- Gemeinde Büddenstedt

Transcription

- Gemeinde Büddenstedt
MITTEILUNGSBLATT
DER
GEMEINDE BÜDDENSTEDT
Nr. 1 / März 2016
Verantwortlich für den Inhalt und die Anzeigen: Verwaltungsleiter Bode, Rathausplatz 1, 38372 Büddenstedt
Druck: Gemeindeverwaltung Büddenstedt, Rathausplatz 1, 38372 Büddenstedt
Osterfeuer 2016
Nachruf
Unsere Gemeindefeuerwehr wird am
Ostersamstag - 26.03.2016 - gegen 19.00
Uhr auf dem ehemaligen Sportplatz
zwischen Reinsdorf und Hohnsleben das
traditionelle Osterfeuer entzünden.
Die Gemeinde Büddenstedt trauert um ihre
ehemalige Mitarbeiterin
Edith Liczka
Frau Liczka war von 1992 bis 2015 bei der
Gemeinde Büddenstedt tätig. Ihr Pflichtgefühl, ihr
Einsatz und ihre Kollegialität zeichneten ihr Wirken
aus.
Für das Osterfeuer selbst ist in diesem Jahr
die Ortsfeuerwehr Büddenstedt zuständig.
Mit Getränken, Bratwurst usw. werden die
Ortsfeuerwehren
Offleben
und
Reinsdorf/Hohnsleben für das leibliche
Wohl der Besucher sorgen.
Wir werden Frau Liczka ein ehrendes Andenken
bewahren.
Gemeinde Büddenstedt
Thomas Bode
Verwaltungsleiter
Timo Sanojca
Personalratsvorsitzender
Einwohnerinnen und Einwohner aus dem
Gemeindebereich können Schnittholz am
Donnerstag, 24.03.2016
von 14.00 bis 20.00 Uhr und
Samstag, 26.03.2016
von 06.00 bis 16.00 Uhr
Öffnungszeiten Rathaus
auf dem ehemaligen Sportplatz anliefern.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass das
Rathaus der Gemeinde Büddenstedt am
Freitag, den 06. Mai 2016, geschlossen
bleibt.
Eine gewerbliche Anlieferung ist nicht
mehr möglich.
Es ist darauf zu achten, dass die Dicke
der angelieferten Äste den Umfang eines
Armes nicht übersteigt (z. B. keine
ganzen
Baumstämme).
Sperrmüll,
behandeltes Holz, Reifen, Altöl und
sonstige Abfälle dürfen nicht verbrannt
und daher nicht angeliefert werden!
Ansonsten stehen Ihnen die Mitarbeiter der
Verwaltung zu den gewohnten Öffnungszeiten gern zur Verfügung.
1
Satzung der Gemeinde Büddenstedt über die Erhebung von Gebühren für die
Benutzung des kleinen Saals der Rathausgaststätte Büddenstedt
Der Gemeinderat der Gemeinde Büddenstedt hat am 25.02.2016 folgende Satzung über die
Erhebung von Gebühren für die Benutzung des kleinen Saales der Rathausgaststätte
Büddenstedt beschlossen:
§1
Der kleine Saal, einschl. Küche und Thekenbereich mit den zugehörigen Einrichtungen, kann von
ortsansässigen Vereinigungen, ortsansässigen Firmen bzw. ortsansässigen Privatpersonen nach
Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen genutzt werden.
Anmeldungen für die Benutzung der Räume werden nur von ortsansässigen Personen angenommen,
die die Räumlichkeiten auch tatsächlich selbst nutzen.
Familienfeiern wie Hochzeiten können auch von Eltern für ihre nicht mehr in der Gemeinde
Büddenstedt lebenden Kinder angemietet werden, sofern mindestens ein Elternpaar seinen Wohnsitz
in der Gemeinde Büddenstedt hat.
Für Familienfeiern wie silberne oder goldene Hochzeit von Eltern, die nicht mehr in der Gemeinde
Büddenstedt leben, können die Räumlichkeiten auch von den Kindern angemietet werden, sofern diese
ihren Wohnsitz in der Gemeinde Büddenstedt haben.
Für Abschlussveranstaltungen (keine sonstigen Schulveranstaltungen) der Schulen, in dessen
Einzugsgebiet sich die Gemeinde Büddenstedt befindet (Stadt Schöningen, Stadt Helmstedt), können
die Räumlichkeiten angemietet werden.
Über Ausnahmen von der Regelung gem. § 1 Abs. 1 entscheidet im Einzelfall der
Verwaltungsausschuss.
§2
Unentgeltliche Nutzung
Die unentgeltliche Nutzung ist in begründeten Einzelfällen möglich.
Generelle Entscheidungen über gleichgelagerte Fälle und Entscheidungen im Einzelfall trifft der
Verwaltungsausschuss.
§3
Nutzung gegen Entgelt
Für Veranstaltungen, die nicht unter § 2 fallen, werden folgende Gebühren erhoben:
Saal und Küchennutzung
pro Tag (01. 10. – 30. 04.)
pro Tag (01. 05. – 30. 09.)
130,00 €
110,00 €
Reinigungskosten bei besonderer Verschmutzung werden nach dem tatsächlichen Aufwand
abgerechnet.
In den Fällen der Nutzung durch Privatpersonen wird eine Kaution für die Saalbenutzung in Höhe von
500,00 € mit dem Gebührenbescheid erhoben.
§4
Fälligkeit
Die Gebühren werden durch Gebührenbescheid der Gemeinde erhoben und sind eine Woche vor der
Benutzung zur Zahlung fällig.
§5
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 25.02.2016 in Kraft.
2
Schwimmhallen-Öffnungszeiten
Ehrung verdienter Bürger
Auf Grund der rückgängigen Besucherzahlen hat der Rat der Gemeinde
Büddenstedt in seiner Sitzung am
25.02.2016 beschlossen, die Öffnungszeiten des Schwimmbades Büddenstedt ab
dem 01.04.2016 wie folgt zu ändern:
Im zurückliegenden Berichtszeitraum
wurde mit der Ehrung zum „verdienten
Bürger der Gemeinde Büddenstedt“ der
Offleber Heinz Rose, im Rahmen der
diesjährigen Jahreshauptversammlung des
Musikvereins Offleben, ausgezeichnet.
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
Samstag
Sonntag
Herr Rose ist seit 1985 aktives Mitglied im
Musikverein Offleben und übernimmt dort
seit 1994 die Funktion des 1. Vorsitzenden.
Neben der musikalischen Umrahmung
diverser
Veranstaltungen
(Eröffnung
Volkspark,
Partnerschaftsfest
2012,
Begleitung Volkstrauertag 2015) durch den
Verein, feierte dieser 1996 unter der
Leitung von Herrn Rose seinen 50.
Vereinsgeburtstag und wird in diesem Jahr
auf 70 Jahre Vereinsbestehen blicken
können.
Rat und Verwaltung der Gemeinde
Büddenstedt bedanken sich bei Herrn Rose
für die ehrenamtliche Tätigkeit und
beglückwünschen ihn für die erhaltene
Auszeichnung.
geschlossen (Vereinsnutzung)
07:00 Uhr bis 19:00 Uhr
07:00 Uhr bis 19:00 Uhr
07:00 Uhr bis 20:30 Uhr
07:00 Uhr bis 19:00 Uhr
07:00 Uhr bis 13:00 Uhr
geschlossen
Nachfolgend bitten wir um Verständnis,
dass das Büddenstedter Hallenbad zu den
bevorstehenden Feiertagen:
Karfreitag
Ostersonnabend
Ostersonntag
Ostermontag
25. 03. 2016
26. 03. 2016
27. 03. 2016
28. 03. 2016
Maifeiertag
01. 05. 2016
Himmelfahrt
Brückentag
Brückentag
05. 05. 2016
06. 05. 2016
07. 05. 2016
Pfingstmontag
16. 05. 2016
geschlossen bleibt.
3
Einebnungen auf den gemeindlichen
Friedhöfen
Die grundsätzliche Nutzungszeit für
Gräber auf den gemeindlichen Friedhöfen
(Urnen- und Sarggräber) beträgt 25
Jahre.
Wohnungsangebote
Büdd./Reinsdorf, Finkenweg 4,
2-Zi.-Wohnung,
EG links, ca. 52,26 m2 Wfl., 218,81 € KM
zzgl. NK und 3 KM Kaution
Energieausweistyp: Bedarfsausweis,
Energiebedarf: 179,8 kWh/(m2 a),
wesentlicher Energieträger: Öl, Baujahr: 1930
Nach Ablauf dieser Nutzungszeit erhalten
die Nutzungsberechtigten seitens der
Friedhofsverwaltung eine entsprechende
Benachrichtigung. Hierbei besteht die
Möglichkeit, die vorhandene Grabstelle
kostenpflichtig zu verlängern oder diese
von der Gemeinde Büddenstedt kostenfrei
einebnen zu lassen.
Büdd./Offleben, Barneberger Str. 8
2-Zi.-Wohnung,
1. OG rechts, ca. 52,77 m2 Wfl.,
257,18 € KM zzgl. NK und 3 KM Kaution
Energieausweistyp: Bedarfsausweis,
Energiebedarf: 293,4 kWh/(m2 a),
wesentlicher Energieträger: Gas, Baujahr: 1955
Hierbei ist anzumerken, dass eine
kostenfreie Einebnung der Grabstelle auch
vor Ablauf der Nutzungszeit möglich ist.
Büddenstedt, Martin-Luther-Platz 3,
3-Zi.-Wohnung mit Balkon,
1. OG links, ca.75,24 m2 Wfl.,
390,00 € KM zzgl. NK und 3 KM Kaution
Energieausweistyp: Bedarfsausweis,
Energiebedarf: 393,9 kWh/(m2 a),
wesentlicher Energieträger: Gas, Baujahr: 1958
Beispielsweise
können
Angehörige
aufgrund von Wegzug oder persönlichen
Gründen die Grabpflege nicht dauerhaft
aufrechterhalten, so dass hier die
Möglichkeit einer vorzeitigen Einebnung
seitens der Gemeinde Büddenstedt
eingeräumt wird.
Büddenstedt, Bahnhofstraße 19,
3-Zi.-Wohnung,
EG rechts, ca. 73,29 m2 Wfl.,
335,20 € KM zzgl. NK und 3 KM Kaution
Energieausweistyp: Bedarfsausweis,
Energiebedarf: 350,00 kWh/(m2 a),
wesentlicher Energieträger: Öl, Baujahr: 1959
Büdd./Offleben, Wiesenweg 9,
3-Zi.-Wohnung mit Balkon,
EG rechts, ca.74,81 m2 Wfl.,
375,00 € KM zzgl. NK und 3 KM Kaution
Energieausweistyp: Bedarfsausweis,
Energiebedarf: 354,7 kWh/(m2 a),
wesentlicher Energieträger: Gas, Baujahr: 1960
Die Einebnungen werden jeweils in den
letzten Wochen der Monate April und
Oktober von der Gemeinde Büddenstedt
durchgeführt.
Sofern die Nutzungsberechtigten von einer
vorzeitigen Einebnung Gebrauch machen
möchten,
steht
Ihnen
die
Friedhofsverwaltung für Fragen und
weiteren
Informationen
unter
der
Rufnummer 0 53 52 / 96 80 10 gern zur
Verfügung.
Ihr Ansprechpartner: Herr Weidlich
Telefon: 05351 / 12 06-24
E-Mail: [email protected]
Internet: kwg-helmstedt.de
Sie finden uns in der Poststraße 11,
38350 Helmstedt
4
BAUSTOFF-KOTE
(seit 1965)
Holzhandel
Ihr Fachhändler in der Nähe !
Alles für Haus, Hof und Garten !
Pergolen  Carports  Terrassenüberdachungen  Sichtschutzzäune
Gartenzäune und -tore  Blockhäuser  Verbundpflaster  Dachziegel
Klinker  Dachrinnen  Heizungs- und Sanitärartikel  Paneele
Tapeten  Farben  Teppichböden  Laminat
Tischlereibetrieb
38372 Offleben
Zuckerfabrik 8
Tel. 05352 / 6541
Fax 05352 / 7363
20 Warnwesten im Wert von ca. 50 €
überreichte Frau Dau, Agenturleiterin des
Büddenstedter Finanzcenters der Öffentlichen Versicherung Braunschweig –
Bezirksdirektion Helmstedt, der Freiwilligen Feuerwehr Büddenstedt.
Europamarkt 2016
In Kürze findet wieder der traditionelle
und beliebte Europamarkt in unserer
Gemeinde statt.
Am
Samstag, den 07. Mai 2016,
in der Zeit von 14.00 bis 18.00 Uhr
im Ortsteil Büddenstedt auf dem
Rathausplatz
Walpurgisfeuer in Büddenstedt
Der SV Glückauf Neu Büddenstedt
veranstaltet am Samstag, dem 30. April
2016, wieder das traditionelle und beliebte
Walpurgisfeuer auf dem Festplatz am
Hallenbad in Büddenstedt.
wird
der
diesjährige
Europamarkt
durchgeführt.
Angeboten werden wieder eine Vielzahl
internationaler Speisen und Getränke,
wobei auch die Unterhaltung nicht zu kurz
kommen soll.
Die Gemeinde und alle veranstaltenden
Vereine freuen sich auf Ihren Besuch!
Das Feuer auf dem Festplatz wird gegen
19:00 Uhr entzündet. Mit Bratwurst,
Pilzpfanne, Pommes, Fischbrötchen und
vielem mehr ist für das leibliche Wohl
gesorgt. Der traditionelle „Walpurgisfeuercocktail“ wird den Besuchern neben
weiteren alkoholischen und alkoholfreien
Getränken ebenfalls wieder angeboten.
Spenden
Die kleinen Besucher können an einer
separaten Feuerstelle wieder das beliebte
Stockbrot kostenlos zubereiten.
Im zurückliegenden Berichtszeitraum sind
folgenden Spenden bei der Gemeinde
Büddenstedt eingegangen, für die wir uns
ganz herzlich bedanken:
Familie Schäfer spendete ein gebrauchtes
Rutschauto und ein Hüpfepferd im Wert
von ca. 25 € dem Glückauf-Kindergarten
in Büddenstedt.
Im Festzelt finden die Besucher wieder
ausreichend Sitzgelegenheiten, die zum
gemütlichen Verweilen am Walpurgisfeuer
einladen.
Der SV Glückauf Neu Büddenstedt freut
sich auf Ihren Besuch!
Das Polizeikommissariat Schöningen
spendete
beiden
Kindergärten
der
Gemeinde Büddenstedt 100 € aus den
Erlösen des vergangenen Polizei-Festes.
5
bildungen,
Krankenund
Rentenversicherung und Lebensunterhalt.
Haushaltsbefragung Mikrozensus 2016
Im Jahr 2016 findet unter anderem auch in
der
Gemeinde
Büddenstedt
eine
„Mikrozensus-Haushaltsbefragung“ statt.
Für diese Umfrage werden 1% aller
Wohnungen Deutschlands ausgewählt. Die
Ergebnisse des Mikrozensus dienen der
Erkenntnis über die Lebensverhältnisse der
Bevölkerung und als Voraussetzung für
eine
effektive
Förderung
solcher
Bevölkerungsgruppen, die in besonderem
Maße der staatlichen Unterstützung und
Fürsorge bedürfen (z. B. Kinder, Kranke,
Erwerbslose u.a.m.).
Für
den
Bereich
der
Gemeinde
Büddenstedt werden im Mai 2016 die
Bewohner der Wilhelm-Raabe-Straße
befragt.
Beachten Sie bitte, dass die Gemeinde
Büddenstedt keinen Einfluss auf die
ausgewählten Straßen und Bewohner,
sowie die Befragungsinhalte oder gar die
grundsätzliche Befragung an sich, hat.
Sprechstunden des Seniorenbeirates
Die Erhebung wird durch ausgewählte
Erhebungsbeauftragte
mit
tragbaren
Computern
durchgeführt.
Diese
Beauftragten haben einen amtlichen
Ausweis, wurden in ihre Aufgabe
eingewiesen und sind über alle Angaben
zur Verschwiegenheit verpflichtet. Der
Mikrozensus ist eine amtliche Erhebung,
bei
der
der
Gesetzgeber
im
Mikrozensusgesetz (MZG) für den
überwiegenden Teil der Fragen eine
Auskunftspflicht festgesetzt hat. Der
Auskunftspflicht unterliegen alle Personen.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass
eine Befreiung von der Auskunftspflicht
grundsätzlich nicht möglich ist. Eine
einmal ausgewählte Wohnung bleibt
normalerweise 4 Jahre nacheinander in der
Stichprobe.
Gefragt wird nach allgemeinen Angaben
wie zum Beispiel dem Familienstand, nach
Erwerbstätigkeit, Aus- und Weiter-
Im zweiten Quartal 2016 finden die
Sprechstunden an folgenden Tagen
–jeweils donnerstags von 10 bis 11 Uhr–
im Besprechungszimmer im Erdgeschoss
des Rathauses statt:
07. April
21. April
12. Mai
26. Mai
09. Juni
23. Juni
Herr Heinz Rose
Herr Wilhelm Kuhlmann
Herr Franz Wärmer
Frau Rose-Marie Hashash
Herr Heinz Rose
Herr Wilhelm Kuhlmann
In Offleben werden die Sprechstunden
jeden 1. Mittwoch im Monat von 16.00 –
17.00 Uhr im kleinen Saal des Dorfgemeinschaftshauses durchgeführt. Ihre
Ansprechpartner
sind
dort
Herr
Horst-Joachim Edelmann und Jürgen
Röber.
6
Geänderte Müllabfuhrtermine
Aufgrund der Feiertage (25.03. und
28.03.2016) verschiebt sich laut Mitteilung
des Umweltamtes des Landkreises
Helmstedt die regelmäßige Hausmüll- und
Wertstoffabfuhr wie folgt:
Die Abfuhr von Montag, dem 21.03.2016,
erfolgt bereits am Samstag, dem
19.03.2016. Die regelmäßige Abfuhr vom
22.03. - 25.03.2016 wird einen Tag
vorverlegt. Die Abfuhrtermine vom 28.03.
– 01.04.2016 verschieben sich jeweils auf
den folgenden Wochentag.
Die geänderten Abfuhrtermine sind bereits
in den Abfuhrkalendern berücksichtigt.
Diese sind in öffentlichen Gebäuden
(Gemeindeverwaltungen und Banken) und
in den Gebäuden der Kreisverwaltung
erhältlich sowie auf der Homepage des
Landkreises www.Helmstedt.de.
Die Thermische Restabfallvorbehandlungsanlage (TRV) der EEW Energy from
Waste GmbH ist am 19.03. und 02.04.2016
in der Zeit von 8.00 – 12.00 Uhr geöffnet.
Das Kompostwerk der Firma Terrakomp,
die Annahmestelle von Elektro- und
Elektronikgeräte bei der Firma Veolia
Umweltservice West GmbH sowie die
TRV bleiben an den Feiertagen sowie am
26.03.2016 geschlossen.
7
Autofahrer, da insbesondere in den Abendund Nachtstunden keine ausreichende
Sicherheit gegeben ist. Hierbei kommt es
oft vor, dass die Gefahrenstelle nur
unzureichend beleuchtet ist und somit von
den Verkehrsteilnehmern nicht immer
rechtzeitig eingesehen werden kann.
PRAXIS FÜR
PHYSIOTHERAPIE
Angelika Börker
KRANKENGYMNASTIN
VOJTA-& BRÜGGER-THERAPEUTIN
Vom Säugling- Erwachsenen
Vojta-Therapie
Wir möchten an dieser Stelle darauf
hinweisen, dass für die „private Nutzung“
von öffentlichen Fußwegen und anderer
öffentlicher Flächen (z. B. gemeindlicher
Grünflächen, Parkstreifen, etc.) die
vorherige Genehmigung durch die
Gemeinde Büddenstedt einzuholen ist.
Hierfür stehen Frau Koch seitens des
Bauamtes (Tel.: 96 80 28) sowie Herr
Poppitz seitens des Ordnungsamtes (Tel.:
96 80 14) als Ansprechpartner zur
Verfügung.
bei allen neurologischen Störungen
Krankengymnastik
Manuelle Therapie
Brügger-Therapie/ Tapeverbände
Manuelle Lymphdrainagen
Massagen / Fango/ Heißluft
Gutscheine ab 15,-€
Shiatsu- japanisch/energetische
Ganzkörperbehandlung/1Std.
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Aroma/Orangen/Zimtmassage
(warm&schön&herrlich )
Fußreflexzonenmassage
Babymassage+Beratung
Unmittelbar
nach
Beendigung
der
Lagerung von Baumaterialien, Brennholz
oder ähnlichem, hat der Verursacher
wieder
für
eine
ordnungsgemäße
Herstellung der beanspruchten Fläche
zu sorgen. Schäden, die nicht mehr
selbstständig behoben werden können, sind
unverzüglich der Gemeinde Büddenstedt
mitzuteilen!
weitere Informationen gerne telefonisch oder per Email
[email protected]
38372 BÜDDENSTEDT- MONDEVILLER STR.12
05352 / 7416
Benutzung von gemeindlichen Flächen
und öffentlichen Straßen durch
Container etc.
Für das Abstellen von Containern auf
gemeindlichen
Straßen
ist
eine
Sondernutzungserlaubnis
der
zuständige
Straßenverkehrsbehörde
gemäß
§§
44
und
45
der
Straßenverkehrsordnung
notwendig.
Das
Straßenverkehrsamt
des
Landkreises Helmstedt als zuständige
Straßenverkehrsbehörde steht Ihnen
hierbei für Fragen und Informationen
zur Verfügung. (Ansprechpartner: Herr
Janietz, Tel.: 0 53 51 / 121 – 13 80)
In letzter Zeit müssen wir leider immer
häufiger beobachten, dass Container,
Baumaterialien,
Brennholz,
usw.
unerlaubt auf gemeindlichen Straßen
und Gehwegen abgestellt und gelagert
werden.
Nicht selten wird beispielsweise eine
Straße dadurch zusätzlich verengt, so dass
ein gefahrloses Passieren dieser Örtlichkeit
mit Kraftfahrzeugen nicht ohne weiteres
möglich erscheint. Insbesondere in Straßen
mit Anbindung an den öffentlichen
Personennahverkehr
sind
abgestellte
Container oder gelagerte Baumaterialien
ein oftmals unüberwindbares Hindernis für
die Busse.
Bitte
beachten
Sie,
dass
bei
entsprechenden Verstößen (z. B. Abstellen
eines Containers auf öffentlicher Fläche
ohne vorherige Genehmigung) ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren mit einer
Geldbuße gegen den Verantwortlichen
eingeleitet werden kann.
Ferner häufen sich die Beschwerden der
8
Naturpark Elm-Lappwald
Die 20 schönsten Radtouren
Der Verlag Reiffer aus Meine informiert
über die Neuerscheinung des Buches
„Naturpark Elm Lappwald – Die 20
schönsten Radtouren“:
„Der Naturpark Elm-Lappwald hat einiges
zu bieten: Herrliche Landschaften,
kulturelle Besonderheiten und eine
Vielzahl historischer Sehenswürdigkeiten –
von der Steinzeit über das Mittelalter bis
hin zur jüngsten deutschen Geschichte.
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einem Kenner ausgearbeitete Radtouren
durch diese wunderbare Region und wird
ergänzt durch kostenlos im Internet
erhältliche Informationen wie Tourflyer,
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den Naturpark Elm-Lappwald auf eine
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Das
Buch
umfasst
100
Seiten,
14,8 x 21 cm, Klebebindung mit
Fadenheftung, Einlegekarte im Maßstab
1:73.300
und
ist
unter
der
IBAN 978-3-945715-12-3 für 12,90 € im
Buchhandel erhältlich.
9
SolarDachAtlas des ZGB
Der Zweckverband Großraum Braunschweig informiert:
„Konnten Hausbesitzer im SolarDachAtlas
des Zweckverbandes Großraum Braunschweig (ZGB) immer schon ablesen, ob
ihr Hausdach für eine Photovoltaikanlage
oder eine Solarthermieanlage geeignet ist,
ist die individuelle Planung der Anlagen
jetzt noch weiter verbessert worden. Ab
sofort führt ein Assistent schrittweise
durch die Anlagenkonfiguration und
berechnet auf Basis der angegebenen
Rahmenparameter ganz konkret Investitionen, Platzierungen der Module und die
möglichen Ersparnisse.
Abschließend errechnet das System die
Investitionen und den Zeitpunkt, wann sich
diese amortisiert haben. „Dieser Assistent
berechnet das schon ziemlich genau,
ersetzt aber nicht ein Gespräch mit einem
Fachbetrieb“, sagt Manuela Hahn, Erste
Verbandsrätin des ZGB.
Zum Hintergrund:
Der SolarDachAtlas ist eines der ersten
großflächigen, regionalen Solarkataster in
Deutschland. Es wurde im Jahr 2013 vom
ZGB initiiert und mit 53 Kommunen im
Verbandsgebiet umgesetzt (die Städte
Braunschweig und Wolfsburg haben
jeweils eigene Kataster). Damals wurde
eine Fläche von 4693 km2 beflogen und per
Laserscanning vermessen. Die 3D-Daten
bilden die Grundlage für das Kataster und
für zahlreiche weitere Anwendungen. Der
SolarDachAtlas steht allen Bürgerinnen
und Bürgern sowie allen Kommunen
kostenlos zur Verfügung.“
Hat der Hausbesitzer sein Haus im Atlas
ausgewählt, öffnet sich der Assistent und
zeigt auf einen Blick, ob das Hausdach für
Photovoltaik oder Solarthermie oder für
beide Energieformen geeignet ist.
In weiteren Schritten wird der Anwender
durch das Programm geleitet, wobei alle
bereits voreingestellten Angaben Durchschnittswerten entsprechen, die leicht zu
verändern sind. Am Ende errechnet das
System beispielsweise für ein privat
genutztes Eigenheim mit vier Bewohnern,
wie viele Module zur Deckung des
Eigenbedarfs an Strom oder Warmwasser
notwendig sind und ob es sich lohnt, Strom
zu speichern.
Link zum Atlas: www.solare-stadt.de/zgb
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Veranstaltungskalender
2. Quartal 2016
02. April
20.00 Uhr
Monatsversammlung des
Geflügelzuchtvereins im Vereinsheim
04. - 08. Mai
Partnerschaftstreffen des Partnerschaftskomitees in Büddenstedt
02. - 06. April
Partnerschaftstreffen des Partnerschaftskomitees in Northam
05. Mai
10.00 Uhr
Vatertagswandern des
Bergmannsverein Glück-Auf Büddenstedt
ab Sporthalle
03. April
09.30 Uhr Frühjahrswanderung des VfL
Neu Büddenstedt ab Rathausplatz
07. Mai
14.00 Uhr
Europamarkt des Partnerschaftskomitees in Büddenstedt
09. April
18.00 Uhr Vortrag „Bundesgrenzschutz
auf dem Dorf“ – Veranstalter ist der
Grenzdenkmalverein Hötensleben e. V. in
Kooperation mit der Ev.-luth. Kirchengemeinde Büddenstedt in der ev. Kirche
St. Georg in Offleben
21. Mai
20.00 Uhr Monatsversammlung des
Geflügelzuchtvereins im Vereinsheim
27. Mai
18.00 Uhr
Monatsversammlung des
Rasse-KZV F 10 im Versammlungsraum
15. April
18.00 Uhr
Monatsversammlung des
Rasse-KZV F 10 im Versammlungsraum
28. Mai
10.00 Uhr
Bürgerfrühstück des TSV
Offleben im Atrium des DGH
23. April
15.00 Uhr Bockbierfest mit Wandern und
Essen des Musikvereins Offleben ab
Proberaum
04. Juni
9 - 10 Uhr
Hühnerimpfen des
Geflügelzuchtvereins im Vereinsheim
05. Juni
- 11.00 Uhr Bouleturnier des TSV
Offleben am Sportplatz Offleben
- 09.30 Uhr Sommerwanderung des
VfL
Neu
Büddenstedt
ab
Rathausplatz
23. - 24. April
Stand des Geflügelzuchtvereins auf dem
Landmarkt in Schöningen
30. April
- 19.00 Uhr Tanz in den Mai der
Offlebener Vereine im großen Saal
des DGH Offleben
- 19.00 Uhr Walpurgisfeuer des SV
Glückauf Neu Büddenstedt auf dem
Festplatz Büddenstedt
12. Juni
09.30 Uhr
Hähne-Wettkrähen des
Geflügelzuchtvereins auf der Rathauswiese
24. Juni
18.00 Uhr
Monatsversammlung des
Rasse-KZV F 10 im Versammlungsraum
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So erreichen Sie uns
Gemeindeverwaltung Rathausplatz 1, 38372 Büddenstedt
Servicezeiten
montags, dienstags, donnerstags, freitags
dienstags und donnerstags
mittwochs
TELEFONZENTRALE
05352 / 96800
Einwohnermeldewesen
Frau Schulze und
Frau Wenzel
Zimmer 03
 9680-10
 9680-9
Ordnungswesen, Soziales,
Senioren, Jugend
Zimmer 02
Herr Poppitz
 9680-14
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
15.00 Uhr bis 17.00 Uhr
kein Sprechtag
TELEFAX 9680-40 (Bauamt)
-41 (Kasse)
-42 (Einwohnermeldeamt)
-43 (Büro des Rates)
im Erdgeschoss
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
im Erdgeschoss
E-Mail: [email protected]
Verwaltungsleiter
Herr Bode
Zimmer 13 im Obergeschoss
 9680-11 E-Mail: [email protected]
Büro des Rates und
Projektmanagement
Frau Krüger
Herr Siemann
Zimmer 12 im Obergeschoss
 9680-18 E-Mail: [email protected]
 9680-19 E-Mail: [email protected]
Personalwesen,
Bauwesen und
Zentrale Dienste
Frau Schwarz
Frau Koch
Zimmer 22 im Dachgeschoss
 9680-26 E-Mail: [email protected]
 9680-28 E-Mail: [email protected]
Bauhof
Herr Lohse
Wulfersdorfer Straße 10
 9375134 E-Mail: [email protected]
Kämmerei
Herr Heisig
Frau Bosse
Frau Schulze
Nebengebäude Rathausplatz 2a
 9680-12 E-Mail: [email protected]
 9680-20 E-Mail: [email protected]
 9680-25 E-Mail: [email protected]
Gemeindekasse
Herr Bosse
Frau Sobainski
Nebengebäude Rathausplatz 2a
 9680-21 E-Mail: [email protected]
 9680-22 E-Mail: [email protected]
Kindergärten – Zentrale Leitung
Frau Monneke
 9680-24
E-Mail: [email protected]
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