TA § 13ö neu\374 - Gemeinde Baiersbronn
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TA § 13ö neu\374 - Gemeinde Baiersbronn
TA 06. März 2007 - § 13 Neubau einer Kleinwasserkraftanlage an der Murg zwischen Klosterreichenbach und Röt Der Vorsitzende begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Norbert Gaisser vom örtlichen Ingenieurbüro Gaisser. Er verweist auf die Sitzungsvorlage Nr. 22/2007, die von 1. Beigeordneten Alt erläutert wird und in der Folgendes ausgeführt ist: „In den Wirtschaftsplänen 2006/2007 sowie im mittelfristigen Investitionsprogramm der Gemeindewerke sind für den evtl. Neubau einer weiteren Kleinwasserkraftanlage folgende Mittel eingestellt: Wirtschaftsplan 2006 für Planung Wirtschaftsplan 2007 - 1. Rate Investitionsprogramm 2008 - 2. Rate zusammen 50.000 1.500.000 1.500.000 3.050.000 Die Ansätze beruhen auf einer Kostenschätzung und Vorentwurfsplanung des Ing. Büros Gaisser vom 24. Januar 2006. Nach dieser Planung würde sich die Wehranlage oberhalb der Eisenbahnbrücke im Bereich Schrofel und das Maschinenhaus ca. 120 m oberhalb der Fußgängerbrücke beim Hotel Sonne, Röt, befinden. Die notwendige Druckrohrleitung mit 2,4 m ∅ hätte eine Länge von rd. 1,42 km. In der Angelegenheit wurden mehrere Besprechungen mit den beteiligten Behörden Regierungspräsidium Abt. 3 und Landratsamt -Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz-, bei dem auch eine Voranfrage zum Neubau der Kleinwasserkraftanlage eingereicht wurde, geführt. Die maßgebende Stellungnahme des Regierungspräsidiums vom 17. Oktober 2006 kommt zu dem Schluss, dass seitens der Fischereibehörde die eingereichte Voranfrage nicht unterstützt werden kann und aus fischereirechtlicher Sicht nicht genehmigungsfähig wäre. Das Projektgebiet liegt zudem in der FFH-Gebietskulisse „Oberes Murgtal“, weshalb im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung abgeklärt werden müsste, ob das geplante Vorhaben zu einer erheblichen Beeinträchtigung dieses FFH- und Vogelschutzgebietes führt oder ob diese auszuschließen ist. Nach einem Angebot vom 7. Februar 2007 würde dieses Gutachten einen Aufwand von rd. 18.200 HUIRUGHUQ Seitens der Werkleitung wurde die beiliegende überschlägige Folgekostenentwicklung erstellt, die hinsichtlich der Erlöse auf einer Jahresstromerzeugung von rd. 1,4 Mio kWh beruht. Der Ermittlung der Jahresstromerzeugung liegt eine Mindestwasserabflussmenge von 1,3 MNQ zugrunde, nachdem die Fischereibehörde einen Mindestabfluss von deutlich mehr als 1 MNQ erforderlich hält. Eine Erhöhung auf 1,5 MNQ würde nur zu einer Jahresstromerzeugung von rd. 1 Mio kWh führen und damit noch geringere Einnahmen zur Folge haben. (Zur Erläuterung: 1 MNQ Mindestabfluss entspricht dem mittleren Niedrigwasserabfluss im Durchschnitt der letzten 20 Jahre.) Die überschlägige Folgekostenberechnung zeigt auf, dass sich im Saldo in den ersten 23 Betriebsjahren nur Minusbeträge ergeben, die sich auf rd. 2 Mio DGGLHUHQ XQG HUVW im 46. Betriebsjahr (Jahr 2053) aufgeholt sind. Aus dieser Sicht muss daher davon ausgegangen werden, dass diese Investition nicht als wirtschaftlich angesehen werden kann. Darauf hinzuweisen ist, dass bei der letzten Besprechung auch seitens der Vertreter des Landratsamtes im Hinblick auf die äußerst negative Stellungnahme des Regierungspräsidiums eine Genehmigungsfähigkeit des Projektes als ziemlich unwahrscheinlich beurteilt wurde.“ Nach Ansicht von Gemeinderat Gerhard Gaiser nimmt der Wasserspiegel der Murg ständig ab, was gegen eine solche Anlage spreche. Er verweist darauf, dass er bereits in der Vergangenheit davor gewarnt hätte, nur ausschließlich auf die Wasserkraft zu setzen und keinen Energiemix anzustreben. Er regt an, statt dessen in zukunftsträchtige regenerative Energien zu investieren. Die eingesparten finanziellen Mittel sollen für den Ausbau dieser regenerativen Energien verwendet und eine Konzeption vorgelegt werden. Der Vorsitzende sagt dazu, dass diese Haushaltsmittel nicht gestrichen würden. Bekannterweise würden Verhandlungen über die Stromversorgungskonzession im Unteren Murgtal laufen. Hierüber soll der Gemeinderat noch vor seiner Sommerpause informiert werden. Gemeinderat Gerhard Gaiser ergänzt, dass diese Konzeption parallel dazu erstellt werden könnte. Nach Aussage des Vorsitzenden könne diese Konzeption nur durch ein externes Büro erstellt werden, wobei klare Vorgaben durch den Gemeinderat erforderlich wären. Jede Fraktion könne sich hierzu Gedanken machen. Gemeinderat Nestle kritisiert die Stellungnahme des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Seit Jahren gebe es an der Murg keine Äschen mehr. Woher der angesprochene Lachs kommen solle, sei angesichts der Stauwehrs im weiteren Verlauf der Murg sehr zweifelhaft. Diese Stellungnahme gehe an der Sache weit vorbei. Auch könne die dargestellte Wirtschaftlichkeitsberechnung tatsächlich günstiger gerechnet werden. Dabei sei auch zu überlegen, gegebenenfalls dies mit Privatinvestoren zu finanzieren. Erster Beigeordneter Alt erläutert, dass die Wirtschaftlichkeitsberechnung den zu erwartenden Kosten und Erlösen entsprechen würde. Technischer Betriebsleiter Kalmbach informiert, dass für dieses Werk ein Mindestwasserabfluss von mehr als 1 MNQ gefordert werde. In der Vergangenheit jedoch nur 1/3 MNQ. Herr Gaisser erläutert anhand eines Lageplans die verschiedenen ursprünglich vorgesehenen Varianten sowie anhand einer Tabelle die zu erwartenden Wassermengen. Bei einem Mindestabfluss von 1,3 MNQ würde die Anlage 70 Tage im Jahr stehen, was bedeute, dass an diesen Tagen die geforderte Mindestwassermenge überhaupt nicht in der Murg vorhanden sei. Im Gegensatz dazu stehe die Anlage in Schönmünzach wegen eines zu geringen Wasserabflusses nie. Auf eine Frage sagt der Vorsitzende, dass durch die Gemeindewerke der angesprochene Gutachter beauftragt werden müsse, um die Stellungnahme des Regierungspräsidiums zu widerlegen. Gemeinderat Bauer sieht in der Stellungnahme des Regierungspräsidiums die Maximalforderung der Fischereibehörde. Nachdem in der Vergangenheit geringere Mindestabflussmengen möglich gewesen seien, stelle diese Stellungnahme einen Widerspruch dar. Mit der von Gemeinderat Gerhard Gaiser angesprochenen Konzeption tue er sich schwer. Gemeinderat Weber bedauert, dass dieses Werk nicht realisiert werden könne. Zu seiner Frage sagt der Vorsitzende, dass alternative Standorte für Wasserkraftanlagen nicht vorhanden seien. Gemeinderat Kalmbach verweist auf die Stauwehre im Unteren Murgtal, bei denen kein Wasser durchgelassen würde. Hier sei zu hinterfragen, wie die Fische in diesen Bereichen in der Murg hochsteigen könnten. Gemeinderat Ernst Schleh ist der Auffassung, dass die Gemeindewerke an diesem Thema dranbleiben sollten. Angesichts der Entwicklung der Energiekosten werde sich die Wirtschaftlichkeit in der Zukunft sicher günstiger darstellen. Gemeinderat Gerhard Gaiser regt an, einen Vertreter der Landesanstalt für Umweltschutz einzuladen, da nach einer Studie der Schwarzwald stark durch den zu erwartenden Klimawandel betroffen sei. Technischer Betriebsleiter Kalmbach weist darauf hin, dass die Wasserkraftanlage nach dem derzeitigen geltenden EEG nur gefördert werde, wenn diese bis zum 31.12.2007 genehmigt sei. Angesichts der derzeitigen Sachlage mache es nach seiner Auffassung keinen Sinn, die Planung und das Wasserrechtsverfahren durchzuziehen. Vielleicht entwickle sich die Situation in der Zukunft günstiger. Nach Auffassung von Gemeinderat Gerhard Gaiser könne auf das FFH-Gutachten angesichts der Kosten verzichtet werden. Er befürchtet im Gegenteil, dass die Anlage angesichts der Klimaentwicklung in Zukunft noch mehr als die genannten 70 Tage im Jahr stehen würde. Gemeinderat Weber beantragt, Vertreter des Regierungspräsidiums, des Landratsamtes und der Landesanstalt für Umweltschutz baldmöglichst in den Ausschuss einzuladen und den Tagesordnungspunkt bis dahin zu vertagen. Bei 1 Gegenstimme und 1 Enthaltung wird diesem Antrag mehrheitlich zugestimmt.