus - Keuchhusten - Hepatitis B - Kinderlähmung - Haernophilus influenzae Typ b (Hib) Pneumokokken Vollendeter Lebensmonaten (2,3) 2 3 4 11 - 14 1. Impfung 2. Impfung 3. Impfung 4. Impfung 1. Impfung 2. Impfung Grundimmunisierung** - Masern - Mumps - Röteln - Varizellen 3. Impfung Vollendetes Lebensjahr (2,3) 15 - 23 5-6 9 - 17 Auffrischimpfung Auffrischimpfung - Tetanus - Diphtherie - Keuchhusten - Tetanus - Diphtherie - Keuchhusten - Kinderlähmung 4. Impfung 1. Impfung 2. Impfung (4,5) Impfungen (5,6) - Varizellen Impfungen Meringokokken (7) ab dem vollendeten 12. Lebensmonat (3) Hepatitis B Grundimmunisierung (8) HPV (HPV-Typen: 16,18) Grundimmunisierung (8) (Mädchen 12 - 17 Jahre) * mögl. Mit 6fach-Kombinationsimpfstoff ** mögl. Mit 4fach-Kombinationsimpfstoff 42 40 FÖRDERUNG FÜR KINDER Entwicklungsverzögerung und besondere Auffälligkeiten Jedes Kind hat sein eigenes Entwicklungstempo. Manche Verzögerungen und Auffälligkeiten liegen jedoch nicht mehr im Rahmen der normalen kindlichen Entwicklung und erfordern eine spezielle Unterstützung. Bedenken Sie: Je früher eine Auffälligkeit festgestellt wird, desto eher und gezielter kann man Ihrem Kind helfen. Entwicklungsverzögerungen können ausgeglichen werden und Behinderungen verhütet oder zumindest gemildert werden. Wenn Sie sich Sorgen um die Entwicklung Ihres Kindes machen, gibt es verschiedene Ansprechpartner, die Ihnen weiterhelfen: Sie können mit Ihrem Kinderarzt über Ihre Fragen und Sorgen reden, dieser wird mit Ihnen weitere Schritte beraten. → Kinderärzte im Ilm-Kreis, siehe Seite 39 Sie können sich auch an eine Frühförderstelle wenden. Hier bekommen Sie Informationen und Beratung von erfahrenen Fachkräften. Marienstift Arnstadt Interdisziplinäre Frühförderung Karolinenstraße 11 99310 Arnstadt (0 36 28) 66 04 22 43 Lebenshilfe Ilm-Kreis e. V. Frühförderstelle Bücheloher Straße 32 98693 Ilmenau (0 36 77) 20 20 73 Vielleicht spricht Sie auch der Kindergarten auf Besonderheiten in der Entwicklung Ihres Kindes an. Die Erzieher werden zunächst versuchen, Ihr Kind im Kindergarten seinem besonderen Bedarf entsprechend zu unterstützen und zu fördern. Nicht immer reicht diese Hilfe aus und Ihr Kind benötigt eine spezielle „Frühförderung“. Eine solche Maßnahme muss vom kinder- und jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes bestätigt werden. Im Gesundheitsamt werden erfahrene Ärzte Ihr Kind zunächst untersuchen und dann mit Ihnen gemeinsam den Umfang der Förderung besprechen. Für Sie und Ihr Kind ist die „Frühförderung“ kostenfrei. Sie stellen lediglich einen Antrag auf Kostenübernahme beim Sozialamt. Wichtig! Bei allen Hilfen, die Ihr Kind von Therapeuten und vom Kindergarten bekommt, gilt: Viele Übungen muss Ihr Kind zu Hause wiederholen, um einen Erfolg zu erzielen. Hier ist Ihre Mitwirkung erforderlich! 44 VATERSCHAFTSANERKENNUNG Als Vater eines Kindes gilt der Mann, der mit dessen Mutter verheiratet ist oder die Vaterschaft durch Beurkundung anerkannt hat oder dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist. Wenn eine Mutter mit dem Vater Ihres Kindes nicht verheiratet ist, ist es wichtig, dass Eltern die Vaterschaft amtlich anerkennen. Ohne Vaterschaftsanerkennung ist das Kind rechtlich nicht mit seinem Vater verwandt. Das bedeutet, das Kind hat keinen Anspruch auf Unterhalt vom Vater; im Falle des Todes des Vaters würde kein Erbanspruch bestehen. Die Vaterschaft kann beim Standesamt, bei jedem Jugendamt oder bei Notaren anerkannt werden. Die Beurkundung beim Standesamt und beim Jugendamt ist gebührenfrei. Der Vater muss hierzu persönlich erscheinen. Es sind der Personalausweis oder Reisepass und die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen. Die Mutter des Kindes muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Die Zustimmungserklärung der Mutter muss ebenfalls beurkundet werden. Das kann gleichzeitig mit der Vaterschaftsanerkennung erfolgen. 45 Die Vaterschaft zu einem Kind nicht verheirateter Eltern kann schon vor der Geburt anerkannt werden. Bei der Anerkennung vor der Geburt steht der Vater, wie bei verheirateten Eltern auch, von Anfang an mit im Geburtenbuch und auch auf der Geburtsurkunde. Auch bei einer vorgeburtlichen Vaterschaftsanerkennung muss die Mutter zustimmen. Die Beurkundung der Zustimmungserklärung der Mutter kann ebenso gleichzeitig mit der Vaterschaftsanerkennung erfolgen. Landratsamt Ilm-Kreis Jugendamt Erfurter Straße 26 99310 Arnstadt (0 36 28) 73 84 21 Krankenhausstraße 12 98693 Ilmenau (0 36 77) 65 70 Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30 Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30 Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00 46 SORGERECHT Verheiratete Eltern haben in der Regel für ihre gemeinsamen, leiblichen Kinder ein gemeinsames Sorgerecht. Bei Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, steht die elterliche Sorge zunächst allein der Mutter zu. Eltern können jedoch für ihr Kind das Sorgerecht gemeinsam übernehmen. Dazu müssen die Eltern nicht zusammen wohnen. Die Sorgeerklärung kann vor und nach der Geburt beim Notar oder im Jugendamt abgegeben werden. Im Jugendamt ist die Sorgeerklärung kostenfrei. Besteht nach abgegebener Sorgeerklärung das gemeinsame Sorgerecht, kann die Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil nur durch eine Entscheidung des Familiengerichtes herbeigeführt werden. Das gilt selbst dann, wenn sich die Eltern getrennt haben und die Änderung von beiden Elternteilen gewünscht wird. Wichtig! Der Soziale Dienst des Jugendamtes bietet allen Eltern eine ausführliche Beratung zum gemeinsamen Sorgerecht an. Lassen Sie sich im Vorfeld einer Sorgeerklärung zu den rechtlichen Folgen beraten! 47 Abgabe der Sorgeerklärung und Beratung zum Sorgerecht: Landratsamt Ilm-Kreis Jugendamt Erfurter Straße 26 99310 Arnstadt (0 36 28) 73 84 21 Krankenhausstraße 12 98693 Ilmenau (0 36 77) 65 70 Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30 Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30 Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00 48 UMGANGSRECHT Jedes Kind hat ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Dementsprechend haben die Eltern auch Umgangspflichten. Das gilt auch, wenn Eltern getrennt leben und unabhängig von Sorgerecht und Unterhaltspflicht. Auch Großeltern, Geschwister sowie Stief- und Pflegeeltern haben ein Umgangsrecht, wenn dies dem Wohle des Kindes dient. Durch das Umgangsrecht erhalten Elternteil und Kind die Möglichkeit, ihr Verhältnis durch regelmäßige Kontakte (weiter) zu pflegen. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, ist verpflichtet, diese Kontakte zu ermöglichen und auch angehalten, sie zu fördern. Über den Umfang der Kontakte müssen sich grundsätzlich die Eltern einigen. Manchmal sind sich Eltern nicht einig darüber, wie der Kontakt des anderen Elternteils zum Kind aussehen soll. Beratung und vermittelnde Hilfe hinsichtlich eines gemeinsamen Umgangskonzeptes erhalten Sie beim Jugendamt oder in einer Erziehungsberatungsstelle. Können sich Eltern trotz Unterstützung durch die genannten Stellen nicht einigen, muss das Familiengericht über den Umgang mit dem Kind entscheiden. Das Umgangsrecht wird vom Familiengericht nur in Ausnahmefällen, wenn eine Gefährdung für das Kind eingeschätzt wird, ausgeschlossen. 49 Landratsamt Ilm-Kreis Jugendamt Erfurter Straße 26 99310 Arnstadt (0 36 28) 73 84 21 Krankenhausstraße 12 98693 Ilmenau (0 36 77) 65 70 Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Do 8:30 - 11:30 und 13:00 -14:30 Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30 Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Erziehungs- und Familienberatungsstelle Des Trägerwerk Soziale Dienste in Thüringen e. V. Pfortenstraße 43 Paul-Löbe-Straße 1 99310 Arnstadt 98693 Ilmenau (0 36 28) 60 59 68 (0 36 77) 89 64 90 [email protected] [email protected] 50 UNTERHALT Kinder haben gegenüber ihren Eltern Anspruch auf Unterhalt. Dieser Anspruch besteht solange, bis die Kinder in der Lage sind, selbst für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf des Kindes, einschließlich der Finanzierung einer angemessenen Schul- und Berufsausbildung. Die Höhe des Unterhaltes richtet sich immer nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Unterhaltsverpflichteten. Derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, leistet seinen Unterhalt durch Betreuung und Versorgung und der andere Elternteil durch monatliche Zahlung eines Geldbetrages. Eine Unterhaltsverpflichtung sollte in Form einer Urkunde festgeschrieben werden. Das kann kostenfrei beim Jugendamt erfolgen. Wenn der zur Zahlung von Unterhalt verpflichtete Elternteil keinen Unterhalt zahlt, sollten Sie Hilfe in Anspruch nehmen. Das Jugendamt berät und unterstützt alleinerziehende Mütter und Väter, es berechnet auch die Unterhaltssumme. Falls Probleme bei der Durchsetzung der Unterhaltszahlung auftreten, können Sie beim Jugendamt eine Beistandschaft für das Kind beantragen. Dann unterstützt Sie das Jugendamt bei der Klärung der Unterhaltsfragen, wenn nötig auch bei einem Gerichtsverfahren. 51 Landratsamt Ilm-Kreis Jugendamt Erfurter Straße 26 99310 Arnstadt (0 36 28) 73 84 21 Krankenhausstraße 12 98693 Ilmenau (0 36 77) 65 70 Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30 Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30 Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Wichtig! Nach der Geburt des Kindes besteht ein Anspruch auf „Betreuungsunterhalt“. Diesen kann der Elternteil beanspruchen, der das Kind betreut. Lassen Sie sich im Jugendamt beraten, ob Sie Betreuungsunterhalt bekommen können. 52 UNTERHALTSVORSCHUSS Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder zu geringen Unterhalt zahlt, kann beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragt werden. Unterhaltsvorschuss ist an Voraussetzungen gebunden: Das Kind ist jünger als 12 Jahre. Sie sind “alleinerziehend”, leben vom anderen Elternteil dauernd getrennt, sind geschieden oder verwitwet. Sie sind nicht neu verheiratet. Unterhaltsvorschuss wird für maximal sechs Jahre gezahlt. Den Unterhaltsvorschuss müssen Sie beim Jugendamt beantragen. Hier bekommen Sie Informationen und Beratung, den Antrag sowie Hilfe beim Ausfüllen. Wenn das Jugendamt Unterhaltsvorschuss bewilligt, wird der andere Elternteil von Amtswegen auf seine Möglichkeiten zur Zahlung des Unterhaltes geprüft. 53 Landratsamt Ilm-Kreis Jugendamt Erfurter Straße 26 99310 Arnstadt (0 36 28) 73 84 21 Krankenhausstraße 12 98693 Ilmenau (0 36 77) 65 70 Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30 Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30 Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00 54 KINDERGELD/KINDERZUSCHLAG Sie können für Ihr Kind grundsätzlich mindestens bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld bekommen. Das Kindergeld wird monatlich gezahlt und beträgt derzeit für das erste und zweite Kind monatlich je 164 Euro, für das dritte Kind monatlich je 170 Euro und für jedes weitere Kind monatlich je 195 Euro Wenn Sie weder Arbeitslosengeld II noch Leistungen der Sozialhilfe beziehen und Ihr Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet, können Sie außerdem Kinderzuschlag bekommen. Kindergeld und Kinderzuschlag müssen Sie schriftlich beantragen. Für Eltern im Ilm-Kreis ist das bei: südlicher Ilm-Kreis Familienkasse Suhl Werner-Seelenbinder-Straße 8 98529 Suhl nördlicher Ilm-Kreis Familienkasse Erfurt Juri-Gagarin-Ring 158 - 160 99084 Erfurt Angehörige des Öffentlichen Dienstes und Empfänger von Versorgungsbezügen beantragen Kindergeld bei ihrem Arbeitgeber. Den Kinderzuschlag hingegen müssen auch Angehörige des Öffentlichen Dienstes bei der Familienkasse beantragen. Antragsformulare bekommen Sie dort oder im Internet unter: www.familienkasse.de sowie auch in den Außenstellen der Arbeitsagenturen in Arnstadt und Ilmenau. 55 Den ausgefüllten Antrag können Sie per Post oder Telefax direkt an die Familienkasse senden oder in den Außenstellen der Arbeitsagenturen in Arnstadt beziehungsweise Ilmenau abgeben. Agentur für Arbeit Ilmenau Schwanitzstraße 2a 986903 Ilmenau (0 36 77) 6 44 10 Agentur für Arbeit Arnstadt Bierweg 2 99310 Arnstadt (0 36 28) 6 10 50 Wenn Sie Fragen zum Kindergeld und Kinderzuschlag haben oder Beratung wünschen, wenden Sie sich an die Servicestelle der Familienkasse: (01 80) 1 54 63 37 Wichtig! Lassen Sie sich auf jeden Fall bei Ihrem zuständigen Finanzamt oder Einwohnermeldeamt die entsprechenden Kinderfreibetragszahlen auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen! 56 ELTERNZEIT Wenn Sie als Arbeitnehmer Ihr Kind selbst betreuen, haben Sie als Mutter und auch als Vater bis zum Ende des dritten Lebensjahres Ihres Kindes einen Anspruch auf Elternzeit. Während der ersten drei Lebensjahre erhält der Elternteil in Elternzeit Rentenbeiträge gutgeschrieben, auch wenn er während dieser Zeit nicht erwerbstätig ist. Es steht Ihnen frei zu entscheiden, ob die Elternzeit von einem Elternteil in Anspruch genommen wird, Sie sich abwechseln oder Sie die Elternzeit gleichzeitig in Anspruch nehmen. Allerdings können Mütter die Elternzeit erst im Anschluss an die Mutterschutzfrist (in der Regel acht Wochen nach der Geburt) nehmen. Die Mutterschutzfrist wird auf die mögliche dreijährige Gesamtdauer der Elternzeit angerechnet. Die Elternzeit des Vaters kann nach der Geburt des Kindes bereits während der Mutterschutzfristen für die Mutter beginnen. Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden. Wichtig! Zeigen Sie die Elternzeit frühestens acht Wochen vor dem geplanten Beginn beim Arbeitgeber an. Erst ab diesem Zeitpunkt besteht Kündigungsschutz! Nehmen Sie am besten vor der Beantragung der Elternzeit eine Beratung in der Elterngeldstelle des Jugendamtes des Ilm-Kreises in Anspruch! 57 Landratsamt Ilm-Kreis Jugendamt Elterngeldstelle Ritterstraße 14 99310 Arnstadt (03628) 73 84 52 Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30 58 ELTERNGELD Das Elterngeld soll das während der Elternzeit wegen der Kinderbetreuung zu Hause wegfallende Erwerbseinkommen ersetzen. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen, welches vor der Geburt des Kindes erzielt wurde. Es beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro monatlich. Eltern ohne Erwerbseinkommen vor der Geburt erhalten 300 Euro, die nicht auf die Leistungen des Arbeitslosengeldes II angerechnet werden. Wer nach der Geburt mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist, hat keinen Anspruch auf Elterngeld. Hingegen kann eine Ausbildung oder ein Studium, wenn Sie Elterngeld beziehen, weitergeführt werden. Das Elterngeld muss schriftlich bei der Elterngeldstelle im Jugendamt des Ilm-Kreises beantragt werden. Die Anträge für das Elterngeld bekommen Sie in den Geburtskliniken oder in der Elterngeldstelle des Jugendamtes. Wichtig! Die Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld sind im Einzelnen sehr kompliziert und umfangreich. Lassen Sie sich unbedingt bei der Elterngeldstelle für Ihren Einzelfall beraten, bevor Sie Entscheidungen zum Elterngeld und zur Elternzeit treffen! 59 Landratsamt Ilm-Kreis Jugendamt Elterngeldstelle Ritterstraße 14 99310 Arnstadt (03628) 73 84 52 Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30 60 THÜRINGER ERZIEHUNGSGELD Für das dritte Lebensjahr des Kindes können Sie Thüringer Erziehungsgeld erhalten. Die Höhe des Thüringer Erziehungsgeldes richtet sich nach der Anzahl der Kinder in der Familie; entscheidend ist die Kindergeldberechtigung. Es beträgt für das erste Kind 150 Euro monatlich, für das zweite Kind 200 Euro monatlich, für das dritte Kind 250 Euro monatlich und für das vierte und jedes weitere Kind 300 Euro monatlich. Das Thüringer Erziehungsgeld müssen Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragen. → Liste mit Adressen und Telefonnummern der Stadtverwaltungen und Verwaltungsgemeinschaften, siehe Seite 99 Wenn Sie Ihr Kind im dritten Lebensjahr zu Hause betreuen, bekommen Sie das Thüringer Erziehungsgeld auf Antrag ausbezahlt. Wird Ihr Kind in einem Kindergarten oder bei einer „Tagesmutti“ betreut, müssen Sie trotzdem Thüringer Erziehungsgeld beantragen und dieses für die Betreuung abtreten. Sie bekommen das Erziehungsgeld nicht ausgezahlt, sondern es geht dann bis zu einem Betrag von maximal 150 Euro direkt an den Kindergarten oder die “Tagesmutti”. 61 Wenn nur eine stunden- oder tageweise Betreuung des Kindes im Kindergarten vereinbart ist, bekommen Sie das Erziehungsgeld vom Kindergarten anteilig erstattet. Sollten Sie das Thüringer Erziehungsgeld nicht beantragen, so ist die Kindertagesstätte berechtigt, Ihnen diesen Betrag über die Gebühren hinaus in Rechnung zu stellen. Wichtig! Seit dem 01.01.2009 muss zur Beantragung des Thüringer Erziehungsgeldes die Vorsorgeuntersuchung U7 nachgewiesen werden. 62 BETREUUNG FÜR KINDER UNTER 2 JAHREN Für die Betreuung von Kindern unter zwei Jahren besteht derzeit in Thüringen noch kein Rechtsanspruch. Aktuell sollten Eltern, um einen Krippenplatz oder einen Tagespflegeplatz in Anspruch nehmen zu können, berufstätig sein, sich in einer Schulausbildung, Berufsausbildung oder beruflichen Bildungsmaßnahme, im Studium oder in einer besonderen Konflikt- oder Belastungssituation befinden. Gegenwärtig diskutiert die Thüringer Landesregierung, ob zukünftig für alle Kinder ab dem ersten Geburtstag unabhängig von den oben genannten Bedingungen ein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden soll. Schon jetzt können Sie selbst wählen, ob Sie Ihr Kind in einer Kindertagesstätte betreuen lassen möchten oder ob es von einer „Tagesmutti“, also in Tagespflege, betreut werden soll. Für Krippenplätze und „Tagesmuttis“ haben Eltern Elternbeiträge und Essengeld zu bezahlen. Dieser Elternbeitrag ist je nach Einrichtung unterschiedlich. Wenn Sie zum Beispiel berufstätig oder in Ausbildung sind, können Sie beim Jugendamt einen Antrag auf Übernahme des Elternbeitrages stellen. Das Essengeld müssen Eltern in jedem Fall selbst bezahlen. → siehe Seite 67 Wegen eines Krippenplatzes informieren Sie sich am besten frühzeitig bei Ihrer Stadtverwaltung/Verwaltungsgemeinschaft. → Anschriften und Telefonnummern im Anhang, siehe Seite 99 63 „Tagesmuttis“ werden im Ilm-Kreis vom Verein „Eltern für Kinder“ vermittelt. Ansprechpartnerin ist Silke du Puits (01 70) 4 60 32 32 [email protected] im Jugendamt Erfurter Straße 26 993310 Arnstadt (0 36 28) 73 84 25 bei Eltern für Kinder e. V. Am Stollen 17 98693 Ilmenau (0 36 77) 84 37 02 Di 15:00 Uhr - 17:00 Uhr Do 15:00 Uhr - 18:00 Uhr Informationen und Beratung zur Tagespflege können Sie auch im Jugendamt erhalten. Landratsamt Ilm-Kreis Jugendamt Erfurter Straße 26 99310 Arnstadt (03628) 73 84 21 Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30 64 BETREUUNG FÜR KINDER AB 2 JAHREN Jedes Kind hat in Thüringen aktuell noch vom zweiten Geburtstag an einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Als Eltern können Sie frei entscheiden, in welchem Kindergarten Ihr Kind betreut werden soll oder ob es sogar bis zu seinem dritten Geburtstag zur „Tagesmutti“ geht. Informationen über einen Kindergarten erhalten Sie in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung, in der sich dieser befindet. Dort melden Sie Ihr Kind auch für den Besuch im Kindergarten an. → Anschriften und Telefonnummern der Gemeindeverwaltungen/ Verwaltungsgemeinschaften im Anhang, siehe Seite 99 Es gibt im Ilm-Kreis ausreichend Kindergartenplätze. Informieren Sie sich dennoch frühzeitig über die Aufnahmemöglichkeit Ihres Kindes im Wunschkindergarten. Sonst kann es Ihnen passieren, dass zum benötigten Zeitpunkt vielleicht gerade kein Platz am gewünschten Ort zur Verfügung steht. Zur Aufnahme des Kindes in der Kindertagesstätte benötigen Sie eine ärztliche oder amtsärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung Ihres Kindes zum Besuch der Einrichtung. Bedenken Sie außerdem, dass der Kindergarten viele Vorteile aber auch eine erhöhte Ansteckungsgefahr mit sich bringt. Deshalb ist es wünschenswert, dass Ihr Kind Impfungen nach den gültigen Impfempfehlungen erhalten hat. → Impfkalender, siehe Seite 42 65 Außerdem müssen Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde einen Antrag auf Thüringer Erziehungsgeld stellen. Für diesen Antrag benötigen Sie den Nachweis, dass Ihr Kind an der „U7“ teilgenommen hat. Das Landeserziehungsgeld wird mit zur Deckung der Kosten für die Kinderbetreuung verwendet. Die Eltern unterschreiben deshalb eine Abtretungserklärung. → siehe Seite 61 Wie in der Krippe und bei der „Tagesmutti“ müssen Eltern auch im Kindergarten Elternbeiträge und Essengeld bezahlen. Dieser Elternbeitrag ist je nach Einrichtung unterschiedlich. Bei geringem Einkommen können Sie beim Jugendamt einen Antrag auf Übernahme der Elternbeiträge stellen. Das Essengeld ist von den Eltern selbst zu bezahlen. → siehe Seite 67 66 ERSTATTUNG VON KOSTENBEITRÄGEN FÜR KINDERBETREUUNG Das Jugendamt kann den Elternbeitrag für Kinderkrippe, „Tagesmutti“ oder Kindergarten teilweise oder auch ganz übernehmen. Hierfür müssen Sie einen schriftlichen Antrag beim Jugendamt stellen. Ob und in welcher Höhe Ihre Elternbeiträge für die Kinderbetreuung übernommen werden, wird anhand Ihres Einkommens errechnet. Für die Übernahme von Kosten für die Betreuung von Kindern unter zwei Jahren gelten weitere Bedingungen. Zum Beispiel müssen die Eltern arbeiten oder in Ausbildung sein. Anträge, Information, Beratung und Hilfe beim Stellen des Antrages gibt es beim: Landratsamt Ilm-Kreis Jugendamt Erfurter Straße 26 99310 Arnstadt (0 36 28) 73 84 21 Bürgerservice Krankenhausstraße 12 98693 Ilmenau (0 36 77) 65 70 Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30 Mo, Mi, Fr 8:00 - 16:00 Di, Do 8:00 - 18:00 67 Wichtig! Die Möglichkeit der Kostenübernahme besteht nur nach Antragstellung und nur für die Kosten der Betreuung (Elternbeiträge). Kosten für die Verpflegung des Kindes (Essengeld) sind immer von den Eltern selbst zu bezahlen. 68 EINSCHULUNG Für alle Kinder besteht ab dem sechsten Lebensjahr eine Pflicht zum Schulbesuch. Es ist Ihre Pflicht als Eltern, dafür zu sorgen, dass Ihr Kind tatsächlich zur Schule geht. Alle Kinder, die bis zum 1. August des folgenden Jahres sechs Jahre alt werden, müssen bei der Grundschule ihres Schulbezirkes angemeldet werden. Wann diese Anmeldung zu erfolgen hat sowie den zutreffenden Schulbezirk, gibt das Schulverwaltungsamt jährlich im Amtsblatt bekannt. Bei Fragen hilft Ihnen auch die Schulverwaltung im Landratsamt des Ilm-Kreises. Landratsamt Ilm-Kreis Personal- und Schulverwaltungsamt Ritterstraße 14 99310 Arnstadt (0 36 28) 73 84 86 Krankenhausstraße 12 98693 Ilmenau (0 36 77) 65 72 40 Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30 Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30 Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Die Schule gibt die Namen und Adressen der angemeldeten Kinder an die Kinder- und Jugendärzte im Gesundheitsamt weiter. Von hier bekommen Sie eine Einladung zur Schuluntersuchung. Die Teilnahme an dieser ist für alle Kinder Pflicht. 69 Bei dieser Untersuchung überprüft der Arzt den körperlichen und geistigen Entwicklungsstand Ihres Kindes. Sie sind bei der Untersuchung dabei und können mit dem Arzt Fragen und Probleme besprechen. Zur Schuluntersuchung bringen Sie das „gelbe Heft“ mit den Nachweisen über die U-Untersuchungen und den Impfpass mit. Das ist erforderlich, damit der Arzt den Entwicklungsprozess Ihres Kindes besser einschätzen kann. Fehlende Impfungen können bei der Schuluntersuchung nachgeholt werden, wenn Sie das möchten und Ihr Kind gesund ist. Landratsamt Ilm-Kreis Gesundheitsamt/Kinder- und jugendärztlicher Dienst Ritterstraße 14 Krankenhausstraße 12 99310 Arnstadt 98693 Ilmenau (0 36 28) 73 86 01 (0 36 77) 65 73 48 Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30 Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30 Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00 70 KONTAKTE, KRABBELGRUPPEN UND MEHR Gerade umgezogen und alles neu? Wie und wo kommt man mit anderen Familien in Kontakt? Wo trifft man Eltern, die vielleicht die gleichen Interessen oder auch Fragen haben, wie man selbst? Eine Möglichkeit, andere Eltern zu treffen und kennen zu lernen, sind die Frauen- und Familienzentren. Diese verstehen sich als Treffpunkt für Jung und Alt. Die Frauen- und Familienzentren haben ein breites Angebot von Freizeitaktivitäten für Kinder und Familien bis hin zu Bildungsangeboten zu Themen, die Eltern interessieren. Wenn Sie Fragen oder Sorgen haben, finden Sie hier auch Ansprechpartner, die Ihnen zuhören, Sie beraten und bei Bedarf weitere Hilfe vermitteln. Frauen- und Familienzentrum Kohlenmarkt 13 99310 Arnstadt (0 36 28) 64 04 01 [email protected] Frauen- und Familienzentrum Auf der Heide 6 98716 Geraberg (0 36 77) 79 64 03 [email protected] Mehrgenerationenhaus/ Frauen- und Familienzentrum Wetzlarer Platz 2 (Alte Försterei) 98693 Ilmenau (0 36 77) 89 30 23 [email protected] Frauen- und Familienzentrum Ilmenauer Straße 7 98701 Großbreitenbach (03 67 81) 2 35 03 oder (03 67 81 / 94 18 [email protected] Außer in den Frauen- und Familienzentren bieten auch andere Einrichtungen im Kreis Mutter/Vater-Kind-Gruppen oder „Krabbelgruppen“ an. 71 In einigen Orten und Gemeinden gibt es in den evangelischen und katholischen Kirchgemeinden Eltern-Kind-Gruppen und weitere Angebote für Familien. Wann sich die einzelnen Gruppen treffen und welche Angebote für Familien es darüber hinaus gibt, erfragen Sie am besten vor Ort. Frauen für Frauen e. V. „Mutter-Kind-Gruppe“ Keplerstraße 1 (linker Eingang, 1.Stock) 98693 Ilmenau (0 36 77) 88 46 54 www.frauenhilfe-ilmenau.de AWO Ilm-Kreis e. V. „Elterntreff“ Schillerstraße 38 B 999310 Arnstadt (0 36 28) 58 94 47 (0 36 28) 66 14 82 [email protected] Familien- und Schwangerschaftsberatungsstelle Ilmenau des DRK Landesverbandes Thüringen e. V. Bahndamm 19 98693 Ilmenau (0 36 77) 20 26 52 [email protected] → Nachfrage auch bei Kirchgemeinden vor Ort 72 FAMILIENURLAUB Ein gemeinsamer Familienurlaub kann zur großen finanziellen Belastung werden, besonders wenn man mehrere Kinder hat, alleinerziehend ist oder einem nur wenig Geld zur Verfügung steht. Damit das nicht so sein muss, gewährt das Land Thüringen Familien mit geringem Einkommen Zuschüsse zum Familienurlaub. Unterstützt werden können: Familien mit zwei und mehr Kindern Alleinerziehende mit mindestens einem Kind Familien, in denen Menschen mit Behinderung leben mit mindestens einem Kind sowie Familien mit besonderen Belastungen (zum Beispiel Krankheit eines Familienangehörigen) mit mindestens einem Kind. Den Urlaubszuschuss gibt es für den Aufenthalt in bestimmten Familienferienstätten in Deutschland. Diese Familienferienstätten sind für den Urlaub mit Kindern besonders geeignet. Sie bieten Kinderbetreuung und ein interessantes Programm für die ganze Familie. Der Aufenthalt in einer Familienferienstätte ist auch für Familien möglich, die keinen Zuschuss bekommen können. 73 Zuschüsse zum Familienurlaub müssen Sie schriftlich bis spätestens vier Wochen vor Beginn des Urlaubes bei der Stiftung „Familiensinn“ beantragen. Aufgrund der Erfahrungen der Vorjahre empfehlen wir eine Beantragung bereits zu Jahresbeginn. Die Antragsformulare und weitere Informationen zur Höhe der Förderung und zu den zur Verfügung stehenden Familienferienstätten erhalten Sie ebenfalls bei: Stiftung „FamilienSinn“ Arnstädter Straße 28 99096 Erfurt (03 61) 60 14 90 80 www.stiftung-familiensinn.de 74 FAMILIENURLAUB Eine weitere Möglichkeit des Familienurlaubes bietet das Jugendamt des Ilm-Kreises mit den Familienfreizeiten an. Sie finden ein bis zweimal im Jahr für jeweils eine Woche statt. Besonders alleinerziehende Mütter bzw. Väter und Familien mit mehreren Kindern sollen sich hier eine gemeinsame Auszeit gönnen. Die Freizeit ist mit Unterkunft, Vollverpflegung, Programm und gemeinsamer An- und Abreise (jeweils ab Arnstadt und Ilmenau) im Reisebus organisiert. Es sind ehrenamtliche Betreuer vor Ort, die Ausflüge, Sport und Spiel anbieten. Eine individuelle Gestaltung des Ferienaufenthaltes ist dennoch möglich. Reiseziel und Termin der Familienfreizeit werden jährlich zu Beginn des Jahres im Amtsblatt veröffentlicht oder sind auf der Internetseite des Landratsamtes nachzulesen. Sie bekommen jedoch diese und alle weiteren Informationen zur Familienfreizeit auch im Jugendamt. Das Jugendamt bemüht sich, den Teilnehmerbeitrag für die Familienfreizeit gering zu halten. Darüber hinaus können Sie bei geringem Familieneinkommen für die Teilnahmegebühr eine Stützung ebenfalls beim Jugendamt beantragen. 75 Informationen und Anmeldung sowie Antrag auf Stützung zum Teilnehmerbeitrag bei: Landratsamt Ilm-Kreis Jugendamt Erfurter Straße 26 99310 Arnstadt (0 36 28) 73 84 21 Bürgerservice Krankenhausstraße 12 98693 Ilmenau (0 36 77) 65 70 Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30 Mo, Mi, Fr 8:00 - 16:00 Di, Do 8:00 - 18:00 76 68 MÜTTERGENESUNGSKUR, MUTTER/VATER-KIND-KUR Besonders wenn Sie allein erziehen oder durch chronisch kranke Kinder, materielle, gesundheitliche oder andere Probleme belastet sind, kann es passieren, dass Sie an das Ende Ihrer Kraft gelangen. Eine Kur kann Ihnen helfen, neue Kraft für den Alltag zu sammeln. Müttergenesungskuren und Mutter/Vater-Kind-Kuren werden im IlmKreis von den folgenden Einrichtungen vermittelt. Sie bekommen hier Informationen, Beratung und Hilfe beim Stellen des Kurantrages. Außerdem gibt es Unterstützung bei der Klärung weiterer Fragen und Probleme, die im Zusammenhang mit dem Kuraufenthalt bestehen. Ihr Arzt muss Ihnen die medizinische Notwendigkeit der Kur bescheinigen. Über die Bewilligung der Kur entscheidet die Krankenkasse, die auch die Kosten der Maßnahme trägt. Jedoch müssen Sie für jeden Kurtag einen Eigenanteil von 10 Euro bezahlen. Eine Kur dauert in der Regel drei Wochen. Kinder bis zu zwölf Jahren können aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen mitgenommen werden. Diese Kosten werden von der Krankenkasse ohne Zuzahlung übernommen. Für behinderte Kinder gelten keine Altersgrenzen. 77 Information, Beratung, Vermittlung und Hilfe bei der Beantragung von Vater-Kind-Kuren und Müttergenesungskuren: Kreisdiakoniestelle Arnstadt Rosenstraße 11 99310 Arnstadt (0 36 28) 7 61 92 [email protected] Mo, Do, Fr 10:00 - 12:00 Di 10:00 - 12:00 Mi 14:00 - 17:00 AWO Kreisverband Ilm-Kreis e. V. Prof.-Frosch-Straße 19 99310 Arnstadt (0 36 28) 66 14 70 Kreisdiakoniestelle Ilmenau Homburger Platz 14 98693 Ilmenau (0 36 77) 84 07 33 [email protected] Mo, Fr 9:30 - 13:00 78 ELTERNKURS, ELTERNTRAINING, ELTERNTALK Elternkurse, Elterntrainings und Elterntalkrunden unterstützen Eltern dabei, den Familienalltag und insbesondere konfliktgeladene Situationen gelassen und souverän zu meistern. Das passiert in ungezwungenem Gespräch mit kurzen theoretischen Einleitungen durch einen Kursleiter und vor allem anhand von Beispielen aus dem Alltag der Kursteilnehmer. Ort, Zeit und Anzahl der Kursabende für die einzelnen Angebote sind unterschiedlich und deshalb beim Veranstalter zu erfragen. Für die Teilnahme an den Kursen werden in der Regel Teilnahmegebühren erhoben. Bei einem geringen Einkommen können Sie vom Jugendamt des Ilm-Kreises diese Kosten teilweise oder auch ganz erstattet bekommen. Sie müssen hierzu einen Antrag stellen. Informationen und den Antrag bekommen Sie beim Jugendamt oder einfach beim Veranstalter des Elternkurses. 79 Folgende Angebote gibt es derzeit im Ilm-Kreis: Angebote für Eltern des Kinderschutzzentrums „Baumhaus“ Rosenstraße 11 99310 Arnstadt (0 36 28) 92 91 04 [email protected] „Starke Eltern starke Kinder“ Landratsamt Ilm-Kreis Jugendamt Frau Höhlein Erfurter Straße 26 99310 Arnstadt (0 36 28) 73 84 21 [email protected] „Elternwerkstatt” Frau Haun Holunderweg 12 98693 Ilmenau (0 36 77) 84 22 29 [email protected] „Elterntraining“ VSS e.V. Frau Oberhoffner Ludwig-Jahn-Straße 2a 99693 Ilmenau (0 36 77) 84 44 07 80 BERATUNG UND HILFE BEI HYPERAKTIVITÄT/ADS ADS = Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom/Hyperaktivität ist die Fachbezeichnung für eine Wahrnehmungsstörung im Kindesalter, die etwa zehn Prozent aller Kinder betrifft. Kinder die betroffen sind, sind unruhig, haben keine Ausdauer und lassen sich extrem leicht ablenken scheinen nicht zuhören zu können und können Wesentliches von Unwesentlichem nicht unterscheiden vergessen schnell und lernen nicht aus Fehlern sind immer in Bewegung, handeln oft überstürzt und ohne Überlegung geben schnell auf, sind leicht verärgert und können ihre Gefühle nicht kontrollieren können, sobald sie jedoch eine Sache angehen, ausgesprochen ausdauernd und völlig konzentriert sein (Computer, Fernsehen) Die Kontakt- und Beratungsstelle „Hyperaktives Kind“ informiert und berät Eltern und sie unterstützt Ihre Kinder. 81 Kontakt- und Beratungsstelle „Hyperaktives Kind“ der Frauengruppe Großbreitenbach e. V. Arnstadt, Willibald-Alexis-Straße 17 (0 36 28) 66 19 94 Do 11:00 - 15:00 sowie nach Absprache Ilmenau, Johann-Friedrich-Böttger-Straße 5d (0 36 77) 46 97 93 Di 11:00 - 15:00 sowie nach Absprache Großbreitenbach, Ilmenauer Straße 7 (03 67 81) 4 10 82 Mi 13:00 - 15:00 sowie nach Absprache 82 BERATUNG FÜR ALLTAG UND FAMILIENFRAGEN Fragen, Sorgen und Konflikte bei der Erziehung der Kinder sind an sich nichts Außergewöhnliches. Meistens können diese ohne fremde Hilfe gelöst werden. Manchmal gelingt es aber nicht mehr, ein Problem allein zu bewältigen. Und nicht alle Ratsuchenden fühlen sich in Elterngruppen wohl. In den Kreisdiakoniestellen bekommen Sie von den Sozialarbeitern eine erste Beratung und auch praktische Hilfe. Die Beratung ist kostenlos und vertraulich. Kreisdiakoniestelle Arnstadt Allgemeine Sozial- und Lebensberatung Rosenstraße 11 99310 Arnstadt (0 36 28) 7 61 92 [email protected] Mo, Do, Fr 10:00 - 12:00 Di 10:00 - 12:00 Mi 14:00 - 17:00 Kreisdiakoniestelle Ilmenau Allgemeine Sozial- und Lebensberatung Homburger Platz14 98693 Ilmenau (0 36 77) 84 07 33 Di Do 83 10:00 - 15:00 13:00 - 18:00 84 BERATUNG IN FAMILIEN- UND ERZIEHUNGSFRAGEN In den Erziehungs- und Familienberatungsstellen finden Sie Fachleute, Psychologen und Sozialpädagogen, die Ihnen und Ihrem Kind weiterhelfen. Sie können sich auch an den Sozialen Dienst des Jugendamtes wenden. Auch hier bekommen Sie zunächst eine Beratung und Information. Die Erziehungs- und Familienberatungsstelle im Ilm-Kreis und der Soziale Dienst im Jugendamt berät Sie bei Fragen zur Entwicklung Ihres Kindes im persönlichen, familiären oder schulischen Bereich Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen Schwierigkeiten bei Trennung und Scheidung Fragen zur Erziehung oder Erziehungsschwierigkeiten Gewalterfahrung (körperliche, seelische, sexuelle Gewalt) Die Beratung ist für Sie kostenfrei. Die Mitarbeiter der Beratungsstellen und des Jugendamtes unterliegen der Schweigepflicht. Ihr Besuch in der Beratungsstelle wird demzufolge vertraulich behandelt. 85 Erziehungs- und Familienberatungsstelle im Ilm-Kreis des Trägerwerk Soziale Dienst in Thüringen e. V. Paul-Löbe-Straße 1 Pfortenstraße 43 98693 Ilmenau 99310 Arnstadt (0 36 77) 89 64 90 (0 36 28) 60 59 68 [email protected] [email protected] Landratsamt Ilm-Kreis Jugendamt Sozialer Dienst Erfurter Straße 26 99310 Arnstadt (0 36 28) 73 84 21 Krankenhausstraße 12 98693 Ilmenau (0 36 77) 65 70 Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30 Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30 86 HILFEN ZUR ERZIEHUNG Wenn Eltern plötzlich ausfallen, junge Menschen nicht mehr zu Hause leben wollen oder können, akute oder gewaltsame Konflikte in der Familie auftreten, sind körperliche, geistige, seelische oder soziale Beeinträchtigungen für ein Kind zu befürchten. Dabei muss keinesfalls ein schuldhaftes Versagen der erziehenden Personen vorliegen. Es ist auch nicht wichtig, ob Sie in der Erziehung Fehler gemacht haben. In einer solchen Situation sind Hilfemaßnahmen über Beratung hinaus erforderlich. Wichtig ist, dass Sie frühzeitig Hilfe suchen, wenn Ihre Familie in einer verfahrenen Situation ist. Ängste und Vorurteile helfen Ihnen nicht weiter! Als Eltern haben Sie einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung. Die Hilfe zur Erziehung muss von den Eltern (oder Personensorgeberechtigten) beim Sozialen Dienst des Jugendamtes beantragt werden. Die Sozialarbeiter im Sozialen Dienst werden mit Ihnen und den Kindern gemeinsam eine angemessene Unterstützung planen. Die Sozialarbeiter unterliegen der Schweigepflicht, folglich werden alle Beratungen im Jugendamt vertraulich behandelt. Es gibt ambulante Hilfeformen, die für Sie kostenlos sind. Bei stationären Hilfen werden die Eltern zu den entstehenden Kosten mit herangezogen. 87 Landratsamt Ilm-Kreis Jugendamt Sozialer Dienst Erfurter Straße 26 99310 Arnstadt (0 36 28) 73 84 21 Krankenhausstraße 12 98693 Ilmenau (0 36 77) 65 70 Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30 Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30 88 SCHUTZAUFTRAG BEI KINDESWOHLGEFÄHRDUNG Das Wohlergehen ihrer Kinder liegt Eltern ganz besonders am Herzen. Die Eltern haben daher nach bundesdeutschem Gesetz das Recht und die Pflicht, für ihre Kinder zu sorgen und sie zu erziehen. Dazu gehört, alles zu tun, um Gefahren und Gefährdungen vom Kind abzuwenden. Wenn Eltern nicht ausreichend für ihr Kind und seine Bedürfnisse sorgen können, sind sie verpflichtet, fachkundige Hilfe und Unterstützung anzunehmen. Das Jugendamt hat dafür zu sorgen, dass ausreichende und geeignete Hilfeangebote vorhanden sind. Es hat außerdem die Aufgabe, Eltern dabei zu helfen, dass sie eine geeignete Unterstützung finden. Nur im Extremfall handeln Eltern gegen die Interessen ihres Kindes, missachten seine Rechte und sind nicht bereit oder in der Lage, drohende Gefahren vom Kind abzuwehren. Nur dann sind die Mitarbeiter des Jugendamtes verpflichtet, den Schutz des Kindes auch gegen den Willen der Eltern sicher zu stellen (Schutzauftrag des Jugendamtes). Wenn es deutliche Hinweise für die Gefährdung eines Kindes gibt, müssen mindestens zwei erfahrene Fachkräfte der Jugendhilfe das Risiko für das Kind einschätzen. 89 Dabei beziehen die Sozialarbeiter die Eltern beziehungsweise die Sorgeberechtigten ein, insofern dies den Schutz des Kindes nicht gefährdet. Auch in dieser Situation muss das Jugendamt den Eltern zuerst geeignete Hilfe anbieten. Kommen die Sozialarbeiter des Sozialen Dienstes zu dem Ergebnis, dass eine akute Gefahr für das Kind besteht und können oder wollen die Eltern trotzdem keine Hilfe annehmen, muss das Jugendamt das Familiengericht informieren. Nur das Familiengericht darf eine Entscheidung für das Kind treffen. In Situationen, in denen eine dringende Gefahr für das Wohlergehen eines Kindes besteht, können die Sozialarbeiter das Kind in „Obhut“ nehmen. Ohne Einverständnis der Eltern ist eine solche „Inobhutnahme“ jedoch nur kurzzeitig möglich. Das Familiengericht muss dann die Situation so schnell wie möglich prüfen und eine Entscheidung für das Kind treffen. 90 RAT UND ÜBERGREIFENDE HILFE Beratung für ausländische Mitbürger Landratsamt Ilm-Kreis Aussiedler- und Ausländerbeauftragte Frau Dr. Wedig Krankenhausstraße 12 98693 Ilmenau (0 36 77) 65 72 16 [email protected] Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30 Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Hilfe bei psychischer Erkrankung Landratsamt Ilm-Kreis Gesundheitsamt/Sozialpsychiatrischer Dienst Ritterstraße 14 99310 Arnstadt (0 36 28) 73 84 98 Di 8:30 - 11:30 und 13:00 - 18:00 Do 8:30 - 11:30 und 13:00 - 14:30 91 Suchtberatung Marienstift Arnstadt Psycho-Soziale Beratungs- und Behandlungsstelle für Suchtgefährdete, Suchtkranke und deren Angehörige Paulinzellaer Straße 45/ 47 Homburger Platz 14 99310 Arnstadt 98693 Ilmenau (0 36 28) 58 41 80 (0 36 77) 89 48 42 [email protected] [email protected] Mo, Fr 9:30 - 13:00 Di, Do 14:00 - 17:00 Mo, Fr 9:30 - 13:00 Di, Do 14:00 - 17:00 92 Schutz und Beratung für Frauen bei häuslicher Gewalt Werden Sie zu Hause herablassend behandelt, angeschrien, gedemütigt, erniedrigt, bedroht, eingesperrt, geohrfeigt, verprügelt, sozial isoliert…? Müssen auch Ihre Kinder diese Gewalt erleben? Nutzen Sie Ihr Recht auf Information, Unterstützung, Beratung und Begleitung! Das Frauenhaus und der Beratungsfachdienst bei häuslicher Gewalt des Ilm-Kreises bieten vertrauliche Beratung in Fällen körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt bezüglich der rechtlichen Möglichkeiten und des Gewaltschutzgesetzes in Trennungs- und Scheidungssituationen Durch unbürokratische Aufnahme ins Frauenhaus genießen Sie Schutz und Sicherheit vor weiterer Gewalt. Hier können Sie in einer angenehmen Atmosphäre zur Ruhe kommen und finden Unterstützung. Stadtmission und Gemeindedienst Erfurt gGmbH Frauenhaus und Beratungsfachdienst bei häuslicher Gewalt des Ilm-Kreises (0 36 28 ) 7 51 19 (täglich rund um die Uhr erreichbar) 93 Hilfe in besonderen Lebenssituationen Finanzielle Unterstützung durch Landesstiftung „Hilfe für die Familie“, Beratung und Antrag bei: Marienstift Arnstadt Schwangerschafts-/Schwangerschaftskonfliktberatung Rosenstraße 11 99310 Arnstadt (0 36 28) 7 61 93 [email protected] Mo Di Mi Do Fr 8:00 - 14:00 8:00 - 18:00 8:00 - 12:00 8:00 - 18:30 8:00 - 13:00 DRK Landesverband Thüringen Familien- und SchwangerschaftsMo beratungsstelle Di Bahndamm 19 Mi Do 98693 Ilmenau Fr (0 36 77) 20 26 52 [email protected] 10:00 - 14:00 9:00 - 18:00 9:00 - 14:00 9:00 - 18:00 9:00 - 14:00 94 BEI SCHULDEN HILFE/UNTERSTÜTZUNG Die anerkannten Schuldnerberatungsstellen helfen Ihnen, wenn Sie zum Beispiel Mietschulden, Energieschulden oder Handyschulden haben oder wenn Sie Ihre täglichen Ausgaben nicht mehr bestreiten können. Suchen Sie unbedingt eine durch den Freistaat Thüringen anerkannte Beratungsstelle auf, denn hier bekommen Sie die Beratung sicher kostenfrei! Die Mitarbeiter der anerkannten Schuldnerberatungsstellen unterliegen der Schweigepflicht, Ihre Anfragen werden vertraulich behandelt. 95 Trägerwerk Soziale Dienste in Thüringen e. V. Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle Pfortenstraße 43 99310 Arnstadt (0 36 28) 60 54 28 [email protected] Mo, Di, Do 9:00 - 12:00 Di, Mi 13:00 - 17:30 96 SACHHILFEN Sachhilfen - Kleiderkammern Kreisdiakoniestelle Arnstadt Kleiderkammer Rosenstraße 11 99310 Arnstadt (0 36 28) 7 61 92 Kreisdiakoniestelle Ilmenau Kleiderkammer Homburger Platz 1 98693 Ilmenau (0 36 77) 67 06 53 AWO Kreisverband Ilm-Kreis e. V. Kleiderkammer Prof.-Frosch-Straße 19 99310 Arnstadt (0 36 28) 66 14 79 Kleiderkammer Weimarer Straße 50 99326 Stadtilm (0 36 29) 30 04 Frau Berner Montags 16:00 - 18:00 Kleiderkammer Friedersdorf Ortsstraße 5 (im Bürgerhaus) 98701 Friedersdorf (03 67 81) 4 22 82 Sachhilfen - Mittagessen, Lebensmittel Marienstift Arnstadt Arnstädter Tafel Lohmühlenweg 11 99310 Arnstadt (0 36 28) 60 55 33 97 Marienstift Arnstadt Teestube-Ilmenauer Tafel Homburger Platz 1 98693 Ilmenau (0 36 77) 67 06 53 Sachhilfen - Möbelkammern Frauengruppe Großbreitenbach e.V. Möbelkammer Am Relaiswerk 4 98701 Großbreitenbach (03 67 81) 4 16 00 oder (03 67 81) 4 17 16 Frauengruppe Geratal e.V. Möbellager Arnstädter Straße 4 98716 Elgersburg (0 36 77) 79 07 08 [email protected] Arnstädter Bildungswerk e. V. Möbelkammer Erfurter Straße 42 99334 Ichtershausen (0 36 28) 5 86 98 97 ABS Fahrzeugbau GmbH Möbelkammer Hüttengrund 7 98693 Ilmenau (0 36 77) 67 71-0 98 ADRESSEN Stadtverwaltung Arnstadt 99310 Arnstadt (0 36 28) 74 56 [email protected] Stadtverwaltung Langewiesen Ratsstraße 2 98704 Langewiesen (0 36 77) 8 07 70 [email protected] Gemeinde Ichtershausen Erfurter Straße 42 99334 Ichtershausen (0 36 28) 91 10 [email protected] Stadtverwaltung Stadtilm Straße der Einheit 1 99326 Stadtilm (0 36 29) 6 68 80 [email protected] Stadtverwaltung Ilmenau Markt 7 98693 Ilmenau (0 36 77) 60 00 [email protected] Gemeinde Wolfsberg Marktplatz 6 98704 Wolfsberg OT Gräfinau-Angstedt (03 67 85) 58 80 wolfsberg-gemeinde@ t-online.de Markt 1 Gemeinde Ilmtal Wassergasse 4 99326 Ilmtal OT Griesheim (0 36 29) 8 30 50 [email protected] 99 Wachsenburggemeinde Arnstädter Straße 97 99310 Wachsenburggemeinde (0 36 28) 7 81 57 poststelle@wachensenburg gemeinde.thueringen.de Gemeinde Wipfratal In Branchewinda 44 99310 Branchewinda (0 36 29) 6 68 60 [email protected] VG „Geratal“ Bahnhofstraße 59 a 98716 Geraberg OT Geraberg (0 36 77) 79 43-0 [email protected] VG „Langer Berg“ Obere Marktstraße 1 98708 Gehren (03 67 83) 8 80-0 [email protected] 100 ADRESSEN VG „Großbreitenbach“ Markt 11/13 98701 Großbreitenbach (03 67 81) / 4 81-0 vg-groß[email protected] VG „Oberes Geratal“ An der Glashütte 3 99330 Gräfenroda (03 62 05) 9 33-0 [email protected] Verwaltungsgemeinschaft Riechheimer Berg Mönchgasse 81 99334 Kirchheim (0 362 00) 6 24-0 [email protected] VG „Rennsteig“ Suhler Straße 4 98711 Schmiedefeld (03 67 82) 6 83-0 [email protected] 101 Impressum Herausgeber: Landratsamt Ilm-Kreis Der Landrat Ritterstraße 14, 99310 Arnstadt Redaktion: Landratsamt Ilm-Kreis/Jugendamt Netzwerk- und Koordinierungsstelle Kinderschutz, Birgit Höhlein [email protected] Gestaltung: EURATIBOR e. V. - Projekt Multimedia Zittauer Straße 27 (Haus 3) Tel./ Fax: (03 61) 7 42 95 36 Email: [email protected] Druck: BrandtDruck e. K. Mittelstraße 9 98714 Stützerbach www.brandtdruck.de Redaktionsschluss: 31.10.2009 1. Auflage, 2009 R EURATIBOR EURATIBOR e.V.