Oberösterreich 1999/1
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Oberösterreich 1999/1
Reihe OBERÖSTERREICH 1999/1 Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes Teilgebiete der Gebarung im Land Oberösterreich Landesfrauenklinik Linz Rechnungshof Zl 001.504/073-Pr/6/99 Auskünfte Rechnungshof 1033 Wien, Dampfschiffstraße 2 Telefon (00 43 1) 711 71 - 8466 Fax (00 43 1) 712 49 17 Impressum Herausgeber: Redaktion und Grafik: Druck: Herausgegeben: Rechnungshof 1033 Wien, Dampfschiffstraße 2 Rechnungshof Print Media Austria AG Wien, im September 1999 Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes über Teilgebiete der Gebarung im Land Oberösterreich die Landesfrauenklinik Linz Inhalt Seite VORBEMERKUNGEN Oberösterreich A Vorlage an den Landtag 1 Darstellung der Prüfungsergebnisse 1 Bereich des Bundeslandes Oberösterreich Teilgebiete der Gebarung Kurzfassung 3 Prüfungsablauf und –gegenstand 3 Aufgabenreform Untersuchung von Aufgabenbereichen Zeithorizont des Einsparungspotentials Verringerung bei den Planstellen Projekteffizienz Aufgabenreform und Dienstpostenplan 1997 Bundesländervergleich 4 4 4 5 6 6 Schlußbemerkungen 6 Landesfrauenklinik Linz Kurzfassung 7 Prüfungsablauf und –gegenstand 8 Bettenbedarf 9 Medizinisches Leistungsangebot 9 Ärztevorhaltung und Leistungserbringung 10 Bau– und Funktionszustand 10 Personalwohnungen 11 Schlußbemerkungen 12 B Vorbemerkungen Vorbemerkungen Vorlage an den Landtag Der RH erstattet dem Oberösterreichischen Landtag gemäß Artikel 127 Abs 6 zweiter Satz B–VG nachstehenden Bericht über Wahrnehmungen, die er bei zwei Gebarungsüberprüfungen getroffen hat. Darstellung der Prüfungsergebnisse Nachstehend werden in der Regel punkteweise zusammenfassend die Sachverhaltsdarstellung (Kennzeichnung mit 1 an der zweiten Stelle der Absatzbezeichnung), deren Beurteilung durch den RH (Kennzeichnung mit 2), die Stellungnahme der überprüften Stelle (Kennzeichnung mit 3 und im Kursivdruck) sowie die allfällige Gegenäußerung des RH (Kennzeichnung mit 4) aneinandergereiht. Bei dem in diesem Bericht enthaltenen Zahlenwerk wurden gegebenenfalls kaufmännische Auf– und Abrundungen vorgenommen. 1 2 3 Bereich des Bundeslandes Oberösterreich Teilgebiete der Gebarung Kurzfassung Beim Projekt Aufgabenreform anerkannte der RH den vom Land gewählten Reformansatz und verwies auf die Notwendigkeit, Maßnahmen der Verwaltungsreform auch in jenen Bereichen zu setzen, die bei den Planstellen sowie den Ausgaben das größte Wachstum aufwiesen. Die beim Dienstpostenplan 1997 durch Verringerung der Planstellen erzielten Minderausgaben waren im Vergleich zu den Gesamtpersonalausgaben nicht sehr bedeutend. Das Land Oberösterreich gehörte zu jenen Bundesländern, die im Ländervergleich ein günstiges Verhältnis zwischen den Planstellen in der Hoheitsverwaltung und der Einwohnerzahl aufwiesen. Kenndaten zum Landeshaushalt Gebarungsentwicklung 1994 1995 1996 1997 in Mill S Gesamthaushalt Einnahmen Ausgaben Gesamtergebnis Finanzschulden 46 079 48 300 – 2 221 12 181 47 100 50 927 – 3 827 15 066 50 164 51 144 – 980 14 458 55 894 57 537 – 1 643 12 821 Anzahl Besoldeter Mitarbeiterstand (ohne Landeslehrer) Prüfungsablauf und –gegenstand 1 18 035 17 884 17 766 17 765 Der RH überprüfte von April bis Juni 1997 (mit Nacherhebungen im Oktober bzw November 1997) Teilgebiete der Gebarung im Land Oberösterreich. Die Oberösterreichische Landesregierung gab zu dem im Juli 1998 übermittelten Prüfungsergebnis im November 1998 eine Stellungnahme ab. Der RH erstattete im Jänner 1999 eine Gegenäußerung. 4 Aufgabenreform Untersuchung von Aufgabenbereichen 2.1 Im Zusammenhang mit der Überprüfung der Verwaltungsreform in Oberösterreich befaßte sich der RH bereits im Jahr 1995 mit dem Projekt "Aufgabenreform", worüber er dem Landtag im WB 1996/3 – Teilgebiete der Gebarung berichtete. Ein wesentliches Ergebnis dieses Projekts war das Aufzeigen von Einsparungspotential in den untersuchten Aufgabenbereichen (Analysefelder). Dieses Einsparungspotential betrug letztlich insgesamt 786,3 Personenjahre; dies entsprach 11,8 % des gesamten Untersuchungsbereiches von 6 646 Personenjahren. Damit wurden rd 40 % der gesamten Planstellen in der Landesverwaltung (ohne Landeslehrer) von der Aufgabenreform erfaßt. Zeithorizont des Einsparungspotentials Verringerung bei den Planstellen 2.2 Der RH anerkannte den vom Land gewählten Reformansatz, betonte aber die Notwendigkeit, Maßnahmen der Verwaltungsreform auch in jenen Bereichen zu setzen, die sowohl bei der Planstellenzahl als auch bei den Ausgaben das größte Wachstum aufweisen. 2.3 Laut Stellungnahme der Landesregierung sei eine Verringerung des Personalstands — auch in den Landeskrankenanstalten — in den Dienstpostenplänen 1998 und 1999 vorgesehen. 3.1 Die Grundlage für die Umsetzungsmaßnahmen bildeten die im Projekt aufgezeigten Einsparungspotentiale in den jeweiligen Analysefeldern. Nach der zeitlichen Zuordnung sollten 191,5 Personenjahre mittelfristig bis zum Jahr 2000 und 594,8 Personenjahre innerhalb von fünf bis zehn Jahren (bis zum Jahr 2005) eingespart werden. 3.2 Der RH anerkannte die Einsparungsziele, wies aber darauf hin, daß sich angesichts häufig ändernder Aufgaben mit zunehmendem Abstand vom Erhebungszeitpunkt (Projektabschluß 1995) die Umsetzung als immer schwieriger erweisen würde. 3.3 Laut Mitteilung der Landesregierung würde die Altersstruktur in vielen Bereichen nur eine mittel– bzw langfristige Umsetzung erlauben. 4.1 In den Dienstpostenplänen 1996 und 1997 war in verschiedenen Analysefeldern die Einsparung von insgesamt 113 Planstellen aufgrund der Aufgabenreform vorgesehen. Für 1998 wurde mit einer Einsparung von 50 Planstellen gerechnet. Eine Gegenüberstellung der bis zum Jahr 2000 vorgesehenen Projektergebnisse mit den Einsparungen laut den Dienstpostenplänen 1996 und 1997 ergab einen Umsetzungsgrad von 58,7 %. Es war dabei zu berücksichtigen, daß die Detailuntersuchungen im Analysefeld 1 (Zentrale Dienste) zur Zeit der Gebarungsüberprüfung noch nicht abgeschlossen waren, weshalb auch die Umsetzungsmaßnahmen noch ausstanden. Die Einsparungen waren im Analysefeld 7 (Bildung und Kultur) mit 140 % der Sollvorgaben und im Analysefeld 3 (Verkehr) mit 80 % der Sollvorgaben am weitesten fortgeschritten. Demgegenüber war die Umsetzung im Analysefeld 5 (Wirtschaft und Anstalten) mit 14 % und im Analysefeld 8 (Land– und Forstwirtschaft) mit 16 % am geringsten. Teilgebiete der Gebarung Aufgabenreform 5 Aufgrund der Ergebnisse in den Analysefeldern wurden mit den jeweiligen Abteilungen bzw Dienststellen Umsetzungsvereinbarungen auf Beamtenebene geschlossen, welche im wesentlichen Maßnahmen und Alternativen, die aufgrund der Projektergebnisse und nach Entscheidung des politischen Lenkungsausschusses weiter zu verfolgen wären, beinhalteten. 4.2 Der RH stellte fest, daß die Umsetzungsvereinbarungen höchst unterschiedliche inhaltliche Verbindlichkeiten und auszuführende Maßnahmen aufwiesen. Er empfahl daher, in den Umsetzungsvereinbarungen den Grad der Verbindlichkeiten und der Maßnahmen so festzulegen, daß daraus ein umsetzbarer Inhalt, das Ausmaß und die zeitliche Dimension abgeleitet werden können. Projekteffizienz 4.3 Laut Stellungnahme der Landesregierung erfordere die Realisierung des dargestellten Einsparungspotentials im überwiegenden Ausmaß gesetzliche Initiativen — mehrheitlich durch den Bundesgesetzgeber. Dieser Umstand würde sich in den Umsetzungsvereinbarungen niederschlagen, weil die Vereinbarungspartner den Gesetzgeber nicht binden könnten. 4.4 Der RH nahm diesen Hinweis zur Kenntnis, verwies aber darauf, daß die Umsetzungsvereinbarungen die Notwendigkeit entsprechender Gesetzesinitiativen sowie der ständigen Anpassung von Verwaltungsreformmaßnahmen hervorheben sollten. 5.1 Die Verringerung der Planstellen als Hauptprojekt der Aufgabenreform verursachte bis März 1997 Kosten von 10 Mill S. Zusammen mit den Kosten für Subprojekte, die auch die Abgeltung für Fremdleistungen enthielten, ergaben sich bis dahin Gesamtkosten von 15,5 Mill S. Da diese Subprojekte noch nicht abgeschlossen waren und inhaltlich teilweise über das Thema der Aufgabenreform hinausgingen, blieben ihre Kosten vorläufig bei den Effizienzüberlegungen unberücksichtigt. Bezogen auf das Hauptprojekt ergaben sich bisher pro eingesparter Planstelle spezifische Kosten von 88 000 S. 5.2 Der RH anerkannte ausdrücklich die Maßnahme des Landes zur Aufgabenreform und stellte fest, daß auch andere Maßnahmen und Projekte (zB zunehmender IT–Einsatz, Projekt–Straßenbau 2000) effizienzsteigernde Wirkung entfalteten. Bei einer Beurteilung der Aufgabenreform waren schließlich auch jene Rahmenbedingungen, die durch das Projekt nicht direkt steuerbar waren — zB bundesgesetzliche Regelungen, dienstrechtliche Rahmenbedingungen und beschäftigungspolitische Vorgaben —, zu beachten. Zur Beurteilung der Effizienz– bzw der Kosten–Nutzen–Relation verwaltungsreformatorischer Vorhaben empfahl der RH unter anderem die Entwicklung in jenen Bereichen und Abteilungen, die im wesentlichen Ausmaß Angelegenheiten des Bundes vollziehen, sowie längerfristige Veränderungen bei den Maßnahmen und Projekten zu berücksichtigen. Aufgabenreform 6 Aufgabenreform und Dienstpostenplan 1997 5.3 Laut Stellungnahme der Landesregierung würde sich die Frage nach der Effizienz bereits aufgrund der vom RH ermittelten Kosten von 88 000 S je bisher eingesparter Planstelle beantworten. Diesen Kosten stünden nämlich die jährlichen Kosten einer Planstelle zwischen 350 000 S und 1,2 Mill S gegenüber. 6.1 Der Dienstpostenplan für das Jahr 1997 wies einen Gesamtstand (ohne Lehrer) von 16 734 Planstellen auf, wobei sich die Zahl der Planstellen von 1996 auf 1997 um 200 oder 1,18 % verringerte. Da davon bei 76 Planstellen keine Auswirkung auf die Veranschlagung erfolgte, betrug die ausgabenwirksame Einsparung 124 Planstellen. 6.2 Der RH stellte fest, daß die damit verbundenen Einsparungen bei den Personalausgaben für das Jahr 1997 bei durchschnittlichen Personalkosten von 550 000 S je Bediensteten mit etwa 68 Mill S angenommen werden können. Dem standen im Rechnungsabschluß 1997 Personalausgaben (Aktivbezüge) in der Verwaltung von insgesamt 8 145 Mill S gegenüber. Der RH hielt daher auch aus dieser Sicht eine möglichst rasche Umsetzung der aufgezeigten Einsparungspotentiale für erforderlich. Bundesländervergleich Schlußbemerkungen 7.1 Eine Gegenüberstellung der Planstellen der Bundesländer ohne Wien im Bereich der Hoheitsverwaltung bezogen auf je 1 000 Einwohner ergab für das Land Oberösterreich 2,9 Planstellen im Jahr 1992 und 2,8 im Jahr 1996. Das Land Oberösterreich befand sich mit diesen Werten vergleichsweise jeweils im unteren Bereich. 7.2 Wie der RH feststellte, standen dabei den Verringerungen in der Hoheitsverwaltung Steigerungen in anderen Bereichen, unter anderem bei den Landeskranken– und Pflegeanstalten gegenüber. Im Hinblick auf die zur Diskussion stehenden Veränderungen (zB Abschaffung der mittelbaren Bundesverwaltung, Bundesstaatsreform) empfahl der RH, mehr als bisher die verschiedenen Maßnahmen der Verwaltungsreform zusammenzuführen und in Abstimmung mit den Ergebnissen der Aufgabenreform umzusetzen. 8 Zusammenfassend hob der RH folgende Empfehlungen hervor: (1) Die Verwaltung sollte vor allem in jenen Bereichen reformiert werden, die bei den Planstellen und den Ausgaben das größte Wachstum aufweisen. (2) Bei den Umsetzungsvereinbarungen zur Verringerung der Planstellen wären konkrete umsetzbare Inhalte festzulegen. (3) Die verschiedenen Maßnahmen der Verwaltungsreform wären zusammenzuführen und in Abstimmung mit den Ergebnissen der Aufgabenreform umzusetzen. 7 Landesfrauenklinik Linz Kurzfassung Die Landesfrauenklinik Linz (LFK Linz) wies, gemessen an der Anzahl der Entlassungen und Belagstage, einen größeren Leistungsumfang auf, als die übrigen in Linz im einschlägigen Fachbereich tätigen Krankenanstalten zusammen. Sie gewährleistete in diesen Versorgungsbereichen als einzige Krankenanstalt in Linz auch eine Facharztanwesenheit rund um die Uhr. Neben speziellen Leistungsangeboten lag der Leistungsschwerpunkt der LFK Linz im geburtshilflichen Bereich und in der Versorgung von Komplikationsfällen aus ganz Oberösterreich. Nur 30 % der Patientinnen stammten aus der Standortgemeinde Linz. Im gynäkologischen Bereich kam der LFK Linz eine geringere Bedeutung gegenüber den anderen Linzer Krankenanstalten zu. Das gynäkologisch–geburtshilfliche Gesamtbettenangebot in Linz war erheblich überdimensioniert, weshalb im oberösterreichischen Krankenanstaltenplan von 1997 eine Bettenreduktion bis zum Jahr 2005 von derzeit 294 auf 194 systemisierte Betten vorgesehen ist. Im Zusammenhang mit dieser Reduktion empfahl der RH, die von den Linzer Krankenanstalten erbrachten gynäkologisch–geburtshilflichen Leistungen medizinisch und wirtschaftlich zu optimieren. Hiefür wären die LFK Linz, das AKH Linz und die Landeskinderklinik Linz in einem Versorgungsverbund zusammenzuführen. Seit 1977 war die damals bereits über 100 Jahre alte LFK Linz Gegenstand grundsätzlicher Erneuerungs– und Standortüberlegungen. Bis zum Jahr 1998 wurden jedoch nur Zu– und Umbauten sowie Instandhaltungsmaßnahmen realisiert. Da die LFK Linz weiterhin funktionelle und bauliche Mängel aufwies, regte der RH ein Neubauprojekt am Standort des AKH Linz und der ebenfalls dort situierten Landeskinderklinik an. 8 Kenndaten der Landesfrauenklinik Linz Rechtsträger Das Land Oberösterreich zu 100 % 1996 Leistungserstellung Systemisierte Betten Tatsächliche Betten Durchschnittlicher Personalstand Belagstage Belagsdauer in Tagen 1997 1998 Anzahl 120 120 299 30 012 5,7 120 108 293 26 074 5,4 120 102 289 26 582 5,1 in % Bettenauslastung nach Belagstagen 68,5 Gebarungsentwicklung Ausgaben* davon Personalausgaben Bereinigter Betriebsabgang davon KRAZAF–Beitrag Beitrag Land Beitrag Sprengel und Bezirke direkter Trägeranteil (Land) * ** Prüfungsablauf und –gegenstand 59,5 60,7 in Mill S 232,1 135,0 129,5 236,0 137,0 94,6** 260,3 140,9 104,4** 29,2 37,5 34,8 28,0 – 36,9 32,8 24,9 – 42,2 37,5 24,7 Laut Rechnungsabschluß inklusive Ersatzanschaffungen und Instandsetzungen Ab dem Rechnungsjahr 1997 ist kein bereinigter Betriebsabgang mehr auszuweisen. Die Mittel werden nunmehr vom OÖ Landesfonds verteilt. 1 Der RH überprüfte von Februar bis März 1998 die Gebarung der Landesfrauenklinik Linz (LFK Linz). Die Schwerpunkte der Überprüfung betrafen unter anderem die Optimierung ihres medizinischen Leistungsangebots im Raum Linz sowie ihren Bau– und Funktionszustand. Zu dem im September 1998 übermittelten Prüfungsergebnis gab die Landesregierung im März 1999 eine Stellungnahme ab. Der RH erstattete im April 1999 seine Gegenäußerung. Landesfrauenklinik Linz 9 Bettenbedarf 2.1 Für die in Linz in fünf Krankenhäusern vorgehaltene stationäre Versorgung der Fachbereiche Gynäkologie und Geburtshilfe standen zur Zeit der Gebarungsüberprüfung insgesamt 294 systemisierte (281 tatsächliche) Betten zur Verfügung (davon LFK Linz: 120 systemisierte bzw 102 tatsächliche Betten). Angesichts ihrer durchschnittlichen Auslastung von nur 66 % lag sohin in Linz ein erhebliches Bettenüberangebot vor. Dieses war vor allem auf Strukturprobleme, wie etwa betriebswirtschaftlich unzweckmäßige Größen von Abteilungen und personelle sowie apparative Überkapazitäten in den einzelnen Häusern, zurückzuführen. Hiebei erschwerte überdies die Trägervielfalt (drei Ordens– und zwei Gebietskörperschaftskrankenhäuser) die Ausschöpfung von Einsparungspotentialen sowie die Schließung von Abteilungen. Im Rahmen der Bundes– und Landeskrankenanstaltenplanung (zuletzt OÖKAP aus 1997) wurde bei den derzeit 294 systemisierten Betten bis zum Jahr 2005 ein Abbau von 100 Betten vorgegeben. Die Entscheidung über die künftige Verteilung der 194 Betten auf die fünf Linzer Krankenanstalten wurde allerdings erst für die nächste Fortschreibung des OÖKAP vorgesehen. Medizinisches Leistungsangebot 2.2 Zur Erzielung einer bestmöglichen medizinischen Versorgung für den Raum Linz empfahl der RH dem Land, eine Steuerung des dort erbrachten gynäkologisch–geburtshilflichen Leistungsspektrums vorzunehmen sowie die Anzahl der in den einzelnen Krankenanstalten zu reduzierenden Betten festzulegen. 3.1 An der LFK Linz wurden im Jahr 1997 im Fachbereich Gynäkologie und Geburtshilfe 5 981 Patientinnen während einer Gesamtbelagsdauer von 26 074 Tagen stationär versorgt, wobei nur 30 % der Patientinnen aus der Standortgemeinde Linz stammten. Ein Vergleich der Leistungskennwerte der in diesem Fachbereich wirkenden fünf Krankenanstalten des Raums Linz ergab eine beträchtliche Leistungskonzentration in der LFK Linz. Gemessen an der Anzahl der Entlassungen und der Belagstage wies die LFK Linz einen größeren Leistungsumfang als die übrigen Leistungsanbieter zusammen auf. Zudem bot lediglich die LFK Linz einen den Wünschen der Patientinnen entgegenkommenden tagesklinischen Betrieb an. Der Schwerpunkt der Tätigkeit der LFK Linz und ihre besondere Bedeutung für Oberösterreich lag mit rd zwei Drittel ihres Leistungsumfanges im geburtshilflichen Bereich sowie in der Versorgung von Komplikationsfällen aus dem gesamten Bundesland. Gleichermaßen bedeutungsvoll war das Angebot an medizinischen Leistungen auf den Gebieten Pränatalmedizin (vor der Geburt), Neugeborenenanästhesie und In–vitro–Fertilisation (künstliche Befruchtung), wobei letztere auch international Anerkennung fand. Im Versorgungsbereich Gynäkologie kam der LFK Linz mit 28 % der im Raum Linz entlassenen Patientinnen eine geringere Bedeutung zu. Medizinisches Leistungsangebot 10 3.2 Angesichts des qualitativ und quantitativ bedeutsamen medizinischen Leistungsangebots der LFK Linz empfahl der RH eine medizinische und wirtschaftliche Optimierung der derzeit von den Linzer Krankenanstalten angebotenen Versorgung (somit unter Einbeziehung der von den Ordensspitälern erbrachten Leistungen). Dazu sollten die Leistungen der LFK Linz, des AKH Linz und der LKK Linz in einem Versorgungsverbund zusammengeführt werden, wobei der LFK Linz schwerpunktmäßig die geburtshilfliche und dem AKH Linz schwerpunktmäßig die gynäkologische Versorgung zugeordnet werden sollte. Damit wären die geburtenstärkste Krankenhausabteilung des Landes in der LFK Linz und die drittgrößte Neonatologie (Neugeborenenmedizin) Österreichs im LKK Linz in einem medizinischen Zentrum verbunden. Die Nutzung gemeinsamer Einrichtungen bzw Synergien mit dem AKH Linz könnte die wirtschaftliche Führung dieser beiden Landeskliniken verbessern. 3.3 Die Landesregierung teilte dazu mit, daß sie unter Bedachtnahme auf die vom RH aufgezeigte Bettenüberkapazität sowie angesichts der Notwendigkeit, umfassende zeitgemäße Behandlungsmöglichkeiten anzubieten, stets bemüht gewesen sei, die bauliche und funktionale Qualität der LFK Linz zu verbessern. Diese Bemühungen hätten im März 1997 zu einem Grundsatzbeschluß der Landesregierung geführt, Überlegungen zur Schaffung eines "Mutter–Kind–Zentrums" im Umfeld des AKH Linz und der LKK Linz aufzunehmen. Aufgrund der angekündigten Überprüfung der LFK Linz durch den RH seien jedoch ab Herbst 1997 weiterführende Planungen eingestellt worden. Ärztevorhaltung und Leistungserbringung Bau– und Funktionszustand 4.1 Ein Vergleich mit den anderen Linzer Krankenhäusern ergab hinsichtlich der Ärztevorhaltung, daß in der LFK Linz eine um über 50 % höhere Zahl an Fachärzten und Facharztassistenten bestand. 4.2 Wie der RH weiters feststellte, war nur in der LFK Linz in Erfüllung des Krankenanstalten–Arbeitszeitgesetzes die Anwesenheit von je einem Facharzt, einem Facharztassistenten und einem Facharzt für Anästhesiologie rund um die Uhr gewährleistet. Für die Qualität der in der LFK Linz erbrachten Leistungen war vor allem die hohe Fallhäufigkeit von entscheidendem Vorteil. 5.1 Seit 1977 war die damals bereits über 100 Jahre alte LFK Linz Gegenstand grundsätzlicher Erneuerungs– und Standortüberlegungen. Aus der Neubauplanung des Jahres 1977 wurde ein Kreißzimmer– und Operationssaal–Zubau mit Kosten von 26 Mill S als Provisorium für fünf bis zehn Jahre realisiert, dessen Abnützungserscheinungen und nicht mehr zeitgemäßer Bau– und Funktionszustand nach 20–jähriger Verwendung unübersehbar geworden sind. Im Jahr 1987 beschloß die Landesregierung in abermaliger Abweichung von der seinerzeitigen Neubauplanung, zur Sicherung für Patienten, Personal und Besucher Instandhaltungsmaßnahmen für sechs weitere Betriebsjahre durchzuführen. Sie ergänzte diesen Beschluß im Jahr 1990 hinsichtlich der Einrichtung einer Tagesklinik und im April 1993 hinsichtlich der Errichtung eines Instituts für Anästhesiologie. Landesfrauenklinik Linz Bau– und Funktionszustand 11 Im März 1993 genehmigte die Landesregierung einen Architektenwettbewerb zur Ausarbeitung eines Ausbaukonzepts für die LFK Linz auf ihrem derzeitigen Standort. Die Gesamtkosten für Bau– und Instandhaltungsmaßnahmen seit 1978 beliefen sich einschließlich der Kosten für den Architektenwettbewerb bis 1998 auf 110 Mill S. Trotz der Bemühungen des Landes um einen zeitgemäßen Bau– und Funktionszustand entsprachen zum Zeitpunkt der Gebarungsüberprüfung die raumlufttechnischen Anlagen für den Kreißzimmer– und Operationssaal–Bereich nicht mehr dem letzten Stand der Technik und das Raumkonzept der Klinik nicht mehr dem derzeit üblichen Standard. So fehlten vor allem im Bereich des aseptischen Operationssaals die exakten Abschleusungen nach außen mit Unterteilung in Patienten–, Personal– und Materialschleusen. 5.2 Der RH vertrat hiezu die Auffassung, daß weitere Instandhaltungsmaßnahmen nur noch zur Aufrechterhaltung eines einwandfreien Qualitätsstandards für den laufenden Betrieb wirtschaftlich vertretbar sind, wie zB die Sanierung der gynäkologischen Ambulanz und des Kreißsaals (Containerlösung als Ausweichprovisorium um 10 Mill S). Zur Erreichung einer allen Anforderungen entsprechenden Gesamtfunktionalität regte er an, die mehr als 20 Jahre alten Neubau– und Standortüberlegungen durch ein Neubauprojekt möglichst am Standort des AKH Linz und der ebenfalls dort situierten LKK Linz zu verwirklichen. Dabei sollte auch der vom RH zur größtmöglichen Nutzung von Synergien empfohlene Versorgungsverbund dieser Häuser mitberücksichtigt werden. Personalwohnungen 5.3 Laut Stellungnahme der Landesregierung habe infolge ihres Grundsatzbeschlusses vom März 1997 eine aus Vertretern des Landes und der Stadt Linz zusammengesetzte Projektgruppe mittlerweile das Umfeld des AKH Linz und der LKK Linz als geeigneten neuen Standort für einen Neubau der LFK Linz festgelegt. 6.1 Im Jahr 1964 verpflichtete sich die Gemeinnützige Landeswohnungsgesellschaft für Oberösterreich (LAWOG) mittels Baurechtsvertrages, zur Befriedigung des Wohnbedarfs für Bedienstete der LFK Linz und der LKK Linz ein Personalwohnhaus zu bauen und zu erhalten. Das Einweisungsrecht war dem Land überlassen. Aufgrund nicht schriftlich festgehaltener und vom RH nicht nachvollziehbarer Zusatzvereinbarungen haben die LFK Linz und die LKK Linz — gegen einen Nachlaß von 50 % der Verwaltungskosten der LAWOG — selbst wesentliche Verwaltungstätigkeiten, wie zB die Mieteneinhebung, übernommen. Die LFK Linz hatte von den Verträgen des Landes mit der LAWOG, von den aufgenommenen Darlehen und den Verrechnungsübereinkommen keine unmittelbare Kenntnis, sondern leistete praktisch ungeprüft alle im Wege der LKK Linz vorgeschriebenen Zahlungen. Ohne Berücksichtigung der Verwaltungskosten belief sich der durchschnittliche jährliche Abgang aufgrund des Personalwohnhauses auf 0,2 Mill S. Personalwohnungen 12 6.2 Der RH bemängelte die Zahlungen für das Personalwohnhaus ohne ausreichende Prüfung der vertraglichen Verpflichtungen und erachtete die Aufsplitterung der Verwaltungstätigkeit als nicht zweckmäßig. Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung empfahl er, der LAWOG allein die Verwaltung des Personalwohnhauses zu überlassen. Darüber hinaus regte er an, die Rechtsgrundlagen und die Rechtsbeziehungen zu überdenken und zu klären, ob und in welcher Weise freistehende Wohneinheiten auch anderen Personen zur Verfügung gestellt werden könnten. 6.3 Schlußbemerkungen 7 Die Landesregierung teilte dazu mit, daß sie nunmehr beabsichtige, durch Verhandlungen eine größtmögliche Vereinheitlichung der bislang sehr unterschiedlichen rechtlichen Vertragsgestaltungen zu erreichen. Dabei sollte vor allem auch die Verwaltung der Personalwohnhäuser alleine der Wohnungsgesellschaft übertragen werden. Zusammenfassend hob der RH folgende Empfehlungen hervor: (1) Die von der LFK Linz angebotenen Leistungen sollten zur medizinischen und wirtschaftlichen Optimierung der im Raum Linz angebotenen Versorgung mit denen des AKH Linz und der LKK Linz in einem Versorgungsverbund zusammengeführt werden. (2) Bei Neuordnung der im Versorgungsverbund zu erbringenden Leistungen wären die geburtshilfliche Versorgung schwerpunktmäßig der LFK Linz und die gynäkologische Versorgung schwerpunktmäßig dem AKH Linz zuzuordnen. (3) Für die LFK Linz sollte ein Neubauprojekt am Standort des AKH Linz und der ebenfalls dort situierten Landeskinderklinik verwirklicht werden. Wien, im September 1999 Der Präsident: Dr Franz Fiedler Abkürzungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis A-Z A-Z Abs Absatz AKH Linz Allgemeines Krankenhaus der Stadt Linz Abs Absatz AKH Linz Allgemeines Krankenhaus der Stadt Linz B–VG bzw Bundes–Verfassungsgesetz beziehungsweise B–VG bzw Bundes–Verfassungsgesetz beziehungsweise IT Informationstechnik IT Informationstechnik KRAZAFKrankenanstalten–Zusammenarbeitsfonds KRAZAFKrankenanstalten–Zusammenarbeitsfonds LAWOG Gemeinnützige Landeswohnungsgesellschaft für Oberösterreich LFK Linz Landesfrauenklinik Linz LKK Linz Landeskinderklinik Linz LAWOG Gemeinnützige Landeswohnungsgesellschaft für Oberösterreich LFK Linz Landesfrauenklinik Linz LKK Linz Landeskinderklinik Linz Mill Mill Million(en) Million(en) OÖ oberösterreichisch(–e, –er, –es, –en) OÖKAP Oberösterreichischer Krankenanstaltenplan OÖ oberösterreichisch(–e, –er, –es, –en) OÖKAP Oberösterreichischer Krankenanstaltenplan rd RH rund Rechnungshof rd RH rund Rechnungshof S Schilling S Schilling WB Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes WB Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes zB zum Beispiel zB zum Beispiel Reihe OBERÖSTERREICH 1999/1 Reihe OBERÖSTERREICH 1999/1