Orientierungshilfe zum Studium

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Orientierungshilfe zum Studium
Orientierungshilfe
zum Studium
Stand: Februar 2008
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Orientierungshilfe
zum Studium
Inhaltsverzeichnis
1. Vorbemerkung ....................................................................................................... 5 2. Studienzentren und Ansprechpartner ................................................................. 6 3. Die Internet-Plattform (Online-Campus) .............................................................. 8 3.1 LogIn und Grundfunktionen ....................................................................................8 3.2 Blackboard .................................................................................................................8 3.3 Persönliche Daten ....................................................................................................9 3.4 Prüfungen ..................................................................................................................9 3.5 Veranstaltungen ........................................................................................................9 3.6 Organisation ............................................................................................................10 3.7 Anträge/Bescheinigungen .....................................................................................10 3.8 Services....................................................................................................................10 3.9 Forum .......................................................................................................................10 4. Hinweise zum Studienablauf und -organisation ............................................... 11 4.1 Vorlesungszeiten ....................................................................................................11 4.2 Vor- und Nachbereitung von Vorlesungen .........................................................11 4.3 Curriculum................................................................................................................11 4.4 Veranstaltungsarten ...............................................................................................11 4.5 Skripten ....................................................................................................................12 4.6 Literatur ....................................................................................................................12 4.7 Präsenz-Bibliothek..................................................................................................12 4.8 Informations-Dienste (SMS, E-Mail) ....................................................................12 4.9 Evaluierung ..............................................................................................................13 4.10 Wahl-/Vertiefungsmöglichkeiten ........................................................................13 4.11 Studentenparlament .............................................................................................13 4.12 Doppel-Graduierung ............................................................................................14 Stand: Februar 2008
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5. Prüfungen ............................................................................................................ 15 5.1 Diplom-Studiengänge ............................................................................................15 5.1.1 Prüfungsarten ................................................................................ 15 5.1.2 Notenermittlung ............................................................................. 15 5.1.3 Besonderheiten beim Prüfungsverfahren ...................................... 16 5.2 Bachelor-Studiengänge .........................................................................................18 5.2.1 Prüfungsarten ................................................................................ 18 5.2.2 Besonderheiten ............................................................................. 19 5.3 Master-Studium .......................................................................................................20 5.4 An- und Abmeldungsverfahren.............................................................................21 5.5 Teilnahme an Klausuren .......................................................................................21 5.6 Freiwillige Zusatzleistungen ..................................................................................21 5.7 Korrekturzeiten ........................................................................................................21 5.8 Klausureinsicht / Einspruchs- u. Widerspruchsverfahren ................................22 5.9 Diplomanden- bzw. Bachelorseminar .................................................................22 5.10 Abschlussarbeit ....................................................................................................23 5.11 Plagiatsfall .............................................................................................................24 5.12 Kolloquium / Defence...........................................................................................24 5.13 Urkunde / Zeugnis / Diploma Supplement .......................................................24 5.14 Prüfungsausschuss ..............................................................................................25 5.15 Prüfungs- und Studienordnung ..........................................................................25 5.16 Zwischenprüfung ..................................................................................................25 6. Besonderheiten im Studium ............................................................................... 26 6.1 Bescheinigung der gezahlten Studiengebühren ................................................26 6.2 Prüfungsgebühren ..................................................................................................26 6.3 Urlaubssemester .....................................................................................................26 6.4 Studienzeitverlängerung ........................................................................................26 6.5 Haftung .....................................................................................................................27 6.6 Unfallversicherung ..................................................................................................27 Stand: Februar 2008
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Anlage 1 (Klausurordnung) .................................................................................... 28 Anlage 2 (Übersicht Notensysteme) ...................................................................... 29 Anlage 3 (Besondere Hinweise für Bachelor-Studenten) .................................... 30 A. Scientific Abstract .....................................................................................................31 B. Student Consulting ...................................................................................................34 B.1 Zentrales Student Consulting ........................................................... 34 B.2 Dezentrales Student Consulting ....................................................... 35 C. Integrierte Modulprüfung (Klausur)........................................................................37 D. Fragen und Anregungen .........................................................................................37 Anhang ............................................................................................................................37 Stand: Februar 2008
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1. Vorbemerkung
Sehr geehrte Studierende,
diese Orientierungshilfe soll Ihnen zusammengefasst alle relevanten Informationen
zum Ablauf und zur Gestaltung Ihres Studiums geben.
Die 1990 gegründete FOM ist Deutschlands erste von Verbänden der Wirtschaft gegründete und 1993 staatlich anerkannte Fachhochschule. Seit Aufnahme des Studienbetriebs im Jahr 1994 arbeitet die FOM mit Unternehmen aller Branchen zusammen,
vom mittelständischen Familienbetrieb bis zum Weltkonzern, und garantiert so die für
eine Fachhochschule wichtige Praxisnähe der Ausbildung.
Die FOM wird getragen von der gemeinnützigen Stiftung: „BildungsCentrum der Wirtschaft Essen (BCW)“. Zur BCW-Gruppe gehören folgende Einrichtungen:
¾ A.I.T. Akademie für Informations- und Telekommunikationstechnik
www.ait-essen.de
¾ BA Hessische Berufsakademie
www.hessische-ba.de
¾ BCW BildungsCentrum der Wirtschaft
www.bcw-essen.de
¾ BZN Bildungszentrum am Niederrhein
www.bzn-duisburg.de
¾ EMA Europäische Management Akademie
www.europa-ma.de
¾ FOM Fachhochschule für Oekonomie & Management
www.fom.de
¾ VWA Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie
www.vwa-gruppe-bcw.de
Mit freundlichen Grüßen
FOM Fachhochschule für
Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH
Rektor
Prof. Dr. Burghard Hermeier
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2. Studienzentren und Ansprechpartner
Unser multiples Betreuungskonzept besteht aus mehreren Säulen: Einerseits können
Sie sich persönlich am Studienzentrum durch unsere Betreuer beraten lassen und andererseits besteht jederzeit die Möglichkeit sich über die Hotline auch abends und am
Wochenende oder aber über den Online-Campus mit allen notwendigen Informationen
rund um das Studium zu versorgen.
Studienberatung:
Tel:
01801 810048 (bundesweit zum City-Tarif)
Fax:
01801 810049
E-Mail: [email protected]
FOM Studienzentrum Berlin
Bismarckstraße 107
10625 Berlin
FOM Studienzentrum Bochum / Dortmund
c/o Technologiezentrum Ruhr
Universitätsstr. 142
44799 Bochum
FOM Studienzentrum Bremen
c/o Hochschule Brermen
Werderstr. 73
28199 Bremen
FOM Studienzentrum Duisburg
c/o SLV
Bismarckstraße 85
47057 Duisburg
FOM Studienzentrum Düsseldorf
Karlstraße 104
40210 Düsseldorf
FOM Studienzentrum Essen
SHZ I
Herkulesstraße 32
45127 Essen
SHZ II
Sigsfeldstraße 5
45141 Essen
FOM Studienzentrum Frankfurt
Hochhaus am Park, Grüneburgweg 102
60323 Frankfurt
FOM Studienzentrum Gütersloh
c/o Bertelsmann AG
Carl-Bertelsmann-Str. 270
33311 Gütersloh
FOM Studienzentrum Hamburg
Rothenbaumchaussee 5
20148 Hamburg
FOM Studienzentrum Kassel
Holländische Str. 36 – 38
34127 Kassel
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FOM Studienzentrum Köln
Studienzentrum Nord
c/o Bayer AG
Gebäude C 153
Am Hirschfuß
51061 Köln
Studienzentrum Mitte
c/o Fachhochschule Köln
Raum 113
Claudiusstraße 1
50678 Köln
FOM Studienzentrum Leipzig
c/o inomic
Büro Leipzig
Nonnenstr. 19
04229 Leipzig
FOM Studienzentrum Marl
c/o Hans-Böckler-Berufskolleg
Hagenstraße 28
45768 Marl
FOM Studienzentrum München
Schachenmeierstraße 35
80636 München
FOM Studienzentrum Neuss
c/o Berufsbildungszentrum
Hammfelddamm 2
41460 Neuss
FOM Studienzentrum Nürnberg
c/o REFA Bayern
Theodorstraße 3
90489 Nürnberg
FOM Studienzentrum Siegen
c/o Technologiezentrum
Birlenbachstraße 18
57078 Siegen
FOM Studienzentrum Stuttgart
Rotebühlestraße 121
70178 Stuttgart
FOM Studienzentrum Luxemburg
Etude et Formation S.A.
23, Avenue de 10 Septembre
L-2551 Luxembourg
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3. Die Internet-Plattform (Online-Campus)
Mit der Internet-Plattform können Sie Standort ungebunden alle organisatorischen Abläufe Ihres Studiums über einzelne Module bequem planen und bearbeiten.
3.1 LogIn und Grundfunktionen
Als erster Einstieg dient die Startseite: http://www.fom.de
Dort finden Sie einen LogIn-Bereich, in dem Sie Ihre Benutzerkennung und Ihr persönliches Passwort eingeben.
Anschließend erhalten Sie Zugang zu den mit einem SSLZertifikat verschlüsselten Seiten.
Zunächst gelangen Sie zur Campus-Übersicht, die Ihnen einen Überblick über die von
Ihnen belegten Fächer, eingerichteten Favoriten (damit Sie sich nicht durch die Navigation klicken müssen), anstehenden Termine der nächsten 7 Tage und eingegangenen
Nachrichten gibt.
Nur unter Termine finden Sie die richtigen Zeiten und vor allem Räume Ihrer Veranstaltungen. Sehen Sie daher bitte an diese Stelle, denn mitunter ändern sich Zeiten und
Räume, so dass Sie nicht am falschen Ort zur falschen Zeit erscheinen.
Unten auf jeder Seite haben Sie die Möglichkeit, durch Anklicken von E-MailBenachrichtigung, eine E-Mail an die von Ihnen hinterlegten E-Mail-Adressen zu erhalten, wenn sich auf der ausgewählten Seite etwas ändert. Gleichfalls sollten Sie diese
Seiten auch durch Klick auf Favoriten diesen hinzufügen. Dies ist vor allem für Studienbuch und Blackboard zu empfehlen. Gibt es demnach neue Einträge in Ihren Fächern
oder Favoriten, so erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis auf der CampusÜbersicht und/oder eine E-Mail.
Dort finden Sie einige Hauptgruppen, die die unterschiedlichen Funktionen für Sie
übersichtlich gruppieren:
3.2 Blackboard
Hier finden Sie alle aktuellen Informationen (Neuigkeiten, etc.) zu Ihren Veranstaltungen und der FOM.
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3.3 Persönliche Daten
Das Studium an der FOM ist durch eine Vielzahl von Services (Benachrichtigung bei
Vorlesungsausfall per SMS und E-Mail) geprägt. Um diese nutzen zu können, bitten wir
Sie, unter Profil Ihre Anschrift und Ihre Kontaktdaten einzupflegen sowie diese aktuell
zu halten. Andernfalls könnten Sie bspw. nicht über kurzfristige Änderungen informiert
werden. Außerdem können Sie dort Ihr Foto bspw. für die ID-Card einstellen und Ihr
Zugangspasswort ändern. Bitte berücksichtigen Sie, dass als Foto nur ausweistaugliche Passbilder genutzt werden dürfen. Dann können Sie dort Ihren bisherigen Werdegang hinterlegen.
3.4 Prüfungen
An dieser Stelle finden Sie Ihr Studienbuch, in welchem Sie – unter Wahrung der Fristen - die An- und Abmeldung von Prüfungen vornehmen, den aktuellen Raum Ihrer
Prüfung entnehmen und Ihre absolvierten Leistungen einsehen können. Auch der Link
zum Student-Consulting findet sich in diesem Bereich.Die Termine und Räume der Klausureinsicht finden sich ebenfalls an dieser Stelle.
3.5 Veranstaltungen
In diesem Bereich können Sie Ihre grundsätzlich im aktuellen Semester zu hörenden
Fächer - welche unter „Belegbogen“ gelistet werden - einsehen. Vergangene Semester
sehen Sie unter dem Button (Belegbogen-)Archiv.
In den belegten Fächern können Sie Literaturempfehlungen und Skripten einsehen
sowie herunterladen. Darüber hinaus können Sie Internetlinks zu relevanten Themen
aufrufen, sich die angebotenen Themen für Diplom- und Seminararbeiten ansehen. Sie
können dort in ein fachgebundenes Forum eintreten und mit den anderen Studierenden
die Inhalte diskutieren. Sogar geschlossene Benutzergruppen (nur Hörer des Faches)
können und müssen von den Dozenten eingestellte Fallbeispiele und Aufgaben unter
Projekte bearbeiten.
Hinweis:
Sollten Sie aber weitere Fächer belegen wollen – bspw. weil Sie eine Klausur nicht bestanden haben und das Fach noch einmal hören wollen – so können Sie sich zu weiteren Fächern anmelden: Klick auf das Institut neben dem Eintrag zu anderen Fächern
anmelden.
Darüber hinaus finden Sie hier Ihre Semesterpläne mit den lehrenden Dozenten, den
angebotenen Fächern sowie Terminen, Räumen und Beschreibungen zu den Veranstaltungsorten finden Sie in dieser Rubrik. Schließlich finden Sie hier die Infoveranstaltungen zu den Wahlmöglichkeiten im Hauptstudium und sonstige Veranstaltungen.
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3.6 Organisation
Alle Regularien zum Studium finden Sie unter dem Menüpunkt Studienordnung mit Prüfungsordnungen, einzelne Merkblätter, Antragsformulare etc.
Hier finden Sie aber auch alle Informationen rund um die von Ihnen zu besuchenden
Module/Fächer. Dort sind alle Modulbeschreibungen mit den Komponenten
• Ziel des Moduls
• Arbeitsmarktrelevanz
• Inhalte
• Voraussetzungen
• Prüfungen
• Basisliteratur
einzusehen.
3.7 Anträge/Bescheinigungen
An dieser Stelle finden Sie alle Unterlagen für einen geregelten Studienablauf. Dazu
zählt bspw. die Möglichkeit zum Download der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung, um sich als ordentlicher Student der FOM ausweisen zu können, aber auch die Möglichkeit zur Anforderung eines Nachweises über die gezahlten Studiengebühren.
3.8 Services
Wir bieten Ihnen darüber hinaus zusätzliche Leistungen an, um Ihnen als berufs- oder
ausbildungsbegleitenden Studierenden die Durchführung des Studiums so einfach wie
möglich zu machen.
Dazu gehört bspw. unsere umfangreiche Literaturrecherche. Sie erlaubt die Recherche
in einer Vielzahl von Volltext-Datenbanken – auch renommierter deutsch- und englischsprachiger Zeitschriften.
Außerdem verweisen wir hier auf diverse KOSTENFREIE Softwareprodukte, die Sie
u.U. in Ihrem Studium benötigen. Darüber hinaus finden Sie hier über unsere Kooperationspartner verschiedene Möglichkeiten, Hard- und Software günstiger als im normalen
Handel zu erwerben.
3.9 Forum
Interessiert es Sie, was Ihre Kommilitonen bewegt, dann finden Sie wahrscheinlich im
Forum der Studenten die Antwort.
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4. Hinweise zum Studienablauf und -organisation
4.1 Vorlesungszeiten
Sommersemester :
Wintersemester :
01.03.-31.08.
01.09.-28./29.02.
vorlesungsfrei:
vorlesungsfrei:
August
Mitte bis Ende Februar
4.2 Vor- und Nachbereitung von Vorlesungen
Der in den Vorlesungen vorstrukturierte Lehrstoff ist durch intensive, selbstständige
Vor- und Nachbereitung anhand von Literatur, Skriptmaterial und Mitschriften zu vertiefen. Dafür sind wöchentlich erfahrungsgemäß 5 - 10 Arbeitsstunden einzuplanen. Es
empfiehlt sich, für jedes Studienfach einen separaten Ordner anzulegen, in den ggf. zu
den Vorlesungsmitschriften Ergebnisse des Literaturstudiums, Skripte oder andere Notizen hinzugefügt werden. Mitschriften sollen für die Nachbereitung bzw. Prüfungsvorbereitung den wesentlichen Vorlesungsstoff vollständig und übersichtlich wiedergeben.
Für die Erarbeitung ist es darüber hinaus hilfreich, selbstständig Arbeitsgemeinschaften
mit Ihren Kommilitonen zu bilden.
4.3 Curriculum
Das Curriculum beinhaltet den inhaltlichen Rahmen der Lehrveranstaltungen. Sie finden es im Online-Campus unter „Organisation“ und dann „Studienordnung“.
4.4 Veranstaltungsarten
Neben den klassischen Vorlesungen des Dozenten, in denen der Stoff vermittelt wird,
dienen Seminare der Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffs durch eigene Ausarbeitungen der Studierenden. Die Vorlesung besteht aus einer Mischung von Stoffpräsentation durch den Dozenten und der aktiven Erarbeitung des Stoffes durch die Studierenden. Als Studienleistungen kommen Hausarbeiten, Referate, Klausuren und/oder
mündliche Prüfungen in Betracht.
Zur Vertiefung des Lehrstoffs anhand von Aufgabenstellungen dienen Fallstudien bzw.
Projektarbeiten, die durch die Studierenden zu bearbeiten sind. In diesen zusätzlichen
Veranstaltungen werden betriebliche Fragestellungen bearbeitet, die über die gesamte
Studiendauer hinweg betrachtet einen fächerübergreifenden Gesamtüberblick über alle
betrieblichen Funktionen ergeben.
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4.5 Skripten
Die relevanten Skripten eines Semesters erhalten Sie in digitaler Form. Sie werden von
den jeweiligen Fachdozenten im Online-Campus in den Fächern auf dem Belegbogen
zur Verfügung gestellt. Sollten Ihnen Skripten fehlen, so fragen Sie bitte Ihren Dozenten.
4.6 Literatur
Alle Studierenden haben die Möglichkeit, im Online-Campus die erforderliche Basisliteratur zu bestellen. Die Angaben, welche Literatur empfehlenswert ist, finden Sie im Online-Campus in den Fächern auf dem Belegbogen auf der jeweiligen Seite Ihres Fachdozenten, dort hat er die relevante Literatur eingepflegt.
Außerdem stellen wir Ihnen unter dem Button „Literaturrecherche“ in einer Suchmaske
verschiedenste Suchkriterien in international renommierten Bibliotheken und Zeitschriftendatenbanken – teilweise inkl. Volltexten - zur Verfügung.
4.7 Präsenz-Bibliothek
Im Schulungs- und Hörsaalzentrum „SHZ I“ in Essen befindet sich eine Präsenzbibliothek. Sie ist in der Vorlesungszeit montags von 08:30 bis 20:00 Uhr, dienstags bis freitags von 14:30 bis 20:00 Uhr und samstags von 08:00 bis 13:00 Uhr geöffnet. In den
dort eingestellten Beständen können Sie ebenfalls unter dem o. a. Button „Literaturrecherche“ nach relevanten Büchern suchen.
An den Studienzentren können Sie die jeweiligen ortsansässigen Hochschulbibliotheken gegen Vorlage des Personal- und Studierendenausweises nutzen.
4.8 Informations-Dienste (SMS, E-Mail)
Als besondere Serviceleistung bieten wir Ihnen unseren SMS- und E-Mail-Service an.
Unvorhersehbare Ereignisse, wie Krankheitsfälle von Dozenten, welche zu Vorlesungsausfällen führen können, werden zeitgerecht über einen der beiden Kommunikationswege an Sie weitergeleitet. Bitte hinterlegen und aktualisieren Sie ggf. Ihre E-MailAdresse bzw. mobile Telefonnummer im Online-Campus unter „Persönliche Daten“.
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4.9 Evaluierung
In den jeweils letzten zwei Monaten eines Semesters findet eine Online-Evaluierung
von Lehre und Organisation statt. Dabei können Sie wichtige Hinweise zum Qualitätsmanagement geben. Aus diesem Grund bitten wir Sie, an der anonymen Evaluierung
teilzunehmen. Jeder Dozent entscheidet, ob er seine Ergebnisse im Online-Campus
veröffentlicht.
4.10 Wahl-/Vertiefungsmöglichkeiten
Zum Ende des Grundstudiums (4. Semester) ist für die Studierenden der DiplomStudiengänge eine Anmeldung zu den Schwerpunkt- und Wahlpflichtfächern und der
Bachelor-Studiengänge zu den Vertiefungs- bzw. Wahlbereichen über den OnlineCampus erforderlich.
Die Studierenden des Diplom-Wirtschaftsjuristen treffen eine Entscheidung bei den
Wahpflichtfächern im Sommersemester (immer 5. bzw. 6. Semester). Über das vom
Standort abhängige aktuelle Angebot werden Sie über die Studienberatung oder den
Studienleiter vor Ort informiert. Sie müssen dabei auf die zeitgerecht im Online-Campus
unter „Blackboard“ publizierten Anmeldefristen zu den Fächern achten. Näheres zu den
Wahlmöglichkeiten und –verfahren finden Sie unter „Veranstaltungen“ und dann „Vertiefung/Hauptstudium“.
Spezielle Hinweise zum Schwerpunktfach Internationales Management finden Sie im
Online-Campus unter „Organisation“ und dann „Studienordnung", „DiplomStudiengänge“ und „Besonderheiten des Fachs Internationales Management".
4.11 Studentenparlament
In jedem Studiengang wird zu Beginn auf Initiative der aktuellen studentischen Vertreter
ein Semestersprecher gewählt. Die Gesamtheit aller Semestersprecher konstituiert das
Studentenparlament. Dieses wählt wiederum einen Vorsitzenden und einen Stellvertretenden Vorsitzenden.
Diese beiden Vertreter der Studentenschaft stellen das Bindeglied zur Hochschule dar.
Wünsche, Anregungen und Hinweise können so schnell und unkompliziert ausgetauscht werden. In diesem Rahmen findet einmal pro Semester ein Erfahrungsaustausch mit der Hochschulleitung statt.
Einer der beiden gewählten Vertreter der Studierenden nimmt darüber hinaus an Sitzungen des Prüfungsausschusses und der Berufungskommission für neue Professoren
teil.
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4.12 Doppel-Graduierung
In Kooperation mit der renommierten Avans+ Hogeschool in Breda / NL ist es möglich,
im Rahmen des Studiums zum „Diplom-Kaufmann/-frau (FH)" auch den Titel „Bachelor
of Business Administration" zu erlangen. Weitere Informationen (zur Hochschule, Anmeldung, Anforderung) erhalten Sie bei ihrer Studienberatung.
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5. Prüfungen
5.1 Diplom-Studiengänge
5.1.1 Prüfungsarten
LP = Leistungsprüfung
Dies sind Prüfungsvorleistungen, deren erfolgreiches Bestehen Voraussetzung zur
Teilnahme an einer Fachprüfung ist. Leistungsprüfungen können beliebig oft wiederholt
werden.
FP = Fachprüfung, AP = Abschlussprüfung, LN = Leistungsnachweise in anderen als
Prüfungsfächern (z. B. Wahlpflichtfächer)
Dies sind Prüfungsleistungen, die einzelne Fächer des Grund- und Hauptstudiums abschließen. Die Noten gehen gewichtet in die Gesamtnote des Diploms ein. Eine Prüfung kann mehrere Fächer beinhalten und darf nur zweimal wiederholt werden.
5.1.2 Notenermittlung
Die Prüfungsergebnisse werden anhand von Noten ermittelt. Im Fall von Fachprüfungen mit mehr als einer Teilleistung wird die Fachnote auf der Grundlage der erzielten
Teilnoten ermittelt.
Hier ein Beispiel zur Bildung der Fachnote:
Fachprüfung Rechnungswesen:
•
•
•
Kostenrechnung I (Note 4,0)
Kostenrechnung II (Note 3,3)
Bilanzen (Note 2,0)
=> FP Rechnungswesen (Fachnote 3,1)
Jede Teilleistung fließt in diesem Beispiel zu 1/3 in die Fachnote ein.
Diese Regelung gilt für alle ab 01.04.2004 erfassten Prüfungsleistungen.
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Sind an einer Teilleistung mehrere Dozenten beteiligt, so setzt sich die Note aus der
Summe der einzelnen Punkte zusammen.
Hier ein Beispiel:
Fachprüfung Betriebsinformatik I
Dozent A: 23 Punkte,
Dozent B: 40 Punkte
=> gesamt 63 Punkte
Dies ergibt bei einer maximal erreichbaren Punktzahl von 120 die Note 4,0.
5.1.3 Besonderheiten beim Prüfungsverfahren
5.1.3.1 Fachprüfung BWL/BWL I/BWL II
Die Fachprüfung BWL I der Studiengänge Wirtschaft und Wirtschaftsinformatik bzw.
BWL der Studiengänge Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsingenieurwesen erfolgt wie
folgt:
1. Der erste Teil (BWL I Teil 1 bzw. BWL Teil 1) besteht aus einer zweistündigen
Klausur à 60 Minuten, die die nachstehenden Gebiete zu jeweils 50 % abdeckt:
- Unternehmensorganisation und Beschaffung, Fertigung, Absatz (Studiengänge Wirtschaft, Wirtschaftsinformatik und Wirtschaftsrecht)
- Unternehmensorganisation und Investition (Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen)
2. Der zweite Teil (BWL I Teil 2 bzw. BWL Teil 2) besteht aus einer zweistündigen
Klausur à 60 Minuten, die die nachstehenden Gebiete zu jeweils 50 % abdeckt:
Finanzierung und Personalwesen (Studiengänge Wirtschaft, Wirtschaftsinformatik,
Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsingenieurwesen)
3. Voraussetzung für die Zulassung zum Teil 2 sind folgende bestandene Leistungsnachweise:
- Produktions- und Kostentheorie (Studiengänge Wirtschaft und Wirtschaftsinformatik)
- Grundlagen der VWL (Studiengang Wirtschaftsrecht)
- Für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen ist eine Vorleistung nicht erforderlich.
4. Für die Bildung der Fachnote BWL I bzw. BWL müssen beide Teile bestanden sein.
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Die Fachprüfung BWL II des Studienganges Wirtschaft besteht aus einer zweistündigen Klausur, die die nachstehenden Gebiete à 30 Minuten abdeckt:
-
Bilanzanalyse
Entscheidungsmethoden
Investment
Unternehmensprozesse
5.1.3.2 Schwerpunkt- und Wahlpflichtfächer im Hauptstudium
Im Diplom-Studiengang Wirtschaft sind 2 Schwerpunktfächer und 2 Wahlpflichtfächer
zu wählen (das Angebot der Fächer ist standortabhängig). Im Diplom-Studiengang
Wirtschaftsrecht ist der Studienschwerpunkt A (Personalmanagement und Arbeits- und
Unternehmensrecht) oder B (Betriebliche Steuerlehre III und Rechnungslegung und
Prüfungswesen) auszuwählen.
In den gewählten Fächern ist jeweils eine mit mindestens 4,0 bewertete Prüfungsleistung zu erbringen. Diese setzt sich aus 2 Teilen zusammen, welche jeweils einzeln bestanden sein müssen:
50 % Klausur 1
50 % Vornote 2
Die Teilnahme an der Klausur ist unabhängig vom Bestehen der Vornote.
Gleiches gilt für den Diplom-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen zu erbringenden
Fachprüfungen in den Fächern Projektmanagement, Controlling/Investition sowie Marketing. Entsprechende Anwendung finden die im Diplom-Studiengang Wirtschaftsinformatik abzulegenden Fachprüfungen Betriebsinformatik I und III. In den hier nicht genannten Prüfungsleistungen der jeweiligen Studiengänge obliegt es dem Fachdozenten, ob die Notenfindung nach diesen Prüfungsregeln nach Genehmigung durch den
Prüfungsausschuss erfolgt.
In dem Pflichtfach Betr. Steuerlehre II ist für den 7-semestrigen Diplom-Studiengang
Wirtschaftsrecht keine Vornote zu erbringen, da hier die Prüfungsleistung Bilanzanalyse
zusätzlich erbracht werden muss.
Die Rechtsfächer werden für den Diplom-Studiengang Wirtschaft als feste Kombination
angeboten:
-
Arbeits- und Unternehmensrecht
EU-Recht und Internationales Wirtschaftsrecht
zu 120 Minuten
nach Maßgabe des Dozenten zur Vorbereitung auf die Diplomarbeit als Hausarbeit, und/oder alternativ als Präsentation, Vorklausur und mündliche Mitarbeit
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Die Klausur ist in der einen, die Vornote in der anderen Teilleistung zu erbringen. Mit
Anmeldung zur Klausur erfolgt die Festlegung, welche Prüfungsleistung in welcher Teilleistung zu erbringen ist. Sie ist unwiderruflich. Gleiches gilt für den DiplomStudiengang Wirtschaftsrecht bei Belegung des Studienschwerpunktes A (Arbeitsrecht,
Unternehmensrecht).
In den Pflichtfächern Int. Wirtschaftsrecht und EU-Recht ist für den Diplom-Studiengang
Wirtschaftsrecht je eine Klausur und eine Vornote zu erbringen.
Belegt ein Student der Diplom-Studiengänge Wirtschaftsinformatik bzw. Wirtschaftsingenieurwesen weitere (Wahlfächer) als in seiner Prüfungsordnung vorgeschriebene
Fächer, gelten o.g. Prüfungsregeln entsprechend.
5.2 Bachelor-Studiengänge
5.2.1 Prüfungsarten
Siehe hierzu auch Bachelor-Konzeptmerkmale der FOM (Anlage 3).
MP = Modulprüfung
Modulprüfungen umfassen alle in dem Modul enthaltenen Lehreinheiten. Sie bestehen
in der Regel aus Klausuren und häufig weiteren anderen Prüfungen. Letztere sollen im
Folgenden kurz erläutert werden.
SC = Student Consulting
Ziel der Arbeiten im Student Consulting als integraler Bestandteil des Studiums ist
es, Ihnen in Ihrem berufsbegleitenden Studium die intensive und nachhaltige Integration von Studium und Beruf, von Lehre und Praxis, zu ermöglichen. Dazu soll der im
Studium vermittelte theoretische Stoff unmittelbar und kontinuierlich in Ihrer
direkten Arbeitswelt angewendet, kritisch überprüft und reflektiert werden. Im Anhang
ist die Verfahrensweise des Student Consultings ausführlich beschrieben.
Die Projekte werden vom Modulleiter erstellt. Sie als Studierende bearbeiten die Projekte offline durch Download der Projektdatei aus dem Studienbuch. Die Datei kann dann
vorlesungsbegleitend bearbeitet und bis zum Abgabetermin (aus dem Studienbuch zu
entnehmen) maximal 2 mal innerhalb eines Semesters zur Korrektur eingesandt werden. Mindestens 50 % der Wissensfragen sind komplett richtig zu beantworten, dann
haben Sie bestanden.
Das erfolgreiche Bestehen von Student Consulting (spätestens 10 Tage vor der Klausur!) ist Voraussetzung zur Teilnahme an der Klausur eines Moduls.
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HA = Hausarbeiten
Hausarbeiten werden in den nachfolgend dargestellten Formen durchgeführt:
SA = Scientific Abstract
Ziel des Scientific Abstracts ist es, dass die Studierenden 4-5 Themen, die sie vom Dozenten zu Semesterbeginn erhalten, innerhalb von ca. 2 Monaten bearbeiten. Die Bearbeitung erfolgt eigenverantwortlich außerhalb der Vorlesungen („Heimarbeit“). Die
Studierenden erarbeiten innerhalb der zweimonatigen Bearbeitungsdauer die vorgegebenen Themen mit der Zielsetzung, jedes Einzelthema nach Ablauf der zwei Monate
auf insgesamt zwei DIN A4 Seiten komprimiert schriftlich zu präsentieren. Die Themenvergabe (1 von 4-5) für die schriftliche Ausarbeitung erfolgt durch den anwesenden
Dozenten am Prüfungstag. Der Dozent legt den Prüfungstag fest und übermittelt ihn
den Studierenden zu Beginn der Veranstaltung. Die Anmeldung erfolgt selbstständig
bis 7 Tage vor dem Prüfungstermin über das Studienbuch.
Für die schriftliche Ausarbeitung erhält der Studierende insgesamt 60 Minuten Zeit. Die
Prüfung selbst wird im Rahmen eines „normalen“ Vorlesungstermins durch den jeweiligen Dozenten abgehalten. Im Anschluss an die Abnahme der Prüfung wird der normale“ Vorlesungsbetrieb fortgesetzt.
Sollte die Teilnahme am regulären Termin nicht möglich sein oder Sie bestehen diese
Prüfungsleistung nicht, so haben Sie im Zusammenhang mit der Wiederholungsklausur
die Möglichkeit, dieses Abstract erneut zu erbringen. Wenn Sie das Abstract allerdings
in das nächste Semester schieben, so gelten dann die neuen Themen des kommenden
Semesters.
Ggf. können auch andere Prüfungsverfahren nach Vorgabe des Modulleiters zur Anwendung kommen.
KS / GS = Kleine/Große Seminararbeit
Ein durch den Dozenten vorgegebenes Thema wird als Referat erarbeitet. Kleine Seminararbeiten haben einen Seitenumfang von ca. 10 Seiten, große Seminararbeiten
von ca. 20 Seiten.
5.2.2 Besonderheiten
Bitte beachten Sie, dass es in den neuen Bachelor-Studiengängen künftig nicht mehr
die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung gibt. Die Studierenden haben eine
zweimalige Wiederholungsmöglichkeit der von ihnen zu erbringenden studienbegleitenden Prüfungen.
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5.3 Master-Studium
MBA:
AS = Assignments
Ziel eines Assignments ist es, eine praxisorientierte Aufgabe nach wissenschaftlichen
und fachpraktischen Methoden selbstständig in schriftlicher Form zu bearbeiten.
Thema, Umfang (z. B. Seitenzahl des Textteils) und Abgabetermin werden von den
Lehrenden zu Beginn des Semesters festgelegt. Im Regelfall hat ein Assignment den
Umfang von ca. 2.500 Wörtern (ca. 12-15 Seiten).
Assignments können und sollten auch in Kleingruppen erarbeitet werden, wobei jeweils
zu kennzeichnen ist, welcher Teil von welchem Gruppenmitglied bearbeitet wurde.
Die Ergebnisse der Assignments werden in der Regel im Rahmen der Präsenzveranstaltungen von den Studierenden präsentiert.
PA = Participation
Zur Ermittlung der Participation-Note werden neben den von den Lehrenden festgelegten, zu erbringenden mündlichen Prüfungsleistungen (wie z.B. Präsentation, Verhandlung, Moderation) auch die Wortbeiträge innerhalb des seminaristischen Unterrichts
bewertet.
MAF, MHR, MCM, MMS, MIT, MBL:
Klausuren: Die Klausuren werden im Umfang von 120 Minuten Bearbeitungszeit gestellt. Sie dienen der Überprüfung des Leistungsstandes vorrangig in den ersten Semestern des Studiums. Mit fortschreitendem Studienverlauf nimmt die Zahl der Klausuren zugunsten der anderen Prüfungsformen ab.
Seminararbeit: Ziel einer Seminararbeit ist es, eine praxisorientierte Aufgabe nach wissenschaftlichen und fachpraktischen Methoden selbständig in schriftlicher Form zu bearbeiten, und hierbei die konkreten betrieblichen Auswirkungen einer fachlich begründeten unternehmerischen Entscheidung umfassend darzustellen. Thema, Umfang und
Abgabetermin werden von den Lehrenden zu Beginn des Semesters festgelegt. Im Regelfall hat eine Seminararbeit einen Umfang von 2.500 Wörtern (ca. 12-15 Seiten).
Stand: Februar 2008
20
Orientierungshilfe
zum Studium
Präsentation: Die Präsentation sollte ca. 30 Minuten betragen, idealerweise ein fachlich kontrovers diskutiertes Thema behandeln, in eine Diskussion münden und kann in
Gruppen durchgeführt werden.
5.4 An- und Abmeldungsverfahren
Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt ausschließlich über das Studienbuch im Online-Campus unter „Prüfungen“. Anmeldeschluss für die einzelnen Prüfungen ist spätestens 7 Tage vor der jeweiligen Prüfung. Abmeldungen sind über das Studienbuch bis
zu 1 Tag vor dem Prüfungstermin möglich. Ab dem Prüfungstag müssen die für das
Versäumnis geltend gemachten Gründe unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden (nicht als E-Mail) bzw. bei Krankheit gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes. Andernfalls wird der nicht angetretene Versuch mit 5,0 gewertet.
Die Bestätigung zur Anmeldung ist erkennbar durch Angabe des Klausurdatums und
der Raumnummer / Standortkürzel im „Studienbuch“.
5.5 Teilnahme an Klausuren
In welchem Raum Sie Ihre Prüfung absolvieren, entnehmen Sie bitte frühestens 4 Tage
vor dem Klausurtermin Ihrem Studienbuch – nicht dem Semesterplan!
Für jeden Studierenden wird an einigen Studienzentren am Klausurtag ein Platz mit
seinem Namensschild reserviert. Bitte denken Sie an Ihren Studierendenausweis!
Bitte folgen Sie den Anweisungen des Klausuraufsichtspersonals.
5.6 Freiwillige Zusatzleistungen
Freiwillige Zusatzleistungen (z. B. zusätzliches Schwerpunktfach) können auf schriftlichen Antrag an das Zentrale Prüfungswesen belegt werden, fließen aber nicht in die
Notenbildung ein.
Bitte beachten Sie, dass es in diesem Fall wegen des Zeitmodells zu Terminüberschneidungen kommen kann und Sie somit nicht alle Veranstaltungen wahrnehmen
können.
5.7 Korrekturzeiten
Die FOM stellt als besondere Dienstleistung für ihre berufstätigen Studierenden je 2
Prüfungsdurchgänge pro Semester zur Verfügung. Aufgrund der daraus resultierenden
hohen Dichte an Terminen beträgt die Korrekturfrist maximal 4-6 Wochen.
Stand: Februar 2008
21
Orientierungshilfe
zum Studium
5.8 Klausureinsicht / Einspruchs- u. Widerspruchsverfahren
Die Termine finden Sie im Online-Campus unter „Prüfungen“ und dann „Klausureinsicht“. Bei formalen Mängeln haben Sie das Recht zum Einspruch. Dieser wird an den
Prüfungsausschuss gerichtet und ggf. dem zuständigen Dozenten zur Prüfung vorgelegt. Sind Sie mit dem Überprüfungsergebnis nicht einverstanden, können Sie einen
Widerspruch einlegen, über den der Prüfungsausschuss abschließend entscheidet.
Die zugehörigen Zeiten der Klausureinsicht sind wie folgt:
Prüfungszeitraum
Juni / Juli
September / Oktober
Januar / Februar
März / April
Einspruchsfristende
30. November
31. Januar
31. Mai
31. August
5.9 Diplomanden- bzw. Bachelorseminar
Es dient der Vorbereitung der Abschlussarbeit und sichert zugleich die wissenschaftliche Relevanz der Themenstellung. Es dient der Abgrenzung zu anderen Themenstellungen und der Sicherung der Unabhängigkeit des Diplomanden bzw. BachelorKandidaten vor Einflussnahme von Akteuren in seiner Umgebung (z. B. Unternehmen,
andere Studenten, ...).
Im Vorfeld werden die Themen der Abschlussarbeiten zwischen jedem Diplomanden /
Bachelor-Kandidaten und seinem Betreuer festgelegt und als Arbeitstitel formuliert. Im
Rahmen dieses Seminars werden unter der Leitung des Studienleiters die Themenstellungen vorgestellt, ihre Bearbeitungsfähigkeit diskutiert und gegebenenfalls unter Einbeziehung der Kritik eine endgültige Formulierung gefunden.
Die Diplomanden / Bachelor-Kandidaten lernen hierbei Themenstellungen ihrer Mitstudierenden kennen, erfahren konstruktive Kritik und können letzte Fragen zu Methoden
des wissenschaftlichen Arbeitens, zur Methodologie der Wirtschaftswissenschaften, zur
Qualität empirischer Methoden usw. klären.
Bitte stimmen Sie mit Ihrem Betreuer ab, an welchem Termin Sie über Ihre Diplombzw. Bachelor-Arbeit sprechen wollen.
Reichen Sie ein kurzes Abstract (ca. 1 bis 3 Seiten über Inhalt und Ziele der Arbeit) bis
eine Woche vor dem verabredeten Termin ausschließlich bei Ihrem Betreuer ein.
Stand: Februar 2008
22
Orientierungshilfe
zum Studium
5.10 Abschlussarbeit
Nach Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen (siehe Prüfungsordnung) kann ein
Thema für eine Abschlussarbeit (z. B. Diplomarbeit oder Bachelor-/Master-Thesis) beantragt werden. Der Antrag auf Zulassung ist schriftlich an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu richten. Das entsprechende Formular steht im Online-Campus
unter „Anträge/Bescheinigungen“ zur Verfügung. Für die Master-Thesis ist neben dem
Antrag die Abgabe eines Proposals (Hinweise siehe entsprechendes Antragsformular)
erforderlich.
Das ausgegebene Thema ist verbindlich und nicht veränderbar. Die Themenbestätigung erfolgt rechtzeitig zum gewünschten Bearbeitungsbeginn per Post durch das
Zentrale Prüfungswesen.
Es gibt zwei Starttermine im Monat: Jeder 2. und 4. Mittwoch im Monat. Der Antrag
muss vollständig ausgefüllt und vom Betreuer unterschrieben 3 Werktage (spätestens
Freitag vormittags) vor dem gewünschten Starttermin der FOM vorliegen.
Soll die Diplomarbeit in Form einer Gruppenarbeit erstellt werden, ist rechtzeitig vorher
ein formloser schriftlicher Antrag beim Prüfungsausschuss zu stellen.
Die Bearbeitungszeiten sind wie folgt:
Studiengang
Dauer
Bearbeitungszeit
Wirtschaft
7 Semester
mindestens 2 und maximal 3 Monate
Wirtschaftsinformatik
7 Semester
mindestens 2 und maximal 3 Monate
Wirtschaftsinformatik (Aufbau)
3 Semester
mindestens 2 und maximal 3 Monate
Wirtschaftrecht
7 Semester
mindestens 2 und maximal 3 Monate
Wirtschaftrecht (Aufbau)
4 Semester
8 Wochen
Wirtschaftsingenieurwesen (Aufbau)
4 Semester
8 Wochen
Bachelor bis Beginn SS 2006
7 Semester
mindestens 2 und maximal 3 Monate
Bachelor ab Beginn WS 2006
7 Semester
mindestens 2 und maximal 4 Monate
MBA
4 Semester
mindestens 2 und maximal 3 Monate
Master-Studiengänge
4 Semester
Mindestens 2 und maximal 5 Monate
Der Abgabetermin wird vom Prüfungsausschuss vorgegeben und ist fix. Die Abschlussarbeit ist dem Zentralen Prüfungswesen (nicht beim Betreuer) in zweifacher gebundener Ausfertigung plus einfacher digitaler Form auf CD-Rom fristgerecht einzureichen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass im MBA- und dem Bachelor-Studiengang in International Management die Abschlussarbeiten in englischer Sprache zu verfassen sind!
Stand: Februar 2008
23
Orientierungshilfe
zum Studium
Die Abschlussarbeit wird anschließend dem Betreuer (Erstgutachter) und dem Zweitgutachter zur Bewertung und Erstellung eines Gutachtens weitergeleitet. Die Note erhalten Sie in der Regel am Tag des Kolloquiums / der Defence.
Bitte beachten Sie bei der Erstellung ihrer Arbeit den im Online-Campus unter „Organisation“ und dann „Studienordnung“ hinterlegten „Leitfaden zur formalen Gestaltung von
Seminar- und Diplomarbeiten“.
5.11 Plagiatsfall
An dieser Stelle verweisen wir ausdrücklich auf das Hochschulgesetz NRW, welches
nach § 63, Abs. 4 Folgendes besagt:
„Die Hochschulen ... können von den Prüflingen eine Versicherung an Eides statt verlangen und abnehmen, dass die Prüfungsleistung von ihnen selbstständig und ohne
unzulässige fremde Hilfe erbracht worden ist. Wer vorsätzlich gegen eine die Täuschung über Prüfungsleistungen betreffende Regelung einer Hochschulprüfungsordnung ... verstößt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € geahndet werden. ... Im Falle eines ... schwerwiegenden
Täuschungsversuches kann der Prüfling exmatrikuliert werden.“
5.12 Kolloquium / Defence
Die Zulassung und Einladung zum Kolloquium / zur Defence erfolgt seitens der FOM im
Anschluss an die Abschlussarbeit. Gehen Sie von ca. 30 Minuten Prüfungszeit im Bachelor-/Diplom-Studium und 60 Minuten im Master-Studium aus, welche ca. 10 Minuten
Vortrag Ihrerseits (im Master-Studium 20 Minuten) beinhaltet. Diese Angaben sind nicht
bindend und können von den Prüfern abweichend gehandhabt werden.
5.13 Urkunde / Zeugnis / Diploma Supplement
Die Urkunde und das Zeugnis werden spätestens vier Wochen nach Absolvierung des
Kolloquiums / der Defence erstellt und Ihnen per Einschreiben zugesandt.
Das Diploma Supplement wird immer nach Ablauf eines Semesters für alle in dem vorangegangenen Semester zum Abschluss gelangten Studierenden angefertigt, um so
die vorgeschriebenen relativen Noten eines Jahrgangs bilden zu können.
Stand: Februar 2008
24
Orientierungshilfe
zum Studium
5.14 Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und seinen Vertretern sowie
zwei weiteren Mitgliedern aus dem Kreis der Professoren und einem Mitglied aus dem
Kreis der Studierenden. Der Prüfungsausschuss achtet auf die Einhaltung der Prüfungsordnung und sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen.
Wichtige Mitteilungen des Prüfungsausschusses (z. B. Durchführung von Prüfungen)
finden Sie im Online-Campus unter „Organisation“ und dann „Studienordnung“.
5.15 Prüfungs- und Studienordnung
Die Prüfungs- und Studienordnungen regeln verbindlich Inhalte, Art und Dauer des
Studiums sowie das Verfahren der abzulegenden Prüfungen. Sie können diese im Online-Campus unter „Organisation“ und dann „Studienordnung“ einsehen und herunterladen.
5.16 Zwischenprüfung
Sind in den Diplom-Studiengängen in den Fächern des Grundstudiums alle Fachprüfungen bestanden und die vorgeschriebenen Leistungsnachweise erbracht, so gilt dies
als Abschluss des ersten Studienabschnitts (§ 60 Abs. 2 Satz 1 FHG) und insoweit als
Bestehen der Zwischenprüfung. Hierüber stellt die Prüfungsabteilung auf Anfrage einen
Nachweis aus.
Stand: Februar 2008
25
Orientierungshilfe
zum Studium
6. Besonderheiten im Studium
6.1 Bescheinigung der gezahlten Studiengebühren
Die Bescheinigungen werden Ihnen auf Anfrage (E-Mail an [email protected])
zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt. Ist das Studium beruflich veranlasst, so können die Kosten in vollem Umfang als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das
entsprechende Urteil finden Sie mit folgendem Aktenzeichen „BFH-Urteil vom
17.12.2002 AktZ. VI R 137/01“.
6.2 Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühr wird zum 05. des Folgemonats des Bearbeitungsbeginns der Abschlussarbeit fällig. Es erfolgt eine gesonderte Rechnungsstellung. Soll diese nicht auf
Ihren Namen lauten, so reichen Sie bitte eine Kostenübernahmeerklärung der entsprechenden Person, Unternehmung oder Einrichtung bereits mit dem Antrag zur Abschlussarbeit ein.
6.3 Urlaubssemester
Urlaubssemester müssen 6 Wochen vor Beginn des Semesters beantragt werden.
Während Ihres Studiums sind maximal 2 Urlaubssemester zulässig. Eine Kündigung
während eines Urlaubssemesters ist erst zum Ende des folgenden Studiensemesters
wirksam. Während des Urlaubssemesters dürfen keine Prüfungen absolviert werden.
Den zugehörigen Antrag finden Sie im Online-Campus unter „Anträge/ Bescheinigungen“. Bitte beachten Sie, dass Sie auch die Geschäftsbedingungen unterschrieben mitsenden.
6.4 Studienzeitverlängerung
Nach Ablauf der Regelstudienzeit muss das Studium bei ausstehenden Leistungen
durch einen schriftlichen Antrag semesterweise verlängert werden. Melden Sie sich
nicht bis zu 6 Wochen vor Beginn des nächsten Semesters zurück, erfolgt die Exmatrikulation.
Den zugehörigen Antrag finden Sie im Online-Campus unter „Anträge/ Bescheinigungen“. Bitte beachten Sie, dass Sie auch die Geschäftsbedingungen unterschrieben mitsenden.
Stand: Februar 2008
26
Orientierungshilfe
zum Studium
Sind noch Prüfungen zu absolvieren, werden 50 % der Studiengebühren fällig. Stehen
nur noch die Diplomarbeit und/oder das Kolloquium an, werden keine Studiengebühren
sondern nur die Prüfungsgebühr in Rechnung gestellt. Sollten im letzteren Fall 2 Verlängerungssemester ohne Abschluss erfolgt sein, so wird wieder die Hälfte der Studiengebühren fällig.
Sollte nur noch das Kolloquium fehlen, so ist dennoch eine ordentlich Verlängerung
notwendig.
6.5 Haftung
Für den Verlust persönlichen Eigentums in den Räumlichkeiten der jeweiligen Studienzentren übernimmt die FOM keine Haftung.
6.6 Unfallversicherung
Studenten, die (nicht auf Veranlassung des Arbeitgebers) ihr Studium in unserem Hause absolvieren, sind auf den Wegen zu einer Veranstaltung und in unserem Hause gesetzlich unfallversichert. Im Falle eines Schadens wenden Sie sich bitte an die Studentenbetreuung, um gemeinsam eine Unfallanzeige an den Träger der Berufsgenossenschaft auszufüllen.
Stand: Februar 2008
27
Orientierungshilfe
zum Studium
Anlage 1 (Klausurordnung)
1. Mit Betreten des Prüfungsraumes und Empfangen der Aufgabenstellung sind Sie Teilnehmer an
der Prüfung und erhalten somit für die Leistung eine Note.
2. Legen Sie bitte unaufgefordert Ihren gültigen Studierendenausweis oder einen amtlich gültigen
Lichtbildausweis zur Kontrolle für das aufsichtführende Personal bereit. Studierende, die sich
nicht ausweisen können, werden von der Klausurteilnahme ausgeschlossen.
3. Studenten, die nicht angemeldet bzw. nicht zugelassen sind, sind von der Teilnahme an Prüfungen ausgeschlossen.
4. Mobiltelefone sind vor Prüfungsbeginn auszuschalten und zu verstauen.
5. Gespräche oder Austausch von Gegenständen sind untersagt.
6. Es dürfen nur die in der Aufgabenstellung ausdrücklich erlaubten Hilfsmittel benutzt werden. Alle nicht zugelassenen Gegenstände (Taschen, Mäntel, ...) sind außerhalb der Sitzreihen abzulegen.
7. Die Heftung der Klausur darf nicht verändert werden!
8. Die Klausur ist in lesbarer Form zu bearbeiten. Schwer lesbare Teile der Klausur können ersatzlos gestrichen werden und sind somit ungültig.
9. Die Lösungen sind nur auf dem dafür vorgesehenen Papier zu bearbeiten. Lösungen, die nicht
auf dem ausgegebenem Papier bearbeitet wurden, werden nicht berücksichtigt und stellen einen
Täuschungsversuch dar.
10. Die Ihnen ausgehändigten Unterlagen müssen nach Beendigung der Prüfung vollständig zurückgegeben werden.
11. Bitte achten Sie darauf, dass auf der Klausur und allen Bearbeitungsblättern Matr.-Nr., Name,
Vorname angegeben sind.
12. Prüfen Sie vor Beginn einer jeden Klausur die Vollständigkeit Ihrer Aufgabenstellung. Bei mehreren Prüfern benutzen Sie bitte je Prüfer separate Bearbeitungsblätter.
13. Versucht ein Prüfling, sein Prüfungsergebnis durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, so wird dies auf der Klausur vermerkt. Die Klausur kann eingezogen werden.
14. Sollte die Klausur von Ihnen ungültig gemacht werden (z. B. Durchstreichen der Klausur, Bemerkungen „ohne Bewertung“ o. ä.), so gilt dies als „Fehlversuch“ und es wird die Note 5,0 erteilt.
15. Mit Ausnahme eines Toilettengangs darf der Klausurraum nicht verlassen werden. Ein Gang zur
Toilette ist der Klausuraufsicht zu melden, ebenso die (unverzügliche) Rückkehr. Die Klausur
verbleibt im Klausurraum.
16. Die Nichtbeachtung dieser Punkte führt zum Nichtbestehen der Klausur und zum Klausurausschluss.
Stand: Februar 2008
28
Orientierungshilfe
zum Studium
Anlage 2 (Übersicht Notensysteme)
A+
1,0
87-93
0,86-1,15
A
98-100
1,3
80-86
1,16-1,50
A-
1,7
77-79
1,51-1,85
2,0
73-76
2,3
1,0-1,15
A
20/19
93-97
93-99
1,16-1,50
A-
B+
89-92
89-92
1,51-1,85
1,86-2,15
B
84-88
84-88
70-72
2,16-2,50
B-
79-83
2,7
67-69
2,51-2,85
C+
74-79
3,0
63-66
2,86-3,15
C
69-73
3,3
60-62
3,16-3,50
C-
64-68
3,7
57-59
3,51-3,85
D+
57-63
1,51-2,50
2.51-3,50
3,51-4,00
4,0
53-56
3,86-4,15
D
4,3
50-52
4,16-4,3
D-
5,0
<50
<4,3
NC
Stand: Februar 2008
50-56
D
NL
1
10;9
18
1,3 / 1-
8,5
B+
17
1,7 / 2+
1,86-2,15
B
16
79-83
2,16-2,50
B-
15
2,3 / 2-
74-79
2,51-2,85
C+
14
2,7 / 3+
69-73
2,86-3,15
C
13
64-68
3,16-3,50
C-
12
57-63
3,51-3,85
D+
11
sehr gut
gut
befriedigend
<1,50
ausreichend
Intervall
100
Note
<1,50
1,51-2,50
2.51-3,50
3,86-4,0
D
sehr gut
gut
2,0 / 2
3,0 / 3
8,0 / 7,5
7,0 / 6,5
3,3 /3-
3,51-4,00
50-56
Note
befriedigend
0,7-0,85
%
Umrechung
10
ausreichend
alphanumerisch
94-100
%
Noten-punkte
Intervall
0,7
BWW
alphanumerisch
%
BAIM / BAITE
Intervall
Studiengang
MBA
Intervall
DK / DI / DWJ / DWI /
BEE / BME / BMT /
BBA / BAIM / BST / BBL / BWI/
MAF / MHR / MCM /
MMS / MIT / MBL
3,7 / 4+
4,0 / 4
6,0 / 5,5
4,3 / 4-
<50
>4,00
nicht ausr.
<50
<4,0
NC
<10
>4,00
nicht ausr.
5,0;6,0
<5,0
29
Orientierungshilfe
zum Studium
Anlage 3 (Besondere Hinweise für Bachelor-Studenten)
Vorwort
Dieser Leitfaden richtet sich an alle Bachelor-Studierenden der FOM mit dem Ziel, die
Konzeptmerkmale des Bachelorstudiums an der FOM zu erläutern.
Die Umsetzung des Bologna-Prozesses hat der FOM die Chance geboten, ihre Studiengänge qualitativ weiterzuentwickeln. Die Akkreditierungsergebnisse sowie interne
und externe Evaluierungen zeigen deutlich, dass dies gelungen ist.
Bei allen Veränderungen, die in den Bachelorstudiengängen vorgenommen wurden,
liegt der Fokus auf der Verbesserung der Studierbarkeit der einzelnen Studiengänge.
Wir möchten Sie vom ersten Semester an mit realen betrieblichen Herausforderungen
vertraut machen und Ihnen die Fähigkeit vermitteln, interdisziplinär Problemanalysen
durchzuführen und adäquate Lösungen zu entwickeln.
Die beiden Konzeptmerkmale Scientific-Abstract und Student-Consulting verbinden
hierbei die Inhalte der Vorlesung mit Fragestellungen Ihrer beruflichen Praxis. So vertiefen Sie das in den Vorlesungen vermittelte Wissen aktiv in der Praxis und verbessern
Ihren Lernerfolg deutlich.
29. Februar 2008
Prof. Dr. Burghard Hermeier
Geht nicht in die Modulnote mit ein Dr. Clemens C. Jäger
Modulklausur
=Prüfungsvorleistung Student Consulting Stand: Februar 2008
Geht zu 20% in die Modulnote mit ein =keine Prüfungsvorleistung! Scientific Abstract 30
Orientierungshilfe
zum Studium
A. Scientific Abstract
Die Ausarbeitung von wissenschaftlichen Texten stellt im Laufe des Studiums eine besondere Herausforderung dar. Dies basiert zum Einen auf den wissenschaftlichen Anforderungen, die i. d. R. nicht mit den bekannten Aufsätzen und Fach-/Projektarbeiten
aus dem schulischen Umfeld zu vergleichen sind und zum Anderen auf der Tatsache,
dass ein solcher wissenschaftlicher Anspruch im beruflichen Kontext, im Rahmen von
Projekten und Präsentationen, nicht gefordert wird. Das Scientific Abstract bietet in diesem Kontext eine Möglichkeit, sich mit dem wissenschaftlichen Arbeiten vertraut zu
machen und im weiteren Studienverlauf – mit zunehmender Komplexität (z. B. der Erstellung von Seminararbeiten) – letztendlich auf die Bachelor Thesis vorzubereiten.
4 Semester
Sientific Abstracts
Abstracts in den Grundlagenmodulen
Scientific
2 Jahre
2 Semester
gr. und kl. Semina
Seminarrarbeiten in
Aufbaumodulen
1 Semester
Bachelor
Thesis
1½ Jahre
Heranführung an das wissenschaftliche Arbeiten / Zunahme der Kom
Komplexität
plexität
Zielsetzung eines Abstracts ist die Ausarbeitung eines vorgegebenen Themas innerhalb eines begrenzten quantiativen Umfangs in einem bestimmten Zeitraum.
A.1 Ablauf
Schritt 1:
Vor Semesterbeginn erhalten Sie vom Dozenten (via Online-Campus) insgesamt 4-5
Themen zur Bearbeitung. Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens zwei Monate. Die
Bearbeitung erfolgt eigenverantwortlich außerhalb der Vorlesungen („Hausarbeit“). Ihr
Dozent informiert die Planungs- und Prüfungsabteilung und legt den Prüfungstag fest,
die einstündige Prüfung wird an einem regulären Vorlesungstermin durchgeführt. Den
Prüfungstermin erfahren Sie über den Online Campus, dann müssen Sie sich selbstständig bis spätestens eine Woche vorher zu diesem Prüfungstermin über Ihr Studienbuch anmelden.
Schritt 2:
Sie erarbeiten innerhalb der zweimonatigen Bearbeitungsdauer die vorgegebenen
Themen mit der Zielsetzung, jedes Einzelthema am Prüfungstag auf insgesamt zwei
DIN A4 Seiten komprimiert schriftlich präsentieren zu können.
Stand: Februar 2008
31
Orientierungshilfe
zum Studium
Schritt 3:
Nach Ablauf der Bearbeitungsfrist müssen Sie am Prüfungstag eines der 4-5 Themen
schriftlich ausarbeiten. Die Themenvergabe für die schriftliche Ausarbeitung erfolgt am
Prüfungstag durch den anwesenden Dozenten. Für die schriftliche Ausarbeitung erhalten Sie insgesamt 60 Minuten Bearbeitungszeit. Es gelten die üblichen Prüfungsbedingungen. D. h. die Nichtteilnahme für angemeldete Studenten wird als Fehlversuch bewertet. Im Anschluss der Prüfung wird der Vorlesungsbetrieb fortgesetzt.
Schritt 4:
Der Dozent kann Ihr Abstract mit Hilfe des Beurteilungsbogens (siehe 1.3) beurteilen.
Die korrigierten Abstracts gibt Ihr Dozent zusammen mit dem Beurteilungsbogen an die
FOM zurück, damit Sie diese – vergleichbar mit der Modulklausur – einsehen können.
Die Nutzung des vorgegebenen Beurteilungsbogens ist für den Dozenten fakultativ.
A.2 Elemente
Bei der Ausarbeitung der Abstracts sollten Sie die vier folgenden Grundelemente für
jede Themenausarbeitung berücksichtigen:
1. Kurze Einleitung (Scheinwerfer-Funktion)
2. Ausarbeitung des Themas
3. Kritische Würdigung des Themas und knappe Einordnung in den fachlichen Zusammenhang
4. Schlussbetrachtung / Fazit
Diese Elemente können ggf. inhaltlich und vom Umfang her von Modul zu Modul differieren und sollten vor Bearbeitungsbeginn mit dem jeweiligen Dozenten konkret abgestimmt werden.
A.3 Bewertungsschema
Die Notenfindung für das Scientific Abstract erfolgt mit Hilfe des folgenden Bewertungsschemas. Dieser Bewertungsbogen wird nach der Benotung zur Einsichtnahme im Studienzentrum hinterlegt.
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Stand: Februar 2008
Rechtschreibung / Interpunktion
Stil / Ausdruck
Aufbau / Stringenz der Argumentation
Verwendung von Begriffen
Theoretischer Bezug
Praxisbezug / Beispiele
Prägnanz / Konzentration auf das Wesentliche
Kritische Auseinandersetzung
Schlussfolgerung Fazit
32
Orientierungshilfe
zum Studium
Ein Abstract fließt zu 20 Prozent in die Modulendnote ein. Die verbleibenden 80 Prozent werden durch die Klausurnote erreicht. Die Abstracts werden in einer Vielzahl von
Modulen studienbegleitend eingesetzt und entwickeln sich durch die steigende Komplexität der vergebenen Themenbereiche sukzessiv weiter.
A.4 Nachschreibtermine
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, das Scientific Abstract aufgrund der Nichtteilnahme am ersten Termin oder bei Nichtbestehen, am Semesterende nachzuschreiben.
Die Nachschreibtermine finden immer vor oder nach dem Wiederholungsklausurtermin des Moduls, zu Beginn des jeweils nächsten Semesters, statt und werden von der
FOM-Prüfungsabteilung festgelegt. Den Nachschreibtermin erhalten Sie über den Online Campus der FOM. Über Ihr Studienbuch melden Sie sich selbstständig für den
Nachschreibtermin an.
Bestanden ist diese Prüfungsteilleistung, wenn mindestens die Note 4,0 erzielt wurde.
Ein bestandenes Abstract kann nicht – z. B. zur Notenverbesserung – wiederholt werden. Insgesamt haben Sie die Möglichkeit, das Abstract zweimal nachzuschreiben.
Somit stehen insgesamt drei Prüfungstermine zur Verfügung.
A.5 Formale Formvorschriften
Da die Abstracts an das wissenschaftliche Arbeiten heranführen sollen, gelten grundlegende Formalvorschriften. Lassen Sie sich diese Anforderungen von Ihrem Dozenten
erläutern. (s. Online-Campus: „Leitfaden zur formalen Gestaltung von Seminar- und
Diplomarbeiten“)
Eine gute Lesbarkeit der Ausarbeitung ist eine zwingende Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme an einem Abstract. Des Weiteren sollte die Arbeit in der dritten Person geschrieben werden. Phrasen wie „ich finde“, „meiner Meinung nach“, „man sagt“,
„man sollte“ etc. sind unbedingt zu vermeiden. Dies gilt ebenso für Füllwörter (z. B. „eigentlich“), Inhaltsleeres (z. B. „manchmal“ oder „vielleicht“), übertriebene Ausdrucksformen (z. B. „sehr“ oder „enorm“) sowie Argumentationsheischendes (z.B. „natürlich“
oder „sicherlich“).
A.6 Bearbeitungshinweise
Möglichkeiten der Literaturrecherche:
Um sich zu dem jeweiligen Thema intensiv informieren zu können, bietet es sich an,
einen Gastausweis einer Stadt- oder Universitätsbibliothek zu beantragen. Dieser Weg
ermöglicht häufig eine umfassende Recherche der Einzelthemen.
In diesem Zusammenhang soll auch erwähnt werden, dass diese Bibliotheken häufig
die Möglichkeit der sogenannten Fernleihe einräumen. Mit dieser Leihmöglichkeit können Sie auch auf einen Großteil der Literatur an anderen Bibliotheken in Deutschland
zugreifen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Bestellungen im Rahmen der Fernleihe häu-
Stand: Februar 2008
33
Orientierungshilfe
zum Studium
fig 4-6 Wochen dauern. Eine frühzeitige Inanspruchnahme dieser Dienstleistung durch
die jeweilige Bibliothek sollte bei der Bearbeitungszeit berücksichtigt werden. Ferner
bietet auch die FOM an einigen Standorten die Möglichkeit der Literaturrecherche.
Diesbezüglich können sich die Studenten bei der zuständigen Standortleitung informieren.
Fragen an den Dozenten:
Bei Fragen rund um die Erstellung des Abstracts steht Ihnen der jeweilige Dozent zur
Verfügung und wird Sie bei der Erstellung im zulässigen Rahmen unterstützen.
B. Student Consulting
Im Rahmen der neuen Bachelor Studiengänge geht es auch darum, den Lernprozess
über das gesamte Semester hinweg kontinuierlich zu unterstützen („weg vom reinen
Klausurlernen!“). Einen Teil dieses Lernprozesses sollten Sie daher -wenn möglich- im
betrieblichen Kontext bzw. am Arbeitsplatz erbringen, damit die Studiendauer überschaubar bleibt. Die FOM hat diese Herausforderung angenommen und mit dem Student Consulting (im Weiteren auch mit SC abgekürzt) ein Konzept geschaffen, welches
den Lernprozess und die Lernqualität über den gesamten Studienverlauf hin aktiv unterstützt.
B.1 Zentrales Student Consulting
B.1.1 Ablauf
Sie bearbeiten die SC-Fragen zu Hause und ggf. im Rahmen der betrieblichen Pausen
/ Arbeitszeit.
B.1.2 Fragetyp
Bei den zentralen SC-Fragen handelt es sich um reine Multiple Choice Fragen, die Ihren Lernfortschritt nachvollziehbar machen sollen.
B.1.3 Bewertung der Fragen
Die Bewertung der SC-Fragen erfolgt nicht über eine klassische Benotung, sondern nur
über die Merkmale:
1. bestanden
2. nicht bestanden
Stand: Februar 2008
34
Orientierungshilfe
zum Studium
Um das Student Consulting zu bestehen, müssen Sie mindestens 50 Prozent der Fragen richtig beantworten. Ferner müssen alle Fragen bearbeitet werden.
Das Bestehen der Student Consulting Fragen ist Voraussetzung für die
Teilnahme an der Klausur.
Die Auswertung der SC-Fragen erfolgt vollautomatisch über die FOM-IT-Abteilung.
B.1.4 Zeitlicher Ablauf
Sie erhalten alle Student-Consulting-Fragen in einer Datei zu Beginn des Semesters
über den Online Campus der FOM. Dabei besteht für Sie die Möglichkeit, die Fragen
sukzessiv offline zu bearbeiten und den jeweiligen Bearbeitungsstatus zu speichern.
Zum Ende der Bearbeitungszeit, spätestens zehn Tage vor der Klausur, müssen Sie
Ihre individuelle Lösung über den Online Campus der FOM hochladen und erhalten
dann umgehend das Ergebnis Ihrer Bearbeitung.
Sollten Sie im ersten Versuch nicht die erforderlichen 50 Prozent der Fragen richtig bearbeitet haben, können Sie einen zweiten und letzten Versuch nutzen und Ihre Datei
erneut hochladen. Zur Vereinfachung erhalten Sie im zweiten Versuch nicht mehr sämtliche Fragen zur Bearbeitung zurück, sondern nur noch die fehlerhaften Fragen aus
Versuch Nr. 1. Da mit einem bestimmten Fragepool gearbeitet wird, werden keine Musterlösungen ausgegeben.
B.2 Dezentrales Student Consulting
Beim dezentralen Student Consulting erhalten Sie von Ihrem Dozenten vor Ort 1-2
konkrete Rechercheaufträge. In Abhängigkeit von der Komplexität dieser Aufträge kann
die Anzahl auch erhöht werden. Alle Studenten erhalten die gleiche Aufgabenstellung.
Die Recherchen sollen einen Theorie-Praxistransfer ermöglichen und Sie dazu anregen, das erlernte Wissen in der Praxis zu vertiefen und zu reflektieren. Das dezentrale
bzw. dozentengesteuerte Student Consulting erfolgt explizit nur in den folgenden Modulen der jeweiligen Studiengänge:
BBA:
1) Management Basics
2) Markets
3) Accounting & Taxes
4) Information, Technology & Processing
Stand: Februar 2008
35
Orientierungshilfe
zum Studium
BAIM:
1) Management Basics
2) Markets
3) Accounting & Taxes
4) Quantitatives Controlling
Steuerrecht:
1) Management Basics
2) Markets
3) Accounting
4) Information, Technology & Processing
Wirtschaftsrecht:
1) Management Basics
2) Criminal Law
3) Employment & Social Security Law
4) Accounting & Taxes
Wirtschaftsinformatik:
1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
8)
9)
Management Basics
Datenbankmanagement 2
Betriebssysteme 1
Netzwerke
E-Business-Grundlagen
Allgemeine Methoden Software-Engineering
Geschäftsprozesse
Informationsmanagement
Spezielle Methoden Software-Engineering
Beispiele für Rechercheaufträge (Theorie-Praxistransfer):
Law: Wie wirkt sich kurzfristig / langfristig die Gesetzesänderung (z. B. Allgemeines
Gleichbehandlungsgesetz AGG) auf Ihre Branche aus?
BWL: Wie wirkt sich kurzfristig / langfristig die Subprime-Krise auf Ihre Branche aus?
Sie erhalten eine angemessene Bearbeitungszeit für die Rechercheaufträge. Im Anschluss werden die Ergebnisse der Recherchen im Rahmen der Vorlesung besprochen.
Darüber hinaus ist es zwingend notwendig, dass aus den Themenkomplexen der Rechercheaufträge zumindest eine Klausurfrage gestellt wird. Den Umfang und den Anteil
der Klausurfrage bestimmt der Dozent vor Ort. Eine Größenordnung von 10-20 Prozent
des Klausurteils wird jedoch empfohlen.
Stand: Februar 2008
36
Orientierungshilfe
zum Studium
C. Integrierte Modulprüfung (Klausur)
Die integrierte Modulprüfung (Klausur) sieht vor, dass zu jedem Modul jede Klausur nur
von einem „federführenden“ Dozenten gestellt wird. Dies gilt gerade für Module, in denen traditionell mehrere Dozenten die einzelnen Leistungseinheiten lesen (z. B. Markets, Costs, Accounting & Taxes, Quantitatives Controlling etc.).
Die Studenten sollten sich zu Beginn eines jeden Semesters erkundigen, welcher Dozent der jeweils „federführende“ in ihrem Modul ist. Alle Fragen rund um die Klausur
sind mit diesem Dozenten abzustimmen.
D. Fragen und Anregungen
Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an:
[email protected]
Anhang
¾ FAQ:
1. Wie oft kann ich eine Klausur wiederholen?
Klausuren und Abstracts können 2x wiederholt werden. Somit haben Sie insgesamt drei Möglichkeiten, die Prüfungsleistung erfolgreich abzulegen.
2. Ist die Teilnahme an der Klausur ohne ein bestandenes Abstract möglich?
Ja. Die Voraussetzung für die Teilnahme an der Klausur ist „nur“ ein bestandenes Student Consulting. Klausur und Abstract können unabhängig voneinander
geschrieben werden.
3. Habe ich das Modul auch bestanden, wenn ich nur die Klausur bestehe
und beim Abstract durchfalle?
Nein. Die Klausur und das Abstract müssen jeweils mit mindestens 4,0 bestanden werden.
4. Muss ich mich für die Prüfungen anmelden?
Ja. Für alle Prüfungen müssen Sie sich selbstständig über Ihr Studienbuch im
Online-Campus der FOM anmelden.
5. Welchen Anteil haben Student Consulting und Abstract an meiner Modulendnote?
Das Student Consulting geht nicht in die Modulnote ein. Es ist „nur“ die Voraussetzung für die Teilnahme an der Klausur. Das Abstract fließt mit 20 Prozent in
die Endnote ein.
Stand: Februar 2008
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