SCHWANGERSCHAFTSINFOS

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SCHWANGERSCHAFTSINFOS
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SchwangerschaftsInfos
aus dem Elternbegleitbuch
Impressum
Herausgeber: Postfach 10 17 40
40837 Ratingen
www.ratingen.de
Inhalte:
Stadt Ratingen
Der Bürgermeister
Jugendamt
Minoritenstr. 3
40878 Ratingen
E-Mail:
[email protected]
Tel.: 0 21 02 / 550 51 45
Auflage:
1.000 Exemplare
Stand: Juni 2015
Illustrationen
& Gestaltung: Verena Hinze, Essen
www.Papierwandler.de
Irrtümer und Änderungen vorbehalten.
Wirtschaftliche Hilfen ...
Die Elternzeit
Für berufstätige Eltern, die ihr Kind selbst betreuen, besteht ein
Anspruch auf Elternzeit. Er gilt bis zur Vollendung des dritten Le­
bensjahres des Kindes. Während der Elternzeit ruhen die Arbeits­
pflichten, dennoch bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen. Nach
Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr auf den
ursprünglichen Arbeitsplatz bzw. auf einen, der mit dem vorherigen
vergleichbar ist.
#
Aufteilung unter den Eltern / Gemeinsame Elternzeit
◊ Beide Eltern können gleichzeitig bis zu drei Jahre Elternzeit
beanspruchen.
#
Übertragung der Elternzeit
◊ Mit Zustimmung des Arbeitgebers können bis zu 12 Monate
der dreijährigen Elternzeit angespart und auf einen späteren
Zeitpunkt übertragen werden. Dies gilt bis zur Vollendung des
achten Lebensjahres.
#
Flexibilisierung der Elternzeit ab dem 01. Juli 2015
◊ Mit der Erweiterung des Elterngeldes um ein ElterngeldPlus
haben Eltern ab dem 01.07.2015 die Möglichkeit, die Elternzeit
flexibler aufzuteilen. Mütter und Väter können dann 24 statt bisher 12 Monate auf den Zeitraum zwischen dem dritten und
dem achten Lebensjahr übertragen.
#
Schriftliche Anmeldung
◊ Spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn muss die Elternzeit beim Arbeitgeber beantragt werden. Die Eltern müssen
sich bei der Anmeldung für die kommenden zwei Jahre hinsichtlich der Dauer und der zeitlichen Lage ab Beginn der
Elternzeit festlegen.
#
Teilzeittätigkeit in der Elternzeit
◊ Während der Elternzeit ist eine Teilzeiterwerbstätigkeit von bis
zu 30 Wochenstunden zulässig. Bei gleichzeitiger Elternzeit
können beide Eltern also insgesamt 60 Wochenstunden erwerbstätig sein.
Wirtschaftliche Hilfen ...
#
Vorzeitige Beendigung der Elternzeit zur Inanspruchnahme
des Mutterschutzes
◊ Arbeitnehmerinnen können die angemeldete Elternzeit vorzeitig
– ohne Zustimmung des Arbeitgebers – beenden, um die gesetzlichen Mutterschutzfristen nach § 3 Absatz 2 und § 6 Absatz 1 Mutterschutzgesetz in Anspruch zu nehmen. In diesem
Fall soll dem Arbeitgeber die Beendigung der Elternzeit rechtzeitig mitgeteilt werden. Eine rückwirkende Beendigung der
Elternzeit ist nicht vorgesehen.
#
Kündigungsschutz in der Elternzeit
◊ Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Elternzeit angemeldet worden
ist, frühestens jedoch acht Wochen vor Beginn der Elternzeit
sowie während der Elternzeit, darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nicht kündigen. Nur in ganz besonderen Ausnahmefällen kann eine Kündigung ausgesprochen werden.
Wirtschaftliche Hilfen ...
Das Elterngeld und ElterngeldPlus
Das BasisElterngeld wird an die Eltern gezahlt, die sich in den
ersten 14 Lebensmonaten vorrangig selbst um die Betreuung ihres
Kindes kümmern wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind.
Für die Eltern von Kindern, die ab dem 01.07.2015 geboren werden,
besteht zudem die Möglichkeit, zwischen dem Bezug des Basis­
Elterngeldes und dem Bezug von ElterngeldPlus zu wählen oder
beides zu kombinieren.
# Anspruch auf Elterngeld
◊ BasisElterngeld und ElterngeldPlus gibt es für Erwerbstätige,
Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, Adoptiveltern, Pflegeeltern und in
Ausnahmefällen auch für Verwandte dritten Grades. Das Elterngeld ist also allen Eltern garantiert, auch wenn sie vor der
Geburt nicht berufstätig waren. Wer mehr als 30 Stunden pro
Woche arbeitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld.
# Bezugsdauer
◊ Das BasisElterngeld wird an Väter und Mütter für maximal 14
Monate gezahlt; beide können den Zeitraum frei untereinander
aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen, zwei weitere
Monate gibt es, wenn sich auch der andere Elternteil an der
Betreuung des Kindes beteiligt und den Eltern mindestens zwei
Monate Erwerbseinkommen wegfällt.
◊ Mit dem ElterngeldPlus haben Mütter und Väter ab Juli 2015
die Möglichkeit, das Elterngeld länger als bisher in Anspruch zu
nehmen. Eltern, die schon während des Elterngeldbezuges
wieder in Teilzeit arbeiten wollen, können mit dem ElterngeldPlus fast doppelt so lange Elterngeld bekommen – allerdings
maximal in halber Höhe.
◊ Eltern dürfen wählen, ob Sie Basiselterngeld und ElterngeldPlus miteinander kombinieren möchten, oder ausschließlich
eine Variante wählen. Wenn Eltern zum Beispiel ausschließlich
ElterngeldPlus beantragen, umfasst der Elterngeldbezug maximal 24 Monatsbeträge.
Wirtschaftliche Hilfen ...
# Höhe des Elterngeldes
◊ Das BasisElterngeld
beträgt mindestens
300 Euro und höchstens
1.800 Euro. Es ersetzt 65 %
bis 67 % des bisherigen Nettoeinkommens.
◊ Alle berechtigten Eltern, die ihr Kind selbst betreuen, erhalten
einen Mindestbetrag von 300 Euro. Dieser wird für zwölf bis
vierzehn Lebensmonate des Kindes unabhängig davon gezahlt,
ob sie vor der Geburt erwerbstätig waren oder nicht, also auch
für Hausfrauen und -männer, Studierende und Kleinstverdiener.
◊ ElterngeldPlus gibt es max. in halber Höhe, das heißt es beträgt zwischen 150 und 900 Euro. Ein Basiselterngeld-Monat
entspricht somit zwei ElterngeldPlus-Monaten.
◊ Das Elterngeld wird beim Arbeitslosengeld II (Hartz IV), bei der
Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag vollständig angerechnet.
Allerdings gibt es eine Ausnahme: Eltern, die diese Sozialleistungen beziehen und die vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren, erhalten einen Elterngeldfreibetrag. Dieser
Elterngeldfreibetrag entspricht dem Einkommen vor der Geburt, beträgt jedoch höchstens 300 Euro.
◊ Für Geringverdiener gibt es ein erhöhtes Elterngeld: Ist das
Nettoeinkommen vor der Geburt geringer als 1000 Euro monatlich, wird der Einkommensersatz schrittweise von 67 % auf bis
zu 100 Prozent angehoben.
Wirtschaftliche Hilfen ...
# Elterngeld für Alleinerziehende
◊ Alleinerziehende, die das Elterngeld als Ausgleich für wegfallendes Erwerbseinkommen beziehen, können die vollen 14
Monate Elterngeld erhalten.
# Elterngeld bei Mehrlingsgeburten
◊ Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld um je
300 Euro für das zweite und jedes weitere Kind.
Zuständige Stelle:
Kreis Mettmann · Sozialamt, Abt. Elterngeld
Düsseldorfer Str. 47 · 40822 Mettmann
Tel.: 0 21 04 / 99 34 35
Sprechzeiten:
dienstags und mittwochs von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr ·
donnerstags von 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
und von 13.00 Uhr bis 16.30 Uhr
E-Mail: [email protected]
www.kreis-mettmann.de
Wirtschaftliche Hilfen ...
Das Kindergeld
Kindergeld gibt es für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Auch ein
volljähriges Kind kann unter bestimmten Voraussetzungen einen
Anspruch auf Kindergeld haben.
# Das Kindergeld wird an die Person gezahlt, in deren Obhut sich
das Kind befindet. Lebt das Kind mit beiden Eltern zusammen,
können diese bestimmen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten
soll.
# Die Höhe des Kindergeldes beträgt für die ersten beiden Kinder
monatlich 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für das
vierte und jedes weitere Kind 215 Euro.
# Beantragt wird das Kindergeld bei der Familienkasse der Agentur
für Arbeit, von der es auch ausgezahlt wird. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Öffentlichen Dienstes beantragen das Kindergeld
bei ihrer Personalstelle.
# Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich gestellt und unterschrieben werden. Bitte beantragen Sie das Kindergeld bei der für
Sie zuständigen Familienkasse (sofern Sie nicht im Öffentlichen
Dienst beschäftigt sind). Das ist die Familienkasse, in deren Bezirk
Sie wohnen oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Benutzen
Sie bitte zur Antragstellung die Vordrucke, die bei der Familienkasse erhältlich sind. Sie können den Antrag persönlich bei Ihrer
Familienkasse abgeben, per Post zusenden oder durch einen
Beauftragten abgeben lassen. Eine Übermittlung mittels Telefax
ist auch möglich. Die Vordrucke erhalten Sie bei Ihrer Familienkasse oder als Internet-Vordruck unter www.arbeitsagentur.de
Zuständige Stelle für die Stadt Ratingen:
Familienkasse Düsseldorf
Grafenberger Allee 300 · 40237 Düsseldorf
Service-Rufnummer für Kindergeld und Kinderzuschlag
Tel.: 0800 / 45 555 30
Service-Rufnummer für Zahlungstermine
Tel.: 0800 / 45 555 33
Wirtschaftliche Hilfen ...
Der Kinderzuschlag
Eltern mit geringem Einkommen können
für ihre Kinder einen Kinderzuschlag
erhalten. Anspruchsberechtigt
sind Eltern, die mit ihren unter
25 Jahre alten und unverheirateten Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben
und über Einkommen und
Vermögen verfügen, das es
ihnen ermöglicht, zwar ihr
eigenes Existenzminimum,
nicht aber das ihrer unter 25
Jahre alten, unverheirateten
Kinder zu decken. Personen
mit Anspruch auf Leistungen
der Sozialhilfe beziehungsweise
Empfängern von Arbeitslosengeld II
wird kein Kinderzuschlag gewährt.
Der Kinderzuschlag beträgt höchstens 140 Euro pro Monat und wird
zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt.
Die Höhe des Kinderzuschlages ist abhängig vom Einkommen und
Vermögen der Eltern und der Kinder.
Zuständige Stelle für die Stadt Ratingen:
Familienkasse Düsseldorf
Grafenberger Allee 300 · 40237 Düsseldorf
Service-Rufnummer für Kindergeld und Kinderzuschlag
Tel.: 0800 / 45 555 30
Service-Rufnummer für Zahlungstermine
Tel.: 0800 / 45 555 33
Wirtschaftliche Hilfen ...
Das Betreuungsgeld
Der Anspruch auf Betreuungsgeld ist zeitgleich mit dem Rechts­
anspruch auf Kinderbetreuung am 1. August 2013 in Kraft getreten.
Eltern, deren Kinder ab dem 01.08.2012 geboren wurden, können
ab diesem Zeitpunkt Betreuungsgeld beantragen, wenn sie keine
Betreuung in öffentlich bereitgestellten Kindertageseinrichtungen
nutzen.
Das Betreuungsgeld wird auf Antrag der Eltern im Anschluss an das Elterngeld (meist
ab dem 15. Lebensmonat) bis max. zum
36. Lebensmonat gezahlt, solange das
Kind keine Kita besucht.
Seit dem 01.08.2014 beträgt
das Betreuungsgeld pro
Kind 150 Euro.
Die Leistung wird
unabhängig davon
gezahlt, ob und in
welchem Umfang
die Eltern erwerbstätig sind.
Zuständige Stelle:
Kreis Mettmann
Düsseldorfer Str. 47 · 40822 Mettmann
Tel.: 0 21 04 / 99 21 91
E-Mail: [email protected]
Wirtschaftliche Hilfen ...
Die Sozialwohnung
Wer eine Sozialwohnung mieten möchte, muss mit dem Wohnbe­
rechtigungsschein (WBS) nachweisen, dass er zum Bezug einer
solchen Wohnung berechtigt ist.
Einen einkommensabhängigen WBS kann jeder volljährige Bürger
für sich und seine Familie beantragen. Der WBS gilt nur für die Dauer
eines Jahres und muss dann neu beantragt werden.
Ist ein WBS-Antrag geprüft und gehören Sie zum Kreis der Berechtigten, wird Ihnen der ein Jahr lang gültige Wohnberechtigungsschein
zugeschickt. Darauf ist u. a. die im Gesetz festgelegte angemessene
Wohnungsgröße vermerkt. Es gilt Folgendes: Je ein Wohnraum für den
Wohnberechtigten und jeden seiner mitziehenden Angehörigen. Also:
Ein Alleinstehender hätte Anspruch auf eine Einzimmerwohnung, einem
Ehepaar mit drei Kindern stünden maximal fünf Wohnräume zu. Können
besondere persönliche oder berufliche Bedürfnisse geltend gemacht
werden, wird auch zusätzlicher Wohnraum anerkannt.
Im Internet finden Sie unter www.stadt-ratingen.de/buergerservic/
weitere Informationen.
Zuständige Stelle:
Stadt Ratingen · Amt für Soziales, Wohnen und Integration
Eutelis-Platz 3 · 40878 Ratingen
Raum 2.52 im 2. Obergeschoss
Frau Zeletzki · Tel.: 0 21 02 / 550 50 37
Wirtschaftliche Hilfen ...
Das Wohngeld
Wohngeld wird zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und
familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für den Wohnraum
auf Antrag geleistet.
Damit sollen die finanziellen Belastungen für Haushalte mit geringem
Einkommen, die keine Leistungen wie Sozialgeld oder Arbeitslosengeld
II erhalten, gesenkt werden.
Zuständige Stelle:
Stadt Ratingen · Amt für Soziales, Wohnen und Integration
Eutelis-Platz 3 · 40878 Ratingen
Raum 2.53 im 2. Obergeschoss
Frau Ahlbrecht · Tel.: 0 21 02 / 550 50 34
Frau Plachner · Tel.: 0 21 02 / 550 50 35
Wirtschaftliche Hilfen ...
Der Unterhaltsvorschuss
Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschuss­
gesetz haben Kinder von Alleinerziehenden, die keinen oder keinen
ausreichenden Unterhalt (Mindestunterhalt) vom anderen Elternteil
erhalten.
Der Unterhaltsvorschuss wird für ein Kind gezahlt, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und im Bundesgebiet bei einem seiner
Elternteile lebt, der
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ledig
verwitwet
geschieden
von seinem Ehegatten dauernd getrennt lebt,
bzw. dessen Ehegatte für voraussichtlich wenigstens sechs
Monate in einer Anstalt untergebracht ist,
# nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil
erhält
Diese Unterhaltsleistung wird längstens für insgesamt 72 Monate gewährt. Bei der Berechnung der Höchstleistungsdauer werden alle Zeiten
berücksichtigt, für die eine Unterhaltsvorschussstelle für ein Kind bereits eine Unterhaltszahlung geleistet hat.
Zuständige Stelle:
Stadt Ratingen · Amt für Soziales, Wohnen und Integration
Eutelis-Platz 3 · 40878 Ratingen
Raum 2.48 und Raum 2.43 im 2. Obergeschoss
Frau Roedel · Tel.: 0 21 02 / 550 50 81
Frau Bergmann · Tel.: 0 21 02 / 550 50 72
Wirtschaftliche Hilfen ...
Das Arbeitslosengeld II (ALG II)
Wenn Sie über kein ausreichendes Einkommen für Ihren Lebens­
unterhalt verfügen, haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf
Arbeitslosengeld II nach dem Sozialgesetzbuch II.
Voraussetzung ist, dass mindestens ein Familienmitglied erwerbsfähig
ist und keine gesundheitlichen Gründe gegen eine Erwerbstätigkeit
von mindestens 3 Stunden täglich sprechen. Dass eine Erwerbstätigkeit
zum Beispiel wegen der Betreuung kleiner Kinder zum gegenwärtigen
Zeitpunkt nicht möglich ist, spielt dabei keine Rolle. Die Leistungen
nach dem SGB II sind einkommens- und vermögensabhängig.
Arbeitslosengeld II wird durch das Jobcenter Mettmann, Ge­
schäftsstelle Ratingen gezahlt. Wenn Sie einen Antrag stellen möchten, sprechen Sie bitte im Eingangsbereich des Jobcenters vor. Dort
erhalten Sie dann Antragsformulare und einen Termin für ein Gespräch
mit Ihrem Sachbearbeiter.
Unter der unten genannten Telefonnummer erreichen Sie das ServiceCenter.
Zuständige Stelle:
Jobcenter-Mettmann-aktiv · Geschäftsstelle Ratingen
Stadionring 16 · 40878 Ratingen
Tel.: 0 21 04 / 14 16 30
E-Mail: [email protected]
www.Jobcenter-Mettmann.de
Wirtschaftliche Hilfen ...
Die Sozialhilfe nach dem SGB XII
Wenn Sie nicht erwerbsfähig sind und über kein ausreichendes
Einkommen für Ihren Lebensunterhalt verfügen, haben Sie mög­
licherweise einen Anspruch auf Hilfen zum Lebensunterhalt nach
SGB XII. Auch bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung können
Sie unter Umständen Hilfen nach dem SGB XII erhalten. Sozialhil­
feleistungen sind einkommens­ und vermögensabhängig.
Während erwerbsfähige Hilfebedürftige beim Jobcenter Mettmann,
Geschäftsstelle Ratingen einen Antrag auf Arbeitslosengeld II (Hartz
IV) stellen können, ist für mittellose Nichterwerbsfähige und bedürftige
Personen über 65 Jahre weiterhin das Sozialamt zuständig
Zuständige Stelle:
Stadt Ratingen · Amt für Soziales, Wohnen und Integration
Eutelis-Platz 3 · 40878 Ratingen
Raum 2.62 bis Raum 2.64a im 2. Obergeschoss
Herr Görlich · Tel.: 0 21 02 / 550 50 13
Frau Lorek · Tel.: 0 21 02 / 550 50 52
Frau Wolnicki · Tel.: 0 21 02 / 550 50 44
Frau Steiner · Tel.: 0 21 02 / 550 50 41
Herr Möller · Tel.: 0 21 02 / 550 50 48
Wirtschaftliche Hilfen ...
Das Bildungs- und Teilhabepaket
Seit dem 01.04.2011 gibt es das Bildungs­ und Teilhabepaket, das
Kindern und Jugendlichen aus Geringverdienerfamilien mehr Zu­
kunftschancen eröffnen soll.
Mit ihm soll ihnen die Teilnahme an verschiedenen Aktivitäten in Schule
und Freizeit ermöglicht werden, beispielsweise an:
◊ eintägigen Ausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten von
Schulen und Kindertagesstätten,
◊ einer ergänzenden und angemessenen Lernförderung,
◊ einem gemeinschaftlichen Mittagessen,
◊ der Teilhabe am sozialen und kulturellen Gemeinschaftsleben.
Jeder, der ALG II (Hartz IV), Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhält, kann diese Leistungen für seine Kinder beantragen.
Grundsätzlich gefördert werden Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre,
wenn sie in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle
betreut werden oder eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Nur im Bereich der Teilhabe am sozialen und kulturellen Gemeinschaftsleben gibt es eine Ausnahme. Hier gilt die Altersgrenze von
18 Jahren.
Zuständige Stelle:
Stadt Ratingen · Amt für Soziales, Wohnen und Integration
Eutelis-Platz 3 · 40878 Ratingen
Raum 2.50 im 2. Obergeschoss
Frau Blesch · Tel.: 0 21 02 / 550 50 36
Bezieher von ALG II ( Hartz IV) wenden sich direkt an ihren
Sachbearbeiter beim
Jobcenter Mettmann · Geschäftsstelle Ratingen
Stadionring 16 · 40878 Ratingen
Wirtschaftliche Hilfen ...
Der Sozialpass
Alle Personen, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Leistungen der
Grundsicherung oder Sozialhilfe erhalten und Menschen, deren
Einkommen nicht mehr als 10 % darüber liegt, können den Ratinger
Sozialpass beantragen.
Mit dem Sozialpass erhält man Vergünstigungen beim Besuch der
Eissporthalle, des Medienzentrums, der Musikschule, des Schwimmbades, des Stadtmuseums, der Volkshochschule und beim Besuch
von Kultur- und Jugendveranstaltungen.
Außerdem berechtigt der Sozialpass zum Einkauf bei der Ratinger
Tafel.
Zuständige Stelle:
Stadt Ratingen · Amt für Soziales, Wohnen und Integration
Eutelis-Platz 3 · 40878 Ratingen
Raum 2.62 bis Raum 2.64a im 2. Obergeschoss
Herr Görlich · Tel.: 0 21 02 / 550 50 13
Frau Lorek · Tel.: 0 21 02 / 550 50 52
Frau Wolnicki · Tel.: 0 21 02 / 550 50 44
Frau Steiner · Tel.: 0 21 02 / 550 50 41
Herr Möller · Tel.: 0 21 02 / 550 50 48
Wirtschaftliche Hilfen ...
Die Kleider- und Möbelkammern
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Rock und Rolli
SkF Arbeit + Integration Ratingen gemeinnützige GmbH
Graf-Adolf-Str. 7-9
Öffnungszeiten:
40878 Ratingen
Mo., Di., Mi., Fr. 10.00 – 16.00 Uhr
Tel.: 0 21 02 / 71 16 901
Do.
10.00 – 18.00 Uhr
Sa.
9.00 – 14.00 Uhr
◊ Unser Second-Hand-Laden bietet qualitativ hochwertige Bekleidung und Schuhe, Textilien für den Haushalt sowie Kinderwagen und Spielzeug zu besonders günstigen Preisen.
◊ Wir sind auch Annahmestelle für gut erhaltene Textilien
jeder Art.
#
Hand­in­Hand­Laden
NeanderDiakonie
Hans-Böckler-Str. 20
40878 Ratingen
Tel.: 0 21 02 / 109 10
Öffnungszeiten
Di.
14.00 – 18.00 Uhr
◊ Im Hand-in-Hand-Laden wird Gebrauchtkleidung entgegengenommen, sortiert und zum Wiederverkauf angeboten.
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„Die Möbelkammer“
SkF Arbeit + Integration Ratingen gemeinnützige GmbH
Stadionring 19 a
40878 Ratingen
Tel.: 0 21 02 / 71 16 401
Öffnungszeiten
Mo. u. Mi. 9.00 – 16.00 Uhr
Di. u. Do.
9.00 – 18.00 Uhr
Fr.
9.00 – 12.30 Uhr
Sa.
9.00 – 13.00 Uhr
◊ Verkauf von Gebrauchtmöbeln zu günstigen Preisen, Durchführung von Umzügen und Entrümpelungen, Annahmestelle für
gut erhaltene Möbel (Abholung ist selbstverständlich).
Wirtschaftliche Hilfen ...
#
Der E­Laden
NeanderDiakonie
Bahnstr. 19 / Eingang
über die Graf-Adolf-Str.
40878 Ratingen
Tel.: 0 21 02 / 100 59 89
Öffnungszeiten:
Di. – Fr.
10.00 – 17.00 Uhr
Sa.
10.00 – 15.00 Uhr
◊ Elektrogeräte
#
Second­Hand­Kaufhaus der Diakonie
im Kirchenkreis Mettmann
Bahnstr. 20
40822 Mettmann
Tel.: 0 21 04 / 17 30 90
Öffnungszeiten:
Mo. u. Di.
9.30 – 18.00 Uhr
Mi.
9.30 – 15.00 Uhr
Do. u. Fr.
9.30 – 18.00 Uhr
◊ Hier finden Sie Bekleidung für Damen, Herren und Kinder,
Wohnzimmer-, Schlafzimmer-, Kinderzimmer- und Küchenmöbel, Tische, Lampen, E-Geräte, Unterhaltungselektronik,
Bücher, Kinderwagen, Kinderspielzeug, Fahrräder und vieles
andere mehr. In der Regel handelt es sich um gebrauchte
Artikel.
Wirtschaftliche Hilfen ...
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Die Ratinger Tafel
Grütstr. 14
40878 Ratingen
Öffnungszeiten:
Jeden Dienstag 10.00 – 12.00 Uhr
Jeden Samstag 13.30 – 14.30 Uhr
◊ Gegen eine kleine Gebühr können Bürger mit einem geringen
Einkommen hier einmal wöchentlich eine Tüte mit Lebensmitteln einkaufen. Sie müssen allerdings nachweisen, dass ihr
Einkommen den Satz für Hartz-IV-Empfänger nicht übersteigt.
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Radstation am Ostbahnhof
SkF Arbeit + Integration Ratingen gemeinnützige GmbH
Am Ostbahnhof 1 b
40878 Ratingen
Tel.: 0 21 02 / 71 16 601
Öffnungszeiten:
Mo. – Fr.
8.00 – 18.00 Uhr
Di. zwischen 12.30 Uhr und 13.30 Uhr
geschlossen.
Sa.
8.00 – 12.00 Uhr
(nur vom 01. März bis 31. Oktober)
◊ Die Radstation repariert, bewacht, wartet, reinigt, vermietet und
kodiert Fahrräder. Es werden Gebrauchträder verkauft.
Wirtschaftliche Hilfen ...
Die Schuldnerberatung
Hier erhalten Menschen mit Schulden vertrauliche, kostenfreie und
kompetente Unterstützung in Form von Information, Beratung, Begleitung, Vertretung gegenüber Behörden und Gläubigern.
Schuldnerberatung wendet sich an:
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Menschen mit finanziellen Schwierigkeiten
Menschen mit Schulden
Menschen mit Miet- und Energierückständen
Menschen mit unerledigten Geldstrafen
Menschen ohne Girokonto
Zuständige Stelle:
Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Ratingen
Sozial- und Insolvenzberatung für Schuldner
Düsseldorfer Str. 40 · 40878 Ratingen
Sandra Pröschl · Tel.: 0 21 02 / 7 11 68 05
Nora Pütz · Tel.: 0 21 02 / 7 11 68 03
Andrea Rühe · Tel.: 0 21 02 / 7 11 68 04
Sprechzeiten:
donnerstags von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
und nach Vereinbarung
[email protected]
Hebammen
Jede Frau hat einen gesetzlichen Anspruch auf
Hebammenhilfe, und
zwar vor und nach der
Geburt. Die Hebammenleistung umfasst die Betreuung während der Schwangerschaft, Geburtsbegleitung und
Rückbildungsgymnastik. Auch die Kosten
für Hausbesuche bis zur achten Woche nach der Geburt werden grundsätzlich von den Krankenkassen übernommen. Die Hebamme rechnet
direkt mit den Krankenkassen ab. Dabei spielt es keine Rolle, ob die
Mutter ambulant oder stationär in der Klinik entbunden oder sich für
eine Hausgeburt entschieden hat.
Wenn Sie sich für Hebammenhilfe außerhalb der Klinik interessieren,
sollten Sie sich schon in der Schwangerschaft bei Ihrer Hebamme
melden, um sich zu informieren und Termine vorzumerken.
Für weitere Informationen können Sie die Internetseiten folgender
Hebammenverbände besuchen: Bund Deutscher Hebammen e. V.
www.bdh.de und Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e. V.
www.bfhd.de
◊ Barbara Albrecht
◊ Gerti Liesenfeld
◊ Petra Gnauck
◊ Susanne Quindeau
◊ Monika Heckermann-Jörgenshaus
◊ Kunigunde Seven
◊ Andrea Homberg
◊ Sara Steingen
Hermann-Löns-Str. 20 · 47877 Willich
Tel.: 0 21 54 / 954 57 77
Seidenweberstr. 5 · 40764 Langenfeld
Tel.: 0 21 73 / 2 32 69
Hauser Ring 14 · 40878 Ratingen
Tel.: 0 21 02 / 7 40 36 70
Schumannsdieken 17
40885 Ratingen
Tel.: 0 21 02 / 3 41 17
◊ Linda Kryeziu
Dernbuschweg 2 · 40625 Düsseldorf
Tel.: 02 11 / 2 10 32 13
Fasanenring 3 · 40883 Ratingen
Tel.: 0 21 02 / 6 76 88
Talburgerstr. 75 · 42579 Heiligenhaus
Tel.: 0 20 56 / 2 49 68
Champagne 7 a · 40822 Mettmann
Tel.: 0 21 04 / 7 49 52
Tannenstr. 1 · 40882 Ratingen
Tel.: 01 77 / 413 59 05
◊ Anette Sträßer
Ilbeckweg 3 · 40629 Düsseldorf
Tel.: 0172 / 209 27 09
Gesund
Gesundgroß
groß werden
werden ...
Kinderärzte
◊ Bernd Appolt
Düsseldorfer Str. 75
40878 Ratingen
Tel.: 0 21 02 / 2 50 61
◊ Dr. Ulrike Düx-Waniek
Mülheimer Str. 41
40878 Ratingen
Tel.: 0 21 02 / 84 48 01
◊ Dr. Ulrike Fröhlich
Am Löken 7 · 40885 Ratingen
Tel.: 0 21 02 / 10 26 858
nur privatärztlich
◊ Dr. Stefan Richter
Speestr. 47a · 40885 Ratingen
Tel.: 0 21 02 / 3 63 97
◊ Dr. Axel Schink
Erfurter Str. 39
40880 Ratingen
Tel.: 0 21 02 / 47 44 53
◊ Dr. Ali Tarhan
Eisenhüttenstr. 2
40882 Ratingen
Tel.: 0 21 02 / 84 10 10
Dieser Dienst ist in einem Notfall dann zuständig, wenn die Kinderarztpraxen
geschlossen haben
◊ Ärztliche Notfallpraxis für Kinder und Erwachsene
am Marienkrankenhaus · Mühlheimer Str. 37
Tel.: 0 21 02 / 700 64 99
Sprechzeiten:
montags, dienstags, donnerstags von 19.00 Uhr bis 23.00 Uhr
mittwochs und freitags von 16.00 Uhr bis 23.00 Uhr und
samstags, sonntags, feiertags von 08.00 Uhr bis 23.00 Uhr
Zusätzliche kinder- und jugendärztliche
Notfallsprechstunden sind
mittwochs und freitags
von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr und
samstags, sonntags, feiertags
von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr und
von 16.00 Uhr bis 21.00 Uhr.
Es ist möglich, dass diese Notfallpraxis
im Rahmen einer Notdienst-Reform der
Kassenärztlichen Vereinigung 2016
geschlossen wird.
Vaterschaftsfeststellung /
Beistandschaft
Wenn die Eltern eines Kindes zum Zeitpunkt der Geburt nicht miteinander verheiratet sind, gilt der leibliche Vater rein rechtlich gesehen
erst dann als Vater, wenn er seine Vaterschaft durch eine Urkunde
anerkannt hat oder wenn sie durch ein Gericht festgestellt wurde.
Die Anerkennung seiner Vaterschaft kann ein Mann kostenlos beim
Jugendamt bezeugen. Dazu benötigt er die Zustimmung der Mutter
des gemeinsamen Kindes. Wenn die Mutter noch minderjährig ist, muss
der Vormund des Kindes zustimmen. Ein nichtehelicher Vater kann
seine Vaterschaft auch schon vor der Geburt seines Kindes beim Jugendamt kostenlos anerkennen.
Auch bei Fragen zum Kindesunterhalt bietet das Jugendamt eine umfassende Beratung und Unterstützung an. Auch zur Hilfe bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen kann der Elternteil, bei dem sich
das Kind befindet, beim Jugendamt eine Beistandschaft einrichten
lassen. Dazu ist nur ein formloser Antrag nötig.
Die Beistandschaft kann jederzeit auf Wunsch des allein erziehenden
Elternteils wieder beendet werden.
[email protected]
Stadt Ratingen · Jugendamt
Minoritenstr. 3 · 40878 Ratingen
* Für eine individuelle und persönliche Beratung vereinbaren Sie bitte telefonisch
einen Termin mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter. Wer für Sie zuständig ist,
richtet sich nach dem Familiennamen des Kindes. Bei ungeborenen Kindern ist der
Familienname der Mutter maßgebend.
Beratung und Hilfen für Eltern ...
Schwangerschaftsberatungsstellen
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esperanza bietet während und nach einer Schwangerschaft ein Beratungs- und Hilfenetz an:
Wir beraten Frauen und Männer bei allen Fragen rund um die Schwangerschaft, Geburt und beim Übergang zur Elternschaft. Wir informieren
über staatliche Hilfen (Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Mutterschaftgeld) und beantragen im Bedarfsfall mit Ihnen auch Hilfen aus
Stiftungen und Fonds.
Im „Haus Talstr. 2“ des Sozialdienstes katholischer Frauen in Ratingen
stehen wir Ihnen wöchentlich im Rahmen einer Sprechstunde zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin unter der unten
genannten Telefonnummer.
Wir beraten Sie kostenlos und unabhängig von Ihrer Konfession oder
Nationalität. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterliegen der
Schweigepflicht.
Ihre Ansprechpartnerin:
Frau Bicko · Tel.: 0 21 04 / 1 41 92 45
E-Mail: [email protected]
esperanza SKFM Mettmann e. V.
Neanderstr. 68 · 40822 Mettmann · www.skfm-mettmann.de
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donum vitae e.V.
Die Schwangerschaftskonfliktberatung ist eine Pflichtberatung, die vor
einem Schwangerschaftsabbruch in einer anerkannten Beratungsstelle gesetzlich vorgeschrieben ist.
Die Beratungsstellen von donum vitae erfüllen die notwendigen Voraussetzungen und sind daher gesetzlich anerkannt. Nach der Beratung
erhalten Sie die gesetzlich erforderliche Beratungsbescheinigung.
Auch nach einem Schwangerschaftsabbruch, nach einer Tod- oder
Fehlgeburt und bei allen Fragen rund um die vorgeburtlichen Untersuchungen erhalten Frauen und Paare hier Hilfe und Unterstützung.
Beratung und Hilfen für Eltern ...
Auch eine allgemeine Sozialberatung, die sich häufig rund um das
Thema „Schwangerschaft“ ergibt, wird von den Beraterinnen geleistet.
Dazu gehören Informationen über finanzielle staatliche Hilfen und die
Vermittlung zu anderen sozialen Fachdiensten.
Außensprechstunde in Ratingen
Außenstelle der Beratungsstelle Hilden
Lintorfer Str. 16 · 40878 Ratingen · www.donum-vitae-hilden.de
Tel.: 0 21 03 / 41 77 45
Beratungszeiten: 1x wöchentlich mittwochs
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pro familia
wir informieren und beraten zu den Themen:
◊ Partnerschaft, Liebe, Sexualität, Verhütung
◊ Schwangerschaft, Schwangerschaftskonflikt
◊ Familie, Elternschaft, unerfüllter Kinderwunsch
◊ Trennung, Scheidung, Lebenskrise, sexuelle Gewalt.
Wir beraten Sie einfühlsam, professionell, vertraulich in und mit einem
qualifizierten Team auch online. Frauen und Männer jeden Alters, in
jeder Beziehung und Lebenslage finden bei uns ein passendes Beratungsangebot.
Beratungsstelle Düsseldorf
Himmelgeister Str. 107a · 40225 Düsseldorf · www.profamilia.de
Tel.: 02 11 / 31 50 51 · E-Mail: [email protected]
Beratungsstelle Mettmann
Elberfelder Str. 6 · 40822 Mettmann · www.profamilia.de
Tel.: 0 21 04 / 2 44 28 · E-Mail: [email protected]
Gesund groß werden ...
Notruf-Telefonnummern
Feuerwehr
112
Rettungsdienst
112
Giftnotruf
02 28 / 1 92 40
www.gizbonn.de
Elterntelefon
0 800 / 111 05 50
Montag und Mittwoch von 9.00 bis 11.00 Uhr und
Dienstag und Donnerstag von 17.00 bis 19.00 Uhr.
Telefonseelsorge
beide gebührenfrei
0 800 / 1 110 111
0 800 / 1 110 222
www.telefonseelsorge.de
Vertrauliche Geburt
0800/ 40 40 020
www.geburt-vertraulich.de
Frauen- und Kinderschutzhaus Mettmann
0 21 04 / 92 22 20
Internationales Frauenhaus
der AWO Düsseldorf
02 11 / 6 58 84 8
www.awo-duesseldorf.de/notlagen/internationales-frauenhaus/
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
gebührenfrei
08000 116 016
www.hilfetelefon.de
deutsch, englisch, französisch, spanisch, russisch, türkisch