der städt. Kindertagesstätte Haus der kleinen Füße
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der städt. Kindertagesstätte Haus der kleinen Füße
Konzeption der städt. Kindertagesstätte Haus der kleinen Füße Landgrafenstraße 29 34466 Wolfhagen Stand: 01.08.2014 Inhaltsverzeichnis der Gesamtkonzeption nach § 45 SGB Vlll A Grundsätze A1 A2 A3 A4 Tageseinrichtung für Kinder von 2-6 Jahre ………………………… Träger der Kindertagesstätte …………………………………………. Leitbild Stadt Wolfhagen ……………………………………………… Vorwort ……………………………………………………………………. 3 3 3 4 B Organisatorische Konzeption B1 B2 B3 B4 B5 B6 B7 Zielgruppe der Einrichtung ……………………………………………. Bedarfssituation im Einzugsgebiet……………………………………. Gesetzliche Grundlagen ………………………………………………. Rechtsträger (Träger der Einrichtung)……………………………….. Mitarbeiter ………………………………………………………………... Gebäude und Außenflächen ………………………………………... Regelung im organisatorischen Bereich …………………………… 5 5 6 6 7 10 13 C Pädagogische Konzeption C1 C2 C3 Pädagogische Grundhaltung………………………………………… Bildungs-und Erziehungsprozesse …………………………………… Methoden und Organisationsformen der pädagogischen Arbeit ……………………………………………………………………… Übergänge……………………………………………………………….. Beobachtung und Dokumentation und Planung der kindlichen Bildungsverläufe ………………………………………………………… Partnerschaftliche Kooperation mit Eltern …………………………. Kooperation mit anderen Einrichtungen …………………………… Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung Öffentlichkeitsarbeit ……………………………………………………. 17 19 33 Schlusswort …………………………………………………………………………. 46 C4 C5 C6 C7 C8 C9 D Anhang Kindergartensatzung Kinderschutz - Qualitätsstandards Quellenverzeichnis 2 36 37 38 39 40 46 A Grundsätze A1 Tageseinrichtung für Kinder von 2-6 Jahre Städt. Kindertageseinrichtung „Haus der kleinen Füße“ Landgrafenstraße 29 34466 Wolfhagen Tel.: 05692/996227 E-Mail: [email protected] A2 Träger Magistrat der Stadt Wolfhagen Burgstraße 33-35 34466 Wolfhagen Tel: 05692/602142 Frau Thonemann (Sachbearbeiterin Kitas) 05692/602120 Herr Liebig (Abteilungsleiter Kitas) Fax: 05692/602190 E-Mail: [email protected] [email protected] A3 Leitbild Stadt Wolfhagen 7 Meilensteine für unseren gemeinsamen Erfolg! 1. Wir erbringen Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger zur Erhaltung und Entwicklung unserer Stadt. Dabei handeln wir: engagiert kompetent qualitätsbewusst effektiv nach rechtsstaatlichen Grundsätzen 2. Wir stellen uns den Herausforderungen der Zukunft und leiten daraus realistische Ziele ab, die wir verantwortungsbewusst und kooperativ umsetzen. 3. Wir kommunizieren und informieren nach innen und außen. freundlich offen verständlich ergebnisorientiert verbindlich zeitlich und sachlich angemessen 3 ergebnisorientiert verbindlich zeitlich und sachlich angemessen 4. Wir begegnen jedem Menschen unvoreingenommen, respektvoll und vertrauensvoll. Wir gehen mit Kritik und Konflikten konstruktiv um. 5. Wir setzen unsere begrenzten Ressourcen (z.B. Personal, Finanzen, Sachmittel – aber auch Rohstoffe, Natur und Umwelt) bewusst und nachhaltig zur Erhaltung der Lebensqualität auch zukünftiger Generation ein. 6. Wir verstehen einen kooperativen Führungsstil als Voraussetzung für die gemeinsame Zielsetzung. Nachvollziehbare Entscheidungsprozesse sichern vertrauensvolle Zusammenarbeit. 7. Wir sichern Motivation und Qualifikation durch bedarfsorientierte Personalentwicklung (z.B. Fortbildung in fachlicher, methodischer und sozialer Kompetenz). Kontinuierliche Organisationsentwicklung (z.B. Optimierung von Arbeitsabläufen, Einsatz zeitgemäßer Technik) ist Pflichtaufgabe aller Führungskräfte und Mitarbeiter/-innen. A4 Vorwort Zur besseren Lesbarkeit der Konzeption haben wir stets die weibliche Form der angesprochenen Personengruppe verwendet, da dies auch dem realen Anteil der Beschäftigten in der Kindertageseinrichtung entspricht. Natürlich sind damit auch ggf. männliche Beschäftigte mit eingeschlossen. Leitsatz der Kindertagesstätte „Haus der kleinen Füße“ Unser Schwerpunkt ist die ganzheitliche Bildung, das Lernen mit Hand, Herz und Verstand. Bei uns sollen sich die Kinder wohl fühlen und glücklich sein. Wir möchten, dass die Kinder unsere Kindertageseinrichtung gerne besuchen, hier viel erleben, erfahren und lernen können. Um einen Einblick in unsere pädagogische Arbeit zu ermöglichen, haben wir diese Konzeption erstellt. Bereichert wird die gesamte Kindergartenzeit durch aktive und hilfsbereite Eltern. Unser Konzept ist begründet auf dem Bildungs- und Erziehungsplan des Landes Hessen. Mit der vorliegenden Konzeption wollen wir über das Profil unserer Einrichtung, sowie über unsere pädagogischen Schwerpunkte und 4 Zielsetzungen informieren und unsere Arbeit transparent machen. Diese Konzeption wurde aufgrund §45 Sozialgesetzbuch VIII (SGB Vlll) erweitert, um den Richtlinien von Jugendamt, Hessisches Kinderförderungsgesetz (HessKiföG) und Bildungs- und Erziehungsplan Hessen (BEP) zu entsprechen. Sie ist für die Mitarbeiter, Eltern und Träger verbindlich. Diese Konzeption ist nicht als abgeschlossenes Werk gedacht, sondern sie bleibt offen für neue Herausforderungen, Ideen und Impulse und wird immer wieder ergänzt. B Organisatorische Konzeption B1 Zielgruppe der Einrichtung In unserer Einrichtung können bis zu 125 Kinder von 3-6 Jahre in fünf Gruppen und 12 Kinder von 2-3 Jahre in einer Gruppe betreut werden. Bei Bedarf gibt es zwei Frühdienstgruppen von 7:00 – 8:00 Uhr und die Möglichkeit die Kinder gestuft, nach der Kernzeit (8:00 – 12:00 Uhr), bis 16:30 Uhr zu betreuen. Es ist möglich Kinder mit besonderem Förderbedarf aufzunehmen. Besuchen Kinder mit einer Integrationsmaßnahme die Einrichtung, reduziert sich die Gruppenstärke entsprechend der Anzahl der Integrationsmaßnahmen in einer Gruppe. Grundsätzlich kann jede Gruppe, auch die U-3 Gruppe, ein Kind mit einer Integrationsmaßnahme aufnehmen. Für jede bewilligte Integrationsmaßnahme wird, gemäß den gesetzlichen Richtlinien, eine Integrationskraft eingestellt. B2 Bedarfssituation im Einzugsgebiet Unsere Kindertagesstätte liegt zentral und dennoch in einem verkehrsberuhigten Bereich in einer Einbahnstraße in der Kernstadt von Wolfhagen. Unser Einzugsgebiet umfasst hauptsächlich die Kerngemeinde. Jedoch können Kinder der anderen 11 Stadtteile ebenso die Einrichtung besuchen. Durch die günstige Lage bieten sich vielfältige Möglichkeiten zu Exkursionen in die Stadt, z. B. zur Kirche, zum Rathaus, Schule, Post, Einkaufsmärkten und vielen mehr. Neben größeren Wohnsiedlungen sind in Wolfhagen in den letzten Jahren auch einige sehr ruhig gelegene Neubaugebiete entstanden. Wolfhagen weist für Familien eine sehr gute Infrastruktur auf. In der ländlich geprägten Stadt sind vielfältige Einkaufsmöglichkeiten geboten. Ärzte, Apotheken, Klinik, Kinderkrippen, Kindergärten, Schulen, Schulkindbetreuung, Jugendzentrum, Sportstadion und Freibäder gibt es vor Ort. Eines der Stadtentwicklungsziele von Bürgermeister und Magistrat ist der Ausbau und die Weiterentwicklung der aktiven Kinder- und Jugendarbeit. Zahlreiche Vereine tragen sehr engagiert und qualifiziert dazu bei, vielfältige Freizeitaktivitäten für Kinder und Jugendliche anzubieten. Die Kinder und ihre 5 Familien stammen dabei aus allen sozialen Schichten. Der Großteil der Eltern ist berufstätig, trotzdem sind auch viele Menschen in unserer Region auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Eine Tendenz zur Kleinfamilie ist ebenfalls zu beobachten. In Wolfhagen ist Aufnahmestelle für Asylbewerber eingerichtet worden. Viele Menschen aus diesem Personenkreis finden neue Wurzeln hier in Wolfhagen, so dass nicht nur eine große Anzahl von Kindern aus dem türkischen Kulturkreis, sondern auch aus zahlreichen weiteren Ländern die Einrichtung besucht. Flexiblere Arbeitszeiten und weitere Wege zum Arbeitsplatz sowie soziokulturelle Veränderungen in unserer Gesellschaft stellen immer neue Anforderungen an Öffnungszeiten, Schließtage und Dienstpläne unserer Einrichtung. B3 Gesetzliche Grundlagen Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) Hessisches Kinderförderungsgesetz (HessKiföG bzw. KiföG) Sozialgesetzbuch VIII (SGB Vlll) Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) Infektionsschutzgesetz (IfSG) Lebensmittelhygieneverordnung UN - Kinderrechtskonventionen UN - Behindertenkonventionen Hess. Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz B4 Rechtsträger (Träger der Einrichtung) Träger der Einrichtung ist der Magistrat der Stadt Wolfhagen mit Bürgermeister Reinhard Schaake als Leiter der Verwaltung. Alle 6 Wochen findet ein Treffen der Leiterinnen der 5 städtischen Kitas mit dem Abteilungsleiter und der Sachbearbeiterin der Verwaltung statt, um gemeinsam Absprachen zu treffen und aktuelle Informationen auszutauschen. Die Schließungszeiten der Kindertageseinrichtung werden immer mit den anderen städt. Kindertageseinrichtungen und mit dem Abteilungsleiter besprochen und abgestimmt. Weiterhin besteht nach Bedarf auch Kontakt zum Technischen Außendienst (TA) der Stadtverwaltung und der Liegenschaftsverwaltung. Der Sicherheitsbeauftragte des TA überprüft regelmäßig die Außen- und Innenanlagen. Neben dem festen Personal der einzelnen Gruppen, verfügt die Einrichtung über hausinterne Springkräfte, die im Krankheitsfall oder als UrlaubsFortbildungsvertretung die Gruppen-kraft vertritt. Die Springkräfte sind auch für die Vorschularbeit und die Zusammenarbeit, gemäß BEP, mit den zuständigen Grundschulen verantwortlich. 6 B5 Mitarbeiter a) Personal Die Einrichtung verfügt über eine vom Gruppendienst freigestellte Leitung mit einer Wochenarbeitszeit von 39 Stunden. Da es dem Träger sehr wichtig ist die Betreuung für Kinder in Wolfhagen so familien-freundlich wie möglich zu gestalten, verfügt jede Gruppe neben dem gesetzlich vorgegebenen Personalschlüssel gemäß KiföG auch noch zusätzlich über ein weiteres Kontingent an Personalstunden, z. B. für Springer oder für die kinderfreie Arbeitszeiten (für Vor und Nachbereitungszeiten). Verschiedene Praktikanten, Reinigungskräfte eine Hauswirtschaftskraft und zwei b) Aufgaben und Kompetenzen der Leitung und Ihrer Stellvertretung Die Leiterin/Stellvertretung ist dem Träger gegenüber verantwortlich für den ordnungsgemäßen Ablauf in der Tageseinrichtung. Die Leitungsfunktion umfasst folgende Aufgaben: Erarbeitung einer Konzeption in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen Ständige Optimierung der pädagogischen Konzepte und die Implementierung von notwendigen Veränderungsprozessen, sowie einer ständige Kontrolle der pädagogischen Abläufe – Qualitätsentwicklung mit dem pädagogischen Personal. Überwachung/ Kontrolle der hauswirtschaftlichen Arbeiten in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Personal. Elternarbeit / Elternpartnerschaft Aufstellung des Dienstplanes und Festlegung und Durchführung der Dienstbesprechungen, Absprache mit den Mitarbeiterinnen Mitwirkung bei der Einstellung, Versetzung oder Entlassung von Mitarbeiterinnen Verwaltung (planen, delegieren, kontrollieren, …) der Jahresplanung: z. B.: geplanten Elternabende, Feste und anderen Aktivitäten, Urlaubsplanung Regelung der Aufnahme der Kinder Sicherstellung der Anleitung der Praktikanten Kontakte zu den für die Tageseinrichtung für Kinder wichtige Institutionen Personalentwicklung Personalbewertungsgespräche führen /auch Feedbackgespräche Regelung der Arbeitszeiten (Überstunden, Krankheit, Urlaub, …) Erstellung von Dienstplänen Zusammenarbeit mit anderen Fachstellen (Sozialpädiatrischen Zentrum -SPZ, Frühförderung, Jugendamt, Schulen, Kinderärzte, Therapeuten, …) Zusammenarbeit mit dem zuständigen Anbieter des Mittagsessens 7 Abrechnung des Mitgegessens mit dem Träger Anschaffungen im Rahmen des Haushaltsplans nach Absprache mit dem Träger Meldung von (Gebäude-)Schäden und Veranlassung dringender Kleinreparaturen Meldung von Unfällen an den Träger Meldung von übertragbaren Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetz an zuständiges Gesundheitsamt Schutzauftrag gem. § 8a SGB VIII c) Aufgaben der Erzieherin/innen im Gruppendienst Die Erzieherinnen im Gruppendienst sind der Leiterin gegenüber verantwortlich für den ordnungsgemäßen Ablauf in der Kindergruppe. Hierbei haben die Erzieherinnen folgende Aufgaben wahrzunehmen: Umsetzung der pädagogischen Konzeption, der bestehenden Organisation Dokumentation über Beobachtungen der Kinder Portfolioarbeit mit den Kindern Pädagogische Inhalte und Angebote gemäß den Bedarfen der Kinder anbieten / umsetzen. Entwicklungsgespräche mit den Eltern führen Elternarbeit / Elternpartnerschaft Teilnahme an Dienstbesprechungen Führen der Anwesenheitsliste Reinigung des Spielmaterials Mitarbeit bei der Aufnahme von Kindern Anleitung der Praktikanten Kontakte zu den für die eigene Kindergruppenarbeit notwendigen Institutionen, im Einvernehmen mit der Leiterin aufnehmen. Meldung von Unfällen und übertragbaren Krankheiten an die Leiterinnen Alle Mitarbeiter/innen sind für alle ihnen anvertrauten Kinder gruppenübergreifend verantwortlich und haben ihre Aufsichtspflicht gewissenhaft zu erfüllen d) Besondere Qualifikationen, Funktionen und Beauftragung der Mitarbeiterinnen Alle Mitarbeiterinnen verfügen über eine fachliche Berufsausbildung im pädagogischen Bereich, um den allgemeinen und spezialisierten Anforderungen der frühkindlichen Bildung, Förderung von Kindern von 2-6 Jahren, Förderung von Kindern mit einer Integrationsmaßnahme und einer qualifizierten Betreuung von Kindern zu gewährleisten. Darüber hinaus sind alle Mitarbeiter in der Lage die o. g. Aufgaben (B4 /c) zu erfüllen. Eine ständige Fort- und Weiterbildung aller Mitarbeiterinnen (auch Praktikantinnen) gewährleistet zusätzlich eine ständig Optimierung des Qualitätsstandards der Einrichtung. 8 e) Gruppenteambesprechungen, Gruppenleiterbesprechungen und Dienstbesprechungen Eine gelungene Teamarbeit setzt voraus, dass wir offen und ehrlich miteinander umgehen, gesprächsbereit sind, zuhören können und kritikfähig sind. Die Teamarbeit ist die Basis unserer pädagogischen Arbeit. Jede Gruppe führt einmal wöchentlich eine Gruppenteamsitzung mit allen Mitarbeiterinnen der Gruppe durch. Für die Durchführung sind die Gruppenleitungen verantwortlich. Alle Gruppenleitungen und die Kita-Leitung treffen sich wöchentlich, um weitere wichtige Themen zu besprechen. Die Kita-Leitung ist für die Gruppenleiterbesprechung zuständig, die Gruppenleiter sind verantwortlich ihre Mitarbeiterinnen über die Inhalte der Besprechung zu informieren. Einmal monatlich findet eine Dienstbesprechung für alle Mitarbeiterinnen statt, die mindestens 26 Stunden wöchentlich arbeiten (Ausnahmen werden individuell mit der Leitung besprochen). Die Kita-Leitung ist für die Dienstbesprechung zuständig. Die Gruppenleiter sind verantwortlich fehlende Mitarbeiterinnen über die Inhalte der Besprechung zu informieren. f) Wir sind ein Ausbildungsbetrieb In unserer Einrichtung bieten wir Schülern / Schülerinnen die Möglichkeit, folgende Praktika zu absolvieren: Schulpraktikum der Hauptschule, Realschule oder des Gymnasiums. Dieses Praktikum dauert in der Regel drei Wochen und bietet den Praktikanten erste Einblicke in das Berufsleben. Praktikum mit gleichzeitigem Besuch der Fachoberschule für Sozialpädagogik zum Erwerb der Fachhochschulreife. Praktika im Rahmen der Ausbildung zum / zur staatlich geprüften Sozialassistenten / Sozialassistentin. Diese Ausbildung ist in Hessen eine Aufnahmevoraussetzung für die Fachschule für Sozialpädagogik. In unserer Kindertagesstätte bekommen alle Praktikanten eine fachkompetente Praxisanleitung und Praxisbegleitung. g) Ehrenamtliche Das Interesse an der Arbeit in Kindertageseinrichtungen steigt ständig. Deshalb haben wir oft Nachfragen von Personen, die gerne ehrenamtlich in unserer Einrichtung arbeiten möchten. Sofern wir personell in der Lage sind die Ehrenamtlichen angemessen zu begleiten, freuen wir uns sie bei und begrüßen zu dürfen. 9 B6 Gebäude und Außenflächen Luftbildaufnahme der Kita Landgrafenstraße Die Räume in der Einrichtung haben folgende Verwendung und Größe: Kellergeschoss Raum –Nr. Verwendung Größe in qm Lagerraum WC, Lagerraum, Aufzugswartungsraum Lagerraum 21,94 22,96 34,11 (Endziffern) 1 2,3,4 5( 10 Untergeschoss Raum –Nr. Verwendung Größe in qm Gruppenraum „Elefanten“ Mitarbeiterzimmer Gruppenraum „Mäusebande“ Gruppenraum „Spatzennest“ Gruppenraum „Schmetterlinge“ Flur WC/Bad Kinderküche Zwischen den beiden Räumen Turnplatz Heizungsraum Lagerraum WC/Bad 45,54 34,11 41,03 40,75 40,31 (Endziffern) 4 5 6 7 8 9 ,11,12 10 13 13/14 14 15 16 11 31,98 14,44 14,36 8,18 29,10 Erdgeschoss Raum –Nr. Verwendung Größe in qm Turn- und Schlafraum Aufbewahrung für Turngeräte Leitungsbüro Gruppenraum „Igelgruppe“ Mittelzimmer zum Spielen Gruppenraum „Entengruppe“ WC/Bad Igelgruppe WC/Bad Mittelzimmer WC/Bad Entengruppe Flur Vorratsraum der Küche Küche (Vergrößerung noch in diesem Jahr) WC Bücherei Lichtzauberraum Therapieraum Dusche, Bad WC 64,48 8,31 22,31 41,03 40,75 40,32 4,26 4,22 4,27 (Endziffern) EG 20 21,22 24 25 26 27 28 29 30 31,32,36 33 34 37 38 39 40 41 42 12 4,13 14,41 6,68 21,20 18,34 20,65 13,61 4,77 B7 Regelung im organisatorischen Bereich a) Regelung nach §8a SGB Vlll Die Leitung ist über §8a in Arbeitskreisen, vom Jugendamt und Fortbildungen sensibilisiert für dieses Thema, Sie und die Mitarbeiterinnen beobachten aufmerksam und handeln gegebenenfalls umgehend. (weiteres unter Punkt C11 Kinderschutz). Bürgermeister Schaake hat am 28.06.2014 den Vertragsabschluss nach § 8a SGB VIII mit dem Fachbereich Jugend des Landkreises Kassel unterzeichnet. b) Öffnungszeiten/ Beiträge, sowie Buchungszeitmodelle Montag bis Freitag: 7:00 Uhr – 8:00 Uhr Frühdienst 8:00 Uhr – 12:00 Uhr Kernzeit Montag bis Donnerstag: 12:00 Uhr – 16:30 Uhr Freitag: 12:00 Uhr - 15:30 Uhr Mittagsbetreuung Mittagsbetreuung Der Besuch der Einrichtung in der Kernzeit kostet 102,00 €. Hinzukommen für die Inanspruchnahme weiterer Zeiten monatlich 5,00 € pro ½ Std. Betreuung. Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig einen städt. Kindergarten der Stadt Wolfhagen, so ist für das 1. Kind der volle Beitrag zu zahlen, für das 2. Kind 50 % der Kernzeitkosten und das 3. Kind ist von der Zahlung des Kernzeitbeitrags befreit. Die Inanspruchnahme verlängerter Öffnungszeiten muss für jedes Kind in voller Höhe gezahlt werden. Die Kindergartengebühren w zum Ersten des Monats fällig. c) Essens- und Getränkeangebot /Mittagsversorgung Wir achten auf eine ausgewogene und vielseitige Ernährung, was unter anderem bedeutet, dass das mitgebrachte Frühstück der Kinder „zuckerfrei“ ist. Der zuckerfreie Vormittag ist ein fester Bestandteil unserer pädagogischen Arbeit und beinhaltet ein zuckerfreies Frühstück (keine süßen Aufstriche/ Joghurts/ Backwaren). Zuckerfreie Getränke reichen wir ebenfalls. Die Kinder haben immer die Möglichkeit Wasser oder zuckerfreien Tee zu trinken. Beim Frühstück legen wir sehr großen Wert darauf, dass die Kinder ihre eigenen Bedürfnisse selbst wahrnehmen können. Deshalb haben alle Ü-3 Kinder die Möglichkeit in der Zeit von 8:00 Uhr bis 10:30 Uhr frei entscheiden zu können, wann sie mit wem (mit welchem Kind aus der Gruppe) Frühstücken möchten. Geburtstagsfrühstücke oder ein Frühstück zu besonderen Festen oder zu einem bestimmten Thema wird individuell in jeder Gruppe gestaltet (evtl. ein gemeinsames Frühstück). Die Kinder im U-3 Bereich haben eine festgelegte Frühstückszeit, da die Kinder in diesem Alter noch andere entwicklungsspezifische Bedürfnisse haben. Das Mittagessen wird von einem externen Anbieter aus Kassel, der sich auf 13 Mittagessen für Kindertageseinrichtungen und Schulen spezialisiert hat, geliefert. Alle Kinder, die länger als 6 Stunden betreut werden, müssen an der Mittagsverpflegung teilnehmen. Beim Mittagessen ist es uns wichtig, dass die Kinder selbst entscheiden können wie viel sie essen möchten, deshalb darf sich jedes Kind selbständig das Essen auf seinen Teller tun. Natürlich unterstützen die Erzieherin die Kinder bei diesem komplexen Lernprozess (feinmotorische Fähigkeiten – das Essen aus der Schüssel nehmen und auf den eigenen Teller tun, eigene Bedürfnisse wahrnehmen – was möchte ich essen, Erfassung von Mengen – wie viel möchte/ kann ich essen, sozial- emotionale Fähigkeiten - warten bis ich an der Reihe bin). Deshalb nehmen wir uns eine Stunde Zeit für das Mittagessen mit anschließendem Zähneputzen und allgemeinen Hygienemaßnamen. Die Zahngesundheit wird außerdem durch Aktionen mit unserem Patenzahnarzt Dr. Blößer (aus Wolfhagen) und seiner Frau unterstützt. Er/Sie besucht uns regelmäßig, macht Aktionen mit den Kindern und stellt uns Zahnpasta und Zahnbürsten zur Verfügung. d) Anmelde- und Aufnahmeverfahren Die Eltern können sich bei der Stadtverwaltung oder in der Kindertageseinrichtung ein Formular zur Voranmeldung abholen. Die ausgefüllten Voranmeldungen können entweder in der Einrichtung (werden dann von der Leitung der Einrichtung zur Stadtverwaltung gebracht) oder direkt bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Alle Voranmeldungen werden von der Stadtverwaltung erfasst. Ca. 2-3 Monate vor dem neuen Kindergartenjahr erhalten Eltern einen schriftlichen Aufnahmebescheid, mit dem möglichen Betreuungskontingent/ den Betreuungszeiten für ihr Kind von der Stadtverwaltung zugesandt, mit der Bitte den beigefügten Personalbogen, als Bestätigung, fristgerecht zurück zu senden. Gleichzeitig erhalten die Eltern einen Info-Brief zur bevorstehenden Eingewöhnung des Kindes. Die Eltern erhalten zu Beginn der Kitazeit eine Begrüßungsmappe mit allen wichtigen Informationen über die Einrichtung. Wichtige Fragen werden während der Eingewöhnungsphase oder bereits vor der Eingewöhnung - vor allem bei den U-3 Kindern - besprochen. Um eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern und dem Personal der Einrichtung zu gewährleisten, finden regelmäßig Info- und Entwicklungsgespräche statt. 14 e) Bring- und Abholzeiten Die Kinder können morgens – im Frühdienst in der Zeit von 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr gebracht werden. Alle Kinder, die nicht zum Frühdienst angemeldet sind, können ab 8:00 Uhr gebracht werden. Wir bitten darum die Kinder täglich bis spätestens 9:00 Uhr in die Einrichtung zu bringen. Ausnahmen müssen mit den Gruppenleitungen besprochen werden, da um 9:00 Uhr die Freispielzeit beginnt und eine Unterbrechung die pädagogischen Abläufe behindern würde. Alle Kinder, die die Kita während der Kernzeit besuchen, müssen um 12:00 Uhr abgeholt werden. Alle anderen Kinder müssen entsprechend ihrem Betreuungsvertrag abgeholt werden. f) Ferienregelung / Schließungstageregelung Die Ferien werden vom Träger in Absprache mit den Leitungen festgelegt.Unsere Kindertageseinrichtung ist immer eine Woche in den Osterferien (immer 4 Tage nach Ostermontag), zwei Wochen in den Sommerferien (jährlich variabel), an zwei Tagen vor den Sommerschließungstagen (Putztage) und ca. 5-7 Tage in den Weihnachtsferien (jährlich variabel). Bei Bedarf haben berufstätige Eltern die Möglichkeit ihr Kind in einer Notgruppe während der Schließungstage im Sommer anzumelden. Zusätzlich wird die Einrichtung an zwei Tagen jährlich für eine interne Fortbildung aller Mitarbeiter/ Praktikanten der Einrichtung, an einem Brückentag, an einem Nachmittag im Jahr für die Personalratsversammlung und an einem Tag während des Betriebsausfluges der Stadt Wolfhagen geschlossen. Die Schließungstage werden den Eltern spätestens einen Monat im Voraus schriftlich mitgeteilt. Dabei erhalten Sie Informationen über eine eventuelle Notfallregelung. Eine Notdienstgruppe kann auch in einer anderen Kindertageseinrichtung der Stadt Wolfhagen stattfinden. Die Kindertagesstätte muss geschlossen werden, wenn das Gesundheitsamt dies bei Auftreten ansteckender Krankheiten anordnet. g) Regelung für Besuchskinder Ehemalige Kindergartenkinder dürfen, nach Absprache der Eltern mit der jeweiligen Gruppenleitung, ohne Begleitperson die Kindertageseinrichtung besuchen. Weitere Besucherkinder dürfen die Einrichtung ebenfalls, nach Absprache mit der jeweiligen Gruppenleitung, besuchen. 15 i) Infektionsschutz, Hygiene und Sicherheit Auf die Umsetzung der gesetzlich vorgeschrieben Hygienestandards wird in der Kindertageseinrichtung geachtet. Um dies zu gewährleisten liegt ein ausführlicher Hygieneplan in schriftlicher Form vor, der allen Mitarbeitern bekannt ist. Alle Beschäftigten sind vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit und danach regelmäßig mindestens im Abstand von zwei Jahren über gesundheitliche Anforderungen und Mitwirkungsverpflichtungen (Besuchsverbote, Meldepflichten an das Gesundheitsamt, Aufklärungspflichten gegenüber den Eltern usw.) zu belehren. Die Belehrung nach § 35 IfSG erfolgt einmal jährlich durch den Träger und der Leitung der Einrichtung. Die Belehrung nach § 43 IfSG erfolgt einmalig durch das Gesundheitsamt. Eltern sind verpflichtet Infektionskrankheiten, die bei Ihrem Kind zum Ausbruch kommen umgehend im Kindergarten zu melden! Werden in der Einrichtung Infektionskrankheiten, die meldepflichtig sind bekannt, so meldet die Leitung dieses sofort per Telefon dem Gesundheitsamt in Kassel. Um im Falle eines Unfalles oder bei einem Brand schnell reagieren zu können sind die Notausgänge bekannt und gekennzeichnet. Außerdem befindet sich im Büro Erste – Hilfe Material. Alle Mitarbeiterinnen sind für die Sicherheit im Haus mitverantwortlich und haben Schäden und Unfälle sofort der Leitung zu melden. Der Arbeitsschutzbeauftragte Herr Kirchhoff besucht uns regelmäßig und überprüft dass Vorschriften eingehalten werden. Zweimal jährlich findet eine Arbeitssicherheitssitzung (ASA) statt, die er leitet. Die Sicherheitskontrollen auf dem Spielplatz werden in regelmäßigen Abständen von Mitarbeitern des Technischen Außendienstes durchgeführt. Außerdem finden regelmäßige TÜV-Kontrollen statt. j) Datenschutz In der Infomappe für die Eltern (Begrüßungsmappe) sind Infos betreff des Datenschutzes enthalten. Die Eltern erlauben mit ihrer Unterschrift, ob Ihr Kind fotografiert oder gefilmt werden darf. Ebenso ob Fotos in der Presse veröffentlicht werden dürfen. 16 C Pädagogische Konzeption C1 Pädagogische Grundhaltung a) Geeignete Bildungsbeteiligung von Kindern Das Bild vom Kind wird durch ein Konzept von Entwicklung geprägt, welches das Kind als aktiven Gestalter seiner Entwicklung und Entwicklungsmöglichkeiten anerkennt. Das Entwicklungskonzept beinhaltet Aufgaben, die es über die gesamte Lebensspanne in Form von Anforderungen (individueller, biologischer, gesellschaftlicher, kultureller Art) zu bewältigen gilt. In Anlehnung an die Entwicklungstheorie nach Wygotski, sind wir zu einem Bild vom Kind gelangt, das seine Entwicklung nicht isoliert, sondern im sozialen Kontext stattfindet. Den sozialen Kontext in der Kindertageseinrichtung erkennen wir als Ort der Vielfalt an. Die Heterogenität sehen wir als Aufgabe einer inklusiven Frühpädagogik. In dem wir allen Kindern die Teilhabe an den angebotenen Bildungsangeboten ermöglichen. Unter Einbeziehung von Chancengleichheit, Antidiskriminierung, soziale Gerechtigkeit setzen wir die rechtlichen Grundlagen, die Umsetzung der UNKinderrechtskonvention Artikel 2 Absatz 1, sowie Artikel 23 Absatz 3 um. Die UN- Behindertenrechtskonvention ist seit März 2009 geltendes Recht auf Bundesebene und ist als weiterführende Interpretation der Kinderrechtskonvention zu verstehen (vgl. Albers 2011, 27). Sie verfolgt das Ziel, welches wir im pädagogischen Alltag ebenfalls verfolgen, die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung zu fördern und gesellschaftliche Diskriminierungen abzubauen. Die Pädagoginnen in unserer Kindertageseinrichtung sind geprägt von einer 17 pädagogischen Haltung, die ein ko-konstruktivistisches Bildungsverständnis beinhaltet. Nach diesem ko-konstruktivistischen Verständnis entwickeln Kinder geistige, sprachliche und soziale Kompetenzen durch die soziale Interaktion, die geprägt ist von der Eigenaktivität des Kindes (vgl. Fthenakis 2010,13). Ziel unserer Arbeit ist der Abbau von Barrieren, die die Kinder an der Bildungsteilhabe hindern könnten. Ziel unserer Arbeit ist der Abbau von Barrieren, welche die Kinder an der Bildungsteilhabe hindern könnten. Heterogenität bestimmt die Bildungslandschaft unserer Kindertageseinrichtungen. In dem wir, in Anlehnung an den hessischen Bildungs- und Erziehungsplan, die Partizipation aller Kinder, als einen Schwerpunkt zur Entstehung demokratischer Kompetenzen nutzen. Entsteht ein „Wir-Gefühl“ in der Gruppe, gegenseitiger Respekt, Toleranz und Solidarität (vgl. Fthenakis 2012, 84). Als Handlungsbasis dienen Kinderkonferenzen, in denen die Kinder ein Grundverständnis erwerben von Mehrheitsentscheidungen, Abstimmungsregeln, eine Meinung vertreten zu können und andere Ansichten zu akzeptieren (vgl. a.a.O., 85). b) Pädagogischer Ansatz oder Grundhaltung Die pädagogische Grundhaltung ist die innere Einstellung der Erzieherin und die Grundlage des pädagogischen Handelns, der ein bestimmtes Menschenbild, sowie Werte zugrunde liegen. Beispiel: Eine pädagogische Grundhaltung ist beispielsweise der Umgang und die Akzeptanz das jedes Kind einzigartig ist. Ein guter Kontakt zu Kindern und Eltern ist wichtig, um eine verlässliche Beziehung auf Zeit (bis zum Eintritt in die Schule) einzugehen. Erzieherin/innen sind die ersten wichtigen Bezugspersonen außerhalb der Familie. Sie begleiten die Kinder in einer bedeutenden Entwicklungsphase ihres Lebens. Daraus ergeben sich folgende Grundhaltungen für uns Erzieherin/innen: offen sein gemeinsam mit den Kindern lernen sich weiterentwickeln und weiterbilden Verantwortung für das eigene Handeln übernehmen realistische Selbsteinschätzung eigene Arbeit kritisch reflektieren gute kollegiale Beziehungen Wir schaffen für die Kinder eine liebevolle, geordnete Umgebung in der sich die Kinder sicher und geborgen fühlen und frei entfalten können . c) Rolle der Emotionalität des Kindes Das emotionale Lernen beginnt schon vor der Geburt und setzt sich in der gesamten Kindheit (und darüber hinaus) fort. Die größten Schritte macht das Kind dabei in den ersten sechs Lebensjahren. Ein bedeutsamer Teil der emotionalen Entwicklung ist die Empathiefähigkeit, also die Fähigkeit, eine emotionale Situation wahrzunehmen und Gefühle stellvertretend mit der 18 betroffenen Person mitzuerleben. Sobald Kinder erkennen, in welchen Situationen bestimmte Gefühle bei ihnen selbst ausgelöst werden, besitzen sie die Fähigkeit das Erlernte allmählich auch auf ihre Umwelt zu übertragen. Dabei entwickelt sich das Verständnis für die Emotionen anderer ständig weiter. (Empathiefähigkeit). In Stress-Situationen lässt sich beobachten, dass Säuglinge und Kleinkinder ihre Emotionen interaktiv, d.h. mit Unterstützung der Bezugspersonen regulieren. Mit zunehmendem Alter lernen die Kinder, dass sie durch eine gezielte Ablenkung ihrer Aufmerksamkeit oder Rückzug unangenehme Situationen und Gefühle (z.B. Frust durch einen unerreichbaren Gegenstand) vermeiden können. Zudem erfahren Kinder die Wirkung von Selbstberuhigungsstrategien, etwa durch körperliche Beruhigung (Schaukeln, Saugen), im Vorschulalter durch beruhigende Verhaltensrituale (z.B. Durchatmen) oder Selbstgespräche. Schließlich wenden Kinder ab dem Vorschulalter auch kognitive Strategien an, wie gedankliche Ablenkung oder Ideen, die sie kommunizieren müssen. Die verschiedenen Bereiche der emotionalen Entwicklung hängen zum einen mit weiteren Entwicklungsbereichen, insbesondere der kognitiven, sprachlichen und sozialen Entwicklung zusammen. Andererseits spielen genetisch bedingte Unterschiede im Temperament, sowie vielfältige Sozialisationsbedingungen (z. B. familiäres Umfeld, Erfahrungen mit Gleichaltrigen, schulische Einflüsse) eine entscheidende Rolle in der Frage: Wie lernen Kinder den Umgang mit Emotionen? d) Individuelle und ganzheitliche Bildung In unserer Einrichtung wird besonders darauf Wert gelegt, dass jedes Kind – ganz gleich ob es ein Junge oder ein Mädchen, ein Kind aus Deutschland oder ein Kind mit Migrationshintergrund, ein Kind mit einem besonderen Förderbedarf oder ein Kind aus besonderen Lebensumständen ist - die Unterstützung erhält die es bedarf. Dabei können individuelle Maßnahmen oder auch gruppendynamische Prozesse notwendig sein. C2 Bildungs-und Erziehungsprozesse a) Bildung, was ist das? Unter Bildung ist aus pädagogischer Sicht die Aneignung von Kompetenzen, d.h. der Lernprozess des Menschen, gemeint. Bildung ist der lebenslange Erwerb von geistigen, kulturellen, sozialen und lebenspraktischen Fähigkeiten. Der junge Mensch strebt durch seine Bildung Fähigkeiten an, die ihn zu einer selbstbestimmten und mündigen Persönlichkeit führen. Jedes Kind hat ein Recht auf optimale Förderung seiner Entwicklung! Bildung muss vom Kind her gedacht werden: Das Kind bildet sich selbst. Lernen hat sich an den individuellen Möglichkeiten des Kindes zu orientieren. Die Erzieherin hat die Aufgabe, dem Kind geeignete Voraussetzungen zu 19 schaffen, damit es sich bilden und entwickeln kann. Den Lernvorgang ergreifen muss das Kind immer selbst. Die Erzieherin ist Entwicklungsbegleiterin. Dabei muss das Kindeswohl stets im Blick behalten werden. Die Jugendhilfe ist seit Inkrafttreten des § 8a SGB VIII verpflichtet, das Kindeswohl sicher zu stellen. Dies bedeutet für uns, dass die Leitung verpflichtet ist, bei vermuteter Gefährdung das zuständige Jugendamt zu informieren. b) Unsere Kinder Die Entengruppe – U3 Gruppe im „Haus der kleinen Füße“ Die „Entengruppe“ kann bis zu 12 Kinder im Alter ab 2 Jahren aufnehmen. Der Übergang aus der Familie in die Kindertagesstätte bedeutet für das Kind eine große Herausforderung. Dabei lernt es sich an eine neue Umgebung anzupassen und Beziehungen zu fremden Personen aufzubauen. Damit das Kind den Eintritt in den Kindergarten als positive Erfahrung erleben kann, ist eine behutsame Eingewöhnung von großer Bedeutung. Deshalb orientieren wir uns am „Berliner Eingewöhnungsmodell“. Die Eingewöhnungszeit beträgt ca. 3 Wochen. Während dieser Zeit wird das Kind von den Eltern oder einer anderen vertrauten Bezugsperson begleitet. Ein intensiver Austausch zwischen Eltern und Erzieherinnen ist uns während der Eingewöhnungszeit und natürlich auch darüber hinaus sehr wichtig. Die Entengruppe ist ein Ort der Geborgenheit, des Erlebens und des Lernens. Deshalb wird sich an den Bedürfnissen der Kinder orientiert, um ihnen die bestmögliche Unterstützung und Förderung zukommen zu lassen. Dabei können die Kinder in folgenden Bildungsbereichen täglich neue Eindrücke und Erfahrungen sammeln, sowie Gelerntes üben und festigen: Anerkennung und Wohlbefinden (Gesundheit, Geborgenheit, Selbständigkeit) Die Welt entdecken und verstehen (sich selbst, die Natur und die Umwelt) Lernen sich auszudrücken (nonverbal, verbal und kreativ) Mit anderen zu leben (Sozialverhalten, Regeln, Rituale, Traditionen) Ü-3 Kinder Unsere Einrichtung hat 5 Gruppen für alle Kinder, die bei der Aufnahme 3 Jahre und älter sind. Die Gruppenstärke richtet sich bei diesen Gruppen immer danach, ob Integrationskinder die Gruppe besuchen. Ohne Integrationskinder beträgt die Höchstgrenze 25 Kinder. Integrationskinder / Inklusion Der Gesetzgeber hat in § 22a SGB VIII festgeschrieben, dass Kinder mit und ohne Behinderung – sofern der Hilfebedarf dies zulässt – gemeinsam gefördert werden sollen. 20 Integration gelingt immer dann, wenn Menschen ohne Behinderung es als selbstverständlich ansehen, mit Behinderten gemeinsam zu leben und zu arbeiten. Dieses Denken sollte bereits im Kleinkindalter gefördert werden. Jeder Mensch ist ein einzigartiges Individuum und unterscheidet sich von anderen Menschen. Eine Behinderung stellt dabei eine von vielen Verschiedenheiten dar, die Menschen aufweisen können. Jeder kann davon betroffen sein, sei es durch eine Krankheit oder durch einen Unfall. Wir nehmen gerne Kinder mit einem besonderen Förderbedarf/ mit einer Integrationsmaßnahme bei uns auf. Die Gruppenstärke von 25 Kindern wird verringert, wenn Integrationskinder die Gruppe besuchen. Für jedes Integrationskind erhält die jeweilige Gruppe zur Unterstützung eine zusätzliche Integrationsfachkraft mit 15 Stunden. b) Lernen in allen Bildungsbereichen Körper (Körper, Bewegung, Gesundheit) Sprache (Kommunikation, Rollenspiele…) Kreativität (Malen, Formen, Gestalten) Musik (Klänge, Rhythmen, Melodien, Instrumente) Naturwissenschaft (Mathematik, Technik, Experimente) Gesellschaft (Werte und Normen, Religion, Politik) Emotionalität und soziale Beziehungen/Sozialverhalten Besondere Schwerpunkte liegen bei uns im Bereich des Freispiels, der Projektarbeiten, der Waldtage, der Vorschularbeit im Fuchsbau und das Portfolio. Die Kinder werdn natürlich darüber hinaus in allen Bildungsbereichen, die es für seine gute Entwicklung benötigt, gefördert. Die Spracherziehung ist bei uns in alle Alltagshandlungen eingebunden und wird in gezielten Aktivitäten stets mit bedacht, z.B. bei Bilderbuchbetrachtungen oder Singen gezielt praktiziert. Zusätzlich wird in der Fuchsbausgruppe das Lernprogramm HLL (Hören, Lauschen, Lernen) durchgeführt. c) Freispielzeit - Weniger ist mehr! Der Kita-Alltag wird häufig als stressig und mit Förderprogrammen und angeleiteten Aktivitäten überfrachtet und verplant erlebt. Die Fachkräfte der städt. Kindertagesstätte „Haus der kleinen Füße“ aus Wolfhagen stellten sich folgende Fragen: „Wie kommt es dazu, was sind die Hintergründe? Was können wir als Einrichtung gegen diese Überbelastung tun? Und wie könnten wir unsere vorhandene Tagesstruktur optimieren, dass die Kinder eine Zeit haben in der sie ungestört und frei spielen können?“. Beispiel: Gerhard ist gerade dabei, mit den anderen Kindern einen Turm zu bauen. Alle haben viel Spaß. Gerhard würde viel lieber bei den anderen bleiben und weiter bauen. Die Erzieherin stört sein Spiel ungern, aber auf dem 21 Plan steht ein Lernprogramm für 4 – 5 jährige Kinder oder eine angeleitete Aktivität. Eine durchaus typische Situation im Kindergartenalltag. „Wir haben ein allgemeines menschliches Wissen darüber, wie Kinder aufwachsen, wie sie sich entfalten und wie diese Entfaltung behindert wird. Aus irgendeinem Grund machen wir aber ausgerechnet in der Förderpädagogik haargenau das Gegenteil.“ (Wolfgang Bergmann) Und das trotz aller Erkenntnisse aus Gehirnforschung, Entwicklungspsychologie oder Bindungstheorie und meistens gegen den gesunden Menschenverstand oder das Bauchgefühl. „Weniger ist mehr“ – auf dem Weg zu einer sinnvollen Veränderung Alle Fachkräfte der städt. Kindertagesstätte „Haus der kleinen Füße“ waren sich darin einig, dass die bestehenden Strukturen dringend verändert werden mussten. Dabei wurde überlegt, was in der pädagogischen Arbeit mit den Kindern „wirklich wichtig“ (Gerald Hüther). Damit ist nicht gemeint, dass Lernprogramme und angeleitete Aktivitäten an sich nicht förderlich sind, sie dürfen aber nicht in ein enges Zeitkorsett geschnürt sein, bei dem Kinder ihr Freispiel abbrechen müssen, um schnell zum nächsten Programmpunkt zu wechseln. Im Januar 2014 fand im Haus der kleinen Füße eine 2-tägige Fortbildung für alle pädagogischen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen sowie für die Praktikanten, zu dem Thema Freispiel, statt. Während der Fortbildung hat sich noch mehr gezeigt, dass eine Veränderung der bestehenden Tagesstruktur notwendig ist, um die vorhandene Qualität der pädagogischen Arbeit noch weiter zu steigern. Deshalb wurde einstimmig beschlossen die Tagesstruktur ab dem 10. März 2014 und damit verbunden, die Durchführung der Freispielzeit entsprechend den gewonnenen Erkenntnissen zu verändern. So findet jetzt die Freispielzeit im Haus der kleinen Füße statt Die Kinder wählen selbst aus, womit sie sich beschäftigen möchten (Puzzle, Konstruktionsspielzeug, in der Puppenecke, …). Dabei steht es ihnen frei sich ihre Spielpartner selbstbestimmt zu wählen. Ein sehr wichtiges Merkmal der Freispielzeit ist, dass die Kinder in ihrem Handeln nicht von den Erwachsenen unterbrochen werden, damit sie konzentriert, im eigenen Tempo und gemäß ihren eigenen Bedürfnissen die Zeit selbstständig einteilen können. Der Erzieherin greift nur dann regulierend ein, wenn Gefahr für das Kind oder andere besteht oder wenn bestehende Regeln nicht eingehalten werden. Die Aufgabe der Erzieherin ist es die Räumlichkeiten im Voraus ansprechend zu gestalten, damit die Kinder Lust bekommen sich mit den entsprechenden Angeboten zu beschäftigen (Verkleidungskiste, Staffelei, Bücherangebote, Bauecke, …). Während der Freispielzeit hat die Erzieherin die Möglichkeit die Kinder gezielt, unter Berücksichtigung von verschiedenen pädagogischen Gesichtspunkten, zu beobachten und die Beobachtungen zu dokumentieren. Die Erzieherin 22 nimmt im Freispiel nicht aktiv an den Aktionen der Kinder teil, außer sie wird von den Kindern dazu aufgefordert: „Spielst Du mit?“. Sie steht als Ansprechpartnerin natürlich jederzeit zur Verfügung. Aus den gewonnenen Beobachtungen werden die Wünsche und Bedürfnisse der einzelnen Kinder und die der Gruppe sichtbar. Zum Beispiel: Die Kinder unterhalten sich über die Berufe ihrer Eltern und greifen dieses Thema im Rollenspiel auf. Die Erzieherin kann dann beim nächsten Freispiel darauf eingehen und ein entsprechendes Angebot (Verkleidungskiste mit Requisiten) vorbereiten. Der neue Tagesablauf in der Entengruppe ist angelehnt an die allgemeine Tagesstruktur der anderen Gruppen. Dabei wird jedoch der Bedarf der U-3 Kinder individuell berücksichtigt. Neue Tagesstruktur seit dem 10.03.2014 07:00 – 8:00 Frühdienst / Ankommen 08:00 – 9:00 Angeleitete Spielzeit, Zeit für: Portfolioarbeit, Integrationsarbeit, Möglichkeit für freies Frühstück 9:00 – 10:30 F R E I S P I E L Z E I T (bitte nicht stören) Möglichkeit für freies Frühstück 10:30 – 12:00 Angeleitete Aktivitäten: Garten, Kochen, Stuhlkreis- teilweise mit Lernprogrammen wie Faustlos. 12:00 - 13:00 Abholzeit / Mittagessen, Zähneputzen, Wickeln, Parallel zwei Spielgruppen 13:00 – 14:00 Abholzeit / Schlafen / Ruhen / Ruhiges spielen 14:00 – 15:00 Abholzeit / Angeleitetes Spiel 15:00 – 15:15 Abholzeit / Kleines Essen (Obst, Gemüse, …) 15:15 – 16:00 Abholzeit / Angeleitete Aktivitäten: z. B. Stuhlkreis 16:00 – 16:30 Abholzeit / Angeleitetes Spiel Die Umsetzung der neuen Tagesstruktur wird in regelmäßigen Abständen mit den Kindern, im Team und mit den Elternbeiräten besprochen. Ende März 2014 fand bereits in jeder der sechs Gruppen der Einrichtung ein Reflexionsgespräch mit den Kindern statt. Die Ergebnisse, bzw. die Aussagen der Kinder wurden fantasievoll mit Fotos, selbstgemalten Bildern und Collagen dokumentiert. Es kann festgehalten werden, dass die Kinder und die Erzieherinnen bereits nach kurzer Zeit eine positive Veränderung wahrgenommen haben. Weniger ist jetzt mehr!!! d) Projektarbeiten Projekt in den Gruppen: In allen Gruppen werden im Verlauf eines Jahres über mehrere Wochen verschiedene Projekte gestaltet. Ein Projekt orientiert sich immer an den Interessen und Bedürfnissen der Kinder und ist ein Vorhaben, das sich nach der Realität und den Erfahrungen dieser richtet. Wir bemühen uns, die Interessen aufzugreifen und die einzelnen Aktionen darauf abzustimmen. So kann das Wissen des einzelnen Kindes vertieft und seine Fähigkeiten erweitert 23 werden. Bei der Planung unserer Projekte ist uns die ganzheitliche Förderung ein Anliegen. Die Kinder sammeln Erfahrungen mit Kopf, Herz und Hand. In der Vergangenheit sind schon viele Projekte mit den Kindern entstanden, z. B. „Das Leben auf einer Ritterburg“. In der Gruppe wurde beobachtet, dass die Kinder immer wieder mit viel Phantasie Burgen gebaut haben und ein Ritterbuch anschauen wollten. Das war der Anlass für uns, aus diesen Interessen ein Projekt zu entwickeln. Zunächst wurde als Motivation für die Kinder eine Besichtigung der Weidelsburg, an der auch Eltern teilnehmen konnten, durchgeführt. In der Gruppe wurden in den folgenden Wochen Sachbücher angeschaut, Ritterkostüme und Familienwappen gestaltet. Die Spielebene wurde zur Ritterburg umfunktioniert. Auch das Töpfern und Filzen von Wolle war für die Kinder interessant. In den Bewegungsstunden bekamen die Kinder einen Eindruck, wie sich die Entwicklung vom Pagen zum Ritter vollzogen hat. Außerdem wurden Spiele vorgestellt und ausprobiert, die die Kinder als Ritter gespielt haben. Es wurde getanzt und gemeinsam ein Ritterlied gesungen. Eine wichtige Erfahrung für die Kinder war auch zu erfahren, was die Ritter gegessen und getrunken haben. Es wurde gebacken, gekocht und natürlich auch probiert. Zum Schluss des Projektes wurde mit Kindern und Eltern gemeinsam ein Ritterfest gefeiert. Projektwoche mit allen Kindern: Zusätzlich zu den oben erwähnten Projekten in den einzelnen Gruppen, führen wir auch noch einmal jährlich ein gruppenübergreifendes Projekt mit allen Kindern unserer Einrichtung durch. Dabei wird im Vorfeld ein Thema ausgewählt, z. B.: Musik oder Märchen. e) Der Waldtag Regelmäßige Waldbesuche mit Kindern bringen viel Abwechslung in den Alltag. Frische Luft, jede Menge Bewegungsfreiraum und eine natürliche Umgebung ist für Kinder zu jeder Jahreszeit gut. Da der regelmäßige Kontakt zur Natur für die Kinder sehr wichtig ist, gehen wir, je nach Absprache mit den Eltern und den Wetterbedingungen, von ca. März/April bis Oktober/November einmal wöchentlich in den Wald. Um für den Waldtag gut vorbereitet zu sein, benötigen die Kinder folgende Dinge: > wetterangepaßte Kleidung (evtl. Regenjacke und Matschhose) > festes Schuhwerk (evtl. Gummistiefel), Kopfbedeckung In den Rucksack gehören: > Trinkflasche > Brotdose - möglichst nichts Süßes wegen der Bienen und Wespen > ein feuchter Waschlappen für schmutzige Finger > eine Isomatte oder Sitzkissen 24 Der Treff- und Zeitpunkt der Gruppen ist unterschiedlich und wird ein paar Tage vorher an der Pinnwand bekannt gegeben. Da wir den Wald nicht zu Fuß erreichen können, sind wir auf die Hilfe der Eltern angewiesen, die ihre Kinder in Fahrgemeinschaften zum vereinbarten Treffpunkt bringen müssen. Unser Weg führt uns dann zum Waldsofa, wo wir gemeinsam frühstücken. Dieses Waldsofa besteht aus ineinander zusammengelegten Reisigästchen der Bäume, die in einem Kreis gelegt sind mit offenem Ein- und Ausgang. Das Waldsofa kann bei weiteren Waldaufenthalten als Anlaufstelle und Bezugspunkt im Wald und als Sitzgelegenheit beim Spielkreis dienen. f) Die Fuchsbaugruppe - Arbeiten nach BEP Im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung nehmen alle Vorschulkinder einmal wöchentlich, von 8:00 – 13:00 Uhr, am Fuchsbauprogramm teil. Die Räume der Fuchsbaugruppe befinden sich nicht in der Einrichtung, sondern im Untergeschoss des Rathauses, genau gegenüber der Kita. Die Themen in einem Fuchsbaujahr werden anhand von drei Faktoren ausgewählt: 1. Den pädagogischen Vorgaben der Erzieherinnen und den Angeboten in Wolfhagen für Schulanfänger Fester Bestandteil im Fuchsbau ist z. B. das Projekt Zahlenland, um neben der Sprachförderung (Wuppi und Hören, Lauschen, Lernen) in den Gruppen auch eine gute mathematische Grundlage den Kindern zu ermöglichen. In Kooperation mit der Grundschule wird mehrmals im Jahr eine Patenklasse besucht. Zum ersten Treffen kommen die Schüler der Patenklasse zu den Kindergartenkindern in den Fuchsbau. Die weiteren Treffen, wie Turnstunde, Basteln, Wandertag oder Mathetag finden in der Schule statt. Die Aktivitäten werden zu Beginn des Schuljahres mit den Patenlehrern und den Erzieherinnen besprochen und die Termine festgelegt. Ein weiterer fester Bestandteil ist die Brandschutzwoche. Innerhalb einer Woche lernen die Kinder Wissenswertes über Feuer und Feuerwehr kennen, z. B. einen Notruf absetzen. Die Kinder besuchen dann den Feuerwehrstützpunkt in Wolfhagen. Auch die Verkehrspolizei kommt einmal im Jahr, für einen Tag in die Einrichtung, um mit den Kindern gemeinsam den sicheren Umgang im Straßenverkehr einzuüben. Die Polizeistation Wolfhagen bietet im Frühsommer einen Polizeiaktionstag mit verschiedenen Stationen an. Dies sind zum Beispiel ein Polizeimärchen, der Besuch einer Gefängniszelle oder das Kennenlernen eines Polizeihundes... 2. Den Wünschen und nach Bedarf der Kinder Die Kinder haben die Möglichkeit ihre Wünsche und Ideen im Laufe des Jahres einzubringen. In der Regel führen wir die Projekte bzw. Tagesaktivitäten anhand der Interessen der Kinder durch. Die Wünsche sind häufig „Polizei“. Die Ideen werden zunächst erst mal in der Kleingruppe geäußert und dann auf Kärtchen mit Namen des Kindes neben der Jahresuhr 25 im Fuchsbau befestigt. Werden die Wünsche im Laufe des Jahres erfüllt, so werden die Zettel in den Monat, in dem die Aktion statt- gefunden hat, in die Jahresuhr aufgehangen. In mindestens einer gemeinsamen Schulanfängerkonferenz entscheiden die Kinder wohin sie ihre Abschlussfahrt machen möchten. Teilweise wird in den Kleingruppen oder in der großen Runde wird noch über die Abschlusswoche und Übernachtung gesprochen und die Aktivitäten mit den Kindern geplant. 3. Den Erwartungen und Wünschen der Eltern Die Wünsche der Eltern werden auch bedacht. So war es z.B. ein Wunsch einiger Eltern das Präventionsprogramm „Kinder stark machen“ durchzuführen. Aktivitäten und besondere Termine Elternabend mit Schule Eltern-Kind-Nachmittag Patenschaftstreffen mit der Schule Übernachtung im Kindergarten Ausflugswoche, Abschlussfahrt g) Portfolioarbeit Kinder brauchen Begleitung und Unterstützung von Erwachsenen, die ihre Freude am Lernen und Experimentieren fördern. Sie brauchen Erwachsene, bei denen sie sich angenommen fühlen, die mit ihnen gemeinsam die Welt erforschen und dabei auch selbst „Lernende“ sind. Die ihnen Vorgänge oder Erscheinungsformen in ihrer Umwelt altersgemäß erklären, die ihren Forscherdrang pädagogisch anleiten und sie auf diesem Wege immer wieder motivieren, sie immer wieder ermutigen und loben. Es geht darum, dass Kinder auf der Grundlage von kommunikativen Prozessen befähigt werden, ihre Selbstständigkeit und ihr Selbstwertgefühl zu steigern. Das ist wichtig, damit die Kinder sich Kompetenzen aneignen, die ihnen helfen zu entdecken, was in ihren eigenen Köpfen steckt. Der Erwerb von Selbstständigkeit setzt Geduld und das Vertrauen voraus, dass Kinder von Natur aus befähigt sind, immerfort zu lernen. Der Begriff Portfolio bedeutet: Eine Sammlung z. B. von hilfreichen Methoden, Verfahren oder Handlungsoptionen. Jedes Kind ist in seiner Entwicklung, in seinen Lernerfahrungen und in seinem Lerntempo einzigartig, individuell und besonders. In der Portfolioarbeit werden viele verschiedene Situationen, Lernprozesse, Erfahrungen, Eindrücke, Freunde, Sprüche, Werke, Bilder, Gefühle, usw. der Kinder aufgegriffen, gemeinsam mit den Kindern besprochen und dann in dem Portfolioordener festgehalten. a) Was bedeutet die Portfolioarbeit Für die Kinder: Selbstbewusstsein stärken Selbstständigkeit entwickeln 26 Lust am Lernen (ohne Leistungsdruck) sich reflektieren (was man schon geschafft hat) Das Kind spürt, dass man ihm Wertschätzung entgegen bringt wertvolle Erinnerung Für die Erzieherin: Die Arbeit der Erzieherin wird dabei gespiegelt und transparent gemacht Reflektion der pädagogischen Arbeit Kommunikation mit dem Kind – als Grundlage der Partizipation Die Kinder werden dort abgeholt wo sie entwicklungsmäßig stehen – es wird individuell mit dem Kind gearbeitet Die Kinder begleiten und unterstützen, fördern und ihnen die Möglichkeit geben ihre Welt zu entdecken. Für die Eltern Eltern werden, im Rahmen der Möglichkeiten, mit einbezogen, sie werden ernst genommen Die Wertschätzung der Eltern wird verdeutlicht Sie haben die Möglichkeit aktiv das Portfolio mit zu gestalten Gegenseitiger Informationsaustausch b) Inhalt der Portfolioordner Allgemeine Beobachtungen: Die Erzieherinnen halten (durch Fotos, Kurzberichte, ...) Entdeckungen, Lernsituationen und Werke der Kinder fest, die dann später - gemeinsam mit den Kindern – besprochen und in die Portfolioordner abgeheftet werden. Dabei entscheiden die Kinder und die Erzieherinnen gemeinsam was abgeheftet werden soll. Die Eltern können ebenfalls einen Beitrag, durch Bilder, Erzählungen, Fahrkarten usw. zur Portfolioarbeit beitragen. Die Arbeiten der Kinder, die nicht in die Portfolioordner abgeheftet werden, können in die Sammelmappe abgelegt werden, vorübergehend in die Eigentumsfächer der Kinder untergebracht oder mit nach Hause genommen werden. Gezielte Beobachtungen: Mit einem Ausprobierkoffer können die Kinder gezielte Beobachtungen machen. In einem Koffer befindet sich ein Material, dass das Kind noch nicht kennt. Der Koffer steht in einem Nebenraum. Das Kind darf ihn öffnen und sich mit dem Material vertraut machen und austesten. Die Erzieherin dokumentiert die Beobachtungen. Lerngeschichten: Im Laufe der Kindergartenzeit sollte mindestens 1 Lerngeschichte pro Kind erstellt werden Wichtig ist eine wertfreie Beschreibung der Beobachtungen. Fotos dienen dabei als visuelle Erinnerung für das Kind. Die Arbeiten werden mit Datum und Unterschrift durch die Erzieherin versehen. 27 Was kann das Kind, was hat es gelernt: > „Das kann ich schon / das schaffe ich alleine“ (z.B. Schuhe Binden, Kletterwand, aufs Häuschen Dach klettern) > Anziehplan (das kann ich alleine anziehen) > „Das kann ich erfühlen / schmecken“ usw.... Möglicher Anfang: Bei jedem Kind werden zu Beginn der Kindergartenzeit verschiedene Informationen (Fotos, Infos, Entwicklung, ....) über das Kind selbst und über seine Umgebung / Familie gesammelt und dokumentiert. Jedes neue Kindergartenjahr wird durch eine Besonderheit der jeweiligen Gruppe (ein Gruppenbild, ein Fußabdruck, ein Motiv auf einem farbigen Papier, ...), gekennzeichnet. Am Ende der Kindergartenzeit - Übergänge: Portfoliodokumentation vervollständigen, z. B.: die persönlichen Sachen des Kindes eingekleben z.B. Memorybild, Geburtsstagsstern, ein Bild des Garderobensymbols, Bilder der Dienste, die das Kind übernommen hat, ... Einen persönlichen Abschiedsbrief an das Kind schreiben (z. B.: „Das finde ich toll an dir, das wünsche ich dir…“ alles positiv benennen, keine negativen Äußerungen). Weitere Inhalte des Portfolioordners: Sichtbar machen von Interessen Was und wo spielt das Kind gerne, „diese Brettspiele spiele ich gerne…“ Das möchte ich lernen. Maßnahmen bei Integrationskindern und evtl. Besucherkindern Projekte Wuppi-Arbeitsblätter darstellen von Fähigkeiten (schneiden, Schuhe binden, Farben, Formen usw.) Geburtstagsbilder mit Erzählung des Kindes Meine Gruppe, diese Kinder kenne ich schon… 1. Waldtag Zeitungsartikel aus dem Stadtanzeiger gemalte Bilder Erlebnisse der gesamten Gruppe (z.B. Bild vom Sommerfest, Zirkusbesuch…) c) Wie wird mit dem Kind gearbeitet? Fragen stellen Zum Beispiel bei einem Foto: „Ich habe hier ein Foto… Weißt du noch wann das war? Weißt du noch wo das war?“ Geschriebenes wird dem Kind immer noch einmal vorgelesen. Anregungen geben Erzieherin: „Als Kind warst du ... „ Kind: „Als Baby war ich … „ Erzieherin: „Du kannst für dein Portfolio gerne mal ein Babyfoto mitbringen.“ 28 Im Dialog sein Als Erzieherin darauf achten was die Kinder berichten. Auf Fragen der Kinder eingehen, gut zuhören. Wertschätzung dem Kind gegenüber: Das Portfolio gehört dem Kind. Es muss mit dem Kind geklärt werden, wer sein Portfolio sehen darf. d) Die Aufgabe der Erzieherinnen Im Kindergartenalltag werden immer wieder kurze Notizen über Beobachtungen der Kinder erstellt, auf die später, bei der Dokumentation, als Erinnerungshilfe zurückgegriffen werden kann. Bei den Beobachtungen müssen die Erzieherinnen aufmerksam und gut zuhören, besondere Situationen erkennen, die Arbeiten der Kinder nicht interpretieren und den Kindern Raum für Lernerfahrungen geben. e) Die Rolle der Erzieherinnen Der Erzieherin nimmt die Rolle des Co-Konstrukteurs ein und bietet dem Kind durch eine offene (wertfreie) und wertschätzende Grundhaltung Hilfestellung und Unterstützung bei der „Entdeckung seiner Welt“ in seinem eigenen Tempo an. f) Zusammenarbeit mit Eltern Eltern sind die wichtigste und kontinuierlichste Erziehungs- und Bildungsinstanz für Kinder. Eltern und Fachkräfte haben zwangsläufig aus ihren unterschiedlichen Rollen heraus einen unterschiedlichen Blick auf das Kind. Akzeptanz und Wertschätzung auf beiden Seiten eröffnen häufig neue Möglichkeiten. Portfolio kann als Instrument in der Zusammenarbeit mit Eltern eingesetzt werden: Als eine mögliche Grundlage zur Unterstützung im Elterngespräch, für Anregungen, neue Ideen, zur Klärung von offenen Fragen und zur Erarbeitung von gemeinsamen Zielen. g) Dokumentation Mit den jüngeren Kindern soll mindesten 6x jährlich eine schriftliche Dokumentation gemeinsam mit dem Kind für den Portfolioordner erstellt werden. Mit den älteren Kindern soll mindesten 10x jährlich eine schriftliche Dokumentation gemeinsam mit dem Kind für den Portfolioordner erstellt werden. h) Bewegung als Baustein einer ganzheitlichen, kindlichen Entwicklung Bewegung ist ein entscheidender Faktor für eine gesunde, ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung. Die Umwelt hat sich für unsere Kinder stark verändert. Kinder können heute nicht „einfach mal spielen gehen“ – das 29 Spiel der Kinder muss oft organisiert und abgesprochen werden. Daher haben sie heute weniger die Gelegenheit, um Erfahrungen in ihrem Umfeld zu sammeln. Es fehlen vor allem gefahrlos erreichbare Bewegungsräume im näheren Wohnumfeld. Das Angebot an bewegungsarmen Spielen sowie Medien nimmt im Gegenzug permanent zu und wird von den Kindern auch genutzt. Die mangelnde Ausbildung vieler körperlicher Fähigkeiten belastet nicht nur die Gesundheit, sie fördert auch das Risiko, einen Unfall zu erleiden. So sind viele Stürze auf mangelndes Gleichgewicht, viele Zusammenstöße auf geringe Reaktionsfähigkeit zurückzuführen und auf die Unfähigkeit, eigene Bewegungen mit den Bewegungen anderer abzustimmen. Bewegungsspiele und spielerische Übungen stellen ein geeignetes Mittel zur Förderung aller Kinder aus der Gruppe, da sie nicht nur die motorischen und sensorischen Fähigkeiten, sondern auch den kognitiven, sozialen und emotionalen Bereich fördern. Durch nur ein Spiel werden mehrere motorische Fähigkeiten wie z. B. Körperkoordination, Gleichgewicht, Kraft oder Ausdauer verbessert. Daher versuchen wir so viel Bewegung wie möglich in den Tagesablauf zu bringen. Dies können wir den Kindern dadurch ermöglichen, indem wir ihnen folgende Bewegungsfreiräume anbieten: Bewegungsangebot während der Freispielzeit: Alle großen Kinder der Ü-3 Gruppen haben an vier Tagen die Woche die Möglichkeit während der Freispielzeit in den Turnraum zu gehen und das Bewegungsangebot zu nutzen. Dieses Angebot ist gruppen- und altersübergreifend. Die U-3 Kinder haben an einem Tag die Möglichkeit den Turnraum gezielt zu benutzen. Spiel und Bewegung im Außengelände: Nicht nur das Spiel in den Räumen, sondern das Spiel in unserem Garten hat einen hohen Stellenwert. Fast bei jeder Wetterlage gehen wir nach draußen. Die Kinder haben die Möglichkeit, ihre kindlichen Phantasien, Ideen, Bewegungen in die Tat umzusetzen. Es gibt altersgerechte Bereiche, wo sie sich frei bewegen können. i) Musik und Rhythmik als wichtiges Erfahrungs- und Ausdrucksmittel Kinder empfinden immer ganzheitlich. So erleben sie ihren eigenen Körper, im Umgang mit der Musik und in der Bewegung als Instrument, als einen Teil der Musik in der Bewegung – als Ausdrucksmittel. Sie erzeugen zum Beispiel mit ihrem Mund, mit den Händen oder Füßen einen Rhythmus. Musik erzeugt immer eine bestimmte Atmosphäre, eine Stimmung. Sie bietet die Möglichkeit Gefühle wie Trauer, Wut, Angst oder Leid auszudrücken und damit besser verarbeiten zu können. Musik kann auch ein Ventil für Aggressionen sein, die in den Liedtexten oder in den Melodien aufgefangen und ausgelebt werden können. 30 Deswegen bieten wir den Kindern möglichst viele Erlebnis- und Erfahrungsmöglichkeiten in der Bewegung mit Musik. Die rhythmische Erziehung hat immer einen direkten Bezug zum Tagesablauf und/ oder zum Lebensbereich der Kinder. Das musikalisch- rhythmische Angebot kann vielseitig umgesetzt werden: Durch einfache Bewegungsmuster, erste tänzerische Formen Durch Klatsch- und Fingerspiele In kreativen Gestaltungsangeboten Im Rollenspiel Mit einfachen Musikinstrumenten .... usw. Durch die Vielfalt der Angebote erhalten die Kinder die Gelegenheit zum Entdecken, Experimentieren und Ausprobieren. Dabei wird gleichzeitig die Entwicklung ihrer Bewegungsabläufe verfeinert. Unsere Einrichtung ist gut mit Musikinstrumenten ausgestattet, außerdem besitzt jede Gruppe einen „Klangkorb“, der eine Zusammenstellung von unterschiedlichen Naturrhythmik-Instrumenten erhält. Die verschiedenen Instrumente ergänzen sich zu einem klangvollen Erlebnis, bereiten den Kindern viel Freude und fördern die Möglichkeit sich in der Bewegung und im Spiel auszuprobieren. j) Feste und Feiern im Jahresverlauf Einen beachtlichen Teil des Jahres beschäftigen wir uns mit Festen und Feiern, die wir sowohl gemeinsam mit den Eltern als auch allein mit den Kindern feiern. Zu den gemeinsamen Festen gehören: - Wintervergnügen; - Sommerfest (immer im jährlichen Wechsel gruppenintern oder gemeinsam für den gesamten Kindergarten ); - Kennenlern- Nachmittag Zu den gruppeninternen Festen zählen: - Das Laternenfest - Nikolaus - Karneval - Ostern - Geburtstage Uns ist es wichtig sich gemeinsam mit den Kindern intensiv auf ein Fest vorzubereiten. Das geschieht zum einen durch Erarbeiten von Liedern, Spielen, Geschichten und Büchern, zum anderen im Herstellen von Dekorationen und Kostümen. Die Feste sind für unsere Kinder ein stets wiederkehrendes Ereignis, das Brauchtum vermittelt, Vorfreude weckt und seinen Höhepunkt im Erleben des besonderen Tages findet, 31 Einen bedeutsamen Aspekt sehen wir darin, dass Feste und Feiern vielfältige Möglichkeiten bieten, das Kennenlernen von Eltern und Kindern untereinander und teilweise auch gruppenübergreifend zu fördern. k) Das Frühstück Für Kinder ist das Essen mit Gefühlen verbunden. Bereits Kleinkinder erleben, dass ihr Wohlbefinden im Wesentlichen von Essen oder Nicht-Essen abhängig ist. Essen ist für sie mehr als nur Nahrungsaufnahme. Das Essen und Trinken hat eine große Bedeutung für die Gemeinschaft. Zwischen-menschliche Beziehungen werden maßgeblich durch gemeinsame Aktivitäten und Erlebnisse gefestigt. Hierbei spielt das Essen und Trinken seit je her eine große Rolle. Als Gemeinschaftserlebnis erfüllen Mahlzeiten verschiedene Funktionen. Sie bieten den Kindern Raum und Zeit für Gespräche mit ihren Freunden oder mit der Erzieherin (Kommunikationsfunktion), dienen der Fürsorge und Erziehung von Kindern (Sozialisationsfunktion). Dabei können Defizite in anderen Lebensbereichen ausgleichen (Kompensationsfunktion) und psychisches und physisches Wohlbefinden gefördert (Gesundheitsfunktion) werden. Die verschiedenen Frühstücksformen Freies Frühstück, gemeinsam mit den Freunden Die Kinder lernen auf ihren „Hunger“ zu hören. Sie entscheiden selbst, im Rahmen der vorgegebenen Zeit, wann sie essen möchten. Die Kinder können entscheiden mit wem sie gemeinsam frühstücken möchten. Die Kinder lernen dabei sich selbst zu organisieren. Spielende Kinder werden bei Lernprozessen - während des Freispiels - nicht unterbrochen. Die Erzieherinnen haben die kleine „Frühstücksgruppe“ gut im Blick und können bei Bedarf unterstützend einwirken. Gemeinsames Frühstück, gemeinsam mit der ganzen Gruppe Die Kinder haben in der Gemeinschaft oft mehr Appetit. Die Kinder erleben sich als wertvolles Teil des großen Ganzen. Die Erzieherinnen begleiten alle Kinder während der gesamten Frühstückszeit. Unser Frühstück im „Haus der kleinen Füße“ Da beide Formen positive Aspekte haben, werden in unserer Einrichtung beide Frühstücksformen durchgeführt. In unsere Einrichtung findet überwiegend das freie Frühstück statt. Dabei haben alle Kinder, außer den Kindern der Entengruppe, die Möglichkeit in der Zeit von 8:00-10:30 Uhr, mit einigen Freunden aus der Gruppe, zu frühstücken. Zu besonderen Anlässen wie Geburtstage, Jahresfeste, Verabschiedungen, Projekttage, usw. wird gemeinsam in der jeweiligen Gruppe gefrühstückt. In der Entengruppe gibt es eine, dem Alter und den Bedürfnissen der Kleinen, angepasste Tagesstruktur. Deshalb wird in der Entengruppe immer um 9:30 Uhr gemeinsam gefrühstückt. 32 l) Unsere Bibliothek Unser Förderverein hat im Laufe der letzten Jahre immer wieder größere Projekte finanziell unterstützt. Ende Juni 2014 wurde unsere neue Bücherei in der Kindertagesstätte eingeweiht. Der Förderverein hat die Planung und Durchführung selbständig übernommen. Alle Bücher der Einrichtung befinden sich nun in der Bücherei und können bei Bedarf von den Gruppen, von den Kindern und von den Eltern ausgeliehen werden. Der gemütliche Raum lädt zum Lesen und Vorlesen ein. Hier können Buchprojekte und alles rund um das Buch durchgeführt werden. C3 Methoden und Organisationsformen der pädagogischen Arbeit a) Partizipation der Kinder Partizipation bedeutet für uns die Beteiligung und Mitsprache von Kindern an Planungs-, Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen, die ihr Leben und das Leben in der Kindertagesstätte betreffen. Dabei gehen wir davon aus, dass die Kinder Partizipation durch Beteiligung erleben und erlernen. Alle Erzieherinnen, die bei uns arbeiten, müssen zur Partizipation bereit sein, damit die Kinder ihr Recht auf Beteiligung und Mitbestimmung wahrnehmen können. Partizipation gelingt, wenn Kinder sich ihrer eigenen Interessen und Ansprüche bewusst werden und die Interessen und Ansprüche der anderen wahrnehmen lernen. Auch lernen sie Grenzen kennen, abzusprechen und einzuhalten. Wenn alle Bereiche miteinbezogen sind, beginnt der Prozess des miteinander Aushandelns. Beteiligung muss Kindern Spaß machen, sonst verlieren die Kinder das Interesse. Die Kinder werden motiviert und lernen die Vielfalt der Methoden des Aushandelns und des Mitbestimmens. Partizipation bei Kindern gelingt nur, wenn wir ihnen Achtung, Respekt und Wertschätzung entgegenbringen. Durch die Förderung von Partizipation machen wir uns mit den Kindern auf den Weg demokratische Lernprozesse in Gang zu setzen. Gerade in den Zeiten einer multikulturellen Realität, muss bereits früh das Fundament gelegt werden, um die Heranwachsenden auf die veränderten Beteiligungen der öffentlichen Meinungsbildung vorzubereiten und auf Kommunikationsformen einzustellen, in denen kulturelle Differenzen nicht nur spielerisch akzeptiert, sondern als Chancen der wechselseitigen Bereicherung begriffen werden. In unserer Einrichtung werden den Kindern folgende Beteiligungsmöglichkeiten eingeräumt: Die Kinder haben die Möglichkeit sich aktiv im Stuhlkreis zu beteiligen Die Anzahl der Kinder, die gemeinsam in einer Spielzone spielen können, ist nicht strikt vorgegeben. Auf diese Weise wird den Kindern ein größerer Handlungsspielraum eingeräumt. Die Kinder können frei entscheiden, wann sie im Laufe der Freispielzeit frühstücken möchten. 33 Die Kinder entscheiden bei der Auswahl des Projektthemas der Gruppe mit. Bei Konflikten werden die Kinder angeregt eigenständig eine Lösung zu finden oder es wird gemeinsam eine Lösung erarbeitet. Bei Bewegungsstunden können die Kinder mitbestimmen mit welchen Materialien sie turnen möchten. Bei Aufführungen auf Festen dürfen die Kinder entscheiden welche Rolle sie übernehmen möchten. Die Entscheidung ob rausgegangen wird oder nicht wird oft gemeinsam mit den Kindern besprochen oder abgestimmt. Die Kinder bestimmen während der Freispielzeit wann, wo und mit wem sie spielen möchten. Die Kinder sind an der Absprache des gemeinsamen Frühstücks beteiligt. Die Kinder entscheiden mit, was in ihr Portfolio hinein soll. Die Kinder werden bei der Gestaltung der Gruppenräume beteiligt. Die Kinder dürfen mitbestimmen, wie sie sich ihre Geburtstagsfeier wünschen. Regeln werden mit den Kindern gemeinsam erarbeitet und können auch bei guter Begründung geändert werden. Die Kinder (ab 5 Jahre) können selbst entscheiden ob sie ruhen möchten. b) Konzeptionsentwicklung Unsere Konzeption ist nicht starr und für die Ewigkeit geschrieben, sondern wird ständig von uns überprüft und bei Bedarf verändert. Dabei spielen neue wissenschaftliche Erkenntnisse, die Bedarfe der Kinder, das soziale Umfeld der Familie und auch rechtliche Vorgaben eine wesentliche Rolle. In allen Optimierungsprozessen geht es darum abzuwägen was individuell für unsere Einrichtung – und somit für unsere Kinder – wichtig ist, aber auch was mit den vorhandenen Ressourcen möglich ist. c) Kinderschutz Die rechtlichen Grundlagen § 8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (…) (4) In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass 1.) deren Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen, 2.) bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen wird sowie 3.) die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche in die Gefährdungseinschätzung einbezogen werden, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. In die Vereinbarung ist neben den Kriterien für die Qualifikation der beratend 34 hinzuzuziehenden insoweit erfahrenen Fachkraft insbesondere die Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte der Träger bei den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten, und das Jugendamt informieren, falls die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann. (5) Werden einem örtlichen Träger gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, so sind dem für die Gewährung von Leistungen zuständigen örtlichen Träger die Daten mitzuteilen, deren Kenntnis zur Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a erforderlich ist. Die Mitteilung soll im Rahmen eines Gespräches zwischen den Fachkräften der beiden örtlichen Träger erfolgen, an dem die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche beteiligt werden sollen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. § 8b Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (1) Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft. (2) Träger von Einrichtungen, in denen sich Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages aufhalten oder in denen sie Unterkunft erhalten, und die zuständigen Leistungsträger, haben gegenüber dem überörtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung bei der Entwicklung und Anwendung fachlicher Handlungsleitlinien. 1.) Zur Sicherung des Kindeswohl und zum Schutz vor Gewalt sowie zu Verfahren der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an strukturellen Entscheidungen in der Einrichtung sowie zu Beschwerdeverfahren in persönlichen Angelegenheiten. Vereinbarungen Träger und Jugendamt Vereinbarungen zum Verfahren nach § 8a, ABS. 2 SGB VIII Zwischen dem Landkreis Kassel als Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) und dem Magistrat der Stadt Wolfhagen als Träger ist folgende Vereinbarung geschlossen worden. Das Jugendamt trägt für die Umsetzung des § 8a SGB VIII die Gesamtverantwortung. Die städtischen Kindertagesstätten Wolfhagen gewährleisten, dass sie über das Verfahren zum Schutz von Kindern und jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl informiert und nachweislich zum entsprechenden Handeln angewiesen sind. Werden den Mitarbeiterinnen der städtischen Kindertagesstätten Wolfhagen Anhaltspunkte für eine Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so geht sie gemäß dem Leitfaden „Qualitätsstandards der städt. Kindertagesstätten Wolfhagen“ vor. 35 Ferner wurde folgende Vereinbarung geschlossen: Der Träger erklärt, dass dieser sicherstellt, dass in seinen Kindertageseinrichtungen ausschließlich Personen, die nicht nach § 72 a SGB VIII vorbestraft sind, beschäftigt werden. Der Träger stellt ebenfalls sicher, dass von jeder dort tätigen Person entsprechend § 72a Satz 2 SGB VIII vor Einstellung und in regelmäßigen Abständen (mind. Alle 5 Jahre) ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a des Bundeszentralregistergesetzes vorgelegt wird und zur Personalakte genommen wird. Im Anhang befinden sich die Qualitätsstandards. C4 Übergänge a) Eingewöhnung Um eine gelungene Eingewöhnung, einen gelungenen Übergang, für die Kinder und die Eltern in unsere Kindertageseinrichtung zu gewährleisten, arbeiten wir im U-3 Bereich gemäß dem Berliner Eingewöhnungsmodel und bei den Regelkindern nach einem speziell angepassten Verfahren für Kinder ab 3 Jahren. Bei Integrationskindern oder Kindern mit erhöhten Bedarfen wird die Eingewöhnung individuell mit den Eltern abgestimmt. Eingewöhnung kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten gut zusammenarbeiten, Erwartungen und Bedürfnisse angesprochen werden und pädagogische Handlungsweisen klar definiert und transparent dargelegt werden. Dabei steht immer das Wohl des Kindes im Vordergrund. Deshalb erhalten alle Eltern bereits bei der Voranmeldung ein Informationsschreiben zum Thema Eingewöhnung, spätestens jedoch mit der Übersendung des Personalbogens bei der definitiven Zusage eines Kindergartenplatzes. Anbei der Informationsbrief für die Eltern: Mit dem Besuch einer Wolfhager Kindertagesstätte beginnt eine neue und aufregende Zeit für Sie und Ihr Kind. Deshalb ist es uns wichtig, diesen neuen Lebensabschnitt gemeinsam mit Ihnen zu gestalten. Für alle Kinder beginnt die Zeit in der Kindertagesstätte mit einer sogenannten „Eingewöhnungszeit“, um den Kindern gezielt den Übergang von der vertrauten Familienumgebung in die noch unbekannte Welt eines Kindergartenalltags zu erleichtern. Ihr Kind wird neugierig, aufgeregt, unsicher und vielleicht auch etwas ängstlich sein. 36 Daher braucht es Begleitung, Orientierung und einfühlsamen Schutz durch uns Erwachsene. Wir wollen – gemeinsam mit Ihnen – Ihrem Kind diesen Anfang erleichtern. 1. Dauer der Eingewöhnungszeit: Die Dauer der Eingewöhnungszeit hängt vom Alter des Kindes und seinen Erfahrungen ab. Im Alter von 2 bis 3 Jahren beträgt sie erfahrungsgemäß mindestens drei bis vier Wochen. Bei Kindern über 3 Jahren zumeist eine Woche. Manchmal können jedoch unvorhersehbare Situationen eintreten, die eine Verlängerung der Eingewöhnungszeit erfordern. Den genauen individuellen Ablauf der Eingewöhnung Ihres Kindes werden wir mit Ihnen ausführlich in der Kindertagesstätte besprechen. 2. Wichtiges für Ihre Planung: Für die Dauer der Eingewöhnung Ihres Kindes in unserer Einrichtung empfehlen wir, dass Sie sich zwei bis vier Wochen Zeit nehmen. Ihr Kind braucht während dieser Zeit Ihre Begleitung und Unterstützung. Können Sie aus wichtigen Gründen die Eingewöhnung nicht selbst übernehmen, kann auch eine andere vertraute Person Ihrem Kind während dieser Zeit zur Seite stehen. Allerdings empfehlen wir möglichst keinen weiteren Wechsel der Begleitperson. Weiterhin bitten wir Sie, auch in den darauf folgenden zwei bis drei Wochen Ihren Alltag darauf auszurichten, sodass Sie kurzfristig erreichbar sind. Achten Sie nach Möglichkeit darauf, dass die Eingewöhnung Ihres Kindes nicht mit anderen Veränderungen in Ihrer Familie zusammenfällt. Auch bitten wir Sie, Ihren Urlaub so zu planen, dass Ihr Kind nicht während oder kurz nach der Eingewöhnungsphase eine längere Abwesenheitszeit von der Einrichtung hat. Weitere Details und die individuelle Terminierung erfolgt rechtzeitig durch Ihre Wolfhager Kindertagesstätte. Auf eine gute Zusammenarbeit Ihr Kindertagesstätten-Team Interessierte Eltern können bereits vor der Aufnahme ihres Kindes in der Einrichtung, nach Absprache mit der Leitung, die Kita besichtigen. b) Der Übergang in die Grundschule Im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung gehen alle Vorschulkinder einmal wöchentlich in die Fuchsbaugruppe. (siehe Punkt: C1 Pädagogische Grundhaltung f) Die Fuchsbaugruppe - Arbeiten nach BEP). C5 Beobachtung, Dokumentation und Planung der kindlichen Bildungsverläufe Während der Freispielzeit haben die Fachkräfte die Möglichkeit die Kinder und das Gruppengeschehen gut zu beobachten. Diese Beobachtungen werden als Grundlage für Entwicklungsgespräche verwandt und dienen zur Optimierung von verschiedenen Prozessen, 37 Projekten, und Fördermöglichkeiten. Bilden die Grundlage für Fortbildungen oder Veränderungen der Konzeption. Alle Beobachtungen werden dokumentiert und mit allen Mitarbeitern der Gruppe in der Gruppenteambesprechung und bei Bedarf mit weiteren Mitarbeiterinnen und der Leitung besprochen. C6 Partnerschaftliche Kooperation mit Eltern a) Hand in Hand zum Wohl der Kinder – Zusammenarbeit mit Eltern In Zusammenarbeit mit den Eltern möchten wir das Kind in seiner gesamten Entwicklung fördern. Daher sind uns ein regelmäßiger Kontakt und eine gute Zusammenarbeit zwischen den Eltern und den Fachkräften wichtig. Bei Fragen, die das Kind betreffen, ist es uns ein großes Anliegen, dass Eltern und die Mitarbeiter aufeinander zugehen und sich austauschen. Formen der Elternarbeit Elterngespräche finden in vielfältiger Form statt. Der häufigste Kontakt entsteht in der Regel beim Bringen und Abholen der Kinder. Hier werden kurze Informationen ausgetauscht. Für ausführliche Gespräche zur kindlichen Entwicklung und zur Klärung offener Fragen ist es wichtig sich ausreichend Zeit zu nehmen. Deshalb bieten wir regelmäßig Gesprächstermine an. Elternabende und –nachmittage finden über das ganze Jahr verteilt statt. Wir bieten Informationsabende und Elternveranstaltungen zu verschiedenen Themen an. Dabei haben die Eltern Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und zum besseren Kennenlernen. Durch ihre Teilnahme an Elternabenden und –nachmittagen signalisieren sie uns, dass sie Interesse an ihrem Kind und an unserer Arbeit haben. Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat Der Elternbeirat und sein Stellvertreter werden zu Beginn des Kindergartenjahres von den Eltern jeder Gruppe gewählt. Er dient als Ansprechpartner der Eltern und vertritt deren Wünsche und Rechte gegenüber dem Kindergarten und dem Träger. Bei der Planung und Gestaltung von Festen und anderen Aktionen steht uns der Elternbeirat hilfreich zur Seite. Zusammenarbeit mit dem Förderverein Seit 2007 besteht der Förderverein unsere Kindertagesstätte. Jeder kann Mitglied im Förderverein werden. In der Regel werden die Eltern, deren Kinder gerade unsere Einrichtung besuchen, Mitglieder im Förderverein. Die Mitgliedschaft ist kostenlos, Spenden werden natürlich gern entgegengenommen. Der Förderverein beteiligt sich mit Getränke-, Spiel-, Bratwurststand u. ä. an öffentlichen Veranstaltungen. Die Mithilfe der Eltern ist hier gefragt, ob als Kuchenbäcker oder Getränkeverkäufer. Die Erlöse aus solchen Veranstaltungen werden für besondere Anschaffungen genutzt. 38 Informationsaustausch Die Rahmenpläne informieren die Eltern über die Aktivitäten, die in den einzelnen Gruppen stattfinden. Sie enthalten wichtige Termine, Angebote zum kreativen Gestalten, Malen, Singen und Spielen entsprechend der einzelnen Themen und Geburtstage der Gruppenmitglieder. Durch unsere Rahmenpläne haben die Eltern die Möglichkeit unsere Arbeit im Kindergarten zuhause zu vertiefen. Das Elterneck Das Elterneck (Frühstück) bietet Eltern die Möglichkeit, sich untereinander auszutauschen. Das Elternfrühstück wird abwechselnd von jeder Gruppe im Abstand von ca. zwei Monaten angeboten. Hierbei sind wir auf die Mithilfe der Eltern angewiesen. Der Erlös aus dem Verkauf kommt der Gruppenkasse zugute. Der Termin wird rechtzeitig im Eingangsbereich bekanntgegeben und gilt für alle Eltern unseres Kindergartens. Wir freuen uns über Eltern, die uns bei Ausflügen, Aktionen und Festen des Kindergartens hilfreich zur Seite stehen und jederzeit sind uns Eltern willkommen, die gern einmal einen Vormittag den Kindergartenalltag erleben möchten. Eine Terminabsprache ist von unserer Seite aus wünschenswert. C7 Kooperation mit anderen Einrichtungen Grundschule Zwischen der Grundschule Wolfhagen und unserer Kindertagesstätte findet regelmäßig ein intensiver Austausch statt(siehe dazu den Punkt: Fuchsbau und Fortbildungen (BEP)). Arbeitskreise Mit dem Jugendamt Kassel haben wir vierteljährig einen Arbeitskreis mit ca. 20 Leiterinnen aus dem Raum Kassel -West. Er dient zum Austausch und wir erarbeiten Themen, die für die Einrichtungen von Interesse sind. (z.B. ASD berät uns, U3Thema…) Das Jugendamt bietet außerdem regelmäßig Informationsvortäge zu unterschiedlichen Themen an: z.B. §8a oder Beschwerdemanagement… Die Jugend AG Wolfhagen ist ein Arbeitskreis, der sich ca. 3-4-mal im Jahr trifft. Hier sind alle eingeladen, die mit Kindern und Jugendlichen im Raum Wolfhagen arbeiten (Erzieherinnen/LehrerInnen/Therapeuten/Ärzte…). Hier wird eine Themenliste gemeinsam erstellt und bei regelmäßigen Treffen abgearbeitet. Dabei werden auch viele Einrichtungen besucht und kennengelernt (z.B. Erziehungsberatungsstelle, Förderschule…) 39 Zahnarzt Wir arbeiten mit unserem Patenzahnarzt Herr Dr. Blößer zusammen. Er unterstützt unsere Arbeit mit den Kindern im Hinblick auf Zahnpflege und Zahngesundheit. Zweimal im Jahr besucht uns Frau Blößer zum Zähneputzen mit Irma (einer Handpuppe) und bereitet ein gesundes Frühstück mit den Kindern vor. Zusammenarbeit mit weiteren Fachstellen Kinderärzte, Logopäden, Ergotherapeuten, Jugendamt und Frühförderstelle Bei Bedarf und Einverständnis der Eltern tauschen wir uns über den Entwicklungsstand einzelner Kinder aus und beraten uns über weitere Vorgehensweisen. Stadtverwaltung Wolfhagen Die Stadt Wolfhagen ist Träger unserer Kindertagesstätte. Somit ist der städtische Technische Außendienst für die Instandhaltung des Innen- und Außenbereiches zuständig. Polizei und Feuerwehr Einmal im Jahr bieten zwei Polizisten Verkehrserziehung für unsere Vorschulkinder an. Einmal jährlich bieten wir für unsere Vorschulkinder in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr Wolfhagen-Istha einige Brandschutztage an. Darin integriert ist immer ein Besuch bei der Feuerwehr. Deutsches Rotes Kreuz oder ASB Die Erzieherinnen sind verpflichtet alle zwei Jahre ein Erste-Hilfe-Training zu absolvieren. Der Erste-Hilfe-Kurs für unsere Vorschulkinder wird vom ASB angeboten. C8 Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung a) Qualitätsmanagement In einem Qualitätsentwicklungsprozess wurde in den Jahren 2009 -2011 unsere Arbeit reflektiert und Prozesse hinterfragt, bestätigt oder verändert. Es wurde eine Bestandaufnahme in verschiedenen Bereichen gemacht. Daraus entwickelte sich die Arbeitsplatzbeschreibung der Leiterin, der Gruppenleiterin und der Erzieherinnen. Die Stellenbeschreibung liegt jeder Kollegin vor. Auch das Zeitmanagement wurde optimiert. Dazu wurden alle Handlungsschritte und Prozesse dokumentiert. Daraus ergaben sich realistische Tätigkeitsprofile der einzelnen Mitarbeiter, mögliche Zeitressourcen wurden sichtbar und notwendige Optimierungsprozesse deutlich. Der Träger hat erkannt, dass die Qualität der Arbeit nur optimiert werden kann, wenn jeder Mitarbeiter 20 % der kinderfreie Arbeitszeiten (kifaz), zur Vorund Nachbereitung, für Dokumentationen, für Elterngespräche, für Team40 und Gruppengespräche und weiterer Arbeiten hat. Deshalb wurden zusätzlich feste Springkräfte eingestellt. b) Supervision Bei Bedarf besteht die Möglichkeit Supervision in Anspruch zu nehmen. Dabei kann es sein, dass alle Mitarbeiter, oder auch nur einige, die einen bestimmten Prozess erarbeiten möchten, an der Supervision teilnehmen können. c) Fortbildungen Einmal jährlich findet eine 2-tägige In-House-Fortbildung Mitarbeiterinnen, Praktikantinnen und Ehrenamtlichen statt. für alle Darüber hinaus hat jede Mitarbeiterin, nach Absprache mit der Leitung, noch die Möglichkeit an einer individuellen eintägigen Fortbildung teilzunehmen. Alle Mitarbeiter sind angehalten sich fachlich weiterbilden. Dies kann durch Fachzeitschriften und Bücher geschehen, durch den Austausch untereinander oder mit anderen Fachstellen oder in der Vorbereitung eines Referates, welches an einer Dienstbesprechung vorgetragen wird. d) Arbeiten gemäß dem hessischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) Unsere Einrichtung nimmt an den Fortbildungen des BEP teil, kooperiert mit der Grundschule und arbeitet gemäß dem BEP. e) Bewertungsgespräche Es wird zwischen Bewertungsgesprächen und anlassbezogenen Gesprächen unterschieden. Das Mitarbeiterbewertungsgespräch ist leistungsbezogen. einmal jährlich -im Frühjahr-werden die Leistungen in 20 Bereichen bewertet. Dafür gibt es einen finanziellen Anreiz. Anlassbezogene Gespräche sind bei: Beschwerden/Konflikten oder Verbesserungsvorschlägen oder Änderung der Rahmenbedingungen zu führen Die regelmäßig stattfindenden Gespräche werden von der Leitung und dem Team terminlich abgestimmt. Liegt ein aktueller Anlass/Beschwerde vor, informiert die Leitung alle Beteiligten: Die Beteiligten entscheiden, ob die Situation im gesamten Team oder in der Kleingruppe analysiert wird. Es werden Lösungsvorschläge erarbeitet. Der Träger oder der Personalrat werden bei Bedarf in den Prozess eingebunden. 41 Konkrete und verbindliche Ziele werden formuliert, die im Protokoll festgehalten werden. Bei der Planung und der Umsetzung werden vom Team überprüfbare Schritte benannt, sowie die personellen Verantwortlichkeiten und die zeitlichen, organisatorischen und inhaltlichen Aspekte dokumentiert. Nach einer vorher festgelegten Zeit, wird im Rahmen einer Ergebnissicherung geprüft, ob ein Ziel verwirklicht worden ist. Bei erfolgreicher Umsetzung der Maßnahmen gilt der Prozess als abgeschlossen. Bestehen dann weiterhin Schwierigkeiten, muss erneut nach Lösungen gesucht werden. 42 43 44 45 C9 Öffentlichkeitsarbeit Die Kindertageseinrichtungen der Stadt Wolfhagen sind ein fester Bestandteil des öffentlichen Lebens in der Kommune. Unsere Kinder- und Familienfreundlichkeit sind wichtige Standortfaktoren. Wir präsentieren uns in Form von Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen, die im städtischen Veranstaltungskalender jährlich nachzulesen sind. Unterstützung finden die Einrichtungen durch eine gute Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fördervereinen der Kindertageseinrichtungen. Öffentlichkeitsarbeit findet somit in Kooperation mit den Eltern statt. Wir nutzen die Internetseite der Stadt Wolfhagen, um unsere Rahmenbedingungen (Öffnungszeiten, Konzeptionen, Standort und Kontaktdaten) zu veröffentlichen und für jeden Interessierten zur Verfügung zu stellen. Um die konzeptionelle Arbeit zu präsentieren, veröffentlichen wir unsere Projekte und Angebote in der Presse. Außerdem werden Fachartikel in der Presse veröffentlicht, die Eltern sowie Interessierten Unterstützung und Beratung bei der Erziehung ihrer Kinder geben. Schlusswort Weder eine qualitativ hochwertig geschriebene Konzeption mit wunderbar ausgefeilten pädagogischen Sätzen noch irgendein wissenschaftliches Förderprogramm, nein - nichts berührt und prägt unsere Kinder so sehr, nichts was wir sagen oder wollen, erreicht die Kinder, außer das, was wir sind, unser „Sein“ ist der Schlüssel zur Erziehung. Ein guter Pädagoge teilt den Kindern vieles über den Sinn des Lebens mit und hilft ihm auch so manches rätselhafte Ereignis in seinem Leben besser zu verstehen bzw. damit umgehen zu können. Die Kinder haben feine Antennen und spüren, ob der Erwachsene es ernst mit ihnen meint und weiß instinktiv, wem es vertrauen kann und wem nicht. Kinder sind begeistert, wenn Erwachsene mutig, aber auch mitfühlend sind. Kinder sind kleine Rebellen und dennoch stets auf der Suche nach Halt und Ordnung. Sie vertrauen dem Menschen, bei dem sie Orientierung finden. Sie vertrauen dem Menschen, dem Pädagogen, der den Mut hat, sich voll und ganz für ihre Belange einzusetzen und den so schnell nichts “umhaut“. Die Kinder brauchen Erwachsene, sie brauchen Pädagogen, die eine klare und eindeutige Haltung haben, die durch ihr authentisches „Sein“ ein Vorbild für sie sind. Das ist für uns, für unsere Pädagogen in der täglichen Arbeit eine große Herausforderung. Eine klare Haltung für die Kinder einnehmen kann bedeuten, dass man mal ein bisschen „verrückt“ ist oder aber albern und dennoch zugleich realitätsfähig ist. Es kann bedeuten, dass alte Regeln neuen Ideen Platz machen müssen. Aber vor allem bedeutet es, dass genau geschaut werden muss, welche Bedarfe die Kinder haben. Daran müssen wir uns stets orientieren. Wir wissen, dass unsere Kinder starke Menschen, starke Pädagogen, brauchen. Kinder spüren diese innere Stärke, sie sind stolz auf ihre starke 46 Mama und bewundern den Mut von Papa, sie schauen zu ihren authentischen Erziehern auf, denn sie wollen so sein wie sie, wie ihre Vorbilder. Der Leistungsgedanke ist für unsere Pädagogen der Einrichtung nicht das Wichtigste. Wichtig für uns ist jedoch, dass jedes Kind seine individuellen Stärken und Vorlieben frei entfalten kann. Die Kinder sollen Freude am Lernen haben und dem Leben mit Selbstbewusstsein begegnen können, das ist unser großes Ziel im „Haus der kleine Füße“, an dem wir tagtäglich unsere Arbeit ausrichten. 47 Anhang: Kindergartensatzung Satzung für die Kindergärten der Stadt Wolfhagen (Kindergartensatzung) Erster Nachtrag zur Kindergartensatzung Zweiter Nachtrag zur Kindergartensatzung Qualitätsstandards der städt. Kindertagesstätten Wolfhagen Quellenverzeichnis Albers, Timm: Mittendrin statt nur dabei. München 2011 Bergmann, Wolfgang: Lasst eure Kinder in Ruhe. Kösel-Verlag. München 2011 Fthenakis, Wassilios: Ein ko-konstruktives Bildungsverständnis. In. Hessisches Sozialministerium (Hrsg.): Kinder in den ersten drei Lebensjahren: Was können sie, was brauchen sie. Wiesbaden, 2010, S.13-15 Fthenakis, Wassilios: Demokratie und Politik. In: Hessisches Sozialministerium (Hrsg.): Bildung von Anfang an. Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 bis 10 Jahren in Hessen. Wiesbaden 2012, S. 84- 85 48 Satzung für die Kindergärten der Stadt Wolfhagen („Kindergartensatzung“) Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17.10.2005 (GVBl. I, S. 674, 686), der §§ 1, 2, 3 und 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben vom 17.03.1970 (GVBl., S. 225), zuletzt geändert durch Art. 7 b des Gesetzes zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung und anderer Gesetze vom 31.01.2005 (GVBl. I, S. 54) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wolfhagen am 14.12.2006 die folgende Satzung beschlossen: §1 Allgemeines (1) Die Stadt Wolfhagen unterhält Kindergärten als Einrichtungen der Jugendhilfe, in denen Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Beginn des Schulbesuchs gebildet, erzogen und betreut werden, soweit sie nicht der Betreuung in besonderen Einrichtungen bedürfen. (2) Die Kindergärten haben einen eigenständigen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Sie ergänzen und unterstützen die Erziehung des Kindes in der Familie und sollen die Gesamtentwicklung des Kindes durch allgemeine und gezielte erzieherische Hilfen und Bildungsangebote fördern. Ihre Aufgabe ist es insbesondere, durch differenzierte Erziehungsarbeit die geistige, seelische und körperliche Entwicklung des Kindes anzuregen, seine Gemeinschaftsfähigkeit zu fördern und allen Kindern gleiche Entwicklungschancen zu bieten. 2 §2 Aufnahmevoraussetzungen (1) In die städtischen Kindergärten werden nur Kinder aufgenommen, die - in der Stadt Wolfhagen ihren Wohnsitz haben (= Hauptwohnung im Sinne des Melderechtes) o d e r zum Einzugsbereich der Grundschulen Wolfhagen gehören. Kinder aus anderen Gemeinden können bei der Platzvergabe nur dann berücksichtigt werden, wenn ein freier Platz nicht für ein in Wolfhagen gemeldetes Kind benötigt wird. (2) Bevorzugt aufgenommen werden Kinder, die aus besonderen sozialen und pädagogischen Gründen vorrangig der Förderung und Betreuung bedürfen. (3) Die Zahl der angebotenen Ganztagsplätze wird auf 45 begrenzt. Die erziehungsberechtigten Eltern / Elternteile haben bei Inanspruchnahme eines Ganztagsplatzes jeweils einen Nachweis über die Ausübung einer VollzeitBerufstätigkeit (Arbeitsvertrag, Arbeitsbescheinigung o.ä.) zu erbringen. (4) Für Kinder, die an ansteckenden Krankheiten leiden, richtet sich die Aufnahme nach den Empfehlungen für die Wiederzulassung in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen des Bundesinstitutes für Infektionkrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten. (5) Die Gruppenstärke in einer Regelgruppe soll im Jahresdurchschnitt mindestens 20 Kinder betragen. §3 An- und Abmeldung der Kinder (1) An- und Abmeldungen von Kindern sind jeweils nur zu Beginn bzw. Ende eines Monats in schriftlicher Form durch die Erziehungsberechtigten an den Magistrat möglich. Im Allgemeinen werden Neuaufnahmen zu Beginn eines Kindergartenjahres vorgenommen. Das von dem Kindergarten vorgegebene Aufnahmedatum ist bindend. Abmeldungen sind frühestens zum Ende des Folgemonats möglich. (2) Innerhalb der letzten drei Monate des Kindergartenjahres kann eine Abmeldung nur erfolgen, wenn für das Kind ein neuer Wohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Kindergartens begründet wird. (3) Mit der Anmeldung erkennen die Erziehungsberechtigten diese Satzung an. 3 §4 Gesundheitsvorsorge (1) Jedes Kind muss vor seiner Aufnahme in die Kindergärten ärztlich untersucht werden und ein entsprechendes Attest vorlegen, dass es frei von ansteckenden Krankheiten ist. (2) Kinder aus Familien, in denen ansteckende Krankheiten vorkommen, dürfen den Kindergarten nur besuchen, wenn die in § 2, Abs. 4 zitierten Empfehlungen dem nicht entgegenstehen. Bei Krankheit des Kindes ist die Leitung der Einrichtung sofort zu verständigen. §5 Mitwirkung der Erziehungsberechtigten (1) Die Erziehungsberechtigten der die Kindergärten besuchenden Kinder bilden die Elternversammlung. Die Leitung der Kindergärten soll einmal im Jahr eine Elternversammlung einberufen. Sie ist einzuberufen, wenn dies die Erziehungsberechtigten fordern. (2) Die Elternversammlung wählt einen Elternbeirat. Dieser kann vom Magistrat und den in den Kindergärten pädagogisch tätigen Mitarbeitern Auskunft über die Kindergärten betreffende Fragen verlangen. (3) Der Elternbeirat für die Kindergärten besteht aus einem gewählten Vertreter der Erziehungsberechtigten je vorhandener Kindergartengruppe. (4) Näheres über die Einberufung der Elternversammlung, die Wahl des Elternbeirates und die Auskunftspflicht gem. Abs. 2 regeln die Richtlinien des Magistrats der Stadt Wolfhagen für die Elternversammlung und den Elternbeirat der Kindergärten. (5) Der Elternbeirat hat insbesondere die Aufgaben, die pädagogische Arbeit in der Tageseinrichtung beratend zu unterstützen, Wünsche, Anregungen und Vorschläge aus dem Kreis der Personensorgeberechtigten dem Träger und / oder der Leitung der Einrichtung vorzutragen und mit diesen zu erörtern, auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Träger, Personal der Einrichtung und Personensorgeberechtigten hinzuwirken und der Elternversammlung mindestens einmal jährlich über seine Arbeit einen Bericht zu geben. 4 §6 Versicherung (1) Die Stadt Wolfhagen versichert auf ihre Kosten alle Kinder gegen Sachschäden. (2) Gegen Unfälle im Kindergarten sowie auf dem Hin- und Rückweg sind die Kinder gesetzlich versichert. §7 Benutzungsgebühren und Gebührenpflichtige (1) Für die Benutzung der Kindergärten haben die gesetzlichen Vertreter der Kinder Benutzungsgebühren zu entrichten. Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner. (2) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, ist der Elternteil gebührenpflichtig, dem die elterliche Sorge vom Familiengericht ganz oder teilweise übertragen ist. Ist eine solche Entscheidung nicht erfolgt und besteht in diesen Fällen eine gemeinsame elterliche Sorge, so ist der Elternteil gebührenpflichtig, der Kindergeld oder dem Kindergeld gleichstehende Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz oder dem Einkommenssteuergesetz in der jeweils aktuellen Fassung bezieht. (3) Die Benutzungsgebühr ist gestaffelt nach der Betreuungszeit und beträgt 102,- € / Monat bei Betreuung von 8.00 -12.00 Uhr täglich 107,- € / Monat bei Betreuung von 7.30 – 12.00 Uhr bzw. 8.00 – 12.30 Uhr täglich, 112,- € / Monat bei Betreuung von 7.30 – 12.30 Uhr bzw. 8.00 – 13.00 Uhr täglich, 135,50 € / Monat bei Ganztags-Betreuung von 8.00 – 16.30 Uhr (freitags bis 15.30 Uhr) und 140,50 € / Monat bei Ganztags-Betreuung von 7.30 Uhr – 16.30 (freitags bis 15.30 Uhr). (4) Es besteht ein Anspruch auf eine Betreuung von mindestens 4 Std. täglich in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr. 5 (5) Soweit das Land Hessen Zuweisungen für die Freistellung von Benutzungsgebühren für die Benutzung von Kindergärten gewährt, erhebt die Stadt Wolfhagen keine Gebühren nach dieser Satzung. Dies gilt für die letzten 12 Monate vor der Einschulung, beginnend ab 01.01.2007, für eine tägliche Betreuungszeit von bis zu 5 Stunden für Halbtagsplätze und mindestens 5 Stunden für Ganztagsplätze. Eltern, deren Kinder vorzeitig eingeschult werden, sind die Gebühren zu erstatten. Eltern, deren Kinder von der Einschulung zurückgestellt werden und denen bereits Gebührenbefreiung gewährt wurde, sind bezüglich der weiteren Betreuung wieder gebührenpflichtig. (6) Bei Teilnahme des Kindes an der Mittagsverpflegung ist ein zusätzlicher Betrag von 2,- € je Essen zu entrichten. Die Teilnahmemöglichkeit an der Mittagsverpflegung besteht grundsätzlich nur für die in der Einrichtung ganztägig aufgenommenen Kinder; in begründeten Ausnahmefällen entscheidet die Kindergartenleitung. (7) Von Eltern, deren Kind den städtischen Kindergarten in Istha besucht, wird ein monatlicher Zusatzbetrag von 1,50 € erhoben, der pauschaliert die Mehrkosten für den Verzicht auf eine dreiwöchige Sommerschließung ausgleicht. (8) Ein Kind kann vom weiteren Besuch der Einrichtung nach Anhörung der Erziehungsberechtigten ausgeschlossen werden, wenn diese mit der Zahlung der Benutzungsgebühren länger als 2 Monate in Rückstand sind bzw. Stundungsvereinbarungen nicht eingehalten werden. Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben. (9) Wird die Satzung nicht eingehalten oder entsteht durch das Verhalten des Kindes eine für den Betrieb des Kindergartens unzumutbare Belastung, so kann das Kind vom weiteren Besuch des Kindergartens ausgeschlossen werden. Die Entscheidung hierüber trifft der Magistrat. Der Ausschluss gilt als Abmeldung. §8 Elternentlastung (1) Die Benutzungsgebühr nach § 7 Abs. 3 ermäßigt sich für das zweite, die Einrichtung parallel besuchende Kind auf die Hälfte; jedes weitere Kind ist von der Benutzungsgebühr befreit. (2) In wirtschaftlichen Notfällen kann die Übernahme der Benutzungsgebühren beim Jugendamt des Landkreises Kassel über die Stadtverwaltung Wolfhagen beantragt werden. 6 (3) Im Fall der Ablehnung der Übernahme durch das Jugendamt des Landkreises Kassel kann der Magistrat die Benutzungsgebühren teilweise erlassen; das maßgebliche Bruttofamilieneinkommen in diesem Zusammenhang beträgt 2.045,- €. §9 Gebührenabwicklung (1) Die Gebührenpflicht entsteht mit der Aufnahme und erlischt nur durch Abmeldung oder Ausschluss. Wird das Kind nicht abgemeldet, so ist die Gebühr auch dann zu zahlen, wenn das Kind dem Kindergarten fernbleibt. Bei einem Ausscheiden vor dem Monatsende ist die Gebühr bis zum Ende des Monats zu zahlen. (2) Die Benutzungsgebühr ist am Ersten eines jeden Monats für den laufenden Monat fällig und wird im Regelfall per Einzugsermächtigung abgebucht. Das Entgelt für Mittagsverpflegung wird zu Beginn des Folgemonats erhoben und im Regelfall ebenfalls abgebucht. (3) Die Gebühr ist auch bei vorübergehender Schließung der Einrichtung weiterzuzahlen. Näheres zu den Schließzeiten regeln die Richtlinien des Magistrats für den Besuch der städtischen Kindergärten in Wolfhagen. (4) Für den Fall der Inanspruchnahme der sog. „Notgruppe“ während der dreiwöchigen Sommerschließzeit wird eine zusätzliche Gebühr von 18,- € (= 6,- € / Woche der Inanspruchnahme) erhoben. (5) Über etwaige Stundungen, Niederschlagungen oder Erlasse entscheidet der Magistrat nach Maßgabe der §§ 163, 227 AO. § 10 Pflichten der Erziehungsberechtigten (1) Es wird erwartet, dass die Kinder den Kindergarten regelmäßig besuchen. (2) Die Kinder sind sauber zu waschen und reinlich zu kleiden. (3) Die Erziehungsberechtigten übergeben die Kinder zu Beginn der Betreuungszeit dem Kindergartenpersonal und holen sie nach Ende der Betreuungszeit dort wieder ab. Die Aufsichtspflicht des Personals beginnt mit der Übernahme der Kinder im Gebäude des Kindergartens und endet mit der Übernahme der Kinder durch die Eltern oder abholberechtigte Personen beim Verlassen des Gebäudes. Sollen Kinder den Kindergarten vorzeitig verlassen oder den Heimweg allein bewältigen, bedarf es zuvor einer schriftlichen Erklärung der Erziehungsberechtigten gegenüber der Kindergartenleitung. 7 Die Erziehungsberechtigten erklären bei der Aufnahme des Kindes in den Kindergarten schriftlich, wer außen ihnen zur Abholung des Kindes berechtigt ist. Diese Erklärung kann widerrufen werden. Es besteht keine Verpflichtung, die Kinder durch das Betreuungspersonal nach Hause zu bringen. § 11 Datenschutzbestimmungen (1) Für die Bearbeitung des Antrags auf Aufnahme in den Kindergarten sowie für die Erhebung der Benutzungsgebühren werden folgende personenbezogene Daten in automatisierten Dateien gespeichert: a) allgemeine Daten: Name und Anschrift der Erziehungsberechtigten und der Kinder sowie alle zur kassenmäßigen Abwicklung erforderlichen Daten, b) Benutzungsgebühren: alle erforderlichen Berechnungsgrundlagen c) Rechtsgrundlage: Hess. Gemeindeordnung (HGO), Kommunalabgabengesetz (KAG), Hess. Kindergartengesetz (KiGaG), Hess. Datenschutzgesetz (HDSG), Bundessozialhilfegesetz (BSHG) § 12 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01. Januar 2007 in Kraft und ersetzt die Kindergartensatzung der Stadt Wolfhagen vom 01. März 1990, zuletzt geändert durch 12. Nachtrag vom 20. Oktober 2005. Wolfhagen, den 18.12.2006 Der Magistrat Schaake Bürgermeister Erster Nachtrag zur Satzung für die Kindergärten der Stadt Wolfhagen (Kindergartensatzung) Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17.10.2005 (GVBl. I, S. 674, 686), der §§ 1, 2, 3 und 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben vom 17.03.1970 (GVBl., S. 225), zuletzt geändert durch Art. 7 b des Gesetzes zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung und anderer Gesetze vom 31.01.2005 (GVBl. I, S. 54) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wolfhagen am 18.10.2007 den folgenden 1. Nachtrag zur Kindergartensatzung vom 18.12.2006 beschlossen: Artikel 1 § 7 Abs. 3 wird wie folgt ergänzt: 117,- € / Monat bei Betreuung von 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr täglich Artikel 2 § 1 Abs. 3 wird wie folgt neu aufgenommen: Auf dem Weg zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots zur Betreuung unter 3-jähriger Kinder stellt die Stadt Wolfhagen im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten auch Plätze für Kinder ab vollendetem 2. Lebensjahr bereit. Details zur konkreten Umsetzung bedürfen jeweils eines gesonderten Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung. § 7 Abs. 3 wird wie folgt ergänzt: Die Benutzungsgebühr für Betreuungszeit und beträgt… über 3-jährige Kinder ist gestaffelt nach der § 7 Abs. 3 a wird wie folgt neu aufgenommen: Die Benutzungsgebühren für die Betreuung unter 3-Jähriger orientieren sich an der Höhe der Gebühren der über 3-Jährigen. Im Falle einer Platzteilung werden die Gebühren wie folgt gestaffelt: 102,- € bei 5-tägiger Betreuung / Woche von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 81,60 € bei 4-tägiger Betreuung / Woche von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 61,20 € bei 3-tägiger Betreuung / Woche von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 40,80 € bei 2-tägiger Betreuung / Woche von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr 20,40 € bei 1-tägiger Betreuung / Woche von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Für den Fall der Inanspruchnahme der verlängerten Öffnungszeiten ist folgendes Entgelt monatlich fällig: 0,5 Std. = 5,- € (Frühdienst 07.30 Uhr bis 08.00 Uhr oder Spätdienst 12.00 Uhr bis 12.30 Uhr) 1,0 Std. = 10,- € (Früh- und Spätdienst bis 12.30 Uhr oder Spätdienst von 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr) 1,5 Std. = 15,- € (Früh- und Spätdienst bis 13.00 Uhr) Artikel 3 Dieser erste Nachtrag tritt mit dem Tage nach dessen öffentlicher Bekanntmachung in Kraft. Wolfhagen, den 22.10.2007 Der Magistrat Schaake Bürgermeister 2 Zweiter Nachtrag zur Satzung für die Kindergärten der Stadt Wolfhagen (Kindergartensatzung) Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I, S. 142), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.11.2007 (GVBl. 2007, S. 757) und der §§ 1, 2, 3 und 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben vom 17.03.1970 (GVBl., S. 225) in der zur Zeit gültigen Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wolfhagen am 18.06.2008 den folgenden 2. Nachtrag zur Kindergartensatzung vom 18.12.2006 beschlossen: Artikel 1 § 2 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst: Eine Betreuung über 6 Std. täglich ist den Kindertagesstätten „Haus der kleinen Füße“ bzw. „Liemecke“ möglich und beinhaltet verpflichtend (als Auflage der Fachaufsicht) die Teilnahme an der Mittagsverpflegung, die zum Selbstkostenpreis von der Einrichtung bereit gestellt wird. Ein solcher Platz wird vorrangig den Eltern bzw. Elternteilen angeboten, die einen Nachweis über die Ausübung einer VollzeitBerufstätigkeit (Arbeitsvertrag, Arbeitsbescheinigung etc.) erbringen. Artikel 2 § 7 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst: Die Benutzungsgebühr für über 3-jährige Kinder ist gestaffelt nach der Betreuungszeit und beträgt 102,- € / Monat bei einer Betreuung von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr täglich (= „Kernzeit“). Jede weitere halbe Stunde täglich wird mit 5,- € / Monat zusätzlich berechnet. Die Buchung von Betreuungszeiten außerhalb der Kernzeit hängt von der individuellen Öffnungszeit der jeweiligen Einrichtung sowie den verfügbaren Kapazitäten ab. Artikel 3 § 7 Abs. 6 wird wie folgt neu gefasst: Bei Teilnahme des Kindes an der Mittagsverpflegung ist ein entsprechender, zusätzlicher Betrag zu entrichten, den die jeweilige Kindertagesstätte festlegt. Die Teilnahmemöglichkeit an der Mittagsverpflegung besteht grundsätzlich nur für die in der Einrichtung länger als 6 Std. täglich aufgenommenen Kinder; in begründeten Ausnahmefällen entscheidet die Kindergartenleitung. Artikel 4 § 8 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst: Die Benutzungsgebühr nach § 7 Abs. 3 ermäßigt sich in der Kernzeit für das zweite, die Einrichtung parallel besuchende Kind auf die Hälfte; jedes weitere Kind ist von der Benutzungsgebühr in der Kernzeit befreit. Artikel 5 Dieser zweite Nachtrag tritt mit dem Tage nach dessen öffentlicher Bekanntmachung in Kraft. Wolfhagen, den 07.07.2008 Der Magistrat Schaake Bürgermeister 2 Qualitätsstandards der städt. Kindertagesstätten Wolfhagen Strukturkriterien 1 Qualifikation 2 Risikoeinschätzung S1 Träger (T) Der T stellt sicher, dass jede Leitung der städt. Einrichtungen mindestens alle 2 Jahre eine Unterweisung zum Thema Kindeswohlgefährdung (KWG) gem. § 8a SGB VIII erhält. S2 alle Mitarbeiter Alle KL und FK verfügen über die Fähigkeit gewichtige Anhaltspunkte einer KWG zu erkennen. Prozesskriterien P1 Kita-Leitung (KL) Die KL stellt sicher, dass jährlich alle Mitarbeiter der Einrichtung , im Rahmen einer Dienstbesprechung, über die aktuellen Inhalte der Standards im Kinderschutz informiert werden. P2 Fachkräfte Die FK dokumentieren Symptome / Anzeichen / Beobachtungen die auf eine KWG hindeuten können. Die Fachkräfte sorgen bei einer vermuteten KWG, unter Beteiligung der Kita-Leitung, unmittelbar für einen Austausch im Gruppenteam (bei Bedarf evtl. mit weiteren Fachkräften der Einrichtung) zur Einschätzung des Gefährdungspotentials. Die KL führt gemeinsam mit den FK eine systematische Einschätzung des Gefährdungsrisikos anhand der vorliegenden Dokumentation durch. Ergebniskriterien E1 Konzeption Die Kitakonzeption sorgt dafür, dass dass alle KL und alle Fachkräfte (FK) ausreichend über das Thema "Kinderschutz" informiert sind und im Notfall fachlich richtig handeln können. E2 Dokumentation Eine dokumentierte Einschätzung liegt vor, aus der hervorgeht, ob von einer KWG auszugehen ist. Wenn bei der Risikoeinschätzung die Eltern /Sorgeberechtigten (SO) nicht einbezogen werden, sind hierfür konkrete Gründe zu dokumentieren Themenbereiche 3 Interdisziplinäre Zusammenarbeit 4 Beratung Strukturkriterien S3 Kita-Leitung Die KL ist befähigt und autorisiert mit anderen Stellen (z. B. Jugendamt) und Personen (Insoweit erfahrene Fachkraft ieF) zusammenzuarbeiten. S4 Kita-Leitung Die KL verfügt über die notwendige Beratungskompetenz, um einschätzen zu können, welche individuellen Hilfen geeignet sind und von dem Kind und seinen Eltern / SO in Anspruch genommen werden können. Prozesskriterien P3 Kita-Leitung Die KL informiert bei einer vermuteten KWG den T über die Vermutung und über das geplante Vorgehen. P4 Kita-Leitung Die KL bietet den Eltern / SO ein Informations- und Beratungsgespräch an, das auf eine Inanspruchnahme von Hilfen basiert. Ergebniskriterien E3 qualifizierte Einschätzung Durch die Zusammenarbeit aller Fachstellen, ist eine schnelle und umfassende sowie qualifizierte Einschätzung der Situation möglich. E4 Transparenz und Aufklärung Die Eltern / SO kennen die Folgen der KWG und die Notwendigkeit der angebotenen Hilfen. Die Eltern / SO wirken, auf der Basis ihrer Möglichkeiten, an der Umsetzung des Maßnahmeplans mit. Themenbereiche 5 Maßnahmen zum Kinderschutz 6 Jugendamt (ASD) Strukturkriterien S5 Kita-Leitung Die KL verfügt über die Kompetenz geeignete Maßnahmen zum Schutz des Kindes auszuwählen S6 Träger Der T schließt eine Vereinbarung mit dem Jugendamt gem. § 8a SGB VIII Prozesskriterien P5 Kita-Leitung Die KL entwickelt in Abstimmung mit den beteiligten Personen (z. B. Eltern, SO, ieF, Personal aus der Gruppe, …) unmittelbar im Anschluss an die Gefährdungsanalyse einen individuellen Maßnahmenplan, aus dem Handlungsprozesse zur Sicherstellung des Kindes hervorgehen. Die KL überprüft den Maßnahmenplan fortlaufend auf seine Aktualität und sorgt für seine Anpassung. P6 Kita-Leitung Die KL informiert den ASD wenn: * eine Abschätzung des Gefährdungsrisikos nicht in gebotener Weise erfolgen kann. * absehbar ist, dass notwendig erachtete Hilfen nicht in Anspruch genommen werden. * wenn angebotene Hilfen nicht ausreichend erscheinen. Ergebniskriterien E5 Vereinbarungen treffen Ein aktueller Maßnahmenplan liegt vor. Die Eltern / SO wirken, auf der Basis ihrer Möglichkeiten, an der Umsetzung des Maßnahmeplans mit. Wenn der Maßnahmenplan nicht vorsieht, dass die Eltern / SO einbezogen werden sollen, sind hierfür konkrete Gründe zu benennen. E6 Gefährdungsmeldung gem. 8a SGB VIII Die Information an das Jugendamt beinhaltet neben persönlichen Angaben über das Kind weitere wichtige Anhaltspunkte: * Das Ergebnis der gemeinsamen Gefährdungsanalyse. * Den Maßnahmenplan und die bisher veranlassten Maßnahmen. * Verlauf / Ergebinis der bislang durchgeführten Maßnahmen. * Gefährdungseinschätzung. * Den Zeitpunkt der Meldung an das Jugendamt.