Ihr Bezirksschornsteinfegermeister informiert

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Ihr Bezirksschornsteinfegermeister informiert
Ihr Bezirksschornsteinfegermeister informiert:
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde
Seit dem 29.11.2008 ist das neue Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) in Kraft.
Was bedeutet das für Sie?
Zunächst ändert sich für Sie als Kunde bis zum Ablauf der Übergangsfrist am 31.12.2012 wenig.
Wie bisher ist der Bezirksschornsteinfegermeister für die Betriebs- und Brandsicherheit an Abgasanlagen in
Ihren Gebäuden zuständig. Das heißt, alle Kehr-, Überprüfungs- und Messtätigkeiten obliegen unter
Berücksichtigung der gesetzlich vorgegebenen Fristen weiterhin mir als Bezirksschornsteinfegermeister.
Das neue Gesetz:
Ab dem 1. Jan. 2013 stehen Deutschlands Schornsteinfeger im freien Wettbewerb mit anderen
Schornsteinfegerbetrieben, auch aus dem europäischen Ausland. Es ist dann möglich, einen anderen
Schornsteinfegerbetrieb mit bestimmten Arbeiten zu beauftragen, wenn dieser in dem neu zu schaffenden
Schornsteinfegerregister eingetragen ist. Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern wird ab dem 01.01.2013
mehr Eigenverantwortung und Haftung in punkto Brandsicherheit auferlegt als bisher. Der jetzige
Bezirksschornsteinfegermeister wird dann durch den „Bevollmächtigten Schornsteinfeger“ mit
Kontrollfunktion ersetzt.
Die Durchführung von Abnahmen und der Feuerstättenschau sowie das Ausstellen des Feuerstättenbescheids bleiben auch nach diesem Termin eine hoheitliche Aufgabe des bevollmächtigten
Schornsteinfegers.
Ihre neuen Verpflichtungen als Hauseigentümerin / Hauseigentümer ab dem 01.01.2013:
Sie sind dafür zuständig, dass alle notwendigen Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeiten entsprechend der
gesetzlichen Fristen durchgeführt werden. Sie müssen termingerecht einen zugelassenen Schornsteinfeger
mit diesen Arbeiten beauftragen.
Sie erhalten vom bevollmächtigten Schornsteinfeger einen gebührenpflichtigen Feuerstättenbescheid, aus
dem diese Termine hervorgehen.
Sie müssen Ihrem bevollmächtigten Schornsteinfeger jede ausgeführte Kehr-, Mess- und Überprüfungsarbeit nachweisen.
Ausnahmeregelung in der Übergangszeit:
Die Verordnungen zum grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr ermöglichen
Schornsteinfegerbetrieben aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder einem Mitgliedsstaat des
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz bereits in der Übergangszeit
vorübergehend oder gelegentlich Schornsteinfegerarbeiten durchzuführen.
Diese Betriebe müssen die handwerksrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und in dem vom Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geführten Schornsteinfegerregister gelistet sein.
Wenn Sie diese Regelung nutzen wollen, müssen Sie mich rechtzeitig darüber informieren. In diesem Fall
bin ich gesetzlich verpflichtet, zu überprüfen, ob die vorgeschriebenen Arbeiten durch den Fremdbetrieb
ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Andernfalls komme ich meinen Verpflichtungen wie bisher nach und führe alle Arbeiten für Sie durch, die
die Kehr- und Überprüfungsordnung und die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung vorschreiben.
Bitte wenden
Ihr Vorteil:
-Die Wahlfreiheit
Mögliche Nachteile:
-mehr Eigenverantwortung als Kunde für die Brandsicherheit
-mehr Bürokratie als Kunde
- voraussichtlich höhere Kosten, da die jetzige Gebührenordnung teilweise entfällt und einzelne
Posten wie Anfahrt, Rüstzeiten und Verwaltungskosten separat berechnet werden.
Ich bin von der Bezirksregierung Köln als Nachfolger des Herrn Peter Schneider mit Wirkung zum
29.12.2009 als Bezirksschornsteinfegermeister bestellt worden.
Der langjährige Mitarbeiter, Schornsteinfegermeister Frank Schröder, wird weiterhin für Sie tätig sein.
Wir beide werden uns bemühen, die uns vom Gesetzgeber aufgetragenen Arbeiten zu Ihrer Zufriedenheit
auszuführen.
Selbstverständlich werden wir Ihnen auch ab 2013 für die notwendigen Kehr-, Mess- und Überprüfungsaufgaben zur Verfügung stehen.
Falls Sie Fragen rund um Schornstein, Feuerungsanlage, Brand- und Umweltschutz oder Energieeinsparung
haben, wenden Sie sich bitte an uns, wir beraten Sie gerne.
Die Neuregelung im Schornsteinfegerhandwerk erlaubt es mir, Ihnen jetzt auch unter anderem folgende
Dienstleistungen anzubieten:
- Heizkesselreinigung (Öl- und Feststoffkessel)
- Reinigung von Kaminöfen, Heizkaminen, Kachelöfen usw.
-Reinigung der Rauchrohre von Kaminöfen, Heizkaminen usw.
- Kleinreparaturen an Abgasanlagen bzw. Schornsteinen
- Verkauf und Montage von Edelstahlschornsteinen und Öfen
- Erstellen von Energie-Ausweisen gemäß den Bestimmungen der EnEV
Bitte fragen Sie mich, oder meinen Mitarbeiter Herrn Schröder, wir machen Ihnen gerne ein Angebot.
Für weitere Informationen besuchen Sie bitte auch meine Internetseite: www.thomasglass.de
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Glass
Bez.-Schornsteinfegermeister
Gebäude-Energieberater (HwK)
Rosshohn 54
53804 Much
Tel.: 02245-600 908
Fax.: 02245-600 907
Mobil: 0171-693 7311
Email: [email protected]
www.thomasglass.de