Kleine Anfrage - Grüne Bürgerschaftsfraktion Hamburg

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Kleine Anfrage - Grüne Bürgerschaftsfraktion Hamburg
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
20/6495
20. Wahlperiode
18.01.13
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jens Kerstan und Olaf Duge (GRÜNE) vom 10.01.13
und
Betr.:
Antwort des Senats
Umweltgefahr durch das Chemiewerk Helbingstraße in HamburgWandsbek?
Am 28.10.2011 antwortete die Verwaltung auf eine Große Anfrage der Fraktion der GAL/GRÜNEN in der Bezirksversammlung Wandsbek zu einer möglichen Stilllegung des Chemiewerks in der Helbingstraße in Hamburg-Wandsbek und einer möglicherweise vorhandenen Kontamination (Drs. 19/1094).
Die Wandsbeker GRÜNEN hatten damals die Verwaltung unter anderem
gefragt
-
ob eine Schließung des Werkes geplant sei,
-
welche Gefahren von diesem Gelände ausgingen und
-
wer nach einer möglichen Schließung für eine Sanierung hafte.
Die Wandsbeker GRÜNEN hatten darüber hinaus damals die Verwaltung
gebeten zu erläutern, warum bei einer Verlagerung der Produktion von Halle
4 nach Halle 1 keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen wurde.
Die Verwaltung führte in ihrer Antwort aus, es habe geprüft werden müssen,
ob es sich um ein Vorhaben nach § 2 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung handele. Dies wurde in der Antwort nicht verneint,
ohne allerdings zu erläutern, welche Einzelergebnisse der überschlägigen
Prüfung dazu geführt hatten, keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen (Einzelkriterien der § 3b bis 3f beziehungsweise der Anlagen 1 und 2
des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung UVPG). Die Entscheidung, keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, erscheint den Fragestellern insbesondere angesichts der in derselben Antwort erwähnten Prüfung einer Grundwasserverunreinigung nicht nachvollziehbar.
Die Verwaltung erläuterte in ihrer Antwort, dass aufgrund des geschlossenen
Produktionsverfahrens keine Gefahren von dem Gelände ausgingen und
eine Kontamination daher ausgeschlossen werden könnte. Dies erscheint
den Fragestellern nicht nachvollziehbar, da die Produktion zwar aktuell in
einem geschlossenen Verfahren stattfindet, zuvor aber viele Jahrzehnte lang
im nicht geschlossenen Verfahren produziert wurde. Aus der Antwort ist
ebenfalls nicht erkennbar, wie Altlasten auf dem Gelände ausgeschlossen
werden können.
Die Verwaltung antwortete, dass die Firma Cytec eine Schließung des Werks
in absehbarer Zeit nicht vorsehe, und weiter, dass sie nicht plane,
anstelle einer vollständigen Nutzung nur noch einen Teil des Geländes zu
nutzen. Nach Kenntnis der Fragesteller findet in den Hallen 10 und 12 auf
dem westlichen Teil des Geländes bereits seit vielen Jahren kein Produkti-
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onsbetrieb mehr statt, auf diesem Geländeteil vorhandene Lageranlagen
wurden nicht nennenswert erweitert. Auch wurde jüngst die Produktion der
Halle 4 in die Halle 1 verlagert. Dies alles passt auch zum fortwährenden
Personalabbau. Den Fragestellern drängt sich der Eindruck auf, dass das
Gelände nur noch betrieben wird, um nicht einer Sanierungspflicht nachkommen zu müssen.
Die Verwaltung erläuterte ferner, dass es eine kontinuierliche Boden- und
Grundwasseruntersuchung durch die Firma Cytec gegeben hat. Dazu wurden einige Untersuchungen seit 1998 aufgelistet. Die Untersuchungsberichte
selbst wurden jedoch mit Verweis auf deren Umfang der Antwort nicht beigefügt.
Aus der Antwort der Verwaltung ist zu erkennen, dass es ab 2002 gezielte
Untersuchungen einer vorhandenen Grundwasserverunreinigung gegeben
hat. Den Fragestellern liegen Hinweise vor, dass die Ursache dieser Verunreinigungen möglicherweise ein schadhafter Brunnen war, durch den kontaminiertes Oberflächenwasser ins Grundwasser gelangt sein könnte.
Schließlich hat die Verwaltung mit ihrer Antwort vom 28.10.2011 zur Frage
der auf dem Gelände verarbeiteten Stoffe ein offenbar unvollständiges
Dokument vorgelegt, sodass auch zu dieser Frage weiter Klärungsbedarf besteht.
Wir fragen den Senat:
1.
Zur Verlagerung der Produktion von Halle 4 nach Halle 1:
a.
Durch welche Stelle wurde das Vorhaben im Hinblick auf die Erforderlichkeit einer UVP geprüft?
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Amt für Immissionsschutz und Betriebe
b.
Wie wurde das Vorhaben nach Anlage 1 des UVPG eingeschätzt
und aus welchen Gründen?
Bei der gegebenenfalls vorzunehmenden Zuordnung der Anlagen der Firma Cytec
Surface Specialties GmbH zu den in Anlage 1 des UVPG (Liste der UVP-pflichtigen
Vorhaben) genannten Vorhaben kamen nach eingehender Betrachtung allein die
Nummern 4.1 oder 4.2 des Anhanges, die die Errichtung und den Betrieb von Anlagen
zur Herstellung von Stoffen oder Stoffgruppen durch chemische Umwandlung im
industriellen Umfang zum Gegenstand haben, in Betracht.
Eine Einordnung des Vorhabens unter Nummer 4.1 der Anlage 1 setzt voraus, dass
es sich bei dem hier zu genehmigenden Vorhaben um die Änderung einer sogenannten integrierten chemischen Anlage handelt, das heißt im Sprachgebrauch des UVPG
um eine Anlage, bei der sich mehrere Produktionseinheiten nebeneinander befinden
und in funktioneller Hinsicht miteinander verbunden sind, und, dass diese außerdem
der Herstellung organischer Grundchemikalien dient. Der Begriff „integriert“ ist also
dahin gehend auszulegen, dass in verschiedenen Anlagenteilen unterschiedliche Vorgänge ablaufen, die in geeigneter Weise ineinandergreifen und letztlich in ihrem
Zusammenwirken ein oder mehrere Reaktionsprodukte hervorbringen. In der hier zu
genehmigenden Anlage zur Herstellung von Kunstharzen werden Produkte jedoch im
Wesentlichen nur mittels einer einstufigen Reaktion hergestellt, ohne dass parallel
hierzu weitere Prozesse ablaufen, die in das Reaktionsgeschehen eingreifen, sodass
ein funktioneller Zusammenhang mit anderen Produktionseinheiten nicht besteht.
Auch sind die in der Anlage zu produzierenden Stoffe keine Grundchemikalien, das
heißt Stoffe, bei denen es sich entweder um einfache und in großer Menge produzierte Stoffe mit einem breiten Anwendungsspektrum oder um Stoffe, die in nachfolgenden Reaktionen weiter umgesetzt werden sollen, handelt; vielmehr werden ausschließlich spezielle Kunstharze von teilweise kompliziertem Aufbau, die eine Anwen-
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dung in der Farb- und Lackindustrie, als Ausgangsstoffe für den Boots- und Fahrzeugbau oder in der Bauindustrie erfahren, hergestellt.
Wie sich aus dem Vorstehenden ergibt, kommt eine Zuordnung der Anlage zu Nummer 4.1 der Anlage 1 des UVPG nicht in Betracht.
Sachgerecht ist somit eine Einstufung des Vorhabens unter Nummer 4.2 der Anlage 1
des UVPG „Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Herstellung von Stoffen oder
Stoffgruppen durch chemische Umwandlung im industriellen Umfang, ausgenommen
integrierte chemische Anlagen nach Nr. 4.1,...“, für welches gemäß § 3c Absatz 1
Satz 1 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls vorzunehmen ist, ob unter
Berücksichtigung der in Anlage 2 zum UVPG aufgeführten Kriterien erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu befürchten sind, die nach § 12 UVPG bei der Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zu berücksichtigen sind.
c.
Wie wurden die Einzelkriterien der Anlage 2 des UVPG in Bezug auf
das Vorhaben bewertet? (Bitte einzeln auflisten.)
Die Einzelkriterien der Anlage 2 des UVPG wurden im Rahmen einer überschlägigen
Prüfung bewertet wie folgt:
-
Die Merkmale des Vorhabens, insbesondere hinsichtlich seiner Größe, der Nutzung und Gestaltung von Wasser, Boden, Natur und Landschaft, der Abfallerzeugung, der auftretenden Umweltverschmutzung und der auftretenden Belästigungen sowie des Unfallrisikos, insbesondere mit Blick auf verwendete Stoffe und
Technologien.
Bei der Verlagerung der bisher auf den in der Halle 4 aufgestellten Reaktionskesseln
durchgeführten Kunstharzproduktion auf die entsprechenden Anlagen der Halle 1 wurde die installierte Produktionskapazität der im Werk vorhandenen Anlagen insgesamt
nicht erhöht, sondern vermindert. Die Produktion diverser, bisher in der Halle 1 gefertigter Substanzen wurde eingestellt; es handelt sich hierbei um die ungesättigten, in
Styrol gelösten Polyesterharze, die lösungsmittelhaltigen Epoxydharze und die Acrylharze, die künftig in anderen Werken des Antragstellers produziert werden.
Es ist ersichtlich, dass eine intensivere Nutzung der natürlichen Ressourcen wie Wasser, Boden, Natur und Landschaft mit dem Vorhaben nicht verbunden ist, ebenso wie
es nicht zu einer stärkeren Umweltverschmutzung oder einem höheren Unfallrisiko
kommen dürfte.
Die Verlagerung der Produktion erfolgt auf die Reaktionskessel der Halle 1, die sich in
baulicher Hinsicht seit über 20 Jahren unverändert an ihrem vorhandenen Platz befinden. Es werden keine neuen Gebäude errichtet, sodass ein Verbrauch an Grund und
Boden nicht erfolgt und auch Natur und Landschaft keine Beeinträchtigung erfahren.
Die Verringerung der insgesamt installierten Produktionskapazität bewirkt einen deutlich verringerten Verbrauch von Ressourcen durch den mengenmäßig geringeren Einsatz von Rohstoffen, durch den geringeren für die Produktion notwendigen Wärmeverbrauch und die sich verringernde eingesetzte Kühlwassermenge.
Zwar werden künftig verstärkt Isocyanate, die der Gefahrstoffeinstufung „giftig“ oder
„sehr giftig“ unterliegen, eingesetzt; die vorhandenen Sicherheitseinrichtungen der
Produktionsanlagen bei der Firma Cytec sind jedoch seit Jahrzehnten für den Umgang
mit derartigen Stoffen ausgelegt und entsprechen grundsätzlich einem hohen Niveau
der Sicherheitstechnik. Unfälle oder sonstige im Hinblick auf die Sicherheit bedenkliche Vorfälle sind in der Vergangenheit nicht bekannt geworden.
Sicherheitstechnisch positiv wirkt sich die Verlagerung großer Teile der bisher auf den
in der Halle 4 aufgestellten Reaktionskesseln durchgeführten Kunstharzproduktion in
die Halle 1 dadurch aus, dass die sicherheitstechnische Ausstattung der Halle 1 generell besser ist als diejenige der Halle 4. So werden die Reaktionskessel in der Halle 1
bei der Zugabe von Feststoffen über inertisierte Zellenradschleusen befüllt, die Kessel
verfügen neben der Temperatur- auch eine Drucküberwachung und die Steuerung der
Anlage erfolgt mittels einer speicherprogrammierbaren, rechnerbasierten Steuerung.
Alle in der Halle 1 nun neu eingeführten Reaktionen wurden nichtsdestotrotz auf ihre
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Verträglichkeit mit den auf den jeweiligen Kesseln vorgehaltenen technischen Einrichtungen separat überprüft.
Im Hinblick auf mögliche Umweltverschmutzungen ändert sich gegenüber dem bisherigen Zustand kaum etwas; die bei den Produktionsprozessen entstehende Abluft wird
nach wie vor in der vorhandenen thermischen Nachverbrennungsanlage nahezu rückstandsfrei verbrannt und das anfallende, zumeist aus Filterrückständen, verbrauchten
Lösungsmitteln und Fehlchargen bestehende Abfallvolumen dürfte eher leicht rückläufig sein.
-
Der Standort des Vorhabens unter Berücksichtigung der ökologischen Empfindlichkeit des Gebietes, welches durch das Projekt möglicherweise beeinträchtigt
wird.
Die Produktionshalle 1, in der die aus der Halle 4 verlagerten Produktionsverfahren
künftig durchgeführt werden sollen, wird durch die anstehende Änderung in ihrer
grundsätzlichen Bauart und Funktion nicht geändert. Sie befindet sich, wie das gesamte Betriebsgelände, auf einem als Industriegebiet ausgewiesenen Grundstück,
welches, wie der gesamte umliegende Bereich, seit bereits über 100 Jahren als Fläche für die industrielle Nutzung verwendet wird und welches in keinem der in Nummer
2.3 der Anlage 2 des UVPG näher bezeichneten Sondergebiete (Naturschutzgebiet,
Wasserschutzgebiet, Nationalpark und andere) liegt. Die bestehende Landnutzung,
der Reichtum, die Qualität und die Regenerationsfähigkeit der natürlichen Ressourcen
des Gebiets sowie die Belastbarkeit der Natur werden durch die geplante Maßnahme
in keiner Weise berührt.
-
Die Merkmale der potenziellen Auswirkungen
Die möglichen, durch die Anlage hervorgerufenen negativen Auswirkungen sind im
Vergleich mit anderen chemischen Produktionseinrichtungen als durchschnittlich einzuschätzen. Auf den Reaktoren der Firma Cytec werden im wesentlichen Polyesterharze, Epoxydharze und Acrylharze in einer Gesamtmenge von zurzeit etwa 12.000 t/
Jahr hergestellt, teilweise unter Druck, unter Verwendung leichtflüchtiger Lösungsmittel und mit exothermem Verlauf der Reaktion. Der gesamte Betriebsbereich unterliegt
wegen seines Inventars an sehr giftigen, giftigen und leicht- beziehungsweise hochentzündlichen Flüssigkeiten dem Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung.
Als mögliche Auswirkung eines Störfalles kommt in erster Linie die im Falle eines
Brandes mögliche Entstehung großer Mengen von – eventuell gesundheitsschädlichen – Brandgasen in Betracht, unter Umständen auch der Übersprung eines etwaigen Brandgeschehens in die umgebende Wohnbebauung, wohingegen der im Fall
einer Explosion grundsätzlich mögliche Trümmerwurf in die Umgebung als unwahrscheinlich anzusehen ist.
Um diesen Gefahren zu begegnen, ist von Firma Cytec ein umfangreiches Sicherheitsmanagementsystem installiert worden, welches unter anderem in einem Sicherheitsbericht dokumentiert ist und von der Behörde im Zuge regelmäßiger Inspektionen
überprüft wird. In diesem Managementsystem werden in diversen Richtlinien die
Organisationsstrukturen des Werksbetriebes festgelegt, weiterhin die Meldewege bei
Betriebsstörungen und Störfällen, die Organisation notwendiger Schulungen, die
Organisation der Ermittlung und Bewertung der Gefahren von Störfällen, die Organisation der Erarbeitung und Überarbeitung von Anweisungen für den sicheren Betrieb
und die fachgerechte Wartung der Anlagen, die Organisation der Ermittlung vorhersehbarer Notfälle und Erstellung, Erprobung und Überprüfung der Alarm- und Gefahrenabwehrpläne, die Feststellung der Erreichung der durch das Sicherheitsmanagementsystem vorgegebenen Ziele und die Dokumentation der Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Sicherheitsmanagementsystems.
Im Hinblick auf die rein technische Anlagensicherheit sind die Reaktoren der Firma
Cytec dem Stand der Technik entsprechend ausgerüstet. Alle Kessel verfügen über
eine Drücküberwachung, eine Temperaturüberwachung mit zwei unabhängigen Gebern an jedem Kessel, eine Überfüllsicherung im Brüdenrohr und eine Überwachung
des Rührwerkes hinsichtlich seiner Drehgeschwindigkeit. Während chemischer Umsetzungen wird der gesamte Reaktor mit Stickstoff inertisiert, um etwaigen Explosi-
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onsgefahren zu begegnen. Der gesamte Produktionsprozess wird von einer ständig
besetzten Leitwarte aus von entsprechend geschultem Personal überwacht.
Obwohl auf den Reaktoren exotherme Reaktionen ablaufen, die aufgrund ihrer hohen
Reaktionsenthalpie durchaus ein gewisses Gefahrenpotenzial aufweisen, kann davon
ausgegangen werden, dass dieses durch die getroffenen Maßnahmen auf ein
Minimum reduziert wird.
Die Produktionsanlagen befinden sich auf einem als lndustriegebiet ausgewiesenen
Areal, an welches sich die nächste Wohnbebauung in einem Abstand von teilweise
nur 50 m anschließt. Diese Situation ist zwar aus heutiger Sicht nicht optimal, jedoch
über einen Zeitraum von nahezu 100 Jahren so gewachsen und wird durch die vorgenommenen Änderungen in sicherheitstechnischer Hinsicht nicht nachteilig verändert.
Bei einem Störfall ist das Auftreten eines sogenannten Domino-Effektes, das heißt
des Übergreifens von Bränden oder Zerstörungen anderer Art auf benachbarte Betriebsgrundstücke, die sicherheitstechnisch relevante Anlagen beherbergen oder ein
hohes Inventar an gefährlichen Stoffen aufweisen, unwahrscheinlich, da in der Nachbarschaft neben der vorhandenen Wohnbebauung sich zwar gewerblich genutzte Flächen befinden, diese aber nur von nicht sicherheitsrelevanten Betrieben, wie etwa
Auto- oder Möbelhandel oder größeren Baumärkten genutzt werden.
2.
Zur Frage einer möglichen Werksschließung:
a.
Wann und von wem hat die Verwaltung die Auskunft erhalten, dass
eine Schließung des Standorts in absehbarer Zeit nicht vorgesehen
sei?
Die Auskunft wurde Mitte des Jahres 2011 von der Werksleitung der Firma Cytec
Surface Specialties in Hamburg gegeben und aktuell in diesem Sinne wiederholt.
b.
Wie bewerten der Senat oder seine zuständigen Stellen vor diesem
Hintergrund die am 25.10.2011 in „Farbe und Lack“ veröffentlichte
Stellungnahme des CEO Shane Fleming, dass für den Markt Europa alle Optionen einschließlich einer Schließung geprüft würden?
Eine Bewertung der Stellungnahme des CEO Shane Fleming ist nicht möglich, da die
Hintergründe dieser Äußerung hier nicht bekannt sind.
3.
Zur Frage möglicher Kontaminationen auf dem Gelände des Chemiewerks:
a.
Welche Kenntnis haben der Senat beziehungsweise seine zuständigen Stellen über Altlasten auf dem Gelände und über Kontaminationen von Boden oder Grundwasser? Können sie das Bestehen
von Altlasten, Boden- oder Grundwasserkontamination mit Sicherheit ausschließen?
Im Boden des im Eigentum des Unternehmens Cytec stehenden Betriebsgrundstückes Helbingstraße 46 sowie im Grundwasserabstrom sind Verunreinigungen festgestellt worden. Aufgrund der Vielzahl der Schadstoffe in den unterschiedlichen Medien
sowie der unterschiedlichen Schadstoffspektren wird der Gesamtschaden in die Schadensbereiche Nordwest, West und Ost unterteilt.
Im Schadensbereich Nordwest sind grundstücksübergreifende Grundwasserverunreinigungen mit verschiedenen Schadstoffen vorhanden. Es handelt sich um Grundwasserverunreinigungen mit Aromaten (BTEX), Monochlorbenzol, p-tert-Butylphenol
(PTB), Bisphenol A (BPA), Kohlenwasserstoffen, Phenolen, Kresolen, Xylenolen,
Terpenöl in aufschwimmender Phase, Diphenyl-/Biphenylether, sonstigen Aromaten,
Arsen und chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW).
Im Schadensbereich West ist das Grundwasser mit verschiedenen Schadstoffen –
Hauptschadstoffe sind hier BPA und PTB – verunreinigt.
Im Schadensbereich Ost ist das Grundwasser durch verschiedene Schadstoffe, insbesondere BTEX, sonstige Aromaten und Phenole verunreinigt. Weiterhin wurde lokal
begrenzt auf der Grundwasseroberfläche eine aufschwimmende Phase, bestehend
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aus polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), BTEX und phenolischen Verbindungen, festgestellt.
Im östlichen Bereich des Betriebsgeländes ist neben dem 1. Grundwasserleiter ein
oberflächennaher schwebender Grundwasserhorizont oberhalb einer Geschiebemergellage ausgebildet. Da in einigen Bereichen keine hydraulisch wirksame Trennschicht vorhanden ist, besteht hier ein ungehinderter Kontakt zu dem 1. Grundwasserleiter. Die höchsten Schadstoffkonzentrationen sind im schwebenden Grundwasserhorizont nachgewiesen worden. Die Schadstoffe sind teilweise auch bis in den 1. Grundwasserleiter vorgedrungen.
Die Firma Cytec steht in der Pflicht, die genannten Grundwasserschäden zu sanieren.
Ein öffentlich-rechtlicher Sanierungsvertrag liegt im weitgehend abgestimmten Entwurf
vor.
b.
Auf welcher Grundlage (zum Beispiel Boden- und Grundwasseruntersuchungen, Aktenlage) kommen der Senat beziehungsweise seine zuständigen Stellen zu dieser Einschätzung?
Die Beschreibung der oben genannten Belastungssituation des Untergrundes beruht
auf einer Vielzahl von Untersuchungsberichten und Gutachten. Zusammenfassend liegen folgende Berichte vor:
1.
Boden- und Grundwasserkontamination auf dem Gelände der Firma Vianova
Resins GmbH in Hamburg-Wandsbek (Geohydrologisches Büro und Ingenieurbüro für Wassererschließung und Umwelttechnik Prof. Dr. Hans Schneider & Partner vom 4. Dezember 1998)
2.
Boden- und Bodenluftuntersuchungen auf dem Gelände der Firma Vianova
Resins GmbH in Hamburg (Geohydrologisches Büro und Ingenieurbüro für Wassererschließung und Umwelttechnik Prof. Dr. Hans Schneider & Partner vom
14. April 2000)
3.
Durchführung eines Pumpversuches zur Erkundung des Grundwasserschadens
im Bereich der ehemaligen Halle 6 auf dem Gelände der Solutia Germany GmbH
& Co KG in Hamburg-Wandsbek (Büro für Geohydrologie und Umweltinformationssysteme Dr. Brehm & Grünz GbR – BGU – vom 23. Juli 2002)
4.
Erkundungskonzept zu einem Grundwasserschaden im Bereich der GWM 69118
im nördlichen Werksbereich auf dem Gelände der Solutia GmbH & Co KG in
Hamburg-Wandsbek (Ingenieur-Büro BGU vom 7. Oktober 2002)
5.
Auswertung der grundstückübergreifenden Untersuchungen zu den Grundwasserverunreinigungen im Umfeld der Helbingstraße in Hamburg-Wandsbek (Ingenieur-Büro BGU vom 7. Juli 2003)
6.
Auswertung der ergänzenden Tiefen differenzierten Grundwassersondierungen
im westlichen Grundwasserabstrom des Werksgeländes der UCB in HamburgWandsbek (Ingenieur-Büro BGU vom 12. November 2003)
7.
Weitergehende Erkundung des westlichen Grundwasserabstroms des Werksgeländes der SSG in Hamburg-Wandsbek, 2. Erkundungskampagne (IngenieurBüro BGU vom 30. April 2004)
8.
Erkundung des schwebenden, oberflächennahen Grundwasserleiters auf dem
östlichen Werksgelände der SSG in Hamburg-Wandsbek vom (Ingenieur-Büro
BGU vom 14. Februar 2005)
9.
Ergänzende Untersuchungen zum Terpenölschaden im Umfeld der GWM 69118
im nördlichen Bereich des Werksgeländes der SSG in Hamburg-Wandsbek (Ingenieur-Büro BGU vom 16. Februar 2005)
10. Ergänzende Bodenuntersuchungen zur Erkundung der Untergrundbelastung im
Bereich südlich der ehemaligen Halle 6 auf dem Gelände der SSG GmbH & Co
KG in Hamburg-Wandsbek (Ingenieur-Büro BGU vom 24. Februar 2005)
11. Standortspezifische Gefährdungsabschätzung (Ingenieur-Büro BGU vom 29. Januar 2007)
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12. Machbarkeitsstudie zur Sanierung (Ingenieur-Büro BGU vom 20. August 2007)
13. Bisphenol A und p-tert-Butylphenol, Ableitung von Referenzwerten für Grundwasserkontaminationen (FOBIG Mai 2006)
14. Numerische Grundwasserströmungs- und Schadstoffmodellierung der Grundwasserverunreinigung im Umfeld der Helbingstraße in Hamburg-Wandsbek (Ingenieur-Büro BGU vom 06. Juli 2006)
15. Aktuelle Bestandsaufnahme der Schadensbereiche auf dem Werksgelände
(Ingenieur-Büro BGU vom 09. Dezember 2009)
16. Ergänzende Untersuchungen der Schadensbereiche auf dem Werksgelände der
Cytec Surface Specialties Germany GmbH und dem näheren Umfeld in Hamburg
Wandsbek (Ingenieur-Büro BGU vom 01. April 2010)
17. Konzept zur Durchführung eines Pilotversuches (Ingenieur-Büro BGU vom
30. Juni 2010)
18. Ergebnisbericht zum 6-monatigen Pilotversuch zur Stimulation von natürlichen
mikrobiologischen Abbauprozessen im Grundwasserleiter durch die Injektion von
Pressluft (Ingenieur-Büro BGU vom 31.10.2011)
19. Berechnungen zum Schadstoffaustrag über den Grundwasserpfad an ausgewählten Profilschnitten im Bereich des Werkes Hamburg-Wandsbek (IngenieurBüro BGU vom 29.02.2012)
20. Grundwasserverunreinigungen im Bereich des Werkes Hamburg-Wandsbek
- Sanierungskonzept- (Ingenieur-Büro BGU vom 11.12.2012)
Frühere Untersuchungen/Untersuchungsberichte (bis 1998) sind zusammenfassend in
den oben aufgelisteten Berichten enthalten.
4.
Zur Frage einer Teilstilllegung des Geländes:
a.
Findet auf dem westlichen Teil noch ein Produktionsbetrieb statt?
Wenn nein, seit wann nicht mehr?
Auf dem westlichen Teil des Werksgeländes findet keine Produktion statt. Die sich
dort befindenden Produktionshallen 10 und 12 wurden bereits Mitte der Neunzigerjahre stillgelegt.
b.
Erfolgte eine Prüfung, ob eine Sanierung des westlichen Geländeteils aufgrund der Teilstilllegung erfolgen muss?
Wenn ja, durch welche Stelle, wann und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Anlässlich der Stilllegung der Produktionshallen 10 und 12 auf dem Westgelände fand
keine gesonderte Prüfung der Notwendigkeit einer Sanierung des Geländes statt.
Die genannten Produktionshallen sind heute noch vorhanden (leer stehend), haben
einen betonierten, flüssigkeitsundurchlässigen Betonfußboden und es gibt keinerlei
Hinweise darauf, dass es anlässlich der Stilllegung zu irgendwelchen Verunreinigungen des Untergrundes gekommen ist.
Flächenmäßig umfassen die Hallen nur einen geringen Anteil der Gesamtfläche des
Westgeländes und die Untersuchung, Beurteilung und gegebenenfalls Sanierung von
Untergrundverunreinigungen ist nur im Rahmen eines Gesamtkonzeptes für das
Westgelände und die anderen betroffenen Bereiche des Werksgeländes sinnvoll.
c.
Werden nach der aktuellen Verlagerung der Produktion von Halle 4
nach Halle 1 in Halle 4 andere Produkte hergestellt oder wird diese
Halle stillgelegt? Sofern Halle 4 stillgelegt wird: Welche Auflagen
wurden für die Stilllegung gemacht?
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Die Produktion von Kunstharzen in der Halle 4 wurde etwa ein Jahr nach Erteilung der
Genehmigung für die Verlagerung in die Halle 1 endgültig eingestellt. Die Produktionsanlagen wurden gereinigt und einige Apparaturen für die anderweitige Verwendung
demontiert. Zum jetzigen Zeitpunkt dient das Erdgeschoss der Halle als Bereitstellungsfläche für die Abholung von Produkten, die oberen Stockwerke sind ungenutzt.
Anordnungen oder Auflagen für die Halle 4 wurden nicht gemacht.
5.
Zu den Eigenuntersuchungen des Unternehmens und möglichen weiteren Untersuchungen von Boden und Grundwasser:
a.
Welche Eigenuntersuchungen des Unternehmens haben eine
Belastung oder Schädigung der Umwelt ergeben? (mit der Bitte um
tabellarische Darstellung nach Art der Untersuchung, Ort und Datum
der Beprobung, Stoffen und Konzentrationen, Art und Umfang der
Umweltbelastung)
Die Ergebnisse der bisher im Bereich der verschiedenen Schadensbereiche durchgeführten Untergrunduntersuchungen sind im Auftrag der Cytec sowie deren Vorgängerfirmen durchgeführt worden (siehe Antwort 3. b.).
Zusammenfassend wurden hierbei in den einzelnen Medien folgende Belastungsschwerpunkte festgestellt:
Boden:
Im östlichen Bereich des Werksgeländes wurden in Tiefen von bis zu 5,5 m u. GOK
Benzolgehalte > 500 mg/kg TS nachgewiesen. Die Gehalte an Ethylbenzol, Toluol
und Xylolen zeigen ein ähnliches Verteilungsmuster aber unterschiedliche Konzentrationsniveaus. Darüber hinaus konnten erhöhte Gehalte an Mesitylen und Cumol sowie
Phenolverbindungen und lokal Mineralölkohlenwasserstoffen nachgewiesen werden.
Im nördlichen Bereich des Werksgeländes wurden Terpenölgehalte von bis zu
40.000 mg/kg TS analysiert. Die höchsten Gehalte wurden im Niveau des Grundwasserspiegels gefunden.
Grundwasser:
Im Bereich des gesamten Werksgeländes wurden Grundwasserverunreinigungen mit
BTEX-Aromaten, Phenolen und weiteren Aromaten festgestellt. Im Ostteil der Fläche
wurden Konzentrationen an BTEX mit bis zu 119.646 µg/l, an sonstigen Aromaten mit
bis zu 34.200 µg/l, an Phenolen mit bis zu 5.488 µg/l und LCKW mit bis zu 15 µg/l
nachgewiesen. Darüber hinaus wurde lokal eine Ölphase (Mächtigkeit circa 10 cm)
gemessen. Im nordwestlichen Teil der Fläche wurde eine circa 0,3 m mächtige Terpenölphase gemessen.
Bodenluft:
Bodenluftuntersuchungen wurden nur vereinzelt durchgeführt. Diese zeigten Konzentrationen an Toluol (bis zu 8,4 mg/m³), Ethylbenzol (bis zu 460 mg/m³), m-p-Xylol (bis
zu 2.000 mg/m³) und o-Xylol (bis zu 280 mg/m³).
b.
Hat es unabhängige Untersuchungen gegeben, die durch die Stadt
und nicht durch den Betreiber des Werkes beauftragt wurden?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Auf dem Betriebsgelände der Firma Hoechst in der Helbingstraße 46 war 1980 in
einem stillgelegten Flachbrunnen Kolophoniumharz festgestellt worden. Zur Feststellung des Schadensumfanges und zur Beurteilung einer möglichen Grundwasserkontamination sind auf dem Betriebsgelände und im Umfeld im Rahmen der Amtsermittlung durch die Stadt weitere Grundwassermessstellen errichtet worden. Hierbei wurde
eine massive Grundwasserverunreinigung mit verschiedenen Schadstoffen, insbesondere mit Phenolen und Aromaten, festgestellt. Seit Ende der 1980er Jahre werden,
abgesehen von sporadischen Kontrollmessungen an Grundwassermessstellen durch
die BSU, Untersuchungen zur Eingrenzung der Grundwasserbelastungen sowie zur
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Gefährdungsabschätzung und Sanierungsplanung seitens der Firma Cytec beziehungsweise deren Vorgängern durchgeführt.
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Zur Untersuchung von möglichen von dem Betriebsgelände ausgehenden Grundwasserverunreinigungen seit 2002:
a.
Was war der Anlass für die Untersuchung von Grundwasserverunreinigungen ab 2002?
Wie bereits unter 5. b. ausgeführt, hat die BSU seit 1980 Kenntnis von Grundwasserverunreinigungen ausgehend von dem Grundstück Helbingstraße 46. Diese sind auf
dem Firmengelände sowie in dessen Umfeld entsprechend den Verdachtsmomenten
und Erkenntnissen aus vorangegangenen Untersuchungen fortlaufend untersucht
worden. So wurde zum Beispiel in 2002 das Büro für Geohydrologie und Umweltinformationssysteme Dr. Brehm & Grünz GbR – BGU – seitens der Solutia Germany
GmbH & Co KG mit der Durchführung eines Pumpversuches und der Erstellung eines
Erkundungskonzeptes beauftragt. Während der Pumpversuch zur Erkundung des
Grundwasserschadens im Bereich der ehemaligen Halle 6 diente, wurde mit den
ergänzenden Untersuchungen der Grundwasserschaden im nördlichen Werksbereich
eingegrenzt.
b.
Wer hat die Untersuchungen durchgeführt und was waren deren
wesentliche Ergebnisse?
Die seitens des Pflichtigen beauftragten Untersuchungen dieses komplexen Sachverhaltes haben im Wesentlichen Folgendes ergeben:
-
Bestimmung von Art und Ausmaß der Verunreinigungen
-
Feststellung der Quellbereiche
-
Zuordnung der Grundwasserkontaminationen zu den Pflichtigen
-
Ableitung der Sanierungserfordernis und Festlegung von Sanierungszielen
-
Festschreibung von Sanierungsmaßnahmen im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (liegt im weitgehend abgestimmtem Entwurf vor)
c.
Welche Konsequenzen haben die zuständigen Stellen aus den
Untersuchungsergebnissen gezogen?
Letztendlich sind sämtliche Untersuchungsergebnisse in das Konzept zur Sanierung
der Grundwasserverunreinigungen ausgehend von dem Chemiewerk Helbingstraße
eingeflossen, welches fester Vertragsbestandteil des im Entwurf vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrages ist.
7.
Zur Frage der bei der Firma Cytec verarbeiteten Rohstoffe:
a.
Welche Stoffe werden aktuell von der Firma Cytec auf dem
Betriebsgelände verarbeitet?
Zu den gegenwärtig bei der Firma Cytec gelagerten und gehandhabten Stoffen wird
im Anhang die aktuelle Stoffliste angefügt.
b.
Welche Stoffe wurden in der Vergangenheit dort verarbeitet?
Neben den in der genannten Stoffliste angeführten Stoffen wurden bis Mitte der Neunzigerjahre Epichlorhydrin, diverse Phenole und bis 2009 auch Anhydride gesättigter
und ungesättigter organischer Säuren (zum Beispiel Phtalsäureanhydrid) verwendet.
Die Kenntnis der Stoffe, die vor etwa 1980 verwendet wurden, ist mangels damals
fehlender Dokumentation lückenhaft, es dürften jedoch auch zum Beispiel chlorierte
Kohlenwasserstoffe verwendet worden sein.
c.
Werden aktuell oder wurden in der Vergangenheit auf dem Gelände
krebserregende Kresole verarbeitet?
Bis Mitte der Achtzigerjahre wurden verschiedene Kresole verwendet, seitdem jedoch
nicht mehr.
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Anlage
Tabelle der bei Fa.Cytec Surface Specialties GmbH gelagerten Rohstoffe (Rubrik A)
und Produkte (Rubrik B)
Stoffbezeichnung
Fläche/
*1)
Tank
A)
genehmigte/ Hommeltatsächliche/ Blatt
max. Menge UN-NR.
G662
T015
40 m³
Acrylate und
Acrylsäureester
(z.B. Hydroxypropylacrylat,
n-Butylmethacrylat,
Methylmethacrylat)
G660 /
T035
G661
T119,
T120
G662 /
T108
F444
T071,
T072
T298,
T299
2 x 20 m
3
2 x 30 m
3
4 x 50 m
300 m³
*1)
Bisphenol A B 509
10
Bemer*2)
kung
Ro h st o f f e
Acrylsäure
Amine, z.B.
Isophorondiamin
Triethylentetramin
Triethylamin
ZuBesondere
stand Gefahren
3
./.
./.
*1)
220
2218
100 t
fl
51,290,416
,
6,588,614 fl
1917,2348,
2283,1368,
1247,2227,
2927
563, 783
2259,2289
./.
./.
fl
fest
stechender,
intensiver
Geruch;
ätzend; bei
hoher Temperatur exotherme
Reaktion
möglich
penetranter,
teilweise
unangenehmer Geruch;
reizt zum
Erbrechen.
Bei Brand
und thermischer
Zersetzung
bilden sich
beißende
Dämpfe.
Atemschutzgerät! Bei
hoher Temperatur exotherme
Reaktion
möglich
Ätzende,
brennbare
Flüssigkeiten, Hautresorption,
sensibilisierend, teilw.
unangenehmer Geruch
Staubexplosion möglich
C, N
Tank
temperiert,
Notstopplösung
vorh.
AI, AII,
AIII,
Xn, Xi, F;
T
N, WGK 2
Nr.2, 6, 7,
9 StöV
C,
WGK 2
Xi, WGK
2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Stoffbezeichnung
Fläche/
*1)
Tank
genehmigte/ Hommeltatsächliche/ Blatt
max. Menge UN-NR.
Ro h st o f f e
A860-SO
Flüssige
T175,6,7,
3
Rückstände 8
∑ 120 m
(Abfälle)
B645
T111,
T112
B859 /
T172
Drucksache 20/6495
ZuBesondere
stand Gefahren
Bemer*2)
kung
A)
Formaldehyd
37 %
Lösungsmittel
VbF A II
z.B. Xylol,
Testbenzin
A860
T142
G663 /
T199
T064,65,
66,
30 m
3
4 x 60 m
G663
T010,T0
67
T198,T2
65
Peroxide,
z.B.
Di-t-butylperoxid
t-Butylperbenzoat
Di-t- amylperoxid
A862
15 m³
9 m³
Phenol
A860
T150
60 m
3
1 x 50 m
3
2 x 60 m
3
1 x 80 m
3
fl
95
2209
3
Lösungsmittel VbF A II,
A III z.B.
Butylacetat,
n-& isoButanol
./.
./.
fl
208
1307
fl
20
1172
fl
256
1824
1042
2312
fl
fl
penetranter,
teilweise
unangenehmer Geruch.
Explosionsfähige
Dämpfe. Bei
Brand und
thermischer
Zersetzung
bilden sich
beißende
Dämpfe.
stechender
Geruch.
Explosionsfähige
Dämpfe. Bei
Brand und
thermischer
Zersetzung
bilden sich
beißende
Dämpfe.
Bildet leicht
entzündbare
Dämpfe, bei
Erhitzung
explosionsfähige
Dämpfe
Bildet leicht
entzündbare
Dämpfe, bei
Erhitzung
explosionsfähige
Dämpfe
Dämpfe sind
leicht entzündbar und
reizen
Augen und
Atmungsorgane; bei
Hitze explosionsartige
Zersetzung
möglich;
Bei Brand
bzw. thermischer Zersetzung
bilden sich
beißende
Dämpfe.
Xn, AI,
WGK 2
teilw. Nr.7
der StöV
T, WGK 2
Nr.2 der
StöV
geheizt
auf ca.
0
45 C
AII, Xn, N
WGK 2
Xn, WGK
2
teilw. Nr.6
der StöV
E, O,
Nr.3 & 4
StöV
T; WGK
2
Nr.2 der
StöV
geheizt
0
auf 50 C
11
Drucksache 20/6495
Stoffbezeichnung
A)
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
Fläche/
*1)
Tank
genehmigte/ Hommeltatsächliche/ Blatt
max. Menge UN-NR.
ZuBesondere
stand Gefahren
Bemer*2)
kung
Ro h st o f f e
Styrol
G660
T 31, 33,
34
TDI
Toluylendiisocyanat
A764
T145
3 x 50 m
55 m
3
3
189
2055
fl
194
2078
fl
Entzündliche
Flüssigkeit,
bei hoher
Temperatur
exotherme
Reaktion
möglich
Stark exotherme
Reaktionen
mit Laugen,
bildet mit
Wasser gasförmiges
Kohlendioxid
AII, Xn
WGK 2,
unterirdische
Tanks
T+,
Nr.37
StöV,
sensibilisierend
*1)
Die Gebindeläger sind jeweils für bestimmte Gefahrstoffklassen eingerichtet (s.
Tab. 1.4).
Die Einlagerung von Rohstoffen und Produkten erfolgt computergestützt entsprechend den Gefahrstoffmerkmalen.
*2)
Gefahrstoffeinstufung entsprechend Note *2) der Tabelle 1.4 Nr.X der StöV =
Stoff Nr.X des Anhangs I der Störfall-Verordnung
3
In weiteren 15 Tanks mit einem Gesamtinhalt von ca. 700 m werden weitere Rohstoffe und Lösemittel mit geringerem Gefährdungspotential vorgehalten, die jedoch im
Brandfall gekühlt werden müssen.
In den Gebindelägern werden ca. 300 weitere Rohstoffe und Zwischenprodukte gelagert, die mit 3 bis 100 t/a umgesetzt werden und die überwiegend als Gefahrstoffe
eingestuft sind.
Außerdem werden in den Gebindelägern ca. 100 weitere Rohstoffe und Zwischenprodukte gelagert, die als Katalysatoren, Zusätze und Hilfsstoffe mit 0,1 bis 3 t/a umgesetzt werden und die überwiegend als Gefahrstoffe eingestuft sind, sowie weitere ca.
50 Stoffe mit einem Jahresumsatz kleiner als 100 kg.
StoffFläche/
bezeichTank
nung
B)
P ro
Epoxidharz, E562 /
teilw. in
T144
Lösemittel
E563 / T
028, T
040
T230,
T284
12
genehmigte/ Hommeltatsächliche/ Blatt
max. Menge UN-NR.
d u kt e
3
1 x 79 m
3
3 x 30 m
./.
1866
∑ 160 m³
Zustand
fl
Besondere
Gefahren
Bemer*2)
kung
Bei Brand
und thermischer Zersetzung
bilden sich
beißende
Dämpfe.
Xi, Xn, N
WGK 2,
10 bis 45
% Lösemittelanteil,
pastös,
brennbar
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
StoffFläche/
genehmigte/ HommelbezeichTank
tatsächliche/ Blatt
nung
max. Menge UN-NR.
3
Acrylharz in E562
2 x 30 m
./.
3
12 x 40 m
Lösemittel
T068,
1866
3
60 + 90 m
T069
F647,
∑ 500 m³
T154
T155,
T157
G462
T089,
T090
T261,
T262
T272,
T273
G465
T169,
T170
G463
T001,2,3
,4
PU-Harz,
E562,
./.
3
wässrig
T258
40 m
1866
(Polyurethanharz)
PE-Harz,
wässrig
(Polyesterharz)
E 562, T
259
40 m
3
Zustand
fl
fl
Drucksache 20/6495
Besondere
Gefahren
Bemer*2)
kung
stechender
Geruch;
Bei Brand
und thermischer Zersetzung
bilden sich
beißende
Dämpfe.
Xn, N,
WGK 2
10 bis
45 %
Lösemittelanteil,
pastös,
brennbar
Beim Brand
können sich
blausäurehaltige
Brandgase
bilden
Xn,
WGK 1
./.
1866
In den Gebindelägern werden weitere Produkte gelagert.
Die Gesamtlagerkapazität für Rohstoffe und Produkte in Gebinden beträgt ca.
5.000 Tonnen, wobei aufgrund des logistischen Konzepts und des Bedarfs nur ca.
70 %, entsprechend maximal 3.500 Tonnen belegt werden. Hiervon sind ca. 80 %
Fertigwaren und 20 % Rohstoffe.
Die maximale Belegung der Tankläger beträgt insgesamt ca. 2.000 Tonnen. Hiervon sind ca. 65 % Rohstoffe und 35 % Fertigwaren.
Die jeweils aktuelle Lagerliste gibt die vorhandenen Arten und Mengen wieder. Die
Lagerung erfolgt in den Gefahrstoff-Gebindelägern entsprechend den Gefahrstoff*1)
merkmalen; s.o. Note:
Die Produkte unterliegen in der Regel nicht der VbF, da sie pastös sind. Im Brandfall,
d.h. bei Unterfeuerung, handelt es sich um brennbare Stoffe. Dies gilt mit Einschränkung auch für die wasserlöslichen Produkte.
13