Langfassung der Bemerkung Nr. 43
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Langfassung der Bemerkung Nr. 43
43 Doppelte Kindergeldzahlungen verhindern und Fachaufsicht stärken (Kapitel 6001 Titel 011 01) 43.0 Familienkassen haben in vielen Fällen für dasselbe Kind oft über Jahre hinweg doppelt Kindergeld gezahlt, nicht selten länger als zehn Jahre. Die Mitte 2009 festgestellten Überzahlungen betrugen in 1 306 Fällen insgesamt mehr als 9 Mio. Euro. Um Doppelzahlungen zu verhindern, muss das Bundesministerium der Finanzen für geeignete IT-Verfahren und Kontrollsysteme sorgen. Das Bundesministerium der Finanzen nimmt seit Jahren hin, dass das Bundeszentralamt für Steuern seine Fachaufsicht über die Familienkassen nicht umfassend wahrnimmt. Diesem ist nicht einmal bekannt, welche einzelnen Familienkassen seiner Fachaufsicht unterliegen. 43.1 Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz wird als Steuervergütung von den Familienkassen festgesetzt und ausgezahlt (vgl. Bemerkungen 2009 Nr. 37). Im Jahre 2008 zahlten sie für rund 18,1 Millionen Kinder 33,4 Mrd. Euro Kindergeld. Die Aufgabe erfüllt im Wesentlichen die Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur) mit 102 Familienkassen für 15 Millionen Kinder. Für Angehörige des öffentlichen Dienstes zahlen deren Arbeitgeber als Familienkassen Kindergeld. Da jede Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts Familienkasse ist, gibt es bei Bund, Ländern und Gemeinden etwa 12 000 Familienkassen des öffentlichen Dienstes. Die genaue Zahl ist nicht bekannt. Alle Familienkassen unterliegen als Bundesfinanzbehörden der Fachaufsicht des Bundeszentralamtes für Steuern (Bundeszentralamt) in der Ressortverantwortung des Bundesministeriums der Finanzen (Bundesministerium). Der Bundesrechnungshof prüfte mit Unterstützung der Prüfungsämter des Bundes Köln, Koblenz, Hannover und München die Gewährung des steuerlichen Kindergeldes bei den Familienkassen der Bundesagentur und ausgewählten Familienkassen des öffentlichen Dienstes für drei Zahlungsmonate. Dabei stellte er bis Mitte 2009 Folgendes fest: 43.1.1 Doppelzahlungen durch jeweils eine Familienkasse der Bundesagentur und eine Familienkasse des öffentlichen Dienstes In 740 Fällen setzten eine Familienkasse des öffentlichen Dienstes und eine Familienkasse der Bundesagentur Kindergeld für dasselbe Kind fest und zahlten es oft über Jahre hinweg aus, nicht selten länger als zehn Jahre. Die Überzahlungen beliefen sich auf mehr als 8 Mio. Euro. Zwei Fallgruppen waren dabei typisch: ● Ein Elternteil beantragte zweimal Kindergeld: einmal bei einer Familienkasse des öffentlichen Dienstes und außerdem bei einer Familienkasse der Bundesagentur. ● Der im öffentlichen Dienst beschäftigte Elternteil beantragte Kindergeld bei einer Familienkasse des öffentlichen Dienstes und der andere Elternteil bei einer Familienkasse der Bundesagentur. In ihren Anträgen wiesen beide nicht auf den jeweils anderen Antrag bzw. auf darauf gezahltes Kindergeld hin. Daneben beruhte ein Teil der Doppelzahlungen auch auf Bearbeitungsfehlern in den Familienkassen. Sie versäumten vor allem, beim Wechsel des Berechtigten oder der zuständigen Familienkasse die bisherigen mit den neuen Antragsdaten für das jeweilige Kind zu vergleichen. In einigen Fällen setzten sie auch ohne Antrag Kindergeld fest. Zum Beispiel veranlassten Familienkassen des öffentlichen Dienstes Kindergeldzahlungen, nachdem ein Beschäftigter seinem Dienstherrn zur Vervollständigung seiner Personalangaben die Geburt eines Kindes mitgeteilt oder eine Geburtsurkunde vorgelegt hatte. In anderen Fällen lag zwar ein Antrag vor, es fehlte aber als Geburtsnachweis das Original der für Kindergeldzwecke ausgestellten Geburtsurkunde. Einige Familienkassen leisteten ohne weitere Prüfung Kindergeld, obwohl der Antrag erst gestellt wurde, als das Kind schon älter war und deshalb der Anspruch schon längere Zeit bestand. Dabei lag es nahe, dass für dieses Kind bereits eine andere Familienkasse Kindergeld zahlte. In Einzelfällen verursachten die Familienkassen die Doppelzahlungen durch Fehler bei der Übernahme von Daten aus den Kindergeldanträgen. 43.1.2 Doppelzahlungen durch Familienkassen der Bundesagentur In 566 Fällen zahlten Kindergeldkassen der Bundesagentur insgesamt 1,3 Mio. Euro zuviel. Neben den unter 43.1.1 dargestellten Bearbeitungsfehlern in den Familienkassen war hier eine typische Ursache für die Doppelzahlungen der Umzug eines Berechtigten in den örtlichen Zuständigkeitsbereich einer anderen Familienkasse. In diesen Fällen zahlte die Familienkasse trotz Aktenabgabe an die neu zuständige Familienkasse weiter Kindergeld. Diese nahm die Zahlung auf, ohne festzustellen, ob die bisher zuständige Familienkasse noch zahlte. Begünstigt wurden diese Fälle dadurch, dass die Familienkassen die Kindergelddaten stets neu in das IT-System eingeben mussten; sie konnten nicht automatisch weitergegeben werden. Doppelarbeit, Fehler bei der Dateneingabe und Doppelzahlungen waren die Folgen. 43.2 Der Bundesrechnungshof hat die fehlerhaften Kindergeldzahlungen beanstandet. Er hält es für möglich, die Doppelzahlungen und die Bearbeitungsfehler in den Familienkassen weitgehend auszuschließen. Hierzu kann vor allem die mit dem Steueränderungsgesetz 2003 als Identifikationsmerkmal für das Besteuerungsverfahren eingeführte Identifikationsnummer für natürliche Personen beitragen. Sie ermöglicht systematische und zuverlässige Datenabgleiche. Das Bundesministerium sollte außerdem dafür sorgen, dass die Beschäftigten in den Familienkassen gezielt geschult und insbesondere auf das Risiko von Doppelzahlungen aufmerksam gemacht werden. So sollte Kindergeld stets erst dann festgesetzt werden, wenn ein vollständiger Antrag vorliegt. Darüber hinaus sollten die Familienkassen als Geburtsnachweis für ein Kind ausschließlich das Original der Geburtsurkunde für Zwecke des Kindergeldes akzeptieren. Außerdem sind Vergleichsmitteilungen auszutauschen, insbesondere bei einem Wechsel der örtlich zuständigen Familienkasse und der Anspruchsberechtigten. Bei Kindergeldanträgen für ältere Kinder ist zu beachten, dass für diese Kinder möglicherweise bereits eine andere Familienkasse Kindergeld zahlt. Bei den Familienkassen der Bundesagentur hat der Bundesrechnungshof gefordert, die IT-Verfahren zu verbessern. Die Bundesagentur muss es ermöglichen, dass nach einem Umzug von Kindergeldberechtigten die neu zuständige Familienkasse die Kindergelddaten von der abgebenden Familienkasse automatisch übernimmt. Dies würde Doppelarbeit mit neuen Fehlerrisiken vermeiden. Der Bundesrechnungshof hat ferner beanstandet, dass dem Bundesministerium und dem Bundeszentralamt die Familienkassen des öffentlichen Dienstes nicht vollständig bekannt sind. Damit fehlt eine grundlegende Voraussetzung für eine wirksame Fachaufsicht und eine hinreichende Steuerung und Kontrolle der Familienkassen. 43.3 Das Bundesministerium hat mitgeteilt, das Bundeszentralamt habe im Oktober 2008 ein „Merkblatt zur Abwicklung von Doppelzahlungsfällen“ sowie eine „Regelung der Zuständigkeiten der Familienkassen für den Erlass eines Aufhebungs- und Rückforderungsbescheides für die Zeit der Doppelzahlungen anhand einiger Beispielsfälle“ an die Familienkassen übersandt. Es gehe davon aus, dass alle bisher bekannt gewordenen Verdachtsfälle bereits überprüft sind. Die dabei aufgedeckten Doppelzahlungen seien eingestellt und eine Reihe von Aufhebungs- und Rückforderungsbescheiden erlassen worden; Steuerstrafund Ordnungswidrigkeitsverfahren seien eingeleitet. Zudem würden bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes die dienstrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Konsequenzen geprüft. Das Bundesministerium hat bestätigt, dass die steuerliche Identifikationsnummer die ordnungsgemäße Leistung des steuerlichen Kindergeldes erleichtern kann. Die Identifikationsnummer werde seit Januar 2009 bei Kindergeldneuanträgen und Änderungsmitteilungen erhoben. Ein Verfahren für einen systematischen Datenabgleich sei noch einzurichten. Das Bundesministerium hat erklärt, es habe sich bisher nicht mit dem IT-System der Bundesagentur befasst. Doppelarbeiten bei der Erfassung der Kindergelddaten müssten auf jeden Fall vermieden werden. Es befürwortet daher, dass die Bundesagentur ihr IT-System technisch weiterentwickelt. Für die Beschäftigten der Familienkassen seien verstärkt Schulungen vorgesehen. Das Bundesministerium hat die Notwendigkeit bestätigt, die Familienkassen des öffentlichen Dienstes für eine wirksame Fachaufsicht vollständig zu erfassen. Dafür sei es auf Auskünfte der Länder darüber angewiesen, welche Arbeitgeber bei der Lohnsteueranmeldung Kindergeld absetzen. Nur einige Länder lieferten die entsprechenden Informationen. Andere verweigerten die Auskunft bis zu einer entsprechenden Weisung des Bundesministeriums. Wieder andere meinten, für derartige Auskünfte bedürfe es wegen des Datenschutzes einer ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage. Deshalb beabsichtige das Bundesministerium, eine ausdrückliche Ermächtigungsgrundlage im Gesetz über Steuerstatistiken (StStatG) in der kommenden Legislaturperiode mit Wirkung ab dem Jahre 2011 zu schaffen. Außerdem bemühe sich das Bundesministerium um eine stärkere Konzentration der Familienkassen des öffentlichen Dienstes (vgl. Bemerkungen 2007, Bundestagsdrucksache 16/7100 Nr. 13 S. 150). Der Konzentrationsprozess werde dazu beitragen, die Bearbeitungsqualität nachhaltig zu steigern. 43.4 Die Ausführungen des Bundesministeriums bestätigen die Auffassung des Bundesrechnungshofes, das Bundesministerium habe die Familienkassen nicht hinreichend gesteuert und kontrolliert und so die doppelten Kindergeldzahlungen mit verursacht. Der Bundesrechnungshof erwartet größere Anstrengungen des Bundesministeriums, um Kindergeld-Doppelzahlungen wirksam zu verhindern. Dafür reicht es nicht, den inzwischen aufgedeckten Doppelzahlungen nachzugehen. Da der Bundesrechnungshof bei seinen Prüfungen die Zahlungsdaten nur für begrenzte Zeiträume vergleicht, sind noch weitere Fälle mit erheblichen Überzahlungen zu befürchten. Daher fordert der Bundesrechnungshof das Bundesministerium – über das bisher Veranlasste hinaus – auf, ein umfassendes Datenabgleichverfahren zu entwickeln und dabei die steuerliche Identifikationsnummer als eindeutiges Merkmal zu nutzen. Der Bundesrechnungshof erwartet zudem, dass das IT-Verfahren der Bundesagentur so geändert wird, dass Neueingaben von Daten beim Wechsel der Zuständigkeit innerhalb der Bundesagentur künftig vermieden werden. Er unterstützt die Absicht des Bundesministeriums, die Beschäftigten in den Familienkassen verstärkt zu schulen, um doppelten Kindergeldzahlungen vorzubeugen. Der Bundesrechnungshof hält es für nicht hinnehmbar, dass das Bundeszentralamt über die Familienkassen des öffentlichen Dienstes keine umfassende Fachaufsicht ausüben kann. Das Bundesministerium sollte die Finanzbehörden der Länder umgehend anweisen, die zur Fachaufsicht erforderlichen Informationen zu übermitteln. Es sollte die datenschutzrechtlichen Bedenken der Länder mit dem Hinweis entkräften, dass es lediglich eine Übersicht über die Familienkassen benötigt. Die aufgezeigten Mängel verbieten es, abzuwarten, bis sich die vom Bundesministerium beabsichtigte Gesetzesinitiative evtl. ab dem Jahre 2011 auswirkt. Der Bundesrechnungshof teilt die Einschätzung des Bundesministeriums, die Konzentration der Familienkassen des öffentlichen Dienstes könne nachhaltig zur Steigerung der Arbeitsqualität beitragen. Außerdem würde sie die Fachaufsicht erleichtern. Das Bundesministerium sollte daher seine Bemühungen zur Konzentration der Familienkassen fortsetzen.