Jährlicher Tätigkeitsbericht 2011

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Jährlicher Tätigkeitsbericht 2011
EU R O PÄ IS C H E R R E C H N U N G SH O F
JÄHRLICHER
TÄTIGKEITSBERICHT
ISSN 1684-0666
2011
DE
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Katalogisierungsdaten befinden sich am Ende der Veröffentlichung.
Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, 2012
ISBN 978-92-9237-508-9
doi:10.2865/64693
© Europäische Union, 2012
Nachdruck mit Quellenangabe gestattet.
Printed in Belgium
GEDRUCKT AUF ELEMENTAR CHLORFREI GEBLEICHTEM PAPIER (ECF)
Europäischer
Rechnungshof
JÄHRLICHER TÄTIGKEITSBERICHT
2011
EUROPÄISCHER RECHNUNGSHOF
AUFTRAG
Der Europäische Rechnungshof ist gemäß dem Vertrag für die Prüfung
der EU-Finanzen zuständig. Als externer Prüfer der EU trägt er zur Verbesserung
des EU-Finanzmanagements bei und fungiert zugleich als unabhängiger Hüter
der finanziellen Interessen der Unionsbürger.
LEITBILD
Ein unabhängiger und dynamischer Rechnungshof, der sich durch seine Integrität
und Unparteilichkeit auszeichnet und wegen seiner Professionalität sowie der Qualität
und Wirkung seiner Arbeit anerkannt ist und seinem Adressatenkreis wertvolle
Unterstützung im Hinblick auf die Verbesserung des EU-Finanzmanagements bietet.
WERTE
UNABHÄNGIGKEIT,
INTEGRITÄT UND
UNPARTEILICHKEIT
PROFESSIONALITÄT
MEHRWERT
EXZELLENZ
UND EFFIZIENZ
Unabhängigkeit,
Integrität und
Unparteilichkeit für das
Organ, dessen Mitglieder
und Mitarbeiter.
Wahrung eines hohen
und vorbildlichen
Grades an
Professionalität bei allen
Aspekten seiner Arbeit.
Unparteiische Prüfung,
bei der die Standpunkte
der betroffenen Stellen
zwar berücksichtigt
werden, jede Form der
Beeinflussung durch
Anweisungen oder
Druck von außen aber
abgelehnt wird.
Mitwirkung an der
Weiterentwicklung
der öffentlichen
Finanzkontrolle auf
EU-Ebene und weltweit.
Erstellung relevanter,
zeitnaher Berichte
von hoher Qualität,
die sich auf fundierte
Feststellungen und
Belege stützen, den
Belangen seines
Adressatenkreises
Rechnung tragen
und wichtige sowie
richtungsweisende
Aussagen enthalten.
Anerkennung des
Werts des Einzelnen,
Unterstützung bei der
Weiterentwicklung
besonderer Fähigkeiten
und Belohnung von
Leistung.
Mitwirkung an einer
wirksamen Verbesserung
des EU-Managements
und Beitrag zur Stärkung
der Rechenschaftspflicht
für die Verwaltung der
EU-Finanzmittel.
Steigerung der Effizienz
bei allen Aspekten
seiner Arbeit.
Förderung
von Teamgeist
durch wirksame
Kommunikation.
3
INHALT
Seite
4
VORWORT DES PRÄSIDENTEN
7
2011 AUF EINEN BLICK
9
UNSERE TÄTIGKEITEN
9
Prüfungsberichte und Stellungnahmen
23
Zusammenarbeit mit anderen ORKB
28
Sonstige Tätigkeiten
31
UNSER MANAGEMENT
31
Umsetzung der Strategie für 2009-2012
33
Messdaten zur Leistung des Hofes im Jahr 2011
37
Unterstützung der Prüfungstätigkeiten
43
Finanzinformationen
46
Prüfung und Rechenschaftslegung
4
VORWORT DES PRÄSIDENTEN
Willkommen zur Lektüre des Jährlichen
Tätigkeitsberichts 2011 des Europäischen
Rechnungshofs.
Im Jahr 2011 kam es im Zuge der Wirtschaftsund Finanzkrise zu bedeutenden Entwicklungen in der wirtschaftspolitischen Steuerung
der EU, die erhebliche Folgen für die künftige
Verwendung öffentlicher Finanzmittel haben.
Vor diesem Hintergrund veröffentlichte der Hof
im Mai ein Positionspapier, in dem die Auswirkungen der zur Bewältigung der Finanz- und
Wirtschaftskrise ergriffenen Maßnahmen auf
die Rechenschaftspflicht, Transparenz und
öffentliche Finanzkontrolle aufgezeigt werden.
Später im Jahr forderte der Kontaktausschuss
der Präsidenten der Obersten Rechnungskontrollbehörden (ORKB) der EU-Mitgliedstaaten
und des Europäischen Rechnungshofs die
Entscheidungsträger der EU auf, dafür Sorge
zu tragen, dass die Grundsätze der Rechenschaftspflicht, Transparenz und der öffentlichen Finanzkontrolle immer dann, wenn es
um den Einsatz öffentlicher Mittel geht, ordnungsgemäß beachtet werden. Die ORKB des
Euro-Währungsgebiets forderten insbesondere
angemessene Regelungen für eine öffentliche
externe Finanzkontrolle des Europäischen Stabilitätsmechanismus. Dies mündete in einen
Beschluss zur Einsetzung eines Prüfungsausschusses für den Stabilitätsmechanismus, dem
ein vom Hof vorgeschlagenes Mitglied angehören wird.
Auch im Jahr 2011 sind die Ergebnisse unserer
zentralen Leistungsindikatoren ermutigend,
insbesondere in Bezug auf die Weiterverfolgung
der von unseren geprüften Stellen akzeptierten Empfehlungen sowie auf die Beurteilung
unserer Prüfungsarbeit durch Adressaten und
externe Experten. Wir konnten unseren Output
im Hinblick auf die Zahl der 2011 angenommenen Prüfungsberichte und Stellungnahmen
steigern; gleichwohl gelang es uns nicht, die
ehrgeizigen Ziele zu erreichen, die wir uns
bezüglich der Pünktlichkeit der Berichterstattung gesetzt haben. Unsere Jahresberichte
enthielten nunmehr noch ausführlichere
Informationen sowie ein neues Kapitel zu
Leistungsaspekten. Außerdem erstellten wir
42 besondere Jahresberichte und 16 Sonderberichte neben sieben Stellungnahmen und
einem Positionspapier.
Der Umfang der Prüfungsbefugnisse unseres
Organs in Bezug auf die Einnahmen und Ausgaben der Union, vor allem in Bezug auf die MwStEigenmittel in den Mitgliedstaaten wurden vom
Europäischen Gerichtshof im November 2011
bestätigt.
5
Ab 2012 werden wir in der Lage sein, darüber
zu berichten, inwieweit unseren Empfehlungen
in der Praxis Folge geleistet wird. Außerdem
werden wir unsere Methoden der Wirtschaftlichkeitsprüfung einem Peer-Review-Verfahren unterziehen mit dem Ziel, den Prozess der
Erstellung unserer Sonderberichte weiterhin zu
verbessern. Im Jahr 2011 veröffentlichten wir
ethische Leitlinien, um den Rahmen für das
Prüfungsmanagement des Hofes weiter zu stärken, und überarbeiteten die Prüfungsstrategien
und Prüfungsrichtlinien des Hofes, um den Prüfungsablauf und den Berichterstattungsprozess
zu straffen. Außerdem werden wir 2012 eine
neue Befragung zur Mitarbeiterzufriedenheit
lancieren.
Mit Blick in die Zukunft werden wir 2012 die
Vorbereitung unserer Strategie für den Zeitraum 2013-2017 abschließen. Einige der wichtigsten Herausforderungen stehen bereits fest:
Die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen
der EU werden sich auch künftig weiterentwickeln, und wir müssen auch weiterhin auf die
ordnungsgemäße Einhaltung der Grundsätze
der Rechenschaftspflicht, der Transparenz und
der öffentlichen Finanzkontrolle dringen. Die
Notwendigkeit einer qualitativ hochstehenden und zeitnahen Gewähr für die Verwendung der EU-Finanzmittel nimmt ständig zu,
und wir müssen unsere Prüfungen und Berichte
dementsprechend weiterentwickeln. Da die EU
einem ständigen Wandlungsprozess unterworfen ist, werden auch wir bemüht sein, unsere
Prüfungserfahrung bestmöglich einzusetzen,
um die politischen Entscheidungsträger bei
der Verbesserung des Finanzmanagements
zu unterstützen. Die Stärkung der finanziellen
Rechenschaftspflicht der EU ist ein Ziel, das wir
mit anderen Akteuren gemeinsam haben, und
wir werden versuchen, unsere Bemühungen zu
bündeln, indem wir strategische Partnerschaften eingehen. Schließlich müssen wir, wie die
anderen Organe und Einrichtungen der EU
auch, dafür gewappnet sein, mit weniger mehr
zu erreichen, um die Effizienz unserer Organisation zu verbessern.
Die Bewältigung dieser Herausforderungen
wird in entscheidendem Maße von den Anstrengungen aller Mitarbeiter des Hofes abhängen.
Die Entwicklung der Exzellenz unserer Mitarbeiter – ein Grundwert unseres Organs – ist und
bleibt für uns ein wichtiges Anliegen. Mit Blick
auf die Professionalität, das Engagement und
die von unseren Mitarbeitern in der Vergangenheit erzielten Ergebnisse bin ich zuversichtlich,
dass der Hof imstande sein wird, diese künftigen Ziele auch zu erreichen.
Vítor Manuel da SILVA CALDEIRA
Präsident
7
2011 AUF EINEN BLICK
UNSERE TÄTIGKEITEN
o Jahresberichte zum Gesamthaushaltsplan der EU und den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) für das Haushaltsjahr 2010 mit noch ausführlicheren Informationen
o 42 besondere Jahresberichte zu den verschiedenen Agenturen, dezentralen Einrichtungen und sonstigen Stellen der EU für das Haushaltsjahr 2010
o 16 Sonderberichte zu bestimmten Haushaltsbereichen oder Managementfragen
o 7 Stellungnahmen mit Beiträgen zur Haushaltsreform, wie etwa zur Modernisierung
der Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens und zum Legislativvorschlag
der Kommission mit Vorschriften für die Kohäsionsausgaben nach 2013
o Positionspapier zu den Folgen der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise für die
öffentliche Rechenschaftspflicht und die öffentliche Finanzkontrolle innerhalb der
EU sowie für die Rolle des Hofes
UNSER MANAGEMENT
o weiterhin ermutigt durch die Ergebnisse unserer zentralen Leistungsindikatoren,
insbesondere hinsichtlich der Qualität und Wirkung unserer Arbeit
o Annahme von ethischen Leitlinien zur weiteren Stärkung des Rahmens für das
Prüfungsmanagement
o Überarbeitung der Prüfungsstrategien und Prüfungsrichtlinien des Hofes mit
dem Ziel der Straffung des Prüfungsablaufs und des Berichterstattungsprozesses
o Umsetzung von Mitarbeitern aus der Verwaltung in den Prüfungsbereich, was dazu
beitrug, das Prüferpersonal im Vergleich zu 2008 um mehr als 12 % zu erhöhen
o umfangreiche Bauarbeiten im Rahmen des Bauprojekts für das zweite Erweiterungsgebäude des Hofes im Wesentlichen abgeschlossen, Innenausbauarbeiten
sind im Gange
9
UNSERE TÄTIGKEITEN
PRÜFUNGSBERICHTE UND STELLUNGNAHMEN
Die drei wichtigsten Produkte des Europäischen
Rechnungshofs sind Folgende:
o Jahresberichte – mit den Ergebnissen sei-
o Stellungnahmen zu Entwürfen von Rechts-
ner Prüfungen der Rechnungsführung und
Compliance-Prüfungen zum Haushalt der
Europäischen Union und den Europäischen
Entwicklungsfonds (EEF); gesondert veröffentlichte besondere Jahresberichte zu den
Agenturen, dezentralen Einrichtungen und
sonstigen Stellen der EU;
akten mit finanziellen Auswirkungen sowie
Positionspapiere zu sonstigen Fragen auf
eigene Initiative des Hofes.
o Sonderberichte – die jederzeit im Laufe
des Jahres veröffentlicht werden können, mit den Ergebnissen seiner ausgewählten Prüfungen zu bestimmten
Haushalts- oder Managementbereichen;
hierbei handelt es sich hauptsächlich um
Wirtschaftlichkeitsprüfungen;
Anzahl der Berichte
und Stellungnahmen
2007
2008
2009
2010
2011
Jahresberichte
(EU-Gesamthaushaltsplan
und EEF)
2
2
2
2
2
Besondere Jahresberichte
zu den EU-Agenturen und
dezentralen Einrichtungen
29
29
37
40
42
Sonderberichte
9
12
18
14
16
Stellungnahmen und
sonstige Verlautbarungen
9
5
1
6
8
Die vollständige Fassung der einzelnen Berichte und Stellungnahmen ist auf der Website des Hofes
www.eca.europa.eu in 22 EU-Amtssprachen abrufbar.
10
JÄHRLICHE B ERICHTE
ZUM H AUSHALTSJAHR 2010
JAHR ESBERICHT
ÜBER DIE AUSFÜHRUNG
D E S EU - H A U S H A LT S P L A N S
F Ü R D A S H A U S H A LT S J A H R 2010
Im Laufe des Jahres 2011 widmete der Hof den
Großteil seiner Prüfungen der Rechnungsführung und seiner Compliance-Prüfungen der
Ausführung des Haushaltsplans der EU für 2010.
Dies führte zur Veröffentlichung des Jahresberichts 2010, einschließlich der siebzehnten
Zuverlässigkeitserklärung (DAS), am 10. November 2011. Der Jahresbericht 2010 wies einige
Änderungen auf, um die Klarheit und den Informationsgehalt zu verbessern. Hierzu gehören
die Umgestaltung der Themenkreise (und der
entsprechenden Jahresberichtskapitel), unter
die der Hof die Ausgaben gruppiert, die Veröffentlichung von geschätzten Fehlerquoten
nach Politikbereich (siehe weiter unten), ein
erhöhtes Augenmerk auf Empfehlungen zur
Verbesserung des Finanzmanagements und ein
neues Kapitel zu Leistungsaspekten.
Der Hof veröffentlichte erstmals geschätzte
Fehlerquoten sowohl für den EU-Haushalt als
Ganzes als auch für einzelne Themenkreise. Die
Fehlerquoten werden durch Hochrechnung der
in den geprüften Stichproben von Vorgängen
aufgedeckten quantifizierbaren Fehler ermittelt. Der Hof vergleicht die geschätzte Fehlerquote mit einer Wesentlichkeitsschwelle
von 2 %, um – unter Berücksichtigung weiterer Nachweise – festzustellen, ob der Fehler
wesentlich ist. Fehlerquoten sind kein Maß für
Betrug, sondern spiegeln die Schätzung des
Hofes wider, inwieweit gegen die für die Ausgaben maßgeblichen Vorschriften verstoßen
wurde. Hierunter fallen Verstöße gegen die
öffentlichen Vergabevorschriften, bei von der
EU kofinanzierten Projekten geltend gemachte
nicht förderfähige bzw. falsch berechnete Kosten oder aber von den Landwirten gelieferte
überhöhte Flächenangaben.
D ie Kernaussagen des Jahresberichts
2010 lauteten wie folgt:
o Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2010 stellt die Finanzlage der Europäischen Union und die Ergebnisse ihrer
Vorgänge und Cashflows des Jahres insgesamt sachgerecht dar. Die dieser Jahresrechnung zugrunde liegenden Zahlungen
hingegen sind in wesentlichem Ausmaß
mit Fehlern behaftet; die geschätzte Fehlerquote für den EU-Haushalt als Ganzes
beträgt 3,7 %. Die Kontrollsysteme waren
im Hinblick auf die Gewährleistung der
Ordnungsmäßigkeit der Zahlungen insgesamt bedingt wirksam.
o Die vom Hof geschätzte Fehlerquote bei
den Ausgaben im Themenkreis Kohäsion,
Energie und Verkehr (dem fehlerträchtigsten Ausgabenbereich der EU) lag mit 7,7 %
höher als im Jahr 2009.
o In den übrigen Ausgabenbereichen der
EU blieb die Fehlerquote relativ stabil. Im
Themenkreis Landwirtschaft und natürliche Ressourcen betrug die geschätzte
Fehlerquote 2,3 % und lag damit über der
Wesentlichkeitsschwelle. Die Direktzahlungen an Landwirte jedoch wiesen keine
wesentlichen Fehler auf.
o Der Anteil der Vorschusszahlungen –
Vorfinanzierungen – innerhalb des EUHaushalts ist erheblich gestiegen. Die
Rechnungsführungsvorschriften und die
Aufsichtsmodalitäten wurden nicht entsprechend angepasst.
o Bei der Planung von Ausgabenprogrammen der EU sollten die Kommission und
die Mitgliedstaaten verstärkt darauf achten, SMART-Ziele, d. h. konkrete, messbare,
erreichbare, sachgerechte und mit einem
Datum versehene Ziele, festzulegen, aber
auch darauf, während der Durchführung
möglicherweise auftretende Risiken zu
ermitteln und einzudämmen.
11
JAHR ESBERICHT
Z U D E N E U R O PÄ I S C H E N
E N T W I C K L U N G S F O N D S F Ü R 2010
In seinem Jahresbericht zu den Europäischen
Entwicklungsfonds (EEF) für das Haushaltsjahr 2010 (veröffentlicht am 10. November 2011)
gelangte der Hof zu der Schlussfolgerung,
dass die Jahresabschlüsse 2010 der EEF die
Finanzlage der EEF und die Ergebnisse ihrer
Vorgänge und Cashflows in Übereinstimmung
mit der Finanzregelung in allen wesentlichen
Belangen insgesamt sachgerecht darstellen.
Die Einnahmen der EEF sind nicht mit wesentlichen Fehlern behaftet. Die EEF-Mittelbindungen waren – ungeachtet der im Bereich der
Auftragsvergabe aufgedeckten nicht quantifizierbaren Fehler – rechtmäßig und ordnungsgemäß. Jedoch waren die EEF-Zahlungen für
Projekte in wesentlichem Ausmaß mit Fehlern
behaftet; die geschätzte Fehlerquote beträgt
3,4 %. Die festgestellten Fehler betrafen die
Nichteinhaltung von Voraussetzungen für die
Förderfähigkeit. Der Hof gelangte zu der Bewertung, dass die beim EEF eingerichteten Kontrollsysteme die Ordnungsmäßigkeit der Zahlungen
insgesamt gesehen nur bedingt gewährleisten.
B ESONDERE JAHR ESBERICHTE ZU
DEN AGENTUREN, DEZENTR ALEN
EINRICHTUNGEN UND SONSTIGEN
O R G A N E N D E R EU F Ü R 2010
Im Dezember 2011 veröffentlichte der Hof
besondere Jahresberichte zum Haushaltsjahr 2010 für alle 42 Agenturen, dezentralen
Einrichtungen (z. B. gemeinsame Unternehmen)
und sonstigen Stellen der EU (insbesondere
die Effizienz der Verwaltung der Europäischen
Zentralbank). Der Hof gab zu allen geprüften
Stellen ein uneingeschränktes Prüfungsurteil ab
mit Ausnahme der Europäischen GNSS-Agentur,
weil bestimmte Vermögensgegenstände in der
Buchführung nicht ausgewiesen waren, und des
gemeinsamen Unternehmens ENIAC, weil die
Haushaltsergebnisrechnung in der Jahresrechnung nicht enthalten war.
Die Agenturen und dezentralen Einrichtungen
der EU wurden vom EU-Gesetzgeber zur Wahrnehmung spezifischer Aufgaben eingerichtet.
Jede Agentur verfügt über ein Mandat, einen
Verwaltungsrat, einen Direktor, Personal und
einen Haushalt. Die Agenturen sind in zahlreichen Bereichen tätig, wie Sicherheit, Gesundheit, Forschung, Finanzen, Migration und
Reiseverkehr.
Präsident Caldeira bei der Vorstellung des Jahresberichts
2010 in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments
12
I M JAHR 2011 ANGENOMMENE
S ONDERBERICHTE
Zusätzlich zu seinen Jahresberichten veröffentlicht der Hof während des Jahres
Sonderberichte, die die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeits- und Compliance-Prüfungen
enthalten, die der Hof zu spezifischen Haushaltsbereichen oder Managementthemen
seiner Wahl durchführt. Bei der Auswahl und
Gestaltung dieser Prüfungsaufgaben ist der Hof
darauf bedacht, maximale Wirkung zu erzielen
und seine Ressourcen bestmöglich einzusetzen.
Bei der Themenauswahl berücksichtigt der Hof
folgende Faktoren:
o die Risiken für die Wirtschaftlichkeit
oder die Einhaltung rechtlicher Normen
in dem betreffenden Einnahmen- oder
Ausgabenbereich;
o die Höhe der jeweiligen Einnahmen oder
Ausgaben;
o die seit einer etwaigen vorherigen Prüfung
verstrichene Zeit;
o anstehende Entwicklungen innerhalb des
maßgebenden rechtlichen Rahmens;
o das politische und öffentliche Interesse.
Im Jahr 2011 nahm der Hof 16 Sonderberichte
zu einer Reihe von Themen an, was gegenüber
den 14 im Jahr 2010 angenommenen Sonderberichten eine Zunahme bedeutet. Diese Sonderberichte werden nachstehend in knapper
Form unter den entsprechenden Rubriken des
Finanzrahmens – des Mehrjahreshaushaltsplans
der EU – vorgestellt.
Die Sonderberichte sind in 22 EU-Sprachen auf
der Website des Hofes www.eca.europa.eu in
voller Länge abrufbar oder über den EU-Bookshop erhältlich.
D I E H AU P T E TAPPE N E I N E R AUS G E WÄ H LT E N
W I R T SCHAF T LI CH K E I T S O D E R CO M PLIAN CE  PRÜ FU N G
zur Ermittlung der Zweckmäßigkeit und Durchführbarkeit einer vorgeschlagenen Prüfung
Vorstudie
mit Festlegung des Umfangs, der Ziele, des Ansatzes, der Methoden und des Zeitplans
der Prüfung
Prüfungsplanung
Vor-Ort-Prüfung
Analyse der
Feststellungen
Abfassung von
Berichten
bei der multidisziplinäre Teams an Ort und Stelle in den zentralen Dienststellen der
Kommission sowie in Mitgliedstaaten und Empfängerländern Prüfungsnachweise
zusammentragen
Bestätigung der Fakten seitens der geprüften Stelle und Verwendung von
Prüfungsnachweisen, um zu Schlussfolgerungen hinsichtlich der Prüfungsziele zu gelangen
klare, strukturierte Darlegung der wichtigsten Feststellungen und Schlussfolgerungen;
Ausarbeitung der Empfehlungen
Abstimmung des Berichts mit der geprüften Stelle
Abstimmung des
Berichts
Annahme des Berichts
Annahme
Veröffentlichung des Sonderberichts in 22 Amtssprachen zusammen mit den Antworten der
geprüften Stelle
Veröffentlichung
13
N A C H H A LT I G E S W A C H S T U M
Nachhaltiges Wachstum stellt auf Wachstum und Beschäftigung ab und umfasst zwei
Themen:
Zur Wettbewerbsfähigkeit gehören die Förderung von Forschung und technologischer
Entwicklung, die Vernetzung Europas, allgemeine und berufliche Bildung, die Förderung
der Wettbewerbsfähigkeit in einem vollständig
integrierten Binnenmarkt, die sozialpolitische
Agenda sowie der Rückbau kerntechnischer
Anlagen. Die EU-Ausgaben für Wachstum und
Beschäftigung im Zeitraum 2007-2013 belaufen
sich auf 89,4 Milliarden Euro, d. h. 9,2 % der
Gesamtmittel, davon entfallen nahezu zwei
Drittel auf Forschung und Entwicklung.
Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung
betrifft hauptsächlich die Kohäsionspolitik, die
in Form von für spezifische Tätigkeitsbereiche
bestimmten Fonds – Europäischer Sozialfonds,
Kohäsionsfonds und Europäischer Fonds für
regionale Entwicklung – umgesetzt wird. Die
Mittel werden im Wege der geteilten Verwaltung von der Kommission und den Mitgliedstaaten verausgabt. Die EU-Haushaltsmittel für
Kohäsion für den Zeitraum 2007-2013 betragen
348,4 Milliarden Euro (35,7 % der EU-Haushaltsmittel insgesamt).
Im Jahr 2011 nahm der Hof in diesem Bereich
folgende Sonderberichte an:
o Wirksamkeit der KMU-Bürgschaftsfazilität (Sonderbericht Nr. 4/2011) unter dem
Gesichtspunkt ihrer Konzeption und Planung
sowie der Verwaltung der mit ihr verbundenen Operationen und der Zielerreichung.
Die KMU-Bürgschaftsfazilität (SMEG-Fazilität)
ist ein Finanzinstrument, das im Namen der
Europäischen Kommission vom Europäischen Investitionsfonds verwaltet wird. Aus
dieser Fazilität erhalten Finanzintermediäre
Bürgschaften oder Rückbürgschaften für von
Finanzinstituten an KMU vergebene Kredite,
wodurch die Verfügbarkeit von Fremdfinanzierungsmitteln erhöht werden soll.
o Wirksamkeit der aus dem Europäischen
Fonds für Regionale Entwicklung (EFERE)
kofinanzierten Projekte im Bereich Tourismus (Sonderbericht Nr. 6/2011) unter dem
Gesichtspunkt der erwarteten Ergebnisse,
ihrer Nachhaltigkeit, des europäischen
Mehrwerts und der Projektkonzeption. Die
Prüfung stützte sich auf eine breit angelegte
Erhebung von Projekten in neuen Mitgliedstaaten und 26 Regionen. Im Zeitraum 20002006 wurden aus dem EFRE EU-Mittel in
Höhe von 4,6 Milliarden Euro für Sachinvestitionen in Tourismusprojekte bereitgestellt.
Die Projekte werden von Verwaltungsbehörden in den Mitgliedstaaten ausgewählt und
verwaltet.
14
o Wirksamkeit der aus dem Europäischen
o Umsetzung der finanziellen Unterstützung
Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
geförderten eGovernment-Projekte (Sonderbericht Nr. 9/2011) mit Schwerpunkt auf
dem Programmplanungszeitraum 20002006 und den vier Mitgliedstaaten Spanien,
Frankreich, Italien und Polen. Im Rahmen der
Prüfung wurde bewertet, ob die kofinanzierten Projekte auf der Grundlage des ermittelten Bedarfs ausgewählt wurden, ob sie
plangemäß durchgeführt wurden und ob sie
zweckdienlich und nachhaltig waren. Mithilfe dieser aus dem EFRE für die Förderung
der Informationsgesellschaft zur Verfügung
gestellten Mittel in Höhe von 6,7 Milliarden
Euro sollten neue sichere Technologien entwickelt, Infrastrukturen ausgebaut und Regionen über Breitband verbunden werden.
der EU für die Stilllegung von Kernkraftwerken in Bulgarien, Litauen und der Slowakei
(Sonderbericht Nr. 16/2011) zur Bewertung,
ob die Maßnahmen der Programme zur Stilllegung kerntechnischer Anlagen bedarfsgerecht gestaltet wurden, ob sie wie geplant
durchgeführt wurden und ob die Strukturen
für Rechenschaftspflicht und Verwaltung so
beschaffen waren, dass eine wirksame Verwendung der EU-Mittel gewährleistet ist.
Bulgarien, Litauen und die Slowakei verpflichteten sich im Rahmen ihrer EU-Beitrittsverhandlungen zur vorzeitigen Abschaltung und
anschließenden Stilllegung von acht nicht
nachrüstbaren Kernreaktoren. Angesichts
der außergewöhnlichen Belastung stellte
die EU im Zeitraum 1999-2013 für die drei
Länderprogramme Finanzhilfen in Höhe von
2,9 Milliarden Euro zur Verfügung.
o Wirksamkeit der Verwaltung der Kontrolle
staatlicher Beihilfen durch die Kommission
(Sonderbericht Nr. 15/2011). Im Rahmen der
Prüfung wurde untersucht, ob durch die Verfahren und Systeme sichergestellt ist, dass
die Kommission alle relevanten Beihilfefälle
bearbeitet, die Fälle effektiv und innerhalb
der vorgesehenen Fristen bearbeitet werden, und es der Kommission möglich ist, die
Auswirkungen ihrer Beihilfenkontrolle zu
überwachen. Es ist Aufgabe der Kommission,
sicherzustellen, dass von den Mitgliedstaaten
gewährte staatliche Beihilfen mit dem Binnenmarkt der Europäischen Union vereinbar
sind. Die Mitgliedstaaten müssen Beihilfemaßnahmen erst bei der Kommission anmelden und vor Gewährung staatlicher Beihilfen
die Genehmigung der Kommission einholen.
15
B EWAHRUNG
UND
DER NATÜRLICHEN
B EWIRTSCHAFTUNG
R ESSOURCEN
Die EU hat eine hohe politische Verantwortung in den Bereichen Landwirtschaft und
Entwicklung des ländlichen Raums, Fischerei
und Umwelt. Die geplante Mittelausstattung
für 2007-2013 beläuft sich auf 413,1 Milliarden Euro, d. h. 42,3 % der Gesamtmittel.
Drei Viertel der Ausgaben betreffen Direktzahlungen für Landwirte und die Unterstützung der
Agrarmärkte über den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGF) – den
„ersten Pfeiler“ der Gemeinsamen Agrarpolitik
(CAP). Mehr als ein Fünftel der Ausgaben entfällt auf die EU-Förderung der Entwicklung des
ländlichen Raums, die aus dem Europäischen
Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des
ländlichen Raums (ELER), dem zweiten „Pfeiler“
der GAP, finanziert wird. Landwirtschaft und
Entwicklung des ländlichen Raums unterliegen
der geteilten Verwaltung durch die Kommission
und die Mitgliedstaaten.
Im Jahr 2011 nahm der Hof in diesem Bereich
folgende Sonderberichte an:
o Betriebsprämienregelung im Rahmen der
Gemeinsamen Agrarpolitik (Sonderbericht
Nr. 5/2011) – Siehe Kasten: „Nahaufnahme
einer Wirtschaftlichkeitsprüfung“
o Wie gut sind Konzeption und Verwaltung
der geförderten Agrarumweltmaßnahmen?
(Sonderbericht Nr. 7/2011). In diesem Bericht
wird bewertet, ob die Agrarumweltpolitik so
gestaltet und begleitet wird, dass ein spürbarer
Nutzen für die Umwelt entsteht, ob die Landwirte durch angemessene Anleitung und korrekt festgesetzte Beihilfebeträge ausreichend
unterstützt werden und ob bei der Verwaltung
der Agrarumweltpolitik spezifische Umweltbedürfnisse berücksichtigt werden. Die EU-Unterstützung von Agrarumweltmaßnahmen ist mit
jährlichen Ausgaben von 2,5 Milliarden Euro
verbunden. Ziel der Agrarumweltpolitik ist es,
die steigende gesellschaftliche Nachfrage nach
Umweltdienstleistungen zu befriedigen, indem
die Landwirte ermutigt werden, Produktionsverfahren einzuführen bzw. beizubehalten,
die mit dem Schutz und der Verbesserung der
Umwelt vereinbar sind. Dieser Bereich unterliegt der geteilten Verwaltung durch die Kommission und die Mitgliedstaaten.
o Wiedereinziehung rechtsgrundlos geleisteter Zahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Sonderbericht Nr. 8/2011)
zur Bewertung der Wirksamkeit der von den
Mitgliedstaaten eingerichteten und betriebenen Systeme zur Wiedereinziehung identifizierter Forderungen. Im Rahmen dieser
Prüfung wurde untersucht, ob die Mitgliedstaaten Forderungen ordnungsgemäß erfassen und bearbeiten, ob die Maßnahmen der
Mitgliedstaaten zur Wiedereinziehung identifizierter rechtsgrundlos geleisteter Zahlungen
erfolgreich sind, ob die Mitgliedstaaten bei der
Ausbuchung uneinbringlicher Forderungen
sachgerecht vorgehen und ob die Überwachung und Aufsicht der Kommission wirksam
sind. Die Europäische Union gibt jährlich rund
55 Milliarden Euro für Landwirtschaft und die
Entwicklung des ländlichen Raums aus. Ein Teil
der Mittel wird wegen vorschriftswidriger oder
nicht korrekter Anträge zu Unrecht ausgezahlt.
16
o Wirksamkeit der Programme „Schul-
o Wirksamkeit der Maßnahmen der EU
milch“ und „Schulobst“ (Sonderbericht
Nr. 10/2011) zur Bewertung, ob sich die
EU-Beihilfen direkt auf den Konsum durch
die Begünstigten auswirken und ob die
Programme geeignet sind, die vorgesehene erzieherische Wirkung zu entfalten
und künftige Essgewohnheiten zu beeinflussen. Durch diese EU-Programme sollen
Kinder ermutigt werden, sich durch den
Konsum von Milcherzeugnissen und Obst
und Gemüse gesund zu ernähren; ein weiteres Ziel besteht darin, zu einer Verbesserung
der Marktbedingungen für diese Erzeugnisse
beizutragen. Die EU stellt derzeit jährliche
Mittel in Höhe von 180 Millionen Euro für
diese beiden Programme bereit.
zur Anpassung der Fangkapazitäten
der Fischereiflotten an die vorhandenen Fangmöglichkeiten (Sonderbericht
Nr. 12/2011). Im Rahmen der Prüfung wurde
untersucht, ob ein klarer Rahmen für den
Abbau der Flottenkapazität vorhanden
war und ob die spezifischen Maßnahmen
genau definiert waren und umgesetzt wurden. Die Prüfung fand bei der Kommission
und in Dänemark, Spanien, Frankreich, Italien, Polen, Portugal sowie im Vereinigten
Königreich statt. Ziel der Gemeinsamen
Fischereipolitik der EU ist die Förderung
einer nachhaltigen Fischerei durch Herstellung eines Gleichgewichts zwischen den
Fischbeständen und der Fangflotte, um das
Überfischen der Bestände zu vermeiden. Seit
vielen Jahren stellt die Überkapazität der
Fangflotte ein Problem dar. Sie gefährdet
sowohl die Nachhaltigkeit der Fischbestände
als auch die langfristige Lebensfähigkeit des
Fischereisektors. Aus dem Europäischen
Fischereifonds werden für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 4,3 Milliarden
Euro zur Verfügung gestellt.
o Ermöglichen Konzeption und Verwaltung
der Regelung für geografische Angaben, dass sie wirksam ist? (Sonderbericht
Nr. 11/2011). Im Rahmen dieser Prüfung
wurden die Verlässlichkeit des Kontrollsystems, die Anziehungskraft der Regelung für
Erzeuger und ihre Bekanntheit bei den Verbrauchern bewertet. Ziel der EU-Regelung
für geografische Angaben ist es, die Namen
von Erzeugnissen zu schützen, bei denen ein
Zusammenhang zwischen ihren Eigenschaften und dem geografischen Gebiet, aus dem
sie stammen, besteht. Die Regelung birgt
wirtschaftliche Möglichkeiten für Landwirte
und Lebensmittelerzeuger und kann positive Auswirkungen auf die ländliche Wirtschaft in den Regionen der EU haben.
17
NAHAUF NAHME EINER WI RT S CH A F T L I CH K EI T S P RÜF UN G
SONDERBERI C HT NR. 5 /2011 BETRI EB S PRÄM I EN REGEL UN G:
F R AG E S T ELLUNGEN I M HI NBLI CK AUF EI N BES S ERES FI N AN Z M AN AGEM EN T
Diese Wirtschaftlichkeitsprüfung betraf
die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung in Bezug auf die Zahlungen
im Rahmen der Betriebsprämienregelung, die derzeit in 17 der 27 EUMitgliedstaaten angewandt wird. Die
Ausgaben im Zusammenhang mit dieser Regelung beliefen sich 2009 auf
rund 28,8 Milliarden Euro.
Die Einführung der Betriebsprämienregelung war ein Kernelement der 2003
durchgeführten Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU. Ziel dieser
Regelung war es, die Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe anzuhalten, besser
auf die Marktnachfrage zu reagieren,
und ihnen eine Einkommensstützung
zu gewähren. Im Zuge der Reform wurde die Verknüpfung zwischen Stützung und Produktion aufgelöst
(„Entkoppelung“). Stattdessen müssen Betriebsinhaber über beihilfefähige landwirtschaftliche Flächen
sowie über „Zahlungsansprüche“ verfügen.
Ab 2006 unternahm der Hof eine Reihe von Prüfungen der bei der Kommission und in den Mitgliedstaaten eingerichteten Verfahren, mit denen die Genauigkeit der Zahlungsansprüche und die Richtigkeit
der Zahlungen an die Betriebsinhaber gewährleistet werden sollen. Diese Prüfungen erstreckten sich
auf alle 17 Mitgliedstaaten, welche die Regelung anwenden. Die Ergebnisse dieser Prüfungen gingen
in die Jahresberichte 2006 und 2007 über die Ausführung des EU-Haushaltsplans ein.
Der Hof beschloss, ausgehend von diesen Ergebnissen eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchzuführen,
die schwerpunktmäßig folgende Aspekte betraf:
o die Begünstigten der Regelung, den Zugang zu Betriebsprämien und die Definition der beihilfefähigen Flächen;
o den Beitrag der Regelung zu den Zielen der Einkommensstützung zugunsten von Betriebsinhabern und
des Erhalts der landwirtschaftlichen Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand;
o die spezifischen Folgen der Anwendung der unterschiedlichen Modelle zur Durchführung der Regelung.
Prüfbesuche fanden 2009 und 2010 bei der Kommission sowie in Frankreich, Italien und im Vereinigten
Königreich statt.
Die Schlussfolgerung des daraus resultierenden Sonderberichts Nr. 5/2011 lautete, dass die Betriebsprämienregelung zur Erreichung der beiden Hauptziele der Gemeinsamen Agrarpolitik beigetragen hat: Die
Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe wurden angehalten, besser auf die Marktnachfrage zu reagieren,
und das Einkommen des landwirtschaftlichen Sektors insgesamt wurde gestützt. Allgemein betrachtet
haben sich jedoch bei der Durchführung der Regelung mehrere fragwürdige Merkmale herausgebildet,
die die Definition der von dieser Politik Begünstigten, die Art der beihilfefähigen Parzellen und Tätigkeiten, die Auswirkungen der Regelung auf die Umwelt, die Verteilung der Beihilfen von Mitgliedstaat
zu Mitgliedstaat und innerhalb der Mitgliedstaaten und die besonderen Auswirkungen des historischen
und des regionalen Modells betreffen.
18
Der Hof empfiehlt im Bericht, dass es besser sei, wenn die Betriebsprämie aktiven Betriebsinhabern zufließt und nichtlandwirtschaftliche Parzellen und Tätigkeiten, die nicht zur Steigerung der
Produktivität der Landwirtschaft oder zur aktiven Erhaltung des ökologischen Werts der Flächen
beitragen, von der Förderung ausgeschlossen werden. Außerdem empfiehlt der Hof, dass die Höhe
der Betriebsprämien den Kosten ökologischer und anderer externer Effekte Rechnung trägt und eine
ausgewogenere Verteilung der Beihilfe auf die Betriebsinhaber angestrebt wird. Die Berechnung der
Betriebsprämien sollte auf den aktuellen Bewirtschaftungsbedingungen beruhen.
Die Prüfung wurde von einem multidisziplinären Team aus acht Prüfern der Kammer I durchgeführt.
Die Prüfungsarbeit lieferte nicht nur weitere Aufschlüsse hinsichtlich des Konzepts der entkoppelten
Betriebsprämie, sondern auch im Hinblick darauf, wie sich der Umstellungsprozess von der früheren
gekoppelten Stützungsregelung auf die jetzige Regelung auswirkt. Laut Teamleiter Sven Kölling
stellte die Prüfung der vielfältigen im Rahmen der Betriebsprämienregelung bestehenden Modelle
und Varianten zur Durchführung der Regelung zusammen mit dem Nebeneinander nationaler und
regionaler Verwaltungsstrategien und deren Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der Prämie eine besondere Herausforderung dar. Prüfbesuche bei den Endbegünstigten und
Vor-Ort-Kontrollen in den Betrieben erwiesen sich als unabdingbar, um die Prüfungsnachweise zur
Untermauerung der Feststellungen und Schlussfolgerungen zu erlangen.
Zahlreiche Empfehlungen des Hofes fanden ihren Niederschlag in den Vorschlägen der Kommission
zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 (zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden
Berichts in der Diskussion) einschließlich der Definition eines „aktiven Betriebsinhabers“ und von Mindesttätigkeiten auf bestimmten Flächen, der Verteilung der Prämienzahlungen auf die Begünstigten,
der Verringerung der Vielzahl an Durchführungsmodellen für die Betriebsprämienregelung und der
besseren Berücksichtigung ökologischer externer Effekte bei der Berechnung der Betriebsprämien.
Prüferteam von links nach rechts: (erste Reihe) Heike Walz, Hofmitglied Michel Cretin, Aurelia Petliza,
(zweite Reihe) Pietro Puricella, Dirk Pauwels, Sven Kölling, Sylvain Lehnhard
19
D I E EU
ALS GLOBALER
PA R T N E R
Die Aktivitäten der EU im Bereich der Außenbeziehungen haben folgende Schwerpunkte:
Erweiterung, Herbeiführung von Stabilität,
Sicherheit und Wohlstand in ihrer Nachbarschaft, aktive Unterstützung der nachhaltigen
Entwicklung auf internationaler Ebene, Förderung der globalen politischen „Governance“
und Sicherstellung der strategischen und zivilen Sicherheit.
Die EU hat für den Zeitraum 2007-2013 Mittel in
Höhe von 55,9 Milliarden Euro, d. h. 5,7 % ihrer
geplanten Gesamtausgaben, für diese Zielsetzungen, bereitgestellt. Die Ausgaben werden
von der Kommission überwiegend direkt über
ihre zentralen Dienststellen oder ihre Delegationen verwaltet. Einige Fördermaßnahmen
werden auch gemeinsam mit internationalen
Organisationen verwaltet.
Im Jahr 2011 nahm der Hof in diesem Bereich
folgende Sonderberichte an:
o Hat die Dekonzentration der Verwaltung
der Außenhilfe von den zentralen Dienststellen der Kommission auf ihre Delegationen zu einer besseren Bereitstellung der
Hilfe geführt? (Sonderbericht Nr. 1/2011).
Gegenstand der Prüfung war die Untersuchung der Verwaltungsmodalitäten und
von deren Auswirkungen auf eine zügigere
Bereitstellung und eine bessere Qualität der
Hilfe und die Schaffung stabiler Finanzverfahren. Die EU ist der weltweit größte Geber
von Entwicklungshilfe, wobei ein großer Teil
dieser Hilfe (8,4 Milliarden Euro im Jahr 2009)
von der Kommission im Rahmen ihres Verwaltungssystems verwaltet wird. Bei diesem
System wurden ab 2002 Befugnisse auf die
Außenstellen der Kommission in den Partnerländern übertragen.
o Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit der über
Organisationen der Vereinten Nationen
in von Konflikten betroffenen Ländern
bereitgestellten EU-Beiträge (Sonderbericht
Nr. 3/2011) mit Schwerpunkt auf Projekten in
Afghanistan, im Irak und Sudan im Zeitraum
2006-2008. EuropeAid stellte im Zeitraum
2005-2009 über UN-Organisationen rund
4 Milliarden Euro bereit. Die EU kann Mittel als
einziger Geber oder gemeinsam mit anderen
Gebern, als Beiträge zu Treuhandfonds, ohne
die Mittel für bestimmte Tätigkeiten oder Ziele
vorzusehen, oder als Beitrag zum allgemeinen
Haushalt einer UN-Organisation bereitstellen.
o Wirksamkeit der EU-Hilfe bei der Verbesserung der Fähigkeit Kroatiens, nach dem
Beitritt gewährte Fördermittel zu verwalten
(Sonderbericht Nr. 14/2011) zur Bewertung
der Planung der Hilfe durch die Kommission
und ob die angestrebten Ergebnisse der
aus EU-Mitteln finanzierten Projekte erzielt
wurden. Ziel der EU-Heranführungshilfe ist
es, die Bewerberländer beim Aufbau ihrer
Verwaltungskapazitäten zu unterstützen, um
sie auf die Verwaltung der umfangreicheren
EU-Beihilfen, auf die sie als Mitgliedstaaten
Anspruch haben werden, vorzubereiten. Die
EU-Heranführungshilfe für Kroatien beläuft
sich seit 2007 auf jährlich 150 Millionen Euro.
20
V E R W A LT U N G
EINNAHMEN
Die Verwaltungsausgaben der EU-Organe,
Agenturen, dezentralen Einrichtungen und
sonstigen Stellen umfassen die Ausgaben für
Personal (Gehälter und Versorgungsbezüge)
sowie für Gebäude, Ausstattung, Energie,
Kommunikation und Informationstechnologie.
Die Gesamtausgaben für 2007-2013 betragen
55,9 Milliarden Euro, d. h. 5,7 % der gesamten
Haushaltsmittel der EU.
Der Haushalt der Europäischen Union wird in
erster Linie aus Eigenmitteln und sonstigen
Einnahmen finanziert. Die traditionellen Eigenmittel – hauptsächlich Zölle – machen rund
12 % und die MwSt-Eigenmittel weitere 12 %
der Gesamteinnahmen aus. Der Großteil der EUEigenmittel (70 %) stammt aus den vom Bruttonationaleinkommen abgeleiteten Eigenmitteln,
durch die dafür gesorgt wird, dass der Haushalt
stets ausgeglichen ist.
Im Jahr 2011 nahm der Hof in diesem Bereich
folgende Sonderberichte an:
o Verwaltung des Europäischen Amtes für
Betrugsbekämpfung (OLAF) (Sonderbericht Nr. 2/2011) zur Bewertung der Maßnahmen, die zur Umsetzung der Empfehlungen
des vorherigen Sonderberichts Nr. 1/2005
des Hofes zu diesem Thema getroffen wurden. Ausgangspunkt der Prüfung waren die
Fragen, ob das OLAF den Schwerpunkt seiner Tätigkeiten nunmehr auf seine Untersuchungsfunktion verlagert hat und bei seinen
Untersuchungen effizienter vorgeht, wie es
die Wirksamkeit seiner Untersuchungsarbeit
nachweist und ob die Rolle des Überwachungsausschusses geklärt wurde. Die Aufgabe des OLAF besteht in der Bekämpfung
von Betrug und sonstigen rechtswidrigen
Handlungen zum Nachteil des EU-Haushalts.
Das Amt ist der Kommission angegliedert,
verfügt bei der Durchführung seiner Untersuchungen aber über volle Unabhängigkeit
und beschäftigt rund 500 Bedienstete. Seine
jährlichen Ausgaben belaufen sich auf etwa
50 Millionen Euro.
Im Jahr 2011 nahm der Hof in diesem Bereich
den folgenden Sonderbericht an:
o Lässt sich MwSt-Hinterziehung durch
die Kontrolle des Zollverfahrens 42 verhindern und aufdecken? (Sonderbericht
Nr. 13/2011). Im Zuge dieser Prüfung untersuchte der Hof, ob für die Bekämpfung der
MwSt-Hinterziehung im Rahmen des Zollverfahrens 42 ein solider Rechtsrahmen
besteht. Geprüft wurde in Belgien, Dänemark, Spanien, Frankreich, Österreich, Slowenien und Schweden. Zollverfahren 42 ist
ein Mechanismus, dessen sich ein EU-Einführer bedient, um eine MwSt-Befreiung zu
erlangen. Das Verfahren kommt zur Anwendung, wenn von außerhalb der EU in einen
Mitgliedstaat eingeführte Waren in einen
anderen Mitgliedstaat befördert werden. In
derartigen Fällen wird die MwSt im Bestimmungsmitgliedstaat geschuldet.
21
IM JAHR 2011 HERAUSGEGEBENE
STELLUNGNAHMEN
UND POSITIONSPAPIERE
Auch mit seinen Stellungnahmen zu Vorschlägen für neue oder geänderte Rechtsakte mit
finanziellen Auswirkungen trägt der Hof zur
Verbesserung des EU-Finanzmanagements bei.
Diese Stellungnahmen werden auf Ersuchen der
anderen EU-Organe abgegeben und von den
Rechtsetzungsbehörden – Europäisches Parlament und Rat – bei ihrer Arbeit genutzt. Der Hof
kann ferner aus eigener Initiative Positionspapiere zu anderen Fragen herausgeben.
Im Jahr 2011 nahm der Hof sieben Stellungnahmen an:
o 1/2011: Vorschlag für eine Verordnung des
Rates zur Änderung der Verordnung (EG)
Nr. 215/2008 über die Finanzregelung für
den zehnten Europäischen Entwicklungsfonds in Bezug auf den Europäischen Auswärtigen Dienst
o 2/2011: Finanzordnung des gemeinsamen
Unternehmens Clean Sky
Die Stellungnahme 7/2011 betraf Vorschläge
für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über die Kohäsionsausgaben, auf die
bis zu 45 % der EU-Gesamtausgaben für den
Zeitraum 2014-2020 entfallen könnten. Der zur
Erreichung der Europa-2020-Ziele geleistete
Beitrag aus dem EU-Haushalt hängt daher in
hohem Maße von der sparsamen, effizienten
und wirksamen Verwendung dieser Mittel ab.
Dies wird sich auch auf die Glaubwürdigkeit
und Legitimität der EU-Maßnahmen auswirken. Die EU steht weiterhin vor der Herausforderung, dass sie mit einer Regelung, bei der
die Mittel im Vorfeld auf die Mitgliedstaaten
aufgeteilt werden und die Inanspruchnahme
dieser Mittel ein implizites Ziel darstellt, qualitativ gute Ergebnisse erreichen will. Die wirksame
Überwachung und Ausübung der Rechenschaftspflicht durch die Kommission würde die
Mitgliedstaaten dabei unterstützen, die Mittel
erfolgreich zu verwenden.
o 3/2011: Vorschlag zur Änderung der Haushaltsordnung der Europäischen Schulen
o 4/2011: Grünbuch der Kommission über die
Modernisierung der europäischen Politik im
Bereich des öffentlichen Auftragswesens
o 5/2011: Vorschlag für eine Verordnung
(Euratom) des Rates über die Regeln für die
Beteiligung von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen an indirekten
Maßnahmen des Rahmenprogramms der
Europäischen Atomgemeinschaft sowie für
die Verbreitung der Forschungsergebnisse
(2012-2013)
o 6/2011: Vorschlag für eine Verordnung
des Europäischen Parlaments und des
Rates zur Änderung der Verordnung (EG)
Nr. 1073/1999 über die Untersuchungen des
Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung
(OLAF) und zur Aufhebung der Verordnung
(Euratom) Nr. 1074/1999
Die Stellungnahmen sind auf der Website des
Hofes www.eca.europa.eu in voller Länge in
allen Amtssprachen der EU abrufbar.
22
POS ITI ONSPAP I ER DES HOFES : FO L GEN D ER DERZ EI TI GEN FI N AN Z 
U ND WIRT SC HAFTSK RI SE FÜR DI E Ö FFEN TL I CHE RECHEN S CHAFTS PFL I CHT
U ND DIE ÖFFENT LI C HE FI NAN Z KO N TRO L L E I N N ERHAL B DER EU S O W I E
FÜR DI E RO L L E D ES HO FES
Die andauernde weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise hatte weitreichende Folgen für die Europäische Union. Zur Bewältigung der Krise ergriff die EU Maßnahmen, um die langfristige Tragfähigkeit des
Finanzsektors zu sichern, den wirtschaftlichen Aufschwung und das Wirtschaftswachstum zu fördern,
den Mitgliedstaaten finanziellen Beistand zu gewähren sowie die finanz- und wirtschaftspolitische
Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten zu stärken. Außerdem haben diese Maßnahmen entscheidenden Einfluss darauf, wie die öffentlichen Mittel, d. h. die Steuergelder der EU-Bürger, in der
Union verwendet werden. Diese Änderungen des ordnungspolitischen Gefüges der Union bergen neue
Herausforderungen in Bezug auf Rechenschaftspflicht, Transparenz und öffentliche Finanzkontrolle.
Nach Auffassung des Hofes gilt bei der Umsetzung dieser neuen Maßnahmen der Grundsatz, wonach
immer dann, wenn es um den Einsatz öffentlicher Mittel geht, angemessene Modalitäten für Transparenz, öffentliche Rechenschaftspflicht und öffentliche Finanzkontrolle vorzusehen sind. Der Hof
nahm daher am 19. Mai 2011 ein Positionspapier zu den Folgen der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise für die öffentliche Rechenschaftspflicht und die öffentliche Finanzkontrolle in der EU
sowie für die Rolle des Hofes an.
In diesem Positionspapier kam der Hof zu dem Schluss, dass er die neuen Aufsichtsbehörden, die
Beistandsmechanismen mit EU-Haushaltsgarantien und – soweit möglich – die Tätigkeiten der Kommission im Rahmen des Europäischen Semesters in seine Prüfungen einbeziehen wird. Gleichzeitig
weist der Hof darauf hin, dass die Modalitäten für die öffentliche Finanzkontrolle in einigen Fällen unzureichend sind. So sollte der Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus nach Auffassung des Hofes eine Form der externen öffentlichen Finanzkontrolle vorsehen.
Abschließend stellt der Hof fest, dass in einer Reihe von Fällen Fragen der Rechenschaftspflicht und
Transparenz von den zuständigen EU-Organen überdacht werden müssen, insbesondere vom Europäischen Parlament und vom Rat. Diese Fragen betreffen die Rechnungslegungs-/Prüfungsgrundsätze,
die Aktivitäten der Zentralbanken und die Überwachung der Finanzpolitik im Rahmen des im Aufbau
begriffenen Regelwerks.
23
ZUSAMMENARBEIT MIT ANDEREN ORKB
Der Hof arbeitet mit anderen Obersten Rechnungskontrollbehörden (ORKB) hauptsächlich in folgenden Gremien zusammen:
o Kontaktausschuss der ORKB der EU-Mitgliedstaaten;
o Netzwerk der ORKB der Bewerberländer und der potenziellen Bewerberländer;
o internationale Organisationen für öffentliche Finanzkontrollorgane, insbesondere die Internationale Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI) und ihre europäische
Regionalgruppe (EUROSAI).
KONTAKTAUSSCHUSS
Gemäß dem EU-Vertrag arbeiten der Rechnungshof und die einzelstaatlichen Rechnungsprüfungsorgane unter Wahrung ihrer
Unabhängigkeit vertrauensvoll zusammen. Der
Hof arbeitet mit den ORKB der EU-Mitgliedstaaten im Rahmen des Kontaktausschusses aktiv
zusammen. Im Kontaktausschuss treten einmal
jährlich die Präsidenten der EU-ORKB und des
Hofes zusammen. Der Kontaktausschuss bietet
ein Forum für die Zusammenarbeit und den
Austausch von Fachwissen und Erfahrungen
im Bereich der Prüfung von EU-Mitteln und
anderen EU-Fragen. Die laufenden Kontakte
werden von Verbindungsbeamten gepflegt, die
von den einzelnen ORKB ernannt werden. Zur
Unterstützung bei der Entwicklung gemeinsamer Standpunkte und Vorgehensweisen wurden Arbeitsgruppen eingerichtet.
Im Jahr 2011 war der Hof amtierender Vorsitzender des Kontaktausschusses, leistete dem
Ausschuss weiterhin administrative Unterstützung und beteiligte sich aktiv an den verschiedenen Arbeitsgruppen und Netzwerken.
Die jährliche Sitzung 2011 des Kontaktausschusses fand am 13. und 14. Oktober 2011 in den
Räumlichkeiten des Hofes statt. Im Mittelpunkt
der Sitzung stand ein Seminar über die Auswirkungen des Europäischen Semesters und anderer
jüngster Entwicklungen in der wirtschaftspolitischen Steuerung der EU auf die EU-ORKB und den
Hof. In diesem Zusammenhang wurden u. a. die
Regulierung und Überwachung von Finanzsystemen und Finanzinstitutionen, staatliche Beihilfen
an den Finanzsektor und die Prüfung der Mechanismen zur Bewältigung der Eurokrise behandelt.
Der Kontaktausschuss verabschiedete eine an das
Europäische Parlament, den Europäischen Rat
und die Europäische Kommission sowie die Parlamente und Regierungen der EU-Mitgliedstaaten
gerichtete Erklärung. Außerdem nahm der Kontaktausschuss eine Entschließung an, um dem Ruf
der ORKB der Länder des Euro-Währungsgebiets
nach einer angemessenen externen Finanzkontrolle des Europäischen Stabilitätsmechanismus
Rechnung zu tragen. Erklärung und Entschließung
sind auf der Website des Kontaktausschusses
(www.contactcommittee.eu) verfügbar.
Die Hauptredner der Kontaktausschusssitzung 2011: Kommissionsmitglied Olli Rehn, Luxemburgs Finanzminister Luc
Frieden und EZB-Vizepräsident Vítor Constâncio zusammen mit Rechnungshofpräsident Vítor Caldeira (Dritter von links).
24
ERKLÄRUNG ZU DEN AUSWIRKUNGEN DES EUROPÄISCHEN SEMESTERS UND ANDERER
JÜNGSTER ENTWICKLUNGEN IN DER WIRTSCHAFTSPOLITISCHEN STEUERUNG DER
EU AUF DIE OBERSTEN RECHNUNGSKONTROLLBEHÖRDEN DER MITGLIEDSTAATEN
DER EUROPÄISCHEN UNION UND DEN EUROPÄISCHEN RECHNUNGSHOF. IN DIESER
VOM KONTAKTAUSSCHUSS AM 14. OKTOBER 2011 VERABSCHIEDETEN ERKLÄRUNG
WURDEN DIE BEIM EINSATZ ÖFFENTLICHER MITTEL ZU BEACHTENDEN GRUNDSÄTZE
HERVORGEHOBEN UND DIE GRUNDZÜGE DER KÜNFTIGEN ZUSAMMENARBEIT FESTGELEGT
Angemessene öffentliche Finanzkontrolle
Der Kontaktausschuss ist überzeugt, dass immer dann, wenn es um den Einsatz öffentlicher Mittel
geht, die folgenden Grundsätze beachtet werden sollten:
o „ausreichende Transparenz in Form zuverlässiger und zeitnaher Informationen (einschließlich nationaler Statistiken) über den laufenden oder geplanten Einsatz öffentlicher Mittel sowie die damit
verbundenen Risiken;
o angemessene Rechenschaftspflicht, wobei eine öffentliche Überprüfung der Maßnahmen stattfindet
und die Entscheidungsträger und die für die Verwaltung der Verfahren Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden;
o angemessene öffentliche Finanzkontrolle, um hinsichtlich der Verwendung öffentlicher Finanzmittel
und der damit verbundenen Risiken Sicherheit zu bieten und Informationen zu liefern, um so zur Transparenz beizutragen und eine Grundlage für die Rechenschaftspflicht zu schaffen“.
Im Hinblick auf eine wirksame Reaktion auf die Wirtschafts- und Finanzkrise und ihre Folgen im Bereich
der öffentlichen Finanzkontrolle werden die ORKB der EU und der Rechnungshof „so weit wie möglich
und im Rahmen ihres jeweiligen Auftrags Überlegungen zur Anpassung ihrer Prüfungsarbeit an die neuen
Rahmenbedingungen anstellen. In einigen Fällen hat dieser Prozess bereits begonnen, indem neue und
aktualisierte Prüfungsaufgaben eingeführt wurden.“
25
Weiterer Ausbau der Zusammenarbeit zwischen den ORKB der EU und dem Hof
Die zunehmende Verflechtung der Wirtschaftssysteme in der EU macht den Wert einer gemeinsamen
Betrachtungsweise, die durch enge Zusammenarbeit im Rahmen des Kontaktausschusses gewonnen
werden kann, nachdrücklich deutlich. Dies schließt Folgendes ein:
o „gemeinsames Lernen aus den jüngsten Prüfungsergebnissen und ihren Auswirkungen als Weg zur
Sammlung und zum Austausch von Wissen;
o Ermittlung und Verbreitung aktueller vorbildlicher Verfahren bei der Prüfung neuer (und bestehender)
Regelungen;
o Ermittlung von Lücken in der öffentlichen Finanzkontrolle und möglicher neuer Prüfungsaufgaben
sowie neuer Partnerschaften und Erwägung, wie in diesem Zusammenhang am besten vorgegangen
werden sollte;
o Überlegungen zur Entwicklung besonderer Prüfungsmethoden und -techniken für die ORKB sowie von
Instrumenten und Orientierungshilfen für ihre Anwendung.“
Zur Entwicklung dieser Maßnahmen wird der Kontaktausschuss seine vorhandenen Netzwerke für
Prüfungen in den Bereichen Strategie „Europa 2020“ und Finanzpolitik nutzen, parallele oder koordinierte Prüfungen durchführen und entsprechende sonstige Kooperationstätigkeiten einleiten.
Kontaktausschusssitzung 2011 am 13. und14. Oktober in Luxemburg
26
N ETZWERK DER ORKB
DER B EWERBERLÄNDER
S ONSTIGE F ORMEN
DER Z USAMMENARBEIT
UND DER POTENZIELLEN
B EWERBERLÄNDER
Der Hof beteiligte sich aktiv an den Tätigkeiten des Netzwerks der ORKB der Bewerberländer und der potenziellen Bewerberländer 1. Die
Organisationsstruktur des Netzwerks ist mit
der des Kontaktausschusses vergleichbar und
umfasst regelmäßige Sitzungen der Präsidenten
der ORKB und der Verbindungsbeamten sowie
Arbeitsgruppen, Seminare, Workshops und parallele Prüfungen. Hauptziel ist es, die Anwendung von Prüfungsmethoden und -verfahren zu
fördern, die mit internationalen Standards und
bewährten EU-Verfahren in Einklang stehen.
Eine Sitzung der Präsidenten des Netzwerks
fand am 8. und 9. März 2011 in Istanbul statt. Der
türkische Rechnungshof und der Europäische
Rechnungshof hatten den gemeinsamen Vorsitz
in dieser Sitzung inne, die zur Annahme der
Vereinbarung von Istanbul führte, einschließlich
eines Arbeitsprogramms für künftige Tätigkeiten, das mit aktiver Unterstützung durch den
Europäischen Rechnungshof, SIGMA und Vertreter der EU-ORKB umgesetzt werden soll.
Im Jahr 2011 führte der Europäische Rechnungshof unter Mitwirkung der ORKB Österreichs
und Finnlands federführend eine Peer Review
des norwegischen Rechnungshofs durch. Der
Bericht wurde im Juni 2011 veröffentlicht.
Der Hof setzte seine aktive Beteiligung und
Mitwirkung an den Tätigkeiten von INTOSAI und
EUROSAI fort. Seit dem Jahr 2004, als der Hof
Vollmitglied der INTOSAI wurde, beteiligt er sich
aktiv an den Unterkomitees zu den fachlichen
Normen für die verschiedenen Prüfungsarten.
Im Lauf des Jahres 2011 begannen diese Unterkomitees – nach Bestätigung eines umfassenden Pakets Internationaler Normen (ISSAI) durch
den XX. INCOSAI-Kongress im November 2010 –
mit der Umsetzung ihrer neuen Arbeitspläne,
in deren Mittelpunkt die Harmonisierung des
Rahmens für die ISSAI sowie die Verbreitung
der Normen und Leitlinien steht. Darüber hinaus lieferte der Hof Beiträge zum Unterkomitee
„Förderung von Best Practices und Qualitätssicherung durch freiwillige Peer Reviews“ und
zum Unterkomitee „Verstärkte Förderung für
Maßnahmen für den Ausbau von Sachkompetenzen der INTOSAI-Mitglieder“ sowie zur
INTOSAI-Arbeitsgruppe Umweltprüfung.
Außerdem führt der Hof seit 2008 den Vorsitz
der INTOSAI-Arbeitsgruppe „Rechenschaftspflicht und Prüfung von Katastrophenhilfe“. Ein
wichtiges Ziel dieser Arbeitsgruppe besteht
darin, im Bereich der Rechenschaftspflicht
für Katastrophenhilfe Leitlinien zu entwickeln
sowie bewährte Praktiken zu ermitteln und zu
verbreiten und sich dabei auf an die Akteure
(multilaterale Einrichtungen, Hilfsorganisationen, Regierungen, private Prüfer) gerichtete
Tätigkeiten zu konzentrieren.
1
Im Februar 2012 gehörten dem Netzwerk fünf Bewerberländer (Kroatien, die ehemalige Jugoslawische
Republik Mazedonien, Island, Montenegro und die
Türkei) sowie drei potenzielle Bewerberländer (Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie Serbien) an.
27
In Bezug auf die EUROSAI ist der Hof nun stärker eingebunden, da er für die nächsten sechs
Jahre Mitglied des Präsidiums wird. Der Hof
beteiligte sich aktiv am VIII. EUROSAI-Kongress
(30. Mai bis 2. Juni 2011), der die Herausforderungen, Anforderungen und Zuständigkeiten
öffentlicher Verwaltungen und die Rolle der
ORKB sowie die Prüfung unabhängiger Regulierungsagenturen durch die ORKB als Schwerpunktthemen hatte. Es wurde eine Erklärung
angenommen, in der die Unabhängigkeit der
ORKB gestärkt wurde.
Im Dezember 2011 erreichten die gemeinsamen Bemühungen der INTOSAI-Gemeinschaft
und ihrer regionalen Arbeitsgruppen um Stärkung der Unabhängigkeit der ORKB und um
Anerkennung der Deklarationen von Lima und
Mexiko ihren Höhepunkt mit der Annahme
der Resolution „Förderung einer effizienten,
rechenschaftspflichtigen, wirksamen und
transparenten öffentlichen Verwaltung durch
Stärkung der Obersten Rechnungskontrollbehörden“ durch die Generalversammlung der
Vereinten Nationen.
28
SONSTIGE TÄTIGKEITEN
B EFUGNISSE DES E UROPÄISCHEN R ECHNUNGSHOFS
IM Z USAMMENHANG MIT DER P RÜFUNG VON M W ST-E IGENMITTELN
Am 15. November 2011 fällte der Gerichtshof
sein Urteil in der Rechtssache C-539/09 Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland
betreffend die Prüfungsbefugnisse des Europäischen Rechnungshofs auf dem Gebiet der
Eigenmittel, die aus der Mehrwertsteuer (MwSt)
stammen.
Die Rechtssache geht zurück auf die Weigerung
des deutschen Bundesministeriums der Finanzen im Jahr 2006, dem Europäischen Rechnungshof die Durchführung von Prüfungen zur
Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden der
Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr.
1798/2003 in Deutschland zu gestatten. Bei der
Vorbereitung seines Sonderberichts Nr. 8/2007
beschloss der Hof, in acht Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, Prüfungen durchzuführen.
Die deutschen Behörden erhoben Einwände
gegen das Recht des Hofes, die betreffende
Prüfung durchzuführen.
Die deutsche Regierung führte als Grund an,
dass die in der Verordnung (EG) Nr. 1798/2003
geregelte Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten keinen
unmittelbaren Zusammenhang mit den Einnahmen der EU aufweise, da die Mehrwertsteuer eine
nationale Steuer und daher von den Mehrwertsteuereigenmitteln zu unterscheiden sei. Letztere werden nach einer Reihe von Berechnungen
festgesetzt und machen einen verhältnismäßig
geringen Anteil der von den Mitgliedstaaten als
Mehrwertsteuer erhobenen Beträge aus.
Der Gerichtshof wies die Argumentation der
deutschen Regierung, die auf einer strikten
Unterscheidung der Mehrwertsteuereinnahmen
der Mitgliedstaaten von den Mehrwertsteuereigenmitteln der Union beruht, entschieden
zurück. Aufgrund der von der Kommission, dem
Europäischen Parlament und dem Europäischen
Rechnungshof vorgebrachten Argumente
betonte der Gerichtshof die Abhängigkeit der
Mehrwertsteuereigenmittel von den Mehrwertsteuereinnahmen der Mitgliedstaaten.
Der Gerichtshof bekräftigte, dass der Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1798/2003 über
die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden
auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer sich darauf
erstreckte, Mechanismen der Zusammenarbeit
zwischen den Mitgliedstaaten festzulegen, die
es ihnen ermöglichen, MwSt-Hinterziehung
wirksamer zu bekämpfen und die Mehrwertsteuer wirksamer zu erheben. Dies hat auch
Auswirkungen auf die Verfügbarkeit der Mehrwertsteuereigenmittel für den EU-Haushalt.
Wird die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden effektiv und im Einklang mit
der Verordnung durchgeführt, kann sie zu einer
Verringerung der Betrugsfälle und zur wirksamen Erhebung der Mehrwertsteuer in den Mitgliedstaaten beitragen sowie dazu, dass die
Mehrwertsteuereigenmittel auf dem Niveau
bleiben, das sie nach den verschiedenen einschlägigen Rechtsakten der EU haben müssen,
und dadurch zur Wahrung des Gesamtgleichgewichts der Eigenmittel.
Der Gerichtshof gelangte zu der Schlussfolgerung, dass der Rechnungshof zur Vornahme der
geplanten Prüfung im Zusammenhang mit der
Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf
dem Gebiet der Mehrwertsteuer befugt war, da
sie sich auf die Einnahmen der EU unter dem
Gesichtspunkt ihrer Rechtmäßigkeit und der
Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung bezog
und mithin in unmittelbarem Zusammenhang
mit den dem Rechnungshof durch den Vertrag
übertragenen Befugnissen stand.
In der Rechtssache C-539/09 musste der
Gerichtshof erstmals explizit über den Umfang
der Prüfungsbefugnisse des Hofes entscheiden. Das Urteil des Gerichtshofs ist wertvoll und
ermutigend, weil es die Prüfungsbefugnis des
Organs gegenüber den Mitgliedstaaten klarstellt und untermauert.
29
L ÁZARO -P REIS FÜR WISSENSCHAFTLICHE A RBEITEN
DER P RÜFUNG IM ÖFFENTLICHEN S EKTOR
2010 verlieh der Hof erstmals den Preis für wissenschaftliches Arbeiten im Bereich der Prüfung
im öffentlichen Sektor mit dem Ziel, Kontakte zu
Hochschulen herzustellen und die Entwicklung
der öffentlichen Finanzkontrolle in Europa zu
fördern. Diese erstmalige Verleihung des Preises stand im Zeichen des Gedenkens an Jesús
Lázaro Cuenca, einen ehemaligen Direktor des
Hofes, der über viele Jahre zur Entwicklung der
Prüfungsmethoden und -ansätze des Organs
beigetragen hatte.
Den Lázaro-Preisträgern Sara Belleil und José
Antonio Fernández Ajenjo wurden die Preise
vom Präsidenten des Hofes Vítor Caldeira und
dem Auswahlausschuss in einem öffentlichen
Festakt überreicht, der am 5. Juli 2011 beim
Rechnungshof in Luxemburg stattfand. Beide
Preisträger stellten ihre wissenschaftlichen Beiträge in einer akademischen Sitzung vor:
IM
B EREICH
Frau Sara Belleil: „Contribution à une sociologie des pratiques managériales dans les
politiques européennes. L’exemple des audits
des ONG humanitaires: entre importation et
appropriation“.
Herr José Antonio Fernández Ajenjo: „The
control of public administration and the fight
against corruption: Special reference to the
Court of Audit and General audit of the state
administration“.
Der Europäische Rechnungshof war tief betroffen über die Nachricht vom verfrühten Tod von
Sara Belleil am 30. November 2011 und möchte
Qualität und Bedeutung ihrer Arbeit würdigen.
Präsident Caldeira mit den Lázaro-Preisträgern Sara Belleil und José Antonio Fernández Ajenjo
31
UNSER MANAGEMENT
UMSE TZUNG DER STR ATEGIE FÜR 20 09 2012
In den letzten Jahren hat der Hof einen internen Reformprozess eingeleitet. Dazu gehörte
die Entwicklung seiner ersten Strategie für den
Zeitraum 2009-2012 2 mit folgenden übergeordneten Zielen:
o Maximierung der mit den Prüfungen insgesamt erzielten Wirkung;
o Verbesserung der Effizienz durch bestmögliche Nutzung der Ressourcen.
Angriff genommen. Als wichtigste im Jahr 2011
erzielte Erfolge sind zu nennen:
o ein Anstieg bei der Anzahl der Sonderberichte; im Zeitraum 2009-2011 wurden
durchschnittlich 16 Sonderberichte pro Jahr
veröffentlicht, womit das Ziel von jährlich
12-15 Berichten übertroffen wurde;
o wichtige Beiträge im Hinblick auf die
Reform des EU-Haushalts;
o Anstoß der Ausarbeitung regelmäßiger
Viele der in der Strategie vorgesehenen vorrangigen Maßnahmen sind bereits abgeschlossen. Die übrigen Maßnahmen werden 2012 in
Weiterverfolgungsberichte zu früheren
Feststellungen, einschließlich eines Gesamtberichts über Weiterverfolgungsmaßnahmen, der 2012 erstmals erstellt werden soll;
o überarbeitete Prüfungsstrategien und
Prüfungsrichtlinien;
o zunehmender Schwerpunkt auf den Kerntätigkeiten durch Verlagerung von Mitarbeitern aus Unterstützungsdiensten in den
Prüfungsdienst;
2
Die „Prüfungsstrategie 2009-2012“ ist abrufbar auf
www.eca.europa.eu.
o Veröffentlichung eines Positionspapiers
über die Folgen der derzeitigen Finanz- und
Wirtschaftskrise für die öffentliche Rechenschaftspflicht und die öffentliche Finanzkontrolle innerhalb der EU sowie für die Rolle
des Hofes.
E TH ISC HE LEI T LI NI EN FÜR DEN EURO PÄI S CHEN RECHN UN GS HO F
Aufgrund der Empfehlung der von einem internationalen Expertengremium durchgeführten Fachbegutachtung (Peer Review) im Jahr 2008 stärkte der Hof die Rahmenbedingungen seines Prüfungsmanagements durch Annahme ethischer Leitlinien, die auf den Pflichten- und Verhaltenskodex
der INTOSAI und der Internationalen Norm für Qualitätskontrolle innerhalb der ORKB 3 aufbauen. In
diesem Zusammenhang hat der Hof ein Verfahren eingerichtet, um auf jährlicher Basis hinreichende
Sicherheit dafür zu bieten, dass seine Prüfer die maßgeblichen ethischen Anforderungen einhalten.
Die Beachtung der in den ethischen Leitlinien festgelegten Werte wie Unparteilichkeit, Objektivität,
Loyalität und Berufsgeheimnis gewährleistet, dass die Mitarbeiter des Hofes im öffentlichen Interesse – unbeeinflusst durch äußeren Druck und unbeeinflusst von persönlichen oder finanziellen
Interessen – handeln. Der Rahmen des Hofes für professionelles Verhalten fördert die Glaubwürdigkeit
der seinem Adressatenkreis vorgelegten Informationen.
3
ISSAI 30 und ISSAI 40.
32
AUF DEM WEG ZU EINER NEUEN STR ATEGIE
DES HOFES FÜR DEN ZEITR AUM 20132017
Im Jahr 2011 wurde die Entwicklung der nächsten Strategie in Angriff genommen, die auf den Erfolgen
der 2012 endenden aktuellen Strategie aufbaut. Der Hof ergreift die Gelegenheit, um Anpassungen
an Entwicklungen in der EU und im Prüfungswesen vorzunehmen und um Bedarf und Erwartungen
seines Adressatenkreises zu berücksichtigen.
Mitglieder des Europäischen Rechnungshofs
33
MESSDATEN ZUR LEISTUNG DES HOFES
IM JAHR 2011
Seit 2008 hat der Hof schrittweise ein Paket von
zentralen Leistungsindikatoren (ZLI) entwickelt,
um
o das Management darüber zu informieren,
welche Fortschritte bei der Umsetzung der
Ziele für den Zeitraum 2009-2012 erreicht
wurden;
o den Entscheidungsfindungsprozess zu
unterstützen;
o dem Adressatenkreis leistungsbezogene
Informationen zu liefern.
Q UALITÄT
UND
WIRKUNG
DER
Die Indikatoren dienen zur Messung von Kernparametern der Qualität und Wirkung der
Arbeit des Hofes unter besonderer Berücksichtigung des Standpunkts wichtiger Adressaten
sowie der Effizienz und Wirksamkeit seines
Ressourceneinsatzes.
2011 ist das zweite Jahr, in dem sämtliche
Indikatoren verfügbar waren. Der Hof erachtet
die Ergebnisse bei seinen zentralen Leistungsindikatoren weiterhin als ermutigend, insbesondere beim Aspekt Qualität und Wirkung
seiner Prüfungsarbeit. Außerdem ist anhand
der Indikatoren deutlich erkennbar, in welchen
Bereichen Fortschritte erforderlich und welche
Probleme zu klären sind, um eine künftige Leistungssteigerung zu erzielen.
A RBEIT
DES
H OFES
Der Hof bewertet die Qualität und Wirkung seiner Berichte anhand von Beurteilungen seitens der Adressaten sowie von Überprüfungen durch Experten und durch Weiterverfolgung seiner Empfehlungen.
BEURTEILUNG
DURCH
A D R E S S AT E N
Im Wege einer Umfrage ersuchte der Hof die Hauptadressaten seiner Berichte (Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments und Haushaltsausschuss des Rates) und die wichtigsten geprüften
Stellen (hauptsächlich Mitarbeiter der Europäischen Kommission) um eine Beurteilung von Qualität
und Wirkung der im Jahr 2011 veröffentlichten Jahresberichte 2010 (zum Gesamthaushaltsplan der EU
und zu den Europäischen Entwicklungsfonds) und Sonderberichte. Die Beurteilung wurde anhand einer
fünfstufigen Skala vorgenommen (1 – sehr schlecht, 2 – schlecht, 3 – angemessen, 4 – gut, 5 – sehr gut).
2010
2011
Zielvorgabe für
das Jahr 2011
Beurteilung von Qualität und Wirkung der Berichte des Hofes durch
die Hauptadressaten
4,2
4,0
≥ 4,2
Beurteilung von Qualität und Wirkung der Prüfungstätigkeit des Hofes
durch die geprüften Stellen
3,7
3,7
≥ 3,7
Das Ergebnis zeigt, dass die Hauptadressaten der Berichte des Hofes diese durchschnittlich für „gut“ befinden.
Insbesondere wird die Klarheit und Nützlichkeit der Berichte sowie die Professionalität der Prüfer des Hofes
geschätzt.
34
ÜBERPRÜFUNGEN
DURCH
EXPERTEN
Zwei externe Stellen haben Inhalt und Aufmachung einer Stichprobe der im Jahr 2011 veröffentlichten Berichte des Hofes überprüft. Die Überprüfer haben vier Sonderberichte und die Jahresberichte
2010 zum Gesamthaushaltsplan und zu den EEF bewertet. Sie beurteilten die Qualität verschiedener
Aspekte der Berichte auf einer vierstufigen Skala von „erheblich beeinträchtigt“ (1) bis „hochwertig“ (4).
Überprüfungen von Inhalt und Aufmachung der Berichte des Hofes
durch externe Experten
2010
2011
Zielvorgabe für
das Jahr 2011
3,0
2,8
≥ 3,0
Das Ergebnis zeigt, dass die Überprüfer die Qualität der Berichte des Hofes für „ zufriedenstellend“ befinden.
Die Überprüfungen haben wertvolle Erkenntnisse geliefert, und die daraus resultierenden Empfehlungen werden
zur Verbesserung der Qualität künftiger Berichte genutzt.
WE I T E RV E R FO LG U N G
VON
EMPFEHLUNGEN
Mit seinen Empfehlungen trägt der Hof zur Verbesserung des Finanzmanagements bei. Damit es
zu Änderungen kommt, müssen die Empfehlungen des Hofes zunächst von den geprüften Stellen
akzeptiert und anschließend umgesetzt werden. Der Indikator beruht auf den Empfehlungen in den
im Jahr 2011 veröffentlichten Jahres- und Sonderberichten.
Prozentsatz der Prüfungsempfehlungen, die von der geprüften Stelle
akzeptiert wurden
2010
2011
Zielvorgabe für
das Jahr 2011
90 %
93 %
≥ 90 %
2011 begann der Hof mit der systematischen Überwachung der Umsetzung der Empfehlungen durch
die geprüften Stellen. Ab 2012 kann der Hof berichten, inwieweit die Empfehlungen in der Praxis umgesetzt
werden und Verbesserungen bewirken.
35
E FFIZIENZ
UND
WIRKSAMKEIT
DES
R ESSOURCENEINSATZES
Der Hof bewertet die Effizienz und Wirksamkeit seines Ressourceneinsatzes danach, inwieweit er in
der Lage ist, Berichte und Prüfungsfeststellungen termingerecht vorzulegen, seine Verpflichtungen
im Bereich des Finanzmanagements zu erfüllen und das Wohlbefinden und die Fachkompetenz seiner
Mitarbeiter zu gewährleisten.
PÜNK TLICHKEIT
DER
BERICHTE
Der Hof ist bestrebt, alle Prüfungsberichte innerhalb der festgelegten Fristen anzunehmen. Für
die Jahresberichte und besonderen Jahresberichte sind in Rechtsvorschriften festgelegte Termine zu
beachten. Bei Sonderberichten, bei denen es keinen in Rechtsvorschriften festgelegten Veröffentlichungstermin gibt, gilt das geplante Annahmedatum als Maßstab für die Pünktlichkeit.
2010
2011
Zielvorgabe für
das Jahr 20114
Anzahl der angenommenen Berichte gegenüber der Anzahl
der geplanten Berichte
90 %
83 %
90 %
Anzahl der termingerecht angenommenen Berichte
80 %
75 %
90 %
4
Insgesamt gesehen hat der Hof 2011 seine Zielvorgaben nicht voll und ganz erreicht. Die sehr hohe Zielvorgabe
bei der Anzahl der Berichte wurde nicht erfüllt, das übergeordnete Ziel von 12-15 Sonderberichten pro Jahr
hingegen übertroffen, und der Output war höher als 2010. Alle Jahresberichte und mit einer Ausnahme auch
alle besonderen Jahresberichte wurden planmäßig angenommen und termingerecht veröffentlicht.
4
Die Zielvorgaben für diese Indikatoren wurden von 100 % (2008-2010) auf 90 % abgeändert, um unerwarteten Ereignissen Rechnung zu tragen.
PÜNK TLICHKEIT
DER
PRÜFUNGSFESTSTELLUNGEN
Prüfungsmitteilungen enthalten Einzelheiten zu den spezifischen Prüfungsfeststellungen und werden
nach Prüfbesuchen in Mitgliedstaaten oder bei der Kommission erstellt. Der Hof verwendet sie, um
die sachliche Richtigkeit seiner Feststellungen von den geprüften Stellen bestätigen zu lassen. Prüfungsmitteilungen bilden somit eine wichtige Etappe im Prüfungsprozess. Der Hof hat bereits früher
festgestellt, dass bei der Erstellung der Prüfungsmitteilungen in Bezug auf die Pünktlichkeit erheblicher
Verbesserungsbedarf besteht. Die bis Ende 2012 zu erreichende Zielvorgabe lautet: Erstellung von 80 %
der Prüfungsmitteilungen innerhalb von zwei Monaten nach dem betreffenden Prüfbesuch.
Prozentsatz der termingerecht erstellten Prüfungsmitteilungen
2010
2011
Zielvorgabe für
das Jahr 2011
54 %
58 %
80 % bis
2012
Der Hof verbesserte die Pünktlichkeit der Prüfungsmitteilungen im Jahr 2011, die Zielvorgabe wurde allerdings
noch nicht erreicht. In den vergangenen drei Jahren wurden beträchtliche Fortschritte erzielt (im Jahr 2008
wurden nur 27 % der Prüfungsmitteilungen termingerecht erstellt), und der Hof wird sich weiter um eine
Verbesserung seiner Leistung bemühen.
36
EX TERNE BEURTEILUNG
DES
FI NANZM ANAG EM E N T S
Der Hof ist bestrebt, von seinem unabhängigen Abschlussprüfer ein uneingeschränktes Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und zum Ressourceneinsatz sowie vom Europäischen Parlament nach
einer befürwortenden Empfehlung des Rates Entlastung zu erhalten.
Uneingeschränktes Prüfungsurteil des unabhängigen Abschlussprüfers
und Entlastung
2010
2011
Zielvorgabe
Ja
Ja
Ja
Der unabhängige Abschlussprüfer bietet auch Gewähr für den Einsatz der Ressourcen und
für die Kontrollverfahren.
BERUFLICHE FORTBILDUNG
Im Einklang mit vom Internationalen Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC) veröffentlichten Leitlinien ist der Hof bestrebt, den Prüfern durchschnittlich 40 Stunden
(fünf Tage) berufliche Fortbildung (ohne Sprachkurse) zukommen zu lassen.
Durchschnittliche Anzahl der Fortbildungstage für Prüfer (ohne
Sprachkurse)
2010
2011
Zielvorgabe
5,7 Tage
6,1 Tage
≥ 5 Tage
Der Hof übertraf erneut die Zielvorgabe für die berufliche Fortbildung von Prüfern, woran ersichtlich ist, welch
große Bedeutung er der Personalentwicklung beimisst. Bei Berücksichtigung der Sprachkurse entfallen auf einen
Mitarbeiter durchschnittlich 9,3 Fortbildungstage pro Jahr.
GRAD
AN
ZUFRIEDENHEIT
DES
PERSONALS
In einer im Jahr 2009 durchgeführten internen Befragung zur Mitarbeiterzufriedenheit zeigten sich
86 % der Mitarbeiter des Hofes mit ihrer Arbeit allgemein zufrieden, wobei der Grad der Mitarbeiterzufriedenheit insgesamt 2,8 auf einer Skala von 1 bis 4 betrug. Jeder Wert über 2,5 lässt auf allgemeine
Zufriedenheit schließen. Der Hof ist bestrebt, dieses Ergebnis zu halten oder zu verbessern, wenn
2012 eine ähnliche Befragung durchgeführt wird.
37
UNTERSTÜT ZUNG DER PRÜFUNGSTÄTIGKEITEN
Der Erfolg der Prüfungstätigkeiten des Hofes hängt in hohem Maße von der Qualität der Unterstützung
durch seine Fachdienststellen ab. Diese Dienste liefern das logistische und fachliche bzw. technische
Know-how, das es dem Hof ermöglicht,
o sein Personal einzustellen, zu halten und zu motivieren sowie dessen berufliche Fähigkeiten
weiterzuentwickeln;
o die Prüfungsergebnisse in allen Amtssprachen der EU zu verbreiten;
o die Informationstechnologie bestmöglich zu nutzen;
o seine Haushaltsmittel zu bewirtschaften und seine Infrastruktur zu unterhalten;
o Prüfbesuche durchzuführen, um an Ort und Stelle in den Ländern, in denen EU-Mittel erhoben
und verausgabt werden, Nachweise zu erlangen.
P ERSONAL
PERSONALZUWEISUNG
Das wichtigste Kapital des Hofes sind seine Mitarbeiter. Zum 31. Dezember 2010 belief sich die
Personalausstattung des Hofes auf 887 Mitarbeiter (Beamte und Bedienstete auf Zeit, jedoch ohne
Mitglieder, Vertragsbedienstete, abgeordnete
nationale Sachverständige und Praktikanten).
Davon sind 564 in Prüfungskammern (einschließlich von 123 Bediensteten in den Kabinetten der
Mitglieder), 148 in der Direktion „Übersetzung“,
148 in administrativen Unterstützungsdiensten
und 27 in den Diensten des Präsidenten tätig.
Mit Blick auf das Ziel des bestmöglichen Ressourceneinsatzes wurden im Jahr 2011 erneut
in allen Dienststellen Möglichkeiten der Effizienzsteigerung durch die Vereinfachung von
Verfahren ausgelotet und umgesetzt. Nach
Möglichkeit wurden durch Effizienzgewinne
außerhalb des Prüfungsbereichs freigesetzte
Planstellen in den Prüfungsdienst verlagert, was
mehr als die Hälfte zu dem seit 2008 verzeichneten Anstieg der Planstellen im Prüfungsbereich
um 12,6 % beigetragen hat.
Verteilung der
Planstellen des Hofes
am 31. Dezember
2008
2009
2010
2011
Prüfung
501
525
557
564
Übersetzung
163
163
151
148
Verwaltung
173
171
157
148
Dienste des Präsidenten
20
21
24
27
Insgesamt
857
880
889
887
38
EINSTELLUNGEN
Die Mitarbeiter des Hofes verfügen über einen
breit gefächerten akademischen und beruflichen Hintergrund, und die Qualität ihrer Arbeit
sowie ihr Engagement finden im Output des
Hofes ihren Niederschlag. Die Einstellungspolitik des Hofes folgt den allgemeinen Grundsätzen und Beschäftigungsbedingungen der
EU-Organe, und das Personal besteht sowohl
aus Beamten als auch aus Bediensteten mit
Zeitverträgen. Allgemeine Auswahlverfahren
für Stellen beim Hof werden vom Europäischen
Amt für Personalauswahl (EPSO) veranstaltet.
Außerdem stellt der Hof für eine begrenzte
Anzahl von Hochschulabsolventen Praktikumsplätze für Zeiträume von drei bis fünf Monaten
zur Verfügung.
Im Jahr 2011 stellte der Hof 75 Beschäftigte ein:
23 Beamte, 24 Zeitbedienstete und 28 Vertragsbedienstete. Dem Hof gelang es insbesondere,
neue Mitarbeiter auf Prüferstellen einzustellen.
Am 31. Dezember 2011 waren 25 Stellen unbesetzt – deutlich weniger als 2010 (44). Damit
sank die Quote unbesetzter Stellen erstmals
unter 3 %.
ANTEIL VON MÄNNERN
U N D FR AU E N
Wie die übrigen EU-Organe betreibt der Hof
im Rahmen seiner Personalpolitik und bei Einstellungen eine Politik der Chancengleichheit.
Nach kontinuierlicher Zunahme des Anteils der
Frauen im Lauf der Jahre hat der Hof unter seinen Mitarbeitern nunmehr einen ausgeglichenen Männer- und Frauenanteil erreicht.
Männer
Frauen
2001
54 %
46 %
2011
50 %
50 %
Das nachstehende Schaubild zeigt den Männer- und Frauenanteil nach Verantwortungsebene zum
31. Dezember 2011. Von den 65 Direktoren und Referatsleitern sind 18 (28 %) Frauen, was der Entwicklung der letzten Jahre entspricht. Die meisten von ihnen sind allerdings in der Direktion „Übersetzung“ und in den Verwaltungsdienststellen tätig.
Assistenten (Funktionsgruppe AST)
Männer
Frauen
2010
31 %
69 %
2011
33 %
67 %
Prüfer – Verwaltungsräte (Funktionsgruppe AD)
Männer
Frauen
2010
62 %
38 %
2011
61 %
39 %
Direktoren und Referatsleiter
Männer
Frauen
2010
70 %
30 %
2011
72 %
28 %
Der Frauenanteil auf AD-Ebene steigt weiter an.
Nach den letzten Einstellungswellen sind 45 %
der Bediensteten in den Besoldungsgruppen
AD5 bis AD8 Frauen.
39
A LT E R S P R O F I L
Das Altersprofil des am 31. Dezember 2010 im aktiven Dienst befindlichen Personals lässt erkennen,
dass 60 % der Mitarbeiter des Hofes 44 Jahre alt oder jünger sind.
Alter
20-24
25-29
0,0 %
3,8 %
30-34
16,3 %
35-39
20,7 %
40-44
19,2 %
17,5 %
45-49
50-54
11,5 %
7,6 %
55-59
60-64
3,4 %
23 der 65 Direktoren und Referatsleiter sind 55 Jahre alt oder älter. Infolgedessen wird es in den
kommenden fünf bis zehn Jahren zu einer umfangreichen Erneuerung in den oberen Führungspositionen kommen.
B ERUFLICHE F ORTBILDUNG
Ü BERSETZUNG
Der Beruf des Prüfers erfordert ständige Fortbildung, um mit neuen Entwicklungen Schritt
halten zu können und neue Fertigkeiten zu
erwerben. Darüber hinaus benötigen die
Prüfer aufgrund der besonderen Gegebenheiten des Prüfungsumfelds des Hofes gute
Fremdsprachenkenntnisse.
Übersetzung ist eine wichtige Tätigkeit der
Prüfungsunterstützung, d i e e s d e m H o f
ermöglicht, seinen Auftrag zu erfüllen und
seine Kommunikationsziele zu verwirklichen.
Im Jahr 2011 war das Übersetzungsvolumen mit
dem Arbeitsaufkommen von 2010 vergleichbar.
Über 99 % der Übersetzungsleistungen wurden
termingerecht erbracht.
Im Jahr 2011 absolvierten die Mitarbeiter des
Hofes durchschnittlich 9,3 Tage berufliche
Fortbildung. Auf Sprachkurse entfielen 54 %
der Gesamtzahl der Fortbildungstage (gegenüber 57 % im Jahr 2010). Neben Sprachkursen
absolvierten die Prüfer im Jahr 2011 6,1 Tage
berufliche Fortbildung und erfüllten damit eine
wichtige Zielvorgabe des Organs.
Im Jahr 2011 wurden inhaltliche Verbesserungen der Fortbildungsmaßnahmen vorgenommen und neue Kurse entwickelt, um den
Prioritäten im Prüfungsbereich gerecht zu werden. Außerdem hat der Hof das Verwaltungssystem für Fortbildungsmaßnahmen gestrafft.
2011 wurden weitere Planstellen und Mitarbeiter aus der Direktion Übersetzung in den Prüfungsdienst verlagert.
Die Direktion „Übersetzung“ des Hofes lieferte
auch wertvolle sprachliche Unterstützung für
Prüfer auf Dienstreisen sowie in den nachfolgenden Phasen der Abfassung von Prüfungsberichten. Ferner unterstützte die Direktion
„Übersetzung“ den Kontaktausschuss, Arbeitsgruppen der INTOSAI und deckte sonstigen
spezifischen Bedarf im Zusammenhang mit
der Prüfungstätigkeit des Hofes. Darüber hinaus
wirkte die Direktion „Übersetzung“ des Hofes
aktiv in interinstitutionellen und internationalen Fachgremien mit.
40
I NFORMATIONSTECHNOLOGIE
VERWALTUNG
UND I NFRASTRUKTUR
Die Informationstechnologie (IT) spielt eine
Schlüsselrolle bei der Umsetzung der übergeordneten Ziele der Strategie des Hofes für den
Zeitraum 2009-2012. Im Jahr 2011 ergriff der
Hof folgende Maßnahmen:
Aufgabe der Direktion „Finanzen und Unterstützungsdienste“ ist es, den Prüfern des Hofes
effizient, wirksam und zeitgerecht angemessene
Unterstützungsleistungen bereitzustellen und
dafür zu sorgen, dass die notwendigen Finanzierungs-, internen Kontroll- und Rechnungsführungsmechanismen zur Unterstützung
sämtlicher Tätigkeiten des Hofes bereitstehen.
Im Jahr 2011 setzte die Direktion ihre Anstrengungen zur weiteren Verbesserung von Effizienz und Wirksamkeit fort, um Ressourcen zur
Verlagerung in den Prüfungsdienst freizusetzen.
o Verstärkung seiner Investition in Wissensmanagement durch Einleitung der
Entwicklung einer neuen Version des Prüfungsunterstützungsinstruments (Projekt
mit der Bezeichnung „Assyst2“) auf der
Grundlage der kürzlich eingerichteten
Kooperationsplattform;
o aktive Fortsetzung seiner Anstrengungen
zur Straffung interner Abläufe durch elektronische Arbeitsabläufe in Bereichen wie
der Verwaltung von Dienstreisen und Fortbildungsmaßnahmen, und elektronische
Archivierung der Personalakten zur kontinuierlichen Steigerung von Effizienz und
Wirksamkeit;
o anhaltende Unterstützung der Mobilität
durch den Einsatz von Smartphones und
Laptop-Computern sowie das Anstoßen
eines Projekts für ein Extranet, dem ebenfalls eine zentrale Rolle bei der Vereinfachung des elektronischen Austauschs mit
einer Vielzahl von Partnern des Hofes (u. a.
geprüfte Stellen, Haushaltsbehörde, neu eingestellte Mitarbeiter, Lieferanten) zukommen wird.
Diese Entwicklungen wurden unter gleichzeitiger Verstärkung der Betriebssicherheit und der
Notfallvorkehrungen vollzogen, um die erforderliche Verfügbarkeit und Qualität sämtlicher
IT-Dienstleistungen des Hofes zu gewährleisten.
Aufgrund einer Ende 2008 mit der Haushaltsbehörde (Parlament und Rat) getroffenen Vereinbarung über die Finanzierung des K3-Gebäudes
bestand eine Schwerpunkttätigkeit im Jahr
2011 in der Errichtung des zweiten Erweiterungsgebäudes zum Hauptgebäude des Hofes.
Die Bauarbeiten wurden im Lauf des Jahres
2011 abgeschlossen, und der Rohbau Ende des
Jahres wetterfest gemacht. Beim Innenausbau
wurden große Fortschritte erzielt. Der Zeit- und
Budgetrahmen des Bauprojekts wird eingehalten. Der Hof wird das Gebäude voraussichtlich
Ende 2012 in Besitz nehmen, die Umzüge sollen
im ersten Quartal 2013 stattfinden.
In den Jahren 2009 und 2010 vorgenommene
Analysen veranlassten den Hof zu der Schlussfolgerung, dass seine Ziele im Bereich der
Sicherheit am besten erreicht und die Risiken am effizientesten und kostenwirksamsten
gesteuert werden könnten, wenn die Rezeptions- und Sicherheitsdienste intern erbracht
werden. Dies wurde im April 2011 durch Ersatz
des externen Auftragnehmers für Sicherheitsdienstleistungen durch ein kleines Team von
Vertragsbediensteten verwirklicht. Dieses neue
System funktioniert einwandfrei. Die jährlichen
Kosten werden 2012 um mehr als 0,5 Millionen Euro geringer ausfallen als 2009.
41
P RÜFBESUCHE
Im Zuge der Prüfungsarbeiten des Hofes müssen die Prüfer in die Mitgliedstaaten und zu
sonstigen Empfängern von EU-Mitteln sowie an
den Hauptsitz internationaler Organisationen
wie der Vereinten Nationen reisen. Der Zweck
dieser Prüfbesuche besteht in der Erlangung
direkter Prüfungsnachweise.
Im Jahr 2011 unternahm der Hof insgesamt
379 Prüfbesuche 5 – 343 in Mitgliedstaaten und
36 außerhalb der EU – im Zusammenhang mit
Prüfungen im Hinblick auf die Jahresberichte
und besonderen Jahresberichte und ausgewählten Prüfungsaufgaben. Eine vergleichbare
Anzahl von Prüfbesuchen wurde den Organen und Einrichtungen der EU in Brüssel und
Luxemburg abgestattet.
Die Besuche gelten in der Regel zentralen und
lokalen Behörden, die an der Bewilligung,
Verwaltung und Auszahlung von EU-Mitteln
beteiligt sind, sowie den jeweiligen Endempfängern. Innerhalb der EU werden die Prüfbesuche häufig in Verbindung mit den Obersten
Rechnungskontrollbehörden des besuchten
Mitgliedstaats durchgeführt. Die Prüferteams
bestehen üblicherweise aus zwei bis drei Prüfern, und die Dauer einer Prüfungsreise kann
je nach Art der Prüfung und Entfernung bis zu
zwei Wochen betragen.
5
Dies entspricht der Zahl der Mitgliedstaaten und
Empfängerländer, denen im Zusammenhang mit den
einzelnen Prüfungsaufgaben Prüfbesuche abgestattet
wurden. Im Jahr 2010 belief sich die entsprechende
Zahl auf 376.
P R Ü FBES U CH E IM JAH R 2 0 1 1
34
30
25
20
15
33
32
30
25
19 19
17 Prüfbesuche innerhalb der EU
Insgesamt 343
15
12 12
10
5
11 11
10 10 10
Prüfbesuche außerhalb der EU
Insgesamt 36
9 9
5 5
4 4 3
5
2 2
3
2 2 2 2 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1
Schweiz
Serbien
Burkina Faso
Israel
Malawi
Tansania
Albanien
Barbados
Benin
Kamerun
Tschad
Kongo
Kroatien
Osttimor
Georgien
Guyana
Kasachstan
Mosambik
Nicaragua
Nigeria
Norwegen
Philippinen
Senegal
Tunesien
Vietnam
Sambia
Spanien
Vereinigtes Königreich
Deutschland
Italien
Frankreich
Belgien
Polen
Portugal
Griechenland
Tschechische Republik
Niederlande
Österreich
Ungarn
Finnland
Irland
Rumänien
Dänemark
Schweden
Lettland
Slowenien
Luxemburg
Slowakei
Bulgarien
Zypern
Malta
0
43
FINANZINFORMATIONEN
Der Hof wird aus dem Gesamthaushaltsplan der
EU finanziert. Auf seinen Haushalt entfallen rund
0,1 % der Gesamtausgaben der EU und weniger
als 2 % der gesamten Verwaltungsausgaben.
A USFÜHRUNG
DES
H AUSHALTSPLANS 2011
Endgültige
Mittel
HAUSHALTSJAHR 2011
Mittelbindungen
Verwendung der
Mittel in % (Mittelbindungen/zugewiesene Mittel)
Zahlungen
(1 000 Euro)
Titel 1: Mitglieder und Personal des Organs
10 – Mitglieder des Organs
13 411
12 952
97 %
12 817
12 – Beamte und Bedienstete auf Zeit
95 416
87 624
92 %
87 382
14 – Sonstiges Personal und externe Leistungen
4 205
3 864
92 %
3 820
162 – Dienstreisen
3 652
3 417
94 %
2 827
161, 163, 165 – Sonstige Ausgaben für die Mitglieder
und das Personal des Organs
2 485
2 115
85 %
1 530
119 169
109 972
92 %
108 376
Titel 1 insgesamt
Titel 2: Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und verschiedene Sachausgaben
20 – Gebäude
14 171
13 915
98 %
5 913
210 – Datenverarbeitung und Telekommunikation
6 500
6 500
100 %
4 702
212, 214, 216 – Mobiliar und Nebenkosten
816
746
91 %
691
23 – Laufende Sachausgaben für den Dienstbetrieb
542
482
89 %
265
25 – Sitzungen und Konferenzen
893
753
84 %
570
2 240
1 969
88 %
733
25 162
24 365
97 %
12 874
144 331
134 337
93 %
121 250
27 – Informationen und Veröffentlichungen
Titel 2 insgesamt
Rechnungshof insgesamt
44
Im Jahr 2011 belief sich die Ausführungsrate
der insgesamt verfügbaren Haushaltsmittel
auf 93 %. Für Titel 1 liegt diese Rate bei 92 %,
wobei sie in Kapitel 16 (Sonstige Ausgaben für
die Mitglieder und das Personal des Organs)
am niedrigsten ist (85 %). Für Titel 2 liegt die
durchschnittliche Ausführungsrate bei 97 %.
Die Höhe der Zahlungen zulasten von Kapitel 20
(Gebäude) ist abhängig von den Arbeiten zur
Errichtung des K3-Gebäudes. Die dritte Finanzierungstranche in Höhe von 7 Millionen Euro
für dieses Projekt wurde in den Haushalt 2011
eingestellt; dieser Betrag wurde gebunden und
teilweise im Jahr 2011 ausgezahlt. Der Restbetrag der Mittel für das K3-Gebäude wurde auf
das Jahr 2012 übertragen und dient zur Finanzierung der vom Projektmanager im Namen des
Hofes an Bauunternehmen vergebenen Aufträge. Die Mittel werden so verwendet werden,
wie der Hof dies in seinem 2008 beim Europäischen Parlament und beim Rat eingereichten
Antrag dargelegt hat.
Die Baukosten für das K3-Gebäude werden mit
insgesamt 79 Millionen Euro veranschlagt, die
in fünf aufeinanderfolgenden Jahren finanziert
werden sollen: 55 Millionen Euro im Jahr 2009;
11 Millionen Euro im Jahr 2010; 7 Millionen Euro
im Jahr 2011 sowie jeweils 3 Millionen Euro in
den Jahren 2012 und 2013.
45
H AUSHALTSPLAN 2012
Die Mittelansätze im Haushalt 2012 gingen
gegenüber 2011 um 1,28 % zurück, was hauptsächlich darauf beruht, dass weniger Mittel für
das K3-Gebäude bereitgestellt werden.
HAUSHALT
2012
2011
(1 000 Euro)
Titel 1: Mitglieder und Personal des Organs
10 – Mitglieder des Organs
14 592
12 930
12 – Beamte und Bedienstete auf Zeit
96 487
95 957
14 – Sonstiges Personal und externe Leistungen
4 173
3 825
162 – Dienstreisen
3 802
3 652
161, 163, 165 – Sonstige Ausgaben für die Mitglieder und das Personal des Organs
2 682
2 485
121 736
118 849
20 – Gebäude
9 941
14 611
210 – Datenverarbeitung und Telekommunikation
6 501
6 500
212, 214, 216 – Mobiliar und Nebenkosten
837
816
23 – Laufende Sachausgaben für den Dienstbetrieb
525
422
25 – Sitzungen und Konferenzen
793
893
2 144
2 240
20 741
25 482
142 477
144 331
Titel 1 insgesamt
Titel 2: Gebäude, Mobiliar, Ausrüstung und verschiedene Sachausgaben
27 – Informationen und Veröffentlichungen
Titel 2 insgesamt
Rechnungshof insgesamt
46
PRÜFUNG UND RECHENSCHAF TSLEGUNG
I NTERNE P RÜFUNG
Aufgabe der Dienststelle „Interne Revision“
ist es, unabhängige und objektive Gewähr zu
bieten und Beratungsleistungen zu erbringen,
die so gestaltet sind, dass die Tätigkeiten des
Hofes an Mehrwert gewinnen und verbessert
werden. Sie unterstützt den Hof bei der Erreichung der Ziele des Organs, indem sie einen
systematischen und rigorosen Ansatz bei der
Bewertung und Unterbreitung von Empfehlungen zur Verbesserung der Wirksamkeit der
Abläufe im Bereich Risikomanagement, Kontrolle und Governance anwendet.
Bei der Ausführung ihrer Aufgabe handelt die
Dienststelle „Interne Revision“ nach Maßgabe
der Haushaltsordnung der EU, der für EUBeamte geltenden Rechtsvorschriften sowie
der Internationalen Standards für die berufliche Praxis der Internen Revision. Im Jahr 2009
wurde die Dienststelle „Interne Revision“ des
Hofes in Übereinstimmung mit den international anerkannten Normen des Institute of Internal
Auditors geprüft und zertifiziert.
E XTERNE P RÜFUNG
DES
Im Jahr 2011 legte die Dienststelle „Interne
Revision“ des Hofes Berichte zu folgenden
Themen vor: Stand der Umsetzung der Strategie des Hofes für den Zeitraum 2009-2012;
Umsetzung der zentralen Leistungsindikatoren;
Errichtung des neuen K3-Gebäudes des Hofes;
Verwendung des Treuhandkontos für Zahlungen an berechtigte Begünstigte; Weiterverfolgung früherer Empfehlungen. Die Dienststelle
„Interne Revision“ unterstützte in jeder Hinsicht
den unabhängigen Abschlussprüfer des Hofes
bei seiner Prüfung im Hinblick auf die Bescheinigung des Jahresabschlusses des Hofes und der
Wirksamkeit seiner internen Kontrollverfahren.
Der Ausschuss für Interne Revision des Hofes
berät in Fragen der internen Prüfung und
überwacht die damit verbundene interne
Kontrollumgebung im Rahmen der Risikomanagementverfahren des Organs. Im Jahr 2011
analysierten der Ausschuss für Interne Revision
und der Interne Prüfer die Ergebnisse der Prüfungen der Dienststelle „Interne Revision“, die
Umsetzung der Aktionspläne mit Auswirkungen
auf die interne Kontrollumgebung sowie die
Risiken für die Governance des Organs.
H OFES
Der Jahresabschluss des Europäischen Rechnungshofs wird von einem unabhängigen
Abschlussprüfer geprüft. Dies ist ein Kernbestandteil der Bemühungen des Hofes, sicherzustellen, dass er auf sich selbst die gleichen
Transparenz- und Rechenschaftsgrundsätze
anwendet wie auf die von ihm geprüften
Stellen.
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers – PricewaterhouseCoopers SARL – zum
Jahresabschluss des Rechnungshofs für das
Haushaltsjahr 2010 wurde im September 2011 6
veröffentlicht.
6
ABl. C 267 vom 9.9.2011.
47
P RÜFUNGSURT EI L E DES UN AB HÄN GI GEN
ABSC HLUSSP RÜF ERS  HAUS HAL TS JAHR 2010
ZUM JAHRESABSCHLUSS:
„Nach unserer Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Europäischen Rechnungshofs zum
31. Dezember 2010 sowie der Cashflows für das an diesem Stichtag endende Jahr im Einklang mit
der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 und der Verordnung (EG,
Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen
zur o. g. Ratsverordnung sowie den Rechnungsführungsvorschriften der Europäischen Union.“
ZUM RESSOURCENEINSATZ UND ZU DEN KONTROLLVERFAHREN:
„Bei unseren in diesem Bericht beschriebenen Arbeitsschritten sind wir nicht auf Sachverhalte
gestoßen, aus denen wir schließen müssten, dass in allen wesentlichen Belangen sowie unter Berücksichtigung der genannten Beurteilungskriterien
a) die dem Hof zugewiesenen Mittel nicht für die vorgesehenen Zwecke verwendet wurden und
b) die eingerichteten Kontrollverfahren nicht die erforderliche Gewähr bieten, dass die Finanzvorgänge in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und Verordnungen getätigt wurden.“
48
ERKL ÄRUNG DES BE VOLLMÄCHTIGTEN
ANWEISUNGSBEFUGTEN
Der Unterzeichnete, Generalsekretär des Europäischen Rechnungshofs, erklärt hiermit in
seiner Eigenschaft als bevollmächtigter Anweisungsbefugter,
o dass die in diesem Bericht enthaltenen Informationen richtig und genau sind, und
o bestätigt mit hinreichender Sicherheit, dass
– die Mittel, die für die in diesem Bericht beschriebenen Tätigkeiten bereitgestellt
wurden, für die vorgesehenen Zwecke und entsprechend den Grundsätzen der
Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung verwendet worden sind, und dass
– die eingerichteten Kontrollverfahren die erforderliche Gewähr für die Rechtmäßigkeit
und Ordnungsmäßigkeit der dem Jahresabschluss zugrunde liegenden Vorgänge und
für einen angemessenen Umgang mit Betrugsvorwürfen oder Betrugsverdacht bieten.
Diese hinreichende Sicherheit beruht auf der Einschätzung des Unterzeichneten sowie
den ihm zur Verfügung stehenden Informationen, wie z. B. den Ergebnissen der Ex-postKontrollen, den Berichten des Internen Prüfers sowie den Bestätigungsvermerken des
unabhängigen Abschlussprüfers zu vorangegangenen Haushaltsjahren.
Der Unterzeichnete bestätigt, dass er von keinem nicht gemeldeten Umstand Kenntnis
hat, der den Interessen des Organs schaden könnte.
Luxemburg, den 8. März 2012
Eduardo RUIZ GARCÍA
Generalsekretär
49
LEITUNGSSTRUKTUR
DES EUROPÄISCHEN RECHNUNGSHOFS
Der Europäische Rechnungshof ist das unabhängige externe Prüfungsorgan der Europäischen
Union mit Sitz in Luxemburg. Der Rechnungshof handelt als Kollegialorgan aus 27 Mitgliedern mit jeweils einem Mitglied je Mitgliedstaat. Seine Mitglieder werden nach Anhörung des
Europäischen Parlaments vom Rat für eine sechsjährige Amtszeit ernannt. Wiederernennung
ist zulässig. Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte für drei Jahre einen Präsidenten, wobei
ebenfalls die Möglichkeit der Wiederwahl besteht.
Der Hof ist nach Kammern organisiert, denen die Mitglieder zugewiesen werden. Die Kammern bereiten Berichte und Stellungnahmen zur Annahme durch den Hof vor. Die Prüfungskammern I bis IV decken verschiedene Einnahmen- und Ausgabenbereiche ab, während die
fünfte, die CEAD-Kammer, für horizontale Angelegenheiten zuständig ist. Die Kammern werden
durch Prüfungsdirektionen unterstützt. Seit der Änderung der Geschäftsordnung des Hofes
im Jahr 2010 können bestimmte Kategorien von Berichten und Stellungnahmen des Hofes von
Kammern statt vom gesamten Kollegium des Hofes angenommen werden.
Der Verwaltungsausschuss tagt unter dem Vorsitz des Präsidenten und setzt sich aus den
Doyens der Kammern und dem Generalsekretär (zuständig für die Verwaltungs- und Unterstützungsdienste des Hofes) zusammen. Der Ausschuss hat eine Koordinierungsfunktion und
bereitet Beschlüsse des Hofes zu Fragen der strategischen Planung und des Leistungsmanagements sowie zu Verwaltungsangelegenheiten vor.
Jedes Mitglied ist für spezifische Aufgaben, in erster Linie im Prüfungsbereich, zuständig.
Die Mitglieder legen Prüfungsvorschläge und Berichte zu den Aufgaben, für die sie zuständig
sind, der jeweiligen Kammer und dem Hof vor. Nach Annahme eines Berichts wird dieser vom
„berichterstattenden Mitglied“ dem Europäischen Parlament, dem Rat und anderen einschlägigen interessierten Kreisen vorgestellt. Die Mitglieder werden durch ihre Kabinettsmitarbeiter
und das für die Prüfungsaufgabe eingesetzte Prüferteam unterstützt.
Europäischer Rechnungshof
Jährlicher Tätigkeitsbericht 2011
Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union
2012 – 49 S. – 21 × 29,7 cm
ISBN 978-92-9237-508-9
doi:10.2865/64693
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Kostenlose Veröffentlichungen:
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bei den Vertretungen und Delegationen der Europäischen Union.
Die entsprechenden Kontaktdaten finden sich unter http://ec.europa.eu
oder können per Fax unter der Nummer +352 2929-42758 angefragt werden.
Kostenpflichtige Veröffentlichungen:
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Kostenpflichtige Abonnements (wie z. B. das Amtsblatt der Europäischen Union
oder die Sammlungen der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen
Union):
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Union (http://publications.europa.eu/eu_bookshop/index_de.htm).
QJ-AA-12-001-DE-C
Europäischer Rechnungshof
12, rue Alcide De Gasperi
1615 Luxembourg
LUXEMBOURG
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www.eca.europa.eu
@EUAuditorsECA
ISBN 978-92-9237-508-9