Bestattungen auf städtischen Friedhöfen in

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Bestattungen auf städtischen Friedhöfen in
Bestattungen
in
Friedhöfen
Gelsenkirchen
- ein Ratgeber -
2. Auflage
auf städtischen
Kostenlos
1
Dieser Ratgeber wurde erstellt von
GELSENDIENSTE
Immermannstraße 47
45894 Gelsenkirchen
Telefonnummern für Friedhofsfragen :
 02 09 / 954 41 77 oder  02 09 / 954 46 45
@ [email protected]  www.gelsendienste.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 8.30 - 15.30 Uhr, Freitag 8.30 - 13.00 Uhr
Impressum:
Konzept / Gestaltung: Prowiss-Verlag
Texte: GELSENDIENSTE
Bildnachweis: GELSENDIENSTE, FGG, Prowiss-Verlag (Christiane Beckmann)
Druck: SDT Satz+DruckTeam, Bochum
2. Auflage: 2011
© by
- Verlag
Dr. Gabriele Bechstein
Bernskamp 11, 45966 Gladbeck
Fon: 0 20 43 / 401 34 02
Fax : 0 20 43 / 401 34 01
E-Mail: [email protected]
und der
FGG Friedhofsgärtner Gelsenkirchen eG
Middelicher Straße 89
45892 Gelsenkirchen
 02 09 / 31 80 80 und
 02 09 / 39 86 82
[email protected]  www.fgg-online.de
Öffnungszeiten :
Montag, Freitag 9.00 - 12.00 Uhr,
Montag, Dienstag, Donnerstag 14.00 -16.30 Uhr
Terminvereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
@
Diesen Ratgeber erhalten Sie auch im Internet unter
www.gelsendienste.de  www.fgg-online.de

Inhaltsübersicht
Vorwort
GELSENDIENSTE und FGG Friedhofsgärtner Gelsenkirchen eG
Für wen ist der Ratgeber gedacht?
Seite
4
Friedhöfe im Stadtgebiet Übersicht
Seite
6
Bestattungsmöglichkeiten auf den Gelsenkirchener Friedhöfen?
Wahlgrab
Reihengrab
Gemeinschaftsgrabfeld mit Grabkennzeichnung
Anonyme Reihengräber
Friedhain
Aschestreufeld
Dauergrabgepflegte Gemeinschaftsgrabstätte
Seite
8
Bestattungsmöglichkeiten auf einen Blick
Tabelle
Seite
16
Besondere Leistungen der städtischen Friedhöfe
Neue Abschiedsräume
Trauerhallen
Bestattungen für Angehörige anderer Religionen
Grabfelder für Frühgeburten
Seite
20
Hinweise zur Grabgestaltung Was sind Gräber mit und ohne besondere Gestaltungsvorschriften?
Wissenswertes zu Grabmalen / Grabsteinen
Wissenswertes zur Grabpflege
Wichtige Überlegungen zum Thema Bestattung Wunsch des Verstorbenen
Wahl des Bestatters
Kosten der Beerdigung / Grabpflege finanziell sichern
Seite
22
Seite
28
Häufig gestellte Fragen Seite
32
Planungshilfe / Checkliste Planungshilfe Bestattung
Checkliste „Was ist zu tun nach dem Todesfall eines Angehörigen?“
Seite
36
Wichtige Ansprechpartner /Adressen Anhang
Seite
42
Beilage:
Übersicht über die Gebühren
mit Berechnungsbeispielen
4
5
Vorwort
GELSENDIENSTE und die Friedhofsgärtner Gelsenkirchen eG
(FGG) haben diesen Ratgeber speziell für die Bürgerinnen
und Bürger Gelsenkirchens zusammengestellt.
GELSENDIENSTE ist als eigenbetriebsähnliche Einrichtung
für acht städtische Friedhöfe, auf denen Bestattungen
stattfinden, und für vier außer Dienst gestellte städtische
Friedhöfe verantwortlich. Neben der Durchführung der
eigentlichen Bestattung einschließlich der Bereitstellung der
gewünschten Räumlichkeiten, wie Trauerhallen und Abschiedsräumen, gehört dazu auch die umfassende Pflege der
Friedhofsflächen und der Liegenschaft als Grundstück.
Darüber hinaus werden die Bürgerinnen und Bürger in
allen Friedhofsfragen umfassend beraten.
Die FGG bietet seit über 30 Jahren persönliche, ausführliche
und diskrete Beratung, Vor-Ort-Betreuung, Beerdigungsvorsorge sowie fachgerechte Ausführung aller grabpflegerischen Arbeiten durch ihre gut 30 Mitgliedsmeisterbetriebe.
Außerdem fungiert die FGG als Treuhandstelle für Dauergrabpflege, d. h. sie ist beratend und treuhänderisch tätig.
Für wen ist dieser Ratgeber gedacht ?
Mit dieser Informationsbroschüre wollen beide Einrichtungen Rat suchenden Bürgerinnen und Bürgern eine Hilfestellung zum Thema Friedhof und Bestattungen geben und
insbesondere offene Fragen für Entscheidungen vor und
nach einem Sterbefall beantworten.
Diese Broschüre ist daher insbesondere gedacht für die
Menschen, die
–
–
–
Vorsorge für einen Sterbefall treffen wollen,
ihren Angehörigen die Aufgaben nach dem eigenen
Sterbefall erleichtern wollen,
generell über die vielfältigen Möglichkeiten der
Bestattungen auf Gelsenkirchener Friedhöfen informiert
werden möchten.
Sie soll eine erste Information zu einem sensiblen Themenkomplex sein.
Weitergehende oder ergänzende Fragen beantworten wir
gerne, wenn Sie diese an unsere Beratungsstellen richten.
(Beratungsstellen  siehe Seite 42 dieser Broschüre.)
6
Friedhöfe im Stadtgebiet
Die städtischen Friedhöfe sind auf Grund ihrer Größe von insgesamt 147 ha und ihres Parkcharakters wesentliche Bestandteile des Gelsenkirchener Grüns.
Neben ihrem eigentlichen Zweck dienen sie wie die Gelsenkirchener Park- und Grünanlagen der
Naherholung der Bevölkerung und tragen wesentlich zur Verbesserung des Stadtklimas bei.
Es gibt 8 städtische Friedhöfe, auf denen derzeit Bestattungen stattfinden. Dies sind:
Friedhof
Straße / Haupteingang
Hassel-Oberfeldingen
Hasseler Straße 100
Hauptfriedhof
Ortbeckstraße 2
Horst-Süd
Am Schleusengraben 11
Beckhausen-Sutum
Harpenstraße 26
Westfriedhof Heßler
Grawenhof 25
Ostfriedhof Bismarck-West
Erdbrüggenstr. 115
Südfriedhof Ückendorf
Günnigfelder Str. 88
Rotthauser Friedhof
Hilgenboomstraße 35
Darüber hinaus gibt es vier teilweise außer Dienst gestellte städtische Friedhöfe. Dies sind Nordfriedhof Hassel, Alter Friedhof Mühlenstraße, Friedhof Resse, Alter Friedhof Beckhausen. Hier sind nur
noch bei schon vorhandenen Wahlgrabstätten Bestattungen in den unbelegten Grabstellen möglich.
7
Die christlichen Kirchen betreuen eigenständig 9 Friedhöfe, die jüdische Gemeinde
einen Friedhof ( Ansprechpartner siehe Anhang).
Auf dem städtischen Friedhof
in Hassel-Oberfeldingen gibt
es einen muslimischen Friedhofteil (mehr dazu  siehe
Seite 21 dieser Broschüre).
Ansprechpartner für Fragen zu
den städtischen Friedhöfen:
GELSENDIENSTE- Friedhofsbüro
Immermannstraße 47
 02 09 / 954 41 77 oder
 02 09 / 954 46 45
@ [email protected]
www.gelsendienste.de
Weitere wichtige Ansprechpartner siehe Anhang
Lageplan der Gelsenkirchener Friedhöfe
8
9
Bestattungsmöglichkeiten
auf den Gelsenkirchener Friedhöfen
Die nachfolgenden Bestattungsmöglichkeiten werden auf
Seite 18 bis 19 tabellarisch
zusammengefasst.
Die Wahlgrabstätte In einer Wahlgrabstätte
ist es möglich, mehrere Bestattungen in einem Grab
durchzuführen. Familien,
die ihre Mitglieder zusammen beerdigt haben wollen,
entscheiden sich für diese
Grabart.
In einer Sarg-Wahlgrabstelle
können noch zusätzlich bis
zu 4 Urnen beigesetzt werden. Dies wird als eine Grabstelle bezeichnet.
Bei einem reinen UrnenWahlgrab können 4 Urnen
beigesetzt werden (= eine
Grabstelle).
Das Grab kann auch größer
angelegt sein, beispielsweise
zwei Särge, in diesem Fall
spricht man von einem zweistelligen Wahlgrab.
Das Wahlgrab wird vom Nutzungsberechtigten gepflegt.
Ein Wahlgrab wird für 30
Jahre erworben. Im Falle
von weiteren Beerdigungen
muss für den dann Verstorbenen das Grab noch eine
Nutzungszeit von 25 Jahren
aufweisen.
Beispiel:
erste Bestattung = 30 Jahre
Nutzungsdauer.
Nach 12 Jahren soll eine
zweite Bestattung erfolgen.
Die erst erworbene Nutzungsdauer von 30 Jahren ist
nach 12 Jahren auf 18 Jahre
gesunken.
Um für den neu Verstorbenen wieder 25 Jahre Ruhezeit herzustellen, wird
die Nutzungsdauer für das
gesamte Grab (für alle jeweiligen Grabstellen) für
die „fehlende Zeit“
= 18 + ? = 25, also 7 Jahre
verlängert („nachgekauft“).
Erwerb/Nutzungsdauer
30
Restnutzungsdauer
25
Restnutzungsdauer
18
kein Nacherwerb
erforderlich
Nacherwerb
7
10
Das Reihengrab
Das Reihengrab ist ein
Einzelgrab.
Auf allen städtischen Friedhöfen gibt es Flächen für
Sarg-Reihengräber und
weitere Flächen für UrnenReihengräber, die nach dem
jeweiligen Todesfall der
Reihe nach belegt werden.
Beerdigt wird jeweils nur
ein Verstorbener.
Das Grab wird von einem
Nutzungsberechtigten gepflegt, er erhält das Nutzungsrecht für 25 Jahre;
ein Nacherwerb ist nicht
möglich.
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Das Gemeinschaftsgrabfeld mit Grabkennzeichnung
Die Bestattungsart wird
umgangssprachlich auch als
„teilanonym“ bezeichnet.
Es handelt sich um Sarg- oder
Urnenbestattungen in einer Rasenfläche, in der die
Gräber der Reihe nach belegt
werden.
Zur Kennzeichnung der
Grabstelle muss eine Platte
in der Größe von 30 x 40 cm
verwendet werden, die von
den Angehörigen zu liefern
ist.
Grabschmuck wird von der
Friedhofsverwaltung bei der
Pflege entfernt und nicht
wieder aufgelegt.
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Das anonyme Reihengrab
Es handelt sich um Sarg- oder
Urnenbestattungen in einer Rasenfläche, in der die
Gräber der Reihe nach belegt
werden.
Es gibt keinen Hinweis auf
den Verstorbenen (kein
Grabstein, keine Grabplatte
o. Ä.).
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Der Friedhain
Die Beisetzung erfolgt im
Wurzelbereich eines Baumes
in einer Rasenfläche.
Es gibt keinen Hinweis auf
den Verstorbenen (kein
Grabstein, keine Grabplatte
o. Ä.).
Diese Bestattungsart ist nur
für Urnen vorgesehen und
kann nur auf dem Hauptfriedhof durchgeführt werden.
14
15
Sondergrabstätte
Die dauergrabgepflegte
Gemeinschaftsgrabstätte
Das Aschestreufeld
Die Asche des /der Verstorbenen wird in einem Teilbereich einer Rasenfläche
verstreut.
Es gibt keinen Hinweis auf
den Verstorbenen (kein Grabstein, keine Grabplatte o. Ä.).
Diese Bestattungsart setzt
eine Verfügung von Todes
wegen voraus, d.h. die Verstorbenen müssen selbst zu
Lebzeiten schriftlich festgelegt haben, dass ihre Asche
nach dem Tode verstreut
wird. Derartige Verfügungen
können getroffen werden
durch Testament, Erbvertrag,
eigenhändig geschriebene,
datierte und unterschriebene
Erklärung oder Erklärung vor
einem Notar.
Wichtig:
Die Erklärung der Angehörigen, dass der Verstorbene
das Verstreuen der Asche
gewünscht hat, ist nicht ausreichend.
Diese Art der Bestattung wird
nur auf dem Hauptfriedhof
angeboten.
Eine größere zusammenhängende Fläche auf dem Friedhof wird von einem Gewerbetreibenden (beispielsweise
Gärtner) oder einem Verbund von Betrieben landschaftsgärtnerisch gestaltet.
Dieser Betrieb oder Verbund
erwirbt hierfür das Nutzungsrecht an dieser Fläche.
Der Nutzungsberechtigte
(Gewerbetreibende) kann
Sarg- oder Urnenbestattungen durchführen lassen.
In einer dauergrabgepflegtenGemeinschaftsgrabstätte kann
nur bestattet werden, wenn
zur Unterhaltung und Pflege
ein Treuhand-Dauergrabpflegevertrag abgeschlossen wurde.
Anders als bei den üblichen
Reihen- oder Wahlgräbern
sind für den Betrachter die
Abgrenzungen der einzelnen
Grabparzellen in der Regel
nicht erkennbar.
Mit Grabsteinen, die in der
gärtnerischen Fläche integriert sind, kann die Grabstelle gekennzeichnet und
der Name des Verstorbenen
benannt werden.
Bestattungsmöglichkeiten auf den Gelsenkirchener Friedhöfen
Bestattung in einem
Sarg
16
Bestattung in einer
Urne
= "Erdbestattung"
Einäscherung
in einem
Krematorium
Wahlgrab / Gruft
Wahlgrab / Gruft
Normales Reihengrab
Normales Reihengrab
Gemeinschaftsgrabfeld
mit Grabkennzeichnung
Gemeinschaftsgrabfeld
mit Grabkennzeichnung
Anonymes Reihengrab
Anonymes Reihengrab
Dauergrabgepflegte
Gemeinschaftsgrabstätte
Friedhain
Dauergrabgepflegte
Gemeinschaftsgrabstätte
Aschestreufeld
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Wahlgrab
hier „WG“ abgekürzt
Reihengrab
hier „RG“ abgekürzt
Gemeinschaftsgrabfeld mit
Grabkennzeichnung
Anonymes
Reihengrab
Friedhain
Aschestreufeld
Dauergrabgepflegte
Gemeinschaftsgrabstätte
immer als Rasengrab angelegt, ohne Hinweise auf den
Verstorbenen.
als Rasengrab angelegt
ohne Hinweise auf den
Verstorbenen, Beisetzung
im Wurzelbereich eines
Baumes
Rasenfläche ohne Hinweis auf
den Verstorbenen
Größere gärtnerisch gestaltete
Fläche. Nur in Verbindung mit
einem Dauergrabpflegevertrag
und nach Absprache mit einem
Gewerbetreibenden (z. B. Friedhofsgärtner) möglich
getrennte Felder für jeweils Urnenoder Sarggräber
getrennte Felder für jeweils
Urnen- oder Sarggräber
nur Urnenbestattungen
Verteilung der Asche
Sarg- und Urnenbestattungen in
diesem Feld
wird von der Friedhofsverwaltung vorgegeben
wird von der Friedhofsverwaltung
vorgegeben
Lage der Grabstätte ist nur
der Friedhofsverwaltung
bekannt
Lage der Grabstätte ist
nur der Friedhofsverwaltung bekannt
Lage der Grabstätte ist nur der
Friedhofsverwaltung bekannt
in Absprache mit der Friedhofsverwaltung
Ersterwerb 30 Jahre, Verlängerung
möglich, Erwerb des Nutzungsrechtes schon zu Lebzeiten möglich
25 Jahre,
keine Verlängerung
für 25 Jahre,
keine Verlängerung
für 25 Jahre,
keine Verlängerung
für 25 Jahre,
keine Verlängerung
für 25 Jahre,
keine Verlängerung
für 25 Jahre nach jeder Bestattung; nutzungsberechtigt ist der
Gewerbetreibende
Wer pflegt
das Grab?
Gestaltung durch den Nutzungsberechtigten
Gestaltung durch den
Nutzungsberechtigten
Rasenpflege durch Friedhofsverwaltung, keine individuelle Grabgestaltung möglich
Rasenpflege durch
Rasenpflege durch FriedhofsFriedhofsverwaltung,
verwaltung, keine individuelle
keine individuelle GrabGrabgestaltung möglich
gestaltung möglich
Rasenpflege durch Friedhofsverwaltung, keine individuelle
Grabgestaltung möglich
Abschluss eines Treuhand-Dauergrabpflegevertrages,
Pflege durch den Gewerbetreibenden
Grabstein
ein stehendes Grabmal und zusätzlich liegende Namenssteine zulässig
ein Grabstein zulässig,
liegend oder stehend
vom Nutzungsberechtigten muss
eine genormte Grabplatte erworben
werden. Verlegung durch Friedhofsverwaltung
Grabsteine sind nicht
zulässig
Grabsteine sind nicht
zulässig
Grabsteine sind nicht zulässig
Grabsteine zulässig, Entscheidung trifft Gewerbetreibender
auf allen
städtischen Friedhöfen
auf allen
städtischen Friedhöfen
auf allen
städtischen Friedhöfen
auf allen
städtischen Friedhöfen
nur auf dem Hauptfriedhof nur auf dem Hauptfriedhof
Kurzbeschreibung
Wahlgräber haben eine oder mehrere
Grabstellen : WG für Sargbestattung:
Einzelgräber in der Reihe,
• eine Stelle = ein Sarg und bis zu
nebeneinander in Grabvier Urnen.
feldern
WG für Urnenbestattung:
• eine Stelle = bis zu vier Urnen
immer als Rasengrab angelegt
mit Hinweis auf den
Verstorbenen (Grabplatte)
Beerdigungsart
Sarg- und Urnenbestattungen,
s.o. je nach Stellenanzahl in einem
WG möglich
getrennte Felder für jeweils
Urnen- oder Sarggräber
Lage und Anzahl der Grabstellen
werden mit dem Erwerber abgestimmt.
Nutzungsrecht
Lage
Auf welchen
Friedhöfen
ohne Gestalauf dem Haupt- und Ostfriedhof
tungsvorschriften möglich
auf dem Haupt- und Ostfriedhof
auf allen
städtischen Friedhöfen
Besondere Leistungen
der
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städtischen Friedhöfe
Neue Abschiedsräume
Gelsendienste hat seit einigen
Jahren zusätzliche Abschiedsräume auf folgenden Friedhöfen eingerichtet:
auf dem Hauptfriedhof,
dem Friedhof HasselOberfeldingen
auf dem Ostfriedhof und
dem Westfriedhof
Für Angehörige und Freunde
ist es möglich, diesen besonders gestalteten Raum zu
mieten und in einer privaten
Atmosphäre von dem Verstorbenen Abschied zu nehmen.
Besprechen Sie mit der Fried-
hofsverwaltung, wann Sie den
Abschiedsraum in Anspruch
nehmen möchten.
Trauerhallen
Trauerhallen befinden sich auf
jedem städtischen Friedhof.
Hier können für die Teilnehmer
an einer Beerdigung Trauerfeiern abgehalten werden. Für die
Nutzung fallen Gebühren an
( siehe Beilage „Friedhofsgebühren“).
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Bestattungen für
Angehörige anderer
Religionen
Grundsätzlich können Angehörige jeder Religion auf den
städtischen Friedhöfen beerdigt werden. Inwieweit auf
besondere Wünsche hinsichtlich des Beerdigungsrituals
eingegangen werden kann,
sollte in aller Ruhe frühzeitig
mit der Friedhofsverwaltung
besprochen werden.
Für die Nachfrage der örtlich
meistvertretenen Religionen
sind bereits spezielle Einrichtungen geschaffen worden.
Muslime
Für Angehörige muslimischen
Glaubens bestehen besondere Bestattungsfelder auf dem
Friedhof Hassel-Oberfeldingen
für Reihen- und Wahlgrabbestattungen.
Auf den Friedhöfen HasselOberfeldingen und dem
Ostfriedhof stehen Räumlichkeiten für eine rituelle Waschung zur Verfügung.
Eine Bestattung ist nur in
einem Sarg erlaubt (keine
Bestattung in einem Tuch).
Juden
Der Friedhof für Angehörige
jüdischen Glaubens befindet sich an der Günnigfelder
Straße / Am Dördelmannshof
(Südfriedhof).
 Ansprechpartner zu diesem
Thema finden Sie im Anhang
dieser Broschüre.
Grabfeld für
Fehlgeborene
Auf dem Hauptfriedhof ist ein
Bereich eingerichtet, in dem
Frühgeburten beerdigt werden können.
Für die Bestattung werden
durch GELSENDIENSTE keine
Gebühren erhoben.
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Hinweise zur Grabgestaltung
Was sind Gräber mit und
ohne besondere Gestaltungsvorschriften?
Die Friedhöfe in Gelsenkirchen
mit ihrem Parkcharakter sollen
in diesem Erscheinungsbild
bewahrt werden. Es sind daher
für die Gräbergestaltung Regeln aufgestellt worden (mit
besonderen Gestaltungsvorschriften), die auf allen Friedhöfen gelten.
Es gibt nur auf zwei Friedhöfen Ausnahmeregelungen: auf
dem Hauptfriedhof und dem
Ostfriedhof sind Grabfelder
eingerichtet, die ohne besondere Gestaltungsvorschriften
eingerichtet werden können.
Der überwiegende Teil aller
Friedhofsflächen sind Gräber
mit besonderen Gestaltungsvorschriften.
Gestaltungsvorschriften sind
beispielsweise:
Grabmale nur aus Materialen
wie Naturstein und Holz,
kein Beton
Grabfläche soll bepflanzt
sein (beispielsweise nicht
vollständig durch eine Marmorplatte abgedeckt).
nur ein stehendes Grabmal
auf jeder Grabstätte erlaubt
Grabeinfassungen sind bei
Reihen- oder Wahlgräbern
möglich
Ohne besondere Gestaltungsvorschriften muss ein Grab
gewählt werden, wenn zum
Beispiel gewünscht ist:
außergewöhnliche Grabsteinmaterialien (beispielsweise Beton) oder
Gestaltungselemente zu
verwenden
mehrere Grabsteine auf das
Grab zu bringen
die Grabfläche vollständig
mit einem Stein zu schließen
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Eine genaue Auflistung der
Gestaltungsvorschriften und
Auskunft erhalten Sie bei der
Friedhofsverwaltung oder
unter
www.gelsendienste.de
Wissenswertes zu Grabmalen / Grabsteinen
Die Steinmetze sind erfahrungsgemäß über die Vorschriften informiert, die für
die Gelsenkirchener Friedhöfe
gelten. Nach der Friedhofssatzung müssen – je nach den
o. g. Gestaltungsvorschriften –
zugelassene Abmessungen
und die Standfestigkeit eingehalten werden. Genaueres
erfahren Sie bei der Friedhofsverwaltung oder unter
www.gelsendienste.de
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Wissenswertes zur
Grabpflege
Manche Menschen denken
heute deshalb über alternative Bestattungsformen
nach, weil sie nach ihrem Tod
niemandem zur Last fallen
wollen. Eigentlich liegt ihnen
jedoch viel an einer persönlich
gestalteten und gepflegten
Grabstätte.
Grabgestaltung kann für den
Angehörigen Teil der wichtigen Trauerarbeit sein.
Bei einem Reihen- oder Wahlgrab können die Angehörigen
das Grab selbst nach ihren
Wünschen gestalten oder sich
dabei durch einen Friedhofsgärtner helfen lassen.
Der Umfang der gärtnerischen
Arbeiten kann individuell
vereinbart werden. Eine Grab-
25
Pflegetipps
pflege lässt sich langfristig und
den persönlichen Vorlieben
und Wünschen des Verstorbenen entsprechend mit einem
treuhänderischen Dauergrabpflegevertrag absichern. Darin
können beispielsweise die Gestaltung des Grabes, die jahreszeitliche Wechselbepflanzung
und der Blumenschmuck zu
besonderen Anlässen genau
festgelegt werden.
Der Treuhänder überwacht
dann die vertragsgemäße Ausführung der Arbeiten durch
Mitgliedsmeisterbetriebe während der kompletten Ruhefrist.
März:
-Lockerung des Erdreiches, Grabstätte säubern, Unkraut jäten, harken, Gehölzschnitt
-Grabbepflanzung auf „Winterschäden“ überprüfen, wenn nötig, Pflanzen auswechseln oder ergänzen
-Frühjahrsbepflanzung mit Stiefmütterchen, Gänseblümchen, Vergissmeinnicht, Primelchen, Narzissen, Tulpen, Hyazinthen
und andere
April:
-Grabstätte säubern, Unkraut jäten, harken, gießen, Boden-
deckerschnitt
Mai:
-Grabstätte säubern, Unkraut jäten, harken, gießen
-nach den Eisheiligen: Sommerbepflanzung mit Begonien (Eisbegonien, Elatiorbegonien, Knollenbegonien), Impatiens
(Fleißiges Lieschen, Edellieschen), Geranien, Fuchsien
und andere
Juni / Juli:
-Grabstätte säubern, Unkraut jäten, harken, gießen, Boden deckerschnitt
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August:
-Grabstätte säubern, Unkraut jäten, harken, gießen, Boden decker und Gehölze nachschneiden
-Herbstbepflanzung mit Callunen, Eriken, Winterastern, Alpen veilchen, Gräsern und andere
September:
-Grabstätte säubern, Unkraut jäten, harken, gießen
Oktober / November:
-Grabstätte säubern, Unkraut jäten, harken, Laub fegen
-Herbst- / Winterschmuck
- Grabstätte winterfest machen, evtl. Frostschutz für frost empfindliche Pflanzen
Dezember / Januar / Februar:
-Laub und Unrat beseitigen
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Schnitt für Schnitt
Rahmengehölze:
Rückschnitt zum Winterende, wenn keine stärkeren
Fröste mehr zu erwarten sind. Sonderformen werden
2 bis 3 Mal im Jahr in Form gebracht.
Bodendecker:
2 bis 3 Schnitte pro Jahr sind nötig, um die Teppichform zu erhalten. Ausnahme: Heidegewächse werden
erst nach der Blüte geschnitten
Richtig gießen
In trockener und warmer Zeit sollte das Grab mindestens 2 Mal pro Woche durchdringend gegossen werden, Schalen hingegen täglich, am besten in den kühleren Stunden des Tages.
So verdunstet das Wasser nicht so schnell und empfindliche Pflanzen nehmen keinen Schaden.
Eine besondere Art der Dauergrabpflege bietet die dauergrabgepflegte Gemeinschaftsgrabstätte
( Bild und Beschreibung auf Seite 15).
Wichtige Überlegungen
zum Thema Bestattung
Der Wunsch
des Verstorbenen
Bei einem Todesfall ist es für
die Angehörigen wichtig zu
wissen, was der Verstorbene
gewünscht hat.
Besprechen Sie Ihre Überlegungen mit Ihren Angehörigen, damit Ihre Wünsche im
gegenseitigen Einvernehmen
geregelt werden können.
Die meisten Angehörigen erleben es als gutes Gefühl, die
in Ruhe durchdachten Mitteilungen des Verstorbenen
in seinem Sinne ausführen zu
können.
Die Fragen „Wo und wie möchte ich bestattet werden?“ und
„Was geschieht in der Zeit
28
nach der Beisetzung?“ sollten
mit Umsicht geklärt werden.
Für die Angehörigen und
verbliebenen Freunde hat das
Grab bei der Trauerbewältigung eine wichtige Bedeutung.
Eine Grabstelle aufsuchen zu
können, ist oft ein Bedürfnis
und auch Trost, hier ist ein Ort
für Zwiesprache und Erinnerung.
die Erkenntnis, dass Grabpflege durch einen Gärtner schon
sehr kostengünstig gestaltet
werden kann.
Der Wunsch, „keinem zur
Last zu fallen“, wird häufig
geäußert. Manche scheuen
beispielsweise vor der Verantwortung einer langjährigen
Verpflichtung zur Grabpflege
zurück. Bei genauerem Hinsehen ergibt sich jedoch oft
Wahl des Bestatters
Eine Hilfestellung, um eine
klare Entscheidung zu finden,
ist oft das Durchgehen einer
Frageliste / Planungshilfe, die
wir in diese Broschüre aufgenommen haben.
Nur ein Bestatter Ihres Vertrauens kann eine Ihnen angemessene Beerdigung gestalten; er nimmt sich Zeit für Sie,
berät ausführlich und steht
Ihnen mit praktischer Hilfe
29
(beispielsweise wichtige Adressen, Formalitätenabwicklung)
zur Seite.
Auch wenn es Ihnen unüblich
erscheint, Sie können auch
ohne konkreten Anlass Beratungsgespräche bei mehreren
Bestattern führen, um im Falle
des Falles die Beerdigung in
guten Händen zu wissen.
Kosten der Beerdigung /
Grabpflege finanziell
absichern
Die Kosten für eine würdige
Bestattung belaufen sich
heute oft auf eine Summe
von 5. 000 €.
Vielleicht fragen Sie sich:
Wie kann ich hier Vorsorge
treffen?
Wie können meine persönlichen Wünsche und Interessen auch nach meinem Tod
berücksichtigt werden?
Wie kann ich sicher sein,
dass mein Geld auch verlässlich verwendet wird; insbesondere bei einem langen
Zeitraum (beispielsweise
25 Jahre Grabpflege)?
Um sicherzustellen, dass Ihr
Wille für die eigene Bestattung, Grabwahl und Grabgestaltung auch nach Ihrem Tod
respektiert wird, bieten eindeutige Vorsorgeregelungen /
-verträge und Bevollmächtigungen von Personen Ihres
Vertrauens Sicherheit.
Bei Verträgen mit langen Laufzeiten (beispielsweise Vorsorgeverträgen) empfiehlt es sich, diese
mit Genossenschaften oder
Treuhandstellen abzuschließen.
Ein Treuhänder legt Ihr Geld
nach streng festgelegten
Richtlinien mündelsicher an.
Mit den jährlichen Zinserträgen können Kostensteigerungen während der Laufzeit
aufgefangen werden. Auf
Wunsch erhalten Sie jährlich
einen Kontoauszug.
Mögliche Vorsorgeregelung:
Dauergrabpflegevorsorgevertrag
Mit diesen Verträgen können
Sie konkret und individuell
verschiedene Leistungen festlegen, die von Ihrem eingezahlten Geld durch den Bestatter erbracht werden sollen,
beispielsweise Beerdigungsart, Grabstein und Dauergrabpflege.
Weitere Informationen unter
@ [email protected]
30
Checkliste
„Kosten Trauerfall“
Leistungen von Bestattern
Auslagen
Sonstige Kosten
Sarg / Einäscherungssarg
Urne
Sargausstattung
Totenbekleidung
Ankleiden u. Einsargung
Überführung zum Friedhof
Aufbahrung / Schmuck der
Ärztlicher Totenschein
Gebühr für die Sterbe­-
Grab- und Beisetzungs-
Trauerhalle
Durchführung der
Trauerfeier
allgemeine Verwaltungs kosten
Trauerbriefe
Zeitungsanzeigen
Danksagungen
Sonstige Sonderwünsche
urkunden
Portokosten
Musik, Gesang
Blumendekoration für Sarg
Kränze, Gebinde
Dekoration Kapelle /
Trauerhalle
Wurfsträuße u. Ä.
Druckkosten Trauerkarten
Gottesdienstgebühren
kosten
Beerdigungskaffee
Erstbepflanzung bzw.
Neubepflanzung
Grabmal
Grabpflege,
Dauergrabpflege
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32
Häufig gestellte Fragen
33
Auf welchem Friedhof kann ich bestattet werden?
Auf den Gelsenkirchener Friedhöfen kann jede Person beigesetzt werden, die den Wunsch dazu
hat.
Das Nutzungsrecht an einem Reihengrab erwirbt derjenige, der die Bestattung beim Friedhofsbüro
veranlasst, und zwar für 25 Jahre. Er entrichtet hierfür die entsprechende Gebühr und erhält einen
Grabstellenausweis.
Der Nutzungsberechtigte darf und muss sich um die Gestaltung und die Pflege der Grabstätte
kümmern und das Grab in einem ordentlichen Zustand halten. Diese Arbeiten kann er auch von
Friedhofsgärtnern ausführen lassen ( siehe hierzu in dieser Broschüre Seite 24).
Was sind Ruhefristen?
Auch Ruhezeiten genannt: Nach einer Beerdigung müssen Särge und Urnen in Gelsenkirchen
25 Jahre lang in der Erde ruhen, da die Totenruhe grundsätzlich nicht gestört werden darf
(Ausnahmen nur bei wichtigen Gründen).
Wie kann ich sicherstellen, dass ich zusammen mit meinem Partner / meiner Partnerin beerdigt
werde?
Gewährleistet werden kann dieser Wunsch durch ein Wahlgrab und eine gemeinschaftliche schriftliche Verfügung.
Was ist das Nutzungsrecht?
Nach der Beerdigung muss das Grab für die Dauer der Ruhezeit gepflegt werden. In der Regel
übernehmen Angehörige diese Aufgabe, die auch die Beerdigung für ein Reihen- oder Wahlgrab
angemeldet haben, sie sind dann als Nutzungsberechtigte Ansprechpartner für die Friedhofsverwaltung.
Wer veranlasst meine Beisetzung, wenn ich keinen Angehörigen habe?
Sie können sich mit einer Person Ihres Vertrauens beraten. Auch beispielsweise ein vertrauter
Nachbar / eine vertraute Nachbarin kann im Falle Ihres Versterbens den Bestatter oder ggf. die
Treuhandstelle (z. B. die FGG) informieren, mit dem / der Sie Ihre Bestattung vorsorglich geplant
haben ( siehe Seite 28 dieser Broschüre).
Ihre Vertrauensperson sollte wissen, wo Sie die nötigen Unterlagen bereit gelegt haben.
Was ist ein Nutzungsberechtigter; welche Pflichten hat er?
Das Nutzungsrecht an einem Wahlgrab (oft Familiengruft genannt) erwirbt man bei der Friedhofsverwaltung für 30 Jahre und entrichtet hierfür die entsprechende Gebühr. Danach erhält der
Nutzungsberechtigte eine Graburkunde.
Bei einer weiteren Bestattung in diesem Wahlgrab darf der Nutzungsberechtigte die Verlängerung der Nutzung (neue Ruhefristen einhalten) beantragen („Nutzungszeit nachkaufen“)
( siehe Seite 8 und folgende in dieser Broschüre).
Wie kann ich sicherstellen, dass meine Beerdigung so stattfindet, wie ich es mir vorstelle?
In Ihrer Wohnung sollten Sie eine Dokumentenmappe aufbewahren, aus der hervorgeht, wen Sie
als Vertrauensperson bevollmächtigen, die erforderlichen Angelegenheiten zu regeln.
Für eine sichere Regelung und Abwicklung empfiehlt es sich, seine Vorstellungen der Beerdigung
in einem Vorsorgevertrag festzulegen ( siehe hierzu Seite 29 dieser Broschüre).
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Was passiert, wenn das Grab nicht mehr gepflegt werden kann?
Wenn derjenige, der das Grab pflegt, dies nicht weiter tun kann oder möchte, hat er im Wesentlichen zwei Möglichkeiten:
1. Er kann einen Friedhofsgärtner mit der Pflege des Grabes beauftragen, beispielsweise über
einen Dauergrabpflegevertrag.
Einen Vertrag mit einem Verbund von Gärtnern (wie zum Beispiel der FGG) abzuschließen,
bietet Gewähr für eine verlässliche individuelle Grabpflege bis zum Ablauf der Ruhefrist.
Weitere Informationen auch unter  www.fgg-online.de
oder
2. Er kann das Nutzungsrecht jederzeit an die Friedhofsverwaltung zurückgeben. Die Grabstätte
wird dann abgeräumt. Wird dies nicht selbst durch den Nutzungsberechtigten, sondern durch
die Friedhofsverwaltung durchgeführt, fällt eine Gebühr an. Ist zu diesem Zeitpunkt die Ruhe frist noch nicht abgelaufen, muss für die Zeit bis zum Ruhefristablauf eine Pflegegebühr
entrichtet werden ( siehe Beilage "Friedhofsgebühren").
Darf ich die Urne mit nach Hause nehmen?
Nach den jetzt geltenden Bestattungsgesetzen ist dies nicht möglich; alle Särge und Urnen müssen
auf einem Friedhof beigesetzt werden.
In welchem Krematorium wird ein Verstorbener / eine Verstorbene eingeäschert?
Grundsätzlich kann das Krematorium frei gewählt werden. Auskunft erteilt der jeweilige Bestatter.
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Darf ich etwas mit in den Sarg geben?
Persönliche kleine Sargbeigaben sind Zeichen des liebevollen
Gedenkens und sind grundsätzlich erlaubt.
Darf ich den Sarg gestalten?
Grundsätzlich darf ein Sarg nach persönlichem Wunsch gestaltet
werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Sarg problemlos in
die Erde eingelassen werden kann und keine umweltschädlichen
Materialien verwendet werden.
Wer hilft bei der Trauerbewältigung?
Trauer ist eine natürliche Reaktion, die nicht unterdrückt werden sollte. Den meisten Trauernden hilft es zu reden. Dies kann
mit guten Freunden geschehen, die zuhören können. Aber auch
im Kreise ebenfalls Betroffener, in einem Trauergesprächskreis,
Trauercafé, kann eine gute Trauerbewältigung erreicht werden.
Scheuen Sie sich auch nicht, bei körperlichen Beeinträchtigungen
Ihren Hausarzt gezielt auf professionelle therapeutische Hilfe
anzusprechen.
Im Anhang dieser Broschüre finden Sie eine Liste mit Ansprechpartnern, an die Sie sich wenden können.
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Planungshilfe / Checkliste
Planungshilfe Bestattung
Ich habe die nötigen wichtigen Papiere zusammengelegt (Personalausweis, Urkunden über den
Familienstand, beispielsweise Auszug aus dem Familienbuch, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des
verstorbenen Ehegatten, Scheidungsurteil, Versicherungen, Verträge).
Die Papiere befinden sich:
(genauer Aufbewahrungsort)
Name, Vorname:
geboren am:
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Konfession:
Nach meinem Ableben sollen folgende Angehörige und Freunde umgehend verständigt werden:
Name, Anschrift, Telefonnummer:
(weitere: siehe beigefügte Liste)
 Bestattungsvorsorgevertrag  zweckgebundenes Sparbuch  Dauergrabpflegevertrag liegt vor.
 Eine Grabstätte ist auf dem Friedhof vorhanden. Grablage
 Eine Grabstätte ist nicht vorhanden. Ich möchte eine Beisetzung wie folgt:
ein Grab  mit besonderen Gestaltungsvorschriften  ohne besondere Gestaltungsvorschriften
Mitteilung an folgende Kirchengemeinde: (– Name, Anschrift, Telefonnummer –)
Als Bestattungsunternehmen soll beauftragt werden: (– Name, Anschrift, Telefonnummer –)
Als Blumengeschäft für die Trauerfloristik soll beauftragt werden: (– Name, Anschrift, Telefonnummer –)
Als Friedhofsgärtner für die Grabpflege / Dauergrabpflege soll beauftragt werden:
(– Name, Anschrift, Telefonnummer –)







Ich wünsche eine Erdbestattung
 eine Urnenbestattung
in einer Wahlgrabstätte
in einer Reihengrabstätte
in einer anonymen Grabstätte
in einem dauergrabgepflegten Gemeinschaftsgrabfeld
in einem Gemeinschaftsgrabfeld mit Grabkennzeichnung
in einem Friedhain
Ich wünsche, dass meine Asche in einem Aschestreufeld  ausgestreut wird.
in Gelsenkirchen  auf dem Friedhof
Meine hierzu erforderliche schriftliche Erklärung liegt bei den Papieren
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Beerdigung außerhalb von Gelsenkirchen:
Ich wünsche eine Beerdigung in der Stadt
Friedhof
Ich wünsche

Grabmal /Grabstein:

Ich wünsche

eine Seebestattung

eine Bestattung in einem Friedwald
ein Grabmal
kein Grabmal


eine Stele
 einen Kissenstein
eine Ergänzung des vorhandenen Grabmals

wurde abgeschlossen mit:


den Versand eine Bewirtung
Steinmetz:
Name, Anschrift, Telefonnummer
Ein Grabpflegevertrag / Dauergrabpflegevertrag

wurde noch nicht abgeschlossen
Name, Anschrift, Telefonnummer
Trauerbriefe:
Bewirtung der Trauergäste:
Ich wünsche
Ich wünsche


keinen Versand
keine Bewirtung
Gaststätte:
Name, Anschrift, Telefonnummer
Unterschrift mit Vor- und Zunamen Ort und Datum
Checkliste „Was ist zu tun nach dem Tod eines Angehörigen?“
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41
Handeln
Unmittelbar
nach Eintritt des Todes
Innerhalb von
1 bis 3 Tagen
nach dem Todesfall
Wichtig für Behördengänge
 Einen Arzt rufen, der den Totenschein ausstellt
 Verträge und Verfügungen suchen und danach
 Bestatter auswählen (Preisvergleiche einholen)
 Terminabsprache mit dem Pfarrer oder Trauerredner,
 Erbschein beantragen (Amtsgericht)
 Arbeitgeber informieren
 Rentenkasse informieren
 Krankenkasse informieren
 Lebens- / Unfallversicherung informieren
 Grabnutzungsrechte erwerben oder verlängern
 Sterbeurkunde beim Standesamt ausstellen lassen,
(wenn der Tod zu Hause festgestellt worden ist)
 Die engsten Angehörigen benachrichtigen
auch im Gespräch mit dem Bestatter berücksichtigen
 Eigene Trauerkleidung besorgen
 Trauerkarten und –anzeigen erstellen und versenden
 Gärtnerei / Blumengeschäft mit Trauerfloristik, Dekoration von Trauerhalle
und Grab beauftragen
 Gespräch mit Geistlichem oder Trauerredner;
für die Trauerfeier die Inhalte und Gestaltung festlegen
 Gasthof für Beerdigungskaffee reservieren
Beim Bestatter
handeln (Bestattungsvorsorge, Willenserklärung
zu Feuerbestattung)
 Zusammenstellen der wichtigsten Unterlagen
(Personalausweis, Geburts-oder Heiratsurkunde)
zusätzlich ca. 10 beglaubigte Kopien besorgen
 Bestattung besprechen; regeln, welche Aufgaben
Sie selbst übernehmen wollen
Urnenauswahl
festlegen
einholen
 Auswahl des Sarges und Totenbekleidung oder
 Überführung des Verstorbenen in die Leichenhalle
 Bestattungsart und Friedhof auswählen
 Mit dem Friedhofsträger Termin für die Bestattung
 Bei Feuerbestattung Genehmigung des Krematoriums
 Die Punkte in der Spalte "Handeln" (Seite 40) gegebe nenfalls mit dem Bestatter besprechen
Nach der Trauerfeier /
Beisetzung
Mehrere Wochen
nach der Beisetzung
 Danksagung per Zeitungsinserat oder Brief
 Laufenden Zahlungsverkehr des Verstorbenen stoppen
 Nach etwa sechs Wochen Grab abräumen
und Grabpflege klären
 Nach etwa sechs Monaten Steinmetz mit Grabmal beauftragen
 Finanzansprüche gegenüber Versicherungen, Kran
kenkasse, Firma oder Behörden geltend machen
Zeitung, Versicherungen
 Kündigung von Verträgen, z.B. Miete, Strom,
 Akte mit wichtigen Dokumenten anlegen
(Sterbeurkunde, Grabnutzung,Grabpflege,
Abrechnungen)
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Ansprechpartner / Adressen
GELSENDIENSTE
Friedhofsbüro Immermannstraße 47, 45894 Gelsenkirchen
Telefonnummer für Friedhofsfragen :  02 09 / 954 41 77 oder  02 09 / 954 46 45
@ [email protected]  www.gelsendienste.de
FGG Friedhofsgärtner Gelsenkirchen eG
Middelicher Str. 89 , 45892 Gelsenkirchen,  02 09 / 31 80 80
@ [email protected]  www.fgg-online.de
Christliche Bestattungen
Evangelische Kirche, Kirchenkreis Gelsenkirchen und Wattenscheid
Pastoratstraße 8-10, 45879 Gelsenkirchen,  02 09 / 1 79 80
 www.kirchegelsenkirchen.de
Katholisches Stadtsekretariat
Ahstraße 6, 45879 Gelsenkirchen,  02 09 / 9 57 14 30
@ [email protected]
Muslimische Bestattungen
DIYANET Türkisch-Islamische Gemeinde e. V.,
Mulvanystr. 16, 45879 Gelsenkirchen,  02 09 / 20 48 22, (Herr Ayden, Vorsitzender)
Jüdische Bestattungen
Jüdische Gemeinde Gelsenkirchen
Georgstraße 2, 45879 Gelsenkirchen,  02 09 / 15 52 31 15
Standesamt Schloss Horst (Beurkundung von Sterbefällen)
Turfstraße 21, 45899 Gelsenkirchen,  02 09 / 169 -6107 oder  02 09 / 169 -6127
Amtsgericht Gelsenkirchen (Erbscheinbeantragung bei Verstorbenen in den südlichen Stadtteilen)
Overwegstraße 35, 45879 Gelsenkirchen,  02 09 / 17 91 139 oder  02 09 / 17 91 0
 www.ag-gelsenkirchen.nrw.de
Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer (Erbscheinbeantragung bei Verstorbenen in den nördlichen Stadtteilen)
Goldbergstraße. 89. 45894 Gelsenkirchen,  02 09 / 3 60 98 57 oder  02 09 / 3 60 98 25
 www.ag-gelsenkirchenbuer.nrw.de
Verein zur Förderung der deutschen Friedhofskultur e.V.
 www.vffk.de,
 01 60 / 2 57 89 30
Trauerbegleitungen
Hilfe bei der Trauerbegleitung und Trauerbewältigung erhalten Sie bei Kirchen, Religionsgemeinschaften, Hospizvereinen und Trauerbegleitern.
Die Kontaktadressen finden Sie im Telefonbuch oder im Internet.