AG GVO DNA-Extraktion Validierung
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AG GVO DNA-Extraktion Validierung
Extraktion von DNA für die Untersuchung gentechnischer Veränderungen mittels PCR: Leitfaden zur Einzellabor- und Ringversuchsvalidierung von Verfahren sowie der Qualitätskontrolle von extrahierter DNA 1 Einleitung Dieses Dokument wurde von der § 64 LFGB-Arbeitsgruppe „Entwicklung von Methoden zur Identifizierung von mit Hilfe gentechnischer Verfahren hergestellter Lebensmittel“ erarbeitet und beschreibt ein allgemeines Konzept zur Einzellabor- und zur Ringversuchsvalidierung von Extraktionsverfahren, mit denen DNA isoliert und für eine PCR-basierte Untersuchung gentechnischer Veränderungen in Lebensmitteln bereitgestellt wird. Das Konzept kann auch zur Methodenvalidierung bei Futtermitteln oder sonstigen pflanzlichen Materialien (z. B. Saatgut, Blätter) eingesetzt werden. Des Weiteren wird die Vorgehensweise bei der Qualitätskontrolle von extrahierter DNA beschrieben, die aus einer Untersuchungsprobe gewonnen wird. Durch die Validierung des Verfahrens und die Eignungsprüfung extrahierter DNA kann festgestellt werden, ob die Methode bei bestimmten Fragestellungen eingesetzt werden kann (z. B. Einhaltung von Grenzwerten für die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensund Futtermittel). Das Konzept baut auf den allgemeinen Grundsätzen der Amtlichen Methode L 00.00-119 [1] sowie den Anforderungen des Europäischen Netzwerks der GVO-Laboratorien (ENGL) [2] auf. Die im Folgenden beschriebenen Ansätze zur Validierung von Extraktionsverfahren wurden unter dem Titel „Guidelines for validation of DNA extraction methods applied in subsequent PCR analysis of food and feed products for the presence of genetically modified material“ im Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht [3] und werden an dieser Stelle in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. 2 Kurzbeschreibung BVL_FO_04_0022_000_V1.1 Die Eignungsprüfung extrahierter DNA für die GVO-Analytik besteht i. d. R. aus mehreren, gegebenenfalls aufeinander folgenden Arbeitsschritten: • DNA-Konzentrationsbestimmung (photometrisch oder fluorimetrisch) • Bewertung der Fragmentierung (Gelelektrophorese) • Prüfung auf PCR-Inhibitoren (real-time PCR) • Bestimmung der Menge amplifizierbarer Kopien an Spezies-DNA (real-time PCR) Die Validierung eines DNA-Extraktionsverfahren erfolgt zunächst im Einzellabor, anschließend kann eine zusätzliche Validierung im Ringversuch sinnvoll sein. Hierzu werden aus identischen Untersuchungsmaterialien mit der gewählten Methode DNA-Extrakte gewonnen SEITE 2 VON 12 und unter Wiederholbedingungen (im Einzellabor) bzw. unter Vergleichsbedingungen (im Ringversuch) mittels real-time PCR die amplifizierbaren Kopienzahlen an Spezies-DNA bestimmt. 3 Begriffe 3.1 Untersuchungsmatrix Alle Stoffe, die mit dem Analyt in der Probe vorhanden sind. Jede Untersuchungsmatrix hat generell eine allgemeine Bezeichnung, die eine Klassifizierung der Materialien erlaubt. 3.2 Untersuchungsmaterial Zu untersuchendes Material einer Matrix, die aber aus unterschiedlichen Herstellungsstufen stammen kann; z. B. native und modifizierte Stärken. 3.3 Untersuchungsprobe Aus dem Untersuchungsmaterial entnommene Einzelprobe, die für die Extraktion verwendet wird (= Einwaage). 3.4 Absolute Nachweisgrenze (NGabs) Die absolute Nachweisgrenze ist die geringste Menge der Zielsequenz, die mit einem Nachweisverfahren in einer Untersuchungsprobe zuverlässig nachgewiesen werden kann. Die Angabe erfolgt als Kopienzahl [4]. 3.5 Praktische Nachweisgrenze (NGprakt) Die praktische Nachweisgrenze ist die geringste relative Menge der Zielsequenz, die bei einer bekannten Anzahl von Kopien des Genoms der taxonomischen Zielgruppe in einer konkreten Probe nachgewiesen werden kann [4, modifiziert]. 4 Allgemeine Arbeitsschritte zur Eignungsprüfung von extrahierter DNA Die Menge, Integrität und Reinheit der extrahierten DNA beeinflussen das Resultat der PCRAnalyse und damit auch das Untersuchungsergebnis und sollten deshalb kontrolliert werden. Im Folgenden werden die allgemeinen Arbeitsschritte beschrieben, die bei Einzellabor-, Interlabor- oder Ringversuchsvaliderungen eine Eignungsprüfung von DNA-Extrakten hinsichtlich der genannten Leistungsmerkmale ermöglichen. Die Eignungsprüfungen sollten bei gleicher DNA-Konzentration durchgeführt werden, d.h. mit der DNA-Menge, die später auch für die PCR-Analyse als Arbeitslösung eingesetzt wird. BVL_FO_04_0022_000_V1.1 4.1 Bestimmung der DNA-Konzentration Die DNA-Konzentration von DNA-Extrakten kann spektrophotometrisch (OD 260) nach der Amtlichen Methode L 00.00-119, Anhang B.1 [1] oder fluorimetrisch mit Hilfe der PicoGreenMethode [5] (z. B. mittels Quant-iT PicoGreen dsDNA Quantitation Kit, Molecular Probes) bestimmt werden. Hinweis: Eine möglichst exakte DNA-Quantifizierung ist nur in Abwesenheit von RNA möglich. SEITE 3 VON 12 Berechnet werden von mindestens 3 Messwerten die Mittelwerte und Standardabweichungen der DNA-Konzentrationen sowie gegebenenfalls die mittlere Extraktionseffizienz in µg DNA pro Gramm Einwaage. Hinweis: Die Extraktionseffizienz kann für den Vergleich von Extraktionsmethoden hilfreich sein. Für die Berechnung der DNA-Konzentration wird davon ausgegangen, dass 1 OD 260 einer Konzentration von 50 µg/mL doppelsträngiger (ds) DNA entspricht. 4.2 Bestimmung der DNA-Fragmentierung Die Fragmentierung von DNA-Extrakten kann z. B. mittels Gelelektrophorese (z. B. Agarosegel-Elektrophorese nach der Amtlichen Methode L 00.00-119 Anhang B.2 [1]) überprüft und dokumentiert werden. Zu dokumentieren sind Hinweise auf mögliche Degradation der DNA. Allerdings kann ein erhöhter Anteil von DNA geringer Größe (< 1 000 Basenpaare) auch Matrix-bedingt sein. 4.3 Prüfung auf PCR-Inhibitoren Eine Möglichkeit der Prüfung auf PCR-Inhibitoren stellt die Herstellung einer Verdünnungsreihe der extrahierten DNA und anschließende Bestimmung des Ct-Wertes für jede Verdünnung mittels real-time PCR dar. Amplifiziert werden Spezies-spezifische DNA-Abschnitte, siehe z. B. Methode nach § 64 LFGB, L 00.00-105, Anhang A bzw. C [6], bei komplexen Matrices können auch DNA-Sequenzen ausgewählt werden, die eine universelle Amplifikation (z. B. Pflanzen generell) erlauben. Die Leistungskriterien und weitere Details zur Durchführung sind in 4.6 sowie 5.1.1. beschrieben. Abweichungen von dieser Beziehung weisen auf PCR-Inhibitoren, auf nicht homogene DNA-Lösungen oder auf eine zu geringe oder zu große DNA-Menge hin. Hinweis: Weitere Möglichkeiten zur Prüfung auf PCR-Inhibition sind die Amplifikation einer Kontrollsequenz (IPC – internal positive control) im gleichen PCR-Ansatz oder parallele Reaktionsansätze mit Zugabe einer definierten Menge einer bestimmten Zielsequenz, die nicht im DNA-Extrakt vorkommt (gespikte Reaktion) [4, 7]. 4.4 Bestimmung der Menge amplifizierbarer Kopien an Spezies-DNA Die Menge PCR-amplifizierbarer Kopien einer Zielsequenz, die in einer extrahierten DNA enthalten ist, kann über die real-time PCR-basierte Quantifizierung der Kopien einer für die jeweilige Spezies ausgewählten Referenz-DNA-Sequenz bestimmt werden. BVL_FO_04_0022_000_V1.1 Jeder DNA-Extrakt wird im Doppelansatz mittels real-time PCR mit einem für die taxonomische Zielgruppe spezifischen Verfahren [7] untersucht, ebenso jede Verdünnungsstufe einer DNA-Standardreihe. Hinweis: Die Kopienzahlbestimmung kann auch mit Methoden der digitalen PCR (z. B. durch droplet digital PCR [8]) erfolgen. SEITE 4 VON 12 4.4.1 Standard-DNA für die Kalibrierung Zur Quantifizierung mit real-time PCR wird eine DNA-Standardreihe verwendet. Hierzu kann genomische DNA, Plasmid-DNA oder ein synthetischer DNA-Standard (Hybrid-Amplikons, Oligonukleotide) eingesetzt werden. Besonders geeignet sind zertifizierte Referenzmaterialien (z. B. Plasmid-DNA ERM-AD 413 für das Mais-hmg-System). Im Falle der Verwendung genomischer DNA sollte gut charakterisiertes Material eingesetzt werden. Die Berechnung der Kopienzahlen der Spezies-DNA in der DNA-Stammlösung erfolgt auf Basis der z. B. fluorimetrisch bestimmten DNA-Konzentration (in ng/µl) und der Masse des haploiden Genoms (Tabelle 1). Die für die Berechnung verwendeten Daten sind zu dokumentieren. Es wird eine DNA-Lösung (Stammlösung) verwendet, die beispielsweise entsprechend Tabelle 2 weiter mit Wasser oder 0,2x TE-Puffer verdünnt wird. Tabelle 1: Masse des haploiden Genoms verschiedener Spezies [9], [10], [11] Spezies Masse des haploiden Genoms (in pg) Baumwolle 2,33 Gerste 5,55 Kartoffel 1,8 Lachs 3,27 11 Leinsamen 0,70 10 Luzerne 1,57 Mais 2,6 Papaya 0,39 Raps 1,15 Reis 0,5 Soja 1,13 Weichweizen 17,33 Zuckerrübe 1,25 9 10 9 9 9 9 10 10 10 10 10 BVL_FO_04_0022_000_V1.1 Tabelle 2: Beispiel für die Herstellung einer Standard-DNA-Verdünnungsreihe für die Kalibrierung 1 Verdünnungsstufe Herstellung Nominale Kopienzahl (cp) der Zielsequenz (pro 5 µl) 1 DNA-Lösung (mit 0,2x TE1 entsprechend eingestellt) 50 000 2 10 µl (50 000 cp/5 µl) + 40 µl 0,2 x TE 10 000 3 10 µl (10 000 cp/5 µl) + 40 µl 0,2 x TE 2 000 4 10 µl (2 000 cp/5 µl) + 40 µl 0,2 x TE 400 5 10 µl (400 cp/5 µl) + 40 µl 0,2 x TE 80 0,2x TE-Puffer, enthaltend Tris-HCl c = 2 mmol/l1, EDTA c = 0,2 mmol/l, pH 8,0. Der pH-Wert wird mit Salzsäure oder Natriumhydroxid-Lösung auf pH = 8,0 eingestellt. SEITE 5 VON 12 4.4.2 Auswertung Für die Auswertung sind folgende Daten und Ergebnisse zu dokumentieren: • verwendetes real-time PCR-Gerät und Mastermix • Beschreibung der untersuchten Proben, Zahl der durchgeführten PCR-Tests pro Extrakt (falls abweichend von Standard = 2) • eventuelle Abweichungen vom Durchführungsprotokoll • gemessene Ct-Werte der DNA-Standardreihe und Proben-Extrakte (Baseline- und Threshold-Einstellungen notieren) • Ergebnisse für die negative Extraktionskontrolle und die PCR-Reagenzienkontrolle Die erhaltenen Ct-Werte für die jeweiligen Verdünnungsstufen der DNA-Standardreihe werden gegen die logarithmierten Kopienzahlen der Verdünnungen aufgetragen. Als Anhaltspunkt für die Auswertung können die folgenden Anforderungen an quantitative Verfahren herangezogen werden: Die ermittelte Steigung der Standardreihe sollte zwischen -4,1 und -3,1 (entsprechend einer PCR-Effizienz von 75 bis 110 %) liegen, das ermittelte Bestimmtheitsmaß R2>0,98 betragen. Für den untersuchten DNA-Extrakt und die Verdünnungen dieses DNA-Extrakts wird der gemessene Ct-Wert zur Berechung der mittleren Kopienzahl über die Standardreihe herangezogen. 4.5 Bestimmung der praktischen Nachweisgrenze Als Kriterium für die Eignung einer Extraktionsmethode in der Praxis kann zusätzlich die praktische Nachweisgrenze (NGprakt) herangezogen werden [4]. Hierzu wird die absolute Nachweisgrenze (NGabs) der Nachweismethode für die zu untersuchende gentechnisch veränderte Zielsequenz herangezogen [4]. Beträgt beispielsweise die NGabs für die gentechnisch veränderte Zielsequenz 10 Kopien, wird zu dieser angenommenen Kopienzahl die in der Probe bestimmte Kopienzahl der für die Spezies gewählten Referenz-DNA-Sequenz ins Verhältnis gesetzt: NG prakt (%) = NG abs Transgen × 100 gemessene Kopien Referenz - DNA - Sequenz (Probe) BVL_FO_04_0022_000_V1.1 Liegt im Falle eines negativen Befundes die NGprakt in dem jeweiligen DNA-Extrakt beispielsweise über dem zurzeit geltenden EU-Kennzeichnungsschwellenwert von 0,9 % für zugelassene gentechnisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel, wäre in diesem Fall die analytische Prüfung auf kennzeichnungspflichtige Anteile im Bereich des Schwellenwertes nicht möglich. SEITE 6 VON 12 4.6 Leistungskriterien zur Bewertung der Eignungsprüfung Die Eignung der extrahierten DNA kann anhand folgender Leistungskriterien bewertet werden: • Für Untersuchungsmaterialien bzw. Untersuchungsproben einer bestimmten Matrix sollten in der Regel mittlere Kopienzahlen (pro PCR-Ansatz) ≥ 10 000 für die Referenz-DNA-Sequenz erhalten werden. Bei Matrices, aus denen erfahrungsgemäß wenig Ziel-DNA der jeweiligen Spezies extrahiert werden kann, sind jedoch mindestens 1 000 Kopien der Referenz-DNA-Sequenz erforderlich, um bei einer absoluten Nachweisgrenze von 10 Kopien eine praktische Nachweisgrenze von 1 % zu ermöglichen (siehe Tabelle 3). • Mit der extrahierten DNA sollte keine PCR-Inhibition festgestellt werden. Die Differenz zwischen dem Mittelwert der gemessenen Ct-Werte der unverdünnten DNA und dem aus den Verdünnungsstufen extrapolierten Ct-Wert für die Stammlösung sollte <0,5 sein. Wenn nur die unverdünnte DNA eine Inhibition zeigt, können unter Umständen niedrigere DNA-Konzentrationen für die Untersuchung verwendet werden. Es können weiterhin die unter 4.4.2 genannten Kriterien (berechnete Steigung zwischen -4,1 und -3,1 und Bestimmtheitsmaß R2>0,98) für die Verdünnungsreihe herangezogen werden. • Wenn eine DNA-Fragmentierung vorliegt, sollte diese einer Amplifikation der Zielsequenz nicht entgegenstehen. Liegen größtenteils Fragmente vor, die kleiner als das Amplikon sind, ist davon auszugehen, dass die Amplifikation beeinträchtigt ist. BVL_FO_04_0022_000_V1.1 Tabelle 3: Beispiel der Wirkung des DNA-Gehaltes auf die praktische Nachweisgrenze Kopien einer taxonspezifischen DNA-Sequenz absolute Nachweisgrenze praktische Nachweisgrenze 100 000 10 Kopien 0,01 % 10 000 10 Kopien 0,1 % 1 000 10 Kopien 1% SEITE 7 VON 12 5 Validierung von DNA-Extraktionsverfahren Im Folgenden werden allgemeine Hinweise und Anforderungen an die Durchführung und Auswertung von Einzellabor-, Interlabor- oder Ringversuchsvalidierungen von DNAExtraktionsmethoden beschrieben. Anmerkung: Bei der Auswahl eines Extraktionsverfahrens ist die Matrix-bedingte Zusammensetzung der Untersuchungsprobe und die für die nachfolgenden Anwendungen erforderliche Ausbeute, Integrität und Reinheit der Nukleinsäure zu berücksichtigen [1]. Die Sicherstellung der Homogenität und des effizienten Aufschlusses der Untersuchungsprobe sind Voraussetzungen für die erfolgreiche und reproduzierbare Extraktion von DNA. 5.1 Einzellabor-Validerung Zur Bestimmung der Leistungsmerkmale eines DNA-Extraktionsverfahrens wird folgende Vorgehensweise empfohlen: Materialien von sechs verschiedenen Untersuchungsmatrices werden ausgewählt. Bei DNA-Extraktionsverfahren, die nur bei bestimmten Matrices eingesetzt werden sollen (z. B. Stärke), werden stattdessen sechs Untersuchungsmaterialien dieser Matrix ausgewählt. Eines dieser sechs Materialien wird repräsentativ ausgewählt und daraus an zwei verschiedenen Tagen mit einer adäquaten Anzahl von Untersuchungsproben (z. B. sechs Einwaagen pro Tag) im selben Labor durch dieselben Bearbeiter mit derselben Geräteausrüstung Extraktionen durchgeführt [2]. Aus den weiteren fünf Materialien wird DNA aus jeweils drei Untersuchungsproben pro Material einfach extrahiert. Es werden somit insgesamt mindestens [(5 x 3) + (2 x 6)] = 27 Extraktionen durchgeführt. Die Einwaage ist genau zu protokollieren (z. B. drei signifikante Stellen). Anmerkung: Die Einzellabor-Validierung kann zum Interlabor-Vergleich zusätzlich in ein bis zwei weiteren Laboren im gleichen Umfang mit dem identischen Untersuchungsmaterial durchgeführt werden. BVL_FO_04_0022_000_V1.1 5.1.1 Überprüfung der extrahierten DNA a) Von allen extrahierten DNA-Lösungen sind die Konzentration (siehe 4.1) sowie ggf. die Fragmentierung (siehe 4.2) zu bestimmen. Insbesondere bei prozessierten Untersuchungsmaterialien ist die Bestimmung der Fragmentierung optional. b) Es werden von allen – bis auf die im nachfolgenden Satz beschriebene Ausnahme – extrahierten DNA-Lösungen Tests auf Inhibition durchgeführt. Bei dem Material, welches mindestens zwölffach extrahiert wurde, werden drei Extrakte ausgewählt. Im Falle des Inhibitionstests mit Verdünnungsreihen werden pro DNA-Lösung mindestens drei Verdünnungsstufen hergestellt. Dazu wird die extrahierte DNA jeweils mittels Wasser oder 0,2x TE zu den Stufen 1:4, 1:16 sowie 1:64 verdünnt. Die unverdünnte DNA sowie die mindestens drei zusätzlichen SEITE 8 VON 12 Verdünnungen werden mittels real-time PCR jeweils einfach untersucht (= mindestens [6 x 3 x 4] = 72 PCR-Reaktionen). c) Zuletzt wird aus jeder extrahierten DNA-Lösung die Menge amplifizierbarer Kopien an Spezies-DNA entsprechend 4.4 bestimmt. Die Überprüfungen sollten bei gleicher DNA-Konzentration durchgeführt werden, d. h. mit der DNA-Menge, die später auch für die PCR-Analyse als Arbeitslösung eingesetzt wird. 5.2 Ringversuchsvalidierung Die Ringversuchsvalidierung einer Extraktionsmethode erfolgt in erster Linie über die Quantifizierung der PCR-amplifizierbaren Kopien der Spezies-DNA mittels real-time PCR (siehe Abschnitt 4.4). Der Ringversuch ist so zu planen, dass von mindestens acht teilnehmenden Laboren aus einer repräsentativen Zahl von Untersuchungsmaterialien einer oder mehrerer Matrices mit der zu validierenden Extraktionsmethode die DNA extrahiert wird. Zur Validierung von Extraktionsverfahren, die universell bei möglichst vielen Untersuchungsmatrices angewendet werden sollen, sollten im Ringversuch Materialien aus mindestens fünf repräsentativen Matrices eingesetzt werden. In diesem Falle reicht i. d. R. ein Untersuchungsmaterial pro Matrix aus. Die DNA-Konzentration aller Extrakte wird von den Laboren bestimmt (siehe Abschnitt 4.1). Bei der Herstellung der Proben ist die Homogenität der Untersuchungsmaterialien vorab zu prüfen, z. B. entsprechend der in 5.1. beschriebenen Vorgehensweise (sechs Extraktionen pro Untersuchungsmaterial, ggf. an zwei Tagen durchgeführt). Untersuchungsproben sollten so beschaffen sein, dass mit der extrahierten DNA mindestens 1 000 Kopien der Referenz-DNA-Sequenz in der PCR gemessen werden können. Die PCR-basierte Quantifizierung der amplifizierbaren Kopien der Spezies-DNA kann zentral durch ein Labor oder durch die teilnehmenden Labors selbst erfolgen. Dazu wird eine Standard-DNA-Lösung verwendet, die entsprechend Tabelle 1 in Abschnitt 4.4 weiter mit Wasser oder 0,2x TE verdünnt wird. Bei PCR-Messung der Extrakte durch die teilnehmenden Labors sollte die Standard-DNA an zentraler Stelle hergestellt und zusammen mit den Ringversuchsproben versendet werden. BVL_FO_04_0022_000_V1.1 Die Durchführung eines einfachen Inhibitionstests im Rahmen des Ringversuches ist zu empfehlen, besonders wenn sich im Rahmen der Einzellaborvalidierung Anhaltspunkte dafür ergeben, dass bei bestimmten Untersuchungsproben einer Lebensmittelmatrix Inhibitionen auftreten können. Beispielsweise wird jede DNA zusätzlich in einer 1:4-Verdünnung untersucht. Beispiel 1: Lebensmittel, einzelne Matrices Aus mindestens drei verschiedenen Untersuchungsmaterialien der Lebensmittelmatrix (z. B. Stärke, Honig [12, 13]) wird von jedem Labor DNA extrahiert. Jedes Labor extrahiert DNA aus jeweils drei Untersuchungsproben eines Untersuchungsmaterials, sodass insgesamt SEITE 9 VON 12 neun Proben (drei Untersuchungsmaterialien, je drei Untersuchungsproben) pro Labor bearbeitet werden. Aus jeder Probe wird im Einfachansatz DNA extrahiert. Es werden Negativ-, ggf. auch Positivextraktionskontrollen mitgeführt. Jeder DNA-Extrakt wird im Doppelansatz mittels real-time PCR untersucht, ebenso jede Verdünnungsstufe der DNA-Standardreihe. Falls Anhaltspunkte vorliegen, dass PCR-Inhibitionen bei einzelnen Proben möglich sind, wird jede DNA zusätzlich in Duplika in einer 1:4-Verdünnung untersucht. Beispiel 2: Universalextraktionsmethoden Bei Universalextraktionsmethoden wird jeweils ein Untersuchungsmaterial aus fünf verschiedenen, repräsentativen Matrices untersucht. Jedes Labor extrahiert DNA aus jeweils drei Untersuchungsproben eines Untersuchungsmaterials, sodass insgesamt (5 x 1 x 3) = 15 Proben pro Labor bearbeitet werden. Aus jeder Probe wird im Einfachansatz DNA extrahiert. Es werden Negativ-, ggf. auch Positivextraktionskontrollen mitgeführt. Jeder DNA-Extrakt wird im Doppelansatz mittels real-time PCR untersucht, ebenso jede Verdünnungsstufe der DNAStandardreihe. Falls Anhaltspunkte vorliegen, dass PCR-Inhibitionen bei einzelnen Proben möglich sind, wird jede DNA zusätzlich in Duplika in einer 1:4-Verdünnung untersucht. 5.2.1 Auswertung Es werden folgende Daten und Ergebnisse protokolliert: • Einwaage und DNA-Extraktion (eventuelle Abweichungen von dem Ringversuchsprotokoll) • Zahl der Extraktionen pro codierter Probe (DNA-Extraktionsreplikate; Standard = 1) • ermittelte DNA-Konzentration • verwendetes real-time PCR Gerät und Mastermix (sofern nicht vorgegeben) • Zahl der PCR-Replikate (Standard = 2) • eingesetzte DNA-Menge • eventuelle Abweichungen von der Ringversuchsvorschrift • Ct-Werte der DNA-Standardreihe und der DNA-Extrakte aus den codierten Proben (Baseline- und Threshold-Einstellungen notieren), ggf. zusätzlich der verdünnten DNA-Extrakte (Inhibitionstest) • Ergebnisse für die negative Extraktionskontrolle sowie die PCR-Reagenzienkontrolle • die NGprakt jedes DNA-Extraktionsreplikates BVL_FO_04_0022_000_V1.1 Die im jeweiligen Labor erhaltenen Daten zur linearen Regression der Standardreihe (CtWerte für die jeweiligen Verdünnungsstufen gegen die logarithmierten Konzentrationen als Kopienzahl pro Ansatz) werden berechnet. Für jedes mit DNA-Extrakten der codierten Proben durchgeführtes PCR-Replikat wird außerdem der gemessene Ct-Wert zur Berechnung der mittleren Kopienzahl über die Standardreihe herangezogen. SEITE 10 VON 12 Die Daten aller Labors werden ausgewertet. Für jedes Labor werden die Resultate nach Decodierung den einzelnen Ringversuchsmaterialien zugeordnet und für jedes Material separat ausgewertet. Berechnet werden folgende Daten: • • 5.2.2 Pro Labor: o Anzahl der positiven Reaktionen o Anteil der positiven Reaktionen o Mittelwerte (Ct-Wert, Kopienzahl) pro Präparation o Mittelwert aller Präparationen o im Falle von Inhibitionstests: z. B. Differenz der Ct-Werte pro Präparation Zusammenfassung für alle Labors: o Anteil der positiven Reaktionen o Mittelwert und Median-Kopienzahl o Standardabweichung absolut und relativ o im Falle von Inhibitionstests: Zahl der Labore sowie Zahl der Extraktionen insgesamt, bei denen keine Inhibitionen festgestellt wurden (z. B. ∆Ct>1,5 bei Verwendung von Vierfach-Verdünnungen) o mittlere praktische Nachweisgrenze (Berechnung durch Division der absoluten Nachweisgrenze (NGabs) der Nachweismethode für die gentechnisch veränderte Zielsequenz durch die gemittelten Kopienzahlen der Referenz-DNASequenz aller Labore (vgl. 4.5)) Bewertung Im Ringversuch soll das Verfahren die folgenden Leistungskriterien erfüllen: • alle untersuchten DNA-Extraktionsreplikate sollten amplifizierbar sein. Für eine positive Bewertung eines DNA-Extraktionsreplikates müssen alle PCR-Replikate eine Amplifikation aufweisen. • alle untersuchten DNA-Extraktionsreplikate müssen frei von Inhibition sein. BVL_FO_04_0022_000_V1.1 Bei Abweichungen in einzelnen Laboren ist zu prüfen, ob systematische Fehler vorliegen oder diese zufällig in einzelnen Laboren aufgetreten sind. SEITE 11 VON 12 Bei einzelnen Matrices, aus denen erfahrungsgemäß nur wenig DNA extrahiert werden kann oder bei Verwendung der DNA-Extrakte PCR-Inhibitionen möglich sind, können aufgrund der bisherigen Ergebnisse aus Ringversuchen [12, 13] folgende Kriterien als Anhaltspunkte für die Bewertung der Ringversuchsergebnisse verwendet werden: 6 • mindestens 90 % aller untersuchten DNA-Extraktionsreplikate sollten amplifizierbar sein. Für eine positive Bewertung eines DNA-Extraktionsreplikates müssen alle PCRReplikate eine Amplifikation aufweisen. • mindestens 80 % aller untersuchten DNA-Extraktionsreplikate müssen frei von Inhibition sein. Sofern bei einzelnen Materialien einer Lebensmittelmatrix dieser Wert nicht erreichbar ist, ist in der Methodenbeschreibung ein routinemäßiger Inhibitionstest vorzusehen. • für mindestens 90 % aller untersuchten DNA-Extraktionsreplikate muss eine Kopienzahl von mindestens 1 000 Kopien der Referenz-DNA-Sequenz gemessen werden. Sollten im Ringversuch auch Materialien untersucht werden, die nur geringe DNAAusbeuten erwarten lassen, ist dies bei mindestens einem Untersuchungsmaterial zu zeigen. Überprüfung von DNA-Extrakten zur Proben-bezogenen Qualitätskontrolle Für die Überprüfung eines DNA-Extrakts aus einer Untersuchungsprobe insbesondere in der Routineanalytik ist die Untersuchung von beispielsweise zwei Konzentrationsstufen (z. B. "unverdünnt" und 1:4 verdünnt) mittels real-time PCR im Doppelansatz ausreichend. Für Inhibitionstests können auch andere Verfahren eingesetzt werden, sofern sie zu vergleichbaren Ergebnissen führen. 6.1 Auswertung BVL_FO_04_0022_000_V1.1 Für jede Verdünnungsstufe ist der Ct-Mittelwert zu bestimmen und anschließend die Differenz zwischen den beiden Ct-Mittelwerten zu bilden. Bei einer vierfach verdünnten DNA sollte die theoretische Differenz der Ct-Werte 2,0 betragen. Die Differenz zwischen dem erwarteten und dem gemessenen Ct-Wert soll generell < 0,5 sein. SEITE 12 VON 12 7 Literatur [1] Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 64 LFGB, Band I (L) L 00.00119, Untersuchung von Lebensmitteln – Verfahren zum Nachweis von gentechnisch modifizierten Organismen und ihren Produkten in Lebensmitteln – Nukleinsäureextraktion (Übernahme der gleichnamigen Norm DIN EN ISO 21571, Ausgabe Mai 2005) [2] Definition of Minimum Performance Requirements for Analytical Methods of GMO Testing – European Network of GMO Laboratories (ENGL) 13. October 2008 http://gmocrl.jrc.ec.europa.eu/doc/Min_Perf_Requirements_Analytical_methods.pdf [3] Waiblinger HU, Grohmann L, Guidelines for validation of DNA extraction methods applied in subsequent PCR analysis of food and feed products for the presence of genetically modified material. J Verbrauch Lebensm (2014) 9:2; DOI 10.1007/s00003-0140862-3 [4] DIN EN ISO 24276 Lebensmittel – Verfahren zum Nachweis von gentechnisch modifizierten Organismen und ihren Produkten – Allgemeine Anforderungen und Definitionen [5] Ahn SJ, Emanuel JR (1996) PicoGreen quantitation of DNA: Effective evaluation of samples pre- or post-PCR. Nucleic Acids Res. 13: 2623-2625. [6] Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 64 LFGB Band I (L) L 00.00105, Untersuchung von Lebensmitteln – Verfahren zum Nachweis von gentechnisch modifizierten Organismen und ihren Produkten – Quantitative auf Nukleinsäuren basierende Verfahren (Übernahme der gleichnamigen Norm DIN EN ISO 21570, Ausgabe November 2005). [7] Anderson A, Pietsch K, Zucker R, Mayr A, Müller-Hohe E, Messelhäusser U, Sing A, Busch U, Huber I (2011) Validation of a Duplex Real-Time PCR for the detection of Salmonella spp. in different food products. Food Anal. Methods 4:259–267. [8] Morisset D, Štebih D, Milavec M, Gruden K, Žel J (2013) Quantitative Analysis of Food and Feed Samples with Droplet Digital PCR. PLoS ONE 8(5): e62583. doi:10.1371/journal.pone.0062583 [9] Arumuganathan K, Earle ED (1991) Plant Mol. Biol Rep 9: 208-218 [10] Kew Gardens Cvalue database: http://data.kew.org/cvalues [11] Hardie DC and Hebert PDN (2003) The nucleotypic effects of cellular DNA content in cartilaginous and ray-finned fishes. Genome 46: 683-706 [12] Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 64 LFGB Band I (L) L 16.04.03-1 Untersuchung von Lebensmitteln – Präparation von DNA aus nativer Maisstärke. (Ausgabe Juli 2012). BVL_FO_04_0022_000_V1.1 [13] Amtliche Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 64 LFGB Band I (L) L 40.0014 Untersuchung von Lebensmitteln – Präparation von DNA aus Honig. (Ausgabe Juli 2012).