Einkaufsbedingungen der Firmen - Magnet

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Einkaufsbedingungen der Firmen - Magnet
QUALITÄT
SEIT 1912
Einkaufsbedingungen der Firmen
Magnet-Schultz GmbH & Co. KG, D-87700 Memmingen
SVM Schultz Verwaltungs-GmbH & Co. KG, D-87700 Memmingen
Magnet-Werk GmbH, D-87700 Memmingen
Stand 2/2014
1. Geltungsbereich: Es gelten ausschließlich unsere
Einkaufsbedingungen, im Übrigen die gesetzlichen
Regelungen. Abweichende Verkaufsbedingungen
sind für uns auch dann unverbindlich, wenn wir nicht
ausdrücklich schriftlich widersprechen und/oder in
Kenntnis anderer Bedingungen des Lieferanten dessen Leistung vorbehaltlos annehmen. Bestellungen
dürfen nur mit unserer ausdrücklichen Einwilligung
an Dritte weitergegeben werden.
2. Angebot: Der Lieferant ist verpflichtet, unsere Bestellungen unter Angabe unserer Bestellnummer
innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Eingang
der Bestellung schriftlich anzunehmen. Nimmt der
Lieferant nicht fristgemäß an, sind wir nicht mehr
an unsere Bestellung gebunden.
Wir können unwesentliche Änderungen des Liefergegenstandes in Konstruktion und Ausführung
verlangen. Der Lieferant ist verpflichtet, etwaige
Auswirkungen, insbesondere hinsichtlich Mehrkosten und Lieferterminen, uns unverzüglich schriftlich
bekannt zu geben.
3. Verwendung von Fertigungsmitteln und vertraulichen Angaben: Zeichnungen, Werkzeuge, Modelle, Formen, Muster, Fotografien, Lehren, die wir dem
Lieferanten zur Verfügung stellen, bleiben unser
Eigentum und sind unverlangt an uns zurückzugeben, sobald sie zur Ausführung der Lieferung nicht
mehr benötigt werden; Sie dürfen unbefugten Dritten
nicht überlassen oder sonst zugänglich gemacht
werden. Die Vervielfältigung solcher Gegenstände
ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse
und der urheberrechtlichen Bestimmungen zulässig. Etwaige Mehrfertigungen sind ebenfalls an uns
zurückzugeben.
Dies gilt auch für unsere Material-, Bearbeitungsbzw. Anfertigungsvorschriften.
4. Geheimhaltung: Die Vertragspartner verpflichten
sich, alle nicht offenkundigen kaufmännischen und
technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Unterlieferanten und
Subunternehmer sind entsprechend zu verpflichten.
Die Vertragspartner dürfen nur mit schriftlicher EinMagnet-Schultz GmbH & Co. KG
willigung
Allgäuer
Straßemit
30 ihrer Geschäftsbeziehung werben.
D-87700 Memmingen
Tel. +49 83 31 10 40
Fax +49 83 31 10 43 33
[email protected]
www.Magnet-Schultz.com
Allgäuer Straße 30
D-87700
Verletzt der Lieferant eine dieser Verpflichtungen,
ist er zum Schadensersatz verpflichtet; wir sind
darüber hinaus berechtigt, von allen geschlossenen
Lieferverträgen zurückzutreten.
5. Die Preise sind Festpreise und gelten frei unser
Werk bzw. der jeweils genannten Versandanschrift
inkl. aller Nebenkosten, wie Zölle, Verpackung und
Versicherung. Etwa davon abweichende Bedingungen werden auf der Vorderseite unserer Bestellung
festgelegt.
Enthält unsere Bestellung keinen Preis, so ist sie unverbindlich, bis über die Höhe des Preises Einigkeit
erzielt wird.
Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6. Rechnungen sind mit Angabe unserer Bestellbezeichnung und -nummer sofort bei Lieferung einzusenden. Die Rechnung muß den Anforderungen des
§ 14 Umsatzsteuergesetz genügen und insbesondere den Tag der Lieferung oder Leistung enthalten.
7. Zahlungen leisten wir innerhalb von 14 Tagen unter
Abzug von 3 % Skonto, innerhalb von 30 Tagen
unter Abzug von 2 % Skonto oder innerhalb von 60
Tagen ohne Abzug. Die Skontofrist berechnet sich
ab Lieferung und Rechnungseingang einerseits und
Aufgabe der Überweisung andererseits. Etwa andere
Zahlungsbedingungen werden auf der Vorderseite
unserer Bestellung ausdrücklich festgelegt. Nachnahmen werden grundsätzlich nicht angenommen.
8. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht: Wir
sind zur Aufrechnung sowie zur Geltendmachung
von Zurückbehaltungsrechten entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften berechtigt.
9. Gefahrtragung: Entgegen § 447 BGB trägt der
Lieferant die Versendungsgefahr. Die Gefahr geht
frühestens bei Übergabe an uns am Bestimmungsort
auf uns über.
10. Liefertermine und Fristen: Vereinbarte Termine
und Fristen sind verbindlich, auch wenn sie nicht als
„fix“ bezeichnet werden. Maßgebend für fristgemäße
Kommanditgesellschaft Registergericht Memmingen HRA 8476
MSM Verwaltungs- GmbH Registergericht Memmingen HRB 8152
Einzel-Geschäftsführer
Wolfgang E. Schultz, Dipl. El.-Ing. ETH
Albert W. Schultz, Dr.-Ing., MBA IMD
Gesamt-Geschäftsführer
Gotthard
Kienle,
Memmingen
Tel.
+49 83 31 10
40 Dipl.-Ing.
Fax (FH)
+49 83 31 10 43 33
Wolfgang Selbitschka, Dipl.-Ing. (FH)
Commerzbank Memmingen BLZ 731 800 11 I KTO 7 454 120 00
IBAN DE53 7318 0011 0745 4120 00 I SWIFT-BIC DRES DE FF 731
Sparkasse MM-LI-MN BLZ 731 500 00 I KTO 205 393
IBAN DE02 7315 0000 0000 2053 93 I SWIFT-BIC BYLA DE M1 MLM
USt-ID
DE 129 086 093 I St.Nr. 9138/168/00808
[email protected]
www.Magnet-Schultz.com
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Lieferung ist der Eingang der Ware bei uns. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Erkennt
der Lieferant, dass er Liefertermine möglicherweise
überschreiten wird, hat er uns unverzüglich zu informieren.
11. Datenschutz: Wir sind berechtigt, die bezüglich
der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang
mit dieser erhaltenen Daten über den Lieferanten,
gleichgültig woher diese Daten stammen, unter
Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes zu
speichern und zu verarbeiten.
12.Mängelanzeige: Der Besteller wird innerhalb 5
Arbeitstage nach Eingang von Produkten prüfen,
ob sie der bestellten Menge und dem bestellten
Typ entsprechen, ob äußerlich erkennbare Transportschäden oder äußerlich erkennbare Mängel
vorliegen. Soweit die Partner weitere Prüfungen
durch den Besteller für tunlich halten müssen diese
gesondert vereinbart werden. Auf den Einwand der
verspäteten Mängelrüge wird vom Lieferant verzichtet.
Entdeckt der Besteller bei den vorgenannten Prüfungen einen Schaden oder einen Mangel, wird er diesen dem Lieferer unverzüglich anzeigen. Entdeckt
der Besteller später einen Schaden oder Mangel,
wird er dies ebenfalls unverzüglich anzeigen.
Im Beanstandungsfall sind wir berechtigt, neben unseren gesetzlichen und vertraglichen Ansprüchen,
den Lieferanten mit den Kosten der Prüfung sowie
der Ersatzlieferung zu belasten.
Dem Besteller obliegen gegenüber dem Lieferer
keine weitergehenden als die vorstehend genannten
Prüfungen und Anzeigen. §377 HGB wird insoweit
abbedungen.
Leistungsdaten und im Werkprüfzeugnis enthaltene
Angaben bzw. Werte, und zwar für das ganze Los,
auf das sich das Werkprüfzeugnis bezieht.
Unsere Ansprüche wegen Sachmängeln verjähren
in drei Jahren ab vollständiger Ablieferung des
Vertragsgegenstandes, nicht jedoch vor Ablauf der
Verjährung unseres Kunden aus Gewährleistungsansprüchen betreffend den Vertragsgegenstand.
Wählen wir bei Mängeln Nacherfüllung in Form von
Beseitigung des Mangels, kann diese in dringenden
Fällen auf Kosten des Lieferanten durch uns oder
durch von uns beauftragte Dritte erfolgen.
14. Inanspruchnahme durch Dritte: Der Lieferant stellt
uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einem
Sachmangel oder einer anderen Vertragsverletzung
des Lieferanten beruhen.
Die Verjährung unserer Ansprüche tritt frühestens
sechs Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem wir
die Ansprüche unseres Kunden erfüllt haben.
15.Haftung: Der Lieferant stellt uns von Ansprüchen
Dritter frei, wenn wir aufgrund von Fehlern, für die
der Lieferant haftet, auf Produkthaftung in Anspruch
genommen werden. Im Rahmen der Produkthaftung
ist der Lieferant auch verpflichtet, uns alle durch eine
etwaige Rückrufaktion entstehenden Aufwendungen
zu erstatten. Über notwendige Rückrufaktionen werden wir den Lieferanten unverzüglich informieren.
Der Lieferant verpflichtet sich, eine angemessene
Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung (einschließlich erweiterter Produkt- und Rückrufdeckung) abzuschließen und zu unterhalten und uns
auf Verlangen nachzuweisen.
Etwaige weitere Schadenersatzansprüche bleiben
davon unberührt.
13. Sachmängel: Der Lieferant garantiert, dass die
16.Allgemeine Bestimmungen: Der Lieferant ist
gelieferten Waren den vereinbarten Spezifikationen
verpflichtet, einschlägige Gesetze und Verordnunder Bestellung entsprechend aus dem vereinbarten
gen einzuhalten, wozu auch die EG-Verordnungen
Material bestehen, frei von Material-, FertigungsNr. 2580/2001 und 881/2002 gehören. Sollte eine
oder Konstruktionsfehlern nach dem Stand der
Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffeTechnik zum Zeitpunkt der Bestellung sowie Fehlern
nen weiteren Vereinbarungen ganz oder teilweise
sind, die die Tauglichkeit für den gewöhnlichen oder
unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die
vertraglich vereinbarten Gebrauch aufheben oder
Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
mindern.
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Bei Sachmängeln stehen uns neben den Rechten
Deutschland, mit Ausnahme des UN-Kaufrechtüberaus dem Garantieversprechen, gemäß Abs. 1, die
einkommens.
gesetzlichen Rechte gemäß §§ 434 ff BGB zu.
Gerichtsstand ist Memmingen. Jede Partei kann
Falls DIN-Vorschriften für den Vertragsgegenstand
auch an ihrem Sitz verklagt werden.
vorhanden sind oder vereinbart wurden, haftet der
Lieferant dafür, dass die DIN-Vorschriften eingehalMagnet-Schultz
GmbH & Co. KG
ten sind. Letzteres
gilt auch für technische SpezifiAllgäuer Straße 30
kationen
sowie für die vom
Lieferanten spezifizierten
D-87700 Memmingen
Kommanditgesellschaft
Registergericht Memmingen HRA 8476
Commerzbank Memmingen BLZ 731 800 11 I KTO 7 454 120 00
2
Tel. +49 83 31 10 40
Fax +49 83 31 10 43 33
[email protected]
www.Magnet-Schultz.com
MSM Verwaltungs- GmbH Registergericht Memmingen HRB 8152
Einzel-Geschäftsführer
Wolfgang E. Schultz, Dipl. El.-Ing. ETH
Albert W. Schultz, Dr.-Ing., MBA IMD
Gesamt-Geschäftsführer Gotthard Kienle, Dipl.-Ing. (FH)
Wolfgang Selbitschka, Dipl.-Ing. (FH)
IBAN DE53 7318 0011 0745 4120 00 I SWIFT-BIC DRES DE FF 731
Sparkasse MM-LI-MN BLZ 731 500 00 I KTO 205 393
IBAN DE02 7315 0000 0000 2053 93 I SWIFT-BIC BYLA DE M1 MLM
USt-ID DE 129 086 093 I St.Nr. 9138/168/00808
012014/09 Alt