Oberösterreich 1999/1

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Oberösterreich 1999/1
Reihe OBERÖSTERREICH 1999/1
Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes
Teilgebiete
der Gebarung
im Land
Oberösterreich
Landesfrauenklinik
Linz
Rechnungshof Zl 001.504/073-Pr/6/99
Auskünfte
Rechnungshof
1033 Wien, Dampfschiffstraße 2
Telefon (00 43 1) 711 71 - 8466
Fax
(00 43 1) 712 49 17
Impressum
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Redaktion und Grafik:
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Herausgegeben:
Rechnungshof
1033 Wien, Dampfschiffstraße 2
Rechnungshof
Print Media Austria AG
Wien, im September 1999
Wahrnehmungsbericht
des Rechnungshofes
über
Teilgebiete der Gebarung
im Land Oberösterreich
die Landesfrauenklinik Linz
Inhalt
Seite
VORBEMERKUNGEN
Oberösterreich
A
Vorlage an den Landtag
1
Darstellung der Prüfungsergebnisse
1
Bereich des Bundeslandes Oberösterreich
Teilgebiete der Gebarung
Kurzfassung
3
Prüfungsablauf und –gegenstand
3
Aufgabenreform
Untersuchung von Aufgabenbereichen
Zeithorizont des Einsparungspotentials
Verringerung bei den Planstellen
Projekteffizienz
Aufgabenreform und Dienstpostenplan 1997
Bundesländervergleich
4
4
4
5
6
6
Schlußbemerkungen
6
Landesfrauenklinik Linz
Kurzfassung
7
Prüfungsablauf und –gegenstand
8
Bettenbedarf
9
Medizinisches Leistungsangebot
9
Ärztevorhaltung und Leistungserbringung
10
Bau– und Funktionszustand
10
Personalwohnungen
11
Schlußbemerkungen
12
B
Vorbemerkungen
Vorbemerkungen
Vorlage an den Landtag
Der RH erstattet dem Oberösterreichischen Landtag gemäß Artikel 127
Abs 6 zweiter Satz B–VG nachstehenden Bericht über Wahrnehmungen,
die er bei zwei Gebarungsüberprüfungen getroffen hat.
Darstellung der Prüfungsergebnisse
Nachstehend werden in der Regel punkteweise zusammenfassend die
Sachverhaltsdarstellung (Kennzeichnung mit 1 an der zweiten Stelle der
Absatzbezeichnung), deren Beurteilung durch den RH (Kennzeichnung
mit 2), die Stellungnahme der überprüften Stelle (Kennzeichnung mit 3 und im
Kursivdruck) sowie die allfällige Gegenäußerung des RH (Kennzeichnung
mit 4) aneinandergereiht. Bei dem in diesem Bericht enthaltenen Zahlenwerk wurden gegebenenfalls kaufmännische Auf– und Abrundungen vorgenommen.
1
2
3
Bereich des Bundeslandes Oberösterreich
Teilgebiete der Gebarung
Kurzfassung
Beim Projekt Aufgabenreform anerkannte der RH den vom Land
gewählten Reformansatz und verwies auf die Notwendigkeit, Maßnahmen der Verwaltungsreform auch in jenen Bereichen zu setzen,
die bei den Planstellen sowie den Ausgaben das größte Wachstum
aufwiesen.
Die beim Dienstpostenplan 1997 durch Verringerung der Planstellen erzielten Minderausgaben waren im Vergleich zu den Gesamtpersonalausgaben nicht sehr bedeutend.
Das Land Oberösterreich gehörte zu jenen Bundesländern, die im
Ländervergleich ein günstiges Verhältnis zwischen den Planstellen
in der Hoheitsverwaltung und der Einwohnerzahl aufwiesen.
Kenndaten zum Landeshaushalt
Gebarungsentwicklung
1994
1995
1996
1997
in Mill S
Gesamthaushalt
Einnahmen
Ausgaben
Gesamtergebnis
Finanzschulden
46 079
48 300
– 2 221
12 181
47 100
50 927
– 3 827
15 066
50 164
51 144
– 980
14 458
55 894
57 537
– 1 643
12 821
Anzahl
Besoldeter Mitarbeiterstand
(ohne Landeslehrer)
Prüfungsablauf und
–gegenstand
1
18 035
17 884
17 766
17 765
Der RH überprüfte von April bis Juni 1997 (mit Nacherhebungen im Oktober bzw November 1997) Teilgebiete der Gebarung im Land Oberösterreich. Die Oberösterreichische Landesregierung gab zu dem im Juli 1998
übermittelten Prüfungsergebnis im November 1998 eine Stellungnahme
ab. Der RH erstattete im Jänner 1999 eine Gegenäußerung.
4
Aufgabenreform
Untersuchung von
Aufgabenbereichen
2.1
Im Zusammenhang mit der Überprüfung der Verwaltungsreform in
Oberösterreich befaßte sich der RH bereits im Jahr 1995 mit dem Projekt "Aufgabenreform", worüber er dem Landtag im WB 1996/3 – Teilgebiete der Gebarung berichtete. Ein wesentliches Ergebnis dieses Projekts war das Aufzeigen von Einsparungspotential in den untersuchten
Aufgabenbereichen (Analysefelder).
Dieses Einsparungspotential betrug letztlich insgesamt 786,3 Personenjahre; dies entsprach 11,8 % des gesamten Untersuchungsbereiches von
6 646 Personenjahren. Damit wurden rd 40 % der gesamten Planstellen in
der Landesverwaltung (ohne Landeslehrer) von der Aufgabenreform erfaßt.
Zeithorizont des
Einsparungspotentials
Verringerung bei den
Planstellen
2.2
Der RH anerkannte den vom Land gewählten Reformansatz, betonte aber
die Notwendigkeit, Maßnahmen der Verwaltungsreform auch in jenen
Bereichen zu setzen, die sowohl bei der Planstellenzahl als auch bei den
Ausgaben das größte Wachstum aufweisen.
2.3
Laut Stellungnahme der Landesregierung sei eine Verringerung des Personalstands
— auch in den Landeskrankenanstalten — in den Dienstpostenplänen 1998 und
1999 vorgesehen.
3.1
Die Grundlage für die Umsetzungsmaßnahmen bildeten die im Projekt
aufgezeigten Einsparungspotentiale in den jeweiligen Analysefeldern.
Nach der zeitlichen Zuordnung sollten 191,5 Personenjahre mittelfristig
bis zum Jahr 2000 und 594,8 Personenjahre innerhalb von fünf bis
zehn Jahren (bis zum Jahr 2005) eingespart werden.
3.2
Der RH anerkannte die Einsparungsziele, wies aber darauf hin, daß sich
angesichts häufig ändernder Aufgaben mit zunehmendem Abstand vom
Erhebungszeitpunkt (Projektabschluß 1995) die Umsetzung als immer
schwieriger erweisen würde.
3.3
Laut Mitteilung der Landesregierung würde die Altersstruktur in vielen Bereichen
nur eine mittel– bzw langfristige Umsetzung erlauben.
4.1
In den Dienstpostenplänen 1996 und 1997 war in verschiedenen Analysefeldern die Einsparung von insgesamt 113 Planstellen aufgrund der Aufgabenreform vorgesehen. Für 1998 wurde mit einer Einsparung von 50 Planstellen gerechnet. Eine Gegenüberstellung der bis zum Jahr 2000
vorgesehenen Projektergebnisse mit den Einsparungen laut den Dienstpostenplänen 1996 und 1997 ergab einen Umsetzungsgrad von 58,7 %.
Es war dabei zu berücksichtigen, daß die Detailuntersuchungen im Analysefeld 1 (Zentrale Dienste) zur Zeit der Gebarungsüberprüfung noch nicht
abgeschlossen waren, weshalb auch die Umsetzungsmaßnahmen noch ausstanden. Die Einsparungen waren im Analysefeld 7 (Bildung und Kultur)
mit 140 % der Sollvorgaben und im Analysefeld 3 (Verkehr) mit 80 % der
Sollvorgaben am weitesten fortgeschritten. Demgegenüber war die Umsetzung im Analysefeld 5 (Wirtschaft und Anstalten) mit 14 % und im Analysefeld 8 (Land– und Forstwirtschaft) mit 16 % am geringsten.
Teilgebiete der Gebarung
Aufgabenreform
5
Aufgrund der Ergebnisse in den Analysefeldern wurden mit den jeweiligen Abteilungen bzw Dienststellen Umsetzungsvereinbarungen auf Beamtenebene geschlossen, welche im wesentlichen Maßnahmen und Alternativen, die aufgrund der Projektergebnisse und nach Entscheidung des
politischen Lenkungsausschusses weiter zu verfolgen wären, beinhalteten.
4.2
Der RH stellte fest, daß die Umsetzungsvereinbarungen höchst unterschiedliche inhaltliche Verbindlichkeiten und auszuführende Maßnahmen
aufwiesen.
Er empfahl daher, in den Umsetzungsvereinbarungen den Grad der Verbindlichkeiten und der Maßnahmen so festzulegen, daß daraus ein umsetzbarer Inhalt, das Ausmaß und die zeitliche Dimension abgeleitet werden können.
Projekteffizienz
4.3
Laut Stellungnahme der Landesregierung erfordere die Realisierung des dargestellten Einsparungspotentials im überwiegenden Ausmaß gesetzliche Initiativen —
mehrheitlich durch den Bundesgesetzgeber. Dieser Umstand würde sich in den Umsetzungsvereinbarungen niederschlagen, weil die Vereinbarungspartner den Gesetzgeber nicht binden könnten.
4.4
Der RH nahm diesen Hinweis zur Kenntnis, verwies aber darauf, daß die
Umsetzungsvereinbarungen die Notwendigkeit entsprechender Gesetzesinitiativen sowie der ständigen Anpassung von Verwaltungsreformmaßnahmen hervorheben sollten.
5.1
Die Verringerung der Planstellen als Hauptprojekt der Aufgabenreform
verursachte bis März 1997 Kosten von 10 Mill S. Zusammen mit den Kosten für Subprojekte, die auch die Abgeltung für Fremdleistungen enthielten, ergaben sich bis dahin Gesamtkosten von 15,5 Mill S. Da diese
Subprojekte noch nicht abgeschlossen waren und inhaltlich teilweise über
das Thema der Aufgabenreform hinausgingen, blieben ihre Kosten vorläufig bei den Effizienzüberlegungen unberücksichtigt. Bezogen auf das
Hauptprojekt ergaben sich bisher pro eingesparter Planstelle spezifische
Kosten von 88 000 S.
5.2
Der RH anerkannte ausdrücklich die Maßnahme des Landes zur Aufgabenreform und stellte fest, daß auch andere Maßnahmen und Projekte (zB zunehmender IT–Einsatz, Projekt–Straßenbau 2000) effizienzsteigernde Wirkung
entfalteten. Bei einer Beurteilung der Aufgabenreform waren schließlich auch
jene Rahmenbedingungen, die durch das Projekt nicht direkt steuerbar waren — zB bundesgesetzliche Regelungen, dienstrechtliche Rahmenbedingungen und beschäftigungspolitische Vorgaben —, zu beachten.
Zur Beurteilung der Effizienz– bzw der Kosten–Nutzen–Relation verwaltungsreformatorischer Vorhaben empfahl der RH unter anderem die Entwicklung in jenen Bereichen und Abteilungen, die im wesentlichen Ausmaß Angelegenheiten des Bundes vollziehen, sowie längerfristige
Veränderungen bei den Maßnahmen und Projekten zu berücksichtigen.
Aufgabenreform
6
Aufgabenreform und
Dienstpostenplan
1997
5.3
Laut Stellungnahme der Landesregierung würde sich die Frage nach der Effizienz
bereits aufgrund der vom RH ermittelten Kosten von 88 000 S je bisher eingesparter Planstelle beantworten. Diesen Kosten stünden nämlich die jährlichen Kosten
einer Planstelle zwischen 350 000 S und 1,2 Mill S gegenüber.
6.1
Der Dienstpostenplan für das Jahr 1997 wies einen Gesamtstand (ohne
Lehrer) von 16 734 Planstellen auf, wobei sich die Zahl der Planstellen
von 1996 auf 1997 um 200 oder 1,18 % verringerte. Da davon bei
76 Planstellen keine Auswirkung auf die Veranschlagung erfolgte, betrug
die ausgabenwirksame Einsparung 124 Planstellen.
6.2
Der RH stellte fest, daß die damit verbundenen Einsparungen bei den Personalausgaben für das Jahr 1997 bei durchschnittlichen Personalkosten von
550 000 S je Bediensteten mit etwa 68 Mill S angenommen werden können. Dem standen im Rechnungsabschluß 1997 Personalausgaben (Aktivbezüge) in der Verwaltung von insgesamt 8 145 Mill S gegenüber.
Der RH hielt daher auch aus dieser Sicht eine möglichst rasche Umsetzung
der aufgezeigten Einsparungspotentiale für erforderlich.
Bundesländervergleich
Schlußbemerkungen
7.1
Eine Gegenüberstellung der Planstellen der Bundesländer ohne Wien im Bereich der Hoheitsverwaltung bezogen auf je 1 000 Einwohner ergab für das
Land Oberösterreich 2,9 Planstellen im Jahr 1992 und 2,8 im Jahr 1996. Das
Land Oberösterreich befand sich mit diesen Werten vergleichsweise jeweils
im unteren Bereich.
7.2
Wie der RH feststellte, standen dabei den Verringerungen in der Hoheitsverwaltung Steigerungen in anderen Bereichen, unter anderem bei den Landeskranken– und Pflegeanstalten gegenüber. Im Hinblick auf die zur Diskussion stehenden Veränderungen (zB Abschaffung der mittelbaren
Bundesverwaltung, Bundesstaatsreform) empfahl der RH, mehr als bisher
die verschiedenen Maßnahmen der Verwaltungsreform zusammenzuführen
und in Abstimmung mit den Ergebnissen der Aufgabenreform umzusetzen.
8
Zusammenfassend hob der RH folgende Empfehlungen hervor:
(1) Die Verwaltung sollte vor allem in jenen Bereichen reformiert
werden, die bei den Planstellen und den Ausgaben das größte
Wachstum aufweisen.
(2) Bei den Umsetzungsvereinbarungen zur Verringerung der Planstellen wären konkrete umsetzbare Inhalte festzulegen.
(3) Die verschiedenen Maßnahmen der Verwaltungsreform wären
zusammenzuführen und in Abstimmung mit den Ergebnissen der
Aufgabenreform umzusetzen.
7
Landesfrauenklinik Linz
Kurzfassung
Die Landesfrauenklinik Linz (LFK Linz) wies, gemessen an der Anzahl der Entlassungen und Belagstage, einen größeren Leistungsumfang auf, als die übrigen in Linz im einschlägigen Fachbereich
tätigen Krankenanstalten zusammen. Sie gewährleistete in diesen
Versorgungsbereichen als einzige Krankenanstalt in Linz auch eine
Facharztanwesenheit rund um die Uhr.
Neben speziellen Leistungsangeboten lag der Leistungsschwerpunkt der LFK Linz im geburtshilflichen Bereich und in der Versorgung von Komplikationsfällen aus ganz Oberösterreich. Nur
30 % der Patientinnen stammten aus der Standortgemeinde Linz.
Im gynäkologischen Bereich kam der LFK Linz eine geringere Bedeutung gegenüber den anderen Linzer Krankenanstalten zu.
Das gynäkologisch–geburtshilfliche Gesamtbettenangebot in Linz
war erheblich überdimensioniert, weshalb im oberösterreichischen
Krankenanstaltenplan von 1997 eine Bettenreduktion bis zum
Jahr 2005 von derzeit 294 auf 194 systemisierte Betten vorgesehen ist.
Im Zusammenhang mit dieser Reduktion empfahl der RH, die von
den Linzer Krankenanstalten erbrachten gynäkologisch–geburtshilflichen Leistungen medizinisch und wirtschaftlich zu optimieren. Hiefür wären die LFK Linz, das AKH Linz und die Landeskinderklinik Linz in einem Versorgungsverbund zusammenzuführen.
Seit 1977 war die damals bereits über 100 Jahre alte LFK Linz Gegenstand grundsätzlicher Erneuerungs– und Standortüberlegungen. Bis zum Jahr 1998 wurden jedoch nur Zu– und Umbauten sowie Instandhaltungsmaßnahmen realisiert. Da die LFK Linz
weiterhin funktionelle und bauliche Mängel aufwies, regte der RH
ein Neubauprojekt am Standort des AKH Linz und der ebenfalls
dort situierten Landeskinderklinik an.
8
Kenndaten der Landesfrauenklinik Linz
Rechtsträger
Das Land Oberösterreich zu 100 %
1996
Leistungserstellung
Systemisierte Betten
Tatsächliche Betten
Durchschnittlicher Personalstand
Belagstage
Belagsdauer in Tagen
1997
1998
Anzahl
120
120
299
30 012
5,7
120
108
293
26 074
5,4
120
102
289
26 582
5,1
in %
Bettenauslastung nach Belagstagen
68,5
Gebarungsentwicklung
Ausgaben*
davon Personalausgaben
Bereinigter Betriebsabgang
davon KRAZAF–Beitrag
Beitrag Land
Beitrag Sprengel und Bezirke
direkter Trägeranteil (Land)
*
**
Prüfungsablauf und
–gegenstand
59,5
60,7
in Mill S
232,1
135,0
129,5
236,0
137,0
94,6**
260,3
140,9
104,4**
29,2
37,5
34,8
28,0
–
36,9
32,8
24,9
–
42,2
37,5
24,7
Laut Rechnungsabschluß inklusive Ersatzanschaffungen und Instandsetzungen
Ab dem Rechnungsjahr 1997 ist kein bereinigter Betriebsabgang mehr auszuweisen.
Die Mittel werden nunmehr vom OÖ Landesfonds verteilt.
1
Der RH überprüfte von Februar bis März 1998 die Gebarung der Landesfrauenklinik Linz (LFK Linz). Die Schwerpunkte der Überprüfung betrafen unter anderem die Optimierung ihres medizinischen Leistungsangebots im Raum Linz sowie ihren Bau– und Funktionszustand. Zu dem im
September 1998 übermittelten Prüfungsergebnis gab die Landesregierung im März 1999 eine Stellungnahme ab. Der RH erstattete im
April 1999 seine Gegenäußerung.
Landesfrauenklinik Linz
9
Bettenbedarf
2.1
Für die in Linz in fünf Krankenhäusern vorgehaltene stationäre Versorgung der Fachbereiche Gynäkologie und Geburtshilfe standen zur Zeit
der Gebarungsüberprüfung insgesamt 294 systemisierte (281 tatsächliche) Betten zur Verfügung (davon LFK Linz: 120 systemisierte bzw 102
tatsächliche Betten). Angesichts ihrer durchschnittlichen Auslastung von
nur 66 % lag sohin in Linz ein erhebliches Bettenüberangebot vor.
Dieses war vor allem auf Strukturprobleme, wie etwa betriebswirtschaftlich unzweckmäßige Größen von Abteilungen und personelle sowie apparative Überkapazitäten in den einzelnen Häusern, zurückzuführen. Hiebei
erschwerte überdies die Trägervielfalt (drei Ordens– und zwei Gebietskörperschaftskrankenhäuser) die Ausschöpfung von Einsparungspotentialen sowie die Schließung von Abteilungen.
Im Rahmen der Bundes– und Landeskrankenanstaltenplanung (zuletzt
OÖKAP aus 1997) wurde bei den derzeit 294 systemisierten Betten bis
zum Jahr 2005 ein Abbau von 100 Betten vorgegeben. Die Entscheidung
über die künftige Verteilung der 194 Betten auf die fünf Linzer Krankenanstalten wurde allerdings erst für die nächste Fortschreibung des OÖKAP
vorgesehen.
Medizinisches
Leistungsangebot
2.2
Zur Erzielung einer bestmöglichen medizinischen Versorgung für den Raum
Linz empfahl der RH dem Land, eine Steuerung des dort erbrachten gynäkologisch–geburtshilflichen Leistungsspektrums vorzunehmen sowie die Anzahl
der in den einzelnen Krankenanstalten zu reduzierenden Betten festzulegen.
3.1
An der LFK Linz wurden im Jahr 1997 im Fachbereich Gynäkologie und
Geburtshilfe 5 981 Patientinnen während einer Gesamtbelagsdauer von
26 074 Tagen stationär versorgt, wobei nur 30 % der Patientinnen aus
der Standortgemeinde Linz stammten.
Ein Vergleich der Leistungskennwerte der in diesem Fachbereich wirkenden fünf Krankenanstalten des Raums Linz ergab eine beträchtliche Leistungskonzentration in der LFK Linz. Gemessen an der Anzahl der Entlassungen und der Belagstage wies die LFK Linz einen größeren
Leistungsumfang als die übrigen Leistungsanbieter zusammen auf. Zudem bot lediglich die LFK Linz einen den Wünschen der Patientinnen
entgegenkommenden tagesklinischen Betrieb an.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit der LFK Linz und ihre besondere Bedeutung für Oberösterreich lag mit rd zwei Drittel ihres Leistungsumfanges
im geburtshilflichen Bereich sowie in der Versorgung von Komplikationsfällen aus dem gesamten Bundesland. Gleichermaßen bedeutungsvoll
war das Angebot an medizinischen Leistungen auf den Gebieten Pränatalmedizin (vor der Geburt), Neugeborenenanästhesie und In–vitro–Fertilisation (künstliche Befruchtung), wobei letztere auch international Anerkennung fand.
Im Versorgungsbereich Gynäkologie kam der LFK Linz mit 28 % der im
Raum Linz entlassenen Patientinnen eine geringere Bedeutung zu.
Medizinisches Leistungsangebot
10
3.2
Angesichts des qualitativ und quantitativ bedeutsamen medizinischen
Leistungsangebots der LFK Linz empfahl der RH eine medizinische und
wirtschaftliche Optimierung der derzeit von den Linzer Krankenanstalten
angebotenen Versorgung (somit unter Einbeziehung der von den Ordensspitälern erbrachten Leistungen). Dazu sollten die Leistungen der
LFK Linz, des AKH Linz und der LKK Linz in einem Versorgungsverbund zusammengeführt werden, wobei der LFK Linz schwerpunktmäßig
die geburtshilfliche und dem AKH Linz schwerpunktmäßig die gynäkologische Versorgung zugeordnet werden sollte.
Damit wären die geburtenstärkste Krankenhausabteilung des Landes in
der LFK Linz und die drittgrößte Neonatologie (Neugeborenenmedizin)
Österreichs im LKK Linz in einem medizinischen Zentrum verbunden.
Die Nutzung gemeinsamer Einrichtungen bzw Synergien mit dem
AKH Linz könnte die wirtschaftliche Führung dieser beiden Landeskliniken verbessern.
3.3
Die Landesregierung teilte dazu mit, daß sie unter Bedachtnahme auf die vom
RH aufgezeigte Bettenüberkapazität sowie angesichts der Notwendigkeit, umfassende zeitgemäße Behandlungsmöglichkeiten anzubieten, stets bemüht gewesen sei,
die bauliche und funktionale Qualität der LFK Linz zu verbessern.
Diese Bemühungen hätten im März 1997 zu einem Grundsatzbeschluß der Landesregierung geführt, Überlegungen zur Schaffung eines "Mutter–Kind–Zentrums"
im Umfeld des AKH Linz und der LKK Linz aufzunehmen. Aufgrund der angekündigten Überprüfung der LFK Linz durch den RH seien jedoch ab
Herbst 1997 weiterführende Planungen eingestellt worden.
Ärztevorhaltung
und Leistungserbringung
Bau– und Funktionszustand
4.1
Ein Vergleich mit den anderen Linzer Krankenhäusern ergab hinsichtlich
der Ärztevorhaltung, daß in der LFK Linz eine um über 50 % höhere
Zahl an Fachärzten und Facharztassistenten bestand.
4.2
Wie der RH weiters feststellte, war nur in der LFK Linz in Erfüllung des
Krankenanstalten–Arbeitszeitgesetzes die Anwesenheit von je einem
Facharzt, einem Facharztassistenten und einem Facharzt für Anästhesiologie rund um die Uhr gewährleistet. Für die Qualität der in der LFK Linz
erbrachten Leistungen war vor allem die hohe Fallhäufigkeit von entscheidendem Vorteil.
5.1
Seit 1977 war die damals bereits über 100 Jahre alte LFK Linz Gegenstand
grundsätzlicher Erneuerungs– und Standortüberlegungen. Aus der Neubauplanung des Jahres 1977 wurde ein Kreißzimmer– und Operationssaal–Zubau mit
Kosten von 26 Mill S als Provisorium für fünf bis zehn Jahre realisiert, dessen
Abnützungserscheinungen und nicht mehr zeitgemäßer Bau– und Funktionszustand nach 20–jähriger Verwendung unübersehbar geworden sind.
Im Jahr 1987 beschloß die Landesregierung in abermaliger Abweichung
von der seinerzeitigen Neubauplanung, zur Sicherung für Patienten, Personal und Besucher Instandhaltungsmaßnahmen für sechs weitere Betriebsjahre durchzuführen. Sie ergänzte diesen Beschluß im Jahr 1990
hinsichtlich der Einrichtung einer Tagesklinik und im April 1993 hinsichtlich der Errichtung eines Instituts für Anästhesiologie.
Landesfrauenklinik Linz
Bau– und Funktionszustand
11
Im März 1993 genehmigte die Landesregierung einen Architektenwettbewerb zur Ausarbeitung eines Ausbaukonzepts für die LFK Linz auf
ihrem derzeitigen Standort. Die Gesamtkosten für Bau– und Instandhaltungsmaßnahmen seit 1978 beliefen sich einschließlich der Kosten für
den Architektenwettbewerb bis 1998 auf 110 Mill S.
Trotz der Bemühungen des Landes um einen zeitgemäßen Bau– und
Funktionszustand entsprachen zum Zeitpunkt der Gebarungsüberprüfung die raumlufttechnischen Anlagen für den Kreißzimmer– und Operationssaal–Bereich nicht mehr dem letzten Stand der Technik und das
Raumkonzept der Klinik nicht mehr dem derzeit üblichen Standard. So
fehlten vor allem im Bereich des aseptischen Operationssaals die exakten
Abschleusungen nach außen mit Unterteilung in Patienten–, Personal–
und Materialschleusen.
5.2
Der RH vertrat hiezu die Auffassung, daß weitere Instandhaltungsmaßnahmen nur noch zur Aufrechterhaltung eines einwandfreien Qualitätsstandards für den laufenden Betrieb wirtschaftlich vertretbar sind, wie
zB die Sanierung der gynäkologischen Ambulanz und des Kreißsaals
(Containerlösung als Ausweichprovisorium um 10 Mill S).
Zur Erreichung einer allen Anforderungen entsprechenden Gesamtfunktionalität regte er an, die mehr als 20 Jahre alten Neubau– und Standortüberlegungen durch ein Neubauprojekt möglichst am Standort des AKH Linz
und der ebenfalls dort situierten LKK Linz zu verwirklichen. Dabei sollte
auch der vom RH zur größtmöglichen Nutzung von Synergien empfohlene
Versorgungsverbund dieser Häuser mitberücksichtigt werden.
Personalwohnungen
5.3
Laut Stellungnahme der Landesregierung habe infolge ihres Grundsatzbeschlusses
vom März 1997 eine aus Vertretern des Landes und der Stadt Linz zusammengesetzte Projektgruppe mittlerweile das Umfeld des AKH Linz und der LKK Linz
als geeigneten neuen Standort für einen Neubau der LFK Linz festgelegt.
6.1
Im Jahr 1964 verpflichtete sich die Gemeinnützige Landeswohnungsgesellschaft für Oberösterreich (LAWOG) mittels Baurechtsvertrages, zur
Befriedigung des Wohnbedarfs für Bedienstete der LFK Linz und der
LKK Linz ein Personalwohnhaus zu bauen und zu erhalten. Das Einweisungsrecht war dem Land überlassen.
Aufgrund nicht schriftlich festgehaltener und vom RH nicht nachvollziehbarer Zusatzvereinbarungen haben die LFK Linz und die LKK Linz — gegen einen Nachlaß von 50 % der Verwaltungskosten der LAWOG — selbst wesentliche Verwaltungstätigkeiten, wie zB die Mieteneinhebung, übernommen.
Die LFK Linz hatte von den Verträgen des Landes mit der LAWOG, von
den aufgenommenen Darlehen und den Verrechnungsübereinkommen
keine unmittelbare Kenntnis, sondern leistete praktisch ungeprüft alle im
Wege der LKK Linz vorgeschriebenen Zahlungen. Ohne Berücksichtigung der Verwaltungskosten belief sich der durchschnittliche jährliche
Abgang aufgrund des Personalwohnhauses auf 0,2 Mill S.
Personalwohnungen
12
6.2
Der RH bemängelte die Zahlungen für das Personalwohnhaus ohne ausreichende Prüfung der vertraglichen Verpflichtungen und erachtete die
Aufsplitterung der Verwaltungstätigkeit als nicht zweckmäßig. Aus
Gründen der Verwaltungsvereinfachung empfahl er, der LAWOG allein
die Verwaltung des Personalwohnhauses zu überlassen.
Darüber hinaus regte er an, die Rechtsgrundlagen und die Rechtsbeziehungen zu überdenken und zu klären, ob und in welcher Weise freistehende Wohneinheiten auch anderen Personen zur Verfügung gestellt werden könnten.
6.3
Schlußbemerkungen
7
Die Landesregierung teilte dazu mit, daß sie nunmehr beabsichtige, durch Verhandlungen eine größtmögliche Vereinheitlichung der bislang sehr unterschiedlichen rechtlichen Vertragsgestaltungen zu erreichen. Dabei sollte vor allem auch die
Verwaltung der Personalwohnhäuser alleine der Wohnungsgesellschaft übertragen
werden.
Zusammenfassend hob der RH folgende Empfehlungen hervor:
(1) Die von der LFK Linz angebotenen Leistungen sollten zur medizinischen und wirtschaftlichen Optimierung der im Raum Linz angebotenen Versorgung mit denen des AKH Linz und der LKK Linz
in einem Versorgungsverbund zusammengeführt werden.
(2) Bei Neuordnung der im Versorgungsverbund zu erbringenden
Leistungen wären die geburtshilfliche Versorgung schwerpunktmäßig der LFK Linz und die gynäkologische Versorgung schwerpunktmäßig dem AKH Linz zuzuordnen.
(3) Für die LFK Linz sollte ein Neubauprojekt am Standort des
AKH Linz und der ebenfalls dort situierten Landeskinderklinik
verwirklicht werden.
Wien, im September 1999
Der Präsident:
Dr Franz Fiedler
Abkürzungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
A-Z
A-Z
Abs
Absatz
AKH Linz
Allgemeines Krankenhaus
der Stadt Linz
Abs
Absatz
AKH Linz
Allgemeines Krankenhaus
der Stadt Linz
B–VG
bzw
Bundes–Verfassungsgesetz
beziehungsweise
B–VG
bzw
Bundes–Verfassungsgesetz
beziehungsweise
IT
Informationstechnik
IT
Informationstechnik
KRAZAFKrankenanstalten–Zusammenarbeitsfonds
KRAZAFKrankenanstalten–Zusammenarbeitsfonds
LAWOG Gemeinnützige Landeswohnungsgesellschaft für Oberösterreich
LFK Linz
Landesfrauenklinik Linz
LKK Linz
Landeskinderklinik Linz
LAWOG Gemeinnützige Landeswohnungsgesellschaft für Oberösterreich
LFK Linz
Landesfrauenklinik Linz
LKK Linz
Landeskinderklinik Linz
Mill
Mill
Million(en)
Million(en)
OÖ
oberösterreichisch(–e, –er, –es, –en)
OÖKAP Oberösterreichischer
Krankenanstaltenplan
OÖ
oberösterreichisch(–e, –er, –es, –en)
OÖKAP Oberösterreichischer
Krankenanstaltenplan
rd
RH
rund
Rechnungshof
rd
RH
rund
Rechnungshof
S
Schilling
S
Schilling
WB
Wahrnehmungsbericht
des Rechnungshofes
WB
Wahrnehmungsbericht
des Rechnungshofes
zB
zum Beispiel
zB
zum Beispiel
Reihe OBERÖSTERREICH 1999/1
Reihe OBERÖSTERREICH 1999/1