Ausgabe 1 / 2009 Fachliche Mitteilungen für fliegende
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Ausgabe 1 / 2009 Fachliche Mitteilungen für fliegende
Flugsicherheit Ausgabe 1 / 2009 Foto Arif Hamdy• Bildbearbeitung www.schaltwerk.eu Fachliche Mitteilungen für fliegende Verbände Bundeswehr Flugsicherheit Ausgabe 1 / 2009 Heft 1 März 2009 - 46. Jahrgang Fachliche Mitteilungen für fliegende Verbände Flugsicherheit Hauptmann Oliver Becker ist seit dem 01.10.2008 als Nachfolger von Major Thomas Kreitmair der Fachlehrgruppe Flugsicherheit Bw in Fürstenfeldbruck eingesetzt. Im Juli 1992 begann er seine Laufbahn bei der Bundeswehr mit der Grundausbildung in Budel, Holland. Nach der Ausbildung in Sheppard AFB, Holloman AFB und anschließender Europäisierung in Rheine flog er das Waffensystem F-4F als Luftfahrzeugführer bis Februar 2003. Im Verband wurde er in Nebenfunktion als FSO eingesetzt. Anschließend erfolgte eine Verwendung als Fluglehrer auf der T 38 A/C in Sheppard AFB für 4 Jahre. Mit der Rückversetzung nach Deutschland an die 9./OSLw als Hörsaalleiter für Waffensystemoffiziere Mitte 2007 begann seine fliegerische Karriere wieder auf dem Waffensystem F-4F in Wittmund. Hptm Becker kann auf einen fliegerischen Erfahrungsstand von ca. 2.800 Flugstunden zurückblicken und diesen in die Flugsicherheitsausbildung einbringen. In seiner neuen Verwendung wünschen wir ihm viel Freude und einen guten Start. Fachliche Mitteilung für fliegende Verbände Titelfoto: Arif Hamdy Bildbearbeitung www.schaltwerk.de „Flugsicherheit“, Fachliche Mitteilung für fliegende Verbände der Bundeswehr Herausgeber: Luftwaffenamt General Flugsicherheit in der Bundeswehr Redaktion: Hauptmann Klemens Löb, Tel.: 02203- 9083124 Luftwaffenkaserne 501/07 Postfach 906110 51127 Köln [email protected] [email protected] Gestaltung: Hauptmann Klemens Löb GenFlSichhBw Erscheinen: dreimonatlich Manuskripteinsendungen sind direkt an die Schriftleitung zu richten. Vom Verfasser gekennzeichnete Artikel stellen nicht unbedingt die Meinung der Schriftleitung oder des Herausgebers dar. Es werden nur Beiträge abgedruckt, deren Verfasser mit einer weiteren Veröffentlichung einverstanden sind. Weiterveröffentlichungen in Flugsicherheitspublikationen (mit Autoren- und Quellenangaben) sind daher möglich und erwünscht. Druck: Verlag Heimbüchel & Köllen GbR 53 117 Bonn - Buschdorf Editorial 1 Right engine on fire ... 2 Isolated Thunderstorms 6 Zweibrücken - fast das deutsche Teneriffa? 8 Maintenance Resource Management 11 Der Seefalke 13 CRM lebt - Situative Aufmerksamkeit am Pool 18 Leserbrief 21 Die Feuerwehren der Bw - ständig im Fokus 22 Zwei ist einer zuviel 27 Arzneimittel übers Internet 30 Personalien 32 Oberleutnant André Kürten ist seit dem 01.02.2009 Angehöriger des Dezernates d und zuständiger Sachbearbeiter für den Bereich Zelle MK 41, MK 88A, Cougar, NH 90 und Bell UH-1D. Seine Grundausbildung absolvierte er 1992 in Büdel/NL. Anschließend wurde er zur FlBschft BMVg nach KölnWahn versetzt und zum HubMech UH-1D ausgebildet. 1995 erfolgte die Zusammenlegung der VIP-Hubschrauber mit Teilen des ehemaligen HTG 64 zur HubschrauberTransportstaffel Nörvenich, was eine Versetzung von OLt Kürten nach Nörvenich zur Folge hatte. Dort war er weiterhin als HubMechMstr UH-1D eingesetzt, bis er im August 2000 in die Laufbahn des OffzmilFD und zur Fachschule der Lw in Fassberg wechselte. Nach erfolgreichem Abschluss der FSLw begann seine Ausbildung zum LfzTOffz im LTG 62 in Wunstorf. Nach dreijähriger Tätigkeit als LfzTOffz in der Wartungsstaffel wechselte OLt Kürten in den Stab TGrp als Leiter Einsatzsteuerung. Im Sommer 2007 folgte dann eine Versetzung nach Köln-Wahn zum Waffensystemkommando, Abt LwRüst. Dort war er als RüstOffz im Bereich Avionik EUROFIGHTER, MIDS/Link 16 „fremdverwendet“ und ist nun hier im Luftwaffenamt, Abt FlSichhBw. Wir wünschen viel Glück und Freude an der neuen Tätigkeit. Wir verabschieden ... Oberstleutnant Bernd Reinwarth war seit dem 01.10.2005 Dezernatsleiter „d“ des Technikdezernates unseres Hauses. Er kam vom LTG 63, wo er bis dato Kommandeur der TGrp war. Er ist ausgebildeter Luftfahrzeugelektroniker und wurde unter anderem eingesetzt als Sachbearbeiter für Flugsimulatoren im MatALw, als Chef der EloWaStff beim JG72 “W“ in Rheine, als S3Technik beim LTG 63 in Hohn und als A4b im LTKdo in Münster. Seine militärische Laufbahn begann 1974 mit der Offizierausbildung und Studium in der Fachrichtung Fluzeugfunk- und Funkmessausrüstung an der ehemaligen Offizierhochschule der Luftstreitkräfte/Luftverteidigung der NVA. Wir bedanken uns für die geleistete Arbeit und wünschen für die neue Verwendung als Referent beim FüL I 3 alles Gute. Major Thomas Kreitmair ist nach etwas mehr als 3 Jahren in der Fachlehrgruppe Flugsicherheit Bw zum 30.11.2008 aus der Bundeswehr ausgeschieden. Als BO 41 wurde er zum Flugzeugführer Tornado ausgebildet. Seine fliegerische Karriere begann in der 1. Staffel JaboG 33 in Büchel. Weitere Stationen waren die 1./JaboG 32 in Lechfeld, wo er auf den ECR-Tornado umgeschult und in der Folge auch im EG 1 in Piacenza eingesetzt wurde sowie Goodyear/AZ, wo er 4 Jahre als Fluglehrer in der fliegerischen Erstausbildung eingesetzt war. Die Tätigkeit als Lehrstabsoffizier und Hörsaalleiter in Fürstenfeldbruck begann er im Anschluss. GenFlSichhBw bedankt sich für sein großes Engagement in der Flugsicherheitsausbildung und wünscht für den weiteren Lebensweg viel Erfolg und Freude an der neuen beruflichen Herausforderung in der zivilen Fliegerei. Oberstleutnant Lothar Mücke hat die Fachlehrgruppe Flugsicherheit Bw in Fürstenfeldbruck aus gesundheitlichen Gründen zum 01.11.2008 verlassen. Er war hier seit 01.07.2003 als Lehrstabsoffizier und ab Januar 2006 als Leiter der Fachlehrgruppe eingesetzt. Nach der fliegerischen Grundausbildung zum Transportluftfahrzeugführer in Bremen folgten Verwendungen auf dem Einsatzmuster C-160 Transall in Wunstorf, Penzing und Altenstadt. Wir bedanken uns für die geleistete Arbeit und wünschen für den weiteren Werdegang die vollständige Genesung und viel Erfolg. Hauptmann Markus Baumann ist wieder in der LwInsthGrp 25 in Diepholz als Leiter Analytische Zustandsinspektion UH-1D tätig. Er trat am 01.04.1989 in die Bundeswehr ein. Nach der Grundausbildung in Budel wurde er zum Hubschraubermechaniker Bell UH-1D beim HTG 64 in Ahlhorn ausgebildet. Nach der Feldwebelund Meisterausbildung folgten Einsätze im Stab Technik in den Bereichen Einsatzsteuerung und Arbeitsplanung. Mit seiner Zulassung zum OffzMilFD begann seine Fachschulausbildung zum staatlich geprüften Techniker Maschinenbau Fachrichtung Luftfahrzeugtechnik, die er 1998 erfolgreich abschloss. Die anschließende Verwendung in der LwWerft 23, später umbenannt in LwInsthGrp 25, führte ihn nach Diepholz, wo er bis zum Jahresende 2005 als Leiter Einsatz TBtrFüOffz FlgdWaSys tätig war. Es folgte die Versetzung zum Luftwaffenamt Abteilung FlSichhBw, wo er im Dezernat d als LfzTOffz für die Waffensysteme UH-1D, MK 41, MK 88A, Cougar und NH-90 zuständig war. Hier durfte er alle fliegenden Verbände mit Drehflüglern inspizieren und mit den vielseitigen Tätigkeitsfeldern kennen lernen. Vielen Dank für die Unterstützung und alles Gute in der Zukunft. Editorial Glänzt ein Schreibtisch und ist er gut aufgeräumt, hat man den Eindruck, als habe der Besitzer seine Arbeit souverän im Griff. Dass dieses Gefühl nicht immer zutrifft, ist uns allen klar (ein hochglanz poliertes Auto ist kein Zeichen für besondere Fähigkeiten des Fahrers am Lenkrad). Ordnungsliebe ist eine Eigenschaft, die vorhanden ist oder bei Bedarf antrainiert werden muss. Für alle Freunde und Vertreter von Schreibtischen mit Aktenbergen, dass sich die Schreibtische durchbiegen, sei gesagt: Der amerikanische Management-Professor Eric Abrahamson fand heraus, dass Büro-Messies (Chaoten) im Vergleich zu ihren ordnungsliebenden Mitarbeitern ein Drittel weniger Zeit brauchen, um gesuchte Unterlagen zu finden. Er behauptet sogar, dass übertriebene Ordnung reine Zeitverschwendung sei, da das Wegräumen und Archivieren oft aufwendiger sei als das Suchen. Außerdem behindere zu viel Ordnung die Kreativität. Ironisch gefragt: Perfekt aufgeräumte Schreibtische - wann arbeitet der Besitzer eigentlich? In den unterschiedlichsten Dienststellen und Positionen eines fliegenden Verbandes besteht nun leider nicht überall die Möglichkeit, sich seinen Arbeitsplatz individuell und nach Geschmack einzurichten oder zu gestalten. Hier zählt die Funktion, der Arbeitsablauf im Team bzw. die anliegende Aufgabe, die uns zwingt, in eine gleiche Denkweise und Richtung zu agieren und zu reagieren. Nur so werden Fehler vermieden und können eventuelle Notsituationen mit richtig angewendeten Notverfahren beherrscht werden. Dabei müssen wir uns immer vor Augen halten, dass jeder Einzelne von uns in einer Reihe von Abläufen steht. Jede Abweichung bzw. jeder Fehler hat in der weiteren Folge der Arbeitsprozesse Konsequenzen, die schnell an Dynamik und Dramatik zunehmen. Warum erzähle ich Ihnen dies? Das Zwischenfallgeschehen zeigt, dass die Verfahren und Arbeitsabläufe nicht entsprechend den Standards angewendet werden. Fehler, die immer mal auftreten können, werden mit den mehrfach etablierten Kontrollschleifen nicht identifiziert. Das bereitet mir Sorge. Lassen Sie uns Vorfälle oder Zwischenfälle nicht mit Glück vermeiden, sondern mit gelebter Flugsicherheit. Schmidt Brigadegeneral 1 Flugsicherheit „Right Engine on Fire, keiner hat‘s gewusst!“ ©HFw Ingo-Paul Dierkes von Hptm Reimar Schädel, Flugsicherungskontrolloffizier, JG 73 In diesem Artikel wird über den Informationsfluss bei der Abarbeitung einer Luftnotlage berichtet, welche unter ungünstigeren Umständen zur Gefährdung von Personal oder zu erheblichen Sachschäden hätte führen können. 2 Eigentlich hätte man nach diesem Zwischenfall, getreu dem Motto „es ist ja nichts passiert“, zur Tagesordnung übergehen können. Den Beteiligten erschien die Kette der Ereignisse jedoch als besonders geeignet, den Vorfall hinsichtlich des Aspektes der Kommunikation eingehender nachzubereiten. Am Ereignistag kam es südlich des Flugplatzes zu einer „Right Engine Fire“-Warnmeldung, die im weiteren Verlauf durch fehlende Informationen für die Notdienstgruppe zur Beschädigung des noch intakten Triebwerks bei den Rettungsarbeiten hätte führen können. CALLSIGN 2 war mit seinem Rottenführer zu einer Übungsmission nach Sichtflugregeln (VFR) gestartet. Unmittelbar nach Beendigung der ersten Manöver des Ausbildungsfluges wurde die Warnmeldung angezeigt. Der LFF schaltete gemäß Checkliste das betroffene rechte Triebwerk ab und entschied sich zu einem Direktanflug am Heimatflugplatz, wo er sicher landete. Zusätzlich ist anzumerken, dass sich sowohl der Tower als auch das betroffene Luftfahrzeug in einer Ausbildungssituation befanden. Darstellung Ereignisse: und Auswertung der Bei diesem Zwischenfall ist die Fehlerkette, die jedem vergleichbaren Vorfall vorangeht, klar erkenn- und nachvollziehbar. Das Hauptproblem, welches bei diesem Ereignis entscheidenden Einfluss nahm, war KOMMUNIKATION. Aus einem Flugzeug heraus, oder allgemein per Funk, ist die Stimme das einzige Mittel um Kommunikation aufzubauen, Körpersprache und Mimik sind nicht wahrnehmbar. Aus diesem Grund muss dieses Mittel mit kurzen, verständlichen und vor allem eindeutigen Sprechgruppen korrekt und vollständig an die richtigen Empfänger eingesetzt werden. Auffällig war schon die Reihenfolge der Empfänger, die von dieser Notlage in Kenntnis gesetzt wurden. Der Erste der informiert wurde, war der Flugdienstleiter (FDL), der per Funk von CALLSIGN 2 direkt von diese Notlage erfuhr. 07:41:30z LFZ: Arena – Callsign FDL: Arena hört LFZ: #2 got a RH Engine Fire, no external indication of fire 07:43:13z Tower wird über den FDL alarmiert FDL: CALLSIGN 2 kommt zurück mit ‘ner Emergency Procedure (EP), der hatte ein Engine on Fire, das Triebwerk ist aus, er kommt Single Engine zurück Ab diesem Zeitpunkt hatte der Tower fast alle nötigen Informationen, um die Notdienstgruppe zu verständigen (betroffenes Triebwerk fehlte) und dieser ein vorrausschauendes Arbeiten zu ermöglichen. Dies geschah jedoch erst 1:10 Minuten später, nachdem der Tower Kontakt zum betroffenen Luftfahrzeug hergestellt hatte. 07:44:04z LFZ: Tower - Callsign with a Mayday aircraft - Callsign 2 is the Mayday Aircraft - presently we are southeast of the field for straight in for number 2, Callsign 1 radar trail Tower:Callsign, Tower, QNH still 1004 confirm your going via entry south or direct LFZ: direct to a long final Tower:Callsign, this is copied, report 3 miles with gear down. LFZ: Callsign wilco Diese Verzögerung hätte auf zwei Arten vermieden werden können. 1: Der LFF meldet die Luftnotlage unverzüglich und vollständig der zuständigen ATC-Stelle. Der korrekte Funkspruch für ein lokales LFZ lautet: Tower, Callsign Mayday, Mayday, Mayday, Callsign 2 has Right Engine on Fire Warning, Engine shut down, position southeast of the field for straight in. Dadurch hätte die Notdienstgruppe, bei sofortiger Alarmierung des Flugunfallalarmkreises 1, fast drei Minuten mehr Zeit zur Verfügung gehabt. Ungeachtet dessen wäre das auch die richtige Informationsreihenfolge, laut FBH III und ZDV gewesen. 2: Sofortige Alarmierung des Flugunfallalarmkreises 1 nach dem Telefonat mit dem FDL. 07:44:23z Die Notdienstgruppe wurde mit folgendem Wortlaut, durch den Auszubildenden TWR B alarmiert: Tower:Luftnotlage, Luftnotlage, Luftnotlage - Platzeigener Eurofighter mit der Registrierung 20, Triebwerksprobleme, befindet sich im Anflug. Weitere Informationen über FUG 8. Melden Sie mit Namenzeichen und wie ich sie aufrufe ... Aus diesen Informationen konnte die Notdienstgruppe weder ersehen, welche Art von Triebwerksproblem aufgetreten war, noch wo sich das Luftfahrzeug befand. Zudem wurde eine falsche Registrierung übermittelt, welche durch einen Übermittlungsfehler seitens des Staffelgefechtsstands bei der Flugplanaufgabe verursacht wurde und zunächst bei keiner der übermittelnden und empfangenden Stellen auffiel. Eine falsche Registrierung hat unter Umständen auch zur Folge, dass statt von einem einsitzigen Luftfahrzeug mit einer Person an Bord (POB) von einem zweisitzigen Luftfahrzeug mit zwei POB ausgegangen wird. Auch aus der folgenden Alarmierung per FuG 8 durch den Ausbilder auf TWR B konnten keine weiterführenden Informationen entnommen werden. 07:44:43z Tower:Feuerwehr Piste hier ist der Tower, wir haben eine Luftnotlage, ein Eurofighter mit Triebwerksausfall kommt demnächst herein. 07:48:22z Erst nach Nachfrage durch die Feuerwehr konnte die richtige Registrierung übermittelt werden Tower:Hier spricht der Tower, die Maschine mit der Luftnotlage ist die 21, ist ein Single Seater, nicht bewaffnet. Damit war endlich die Registrierung geklärt, allerdings wusste immer noch niemand vom Triebwerksbrand. Die gesamte Notdienstgruppe ging daraufhin von Triebwerksproblemen oder maximal einem Triebwerksausfall aus und bereitete sich entsprechend vor. Diese Alarmierungssprüche waren zweideutig und führten zu vermehrten Nachfragen wie z. B.: nach Position, Waffen an Bord oder Resttreibstoffmenge beim Tower, die bei eindeu3 Flugsicherheit tigem Informationsstand unnötig gewesen wären. Zur Vermeidung hätte es mehrere Möglichkeiten gegeben: Bei AIS oder spätestens bei Übermittlung der Flugpläne auf den Tower hätte auffallen müssen, dass die Nr. 20 „zweimal fliegt“. Die Klärung war allerdings schon vor der Luftnotlage eingeleitet und im Verlauf der ersten Minuten der Luftnotlage abgeschlossen worden. Der Ausbilder hätte die Arbeitsposition TWR B vom Auszubildenden komplett übernehmen müssen. Da dieser noch sehr unerfahren war, erfolgte die Alarmierung schleppend. Um diesen Vorgang zu beschleunigen, führte der Ausbilder die Alarmierung per FuG8 selbst durch und konnte deshalb nicht mehr die volle Aufmerksamkeit auf den Alarmierungsspruch des Auszubildenden legen. Beiden war nicht bewusst, dass die Notdienstgruppe weder über den Grund für den „Triebwerksausfall“ noch über die Seite des betroffenen Triebwerks informiert war. Beim ersten Nachfragen der Notdienstgruppe alle Informationen weitergeben und nicht auf die Klärung der Registrierung beschränken! FDL: Ja, normalerweise, Engine Fire auch will ich eigentlich, dass er auf der Bahn stehen bleibt und einen Emergency Ground Egress fährt, also der taxied wieder clear? Tower:Ja, ja kein Thema machen wir. Dieser Anruf hätte kurz knapp und eindeutig sein müssen, in dieser Form waren wieder mehrere Interpretationen möglich. Diese Anweisung wurde vom Tower richtig umgesetzt und um 07:50:37z Es erfolgte folgender Wortwechsel per FuG8: Tower:FSO - Tower FSO: FSO 1 hört Tower:OK, gemäß der Anweisung und Verfahren FDL, die Maschine rollt nicht mehr, Landung, stehen, danach Evakuierung auf der Bahn und Bergung von der Bahn FSO: Hab ich verstanden, was hat die denn für ne Warnung Tower:Der hat Engine on fire, also Triebwerk brennt, ist aber abgestellt FSO: verstanden - dann fährt die Feuerwehr hinter dem Flieger her Cross: Cross verstanden FSO: Nach Freigabe Tower Tower:Ihr habt die Freigabe eigenständig, der landet jetzt FSO: Wir fahr‘n hinterher Notdienstgruppe Zu diesem Zeitpunkt erfuhr die Notdienstgruppe zum ersten Mal, dass die Maschine ein brennendes Triebwerk hat oder hatte, 7:24 Minuten nachdem der Tower davon in Kenntnis gesetzt wurde, und sogar 9:07 Minuten nach dem ersten Kontakt mit dem FDL. Bis zum Ende blieb unklar, welches Triebwerk betroffen war. 07:49:34z Der FSO entschied, die Maschine auf der Schärfplatte Bravo im Norden der Bahn abzustellen. Dies wurde entschieden, in der Annahme, dass „nur“ ein Triebwerksausfall der Grund für die Luftnotlage sei. 07:50:06z Nach Übermittlung der angedachten Parkposition an CALLSIGN 2 rief der FDL, der mithörte, beim Tower an: FDL: Wenn der noch taxien will oder irgendwas, sagen Sie ihm bitte, dass er nicht taxien soll, sondern ... Tower:Ja, ja wir haben schon, der FSO hat angewiesen BRAVO Schärfwall, Schärfplatte. 4 ©HFw Ingo-Paul Dierkes 07:50:45z 20 Sekunden vor der Landung bekam CALLSIGN 2 von ARENA über das sekundäre Radio die Nachricht: FDL: Halte bitte auf der Bahn für einen Emergency Ground Egress LFZ: TWR hat mir gesagt, Deep Freeze B, lass mich erst landen, OK. Aus Flugsicherungssicht ein unnötiger und gefährlicher Funkspruch, vor allem, weil der Tower die Information schon hatte, sich allerdings dazu entschlossen hatte, diese erst nach der Landung weiterzugeben um den Piloten im Landeanflug nicht zu stören. muten ließ, dass das linke Triebwerk brennt. Aufgrund dessen wäre fast das falsche Triebwerk durch die Schnellzugrifföffnung gelöscht und damit beschädigt worden. Der starke Rauch, der durch den Wind nach Norden zog und zeitweise das gesamte Flugzeug einhüllte, erschwerte die Arbeiten der Feuerwehr und der Bergungscrew erheblich. Bei einem tatsächlichen Feuer wäre der LFF dem Lee des Feuers ausgesetzt gewesen. Bei Triebwerksfeuer oder ähnlichem sollte immer mit der Luftfahrzeugnase in den Wind abgestellt werden. 08:08:26z Luftnotlage beendet. 07:51:05z CALLSIGN 2 landet sicher 07:51:34z Tower übermittelt die Anweisung des FDL, allerdings will der Pilot trotzdem die Bahn frei machen, was vom Tower wider besseren Wissens auch genehmigt wurde: Tower:Callsign 2 by advise of FDL taxiing is not approved, hold on the runway, evacuation on the Runway LFZ: I have enough speed to taxi clear at the end to the right Tower:If your speed permits, at the end to the right LFZ: Tower Callsign 1 leaving your frequency Tower:Callsign 1 approved to leave frequency 07:52:15z Es folgte noch ein Funkspruch von ARENA: FDL: Callsign 2, Arena. Bitte nicht clear taxien, emergency ground egress on the RWY LFZ: Bin B, hatte Probleme anzuhalten Kurz darauf kam es durch das Abschalten des linken Triebwerks zu starker Kraftstoffdampfentwicklung, was den FSO und die Feuerwehr ver- Lessons learned: • Luftnotlagen zunächst an die zuständigen Flugsicherungsstellen melden. Andere Stellen sind sekundär. • An standardisierte Spruchformate halten. • Informationslücken selbstständig identifizieren, klären und baldmöglichst in der Informationskette weitergeben. • Ausbildungssituationen sind immer kritisch. Wie lange lasse ich den Auszubildenden gewähren, wann muss ich eingreifen? Wie greife ich ein? • Bei Luftnotlagen müssen die Umweltbedingungen (in diesem Fall die Windrichtung) bei der Abstellposition berücksichtigt werden. Der Vorfall wurde als Grundlage für einen CRM Unterricht zum Thema „Kommunikation“ genutzt und mit allen Beteiligten aufbereitet. Die Ursache der Warnanzeige war eine fehlerhafte Feuerwarnschleife. Anmerkung GenFlSichhBw Der vorliegende Artikel veranschaulicht auf eingehende Weise, dass der Begriff Crew Resource Management (CRM) nur als Oberbegriff das Resource Management aller am Flugbetrieb beteiligten Personen beschreibt, und damit gemäß dem „Ausbildungskonzept für die Crew Resource Management Ausbildung für den Flugbetrieb in der Bundeswehr“ eben nicht nur die Besatzungsangehörigen von Luftfahrzeugen einschließt. Dass CRM in einsitzigen Luftfahrzeugen von gleicher Bedeutung ist wie in Luftfahrzeugen mit zwei oder mehr Besatzungsangehörigen, wird ebenfalls offensichtlich. Kommunikation ist ein Mittel, das die am Flugbetrieb beteiligten Zahnräder verbindet und gängig macht wie ein Getriebeöl – solange es sauber ist. Verunreinigungen, wie nicht standardisierte Phrasen und interpretierbare Vokabeln, bringen Sand in das komplexe Getriebe und beeinträchtigen dessen fehlerfreie Funktion. Kommunikation muss gepflegt werden. Die “Lessons Learned“ gelten wohl nicht nur für diesen Verband und dieses Ereignis, sondern sind in ähnlicher Form auf viele Situationen des Dienst- und Flugbetriebes übertragbar. Nur durch Veröffentlichungen können andere aus diesen Situationen lernen, ähnliche Fehler mit möglicherweise gravierenden Auswirkungen vermeiden und ihnen somit einen Nutzen abgewinnen. 5 Flugsicherheit ISOL TS (Isolated Thunderstorms) von RDir. Ing. Burkhard Fischer, HFlgWaS BerWE Geophys Das Abenteuer liegt schon eine Weile zurück. Hauptmann Lingua von den deutschen Heeresfliegern sollte eine Stunde nach Sonnenunterang mit einer CH-53 von Mostar nach Sarajewo starten. Der französische Kamerad vom Wetter schrieb unter anderem ein „ISOL TS“ (zu deutsch: vereinzelte Gewitter auf der Strecke) auf. 6 Luftfahrzeugführer wissen, dass in Gewittern die zulässigen WetterMindestbedingungen unterschritten werden. Diesmal also zum Glück nur ISOL, denn nach der Definition des GeoInfoDBw bedeutet das, dass nur maximal 10 % des Fluggebiets von Gewittern betroffen sind. Und nach dem Flugbetriebshandbuch Heer darf nachts ein Flug auch dann noch angetreten werden, wenn die Mindestbedingungen auf bis zu 25 % des Fluggebiets unterschritten sind. Bild: Ralf Buddenbohm - www.artwave.eu Kurz gesagt: Der Flug verlief etwas chaotisch. Gefahr war auch im Spiel. Auf ein Gewitter folgte das nächste. Die 10 % Flächenanteil waren weit überschritten. Aus Wettergründen eine Außenlandung in vermintem Gebiet - am Ende sind alle heil am Ziel angekommen, zum Glück. Hier soll keine Beschwerde über die Qualität der französischen Wetterberatung erhoben werden. Der französische Kamerad konnte plausibel darlegen, dass seine Beratung korrekt war. In seiner Vorschrift steht, dass ISOL einen Flächenanteil von bis zu 50 % bedeutet. Hauptmann Lingua fühlte sich gar nicht wohl bei dem Gedanken, dass es ein rein sprachliches Missverständnis gewesen sein soll, das ihn in diese Gefahr gebracht hatte. Wo bleibt die Standardisierung? Weitere Recherchen ergaben: Jawohl. Der Begriff ISOL hat in der deutschen Wetterberatung eine andere Bedeutung als in der französischen. Und welche Bedeutung hat ISOL bei den Briten, Spaniern und Amerikanern? Und was versteht der Deutsche Wetterdienst am Flughafen Frankfurt unter ISOL? Die internationale Organisation für zivile Luftfahrt ICAO empfiehlt seit langem für den Begriff ISOL einen Flächenanteil von bis zu 50 %. Dieser Wert ist weltweit gebräuchlich, auch bei den Streitkräften, obwohl die Empfehlung aus der zivilen Luftfahrt kommt; auch beim Deutschen Wetterdienst, jedoch nicht bei der Bundeswehr. Für das Fliegen mit Hubschraubern ist die Spanne zwischen „gar kein Gewitter“ und „TS mit 50 % Flächenanteil“ zu groß, um sinnvolle fliegerische Entscheidungen zu treffen. Das hat man in der Bundeswehr frühzeitig erkannt. Aus diesem Grund hat man schon vor Jahrzehnten zusätzlich die Häufigkeitsangaben „maximal 10 % Flächenanteil“ und „10% bis 25% Flächenanteil“ eingeführt. Leider hat man diese Häufigkeitsangaben nicht mit neuen Begriffsnamen belegt, z. B. „LT10“ für „less than 10 %“, oder „TT25“ für „ten % to 25 %“. Wie das Kürzel heißt, ist von geringer Bedeutung. Wichtig ist, dass der neue Name in diesem Arbeitsbereich nicht zwei unterschiedliche Bedeutungen hat. Die Eindeutigkeit der Aussage ist wesentlich. Leider hat man sich damals für den Begriffsnamen ISOL entschieden, der in der Wetterberatung schon mit einer anderen Bedeutung belegt war. Deshalb ist es wichtig, im Flugbetrieb die Bedeutung der in der Wetterberatung verwendeten Abkürzungen zu prüfen. Der Sinn einer Abkürzung, den Arbeitsprozess zu beschleunigen, geht damit verloren. 7 Flugsicherheit Zweibrücken – fast das deutsche Teneriffa? von Oberstleutnant Jörg Behnke, GenFlSichhBw Teneriffa hat leider nicht nur wegen des Reizes eines traumhaften Urlaubsparadieses einen Ruf in der Welt. Mit dem Namen Teneriffa verbindet sich für jeden Luftfahrtinteressierten auch die schreckliche Erinnerung an das bis heute schwerste nicht durch Terroristen verursachte Flugzeugunglück in der Geschichte der zivilen Luftfahrt. 8 Beim Zusammenstoß einer rollenden Boeing 747 der PAN AM mit einer startenden Boeing 747 der KLM auf dem Flughafen von Teneriffa starben am 27. März 1977 583 Menschen. Drei verschiedene Untersuchungsteams versuchten damals aufzuklären, warum es zu diesem Unglück kommen konnte. Die ermittelten Ursachen waren vielschichtig. Einheitlich bewertet der amerikanische, spanische und auch der holländische Untersuchungsbericht die schlechten Sichtbedingungen und die mangelhaften Kommunikationsmittel als mitursächlich oder (mit) beitragend für die Katastrophe. Auch kamen alle drei Berichte einheitlich zu dem Schluss, dass hier der Mensch versagt hatte, auch wenn man den direkten Einfluss der Beteiligten bezüglich der Festlegung der Hauptursache im Detail unterschiedlich wertete. Nicht die durch die schlechten Wetterbedingungen eingeschränkte Sicht, nicht Mängel in der Technik, nein, der Verursacher dieser verheerende Katastrophe war einzig und allein der Mensch. Welche Lehren wurden gezogen? Sachlich nüchtern betrachtet nicht allzu viele. Natürlich hat sich seitdem die Technik verfeinert. Technische Konsequenzen, insbesondere Qualitätsansprüche an die Kommunikationstechnik sind weitestgehend umgesetzt. Natürlich haben wir uns, und damit der Faktor Mensch, auch weiterentwickelt. Wir bewegen uns heutzutage auf einem ganz anderen Niveau der Zusammenarbeit, der Kooperation im und außerhalb des Cockpits als damals. CRM wurde Verpflichtung, wird gelebt und praktiziert. Aber, und an dieser Stelle ist ein ganz großes Aber erlaubt. Nüchtern betrachtet wird die Bewegung von Luftfahrzeugen am Boden immer noch im Stil des „Teneriffa“ Zeitalters organisiert. Während sich moderne Luftfahrzeuge mittlerweile in der Luft exakt per Datalink, GPS und TCAS untereinander automatisiert abstimmen, so sind diese, sobald deren Räder wieder auf dem Boden sind, fast ausnahmslos wieder der nur auf Funk basierenden Zusammenarbeit zwischen ATC und Luftfahrzeugbesatzung ausgesetzt. Obwohl technische Lösungen bereits angeboten werden, wird die Umsetzung vergleichsweise stiefmütterlich betrachtet. Daher, so die ernüchternde Erkenntnis, müssen wir uns heute immer noch mit der Thematik Runway Incursions auseinandersetzen. Auch heute noch erleben wir unsere „Teneriffa`s“ im Flugbetrieb. Was verstehen wir unter einer Runway Incursion? Von der FAA entwickelt und seit dem letzten Jahr auch von der ICAO offiziell übernommen, wird eine Runway Incursion als „any unauthorized intrusion onto a runway, regardless of whether or not an aircraft presents a potential conflict” bezeichnet. Jede Verletzung der durch ATC oder per Verfahren festgelegten Art und Weise der Bewegung eines Luftfahrzeugs am Boden wird, unabhängig davon ob es zu einer tatsächlichen Gefährdung anderer gekommen ist oder nicht, als Störung eingestuft. Davor nur als Ground Incident in den Statistiken verewigt, sind sich mittlerweile alle Experten einig, dass der Sicherheit des Betriebes von Luftfahrzeugen am Boden eine immer größer werdende Bedeutung zukommt. Die Vereinigung Cockpit konstatierte in einer ihrer „Hotspot“ Informationen, dass wenn man berücksichtigt, dass diese Incursions etwa 15 Prozent der schweren Störungen ausmachen, das Ganze schon etwas anders aussieht. Besonders dann, wenn man sich klar macht, dass eine Runway Incursion statistisch mehr als doppelt so häufig auftritt wie beispielsweise ein Triebswerksschaden oder ein Zwischenfall mit Feuer, Rauch oder Explosion. Dieser Argumentation Rechnung zu tragen ist Ziel einer Reihe von Initiativen und Vereinigungen, die sich speziell des Themas annehmen wollen. Die ICAO hat sich auf vier verschiedene Kategorien geeinigt: - Category A is a serious incident in which a collision was narrowly avoided, - Category B is an incident in which separation decreases and there is a significant potential for collision, which may result in a time critical corrective/evasive response to avoid a collision. - Category C is an incident characterized by ample time and/or distance to avoid a collision. - Category D is an incident that meets the definition of runway incursion such as incorrect presence of a single vehicle/person/aircraft on the protected area of a surface designated for the landing and take-off of aircraft but with no immediate safety consequences. Gemäß dieser Vorgabe qualifiziert jedes nicht ordnungsgemäß gemeldete Fahrzeug, welches die Runway als Fahrbahn benutzt, zu einer Runway Incursion Cat D! Jede falsch verstandene und umgesetzte Taxi Order kann nicht mit einem flotten „Oh, Sorry!“ wieder geradegezogen werden, sondern ist als Runway Incursion der Kat B zu betrachten. Ein Blick in die Statistik lässt uns dabei erschaudern! Die FAA verbuchte in den letzten 8 Jahren insgesamt 257 (davon 23 allein 2008) Runway Incursions. Gemäß BFU Jahresberichte kam es allein in Deutschland zwischen 2005 und 2007 zu insgesamt 22 derartigen gefährlichen Situationen. Der Flugbetrieb der Bundeswehr kann dabei mit Sicht auf diese Entwicklung leider nicht herausgenommen werden. Auch wir haben unsere Vorfälle, nur unterscheiden wir uns in der Betrachtungsweise und in den Konsequenzen. Vorfälle, die auf der Runway passieren, bei der es zu keiner Gefährdung des Flugbetriebes kommt, werden „intern“ behandelt. Der Verpflichtung, diese zu melden, geht zum einen die unmittelbare Gefahr der Kollision (BesAnFlSichhBw 506/5504, Pkt 207 (3) und/oder die interne Einschätzung voraus, dass es sich dabei um eine Beeinträchtigung der Flugsi9 Flugsicherheit cherheit handelt, deren Untersuchung für die Flugsicherheitsarbeit von Bedeutung ist. Das Fahrzeug, welches zwischen den Flugperioden (ohne Flugbetrieb) ohne Genehmigung auf die Runway fährt, verursacht gemäß unseren Vorschriftenlage keine Runway Incursion. Operieren jedoch Lfz der Bundeswehr an zivilen Flugplätzen gelten die ICAO Regeln. Eine im Frühjahr 2008 vom Flugplatz Zweibrücken aus operierende C-160 Transall bekam dies unmittelbar zu spüren. Dem Flugauftrag entsprechend wurden am Flughafen Zweibrücken Fallschirmspringer aufgenommen. Geplant waren mehrere Einsätze. Um die Bodenlauf- und Taxizeiten so gering als möglich zu halten, vereinbarte die Besatzung mit dem Kontrollturm, dass man zwar die für diesen Tag festgelegten Startbahnrichtung zum Landen nutzen wollte. Der Start wiederum sollte, solange es der Wind erlaubte, entgegen dieser durchgeführt werden. Beim Rollen zum fünften Start an diesem Tage passierte es. Fast gleichzeitig rollte ein Airbus einer zivilen Fluggesellschaft zum Start. Dieser nutzte natürlich die für den Tag festgelegte Startrichtung. Die Transall wiederum rollte zum entgegengesetzten Startbahnende. Da die Untersuchung seitens der BFU noch nicht offiziell abgeschlossen ist, sei hier nur soviel vermerkt, dass die Transall auf die Bahn rollte währenddessen der Airbus dieser entgegenkommend startete. Das Höhenprofil des Flugplatzes erlaubt keinen freien Blick von der einen zur anderen Seite der Startbahn, sodass sich beide Besatzungen nicht davon überzeugen konnten, dass die Startbahn frei ist. Das Kontrollturmpersonal bemerkte die Situation erst zu dem Zeitpunkt, als ein Startabbruch des Airbus nicht mehr möglich war. Auch wurde das Kommando zum Startabbruch seitens des Kon10 trollturms missverständlich gegeben. Der Airbus setzte den Start fort und überflog letztendlich die auf der Startbahn stehende Transall in ca. 300 400 ft. Ohne der BFU Untersuchung vorgreifen zu wollen, lassen sie mich an dieser Stelle noch einmal einen bereits am Anfang in der Beschreibung der „Teneriffa“ Katastrophe benutzen Satz wiederholen und etwas ergänzen: Nicht die durch die schlechten Flugplatzbedingungen eingeschränkte Sicht, nicht Mängel in der Technik, nein, der Verursacher dieser BeinaheKatastrophe war einzig und allein der Mensch. Die FAA schätzt ein, dass die Mehrzahl der Runway Incursions durch Human Factor, sprich durch warum auch immer von der Luftfahrzeugbesatzung zugelassenen Abweichungen oder Einschränkungen in der eigenen Aufmerksamkeit verursacht werden. Inadäquate Aufmerksamkeitsverteilung, Verwechselungen von Rufzeichen, falsches Registrieren von Rollverfahren bis hin zum Fakt, dass man (teilweise) auch bewusst von bestehenden Verfahren, hier auch speziell Funksprechverfahren, abweicht, werden als Ursachen benannt. Typisch ist dabei, dass hier nicht der einzelne Fehler, die einzelne Unaufmerksamkeit, sondern immer eine Kombination von mehreren Faktoren wirken. Runway Incursion sei eine Konsequenz der Safety Culture, also eine Konsequenz aus dem Verständnis für Flugsicherheit in einer Besatzung oder gar in einem Unternehmen, so mutmaßt die FAA. Unterschieden werden diese lediglich im Hinblick auf den Verantwortungsbereich des Verursachers. War es eine Cockpitcrew, ein Mitglied der Bodenmannschaft oder ein Fußgänger bzw. ein Fahrzeug eines Drittunternehmens, der/die die Runway unerlaubt benutzte. Zudem war auch noch bislang die Verantwortung für die Untersuchung bei dem, der sie verursachte, platziert. Konsequenzen konnten so nur sehr begrenzt umgesetzt werden. Genau da setzten die Bemühungen der FAA an, die hier mit einer Reihe von Maßnahmen reagiert und reagieren will. Zum einen gründete man den Runway Safety Council, einer gemeinsamen Organisation aus FAA, Airlines und Flugplatzbetreibern. Diese soll Runway Incursions systematischer untersuchen, um so gezielte Maßnahmen zur Erhöhung der Runway Safety generell für alle bindend umzusetzen. Des Weiteren, so erhofft man sich, wird sich die Arbeit dieser Organisation dann auch auf die bessere Schulung des am Flugbetrieb beteiligten Personals auswirken. Die Einführung technischer Lösungen, insbesondere an Großflughäfen mit erheblichem Flugverkehrsaufkommen, will man aktiv argumentativ unterstützen. In der Bundeswehr ist das Problem generell erkannt. Klarheit besteht sowohl in der Aktualität des Problems wie auch in der Notwendigkeit der Schulung des Personals. Dennoch muss die Diskussion über potentielle Gefahrenpunkte beim Betrieb von Luftfahrzeugen am Boden am Leben gehalten werden, müssen auch wir erkennen, dass die schnell genommene Abkürzung über die Runway oder die aufgrund einer falsch verstandenen ATC Anweisung genommene Runway bereits eine Runway Incursion darstellt. Daraus gilt es Lehren für alle abzuleiten. Wie bereits geschildert, eine Runway Incursion ist oftmals Resultat einer ganzen Verflechtung von kleineren Missverständnissen und Fehlern. Genau diese sind, da vermeidbar, für uns interessant. Auch aus der Tatsache heraus, dass wir uns immer mehr mit unserem Flugbetrieb in die zivile Welt hineinbewegen, wir uns gemeinsam im Luftraum und am Boden bewegen, wir mittlerweile ganze Flugplätze gemeinsam, kooperativ nutzen, gilt es uns unserer Verantwortung bewusst zu sein. Als Partner im allgemeinen Luftverkehr zu operieren, als Partner akzeptiert und anerkannt zu werden, verpflichtet uns aber auch genauso konzentriert und aufmerksam in dieser Umgebung zu operieren ... ohne uns mit „Oh, Sorry!“ vom Tower verabschieden zu müssen! Wir verstehen uns als Teil der Flugsicherheit beim Betrieb am Boden. Das von der Hinterbliebenenorganisation „Foundation Relatives Victims Tenerife“ am 27. März 2007, genau 30 Jahre nach dem Unglück, errichte Memorial auf Teneriffa verweist in seiner Architektur sehr eindringlich daraufhin, dass auf dem Weg in die Unendlichkeit des Himmels erst einmal ein Geflecht von Barrieren überwunden werden muss. Barrieren, die nicht nur durch den Menschen geschaffen wurden, sondern die letztendlich auch durch den Menschen als die potentiell größte Fehlerquelle, den Human Factor, gesetzt werden. Memorial auf Teneriffa CRM im Bereich Technik: MRM von Hptm Carsten Holtz, TSLw3 EASA Schule MRM Beauftragter der Bw Crew Resource Management (CRM) wird verstanden als Managementsystem, das alle verfügbaren Ressourcen Personal, Material, Zeit, Verfahren und Information - bestmöglich nutzt, um die Erfüllung des Einsatzauftrages zu optimieren und gleichzeitig Flugsicherheit zu fördern. „Crew“ im Sinn dieses Konzeptes umfasst alle am Flugbetrieb Beteiligten, die entsprechend zusammenwirken müssen. In diesem Beitrag möchte ich den Bereich Luftfahrzeugtechnik beleuchten, das Maintenance Resource Management (MRM). CRM (Crew Resource Management), originär für den fliegenden Bereich definiert, steht hier als Überbegriff auch stellvertretend für die Bereiche: - Technik (Maintenance Resource Management - MRM), - Einsatzführung und Flugsicherung (Team Resource Management TRM) sowie für den Bereich - EOD/EOR (Crew Resource Management - CRM EOD). „ Ziel der MRM Aus- und Weiterbildung ist es, eine Verbesserung der Professionalität der Luftfahrzeugtechniker zu erreichen, um die Zahl der Human Factor bedingten Zwischenfälle und Unfälle zu reduzieren“ Ziel der MRM-Kultur in der Bw Durch diese Verbands-/ Einheitskultur soll ein Bewusstsein für unser menschliches Verhalten, bezogen auf die Instandhaltung, Wartung, Bedienung und den Betrieb von Luftfahrzeugen der Bundeswehr entwickelt werden. Außerdem sollen Fehler minimiert werden, so dass die Anzahl der Zwischen- und Unfälle verringert wird und damit die Sicherheit in der Arbeitsdurchführung und die persönliche Sicherheit - auch gegen Arbeitsunfälle erhöht wird. Durch die Teilnahme an MRMErst- und Weiterbildungen werden Ihre Kenntnisse in Human Factors, der menschliche Verstand, Informationsverarbeitung und Lernverhalten, Kommunikation, Stress und Ermüdung, Selbstzufriedenheit und Fehlerkultur verbessert. Sie sollen sich selbst besser einschätzen können, Faktoren kennen die Ihre Arbeit beeinflussen, Techniken kennen lernen, um Risiken zu reduzieren, Feedback geben und annehmen können. 11 Flugsicherheit Zielgruppen für die MRM Aus- und Weiterbildung: Gemäß der Weisung des InspL ist das Personal, welches sich am Flugbetrieb beteiligt, im Bereich CRM/MRM aus- und weiterzubilden. EG VO 2042/2003 AMC 145.A.30(e) 1 Anforderungen an das Personal (Punkt 6) Hinsichtlich des Verständnisses für Fragen im Zusammenhang mit menschlichen Faktoren und menschlicher Leistung müssen mindestens die nachstehenden Personen an Erstausund Weiterbildungen teilnehmen: - Amtsinhaber, Leiter, Aufsichtführende, - Freigabeberechtigtes Personal, Techniker und Mechaniker, - Technisches Unterstützungspersonal wie z. B. Planer, Ingenieure, für technische Unterlagen zuständiges Personal, - Qualitätskontroll- und –sicherungspersonal, - Personal für spezialisierte Dienstleistungen, - Ausbilder für CRM/MRM/HF/HPL, - Lagerpersonal, Beschaffungspersonal, - Bediener von Bodendienstgerät und - Fremdpersonal in den vorstehenden Kategorien. Erstschulung an den Schulen der Bw Die Lehrgangsnummer des MRMKurses mit 24 Unterrichtseinheiten gemäß den Vorgaben Inspl und EASA PART 66 ist „501338“. Dieser Lehrgang wird im Jahr 2009 40 Mal mit je 12 Schülern an der TSLw 3 angeboten. Techniker, die nach 2001 durch die Lfz-Grundlagenausbildung gegangen sind, haben diese Lerninhalte auf den Modulen BOI, BOII, ErgAusLfzTechDstUffz oder ErgAusLfzTechDstFw schon erhalten und benötigen diesen Lehrgang nicht. Bitte fordern Sie über Ihre Personalbearbeiter diesen Lehrgang an, damit wir zügig al12 les Personal in den Verbänden der Bw auf einen gemeinsamen Wissenstand bringen können. Weiterbildung im Verband Alle Weiterbildungen sind im neuen Qualifizierungsnachweis (BesAnWaSysKdo 303/XXX, in der Mitzeichnung) für luftfahrzeugtechnisches Personal der Bundeswehr (Einführung 2009) vom MRM-Trainer abzuzeichnen. Die Fortbildungsmaßnahme MRM im Verband beträgt im Durchschnitt jährlich einen halben Tag. Es besteht ein Qualifikationsnachweis im Rahmen der Professionalisierung von Luftfahrzeugtechnischem Personal in der Bw zum Erlangen des Status Maintenance Ready! EASA 2042/20031 GM 145.A.30(e) Anforderungen an das Personal (Ausbildung für die Erstaus- und Weiterbildung zu den menschlichen Faktoren) Der Betrieb kann die Fächer des Lehrplans seinen eigenen Bedürfnissen anpassen, sie unterteilen oder ihre Reihenfolge ändern, solange alle Fächer in einem Detaillierungsgrad behandelt werden, der dem Betrieb und seinem Personal angemessen ist. Einige der Themen können in einer getrennten Ausbildung behandelt werden (Gesundheitsschutz und Sicherheit, Betriebsführung, aufsichtsbezogene Fertigkeiten usw.), in welchem Fall eine Doppelausbildung nicht erforderlich ist. Wo möglich, sollten praktische Erläuterungen und Beispiele verwendet werden, insbesondere Unfall- und Vorfallberichte. Wo es relevant ist, sollte bei den Themen Bezug auf die bestehende Gesetzgebung und auf vorhandene Richtlinien/Empfehlungen (z. B. ICAO HF Digests and Training Manual) genommen werden. Die Themen haben in einem Zusammenhang mit der Instandhaltungstechnik zu stehen, zuviel zusammenhanglose Theorie sollte vermieden werden. Im Bezug auf die Anzahl der ausgebildeten Trainer pro Geschwader bitten wir um Einhaltung der Weisung InspL (max 13 Trainer): Forderung: 5 CRM, 4 MRM, 2 TRM und 2 SIM (diese sollten im Bereich Lw Jet auch den Assessment-Kurs haben) Zu unserer Homepage CRM. Die Homepage ist seit dem 21.11. 2008 online www.crm.lwfuekdo.luft Unter „Service“ finden Sie Termine für die Trainerausbildungen, allgemeine Downloads von Hintergrundinformationen und Regelwerken, Literaturhinweise und nützliche Links. Die Frequently Asked Questions (FAQ)- Seite bieten wir auch als CRMTeam an, bitte nutzen Sie diese für offene Fragen. Ansprechpartner: LwFüKdo A 7 b. Das Ausbildungskonzept CRM für den Flugbetrieb in der Bundeswehr und das HPL (Human Performance and Limitations) und CRM-Konzept FlBtrbBw für den Flugbetrieb in der Bundeswehr sind hier als Downloads abgelegt. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen mit unserem CRM-Team gerne zur Verfügung. 1 (www.lba.de) Der Seefalke von Oberstabsfeldwebel d. R. Karl-Heinz Weiss Mit Aufstellungsbefehl Nr. 41 des Bundesministeriums der Verteidigung vom 21. Juni 1956 wurde das Kommando der Marineflieger in Kiel-Holtenau aufgestellt, das umgehend mit der Vorbereitung zum Aufbau der Marinefliegergeschwader begann. Zu deren Erstausstattung gehörte unter anderem auch der Hawker/Amstrong Bild von der PIZ Marine Whitworth „Sea Hawk“. Von diesem Flugzeugtyp wurden 68 Maschinen beschafft und auf die Marinefliegergeschwader 1 und 2 verteilt. Basierend auf den Richtlinien der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) und späteren NATO wurden die zu beschaffenden Luftfahrzeugmuster von den zuständigen Sachbearbeitern im Amt Blank schon in der ersten Hälfte der fünfziger Jahre des zwanzigsten Jahrhundert bewertet. Die Entscheidung für die Marine fiel im Jahr 1955 auf britische Muster. Einzige Ausnahme bildete der Grumman Albatros. Neben den Verbindungsflugzeugen und Hubschraubern wurden 68 Whitworth „Sea Hawk“ Jet An- griffs- und Aufklärungsflugzeuge und 16 Fairey Gannet U-Jagdflugzeuge gekauft. Diese Flugzeuge waren billiger als vergleichbare amerikanische Angebote. Außerdem konnte sich die Marine so von der Luftwaffe abgrenzen. Der Aufbau der Marinefliegerverbände wurde von 1958 an für zweieinhalb Jahre von der Royal Navy unterstützt, die hierfür ein zehnköpfiges Team unter der Bezeichnung „British Mission“ aufstellte. Für den Neubeginn war sowohl im fliegerischen wie auch dem technischen Bereich der Rückgriff auf ehemalige Seeflieger der Wehrmacht erforderlich. Gemäß einem Agreement mit der US Navy begannen im April und Mai 1956 die ersten „Refresher“Lehrgänge für die Piloten der Marineflieger in Pensacola/Florida. Das technische Personal wurde parallel dazu in den USA, Großbritannien und Ausbildungseinrichtungen der Luftwaffe ausgebildet. 13 Flugsicherheit Die ersten Nachwuchsflugzeugführer der Marine wurden zwischen Sommer 1956 und September 1958 in Pensacola/Florida mit ca. 150 Stunden auf der Beechcraft T-34B „Mentor“ und North American T-28B/C „Trojan“ geschult. Diese Prop-Grundschulung schloss mit Bordkanonenschießen auf Schleppzielen und der Ausbildung zum Einsatz auf Flugzeugträgern (Carrier Qualification) ab. Für die zukünftigen Strahlflugzeugführer der Marine wurde die Ausbildung in Kingsville/Texas fortgesetzt. In weiteren 150 Flugstunden erfolgte zunächst eine Jeteinweisung auf der Lockheed TV-2 (T-33), der sich dann das Waffentraining auf der Grumman F-9F „Panther“ anschloss. Ab 1959 erfolgte die Ausbildung an den Flugzeugführerschulen der Luftwaffe. Ab Januar 1958 begann auf der Royal Navy Air Station im schottischen Lossiemouth die „Sea Hawk“-Ausbildung des Wartungspersonals der 1. Mehrzweckstaffel der 1. Marinefliegergruppe. Parallel dazu trafen in zwei Abschnitten 14 Luftfahrzeugführer aus den USA kommend ein. Sie wurden dort in einer ca. 100 Stunden umfassenden fliegerischen Ausbildung durch Fluglehrer der Royal Navy auf dem „Sea Hawk“ geschult. Zuerst mussten sie etwa 50 Stunden Instrumentenflug auf der „Sea Vampire“ absolvieren bevor sie in weiteren 50 Stunden die Einweisung und Waffenausbildung auf dem „Sea Hawk“ erhielten. Die danach folgenden in den Vereinigten Staaten und bei der Luftwaffe ausgebildeten Flugzeugführer wurden in den Verbänden unter Mithilfe britischer Fluglehrer auf das Waffensystem „Sea Hawk“ geschult. Der „Sea Hawk“ (Seefalke) wurde von der britischen Flugzeugfirma Hawker bereits 1944 geplant und war das erste Jagdflugzeug dieses Herstellers mit Strahlantrieb. Der Erstflug war 1947. Nach vielen Änderungen ging es ab 1950 in Serie und war ursprünglich für die Royal Air Force vorgesehen, 14 die sich jedoch für ein anderes Muster entschied. Der „Sea Hawk“ war ein einsitziger, einstrahliger freitragender Mitteldecker in Ganzmetall-Bauweise. Für den Einsatz bei der Royal Navy wurde die Struktur verstärkt. Für den Flugzeugträgereinsatz erhielt das Luftfahrzeug einen beiklappbaren dreiteiligen Tragflügel und einen Fanghaken. Es hatte - obwohl einstrahlig - wegen des im Durchmesser großbauenden Triebwerkes in Radialbauweise - zwei Lufteinläufe in den Tragflächen und zwei Schubrohre. Das neue Marinejagdflugzeug überzeugte die Navy vor allem wegen seiner Reichweite und des unkomplizierten Aufbaus. Wegen Kapazitätsproblemen bei der Fa. Hawker wurde die Fa. Amstrong, Whitworth Aircraft Ltd mit der Serienproduktion beauftragt. Über die Gesamtzahl aller gebauten „Sea Hawk“ gibt es unterschiedliche Angaben; es wird sowohl von 434 wie von 555 Flugzeugen gesprochen. Sie gingen an Großbritannien als Hauptabnehmer, die Niederlande, Indien und die Bundesrepublik Deutschland. Ab 1958 setzte die deutsche Marine 68 Maschinen der Baureihe MK 100/101 als Jagdbomber und Aufklärer ein. Sie unterschieden sich durch ein größeres Seitenleitwerk, eine amerikanische Elektronikausrüstung sowie ein zusätzliches Radargerät von den anderen Versionen. Während der Nutzungszeit dieses Musters kam es zu mehreren Zwischenfällen mit nicht immer glücklichem Ausgang. So startete am 8. Dezember 1958 eine Rotte „Sea Hawk“ MK 100 zu einem Formationstiefflug im lokalen Übungsgebiet. Dieser Flug erfolgte auf der Grundlage des übernommenen englischen Flight-Manual. Das sah „für den Rottenflieger (Nr. 2) einen Abstand von 30 bis 40 Yards, Peilung 15° und Überhöhung von 10 bis 12 ft zum Rottenführer (Nr. 1) vor. Im Kurvenflug schwingt die Nr. 2, den Umständen entsprechend, auf die Außenseite der Nr. 1. Unter allen Um- ständen hat die Nr. 2 die erhöhte Position beizubehalten. Beide Luftfahrzeuge wurden in sehr niedriger Höhe geflogen. In dem Moment, als der Formationsführer sein Flugzeug hochzog, berührte das Luftfahrzeug des Rottenfliegers mit der rechten Fläche eine Überlandleitung, wodurch das Flugzeug in eine Rolle überging und einen Mast rammte. Dabei explodierte es. Der Pilot wurde mit dem Schleudersitz herausgeschossen und getötet. Als Unfallursache wurde die nicht dem Flight-Manual entsprechende Position des Rottenfliegers festgelegt, der dadurch auf das Hochziehen des Formationsführers und das plötzlich auftretende Hindernis nicht entsprechend schnell reagieren konnte. Dem Rottenführer, der gleichzeitig der Staffelkapitän und Fluglehrer des Rottenfliegers war, wurde zur Last gelegt, dass er den örtlichen Übungsraum verlassen und außerdem die Mindesthöhe für diesen Flug unterschritten hätte. Zum Zeitpunkt des Unfalls hatte der junge Luftfahrzeugführer gerade 9:05 Flugstunden auf den „Sea Hawk“. Die kriegsgedienten Altvorderen dieser Zeit waren der Meinung, dass für einen durchschnittlich begabten Flugschüler fünf Flüge reichten, um ein Flugzeug ausreichend zu beherrschen. Bemerkenswert ist bei diesem Unfall die Stellungnahme des Inspizienten für Flugsicherheit. Er schrieb dazu: „Die bei der Royal Navy ausgebildeten Flugzeugführer haben in England kriegsmäßige Tiefflugübungen geflogen, bei denen 200 ft nicht überschritten werden durften. Ferner waren Bombentiefwürfe in 40 ft Höhe befohlen. Ich halte es daher auch für unerlässlich, dass die Besatzungen der LwJagdbomberverbände sowie der Marine-Einsatzverbände im kriegsmäßigen Tiefflug ausgebildet werden müssen. Hierzu ist es erforderlich, dass der Verbandführer gründlich im Tiefflug ausgebildet ist, und der Rottenknecht den Verbandsflug gründlich beherrscht. Beides lag im vorliegenden Falle vor. Wenn jetzt 250 ft als Mindestflughöhe befohlen wurde, so ist dies eine Sicherheitsmaßnahme, die m. E. eine kriegsmäßige Ausbildung nicht gestattet, und die schrittweise bei entsprechendem Ausbildungsstand gelockert werden sollte.“ Am 14. Januar 1959 wurde durch den Verbandsführer beim morgendlichen Briefing - auf Grund der Wetterlage - von einer Aufnahme des Flugbetriebes abgeraten. Trotz dieser Empfehlung wurde ein Flugzeugführer durch seinen englischen Fluglehrer (IP) auf seinen vierten Einweisungsflug - einem Alleinflug - vorbereitet und musste sich auf dessen Anweisung für den Flug bereithalten. Nach mehrfacher Startverschiebung ordnete der IP - während einer kurzzeitigen Wetterverbesserung - den Flug an. Er hielt sich befugt, diese Entscheidung selber zu treffen, ohne eine Starterlaubnis höheren Ortes einzuholen. Kurz nach dem Start, in ca. 400 ft Höhe verschwand das Flugzeug in den Wolken. Nach einer Flugzeit von etwa 30 Minuten ordnete der IP - der sich während des Fluges auf dem Tower befand wegen Wetterverschlechterung den Rückflug und ein Peilverfahren an. Dabei geriet das Flugzeug - in Folge einer räumlichen Desorientierung des Flugzeugführers - in einen unkontrollierbaren Flugzustand und stürzte ab. Der Pilot wurde dabei getötet. Bis zu seiner Umschulung auf den „Sea Hawk“ hatte der junge Flugzeugführer kein einsitziges Flugzeug, also auch kein einsitzges Jetflugzeug geflogen und er hatte nachweisbar niemals einen Instrumentenflug ohne Fluglehrer gemacht, geschweige denn bei IFR-Bedingungen. Sein letzter Flug war der fünfte Umschulungsflug auf dem „Sea Hawk“. Auf diesem Flugzeugmuster flog er eine Gesamtflugzeit von 3 Stunden und 25 Minuten. Auf seinem zweiten Einweisungsflug führte er seinen ersten einsitzigen QGH-Übungsanflug durch, und dieser fand unter VFR-Bedingungen statt. Für den englischen Fluglehrer hatte das keine negativen Auswirkungen. Es war nicht das einzige Mal, dass sich die englischen Ausbilder nicht an die Weisungen deutscher Vorgesetzter hielten. Am 22. Februar 1960 startete ein „Sea Hawk“ MK 100 zu einem Testflug, bei dem die Funktion des Fahrwerkes überprüft werden sollte. Es sollte lediglich eine Platzrunde geflogen und anschließend gelandet werden. Nach der durch Funk erteilten Startfreigabe kam es zu keinem weiteren Funkkontakt mit dem Flugzeugführer. Das Flugzeug hob nach normaler Startstrecke ab und stieg in einer leichten Linkskurve auf eine Flughöhe von ca. 6.000 ft. Dann ging es aus einem steilen Gleitflug und danach im Gleitflug in eine Rechtskurve über. Aus diesem Gleitflug, der nach Zeugenaussagen nicht gleichmäßig gewesen sein sollte, stürzte die Maschine nach einer Flugzeit von 3 Minuten im steilen Winkel ab. Der Flugzeugführer hatte den Schleudersitz nicht betätigt. Dieser wurde erst durch den Aufprall am Boden ausgelöst und der Pilot dadurch aus dem Luftfahrzeug geschleudert und getötet. Bei der Unfalluntersuchung stellte sich heraus, dass der Martin-Baker Schleudersitz nicht einwandfrei mit dem Flugzeug verriegelt gewesen war. Dadurch wurde er bei einer negativen Beschleunigung aus seiner unteren Stellung in seiner Rohrführung nach oben geschoben. Schon ein Anheben um wenige Millimeter genügte, den Mechanismus der automatischen Sitz-Mann-Trennung und die Steuerschirme auszulösen. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit muss angenommen werden, dass dieser Zustand beim Nachdrücken aus dem Steigflug eingetreten ist und nacheinander die Anschnallgurte gelöst und die Steuerschirme des Schleudersitzes durch das Kabinendach nach oben herausgeschleudert wurden. Damit wurde das Flugzeug abgebremst und flugunfähig. Beim Besuch eines hochrangigen Stabsoffiziers der Marine auf der niederländischen Marine-Basis Valkenburg erfuhr dieser, dass sich bei den niederländischen Marinefliegern Anfang November 1959 ein Unfall ereignete, der dem der deutschen Marineflieger mit minutiöser Genauigkeit glich. Es sollte bereits der dritte Unfall dieser Art bei den niederländischen Marinefliegern gewesen sein. In einem Fall gelang es allerdings dem Flugzeugführer, sich wieder anzuschnallen und mit seinem Flugzeug sicher zu landen, weil er zu Beginn des Ereignisses eine sehr große Flughöhe hatte. Weiterhin erfuhr dieser Stabsoffizier, dass sich bei der Royal Navy mehrere Unfälle der gleichen Art ereignet hatten. Die Fa. Martin Baker hatte daraufhin eine Änderung für dieses Problem vorgeschlagen, die aber von der britischen Marine nicht akzeptiert wurde, da diese Änderung nach Ansicht der Royal Navy bei Trägerstarts unwirksam sein sollte. Die anderen Luftfahrzeugnutzer wurden weder von den Zwischenfällen noch von der vorgeschlagenen Änderung in Kenntnis gesetzt. Am 21. November 1960 kam es zur ersten Luftraumverletzung der DDR durch ein Luftfahrzeug der deutschen Marine. Ein Rotte des 1. MFG flog in 20.000 ft Höhe nach einem Navigationsfehler, der durch ungenaue ADF-Anzeigen beim Anflug auf das WeserMittelwellenfunkfeuer entstand, östlich von Hamburg in den Luftraum der DDR ein. Durch das Auftauchen einer russischen MiG neben der Formation sahen sich die Luftfahrzeugführer veranlasst, umgehend auf westlichen Kurs zu gehen. Nachdem keine Kontaktaufnahme mit einer GCA-Station zu Stande kam, stand ihnen schließlich die Flugsicherung Hannover mit der Anweisung „Sea Hawk Formation steer 310°“ hilfreich zur Seite. Ohne einen Schuss abzugeben drehte die russische MiG kurze Zeit später ab. Wegen der Nähe der Grenze lag wahrscheinlich keine Feuererlaubnis vor. An 15 Bild von der PIZ Marine Flugsicherheit der Süd-Ostküste von Fehmarn konnte schließlich die eigene Position wieder bestimmt und anschließend in Jagel gelandet werden. Im Juli 1962 kam es zu einem Zwischenfall, wie er nur in der Frühzeit der Bundeswehr möglich war. Da der „Sea Hawk“ als Trägerflugzeug einen Fanghaken besaß, war die Marinefliegerführung der Meinung, man könne eine Hakenfanganlage bauen und gegebenenfalls einführen. Bei der Marinewerft baute man daher die Anlage und installierte diese selbstgestrickte Barrier à la Flugzeugträger in Jagel. Am 13. Juli wurde die Anlage zum ersten Mal getestet. Dazu wurde ein „Sea Hawk“ mit 110 kts in die Barrier gerollt. Das Kabel riss auf der linken Seite an den Ankerketten - die das Luftfahrzeug abbremsen sollten ab und schlug dann gegen den „Sea Hawk“. Dieser geriet sofort in Brand und rollte über die Startbahn hinaus. Der Pilot blieb unverletzt. Der „Sea 16 Hawk“ war allerdings ein Totalschaden. Da keine Flugabsicht bestand und kein Flug durchgeführt wurde, wurde das missglückte Unternehmen von der Marine lange Zeit verschwiegen. Von April bis August 1962 befand sich ein „Sea Hawk“ MK 101 der Bundesmarine auf der Naval Air Test Facility im amerikanischen Lakehurst, um die Nutzbarkeit einer stationären Katapult- und Fanganlage für Kurzstartund Kurzlandeverfahren des „Sea Hawk“ zu prüfen. Das Luftfahrzeug gehörte zum in Jagel stationierten 1. MFG. Mit Hilfe des Flugzeugträgers USS Saratoga wurde die Maschine nach Gibraltar gebracht und am 18. August von dort nach Deutschland zurückgeflogen. Gegen 13:20 Uhr drang das Luftfahrzeug bei Eisenach in einer Höhe von 11.000 ft in den Luftraum der DDR ein, wo es von einer MiG-21 gestellt, beschossen und erheblich beschädigt wurde. Nach dem Beschuss gelang es dem Piloten den Luftraum der DDR zu verlassen und Luftnotlage („Mayday“) zu erklären. Auf Nachfrage der Bodenstation gab er an, dass das Luftfahrzeug anscheinend noch voll flugfähig sei. Deshalb wurde von einer Notlandung auf dem nächstgelegenen Bundeswehrplatz Fritzlar abgesehen. Dem Flugsicherungsoffizier der Bodenstation wurde telefonisch seitens des Verbandes klargemacht, dass es am sinnvollsten sei, nach Bremen zu fliegen, wo die Firma Focke-Wulf als Industrie-Instandhalter für den „Sea Hawk“ ansässig war. Obwohl der Luftfahrzeugführer die letzte Entscheidungsgewalt hatte, beugte er sich der „Anordnung“. Im Endanflug auf Bremen stellte er fest, dass sich das Fahrwerk weder hydraulisch noch mit der Handkurbel ausfahren ließ. Um den zivilen Flugbetrieb in Bremen nicht durch ein havariertes Flugzeug auf dem Runway zum Erliegen zu bringen, wurde der Pilot zum Weiterflug nach Ahlhorn angewiesen. Dort war alles Bild von der PIZ Marine für eine Bauchlandung vorbereitet, die dann auch glimpflich verlief. Bereits kurz vor und während der Notlandung trafen einige „wichtige Leute“ auf dem Fliegerhorst ein, die weder Uniformen der Marine oder der Luftwaffe trugen, aber viel „zu sagen“ hatten. Das Flugzeug wurde sofort nach dem Crash in einen Hangar verbracht und später auf dem Landweg zu FockeWulf nach Bremen gebracht, wo es aber nicht mehr instandgesetzt wurde. Der am Luftfahrzeug angebrachte Aufklärungsbehälter wurde abgebaut und separat durch die wichtigen Leute abtransportiert. Zu einem in der Bundeswehrgeschichte wohl einmaligen Vorfall kam es am 05. Dezember 1963. An diesem Tag waren in Jagel nur wenige Flugbewegungen geplant, ausschließlich IFR-Flüge und ein Werkstattflug. Als jedoch kurz vor 09.00 Uhr vom Tower eine gestartete „Sea Hawk“ gemeldet wurde, machte sich sehr schnell Hektik im Geschwader breit. Wer konnte ohne Startgenehmigung und obwohl der Tower „Rot“ anzeigte, die Maschine fliegen? Nach einigen Telefonaten stand fest, dass es kein geplanter Flug mit einem dafür vorgesehenen Piloten war. In Windeseile wurde eine Rotte startklar gemacht, die die Verfolgung aufnahm. War es ein russischer Agent, der die Maschine klaute? Die Verfolger trauten ihren Augen nicht, als sie sahen, dass ein junger Mann im Par- ka und Ohrenschützer die Maschine flog. Im Geschwader kamen die größten Befürchtungen auf. Es war der Hauptgefreite Metzger, der als Wart im Geschwader tätig war. Mit purem Anfängerwissen aus der Sportfliegerei und einer guten technischen Ausbildung hatte er als Wart unzählige „Sea Hawk“ vor dem Flug abgefertigt. In Gedanken saß er sicherlich jedes Mal selbst auf dem Pilotensitz. Einen Tag vor diesem Flug lieh er sich in der Staffel das Flughandbuch für diesen Flugzeugtyp und studierte es über Nacht ausführlich. Nun saß er in der Maschine und flog tatsächlich, zwar mit den Verfolgern im Nacken, aber er flog. Er versuchte nach diversen unkontrollierten Flugabschnitten einen Landeversuch auf der damals stark befahrenen E3/B77. Die Straße wurde gesperrt und es bildeten sich kilometerlange Staus. Dann der Anflug auf die im Bau befindliche Landebahn. Der erste viel zu schnell, der zweite ein Touch and Go, der dritte Versuch klappte. Alle im Geschwader waren erleichtert, denn der Kraftstoff reichte nur noch für maximal fünf Minuten. Die Verfolger waren die ersten, die dem Ausreißer (nach 45 Minuten Flugzeit) zu der relativ guten Landung gratulierten. Er hatte sicherlich eine ganze Armee Schutzengel dabei. Der 19-jährige Wart war bei seiner Vernehmung noch etwas blass, aber trotz des großen Wirbels um seine Person nicht ohne Stolz über seine Leistung. Die Presse stürzte sich auf dieses Ereignis und sorgte für Schlagzeilen, die keiner so schnell vergaß. Der Hauptgefreite Metzger hatte sich seinen Traum vom Fliegen erfüllt und seine „Sea Hawk“ fand nach ihrer späteren Außerdienststellung einen Ehrenplatz an der Hauptwache, wo sie bis zur Außerdienststellung des MFG 1 stand. Danach verlor sich ihre Spur. Die hohe Unfallrate des Waffensystems „Sea Hawk“ war auf das anspruchsvolle und mit hohen Risiken behaftete Einsatzspektrum mit Tiefflügen über der Nord- und Ostsee mit häufig wechselnden Wetterbedingungen in Verbindung mit den jungen und unerfahrenen Luftfahrzeugführern zurückzuführen. So wurden bis Ende 1962 bei acht Flugunfällen alle acht Piloten getötet. Nur bei einem Unfall konnte ein technisches Problem des Luftfahrzeuges mit dem Versagen des MartinBaker-Schleudersitzes nachgewiesen werden. Bereits 1965 wurde der „Sea Hawk“ durch den Lockheed F-104G „Starfighter“ ersetzt. Bei 25.464 Flugstunden wurden zwölf Luftfahrzeuge durch Unfälle zerstört, bei denen zehn Luftfahrzeugführer tödlich verletzt wurden. Im Vergleich zum „Starfighter“, der mit einer Flugunfallrate von 2,48 Unfällen pro 10.000 Flugstunden schon als Witwenmacher bezeichnet wurde, hält der „Seefalke“ den traurigen Rekord unter den Luftfahrzeugen der Bundeswehr mit einer Rate von 6,68. Nach der Ausmusterung durch die deutsche Marine gingen 28 vormals deutsche „Sea Hawk“ nach Indien, wo sie noch bis in die frühen 80er Jahre des 20. Jahrhundert flogen. Unter anderem wurden sie auch im pakistanisch-indischen Krieg eingesetzt und mussten sich gegen F-86 wehren, die von der deutschen Luftwaffe an den Iran abgegeben, aber von diesem gleich nach Pakistan verschoben worden waren. 17 Flugsicherheit Situative Aufmerksamkeit am Pool Autor ist der Redaktion bekannt Vor Jahren konnte man mir am Hotelswimmingpool die Strapazen des zurückliegenden und durchaus intensiven Einsatzflugbetriebes nicht unbedingt ansehen, als ich dort - wegen fehlender Unterkunftskapazität an Bord - in einem nicht näher zu benennenden Land in Äquatornähe auf den wohlverdienten Rückflug in die Heimat wartete. Für einen ursprünglich mal ziemlich weißhäutigen Luftfahrzeugführer hatte ich mich ganz gut der Umgebung angepasst. Zwar hatte mein Körper sich durch die gute Bordverpflegung ein wenig verändert, aber dafür war er fast nahtlos tief gebräunt. Als aufmerksamer Leser der einschlägigen fliegerischen Vorschriften hatte ich das Kapitel über die befohlenen Ruhezeiten reichlich in die Tat umgesetzt und einen Großteil meiner Bereitschaftszeit in der Sonne liegend auf dem Flugdeck genossen. 18 ©HFw Ingo-Paul Dierkes CRM lebt Meine momentane situative Aufmerksamkeit galt voll und ganz den neben mir in der Sonne glänzenden - orangenhautfreien - Oberschenkeln der jungen dunkelhäutigen Schönheit, der ich noch erklären musste, dass ich sie dieses Jahr noch nicht mit nach Hause nehmen könne. Nach einer persönlichen - unausgesprochenen - Risikobewertung war die Eintretenswahrscheinlichkeit eines „häuslichen Desasters“ nämlich vorprogrammiert, da ich in diesem Fall doch das ein oder andere Problem mit der im direkten Vergleich nicht so at- traktiven und daheimgeblieben älteren Ehefrau erwartete. Da sowohl mein cooles Sonnenbrillenimitat der Marke „RAY BAN“ Made in China - vom heimischen Basar, als auch meine preiswert erworbene Fliegeruhr der Marke „BREITLING“ - hoffentlich nicht aus China! vom Straßenhändler in Bahrain sicher in meinem Reisegepäck verstaut lagen, verrieten lediglich die vom Schiffsarzt verordneten Wasserflaschen und die Malariatabletten mit dem halbgefüllten Glas Gin daneben, dass ich kein Einheimischer war. Irgendwann waren wir an diesem Montagmorgen dann nicht mehr allein am Pool. Das Gesäusel der einheimischen Schönheit in meinem linken Ohr wurde durch das - schon da von mir als lautstark empfundenen - Gespräch von vier Personen in leichter Sommerbekleidung in meiner Muttersprache unterbrochen. Anhand der ersten wahrnehmbaren Wortfetzen und einer schnellen Visualisierung konnte ich schon erahnen, dass es sich bei ©HFw Ingo-Paul Dierkes der näherkommenden Gruppierung möglicherweise um Fliegerkameraden einer anderen Teilstreitkraft handeln könnte. Nachdem man sich in einiger Entfernung am Beckenrand des Swimmingpools niedergelassen hatte, thematisierte man zunächst eines unserer Lieblingsthemen, nämlich die Frauen. Für denselben Abend hatte man nämlich eine Einladung zu einem rustikalen Beercall der im Hafen liegenden deutschen Fregatte erhalten und war sich eigentlich ohne lange Diskussionen darüber einig, dass man in Fliegerkombi die an Bord anwesenden Damen wohl am meisten beeindrucken könne. Ohne den Leser an dieser Stelle beeinflussen zu wollen - fataler Trugschluss oder korrekte Lagebeurteilung? - diagnostizierte ich persönlich zum ersten Male einen erheblichen Mangel bei der situativen Aufmerksamkeit. Wie kann man nur mit winterlicher Gesichtshautfarbe in grauen Kombis gegen fast nahtlos braune Körper in weißen Marineuniformen plus Fliegerzulagenund AVZ - Empfänger ernsthaft antreten wollen?? Nach dieser eklatanten Fehleinschätzung stimmte mich die weitere Entwicklung dieses Gespräches aber wieder freudiger. Als passiver Zuhörer nahm ich an der - vermutlich ersten - Flugvorbesprechung für den geplanten Rückflug in vier Tagen teil. Die kleine Pflanze „CRM“ begann nun aufzublühen! Eigentlich hatte ich immer noch die Worte des CRM-Beauftragten meines Heimatverbandes in Erinnerung, welcher immer wieder der Ansicht wahr, dass CRM zwar nun per Befehl regelmäßig gelehrt werden würde, aber vor allem bei der Umsetzung in der Praxis - dem aktiven Leben und Vorleben von vermittelten Aspekten - es durchaus noch ein erheblicher Nachholbedarf bestehen würde. Die ersten Äußerungen der nun eindeutig als Luftfahrzeugbesatzung identifizierten Gruppe bezogen sich auf den für den Freitagnachmittag von der höheren Kommandobehörde angeordneten Zwischenstopp mit Übernachtung auf einem allseits bekannten, aber durchaus reizlosen mediterranen Militärflugplatz mit Inselcharakter. Die diesbezügliche Kommentierung des hierfür verantwortlichen Lufttransportbefehles ließen noch erhebliche Mängel im Bereich „Kommunikationsverhalten“ erkennen und sollen daher hier nicht wiedergegeben oder näher beleuchtet werden. Viel interessanter fand ich, dass trotz der heißen Temperaturen die Aktivierung des Langzeitgedächtnisses einwandfrei zu funktionieren schien und man sich fast verzugslos an den durchaus lang zurückliegenden schulischen Geschichtsunterricht erinnerte. Eine historische Ausgrabungsstätte mit alten steinernen Skulpturen - ansonsten nur als Tourist für viel teures Geld erreichbar - befand sich in greifbarer Nähe zum geplanten Navigationstrack. Der in der Nähe befindliche Zivilflugplatz würde sich somit - auch vor allem unter dem Aspekt der für einen Soldaten befohlenen politischen/ geschichtlichen Weiterbildung - nach einer näherer Bewertung als alternativer Zwischenstopp - anstelle eines mediterranen Militärflugplatzes - förmlich anbieten. Das erste Abarbeiten des Entscheidungsmodells FORDEC (Facts/ Options/Risks/Decision/Execution/ Check) brachte jedoch schon nach kurzer Zeit ein niederschmetterndes Ergebnis. Schon beim Erreichen des Punktes R (Risks = Konsequenzen abwägen!) stoppte der Wortführer die Diskussionen, da die Eintretenswahrscheinlichkeit eines legalen und kostenintensiveren Zwischenstopps mit hochoffizieller Genehmigung des Heimatverbandes und der höheren Kommandobehörde gegen NULL gehen würde. Als Außenstehender und Sonnenanbeter und überzeugter Befürworter der CRM-Lehren war ich über diese hervorragende situative Aufmerksamkeit, hier vor allem über die Umsetzung der jedem Luftfahrzeugführer bekannten Kategorie 4 (Know your environment = Kenne und akzeptiere die Möglichkeiten, Besonderheiten und Grenzen Deines Umfeldes!) begeistert. Und meine aufkeimende Begeisterung wurde nicht gedämpft! Weder Ansätze von „Untätigkeit“ oder „Fehlende Kommunikation“ als untrügerisches Anzeichen für den Verlust der situativen Aufmerksamkeit noch „Resignation“ als eine durchaus gefährliche Einstellung konnte ich im weiteren Verlauf bemerken. Ohne große Umschweife wandte man sich nämlich der Kategorie 2 (Know your aircraft = Kenne und beherrsche Dein Luftfahrzeug in allen von Dir beherrschbaren Situationen! Habe Vertrauen in die Leistungsdaten, betrachte sie aber auch als Grenzen, die ohne Not nicht überschritten werden dürfen!) zu. Eine rechtzeitige „Reduzierung“ der Leistungsdaten des Luftfahrzeuges auf dem Heimflug mittels einer mehr oder weniger großen „technischen Störung“, welche vielleicht bei der Überprüfung am Boden nicht mehr festzustellen sei, sollte nun den ersehnten Zwischenstopp bringen. Nach einer Übernachtung sollte der direkte Heimflug zum Heimatverband - ohne Befundung der Störung durch Prüfpersonal des Heimatverbandes - angetreten werden. Solche Denkansätze hatte ich bis zum jetzigen Zeitpunkt immer in den Bereich der „Sagen und Mythen“ geschoben. Ich hatte die auf den Traditionstreffen ehemaliger Marineflieger gehörte Geschichte nie (!!!) geglaubt, dass in den achtziger Jahren im Bereich der Breguet Atlantic Flieger vorbestimmte Besatzungen im Verband mit gepackten Koffern auf den „Notruf“ der Maschine gewartet haben, welche sich auf einem Cross Country Flug in Amerika befand und sich mit einer „zeitweisen Propellerunwucht“ über New Orleans - wo zufällig gerade Stra19 Flugsicherheit ßenkarneval gefeiert wurde - melden sollte, um dann nach erfolgreicher „Sicherheitslandung“ mit schon vorbestimmten Technikern und einer weiteren MPA nach New Orleans zur Hilfe zu eilen. Aber auch das zweite Abarbeiten des Entscheidungsmodells FORDEC endete erneut beim Punkt R (Risks+Benefits). Das Risiko, dass die Prüfgruppe des Heimatverbandes einen erneuten Start nur nach persönlicher Inaugenscheinnahme der - eigentlich nicht vorhandenen - technischen Störung vor Ort zulassen würde, war zu hoch und könnte u. a. a) unangenehme Fragen, b) zusätzliche weitere Stehtage und c) kostenintensives Nachfliegen von Technikern/Prüfern zur Folge haben. Ein Abflauen der situativen Aufmerksamkeit war trotz der zwei deftigen Niederlagen aber immer noch nicht zu erkennen. Getreu dem Motto: „Wenn es die Technik nicht richten kann, muss es der Mensch tun“ wandte man sich mit ungetrübtem Arbeitseifer der Kategorie 3 (Know your crew = Kenne die Leistungsfähigkeit Deiner Crew und setze sie situationsgerecht ein!) zu. Eigentlich hatte ich in meinen CRM Grund- und Wiederholungslehrgängen, welche stets durch einen alten, aber überaus weisen Flugsicherheitsstabsoffizier gehalten wurden, gelernt, dass u. a. zur Erhöhung der Teamleistung die individuellen Fähigkeiten eines jeden einzelnen Crewmitgliedes genutzt und auf einem hohen Level gehalten oder zu mindestens immer gesteigert werden sollten. Mit Erstaunen vernahm ich aber, dass man nun durch eine Verringerung oder Komplettentzug der Leistungsfähigkeit eines Crewmitgliedes dem Ziel - „legaler“ Zwischenstopp mit kulturellem Hintergrund - näher kommen wollte. Die Zauberformel hierfür sollte lauten: Aktivierung eines Escherichia-ColiStammes mit dem Ziel einer Diarrhoe! Für den medizinisch nicht so angehauchten Leser der entschlüsselte Lösungsansatz im Klartext: Bakterien, an die sich die Bevölkerung eines fremden Landes gut anpassen kann, sollten auf ein noch näher zu bestimmendes Crewmitglied eine „durchschlagende Wir- kung“ in Form einer ordinären Durchfallerkrankung haben. Diese sollte auf dem Heimflug kurz nach dem Start und noch rechtzeitig vor dem Passieren des neu ausgewählten - kulturell interessanten - Zwischenlandeplatzes genügend Grund für eine „Sicherheitslandung aus medizinischen Gründen“, verbunden mit einer zwei- bis dreitägigen Erholungsphase, bieten. Diesem „durchschlagenden“ Argument würde man in der Heimat definitiv keiner Überprüfung unterziehen. Das Entsenden von medizinischem Fachpersonal des Heimatverbandes oder die Anwesenheit eines militärischen Fliegerarztes auf einem ausländischen zivilen Zwischenlandeplatz war definitiv ausgeschlossen. Beim dritten beharrlichen Abarbeiten des Entscheidungsmodells FORDEC war man endlich am Punkt D (Decision = Entscheidung treffen) angekommen. So und nicht anders sollte die geschichtliche Weiterbildung möglich sein. Soviel „gelebtes CRM“ hatte ich in meiner Dienstzeit noch nicht erlebt, aber das „Sahnehäubchen“ sollte noch folgen. Zur Aufnahme in das „CRM-Lehrbuch“ fehlte nämlich noch der Punkt C (Check = Situation überprüfen + neu bewerten). Ohne große Umschweife wurde vom Wortführer daran erinnert, dass bis zum geplanten Rückflug am Freitag noch vier lange Tage im Ausland zu verbringen seien und es nicht ganz auszuschließen sei, dass sich die derzeitige Begeisterung für eine Abwesenheit am Wochenende von der Heimat und der Familie noch legen könnte. Spätestens am Freitag wollte man in diesem kleinen Perso- 20 ©HFw Ingo-Paul Dierkes nenkreis das Problemfeld „Aktivierung eines Escherichia-Coli-Stammes mit dem Ziel einer Diarrhoe“ abschließend bewerten. Kann es überhaupt in der Fliegerei noch eine bessere situative Aufmerksamkeit geben, die so rechtzeitig einsetzt, so umfassend beleuchtet, dabei nie aufgibt und auch noch einen unkonventionellen medizinischen Lösungsansatz zulässt, der in keinem CRM-Lehrbuch und keiner wissenschaftlichen Abhandlung zu finden ist??? CRM lebt also doch! Meinen alten, aber überaus weisen Flugsicherheitsstabsoffizier würde ich nach Rückkehr bitten, seine selbsterstellten Unterrichtsunterlagen um das Kapitel „Zielerreichung in der Fliegerei durch Verringerung der Teamleistung“ zu ergänzen. Vielleicht kam ja auch ein entsprechender Vortrag mit anschließender Diskussion und Erfahrungsaustausch bei der nächsten Flugsicherheitsfachtagung in Frage!? Für meinen Teil beschloss ich, nicht mehr an historische Ausgrabungsstätten mit alten steinernen Skulpturen zu denken. Bevor ich mich wieder intensiver um die neben mir liegende junge lebendige Skulptur kümmern wollte, bei der ich sicherlich noch wesentlich mehr über die „Sitten und Gebräuche“ der einheimischen Bevölkerung erfahren konnte, schoss mir letztmalig der Begriff situative Aufmerksamkeit durch den Kopf. In einem Punkt war sie definitiv äußerst mangelhaft: Auch am Pool im vermeintlich sicheren Ausland sollte sie das gesamte räumliche Umfeld erfassen. Beim visuellen Scannen einer Poollandschaft sollte man nie zu lange bei den tiefbraunen orangenhautfreien Oberschenkeln der Weiblichkeit verweilen. Der ältere Herr dahinter auf der Sonnenliege - obwohl zunächst für einen mehr als uninteressant - könnte sowohl in der Lage sein, die eigene Muttersprache zu beherrschen als auch, falls gewünscht, einen kompetenten FORDEC Gesprächspartner abgeben!!! Leserbrief zum Beitrag „Luftraum F“ in der Ausgabe 04-2008 Sehr geehrte Redaktion, heute bekam ich das Heft 4/2008 in die Hände und habe mit großem Interesse Ihren Artikel „Luftraum F“ gelesen. Das Thema wurde umfassend behandelt und dargestellt, besonders gefallen hat der letzte Teil „Was heißt das für den IFR/VFR-Piloten“. Ich stelle bei meinen dienstlichen und privaten Aktivitäten in der Fliegerei immer wieder fest, was für eine erschreckende Unkenntnis und falsches Wissen zum Luftraum F bei Profis wie auch bei „Sportfliegern“ herrscht. Artikel dieser Art können und müssen zur Aufklärung und damit auch zur Erhöhung der Flugsicherheit beitragen. Ein kleiner Fehler ist mir aber doch aufgefallen: Bei der Übersicht der Flugplätze mit Luftraum „F“ (HX) Donauwörth EDMQ - EDMQ/Donauwörth-Genderkingen ist ein Flugplatz, der geografisch in unserem Luftraum „F“ liegt und - EDMQ/Donauwörth-Genderkingen hat keine IFR-Verfahren. Richtig ist: - Donauwörth (HEL) EDPR Wir haben als erster (ziviler) Platz in Europa Luftraum ‚F’ mit IFR-Verfahren (GPS-RNAV) für Helikopter. Mit freundlichen Grüssen Manfred Vermehren Leiter Landeplatz / Airfield Manager Flugversuch / Flight Test Beauftragter für Luftaufsicht / Aviation Supervisor 21 Flugsicherheit Die Feuerwehren der Bwständig im Fokus! von OTL Mennen, GenFlSichhBw und LBauDir Klein, BMVg Donnerstag, 18. Januar 2007, Luftwaffenflugplatz Schleswig-Jagel. Routinemäßig beobachten die Feuerwehrmänner der Pistenbereitschaftsfahrzeuge alle Bewegungen von Luftfahrzeugen auf der vor ihnen liegenden Start- und Landebahn. Beim RUN-UP (Hochfahren der Triebwerke und Überprüfung wichtiger Systeme 22 Bild: FlSichh AG 51 vor dem Start) zweier französischer MIRAGE F1-Aufklärer auf der Piste bemerken sie eine zeitweilige Rauchentwicklung an einem der beiden Luftfahrzeuge im Elektronikbereich hinter dem Cockpit. Unverzüglich geben sie diese Beobachtung an das Kontrollturmpersonal weiter, welches die Besatzungen informiert. Diese fordern daraufhin eine genaue Überprüfung des Luftfahrzeuges durch die Feuerwehr an. Während der Anfahrt fällt dem Feuerwehrpersonal des Löschfahrzeugs 1 (Pistenanfang) Funkenflug am Luftfahrzeug auf, dann schlagen Flammen aus dem Bugfahrwerkschacht mit Tropf- und Fließbrandeigenschaften. Der sich schnell ausbreitende Brand wird sofort bekämpft. Zwischenzeitlich hat der Luftfahrzeugführer das Triebwerk abgeschaltet und das Luftfahrzeug mittels Emergency Ground Egress verlassen. Er bleibt unverletzt. Nur wenig später treffen auch die übrigen Pistenfahrzeuge ein und mit vereinten Kräften gelingt es rasch, das Feuer unter Kontrolle zu bringen. Ursache für das Feuer war ein Kurzschluss in der elektrischen Spannungsversorgung des Luftfahrzeuges. Mit hoher Wahrscheinlichkeit hätte dieser Schaden – wäre er unentdeckt geblieben – zu einem Flugunfall geführt. Das aufmerksame Feuerwehrpersonal hat somit großen Schaden für Mensch und Material abgewendet. Ein Einzelfall? Keineswegs! Derartige Vorfälle werden in der Regel nicht besonders bekannt. Manch spektakuläres Unfallereignis mit Luftfahrzeugen auf Flugplätzen der Bundeswehr wurde nur deswegen vermieden, weil die Feuerwehr sofort zur Stelle war und die Gefahr bereits im Ansatz bekämpfte. Es gibt eine Reihe an Beispielen von Ereignissen im Flugbetrieb aus den letzten Jahren, welche die Bedeutung eines unverzüglich eingreifbereiten Pistendienstes eindrucksvoll belegen. So sei auch an die Durchstartübung Bild:OTL Maneth (TOUCH and GO) eines TORNADO auf dem Fliegerhorst Nörvenich am 30.11.2007 erinnert, bei der das Fahrwerk zu früh eingefahren wurde. In der Folge sackte das Luftfahrzeug durch und rutschte auf den Zusatztanks und Unterflügelträgern über die Landebahn, bis es nach mehreren hundert Metern schließlich zum Stillstand kam. Aus den beschädigten Tanks auslaufender Restkraftstoff entzündete sich durch Reibungswärme und Funkenflug. Durch den Pistendienst konnte sehr zügig der Löschvorgang eingeleitet und verhindert werden, dass es zu größeren Schäden am Luftfahrzeug kam. Es wurde nach relativ geringfügigen Reparaturen bald wieder flugtauglich. Auch beim nächtlichen Landeunfall eines TORNADO am 17.10.2006 auf dem Fliegerhorst Büchel war der Pistendienst sehr schnell zur Stelle und trug mit einem unmittelbar eingeleiteten Löscheinsatz dazu bei, dass beide Besatzungsmitglieder das Luftfahrzeug ohne Schaden verlassen konnten. Aufgaben der Feuerwehren auf den Flugplätzen der Bundeswehr Die Hauptaufgabe der hauptamtlichen Brandschutzkräfte auf den Flugplätzen der Bundeswehr ist die Menschenrettung und Brandbekämpfung bei Unfällen oder Zwischenfällen mit Luftfahrzeugen. Weitere wichtige Sicherheitsaufgaben sind Feuersicherheitswachen (z. B. bei Triebwerkfunktionsüberprüfungen „Bremslauf“), bei Be- und Enttankungen von Luftfahrzeugen und beim Beladen mit Einsatzmunition sowie die technische Hilfeleistung im Flugplatz- und Dienststellenbereich (wie etwa zur Abwehr von Öl- und anderen Umweltschäden) und die Bedienung der Luftfahrzeug-Notfanganlagen (wo vorhanden). Weiterhin zählen hierzu auch der Wartungs-, Prüf- und Fülldienst von Feuerlöschern sowie die Durchführung und Unterstützung der Brandschutzausbildung für das allgemeine Personal der Dienststelle. Bild: FlSichh ETNN 23 Pistendienst Der Pistendienst der Feuerwehren an Bundeswehrflugplätzen wird ganzjährig, Sommer wie Winter, während des Flugbetriebs durchgeführt. Der Kräfte- und Mitteleinsatz hängt von der Länge der genutzten Piste, der Größenordnung der Luftfahrzeuge sowie von den Leistungsparametern der zum Einsatz bereitstehenden Löschfahrzeuge ab. Bei Flugbetrieb mit Flächenflugzeugen werden derzeit in der Regel drei Löschfahrzeuge (am Pistenanfang, Startbahnmitte sowie Auslaufpunkt/Pistenende) positioniert. Grund für diese hohe Präsenz an der Piste ist die Forderung nach einer Eingreifzeit von maximal 1 Minute im gesamten Pistenbereich. Sie wurde im Rahmen eingehender Versuche als die Zeit ermittelt, in der bei Luftfahrzeugunfällen oder Zwischenfällen mit Brandfolgen Menschenleben mit hoher Wahrscheinlichkeit gerettet und Material weitestgehend erhalten werden kann. 24 Die Notwendigkeit des Pistendienstes zeigt sich – wie anhand der vorstehenden Fälle dargestellt – besonders in den gefährlichsten Phasen des Flugbetriebes, nämlich bei Start und Landung. Das Versagen von Triebwerken während des Startvorgangs, die Fehlfunktion der Fahrwerkmechanik, schadhafte/geplatzte Reifen usw. und nicht zuletzt auch menschliche Fehlhandlungen (wie z. B. noch einsteckende Sicherungsstifte) bringen nicht zu unterschätzende Gefahren für die Luftfahrzeugbesatzungen und Insassen mit sich. Durch schadhafte Hydraulik- und Treibstoffleitungen kann sich auslaufendes Hydrauliköl bzw. auslaufender Treibstoff an heißen Luftfahrzeugteilen, z. B. an erhitzten Bremsen, am Triebwerk etc., entzünden. Schnell kann ein Brand entstehen, der im Fall längerer Eingreifzeiten der Feuerwehr (wenn beispielsweise der Einsatz aus der Feuerwache heraus erfolgt) Gelegenheit hat, sich zu entwickeln. Mit zunehmender Temperatursteige- rung des Brandes wächst die Gefahr, dass pyrotechnische Komponenten und Selbstschutzeinrichtungen (z. B. Absprengkapseln in den Lastenträgern für Abwurfmunition oder FLARES) und noch größere Treibstoffmengen freigesetzt werden, mit all den Folgen für Leben und Gesundheit der Luftfahrzeuginsassen. Die in modernen Luftfahrzeugen verwendeten Faserverbundstoffe und Kunststoffe aller Art entwickeln, wenn sie in Brand geraten, eine erhebliche Gefahr für Mensch und Umwelt. Zum Beispiel können für Mensch und Tier toxische Gase entstehen. Kohlefasern, die in der Luft schweben, wirken als elektrische Leiter und können zu Kurzschlüssen in elektrischen und elektronischen Anlagen führen. Lungengängige Fasern stehen zudem in Verdacht, krebserregend zu sein. Zur Untersuchung des Gefährdungspotentials als Folge von Atemgiften wurden Versuche an brennenden Luftfahrzeugen der Bundeswehr durchge- Bild: FlSichh JG 73 Flugsicherheit Bild: FlSichh ETNN führt. Die dabei sich entwickelnden Gase im Inneren des Cockpits wurden analysiert und hinsichtlich ihrer Toxizität in mehreren Versuchsreihen gemessen. Es stellte sich dabei heraus, dass bei einem größeren Luftfahrzeugbrand bereits nach 50 Sekunden Werte an toxischen Gasen im Atembereich der Besatzung auftreten, die ein Überleben verhindern. Allein aus diesem Grunde muss es daher das Ziel der Brandbekämpfung auf Bw-Flugplätzen sein, einen im Entstehen begriffenen Brand an einem Luftfahrzeug sofort und ohne vermeidbare Verzögerungen zu bekämpfen. Dies gilt ohne Unterschied für Kampf- und Transportflugzeuge sowie Hubschrauber. Im Interesse der fliegenden Besatzungen und Passagiere müssen dabei Wirtschaftlichkeitsinteressen (wenn auch heutzutage vorrangig betrachtet) zurücktreten. Der vorhandene Pistendienst der Feuerwehren auf den Flugplätzen der Bundeswehr gewährleistet für die meisten aller denkbaren Notfälle eine Eingreifzeit von maximal 60 Sekunden. Die Eingreifzeit ist der Zeitraum zwischen der Alarmierung/Erkennung bzw. dem Eintritt einer Notsituation/Zwischenfall und dem Zeitpunkt, zu dem - Löschmittel mit mindestens 50 % der festgelegten Löschmittelausstoßmenge/-rate gemäß Flugplatzkategorie/-tabelle ausgebracht werden und/oder - eine sichere Rettung der Lfz-Besatzung gewährleistet werden kann. Die restliche Löschleistung soll nach längstens einer weiteren Minute verfügbar sein. Diese Soll-Eingreifzeit ist ein vernünftiger Kompromiss zwischen nicht darstellbarer totaler Sicherheit und wirtschaftlichem Kräfte- und Mitteleinsatz. Feuersicherheitswachen Feuersicherheitswachen sind überall dort erforderlich, wo im technischen Betrieb am Boden besondere Brandrisiken auftreten. Dies ist z. B. in besonderem Maße bei allen Funktionsüberprüfungen von Triebwerken der Fall. Durch auftretende Fehler am Triebwerk wie z. B. Undichtigkeiten von Ventilen, Schraub- oder Steckverbindungen von Leitungen kann beispielsweise austretender Treibstoff oder Hydrauliköl an heißen Teilen entzündet werden. Hochlaufende Triebwerke stellen eine Gefahr durch mögliches Zerlegen und nachfolgende Brandentstehung dar. Dem Brandgefährdungspotential entsprechend sind die sogenannten Lärmschutzhallen, in denen die Prüfläufe stattfinden, mit stationären CO2 – Löschanlagen ausgestattet. Je nach Art der Triebwerkläufe sind bis zu drei Feuerwehrmänner mit einem Feuerlösch-Kfz vor Ort, um im Gefahrenfall Rettungsmaßnahmen für das Prüfpersonal und ggf. Brandbekämpfungsmaßnahmen einleiten zu können. Die Auslösung der CO2 – Löschanlage im Brandfall darf erst dann erfolgen, wenn das in der Halle arbeitende Personal diese verlassen hat. Menschliche und technische Unzulänglichkeiten führen jedoch gelegentlich zu Fehlern, d. h. zu Fehlbedienungen bzw. Fehlfunktionen. So ereignete sich in den 80iger Jahren auf einem Flugplatz 25 Flugsicherheit der Luftwaffe eine Fehlauslösung einer CO2 – Löschanlage aufgrund eines technischen Defekts, mit beinahe tödlichem Ausgang für drei dort tätige Soldaten. Durch den schnellen, direkten Einsatz der Feuerwehr unter schwerem Atemschutz konnte eine erfolgreiche Rettungsaktion der drei Soldaten erfolgen. Eine weitere Gefahrenquelle stellen alle Be- und Enttankungsvorgänge an Luftfahrzeug dar. Statische Elektrizität am Flugzeug in Verbindung mit den bereits erwähnten technischen Mängeln als auch menschlichen Unzulänglichkeiten können, wie zurückliegende Unfälle gezeigt haben, schnell katastrophale Auswirkungen mit sich führen. In der Regel wird für Feuersicherheitswachen dieser Art ein Feuerwehrfahrzeug mit drei Mann Besatzung vor Ort bereitgestellt. Ein Gefahrenpotential besonderer Art ist in diesem Zusammenhang das sogenannte Hot Refueling, also die Betankung bei laufendem Triebwerk. Auch dieser Vorgang zur Verkürzung von Zwischenstopps für Lfz wird brandschutztechnisch abgesichert. Wenig spektakulär, aber genauso wichtig, sind nicht zuletzt Feuersicherheitswachen bei allen Schweiß-, Lötund Brennarbeiten in den technischen Bereichen eines Flugplatzes. Aufgabe des Sicherheitsposten ist es hier, dafür zu sorgen, dass mögliche Brandrisiken weitestgehend ausgeschlossen und fachgerechte Kontrollen während und nach den entsprechenden Arbeiten im Arbeitsbereich durchgeführt werden. Für die gesamte Palette der beschriebenen Einsatzaufgaben ist die Feuerwehr mit geeignetem technischem Gerät ausgestattet und entsprechend qualifiziert. Fliegerhorst- und Flugplatzfeuerwehren – zu teuer? Um dem in den verschiedenen Aufgabenbereichen beispielhaft aufgezeigten Gefahrenpotential wirksam 26 begegnen zu können, halten die Feuerwehren auf den Flugplätzen der Bundeswehr darauf ausgerichtete Kräfte und Mittel bereit. Leistungsfähige Löschfahrzeuge und feuerwehrtechnisches Gerät sowie eine ausreichende Löschmittelbevorratung sind eine der Grundvoraussetzungen zur wirkungsvollen Auftragserfüllung. Die zweite Voraussetzung ist eine aufgabengerecht bemessene Personalstärke und qualifizierte Ausbildung der Feuerwehr. Dies alles kostet Geld, sehr viel Geld. Die seit mehr als 25 Jahren bei den Feuerwehren der Bundeswehr in Dienst stehenden Feuerlösch-Kraftfahrzeuge der sogenannten zweiten Generation (FL-Ffz 1000, 3000, 3500 und 8000) sind überaltert und sehr störanfällig. Ihr Ersatz durch eine neue Fahrzeuggeneration (FL-Kfz FlPl schwer, mittel und leicht) ist eingeleitet (zum Teil auch bereits vollzogen), wird sich aber – nicht zuletzt in Abhängigkeit von bereitgestellten Haushaltsmitteln – noch über mehrere Jahre hinziehen. Die o. a. Kfz werden ergänzt durch Geräterüst-, Gebäudebrand- und Rettungsfahrzeuge. Die Neuregelungen zur Arbeitszeit wirken sich ebenfalls auf die Struktur und Organisation des Dienstbetriebes in den Bundeswehrfeuerwehren aus. In diesem Zusammenhang sind die Organisationsunterlagen (STAN) sachgerecht und zeitnah anzupassen. Dabei sind auch neue Entwicklungen im Brandschutz wie in der Luftfahtzeugtechnik zu berücksichtigen. Die Grundlagen hierfür sind mit der Erlassung der „Fachliche Richtlinie für den Einsatz der Feuerwehren der fliegenden Verbände und Dienststellen des Heeres“ (SKUKdo ABCAbw/SchAufg – Az 61-30-00/VSNfD vom 29.07.2008) bzw. der „Fachliche Richtlinie für den Einsatz der Feuerwehren der fliegenden Verbände und Dienststellen der Luftwaffe, der Marine und des Rüstungsbereichs“ (SKUKdo ABCAbw/SchAufg – Az 61- 30-00/VS-NfD vom 15.01.2009) geschaffen worden. Durch die arbeitszeitrechtlichen Veränderungen ergibt sich ein gewisser personeller Aufwuchs bei den Flugplatzfeuerwehren. Dies erfordert u. a. zusätzliche Anstrengungen hinsichtlich Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personals sowie auch ggf. die Erweiterung der von den Feuerwehren genutzten Infrastruktur. Insbesondere vor dem Hintergrund der ständig schwieriger werdenden Rahmenbedingungen wird daher häufig die Frage nach der Wirtschaftlichkeit der Bw-Feuerwehren gestellt. Der Bundeswehr sind große Brandund Schadensereignisse auf ihren Flugplätzen seit Langem erspart geblieben – durch Glück, aber auch deswegen, weil ihre Feuerwehren Gefährdungen bereits im Keim erstickten. In dem Maße wie die Bedrohung bzw. die Gefahr verblasst, schwindet bekanntlich das Gefühl für die Notwendigkeit der Vorsorge. Wir sollten uns aber durch die positive Entwicklung unserer Flugsicherheitsstatistik nicht täuschen lassen: Es gibt keine Gewähr dafür, dass dieser positive Trend anhält. Die Bundeswehr muss auch auf ein großes Schadensereignis im Flugbetrieb vorbereitet sein und angemessen reagieren können.* Es klingt banal und ist trotzdem wahr: Vorsorge kostet Geld, zuwenig Vorsorge unter Umständen Leben! *In diesem Zusammenhang empfiehlt sich die Lektüre der Berichte zum Flugunfall mit Lockheed C-130H auf der Eindhoven Air Base/NL am 15. Juli 1996. Dabei kamen 34 der insgesamt 41 Insassen ums Leben. Die übrigen sieben Personen überlebten mit schweren bzw. schwersten Verletzungen. -Eindrapport 01-97, Den Haag, maart 1997, Raad van Advies inzake Luchtvaartongevallen bij Defensie -http://www.nbdc.nl/cms/show/id=140411 (Summary of the Hercules crash on 15 July 1996) -http://www.zero-meridean.nl/c_eindhoven_150796.html -AIR FORCES MONTHLY December 1996 Bild von der PIZ Luftwaffe Zwei ist einer zuviel (in der Fanganlage)! von OSFw d.R. Karl-Heinz Weiss GenFlSichhBw Am 9. August 1962 kam es auf dem Flugplatz Husum zu einem tragischen Unfall, bei dem zwei schwerletzte Luftfahrzeugführer und zwei zerstörte Luftfahrzeuge zu beklagen waren. Er ist ein Beispiel dafür, wie einzelne Faktoren, die für sich genommen nicht gravierend sind, zu einer Katastrophe führen können. Zwei Luftfahrzeugführer (LFF) des in Eggebek beheimateten Aufklärungsgeschwaders 52 erhielten den Auftrag, einen VFR-Formationsflug durchzuführen. Der eingeteilte Formationsführer hatte 72:30 Flugstunden auf der RF-84F, der Rottenflieger 7:15 Stunden. Für beide LFF war die geplante Mission der erste Einsatz nach einer zwei- bzw. dreiwöchigen krankheitsbedingten Pause. Der letzte Flug auf dem Luftfahrzeugmuster fand 26 bzw. 23 Tage vor dem Unfalltag statt. Es war auch der erste Einsatz vom Flugplatz Husum aus, der ihnen - obwohl der Nachbarflugplatz - nicht vertraut war. Außerdem stieg die sehr schmale Startbahn bis zur Hälfte der Länge an (knapp 30 m) und hatte keine Startbahnschultern. Beide LFF befanden sich noch in der Ausbildung zum Aufklärungsflugzeugführer im sogenannten Waffenschulprogramm, dessen Durchführung normalerweise nicht die Aufgabe des Einsatzverbandes war. Durch Umstände, die weder durch die Luftfahrzeugführer noch durch das Geschwader zu vertreten waren, kamen beide LFF ohne Aufklärungsflugzeugführer-Ausbildung zum Geschwader. Von hier aus wurde ihnen eine Jabo-Ausbildung auf F-84F in den USA ermöglicht und sie erflogen sich 32:45 bzw. 36:15 Flugstunden auf der F-84F. Dort hatten sie mindestens je 20 Starts im engen Verband, zum Teil im Viererverband, durchgeführt, allerdings bei einer breiteren Landebahn. Es handelte sich bei beiden LFF eindeutig um noch in der Waffenausbildung befindliche Flugzeugführer. Soweit zur Vorgeschichte. Die Vorfluginspektion verlief ohne Beanstandungen. Auch bei den Überprüfungen vor dem Start wurden keine Unregelmäßigkeiten an den Luft27 fahrzeugen festgestellt. Beim Start stand der Rottenführer auf der rechten Seite der Startbahn. Er begann den Start mit einer Triebwerksleistung von 98% RPM (normale Startleistung des Führungs-Luftfahrzeugs). Er verminderte die Triebwerksleistung geringfügig, als er ein Zurückfallen seines Rottenfliegers beobachtete. In Höhe des Kontrollturms überprüfte er seine Geschwindigkeit, die etwas über 100 Kts betrug. Da die angezeigte Geschwindigkeit zu gering war, entschloss er sich zum Startabbruch, was er seinem Rottenflieger über Funk mitteilt. Er nahm den Leistungshebel voll zurück, zog den Auslösegriff des Bremsschirmes, öffnete das Kabinendach (war gemäß Standing Operating Procedures so vorgeschrieben) und trat voll auf die Bremse. Durch den Windfahneneffekt wurde sein Luftfahrzeug von der rechten Seite auf die Mitte der Startbahn gedrückt und wurde dort vom Luftfahrzeug des Rottenfliegers überholt. 28 Der Start des Rottenfliegers verlief zunächst normal. In Höhe des Kontrollturms sah der Rottenflieger auf seinem Fahrtmesser eine Anzeige von 110 Kts. Kurz darauf schloss er stark auf, verminderte die Triebwerksleistung als er die Mitteilung seines Formationsführers über dessen Startabbruch hörte. Er entschloss sich aber, den Start allein fortzusetzen. Er gab volle Leistung, wurde von dem Luftfahrzeug des Verbandsführers nach rechts gedrängt. In dem Augenblick, als er diesen überholte, hatte er das Gefühl einer Flächenberührung. Sein Luftfahrzeug begann zu schleudern. Dies veranlasste ihn nunmehr auch seinen Flug ca. 2.500 ft vor der Auffangvorrichtung abzubrechen. Er wollte den Bremsschirm auslösen, verwechselte jedoch den Notbremshebel mit dem Auslösehebel für den Bremsschirm. Damit schaltete er auch die Anti-Skid-Anlage aus, was in der Folge zur Zerstörung beider Reifen des Hauptfahrwerkes führte. Während das linke Rad blockierte (es wurde von 115 mm Felgenhöhe bis auf 15 mm abgeschliffen), rollte das rechte Rad auf den Resten des Reifens. Den Leistungshebel hatte er nicht voll zurück genommen. Das Luftfahrzeug zog leicht nach links, so dass es mit dem linken Laufrad am Mittelstrich rollend die Auffangvorrichtung traf. Durch den erfolgreichen Fangvorgang wurde das Luftfahrzeug noch weiter nach links gedreht. Auch der Rottenführer konnte sein Luftfahrzeug nicht mehr rechtzeitig vor der Fanganlage zum Stehen bringen. Er machte aber auch keine Ausweichbewegung. Dadurch kam es zum Aufprall des Führungsluftfahrzeuges auf das Luftfahrzeug des Rottenfliegers, das bis dahin noch rutschte und erst einen Meter vor dem Ende der betonierten Ausrollstrecke zum Stillstand kam. Bis zum Zeitpunkt des Zusammenstosses war die Kette etwa 200 m weit ausgezogen und die Auftreffgeschwindigkeit von ca. 120 Kts stark vermindert. Beide Luftfahrzeuge wurden stark beschädigt und durch auslaufenden Kraftstoff in Brand gesetzt. Beide Piloten wurden schwer verletzt. Bild von der PIZ Luftwaffe Bild von der PIZ Luftwaffe Flugsicherheit Bild von der PIZ Luftwaffe Der Rottenflieger verließ sein Luftfahrzeug, nachdem er sich selbst vom Gurtzeug des MB-Sitzes gelöst hatte. Der Rottenführer konnte sich nicht selbst aus dem Gurtzeug des Schleudersitzes lösen und musste durch die Fliegerhorstfeuerwehr geborgen werden. Er erlitt Verbrennungen 1. bis 3. Grades auf 30% der Körperoberfläche. Sein Rottenflieger erlitt Verbrennungen 1. bis 2. Grades auf der linken Stirnseite. Beim Sprung von der Fläche brach er sich den Mittelfußknochen. Analyse des Unfalls Die Entscheidung des Rottenführers den Start abzubrechen, als beim Line Speed Check die angezeigte Geschwindigkeit zu niedrig war, war richtig. Der Flugunfall wurde durch einen Fehler des Rottenfliegers beim Startabbruch verursacht, weil er anstelle des Auslösehebels für den Bremsschirm den der Notbremse zog. Außerdem brachte er den Leistungshebel nicht in die Leerlaufstellung. Ein technischer Fehler - falsche Geschwindigkeitsanzeige im Luftfahrzeug - veranlasste den Rottenführer, seinen Start abzubrechen. Die Feuerwehr unternahm nicht sofort einen Rettungsversuch beim Führungsluftfahrzeug. Außerdem hatte sich die Ausrüstung als unzureichend erwiesen. Die Startbahn des Flugplatzes Husum war zu schmal und hatte keine Startbahnschultern. Mangels nutzbarer, ausreichend breiter Startbahnschultern und der geringen Flugerfahrung der Piloten war ein Vorbeisteuern an der bereits besetzten Fanganlage nicht möglich. Durch die in den Standard Procedures gegebene Anweisung, bei einem Startabbruch das Kabinendach zu öffnen, kam es zu den schweren Brandverletzungen des Rottenführers. Das allmähliche Drehen des Führungsluftfahrzeuges zur Mitte der sehr schmalen Startbahn ereignete sich infolge des Windfahneneffekts durch den Seitenwind nach der Bremsschirmbetätigung. Bei der geringen Flugerfahrung des LFF auf der seitenwindempfindlichen RF-84F war dies schwer unter Kontrolle zu bekommen. Gemäß der SOP (Standard Operating Procedure) wurde bei dem Ausbildungsstand der beiden Luftfahrzeugführer ein Prüfflug mit Lehrer (Chase Pilot, es gab keinen Doppelsitzer) erst nach über sechs Wochen Flugpause auf den betreffendem Luftfahrzeugtyp verlangt. Durch die Konstruktion des Gurtzeuges des Martin Baker Schleudersitzes hatten beide Luftfahrzeugführer Schwierigkeiten mit dem Lösen der Gurte. Ein Teil der schweren Brandverletzungen des Rottenführers ist darauf zurückzuführen, dass er nicht die volle Schutzausrüstung (Unterwäsche) trug. 29 Flugsicherheit Arzneimittel übers Internet – eine Gefahr für die Flugsicherheit von LMedDir Dr. Michael Krämer, FlMedInstLw, Abteilung Rechtsmedizin und Flugunfallmedizin und Oberstarzt Dr. Peter Mees, GenArztLw, Abteilung. I Der Bezug von Arzneimitteln per Mausklick über das Internet boomt wie nie. Dabei tragen die Patienten das Risiko – sie kennen es meistens nur nicht – zumal Patienten kaum in der Lage sind, seriöse von unseriösen Anbietern zu unterscheiden. 30 Diätpillen, Schlankmacher als Kräuterpillen aus China, Potenzmittel aber auch lebenswichtige Arzneimittel werden über den illegalen Handel bezogen. Dabei stellt das Internet eine nicht kontrollierbare Plattform dar, die es den Vertreibern der Arzneimittel ermöglicht, innerhalb kurzer Zeit Milliardenumsätze zu realisieren. Es handelt sich um verzweigte Netzwerke, die über den gesamten Globus verteilt sind und im Stil der organisierten Kriminalität arbeiten. Die Zollbehörden der EU stellen jedes Jahr viele Millionen gefälschter Produkte sicher. Worin besteht die Gefahr? Bei den per Internet aus illegalen Quellen bezogenen Arzneimitteln handelt es sich meistens nicht um Reimporte legaler Medikamente, sondern um Fälschungen aus dubiosen Labors, z. B. aus Fernost. Ursprungs- länder für 80 % der beschlagnahmten Arzneimittelfälschungen sind China, aber auch Indien sowie die Vereinigten Arabischen Emirate. Die gesundheitlichen Risiken sind dabei nicht abschätzbar, weil in den meisten Fällen der verordnete, d. h. therapeutisch wirksame Wirkstoff nicht in reiner Form, oft in zu hoher Konzentration oder überhaupt nicht enthalten ist. Dies bedeutet einen massiven Eingriff in das Therapieschema - einerseits durch Überdosierung oder auch andererseits durch praktisches, nicht beabsichtigtes Absetzen der Medikation. In der Folge sind tödliche Ausgänge durchaus zu erwarten (z. B. bei Diabetes, Thrombose, Herzerkrankungen, psychiatrischen Erkrankungen oder nach Einnahme zentral wirksamer Medikamente usw.). Auch die an sich als harmlos vermuteten Arzneimittel wie Potenzmittel oder Schlankheitsmittel sind © Bild von Mara Thöne - www.mara-thoene.de hiervon nicht ausgenommen. Es werden auch Cholesterinsenker, Osteoporosemittel und Anabolika, d. h. nicht nur Lifestyle-Mittel, angeboten. Ihre versteckte Einnahme machen eine sinnvolle ärztliche Kontrolle und Beurteilung der Flugtüchtigkeit zum Nachteil für den Piloten unmöglich. Nur wenn im Rahmen der Flugunfalluntersuchung gezielt danach gesucht wird, können sie nachgewiesen werden. Dies ist im Falle eines Flugunfalles die Regel und erlangt damit Bedeutung bei der forensischen Beurteilung. Über sogenannte Reimporte gelangen Arzneimittelfälschungen sogar in die reguläre Lieferkette. Dies zeigen Warnungen z. B. der Britischen Arzneimittelaufsicht, die Arzneimittelfälschungen auch im regulären Vertrieb über den Großhandel und über Apotheken registriert hat. So sind Plagiate des von Astra Zeneca hergestellten Prostatamittels CASODEX ebenso wie des Antidepressivums ZYPREXA oder des Präparates PLAVIX (Mittel zur Vorbeugung von Blutgerinnseln) aufgetaucht. Schlankheitsmittel und ihre Bedeutung für die Flugsicherheit Bei der Selbstmedikation mittels allerlei legal und illegal bezogener Arzneimittel kommt möglicherweise den Schlankheitsmitteln eine besondere Bedeutung zu. Hier sei auf die ZDv 46/6 Ziffer 308 (1) und (2) verwiesen: Das Körpergewicht soll grundsätzlich der Norm entsprechen: Body Mass Index (BMI = Körpergewicht/Körpergröße in m2. Hierbei ist ein BMI > 25 als Übergewicht und ein BMI > 30 als Übergewicht mit Krankheitswert definiert, wobei letzteres die WFV, ggf. vorübergehend, ausschließt. Bei der flugmedizinischen Bewertung von Unter- bzw. Übergewicht sind die fliegerischen Anforderungen, die Körperkonstitution und evtl. zusätzlich bestehende Risikofaktoren mit einzubeziehen. Die WFV-Grad I wird, ggf. vorübergehend, ausgeschlossen bei einem Körpergewicht, das die oberen Richtwerte der Anlage 2 der ZDv 46/1 überschreitet. Zur Illustration soll über folgenden von uns beobachteten Fall berichtet werden: Über das Internet wurden von einer jungen Patientin Kapseln zur Gewichtsabnahme bezogen. Die Werbung gab eine Gewichtsabnahme von 5 kg/Monat an. Inhaltsstoffe waren auf der aus China stammenden Arzneimittelpackung nicht angegeben. Einen Beipackzettel gab es ebenfalls nicht. Nach wenigen Tagen der Einnahme traten Unruhe, Zittern und Schlafstörungen auf. Nach dem Absetzen des Arzneimittels wurde über regelrechte Entzugserscheinungen (Unruhe, Bewegungszwang) berichtet. Es handelte sich um das Schlankheitsmittel Li DA. In Deutschland wird dieses Mittel als chinesische Kräuterkapseln vermarktet. Im letzten Jahr waren es etwa 1 Million Kapseln, die der Zoll beschlagnahmte. Das als harmlose Kräuterkapseln angepriesene Mittel aus China wurde uns als Teil der Originalpackung zur chemisch-toxikologischen Analyse übergeben. Unsere Analyse ergab, dass in den Kapseln der synthetische Wirkstoff Sibutramin enthalten ist, welcher ähnlich wie N-Methyl-Amphetamin ein indirektes Sympathomimetikum (Arzneimittel, das im Organismus die gleiche Erscheinungen hervorruft wie bei Erregung des Sympatikus z. B. Adrenalin) ist und zu einer Freisetzung von Noradrenalin aus den Vesikeln präsynaptischer adrenerger Neurone führt. Das gleiche Mittel Li DA wurde auch vom Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz analysiert und ebenfalls Sibutramin in einer Konzentration von 26,4 mg/Kapsel festgestellt. Dieser Wirkstoff ist in Deutschland nur in einem Medikament enthalten – nämlich in Reductil mit einer maximalen Menge von 15 mg/Kapsel. Selbst diese Menge darf nur unter ärztlicher Aufsicht eingenommen werden, da sehr starke Nebenwirkungen auftreten. In Italien sei diese Substanz wegen zweier Todesfälle vom Markt genommen worden In der „Roten Liste“ sind als mögliche Nebenwirkungen u. a. folgende angegeben: Tachykardie (Herzrhythmusstörungen mit einem Anstieg der Herzfrequenz auf über 100/min.), Palpitationen (Herzklopfen, Herzrasen), Blutdruckerhöhung, Vasodilatation (Flush – Erweiterung der Blutgefäße), häufig Obstipation (Stuhlverstopfung), häufig Übelkeit, Zunahme hämorrhoidaler Beschwerden, sehr häufig seitens des ZNS Mundtrockenheit, Schlaflosigkeit, häufig Benommenheit, Parästhesien (Missempfindungen z. B. Kribbeln oder taubes schmerzhaftes brennendes Gefühl), Kopfschmerzen, Angstgefühle, häufig Schwitzen. häufig Geschmacksstörungen, Erkrankungen von Blut- und lymphatischen System mit u. a. Thrombozytopenie, Vorhofflimmern, paroxysmale supraventrikuläre Tachykardie, Erkrankung des Immunsystems, allergische Überempfindlichkeitsreaktion, psychische Erkrankungen, Depressionen bei Patienten sowohl mit als auch ohne anamnestische bekannte Depression, Erkrankungen des Nervensystems mit Krampfanfällen, vorübergehender Beeinträchtigung des Kurzzeitgedächtnisses, Augenerkrankungen, verschwommenes Sehen, Magen-Darm-Erkrankungen, Diarrhoe (Durchfallerkrankung), Erbrechen, Erkrankung der Haut und des Unterhautfettgewebes, Nieren- und Harnwegserkrankungen, akute interstitielle Nephritis, Glomerulonephritis (Nierenmark- bzw. –rindenentzündung), Harnverhaltung, Ejakulations-/Orgasmus-Abnormalitäten, Impotenz, Stö31 Flugsicherheit rung des Menstruationszyklus, auch kann ein Anstieg der Leberenzyme zustande kommen. Erfahrungswerte für den Wirkstoff existieren bis zu einer Menge von 20 mg/Kapsel. Eine dauerhafte Gewichtsreduktion ist mit dem Wirkstoff jedoch nicht erzielbar, lediglich ein zeitweiliger und vorübergehender Erfolg kann erreicht werden. Nach neuesten Forschungsergebnissen soll in Abhängigkeit von der genetischen Determination des Patienten der Wirkstoff Sibutramin nicht nur keinen Nutzen bringen sondern sogar gefährlich sein. Im Gen-GNAS finden sich häufig Veränderungen. Dieses Gen steuert aber die Produktion eines sog. stimulierenden G-Proteins, welches u. a. an der Fettverbrennung und an der Steuerung der Herzfrequenz beteiligt ist. Bei Menschen mit der sog. GGVariante - und dazu gehören rund 40 % der Menschen - führt die Einnahme von Sibutramin zu keiner zusätzlich über eine Änderung des Lebensstils hinausreichende Gewichtsreduzierung. Stattdessen fanden sich bei diesen Patienten besonders ausgeprägte Anstiege der Herzfrequenz und des Blutdrucks. Unter ärztlicher Beratung könnte ein in Problemfällen ärztlich beantragter Gen-Test hinsichtlich des Gens GNAS bei übergewichtigen Patienten zu einer optimalen Therapie führen und somit gefährliche Nebenwirkungen vermieden werden. Für Li DA und ähnliche Produkte besteht ein Einfuhrverbot. Verbrauchern wie Händlern drohen Freiheitsstrafen bis zu 3 Jahren. Die Zuständigkeit für die Strafverfolgung des international organisierten illegalen Handels mit Arzneimitteln liegt beim Bundeskriminalamt Wiesbaden (BKA). Die Gewinnspannen sollen dabei höher als im Drogenhandel liegen. Fazit: Insgesamt ist festzustellen, dass der Wirkstoff von Medikamenten wie am Beispiel von Sibutramin, in Blut, Urin und Geweben im Falle eines Flugunfalls gut nachweisbar sind und dann zwangsläufig in die forensische Beurteilung eingehen müssen. Aufgrund der massiven - in Abhängigkeit von den genetischen Voraussetzungen und der persönlichen Tagesform - nicht voraussehbaren Nebenwirkungen stellen Selbstmedikationen mit dem Appetitzügler Sibutramin ein erhebliches Risiko für die Flugsicherheit dar. Welche Beeinträchtigungen der Flugtüchtigkeit zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Anforderungen des Fliegens auftreten, lassen sich nicht voraussehen. Der Preis für eine leichtfertige Selbstmedikation wäre einfach zu hoch. Hals- und Beinbruch! Personalien Wir begrüßen ... Oberstleutnant Andreas Müller ist Oberstleutnant Dieter von Grolman der neue Dezernatsleiter d. Er trat zum 01.04.1981 in die Bundeswehr ein, absolvierte nach der Grundausbildung und dem Offizierlehrgang ein Grundpraktikum in Kaufbeuren und studierte von 1983 bis 1987 Elektrotechnik an der UniBw in Neubiberg. Anschließend wurde er als Lehroffizier und Hörsaalleiter in Kaufbeuren an der 11./TSLw 1 für drei Jahre eingesetzt. Es folgten Verwendungen als LfzEloOffz in der InstStff JaboG 49 in Fürstenfeldbruck, als Staffelchef bei der Wtg/WaStff JaboG 49, der Inst/WtgStff JaboG 49 und der InstStff beim LTG 63 in Hohn. Für ein Jahr besuchte er als Student die ACSC Air University der Maxwell AFB in Montgomery, AL/USA. Wieder in Deutschland angekommen konnte er sich mit diesem Hintergrundwissen als OrgStOffz im LwA bei der Abteilung OrgGdlg Lw einbringen. In den folgenden vier Jahren war er in Wunstorf als S3 StOffz u. stvKdr tätig, anschließend in Bonn beim FüL I 3 als Referent. Vor seiner Versetzung zu GenFlSichhBw als DezLtr d hatte er in der TechnGrp FlBschft BMVg die Verantwortung als Kommandeur. In seiner neuen Verwendung wünschen wir Glück und Erfolg. ist seit dem 01.11.2008 als Nachfolger von OTL Lothar Mücke als Leiter der Fachlehrgruppe Flugsicherheit Bw in Fürstenfeldbruck eingesetzt. Im Oktober 1980 begann er seine Laufbahn bei der Bundeswehr mit der Grundausbildung in Roth. Nach dem Erwerb des Militärflugzeugführerscheins als Transportluftfahrzeugführer beim LTG 62 (Ausbildungsstaffel Bremen) flog er zunächst die Do 28D. Nach seiner Versetzung zum JaboG 32 im August 1986 folgte die Ausbildung auf dem Muster HFB-320 (M), welches er bis 1994 flog. Daran schloss sich eine Verwendung beim AMK auf dem Muster Falcon 50 an. Seit 2006 war er beim NATO E-3A Verband Geilenkirchen auf AWACS eingesetzt. Er kann auf einen fliegerischen Erfahrungsstand von ca. 4.300 Flugstunden zurückblicken und diesen in die Flugsicherheitsausbildung einbringen. In seiner neuen Verwendung wünschen wir ihm viel Freude und einen guten Start. 32 Flugsicherheit Ausgabe 1 / 2009 Heft 1 März 2009 - 46. Jahrgang Fachliche Mitteilungen für fliegende Verbände Flugsicherheit Hauptmann Oliver Becker ist seit dem 01.10.2008 als Nachfolger von Major Thomas Kreitmair der Fachlehrgruppe Flugsicherheit Bw in Fürstenfeldbruck eingesetzt. Im Juli 1992 begann er seine Laufbahn bei der Bundeswehr mit der Grundausbildung in Budel, Holland. Nach der Ausbildung in Sheppard AFB, Holloman AFB und anschließender Europäisierung in Rheine flog er das Waffensystem F-4F als Luftfahrzeugführer bis Februar 2003. Im Verband wurde er in Nebenfunktion als FSO eingesetzt. Anschließend erfolgte eine Verwendung als Fluglehrer auf der T 38 A/C in Sheppard AFB für 4 Jahre. Mit der Rückversetzung nach Deutschland an die 9./OSLw als Hörsaalleiter für Waffensystemoffiziere Mitte 2007 begann seine fliegerische Karriere wieder auf dem Waffensystem F-4F in Wittmund. Hptm Becker kann auf einen fliegerischen Erfahrungsstand von ca. 2.800 Flugstunden zurückblicken und diesen in die Flugsicherheitsausbildung einbringen. In seiner neuen Verwendung wünschen wir ihm viel Freude und einen guten Start. Fachliche Mitteilung für fliegende Verbände Titelfoto: Arif Hamdy Bildbearbeitung www.schaltwerk.de „Flugsicherheit“, Fachliche Mitteilung für fliegende Verbände der Bundeswehr Herausgeber: Luftwaffenamt General Flugsicherheit in der Bundeswehr Redaktion: Hauptmann Klemens Löb, Tel.: 02203- 9083124 Luftwaffenkaserne 501/07 Postfach 906110 51127 Köln [email protected] [email protected] Gestaltung: Hauptmann Klemens Löb GenFlSichhBw Erscheinen: dreimonatlich Manuskripteinsendungen sind direkt an die Schriftleitung zu richten. Vom Verfasser gekennzeichnete Artikel stellen nicht unbedingt die Meinung der Schriftleitung oder des Herausgebers dar. Es werden nur Beiträge abgedruckt, deren Verfasser mit einer weiteren Veröffentlichung einverstanden sind. Weiterveröffentlichungen in Flugsicherheitspublikationen (mit Autoren- und Quellenangaben) sind daher möglich und erwünscht. Druck: Verlag Heimbüchel & Köllen GbR 53 117 Bonn - Buschdorf Editorial 1 Right engine on fire ... 2 Isolated Thunderstorms 6 Zweibrücken - fast das deutsche Teneriffa? 8 Maintenance Resource Management 11 Der Seefalke 13 CRM lebt - Situative Aufmerksamkeit am Pool 18 Leserbrief 21 Die Feuerwehren der Bw - ständig im Fokus 22 Zwei ist einer zuviel 27 Arzneimittel übers Internet 30 Personalien 32 Oberleutnant André Kürten ist seit dem 01.02.2009 Angehöriger des Dezernates d und zuständiger Sachbearbeiter für den Bereich Zelle MK 41, MK 88A, Cougar, NH 90 und Bell UH-1D. Seine Grundausbildung absolvierte er 1992 in Büdel/NL. Anschließend wurde er zur FlBschft BMVg nach KölnWahn versetzt und zum HubMech UH-1D ausgebildet. 1995 erfolgte die Zusammenlegung der VIP-Hubschrauber mit Teilen des ehemaligen HTG 64 zur HubschrauberTransportstaffel Nörvenich, was eine Versetzung von OLt Kürten nach Nörvenich zur Folge hatte. Dort war er weiterhin als HubMechMstr UH-1D eingesetzt, bis er im August 2000 in die Laufbahn des OffzmilFD und zur Fachschule der Lw in Fassberg wechselte. Nach erfolgreichem Abschluss der FSLw begann seine Ausbildung zum LfzTOffz im LTG 62 in Wunstorf. Nach dreijähriger Tätigkeit als LfzTOffz in der Wartungsstaffel wechselte OLt Kürten in den Stab TGrp als Leiter Einsatzsteuerung. Im Sommer 2007 folgte dann eine Versetzung nach Köln-Wahn zum Waffensystemkommando, Abt LwRüst. Dort war er als RüstOffz im Bereich Avionik EUROFIGHTER, MIDS/Link 16 „fremdverwendet“ und ist nun hier im Luftwaffenamt, Abt FlSichhBw. Wir wünschen viel Glück und Freude an der neuen Tätigkeit. Wir verabschieden ... Oberstleutnant Bernd Reinwarth war seit dem 01.10.2005 Dezernatsleiter „d“ des Technikdezernates unseres Hauses. Er kam vom LTG 63, wo er bis dato Kommandeur der TGrp war. Er ist ausgebildeter Luftfahrzeugelektroniker und wurde unter anderem eingesetzt als Sachbearbeiter für Flugsimulatoren im MatALw, als Chef der EloWaStff beim JG72 “W“ in Rheine, als S3Technik beim LTG 63 in Hohn und als A4b im LTKdo in Münster. Seine militärische Laufbahn begann 1974 mit der Offizierausbildung und Studium in der Fachrichtung Fluzeugfunk- und Funkmessausrüstung an der ehemaligen Offizierhochschule der Luftstreitkräfte/Luftverteidigung der NVA. Wir bedanken uns für die geleistete Arbeit und wünschen für die neue Verwendung als Referent beim FüL I 3 alles Gute. Major Thomas Kreitmair ist nach etwas mehr als 3 Jahren in der Fachlehrgruppe Flugsicherheit Bw zum 30.11.2008 aus der Bundeswehr ausgeschieden. Als BO 41 wurde er zum Flugzeugführer Tornado ausgebildet. Seine fliegerische Karriere begann in der 1. Staffel JaboG 33 in Büchel. Weitere Stationen waren die 1./JaboG 32 in Lechfeld, wo er auf den ECR-Tornado umgeschult und in der Folge auch im EG 1 in Piacenza eingesetzt wurde sowie Goodyear/AZ, wo er 4 Jahre als Fluglehrer in der fliegerischen Erstausbildung eingesetzt war. Die Tätigkeit als Lehrstabsoffizier und Hörsaalleiter in Fürstenfeldbruck begann er im Anschluss. GenFlSichhBw bedankt sich für sein großes Engagement in der Flugsicherheitsausbildung und wünscht für den weiteren Lebensweg viel Erfolg und Freude an der neuen beruflichen Herausforderung in der zivilen Fliegerei. Oberstleutnant Lothar Mücke hat die Fachlehrgruppe Flugsicherheit Bw in Fürstenfeldbruck aus gesundheitlichen Gründen zum 01.11.2008 verlassen. Er war hier seit 01.07.2003 als Lehrstabsoffizier und ab Januar 2006 als Leiter der Fachlehrgruppe eingesetzt. Nach der fliegerischen Grundausbildung zum Transportluftfahrzeugführer in Bremen folgten Verwendungen auf dem Einsatzmuster C-160 Transall in Wunstorf, Penzing und Altenstadt. Wir bedanken uns für die geleistete Arbeit und wünschen für den weiteren Werdegang die vollständige Genesung und viel Erfolg. Hauptmann Markus Baumann ist wieder in der LwInsthGrp 25 in Diepholz als Leiter Analytische Zustandsinspektion UH-1D tätig. Er trat am 01.04.1989 in die Bundeswehr ein. Nach der Grundausbildung in Budel wurde er zum Hubschraubermechaniker Bell UH-1D beim HTG 64 in Ahlhorn ausgebildet. Nach der Feldwebelund Meisterausbildung folgten Einsätze im Stab Technik in den Bereichen Einsatzsteuerung und Arbeitsplanung. Mit seiner Zulassung zum OffzMilFD begann seine Fachschulausbildung zum staatlich geprüften Techniker Maschinenbau Fachrichtung Luftfahrzeugtechnik, die er 1998 erfolgreich abschloss. Die anschließende Verwendung in der LwWerft 23, später umbenannt in LwInsthGrp 25, führte ihn nach Diepholz, wo er bis zum Jahresende 2005 als Leiter Einsatz TBtrFüOffz FlgdWaSys tätig war. Es folgte die Versetzung zum Luftwaffenamt Abteilung FlSichhBw, wo er im Dezernat d als LfzTOffz für die Waffensysteme UH-1D, MK 41, MK 88A, Cougar und NH-90 zuständig war. Hier durfte er alle fliegenden Verbände mit Drehflüglern inspizieren und mit den vielseitigen Tätigkeitsfeldern kennen lernen. Vielen Dank für die Unterstützung und alles Gute in der Zukunft. Flugsicherheit Ausgabe 1 / 2009 Foto Arif Hamdy• Bildbearbeitung www.schaltwerk.eu Fachliche Mitteilungen für fliegende Verbände Bundeswehr