Kapitel III
Transcription
Kapitel III
Kapitel III Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 1 Bundesweites Fernsehen 1.1 Entwicklung des Programmangebots 1.1.1 Programmanzahl In Deutschland sind zum 01. 07. 2009 insgesamt 135 bundesweite private Fernsehprogramme auf Sendung, die über eine inländische Lizenz verfügen und überwiegend in deutscher Sprache aus gestrahlt werden. Neun davon sind Vollprogramme. Zusätzlich befinden sich 20 bundesweite pri vate fremdsprachige Programme auf Sendung, die ebenfalls auf der Grundlage einer deutschen Lizenz verbreitet werden.135 Die Entwicklung der bundesweiten privaten Fernsehangebote im Zeitraum von Juli 1998 bis Juli 2009 verdeutlicht Abbildung III – 1. Dargestellt sind die jeweilige Anzahl der Voll- und Sparten 160 140 95 100 80 62 60 75 66 62 70 20 29 28 333 35 29 27 236 92 84 74 54 60 40 117 112 120 135 127 236 337 439 5 3 10 5 3 11 53 13 53 15 43 15 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 private Fernsehprogramme – bundesweit und deutschsprachig1) davon: ausschließlich digital verbreitete Spartenkanäle Drittfensterprogramme Pay-per-View-Angebote Telemedien (ohne Pay-per-View-Angebote)2) 1) Nur auf Sendung gegangene Programme, d. h., Gesamtzahl der lizenzierten Programme ist höher. 2) Nur ausgewählte Telemedien, d. h. Gesamtzahl der Telemedien ist höher. Abbildung III – 1: Bundesweite private Fernsehprogramme in deutscher Sprache Quelle: KEK, ALM, ARD, ZDF, Presseberichte Stand: jeweils 1. Juli 135 12. Jahresbericht der KEK, S. 61, http://www.kek-online.de/Inhalte/jahresbericht_08‑09.pdf. Bundesweites Fernsehen 58 programme, die Anzahl der ausschließlich digital empfangbaren Spartenkanäle, der Pay-per-ViewAngebote und der Drittfensterprogramme sowie eine Auswahl fernsehähnlicher Telemedien. Nicht aufgeführt sind lokale und regionale Fernsehangebote, fremdsprachige Programme und Pro gramme, die eine ausländische Rundfunklizenz besitzen. Abbildung III – 1 zeigt, dass die Anzahl der bundesweit veranstalteten privaten Fernsehpro gramme in deutscher Sprache seit dem Jahr 2003 kontinuierlich zugenommen und sich in diesem Zeitraum mehr als verdoppelt hat. Bei der Anzahl der Sendergruppierungen trat hingegen keine signifikante Veränderung auf. Tabelle III – 1 gibt einen Überblick über die in Deutschland lizenzierten bundesweiten privaten Fernsehprogramme. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk veranstaltet insgesamt 23 Programme. Davon werden sechs ausschließlich digital verbreitet (siehe Abbildung III – 2). Die Digitalkanäle der ARD sind Eins Extra, Eins Festival und Eins Plus; die Digitalkanäle des ZDF sind ZDFneo136, ZDFinfokanal und ZDFtheaterkanal. Daneben sind alle analog ausgestrahlten öffentlich-rechtlichen Programme auch in den Digitalpaketen von ARD (ARD Digital) und ZDF (ZDFvision) enthalten. Das Angebot an Programmen, die im HDTV-Standard137 ausgestrahlt werden, ist in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern nach wie vor gering. Ursachen hierfür sind u. a. die hohen Kosten der HDTV-Umrüstung und der niedrige Grad der Digitalisierung. Seit November 2009 strahlt die RTL Group S. A. ihre Programme RTL Television und VOX über die neue HD+Plattform des Satellitenbetreibers SES ASTRA im HDTV-Standard aus (vgl. Kapitel III 2.2.2.9.2). 30 25 24 25 24 24 24 24 23 23 23 23 20 15 10 6 6 6 6 6 6 6 6 6 6 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 5 0 öffentlich-rechtliche Fernsehprogramme davon ausschließlich digital verbreitete Spartenkanäle Abbildung III – 2: Öffentlich-rechtliche Fernsehprogramme in Deutschland Quelle: KEK, ALM, ARD, ZDF, Presseberichte Stand: jeweils 1. Juli 136 137 ZDFneo ersetzt seit dem 01. 11. 2009 den ZDFdokukanal. HDTV-Standard (High Definition Television) bedeutet, dass Programme in hoch auflösender Bildqualität ausgestrahlt werden. Fernsehen im HDTV-Standard unterscheidet sich von herkömmlichem Fernsehen durch schärfere Konturen, sattere Farben und höhere Auflösung (1280 × 720 oder 1920 × 1080 Pixel), wodurch eine deutlich sichtbare Qualitäts verbesserung des Fernsehbildes erreicht wird. Allerdings werden höhere Übertragungskapazitäten benötigt. Für den Fernsehempfang im HDTV-Standard sind HD‑Receiver und entsprechende HD‑taugliche Endgeräte, wie z. B. neuere LCD- oder Plasma-Bildschirme, erforderlich. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen Programm 13th Street 4-Seasons.TV 9Live AAA‑TV* AB Sat* All‑TV Animal Planet ANIXE HD ANIXE SD arena* Astro TV AURORA* auto motor und sport Channel beate-uhse.tv Bibel TV bw family.tv CB Bonus.TV* CLASSICA CLB TV Comedy Central Concert Channel TV* Crime & Investigation Network* C‑TV* CTV DAF Deutsches Anleger Fernsehen Das Vierte Da Vinci Learning DCTP Deluxe Clacssic* Deluxe Groove Deluxe Jazz* Deluxe Klassik* Deluxe Lounge HD Deluxe Music Deluxe Nova* Deluxe Rock Deluxe Soul Detski Mir Deutsches Marken fernsehen (DMF)* Programm kategorie Spielfilm, Serie Sport Unterhaltung Sport 8 Sparten programme Raumfahrt Dokumentation, Information Unterhaltung Unterhaltung Sport Beratung, Information Vollprogramm Sport Erotik Religion Vollprogramm Vollprogramm Musik Musik Comedy Musik Unterhaltung 59 Vermarktung Verbreitung Free‑TV Pay‑TV analog digital Kabel Satellit Terrestrik 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 Religion Religion Information 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 Unterhaltung Bildung, Wissen Information, Bildung Musik Musik Musik Musik Musik Musik Musik Musik Musik Kinderprogramm Eigenwerbekanal 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 * Programm ist nicht auf Sendung Tabelle III – 1: Bundesweit lizenzierte private Fernsehprogramme in Deutschland Quelle: KEK Stand: 01. 11. 2009 3 3 3 3 3 3 3 3 IPTV/ Internet 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 Ý Bundesweites Fernsehen 60 Ý Programm DEUTSCHLAND 24* Programm kategorie Vermarktung Verbreitung Free‑TV Pay‑TV analog digital Kabel Satellit Terrestrik Information, Service 3 (als MobileTV über DVB‑H) „DGF“ Deutsches Information Gesundheitsfernsehen Discovery Channel Dokumentation, Information Discovery Geschichte* Dokumentation, Information Discovery HD Dokumentation, Information Disney Channel Kinderprogramm, Unterhaltung Disney XD Kinderprogramm DMAX Vollprogramm DrDish Television Information DSF Sport DSF-digital* Sport DSF‑TV Sport Dügün TV Unterhaltung, Information Düzgün TV* Vollprogramm e.clips – Der Enter Information tainmentkanal easy.tv-Infotainment- Information kanal* EBRU TV EU* Vollprogramm Equi 8 Unterhaltung ERF eins Religion erotic chillout* Erotik Erotik First* Erotik EtosTV Information Focus Gesundheit Information Food Channel World* Ernährung, Kochen Fox Channel Unterhaltung 9 themenspezifi Games Television sche Sparten (GTV)/Contentoprogramme Digitalbouquet* GIGA Digital* Unterhaltung GoldStar TV Musik GSN (Game Show Unterhaltung Network)* Gute Laune TV Musik Hamsi TV Information Heimatkanal Unterhaltung Help TV* Beratung 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 * Programm ist nicht auf Sendung Tabelle III – 1: Bundesweit lizenzierte private Fernsehprogramme in Deutschland Quelle: KEK Stand: 01. 11. 2009 3 3 3 3 3 3 3 IPTV/ Internet 3 3 3 3 Ý Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 61 Ý Programm Programm kategorie History/History HD Dokumentation Hit24* Musik HOPE Channel deutsch Religion Vermarktung Verbreitung Free‑TV Pay‑TV analog digital Kabel Satellit Terrestrik 3 3 3 Hustler TV Deutschland Erotik iMusic 1 International TV* Musik Programm plattform 3 Iran Beauty Iran Music iTVone* Jukebox Junior K3 Kulturkanal K1010* kabel eins kabel eins classics Mode, Kosmetik Musik Unterhaltung Musik Kinderprogramm Kultur Unterhaltung Vollprogramm Unterhaltung 3 3 3 Kanal Avrupa Kinowelt TV* Kinowelt TV Premium Klinik-Info-Kanal (KiK‑TV) Unterhaltung Spielfilm Spielfilm Information 3 3 Kosmica TV Kontakt Chance* L‑TV Sat* Latizón TV* Lifestyle* LIGAtotal! Lite TV* Loft TV* LUST PUR Messe.TV* MGM Channel Mohajer International Television (MITV) Beratung Unterhaltung Vollprogramm Lateinamerika Unterhaltung Fußball Musik Unterhaltung Erotik Information Unterhaltung Vollprogramm mobie TV Unterhaltung, Information MotorVision TV Movie Channel* movies and more Spielfilm* Auto Unterhaltung Spielfilm MTV Musik MTV Entertainment N24 n‑tv Nasche Kino Jugendprogramm Information Information Spielfilm 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 Verbreitung via Mobilfunk 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 * Programm ist nicht auf Sendung Tabelle III – 1: Bundesweit lizenzierte private Fernsehprogramme in Deutschland Quelle: KEK Stand: 01. 11. 2009 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 hausinterner Empfang in kooperierenden Kliniken 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 IPTV/ Internet 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 Ý Bundesweites Fernsehen 62 Ý Programm NBC Europe* NICK NICK Jr. NICK Premium ONYXplus* (5 Lizenzen) Passion PDF-Channel Planet Playhouse Disney ProSieben ProSiebenSat.1 Facts* ProSiebenSat.1 Family* ProSiebenSat.1 Favorites* ProSiebenSat.1 Fiction* ProSiebenSat.1 Fun* Radio Santec TV* RCK TV Republik Fußball TV* RLX TV Romance TV RTL II RTL Crime RTL Living RTL Television RTVi (RTV Inter national) Samanyolu TV Avrupa Sat.1 Sat.1 Comedy SET (Sony Entertainment Television)* Silverfakes‑TV* Silverline Movie Channel Single TV* Sky (17 Lizenzen) Sky Select soundtrackfm.tv* souvenirs from the earth SPIEGEL Geschichte SPIEGEL TV digital Programm kategorie Vollprogramm Kinderprogramm Kinderprogramm Kinderprogramm Musik Vermarktung Verbreitung Free‑TV Pay‑TV analog digital Kabel Satellit Terrestrik 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 Unterhaltung Unterhaltung Religion Musik Fußball Musik Unterhaltung Vollprogramm Unterhaltung Wohnen, Einrichten Vollprogramm Vollprogramm 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 Vollprogramm Vollprogramm Unterhaltung Unterhaltung 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 Unterhaltung Vollprogramm Dokumentation Kinderprogramm Vollprogramm Unterhaltung Unterhaltung Unterhaltung User generated Content Unterhaltung Unterhaltung themenspezifische Kanäle Spielfilm Musik Videokunst Dokumentation Dokumentation 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 * Programm ist nicht auf Sendung Tabelle III – 1: Bundesweit lizenzierte private Fernsehprogramme in Deutschland Quelle: KEK Stand: 01. 11. 2009 3 3 3 3 3 3 3 3 IPTV/ Internet 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 Ý Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 63 Ý Programm Programm kategorie Vermarktung Verbreitung Free‑TV Pay‑TV analog digital Kabel Satellit Terrestrik sportdigital.tv Sport 3 3 3 Starblitz* Musik 3 3 3 Studio Universal* Spielfilm Super RTL Unterhaltung Super Sports Network (SSN TV)* Sport 3 3 3 3 SyFy Spielfilm Tatz* Unterhaltung 3 Tele 5 Unterhaltung 3 telebono* Vollprogramm 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 teleclub Unterhaltung Gesundheit 3 3 3 3 3 TGRT EU Vollprogramm The Biography Channel Unterhaltung Tier TV Tiere 3 Timm Vollprogramm 3 TNT Serie Serie 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 Terratao.TV* 3 3 IPTV/ Internet 3 3 3 3 3 3 3 3 3 Toon Disney Kinderprogramm 3 3 3 3 Toon Disney +1 Kinderprogramm 3 3 3 3 TRINITA TV* Religion 3 3 3 tru: young television Religion 3 3 TürkShow Vollprogramm 3 3 3 3 tv.gusto Essen 3 3 3 3 3 3 tv.gusto Premium Essen TV Persia Musik tvtraveller* Unterhaltung UProm.TV User generated Content VH‑1 Classic* Musik Vitalissimo* Unterhaltung VIVA Musik 3 Vivo* Unterhaltung 3 volksmusik.tv Musik VOX Vollprogramm 3 VOX Digital Reise* Reise 3 VOX Digital Service* Service 3 Walk’n Watch* Vollprogramm 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 3 Wissenschaft 3 3 Würfelzucker TV* Musik 3 3 XXHome Lebensgestaltung 3 yourfamily Unterhaltung 3 3 3 3 3 3 3 (als MobileTV über DMB) 3 wdwip 3 3 3 3 3 3 * Programm ist nicht auf Sendung Tabelle III – 1: Bundesweit lizenzierte private Fernsehprogramme in Deutschland Quelle: KEK Stand: 01. 11. 2009 3 3 3 3 Bundesweites Fernsehen 64 Insgesamt gab es im November 2009 mit ANIXE HD, arte HD, Sky Sport HD, Sky Cinema HD, Discovery HD, National Geographic Channel HD, History HD, Disney Cinemagic HD, Eurosport HD, Deluxe Lounge HD, RTL Television HD und VOX HD lediglich 12 HDTV-Programme. Zukünftig soll sich jedoch das HDTV-Angebot deutlich erhöhen. So werden ab Januar 2010 die Programme der ProSiebenSat.1 Media AG (Sat.1, ProSieben und kabel eins) ebenfalls im HDTV-Standard über die HD+-Plattform verbreitet.138 ARD und ZDF planen nach der HDTV-Testphase während der Leicht athletikweltmeisterschaft Mitte August 2009, den HDTV-Regelbetrieb ab Februar 2010 mit der Übertragung der Olympischen Winterspiele in Vancouver aufzunehmen. Mit der Ausweitung des Programmangebots wird auch der Durchbruch der Technik erwartet. Zwar befinden sich mittler weile über 15 Mio. HDTV-fähige Fernsehgeräte in deutschen Haushalten, jedoch besitzen nur etwa 2 % der Haushalte auch entsprechende Empfangsmodule oder Set-Top-Boxen zum Empfang von HDTV-Programmen.139 1.1.2 Neue Entwicklungen Im Bereich der Rundfunkübertragung gab es in den letzten Jahren mit Mobile‑TV und „Fernsehen über das Internet“ zwei neue Entwicklungen. Unter Mobile‑TV, dem so genannten Handy‑TV, wer den die Übertragung und der Empfang digitaler Fernseh- und Hörfunkangebote mit Hilfe mobiler Endgeräte verstanden. Zu den mobilen Endgeräten zählen hauptsächlich das Handy, aber auch Notebooks, Minicomputer (PDA, Smartphones) und MP3-Player. Es gibt unterschiedliche technische Möglichkeiten zur Übertragung der audiovisuellen Inhalte. Mobile‑TV wird entweder per UnicastVerfahren über UMTS (Universal Mobile Telecommunications System) oder im Broadcast-Verfahren, z. B. per DVB‑T (Digital Video Broadcasting – Terrestrial), DVB‑H (Digital Video Broadcasting – Handheld) oder DMB (Digital Multimedia Broadcasting), verbreitet. Eine Unicast-Verbindung zeich net sich dadurch aus, dass zu jedem Mobile‑TV-Endgerät eine direkte Verbindung mit Rückkanal aufgebaut wird, wodurch Inhalte zeitlich unabhängig abgerufen werden können. Für die Rundfunknutzung von Mobile‑TV wird in Europa meist der DVB‑H-Standard verwendet, der eine Weiterentwicklung des Fernsehstandards DVB‑T ist. Über einen DVB‑T-Kanal können bis zu 30 DVB‑H-Sender ausgestrahlt werden. Es gibt keine Nutzerbeschränkung, jedoch auch keinen Rückkanal. Interaktivität kann über die Nutzung der UMTS-Verbindung zusätzlich gewährleistet werden. Ein weiterer Standard für mobiles Fernsehen ist DVB‑SH (Digital Video Broadcasting – Satellite Service to Handheld), eine satellitengestützte Schwestertechnologie von DVB‑H. Der Satel litenbetreiber Eutelsat hat im April 2009 einen entsprechenden Satelliten für Europa positioniert. Der Triband-Satellit W2A verfügt über die erste europäische S‑Band-Nutzlast140 und ermöglicht damit mobile TV- und Datenübertragungsdienste für mobile Endgeräte.141 Die DVB‑SH-Technologie greift teilweise auf UMTS zurück, wodurch auch in ländlichen Gebieten eine lückenlose Mobil funkabdeckung realisiert werden kann. Das Hauptaugenmerk im Bereich Mobile‑TV lag in den vergangenen zwei Jahren auf den beiden Rundfunkstandards DMB und DVB‑H (vgl. Kapitel III 2.2.2.9.3). Jedoch blieb das mobile Fernsehen hinter seinen Erwartungen zurück und das im DMB-Standard ausgestrahlte Mobile‑TV-Angebot „watcha“ wurde aufgrund geringer Abonnentenzahlen eingestellt. Auch der im DVB‑H-Standard 138 139 140 141 promedia 9/09, „HD ist und bleibt die treibende Kraft der Digitalisierung“, S. 36. Isabell Hülsen, Klaus-Peter Kerbusk, „Extra-Maut für scharfe Bilder“, Der Spiegel, 34/2009, S. 85. Die S‑Band-Nutzlast gilt als Grundlage für eine Hybrid-Infrastruktur, in der sich Satelliten- und terrestrische Netzwerke ergänzen. Beim S‑Band (2,0 und 2,2 GHz) handelt es sich um ein Frequenzband, das Frequenzen bietet, die für die Unterstützung eines drahtlosen Netzwerkes für mobile Applikationen optimiert sind. So können Videos und andere Dienste an Mobilgeräte, wie z. B. Handys, PDAs, Notebooks und Fahrzeugempfänger, geliefert werden. Infosat vom 09. 04. 2009, http://www.infosat.de/Meldungen/?msgID=52590, Abruf am 20. 10. 2009. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 65 Anbieter Übertragungsstandard Programme Vodafone: MobileTV UMTS Basiskanäle: Eurosport, N24, Vodafone Videothek TV, CNNmobile, Kurzfilm TV, BR Rundschau Kanäle der MobileTV Flatrate: Sat.1 MobileTV, Das Vierte, RTL Living, 13th Street, MTV Shows, NICK, Boomerang, ProSieben MobileTV, Passion, Playboy TV, Cartoon Network, MTV Music, RTL MobileTV, MGM, RTL Crime, Formel 1 von Sky Erotikkanäle: Private, Vivid, Blue TV, beate-uhse.tv, You Porn TV T-Mobile: MobileTV UMTS Basispaket: Sat.1 MobileTV, ProSieben MobileTV, RTL MobileTV, n‑tv LIVE TV, kabel eins MobileTV, N24 MobileTV, Eurosport, Sport Show, MTV Music, MusicBox, NICK, Boomerang, Cartoon Network, Kostnix LIGAtotal!-Paket: LIGAtotal!, LIGAtotal! Konferenz Erotik-Paket: beate-uhse.tv, Playboy TV, Best of Planet Erotica O2: TV Select UMTS Betrieb eingestellt E-Plus: i-Mode UMTS Betrieb zum 01. 04. 2008 eingestellt MFD: watcha DMB Betrieb zum 01. 05. 2008 eingestellt Mobile 3.0 DVB‑H Betrieb zum 31. 10. 2008 eingestellt Tabelle III – 2: Überblick über die Mobile‑TV-Angebote in Deutschland Quelle: eigene Recherche, Unternehmensangaben Stand: 23. 10. 2009 verbreitete Mobile‑TV-Dienst des Betreiberkonsortiums „Mobile 3.0“ wurde nach dem Testbetrieb eingestellt.142 In Deutschland können somit mobile Fernsehinhalte derzeit lediglich über DVB‑T und UMTS empfangen werden. Spezielle DVB‑T-basierte Mobile‑TV-Angebote existieren nicht, da über DVB‑Tfähige Handys die ortsüblich empfangbaren terrestrischen Fernsehprogramme kostenlos empfan gen werden können. Je nach Gebiet sind dies zwischen ca. 9 und 32 Programme.143 UMTS-basierte Mobile‑TV-Angebote werden von den klassischen Mobilfunkunternehmen T‑Mobile und Vodafone betrieben. O2 hat sein Mobile‑TV-Angebot „TV Select“ eingestellt. Welcher Standard sich beim mobilen Fernsehen letztendlich durchsetzen wird, hängt maß geblich von den jeweiligen Inhalteangeboten, dem Vermarktungsmodell sowie den zur Auswahl stehenden Endgeräten ab. Solange Mobile‑TV-Angebote im DVB‑H- und DMB-Standard fehlen, weichen interessierte Nutzer auf alternative Übertragungstechniken, wie z. B. UMTS und DVB‑T, aus. So könnten diese Übertragungswege einen nur schwer wieder einzuholenden Vorsprung er langen. Aufgrund der zunehmenden Verbreitung von breitbandigen Internetzugängen und verbesser ter Datenkompression ist es für eine steigende Anzahl von Nutzern möglich, Fernsehen über das Internet zu empfangen. Hierbei ist zwischen IPTV und Web‑TV zu unterscheiden (vgl. Kapitel III 2.2.3.5). Unter IPTV (Internet Protocol TeleVision) wird die digitale Übertragung von audiovisuellen Inhalten über ein geschlossenes Netzwerk mittels Internetprotokoll verstanden. Der Empfang erfolgt über eine Set-Top-Box in der Regel am Fernseher, wobei die Bild- und Tonqualität der Qualität des Digitalfernsehens entspricht. IPTV stellt neben Antenne (Terrestrik), Kabel und Satellit eine weitere (Fernseh‑)Übertragungstechnik dar. Die zumeist kostenpflichtigen IPTV-Angebote be 142 143 Das Gemeinschaftsunternehmen Mobile 3.0 setzte sich aus den Verlagshäusern Hubert Burda Media und Georg von Holtzbrinck sowie der NEVA Media GmbH und der MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH zusammen. Christian Breunig, „Handy‑TV vor ungewisser Zukunft“, Media Perspektiven, 12/2008, S. 602. Bundesweites Fernsehen 66 inhalten lineare Fernsehprogramme, aber auch individuelle Abrufdienste und interaktive Zusatz dienste, und stehen nur einem bestimmten Nutzerkreis (Abonnenten) zur Verfügung. In Deutschland wird IPTV bisher ausschließlich über breitbandige Internetanschlüsse (ADSL, ADSL2+ bzw. DSL 16plus oder VDSL144) verbreitet.145 Zurzeit bieten in Deutschland lediglich die drei Telekommunikationsunternehmen Deutsche Telekom („T‑Home Entertain“), HanseNet („Alice TV“) und Vodafone („Vodafone Digital TV“)146 IPTV an (vgl. Kapitel III 2.2.2.9.4). Im September 2009 gab es in Deutschland über 835.000 IPTV-Abonnenten.147 Damit hat sich die Zahl der IPTV-Kunden seit Ende 2007 (180.000 IPTV-Kunden)148 fast verfünffacht. IPTV verfügt somit über das Potenzial, sich als vierter Übertragungsweg für Fernsehen zu einer ernsthaften Konkurrenz für die bestehen den Distributionswege zu entwickeln. Im Unterschied zu IPTV umfasst Web‑TV Bewegtbildangebote, die speziell für das Internet aufbereitet und über Websites im (offenen) Internet angeboten werden. Die überwiegend kosten losen Inhalte können von jedermann überall und zu jeder Zeit heruntergeladen (Streaming) und am Bildschirm übertragen werden. Der Nutzer muss hierfür im Internet entsprechende Seiten auf rufen und kann die Angebote dann über eine Abspielsoftware ansehen. Das Empfangsgerät bei Web‑TV ist derzeit noch überwiegend der Computer;149 eine Set-Top-Box ist nicht erforderlich. Die Bild- und Tonqualität ist im Vergleich zum IPTV aufgrund von Datentransferschwankungen und begrenzten Netzkapazitäten in der Regel schlechter. Die Web‑TV-Angebote zeichnen sich durch eine große Vielfalt aus. Nach einer Auflistung des „Global internetTV-Portals“ existierten im Oktober 2009 mehr als 920 Web‑TV-Angebote in Deutsch land.150 Hierunter fallen neben den Streamingangeboten und Websites der klassischen Fernseh sender (öffentlich-rechtliche und private), die ihre Programme parallel im Internet übertragen, auch die reinen Web‑TV-Sender. 1.1.3 Zuschaueranteile Bei einer Einschätzung der Entwicklung des bundesweiten Fernsehangebots in Deutschland ist neben Programmanzahl und ‑typologie der Erfolg der Programme auf dem Zuschauermarkt von Bedeutung. Zugrunde gelegt werden hier die von der AGF/GfK-Fernsehforschung erhobenen Zu schaueranteile (GfK-„Marktanteile“, Zuschauer ab drei Jahren). Im Jahresdurchschnitt 2009 wurde erneut das ARD-Programm Das Erste Marktführer. Das öffentlich-rechtliche Programm kam auf einen Zuschaueranteil von 12,7 %. Seit 2004 erzielt Das Erste im Jahresdurchschnitt den höchsten Zuschaueranteil. 2005 musste es sich jedoch den ersten Platz mit dem ZDF teilen. Wie 2008 belegte das ZDF im Jahresdurchschnitt 2009 mit einem Zuschaueranteil von 12,5 % den zweiten Rang. Ebenfalls einen Zuschaueranteil von 12,5 % erreichte RTL Television, mit dem sich das ZDF den zweiten Platz teilen muss. Die Dritten Programme der 144 145 146 147 148 149 150 Download-Geschwindigkeiten bei ADSL bis zu 9 MBit/s, bei ADSL2+ bis zu 25 MBit/s und bei VDSL bis zu 50 MBit/s. Grundsätzlich können Programmsignale mittels IP auch über Kabelnetze, Satellit, Terrestrik oder Mobilfunknetze über tragen werden. Seit Ende 2007 bot die Arcor AG & Co. KG ein eigenes IPTV-Angebot unter dem Namen „Arcor Digital TV“ an. Nach der Übernahme von Arcor durch Vodafone wurde zum 01. 08. 2009 aus „Arcor Digital TV“ „Vodafone Digital TV“. Zurzeit ruht jedoch das IPTV-Projekt und Neukunden werden nicht angenommen. Vodafone will das IPTV-Angebot über arbeiten und 2010 neu auf den Markt bringen; FAZ vom 03. 09. 2009, „Kunden zögern beim Fernsehen aus dem Internet“, S. 16. FAZ vom 03. 09. 2009, „Kunden zögern beim Fernsehen aus dem Internet“, S. 16. http://www.portel.de/nc/nachricht/artikel/21733-bitkom-zahl-der-iptv-kunden-waechst-auf-ueber-eine-halbe-million/, Abruf am 21. 10. 2009. Es gibt bereits technische Lösungen, mit der Web‑TV-Angebote auf dem Fernsehbildschirm angesehen werden können, wie z. B. die Apple‑TV-Box. http://www.global-itv.com/de.php, Abruf am 21. 10. 2009. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 67 ARD erreichten zusammen einen Zuschaueranteil von 13,5 %. Auf den vierten Rang kam Sat.1 mit einem Zuschaueranteil von 10,4 %. Die vier meistgenutzten Programme vereinen somit knapp die Hälfte des Fernsehkonsums in Deutschland auf sich. Rechnet man noch die Zuschaueranteile von ProSieben (6,6 %), VOX (5,4 %), RTL II (3,9 %) und kabel eins (3,9 %) hinzu, dann erreichen die acht meistgesehenen Fernsehprogramme einen Zuschaueranteil von 67,9 %, also etwa 2/3 der Fernseh nutzung. Tabelle III – 3 gibt die Anteile an der täglichen durchschnittlichen Sehdauer in Prozent (GfK„Marktanteile“) wieder. Dargestellt ist die Sehdauer der Zuschauer ab drei Jahren, Montag bis Sonntag, in der Zeit von 03:00 Uhr bis 03:00 Uhr. Die Erhebung ist repräsentativ für 35,30 Mio. Fernsehhaushalte in Deutschland einschließlich EU‑Haushalte (Stand: 01. 01. 2009). Das Fernsehpanel „D+EU“ der AGF/GfK-Fernsehforschung stellt ein Abbild aller privaten Fern sehhaushalte in Deutschland dar (vgl. Kapitel IV 2.2). Seit dem 01. 01. 2001 umfasst das Panel ent sprechend den Anforderungen an eine repräsentative Stichprobe 5.640 Haushalte und bildet damit die Fernsehnutzung von 72,20 Mio. Personen ab drei Jahren bzw. 35,30 Mio. Fernsehhaushalten ab (Stand: 01. 01. 2009).151 55 Fernsehprogramme öffentlich-rechtlicher Sender (ARD, ZDF, ARD Dritte, 3sat, arte, KI.KA, Phoenix) 50 45 40 Prozent 35 30 Fernsehsender, die der KirchGruppe, seit 10/2002 KirchMedia bzw. 05/2003 der ProSiebenSat.1 Media AG zugerechnet werden 25 20 15 10 Fernsehsender, die der RTL Group zugerechnet werden (seit 08/2000, vorher CLT-UFA) Restliche Zuschaueranteile 5 0 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 bis Nov. 2009 Abbildung III – 3: Zuschaueranteile nach Sendergruppierungen Seit Oktober 2002 wird Premiere (nunmehr Sky) nicht mehr einem Unternehmen der KirchGruppe zugerechnet. Mit Beschluss der KEK vom 13. 05. 2003 (Az.: KEK 179) wird DSF nicht mehr der KirchMedia GmbH & Co. KGaA i. In. zu gerechnet. Seitdem sind die unmittelbar der ProSiebenSat.1 Media AG zuzurechnenden Fernsehsender Sat.1, ProSieben, kabel eins, N24 und 9Live dargestellt. Die Programme wurden von Juli 2003 bis Februar 2007 der Saban-Gruppe (Az.: KEK 185-1 bis ‑5) und seit Februar 2007 Permira und KKR (Beschluss der KEK vom 06. 02. 2007, Az.: KEK 390-1 bis ‑7) zugerechnet. Der RTL Group wird der Nachrichtensender n‑tv seit Beschluss der KEK vom 12. 11. 2002 zugerechnet (Az.: KEK 156-1 und ‑2). Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung Stand: November 2009 151 AGF Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung, Entwicklung und Zusammensetzung des AGF-Fernsehpanels, http://www. agf.de/fsforschung/methoden/fernsehpanel, Abruf am 16. 10. 2009. Sendebeginn 9,2 – 1,6 0,1 – 1,3 – 2,6 – 6,5 – – – – 2,0 0,2 0,3 2,0 – 3,8 – 9,4 1,2 – 16,3 17,0 8,9 17,5 14,9 1,0 – 1,2 14,8 14,4 10,1 17,0 13,2 0,90 – 1,1 14,7 13,4 11,6 16,1 12,8 0,9 – 1,2 15,4 13,6 12,3 15,1 11,8 0,9 – 1,1 14,2 13,2 12,5 14,8 10,8 0,9 – 1,3 14,3 13,3 12,7 14,3 10,2 0,9 – 1,2 13,7 13,0 13,0 14,8 10,1 0,9 – 1,0 14,2 13,8 13,1 14,6 9,9 0,9 – 0,9 14,0 13,2 13,4 14,9 10,2 1,0 0,5 1,1 3,6 0,3 0,3 3,0 – 4,5 – 2,1 – – 3,0 0,2 0,3 2,6 – 4,6 – – – – – 0,9 0,3 0,6 – 4,4 0,3 0,6 2,8 – 3,8 – 2,9 0,6 – 3,8 0,3 0,5 3,0 – 4,0 – 2,3 0,3 1,3 0,4 – 5,4 0,3 0,7 2,8 – 4,0 – 2,8 1,0 1,2 0,4 – – 5,5 0,3 0,7 2,8 – 4,8 – 2,8 1,0 1,2 0,5 – – – – 5,0 0,4 0,7 3,1 – 4,0 – 2,8 0,5 1,2 0,5 0,4 0,3 0,1 – – – 4,2 0,3 0,6 3,5 0,1 4,7 – 2,7 0,3 1,1 0,5 – – 0,0 – 4,5 0,4 0,6 3,3 0,1 3,9 – 2,4 0,4 9,9 9,5 9,4 8,7 8,4 8,2 8,0 7,1 7,1 1,2 1,2 1,1 1,1 1,1 1,0 0,9 0,8 0,9 – ≈0,7 ≈0,7 ≈0,7 ≈0,5 – – – – – – – ≈0,2 – – – – ≈0,3 ≈1,1 ≈1,2 ≈1,2 ≈2,6 14,6 14,7 9,7 17,6 14,7 0,9 – 1,3 0,3 1,2 0,5 0,4 0,3 0,1 0,3 4,0 0,4 0,5 3,7 0,1 4,9 0,4 2,7 0,2 7,0 0,9 – – 2,4 13,9 13,6 13,7 13,8 10,3 1,0 0,4 1,1 0,4 – – 1,2 0,6 0,6 – 0,2 0,3 3,8 0,5 0,6 4,2 0,0 4,2 0,5 2,8 0,2 6,7 0,9 – – 2,3 13,5 13,5 13,6 13,2 10,9 1,0 0,4 1,2 3,6 0,7 0,7 5,7 0,0 3,9 0,6 2,6 0,2 6,5 1,0 – – 1,8 13,4 12,9 13,5 12,4 9,6 1,0 0,5 1,1 0,6 0,5 0,6 1,1 0,7 0,8 – 0,3 0,7 0,7 0,8 1,2 0,9 0,9 – 0,5 0,2 k. A. 3,6 0,5 0,6 4,8 0,0 3,8 0,6 2,6 0,2 6,6 0,9 – – 2,1 14,2 13,6 13,5 12,8 9,8 1,0 0,4 1,0 12,7 12,5 13,5 12,5 10,4 1,1 0,4 0,9 0,9 0,8 0,8 1,3 0,9 1,0 – 0,6 0,3 3,6 0,6 0,8 5,4 0,0 3,8 0,6 2,4 0,1 1,0 0,9 0,6 1,4 1,0 1,0 – 0,7 0,3 3,9 0,7 0,9 5,4 0,0 3,9 0,6 2,5 0,1 6,6 6,6 0,9 0,9 – – – – 1,5 k. A. 13,4 13,1 13,2 11,7 10,3 1,1 0,5 0,9 Tabelle III – 3: Entwicklung der Zuschaueranteile von 1985 bis 2009 Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung, pc#tv/ T V Scope (ab 01. 07. 2009), Panel D+EU. 1) Am 01. 10. 1999 gingen die Programme von DF1 und Premiere (alt) in Premiere World (von Mai 2002 bis Juni 2009 Premiere, seit Juli 2009 Sky) auf. Die ausgewiesenen Zuschaueranteile beziehen sich auf die jeweiligen Gesamtprogrammpakete von DF1 und Premiere World bzw. Premiere/Sky (also einschließlich der nicht vom Plattformbetreiber selbst veranstalteten Programme, wie z. B. Classica oder Heimatkanal) und basieren zunächst auf Schätzungen. Seit 2003 teilt Premiere/Sky der KEK im Rahmen von Prüfverfahren die Zuschaueranteile der Sky-Programmplattform mit. 2) Kein Jahreswert 2007 für VIVA Plus (bis 14. 01. 2007) und Comedy Central (ab 15. 01. 2007). 17,0 18,0 7,9 18,9 14,4 0,8 – 1,3 22,0 22,0 8,3 16,7 13,1 – – 3,0 1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 11/1954 43,4 44,9 42,2 37,8 31,7 30,8 24,5 04/1963 42,6 40,2 40,7 36,2 32,4 28,8 25,6 60er Jahre, 1992 10,2 10,1 10,5 10,7 10,4 9,0 8,8 01/1984 0,4 0,7 1,2 4,1 10,0 11,5 14,4 01/1984 – – 1,5 5,8 8,5 9,0 10,6 12/1984 – – – – – – – 08/1987 – – – – – 01/1988 Tele 5, – – 0,6 1,9 seit 01/1993 DSF ProSieben 01/1989 – 1,3 3,8 Eurosport 02/1989 Premiere alt¹⁾ 02/1991 – 09/1999 – DF1¹⁾ 07/1996 – 09/1999 Sky¹⁾ 09/1999 Premiere (Relaunch), seit 07/09 Sky kabel eins 02/1992 arte 05/1992 n‑tv 11/1992 Vox 01/1993 Euronews 01/1993 RTL II 03/1993 VIVA 12/1993 Super RTL 04/1995 9Live 08/1995 tm3, seit 09/2001 9Live Comedy 03/1995 VIVA Plus, Central²⁾ seit 01/2007 Comedy Central KI.KA 01/1997 Phoenix 04/1997 N24 01/2000 MTV2 Pop 05/2001 DMAX 05/2001 XXP, seit 09/2006 DMAX Tele 5 04/2002 NICK 09/2005 Das Vierte 10/2005 Fernseh programm ARD ZDF ARD Dritte RTL Television Sat.1 3sat MTV DSF 68 Bundesweites Fernsehen Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 69 Gemessen an der Fernsehnutzung der Zuschauer zeigen sich nach wie vor enge, oligopolisti sche Marktverhältnisse. Beim bundesweit verbreiteten Fernsehangebot haben sich die vier Sender gruppierungen ARD, ZDF, RTL Group S. A. und ProSiebenSat.1 Media AG etabliert. Auf ihre Pro grammangebote entfallen, gemessen an durchschnittlichen Sehdaueranteilen (Nutzungszeit), rund 90 % der Fernsehnutzung. Somit wird der Fernsehbedarf nach wie vor von einer geringen Anzahl an Programmveranstaltern gedeckt, obwohl die Anzahl der bundesweit veranstalteten Fernseh programme kontinuierlich zunimmt. Im Jahresdurchschnitt 2009 erreichten die Programme der RTL Group S. A. einen Zuschauer anteil von 25,2 % (2008: 24,1 %) und die der ProSiebenSat.1 Media AG einen Zuschaueranteil von 22,0 % (2008: 21,6 %). Damit bleiben beide Senderfamilien unterhalb der medienkonzentrations rechtlich relevanten Schwelle von 30 %. Die Programme der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstal ten bilden mit einem Zuschaueranteil von 42,9 % (2008: 43,6 %) das Gegengewicht zu den Sendern der beiden großen privaten Veranstaltergruppen. Auf die restlichen Programme – hierzu zählen auch digitale Pay‑TV-Programme, Einkaufsfernsehen, privates Regionalfernsehen, fremdsprachige Programme und Offene Kanäle – entfällt im Jahresdurchschnitt 2009 ein Zuschaueranteil von 9,9 % (2008: 10,7 %). Obwohl die medienkonzentrationsrechtlichen Bestimmungen zur Sicherung der Meinungsviel falt im privaten Rundfunk eingehalten werden, muss berücksichtigt werden, dass sowohl die RTL Group S. A. als auch die ProSiebenSat.1 Media AG auch auf medienrelevanten verwandten Märkten tätig sind (vgl. Kapitel III 1.2.1 und 1.2.2). Diese crossmedialen Aktivitäten der Unternehmen führen zu einer Verstärkung der vertikalen und diagonalen Konzentration im Medienbereich. Im Rahmen der Gesamtbetrachtung nach § 26 Abs. 2 Satz 2, 2. Alt. RStV bezog die KEK erstmals die medien relevanten verwandten Märkte im Prüfverfahren Axel Springer AG/ProSiebenSat.1 Media AG (Az.: KEK 293-1 bis ‑5) in ihre Betrachtungen mit ein (vgl. Kapitel IV 2.1.1.2). 1.2 Entwicklung der Veranstaltergruppen Im bundesweiten Fernsehen haben sich frühzeitig Sendergruppierungen herausgebildet. Dabei bilden mehrere Veranstalter, die im Einflussbereich eines Unternehmens, einer Unternehmens gruppe oder eines Konzerns stehen, eine Veranstaltergruppe. Die Gruppierungen sind als EinflussSphären zu verstehen und müssen keine Konzerne im aktienrechtlichen Sinne darstellen. Der Gesetzgeber hat diese Entwicklung in den Zurechnungskriterien des § 28 RStV berücksichtigt. Die oft sehr komplexen Zurechnungsfragen werden in Kapitel IV 2.3 eingehend erörtert. An dieser Stelle sollen nur die Grundzüge skizziert werden. Einem Unternehmen sind danach solche Programme zuzurechnen, – die es selbst veranstaltet, – die von einem anderen Unternehmen veranstaltet werden, an dem das Unternehmen un mittelbar mit mindestens 25 % am Kapital oder an den Stimmrechten beteiligt ist, – die von einem anderen Unternehmen veranstaltet werden, an dem ein mit dem ersten Unternehmen im Sinne von § 15 Aktiengesetz verbundenes Unternehmen mit mindestens 25 % am Kapital oder an den Stimmrechten beteiligt ist. Verbundene Unternehmen nach § 15 AktG sind rechtlich selbständige Unternehmen, die im Ver hältnis zueinander – in Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen und mit Mehrheit beteiligte Unternehmen (§ 16 AktG), – abhängige und herrschende Unternehmen (§ 17 AktG), Bundesweites Fernsehen 70 – Konzerne und Konzernunternehmen (§ 18 AktG), – wechselseitig beteiligte Unternehmen (§ 19 AktG) oder – Vertragsteile eines Unternehmensvertrags (§§ 291, 292 AktG) sind. Umgekehrt werden dem Veranstalter die Programme anderer Unternehmen zugerechnet, die an ihm mit mindestens 25 % der Anteile beteiligt sind. Einer Beteiligung im oben beschriebenen Sinne steht gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 RStV gleich, wenn das Unternehmen – regelmäßig einen wesentlichen Teil der Sendezeit eines Veranstalters mit von ihm zuge lieferten Programmteilen gestaltet oder – aufgrund vertraglicher Vereinbarungen, satzungsrechtlicher Bestimmungen oder in sonstiger Weise eine Stellung innehat, die wesentliche Entscheidungen eines Veranstalters über die Programmgestaltung, den Programmeinkauf oder die Programmproduktion von seiner Zu stimmung abhängig macht (siehe hierzu unter Kapitel IV 2.3). Nach diesen Kriterien wird von der KEK die Zurechnung von Programmen vorgenommen, die in Tabelle III – 4 wiedergegeben und – soweit von einer Veranstaltergruppierung gesprochen werden kann – einer solchen zugeordnet werden. Mehrfachnennungen sind möglich. Aufgeführt werden nur derzeit auf Sendung befindliche Programme. Die RTL Group S. A. ist auch weiterhin der größte europäische Unterhaltungskonzern. Im Berichtszeitraum wurde der RTL Group S. A. über den Konzernverbund mit der Bertelsmann AG das am 15. 07. 2009 auf Sendung gegangene Programm auto motor und sport Channel zugerech net, an dessen Veranstalterin das Verlagshaus Gruner + Jahr mittelbar mehrheitlich beteiligt ist. Die Pay‑TV-Sender RTL Crime, RTL Living und Passion sind seit 01. 12. 2006 auf Sendung. Das bislang der RTL Group S. A. zuzurechnende Programm K1010 sowie der Mediendienst Traumpartner TV, der von einer RTL-Tochter veranstaltet wurde, haben dagegen Ende 2007 den Sendebetrieb ein gestellt. Unter Zugrundelegung des der RTL Group S. A. zurechenbaren Gesamtzuschaueranteils hat die KEK bei dieser Sendergruppierung bislang keine vorherrschende Meinungsmacht im bun desweiten Fernsehen feststellen können. Die ProSiebenSat.1 Media AG wurde Anfang 2007 von den Finanzinvestoren KKR und Permira übernommen. Durch die nachfolgende Übernahme der SBS Broadcasting Group Mitte 2007 ist die ProSiebenSat.1 Media AG nunmehr der zweitgrößte europäische Fernsehkonzern nach der RTL Group. Die Axel Springer AG hat ihre Unternehmensbeteiligung zu Beginn des Geschäftsjahres 2008 vollständig veräußert. Das Kerngeschäftsfeld von ProSiebenSat.1 ist auch weiterhin das werbe finanzierte Fernsehen. Das Unternehmen belastet jedoch eine hohe Verschuldung. Der Disney-Konzern hat im Berichtszeitraum die Jetix Europe N. V., Veranstalterin des Pay‑TVKinderprogramms JETIX, über Tochtergesellschaften vollständig übernommen (bisherige Beteili gung: 75,1 %) und die Programmveranstaltung auf die The Walt Disney Company (Germany) GmbH übertragen. Das Programm JETIX wurde dabei in Disney XD umbenannt. Das Programm The Bio graphy Channel, an dessen Veranstalterin Disney neben NBC Universal und The Hearst Corporation mittelbar beteiligt ist, ging im März 2007 auf Sendung. Nach umfassenden Umstrukturierungen ist die Constantin Medien AG aus der EM.TV AG hervorgegangen. Bereits im Jahr 2005 hat die Constantin Medien AG (unter dem Namen EM.TV Media AG firmierend) ihre Beteiligung an der Tele München Gruppe, die ihrerseits an den Ver anstaltern der Programme Tele 5 und RTL II beteiligt ist, aufgegeben. Daneben hat die Constantin Medien AG (unter dem Namen EM.Sport Media AG firmierend) im Jahr 2008 auch ihre Beteiligung an der Veranstalterin des Unterhaltungsspartenprogramms Junior veräußert. Das ehemals als Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen Veranstaltergruppe zuzurechnende Programme RTL Group S. A./Bertels mann AG RTL Television, RTL II, Super RTL, VOX, n‑tv, Passion, RTL Crime, RTL Living, auto motor und sport Channel, K1010²⁾ ProSiebenSat.1 Media AG Sat.1, ProSieben, kabel eins, N24, Sat.1 Comedy, kabel eins classics, Lifestyle, Movie Channel, ProSiebenSat.1 Family²⁾, ProSiebenSat.1 Fiction²⁾, ProSiebenSat.1 Fun²⁾, ProSiebenSat.1 Favorites²⁾, ProSiebenSat.1 Facts²⁾ Walt Disney Super RTL, RTL II, Disney Channel, Toon Disney, Toon Disney +1, Playhouse Disney, Disney XD, History, The Biography Channel, Crime & Investigation Network²⁾, Disney Cinemagic³⁾, Disney Cinemagic HD³⁾ 71 Zuschaueranteile (insgesamt)¹⁾ 2008 2009 24,0 % 25,2 % 21,6 % 22,0 % 6,2 % (Super RTL, RTL II) 6,4 % (Super RTL, RTL II) 4,9 % 4,9 % Tele München Gruppe RTL II, Tele 5 Viacom MTV, VIVA, MTV Hits³⁾, MTV 2³⁾, MTV Dance³⁾ 2,1 % 2,2 % MTV Music³⁾, VH-1 Europe³⁾, VH-1 Classic³⁾, (VIVA, Comedy (VIVA, Comedy VH-1 Classic (deutschsprachig), NICK, NICK Jr., Central, NICK, MTV) Central, NICK, MTV) NICK Premium, Comedy Central News Corp. 1,5 % Sky Cinema 1, Sky Cinema +1, Sky Cinema (Zuschaueranteile +24, Sky Action, Sky Comedy, Sky Emotion, der Gesamt Sky Cinema Hits, Sky Nostalgie, Sky Sport programmpakete Info, Sky Sport 1, Sky Sport 2, Sky FußballBundesliga, Sky Select, Sky Krimi, Big Brother, einschließlich der nicht von Sky selbst National Geographic Channel³⁾, Sky News³⁾, Fox Channel³⁾ sowie von Dritten veranstaltete, veranstalteten und nicht zurechenbaren auf der Sky-Plattform ausgestrahlte ProProgramme) gramme, die Sky zuzurechnen sind⁴⁾ k. A. Constantin Medien AG DSF, DSF 1²⁾, erotic chillout²⁾, DSF-TV²⁾, LIGAtotal! 0,9 % (DSF) 0,9 % (DSF) NBC Universal 13th Street, SyFy und Studio Universal, istory, The Biography Channel, Crime & H Investigation Network²⁾ – – Discovery Communications, Inc. Discovery Geschichte, Discovery Channel, Animal Planet, Discovery HD, DMAX 0,6 % (DMAX) 0,6 % (DMAX) 1) Sofern von der AGF/GfK ausgewiesen. 2) Derzeit nicht auf Sendung. 3) Aufgrund von Auslandslizenzen veranstaltete, in Deutschland empfangbare Programme. 4) Discovery Channel, Discovery HD, Focus Gesundheit, Junior, CLASSICA, beate-uhse.t v, GoldStar TV, Heimatkanal, Romance TV, SPIEGEL Geschichte. Tabelle III – 4: Zurechnung von Programmen Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung EM.TV AG bezeichnete Unternehmensgeflecht ist daher nicht mehr vorhanden. Das aus DSF, DSFdigital und erotic chillout bestehende Programmangebot wurde 2009 um den auf der TelekomPlattform verbreiteten Sender LIGAtotal! und das IPTV-Programm DSF-TV ergänzt. News Corp. hat sich 2008 mittelbar an der Sky Deutschland AG (damals noch Premiere AG) beteiligt und verfügt somit seitdem über eine Veranstalterbeteiligung in Deutschland. Im Laufe der Jahre 2008 und 2009 hat News Corp. sukzessive seine Beteiligung erhöht, so dass sich der Anteil von News Corp. nunmehr auf 39,96 % beläuft. Im Zuge der Anteilserhöhung der News Corp. wurde Premiere zu Sky Deutschland umfirmiert. Discovery Communications, Inc. verfolgt als eines der wenigen Medienunternehmen eine uneingeschränkt globale Strategie. Das Unternehmen ist in Europa und Amerika genauso wie im Mittleren Osten und Afrika aktiv. Der Konzern hat 2008 eine gesellschaftliche Umstrukturierung erfahren, die Einflussverhältnisse in Deutschland haben sich dadurch jedoch nicht verändert, dem Bundesweites Fernsehen 72 Konzern sind weiterhin die Programme Discovery Geschichte, Discovery Channel, Animal Planet, Discovery HD und DMAX zuzurechnen. Viacom hat im Januar 2007 das Comedy-Programm Comedy Central als Ersatz für das Pro gramm VIVA Plus gestartet. Seit Januar 2009 wird Comedy Central jedoch nur noch als Fenster programm im Rahmen des Kinderprogramms NICK verbreitet. Der US‑amerikanische Medienkonzern NBC Universal hat die NBC Universal International GmbH, Veranstalterin des frei empfangbaren Unterhaltungsspartenprogramms Das Vierte, 2008 vollständig verkauft. Ebenso wurde 2008 die Beteiligung in Höhe von 8,2 % an der Veranstalterin des Programms GIGA Digital, der GIGA Digital Television GmbH, veräußert. Das Programm The Biography Channel, an dessen Veranstalterin NBC Universal neben Disney und The Hearst Corpo ration mittelbar beteiligt ist, ging im März 2007 auf Sendung. Time Warner veranstaltet in Deutschland seit Januar 2009 über ihre mittelbare 100 %ige Tochtergesellschaft Turner Broadcasting System Deutschland GmbH das bundesweit verbreitete Pay‑TV-Programm TNT Serie. Die Turner Entertainment Networks International Ltd., ebenfalls Teil der Time-Warner-Gruppe, veranstaltet auf der Grundlage von Lizenzen des britischen OFCOM die auch in Deutschland empfangbaren Programme CNN, TNT Film, Cartoon Network und Boomerang sowie das Comedy-Format [adult swim] (im Rahmen von Sat.1 Comedy und als Video‑on-Demand bei maxdome). An der Schnittstelle zwischen Distribution und Programmveranstaltung bewegen sich die Platt formbetreiber mit ihren Programmangeboten. Lizenzen zur Veranstaltung eigener Programme halten derzeit nur die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG und die zum Unity-MediaKonzern gehörige Arena Sport Rechte und Marketing GmbH152. Ihnen werden darüber hinaus einige der über ihre Plattform verbreiteten Programme Dritter zugerechnet. Die Kabel-Deutsch land-Gruppe und die PrimaCom AG verfügen dagegen über keine eigene Lizenz zur Veranstal tung von Fernsehprogrammen; auch ihnen werden jedoch Programme in ihrer Funktion als Platt formbetreiber zugerechnet. Die Zurechnung von Programmen ergibt sich aus Regelungen in den jeweiligen Plattform- und Vermarktungsverträgen, die den Plattformbetreibern die Möglichkeit der inhaltlichen Einflussnahme auf das Programm einräumen. Die Plattformbetreiber werden daher nicht an dieser Stelle als „Veranstaltergruppen“, sondern in ihrer Rolle als Plattformbetreiber in Kapitel III 2.2.2 behandelt. Struktur und Entwicklung der Veranstaltergruppen werden im Folgenden näher dargestellt. 1.2.1 Bertelsmann AG RTL Group S. A. Die Bertelsmann AG zählt mit einem Umsatz von rund 16,1 Mrd. Euro im Jahr 2008 (2007: 16,2 Mrd. Euro)153 zu den weltweit größten Medienkonzernen. Fast zwei Drittel der Umsätze wurden dabei außerhalb Deutschlands generiert. Das Umsatzergebnis aus 2008 ist das niedrigste der vergan genen zehn Jahre. Die Bertelsmann AG erzielte zudem mit 270 Mio. Euro (2007: 405 Mio. Euro) den niedrigsten Nettogewinn seit fünf Jahren. Weitere Einbußen zeigen die Zahlen für das erste Halbjahr 2009: das Konzernergebnis betrug –333 Mio. Euro (1. Halbjahr 2008: 372 Mio. Euro)154. Die Bertelsmann AG könnte nach Einschätzung der Unternehmensspitze das Geschäftsjahr 2009 mit einem Minus abschließen.155 Bertelsmann leidet unter der Wirtschaftskrise und einer hohen Ver schuldung (2008: rund 6,6 Mrd. Euro; 2007: rund 7,7 Mrd. Euro), die u. a. aus dem Anteilsrückkauf 152 153 154 155 Der Sendebetrieb von arena wurde im August 2006 eingestellt; seitdem ruht die Rundfunklizenz. Geschäftsbericht der Bertelsmann AG 2008, S. 38; jeweils fortgeführte Aktivitäten in 2007 und 2008. Halbjahreszahlen 2009 der Bertelsmann AG, Pressemitteilung vom 31. 08. 2009. Hartmut Ostrowski am 31. 08. 2009 im Rahmen der Vorstellung der Halbjahreszahlen 2009. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 73 Abbildung III – 4: Konzernumsatz nach Regionen im Jahr 2008 (in Prozent) Abbildung III – 5: Anteil der Unternehmensbereiche am Gesamtumsatz im Jahr 2008 (in Prozent) Quelle: Geschäftsbericht der Bertelsmann AG 2008, S. 44 Quelle: Geschäftsbericht der Bertelsmann AG 2008, Über sicht „Bertelsmann auf einen Blick“ von dem einstigen Teilhaber Groupe Bruxelles Lambert (GBL) zur Verhinderung eines Aktienver kaufs über die Börse im Jahr 2006 (4,5 Mrd. Euro) resultiert.156 Zu den Unternehmensbereichen der Bertelsmann AG zählen die RTL Group S. A. (Fernseh- und Hörfunkveranstaltung, Inhalte-Produktion, Rechtehandel), Random House (Buchverlage), Gruner + Jahr (Zeitungen, Zeitschriften), Arvato (Druck, Dienstleistungen, Informationstechnologie, Speicher medien) und die Direct Group (Buch- und Musikclubs, Online-Shops). Der größte Anteil am Umsatz der Bertelsmann AG wird von der RTL Group S. A. erwirtschaftet. Die Bertelsmann AG hat im Geschäftsjahr 2008 umfangreiche Portfoliomaßnahmen durchge führt. So wurde zum 01. 10. 2008 die 50 %ige Beteiligung am Joint Venture Sony BMG Music Enter tainment (Musikverlage, Tonträger) vollständig an die bisherige Partnergesellschaft Sony Corpora tion of America abgetreten. 2007 erwirtschaftete Sony BMG rund 1,5 Mio. Euro Umsatz und hatte damit einen Anteil von 7,5 % am Gesamtumsatz der Bertelsmann AG.157 Mit dem Verkauf hat die Bertelsmann AG sich jedoch nicht vollständig aus dem Musikbereich zurückgezogen. Der Geschäfts bereich der Bertelsmann Music Group (BMG) wurde mit Gründung der BMG Rights Management GmbH neu auf die Verwaltung und Verwertung von Musikrechten ausgerichtet.158 Die Aktivitäten der BMG werden allerdings gegenwärtig nicht mehr als eigener Geschäftsbereich ausgewiesen. Zudem erfolgte im Juli 2008 der Verkauf des bis dahin dem Bereich Direct Group zugehörigen Direktkundengeschäfts Direct Group North America, einem der größten Direktanbieter von Büchern, DVDs und Musik-Produkten in den USA und Kanada.159 Außerdem wurden die bislang im Bereich Direct Group ausgewiesenen Clubgeschäfte in China, Australien, Großbritannien, Neuseeland, den Niederlanden/Belgien, Polen, Russland, Tschechien und der Slowakei verkauft bzw. beendet.160 156 157 158 159 160 Vgl. zum Anteilsrückkauf bereits Konzentrationsbericht der KEK 2007, Kapitel II 1.2.1.1, sowie Beschluss der KEK vom 11. 07. 2006 i. S. RTL Group S. A., Az.: KEK 341. Geschäftsbericht der Bertelsmann AG 2007, Übersichten „Bertelsmann auf einen Blick“ und „Die Unternehmensbereiche auf einen Blick“. Geschäftsbericht der Bertelsmann AG 2008, S. 56. Pressemitteilung der Bertelsmann AG vom 11. 07. 2008; Geschäftsbericht der Bertelsmann AG 2008, S. 72 f. Geschäftsbericht der Bertelsmann AG 2008, S. 46 und S. 73. Bundesweites Fernsehen 74 Bertelsmann Verwaltungsgesellschaft mbH Gesellschafter: Prof. Dr. Dieter Vogel, Prof. Dr. Jürgen Strube, Prof. Dr. Werner Bauer und drei Vertreter der Familie Mohn (Elisabeth Mohn, Dr. Brigitte Mohn, Christoph Mohn) Bertelsmann Stiftung Stimmrechte 76,9 100 Kapitalanteile Familie Mohn 74,9 Bertelsmann AG 23,1 Constanze-Verlag GmbH & Co. KG 2 100 Gruner + Jahr AG & Co. KG 73,4 90,33 24,6 59,9 Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG RTL Group S.A. 8,91 100 (Z) (geschäftsführende Komplementärin ) Bertelsmann Capital Holding GmbH Streubesitz Familie Jahr Druck- und Verlagshaus 25,1 Gruner + Jahr AG Luxemburg (Eigenbesitz 0,76 %) 15 12,55 0,3 CLT-UFA S.A., Luxemburg Dr. Patricia Scholten 12,55 Peter-Paul Pietsch 100 99,7 Streubesitz Dr. Hermann Dietrich-Troeltsch auto motor und sport Channel RTL Group Germany S.A. 100 Motor Presse TV GmbH 100 RTL Group Deutschland GmbH 100 UFA Film und Fernseh GmbH, Köln 50 27,3 8,6 Super RTL RTL II RTL DISNEY Fernsehen GmbH & Co. KG RTL 2 Fernsehen GmbH & Co. KG 50 KG Heinrich Bauer Verlag 31,5 100 (Z) Delaware/USA 100 49,6 RTL Television RTL Crime RTL Living Passion RTL Television GmbH 50,4 Passion GmbH 100 n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH 100 BVI Television Investments, Inc. Walt Disney Company, 100 Tele-München 50 (Z) 50 (Z) Fernseh-GmbH & Co. Medienbeteiligung KG Burda GmbH 31,5 1,1 *: seit 30.11.2007 nicht mehr auf Sendung Z: Zwischengesellschaften ausgeklammert UFA Film & TV Produktion GmbH n-tv RTL interactive GmbH 19,87 K1010* GEMS TV Deutschland GmbH 100 VOX Holding GmbH VOX 99,7 VOX Television GmbH 0,3 DCTP Veranstalter, dessen Programm der RTL Group zuzurechnen ist Entwicklungsgesellschaft für TV-Programm mbH Abbildung III – 6: Veranstalterbeteiligungen und zuzurechnende Programme der RTL Group im bundes weiten Fernsehen Quelle: KEK Stand: 11/2009 Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 1.2.1.1 75 Beteiligungsverhältnisse Die Bertelsmann AG ist eine nicht börsennotierte Aktiengesellschaft. Ihre Aktionäre sind die von Reinhard Mohn gegründete Bertelsmann Stiftung161 mit einer Beteiligung an den Kapitalanteilen in Höhe von 77,4 % und die Familie Mohn mit einer Beteiligung in Höhe von 19,3 %. 3,3 % der Kapitalanteile kontrolliert die Bertelsmann Verwaltungsgesellschaft mbH. Die Stimmrechte lagen bislang vollständig bei der Bertelsmann Verwaltungsgesellschaft mbH. Mit dem Tod von Reinhard Mohn haben sich nunmehr die bis dahin stimmrechtslosen Kapitalanteile der Ehefrau und der Kinder von Reinhard Mohn in stimmberechtigte Anteile gewandelt. Die Stimmrechtsmehrheit ver bleibt jedoch bei der Bertelsmann Verwaltungsgesellschaft mbH, die somit auch weiterhin die Bertelsmann AG kontrolliert. Gesellschafter der Bertelsmann Verwaltungsgesellschaft mbH sind Prof. Dr. Dieter Vogel, Prof. Dr. Jürgen Strube, Prof. Dr. Werner Bauer und drei Vertreter der Familie Mohn (Elisabeth Mohn, Dr. Brigitte Mohn, Christoph Mohn).162 Die Bertelsmann Verwaltungsgesell schaft hatte 2007 den Kreis der Gesellschafter verringert: Der Vorsitzende des Konzernbetriebs rats, Erich Ruppik, und Christoph Mohn sind aus dem Gremium ausgeschieden. Die Zahl der Gesellschafter ist damit von zuvor acht auf sechs gesunken. Die Gesellschafter, die nicht aus den Reihen der Familie Mohn stammen, sind gewählte Mitglieder der Bertelsmann Verwaltungsgesell schaft und gehören dem Gremium nicht mehr wie bisher kraft Amtes an. Die Bertelsmann AG hält über die Bertelsmann Capital Holding GmbH 90,33 % der Anteile an der RTL Group S. A. 0,76 % der Anteile hält die RTL Group S. A. in Eigenbesitz; die restlichen 8,91 % der Anteile befinden sich in Streubesitz. 1.2.1.2 Geschäftsbereiche der RTL Group S. A. Die RTL Group S. A. ist der größte europäische Unterhaltungskonzern mit Beteiligungen an 45 Fern sehsendern und 32 Radiostationen in elf Ländern sowie an Produktionsgesellschaften weltweit.163 Die RTL Group erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2008 einen Gesamtumsatz von 5,8 Mrd. Euro (2007: 5,7 Mrd. Euro), davon 36,8 % in Deutschland.164 Der Geschäftsbereich Fernsehen macht knapp 73 % des Gesamtumsatzes der RTL Group aus. Die deutschen Sender sind mit 2,02 Mrd. Euro Umsatz im Jahr 2008 (2007: 1,97 Mrd. Euro) europa weit die umsatzstärksten Sender der RTL Group.165 Die unternehmensstrategischen Ziele der RTL Group konzentrieren sich nach eigenen Angaben auf die drei folgenden Punkte:166 – Die Stärkung und Weiterentwicklung des Senderfamilienkonzepts als Antwort auf die mit der Digitalisierung verbundene Fragmentierung der Zuschauergruppen. – Den kontinuierlichen Ausbau von werbeunabhängigen Erlösquellen wie Musik, DVDs, Lizenz rechte („Diversifikationsgeschäft“) sowie der Inhalteproduktion, bei der die FremantleMedia eine Schlüsselrolle innehat. In Gebieten mit gut ausgebauten Breitbandnetzen werden 161 162 163 164 165 166 Die 1977 gegründete Bertelsmann Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt, gesellschaftliche Probleme aufzugreifen, exempla rische Lösungsmodelle mit Experten aus Wissenschaft und Praxis zu entwickeln und diese in ausgewählten Bereichen zu verwirklichen. Ein weiteres Ziel ist die Sicherung der Unternehmenskontinuität der Bertelsmann AG; vgl. Angaben unter www.bertelsmann-stiftung.de. www.bertelsmann-stiftung.de (Stand: 11/2009). Geschäftsbericht der Bertelsmann AG 2008, S. 24; zu den Hörfunkbeteiligungen in Deutschland nach Erkenntnissen der KEK siehe Kapitel III 2.1.1.4.1. Geschäftsbericht der Bertelsmann AG 2008, S. 51. Geschäftsbericht der RTL Group 2008, S. 80. Corporate Profile der RTL Group unter www.rtlgroup.com (Stand: 11/2009). Bundesweites Fernsehen 76 Sonstige Hörfunk 1,0% 5,5% Inhalte 20,8% Fernsehen 72,7% Abbildung III – 7: Konzernumsatz nach Regionen im Jahr 2008 (in Prozent) Abbildung III – 8: Anteil der Unternehmensbereiche am Gesamtumsatz im Jahr 2008 (in Prozent) Quelle: Geschäftsbericht der Bertelsmann AG 2008, S. 51 Quelle: Geschäftsbericht der RTL Group 2008, S. 78 (eigene Berechnung) bereits On‑Demand-Plattformen (z. B. RTLnow.de) und soziale Netzwerke betrieben sowie Online-Spiele angeboten und Aktivitäten im Bereich Mobile‑TV ausgeweitet. – Die geografische Expansion vornehmlich in Mittel-, Ost- und Südeuropa. Fernsehen Im frei empfangbaren Fernsehen in Deutschland hält die RTL Group S. A. die Zurechnung be gründende Beteiligungen an den Veranstaltern der Programme RTL Television, RTL II, Super RTL, VOX, n‑tv, Passion, RTL Crime und RTL Living. Die deutschen RTL-Sender treten seit November 2007 unter der Dachmarke „Mediengruppe RTL Deutschland“ auf.167 Im Konzernverbund mit der Bertelsmann AG ist ihr zudem das Programm auto motor und sport Channel zuzurechnen (siehe zur Übersicht Abbildung III – 6). Das ebenfalls der RTL Group S. A. zuzurechnende Programm K1010 hat Ende 2007 den Sendebetrieb eingestellt. Die Pay‑TV-Sender RTL Crime, RTL Living und Passion sind seit 01. 12. 2006 auf Sendung. Die Ausstrahlung der Programme RTL Crime und RTL Living erfolgt dabei auf der Grundlage einer Lizenz der RTL Television GmbH für die Veranstaltung eines digitalen Pay‑TV-Programmbouquets („RTL World“168), das neben den auch analog ausgestrahlten Programmen RTL, Super RTL und RTL II vier digitale Spartenprogramme umfasst. Letztere sollen die Schwerpunkte Soaps, News / Magazine, Action und RTL-Highlights sowie einen elektronischen Programmführer umfassen. Das Sparten programm RTL Crime sendet Krimiserien, Kinofilme und Dokumentationen zum Thema Verbrechen. Das Spartenprogramm RTL Living behandelt die Themen Wohnen und Einrichten sowie Essen und Trinken. Das Unterhaltungsspartenprogramm Passion, das zunächst ebenfalls auf Grundlage der Lizenz für das digitale Pay‑TV-Programmbouquet veranstaltet wurde, wird nunmehr mit eigen ständiger Zulassung von der Passion GmbH veranstaltet.169 Der Schwerpunkt des Programms liegt auf Daily Soaps und Telenovelas. 167 168 169 Pressemitteilung vom 07. 11. 2007, www.r tl-television.de. Beschluss der KEK vom 18. 02. 2005 i. S. RTL, Az.: KEK 255. Beschluss der KEK vom 06. 03. 2007 i. S. Passion, Az.: KEK 391. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 77 Das Programm auto motor und sport Channel der Motor Presse TV GmbH hat den regulären Sendebetrieb am 15. 07. 2009 aufgenommen. Dabei handelt es sich um ein Fernsehspartenpro gramm für Auto-, Motor- und Sportliebhaber.170 Der Mediendienst Traumpartner TV, der von einer RTL-Tochter veranstaltet wurde, ist zum 01. 11. 2007 eingestellt worden. Das bereits 2005 von der LfM für die Dauer von zehn Jahren zugelassene Pay‑TV-Kindersparten programm Toggolino TV, das, wie auch das Programm Super RTL, von einem Gemeinschaftsunter nehmen mit der Walt Disney Company veranstaltet werden soll, ist bislang nicht auf Sendung. Ferner ist die RTL Television GmbH an den Regionalfensterveranstaltern RTL Nord GmbH (Regionalfenster in Niedersachsen/Bremen und Schleswig-Holstein/Hamburg), Tele West RheinischWestfälische Fernsehgesellschaft mbH & Co. KG (Regionalfenster in Nordrhein-Westfalen) und Hessen Programmfenster GmbH (Regionalfenster in Hessen) beteiligt, welche die Ländermagazine „Guten Abend RTL“ produzieren und Berichte für die RTL-Nachrichtensendungen zuliefern. Der durchschnittliche Zuschaueranteil der der RTL Group S. A. zurechenbaren Programme lag bei den Zuschauern ab drei Jahren im Jahr 2008 bei insgesamt 24 %. Bei RTL Television handelt es sich um das zuschaueranteilsstärkste Programm im bundesweiten privaten Fernsehen. Die Zu schaueranteile der RTL Group S. A. liegen seit September 2002 über den der ProSiebenSat.1 Media AG zuzurechnenden Sender (siehe Abbildung III – 3). Die der RTL Group S. A. zurechenbaren und von der AGF/GfK ausgewiesenen Programme erzielten zwischen 1999 und 2009 bei den Zu schauern ab drei Jahren im Jahresdurchschnitt die in Tabelle III – 5 gezeigten Zuschaueranteile. Unter Zugrundelegung des der RTL Group S. A. zurechenbaren Gesamtzuschaueranteils hat die KEK bei dieser Sendergruppierung bislang keine vorherrschende Meinungsmacht im bundesweiten Fernsehen feststellen können. Dabei war von Bedeutung, dass der RTL Group mit ProSiebenSat.1 eine zweite zuschaueranteilsstarke, von ihr unabhängige private Sendergruppierung gegenüber steht und die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ein starkes publizistisches Gegengewicht zu den privaten bundesweiten Veranstaltern bilden.171 Auch im Verfahren zur vollständigen Über nahme der Anteile an der Veranstalterin von n‑tv kam die KEK unter Berücksichtigung der Aktivi täten der Bertelsmann AG und der RTL Group im bundesweiten Fernsehen und im sonstigen Medienbereich in Deutschland zu keiner anderen Bewertung. Im Rahmen der Gesamtbewertung 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 (1. Hj.) RTL Television RTL II Super RTL VOX n‑tv¹⁾ 14,8 4,0 2,8 2,8 – 14,3 4,8 2,8 2,8 – 14,8 4,0 2,8 3,1 – 14,6 3,9 2,4 3,3 0,6 14,9 4,7 2,7 3,5 0,6 13,8 4,9 2,7 3,7 0,5 13,2 4,2 2,8 4,2 0,6 13,0 3,7 2,6 4,5 0,6 12,4 3,8 2,5 5,6 0,6 11,7 3,8 2,4 5,3 0,8 12,2 3,9 2,4 5,2 0,9 S RTL Group 24,4 24,7 24,7 24,8 26,4 25,6 25,0 24,4 24,9 24,0 24,6 1) Der Nachrichtensender n‑tv wird seit dem Beschluss der KEK vom 12. 11. 2002 (Az.: KEK 156-1) der RTL Group zugerechnet. Tabelle III – 5: Zuschaueranteile der Sender der RTL Group Anteile an der täglichen durchschnittlichen Sehdauer, Zuschauer ab drei Jahren, Mo. bis So., 03:00 Uhr bis 03:00 Uhr, repräsentativ für Fernsehhaushalte in Deutschland, in Prozent. Für die Programme Passion, RTL Crime und RTL Living liegen keine gesondert ausgewiesenen Zuschaueranteile vor. Das Programm K1010 hat Ende 2007 den Sendebetrieb eingestellt. Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung 170 171 Beschluss der KEK vom 14. 07. 2009 i. S. Motor Presse, Az.: KEK 396. Zuletzt Beschlüsse der KEK vom 08. 12. 2009 i. S. Super RTL, Az.: KEK 591/592, III 3.2, vom 08. 01. 2008 i. S. RTL Television, Az.: KEK 460, III 3.2, vom 11. 12. 2007 i. S. RTL II, Az.: KEK 451, III 3.2, vom 27. 11. 2007 i. S. VOX, Az.: KEK 450, III 3.2, und vom 06. 03. 2007 i. S. Passion, Az.: KEK 391, III 3. 3. 78 Bundesweites Fernsehen nach § 26 Abs. 1 RStV hat die KEK festgestellt, dass der durch die Medienaktivitäten vermittelte potenzielle Meinungseinfluss in etwa demjenigen eines Fernsehveranstalters mit einem Zuschauer anteil von 27 % entspricht und damit nennenswert hinter der 30‑Prozent-Schwelle zurückbleibt, ab der vorherrschende Meinungsmacht gesetzlich vermutet wird.172 Zu den internationalen Fernsehbeteiligungen der RTL Group S. A. zählen u. a. die Sender M6, W9, Paris Première und Téva in Frankreich (Beteiligung in Höhe von je 48,5 %), Five in Groß britannien (knapp 100 %) sowie die RTL-Sender in den Niederlanden (73,7 %), Belgien (66 %), Luxemburg (100 %), Kroatien (74 %) und Ungarn (49 %) sowie Alpha TV in Griechenland (66,6 %), Ren TV in Russland (30 %) und Antena 3 in Spanien (21,2 %; siehe auch Tabelle III – 6).173 Im Werbemarkt verfügte die RTL Group S. A. im Jahr 2008 über einen Anteil am gesamten Bruttowerbeumsatz von ca. 43,2 % (ProSiebenSat.1 Media AG: 41,1 %).174 Die Netto-Werbeumsätze werden seit dem Jahr 2005 für die privaten Veranstalter nicht mehr einzeln ausgewiesen. Im Jahr 2007 ermittelte das Bundeskartellamt gegen die zur RTL Group S. A. gehörende Ver marktungsgesellschaft IP Deutschland GmbH wegen des Verdachts auf Missbrauch einer markt beherrschenden Stellung sowie wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei der Vermarktung von Fernsehwerbung („Share-Deal-Praxis“). Gegenüber IP Deutschland wurde ein Bußgeld in Höhe von 96 Mio. Euro verhängt.175 In diesem Zusammenhang stellte IP Deutschland auf ein neues Ver marktungsmodell mit verändertem Rabattsystem um. Hörfunk Europaweit hält die RTL Group S. A. nach eigenen Angaben Beteiligungen an insgesamt 32 Radio sendern.176 Der wichtigste Sender der Gruppe ist dabei RTL in Frankreich.177 Der Großteil der Hör funkbeteiligungen besteht jedoch an Hörfunksendern in der Bundesrepublik Deutschland.178 Die Hörfunkbeteiligungen der RTL Group S. A. in Deutschland erzielten im Jahr 2008 einen Umsatz von 26 Mio. Euro (2007: 17 Mio. Euro).179 Sie sind in der RTL Radio Deutschland GmbH gebündelt (siehe Kapitel III 2.1.1.4.1). Grund für die zahlreichen Minderheitsbeteiligungen an Hörfunkveranstal tern sind nach Angaben der RTL Group S. A. die medienrechtlichen Beschränkungen in Deutsch land.180 Die RTL Group S. A. versucht nach eigenen Angaben, mit ihren Hörfunkbeteiligungen Cross-Marketing- und Cross-Promotion-Potenziale auszuschöpfen. Sie hat zudem eine „Redaktions plattform“ (RTL Radio Content Desk) gegründet, über die u. a. Nachrichten- und Comedy-Beiträge ausgetauscht werden können, die mit Medienpartnern wie RTL Television, n‑tv, Financial Times Deutschland und wetter.de produziert werden.181 TV-Produktion Neben den Beteiligungen an zahlreichen europäischen Fernseh- und Hörfunksendern unterhält die RTL Group S. A. in über 40 Ländern TV‑Produktions- und Rechtehandelsunternehmen. Fernseh formate wie „Idols“, „The X Factor“ oder „The Swan“ werden weltweit vermarktet. Das Format „Idols“ (in Deutschland: „Deutschland sucht den Superstar“) wird in 43 Ländern ausgestrahlt.182 172 173 174 175 176 177 178 179 180 181 182 Beschluss der KEK vom 08. 05. 2006 i. S. n‑tv, Az.: KEK 309. Geschäftsbericht der RTL Group S. A. 2008, S. 62. Vgl. Tabelle III – 102. Geschäftsbericht der Bertelsmann AG 2007, S. 65. Geschäftsbericht der Bertelsmann AG 2008, S. 24; Geschäftsbericht der RTL Group S. A. 2008, S. 174. Geschäftsbericht der RTL Group S. A. 2008, S. 175. Ende 2008 bestanden Beteiligungen an 20 Radiostationen (mehrheitlich Minderheitsbeteiligungen); Geschäftsbericht der RTL Group S. A. 2008, S. 84. Geschäftsbericht der RTL Group S. A. 2008, S. 80. Geschäftsbericht der RTL Group S. A. 2008, S. 84. Vgl. bereits Geschäftsbericht der RTL Group 2005, S. 19. Vgl. Geschäftsbericht der RTL Group S. A. 2008, S. 87. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 79 Im Unternehmen FremantleMedia sind die Aktivitäten der RTL Group S. A. in den Bereichen TV‑Produktion, Rechtehandel und Lizenzen gebündelt. Der Geschäftszweig FreemantleMedia Pro duction produziert nach Angaben der RTL Group jährlich mehr als 10.000 Programmstunden in 57 Ländern und bezeichnet sich als einen der größten internationalen Produzenten außerhalb der Vereinigten Staaten.183 Die FremantleMedia erzielte im Jahr 2008 einen Umsatz von 1,203 Mrd. Euro.184 Die Dachgesellschaft der Produktionsaktivitäten in Deutschland ist die UFA Film & TV Produk tion. Zur UFA-Gruppe gehören u. a. Grundy UFA, Phoenix Film und teamWorx. Zum Portfolio der UFA-Guppe an populären Programmangeboten zählen z. B. Fernsehfilme, Telenovelas185, Daily Soaps, Reihen und Serien, Quiz-, Spiel- und Televotingshows sowie adaptierte, international erfolg reiche Entertainmentformate. Auftraggeber sind neben Sendern der RTL Group u. a. ARD, ZDF, Sat.1 und ProSieben. Insbesondere im Bereich der wochentags ausgestrahlten Daily Soaps und Telenovelas ist die UFA-Gruppe stark aufgestellt (vgl. auch Kapitel III 2.2.1.1.3). Neben der schwerpunktmäßigen Produktion von fiktionaler Unterhaltung ist die UFA-Gruppe vor allem über die UFA Entertainment GmbH und die GRUNDY Light Entertainment GmbH auch im Bereich der Produktion von nichtfiktionalem Unterhaltungsprogramm (z. B. Quizshows und Doku-Soaps) tätig. Darüber hinaus ist die Gruner + Jahr AG & Co. KG, die wie die RTL Group S. A. zum Bertelsmann-Konzern gehört, in Höhe von 25,25 % der Anteile an der Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG beteiligt, deren 100 %ige Tochtergesellschaft Spiegel TV GmbH zu den größten Produzenten im nichtfiktionalen Bereich zählt. Die UFA hat ferner mit der 2008 gegründeten UFA Cinema GmbH im Bereich Kinoproduktion mit der Planung und Produktion von Kinofilmen begonnen. Damit wurde die einst weltweit erfolg reiche und traditionsreiche Marke UFA im Kinoproduktionsmarkt wiederbelebt. Ab 2009 sollen jedes Jahr sechs bis zehn deutsch- und englischsprachige Filme hergestellt werden.186 Die infoNetwork GmbH ist seit Februar 2008 die neue Produktionsfirma für Nachrichten und Magazinformate der Mediengruppe RTL Deutschland, der Dachmarke der deutschen RTL-Aktivi täten. infoNetwork produziert u. a. Inhalte für die Sendungen „RTL Aktuell“, „RTL Nachtjournal“, „Explosiv“, „Exclusiv“, „VOX News“ und für die Nachrichten von n‑tv. Die redaktionelle Verantwor tung für die Sendungen verbleibt dabei bei den jeweiligen Sendern und Redaktionen, um deren eigenständiges Profil zu wahren. Die infoNetwork betreibt u. a. das Berliner Hauptstadtstudio von RTL und n‑tv, das Münchner Landesstudio Süd sowie Außenstudios in sieben Ländern. Zur info Network gehören zudem die Redaktionen der täglich live ausgestrahlten Nachrichten- und Maga zinformate der Mediengruppe.187 Die Mediengruppe RTL Deutschland hält außerdem Anteile an den Produktionsfirmen NORDDEICH TV Produktions-GmbH188 und action concept Film- und Stuntproduktion GmbH.189 Die im Auftrag von RTL Television produzierten Serien und TV‑Movies sind in mehr als 60 Län dern lizenziert worden. Um den Vertrieb der Programme im Ausland weiter auszubauen, hat RTL Television Anfang 2007 mit der Telepool GmbH einen Outputdeal über die internationalen Rechte an RTL-Produktionen geschlossen. Der mehrjährige Outputdeal umfasst alle neuen Produktionen, darunter „Die Anwälte“ und das Event-Movie „Prager Botschaft“ sowie die RTL-Serien „Alarm für 183 184 185 186 187 188 189 Geschäftsbericht der Bertelsmann AG 2008, S. 24; Geschäftsbericht der RTL Group S. A. 2008, S. 87. Geschäftsbericht der RTL Group S. A. 2008, S. 87. Spezielle Form der in der Regel täglich ausgestrahlten Fernsehserie. Das ursprünglich in Lateinamerika konzipierte Format der Telenovela unterscheidet sich u. a. dadurch von Daily Soaps, dass ihr Ende von vornherein festgelegt ist und sie stets aus der Perspektive einer weiblichen Hauptfigur erzählt werden. Geschäftsbericht der Bertelsmann AG 2008, S. 42; www.ufa.de (Stand: 11/2009). www.infonetwork.de (Stand: 11/2009). Gemeinschaftsunternehmen von RTL und dem Fernsehmoderator Oliver Geißen; www.norddeichtv.de (Stand: 11/2009). www.mediengruppe-rtl.de (Stand 11/2009). 80 Bundesweites Fernsehen Cobra 11 – Die Autobahnpolizei“ und „Im Namen des Gesetzes“. Telepool ist eine Tochter der Sender Bayerischer Rundfunk (BR), Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Südwestrundfunk (SWR) und der Schweizerischen Radio- und Rundfunkgesellschaft (SRG SSR idée suisse).190 Verschiedene Marktstudien kamen zu dem Ergebnis, dass die RTL Group im Bereich der TVProduktion in Deutschland im Hinblick auf Umsätze und Produktionsvolumen zu den führenden Unternehmen zählt (siehe auch Kapitel III 2.2.1.1.3). Fiction-Rechtehandel Die RTL Group S. A. hält in 150 Ländern Rechte an insgesamt rund 19.000 Stunden Programm und bezeichnet sich als größten unabhängigen Rechtehändler außerhalb der USA.191 Die Programm rechte werden weltweit von der Fremantle International Distribution vertrieben. Daneben ver waltet und vertreibt auch die CLT-UFA International (noch) weltweit Rechte an Filmen und Serien, wobei der Schwerpunkt der Aktivitäten in Europa liegt.192 Entsprechend einer strategischen Unter nehmensentscheidung schränkt die CLT-UFA International jedoch ihre Aktivitäten nach und nach ein und investiert nicht mehr in weitere Rechte.193 Dies verdeutlicht auch der starke Umsatzrück gang der letzten Jahre: Der Umsatz sank von 72 Mio. Euro im Jahr 2004 kontinuierlich194 auf 6 Mio. Euro im Jahr 2007. Im Jahr 2008 betrug der Umsatz 7 Mio. Euro.195 Die Fremantle Licensing und die Fremantle Interactive betreiben eine aus den Fiction-Rechten abgeleitete Rechteverwertung in den Bereichen Home Entertainment (Video, DVD), Internet, mobile Dienste, Spiele (Brettspiele, Computerspiele), Spielsachen, Schreibwaren, Print und Bekleidung. Im Glücksspiel- und Unterhaltungsbereich wurden z. B. – angelehnt an die Spielshow „The Price Is Right“ (in Deutschland: „Der Preis ist heiß“) – Spielautomaten in Las Vegas, USA, und Rubbellose in Kanada vermarktet. Die RTL Group hat sich über Output-Deals und Paketverträge mit Hollywood Studios den Zu griff auf Programmrechte gesichert (siehe Kapitel III 2.2.1.1.5). Sportrechtehandel Im Bereich des Sportrechtehandels hat die RTL Group S. A. im Jahr 1988 die UFA Sports GmbH gegründet. Diese fusionierte in der Folge mit zwei französischen Sportrechteagenturen zur Sport five S. A. Die RTL Group S. A. hat ihre Beteiligung an diesem Unternehmen schrittweise reduziert. Die letzten Anteile wurden im Jahr 2006 an den französischen Mischkonzern Lagardère, die neue Muttergesellschaft von Sportfive, verkauft. Im April 2008 hat die RTL Group S. A. die UFA Sports GmbH als Vermarktungsagentur für Medien- und Marketingrechte neu gegründet. Nach eigener Darstellung will die UFA Sports über die traditionelle Rolle eines Sportvermarkters hinaus die gesamte Wertschöpfungskette betreuen. Ufa Sports hält die Vermarktungsrechte an der albani schen Fußball-Nationalmannschaft sowie die Verwertungsrechte und Werberechte der slowaki schen Fußball-Nationalmannschaft und des slowakischen Pokalwettbewerbs.196 190 191 192 193 194 195 196 Pressemitteilung der RTL Television vom 11. 01. 2007. www.rtlgroup.com (Stand: 11/2009); gemeint ist vermutlich die gesellschaftsrechtliche Unabhängigkeit von den Holly wood Major Studios. Insbesondere Deutschland, Frankreich, den Benelux-Staaten und Osteuropa; vgl. www.clt-ufa-international.com/ THE_ COMPANY/ (Stand: 11/2009). Geschäftsbericht der RTL Group 2008, S. 99. 52 Mio. Euro im Jahr 2005 und 14 Mio. Euro im Jahr 2006; Geschäftsbericht der RTL Group 2006, S. 100. Geschäftsbericht der RTL Group 2008, S. 98. www.focus.de/finanzen/news/media-box-bertelsmann-reaktiviert-ufa-sports_aid_266809.html und www.finanznach richten.de/nachrichten-2008‑02/10142561-sponsors-fussballvermarktung-von-albanien-bertelsmann-zurueck‑in-dersportvermarktung-015.htm (jeweils Stand: 11/2009); Pressemitteilung der Bertelsmann AG vom 30. 10. 2009. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 81 Was den Einkauf von Sportrechten betrifft, hatte die RTL Television mit der Rechteagentur Infront Vereinbarungen über Live-Übertragungsrechte für maximal acht Sonntagsspiele (ohne Be teiligung der deutschen Nationalmannschaft) bei der Fußball‑WM 2006 sowie Zweitverwertungs rechte für sämtliche Spiele getroffen.197 Die Bertelsmann AG stellte als exklusiver Lizenzpartner der FIFA die WM 2006 begleitenden Printpublikationen her.198 Auch für die Fußball‑WM 2010 hat RTL Television von Premiere (heute Sky) eine Sublizenz zur Übertragung von bis zu 18 Spielen erhalten.199 Auch die Handball-Weltmeisterschaft 2009 wurde von RTL Television übertragen. RTL Television besitzt zudem seit 1991 die Free‑TV-Übertragungsrechte für die Formel 1; die derzeitige Vereinbarung sichert RTL die Übertragungsrechte noch bis 2011.200 Die Rechte für den Weltcup im Skispringen liegen nach der Saison 2006/2007 nicht mehr bei der RTL Television. Auch die Rechte an der Skiflug‑WM wurden nicht über 2008 hinaus verlängert (siehe auch Tabelle III – 81). Internetaktivitäten Die RTL interactive GmbH, Köln, bündelt die Internet-Aktivitäten der Mediengruppe RTL Deutsch land. Sie verantwortet die Angebote RTL.de, RTL2.de, VOX.de, GZSZ.de, RTLgames.de, wetter.de, sport.de, VIP.de, kochbar.de, frauenzimmer.de, das soziale Netzwerk wer-kennt-wen.de und die Video‑on-Demand-Portale RTLnow.de, VOXnow.de und clipfish.de (siehe auch Abbildung II – 2). Darüber hinaus zählen auch die Angebote n‑tv.de, teleboerse.de201, superrtl.de, TOGGO.de und die Community-Seite elementgirls.de202 zur RTL-Mediengruppe. Die Internetaktivitäten der Medien gruppe RTL Deutschland umfassen insgesamt rund 20 Online-Angebote.203 Die Website RTL.de verbuchte im Oktober 2009 rund 43 Mio. Besuche (Visits) und lag damit unter den bei der IVW gelisteten Angeboten auf Rang 17.204 Bei der Ausweisung der Online-Reichweiten II-2009 der AGOF erreichte RTL.de mit 6,52 Mio. „unique usern“ den ersten Platz bei den redaktionellen Internet angeboten in Deutschland und lag insgesamt unter allen Internet-Angeboten auf Platz sechs.205 Neben programmbegleitenden Inhalten (Bewegtbild-Angebote, Fotoserien, Darsteller-Portraits, Communities, z. B. zu „Deutschland sucht den Superstar“) und Informationen zu allgemeinen Themen wie Wetter, Ratgeber, Reisen und Sport enthält das Angebot einen umfangreichen Quizund Spielebereich. Dort werden u. a. verschiedene Versionen von Online-Spielen zu RTL-Sendun gen wie „Wer wird Millionär?“ angeboten. Von allen RTL-Internetangeboten hatte das soziale Netz werk wer-kennt-wen.de206 im Oktober 2009 mit rund 167,4 Mio. die meisten Besuche (Visits) und lag damit insgesamt auf Rang sechs aller bei IVW gelisteten Angebote.207 Hinsichtlich der von der AGOF ermittelten Online-Reichweite II-2009 belegt wer-kennt-wen.de den ersten Platz unter den sozialen Netzwerken in Deutschland mit 6,38 Mio. „unique usern“ sowie insgesamt Platz sieben unter allen Internetangeboten.208 Von der RTL NET GmbH wird zudem ein eigener Internet-Zugang (call‑by-call) angeboten. 197 198 199 200 201 202 203 204 205 206 207 208 Pressemitteilung von Infront vom 08. 06. 2004. Pressemitteilung der EM.TV AG vom 06. 04. 2004. Davon mindestens neun „Top-Spiele“, sechs Vorrundenpartien, zwei Achtelfinals und ein Viertelfinale, SZ vom 16. 07. 2008, „Immer wieder sonntags“. SZ vom 04. 03. 2009, „Formel RTL“. Jeweils über die n‑tv Nachrichtenfernsehen GmbH. Jeweils über die RTL DISNEY Fernsehen GmbH & Co. KG. www.mediengruppe-rtl.de (Stand: 11/2009). Ausweisung der IVW-Online-Nutzungsdaten für Oktober 2009 auf www.ivwonline.de (Stand: 11/2009). AGOF internet facts II-2009, Untersuchungszeitraum April – Juni 2009, Basis: 103.370 ungewichtete Fälle (Internetnutzer letzte drei Monate), www.agof.de. Seit Anfang 2009 vollständig im Besitz der RTL interactive GmbH, Pressemeldung der RTL interactive vom 03. 02. 2009, www.r tl-interactive.de. Ausweisung der IVW-Online-Nutzungsdaten für Oktober 2009 auf www.ivwonline.de (Stand: 11/2009). AGOF internet facts II-2009, Untersuchungszeitraum April – Juni 2009, Basis: 103.370 ungewichtete Fälle (Internetnutzer letzte drei Monate), www.agof.de. 82 Bundesweites Fernsehen Sonstige Geschäftsbereiche Dachgesellschaft des Geschäftsbereichs Diversifikation der Mediengruppe RTL Deutschland ist die RTL interactive GmbH, ein Tochterunternehmen der RTL Television GmbH. Das Unternehmen ist in interaktiven und transaktionsbasierten Geschäftsfeldern jenseits des klassischen Fernsehens tätig. Im Einzelnen sind dies die Bereiche Online/Mobile209, Teletext, Video‑on-Demand210, Media Services211, Licensing und Games Publishing.212 Zu den weiteren Diversifikations-Aktivitäten der RTL Group S. A. zählt die im DVD- und Video geschäft tätige Universum Film GmbH (Video-, DVD- und Filmvertrieb), die nach eigenen Anga ben mit einem Marktanteil von ca. 6 % im Direktvertrieb und einem Marktanteil von 10 % im Verleih-Bereich führender studiounabhängiger Videoanbieter im deutschsprachigen Raum ist.213 Die Universum Film hält im Bereich Home Entertainment u. a. Rechte an den Filmen „Unsere Erde“, „Burn After Reading – Wer verbrennt sich hier die Finger?“, „Brokeback Mountain“, „Das Fünfte Element“ und der „Transporter“-Reihe sowie den TV‑Serien „CSI“, „21, Jump Street“, „The Bill Cosby Show“ und „Roseanne“. Darüber hinaus ist die Universum Film nach eigenen Angaben seit 2007 mit einem Marktanteil von 16 % Marktführer im Bereich Kinder/Non Feature (d. h. ohne Spiel filme).214 Das Portfolio umfasst dabei u. a. „Pippi Langstrumpf“, „Nils Holgersson“, „Pinocchio“, „Sindbad“ und „Wickie und die starken Männer“. Seit dem Jahr 2002 ist die Universum Film auch im Kinofilmvertrieb aktiv. Zur RTL Group S. A. gehören darüber hinaus die technischen Dienstleister Cologne Broad casting Center (CBC), Köln, und Broadcasting Center Europe (BCE), Luxemburg. Sie ist darüber hinaus am Unternehmen European News Exchange (ENEX) zu 76,4 % beteiligt, das ein Netzwerk für den Austausch von Nachrichten unter den als Partner angeschlossenen Sendern betreibt (siehe Kapitel III 2.2.1.4.2).215 Die RTL Group S. A. betreibt zusammen mit der ProSiebenSat.1 Media AG das Gemeinschafts unternehmen VG Media.216 Dabei handelt es sich um eine Verwertungsgesellschaft, die im Wesentlichen für private Radio- und Hörfunkunternehmen217 Urheber- und Leistungsschutzrechte an der Kabelweitersendung nach § 20 b Urheberrechtsgesetz wahrnimmt. Das Vorhaben wurde von der EU‑Kommission freigegeben, da der gesetzliche Wahrnehmungszwang (§ 6 Wahrneh mungsgesetz) VG Media verpflichtet, auf Verlangen jedes Urheber- und Leistungsschutzberech tigten für diesen tätig zu werden, und eine Abschottung des Marktes demnach nicht zu erwarten sei.218 Das von der RTL Shop GmbH betriebene Teleshopping-Angebot RTL Shop wurde 2008 an den Finanzinvestor Aurelius verkauft.219 Seit September 2009 besteht dagegen eine Kooperation zwi schen RTL interactive und dem Produkt- und Preisvergleichsdienst Shopping.com, einem eBayUnternehmen. Das Angebot Shopping.com wird mit seinen Händlerangeboten exklusiv in die vier Webseiten RTL.de, Vox.de, kochbar.de und frauenzimmer.de integriert.220 209 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 Entwicklung und Produktion von Internet-Angeboten, Ausbau von Bewegtbildangeboten im mobilen und stationären Internet, Betrieb des sozialen Netzwerks wer-kennt-wen.de. Über das Tochterunternehmen Clipfish GmbH & Co. KG, welches das Online-Videoportal www.clipfish.de betreibt. Telefon- und SMS-Mehrwertdienste. www.r tl-interactive.de (Stand: 11/2009). www.universumfilm.de/about/universum.html (Stand: 11/2009). www.universumfilm.de/about/universum.html (Stand: 11/2009). www.rtlgroup.com (Stand: 11/2009). VG Media Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen mbH. Wahrnehmungsberechtigte Medienunternehmen sind derzeit 37 private Fernsehveranstalter und 66 private Hörfunk veranstalter (Stand: 11/2009, Liste abrufbar unter www.vgmedia.de). Vgl. Europäische Kommission, Entscheidung vom 21. 05. 2002, COMP/M. 2723 – RTL/ProSiebenSat.1/ VG Media. Geschäftsbericht der RTL Group 2008, S. 10 und S. 105. Pressemitteilung der RTL interactive vom 10. 09. 2009, www.r tl-interactive.de. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 83 Internationale Entwicklung Die RTL Group ist in einer Vielzahl von Medienmärkten in Europa und darüber hinaus, u. a. in Australien und den USA, aktiv. Eine Übersicht über wichtige Beteiligungen der RTL Group außer halb Deutschlands gibt Tabelle III – 6. Nicht aufgeführt sind die zahlreichen Tochtergesellschaften der FremantleMedia-Gruppe z. B. in Europa, Südafrika, Indien, Indonesien, Mexiko, Argentinien, Brasilien, Japan und den USA.221 Die RTL Group S. A. hat ihre Fernsehaktivitäten im Berichtszeitraum auf weitere Länder er streckt: Sie übernahm Ende 2008 mit 66,6 % den Mehrheitsanteil am griechischen Rundfunk unternehmen Alpha Media Group. Zu diesem gehören der nationale Hauptsender Alpha TV, der regionale TV‑Sender Kanali 9 Thessaloniki, die Radiosender Alpha 98.9 und Palmos 96.5 sowie Plus Productions, das Produktionsunternehmen von Alpha TV.222 In Russland erweiterte die RTL Group S. A. 2007 ihr Engagement und stieg durch ein Joint Venture mit der Continental Finance Group S. A., Luxemburg, in den Kabel- und Satellitenfernsehmarkt ein. Das Gemeinschaftsunter nehmen soll TV‑Spartenkanäle in Russland sowie in Nachbarstaaten wie Kasachstan, Moldawien oder der Ukraine produzieren, betreiben und verbreiten. Die RTL Group S. A. hat dabei auch rund die Hälfte der Anteile an der Content Union S. A. übernommen, in der die Continental Finance Group ihre russischen Spartenkanäle (vier eigenproduzierte Spartenkanäle für Spiel-, Tier- und Kinderfilme) gebündelt hat.223 In den Niederlanden übernahm sie im September 2007 von der Talpa Media Holding die Mehrheitsanteile an dem Radiosender Radio 538 sowie Sportrechte und Rechte an Fernsehshows und ‑serien. Die RTL Nederland, Muttergesellschaft der niederländischen RTL-Sender, und Radio 538 wurden dazu in die RTL Nederland Holding eingebracht, an der die RTL Group S. A. nunmehr rund 74 % der Anteile hält und die Talpa Media einen Anteil in Höhe von 26 %.224 Die zunächst ebenfalls im Jahr 2007 anvisierte Übernahme des britischen Senders ITV wurde von der RTL Group S. A. nicht weiterverfolgt.225 Von ihrem Anteil in Höhe von 33 % an dem portugiesischen Medienunternehmen Media Capital SGPS S. A., der Veranstalterin des Pro gramms TVI, trennte sich die RTL Group S. A. im Jahr 2007.226 Derzeit hält die RTL Group S. A. Fernsehbeteiligungen in elf europäischen Ländern. Der Schwer punkt der Aktivitäten liegt dabei in Deutschland, Frankreich, den Benelux-Ländern und Groß britannien. Im Bereich Fernsehen erwirtschaftete die RTL Group S. A. im Jahr 2008 den deutlich größten Umsatz in Deutschland (2,02 Mrd. Euro), gefolgt von Frankreich (1,35 Mrd. Euro), den Nieder landen (436 Mio. Euro) und Großbritannien (432 Mio. Euro).227 Insgesamt erwirtschaftete die RTL Group S. A. im Jahr 2008 einen Umsatz in Höhe von rund 5,77 Mrd. Euro, wovon 4,39 Mrd. Euro auf den Bereich Fernsehen entfielen.228 Die Sendergruppe erreicht mit ihren Fernsehprogrammen nach eigenen Angaben mehr als 200 Mio. Menschen in Europa und ist damit die größte euro päische Sendergruppe229 vor der ProSiebenSat.1 Media AG (Reichweite: über 78 Mio. TV‑Haus 221 222 223 224 225 226 227 228 229 FremantleMedia hat Zweigniederlassungen in 22 Ländern, Geschäftsbericht der RTL Group 2008, S. 63. Geschäftsbericht der Bertelsmann AG 2008, S. 25. SZ vom 23. 11. 2007, „Am jungen Markt: RTL Group steigt ins russische Kabel- und Satellitenfernsehen ein“; Handelsblatt vom 23. 11. 2009, „RTL expandiert in Russland“; Funkkorrespondenz vom 30. 11. 2007, „RTL Group steigt ins Satelliten fernsehen ein“. Geschäftsbericht der RTL Group 2008, S. 130. Hinsichtlich des Übernahmevorhabens noch FTD vom 17./18./19. 11. 2006, „RTL bereitet Übernahme von ITV vor“; da gegen Artikel vom 17. 10. 2008 auf manager-magazin.de, „Zurzeit kein Interesse an ITV“. Als Gründe für das Absehen einer Beteiligung wurden rückläufige Werbeeinnahmen und Marktanteile sowie die schwierige Finanzierung angesichts der Kreditkrise angeführt. Geschäftsbericht der RTL Group 2008, S. 139. Geschäftsbericht der RTL Group 2008, S. 80 und S. 179. Geschäftsbericht der RTL Group 2008, S. 2. www.rtlgroup.com (Firmenprofil, Stand: 11/2009). Bundesweites Fernsehen 84 Land Fernsehen Rechtehandel/ Inhalteproduktion Frankreich M6 (48,5 %) (48,5 %) W9¹⁾ Paris Première (48,5 %) Téva (48,5 %) RTL9 (35 %) Spartenkanäle der M6-Gruppe (u. a. FUN.TV, Série Club, téva) FremantleMedia France BE Happy TV Press 20H50 Television Hörfunk (100 %) (100 %) (100 %) (100 %) RTL RTL II Fun Radio RTL L’Equipe Großbritannien Five Five USA Fiver (100 %) TalkbackThames (100 %) FremantleMedia (100 %) Worldwide Niederlande RTL 4 RTL 5 RTL 7 RTL (73,7 %) Blue Circle (100 %) Radio 538 (73,7 %) Fremantle Productions (50 %) (73,7 %) (73,7 %) Belgien RTL TVI Club RTL Plug RTL Luxemburg RTL Télé Letzebuerg Den 2.RTL (100 %) Kroatien RTL Televizija Griechenland Alpha TV (66,6 %) Fremantle Productions (100 %) Alpha 98,9 Kanali 9 Thessaloniki (66,6 %) Plus Productions (66,6 %) Palmos 96,5 Ungarn RTL Klub Spanien Antena 3 Antena.Neox Antena.Nova (21,2 %) Fremantle Producciones (100 %) Onda Cero (21,2 %) (21,2 %) Russland Ren TV Klub 100 Russkij Illusion Illusion Plus Detskij Zoo Park (30 %) (50 %) (49,8 %) (49,8 %) (49,8 %) (49,8 %) (100 %) (66 %) FremantleMedia Belgium (100 %) Bel RTL (66 %) Radio Contact (66 %) (100 %) CLT-UFA International (100 %) ENEX (74 %) Fremantle Produkcija (49 %) Magyar Grundy UFA (100 %) (100 %) (100 %) (50 %) (73,7 %) (44,2 %) (44,2 %) (100 %) RTL Radio Letzebuerg (100 %) (76,4 %) (100 %) (66,6 %) (66,6 %) (100 %) (21,2 %) 1) ehemals M6music Tabelle III – 6: Übersicht über internationale Beteiligungen der RTL Group Quelle: Geschäftsbericht der RTL Group 2008, S. 62 f.; Funkkorrespondenz vom 30. 11. 2007 halte)230 und der CME Central European Enterprises (erreicht ca. 97 Mio. Menschen in Zentral- und Osteuropa)231. Im Vergleich mit anderen europäischen Sendergruppen ist die RTL Group stark ver tikal integriert, insbesondere durch die im Bereich der TV‑Produktion europa- und weltweit an sässigen Tochterunternehmen. Die Zuschaueranteile der Sender, an denen die RTL Group S. A. beteiligt ist, lagen im Jahr 2008 in Deutschland und den Niederlanden knapp unter 25 % und in Belgien, Luxemburg und Ungarn bei 25 % und mehr. In Ungarn ist der Sender RTL Klub mit einem Zuschaueranteil von 25,0 % (Zuschauer ab 18 Jahren, 02:00 Uhr bis 02:00 Uhr) Marktführer. In Luxemburg, wo neben RTL Télé Letzebuerg auch die deutschen Programme RTL Television und RTL II, das französische Programm M6 und der belgische Sender RTL TVI empfangen werden, ist die RTL Group ebenfalls markt230 231 232 www.prosiebensat1.com/unternehmen (Stand: 11/2009); vgl. Kapitel III 1.2.2. Geschäftsbericht der CME Central European Media Enterprises 2008, S. 45; www.cetv-net.com (Stand: 11/2009). Nur das französischsprachige Belgien. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen Frankreich* Deutschland* RTL RTL II 11,7% 3,8% Sonstige 15,7% VOX 5,4% Super RTL 2,4% n-tv 0,8% ProSieben 6,6% Sat.1 10,3% ZDF 13,1% ARD III 13,2% ARD 13,4% 85 kabel eins 4,0% Sonstige 25,9% Canal + 3,3% France 3 13,3% RTL 7 4,8% Net 5 5,1% Ned 3 6,7% Sonstige 18,0% Quelle: SKO 2008 Zuschauer ab 13 Jahren, 02:00 Uhr bis 02:00 Uhr Luxemburg France 3 6,0% RTL Télé Letzebuerg 10,7% France 2 7,4% Plug RTL 2,2% La Une 15,7% ProSieben 7,0% Sat.1 3,6% Österreich Antena 3 16,9% Sonstige 12,6% Regionale 12,0% MTV 1 12,1% Viasat 3 5,0% TVE 1 14,8% RTL 5,6% RTL II 2,5% VOX 3,9% Super RTL 1,6% Sat.1 7,3% ATV 3,0% ProSieben 4,8% Kabel eins 2,5% ARD/ZDF 8,1% LA 2 3,7% Regionale 17,5% Tele 5 15,4% Quelle: AGB NMR Zuschauer ab 18 Jahren, 02:00 Uhr bis 02:00 Uhr Sonstige 18,8% La Sexta 4,7% TV 2 22,0% ARD/ZDF 11,5% RTP Int. 3,9% France 2 3,8% Quelle: TNS-ILReS Plurimedia 2009 Zuschauer ab 12 Jahren, Mo. bis Fr., 07:00 Uhr bis 01:00 Uhr Spanien Sonstige 35,9% M6 4,5% TF 1 8,9% Club RTL 5,5% Quelle: Audiométrie Zuschauer ab 15 Jahren, 17:00 Uhr bis 23:00 Uhr RTL Klub 25,0% RTL Television 7,0% Sonstige 39,1% Ungarn Antena 3 13,0% Quelle: TNS Zuschauer ab 16 Jahren, 02:30 Uhr bis 02:30 Uhr ORF 2 25,1% ORF 1 16,8% Quelle: AGTT/GfK Teletest Zuschauer ab 12 Jahren, 03:00 Uhr bis 03:00 Uhr Russland Kroatien Sonstige 10,7% Quelle: BARB Zuschauer ab 4 Jahren, 06:00 Uhr bis 06:00 Uhr RTL TVI 25,3% TF1 14,3% La Deux 5,6% Ned 2 7,1% ITV 18,4% Sonstige 38,8% 232 Ned 1 21,9% SBS 6 11,1% BBC 1 21,8% France 2 17,5% Belgien RTL 5 4,7% Channel 4 8,2% TF1 27,2% Niederlande RTL 4 13,0% Five 5,0% BBC 2 7,8% W9 1,8% Quelle: Mediamétrie Zuschauer ab 4 Jahren, Mo. bis So., 03:00 Uhr bis 03:00 Uhr Quelle: AGF/GfK Zuschauer ab 3 Jahren, Mo. bis So., 03:00 Uhr bis 03:00 Uhr Sonstige 25,6% Großbritannien* M6 11,0% RTL Televizija 21,1% Sonstige 27,3% REN TV 4,7% Perviy 22,1% Nova TV 19,1% HTV 2 14,0% HTV 1 35,1% TNT 6,4% Rossiya 18,5% CTC 6,9% NTV 14,1% Quelle: AGB NMR Zuschauer ab 18 Jahren, 02:00 Uhr bis 02:00 Uhr Quelle: TNS Russia Zuschauer ab 18 Jahren, 06:00 Uhr bis 02:00 Uhr Abbildung III – 9: Zuschaueranteile von TV‑Sendern in Europa, an denen die RTL Group im Jahr 2008 Beteili gungen hält Quelle: IP Deutschland, Television 2009 (außer: *, dort Primärquellen gemäß Angaben im Schaubild), dort angegebene Quellen siehe Schaubild. Bundesweites Fernsehen 86 führend. Stärkste Sendergruppe im privaten Fernsehen ist die RTL Group zudem in den Nieder landen und im französischsprachigen Belgien. Aufgrund der unterschiedlichen Messsysteme und Grundgesamtheiten sind die in Abbil dung III – 9 wiedergegebenen Zuschaueranteile nur eingeschränkt mit den in Deutschland er hobenen Zuschaueranteilen vergleichbar. Dennoch ist erkennbar, dass die RTL Group in weiten Teilen Europas durch ihre Fernsehprogramme über eine starke Position bei den erreichten Zu schaueranteilen und damit über einen hohen potenziellen Meinungseinfluss verfügt. Entspre chendes gilt auch für die Hörfunkaktivitäten der RTL Group (siehe auch Kapitel III 2.1.1.4.1). 1.2.1.3 Weitere Geschäftsbereiche der Bertelsmann AG Zeitschriften Beteiligungen im Printbereich hält die Bertelsmann AG über die Verlagsgruppe Gruner + Jahr AG & Co. KG.233 An dieser hält die Bertelsmann AG über 74,9 % der Anteile.234 Gruner + Jahr bezeichnet sich als Europas größtes Zeitschriftenhaus mit über 500 Zeitschriften, Zeitungen sowie dazu gehörenden Online-Angeboten in über 30 Ländern.235 Gruner + Jahr erzielte 2008 einen Umsatz von 2,77 Mrd. Euro (2007: 2,83 Mrd. Euro). Davon wurden rund 45,9 % in Deutschland erwirt schaftet.236 Im Bereich der Publikumspresse zählt Gruner + Jahr neben Bauer, Springer und Burda zu den größten Unternehmen. In Deutschland verlegt die Verlagsgruppe u. a. Zeitschriften in den Seg menten der aktuellen Zeitschriften, Wissensmagazine, Wirtschaftspresse, Zeitschriften zum Themen bereich Wohnen/Leben/Essen, Frauenzeitschriften, Motor- und Sportzeitschriften (siehe Tabelle III – 56 und Abbildung III – 25). Unter dem Aspekt des potenziellen Einflusses auf die öffentliche Meinungsbildung sind ins besondere die aktuellen Zeitschriften und Magazine von großer Bedeutung. Sie spielen für die öffentliche Diskussion, die Darstellung von Hintergründen zum tagesaktuellen Geschehen und dessen Einordnung und Kommentierung eine wichtige Rolle. In diesem Segment verlegt Gruner + Jahr die Zeitschrift Stern. Zudem hält Gruner + Jahr eine unmittelbare Beteiligung von 25,25 % an der Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG und 25,5 % an deren Komplementärin, der Rudolf Augstein GmbH, die wiederum 1 % der Anteile an der Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG hält (zur Zurechnung zur Bertelsmann AG siehe unter Kapitel III 2.1.4.2.1). Die KEK hat die starke Stellung der Bertelsmann-Gruppe im Segment der aktuellen politischen Zeitschrif ten im Rahmen der Prüfung nach § 26 Abs. 1 RStV in die Gesamtbewertung des potenziellen Meinungseinflusses der Bertelsmann AG einfließen lassen.237 Zeitungen Gruner + Jahr hält seit Anfang 2008 sämtliche Anteile am Verlag der überregionalen AbonnementTageszeitung Financial Times Deutschland (verkaufte Auflage 100.638 Exemplare, Angaben jeweils IVW IV/2009). Darüber hinaus ist Gruner + Jahr zu 60 % an der Dresdner Druck- und Verlagshaus GmbH beteiligt, die die Abonnement-Tageszeitung Sächsische Zeitung verlegt (verkaufte Auflage 264.171 Exemplare). Der Verlag der Sächsischen Zeitung hält sämtliche Anteile am Verlag der 233 234 235 236 237 Mit Ausnahme der direkten Beteiligung der Bertelsmann AG am Verlag des TV‑Supplements „rtv“. 74,9 % an der Komplementärgesellschaft Druck- und Verlagshaus Gruner + Jahr AG sowie 73,4 % an der Gruner + Jahr AG & Co. KG. www.guj.de (Stand: 11/2009). Geschäftsbericht Gruner + Jahr 2008, S. 3. Die Marktstellung der Bertelsmann AG wurde allerdings nicht gesondert im Sinne von Zuschaueranteilen bewertet. Einen den Zuschaueranteilen entsprechenden Äquivalenz wert hat die KEK für den gesamten Markt der Publikums zeitschriften gebildet; vgl. Beschluss der KEK vom 08. 05. 2006 i. S. n‑tv, Az.: KEK 309, III 3.2.3.3; vgl. auch Kapitel III 2.1.4.2.1. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 87 Straßenverkaufszeitung Morgenpost Sachsen (verkaufte Auflage 89.354 Exemplare) sowie am Verlag des Döbelner Anzeiger (verkaufte Auflage: 10.649 Exemplare). Im Markt der Straßenverkaufszeitungen ist die Axel Springer AG mit der Bild-Zeitung markt beherrschend. Die Morgenpost Sachsen erreichte in diesem Markt im 4. Quartal 2009 einen bun desweiten Marktanteil von 2,3 % (siehe Tabelle III – 44). Der bundesweite Marktanteil der Sächsi schen Zeitung und des Döbelner Anzeiger bei den regionalen Abonnement-Tageszeitungen lag in diesem Zeitraum bei insgesamt 3,2 % (siehe Tabelle III – 43). Bei den überregionalen Abonne ment-Tageszeitungen erzielte die Financial Times Deutschland im 4. Quartal 2009 einen Marktanteil von 6,5 %; marktführend ist die Süddeutsche Zeitung mit einem Marktanteil von 28,1 % (siehe Tabelle III – 46). Buchverlage Die Bertelsmann AG hat ihre Aktivitäten des Unternehmensbereichs Publikumsverlage, d. h. Buch verlage für allgemeine Literatur, wozu u. a. Belletristik, Sachbücher und Ratgeber gehören, unter der Dachmarke Random House der Verlagsgruppe Random House, Inc. gebündelt. Nach eigenen Angaben ist Random House, Inc. mit mehr als 11.000 Neuerscheinungen und 500 Mio. verkauften Büchern pro Jahr die größte Buchverlagsgruppe der Welt.238 Mit über 120 publizistisch unabhän gigen Einzelverlagen wie Doubleday und Alfred A. Knopf (USA), Ebury und Transworld (Groß britannien), Plaza & Janés (Spanien), Sudamericana (Argentinien) und Goldmann (Deutschland) ist die Verlagsgruppe weltweit vertreten. Random House veröffentlicht Romane, Sach- und Jugend bücher als Hardcover- und Taschenbuchausgaben in 19 Ländern und in fünf verschiedenen Spra chen.239 Die Verlagsgruppe Random House GmbH (ehemals Bertelsmann-Verlagsgruppe) ist ein Teil der Random House, Inc. Aktuell umfasst die Verlagsgruppe Random House GmbH 40 Buch verlage, die Belletristik, Kinder- und Jugendbücher, Sachbücher, Theologie, Ratgeber, Hörbücher und E‑Books verlegen. Zu Random House gehören die Verlage Bassermann, Blanvalet, Karl Blessing Verlag, btb, C. Bertelsmann, cbj Kinder- & Jugendbücher, Diederichs Verlag, Diana Verlag, DVA, Edition Elke Heidenreich, Goldmann, Gütersloher Verlagshaus, Heyne, Irisiana, Kailash, Knaus, Kösel, Limes, Luchterhand Literaturverlag, Manesse, Manhattan, Page & Turner, Pantheon, Penhaligon, Random House Entertainment, Riemann, Siedler und Sphinx, der Kunstbuchverlag Prestel sowie die Ratgeberverlage Ansata, Ariston, Arkana, Gerth Medien, Integral, Lotos, Ludwig, Mosaik bei Goldmann und Südwest. Random House Audio bietet Hörbücher an, cbj audio (ehemals audio nauten) Kinder- und Jugendhörbücher und PeP ist im Bereich E‑Books und Print‑on-Demand (stückweise Herstellung von Büchern auf Anforderung) tätig.240 Mit der Akquisition der Verlagsgruppe Random House, Inc. durch die Bertelsmann AG im Jahr 1998 hat sich der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit deutlich auf den US‑amerikanischen Markt verlagert. So wurden im Geschäftsjahr 2008 von dem Gesamtumsatz in Höhe von 1,72 Mrd. Euro 50,8 % in den USA erwirtschaftet, in Deutschland lediglich rund 15 %. Auf die übrigen europäi schen Länder entfielen 21,9 % des Umsatzes.241 Der Unternehmensbereich Random House erwirt schaftete 2008 rund 10,4 % des Gesamtumsatzes der Bertelsmann AG.242 Im Jahr 2008 hat die Verlagsgruppe Random House in Deutschland den internationalen Kunst verlag Prestel sowie die zum Heinrich Hugendubel Verlag gehörenden Imprints243 Ariston, 238 239 240 241 242 243 Geschäftsbericht der Bertelsmann AG 2008, S. 26. www.bertelsmann.com (Stand: 11/2009). www.randomhouse.de (Stand: 11/2009). Geschäftsbericht der Bertelsmann AG 2008, S. 52. Geschäftsbericht der Bertelsmann AG 2008, S. 3. Imprints sind Wortmarken eines Verlages, die selbst wie eigenständige Verlage behandelt werden. Sie dienen z. B. dazu, die Aktivitäten eines Verlages in mehrere Segmente zu untergliedern. 88 Bundesweites Fernsehen Diederichs, Irisiana, Kailash und Sphinx erworben. In den USA hat Random House zudem den Kunstverlag Monacelli Press und den Verlag Watson-Guptill Publications übernommen. In Süd afrika fusionierte das Joint Venture Random House South Africa und Struik Publishing zum neuen Marktführer Random House Struik.244 Musikgeschäft Die Bertelsmann AG hat im Jahr 2008 die bislang an dem Gemeinschaftsunternehmen Sony BMG Music Entertainment (Sony BMG) gehaltenen Anteile an die Sony Corporation of America verkauft und sich damit weitgehend aus dem Musikgeschäft zurückgezogen. 2007 erzielte Sony BMG einen Umsatz von rund 1,46 Mrd. Euro, was einem Anteil von 7,5 % am Gesamtumsatz der Bertels mann AG entsprach. Sony BMG war damit der umsatzschwächste Unternehmensbereich.245 Die Bertelsmann Music Group (BMG) hat ihre Aktivitäten verlagert und wurde Ende 2008 mit Grün dung der BMG Rights Management GmbH neu auf die Verwaltung und Verwertung von Musik rechten ausgerichtet.246 Dazu wurden von dem früheren Joint Venture Sony BMG Music Entertain ment ausgewählte Katalogrechte übernommen, welche die Werke von mehr als 200 Künstlerinnen und Künstlern umfassen. Den Vertrieb der Kataloge übernimmt dabei weiterhin das künftig unter Sony Music Entertainment Inc. (SMEI) firmierende Unternehmen.247 In der Vergangenheit war die Bertelsmann AG schon einmal über ihre 100 %ige Tochtergesellschaft BMG Music Publishing im Bereich Musikrechte tätig. Diese wurde jedoch 2006 an die Vivendi-Tochter Universal Music Group verkauft.248 Wie bisher wird das Fertigungs- und Distributionsvolumen249 der Sony Music Entertainment Inc. anteilig von einer Sony-Fertigungstochter und dem Bertelsmann-Mediendienstleister Arvato Digital Services bedient.250 Sonstiges Zur Direct Group Bertelsmann (Umsatz 2008: 1,26 Mrd. Euro) gehören die Buch-, DVD- und Musikclubs der Bertelsmann AG mit über 15 Mio. Kunden in 16 Ländern.251 Zu den Medienclubs zählen Marken wie Der Club Bertelsmann (Deutschland), France Loisirs (Frankreich), Círculo de Lectores (Spanien) und Family Leisure Club (Ukraine, Russland). Die Direct Group ist mit ihren Buchhandelsketten und dem Online-Buchhandel in Frankreich unter der Marke Chapitre.com und in Portugal mit der Marke Bertrand Livreiros jeweils der größte Buchhändler des Landes. In Spanien wird die Buchhandelskette Librerías Bertrand aufgebaut.252 In Osteuropa betreibt die Direct Group zudem den Buchverlag Euromedia Group (Tschechien, Slowakei) und das Verlagshaus Swiat Ksiazki (Polen). Allerdings wurde im Rahmen einer Neuordnung des Bertelsmann-Konzerns hinsichtlich der Direct Group-Aktivitäten in Australien, Neuseeland, Polen, Russland, Tschechien, der Slowakei und der Ukraine der Verkauf eingeleitet. Die Bertelsmann AG hat im Jahr 2008 bereits das Buch club-Geschäft in Nordamerika (Direct Group North America) und die niederländischen und flandri schen Geschäfte um den Club ECI sowie die britischen Clubs von Book Club Associates verkauft. Zudem wurden die Buchclub-Aktivitäten in China, Korea und Südamerika beendet. Mit der Einlei 244 245 246 247 248 249 250 251 252 www.randomhouse.de (Stand: 11/2009). Geschäftsbericht der Bertelsmann AG 2007, Übersicht „Bertelsmann auf einen Blick“ und S. 38. Gemeinschaftsunternehmen der Bertelsmann AG (49 %) und KKR (51 %), wobei Bertelsmann das Management stellt; Pressemitteilungen von Bertelsmann und KKR, jeweils vom 08. 07. 2009 (www.bertelsmann.de; www.kkr.com). Geschäftsbericht der Bertelsmann AG 2008, S. 41. Pressemitteilung der Bertelsmann AG vom 06. 09. 2006. Zum Beispiel Tonträgerproduktion. Geschäftsbericht der Bertelsmann AG 2008, S. 41. Unternehmensdarstellung unter www.directgroup-bertelsmann.de (dort angegebener Stand: 06. 09. 2009). www.bertelsmann.com (Stand: 11/2009). Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 89 tung des Verkaufsprozesses in West- und Osteuropa konzentriert sich die Bertelsmann AG mit der Direct Group auf die großen europäischen Märkte der französisch- und deutschsprachigen Länder sowie Spanien, Portugal und Italien.253 Die Arvato AG ist in den Bereichen Tief- und Offsetdruck, Datenmanagement, Dienstleistungen für Kundenkommunikation, Logistik, Finanzen und IT‑Dienstleistungen tätig. Arvato zählt nach eigenen Angaben zu den größten international vernetzten Medien- und Kommunikationsdienst leistern.254 2008 erwirtschaftete Arvato einen Umsatz von knapp 5 Mrd. Euro, was rund 30,2 % des Gesamtumsatzes der Bertelsmann AG ausmachte, und war damit zweitstärkster Unternehmens bereich nach der RTL Group. Die Arvato AG, Gruner + Jahr und die Axel Springer AG kontrollieren gemeinsam die Prinovis Ltd. & Co. KG, die die Tiefdruckaktivitäten der beteiligten Unternehmen bündelt.255 Nach eigenen Angaben ist Prinovis der größte Tiefdruckkonzern Europas. 1.2.2 ProSiebenSat.1 Media AG Die ProSiebenSat.1 Media AG ist eine an der Frankfurter Börse notierte Aktiengesellschaft. Im Jahr 2008 erzielte die Unternehmensgruppe (nach Konsolidierung mit der SBS Broadcasting Group256) einen Umsatz von 3,05 Mrd. Euro (2007: 2,71 Mrd. Euro). Der Umsatz der ProSiebenSat.1 Media AG betrug ohne die SBS Broadcasting Group im Jahr 2008 rund 1,98 Mrd. Euro (2007: 2,16 Mrd. Euro). Das Kerngeschäftsfeld von ProSiebenSat.1 ist das werbefinanzierte Fernsehen. In diesem Segment erwirtschafteten die vier deutschen Sender Sat.1, ProSieben, kabel eins und N24 im Jahr 2008 einen Umsatz von 1,74 Mrd. Euro (2007: 1,91 Mrd. Euro).257 Im Rahmen der Erstkonsolidierung der SBS Broadcasting Group wurde die Segmentstruktur der ProSiebenSat.1 Group an die erweiterte, internationale Geschäftstätigkeit angepasst. Neben den Segmenten „Free‑TV im deutschsprachi gen Raum“ und „Free‑TV International“ wurde das Segment „Diversifikation“ gebildet. Diversifikation 17,1% Free-TV International 26,1% Belgien, Niederlande 13,7% Free-TV im deutschsprachigen Raum 56,8% Nordeuropa 16,1% Bulgarien, Ungarn, Rumänien 5,4% Deutschland, Österreich, Schweiz 64,8% Abbildung III – 10: Anteil der Unternehmensbereiche am Gesamtumsatz im Jahr 2008 (in Prozent) Abbildung III – 11: Konzernumsatz nach Regionen im Jahr 2008 (in Prozent) Quelle: Geschäftsbericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 51 (eigene Berechnung) Quelle: Geschäftsbericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 50 253 254 255 256 257 Chronik auf www.directgroup-bertelsmann.de (Stand: 11/2009); FTD vom 16. 07. 2008, „Bertelsmann verkauft weitere Buchklubs“. Geschäftsbericht der Bertelsmann AG 2008, S. 30. www.prinovis.com (Stand: 11/2009). Zur Übernahme der SBS Broadcasting Group siehe weiter unten. Geschäftsbericht ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 34, 49. 90 Bundesweites Fernsehen Der Bereich „Free‑TV International“, zu dem die werbefinanzierten TV‑Sender in den Nieder landen und Belgien, in Nordeuropa (Dänemark, Finnland, Norwegen, Schweden) und im CEERaum (Bulgarien, Ungarn, Rumänien) zählen und in dem auch die ProSiebenSat.1 Produktion, die Sat.1-Regionalgesellschaften, der Vermarkter SevenOne Media sowie die Konzerntöchter in Öster reich und der Schweiz ausgewiesen werden, erwirtschaftete im Jahr 2008 rund 797 Mio. Euro (2007: 787 Mio. Euro).258 Auf die internationalen Diversifikationsaktivitäten wie Radio und Print sowie die Bereiche Online, Pay‑TV, Call‑TV, Video‑on-Demand und Licensing/Merchandising ent fielen im Jahr 2008 rund 521 Mio. Euro (2007: 543 Mio. Euro).259 Insgesamt wurden damit im Bereich Free‑TV rund 83 % des Konzernumsatzes erwirtschaftet. Mit einem Anteil von 64,8 % am Konzernumsatz (2007: 66,8 %) ist der deutschsprachige Raum die wichtigste Umsatzregion von ProSiebenSat.1. Anfang 2007 wurde die ProSiebenSat.1 Media AG von den Private-Equity-Gesellschaften Kohl berg Kravis Roberts & Co. L. P. („KKR“) und Permira Beteiligungsberatung GmbH („Permira“) für rund 3 Mrd. Euro übernommen.260 Im Sommer 2007 hat die ProSiebenSat.1 Media AG daraufhin von ihren neuen Hauptgesellschaftern die SBS Broadcasting Group261 für rund 3,3 Mrd. Euro262 erworben. Diese hatten ihrerseits die Mehrheit an SBS im Jahr 2005 für rund 2,1 Mrd. Euro über nommen. Einerseits hat die ProSiebenSat.1-Gruppe durch die Übernahme ihre Reichweite auf über 78 Mio. TV‑Haushalte gesteigert und ist so zum zweitgrößten TV‑Anbieter in Europa aufgestie gen.263 Mit der Finanzierung der Übernahme durch Kredite hat sich ProSiebenSat.1 jedoch hoch verschuldet.264 Gleichwohl erfolgte im Jahr 2008 eine Gewinnausschüttung an die Aktionäre, die weit über dem Nettogewinn des Konzerns lag.265 Hiervon haben insbesondere die Hauptaktionäre der ProSiebenSat.1 Media AG profitiert. Zudem wurde im Jahr 2007 durch das Bundeskartellamt gegen die ProSiebenSat.1-Vermarktungsgesellschaft SevenOne Media GmbH im Zusammenhang mit deren Rabattmodell für den Werbezeitenverkauf ein Bußgeld in Höhe von 120 Mio. Euro ver hängt.266 Die angespannte Finanzsituation des Konzerns und die daraus resultierenden Sparzwänge haben Auswirkungen auf die gesamte Sendergruppe.267 So wurden beispielsweise 180 Arbeits plätze eingespart, das Mittagsmagazin „Sat.1 am Mittag“, das Vorabendmagazin „Sat.1 am Abend“ und die Spätnachrichten „Sat.1 – Die Nacht“ eingestellt268 sowie Erlöse aus dem Verkauf von Unternehmensteilen zur Schuldentilgung verwendet.269 In der Öffentlichkeit wurden ein direkter Zusammenhang mit den beteiligten Finanzinvestoren hergestellt und die Sparmaßnahmen stark 258 259 260 261 262 263 264 265 266 267 268 269 Geschäftsbericht ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 34, 49. Geschäftsbericht ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 35. Siehe dazu nachfolgende Ausführungen unter Punkt 1.2.2.1. Bis dahin im Besitz von Permira und KKR (74 %) sowie der TMG (20 %) und dem SBS-Management (6 %); www. handelsblatt.com, Artikel vom 14. 12. 2006, „Stichwort: TV‑Konzern SBS“. Zahlung von 2,1 Mrd. Euro an Permira und KKR sowie Übernahme von 1,2 Mrd. Euro Schulden der SBS, Geschäfts bericht ProSiebenSat.1 Media AG 2007, S. 73. Geschäftsbericht ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 34. Vgl. Geschäftsbericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2007, S. 69. Ausschüttung von rund 272 Mio. Euro bei einem Nettogewinn in Höhe von 89,4 Mio. Euro in 2007; dazu: SZ vom 05. 03. 2008, „Finanzinvestoren ziehen Geld ab“, ebenso: FAZ vom 05. 03. 2008, „Finanzinvestoren machen mit Pro Sieben Kasse“. Siehe dazu auch nachfolgende Ausführungen unter Punkt 1.2.2.3. FTD vom 28. 06. 2007, „SBS-Kauf engt Pro Sieben Sat.1 stark ein“. FAZ vom 16. 07. 2007, „Im Schuldengrab“ und „Starker Personalabbau bei Pro Sieben Sat.1“, sowie vom 17. 07. 2007, „Pro Sieben Sat.1 droht Ärger“, und 18. 07. 2007, „Verheerendes Signal“, SZ vom 17. 07. 2007, „Magersüchtig“, Handelsblatt vom 18. 07. 2007, „Pro Sieben startet neue Sparrunde“. Verkauf der C More Group, siehe dazu auch nachfolgend Punkt 1.2.2.2 am Ende sowie Handelsblatt vom 16. 02. 2009, „Pro Sieben Sat.1 stellt Töchter zum Verkauf“. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 91 kritisiert.270 Gegenwärtig zieht ProSiebenSat.1 – ebenfalls aus Kostengründen – eine Umstrukturie rung bis hin zu einer völligen inhaltlichen Neuausrichtung oder einen Verkauf des Nachrichten senders N24 in Erwägung.271 Das Finanzergebnis betrug 2008 –334,9 Mio. Euro nach –135,5 Mio. Euro im Geschäftsjahr 2007. Die deutliche Verschlechterung resultiert zum einen aus höheren Zinsaufwendungen infolge der Finanzierung der Übernahme von SBS sowie einer gegenüber dem Vorjahr höheren Inanspruch nahme der eingeräumten revolvierenden Kreditfazilität272. Der Netto-Zinsaufwand erhöhte sich 2008 um 139,7 Mio. Euro auf 255,4 Mio. Euro.273 1.2.2.1 Beteiligungsverhältnisse Die ProSiebenSat.1 Media AG ist die Holding der ProSiebenSat.1 Group. Ihre Hauptgesellschafter sind durch die Private-Equity-Gesellschaften KKR und Permira beratene Fonds. Diese kontrollieren mittelbar über verschiedene Lavena-Holdinggesellschaften 88 % der stimmberechtigten Stamm aktien und 25,3 % der nicht stimmberechtigten Vorzugsaktien der ProSiebenSat.1 Media AG. Diese Beteiligung entspricht einem Anteil am Grundkapital von 56,7 %. Der niederländische Medien konzern Telegraaf Media Groep N. V. („TMG“) hält 12 % der stimmberechtigten Stammaktien bzw. 6 % des Grundkapitals. Die verbleibenden rund 74,7 % der Vorzugsaktien, rund 37,3 % des Grund kapitals, befinden sich in Streubesitz.274 Eine Übersicht über die Beteiligungsverhältnisse gibt die Abbildung III – 12. Permira und KKR haben die ProSiebenSat.1 Media AG 2007 im Rahmen eines Bieterverfahrens erworben. Die Lavena 1 S. A. R. L., die von KKR und Permira kontrolliert wird, übernahm mittelbar sämtliche bislang von der German Media Partners L. P. („GMP“) gehaltenen Anteile. Mit der GMP sind die Saban-Gruppe und die Fondsgesellschaften der Hellman & Friedman LL. C., Thomas H. Lee Company/Putnam Investment Holdings, Inc., Bain Capital Investors LL. C., Providence Equity Part ners, Inc., Quadrangle Group LL. C. und Alpine Equity Partners als Gesellschafter der ProSiebenSat.1 Media AG ausgeschieden.275 Zu Beginn des Geschäftsjahres 2008 hat zudem die Axel Springer AG ihre Beteiligung an der ProSiebenSat.1 Media AG in Höhe von je 12 % der Stamm- und Vorzugs aktien an die Lavena Holding 5 GmbH veräußert.276 Die TMG hat 2008 über eine 100 %ige Tochter gesellschaft 12 % der stimmberechtigten Stammaktien an der ProSiebenSat.1 Media AG von der Lavena Holding 5 GmbH übernommen.277 Der Übernahme lag die Ausübung einer zugunsten von Permira und KKR bestehenden Verkaufsoption (Put-Option) zugrunde. Diese wurde im Rahmen der Übernahme der SBS Gruppe (siehe dazu unten), an der die TMG bis dahin eine Beteiligung in Höhe von 20 % hielt, vereinbart. 270 271 272 273 274 275 276 277 Beispielhaft: FTD vom 20. 07. 2007, „Bad News“; FAZ vom 21. 07. 2007, „Ran an die Rendite“, und vom 02. 05. 2008, „Das Trauerspiel“; SZ vom 27. 07. 2007, „Das Programm ist: billig“, und vom 26./27. 04. 2008, „Ein Schlachtfest“; Handelsblatt vom 28. 04. 2008, „Pro Sieben erschüttert TV‑Branche“, und vom 11. 06. 2008, „Aktionäre werfen Investoren von Pro Sieben Sat.1 Raffgier vor“. Berliner Zeitung vom 03. 12. 2009, „Alles muss raus“; SZ vom 02. 12. 2009, „Abrissprofis in Aktion“; FTD vom 02. 12. 2009, „Informationen statt Nachrichten“. Kreditrahmen, der während eines bestimmten Zeitraums getilgt und wieder in Anspruch genommen werden kann. Geschäftsbericht ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 53. Geschäftsbericht ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 38; vgl. auch zuletzt Beschluss der KEK vom 13. 01. 2009 i. S. ProSiebenSat.1, Az.: KEK 533. Beschluss der KEK vom 06. 02. 2007 i. S. ProSiebenSat.1, Az.: KEK 390. Beschluss der KEK vom 08. 01. 2008 i. S. ProSiebenSat.1, Az.: KEK 467. Beschluss der KEK vom 09. 09. 2008 i. S. ProSiebenSat.1, Az.: KEK 444. Bundesweites Fernsehen 92 1.2.2.1.1 Permira Permira (vormals Schroders Ventures Europe) ist ein in Guernsey ansässiges, seit 1985 auf europäi scher Ebene tätiges Private-Equity-Beteiligungsberatungs- und Managementunternehmen mit welt weiten278 Standorten. In Deutschland ist Permira durch die Permira Beteiligungsberatung GmbH, Frankfurt, vertreten. Im September 2006 hat Permira die Mehrheit an der britischen ALL3MEDIA Group übernom men, die sich aus 15 einzelnen Produktionsgesellschaften zusammensetzt und eines der größten unabhängigen TV‑Produktions- und Vertriebsunternehmen in Europa darstellt (Umsatz im Ge schäftsjahr 2008: 380,4 Mio. Pfund279, umgerechnet etwa 477 Mio. Euro). Neben Großbritannien ist die ALL3MEDIA Group zudem in Deutschland, den Niederlanden, Neuseeland, den USA und Australien aktiv. In Deutschland ist sie über die ALL3MEDIA Deutschland GmbH mit den Tochter gesellschaften MME MOVIEMENT280 (AllMedia Pictures, filmpool, MME GmbH, time 2 talk sowie white balance) und IdtV Deutschland im Film- und Fernsehmarkt tätig. MME Moviement ist mit einem Umsatz im Geschäftsjahr 2007/2008 von 87 Mio. Euro eines der größten unabhängigen TV‑Produktionsunternehmen in Deutschland (vgl. auch Kapitel III 2.2.1.1.3 und 2.2.1.1.5).281 Der bisherige Geschäftsbetrieb der Produktionsfirma IdtV Deutschland Film- und Fernsehproduktion GmbH wird in das von der ALL3MEDIA Deutschland und der BBC Worldwide im Dezember 2009 gegründete Joint Venture Tower Productions GmbH überführt. Das Gemeinschaftsunternehmen soll in Deutschland BBC-Worldwide-Formate produzieren und eigene Formate entwickeln.282 Permira hält eine Mehrheitsbeteiligung in Höhe von 51 % an der NDS Group, die Verschlüsselungs techniken für Satelliten-, Kabel- und Internetfernsehen (IPTV) sowie für Mobilfunknetze anbietet (VideoGuard; Conditional Access und digitales Rechtemanagement). Die restlichen Anteile der NDS Group werden von der News Corporation gehalten.283 Zudem hält Permira zusammen mit drei weiteren Finanzinvestoren284 insgesamt 50,45 % der Anteile an Seat Pagine Gialle SpA („Seat PG“)285, einem Anbieter von Gelben Seiten und Branchenverzeichnissen in Italien (Marktanteil über 95 %) sowie Auskunftsdiensten in Italien, Deutschland, Frankreich und Spanien.286 In Deutschland ist Seat PG über die Telegate AG (77,4 %-Beteiligung) aktiv (Telefonauskunft 11880, 11880.com und klickTel.de), die im Bereich Telefonauskunft hinter der Deutschen Telekom AG mit 37 % den zweithöchsten Marktanteil hält.287 Permira ist zudem mittelbar an der TDC Group beteiligt, dem führenden Anbieter von Kommunikationslösungen in Dänemark und dem zweitgrößten Telekommu nikationsbetreiber in der Schweiz. Die TDC Group ist ebenso in Skandinavien/Nordeuropa sowie in Mitteleuropa aktiv.288 Größter Anteilseigner der TDC ist die Nordic Telephone Company289, die 87,9 % der Stammaktien und Stimmrechte kontrolliert. Die Nordic Telephone Company wird selbst wiederum über Holding-Gesellschaften von Investment Fonds diverser Finanzinvestoren290 kontrol liert, u. a. durch Permira (19,4 %).291 Permira war zudem mit 95 % der Anteile an dem deutschen 278 279 280 281 282 283 284 285 286 287 288 289 290 291 Frankfurt, London, Luxemburg, Madrid, Mailand, Paris, Stockholm, New York, Menlo Park, Tokio und Hong Kong. www.guardian.co.uk, Artikel vom 22. 08. 2008, „All3Media named top UK independent producer“. Beteiligung in Höhe von 90 %. www.mme.de (Stand: 12/2009). Meldung vom 14. 12. 2009 auf www.presseportal.de. Geschäftsbericht der NDS Group 2008, S. 1; vgl. auch Kapitel 1.2.8.2. BC Partners, CVC Capital Partners und Investitori Associati; www.fazfinance.net vom 07. 10. 2003, „Permira sammelt fünf Milliarden Euro ein“. Geschäftsbericht der Seat Pagine Gialle Group 2008, S. 9. Geschäftsbericht Permira 2008, S. 79. Geschäftsbericht der Telegate AG 2008, S. 21. Geschäftsbericht der TDC Group 2008, S. 8 und S. 158. Über die Holding-Gesellschaft Angel Lux Parent S. a. r. l. Blackstone Group (23,5 %), KKR (19,6 %), Providence (17,7 %), Apax Partners (15,7 %). Geschäftsbericht der TDC 2008, S. 158. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 93 Telekommunikationsunternehmen Debitel AG beteiligt, bis dieses 2008 von der Freenet AG über nommen wurde. Daraus resultierte eine Beteiligung von Permira an Freenet in Höhe von 24,99 %, die im September 2009 auf 10,1 % reduziert wurde.292 1.2.2.1.2 KKR KKR wurde 1976 mit Hauptsitz in New York293 gegründet. Neben der Beteiligung an der ProSieben Sat.1 Media AG hält KKR weitere Beteiligungen im Medienbereich. KKR hat 2009 mit der Bertels mann AG ein Gemeinschaftsunternehmen unter dem Namen BMG gegründet, zu dem auch BMG Rights Management gehört (siehe auch Kapitel III 1.2.1.3 (Musikgeschäft)). KKR hält dabei die Anteilsmehrheit von 51 %.294 Im Mai 2006 hat KKR zusammen mit anderen Finanzinvestoren295 The Nielsen Company B. V. (seinerzeit VNU N. V.) übernommen, die in den Bereichen Marketing information (ACNielsen), Medieninformation (Nielsen Media Research) und Geschäftspublikationen (Billboard, The Hollywood Reporter, Adweek) in über 100 Ländern tätig ist. KKR hat im Jahr 2006 zudem 54 % der Anteile des französischen Telefonbuchverlags PagesJaunes Groupe S. A. über nommen.296 Die PagesJaunes Groupe ist in Frankreich führend im Bereich der Telefon- und Bran chenbuchverzeichnisse (PagesJaunes, L’Annuaire) und betreibt auch im Internet das größte lokale Auskunfts- und Branchenportal (pagesjaunes.fr). Daneben ist die PagesJaunes Groupe mit kleineren Verzeichnissen in Spanien, Marokko und Luxemburg vertreten. Im Rahmen eines Joint Ventures mit der Seven Network Limited hält KKR seit Ende 2006 die Hälfte der Anteile der Seven Media Group, Sydney, zu der das führende australische Free‑TV-Netzwerk (Seven Network), der zweit größte australische Zeitschriftenverlag (Pacific Magazines) und das am zweithäufigsten besuchte Entertainment-Portal (Yahoo!7) gehören.297 Yahoo!7 ist im Februar 2006 aus einem Joint Venture der Seven Network und der Yahoo! Inc. hervorgegangen. Des Weiteren hält KKR Beteiligungen an der indischen Bharti Infratel Ltd., die für die Mobiltelekommunikation notwendige Infrastrukturen (z. B. Funkmasten) besitzt und betreibt, an der Aricent Inc., einem weltweiten Anbieter von Tech nologie- und Service-Leistungen für die Kommunikationsindustrie, und an der Primedia Inc., der Muttergesellschaft der Consumer Source Inc., einem Herausgeber und Vertreiber kostenloser Ver braucherleitfäden für Wohnungen, Auto und Haushalt in den USA. Wie Permira ist auch KKR mittel bar an der TDC Group beteiligt (siehe oben unter Punkt 1.2.2.1.1). 1.2.2.1.3 Telegraaf Media Groep (TMG) Die TMG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach niederländischem Recht. Sie bezeichnet sich als größte Mediengruppe der Niederlande mit führenden Marktpositionen in den Bereichen Tageszeitungen (u. a. „De Telegraaf“), Publikumszeitschriften, Online-Medien und Radio („Sky Radio“). Ferner ist die TMG in Belgien, Frankreich, Dänemark, Schweden und der Ukraine aktiv. Nach der Veräußerung der SBS Broadcasting Group an die ProSiebenSat.1 Media AG verfügt sie über keine Anteile mehr an Fernsehsendern in Europa. In Deutschland ist die TMG mittelbar an der Sky Radio Hessen GmbH & Co. KG beteiligt, die den privaten Hörfunksender Sky Radio Hessen betreibt. Auch KKR und Permira halten derzeit keine weiteren Beteiligungen im bundesweiten privaten 292 293 294 295 296 297 FTD vom 23. 09. 2009, „Permira versilbert Freenet-Aktien“. Niederlassungen in Menlo Park, San Francisco, Houston, Washington, D. C., London, Paris, Hongkong, Tokyo, Beijing, Mumbai, Dubai und Sydney. Pressemitteilungen von Bertelsmann und KKR, jeweils vom 08. 07. 2009 (www.bertelsmann.de; www.kkr.com). AlpInvest Partners NV, The Blackstone Group LP, The Carlyle Group, Hellman & Friedman LLC, Kohlberg Kravis Roberts & Co. LP und Thomas H. Lee Partners LP. www.handelsblatt.com, Artikel vom 24. 07. 2006, „France Telecom verkauft Anteil an Telefonbuch-Verlag“. www.kkr.com (Stand: 12/2009). Bundesweites Fernsehen 94 Fernsehen. Permira hat ihre mittelbare Beteiligung an der Veranstalterin Sky (seinerzeit Premiere) Ende 2006 veräußert.298 1.2.2.2 Veranstalterbeteiligungen Über ihre direkte Tochtergesellschaft German Free TV Holding hat die ProSiebenSat.1 Media AG ihre deutschen Veranstalter von frei empfangbarem Fernsehen zusammengefasst. Dazu zählen die Veranstalter der Programme Sat.1, ProSieben, kabel eins und das Nachrichtenprogramm N24. Die ebenfalls direkte Tochtergesellschaft 9Live Fernsehen GmbH veranstaltet daneben das Unter haltungsspartenprogramm 9Live, das schwerpunktmäßig auf interaktive Angebotsformen wie Gewinnspiele, Quizshows oder Teleshopping ausgerichtet ist. Darüber hinaus hält eine weitere 100 %ige Tochtergesellschaft, die ProSiebenSat.1 Erste Verwaltungsgesellschaft mbH, Zulassungen für fünf digitale frei empfangbare Spartenprogramme (ProSiebenSat.1 Family, ProSiebenSat.1 Fiction, ProSiebenSat.1 Fun, ProSiebenSat.1 Favorites, ProSiebenSat.1 Facts), die jedoch bisher nicht auf Sendung sind.299 Im Bereich Pay‑TV veranstaltet die 100 %ige Tochtergesellschaft der ProSiebenSat.1 Media AG, die SevenSenses GmbH, die bundesweiten Fernsehprogramme Sat.1 Comedy und kabel eins classics. Zudem hält sie Zulassungen für die bisher nicht auf Sendung gegangenen Programme Lifestyle und Movie Channel. Die Sendergruppe erreicht im bundesweiten privaten Fernsehen die zweithöchsten Zuschauer anteile nach der RTL Group S. A. Die ProSiebenSat.1 Media AG verfolgt die Strategie der komple mentären Programmierung, wodurch alle werberelevanten Zielgruppen bei möglichst geringen Überschneidungen abgedeckt und Streuverluste für die Werbetreibenden reduziert werden sollen.300 Zudem ergeben sich Synergievorteile beim Programmeinkauf und der Rechteverwertung – dies wurde auch im Zusammenhang mit der Übernahme und Integration der SBS Group betont. Anders als bei der RTL Group ist kein Sender der Gruppe als „Flaggschiff-Sender“ positioniert, vielmehr liegen ProSieben und Sat.1 bei Zuschauer- und Werbemarktanteilen in etwa beieinander.301 Das zunächst im DMB-Standard für den mobilen Empfang ausgestrahlte Programm ProSieben Sat.1 Mobile302 wird aufgrund der Einstellung des Sendebetriebs der MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH nicht weiter verbreitet. 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 (1. Hj.) Sat.1 ProSieben kabel eins N24 9Live 10,2 8,2 5,5 k. A. – 10,1 8,0 5,0 k. A. 0,5 9,9 7,1 4,5 k. A. 0,4 10,2 7,1 4,2 0,4 0,3 10,3 7,0 4,0 0,4 0,2 10,9 6,7 3,8 0,6 0,2 9,8 6,6 3,6 0,8 0,2 9,6 6,5 3,6 0,9 0,2 10,3 6,6 3,6 1,0 0,1 10,3 6,5 3,8 1,0 0,1 S ProSiebenSat.1 zuzu rechnende Programme 23,9 23,6 21,9 22,2 21,9 22,2 21,0 20,8 21,6 21,7 Tabelle III – 7: Der ProSiebenSat.1 Media AG zuzurechnende Zuschaueranteile (Free‑TV, in Prozent) Quelle: AGF/GfK 298 299 300 301 302 Beschluss der KEK vom 06. 02. 2007 i. S. Premiere Fernsehen, Az.: KEK 378. Beschluss der KEK vom 12. 09. 2006 i. S. ProSiebenSat.1 Erste Verwaltungsgesellschaft mbH, Az.: KEK 352. Vgl. Insa Sjurts, Strategien in der Medienbranche, 2005, S. 350 ff. Vgl. dazu auch Kapitel III 2.3.3.2. Beschluss der KEK vom 11. 04. 2006 i. S. DMB 2 und DMB 3, Az.: KEK 324. Das Programm ging zunächst unter dem Namen DMB 3 auf Sendung. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 95 Permira Kohlberg Kravis Roberts (KKR) Permira IV L.P.2 (39,27 %) P4 Sub L.P.1 (9,72 %) Permira Investments Limited (0,79 %) P4 Co-investments L.P. (0,22 %) KKR Glory (KPE) Limited (12,44 %) KKR Glory (2006) Limited (5,80 %) KKR Glory (European II) Limited (31,76 %) 50 50 Familie Van Puijenbroek 32,5 Lavena 1 S.A.R.L. Inhaber von Hinterlegungsscheinen andere Anteilseigner 4,1 100 ( über Lavena 2 S.A.R.L) 63,4 Lavena 3 S.A.R.L. 100 Telegraaf Media Groep N.V. Lavena Holding 1 GmbH 100 100 Lavena Holding 4 GmbH 100 Telegraaf Media International B.V. Lavena Holding 5 GmbH 88 (Stammaktien) ProSiebenSat.1 Media AG 12 (Stammaktien) (Vorzugsaktien: Lavena 1 S.A.R.L. mittelbar 25,34 %, Streubesitz 74,66) 100 ProSiebenSat.1 Family* ProSiebenSat.1 Fiction* ProSiebenSat.1 Fun* ProSiebenSat.1 Favorites* ProSiebenSat.1 Facts* ProSiebenSat.1 Erste Verwaltungs GmbH 100 German Free TV Holding GmbH 100 Sat.1 Comedy kabel eins classics Lifestyle* Movie Channel* SevenSenses GmbH 100 100 9Live Sat.1 9Live Fernsehen GmbH Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH *: zurzeit noch nicht auf Sendung 100 N24 N24 Gesellschaft für Nachrichten und Zeitgeschehen mbH 100 100 kabel eins ProSieben kabel eins Fernsehen GmbH ProSieben Television GmbH Veranstalter, dessen Programm der ProSiebenSat.1 Media AG, KKR und Permira zuzurechnen ist Abbildung III – 12: Veranstalterbeteiligungen und zuzurechnende Programme der ProSiebenSat.1 Media AG im bundesweiten Fernsehen Stand: 11/2009 Die Veranstalterin von Sat.1, die Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH, ist an den Regionalfenster veranstaltern Sat.1 Norddeutschland GmbH (Niedersachsen/Bremen und Hamburg/SchleswigHolstein) und Privatfernsehen in Bayern GmbH & Co. KG (Bayern) beteiligt.303 International veranstaltet die ProSiebenSat.1 Media AG über Tochtergesellschaften304, die eben falls in der German Free TV Holding zusammengefasst sind, in Österreich die Programme Sat.1 Österreich, ProSieben Austria und kabel eins Austria sowie in der Schweiz die Programme Sat.1 Schweiz, ProSieben Schweiz und kabel eins Schweiz. Die Sender strahlen jeweils in den deutschen Schwesterprogrammen Fensterprogramme mit eigenen Inhalten für die österreichische und schweizerische Bevölkerung aus.305 Darüber hinaus hält die ProSiebenSat.1 Media AG seit 2007 sämtliche Anteile an der Veranstalterin des österreichischen Vollprogramms Puls 4. Die genannten Programme zählen konzernintern nicht zum Bereich „Free‑TV International“, sondern zum Bereich „Free‑TV im deutschsprachigen Raum“. Mit der Übernahme der SBS Broadcasting Group ist die ProSiebenSat.1 Media AG ein paneuropäischer Medienkonzern geworden. Durch den Zusammenschluss ist die Gruppe in nunmehr 303 304 305 Beschlüsse der KEK vom 08. 04. 2008 i. S. Sat.1 Norddeutschland, Az.: KEK 470-1 bis ‑4, und vom 14. 04. 2009 i. S. Privat fernsehen in Bayern, Az.: KEK 545. Sat.1 Privatrundfunk und Programmgesellschaft mbH Österreich, ProSieben Austria GmbH, Sat.1 Schweiz AG. Geschäftsbericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 35. Bundesweites Fernsehen 96 Deutschland* VOX Super RTL 2,4% n-tv RTL II 5,4% 0,8% 3,8% Österreich ProSieben 6,6% Sat.1 10,3% RTL 11,7% kabel eins 4,0% N24 1,0% Sonstige 14,7% Sonstige 18,8% RTL 5,6% Super RTL 1,6% Sat.1 7,3% ATV 3,0% ProSieben 4,8% kabel eins 2,5% ARD/ZDF 8,1% ORF 2 25,1% ARD III 13,2% Ned 2 7,1% Canvas/ Ketnet 7,5% SBS 6 11,1% NET 5 5,1% Veronica 3,6% Ned 1 21,9% Quelle: Intomart Zuschauer ab 13 Jahren VT4 6,4% TV Norge 8,4% Sonstige 24,1% TV 3 9,0% SVT 2 11,0% Kanal 5 8,1% TV 6 4,6% MTV 1,1% TV 4+ 4,2% Sonstige 21,2% Quelle: MMS Zuschauer ab 15 Jahren, 02:00 Uhr bis 02:00 Uhr Rumänien ACASA 7,3% Antena 1 9,6% Realitatea TV 5,2% TVR 2 2,1% TVR 1 5,4% Prima TV 4,4% Kanal D 4,0% Sonstige 44,3% Quelle: GfK Zuschauer ab 18 Jahren, 06:00 Uhr bis 06:00 Uhr DR 2 4,4% Sonstige 27,9% MTV Oy Sub Nelonen 2,4% 6,0% 10,0% JIM 2,6% MTV 3 The 22,9% Voice/Viisi 0,8% Sonstige YLE FST5 10,6% 1,6% YLE Teema 2,2% YLE TV 2 16,8% YLE TV 1 24,1% Quelle: Finnpanel Zuschauer ab 10 Jahren, 24 Stunden Ungarn RTL Klub 25,0% OTV 4,3% PRO TV 13,4% The Voice 0,3% Finnland SVT 1 19,9% Quelle: TNS Gallup Zuschauer ab 12 Jahren, 03:00 Uhr bis 03:00 Uhr TV 2 32,5% Quelle: TNS Gallup Zuschauer ab 12 Jahren, 02:00 Uhr bis 02:00 Uhr Schweden TV 3 6,3% TV 3 Kanal 4 5,1% 1,8% Kanal 5 3,0% 6'eren 1,0% DR 1 24,0% VTM 21,7% TV 4 20,9% NRK 1 32,4% VIJFtv 4,7% Quelle: Audiométrie CIM North 2008 Zuschauer ab 15 Jahren Norwegen NRK 2 3,4% Dänemark Sonstige 17,1% RTL 4 13,0% ARD/ZDF 8,9% SF 1 24,5% Vitaya 3,7% 2 BE 5,9% Sonstige 22,0% TV 2 25,3% SF Zwei 10,7% Quelle: Telecontrol Zuschauer 17 bis 74 Jahre, 02:00 Uhr bis 02:00 Uhr Eén 33,0% RTL 7 4,8% VOX 4,4% Super RT L 1,7% Sat.1 6,7% ProSieben 5,4% kabel eins 2,7% ATV 3,3% Belgien306 Niederlande RTL II 3,4% Sonstige 20,5% ORF 1 16,8% Quelle: AGTT/GfK Teletext Zuschauer ab 12 Jahren, 03:00 Uhr bis 03:00 Uhr Quelle: AGF/GfK Zuschauer ab 3 Jahren Ned 3 6,7% RTL 7,9% VOX 3,9% ARD 13,4% ZDF 13,1% RTL 5 4,7% RTL II 2,5% Schweiz TV2 22,0% Sonstige 27,1% Magyar ATV 1,9% Duna TV M2 2,1% 2,3% MTV 1 12,1% Viasat 3 Film+ 5,0% 2,5% Quelle: GfK Zuschauer ab 18 Jahren, 06:00 Uhr bis 06:00 Uhr Abbildung III – 13: Zuschaueranteile von TV‑Sendern in Europa, an denen die ProSiebenSat.1 Media AG im Jahr 2008 Beteiligungen hält Quelle: IP Deutschland, Television 2009 (außer: *, dort unmittelbar aus den Erhebungen der unter dem Diagramm an gegebenen Quellen; für Bulgarien sind keine Zuschaueranteilsdaten ausgewiesen) Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 97 14 europäischen Ländern mit insgesamt 30 Fernsehsendern und 18 Radionetzwerken tätig.307 Unter der ProSiebenSat.1 Erste und Zweite SBS Holding GmbH sind die international tätigen Ge sellschaften der ehemaligen SBS Broadcasting Group zusammengefasst.308 Im Fernsehbereich sind dies werbefinanzierte Sender in den Niederlanden (Veronica, Net 5 und SBS 6), in Belgien (VT4 und VIJFtv), Schweden (Kanal 5, Kanal 9 und The Voice TV), Norwegen (TV Norge, FEM und The Voice TV), Finnland (TV Viisi/ The Voice TV309), Dänemark (Kanal 4, Kanal 5, SBS Net und The Voice TV), Ungarn (TV2), Bulgarien (The Voice TV) und Rumänien (Prima TV und Kiss TV).310 Der Sender The Voice TV hat in Dänemark, Norwegen und Schweden lokale Fenster. Aufgrund der unterschiedlichen Messsysteme und Grundgesamtheiten sind die in Abbil dung III – 13 wiedergegebenen Zuschaueranteile nur eingeschränkt mit den in Deutschland er Land Fernsehen Niederlande NET 5 SBS 6 Veronica Belgien VT4 VIJFtv Dänemark Kanal 4 Kanal 5 6’eren The Voice TV (lokales Fenster) NOVA fm The Voice Norwegen FEM TV Norge The Voice TV (lokales Fenster) Radio 1 The Voice Schweden Kanal 5 Kanal 9 The Voice TV (lokales Fenster) Mix Megapol Rockklassiker Vinyl 107 Studio 107,5 The Voice Finnland TV Viisi/ The Voice TV The Voice Iskelmä SBS Lokalradios: Radio 957 in Tampere, Radio Sata in Turku, Radio Mega in Oulu sowie Radio Jyvaskyla in Jyvaskyla Rumänien Prima TV Kiss TV Magic FM Kiss FM One FM Bulgarien The Voice TV Atlantic Vitosha Veselina The Voice Ungarn TV2 Griechenland USA/Kanada Hörfunk Radio Lampsi FM ProSiebenSat.1 Welt Tabelle III – 8: Übersicht über internationale Aktivitäten der ProSiebenSat.1 Media AG Quelle: www.prosiebensat1.de Stand: 12/2009 306 307 308 309 310 Nur das flämischsprachige Belgien. Geschäftsbericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 9. Geschäftsbericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 35. Das Unterhaltungsprogramm TV Viisi (täglich von 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr) teilt sich mit dem Musiksender The Voice TV Finnland eine Sendefrequenz. www.prosiebensat1.de (Stand: 12/2009). Bundesweites Fernsehen 98 hobenen Zuschaueranteilen vergleichbar. Dennoch ist die Bedeutung der ProSiebenSat.1-Gruppe und der damit verbundene Meinungseinfluss in den jeweiligen Fernsehmärkten erkennbar. Mit dem Pay‑TV-Sender ProSiebenSat.1 Welt ist die ProSiebenSat.1 Media AG darüber hinaus in den USA (seit Februar 2005) und in Kanada (seit Juni 2006) aktiv. Das ausgestrahlte GeneralInterest-Programm setzt sich dabei aus den Highlights von Sat.1, ProSieben, kabel eins und N24 sowie Übertragungen der Fußball-Bundesliga zusammen.311 ProSiebenSat.1 hat Ende 2008 die C More Group AB, in der bis dahin das Pay‑TV-Geschäft der Gruppe in Dänemark, Finnland, Norwegen und Schweden gebündelt war, an TV 4 verkauft. Die C More Group wurde im Zuge der SBS-Akquisition erworben und bislang im Segment Diversifika tion ausgewiesen.312 Guillaume de Posch, seinerzeit CEO der ProSiebenSat.1 Media AG, erklärte, die Verkaufserlöse vorwiegend zur Schuldenreduzierung zu verwenden.313 1.2.2.3 Weitere Geschäftsbereiche Die ProSiebenSat.1 Media AG ist in erheblich geringerem Maße vertikal integriert und diagonal mit anderen Medienmärkten verflochten als die Bertelsmann AG/RTL Group. Die TV‑Produktionsund Rechtehandelsaktivitäten stehen in engem Zusammenhang mit der Programmbeschaffung für die Sender der Gruppe. Sie verfügt, anders als die RTL Group, in Deutschland über keine zurechenbaren Beteiligungen in den Bereichen Print und Hörfunk. Im Radiobereich ist die ProSiebenSat.1 Media AG jedoch mit der Übernahme der SBS Group mit 15 Radio-Netzwerken und sieben eigenständigen Radiosendern in sieben Ländern eine der führenden314 Radiogesell schaften in Europa. Im Printbereich gehört der niederländische Verlag Veronica Uitgeverij BV zur ProSiebenSat.1 Media AG, der im Bereich Programmzeitschriften das Veronica Magazine315 und TotaalTV316 veröffentlicht. Von dem zunächst geplanten Verkauf des Verlages wurde Abstand ge nommen.317 Im Werbemarkt sind die Sender ProSieben und Sat.1 nach RTL Television die stärksten Werbe träger.318 Für die Vermarktung der Werbezeiten ist die SevenOne Media GmbH, eine 100 %ige Tochtergesellschaft der ProSiebenSat.1 Media AG, zuständig. Die SevenOne Media musste Ende 2007 aufgrund des Verfahrens des Bundeskartellamtes anlässlich der Share-Deal-Praxis ein neues Rabattmodell für den Werbezeitenverkauf einführen. Allerdings wurde das neue Verkaufsmodell für 2008 zunächst nicht wie erwartet von den Mediaagenturen angenommen und musste daher im ersten Halbjahr 2008 unter Berücksichtigung der kartellrechtlichen Vorgaben modifiziert wer den. Der Verlust von Werbemarktanteilen konnte dadurch nicht aufgehalten werden.319 Das Bundes kartellamt hat in seiner Entscheidung zur Untersagung der Übernahme der ProSiebenSat.1 Media AG durch die Axel Springer AG eine gemeinsame marktbeherrschende Stellung der ProSiebenSat.1 Media AG und der RTL Group im Werbemarkt gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 GWB festgestellt.320 Diese Feststellung wurde in der Entscheidung zur vollständigen Übernahme der Veranstalterin von n‑tv durch die RTL Group bestätigt (siehe auch Kapitel III 2.3.3.3).321 311 312 313 314 315 316 317 318 319 320 321 www.prosiebensat1.de (Stand: 12/2009). Geschäftsbericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 45. Pressemitteilung der ProSiebenSat.1 Media AG vom 16. 06. 2008, www.prosiebensat1.de. Geschäftsbericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 2 (Chronik 2008). Die auflagenstärkste wöchentliche TV‑Programmzeitschrift in den Niederlanden. Programmzeitschrift speziell für Satellitenprogramme. Geschäftsbericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 21. Vgl. Kapitel III 2.3.3.2. Geschäftsbericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 44/45. Entscheidung vom 19. 01. 2006, B 6 – 92202 – Fa – 103/05. Beschluss des Bundeskartellamts vom 11. 04. 2006 im Verfahren RTL/n‑tv, B 6 – 142/05. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 99 Im Mai 2008 hat ProSiebenSat.1 das Produktionsunternehmen Redseven Entertainment GmbH gegründet. Das Unternehmen produziert Unterhaltungsformate für die europäischen Sender der ProSiebenSat.1-Gruppe sowie Inhalte für das Internet. Das Unternehmen wird im Segment „Free‑TV im deutschsprachigen Raum“ konsolidiert.322 Neben Redseven Entertainment ist ProSiebenSat.1 mehrheitlich an der Producers at Work beteiligt.323 Die freie Produktionsgesellschaft ist auf fiktio nale TV‑Produktionen mit den Schwerpunkten Studioproduktion und industrieller Fertigung fiktio naler Formate spezialisiert.324 Darüber hinaus ist die ProSiebenSat.1 Produktion GmbH als techni scher Dienstleister der Gruppe in der Außen-, Studio- und Post-Produktion sowie Sendeabwicklung tätig. Der 2007 zunächst angestrebte Verkauf der ProSiebenSat.1 Produktion GmbH wurde vorerst nicht weiterverfolgt.325 Dagegen wurde die im Jahr 2008 als Tochtergesellschaft der ProSiebenSat.1 Produktion GmbH gegründete ProSiebenSat.1 Berlin Produktion GmbH im Juni 2009 an die Fern sehwerft GmbH verkauft und firmiert nun unter Fernsehwerft Produktion GmbH.326 Die Maz & More GmbH327, eine 100 %ige Tochter der N24 Gesellschaft für Nachrichten und Zeitgeschehen mbH, ist Dienstleister von Sat.1 und produziert Magazinsendungen. Als vollständig integriertes Unternehmen ergeben sich für ProSiebenSat.1 Synergien durch die gemeinsame Nutzung von Ressourcen, z. B. bei Koproduktionen328 und bei „Back‑to-Back“-Produktionen329, bei denen das selbe Studio und dieselbe Einrichtung für verschiedene Länderadaptionen eines Formats über nommen werden.330 Die SevenPictures Film GmbH, eine 100 %ige Tochtergesellschaft der ProSiebenSat.1 Media AG, beteiligt sich jährlich an vier bis fünf Koproduktionen von deutschen Kinofilmen und erwirbt die Lizenzen für die TV‑Ausstrahlung.331 Die Vermarktung der Aktivitäten der ProSiebenSat.1-Gruppe erfolgt in Deutschland durch die 100 %ige Tochter SevenOne Media GmbH. Aufgrund des wachsenden Angebots an alternativen Medien und der damit verbundenen Gefahr, dass sich Werbekunden vom klassischen Fernseh geschäft abwenden, verfolgt ProSiebenSat.1 die Diversifikation ihrer Medienangebote. Im Juni 2009 fusionierten vor diesem Hintergrund die SevenOne Interactive (u. a. Online-Vermarktung) und SevenOne Media (TV‑Vermarktung).332 Die Angebote von ProSiebenSat.1 (die deutschsprachi gen Sender333, ihre digitalen Plattformen334 sowie verschiedene Drittangebote) werden seitdem gegenüber Unternehmen und Agenturen aus einer Hand vermarktet („One-Stop-Shop“). SevenOne Media hatte 2008 mit 41,1 % Marktanteil (2007: 43,5 %) die führende Position im deutschen TVWerbemarkt inne, jedoch wegen den erwähnten Akzeptanzproblemen des neuen Vermarktungs modells Marktanteile gegenüber dem Vorjahr eingebüßt.335 Im ersten Halbjahr 2009 war SevenOne Media mit einem Brutto-Werbemarktanteil von rund 43 % Marktführer im deutschen TV‑Werbe markt.336 Im Online-Werbemarkt liegt das Unternehmen mit 17,99 Mio. unique usern auf Platz drei 322 323 324 325 326 327 328 329 330 331 332 333 334 335 336 Geschäftsbericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 45. Producers at Work wurde 2005 von der ProSiebenSat.1 Media AG (67 %) und dem Produzenten Christian Popp (33 %) gegründet. www.producersatwork.de (Stand: 12/2009). Geschäftsbericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 94. Quartalsbericht Q3 2009 der ProSiebenSat.1 Media AG, S. 28. Sie ist 2009 aus der Sat.1-Zentralredaktion hervorgegangen. Zum Beispiel die skandinavische Talent-Show „So You Think You Can Dance“. Zum Beispiel die Shows „Popstars“ (Deutschland, Niederlande), „Nothing but the Truth“ (Rumänien, Ungarn), „Identity“ (Norwegen, Schweden, Dänemark) und „The Next Uri Geller“ (Deutschland, Niederlande). Geschäftsbericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 66. www.prosiebensat1.de (Stand: 12/2009). Pressemitteilung der ProSiebenSat.1 Media AG vom 24. 06. 2009, www.prosiebensat1.de. Sat.1, ProSieben, kabel eins, N24 und 9Live. Pay‑TV, Video‑on-Demand, Online, Mobile, Podcast, Spiele, Teletext. Geschäftsbericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 41. Pressemitteilung der SevenOne Media vom 30. 07. 2009, www.sevenonemedia.de. 100 Bundesweites Fernsehen (AGOF internet facts 2009‑I). Insgesamt ist SevenOne Media der größte Anbieter für medienüber greifende Werbeangebote im deutschen Werbemarkt.337 Der internationale Programmvertrieb er folgt durch die SevenOne International, ebenfalls eine 100 %ige ProSiebenSat.1-Tochter.338 Zu dem Geschäftsbereich Diversifikation zählt die ProSiebenSat.1 Media AG die von TV‑Werbe einnahmen unabhängigen Geschäftstätigkeiten. Dazu gehören Aktivitäten in den Bereichen Online, Video‑on-Demand, Pay‑TV, Call‑TV, Licensing / Merchandising, Radio und Print.339 Durch Diversifika tion der Geschäftstätigkeit verringert ProSiebenSat.1 die Abhängigkeit vom Fernsehwerbemarkt und erhöht gleichzeitig die Reichweite ihrer Programminhalte und TV‑Marken.340 Der 2008 zu verzeichnende Umsatzrückgang im Geschäftsbereich Diversifikation (4 % zu 2007) resultiert zum Großteil aus geringeren Call‑TV-Erlösen von 9Live in Deutschland sowie dem Verkauf des Pay‑TVGeschäftes unter der Marke C More.341 Wichtigster Umsatzbringer im deutschsprachigen Markt war das Online-Geschäft (insbesondere Online-Plattformen wie MyVideo und der Bereich OnlineGaming).342 Die Multimedia-Aktivitäten der ProSiebenSat.1 Media AG sind in der SevenOne Intermedia GmbH gebündelt. Zu den Online-Aktivitäten von ProSiebenSat.1 (ProSiebenSat.1 Networld) gehören die Internet-Angebote Sat1.de, ProSieben.de, kabeleins.de, N24.de, wetter.com343, MyVideo.de, maxdome.de344, wer-weiss-was.de345, fem.com, lokalisten.de346, webnews.de347 und autoplenum.de348.349 Das Reiseportal reise.com sollte im Sommer 2008 mit der Reiseplattform reise.de (Holtzbrinck) zusammengeführt werden.350 Inzwischen wurde das Projekt jedoch beendet. Das Angebot reise.com wird nun wieder – wie bereits zuvor – in Kombination mit dem Wetter dienst wetter.com betrieben.351 Im Dezember 2008 hat ProSiebenSat.1 seine Anteile an dem Ange bot Oktoberfest.de, bis dahin eine Gemeinschaftsproduktion der SevenOne Intermedia und der Datenwerk GmbH, verkauft.352 Anfang 2009 wurde die Beteiligung in Höhe von 73 % an dem Preisvergleich- und Shopping-Portal billiger.de verkauft.353 Im April 2009 wurde zudem berichtet, dass ProSiebenSat.1 den Verkauf eines Großteils der verbliebenen Internetaktivitäten in Betracht ziehe.354 Dazu ist es bislang nicht gekommen. Seit Juli 2009 zählt SevenOne Intermedia zu N24.de auch die Visits und PageImpressions der bisher separat ausgewiesenen Ratgeber-Community werweiss-was.de. In der Folge verzeichnete N24.de für den Monat Juli 2009 19,4 Mio. Visits, im Ver gleich zu 4,5 Mio. Visits im Vormonat.355 337 338 339 340 341 342 343 344 345 346 347 348 349 350 351 352 353 354 355 Pressemitteilung der ProSiebenSat.1 Media AG vom 24. 06. 2009, www.prosiebensat1.de. www.prosiebensat1.de (Stand: 12/2009). Geschäftsbericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 35, 126. Geschäftsbericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 73. Geschäftsbericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 50, 61. Geschäftsbericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 61. Beteiligung der SevenOne Intermedia an der Wetter.com AG in Höhe von 73 %, Geschäftsbericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 138. Joint Venture mit der United Internet AG, siehe unten. Mehrheitsbeteiligung, vgl. Pressemitteilung ProSiebenSat.1 vom 22. 08. 2007, www.prosiebensat1.de. Beteiligung in Höhe von 90 % mit „Put-and-Call-Option“ für die verbleibenden 10 %, ausübbar am 31. 07. 2009 und 30. 04. 2011, Geschäftsbericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 97. Vollständig gehalten über die lokalisten media GmbH (lokalisten.de), www.webnews.de, Pressemitteilung vom 29. 09. 2009. Beteiligung in Höhe von 25,1 %. www.sevenoneintermedia.de (Stand: 12/2009); Geschäftsbericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 46 f. Pressemitteilung der Holtzbrinck eLAB vom 01. 06. 2008, www.holtzbrinck-elab.de. www.wuv.de, Mitteilung vom 16. 12. 2009, „ProSiebenSat.1 beendet Urlaub von Reise.com“. Geschäftsbericht ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 47. www.wuv.de, Mitteilung vom 26. 02. 2009, „ProSiebenSat.1 stößt billiger.de ab“. FTD vom 09. 04. 2009, „Pro Sieben siebt Webgeschäfte aus“. Meldungen vom 10. 08. 2009 auf www.horizont.net („N24 dopt Visits mit Wer-weiss-was“) und www.dwdl.de („N24.de trickst sich auf Augenhöhe mit n‑tv.de“). Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 101 Im Bereich Teletext zählen die Marken von SevenOne Intermedia zu den reichweitenstärksten Angeboten in Deutschland. Hierzu gehören die Teletexte der Sender Sat.1, ProSieben, N24, kabel eins und 9Live sowie Teletexte Dritter (z. B. Eurosport, MTV und VIVA).356 Seit Anfang 2008 ent wickelt SevenOne Intermedia darüber hinaus Spiele zu TV‑Formaten der Senderfamilie357 für PC, Spielekonsolen (Nintendo, Sony), Online-Nutzung und mobile Endgeräte.358 In Verbindung mit den Marken Sat.1 und ProSieben bestehen mit Sat1Spiele.de und SevenGames.de zwei eigene OnlineSpiele-Plattformen. Die Wetter.com AG359 betreibt neben dem bereits erwähnten Wetterportal wetter.com den Telemediendienst Deutsches Wetter Fernsehen360, ein 24‑Stunden-Wetterkanal. Das Deutsche Wetter Fernsehen produziert seit Juni 2005 zweimal täglich das 12‑minütige „Focus Gesundheitswetter“ für das Spartenprogramm Focus Gesundheit. Die ProSiebenSat.1 Media AG bietet darüber hinaus über das gemeinsam361 mit der United Internet AG betriebene Video‑on-Demand-Portal maxdome den Abruf von Spielfilmen, Serien, Comedy, Cartoons, Dokumentationen und Sport über eine Internetverbindung an. Der Empfang ist dabei am PC oder mit einer speziellen Set-Top-Box auf dem Fernseher möglich. Mit über 20.000 Videos ist maxdome nach Angaben von ProSiebenSat.1 Europas größte OnlineVideothek. Verträge bestehen u. a. mit den Studios Sony Pictures Television International, Para mount Pictures Global, Universal Pictures oder Constantin Film Verleih.362 Eine Video‑on-DemandKooperation mit T‑Online wurde dagegen 2006 eingestellt. Das Merchandising betreibt die MM Merchandising Media GmbH, wobei die komplette Wert schöpfungskette des Merchandising abgedeckt wird. In der MM Merchandising Media bündelt die ProSiebenSat.1-Gruppe ihre Lizenz-, Commerce- und Musikaktivitäten. Nach eigenen Angaben zählt die MM Merchandising Media zu einer der größten Lizenzagenturen Europas.363 Neben der Ver marktung der eigenen Rechte der ProSiebenSat.1-Gruppe wird auch ein eigenständiges Rechte portfolio vertreten. Weitere Geschäftsbereiche der MM Merchandising Media sind Musik- und Tour-Kooperationen, Sport-Merchandising und Teleshopping. Seit 2008 hält sie zudem die pan europäischen Lizenzrechte für diverse Serien364 der Walt Disney Company.365 Der Bereich Musik zählt ebenfalls zu dem Geschäftssegment Diversifikation. Die Musikaktivi täten von ProSiebenSat.1, insbesondere das Musiklabel Starwatch Music und Musikkooperationen, sind bei der MM Merchandising Media gebündelt. Zwischen den Sendern der Gruppe und Musik angeboten bestehen Kooperationsmöglichkeiten: Künstler können durch die TV‑Präsenz ihren Bekanntheitsgrad steigern, während die Sender mit der Musik bekannter Künstler ihre Angebote unterstützen können.366 Das Label Starwatch Music wurde im Jahr 2005 von MM Merchandising Media und Warner Music gegründet, um eigene Musikacts (z. B. im Zusammenhang mit dem Fernsehformat POPSTARS) selbst aufzubauen, zu vermarkten und medial zu unterstützen. Starwatch Music hat aber auch externe Künstler367 unter Vertrag. Auf Projektbasis wurden seit Herbst 2008 356 357 358 359 360 361 362 363 364 365 366 367 www.prosiebensat1.de (Stand: 12/2009). Zum Beispiel Spiele zu Formaten wie „Germany’s next Topmodel“, „Galileo“, „Anna und die Liebe“ oder „Quiz Taxi“. www.prosiebensat1.de (Stand: 12/2009). Siehe oben zu wetter.com Fn. 343. Empfangbar über Kabel (Kabel Deutschland, Unitymedia, Kabel BW), IPTV (DTAG, HanseNet) und als Live-Stream auf www.wetter.com Im Joint Venture mit der 1&1 Internet AG, einer Gesellschaft der United Internet AG, Geschäftsbericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 98. www.sevenoneintermedia.de (Stand: 12/2009). www.prosiebensat1.de (Stand: 12/2009). Desperate Housewives, Grey’s Anatomy, Lost, Alias und Ugly Betty. www.prosiebensat1.de (Stand: 12/2009). Beispiele sind die Kampagnenmusik zur Serie Grey’s Anatomy auf ProSieben von James Blunt oder die Titelmusik der Sat.1-Telenovela Anna und die Liebe von Rosenstolz sowie die Präsentation des Albums und der Tour der Band Coldplay im Programm von ProSieben im Jahr 2009, www.prosiebensat1.de (Stand: 12/2009). Zum Beispiel Udo Lindenberg und Chris de Burgh, www.prosiebensat1.de (Stand: 12/2009). Bundesweites Fernsehen 102 drei weitere Labels ins Leben gerufen: WE LOVE MUSIC (gemeinsam mit Universal Music), Columbia SevenOne Music (gemeinsam mit SonyBMG) und EMI 7 MUSIC (mit EMI Music).368 Die ProSiebenSat.1 Media AG betreibt als Gemeinschaftsunternehmen mit der RTL Group die Verwertungsgesellschaft VG Media, die für Fernseh- und Hörfunkunternehmen Urheber- und Leistungsschutzrechte wahrnimmt (siehe Kapitel III 1.2.1.2). Im August 2008 hat ProSiebenSat.1 die von der SBS Broadcasting Europe B. V. gehaltenen An teile an der Broadcast Text International AB, Europas größtem Anbieter von Untertiteln für Fern sehen, Videos, Kinofilmen und DVDs, verkauft, da dieser Geschäftsbereich nicht zu den Kern kompetenzen der Gruppe zählt.369 1.2.3 Tele München Gruppe Die Tele München Gruppe ist ein integriertes Medienunternehmen, das in den Bereichen Fernseh veranstaltung, TV- und Spielfilmproduktion, Rechtehandel, Filmtheater, Home Entertainment und Merchandising aktiv ist. Die Unternehmensgruppe erzielte im Jahr 2008 einen Umsatz von 283 Mio. Euro.370 1.2.3.1 Beteiligungsverhältnisse und Veranstalterbeteiligungen Nachdem die EM.TV AG im Jahr 2004 ihre 45 %ige Beteiligung an der Tele München Gruppe an eine mittelbar zu 100 % im Anteilsbesitz von Dr. Herbert Kloiber stehende Gesellschaft veräußert hat, hält dieser nun unmittelbar und mittelbar fast sämtliche Anteile. Mit der Lösung der gesell schaftlichen Verflechtung der Tele München Gruppe und der EM.TV AG entfällt auch die wechsel seitige Zurechnung der jeweils veranstalteten Programme. Die Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Produktionsgesellschaft hält sämtliche Anteile an der Veranstalterin von Tele 5 sowie 50 % der Anteile an der Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Medienbeteiligung KG, einem Gemeinschaftsunternehmen mit der zum Disney-Konzern gehörigen ABC Cable and International Broadcast Worldwide Holdings, Inc., das wiederum 31,5 % der Anteile an der Veranstalterin von RTL II hält. Das Programm RTL II ist medienkonzentrationsrechtlich sowohl der Tele München Gruppe und der Walt Disney Company als auch der RTL Group zuzu rechnen, deren Tochtergesellschaften zusammen 35,9 % an der Veranstalterin halten.371 Die Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Produktionsgesellschaft befindet sich fast zu 100 % im Anteilsbesitz von Dr. Herbert Kloiber. Dr. Kloiber ist auch Alleingesellschafter der geschäfts führenden Komplementärin ohne Kapitalbeteiligung der Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Pro duktionsgesellschaft, der Tele-München Fernseh-Verwaltungs GmbH. Neben Dr. Kloiber sind bei dieser als weitere Geschäftsführer Bernd Schlötterer und Dr. Ludwig Bauer bestellt. Bernd Schlötterer ist Alleingesellschafter der bei der HK Beteiligungs GmbH in Höhe von 6,66 % beteiligten EBC Vermögensverwaltungs GmbH.372 Er ist zudem Managing Director bei der On Demand Deutschland GmbH & Co. KG. Dr. Kloiber bekleidet u. a. das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden der CinemaxX AG und ist Mitglied des Aufsichtsrats der in Mittel- und Osteuropa aktiven TV‑Senderkette Central European Media Enterprises. Eine Übersicht über die aktuellen Beteiligungsverhältnisse und zuzurechnenden Programme der Tele München Gruppe gibt Abbildung III – 14. 368 369 370 371 372 www.prosiebensat1.de (Stand: 12/2009). Geschäftsbericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2008, S. 99. Pressemitteilung der Tele München Gruppe vom 25. 06. 2009. Vgl. hierzu Kapitel III 1.2.1. Beschluss der KEK vom 09. 06. 2009 i. S. TM‑TV, Az.: KEK 562, I 1.2 – 4. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 103 Dr. Herbert Kloiber 100 HK Vermögensverwaltungs GmbH Bernd Schlötterer 100 93,34 The Walt Disney Company, Inc. HK Beteiligungs GmbH 50 (Z) 55 50 Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Medienbeteiligung KG 6,66 EBC Vermögensverwaltungs GmbH 45 Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Produktionsgesellschaft 100 31,5 RTL II Tele 5 RTL 2 Fernsehen GmbH & Co. KG TM-TV GmbH Veranstalter, dessen Programm TeleMünchen zuzurechnen ist Z: Zwischengesellschaften ausgeklammert Abbildung III – 14: Veranstalterbeteiligungen und zuzurechnende Programme der Tele München Gruppe Stand: 05/2009 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 RTL II Tele 5 4,7 – 4,9 0,3 4,2 0,4 3,8 0,6 3,9 0,7 3,8 0,9 3,9 1,0 S Tele München zuzu rechnende Programme 4,7 5,2 4,6 4,4 4,6 4,9 4,9 Tabelle III – 9: Der Tele München Gruppe zuzurechnende Zuschaueranteile (in Prozent) Quelle AGF/GfK-Fernsehforschung, KEK Die Entwicklung der der Tele München Gruppe zuzurechnenden Programme zeigt die nach folgende Tabelle III – 9. Bis zum Jahr 2004 zählten dazu aufgrund der gesellschaftlichen Verflech tung auch die der EM.TV AG (inzwischen umfirmiert in Constantin Medien AG) zuzurechnenden Programme Junior373 und DSF (ab 2003). Mit der Rückveräußerung der Tele-München-Anteile an Dr. Herbert Kloiber durch die EM.TV AG Anfang 2005 sind diese Programme nicht mehr der Tele München Gruppe zuzurechnen. Im Jahr 2007 hat die Tele München Gruppe das österreichische Fernsehprogramm ATV, an dem es zuvor 42 % der Anteile der Veranstalterin hielt, komplett übernommen (99,8 %). In der 373 Die Constantin Medien AG hat ihre Beteiligung an Junior zwischenzeitlich an Studio 100 verkauft (siehe unter Kapitel III 1.2.4.1). Bundesweites Fernsehen 104 Spitze erreicht ATV Tagesreichweiten von bis zu 13,6 %, das entspricht über einer Million Zu schauern täglich.374 Ihre Beteiligung an der europäischen TV- und Hörfunk-Sendergruppe SBS Broadcasting hat sie hingegen veräußert. 1.2.3.2 Weitere Geschäftsbereiche Die Tele München Gruppe ist ein Verbund von Medienunternehmen (Tele München Distribution, Concorde Filmverleih, Concorde Home Entertainment, CTM Concept‑TV & Merchandising, Clasart Film, Clasart Television, Clasart Classic, Prisma Entertainment Production) mit den Kerngeschäfts bereichen Filmproduktion, Lizenzhandel, Kino- und Videoauswertung, Kinobetrieb sowie Merchan dising. Die Tele München Gruppe gilt als größter Rechtehändler Deutschlands. Lizenzhandel Kerngeschäft der Tele München Gruppe ist der Programmhandel (Tele München Distribution). Nach der Insolvenz der KirchGruppe wird die Tele München Gruppe als größter deutscher Lizenz händler eingeschätzt (vgl. Kapitel III 2.2.1.1.4).375 Sie verfügt nach eigenen Angaben über eine Filmbibliothek von über 5.000 Spielfilmen, Fernsehfilmen und Miniserien, mehr als 7.000 Serien episoden und 2.500 halbstündigen Zeichentrickepisoden. Partnerschaften mit den Hollywood Major Studios Warner Bros., Universal, Paramount, Sony, Columbia und MGM sowie mit weiteren internationalen Produzenten und Fernsehsendern wie BBC, Powercorp International oder Content Film in Großbritannien, Canwest in Kanada, UGC, Gaumont und AB Productions in Frankreich, Mediaset in Italien, D’Ocon in Spanien, Village Roadshow in Australien und Toho Towa in Japan sichern den Programmbestand der Unternehmensgruppe.376 Nach Presseberichten konnte die Tele München Gruppe im Jahr 2007 ebenfalls mit den Metro-Goldwyn-Mayer Studios Inc. (MGM) einen langfristigen TV‑Lizenzvertrag abschließen377. Im Jahr 2008 wurde im Geschäftsbereich Lizenz handel ein Umsatz von 176 Mio. Euro (bei einem Konzernumsatz von insgesamt 283 Mio. Euro) erreicht.378 Im Zuge der zunehmenden Internationalisierung des Lizenzhandels wurde 2008 mit TMG International ein eigener Weltvertrieb gegründet, dessen Programmkatalog mehr als 150 Titel umfasst. Produktion Unter dem Label Clasart werden die gesamten Produktions- und Koproduktionsaktivitäten der Tele München Gruppe zusammengefasst. Hierzu zählt neben Kinofilmen („Rosenstraße“, „Solo album“; Clasart Film), Konzertaufzeichnungen (Clasart Classic) und Romanverfilmungen (Rosamunde Pilcher, Clasart Television) für das Fernsehen die Division Prisma Entertainment, die sich auf „Enter tainment-, Infotainment- und Dokutainment-Formate“ (u. a. „Frauentausch“, „Cinema TV“) spezia lisiert hat. Vertrieb Die Kinoauswertung von Filmrechten erfolgt durch die Concorde Filmverleih GmbH. Im Kino bereich ist die Dr. Kloiber Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Beteiligungs KG mit einem Anteil an den Stimmrechten in Höhe von 69,32 % größte Aktionärin der Multiplex-Kinobetreiber 374 375 376 377 378 Pressemitteilung der Tele München Gruppe vom 25. 06. 2009. Vgl. z. B. Broadcast Magazine 07/2005, S. 39; SZ vom 18. 08. 2005. Vgl. Unternehmensdarstellung unter http://www.tmg.de/tmg/index.php?StoryID=64 (Stand: 7/2009). Digitalmagazin vom 29. 06. 2007, S. 7. Pressemitteilung der Tele München Gruppe vom 25. 06. 2009. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 105 CinemaxX AG379. Mit Directors’-Dealings-Mitteilung vom 01. 10. 2009 hat die Dr. Kloiber KG den Kauf von weiteren 40.000 Aktien am 25. 09. 2009 angezeigt. CinemaxX ist mit 36 Multiplex-Centern und 10 traditionellen Filmtheatern der zweitgrößte Kinobetreiber in Deutschland.380 An der Cine Media Film AG (Dienstleistungen für das Kino und Fernsehen/Postproduktion) ist die Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Produktionsgesellschaft in Höhe von 59,28 % beteiligt. Im Bereich der Video- und DVD-Auswertung ist die Concorde Home Entertainment GmbH tätig. Ihr Programmbestand wird kontinuierlich durch die Concorde Filmverleih GmbH erweitert. Das auf Kinderunterhaltung ausgerichtete Internetangebot „Concolino“ der Concorde Home Entertain ment GmbH informiert über neue Kinderfilme und bietet Online-Spiele an. Die CTM Concept TV & Merchandising übernimmt die Auswertung der Merchandising-Rechte mit Schwerpunkt Kinder- und Familienunterhaltung. Darüber hinaus hat die Tele München Gruppe mit der On Demand Group Ltd., einer 100 %igen Tochtergesellschaft von SeaChange International, Inc., das Gemeinschaftsunternehmen On Demand Deutschland GmbH & Co. KG gegründet, das die Einrichtung von On‑Demand- und Pay-per-ViewAngeboten auf verschiedenen Plattformen im deutschsprachigen europäischen Raum betreibt. 1.2.4 Constantin Medien AG Die Constantin Medien AG, ehemals EM.Sport Media AG, ist eine börsennotierte Aktiengesell schaft. Im Jahr 2008 erzielte sie einen Konzernumsatz von 384,6 Mio. Euro; davon wurden 217,7 Mio. Euro im Segment Sport und 147,9 Mio. Mio. Euro im Segment Film erwirtschaftet. 18,9 Mio. Euro wurden im Bereich Sport- und Event-Marketing und 0,1 Mio. Euro in sonstigen Geschäftsbereichen erzielt.381 1.2.4.1 Beteiligungsverhältnisse und Veranstalterbeteiligungen Nach umfassenden Umstrukturierungen ist die Constantin Medien AG aus der EM.TV AG hervor gegangen. Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 29. 01. 2009 wurde die EM.Sport Media AG in Constantin Medien AG umbenannt. Die EM.Sport Media AG ihrerseits wurde im Jahr 2007 von der ehemaligen EM.TV AG in die EM.Sport Media AG umbenannt. Die EM.TV AG ging aus der vor maligen EM.TV & Merchandising AG im Jahr 2004 hervor. Das ehemals als EM.TV AG bezeichnete Unternehmensgeflecht ist daher in dieser Form nicht mehr als Unternehmensgruppierung vor handen.382 Die Constantin Medien AG hält über ihre 100 %ige Zwischengesellschaft EM.Sport GmbH sämt liche Anteile an der Veranstalterin von DSF383 und DSF-digital384, der DSF Deutsches SportFernsehen GmbH. Letztere ist wiederum alleinige Anteilseignerin der DSF Internet GmbH, die das IPTV-Pro gramm DSF-TV veranstaltet. Darüber hinaus hält sie auch sämtliche Anteile an der PLAZAMEDIA GmbH TV- und Film-Produktion, die alleinige Gesellschafterin der MUC Media GmbH ist, die ihrer 379 380 381 382 383 384 Vgl. Mitteilung nach § 15a WpHG der Dr. Kloiber KG vom 13. 08. 2009 („Directors’-Dealings-Mitteilung“) sowie Handels blatt vom 13. 08. 2009; vgl. ebenso Übersicht auf www.finanzen100.de/aktien/cinemaxx-wkn-508570_H1189646186_ 81222/unternehmen.html (Stand: 10/2009). Vgl. www.cinemaxx.de (Stand: 10/2009). Geschäftsbericht der EM.Sport Media AG 2008, S. 3. Vgl. Konzentrationsbericht der KEK 2007, S. 96. Im November 2009 kündigte die Constantin Medien AG eine Neuausrichtung des Senders DSF an. In diesem Zusam menhang soll das Programm in Sport.1, den Namen des bereits existierenden Internetportals der Veranstalterin, um benannt werden; SZ vom 12. 11. 2009. Das Programm ist bislang noch nicht auf Sendung (Stand: 11/2009). Bundesweites Fernsehen 106 seits das genehmigte, aber bislang noch nicht ausgestrahlte Spartenprogramm erotic chillout ver anstaltet. Constantin Medien hält darüber hinaus sämtliche Anteile der Constantin Sport Medien GmbH, die das Spartenprogramm LIGAtotal! veranstaltet, das über die von der Deutschen Telekom AG betriebene IPTV-Plattform „T‑Home Entertain“ sowie das Mobilfunknetz der T‑Mobile Deutschland GmbH verbreitet wird. Bei LIGAtotal! handelt es sich um ein deutschsprachiges Sportspartenpro gramm mit dem allein programmbestimmenden Inhalt „Fußball der Bundesliga und der 2. Bundes liga“. Die audiovisuellen Verwertungsrechte für das Programm mit Fußballspielen der Bundesliga und der 2. Bundesliga stammen aus einer Sublizenz der Deutschen Telekom AG für die Verwer tungspakete „IPTV“ und „Mobile“ und erlauben auf nicht exklusiver Basis die lineare Verbreitung. Die DTAG hat ihrerseits diese und andere Verwertungsrechte von der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) mit dem Recht zur Unterlizenzierung nach der DFL-Ausschreibung vom 31. 10. 2008 erworben (vgl. Kapitel III 2.2.1.3). Bereits im Jahr 2005 hat die Constantin Medien AG (damals noch unter dem Namen EM.TV Media AG firmierend) ihre 45 %ige Beteiligung an der Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Produk tionsgesellschaft, die ihrerseits an den Veranstaltern der Programme Tele 5 und RTL II beteiligt ist, aufgegeben.385 Daneben hat die Constantin Medien AG (ebenfalls noch unter dem Namen EM.Sport Media AG firmierend) im Jahr 2008 auch ihre Beteiligung an der Veranstalterin des Unterhaltungs spartenprogramms Junior, der Junior TV GmbH & Co. KG, und an der im Bereich des weltweiten Programmrechtehandels, Merchandising und Home Entertainment tätigen EM.Entertainment GmbH sowie deren Koproduktionsgesellschaften an die Studio 100 GmbH, eine 100 %ige Tochtergesell schaft des belgischen Medienunternehmens Studio 100 N. V., veräußert.386 Bei der Constantin Medien AG bestehen die in Tabelle III – 10 gezeigten Kapital- und Stimm rechtsanteile. Mit den von Highlight gehaltenen Aktien an der Constantin Medien AG sind gemäß § 71 b i. V. m. § 71 d Satz 4 AktG keine Stimmrechte verbunden. Die von Highlight gehaltenen Aktien werden wie eigene Aktien der Constantin Medien AG behandelt. Hierdurch erhöhen sich die Stimmrechtsanteile der übrigen Aktionäre. Größte Aktionärin von Constantin Medien ist mit 18,7 % der Kapital- und 20,1 % der Stimm rechtsanteile die KF 15 GmbH & Co. KG („KF 15“). An KF 15 und an ihrer Komplementärin, der KF 15 Verwaltungs GmbH, sind jeweils zu 50 % Ruth Kirch und Dr. Dieter Hahn beteiligt. Ruth Kirch ist die Ehefrau von Dr. Leo Kirch, der ehemals den Film- und Fernsehkonzern der Kirch Kapitalanteile Stimmrechte 18,7 % 20,1 % Erwin Conradi 6,7 % 7,3 % MarCap Overseas Master Fund L. P. (und eine weitere Fondsgesellschaft der MarCap-Gruppe) 5,1 % 5,5 % Bernhard Burgener 5,1 % 5,4 % eigene Anteile und über Highlight Communications AG ehaltene Anteile g 7,1 % – 57,3 % 61,7 % KF 15 GmbH & Co. KG Streubesitz Tabelle III – 10: Kapital- und Stimmrechtsanteile der Constantin Medien AG 385 386 Beschluss der KEK vom 18. 02. 2005 i. S. TM‑TV, Az.: KEK 253. Beschluss der KEK vom 08. 07. 2008 i. S. Junior.TV, Az.: KEK 504; siehe Kapitel III 2.2.1.2.4. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 107 Gruppe kontrollierte. Die KirchGruppe wurde 2002 insolvenzbedingt zerschlagen und die Fernseh beteiligungen und das Filmrechtevermögen veräußert. Dr. Leo Kirch und Dr. Dieter Hahn sind Geschäftsführer der KF 15 Verwaltungs GmbH. Dr. Dieter Hahn war innerhalb der KirchGruppe u. a. als Geschäftsführer von DSF, im Bereich des Sportrechtehandels und in der Geschäftsführung der KirchGruppe tätig. Die KF 15 GmbH & Co. KG ist mehrheitlich an der audio-bar GmbH beteiligt, die u. a. Dienstleistungen in den Bereichen Internet (Podcasts, Streaming, Downloads, IPTV) und Mobile Entertainment (Klingeltöne, Musiktracks, MMS) anbietet. Dr. Dieter Hahn ist darüber hinaus auch Aufsichtsratsmitglied der Constantin Medien. Die Agentur Sirius, eine Tochtergesellschaft der KF 15, hatte sich auf die Ausschreibung der DFL vom 09. 10. 2007 über Inlandsvermarktung der TV‑Rechte der Fußball-Bundesliga für die Saisons 2009/2010 bis 2012/13 beworben. Nach dem beabsichtigten Vermarktungsmodell sollte Sirius die Berichte für das Bezahlfernsehen selbst produzieren. DFL und Sirius wollten hierfür über ein Gemeinschaftsunternehmen einen Bundesliga‑TV-Sender betreiben, auf dem die Live- und Highlight-Berichterstattung zu sehen sein sollte, und dessen Einspeisung Pay‑TV-Anbieter bzw. Betreiber von Kabel-, DSL- oder Mobilfunknetzen anbieten. Das Bundeskartellamt hat jedoch der DFL mitgeteilt, dass das beabsichtigte Vermarktungsmodell den kartellrechtlichen Anforderungen einer angemessenen Verbraucherbeteiligung in Form einer umfassenden zeitnahen HighlightBerichterstattung im frei empfangbaren Fernsehen nicht genügt.387 Infolgedessen hat die DFL den Vertrag mit Sirius gekündigt und eine eigene Ausschreibung durchgeführt.388 Die in der Schweiz ansässige Highlight Communications AG ist eine börsennotierte Aktien gesellschaft, die in den Geschäftsbereichen Film sowie Sport- und Event-Marketing aktiv ist. Bei Highlight bestehen die folgenden Beteiligungsverhältnisse: Mehrheitsgesellschafterin der Highlight Communications AG mit 47,31 % der Anteile ist seit 2008 die Constantin Medien AG, die die Highlight Communications faktisch beherrscht. Daneben halten MarCap Overseas Master Fund L. P. 8,06 %, Bernhard Burgener 3,42 % und Martin Hellstern 0,42 % der Anteile. Der Rest der Anteile befindet sich in Eigen- (1,61 %) und Streubesitz (39,18 %). Die MarCap Investors LL. C., die über Tochtergesellschaften an der Constantin Medien AG und an der Highlight Communications AG beteiligt ist, ist eine auf europäische Unternehmen fokus sierte Investmentgesellschaft. Gründer und Vorstandsvorsitzender ist David Marcus. Seit 2008 ist Bernhard Burgener Delegierter des Verwaltungsrats von Highlight. Seit dem 01. 09. 2008 ist er auch Vorstandsvorsitzender von Constantin Medien. Ferner bekleidet er die Position des Vorstands vorsitzenden der Constantin Film AG und ist Präsident des Verwaltungsrats der T. E. A. M. Holding AG. Über seine Beteiligung an der Highlight Communications AG (3,42 %) ist er neben seiner unmittel baren Beteiligung an der Constantin Medien AG (5,1 %) auch noch mittelbar an der Constantin Medien AG beteiligt. Martin Hellstern ist seit 2004 Mitglied des Verwaltungsrats von Highlight. Ferner ist Hellstern Mitglied in den Verwaltungsräten der CineStar S. A., Lugano, Schweiz, der Atlantic Cinema AG, Lugano, Schweiz, der Praesens Film AG, Zürich, Schweiz, der Stella-Movie S. A., Comano, Schweiz, und der M. H. Movie Holding AG, Glarus, Schweiz. Daneben ist Martin Hellstern noch Präsident des Schweizerischen Kino-Verbandes.389 387 388 389 Pressemitteilung und Hintergrundpapier des Bundeskartellamts vom 24. 07. 2008. Gegen die Vorgehensweise des Bun deskartellamtes hat die DFL Klage vor dem OLG Düsseldorf erhoben. Nach der mündlichen Verhandlung am 19. 08. 2009 hat das Gericht die Klage jedoch als unzulässig abgewiesen. Pressemitteilung der DFL vom 25. 09. 2008; Ergebnis der Ausschreibung vom 31. 10. 2008; Vergabe der Vermarktungs rechte der Fußballbundesliga und 2. Fußballbundesliga, siehe Kapitel III 2.2.1.3.2. Siehe im Einzelnen Beschluss der KEK vom 08. 01. 2008 und 06. 05. 2008 i. S. DSF und Junior, Az.: KEK 452/453 (-1 bis ‑4), I 3.4.2 bis 3.4.4. Bundesweites Fernsehen 108 5,5* (Z) MarCap Investors LL.C. Martin Hellstern 5,4* Bernhard Burgener Streubesitz 8,1 (Z) 0,42 3,42 39,18 Highlight Communications AG (Eigenbesitz: 1,61 %) 0,0* (7,1 % Kapitalanteile) 47,31 61,7* Streubesitz 50 20,1* KF 15 GmbH & Co. KG 50 7,3* Constantin Medien AG Ruth Kirch Dr. Dieter Hahn Erwin V. Conradi 100 100 EM.Sport GmbH 100 LIGAtotal! Constantin Sport Medien GmbH Plazamedia GmbH TVund Film-Produktion 100 DSF DSF-digital1 DSF Deutsches SportFernsehen GmbH 100 DSF-TV DSF Internet GmbH 100 erotic chillout1 MUC Media GmbH Z: Zwischengesellschaften ausgeklammert *: Stimmrechte 1: Programme sind nicht auf Sendung Veranstalter, dessen Programm EM.Sport zuzurechnen ist Abbildung III – 15: Veranstalterbeteiligungen und zuzurechnende Programme der Constantin Medien AG Stand: 07/2009 1.2.4.2 Weitere Geschäftsbereiche Aufgrund der Aufstockung der Anteile an der Highlight Communications AG und der damit ver bundenen faktischen Beherrschung („de facto Kontrolle“) über die Highlight Communications AG wurde die Beteiligung mit Wirkung zum 31. 07. 2008 vollkonsolidiert. Zur Verwertung der Video rechte an Eigen- und Lizenztiteln hat die Highlight Communications AG eine eigene Vertriebs organisation aufgebaut. In der Schweiz und in Österreich erfolgt der Vertrieb über die RainbowTochtergesellschaften. Der deutsche Markt wird von der 100 %igen Tochterfirma der Highlight Communications AG, der Highlight Communications (Deutschland) GmbH, in Zusammenarbeit mit Paramount Entertainment bearbeitet.390 Mit der Erhöhung der Beteiligung an Highlight baut die Constantin Medien AG ihre Aktivitäten im Sportbereich, hierbei insbesondere im Bereich Sportund Event-Marketing, und mittelbar auch im Unterhaltungsbereich aus. Sport Zu den Beteiligungen der Constantin Medien AG im Geschäftsbereich Sport zählen neben DSF, Highlight und dem auf den Sportbereich spezialisierten Produktionsunternehmen PLAZAMEDIA auch das Online-Portal Sport.1. Der Geschäftsbereich Sport ist der umsatzstärkste der Constantin Medien AG. Die Geschäftsanteile der 100 %igen Tochtergesellschaft Creations Club GmbH, die in den vier Geschäftsbereichen Promotion, Art Direction, Formate und Advertising tätig ist, hat Constantin Medien an die Sky Deutschland AG mit wirtschaftlicher Wirkung zum Ablauf des 390 Geschäftsbericht der Highlight Communications AG 2008, S. 27. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 109 30. 06. 2009 übertragen.391 Im Jahr 2008 wurde die AdImpulse Media AG gegründet, die eine 100 %ige Tochtergesellschaft der EM.Sport GmbH ist und zu deren Kunden u. a. das Online-Portal Sport.1 zählt. Das Online-Portal Sport.1 erzielte nach Erhebungen der Informationsgemeinschaft zur Fest stellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V. (IVW) im September 2009 über 26 Mio. Visits (Besuche) und 166,9 Mio. PageImpressions (Seitenaufrufe).392 Die PLAZAMEDIA TV & Film Produktion GmbH, eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Con stantin Medien AG, bezeichnet sich als führenden Sport‑TV-Produzenten in Deutschland. Sie pro duziert für DSF Sendungen, u. a. zu Spielen der UEFA-Champions-League und des UEFA-Cup, Formel‑1-Rennen, Partien der deutschen Handball-, Eishockey- und Basketball-Bundesliga, Box wettkämpfen, Tennisturnieren und Olympischen Spielen. Die Produktion des Basissignals für die Fußball-Bundesliga ab der Spielzeit 2006/2007 hat die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH an ihre 100 %ige Tochtergesellschaft Sportcast GmbH vergeben. Für das bisherige IPTV-Angebot „Bundes liga auf Premiere powered by T‑Home“ war die PLAZAMEDIA TV & Film Produktion GmbH der Produktionspartner. Die PLAZAMEDIA TV & Film Produktion GmbH ist darüber hinaus als Produ zentin von Comedy- und Game-Shows tätig. In den PLAZAMEDIA-Studios werden u. a. Studio formate für Sat.1, RTL II, Super RTL, Tele 5 und 9Live sowie die Konferenzkanäle von Sky Deutsch land hergestellt. Im Bereich Neue Medien liefert PLAZAMEDIA TV & Film Produktion GmbH 19 Vereinen, und damit mehr als die Hälfte aller Fußball-Bundesliga-Vereine, die Bewegtbildinhalte für das jeweilige online ausgestrahlte Vereins‑TV.393 Film Der Geschäftsbereich Film umfasst die Aktivitäten des Filmverleih- und Produktionsunternehmens Constantin Film AG, an der die Highlight Communications AG in Höhe von 97,83 % beteiligt ist394, deren Tochtergesellschaften sowie die Tätigkeiten der Highlight-Tochtergesellschaft Rainbow Home Entertainment. Die Constantin-Gruppe ist nach eigenen Angaben der bedeutendste un abhängige deutsche Hersteller und Verleiher von Kino-, Video-/DVD- und Fernsehfilmen.395 Die Constantin Film AG ist sowohl im Bereich der Produktion und Herstellung von Filmen als auch bei der Auswertung eigenproduzierter oder erworbener Filmrechte in den Bereichen Kino, Video/ DVD und Fernsehen tätig. Die eigenproduzierten Filme werden dabei weltweit vermarktet, während die Fremdproduktionen im Wesentlichen im deutschsprachigen Raum vertrieben werden. Darüber hinaus erstellt die Constantin-Gruppe fiktionale sowie nonfiktionale Produkte für Fernsehsender. Sport- und Event-Marketing In die Geschäftsbereiche Sport- und Event-Marketing fallen insbesondere die Aktivitäten der TEAM Holding AG, an der die Highlight Communications AG eine Beteiligung von 80 % hält. Die TeamGruppe vermarktet u. a. seit 1992 im Auftrag der UEFA die Fernsehübertragungsrechte an der UEFA Champions League und hält die Marketingrechte am „Eurovision Song Contest“ und den Wiener Philharmonikern. Die Constantin Medien AG ist in Höhe von 15 % an der WIGE MEDIA AG beteiligt, die Sport-, Musik, Show- und Kulturevents realisiert.396 2008 wurde die Sportrechteagentur TRIDEM SPORTS AG gegründet, die sich auf die internationale Vermarktung von Sportrechten, vor allem außerhalb 391 392 393 394 395 396 Pressemitteilung der Constantin Medien AG vom 08. 06. 2009. IVW Online-Nutzungsdaten, http://www.ivwonline.de/ausweisung2/search/ausweisung.php (Stand: 10/2009). Geschäftsbericht der EM.Sport Media AG 2007, S. 33. Angaben unter www.constantin-film.de (Stand der Angaben: 14. 11. 2008). Geschäftsbericht der EM.Sport Media AG 2008, S. 26. Geschäftsbericht der EM.Sport Media AG 2008, S. 38. Bundesweites Fernsehen 110 des Fußballbereichs, spezialisiert. Die Anteile der TRIDEM SPORTS AG halten die Constantin Medien AG zu 80 % und Christian Pirzer zu 20 %.397 1.2.5 The Walt Disney Company The Walt Disney Company (Disney) ist mit einem Jahresumsatz von 37,8 Mrd. US‑Dollar im Jahr 2008 (2007: 35,5 Mrd. US‑Dollar)398 hinter Time Warner der zweitgrößte Medien- und Unterhal tungskonzern der Welt. Das vertikal integrierte Unternehmen betreibt Radio- und Fernsehsender, produziert und vertreibt Programminhalte, Fernseh- und Kinofilme, ist in der Entwicklung von Videospielen aktiv, bietet Mobilfunkdienste an und unterhält Freizeitparks. Disney ist vor allem für seine Zeichentrick- und Animationsfilme sowie die mit den Filmen oder fiktionalen Spielhandlungen eng verbundenen Figuren, wie z. B. Micky Maus, bekannt. Die Kerngeschäftsbereiche sind von diesen weltbekannten Cartoon-Figuren, Zeichentrick- bzw. Anima tionsfilmen und Realfilmen geprägt. Die von den Medieninhalten ausgehende Wertschöpfungs kette deckt Disney vollumfänglich ab: Die Vertriebskanäle des Konzerns reichen neben den Fern sehsendern und der damit eng verbundenen Video- und DVD-Verwertung über Online-Dienste und Videospiele bis hin zu Freizeitparks. Disneys Marken werden lizenziert und Konsumgüter unter diesen Marken vertrieben. Das Unternehmen tritt weltweit als Anbieter seiner rund um DisneyMarken aufgebauten Filme, Fernsehprogramme und Printprodukte auf. Dabei stimmt Disney im Rahmen einer internationalen Unternehmensstrategie die Aufmachung, die Präsentation, den Inhalt und die Qualität der Disney-Produkte aufeinander ab und gestaltet diese annähernd gleich (Cor porate Design). An jedem Standort sollen die Kunden sich darauf verlassen können, dass unter dem Markenzeichen von Disney die disney-typischen Inhalte und Qualitäten angeboten werden.399 Für seine Aktivitäten in Deutschland führt Disney die Umsätze nicht gesondert auf. Sie resultie ren zum Beispiel aus dem Handel mit Disney-Marken, Einnahmen in Verbindung mit der Ausstrah lung der deutschen Disney-Sender (siehe dazu nachfolgend unter Punkt 1.2.5.1), den Fernsehbetei ligungen an Super RTL und RTL II und dem Handel mit Filmen und Fernsehprogrammen. Gesamtumsatz in Mio. US‑Dollar nach Regionen in %¹⁾ USA und Kanada Europa (einschl. Deutschland) Asien, Pazifikregion Lateinamerika und andere nach Geschäftsbereichen in %¹⁾ Media Networks (Fernsehen, Radio, ABC, ESPN, Disney Channel, Fox Kids/JETIX u. a.) Parks and Resorts (Disneyland, Tourismus) Studio Entertainment (Film-/Fernsehproduktion: Walt Disney Pictures, Buena Vista, Touchstone Pictures u. a.) Consumer Products (Disney-Lizenzen, Handel mit Disney-Produkten) 2008 2007 2006 37.843 35.510 33.747 75 18 5 2 77 16 5 2 77 16 6 2 43 43 42 30 19 30 21 29 22 8 6 6 1) gerundet, daher Summe zum Teil ungleich 100 % Tabelle III – 11: Umsätze von Disney und Anteile der Regionen und Geschäftsbereiche an Gesamtumsätzen von 2006 bis 2008 Quelle: Gechäftsbericht The Walt Disney Company 2008, S. 57 f. 397 398 399 Geschäftsbericht der EM.Sport Media AG 2008, S. 39. Siehe zu den Umsätzen auch Tabelle III – 11. Vgl. Insa Sjurts, Strategien in der Medienbranche, 2005, S. 443 ff. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 1.2.5.1 111 Veranstalterbeteiligungen in Deutschland Im bundesweit verbreiteten Fernsehen hält Walt Disney mittelbar sämtliche Anteile an der The Walt Disney Company (Germany) GmbH, welche die Pay‑TV-Kinderprogramme Disney Channel, Toon Disney, Playhouse Disney und Disney XD400 (vormals JETIX) veranstaltet. Ferner ist Walt Disney mittelbar in Höhe von 37,5 % der Anteile an der A&E Television Networks, New York, USA, beteiligt, einem Gemeinschaftsunternehmen mit NBC Universal, Inc. und The Hearst Corporation.401 Deren 100 %ige Tochtergesellschaft The History Channel (Germany) GmbH & Co. KG veranstaltet die Pay‑TV-Spartenprogramme History und The Biography Channel und hält eine Zulassung für das bisher noch nicht auf Sendung gegangene Programm Crime & Investigation Network. Im Bereich des frei empfangbaren Fernsehens hat Walt Disney zusammen mit der damaligen CLT-UFA (heute RTL Group) 1995 den Fernsehsender Super RTL gegründet. An der Veranstalterin des Programms, der RTL Disney Fernsehen GmbH & Co. KG, hält Disney über die Tochtergesell schaft Buena Vista International Television Investments, Inc. 50 % der Anteile.402 Super RTL ist mit einem von Disney-Produkten geprägten Programm in der Zielgruppe der Kinder (drei bis 13 Jahren) Marktführer.403 Walt Disney ist zudem mittelbar zu 50 % an der Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Medienbeteiligung KG beteiligt, die ihrerseits 31,5 % der Anteile an der RTL 2 Fernsehen GmbH & Co. KG hält, der Veranstalterin des Vollprogramms RTL II.404 Die RTL Disney Fernsehen GmbH & Co. KG hält zudem seit 2005 eine Zulassung für das Pro gramm Toggolino TV (Zielgruppe: Vorschulkinder). Das Programm ist jedoch bislang nicht auf Sendung.405 Unter der Marke Toggolino wird bereits vormittags im Programm von Super RTL eine Programmschiene für Vorschulkinder ausgestrahlt. Der Toggolino Club bietet daneben ein werbe freies, kostenpflichtiges Online-Angebot für drei- bis sechsjährige Kinder.406 Der Toggolino Club stand im Zusammenhang mit dem Streit um die Prüfung und Genehmigung des kostenlosen 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Super RTL RTL II 2,7 4,7 2,7 4,9 2,8 4,2 2,6 3,8 2,6 3,9 2,4 3,8 2,4 3,9 S Disney zuzurechnende Programme 7,4 7,6 7,0 6,4 6,5 6,2 6,3 Für die Programme Disney Channel, Toon Disney, Playhouse Disney, Disney XD (vormals JETIX), History, Crime & Investigation und The Biography Channel werden keine gesonderten Zuschaueranteile ausgewiesen. Tabelle III – 12: Der The Walt Disney Company zuzurechnende Zuschaueranteile (in Prozent) Quelle: AGF/GfK 400 401 402 403 404 405 406 Disney hat im Dezember 2008 über Tochtergesellschaften zunächst die Beteiligung an der Jetix Europe N. V. auf über 99 % ausgebaut (The Walt Disney Company, SEC Form 10‑Q für das 3. Quartal 2009, S. 7) und diese im Februar 2009 schließlich vollständig übernommen. Das Programm JETIX wurde in der Folge in Disney XD umbenannt und dessen Veranstaltung auf die The Walt Disney Company (Germany) GmbH übertragen (Beschluss der KEK vom 12. 01. 2010, Az.: KEK 586). Vgl. zum Gemeinschaftsunternehmen AETN ausführlich Beschluss der KEK vom 12. 10. 2004 i. S. History Channel, Az.: KEK 235, I 3.2.1 und III 2.1.3; zu „Crime & Investigation Network“ und „The Biography Channel“ siehe Beschluss der KEK vom 07. 11. 2006, Az.: KEK 367/368. Vgl. Abbildung III – 6. Siehe Kapitel III 2.2.1.2.1. Aufgrund der gemeinsamen Beherrschung der Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Medienbeteiligung KG durch die Disney-Tochter ABC Cable and International Broadcast Worldwide Holdings, Inc. und die Tele-München FernsehGmbH & Co. Produktionsgesellschaft wird Disney das Programm RTL II gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 RStV bzw. § 28 Abs. 1 Satz 2 und 4 RStV zugerechnet; vgl. bereits Beschluss der KEK vom 13. 08. 2002 i. S. RTL II, Az.: KEK 151, zuletzt bestätigt durch Beschluss der KEK vom 08. 12. 2009 i. S. Super RTL, Az.: KEK 591/592. Stand: 12/2009. www.toggolino.de (Stand: 12/2009). Bundesweites Fernsehen 112 The Walt Disney Company, Inc. ESPN Classic** (80 % über ESPN, Inc.) ESPN Classic Sport Ltd. 100 ESPN America** Disney Enterprises, Inc., Delaware/USA ESPN (Europe, Middle East, Africa) Ltd. 100 (Z) ABC Cable and International Broadcast Worldwide Holdings, Inc. 100 Buena Vista International (BVI) Television Investments, Inc. 50 Tele-München Fernseh-GmbH & Co. Medienbeteiligung KG 100 (Z) Wedco Participations (Luxembourg) SCA 100 Hammersmith Enterprises Ltd. 100 50 31,5 Super RTL RTL II RTL DISNEY Fernsehen GmbH & Co. KG RTL 2 Fernsehen GmbH & Co. KG Walt Disney International Ltd. 100 ABC Family Worldwide, Inc., USA 100 BVS Entertainment, Inc. Jetix Europe N.V., Niederlande 100 (Z) The Walt Disney Company Ltd. Disney/ABC International Television, Inc. 37,5 A&E Television Networks (AETN) > 99 100 Disney Cinemagic** Disney Cinemagic HD** 100 (Z) JETIX Europe GmbH (vormals Veranstalter von JETIX) 50 (Z) History The Biography Channel Crime & Investigation Network* The History Channel (Germany) GmbH & Co. KG 100 Disney Channel Toon Disney Veranstalter, dessen Programm Disney zuzurechnen ist *: zurzeit noch nicht auf Sendung **: aufgrund von Lizenzen des OFCOM veranstaltete, in Deutschland empfangbare Programme Z: Zwischengesellschaften ausgeklammert Toon Disney +1 Playhouse Disney Disney XD (vormals Jetix) The Walt Disney Company (Germany) GmbH Abbildung III – 16: Veranstalterbeteiligungen und zuzurechnende Programme der Walt Disney Company im bundesweiten Fernsehen Stand: 11/2009 Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 113 Online-Angebots Kikaninchen.de des Kinderkanals (Ki.KA) von ARD und ZDF im Rahmen des vom MDR-Rundfunkrat durchgeführten Drei-Stufen-Tests.407 Außer an den genannten Fernsehveranstaltern ist Disney u. a. an den in Deutschland tätigen Unternehmen Buena Vista Home Entertainment GmbH (Vermarktung und Verkauf von Home Videos und DVDs), Buena Vista International (Germany) GmbH (Vertrieb und Lizenzierung von Kinofilmen an Kinobetreiber) und Buena Vista International Film Production (Germany) GmbH (Koproduktion von deutschen Filmen) beteiligt. 1.2.5.2 Beteiligungsverhältnisse The Walt Disney Company ist eine Publikumsgesellschaft mit Sitz in Burbank, New York, USA. Der Anteilsbesitz ist breit gestreut. Größter Anteilseigner ist der Apple-Gründer Steve Jobs mit einer Beteiligung von rund 7,4 %, gefolgt von der Investmentgesellschaft Fidelity Management Research mit rund 5 % der Anteile.408 Alle weiteren Beteiligungen liegen unter 5 %.409 Steve Jobs hat seit der Übernahme von Pixar durch Disney im Jahr 2006 einen Sitz im Aufsichtsrat (Board of Directors) von Disney.410 1.2.5.3 Geschäftsbereiche Die vier Hauptgeschäftsbereiche von Disney sind Media Networks (Fernsehen, Radio, Video, Internet, Angebote von Online-Inhalten und diesbezügliche Lizenzen), Studio Entertainment (Film- und Fernsehproduktion sowie Rechtehandel), Parks & Resorts (Freizeit- und Vergnügungs parks, Hotels, Tourismus) und Consumer Products (Lizenzierung von Disneymarken und Rechten an den Charakteren, Zeichenprodukten und Geschichten von Disney, Merchandising, The Disney Store, Bücher, Magazine, Computersoftware-Artikel).411 Media Networks Der Bereich Media Networks setzt sich im Wesentlichen aus der Disney-ABC Television Group, den mit dieser verbundenen ABC-Fernsehsendern und der ESPN, Inc. zusammen. Unter der DisneyABC Television Group sind im Fernsehbereich sämtliche Unterhaltungs- und Nachrichtensender von Disney gebündelt. Dazu zählen das Programm ABC, die weltweiten Aktivitäten um die DisneyKinderprogramme Disney Channel und dessen Schwestersender Playhouse Disney, Toon Disney und Disney XD sowie die Programme ABC Family und SOAPnet. Hinsichtlich der Zuschaueranteile (Zuschauer ab 18 Jahren, im Jahresdurchschnitt 2008/2009) ist ABC (7 %), neben CBS (8 %), NBC (7 %) und FOX (5 %), einer der führenden Sender der USA.412 ABC hat mit 233 lokalen Sendern Angliederungsvereinbarungen getroffen und erreicht somit rund 99 % aller US‑Fernsehhaushalte.413 407 408 409 410 411 412 413 Vgl. z. B. Artikel in epd medien Nr. 75 vom 23. 09. 2009, „MDR-Rundfunkrat genehmigt Internetangebot für Vorschüler“; www.faz.net, Artikel vom 13. 03. 2009, „Es ist abzusehen, dass das schiefläuft“; Stellungnahme der Mediengruppe RTL Deutschland zum Drei-Stufen-Test des MDR zum Angebot „kikaninchen.de“, abrufbar unter www.mediengruppe-rtl. de/de/pub/stellungnahmen_medienpolitik /stellungnahme_angebot_ kikanin.cfm (Stand: 12/2009). finance.aol.com/quotes/the-walt-disney-company/dis/nys (Stand: 08. 01. 2010). Zu den Beteiligungsverhältnissen bei Disney vgl. auch zuletzt Beschluss der KEK vom 08. 12. 2009 i. S. Super RTL, Az.: KEK 591/592. Geschäftsbericht The Walt Disney Company 2008, S. 100. Geschäftsbericht The Walt Disney Company 2008, S. 76 ff. IP Deutschland, Television 2009, International Key Facts, S. 476 (dort angegebene Quelle: Nielsen Media Research). Stand: 09/2008; The Walt Disney Company Fact Book 2008, S. 30. 114 Bundesweites Fernsehen ABC betreibt zudem zehn lokale Fernsehsender.414 Ebenfalls zur ABC Television Group gehören das Produktionsunternehmen ABC Studios sowie die Vermarktungsunternehmen Disney-ABC Domestic Television und Disney-ABC-ESPN Television. Die Disney-ABC Television Group hält eine Beteiligung in Höhe von 37,5 % an der A&E Television Networks (AETN), einem Gemeinschaftsunternehmen von Disney, der The Hearst Corporation (ebenfalls 37,5 %) und NBC Universal (25 %). Zu AETN gehören die Programme A&E, History415, History International, Bio416 und Crime & Investigation Network, die jeweils auch international ausgestrahlt werden417, sowie die Produktionssparte A&E IndieFilms (Produktion von Dokumentationen) und die AETN Konsumgütersparte (z. B. DVD-Ver trieb).418 AETN hat 2009 zudem sämtliche Anteile an der Lifetime Entertainment Services, LLC mit den Programmen Lifetime Television und Lifetime Movie Network übernommen, bis dahin ein Joint Venture von Disney und der The Hearst Corporation.419 ESPN, Inc. veranstaltet die Sportprogramme ESPN420, ESPN2, ESPN Classic, ESPNEWS, ESPN Deportes (Programm in spanischer Sprache), ESPNU (college sports) und ESPN America. ESPN ver anstaltet zudem fünf Programme in HD (ESPN HD, ESPN2 HD, ESPNEWS HD, ESPNU HD und ESPN Australia). ESPN liefert Sportbeiträge für die Programme von ABC Television Network, die unter der Marke ESPN in ABC ausgestrahlt werden. An ESPN hält die ABC, Inc. 80 % der Anteile. Die restlichen 20 % werden von der The Hearst Corporation gehalten.421 Anfang 2007 hat ESPN den Konkurrenten NASN422 übernommen, der exklusiv nordamerikanische Sport-Events423 nach Europa, Nordafrika und in den Nahen Osten überträgt.424 Das Programm wird seit 01. 02. 2009 unter dem Namen ESPN America veranstaltet und ist auch in Deutschland empfangbar. Disney hat Anfang 2009 über Tochterunternehmen die Jetix Europe N. V. vollständig übernom men.425 Die Jetix Europe N. V. ist eines der größten paneuropäischen Unternehmen im Bereich Kinderprogramm: Tochterunternehmen der Jetix Europe N. V. versorgen über 95 Sender in Europa und dem Mittleren Osten mit Pay‑TV-Kinderprogrammen. Nach eigenen Angaben veranstaltet Jetix Programme in 58 Ländern und erreicht damit über 51 Mio. TV‑Haushalte.426 Die Disney Interactive Media Group betreibt die zum Disney-Konzern gehörenden Internet portale (u. a. Disney.com, ABC.com und ESPN.com).427 Die Disney Interactive Media Group, im Juni 2008 aus einem Zusammenschluss der Walt Disney Internet Group und der Disney Interactive Studios hervorgegangen, verantwortet weltweit die Produktion von Spielen und Online-Unter haltung unter der Marke Disney für interaktive Plattformen wie PC, Mobiltelefone und Spiele konsolen.428 Die Seite Disney.com erreicht über 29 Mio. unique visitors im Monat und überträgt 414 415 416 417 418 419 420 421 422 423 424 425 426 427 428 Stationen in New York, Los Angeles, Chicago, Philadelphia, San Francisco, Houston, Raleigh-Durham, Fresno, Flint und Toledo, The Walt Disney Company Fact Book 2008, S. 31. Vormals The History Channel. Vormals bzw. z. T. noch The Biography Channel. Tochtergesellschaften von AETN veranstalten neben den USA in zahlreichen weiteren Ländern Spartenkanäle unter den Marken History Channel, Biography Channel und Crime & Investigation Network (Länderübersicht unter www. historychannel.t v, www.biographychannel.info und www.ci.t v; Stand: 12/2009). Unternehmensdarstellung auf www.aetn.com (Stand: 12/2009); The Walt Disney Company Fact Book 2008, S. 27, 31. www.reuters.com, Artikel vom 27. 08. 2009, „A&E cable network buys out Lifetime“; vgl. auch Unternehmensdarstellung auf www.mylifetime.com (Stand: 12/2009). Entertainment and Sports Programming Network. The Walt Disney Company Fact Book 2008, S. 27. North American Sports Network. Zum Beispiel Spiele der American Football-Liga NFL, der Baseball-Liga MLB und der Eishockey-Liga NHL. www.espnamerica.com, Stand: 12/2009; www.digitalfernsehen.de, Artikel vom 08. 12. 2006, „ESPN kauft Gegenspieler NASN“. Siehe dazu Fn. 400 sowie Abbildung III – 16. Unternehmensdarstellung auf www.jetixeurope.com (Stand: 12/2009). Geschäftsbericht The Walt Disney Company 2008, S. 49. Geschäftsbericht The Walt Disney Company 2008, S. 48 f. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 115 rund 127 Mio. Videos im Monat (jeweils bezogen auf das Jahr 2008).429 Weltweit gibt es 23 landes spezifische Disney.com-Seiten.430 Seit April 2009 ist Disney neben NBC Universal, News Corp. und Providence Equity Partners an dem Gemeinschaftsunternehmen Hulu LLC beteiligt, welches das Video‑on-Demand-Portal Hulu.com betreibt.431 Die Seite, die derzeit nur für Nutzer mit nord amerikanischer IP‑Adresse zugänglich ist, wächst rasant und verzeichnete im Februar 2009 bereits 34 Mio. Nutzer. Hulu.com liegt damit – je nach Marktforschungsunternehmen – unter den Web video-Anbietern zwischen Platz vier (Comscore) und zwei (Nielsen).432 Die Disney-ABC Television Group betreibt zudem im Radiobereich das Radio Disney Network. Disney-Radioformate werden über 49 Sender ausgestrahlt, von denen 42 zu Disney gehören.433 Das ESPN Radio Network, das derzeit fünf Sender sowie das spanischsprachige ESPN Deportes Radio umfasst, ist die größte Sportradiogruppe in den USA.434 Die bislang vollständig zu Disney gehörende ABC-Radiogruppe435, 22 ABC-Sender und das ABC Radio Network, wurde im Juni 2007 vom Disneykonzern abgespalten und mit der Citadel Media, einer Tochtergesellschaft der Citadel Broadcasting Corporation, zur neuen Citadel Communications verschmolzen.436 Mit 179 UKWSendern und 66 MW‑Sendern war Citadel Communications 2007 die drittgrößte Radiogruppe der USA.437 Disney-Aktionäre konnten im Wege eines Aktientauschs insgesamt rund 52 % der Anteile an Citadel Communications übernehmen, die Aktionäre der Citadel Media die restlichen 48 %.438 Von dem Zusammenschluss ausgenommen waren die Sender von Radio Disney und die fünf ESPN Radiosender (sowie ESPN Deportes Radio). Studio Entertainment Unter den Bereich Studio Entertainment fallen die Produktion von Kino- und Fernsehfilmen sowie deren weltweite Vermarktung im Kino-, Fernseh- und Home-Entertainment-Bereich. Die Walt Disney Studios produzieren und vermarkten unter den Marken Walt Disney Pictures – unter der die Walt Disney Animation Studios, Pixar Animation Studios439 und DisneyToon Studios zusam mengefasst sind – Touchstone Pictures440, Miramax Films441 und Hollywood Pictures.442 Die ABC 429 430 431 432 433 434 435 436 437 438 439 440 441 442 The Walt Disney Company Fact Book 2008, S. 37, dort angegebene Quelle: comScore Media Metrix. Stand: 2008; The Walt Disney Company Fact Book 2008, S. 38. www.hulu.com/about (Stand: 12/2009); corporate.disney.go.com, Pressemitteilung vom 30. 04. 2009, „Disney to join NBC Universal, News Corporation and Providence Equity Partners as an equity owner of Hulu“. www.sueddeutsche.de, Artikel vom 07. 04. 2009, „Der Ruf von Hulu“. The Walt Disney Company Fact Book 2008, S. 30. Stand: 12/2009; The Walt Disney Company Fact Book 2008, S. 30, 33. Zusammengefasst unter der ABC Radio Holdings, Inc. corporate.disney.go.com, Pressemitteilung der The World Disney Company vom 12. 06. 2007, „Disney and Citadel announce completion of ABC Radio merger“. corporate.disney.go.com, Pressemitteilung der The World Disney Company vom 12. 06. 2007, „Disney and Citadel announce completion of ABC Radio merger“. Pressemitteilung der The World Disney Company vom 06. 02. 2006, „ABC Radio to merge with Citadel Broadcasting“. Im Mai 2006 hat Disney das Animationsstudio Pixar Animation Studios vollständig übernommen, Geschäftsbericht The Walt Disney Company 2008, S. 76, The Walt Disney Company Fact Book 2008, S. 9. Im Februar 2009 hat DreamWorks Studio eine Vermarktungsvereinbarung mit Disney abgeschlossen, wonach in den nächsten fünf Jahren 30 Filme unter der Marke Touchstone Pictures veröffentlicht werden, Pressemitteilung auf corporate.disney.go.com vom 09. 02. 2009, „The Walt Disney Studios enters exclusive long-term distribution agreement with DreamWorks Studios“. Bei Titeln, die vor dem 30. 09. 2005 veröffentlicht wurden, erfolgt die Vermarktung ggf. zusätzlich unter der Marke Dimension Films. Diese gehörte bis zu vorbenanntem Datum zu der 1993 von Disney übernommenen Miramax Films. Die Miramax-Gründer Harvey und Bob Weinstein trennten sich Ende September 2005 von Disney und starteten mit The Weinstein Company ein neues Produktionsunternehmen, wobei die Rechte an der Marke Dimension Films bei ihnen verblieb, vgl. Geschäftsbericht The Walt Disney Company 2005, S. 62. corporate.disney.go.com/corporate/overview.html (Stand: 12/2009). 116 Bundesweites Fernsehen Studios (ehem. Touchstone Television) sind im Bereich der Inhalteproduktion für die Fernseh- und Online-Ausstrahlung tätig.443 Walt Disney Studios Motion Pictures International ist der internationale Vermarktungsarm von Disney (in Deutschland über die Walt Disney Studios Motion Pictures Ger many GmbH).444 Walt Disney Studios Home Entertainment vermarktet weltweit Disneytitel und andere Filmtitel auf dem Verleih- und Verkaufsmarkt im Home-Entertainment-Bereich. Disney produziert und vermarktet zudem Bühnenstücke, Musikaufnahmen und Live-Enter tainment-Events. Die Disney Theatrical Group umfasst die Disney Theatrical Productions, einen der größten Produzenten von Broadway Musicals, und Disney Live Family Entertainment (Unter haltungsveranstaltungen unter den Marken Disney Live! und Disney on Ice).445 Die Disney Music Group vermarktet Musik und Filmmusik (Soundtracks) unter den Labels Walt Disney Records (dazu gehören Buena Vista Records und Disney Sound), Hollywood Records und Lyric Street Records (mit Carolwood Records). Zur Disney Music Group gehören auch die Konzertagentur Buena Vista Concerts und der Musikverlag Disney Music Publishing.446 Parks & Resorts Disney besitzt und betreibt in den USA die Vergnügungsparks Walt Disney World (Florida) und Disneyland (Kalifornien). Disney verwaltet zudem die Vergnügungsparks Disneyland Paris (Beteili gung in Höhe von 51 %) und Disneyland Hong Kong (Beteiligung in Höhe von 43 %). Disney hat zudem die Lizenz für den Betrieb des Tokyo Disney Resorts in Japan an ein Drittunternehmen vergeben. Zu Disney gehören des Weiteren der Disney Vacation Club (Hotel-Resorts für Mitglieder), das Kreuzfahrtunternehmen Disney Cruise Line und der Reiseveranstalter Adventures by Disney.447 Consumer Products Alle mit Disney verbundenen Figuren werden im Bereich Consumer Products umfassend durch die Disney Consumer Products und deren Tochtergesellschaften vermarktet und lizenziert (Merchan dising). Für jede Produktgruppe ist dabei ein eigener Geschäftsbereich zuständig, beispielsweise Disney Toys für Spielzeug, Disney Apparel, Accessories & Footwear für Kleidung, Accessoires und Schuhe, Disney Food, Health & Beauty für Lebensmittel und Körperpflegeprodukte, Disney Home für Einrichtungs- und Deko-Gegenstände sowie Disney Stationery für Schreibwaren und Geschenk artikel.448 Des Weiteren zählen zu Disney Consumer Products das Online-Einkaufsportal Disney Store.com und die Einzelhandelskette Disney Store, deren Läden in Nordamerika und Japan im Rahmen von Lizenzverträgen von nicht zum Disney-Konzern gehörenden Dritten, in Europa da gegen von Disney selbst, betrieben werden.449 Zur Sparte der Disney Consumer Products zählt auch das breite Portfolio an Videospielen, Handy-Spielen und interaktiver Unterhaltung, das die Disney Interactive Studios als Teil der Disney Interactive Media Group entwickelt, veröffentlicht und weltweit vertreibt.450 443 444 445 446 447 448 449 450 Geschäftsbericht The Walt Disney Company 2008, S. 34. Unternehmensübersicht auf corporate.disney.go.com; www.movie.de (jeweils Stand: 12/2009). Unternehmensübersicht auf corporate.disney.go.com (Stand: 12/2009). The Walt Disney Company Fact Book 2008, S. 9. Unternehmensübersicht auf corporate.disney.go.com (Stand: 12/2009). Unternehmensübersicht auf www.disneyconsumerproducts.com (Stand: 12/2009). Unternehmensübersicht auf www.disneyconsumerproducts.com (Stand: 12/2009); The Walt Disney Company Fact Book 2008, S. 22. Unternehmensübersicht auf www.disneyconsumerproducts.com (Stand: 12/2009); Geschäftsbericht The Walt Disney Company 2008, S. 48; siehe zur Disney Interactive Media Group auch oben unter dem Abschnitt Media Networks. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 117 Zu Disney Consumer Products zählt im Printbereich außerdem Disney Publishing Worldwide, der weltweit größte Verlag für Kinderbücher und ‑zeitschriften.451 Zu Disney Publishing Worldwide gehören wiederum die Disney Global Book Group, Global Children’s Magazines, US Consumer Magazines und Disney English.452 Im September 2009 wurde zudem die interaktive Online-Biblio thek für Kinder Disney Digital Books (disneydigitalbooks.go.com) gestartet.453 Daneben besitzt Disney den Buchverlag Hyperion (General Interest und Sachbücher) über die Disney-ABC Television Group. Im September 2009 hat Disney zudem die Marvel Entertainment, Inc. für rund 4 Mrd. US‑Dollar übernommen. Der Comic-Verlag besitzt die Rechte an rund 500 Superhelden-Figuren wie X‑Men, Fantastic Four, Captain America, Hulk und Iron Man.454 Im August 2006 hat Disney dagegen die bislang an der Us Weekly LLC, dem Verlag des People-Magazin Us Weekly, gehaltene Beteiligung in Höhe von 50 % an die Wenner Media LLC verkauft.455 Sonstige Aktivitäten In der Mobiltelefonsparte bietet Disney mit seinen Filmen und Unternehmensmarken verbundene Klingeltöne, Hintergrundbilder und Spiele an.456 Der 2006 in den USA gestartete Handydienst Disney Mobile Family Center457 wurde Anfang 2008 eingestellt.458 Im gleichen Jahr wurde dagegen ein Disney-Mobile-Service in Japan gestartet.459 1.2.6 Viacom, Inc. Die Viacom, Inc. mit Sitz in New York, USA besteht in der heutigen Form seit 2006 und ist aus einer Abspaltung der „alten“ Viacom, Inc. hervorgegangen, die seitdem unter CBS Corporation (CBS Corp.) firmiert.460 Der neuen Viacom, Inc. wurden dabei die wachstumsträchtigeren inter nationalen Geschäfte um die Sender MTV, Nickelodeon und das Hollywood-Filmstudio Paramount Pictures sowie die im Filmvertrieb tätige Paramount Home Entertainment übertragen. Unter der CBS Corp. wurden hingegen die sich eher langsam entwickelnden, auf langfristige Wertschöpfung angelegten Segmente im US‑Markt, wie das Free‑TV-Geschäft um das CBS Network, die TV‑Produk tion, das Radio- und Außenwerbegeschäft sowie die Vergnügungsparks und Verlage, zusam mengefasst.461 Aufgrund der wachstumsorientierten und nicht nach Wertschöpfungsstufen aus gerichteten Unternehmensaufspaltung sind auch die beiden aus der ursprünglichen Viacom, Inc. hervorgegangenen Medienunternehmen CBS Corp. und „new“ Viacom, Inc. vertikal integriert.462 451 452 453 454 455 456 457 458 459 460 461 462 Disney Publishing Worldwide verkauft nach eigenen Angaben mehr als 250 Mio. Kinderbücher und mehr als 400 Mio. Kinderzeitschriften pro Jahr, Unternehmensübersicht auf corporate.disney.go.com (Stand: 12/2009). The Walt Disney Company Fact Book 2008, S. 22; Unternehmensübersicht auf www.disneyconsumerproducts.com (Stand: 12/2009). www.nytimes.com, Artikel vom 29. 09. 2009, „Disney Tries to Pull the Storybook Ritual Onto the Web“. corporate.disney.go.com, Pressemitteilung vom 31. 08. 2009, „Disney to acquire Marvel Entertainment“. The Walt Disney Company Fact Book 2008, S. 42. mobile.disney.go.com (Stand: 12/2009). Mit Überwachungsfunktion für Eltern, per GPS-Signal konnte der Aufenthaltsort der Kinder bestimmt und deren Telefon verhalten kontrolliert werden. Geschäftsbericht The Walt Disney Company 2008, S. 59. Geschäftsbericht The Walt Disney Company 2008, S. 48. SEC Filing vom 23. 11. 2005 i. S. CBS Corp. et al., Form S‑4, Accession Number 1047469-5-27389; vgl. dazu auch Beschluss der KEK i. S. MTV Networks, VIVA Fernsehen und VIVA Plus vom 28. 11. 2005, Az.: KEK 304-1 bis ‑4, I 1. Pressemitteilung der Viacom, Inc. vom 18. 10. 2005 (www.cbscorporation.com); vgl. auch Insa Sjurts, Strategien in der Medienbranche, 2005, S. 449. Insa Sjurts, Strategien in der Medienbranche, 2005, S. 452. Bundesweites Fernsehen 118 Gesamtumsatz in Mio. US‑Dollar nach Regionen in % USA Europa Sonstige 2008 2007 2006 14.625 13.423 11.361 71 19 10 73 17 10 76 15 9 Tabelle III – 13: Umsätze der Viacom, Inc. („new Viacom“) ohne CBS Corp. Quelle: Geschäftsbericht Viacom, Inc. 2008, SEC Form 10‑K, S. 37, 46, und Geschäftsbericht Viacom, Inc. 2007, SEC Form 10‑K, S. 41 Viacom, Inc. ist hauptsächlich auf dem Heimatmarkt in den USA aktiv, wobei die internatio nal erzielten Umsätze – insbesondere in Europa – zunehmend an Bedeutung gewinnen (vgl. Tabelle III – 13). Viacom erzielt durch Musikfernsehen, Film- und Musikproduktionen sowie Werbezeitenvermark tung auch Umsätze in Deutschland. Diesbezüglich werden im Finanzbericht des Unternehmens zwar keine eigenen Umsatzzahlen ausgewiesen, von den insgesamt in Europa erzielten Umsätzen entfielen im Jahr 2008 jedoch auf Deutschland und Großbritannien zusammen rund 48 % (2007: 49 %).463 1.2.6.1 Veranstalterbeteiligungen in Deutschland Viacom ist in Deutschland über ihre 100 %igen Tochtergesellschaften hauptsächlich im Bereich des Musik- und Kinderfernsehens aktiv (siehe Abbildung III – 17). Im frei empfangbaren Fernsehen senden die Musiksender MTV und VIVA Musik-, Unterhaltungs- und Lifestyle-Formate. Sie werden durch das deutsche Pay‑TV-Angebot MTV Entertainment und die genrespezifischen britischen464 Pay‑TV-Kanäle MTV Hits, MTV 2, MTV Dance, MTV Music, VH-1 Europe, VH-1 Classic sowie das Internet-Breitbandportal MTV Overdrive ergänzt.465 Seit 2009 ist zudem das HD‑Angebot MTVNHD in Deutschland empfangbar. Die VIVA Plus Fernsehen GmbH hält darüber hinaus eine Lizenz für eine deutschsprachige Version des Musikspartenprogramms VH‑1 Classic, ein Sendestart ist bisher 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 VIVA Comedy Central (bis 14. 01. 2007 VIVA Plus) MTV NICK (bis 11. 09. 2005 MTV 2 POP) – – 0,5 (0,3) 0,4 (0,3) 0,4 (0,3) 0,5 (0,3) 0,4 k. A. 0,6 (0,2) 0,4 0,5 0,6 k. A. 0,5 0,7 0,6 0,3 0,5 0,8 0,6 0,3¹⁾ 0,4 0,9²⁾ S Viacom, Inc. zuzurechnende Programme 0,8 1,4 1,2 1,7 1,8 2,2 2,1 1) Ab 01. 01. 2009 wird Comedy Central von 20:15 Uhr bis 06:00 Uhr auf NICK ausgestrahlt (Programmfenster). 2) Ab 01. 01. 2009 Intervall 06:00 Uhr bis 20:15 Uhr, vorher Intervall 03:00 Uhr bis 03:00 Uhr. Für die Programme MTV Hits, MTV 2, MTV Dance, MTV Music, MTV Entertainment, VH-1 Europe und VH-1 Classic liegen keine Zuschaueranteile vor. Tabelle III – 14: Der Viacom, Inc. zuzurechnende Zuschaueranteile (in Prozent) Quelle: AGF/GfK 463 464 465 Geschäftsbericht Viacom, Inc. 2008, SEC Form 10‑K, S. 46. Die aufgeführten Programme werden jeweils auf Grundlage einer britischen OFCOM-Lizenz veranstaltet. www.mtvnetworks.de (Stand: 12/2009). Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 119 jedoch nicht erfolgt.466 Die englischsprachige Version von VH‑1 Classic kann in Deutschland über Kabel und Satellit empfangen werden. Das Programm NICK ist ein frei empfangbares Kinderspartenprogramm, das durch die Bezahl angebote NICK Jr. und NICK Premium (vormals Nickelodeon) ergänzt wird. Im September 2008 wurde zudem Club NICK (www.clubnick.de) gestartet, ein werbefreies Online-Spiel- und Unterhal tungsportal, das auf Kinder von 8 bis 11 Jahren ausgerichtet ist. Das Comedy-Programm Comedy Central, das seit Mitte Januar 2007 das Programm VIVA Plus ersetzt, wird seit Januar 2009 nur noch als Fensterprogramm im Rahmen des Programms NICK verbreitet. Für die Nutzung auf mobilen Endgeräten dienen die Internetportale m.MTV.de, m.VIVA.tv und m.NICK.de. Auch das von der MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH veranstaltete Programm MTVmusic war speziell für den Empfang auf Mobilgeräten aufbereitet und wurde per Digital Multimedia Broadcasting (DMB) ausgestrahlt. Die Verbreitung wurde jedoch 2008 eingestellt und die Sendelizenzen zurückgegeben (siehe Kapitel III 2.2.2.9.3).467 Die MTV-Programme erreichen nach eigenen Angaben über 43 Mio. deutschsprachige Haus halte.468 Bis 2004 waren MTV und VIVA noch direkte Konkurrenten um die Marktführerschaft unter den Musiksendern mit ähnlichen Ergebnissen bei Personenreichweiten und Zuschaueranteilen.469 Mit der Übernahme der VIVA Media AG (heute VIVA Media GmbH) durch Viacom470 und der Eingliederung der VIVA-Sender in das Portfolio wurde ein Gesamtkonzept für beide Sender ent worfen. 1.2.6.2 Beteiligungsverhältnisse Beherrschender Gesellschafter der „neuen“ Viacom ist – wie bereits bei der „alten“ Viacom471 – die National Amusements, Inc., welche gegenwärtig mittelbar 81,6 % der Stimmrechte kontrolliert. Die Beteiligung an den Kapitalanteilen wurde inzwischen reduziert und beträgt derzeit noch 10,5 %. Weitere 9,6 % der Stimmrechte und 0,9 % der Kapitalanteile kontrolliert Mario J. Gabelli über mehrere ihm zurechenbare Zwischengesellschaften. Die übrigen 88,6 % der Kapitalanteile und 8,8 % der Stimmrechte befinden sich in Streubesitz.472 Die National Amusements, Inc. betreibt in den USA, Großbritannien, Russland und Lateinamerika über 1.500 Kinos unter den Marken Show case, Multiplex, Cinema de Lux und KinoStar und ist nach eigenen Angaben einer der größten Kinobetreiber in den USA.473 Sie wird von der Familie Redstone kontrolliert. Sumner Redstone ist Vorstandsvorsitzender und Vorsitzender der Geschäftsführung von Viacom, Inc. National Amusements, Inc. hat im Oktober 2009 angekündigt, Viacom- und CBS-Anteile im Volumen von rund 1 Mrd. US‑Dollar zu verkaufen. Die Einnahmen sollen zur Schuldentilgung ver wendet werden. National Amusements behält auch nach dem Verkauf jeweils über 75 % der Stimm rechte an Viacom und CBS und plant nach eigenen Angaben auch keine weitere Reduzierung der Anteile.474 466 467 468 469 470 471 472 473 474 Stand: 12/2009. www.digitalfernsehen.de, Artikel vom 28. 04. 2008, „Aus für DMB-Vermarktung und Watcha“, und vom 29. 04. 2008 „MFD gibt DMB-Sendelizenzen zurück“. In Deutschland, Österreich und der Schweiz, www.mtvnetworks.de (Stand: 12/2009). Vgl. zum seinerzeitigen Konkurrenzverhältnis die Ausführungen zu VIVA und VIVA Plus in Kapitel II 1.2.5.1 des Konzen trationsberichtes der KEK 2004. Beschluss der KEK vom 18. 08. 2004 i. S. VIVA, VIVA Plus, Az.: KEK 199/215/219/230. Die National Amusments, Inc. kontrolliert auch 81 % der Stimmrechte der Nachfolgerin der „alten“ Viacom, der heutigen CBS Corporation, Geschäftsbericht CBS Corporation 2008, Form 10‑K, S. II – 35. Beschluss der KEK vom 10. 11. 2009 i. S. Viacom, Az.: KEK 579-1 und ‑2, 1. 2. www.nationalamusements.com (Stand: 12/2009). Meldung auf www.reuters.com vom 14. 10. 2009, „Redstone sells more Viacom, CBS stock to pay off debt“. Bundesweites Fernsehen 120 100 Familie Redstone National Amusements, Inc. Mario J. Gabelli 81,6* (Z) 9,6* (Z) Streubesitz 8,8* Viacom, Inc. 100 Viacom International, Inc. 100 Viacom Holdings Germany LL.C. 100 VIVA Music Verwaltungs GmbH 100 VIVA Media GmbH 100 MTV2** 49 MTV MTV Entertainment 100 NICK (Comedy Central)*** VIVA 0 VIVA Music Fernsehen GmbH & Co. KG NICK Jr. 51 NICK Premium MTV Music** (ehem. MTV Base) MTV Hits** MTV Dance** VH-1 Classic** VH-1 Europe** MTV Networks Europe, L.P. (ehem. Nickelodeon) VH-1 Classic**** MTV Networks Germany GmbH Veranstalter, dessen Programm Viacom zuzurechnen ist *: **: ***: von Kapitalanteilen abweichende Stimmrechte englischsprachige Programme auf Grundlage einer Lizenz des OFCOM seit Januar 2009 wird Comedy Central nur noch als Fensterprogramm im Rahmen des Programms NICK verbreitet ****: deutschsprachige Version zurzeit noch nicht auf Sendung Z: Zwischengesellschaften ausgeklammert Abbildung III – 17: Veranstalterbeteiligungen und zuzurechnende Programme der Viacom, Inc. im bundes weiten Fernsehen Quelle: KEK Stand: 10/2009 Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 1.2.6.3 121 Geschäftsbereiche Viacom, Inc. unterteilt ihre Aktivitäten in die Segmente „Media Networks“ und „Filmed Entertain ment“. 1.2.6.3.1 Media Networks Das Segment Media Networks umfasst die Programmaktivitäten der Viacom, Inc. Dies sind u. a. die Programme MTV, MTV 2, mtvU, MTV Tr3 s, VH-1 Europe, VH-1 Classic, CMT: Country Music Television, Logo, Nickelodeon, Nick at Nite, NICK Jr. (bis 2009: Noggin), TeenNick (bis 2009: The N), Nicktoons, Comedy Central, Spike TV und TV Land.475 Unter dem Markennamen MTV betreibt Viacom weltweit Musikfernsehen. Zusätzlich zum Musikbereich baut MTV Networks international auch Aktivitäten im Kinderfernsehen (Nickelodeon) und im Comedybereich (Comedy Central, Para mount Comedy) aus. Nach eigenen Angaben erreichen Angebote des MTV Networks weltweit 660 Mio. TV‑Haushalte in 162 Ländern.476 MTV Networks strebt dabei eine regionale Differenzie rung der jeweils angebotenen Musikprogramme an.477 Auch bei unterschiedlichen Sprachversionen besteht ein Großteil der Sendezeit der Musikprogramme jedoch aus englischsprachigen Musik videos. Auf der weltweiten Präsenz im Musikfernsehsektor gründet die Stärke von MTV als globale Marke. In der Liste der „100 World’s Most Valuable Brands“ von Interbrand und Business Week stand die Marke MTV in der Kategorie Media-Brands 2008 zum neunten Mal in Folge auf dem ersten Platz („Best Global Pure Media Brand“).478 Ihren Wert beziffert die Consulting-Gruppe Inter brand mit rund sieben Mrd. US‑Dollar.479 Neben MTV Networks gehört zu Viacom zudem die Sendergruppe BET Networks (Black Enter tainment Television), die sich mit Unterhaltungs-, Musik- und Nachrichtenformaten an eine afro amerikanische Zielgruppe richtet. Zu BET Networks gehören die Sender BET, BETJ (Jazz, R&B und Soul), BET Gospel und BET Hip Hop. BET Networks kann in den USA, Kanada und der Karibik empfangen werden. BET International lizenziert BET-Inhalte für die internationale Verwertung, z. B. im Jahr 2008 für Großbritannien und Teile Afrikas. Weltweit erreichen BET-Inhalte rund 100 Mio. Haushalte.480 1.2.6.3.2 Filmed Entertainment Das Segment Filmed Entertainment umfasst die Produktion, die Finanzierung und die Vermark tung von Filmen und sonstigen Inhalten aus dem Unterhaltungsbereich.481 Im Jahr 2008 setzte sich der in diesem Segment generierte Gesamtumsatz wie folgt zusammen: Home Entertainment (45 %), Kinofilme (29 %), Lizenzeinnahmen (22 %) und sonstige Umsätze (4 %).482 Produktion und Vermarktung Unter der Paramount Pictures Corporation sind die Filmstudio-Aktivitäten der Viacom, Inc. ge bündelt (Produktion, Rechtehandel, Finanzierung und Vertrieb). Dazu gehören das Filmstudio Para mount Pictures, das zu den so genannten Major Studios zählt, dessen Sparten Paramount Vantage und Paramount Classics sowie MTV Films und Nickelodeon Movies. Im Januar 2006 hat Viacom, 475 476 477 478 479 480 481 482 Geschäftsbericht Viacom, Inc. 2008, SEC Form 10‑K, S. 5 f. Geschäftsbericht Viacom, Inc. 2008, SEC Form 10‑K, S. 11. Geschäftsbericht Viacom, Inc. 2008, SEC Form 10‑K, S. 11. Geschäftsbericht Viacom, Inc. 2008, SEC Form 10‑K, S. 5. www.viacombrandsolutions.de/de/sender/marken/mtv/positionierung.html (Stand: 12/2009). Geschäftsbericht Viacom, Inc. 2008, SEC Form 10‑K, S. 12. Geschäftsbericht Viacom, Inc. 2006, SEC Form 10‑K, S. 13. Geschäftsbericht Viacom, Inc. 2008, SEC Form 10‑K, S. 13. 122 Bundesweites Fernsehen Inc. über die Paramount Pictures das Studio DreamWorks LLC übernommen.483 Die dazu zählende DreamWorks-Filmbibliothek484 wurde noch in 2006 weiterverkauft,485 die exklusiven Vertriebsrechte dafür sind jedoch zunächst für die Dauer von fünf Jahren (mit Verlängerungsoption unter be stimmten Umständen) bei Paramount verblieben.486 Die seit 2004 selbständige Animationssparte von DreamWorks, die börsennotierte DreamWorks Animation SKG, war nicht Teil der DreamWorksÜbernahme. Paramount hat allerdings auch Vertriebsrechte an den Animationsfilmen dieses Unter nehmens.487 Im Juni 2008 wurde die Trennung von DreamWorks488 und Paramount bekannt ge geben.489 Das neue unabhängige Produktionsunternehmen um Steven Spielberg ist weiterhin unter der Marke DreamWorks tätig490 und hat die Fortführung von einem Teil der unter Paramount begonnenen Filmprojekte übernommen, wobei Paramount das Recht behält, sich an Finanzierung und Vertrieb zu beteiligen.491 Paramount wird weiterhin einige Kinofilme unter der Marke Dream Works veröffentlichen.492 DreamWorks verleiht und vermarktet seine Produktionen künftig über The Walt Disney Company (vgl. Kapitel III 1.2.5). Der Paramount-Filmrechtekatalog umfasst rund 1.100 Filme aus eigener Produktion sowie rund 2.400 zugekaufte Filmrechte.493 Die Produktionen der Paramount-Filmstudios werden weltweit ver marktet. International, d. h. außerhalb der USA und Kanada, erfolgte der Filmvertrieb bis 2006 über die United International Pictures (UIP), ein Gemeinschaftsunternehmen von Viacom und der Universal Studios, Inc.494 Ab Januar 2007 hat Paramount Pictures die Vermarktung der Filmproduktionen in 15 Schlüsselländern außerhalb Nordamerikas selbst übernommen. 2008 folgte die Eigenvermarktung in Japan und Spanien sowie seit Januar 2009 in Deutschland495. Das Gemeinschaftsunternehmen UIP soll jedoch für die Vermarktung in weiteren Gebieten zunächst noch fortbestehen.496 Die Vermarktung von Kinofilmen der Paramount Pictures, Paramount Classics, Nickelodeon Movies und MTV Films sowie Fernsehsendungen (z. B. von Nickelodeon) im Bereich Home Enter tainment (z. B. auf DVD und Blue-Ray-Discs) erfolgt in den USA und Kanada über die Paramount Home Entertainment und international über die Paramount Pictures International (in Deutschland über die Paramount Home Entertainment (Germany) GmbH). Sonstiges Viacom betreibt eine Vielzahl von Online-Angeboten im Internet. Dabei handelt es sich vor wiegend um senderbezogene Online-Auftritte (z. B. MTV.com, MTV.de VIVA.tv, NICK.com, NICK.de, VH1.com). Neben dem Internet verbreitet Viacom sendungsbezogene Inhalte zudem auf Mobil telefonen.497 483 484 485 486 487 488 489 490 491 492 493 494 495 496 497 Geschäftsbericht Viacom, Inc. 2006, SEC Form 10‑K, S. 3. Insgesamt 59 Filme. Verkauft wurde die Anteilsmehrheit an der DreamWorks-Tochter DW Funding, LLC, welche den Filmkatalog verwaltet. Eine Minderheitsbeteiligung wurde beibehalten. Zudem besteht unter gewissen Bedingungen ein Rückkaufsrecht nach fünf Jahren. Pressemitteilung unter www.viacom.com vom 05. 08. 2006, „Viacom Completes Sale Of Paramount Pictures’ DreamWorks Film Library“; Geschäftsbericht Viacom, Inc. 2006, SEC Form 10‑K, S. 37. Geschäftsbericht Viacom, Inc. 2008, SEC Form 10‑K, S. 37. Geschäftsbericht Viacom, Inc. 2008, SEC Form 10‑K, S. 37. Als Paramount-Tochter nunmehr DW Studios LLC (vormals DreamWorks LLC). Pressemitteilung unter www.viacom.com vom 10. 05. 2008, „Paramount and DreamWorks Principals Finalize Separation“. Vgl. www.dreamworksstudios.com (Stand: 12/2009). Geschäftsbericht Viacom, Inc. 2008, SEC Form 10‑K, S. 42. Geschäftsbericht Viacom, Inc. 2008, SEC Form 10‑K, S. 41. Geschäftsbericht Viacom, Inc. 2008, SEC Form 10‑K, S. 15. www.uip.com (Stand: 12/2009); Geschäftsbericht Viacom, Inc. 2008, SEC Form 10‑K, S. 16.; siehe zu UIP auch Kapitel III 1.2.7.3. Über die Paramount Pictures Germany GmbH. Geschäftsbericht Viacom, Inc. 2008, SEC Form 10‑K, S. 16. Geschäftsbericht Viacom, Inc. 2008, SEC Form 10‑K, S. 13 f. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 123 Die Aktivitäten von MTV Networks umfassen auch den Video-Spiele-Bereich. Viacom hat 2006 den Spieleentwickler Harmonix Music Systems, Inc. (u. a. Musikspiele „Guitar Hero“ und „Rock Band“) sowie die Atom Entertainment, Inc. mit den Online-Spieleseiten Shockwave.com und Addicting Games.com sowie der Web-Comedy-Seite atom.com übernommen.498 Paramount Licensing, Inc. betreibt weltweit die Lizenzierung von Paramount-Marken.499 Den weltweit agierenden Musikverlag Famous Music, der mit einem Katalog von mehr als 125.000 Titel zu den zehn größten Musikverlagen in den USA zählt, hat Viacom, Inc. 2007 an Sony/ATV Music Publishing verkauft. 1.2.7 NBC Universal, Inc. Die NBC Universal, Inc. zählt zu den zehn größten Medienunternehmen weltweit. In der gegen wärtigen Form ist NBC Universal aus einer im Mai 2004 vollzogenen Fusion der National Broad casting Company (NBC) und der Vivendi Universal Entertainment LLLP, der Unterhaltungssparte von Vivendi, hervorgegangen. NBC Universal veranstaltet über Tochterunternehmen mehrere Nachrichten- und Unterhaltungsprogramme in den USA, besitzt Produktionsunternehmen sowie mit den Universal Studios ein großes Filmstudio, unter dessen Marke auch drei Vergnügungsparks betrieben werden. 1.2.7.1 Veranstalterbeteiligungen in Deutschland In Deutschland veranstaltet die mittelbare Tochtergesellschaft NBC Universal Global Networks Deutschland GmbH die Pay‑TV-Programme 13th Street und SyFy500 und hält eine Zulassung für das Programm Studio Universal501. NBC Universal hält zudem gemeinschaftlich mit der A&E Tele vision Networks (AETN) sämtliche Anteile an der The History Channel (Germany) GmbH & Co. KG, welche die Programme History502 und The Biography Channel veranstaltet und darüber hinaus eine Zulassung für das bislang noch nicht auf Sendung gegangene Programm Crime & Investigation Network hält.503 AETN ist wiederum ein Gemeinschaftsunternehmen der Disney-Tochter DisneyABC Television Group, der The Hearst Corporation (je 37,5 %) und NBC Universal (25 %). Die Anteile der NBC Universal International GmbH, Veranstalterin des frei empfangbaren Unter haltungsspartenprogramms Das Vierte, wurden 2008 vollständig verkauft.504 Ebenso wurde 2008 die Beteiligung in Höhe von 8,2 % an der Veranstalterin des Programms GIGA Digital, der GIGA Digital Television GmbH, veräußert.505 Gesamtumsatz in Mio. US‑Dollar 2008 2007 2006 16.969 15.416 16.188 Tabelle III – 15: Umsätze von NBC Universal, Inc. Quelle: Geschäftsbericht General Electric Company, Inc. 2008, S. 26 498 499 500 501 502 503 504 505 Geschäftsbericht Viacom, Inc. 2008, SEC Form 10‑K, S. 40, 57; Pressemitteilungen vom 22. 09. 2006. www.paramountlicensing.com (Stand: 12/2009). Bis Juli 2009 Sci‑Fi Channel. Derzeit nicht auf Sendung. Vormals The History Channel. Beschluss der KEK vom 07. 11. 2006 i. S. The History Channel, Az.: KEK 367. Beschluss der KEK vom 19. 08. 2008 i. S. NBC Universal, Az.: KEK 506. Beschluss der KEK vom 10. 06. 2008 i. S. GIGA Digital, Az.: KEK 487. Bundesweites Fernsehen 124 In Deutschland ist zudem das paneuropäische Finanz- und Wirtschaftsnachrichtenprogramm CNBC Europe frei empfangbar, das europäische Schwesterprogramm des US‑amerikanischen Wirt schafts- und Finanznachrichtensenders CNBC. NBC Universal hält seit Anfang 2006 sämtliche An teile an CNBC Europe.506 Seit Juni 2008 besteht eine Kooperation mit dem Nachrichtenportal FOCUS Online hinsichtlich der Finanzberichterstattung („FOCUS Online Börse von CNBC“).507 Eine seit 2004 bestehende Kooperationsvereinbarung mit dem Nachrichtensender N24508, wonach CNBC Europe dem Sender deutschsprachige Beiträge zulieferte (z. B. Börsen-Berichterstattung), ist im Jahr 2008 ausgelaufen.509 1.2.7.2 Beteiligungsverhältnisse An der NBC Universal, Inc. halten derzeit510 noch die General Electric Company 80 % und die Vivendi S. A. 20 % der Anteile (jeweils mittelbar). General Electric und Vivendi haben sich mit der Comcast Corporation (Comcast) über den Verkauf von NBC Universal geeinigt. Danach übernimmt General Electric die Beteiligung von Vivendi in Höhe von 20 % und überträgt 51 % der Anteile an der NBC Universal auf Comcast. General Electric verbleibt damit zunächst noch eine Minderheits beteiligung in Höhe von 49 % an dem Gemeinschaftsunternehmen. Es besteht aber eine Ver kaufsoption (Put-Option), nach der General Electric dreieinhalb Jahre nach der Anteilsübertragung den Verkauf der Hälfte seiner verbleibenden Beteiligung an Comcast erzwingen kann. Nach weite ren dreieinhalb Jahren, also im siebten Jahr nach der Anteilsübertragung, kann zudem die Über nahme der restlichen Anteile verlangt werden.511 Die Übernahme von NBC Universal durch Comcast bedarf jedoch noch der Genehmigung der US‑amerikanischen Kartell- und Medienaufsichtsbehör den.512 Comcast ist der größte Kabelnetzbetreiber der USA und einer der Marktführer im Bereich der Telefon- und Internetanschlüsse.513 Zu Comcast gehören die Comcast Sports Group und die Programme E! Entertainment Television, Style Network, Golf Channel, VERSUS, G4, PBS KIDS Sprout und TV One.514 Die Aktien von General Electric befinden sich vollständig in Streubesitz. Im Konzern, einem der größten der Welt, stellt NBC Universal einen von fünf Hauptgeschäftsbereichen515 dar. Der Anteil von NBC Universal am Gesamtumsatz von General Electric betrug 2008 rund 9,3 %.516 General Electric erzielte 2008 einen Rekordumsatz in Höhe von 182 Mrd. US‑Dollar; der Gewinn in Höhe von 18,1 Mrd. US‑Dollar war der dritthöchste der Firmengeschichte.517 506 507 508 509 510 511 512 513 514 515 516 517 Ursprünglich ein Gemeinschaftsunternehmen mit der Dow Jones & Company. Pressemitteilung vom 09. 06. 2008 (www.tomorrow-focus.de). Pressemitteilung der ProSiebenSat.1 Media AG vom 18. 12. 2003 (www.prosiebensat1.de). www.horizont.net, Meldung vom 11. 12. 2008, „N24 kooperiert mit Deutschem Anleger Fernsehen“. Stand: 12/2009. Pressemitteilung vom 03. 12. 2009 (www.comcast.com). In diesem Fall durch das U. S. Department of Justice (US‑Justizministerium) und die Federal Communications Commis sion (FCC); vgl. Meldungen auf www.reuters.com vom 06. 01. 2010, „Justice Department to review Comcast NBC deal“, und vom 11. 11. 2009, „FCC conditions on Comcast-NBC could hurt synergy“. FTD vom 04. 12. 2009, „GE leitet Ausstieg aus Mediensparte ein“. www.comcast.com (Stand: 12/2009). Energy Infrastructure, Technology Infrastructure, NBC Universal, Capital Finance, Consumer & Industrial, Geschäftsbericht General Electric 2008, S. 88 f. Geschäftsbericht General Electric, Inc. 2008, S. 90. Geschäftsbericht General Electric, Inc. 2008, Summary. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 125 General Electric Company, Inc. Vivendi Universal S.A. The Walt Disney Company, Inc. 100 (Z) 37,5 (Z) 100 Universal Studios Holding I Corp. The Hearst Corporation 37,5 (Z) NBC Holding, Inc. 80 20 ( Z) A&E Television Networks (AETN) NBC – AE Holding, Inc. 25 100 NBC Universal, Inc., USA 100 (Z) 100 AETN Germany Holding LL.C. Universal Studios, Inc. 100 100 The History Channel (Germany) Beteiligungs GmbH 13th Street 50 50 SyFy Studio Universal* History NBC Universal Global Networks Deutschland GmbH Crime & Investigation Network* The Biography Channel The History Channel (Germany) GmbH & Co. KG *: derzeit nicht auf Sendung Z: Zwischengesellschaften ausgeklammert Veranstalter, dessen Programm NBC Universal zuzurechnen ist Abbildung III – 18: Veranstalterbeteiligungen und zuzurechnende Programme der NBC Universal, Inc. im bundesweiten Fernsehen Stand: 12/2009 Bundesweites Fernsehen 126 1.2.7.3 Geschäftsbereiche Zu NBC Universal gehört im Fernsehbereich mit NBC Television Network eine der größten Sender gruppen der USA. Zu dem Unternehmen gehören u. a. die US‑amerikanischen Sender NBC, USA Network, CNBC, MSNBC518, Bravo, Chiller, Oxygen, Sleuth, SyFy519, Universal HD und The Weather Channel520. Daneben betreibt NBC Universal das Sendernetzwerk Telemundo, das 16 eigene Sender sowie 45 Partnersender umfasst und sich an den hohen Anteil spanischsprechender Zuschauer in den USA richtet.521 Zu Telemundo gehören auch die Sender Telemundo Internacional/Puerto Rico und mun2.522 Der von Telemundo unabhängige spanischsprachige Sender KWHY‑TV in Los Angeles zählt ebenfalls zu NBC Universal. Im Unternehmensbereich NBC Local Media sind darüber hinaus zehn lokale NBC-Sender523 zusammengefasst. Das Programm NBC Weather Plus war von November 2004 bis Dezember 2008 auf Sendung und wurde im Zusammenhang mit der Beteiligung an The Weather Channel eingestellt. Zusätzlich zu den eigenen Sendern strahlen über 200 unabhängige Partnersender Programme von NBC Universal aus. Insgesamt werden so rund 99 % der US‑ameri kanischen Fernsehhaushalte erreicht.524 Im August 2007 hat NBC Universal die Sparrowhawk Media Group mit den Sendern Diva TV, Movies 24, Hallmark Channel und KidsCo übernommen.525 Die Sparrowhawk Media Group wurde zunächst in NBC Universal Global Networks und 2009 schließlich in Universal Networks um benannt. Unter Universal Networks sollen künftig die fünf Sender Universal Channel, 13th Street Universal, SyFy Universal, Diva Universal und Studio Universal zusammengefasst und als Flagg schiff-Marken neu positioniert werden.526 Die Expansionsbestrebungen von Universal Networks International halten weiter an: Der Medien konzern ist inzwischen von 14 Sendern im Jahr 2007 auf nahezu 70 Sender in 2009 angewachsen. 2010 sollen es 100 Sender sein.527 NBC Universal, News Corp., The Walt Disney Company und Providence Equity Partners be treiben zusammen das Gemeinschaftsunternehmen Hulu LLC mit dem Video‑on-Demand-Portal Hulu.com.528 Die Seite, die derzeit nur für Nutzer mit nordamerikanischer IP‑Adresse zugänglich ist, wächst rasant und verzeichnete im Februar 2009 bereits 34 Mio. Nutzer. Hulu.com liegt damit – je nach Marktforschungsunternehmen – unter den Webvideo-Anbietern zwischen Platz vier (Comscore) und zwei (Nielsen).529 Neben dem Fernsehsektor ist die Filmproduktion ein weiteres wichtiges Geschäftsfeld von NBC Universal. Universal Studios, Inc. ist eines der führenden Filmstudios Hollywoods. Das Unter nehmen produziert und vertreibt weltweit Film- und Fernsehprogramme sowie Videofilme. Zu 518 519 520 521 522 523 524 525 526 527 528 529 Ursprünglich ein Joint Venture von NBC Universal und der Microsoft Corporation. NBC Universal übernahm 2005 82 % der Anteile mit einer Option auf eine Übernahme auch der restlichen Anteile, Pressemitteilung vom 23. 12. 2005, www. msnbc.msn.com. Der Internet-Nachrichtendienst MSNBC.com wird dagegen weiterhin als gleichberechtigtes Joint Venture mit Microsoft fortgeführt. Bis Juli 2009 „Sci‑Fi Channel“. The Weather Channel wurde 2008 von NBC Universal zusammen mit den Finanzinvestoren Blackstone Group LP und Bain Capital LLC übernommen. www.nbcuni.com (Stand: 12/2009). www.tepuy.com und www.holamun2.com (jeweils Stand 12/2009). NBC New York (WNBC), NBC Los Angeles (KNBC), NBC Chicago (WMAQ), NBC Philadelphia (WCAU), NBC Bay Area (KNTV), NBC Dallas/Fort Worth (KXAS), NBC Washington (WRC), NBC Miami (WTVJ), NBC San Diego (KNSD), NBC Connecticut (WVIT). www.nbcuni.com (Stand: 12/2009). www.nytimes.com, Artikel vom 28. 08. 2007, „NBC Universal buys 18 Hallmark channels outside the U. S.“. www.infosat.de, Artikel vom 05. 10. 2009, „NBC Universal positioniert sich neu“; vgl. auch www.uninetworks.t v (Stand: 12/2009). www.infosat.de, Artikel vom 05. 10. 2009, „NBC Universal positioniert sich neu“. www.hulu.com/about (Stand: 12/2009). www.sueddeutsche.de, Artikel vom 07. 04. 2009, „Der Ruf von Hulu“. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 127 den Produktionen der Universal Media Studios530 gehören u. a. die Serien Emergency Room, Heroes, Law and Order, die Comedyserie The Office, die Spielshow Deal or No Deal oder die Talk-Show Jay Leno. Bis zur Fusion mit Vivendi Universal Entertainment besaß NBC als einziges der vier großen amerikanischen TV‑Unternehmen (NBC, CBS, ABC und FOX) kein Major Studio in Hollywood. Für die Produktion und den Vertrieb der Universal-Studios-Filme ist in erster Linie die Universal Pictures zuständig. Daneben ist Focus Features (früher USA Films) als Kunstfilmabteilung der Universal Studios zuständig für Produktion und Vertrieb der eigenen Spartenfilme sowie für die Distribution von Spartenfilmen Dritter. Zu den Universal Studios zählen darüber hinaus die im Animations bereich tätigen Universal Animation Studios und Universal Studios Home Entertainment (DVD- und Videovertrieb). United International Pictures (UIP) ist ein Gemeinschaftsunternehmen des ViacomStudios Paramount Pictures und der Universal Studios (je 50 % der Anteile).531 Es ist für den inter nationalen Vertrieb (d. h. außerhalb der USA und Kanada) der Filme beider Studios zuständig. Die Action- und Horrorfilm-Produktion Rogue Pictures wurde 2009 an Relativity Media verkauft.532 Neben den Hauptgeschäftsbereichen Fernsehen und Produktion betreibt NBC Universal Ver gnügungsparks und Merchandising. Die einzelnen Geschäftsbereiche arbeiten zum Teil eng zusammen: Produktionen der Universal Studios werden im Rahmen des NBC-Fernsehprogramms beworben (z. B. durch Darsteller als Studiogäste) und in den Freizeitparks thematisch aufgegriffen, wo schließlich auch die entsprechenden Merchandising-Artikel angeboten werden. Parallel dazu laufen Werbung und Merchandising im Internet. 1.2.8 News Corporation Ltd. Der von K. Rupert Murdoch geführte Medienkonzern News Corporation Ltd. (News Corp.) gehört zu den weltweit größten Medienkonzernen und ist in allen Medienteilmärkten und auf allen Wert schöpfungsstufen tätig. Die wichtigsten Geschäftsfelder des Konzerns liegen in den Bereichen Film- und Fernsehproduktion, Veranstaltung von werbefinanzierten Fernsehprogrammen, Pay‑TV sowie dem Betrieb von Pay‑TV-Plattformen, Buchverlage, Zeitschriften und Zeitungen. Nach eige 2006 2007 2008 2009 Gesamtumsatz in Mio. US‑Dollar 25.327 28.655 32.996 30.423 nach Regionen in Mio. US‑Dollar USA und Kanada Europa (einschl. Deutschland) Australasien und weitere Regionen 14.102 7.552 3.673 15.282 9.073 4.300 16.987 10.757 5.252 16.686 9.331 4.406 nach Geschäftsbereichen in % Filmed Entertainment Fernsehen Kabelfernsehen Satellitenfernsehen Zeitschriften und Beilagen Zeitungen und Informationsdienste Verlagswesen weitere Geschäftsbereiche 25 21 13 10 4 16 5 6 23 20 13 11 4 16 5 8 20 18 15 11 4 19 4 9 20 15 18 12 4 19 4 8 Tabelle III – 16: Umsätze von News Corp. und Anteile der Regionen und Geschäftsbereiche an Gesamt umsätzen von 2006 bis 2009 Quelle: Jahresbericht 2008 der News Corp., S. 78 ff.; Jahresbericht 2009 der News Corp., S. 55 530 531 532 Bis Juni 2007: NBC Universal Television Studio. www.uip.com (Stand: 12/2009). www.nytimes.com, Artikel vom 04. 01. 2009, „Universal Sells Rogue for $150 Million“. Bundesweites Fernsehen 128 nen Angaben machte der Konzern im Geschäftsjahr 2009 30.423 Mio. US‑Dollar Umsatz. Das ent spricht einem Gewinnrückgang von 8 % gegenüber dem Vorjahr.533 1.2.8.1 Beteiligungsverhältnisse Am stimmberechtigten Aktienkapital („Class‑B“-Aktien) der börsennotierten News Corp. halten ihr Chairman und Chief Executive Officer K. Rupert Murdoch 1,3 % und der Murdoch Family Trust, Reno, USA, 38,4 % der Anteile. Der Murdoch Family Trust wird von der Cruden Financial Services LL. C. verwaltet, die auch die mit den Anteilen verbundenen Stimmrechte ausübt. Da K. Rupert Murdoch einige der sechs Direktoren der Cruden Financial Services LL. C. bestimmen kann, könnten ihm nach US‑amerikanischen Wertpapierrecht als „Beneficial Owner“ (Nießbrauchsberechtigter, wirtschaftlicher Eigentümer) die Anteile des Murdoch Family Trust zuzurechnen sein; Rupert Murdoch hat dem indes widersprochen.534 Prinz Alwaleed Bin Talal Bin Abdulaziz Alsaud ist indirekt in Höhe von 7,0 % der Anteile an News Corp. beteiligt. Er hält die Mehrheit der Anteile an der Kingdom Holding Company, Saudi Arabien, die über die Kingdom 5‑KR‑11 Ltd. sämtliche Anteile an der Kingdom 5‑KR 62 Ltd. und der Kingdom 5‑KR 63 Ltd. hält. Letztere sind unmittelbar an News Corp. beteiligt.535 Die Kingdom Holding Company zählt zu den weltweit größten Investmentgesellschaften. Im Medienbereich hält sie nach eigenen Angaben auch Beteiligungen an der Time Warner, Inc. (ca. 5 %), der Walt Disney Company (unter 1 %), der Apple Computer, Inc. (ca. 5 %) und der eBay, Inc. (unter 1 %).536 Der Anteil der in Streubesitz befindlichen Aktien liegt bei 53,3 %. 1.2.8.2 Veranstalterbeteiligungen in Deutschland Seit 2008 hat sich News Corp. sukzessive an der Sky Deutschland AG beteiligt, so dass News Corp. nunmehr 45,42 % der Anteile an der Sky Deutschland AG hält.537 Im Zuge der Anteils erhöhung der News Corp. wurde im Juli 2009 nicht nur die Veranstalterin sowie deren Mutter gesellschaft von Premiere zu Sky Deutschland umfirmiert, sondern auch das gesamte Programm angebot von Premiere umbenannt. Die Programmplattform Sky Deutschland verfügte am 30. 06. 2009 über eine Abonnentenzahl von insgesamt 2,364 Mio. Abonnenten.538 Die Programme der SkyDeutschland-Plattform erreichten im Jahr 2008 einen Zuschaueranteil von 1,5 %, bezogen auf alle Fernsehhaushalte.539 Seit Mai 2008 strahlt News Corp. in Deutschland das Unterhaltungsspartenprogramm Fox Channel aus. Das Programm wird von der Fox International Channels Germany GmbH, einer mittelbaren 100 %igen Tochtergesellschaft von News Corp., veranstaltet.540 Fox Channel wird bun desweit als Pay‑TV-Programm über Satellit im Bouquet von arenaSat und über Kabel (Unitymedia) in Deutschland sowie in weiteren deutschsprachigen Gebieten einschließlich Österreich und der Schweiz verbreitet. Seit Oktober 2008 ist das Programm auch über die Sky-Plattform zu empfan gen. Der terrestrische und mobile Empfang sowie die Verbreitung als IPTV sind geplant. Die Be teiligung an der Plus Medien TV und Handels GmbH, die im bundesweiten privaten Fernsehen 533 534 535 536 537 538 539 540 Jahresbericht der News Corp. 2009, S. 55. Im Geschäftsjahr 2008 verzeichnete der Konzern noch einen Gewinnzuwachs von 21 % gegenüber dem Vorjahr, Jahresbericht der News Corp. 2008, S. 59. News Corp., Definitive Proxy Statement, 20. 08. 2009, S. 17 f. News Corp., Definitive Proxy Statement, 20. 08. 2009, S. 28. Unternehmensangaben, www.kingdom.com.sa (Stand: 9/2009). Beschluss der KEK vom 09. 03. 2010 i. S. Sky, Az.: KEK 604. Pressemitteilung der Sky Deutschland AG vom 13. 08. 2009. Vgl. zuletzt Beschluss der KEK vom 10. 11. 2009 i. S. Sky, Az.: KEK 582. Beschluss der KEK vom 08. 04. 2008 i. S. Fox Channel, Az.: KEK 485. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 129 das türkischsprachige Vollprogramm TGRT EU (vormals Fox Türk) veranstaltet, hat News Corp. 2008 aufgegeben.541 Ferner hält News Corp. mittelbar sämtliche Anteile an der Fox International Channel Italy S. r. l., die das Pay‑TV-Programm National Geographic Channel veranstaltet. Das Programm ist in Deutschland in einer deutschsprachigen Fassung über Sky, über die Satellitenplattform arenaSat, über die Kabelnetze von Kabel Deutschland, Kabel BW, Unitymedia und im Programmangebot von Eutelsat (KabelKiosk) sowie über die IPTV-Plattformen der Deutschen Telekom AG und der HanseNet Telekommunikation GmbH zu empfangen. Die englischsprachige Version des National Geographic Channel ist in Deutschland über Kabel als Bestandteil der Fremdsprachenpakete von Kabel Deutschland und Kabel BW zu empfangen. Des Weiteren wird in Deutschland das von BSkyB veranstaltete englischsprachige Programm Sky News über Satellit (ASTRA), Kabel (Kabel Deutschland, Kabel BW, Unitymedia) und die IPTVPlattform der HanseNet Telekommunikation GmbH verbreitet. Darüber hinaus ist News Corp. auf dem deutschen Medienmarkt über die 100 %ige Tochter gesellschaft Twentieth Century Fox mit der Twentieth Century Fox of Germany GmbH (Kinofilm verleih) und Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH (Vertriebsgesellschaft von Filmen und TV‑Programmen auf DVD und Video) vertreten. DVD-Verkäufe bilden die nach gelagerte, immer wichtiger werdende Einnahmequelle, ebenso wie der DVD-Online-Verleih bzw. das kostenpflichtige Streaming von Filmen. News Corp. ist ferner in Höhe von 49 % der Anteile an der NDS Group plc. beteiligt542, die im Bereich der Verschlüsselungstechniken für digitale Fernsehdienste tätig ist. In Deutschland wird ihre Verschlüsselungstechnik NDS VideoGuard von den Plattformbetreibern Kabel BW, Tele Columbus GmbH und Vodafone AG & Co. KG verwendet. Sky Deutschland verwendet derzeit das Verschlüsselungssystem Nagravision. Über lange Zeit hielt sich News Corp. vor Investitionen in das Internet zurück. Im Jahr 2005 wurde dann Fox Interactive Media als neuer Internet-Geschäftsbereich aufgebaut und damit die Grundlage einer systematisch starken Marktposition im Bereich von Netzdiensten und im Vertrieb aufgebaut.543 Damit verbunden waren Neuerwerbungen wie Videospiel-Websites von IGN Enter tainment, das Lifestyle-Portal AskMen.com sowie die College-Sport-Website Scout. Ebenso im Jahr 2005 übernahm News Corp. das soziale Netzwerk MySpace.com. MySpace hat weltweit über 260 Mio.544 Mitglieder und verfügt über länderspezifische Communities in 29 Ländern, u. a. in den USA, Großbritannien, Japan, Australien, Mexiko, Kanada, Italien, Spanien, Irland, Frankreich und Deutschland.545 MySpace.com Deutschland startete 2006 und hat inzwischen 4,18 Mio. Mitglieder in Deutschland. MySpace.com Deutschland wird betrieben von der Fox Interactive Media Germany GmbH mit Sitz in Berlin. Im September 2008 wurde MySpace Music gestartet. Das anzeigenfinan zierte Musikportal bietet Nutzern die Möglichkeit, nach Künstlern und Songtiteln zu suchen und entsprechende Treffer kostenlos anzuhören. Nach jahrelanger Marktführerschaft unter den sozialen Netzwerken in Deutschland ist die Plattform nun auf Rang vier der in Deutschland vertretenen sozialen Netzwerke gefallen.546 Im März 2007 wurde die TV‑Streaming-Plattform Hulu gestartet, 541 542 543 544 545 546 Die medienkonzentrationsrechtliche Prüfung dieser Beteiligungsveränderung ist Gegenstand des Verfahrens KEK 524 und noch anhängig. Im Februar 2009 hat News Corp. seine Anteile an NDS von 73 % auf 49 % reduziert, mit der Folge, dass NDS nicht länger als Aktiengesellschaft an der Börse geführt wird, Jahresbericht der News Corp. 2009, S. 29. Insa Sjurts, Strategien der größten Medienkonzerne, in: Internationales Handbuch der Medien, S. 89 (97). Pressemitteilung von ComScore vom 15. 01. 2009, http://www.comscore.com/press/release.asp?press=2685, (Stand: 1/2009). Jahresbericht der News Corp. 2008, S. 43. VZ-Netzwerke insgesamt (8,71 Mio.), Facebook (6,16 Mio.), wer-kennt-wen (5,96 Mio.), Studi‑VZ (4,28 Mio.), faz-online vom 29. 08. 2009. Bundesweites Fernsehen 130 K. Rupert Murdoch 1,3 Murdoch Family Trust 38,4 Streubesitz 53,3 7,0 (Z) aufgrund von Auslandslizenzen veranstaltete, in Deutschland empfangbare Programme: National Geographic Channel (100 %) Sky News (über BSkyB) News Corporation 70,99 1,41 Prinz Alwaleed 100 100 News Publishing Australia Limited 27,60 Fox Entertainment Group, Inc. 100 Newscorp Investments 100 Fox International, Inc. News America, Inc. 100 100 Fox International Channels (US), Inc. News Corp. Europe, Inc. 100 100 Fox Channel News Netherlands B.V. Fox International Channels Germany GmbH 100 News Adelaide Holdings B.V. Streubesitz (inkl. Fininvest S.p.A. 2,517 %) 45,2 45,42 10,11 Odey Asset Management LL.P. Sky Deutschland AG 4,73 Taube Hodson Stonex Partners Ltd. 100 Sky (Sky Cinema 1/Sky Cinema HD, Sky Cinema +1, Sky Cinema +24, Sky Action, Sky Comedy, Sky Emotion, Sky Nostalgie, HD Vitrine, Sky Krimi, Sky Sport HD, Sky Sport Info, Sky Info, Sky Fußball Bundesliga, Sky Sport 1, Sky Sport 2, Sky Cinema Hits sowie Big Brother, Sky Select und Sky Select +) Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG Veranstalter, dessen Programm News Corp. zuzurechnen ist E: Zurechnung aufgrund der Möglichkeit der Einflussnahme auf wesentliche Programmentscheidungen durch die Plattformbetreiberin Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG (§ 28 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 RStV) von Dritten veranstaltete, auf der SkyPlattform ausgestrahlte Programme, die Sky zuzurechnen sind: (E) Discovery Channel Discovery HD Focus Gesundheit Junior Classica beate-uhse.tv GoldStar TV Heimatkanal Romance TV Spiegel Geschichte Z: Zwischengesellschaften ausgeklammert Abbildung III – 19: Veranstalterbeteiligung der News Corp. im bundesweiten deutschen Fernsehen Stand: 03/2010 Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 131 die bereits ausgestrahlte Fernsehprogramme von mehr als 130 Anbietern, u. a. von FOX, NBC Uni versal, MGM, Sony Pictures Television und Warner Bros., online abrufbar macht und durch Werbung finanziert wird. Miteigentümer an Hulu sind neben News Corp. NBC Universal und die Providence Equity Partners.547 Im Oktober 2008 erwarb die Fox Entertainment Group, Inc., ein Tochterunternehmen der News Corp., die verbliebenen Anteile der VeriSign, Inc. in Höhe von 49 % an dem ehemaligen Joint Venture Jamba GmbH. Seitdem gehört das Unternehmen zu 100 % zu News Corp. und wurde in Fox Mobile Distribution GmbH umbenannt.548 Jambas Produktportfolio umfasst Handyspiele, Musik angebote (Klingeltöne) sowie Logos und Screensaver für Mobiltelefone. Die Fox Mobile Distribu tion GmbH betreibt den Telemediendienst Jamba! TV, der hauptsächlich Musikclips sendet und Klingeltöne anbietet. Jamba! TV wird digital über Satellit und als Live-Stream im Internet ver breitet. 1.2.8.3 Internationale Medienaktivitäten Die Geschäfte von News Corp. zeigen eine breite internationale Ausrichtung auf die USA, Kanada, Australien, Lateinamerika, Südostasien und Europa. Schwerpunkte der europäischen Aktivitäten von News Corp. sind Großbritannien und Italien. Fernsehen Die News Corp. verfügt weltweit über 140 Fernsehsender, die in insgesamt 32 Sprachen ausge strahlt werden. In den USA werden die der News Corp. zuzurechnenden Fernsehsender maßgeblich von MyNetworkTV, Inc., der FOX Broadcasting Company und der Fox Televisions Stations, inbegriffen Wirtschafts‑TV-Sender Fox Business Channel, Fox News Channel und Fox Cable Networks, ver breitet. Ferner veranstaltet News Corp. auch National Geographic Channel in unterschiedlichen Ausgaben für den heimischen Markt in den USA, für Lateinamerika, für Europa und eine inter nationale Ausgabe. In Großbritannien ist News Corp. mittelbar mit 39,1 % der Anteile an dem Unternehmen British Sky Broadcasting plc. (BSkyB) beteiligt. BSkyB, das 1990 aus der Fusion von Sky Television plc. und British Broadcasting Limited hervorgegangen ist, bietet als Triple-Play-Anbieter Breitbandund Telefondienste an und veranstaltet Fernsehprogramme. BSkyB betreibt die digitale Pay‑TVSatellitenplattform Sky Digital und veranstaltet eine Vielzahl von Programmen, wie zum Beispiel Sky News, Sky One und Sky Travel, selbst. Eine große Anzahl von weiteren Programmen wird von News Corp. und von Gemeinschaftsunternehmen veranstaltet, bei denen BSkyB oder News Corp. einer der Partner ist. Insgesamt führt BSkyB weit über 300 digitale Fernsehprogramme auf, die über Sky Digital erhältlich sind. Der Zuschaueranteil der Sky-Programme lag im August 2009 in Großbritannien bei 8,3 %.549 Laut eigenen Angaben verzeichnete die Pay‑TV-Satellitenplattform Sky Digital im Juni 2009 9,442 Mio. Abonnenten in Großbritannien und Irland.550 Virgin Media, der größte Kabelnetzbetreiber Großbritanniens und Konkurrent von BSkyB im Pay‑TV-Bereich, verfügte im dritten Quartal 2008 lediglich über rund 3,6 Mio. angeschlossene Fernsehhaushalte551. 547 548 549 550 551 Konzerndarstellung, http://www.hulu.com/about, (Stand: 2/2009). http://www.jamba.de/corp/ueber-jamba/daten-fakten/ (Stand: 1/2009); Jahresbericht der News Corp. 2009, S. 66. http://www.barb.co.uk /report/monthlyViewingSummary?period[]=20090801&button_submit=View+Figures, (Stand: 10/2009). Jahresbericht der British Sky Broadcasting Group plc. 2009, S. 6. The Communications Market: Digital Progress Report, Digital TV, Q3 2008 des Office of Communications, http://www. ofcom.org.uk /research/t v/reports/dtv/dtu_2008_03/q3_2008.pdf, (Stand: 1/2009). 132 Bundesweites Fernsehen Ferner bietet BSkyB mit Sky Mobile TV auch Handy-Fernsehen an. Im Jahr 2006 startete BSkyB mit Sky HD seinen HDTV-Service und schloss den Erwerb des Breitband-Internetproviders Easynet ab. Der Kauf von Easynet ermöglichte BSkyB den Einstieg in den Triple-Play-Markt. Ende 2006 erwarb BSkyB 17,9 % der Anteile an der ITV plc., der größten privaten Free‑TVSendergruppe Großbritanniens mit einem im August 2009 erreichten Zuschaueranteil von 14,2 %.552 ITV veranstaltet die frei empfangbaren Fernsehprogramme ITV1, ITV2, ITV3, ITV4, ITV HD sowie CITV und hält 75 % der Anteile an GMTV Ltd., dem Veranstalter von GMTV (Good Morning Tele vision). Am 29. 01. 2008 entschied jedoch das Department for Business Enterprise & Regulatory Reform (BERR), dass BSkyB seine Beteiligung an ITV aus Wettbewerbsgründen auf 7,5 % der Anteile reduzieren muss. Es stützte sich dabei unter anderem auf den Bericht der Competition Commission vom 14. 12. 2007. Diese hatte festgestellt, dass BSkyB angesichts der absoluten und relativen Höhe ihrer Beteiligung an ITV sowie ihrer Marktstellung und Branchenkenntnisse in der Lage ist, wesent lichen Einfluss („material influence“) auf die Geschäftspolitik von ITV zu nehmen und BSkyB und ITV deshalb nicht mehr als getrennte Unternehmen i. S. v. § 26 Enterprise Act 2002 anzusehen sind. Die Competition Commission hielt es für wahrscheinlich, dass dies zu einer wesentlichen Verringerung des Wettbewerbs im Markt der Fernsehdienste („all‑TV market“, umfasst Free- und Pay‑TV) führt, z. B. durch Anreize für BSkyB, Investitionen von ITV im Bereich der Inhalte-Produk tion und des Programmeinkaufs zu reduzieren, um den Wettbewerbsdruck durch das frei emp fangbare Fernsehen zu mildern. Der Verlust an Rivalität zwischen ITV und BSkyB könne zu einem Verlust an Qualität, Innovation sowie zu ansteigenden Preisen für audiovisuelle Dienste führen.553 Im Sinne der Competition Commission hat am 29. 09. 2008 auch das Competition Appeal Tribunal entschieden554 und den erhobenen Rechtsbehelf von BSkyB nicht zugelassen.555 Die direkte Be rufung zum Court of Appeal wurde jedoch zugelassen. Am 21. 01. 2010 entschied auch der Court of Appeal im Sinne der Vorgängerinstanzen. Die Revision zum Supreme Court steht jedoch offen.556 In Italien betreibt News Corp. die Pay‑TV-Satellitenplattform Sky Italia, die im Sommer 2003 aus der Fusion der italienischen Pay‑TV-Dienste Stream und Telepiú entstanden ist. Sky Italia bietet insgesamt rund 200 Fernsehprogramme, 25 Radiosender und mehrere interaktive Dienste an.557 Ergänzt wird das Angebot durch verschiedene Pay-per-View-Kanäle. Im März 2008 verfügte Sky Italia nach eigenen Angaben über 4,5 Mio. Abonnenten.558 Seit Jahren dominieren jedoch die private Mediaset-Gruppe mit Canale 5, Italia 1 und Retequattro sowie die öffentlich-rechtliche Rai mit Rai Uno, Rai Due und Rai Tre den italienischen Fernsehmarkt. Diese sechs Programme ver einen ca. 90 % der Fernsehnutzung auf sich. Im Herbst 2009 hat Sky Italia gegen die MediasetGruppe Klage erhoben. Grund hierfür war, dass Sky Italia auf den reichweitenstarken Sendern der Mediaset-Gruppe für die Sky Programme Werbung schalten wollte. Die Mediaset-Gruppe hat diese Vorwürfe jedoch zurückgewiesen. 2009 hat News Corp. seine Medienaktivitäten in Asien neu aufgestellt: Der ursprüngliche ein heitliche Geschäftszweig der STAR Group Ltd.559 wurde in drei Geschäftsbereiche aufgeteilt: STAR Greater China, STAR India und FOX International Channels. STAR Greater China ist der Geschäfts 552 553 554 555 556 557 558 559 http://www.barb.co.uk /report/monthlyViewingSummary?period[]=20090801&button_submit=View+Figures, (Stand: 10/2009). Bericht der Competition Commission vom 14. 12. 2007, S. 4 ff. Competition Appeal Tribunal, [2008] CAT 25, 29. 09. 2008; Cases 1095/4/8 /08 und 1096/4/8 /08. Competition Appeal Tribunal, [2008] CAT 35, 04. 12. 2008, Cases 1095/4/8 /08 und 1096/4/8 /08. Times online vom 22. 01. 2010 „BSkyB loses fight on ITV stake“. http://www.digitalfernsehen.de/specials/df_caps_80530.html (Stand: 1/2009). http://www.sky.it/corporate/pagine/affiliati/tuttosusky.shtml (Stand: 10/2009). Ein Überblick über die Beteiligungen von STAR Group Ltd. an Fernsehprogrammen und Medienunternehmen im asiati schen Raum findet sich unter: http://www.startv.com/corporate/corporate_star_ventures.html (Stand: 9/2009). Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 133 zweig, der chinesischsprachiges Fernsehen und Produktion umfasst. Hierzu gehören fünf chinesisch sprachige Fernsehsender (Star Chinese Channel, Xing Kong, Star Chinese Movies, Star Chinese Movies 2 und Channel [V]). Ferner betreibt STAR Greater China noch die Vertriebsgesellschaft Fortune STAR und den als Joint Venture betriebenen Fernsehveranstalter Phoenix Satellite Tele vision Holdings Ltd.560 sowie das Produktionsunternehmen Fox STAR Studios Chinese Film Produc tion.561 STAR India ist nach Auskünften von News Corp. der führende Fernsehveranstalter in Indien. STAR India betreibt 19 Fernsehsender in acht Sprachen, darunter ist der Marktführer STAR PLUS. 2008 erweiterte News Corp. sein Angebot in Indien. Es wurden die Programme Star Pravah und Star Jalsha gestartet. Die Sender werden nicht nur in Indien ausgestrahlt, sondern erreichen auch die indischen Migranten in den USA, Großbritannien, dem Mittleren Osten, Australien, Neuseeland, Singapur und Hongkong. Des Weiteren verwaltet STAR India die Beteiligungen von News Corp. an dem DTH562-Betreiber Tata Sky und der Kabelgesellschaft Hathway sowie an den Fox Star Studios India, die Hollywoodfilme in Indien vertreiben und eigenständige Bollywood-Werke produzieren.563 FOX International Channels kombiniert Star World, Star Movies und Channel [V] International mit Fernsehprogrammen der Marken FOX und National Geographic Channel. Aufgabe von FOX International Channels ist es nach Angaben von News Corp., Asiens größtes Fernsehnetzwerk mit 37 Fernsehkanälen, die insgesamt bis zu 426 Mio. Haushalte erreichen, zu verwalten. Im Herbst 2009 wurden Gerüchte laut, dass News Corp. eine Beteiligung von 20 % an Rotana Media des Prinzen Alwaleed bin Talal anstrebe.564 Mit dieser Beteiligung würde News Corp. erst mals auf dem arabischen Markt aktiv. Die Beteiligung von News Corp. an den lettischen Privatsendern LNT, mit einem Zuschauer anteil von 16,8 % im Jahr 2009, und TV 5 (3,9 % Zuschaueranteil) wurde im Frühjahr 2010 auf gegeben.565 Die verbreitete Auffassung einer Beteiligung News Corp. an dem georgischen Privat sender Impedi.TV bzw. einer einjährigen Übernahme des Management im Jahr 2007 kann offiziell nicht bestätigt werden. Seine Anteile an dem Veranstalter des polnischen Fernsehprogramms TV Puls hat News Corp. im November 2008 aufgegeben. Zeitungen und Zeitschriften Die Aktivitäten des Unternehmens im Zeitungsgeschäft liegen in der Veröffentlichung von landes weiten Zeitungen in Großbritannien, den USA sowie der Veröffentlichung von ca. weiteren 146 Zei tungen in Australien. News Corp. verbreitet mit dem Wall Street Journal die auflagenstärkste Zeitung (Auflage: 2,024 Mio. in 2008) der USA. In Großbritannien gibt News Corp. mit News of the World (2.931.657) und The Sun (2.851.884) die auflagenstärksten Zeitungen heraus.566 Ferner verlegt 560 561 562 563 564 565 566 Beteiligte der Phoenix Satellite Television Holdings Ltd. sind Today’s Asia Ltd. (37,42 %), die von dem Geschäftsführer von Phoenix Television Holdings Ltd. Liu Changle zu 93,3 % und Chan Wing Kee zu 6,70 % gehalten werden, Extra Step Investments Ltd. (19,84 %), eine 100 %ige Tochtergesellschaft der China Mobile (Hong Kong) Group Ltd,. die ihrer seits eine Tochtergesellschaft der China Mobile Communications Corporation ist, Xin Kong Chuan Mei Group Co. Ltd. (17,58 %), eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Star Group Ltd., die wiederum eine 100 %ige Tochtergesellschaft der News Corp. ist, China Wise International Ltd. (8,32 %) und Streubesitz (16,7 %), Jahresbericht der Phoenix Satellite Tele vision Holdings Ltd. 2008, S. 80, 81. Pressemitteilung der News Corp. vom 18. 08. 2009, http://www.newscorp.com/news/news_423.html (Stand: 9/2009). DTH: Direct‑to-Home (Satellitenempfang). Pressemitteilung der News Corp. vom 18. 08. 2009, http://www.newscorp.com/news/news_423.html (Stand: 9/2009). Im Dezember 2009 wurde bekannt, dass die Beteiligung kurz vor einem Abschluss stehe. News Corp. erwerbe danach einen Anteil von 10 % mit dem Recht auf den Erwerb weiterer 10 %, Egypt News online vom 13. 12. 2009, „News Corp tie‑up imminent: Saudi Rotana“. epd vom 24. 03. 2010 „Lettland: Rupert Murdoch verkauft zwei Fernsehsender“. http://www.abc.org.uk /cgi-bin/gen5?runprog=nav/abc&noc=y (Stand: 1/2009). Bundesweites Fernsehen 134 News Corp. noch The Times (600.962) und The Sunday Times (1.155.589)567. Diese Titel sind zum Teil auch in Deutschland erhältlich. Das von der News Corp. im Jahr 2007 übernommene Verlags haus Dow Jones & Co. gibt mit dem Wall Street Journal Europe eine europäische Ausgabe des US‑amerikanischen Wall Street Journal heraus. Außerdem vertreibt Dow Jones einige seiner inter nationalen Zeitschriften in Deutschland, nämlich Barron’s, Financial News, Private Equity News und die beiden Newsletter Dow Jones Finanz- und Wirtschaftsspiegel und Dow Jones Europe. Das Verlagshaus Dow Jones & Co. betreibt ferner die Nachrichtenagentur Dow Jones newswires. Zum Verlagshaus gehörte auch mit dem Dow-Jones-Index einer der wichtigsten Börsenindexe weltweit, dieser wurde im Sommer 2009 jedoch von News Corp. zum Verkauf angeboten. Durch den Erwerb des Verlagshauses hat News Corp. Zugriff auf wertvolle Content-Ressourcen zur Be stückung des neuen Fox Business Channels.568 Ferner veröffentlicht News Corp. in den USA Zeitun gen, wie die New York Post. Filmed Entertainment – Produktion Der Geschäftsbereich Filmed Entertainment umfasst die Produktion, die Finanzierung und die Ver marktung von Filmen und sonstigen Inhalten aus dem Unterhaltungsbereich.569 Im Jahr 2009 machte der Umsatz im Segment Filmed Entertainment 20 % des Gesamtumsatzes von News Corp. aus. Fox Filmed Entertainment gehört zu den sechs Hollywood Major Studios und ist nach eigenen Angaben eine der weltweit größten Filmproduktionsfirmen.570 Unter Fox Filmed Entertainment sind die einzelnen Film- und Fernsehstudio-Aktivitäten der Twentieth Century Fox Film Corporation (sowie International, Home Entertainment und Licensing and Merchandising), Fox 2000 Pictures, Fox Searchlight Pictures, Fox Music, Blue Sky Studios, Twentieth Century Fox Television, Fox Tele vision Studios und Twentieth Television gebündelt. Zum Filmportofolio gehören u. a. auch die weltweit erfolgreichsten Filme Titanic (1997) und Avatar (2010). Weitere Geschäftsbereiche Zu den Geschäftsbereichen von News Corp. gehört auch das konzerneigene Verlagshaus Harper Collins Publisher. Zu dem Unternehmen HarperCollins gehören Tochterfirmen in Kanada, Groß britannien, Australien/Neuseeland und Indien sowie die christlich ausgerichtete Verlagstochter Zondervan. Auf die gleiche Zielgruppe ist auch fox faith, die christlich ausgerichtete Tochtergesell schaft von Murdochs Filmstudio 20th Century Fox, gerichtet. News Corp. ist in allen Wertschöpfungsstufen der Medienbranche breit aufgestellt und fokus siert dort zunächst die Bereiche Content-Packaging und Medien-Distribution. Insbesondere durch den Erwerb des Dow-Jones-Konzerns zielen die Aktivitäten mittlerweile auch auf die ContentProduktion. Darüber hinaus ist das Unternehmen im Telekommunikationsbereich und hierbei bei der Unterhaltung von Netzdiensten und des dazugehörigen Vertriebes aktiv. Im Markt für britische Tageszeitungen und im britischen Satelliten‑TV-Markt hat das Unternehmen Marktführer schaft.571 567 568 569 570 571 Die regionale Gratiszeitung thelondonpaper wurde im August 2009 eingestellt. Insa Sjurts (siehe Fn. 543), S. 89 (97). Jahresbericht von News Corp. 2009, S. 22. http://www.newscorp.com/operations/index.html (Stand: 02/2010). Insa Sjurts (siehe Fn. 543), S. 89 (97). Fox Pan American Sports 33% National Geographic Channel International 52% National Geographic Channel Domestic 67% National Geographic Channel Latin America 52% National Geographic Channel Europe 52% STATS 50 % Big Ten Network 49% FOX News Channel FOX Business Network Fox Cable Networks: FX Fox Movie Channel Fox Regional Sports Networks Fox Soccer Channel SPEED FUEL TV FSN Fox Reality Channel Fox College Sports Fox International Channels USA, Kanada, Europa, Australien und Neuseeland HarperCollins Publishers USA und Kanada News America Marketing Group: In-Store FSI (SmartSource Magazine) SmartSource iGroup News Marketing Canada Asien HarperCollins India 40% VERLAGSWESEN LAPTV 55% Telecine 13% FOX Telecolombia 51% Lateinamerika Australien und Neuseeland FOXTEL 25% Sky Network Television Limited 44% Premium Movie Partnership 20% Europa Sky Italia: Sky Sport Sky Calcio Sky Cinema Sky TG24 British Sky Broadcasting 39%: Artsworld Sky News Sky Sports Sky Travel Sky One Sky Movies Sky Deutschland 39,96% ZEITSCHRIFTEN STAR: Asianet Asianet Plus STAR PLUS STAR ONE STAR WORLD STAR SPORTS STAR Cricket STAR UTSAV STAR PRAVAH STAR JALSHA VIJAY SITARA SURVANA XING KONG STAR CHINESE CHANNEL STAR CHINESE MOVIES STAR CHINESE MOVIES 2 STAR MOVIES STAR GOLD STAR NEWS 26% STAR ANANDA 26% STAR MAJHA 26% CHANNEL [V] CHANNEL [V] THAILAND 49% ESPN STAR SPORTS 50% STAR Jupiter 81% PHOENIX SATELLITE TELEVISION 18 % ANTV 20% TATA SKY 20% Hathway Cable and Datacom 22% Asien Europa NDS 49% London Property News 58% Globrix 50% BrandAlley UK 49% News Outdoor Group News Corporation Stations Europe Multimedia Holdings 50% milkround.com SONSTIGES Asien The Wall Street Journal Asia The Far Eastern Economic Review Europa The Times The Sunday Times The Sun News of the World The Wall Street Journal Europe STOXX 33% eFinancialNews The Times Literary Supplement USA New York Post Community Newspaper Group The Wall Street Journal Dow Jones Newswires Dow Jones Indexes Factiva Barron’s MarketWatch Dow Jones Financial Information Services Dow Jones Client Solutions Dow Jones Local Media Group SmartMoney 50% Asien STAR DEN 50% Australien und Neuseeland National Rugby League 50% News Digital Media Rugby Union realestate.com.au 58% Fiji The Fiji Times Sunday Times Papua New Guinea Post Courier 63% Australien Fast 150 Titel, (ausgewählte Titel): The Australian The Weekend Australian The Daily Telegraph The Sunday Telegraph Herald Sun Sunday Herald Sun The Courier-Mail Sunday Mail (Brisbane) The Advertiser Sunday Mail (Adelaide) The Mercury mX Sunday Tasmanian The Sunday Times Northern Territory News Sunday Territorian ZEITUNGEN und NACHRICHTENDIENSTE Fox Interactive Media: MySpace IGN Entertainment Fox Audience Network RottenTomatoes AskMen FoxSports.com Scout WhatIfSports kSolo Flektor Photobucket Fox Mobile Entertainment hulu 32% Slingshot Labs Jamba ONLINE Lateinamerika Canal Fox USA Fox Filmed Entertainment: Fox 2000 Pictures Fox Searchlight Pictures Fox Music 20th Century Fox Film Corporation 20th Century Fox Licensing and Merchandising 20th Century Fox Home Entertainment 20th Century Fox International Blue Sky Studios 20th Century Fox Television Fox Television Studios 20th Television FILM/PRODUKTION Stand: 09/2009 Abbildung III – 20: Internationale Medienaktivitäten von News Corp. Beteiligungen ohne %-Angabe bezeichnen 100 %ige bzw. knapp darunter liegende Beteiligungen (bezogen auf die angegebene Obergesellschaft). USA FOX Broadcasting Company MyNetworkTV Fox Television Stations: WNYW New York, NY WWOR New Jersey, NY KTTV Los Angeles, CA KCOP Los Angeles, CA WFLD Chicago, IL WPWR Chicago, IL WTXF Philadelphia, PA KDFW Dallas, TX KDFI Dallas, TX WFXT Boston, MA WTTG Washington, DC WDCA Washington, DC WAGA Atlanta, GA WJBK Detroit, MI KRIV Houston, TX KTXH Houston, TX KMSP Minneapolis, MN WFTC Minneapolis, MN WTVT Tampa Bay, FL KSAZ Phoenix, AZ KUTP Phoenix, AZ WRBW Orlando, FL WOFL Orlando, FL WHBQ Memphis, TN KTBC Austin, TX WUTB Baltimore, MD WOGX Gainesville, FL FERNSEHEN News Corporation Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 135 Bundesweites Fernsehen 136 1.2.9 Discovery Communications, Inc. Discovery Communications, Inc. (Discovery Communications) bezeichnet sich als weltweit führen des Medien- und Entertainment-Unternehmen im nichtfiktionalen Bereich. Ihre Tochterunterneh men veranstalten weltweit eine Vielzahl von Spartenprogrammen, u. a. unter den Marken Animal Planet, Discovery Channel, Travel Channel, Discovery Kids und Discovery Health Channel, und erreichen 1,5 Mrd. Abonnenten in 170 Ländern.572 Nach eigenen Angaben handelt es sich bei Discovery Channel um die weltweit verbreitetste Fernsehmarke.573 2008 erreichte Discovery Com munications einen Umsatz von 3,44 Mrd. US‑Dollar574. Gegenüber dem Vorjahr verbuchte Discovery Communications somit einen Gewinnzuwachs von 10 %. Discovery Communications produziert und vermarktet u. a. Videos, DVDs, Fachbücher und Multimediaprodukte. Die Discovery-Gruppe vermarktet auch Programmformate im frei empfangbaren Fernsehen (z. B. bei DMAX und im ZDF). 1.2.9.1 Beteiligungsverhältnisse Die Stimmrechte an der Discovery Communications halten Advance/Newhouse Programming Partnership (Advance/Newhouse) zu 26 %, John C. Malone zu 23 % und T. Rowe Price Associates, Inc. zu 1,5 %. Der Stimmrechtsanteil von John C. Malone in Bezug auf die Wahl der Aufsichtsrats mitglieder erhöht sich sogar auf 32 %, solange Advance/Newhouse ihre Vorzugsaktien nicht in Stammaktien umwandelt, da die verbleibenden acht Aufsichtsratsmitglieder ohne die Mitwirkung von Advance/Newhouse bestimmt werden.575 Advance/Newhouse gehört zur Konzerngruppe der Advance Publications, Inc. Letztere ist ein Kommunikationsunternehmen, zu der u. a. Verlage wie Condé Nast Publications (Zeitschriften), Parade Publications (Zeitungsbeilagen), Fairchild Publications (Mode- und Fachzeitschriften), American City Business Journals und Golf Digest Companies gehören. Ferner vertreibt sie Zeitun gen in mehr als zwanzig amerikanischen Städten. Zu den Printerzeugnissen gehören u. a. Vogue und Vanity Fair. Ferner besitzt Advance Publications, Inc. über Advance/Newhouse Communica tions, Inc. Anteile an Kabelnetzen in mehreren Staaten der USA (Bright House Networks). Advance/ Newhouse Communications, Inc. veranstaltet auch die ganztägigen lokalen Nachrichtensender Central Florida News 13 und Bay News 9. Ferner unterhält Advance Publications, Inc. zahlreiche mit seinen Printerzeugnissen verbundene Internetseiten. Das Unternehmen befindet sich in Privat besitz und gehört den Brüdern Donald und Samuel Newhouse Jr. John C. Malone, der 32 % (unter Berücksichtigung der Ausübung des Wahlrechts im Aufsichts rat) bzw. sonst 23 % der Stimmrechte der Discovery Communications hält, ist gleichzeitig auch Mitglied des Aufsichtsrates von Discovery Communications. Daneben ist er auch Geschäftsführer von Liberty Global, Inc. (Liberty Global), an der er 34 % der Stimmrechte hält, und der Liberty Media Corporation (Liberty Media), an der er 33 % der Stimmrechte hält. Interessenkonflikte, zu denen es möglicherweise für John C. Malone aufgrund seiner Tätigkeiten für Liberty Global und Liberty Media kommen kann, können laut Discovery Communications nicht ausgeschlossen wer den.576 Im Juli 2005 hat sich der Medienkonzern Liberty Global von Discovery Communications LL. C. abgespalten. Tochterunternehmen von Liberty Global veranstalten und vermarkten weltweit zahlreiche Fernsehkanäle (u. a. Themenkanäle unter der Marke Zone, Extreme Sports Channel) und Teleshoppingsender. Diese Programme werden für Deutschland in zum Teil deutsch synchro 572 573 574 575 576 Vgl. Angaben unter http://corporate.discovery.com, (Stand: 7/2009). Jahresbericht der Discovery Communications 2008, S. 6. Jahresbericht der Discovery Communications 2008, Form 10‑K, 26. 02. 2009, S. 3. Jahresbericht der Discovery Communications 2008, Form 10‑K, 26. 02. 2009, S. 27. Jahresbericht der Discovery Communications 2008, Form 10‑K, 26. 02. 2009, S. 27. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 137 nisierten Fassungen verbreitet. Daneben ist Liberty Global zu 98 % an dem Teleshopping-Sender QVC beteiligt. Zu ihren Geschäftsbereichen zählen ferner Kabelnetze, Internet und interaktives Fernsehen. 1.2.9.2 Veranstalterbeteiligungen in Deutschland Die Discovery KG, die 100 % der DMAX TV GmbH & Co. KG (DMAX TV) hält, steht mittelbar voll ständig im Anteilsbesitz der Discovery Communications. DMAX TV veranstaltet die Pay‑TV-Pro gramme Animal Planet, Discovery Channel und Discovery HD sowie das frei empfangbare Pro gramm DMAX und hält eine Zulassung für Discovery Geschichte. Ab dem 01. 07. 2009 werden Discovery Channel und Animal Planet im digitalen Kabel über Unitymedia verbreitet. 1.2.9.3 Internationale Medienaktivitäten Discovery Communications betreibt ein internationales Netzwerk mit Sendern der Marke Discovery und Animal Planet. Die Geschäfte von Discovery Communications zeigen eine breite internationale Ausrichtung auf die USA, Australien, Lateinamerika, Südostasien, Afrika, den Mittleren Osten und Europa. In den USA vereinigt Discovery Communications allein 709 Mio. Abonnenten; dazu kommen weltweit weitere 926 Mio. Abonnenten seiner Pay‑TV-Kanäle. Ferner betreibt Discovery Communi cations auch ein Verkaufsportal (DiscoveryStore.com), über das es insbesondere DVDs, Bücher und Merchandise-Produkte zu den auf seinen Sendern verbreiteten Inhalten sowie den „Discovery“Marken vertreibt. Insgesamt hatte die Webseite 2008 12 Mio. Besucher (unique visitors).577 Auf allen Discovery-Webseiten zusammen kumuliert sich die Besucherzahl auf 39 Mio. (unique visitors) monatlich.578 Daneben vertreibt Discovery in den USA Unterrichtsmaterial, vor allem in den Berei chen Naturwissenschaft und Gesundheitserziehung. Discovery Communications verfolgt als eines der wenigen Medienunternehmen eine uneinge schränkt globale Strategie. Das Unternehmen ist in Europa und Amerika genauso wie im Mittleren Osten und Afrika aktiv. Demzufolge sind die Marken des Unternehmens und insbesondere die Marke „Discovery Channel“ weltweit verbreitet. Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit des Medien unternehmens liegt nach wie vor in der Produktion nichtfiktionaler Programmformate, die zum einen im unternehmenseigenen Sendernetzwerk verbreitet oder bei zahlreichen Kooperations partnern, wie etwa der BBC, gesendet werden. Durch die Gründung des Online-Verkaufsportals hat Discovery Communications weitere Geschäftsbereiche erschlossen und ist mithin auf allen Stufen der Wertschöpfungskette tätig. 2006 2007 2008 2009 Discovery Channel Discovery Geschichte Animal Planet Discovery HD¹⁾ k. A. k. A. k. A. k. A. DMAX 0,3 0,5 0,6 0,6 1) Die internen Marktanteile der auf der Sky-Plattform gesendeten Programme werden nicht veröffentlicht. Insgesamt erreichten die auf der Sky-Plattform gesendeten Programme Zuschaueranteile in Höhe von 1,5 % (2008), 1,8 % (2007) und 2,1 % (2006). Tabelle III – 17: Der Discovery Communications zuzurechnende Zuschaueranteile (in Prozent) Quelle: AGF/GfK, KEK 577 578 Jahresbericht der Discovery Communications 2008, S. 22. Discovery Communications „At a glance“, 04. 05. 2009. Bundesweites Fernsehen 138 40,5 * Streubesitz Advance Newhouse Programming Partnership 26,0* ¹ Discovery Holding Company 6,4* 100 33,3 32,0* ² John C. Malone 100 Discovery Communications, Inc. Ascent Media 62,5* Holdings 1,5* ³ T. Rowe Price Associates, Inc. 100 Discovery Communications Holding LL.C. 0,0* 4 Harris Associates L.P. 66,7 DHC Discovery, Inc. (ehemals Discovery Communications, Inc.) 100 Discovery Communications LL.C. E: Zurechnung aufgrund der Möglichkeit der Einflussnahme auf wesentliche Programmentscheidungen durch die Plattformbetreiberin Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG (§ 28 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 RStV) 100 Z: Zwischengesellschaften ausgeklammert Discovery Networks International LL.C. *: von Kapitalbeteiligung abweichende Stimmrechte **: Seit Mai 2009 nicht mehr auf Sendung. 99 (Z) ¹: Kapitalbeteiligung: Vorzugsaktien umwandelbar in Stammaktien der Gruppen A 34,4 %, B 33,3 % ²: unter Berücksichtigung der Ausübung des Wahlrechts im Aufsichtsrat, ansonsten 23 %; Kapitalbeteiligung: A 0, 8 %, B 92,4 %, C 5,1 % ³: Kapitalbeteiligung: A 10,3 %, C 10,3 % 4 : Kapitalbeteiligung: C 12,38 % Discovery Communications Ltd. LL.C. 1 100 (Z) Discovery Productions, Inc. 99 Discovery Communications Europe 1 100 Veranstalter, dessen Programm Discovery Communications zuzurechnen ist Programmveranstalter 1 von DNE Music 99 Discovery Content Verwaltungs GmbH Sky (Zurechnung eigener und weiterer auf der Plattform veranstalteter Drittprogramme) Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG Discovery Communications Europe Ltd. 98,02 Komplementärin 100 1,98 Discovery Communications Deutschland GmbH & Co. KG (ehemals: Discovery Beteiligungs GmbH & Co. KG) 100 (E) Discovery Channel Discovery Geschichte** Animal Planet Discovery HD DMAX 100 Komplementärin DMAX TV GmbH & Co. KG Abbildung III – 21: Veranstalterbeteiligungen und zuzurechnende Programme Stand: 07/2009 DNE Music Publishing Ltd. DMAX TV Verwaltungs GmbH Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 1.2.10 139 Time Warner, Inc. Time Warner, Inc. war mit einem Jahresumsatz von 46,98 Mrd. US‑Dollar im Jahr 2008 (2007: 46,48 Mrd. US‑Dollar)579 der größte Medien- und Unterhaltungskonzern der Welt. Im Dezember 2008 hatte das Unternehmen weltweit rund 87.000 Angestellte.580 Im Jahr 2009 erfolgte jedoch ein tiefgreifender Konzernumbau, bei dem sich Time Warner von der Kabelsparte Time Warner Cable, Inc. und von der Internettochter AOL LLC (AOL) getrennt hat. Beide Geschäftsbereiche hatten 2008 zusammen einen Anteil von rund 44 % am Gesamtumsatz von Time Warner (siehe zum Umsatz von Time Warner Tabelle III – 18 sowie zu Time Warner Cable, Inc. und AOL unter Kapitel III 1.2.10.3). Time Warner hat dadurch seine bisherige Stellung als weltweit größtes Medien unternehmen eingebüßt.581 Die Umstrukturierung erfolgte u. a. auf Drängen der Investoren, die den Konzern zu breit und zu schwerfällig aufgestellt sahen und eine Konzentration auf das Kern geschäft verlangten.582 Dieses besteht bei Time Warner aus dem Verlagshaus Time, Inc., dem Unterhaltungs- und Studiobereich Warner Bros. Entertainment, Inc. sowie den Fernsehsendern Home Box Office, Inc. (HBO) und Turner Broadcasting System, Inc. Bereits in der Vergangenheit wurden neben dem Kerngeschäft betriebene Aktivitäten wie das Musikgeschäft (Warner Music Group), Teile des Kinobetriebs (Warner Village Cinemas583) und Vergnügungsparks (Warner Bros. Movie World) verkauft. Im Geschäftsjahr 2008 unterteilte Time Warner seine Aktivitäten in die fünf Geschäftsbereiche AOL (Interaktive Verbraucher- und Werbedienste), Kabel (Kabelnetze für Video, Hochgeschwindig keits-Datenübertragung und Telefondienste), Filmed Entertainment (Kino- und Fernsehfilme sowie Home-Video-Produktion und deren Vermarktung), Networks (Fernsehsender) und Verlage (Zeit schriftenverlag). 1.2.10.1 Veranstalterbeteiligungen in Deutschland In Deutschland veranstaltet die Turner Broadcasting System Deutschland GmbH, eine mittelbare 100 %ige Tochtergesellschaft der Time Warner, das bundesweit verbreitete Pay‑TV-Programm TNT Serie.584 Die Turner Entertainment Networks International Ltd., ebenfalls Teil der Time-WarnerGruppe, veranstaltet auf der Grundlage von Lizenzen des britischen OFCOM weitere in Deutsch 2008 2007 2006 Gesamtumsatz in Mio. US‑Dollar 46.984 46.482 44.200 nach Geschäftsbereichen in %¹⁾ AOL Kabel Filmed Entertainment Networks Verlage 8,6 35,5 23,5 23,0 9,5 10,8 33,2 24,3 21,4 10,3 17,2 26,0 23,5 22,4 10,9 1) Berechnung des prozentualen Anteils der Geschäftsbereiche am Gesamtumsatz ohne Ausklammerung von geschäftbereichs übergreifenden und damit ggf. doppelt berücksichtigten Umsätzen (Intersegment Elimination). Tabelle III – 18: Gesamtumsatz der Time Warner, Inc. in den Jahren 2006 bis 2008 Quelle: Geschäftsbericht der Time Warner, Inc. 2008, S. 159 579 580 581 582 583 584 Siehe zu den Umsätzen auch Tabelle III – 18. Geschäftsbericht der Time Warner, Inc. 2008, S. 3. Vgl. auch SZ vom 19. 02. 2009, „Die neue Nummer zwei“. Vgl. z. B. FTD vom 02. 05. 2008, „Time Warner bereitet Aufspaltung vor“. Ein Joint Venture von Warner Bros. und Village Roadshow. Beschluss der KEK i. S. TNT Serie vom 02. 12. 2008, Az.: KEK 529. Bundesweites Fernsehen 140 land empfangbare Programme. Dabei handelt es sich um den Nachrichtensender CNN, den Spiel filmkanal TNT Film (ehemals Turner Classic Movies), die Zeichentricksender Cartoon Network und Boomerang sowie das Comedy-Format [adult swim] (im Rahmen von Sat.1 Comedy und als Video‑on-Demand bei maxdome). Die Sender CNN International, TNT Film, Cartoon Network und Boomerang sind nach Angaben der Antragstellerin nicht Mitglieder der GfK, haben aber nach Schätzungen der Veranstalterin in Deutschland einen gemeinsamen Marktanteil von weniger als 1 %.585 1.2.10.2 Beteiligungsverhältnisse Time Warner, Inc. ist eine in Delaware registrierte Aktiengesellschaft („publicly traded corpora tion“). Größter Einzelaktionär ist mit rund 5,4 % der Stammaktien die Capital Research Global Investors. Die Investmentgesellschaften Barclays Global Investors UK Holdings Ltd. und Dodge & Cox, Inc. sind mit je rund 5,2 % der Stammaktien an Time Warner, Inc. beteiligt. Kein weiterer Aktionär hält daneben mehr als 5 % der Aktien.586 Time Warner, Inc ., USA 100 Historic Time Warner, Inc., USA 100 (Z) 100 (Z) Time Warner Companys, Inc., USA Turner Broadcasting System, Inc., USA 15,19 84,81 Warner Communications, Inc. 100 (Z) CNN Time Warner London Ltd. TNT Film 100 Time Warner Ltd. 99,99 Boomerang 100 Turner Broadcasting System Holdings (Europe) Ltd. Cartoon Network 0,01 Turner Entertainment Networks International Ltd. 100 Turner Broadcasting System Europe Ltd. 100 TNT Serie Turner Broadcasting System Deutschland GmbH Veranstalter, dessen Programm Time Warner zuzurechnen ist Z: Zwischengesellschaften ausgeklammert Abbildung III – 22: Beteiligungsverhältnisse bei der Time Warner, Inc. Stand: 12/2008 (Az.: KEK 529) 585 586 Beschluss der KEK i. S. TNT Serie vom 02. 12. 2008, Az.: KEK 529. Beschluss der KEK i. S. TNT Serie vom 02. 12. 2008, Az.: KEK 529, I 3.2.2. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 141 1.2.10.3 Geschäftsbereiche Filmed Entertainment Den Geschäftsbereich Filmed Entertainment bildet die Warner Bros. Entertainment, Inc. mit ihren Tochtergesellschaften, zusammen Warner Bros. Entertainment Group (Warner Bros.). Die Aktivitäten der Warner Bros. sind wiederum in die Bereiche Warner Bros. Pictures Group, Warner Bros. Television Group, Warner Bros. Home Entertainment Group, Warner Bros. Consumer Products, Inc. und Warner Bros. International Cinemas, Inc. untergliedert. Die Warner Bros. Pictures Group stellt die Produktions- und Studiosparte dar. Darin sind u. a. das Filmstudio Warner Bros. Pictures, die Warner Bros. Pictures International und die New Line Cinema Corporation (seit 2008 als eine Einheit der Warner Bros. geführt) gebündelt. Warner Bros. Pictures gehört zu den so genannten Major Studios. Neben Warner Bros. Pictures werden Filme der Warner Bros. Entertainment Group auch unter der Marke Castle Rock veröffentlicht. Die Warner Bros. Television Group betreibt das Fernsehgeschäft der Warner Bros. Dazu zählt neben der Inhalteproduktion und der Inhaltevermarktung die Veranstaltung eines Fernsehpro gramms. Die unter dem Dach der Warner Bros. Television Group stehenden Produzenten von Inhalten für die Fernsehausstrahlung587 sind im Einzelnen die zur WB Studio Enterprises, Inc. ge hörende Warner Bros. Television, Inc., die Warner Horizon Television, Inc., die Telepictures Produc tions, Inc. und die Warner Bros. Animation, Inc.588. Die Inhalte werden in den USA durch die Warner Bros. Domestic Television Distribution und international durch die Warner Bros. Interna tional Television Distribution vermarktet.589 Warner Bros. ist zudem mit 50 % an dem Sender The CW Television Network (CW) beteiligt, der im September 2006 als ein Gemeinschaftsunternehmen von Warner Bros. und der CBS Corporation gestartet wurde und aus der Fusion der Sender United Paramount Network und The WB Television Network hervorgegangen ist.590 CW steht hinsichtlich der Zuschaueranteile unter allen in den USA verbreiteten Programmen an fünfter Stelle.591 Unter der Warner Bros. Home Entertainment Group sind die Warner Home Video, Inc. (Heim videobereich), Warner Bros. Digital Distribution (Vermarktung und Lizenzierung von Warner-Bros.Filmen und ‑Fernsehinhalten für die Bereiche Video‑on-Demand, Streaming und IPTV), Warner Bros. Interactive Entertainment (interaktive Unterhaltung, Videospiele) und Warner Premiere (DVDProduktion) gebündelt.592 Die Warner Home Video, Inc. vertreibt DVDs und Blue-Ray-Discs mit Warner-Inhalten (z. B. von den Tochtergesellschaften Warner Bros. Pictures, Warner Bros. Television, New Line Cinema, Home Box Office und Turner Broadcasting System) sowie mit Inhalten von Dritten (z. B. von BBC, National Geographic und den nationalen Sportligen der USA).593 Warner Premiere, eine Abteilung von Warner Specialty Films, Inc., entwickelt und produziert unmittelbar für den DVD-Bereich vorgesehenes Filmmaterial („Direct‑to-Video“) sowie Inhalte für die OnlineVerbreitung. Warner Bros. Interactive Entertainment, eine Tochter der Warner Bros. Home Enter tainment, Inc., entwickelt, verbreitet und lizenziert interaktive Videospiele für eine Vielzahl von Plattformen um Themen und Figuren von Warner Bros. und DC Comics. Im Dezember 2007 hat 587 588 589 590 591 592 593 U. a. von Serien wie ER, Two and a Half Men, The Mentalist, Fringe, Gossip Girl, Southland, Without a Trace, Smallville, Nip/ Tuck, Supernatural und The Bachelor. Animations- und Zeichentrickfilme um Figuren wie Tom und Jerry und die „Looney Tunes“ mit Charakteren wie Bugs Bunny, Daffy Duck und Schweinchen Dick. Geschäftsbericht der Time Warner, Inc. 2008, S. 7; Unternehmensdarstellung unter www.warnerbros.com (Stand: 01/2010). Geschäftsbericht der Time Warner, Inc. 2008, S. 8 und S. 70. 2 % Zuschaueranteile bei Zuschauern ab 18 Jahren in 2007/2008, IP Deutschland, Television 2009, S. 476 (dort ange gebene Quelle: Nielsen Media Research); vgl. auch Unternehmensdarstellung unter www.cwtv.com (Stand: 01/2010). Geschäftsbericht der Time Warner, Inc. 2008, S. 7. Geschäftsbericht der Time Warner, Inc. 2008, S. 6. 142 Bundesweites Fernsehen Warner Bros. Home Entertainment den britischen Spieleentwickler TT Games Limited übernom men.594 Warner Bros. Consumer Products, Inc. lizenziert Rechte an Namen, Bildern, Logos etc. der Charaktere und urheberrechtlich geschütztem Material aus Filmen und Fernsehserien der Warner Bros. Filmbibliothek. Weltweit gibt es rund 3.700 Lizenznehmer.595 Warner Bros. International Cinemas, Inc. hält Beteiligungen an 75 Multiplex-Kinos mit über 700 Leinwänden in Japan, Italien und den USA.596 Die Filmbibliothek von Warner Bros. umfasst über 6.650 Kinofilme, 40.000 Fernsehfilme und 14.000 Animationsfilme597 und ist damit eine der größten der Welt.598 Die Produktions- und Filmhandelsgesellschaften Warner Independent Pictures und Picture house stellten den Geschäftsbetrieb jeweils im Oktober 2008 ein.599 Networks Das Network-Geschäft von Time Warner besteht aus in den USA und international verbreiteten Fernsehprogrammen. Die Sender, die über die Turner Broadcasting System, Inc. betrieben werden, sind in der Gruppe „Turner Networks“ zusammengefasst. Die Pay‑TV-Aktivitäten werden von der Home Box Office, Inc. betreut und bestehen aus den Programmen von HBO (HBO, HBO2, HBO Signature, HBO Family, HBO Comedy, HBO Zone, HBO Latino) und den Programmen von Cinemax (Cinemax, MoreMax, ActionMax, ThrillerMax, @Max, OuterMax, Wmax, 5StarMax), zusammen „Home Box Office Services“.600 HBO ist das am weitesten verbreitete US‑Pay‑TV-Programm. Zusammen erreichen die Home-Box-Office-Programme rund 40,9 Mio. Abonnenten.601 Die Turner-Unterhaltungs programme bestehen aus den Hauptprogrammen TBS und TNT sowie den Programmen Cartoon Network, truTV (ehemals Court TV), TNT Film (ehemals Turner Classic Movies) und dem Kinder programm Boomerang. Die Programme CNN (Cable News Network) und HLN (Headline News) sind 24‑stündige Nachrichtenprogramme im Turner Network. CNN International, ein englischsprachi ges Programm, wird in über 190 Ländern ausgestrahlt.602 Die Turner-Unterhaltungsprogramme Cartoon Network, Boomerang, TNT Film und TNT werden – zum Teil in landesspezifischen Ver sionen – in rund 180 Ländern ausgestrahlt.603 Turner Networks erwirtschaftet den Großteil des Umsatzes aus monatlichen Abonnement gebühren der Kabelnetz- und Satellitenplattformbetreiber sowie Telefongesellschaften etc., die die Sender des Unternehmens in ihre Programmpakete aufgenommen haben. Weitere Einkünfte ergeben sich aus dem Verkauf von Werbezeit. Home Box Office Services erzielt ebenfalls Einkünfte aus Abonnementgebühren für die HBO- und Cinemax-Programme und generiert darüber hinaus Einnahmen aus dem Verkauf von DVDs mit HBO-Inhalten sowie aus Lizenzgebühren. In einigen Regionen strahlt Turner an die jeweilige lokale Sprache angepasste Versionen seiner Programme im Rahmen von Joint Ventures mit lokalen Partnern aus. 594 595 596 597 598 599 600 601 602 603 Geschäftsbericht der Time Warner, Inc. 2008, S. 6. Unternehmensdarstellung unter www.warnerbros.com (Stand: 01/2010). Unternehmensdarstellung unter www.warnerbros.com (Stand: 01/2010) sowie Geschäftsbericht der Time Warner, Inc. 2008, S. 8. Rund um Charaktere wie Bugs Bunny, Daffy Duck, Sylvester, Tweety, Tom und Jerry, Popeye, Batman, Superman und Familie Feuerstein. Unternehmensdarstellung unter www.warnerbros.com (Stand: 01/2010). Geschäftsbericht der Time Warner, Inc. 2008, S. 5 f. Geschäftsbericht der Time Warner, Inc. 2008, S. 8 f.; www.hbo.com und www.cinemax.com (jeweils Stand 01/2010). Stand: 12/2008; Geschäftsbericht der Time Warner, Inc. 2008, S. 9. Stand: 12/2008; Geschäftsbericht der Time Warner, Inc. 2008, S. 9. Geschäftsbericht der Time Warner, Inc. 2008, S. 9. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 143 Neben den Fernsehprogrammen betreibt Turner eine Vielzahl von Internetseiten, so z. B. CNN.com, CNNMoney.com (in Kooperation mit den Time-Magazinen Money, Fortune und FSB: Fortune Small Business), NASCAR.com (aufgrund einer Vereinbarung mit der NASCAR604 bis 2014), PGA.com und PGATour.com (aufgrund einer Vereinbarung mit der PGA605 und der PGA-Tour bis 2011), NBA.com (aufgrund einer Vereinbarung mit der NBA bis 2016) und CartoonNetwork.com (mit international 38 regional angepassten Seiten des Kinderprogramms). HBO bietet zudem die Abrufdienste HBO On Demand und Cinemax On Demand an.606 HBO Home Entertainment vermarktet HBO-Inhalte auf DVD. HBO-Inhalte werden auch von Apple, Inc. über das Internetportal iTunes in den USA und Großbritannien verbreitet sowie auf Mobile‑TV-Plattformen. Zusätzlich werden HBO-Inhalte im Rahmen von Joint Ventures im Pay‑TVBereich in über 50 Ländern Lateinamerikas, Asiens und Zentraleuropas verbreitet.607 Publishing Das Verlagsgeschäft von Time Warner besteht im Wesentlichen aus der 100 %igen Tochtergesell schaft Time, Inc., dem größten Zeitschriftenverlag der USA (auf Werbeeinnahmen bezogen).608 Time, Inc. verlegt 23 Zeitschriften in den USA, die in drei Bereiche untergliedert sind: Style and Entertainment, News und Lifestyle. Style and Entertainment umfasst die Zeitschriften People, People en Espanol, People Style Watch, InStyle, Entertainment Weekly und Essence. Zu dem Bereich News zählen u. a. die Zeitschriften Sports Illustrated, Sports Illustrated for Kids, Time, Time for Kids und Fortune. Unter dem Bereich Lifestyle sind die Zeitschriften Real Simple, Sunset, Health, All You, This Old House sowie vier Zeitschriften des Verlags Southern Progress Corporation (Southern Living, Cooking Light, Coastal Living und Southern Accents) zusammengefasst. Time, Inc. verantwortet auf Grundlage eines Managementvertrages zudem die Zeitschriften der American Express Publishing Corporation (dazu zählen Travel & Leisure, Food & Wine und Departures). Außerhalb der USA verlegt Time, Inc. über 90 Zeitschriften, hauptsächlich durch die IPC Media Ltd. (IPC) in Großbritannien und die Grupo Editorial Expansión (GEE) in Mexiko. IPC verlegt rund 75 Zeitschriften (u. a. What’s On TV und TV Times, Chat, Woman und Woman’s Own, Now, Woman & Home, Homes & Gardens, Horse & Hound, Country Life, NME, Nuts und Loaded). Zudem verlegt IPC vier Zeitschriften über Gemeinschaftsunternehmen mit der Groupe MarieClaire. GEE verlegt 13 Zeitschriften in Mexiko (u. a. Expansión, Quién, Obras, Life and Style, InStyle Mexiko und Balance) sowie zwei weitere Zeitschriften im Rahmen eines Joint Ventures mit Hachette Filipacchi Presse S. A. Daneben betreibt Time, Inc. weltweit in Verbindung mit den veröffentlichten Zeitschriften rund 50 Internetauftritte.609 Über die Hälfte des Umsatzes erzielt Time, Inc. durch Werbung in Zeit schriften und auf den Internetseiten. Im Jahr 2008 hatten die US‑Zeitschriften der Time, Inc. einen Anteil von 18,5 % (2007: 18,6 %) am gesamten US‑Werbeumsatz im Bereich der Verbraucherzeit schriften.610 Das Buchverlagsgeschäft von Time, Inc. besteht aus den Verlagen Time, Inc. Home Entertain ment, Oxmoor House und Sunset.611 Zu Time Warner gehört zudem der weltweit größte Comic buch-Verlag DC Comics. DC Comics veröffentlicht illustrierte Romane (graphic novels) und Comic- 604 605 606 607 608 609 610 611 National Association for Stock Car Auto Racing. Professional Golfers Association. Geschäftsbericht der Time Warner, Inc. 2008, S. 9. Geschäftsbericht der Time Warner, Inc. 2008, S. 9. Erhebungen des Publishers Information Bureau; Geschäftsbericht der Time Warner, Inc. 2008, S. 10. Geschäftsbericht der Time Warner, Inc. 2008, S. 10. Angaben des Publishers Information Bureau; Geschäftsbericht der Time Warner, Inc. 2008, S. 11. Geschäftsbericht der Time Warner, Inc. 2008, S. 12. 144 Bundesweites Fernsehen Bücher rund um Figuren wie Superman, Batman und Wonder Woman.612 Zu Time Warner gehört auch der Verlag E. C. Publications, Inc., der u. a. das Satiremagazin MAD verlegt.613 MAD wird außer halb der USA auch in vielen anderen Ländern herausgegeben (u. a. in Deutschland). AOL Die AOL LLC betreibt ein weltweites Geschäft mit Internetdiensten und Online-Werbung. Dabei war das Haupttätigkeitsfeld von AOL zunächst das Geschäft mit Internetzugängen. Auf diesem Gebiet gehörte AOL (in Deutschland neben T‑Online) zu Beginn des Internetzeitalters zu den Pionieren und war Marktführer bei der Zugangssoftware für Dial‑Up-Modems.614 Im Jahr 2006 verlagerte AOL den Tätigkeitsschwerpunkt dann auf das Online-Werbegeschäft.615 Durch die Bün delung des Online-Werbegeschäfts von AOL und Advertising.com unter der Platform‑A, Inc. ent stand 2008 die größte Werbeplattform im Internet (170,7 Mio. Besucher im Juli 2008, gefolgt von Google Ad Network mit 156,4 Mio. Besuchern; Quelle: Comscore).616 Time Warner wurde im Jahr 2001 im Rahmen der bis dahin weltgrößten Unternehmensfusion für die Rekordsumme von über 100 Mrd. US‑Dollar617 von dem Internetunternehmen AOL über nommen.618 Beide Konzerne fusionierten in der Folge zu dem Mediengiganten AOL Time Warner. Allerdings konnten sich die Geschäftsbereiche der beiden Gesellschaften nicht wie erhofft er gänzen. Das Internetgeschäft konnte nicht hinreichend mit den Inhalten von Time Warner ver schmolzen werden. Zudem brachen die Umsätze von AOL aufgrund der geplatzten „Internetblase“ ein: Allein im Jahr 2002 verbuchte AOL rund 100 Mrd. US‑Dollar Verlust und häufte hohe Schulden an.619 In der Folge wurde 2003 der Namensbestandteil „AOL“ aus dem Firmennamen gestrichen und AOL zu einer Tochtergesellschaft von Time Warner. Beide Unternehmen fanden auch in der Folgezeit nie richtig zusammen. AOL wurde für Time Warner immer mehr zur Belastung. Im Februar 2009 wies das Medienunternehmen einen Verlust von 13,4 Mrd. US‑Dollar aus, u. a. wegen hoher Abschreibungen auf die Internetsparte AOL, die bei Time Warner zuletzt nur noch einen Umsatzanteil von weniger als 10 % ausmachte. Der Niedergang von AOL ist mitunter auf sinkende Nutzerzahlen und niedrige Werbeeinnahmen zurückzuführen: AOL hatte im Jahr 2002 noch rund 26 Mio. Internet-Einwahlkunden, heute sind es nur noch rund 5 Mio.620 Im Dezember 2009 wurde AOL schließlich von Time Warner abgespalten. Das Internetunternehmen wird seitdem eigen ständig an der New Yorker Börse gehandelt. Der Konzern hat angekündigt, seine weltweite Belegschaft um mehr als ein Drittel zu ver ringern.621 Aus Deutschland zieht sich der Konzern vollständig zurück: Alle vier Büros in Hamburg, Düsseldorf, Frankfurt und München werden geschlossen. AOL war zuletzt nur noch als OnlineWerbe-Vermarkter tätig und erreichte in Deutschland über sein Werbenetzwerk mit Seiten wie Stayfriends.de, Netzwelt.de oder Gutefrage.net rund 16,7 Mio. Internet-Nutzer.622 Das Internet612 613 614 615 616 617 618 619 620 621 622 Geschäftsbericht der Time Warner, Inc. 2008, S. 8; Unternehmensdarstellung unter www.dccomics.com (Stand: 01/2010). Geschäftsbericht der Time Warner, Inc. 2008, S. 8. SZ vom 13. 03. 2010, „Den Anschluss verpasst“. SZ vom 13. 01. 2010, „Den Anschluss verpasst“; Geschäftsbericht der Time Warner, Inc. 2008, S. 3 f. FAZ vom 06. 10. 2008, „Die letzte Chance für AOL“. Im Januar 2001 mit rund 106 Mrd. US‑Dollar bewertet; Wert zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Übernahme im Januar 2000: 165 Mrd. US‑Dollar. SZ vom 13./14. 01. 2001, „Weltweit größte Medienfusion perfekt“; FTD vom 15. 12. 2000, „US‑Kartellwächter genehmigen Fusion von AOL und Time Warner“. FAZ vom 29. 05. 2009, „Time Warner spaltet AOL ab“. www.heise.de, Artikel vom 09. 12. 2009, „Time Warner und AOL sind geschieden“; www.welt.de, Artikel vom 28. 05. 2009, „Warum Time Warner mit AOL Schluss macht“. FTD vom 12. 01. 2010, „AOL zieht sich aus Europa zurück“. SZ vom 13. 01. 2010, „Den Anschluss verpasst“; www.welt.de, Artikel vom 11. 01. 2010, „AOL ist in Deutschland bald nur noch Geschichte“. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 145 Zugangsgeschäft in Europa hat AOL bereits vor einigen Jahren abgestoßen. In Deutschland wurde so zum März 2007 das Internet-Zugangsgeschäft mit allen Call-Centern an HanseNet (Telecom Italia) verkauft.623 AOL will sich gegebenenfalls auch aus weiteren europäischen Ländern zurück ziehen (u. a. Spanien, Schweden, Frankreich) und zieht in Erwägung, das gesamte Europageschäft auf Großbritannien zu konzentrieren.624 Kabel Ende Dezember 2008 hielt Time Warner rund 84 % der Stimmrechte (common stock) der Time Warner Cable, Inc. sowie indirekt 12,43 % der nicht stimmberechtigten Anteile an der TW NY Cable Holding, Inc., einer Tochtergesellschaft der Time Warner Cable, Inc. Im März 2009 hat Time Warner die Abspaltung der Time Warner Cable, Inc. (zusammen mit deren Tochtergesellschaften) abge schlossen. Time Warner Cable, Inc. ist nach der Comcast Corporation zweitgrößter TV‑Kabelnetz betreiber der USA und erreicht mit den drei Hauptgeschäftsbereichen Video-, Sprach- und Daten übermittlung über Breitbandkabel rund 14,6 Mio. Kunden (Stand: 12/2008). Zudem ist die Time Warner Cable, Inc. in der nationalen, regionalen und lokalen Werbevermarktung tätig.625 1.3 Beteiligungen von Finanzinvestoren Finanzinvestoren sind im deutschen Medienmarkt u. a. an Fernsehveranstaltern und Kabelnetz betreibern beteiligt. Als Finanzinvestoren gelten Investoren, die sich an Unternehmen aufgrund rein finanzieller Motive beteiligen (Rendite-Risiko-Abwägung). Davon abzugrenzen sind Investoren, die Beteiligungen an Unternehmen vornehmlich aufgrund strategischer Interessen halten (z. B. zur Vergrößerung der Produktionsbasis, zur Erweiterung des Produktangebots oder zum Vorstoß in neue Märkte).626 Die Klassifizierung eines Unternehmens als reiner Finanzinvestor ist in der Praxis jedoch nicht immer eindeutig vorzunehmen, da mit dem finanziellen Engagement auch weitere Motive (z. B. die Übertragung von Know-how) mit dem Ziel der Stärkung der Wettbewerbsfähig keit und des Erhalts des Unternehmens verbunden sein können. Der damit einhergehende Einfluss des Investors kann sich auf die inhaltliche Ausrichtung eines Medienunternehmens auswirken und somit dem Einfluss eines klassischen Medienunternehmers durchaus vergleichbar sein. Finanzinvestoren bündeln und verwalten Finanzmittel, die mitunter für Übernahmen selbst größter Konzerne genügen. Häufig sind sie in der Rechtsform der Limited Partnership organisiert. Diese kennzeichnet sich dadurch, dass die Geschäftsführung – ähnlich der deutschen Kommandit gesellschaft – von einem relativ begrenzten Personenkreis getragen wird (General Partner), wäh rend alle anderen Beteiligten (Limited Partner) lediglich als Kapitalgeber involviert sind. Die Abbil dung III – 23 gibt eine vereinfachte exemplarische Darstellung der Struktur eines Beteiligungsfonds wieder. Private-Equity-Gesellschaften erwirtschaften ihren Gewinn in der Regel allein durch finanzielle Transaktionen, insbesondere durch den Kauf und Verkauf von Unternehmen bzw. Unternehmens anteilen. Die vollständige Unternehmensübernahme wird als Buy-Out bezeichnet; wobei die Dauer des Engagements im Rahmen eines Buy-Outs üblicherweise nicht länger als sechs Jahre beträgt. Bei den übernommenen Unternehmen werden durch den Investor (oder den Investorenverbund) 623 624 625 626 www.faz.net, Artikel vom 18. 09. 2006, „Telecom Italia kauft AOL-Deutschlandgeschäft“. www.welt.de, Artikel vom 11. 01. 2010, „AOL ist in Deutschland bald nur noch Geschichte“; FTD vom 12. 01. 2010, „AOL zieht sich aus Europa zurück“. Geschäftsbericht der Time Warner, Inc. 2008, S. 5. Vgl. vertiefend Wolfgang Schulz, Christoph Kaserer, Josef Trappel, Finanzinvestoren im Medienbereich, Gutachten im Auftrag der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, 2008, S. 11; Hermann J. Knott, Werner Mielke, Unter nehmenskauf, 2006, S. 95. Bundesweites Fernsehen 146 Private-EquityBeratungsgesellschaft Beratung Gründung Gewinnung von Investoren Fondsgesellschaft (häufig als L.P., vergleichbar einer KG) General Partner: - Geschäftsführung der Fondsgesellschaft (Mitarbeiter der Private-Equity-Gruppe) - keine Kapitalbeteiligung an der Fondsgesellschaft (mit Ausnahme des Nominalbetrags) - Verwaltung - Investitionsentscheidungen General Partner (vergleichbar Komplementär) Limited Partner (Investoren) (vergleichbar Kommanditisten) Beteiligung Limited Partner: - Kapitalgeber, z. B. Versicherungen, Pensionsfonds, Universitätsfonds, Banken, Stiftungen - reines Finanzinteresse - kein Einfluss auf die Kontrolle der Beteiligungsgesellschaften - kein Einfluss auf Investitionsentscheidungen (bzw. nur Rahmenvorgaben) Unternehmen Abbildung III – 23: Schematisches Beispiel eines Beteiligungsfonds vor dem Hintergrund der Wertsteigerung meist tief eingreifende Konsolidierungsprozesse durch geführt, in deren Verlauf Konzernstrukturen verändert und Einsparpotenziale aufgedeckt und aus gereizt werden. Ein so umgestaltetes Unternehmen wird dann gewinnbringend im Rahmen eines „Exit“ veräußert. Diese Veräußerung kann als Börsengang oder als Verkauf an einen weiteren Investor (sog. Secondary-Buy-Out) erfolgen. In Politik und Medien werden insbesondere die überwiegend mit Fremdkapital finanzierten Buy-Outs (sog. Leveraged-Buy-Outs) kritisiert: Dabei finanziert der Investor die Kosten der Über nahme nur zu einem Bruchteil aus eigenen Mitteln; der Großteil wird durch Kredite abgedeckt, die dem übernommenen Unternehmen aufgelastet werden. Aufgrund der hohen Schuldenlast ist der betroffene Konzern dann gezwungen, seine Konzernpolitik auf eine schnelle Renditesteige rung auszurichten, was zum Verzicht auf langfristige Investitionen, wie z. B. in Forschung und Ausbildung – sowie speziell im Medienbereich zu redaktionellen Einschränkungen –, und zum Abbau von Arbeitsplätzen führen kann. Das Engagement von Finanzinvestoren im Medienbereich wurde zunächst durch die Beteili gung der Saban Capital Group an der ProSiebenSat.1 Media AG627 sowie die Beteiligung der Permira-Gruppe an der Veranstalterin von Premiere628 im Jahr 2003 in das Interesse der Öffent lichkeit gerückt. Die Diskussion erreichte schließlich einen Höhepunkt mit der Übernahme der ProSiebenSat.1 Media AG durch die Finanzinvestoren Permira und KKR im Jahr 2007 und der nach folgenden Berichterstattung über Personalabbau und Programmveränderungen bei Sat.1.629 Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) hat dies zum Anlass genommen, den Ein 627 628 629 Beschluss der KEK vom 14. 10. 2003 i. S. ProSiebenSat.1 Media AG, Az.: KEK 189-1 bis ‑5. Beschluss der KEK vom 11. 03. 2003 i. S. Premiere, Az.: KEK 166. Zum Beispiel FAZ vom 16. 07. 2007, „Starker Personalabbau bei Pro Sieben Sat.1“; Handelsblatt vom 18. 07. 2007, „Pro Sieben startet neue Sparrunde“; FAZ vom 21. 07. 2007, „Ran an die Rendite“; SZ vom 27. 07. 2007, „Das Programm ist: billig“; vgl. auch Ausführungen zur ProSiebenSat.1 Media AG, Kapitel III 1.2.2. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 147 fluss von Finanzinvestoren auf die Rundfunklandschaft mittels eines Gutachtens untersuchen zu lassen.630 Das Gutachten „Finanzinvestoren im Medienbereich“ kommt zu dem Ergebnis, dass die Art des Investors oder Besitzers keine zu verallgemeinernden Rückschlüsse auf Programminvestitionen und die publizistische Ausrichtung der Unternehmen zulässt. In keinem der untersuchten Fälle631 war eine Einflussnahme der Private-Equity-Investoren auf Programminhalte erkennbar.632 Zum Zeit punkt des Abschlusses der Fallstudien bestanden bei der ProSiebenSat.1 Media AG zudem keine Hinweise auf eine spürbare Reduzierung der Programminvestitionen aufgrund der deutlich höhe ren Verschuldung im Vergleich zur RTL-Gruppe.633 Das Gutachten deutet im Rahmen dieser Fest stellung jedoch an, dass eine solche Entwicklung noch einsetzen könnte. In den Monaten Januar bis September 2009 investierte die ProSiebenSat.1 Media AG nach eigenen Angaben 959,4 Mio. Euro (Januar bis September 2008: 1.068 Mio. Euro) in das Programmvermögen. Dies entspricht einem Rückgang von rund 10 % gegenüber dem Vorjahr. Der Vorjahreswert beinhaltet jedoch Programm investitionen in Höhe von 104,3 Mio. Euro für die im November 2008 entkonsolidierte Pay‑TVSparte C More Group. Ohne Berücksichtigung der C More Group lagen die Programminvestitionen somit 0,4 % (4 Mio. Euro) unter dem Vorjahreswert.634 Signifikante Kürzungen bei den Programm investitionen sind insofern auch weiterhin nicht festzustellen. Im Rahmen von Prüfverfahren hat die KEK die Beteiligungsstrukturen bei Finanzinvestoren unter sucht. Sie wendet dabei die für Aktiengesellschaften geltende Richtlinie der KEK nach § 29 Satz 5 RStV auf Private-Equity-Fondsgesellschaften, die zumeist in der Rechtsform der Kommanditgesell schaft oder einer vergleichbaren ausländischen Rechtsform organisiert sind, entsprechend an.635 Danach sind Beteiligungsveränderungen bei an Fernsehveranstaltern beteiligten börsennotierten Aktiengesellschaften nicht anmeldepflichtig, wenn sich die Veränderungen auf den Erwerb, eine Veräußerung oder einen anderen Übertragungstatbestand von weniger als 5 % des Kapitals oder der Stimmrechte beschränken und durch sie nicht Beteiligungen von 25 %, 50 % oder 75 % er reicht, überschritten oder unterschritten werden. Auch Fondsgesellschaften müssen – solange sie an Programmveranstaltern beteiligt sind – alle Kapital- und Stimmrechtsbeteiligungen offen legen und Beteiligungsveränderungen ab 5 % anmelden. Die KEK rechnet derzeit Finanzinvestoren folgende bundesweit verbreitete Fernsehprogramme zu636: – KKR und Permira die Programme der ProSiebenSat.1 Media AG637, – der Wellington-Gruppe das Programm Astro TV638 und – der Providence-Gruppe das Programm MGM Channel sowie die der Kabel-DeutschlandGruppe zuzurechnenden Drittprogramme.639 630 631 632 633 634 635 636 637 638 639 Siehe Fn. 626; das Gutachten ist abrufbar auf der Homepage der ALM unter www.alm.de/fileadmin/Download/ Gutachten_Finanzinvestoren_21052008.pdf (Stand: 01/2010). Untersucht wurden die Übernahme von Premiere durch Permira, die Übernahme von KDG durch Providence und die Übernahme von ProSiebenSat.1 zunächst durch die Saban-Gruppe und später durch KKR/Permira. ALM-Gutachten „Finanzinvestoren im Medienbereich“ (siehe Fn. 626), S. 151 f. ALM-Gutachten „Finanzinvestoren im Medienbereich“ (siehe Fn. 626), S. 151. Quartalsbericht Q3 2009 der ProSiebenSat.1 Media AG, S. 14. Vgl. Kapitel IV 2.4.3. Zusätzlich zu den aufgeführten Fällen wird der BC‑Partners- und der Apollo-Gruppe das im August 2006 eingestellte Programm arena zugerechnet (zuletzt im Rahmen des Beschlusses der KEK vom 11. 04. 2006, Az.: KEK 330, III 2.1). Die Zulassung wurde von der LfM mit Bescheid vom 20. 04. 2006 für die Dauer von zehn Jahren erteilt. Zuletzt im Rahmen des Beschlusses der KEK i. S. ProSiebenSat.1 Media AG vom 08. 01. 2008, Az.: KEK 464/465/467, III 2.1.2. Zuletzt im Rahmen des Beschlusses der KEK i. S. KosmicaTV vom 21. 07. 2009, Az.: KEK 565, III 2. Zuletzt im Rahmen des Beschlusses der KEK vom 10. 06. 2008, Az.: KEK 495, III 2.1 und 2. 2. Bundesweites Fernsehen 148 Unternehmen Beteiligungen an TV‑Veranstaltern weitere Medienbeteiligungen AGF (Allianz AG) 3,66 % an der Questico AG (Astro TV, KosmicaTV) – AllianceBernstein L. P. mittelbar über Time Warner, Inc. 5,3 % an der Veranstalterin der Programme TNT Serie, CNN, TNT Film, Cartoon Network und Boomerang – Ameriprise Financial, Inc. rund 3,5 % an der Sky Deutschland AG – Apollo (AP Fonds) mittelbar 29,1 % an der Arena Sport Rechte und Marketing GmbH (das Programm arena wurde im August 2006 eingestellt) mittelbar 29,1 % an dem Kabelnetz betreiber Unitymedia BC Partners (Finakabel Fonds) mittelbar 35,3 % an der Arena Sport Rechte und Marketing GmbH (das Programm arena wurde im August 2006 eingestellt) mittelbar 35,3 % an dem Kabelnetz betreiber Unitymedia BlackRock, Inc. rund 3 % an der Sky Deutschland AG, mittelbar über Time Warner, Inc. rund 4,3 % an den Veranstaltern der Programme TNT Serie, CNN, TNT Film, Cartoon Network und Boomerang – Capital Research Global Investors mittelbar über Time Warner, Inc. 7,7 % – an den Veranstaltern der Programme TNT Serie, CNN, TNT Film, Cartoon Network und Boomerang Classic Fund Management AG rund 3 % an der Sky Deutschland AG, Time Warner, Inc. (rund 3 %) Dodge & Cox mittelbar über Time Warner, Inc. 5,3 % an TNT Serie, CNN, TNT Film, Cartoon Network und Boomerang Extorel 1,8 % an der Questico AG (Astro TV, KosmicaTV) – Franklin Mutual Advisors Sky Deutschland AG (unter 3 %) – KKR zusammen mit Permira 88 % an der ProSiebenSat.1 Media AG 51 % an der BMG Rights Management; Anteile an dem Marktforschungs unternehmen The Nielsen Company Odey Asset Management LLP 10,11 % an der Sky Deutschland AG – Permira zusammen mit KKR 88 % an der ProSiebenSat.1 Media AG Mehrheitsbeteiligung an der Produk tionsf irma All3Media, die wiederum an den Produktionsunternehmen MME MOVIEMENT (90 %) und IdtV Deutschland beteiligt ist Providence Equity Partners 32,85 % an der MGM Networks (Deutschland) GmbH (MGM Channel) rund 88 % an dem Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland freenet AG (unter 5 %) Taube Hodson Stonex Partners LLP 5 % an der Sky Deutschland AG – Texas Pacific Group mittelbar 21,90 % an der MGM Networks (Deutschland) GmbH (MGM Channel) – Wellington Partners 61,14 % an der Questico AG (Astro TV, KosmicaTV) Beteiligung an der TeleshoppingAnbieterin 1‑2‑3.tv GmbH¹⁾ 1) Bisher hielt Wellington Partners eine Beteiligung in Höhe von 20,34 % an der 1‑2‑3.t v GmbH. Dazu kommen Anteile der bislang von Sky Deutschland gehaltenen Beteiligung in Höhe von 14,4 %, die diese mit Wirkung zum 28. 08. 2009 an die übrigen Gesellschaf ter verkauft hat (Sky, Neun-Monats-Bericht 2009, S. 21). Tabelle III – 19: Beteiligungen von Finanzinvestoren an bundesweit ausstrahlenden Fernsehveranstaltern und weitere maßgebliche Medienbeteiligungen in Deutschland (nicht abschließend) Quelle: KEK, Unternehmensangaben, money.aol.com, www.boerse-stuttgart.de Stand: 01/2010 Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 149 Im Bereich des Medienkonzentrationsrechts hat die Beteiligung von Finanzinvestoren an privaten Fernsehveranstaltern bislang keine Probleme aufgeworfen, da entweder – die betroffenen Finanzinvestoren über keine weiteren gewichtigen zurechenbaren Medien beteiligungen in Deutschland verfügen, wie z. B. im Fall der Beteiligung von KKR und Permira an der ProSiebenSat.1 Media AG640; die Permira-Gruppe hatte zuvor ihre Beteiligung an Premiere (heute Sky Deutschland) veräußert641, – das den Finanzinvestoren jeweils zuzurechnende Programm nur geringe Zuschaueranteile erzielte (so z. B. im Fall der Beteiligung von BC Partners und Apollo an der Veranstalterin von arena642) oder – den Finanzinvestoren die Fernsehbeteiligungen nicht zuzurechnen waren (z. B. waren der Providence-Gruppe, die auch den Kabel-Deutschland-Konzern beherrscht, die Programme der ProSiebenSat.1 Media AG aufgrund der nur geringen Beteiligung in Höhe von 11,32 % nicht zuzurechnen)643. Die Tabelle III – 19 gibt einen aktuellen Überblick über an Veranstaltern von bundesweitem privatem Fernsehen beteiligte Finanzinvestoren und deren weitere Medienbeteiligungen. 2 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Die Regelungen des Rundfunkstaatsvertrags zur Sicherung der Meinungsvielfalt sehen vor, dass bei der Beurteilung vorherrschender Meinungsmacht eines Fernsehveranstalters auch medienrele vante verwandte Märkte einzubeziehen sind (§ 26 Abs. 2 Satz 2 RStV). Erreichen danach die einem Unternehmen zurechenbaren Programme einen Zuschaueranteil von 25 %, so wird vorherrschende Meinungsmacht vermutet, wenn das Unternehmen auf einem medienrelevanten verwandten Markt eine marktbeherrschende Stellung hat oder die Gesamtbeurteilung der Aktivitäten im Fernsehen und auf medienrelevanten verwandten Märkten ergibt, dass der dadurch erzielte Meinungsein fluss dem eines Unternehmens mit einem Zuschaueranteil von 30 % entspricht. Darüber hinaus gewinnen die medienrelevanten verwandten Märkte bei der Prüfung des Grundtatbestands des § 26 Abs. 1 RStV Bedeutung; die Vorschrift des § 26 Abs. 2 RStV übernimmt dabei die Funktion eines Leitbilds (siehe Kapitel IV 2.1.1). Der Begriff des medienrelevanten verwandten Marktes ist im Rundfunkstaatsvertrag nicht de finiert. Die amtliche Begründung des 3. RÄndStV zu § 26 Abs. 2 nennt ausdrücklich Werbung, Hör funk, Presse, Rechte und Produktion als „medienrelevante Märkte“, zu denen man inzwischen auch Online-Angebote zählen muss. Die Medienrelevanz eines einzubeziehenden „Marktes“ ergibt sich daraus, ob er für den Prozess öffentlicher Meinungsbildung von Bedeutung ist oder potenziell die Meinungsmacht im Fernsehen verstärken kann. Inwiefern die Marktstellung eines Unternehmens auf medienrelevanten verwandten Märkten im Rahmen der Prüfung des Vorliegens vorherrschen der Meinungsmacht zu gewichten ist, ergibt sich aus den mit dem bundesweiten Fernsehen ver gleichbaren Leistungsmerkmalen mit Bezug auf den Meinungseinfluss. Dies sind nach der Recht sprechung des Bundesverfassungsgerichts vorrangig Suggestivkraft, Breitenwirkung und Aktualität (siehe Kapitel IV 2.1.2). 640 641 642 643 Beschluss der KEK vom 06. 02. 2007, Az.: KEK 390. Beschluss der KEK vom 06. 02. 2007, Az.: KEK 378/379/399. Siehe Fn. 636. Beschluss der KEK i. S. ProSiebenSat.1 Media AG vom 14. 10. 2003, Az.: KEK 189-1 bis ‑5. Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 150 Untersucht werden die Publikumsmärkte – – – – – – Hörfunk (2.1.1), Tageszeitungen (2.1.2), Programmzeitschriften (2.1.3), Publikumszeitschriften (2.1.4), Ballungsraumfernsehen (2.1.5), Telemedien (2.1.6) und die der Fernsehveranstaltung vor- und nachgelagerten Märkte – Programmrechte (2.2.1), – zugangsrelevante Dienste für digitales Fernsehen und Pay‑TV (2.2.2), – Übertragungswege (2.2.3) sowie der – Fernsehwerbemarkt (2.3). Konzentration Dekonzentration diagonale Verflechtung zwischen Veranstaltern (bzw. an ihnen beteiligten Unternehmen) und anderen Medienteilbranchen – Die Motor Presse TV GmbH geht mit dem Programm auto motor und sport Channel auf Sendung. Dieses ist auch der Bertelsmann AG und der RTL Group zuzurechnen. – RTL Radio Deutschland übernimmt den Sender Spreeradio vollständig. – Die zum Disney-Konzern gehörende ESPN, Inc. hat den Konkurrenten NASN übernommen, der exklusiv nordamerikani sche Sport-Events (z. B. Spiele der American Football-Liga NFL, der Baseball-Liga MLB und der Eishockey-Liga NHL) nach Europa, Nordafrika und in den Nahen Osten überträgt. Das Programm wird seit 2009 unter dem Namen ESPN America veranstaltet und ist auch in Deutschland empfangbar. – Der Disney-Konzern hat die Jetix Europe N. V. vollständig übernommen, eines der größten paneuropäischen Unternehmen im Bereich Kinderprogramm. – Gruner + Jahr übernimmt sämtliche Anteile am Verlag der überregionalen Abonnement-Tageszeitung Financial Times Deutschland. – Die Verlagsgruppe Madsack hat die AZ Media TV GmbH, die im Programm von RTL als „unabhängiger Dritter“ ein Pro grammfenster veranstaltet, vollständig übernommen. Zudem hat Madsack Beteiligungen an Tageszeitungen vom SpringerVerlag übernommen (Kieler Nachrichten, Lübecker Nachrichten, Leipziger Volkszeitung und Verlagsholding Hanseatische Verlags-Beteiligungs AG). – Die Axel Springer AG weitet ihre Beteiligung am DoganMedienkonzern aus, dessen türkischsprachiges Programm Kanal D auch in Deutschland empfangbar ist. – Das Programm des Teleshopping-Senders 1‑2‑3.tv wird auch 30 Minuten im Morgenprogramm von RTL II ausgestrahlt. – News Corp. übernimmt die Jamba GmbH, die im Bereich Handyspiele, Musikangebote (Klingeltöne) sowie Logos und Screensaver für Mobiltelefone tätig ist. – NBC Universal und News Corp. beteiligen sich an der TV‑Streaming-Plattform Hulu. – Die Axel Springer AG hat ihre Beteiligung an der ProSiebenSat.1 Media AG vollständig ver äußert. – Die Bertelsmann AG hat ihre Beteiligung am Joint Venture Sony BMG Music Entertainment vollständig an die bisherige Partnergesellschaft Sony Corporation of America abgetreten. – Das Teleshopping-Angebot RTL Shop der zur RTL-Gruppe gehörenden RTL Shop GmbH wurde 2008 verkauft. – Das der RTL Group S. A. zuzurechnende Programm K1010 hat Ende 2007 den Sendebetrieb eingestellt. – Der Holtzbrinck-Verlag hat die Verlagsgruppe Handelsblatt und die Berliner-TagesspiegelGruppe vollständig sowie den Zeit-Verlag zu 50 % an die Gesellschaft Dieter von Holtz brinck Medien GmbH verkauft. Die beiden Verlagsgesellschaften der Holtzbrinck-Brüder gelten jedoch als eng verbunden. – Die Axel Springer AG hat folgende Zeitungs beteiligungen verkauft: Beteiligungen an den Kieler Nachrichten, den Lübecker Nachrichten, der Leipziger Volkszeitung, der norddeutschen Verlagsholding Hanseatische Verlags-Beteili gungs AG, den Elmshorner Nachrichten, die Beteiligung am Pinneberger Tageblatt und am Westfalen-Blatt. – Time Warner hat sich von der Kabelsparte Time Warner Cable, Inc. und von der Internettochter AOL LLC getrennt. Ý Tabelle III – 20: Aktuelle Entwicklung der Verflechtungen zwischen Fernsehveranstaltern (bzw. an ihnen beteiligten Unternehmen) und Unternehmen auf medienrelevanten verwandten Märkten Quelle: Unternehmensangaben, KEK Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 151 Ý Konzentration Dekonzentration vertikale Verflechtung zwischen Veranstaltern (bzw. an ihnen beteiligten Unternehmen) und der Produktionsund Rechteebene – Die Walt Disney Company gründet die Sender Cinemagic, Cinemagic HD und Disney XD. – Die News Corp. beteiligt sich an der Sky Deutschland AG (45,42 %). – Die Viacom, Inc. gründet das Kinderspartenprogramm NICK Jr. – Die RTL Group S. A. gründet die UFA Sports GmbH als Ver marktungsagentur für Medien- und Marketingrechte. – Die ProSiebenSat.1 Media AG gründet das Produktionsunter nehmen Redseven Entertainment GmbH. – Die Your Family Entertainment AG startet das Spartenpro gramm yourfamily. – Die Constantin Medien AG gründet die AdImpulse Media AG, zu deren Kunden u. a. das Online-Portal Sport.1 zählt. – Die Constantin Medien AG gründet die Sportrechteagentur TRIDEM SPORTS AG. – Die Tele München AG übernimmt den österreichischen Fernsehsender ATF. – Spiegel TV veräußert die Beteiligung an der Veranstalterin von DMAX. – Die Beteiligung an der Plus Medien TV und Handels GmbH, die im bundesweiten privaten Fernsehen das türkischsprachige Vollprogramm TGRT EU (vormals Fox Türk) veranstaltet, hat News Corp. aufgegeben. – Die Universal Studios stoßen ihre Beteiligung am Spielfilmkanal Das Vierte ab. – Die Constantin Medien AG trennt sich von ihrer Beteiligung an der Studio 100 N. V., die neben Produktion von Kinder- und Jugend unterhaltung auch das Spartenprogramm „Junior“ betreibt. – Die Constantin Medien AG überträgt die Ge schäftsanteile der Creations Club GmbH an die Sky Deutschland AG. – Die Tele München AG veräußert ihre Beteili gung an der europäischen TV- und HörfunkSendergruppe SBS Broadcasting. vertikale Verflechtung zwischen Veranstaltern (bzw. an ihnen beteiligten Unternehmen) und der Vertriebsebene – Den Kabelnetz- und Plattformbetreibern Kabel Deutschland und Unitymedia werden weitere Programme Dritter wegen der Möglichkeit, auf die Programmgestaltung Einfluss zu nehmen, zugerechnet (Kabel Deutschland: LUST PUR, RCK TV, CLB TV, RLX TV; Unitymedia: auto motor & sport Channel). – Sky werden weitere über ihre Plattform verbreitete Programme (SPIEGEL Geschichte, Romance TV, beate-uhse.tv, Discovery HD) aufgrund der Möglichkeit der Einflussnahme auf die Programmgestaltung zugerechnet. – Dr. Herbert Kloiber (Tele München Gruppe) erhöht seine Be teiligung an der Kinobetreiberin CinemaxX AG auf rund 70 %. Tabelle III – 20: Aktuelle Entwicklung der Verflechtungen zwischen Fernsehveranstaltern (bzw. an ihnen beteiligten Unternehmen) und Unternehmen auf medienrelevanten verwandten Märkten Quelle: Unternehmensangaben, KEK Der Bereich der Online-Medien wird gesondert umfassend in Kapitel II dargestellt. Verflechtungen von Fernsehveranstaltern mit weiteren Medienmärkten sind in erheblichem Um fang zu beobachten. Besondere Aufmerksamkeit verdienen Verflechtungen mit anderen Medien teilbranchen (diagonale Konzentration, siehe Kapitel I 1.4.3), da sie die Gefahr einer Vervielfälti gung des publizistischen Einflusses in Form von multimedialer Meinungsmacht in sich bergen. Vertikale Verflechtungen (siehe Kapitel I 1.4.2) können unter dem Aspekt der Meinungsvielfalt dann problematisch sein, wenn die horizontale Konzentration (siehe Kapitel I 1.4.1) auf den vor- und nachgelagerten Märkten so weit fortgeschritten ist, dass der Marktzutritt von konkurrierenden TV‑Unternehmen zu den Beschaffungs- oder Absatzmärkten eingeschränkt oder gefährdet wird. Im Berichtszeitraum waren sowohl Tendenzen zur vertikalen/diagonalen Konzentration als auch die Auflösung derartiger Verflechtungen zu verzeichnen. Von den Unternehmen, die an Veranstaltern von bundesweitem privatem Fernsehen beteiligt sind, sind die Bertelsmann AG, die Heinrich Bauer Verlag KG und die Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG am weitläufigsten mit weiteren Medienmärkten verflochten. Einen Gesamtüber blick über deren Medienaktivitäten geben die nachfolgenden Abbildungen. Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 152 Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG ZEITSCHRIFTEN aktuelle: HÖRFUNK direkt: mittelbar über Studio Gong (deren Beteiligung in Klammerrn): BB Radio (50 %) BB Radio (50 %) Donau 3 FM (50 %) Donau 3 FM (50 %) Ostseewelle (46,3 %) Ostseewelle (29,5 %) Studio Gong (41,67 %) Antenne Bayern (16 %) Antenne Bayern (7 %) die neue welle (13,9 %) die neue welle (8,6 %) Radio Galaxy (10,5 %) Radio Galaxy (15,8 %) Radio Arabella (15 %) TVPRODUKTION Bunte Frau im Trend Wohnen & Wohlfühlen Focus Freizeit Aktuell Focus Gesundheit Super Illu Freizeit Magazin tv.gusto (50 %) Focus TV Produktions GmbH Freizeit Revue RTL II (1,1 %) produziert z. B.: TVProgramm: FERNSEHEN lokal über Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG (41,67 %): münchen.tv (16 %) Big.FM (10,1 %) Hit Radio FFH (4,2 %) FERNSEHEN bundesweit Hit Radio FFH (2,4 %) Radio Gong 106,9 (50 %) CHARIVARI.fm (50 %) Radio Fantasy (50 %) Radio Primavera (35 %) münchen.2 (16 %) augsburg.tv (12,6) mittelbar: FrankenTV BLR (Bayerische Lokalradios, 32 %) TV Spielfilm Focus TV spezial (VOX) TV Today Gartenspaß TV Today digital Gartenträume 24 Stunden – Reportage, Focus TV Reportage (Sat.1) GRIP – Das Motormagazin, Exklusiv – die Reportage (RTL 2) Hit Radio RTL Sachsen (22,5 %) Sachsen-Funkpaket (Radio Leipzig, Radio Dresden, Radio Chemnitz, Radio Zwickau, Radio Lausitz, Vogtland Radio, Radio Erzgebirge; 22,5 %) Hit-Radio Antenne (19 %) hitradio.rt1 (16,7 %) Radio Gong 97.1 (14,7 %) Radio Charivari 98,6 (14,7 %) Radio F (14,7 %) Hit Radio N1 (14,7 %) Pirate Radio (14,7 %) 106.4 TOP FM (10,9 %) Hitwelle Erding-Freising (6,6 %) RPR1. (1 %) mittelbar: Radio21, Apollo, egoFM, Rock-Antenne (Antenne Bayern hält 100 %) Glücks Revue Guter Rat InStyle Lisa sonstige: Lisa Blumen & Pflanzen Lisa Journal Lisa Kochen & Backen Focus Gesundheit KabelKiosk/Eutels at, Unitymedia) Chip ONLINE Burda Style Spezial Chip FotoVideo digital Chip Test & Kauf Cinema Burda Digital Ventures GmbH (Blog.de, Edelight, Edgar.de, Escapio, Etsy, Gameduell, Indochino, Lumas, Mahalo, Nexopia, Suite101, Teampages, Thebizmo, Tripsbytips, Zooplus) abantis media GmbH (BonGusto.de, beQueen.de, daskochrezept.de ) Tomorrow Focus AG (64,18 %) (Vermarktung: FOCUS Online, JAMEDA, CHIP Online, FAZ.net; ECommerce: Elitepartner, Playboy, Holidaycheck) womensnet.de Glam.de, Brash.de (49 %) Sevenload (20%) Quelle: Burda, KEK Stand: 01/2010 Freundin Wellfit ARD Buffet Xing (25,1 %) Abbildung III – 24: Medienaktivitäten des Burda-Konzerns TV Schlau Stern TV Magazin (Supplement) Freundin Burda Style Radio Charivari (25 %) gong fm (25 %) TV Spielfilm XXL Faszination Leben, future TREND (RTL) Radio Gong 96,3 (29 %) Die neue 107,7 (26,6 %) Freizeit Spass STARS & stories, Focus TV (ProSieben) Lisa Wohnen & Dekorieren Lust auf Genuss Mein schöner Garten Mein schöner Garten spezial Das Haus Meine Familie & ich Das Haus Ideenmagazin My Life Das Haus spezial Playboy Neue Woche Domicil Viel Spaß Elle (50 %) Wohnen & Garten Elle Decoration Wohnen Träume (50 %) Fit for Fun Focus Money Focus Schule diverse Rätselhefte Frau im Trend Beteiligungen ohne %-Angabe bezeichnen 100 %ige bzw. knapp darunter liegende Beteiligungen (bezogen auf die angegebene Obergesellschaft) G+J: Online-Auftritte der Print-Titel Quelle: Bertelsmann, KEK Stand: 01/2010 DVA u. a. Knaus Heyne Siedler Luchterhand Goldmann C. Bertelsmann Blessing ONLINE RTL.de, RTL2.de, n-tv, VOX.de, GZSZ.de, RTLgames.de, wetter.de, sport.de, kochbar.de, VIP.de, frauenzimmer.de, TOGGO.de, teleboerse.de, elementgirls.de, wer-kennt-wen.de, RTLnow.de, VOXnow.de, clipfish.de BUCHVERLAGE Random House K1010 (19,87 %) RTL II (35,9 %) SUPER RTL (50 %) Döbelner Anzeiger (über Sächsische Zeitung, die 100 % hält) Morgenpost Sachsen (60 %) Sächsische Zeitung (60 %) Financial Times Deutschland ZEITUNGEN Gruner + Jahr (74,9 %) Beteiligungen ohne %-Angabe bezeichnen 100 %ige bzw. knapp darunter liegende Beteiligungen (bezogen auf die angegebene Obergesellschaft) BMG Rights Management MUSIK UFA Sports CLT-UFA International Fremantle International Distribution RECHTEHANDEL RTL Group Phoenix Film (51 %) infoNetwork teamWorx Grundy Light Entertainment VOX Passion n-tv RTL Living RTL Crime RTL FERNSEHEN RTL Group Abbildung III – 25: Medienaktivitäten des Bertelsmann-Konzerns + weitere indirekte Beteiligungen an Radio Regenbogen, bigFM, Oldie 95, Radio NORA, Radio Galaxy, delta radio, Radio TON, Apollo (HITRADIO RTL Sachsen hält 55 % an BCS, die mit 40 % an Apollo beteiligt ist) Radio 21 (9,8% + weitere indirekte Anteile) radio top 40 (Antenne Thüringen hält 100 %) Antenne Thüringen (15 %) Rock Antenne (Antenne Bayern hält 100 %) Antenne Bayern (16 %) radio NRW (16,96 %) Antenne MecklenburgVorpommern (25,44 %) Radio Hamburg (29,17%) Sachsen-Funkpaket (Radio Leipzig, Radio Dresden, Radio Chemnitz, Radio Zwickau, Radio Lausitz, Vogtland Radio; 31,9 %) Hit-Radio Antenne (Niedersachsen; 35,9 %) Radio Brocken (53,5 %) Grundy UFA UFA Cinema HITRADIO RTL Sachsen (68,7 %) 89,0 RTL (53,5 %) UFA Entertainment 105.5 Spreeradio 104,6 RTL UFA Fernsehproduktion RTL Radio – Die besten Hits aller Zeiten UFA Film Produktion PRODUKTION RTL Group HÖRFUNK RTL Group Bertelsmann AG Geo (+ Spezialausgaben) Geo Mini Geolino Harvard Businessmanager Häuser healthy living Impulse Living at home Manager Magazin (24,9 % + weitere indirekte Anteile) Men´s Health (24,9 % + weitere indirekte Anteile) Monopol Nido National Geographic Deutschland (50 %) National Geographic World (50 %) PM Magazin (+ Spezialausgaben) Schöner wohnen Stern Gesund Leben Stern Fotografie Tush Wunderwelt Wissen auto motor sport und diverse weitere Titel des Motor-Presse-Verlags zu den Themenbereichen Auto, Motorsport, Sport, Freizeit etc. (54,9 %) zu Beteiligungsverhältnissen der Bertelsmann AG und der RTL Group siehe Kapitel III 1.2.1.1 sonstige: Art BEEF! Börse Online Brigitte Brigitte Woman Brigitte Balance Business Punk Capital Dogs Eltern Eltern family Essen & Trinken E & T für jeden Tag Flora Garten Gala men Gala Style TV-Programm: rtv (Supplement) aktuelle: Cicero Gala in – Das Star&Style Mag. NEON Spiegel (25,25 %) Stern View ZEITSCHRIFTEN Gruner + Jahr (74,9 %) Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 153 Oldie 95,0 (16,4 %) General-Anzeiger, Magdeburg Quelle: Bauer, KEK Stand: 01/2010 Abbildung III – 26: Medienaktivitäten des Bauer-Konzerns Beteiligungen ohne %-Angabe bezeichnen 100 %ige bzw. knapp darunter liegende Beteiligungen (bezogen auf die angegebene Obergesellschaft) Radio NORA (8,78 %) ANZEIGENBLÄTTER Volksstimme, Magdeburg RTL II (31,5 %) Radio Hamburg (25 % Kapitalanteil, 28,8 % Stimmrechte) über Radio Hamburg: ZEITUNGEN FERNSEHEN bundesweit HÖRFUNK Militär + Geschichte Meine Melodie Mein Hund & ich Bravo Girl Bravo HipHop Special Bravo Sport Meine Geschichte (51 %) Mein Erlebnis (51 %) Maxi Meine Stars hautnah Mach mal Pause Lissy diverse Rätselhefte YGO Collector Yeah! Wohnidee Woche Heute Welt der Wunder Wahre Geschichten Traum-Prinzessin Tina Koch & Backideen Tina Super Freizeit (80 %) Super Sexy Sexy Sexwoche Laura Laura wohnen kreativ Lecker Schlüsselloch Selbst ist der Mann happy day Kochen & Genießen Romanwoche Schöne Woche Freizeitwoche (80 %) Gartenidee Powercar Rezepte pur Der Landser Neue Post NeoX Anime Guide NeoX Spezial Mini Spezial Schicksale Mini extra - lecker Backen & Kochen Mini Das neue Wochenend Mein Leben Bravo Blitz-Illu Bella Bauidee Avanti Auto Zeitung Astro Woche Alles für die Frau Adel exklusiv sonstige: tv world (Supplement) tv!top tv pur TV Movie Digital TV Movie TV klar tv Hören und Sehen Das Neue Das neue Blatt tv 14 Fernsehwoche Life & Style TV-Programm: Coupé Card Collector Card Collector Extra InTouch auf einen Blick Bummi Bussi Bär aktuelle: ZEITSCHRIFTEN Heinrich Bauer Verlag KG 154 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 155 2.1 Publikumsmärkte 2.1.1 Hörfunk 2.1.1.1 Angebotsstruktur und Hörfunknutzung Der Hörfunkmarkt in Deutschland folgt im Wesentlichen der föderalen Gliederung. Bundesweite Angebote sind sowohl im öffentlich-rechtlichen als auch im privaten Teilsystem die Ausnahme und spielen insgesamt im Markt nur eine untergeordnete Rolle. Marktdominant sind landesweite Sender. Nur in Bayern und Nordrhein-Westfalen ist der Lokalfunk von Bedeutung. Insgesamt ist heute eine Vielzahl von Anbietern im privaten Hörfunkmarkt engagiert. Jedoch ist die Zahl der privaten Radioprogramme im Jahr 2008 auf 247 gesunken (2007: 268). Der Rückgang ist vor allem auf die Einstellung von DAB-Programmen zurückzuführen. Im Vergleich zum Vorjahr (2007: 39) gab es Ende 2008 25 DAB-Programme weniger. Dem Rückgang bei den DAB-Programmen stand 2008 ein Zuwachs bei den lokalen Hörfunkprogrammen gegenüber. Zum 31. 12. 2008 waren 159 lokale Hörfunkprogramme auf Sendung (2007: 155). Die Anzahl der landesweiten Programme (2008: 54) sowie der bundesweiten Programme (2008: 20) hat sich gegenüber 2007 nicht verändert.644 Im Vergleich zum privaten Hörfunk weist der öffentlich-rechtliche Hörfunk – abgesehen von der Sondersituation in Berlin – eine deutlich stärkere Ausstattung mit landesweiten UKW-Versorgungs möglichkeiten auf. Die Bundesländer Bayern und Nordrhein-Westfalen verfügen mit 75 bzw. 47 Anbietern über die meisten privaten Hörfunkprogramme. Hingegen gibt es in Bremen und Mecklenburg-Vorpom Bundesland UKW landesweit private Programme UKW DAB¹⁾ lokal gesamt Baden-Württemberg Bayern Berlin-Brandenburg²⁾ Bremen Hamburg/Schleswig-Holstein Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen²⁾ Sachsen-Anhalt Thüringen bundesweite Verbreitung 1 1 18 1 7 5 2 3 1⁴⁾ 3 1 4 4 3 16 63 4 1 0 0 0 0 45 11 4 15 0 0 0 13 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 [3] [1] 0 0 0 0 0 [1] 0 [4] 0 [4] 0 17 75 22 2 7 5 2 3 46 14 5 19 5 3 20 gesamt 54 159 14 [13] 247 öffentlich-rechtliche Programme UKW DAB¹⁾ gesamt landesweit SWR BR RBB RB NDR HR NDR NDR WDR SWR SR MDR MDR MDR 53 8 5 7⁵⁾ 4⁵⁾ 6 6 5 5 6⁵⁾ 8 4 4 5 4 1 5 0 0 3 0 3 3 5 1 0 1 1 1 [4] [1] [7] 0 [2] 0 [2] [2] [3] [5] [5] 0 0 0 15 [23] 9 10 7 4 9 6 8 8 11 9 5 5 6 5 2³⁾ 70 1) Gezählt werden nur die originär über DAB verbreiteten Programme; in Klammern steht die Zahl der Programme, die simulcast über UKW und DAB ausgestrahlt werden. 2) Über DVB‑T in Berlin-Brandenburg 17 Programme, in Sachsen 2 Programme, über Mittelwelle in beiden Ländern Stimme Russlands. 3) Deutschlandfunk und Deutschlandradio Kultur bundesweit über UKW und DAB. 4) Radio NRW – Mantelprogramm von 44 Lokalradios. 5) Inklusive Funkhaus Europa. In mehreren Ländern verbreitete Programme zählen in der Summe nur einfach. Tabelle III – 21: Anzahl privater und öffentlich-rechtlicher Hörfunkangebote in Deutschland 2008 Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ALM) (Hrsg.), ALM Jahrbuch 2008, 2009, S. 173, dort angegebene Quelle: Landesmedienanstalten, Stand: 31. 12. 2008 644 Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (ALM) (Hrsg.), ALM Jahrbuch 2008, 2009, S. 173. Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 156 mern jeweils nur zwei private Radioprogramme. Die Ursache für die Unterschiede in der Vielfalt der privaten Hörfunkangebote der einzelnen Bundesländer liegt insbesondere darin, dass in sieben Ländern bislang keine Lokalradios verbreitet werden. Die große Programmdichte in Bayern, BadenWürttemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen resultiert aus dem umfangreichen Angebot an Lokalradios. Die sehr vielgestaltige Angebotsstruktur im privaten Hörfunk ist jedoch nicht gleich bedeutend mit inhaltlicher Vielfalt. Um möglichst hohe Reichweiten und damit Werbeeinnahmen zu erzielen, dominiert bei der Mehrheit der privaten Hörfunkprogramme (56,7 %)645 das AC‑Format (Adult Contemporary), ein Programmformat, in dem Popmusik, lockere Moderation, Service, Comedy, Events und Gewinnspiele dominieren und welches sich an die Zielgruppe der 25- bis 49‑Jährigen richtet. Die öffentlich-rechtlichen Hörfunkprogramme konzentrieren sich vor allem auf die Formate Oldies und Schlager, Klassik, AC und Information.646 Von erheblicher Bedeutung für die Marktanteile (bemessen nach Hördaueranteil) von öffentlichrechtlichen und privaten Programmen ist die Anzahl der jeweiligen Programme in den einzelnen relevanten Teilmärkten. Während die großen Landesrundfunkanstalten heute zwischen sechs und acht Programmen anbieten und selbst die kleinen Anstalten Radio Bremen und Saarländischer Rundfunk noch vier Programme veranstalten, haben die Landesmedienanstalten für die einzelnen Bundesländer eine sehr unterschiedliche Zahl von privaten Angeboten lizenziert: z. B. in Mecklen burg Vorpommern nur zwei Programme, in Hessen, Saarland und Sachsen-Anhalt je fünf, in Berlin-Brandenburg 22, in Nordrhein-Westfalen 46, in Bayern 75 (siehe Tabelle III – 21). Hinzu kom men mit sehr unterschiedlichen Ausprägungen aus den jeweiligen Nachbarländern einstrahlende Bundesland Hördauer in Minuten Radio gesamt ARD gesamt Private gesamt Marktanteil in % ARD gesamt Private gesamt Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen 160 197 158 184 189 162 168 198 198 163 169 166 184 204 187 196 104 105 71 92 152 87 101 99 119 105 100 110 104 95 101 102 57 96 87 94 41 76 71 99 82 61 70 61 84 114 89 101 65,0 53,3 44,9 50,0 80,4 53,7 60,1 50,0 60,1 64,4 59,2 66,3 56,5 46,6 54,0 52,0 35,6 48,7 55,1 51,1 21,7 46,9 42,3 50,0 41,4 37,4 41,4 36,7 45,7 55,9 47,6 51,5 gesamt 177¹⁾ 103 77 58,2 43,5 1) Aufgrund von Überschneidung zwischen ARD gesamt und Private gesamt ist der Wert für Radio gesamt niedriger als die Summe aus ARD gesamt und Private gesamt. Tabelle III – 22: Hördauer und Marktanteile der privaten und öffentlich-rechtlichen Hörfunkprogramme nach Bundesländern 2009 Quelle: ma 2009 Radio II, D+EU10+, personengewichtet 645 646 Angabe bezieht sich auf die 233 privaten Hörfunkprogramme ohne die 14 privaten DAB-Programme; Arbeitsgemein schaft der Landesmedienanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ALM) (siehe Fn. 644), S. 174 f. Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) (Hrsg.), Hörfunk in Deutschland, Rahmenbedingungen und Wettbewerbssituation, Bestandsaufnahme 2006, 2006, S. 114; dort angegebene Quelle: SPOTS Planungsdaten Hörfunk 4/2005, ARD Werbung Sales & Services (AS&S): Radio Guide 2006. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 157 Programme. Der Marktanteil des privaten Hörfunks auf Basis der regionalen Hördauer schwankt in den einzelnen Bundesländern entsprechend stark. Den geringsten Marktanteil erreicht der pri vate Hörfunk mit 21,7 % in Bremen, den größten in Sachsen-Anhalt mit 55,9 %. Wie stark neben der Anzahl der Programme auch die Akzeptanz einzelner Programme den Marktanteil des pri vaten Hörfunks prägt, zeigt sich bei einem Vergleich der in Bremen und Mecklenburg-Vorpommern zugelassenen Programme. Während die zwei in Mecklenburg-Vorpommern lizenzierten Programme zusammen einen Marktanteil von 50 % erreichen, kommen die zwei Programme in Bremen nur auf 21,7 %. Die Tabelle III – 22 gibt einen Überblick über das Verhältnis von öffentlich-rechtlichen und privaten Programmen in den einzelnen Bundesländern. Auf Deutschland bezogen erzielte der öffentlich-rechtliche Hörfunk 2009 einen Marktanteil von insgesamt 58,2 % und liegt damit deutlich vor dem privaten Hörfunk, der einen Marktanteil von 43,5 % erreichte. Betrachtet man die Tagesreichweite des privaten und des öffentlich-recht lichen Hörfunks647, so ergibt sich ein ähnliches Bild. Der öffentlich-rechtliche Hörfunk verfügte 2009 über eine Tagesreichweite von 50,2 % (35,02 Mio.).648 Hingegen lag die Tagesreichweite des privaten Hörfunks nur bei 41,1 % (28,7 Mio.).649 Der Hörfunk zählt nach wie vor zu den bedeutendsten Massenmedien in der Bundesrepublik Deutschland. Die Hörfunknutzungsdaten aus dem Jahr 2009 (ma 2009 Radio II), die von der Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse (AG.MA) im Auftrag verschiedener Medienunternehmen und Werbetreibender ermittelt wurden, belegen die hohe Wertschätzung, die der Hörfunk bei den Rezipienten genießt. Mit einer Tagesreichweite von 77,2 %650, einer durchschnittlichen Hördauer von 184 Minuten pro Tag651 und einer Verweildauer von 238 Minuten pro Tag652 ist das Radio auch 2009 das meistgenutzte Medium nach dem Fernsehen653. Obwohl die Hörfunknutzung gegen über dem Vorjahr stabil geblieben ist, zeichnet sich in der Langzeitbetrachtung ein kontinuier licher Rückgang der Nutzung ab (siehe Abbildung III – 27). Die Verweildauer sank von 2000 bis 2009 um 27 Minuten (–10 %), die Hördauer um 25 Minuten (–12 %). Bei den jüngeren Hörern sind die Rückgänge noch deutlicher sichtbar. Laut ma Radio 2009 II betrug die Hördauer der 14- bis 19‑Jährigen 99 Minuten pro Tag, das sind 45 Minuten pro Tag (–31 %) weniger als im Jahr 2000 (144 Minuten pro Tag). Auch bei den 20- bis 29‑Jährigen wurden hohe Verluste registriert. 2009 lag die Hördauer dieser Altersgruppe bei 157 Minuten pro Tag. Dies entspricht einem Minus von 61 Minuten pro Tag (–28 %) gegenüber dem Jahr 2000 (218 Min.). Ursache für die geringere Nutzung bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist die Tat 647 648 649 650 651 652 653 Zur Tagesreichweite zählen alle Personen, die im Tagesablauf während mindestens einem vorgegebenen Zeitabschnitt (15 Minuten) Radio gehört haben. Die Summe aus Tagesreichweite der Öffentlich-Rechtlichen und Privaten ergibt nicht 100 %, da es zusätzlich eine hohe Anzahl an sonstigen Hörfunksendern, wie z. B. Hochschulradios und nicht kommerzielle lokale Hörfunksender, gibt. ma 2009 Radio I, http://www.ard.de/intern/basisdaten/hoerfunknutzung/h_26_23246_3Brfunknutzung_20der_20ardprogramme_20_28m/-/1397780074id=55126/1ilrjo6/index.html, Abruf am 05. 01. 2010. ma 2009 Radio I, http://www.ard.de/intern/basisdaten/hoerfunknutzung/h_26_23246_3Brfunknutzung_20der_20 privaten_20program/-/1397780074id=55142/15m44p5/index.html, Abruf am 05. 01. 2010. Die Angabe von 77,2 % bezieht sich auf die deutsche Bevölkerung ab 14 Jahren (D14+). Die Tagesreichweite für Deut sche und EU‑Ausländer ab 10 Jahren (D+EU10+) beträgt 76,4 %. Die Hördauer gibt an, wie viele Minuten pro Kopf der Bevölkerung im Schnitt pro Tag für Radio hören insgesamt auf gewendet werden. Die Angabe von 184 Minuten pro Tag bezieht sich auf die deutsche Bevölkerung ab 14 Jahren (D14+). Die Hördauer der Deutschen und Ausländer ab 10 Jahren (D+EU10+) liegt bei 177 Minuten pro Tag. Die Verweildauer gibt an, wie viele Minuten lang der Hörer mit Radio hören insgesamt im Schnitt pro Tag verbringt. Die Angabe von 238 Mio. pro Tag bezieht sich auf die deutsche Bevölkerung ab 14 Jahren (D14+). Die Verweildauer der Deutschen und Ausländer ab 10 Jahren (D+EU10+) beträgt 232 Minuten pro Tag. Die Tagesreichweite des Fernsehens liegt bei 82,9 %, die Sehdauer beträgt 193 Minuten und die Verweildauer 232 Mi nuten pro Tag; Walter Klingler, Dieter K. Müller, ma 2009 Radio II, Radio gewinnt Hörer bei jungen Zielgruppen, Media Perspektiven, 10/2009, S. 520. Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 158 300 100 256 254 248 248 244 250 209 203 202 196 Minuten 200 196 242 193 241 186 238 186 238 182 95 184 150 100 90 85 79,0 79,3 79,5 79,0 79,2 79,3 80 77,1 77,1 76,5 Tagesreichweite in % 265 77,2 50 75 0 70 2000 2001 2002 2003 Verweildauer 2004 Hördauer 2005 2006 2007 2008 2009 Tagesreichweite in % Abbildung III – 27: Hörfunknutzung 2000 bis 2009 BRD gesamt, Montag bis Sonntag, in Minuten und Prozent, deutsche Bevölkerung ab 14 Jahren (D14+) Quelle: ma Radio 2000 II bis ma Radio 2009 II sache, dass diese Altersgruppen Musik vermehrt über andere Medien bzw. Endgeräte konsumieren. Die technischen Möglichkeiten, um Musik zu hören, haben sich in den letzten Jahren erheblich erweitert. Neben dem Radio, CD‑Spielern und Walkmans stehen seit einiger Zeit auch MP3-Player, Mobiltelefone, Webradios und Computer zur Verfügung. Nach den Ergebnissen der JIM-Studie 2009 (Jugend, Information, (Multi‑)Media) hören zwar immer noch 70 % der 12- bis 19‑Jährigen mehrmals pro Woche Musik über das Radio, 64 % nutzen dazu aber bereits den MP3-Player.654 Um der sinkenden Bindung der Jugendlichen an das Radio entgegenzuwirken, versuchen viele Anbieter, die Hörer multimedial einzubeziehen, indem sie ihre Programme im Internet oder über mobile Endgeräte verbreiten, die Hörer in die Musikauswahl mit einbinden und Online-Communi ties gründen, in denen sich die Hörer austauschen und eigene Inhalte einstellen können. Dass der Hörfunk auch von den neuen Medien profitiert, verdeutlicht die zunehmende Radio nutzung über das Internet (siehe Abbildung III – 28). Im Jahr 2009 hörten bereits 25 % (10,9 Mio.) der 43,5 Mio. Onliner ab 14 Jahren gelegentlich Radio über das Internet.655 2000 waren es ledig lich 19 %. Ursache für den steigenden Radiokonsum über das Internet ist zum einen die große Angebotsvielfalt im Internet. Neben den Live-Streams der UKW-Programme steht hier eine große Anzahl von originären Web-Radios sowie Radiostreams über Musikplattformen (z. B. last.fm) und Aggregatoren (z. B. radio.de) zur Verfügung. Zum anderen können die Radiostreams einfach wäh rend des Surfens im Internet oder bei sonstiger Computernutzung nebenbei konsumiert werden. 654 655 Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest (Hrsg.), JIM 2009, Jugend, Information, (Multi‑)Media, Basisstudie zum Medienumgang 12- bis 19‑Jähriger in Deutschland, 2009, S. 22. Birgit van Eimeren, Beate Frees, Der Internetnutzer 2009 – multimedial und total vernetzt?, Media Perspektiven, 7/2009, S. 344, dort angegebene Quelle: ARD/ZDF-Onlinestudie 2009. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 159 30 25 24 25 23 21 Prozent 20 19 19 18 16 17 14 15 10 5 0 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Abbildung III – 28: Entwicklung der Radionutzung über das Internet 2000 bis 2009 Radionutzung über das Internet zumindest gelegentlich, Basis: Online-Nutzer ab 14 Jahren in Deutschland. Quelle: ARD/ZDF-Onlinestudien 2000 bis 2009 Die Zahl der deutschen Webradios ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Im April 2009 gab es laut der Studie „Webradio Monitor 2009“ 1.914 Webradios, das sind viermal so viele wie 2006 (rund 450 Angebote). Rund 4/5 der Webradios sind nur über das Internet empfang bar.656 Bei den anderen Angeboten handelt es sich um Live-Streams der UKW-Anbieter (Simulcast), die dadurch ihre Reichweiten erhöhen und somit von der steigenden Radionutzung über das Internet profitieren können. Um neue Zielgruppen zu erschließen, bieten viele Hörfunkveranstalter zusätzlich zu den Live-Streams ihrer UKW-Programme eine speziell auf eine Musikrichtung und Zielgruppe ausgerichtete Submarke eines UWK-Senders im Internet an. Mittlerweile gibt es mehr als 120 dieser Online-Sender von klassischen Hörfunkanbietern.657 Den klassischen Hörfunkver anstaltern erwächst aber durch zahlreiche neue Anbieter aus dem Internet auch eine neue Kon kurrenz. So bietet zum Beispiel das soziale Netzwerk MySpace seit 2008 werbefinanzierte MusikStreams über das Internet an. Um der neuen Konkurrenz aus dem Internet entgegenzutreten, haben die privaten Hörfunkveranstalter Radio/ Tele FFH (Hit Radio FFH), Antenne Bayern, Hit-Radio Antenne Niedersachsen, radio ffn und Radio Hamburg bereits im Herbst 2006 das Konsortium Digital 5 gegründet.658 Ziel ist der senderübergreifende Aufbau eines breitgefächerten WebradioAngebotes, das Hörergruppen, die sich bislang nicht von den Hauptprogrammen der beteiligten Veranstalter angesprochen fühlen, erreichen soll. Digital 5 verfügt mittlerweile mit radio NRW, Antenne Thüringen, Hitradio RTL Sachsen, DAS SACHSEN FUNKPAKET, 104.6 RTL Radio, 105.5 Spree radio und Radio SAW über weitere Partner.659 656 657 658 659 Pressemitteilung der BLM 40/2009 vom 13. 07. 2009, Anzahl der Webradios steigt rapide. Pressemitteilung der BLM 40/2009 vom 13. 07. 2009 (siehe Fn. 656). Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (ALM) (siehe Fn. 644), S. 202. http://www.digital5.de/, Abruf am 08. 01. 2010. 160 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Neben all diesen Entwicklungen stehen die Hörfunkveranstalter vor der Herausforderung, die Digitalisierung des Hörfunks weiter voranzutreiben. Bislang schreitet diese Digitalisierung nur langsam voran. Der digitale Übertragungsstandard DAB (Digital Audio Broadcasting)660 hat sich in Deutschland nicht durchsetzen können. Die Gründe dafür sind u. a. der Gerätepreis, das begrenzte Programmangebot und die geringen Hörerzahlen. Den Hauptverbreitungsweg für den Hörfunk bildet nach wie vor der UKW-Standard. In fast jedem deutschen Haushalt (98 %) gibt es mindestens einen UKW-Empfänger. Gegenwärtig gibt es in den rund 38 Mio. Haushalten ca. 300 Mio. UKWRadios; davon sind ca. 50 % portable Radios, ca. 25 % Autoradios und ca. 25 % Heim-StereoAnlagen.661 Seit der Einführung von DAB vor über zehn Jahren wurden jedoch bisher nur rund 600.000 DAB-Empfänger verkauft.662 Neben DAB stehen u. a. mit DAB+663 und DMB (Digital Multi media Broadcasting)664 mittlerweile andere digitale Übertragungsstandards zur Verfügung. Nach dem Scheitern von DAB sollte der Neustart des Digitalradios im Übertragungsstandard der DAB-Systemfamilie665 bis Anfang 2010 erfolgen. Zu diesem Zweck haben die Landesmedien anstalten im Jahr 2008 die privaten Hörfunkanbieter aufgefordert, ihr Interesse an bundesweiten DAB+-Programmen zu bekunden. In einigen Bundesländern haben die Landesmedienanstalten die privaten Hörfunkveranstalter auch zu einer Interessensbekundung zur Verbreitung von landes weiten Digitalradio-Angeboten aufgefordert, da der Neustart des digital-terrestrischen Hörfunks ohne zusätzliche landesweite Angebote nicht erfolgsversprechend erscheint. Ende März 2009 haben die Bundesländer schließlich ihren Bedarf für einen bundesweiten Mulitplex für DAB+ an gemeldet. Obwohl sich die im Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) organisierten Privatradios im Juni 2009 gegen den DAB+-Standard ausgesprochen haben und die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) die notwenigen Finanzmittel zum Aufbau der DAB+-Angebote des öffentlich-rechtlichen Hörfunks verweigert, hat die Bundesnetz agentur im Juli 2009 die bundesweiten Frequenzen für den Neustart des digital-terrestrischen Hörfunks im DAB+-Standard ausgeschrieben. Nachdem die Bundesnetzagentur der Media Broad cast GmbH die Genehmigung für den Aufbau eines bundesweiten Sendernetzes im DAB+-Stan dard erteilt hat und die Zuordnung der Kapazitäten durch die Ministerpräsidenten erfolgt ist666, haben die Landesmedienanstalten im Januar 2010 die bundesweiten Kapazitäten für das Digital radio ausgeschrieben. Wenn sich genügend qualifizierte private Anbieter bewerben, ist – nach dem Aufbau der Netze – mit dem Neustart des digital-terrestrischen Hörfunks im Übertragungs standard der DAB-Systemfamilie frühestens Anfang 2011 zu rechnen.667 660 661 662 663 664 665 666 667 DAB ist ein standardisiertes Übertragungsverfahren für digitalen Hörfunk und wird als DigitalRadio vermarktet. DAB basiert auf 1,5 MHz breiten Frequenzblöcken, in denen sechs bis acht Hörfunkprogramme sowie zusätzlich Informa tionsdienste gleichzeitig übertragen werden können. ALM, Leitlinien für eine zukünftige Gestaltung des terrestrischen Hörfunks in Deutschland 2007, S. 12. FTD vom 24. 07. 2009, „Zurück ins Funkhaus“, S. 8. DAB+ ist eine technische Weiterentwicklung des DAB-Standards unter Verwendung moderner Datenreduktionsver fahren wie MPEG‑4 AAC+ und erlaubt in Zukunft die Übertragung von etwa 10–16 Hörfunkprogrammen in einem Frequenzblock. DAB+ kann jedoch nicht mit reinen DAB-Geräten empfangen werden. Dafür ist ein DAB+- oder Uni versalempfänger (für DAB, DAB+ und DMB) notwendig. Bei DMB handelt es sich um einen digitalen Standard, der speziell für die Übertragung von Videosignalen inkl. Ton und ergänzenden multimedialen Inhalten auf mobile Endgeräte mit kleinen Displays entwickelt wurde. Als DAB-Systemfamilie wird das auf dem DAB-Standard basierende Rundfunksystem mit dessen Weiterentwicklungen DAB+ und DMB bezeichnet. Die Ministerpräsidenten haben ein Drittel der zur Verfügung stehenden Kapazitäten dem Deutschlandradio zuge wiesen. Die restlichen zwei Drittel sind dem privaten Hörfunk vorbehalten. Da das Deutschlandradio jedoch Ende 2009 die DAB-Übertragung eingestellt hat, bleiben die zugewiesenen Kapazitäten vorerst ungenutzt. Pressemitteilung 27/2009 der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) vom 18. 12. 2009. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 2.1.1.2 161 Vielfaltssicherung im privaten Hörfunk Die Meinungsvielfalt im privaten Hörfunk muss entweder durch eine binnenpluralistische oder eine außenpluralistische Struktur gesichert werden, wie das Bundesverfassungsgericht 1981 in seinem 3. Rundfunkurteil dargelegt hat.668 Durch das 4. Rundfunkurteil wurden 1986 die Voraussetzungen für das duale Rundfunksystem geschaffen.669 Für den öffentlich-rechtlichen Hörfunk gilt, ebenso wie für das öffentlich-rechtliche Fernsehen, dass dieser die Grundversorgung der Bevölkerung garantieren muss. Der Begriff der Grundversorgung bedeutet, dass der öffentlich-rechtliche Rund funk ein alle Bereiche abdeckendes umfassendes Programmangebot bieten muss, das die gesamte Bandbreite des gesellschaftlichen Lebens und die kulturelle Vielfalt widerspiegelt und technisch für alle erreichbar ist.670 Der Rundfunkstaatsvertrag enthält keine Maßnahmen zur Sicherung der Meinungsvielfalt im privaten Hörfunk. Die Aufgabe, Vielfalt zu sichern, ist Bestandteil der einzelnen Landesmedien gesetze, die unterschiedliche Regulierungsansätze verfolgen. Zum einen haben sich Landesgesetz geber an einem außenpluralen Modell orientiert, wonach der Rundfunk in seiner Gesamtheit Vielfalt gewährleisten muss. Zum anderen werden binnenplurale Maßnahmen, die den Rundfunk veranstalter an sich zur Vielfaltssicherung in seinem Programm anhalten, zum Erhalt der Meinungs vielfalt ergriffen. Daneben besteht in einigen Ländern auch eine Kombination beider Ansätze. Am Modell des Außenpluralismus orientieren sich sechs der 14 Landesmediengesetze.671 Vier Landes mediengesetze schreiben Binnenpluralismus als Grundsatz vor.672 Kombinierte Vorschriften von außen- und innenpluralistischen Maßnahmen bestehen in weiteren vier Ländern.673 Ein Beispiel für eine Kombination beider Ansätze ist das Landesmediengesetz Thüringen (ThürLMG). Zunächst fordert das Landesmediengesetz, dass das Gesamtangebot aller landesweiten Hörfunkprogramme den Anforderungen der Meinungsvielfalt entspricht (§ 15 Abs. 1 ThürLMG; Außenpluralismus). Ist dies nicht der Fall, erteilt die Landesmedienanstalt nur dann eine Zulassung, wenn binnenplura listische Maßnahmen, wie etwa die Bildung eines Programmbeirates, Gewähr dafür bieten, dass das Programm ein ausgewogenes Meinungsbild vermittelt (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 ThürLMG). Ferner muss der Veranstalter als Anbietergemeinschaft organisiert werden, die durch ihre Zusammensetzung und gesellschaftsrechtlichen Regelungen einen pluralistischen Einfluss auf die Programmgestal tung gewährleistet (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ThürLMG). Die einzelnen Landesmediengesetze unterscheiden sich nicht nur bezüglich des bevorzugten Ansatzes, sondern enthalten verschiedene Maßnahmen zur Vielfaltssicherung. Zur Vermeidung lokaler oder regionaler Doppelmonopole unterliegen vor allem die Beteiligungen regionaler markt beherrschender Tageszeitungsverlage der Regulierung, wobei auch hier die einzelnen Landes 668 669 670 671 672 673 BVerfGE 57, S. 295. BVerfGE 73, S. 118. Reinhard Hartstein/ Wolf-Dieter Ring/Johannes Kreile/Dieter Dörr/Rupert Stettner/Mark D. Cole, Kommentar zum Rund funkstaatsvertrag, Stand: 41. Erg.-Lief., 2009, § 11 RStV, S. 18. Baden-Württemberg in §§ 23–28 LMedienG, Bayern in Art. 4 BayMG, Hamburg/Schleswig-Holstein in § 19 MStV HSH, Mecklenburg-Vorpommern in § 22 Landesrundfunkgesetz M‑V, Niedersachsen in § 16 I NMedienG, Sachsen-Anhalt in § 10 Mediengesetz Sachsen-Anhalt. Hessen in § 16 HPRG, Bremen in § 13 BremLMG, Saarland in § 16 Saarländisches Mediengesetz, Sachsen in §§ 7, 8 SächsPRG. Nordrhein-Westfalen in §§ 33–33 c und §§ 58–60 LMG NRW, Rheinland-Pfalz in § 22 LMG Rh‑Pf, Thüringen in §§ 14–17 ThürLMG, Berlin-Brandenburg in §§ 19–21 MStV. Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 162 mediengesetze variieren.674 Ebenfalls unterscheidet sich die zulässige Anzahl von Programmen, die ein Veranstalter in einem Bundesland betreiben darf. In Sachsen darf ein Rundfunkanbieter unbegrenzt viele Programme veranstalten, soweit er dadurch nicht vorherrschende Meinungs macht erreicht675. In Sachsen-Anhalt dürfen Rundfunkveranstalter dagegen nur je zwei Hörfunk programme sowie ein Fernsehvollprogramm und ein Fernsehspartenprogramm veranstalten (§ 10 Abs. 3 MedienG LSA).676 2.1.1.3 Eigenschaften des Hörfunkmarktes Wie für den Fernsehmarkt bereits festgestellt,677 handelt es sich auch bei dem Hörfunkmarkt um einen zweiseitigen Markt. Die Akzeptanz des Programms als Werbeträger ist für die einzelnen Werbetreibenden von der technischen Reichweite des Senders bzw. des Programms, von der tat sächlich erreichten Hörerzahl und von den Werbespotpreisen abhängig.678 Nach Auffassung des Bundeskartellamtes (BKartA) gibt es keinen Hörermarkt, sondern nur einen Werbemarkt im Hör funk.679 Grund hierfür ist, dass für die Werbetreibenden Hörfunkwerbezeiten mit Fernsehwerbe zeiten oder Anzeigenraum in Printmedien nicht funktional austauschbar sind, denn sie erfordern eine unterschiedliche Präsentation des beworbenen Produkts und werden unterschiedlich wahr genommen.680 Die Dienstleistungen für die Vermarktung von Hörfunkwerbezeiten an nationale Werbekunden bilden einen gesonderten sachlich relevanten Markt.681 Im Gegensatz zum bundesweiten Fern sehen vermarkten die Hörfunksender in der Regel die Werbezeiten nicht direkt, sondern durch zwischengeschaltete Vermarktungsgesellschaften.682 Das Bundeskartellamt grenzt ferner regionale Märkte ab, das heißt, der Markt für national verbreitete Hörfunkwerbung und die Märkte für lokale und regionale Hörfunkwerbung werden gesondert betrachtet. 2.1.1.4 Verflechtungen von Fernseh- und Hörfunkveranstaltern Aus Sicht der KEK sind in erster Linie die Hörfunkbeteiligungen von Unternehmen, die auch im nationalen Fernsehmarkt engagiert bzw. mit Veranstaltern von bundesweitem privatem Fernsehen verflochten sind, relevant. Hier spielt die RTL Group S. A. mit 20 Hörfunkbeteiligungen in Deutsch land eine wesentliche Rolle. Auch die Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG verfügt über zahlreiche Hörfunkbeteiligungen und ist an den bundesweiten privaten Fernsehsendern RTL II (1,1 %), Focus Gesundheit (100 %) sowie tv.gusto und tv.gusto Premium (83,5 %) beteiligt. Die Heinrich Bauer Verlag KG, die ebenfalls an dem Fernsehsender RTL II (31,5 %) beteiligt ist, hält drei 674 675 676 677 678 679 680 681 682 § 22 Abs. 5 LMG Rh‑Pf sieht etwa vor, dass ein Verlag von Tageszeitungen, der in dem jeweiligen Verbreitungsgebiet eine marktbeherrschende Stellung hat, sich nur bis zu 25 % der Stimmrechte an einem Rundfunkprogramm beteiligen darf, ähnlich in Niedersachsen (§ 16 Abs. 2 NMedienG); unter der Geltung des MStV HSH darf eine Beteiligung von mehr als 50 % nur mit der Auflage vielfaltssichernder Maßnahmen zugelassen werden (§ 19 Abs. 2 MStV HSH), vgl. auch § 21 MStV Berlin-Brandenburg, der ein abgestuftes Modell vorsieht; in Nordrhein-Westfalen sieht der durch die Gesetzesnovelle 2009 neu geschaffene § 33a LMG NRW vor, dass Zeitungsverlage mit einer Beteiligung von mehr als 25 % nur mit der Auflage vielfaltssichernder Maßnahmen zugelassen werden. Vgl. auch § 24 Abs. 1 LMedienG; dies entspricht dem im Rundfunkstaatsvertrag zugrundeliegenden Modell; in Nieder sachsen wird in § 16 Abs. 1 auf den § 25 Abs. 1 und 2 RStV verwiesen. Vgl. auch zu diesem Regelungsgegenstand in Hamburg/Schleswig-Holstein § 19 Abs. 1 MStV HSH. Siehe Kapitel I 1. 3. BKartA, Beschluss vom 25. 04. 2002, B6 – 159/01. Vgl. zuletzt BKartA, Beschluss vom 29. 04. 2009 – B6-6 09/09. BKartA, Beschlüsse vom 16. 12. 2002, B6 – 159/01, und vom 25. 04. 2002, 119/02. BKartA, Beschluss vom 15. 08. 2001, B6 – 92202 – TX – 127/99. Vgl. Kapitel III 2.1.1.5. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 163 Hörfunkbeteiligungen. Die Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG ist mit 15 % an der DFW Deutsche Fernsehwerke GmbH, der Veranstalterin des bundesweiten Fernsehvollprogramms Timm, beteiligt. Sie hält zudem sämtliche Anteile an der AZ Media TV GmbH, die Drittfenster im Pro gramm von RTL veranstaltet, sowie 29 Radiobeteiligungen. Neben der RTL Group S. A., der Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG und der Verlags gesellschaft Madsack GmbH & Co. KG zählen die Axel Springer AG, die Regiocast GmbH & Co. KG, die Nordwest-Medien GmbH & Co. KG, die Müller Medien GmbH & Co. KG und die WAZ-Medien gruppe zu den wichtigen Hörfunkanbietern in Deutschland. Die Axel Springer AG hält mit einer Vielzahl von Minderheitsbeteiligungen ein Portfolio an einigen der erfolgreichsten Hörfunksen dern Deutschlands. Dazu gehören u. a. Antenne Bayern und Hit Radio FFH. Daneben ist die Axel Springer AG über die Radioholdinggesellschaft Regiocast GmbH & Co. KG an verschiedenen Hör funkveranstaltern mittelbar beteiligt. Regiocast hält zahlreiche Beteiligungen an privaten Radio sendern in Ost- und Norddeutschland sowie Berlin (z. B. Radio RSH, Radio PSR und 94,3 rs2). Die Müller Medien GmbH & Co. KG (Oschmann-Gruppe) ist über ihre 100 %ige Tochtergesellschaft Die Neue Welle Rundfunk-Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG an zahlreichen lokalen Hörfunk sendern in Bayern beteiligt. Der WAZ-Konzern hält Beteiligungen an lokalen Hörfunkprogrammen in Nordrhein-Westfalen. Die NWZ Funk und Fernsehen GmbH & Co. KG, ein Tochterunternehmen der Nordwest-Medien GmbH & Co. KG (Nordwest-Zeitung), vergrößerte 2008 ihr Engagement im deutschen Hörfunkmarkt, indem sie 49 % an der Frank Otto Medienbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG übernahm. Mit Ausnahme der französischen NRJ-Group, die es geschafft hat, ein Netz von Ballungsraumsendern aufzubauen, spielen ausländische Veranstalter am deutschen Radiomarkt praktisch keine Rolle.683 So gibt es eine Reihe von Hörfunkanbietern, die zwar keine Beteiligungen an bundesweitem privatem Fernsehen halten, aber dennoch eine wesentliche Rolle im deutschen Privatradiomarkt spielen. Veranstaltergruppe Anzahl der Hörfunkbeteiligungen (direkt und indirekt) Axel Springer AG¹⁾ 1 Bundessender, 23 Landessender, 1 Regionalsender, 1 Mantelprogramm Nordwest-Medien GmbH & Co. KG²⁾ 9 Landessender, 1 Lokalsender Müller Medien GmbH & Co. KG (Oschmann-Gruppe)³⁾ 2 Landessender, 1 Mantelprogramm, zahlreiche eitere Beteiligungen an Lokalsendern w WAZ-Konzern¹⁾ 17 Lokalsender (Nordrhein-Westfalen), 1 Mantel programm Moira Rundfunk GmbH²⁾ (Medien Union) 1 Bundessender, 5 Landessender NRJ Group⁴⁾ 7 Sender (in urbanen Ballungsräumen) und 2 Beteiligungen Frank Otto Medienbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG⁵⁾ 3 Landessender, 1 Lokalsender Regiocast GmbH & Co. KG⁶⁾ 1 Bundessender, 15 Landessender, 1 Webradio 1) Quelle: Helmut Reitze (Hrsg.), Media Perspektiven Basisdaten 2009, 2010, S. 36, S. 40, dort angegebene Quelle: FORMATT-Institut, Stand: 11/2009. 2) Quelle: Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ALM) (Hrsg.), ALMJahrbuch 2008, 2009, S. 207, dort angegebene Quelle: Landesmedienanstalten, Stand: 12/2008. 3) Quelle: Sachstandsbericht Inhaberwechsel N 1 Nürnberg der BLM vom 19. 11. 2009, http://www.blm.de/de/pub/aktuelles/pressemitteilungen.c fm?eventPress= press.DisplayDetail&pressrelease_ID=1441, Abruf am 18. 01. 2010. 4) Quelle: http://www.nrjgroup.fr/pdf/organigramme_fr.pdf, Abruf am 18. 01. 2010. 5) Quelle: http://www.fomedien.de/beteiligungen.php, Abruf am 18. 01. 2010. 6) Quelle: http://www. regiocast.de/2_unternehmen/1_unternehmen.php, Abruf am 18. 01. 2010. Tabelle III – 23: Hörfunkveranstalter ohne Beteiligung an bundesweitem privatem Fernsehen in Deutschland Aufgrund der unzureichenden Datenlage erhebt die Tabelle keinen Anspruch auf Vollständigkeit. 683 Ebenda. 164 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten In Deutschland gibt es derzeit keine vollständige und zuverlässige Dokumentation der Eigen tümerstrukturen der privaten Hörfunkveranstalter. Nur wenige Studien versuchen einen Überblick über die Eigentumsverhältnisse im privaten Hörfunk zu geben. Als Beispiel sind hier das ALMJahrbuch, das jährlich von der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundes republik Deutschland (ALM) herausgegeben wird, und die Media Perspektiven Basisdaten, die ebenfalls jährlich erscheinen, zu nennen. Darin werden jedoch nur die Beteiligungen der großen privaten Radio-Holdings, wie z. B. der RTL Radio Deutschland GmbH (RTL Group), und ihr Ver hältnis zueinander dargestellt. Ferner stellt sich das Problem, dass sich die Studien und Unter nehmensangaben bezüglich der jeweils angegebenen Anzahl oder Höhe der Hörfunkbeteiligun gen der Medienunternehmen teilweise widersprechen. So ist die RTL Group S. A. beispielsweise nach eigenen Angaben Ende 2008 an 20 Hörfunksendern beteiligt.684 Hingegen verfügt die RTL Group S. A. Ende 2008 laut Media Perspektiven Basisdaten 2008 über 21 und laut ALM-Jahrbuch 2008 über 23 Radiobeteiligungen.685 Der Gesetzgeber ist, soweit dies zur Vermeidung vorherr schender Meinungsmacht verfassungsrechtlich geboten ist, aufgefordert, Transparenz bezüglich der Eigentumsverhältnisse im privaten Hörfunk zu schaffen. Es ist deshalb zu begrüßen, dass der Gesetzgeber nunmehr auch für die Veranstalter von bundesweitem privatem Hörfunk in § 21 i. V. m. § 39 Satz 1 RStV eine Publizitätspflicht ihrer Gesellschafterstruktur verankert hat. Neben der fehlenden Dokumentation der Eigentümerstrukturen im privaten Hörfunk stellt die Messung der Konzentration anhand von Hörfunknutzungsdaten ein Problem dar, das noch weite rer Klärung bedarf. Die wichtigste Quelle über Nutzungsdaten von Hörfunkprogrammen ist die Media-Analyse Radio (ma Radio), die im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse (AG.MA) erstellt wird. Bei der AG.MA handelt es sich um einen Zusammenschluss von rund 260 Unterneh men der Werbe- und Medienwirtschaft, deren Daten die Werbeagenturen für ihre Schaltplanungen und die Hörfunksender für ihre Programmentscheidungen nutzen. Anders als die von der AGF/ GfK-Fernsehforschung erhobenen Daten über Zuschaueranteile für das Fernsehen werden die Daten zur Hörfunknutzung nicht kontinuierlich erhoben, sondern jährlich in zwei Wellen mit Hilfe der Erhebungsmethode der telefonischen Befragung (Computer Assisted Telephone Interviews = CATI) erfasst. Dabei wird die Hörfunknutzung mit der relativ groben Einteilung nach Viertelstunden bei den Probanden ermittelt. Die Untersuchungen sind sehr aufwendig, da wegen der regionalen Gliederung des Hörfunks für solide Daten eine hohe Fallzahl – derzeit etwa 66.000 Telefoninter views – angesetzt werden muss. Seit dem zweiten Halbjahr 2008 werden in der ma Radio alle Personen ab 10 Jahren (zuvor ab 14 Jahren) sowie die in Deutschland lebenden EU‑Ausländer ab 14 Jahren erfasst. Dadurch vergrößerte sich die Grundgesamtheit der Media-Analyse Radio von 64,872 Mio. auf insgesamt 69,828 Mio. Personen.686 Die Hörfunknutzung wird für fast alle werbe führenden Sender, einzeln oder zu Werbekombinationen zusammengefasst, ermittelt. Die Daten stehen ausschließlich den Mitgliedern der AG.MA zur Verfügung. Für die Auswertung der Daten sind im Laufe der Zeit mehrere Konventionen entwickelt worden, z. B. das Splitting nach Alters gruppen und nach Nutzungsintensität. Auf der Basis der AG.MA-Daten werden von einzelnen Sendern oder Sendergruppen bzw. deren Werbekombinationen verschiedene Werte berechnet, 684 685 686 RTL Group S. A., Annual Report 2008, S. 84. Helmut Reitze (Hrsg.), Media Perspektiven, Basisdaten 2008, 2009, S. 26; Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstal ten der Bundesrepublik Deutschland (ALM) (siehe Fn. 644), S. 207. Pressemitteilung der AG.MA vom 06. 08. 2008, ma 2008 Radio II veröffentlicht, http://www.agma-mmc.de/files/ma_ 2008_Radio_II_PM.pdf, Abruf am 17. 01. 2010. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 165 wie etwa der „Marktanteil“, der auf den Daten zur Hördauer basiert, oder die „Reichweite“, die auf den Daten zum Kriterium „Hörer gestern“687 beruht. Laut der Studie „Hörfunk in Deutschland“ würde eine Analyse des Hörfunksektors zu dem Ergebnis kommen, dass die landesweiten und lokalen Hörfunkmärkte immer noch durch eine hohe Anbietervielfalt gekennzeichnet sind.688 Zugleich gibt es jedoch nur wenige private Landesund Lokalprogramme, an denen die großen Radio-Holdings nicht beteiligt sind. Dabei handelt es sich aber überwiegend um Minderheitsbeteiligungen. Auch ein Vergleich von Hörfunk- und Fern sehsektor zeigt, dass die Beteiligungsstrukturen im Hörfunk und die Hördaueranteile (Marktanteile) in der Summe einen Stand der Konzentration erreichen, der immer noch viel geringer als im Fernsehbereich ist. Im Ergebnis erzielt auf der bundesweiten Ebene keine private Hörfunkgruppe durch Kumulation von Marktanteilen der Programme auch nur annähernd ein Niveau, das in der Nähe eines Grenzwertes von 30 % des Marktanteils – entlehnt aus der Konzentrationskontrolle im Fernsehsektor – liegt. 2.1.1.4.1 RTL Group S. A.689 Die RTL Group S. A. (vgl. Kapitel III 1.2.1) ist nach eigenen Angaben über ihre Radio-Holding RTL Radio Deutschland GmbH, in der alle deutschen Hörfunkbeteiligungen der RTL Group S. A. ge bündelt werden, an 18 Hörfunksendern beteiligt.690 Des Weiteren hält die RTL Group S. A. eine 100 %-Beteiligung an der RTL Radio Luxemburg, dem Veranstalter des bundesweiten Hörfunk senders RTL Radio – Die besten Hits aller Zeiten. Laut Media Perspektiven Basisdaten 2009 ist die RTL Group S. A. zudem über die Radio Hamburg GmbH & Co. KG an dem Hörfunksender Radio NORA beteiligt. Die Radio-Holding erzielte im Jahr 2008 einen Umsatz von 26 Mio. Euro (2007: 17 Mio. Euro).691 Durchschnittlich erreichen die Hörfunkprogramme der RTL Radio Deutschland GmbH 26,6 Mio. Hörer an einem Tag und rund 5 Mio. Hörer in einer Stunde.692 Neben den zahl reichen Beteiligungen an Hörfunksendern hält die RTL Group S. A. auch sämtliche Anteile an der Radiovermarktungsgesellschaft RTL Radio Vermarktungs GmbH & Co. KG, Berlin, die insbeson dere für die Programme 104,6 RTL und 105,5 Spreeradio die Vermarktung von Werbezeiten über nimmt. Die Hörfunkprogramme, die der RTL Group S. A./Bertelsmann AG für die Konzentrationsprü fung im Medienbereich in entsprechender Anwendung des § 28 Abs. 1 RStV zuzurechnen sind, erreichen nach der ma 2009 Radio II einen Hördaueranteil (Marktanteil) von insgesamt 7 %, be zogen auf das gesamte Bundesgebiet. 687 688 689 690 691 692 „Hörer gestern“ gibt den Anteil der Personen an, die an einem durchschnittlichen Tag Radio bzw. ein bestimmtes Programm hören. Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (siehe Fn. 646), S. 36. Als primäre Quelle für die unter 2.1.1.4.1 bis einschließlich 2.1.1.4.4 aufgeführten Hörfunkbeteiligungen der Medien unternehmen dienten Unternehmensangaben wie Geschäftsberichte und Unternehmensdarstellungen auf den jeweili gen Homepages der Unternehmen. In Fällen, in denen keine Unternehmensangaben vorlagen, wurde auf die Media Perspektiven, Basisdaten 2009 als Quelle zurückgegriffen. Auf widersprüchliche Angaben bezüglich Anzahl und Höhe der Radiobeteiligungen wird an entsprechender Stelle hingewiesen. http://www.rtlgroup.com/www/htm/operationsradio_515B87FB00A74FB497CDC17266FDF470.aspx, Abruf am 19. 01. 2010. RTL Group S. A., Annual Report 2008, 2009, S. 80 und S. 84. RTL Group S. A. (siehe Fn. 691), S. 84. 166 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Radioprogramm Veranstalter/Gesellschafter RTL Radio – Die besten Hits aller Zeiten (bundesweit) RTL Radio Luxemburg, Luxemburg < 100 % RTL Group S. A. 104.6 RTL (landesweit, Berlin/Brandenburg) RTL Radio Berlin GmbH, Berlin < 100 % RTL Group S. A. bigFM (landesweit, Baden-Württemberg) bigFM in Baden-Württemberg GmbH & Co. KG, Stuttgart < 7,74 % RTL Group S. A. Radio TON (lokal, Heilbronn) Radio TON-Regional Hörfunk GmbH & Co. KG, Heilbronn < 2 % RTL Group S. A. Radio Hamburg (landesweit, Hamburg) Radio Hamburg GmbH & Co. KG, Hamburg < 29,17 % RTL Group S. A. Radio Regenbogen (regional, Mannheim) Radio Regenbogen Hörfunk in Baden GmbH & Co. KG < 15,75 % RTL Group S. A. Radio NORA (landesweit, Schleswig-Holstein) NORA NordOstsee Radio GmbH & Co. KG, Kiel < 8,8 %Radio Hamburg GmbH & Co. KG < 29,17 % RTL Group S. A. Hitradio RTL Sachsen (landesweit, Sachsen) HITRADIO RTL Sachsen GmbH, Dresden < 68,7 % RTL Group S. A. Hit-Radio Antenne (landesweit, Niedersachsen) Antenne Niedersachsen GmbH & Co., Hannover < 36 % RTL Group S. A. radio NRW (Mantelprogramm) radio NRW GmbH, Oberhausen < 16,96 % RTL Group S. A. Radio Brocken (landesweit, Sachsen-Anhalt) AH Antenne Hörfunk-Sender GmbH & Co. KG, Halle/Saale < 54 % RTL Group S. A. 89.0 RTL (landesweit, Sachsen-Anhalt) AH Antenne Hörfunk-Sender GmbH & Co. KG, Halle/Saale < 54 % RTL Group S. A. Oldie 95 (landesweit, Hamburg) Radio 95.0 GmbH & Co. KG, Hamburg < 4,78 % RTL Group S. A.¹⁾ 105.5 Spreeradio (landesweit, Berlin/Brandenburg) Neue Spreeradio Hörfunkgesellschaft mbH, Berlin < 100 % RTL Group S. A. RADIO 21 – Der neue ROCKsender (landesweit, Niedersachsen) NiedersachsenRock 21 GmbH & Co. KG, Garbsen < 17,03 % RTL Group S. A.²⁾ Antenne Bayern (landesweit, Bayern) Antenne Bayern GmbH & Co. KG, Ismaning < 16 % RTL Group S. A. ROCK ANTENNE (landesweit, Bayern) Rock Antenne GmbH & Co. KG, Ismaning < 100 %Antenne Bayern GmbH & Co. KG < 16 % RTL Group S. A. Antenne Thüringen (landesweit, Thüringen) ANTENNE THÜRINGEN GmbH & Co. KG, Weimar < 15 % RTL Group S. A. radio TOP 40 (landesweit, Thüringen) ANTENNE THÜRINGEN GmbH & Co. KG, Weimar < 15 % RTL Group S. A. DAS SACHSEN FUNK-PAKET (Radio Dresden, Radio Leipzig, Radio Chemnitz, Radio Lausitz, Radio Zwickau, Radio Vogtland) BCS Broadcast Sachsen GmbH & Co. KG, Dresden < 31,9 % RTL Group S. A. 1) Die RTL Group S. A. ist laut Media Perspektiven Basisdaten 2009 nur mittelbar über die Radio Hamburg GmbH & Co. KG an Oldie 95 beteiligt. Die RTL Group S. A. hält 29,17 % an der Radio Hamburg GmbH & Co. KG, die mit 16,4 % an der Veranstalterin von Oldie 95 beteiligt ist. 2) Laut Media Perspektiven Basisdaten 2009 hält die RTL Group S. A. direkt 9,8 % an der NiedersachsenRock 21 GmbH & Co. KG und ist über die Antenne Niedersachsen GmbH & Co. mittelbar an RADIO 21 – Der neue ROCKsender beteiligt. Die RTL Group S. A. hält 36 % an der Antenne Niedersachsen GmbH & Co., die mit 20 % an der NiedersachsenRock 21 GmbH & Co. KG beteiligt ist. Tabelle III – 24: Hörfunkbeteiligungen der RTL Group S. A. in Deutschland Quelle: Unternehmensangaben der RTL Group S. A., http://www.rtlgroup.com/www/htm/operationsradio_515B87FB00 A74FB497CDC17266FDF470.aspx, Abruf am 19. 01. 2010; Helmut Reitze (Hrsg.), Media Perspektiven Basisdaten 2009, 2010, S. 27, dort angegebene Quelle: FORMATT-Institut, Stand: 11/2009 0,6 29,17 % 0,6 1,1 ROCK ANTENNE Antenne Thüringen 0,6 Radio Regenbogen – 0,0 – k. A. – – – 0,0 4,3 1,6 0,0 5,3 4,8 – 0,5 – – – – – 0,0 SH – – – k. A. – – – – 0,6 6,8 0,0 23,4 22,2 – 1,2 – – – – – 0,0 HH – – – k. A. – 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 2,5 21,2 1,5 0,0 16,2 0,0 2,5 – 0,0 – 1,0 NI – – – k. A. – – – – – 0,0 0,0 6,3 0,0 – 6,3 0,0 – – – – 0,0 HB 0,0 0,0 – k. A. 0,0 0,0 0,0 30,7 – – 0,0 1,8 – – 0,6 0,0 0,0 – – – 1,2 NW 0,6 0,0 0,0 k. A. 0,0 0,6 0,6 0,0 – – 0,0 0,6 – – 0,0 – 0,0 – – – 0,6 HE 1,8 0,6 – k. A. – 0,0 0,6 0,6 – – – 1,2 – – – – 0,0 – – – 1,2 RP 0,6 – – k. A. – 0,0 0,0 – – 0,0 – 4,2 – – – – – – – – 4,2 SL 6,3 3,1 1,9 k. A. 0,0 0,0 1,3 0,0 – – – 0,6 0,0 0,0 0,0 – – – – – 0,6 BW 0,0 0,0 0,0 k. A. 0,0 1,5 27,4 0,0 – – 0,0 0,0 – – – – – 0,0 – – 0,0 BY – – – k. A. – 0,0 0,0 0,0 – 0,0 – 15,9 – – – 0,0 0,0 – 5,1 9,5 1,3 BR – – – k. A. – 0,0 0,0 0,0 – – – 12,5 – 0,5 0,0 0,0 – 0,5 2,2 8,2 1,1 BB – – – k. A. – 0,0 – – 0,0 0,0 – 2,5 0,5 – 1,5 0,0 – – – – 0,5 MV – – – k. A. 0,5 0,0 0,5 – – 0,0 0,0 22,1 0,0 0,0 0,5 16,2 3,4 1,5 – 0,0 0,5 ST – – – k. A. 0,5 0,5 0,5 – – – – 18,4 – 9,2 0,0 0,0 0,0 6,5 – – 2,7 SN – – – k. A. 26,0 0,5 1,0 – – – 0,0 6,6 – 1,0 0,5 0,0 3,6 0,5 – – 1,0 TH Quelle: AG.MA, ma 2009 Radio II, personengewichtet, D+EU 10+ Tabelle III – 25: Hördaueranteile der Radiobeteiligungen der RTL Group S. A. (in Prozent) D: Deutschland gesamt; SH: Schleswig-Holstein; HH: Hansestadt Hamburg; NI: Niedersachsen; HB: Hansestadt Bremen; NW: Nordrhein-Westfalen; HE: Hessen; RP: Rheinland-Pfalz; SL: Saarland; BW: BadenWürttemberg; BY: Bayern; BR: Berlin; BB: Brandenburg; MV: Mecklenburg-Vorpommern; ST: Sachsen-Anhalt; SN: Sachsen; TH: Thüringen 0,0 0,6 Radio TON bigFM k. A. 5,1 Antenne Bayern radio TOP 40 0,0 6,2 Radio NORA 0,0 Oldie 95 radio NRW 0,6 7,0 0,6 31,9 % 2,3 0,6 0,6 0,6 0,0 0,6 1,1 D RADIO 21 – Der neue ROCKsender Beteiligungen < 25 % der RTL Group S. A.: S bei Beteiligungen von 25 % und mehr Radio Hamburg DAS SACHSENFUNK-PAKET 36 % Hit-Radio Antenne 68,7 % Hitradio RTL Sachsen 54 % 100 % 105.5 Spreeradio Radio Brocken 100 % 104.6 RTL 54 % 100 % RTL Radio 89.0 RTL Beteiligung Programm Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 167 168 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 2.1.1.4.2 Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG Die Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG hält nach eigenen Angaben mehr als 30 direkte oder indirekte Beteiligungen an Radio- und TV‑Sendern. Insbesondere in Süddeutschland gehört Burda zu den bedeutenden Akteuren im Hörfunksektor. Radioprogramm Veranstalter/Gesellschafter BB Radio (landesweit, Berlin-Brandenburg) BB RADIO Landeswelle Berlin/Brandenburg GmbH & Co. KG, Potsdam < 50 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG < 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG < 50 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG < 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG < 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG BigFM (landesweit, Baden-Württemberg) bigFM in Baden-Württemberg GmbH & Co. KG, Stuttgart < 10,1 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG < 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG Donau 3 FM (lokal, Ulm) M. O. R. E. Lokalfunk Baden-Württemberg GmbH & Co. KG, Ulm < 50 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG < 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG < 50 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG < 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG < 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG Privatradio Landeswelle Mecklenburg-Vorpommern GmbH & Co. Studiobetriebs KG, Ostseewelle Rostock (landesweit, Mecklenburg-Vorpommern) < 46,3 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG < 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG < 29,5 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG < 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG < 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG Radio Gong 106,9 (lokal, Würzburg) Funkhaus Würzburg Studiobetriebs GmbH, Würzburg < 50 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG < 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG < 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG CHARIVARI.fm (lokal, Würzburg) Funkhaus Würzburg Studiobetriebs GmbH, Würzburg < 50 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG < 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG < 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG Radio Charivari (lokal, Regensburg) Funkhaus Regensburg GmbH & Co. Studiobetriebs KG, Regensburg < 25 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG < 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG < 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG gong fm (lokal, Regensburg) Funkhaus Regensburg GmbH & Co. Studiobetriebs KG, Regensburg < 25 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG < 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG < 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG egoFM (bundesweit) Radio Next Generation GmbH & Co. KG, München < 51 %radioblut GmbH & Co. Studiobetriebs KG < 80 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG < 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG < 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG < 24 %Radio Melodie Programmanbietergesellschaft mbH & Co. Studiobetriebs KG < 16 %Konrad Schwingenstein < 9 %Digitale Rundfunk Bayern GmbH & Co. KG Radio Gong 97.1 (lokal, Nürnberg) Funkhaus Nürnberg Studiobetriebs-GmbH, Nürnberg < 14,7 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG < 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG < 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG Tabelle III – 26: Hörfunkbeteiligungen der Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG Quelle: Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Geschäftsbericht 2009, S. 61 Ý Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 169 Ý Radioprogramm Veranstalter/Gesellschafter Radio Charivari 98,6 (lokal, Nürnberg) Funkhaus Nürnberg Studiobetriebs-GmbH, Nürnberg < 14,7 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG < 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG < 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG Radio F (lokal, Nürnberg) Funkhaus Nürnberg Studiobetriebs-GmbH, Nürnberg < 14,7 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG < 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG < 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG Hit Radio N1 (lokal, Nürnberg) Funkhaus Nürnberg Studiobetriebs-GmbH, Nürnberg < 14,7 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG < 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG < 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG Pirate Radio (lokal, Nürnberg) Funkhaus Nürnberg Studiobetriebs-GmbH, Nürnberg < 14,7 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG < 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG < 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG Antenne Bayern (landesweit, Bayern) Antenne Bayern GmbH & Co. KG, Ismaning < 16 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG < 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG < 7 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG < 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG < 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG Radio Galaxy (Rahmenprogramm) Digitale Rundfunk Bayern GmbH & Co. KG, Regensburg < 10,5 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG < 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG < 15,8 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG < 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG < 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG die neue welle (lokal, Karlsruhe) Radio Karlsruhe GmbH & Co. KG, Karlsruhe < 13,9 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG < 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG < 8,6 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG < 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG < 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG Radio Arabella (lokal, München) Radio Arabella Studiobetriebsgesellschaft mbH, München < 15,0 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG < 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG Radio Primavera (lokal, Aschaffenburg) Funkhaus Aschaffenburg GmbH & Co., Aschaffenburg < 35 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG < 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG < 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG Radio Gong 96,3 (lokal, München) Radio Gong 2000 Programmanbieter GmbH & Co. Hörfunk für München KG, München < 29 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG < 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG < 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG DIE NEUE 107.7 (lokal, Stuttgart) Radio L12 GmbH & Co. KG, Stuttgart < 26,6 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG < 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG < 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG Hit-Radio Antenne (landesweit, Niedersachsen) Antenne Niedersachsen GmbH & Co., Hannover < 19 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG < 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG < 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG Tabelle III – 26: Hörfunkbeteiligungen der Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG Quelle: Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Geschäftsbericht 2009, S. 61 Ý 170 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Ý Radioprogramm Veranstalter/Gesellschafter Hit Radio FFH (landesweit, Hessen) Radio/ Tele FFH GmbH & Co. Betriebs‑KG, Bad Vilbel < 4,2 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG < 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG < 2,4 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG < 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG < 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG 106.4 TOP FM (lokal, Fürstenfeldbruck) Amperwelle GmbH, Fürstenfeldbruck < 10,9 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG < 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG < 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG RPR1. (landesweit, Rheinland-Pfalz) RPR Rheinland-Pfälzische Rundfunk GmbH & Co. KG, Ludwigshafen < 1 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG < 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG < 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG Hitwelle Erding-Freising (lokal, Erding) Radio Hitwelle Programmanbieter GmbH & Co. KG < 6,6 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG < 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG < 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG Hit Radio RTL Sachsen (landesweit, Sachsen) HITRADIO RTL Sachsen GmbH, Dresden < 22,5 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG < 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG < 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG Radio Chemnitz (lokal, Chemnitz) Radio Chemnitz 102,1 GmbH & Co. Studiobetriebs KG, Chemnitz < 22,5 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG < 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG < 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG Radio Dresden (lokal, Dresden) Radio Dresden GmbH & Co. Studiobetriebs KG, Dresden < 22,5 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG < 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG < 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG Radio Görlitz (lokal, Görlitz) Radio Görlitz GmbH & Co. Studiobetriebs‑KG, Görlitz < 22,5 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG < 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG < 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG Radio Leipzig (lokal, Leipzig) Radio Leipzig Rundfunkprogramm GmbH & Co. Studiobetriebs KG, Leipzig < 22,5 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG < 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG < 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG Radio Zwickau (lokal, Zwickau) Radio Zwickau Programm-, Produktions- und Werbegesellschaft mbH & Co. KG, Zwickau < 22,5 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG < 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG < 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG Radio Fantasy (lokal, Augsburg) Radio Fantasy GmbH, Augsburg < 50 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG < 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG < 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG BLR (Mantelprogramm, Bayern) Bayerische Lokalradioprogramme mbH & Co. KG < 32 %Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG < 41,67 %Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG < 100 %Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG Tabelle III – 26: Hörfunkbeteiligungen der Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG Quelle: Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG, Geschäftsbericht 2009, S. 61 Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen SH HH NI 171 Programm D HB NW HE RP SL BB RADIO 0,6 – – – – – OSTSEEWELLE Mecklen burg-Vorpommern 0,6 0,0 0,0 0,0, – – – – – – 2,5 16,3 0,0 0,0 – – – – 0,0 0,6 0,0 BW BY BR 1,3 27,4 0,0 BB MV ST SN TH 0,0 0,0 0,5 0,5 1,1 28,8 0,0 0,0 – 0,0 ANTENNE BAYERN 5,1 – – 0,0 – 0,0 0,6 0,5 1,0 Radio Galaxy 0,0 – – – – – – – – – 0,5 – – – – 0,5 – – – die neue welle 0,0 – – – – – – 0,0 – 1,3 – – – – – – – RADIO ARABELLA 0,0 – – – – 0,0 – – – 0,0 1,5 – – – – – – Radio Gong 96,3 0,0 – – – – – – – – – 1,0 – – – – – – DIE NEUE 107.7 0,0 – – – – – – – – 1,9 0,0 – – – – – – 0,6 0,0 – Hit-Radio Antenne 2,3 0,5 HIT RADIO FFH 2,3 0,0 1,2 16,2 6,3 – 0,5 – 0,6 26,2 – 0,0 – – 0,0 1,5 0,5 0,0 0,5 3,0 0,0 0,6 0,5 – 0,0 – 0,0 0,0 1,0 RPR1. 1,1 0,0 – – – 0,6 1,2 19,5 1,8 0,6 – 0,0 – – – – – 1,5 6,5 0,5 – – HITRADIO RTL SACHSEN 0,6 – – – – – – – – – 0,0 – 0,5 bigFM 0,6 0,0 – – – 0,0 0,0 0,6 – 3,1 0,0 – – – – – D: Deutschland gesamt; SH: Schleswig-Holstein; HH: Hansestadt Hamburg; NI: Niedersachsen; HB: Hansestadt Bremen; NW: Nord rhein-Westfalen; HE: Hessen; RP: Rheinland-Pfalz; SL: Saarland; BW: Baden-Württemberg; BY: Bayern; BR: Berlin; BB: Brandenburg; MV: Mecklenburg-Vorpommern; ST: Sachsen-Anhalt; SN: Sachsen; TH: Thüringen Tabelle III – 27: Hördaueranteile der Radiobeteiligungen der Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG (in Prozent)693 Quelle: AG.MA, ma 2009 Radio II, personengewichtet, D+EU 10+ 2.1.1.4.3 Heinrich Bauer Verlag KG Die Heinrich Bauer Verlag KG hält drei Hörfunkbeteiligungen in Deutschland. Dabei handelt es sich um Beteiligungen an der Radio Hamburg GmbH & Co. KG („Radio Hamburg“), der Radio 95.0 GmbH & Co. KG („Oldie 95“) und der NORA NordOstsee Radio GmbH & Co. KG („Radio NORA“). Radioprogramm Veranstalter/Gesellschafter Radio Hamburg (landesweit, Hamburg) Radio Hamburg GmbH & Co. KG, Hamburg < 25 %Heinrich Bauer Verlag KG Oldie 95 (landesweit, Hamburg) Radio 95.0 GmbH & Co. KG, Hamburg < 16,4 %Radio Hamburg GmbH & Co. KG < 25 %Heinrich Bauer Verlag KG Radio NORA (landesweit, Schleswig-Holstein) NORA NordOstsee Radio GmbH & Co. KG, Kiel < 8,8 %Heinrich Bauer Verlag KG Tabelle III – 28: Hörfunkbeteiligungen der Heinrich Bauer Verlag KG Quelle: Helmut Reitze (Hrsg.), Media Perspektiven Basisdaten 2009, 2010, S. 43, dort angegebene Quelle: FORMATT-Institut Stand: 11/2009 693 Für die Programme BLR, Donau 3FM, Radio Gong 106,9, CHARIVARI.fm, Radio Charivari, gong fm, ego fm, Radio Gong 97.1, Radio Charivar 98,6, Radio F, Pirate Radio, Hit Radio N1, Radio Primavera, 106,4 Top FM, Hitwelle Erding Freising, Radio Chemnitz, Radio Dresden, Radio Görlitz, Radio Leipzig, Radio Zwickau und Radio Fantasy liegen keine Hördauer anteile vor. 172 Programm Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten D SH HH NI HB NW HE RP SL BW BY BR BB MV ST SN TH RadioHamburg 0,6 4,8 22,2 1,5 0,0 – – – – 0,0 – – – 0,5 0,0 – – Oldie 95 0,0 1,6 6,8 0,0 0,0 – – – 0,0 – – 0,0 – 0,0 0,0 – – Radio NORA 0,0 4,3 0,6 0,0 – – – – – – – – – 0,0 – – – D: Deutschland gesamt; SH: Schleswig-Holstein; HH: Hansestadt Hamburg; NI: Niedersachsen; HB: Hansestadt Bremen; NW: Nord rhein-Westfalen; HE: Hessen; RP: Rheinland-Pfalz; SL: Saarland; BW: Baden-Württemberg; BY: Bayern; BR: Berlin; BB: Brandenburg; MV: Mecklenburg-Vorpommern; ST: Sachsen-Anhalt; SN: Sachsen; TH: Thüringen Tabelle III – 29: Hördaueranteile der Radiobeteiligungen der Heinrich Bauer Verlag KG (in Prozent) Quelle: AG.MA, ma 2009 Radio II, personengewichtet, D+EU 10+ 2.1.1.4.4 Madsack GmbH & Co. KG Die Madsack GmbH & Co. KG hält nach eigenen Angaben 29 Hörfunkbeteiligungen, schwerpunkt mäßig in den Bundesländern Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen, Hessen, Rhein land-Pfalz und Schleswig-Holstein. Aus medienrechtlichen Gründen werden die Gesellschaftsanteile der Funk und Fernsehen Nordwestdeutschland GmbH & Co. KG („radio ffn“) und der Antenne Niedersachsen GmbH & Co. („Hit Radio Antenne“) teilweise von der Radio Madsack Niedersachsen GmbH & Co. KG gehalten. Radioprogramm Veranstalter/Gesellschafter 94,3 rs2 Berlin-Brandenburg 94,3 rs2 Berlin-Brandenburg Radio-Information Audio-Service Zwei GmbH, Berlin (landesweit, Berlin/Brandenburg) < 4,9 %Madsack GmbH & Co. KG⁴⁾ Berliner Rundfunk 91!4 Neue Berliner Rundfunk GmbH & Co. KG, Berlin (landesweit, Berlin/Brandenburg) < 0,7 %Madsack GmbH & Co. KG⁴⁾ Radio Brocken (landesweit, Sachsen-Anhalt) AH Antenne Hörfunk-Sender GmbH & Co. KG, Halle/Saale < 21,9 %Madsack GmbH & Co. KG 89.0 RTL (landesweit, Sachsen-Anhalt) AH Antenne Hörfunk-Sender GmbH & Co. KG, Halle/Saale < 21,9 %Madsack GmbH & Co. KG Radio SAW (landesweit, Sachsen-Anhalt) Verlags- und Mediengesellschaft mbH & Co. KG, Magdeburg < 1,5 %Madsack GmbH & Co. KG⁴⁾ Rockland Sachsen-Anhalt (landesweit, Sachsen-Anhalt) Verlags- und Mediengesellschaft mbH & Co. KG, Magdeburg < 1,5 %Madsack GmbH & Co. KG⁴⁾ Hitradio RTL Sachsen (landesweit, Sachsen) HITRADIO RTL Sachsen GmbH, Dresden < 15,4 %Madsack GmbH & Co. KG R.SA – Mit Böttcher & Fischer (landesweit, Sachsen) LFS Landesfunk Sachsen GmbH, Leipzig < 11,5 %Madsack GmbH & Co. KG⁴⁾ RADIO PSR – Der Supermix für Sachsen (landesweit, Sachsen) Privater Sächsischer Rundfunk GmbH & Co. KG, Leipzig < 11,5 %Madsack GmbH & Co. KG⁴⁾ Ý 1) Davon werden 11 % von der Radio Madsack Niedersachsen GmbH & Co. KG gehalten. 2) Davon werden 8,5 % von der Radio Madsack Niedersachsen GmbH & Co. KG gehalten. 3) Wird vollständig von der Radio Madsack GmbH & Co. KG gehalten. 4) (Teilweise) indirekt bzw. über Regiocast GmbH & Co. KG gehalten. Tabelle III – 30: Hörfunkbeteiligungen der Madsack GmbH & Co. KG Die Beteiligungsangaben sind als Summe aus unmittelbaren und anteilig durchgerechneten mittelbaren Beteiligungen zu verstehen. Quelle: Unternehmensinformationen der Verlagsgruppe Madsack, http://www.madsack.de/strategie-und-management/ beteiligungsuebersicht/hoerfunk.html, Abruf am 11. 01. 2010. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 173 Ý Radioprogramm Veranstalter/Gesellschafter apollo radio (landesweit, Sachsen) Sächsische Gemeinschaftsprogramm GmbH & Co. KG, Chemnitz < 4,6 %Madsack GmbH & Co. KG⁴⁾ ANTENNE THÜRINGEN (landesweit, Thüringen) ANTENNE THÜRINGEN GmbH & Co. KG, Weimar < 11,5 %Madsack GmbH & Co. KG radio TOP 40 (landesweit, Thüringen) ANTENNE THÜRINGEN GmbH & Co. KG, Weimar < 11,5 %Madsack GmbH & Co. KG LandesWelle Thüringen (landesweit, Thüringen) LandesWelle Thüringen GmbH & Co. KG, Erfurt < 1,6 %Madsack GmbH & Co. KG⁴⁾ sunshine live (bundesweit) RNO Rhein-Neckar-Odenwald Radio GmbH & Co. KG, Mannheim < 7,8 %Madsack GmbH & Co. KG⁴ RPR1. (landesweit, Rheinland-Pfalz) RPR Rheinland-Pfälzische Rundfunk GmbH & Co. KG, Ludwigshafen < 9,7 %Madsack GmbH & Co. KG BigFM (landesweit, Rheinland-Pfalz) RPR Rheinland-Pfälzische Rundfunk GmbH & Co. KG, Ludwigshafen < 9,7 %Madsack GmbH & Co. KG Rockland Radio (landesweit, Rheinland-Pfalz) Radio Rockland Pfalz GmbH & Co. KG, Mainz < 5,2 %Madsack GmbH & Co. KG⁴⁾ HIT RADIO FFH (landesweit, Hessen) Radio/ Tele FFH GmbH & Co. Betriebs‑KG, Bad Vilbel < 1,5 %Madsack GmbH & Co. KG³⁾ Radio BOB! (landesweit, Hessen) RADIO BOB GmbH & Co. KG < 11,5 %Madsack GmbH & Co. KG⁴⁾ planet radio (landesweit, Hessen) Radio/ Tele FFH GmbH & Co. Betriebs‑KG, Bad Vilbel < 1,5 %Madsack GmbH & Co. KG³⁾ radio ffn (landesweit, Niedersachsen) Funk und Fernsehen Nordwestdeutschland GmbH & Co. KG, Hannover < 13,7 %Madsack GmbH & Co. KG²⁾ Hit-Radio Antenne (landesweit, Niedersachsen) Antenne Niedersachsen GmbH & Co., Hannover < 21,6 %Madsack GmbH & Co. KG¹⁾ RADIO 21 – Der neue ROCKsender (landesweit, Niedersachsen) NiedersachsenRock 21 GmbH & Co. KG, Garbsen < 7,1 %Madsack GmbH & Co. KG⁴⁾ ENERGY Bremen (landesweit, Bremen) PBR Privater Bremer Rundfunk GmbH & Co. KG, Bremen < 5 %Madsack GmbH & Co. KG⁴⁾ Oldie 95 (landesweit, Hamburg) Radio 95.0 GmbH & Co. KG, Hamburg < 3,9 %Madsack GmbH & Co. KG⁴⁾ Radio Schleswig-Holstein (RSH) (landesweit, Schleswig-Holstein) Radio Schleswig-Holstein KG GmbH & Co., Kiel < 11,5 %Madsack GmbH & Co. KG⁴⁾ Radio NORA (landesweit, Schleswig-Holstein) NORA NordOstsee-Radio GmbH & Co. KG, Kiel < 4,3 %Madsack GmbH & Co. KG⁴⁾ delta radio (landesweit, Schleswig-Holstein) delta radio GmbH & Co. KG, Kiel < 3,4 %Madsack GmbH & Co. KG⁴⁾ ANTENNE MECKLENBURGVORPOMMERN (landesweit, MecklenburgVorpommern) ANTENNE MECKLENBURG-VORPOMMERN GmbH & Co. KG, Plate < 12,6 %Madsack GmbH & Co. KG⁴⁾ 1) Davon werden 11 % von der Radio Madsack Niedersachsen GmbH & Co. KG gehalten. 2) Davon werden 8,5 % von der Radio Madsack Niedersachsen GmbH & Co. KG gehalten. 3) Wird vollständig von der Radio Madsack GmbH & Co. KG gehalten. 4) (Teilweise) indirekt bzw. über Regiocast GmbH & Co. KG gehalten. Tabelle III – 30: Hörfunkbeteiligungen der Madsack GmbH & Co. KG Die Beteiligungsangaben sind als Summe aus unmittelbaren und anteilig durchgerechneten mittelbaren Beteiligungen zu verstehen. Quelle: Unternehmensinformationen der Verlagsgruppe Madsack, http://www.madsack.de/strategie-und-management/ beteiligungsuebersicht/hoerfunk.html, Abruf am 11. 01. 2010. 174 Programm Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten D SH HH NI HB NW HE RP SL BW BY BR BB MV ST SN TH 94,3 rs2 Berlin-Branden burg 0,6 – – – – 0,0 – – – – – 8,2 6,0 0,0 0,0 – – Berliner Rundfunk 91!4 0,6 – 0,0 – – – – – – – – 7,6 5,4 0,0 – 0,0 – Radio Brocken 0,6 – – 0,0 0,0 0,0 – – – – – 0,0 0,0 0,0 16,2 0,0 0,0 89.0 RTL 0,6 – – 2,5 – 0,0 0,0 0,0 – – – 0,0 – Radio SAW 1,7 – 0,0 1,5 – 0,0 – – – 0,0 – 0,0 0,5 3,4 0,0 3,6 – 32,8 – 0,5 1,0 Rockland Sachsen-Anhalt 0,0 – – – – – 0,0 0,0 – – 0,0 – – – 1,5 – 0,0 Hitradio RTL Sachsen 0,6 – – – – – – – – – 0,0 – 0,5 – 1,5 6,5 0,5 R.SA – Mit Böttcher & Fischer 0,6 – – 0,0 – – – – – – 0,0 – 0,0 – 0,0 9,8 0,0 RADIO PSR – Der Supermix für Sachsen 1,1 0,0 – – – 0,0 0,0 – – 0,0 0,0 – 1,6 – 1,0 14,1 1,5 apollo radio k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. ANTENNE THÜRINGEN 1,1 radio TOP 40 k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. – – – LandesWelle Thüringen 0,6 sunshine live 0,6 0,5 0,0 RPR1. 1,1 0,0 – – bigFM 0,6 – – – – – 0,0 – 0,0 0,0 – – – 0,0 0,0 – – – 0,5 0,5 26,0 – 0,0 0,0 – – 0,0 – – – 0,0 0,0 14,8 0,0 0,0 0,0 0,6 0,6 0,0 0,6 0,5 0,0 0,0 0,5 1,0 0,0 0,5 – 0,6 1,2 19,5 1,8 0,6 – 0,0 – – – – – – 0,6 1,2 0,6 0,0 – – – – – – – 1,2 2,4 1,2 0,0 – – – – 0,0 – – 0,6 26,2 3,0 0,0 0,6 0,5 – 0,0 – 0,0 0,0 1,0 8,9 1,2 Rockland Radio 0,0 – – 0,0 – HIT RADIO FFH 2,3 0,0 – 0,5 – Radio BOB! 0,0 – – – – – 2,4 0,0 – – – – – – – – – planet radio 0,6 0,0 0,0 0,0 – – 4,8 0,6 – 0,0 0,0 – – – – – 0,0 radio ffn 2,3 0,5 1,9 16,2 7,4 0,6 0,0 0,0 – 0,0 0,0 0,0 0,0 0,5 1,5 – 0,0 Hit-Radio Antenne 2,3 0,5 1,2 16,2 6,3 0,6 0,0 – – 0,0 – – 0,0 1,5 0,5 0,0 0,5 RADIO 21 – Der neue ROCKsender 0,6 0,0 0,0 2,5 0,0 0,0 0,0 – – – 0,0 – – – 0,0 – 0,0 ENERGY Bremen 0,0 Oldie 95 0,0 – 0,5 9,0 0,0 – – – – – – – – – – – 1,6 6,8 – 0,0 0,0 – – – 0,0 – – 0,0 – 0,0 0,0 – – Radio Schleswig-Holstein 1,1 26,2 3,7 (RSH) 0,5 0,0 0,0 – – 0,0 – 0,0 – 0,5 0,0 0,0 – – Radio NORA 0,0 4,3 0,6 0,0 – – – – – – – – – 0,0 – – – delta radio 0,0 3,7 2,5 0,0 0,0 0,0 – – – – – 0,0 – 0,0 – – – ANTENNE MECKLENBURG-VORPOMMERN 0,6 0,0 0,0 0,0 0,0 – – – – – 0,0 0,0 18,7 – – – – D: Deutschland gesamt; SH: Schleswig-Holstein; HH: Hansestadt Hamburg; NI: Niedersachsen; HB: Hansestadt Bremen; NW: Nord rhein-Westfalen; HE: Hessen; RP: Rheinland-Pfalz; SL: Saarland; BW: Baden-Württemberg; BY: Bayern; BR: Berlin; BB: Brandenburg; MV: Mecklenburg-Vorpommern; ST: Sachsen-Anhalt; SN: Sachsen; TH: Thüringen Tabelle III – 31: Hördaueranteile der Radiobeteiligungen der Madsack GmbH & Co. KG (in Prozent) Quelle: AG.MA, ma 2009 Radio II, personengewichtet, D+EU 10+ Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 2.1.1.5 175 Radiovermarktungsgesellschaften Der private Hörfunk wird zu über 80 % durch den Verkauf von Werbezeiten finanziert und ist somit äußerst konjunkturabhängig.694 Die Bruttowerbeumsätze im Hörfunk weisen für das Jahr 2008 leichte Umsatzrückgänge von 0,8 % auf, was einem absoluten Rückgang um 11 Mio. Euro entspricht (siehe auch Tabelle III – 32).695 Die überregionalen Werbekunden werden in der Regel nicht durch die Radiostationen selbst akquiriert, sondern durch überregionale Vermarktungsorganisationen. Nach einem intern fest gelegten Schlüssel werden die Erlöse an die einzelnen Stationen verteilt. Umgekehrt kaufen Werbekunden bzw. die für sie tätigen Werbeagenturen in der Regel auch nicht unmittelbar bei lokalen oder regionalen Hörfunkveranstaltern Werbezeiten ein.696 Vielmehr werden Werbezeiten bei Hörfunksendern und bei Werbekombinationen von Hörfunksendern gebucht, die entsprechend den Verbreitungsgebieten der Werbekunden überregionale Gebiete oder ganz Deutschland mit Hörfunksendungen abdecken. Lokale und regionale Hörfunksender schließen sich daher zu Werbe kombinationen zusammen, um Hörfunkwerbung großräumig oder bundesweit anzubieten. Die Buchung der Werbezeit bei einer Vielzahl lokaler Hörfunksender ist für die nationalen Werbe kunden oder deren Agenturen technisch und wirtschaftlich aufwendig. Überregionale oder ganz Deutschland abdeckende Hörfunkwerbekombinationen weisen, bezogen auf 1.000 Hörerkontakte, wesentlich niedrigere Preise (Tausend-Kontakt-Preis – TKP) auf als Lokalsender. Aus diesem Grund buchen nationale Werbekunden bei lokalen Hörfunksendern z. B. Werbezeiten nur dann direkt, wenn sie anderenfalls dieses Gebiet mit ihrer Werbebotschaft nicht erreichen würden oder wenn sie in einem bestimmten Gebiet die über eine Kombinationsbelegung erreichbare Werbewirkung durch gezielte Belegung einzelner Sender verstärken wollen. Die Geschäftspolitik eines überregionalen Vermarkters kann indirekt Einfluss auf die Programm gestaltung der vermarkteten Sender haben. Ebenso könnten sich bestimmte Kriterien für die Erlös ausschüttung der regionalen Vermarkter, die bestimmte Zielgruppen überproportional bei der Verteilung berücksichtigen, auf die Zielgruppenausrichtung der Hörfunkprogramme auswirken. Der nationale Hörfunkmarkt wird von zwei Vermarktungsunternehmen beherrscht, der Markt führerin RMS Radio Marketing Service GmbH & Co. KG (RMS), Hamburg, der fast alle größeren privaten Radiosender angehören (vgl. Abbildung III – 29), sowie der ARD-Werbung Sales & Services GmbH (AS&S), Frankfurt, die neben den öffentlich-rechtlichen auch einzelne private Hörfunk programme vermarktet. Die AS&S ist eine Tochtergesellschaft der Werbegesellschaften der neun Landesrundfunkanstalten. Während sich die AS&S auf die nationale Vermarktung konzentriert, also national werbende Kunden anspricht, kümmern sich die Werbegesellschaften der Landesrund funkanstalten um die Kunden in der Region. gesamt in Mio. € Veränderungen zum Vorjahr in % 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 1.043 934 897 916 1.009 1.167 1.219 1.300 1.290 7,9 –10,5 –3,9 2,1 10,2 15,7 4,5 6,7 –0,8 Tabelle III – 32: Bruttoaufwendungen im Hörfunk Quelle: Pamela Möbus/Michael Heffler, Der Werbemarkt 2008, Media Perspektiven 2009, S. 278 (279) 694 695 696 Bayerische Landeszentrale für neue Medien, Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg, Medienanstalt Berlin-Brandenburg, Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein, Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk, Landes anstalt für Medien Nordrhein-Westfalen, Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz, Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (Hrsg.), Wirtschaftliche Lage des Rundfunks in Deutschland 08/09, Zusammenfassende Ergebnisse, 2010, S. 36, http://www.blm.de/apps/documentbase/data/pdf1/Wirtschaftliche_Lage_ 2008_-_Vorabexemplar_neu.pdf, Abruf am 22. 01. 2010. Pamela Möbus/Michael Heffler, Der Werbemarkt 2008, Media Perspektiven, 2009, S. 278 (279). BKartA, Beschluss vom 15. 08. 2001 – B 6 – 92202 TX 127/99. Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 176 Radio Marketing Service GmbH & Co. KG (RMS), Hamburg 6,25 6,25 6,25 6,25 6,25 6,25 6,25 6,25 6,25 6,25 6,25 6,25 6,25 6,25 6,25 6,25 Radio Schleswig-Holstein KG GmbH & Co., Kiel (Radio Schleswig-Holstein) Radio Hamburg GmbH & Co. KG, Hamburg (Radio Hamburg) Funk & Fernsehen Nordwestdeutschland GmbH & Co. KG, Hannover (radio ffn) Antenne Bayern GmbH & Co. KG, Ismaning (Antenne Bayern) RPR Rheinland-Pfälzische Rundfunk GmbH & Co. KG, Ludwigshafen (RPR 1) BLW Bayerische Lokalradio-Werbung GmbH, München (Bayern Funkpaket) radio NRW GmbH, Oberhausen (radio NRW) Verlags- und Mediengesellschaft mbH & Co. KG, Magdeburg (Radio SAW) Privater Sächsischer Rundfunk GmbH & Co. KG, Leipzig (Radio PSR – Der Supermix für Sachsen) ANTENNE MECKLENBURG-VORPOMMERN GmbH & Co. KG, Plate (ANTENNE MECKLENBURG-VORPOMMERN) 94,3 rs2 Berlin-Brandenburg Radio-Information Audio-Service Zwei GmbH, Berlin (94,3 rs2 BerlinBrandenburg) ANTENNE THÜRINGEN GmbH & Co. KG, Weimar (Antenne Thüringen) Neue Berliner Rundfunk GmbH & Co. KG, Berlin (Berliner Rundfunk 91!4) RK Radio-Kombiwerbung Baden-Württemberg GmbH & Co. KG, Stuttgart (Radio Kombi Baden-Württem berg) Antenne Niedersachsen GmbH & Co., Hannover (Hit-Radio Antenne) Radio/ Tele FFH GmbH & Co. Betriebs‑KG, Bad Vilbel (Hit Radio FFH) Abbildung III – 29: Inhaber- und Beteiligungsverhältnisse der RMS (in Prozent) Quelle: Unternehmensinformationen der RMS, http://www.rms.de/unternehmen/gesellschafter/, Abruf am 19. 01. 2010 Weitere nationale Vermarkter in Deutschland sind die NRJ-Tochter Energy Media GmbH, die vor allem die Radiosender der eigenen Holding betreut, und die Studio Gong GmbH & Co. Studio betriebs KG. Letztere konzentriert sich vorwiegend auf die Vermarktung von Einzelsendern und Kombinationen in lokalen und regionalen Verbreitungsgebieten, die zu regionalen oder über regionalen Angeboten gebündelt werden. Nachdem Energy Media bereits 2006 die nationale Ver marktung der Energy-Stationen auf die AS&S Radio übertragen hat, konzentriert sie sich nun auf den lokalen/regionalen Werbezeitenverkauf. Auf dem regionalen Markt sind neben den Werbegesellschaften der Landesrundfunkzentralen auch regional agierende Radiovermarktungsgesellschaften aktiv. Die Vermarktungsgesellschaften auf regionaler Ebene profitieren davon, dass sie verschiedene Programme bündeln und so leichter Zugang zu Werbekunden in der Region erhalten. Auch diese Sender bzw. Vermarktungsgesell schaften gehören wiederum überwiegend der RMS an oder sind mit dieser verflochten.697 Im bundesweiten Markt steht nur die AS&S im Wettbewerb mit der RMS. Neben den öffentlichrechtlichen Hörfunkprogrammen vermarktet die AS&S auch einzelne private Radioprogramme. RMS vermarktet Radiowerbezeiten sowie Online- und Audioformate wie Webcasts und Podcasts von 146 privaten Radiosendern im gesamten Bundesgebiet. Zusammen mit RMS Austria, die 42 österreichische Sender betreut, ist RMS nach eigenen Angaben der größte Audiovermarkter Europas.698 Der Wettbewerb zwischen den beiden Vermarktungsgesellschaften hat sich 2008 deut lich verschärft. Der AS&S wurde vorgeworfen, durch ihre preisaggressive Strategie wettbewerbs verzerrend zu handeln, da eine entsprechende Preisreduzierung nur durch den Vorteil der Misch finanzierung aus Werbung und Gebühren der öffentlich-rechtlichen Sender möglich sei.699 Für 2008 konnte jedoch keine Verschiebung der Marktanteile festgestellt werden. Die AS&S hat auch 2008 einen Marktanteil von rund einem Drittel an der Hörfunkwerbung erzielt (2007: 33 %). Die 697 698 699 So sind RK Radio-Kombiwerbung Baden-Württemberg GmbH & Co. KG und BLW Bayerische Lokalradio-Werbung GmbH Gesellschafter der RMS. http://www.rms.de/unternehmen/, Abruf am 19. 01. 2010. Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ALM) (siehe Fn. 644), S. 203. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 177 RMS kam auf rund 58 % (2007: 59 %). Auf die übrigen Sender, die keinem der beiden großen Ver markter angehören, entfiel ein Marktanteil von 8,1 % (2007: 8,2 %). RMS ist damit weiterhin der führende Hörfunkvermarkter im deutschen Radiowerbemarkt. Insgesamt lässt sich jedoch für das Jahr 2008 ein Rückgang der Umsätze im Hörfunkwerbemarkt konstatieren (vgl. Tabelle III – 34). Vermarkter Sender MACH 3 Marketing GmbH & Co. KG Radio Schleswig-Holstein, delta Radio, Radio NORA MORE Marketing Organisation und Radioentwicklungs GmbH & Co. KG Radio Hamburg, Oldie 95 RK Radio-Kombiwerbung BadenWürttemberg GmbH & Co. KG baden.fm, bigFM Der neue Beat, DIE NEUE 107.7, die neue welle, ENERGY Stuttgart Nord, ENERGY Stuttgart Süd, DONAU 3 FM, HITRADIO OHR/ Schwarzwaldradio; sunshine live, Radio Neckarburg, Radio Seefunk, Radio TON Heilbronn Franken, Radio TON Neckar Alb, Radio TON Ostwürttem berg, Hit-Radio ANTENNE 1, Radio Regenbogen, Radio 7 RadioCom S. W. GmbH Radio Regenbogen, bigFM Der neue Beat, RPR1, bigFM Hot Music Radio, bigFM Saarlands neuster Beat TOP Radiovermarktung GmbH & Co. KG 94,3 rs2 Berlin-Brandenburg, Berliner Rundfunk 91!4, 98.8 KISS FM, STAR FM 87.9, sunshine live, 100.6 MOTOR FM RTL Radiovermarktung GmbH 104.6 RTL, 105.5 Spreeradio, ENERGY Berlin, Radio Paradiso Radiohaus Berlin GmbH Radio Paradiso, JAM FM New Music Radio, JAM FM Berlin, JazzRadio 101.9, Sender KW, Radio Paradiso Frankfurt/Oder, Eisenhüttenstadt und Guben IR MediaAd GmbH BB RADIO, Radio TEDDY SpotCom GmbH & Co. KG Antenne Bayern, ROCK ANTENNE, Hit-Radio ANTENNE 1, Bayern Funkpaket, DIE NEUE 107.7 BLW Bayerische Lokalradio-Werbung GmbH DONAU 3 FM, Radio Dresden, Hitradio RTL Region Dresden, Radio Leipzig, Hitradio RTL Region Leipzig, Radio 8, Radio Primavera, ROCK ANTENNE, Radio Arabella, Radio Gong 96,3, gong fm und weitere Lokalradios in Bayern mir.) marketing im radio GmbH & Co. KG Radio PSR, R.SA – Mit Böttcher & Fischer, ENERGY Sachsen, LandesWelle Thüringen SAR Sachsen-Anhalt Radio Marketing GmbH & Co. KG Radio SAW; ROCKLAND Sachsen-Anhalt FUNK KONTAKT Medien Service GmbH NDR 2, bremen eins, bremen vier, bremen total MV Marketing GmbH ANTENNE MECKLENBURG-VORPOMMERN Werbefunk Saar Gesellschaft für Funkund Fernsehwerbung mbH SR 1, SR 3, Radio Salü, 103.7 UnserDing Westfälische Werbegesellschaft für privaten Rundfunk mbH Radio Lippe Welle Hamm, Hellweg Radio, Radio Kiepenkerl, Radio MK Westfunk GmbH & Co. KG Radio Essen, Radio Bochum, Radio Duisburg, Radio K. W., Radio Mülheim, Radio Oberhausen, Radio Herne, Radio Emscher Lippe, 107.7 Radio Hagen, Radio Ennepe Ruhr, Radio Sauerland, Radio Vest audio media service Produktions gesellschaft mbH & Co. KG Radio Bielefeld, Radio Gütersloh, 94.9 Radio Herford, Radio Hochstift, Radio Lippe, Radio WAF, Radio Westfalica, Radio Kiepenkerl, Radio Lippe Welle Hamm, Radio MK, Hellweg Radio Funk-Kombi West c/o Pressefunk Düsseldorf GmbH Antenne Düsseldorf, Radio Wuppertal, Welle Niederrhein, Radio RSG, Radio Aachen, Radio Neandertal, Radio 90,1 Mönchengladbach, NE‑WS 89.4, Antenne Niederrhein, Antenne AC HSG Hörfunk Service GmbH Radio Leverkusen, Radio Köln, Radio Berg, Radio Erft, Radio Rur, Radio Euskirchen, Radio Bonn/Rhein-Sieg Münsterländische Medien Service GmbH & Co. Kommanditgesellschaft ANTENNE MÜNSTER, RADIO RST, RADIO WMW Tabelle III – 33: Kleinere Radiovermarktungsgesellschaften auf überwiegend regionaler und lokaler Ebene Quelle: Unternehmensangaben Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 178 Vermarkter 2007 2008 Veränderung zum Vorjahr in % RMS AS&S (ARD und Private) andere 437,23 245,20 60,90 412,44 240,86 57,93 –5,7 –1,8 –4,9 Hörfunk gesamt 743,33 711,23 –4,3 Tabelle III – 34: Nettowerbeumsätze der Vermarkter (in Mio. Euro, ohne Produktionskosten) Quelle: Pamela Möbus/Michael Heffler, Der Werbemarkt 2008, Media Perspektiven 2009, S. 278 (285) Der Hörfunkwerbemarkt befindet sich seit einiger Zeit im Umbruch. Neben den klassischen Werbezeiten für UKW-Radioprogramme vermarkten RMS und AS&S seit 2007 auch Werbung für Audioangebote im Internet, wie z. B. Webradios und Podcasts. Somit wird es den Werbekunden ermöglicht, ihre auf UKW-Radio basierende Werbekampagne im Internet zu verlängern und zusätz liche Nutzer zu erreichen. Nach Meinung der beiden Vermarktungsgesellschaften wird die Werbe vermarktung für Audioangebote im Internet in absehbarer Zeit jedoch nur einen geringen Anteil am Gesamtumsatz ausmachen.700 2.1.1.6 Fazit Im privaten Hörfunk sind bundesweite Angebote von untergeordneter Bedeutung, etabliert haben sich die landesweiten Radioprogramme. Dabei folgt die Organisationsstruktur im privaten Hörfunk dem föderalen Gliederungsprinzip. Auch im öffentlich-rechtlichen Hörfunksystem sind die Landes rundfunkanstalten in der Regel auf ihr jeweiliges Bundesland bzw. auf benachbarte Bundesländer beschränkt (Mehrländeranstalten). Maßgeblich für diese zersplitterte Marktsituation ist die nach wie vor dominante Bedeutung der UKW-Frequenzen. Der digital-terrestrische Übertragungsstan dard DAB konnte sich in Deutschland bislang nicht durchsetzen. Die Einstellung mehrerer DABProgramme belegt dies. Der Neustart des digital-terrestrischen Hörfunks soll nun im Standard der DAB-Systemfamilie erfolgen. Zu diesem Zweck haben die Landesmedienanstalten im Januar 2010 die bundesweiten Kapazitäten für Digitalradio ausgeschrieben. Problematisch bleibt dabei der Anreiz zum notwendigen Gerätetausch. Der Hörfunk zählt nach wie vor zu den bedeutendsten Massenmedien in der Bundesrepublik Deutschland. Mit einer durchschnittlichen Hördauer von 184 Minuten pro Tag ist das Radio auch 2009 das meistgenutzte Medium nach dem Fernsehen. In der Langzeitbetrachtung zeichnete sich jedoch ein kontinuierlicher Rückgang der Radionutzung ab, vor allem bei Hörern zwischen 14 und 29 Jahren. Sie hören zunehmend Musik über MP3-Player und das Internet. Dass der Hörfunk auch von den neuen Medien profitiert, verdeutlicht die steigende Hörfunknutzung über das Internet. Ursache für den zunehmenden Radiokonsum über das Internet ist u. a. die große Angebotsvielfalt im Internet: Im April 2009 gab es 1.914 Webradios (originäre Webradios und Live-Streams der UKW-Anbieter). Der private Hörfunkmarkt ist bezüglich der Konzentration aufgrund der fehlenden Dokumenta tion der Eigentümerstrukturen und seiner Zersplitterung schwer zu beurteilen. Zudem enthalten die einzelnen Landesmediengesetze unterschiedliche konzentrationsrechtliche Regelungen bzw. Vorschriften zur Vielfaltssicherung. 700 Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ALM), ALM Jahrbuch 2008, 2009, S. 204. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 179 Die wichtigsten Hörfunkunternehmen, die auch über Beteiligungen im bundesweiten privaten Fernsehen verfügen, sind die RTL Group S. A., die Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG und die Madsack GmbH & Co. KG. Obwohl jedes dieser Unternehmen über zahlreiche Hörfunk beteiligungen verfügt, wurde auf nationaler Ebene bislang keine Stellung erreicht, die mit den Konzentrationswerten der führenden Unternehmen im Fernseh- oder Zeitschriftenmarkt vergleich bar wäre. Auch die landesweiten und lokalen Hörfunkmärkte sind immer noch durch eine hohe Anbietervielfalt gekennzeichnet. Jedoch gibt es nur wenige private Landes- und Lokalprogramme, an denen die großen Radio-Holdings nicht beteiligt sind. Insbesondere unter dem Aspekt der publizistischen Konzentration könnten sich die verschie denen Kooperationsformen im Hörfunk als problematisch für die Vielfalt herausstellen. So ist z. B. der Einfluss von Rahmenprogrammanbietern relativ groß, da im Sinne einer einheitlichen Pro grammfarbe wesentliche Setzungen – bis hin zu dem für den Hörfunk gewichtigen Musikformat – vom Lieferanten festgelegt werden. Das betrifft auch Vermarktungsunternehmen wie die RMS Radio Marketing Service GmbH & Co. KG. Die von den Radiovermarktungsgesellschaften gebilde ten Kombinationen (Gesamtkombination bzw. Auswahl von Hörfunkprogrammen) sind für einzelne Sender wegen ihrer Werbevolumina lukrativ, bedingen aber eine Angleichung von Programmen untereinander, da im Werbemarkt insbesondere jene Programme gebündelt vermarktet werden können, die ein unter soziodemografischen Aspekten möglichst homogenes Publikum erreichen.701 2.1.2 Tageszeitungen Tageszeitungen kommt für die Information über das Zeitgeschehen, der Kommentierung und Analyse von Ereignissen und somit für die Meinungsbildung eine große Bedeutung zu. Das Bundesverfassungsgericht sieht eine freie, regelmäßig erscheinende politische Presse als unent behrlich für die moderne Demokratie an: Die Presse beschafft Informationen, nimmt dazu Stellung und wirkt damit als orientierende Kraft in der öffentlichen Auseinandersetzung.702 Aufgabe der Presse ist es dementsprechend, eine umfassende Information zu ermöglichen, die Vielfalt der be stehenden Meinungen wiederzugeben und selbst Meinungen zu bilden und zu vertreten.703 Im Rahmen der Sicherung von Meinungsvielfalt sind daher unternehmerische Verflechtungen von Rundfunkveranstaltern mit Tageszeitungsverlagen aufmerksam zu beobachten. Das Bundesverfas sungsgericht hat im 4. Rundfunkurteil704 die hohe Bedeutung der Medienkombination Fernsehen und Zeitung betont und auf die Gefahren für die Meinungsvielfalt hingewiesen, die sich aus einer Verbindung des Meinungseinflusses von Rundfunk und Presse ergeben. Dies gilt nach der Fest stellung des Bundesverfassungsgerichts sowohl für überregionale als auch für regionale und lokale Zeitungen. Seither hat sich die Medienlandschaft durch eine Vielzahl neuer Fernsehprogramme und das Hinzutreten der immer bedeutender werdenden Online-Medien verändert. Zudem sinken die Auflagenzahlen im Bereich der Tageszeitungen kontinuierlich (siehe Abbildung III – 30). Tages zeitungen erfüllen jedoch nach wie vor eine wichtige Funktion bei der öffentlichen Meinungs bildung. Anders als dies überwiegend auf lokaler und regionaler Ebene in Deutschland der Fall ist, existieren für das bundesweit verbreitete private Fernsehen keine gesetzlichen festen Beteiligungs begrenzungen für die wechselseitige Beteiligung von Fernsehveranstaltern und Presseunterneh 701 702 703 704 Siehe hierzu auch Konzentrationsbericht der KEK 2004, S. 328 ff. BVerfGE 20, S. 162 (174 f.). BVerfGE 52, S. 283 (296); BVerfGE 80, S. 124 (133). BVerfGE 73, S. 118 (175). Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 180 men. Damit unterscheidet sich die deutsche Konzentrationskontrolle von derjenigen in anderen europäischen Ländern und den USA.705 Der zusätzliche, durch Tageszeitungen vermittelte Mei nungseinfluss ist aber im Rahmen der Prüfung der Meinungsmacht eines Unternehmens (§ 26 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 1 RStV) zu berücksichtigen und kann bei einem im bundesweiten Fernsehen starken Unternehmen die Feststellung vorherrschender Meinungsmacht begründen.706 2.1.2.1 Verflechtungen von Fernsehveranstaltern und Tageszeitungsverlagen Verflechtungen von Veranstaltern von bundesweitem Fernsehen und im Tageszeitungsmarkt akti ven Verlagsgruppen bestehen bei Gruner + Jahr, Holtzbrinck, Madsack und Bauer. An der Gruner + Jahr AG & Co. KG ist die Bertelsmann AG in Höhe von 74,9 % beteiligt. Gruner + Jahr hält sämtliche Anteile am Verlag der überregionalen Abonnement-Tageszeitung Financial Times Deutschland. Die Übernahme der übrigen 50 % an der im Jahr 2000 als Gemein schaftsunternehmen mit Pearson gestarteten Zeitung erfolgte im Jahr 2008. Zudem hält Gruner + Jahr 60 % an der Dresdner Druck- und Verlagshaus GmbH, welche die Straßenverkaufszeitung Morgenpost Sachsen und die Abonnement-Tageszeitung Sächsische Zeitung herausgibt. Seit 2006 gehört der Döbelner Anzeiger vollständig zur Sächsischen Zeitung (siehe Tabelle III – 35). Die Georg von Holtzbrinck GmbH & Co. KG hält über ihr Tochterunternehmen Holtzbrinck Ventures GmbH eine Beteiligung in Höhe von 40,34 % der Anteile an der Veranstalterin des digitalen Pay‑TV-Senders Gute Laune TV.707 Hinsichtlich der Zeitungsbeteiligungen der Holtzbrinck-Gruppe haben sich im Juni 2009 bedeutende Veränderungen ergeben: Zur Tilgung von Verbindlichkeiten, die beim Ausscheiden Dieter von Holtzbrincks aus der Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck im Jahr 2006 vereinbart wurden, sind die Verlagsgruppe Handelsblatt und die Berliner-TagesspiegelGruppe vollständig sowie der Zeit-Verlag zu 50 % an die Gesellschaft Dieter von Holtzbrinck Medien GmbH verkauft worden. Die beiden Verlagsgesellschaften gelten jedoch als eng verbunden.708 Die nunmehr bestehenden Beteiligungsverhältnisse zeigen Tabelle III – 36 und III – 37. Reichweite MA I 2010 in Mio. in % Beteili gung in % Auflage IV/2009 (IVW) 100 100.638 0,31 0,5 60 264.171 0,75 1,2 9 Morgenpost Sachsen Verlags gesellschaft mbH, Dresden (100 %) 89.354 0,24 0,4 9 Döbelner Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, Döbeln (100 %) 10.649 – – Zeitung (Mo.–Fr.) Verlag Financial Times Deutschland Financial Times Deutschland GmbH & Co. KG Sächsische Zeitung Dresdner Druck- und Verlagshaus, Dresden Morgenpost Sachsen Döbelner Anzeiger (Mo.–Sa.) gesamt 464.812 9 : Beteiligungen/ Tochtergesellschaften (Beteiligungshöhe in Klammern) Tabelle III – 35: Beteiligungen von Gruner + Jahr an Tageszeitungsverlagen Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA 705 706 707 708 Siehe Konzentrationsbericht der KEK 2007, Kapitel IV. So geschehen in der Entscheidung der KEK zur geplanten Übernahme der ProSiebenSat.1 Media AG durch die Axel Springer AG, siehe Beschluss der KEK vom 10. 01. 2006, Az.: KEK 293-1 bis ‑5. Beschluss der KEK vom 12. 12. 2006 i. S. Gute Laune TV, Az.: KEK 298-1 bis ‑3. Vgl. z. B. Interview der Brüder Stefan und Dieter von Holtzbrinck im Handelsblatt, Online-Ausgabe vom 26. 03. 2009, „In bewährten Familienhänden“. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 181 Reichweite MA I 2010 in Mio. in % Beteiligung in % Auflage IV/2009 (IVW) 100 165.762 0,45 0,7 Südkurier GmbH, Konstanz 100 131.911 – – Saarbrücker Zeitung Saarbrücker Zeitung Verlag und Druckerei GmbH, Saarbrücken 56,1 151.932 0,48 0,7 Lausitzer Rundschau 9 Lausitzer Rundschau Medienverlag GmbH, Cottbus (100 %) 97.577 0,30 0,5 Trierischer Volksfreund 9 Volksfreund-Druckerei Nikolaus Koch GmbH, Trier (100 %) 92.561 0,27 0,4 Pfälzischer Merkur 9 Zweibrücker Druckerei und Verlags GmbH, Zweibrücken (100 %) 8.152 – – Die Zeit Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG, Hamburg 502.246 – – Zeitung (Mo.–Sa.) Verlag Main-Post (inkl. Schweinfurter Tagblatt, Bote vom Haßgau, Volksblatt und Volkszeitung) Mediengruppe Main-Post GmbH, Würzburg Südkurier 50 gesamt 1.150.141 9 : Beteiligungen/ Tochtergesellschaften (Beteiligungshöhe in Klammern) Eingestellt: 20 Cent Saar, 20 Cent Lausitz Tabelle III – 36: Beteiligungen der Verlagsgruppe Holtzbrinck an Tageszeitungsverlagen Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA; Horst Röper, Konzentrationssprung im Markt der Tageszeitungen, Media Perspektiven 8/2008 Beteiligung in % Auflage IV/2009 (IVW) Verlagsgruppe Handelsblatt GmbH, Düsseldorf 100 139.102 Der Tagesspiegel (Mo.–So.) Verlag Der Tagesspiegel GmbH, Berlin 100 133.653 Potsdamer Neueste Nachrichten Potsdamer Zeitungsverlagsgesell schaft mbH, Potsdam 100 11.144 Die Zeit Zeitverlag Gerd Bucerius GmbH & Co. KG, Hamburg 50 502.246 Zeitung (Mo.–Sa.) Verlag Handelsblatt (Mo.–Fr.) gesamt Reichweite MA I 2010 in Mio. in % 0,45 0,7 0,30 0,5 – – 786.145 Tabelle III – 37: Beteiligungen der Dieter von Holtzbrinck Medien GmbH an Tageszeitungsverlagen Quelle: IVW, AG.MA, www.handelsblatt.com (siehe Fn. 708) Die Verlagsgruppe Madsack GmbH & Co. KG hat die AZ Media TV GmbH, die im Programm von RTL als „unabhängiger Dritter“ ein Programmfenster veranstaltet, vollständig übernommen.709 Madsack hält eine Vielzahl von Beteiligungen im Bereich der Tageszeitungen (siehe Tabelle III – 38). 709 Beschluss der KEK vom 08. 09. 2009 i. S. AZ Media, Az.: KEK 574. 182 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Zeitung (Mo.–Sa.) Verlag Hannoversche Allgemeine Zeitung Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG, Hannover Auflage IV/2009 (IVW) 100 545.261 1,45 2,2 201.209¹⁾ 0,09 0,1 221.380 0,54 0,8 26.133 0,05 0,1 (75,1) 14.023 – – 100 37.730 – – 100 23.769 – – 100 20.644 – – 99 33.213 – – 8.453 – – Neue Presse Leipziger Volkszeitung Leipziger Verlags- und Druckerei gesellschaft mbH & Co. KG, Leipzig Dresdner Neueste Nachrichten 9 Verlag Dresdner Neueste Nach richten GmbH & Co. KG, Dresden (100 %) Naumburger Tageblatt 9 Zeitungsverlag Naumburg Nebra GmbH & Co. KG, Naumburg (75,1 %) Aller-Zeitung/ Wolfsburger Allgemeine Adolf Enke GmbH & Co. KG, Gifhorn Waldeckische Landes zeitung/Frankenberger Zeitung Wilhelm Bing, Druckerei und Verlag GmbH, Korbach Peiner Allgemeine Zeitung Peiner Allgemeine Zeitung Verlags gesellschaft mbH & Co. KG, Peine Göttinger Tageblatt Eichsfelder Tageblatt Göttinger Tageblatt GmbH & Co. KG, Göttingen Reichweite MA I 2010 in Mio. in % Beteiligung in % 100 Schaumburger Nachrichten Schaumburger Nachrichten Verlags gesellschaft mbH & Co. KG, Stadt hagen 80 16.128 – – Oberhessische Presse HITZEROTH Druck + Medien GmbH & Co. KG, Marburg 51 28.013 – – Gelnhäuser Neue Zeitung Druck- und Pressehaus Naumann GmbH & Co. KG 51 8.478 – – Lübecker Nachrichten³⁾ (Di.–So.) Lübecker Nachrichten GmbH, Lübeck 49 106.236 0,29 0,5 Ostseezeitung 9 Ostsee-Zeitung GmbH & Co. KG (100 %) 150.199 0,38 0,6 Täglicher Anzeiger Hüpke & Sohn Verwaltungs-GmbH & Co. KG, Holzminden 10.916 – – 30 gesamt 1.451.785 Beteiligungen unter 25 % Torgauer Zeitung Torgauer Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG 24,9²⁾ 10.545 – – Cellesche Zeitung Cellesche Zeitung Schweiger & Pick Verlag Pfingsten GmbH & Co. KG, Celle 24,8 30.768 – – AZ Alfelder Zeitung AZ Alfelder Zeitung und Niedersäch sische Volkszeitung Dobler GmbH & Co. KG, Alfeld 24,5 8.136 – – Ý 9 : Beteiligungen/ Tochtergesellschaften (Beteiligungshöhe in Klammern) 1) HAZ/NP Hannover 2) über Leipziger Verlags- und Druckereigesellschaft mbH & Co. KG, Leipzig 3) bis 2009 bei der Axel Springer AG Tabelle III – 38: Beteiligungen von Madsack an Tageszeitungsverlagen Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA; Horst Röper, Konzentrationssprung im Markt der Tageszeitungen, Media Perspektiven 8/2008 Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 183 Ý Reichweite MA I 2010 in Mio. in % Beteiligung in % Auflage IV/2009 (IVW) 24,5 92.990 0,30 0,5 9 C. H. Wäser KG GmbH & Co. KG (50 %) 11.996 – – Nordkurier 9 Kurierverlags GmbH & Co. KG, Neubrandenburg (33 %) 90.953 0,24 0,4 Pinneberger Tageblatt 9 A. Beig Druckerei und Verlag GmbH & Co. KG (21,6 %) 12.009 – – Gandersheimer Kreisblatt Gandersheimer Kreisblatt GmbH & Co. KG, Bad Gandersheim 24,2 5.063 – – Die Harke J. Hoffmann GmbH & Co. KG 10 19.914 – – Schaumburger Zeitung C. Bösendahl GmbH & Co. KG 8 16.128 – – – – – – – – Zeitung (Mo.–Sa.) Verlag Kieler Nachrichten³⁾ Kieler Zeitung Verlags- und Druckerei KG GmbH & Co., Kiel Segeberger Zeitung Deister- und Weserzeitung Deister- und Weserzeitung Verlags (Dewezet) gesellschaft mbH & Co. KG 5 Pyrmonter Nachrichten 59.165 Schaumburg-Lippische Landes-Zeitung 9 : Beteiligungen/ Tochtergesellschaften (Beteiligungshöhe in Klammern) 1) HAZ/NP Hannover 2) über Leipziger Verlags- und Druckereigesellschaft mbH & Co. KG, Leipzig 3) bis 2009 bei der Axel Springer AG Tabelle III – 38: Beteiligungen von Madsack an Tageszeitungsverlagen Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA; Horst Röper, Konzentrationssprung im Markt der Tageszeitungen, Media Perspektiven 8/2008 Zeitung (Mo.–Sa.) Verlag Volksstimme Magdeburger Verlags- und Druck haus GmbH Beteiligung in % Auflage IV/2009 (IVW) 100 197.722 Reichweite MA I 2010 in Mio. in % 0,53 0,8 Tabelle III – 39: Beteiligungen des Heinrich Bauer Verlags an Tageszeitungsverlagen Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA Die Heinrich Bauer Verlag KG ist mit 31,5 % an der Veranstalterin des Programms RTL II be teiligt. Daneben hält der Bauer-Verlag sämtliche Anteile an der Magdeburger Verlags- und Druck haus GmbH, welche mit der Volksstimme die größte Tageszeitung im nördlichen Sachsen-Anhalt herausgibt. Der Springer-Verlag hat seine Beteiligungen im bundesweit verbreiteten Fernsehen mit dem Verkauf seiner Anteile an der ProSiebenSat.1 Media AG im Jahr 2008 weitestgehend abgestoßen.710 Eine Minderheitsbeteiligung besteht noch an dem bisher nicht auf Sendung gegangenen HandyTV-Sender 24711 sowie an den Ballungsraumsendern712 Hamburg 1 (27 %) und tv.berlin (27,4 %). 710 711 712 Vgl. Beschluss der KEK vom 09. 09. 2008 i. S. ProSiebenSat.1, Az.: KEK 444-1 bis ‑7. Stand: 01/2010; siehe zum Stand der Verbreitung von Fernsehsignalen über DVB‑H Kapitel III 2.2.2.9.3. Vgl. Kapitel III 2.1.5. Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 184 Reichweite MA I 2010 in Mio. in % Beteili gung in % Auflage IV/2009 (IVW) 100 3.030.510 11,63 17,9 Bild am Sonntag 1.577.764 – – Welt (inkl. Weltkompakt, Mo.–Fr.) 260.177 0,64 1,0 Welt am Sonntag 401.931 – – Hamburger Abendblatt 233.754 0,67 1,0 Zeitung (Mo.–Sa.) Verlag Bild Axel Springer AG, Berlin B. Z. (Mo.–Fr.) B. Z. Ullstein GmbH, Berlin 100 167.335 0,46 0,7 99.534 – – 100 144.944 0,33 0,5 100 18.249 – – – – B. Z. am Sonntag Berliner Morgenpost (Mo.–So.) Ullstein GmbH, Berlin Bergedorfer Zeitung Bergedorfer Buchdruckerei von Ed. Wagner (GmbH & Co.), Hamburg gesamt 4.122.680 Beteiligungen unter 25 % Harburger Anzeigen und Nachrichten Lühmanndruck Harburger Zeitungs gesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg 24,8 16.584 Verkauft: Beteiligungen an den Kieler Nachrichten (24,5 %), den Lübecker Nachrichten (49 %), der Leipziger Volkszeitung (44,9 %) und der norddeutschen Verlagsholding Hanseatische Verlags-Beteiligungs AG (23 %) jeweils an die Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG (2009). Ein weiterer Anteil von 5,1 % an der Leipziger Volkszeitung wurde von der Leipziger Medien Beteiligungs GbR er worben. Die Elmshorner Nachrichten wurden 2009 an den Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag (SHZ) verkauft, ebenso die Beteiligung am Pinneberger Tageblatt (23,44 %, A. Beig Druckerei und Verlag GmbH & Co. KG, Pinneberg). Die Beteiligung am Westfalen-Blatt (Westfalen-Blatt Vereinigte Zeitungsverlage GmbH, Bielefeld) in Höhe von 14,5 % wurde an die Verlagsgruppe Ippen verkauft (2009). Eingestellt: Abendblatt am Sonntag (2007) Tabelle III – 40: Beteiligungen der Axel Springer AG an Tageszeitungsverlagen Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA; Horst Röper, Konzentrationssprung im Markt der Tageszeitungen, Media Perspektiven 8/2008 2.1.2.2 Daten zum Tageszeitungsmarkt Kartellrechtlich werden im Bereich der Tageszeitungen Lesermärkte für regionale und überregio nale Abonnementzeitungen sowie Straßenverkaufszeitungen unterschieden. Zudem wird ein ge sonderter Markt für Sonntagszeitungen abgegrenzt. Laut den Daten der Informationsgemein schaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e. V. (IVW) erzielten im 4. Quartal 2009 373 Tageszeitungen bundesweit eine Gesamtauflage von 19,5 Mio. Exemplaren. Davon entfielen 13,9 Mio. Exemplare auf 333 regionale und lokale Abonnementzeitungen, ca. 4 Mio. auf acht Straßenverkaufszeitungen und ca. 1,6 Mio. auf zehn überregionale Abonnement-Tageszeitungen (siehe Abbildung III – 31). Die verkaufte Auflage der sechs von der IVW als Sonntagszeitungen geführten Titel713 lag bei 3,32 Mio. Exemplaren. Die elektronischen Ausgaben von Tageszeitungen (ePaper) sind im Hinblick auf ihre Auflagenhöhe derzeit noch unbedeutend. Die 67 Zeitungen, die ihre ePaper-Auflagen der IVW melden, erreichten insgesamt im 4. Quartal 2009 eine Auflage von 363.911 ePaper-Exemplaren.714 Allerdings erhoffen sich die Verlage durch die zunehmende Verbrei tung von mobilen elektronischen Lesegeräten wie Smartphones, Tablet-Computern und eReadern 713 714 Dazu zählen neben den überregionalen Titeln (siehe Tabelle III – 47) auch die regionalen Titel B. Z. am Sonntag, Morgen post am Sonntag und Rheinpfalz am Sonntag/Pirmasenser Sonntagszeitung (bis 2006 Sonntag aktuell). IVW-Newsletter „IVW-Praxis“ 2010/1. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen Anzahl 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 2002 2001 2000 1999 1998 1997 1996 1995 1994 1993 373 375 376 377 377 379 381 385 385 388 393 398 402 408 414 420 423 185 Tages- und Sonntagszeitungen verkaufte Auflage in Mio. 23,2 23,4 24,0 24,6 25,1 25,9 26,4 27,1 27,9 28,3 28,5 29,0 29,4 29,9 30,2 30,5 30,8 Tabelle III – 41: Entwicklung der Titelzahl und Auflagen von Tages- und Sonntagszeitungen Quelle: Media Perspektiven, Basisdaten 2009 unter Bezug auf IVW (jeweils 4. Quartal); ab 1991 inkl. neuer Bundesländer eine steigende Nutzung der elektronischen Ausgaben ihrer Printprodukte. Das Versandhaus Amazon verkaufte am Weihnachtstag 2009 erstmals mehr Bücher in elektronischer Form (eBooks) als ge druckte Bücher.715 Titelzahl und Auflagenhöhe der Tages- und Sonntagszeitungen nehmen seit geraumer Zeit kontinuierlich ab (siehe Tabelle III – 41). Einen Überblick über die Auflagenentwicklung der einzelnen Gattungen der Tageszeitungen sowie der Sonntagszeitungen gibt Abbildung III – 30. Danach waren vor allem die lokalen und regionalen Abonnement-Tageszeitungen von größeren Auflagenverlusten betroffen. Abbildung III – 30: Auflagenentwicklung bei Tageszeitungen (jeweils bezogen auf das 1. Quartal) Quelle: IVW 715 www.guardian.co.uk, Artikel vom 28. 12. 2009, „Amazon e‑book sales overtake print for first time“. Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 186 24,72 Zeitungen gesamt 19,5 Tageszeitungen gesamt 13,9 lokale/regionale Abo-Zeitungen 4 Kaufzeitungen 3,32 Sonntagszeitungen Wochenzeitungen 1,9 1,6 überregionale Zeitungen 0 5 10 15 20 25 30 Millionen Abbildung III – 31: Verkaufte Auflage 4. Quartal 2009 (in Mio.) Quelle: IVW 71,4 72,4 Tageszeitungen gesamt 59,1 60,7 regionale Abo-Zeitungen 21 20,9 Kaufzeitungen 5,5 5,5 überregionale Abo-Zeitungen 0 10 20 30 40 50 60 70 80 Prozent 2008 2009 Abbildung III – 32: Reichweiten der Tageszeitungen 2008/2009 (in Prozent) Quelle: ma Print 2008/2009, Leser pro Ausgabe (LpA) Für die Einschätzung der publizistischen Vielfalt ist zudem die Zeitungsdichte, d. h. die Anzahl der pro Region bzw. pro Kopf verfügbaren Tageszeitungen mit lokalen oder regionalen Informa tionen, relevant. Von sämtlichen deutschen Kreisen und kreisfreien Städten waren im Jahr 2008 57,9 % Zeitungsmonopole, 35,1 % verfügten über ein Angebot von zwei Tageszeitungen mit lokalen und regionalen Informationen, nur 7 % konnten mit mehr als zwei konkurrierenden Tageszeitun gen aufwarten. 42,4 % der Wohnbevölkerung stand im Jahr 2008 nur eine lokale oder regionale Tageszeitung zur Verfügung. Die Verbreitungsgebiete von Monopolzeitungen und der Anteil der von ihnen versorgten Wohnbevölkerung haben sich bis 2006 stetig vergrößert (siehe Tabelle III – 42). Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen Kreis/kreis freie Städte insgesamt 2008 2006 2004 2001 1999 1997 1993 413 439 439 440 440 439 543 187 eine Zeitung Kreis/kreisfreie Wohnbevölkerung Städte in Deutschland (in %) Anzahl in % 239 261 256 246 244 242 296 57,9 59,4 58,3 55,9 55,5 55,1 54,5 42,4 42,5 42,1 41,9 41,4 41,1 38,8 mindestens zwei Zeitungen Kreis/kreisfreie Wohnbevölkerung Städte in Deutschland (in %) Anzahl in % 174 178 183 194 196 197 247 42,1 40,6 41,7 44,1 44,5 44,9 45,5 57,6 57,5 57,9 58,1 58,6 58,9 61,2 Tabelle III – 42: Zeitungsdichte: Anzahl der Zeitungen mit lokalen Informationen pro Kreis/kreisfreie Stadt und im Bundesdurchschnitt Quelle: Walter J. Schütz, Deutsche Tagespresse 2008, Media Perspektiven 9/2009, S. 479 ff. Zeitungen genießen eine hohe Glaubwürdigkeit: Nach verschiedenen Studien glaubt die Mehr heit bei sich widersprechenden Aussagen am ehesten der Darstellung in der Zeitung; danach folgt die Berichterstattung im Fernsehen. Am wenigsten Glaubwürdigkeit besitzen Informationen aus dem Internet.716 Diese Rangfolge hat insbesondere auch bei jüngeren Altersgruppen bestand. Die Zeitung halten 82 % der Bundesbürger zur Information über den eigenen Wohnort und die nähere Umgebung für unverzichtbar, weitere 13 % halten sie zumindest für sinnvoll. Mit großem Abstand folgen das Internet (55 % unverzichtbar), der lokale Hörfunk (49 % unverzichtbar) sowie kostenlose Anzeigenblätter (39 % unverzichtbar).717 2.1.2.2.1 Regionale und lokale Abonnement-Tageszeitungen Nach ständiger Verwaltungspraxis und höchstrichterlicher Rechtsprechung zur deutschen Fusions kontrolle sind Abonnement-Tageszeitungen und Straßenverkaufszeitungen verschiedenen Leser märkten zuzuordnen. Letztere unterscheiden sich sowohl von regionalen als auch von überregio nalen Abonnement-Tageszeitungen in Breite und Tiefe der Berichterstattung, Art der Darstellung sowie in Nachrichten- und Berichtsschwerpunkten.718 Regionale Abonnement-Tageszeitungen sind mit einer verkauften Auflage von 13,9 Mio. Exem plaren (siehe Abbildung III – 31) und einer Reichweite von 59,1 % (siehe Abbildung III – 32) die auf lagen- und reichweitenstärkste Zeitungsgattung. Bei einer bundesweiten Betrachtung der Auflagen von regionalen Abonnement-Tageszeitun gen ist die Südwestdeutsche Medien Holding (SWMH) mit einem Marktanteil von 16,3 % führend, gefolgt von der WAZ-Mediengruppe mit 15,6 % und Madsack mit 15,5 % (siehe Tabelle III – 43). 716 717 718 Z. B. JIM-Studie 2008, abrufbar unter www.mpfs.de/fileadmin/JIM-pdf08/JIM-Studie_2008.pdf (Stand: 01/2010); ZMG Studie „Werberezeption 2006“; ZMG Studie „Zeitungsqualitäten 2009“. ZMG Studie „Zeitungsqualitäten 2009“. Vgl. z. B. BGH, Beschluss vom 29. 09. 1981 – Zeitungsmarkt München (Axel Springer Verlag/Münchener Merkur/tz) – WuW/E BGH 1854, 1856 f.; BGH, Beschluss vom 26. 05. 1987 – WuW/E BGH 2425, 2428 – Niederrheinische Anzeigen blätter; BKartA, Abmahnung vom 17. 11. 2005 – Axel Springer AG/ProSiebenSat.1 Media AG, S. 27 f.; BKartA, Entschei dung vom 11. 02. 2009, Az.: B6-15/09 – Erwerb der BV Deutsche Zeitungsholding GmbH und BVZ Berliner Medien GmbH durch den Verlag M. DuMont Schauberg. Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 188 Verlagsgruppe Titel (Mo.–Sa.) Südwestdeutsche Medien Holding (SWMH)/Medien Union Stuttgarter Zeitung und Stuttgarter Nachrichten Südwest Presse gesamt (u. a. Hohenzollerische Zeitung, Alb Bote, Hohenloher Tagblatt, Geislinger Zeitung, Schwäbisches Tagblatt) Die Rheinpfalz Pirmasenser Zeitung²⁾ Freie Presse gesamt Märkische Oderzeitung Schwarzwälder Bote Lahrer Zeitung Waiblinger Kreiszeitung Freies Wort/Südthüringer Zeitung Frankenpost Die Oberbadische Bietigheimer Zeitung Kreiszeitung Böblinger Bote Markt∅ Auflage pro Ausgabe anteil (IVW IV/2009) in % 210.226 309.703 Westdeutsche Allgemeine Zeitung Westfälische Rundschau Neue Ruhr Zeitung/Neue Rhein Zeitung Westfalenpost Ostthüringer Zeitung Thüringische Landeszeitung⁴⁾ Thüringer Allgemeine Braunschweiger Zeitung Harz Kurier Die Kitzinger⁵⁾ Saale-Zeitung⁵⁾ gesamt Madsack Hannoversche Allgemeine Zeitung Neue Presse Aller-Zeitung/ Wolfsburger Allgemeine Waldeckische Landeszeitung/Frankenberger Zeitung Peiner Allgemeine Zeitung Göttinger Tageblatt Eichsfelder Tageblatt Schaumburger Nachrichten Oberhessische Presse Gelnhäuser Neue Zeitung Leipziger Volkszeitung Dresdner Neueste Nachrichten Cellesche Zeitung Lübecker Nachrichten⁶⁾ (Di.–So.) 1,18¹⁾ 0,75 1,8 1,2 0,65 – 0,72 0,27 0,34 – – – 0,20 – – – 1,0 – 1,1 0,4 0,5 – – – 0,3 – – – 818.678³⁾ 2,23 3,4 314.854 0,89 1,4 160.993 16.478 5.478 14.369 0,48 – – – 0,7 – – – 1,45 0,09 – – – – – – – – 0,54 0,05 – 0,29 2,2 0,1 – – – – – – – – 0,8 0,1 – 0,5 245.796 13.792 gesamt WAZ 291.408 88.746 16.406 109.650 64.004 14.039 12.558 16.746 1.393.074 Reichweite MA I 2010 in Mio. in % 1.330.850 545.261 25.800 37.730 23.769 20.644 33.213 8.453 16.128 28.013 8.478 221.380 26.133 30.768 106.236 15,9 15,2 Ý 1) Die von der MA ausgewiesene Reichweite (1,18 Mio. bzw. 1,8 %) bezieht sich auf die Stuttgarter Zeitung Anzeigengemeinschaft, zu der zahlreiche weitere Titel zählen. Stuttgarter Zeitung und Stuttgarter Nachrichten tragen zur Gesamtauflage der Anzeigen gemeinschaft etwas weniger als die Hälfte bei; zusammen erzielten diese nach eigenen Angaben im Jahr 2009 eine Lesereichweite von rund 0,45 Mio. 2) Zunächst hatte das Bundeskartellamt die Übernahme der Pirmasenser Zeitung durch ein mit der Medien Union verflochtenes Unternehmen untersagt, nach einer Neugestaltung der vertraglichen Beziehungen dann aber genehmigt, da Verbindungen zur Medien Union für eine kartellrechtliche Untersagung nicht mehr in ausreichendem Maß bestanden. Der Titel wird hier dennoch der Verlagsgruppe zugeordnet. 3) Inklusive Iserlohner Kreisanzeiger und Zeitung (Mo.–Sa.), Beteiligung der WAZMediengruppe 24,8 %. 4) Den Titel rechnet das Bundeskartellamt der WAZ-Mediengruppe auch ohne eine Kapitalbeteiligung zu, da der Verlag der WAZ im Rahmen eines Gleichordnungskonzerns verbunden ist (vgl. Beschluss vom 12. 01. 2000, B6-22131‑U-118/98). 5) Zum 01. 01. 2010 an die Mediengruppe Oberfranken verkauft. 6) Bis 2009 bei der Axel Springer AG. 7) Mehreren Verlegern zugewiesene Zeitungen wurden im Rahmen der Gesamtauflage nur einmal berücksichtigt (Summe unbereinigt: 8.734.748). Tabelle III – 43: Bundesweite Marktanteile der Verlagsgruppen bei regionalen und lokalen AbonnementTageszeitungen Quelle: IVW, AG.MA; die Zuordnung von Zeitungstiteln zu den Verlagsgruppen basiert auf der Darstellung von Horst Röper, Konzentrationssprung im Markt der Tageszeitungen, Media Perspektiven 8/2008; Media Perspektiven, Basisdaten 2009 und Unternehmensangaben Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 189 Ý Verlagsgruppe Titel (Mo.–Sa.) Markt∅ Auflage pro Ausgabe anteil (IVW IV/2009) in % Ostseezeitung Naumburger Tageblatt Gandersheimer Kreisblatt Täglicher Anzeiger AZ Alfelder Zeitung 150.199 14.023 5.063 10.916 8.136 gesamt DDVG Ippen Neue Westfälische Frankfurter Rundschau Sächsische Zeitung (Mo.–Fr.) Morgenpost Sachsen (Mo.–Fr.) Nordbayerischer Kurier Cuxhavener Nachrichten Niederelbe Zeitung Frankenpost Freies Wort/Südthüringer Zeitung Neue Presse Coburg 1.320.343 0,38 – – – – 0,6 – – – – 0,64 0,28 0,75 0,24 – – – – – – 1,0 0,4 1,2 0,4 – – – – – – 15,1 241.702 144.343 Reichweite MA I 2010 in Mio. in % 353.525 36.805 12.009 9.042 64.004 109.650 25.800 gesamt 996.880 Münchner Merkur Oberbayerisches Volksblatt Westfälischer Anzeiger gesamt Oranienburger Generalanzeiger/Ruppiner Anzeiger/ Gransee-Zeitung Fehmarnsches Tageblatt Heiligenhafener Post (3 × wö.) Leine Deister Zeitung Hessische/Niedersächsische Allgemeine (HNA) gesamt Rotenburger Kreiszeitung Schongauer Nachrichten Isenhagener Kreisblatt Altmark-Zeitung Allgemeine Zeitung der Lüneburger Heide Kreiszeitung Syke Wildeshauser Zeitung Offenbach Post Dieburger Anzeiger/Groß-Zimmerner Lokal-Anzeiger (3 × wö.) Soester Anzeiger Werra Rundschau Hersfelder Zeitung 199.696 71.745 145.618 23.623 11,4 0,96 – 0,31 – 1,5 – 0,5 – 2.267 1.985 5.312 226.176 – – – 0,67 – – – 1,0 10.149 9.231 5.618 17.837 17.559 27.562 2.571 42.820 3.795 – – – – – – – 0,19 – – – – – – – – 0,3 – 35.642 11.118 14.728 – – – – – – gesamt 875.052 10,0 Ý 1) Die von der MA ausgewiesene Reichweite (1,18 Mio. bzw. 1,8 %) bezieht sich auf die Stuttgarter Zeitung Anzeigengemeinschaft, zu der zahlreiche weitere Titel zählen. Stuttgarter Zeitung und Stuttgarter Nachrichten tragen zur Gesamtauflage der Anzeigen gemeinschaft etwas weniger als die Hälfte bei; zusammen erzielten diese nach eigenen Angaben im Jahr 2009 eine Lesereichweite von rund 0,45 Mio. 2) Zunächst hatte das Bundeskartellamt die Übernahme der Pirmasenser Zeitung durch ein mit der Medien Union verflochtenes Unternehmen untersagt, nach einer Neugestaltung der vertraglichen Beziehungen dann aber genehmigt, da Verbindungen zur Medien Union für eine kartellrechtliche Untersagung nicht mehr in ausreichendem Maß bestanden. Der Titel wird hier dennoch der Verlagsgruppe zugeordnet. 3) Inklusive Iserlohner Kreisanzeiger und Zeitung (Mo.–Sa.), Beteiligung der WAZMediengruppe 24,8 %. 4) Den Titel rechnet das Bundeskartellamt der WAZ-Mediengruppe auch ohne eine Kapitalbeteiligung zu, da der Verlag der WAZ im Rahmen eines Gleichordnungskonzerns verbunden ist (vgl. Beschluss vom 12. 01. 2000, B6-22131‑U-118/98). 5) Zum 01. 01. 2010 an die Mediengruppe Oberfranken verkauft. 6) Bis 2009 bei der Axel Springer AG. 7) Mehreren Verlegern zugewiesene Zeitungen wurden im Rahmen der Gesamtauflage nur einmal berücksichtigt (Summe unbereinigt: 8.734.748). Tabelle III – 43: Bundesweite Marktanteile der Verlagsgruppen bei regionalen und lokalen AbonnementTageszeitungen Quelle: IVW, AG.MA; die Zuordnung von Zeitungstiteln zu den Verlagsgruppen basiert auf der Darstellung von Horst Röper, Konzentrationssprung im Markt der Tageszeitungen, Media Perspektiven 8/2008; Media Perspektiven, Basisdaten 2009 und Unternehmensangaben Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 190 Ý Markt∅ Auflage pro Ausgabe anteil (IVW IV/2009) in % Verlagsgruppe Titel (Mo.–Sa.) DuMont Kölner Stadt-Anzeiger/Kölnische Rundschau Mitteldeutsche Zeitung Frankfurter Rundschau Berliner Zeitung 333.263 220.208 144.343 162.861 gesamt 860.675 Main-Post Südkurier Saarbrücker Zeitung Lausitzer Rundschau Trierischer Volksfreund Pfälzischer Merkur 132.149 131.911 151.932 97.577 92.561 8.152 gesamt 614.282 Berliner Morgenpost (Mo.–So.) Hamburger Abendblatt Bergedorfer Zeitung 144.944 233.754 18.249 gesamt 396.947 Frankfurter Neue Presse/Höchster Kreisblatt/ Taunus Zeitung/Nassauische Neue Presse/ Rhein-Main-Zeitung Märkische Allgemeine gesamt 326.464 Sächsische Zeitung Döbelner Anzeiger 267.013 10.649 gesamt 277.662 3,2 Bauer Volksstimme 197.722 2,3 Verlagsgruppe Dieter von Holtzbrinck Der Tagesspiegel (Mo.–So.) Potsdamer Neueste Nachrichten 133.653 11.144 gesamt 144.797 1,7 8.297.592⁷⁾ 100 Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck Springer FAZ-Gruppe Gruner + Jahr ∅ Gesamtauflage Reichweite MA I 2010 in Mio. in % 1,06 0,75 0,28 0,41 1,6 1,2 0,4 0,6 0,45 – 0,48 0,30 0,27 – 0,7 – 0,7 0,5 0,4 – 0,33 0,67 – 0,5 1,0 – 180.738 0,42 0,7 145.726 0,42 0,6 0,75 – 1,2 – 0,53 0,8 9,9 7,0 4,5 3,7 0,5 1) Die von der MA ausgewiesene Reichweite (1,18 Mio. bzw. 1,8 %) bezieht sich auf die Stuttgarter Zeitung Anzeigengemeinschaft, zu der zahlreiche weitere Titel zählen. Stuttgarter Zeitung und Stuttgarter Nachrichten tragen zur Gesamtauflage der Anzeigen gemeinschaft etwas weniger als die Hälfte bei; zusammen erzielten diese nach eigenen Angaben im Jahr 2009 eine Lesereichweite von rund 0,45 Mio. 2) Zunächst hatte das Bundeskartellamt die Übernahme der Pirmasenser Zeitung durch ein mit der Medien Union verflochtenes Unternehmen untersagt, nach einer Neugestaltung der vertraglichen Beziehungen dann aber genehmigt, da Verbindungen zur Medien Union für eine kartellrechtliche Untersagung nicht mehr in ausreichendem Maß bestanden. Der Titel wird hier dennoch der Verlagsgruppe zugeordnet. 3) Inklusive Iserlohner Kreisanzeiger und Zeitung (Mo.–Sa.), Beteiligung der WAZMediengruppe 24,8 %. 4) Den Titel rechnet das Bundeskartellamt der WAZ-Mediengruppe auch ohne eine Kapitalbeteiligung zu, da der Verlag der WAZ im Rahmen eines Gleichordnungskonzerns verbunden ist (vgl. Beschluss vom 12. 01. 2000, B6-22131‑U-118/98). 5) Zum 01. 01. 2010 an die Mediengruppe Oberfranken verkauft. 6) Bis 2009 bei der Axel Springer AG. 7) Mehreren Verlegern zugewiesene Zeitungen wurden im Rahmen der Gesamtauflage nur einmal berücksichtigt (Summe unbereinigt: 8.734.748). Tabelle III – 43: Bundesweite Marktanteile der Verlagsgruppen bei regionalen und lokalen AbonnementTageszeitungen Quelle: IVW, AG.MA; die Zuordnung von Zeitungstiteln zu den Verlagsgruppen basiert auf der Darstellung von Horst Röper, Konzentrationssprung im Markt der Tageszeitungen, Media Perspektiven 8/2008; Media Perspektiven, Basisdaten 2009 und Unternehmensangaben 2.1.2.2.2 Straßenverkaufszeitungen Mit einem bundesweiten Marktvolumen von 4 Mio. verkauften Exemplaren (siehe Abbildung III – 31, S. 186) stellen Straßenverkaufszeitungen nach den regionalen Abonnement-Tageszeitungen die zweitgrößte Zeitungsgattung dar. Die Reichweite der Kaufzeitungen insgesamt liegt bei 21 % (siehe Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 191 Abbildung III – 32, S. 186). Die Bild-Zeitung ist nach Angaben der Axel Springer AG die auflagen stärkste Zeitung Europas.719 In Deutschland nimmt sie bei den Straßenverkaufszeitungen eine markt beherrschende Stellung ein und wird als einzige Straßenverkaufszeitung bundesweit verbreitet. Sie erscheint in einer Bundesausgabe und ist in 27 Regionen als Regionalausgabe mit ergänzenden lokalen Berichten aufgemacht (z. B. Bild Berlin-Brandenburg).720 Im überwiegenden Teil Deutschlands ist die Bild-Zeitung keinerlei Wettbewerb durch andere Straßenverkaufszeitungen ausgesetzt. Konkurrierende Blätter gibt es in den Regionen Berlin, Ham burg, München, Köln/Bonn/Düsseldorf, Dresden/Chemnitz und in der Lausitz. Auf die Neueinfüh rung der Straßenverkaufszeitung „20cent Saar“ der Holtzbrinck-Gruppe hat die Axel Springer AG mit dem Start einer Saarland-Ausgabe der Bild-Zeitung reagiert.721 Dem bereits im Mai 2004 vom Holtzbrinck-Konzern gestarteten Titel „20cent Lausitz“ hatte die Axel Springer AG – abweichend vom restlichen Bundesgebiet – einen Abonnement-Vertrieb der Bild-Zeitung entgegengesetzt. 2009 wurden die Boulevard-Titel „20cent Saar“ und „20cent Lausitz“ eingestellt. Bereits im Dezember 1999 hatte die Axel Springer AG im Kölner Raum auf die Gratis-Zeitung „20 Minuten Köln“ mit einem eigenen Abwehrblatt geantwortet, bis sich der Newcomer wieder vom Markt zurückgezo gen hat.722 Das Bundeskartellamt hat in seiner Untersagungsentscheidung zur Übernahme der ProSiebenSat.1 Media AG durch die Axel Springer AG einen bundesweiten Markt der Straßenverkaufszeitungen abgegrenzt und die Marktbeherrschung der Bild-Zeitung auf diesem Markt festgestellt.723 Geht man davon aus, dass die Bild-Zeitung die einzige national verbreitete Straßenverkaufszeitung ist, Titel (Mo.–Sa.) Kernverbreitungs gebiet Verlagsgruppe Bild bundesweit Springer B. Z. (Mo.–Fr.) Berlin Auflage IV/2009 Reichweite MA I 2010 in % in Mio. in % 3.030.510 69,3 11,63 17,9 167.335 3,8 0,46 0,7 Springer gesamt 3.197.845 73,1 DuMont Schauberg 59.530 1,4 0,64 1,0 Express Bonn, Düsseldorf Kölner Stadt-Anzeiger (inkl. Kölnische Rundschau) Großraum Köln 333.263 7,6 1,06 1,6 Berliner Kurier (Mo.–So.) Berlin 286.028 6,5 0,37 0,6 Hamburger Morgenpost (Mo.–So.) Hamburg 112.405 2,6 0,26 0,4 DuMont Schauberg gesamt 791.226 18,1 Abendzeitung München, Nürnberg Johannes Friedmann 137.483 3,1 0,26 0,4 tz München Ippen 146.255 3,3 0,34 0,5 Morgenpost Sachsen (gesamt, d. h. Dresdner Morgenpost u. Chemnitzer Morgenpost (Mo.–So.) Dresden, Chemnitz Gruner + Jahr 99.796 2,3 0,24 0,4 gesamt 4.372.605 100 Tabelle III – 44: Auflage, Reichweite und bundesweiter Marktanteil von Straßenverkaufszeitungen Quelle: IVW, AG.MA 719 720 721 722 723 www.axelspringer.de/media/cw_mediafactsheet_de_87010.html (Stand: 01/2010). www.axelspringer-mediapilot.de/artikel/Bild-Regional-Reichweiten-BILD-Regionalausgaben_915848.html (Stand: 01/2010). Pressemitteilung der Axel Springer AG vom 07. 04. 2005: „Unsere neue Regionalausgabe ist eine klare Antwort auf die Aktivitäten des Saarbrücker-Zeitungs-Konzerns mit ,20 Cent‘“. BGH, Urteil vom 20. 11. 2003, WRP 2004, S. 896 ff. Bundeskartellamt, Beschluss vom 19. 01. 2006, Az.: B6-103/05, S. 42 f. 192 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Verbreitungsgebiet Titel (Mo.–Sa.) Verlagsgruppe Auflage IV/2009 Marktanteil in % Großraum Berlin Bild Berlin/Brandenburg B. Z. (Mo.–Fr.) Springer Springer Springer gesamt DuMont 113.308 167.335 121.469 28,2 41,6 69,8 30,2 402.112 100 45.063 27.583 62,0 38,0 72.646 100 56.739 61.771 47,9 52,1 118.510 100 67.903 143.479 32,1 67,9 Berliner Kurier (Mo.–So.) gesamt Großraum Chemnitz Bild Chemnitz Chemnitzer Morgenpost (Mo.–Fr.) Springer Gruner + Jahr gesamt Großraum Dresden Bild Dresden Dresdner Morgenpost (Mo.–Fr.) Springer Gruner + Jahr gesamt Großraum Köln/Bonn Bild Köln-Bonn Express Köln/Bonn (Mo.–Sa./So.) Großraum Düsseldorf Bild Düsseldorf Express Düsseldorf Springer DuMont gesamt Großraum Hamburg 211.382 100 81.886 43.409 65,4 34,6 gesamt 125.295 100 Bild Hamburg Springer Hamburger Morgenpost (Mo.–Sa./So.) DuMont 241.877 112.405 68,3 31,7 gesamt 354.282 100 110.427 120.285 146.255 29,3 31,9 38,8 Großraum München Bild München Abendzeitung Ausgabe München tz Saarland Bild Saarland Springer DuMont Springer Johannes Friedmann Ippen gesamt Springer 376.967 100 62.834 100 Tabelle III – 45: Auflage von Straßenverkaufszeitungen in regionalen Märkten Quelle: IVW beträgt ihr Marktanteil 100 %. Bezieht man auch sämtliche – nur regional verbreitete – Straßen verkaufszeitungen in den Markt ein, so liegt der bundesweite Marktanteil der Bild-Zeitung bei 69,3 % (siehe Tabelle III – 44). Zusammen mit der von der Axel Springer AG in Berlin herausgege benen Straßenverkaufszeitung B. Z. beträgt der Marktanteil 73,1 %. Die Marktanteile der ohnehin nur regional aktiven Wettbewerber liegen deutlich darunter. Die Reichweite von Bild liegt bei 11,63 Mio. Lesern täglich. Damit erreicht Bild täglich (montags bis samstags) 17,9 % der Gesamt bevölkerung. Die Tabelle III – 45 stellt die Bild-Zeitung den konkurrierenden Straßenverkaufszeitungen auf regionalen Märkten gegenüber. Dabei ergibt sich, dass nur in den Regionen Dresden, Köln/Bonn und München die jeweilige Regionalausgabe der Bild-Zeitung von einer regionalen Straßenverkaufs zeitung einer anderen Verlagsgruppe übertroffen wird. Marktführer in Berlin ist mit der „B. Z.“ eine weitere Kaufzeitung der Axel Springer AG. 2.1.2.2.3 Überregionale Abonnement-Tageszeitungen Überregionale Abonnement-Tageszeitungen erzielen mit einer Reichweite von insgesamt 5,5 % (siehe Abbildung III – 32, S. 186) im Vergleich zu regionalen Abonnement-Tageszeitungen und Kauf zeitungen eine geringere Verbreitung. Die verkaufte Auflage der überregionalen deutschsprachi gen Abonnement-Tageszeitungen lag im 4. Quartal 2009 bei 1,5 Mio. Exemplaren. Der Marktanteil der Welt, deren Auflage die IVW nur zusammen mit der Welt Kompakt ausweist, liegt mit 16,8 % Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen Titel (Mo.–Sa.) Verlag/Hauptgesellschafter Süddeutsche Zeitung Süddeutscher Verlag GmbH, München – Südwestdeutsche Medienholding GmbH (81,25 %) – SV A. und A. Friedmann Holding GmbH (9,75 %) – SV Dr. Johannes Friedmann GmbH & Co. KG (9 %) FAZ 193 Auflage IV/2009 Reichweite Markt- MA I 2010 anteil in % in Mio. in % 435.433 28,1 1,16 1,8 Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH, Frankfurt am Main 370.406 – Fazit-Stiftung Gemeinnützige Verlagsgesell schaft mbH (56,37 % direkt + weitere indirekte Anteile) 23,9 0,88 1,4 260.177 16,8 0,64 1,0 Die Welt (+ Welt Kompakt, Mo.–Fr.) Axel Springer AG, Berlin Frankfurter Rundschau Druck- und Verlagshaus Frankfurt am Main GmbH, Frankfurt am Main – DuMont Schauberg (50 % + 1 Stimme) – DDVG (40 %) – Karl Gerold Stiftung (10 %) 144.343 9,3 0,28 0,4 Handelsblatt (Mo.–Fr.) Handelsblatt GmbH, Düsseldorf – Dieter von Holtzbrinck Medien GmbH (100 %) 139.102 9,0 0,45 0,7 Financial Times Deutschland (Mo.–Fr.) Financial Times Deutschland GmbH & Co. KG, Hamburg – Gruner + Jahr AG & Co. KG (100 %) 100.638 6,5 0,31 0,5 Die Tageszeitung taz Verlags- und Vertriebs GmbH, Berlin – taz-Genossenschaft (ca. 6.000 Mitglieder) 57.735 3,7 0,27 0,4 Neues Deutschland Neues Deutschland Druckerei und Verlag GmbH, Berlin – Communio Beteiligungsgenossenschaft eG (50 %) – Föderative Verlags-, Consulting- und Handels GmbH/Die Linke (50 %) 40.320 2,6 – – 1.548.154 100 gesamt Tabelle III – 46: Überregionale Abonnement-Tageszeitungen Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA hinter demjenigen der Süddeutschen Zeitung (28,1 %) und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (23,9 %). 2.1.2.2.4 Sonntagszeitungen Sonntagszeitungen bilden kartellrechtlich einen eigenen Markt. Sie sind darauf ausgerichtet, den Leser am Sonntag mit tagesaktuellen Informationen zu versorgen und verlieren – wie jedes tages aktuelle Printmedium – regelmäßig mit Erscheinen der nächsten Tageszeitung ihre Aktualität. Von den Sonntagsausgaben, die von einigen Tageszeitungen herausgegeben werden, unterscheiden sich die „eigenständigen“ überregionalen Sonntagszeitungen durch Themenauswahl und Tiefe der Berichterstattung sowie eine eigene Redaktion. Sonntagszeitungen sind wegen ihrer speziellen Ausrichtung auf den Sonntag als „Lesetag“ von den anderen Wochenzeitungen und wöchentlich erscheinenden aktuellen Zeitschriften zu unterscheiden.724 724 Vgl. zur kartellrechtlichen Abgrenzung von Tageszeitungen, Sonntagszeitungen und Wochenzeitungen KG WuW/E OLG 3804 und BGH, Beschluss vom 22. 09. 1987, WuW/E BGH 2433 – Gruner + Jahr/Zeit II. Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 194 Titel Verbreitungsgebiet (Schwerpunkt) Typ Verlagsgruppe Auflage IV/2009 Reichweite MA I 2010 in % in Mio. in % Bild am Sonntag bundesweit Kauf Springer 1.577.764 67,7 – – Welt am Sonntag bundesweit, Regionalausgaben Abo für Hamburg, Berlin, NordrheinWestfalen und München/Bayern Springer 401.931 17,2 – – – – Springer gesamt Frankfurter All gemeine Sonntags zeitung bundesweit Abo FAZ gesamt 84,9 351.873 15,1 2.331.568 100 Tabelle III – 47: Überregionale Sonntagszeitungen Quelle: IVW, AG.MA Überregionale Sonntagszeitungen sind die Bild am Sonntag, die Welt am Sonntag und die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung. Bild am Sonntag und Welt am Sonntag werden von der Axel Springer AG herausgegeben. Die Bild am Sonntag ist mit einem Marktanteil von rund 68 % marktbeherrschend (siehe Tabelle III – 47). Zudem verfügt die Axel Springer AG bei den Sonntags zeitungen, anders als ihre Konkurrenten, über ein weitestgehend exklusives Vertriebsnetz, das die bundesweite Haushalts- und Einzelhandelsbelieferung sicherstellt. Als eigenständige regionale Sonntagszeitung hat die Axel Springer AG im Hamburger Raum im Oktober 2006 das Hamburger Abendblatt Sonntags herausgebracht, welches jedoch nach nur vier Monaten bereits wieder ein gestellt wurde. Die ebenfalls 2006 gestartete Sonntagszeitung Hamburger Morgenpost am Sonn tag gehört heute zu DuMont Schauberg. Im November 2006 hat der Schleswig-Holsteinische Zei tungsverlag mit der Schleswig-Holstein am Sonntag eine weitere regionale Sonntagszeitung in Norddeutschland eingeführt. 2.1.2.2.5 Gesamtbetrachtung der Tagespresse im Rahmen der medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung Mit Blick auf den für die KEK durch § 26 RStV vorgegebenen Bewertungsansatz zur Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht sind die unterschiedlichen Vertriebsformen der Tageszeitungen (Straßen-/Einzelverkauf, Abonnement) ohne Relevanz. Auch wenn gerade bei den BoulevardZeitungen der Vertrieb im Straßenverkauf mit dem damit verbundenen täglich zu schaffenden Kaufanreiz dazu führen mag, dass sich diese Zeitungsgattung in Erscheinungsbild und Inhalt von Abonnement-Tageszeitungen unterscheidet, so kann im Rahmen der Konzentrationskontrolle zur Sicherung der Meinungsvielfalt grundsätzlich auf eine getrennte Bewertung beider Zeitungstypen verzichtet werden. Bei der Beurteilung von Meinungsmacht im bundesweiten Fernsehen anhand des Indikators des Zuschaueranteils wird ebenfalls nicht nach Genre oder Vertriebsweg (Free‑TV, Pay‑TV) des Fernsehprogramms differenziert. Die KEK legt im Rahmen ihrer medienkonzentrationsrechtlichen Bewertung den Gesamtmarkt der Tagespresse zugrunde (Abonnement- und Kaufzeitungen sowie Sonntagsausgaben von Tages zeitungen und „eigenständige“ Sonntagszeitungen).725 Die KEK hat in ihrer Entscheidung in Sachen ProSiebenSat.1 Media AG/Axel Springer AG entsprechend dem Leitbild des § 26 Abs. 2 Satz 2 RStV Tageszeitungen als einen dem Fernsehen besonders eng verwandten medienrelevanten Markt in 725 Vgl. Beschluss der KEK vom 10. 01. 2006 zur geplanten Übernahme der ProSiebenSat.1 Media AG durch die Axel Springer AG, Az.: KEK 293-1 bis ‑5. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 195 die Prüfung vorherrschender Meinungsmacht nach § 26 Abs. 1 RStV einbezogen. Die besondere „Verwandtschaftsnähe“ der Tagespresse zum bundesweiten Fernsehen ergibt sich aus den ver gleichbaren, den potenziellen Meinungseinfluss charakterisierenden Leistungsmerkmalen. Dies sind gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vorrangig Suggestivkraft, Breitenwir kung und Aktualität (siehe auch Kapitel IV 2.1.2). Ausschlaggebend sind danach folgende Faktoren: – Tageszeitungen stellen ebenso wie das Fernsehen ein tagesaktuelles Medium dar. – Die Tageszeitungsreichweite bleibt nach Marktuntersuchungen hinter der Fernsehreichweite zurück.726 Der geringeren Reichweite steht allerdings eine hohe zeitliche und räumliche Dis ponibilität dieses Mediums gegenüber. So können Tageszeitungen unabhängig von den technischen Voraussetzungen an jedem beliebigen Ort und zu jeder beliebigen Zeit vom Leser konsumiert werden. Damit verbunden ist die Möglichkeit der wiederholten Nutzung (Verstärkungswirkung). – Bei der Suggestivkraft reichen Tageszeitungen im Allgemeinen nicht an das Fernsehen heran. Tageszeitungen nutzen die Kommunikationsformen Text und unbewegtes Bild; Ton und Bewegtbild stehen diesem Medium nicht zur Verfügung. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren hat die KEK im Verfahren Az.: KEK 293-1 bis ‑5 den Mei nungseinfluss der Tagespresse mit zwei Drittel desjenigen des Fernsehens bewertet. Auch die einem Medium beigemessene Glaubwürdigkeit kann bei der Beurteilung des Einflusses auf die Meinungsbildung von Relevanz sein. Zeitungen genießen eine hohe Glaubwürdigkeit.727 2.1.2.3 Fazit Im Tageszeitungsmarkt erzielen wenige Verlagsgruppen hohe Auflagenmarktanteile. Eine Sonder stellung nimmt die bundesweit verbreitete Bild-Zeitung der Axel Springer AG ein, die mit 11,63 Mio. eine enorme Reichweite aufweist. Den großen Verlagsgruppen steht im Bereich der lokalen und regionalen Berichterstattung eine Vielzahl kleiner und mittlerer Verlage gegenüber. Über 40 % der deutschen Wohnbevölkerung und mehr als der Hälfte der Kreise und kreisfreien Städte steht jedoch nur eine Tageszeitung mit lokalen oder regionalen Informationen zur Verfügung. Einem Fortschreiten der horizontalen Konzentration, die sich auch negativ auf die Meinungsvielfalt aus wirken kann, werden durch die Pressefusionskontrolle Grenzen gesetzt. Erhebliche negative Aus wirkungen auf die Meinungsvielfalt durch diagonale Verflechtungen von Tagespresse und bundes weitem Fernsehen sind derzeit nicht auszumachen. 2.1.3 Programmzeitschriften Im Rahmen der Vielfaltssicherung sind auch vertikale Verflechtungen von Fernsehveranstaltern und Eigentümern von Programmzeitschriften zu berücksichtigen. Dies hat das Bundesverfassungs gericht in seiner Entscheidung i. S. DSF728 festgestellt. Den Kernbestandteil von Programmzeitschriften stellen die Übersichten zu den Sendezeiten der einzelnen, in den jeweiligen Programmen ausgestrahlten Sendungen im Tagesverlauf dar („Listings“). Zum Teil werden dabei auch knappe Inhaltsangaben abgedruckt. Die Programminformationen und begleitendes Bild- und Textmaterial werden den Verlagen von den Sendern zur Verfügung gestellt, von den einzelnen Zeitschriften jedoch individuell gestaltet. Als Mittler haben sich zudem 726 727 728 Nach der ARD/ZDF-Langzeitstudie „Massenkommunikation“ erreichte das Fernsehen an einem Durchschnittstag im Jahr 2005 89 % der Bevölkerung, die Tageszeitungen 51 % (Mo. bis So., 05:00 Uhr bis 02:00 Uhr, Personen ab 14 Jahren). Vgl. oben Punkt 2.1.2.2 am Ende. BVerfGE 95, S. 163 (173). Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 196 Unternehmen etabliert, die die Programminformationen der Sender für die Verlage aufbereiten. Der Programmteil wird von einem redaktionellen Teil, dem Mantel, umgeben, den die Verlage selbst gestalten oder gestalten lassen. Im redaktionellen Teil werden entsprechend der Auswahl durch die Redaktion einzelne Spartenangebote (Spielfilm, Serie, Sport etc.) durch Berichte und Be sprechungen ergänzt. Der redaktionelle Anteil beträgt bis zu 50 % des Gesamtumfangs. Branchen üblich sprechen die Programmzeitschriften für einzelne Sendungen Empfehlungen aus und/oder beurteilen einzelne Programmangebote, insbesondere Spielfilme. Die Herausgabe einer Programmzeitschrift kann Teil der vertikalen Integrationsstrategie eines Fernsehveranstalters sein. Zugleich stellt sie sich aus der Sicht eines diversifizierten Medienkon zerns als ein Fall diagonaler Konzentration dar, bei der ein Unternehmen verschiedene Medien märkte miteinander verknüpft. Dabei spielen u. a. Strategien eine bedeutende Rolle, die auf Synergie vorteile in Form von Cross-Promotion abzielen. Unter Cross-Promotion ist im weitesten Sinne eine redaktionelle Überkreuzwerbung für unterschiedliche Produkte des Medienkonzerns zu ver stehen.729 Programmzeitschriften sind aufgrund ihres speziellen Fernsehbezugs gegenüber sonstigen Publi kumszeitschriften730 gesondert zu betrachten. Der potenzielle Meinungseinfluss bezieht sich dabei unmittelbar auf die Programmauswahl: Neben der reinen Darstellung des Fernsehprogramms kann durch redaktionelle Teile, z. B. in Form von Spielfilmbewertungen oder die Präsentation von be stimmten Sendungen, Einfluss auf die Programmauswahl des Zuschauers genommen werden. Sofern ein im Markt für Programmzeitschriften tätiges Verlagsunternehmen mit einem Fernseh veranstalter verflochten ist, können eigene Fernsehprogramme in weitaus höherem Maße bevorzugt dargestellt und somit die Erfolgschancen am Markt erhöht werden, als es etwa Tageszeitungen Verlag Programmzeitschrift Fernsehsender Bauer auf einen Blick (wö.) Fernsehwoche (wö.) tv Hören und Sehen (wö.) TV klar (wö.) tv 14 (14‑t.) TV Movie (14‑t.) TV Movie Digital (14‑t.) tv pur (4‑wö.) tv!top (4‑wö.) tv world (Supplement) RTL II (31,5 %) Burda TV TV TV TV TV RTL II (1,1 %) Focus TV Gesundheit (100 %) Springer Hörzu (wö.) Funkuhr (wö.) TV Neu (wö.) Bildwoche (wö.) TV Digital (14‑t.) TV Guide (14‑t.) Spielfilm (14‑t.) Spielfilm XXL (14‑t.) Today (14‑t.) Today Digital (14‑t.) Schlau (4‑wö.) Hamburg 1 (27 %)¹⁾ tv.berlin (27,4 %)¹⁾ mittelbar 27 % an der Veranstalterin des bundes weiten Programms „24“ (noch nicht auf Sendung) 1) Ballungsraumsender, vgl. Kapitel III 2.1.6 Tabelle III – 48: Verflechtungen von Programmzeitschriftenverlagen und Fernsehsendern Quelle: Unternehmensangaben Stand: 01/2010 729 730 Gunnar Bender, Cross-Media-Ownership, 1999, S. 71. Siehe dazu Kapitel III 2.1.4. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 197 mit ihren Programmhinweisen möglich ist. Programmübersichten und Berichte über Sendungen müssen aufgrund der freien verlegerischen Entscheidung über Inhalt und Ausrichtung von Presse erzeugnissen hinsichtlich der Gewichtung einzelner Angebote nicht an die erzielten Zuschauer anteile der jeweiligen Fernsehsender („Marktverhältnisse“) gekoppelt werden. Eine bevorzugte Berichterstattung über einen bestimmten Anbieter ist zulässig, solange die Schwelle zur wett bewerbswidrigen redaktionellen Werbung nicht überschritten wird.731 Diese Gestaltungsfreiheit kann über einen Einfluss auf Zuschaueranteile einzelner Sendungen hinaus auch mittel- und länger fristig zu einer Verstärkung der Publikumsbindung an bestimmte Programme führen. Der poten zielle Einfluss kann dabei zusätzlich verstärkt werden, sofern Wettbewerbsvorteile, wie etwa Zugriffs möglichkeiten auf exklusives Bildmaterial und besondere Hintergrundinformationen, gewährt werden. Eine starke Stellung im Bereich der Programmzeitschriften ist für die Prüfung der Entstehung vor herrschender Meinungsmacht deshalb von besonderem Gewicht. Drei der vier größten Verlage im Programmzeitschriftenmarkt sind auch an Fernsehveranstaltern beteiligt (siehe Tabelle III – 48). 2.1.3.1 Entwicklung des Markts für Programmzeitschriften Unter den Publikumszeitschriften stellen die Programmzeitschriften die reichweitenstärkste Gattung dar732 (siehe Abbildung III – 35). Die durchschnittlich verkaufte Auflage aller Programmzeitschriften liegt in den letzten Jahren relativ konstant bei rund 18 Mio. Exemplaren; der Markt befindet sich in einer Stagnationsphase.733 Auf dem deutschen Markt gibt es derzeit 34 Programmzeitschriften734, die von den vier Verlagen Heinrich Bauer Verlag KG, Axel Springer AG, Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG und der WAZ-Mediengruppe735 mit ihrer 100 %igen Tochtergesellschaft Gong Verlag GmbH & Co. KG herausgeben werden. 16 14 14 12 Anzahl 10 9 8 6 6 5 4 2 0 WAZ/Gong-Verlag Bauer-Verlag Springer-Verlag Burda Media Abbildung III – 33: Anzahl der Programmzeitschriftentitel nach Verlagen 731 732 733 734 735 Vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 14. 04. 2005, Az.: 5 U 96/04 – „TV Digital“; AfP 2005, S. 282 ff. Reichweite: 61,5 % (MA Print I 2010, AG.MA). IVW-Zahlen; Hermann H. Kallfaß, MedienWirtschaft, 3/2008, „Der Markt für Programmzeitschriften“, S. 15, 30. Supplements wie „TV World“ des Heinrich Bauer Verlags sind hierbei nicht berücksichtigt; IVW gemeldete Titel: 29 (vgl. Tabelle III – 52). Westdeutsche Allgemeine Zeitungsverlagsgesellschaft E. Brost & J. Funke GmbH u. Co. KG. Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 198 Von den 34 Programmzeitschriften erscheinen 12 wöchentlich, 12 14‑täglich und 10 vier-wöchent lich (siehe Tabelle III – 49). Auf die 12 14‑täglichen Titel entfällt dabei über die Hälfte der verk auften Auflage736 aller Programmzeitschriften. Die Titel sind nach Aufmachung, Inhalt, Umfang und Preis unterschiedlich positioniert. Der Vertrieb erfolgt überwiegend im Abonnement, aber auch über den Einzelverkauf. Vor dem Hintergrund der potenziellen Beeinflussung der Programm auswahl durch die redaktionellen Teile der Programmzeitschriften ist unter medienkonzentrations rechtlichen Gesichtspunkten relevant, ob der Umfang der journalistischen Beiträge je nach Er scheinungsweise differiert. Dies ist kaum der Fall: So enthalten z. B. 14‑tägliche Titel trotz des doppelten Umfangs an Programminformationen in etwa den gleichen Umfang an redaktionellem Inhalt wie wöchentlich erscheinende Titel.737 In der kartellrechtlichen Entscheidungspraxis ist die Marktabgrenzung für Programmzeitschrif ten nicht abschließend geklärt. Zum Teil wurde ein eigenständiger Markt der 14‑täglichen Pro grammzeitschriften mit der Feststellung abgegrenzt, dass sich diese von ein-, drei- und vierwöchi gen Fernsehzeitschriften wegen des unterschiedlichen Lese- und Kaufverhaltens, der anderen Preisgestaltung sowie einer differenzierenden Aktualität unterscheiden und insofern keinen ver gleichbaren Ersatz darstellen würden (fehlende Austauschbarkeit).738 Das Bundeskartellamt hat da gegen Zweifel hinsichtlich einer Unterscheidung nach der Erscheinungsweise zwischen wöchent lichen und 14‑täglichen Titeln geäußert, da sich die Preise der Titel auf die Woche bezogen kaum unterscheiden würden.739 Nicht zu unterscheiden ist nach einem weiteren Urteil zwischen Pro grammzeitschriften für Pay‑TV und solchen für frei empfangbares Fernsehen, da mit der zuneh menden Verbreitung und Erweiterung des Angebots an Abonnement-Fernsehen auf der Ebene der Programmzeitschriften eine „Vermischung“ von Pay- und Free‑TV stattgefunden habe, so dass von einem einheitlichen Markt auszugehen sei.740 Programmzeitschrift verkaufte Auflage (IV/2009) pro Ausgabe in % Reichweite (MA I 2010) in Mio. in % wöchentliche Titel Bauer auf einen Blick Fernsehwoche tv Hören und Sehen TV klar S 1.261.814 536.799 882.770 299.980 2.981.363 20,7 8,8 14,5 4,9 48,9 2,94 1,72 2,97 0,78 8,41 4,5 2,7 4,6 1,2 13 Springer Hörzu Funkuhr TV Neu Bildwoche S 1.431.490 611.590 120.203 171.079 2.334.362 23,5 10,0 2,0 2,8 38,3 4,46 1,61 0,50 0,75 7,32 6,9 2,5 0,8 1,2 11,4 Ý 1) TV Spielfilm XXL und TV Today Digital werden lt. Burda Media zusammen mit TV Spielfilm und TV Today im Rahmen der Vermarktungseinheit „TV Spielfilm plus“ miterfasst. Die von IVW ausgewiesenen Auflagenzahlen für TV Spielfilm und TV Today ent sprechen in der Summe der für TV Spielfilm plus ausgewiesenen Auflagenzahl. Insofern sind die Auflagenzahlen von TV Spielfilm XXL in den für TV Spielfilm ausgewiesenen Auflagen sowie die Auflagenzahlen von TV Today Digital in den für TV Today ausgewiesenen Zahlen enthalten. 2) MA II 2009 Tabelle III – 49: Marktanteile der Programmzeitschriften (getrennt nach Erscheinungsweise) Quelle: IVW, AG.MA, eigene Berechnung 736 737 738 739 740 Ungewichtet, 4. Quartal 2009; vgl. Tabelle III – 49. MedienWirtschaft, Heft 3/2008 (siehe Fn. 733), S. 28. LG München, Urteil vom 07. 04. 2004, Az.: 33 O 5243/04 – Gratisverteilung von „TV Digital“; ZUM 7/2004, S. 583 (586). Bundeskartellamt, Beschluss vom 30. 03. 2010, B6-98/09. LG München, Urteil vom 21. 03. 2006, Az: 33 O 24781/04 – „TV Digital“; Wirtschaft und Wettbewerb 6/2006, S. 628 (DE‑R 1708). Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 199 Ý Programmzeitschrift verkaufte Auflage (IV/2009) pro Ausgabe in % WAZ Gong Bild + Funk Super TV Die Zwei S S wöchentliche Titel Reichweite (MA I 2010) in Mio. in % 302.741 171.540 200.546 105.370 780.197 5,0 2,8 3,3 1,7 12,8 1,00 0,79 0,67 0,29²⁾ 2,75 1,5 1,2 1,0 – 3,7 6.095.922 100 18,48 28,1 2.458.174 1.587.555 – 4.045.729 27,3 17,6 44,9 5,93 5,72 – 11,65 9,2 8,8 – 18 1.349.076 15,0 6,21 9,6 14-tägige Titel Bauer tv 14 TV Movie TV Movie Digital S Burda TV Spielfilm¹⁾ TV Spielfilm XXL¹⁾ TV Today¹⁾ TV Today Digital¹⁾ S 496.202 5,5 1,80 2,8 1.845.278 20,5 8,01 12,4 Springer TV Digital TV Guide S 1.773.677 – 1.773.677 19,7 3,07 4,7 19,7 3,07 4,7 WAZ TV Direkt TV für mich TV piccolino S 1.151.964 210.185 191.050 1.343.014 12,8 2,3 2,1 14,9 1,69 – – 1,69 2,6 – – 2,6 S 14‑tägliche Titel 9.007.698 100 24,42 37,7 Bauer tv pur (4‑wö.) tv!top (4‑wö.) 661.790 189.574 28,3 8,1 0,76 – 1,2 – Burda TV Schlau (4‑wö.) 165.382 7,1 – – 633.688 121.187 49.327 219.059 236.950 27,1 5,2 2,1 9,4 10,1 64.318 2,7 – – – – – – – – – – – – – – 2.341.275 100 0,76 1,2 43,66 67 seltener WAZ nur TV (4‑wö.) TV Sudoku (4‑wö.) nur digital (4‑wö.) TV 4x7 (4‑wö.) TV 4Wochen (4‑wö.) TV 4 Men (4‑wö.) TV Sünde (4‑wö.) S seltenere Titel S alle IVW-gemeldeten Programm zeitschriften 17.444.895 1) TV Spielfilm XXL und TV Today Digital werden lt. Burda Media zusammen mit TV Spielfilm und TV Today im Rahmen der Vermarktungseinheit „TV Spielfilm plus“ miterfasst. Die von IVW ausgewiesenen Auflagenzahlen für TV Spielfilm und TV Today ent sprechen in der Summe der für TV Spielfilm plus ausgewiesenen Auflagenzahl. Insofern sind die Auflagenzahlen von TV Spielfilm XXL in den für TV Spielfilm ausgewiesenen Auflagen sowie die Auflagenzahlen von TV Today Digital in den für TV Today ausgewiesenen Zahlen enthalten. 2) MA II 2009 Tabelle III – 49: Marktanteile der Programmzeitschriften (getrennt nach Erscheinungsweise) Quelle: IVW, AG.MA, eigene Berechnung 200 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Programmzeitschrift verkaufte Auflage (IV/2009) pro Ausgabe wöchentlich gewichtet Marktanteil in % Reichweite (MA I 2010) in Mio. in % Bauer auf einen Blick (wö.) Fernsehwoche (wö.) tv Hören und Sehen (wö.) TV klar (wö.) tv 14 (14‑t.) TV Movie (14‑t.) TV Movie Digital (14‑t.) tv pur (4‑wö.) tv!top (4‑wö.) S 1.261.814 536.799 882.770 299.980 2.458.174 1.587.555 – 661.790 189.574 7.878.456 1.261.814 536.799 882.770 299.980 1.229.087 793.778 – 165.448 47.394 5.217.069 11,18 4,75 7,82 2,66 10,89 7,03 – 1,47 0,42 46,21 2,94 1,72 2,97 0,78 5,93 5,72 – 0,76 – 20,82 4,5 2,7 4,6 1,2 9,2 8,8 – 1,2 – 32,2 Springer Hörzu (wö.) Funkuhr (wö.) TV Neu (wö.) Bildwoche (wö.) TV Digital (14‑t.) TV Guide (14‑t.) S 1.431.490 611.590 120.203 171.079 1.773.677 – 4.108.039 1.431.490 611.590 120.203 171.079 886.839 – 3.221.201 12,68 5,42 1,06 1,52 7,85 – 28,53 4,46 1,61 0,50 0,75 3,07 – 10,39 6,9 2,5 0,8 1,2 4,7 – 16,1 302.741 171.540 200.546 105.370 1.151.964 210.185 191.050 633.688 121.187 49.327 219.059 236.950 302.741 171.540 200.546 105.370 575.982 105.093 95.525 158.422 30.297 12.332 54.765 59.238 2,68 1,52 1,78 0,93 5,10 0,93 0,85 1,40 0,27 0,11 0,49 0,52 64.318 16.080 0,14 3.657.925 1.887.929 16,72 1.349.076 674.538 496.202 WAZ Gong (wö.) Bild + Funk (wö.) Super TV (wö.) Die Zwei (wö.) TV Direkt (14‑t.) TV für mich (14‑t.) TV piccolino (14‑t.) nur TV (4‑wö.) TV Sudoku (4‑wö.) nur digital (4‑wö.) TV 4x7 (4‑wö.) TV 4Wochen (4‑wö.) TV 4 Men (4‑wö.) TV Sünde (4‑wö.) S Burda/Verlagsgruppe Milchstraße TV Spielfilm (14‑t.) TV Spielfilm XXL (14‑t.)²⁾ TV Today (14‑t.) TV Today Digital (14‑t.)²⁾ TV Schlau (4‑wö.) S S alle IVW-gemeldeten Programmzeitschriften 1,00 0,79 0,67 0,29¹⁾ 1,69 – – – – – – – – – 4,44 1,5 1,2 1,0 – 2,6 – – – – – – – – – 6,3 5,97 6,21 9,6 248.101 2,20 1,80 2,8 165.382 2.010.660 41.346 963.985 0,37 8,54 – 8,01 – 12,4 17.655.080 11.290.182 100 43,66 67 1) MA II 2009 2) siehe Anmerkung 1) zu Tabelle III – 49 Tabelle III – 50: Marktanteile der Programmzeitschriften (alle Titel, wöchentlich gewichtet) Quelle: IVW, AG.MA, eigene Berechnung (wöchentlich gewichtete Auflage im 4. Quartal 2009 (Auflage × Anzahl der Ausgaben pro Jahr: 52) Bei den wöchentlich erscheinenden Programmzeitschriften (siehe Tabelle III – 49) ist der BauerVerlag mit einem Anteil von 48,9 % an der verkauften Auflage führend, gefolgt vom SpringerVerlag mit 38,3 % und der WAZ-Mediengruppe (Gong Verlag) mit 12,8 %. Auch bei den 14-täglich erscheinenden Programmzeitschriften erreicht der Bauer-Verlag mit 44,9 % der verkauften Auflage den höchsten Marktanteil. An zweiter Stelle steht die Burda-Verlagsgruppe mit einem Anteil von 20,5 %, gefolgt vom Springer-Verlag mit 19,7 % und der WAZ-Mediengruppe mit 14,9 %. Betrachtet Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 201 man den Anteil an der verkauften Auflage aller Programmzeitschriften insgesamt (wöchentlich gewichtet, siehe Tabelle III – 50), so ist ebenfalls der Bauer-Verlag mit 46,21 % führend. An zweiter Stelle folgt wiederum der Springer-Verlag mit einem Anteil von 28,53 % vor der WAZ-Medien gruppe mit 16,72 % und Burda mit 8,54 %. Die Hörzu erzielt mit 12,68 % den höchsten Marktanteil unter den Programmzeitschriften und mit 4,46 Mio. Lesern die höchste Reichweite unter den wöchentlichen Titeln. Das Bundeskartellamt hat nicht ausgeschlossen, dass der Bauer-Verlag auf dem Fernsehzeit schriftenmarkt marktbeherrschend ist. Die Existenz mehrerer etablierter Konkurrenzzeitschriften anderer Verlage, deren Marktanteilsabstand zu Bauer zwar nicht unerheblich sei, die aber über große Finanzkraft und großes Know-how im gesamten Zeitschriftenmarkt verfügten, spreche aber gegen einen unkontrollierten Verhaltensspielraum des Bauer-Verlags. Hinzu komme der Substitu tionswettbewerb durch zum Teil kostenlose Produkte wie TV‑Beilagen in Zeitschriften und Zeitun gen, Wurfsendungen, Internetangebote und elektronische Programmführer.741 2.1.3.2 Supplements Supplements sind Programmbeilagen, die in erster Linie regionalen Tageszeitungen und wöchent lich erscheinenden Zeitschriften beigelegt werden (z. B. rtv). Im Einzelhandel werden sie nicht eigenständig vertrieben. Programmbeilagen bestehen im Wesentlichen aus den Programmüber sichten. Ihr Format ist kleiner und ihr Umfang erheblich geringer als Format und Umfang der Programmzeitschriften. Die Abgabe an den Zeitungs- bzw. Zeitschriftenkäufer erfolgt ohne zusätz liches Entgelt. Die Kosten für das Supplement trägt der Zeitungs- bzw. Zeitschriftenverlag.742 Die Programmbeilagen ersetzen oder ergänzen die TV-/Hörfunk-Programmberichterstattung der jewei ligen Zeitung bzw. Zeitschrift. Da Supplements in hoher Auflage hergestellt und einer Vielzahl verschiedener Titel beigelegt werden, stellen sie nicht auf die inhaltliche Ausrichtung des Beilage titels ab und sind neutral gestaltet. Daneben gibt es Kundenzeitschriften mit Programmübersichten (z. B. Einkauf aktuell743, Apo theken Umschau). Sie werden nur über eigene Vertriebsnetze bzw. über bestimmte BranchenVerkaufsstellen abgegeben und sind im Gegensatz zu den Programmzeitschriften nicht überall erhältlich. Supplements und Kundenzeitschriften mit TV‑Programm werden nach kartellrechtlicher Betrachtung nicht in den Programmzeitschriftenmarkt einbezogen. Sie sind nach äußerer Auf machung, Inhalt und Umfang mit den entgeltlichen Fernsehzeitschriften nicht vergleichbar.744 Auch die KEK hat Supplements wegen ihres geringeren Umfangs und redaktionellen Teils nicht wie Programmzeitschriften bewertet.745 Die Möglichkeit, durch Programmempfehlungen, hervorgeho bene Darstellungen etc. die Programmauswahl der Zuschauer zu beeinflussen, ist im Vergleich zu Programmzeitschriften deutlich begrenzt, weil die Supplement-Verleger gehalten sind, sich gegen über den beilegenden Zeitungs- und Zeitschriftenverlegern neutral zu verhalten. Im Bereich der TV‑Supplements verfügt die Bertelsmann AG mit rtv über eine starke Stellung. Die Programmübersicht der rtv media group GmbH, einem Tochterunternehmen der arvato AG, wird regionalen Abonnementzeitungen und Kaufzeitungen beigelegt. Der Bauer-Verlag hat tv world im August 2006 als eigenständige 14‑täglich erscheinende Programmzeitschrift eingestellt und seit dem als Supplement fortgeführt. tv world ist im Paket mit den Programmzeitschriften TV Movie, tv 14, tv Hören und Sehen, Fernsehwoche, auf einen Blick sowie TV klar im Abonnement erhältlich. 741 742 743 744 745 Bundeskartellamt, Beschluss vom 30. 03. 2010, B6-98/09. MedienWirtschaft, Heft 3/2008 (siehe Fn. 737), S. 15. Deutsche Post, Postwurfsendung als Beilage zu Werbeprospekten. Vgl. Urteil des LG München (siehe Fn. 738). Vgl. Beschluss der KEK vom 08. 05. 2006 i. S. n‑tv, Az. KEK 309, unter III 3.2.3.3 e). Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 202 Presseunternehmen Titel Bertelsmann Bauer Prisma-Verlag¹⁾/MSG²⁾ WAZ Burda rtv (gesamt) tv world Prisma (gesamt) BWZ (gesamt) Stern TV Magazin S verkaufte Auflage IV/2009 in % Reichweite MA I 2010 in Mio. in % 9.086.615 160.000³⁾ 4.294.916 – ca. 610.274⁴⁾ 64,2 1,1 30,3 – 4,3 13,03 – 7,63 – – 20,1 – 11,8 – – 14.151.805 100 20,66 31,9 1) Gesellschafter sind 42 Zeitungsverleger in Nordrhein-Westfalen (Prisma West). 2) MSG Media-Service-Gesellschaft mbh & Co. KG (Prisma Ost); Mehrheitsanteilseigner ist die Verlagsgruppe DuMont mit 50,2 % (Quelle: www.dumont.de/dumont/de/100862/ unternehmen/daten, Stand: 01/2010; vgl. im Übrigen Beschluss der KEK vom 10. 01. 2006 i. S. ProSiebenSat.1 Media AG, Az.: KEK 293-1 bis ‑5, I 7.2.2). 3) Druckauflage (Verlagsangabe). 4) Der Titel ist nicht IVW-gemeldet. Der angegebene Wert bezeichnet die verkaufte Auflage des Stern abzüglich Lesezirkel- und Bordexemplare. Tabelle III – 51: TV‑Supplements Quelle: IVW, AG.MA 2.1.3.3 Sonstige Programminformationsquellen Informationen zum Fernsehprogrammangebot liefern darüber hinaus weitere Medienangebote, wie die Medienseiten der Tages- und Wochenzeitungen sowie Publikumszeitschriften, Internet angebote von Verlagen und Fernsehsendern, Videotextseiten und elektronische Programmführer (Electronic Program Guide, kurz: EPG). Erhebliche Einflussmöglichkeiten ergeben sich insbesondere aus der begleitenden Berichterstat tung sowie den Programmempfehlungen und ‑kritiken der Tages- und Sonntagszeitungen. Dies gilt in besonderem Maße für die mit einer durchschnittlichen verkauften Auflage von rund 3 Mio. (IVW IV/2009) und einer Reichweite von 11,63 Mio. Lesern (Personen ab 14 Jahren, MA I 2010) bundesweit verbreitete und über eine starke Kampagnenfähigkeit verfügende Boulevard-Zeitung Bild der Axel Springer AG.746 In der Bundesausgabe der Bild-Zeitung erscheint täglich eine Fernseh seite mit dem Tagesprogramm der wichtigsten Sender, den „Tipps des Tages“ (z. T. auf der Titelseite) und den täglichen Programmangebotsbewertungen (Top-Krimi, Top-Komödie, Top-Romanze etc.). Dazu erfolgt eine redaktionelle Berichterstattung zu einzelnen Formaten. 2.1.3.4 Zulieferer von Programminformationen Elektronische Medien, Printmedien, Kabelnetzbetreiber etc. können für die Erstellung ihrer Pro gramminformationsangebote auf Zulieferungen spezieller Dienstleistungsunternehmen zurück greifen. Die einstige Springer-Tochtergesellschaft PPS Presse-Programm-Service GmbH, die in der Erfassung, Strukturierung und Aufbereitung von Programminformationen tätig ist, wurde 2007 von der dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH übernommen.747 Sie wird in diesem Bereich als führend im deutschsprachigen Raum angesehen.748 Die Kernkompetenz von PPS liegt nach eigenen Anga ben in der zentralen Erfassung, Strukturierung und Aufbereitung von Programminformationen für Printpublikationen und elektronische Medien. Das Unternehmen bereitet täglich Text- und Bild informationen von rund 600 nationalen und internationalen TV‑Sendern und 150 Radiosendern auf. 746 747 748 Vgl. Beschluss der KEK vom 10. 01. 2006 i. S. Axel Springer AG/ProSiebenSat.1 Media AG, Az.: KEK 293-1 bis ‑5, unter I 7.2.1 und IV 3.2.2. Geschäftsbericht der dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH 2007, S. 23. Geschäftsbericht der dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH 2007, S. 23. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 203 Nach eigenen Angaben nehmen rund 100 Tageszeitungen, Programmzeitschriften und TV‑Supple ments aus dem In- und Ausland Leistungen und Programmdaten von PPS in Anspruch.749 Über die unentgeltliche Zurverfügungstellung von Programmdaten ist es zwischen der Ver wertungsgesellschaft der beiden großen Privatsender-Gruppen ProSiebenSat.1 und RTL Group, der VG Media, und dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger VDZ 2008 zum Rechtsstreit ge kommen. Die VG Media forderte unter Verweis auf das Urheberrecht an den TV‑Begleitmaterialien ab Januar 2008 eine Gebühr für die Nutzung von Bild- und Wortmaterial zur Darstellung von Fernsehprogrammen in elektronischen Programmführern (EPG). Davon waren auch Verlage be troffen, die elektronische Programmzeitschriften über das Internet anbieten. Der VDZ sah die Programm-Berichterstattung dagegen als kostenlose Werbung an und lehnte die Haltung der VG Media als versuchten Eingriff in die journalistische Unabhängigkeit ab. Es wurde auch weiter hin die kostenlose Bereitstellung von Fotos und Programminformationen für Print- und OnlineAngebote gefordert. Daher erhob der VDZ in Vertretung seiner Mitgliedsverlage Springer, Bauer, Milchstraße/Hubert Burda und Gong/ WAZ-Mediengruppe Klage gegen die Lizenzverträge der VG Media. Nach der Entscheidung des LG Köln750 dürfen die Programmzeitschriftenverlage das von den Sendern bereitgestellte Informationsmaterial auch für Internetprojekte unentgeltlich nutzen: Ohne kartellrechtliche Genehmigung der EU‑Kommission sei die VG Media nicht berechtigt, die Rechte der Fernsehsender an dem Programminformationsmaterial wahrzunehmen. Die zwischen den Sendern und der VG Media bestehenden Wahrnehmungsverträge seien wegen fehlender Anmeldung dieser Tätigkeit der Verwertungsgesellschaft nach der EG‑Fusionskontrollverordnung (schwebend) unwirksam. Das Gericht stellte darüber hinaus klar, dass weder die Sendefolge noch die zur Verfügung gestellten Basisdaten urheberrechtlichen Schutz genießen und deshalb von den Verlagen frei genutzt werden können. Allerdings bestehe für das von den Sendern darüber hinaus angebotene Material ein urheberrechtlicher Schutz.751 Urteile in ähnlichen Fällen haben bislang zu keiner eindeutigen Klärung der Rechtslage geführt. So hat das Oberlandesgericht Köln im Jahr 2004 die Klage eines privaten Fernsehsenders gegen einen Online-EPG-Anbieter auf Unterlassung der Nutzung von Bildmaterial des Senders in einem EPG zurückgewiesen. Das Gericht ging davon aus, dass die Verwendung von Bildmaterial in elek tronischen Programmführern durch die Urheberrechtsschranke von § 50 UrhG umfasst ist, demzu folge die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke in einem durch den Zweck gebotenen Umfang ausnahmsweise auch ohne Zustimmung des Rechteinhabers zulässig ist, wenn sie der Berichterstattung über Tagesereignisse dient.752 Das Oberlandesgericht Dresden hat dagegen in einem Verfahren zwischen der VG Media und dem EPG-Anbieter tvtv GmbH in letzter Instanz entschieden, dass die Programminformationen geistiges Eigentum der Sender sind und damit dem Urheberschutz unterliegen.753 2.1.3.5 Fazit Auf dem Programmzeitschriftenmarkt sind vier Verlagsgruppen aktiv. Zwei von ihnen – Bauer und Burda – sind an Veranstaltern von bundesweitem privatem Fernsehen beteiligt. Der SpringerVerlag und die WAZ-Mediengruppe sind an Ballungsraumsendern beteiligt. Die unternehmerische Verflechtung mit einem Programmzeitschriftenverlag eröffnet einem Programmveranstalter generell die Möglichkeit, Einfluss auf die Programmauswahl der Leser zu nehmen. Beteiligungen in diesem 749 750 751 752 753 Unternehmensdarstellung unter www.pps.de (Stand: 01/2010). LG Köln, Urteil vom 23. 12. 2009 – 28 O 479/08. Vgl. auch Pressemitteilung des VDZ vom 28. 12. 2009, abrufbar unter www.vdz.de (Stand: 01/2010). Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 01. 10. 2004, Az.: 6 U 115/04. OLG Dresden, Urteil vom 15. 12. 2009 – 14 U 818/09. Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 204 Bereich sind daher trotz des unter Umständen weniger umfangreichen publizistischen Teils dieser Zeitschriften bei der Medienkonzentrationskontrolle besonders zu berücksichtigen. Derzeit ist nicht erkennbar, dass Programmzeitschriften neben dem Internet und elektroni schen Programmführern als Informationsquelle der Zuschauer bereits maßgeblich an Bedeutung verloren hätten. Sie erreichen nach wie vor hohe Auflagen und Leserreichweiten. Ob bei Fort schreiten der Digitalisierung und der damit verbundenen Vergrößerung des Programmangebots weniger auf Programmzeitschriften und mehr auf elektronische Programmführer zurückgegriffen wird, ist noch nicht absehbar. Möglicherweise erfolgt auch eine parallele Nutzung aufgrund unter schiedlicher Nutzungsinteressen (z. B. langfristige Planung eher mit gedruckten Programmüber sichten, Nutzung der elektronischen Programmführer eher bei spontaner Programmsuche). 2.1.4 Publikumszeitschriften Unter Publikumszeitschriften werden periodisch erscheinende Publikationen verstanden, die sich an ein breites Publikum richten und dementsprechend ein weit gefächertes Themenspektrum umfassen. Dabei sprechen sie ihre Leser nicht im beruflichen, sondern ausschließlich in ihrem privaten Umfeld an und decken deren persönliche Informations- und Freizeitinteressen ab. Hier durch unterscheiden sie sich von Fachzeitschriften, die der beruflichen Information und Fortbil dung eines nach wissenschaftlicher Disziplin, Berufsgruppe, Funktion, Technologie, Material oder Branche klar umgrenzten Leserkreises dienen.754 Kategorie aktuelle Zeitschriften und Magazine Programmpresse/Programmzeitschriften wöchentliche Frauenzeitschriften vierzehntägliche Frauenzeitschriften monatliche Frauenzeitschriften Elternzeitschriften Jugendzeitschriften Kinderzeitschriften Wohn- und Gartenzeitschriften Esszeitschriften Gesundheitsmagazine Erotikzeitschriften Lifestylemagazine Motorpresse Sportzeitschriften Kino-, Video-, Audio-, Fotozeitschriften Naturzeitschriften Wissensmagazine IT-/ Telekommunikationszeitschriften Online-Zeitschriften Wirtschaftspresse Reisezeitschriften Luft- und Raumfahrtmagazine Do‑it-yourself-Zeitschriften sonstige Zeitschriften national Publikumszeitschriften insgesamt Anzahl der IVW-gemeldeten Titel verkaufte Auflage im 4. Quartal 2009 30 29 35 4 39 24 32 45 82 19 14 0 39 46 71 23 15 30 29 1 31 13 7 2 24 9.609.914 17.655.080 10.412.856 1.808.459 7.699.931 1.656.356 2.209.141 2.673.402 11.572.613 2.595.916 3.366.140 – 2.696.658 17.763.407 3.598.654 777.278 991.696 2.572.708 3.532.342 9.432 3.176.427 1.440.099 154.079 163.463 4.240.781 684 112.376.832 Tabelle III – 52: Titelzahl und Auflage der Publikumspresse nach IVW-Kategorien Quelle: IVW 754 Bundeskartellamt, vgl. u. a. Beschluss vom 02. 08. 2004, B 6 – 026/04, in Sachen Gruner + Jahr – Lizenzerwerb National Geographic, S. 21, abgedruckt in Wirtschaft und Wettbewerb, 10/2004, DE‑V 947 (953), S. 1075 (1081). Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 205 Die IVW unterteilt die Gattung der Publikumszeitschriften nach ihren inhaltlichen Themen schwerpunkten und Zielgruppen in die folgenden, für die Medien- und Werbewirtschaft maß geblichen Kategorien (siehe Tabelle III – 52). 2.1.4.1 Daten zum Markt der Publikumspresse Die Anzahl der von der IVW gemeldeten Publikumszeitschriften ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich angestiegen und hat ihren bisherigen Höchststand mit über 900 Zeitschriften im Jahr 2007 erreicht. Im Umfeld der Wirtschaftskrise ist die Anzahl auf 870 gemeldete Titel im Jahr 2009 gesunken. Die erzielte Gesamtauflage hatte dagegen bereits 1996 ihren Höchststand er reicht und ist seit 2002 rückläufig (siehe nachfolgende Tabelle III – 53 sowie Abbildung III – 34). Anzahl 2009 2008 2007 2006 2005 2004 2003 2002 2001 2000 1999 1998 1997 1996 1995 1994 1993 1992 1991 1990 Publikumszeitschriften verkaufte Auflage in Mio. 870 894 902 899 873 850 832 831 817 847 839 809 778 758 709 703 658 619 596 565 115,8 115,0 116,7 120,2 123,1 123,6 125,4 126,0 125,1 124,4 124,3 126,5 127,2 127,6 124,8 123,2 122,8 121,0 121,7 109,7 Tabelle III – 53: Entwicklung der Titelzahl und Auflagen von Publikumszeitschriften Quelle: Media Perspektiven, Basisdaten 2009 unter Bezug auf IVW-Auflagenliste (jeweils 4. Quartal, 2009: 3. Quartal) Abbildung III – 34: Entwicklung der Titelzahl und Auflagen von Publikumszeitschriften im Vergleich Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 206 Programmzeitschriften 40,32 aktuelle Zeitschriften 31,34 Frauenzeitschriften 28,03 Wohn- und Gartenzeitschriften 21,94 Motorpresse 9,52 0 5 10 15 20 25 30 35 40 45 Reichweite in Mio. Abbildung III – 35: Die reichweitenstärksten Zeitschriftengattungen (Reichweite in Mio.) Quelle: MA II 2009, AG.MA 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Verlagsgruppe Titel Gruner + Jahr Spiegel-Verlag¹⁾ Springer Burda Springer Burda Springer Burda Gruner + Jahr Gruner + Jahr Burda Olympia-Verlag (Verlag Nürnberger Presse) Springer Bauer Burda Stern Der Spiegel Bild der Frau Focus Sport Bild Bunte Computer Bild Super Illu Brigitte Geo Freizeit Revue Kicker Sportmagazin Auto Bild Tina Mein schöner Garten Basis Reichweite (MA I 2010) in Mio. in % 7,28 5,91 5,84 5,24 3,92 3,86 3,83 3,47 3,39 3,16 2,95 2,95 2,72 2,58 2,47 11,2 9,1 9,0 8,1 6,1 6,0 5,9 5,4 5,2 4,9 4,6 4,5 4,2 4,0 3,8 64,82 100 1) Gruner + Jahr hält eine Beteiligung von 25,25 % am Spiegel-Verlag. Tabelle III – 54: Die reichweitenstärksten entgeltlichen Publikumszeitschriften (ohne Programmpresse) Quelle: AG.MA Die höchsten Auflagen werden in den Segmenten Programmpresse, Motorpresse, wöchentliche Frauenzeitschriften, Wohn- und Gartenzeitschriften sowie aktuelle Zeitschriften und Magazine erzielt (siehe Tabelle III – 52). Dies sind auch die Segmente mit den höchsten Reichweiten (siehe Abbildung III – 35). Tabelle III – 54 gibt einen Überblick über die entgeltlichen Titel mit den höchsten Reichweiten unter den Publikumszeitschriften laut MA I 2010. Dabei wurden die wegen ihrer engen Verknüp fung mit dem Rundfunk getrennt behandelten Programmzeitschriften (siehe Kapitel III 2.1.3) sowie der Titel ADAC Motorwelt, der durch Mitgliedsbeiträge finanziert und lediglich an ADAC-Mitglieder verteilt wird, ausgeklammert. 2.1.4.2 Verflechtungen von Fernsehveranstaltern und Zeitschriftenverlagen Die größten Publikumszeitschriftenverlage in Deutschland – Burda, der Bertelsmann-Konzern, der mit 74,9 % am Verlagshaus Gruner + Jahr beteiligt ist, und Bauer – halten auch Beteiligungen an Veranstaltern von bundesweitem privatem Fernsehen. Der Springer-Verlag hat seine Beteiligungen Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 207 im bundesweit verbreiteten Fernsehen mit dem vollständigen Verkauf seiner Anteile an der Pro SiebenSat.1 Media AG weitestgehend abgestoßen.755 Eine Minderheitsbeteiligung besteht noch an dem bisher nicht auf Sendung gegangenen Handy‑TV-Sender 24756 sowie an den Ballungsraum sendern757 Hamburg 1 (27 %) und tv.berlin (27,4 %). Auf die Publikumszeitschriften der vorbenann ten Verlage entfallen zusammen rund 36,5 % der Gesamtauflage aller IVW-gemeldeten Publikums zeitschriften (nicht nach Erscheinungshäufigkeit gewichtet). Die höchsten Auflagenzahlen erreicht dabei der Burda-Verlag (12,48 %), gefolgt von Bertelsmann (9,97 %), Bauer (7,76 %) und Springer (6,24 %).758 Presseunternehmen Printtitel Senderbeteiligung Beteiligungshöhe Advance/Newhouse Communications Vogue GQ Vanity Fair Glamour Gourmet AD Architectural Digest Discovery Channel Discovery Geschichte Discovery HD Animal Planet DMAX 24,998 % der Kapitalanteile und 26 % der Stimmrechte an der Discovery Communications, Inc., die mittelbar sämtliche Anteile an den aufgeführten Sendern hält Bauer siehe Tabelle III – 60 RTL II 31,5 % Bertelsmann AG (Gruner + Jahr) siehe Tabelle III – 56 Sender der RTL Group (RTL, RTL II, Super RTL, VOX, n‑tv, RTL Crime, RTL Living, Passion, K1010 (19,87 %)) 90,33 % an der RTL Group auto motor und sport Channel mittelbar über Gruner + Jahr 59,9 % an der Motor Presse TV GmbH Focus TV Gesundheit 100 % RTL II 1,1 % Burda siehe Tabelle III – 58 Holtzbrinck Zitty Berlin neun7 Spektrum der Wissenschaft Sterne und Weltraum Gehirn&Geist epoc Bellevue¹⁾ Handelsblatt JUNGE karriere¹⁾ Wirtschaftswoche¹⁾ Gute Laune TV 40,34 % Spiegel-Verlag Der Spiegel manager magazin Harvard Business Manager Spiegel TV – digital 100 % Spiegel Geschichte 51 % DCTP 12,5 % siehe Tabelle III – 61 24 mittelbar 27 % (Handy‑TV, Programm noch nicht auf Sendung) Springer 1) Die Titel gehören zur Verlagsgruppe Handelsblatt, die im Juni 2009 vollständig von der Dieter von Holtzbrinck Medien GmbH übernommen wurde. Diese gilt mit der Georg von Holtzbrinck GmbH & Co. KG als eng verbunden (vgl. Kapitel III 2.1.2.1). Tabelle III – 55: Verflechtungen von Zeitschriftenverlagen und Veranstaltern von privatem bundesweitem Fernsehen Quelle: KEK 755 756 757 758 Vgl. Beschluss der KEK vom 09. 09. 2008 i. S. ProSiebenSat.1, Az.: KEK 444-1 bis ‑7. Stand: 01/2010; siehe zum Stand der Verbreitung von Fernsehsignalen über DVB‑H Kapitel III 2.2.2.9.3. Vgl. Kapitel III 2.1.5. Vgl. Tabelle III – 56, III – 58, III – 60 und III – 61. 208 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 2.1.4.2.1 Bertelsmann AG Die Bertelsmann AG, die die zuschaueranteilsstärkste Sendergruppe im bundesweiten privaten Fernsehen kontrolliert, gehört auch zu den stärksten Verlagsgruppen im Bereich der Publikums zeitschriften. Verlag¹⁾ Anteile 50,1 % aktuelle Zeitschriften und Magazine Stern (wö.) Cicero NEON (mo.) Gala (wö.) Gala Style View (mo.) in – Das Star & Style Magazin (wö.) 25,25 % Der Spiegel (wö.) 100 % in Verlag GmbH & Co. KG (Joint Venture mit dem Klambt-Verlag) Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG 100 % 100 % in Verlag GmbH & Co. KG (Joint Venture mit dem Klambt-Verlag) 50,1 % 100 % G+J/RBA GmbH & Co. KG Zeitschrift (Erscheinungsweise) 50 %²⁾ 100 % 100 % verkaufte Auflage (IV/2009) Reichweite (MA I 2010) in Mio. in % 895.962 82.093 235.020 320.066 – 144.099 217.744 7,28 – 0,93 2,24 – – 0,65 11,2 – 1,4 3,5 – – 1,0 1.016.373 5,91 9,1 Familienzeitschriften Eltern (mo.) Eltern family (mo.) Nido (mo.) 316.249 144.304 – 1,35 0,43 – 2,1 0,7 – Frauenzeitschriften Brigitte (14‑t.) Brigitte Woman (6 × j.) Brigitte Balance (6 × j.) healthy living (mo.) 693.248 238.985 – 143.407 3,39 0,89 – 0,39 5,2 1,4 – 0,6 Jugendzeitschriften Geolino (mo.) Geo Mini (mo.) National Geographic World (10 × j.) 228.743 – 60.363 – – – – – – Zeitschriften für Wohnen und Leben Flora Garten (mo.) Schöner wohnen (mo.) Häuser (6 × j.) Living at home (mo.) 93.221 227.354 34.689 168.765 0,60 1,93 – 0,44 0,9 3,0 – 0,7 Esszeitschriften Essen & trinken (mo.) E&T – Für jeden Tag (10 × j.) BEEF! (4 × j.) 171.201 192.626 – 1,12 0,65 – 1,7 1,0 – Ý 1) Beteiligung über Gruner + Jahr AG & Co. KG und deren 100 %ige Tochterunternehmen, wenn nicht anders angegeben. 2) Die vollständige Übernahme durch Gruner + Jahr hat das Bundeskartellamt untersagt. 3) Die Rudolf Augstein GmbH, an der die Gruner + Jahr & Co. KG in Höhe von 25,5 % beteiligt ist, hält die restlichen 75,1 %. 4) Nachfolge von Stern Biografie. 5) Seit 01. 07. 2008 nicht mehr bei der IVW gemeldet. Im Berichtszeitraum eingestellt: Auto Szene Tuning (Ende 2006), Sound off (2006), Look (2007), Woman (2007), Decoration (2007), Viva! (2008), mopped (2008), Best life (2008), 4 Wheel Fun (2009). Im Berichtszeitraum verkauft: Modell Fahrzeug (2006), Frau im Spiegel (2008 an WAZ), Connect, AUDIO, Stereoplay, autohifi, Color Foto und VIDEO (jeweils 2008 an WEKA-Verlag verkauft), emotion (Ende 2009), Kanu (ab Januar 2010 im Atlas Verlag). Tabelle III – 56: Beteiligungen der Bertelsmann AG an Publikumszeitschriften (ohne Programmzeitschriften) Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 209 Ý Verlag¹⁾ Anteile 100 % G+J/RBA GmbH & Co. KG 50 %²⁾ 100 % 100 % Manager Magazin Verlags gesellschaft mbH 24,9 %³⁾ Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG 59,90 % Zeitschrift (Erscheinungsweise) Wissensmagazine Art (mo.) Geo (mo.) Geo Epoche (4 × j.) Geo Kompakt (4 × j.) Geo Wissen (2 × j.) Wunderwelt Wissen (6 × j.) PM Magazin (mo.) PM Logik Trainer (mo.) weitere PM Trainer (PM Logik Trainer, PM Intelligenz-Trainer, PM Kreativ-Trainer) PM History (mo.) PM Biographie (4 × j.)⁴⁾ PM Fragen & Antworten (mo.) PM Perspektive (4 × j.) Stern Gesund Leben (6 × j.) Stern Fotografie (4 × j.) National Geographic Deutschland (mo.) Reisezeitschriften Geo Saison (10 × j.) Geo Saison Extra Geo Spezial (6 × j.) Wirtschaftszeitschriften Capital (14‑t.) Impulse (mo.) Börse Online (wö.) Business Punk Manager Magazin (mo.) Harvard Businessmanager (mo.) Motorpresse auto motor und sport (14‑t.) auto motor und sport Spezial – Autokatalog (1 × j.) – automonat (4 × j.) – Cross-Road (1 × j.) – Eco-Drive (2 × j.) – Formel 1 (1 × j.) – Gebrauchtwagen (1 × j.) – Testjahrbuch (1 × j.) Auto Focus (1 × j.)⁵⁾ (Sonderpublikation) Youngtimer (4 × j.) (Sonderpublikation) Auto Straßenverkehr (14‑t.) Motorrad (14‑t.) 2Räder (6 × j.) Motorrad Classic (6 × j.) Motor Klassik (mo.) Motorsport aktuell (wö.) verkaufte Auflage (IV/2009) Reichweite (MA I 2010) in Mio. in % 57.363 345.679 142.127 – – 112.977 320.708 27.547 – – 3,16 – – – – 1,29 – – – 4,9 – – – – 2,0 – – 70.735 – – – 91.680 – 188.753 – – – – – – 1,19 – – – – – – 1,8 91.438 – 87.136 0,88 – – 1,4 – – – 112.539 91.073 – 113.774 1,08 – – – 0,67 1,7 – – – 1,0 23.719 – – 406.474 1,98 3,1 – – – – – 178.361 117.422 48.489 24.186 77.468 51.094 – – 0,56 0,79 – – – – – – 0,9 1,2 – – – – Ý 1) Beteiligung über Gruner + Jahr AG & Co. KG und deren 100 %ige Tochterunternehmen, wenn nicht anders angegeben. 2) Die vollständige Übernahme durch Gruner + Jahr hat das Bundeskartellamt untersagt. 3) Die Rudolf Augstein GmbH, an der die Gruner + Jahr & Co. KG in Höhe von 25,5 % beteiligt ist, hält die restlichen 75,1 %. 4) Nachfolge von Stern Biografie. 5) Seit 01. 07. 2008 nicht mehr bei der IVW gemeldet. Im Berichtszeitraum eingestellt: Auto Szene Tuning (Ende 2006), Sound off (2006), Look (2007), Woman (2007), Decoration (2007), Viva! (2008), mopped (2008), Best life (2008), 4 Wheel Fun (2009). Im Berichtszeitraum verkauft: Modell Fahrzeug (2006), Frau im Spiegel (2008 an WAZ), Connect, AUDIO, Stereoplay, autohifi, Color Foto und VIDEO (jeweils 2008 an WEKA-Verlag verkauft), emotion (Ende 2009), Kanu (ab Januar 2010 im Atlas Verlag). Tabelle III – 56: Beteiligungen der Bertelsmann AG an Publikumszeitschriften (ohne Programmzeitschriften) Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA 210 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Ý Verlag¹⁾ EuroTransportMedia Verlags- und Veranstal tungs-GmbH (über Motor Presse Stuttgart) Anteile 59,9 % von 40 % Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG Rodale-Motor-Presse Verlagsgesellschaft GmbH & Co. KG (über Motor Presse Stuttgart) PS – Das Sport-Motorrad Magazin (mo.) sport auto (mo.) Fernfahrer (mo.) Lastauto Omnibus (10 × j.) verkaufte Auflage (IV/2009) 59,9 % von 50 % 100 % 59,9 % 54,9 % von 50 % Reichweite (MA I 2010) in Mio. in % 39.009 62.948 40.232 – – 0,44 – – – 0,7 – – – – – – – – Lifestyle-Zeitschriften Gala men (2 × j.) Monopol (mo.) Tush (4 × j.) Men’s Health (mo.) – – – 222.742 – – – 0,86 – – – 1,3 sonstige Zeitschriften Dogs (6 × j.) Aerokurier (mo.) 51.854 20.857 – – – – 187.488 26.835 71.802 33.167 19.533 17.638 63.496 32.136 – 16.404 72.306 – 57.131 – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – Truck Sport Magazin (4 × j.) Transporter Magazin (4 × j.) 100 % Rodale-Motor-Presse Verlagsgesellschaft GmbH & Co. KG (über Motor Presse Stuttgart) Zeitschrift (Erscheinungsweise) DSV – aktiv Ski & Sportmagazin (11 × j.) Caravaning (mo.) cavallo (mo.) Flug Revue (mo.) Klassiker der Luftfahrt (6 × j.) Klettern (10 × j.) Mountain BIKE (mo.) Outdoor (mo.) Planet SNOW Pferdebörse (6 × j.) promobil (mo.) Road BIKE Runner’s World (mo.) Auflage Bertelsmann insgesamt Gesamtauflage aller IVW-gemeldeten Publikumszeitschriften (ohne Programmzeitschriften) Anteil Bertelsmann AG 9.440.832 94.721.752 9,97 % 1) Beteiligung über Gruner + Jahr AG & Co. KG und deren 100 %ige Tochterunternehmen, wenn nicht anders angegeben. 2) Die vollständige Übernahme durch Gruner + Jahr hat das Bundeskartellamt untersagt. 3) Die Rudolf Augstein GmbH, an der die Gruner + Jahr & Co. KG in Höhe von 25,5 % beteiligt ist, hält die restlichen 75,1 %. 4) Nachfolge von Stern Biografie. 5) Seit 01. 07. 2008 nicht mehr bei der IVW gemeldet. Im Berichtszeitraum eingestellt: Auto Szene Tuning (Ende 2006), Sound off (2006), Look (2007), Woman (2007), Decoration (2007), Viva! (2008), mopped (2008), Best life (2008), 4 Wheel Fun (2009). Im Berichtszeitraum verkauft: Modell Fahrzeug (2006), Frau im Spiegel (2008 an WAZ), Connect, AUDIO, Stereoplay, autohifi, Color Foto und VIDEO (jeweils 2008 an WEKA-Verlag verkauft), emotion (Ende 2009), Kanu (ab Januar 2010 im Atlas Verlag). Tabelle III – 56: Beteiligungen der Bertelsmann AG an Publikumszeitschriften (ohne Programmzeitschriften) Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA Die Bertelsmann AG ist über Gruner + Jahr mit dem Titel Stern und der Beteiligung am Verlag des Spiegel im Bereich der aktuellen Magazine aktiv, die sich u. a. mit dem politischen Zeit geschehen auseinandersetzen. Diese aktuellen Zeitschriften und Magazine sind unter dem Aspekt Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 211 Bertelsmann AG 74,9 Erbengemeinschaft Rudolf Augstein KG Beteiligungsgesellschaft für Spiegelmitarbeiter mbH & Co. 24 50,5 Gruner + Jahr AG & Co. KG 25,5 Rudolf Augstein GmbH Komplementärin 23,75 1 50 DER SPIEGEL 25,25 Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG Abbildung III – 36: Beteiligungsstruktur des Spiegel-Verlags Quelle: KEK des potenziellen Einflusses auf die öffentliche Meinungsbildung von großer Bedeutung, da ihnen im Rahmen der öffentlichen Diskussion, der Darstellung von Hintergründen zum tagesaktuellen Geschehen und dessen Einordnung und Kommentierung eine wichtige Rolle zukommt. Kartell rechtlich wurde in der Vergangenheit ein Markt der politischen Wochenzeitungen und ‑zeitschrif ten abgegrenzt. Nicht abschließend geklärt ist, ob das Magazin der Spiegel Gruner + Jahr kartell rechtlich zuzurechnen ist. Gruner + Jahr hält eine unmittelbare Beteiligung von 25,25 % an der Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG und 25,5 % an deren Komplementärin, der Rudolf Augstein GmbH, die wiederum 1 % der Anteile an der Spiegel-Verlag Rudolf Augstein GmbH & Co. KG hält. Für Gesellschafterbeschlüsse bei der Rudolf Augstein GmbH ist ein Quorum von 76 % erforderlich. Der BGH hat die Frage, ob eine Beherrschung i. S. d. § 17 Abs. 1 AktG vorliegt, offen gelassen.759 Die EU‑Kommission hat in ihrer Entscheidung in Sachen WPP/Grey dagegen ohne nähere Erläuterung eine gemeinsame Beherrschung des Spiegel durch Gruner + Jahr und die Mitarbeiter KG angenommen.760 Zu demselben Ergebnis gelangt eine analoge Anwendung der Vorschrift des § 28 Abs. 1 RStV mit Blick auf den Pressebereich: Der Spiegel ist der Bertelsmann AG demnach medienkonzentrationsrechtlich zuzurechnen.761 759 760 761 BGH, Beschluss vom 22. 09. 1987 – KVR/5/86 „Gruner + Jahr – Zeit“, abgedruckt in WuW/E BGH, 2433 ff. Europäische Kommission, Entscheidung vom 24. 01. 2005, COMP/M.3579 – WPP/Grey, Rn. 86. Beschluss der KEK vom 08. 05. 2006 i. S. n‑tv, Az.: KEK 309, I 2.3.4.3.1. Anders war dagegen im Hinblick auf die Zurech nung der Fernsehbeteiligungen des Spiegel-Verlags zu Gruner & Jahr und zur Bertelsmann AG zu entscheiden; vgl. zuletzt Beschluss vom 18. 02. 2005 i. S. Spiegel TV – xxp digital, Az.: KEK 254, I 4.2: An der Veranstalterin ist Gruner + Jahr mittelbar über ihre Beteiligung am Spiegel-Verlag, also auf der 2. Beteiligungsstufe, in Höhe von 25,25 % beteiligt. Auf dieser Beteiligungsstufe wäre eine Zurechnung zu Gruner + Jahr nur dann zu bejahen, wenn die Voraussetzungen des § 28 Abs. 1 Satz 2 RStV i. V. m. §§ 15 ff. AktG vorlägen, d. h., die Beteiligten müssen verbundene Unternehmen im Sinne des Aktienrechts sein. Die Voraussetzungen für eine Beherrschung des Spiegel-Verlags i. S. d. § 17 Abs. 1 AktG durch Gruner + Jahr, insbesondere einer gemeinsamen Beherrschung durch Gruner + Jahr gemeinschaftlich mit der Mitarbeiter KG, liegen jedoch nicht vor. Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 212 Titel Verlagsgruppe bzw. Gesellschafter Auflage IV/2009 Marktanteil in % mit Stern ohne Stern Der Spiegel Stern SPIEGEL-Verlag Gruner + Jahr 1.016.373 895.962 32,5 28,7 S 1.912.335 61,2 Focus Die Zeit Rheinischer Merkur Bayernkurier Burda Holtzbrinck verschiedene Bistümer CSU 579.788 502.246 67.843 63.183 18,6 16,1 2,2 2,0 gesamt 3.125.395 100 gesamt ohne Stern 2.229.433 – 45,6 – Reichweite MA I 2010 in Mio. in % 5,91 7,28 9,1 11,2 – – – 26,0 22,5 3,0 2,8 5,24 1,51 – – 8,1 2,3 – – – – – 100 – – Tabelle III – 57: Politische Wochenzeitungen und ‑zeitschriften Quelle: IVW, AG.MA Ob Stern, Spiegel und Focus kartellrechtlich demselben Markt angehören, ist unklar. Der BGH hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 1987 den Stern nicht dem Markt für politische Wochen zeitungen zugeordnet. Eine politische Wochenzeitung zeichnet sich danach durch eine „von der Tagesaktualität unabhängige, vertiefende Darstellung und kritische Kommentierung des politi schen, wirtschaftlichen und kulturellen Geschehens“ aus.762 Auch in seiner Entscheidung zur voll ständigen Übernahme des Zeit-Verlags durch die Verlagsgruppe Holtzbrinck hat das Bundeskartell amt – von den noch heute existierenden Titeln – Der Spiegel, Focus, Die Zeit, Bayernkurier und Rheinischer Merkur, nicht aber das Magazin Stern, in den Markt der politischen Wochenzeitungen und ‑zeitschriften einbezogen.763 Sowohl bei Einbeziehung des Stern in den Markt der politischen Wochenzeitschriften und -magazine als auch bei engerer Marktabgrenzung erzielt Gruner + Jahr den höchsten Marktanteil (siehe Tabelle III – 57). Der Stern bleibt mit einer Reichweite von 11,2 % (7,28 Mio.) das mit Abstand reichweitenstärkste Wochenmagazin in Deutschland, gefolgt von Spiegel (9,1 %) und Focus (8,1 %). Im Bereich der Wissensmagazine hat das Bundeskartellamt eine marktbeherrschende Stellung von Gruner + Jahr mit den Titeln Geo, P. M. und National Geographic festgestellt.764 Eine starke Marktstellung besteht darüber hinaus im Segment der 14‑täglichen Frauenzeitschriften (siehe Tabelle III – 59). In den Themenbereichen Familie, Living (Essen, Wohnen, Garten), Lifestyle, Wirt schaft, Reisen und Motorpresse liegen weitere Schwerpunkte der Verlagsgruppe. 2.1.4.2.2 Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG Die Verlagsgruppe Burda nimmt mit dem Titel Focus nach dem Spiegel die zweitstärkste Position bei politischen Wochenzeitungen und ‑magazinen ein (siehe Tabelle III – 57) und erreicht bei wöchentlichen und monatlichen Frauenzeitschriften hohe Marktanteile (siehe Tabelle III – 59). Darüber hinaus ist sie insbesondere in den Bereichen aktuelle Zeitschriften/Peoplemagazine (Bunte, Super Illu), Lifestyle/Männermagazine und Living stark vertreten. 762 763 764 BGH, Beschluss vom 22. 09. 1987, NJW‑RR 1988, S. 484. Tätigkeitsbericht des Bundeskartellamts 1995/1996, S. 91. Bundeskartellamt, Beschluss vom 02. 08. 2004 in Sachen Gruner + Jahr – Lizenzerwerb National Geographic und Be schluss vom 03. 08. 2004 i. S. Gruner + Jahr/RBA. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen Verlag¹⁾ Anteile Zeitschrift (Erscheinungsweise) 100 % 579.788 648.923 434.169 5,24 3,86 3,47 8,1 6,0 5,4 144.246 – 370.836 1.011.197 419.775 – – 516.443 169.762 454.773 158.381 348.451 – 351.903 228.020 211.582 0,77 – 0,73 2,95 0,69 – – 2,33 – 1,04 1,09 1,63 – 0,31 0,55 0,53 1,2 – 1,1 4,6 1,1 – – 3,6 – 1,6 1,7 2,5 – 0,5 0,9 0,8 100 % Elternzeitschriften Focus Schule (6 × j.) 131.400 – – 100 % Wirtschaftszeitschriften Focus Money (wö.) Guter Rat (mo.) 142.210 285.232 0,63 1,24 1,0 1,9 100 % EDV-Zeitschriften Chip (mo.) Chip Test & Kauf (mo.) 364.199 46.999 1,27 0,38 2,0 0,6 100 % Kino-, Video-, Audio- und Fotozeitschriften Cinema (mo.) Chip Foto-Video digital (mo.) 92.599 63.432 0,64 0,31 1,0 0,5 1.882.123 80.676 – 77.696 57.860 49.677 95.452 212.425 330.507 – 267.637 68.739 114.004 – 2,24 – – – 0,45 – 0,74 0,56 2,47 – 0,75 – – – 3,5 – – – 0,7 – 1,1 0,9 3,8 – 1,2 – – – 196.077 – 256.866 1,39 – 1,04 2,1 – 1,6 Bauen/ Wohnen/Garten Das Haus (10 × j.) Das Haus Ideenmagazin (4 × j.) Das Haus Spezial (2 × j.) Frau im Trend – Wohnen & Wohlfühlen (6 × j.) Gartenspaß (10 × j.) Gartenträume (4 × j.) Lisa Blumen & Pflanzen (mo.) Lisa Wohnen & Dekorieren (mo.) Mein schöner Garten (mo.) Mein schöner Garten spezial (5 × j.) Wohnen & Garten (mo.) Wohnen Träume (6 × j.) 50 % Elle Decoration (6 × j.) Koope Domicil ration 100 % Playboy Deutschland Publishing GmbH (Tomorrow Focus AG hält die restlichen 50 %) Reichweite (MA I 2010) in Mio. in % 50 % 100 % Elle Verlag GmbH Domicil Möbel GmbH verkaufte Auflage (IV/2009) Frauenzeitschriften Burda Style (mo.)²⁾ Burda Style Spezial Frau im Trend (wö.) Freizeit Revue (wö.) Freizeit Spaß (wö.) Freizeit Aktuell (mo.) Freizeit Magazin (mo.) Freundin (14‑t.) Freundin Wellf it (4 × j.) InStyle (mo.) Glücks Revue (wö.) Lisa (wö.) Lisa Journal (4 × j.)³⁾ Neue Woche (wö.) Viel Spaß (wö.) Elle (mo.) 100 % Elle Verlag GmbH aktuelle Zeitschriften und Magazine Focus (wö.) Bunte (wö.) Super Illu (wö.) 213 50 % Lifestyle-Zeitschriften Fit for Fun (mo.) My Life (4 × j.) Playboy (mo.) Ý 1) Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG und 100 %ige Tochterunternehmen, wenn nicht anders angegeben. 2) Vormals Burda Modemagazin. 3) Vormals Lisa fit und gesund. 4) Vormals Meine Familie & ich kreativ Küche. Tabelle III – 58: Beteiligungen der Burda-Verlagsgruppe an Publikumszeitschriften (ohne Programmzeit schriften) Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 214 Ý Verlag¹⁾ Anteile Zeitschrift (Erscheinungsweise) 100 % verkaufte Auflage (IV/2009) Esszeitschriften ARD Buffet (mo.) Lisa Kochen & Backen (mo.) Meine Familie & ich (mo.) Lust auf Genuss (mo.)⁴⁾ 223.849 166.033 397.446 165.651 Auflage Burda insgesamt 11.817.038 Gesamtauflage aller IVW-gemeldeten Publikumszeitschriften (ohne Programmzeitschriften) 94.721.752 Anteil Burda Reichweite (MA I 2010) in Mio. in % 0,60 0,90 1,17 – 0,9 1,4 1,8 – 12,48 % 1) Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG und 100 %ige Tochterunternehmen, wenn nicht anders angegeben. 2) Vormals Burda Modemagazin. 3) Vormals Lisa fit und gesund. 4) Vormals Meine Familie & ich kreativ Küche. Tabelle III – 58: Beteiligungen der Burda-Verlagsgruppe an Publikumszeitschriften (ohne Programmzeit schriften) Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA Verlag Titel verkaufte Auflage (IV/2009) in % Reichweite (MA I 2010) in Mio. in % Bauer Alles für die Frau Bella Das Neue Das neue Blatt Laura Mach mal Pause Neue Post Tina Avanti Mini Schöne Woche Woche heute Freizeitwoche gesamt 255.652 143.291 190.213 518.897 245.256 128.751 738.370 519.749 129.930 106.023 192.658 188.519 514.845 3.872.154 2,4 1,3 1,8 4,8 2,3 1,2 6,8 4,8 1,2 1,0 1,8 1,7 4,7 35,8 0,72 0,80 0,43 1,55 1,09 0,85 2,25 2,58 0,34 0,48 0,25 – 0,93 – 1,1 1,2 0,7 2,4 1,7 1,3 3,5 4,0 0,5 0,7 0,4 – 1,4 – Burda Frau im Trend Freizeit Revue Freizeit Spaß Glücks Revue¹⁾ Lisa Neue Woche Viel Spaß gesamt 370.836 1.011.197 419.775 158.381 348.451 351.903 228.020 2.888.563 3,4 9,3 3,9 1,5 3,2 3,2 2,1 26,6 0,73 2,95 0,69 1,09 1,63 0,31 0,55 – 1,1 4,6 1,1 1,7 2,5 0,5 0,9 – Klambt Verlag Die neue Frau Heim und Welt Lea Sieben Tage WOCHE aktuell Woche der Frau Frau mit Herz Welt der Frau 170.960 46.861 160.969 94.887 – 140.679 86.686 91.530 1,6 0,4 1,5 0,9 – 1,3 0,8 0,8 0,32 0,25 0,60 0,48 – 0,38 0,71 – 0,5 0,4 0,9 0,7 – 0,6 1,1 – wöchentliche Titel Ý 1) 2007 von Burda an Stegenwaller Entertainment GmbH verkauft. 2) Ohne den monatlich an Mitglieder des Katholischen Frauenverbands Deutschland verteilten Titel „Frau und Mutter“. 3) Vormals Lisa fit & gesund. Tabelle III – 59: Frauenzeitschriften Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 215 Ý Verlag Titel in Verlag GmbH & Co. KG in – Das Star & Style Magazin (49,9 %, Joint Venture mit Gruner + Jahr) gesamt verkaufte Auflage (IV/2009) in % Reichweite (MA I 2010) in Mio. in % 217.744 2,0 0,65 1,0 1.010.316 9,3 – – Springer Bild der Frau Frau von heute gesamt 1.021.098 184.448 1.205.546 9,4 1,7 11,1 5,84 0,72 – 9,0 1,1 – WAZ Echo der Frau Frau aktuell Frau im Spiegel Das Goldene Blatt Neue Welt Die Aktuelle gesamt 249.417 231.521 289.860 230.253 264.695 388.275 1.654.021 2,3 2,1 2,7 2,1 2,4 3,6 15,2 1,08 1,04 1,52 1,69 0,78 1,77 – 1,7 1,6 2,3 2,6 1,2 2,7 – 217.744 2,0 0,65 1,0 10.848.344 100 – – in – Das Star & Style Magazin Gruner + Jahr in Verlag GmbH & Co. KG (50,1 %, Joint Venture mit Klambt) Gesamtauflage (IVW) 14-tägliche Titel Gruner + Jahr Brigitte 693.248 28,0 3,39 5,2 Burda Stegenwaller Entertain ment Group, Joint Venture (50 %) Freundin Gute Laune 516.443 152.254 20,8 6,1 2,33 – 3,6 – Meine Pause gesamt – 668.697 – 27,0 – – – – Ganske Für Sie 446.514 18,0 2,08 3,2 2.477.156 100 – – Gesamtauflage (IVW) monatliche Titel²⁾ Bauer Maxi Adel exklusiv Meine Melodie gesamt 204.161 – 50.796 254.957 2,7 – 0,8 3,5 0,52 – – – 0,8 – – – Bayard Media Frau im Leben plus Magazin gesamt 135.663 125.836 261.499 2,1 2,0 4,1 0,74 – – 1,1 – – Burda burda style Elle My Life InStyle freundin wellf it gesamt 144.246 211.582 138.606 454.773 169.762 1.118.969 2,3 3,3 2,2 7,2 2,7 17,7 0,77 0,53 – 1,04 – – 1,2 0,8 – 1,6 – – Condé Nast Glamour myself Vogue gesamt 521.836 269.386 137.754 928.976 8,2 4,2 2,2 14,6 1,27 – 0,70 – 2,0 – 1,1 – ConPart Verlag Das Beste für die Frau FREIZEIT EXTRA Welt der Stars Freizeit Illu Das macht Spaß Schöne Freizeit 112.797 112.813 182.041 111.921 170.735 1,8 1,8 2,9 1,8 2,7 – – – – – – – – – – Ý 1) 2007 von Burda an Stegenwaller Entertainment GmbH verkauft. 2) Ohne den monatlich an Mitglieder des Katholischen Frauenverbands Deutschland verteilten Titel „Frau und Mutter“. 3) Vormals Lisa fit & gesund. Tabelle III – 59: Frauenzeitschriften Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA 216 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Ý Verlag Titel verkaufte Auflage (IV/2009) in % Reichweite (MA I 2010) in Mio. in % Echt Spitze Frau im Blick gesamt 94.545 127.953 912.805 1,5 2,0 14,5 DELTApark Verlag FREIZEIT pur (5‑wö.) 176.492 2,8 – – Ganske Petra Vital gesamt 232.604 225.545 458.149 3,7 3,5 7,2 1,25 0,91 – 1,9 1,4 – Gruner + Jahr Brigitte WOMAN emotion healthy living 238.985 72.902 143.407 3,8 1,1 2,3 0,89 – 0,39 1,4 – 0,6 gesamt 455.294 7,2 – – J. Weck Ratgeber Frau und Familie 205.970 3,2 – – Magazinpresse-Verlag Madame 102.489 1,6 0,31 0,5 Marquard Media Cosmopolitan Joy SHAPE gesamt 357.914 372.840 210.568 941.322 5,6 5,9 3,3 14,8 1,18 0,76 0,27 – 1,8 1,2 0,4 – OZ Verlag Lena Sabrina Jolie 33.234 29.890 387.633 0,5 0,5 6,1 – – 0,69 – – 1,1 gesamt 450.757 7,1 – – Gruner + Jahr (50,1 %), Klambt (49,9 %) OZ Verlag/ Vision Media (bis 3. Quartal 2009 Springer Verlag) Rewe-Verlag Laviva Gesamtauflage (IVW) – – – – – – 293.435 4,6 – – 6.561.114 100 – – 127.732 127.089 133.719 170.360 558.900 14,8 14,7 15,4 19,7 64,6 – – – – – – – – – – – – – – seltener erscheinende Titel Alles Gute Verlag FREIZEIT Vergnügen (5‑wö.) illu der Frau (5‑wö.) Meine FREIZEIT (5‑wö.) von Frau zu Frau (5‑wö.) gesamt Emma Frauenverlag Emma (6 × j.) Burda Freundin Wellf it (4 × j.) Lisa Journal (4 × j.)³⁾ gesamt 169.762 – 169.762 19,6 – 19,6 – – – – – – Springer Bild der Frau – Schlank & fit (6 × j.) 137.135 15,8 – – Bauer Meine Geschichte (6 × j.) – – – – 865.797 100 – – 4.845.991 4.127.111 1.654.021 1.366.286 1.342.681 1.010.316 941.322 928.976 446.514 3.885.032 23,6 20,1 8,0 6,6 6,5 4,9 4,6 4,5 2,2 18,9 – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – 20.752.411 100 – – Gesamtauflage (IVW) alle Titel Burda Bauer WAZ Gruner + Jahr Springer Klambt Marquard Media Condé Nast Ganske sonstige Titel Gesamtauflage aller Frauentitel (IVW) 1) 2007 von Burda an Stegenwaller Entertainment GmbH verkauft. 2) Ohne den monatlich an Mitglieder des Katholischen Frauenverbands Deutschland verteilten Titel „Frau und Mutter“. 3) Vormals Lisa fit & gesund. Tabelle III – 59: Frauenzeitschriften Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 217 2.1.4.2.3 Heinrich Bauer Verlag KG Die Bauer-Verlagsgruppe ist im Bereich der wöchentlichen Frauenzeitschriften Marktführer (siehe Tabelle III – 59). Weitere Schwerpunkte liegen u. a. in den Bereichen aktuelle Zeitschriften/People magazine (InTouch), Jugend (Bravo) und Erotik. Verlag¹⁾ Anteile 100 % 100 % Freizeitwoche Verlag GmbH & Co. KG 80 % Publica Verlag GmbH 51 % 100 % Zeitschrift (Erscheinungsweise) verkaufte Auflage (IV/2009) Reichweite (MA I/2010) in Mio. in % aktuelle Zeitschriften und Magazine InTouch (wö.) Life&Style (wö.) 295.261 132.860 0,73 0,39 1,1 0,6 Frauenzeitschriften Adel exklusiv (mo.) Alles für die Frau (wö.) Avanti (wö.) Bella (wö.) Das Neue (wö.) Das neue Blatt (wö.) happy day! (mo.) Laura (wö.) Mach mal Pause (wö.) Meine Stars hautnah (6 × j.) Maxi (mo.) Mein Leben (6 × j.) Mini (wö.) Mini Spezial Schicksale (unregelmäßig) Neue Post (wö.) Romanwoche (mo.) Schicksale aus meiner Praxis (6 × j.) Schöne Woche (wö.) Tina (wö.) Woche heute (wö.) Wahre Geschichten (6 × j.) Freizeitwoche (wö.) – 255.652 129.930 143.291 190.213 518.897 – 245.256 128.751 – 204.161 – 106.023 – 738.370 – – 192.658 519.749 188.519 – 514.845 – 0,72 0,34 0,80 0,43 1,55 – 1,09 0,85 – 0,52 – 1,1 0,5 1,2 0,7 2,4 – 1,7 1,3 – 0,8 0,48 – 2,25 – – 0,25 2,58 – – 0,93 0,7 – 3,5 – – 0,4 4,0 – – 1,4 – – – – – – – – – – – – – – – – – – 512.358 46.656 181.907 155.964 – 78.563 85.168 – – 1,23 0,44 0,53 0,57 – – – – – 1,9 0,7 0,8 0,9 – – – – – Super Freizeit (mo.) Mein Erlebnis (6 × j.) Mein Erlebnis Extra (2 × j.) Meine Geschichte (6 × j.) Meine Geschichte Extra (2 × j.) Meine Geschichte Spezial (1 × j.) Jugendzeitschriften BRAVO (wö.) BRAVO HipHop Spezial (mo.) BRAVO Girl (14‑t.) BRAVO Sport (14‑t.) Bummi (mo.) Bussi Bär (mo.) Lissy (mo.) Traum-Prinzessin (6 × j.) Yu‑Gi-Oh Collector (4 × j.) Ý 1) Heinrich Bauer Verlag KG und 100 %ige Tochterunternehmen, wenn nicht anders angegeben. 2) Ende 2009 zum Verkauf angeboten. Im Berichtszeitraum eingestellt: BRAVO ScreenFun (2009), Geldidee (2009), Wertpapier (2009), Revue (2008), Matador (2008), Astro Aktuell (2007). Im Berichtszeitraum verkauft: Praline (2006). Tabelle III – 60: Beteiligungen der Bauer-Verlagsgruppe an Publikumszeitschriften (ohne Programmzeit schriften) Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA 218 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Ý Verlag¹⁾ Anteile Zeitschrift (Erscheinungsweise) Card Collector (mo.) Card Collector Extra (6 × j.) Neox Anime Guide (unregelmäßig) NeoX Spezial (mo.) DS-Spezial (unregelmäßig) Yeah! (mo.) 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % verkaufte Auflage (IV/2009) Reichweite (MA I/2010) in Mio. in % 40.160 – – – – 91.851 – – – – – – – – – – – – Wissensmagazine Welt der Wunder (mo.) 323.972 1,35 2,1 Bauen/ Wohnen/Garten Bauidee (6 × j.)²⁾ Gartenidee (6 × j.) Laura Wohnen kreativ (mo.) Selbst ist der Mann (mo.) Wohnidee (mo.) 14.401 – 115.203 74.432 171.349 – – 0,29 0,88 0,72 – – 0,4 1,4 1,1 Esszeitschriften Kochen & Genießen (mo.) Lecker (10 × j.) Mini extra: lecker Backen & Kochen (4 × j.) Rezepte pur (mo.) Tina Koch & Backideen (mo.) 249.946 138.040 – 123.128 136.205 0,62 0,38 – 0,24 0,72 0,9 0,6 – 0,4 1,1 Motorzeitschriften Auto Zeitung (14‑t.) Powercar (unregelmäßig) 204.547 – 0,70 – 1,1 – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – 53.240 – – 50.796 – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – Erotikzeitschriften Blitz Illu (wö.) Coupé (mo.) Das neue Wochenend (mo.) Schlüsselloch (wö.) Sexy (wö.) Sexwoche (wö.) Super Sexy (mo.) sonstige Zeitschriften Astro Woche (wö.) Der Landser (verschiedene Untertitel) Mein Hund & ich (4 × j.) Meine Melodie (mo.) Militär + Geschichte (6 × j.) Perry Rhodan (wö.) Perry Rhodan 5. Auflage (14‑t.) Diverse Rätselhefte Auflage Bauer insgesamt Gesamtauflage aller IVW-gemeldeten Publikumszeitschriften (ohne Programmzeitschriften) Anteil Bauer 7.352.322 94.721.752 7,76 % 1) Heinrich Bauer Verlag KG und 100 %ige Tochterunternehmen, wenn nicht anders angegeben. 2) Ende 2009 zum Verkauf angeboten. Im Berichtszeitraum eingestellt: BRAVO ScreenFun (2009), Geldidee (2009), Wertpapier (2009), Revue (2008), Matador (2008), Astro Aktuell (2007). Im Berichtszeitraum verkauft: Praline (2006). Tabelle III – 60: Beteiligungen der Bauer-Verlagsgruppe an Publikumszeitschriften (ohne Programmzeit schriften) Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 219 2.1.4.2.4 Axel Springer AG Die Axel Springer AG verfügt nach dem Verkauf ihrer Beteiligung an der ProSiebenSat.1 Media AG765 über keine Beteiligungen an bundesweiten auf Sendung befindlichen Programmveranstaltern mehr. Ihr ist zurzeit nur das geplante bundesweite private Fernsehprogramm 24 zuzurechnen, an dessen Veranstalterin sie mittelbar in Höhe von 27 % der Anteile beteiligt ist.766 Der SpringerVerlag hat mit den zur Bild-Familie gehörenden Zeitschriften767 in den jeweiligen Marktsegmenten die führende Position inne. Verlag¹⁾ Anteile Zeitschrift (Erscheinungsweise) Reichweite (MA I 2010) in Mio. in % 50 % Frauenzeitschriften Bild der Frau (wö.) Bild der Frau – schlank & fit (6 × j.) Frau von Heute (wö.) Jolie²⁾ 50 % 50 % Jugendzeitschriften Mädchen (14‑t.)²⁾ Popcorn (mo.)²⁾ 151.649 189.990 0,35 0,44 0,5 0,7 Wirtschaftszeitschriften €uro (mo.) Euro am Sonntag (wö.) Fonds & Co. (4 × j.) 144.456 96.805 928 0,50 – – 0,8 – – 48.325 55.195 54.394 – – – – – – – – – Computer-Zeitschriften Computer Bild (14‑t.) Computer Bild Spiele (mo.) 686.527 274.451 3,83 2,00 5,9 3,1 Sport-Zeitschriften Sport Bild (wö.) 437.516 3,92 6,0 592.245 58.902 – 514.711 2,72 0,25 – – 4,2 0,4 – – – 63.691 – 0,25 – 0,4 188.067 43.524 0,51 – 0,8 – 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % 100 % Jahr Top Special Verlag verkaufte Auflage (IV/2009) 100 % 50 % Lifestyle-Zeitschriften Metal Hammer (mo.) Musikexpress (mo.) Rolling Stone (mo.) Sounds by Rolling Stone (4 × j.) Motorzeitschriften Auto Bild (wö.) Auto Bild allrad (mo.) Auto Bild Klassik (ab 2010: 6 × j., davor 4 × j.) Auto Bild motorsport (14‑t.) (2009 eingestellt, nur noch als Beilage von Auto Bild) Automobil Tests (mo.) Auto Bild sportscars (mo.) Audio/ Video/Foto Audio Video Foto Bild (mo.) FotoMagazin (mo.) 1.021.098 137.135 184.448 387.633 5,84 – 0,72 0,69 9,0 – 1,1 1,1 Ý 1) Axel Springer AG und 100 %ige Tochterunternehmen, wenn nicht anders angegeben. 2) 2009 an OZ Verlag verkauft. 3) Verlagsangabe IV 2009, nicht in Gesamtauflage berücksichtigt. Im Berichtszeitraum eingestellt: Yam (2009), Starflash (2008). Im Berichtszeitraum verkauft: Autotuning (2006), Markt und Mittelstand (2009), Maxim (2008), 50 %-Anteil an der Family Media GmbH 2009 verkauft (Familie & Co., SPIELEN und LERNEN, Young Family, Mach mit, Oskar, Paps, Treff). Tabelle III – 61: Beteiligungen der Axel Springer AG an Publikumszeitschriften (ohne Programmzeitschriften) Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA 765 766 767 Beschluss der KEK vom 08. 01. 2008 i. S. ProSiebenSat.1, Az.: KEK 467-1 bis ‑7. Beschluss der KEK vom 11. 03. 2008 i. S. Deutschland 24, Az.: KEK 480. Sport Bild, Auto Bild, Bild der Frau, Computer Bild, Computer Bild Spiele, Audio Video Foto Bild. Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 220 Ý Verlag¹⁾ Anteile Zeitschrift (Erscheinungsweise) 100 % Jahr Top Special Verlag 100 % 50 % Esszeitschriften Bild der Frau – Gut kochen und Backen (6 × j.) sonstige Zeitschriften Hörzu Wissen (6 × j.) Aero International (mo.) AngelWoche (14‑t.) Blinker (mo.) ESOX (mo.) Fliegen Fischen (6 × j.) Fliegermagazin (mo.) Golf Magazin (mo.) Jäger (mo.) Kutter & Küste (4 × j.) Mein Pferd (mo.) Rotorblatt (4 × j.) Segeln (mo.) St. Georg (mo.) Tauchen (mo.) Tennis Magazin (10 × j.) Auflage Springer insgesamt Gesamtauflage aller IVW-gemeldeten Publikumszeitschriften (ohne Programmzeitschriften) Anteil Springer verkaufte Auflage (IV/2009) 221.210 – 27.894 66.230³⁾ 74.950 47.769³⁾ 12.277 20.319 40.005 28.608 15.674³⁾ 33.915 5.865³⁾ 21.980 40.458 32.734 22.587 Reichweite (MA I 2010) in Mio. in % – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – – 5.908.627 94.721.752 6,24 % 1) Axel Springer AG und 100 %ige Tochterunternehmen, wenn nicht anders angegeben. 2) 2009 an OZ Verlag verkauft. 3) Verlagsangabe IV 2009, nicht in Gesamtauflage berücksichtigt. Im Berichtszeitraum eingestellt: Yam (2009), Starflash (2008). Im Berichtszeitraum verkauft: Autotuning (2006), Markt und Mittelstand (2009), Maxim (2008), 50 %-Anteil an der Family Media GmbH 2009 verkauft (Familie & Co., SPIELEN und LERNEN, Young Family, Mach mit, Oskar, Paps, Treff). Tabelle III – 61: Beteiligungen der Axel Springer AG an Publikumszeitschriften (ohne Programmzeitschriften) Quelle: Unternehmensangaben, IVW, AG.MA 2.1.4.3 Gesamtbetrachtung Den Publikumszeitschriften kommt im Rahmen der öffentlichen Meinungsbildung eine nicht un bedeutende Rolle zu. Aktuelle Zeitschriften, zu denen Titel wie Spiegel, Focus und Stern zählen, haben Einfluss auf die Bestimmung von Themen der gesellschaftspolitischen Diskussion (AgendaSetting). Auch Zielgruppenzeitschriften (z. B. Frauenzeitschriften) und Special-Interest-Titel zu Themen wie Wissen oder Freizeitgestaltung können auf ihren Leserkreis meinungsbeeinflussend wirken, wobei die Relevanz dieser Zeitschriften für die öffentliche Meinungsbildung je nach inhaltlicher Ausrichtung im Einzelfall variiert. Für die medienkonzentrationsrechtliche Beurteilung erscheint eine Unterteilung der Zeitschriftenmärkte in einzelne Segmente, wie dies der kartellrechtlichen Praxis nach Maßgabe des Bedarfsmarktkonzeptes entspricht, jedoch nicht sachgerecht. Entspre chend dem Ansatz des Zuschaueranteilsmodells für die Beurteilung von Meinungseinfluss im bundesweiten privaten Fernsehen, der nicht nach Genres und Programminhalten differenziert, ist vielmehr der Gesamtmarkt der Publikumszeitschriften entscheidend. Starke Marktstellungen in unterschiedlichen Segmenten können aber als zusätzliche Faktoren in die Bewertung mit ein fließen. Die Stellung eines Unternehmens im Gesamtmarkt der Publikumszeitschriften war im Prüf verfahren zur beabsichtigten Übernahme der ProSiebenSat.1 Media AG durch die Axel Springer AG768 768 Beschluss der KEK vom 10. 01. 2006 i. S. Axel Springer AG/ProSiebenSat.1 Media AG, Az.: KEK 293-1 bis ‑5. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 221 sowie in Verfahren, die die Bertelsmann AG/RTL Group betrafen,769 medienkonzentrationsrechtlich relevant. Die KEK hat den potenziellen Meinungseinfluss der Publikumszeitschriften mit einem Zehntel desjenigen des Fernsehens gewichtet.770 Maßstab für die Bewertung sind die vom Bundesverfassungsgericht herausgestellten, den potenziellen Meinungseinfluss eines Mediums charakterisierenden Leistungsmerkmale der Aktualität, Breitenwirkung und Suggestivkraft. Publikumszeitschriften berichten nicht tagesaktuell; sie erscheinen wöchentlich, 14‑täglich oder in größeren Intervallen. Auch hinsichtlich der Breitenwirkung stehen Publikumszeitschriften deutlich hinter dem Fernsehen zurück. Die Reichweite der aktuellen Zeitschriften/Magazine zum Zeit geschehen liegt bei 47,6 %. Jeweils knapp ein Drittel der Bevölkerung liest darüber hinaus Motorpresse (33 %), Supplements (31,6 %) und wöchentliche Frauenzeitschriften (31,5 %).771 Das Medium Fernsehen hat dagegen eine Reichweite von rund 83 %.772 Auch hinsichtlich der Suggestivkraft reichen Publikumszeitschriften nicht an Bewegtbildangebote heran. Die kaum orts gebundene, fast jederzeitige Nutzungsmöglichkeit von Printprodukten ist dagegen der orts gebundenen Fernsehnutzung überlegen und entsprechend zu berücksichtigen (zeitliche und räumliche Disponibilität, vgl. Kapitel IV 2.1.2). Mit Bertelsmann/Gruner + Jahr, Bauer und Burda sind die größten Verlage von Publikums zeitschriften auch an Veranstaltern von bundesweitem privatem Fernsehen beteiligt. Insbesondere im Fall der Bertelsmann AG verbinden sich starke Marktstellungen in beiden Bereichen, die Mög lichkeiten für die crossmediale Verwertung von Inhalten und für Cross-Promotion bieten. Im Hin blick auf ihren potenziellen Meinungseinfluss sind Publikumszeitschriften in ihrer Gesamtheit jedoch eher nachrangig zu berücksichtigen. 2.1.5 Ballungsraumfernsehen Die KEK ist gemäß § 36 Abs. 4 Satz 1 RStV zuständig für die Sicherung der Meinungsvielfalt im bundesweit veranstalteten Fernsehen. Dennoch kann bei der medienkonzentrationsrechtlichen Beurteilung durch die KEK auch die Veranstaltung von Fernsehen unterhalb der bundesweiten Verbreitungsebene, etwa in der Form des Ballungsraumfernsehens, nach § 26 Abs. 2 RStV relevant sein. Mit dem Begriff des Ballungsraumfernsehens werden Programme bezeichnet, deren Verbrei tungsgebiet sich auf Regionen mit hoher Bevölkerungsdichte konzentriert. Die vom Marktfor schungsunternehmen AC Nielsen abgegrenzten Ballungsräume (Hamburg, Bremen, Hannover, Rhein-Ruhr, Rhein-Main, Rhein-Neckar, Stuttgart, Nürnberg, München, Berlin, Halle/Leipzig, Chemnitz/ Zwickau, Dresden) entsprechen nur 13,7 % der Gesamtfläche der Bundesrepublik, in ihnen leben aber ca. 40 % der Gesamtbevölkerung. Mit 708 Personen pro km² ist die Bevölkerungsdichte mehr als dreimal so hoch wie im restlichen Bundesgebiet.773 Hinsichtlich des Angebots von lokal und regional ausgerichteten Fernsehinhalten stehen die Veranstalter von Ballungsraumfernsehen in Konkurrenz mit den Dritten Programmen der ARD und den Regionalfenstern im bundesweit verbreiteten privaten Fernsehen sowie kleineren Lokal- und Stadtsendern in den Ballungsraumgebieten, die aufgrund ihrer begrenzten Reichweite nicht als 769 770 771 772 773 Beschluss der KEK vom 08. 05. 2006 i. S. n‑tv, Az.: KEK 309, sowie Beschlüsse der KEK i. S. RTL Group S. A. vom 13. 06. 2006, Az.: KEK 289, und vom 11. 07. 2006, Az.: KEK 341, sowie zuletzt vom 08. 12. 2009 i. S. RTL Disney, Az.: KEK 591/592. Beschluss der KEK vom 10. 01. 2006 i. S. Axel Springer AG/ProSiebenSat.1 Media AG, Az.: KEK 293-1 bis ‑5. AG.MA, ma 2010 Print I. AG.MA, ma 2009 Radio II. NBRZ – Nielsen BallungsRaum Zeitungen, Preisliste 2010 (abrufbar unter www.nbrz.de/research/preisliste_pdf?PHPSESSID= ffd70f3dfd167a1926d1312c77347ea9, Stand: 01/2010). Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 222 Nielsen-Ballungsraum Gebiet 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Hamburg Bremen/Bremerhaven Hannover Rhein/Ruhr Rhein/Main Rhein/Neckar Stuttgart Nürnberg München Berlin Leipzig/Halle Chemnitz/Zwickau Dresden S Bevölkerung 3.396.151 738.217 1.130.039 10.976.483 2.723.648 1.483.127 2.416.711 1.042.570 2.818.659 3.567.088 1.214.937 980.469 1.024.511 33.512.610 Gesamtbevölkerung Deutschlands 82.217.837 Tabelle III – 62: Bevölkerung in Nielsen-Ballungsräumen Quelle: NBRZ – Nielsen BallungsRaum Zeitungen, Preisliste 2010 (siehe Fn. 773); Grundlage: GfK-Basiszahlen 2008. Ballungsraumsender anzusehen sind.774 Die Finanzierung von Ballungsraumfernsehen durch Wer bung stellt sich mitunter als schwierig dar. Bei der Generierung von regionalen und subregionalen Werbeerlösen konkurrieren die Veranstalter zum Ersten mit Tageszeitungen, Anzeigenblättern, Hör funk, anderen Lokalfernsehveranstaltern im Sendegebiet und dem Internet. Zum Zweiten ist das Erlöspotenzial wegen der gegenüber bundesweiten Fernsehangeboten deutlich geringeren techni schen Reichweite in der Regel auf regionale Werbung beschränkt. In der Folge verfügen Ballungs raumsender nicht über die entsprechende Buchungsrelevanz, um bei bundesweiten Werbekampag nen berücksichtigt zu werden. Um dieses Erlöspotenzial auch für Ballungsraumsender fruchtbar machen zu können, zielen die Aktivitäten der Unternehmen zunehmend auf die Bündelung der Reichweiten und die Vermarktung im Verbund. Anfang 2000 begann die Vermarktungsgesellschaft der ProSiebenSat.1 Media AG, die SevenOne Media GmbH (seinerzeit: Media1 Medienvermarktung GmbH), die Werbezeiten der größten Regional‑TV-Sender unter der Marke „BallungsraumFernsehen“ gemeinsam zu vermarkten.775 Um eine kombinierte, zielgruppenspezifische Vermarktung zu er möglichen, vereinbarten die Sender des Verbundes eine Programmharmonisierung in Bezug auf die Platzierung einzelner Programmblöcke („genreharmonisierte Programmstruktur“).776 Nach der Kündigung des Vermarktungs-Vertrages durch die SevenOne Media im September 2002 gründeten die Sachsen Fernsehen GmbH & Co. Fernseh-Betriebs KG und die ABF Arbeitsgemeinschaft bayeri scher Fernsehprogrammanbieter GmbH (TV Bayern) die Ballungsraumfernsehen in Deutschland Programm- und Vermarktungsgesellschaft mbH.777 Auf nationaler Ebene ist der Vermarktungs verband nach eigenen Angaben aufgrund der zurückhaltenden Nachfrage nach Fernseh-Werbe 774 775 776 777 Vgl. dazu die Anmerkung zu Tabelle III – 63. Dieser Ballungsraumfernsehen-Vermarktungsverbund umfasste die Sender tv.münchen, TV.Berlin, Hamburg 1, FrankenFernsehen, Saar TV, RNF, FR‑TV Südbaden, Sachsen-Fernsehen und tv.nrw. Die bayerischen Lokal‑TV-Veranstalter waren ebenfalls über ihren Landes-Vermarktungsverbund TV Bayern in dem nationalen Vermarktungsverbund vertreten. Vgl. zur Vermarktung durch die zur KirchGruppe gehörige Media1 Konzentrationsbericht der KEK 2000, S. 139 f., sowie zur Vermarktung durch die SevenOne Media GmbH und die Ballungsraumfernsehen in Deutschland Programm- und Vertriebsgesellschaft mbH den Konzentrationsbericht der KEK 2004, S. 280 f. Organisation zunächst als AK Ballungsraum‑TV e. V. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 223 zeiten wenig aktiv.778 Seit Juli 2006 vermarktet die G1 Media Vermarktungs GmbH, Hamburg, natio nal Werbezeiten gebündelt für deutsche Ballungsraumsender. Die Vermarktung erfolgt exklusiv für Hamburg 1, tv.berlin, center.tv Düsseldorf, münchen.tv und rheinmaintv.779 Die G1 Media Ver marktungs GmbH ist ein Tochterunternehmen der Germany 1 Media AG (Gesellschafterin von Hamburg1, tv.berlin, center.tv Düsseldorf, center.tv Köln; siehe Tabelle III – 63). Aktivitäten oder Beteiligungen von Veranstaltern bundesweiter Fernsehprogramme im Bereich des Ballungsraumfernsehens können im Rahmen der Berücksichtigung von Aktivitäten auf medien relevanten verwandten Märkten in die medienkonzentrationsrechtliche Prüfung einbezogen wer den. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Ballungsraumfernsehprogramme publizistisch bedeutsam sind, sofern sie Zuschauer mit lokalen und regionalen Informationen versorgen und, gemessen an der Größe des Verbreitungsgebiets, hohe Reichweiten erzielen. Beteiligungen an Ballungsraum sendern bieten zudem Veranstaltern von bundesweitem Fernsehen eine weitere Verwertungs möglichkeit für Programmrechte. Auch unterhalb der Ebene der bundesweiten Fernsehveranstal tung kann ein Netzwerk von Ballungsraumsendern einen nicht unerheblichen Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung gewinnen: Die Bildung eines überregionalen Verbunds von Ballungs raumsendern zwecks koordinierter Vermarktung und Programmgestaltung könnte die Einfluss möglichkeiten der beteiligten Gesellschafter oder Programmzulieferer auf ein Maß vergrößern, das der Veranstaltung von bundesweitem Fernsehen vergleichbar wäre. 2.1.5.1 Programmangebot Ballungsraumfernsehen wird in allen Nielsen-Ballungsräumen – mit Ausnahme von Hannover780 – angeboten. Eine Übersicht über die Angebote und Beteiligungsverhältnisse der Veranstalter gibt Tabelle III – 63. Mit aufgeführt wird dabei das Programm NRW.TV, das landesweit ausgestrahlt wird und insofern kein Ballungsraumfernsehen im engeren Sinne darstellt, damit aber jedenfalls auch im Ballungsraum Rhein/Ruhr empfangbar ist. Einige Unternehmen treten als Gesellschafter mehrerer Ballungsraumsender auf. So ist die Germany 1 Media AG an den Sendern Hamburg1, tv.berlin, center.tv Düsseldorf und center.tv Köln beteiligt. Die Triangle Medienbeteiligungs GmbH & Co. KG hält Anteile an den Ballungs raumsendern Hamburg 1 und tv.berlin. Über die Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG halten u. a. die Verlagsgruppe Burda und die RBTZ Rundfunk Beteiligungsgesellschaft Bayerischer Tageszeitungen mittelbar Anteile an den Sendern Franken TV, münchen.tv und münchen.2. Eben falls über die Studio Gong sowie über die Müller Medien GmbH/Neue-Welle-Rundfunkgesell schaften ist die Oschmann-Gruppe, die vor allem in Bayern in den Bereichen Lokalfernsehen, Hörfunk und Anzeigenblätter tätig ist, mittelbar an den Veranstaltern von Franken TV, münchen.tv, münchen.2 und Sachsen Fernsehen beteiligt. Andre Zalbertus hält über die center.tv Holding AG Beteiligungen an den Sendern center.tv Köln, center.tv Düsseldorf und center.tv Ruhr. 778 779 780 Nach Auskunft von Bert Siegelmann, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Vermarktungsverbunds und Geschäftsführer des Ballungsraumsenders RNF werden noch fallweise unterschiedliche regionale Kombinationen angeboten. In der Zwischenzeit wurde u. a. der Internetauftritt www.ballungsraum‑tv.de eingestellt. www.g1media.de (Stand: 01/2010). Das geplante Programm Hannover TV sollte zunächst als Handy‑TV (DVB‑H-Standard) im Mantelprogramm Deutsch land 24 (vgl. Programmliste der KEK) verbreitet werden. Zu einem späteren Zeitpunkt war auch eine Verbreitung über Kabel und DVB‑T vorgesehen. Gründungsgesellschafter der Hannover TV GmbH sind die Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG, die RegioOnline mbH, die EWE TEL GmbH und die Germany1 Media AG. Das Programm ist nach dem Scheitern des DVB‑H-Verbreitungskonzeptes bislang nicht auf Sendung (Stand: 01/2010; vgl. Kapitel III 2.2.2.9.3). center.tv Heimat fernsehen für Bremen und Bremerhaven GmbH, Bremen NRW.TV Fernsehen aus NordrheinWestfalen GmbH & Co. KG, Düsseldorf center.tv Bremen (NBR 2) NRW.TV (NBR 4) < 37,55Kuhlo Holding GmbH < 100 Karl-Ulrich Kuhlo < 24,90Westdeutsche Allgemeine Zeitungsverlagsgesellschaft E. Brost & J. Funke mbH & Co. KG < 20,57 Ralf G. Neumann < 16,98Nema Holding GmbH < 100 Ralf G. Neumann < 30 EWE Tel GmbH < 100 EWE AG < 21,6Bremer Tageszeitung AG < 21,6 Maik Wedemeier < 15,0 Sparkasse Bremen < 4,0Reederei Beluga Shipping GmbH < 7,8diverse Privatpersonen s. o. KG Hamburg 1 F ernsehen Beteiligungs GmbH & Co., Hamburg Hamburg 24 (NBR 1) (nicht auf Sendung) 63Germany 1 Media AG < 100Wing HoldCo GmbH < 65Almond Media GmbH < 36 Bernhard Bertram < 28 Ingo Borsum < 20 Nikolaus Broschek < 8 Michael Schmidt-Gegner < 8 Kim Schwaner < 25 Corinna von Schönau < 5 Frank Otto < 5AT Media GmbH < 100 High View Holding < 27 Axel Springer AG < 10Triangle Medienbeteiligungs GmbH & Co. KG < Nikolaus Broschek, Frank Otto, Dr. Farhad Vladi (jeweils 1/3 der Anteile) KG Hamburg 1 < F ernsehen Beteiligungs GmbH & Co., Hamburg Gesellschafter (Beteiligung in Prozent) Hamburg 1 (NBR 1) Programm/Nielsen- Veranstalter Ballungsraum (NBR) Kabel, Internet landesweit: 4,2 Mio. HH analoges Kabel 570.000 HH Kabel, IPTV, DVB‑T (DVB‑H, DMB) Kabel, DVB‑T im Stadtgebiet 1,3 Mio. HH technische Reichweite bundesweit (Schwerpunkt Nordrhein-West falen) Bremen Hamburg Hamburg und Umland Sendegebiet/ Schwerpunkt DFA NRW Sales & Services GmbH & Co. KG (ein Unternehmen der WAZMediengruppe) Medien Vermark tung Bremen GmbH (MVB) G1 Media Ver marktungs GmbH bundesweite Vermarktung 224 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten WestEins TV GbR, Essen West1¹⁾ (NBR 4) 100center.tv Holding AG < 100AZ Media GmbH < 100 Andre Zalbertus < 75,10Germany 1 Media AG < 100Wing HoldCo GmbH < 65 Almond Media GmbH (s. o.) < 24,90Westdeutsche Allgemeine Zeitungsverlagsgesellschaft E. Brost & J. Funke mbH & Co. KG < < Kabel, Internet ca. 560.000 HH Kabel, Internet 500.000 HH Kabel, Internet 750.000 HH technische Reichweite G1 Media Ver marktungs GmbH Eigenvermarktung bundesweite Vermarktung Eigenvermarktung Ruhrgebiet (Gladbeck, Herten, Gelsenkirchen, Bottrop, Oberhausen, Essen, Bochum, Mülheim und in Teilen von Duisburg) Düsseldorf/Neuss/ Mettmann Köln/Bonn Sendegebiet/ Schwerpunkt Ý Quelle: Landesmedienanstalten, Unternehmensangaben, G1 Media Vermarktungs GmbH Stand: 01/2010 Tabelle III – 63: Ballungsraumsender 1) Zugelassen seit Februar 2008, bislang jedoch nicht auf Sendung. Nicht aufgeführt sind Lokal- und Stadtsender in Ballungsräumen, die hinsichtlich ihrer technischen Reichweite nicht über dem Niveau von vergleichbaren Sendern außerhalb der Ballungsräume liegen, also nicht von der hohen Bevölkerungsdichte der Regionen profitieren (z. B. CityVision in Mönchengladbach (NBR 4) mit einer technischen Reichweite von ca. 116.000 HH, STUDIO 47 in Duisburg (NBR 4) mit einer technischen Reichweite von ca. 250.000 Personen). Der Sender FAB Fernsehen aus Berlin (NBR 10), dessen Programm FAB über Kabel und DVB‑T verbreitet wurde (technische Reichweite ca. 4,66 Mio. Personen ab 14 Jahren), hat zum 01. 04. 2009 den Sendebetrieb eingestellt. center.tv Heimat fernsehen Ruhr AG, Essen center.tv Heimat < fernsehen Düsseldorf GmbH, Düsseldorf < center.tv Düsseldorf (NBR 4) center.tv Ruhr (NBR 4) < 25,2center.tv Holding AG < 100AZ Media GmbH < 100 Andre Zalbertus < 24,4Germany 1 Media AG < 100Wing HoldCo GmbH < 65 Almond Media GmbH (s. o.) < 24,4Verlag H. Neusser Besitz- und Verwaltungs GmbH & Co. KG < 24,4 M. DuMont Schauberg < 1,6 nicht näher benannte Privatperson center.tv Heimat fernsehen Köln GmbH & Co. KG, Köln center.tv Köln (NBR 4) 49center.tv Holding AG < 100AZ Media GmbH < 100 Andre Zalbertus 30Rheinisch-Bergische Verlagsgesellschaft mbH < 96 Familien Arnold, Betz, Droste, Alt und Ebel < 4 Verlag W. Girardet KG 21 Germany 1 Media AG (s. o.) Gesellschafter (Beteiligung in Prozent) Programm/Nielsen- Veranstalter Ballungsraum (NBR) Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 225 Rhein-Neckar Fernsehen GmbH, Mannheim tele-regional STUTTGART GmbH, Böblingen TVF Fernsehen in Franken Programm GmbH, Nürnberg RNF Plus (NBR 6) REGIO TV RegionalFernsehen (vormals R.TV Stuttgart) (NBR 7) FrankenTV (NBR 8) 85 Schwäbischer Verlag GmbH & Co. KG Drexler, Gessler 10 Bernd Gehrung 5Classic Line Verwaltungs-GmbH < 100 Stefan Gönnenwein 50Neue Welle Franken – Antenne Nürnberg Hörfunk programmgesellschaft mbH & Co. KG < 91,29Die Neue Welle Rundfunk-Verwaltungsgesell schaft mbH & Co. KG < 100Müller Medien GmbH & Co. KG < 55 Gunther Oschmann < 22,5 Michael Oschmann < 22,5Constanze OschmannLauchstedt < 8,71Neue Welle Franken – Antenne Nürnberg Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mbH < 69U. W. U. Vermögensverwaltungs-GmbH < 100 Utz W. Ulrich < 31Die Neue Welle Rundfunk-Verwaltungs gesellschaft mbH & Co. KG < 100Müller Medien GmbH & Co. KG (Oschmann, s. o.) < < < < 100 Bert Siegelmann < 53 Heinz-Reinhard Schneider < 20 KueblerTelevision AG < 10 EGRO-Direktwerbung GmbH < 3,33 Claus M. Faber Advertising GmbH (CMF) <die restlichen 13,67 % teilen sich auf mehr als 12 Klein gesellschafter auf Rhein-Main TV GmbH & Co. KG, Bad Homburg rheinmaintv (NBR 5) < Gesellschafter (Beteiligung in Prozent) Ý Programm/Nielsen- Veranstalter Ballungsraum (NBR) Sendegebiet/ Schwerpunkt Kabel, DVB‑T, digi taler Satellit (1 Std. 45 min. täglich) ca. 1,2 Mio. Personen regional Kabel (analog und digital), Internet ca. 1,4 Mio. HH Kabel (860.000 HH), digitaler Satellit (3.400.000 HH) 2,2 Mio. Personen in der RheinNeckar-Region Mittelfranken Region Stuttgart (Landkreise Böblingen, Ludwigsburg, Esslingen, RemsMurr, Göppingen und Stuttgart mit allen Vororten) bundesweit, Schwerpunkt Rhein-NeckarDreieck (Nordbaden, Pfalz, Südhessen) Rhein-Main-Gebiet Kabel (ca. 900.000 HH), digitaler Satellit (500.000 HH), DVB‑T in d. Region (350.000 HH), Internet insgesamt 1,75 Mio. HH in der Region technische Reichweite TV Bayern, Bayerische Lokal-Fernsehprogramm Gesellschaft mbH Eigenvermarktung (REGIONAL-Fern sehen Böblingen GmbH & Co. KG) Eigenvermarktung G1 Media Ver marktungs GmbH bundesweite Vermarktung 226 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 37Lokalfernsehen Nürnberg GmbH < 50Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG < 41,67Burda Broadcast Media GmbH & Co. KG < 100Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG < 100Prof. Dr. Hubert Burda < 41,67RBTZ Rundfunk Beteiligungsgesellschaft Bayerischer Tageszeitungen mbH & Co. KG < 10,42Die Neue Welle Rundfunk-Verwaltungs gesellschaft mbH & Co. KG < 100Müller Medien GmbH & Co. KG (Oschmann, s. o.) < 5,21Medienpool TV GmbH < 95 Helmut Markwort < 5 Christoph von Hutten < 1,04 Imcom GmbH < 50Verlag Nürnberger Presse Druckhaus Nürnberg GmbH & Co. < 59,02 Druckhaus Nürnberg GmbH < 22,76 Bruno Schnell < 9,11 Friederike Diem < 9,11 Walter GmbH < 13 TVN Fernseh-Beteiligungsgesellschaft mbH Nürnberg FrankenTV (Fortsetzung) technische Reichweite Sendegebiet/ Schwerpunkt bundesweite Vermarktung Ý Quelle: Landesmedienanstalten, Unternehmensangaben, G1 Media Vermarktungs GmbH Stand: 01/2010 Tabelle III – 63: Ballungsraumsender 1) Zugelassen seit Februar 2008, bislang jedoch nicht auf Sendung. Nicht aufgeführt sind Lokal- und Stadtsender in Ballungsräumen, die hinsichtlich ihrer technischen Reichweite nicht über dem Niveau von vergleichbaren Sendern außerhalb der Ballungsräume liegen, also nicht von der hohen Bevölkerungsdichte der Regionen profitieren (z. B. CityVision in Mönchengladbach (NBR 4) mit einer technischen Reichweite von ca. 116.000 HH, STUDIO 47 in Duisburg (NBR 4) mit einer technischen Reichweite von ca. 250.000 Personen). Der Sender FAB Fernsehen aus Berlin (NBR 10), dessen Programm FAB über Kabel und DVB‑T verbreitet wurde (technische Reichweite ca. 4,66 Mio. Personen ab 14 Jahren), hat zum 01. 04. 2009 den Sendebetrieb eingestellt. < Gesellschafter (Beteiligung in Prozent) Programm/Nielsen- Veranstalter Ballungsraum (NBR) Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 227 Ý München Live TV Fernsehen GmbH & Co. KG, München Berlin 1 Fernsehen Beteiligungsgesell schaft mbH, Berlin Sachsen Fernsehen GmbH & Co. Fernseh-Betriebs KG, Leipzig münchen.2 (NBR 9) tv.berlin (NBR 10) Sachsen Fernsehen (Dresden Fernsehen, Leipzig Fernsehen, Chemnitz Fernsehen) (NBR 11, 12, 13) 16 Studio Gong GmbH & Co. Studiobetriebs KG (s. o.) 16Münchener Zeitungs-Verlag GmbH & Co. KG (Verlags gruppe Ippen) 16 Medienpool TV GmbH (s. o.) 16Focus TV Produktions GmbH < 100Focus Magazin-Verlag GmbH < 100Hubert Burda Media Holding GmbH & Co. KG < 100 Prof. Dr. Hubert Burda 14Neue Welle – Antenne München Rundfunk-Programm anbieter-Gesellschaft mbH < 100Die Neue Welle Rundfunk-Verwaltungsgesell schaft mbH & Co. KG (Oschmann-Gruppe, s. o.) 11rt1.media group GmbH < 100Presse-Druck- und Verlags-GmbH < 60,2 Ellinor Holland < 19,9 Ellinor Scherer < 19,9 Alexandra Holland 11M2 MEDIA Werbegesellschaft mbH < 100 Franz-Georg Strauß 51,0 Germany 1 Media AG (s. o.) 27,4 Axel Springer AG 11,6 Triangle Medienbeteiligungs GmbH & Co. KG (s. o.) 10,0Media Management AG < 100 Andreas Fellmann < Neue Welle Sachsen Rundfunk GmbH & Co. Studiobetriebs KG < Oschmann-Gruppe < < < < < s. o. münchen.tv < < < < < < < Gesellschafter (Beteiligung in Prozent) München und Oberbayern Sendegebiet/ Schwerpunkt Berlin Kabel, Terrestrik Region Dresden, ca. 830.000 HH Leipzig, Chemnitz (1,65 Mio. Personen) Kabel, DVB‑T 1,6 Mio. HH Großraum München Kabel ca. 590.000 HH (1,17 Mio. Personen) Kabel, Satellit, DVB‑T und Internet ca. 1,05 Mio. HH (2,15 Mio. Personen regional) technische Reichweite Eigenvermarktung G1 Media Ver marktungs GmbH G1 Media Ver marktungs GmbH bundesweite Vermarktung Tabelle III – 63: Ballungsraumsender Quelle: Landesmedienanstalten, Unternehmensangaben, G1 Media Vermarktungs GmbH. Stand: 01/2010 1) Zugelassen seit Februar 2008, bislang jedoch nicht auf Sendung. Nicht aufgeführt sind Lokal- und Stadtsender in Ballungsräumen, die hinsichtlich ihrer technischen Reichweite nicht über dem Niveau von vergleichbaren Sendern außerhalb der Ballungsräume liegen, also nicht von der hohen Bevölkerungsdichte der Regionen profitieren (z. B. CityVision in Mönchengladbach (NBR 4) mit einer technischen Reichweite von ca. 116.000 HH, STUDIO 47 in Duisburg (NBR 4) mit einer technischen Reichweite von ca. 250.000 Personen). Der Sender FAB Fernsehen aus Berlin (NBR 10), dessen Programm FAB über Kabel und DVB‑T verbreitet wurde (technische Reichweite ca. 4,66 Mio. Personen ab 14 Jahren), hat zum 01. 04. 2009 den Sendebetrieb eingestellt. München Live TV Fernsehen GmbH & Co. KG, München münchen.tv (NBR 9) Programm/Nielsen- Veranstalter Ballungsraum (NBR) 228 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 2.1.5.2 229 Verflechtungen von bundesweiten Fernsehveranstaltern und Veranstaltern von Ballungsraumfernsehen Verflechtungen von bundesweiten Fernsehveranstaltern und Veranstaltern von Ballungsraumfern sehen bestehen nur in geringem Maße. Die Verlagsgruppe Burda hält neben den zuvor darge stellten mittelbaren Beteiligungen an Ballungsraumsendern781 sämtliche Anteile an der Veranstal terin des bundesweiten Spartenprogramms Focus TV Gesundheit sowie 1,1 % der Anteile an der Veranstalterin von RTL II. Zudem hält die Veranstalterin des Programms Hamburg 1782 eine Zulas sung zur Veranstaltung des bundesweiten Informations- und Servicespartenprogramms Deutsch land 24, das zunächst über DVB‑H ausgestrahlt werden sollte, nach dem Scheitern des DVB‑HVerbreitungskonzeptes bislang jedoch noch nicht auf Sendung gegangen ist.783 Andre Zalbertus784, der über die Zalbertus New Media GmbH785 an der AZ Media TV GmbH beteiligt war, der Ver anstalterin eines Drittfensterprogramms im Fernsehvollprogramm RTL, hat seine Anteile inzwi schen vollständig an die Madsack GmbH & Co. KG verkauft.786 2.1.5.3 Nutzungsdaten Die Datengrundlage zu Zuschaueranteilen und Reichweiten der Ballungsraumsender ist weiterhin unzureichend. Mangels vergleichbarer Daten und Bemessungsgrundlagen ist eine zuverlässige Gesamtschau zu den Nutzungsdaten der Ballungsraumsender gegenwärtig nicht möglich. Zur groben Übersicht und Einstufung können jedoch die verfügbaren Nutzungsdaten herangezogen werden. Die Messung der „Seher gestern“787 (auch „Tagesreichweite“) und des „weitesten Seher kreises“788 über Telefonbefragung ist dabei nicht vergleichbar mit der GfK-Messung zur Ermittlung der Zuschauer- bzw. Marktanteile. Die Reichweitenangaben erlauben keine Rückschlüsse auf die Höhe der Zuschaueranteile der Programme. Die von der G1 Media Vermarktungs GmbH vermarkteten Sender Hamburg 1, tv.berlin, center.tv Düsseldorf, münchen.tv und rheinmaintv erreichen insgesamt etwa 6,49 Mio. Haushalte, was rund 18,5 % aller bundesdeutschen Fernsehhaushalte entspricht. Für diese Sender werden ein weitester Seherkreis von zusammen 2,82 Mio. Personen sowie 869.000 Seher gestern ausgewiesen.789 Auf Hamburg 1 entfällt dabei ein weitester Seherkreis von rund 895.000 Personen (davon 614.000 im Stadtgebiet Hamburg und 281.000 im Hamburger Umland) und 333.000 Seher gestern.790 Nach der Funkanalyse Bayern 2009791 erreicht münchen.tv (inkl. RTL München Live) einen weitesten Seherkreis792 von 910.000 Personen, münchen.2 von 152.000 Personen und Franken TV (inkl. RTL 781 782 783 784 785 786 787 788 789 790 791 792 Franken TV, münchen.t v und münchen.2. KG Hamburg 1 Fernsehen Beteiligungs GmbH & Co. Stand: 01/2010; vgl. Beschluss der KEK vom 08. 08. 2006 i. S. Hamburg 1, Az.: KEK 346; zur Entwicklung im Bereich Handy‑TV siehe Kapitel III 2.2.2.9.3. Beteiligt an center.t v Köln, center.t v Düsseldorf und center.t v Ruhr. Vormals AZ Media GmbH und AZ Media AG. Beschlüsse der KEK vom 08. 05. 2007, Az.: KEK 400, und vom 08. 09. 2009, Az.: KEK 574; Beteiligungsübersicht der Madsack, abrufbar unter www.madsack.de/strategie-und-management/beteiligungsuebersicht/fernsehen.html (Stand: 01/2010). Personen ab 14 Jahren, die angeben, das Programm am jeweiligen Stichtag mindestens einmal eingeschaltet und es eine gewisse Zeit genutzt zu haben. Innerhalb der letzten zwei Wochen (Mo.–Fr.) einen der aufgeführten Sender mindestens eine Minute konsekutiv ge sehen. PSEPHOS-Repräsentativerhebungen in den Verbreitungsgebieten der G1 Media Metropolenfernsehsender; Anfang Februar bis Mitte April 2008; insgesamt 8.193 Befragte; Random-Auswahl. PSEPHOS-Repräsentativerhebung im Verbreitungsgebiet von Hamburg 1, März/Mai 2009, 1.711 Befragte; repräsentative Zufallsauswahl. Durch TNS Infratest MediaResearch im Auftrag der BLM und der privaten Rundfunkanbieter in Bayern. Bevölkerung ab 14 Jahren in Bayern gesamt. Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 230 Franken Life TV) von 543.000 Personen. München.tv verfügt über 174.000 Seher gestern793, münchen.2 über 17.000 und Franken TV über 107.000 Seher gestern. center.tv Düsseldorf hat einen weitesten Seherkreis von 320.000 Personen sowie 91.000 Seher gestern.794 Damit verbleiben für tv.berlin und rheinmaintv zusammen ein weitester Seherkreis von 695.000 Personen sowie 271.000 Seher gestern. 2.1.5.4 Fazit Im Bereich des Ballungsraumfernsehens ist insbesondere im Ruhrgebiet (NBR 4) eine Häufung der Sendeaktivitäten festzustellen. Neben den Pioniersendern795 NRW.TV und center.tv Köln haben sich inzwischen mit center.tv Düsseldorf796 und center.tv Ruhr797 weitere Sender der center.tvGruppe im Ruhrgebiet etabliert. Daneben kommt insbesondere der Germany 1 Media AG (und ihrer Mehrheitsgesellschafterin Almond Media GmbH) eine besondere Stellung zu, da diese über Beteiligungen an den Sendern Hamburg 1, tv.berlin, center.tv Düsseldorf und center.tv Köln in vier verschiedenen Ballungsräumen vertreten ist. Gleichzeitig ist sie mit der G1 Media Vermark tungs GmbH der exklusive Vermarkter dieser Sender, was ihren Einfluss verstärkt. In diesem Netz werk von Metropolensendern hat die G1 Media Vermarktungs GmbH – wie dies zuvor bei anderen Vermarktungsverbunden zu beobachten war798 – auch Einfluss auf das Programm der Sender.799 Derzeit ist jedoch keine anteilsmäßige oder programmbeeinflussende Beherrschung eines Netz werks von Ballungsraumsendern durch ein Unternehmen zu erkennen, die dieses in die Nähe eines Veranstalters von bundesweitem Fernsehen rücken würde. Unabhängig davon ist die Ver anstaltung von Ballungsraumfernsehen mit lokaler und regionaler Schwerpunktberichterstattung als Beitrag zur Meinungsvielfalt zu bewerten. 2.1.6 Telemedien Telemedien sind gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 RStV „alle elektronischen Informations- und Kommunika tionsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikations gesetzes sind, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen oder telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach Satz 1 und 2 sind“. Nach der Definition von § 2 Abs. 1 Satz 1 RStV ist Rundfunk ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst, der in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans verbreitet wird. Die durch den 12. RÄndStV vorgenommenen Gesetzesänderungen orientieren sich an den Kategorien der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste, die zwischen linearen audiovisuellen Mediendiensten (Fernsehprogrammen) und nicht linearen audiovisuellen Mediendiensten (Abrufdiensten) unterscheidet.800 Aufgrund der Negativabgrenzung stellen in erster Linie die Informations- und Kommunikationsdienste auf Abruf Telemedien dar, da der Rundfunk 793 794 795 796 797 798 799 800 Bevölkerung ab 14 Jahren im jeweiligen Gesamtverbreitungsgebiet. Eigene Angaben unter www.centertv.de/index.php/static/sendegebiet (Stand: 01/2010), repräsentative Reichweiten untersuchung aus den Monaten Februar bis April 2009. Jeweils Sendestart im Jahr 2005. Sendestart: Mai 2006. Sendestart: März 2008. Siehe für weiterführende Angaben dazu Fundstelle in Fn. 776. Die starke Position spiegelt sich in einer Aussage von Bernhard Bertram, dem geschäftsführenden Gesellschafter der G1 Media Vermarktungs GmbH, wieder: Wer ins Netzwerk will, „muss sich unserer Philosophie unterwerfen“, Kontakter, Heft 41/2006, S. 36. Richtlinie 2010/13/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richt linie über audiovisuelle Mediendienste), ABl EU L 97 S. 1. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 231 begriff des § 2 Abs. 1 Satz 1 RStV ein lineares Angebot voraussetzt. Ebenfalls Telemedien sind Angebote wie Fernseh- oder Radiotext, da sie keine Bewegtbilder oder Ton enthalten. Trotz der Qualifizierung eines Angebots als Telemediendienst kann die Stellung eines Unter nehmens in diesem Bereich im Rahmen der medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung nach dem Rundfunkstaatsvertrag eine Rolle spielen. Sie ist als Stellung auf einem medienrelevanten ver wandten Markt in die Beurteilung mit einzubeziehen. 2.1.6.1 Rechtliche Einordnung Mit Inkrafttreten des Telemediengesetzes (TMG) am 01. 03. 2007 haben das Teledienstegesetz (TDG), das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) sowie der Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) ihre Gültigkeit verloren. Der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) wurde durch den 9. Rundfunkänderungs staatsvertrag (RÄndStV) entsprechend angepasst (seitdem „Staatsvertrag für Rundfunk und Tele medien“). In dem neuen Begriff der Telemedien sind die bisherigen Begriffe „Teledienst“ und „Medien dienst“ vereinigt. Davor galt für Teledienste das TDG und für Mediendienste der MDStV. Bei Mediendiensten stand die redaktionelle Gestaltung zur Meinungsbildung für die Allgemeinheit im Vordergrund, wohingegen Teledienste Angebote zur individuellen Nutzung darstellten. In der Praxis führte dies jedoch zu Abgrenzungsproblemen. Diese Unterscheidung ist durch das TMG entbehrlich geworden. Nach § 4 TMG sind Telemedien zulassungs- und anmeldefrei. Der mit dem 12. RÄndStV eingeführte neue einfachgesetzliche Rundfunkbegriff verzichtet auf das bisherige Merkmal der „Darbietung“ und führt mit dem Begriff „linearer Informations- und Kommunikationsdienst“ ein neues weitgehend inhaltsneutrales Element ein. Ein solcher Dienst liegt vor, wenn das Angebot in Bewegtbild oder Ton entlang eines Sendeplans verbreitet wird (§ 2 Abs. 1 Satz 1 RStV). Nach der neuen Rundfunkdefinition unterliegen Teleshopping-Kanäle, die vor dem 12. RÄndStV ausdrücklich den Mediendiensten zugeordnet waren, grundsätzlich aufgrund ihrer linearen Verbreitung dem Rundfunkbegriff des RStV.801 In § 2 Abs. 3 Nr. 4 RStV werden jedoch Angebote, die nicht journalistisch-redaktionell gestaltet sind, vom Rundfunkbegriff ausgenommen, somit ist eine Qualifizierung von Teleshopping-Angeboten als Rundfunk nur konsistent, wenn man ihnen eine journalistisch-redaktionelle Gestaltung unterstellt. Nach der amtlichen Begründung sollen Angebote dem Rundfunkbegriff entzogen werden, die zwar die Voraussetzung des Rund funkbegriffs erfüllen, aber mangels Breitenwirkung, Aktualität und Suggestivkraft nicht dem Rund funk zugeordnet werden können.802 Damit stellt die amtliche Begründung zum 12. RÄndStV, anders als es der neue Wortlaut der Vorschriften vermuten lässt, auch in Zukunft auf das Kriterium der Meinungsrelevanz ab.803 Nach § 1 Abs. 3 RStV sind bestimmte Regelungen, die der Sicherung der Meinungsvielfalt dienen, auf Teleshopping nicht anzuwenden. Dies wird durch ihren fehlenden Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung begründet. In der Vergangenheit war das gerade der Grund, sie nicht als Rund funk einzuordnen. Aus Sicht der Landesmedienanstalten mangelte es solchen durch Produktbezug und Leistungsaustausch geprägten Angeboten an Meinungsrelevanz und sie wurden nicht als Rundfunk verstanden.804 Somit ist die regulatorische Behandlung von Teleshopping-Angeboten nach der Ausnahmeregelung des § 1 Abs. 3 RStV im Hinblick auf ihre niedrige Meinungsbildungs relevanz konsequent. 801 802 803 804 Raimund Schütz, Rundfunkbegriff: Neutralität der Inhalte oder der Übertragung, MMR 2009, S. 228 (229), Amtl. Begründung zum 12. RÄndStV, S. 4. Eva-Maria Michel, Senden als konstitutiver Bestanteil des Rundfunkbegriffs?, ZUM 2009, S. 453 (457). DLM, Drittes Strukturpapier zur Unterscheidung von Rundfunk und Mediendiensten, 2003, S. 14. 232 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Aufgrund der niedrigen Relevanz von Telemedien- und Teleshopping-Angeboten für die Mei nungsbildung werden diese Angebotsformen trotz ihrer nunmehr unterschiedlichen rechtlichen Einordnung nach dem Rundfunkstaatsvertrag in diesem Kapitel gemeinsam behandelt. 2.1.6.2 Telemedien-Angebote Über die klassischen Fernseh-Distributionswege Kabel, Satellit und Terrestrik werden mittlerweile eine Vielzahl von Telemedien verbreitet. Die folgende Übersicht der derzeit angebotenen Tele medien ist nicht abschließend. Aufgrund der Zulassungs- und Anmeldefreiheit werden Telemedien und ihre Gesellschafter nicht systematisch von den Landesmedienanstalten erfasst. Sofern nicht der Anbieter selbst einen Antrag auf Bestätigung der rundfunkrechtlichen Unbedenklichkeit stellt, können die Landesmedienanstalten anlassbezogen prüfen, ob ein Angebot dem Rundfunk zuzu ordnen ist. Nicht aufgeführt sind via Internet verbreitete Video‑on-Demand-Angebote (z. B. RTLnow, maxdome) und Telemedien, die sich in ihrem Erscheinungsbild (z. B. Teletext, Standbildkanäle) vom herkömmlichen Rundfunk unterscheiden. Angebot Kategorie Anbieter/Gesellschafter (Beteiligung in Prozent) 1‑2‑3.tv Teleshopping 1‑2‑3.tv GmbH < 20,34Wellington Partners Venture II Capital GmbH & Co. KG < 17,16Technology DZ Venture Capital Fund I GmbH & Co. KG < 14,44Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG¹⁾ < 11,363i Group Investments LP < 9,47Iris Capital Fund II FCPR < 8,983i GSR Private Equity 2004–06 LP < 5,90Andreas Büchelhofer Holding GmbH < 5,90Henning Schnepper < 2,991‑2‑3.tv MitarbeiterbeteiligungsGbR < 1,92Target Partners Fund I GmbH & Co. KG < 1,26Target Partners Executive Fund I GmbH & Co. KG < 0,27Cuneo AG Satellit, Kabel, Internet Blue Movie Pay-per-View Satellit, Kabel tmc Content Group AG < 26,83Beate Uhse AG < 52,50 Streubesitz < 29,90Consipio Holding B. V. < 66,7 Mika Management N. V. < 33,3 Kackou Consultancy B. V. < 9,80 Hypo Vereinsbank < 7,40Rotermund Holding AG < 100Reuben Rotermund < 0,40Eigenbesitz < 16,43Streubesitz < 14,63Ninth Beteiligung GmbH < 50AURO GmbH < 100Familie Orthmann < 50Ulrich Rotermund Verwaltungs GmbH < 50Reuben Rotermund < 50Philipp Rotermund < 12,46Edouard A. Stöckli Verbreitung Ý 1) Laut Halbjahresbericht H1 2009 der Sky Deutschland AG hat die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG ihren Anteil in Höhe von 14,44 % an der 1‑2‑3.t v GmbH mit Wirkung zum 28. 08. 2009 an die anderen Gesellschafter der 1‑2‑3.t v GmbH verkauft. Tabelle III – 64: Telemedien-Angebote (Auswahl) Quelle: Landesmedienanstalten, Unternehmensangaben Stand: 11/2009 Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 233 Ý Angebot Kategorie Blue Movie (Fortsetzung) Anbieter/Gesellschafter (Beteiligung in Prozent) Verbreitung < 7,18Meteor ALF < 100AURO GmbH < 100Familie Orthmann < 4,88Sky Deutschland AG < 4,63Bernhard Müller < 4,60Ulrich Rotermund Verwaltungsgesellschaft mbH < 50 Reuben Rotermund < 50Philipp Rotermund < 4,46Orthmann Trading AG < 100Rotermund AG < 100Hegara Stiftung < 3,90BR Holding GmbH < 100Reuben Rotermund Satellit, Kabel, IPTV, Internet Channel21 Teleshopping Channel21 GmbH < 100Channel21 Holding GmbH < 100RH Retail Holding GmbH < 75,1INKAP Beteiligungs GmbH < 100Dr. Harald Fett < 24,9European Direct Sales Group S. A. S. < 100AURELIUS Industries AG < 100AURELIUS AG Channel21 express Teleshopping Channel21 GmbH Satellit Zu den Gesellschaftern der Channel21 GmbH siehe unter Channel21. Deutsches Wetter Fernsehen Wetter DHD24.tv Satellit, Teleshopping der heiße draht Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG Internet < 24,9Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG (Klein < 23,083 Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH anzeigen) < 20,896 Sylvia Madsack < 11,606 Ursula Maisel für Familiengesellschaft Koller < 7,255 Gebrüder Gerstenberg GmbH & Co. KG < 0,214 Dr. Erich Madsack GmbH (Komplementärin) < 36,94626 weitere Kommanditisten Douglas TV Kosmetik Glück TV Teleshopping GlückShop GmbH Satellit, Internet HSE24 Teleshopping Home Shopping Europe GmbH < 100Axa Private Equity Satellit, Kabel, IPTV, Internet, DVB‑T Kabel, Wetter Fernsehen – Meteos GmbH Internet < 100Meteos TV Holding GmbH < 100wetter.com AG < 73SevenOne Intermedia GmbH < 100ProSieben Digital Media GmbH < 100ProSiebenSat.1 Media AG Parfümerie Douglas GmbH < 100Douglas Holding AG < 25,84Dr. August Oetker Finanzierungs- und Beteiligungs GmbH < 12,17 Dr. Jörn Kreke/Dr. Henning Kreke < 10,80 Bank Sarasin Cie & AG < 5,36 Sparinvest Holding A/S < 45,83Streubesitz Satellit, Internet Ý 1) Laut Halbjahresbericht H1 2009 der Sky Deutschland AG hat die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG ihren Anteil in Höhe von 14,44 % an der 1‑2‑3.t v GmbH mit Wirkung zum 28. 08. 2009 an die anderen Gesellschafter der 1‑2‑3.t v GmbH verkauft. Tabelle III – 64: Telemedien-Angebote (Auswahl) Quelle: Landesmedienanstalten, Unternehmensangaben Stand: 11/2009 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 234 Ý Angebot Kategorie Anbieter/Gesellschafter (Beteiligung in Prozent) Verbreitung HSE24 EXTRA Teleshopping Home Shopping Europe GmbH Zu den Gesellschaftern der Home Shopping Europe GmbH siehe unter HSE24. Satellit, Kabel, Internet Jamba TV Teleshopping Fox Mobile Distribution GmbH (Klingel-töne) < 100News Corp. (über Zwischengesellschaften) < 38,4 Murdoch Family Trust < 7,0 Prinz Alwaleed < 1,3 K. Rupert Murdoch < 53,3 Streubesitz Satellit, Internet JML Direct Shop Teleshopping JML GmbH Satellit Juwelo TV Teleshopping Juwelo TV Deutschland GmbH Satellit, Kabel, Internet meinTVshop Teleshopping SpiritON GmbH < 100SpiritON MEDIA Holding SE < 100ALV AG < 34 Frank Breuer < 33 Helene Wolf < 33 Marie Christine Lafosse-Falkenhahn Satellit, Internet MonA TV Shopping, Auktionen, Dating QVC Teleshopping QVC Deutschland Inc. & Co. KG < 99QVC International Management LLC & Co. KG (s. u.) < 1QVC Deutschland GP, Inc. < 100QVC International Management LLC & Co. KG < 90QVC Germany I LLC < 100 QVC International LLC (s. u.) < 10QVC Germany II LLC < 100QVC International LLC < 100QVC, Inc. < 100Liberty Media Cor poration (über Zwischengesellschaft) < 34,4John Malone Kabel, Satellit, IPTV, Internet, DVB‑T redXclub Pay-per-View Kabel sonnenklar. TV Teleshopping Euvia Travel GmbH (Reisen) < 100FTI Frosch Touristik GmbH SpiritON.TV Teleshopping SpiritON GmbH Satellit, Zu den Gesellschaftern der SpiritON GmbH siehe unter meinTVshop. Internet TV-Shop Teleshopping Guthy-Renker International GmbH < 100Guthy-Renker Europe AB < 100Guthy-Renker Corporation Satellit, Kabel YAVIDO Musik Kabel, Satellit, IPTV, Internet Betreibergesellschaft RegioOnline mbH < 60Diethelm Heinen < 40Mathias Fischer tmc Content Group AG Zu den Gesellschaftern der tmc Content Group AG siehe unter Blue Movie. EURO I Fernsehproduktions- und Betriebs AG Mehrheitsgesellschafter der Euro I AG ist die VARIFLEX GmbH. DVB‑T Satellit, Kabel, Internet 1) Laut Halbjahresbericht H1 2009 der Sky Deutschland AG hat die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG ihren Anteil in Höhe von 14,44 % an der 1‑2‑3.t v GmbH mit Wirkung zum 28. 08. 2009 an die anderen Gesellschafter der 1‑2‑3.t v GmbH verkauft. Tabelle III – 64: Telemedien-Angebote (Auswahl) Quelle: Landesmedienanstalten, Unternehmensangaben Stand: 11/2009 Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 2.1.6.3 235 Verflechtungen von Fernsehveranstaltern und Anbietern von Telemedien Nach wie vor bestehen Verflechtungen zwischen bundesweiten privaten Fernsehveranstaltern und Anbietern von Telemedien. Jedoch kam es in den vergangenen Jahren zu umfassenden Verände rungen. So trennte sich beispielsweise die RTL Group im August 2008 von ihrem TeleshoppingKanal RTL Shop. Der seit 2001 veranstaltete Teleshoppingkanal sollte dem Medienkonzern eigent lich weitere Erlösquellen erschließen. Jedoch schrieb das Teleshopping-Programm seit seinem Start Verluste. Nach der Übernahme des RTL Shop durch die AURELIUS AG wurde das TeleshoppingAngebot einer umfangreichen Umstrukturierung unterzogen und wird seit dem 01. 03. 2009 unter dem Namen Channel21 von der Channel21 GmbH betrieben. Channel21 ist über Satellit, Kabel, IPTV und im Internet als Live-Stream zu empfangen. Im Oktober 2009 startete die Channel21 GmbH mit Channel21 express einen weiteren Teleshopping-Kanal. Ferner stellte die RTL Group den Telemediendienst Traumpartner TV, an dem sie über ihre Tochterfirma RTL interactive GmbH sämtliche Anteile hielt, zum 31. 10. 2007 ein, da die Entwick lung des Angebots nicht den Erwartungen entsprach.805 Traumpartner TV, ein SMS-Chat-Angebot zu den Themen Beziehungen, Dating und Partnersuche, wurde seit dem 01. 12. 2004 täglich von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr über Satellit und parallel im Internet unter www.traumpartner.tv ver breitet. Neben den Beteiligungen an RTL Shop und Traumpartner TV bestand über die 19,87 %ige Beteiligung an der K1010 Entertainment GmbH eine weitere Verflechtung der RTL Group mit einem Teleshopping-Anbieter. Die K1010 Entertainment GmbH hielt sämtliche Anteile an der Bietbox GmbH, die den gleichnamigen Einkaufskanal angeboten hat. Bietbox ging jedoch am 01. 10. 2006 vollständig in das Teleshopping-Programm Gems TV über und die Gesellschafterin K1010 Enter tainment GmbH firmierte in Gems TV Deutschland GmbH um. Mit dem Ausscheiden der Gems TV Deutschland GmbH wurde der Telemediendienst Gems TV im Juni 2008 in Juwelo TV um benannt und wird seither von der Juwelo TV Deutschland GmbH betrieben. Die Gems TV Deutschland GmbH hält weiterhin die Lizenz für das bundesweite Fernsehpro gramm K1010, das der RTL-Gruppe zuzurechnen ist.806 K1010 war seit dem 01. 04. 2004 über Satellit und Kabel zu empfangen. Der Sendebetrieb wurde jedoch zum 30. 11. 2007 eingestellt. Nachdem sich die RTL Group von ihren Beteiligungen an den Teleshopping-Sendern RTL Shop und Bietbox getrennt und den Telemediendienst Traumpartner TV eingestellt hat, ist mit der ProSiebenSat.1 Media AG nur noch eine der beiden großen Veranstaltergruppen im bundesweiten privaten Free‑TV an einem Telemediendienst beteiligt. Die ProSiebenSat1. Media AG hält über ihre 100 %ige Tochtergesellschaft SevenOne Intermedia GmbH 73 % der Anteile an der wetter.com AG, deren Tochtergesellschaft Wetter Fernsehen – Meteos GmbH den Telemediendienst Deutsches Wetter Fernsehen betreibt. Das 24‑stündige Programm zum Thema Wetter wird seit 2004 ver breitet und ist über Kabel sowie im Internet als Live-Stream zu empfangen. Im Juni 2007 hatte die Arcandor AG (vormals Karstadt Quelle AG) mit HSE24 den zweitgrößten Teleshopping-Sender Deutschlands von der InterActive Corp. übernommen und seither als eigen ständiges Geschäft in der Primondo-Gruppe, der Versandhandelsgruppe der Arcandor AG, geführt. Somit bestehen keine Verflechtungen zu Fernsehveranstaltern mehr. Der 1995 gegründete Tele shopping-Kanal HSE24 ist über Satellit, Kabel, DVB‑T, IPTV und Internet zu empfangen und wird von der Home Shopping Europe GmbH veranstaltet, die seit dem 23. 02. 2009 unter dem Namen HSE24 EXTRA ein weiteres Teleshopping-Angebot betreibt. Im Zuge der Insolvenz der Arcandor AG 805 806 Funkkorrespondenz Nr. 41/2007, S. 18. Vgl. Beschluss der KEK vom 15. 03. 2005 i. S. K1010 Entertainment GmbH, Az.: KEK 262; zuletzt Beschluss der KEK vom 08. 12. 2009 i. S. Super RTL, Az.: KEK 591/592. Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 236 Telemedienanbieter Deutsches Wetter Fernsehen Beteiligung an Fernsehveranstaltern Wetter Fernsehen – Meteos GmbH Z: Zwischengesellschaften ausgeklammert 100 (Z) * wetter.com AG Programm ist bislang nicht auf Sendung 73 (Z) ProSiebenSat.1 Media AG 100 ProSiebenSat.1 Facts* 100 100 (Z) kabel eins ProSiebenSat.1 Family* ProSiebenSat.1 Favorites* ProSiebenSat.1 Fiction* N24 ProSieben Sat.1 9Live kabel eins classics Lifestyle* Movie Channel* Sat.1 Comedy ProSiebenSat.1 Fun* Abbildung III – 37: Verflechtungen der Wetter Fernsehen – Meteos GmbH Stand: 11/2009 hat die französische Kapitalbeteiligungsgesellschaft Axa Private Equity 100 % der Anteile an der Home Shopping Europe GmbH erworben.807 Marktführer im Bereich des Teleshoppings ist die QVC Deutschland Inc. & Co. KG, die den Telemediendienst QVC betreibt. Sämtliche Anteile an der Muttergesellschaft von QVC, der QVC Inc., hält die Liberty Media Corporation über Zwischengesellschaften, an der John Malone mit 34,4 % der Stimmrechte beteiligt ist. John Malone hält ferner 38,8 % der Stimmrechte an der Liberty Global, Inc. und 32,0 % der Stimmrechte an der Discovery Communications, Inc., welche an zahl reichen Veranstaltern von bundesweitem privatem Fernsehen beteiligt sind. Der von K. Rupert Murdoch geführte Medienkonzern News Corp. hält über Zwischengesell schaften 100 % der Anteile an der Fox Mobile Distribution GmbH, welche in Deutschland den Telemediendienst Jamba! TV betreibt. Jamba! TV bietet seit 2005 Klingeltöne und Handyvideos an und wird digital über Satellit und im Internet als Live-Stream verbreitet. Neben der Beteiligung an der Fox Mobile Distribution GmbH ist News Corp. über Zwischengesellschaften an der Fox International Channels Germany GmbH, der Veranstalterin des Fernsehspartenprogramms Fox 807 Funkkorrespondenz Nr. 47/2009, S. 25. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen Liberty Media Corporation 237 John Malone Discovery Communications, Inc. 34,4 32,0 (Z) 38,8 100 (Z) Animal Planet QVC, Inc. Liberty Global, Inc. 100 (Z) Discovery Channel (Z) QVC Extreme Sports Channel QVC Deutschland Inc. & Co. KG Discovery Geschichte Discovery HD Telemedienanbieter Beteiligung an Fernsehveranstaltern DMAX Z: Zwischengesellschaften ausgeklammert Abbildung III – 38: Verflechtungen der QVC Deutschland Inc. & Co KG Stand: 11/2009 Jamba! TV Fox Mobile Distribution GmbH News Corp. Fox Channel 100 (Z) 100 (Z) 39,96 (Z) Blue Movie tmc Content Group AG 100 Sky Deutschland AG 4,88 HD Vitrine 100 100 Sky Fußball Bundesliga Sky Info Big Brother Sky Action Sky Sport HD Sky Cinema Hits Sky Comedy Sky Sport Info Sky Cinema 1/ Sky Cinema HD Sky Emotion Sky Sport 1 Sky Cinema +1 Sky Krimi Sky Sport 2 Sky Cinema +24 Sky Nostalgie Telemedienanbieter Beteiligung an Fernsehveranstaltern Z: -------------------------redXclub tmc Content Group AG 100 beate-uhse.tv LUST PUR Zwischengesellschaften ausgeklammert Abbildung III – 39: Verflechtungen der Fox Mobile Distribution GmbH & der tmc Content Group AG Stand: 11/2009 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 238 Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG Timm 15 1-2-3.tv 1-2-3.tv GmbH DHD24.tv 24,9 der heiße draht Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG Kosmica TV Wellington Partners 20,34 (Z) 61,14 (Z) 61,14 (Z) Astro TV Telemedienanbieter Beteiligung an Fernsehveranstaltern Z: Zwischengesellschaften ausgeklammert Abbildung III – 40: Verflechtungen der der heiße draht Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG und der 1‑2‑3.tv GmbH Stand: 11/2009 Channel, beteiligt und hält 39,96 % der Anteile an der Sky Deutschland AG. Bei der Sky Deutsch land AG handelt es sich um die Muttergesellschaft der Sky Fernsehen GmbH & Co. KG, welche in Deutschland 16 digitale Pay‑TV-Programme und einen frei empfangbaren Promotion-Kanal ver anstaltet. Über die 4,88 %ige Beteiligung an der tmc Content Group AG besteht eine Verflechtung der Sky Deutschland AG mit einem Telemedien-Anbieter. Die tmc Content Group AG betreibt mit Blue Movie und redXclub zwei Pay-per-View-Dienste mit dem Schwerpunkt Erotik. Ferner hält sie 100 % der Anteile an der tmc Content Group GmbH, der Veranstalterin der Fernsehspartenpro gramme beate-uhse.tv und LUST PUR. Die Verlagsgesellschaft Madsack GmbH & Co. KG (Madsack) hält 24,9 % der Anteile an der der heiße draht Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, die den Telemediendienst DHD24.tv betreibt. Bei DHD24.tv werden seit 2006 täglich Kleinanzeigen, Grüße und Internetvideos gesendet, die über das Internetportal www.dhd24.com online eingestellt werden können. DHD24.tv wird digital über Satellit und als Live-Stream im Internet verbreitet. Madsack ist ferner an der Veranstalterin des Fernsehvollprogramms Timm beteiligt. Ebenso wie Madsack ist die Beteiligungsgesellschaft Wellington Partners sowohl an einem Fernsehveranstalter als auch an einem Telemediendienst beteiligt. Wellington Partners hält über Zwischengesellschaften 20,34 % der Anteile an der 1‑2‑3.tv GmbH, die den Teleshopping-Kanal 1‑2‑3.tv betreibt. Anders als die „klassischen“ Teleshopping-Sender QVC, HSE24 und Channel21 ist 1‑2‑3.tv wie Juwelo TV als Auktionskanal konzipiert. Die Beteiligungsgesellschaft ist ebenfalls über Zwischengesellschaften mit 61,14 % der Anteile an der Questico AG, der Veranstalterin der Fernsehprogramme Astro TV und Kosmica, beteiligt. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 239 Sender Programmfenster technische Reichweite Nettoumsatz in Mio. Euro 2006 2007 2008 1‑2‑3.tv Channel21 HSE24 QVC sonnenklar.TV – – – Hamburg 1 9Live, augsburg.tv, Das Vierte, Potsdam TV 24,8 Mio. HH (Satellit, Kabel) 35 Mio. HH (Satellit, Kabel) 36,1 Mio. HH (Satellit, Kabel) 38 Mio. HH (Satellit, Kabel) 30,9 Mio. HH (Satellit, Kabel) 67,0 98,0 286,0 674,0 122¹⁾ 77,6 83,0 320,0 634,0 161²⁾ 87,6 92,0 352,0 654,0 164³⁾ 1.247,0 1.275,6 1.349,6 S 1) Der Nettoumsatz bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2005/2006. 2) Der Nettoumsatz bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2006/2007. 3) Der Nettoumsatz bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2007/2008. Tabelle III – 65: Umsätze ausgewählter Teleshopping-Anbieter Quelle: Unternehmensangaben Wie die Abbildung III – 37 bis III – 40 zeigen, sind einige Teleshopping-Kanäle mit bundesweiten privaten Fernsehveranstaltern verflochten. Teleshopping bietet den Fernsehveranstaltern durch Umsatzbeteiligungen und Provisionen eine alternative Erlösquelle zu Werbeeinnahmen. Seit dem Start der ersten Teleshopping-Angebote in Deutschland vor 14 Jahren hat sich Teleshopping zu einem massentauglichen Vertriebskanal entwickelt.808 Seit Mitte der 1990er Jahre verzeichnet der Teleshoppingmarkt ein rapides Wachstum. Nachdem im Jahr 2005 erstmals ein Nettoumsatz von einer Milliarde Euro erreicht wurde, hat der Teleshoppingmarkt nunmehr seine Reifephase, die durch ein moderates Wachstum geprägt ist, erreicht.809 Die Teleshopping-Sender 1‑2‑3.tv, Channel21, HSE24, QVC und sonnenklar.TV erzielten 2008 insgesamt einen Nettoumsatz von über 1,3 Mrd. Euro (siehe Tabelle III – 65). Das Marktforschungsunternehmen Goldmedia geht in seiner Studie „TV Shopping in Western Europe“ von einem weiteren Marktwachstum sowie der Etablierung neuer Anbieter aus und prognostiziert unter der Voraussetzung einer stabilen konjunkturellen Entwick lung ein Umsatzvolumen von 1,6 Mrd. Euro für das Jahr 2012.810 In den vergangenen Jahren wurden die Teleshopping-Kanäle zu so genannten Multichannels ausgebaut. Über die Online-Plattformen der Teleshopping-Anbieter können neben den LiveStreams der Sendungen zusätzliche Produktvideos (Video-Podcasts) abgerufen werden, in denen die Produkte detailliert erklärt werden. Die Online-Plattformen bieten des Weiteren den Vorteil, dass, im Gegensatz zu den Sendungen im Fernsehen, wo nur einzelne Produkte vorgestellt werden, hier auch ergänzende Artikel präsentiert werden können.811 2.1.6.4 Fazit Aufgrund der Abgrenzungsproblematik der Begriffe „Teledienst“ und „Mediendienst“ wurde mit dem Inkrafttreten des Telemediengesetzes (TMG) der neue Begriff der Telemedien eingeführt, der seither die beiden Begriffe vereinigt. Unter Telemedien sind laut § 1 Abs. 1 Satz 1 TMG „alle elek tronischen Informations- und Kommunikationsdienste, soweit sie nicht Telekommunikationsdienste nach § 3 Nr. 24 des Telekommunikationsgesetzes sind, die ganz in der Übertragung von Signalen über Telekommunikationsnetze bestehen oder telekommunikationsgestützte Dienste nach § 3 Nr. 25 des Telekommunikationsgesetzes oder Rundfunk nach Satz 1 und 2 sind“, zu verstehen. 808 809 810 811 Pressemiteilung der Goldmedia GmbH, Teleshopping in Deutschland, Auf Augenhöhe mit Fernsehwerbung und Pay‑TV, 23. 09. 2008. Infosat Nr. 252, 2009, S. 26. Pressemiteilung der Goldmedia GmbH (siehe Fn. 808). Werben und Verkaufen vom 06. 08. 2009. Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 240 Im Hinblick auf ihre generell geringere Meinungsbildungsrelevanz im Vergleich zum Rundfunk sind Telemedien medienkonzentrationsrechtlich als eher unbedeutend einzustufen; im Einzelfall kann sich jedoch ergeben, dass der potenzielle Meinungseinfluss eines solchen Angebots nur graduell hinter demjenigen eines bundesweiten Fernsehprogramms zurückbleibt. Über die klassischen Fernseh-Distributionswege Kabel, Satellit und Terrestrik werden mittler weile eine Vielzahl von Telemedien verbreitet. Die systematische Erfassung der Angebote und ihrer Gesellschafter wird jedoch dadurch erschwert, dass Telemedien zulassungs- und anmeldefrei sind. Beteiligungen von Veranstaltern von bundesweitem privatem Fernsehen im Bereich der Tele medien sind derzeit überschaubar. Nachdem sich die RTL Group von ihren Beteiligungen an Tele medien getrennt bzw. das Angebot eingestellt hat, ist mit der ProSiebenSat.1 Media AG nur noch eine der beiden großen Veranstaltergruppen im bundesweiten privaten Free‑TV an Telemedien beteiligt. 2.2 Vor- und nachgelagerte Märkte 2.2.1 Programmrechte Die Wertschöpfungskette im Fernsehbereich lässt sich in drei Stufen gliedern: Inhaltserstellung, Programmveranstaltung und Distribution. Der Bereich der Inhaltserstellung umfasst die TV‑Pro duktion. Hierunter fällt der Bereich der Konzeption und der Herstellung von audiovisuellen Inhalten sowie der nationale und internationale Handel mit Rechten an bereits gefertigten Inhalten (Rechte handel). Das Gebot der Vielfaltssicherung erfordert es auch, die vertikale Verflechtung zwischen den Marktteilnehmern auf den einzelnen Verwertungsstufen einzubeziehen.812 Die Integration von Rundfunkveranstaltern mit Produktionsfirmen, Berechtigten an Sendeformaten oder Inhabern von Film- und Sportübertragungsrechten kann eine Bedrohung der Meinungsvielfalt darstellen. Zugang zu Sendeformaten oder ‑inhalten ist für Rundfunkveranstalter aufgrund der Relevanz des Pro gramminhaltes für den Erfolg des ausgestrahlten Rundfunkprogramms von marktentscheidender Bedeutung. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass sich die öffentliche Meinungsbildung nicht nur auf „Nachrichtensendungen, politische Kommentare, Sendereihen über politische Probleme der Gegenwart, Vergangenheit oder Zukunft“ beschränkt, sondern „jedes Rundfunkprogramm durch die Auswahl und Gestaltung der Sendungen eine gewisse Tendenz haben (wird)“.813 Dazu zählen auch Filme, Fernsehspiele, musikalische Darbietungen und Unterhaltungssendungen.814 Demnach haben neben Nachrichten- und Informationssendungen auch Unterhaltungsprogramme, Sportund Kinderprogramme meinungsbildenden Charakter. Durch neue Verbreitungstechniken und durch die insbesondere infolge der Digitalisierung weg fallende Limitierung von Sendefrequenzen und deshalb steigende Anzahl von Fernsehsendern ist die Bedeutung der Inhaltserstellung („Content-Angebot“) weiter gewachsen. Der Fernseh-Produk tionsmarkt ist aufgrund zahlreicher Besonderheiten, die in der Natur des Produktes Fernsehsen dung liegen, komplexer als übliche Marktstrukturen. Zum einen ist die Nachfrage der Konsumen ten bei kreativen Produkten schwer prognostizierbar, da sich die Vorlieben einer so heterogenen Konsumentengruppe wie dem Fernsehpublikum kaum voraussagen lassen. Dieses hohe Vermark tungsrisiko versuchen die TV‑Sender durch ein breites Repertoire an Angeboten zu kompensie 812 813 814 BVerfGE 95, S. 163 (173). BVerfGE 12, S. 205 (260). BVerfGE 73, S. 118 (152). Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 241 ren.815 Zum anderen ist die TV‑Produktion zeitlich in wesentlich geringerem Maße flexibel als andere Produktionskategorien: Die Übertragung eines Fußballspiels oder die Produktion einer Live-Show hat nur eine äußerst knappe Zeitspanne der möglichen Verwertung. Das Maß an Unsicherheit und die starke Zeitsensibilität der Produktionen bedingen schließlich eine strukturelle Überpro duktion von neuen Sendungen, um die Gefahr eines Misserfolges abzumildern.816 2.2.1.1 Rechte an fiktionalen Programmen Unter den Begriff der fiktionalen Unterhaltung fallen sowohl für die Kinoausstrahlung produzierte und in Fernsehprogrammen nachverwertete Kinofilme (Spielfilme) als auch Fernsehproduktionen, die ausschließlich und speziell für die Verwendung in Fernsehprogrammen produziert werden (Fernsehfilme, TV‑Movies, Serien). Eine weitere Segmentierung kann z. B. nach verschiedenen Pro grammgenres (Action, Krimi, Science Fiction etc.), erwarteter Zuschauerattraktivität (Premium-Filme) oder nach den Stufen der Verwertungskette (Erstausstrahlung, Wiederholung) oder dem Modus der Verbreitung (Free‑TV, Pay‑TV) erfolgen. 2.2.1.1.1 Bedeutung fiktionaler Programme für die Fernsehveranstaltung Eine Gegenüberstellung von Spartenangebot und Spartennutzung zeigt, dass Programme der Sparten Unterhaltung und Fiction stark genutzt werden (siehe Tabelle III – 66). Im Vergleich zum Jahr 2001 ist das Gesamtangebot in den Bereichen Fiction und Unterhaltung jedoch zurückgegan gen. Der Bereich Information ist der einzige Bereich, der im Gesamtangebot zugenommen hat (46 % im Jahr 2007 gegenüber 40 % im Jahr 2001). Auch in der Gesamtnutzung steht der Bereich Information an erster Stelle (35 %).817 Der Anteil fiktionaler Programme am Gesamtangebot beträgt 24 %, fiktionale Angebote werden aber mit einem Anteil von 33 % an der Gesamtnutzung über proportional genutzt. Ebenso verhält es sich im Bereich Unterhaltung, in dem das Gesamtangebot bei 9 %, die Gesamtnutzung aber bei 15 % liegt. Betrachtet man den Anteil von Fiction-Programmen am Gesamtprogramm der zuschauer stärksten privaten Vollprogramme sowie der öffentlich-rechtlichen Anstalten, zeigt sich, dass der Anteil von Fiction am Gesamtprogramm bei den meisten privaten Veranstaltern seit 1997 bis zum Sparte Information Sport Unterhaltung Fiction Werbung Sonstiges 2001 Angebot 2007 2008 2001 Nutzung 2007 2008 2007 Index¹⁾ 2008 40 8 11 27 9 5 46 7 9 24 9 4 46 7 8 25 9 4 29 7 14 38 9 3 35 6 15 33 8 3 35 8 14 32 8 3 77 83 166 135 85 74 77 102 168 127 86 76 Mo. bis So., 03.00 Uhr bis 03.00 Uhr, BRD gesamt, Zuschauer ab drei Jahren; Basis 2001: 20 Programme: Das Erste/ARD, ZDF, acht Dritte Programme, 3sat, RTL, Sat.1, ProSieben, kabel eins, RTL II, VOX, Super RTL, DSF, Eurosport; Basis ab 2007: 20 Programme: Das Erste/ARD, ZDF, sieben Dritte Programme, 3sat, RTL, Sat.1, ProSieben, kabel eins, RTL II, VOX, Super RTL, DSF, Eurosport, N24. 1) Nutzung zu Angebot, Angebot = 100 Tabelle III – 66: Spartenangebot und Spartennutzung im Fernsehen 2001 und 2007, 2008 (in Prozent) Quelle: Maria Gerhards/ Walter Klingler, Sparten- und Formattrends im deutschen Fernsehen, Media Perspektiven 2009, S. 662 (664), dort zitierte Quelle: AGF/GfK, pc#tv, Fernsehpanel (D+EU) 815 816 817 Christian Zabel, Wettbewerb im deutschen TV‑Produktionssektor, 2009, S. 41. Christian Zabel (siehe Fn. 815), S. 104. Der Zuwachs im Bereich Information ist vorerst der vermehrten Ausstrahlung so genannter Infotainment-Formate geschuldet, vgl. Kapitel III 2.2.1.4. Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 242 Sender 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 RTL Sat.1 ProSieben ARD/Das Erste ZDF 33,7 40,6 50,5 25,7 30,0 33,1 39,8 50,4 27,2 26,6 29,1 37,8 50,0 27,7 27,7 27,6 35,6 43,5 27,3 27,2 30,5 30,5 47,7 27,3 23,1 32,2 28,6 47,2 28,3 27,5 31,0 25,1 43,5 26,7 25,7 27,0 24,6 32,6 28,5 26,7 24,7 23,1 27,0 28,7 26,7 23,8 24,1 28,7 32,2 30,5 24,8 27,3 32,1 34,7 28,6 24,4 26,0 29,1 36,1 28,0 25,0 30,7 37,5 35,4 26,9 Tabelle III – 67: Anteil von fiktionalem Programm am Gesamtprogramm (in Prozent) Quelle: Media Perspektiven Basisdaten 2005; Udo-Michael Krüger/ Thomas Zapf-Schramm, Sparten, Sendungsformen und Inhalte im deutschen Fernsehangebot, Media Perspektiven 2006, S. 201; dieselben, Politikthematisierung und Alltags kultivierung im Infoangebot, Media Perspektiven 2009, S. 201 Sender RTL RTL II VOX Sat.1 ProSieben kabel eins ARD ZDF 2004 Spielfilme 2005 2006 2007 2004 1,2 16,2 12,3 5,3 16,6 20,3 14,1 6,4 2,2 11,9 12,4 2,0 13,5 14,3 13,4 6,4 3,6 12,1 12,0 2,9 17,5 13,1 13,0 7,1 1,7 5,0 2,2 3,3 2,2 1,7 6,8 6,1 2,9 10,4 13,3 2,8 13,9 14,8 12,8 9,5 Fernsehfilme 2005 2006 0,8 4,5 2,6 4,5 3,6 1,8 7,8 7,1 – 1,7 1,2 2,3 4,8 2,0 10,4 5,6 2007 2004 1,6 2,2 – 1,8 1,4 1,7 10,0 5,5 23,0 24,1 31,2 21,6 15,1 38,5 15,8 18,9 Fernsehserien 2005 2006 13,3 4,7 25,0 18,8 15,0 20,4 12,1 13,7 16,0 2,0 19,6 13,8 7,9 17,8 11,4 8,6 2007 23,2 10,3 23,2 17,9 8,7 1,7 7,7 11,7 Tabelle III – 68: Formate der fiktionalen Fernsehunterhaltung (in Prozent) Quelle: ALM Programmbericht 2005, 2006, 2007 und 2008, Stichproben: zwei Kalenderwochen pro Jahr, 03:00 Uhr bis 03:00 Uhr Jahr 2007 kontinuierlich gesunken ist. Im Jahr 2008 zeichnet sich bei RTL, Sat.1 und ProSieben jedoch ein Anstieg des Fiction-Anteils gegenüber dem Vorjahr ab. Insbesondere ProSieben hat den Fiction-Anteil von 29,1 % auf 37,5 % gesteigert. Bei den öffentlich-rechtlichen Programmen ist der Trend gegenläufig gewesen; für das Jahr 2008 zeichnet sich ein geringer Rückgang ab (vgl. Tabelle III – 67). Innerhalb des Bereichs fiktionaler Fernsehunterhaltung dominieren bei den privaten Veranstal tern Serien, gefolgt von Spielfilmen. Fernsehfilme machen lediglich einen geringeren Anteil am Gesamtprogramm aus. Bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten gibt es insgesamt den größten Anteil an Fernsehfilmen innerhalb der gesendeten fiktionalen Unterhaltung. Unter den frei empfangbaren privaten Sendern haben sich mit Tele 5 und Das Vierte zwei Sender als reine Spielfilmsender positioniert und erzielen Zuschaueranteile zwischen 0,5 und 0,7 %. Tele 5 kann auf die Programmrechte der Tele München Gruppe zurückgreifen. Bis Juni 2008 wurde Das Vierte noch von der NBC Universal International GmbH veranstaltet, die über Zwischengesell schaften mehrheitlich von der NBC Universal, Inc. gehalten wurde und damit auch exklusiven Zugang zu der Rechtebibliothek ihrer amerikanischen Muttergesellschaft hatte. Die Veranstalterin wurde nun jedoch von der Mini Movie International Channel S. a. r. l. erworben.818 Der exklusive Zugang zu attraktiven Programmrechten ist insbesondere für die Veranstaltung von digitalem Pay‑TV eine entscheidende Voraussetzung, um im Wettbewerb mit anderen An bietern, vor allem mit frei empfangbaren TV‑Programmen, bestehen zu können. Auf der Plattform 818 Beschluss der KEK vom 19. 08. 2008 i. S. NBC Universal, Az.: KEK 506. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 243 von Sky Deutschland widmen sich 29 Programme dem Bereich Fiction und Unterhaltung.819 Die Preise für Pay‑TV-Rechte an Filmproduktionen großer Hollywoodstudios, insbesondere beim Ab schluss von Output-Deals, werden üblicherweise in Relation zur Abonnentenzahl festgelegt.820 Sie beinhalten häufig die Garantie einer Mindestzahl von Abonnenten. Beim Verkauf an etablierte Pay‑TV-Anbieter mit einer großen Abonnentenbasis können die Studios daher in der Regel höhere Preise erzielen als beim Verkauf an einen Newcomer. Hierdurch kann der Markteintritt für poten zielle Wettbewerber erschwert werden.821 2.2.1.1.2 Produktionsformen Fernsehsendungen können von den Programmveranstaltern ganz oder in Teilen selbst (Eigenoder Koproduktionen) hergestellt oder über den Markt (Auftrags- oder Kaufproduktionen) be zogen werden. Dabei bestehen mehrere abgestufte Formen vom so genannten Make or Buy: Zum Beispiel durch die Auslagerung von ehemals internen Prozessen oder durch die Eingliederung einer Marktproduktion in das Unternehmen. Eigenproduktion Als Eigenproduktion gelten die Sendungen/Programmteile, die unternehmensintern im Sender hergestellt werden. Im fiktionalen Bereich hat die Inhouse-Produktion an Bedeutung verloren. Abgesehen von der Produktion von Nachrichten (insbesondere bei den öffentlich-rechtlichen Sendern) sind meist nur aktuelle Informationssendungen Eigenproduktionen.822 Auftragsproduktion Als Auftragsproduktion gilt, wenn ein Fernsehsender einen rechtlich und wirtschaftlich unabhän gigen Produzenten mit der Herstellung einer Sendung beauftragt. Als „unechte“ Auftragsproduk tionen zählen auch die Produktionsformen, die zwar außerhalb des Unternehmens (des Fernseh veranstalters), aber noch innerhalb des Konzernzusammenhangs, etwa von einem wirtschaftlich abhängigen Produktionsunternehmen, hergestellt werden. Zwar erfordert die Vergabe einer Pro duktion an einen konzerneigenen Produzenten mehr Abstimmung als die Eigenproduktion inner halb eines Senders, aus medienkonzentrationsrechtlichen Gesichtspunkten ist diese Differenzie rung jedoch vernachlässigbar, da in beiden Fällen der Inhalt maßgeblich von einer Einheit, nämlich dem Fernsehveranstalter, beeinflusst wird. Bei der Ausführung einer Auftragsproduktion übernimmt in Deutschland in der Regel der Fern sehveranstalter den Großteil der Produktionskosten. Dies hat zur Folge, dass die sekundären Rechte in Deutschland, im Gegensatz zu anderen Ländern, in der Regel bei den Fernsehveranstaltern liegen. In den USA oder in Frankreich dagegen übernehmen die auftraggebenden Rundfunksen der die Produktionskosten nur anteilig, dafür fallen die Rechte an den Produktionen nach einer gewissen Zeit wieder an den Produzenten zurück. Bei dieser Form der Auftragsproduktion mit Eigenanteil werden die Rechte aufgeteilt: Der Produzent kann die Rechte zur Refinanzierung der 819 820 821 822 Ohne Kinder- und Musikprogramme handelt es sich hierbei um die Programme Sat.1 Comedy, AXN, TNT Film, kabel eins classics, Kinowelt TV, Kinowelt TV Premium, Romance TV, Cartoon Network, RTL Living, e.clips – Der Entertainment kanal, ANIMAX, Sky Krimi, RTL Crime, 13th Street, Sci‑Fi Channel, Fox Channel, TNT Serie, Passion, Heimatkanal, beateuhse.tv, Sky Cinema, Sky Cinema +1, Sky Cinema +24, Sky Action, Sky Comedy, Sky Emotion, Sky Nostalgie, Sky Cinema Hits, MGM und Sky Cinema HD. Bis auf die Sky-eigenen Programme überschneidet sich das Angebot weitgehend mit den Angeboten anderer Plattformbetreiber, die dazubuchbare Pakete anbieten (Kabel Deutschland Vertrieb & Service GmbH & Co. KG, PrimaCom AG, Tele Columbus GmbH, Unitymedia – Unitymedia NRW GmbH und Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG). Jahresbericht Premiere AG 2008, S. 37. Entscheidung der EU‑Kommission vom 02. 04. 2003, COMP/M. 2876 – Newscorp/ Telepiù, Rn. 186. Christian Zabel (siehe Fn. 815), S. 59. Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 244 restlichen Produktionskosten auf dem inländischen Zweitmarkt, dem so genannten Syndikations markt, oder auf dem ausländischen Markt weiterverwerten. Als inländischer Zweitverwertungs markt kommen nach der Erstausstrahlung im Pay‑TV und/oder Free‑TV die wiederholte Fernseh ausstrahlung und die Verwertungsstufen Kino, Video/DVD sowie Online- und mobile Plattformen in Betracht. Ob die Rechte beim Produzenten verbleiben oder auf den Sender unbegrenzt oder für einen bestimmten Zeitraum übergehen oder nur für eine bestimmte Verwertungsform ein geräumt werden, unterliegt in Deutschland der Vertragsfreiheit der Geschäftspartner. Sofern aller dings eine Produktion nach dem Filmförderungsgesetz in seiner Fassung vom 06. 08. 1998 ge fördert wird, ist die Mittelvergabe an einen Rückfall der Fernsehnutzungsrechte nach spätestens sieben Jahren gekoppelt. Im Fall der klassischen Koproduktion teilen sich der Sender und die Produktionsfirma Rechte und Kosten. Kaufproduktion Eine dritte Produktionsart stellen Kaufproduktionen dar, zu denen auch die in Lizenz erworbenen Verwertungsrechte für Produktion zu rechnen sind. Insbesondere ausländische Kaufproduktionen erscheinen als Substitute für deutsche Eigen- und Koproduktionen. Dabei handelt es sich vor allem um fiktionale Stoffe wie etwa Hollywood-Blockbuster oder US‑Serien.823 Bei Pay‑TV-Sendern und kleineren Sendern (Tele 5, Das Vierte) stellt diese Lizenzware einen Großteil des Programm angebots dar. Der Markt internationaler Kaufproduktionen ist stark konzentriert. Die überwiegende Mehrheit der ausgestrahlten Kaufproduktionen stammt von den großen Hollywood-Studios. Bei Premium-Inhalten wie Kinoproduktionen haben die Studios de facto ein Monopol.824 Tabelle III – 69 zeigt den Anteil von Kaufprogrammen, Eigen-/Auftrags- und Koproduktionen bei privaten Vollprogrammen und den öffentlich-rechtlichen Programmen ARD (Das Erste) und ZDF. Bei den untersuchten frei empfangbaren Programmen ist der Anteil der Eigen-, Auftragsund Koproduktionen langfristig gestiegen. Damit nehmen Verflechtungen zwischen Fernsehpro duzenten und Fernsehveranstaltern für die Beurteilung der Medienkonzentration an Bedeutung zu, der Handel mit Programmrechten, also die Ausstrahlung von Kaufproduktionen, verliert da gegen überwiegend im langfristigen Vergleich an Bedeutung. Bei den zuschaueranteilsstärksten Sendern (ARD, ZDF, RTL und Sat.1) lag der Anteil an Kaufproduktionen im Jahr 2007 nur noch zwischen 8,8 % (RTL) und 15,8 % (ARD). Allein kabel eins verzeichnet seit 1997 einen Zuwachs an Kaufproduktionen. Im Bereich von Pay‑TV oder Pay-per-View-Diensten sind Kaufproduktionen weiterhin der Hauptbestandteil des gesendeten Programms.825 Sender RTL 1997 1999 2001 2002 2004 2005 2006 2007 Kaufproduktionen Eigen-/Auftrags- und Koproduktionen kurzfristige Wiederholungen Trailer, Werbung, Sponsoring etc. 29,0 19,0 14,9 14,9 10,5 8,3 8,6 8,8 34,2 42,0 40,4 41,2 45,8 45,7 40,1 39,9 18,4 19,2 22,3 19,2 18,5 19,9 23,9 25,4 18,4 19,8 22,4 24,7 25,2 26,1 27,4 26,0 Tabelle III – 69: Zusammensetzung des Programms nach Produktionsformen (in Prozent) Ý Quelle: ALM Programmberichte 1998/99, 2000/2001, 2005, 2006, 2007, 2008, ALM Jahrbuch 2003, Stichproben: zwei Kalenderwochen pro Jahr, 03:00 Uhr bis 03:00 Uhr 823 824 825 Christian Zabel (siehe Fn. 815), S. 209. Christian Zabel (siehe Fn. 815), S. 209. Im Jahr 2008 beliefen sich die Anschaffungskosten für Filmlizenzen bei der Premiere AG auf 153 Mio. Euro, Geschäfts bericht der Premiere AG 2008, S. 51. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 245 Ý Sender Kaufproduktionen Eigen-/Auftrags- und Koproduktionen kurzfristige Wiederholungen Trailer, Werbung, Sponsoring etc. RTL II 1997 1999 2001 2002 2004 2005 2006 2007 43,8 50,8 49,2 50,5 36,1 35,8 37,8 40,3 10,0 11,1 14,9 14,0 22,0 21,2 18,8 19,0 28,2 17,1 11,7 15,3 18,6 17,0 16,0 13,7 18,0 21,0 24,2 20,2 23,3 26,0 27,4 27,0 VOX 1997 1999 2001 2002 2004 2005 2006 2007 28,3 34,7 28,9 32,0 34,4 33,9 25,2 25,5 11,6 11,4 14,8 12,8 14,8 13,2 17,4 26,1 24,6 28,3 27,7 23,6 20,5 22,4 28,8 25,8 35,5 25,6 28,6 31,6 30,3 30,5 28,6 24,6 Sat.1 1997 1999 2001 2002 2004 2005 2006 2007 25,4 22,4 15,7 15,6 12,7 6,9 7,9 11,1 38,6 40,6 44,9 44,4 48,4 54,6 52,3 59,1 17,4 17,5 13,1 14,1 12,9 13,5 13,6 7,5 18,6 19,5 26,3 25,9 26,0 25,0 26,2 22,3 ProSieben 1997 1999 2001 2002 2004 2005 2006 2007 47,2 38,0 37,0 33,0 22,0 19,9 20,2 23,0 10,7 19,6 21,0 25,2 30,7 33,6 32,8 35,5 22,2 21,5 23,8 23,3 27,1 26,8 26,1 20,2 19,9 20,9 18,2 18,5 20,2 19,7 20,9 21,5 kabel eins 1999 2001 2002 2004 2005 2006 2007 49,3 44,1 44,1 52,3 48,6 51,5 49,2 4,8 7,0 5,7 6,3 12,4 12,6 16,2 26,6 23,6 24,9 15,0 13,6 10,6 10,2 19,3 25,1 25,3 26,4 25,4 25,3 24,4 ARD 1997 1999 2001 2002 2004 2005 2006 2007 20,5 18,0 19,2 16,6 18,3 15,9 14,2 15,8 63,1 66,9 62,5 67,6 64,1 67,9 69,2 65,7 12,4 10,8 12,9 11,7 11,5 10,5 11,0 13,3 4,0 4,3 5,4 4,1 6,1 5,7 5,6 5,2 ZDF 1997 1999 2001 2002 2004 2005 2006 2007 17,9 15,8 11,0 16,1 14,3 14,0 12,9 12,8 62,3 68,4 71,2 67,9 70,1 70,9 70,2 71,9 14,2 10,4 12,5 11,4 10,2 10,1 12,0 10,6 5,6 5,4 5,3 4,6 5,4 5,0 4,9 4,7 Tabelle III – 69: Zusammensetzung des Programms nach Produktionsformen (in Prozent) Quelle: ALM Programmberichte 1998/99, 2000/2001, 2005, 2006, 2007, 2008, ALM Jahrbuch 2003, Stichproben: zwei Kalenderwochen pro Jahr, 03:00 Uhr bis 03:00 Uhr 246 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 2.2.1.1.3 Produktionsmarkt Der Produktionsmarkt ist durch eine Vielzahl von Anbietern geprägt. 2006 gab es in der Bundes republik 676 aktive Produktionsunternehmen.826 Die mit wenigen Ausnahmen kleinteilig geprägte Branche sieht sich einem intensiven Wettbewerb ausgesetzt. Seit dem im Jahr 2003 erreichten Höchstwert mit 808 aktiven Produktionsunternehmen wurden fortgesetzt Unternehmen geschlos sen. Der Markt befindet sich damit in einem anhaltenden Prozess der Konsolidierung.827 Die Nach frage nach Auftragsproduktionen bleibt dagegen insgesamt stabil. Mit Abnahme der aktiven Betriebe steigt gleichzeitig das durchschnittliche Produktionsvolumen des einzelnen Betriebs. Der statistische Durchschnittsbetrieb produzierte 2006 den Höchstwert von 1.062 Minuten.828 Umsatzzahlen zum Gesamtmarkt der Produktion oder speziell der Produktion im Fiction-Bereich liegen nicht vor. Auch veröffentlichen einige bedeutende Produktionsunternehmen wie etwa die UFA-Gruppe nicht ihre Umsätze. Marktuntersuchungen zeigen jedoch, dass die RTL Group im Bereich der TV‑Produktion eine Spitzenposition einnimmt.829 Mit einem geschätzten Umsatz von ca. 320 Mio. Euro wird die ihr zuzurechnende UFA-Gruppe als führendes TV‑Produktionsunter nehmen in Deutschland eingestuft.830 Produktionsunternehmen einer vergleichbaren Größenord nung sind die Tochterunternehmen der öffentlich-rechtlichen Anstalten, Bavaria und Studio Ham burg, sowie die Constantin Film AG. Der Abstand zu den nachfolgenden Wettbewerbern ist erheblich. Misst man den Konzentrationsgrad in der Produktionsbranche anhand des Produktions volumens, bleibt die UFA-Group weiterhin marktführend (siehe Tabelle III – 70). Sie erzielte im Jahr 2006 einen Anteil am gesamten Produktionsvolumen von 14,2 %. Es folgten mit deutlichem Ab stand MME Moviement (8,0 %) und die Janus-Gruppe (5,5 %). Die umsatzstarken öffentlich-recht lichen Anstalten fallen, am Produktionsvolumen gemessen, in der Rangliste zurück, gehören jedoch weiterhin zu der Spitzengruppe der zehn größten Produktionsunternehmen. Die anhand des Produktionsvolumens gewonnenen Ergebnisse sind nicht mit einer anhand von Umsatzzahlen ermittelten Marktstruktur vergleichbar, da nicht zwingend ein Zusammenhang zwischen Umsatzhöhe und Produktionsvolumen bestehen muss. So ist der Produktionsaufwand für eine halbstündige Fiction-Produktion höher als der Aufwand für eine ebenso lange Talkpro duktion. Genauso gelten Daily Soaps als vergleichsweise günstig in der Produktion, bewirken aber ein hohes Produktionsvolumen. Eine Übersicht über die Umsätze der TV‑Produktionsunternehmen und den Anteil am Gesamt produktionsvolumen gibt Tabelle III – 70. Dabei wird nicht nach Genres des produzierten Programms unterschieden. Neben den größten Produktionsgruppen, die schwerpunktmäßig fiktionales Pro gramm produzieren, werden auch Produzenten von nichtfiktionalem Unterhaltungsprogramm (z. B. Endemol, Brainpool) und von Informationsformaten (Spiegel TV) aufgeführt. Der Produktionsmarkt wird maßgeblich durch die Gruppe mit den höchsten Anteilen an der Gesamtproduktion bestimmt. Die zehn größten Unternehmen stellten 2006 knapp über die Hälfte (51,2 %) des Volumens der insgesamt beauftragten Produktionen her, die drei größten Unter nehmen etwas mehr als ein Viertel. Die sich abzeichnende Marktkonsolidierung macht sich auch durch die zunehmende Marktdominanz der führenden Produktionsunternehmen bemerkbar. 826 827 828 829 830 Ulrich Pätzold/Horst Röper, Fernsehproduktionsmarkt in Deutschland 2005 und 2006, Media Perspektiven, 2009, S. 125 (126). Werben&Verkaufen, „Lieber im Orchester als in einer kleinen Band“, 13/2007. Ulrich Pätzold/Horst Röper (siehe Fn. 826), S. 125 (126). Die EU‑Kommission hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 2002 ihren Marktanteil im Bereich der TV‑Produktion auf zwischen 5 % und 15 % geschätzt, Europäische Kommission, Entscheidung vom 29. 06. 2002 in der Sache COMP/M.1958 – Bertelsmann/GBL/Pearson TV. Jahresbericht der MME Moviement 2008, S. 17. „K1 Reportage“ (kabel eins); „Die Kochprofis“ (RTL II); „Achtung Kontrolle!“ (kabel eins); „Deine Chance“ (ProSieben); „Abenteuer Auto“ (kabel eins); „Abenteuer Leben“ (kabel eins); „We Are family – So lebt Deutschland“ (ProSieben); „Liebe in anderen Umständen“ (Sat.1) k. A. 93,4 k. A.¹⁾ 2006 38,0 56,67²⁾ k. A.¹⁾ 2007 k. A. 87,0³⁾ k. A.¹⁾ 5,5 % 8,0 % 14,2 % Ý Anteil am Gesamt produktions volumen 2008 2006 Umsatz in Mio. Euro Quelle: Unternehmensangaben Tabelle III – 70: Produktionsunternehmen Geschäftsjahr vom 1. Februar bis zum 31. Januar des Folgejahres. 5) Geschätzte Angaben, Europäische Audiovisuelle Informationsstelle, Jahrbuch 2008, Band 1, S. 70. 6) Der Umsatz wird nicht gesondert ausgewiesen. 7) Der Umsatz der Spiegel TV GmbH wird nicht einzeln ausgewiesen, sondern ist Teil des Gesamtumsatzes der Spiegel-Gruppe. 8) Handelsblatt Online vom 05. 09. 2007. 9) Tagesspiegel vom 11. 07. 2008. 10) Wirtschaftswoche vom 05. 09. 2009. 11) Der Umsatz von Granada wird nicht einzeln ausgewiesen, sondern ist Teil des Gesamtumsatzes der ITV plc. 12) Der Umsatz der Schwartzkopff TV GmbH & Co. KG wird nicht einzeln ausgewiesen, sondern ist vollkonsolidiert im Konzernumsatz. Janus TV GmbH; Janus Entertainment GmbH; Janus Film GmbH Janus-Gruppe (Andreas Richter (51 %), Helmut Kastner (24,5 %), Franz Solfrank (25 %)) „Zuhause im Glück“ (RTL II); „Verbotene Liebe“ (ARD); „Unter Uns“ (RTL); „Gute Zeiten – schlechte Zeiten“ (RTL); „Alles was zählt“ (RTL); „Bianca – Wege zum Glück“ (ZDF); „Alisa – Folge Deinem Herzen“ (ZDF) „Unser Charlie“ (ZDF); „SOKO Leipzig“ (ZDF); „Bella Block“ (ZDF); „Der Tunnel“ (Sat.1); „Deutschland sucht den Superstar“ (RTL); „Das Quiz mit Jörg Pilawa“ (ARD); „Verliebt in Berlin“ (Sat.1); „Das Supertalent“ (RTL) „Zwei bei Kallwass“ (Sat.1); „Tatort“ (ARD); „Polizeiruf 110“ (ARD); „Richterin Barbara Salesch“ (Sat.1); „Das Jugend gericht“ (RTL); „Das Familiengericht“ (RTL); „Einsatz in 4 Wänden“ (RTL); „Niedrig und Kuhnt“ (Sat.1); „Das Quiz mit Jörg Pilawa“ (ARD) in Koproduktion mit Grundy Light Entertainment UFA Fernsehproduktion; UFA Entertainment; Grundy UFA TV Produktion; Grundy Light Entertainment; teamWorx; Phoenix Film (51 %); Trebitsch Produktion Holding UFA-Gruppe (FremnantleMedia der RTL Group) Produktionen (Auswahl) MME Me, Myself & Eye Entertainment GmbH MME Moviement (100 %); (All3Media Deutschland GmbH (83,91 %), Streubesitz (16,09 %)) ShowNet GmbH (100 %); filmpool Film- und Fernsehproduktion GmbH (100 %); white balance GmbH (100 %); AllMedia Pictures GmbH (100 %); Grundy Light Entertainment GmbH/ White Balance GmbH GbR (49 %); Lunet Entertainment GmbH (51 %); time 2 talk Entertainment GmbH (100 %) Tochterunternehmen und Beteiligungen (Auswahl) Unternehmensgruppe (Gesellschafter) Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 247 Tochterunternehmen und Beteiligungen (Auswahl) Constantin Entertainment GmbH; Constantin Television GmbH; Olga Film GmbH (95,5 %); Moovie – The Art of Entertainment GmbH (51 %); Rat Pack Filmproduktion GmbH (51 %); Westside Filmproduktion GmbH (51 %); Polyscreen Produktionsgesellschaft für Film und Fernsehen mbH (50 %) Askania Media Filmproduktion GmbH (90 %); Bavariapool International Coproductions GmbH (50 %); Colonia Media Filmproduktions GmbH (50 %); First Entertainment GmbH (100 %); Maran Film GmbH (49 %); MotionWorks GmbH (51 %); Ottonia Media GmbH (51 %); ProSaar Medienproduktion GmbH (51 %); Rubicon Filmproduktion GmbH (90 %); Satel Film GmbH (55 %); Saxonia MediaFilmproduktions GmbH (51 %); TAG/ TRAUM Filmproduktion GmbH & Co. KG (51 %) Meta Productions GmbH (90 %) Constantin Film AG (Highlight Communications AG (97,83 %), Streubesitz (2,17 %)) Bavaria (WDR Mediagroup GmbH (33,35 %), Bavaria Filmkunst GmbH (16,67 %), LfA – Gesell schaft für Vermögensverwal tung mbH (16,67 %), SWR Holding GmbH (16,67 %), DREFA Media Holding GmbH (16,64 %)) Endemol Deutschland (Edam Acquisition B. V.: Konsortium, bestehend aus Mediacinco Cartera SL, die zu 25 % zu Mediaset SpA und zu 75 % Gestevision Telecinco S. A. gehört, Cyrte Fund II B. V., an der der Gründer von Endemol, John de Mol, mehrheitlich beteiligt ist, und GS Capital Partners VI Fund, LP von der Goldman Sachs Group.) Ý Unternehmensgruppe (Gesellschafter) „Big Brother“ (RTL II); „Der Millionendeal“ (Sat.1); „Die Wache“ (RTL), „U20-Deutschland Deine Teenies“ (ProSieben); „Domino Day“ (RTL); „Fear Factor“ (RTL); „Nur die Liebe zählt“ (Sat.1); „Wer wird Millionär“ (RTL); „Zacherl – einfach kochen“ (Pro Sieben); „Akte – Reporter decken auf“ (Sat.1); „Deal or no Deal – Die Show der Glücksspirale“ (Sat.1); „Nur die Liebe zählt“ (Sat.1) „Marienhof“ (ARD); „Sturm der Liebe“ (ARD); „Polizeiruf 110“ (ARD); „Die Rosenheim-Cops“ (ZDF); „Tatort“ (ARD); „In aller Freundschaft“ (ARD); „SOKO Stuttgart“ (ZDF); „SOKO Wien“ (ZDF) „Tigerentenclub“ (ARD); „Schloss Einstein“ (KI.KA; ARD); Inga-Lindström- und Utta-Danella-Filme „Bewegte Männer“ (Sat.1); „Rosa Roth“ (ZDF); „Hausmeister Krause“ (Sat.1); „The next Uri Geller“ (ProSieben); „Hitgiganten“ (Sat.1); „K11 – Kommissare im Einsatz“ (Sat.1); „Das Strafgericht“ (RTL); „Richter Alexander Hold“ (Sat.1); „Lenßen & Partner“ (Sat.1); „Frauentausch“ (Sat.1); „Die Lego Show“ (Sat.1); „Krupp – eine deutsch Familie“ (ZDF) Produktionen (Auswahl) 2006 2007 225,0 248,5 63,68⁵⁾ 62,74⁵⁾ k. A. 249,1 250,0 223,5⁴⁾ (2005/ (2007/ (2008/ 2006) 2008) 2009) 262,7 3,6 % 4,0 % 4,3 % Anteil am Gesamt produktions volumen 2008 2006 Umsatz in Mio. Euro 248 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten k. A.⁷⁾ k. A. k. A. k. A.¹²⁾ k. A.¹¹⁾ k. A. k. A.¹²⁾ k. A.¹¹⁾ 1,2 % 1,6 % 2,2 % 2,9 % 3,0 % 3,4 % Tabelle III – 70: Produktionsunternehmen Quelle: Unternehmensangaben Geschäftsjahr vom 1. Februar bis zum 31. Januar des Folgejahres. 5) Geschätzte Angaben, Europäische Audiovisuelle Informationsstelle, Jahrbuch 2008, Band 1, S. 70. 6) Der Umsatz wird nicht gesondert ausgewiesen. 7) Der Umsatz der Spiegel TV GmbH wird nicht einzeln ausgewiesen, sondern ist Teil des Gesamtumsatzes der Spiegel-Gruppe. 8) Handelsblatt Online vom 05. 09. 2007. 9) Tagesspiegel vom 11. 07. 2008. 10) Wirtschaftswoche vom 05. 09. 2009. 11) Der Umsatz von Granada wird nicht einzeln ausgewiesen, sondern ist Teil des Gesamtumsatzes der ITV plc. 12) Der Umsatz der Schwartzkopff TV GmbH & Co. KG wird nicht einzeln ausgewiesen, sondern ist vollkonsolidiert im Konzernumsatz. k. A.¹²⁾ k. A.¹¹⁾ „Schlag den Raab“ (ProSieben); „Stromberg“ (ProSieben); ca. 50,0 „Pastewka“ (Sat.1); „TV total“ (ProSieben); „Ladykracher“ (Sat.1); „Anke Late Night“ (Sat.1); „Dr. Psycho“ (ProSieben); „Axel!“ (Sat.1); „Mein neuer Freund“ (ProSieben); „Charlotte Roche trifft …“ (ProSieben); „RTL Promi-Boxen“ (RTL) Raab TV Produktions GmbH; Ladykracher TV Produktion GmbH; Elton TV Produktions GmbH; Princess TV GmbH; Kuttner TV GmbH; Stein TV GmbH „Das perfekte Dinner“ (VOX); „Unter Volldampf“ (VOX); „Koch Arena“ (VOX); „Goodbye Deutschland“ (VOX); „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“ (RTL); „Let’s Dance“ (RTL) k. A.⁷⁾ k. A. 2007 268,0⁸⁾ 358,0⁹⁾ 280,0¹⁰⁾ Brainpool TV GmbH (Banijay Entertainment (50 %), Eigenbesitz (50 %)) Kromschröder & Pfannenschmidt GmbH; Imago TV GmbH Granada Produktion für Film und Fernsehen GmbH (ITV plc 100 %) „Die Rettungsf lieger“ (ZDF); „Großstadtrevier“ (ZDF); „Die Gerichtsmedizinerin“ (RTL); „Doppelter Einsatz“ (RTL); „Tatort“ (ARD); „Berlin, Berlin“ (ARD); „Das Traumschiff“ (ZDF); „Expeditionen ins Tierreich“ (ARD); „Doctor’s Diary“ (RTL); „Familie Dr. Kleist“ (ARD); „Stubbe – von Fall zu Fall“ (ZDF) k. A.⁷⁾ „Britt, der Talk um eins“ (Sat.1); „Willkommen bei Carmen Nebel“ (ZDF); „Deutschland wird schwanger“ (Sat.1); „Fast Food Duell“ (Kabel1); „Beste Freunde“ (WDR); „Weihnachten mit Marianne und Michael“ (ZDF) Cinecentrum; Polyphon Studio Hamburg (NDR) „Wie schlau ist Deutschland“ (ZDF); „Magazin“ (RTL); „Reportage“ (Sat.1); „Special“ (VOX); „Extra“ (VOX); „Themenabend“ (VOX); „VOX-Nachrichten“ (VOX); „Johannes B. Kerner“ (ZDF); „Neger, Neger, Schornstein feger“ (ZDF); „Der Mann im Strom“ (NDR) k. A.⁶⁾ 2006 Anteil am Gesamt produktions volumen 2008 2006 Umsatz in Mio. Euro Schwartzkopff TV GmbH & Co. KG (Axel Springer AG) Spiegel TV Media GmbH; Spiegel TV Produktion GmbH; Spiegel TV Infotainment GmbH & Co.; Aspekt Telefilm-Produktion (70 %) Spiegel TV GmbH (Spiegel-Verlag) „Anna & die Liebe“ (Sat.1); „Schmetterlinge im Bauch“ Producers at work (67 %); Berliner Pool TV Produktionsgesellschaft mbH (Sat.1); „Dr. Molly und Karl“ (Sat.1); „Plötzlich Papa“ (Sat.1); „R. I. S.“ (Sat.1) (50 %); RedSevenEntertainment GmbH ProSiebenSat.1 Produktionen (Auswahl) Tochterunternehmen und Beteiligungen (Auswahl) Unternehmensgruppe (Gesellschafter) Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 249 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 250 Produktions unternehmen 1998 1999 die drei größten die fünf größten die zehn größten 21,6 32,6 47,5 23,8 33,9 48,6 Anteil am gesamten Produktionsvolumen in % 2000 2001 2002 2003 2004 28,5 37,7 48,6 28,7 36,2 43,4 23,9 30,3 41,4 21,2 29,0 44,2 24,4 32,8 46,1 2005 2006 24,8 36,3 50,4 27,8 36,1 51,2 Tabelle III – 71: Anteil der größten Produktionsunternehmen am gesamten Produktionsvolumen Quelle: Ulrich Pätzold/Horst Röper, Fernsehproduktionsmarkt in Deutschland 2005 und 2006, Media Perspektiven 2008, S. 125 (127), dort zitierte Quelle: FORMATT-Institut 2.2.1.1.4 Rechtehandel Nach der Herstellung und Konzeption von Inhalten beginnt durch den Rechtehandel die weitere wirtschaftliche Nutzung von Film- und Fernsehwerken. Den Handel mit Nutzungs- und Verwer tungsrechten an Film- und Fernsehwerken übernehmen in Deutschland zum einen nationale und internationale Rechtehändler. Zum anderen vertreiben internationale Film- und Fernsehproduzen ten ihre Vermarktungs- und Nutzungsrechte direkt. Daneben bildeten sich aufgrund der zahlreichen kleinen Produzenten auf dem deutschen Markt verschiedene Verwertungsgesellschaften831, die die Rechte dieser Produzenten im In- und Ausland wahrnehmen. In Deutschland war die Kirch Gruppe als erstes deutsches Unternehmen im Rechtehandel tätig.832 Nach deren Zusammenbruch sind neben internationalen Rechtevermarktern auf dem deutschen Markt insbesondere die Kineos GmbH, in deren Besitz die Filmbibliothek aus der Konkursmasse der KirchMedia übergegangen ist, und die Tele München Gruppe aktiv. Der Rechtestock der Kineos umfasst rund 12.000 Titel, darunter 8.000 Spielfilme. Die Tele München Gruppe verfügt nach eigenen Angaben über eine Filmbibliothek von über 5.000 Spielfilmen, Fernsehfilmen und Miniserien, mehr als 7.000 Serien episoden und 2.500 halbstündigen Zeichentrickepisoden. Sie erzielte im Bereich des Rechtehandels im Jahr 2008 einen Umsatz von 176 Mio. Euro.833 Als weiteres Rechtehandelsunternehmen ist die KINOWELT International GmbH auf dem deutschen Markt tätig, die auf eine Bibliothek von über 7.000 Titeln zurückgreifen kann. Seit 2008 gehört die KINOWELT-Gruppe zur französischen Studio Canal-Gruppe. Um den Einfluss größerer Rechtehändler zu umgehen, haben die großen Sender gruppen direkte Verträge mit internationalen Film- und Fernsehproduzenten geschlossen (siehe Tabelle III – 74) oder zum Einkauf fremder oder zur Vermarktung eigener Produktionen eigene Rechtehandelsunternehmen (z. B. Degeto) gegründet. 2.2.1.1.5 Konzentrationsentwicklungen Auswirkungen der Konzentration im Produktionsbereich auf die inhaltliche Programmvielfalt sind empirisch schwer feststellbar. Es besteht jedoch Anlass zu der Vermutung, dass Meinungsmacht sich leichter entwickeln kann, wenn Programmveranstalter und Programmproduzent identisch sind.834 Die Beziehung zwischen Produktionsunternehmen und Fernsehveranstaltern ist durch eine hohe Abhängigkeit der auf Fernsehfilme und ‑serien spezialisierten Produzenten gekennzeichnet. 831 832 833 834 Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten (VFF), Verwertungsgesellschaft für Nutzungsrechte an Film werken mbH (VGF) und die Gesellschaft zur Wahrnehmung von Film- und Fernsehrechten mbH (GWFF). Wolfgang Popp/Lennart Parke/Ralf Kaumanns, Rechtemanagement in der digitalen Medienwelt, Media Perspektiven, 2008, S. 453. Vgl. Kapitel III 1.2.3. Von dieser Vermutung ging eine vergleichende Studie im Auftrag der LfM aus (Andrea Koenen/Helga Schmid/Runar Woldt, Situation unabhängiger Produzenten in Großbritannien, Frankreich und den Niederlanden, LfM-Dokumentation Band 14). Die Autoren kamen zu dem Ergebnis, dass in einzelnen Bereichen, z. B. Kultur, Dokumentation und so ge nannte Minderheitsthemen, gerade die unabhängigen Produktionsunternehmen originäre und innovative Beiträge leisten. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 251 Dies ist zunächst der Struktur des Produktionsmarktes als Käufermarkt geschuldet: Die Produk tionsunternehmen erstellen in der Regel nur nach Auftrag ein Werk.835 Vertikale Rückwärtsintegration Hinzu kommt, dass die großen Produktionsgruppen mit Fernsehveranstaltern unmittelbar ver flochten sind. Die Absatzchancen unabhängiger Produzenten werden geringer, je stärker die Fernsehveranstalter durch Rückwärtsintegration mit der Produktionsebene verbunden sind. Für Fernsehveranstalter bietet eine solche Verbindung u. a. den Vorteil einer Verringerung des Be schaffungsrisikos für attraktive Programme sowie der Senkung von Transaktionskosten, weil die im Fall einer unsicheren Beschaffungssituation entstehenden Informations- und Verhandlungskosten entfallen. Der deutsche Fernsehmarkt ist durch ein hohes Maß an vertikaler Integration zwischen der Ebene der Programmproduktion und Programmveranstaltung gekennzeichnet. Mehrere der führenden Produktionsunternehmen gehören zu Rundfunkveranstaltern. Studio Hamburg und die Bavaria gehören zu den öffentlich-rechtlichen Anstalten. Die UFA-Gruppe gehört zur RTL-Sender gruppe und die ProSiebenSat.1 Media AG mit Producers at work, SevenPictures und RedSeven Entertainment GmbH verfügt ebenso über einen sendereigenen Produktionszweig. Diese vier Pro duktionsunternehmen gehören, am Produktionsvolumen gemessen (vgl. Tabelle III – 70), zu den zehn stärksten Produktionsunternehmen auf dem deutschen Fernsehmarkt. Formen der Rückwärtsinte gration bestehen auch zwischen den Rundfunkveranstaltern und Rechtevermarktern. So haben die öffentlich-rechtlichen Programme BR, MDR und SWR zusammen mit der Televetia AG, die mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Schweiz verbunden ist, das Rechtehandelsunternehmen Telepool gegründet. Ebenso hat das ZDF mit seiner 100 %igen Tochtergesellschaft ZDF Enterprises ein Rechtehandelsunternehmen gegründet. Der private Rundfunkveranstalter ProSiebenSat.1 Media AG hat mit SevenOne International eine Vermarktungsgesellschaft für eigene Produktionen ge gründet. Vertikale Vorwärtsintegration Seltener ist die vertikale Vorwärtsintegration, bei der Produzenten durch Beteiligung an einem Fernsehsender versuchen, ihre Marktmacht mit Hilfe eigener Abspielkanäle zu festigen und ihr Dispositions- und Erfolgsrisiko zu mindern. Grund hierfür ist, dass der Betrieb von Distributions kanälen zusätzliche Kenntnisse im Bereich der Sendeablauforganisation und des Endkunden marketings erfordert, über die selbst große Produktionsunternehmen nicht verfügen.836 So hat der abhängige Marktführer, die UFA-Gruppe, bei dem mit der RTL Gruppe gegründeten Joint Venture, dem Fernsehprogramm Passion, die operative Sendeabwicklung an den Partner RTL ab gegeben.837 Ferner bedarf es zur Veranstaltung eines Fernsehsenders auch eines breiten Rechte stocks. Da deutsche Auftragsproduzenten nach dem herkömmlichen Vertragsmodell selten Rechte halten, verfügen sie auch nicht über einen ausreichenden Rechtestock, um einen Fernsehsender auszustatten. Zahlreiche Programmrechte werden daher unmittelbar innerhalb der Medienkonzerne ver wertet. Die vertikal integrierten Sender können von der Programmbibliothek der zu ihrer Unter nehmensgruppe gehörigen Rechtehandelsunternehmen profitieren. Zu diesem Zweck haben NBC, Disney und Viacom in Deutschland über Tochterunternehmen eigene TV‑Sender gegründet. Tabelle III – 72 gibt eine Übersicht über die US‑amerikanischen Produktionsstudios und die jeweils zur Unternehmensgruppe gehörigen bundesweiten Fernsehveranstalter. 835 836 837 Christian Zabel (siehe Fn. 815), S. 243. Christian Zabel (siehe Fn. 815), S. 324. Vgl. Beschluss der KEK vom 06. 03. 2007 i. S. Passion, Az.: KEK391. Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 252 Unternehmensgruppe Produktionsstudio zur Unternehmensgruppe gehörige bundes weite Fernsehveranstalter oder Beteiligungen News Corporation Fox Filmed Entertainment Fox Searchlight Pictures 20th Century Fox Blue Sky Studios Sky Disney Walt Disney Motion Pictures Group Touchstone Miramax Pixar Hollywood Pictures Disney Channel Toon Disney, Toon Disney +1 Playhouse Disney Disney XD Disney Cinemagic, Disney Cinemagic HD Super RTL RTL II Sony Sony Pictures Columbia Tristar Motion Pictures MGM United Artists MGM Channel NBC Universal Universal Studios Working Title Films 13th Street SyFy Time Warner Warner Bros. New Line Boomerang Viacom Paramount United International Pictures DreamWorks NICK NICK Premium NICK Jr. Tabelle III – 72: Beteiligungen der US‑amerikanischen Produktionsstudios bzw. ihrer Konzernunternehmen an Veranstaltern von bundesweitem privatem Fernsehen (mit fiktionalem Programm) Ebenso verfolgen auch Rechtehändler eine Strategie der vertikalen Integration. So veranstaltet die Tele München Gruppe das Fernsehprogramm Tele 5. Die Kineos GmbH veranstaltet das sich auf klassische Musik spezialisierte Fernsehprogramm Classica. Die Auswirkungen der vertikalen Integration auf die Größe des Produktionsvolumens stellt Tabelle III – 73 dar. Als senderabhängige Unternehmen gelten hierbei Tochter- und Beteiligungs unternehmen ab einer Beteiligungshöhe von 25 %. Gleiches gilt wiederum für deren Beteiligungsund Tochterunternehmen. Wesentliche Eigner eines Senders, d. h. mindestens zu 25 % an den Sendern Beteiligte, werden in der Vorgehensweise wie Sender behandelt. Die nach dieser Defini Jahr 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 abhängige Unternehmen Zahl der Anteil an der Jahres Anteil am Produ- Summe aller produktion gesamten zenten Produktions Produktions in Minuten volumen unternehmen in % in % 453 618 717 750 738 808 741 703 676 26,3 29,5 30,6 15,3 14,6 10,8 11,3 12,3 10,5 55,3 53,1 46,7 53,3 49,9 32,0 33,8 36,5 35,5 1.481 1.382 1.202 3.330 3.236 2.570 2.924 2.913 3.586 unabhängige Unternehmen Jahres Anteil am Anteil an der produktion gesamten Summe aller in Minuten Produktions Produktions volumen unternehmen in % in % 73,7 70,5 69,4 84,7 85,4 89,2 88,7 87,7 89,5 44,7 47,0 53,3 46,7 50,1 68,0 66,2 63,5 64,5 427 514 517 529 556 657 732 687 765 Tabelle III – 73: Produktionsvolumen abhängiger und unabhängiger Unternehmen Quelle: Ulrich Pätzold/Horst Röper, Fernsehproduktionsmarkt Deutschland 2005 und 2006, Media Perspektiven 2008, S. 126, dort zitierte Quelle: FORMATT-Institut Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 253 tion verbundenen Produzenten erreichten im Jahr 2006 durchschnittlich einen Anteil am gesam ten Produktionsvolumen von 35,5 %. Die Anzahl der Verbundbetriebe ist im langfristigen Vergleich deutlich zurückgegangen. Zwar ist die Anzahl der mit Sendern verflochtenen Produktionsunter nehmen nunmehr vergleichsweise gering; sie erzielen jedoch ein viermal so hohes durchschnitt liches Produktionsvolumen wie die unabhängigen Unternehmen: Während das durchschnittliche Jahresvolumen der verbundenen Betriebe 2006 bei 3.586 Minuten lag, kamen die unverbundenen Betriebe lediglich auf 765 Minuten. Dies legt den Schluss nahe, dass die mit Sendern verbundenen Unternehmen bei der Auftragsvergabe bevorzugt werden. Horizontale Verflechtungen Ebenfalls auf die Verringerung von Transaktionskosten setzen internationale Medienhäuser, die auf dem deutschen Markt eigene Produktionsunternehmen gründen. Durch die Gründung von Tochtergesellschaften in geografisch abgrenzbaren Märkten kann der internationale Rechtekatalog besser ausgenutzt werden, außerdem können lokale Adaptionen von eigenen, international bereits erfolgreichen Formaten angeboten werden. Beispiele hierfür sind das niederländische Produk tionsunternehmen Endemol und die zum britischen Fernsehunternehmen ITV, plc. gehörende Granada Produktion für Film- und Fernsehen GmbH. Nachdem der ehemalige Haupteigner der MME Moviement, der Bauer-Konzern, 2002 seine Beteiligung weitestgehend aufgegeben hat, ist MME Moviement nunmehr im Mehrheitsbesitz der All3Media, einer unabhängigen britischen Pro duktionsfirma. All3Media verfügt ebenfalls über ein weltweites Netz an Tochterfirmen in den USA, den Niederlanden, Australien und Neuseeland. Faktische Abhängigkeit Neben Formen der vertikalen Integration zwischen der Produktionsebene und der Programm veranstaltung bestehen auch Formen faktischer Abhängigkeit im Sinne einer wirtschaftlichen Ab hängigkeit zwischen Sendern und Produzenten. Faktische Abhängigkeit kann u. a. bei Exklusivitäts vereinbarungen zwischen Produzent und Sender bestehen. Auch die relative Bedeutung des wichtigsten Kunden des Produktionsunternehmens kann als Indikator für die faktische Abhängig keit der TV‑Produzenten von den Fernsehveranstaltern dienen (siehe Tabelle III – 71). Da eine Viel zahl von Produzenten einer relativ geringen Zahl von Sendern gegenübersteht, können dauerhafte, stabile Kundenbeziehungen die Marktstellung der Produzenten sichern.838 Ferner wird der Markt eintritt neuer Produktionsunternehmen durch bereits bestehende enge Verbindungen behindert. Die Fernsehveranstalter beziehen ihr Programm jedoch nicht nur über Rechteeinkäufer ihrer Unternehmensgruppe oder externe Zwischenhändler, sondern haben – zum Teil umfangreiche – direkte Programmlieferungsverträge mit Produzenten, insbesondere den Hollywood Major Studios, abgeschlossen. Durch Output-Deals, bei denen die Rechte für sämtliche Neuproduktionen eines Studios für einen festgelegten Zeitraum vorab verkauft werden, werden Rechte langfristig dem Zugriff der Wettbewerber entzogen. Der Abschluss von Output-Deals sichert den Programmveranstaltern somit den Zugang zu diesen Senderechten. Der Pay‑TV-Anbieter Sky Deutschland hat Verträge mit allen Major Studios abgeschlossen. Auch die beiden großen Veranstaltergruppen RTL Group S. A. und ProSiebenSat.1 Media AG sowie in geringerem Maße auch die ARD und die Tele München Gruppe verfügen über entsprechende Verträge. Eine Zusammenstellung der bekannt gewordenen Output-Deals und Paketverträge zeigt Tabelle III – 74. 838 Vgl. DLM-Studie zur Film- und Fernsehwirtschaft in Deutschland 2000/2001, Schriftenreihe der Landesmedienanstalten, Band 26, Berlin 2002, S. 71; danach trug der wichtigste Kunde der TV‑Produzenten im Durchschnitt 49 % zu deren Umsatz im Jahr 2000 bei, auf die drei größten Abnehmer entfielen 67 %. Von allen TV‑Produzenten haben 21 % nur für einen Abnehmer gearbeitet, bei den Fiction-Produzenten liegt der Anteil mit 31 % noch deutlich höher. Pay‑TV-Rechte Sky mehrjähriger Programmvertrag (u. a. „Panic Room“, „Spider-Man“, „3 Engel für Charlie – Volle Power“) Vertragsabschluss: 2003 Output-Deal über alle Kinofilme (u. a. James Bond „Die Another Day“) und Serien Vertragsabschluss: Oktober 2002 mehrjähriger Programmvertrag über Kinofilme (u. a. „Gladiator“, „Hannibal“, „Jurassic Park III“, „Mr. Bean macht Ferien“, „Hot Fuzz“, „Das Bourne Ultimatum“) und TV‑Produktionen Vertragsabschluss: August 2002 vorzeitige Verlängerung des Output-Deals über neue Filme und Serien um mehrere Jahre (u. a. „Hot Fuzz“, „The Bourne Ultimatum“, „American Gangster“, „Helden der Nacht“, „Wanted“) neben den Pay‑TV-Rechten für Satellit und Kabel auch für IPTV und Handy‑TV Vertragsabschluss: Januar 2008 Produzent bzw. Studio Sony Pictures Entertainment (Sony Corporation) MGM/United Artists (Sony Corporation) Universal Studios (NBC Universal) RTL Group andere Programm: RTL Paket mit Spielfilmen und TV‑ Serien (u. a. „Bridget Jones – Am Rande des Wahnsinns“, „King Kong“) ZDF (Paketvertrag über 40 Filme (u. a. „Inside Man“)); Das Vierte GmbH Paket mit sämtlichen James-Bond- Paket mit fünf James-Bond-Filmen Tele München Gruppe; Degeto (Zeitraum: 1984–2014); Filmen Das Vierte GmbH Vertragsabschluss: Oktober 2006 Paket mit Spielfilm-Output der Jahre 2001–2003: über 80 Spielfilme („Spider-Man“, „Terminator 3“, „3 Engel für Charlie – Volle Power“), 4 US‑Fernsehserien Paket mit Spielfilm-Output und Serien (u. a. „Spiderman 3“, „The Da Vinci Code – Sakrileg“, „Das Streben nach Glück“, „Men in Black“, „Die Hochzeit meines besten Freundes“ und die Serien „Damages“ und „The Tudors“), Laufzeit: mehrjährig ab 2008 Vertragsverlängerung; „Spiderman 4“; „Tim & Struppi“ Vertragsabschluss: März 2009 Free‑TV-Rechte ProSiebenSat.1 254 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Paket (u. a. „Harry Potter“, „Herr der Ringe“, Serien) Vertragsabschluss: Oktober 2002 Vertragsabschluss: 2002 Programmvertrag über Kinofilme (u. a. „Pirates of the Caribbean – Am Ende der Welt“), TV‑Movies und Serien (u. a. „24“) Vertragsabschluss: November 2007 Vertragsabschluss: 2002 mehrjähriger Vertrag über Kinofilme von Disney, Touchstone, Miramax (u. a. „Pearl Harbour“, „Chicago“) Vertragsabschluss: 2003 Warner Bros. (Time Warner) 20th Century Fox (News Corp.) Paramount (Viacom) DreamWorks SKG (Viacom) Buena Vista/Disney-ABC International Television (Disney) Vertragsverlängerung; Vertrags abschluss: 2008 Volumenvertrag; exklusive Free‑TVRechte (Spielfilme, TV‑Serien und Disney-Filme) Verlängerung der bis 2005 gültigen Vereinbarung mit Telepool für den Zeitraum 2006–2010 alle Kinoproduktionen und aus gewählte Fernsehserien Zeitraum: bis 2011 Wert: 500 Mio. Euro Free‑TV-Rechte für neue und Katalogf ilme Vertragsverlängerung: Januar 2009 Paket (u. a. „Matrix Reloaded“, „Matrix Revolutions“) über 30 Spielfilme, 6 Serien Output-Deal, ab 2007; Zugriff auf alle während der Vertragslaufzeit produzierten Filme und eine Auswahl an Serien, 30 Filme pro Jahr (u. a. „Harry Potter“ V und VI, „Blutdiamant“, „Ocean’s 13“); Vertrag endet 2009 Free‑TV-Rechte ProSiebenSat.1 Quelle: Unternehmensangaben, Presseveröffentlichungen Tabelle III – 74: Output-Deals und Paketverträge mit Hollywood Studios Pay‑TV-Rechte Sky Produzent bzw. Studio Spielfilme und Serien (u. a. „The Day After Tomorrow“, „I Robot“) und künftige Spielfilme (u. a. „Ice Age 2“) Vertragsabschluss: 2005 Programm: RTL Volumenvertrag mit Free‑TVRechten für 200 Titel (u. a. „Harry Potter“, „Herr der Ringe“) Vertragsabschluss: März 2009 RTL Group Telepool (Output Deal, Zeitraum bis 2010) Ý Tele München Gruppe (Film- und Serienpaket, auch künftige Pro duktionen 2005/2006 (u. a. „Herr der Ringe“ II und III, „Harry Potter“ II bis IV, „Ocean’s Twelve“), Weiter veräußerung an ProSiebenSat.1Gruppe und RTL, Paketvertrag wurde am 30. 01. 2006 verlängert, umfasst ca. 60 Spielfilme und einige Serien) HanseNet Telekommunikation GmbH (Filmpaket für die AliceVideo‑on-Demand-Plattform Alice home tv, über 100 Filme, genaue Laufzeit (mehrjährig) unbekannt) andere Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 255 Ý Pay‑TV-Rechte Sky Zeitraum: 2005–2008 Output-Deal Free‑TV-Rechte ProSiebenSat.1 Quelle: Unternehmensangaben, Presseveröffentlichungen Tabelle III – 74: Output-Deals und Paketverträge mit Hollywood Studios CBS Film (CBS Corporation) Spyglass Entertainment (Gary Barber, Roger Birnbaum) Produzent bzw. Studio RTL Group Tele München Gruppe (OutputDeal, jährlich 7 Spielfilme (u. a. „The Back‑up Plan“, „Beastly“), Laufzeit: mehrjährig ab 2009) andere 256 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 257 2.2.1.1.6 Fazit Die Zusammensetzung des Programms verschiedener frei empfangbarer Vollprogramme zeigt, dass der Anteil von fiktionalem Programm am Gesamtprogramm tendenziell zwar eher abnimmt, im Gesamtangebot jedoch weiterhin stark genutzt wird. Das Volumen an auftragsproduziertem fiktionalem Programm ist bei langfristiger Betrachtung deutlich gestiegen. Die von Fernsehveranstaltern abhängigen oder anderweitig mit ihnen ver bundenen Unternehmen haben jedoch durchschnittlich ein viermal so hohes Produktionsvolumen erzielt wie unabhängige Betriebe. Dies legt den Schluss nahe, dass die mit Sendern verbundenen Unternehmen bei der Auftragsvergabe bevorzugt werden. Die RTL Group erscheint im Bereich der TV‑Produktion als führend. Über starke Stellungen verfügen auch die Produktionsunterneh men der öffentlich-rechtlichen Sender. Der Markt für fiktionale Kaufprogramme ist weiterhin weitgehend intransparent. Die Fernseh sender beziehen solche Programme zum Teil direkt von Produktionsunternehmen, zum Teil über Zwischenhändler. Für Fernsehveranstalter kann eine Integration von Produktionsunternehmen und Rechtehänd lern u. a. den Vorteil einer Verringerung des Beschaffungsrisikos für attraktive Programminhalte bieten. Umgekehrt versuchen Produzenten durch Vorwärtsintegration, d. h. durch Beteiligung an einem Fernsehsender, ihre Marktmacht mit Hilfe eigener Abspielkanäle zu festigen und ihr Distri butionsrisiko zu mindern. Die Beziehung zwischen Produktionsunternehmen und Fernsehveranstaltern ist durch eine hohe wirtschaftliche Abhängigkeit der auf Fernsehfilme und ‑serien spezialisierten Produzenten gekennzeichnet. Die Nachfragemacht der Fernsehveranstalter ist umso größer, je stärker der Fern sehmarkt konzentriert ist. Die Absatzchancen unabhängiger Produzenten werden geringer, je stärker die Fernsehveranstalter durch Rückwärtsintegration mit der Produktionsebene verbunden sind. 2.2.1.2 Kinderprogrammrechte Die Zielgruppe der Kinder, d. h. der Zuschauer von drei bis 13 Jahren, ist sowohl für die Fernseh veranstalter als auch für die Werbewirtschaft wichtig. Werbebotschaften erzielen bei Kindern wegen höherer Beeinflussbarkeit größere Wirkung. Außerdem ist der Einfluss auf Kaufentscheidungen der Eltern nicht unbedeutend. Die Fernsehnutzung durch Kinder hat in den vergangenen Jahren jedoch tendenziell abgenommen.839 Im Vergleich zu anderen Medientätigkeiten nimmt Fernsehen aber nach wie vor mit Abstand den ersten Rang ein.840 Somit bleibt Fernsehen das Leitmedium für Kinder.841 Insbesondere Serien sind dazu geeignet, Kinder langfristig an ein Programm und die darin vorkommenden Charaktere zu binden. Die Popularität des Programms und die Vermarktung durch Merchandising-Produkte (Figuren, Spiele, Textilien etc.) bedingen sich gegenseitig und kön nen die Erfolge auf dem jeweils anderen Gebiet noch steigern. Die Merchandisingaussichten be einflussen möglicherweise bereits die Produktionsentscheidung.842 Durch die langfristige Bindung 839 840 841 842 Mit nunmehr 86 Minuten ist die Sehdauer seit 1992 auf dem niedrigsten Stand. Sabine Feierabend/ Walter Klingler, Was Kinder sehen, Eine Analyse der Fernsehnutzung Drei- bis 13- Jähriger 2008, Media Perspektiven, 2009, S. 113. Im Jahr 2005 belief sich die tägliche Sehdauer noch auf 91 Minuten, Konzentrationsbericht der KEK 2007, S. 260. Von der Gruppe der Sechs- bis 13‑Jährigen sehen jeden/fast jeden Tag 73 % fern. Sabine Feierabend/ Walter Klingler (siehe Fn. 839), S. 113; Sabine Feierabend/ Walter Klingler, Kinder und Medien: Ergebnis der KIM-Studie 2008, Media Perspektiven, 2009, S. 398 (402). Interview mit Steffen Kottkamp, Programmgeschäftsführer des KI.KA., promedia 8/2009, S. 15. Tilmann P. Gangloff, Kinderfernsehen vor der Krise, http://www.medientage.de/mediathek/archiv/1999-2000/gangloff.pdf (Stand: 9/2009). 258 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten an Kinderformate eines Senders kann auch das künftige Fernsehverhalten der heranwachsenden Zuschauer zugunsten bestimmter Sender beeinflusst werden. Derartige Bindungen werden zudem durch entsprechende Internetangebote der Sender unterstützt. Programmbegleitende Informa tionen, Spiele und Clubs für Kinder werden im Internet u. a. von Super RTL (unter der Dachmarke „toggo“), RTL II (unter der Dachmarke „pokito“), NICK, Disney Channel sowie KI.KA, ARD und ZDF (unter der Dachmarke „tivi“843) angeboten. 2.2.1.2.1 Kinderprogrammangebote im bundesweiten Fernsehen Kinderprogramm wird im privaten frei empfangbaren Fernsehen wochentags von den Sendern RTL II, Das Vierte und den Dritten Programmen der ARD angeboten. Am Wochenende werden Kinderprogrammblöcke auch von RTL und kabel eins sowie von ARD und ZDF ausgestrahlt. Da neben existieren die werbefinanzierten Spartenprogramme der Sendergruppe NICK und Super RTL sowie der öffentlich-rechtliche Kinderkanal (KI.KA). Pay‑TV-Spartenprogramme mit Kindern bzw. Familien als Hauptzielgruppe sind die Fernsehprogramme Junior, Disney Channel, Toon Disney, Playhouse Disney, Disney Cinemagic, Disney Cinemagic HD, Disney XD, NICK Premium, NICK Jr. und yourfamily. Junior wird von einer Tochtergesellschaft der belgischen Studio 100 N. V. ver anstaltet. Die Studio 100 N. V. ist in den Benelux-Ländern als Produzentin von Kinder- und Jugend programmen aktiv. Weitere Tätigkeitsfelder sind dort die Kinofilmproduktion, der Filmrechtehan del und die Tätigkeit als Verlagshaus844. Die Programme NICK, NICK Premium und das seit 2009 veranstaltete Programm NICK Jr. gehören zur Viacom-Gruppe. Die Programme Disney Channel, Toon Disney, Toon Disney +1845, Disney Cinemagic, Disney Cinemagic HD, Playhouse Disney und Disney XD sind der Walt Disney Company zuzurechnen.846 Das Programm Super RTL ist darüber hinaus der RTL Group zuzurechnen, die, wie die Walt Disney Company, 50 % der Anteile an der Veranstalterin hält. Darüber hinaus werden digital das Kinderspartenprogramm Boomerang und das auf amerikanische und europäische Zeichentrickfilme sowie japanische Animes spezialisierte Fernsehprogramm Cartoon Networks des Time-Warner-Konzerns ausgestrahlt.847 Mit NICK Jr.848, Disney Cinemagic HD, Disney Cinemagic849 und Disney XD850 sind 2009 vier neue Kinderspartenprogramme gestartet. Im Hinblick auf die Zuschaueranteile bei drei- bis 13‑jährigen Kindern (siehe Tabelle III – 75) ist der Sender Super RTL mit einem durchschnittlichen Anteil von 20,4 % im Jahr 2008 marktführend vor dem öffentlich-rechtlichen KI.KA (15,2 %), RTL (8,8 %), Sat.1 (5,9 %), ProSieben (8,7 %) und RTL II (4,4 %). Der erst im September 2005 auf Sendung gegangene Spartenkanal NICK konnte inzwi schen seinen Marktanteil (8,9 %) merklich ausbauen und liegt nun auf dem dritten Platz hinter Super RTL und KI.KA. Das Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender hat gegenüber dem Angebot des Marktführers Super RTL an Zuschauerteilen gewonnen, wohingegen Letzterer eine Verringe 843 844 845 846 847 848 849 850 Im Oktober 2009 startete der KI.KA ein Kinder-Online-Portal unter der Bezeichnung KI.KAninchen und KI.KA plus. Die Genehmigung des Online-Portals hatte im Vorfeld auf privater Seite scharfe Kritik hervorgerufen, da ein gebühren finanziertes Kinder-Online-Portal die entgeltfinanzierten Angebote privater Betreiber wie Super RTL mit seinem OnlinePortal toggolino erschwere, http://www.taz.de/1/leben/medien/artikel/1/kikaninchen-gegen-togolino/ (Stand: 9/2009). Vgl. Beschluss der KEK i. S. Junior vom 10. 02. 2009, Az.: KEK 543. Hierbei handelt es sich um das gleiche Programm wie Toon Disney, das jedoch um eine Stunde zeitversetzt aus gestrahlt wird. Die Veranstalterin des Programms JETIX (bis zum 10. 06. 2005 unter dem Namen Fox Kids veranstaltet) hatte Disney im Jahr 2001 von der News Corporation Ltd. und der Haim-Saban-Gruppe übernommen, Beschluss der KEK i. S. Fox Kids vom 02. 10. 2001, Az.: KEK 128. Cartoon Network und Boomerang wurden 2006 von dem Ofcom lizenziert. Beschluss der KEK i. S. NICK Jr. vom 10. 03. 2009, Az.: KEK 546. Bei Disney Cinemagic und Disney Cinemagic HD handelt es sich um Programme der britischen The Walt Disney Company Ltd., die auch in deutsch ausgestrahlt werden. Neben der Umbenennung des Programms von vormals JETIX in Disney XD ist die Sendedauer zusätzlich auf 24 Stun den ausgeweitet worden, Beschluss der KEK vom 12. 01. 2010 i. S. Disney XD, Az.: KEK 586. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 259 Jahr ARD¹⁾ ZDF KI.KA²⁾ RTL RTL II Super RTL VOX Sat.1 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 15,0 13,7 13,8 13,6 11,5 10,3 9,9 10,0 9,4 9,5 8,5 8,7 7,2 7,6 6,2 6,1 5,2 5,8 5,4 5,0 5,0 5,5 4,9 5,3 4,7 5,0 4,0 4,7 – – 5,6 8,2 11,5 9,9 10,2 10,2 12,1 12,2 12,2 12,1 13,8 15,2 17,6 16,1 15,3 14,5 13,8 12,8 13,2 12,7 12,2 10,2 8,6 8,3 8,6 8,8 13,1 11,3 9,4 8,7 8,7 12,3 11,2 10,9 9,1 9,0 7,1 5,0 4,9 4,4 3,5 12,0 13,0 17,7 18,7 19,6 19,7 18,7 23,1 24,2 25,6 23,7 23,2 20,4 1,2 1,8 1,8 1,8 1,8 1,9 2,1 2,4 2,5 2,8 3,1 3,5 3,6 3,1 9,8 8,3 6,7 6,8 6,9 7,3 6,7 6,6 6,6 6,6 8,0 7,5 5,9 5,9 Pro- kabel Sieben eins 19,4 17,2 15,4 11,9 10,3 10,0 9,5 9,0 8,9 8,6 7,4 7,4 8,0 8,7 6,3 4,9 3,3 2,2 2,4 2,0 2,0 2,0 2,2 2,3 3,2 3,0 2,8 2,6 NICK sonstige Programme – – – – – – – – – – 1,3 5,6 7,8 8,9 7,9 8,6 10,5 8,8 9,0 8,9 10,5 12,0 9,3 9,2 10,3 10,2 10,2 9,7 1) inklusive Dritte Programme 2) KI.KA sendete bis Ende 2002 lediglich von 06:00 bis 19:00, ab 01. 01. 2003 von 06:00 Uhr bis 21:00 Uhr Tabelle III – 75: Zuschaueranteile bei drei- bis 13‑jährigen Kindern (03:00 Uhr bis 03:00 Uhr) Quelle: Media Perspektiven 4/1997, 4/1998, 4/2000, 4/2002, 4/2003, 4/2004, 4/2005, 3/2006, 4/2007, 4/2008, 3/2009 dort angegebene Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung, PC#TV Aktuell, Panel D+EU rung seines Zuschaueranteils beobachten musste. Der Anstieg des Zuschaueranteils bei den öffent lich-rechtlichen Sendern ist vor allem auf eine Zunahme des Marktanteils des KI.KA zurückzuführen, wohingegen die Kinderprogrammangebote der Sender ARD und ZDF Zuschaueranteile verloren haben. Deutlich an Zuschaueranteilen bei den drei- bis 13‑jährigen Kindern haben die Programm angebote der ARD verloren. Der Zuschaueranteil bei Kindern liegt bei den auf diese Zielgruppe fokussierten Sendern KI.KA mit 15,2 % und Super RTL mit 20,4 % deutlich über den gesamten Zu schaueranteilen (Zuschauer ab drei Jahren: KI.KA 1,3 %, Super RTL 2,4 %). Bei RTL II und ProSieben liegen die bei Kindern erreichten Zuschaueranteile von 4,4 % bzw. 8,7 % ebenfalls über den gesamten Zuschaueranteilen (Zuschauer ab drei Jahren: RTL II 3,8 %, ProSieben 6,6 %).851 Ein etwas verändertes Bild ergibt sich, wenn man die Sendezeit des KI.KA im Untersuchungs zeitraum (19:00 Uhr bis 21:00 Uhr) zugrunde legt (siehe Abbildung III – 41). Zwar erreichte auch hier Super RTL im Jahr 2008 die höchsten Zuschaueranteile (18,7 %) vor KI.KA (16,4 %), ProSieben (11,8 %) und RTL (7,4 %). Jedoch fiel der Marktanteil von Super RTL erstmals seit zehn Jahren unter 20 %.852 Dann folgten NICK (6,7 %), Sat.1 (6,6 %) und RTL II (2,4 %). Dabei ist zu berücksichtigen, dass die nutzungsintensivste Zeit bei Kindern zwischen 18:00 Uhr und 22:00 Uhr liegt. Der Anteil der fernsehenden Kinder erreicht im Tagesverlauf um 19:15 Uhr den Höhepunkt und geht erst ab 21:45 Uhr unter die 10‑Prozent-Marke zurück.853 Obwohl also gerade am Abend die Fernsehnut zung bei Kindern besonders intensiv ist, existieren derzeit im frei empfangbaren Fernsehen nach 19:00 Uhr nur drei spezielle Kinderangebote: KI.KA, NICK und Super RTL. Nur das Programm KI.KA erreicht mit kinderspezifischen Sendungen am Abend gegenüber den Tagesdurchschnittswerten höhere Zuschaueranteile. Die Gegenüberstellung verdeutlicht ferner, dass bei RTL, Sat.1 und Pro Sieben in besonderem Maße und bei ARD und ZDF in abgeschwächtem Maße die Sendungen in der Kernzeit zwischen 19:00 Uhr und 21:00 Uhr, die nicht als Kinderprogramm einzuordnen sind, zu den hohen Zuschaueranteilen bei Kindern beitragen. 851 852 853 AGF/GfK-Fernsehforschung, Panel D+EU, Marktanteile 2008. Sabine Feierabend/ Walter Klingler (siehe Fn. 839), S. 122. Sabine Feierabend/ Walter Klingler (siehe Fn. 839), S. 117. Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 260 25 Prozent 20 15 10 5 0 ARD ZDF KI.KA RTL RTL II 03:00 Uhr bis 03:00 Uhr Super RTL Sat.1 ProSieben NICK 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr Abbildung III – 41: Marktanteile bei drei- bis 13‑jährigen Kindern 2008 (Mo. bis So., 03:00 Uhr bis 03:00 Uhr und 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr; in Prozent) Quelle: Sabine Feierabend/ Walter Klingler, Was Kinder sehen, Eine Analyse der Fernsehnutzung Drei- bis 13- Jähriger 2008, in: Media Perspektiven, 2009, S. 113 (123), dort angegebene Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung, PC#TV Aktuell, Fernsehpanel D+EU Gemessen an den Zuschaueranteilen ist die RTL Group S. A. mit ihren Angeboten bei drei- bis 13‑jährigen Kindern marktführend. Ihre Sender RTL, RTL II, Super RTL und VOX erreichten inner halb dieser Altersgruppe im Jahr 2008 zusammen einen Zuschaueranteil von 36,7 %. Die öffentlichrechtlichen Sender kamen auf 25 %, die Sender der ProSiebenSat.1 Media AG auf 17,2 %. Nachdem sowohl die RTL Group S. A. als auch die öffentlich-rechtlichen Sender (mit Sendestart des KI.KA im Jahr 1997) noch bis etwa 2002 ihre Zuschaueranteile, größtenteils zulasten der Sender der ProSiebenSat.1 Media AG, steigern konnten, vermochten seither allein die öffentlich-rechtlichen Sender ihre Anteile ausbauen, wohingegen die Anteile der RTL Group zurückgingen (siehe Ta belle III – 76). Jahr RTL Group S. A. ProSiebenSat.1 Media AG öffentlich-rechtliche Sender 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 35,4 41,2 39,5 42,7 43,0 46,6 46,2 44,7 46,4 46,2 44,4 40,5 40,3 36,7 35,5 30,4 25,4 20,9 19,6 19,3 18,2 17,6 17,7 17,7 18,6 17,9 16,7 17,2 15,4 14,6 18,9 22,2 23,7 25,5 25,1 25,7 26,4 27,0 25,4 22,1 22,3 25,0 Tabelle III – 76: Zuschaueranteile bei drei- bis 13‑jährigen Kindern nach Sendergruppierungen (in Prozent) Quelle: Media Perspektiven 4/1997, 4/1998, 4/2000, 4/2002, 4/2003, 4/2004, 4/2005, 3/2006, 4/2007, 4/2008, 3/2009; eigene Berechnungen Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 261 kumulierte Sehdauer in Stunden im Jahr 2008 Sehdauer in % nach Genres Fiction Information Werbung Unterhaltung Sport Sonstiges gesamt 147 51 34 42 16 13 302 49 17 11 14 5 4 100 innerhalb des fiktionalen Genres Animation Unterhaltung Komödie Spannung 75 25 23 18 53 18 16 13 Tabelle III – 77: Sehdauer von drei- bis 13‑jährigen Kindern nach Programmsparten für die Sender ARD, ZDF, RTL, RTL II, Super RTL, Sat.1 und ProSieben im Jahr 2008 Quelle: Sabine Feierabend/ Walter Klingler, a. a. O., S. 125, dort angegebene Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung, PC#TV Aktuell, Fernsehpanel D+EU Ein Großteil der Fernsehnutzung von Kindern entfällt auf fiktionales Programm (49 % im Jahr 2008). Innerhalb dieses Genres dominiert mit einem Anteil von 53 % an der gesamten Nutzung fiktionaler Programme die Kategorie Animation (insbesondere Zeichentrick), gefolgt von Unterhal tung (z. B. Familienserien, Telenovelas, Daily Soaps), Komödie und Spannung (siehe Tabelle III – 77). Auch wenn die hier ausgewiesene Sehdauer sich nicht auf speziell für Kinder konzipierte Pro gramminhalte beschränkt, so lässt der hohe Stellenwert von fiktionaler Unterhaltung und ins besondere von Zeichentrickfilmen und ‑serien doch auf die große strategische Bedeutung des Zugriffs auf Kinderprogrammrechte schließen. 2.2.1.2.2 Der Markt für die Beschaffung von Kinderprogrammrechten Wie im Bereich der Fictionrechte insgesamt fehlt es an einer hinreichenden Datengrundlage zu Marktvolumen und Marktanteilen von Produzenten und Rechtehändlern im Bereich der Kinder programme. Verglichen mit den öffentlich-rechtlichen Anstalten, mit 54 % Eigen-, Ko- und Auftrags produktionen, betreiben die privaten Sender in weitaus geringerem Umfang Eigen-, Ko- und Auf tragsproduktionen von Kinderprogrammen.854 Eine entsprechend größere Rolle spielt bei privaten Veranstaltern der Erwerb von Lizenzen bei Produzenten und Rechtehändlern. Vor allem Animations programme eignen sich wegen der ihnen in der Regel eigenen Abstraktheit und der einfacheren Synchronisation für die internationale Verwertung.855 Super RTL bestreitet sein Kinderprogramm zu 91 % mit Kaufproduktionen. Bei NICK kehrt sich das Verhältnis um: Hier dominieren Eigen-, Ko- und Auftragsproduktionen mit 87 %. Dabei gilt es jedoch zu berücksichtigen, dass der Mutter konzern Viacom, Inc. den Haupteinfluss auf die Inhalte ausübt, so dass trotz hoher Eigenproduk tionsquote der deutsche Sender kaum redaktionellen Einfluss nimmt.856 Im Markt für die Beschaffung von Kinderprogrammrechten agieren neben weltweit tätigen Medienkonzernen wie der Walt Disney Company, Viacom, Inc. und Time Warner, Inc. verschiedene, 854 855 856 Ole Hofmann/Oliver Schmid, Wertschöpfungskette Kinderfernsehen. Strukturen des deutschen Kinderfernsehmarkts, in: TELEVIZION Forschung, 15/2002, S. 6.; Udo Michael Krüger, Zwischen Spaß und Anspruch: Kinderprogramme im deutschen Fernsehen, Media Perspektiven, 2009, S. 413 (417). Animationsformate dominieren die Programmgestaltung der drei größten Kinderprogramme NICK, KI.KA und Super RTL, Udo Michael Krüger (siehe Fn. 854), S. 430. Udo Michael Krüger (siehe Fn. 854), S. 417. 262 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten nicht mit den großen Medienkonzernen verflochtene Unternehmen, die sich auf die Produktion, (internationale) Distribution und das Merchandising von Kinderprogrammen spezialisiert haben. Als solches sind z. B. die HIT Entertainment plc., London, und Millimages, Paris, zu nennen. Eine Studie im Auftrag des Internationalen Zentralinstituts für das Jugend- und Bildungsfernsehen (IZI)857 kam zu dem Ergebnis, dass sich im Bereich des Rechtehandels in Deutschland neben den „Global Majors“ nur wenige, dafür aber starke Marktteilnehmer befinden. 2.2.1.2.3 Vertikale Verflechtungen von Veranstaltern und Produzenten bzw. Rechtehändlern Zu den größten Unternehmen im Bereich des internationalen Handels mit fiktionalem Kinder programm gehört die Walt Disney Company (siehe Kapitel III 1.2.5). Der Disney-Konzern hat sich in Deutschland durch Gründung bzw. Erwerb der Kinderprogrammsender Disney Channel, Toon Disney, Toon Disney +1, Playhouse Disney, Disney Cinemagic, Disney Cinemagic HD und Disney XD sowie durch die Beteiligung an Super RTL Abspielkanäle für seine umfangreiche Bibliothek an Kinderprogrammrechten geschaffen. Zum Umfang des Bestands an Kinderprogrammrechten der Walt Disney Company liegen keine konkreten Zahlen vor. Allein schon die Rechtebibliothek der Jetix Europe N. V. umfasst über 6.000 halbstündige Zeichentrick- und „Life Action“-Episoden.858 Die Jetix Europe N. V., an der Disney mittelbar zu 75,1 % über ABC Family Worldwide, Inc. beteiligt ist, bezeichnet sich als führendes paneuropäisches Unternehmen im Bereich der Kinderunterhal tungsindustrie. Unter der Marke Jetix werden in zahlreichen Ländern Kinderprogramme veranstal tet. Die Programme erreichen nach Unternehmensangaben mehr als 52 Mio. Haushalte in 58 Län dern. Jetix Europe N. V. beliefert zudem mehr als 80 Sender in Europa und dem Mittleren Osten mit Programm.859 Zum Programmstock zählen u. a. die Rechte an Power Rangers, Spiderman, SonicX und X‑Men. Das Merchandising betreibt die ebenfalls zum Konzern gehörige Jetix Consumer Products International. Viacom produziert und verbreitet unter den Marken Nickelodeon und NICK weltweit Kinder programme. Ferner gehören zur Viacom-Unternehmensgruppe die Filmstudios Paramount Pictures und DreamWorks SKG, deren Produktionen weltweit vertrieben werden (siehe Kapitel III 1.2.6). In Deutschland sind zwei weitere Kinderprogrammrechtehändler mit Programmveranstaltern verflochten: die Tele München Gruppe und die Studio 100 Gruppe. Die Tele München Gruppe (siehe Kapitel III 1.1.2.3) ist mit ihrer Beteiligung an dem Sender RTL II vertikal integriert. Auf RTL II werden unter der Marke Pokito wochentags vor allem japanische Zeichentrickserien (Mangas) wie Pokémon gesendet. Kinderprogramme machen nur einen Teil des Programmportfolios der Tele München Gruppe aus. Sie hält nach eigenen Angaben die Rechte an 2.500 halbstündigen Zeichen trickepisoden (z. B. Pink Panther, Teenage Mutant Hero Turtles, Popeye, Digimon).860 Die Constantin Medien AG (ehemals EM.Sport Media AG) hat im Juli 2008 im Zuge der Re strukturierung den Verkauf ihrer Geschäftsfelder des Bereichs Kinder- und Jugendunterhaltung an die belgische Studio 100 N. V. abgeschlossen.861 Infolge dieses Vorgangs wurde die Studio 100 N. V. über ihre 100 %ige Tochtergesellschaft Studio 100 Media GmbH auch Veranstalterin des in Deutsch land bundesweit verbreiteten Kinderspartenprogramms Junior. Ferner hat die Studio 100 N. V. die umfassende Rechtebibliothek862 sowie die Gesellschaften EM.Entertainment GmbH und Junior.TV 857 858 859 860 861 862 Ole Hofmann/Oliver Schmid (siehe Fn. 854), S. 6. Vgl. Unternehmensdarstellung unter: http://www.jetixeurope.com/site/company_profile/business_lines/programme_ distribution.html (Stand: 08/2009). Jetix N. V. Geschäftsbericht 2008, S. 13; zu Jetix Europe siehe auch Kapitel III 1.2.5. Vgl. Unternehmensangaben unter http://www.tmg.de/tmg/index.php?StoryID=64 (Stand: 08/2009). Beschluss der KEK i. S. Junior vom 08. 07. 2008, Az.: KEK 504. Konzentrationsbericht der KEK 2007, S. 265. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 263 GmbH & Co. KG erworben.863 Diese sind im Bereich des Vertriebs und der Vermarktung von TV- und Musikrechten, insbesondere von Kinder- und Jugendprogrammen, und im Merchandising tätig. Zum Bestand der neu ins Unternehmen eingebrachten EM.Entertainment GmbH gehören u. a. die Rechte an Biene Maja, Wickie und die starken Männer, Pippi Langstrumpf und Tabaluga. Im Frühjahr 2009 hat das belgische Medienunternehmen Studio 100 Media N. V. seine deutschen Tochterunternehmen Studio 100 Media N. V. & Co. KG, Junior.TV GmbH & Co. KG und EM.Enter tainment GmbH sowie deren Tochtergesellschaften Tabaluga Film- und Fernsehproduktion GmbH, Junior Produktion GmbH und EM.TV Musikverlag GmbH zusammengeschlossen. Seit 19. 04. 2009 firmieren die Unternehmen unter Studio 100 Media Holding GmbH,864 die mit Sitz in München als internationale Produktions- und Distributionsgesellschaft im Bereich Kinder- und Familienunterhal tung aktiv ist. Nach eigenen Angaben ist Studio 100 N. V. der größte Anbieter von Familien- und Kinderunterhaltung in den Benelux-Staaten.865 Das Unternehmen ist als Produzent von Kinderund Jugendunterhaltung tätig und übernimmt gleichzeitig den weltweiten Vertrieb des Rechte portfolios und auch den Drittvertrieb von Programmen. Mit der Akquisition der EM.Entertainment GmbH und der Junior.TV GmbH & Co. KG hat die Studio 100-Gruppe ihre Position als weltweit tätiger Vermarkter ausgebaut. Seit dem 05. 11. 2007 ist die Your Family Entertainment AG mit dem Programm yourfamily auf Sendung.866 yourfamily ist ein 24‑stündiges deutschsprachiges Unterhaltungsprogramm für Kinder, Jugendliche und Familien, welches zu ca. 70 % aus Animationsprogrammen und zu 30 % aus „Life Action“-Themen besteht. Die Your Family Entertainment AG ist in der Produktion und im Lizenzhandel von Unterhaltungsprogrammen für Kinder, Jugendliche und Familien tätig. Die Your Family Entertainment AG (bis November 2006 RTV Family Entertainment AG) ist aus der Abspaltung einer Unternehmenseinheit des Spiele- und Buchkonzerns Ravensburger AG entstanden, dessen Tochtergesellschaft sie bis November 2005 war. Mehrheitsaktionärin ist mit 79,97 % der Aktien die F&M Film und Medienbeteiligungs GmbH, deren alleiniger Anteilseigener Dr. Stephan Piëch ist. Als Geschäftsbasis dient der Your Family Entertainment AG ein Katalog von rund 3.500 halb stündigen Episoden (z. B. Fix & Foxi, Urmel). Der Geschäftsbereich Lizenzhandel umfasst Free- und Pay‑TV-Angebote sowie die gesamte Wertschöpfungskette der Nebenrechtevermarktung. Hierzu zählen auch die Herstellung und der Eigen- und Fremdvertrieb von DVD- und Audioprodukten im Bereich Home Entertainment. Darüber hinaus ist die Your Family Entertainment AG im Bereich Home Entertainment mit dem Label yourfamily entertainment aktiv.867 Es bestehen Vertriebs partnerschaften mit der spanischen Planeta Junior S. L. für die Länder Italien, Spanien und Portugal. Ferner bestehen Vertriebs- und Produktionspartnerschaften mit der Sony DADC Austria AG, starmedia home entertainment und der Foreign Media Group Germany GmbH.868 Mit Nelvana International Limited, einem Tochterunternehmen von Corus Entertainment, Inc., einem der größten Produzenten von Kinderfernsehen in Nordamerika, hat die Your Family Entertainment AG im De zember 2008 einen Lizenzverlängerungsvertrag über 26 Programme mit ca. 700 Episoden geschlos sen. Ihre Vertriebskooperation mit der EM.Entertainment GmbH (inzwischen Studio 100 GmbH) hat die Your Family Entertainment AG vorzeitig beendet. Grund hierfür war unter anderem die Veräußerung der Unterhaltungssparte der damaligen EM.Sport Media AG, zu der auch die EM. Entertainment GmbH gehörte, an das belgische Medienunternehmen Studio 100 N. V.869 863 864 865 866 867 868 869 Geschäftsbericht der EM.Sport Media AG 2008, S. 89. Beschluss der KEK vom 10. 02. 2009 i. S. Studio 100, Az.: KEK 543, I 3.1 Vgl. Unternehmensangaben unter http://www.studio100.t v/ (Stand: 08/2009). Beschluss der KEK vom 09. 10. 2007 i. S. yourfamily, Az.: KEK 448. Geschäftsbericht Your Family Entertainment AG 2008, S. 22. Geschäftsberichte Your Family Entertainment AG 2006, S. 15, und 2008, S. 28. Geschäftsbericht Your Family Entertainment AG 2008, S. 23. 264 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 2.2.1.2.4 Produzenten bzw. Rechtehändler ohne maßgebliche Veranstalterbeteiligung Neben den genannten, dem Bereich der Programmveranstaltung zuzurechnenden Produzenten und Rechtehändlern gibt es verschiedene nicht bzw. nicht maßgeblich mit Veranstaltern verfloch tene Unternehmen. Von diesen sollen hier exemplarisch zwei in Deutschland ansässige Unter nehmen dargestellt werden, die auf Produktion und Distribution von Kinderprogrammen speziali siert sind: die TV Loonland AG und die BKN International AG.870 Die TV Loonland AG entwickelt, produziert und vermarktet Inhalte für das Kinder- und Jugend lichensegment im Bereich Zeichentrick. Sie besitzt eine umfangreiche Rechtebibliothek (u. a. Pettersson und Findus, The Cramp Twins, Little Princess).871 Ihr Umsatz lag im Jahr 2007 bei 5,424 Mio. Euro. Diese lassen sich auf die Geschäftsbereiche TV & Theater (70 %), Merchandising (18 %) und Home Entertainment (12 %) aufteilen.872 Gut 84 % der Umsätze erzielte das Unter nehmen außerhalb Deutschlands. Gesellschafter der Muttergesellschaft sind zu jeweils 22,94 % der Aufsichtsratsvorsitzende Dr. Michael Briem, die Primavera Privatstiftung und die John Marin S. A. Der Rest der Anteile befindet sich in Streubesitz. TV Loonland musste im Jahr 2007 einen erneuten Umsatzrückgang von ca. 29 % gegenüber dem Vorjahr hinnehmen.873 Nach Ansicht von TV Loonland ist der Umsatzeinbruch u. a. darauf zurückzuführen, dass durch die Zunahme an digitalen Sendern, die Kinderprogramme verbreiten, die TV‑Werbeumsätze durch eine Vielzahl verschiedenster Sender geteilt werden müssen und die Sender somit über keine ausreichenden Mittel mehr verfügen, um sich an der Produktion neuer Programme zu beteiligen. Im Dezember 2009 war die TV Loonland AG gezwungen, Insolvenz anzumelden.874 Die BKN International AG ist ein weltweit im Bereich Produktion und Vertrieb von Zeichen trickfilmen tätiges Unternehmen. Die Produkte der BKN International AG werden in 95 Ländern lizenziert. Der Konzern vermarktet darüber hinaus die Merchandising- und Internet-Lizenzen der Zeichentrickcharaktere. Der Konzern besteht aus der Muttergesellschaft BKN International AG in Deutschland, die aktive Vertriebsgesellschaften in Großbritannien (BKN New Media Ltd.), den Ver einigten Staaten (BKN Home Entertainment, Inc.) und Spanien (BKN New Media S. L.) unterhält. Das Unternehmen verfügt über einen Filmkatalog, der insgesamt 92 Titel und 2.098 Episoden enthält.875 Nach eigenen Angaben besitzt die BKN International AG das sechstgrößte Zeichentrick filmarchiv der Welt. Im Jahr 2008 erreichte der Konzern einen Umsatz von 18,7 Mio. Euro, was eine Steigerung um 15 % gegenüber dem Umsatz im Jahr 2007 bedeutet.876 Die Geschäftsanteile der BKN International AG halten die Charleville Investments zu 18,7 %, die Gordon Group Investments zu 15,7 %, die SAREK Holdings zu 15,6 %, die Allianz Global Investors zu 8,6 %, Michael Jack Kugler, Mitglied des Aufsichtsrates, zu 7,9 %, die Newedge Group zu 6,8 %, Allen Bohbot, der Vorstand des Unternehmens, zu 6,6 % und die Cominvest Asset Management zu 2,9 %.877 870 871 872 873 874 875 876 877 Weiteres Beispiel ist etwa die MIM Mondo Igel Media AG, Hamburg. Geschäftsbericht der TV Loonland AG 2007, S. 1. Geschäftsbericht der TV Loonland AG 2007, S. 10. Geschäftsbericht der TV Loonland AG 2007, S. 10. SZ vom 10. 12. 2009, „TV Loonland ist pleite“. Geschäftsbericht der BKN International AG 2008, S. 4. Nach dem im Jahr 2007 erreichten Umsatz ist das Unternehmen auf dem zehnten Rang der führenden Produktionsund Licensingunternehmen für Animationsprogramme in der EU, Jahrbuch der Europäischen Audiovisuellen Informa tionsstelle, Band 2, S. 215. Vgl. Unternehmensangaben unter: http://www.bknkids.com/financial.shtml (Stand: 08/2009). Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 265 2.2.1.2.5 Fazit Die zur RTL Group S. A. gehörigen Sender Super RTL, RTL und RTL II sind – unter Zugrundele gung der Sehdauer von 03:00 Uhr bis 03:00 Uhr – die von Kindern am meisten gesehenen Pro gramme im frei empfangbaren Fernsehen. Die höchsten Zuschaueranteile erreicht der Sender Super RTL, der u. a. auf umfangreiche Programmressourcen seiner Gesellschafterin Walt Disney Company zurückgreifen kann. Die starke Position der RTL Group S. A. im Segment der Kinder programme ist im Hinblick auf die unter Umständen langfristige Bindung von Zuschauern an Pro gramme der RTL Group S. A. bedeutsam. Konkurrenz besteht vornehmlich durch die öffentlichrechtlichen Programme. Durch neue Kinderspartenprogramme hat sich der Wettbewerb verschärft; vor allem die USamerikanischen Medienkonzerne Disney und Viacom haben ihr Angebot ausgebaut. Daneben sind mit der belgischen Studio 100 N. V. und der Your Family Entertainment AG weitere vertikal mit der Produktion verflochtene Rundfunkveranstalter auf dem deutschen Markt aktiv. Ebenso sind auf dem deutschen Markt unabhängige Produktionsgesellschaften, die sich vor allem auf die Herstel lung und den Vertrieb von Zeichentrickfilmen spezialisiert haben, aktiv. Die Produktion von Zeichentrickfilmen hat gegenüber anderen Filmproduktionen ein besonders effektives globales langfristiges Verwertungspotenzial: Zeichentrickfilme veralten viel weniger, sind relativ einfach zu synchronisieren und spielen häufig in einer künstlichen, kulturübergreifenden Welt.878 Kinder- und Jugendprogramme sind darüber hinaus bezüglich der Verwertungshäufigkeit anderen Programmen gegenüber im Vorteil, da die Kundenbasis regelmäßig erneuert wird. Dies erlaubt den Fernsehveranstaltern die regelmäßige kostengünstige Wiederholung erfolgreicher Serien.879 Eine Übersteigerung des Angebots an Kinderprogrammen birgt die Gefahr, dass die Finan zierungsquellen aus der Werbung für den einzelnen Veranstalter nicht mehr ausreichen, um kreative Programme in Auftrag geben zu können. Die Programmquantität droht deren Qualität zum Nachteil zu gereichen. 2.2.1.3 Sportrechte Neben den Rechten an zuschauerattraktiven Fiction-Programmen sind die Übertragungsrechte an massenattraktiven Sportereignissen für Fernsehveranstalter von großer strategischer Bedeutung. Der wirtschaftliche Wert dieser Rechte ist wegen ihrer Knappheit und fehlenden Substituierbarkeit hoch. Zuschauerattraktive Sportveranstaltungen, die die Refinanzierung der hohen Fixkosten ihrer Übertragung rechtfertigen, sind in ihrer Zahl begrenzt und die TV‑Rechte daran nur kurzfristig verwertbar: Massenattraktiv ist vor allem die Direktübertragung von Sportereignissen; Aufzeich nungen und Kurzberichte sind nur noch während einer begrenzten Zeitspanne von Interesse. Zwischen dem Spitzensport und dem Fernsehen bestehen enge Wechselbeziehungen und gegenseitige Abhängigkeiten. Eine Fernsehübertragung fördert die öffentliche Bekanntheit und gewährleistet das Sponsoreninteresse. Daher ist das Fernsehen zur wichtigsten Einnahmequelle des Profisports geworden. Sportliche Großereignisse wie Olympische Spiele oder Fußball-Welt meisterschaften sind ohne Fernsehen nicht mehr denkbar und werden inzwischen auch mit Blick auf ihre Inszenierung als Medienereignis geplant. So werden Spielzeiten in Abstimmung mit den 878 879 Geschäftsbericht der TV Loonland AG 2004, S. 10. Geschäftsbericht der TV Loonland AG 2001, S. 24. 266 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Bedürfnissen der Fernsehveranstalter festgelegt,880 denn der Zeitpunkt der Ausstrahlung im Fern sehen ist auch maßgeblich für die mit der Sendung erzielte Reichweite.881 Grundlegende Einflusspotenziale der Fernseh- auf die Sportveranstalter ergeben sich aus der finanziellen Abhängigkeit der Vereine von Erlösen aus der Vermarktung der Fernsehrechte882 und der vom Fernsehauftritt indirekt abhängigen Einnahmen, vor allem der Sponsorengelder. Um gekehrt wird Premium-Sportinhalten eine wichtige Funktion als „Zugpferd“ für die Entwicklung der Medienmärkte zugeschrieben; zurzeit vor allem für die weitere Abonnentenentwicklung im traditionellen Pay‑TV und den Durchbruch neuer kostenpflichtiger Angebote auf IPTV- und HandyTV-Plattformen.883 Internet und Mobilfunk bieten auch im Sportsektor ein zu den klassischen Medien konkurrenz fähiges Angebot. So besteht zum einen die Möglichkeit der audiovisuellen Live-Übertragung (sog. Streaming). Daneben bieten diese Medien auch die Vermittlung wichtiger Einzelinformationen oder wichtiger Szenen aus dem Spielverlauf (z. B. für den Fußballsport etwa Torschüsse, Fouls, Freistöße, Auswechslungen), aber auch Spielpläne und Mannschaftsaufstellungen oder Statistiken und Ergebnisaufstellungen im Nachhinein.884 Daneben haben sich im Internet weitere Modelle der Sportberichterstattung insbesondere im Bereich des Fußballs herausgebildet, wie etwa Club seiten885 oder verbands- bzw. vereinsfremde Internetportale. Das Internet schafft somit auch eine Plattform für kleine Vereine und Amateurfußball, für die kaum Raum für Berichterstattung im Fernsehen besteht.886 Die veränderte Medienlandschaft beeinflusst die Rechteverwertung und ‑verträge signifikant. Der neuartige öffentliche Raum, den das Internet und der Mobilfunk für die 880 881 882 883 884 885 886 So hat die Deutsche Fußball Liga in ihrer Ausschreibung der Bundesligarechte für die Spielsaison 2009/2010 bis 2012/2013 einen Spielplan entwickelt, wonach die Anstoßzeiten des Freitagsspiels auf 20:30 Uhr, der vier Samstagsspiele auf 15:30 Uhr, abgesehen von dem Spitzenspiel, das nun auf samstags 18:30 Uhr verlegt wurde, und der beiden Sonntags spiele auf 15:30 Uhr und 17:30 Uhr verlegt wurden. Mit der Vergabe fünf verschiedener Anstoßzeiten hat Sky, das die Verwertungsrechte für die Live-Ausstrahlung erworben hat, mehr Sendefläche gewonnen, vgl. SZ vom 29./30. 11. 2008 und Handelsblatt vom 29. 09. 2008. Für die Fernsehveranstalter ist die Sendezeit in der Primetime äußerst wichtig: So erreichten die Einschaltquoten der Olympischen Sommerspiele in Peking 2008 mit 48,04 Mio. Zuschauern nicht das Niveau der Sommerspiele in Athen 2004 (58,01 Mio.). Durch die sechsstündige Zeitverschiebung fand die Mehrzahl der Wettkämpfe zwischen 04:00 Uhr und 15:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit statt und damit nicht in der Hauptsendezeit in Deutschland, Camille Zubayr/ Heinz Gerhard, Olympia 2008 im Fernsehen, Media Perspektiven, 2008, S. 494 (496). Vergleichbare Rückgänge werden für die Winterspiele in Vancouver zu erwarten sein. Europäisches Parlament, Entschließung vom 29. März 2007 zu der Zukunft des Profifußballs in Europa (2006/2130(INI)); darin wird diesbezüglich auch auf eine Verfälschung des Wettbewerbs hingewiesen, da die Bedeutung der Einkünfte aus der Vermarktung aus den Übertragungsrechten den ausgewogenen Wettbewerb zwischen Vereinen aus verschie denen Ländern insofern unterminieren könnte, als diese Einkünfte weitgehend von der Größe der nationalen Fernseh märkte bestimmt werden. Europäische Kommission, Abschlussbericht über die sektorspezifische Untersuchung der Bereitstellung von Sportinhal ten über mobile Netzwerke der dritten Generation vom 21. 09. 2005, Rn. 23, http://ec.europa.eu/comm/competition/ antitrust/sector_inquiries.html (Stand 9/2009). Dennoch ist die Prognose der Vermittlung audiovisueller Inhalte über das Internet bisher verhalten, sie befindet sich zwar auf dem Vormarsch, wird aber aus Qualitätsgründen nur mittelfristig mit der Bildberichterstattung im Fernsehen konkurrieren können. Matthias Laier, Die Berichterstattung über Sportereignisse, 2007, S. 2. Digitalmagazin.info vom 06. 03. 2009, S. 1; Frankfurter Rundschau (online) vom 24. 03. 2009. So verfügen inzwischen nahezu alle Bundesligaclubs über meist kostenpflichtige Web‑TV-Angebote. Die Berichterstat tung umfasst daher neben einer kompletten Spielübertragung nach Spielschluss auch Spielzusammenfassungen und aktuelle Beiträge rund um den Verein, Digital Fernsehen 10/2008. Deswegen erfolgt die Berichterstattung zumeist mittels Videos und Bildern, die von fußballbegeisterten Privatpersonen angefertigt und im Internet allen Interessierten zur Verfügung gestellt werden. Gerade diese Darstellung auf verbandsoder vereinsfremden Internetseiten ist nicht frei von rechtlichen Konflikten, LG Stuttgart, Urt. vom 08. 05. 2005 – 41 O 3/08 KfH, ZUM 3/2009, S. 258, bestätigt durch OLG Stuttgart, Urt. vom 13. 03. 2009 – 2 U 47/08, haben das Betreiben eines privaten Internetportals mit Filmausschnitten von Amateurfußballspielen wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht untersagt; siehe auch Kapitel III 2.2.1.3.2. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 267 Kommunikation schaffen, wird immer mehr für eine wirtschaftliche Verwertung genutzt und als zusätzliche Einnahmequelle erschlossen.887 Die Veranstalter von Sportereignissen sind sich der Ver marktungsmöglichkeiten in den neuen Medien bewusst: So hat der Deutsche Fußball-Bund e. V. die Fußball-Bundesligarechte für die Saison 2009 bis 2013 erstmals getrennt für Mobilfunk, Web‑TV und IPTV ausgeschrieben. Die enorme wirtschaftliche Bedeutung des Geschäftsbereichs Sport im weiteren Sinne zeigt sich etwa anhand der andauernden Auseinandersetzung um die Frage, ob in Deutschland zu gelassene Fernsehveranstalter Werbung von privaten Vermittlern von Sportwetten zeigen oder auch selbst ins Sportwettengeschäft einsteigen dürfen. Aus Anlass des Urteils des Bundesverfas sungsgerichts888, das das staatliche Glücksspielmonopol im Grundsatz für zulässig erklärte, solange es sich am Ziel der Bekämpfung von Suchtgefahren ausrichtet, forderten die Länder die Landes medienanstalten auf, die Werbung für private Sportwetten im Fernsehen zu untersagen. Bundes weit lizenzierte Veranstalter wie DSF wandten sich gegen eine „Inländerdiskriminierung“ und forderten eine einheitliche Regelung für in- und ausländische Veranstalter. Mit dem Glücksspiel staatsvertrag, der am 01. 01. 2008 in Kraft trat, war das staatliche Monopol auf Lotterien und Sport wetten weiter verschärft worden. Aus Präventionsgründen wurde der Vertriebsweg Internet grund sätzlich verboten. Werbung für Glücksspiele im Internet, im Fernsehen und per Telefon wurde ebenfalls untersagt.889 Der Sport spielt eine wichtige Rolle als Gegenstand der Meinungsbildung, der Identifikation und der öffentlichen Kommunikation.890 Berichte über herausragende Sportereignisse gehören nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Information im Sinne des klassischen Rundfunkauftrags. In diesem Sinne ermöglicht Art. 3 a der „Fernsehen ohne Grenzen“-Richtlinie891 den Mitgliedstaaten, für eine Berichterstattung über Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung im frei zugänglichen Fernsehen zu sorgen, damit trotz zunehmender Fernsehübertra gung von Sportveranstaltungen auf Pay‑TV-Sendern die Wettbewerbe für die Allgemeinheit zu gänglich bleiben. Einer Monopolisierung der Berichterstattung über solche Sport-Events bei einem einzelnen Rundfunkveranstalter ist daher auch zum Zweck der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenzuwirken. Entwicklungen auf dem Markt für Sportübertragungsrechte sind auch aufgrund der besonderen Gefahren im Falle vertikaler Konzentration zwischen den Inhabern dieser Rechte und den Fernsehveranstaltern von Bedeutung.892 887 888 889 890 891 892 Matthias Laier (siehe Fn. 884), S. 2. BVerfG, Urt. vom 28. 03. 2006 – 1 BvR 1054/01 – Verfassungsmäßigkeit des deutschen Sportwetten-Monopols. Der geltende Glücksspielstaatsvertrag ist aufgrund des generellen Internetverbotes derzeit Gegenstand eines von der EU‑Kommission gegen Deutschland eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahrens. Im September 2009 hat der EuGH in einem ähnlich gelagerten Fall in Portugal die Einschränkung der Veranstaltung von Glücksspielen über das Internet als gerechtfertigt erachtet, EuGH, Urt. vom 08. 09. 2009 – C‑42/07. BVerfGE 97, 228, (285 f.) – Kurzberichterstattung: „Die Bedeutung solcher Sportereignisse erschöpft sich nicht in ihrem Unterhaltungswert. Sie erfüllen darüber hinaus eine wichtige gesellschaftliche Funktion. Der Sport bietet Identifikations möglichkeiten im lokalen und nationalen Rahmen und ist Anknüpfungspunkt für eine breite Kommunikation in der Bevölkerung. Eine umfassende Berichterstattung, wie sie von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gefordert wird, lässt sich daher unter Verzicht auf Sportereignisse nicht verwirklichen.“ Die besondere soziale, integrative und kulturelle Bedeutung des Sports betonte auch der Europäische Rat in seiner Erklärung von Nizza 2000 zur besonderen Bedeutung des Sports. Vgl. dazu Europäische Kommission, Arbeitsdokument „EU und Sport: Hintergrund und Kontext“, Begleitdokument zum Weißbuch Sport, SEC (2007) 935. Richtlinie 97/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Juni 1997 zur Änderung der Richtlinie 89/552/ EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Aus übung der Fernsehtätigkeit, ABl. L 202 E, S. 60. BVerfGE 95, 163 (173) – DSF. Über seine Tochtergesellschaft M6 ist die Bertelsmann AG zu 100 % an dem französischen Fußballclub Girondins de Bordeaux beteiligt, http://www.groupem6.fr/index.php/m6/Le-Groupe/Activites/Diversificationset-droits-audiovisuels/Presentation/Les-Girondins‑de-Bordeaux (Stand: 3/2009). 268 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 2.2.1.3.1 Sportprogramme im Fernsehen Sportsendungen in Vollprogrammen Die Übertragungen populärer Sportereignisse erzielen im Fernsehen Spitzenwerte. Eine überwälti gende Mobilisierung der Zuschauer erreichten die Fernsehübertragungen der Fußball-Weltmeister schaft in Deutschland im Sommer 2006.893 Einzelne Begegnungen erzielten Reichweiten, die Rekordmarken darstellen: Das Halbfinalspiel Deutschland gegen Italien verfolgten 29,66 Mio. Zu schauer – die höchste jemals seit Einführung der Zuschaueranteilsmessung im Jahr 1975/76 ge messene Fernsehreichweite einer Sendung; dies entspricht 84,1 % aller potenziellen Zuschauer.894 Die hohe Zuschauerbegeisterung, welche die Fußball‑WM 2006 hervorrief, konnte im Jahr 2008 durch die Fußball‑EM fortgesetzt werden. Die Fußball‑EM übertraf sogar die WM 2006 bezüglich der durchschnittlich erzielten Reichweite. Im Schnitt sahen 15,84 Mio. Zuschauer die 27 EM‑LiveSpiele, bei der WM 2006 lag die durchschnittliche Zuschauerzahl bei 12,06 Mio.895 Diese Erhebun gen erfassen noch nicht die zahlreichen Zuschauer, die die WM‑Spiele außerhalb ihres Haushalts, etwa bei Freunden oder vor unter freiem Himmel aufgestellten Fernsehgeräten und Großleinwän den – im so genannten „Public Viewing“ – verfolgten. Fußball-Weltmeister- und ‑Europameister schaften sind bisher die einzigen Fälle, bei denen in einem erheblichen Maße Fernsehnutzung außerhalb des eigenen Haushalts stattfindet. Da bekanntermaßen Einschaltquoten nur die Fern sehnutzung zu Hause erfassen, wurden, wie auch schon bei der Fußball‑WM 2006, auch bei der Fußball‑EM 2008 die Zuschaueranteile mittels eines ergänzenden Verfahrens bei AußerhausNutzung, insbesondere beim Public Viewing, erfasst. Mittels Telefonumfragen wurde während der EM zu sechs Zeitpunkten bei jeweils 1.000 Befragten ermittelt, wo sie die EM‑Spiele gesehen haben. Diese so ermittelte Außerhaus-Nutzung bewegt sich zwischen zwei und knapp 13 Mio. Zuschauern.896 Live-Übertragungen von Spielen der Fußball-Weltmeister- und ‑Europameisterschaften unter Beteiligung des deutschen Teams haben generell eine überragende Zuschauerakzeptanz. 23 der 25 meistgesehenen Fernsehsendungen aller Genres von 1992 bis 2006 waren Live-Übertragungen solcher Partien.897 Mittlerweile werden auch wichtige Fußballspiele der Frauen und der Junioren im Free‑TV übertragen. Fußball erweist sich als die ideale Sportart für die zuschauergerechte Um setzung im Fernsehen.898 893 894 895 896 897 898 Stefan Geese/Claudia Zeughardt/Heinz Gerhard, Die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 im Fernsehen, Media Perspektiven, 2006, S. 454. Das Eröffnungsspiel Deutschland gegen Costa Rica sahen 20,06 Mio. Zuschauer, auch dies ist die höchste Zahl für eine solche Partie seit Beginn der Reichweitenmessung. Stefan Geese/Claudia Zeughardt/Heinz Gerhard (siehe Fn. 893), S. 454 und S. 456. Die Ursache für die höhere durchschnittliche Sehbeteiligung der EM 2008 lag darin, dass alle Spiele um 18:00 Uhr bzw. um 20:45 Uhr ausgetragen wurden. Bei der WM 2006 fanden dagegen nur 18 der 56 übertragenen Spiele am Nachmittag statt. Die höchste Reichweite der EM 2008 erreichte das Halbfinalspiel Deutschland gegen die Türkei mit einem Marktanteil von 81,5 % bei 29,46 Mio. Zuschauern. Die durchschnittliche Sehbeteiligung der bei ARD und ZDF übertragenen Spiele lag bei 15,84 Mio. Zuschauer (Marktanteil 56,2 %). Stefan Geese/Heinz Gerhard, Die Fußball-Europa meisterschaft 2008 im Fernsehen, Media Perspektiven, 2008, S. 442. Wobei bei allen Spielen der Großteil der Außerhaus-Nutzung nicht im Rahmen des Public Viewing stattfand, sondern eine Vielzahl die Spiele bei Freunden, Verwandten oder Bekannten sah. Stefan Geese/Heinz Gerhard (siehe Fn. 895), S. 442. Annähernde Einschaltquoten erzielten nur zwei „Wetten, dass ..?“-Shows im Jahr 1992, Heinz Gerhard, Die Fußball‑WM als Fernsehevent, Media Perspektiven, 2006, S. 465. Heinz Gerhard (siehe Fn. 897), S. 465, benennt zehn Erfolgsfaktoren für die Akzeptanz von Sportarten als Gegenstand der Fernsehberichterstattung, u. a.: Spezifika und Markenstärke der Sportart, Erfolgschancen deutscher Spieler, Event charakter der Übertragung, breite Zielgruppenansprache. Ballsportarten lassen sich demnach ideal im Fernsehen zu schauergerecht umsetzen: Durch die physische Einheit von Ort, Handlung und Zeit lasse sich der Spielablauf ohne größere dramaturgische Eingriffe des Fernsehens auf spannende Art linear abbilden; zudem habe sich die visuelle Aufbereitung in den letzten Jahren stark verbessert (S. 472 ff.). Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 269 Ebenfalls zuschauerattraktiv, wenn auch mit deutlichem Abstand, sind Übertragungen der Olympischen Sommer-899 und Winterspiele, von Boxwettkämpfen900, von Rennen der Formel 1 und von Skisprungwettbewerben. Andere Sportarten, z. B. Leichtathletikwettkämpfe, erweisen sich als weniger „fernsehtauglich“.901 Für die erreichten Zuschaueranteile aller Sportarten ist die Beteili gung zuschauerwirksamer Sportler, die über eine gewisse Popularität verfügen, maßgeblich.902 Einen Sonderfall stellte die Tour de France dar, die im Zuge der Doping-Affären auch deutscher Spitzenfahrer einen deutlichen Zuschauerrückgang verzeichnete. Die Dopingfälle veranlassten ARD und ZDF zudem zu einer verringerten Berichterstattung, was die Zuschaueranteile ebenso negativ beeinflusste.903 Die Beliebtheit der Programmsparte insgesamt lässt sich an ihrer überproportional hohen Nutzung erkennen:904 Gemessen an der Gesamtsendedauer entfällt auf Sportsendungen in Voll 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 RTL Sat.1 ARD¹⁾ ZDF 2,4 3,9 4,5 2,8 7,9 3,2 3,8 3,3 6,1 3,8 4,1 6,6 4,2 3,2 3,5 5,2 3,5 4,7 8,2 6,4 1,9 2,8 4,9 6,0 0,9 3,4 11,1 10,9 2,8 2,0 6,8 6,0 2,9 2,8 9,6 7,5 2,3 1,4 8,6 6,0 2,2 0,6 9,6 7,5 2,1 0,5 6,8 5,5 2,3 0,2 8,0 7,5 1,8 0,7 6,0 5,9 1,5 0,6 7,8 7,0 1) ohne Dritte Programme Tabelle III – 78: Anteil der Sportsendungen in den Programmen von RTL, Sat.1, ARD und ZDF von 1994 bis 2008 (Sendedauer in Prozent der Gesamtsendezeit) Quelle: Programmanalyse Udo Michael Krüger, Basisdaten 1999 und 2008, Media Perspektiven; Udo Michael Krüger/ Thomas Zapf-Schramm, Politikthematisierung und Alltagskultivierung im Infoangebot, Media Perspektiven, 2009, S. 201 (203) Sender Information Unterhaltung Fiction Sport Werbung und Sonstiges RTL Sat.1 ARD¹⁾ ZDF 2007 2008 2007 2008 2007 2008 2007 2008 27,5 18,0 24,4 1,8 28,4 33,3 11,4 25,0 1,5 28,9 18,9 31,1 26,0 0,7 23,3 17,6 28,7 30,7 0,6 22,5 43,1 4,3 36,1 6,0 10,5 42,7 4,1 35,4 7,8 10,1 49,5 6,3 28,0 5,9 10,3 48,2 8,8 26,9 7,0 9,1 1) ohne Dritte Programme Tabelle III – 79: Zusammensetzung des täglichen Fernsehkonsums nach Programmsparten und Sendern 2007 und 2008 (in Prozent) Quelle: Udo Michael Krüger/ Thomas Zapf-Schramm, Sparten, Sendungsformen und Inhalte im deutschen Fernsehange bot 2007 – Programmanalyse von ARD/Das Erste, ZDF; RTL, Sat.1 und ProSieben, Media Perspektiven, 2008, S. 166; Udo Michael Krüger, Thomas Zapf-Schramm, Politikthematisierung und Alltagskultivierung im Infoangebot, Media Perspek tiven, 2009, S. 201 (203) 899 900 901 902 903 904 Die Live-Übertragungen der Sommerolympiade 2008 der ARD aus Peking erreichte einen Marktanteil von 27,6 % bei einer Zuschauerzahl von 2,1 Mio.; die anschließende Highlights-Sendung „Olympia extra“ sahen durchschnittlich 2,5 Mio. Zuschauer; vgl. ARD-Jahrbuch 2008, S. 105. Die Übertragung der Eröffnungsfeier erreichte sogar einen Marktanteil von 52,4 % bei 7,71 Mio. Zuschauern, Camille Zubayr/Heinz Gerhard (siehe Fn. 881), S. 494 (497). Vgl. http://www.quotenmeter.de/cms/?p1=n&p2=37517&p3= (Stand: 10/2009). So hat Bundesinnenminister Schäuble von den Medien in Deutschland mehr Aufmerksamkeit für Rand- und Massen sportarten gefordert, Frankfurter Rundschau vom 01. 11. 2006. So kämpfte die Formel 1 nach dem Aussteigen Michael Schuhmachers mit rückläufigen Quoten, wohingegen Box kämpfe mit einer Beteiligung der Brüder Klitschko als Quotengarant gelten. Nur rund eine Million Zuschauer wollten im Schnitt die erste Woche des in den vergangenen Jahren durch Doping skandale erschütterten Rennens 2009 sehen. 2005 waren es noch 2,5 Mio., 2006 noch knapp 1,4 Mio., Spiegel vom 14. 07. 2008. Dies lässt sich auch für die Programmgattung Fiction beobachten, siehe Kapitel III 2.2.1.1. Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 270 programmen im Vergleich zu anderen Programmarten ein verhältnismäßig geringer Umfang, was auf die Begrenztheit zuschauerattraktiver Ereignisse zurückzuführen sein dürfte. Dennoch waren 2008 Sportsendungen die einzige Sparte mit einer gestiegenen Nachfrage durch das Fernseh publikum, denen im Jahresmittel täglich vier Minuten mehr gewidmet wurden. Dieser Mehr konsum ist jedoch mit den beiden Sportgroßereignissen des Jahres, den Olympischen Sommer spielen und der Fußball‑EM, in Verbindung zu bringen.905 Über das ganze Jahr betrachtet, spielten Sportsendungen mit insgesamt nur elf Minuten täglicher Nutzung keine allzu große Rolle.906 Sportspartenprogramme Im frei empfangbaren bundesweiten Fernsehen werden seit einigen Jahren die Sportspartenpro gramme DSF907 und Eurosport veranstaltet. Ihre Zuschaueranteile bewegen sich jeweils relativ konstant um 1 %. DSF ist ein bundesweites 24‑stündiges Fernsehspartenprogramm mit dem Schwerpunkt auf Sportsendungen. Die aktuelle Zulassung erteilte die BLM am 22. 03. 2007, befristet bis zum 20. 04. 2015. Das Programm ist seit dem 01. 01. 1993 auf Sendung. DSF wird frei empfangbar analog und digital über Kabel, Satellit (ASTRA), terrestrisch (DVB‑T) sowie über IPTV-Plattformen (HanseNet, Deutsche Telekom) verbreitet. Zusätzlich wird im Internet DSF‑TV908 als Web-TV verbreitet. Das geplante Programm DSF-digital, das über digitale Kabelnetze verbreitet werden soll, ist dagegen noch nicht auf Sendung. Die Veranstalterin DSF Deutsches SportFernsehen GmbH war zusammen mit dem InternetSportrechteportal Sport.1 im Mai 2003 von der insolventen KirchMedia GmbH & Co. KGaA an die Sport Media Holding GmbH verkauft worden, ein Konsortium aus der Rechtehandelsfirma EM. TV & Merchandising AG, dem Warenhauskonzern KarstadtQuelle AG und dem Kaufmann Dr. h. c. Hans-Dieter Cleven.909 Im Februar 2005 übernahm die EM.TV AG, die Rechtsnachfolgerin der EM.TV & Merchandising AG, auch sämtliche Anteile von der KarstadtQuelle AG und von Dr. Cleven an der Sport Media Holding GmbH und ist seither mittelbar Alleingesellschafterin der DSF Deut sches SportFernsehen GmbH. Die EM.TV AG wurde im Jahr 2007 in die EM.Sport Media AG umbenannt. Diese firmiert wiederum seit April 2009 unter Constantin Medien AG. Neben der Veranstaltung des Sportprogramms DSF deckt die Constantin Medien AG über ihre Tochter gesellschaften – im Online-Bereich vor allem über das Sport-Portal Sport1 und im Hinblick auf die Aktivitäten im Bereich der Produktionsdienstleistungen über PLAZAMEDIA – die gesamte Band breite an Dienstleistungen im Sportmedienbereich ab. Strategisches Ziel ist ein voll integrierter Sport DSF Eurosport 2006 2007 2008 2009 1,0 0,9 1,1 1,0 0,9 0,9 0,9 0,9 Tabelle III – 80: Zuschaueranteile der Sportspartensender DSF und Eurosport 2006 bis 2009 (in Prozent) Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung 905 906 907 908 909 Dadurch erklärt sich auch der Zuwachs des Gesamtangebots in der Sparte Sport bei den öffentlich-rechtlichen Pro grammen 2008, denn das Programmjahr 2008 stand mit den Olympischen Sommerspielen in China und der Fußball‑EM in Österreich und der Schweiz im Zeichen großer Sportereignisse. Camille Zubayr/Heinz Gerhard, Tendenzen im Zuschauerverhalten, Media Perspektiven, 2008, S. 98 (107). Im November 2009 kündigte die Constantin Medien AG eine Neuausrichtung des Senders DSF an. In diesem Zusam menhang soll das Programm in Sport.1, Name des bereits existierenden Internetportals der Veranstalterin, umbenannt werden, SZ vom 12. 11. 2009. Beschluss der KEK vom 14. 07. 2009 i. S. DSF Online, mehr mittendrin, Az.: KEK 568; seit 09/2009 auf Sendung. Beschlüsse der KEK i. S. DSF vom 13. 05. 2003, Az.: KEK 179, und vom 12. 08. 2003, Az.: KEK 183. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 271 v erbund, der die gesamte mediale Wertschöpfungskette abbildet.910 Die Constantin Medien AG ist mit 47,3 % an der Schweizer Filmrechtehandelsfirma Highlight Communications AG beteiligt, die wiederum eine Beteiligung i. H. v. 80 % an der Team Holding AG hält, welche als Sport- und EventMarketing-Agentur sowohl die UEFA Champions League als auch den UEFA-Pokal vermarktet. Die Constantin Medien AG erstellt auch als Sublizenznehmerin der Deutschen Telekom AG (DTAG) ein über IPTV verbreitetes, im Rahmen des Angebots T‑Home vermarktetes Programm mit LiveBerichterstattung von der Fußball-Bundesliga (LIGAtotal!).911 Das Programm ist seit August 2009 über die IPTV-Plattform der DTAG (T‑Home Entertain) sowie über das Mobilfunknetz der DTAG (T‑Mobile) empfangbar. Eine Debatte löste die Frage aus, ob das von der Constantin Sport Medien GmbH veranstaltete Spartenprogramm LIGAtotal! der DTAG medienkonzentrationsrechtlich zuzurechnen sei.912 Durch die doppelte Abhängigkeit der Constantin Sport Medien GmbH von der DTAG – zum einen als Sub-Lizenznehmerin für die Verwertungsrechte der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) und zum anderen als zur ausschließlichen Einspeisung des Programms bei der DTAG Verpflichtete – stellte sich die Frage, ob LIGAtotal! als Programm nicht auch der DTAG selbst zugerechnet werden muss. Die Lizenz gestattet die Verwertung nur im Rahmen der Verwertungsrechtepakete IPTV und Mobile über die von der DTAG kontrollierten Netze. Die Einspeisung hat nach Maßgabe der Verwertungsrechte ausschließlich in DTAG-Netze zu erfolgen. Aus dem Zusammenwirken dieser beiden vertraglichen Bindungen gegenüber der DTAG gerät die Constantin Sport Medien GmbH in ihrer Rolle als eigenständige Programmveranstalterin in eine vertragliche Zwangslage: Sie ist für ihre Programmtätigkeit auf die Verfügbarkeit der Verwertungsrechte, auf den Empfang des Basissignals, auf die Anforderungen aus der ausschließlichen Einspeisung und auf die ihr vorent haltene Vermarktung durch die DTAG angewiesen. Auf Veranlassung der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) haben die Constantin Sport Medien GmbH und die DTAG übereinstimmende und wechselseitig verbindliche Erklärungen des Inhalts abgegeben, dass die wesentlichen Programmentscheidungen bei der Constantin Sport Medien GmbH liegen und bleiben. Damit wurden vertragliche Zusagen gegenüber der ZAK er reicht, dass die Programmverantwortlichkeit der Constantin Sport Medien GmbH gesichert bleibt. Unter dieser Voraussetzung entfällt die Gefahr, dass die DTAG ihre wirtschaftliche Schlüsselstellung für das Gelingen der Zusammenarbeit bei der Verwertung des Signals zu einem Programm und dessen Einspeisung und Vermarktung über die DTAG-Plattformen programmbestimmend gegen über der Constantin Sport Medien GmbH ausnützt. Mit der Entscheidung, dass LIGAtotal! in der Programmverantwortung der Antragstellerin bleibt und der DTAG nicht in einer veranstalter gleichen Funktion zuzurechnen ist, erübrigten sich Überlegungen und Bedenken, die sich sonst unter dem Aspekt des Gebots der Staatsfreiheit des Rundfunks gegen die durch den Bund be herrschte DTAG aufgedrängt hätten. Eurosport ist ein von dem französischen Conseil Supérieur de l’Audiovisuel (CSA) lizenziertes gesamteuropäisches Programm, das überwiegend frei empfangbar europaweit und darüber hinaus in 59 Ländern und 20 Sprachen ausgestrahlt wird. Eurosport verbreitet in Deutschland auch Euro sport 2, das als Pay‑TV-Programm digital über Kabel (Kabel Deutschland, Kabel BW, Unitymedia), Satellit (arenaSat), die Sky-Programmplattform sowie über IPTV-Plattformen (HanseNet, Deutsche Telekom) verbreitet wird. Die Programmverantwortung liegt beim „Eurosport-Konsortium“ aus 910 911 912 Selbstdarstellung des Unternehmens, http://www.constantin-medien.de/dasat/index.php?cid=100496&sid=b1f9f31566b 98c7bfd17453973f5812c (Stand: 04/2009); vgl. Kapitel III 1.2.4. Beschluss der KEK vom 14. 07. 2009 i. S. LIGAtotal!, Az.: KEK 563; vgl. Kapitel III 2.2.1.3.2. Bereits die Partnerschaft zwischen Premiere und der DTAG bzgl. „Bundesliga auf Premiere powered by T‑Com“ rief Bedenken bezüglich des Staatsfernegebots hervor, Beschluss der KEK vom 07. 11. 2006 i. S. Premiere, Az.: KEK 348/350/359, III 2.2.5; Konzentrationsbericht der KEK 2007, S. 286. 272 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Mitgliedern der European Broadcasting Union (EBU), einem Branchenverband von Hörfunk- und Fernsehanstalten, die auf die Wahrnehmung eines besonderen Programmauftrags verpflichtet sind.913 Daher zeigt das Programm auch Randsportarten und Sportereignisse gesundheitlicher oder humani tärer Anliegen, z. B. Behindertenwettkämpfe. Den Programmbetrieb nimmt die Eurosport S. A. wahr, eine 100 %ige Tochtergesellschaft der privaten Veranstalterin Télévision Française S. A., die Mit glied des Eurosport-Konsortiums ist und auch das zuschaueranteilsstärkste französische Programm „TF1“ veranstaltet.914 Parallel betreibt Eurosport zehn Internet-Sportportale in neun Sprachen. Auf der Plattform Sky werden weitere Pay‑TV-Sportspartenkanäle angeboten, nunmehr unter dem Namen Sky Sport (Sky Sport HD, Sky Sport Info, Sky Sport 1, Sky Sport 2). Sky Sport überträgt live nationale und internationale Sportereignisse, u. a. Eishockey, Golf und Motorsport. Sky Sport 1 zeigt live die komplette UEFA Champions League, Spiele des UEFA-Cups und ausgewählte Spiele aus europäischen Ligen. Für die Spielzeiten 2009/2010 bis 2012/2013 vermarktet die Sky Deutsch land Fernsehen GmbH & Co. KG die von der DFL erworbenen Erstsenderechte an der Bundesliga und an der 2. Bundesliga als Pay‑TV.915 Sky Fußball Bundesliga deckt die Berichterstattung über die Spiele der Bundesliga und 2. Bundesliga ab. Zusätzlich überträgt Sky einzelne Sportereignisse über Pay-per-View-Kanäle. Die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG veranstaltet derzeit auf ihrer Pay‑TV-Plattform insgesamt 17 digitale Pay‑TV-Programme (einschließlich der im Multiplexverfahren verbreiteten Programme) und nutzt digitale Programmschienen für Pay-per-View-Angebote. Die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der börsennotier ten Sky Deutschland AG, zusammen agieren diese als Fernsehveranstalter und Plattformbetreiber. Größte Aktionärin mit einem Anteil von 39,96 % ist – mittelbar über die News Adelaide Holdings B. V. – News Corporation. News Corp. gehört zu den weltweit größten Medienkonzernen.916 Ein weiteres bundesweites Sportspartenprogramm, von der LfM unter der Bezeichnung Super Sports Network (SSN TV) am 15. 09. 2006 zugelassen, ist über Eutelsat und als Web‑TV im Internet unter www.ssn.tv zu empfangen.917 Seit August 2007 wird das Programm als „Teaserprogramm“ ausgestrahlt, d. h., es wird täglich eine Stunde magazinartiges Programm produziert und teilweise auch als Wiederholung ausgestrahlt. Diese Stunde wird über den Tag verteilt wiederholt. Der Sportspartensender sportdigital.tv, ein von der MA HSH am 26. 03. 2007 zugelassenes Programm, wird digital als Pay‑TV-Angebot über Satellit („Fernsehen für mich“, arenaSat), Kabel (Unitymedia, Kabel BW, Kabel Deutschland, Kabelkiosk), die Programmplattform Sky sowie die IPTV-Plattform von HanseNet verbreitet. Außerdem ist sportdigital.tv via Internet zu empfangen (www.sportdigital.tv), wo es live sowie zeitversetzt „On‑Demand“ abrufbar ist.918 Ferner wurde 2009 das von der DFL beantragte Spartenprogramm Sport Kanal zugelassen.919 Der Schwerpunkt des Fernsehprogramms Sport Kanal liegt dabei zunächst auf Fußballspielen aus bereits vollständig abgeschlossenen Spielzeiten. Die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH ist eine 100 %ige Tochter des Die Liga – Fußballverband e. V., dem Zusammenschluss der lizenzierten Ver eine und Kapitalgesellschaften der Fußball-Lizenzligen Bundesliga und 2. Bundesliga (36 Vereine und Kapitalgesellschaften). Die Liga – Fußballverband e. V. ist seinerseits ordentliches Mitglied im Deutscher Fußball-Bund e. V. 913 914 915 916 917 918 919 Vgl. Angaben unter http://www.ebu.ch (Stand 10/2009). Anmeldung einer Zusammenarbeitsvereinbarung, COMP/C2/38.464 – TF1/Eurosport SA/Consortium Eurosport), ABl. EU C 218/4. Beschluss der KEK vom 11. 04. 2006 i. S. Arena Bundesliga, Az.: KEK 330. Siehe Kapitel III 1.2.8. Beschluss der KEK vom 12. 09. 2006 i. S. SSN, Az.: KEK 356. Beschluss der KEK vom 18. 09. 2007 i. S. sportdigital.t v, Az.: KEK 394. Beschluss der KEK vom 13. 10. 2009 i. S. Sport Kanal, Az.: KEK 580, die Zulassung für das Spartenprogramm cpm24.t v, das seinen Schwerpunkt auf Pferdesportberichterstattung legt, erging im Dezember 2009, Beschluss der KEK vom 08. 12. 2009, Az.: KEK 588. Bundesliga Fußball DFL originäre Rechteinhaber Eigenvermarktung Rechtevermarkter 2009/2010 bis 2012/2013 2006/2007 bis 2008/2009 2004/2005 bis 2005/2006 Zeitraum Zweitverwertung; Erstverwertung des 18:30 Uhr Samstagsspiels im Free‑TV Live-Rechte für IPTV und Mobilfunk ZDF DTAG Quelle: Presse- und Unternehmensveröffentlichungen; die Angaben entstammen Presse- und Internetveröffentlichungen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit Stand: 06/2009 Ý Zweitverwertung; Live-Rechte für Relegationsspiele Online-Verwertung (IPTV) DTAG ARD Zweitverwertung ZDF Erstsenderechte (alle Spiele live) und Zusammenfassun gen im Pay‑TV; Web‑TV-Rechte Erstsenderechte an den zwei Sonntagsspielen und Zweitverwertung DSF Sky¹⁾ Erstsenderechte (2 Spiele pro Saison live) und Zweit verwertung Zweitverwertung ZDF ARD Erstsenderechte an den zwei Sonntagsspielen und Zweitverwertung DSF Live-Rechte im Pay‑TV (Unitymedia); ab Februar 2007 Kooperation mit Premiere; seit Juli 2007 Sublizenzie rung der Live-Rechte an Premiere¹⁾, welche das Programm nunmehr alleine produziert Erstsenderechte (2 Spiele pro Saison live) und Zweit verwertung ARD arena (Unitymedia) ab 02/2007 auch Premiere¹⁾ seit 07/2007 nur Premiere¹⁾ Erstsenderechte (alle Spiele live) und Zusammenfassun gen im Pay‑TV Premiere¹⁾ ausstrahlende Rechteart Sender Tabelle III – 81: Ausgewählte Sportveranstaltungen und Übertragungsrechte im deutschen Fernsehen 1) Premiere firmiert seit 04. 07. 2009 unter Sky. Veranstaltung Sportart Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 273 Ý Veranstaltung DFB DFL DFB (Auswärtsspiele: jew. Gastgeber) Ligapokal Nationalelf Heimspiele DFL originäre Rechteinhaber DFB-Pokal Fußball 2. Bundesliga (Fortsetzung) Sportart SportA SportA Eigenvermarktung Rechtevermarkter ARD/ZDF Sat.1 2007/2008 bis 2011/2012 Premiere¹⁾ Erstsenderechte (live) alle fünf Partien des Ligapokals; von der Rechteinhaberin Premiere produziert, die ebenfalls alle Spiele aus strahlt Erstsenderechte alle 63 Spiele live ab der 1. Hauptrunde Premiere/Sky¹⁾ 2005/2006 bis 2007/2008 ein Live-Spiel pro Runde sowie Zusammenfassungen ARD/ZDF 2008/2009 bis 2011/2012 Erstsenderechte (Montagsspiele) und Zweitverwertung; Erstverwertung der Freitags- und Sonntagsspiele im Free‑TV DSF Erstsenderechte (7–8 Spiele pro Saison live sowie Zusammenfassungen der sonstigen Spiele) Zweitverwertung ZDF ARD/ZDF Zweitverwertung ARD Online-Verwertung (IPTV) DTAG Erstsenderechte (alle Spiele live) und Zusammenfassun gen im Pay‑TV Live-Rechte an Montagsspielen; Erstsenderechte Freitags- und Sonntagsspiele DSF Sky¹⁾ Erstsenderechte (live) im Pay‑TV (bis auf Montagsspiele); ab Februar 2007 Kooperation mit Premiere¹⁾, seit Juli 2007 Sublizenzierung der Live-Rechte an Premiere¹⁾, welche das Programm nunmehr alleine produziert Erstsenderechte (1 Spiel live) und Zweitverwertung DSF arena (Unitymedia) ab 02/2007 auch Premiere¹⁾ seit 07/2007 nur Premiere¹⁾ Erstsenderechte im Pay‑TV Premiere¹⁾ ausstrahlende Rechteart Sender bis 2007/2008 2009/2010 bis 2012/2013 2006/2007 bis 2008/2009 2004/2005 bis 2005/2006 Zeitraum 274 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten originäre Rechteinhaber UEFA/teilnehmende Vereine (ab dem Viertelfinale zentrale Vermarktung) UEFA Veranstaltung UEFA-Cup UEFA Europe League Champions League ProSieben ZDF 2007/2008 2009/2010 bis 2011/2012 Vereine bei Heimspielen bis einschl. Achtelfinale T. E. A. M. Premiere¹⁾ Premiere¹⁾/DSF 2006/2007 Quelle: Presse- und Unternehmensveröffentlichungen; die Angaben entstammen Presse- und Internetveröffentlichungen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit Stand: 06/2009 eine Live-Übertragung pro Spieltag (13 Partien) und Höhepunkte weiterer Spiele, von der Rechteinhaberin Premiere¹⁾ produziert und bei DSF ausgestrahlt Erstsenderechte im Free- und Pay‑TV Erst- und Zweitverwertung (39 Live-Spiele und Highlights) 2006 bis 2009 Erstsenderechte (live) Premiere¹⁾ Erstsenderechte im Free‑TV, 29 Partien (jeweils zwei Spiele pro Woche live) Sat.1 Sat.1 exklusive Pay‑TV-Rechte an allen 205 Spielen für alle Übertragungswege (TV, Internet, IPTV, Mobilfunk) Sky¹⁾ Zweitverwertungsrechte (zeitversetzte Übertragung einer Partie pro Spieltag und Höhepunkte weiterer Spiele ab dem Viertelfinale inkl. des Endspiels) Erstsenderechte im Free‑TV, 5 Spiele ab dem Viertel finale live, eine deutsche Partie pro Spieltag Erstsenderechte (live), alle Viertelfinal- und Halbfinalspiele sowie das Endspiel (13 Partien, davon 8 Spiele exklusiv) Ý Eurosport 2007/2008 bis 2009/2010 2003/2004 bis 2005/2006 5 Partien der Gruppenphase live Sat.1 2006/2007 bis 2008/2009 T. E. A. M. (bis 2012) alle Heimspiele des FC Bayern München bis einschließ lich Achtelfinale (ursprünglich an arena vergeben, mit Aufgabe des Sportprogramms sind die Rechte dann an den FCB zurückgefallen) Premiere¹⁾ 2006/2007 bis 2008/2009 Erstsenderechte-Paket (insbesondere Spiele mit deutscher Beteiligung, keine Endspiele) DSF 2005/2006 bis 2007/2008 Sportf ive ausstrahlende Rechteart Sender Zeitraum Rechtevermarkter Tabelle III – 81: Ausgewählte Sportveranstaltungen und Übertragungsrechte im deutschen Fernsehen 1) Premiere firmiert seit 04. 07. 2009 unter Sky. Sportart Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 275 Ý UEFA FIFA EM WM originäre Rechteinhaber UEFA Veranstaltung Fußball Champions League (Fortsetzung) Sportart 2010 Eigenvermarktung 2014 2006 2012 Erstsenderechte (mindestens 44 Spiele live, zeit versetzte Verwertung aller 64 Spiele); Möglichkeit der Sublizenzierung an weitere Sender (auch zur parallelen Verwertung im Pay‑TV). Sublizenz von Premiere¹⁾; bis zu 18 Spiele exklusiv (mindestens neun „Top-Spiele“, darunter sechs Vorrunden partien, zwei Achtelfinals und ein Viertelfinale) RTL ARD/ZDF Erstsenderechte im Pay‑TV (64 Spiele live, 18 exklusiv) Erstsenderechte (46 Spiele live, darunter alle Spiele der deutschen Nationalmannschaft; zeitversetzte Bericht erstattungsrechte für alle 64 Spiele) Sky¹⁾ Erstsenderechte (maximal 8 Spiele ohne Beteiligung der deutschen Nationalmannschaft live); Zweitverwertung RTL ARD/ZDF Erstsenderechte im Pay‑TV (64 Spiele live, 8 exklusiv) Erstsenderechte (48 Spiele live) Premiere¹⁾ ARD/ZDF Erstsenderechte (27 Spiele live, zeitversetzte Bericht erstattungsrechte für alle 31 Spiele) zeitversetzte Ausstrahlung aller 31 Spiele Eurosport ARD/ZDF Erstsenderechte (27 Spiele live, zeitversetzte Bericht erstattungsrechte für alle 31 Spiele) Erstsenderechte im Free‑TV; 17 Partien, darunter die mit deutscher Beteiligung, sowie das Endspiel Sat.1 ARD/ZDF Erstsenderechte im Pay‑TV für alle 125 Spiele auf sämt lichen Übertragungswegen Sky¹⁾ 2009 bis 2012 2008 Premiere¹⁾/Sat.1 eine Live-Übertragung pro Spieltag (13 Partien) und Höhepunkte weiterer Spiele, von der Rechteinhaberin Premiere¹⁾ produziert und bei Sat.1 ausgestrahlt ausstrahlende Rechteart Sender 2007 bis 2009 Zeitraum Infront Sportf ive T. E. A. M. (bis 2012) Rechtevermarkter 276 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten RTL ProSieben Eigenvermarktung verschiedene Ver markter, z. B. Sportf ive (Klitschko), Golden Boy Promotions (A. Schulz) Spotlight Boxing einzelne Kämpfe von W. Klitschko, H. Maske, A. Schulz etc. Kämpfe von Boxern aus dem Boxstall Spotlight Boxing Eigenvermarktung 2007 bis 2009 bis 2015 ARD Ý Erstsenderechte, 2008 und 2009 jeweils 7 bis 8 Kämpfe Erstsenderechte Erstsenderechte Erstsenderechte (live 10 bis 12 Boxabende pro Jahr) Erstsenderechte Erstsenderechte (live) Erstsenderechte im Pay‑TV (live), auch für IPTV und On‑Demand Erstsenderechte (live) Erstsenderechte (alle Spiele mit deutscher Beteiligung live) Erstsenderechte (alle Spiele mit deutscher Beteiligung live) Erstsenderechte (live), Pay‑TV und im Internet (dort auch als Video‑on-Demand) Erstsenderechte (65 Spiele pro Jahr live) Quelle: Presse- und Unternehmensveröffentlichungen; die Angaben entstammen Presse- und Internetveröffentlichungen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit Stand: 06/2009 Tabelle III – 81: Ausgewählte Sportveranstaltungen und Übertragungsrechte im deutschen Fernsehen 1) Premiere firmiert seit 04. 07. 2009 unter Sky. DSF Sport Events Steinforth Veranstaltungen des SES-Boxstalls Eigenvermarktung ZDF Sauerland Event GmbH 2002 bis 2010 Kämpfe aus dem Sauerland-Boxstall SportA Universum Box-Promo tion Eurosport Kämpfe von Boxern aus dem Universum-Boxstall 2007 Boxen FIVB Premiere¹⁾ bis 2007/2008 WM Premiere¹⁾ DSF DSF sportdigital.tv Premiere¹⁾ ausstrahlende Rechteart Sender 2006 2006 2005 bis 2007 seit 2007 2004/2005 bis 2006/2007 Zeitraum Beach volleyball NBA (USA) FIBA Eigenvermarktung BBL WM Eigenvermarktung Rechtevermarkter DBB FIBA Bundesliga Herren Basketball originäre Rechteinhaber EM Veranstaltung Sportart Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 277 Handball Golf alle Spiele als Live-Stream im Internet (kostenpflichtig) Sport1.de Länderspiele International Handball Federation (IHF) Eigenvermarktung HBL 2007 SportA BMW Inter-national Open DHB/HBL bis 2010 PGA European Tour Bundesliga Herren Premiere¹⁾ bis 2009 US PGA Championships, US Open und British Open ARD/ZDF DSF 2006 bis 2009 2006 bis 2009 DSF 2009 bis 2013 DSF 2006 bis 2009 sportdigital.tv ARD/ZDF 2006 bis 2009 seit 2007 DSF 2004 bis 2006 Arena Premiere/Sky¹⁾ Premiere/Sky¹⁾ 2006 bis 2010 Erstsenderechte für alle Spiele ohne deutsche Beteili gung Erstsenderechte für alle Heimspiele der Männer- und Frauennationalmannschaft Erstsenderechte Free‑TV, mindestens 176 Partien, davon 91 live; zudem den Supercup, das Final-Four-Pokal turnier und das Allstar-Game Erstsenderechte (live), Pay‑TV und im Internet (dort auch als Video‑on-Demand) Erstsenderechte Free‑TV, insgesamt 28 Partien, darunter 20 aus der Bundesliga, 4 DHB-Pokalspiele bis zum Viertelf inale sowie das Allstar-Game und den Supercup Erstsenderechte (teilweise live), zudem alle HeimLänderspiele der Männer- und Frauen-Nationalmann schaft und den Supercup Erstsenderechte (1 Spiel pro Woche live) Erstsenderechte (live) Exklusivrechte (live) Exklusivrechte (live) Erstsenderechte Live-Übertragung der Partien mit deutscher Beteiligung sowie Zusammenfassungen Höhepunkte der deutschen Spiele, 11 Partien ohne deutsche Beteiligung live und das Finale zeitversetzt DSF DSF Erstsenderechte der Partien mit deutscher Beteiligung Live-Übertragung der Aufstiegsspiele der deutschen Mannschaft Live-Übertragung der Partien ohne deutsche Beteili gung Erstsenderechte ARD/ZDF DSF DSF Sky¹⁾ ausstrahlende Rechteart Sender Ryder Cup 2008 bis 2011 2007 2006, 2008 WM Infront bis 2012 Zeitraum 2006 IIHF WM A‑Klasse Rechtevermarkter WM B‑Klasse DEL Bundesliga Eishockey originäre Rechteinhaber Veranstaltung Ý Sportart 278 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten EAA LVG EM Istaf Berlin IMG EBU EBU ZDF Premiere¹⁾ 2007 Eurosport 2006 2005 bis 2009 ARD/ZDF ARD/ZDF und Eurosport 2009 2002 bis 2006 ARD/ZDF und Eurosport DSF 2007 2006, 2008, 2010 Erstsenderechte (live) Erstsenderechte (live) Erstsenderechte (live) Erstsenderechte (live) Live-Senderechte Erstsenderechte (live) Ý Live-Übertragung der Partien mit deutscher Beteiligung und Endspiele alle 48 Spiele als Live-Stream im Internet (kostenpflichtig) Quelle: Presse- und Unternehmensveröffentlichungen; die Angaben entstammen Presse- und Internetveröffentlichungen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit Stand: 06/2009 Tabelle III – 81: Ausgewählte Sportveranstaltungen und Übertragungsrechte im deutschen Fernsehen 1) Premiere firmiert seit 04. 07. 2009 unter Sky. IAAF Sportf ive Sport1.de 2008 IHF DSF 2006, 2008, 2010 Live-Übertragung der Partien ohne deutsche Beteili gung Erstsenderechte (live) ARD/ZDF 2006, 2008, 2010, 2011 bis 2015 EM Damen Infront Erstsenderechte, exklusiv für Free‑TV, Übertragung aller Spiele mit deutscher Beteiligung, Live-Ausstrahlung des Endspiels und Highlights der Spiele ohne deutsche Beteiligung Exklusive Live-Rechte; 15 Spiele (alle Vorrundenspiele der deutschen Nationalmannschaft sowie das Finale) RTL 2009 Video‑on-Demand im Internet Erstsenderechte (live) Erstsenderechte (live) Erstsenderechte (live) Eurosport sportdigital.tv Eurosport 2009 bis 2013 2007 DSF IHF Sportf ive Eurosport 2009 ausstrahlende Rechteart Sender 2006 bis 2009 EM Herren IHF WM Herren SportA Zeitraum 2007 European Handball Federation (EHF) Champions League Herren Rechtevermarkter WM Damen originäre Rechteinhaber Veranstaltung Leichtathletik WM Sportart Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 279 Ý IOC IOC Winterspiele ITR DTM Sommerspiele GP2 series GP2 Olympische Spiele FIA (SLEC) Formel 1 (Grand Prix und WM) Motorsport originäre Rechteinhaber IAAF Veranstaltung Leichtathletik IAAF Golden League (Fortsetzung) Sportart EBU EBU SportA FOM Eigenvermarktung (FOM) IMG Rechtevermarkter ARD/ZDF Eurosport 2002 bis 2010 2006 und 2010 Erstsenderechte (live) Erstsenderechte (live) Senderechte für die Sportarten Mountainbiking, Reitsport, Bogenschießen, Triathlon, Segeln, Surfen und Marathon 2008 Anixe HD Erstsenderechte (live) 2004, 2008 und Eurosport 2012 Erstsenderechte Erstsenderechte (live) ARD Erstsenderechte im Pay‑TV (live), „plattform-neutral“, d. h. für Kabel, Satellit, IPTV, Internet und MobileTV sowie On‑Demand-Rechte Erstsenderechte Erstsenderechte im Free‑TV (live) inkl. Internet Erstsenderechte im Pay‑TV (live), „plattform-neutral“, d. h. für Kabel, Satellit, IPTV, Internet und MobileTV (Kooperation mit Vodafone) sowie On‑Demand-Rechte Zweitverwertung Erstsenderechte (live); Sublizenzierung an DSF für 2006 und 2007 mit Verlängerungsoption für ein Jahr Erstsenderechte im Pay‑TV (live) Erstsenderechte (live) Erstsenderechte (live) ARD/ZDF 2000 bis 2012 2004 bis 2009 Premiere/Sky¹⁾ RTL 2008 bis 2011 2007 bis 2010 Premiere/Sky¹⁾ 2007 bis Ende 2010 Premiere¹⁾ und RTL DSF 2006 und 2007 2005, 2006 RTL 2003 bis 2007 Eurosport Premiere¹⁾ 2009 bis Ende 2007 Premiere¹⁾ (außer: Finale Istaf Meeting Berlin beim ZDF) ausstrahlende Rechteart Sender bis 2008 Zeitraum 280 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten SportA SportA ÖSV IBU DSV FIS Weltcup (Österreich) Biathlon Weltcup Weltcupveranstaltungen in den Bereichen Ski Alpin, Langlauf und Nordische Kombination Live-Rechte-Paket Pay‑TV 2011 bis 2010 ARD/ZDF ARD/ZDF ARD 2007/2008 ARD/ZDF 2011 ARD und Eurosport ARD/ZDF 2007/2008 bis 2011 2006/2007 RTL Ý Quelle: Presse- und Unternehmensveröffentlichungen; die Angaben entstammen Presse- und Internetveröffentlichungen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit Stand: 06/2009 Erstsenderechte (live) Erstsenderechte (live) Erstsenderechte (live) Erstsenderechte (live) Erstsenderechte (live) Erstsenderechte (live) Erstsenderechte (live) Erstsenderechte (live) arena ARD/ZDF Live-Rechte Free‑TV Erstsenderechte (live) Erstsenderechte (live) Erstsenderechte (live) ARD/ZDF ARD ZDF bis 2006/2007 bis 2009 2007 bis 2008 2007 ARD/ZDF 2008 bis 2011 Erstsenderechte (live); ARD/ZDF haben die Live-Über tragung aufgrund des Doping-Skandals während der Tour eingestellt und ihre Rechte an Sat.1 übertragen Erstsenderechte (live) Eurosport ARD/ZDF und Eurosport, später Sat.1 für ARD/ZDF Erstsenderechte (live) ARD/ZDF ausstrahlende Rechteart Sender 2007 2006 Zeitraum Tabelle III – 81: Ausgewählte Sportveranstaltungen und Übertragungsrechte im deutschen Fernsehen 1) Premiere firmiert seit 04. 07. 2009 unter Sky. IMG DSV Skispringen (Vierschanzentournee) ÖSV/Infront EBU/IMG (bis 2005, dann EBU/APF) Weltmeisterschaften Nor- FIS disch und Alpin SportA SportA SportA Ski ACM UCI Deutschland-Tour America’s Cup UCI WM SportA Rechtevermarkter Segeln A. S. O. Tour de France Radsport originäre Rechteinhaber Veranstaltung Sportart Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 281 DSF Eurosport 2 2006/2007 2007/2008 Erstsenderechte (live) Erstsenderechte Erstsenderechte (live) für Deutschland, Österreich und die Schweiz exklusive Erstsenderechte (live) im Free‑TV und im I nternet Erstsenderechte (live), Free- TV und Internet Erstsenderechte (live) Quelle: Presse- und Unternehmensveröffentlichungen; die Angaben entstammen Presse- und Internetveröffentlichungen und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit Stand: 06/2009 Tabelle III – 81: Ausgewählte Sportveranstaltungen und Übertragungsrechte im deutschen Fernsehen Europäischer Volleyball- Eigenvermarktung Verband (CEV) Champions League (Vereine) arena 2006 Eurosport 2008 bis 2011 WM (Männer und Frauen) Eurosport 1) Premiere firmiert seit 04. 07. 2009 unter Sky. Volleyball Eurosport 2007 Eigenvermarktung Erstsenderechte (live), Spiele der deutschen Mannschaft und Finalspiele Als Video‑on-Demand im Internet Eurosport DSF Erstsenderechte (live), nur Highlights „Highlight-Rechte“ (nur Highlights in der Zusammen fassung) ARD/ZDF 2006 Tennis Australia bis 2007 Australian Open Eigenvermarktung DSF 2008 Exklusivrechte (live) für Pay‑TV, Free‑TV und Mobilfunk Erstsenderechte (live) DSF Premiere/Sky¹⁾ Erstsenderechte (live) Premiere¹⁾ ausstrahlende Rechteart Sender 2008 bis 2010 2005 bis 2008 Zeitraum 2006, 2007 bis 2009 FFT French Open TWI/IMG Rechtevermarkter Davis Cup AELTC Wimbledon Turnier Tennis originäre Rechteinhaber Veranstaltung Ý Sportart 282 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 283 Als weitere Pay‑TV-Programme, jeweils mit einer ausländischen Zulassung, sind folgende Sport spartenkanäle auf Sendung: Rush HD (Snowboarding, Windsurfing, Bungee und Base Jumping), ESPN Classic und ESPN America (ehemals NASN) – Sport Highlights (teils deutsch-, teils englisch sprachig), Yacht and Sail (ehemals Sailing Channel, Segeln, teils englisch-, teils französischsprachig), Motors TV (Motorsport, teils deutsch-, teils englischsprachig) und Extreme Sports Channel (teils in englischer Sprache, teils deutsch synchronisiert). Der Extreme Sports Channel wird auf Grund lage einer niederländischen Lizenz veranstaltet und in verschiedenen europäischen Ländern – neben den Niederlanden und Deutschland auch Schweden und Norwegen – ausgestrahlt. Im Mittelpunkt stehen Extremsportarten wie Motorradsport, Surfen, Snowboarden und Mountainbiking. 2.2.1.3.2 Entwicklungen im Sportrechtehandel Der Wettbewerb hinsichtlich des Vertriebs und des Erwerbs von Sportrechten zeichnet sich durch einige wenige mächtige Teilnehmer auf allen Ebenen der Angebotskette aus: An der Spitze der Wertschöpfungskette in den vorgelagerten Märkten stehen die anfänglichen Inhaber von Zugangs rechten zu Sportveranstaltungen (für gewöhnlich Sportverbände oder Vereine), die Rechte an Sportveranstaltungen (gemeinhin als „Sportrechte“ bezeichnet) an Sportrechtezwischenhändler wie Sportrechteagenturen oder die European Broadcasting Union (EBU) oder direkt an Endver käufer verkaufen. Die nachgeordneten Übertragungsmärkte stellen die letzte Stufe der Wertschöp fungskette dar. Sie decken die Bereitstellung von Sportmediendiensten für Verbraucher durch Anbieter auf Einzelhandelsebene ab (z. B. Rundfunkunternehmen). Kartellrechtlich wird in Abgrenzung zum Fictionrechte-Markt ein eigenständiger Markt für den Erwerb von TV‑Sportübertragungsrechten angenommen.920 Als Anbieter treten gegenüber den nachfragenden Fernsehveranstaltern die originären Rechteinhaber auf. Dies sind im Regelfall die Veranstalter der Sportereignisse, die sich auch etwaige Rechte der mitwirkenden Sportler besorgt haben. Dies rechtfertigt sich daraus, dass der Veranstalter das finanzielle Risiko des Ereignisses trägt und die organisatorischen Voraussetzungen für eine Veranstaltung trifft. Deshalb können Verwertungsrechte nicht nur von den einzelnen Vereinen, sondern nach verbreiteter Ansicht auch von den mitorganisierenden Verbänden, die so genannte Vorleistungen erbringen, wie z. B. die Organisation des Spielbetriebes oder die Aufstellung der Spielpläne, beansprucht werden.921 Als Zwischenhändler werden zum Teil auf beiden Seiten Rechteagenturen tätig. Auf EU‑Ebene wird eine enge Marktabgrenzung vorgenommen und der Markt für den Erwerb von Übertragungs rechten an Fußballereignissen weiter in gesonderte Teilmärkte, je nach Regelmäßigkeit des Turniers sowie Übertragungsart (Pay‑TV, Free‑TV), unterteilt.922 Mit Blick auf die neuen Medien fand die Europäische Kommission in zwei jüngeren Beschlüssen923 gesonderte nachgelagerte Märkte für On‑Demand-Sport-Inhaltedienste, die über Mobilfunkgeräte oder über das Internet übertragen werden.924 920 921 922 923 924 Vgl. LG Stuttgart, ZUM 2009, S. 258; BGH, NJW 1998, S. 756 – Europapokalheimspiele; EU‑Kommission, Entscheidung vom 02. 04. 2003 – COMP./M.2876 – Newscorp/ Telepiù, Rn. 69. OLG Stuttgart, Urt. vom 19. 03. 2009 – 2 U 47/08, Rn. 115 ff. Europäische Kommission, Entscheidung vom 19. 01. 2005 – COMP/C.2-37.214 – Gemeinsame Vermarktung der gewerb lichen Rechte Bundesliga und Entscheidung vom 23. 07. 2003 – COMP/C.2-37.398 – Gemeinsame Vermarktung der gewerblichen Rechte UEFA-Champions-League. Zum eigenständigen Markt der Fußballrechte gegenüber Rechten an anderen Sportereignissen vgl. EU‑Kommission, Newscorp/ Telepiù (siehe Fn. 920), Rn. 64 bis 66; Peter W. Heermann, Anwendung des europäischen Kartellrechts im Bereich des Sports, WuW 2009, S. 489 (493); Torben Toft, Sport and Competition Law, Rede vom 23. 02. 2005, S. 4, http://ec.europa.eu/comm/competition/speeches/index_2005.html (Stand: 10/2009). Europäische Kommission, Gemeinsame Vermarktung der gewerblichen Rechte Bundesliga, Rn. 18, und Gemeinsame Vermarktung der gewerblichen Rechte UEFA-Champions-League, Rn. 82 (siehe Fn. 922). Europäische Kommission (siehe Fn. 883), insbes. Rn. 38 und Rn. 57. 284 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Vermarktung der medialen Rechte an der Fußball-Bundesliga Zentralvermarktung durch die DFL Historisch war die Zentralvermarktung von Sportrechten nach nationalem Recht unter den Voraus setzungen des § 31 GWB vom Kartellverbot ausgenommen.925 Diese Vorschrift wurde mit der 7. GWB-Novelle 2005 ersatzlos gestrichen. Medienrechte für Wettbewerbe des Spitzensports wer den üblicherweise nicht gesondert von den teilnehmenden Vereinen, sondern zentral für den Gesamtwettbewerb von einem Verband oder einer Liga vergeben. Sowohl kartellrechtlich als auch sportpolitisch ist der koordinierte Rechteverkauf umstritten. Einerseits stellt er die Gesamtorgani sation, einheitliche Vermarktung und Präsentation des Wettbewerbs sicher, der für die Bedeutung auch der Einzelspiele ausschlaggebend ist. Eine einheitliche Vermarktung kann das Markenprofil der Liga stärken; eine zentrale Anlaufstelle für die Rechteerwerber senkt Transaktionskosten. Ferner kann die zentrale Vermarktung für die Einnahmenumverteilung eine große Rolle spielen und damit für mehr Solidarität im Sport und eine gewisse Chancengleichheit sorgen. Die zentrale Rechte vergabe verhindert andererseits die Konkurrenz der Vereine als Anbieter, wird für höhere Preise verantwortlich gemacht und reduziert tendenziell auch die Anzahl der mitbietenden Fernseh veranstalter auf wenige finanzstarke (im Zweifel konzerngebundene) Unternehmen.926 Die Meinungsvielfalt gebietet den Zugang einer möglichst breiten Öffentlichkeit zu möglichst vielen Sportereignissen – was für eine Zentralvermarktung eines Gesamtwettbewerbs sprechen mag, sofern sie mit einer Verpflichtung des Fernsehveranstalters zu seiner möglichst vollständigen Übertragung einhergeht. Andererseits erfordert Meinungsvielfalt eine Vielfalt der Informations quellen; sie wird durch die bei der Zentralvermarktung typischerweise praktizierte Vergabe der (Erst‑)Verwertungsrechte an einen Anbieter je Land auf Ausschließlichkeitsbasis zumindest für die jeweilige Verbreitungsform eingeschränkt. Die Verwertung der Medienrechte und sonstige Vermarktung der Bundesliga und der 2. Bundes liga927 führt seit 2002 die DFL zentral für den Ligaverband durch.928 Die Erlöse aus den Über tragungsrechten werden an die 36 Mitglieder des Ligaverbandes (Erst- und Zweitliga-Lizenzvereine bzw. deren Kapitalgesellschaften) ausgeschüttet.929 Große Bundesligavereine fordern darüber hinaus bisweilen das Recht zur Einzelvermarktung und verweisen auf die hohe Minderung ihrer Einnah 925 926 927 928 929 § 31 GWB („Sport“) wurde 1998 eingeführt als Reaktion auf die kartellrechtliche Untersagung der zentralen Vermark tung der TV‑Rechte an den UEFA-Pokalheimspielen deutscher Ligavereine durch den DFB, bestätigt durch Beschluss des BGH vom 11. 12. 1997 (WuW/E DE‑R 17), vgl. Begründung des Bundesrats, zit. in Mestmäcker, GWB, 3. Aufl., § 31, Rn. 1. Die Vorschrift lautet: „§ 1 findet keine Anwendung auf die zentrale Vermarktung von Rechten an der Fernseh übertragung satzungsgemäß durchgeführter sportlicher Wettbewerbe durch Sportverbände, die in Erfüllung ihrer gesellschaftspolitischen Verantwortung auch der Förderung des Jugend- und Amateursports verpflichtet sind und dieser Verpflichtung durch eine angemessene Teilhabe an den Einnahmen aus der zentralen Vermarktung dieser Fern sehrechte Rechnung tragen.“ Vgl. bereits Konzentrationsbericht der KEK 2004, S. 205; Dieter Frey, Die Vergabe der medialen Rechte an der FußballBundesliga, ZUM 2005, S. 585 (589). Dazu gehören Sponsoring, Sonderwerbeformen sowie die Vermarktung von Ligalogo, Mannschaftsbildern, Erkennungsund Vereinsmelodien. Die DFL lässt zudem seit der Saison 2006/2007 selbst durch eine 100 %ige Tochtergesellschaft, die Sportcast GmbH, die Live-Bilder inklusive Bildregie („Basissignal“) herstellen, vgl. Beschluss der KEK i. S. LIGAtotal! vom 14. 07. 2009, Az.: KEK 563. Von den gestiegenen Geldern aus der Auslands-Vermarktung, die sich in der kommenden Saison von etwa 18 auf rund 35 Mio. Euro fast verdoppeln sollen, werden verstärkt die international vertretenen Vereine profitieren. Neben einem Grundbetrag für alle Erstligisten bekommen die Top Five eine zusätzliche Prämie ausgeschüttet, hinzu kommt eine leistungsabhängige Komponente, die sich nach der Fünf-Jahres-Clubwertung der UEFA richtet. Damit kam der Liga-Vorstand Forderungen der Spitzenvereine nach einer mehr leistungsbezogenen Erlösverteilung nach. Pressemittei lung vom 30. 01. 2009, www.fussball24.de (Stand: 10/2009). Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 285 men aus der Vermarktung von Übertragungsrechten im Vergleich zu denen anderer europäischer Spitzenvereine.930 Zentralvermarktung und EG‑Recht Die Anwendung der Wettbewerbsvorschriften des EG‑Vertrags auf den Verkauf von Medienrechten für Sportveranstaltungen berücksichtigt die speziellen Merkmale dieses Bereichs. Nach EG‑Recht gilt dafür das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen gemäß Art. 101 Abs. 1 AEUV, von dem unter den einzelfallbezogenen Voraussetzungen eine Freistellung nach Art. 101 Abs. 3 AEUV beansprucht werden kann.931 1998 hatte die Europäische Kommission – noch unter Geltung des behördlichen Freistellungsregimes – befristet eine solche Freistellung für die Zentralvermark tung der Bundesligarechte erteilt. Auf erneuten Freistellungsantrag des DFB äußerte sie jedoch Bedenken gegen die zu restriktive Handhabung der Vermarktungsbedingungen und hielt daran in einer am 18. 06. 2004 veröffentlichten vorläufigen Beurteilung auch unter Berücksichtigung erster Änderungsvorschläge des DFB fest. Nachdem sich der Ligaverband zu weitergehenden Änderun gen seines Vermarktungssystems bereitfand, erklärte die Europäische Kommission am 19. 01. 2005 diese Verpflichtungszusagen bis zum 30. 06. 2009 für verbindlich. Demnach werden die medialen Rechte an der Fußball-Bundesliga nach genauen Vorgaben verwertet; für einzelne Rechte erhalten die Vereine selbst die Möglichkeit der eigenständigen Verwertung. Das Vermarktungsmodell sieht insbesondere vor, dass932 – die Ligarechte im Rahmen eines transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens in mehreren Paketen angeboten werden und ungenutzte Rechte den Vereinen zur parallelen Verwertung zufallen;933 – die Laufzeit der Verwertungsverträge höchstens drei Spielzeiten beträgt; – jedem Verein zur Parallelverwertung bestimmte Verwertungsrechte an den Partien zustehen, an denen er mitgewirkt hat. Jeder Verein kann z. B. folgende Übertragungsrechte vermark ten: an seinen Heimspielen zur einmaligen Ausstrahlung im Free‑TV nach Ablauf von 24 Stun den nach der Begegnung; zur Übertragung einer bis zu 30 Minuten langen Zusammenfas sung seiner Spiele im Internet frühestens 1 ½ Stunden nach Spielende; zur Berichterstattung in Mobilfunknetzen. Die zur Eigenvermarktung zugestandenen Rechte unterliegen allerdings zahlreichen inhaltlichen Vorgaben zum Schutz der Erwerber der zentral vergebenen Über tragungsrechte. So dürfen die Vereine keine Exklusivrechte vergeben, die Präsentation muss sich klar von derjenigen des Gesamtwettbewerbs unterscheiden und es besteht ein Bünde lungsverbot, d. h., ein Anbieter darf maximal zwei Spiele eines Spieltages auf seiner Platt 930 931 932 933 Die TV‑Einnahmen in der Saison 2007/2008 lagen in Deutschland bei 420 Mio. Euro, in Großbritannien dagegen bei 1.300 Mio. Euro, Kicker vom 17. 03. 2008. Voraussetzung dafür ist, dass die Vereinbarungen „unter angemessener Beteiligung der Verbraucher an dem ent stehenden Gewinn zur Verbesserung der Warenerzeugung oder ‑verteilung oder zur Förderung des technischen oder wirtschaftlichen Fortschritts beitragen“. Vgl. Verpflichtungszusagen, Anhang zur Entscheidung der Europäischen Kommission – Gemeinsame Vermarktung der Medienrechte an der deutschen Bundesliga (siehe Fn. 922); dazu Dieter Frey, Die Vergabe der medialen Rechte an der Fußball-Bundesliga, ZUM 2005, S. 585 ff., sowie Bernd Holznagel, Der Zugang zu Premium-Inhalten: Grenzen einer Exklusiv vermarktung nach Europäischem Recht, Kommunikation und Recht 2005, S. 387 (392). Im Einzelnen: Pakete 1 und 2: Live-Übertragungen der Bundesliga und 2. Bundesliga. Paket 3: Live-Übertragung min destens zweier Begegnungen der Bundesliga und Highlight-Erstberichterstattung im Free‑TV; Paket 4: Live-Spiele der 2. Bundesliga und Rechte zur zeitversetzten Highlight-Berichterstattung; Paket 5: Zeit- und Drittverwertungsrechte; Paket 6: Live- und zeitnahe Übertragungsrechte für beide Ligen im Internet; Paket 7: zeitversetzte Highlight-Bericht erstattung im Internet; Paket 8: Mobilfunkrechte; Paket 9: Mobilfunkrechte (Ausschnitte), Europäische Kommission – Gemeinsame Vermarktung der Medienrechte an der deutschen Bundesliga (siehe Fn. 922), Rn. 25 ff.; Dieter Frey (siehe Fn. 926), S. 585 (588). 286 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten form präsentieren; auch muss die Berichterstattung einen vereinsbezogenen Charakter haben.934 Weiterhin erklärte die Europäische Kommission am 22. März 2006 der Sache nach ähnliche Ver pflichtungszusagen des englischen Ligaverbandes FAPL, der die Spiele der Premier League ver anstaltet, gemäß Artikel 9 Abs. 1 VO Nr. 1/03 für bindend.935 Die Verpflichtungserklärungen, die bis zum 30. Juni 2013 gelten, sollen dafür sorgen, dass mehr Medienrechte auf den Markt kommen und die Verbraucher von einem intensiveren Wettbewerb unter den Medienunternehmen profi tieren. Grundlage beider Entscheidungen der Europäischen Kommission waren grundsätzlich an erkannte Effizienzgewinne936 durch die zentrale Vermarktung von Übertragungsrechten. Nach Auffassung der Europäischen Kommission kann die zentrale Vermarktung für die Einnahmen umverteilung eine große Rolle spielen und damit für mehr Solidarität zwischen den Vereinen (auch den kleinsten) und zwischen dem Amateur- und Profisport sorgen. Denn nur bei einer gleich mäßigen Verteilung der Einnahmen aus der Vermarktung der Fernsehübertragungsrechte ist ein fairer Wettbewerb unter Europas Fußballclubs gewährleistet.937 Die Europäische Kommission emp fiehlt den Sportorganisationen daher, gebührend auf die Einführung und Beibehaltung von Soli daritätsmechanismen zu achten.938 Die Vergabe und Vermarktung der Bundesliga-Medienrechte Am 30. Juni 2009 endete die Vermarktungsperiode für die drei Spielzeiten 2006/2007 bis 2008/2009 für die Bundesliga-Fernsehrechte. Nach der Streichung der Bereichsausnahme des § 31 GWB ist das Bundeskartellamt für die Prüfung des Vermarktungsmodells der kommenden Spielzeiten zu ständig. Im Frühjahr 2009 hatte die DFL ein neues Vermarktungsmodell vorgestellt. Das Konzept der DFL beruhte auf dem Konzept der Zentralvermarktung, d. h., dass weiterhin die Vermarktungs rechte nicht im Wettbewerb durch die einzelnen Vereine, sondern gebündelt und exklusiv durch die DFL vergeben werden. Allerdings sah das Modell nicht eine Vermarktung durch die DFL selbst vor, sondern die Agentur Sirius SportMedia GmbH des Kirch-Konzerns sollte die Vermarktung der Rechte übernehmen. Wesentliches Merkmal dieses Vermarktungsmodells war, dass Sirius auch die Berichte für das Bezahlfernsehen selbst produzieren sollte. Hierfür wollten DFL und Sirius über eine gemeinsame Firma einen Bundesliga‑TV-Sender betreiben. Auf diesem sollte die Live- und Highlight-Berichterstattung zu sehen sein. Nach dem vorgelegten Modell gab es keinen Spielraum zur redaktionellen Bearbeitung. Ferner sah das Modell vor, dass jeder Termin zur Ausstrahlung von Bundesligaspielen als eigenes Paket, und zwar getrennt nach Vertriebswegen, ausgeschrieben werden sollte. Dazu kamen noch Pakete der Highlight-Berichterstattung und Zweitverwertung. In einer Empfehlung identifizierte das Bundeskartellamt mehrere Punkte des vorgeschlagenen Ver 934 935 936 937 938 Europäische Kommission – Gemeinsame Vermarktung der Medienrechte an der deutschen Bundesliga (siehe Fn. 922), Rn. 25 ff.; Dieter Frey (siehe Fn. 926), S. 585 (589). Europäische Kommission, Entscheidung vom 28. 03. 2006 – COMP/38.173 – The Football Association Premier League Limited (FAPL). Wie die Kostenreduzierung durch Durchführung eines einzigen Vermarktungskonzeptes anstatt zahlreicher einzelner Transaktionen („One-Stop-Shop“), die Reichweitenerweiterung durch eine zentrale Vermarktungsstelle und die Schaffung eines „Liga“-Produktes, Torben Toft, Developments in European Law, Rede gehalten auf Congress Sports & Law am 28. 04. 2006 in Berlin, S. 7. In Spanien und Italien vermarkten die Fußballclubs ihre TV‑Rechte selbst. Ab 2010 soll in Italien eine Zentralvermark tung eingeführt werden. Die dem zugrundeliegende Gesetzesänderung ist Gegenstand einer Beschwerde gegenüber der Europäischen Kommission. Bislang nahm ein Fußballverein wie AC Mailand zwischen 125 bis 250 Mio. Euro aus der Vermarktung seiner Fernsehrechte ein. Gegenüber den Einnahmen des FC Bayern Münchens nahm Real Madrid etwa fünfmal mehr aus der Vermarktung der Fernsehrechte ein. Handelsblatt Online vom 10. 07. 2007; Europäisches Parla ment (siehe Fn. 882). Europäische Kommission, Weißbuch Sport vom 11. 07. 2007, KOM (2007) 391 final, S. 20; ebenso das Europäische Parla ment (siehe Fn. 882), Nr. 59, S. 11. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 287 marktungsmodells, die seiner Ansicht nach Anlass für kartellrechtliche Bedenken gaben. Zum einem rügte das Bundeskartellamt die gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen zwischen Rechte verwerter und Rechtevermarkter, insbesondere des Kirch-Konzerns mit dem Sportsender DSF, zum anderen sah das Bundeskartellamt in dem Zwang für die Fernsehsender, die vorgefertigte LiveBerichterstattung ohne eigene redaktionelle Bearbeitungsmöglichkeit zu übernehmen, die Gefahr der Monopolisierung einer weiteren Marktstufe neben der Rechtevergabe, wodurch der Qualitäts wettbewerb und die Presse- und Meinungsfreiheit beeinträchtigt werden könnten.939 Nach Ab gabe der Empfehlung des Bundeskartellamtes scheiterte die Absprache der DFL mit dem KirchKonzern940 und die DFL entwarf ein neues Vermarktungskonzept ohne dessen Mitwirkung. Am 28. November 2008 vergab die DFL die Vewertungsrechte der Fußball-Bundesliga für die Spiel zeiten 2009/2010 bis 2012/2013.941 Sie vergab für diese Spielzeiten die Pay‑TV-Rechte an den Fußballspielen der Bundesliga und 2. Bundesliga (Live-Berichte und Nachverwertung) an die Sky Deutschland AG.942 Sky erwarb das exklusive Recht, in diesem Zeitraum alle Spiele der FußballBundesliga live zu übertragen, sowie zusätzlich die Übertragungsrechte für Sportbars, Kneipen und Gaststätten.943 Die Verwertungsrechte im Free‑TV für die drei Spielzeiten blieben bei den öffentlich-recht lichen Rundfunkanstalten, deren Bundesligaberichterstattung weiterhin vor allem im Rahmen der Sendungen „Sportschau“ (ARD) und „Aktuelles Sportstudio“ (ZDF) stattfindet. Das ZDF erwarb die Rechte für die Ausstrahlung des Spitzenspiels. Die ARD muss dagegen auf die Präsentation des Spitzenspiels in der Sportschau verzichten, plant aber einen neuen Fußballtermin. Sonntagabend werden auf der ARD Zusammenfassungen von beiden Sonntagsspielen zu sehen sein.944 Die DTAG, die im Rahmen eines Triple-Play-Angebots über VDSL ein Fernsehangebot unter der Marke T‑Home anbietet, erwarb erneut von der DFL die Live-Übertragungsrechte per IPTV. Die für die vorherigen Saisons zwischen der DTAG und Premiere bestehende Partnerschaft kündigte die DTAG für die Saison 2009/2010 bis 2012/2013 auf und vergab die Übertragungsrechte an die Constantin Medien AG, die das Sportprogramm DSF veranstaltet.945 Die Rechte für Web‑TV, die erstmals von der DFL getrennt von den IPTV-Übertragungsrechten vergeben wurden, hält jedoch weiterhin die Sky Deutschland AG. Im Gegenzug erwarb die DTAG von der DFL auch die exklusiven Mobilfunkrechte.946 Die DTAG überträgt die Bundesligaspiele live in voller Länge sowie eine Spielekonferenz, wobei die DTAG das von Constantin Medien für das IPTV der DTAG produzierte Programm zeigt.947 939 940 941 942 943 944 945 946 947 Hintergrundpapier zur Pressekonferenz des Bundeskartellamtes vom 24. 07. 2008 zum Thema „Zentralvermarktung der Verwertungsrechte der Fußball Bundesliga ab dem 1. Juli 2009“. taz vom 29. 09. 2009; Funkkorrespondenz vom 02. 10. 2009, S. 9; die DFL klagte wegen des geplatzten Deals mit dem Kirch-Konzern infolge der vom Bundeskartellamt ausgesprochenen Empfehlung gegen das Bundeskartellamt. Das Ver marktungskonzept über die Sportrechteagentur Sirius SportMedia GmbH sah eine Garantiesumme von 500 Mio. Euro pro Saison vor. Die Eigenvermarktung der DFL Ende 2008 ergab für die Vergabe der Übertragungsrechte nur 412 Mio. Euro pro Saison. Mit Urt. vom 16. 09. 2009 hat das OLG Düsseldorf die Beschwerde als unzulässig abgewiesen ohne in der Sache zu entscheiden. Das Gericht betonte, es gäbe keinen vorbeugenden Rechtsschutz. Die Empfehlung des Bundes kartellamtes stelle keinen förmlichen Bescheid dar. Das Gericht kritisierte aber in der mündlichen Verhandlung, dass das Bundeskartellamt keine gerichtlich überprüfbare Untersagungsverfügung erlassen habe, sondern seine Auffassung nur in einer Pressekonferenz verkündet habe, epd vom 19. 09. 2009. Pressemitteilung der DFL vom 28. 11. 2008, http://www.bundesliga.de/de/liga/news/2008/index.php?f=0000112506.php (Stand 03/2009). Damals noch unter dem Namen Premiere AG firmierend. Frankfurter Rundschau Online, 29. 06. 2006. taz.de vom 01. 12. 2008. Handelsblatt vom 24. 04. 2009; vgl. Constantin Medien AG, Kapitel III 1.2.4. Pressemitteilung der DFL vom 07. 06. 2006, www.bundesliga.de. Vgl. Beschluss der KEK vom 14. 07. 2009 i. S. LIGAtotal!, Az.: KEK 563; zur Staatsferneproblematik vgl. Kapitel III 2.2.1.3.1. 288 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Für die Einzelvermarktung durch die Vereine, entsprechend den Verpflichtungszusagen des DFB, hat der Ligaverband Richtlinien erarbeitet.948 Auf Grundlage der Einzelvermarktungsrechte erwächst der Fernsehberichterstattung Konkurrenz durch weitere Internet-Angebote. Das Angebot von so genanntem Vereinsfernsehen hat in dem vergangenen Berichtszeitraum erheblich zuge nommen. Von zunächst zwei Bundesligavereinen949, die ihr eigenes Internetfernsehen betrieben, ist die Zahl nunmehr auf 13 Vereine950 gestiegen. In der Regel umfasst das Angebot den Abruf der Spiele in voller Länge jeweils nach Spielende sowie Hintergrundberichte, Archivmaterial etc., die im Monats- oder Jahresabonnement bezogen werden können. Acht der bestehenden Club‑TVAngebote werden in Kooperation mit T‑Home erstellt. Das Angebot dieser Club‑TV-Angebote tritt mit Lokalfernsehangeboten in Konflikt. Die Club‑TV-Sender sichern sich das Recht der umfassenden Berichterstattung über Trainingseinheiten und Meisterfeiern, aber auch über Pressekonferenzen ihres Vereins. Lokalsender kritisieren daher, dass eine freie Berichterstattung über den ortsansässi gen Verein durch die Beschränkung der Zulassung zu Pressekonferenzen weitgehend eingeschränkt wird.951 Auch die Nutzung von legal ins Internet eingestellter Fußballberichterstattung von inter nationalen frei empfänglichen Fernsehsendern, etwa die Spiele der deutschen Bundesliga im chinesischen Free‑TV, steht zu den Pay‑TV-Angeboten in Konkurrenz. Ferner wird auch die Fern sehberichterstattung etwa der Pay‑TV-Plattform Sky Deutschland illegal im Internet angeboten und genutzt.952 Das Gesamtvolumen der Ende 2008 von der DFL abgeschlossenen Bundesliga-Fernsehverträge beläuft sich auf 1,65 Mrd. Euro für drei Jahre. Somit stehen den Clubs der Bundesliga und 2. Bundes liga pro Saison 412 Mio. Euro zur Verfügung.953 Insgesamt sind damit die Preise für die Fernseh übertragungsrechte der Fußball-Bundesliga deutlich gestiegen. Für Radioübertragungen von Bundesligaspielen hat der BGH im November 2005 die erst instanzliche Feststellung bestätigt, wonach Radioveranstalter zur Zahlung einer angemessenen Vergütung für den Zutritt zum Spiel und sonstige Leistungen der Veranstalter, die die Hörfunk berichterstattung aus dem Stadion ermöglichen, verpflichtet werden dürfen.954 Der private Radio veranstalter Radio Hamburg hatte (stellvertretend für ca. 70 Privatradios) die DFL, den Hamburger Sportverein (HSV) und den 1. FC St. Pauli verklagt und unter Hinweis auf eigene „Hörfunkrechte“ geltend gemacht, dass die Hörfunkberichterstattung aus dem Stadion unentgeltlich zu ermög lichen sei. Der BGH entschied, dass die DFL und die einzelnen Vereine auf Grundlage ihres Haus rechts ein angemessenes Entgelt verlangen können. Das Gericht wies aber unter Verweis auf die Informationsfunktion des Rundfunks darauf hin, dass die Zutrittsbedingungen nicht dazu führen dürften, die Sender bei der freien Gestaltung ihres Programms und der aktuellen unabhängigen Information ihrer Hörer zu behindern. Gegen dieses Urteil hat Radio Hamburg beim Bundesver 948 949 950 951 952 953 954 „Richtlinien über die individuelle Verwertung und Vermarktung medialer Rechte“; Dieter Frey, Die Vergabe der medialen Rechte an der Fußball-Bundesliga – Vom kartellrechtlichen Streitfall zum lizenzrechtlichen Problemfall, ZUM 2005, S. 585 (590). FC Bayern München mit fcbayern.t v und HSV mit HSV.t v; Konzentrationsbericht der KEK 2007, S. 288. Hannover 96 (96.t v), BvB (BvB.t v), FC Energie Cottbus (FC Energie Cottbus.t v), FCK (FCK‑TV), Borussia Mönchengladbach (Fohlen.tv), TSV 1860 München (Löwen TV), Schalke 04 (Schalke 04 TV), FC St. Pauli (St. Pauli Flimmerkiste), VfB Stuttgart (Vfb.t v), Vfl Bochum 1848 (Vfl 1848 TV), Werder Bremen (Werder TV). Ulrich Gerhardt, Geschäftsführer von München TV, Themen+Frequenzen, Heft 1/2009, S. 5. Der größte illegale Anbieter verzeichnet rund 25.000 Zuschauer. Insgesamt existieren 89 Piratensender mit Live-Über tragungen der höchsten deutschen Spielklasse, Handelsblatt vom 09. 04. 2009. Vgl. Pressemitteilung des DFB vom 28. 11. 2008, http://www.dfb.de/index.php?id=500014&no_cache=1&tx_dfbnews_ pi1[showUid]=16543&cHash=0a1d691508 (Stand 11/2009); zur vorherigen Preisentwicklung vgl. Konzentrationsbericht der KEK 2004, Kapitel II, S. 209 f. Laut Coors stiegen die Preise von ursprünglich 0,33 Mio. Euro in der Saison 1965/1966 auf geschätzte 420 Mio. Euro für die Saisons 2006–2009), vgl. Corinna Coors, Der Einfluss von Sportagenturen auf den Fernsehrechtemarkt unter Verweis auf eine Übersicht „TV‑Gelder von 1965 bis heute“ auf http//www.spiegel.de, AfP 2006, S. 216. BGH, Urt. vom 08. 11. 2005 – KZR 37/03 – Hörfunkrechte. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 289 fassungsgericht Beschwerde eingelegt. Die ARD zahlt an die DFL für ihre Radioreportagen bereits seit der Saison 2002/2003 ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Pauschale von rund fünf Millionen Euro pro Jahr.955 Die Vermarktung sonstiger Fußballübertragungsrechte Auf Antrag des Europäischen Fußballbundes (UEFA) vom 01. 02. 1999 hat die EU‑Kommission am 23. 07. 2003 die Zentralvermarktung der Fernsehrechte an dem von der UEFA ausgerichteten Fußballwettbewerb Champions League von den Voraussetzungen der Art. 101 Abs. 1 AEUV (Art. 81 Abs. 1 EG a. F.) und Art. 73 Abs. 1 EWR freigestellt.956 In der Begründung betont die Kommission den Vorteil einer zentralen Anlaufstelle zum Rechteerwerb gerade bei internationalen Wettbewer ben.957 Das im Rahmen der Verpflichtungserklärungen entworfene Modell diente auch als Vorbild des Vermarktungsmodells für die Bundesliga-Rechte.958 Grundlage war der Entwurf einer neuen Zentralvermarktungsvereinbarung der UEFA ab der Spielzeit 2003/2004.959 Sie sieht die Verwertungsmöglichkeit aller Medienrechte an der Champions League (auch Radio, Internet, UMTS und sonstige Auswertung etwa durch DVD, VHS, CD‑ROM etc.) und ihre Vermarktung in Einzelpaketen vor. Die Dauer der Rechteverträge wird auf höchstens drei Jahre begrenzt. Die einzelnen Fußballclubs dürfen parallel auf nicht exklusiver Basis einzelne Medienrechte selbst vermarkten. In Deutschland hat der Pay‑TV-Veranstalter Sky für die drei Jahre 2009 bis 2012 die Erstsende rechte im Pay‑TV an der Champions League erworben.960 Sat.1 erwarb die Übertragungsrechte von 17 Partien live im Free‑TV.961 Die Ausstrahlungsrechte im frei empfangbaren Fernsehen an der Fußball‑WM 2010 in Süd afrika haben ARD und ZDF erworben.962 Sie zahlen nach Brancheninformationen rund 175 Mio. Euro für 46 der 64 Spiele.963 Die FIFA hat erstmals die Verträge unmittelbar mit den einzelnen Fernseh sendern der fünf großen europäischen Fußball-Nationen abgeschlossen, statt wie bisher über die Vermarktungsgesellschaft Infront (die Sender der kleineren europäischen Länder werden über die EBU versorgt). Zusätzlich überträgt erneut Sky alle Spiele im Pay‑TV; Sky hat die Übertragungs rechte für 18 Spiele (2006: acht Spiele) exklusiv erworben.964 Sky hat eine Kooperation mit RTL vereinbart, wonach RTL bis zu 18 Spiele exklusiv im Free‑TV übertragen wird; für neun weitere Spiele besteht für RTL ein Optionsrecht.965 Die Vermarktungsgesellschaft Sportfive S. A. hatte im Jahr 2005 das Recht zur Vermarktung der Fußball‑EM 2008 für die UEFA erworben und damit erstmals die Vermarktungsorganisation der 955 956 957 958 959 960 961 962 963 964 965 Die ARD bestreitet hingegen die Existenz von Hörfunkrechten und argumentiert, die Übertragungen gehörten zur Grundversorgung. Radioreporter besäßen den gleichen Berichterstatter-Status wie etwa Zeitungsjournalisten, vgl. HandelsblattOnline vom 20. 10. 2007. Europäische Kommission, Gemeinsame Vermarktung der gewerblichen Rechte an der UEFA Champions League (siehe Fn. 922). Europäische Kommission, Gemeinsame Vermarktung der gewerblichen Rechte an der UEFA Champions League (siehe Fn. 922), Rn. 144. Vgl. zum Umfang der Rechtepakete und zur Lizenzdauer im Einzelnen Dieter Frey (siehe Fn. 926) S. 586, insbes. Fn. 11; dazu auch Torben Toft (siehe Fn. 922). Abrufbar unter: http://www.uefa.com. Pressemitteilung von Premiere (Sky Deutschland) vom 24. 06. 2008. Zu den finanziellen Konditionen des Rechtever trages wurden keine Angaben gemacht. FTD vom 20. 06. 2008, Berliner Zeitung vom 20. 06. 2008. Über die finanzielle Größenordnung wurde keine Auskunft erteilt. epd medien vom 09. 07. 2005. FAZ vom 16. 07. 2008. Handelsblatt vom 01. 07. 2005 (demnach zum Preis von insgesamt ca. 50 Mio. Euro). epd medien vom 16. 07. 2008, S. 9. Über die Kaufsumme für die Sublizenz haben Premiere und RTL Stillschweigen gewahrt. 290 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten öffentlich-rechtlichen Veranstalter EBU abgelöst. ARD und ZDF erwarben für 115 Mio. Euro die Erst senderechte.966 Eurosport erwarb die Rechte an der zeitversetzten Ausstrahlung im Free‑TV.967 Insbesondere im Bereich des Amateurfußballs ist die Berichterstattung im Internet konkur renzlos, da eine Berichterstattung im Fernsehen nicht stattfindet.968 Neben speziellen Vereins webseiten finden sich auch vereins- und verbandsfremde Internetportale, die eine Plattform für Video- und Bildmitschnitte der Spiele durch Privatpersonen bieten. Gerade die Darstellung auf verbands- oder vereinsfremden Internetseiten ist nicht frei von rechtlichen Konflikten. So hat der württembergische Fußballverband, der sich in seiner Verwertungsmöglichkeit beeinträchtigt sah, gegen die Betreiber des Internetportals www.hartplatzhelden.de geklagt. Das Gericht hat dem Urteil in vollem Umfang stattgegeben, da dem Verband etwa aufgrund seiner in der Organisation des Spielbetriebes bestehenden Vorleistung zumindest Mitveranstaltereigenschaft und entspre chend ein ergänzender Leistungsschutz zusteht. Nach Ansicht des Gerichts steht es einer Bewer tung als unlauterem wettbewerbswidrigem Verhalten auch nicht entgegen, dass es sich bei den Videosequenzen um Mitschnitte von Privatpersonen handelt. Denn gerade bei Amateurfußball spielen bestünde an der vollständigen Wiedergabe einzelner Spiele kein größeres Interesse, anders als an der Wiedergabe kurzer Zusammenfassungen einzelner Spiele oder besonders interessanter Spielszenen.969 Die Sportrechteagenturen Rechteagenturen, die beim Handel mit Sportübertragungsrechten auf Seiten des Erwerbers und des Veräußerers als Zwischenhändler tätig werden können, bieten den Rechteinhabern vor allem die Dienstleistung der Gesamtvermarktung an, d. h. eine Verwertung der Medienrechte im Gesamt angebot mit der Verwertung anderer Vermarktungsrechte, z. B. von Merchandising-Rechten, sowie mit weiteren Dienstleistungen wie Einbeziehung von Sponsoren, Stadionwerbung, HospitalityProgrammen, Trikotsponsoring und Ticketing. Für Sportvereine hat die Einschaltung von Agenturen bei der Rechtevermarktung vor allem den Vorteil, dass sie über spezielle Netzwerke und ein besonderes Know-how bei der Gesamt vermarktung der diversen Medienrechte und sonstigen Vermarktungsrechte verfügen. Dem steht die Gefahr der Abhängigkeit der Vereine von den Vermarktern und der hohe Kostenfaktor gegen über. Mittlerweile verzichten einige große Verbände und Vereine daher ganz auf die Dienstleis tungen einer Agentur. Zum Beispiel führt die DFL für den DFB seit der Saison 2003/2004 die Vermarktung der Bundesliga selbst durch; auch die FIFA hat die Fernsehrechte für die Fußball‑WM 2010 erstmals direkt an die Fernsehsender vergeben. Aussagen zu Marktanteilen der Sportrechte agenturen sind mangels Homogenität und Transparenz dieses Marktes nicht möglich. Sportfive Die Sportfive S. A. mit Hauptsitz in Paris ist nach eigenen Angaben Europas größter Sportrechte händler.970 Das Unternehmen ging Ende 2001 aus einer Fusion des Vermarkters der RTL Group, Ufa Sports, der Sport plus (Canal+ Group) und des französischen Sportvermarktungsunternehmens 966 967 968 969 970 Funkkorrespondenz 25/2007, S. 17. textintern vom 18. 01. 2008. Die ARD verfügt zwar bereits über die Vermarktungsrechte an der 3. Liga und der Regionalliga, die durch die Dritten Programme wahrgenommen werden. Fernsehrechte an Landes-, Bezirks- und Kreisligen werden von den Verbänden jedoch noch nicht vermarktet. In diesem Segment übernehmen lokale Fernsehsender die Zweitberichterstattung mit ausführlichen Interviews von Spielern, Trainern und dem gesamten Vereinsgeschehen. Themen+Frequenzen, Heft 1/2009, S. 9. LG Stuttgart, Urt. vom 08. 05. 2005 – 41 O 3/08 KfH, ZUM 2009, S. 258, bestätigt durch OLG Stuttgart, Urt. vom 13. 03. 2009 – 2 U 47/08. Alle Angaben unter http://www.sportfive.com/index.php?id=169&L=1 (Stand: 04/2009). Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 291 Groupe Jean-Claude Darmon hervor. Sportfive übernahm im Oktober 2003 sämtliche Anteile an der Münchener Sportrechteagentur ISPR GmbH, ehemals ein Gemeinschaftsunternehmen der KirchGruppe mit dem Axel Springer Verlag. Im Jahr 2004 erwarb das Private-Equity-Unternehmen Advent International den Mehrheitsanteil an Sportfive. Daneben waren weiterhin die RTL Group mit rund 25 % der Anteile sowie die Invest mentbank Goldman Sachs und Mitglieder des Managements beteiligt. Mitte Juli 2006 gaben die bisherigen Gesellschafter bekannt, ihre Beteiligungen an Sportfive zu veräußern.971 Die Anteile der Sportrechteagentur hält gegenwärtig der französische Medien- und Rüstungskonzern Lagardère. Die Sport-Marketing-Gruppe deckt das gesamte Spektrum der Sportrechtevermarktung ab, vom Handel mit internationalen Fernsehrechten bis zu Stadionwerbung, Trikotsponsoring, Stadionent wicklung und Hospitality-Programmen, wie z. B. für die FIFA-Fußball-Weltmeisterschaft Südafrika 2010 und die 12. IAAF-Leichtathletik-Weltmeisterschaft Berlin 2009. Sie verfügt über 20 Tochter gesellschaften in 13 Ländern (in Deutschland: die Sportfive GmbH, Hamburg). Kerngeschäftsbereich ist die Vermarktung von Fernseh- und Marketingrechten von über 30 Fußballverbänden und über 250 Vereinen. Allein in Deutschland verantwortet Sportfive die Gesamtvermarktung von zehn Fußball-Bundesligisten, u. a. von Hertha BSC, Borussia Dortmund und dem Hamburger SV. Das Internationale Olympische Komitee (IOC) hat Sportfive mit der exklusiven Vermarktung der TVund neuen Medienrechte in Europa (mit Ausnahme einiger Kernmärkte) für die Olympischen Spiele 2014 und 2016 betraut. Neben dem Kerngeschäft Fußball ist Sportfive vor allem auch in der Ver marktung von internationalen Handball-, Rugby-, Triathlon-, Leichtathletik-, Tennis- und Motor sport-Wettkämpfen aktiv. Sportfive berät darüber hinaus beim Bau von Stadien und der Vermark tung von Stadion-Namensrechten und bietet weitere Beratungsdienstleistungen an. Infront Geschäftsführer und Minderheitsgesellschafter der Vermarktungsfirma Infront Sports & Media AG mit Sitz in Zug/Schweiz ist der Sportmoderator Günter Netzer. Im Zuge der Insolvenz der Kirch Media GmbH & Co. KGaA erwarben die Jacobs Holding AG zusammen mit Robert Louis-Dreyfus (ehemals Chef des Sportartikelherstellers Adidas) im Herbst 2002 die KirchSport AG. 2003 wurde diese dann in Infront umfirmiert.972 Hauptgesellschafter ist nach dem Tod von Robert Louis-Dreyfus im Juli 2009 die Jacobs Holding AG; daneben sind der saudische Scheich Saleh Kamel, Martin Steinmeyer und Günther Netzer beteiligt. Im Oktober 2006 übernahm Infront den italienischen Sportrechtevermarkter Media Partners. Letzterer verfügt über die Rundfunkübertragungs- und die Mehrzahl der Vermarktungsrechte für den Alpinen Skiweltcup des Internationalen Skiverbands (FIS) und den nordischen Skiweltcup des FIS sowie die FIS-Snowboard- und Freestyle-Weltcup-Turniere; Infront übernimmt ferner zahlreiche von Media Partners vermarktete Medienrechte von italienischen Fußballclubs der Ligen A und B.973 2007 wurde Media Partners in Infront Italy umfirmiert. Im Juni 2007 hat Infront die in Frankfurt ansässige Sport-Marketing-Agentur DSM Sportwerbung GmbH zu 100 % übernommen und in Infront Germany umfirmiert. Infront Germany ist eine der führenden Agenturen für Stadionwer bung. Die Agentur vermarktet die Stadionwerbung von vier deutschen Bundesliga-Vereinen (Werder Bremen, FC Schalke 04, VfL Bochum und Hansa Rostock).974 Zudem verfolgt Infront auch zuneh mend Aktivitäten im Bereich des Motorsports durch Infront Motor Sports (ehemals FGSPORT 971 972 973 974 FAZ vom 19. 07. 2006 Konzentrationsbericht der KEK 2004, S. 211 m. w. N. Handelsblatt vom 21. 05. 2005. In Rostock bietet Infront Germany zudem Hospitality-Möglichkeiten, Pressemitteilung von Infront vom 27. 03. 2009 und 21. 06. 2007, http://www.infrontsports.com/nc/presscenter/news/ (Stand: 04/2009) 292 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Group), Organisator der FIM SBK Superbike World Championchip. Daneben betreibt Infront als Joint Venture mit F4, einem in Paris niedergelassenen Videospiel-Unternehmen, auch eine OnlineGaming-Plattform für Sportspiele. Infront vermarktet ferner die Fernsehrechte am FIS World Cup für den österreichischen Skiverband und betreibt die Gesamtvermarktung u. a. der WM‑Turniere für den Internationalen Eishockeyverband.975 Infronts Engagement im Skibereich verstärkte sich durch die vollständige Übernahme des österreichischen Sportvermarktungsunternehmens APF Marketing Services im Juni 2009, das die Marketingrechte an den Ski-Weltmeisterschaften in den nordischen und alpinen Disziplinen hält. Das Unternehmen wurde in Infront Austria GmbH um firmiert.976 Infront Austria hat zudem exklusive Marketingverträge mit der Internationalen BiathlonUnion sowie nationalen Biathlon-Verbänden bis einschließlich der Saison 2013/2014. SportA Die 1995 als Tochterunternehmen der in der ARD vereinten Landesrundfunkanstalten und des ZDF gegründete SportA Sportrechte- und Marketingagentur GmbH erwirbt und veräußert für ihre Gesellschafter Medienrechte an nationalen und internationalen Sportveranstaltungen zur Verwer tung im Programm Das Erste und in den Dritten Programmen der ARD sowie im ZDF. SportA wurde von den öffentlich-rechtlichen Sendern unter dem damaligen Eindruck der Konzentrations entwicklungen durch die Sportrechteagenturen der Medienkonzerne Kirch und Bertelsmann ge gründet. Durch die zentrale Abwicklung und die bei der SportA vorhandene Kompetenz bezüglich der Verhandlungsführung und der Vertragsgestaltung soll verhindert werden, dass die beiden öffentlich-rechtlichen Organisationen beim Erwerb von Sportrechten in Konkurrenz zueinander auftreten, wie dies vor Gründung der SportA wiederholt geschehen ist. Das Stammkapital wird zu je 50 % von der ARD und vom ZDF gehalten. Die neun ARD-Landesrundfunkanstalten sind mit einem Eigenanteil von jeweils 5,55 % beteiligt. Der Erwerb von Sportrechten für die öffentlichrechtlichen Anstalten erfolgt allerdings nicht ausschließlich über die SportA. Zu einem geringeren Teil wird er von den Gesellschaftern selbst direkt mit den Rechteinhabern abgewickelt. Internatio nale Rechte, etwa für die Olympischen Spiele, erwerben ARD und ZDF dabei über das Sender netzwerk EBU.977 Neben dem Erwerb von Sportrechten für ARD und ZDF ist der Verkauf von Sub lizenzrechten an Dritte eine weitere Kernaufgabe der SportA. Die SportA vertreibt dabei nicht nur die im eigenen Namen erworbenen Rechte, sondern auch die übrigen Rechte der Anstalten, die diese z. B. über die EBU erworben haben. Die Erlöse aus der Vergabe von Sublizenzrechten werden in voller Höhe an die Gesellschafter weitergegeben. Ein wirtschaftliches Risiko aus dem Verkauf von Sublizenzrechten besteht bei der SportA nicht, da die Kosten für den Erwerb der Rechte ebenfalls in vollem Umfang von den Gesellschaftern getragen werden. Sonstige Agenturen Internationale Sportrechte- und Marketingagenturen mit Sitz in der Schweiz sind die AIM Interna tional AG und T. E. A. M. Erstere gehört zur AIM-Gruppe unter der Leitung von Dr. Herbert Kloiber, letztere befindet sich zu 80 % im Anteilsbesitz des Schweizer Filmrechtehändlers Highlight Commu nications AG. T. E. A. M. vermarktet u. a. die weltweiten Rechte an der UEFA Champions League. Die Highlight Communications AG befindet sich im Mehrheitsbesitz der Constantin Medien AG.978 Eine weitere international tätige Agentur ist das amerikanische Unternehmen IMG International Management Group. 975 976 977 978 Unternehmensangaben, http://www.infrontsports.com (Stand: 10/2009). Pressemitteilung von Infront vom 29. 06. 2009, http://www.infrontsports.com/nc/presscenter/news/ (Stand: 10/2009). Bayerischer Oberster Rechnungshof, Bericht über die finanzielle Situation des Bayerischen Rundfunks, S. 71. Vgl. Kapitel III 1.2.4. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 293 Agentur/Organisation Gesellschafter SportA, München ARD/ZDF European Broadcasting Union (EBU), Genf/Schweiz Erwerbs- und Verwertungsgemeinschaft für 74 aktive Mitglieder aus 54 Ländern und 47 assoziierte Mitglieder aus 26 anderen Ländern weltweit (Rundfunk veranstalter „in öffentlicher Verantwortung“, für Deutschland ARD und ZDF) Infront, Zug/Schweiz Robert Louis-Dreyfus 32,5 %¹⁾ Jacobs Holding AG 59,8 % Overlook Management B. V. (Scheich Saleh Kamel) 20 % Günther Netzer 2,5 % Martin Steinmeyer 5 % Sportf ive, Hamburg Lagardère SCA T. E. A. M., Luzern/Schweiz Highlight Communications AG 80 % UEFA 20 % Aktionäre mit Anteilen von über 5 % an der Highlight Communications AG: Verwaltungsratspräsident Bernhard Burgener 7,4 % Andreas Fallscheer 6,2 % René Camenzind 5,3 % Schroder Investment Management Ltd. 5,01 % IMG International Management Forstmann Little & Co. Group, Cleveland, Ohio, USA 1) Über die genaue Beteiligtenstruktur nach dem Tod von Robert Louis-Dreyfus im Juli 2009 liegen keine Informationen vor, nach Unternehmensangaben bleibt die Jacobs Holding AG aber weiterhin Mehrheitsgesellschafterin der Infront. Tabelle III – 82: Agenturen/Erwerbs- und Verwertungsorganisationen für Sportrechte Quelle: Unternehmensangaben Im April 2008 hat die RTL Group S. A. die UFA Sports GmbH als Vermarktungsagentur für Medien- und Marketingrechte neu gegründet. Ufa Sports hält die Vermarktungsrechte an der alba nischen Fußballnationalmannschaft sowie die Verwertungs- und Werberechte der slowakischen Fußballnationalmannschaft und des slowakischen Pokalwettbewerbs.979 2.2.1.3.3 Fazit Wie bereits in den vorherigen Konzentrationsberichten festgestellt, ist im Fernsehbereich auch aktuell keine Konzentration bei den Sportspartenprogrammen zu verzeichnen. Vielmehr nimmt die Anzahl an neu zugelassenen Sportprogrammen zu. Dabei handelt es sich zunehmend um Nischenprogramme, die sich etwa der Berichterstattung über eine einzige Sportart (Fußball, Pferde sport, Segeln) widmen. Die wichtigsten Fernsehereignisse im Sportbereich waren im Berichtszeitraum die Fußball‑EM 2008 in der Schweiz und Österreich sowie die Olympischen Sommerspiele im gleichen Jahr in Peking. Beide Ereignisse erzielten hohe Zuschaueranteile, so dass die Berichterstattung über Sport ereignisse weiterhin, gemessen an der Gesamtfernsehnutzung, einen hohen Stellenwert einnimmt. Der Sportrechtemarkt unterliegt spezifischen Bedingungen: Er ist teilweise durch eine sehr intensive Konkurrenzsituation geprägt. Dies gilt insbesondere für den zumindest in Europa und speziell in Deutschland mit Abstand lukrativsten Bereich, dem Erwerb von Fußballrechten. Der Vorstoß der DFL, die Fernsehrechte im Paket an die Sportrechteagentur Sirius zu über tragen, die gleichzeitig auch die Beiträge redaktionell aufarbeiten sollte, wurde auf Beanstandung des Bundeskartellamtes zurückgenommen. Zum einem rügte das Bundeskartellamt die gesell schaftsrechtlichen Verflechtungen zwischen Rechteverwerter und Rechtvermarkter. Zum anderen 979 Pressemitteilung der Bertelsmann AG vom 30. 10. 2009, vgl. Kapitel III 1.2.1. Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 294 sah das Bundeskartellamt neben Bedenken gegen die Rechtevergabe im Wege der Zentralvermark tung die Gefahr einer weiteren Monopolisierung, die den Qualitätswettbewerb und die Presse- und Meinungsfreiheit beeinträchtigen könne. In diesem Zusammenhang bleibt es daher abzuwarten, wie sich die Strategie des von der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH beantragten Spartenpro gramms „Sport Kanal“, das zunächst nur Fußballspiele aus bereits vollständig abgeschlossenen Spielzeiten senden wird, entwickelt. Die vertikale Konzentration zwischen Rechtehandel und Fernsehveranstaltung hat sich bereits mit dem Ausscheiden von RTL bei Sportfive zunächst gelockert. Mit der Neugründung der UFA Sports GmbH ist nunmehr wieder ein privater Fernsehveranstalter gesellschaftsrechtlich mit einem Sportrechtevermarkter verbunden; daneben besteht über die Optionsvereinbarung und Ausübung von Stimmrechten eine Verbindung zwischen der Constantin Medien AG (DSF) und der Highlight Communications AG. Abzuwarten bleibt, ob die Sportberichterstattung eine besondere Bedeutung für die Etablie rung neuer Medienangebote (IPTV, Handy‑TV) erlangen wird. So versucht die DTAG u. a. mit Hilfe der Bundesligaberichterstattung in Konkurrenz zum herkömmlichen Fernsehangebot ein IPTVAngebot zu etablieren. Im Internet gibt es zunehmend Angebote zum Abruf von Sport-Live-Über tragungen und Sportberichterstattungen, vor allem von Fußballvereinen und ‑verbänden, die aber schon aufgrund der Rechtesituation keine Konkurrenz zum zentralen Angebot der Gesamtturniere darstellen werden. Jedoch stellen diese Programme eine Konkurrenz zu der Berichterstattung im Lokalfernsehen dar, da die Berichterstattung über den Fußballverein exklusiv im Vereinsprogramm gegen Bezahlung angeboten wird und diese somit den lokalen und regionalen Fernsehveranstal tern nicht mehr zur Verfügung steht. 2.2.1.4 Rechte an Nachrichtenmaterial Programmbeiträgen mit dem Schwerpunkt Information kommt aufgrund ihres Beitrags zur Bildung und Überprüfung von Meinungen im Hinblick auf die Wahrung der Meinungsvielfalt erhebliche Bedeutung zu. Da Nachrichten somit einen wesentlichen Bestandteil des klassischen Rundfunk auftrags darstellen980, kann eine Marktkonzentration auf den vorgelagerten Märkten für die Be schaffung von Nachrichtenmaterial potenziell die Informationsfreiheit gefährden. Monopole im Informationssektor begünstigen die Verbreitung von „uniformen“ Informationen.981 Gefahren für die Meinungsvielfalt können sich u. a. aus der vertikalen Integration von Nachrichtenagenturen und Fernsehsendern und der Weiterverbreitung vorgefertigter Nachrichtenberichte durch eine Vielzahl von Medien (Content Syndication) bzw. der koordinierten Verwertung von Nachrichten beiträgen innerhalb von Sendergruppierungen ergeben. Das vom Bundesverfassungsgericht formulierte Erfordernis der Gewährleistung freier Informa tionstätigkeit und freien Informationszugangs wurde im Rundfunkstaatsvertrag in den Vorschriften zur Kurzberichterstattung und zur Übertragung von Großereignissen (§§ 4 und 5 RStV) umgesetzt. Inhaltliche Anforderungen an Berichterstattung und Informationssendungen werden in § 10 RStV gestellt. Die Bedeutung des Genres Information wird auch daran deutlich, dass § 8 Abs. 6 RStV ein Sponsoringverbot für Nachrichtensendungen und Sendungen zum politischen Zeitgeschehen fest legt. Laut amtlicher Begründung zur entsprechenden Vorschrift im Rundfunkstaatsvertrag 1991 soll 980 981 Vgl. BVerfGE 73, S. 118 (158); BVerfGE 97, S. 228 (257). Dagegen ist die Garantie der Rundfunkfreiheit in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG auf „plurale Informationsvermittlung gerichtet, weil medial vermittelte Information nicht lediglich Abbild der Wirklichkeit, sondern stets Ergebnis eines Auswahl-, Deutungs- und Aufbereitungsprozesses ist, das nur durch konkurrierende Auswahl-, Deutungs- und Aufbereitungs muster relativiert werden kann“. BVerfGE 97, S. 228 (258). Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 295 bei diesen für die öffentliche Meinungsbildung besonders wichtigen Sendungen von vornherein der Eindruck vermieden werden, die Unabhängigkeit und Objektivität könnte durch den Sponsor beeinträchtigt werden. 2.2.1.4.1 Nachrichten- und Informationssendungen im bundesweiten Fernsehen Dem Fernsehen kommt als einer der Hauptquellen für Informationen über Ereignisse in der Politik und über öffentliche Angelegenheiten ein hohes gesellschaftliches Einflusspotenzial zu. Aus der Analyse der Nutzungsanteile der Medien als Informationsquelle ergibt sich, dass das Fernsehen als häufigste Informationsquelle noch vor Hörfunk und Tageszeitungen genutzt wird (siehe Abbil dung III – 42). Dennoch zeichnet sich ein Medienwandel ab, das Internet hat sich als Informationsmedium durchgesetzt. Der Anteil der Menschen in Deutschland, die das Internet als unverzichtbare Quelle für ihre tägliche Information ansehen, ist 2009 auf 40,3 % gestiegen.982 Das bedeutet einen Anstieg von 5 % gegenüber dem Vorjahr. Zwar ist das Fernsehen weiterhin die erste Informationsquelle bezüglich der Information über aktuelle Geschehnisse, jedoch sinkt der Stellenwert des Fernsehens gerade bei jungen Menschen (minus 10 %-Punkte), bei älteren Menschen zwischen 50 und 64 Jah ren ist der Rückgang nur gering.983 Auch das generelle Informationsverhalten jenseits von Nach richten über aktuelles Geschehen verschiebt sich Richtung Internet. 55 % aller Erwachsenen infor mierten sich über das Internet, wenn sie sich zu einem Thema näher informieren wollten. In der Altersgruppe von 20 bis 29 Jahren sind es sogar 81 %, womit das Internet in dieser Altersgruppe das Fernsehen als allgemeine Informationsquelle überholt (siehe Abbildung III – 43). 100 90 90 76 80 72 70 Prozent 60 50 50 40 30 20 10 0 Fernsehen Tageszeitung Radio Internet Abbildung III – 42: Medien als Informationsquellen über aktuelles Geschehen 2008 (in Prozent) Quelle: ARD-Trend, Winter 2008, Camille Zubayr/Stefan Geese, Die Informationsqualität der Fernsehnachrichten aus Zuschauersicht, Media Perspektiven, 2009, S. 158 (172) 982 983 Allensbacher Computer- und Technik-Analyse Acta 2004 bis 2009, zitiert nach FAZ vom 03. 11. 2009, „Der Medien wandel beschleunigt sich“. Allensbacher Computer- und Technik-Analyse Acta 2004 bis 2009 (siehe Fn. 982). Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 296 56 Berichte im Fernsehen 64 81 Internet 55 34 Berichte in einer Zeitung 50 32 Berichte in einer Zeitschrift 38 22 Berichte im Radio 29 0 10 20 30 40 50 Prozent Bevölkerung ab 14 Jahren 60 70 80 90 Bevölkerung 20 bis 29 Jahren Abbildung III – 43: Suche nach näheren Informationen zu einem Thema (in Prozent) Quelle: Allensbacher Computer- und Technik-Analyse Acta 2004 bis 2009, zitiert nach FAZ vom 03. 11. 2009, „Der Medien wandel beschleunigt sich“ Nachrichten- und Informationssendungen in Vollprogrammen Insgesamt 73 % des Gesamtfernsehangebots an Informationssendungen entfallen auf die öffent lich-rechtlichen Anstalten und 27 % auf die Angebote der Privatsender (RTL, Sat.1, ProSieben, VOX, kabel eins, RTL II, n‑tv und N24). Die Verteilung ist zwischen den beiden Sendergruppen im dualen System seit 1996 nahezu unverändert.984 Die Zuordnung von Programmen und Sendungen zur Sparte Information oder zur Sparte Unterhaltung bereitet oftmals Abgrenzungsschwierigkeiten. Untersuchungen zum Informations anteil von Fernsehprogrammen kommen so zu unterschiedlichen Ergebnissen (siehe Tabelle III – 83). In einer Gesamtbetrachtung ergibt sich jedoch aus beiden Untersuchungen, dass informierende Programmteile bei den privaten Vollprogrammen, gemessen an der Sendezeit, eine eher unter geordnete Rolle spielen. Dies verdeutlicht auch die nachfolgende Abbildung III – 44. Der Sendezeitanteil der als Fernseh publizistik eingeordneten Programminhalte hat sich zwar in dem abgebildeten Zeitraum weder bei den öffentlich-rechtlichen noch bei den privaten Sendern grundlegend verändert, jedoch ist insgesamt eine steigende Tendenz zu verzeichnen. Besonders deutlich hat RTL den Informations anteil gesteigert: In der Zeit zwischen 2004 und 2008 hat sich der Informationsanteil stetig von Programm Sendezeitanteile Information (Media Perspektiven) Sendezeitanteile Fernsehpublizistik (ALM) ARD ZDF RTL Sat.1 ProSieben 43,1 49,5 27,5 18,9 28,3 44,6 57,6 35,2 24,9 30,1 Sendezeitanteile Nachrichten (Media Perspektiven) (ALM) 9,3 9,4 3,9 2,9 0,8 11,2 11,0 4,4 3,4 0,8 Tabelle III – 83: Anteil von Nachrichten- und Informationssendungen an der Sendezeit der Vollprogramme 2007 (in Prozent) Quelle: Media Perspektiven Basisdaten 2008 (Marlene Wöste), ALM Programmbericht 2008 (Hans-Jürgen Weiß) 984 Camille Zubayr/Stefan Geese, Die Informationsqualität der Fernsehnachrichten aus Zuschauersicht, Media Perspektiven, 2009, S. 158 (160). Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 297 50 45 40 Prozent 35 30 25 20 15 10 5 0 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 ARD ZDF RTL Sat.1 ProSieben Abbildung III – 44: Anteil von Informationsprogramm an der gesamten Sendezeit bei Vollprogrammen 1992–2008 (in Prozent) Quelle: Udo Michael Krüger/ Thomas Zapf-Schramm, Media Perspektiven Basisdaten 2005 und Programmanalyse 2005, Media Perspektiven 2006, 4/2009 23,9 % auf 33,3 % erhöht. Bei Sat.1 hat sich der leichte Zuwachs an Informationsangeboten im Jahr 2007 im darauffolgenden Jahr nicht weiter fortgesetzt. Der Informationsanteil beträgt nun mehr nur noch 17,6 %. Die öffentlich-rechtlichen Anstalten liegen weiterhin mit deutlichem Abstand vor den Privatsendern. Tabelle III – 84 gibt einen Überblick über Reichweiten und Zuschaueranteile ausgewählter Nach richtensendungen. Danach erreicht die Tagesschau weiterhin, trotz Zuschauerrückgangs, mit Ab stand die meisten Zuschauer (2008: 8,74 Mio.). Die reichweitenstärkste Nachrichtensendung eines Privatsenders im Jahr 2008 ist RTL aktuell mit 3,85 Mio. Zuschauern pro Sendung. Insgesamt haben alle Hauptnachrichtensendungen zum wiederholten Male Einbußen hinnehmen müssen. Im Bereich der Informationssendungen dominieren die öffentlich-rechtlichen Sender ebenfalls (siehe Tabelle III – 85). Von den 20 reichweitenstärksten Informationssendungen wird nur eine Sen dung von einem privaten Sender ausgestrahlt: Stern TV von RTL (Platz 12, 2,84 Mio. Zuschauer). Stern TV ist ein Drittfensterprogramm, das von der DCTP Entwicklungsgesellschaft für TV‑Pro gramm mbH veranstaltet wird. Die DCTP Entwicklungsgesellschaft für TV‑Programm mbH ist zu jeweils 37,5 % im Anteilsbesitz von Prof. Dr. A. Kluge und der Dentsu, Inc., zu jeweils 12,5 % sind der Spiegel-Verlag und die Neue Züricher Zeitung AG beteiligt. Auch bei den Informations- und Diskussionssendungen konnte man – wie schon bei den Hauptnachrichtensendungen – im Jahr 2008 gegenüber dem Vorjahr Zuschauereinbußen beobachten.985 Die Position der Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender lässt sich zum einen damit er klären, dass der Anteil von Nachrichten- und Informationssendungen im Programmangebot der öffentlich-rechtlichen gegenüber dem Programmangebot der privaten Sender überwiegt. Zum anderen wird den öffentlich-rechtlichen Sendern von den Zuschauern auch mehr Vertrauen in die Nachrichtenberichterstattung entgegengebracht.986 985 986 Camille Zubayr/Heinz Gerhard, Tendenzen im Zuschauerverhalten, Media Perspektiven, 2009, S. 98 (108). Gregor Daschmann, Qualität von Fernsehnachrichten: Dimensionen und Befunde, Media Perspektiven, 2009, S. 257 (264). Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 298 Zuschauer in Mio. Zuschaueranteile in % 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 öffentlich-rechtliche Programme Tagesschau gesamt¹⁾ 9,62 9,75 9,87 9,76 9,39 8,96 8,74 34,8 35,4 34,4 33,8 33,0 31,9 32,0 Mo.–So., 20:00 Uhr Heute gesamt²⁾ 5,17 5,02 4,72 4,74 4,42 4,13 3,96 23,6 22,8 20,3 20,5 19,4 18,4 18,0 Mo.–So., 19:00 Uhr Heute-Journal 3,70 3,83 3,73 3,88 3,66 3,36 3,33 13,5 14,1 13,1 13,7 12,8 12,0 12,0 Mo.–So., 21:45 Uhr Tagesthemen 2,25 2,23 2,29 2,33 2,41 2,22 2,26 12,1 11,6 11,2 11,5 10,6 10,0 10,5 Mo.–So., 22:30 Uhr private Programme RTL aktuell 3,89 3,88 3,79 3,77 3,61 3,85 3,74 18,8 18,7 17,3 17,4 17,0 18,3 18,2 Mo.–So., 18:45 Uhr Sat.1 18:30 1,73 1,80 2,09 2,30 2,14 1,90 1,54 9,4 9,5 10,6 11,6 11,0 9,9 6,4 So.–Fr., 18:30 Uhr ProSieben Newstime 1,30 1,34 1,50 1,36 1,29 0,91 0,86 4,8 4,9 5,3 4,7 4,6 5,3 5,4 Mo.–So., 18:00/20:00 Uhr 1) einschließlich sechs Dritte Programme, 3sat und ab 2000 Phoenix 2) einschließlich 3sat Tabelle III – 84: Durchschnittliche Reichweiten und Zuschaueranteile ausgewählter Fernsehnachrichten (Zu schauer ab drei Jahren) Quelle: Wolfgang Darschin/Heinz Gerhard, Tendenzen im Zuschauerverhalten, Media Perspektiven 4/2002, 3/2005 und 3/2006, dort angegebene Quelle: AGF/GfK; Camille Zubayr/Heinz Gerhard, Tendenzen im Zuschauerverhalten, Media Perspektiven 4/2007 und 3/2009, dort angegebene Quelle: AGF/GfK Rang Sendung Programm 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 ARD-Brennpunkt, 20:15 Uhr Plusminus Panorama Frontal 21 ZDF-Expedition Monitor Berlin direkt Dokumentationen, Di., 20:15 Uhr Kontraste ZDF-spezial, 19:25 Uhr ZDF-Reporter Stern TV WISO Report München Report Mainz Fakt 37 Grad ARD-Exclusiv, Mi., 21:45 Uhr Weltspiegel Dokumentationen, Mo., 21:00 Uhr Akte 2008 ARD ARD ARD ZDF ZDF ARD ZDF ZDF ARD ZDF ZDF RTL ZDF ARD ARD ARD ZDF ARD ARD ARD Sat.1 Zuschauer in Mio. Zuschaueranteil in % 4,21 3,63 3,48 3,45 3,41 3,14 3,02 2,98 2,98 2,86 2,84 2,84 2,84 2,65 2,61 2,55 2,45 2,44 2,43 2,34 2,08 14,1 12,9 12,9 11,2 12,4 11,6 12,3 9,8 11,3 12,2 9,6 15,4 10,7 9,4 9,1 8,9 11,1 8,7 9,1 7,5 10,6 Tabelle III – 85: Durchschnittliche Zuschaueranteile und Reichweiten von Informationssendungen nach der Größe ihres Publikums 2008 (Zuschauer ab drei Jahren) Quelle: Camille Zubayr/Heinz Gerhard, Tendenzen im Zuschauerverhalten, Media Perspektiven 2009, S. 98 (108), dort angegebene Quelle: AGF/GfK Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 299 Nachrichten- und Informations-Spartenprogramme Neben den Nachrichten- und Informationsangeboten der Vollprogramme existieren verschiedene deutschsprachige Spartenprogramme mit dem Schwerpunkt Information (siehe Tabelle III – 86). Wie schon oben zur Codierung einzelner Sendungen festgestellt, ist die Einordnung als Informa tionsspartenprogramm nicht immer eindeutig. Aufgeführt werden daher zum Teil Programme, die auch dem Bereich „nichtfiktionale Unterhaltung“ oder „Dokutainment“ o. ä. zugeordnet werden können (z. B. DMAX, Animal Planet). Bei den beiden großen Senderfamilien RTL Group S. A. und ProSiebenSat.1 Media AG besteht mit n‑tv und N24 jeweils ein Informationsprogramm, das in den Diversifikationsstrategien der inhaltlicher Schwerpunkt Sender (Haupt‑)gesellschafter Nachrichten n‑tv RTL Group N24 ProSiebenSat.1 Media AG Euronews 21 öffentlich-rechtliche Sender (keine Beteili gung von ARD und ZDF) Phoenix ARD/ZDF Dokumentation Animal Planet, Discovery Channel, Discovery Communications, Inc. Discovery Geschichte¹⁾, Discovery HD DEUTSCHLAND 24¹⁾ Almond Media Beteiligungs GmbH History, History HD NBC Universal, Disney, Hearst Spiegel TV digital, Spiegel Geschichte SPIEGEL-Verlag sonstige Informationen (auch) auf Europa aus gerichtete internationale Informationssparten programme (englisch sprachig) Planet High View Holding wdwip Hendrik Hey, Raphaela Winnenbrock, Frank Winnenbrock National Geographic Channel Gemeinschaftsunternehmen der National Geographic Television & Film, der FOX Enter tainment Group und der National Broadcasting Company (NBC) Focus TV Gesundheit, Burda Deutsches Wetterfernsehen ProSiebenSat.1 Media AG DrDish Television Christian Mass, Kinga Szentesi Hamsi TV Jürgen Groß Da Vinci Learning Ferdinand-Karl von Habsburg-Lothringen-Kyburg DW‑TV (auch deutschsprachig) ARD BBC World News BBC CNN International Time Warner NBC Europe¹⁾ NBC Universal, Inc., New York, USA Sky News International News Corporation (Murdoch) Al Jazeera International Regierung von Katar und private Investoren France 24 France Télévision, TF1 Press TV iranische Rundfunkgesellschaft, Islamic republic of Iran Broadcasting Russia Today staatlich finanzierter russischer Sender, RIA Novosti 1) Programm ist derzeit nicht auf Sendung. Tabelle III – 86: Spartenprogramme mit Schwerpunkt Information 300 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten marktbeherrschenden Unternehmen eher eine komplementäre Rolle spielt. N24 übernimmt inzwi schen jedoch auch die Nachrichtenproduktion für die Vollprogramme der Sendergruppe, für n‑tv ist Ähnliches vorgesehen.987 Seit dem Erwerb der Anteilsmehrheit an der Veranstalterin von n‑tv im November 2001988 ver fügt auch die RTL Group S. A. über einen eigenen Nachrichtensender. Nach dem Ausscheiden der CNN/ Time Warner Beteiligungs OHG als Gesellschafterin hält sie sämtliche Anteile an der Ver anstalterin.989 Das Bundeskartellamt genehmigte den Zusammenschluss als Sanierungsfusion. Zwar wird mit der alleinigen Kontrolle des Nachrichtensenders n‑tv durch die RTL Group S. A. die marktbeherrschende Stellung des Duopols auf dem Fernsehwerbemarkt verstärkt, denn die ProSiebenSat.1 Media AG veranstaltet N24. Bei einer Untersagung der Fusion würden jedoch das Marktpotenzial bzw. die Werbekunden von n‑tv bei der RTL Group S. A. oder dem Duopol ver bleiben, da der Sender ohne die Anteilsübernahme eingestellt würde.990 Die KEK hat n‑tv schon vor der Übernahme sämtlicher Anteile der RTL Group S. A. zugerechnet. Die wirtschaftlichen Aspekte wurden bereits bei der Entscheidung zum Mehrheitserwerb der RTL Group S. A. an n‑tv in die Abwägung einbezogen. Denn ohne den Vollzug des Anteilserwerbs durch die RTL Group S. A. erschien schon damals die Existenz des als Nachrichten-Spartensender besonders meinungs trächtigen Veranstalters gefährdet; der Meinungsvielfalt drohte mit dem Ausscheiden dieses Sen ders eine noch größere Einbuße als durch die Verbindung zur RTL Group S. A.991 Die Programme n‑tv und N24 ähneln sich von der Verteilung der Sendeformate. Jedoch nehmen Nachrichten bei n‑tv mit 34,7 % gegenüber N24 einen höheren Stellenwert ein. Dagegen über wiegen bei N24 Dokumentationen, Reportagen und Berichte als Sendeformat. Bei beiden Sendern konnte jedoch im Verlauf der Jahre ein Rückgang von klassischen Nachrichtensendungen beobach tet werden. Am gravierendsten ist der Rückgang bei n‑tv: 1997 bestand das Programm noch aus 63,3 % Nachrichten, 2007 waren es nur noch 34,7 %.992 Insgesamt konnten beide Nachrichten sender leichte Zuwächse an Zuschaueranteilen verzeichnen: Mit 0,8 % (n‑tv) bzw. 1,0 % (N24) war das Jahr 2008 bislang das zuschaueranteilsstärkste beider Angebote. Grund hierfür ist die auf gezeigte Veränderung im Programmangebot: Dokumentationen und Reportagen – und nicht die Nachrichtenformate – zählen inzwischen zu den meistgesehenen Angeboten beider Sender.993 Diese Tendenz hat in der Medienpolitik Widerspruch hervorgerufen. Insbesondere die Ankündi gung der ProSiebenSat.1 Media AG, das Konzept von N24 und damit auch die Nachrichtengebung der Gruppe994 grundlegend zu überdenken, rief eine Diskussion um die gesellschaftliche und staatsvertragliche Verantwortung des privaten Rundfunks hervor.995 Dabei wird auch überdacht, ob künftig an die Reichweite eines Fernsehprogramms als Kriterium für die Verpflichtung zur 987 988 989 990 991 992 993 994 995 Vgl. hierzu auch Udo Michael Krüger, Programmprofile von n‑tv und N24, Media Perspektiven, 2008, S. 2. Beschlüsse der KEK i. S. n‑tv vom 12. 11. 2002, Az.: KEK 156-1 und vom 11. 03. 2003, Az.: KEK 156-2. Beschluss der KEK vom 08. 05. 2006 i. S. n‑tv, Az.: KEK 309. Bundeskartellamt, Beschluss vom 12. 04. 2006 – B 6 – 142/05, Ziff. VI 4, und Pressemitteilung vom 12. 04. 2006. Beschlüsse der KEK i. S. n‑tv vom 12. 11. 2002, Az.: KEK 156-1, und vom 11. 03. 2003, Az.: KEK 156-2. Udo Michael Krüger (siehe Fn. 987), S. 2 (5). Camille Zubayr/Heinz Gerhard (siehe Fn. 985), S. 98 (104). Der Konzernsprecher Julian Geist wies jedoch darauf hin, dass ein Verzicht auf publizistisch relevante Nachrichten- und Informationsformate in den Vollprogrammen Sat.1, ProSieben und kabel eins nicht zur Debatte stünde. Die Gruppe denke nur über ein wirtschaftlich tragfähiges Modell von Nachrichten nach, SZ vom 09. 12. 2009, „Wir denken nach“. Als zuständige Landesmedienanstalt wies die BLM auf ihre begrenzte Steuerungsmöglichkeit hin, da N24 als Sparten programm Information und nicht als Nachrichtenspartenprogramm lizenziert sei. Der Informationsbegriff des Rundfunk staatsvertrages sei aber weiter als der Nachrichtenbegriff, Pressemitteilung der BLM vom 10. 12. 2009, Bericht des Prä sidenten; die ALM weist in einer Stellungnahme vom 18. 11. 2009 darauf hin, dass die Veranstaltung von Rundfunk nicht ein Gewerbe wie jedes andere sei und dass der Verzicht auf die Beteiligung an einer öffentlichen Aufgabe keine Option sei, „Der Preis der Qualität“, http://www.alm.de/fileadmin/Download/Anlage_Preis_der_Qualitaet.pdf (Stand: 12/2009). Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen N24 n‑tv N24 n‑tv N24 n‑tv 301 1/07 2/07 3/07 4/07 5/07 6/07 7/07 8/07 9/07 10/07 11/07 12/07 S 0,9 0,7 0,8 0,6 0,8 0,6 0,9 0,6 0,9 0,7 0,9 0,7 0,9 0,7 0,9 0,7 0,9 0,7 0,9 0,7 0,9 0,7 0,9 0,8 0,9 0,7 1/08 2/08 3/08 4/08 5/08 6/08 7/08 8/08 9/08 10/08 11/08 12/08 S 0,9 0,8 0,9 0,7 1,0 0,8 1,0 0,8 1,1 0,9 1,0 0,8 1,0 0,9 1,0 0,8 1,0 0,9 1,0 1,0 1,0 0,8 1,0 0,8 1,0 0,8 1/09 2/09 3/09 4/09 5/09 6/09 7/09 8/09 9/09 10/09 11/09 12/09 S 1,0 0,8 1,0 1,0 1,1 1,0 1,1 0,9 1,0 0,9 1,0 0,9 1,2 1,0 1,1 0,9 1,0 0,8 0,9 0,8 0,9 0,8 1,0 0,9 1,0 0,9 Tabelle III – 87: Zuschaueranteile der Nachrichtensender N24 und n‑tv von 2007 bis 2009 (in Prozent) Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung Nachrichtensendung angeknüpft werden soll, anstatt wie bisher an die Eigenschaft als Vollpro gramm.996 Online-Nachrichtenangebote Rundfunkangebote werden zunehmend in Online-Dienste integriert. Nahezu alle erfolgreichen Online-Portale haben sich von vornehmlich textbasierten Angeboten zu Video-News-Angeboten weiterentwickelt. Dabei handelt es sich um von Nachrichtenagenturen für Online-Auftritte von Zeitschriften und Zeitungen bereitgestellte Videoformate oder eigens von den Verlagen für die Webpräsentation redaktionell aufgearbeitete Nachrichtenprofile (etwa Videos von Reuters und AFP auf der Website der FAZ997 oder News Navigator auf focus.de). Im ersten Quartal 2009 wurden Online-Nachrichtenportale 1,5 Mrd. Mal besucht. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum stieg damit die Zahl der Visits um 27 % an. Auf diese geänderten Gewohnheiten der Mediennutzer haben sich die Medienhäuser durch die Gründung eigener Online-Ableger eingestellt. Die wirtschaftliche Nutzung der meist kostenlos zugänglichen Inhalte wird aufgrund der niedrigen Werbeeinnahmen im Online-Bereich überdacht. Für mobile Anwendungen der Zeitungen Bild und Welt startete der Axel Springer Verlag im Dezember 2009 eine Initiative mit Bezahlinhalten.998 Andere Verlage planen ähnliche Projekte. So kündigte auch die Mediengruppe DuMont GmbH & Co. KG an, für die Frank furter Rundschau, die Berliner Zeitung und den Kölner Stadtanzeiger Bezahldienste einzuführen. Das erfolgreichste Nachrichtenportal ist weiterhin Spiegel Online.999 Die Mehrzahl der erfolg reichen Online-Portale sind Ableger namhafter Printmedien, aber auch Angebote von Fernseh sendern befinden sich in der Spitzengruppe, wie z. B. n‑tv.de mit 58 Mio. Besuchern im ersten Quartal 2009.1000 Führend sind jedoch weiterhin die Internetangebote der Nachrichtenmagazine und überregionalen Zeitungen. Die starke Stellung der Printmedien ist ein deutsches Phänomen. In den europäischen Nachbarländern und den USA dominieren die Angebote der großen Fernseh 996 997 SZ vom 17. 12. 2009, „Die Sache mit der Weite“. Eine Übersicht über die Web‑TV-Angebote deutscher Zeitungen hat der BDVZ erstellt. Danach bieten 397 Zeitungen in Deutschland auf ihren Portalen Web‑TV an, http://www.bdzv.de/1896.html (Stand: 11/2009). 998 Weiterer Schritt sind kostenpflichtige Inhalte im Netz. So ist geplant, die Regionalteile von Berliner Morgenpost und Hamburger Abendblatt nur noch gegen Bezahlung anzubieten, taz vom 09. 12. 2009, „Springer macht den Auftakt“. 999 Spiegel Online verzeichnete von Januar bis März 2009 322,4 Mio. Besuche. Von den Top 20 entspricht dies einem Marktanteil von 21,4 %, auf Platz 2 folgt Bild.de mit einem Marktanteil von 15,4 %, Pressemitteilung der Bitkom vom 17. 04. 2009. 1000 In absoluten Zahlen setzen sich die TOP-100-Akteure aus folgenden Anbietergruppen zusammen: Ableger traditionelle Medien (42, davon 13 öffentlich-rechtlich), journalistische Nur-Internetangebote (4), Angebote der Parteien und Kandi daten (16), Angebote politischer Institutionen (9), Verbänden/Interessengruppen und NGOs (6), Blogs (16) und sonstige Angebote (inkl. Portale und Social Media: 7); vgl. Kapitel II. 302 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten sender.1001 Grund hierfür ist, dass die öffentlich-rechtlichen Programme aufgrund einer bis zum Inkrafttreten des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages am 1. Mai 2009 geltenden Selbstverpflich tung nicht mehr als 0,75 % ihres Etats für Online-Aktivitäten ausgeben durften und bezüglich der Darstellung nicht sendebezogener Inhalte weiteren Einschränkungen unterliegen. Insbesondere sind nicht sendebezogene presseähnliche Angebote1002 des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nach § 11 d Abs. 3 Nr. 3 RStV unzulässig. Die großen privaten Sendegruppen hingegen legen bei ihren Internetportalen weitestgehend den Schwerpunkt auf Unterhaltung. Das lässt den Zeitungsverle gern einen größeren Spielraum. 2.2.1.4.2 Beschaffung von Informations- und Nachrichtenmaterial Als Bezugsquellen für Informationen und Nachrichtenmaterial kommen u. a. nationale und inter nationale Korrespondentennetze, Nachrichtenagenturen, Programmaustauschsysteme (z. B. Euro vision, ENEX), Kooperationen mit anderen Veranstaltern und der Fremdbezug kompletter Nach richtensendungen von externen Anbietern in Betracht. Darüber hinaus stehen diverse weitere Informationsquellen wie Datenbanken, Internetangebote etc. zur Verfügung. Nachrichtenagenturen Eine besonders wichtige Rolle für die tagesaktuelle Berichterstattung in den Medien spielen die Nachrichtenagenturen. Zu unterscheiden sind Universalagenturen (thematisch umfassende Nach richtendienste), Spezialagenturen (auf Medientyp oder inhaltliche Sparte festgelegte Dienste) und kleinere Dienstleister bzw. Journalistenbüros. Universalagenturen, die deutsche Dienste anbieten, sind die Deutsche Presse-Agentur (dpa), Associated Press (AP; künftig Deutscher Auslands-Depeschendienst (DAPD))1003, Thomson-Reuters, Agence France-Presse (AFP) und der Deutsche Depeschendienst (ddp). Regionale Dienste bieten dpa und ddp an. Daneben haben sich am deutschen Agenturmarkt weitere fremdsprachige Agenturen sowie verschiedene Spezialagenturen etabliert, darunter Wirtschafts- und Finanzdienste wie die dpa-AFX, ein gemeinsames Unternehmen der dpa, der britischen AFP-Tochteragentur AFX News und der Austria Presse Agentur (APA), sowie Dow Jones-vwd als deutscher Wirtschaftsdienst des zu News Corp. gehörenden Verlagshauses Dow Jones. Nationaler und internationaler Sport sind Themen des Sport-Informations-Dienstes (SID).1004 Weitere Spezialagenturen sind der Evangeli sche Pressedienst (epd) und die Katholische Nachrichtenagentur (KNA), die sich jedoch nicht nur auf kirchliche Nachrichten beschränken. Die große Zahl an Nachrichtenagenturen in Deutschland und der unter ihnen herrschende Wettbewerbsdruck kommt grundsätzlich den Redaktionen von Zeitungen, Rundfunksendern und Internetportalen und letztlich den Rezipienten in Form einer verhältnismäßig großen Auswahl an Nachrichtenquellen zugute. Im Zuge der technischen Entwicklungen (verbesserte Funk- und Satellitentechnik, Digitalisie rung und Einführung des Internets) wandelte sich auch die Agenturarbeit. Zum einen ging die klassische Vorort-Recherche und die Suche nach Informationsquellen gegenüber der Selektion und Aufbereitung zugelieferter Informationen bedeutungsmäßig zurück. Zum anderen wird nicht 1001 Stefan Range/Roland Schweins, Klicks, Quoten, Reizwörter: Nachrichten-Sites im Internet, 2007, S. 29; für weitergehende Information wird auf Kapitel II verwiesen. 1002 Nach § 2 Abs. 2 Nr. 19 RStV sind presseähnliche Angebote nicht nur elektronische Ausgaben von Printmedien, sondern alle journalistisch-redaktionell aufgearbeitete Angebote, die nach Gestaltung und Inhalt Zeitungen oder Zeitschriften entsprechen. 1003 Zwar übernahm die ddp im Dezember 2009 den deutschen Dienst der AP, die im Zuge der Fusion künftig in DAPD umbenannt werden soll. Die ddp-Eigner Peter Löw und Martin Vorderwülbecke teilten jedoch mit, dass die AP‑Dienste weiterhin in der bewährten Form produziert und von ddp integriert werden. FTD vom 09. 12. 2009, „ddp kündigt Angriff auf dpa an“, und FAZ vom 16. 12. 2009, „Die deutsche AP“. 1004 SID ist eine Tochtergesellschaft der AFP. 130 70 AP1) (deutscher Dienst) (künftig: DAPD) 420 120 75 30 2.250 140 130 60 dpa ddp1) epd KNA Thomson Reuters Thomson Reuters (deutscher Dienst) SDA SID 75 173 600 50.000 70 – 200 811 232 – – – – – 100 – 132 (nur Tages zeitungen) – 1.700 (nur USA) 76 650 Bezieher Print – – – – – 15 – – – 5.000 (nur USA) 32 400 Bezieher Rundfunk 6,6 Mio. 22 Mio. 7 Mio. (geschätzt) 13,4 Mrd. Dollar – – 11,7 Mio. 93,8 Mio. 1.783 Mio. Dollar 43,4 Mio. 12,6 Mio. 747,7 Mio. 6,8 Mio. 263 Mio. 30.000 Wörter 200 Meldungen (deutscher Dienst) 250 Meldungen 600 Meldungen 40 Meldungen 130 Meldungen 350 Meldungen (nur Basisdienst) 800 Meldungen, 200.000 Wörter (nur Basisdienst) 12.000 Wörter 570 Meldungen 280 Meldungen 20 Mio. Wörter 200 Meldungen (Werktage) 1 Mio. Wörter Meldungen Jahresumsatz pro Tag (Euro – wenn (alle Sprachen) keine andere ährung genannt) W – 4 – – 35 23 (Inland) 115 92 16 (Inland) 242 11 (Inland) – – – – 97 3 15 – 93 – 70 – 165 Anzahl Länder mit Büros Korrespondenten – – – – – Deutsch – Deutsch, Englisch, Arabisch, Spanisch²⁾ 11 Sprachen – – Englisch, Deutsch, Französisch, Spanisch – Französisch, Englisch, Deutsch, Spanisch, Portugiesisch, Arabisch Sprachen Quelle: www.agenturjournalismus.de Stand: 24. 6. 2009 Tabelle III – 88: Nachrichtenagenturen in Deutschland 1) Der Zusammenschluss des deutschen Dienstes der AP und ddp wird in der Darstellung noch nicht berücksichtigt. 2) Der türkischsprachige Dienst der dpa wurde Ende 2009 eingestellt. 1.000 Dow Jones Newswires APA 4.100 2.000 AP 62 53 AFP (deutscher Dienst) 2.120 1.200 AFP Journalisten Mitarbeiter (fest) Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 303 304 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten mehr nur Nachrichten-Rohmaterial geliefert, sondern unterschiedliches, auf die jeweiligen Medien zugeschnittenes, fertig aufbereitetes Informationsmaterial. Neben den klassischen Agenturmel dungen in Textform haben sich Ton-, Bilder-, Film- und Feature-Dienste1005 zu wichtigen Agentur dienstleistern entwickelt. Diese Entwicklung ging einher mit zahlreichen Gründungen von Tochter firmen im Medienbereich und Beteiligungen an gemeinschaftlichen Bilder- und Film-Pools.1006 Angaben zu Marktanteilen der Nachrichtenagenturen im Hinblick auf die Belieferung von Fern sehveranstaltern liegen nicht vor. Der Einfluss von Nachrichtenagenturen auf Nachrichtenformate im Fernsehen ist nicht leicht zu erkennen, weil dort, anders als bei Printmedien, die Herkunft der Nachricht nicht durchweg angegeben wird. Der Markt für deutsche Nachrichtenagenturdienste gilt als stark umkämpft.1007 In keinem anderen Land gibt es so viele Nachrichtenagenturen wie in Deutschland.1008 Marktführer in Deutschland ist die dpa.1009 Sie erzielte im Jahr 2007 einen Umsatz von 94 Mio. Euro. Soweit Umsatzzahlen vorliegen, ist dpa mit Abstand führend vor den deutschen Diensten von AP und AFP (siehe Tabelle III – 88). Die dpa als größte deutsche Nachrichtenagentur verfügt über einen weit verzweigten Kundenstamm: Zahlreiche redaktionell selbständige Tages zeitungen, alle öffentlich-rechtlichen Sender sowie die großen privat-kommerziellen Rundfunk stationen beziehen in Deutschland dpa-Dienste.1010 Durch die Übernahme des deutschen Ablegers der AP durch die ddp ist Bewegung in den Nachrichtenmarkt in Deutschland gekommen.1011 Die Summe der Umsätze der ddp und des deutschen Dienstes der AP liegen zwar noch immer unter dem Umsatz der dpa, jedoch hat sich der Abstand verringert.1012 Der Wettbewerb auf dem Nachrichtenmarkt hat sich in den vergangenen Jahren zunehmend verschärft. Gründe hierfür sind nicht nur die Informationsverbreitung über das Internet, sondern auch die wirtschaftliche Krise der Zeitungen und Zeitschriften, die sich auch auf den vorgelager ten Nachrichtenmarkt auswirkt.1013 Da über das Internet relevante Nachrichten für vermeintlich jedermann erreichbar sind, verzichten unter den rückgängigen Werbeeinnahmen leidende Zei tungshäuser auf die Dienste von Nachrichtenagenturen.1014 Die einbrechenden Einnahmen der Nachrichtenagenturen haben auch hier zu einer Marktkonsolidierung geführt.1015 1005 Neben der dpa, Reuters und AFP betreibt die KNA auch multimediale Dienste. Seit November 2009 vertreibt sie nun auch audiovisuelle Inhalte, wofür eigens N24-Sportchef Timo Sachman engagiert wurde. 2007 war die Agentur Reuters in diesem Segment Marktführerin, Funkkorrespondenz vom 17. 08. 2007. 1006 Heinz Pürer/Johannes Raabe, Presse in Deutschland, 2007, S. 28. 1007 Jürgen Wilke, Das Nachrichtenangebot der Nachrichtenagenturen im Vergleich, Publizistik 2007, S. 329 (330). 1008 taz vom 10. 04. 2009. 1009 Vgl. auch die Selbstdarstellung der dpa in der Pressemitteilung vom 19. 09. 2006. 1010 Das Angebot von dpa nutzen konkurrierende und kooperierende Nachrichtenagenturen ebenso wie internationale Zeitungen und ausländische Rundfunksender. Ebenso machen Direktkunden, darunter Regierungen, Parlamente, Parteien, Gewerkschaften, Verbände und Unternehmen von dem Service der Agentur Gebrauch, Heinz Pürer/Johannes Raabe (siehe Fn. 1006), S. 28. 1011 FTD vom 09. 12. 2009, „ddp kündigt Angriff auf dpa an“. 1012 Die ddp-Eigner Peter Löw und Martin Vorderwülbecke erklärten, dass ihre Strategie darauf ziele, die dpa „verzichtbar“ zu machen, SZ vom 08. 12. 2009, „Dicke Depesche“. 1013 Die sinkenden Zeitungsauflagen belasteten auch das Nachrichtengeschäft. 2007 hat die dpa das erste Mal in ihrer 60‑jährigen Geschichte einen Verlust eingefahren. Das Nettoergebnis verringerte sich um 30 % auf 4,4 Mio. Euro, FTD vom 26. 06. 2009. 1014 So beendete die WAZ-Mediengruppe den Vertrag mit der dpa mit dem Hinweis auf Kostengründe, taz vom 10. 04. 2009. In den USA kündigte die Chicago Tribune an, eine Woche zum Test auf die Dienste von AP zu verzichten, http//:www. chicagotribune.com (Stand: 11/2009). 1015 Im Frühjahr 2008 gab die Europäische Kommission den Zusammenschluss des Finanzinformationsunternehmens der Thomson Corporation mit der Reuters Group unter Abgabe einer Verpflichtungserklärung frei. Europäische Kommission, Entscheidung vom 19. 02. 2008 – COMP/M.4726 – Thomson Corporation/Reuters Group. Im November 2009 eröffnete die EU‑Kommission ein Kartellverfahren gegenüber Thomson Reuters aufgrund des Verdachtes des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung im Bereich der Echtzeit-Dateneinspeisung, Pressemitteilung der EU‑Kommission vom 10. 11. 2009 – IP/09/1692. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 305 Internet als Informationsquelle Der Bedeutungszuwachs des Internets als Informationsquelle spiegelt sich in der Vielseitigkeit des Angebots. Neben der Präsentation von Meldungen durch die einzelnen Medien (Zeitungen, Nach richtensender etc.) und Agenturen1016 gehören hierzu auch die Angebote von Suchmaschinen, die Nachrichtenmeldungen auswählen und den Internet-Nutzer zu diesen hinführen. Erfolgreich ist auch die von Google betriebene Nachrichtenseite „google-news“. Hierbei können auf der GoogleStartseite aktuelle Nachrichten angezeigt werden, die mit den Websites von Medienunternehmen, wie Zeitungshäusern oder Nachrichtenagenturen, verlinkt sind.1017 Google profitiert dabei ins besondere von der hohen Reichweite, die über den Suchmaschinendienst erreicht wird. Ferner drängen sich in den Kreis der Konkurrenten zudem soziale Netzwerke und Microblogging-Dienste, in denen Internetnutzer Inhalte in Form von Blogs, Videosequenzen und (Handy‑)Fotos selbst er stellen („User generated Content“). Diese von Nutzern erstellten Inhalte werden aber zunehmend auch in Fernsehnachrichten, Zeitungen und Online-Angeboten von Medienunternehmen ver wertet. Mittels Microblogging-Diensten wie Twitter wird die Verbreitung der von Bürgern ein gespeisten Nachrichten zusätzlich beschleunigt.1018 Zum Teil werden derartige Amateuraufnahmen von den Sendern gekauft,1019 zum Teil werden sie mittelbar über Nachrichtenagenturen bezogen, die ihrerseits Privatvideos kaufen. Die Einbeziehung der Nutzer als Nachrichtenquelle wird von zahlreichen Medienanbietern aktiv gefördert: Der Nachrichtensender N24 fordert Zuschauer auf, als „N24 Augenzeuge“ Fotos und Videos einzuschicken,1020 RTL hat zum gleichen Zweck die Rubrik „RTL Zuschauer Reporter“ eingerichtet.1021 Weitere Beispiele sind das Online-Portal iReport.com von CNN, wo die Nutzer eigenes Material hochladen können, sowie die Bild-Zeitung, die ihre Leser auffordert, als „Leser-Reporter“ Fotos einzuschicken, und dafür eine Vergütung in Aussicht stellt. Auch Nachrichtenagenturen beziehen Bildmaterial von Privatleuten. So können Internetnutzer auf der Internetseite von Reuters unter dem Schlagwort „You Witness“ Bild-Inhalte einstellen, die Reuters dann vermarktet.1022 Darüber hinaus unterstützt Reuters das internationale Blog-Projekt „Global Voices Online“, eine Plattform, die globale Diskussionen im Internet zusammenstellt und somit eine höhere Reichweite für einzelne Themen erzielen will.1023 2.2.1.4.3 Vertikale Integration zwischen Nachrichtenbeschaffung und Programmveranstaltung Vertikale Rückwärtsintegration Der Anreiz einer vertikalen Integration zwischen Rundfunkveranstaltern und Nachrichtenbeschaf fern besteht für Veranstalter darin, dass die Versorgung mit exklusivem, aktuellem und auch spezialisiertem Material gesichert wird. Maßgebliche Beteiligungen von Fernsehveranstaltern an Universalagenturen, die für die tagesaktuelle Berichterstattung in den Medien eine wichtige Rolle spielen, bestehen seit Veräußerung der ddp durch die ProSiebenSat.1 Media AG an den Finanz investor Arques Industries im Jahr 2003 nicht mehr.1024 Aufgrund des geschichtlich bedingten 1016 Hierbei darf die Problematik nicht verkannt werden, dass einmal ins Netz gestellte Artikel, insbesondere Agenturtexte, häufig unautorisiert ohne Anzeige der Urheberschaft weiterverbreitet werden, Spiegel vom 11. 04. 2009. 1017 Das Google-System ist dabei so angelegt, dass Meldungen vorrangig angezeigt werden, die im gleichen Wortlaut auf möglichst vielen Webseiten vorkommen. Dies trifft meist für Agenturtexte zu. Wohingegen individuelle Artikel mit Zusatzinformationen deutlich seltener erscheinen, FTD vom 03. 09. 2007. 1018 Die Nachricht über die Notwasserung eines Airbus im Hudson River in New York am 16. 01. 2009 verbreitete sich minutenschnell erstmals über Twitter. 1019 So gibt z. B. Thomas Pütsch, Sprecher von N24, in der WELT vom 18. 01. 2005 an, Preise zwischen 100 und 5.000 Euro seien normal – je nachdem, wie gut und bedeutend die Aufnahme sei und was der Anbieter verlange. 1020 http://www.n24.de/t v/augenzeugen/ (Stand: 10/2009). 1021 http://www.rtl.de/rtlaktuell/news_znp_howto.php (Stand.10/2009). 1022 http://www.reuters.com/youwitness (Stand: 10/2009). 1023 Vgl. die deutsche Ausgabe http://de.globalvoicesonline.org/ (Stand: 11/2009). 1024 Konzentrationsbericht der KEK 2004, S. 222. 306 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Unabhängigkeitsgebots der dpa von politischen Einflüssen dürfen ihre Eigentümer nur Verleger, Verlags- und Rundfunkgesellschaften sein. Um eine Majorisierung durch einzelne Gesellschafter zu verhindern, sind deren Anteile am Stammkapital auf jeweils 1,5 % begrenzt. Ferner darf die Summe der Anteile von Radio- und Fernsehanstalten 25 % nicht überschreiten. Etwa zwei Drittel der rund 190 Gesellschafter sind Zeitungsverlage, rund 18 % Rundfunkveranstalter, 10 % sonstige Verlage und knapp 5 % Zeitschriftenverlage. Somit sind Eigentümer und Kunden identisch.1025 Auf grund der beschränkten Beteiligungshöhe kann jedoch der Einfluss einzelner Medienunternehmen auf die Agenturleistung ausgeschlossen werden. Dennoch hat die Ankündigung des Umzugs der Zentralredaktion der dpa in Räumlichkeiten des Axel Springer Verlages bei manchen Beziehern des Informationsdienstes den Verdacht der Beeinflussung hervorgerufen.1026 Eine Übersicht über die Beteiligungsverhältnisse der Universalagenturen gibt Tabelle III – 89. Agentur Gesellschafter dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH, Hamburg Steht im Eigentum von rund 190 Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen sowie öffent lich-rechtlichen und privaten Rundfunkunternehmen. AFP GmbH, Berlin Agence France-Presse, Paris – AFP wurde per Gesetz der Status einer „unabhängigen Organisation“ mit ziviler Rechtspersönlichkeit verliehen. Die Agentur hat nach eigener Darstellung einen „ähnlichen Rechtsstatus wie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland“. Sie wird von einem Verwaltungsrat kontrolliert, dem neben dem Generaldirektor acht Vertreter der französischen Presse, drei Vertreter verschie dener Ministerien, zwei Vertreter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und zwei Mitarbeitervertreter angehören. – Die Agentur verfügt über kein Gesellschaftskapital. Sie finanziert sich aus dem Verkauf der Nachrichtendienste und den Abonnementgebühren staatlicher Stellen. Der Bezug von Nachrichtendiensten durch den Staat ist in einer Konven tion festgeschrieben. Der französische Staat trägt mit 40 % den größten Anteil zum Umsatz der AFP bei, an zweiter Stelle folgen die französischen Medien. Thomson Reuters (Markets) Deutschland GmbH, Frankfurt am Main Thomson Reuters – Stimmrechte: 53 % Woodbridge, 24 % ehemalige Reuters-Aktionäre, 23 % ehe malige Thomson-Aktionäre – Bei Thomson Reuters handelt es sich um eine dual listed company (DLC), die aus den Gesellschaften Thomson Reuters Corporation (Ontario, Kanada) und Thomson Reuters PLC (Großbritannien) besteht. Die beiden Gesellschaften werden wie ein Unternehmen behandelt, die Stimmrechte in der DLC gelten für beide Gesellschaften. ddp Deutscher Depeschen dienst GmbH, Berlin AP Associated Press GmbH, Frankfurt am Main (künftig DAPD Deutscher Auslandsdepeschen-Dienst GmbH) Arques Industries AG, Starnberg – Management (21,8 %) – Streubesitz (78,2 %) (künftig: DAPD ddp Media Holding AG – Peter Löw und Martin Vorderwülbecke) Tabelle III – 89: Beteiligungsverhältnisse der Universalagenturen in Deutschland Quelle: Unternehmensangaben, Direction du développement de médias (www.ddm.gouv.fr); eigene Recherchen 1025 Heinz Pürer/Johannes Raabe (siehe Fn. 1006), S. 329; eine Reform der nahezu genossenschaftlichen Struktur der dpa hin zu einem wie von Frank-Walter Steinmeier vorgeschlagenen Stiftungsmodell (Spiegel vom 07. 09. 2009, „Steinmeier für dpa-Stiftung“) wurde bislang nicht durchgeführt. 1026 So drohte der Tagesspiegel der dpa mit Kündigung, weil er den Umzug mit der von der dpa geforderten Unabhängig keit für unvereinbar hielt, taz vom 08. 11. 2009 „Tagesspiegel kündigt der dpa“. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 307 Vertikale Vorwärtsintegration Neben der Rückwärtsintegration der Rundfunkveranstalter (und Verleger) in die Beschaffungs ebene stellt auch der umgekehrte Fall des Vordringens einer Agentur in den Bereich der Fernseh veranstaltung eine potenzielle Gefahr für die Meinungsvielfalt dar. Für Besitzer von Nachrichten material besteht der Anreiz einer solchen vertikalen Integration darin, dass durch die gezielte Nutzung möglichst vieler Absatzkanäle die Verwertungskette für das eigene Nachrichtenmaterial optimiert werden kann. Beispiele waren die Gründungen der Fernsehsender Bloomberg TV1027 durch den gleichnamigen Wirtschaftsinformationsdienst sowie des Senders Reuters Broadcast News durch die Reuters-Gruppe.1028 Beide Fernsehprogramme werden jedoch nicht mehr verbrei tet. Reuters Broadcast News hat den Sendebetrieb nicht aufgenommen. Die deutsche Ausgabe sowie die eigenständigen Ableger in Frankreich, Italien und Spanien von Bloomberg TV wurden im Frühjahr 2009 eingestellt. Weiterhin empfangbar ist über die bisherigen Frequenzen der ent sprechenden Sender Bloomberg Europe als paneuropäischer Kanal in englischer Sprache. Die zum Medienkonzern Time Warner gehörende CNN-Gruppe gründete im September 2009 die Nachrichtenagentur „CNN wire“. Darüber versorgt CNN nicht nur die eigene Sendergruppie rung mit Nachrichtenmaterial, sondern macht anderen Veranstaltern ihr Nachrichtenmaterial zur Weiterverwertung zugänglich.1029 Die Gruppe verfügt über 46 Korrespondentenbüros, von denen sich 33 außerhalb der USA befinden.1030 Ihre Beteiligungen im deutschen privaten Fernsehen hat CNN aufgegeben: Die 50 %ige Beteiligung an der Veranstalterin von n‑tv wurde veräußert, das deutschsprachige Programmfenster CNN Deutschland eingestellt. In Deutschland empfangbar ist weiterhin das englischsprachige Programm CNN International. Zugang zu Nachrichten- und Informationsmaterial Gefahren für die Meinungsvielfalt bestehen, wenn Veranstaltern, die nicht mit Rechteinhabern von Informations- und Nachrichtenmaterial verflochten sind, der Zugang zu den Rechten erschwert oder durch Exklusivitätsvereinbarungen verwehrt wird. Derartige Tendenzen sind jedoch derzeit nicht erkennbar. Fernsehveranstalter können sich eines breiten Angebots an Agenturdiensten und einer Vielzahl möglicher Informationsquellen bedienen. Zudem ist der Markt für die Beschaffung von Informations- und Nachrichtenmaterial in besonderem Maße von verschiedenen Kooperations systemen geprägt. Die gemeinsame Nutzung von Ressourcen ist erforderlich, um aktuelle Ereig nisse weltweit möglichst vollständig in der Berichterstattung abdecken zu können. Die Unterhal tung weltweiter eigener Korrespondentennetze ist für einen Veranstalter in der Regel zu kostspielig. Anders ist die Situation, wenn – wie im Fall von CNN – ein internationales Sendernetzwerk besteht. Für nur einen nationalen Markt lohnt sich die Aufrechterhaltung einer solchen Struktur nicht. Zwar betreiben die deutschen öffentlich-rechtlichen Sender1031 und in geringerem Umfang die privaten Sender eigene Korrespondentennetze und ‑büros in und außerhalb Europas; Programmaustausch systeme und bilaterale Kooperationen zwischen Veranstaltern bestehen jedoch daneben weiter hin. Unter dem Dach der EBU (European Broadcasting Union), die im Februar 1950 von 23 west europäischen Rundfunkorganisationen mit Sitz in Genf gegründet wurde und der eine Vielzahl 1027 Beschluss der KEK vom 14. 07. 1997 i. S. Bloomberg, Az.: KEK 005. 1028 Beschluss der KEK vom 13. 06. 2006 i. S. Reuters Broadcast News, Az.: KEK 334. Das Programm wurde nie ausgestrahlt. 2009 hat der Veranstalter seine Rundfunklizenz zurückgegeben. 1029 Dabei setzt CNN nicht auf einen umfassenden Abo-Dienst, sondern Redakteure können die Nachrichten im Netz „anlesen“ und einzeln kaufen, taz vom 18. 09. 2009, „News ohne Abo“. 1030 Jahresbericht Time Warner 2008, S. 17; vgl. auch Kapitel III 1. 2. 10. 1031 Die ARD-Rundfunkanstalten verfügen über Auslandskorrespondenten an 30 Stützpunkten weltweit, ARD Jahrbuch 2008, S. 306 f. Das ZDF unterhält 18 Auslandsstudios, vgl. www.zdf.de (Stand: 10/2009). Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 308 Veranstalter beteiligt am Nachrichten austauschsystem sonstige ständige Kooperation/ständiger Programmbezug n‑tv ENEX RTL ENEX gemeinsame Nutzung von Synergien (z. B. Korrespondentennetz, administrativer und technischer Bereich) RTL II ENEX VOX – N24 – Kooperation mit Deutsches Anleger Fernsehen (DAF). Die seit 2004 bestehende Kooperationsvereinbarung mit CNBC lief zum Jahresende 2008 aus. Die Börsenkorrespondenten des DAF berichten speziell für N24. Sat.1 – ProSieben – N24 fungiert als Nachrichtendienstleister für alle Sender der roSiebenSat.1 Media AG. P kabel eins – ARD/ZDF Phoenix Eurovision EuroNews Eurovision Tabelle III – 90: Überblick über Beteiligung ausgewählter Veranstalter an Nachrichtenaustauschsystemen und bilateralen Kooperationen Quelle: Unternehmensangaben, www.enex.lu, www.ebu.ch; KEK von Rundfunkveranstaltern „in öffentlichem Auftrag“ angehören, bildet die Eurovision den nach eigenen Angaben weltweit größten Verbund zum Austausch von Fernsehprogrammen und Nach richtenbeiträgen. Zu den beteiligten Rundfunkanstalten, die den gemeinsamen Programmpool beliefern, zählen 75 aktive Mitglieder aus 56 Ländern Europas, Nordafrikas und dem Mittleren Osten sowie 43 assoziierte Mitglieder. Über den Nachrichtenpool werden jährlich mehr als 30.000 Kurz beiträge (news items) angeboten. Aus Deutschland sind die ARD (inkl. der Deutschen Welle und dem DeutschlandRadio) und das ZDF in der EBU vertreten. Der von der RTL Group (bzw. CLT-UFA) gegründeten Nachrichtenaustauschorganisation ENEX (European News Exchange) gehören heute 33 private Fernsehstationen u. a. in Europa, Japan, Israel und den USA an. Hierzu gehören auch die deutschen Sender n‑tv, RTL und RTL II. Die Partner tauschten im Jahr 2007 mehr als 16.500 Nachrichtenbeiträge aus.1032 Im Jahr 2006 startete ENEX die Plattform „Newslink“. Diese stellt ein Online-Netzwerk der ENEX-Mitglieder dar, das es bei hohen Sicherheitsstandards ermöglicht, komplette Nachrichtenbeiträge nahezu ohne Zeitverlust weltweit auszutauschen. Darüber hinaus sichern sich die Sender den Zugriff auf Nachrichtenbeiträge von internationalen Fernsehsendern durch bilaterale Kooperationsvereinbarungen. Daneben bestehen im bundesweiten Fernsehen ständige Zulieferbeziehungen und Formen der Zusammenarbeit. Die Tabelle III – 90 kann davon nur einen Ausschnitt wiedergeben, da die Programmpolitik der Sender in diesem Bereich nicht transparent ist. Vielfalt der Informationsquelle Unabhängig von der Kontrolle des Zugangs zu Nachrichten- und Informationsmaterial durch den Rechteinhaber kann die Meinungsvielfalt auch dadurch gefährdet werden, dass alle oder wesent liche Informationen aus einer einzigen Quelle stammen. Aus der Perspektive der Meinungsvielfalt ist die Nachrichtenversorgung durch wenige Agenturen problematisch, wenn wenige Unternehmen 1032 Vgl. Unternehmensangaben, http://www.enex.lu/enx8_pubhome.php?pg=5 (Stand: 10/2009). Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 309 erheblichen Einfluss auf die Nachrichten ausüben können. Die daraus resultierenden Gefahren für die Meinungsvielfalt sind dabei geringer, solange die Medien die Meldungen selbst redaktionell bearbeiten. Inwieweit private Fernsehsender in ihren Nachrichten- und Informationsprogrammen sende- oder sprechfertige Meldungen von Agenturen oder Dienstleistern verwenden, ist nicht transparent. Erkennbar ist dagegen die koordinierte Verwertung von Nachrichtenbeiträgen innerhalb von Sendergruppierungen. In der Senderfamilie der ProSiebenSat.1 Media AG tritt der Sender N24 als zentraler Informationsdienstleister auf und beliefert Sat.1, ProSieben und kabel eins mit Nach richten. Die einzelnen Sender haben keine eigenen Nachrichtenredaktionen, sondern nur noch eigene Chefredaktionen bzw. Verantwortliche, die eine Auswahl aus dem gemeinsamen Nachrich tenpool treffen. Das eigene internationale und nationale Korrespondentennetz wurde weitgehend aufgelöst.1033 2.2.1.5 Fazit Das Fernsehen ist weiterhin die Hauptinformationsquelle über aktuelle Ereignisse aus Politik und öffentlichem Leben und verfügt somit über ein hohes gesellschaftliches Einflusspotenzial. Den noch zeichnet sich ein Medienwandel ab. Das Internet hat sich als Informationsmedium durch gesetzt. Neben der Präsentation von Meldungen durch die einzelnen Medien (Zeitungen, Nach richtensender etc.) und Agenturen gehören zu den Internetangeboten auch die Dienste von Suchmaschinen sowie die Verbreitung von Inhalten, die Internetnutzer selbst erstellen („User generated Content“). Sowohl die RTL Group S. A. als auch die ProSiebenSat.1 Media AG verfügen jeweils über einen eigenen Nachrichtensender. Bei einer zentralen Belieferung von Sendern einer Gruppe mit Nach richtenmaterial oder auch einer gemeinsamen Nutzung von Informationsquellen besteht die Gefahr einer Homogenisierung der Inhalte und damit ein Risiko für die Meinungsvielfalt. Insgesamt konnten beide Nachrichtensender leichte Zuwächse an Zuschaueranteilen verzeichnen. Grund hierfür ist die Veränderung des Programmangebots: Dokumentationen und Reportagen – und nicht die Nachrichtenformate – zählen zu den meistgesehenen Angeboten beider Sender. Die Ankündigung der ProSiebenSat.1 Media AG, in diesem Zusammenhang das Konzept von N24 grundlegend zu überdenken und damit auch die Nachrichtengebung der Gruppe, löste eine Dis kussion über die gesellschaftliche und staatsvertragliche Verantwortung des privaten Rundfunks aus. Gefahren für die Meinungsvielfalt ergeben sich aus der vertikalen Integration von Nachrichten agenturen und Fernsehsendern, der Monopolisierung von Senderechten an Nachrichtenereignissen und der Weiterverbreitung vorgefertigter Nachrichtenberichte durch eine Vielzahl von Medien. Die Chance auf pluralistische Informationsvermittlung ist größer, wenn voneinander unabhängige Unternehmen in diesem Bereich tätig sind. Als Bezugsquellen für Informationen und Nachrichten material kommen u. a. nationale und internationale Korrespondentennetze, Nachrichtenagenturen, Programmaustauschsysteme und Kooperationen in Betracht. Darüber hinaus stehen diverse weitere Informationsquellen wie Datenbanken und Internetangebote zur Verfügung. Der Wettbewerb auf dem Nachrichtenmarkt hat sich in den vergangenen Jahren zunehmend verschärft. Gründe hierfür sind nicht nur die Informationsverbreitung über das Internet, sondern auch die wirtschaftliche Krise der Zeitungen und Zeitschriften, die sich auch auf den vorgelagerten Nachrichtenmarkt auswirkt. Da über das Internet relevante Nachrichten für vermeintlich jedermann 1033 Bertil Schwotzer, Nachrichtensynergie vs. Nachrichtenvielfalt, ALM Programmbericht 2005, S. 161 ff. 310 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten erreichbar sind, verzichten unter den rückgängigen Werbeeinnahmen leidende Zeitungshäuser auf die Dienste von Nachrichtenagenturen. Die einbrechenden Einnahmen der Nachrichtenagen turen haben zu einer Marktkonsolidierung geführt. 2.2.2 Zugangsrelevante Dienste für digitales Fernsehen und Pay‑TV 2.2.2.1 Fortschreitende Digitalisierung Die Digitalisierung ist in den vergangenen Jahren weiter vorangeschritten. Mitte des Jahres 2009 verfügten laut Digitalisierungsbericht 2009 der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten 55 % bzw. 20,577 Mio. TV‑Haushalte über eine digitale Empfangsmöglich keit. Damit hat sich der Digitalisierungsgrad gegenüber dem Jahr 2005 (25,7 % bzw. 8,7 Mio. TV‑Haushalte) mehr als verdoppelt. Geht man von einer linearen Fortschreitung dieser Entwick lung aus, könnte der Umstieg in fünf Jahren, also 2014, komplett vollzogen sein.1034 Der Fernsehempfang erfolgt in Deutschland über die drei klassischen Empfangswege Kabel, Satellit und Terrestrik. Mit 52,8 % (19,8 Mio. TV‑Haushalten) stellt das Kabel den am weitesten ver breiteten Übertragungsweg dar. Danach folgen die Empfangsebenen Satellit mit 42,1 % (15,7 Mio. TV‑Haushalte) und Terrestrik mit 11,3 % (4,2 Mio. TV‑Haushalte). Der Satellit bleibt jedoch weiterhin Vorreiter des digitalen Fernsehens. Von allen deutschsprachigen Haushalten, die digitales Fern sehen empfangen, erhalten 56,7 % (2008: 59,1 %) die Signale über Satellit, 29,4 % (2008: 23,6 %) über Kabel und 20,5 % (2008: 22,5 %) über Terrestrik.1035 Betrachtet man den Stand der Digitalisie rung innerhalb der einzelnen Empfangsebenen, so ist festzustellen, dass der terrestrische Übertra gungsweg bereits zu 100 % (2008: 95,1 %) digital ist. Die letzten analogen terrestrischen Frequenzen wurden 2008 abgeschaltet. Der Umstieg ist somit vollständig abgeschlossen. Der Digitalisierungs grad im Bereich Satellit liegt bei 74,1 % (2008: 65,7 %), der des Kabels liegt hingegen mit 30,6 % (2008: 21,0 %) immer noch weit zurück. Gründe hierfür sind u. a. das attraktive analoge Angebot mit 30 bis 40 Programmen und der erhöhte Aufwand für den digitalen Kabelempfang. Da die digitale Programmvielfalt größer ist als die analoge und das digitale Fernsehangebot in Standard qualität (SD) weiterhin unverschlüsselt über Satellit zu empfangen ist, wird die Digitalisierung der Satellitenhaushalte weiter voranschreiten. Vor diesem Hintergrund und als Ergebnis von Gesprä chen zwischen dem Digitalbeauftragten der ZAK und TV‑Veranstaltern schlagen die Landesmedien anstalten die Abschaltung der analogen Satelliten-Fernsehübertragung bis spätestens 30. 04. 2012 vor.1036 ARD und ZDF haben bereits angekündigt, zum 30. 04. 2012 die analoge Satelliten-Fernseh übertragung zu beenden.1037 1034 Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten (Hrsg.), Digitalisierungsbericht 2009, 2009, S. 47. 1035 Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten (siehe Fn. 1034), S. 50. Der Gesamtwert von über 100 % ergibt sich daraus, dass auch Zweit- und Drittgeräte mit einbezogen werden. Einige Haushalte werden danach mehreren Empfangswegen zugeordnet. 1036 ZAK-Pressemitteilung 25/2009 vom 14. 12. 2009, http://www.alm.de/34.html?&tx_ttnews[tt_news]=560&cHash=824dfaa89c, Abruf am 30. 12. 2009. 1037 Digitalfernsehen, ARD zur Analogabschaltung, 12. 11. 2009, http://www.digitalfernsehen.de/news/news_849867.html, Abruf am 30. 12. 2009. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 2.2.2.2 311 Die Entwicklung von Pay‑TV Seit dem Saisonbeginn der Fußball-Bundesliga im August 2009 bietet die Deutsche Telekom AG das Bundesliga-Programm LIGAtotal! über ihre IPTV-Plattform T‑Home Entertain und ihr Mobil funkangebot T‑Mobile in direkter Konkurrenz zum Bundesliga-Angebot von Sky an. Damit gibt es neben Sky nun einen weiteren Pay‑TV-Anbieter mit Premium-Inhalten. Neben Sky und der Deut schen Telekom AG bieten auch die Kabelnetzbetreiber Kabel BW, Kabel Deutschland, Orion Cable und Unitymedia, die Satellitenplattformen arenaSat, FERNSEHPAKET und KabelKiosk sowie die IPTV-Plattformen Alice TV und Vodafone Digital TV Pay‑TV-Angebote an (siehe Kapitel III 2.2.2.9). Die Kabelnetzbetreiber verfügen mittlerweile über einen beachtlichen Kundenanteil am Pay‑TVMarkt. Über 40 %1038 aller Pay‑TV-Kunden haben ihre Programmpakete bei einem Kabelnetzbetrei ber abonniert. Obwohl Sky zum Ende des dritten Quartals 2008 eine Neuklassifizierung seiner Abonnenten vorgenommen und sich deshalb die Anzahl der direkten Abonnenten um 940.000 auf 2,411 Mio. verringert hat, ist die Pay‑TV-Plattform nach wie vor Marktführer im deutschen Pay‑TV-Markt und verfügt über einen Marktanteil von mehr als 55 %1039 bezogen auf die Abonnentenzahlen. Nach eigenen Angaben hatte Sky zum 30. 09. 2009 2,431 Mio. direkte Abonnenten. Mit der Korrektur der Abonnentenzahlen von Sky ging auch eine Reduzierung des Gesamtmarktes um rund eine Mio. Pay‑TV-Abonnenten einher. Damit lag die Gesamtzahl der Pay‑TV-Abonnenten Ende 2008 bei rund 4,4 Mio. gegenüber 5,5 Mio. Ende 2007.1040 Obwohl die Kabelnetzbetreiber inzwischen 30 % ihrer Kunden digital erreichen und die Fußball-Bundesliga nunmehr exklusiv im Pay‑TV übertragen wird, konnten die Anbieter die Abonnentenzahl nicht steigern. Ende September 2009 lag sie bei 4,3 Mio.1041. 2.2.2.3 Zugangsrelevante Dienstleistungen für digitales Fernsehen Digitales Fernsehen erfordert im Unterschied zur analogen Verbreitungsform zusätzliche techni sche Dienstleistungen: Multiplexing1042 auf der Sendeseite und Digital-Analog-Wandlung(-Konver tierung) auf der Empfangsseite. Beim digitalen Pay‑TV kommen die Verschlüsselung, Zugangs kontrolle (Conditional Access) und Abonnentenverwaltung (subscriber management system) hinzu. Die Pay‑TV-Programme werden in verschiedenen Paketen angeboten, die vom Betreiber der Pro grammplattform zusammengestellt werden. Bei (Basis‑)Navigatoren und elektronischen Programm führern (Electronic Programme Guide, EPG) handelt es sich um weitere Dienstleistungen, die Ein fluss auf die Nutzung von Programminhalten haben, was vor allem dann relevant wird, wenn der EPG-Anbieter auch zugleich Plattformbetreiber oder Inhalteanbieter ist. Sie sollen den Zuschauer bei der Auswahl und beim Auffinden der von ihm bevorzugten Programme unterstützen. Der elektronische Programmführer führt durch die Vielzahl der Programme. Diese Dienstleistungen werden unter dem Begriff der technischen Plattform zusammengefasst. 1038 Angabe bezieht sich auf die Zahl der Pay‑TV-Abonnenten der digitalen Kabel- und Satellitenplattformen. 1039 Marktanteil bezieht sich auf die Zahl der Pay‑TV-Abonnenten der digitalen Kabel- und Satellitenplattformen. Die Abon nentenzahlen der IPTV-Plattformen wurden nicht berücksichtigt. 1040 Gesamtzahl ohne IPTV-Abonnenten. 1041 Gesamtzahl ohne IPTV-Abonnenten. 1042 Das Multiplexing des digitalen Signals fasst bei der DVB-Übertragungstechnik für digitale Fernsehsignale im MPEGStandard mehrere Programme zu einem einheitlichen Transportdatenstrom (Transportpaket, Datencontainer oder Multi plexe) zusammen und ermöglicht die gemeinsame Versendung über die herkömmlichen Übertragungskanäle. Auf der Empfangsseite muss dieser Vorgang wieder rückgängig gemacht werden (Demultiplexierung), damit auf die Daten ströme der einzelnen Programme und Dienste zugegriffen werden kann. Vgl. Wolfgang Schulz/ Wolfgang Seufert/ Bernd Holznagel, Digitales Fernsehen, Regulierungskonzepte und ‑perspektiven, 1999, S. 76 ff. Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 312 Programmbündelung, Vermarktung ConditionalAccess-System Multiplexierung Übertragung (Spannweite möglicher vertikaler Integration) Demultiplexierung, Entschlüsselung, Schnittstellen (CI, API) Programmplattformbetreiber Verschlüsselung (Encryption) eigene Angebote: Fernsehprogramme, EPG, weitere Telemedien techn. Freischaltung (Subscriber Authorization System) Angebote von Dritten: Fernsehprogramme, EPG, weitere Telemedien MultiplexBetreiber, (PlayoutCenter) Subscriber Management System (Fernseh-) Kabelnetze Decoder, Set-Top-Box, API Fernsehgerät Abonnent Satellit (DBS) terrestrische Sendernetze Vertrag, Abonnentendaten, Entgeltabrechnung, Berechtigungsinformationen, SmartCard Abbildung III – 45: Das System der technischen und administrativen Dienstleistungen zur Veranstaltung von digitalem Pay‑TV Quelle: Eigendarstellung KEK 2.2.2.4 Conditional-Access-(CA‑)Systeme Als technische Komponenten erfordern digitale Plattformen für Pay‑TV ein spezielles System der Zugangskontrolle (Verschlüsselungssystem/Conditional-Access-System (CAS)), eine Smartcard-Ver waltung zur Freischaltung sowie den Zugang zu einer hierzu kompatiblen, homogenen Empfangs geräte-Basis. Als administrative Komponente ist eine Abonnentenverwaltung einschließlich eines Abrechnungssystems erforderlich. Das Zugangskontrollsystem setzt sich aus Verschlüsselungs- und Entschlüsselungsverfahren zu sammen. Programmsignale werden von der Sendeseite mit Berechtigungsinformationen gebündelt und verschlüsselt. Die Übertragung der verschlüsselten Daten enthält zusammen mit dem Pro grammsignal Informationen über die Autorisierung der Pay‑TV-Abonnenten. Auf der Empfangs seite werden den Abonnenten Smartcards zur Verfügung gestellt. Solche Karten sind erforderlich, damit die verschlüsselten Autorisierungsdaten entschlüsselt werden können und die Entschlüsse lungstechnik im Decoder die Programmsignale freischalten kann. Der Decoder muss wiederum in der Lage sein, die im Datenstrom mitgesandten Autorisierungsdaten auszuwerten und die ver schlüsselten Rundfunksignale zu entschlüsseln. Entscheidend ist somit, dass das CAS, die Smartcard und die Decoder-Infrastruktur aufeinander abgestimmt sind. Pay‑TV setzt eine Verschlüsselungstechnik voraus, die verlässlich sicherstellt, dass ausschließlich Berechtigte (die Abonnenten seines Pay‑TV-Programms) Zugang zu seinem Programmangebot haben.1043 In Europa werden von Pay‑TV-Plattformen zurzeit die folgenden Verschlüsselungs- bzw. Conditional-Access-Systeme verwendet: 1043 Vgl. Jürgen Heinrich, Medienökonomie, Hörfunk und Fernsehen, 1999, S. 71 f. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen – – – – – – – 313 Conax (Telenor) Cryptoworks (Philips) Irdeto 2 (Irdetoaccess) Nagravision und Nagravision 2 (Kudelski) Mediaguard und Mediaguard 2 (Seca) Videoguard (NDS) Viaccess und Viaccess 2 (France Télécom) Neben der kompatiblen Decoderbasis ist das CAS das zentrale Element der Infrastruktur für den Zugang zum Pay‑TV-Markt. Veranstalter von Pay‑TV-Programmen müssen entweder ein eigenes CAS und einen damit kompatiblen Decoder selbst betreiben oder ein fremdes System nutzen. Folglich sind Conditional-Access-Systeme zentrale Bestandteile der Bedingungen, unter denen dritte Fernsehveranstalter Zugang zum Markt erlangen können. Im Fall der vertikalen Integration der Programmplattform und der technischen Plattform ver fügt ein Plattformbetreiber mit dem ihm gehörenden CAS über ein wichtiges Instrument, den Zugang zum Pay‑TV zu kontrollieren. Andere Anbieter von Pay‑TV-Programmen könnten auf die Nutzung seiner Systemtechnologie angewiesen sein, weil sie ihre Programme nur auf diesem Weg an eine ausreichende Anzahl von Haushalten vermarkten können. Deshalb sind die Pay‑TV-Infra struktur und die Conditional-Access-Systeme Gegenstand einer dichten Regulierung auf europäi scher und nationaler Ebene. Sky (damals noch unter Premiere firmierend) hatte zunächst seine digitale Plattform selbst intern über die Firma BetaResearch, die wie Premiere zur KirchGruppe gehörte1044, realisiert. Hierbei hatte Sky das CAS „Betacrypt“ entwickelt und verwendet.1045 Nachdem das Verschlüsselungssystem unsicher geworden war, hat Sky eine Lizenz des Schweizer Herstellers Nagravision S. A. (eine Tochtergesellschaft der Kudelski S. A.) für das Produkt Nagra Aladin 5.0 g erworben. Aufgrund er neuter Sicherheitsprobleme hat Sky nunmehr auch eine Lizenz für das Produkt Videoguard von NDS erworben. verschlüsselte Digitalplattformen Land Übertragungsweg Verschlüsselungssystem arenaSat (arena Sport Rechte und Marketing GmbH) Deutschland Satellit Crypotworks HD+ (HD PLUS GmbH) Deutschland Satellit Nagravision FERNSEHPAKET (AllesSehen.TV GmbH) Deutschland Satellit Conax Deutschland: Baden-Württemberg Kabel Kabel BW (Kabel Baden-Württem berg GmbH & Co. KG) Videoguard Tabelle III – 91: Ausgewählte Verschlüsselungssysteme europäischer Digitalplattformen Ý Quelle: Unternehmensangaben, Digitalfernsehen, eigene Recherchen Stand: 12/2009 1044 Nachdem BetaResearch zunächst von Dr. Axel Bauer bzw. der Betail Holding GmbH übernommen worden war (vgl. Pressemitteilung 1/2003 von BetaResearch vom 03. 03. 2003), wird die Betacrypt-Technologie mittlerweile von der comvenient GmbH & Co. KG weiterentwickelt und vertrieben. 1045 Aufgrund des exklusiven Verschlüsselungssystems Betacrypt zusammen mit der eigenhergestellten Set-Top-Box D‑Box kam die KEK zu dem Ergebnis, dass Premiere (jetzt Sky) den Zugang zum digitalen Fernsehen kontrollieren konnte, Beschluss der KEK vom 15. 08. 2000 i. S. Premiere, Az.: KEK 070, III 3.3.3. 314 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Ý verschlüsselte Digitalplattformen Land Übertragungsweg Verschlüsselungssystem Kabel Digital (Kabel Deutschland Vertrieb & Service GmbH & Co. KG) Kabel Deutschland: Rheinland-Pfalz, Saarland, Hamburg, SchleswigHolstein, Mecklenburg-Vorpom mern, Berlin, Brandenburg, Nieder sachsen, Bremen, Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Nagravision, Videoguard KabelKiosk (Eutelsat visAvision GmbH) Deutschland Conax, Videoguard primacom (PrimaCom AG) Kabel Deutschland: Kabelnetze in kleinen bis mittelgroßen Städten in 15 Bundesländern, Kernregionen in den neuen Bundesländern und Berlin Conax, Videoguard Sky (Sky Fernsehen GmbH & Co. KG) Deutschland, Österreich, Schweiz Satellit, Kabel Nagravision, Videoguard telecolumbus (Tele Columbus GmbH) Deutschland: regionale Fokussie rung auf die ostdeutschen Bundesländer und einige west deutsche Schwerpunktregionen Kabel Conax, Videoguard Satellit Deutschland: Nordrhein-Westfalen Kabel UnityDigital TV und Hessen (Unitymedia NRW GmbH und Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG) Nagravision Bulsatcom Bulgarien Satellit Irdeto 2 ITV Partner Bulgarien Satellit Cryptoworks Canal+ Frankreich Satellit Mediaguard 2, Viaccess 2 AB Sat Frankreich Satellit Viaccess Nova Griechenland Satellit Irdeto 2 Sky Digital Großbritannien, Irland Satellit Videoguard Sky Italia Italien Satellit Videoguard Canal Digitaal Niederlande Satellit Irdeto 2 und Mediaguard 2 TV Vlaanderen Belgien Satellit Mediaguard ORF DIGITAL Österreich Satellit Cryptoworks Cyfra+ Polen Satellit Mediaguard 2 Polsat Polen Satellit Nagravision 2 TV Cabo Portugal Satellit Nagravision 2 Focus Sat Rumänien Satellit Conax Digi TV Rumänien Satellit Nagravision 2 AKTA TV Rumänien Satellit Conax und Viaccess SRG SSR Schweiz Satellit Viaccess Canal Digital Skandinavien Satellit Conax Viasat Skandinavien Satellit Videoguard DIGITAL+ Spanien Satellit Mediaguard 2 und Nagravision 2 DIGITURK Türkei Satellit Cryptoworks UPC Direct Slowakei, Tschechien, Ungarn Satellit Cryptoworks Tabelle III – 91: Ausgewählte Verschlüsselungssysteme europäischer Digitalplattformen Quelle: Unternehmensangaben, Digitalfernsehen, eigene Recherchen Stand: 12/2009 Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 2.2.2.5 315 Decoderinfrastruktur Eine Verschlüsselung der Programmsignale ist zur Analog-Digital- und Digital-Analog-Wandlung (-Konvertierung) nicht erforderlich. Lediglich Zusatzgeräte oder bei der Set-Top-Box ein Empfangs modul sind notwendig, um die für das Fernsehgerät erforderliche Rückumwandlung in analoge PAL-Signale durchzuführen. Die Rückumwandlung ist so lange notwendig, wie die in den Haus halten vorhandenen Fernsehgeräte die digitalen MPEG-Signale nicht direkt verarbeiten können. Als Zusatzgeräte reichen so genannte Free‑to-Air-Boxen (auch Zapping-Boxen genannt) bzw. die der europäischen DVB-Norm entsprechenden Receiver aus, um unverschlüsselte und damit frei empfangbare digitale Fernsehprogramme auf den Bildschirmen sichtbar zu machen. Zentraler Bestandteil der technischen Plattform des digitalen Pay‑TV ist die Decoderinfrastruk tur (Decoderbasis) der Set-Top-Box.1046 Die Set-Top-Box ist ein Gerät, das in jedem Pay‑TV-Haushalt installiert wird. Für den Empfang verschlüsselter Programme muss die Set-Top-Box über eine Ent schlüsselungslogik des für das Programm verwendeten Verschlüsselungssystems (CAS) verfügen. Die Verschlüsselungslogik ist entweder in der Set-Top-Box fest eingebaut (embedded CAS) oder wird als Modul (CI‑Modul) in die Set-Top-Box eingesteckt. Ein fest installiertes CAS hat zur Folge, dass die Entschlüsselung von mit anderen Systemen verschlüsselten Programmen mit der SetTop-Box dann nicht möglich ist. Hingegen erlaubt das CI‑Modul den Zugang weiterer Pay‑TVAnbieter zu den bereits in den Haushalten befindlichen Set-Top-Boxen, sofern diese einen CI‑Steck platz besitzen. Angebote von Dritten können aber auch im so genannten Simulcryptverfahren übertragen werden. Das heißt, ein Angebot wird so verschlüsselt, dass es auf unterschiedlichen Systemen genutzt werden kann. Dazu bedarf es jedoch einer Vereinbarung des Inhalteanbieters mit dem Betreiber der Verschlüsselungsplattform, die mitgenutzt werden soll. Neben der Ent schlüsselung (Decodierung) der im Zugangssystem verschlüsselten Signale nimmt die Set-Top-Box darüber hinaus gegenüber dem autorisierten Zuschauer alle weiteren erforderlichen Funktionen wahr, damit der Fernsehhaushalt ein analoges Fernsehgerät für die Wiedergabe beim digitalen Fernsehempfang verwenden kann. Die Funktionen sind: Empfang des DVB-Signals (Empfangs modul für DVB‑S, DVB‑C oder DVB‑T), Demodulation, Demultiplexing, Decodierung und DigitalAnalog-Umwandlung der Signale.1047 Für den digitalen Kabel- (DVB‑C), den Satelliten- (DVB‑S) und den terrestrischen (DVB‑T) Bereich werden unterschiedliche Decoder und Set-Top-Boxen eingesetzt. Regulatorisch steht bei der Set-Top-Box die Frage im Mittelpunkt, wer die Decoderinfrastruktur betreibt bzw. wer bestimmt, welche Set-Top-Boxen zum Empfang der Digitalprogramme eingesetzt werden. Wird die Decoderinfrastruktur vom Programmveranstalter oder Netzbetreiber betrieben oder existiert ein freier Endgerätemarkt für Set-Top-Boxen, auf dem der Konsument die erforder liche Set-Top-Box auswählen kann? Von Bedeutung sind in diesem Zusammenhang auch evtl. Vorgaben eines Plattformbetreibers, wenn diese etwa die Implementierung anderer CAS und damit die Nutzung auch durch andere Anbieter behindern. Während Sky ursprünglich ausschließlich mit dem patentrechtlich geschützten Betacrypt ver schlüsselt wurde und die D‑Box nur über ein fest eingebautes CAS verfügte, stehen mittlerweile verschiedene Boxen zum Empfang der Sky-Programme zur Verfügung. Die eigene Decoder-Ent wicklung und ‑Herstellung hat Sky inzwischen aufgegeben. Allerdings stellt Sky sowohl im Satelli ten- als auch im Kabelbereich technische Spezifikationen für Empfangsgeräte auf und lizenziert die Technologie an Decoder-Hersteller. Die Spezifierung und Lizenzierung überwacht die TESC Technical Solution Center GmbH, wie Nagravision S. A. eine Tochtergesellschaft der Kudelski S. A., die bei Bestehen der verschiedenen Funktionstests die Set-Top-Boxen mit dem Label „geeignet 1046 Für „Set-Top-Box“ wird auch der Begriff „Integrated Receiver/Decoder“ (IRD) verwendet. 1047 Ulrich Freyer, DVB – Digitales Fernsehen, 1997, S. 119 ff. 316 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten für Sky“ versieht.1048 Sky stellt seinen Abonnenten überwiegend Set-Top-Boxen zur Verfügung, die ausschließlich ein fest installiertes CAS besitzen. Nur ein geringer Teil der von Sky ausgegebenen Set-Top-Boxen weist neben dem CAS zusätzlich einen CI‑Steckplatz auf. Satellitenplattformen Im Satellitenbereich nimmt Sky die Leistungen der APS ASTRA Platform Services GmbH (vormals DPC Digital Playout Center GmbH & Co. KG) in Anspruch. Im Jahr 2005 erwarb der Satelliten betreiber SES die APS ASTRA Platform Services GmbH von der Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG (nunmehr Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG). Bis zum Zeitpunkt der Übernahme stand die digitale Plattform ausschließlich Sky zur Verfügung.1049 Nunmehr ist der Zugang auch für dritte Pay‑TV-Anbieter möglich. Neben Sky wird jedoch bislang lediglich das Programm alpenglühen TVX1050 auf der Plattform verschlüsselt. Über die Zertifizierung der Decoder verbleibt Sky jedoch ein gewisser Einfluss auf den Decoder-Markt. Kabelplattformen Im Kabelbereich erwarben Kabel Deutschland und Unitymedia jeweils eigene Lizenzen für das Verschlüsselungssystem Nagra Aladin 6.0 und erbringen technische Leistungen für Pay‑TV im Rahmen ihrer Einspeiseverträge auch für Sky. Ähnlich wie bei der digitalen Satellitenplattform von APS können die Pay‑TV-Programme der beiden Kabelnetzbetreiber jeweils mit den Sky-Program men auf einer Smartcard kombiniert werden, so dass der Kunde nur einen Decoder und eine Smartcard benötigt. Die Spezifikation und Zertifizierung der Decoder verbleibt jedoch auch hier bei Sky selbst. Kabel Deutschland hat zudem eine Lizenz für Videoguard und betreibt die beiden Verschlüsselungssysteme seit Mai 2009 parallel im Simulcryptverfahren.1051 Auch Kabel BW hat eine eigene digitale Plattform mit dem CAS Videoguard aufgebaut und speist die Sky-Programme ein. 2.2.2.6 Kopierschutz (Digital Rights Management) Mit Digital Rights Management (DRM) sind Techniken gemeint, die es erlauben, gesendete Inhalte umfangreichen und differenzierten Nutzungsbeschränkungen zu unterwerfen. Dies umfasst ins besondere die Vorgabe zeitlicher Beschränkungen, in der die Aufzeichnung einer ausgestrahlten Sendung möglich ist (z. B. Sendung nur für einen Tag aufzeichenbar etc.). Somit besteht für den Verwender des DRM die Möglichkeit, bestimmte Nutzungshandlungen entweder gänzlich zu unter binden oder von einer entgeltlichen Erlaubnis abhängig zu machen. Bislang wurde üblicherweise das analoge Kopierschutzsystem des Unternehmens Macrovision Corp. verwendet. Dieses System besteht aus einem Verfahren zum absichtlichen Senden von ge störten Signalen von Videosendesystemen wie Videorecordern und DVD-Playern. Mit HDCP (Highbandwidth Digital Content Protection) existiert mittlerweile ein System zum Schutz von digitalen Ausgängen der Set-Top-Boxen. Bei HDCP handelt es sich um ein Steuersignal, mit dem sicher gestellt wird, dass ein Empfangsgerät (z. B. eine Set-Top-Box) die mit dem HDCP-Signal versehenen Programme nur HDCP-verschlüsselt über die digitale Schnittstelle (HDMI)1052 ausgibt. Darüber hinaus besteht mit CI+, einer Schnittstelle von Set-Top-Boxen, die Möglichkeit, Funktionen eines 1048 1049 1050 1051 Siehe ausführlich Konzentrationsbericht der KEK 2007, S. 314 f. BKartA, Beschluss vom 28. 12. 2004 – B7-150/04 – SES/DPC. Das Programm wird mit österreichischer Lizenz der KommAustria verbreitet. INFOSAT vom 30. 04. 2009, Zukünftig Simulcrypt von NDS und Nagravision bei Kabel Deutschland, http://www.infosat.de/ Meldungen/?msgID=52910, Abruf am 24. 02. 2010. 1052 HDMI steht für High Definition Multimedia Interface. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 317 Festplattenrecorders in unterschiedlichster Weise zu sperren. Zu diesem Zweck senden die Fernseh sender zusätzliche Informationen in ihrem Fernsehsignal mit. Bei diesen Informationen handelt es sich um Anweisungen, mit denen die Nutzung eines CI+-kompatiblen digitalen Recorders (Fest plattenrecorder, DVD-Recorder) eingeschränkt wird. Die Fernsehsender können somit festlegen, dass eine Sendung nicht aufgezeichnet werden kann, eine aufgenommene Sendung nach einer bestimmten Zeit automatisch gelöscht wird oder eine zeitlich versetzte Wiedergabe nicht möglich ist. Ferner gestattet CI+ die Festlegung verschiedener Kopierfunktionen (copy-never, copy-once, copy-free, copy‑x-times). 2.2.2.7 Elektronische Programmführer 2.2.2.7.1 Bedeutung von elektronischen Navigationssystemen beim digitalen Fernsehen Aufgrund der gestiegenen Angebotsvielfalt haben Programmführer (Navigatoren, elektronische Programmführer bzw. Electronic Programme Guide (EPG) oder Interactive Programme Guide (IPG)) eine große Bedeutung für den Zugang zum digitalen Fernsehen. Bereits heute werden mehrere 100 Programme digital über Satellit verbreitet. Aufgrund der unübersehbaren Vielzahl möglicher Digitalprogramme ist der Zuschauer darauf angewiesen, möglichst schnell und bequem die gewünschten Programme zu finden. Diese Dienst leistungsfunktion erfüllen elektronische Programmführer bzw. Navigationssysteme. Sie sollen den Zuschauer bei der Auswahl und beim Auffinden der von ihm bevorzugten Programme unter stützen. Gegenüber Programmzeitschriften bieten EPGs den Vorteil der Aktualität. Aktuellen Ent wicklungen des Programmangebots können selbst die wöchentlichen Ausgaben der Programm zeitschriften nicht Rechnung tragen. Hinzu kommen weitere Möglichkeiten, wie die direkte Anwahl des im EPG ausgewählten Angebots oder die Direktprogrammierung von Aufzeichnungen. In einer Zuschauerbefragung wurde ermittelt, dass 87 % der Befragten den EPG häufig oder gelegentlich nutzen. Eine Programmzeitschrift ziehen nur 68 % zu Rate.1053 Zur vorausschauenden Sondierung des Programms werden EPGs dagegen im Vergleich zu Programmzeitschriften in einem geringeren Maße genutzt.1054 2.2.2.7.2 Begriffsklärung und technische Voraussetzung Wegen der Orientierungsfunktion der Programmführer für den Nutzer des digitalen Fernsehens hat er eine wichtige Bedeutung für den Zugang zum digitalen Fernsehen. Die Platzierung eines Programms im Programmführer kann ausschlaggebend dafür sein, wie viele Zuschauer das Pro gramm nutzen. Wettbewerbs- und auch meinungsrelevante Zugangsfragen entstehen, weil der Bedarf des Zuschauers an anbieterneutraler Zugangsinformation unter Umständen nicht im Inte resse eines veranstalter- oder plattformeigenen EPG-Anbieters steht, der keine Werbung für seine Konkurrenten machen und eher die eigenen Programme hervorheben wird. Zu unterscheiden ist zwischen einem (Basis‑)Navigator und dem elektronischen Programm führer (Electronic Programme Guide (EPG)). Beim Basisnavigator handelt es sich um eine für den Betrieb des Empfangsgerätes notwendige Mindestfunktionalität im Sinne einer Benutzeroberfläche. Alle verfügbaren Angebote sollen gleichberechtigt und ohne positive oder negative Bewertung aufgeführt werden. 1053 Basis: 6,542 Mio. EPG-Nutzer, 316 Befragte, Quelle: Birgit Stark, Elektronische Programmführer aus Nutzersicht, in: Uwe Hasebrink/Hermann-Dieter Schröder/Birgit Stark, Elektronische Programmführung im digitalen Fernsehen, 2008, S. 117 f., dort angegebene Quelle: ALM 2008. 1054 Birgit Stark, Elektronische Programmführer aus Nutzersicht, in: Uwe Hasebrink /Hermann-Dieter Schröder/Birgit Stark (siehe Fn. 1053), S. 116. 318 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten In seiner einfachsten Form stellt der Basisnavigator das gesamte Programmangebot auf der Grundlage einer Auswertung der Service-Informationen (SI) dar. Die Fernsehveranstalter strahlen die SI gemeinsam mit dem digitalen Datenstrom ihres Programms aus. Die SI enthalten grund legende Programminformationen wie Programmnamen, Sendungstitel, Beginn, Ende und Dauer der Sendung sowie Genrebezeichnung, damit die Software der Set-Top-Box einfache Verzeichnisse erstellen kann. Über die Gestaltung der SI haben die Fernsehveranstalter die Möglichkeit, die für die Zuschauer auffindbaren Informationen nachhaltig zu beeinflussen.1055 Zusätzlich zum (Basis‑)Navigator bieten Plattformbetreiber oder Bouquetanbieter in der Regel eine weitere elektronische Orientierungshilfe an, die dem Zuschauer vor allem ihr Programm oder das Bouquet aller von ihnen bereitgestellten Programme optisch attraktiv präsentiert, Zusatzinfor mationen liefert und möglichst einfache und nützliche Hilfsfunktionen zur Suche und Auswahl ermöglicht. Im Unterschied zum (Basis‑)Navigator erstellt ein EPG nicht nur einfache Verzeichnisse. Vielmehr handelt es sich um eine umfassende Programminformation, die redaktionell gestaltet und als eigener Dienst vom EPG-Anbieter ausgestrahlt wird. Somit ähnelt die Funktion eines EPGs derjenigen einer Programmzeitschrift, mit dem Unterschied, dass sich das bisherige Ordnungs modell der Programmankündigung über Programmzeitschriften in den technischen Empfangs apparat selbst verlagert.1056 Anders als der (Basis‑)Navigator benötigt der EPG auch zusätzliche Übertragungskapazität. EPGs werden medienrechtlich nicht als eigenständiges Rundfunkprogramm behandelt sondern als Telemediendienst und unterliegen den Bestimmungen des Telemedien gesetzes. EPGs informieren nicht nur über das Programmangebot der empfangbaren Fernseh sender, neuere Modelle orientieren sich auch an den bisherigen Nutzungsgewohnheiten der Zu schauer und wählen für sie thematisch interessante Angebote aus.1057 EPGs gibt es in unterschiedlichen Erscheinungsformen: – einfache EPGs (SI‑EPGs), die auf der Basis der von den Veranstaltern angebotenen SI pro grammübergreifend eine einheitliche Übersicht über die angebotenen Sendungen bieten, – Bouquet-EPGs, die lediglich dazu dienen, über die Sendungen und zusätzlichen Funktiona litäten des Programms/Bouquets eines einzelnen Veranstalters zu informieren, – Voll-EPGs, die auf der Basis extern zusammengestellter Programminformationen inhaltliche Informationen und ggf. Zusatzfunktionen zum gesamten verfügbaren Angebot darstellen,1058 – lernfähige EPGs (interaktiv), die sich an die Interessen des Nutzers anpassen, sein Sende verhalten auswerten, personalisiert werden und ggf. auch Videomaterial aus Web-Ange boten mit einbeziehen (Hybrid TV). Im Gegensatz zu (Basis‑)Navigatoren und SI‑EPGs, die bereits vorinstalliert sind und sich auf die Verarbeitung der SI beschränken, stellen die anderen Arten der EPGs Anwendungsprogramme (AP) dar, die auf der Anwenderprogrammierschnittstelle (Application Programming Interface, kurz: API) des Empfangsgeräts ansetzen und zum Teil von außen aufgespielt werden können.1059 Im Grundsatz kann ein Empfangsgerät für digitales Fernsehen technisch so ausgestattet werden, dass die Nutzer denjenigen EPG installieren können, der ihren Interessen am besten dient. Die für die Sicherung des chancengleichen und diskriminierungsfreien Zugangs erforderliche Austauschbarkeit wird bisher durch zahlreiche technische Hürden behindert, die sich aus dem Fehlen einheitlicher 1055 Zu der Problematik bezüglich der Beanspruchung von Urheberrechten an Programminformationen vgl. Uwe Hasebrink/ Hermann-Dieter Schröder, Der Markt für Navigatoren und Elektronische Programmführer, in: Uwe Hasebrink /HermannDieter Schröder/Birgit Stark, Elektronische Programmführung im digitalen Fernsehen, 2008, S. 44 ff. 1056 Joan Kristin Bleicher, Vom Programm zu Navigation?, M&K, 2009, S. 520 (525). 1057 Uwe Hasebrink /Hermann-Dieter Schröder (siehe Fn. 1055), S. 32. 1058 Thomas Köhre, Duell der Giganten, Digitalfernsehen 1/2010, S. 94. 1059 Uwe Hasebrink /Hermann-Dieter Schröder (siehe Fn. 1055), S. 23. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 319 Standards für die Middleware und der API ergeben. Hinzu kommt, dass Prozessorleistungen und Speicherkapazität oft nicht leistungsfähig genug sind, um fremde und ggf. aufwendigere EPGs aufzuspielen. Bislang konnte kein (Mindest‑)Standard etabliert werden, der eine Basis für einen freien EPG-Markt darstellen würde. In diesem Zusammenhang gewinnt die bei hybriden Systemen, die Fernsehempfang und Internetzugang miteinander verbinden, bestehende Möglichkeit, über die Fernbedienung Online-Navigatoren zu nutzen, an Bedeutung. Durch diese Möglichkeit erhöht sich im Prinzip die Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen EPGs.1060 2.2.2.7.3 Bestehende EPG-Angebote1061 Die wichtigsten bestehenden Voll-EPG-Angebote sind die Produkte Nextview, Guide Plus, Sieh Fern Info, tvtv und more tv. Es handelt sich dabei um Angebote, die sich hinsichtlich der mit ihnen verbundenen Geschäftsstrategie und technischen Umsetzung stark unterscheiden. So han delt es sich einerseits um Systeme im Sinne eines herstellerübergreifenden Standards für EPGFunktionen, andererseits um proprietäre Systeme von einzelnen Herstellern oder um Dienstleister, die die für die EPG-Funktionen erforderlichen Daten und ihre Aufbereitung anbieten, aber ihrer seits nicht als Anbieter bzw. als Marke auftreten. Nextview ist ein EPG für die analoge Übertragung nach einem unter der Führung des European Telecommunication Standards Institute (ETSI) entwickelten Standard. Die Übertragung basiert auf Teletext, aber statt der vorformatierten Textseiten wird ein kompaktes Binärformat verwendet.1062 In Deutschland wird Nextview nur noch über den Teletext von kabel eins verbreitet und inzwi schen als auslaufendes Modell angesehen.1063 Guide plus ist ein Angebot der Rovi Corporation, Delaware, USA.1064 Das Unternehmen hält verschiedene Patente für EPG-Technik, so dass ein EPG ohne jede Lizenz des Unternehmens kaum möglich ist.1065 Guide Plus kooperiert mit Herstellern, der direkte Vertrieb gegenüber Endverbrauchern ist dagegen nicht beabsichtigt. Sieh Fern Info ist ein Angebot der TechniSat Digital GmbH. Lizenzen an Dritte werden nicht vergeben. TechniSat ist einer der Marktführer im Bereich digitale Set-Top-Boxen. Die Gemeinsame Stelle Digitaler Zugang der Landesmedienanstalten hat in ihrer Sitzung am 22. Oktober 2007 beim Set-Top-Boxen-Hersteller TechniSat einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot gegenüber dem Programmveranstalter RTL II festgestellt. Vorausgegangen war eine Beschwerde von RTL II, weil TechniSat mit einem Software-Update für seine digitalen Satelliten-Boxen das Programm in der Senderliste von Platz 6 auf Platz 23 verschoben hatte. Den Platz 6 erhielt ein von TechniSat selbst produzierter Tele mediendienst.1066 Nachdem TechniSat RTL II den Programmplatz 10 zugewiesen hatte, zog RTL II die Beschwerde zurück. Bei den Programmveranstaltern besteht ein hohes Interesse, eine heraus gehobene Stellung in der Programmliste zu erhalten, um nicht in der Vielzahl der Programme unterzugehen.1067 tvtv ist ein Angebot der tvtv Services Zweigniederlassung von Sony United Kingdom Limited, die für die Hersteller von Set-Top-Boxen und PVRs ihren EPG anbietet, daneben bietet sie auch die Datengrundlage für Nextview.1068 more.tv der moreTV Broadcasting GmbH 1060 Uwe Hasebrink /Hermann-Dieter Schröder (siehe Fn. 1055), S. 25. 1061 Es handelt sich im Folgenden nur um eine überblicksartige Darstellung, die in Tabelle III – 92 zusammenfassend dar gestellt wird. Bezüglich Einzelheiten wird auf das Gutachten von Uwe Hasebrink /Hermann-Dieter Schröder (siehe Fn. 1059), S. 59 ff., verwiesen. 1062 Unternehmensdarstellung, http://nxtvepg.sourceforge.net/intro‑de.html (Stand: 02/2010). 1063 Uwe Hasebrink /Hermann-Dieter Schröder (siehe Fn. 1055), S. 69. 1064 Vormals wurde Guide Plus von der Gemstars TV – Guide Europa angeboten. Das Unternehmen wurde 2009 jedoch von der Rovi Corporation übernommen, Jahresbericht vom 31. 12. 2009, Form 10‑K, S. 1. 1065 Uwe Hasebrink /Hermann-Dieter Schröder (siehe Fn. 1055), S. 70. 1066 Pressemitteilung der ALM vom 24. 10. 2007. 1067 Uwe Hasebrink /Hermann-Dieter Schröder (siehe Fn. 1055), S. 43. 1068 Uwe Hasebrink /Hermann-Dieter Schröder (siehe Fn. 1055), S. 75. nein > 20 (über 150 Listings in InternetVersion) max. 14 ja Heinrich Bauer Verlag (TEO) ja ja max. 21 ja Angaben der TV‑Veranstalter, Agenturen 10 140 9 25 76 Tagestipps der Redaktion Tagestipps der Redaktion nein in Deutschland noch nicht (aber z. B. in Frankreich und GB) nein Programm Zahl der Kategorien tipps der Redaktion bei der Genre- Einteilung nein ja, TV Movie.de nein bisher nur im Ausland, in Deutschland geplant nein explizite Kooperation mit einer Programm zeitschrift Quelle: Uwe Hasebrink/Hermann-Dieter Schröder, Der Markt für Navigatoren und Elektronische Programmführer, in: Uwe Hasebrink/Hermann-Dieter Schröder/Birgit Stark, Elektronische Programmführung im digitalen Fernsehen, 2008, S. 78 f. Tabelle III – 92: Leistungsmerkmale verschiedener EPG-Systeme eigener Datenstrom vom Satelliten more.tv nein (aber Distribution von Firmware und Kanallisten der Hersteller über Satellit ist möglich) ca. 250 (im Kabelnetz) eigener Datenstrom im Kabel und vom Transponder oder DVB-Mulitplex tvtv ja 7 ja, bei SFI plus Angaben der TV‑Veranstalter, ggf. ergänzt durch SI‑Daten ca. 70 eigener Datenstrom optional vom Transponder; in Kabel und DVB‑T im Datenstrom von arte und rbb Sieh Fern Info nein (geplant) 8 geplant in Deutsch- Infomedia S. A. land ca. 60 (Tochter unternehmen von Gemstar) eigener Datenstrom nein vom Transponder; Teletext-Datenstrom von Eurosport Guide plus + nein individuelle Favoriten listen der Programme 4–9 max. VorBilder zu schauzeit ausge (Tage) wählten Sendungen nein tvtv Services 31 Zulieferer der Programm informationen Teletext-Datenstrom nein von kabel eins Zahl der erfassten Pro- gramme NexTView Übertragungswege automatische Programmplatz belegung 320 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 321 vertreibt seinen EPG nicht an Hersteller, sondern beabsichtigt, eine direkte Beziehung zum End kunden aufzubauen.1069 2.2.2.8 Hybride Endgeräte Die fortschreitende Bedeutung des Internets hat zu einer Konvergenzentwicklung im Bereich der Fernsehgeräte geführt: Gerätehersteller wie Philips (Net TV), Panasonic (Viera Cast), Samsung (Internet@ TV), Sharp (Aquos Net) und Sony (AppliCast) haben eigene Systeme entwickelt, um die Nutzung des Internets am Fernsehbildschirm zu ermöglichen. Aufgrund der kombinierten Nut zungsmöglichkeit von Rundfunkangeboten und Internetangeboten an einem Gerät spricht man von „hybriden Endgeräten“. Die hierfür erforderliche Technik kann dabei im Fernsehgerät selbst oder in anderen Geräten, wie z. B. Set-Top-Boxen oder DVD-/Blue-Ray-Playern, enthalten sein. Bei der herkömmlichen Internetnutzung am Computer dienen Tastatur und Maus als Eingabe- und Navigationsgeräte. Am Fernseher sollen diese allein durch die Fernbedienung ersetzt werden. Damit die Internetnutzung dabei komfortabel ist, müssen die Internetangebote und insbesondere die Navigation entsprechend für die Nutzung am Fernseher angepasst werden. Der Fernseh zuschauer kann über eine spezielle Taste seiner Fernbedienung auf ein Portal umschalten, in dem verschiedene Internetangebote über Symbole oder Fenster anwählbar sind, z. B. aus den Bereichen Nachrichten, Sport, Wetter, Bilderdienste oder Video‑on-Demand-Angebote. Diese Angebote sind in der Regel speziell für die Darstellung an Fernsehgeräten aufbereitet, z. B. mit einer größeren Schrift und einer reduzierten Aufmachung versehen und leicht über die Fernbedienung zu navi gieren. Manche Hersteller ermöglichen die Implementierung von internetgestützten Widgets1070 auf dem Fernseher, kleine Informationsfenster, über die sich z. B. Wetterdaten oder Börsenkurse abrufen und neben dem laufenden Programm einblenden lassen. Die bisher uneinheitlichen tech nischen Konzepte und proprietären Lösungen haben zur Folge, dass die Angebote individuell für die verschiedenen Gerätehersteller aufbereitet werden müssen. Die Navigation ist teilweise zusätzlich über die Eingabe von Internetadressen mit Hilfe einer Bildschirmtastatur möglich. Hierüber können dann auch sonstige Web-Adressen aufgerufen wer den, die dann allerdings nicht darstellungsoptimiert sind. Hersteller von hybriden Endgeräten werden damit zu Anbietern von Internet-Zugangsportalen. Dies betrifft im Zusammenhang mit einem offenen und diskriminierungsfreien Zugang (Sortie rung der Angebote, Vorinstallation bestimmter Dienste) auch Aspekte der Plattformregulierung. 2.2.2.9 Digitale Programm- bzw. Vermarktungsplattformen Digitale Programmplattformen stellen Programmpakete zusammen, übernehmen die Akquisition von Abonnenten und die Verwaltung. Digitale Pay‑TV-Programme werden häufig in Form von Programmpaketen angeboten. Plattformbetreiber bündeln eigen- und fremderstellte Fernsehpro gramme zu Programmpaketen (Bouquets). Sie vermarkten die Pakete z. B. direkt an Satelliten haushalte oder indirekt über Kabelnetzbetreiber. Der Plattformbetreiber führt die Abonnenten verwaltung und ‑betreuung nicht nur für die Abonnenten seiner eigenen Programme, sondern auch für die Abonnenten der Dritt- bzw. Fremdprogramme durch. Die Programmbündelung oder Paketierung des Plattformbetreibers geht weit über den techni schen Vorgang des Multiplexing hinaus. Die Bündelung zu Paketen ähnelt dem Veranstalten von Programmen, denn auch hier werden Inhalte aufgrund von inhaltlichen Auswahl- und Bewertungs 1069 Uwe Hasebrink /Hermann-Dieter Schröder (siehe Fn. 1055), S. 77. 1070 Von window (Fenster) und gadget (i. S. v. Zubehör). 322 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten entscheidungen zu einem Gesamtprogrammangebot zusammengestellt. Dies trifft auch dann zu, wenn der Plattformbetreiber selbst keine eigenen Inhalte produziert. Deshalb kann die Programm bündelung unter Umständen Meinungsrelevanz haben. Die Vermarktung von Programmen in Paketen ist außerdem wichtig für den Zugang der Programme zum Endkunden, da für viele Pro grammangebote die Einzelvermarktung (à la carte) nicht in Betracht kommt. Veranstalter von Pro grammen ohne Premium-Inhalte sind auf die gemeinsame Vermarktung mit Premium-Programmen angewiesen. Der Markteintritt über die Plattform eines etablierten Pay‑TV-Anbieters mit attraktiven Inhalten ist für neue Programme oft der einzige Zugang zum Kunden. Für einzelne Programme wäre der Aufbau einer eigenen Plattform nicht vertretbar, deshalb bleibt nur die Nutzung der gemeinsamen Vermarktung sowie der Abrechnungs- und Zugangskontrollsysteme des etablierten Plattform betreibers. Offeriert ein Pay‑TV-Plattformbetreiber seine Dienstleistung neuen Programmen, so trägt er dadurch zur Vergrößerung der Programmvielfalt bei und leistet insofern einen Beitrag zur Meinungsvielfalt. Er wird dies freiwillig aber nur tun, wenn er damit höhere Einnahmen erzielen oder seinen Kunden attraktive Zusatzangebote bieten kann, die er nicht selbst produzieren kann oder will. Kartellrechtliche Prüfungen betrachten den Bereich der Veranstaltung und Vermarktung von Pay‑TV als eigenständigen Markt. In der Vergangenheit kam das Bundeskartellamt bei den Wett bewerbsprüfungen des deutschen Pay‑TV-Marktes zu dem Ergebnis, dass Sky (vormals Premiere) über eine marktbeherrschende Stellung auf dem deutschlandweiten Markt für Pay‑TV verfügt. Neben Sky treten noch die Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland, Kabel BW, Unitymedia und Orion Cable (PrimaCom und Tele Columbus) als Pay‑TV-Anbieter auf. Ferner sind die arena Sport Rechte und Marketing GmbH, die AllesSehen.TV GmbH, die Satellitenbetreiber Eutelsat und SES ASTRA sowie die Telekommunikationsunternehmen Deutsche Telekom, HanseNet und Vodafone im Pay‑TV-Markt aktiv. Bei diesen Unternehmen handelt es sich jedoch überwiegend um reine Plattformbetreiber, die ausschließlich die Programme Dritter über ihre Plattform vertreiben und i. d. R. über keine eigenen Programmlizenzen verfügen. Trotz dieser Anbieter hat sich an der markt beherrschenden Stellung von Sky bisher nichts Wesentliches geändert. Nach Abonnenten dürfte Sky immer noch über 55 %1071 des Pay‑TV-Marktes auf sich vereinen. Anders als bei den Wettbewerbsprüfungen durch die EU‑Kommission und das Bundeskartell amt wird medienkonzentrationsrechtlich nicht zwischen Free- und Pay‑TV differenziert. Die Be stimmungen der §§ 26 ff. RStV zur Sicherung der Meinungsvielfalt im privaten Fernsehen gelten für das Angebot der gebühren- und werbefinanzierten Fernsehsender ebenso wie das entgelt finanzierte Angebot, und zwar unabhängig davon, ob die Programme analog oder digital aus gestrahlt werden. Danach ist es auch die Aufgabe der KEK, die mit Konzentrationsentwicklungen beim Pay‑TV-Angebot verbundenen Auswirkungen auf die Meinungsvielfalt im bundesweiten Fern sehen insgesamt zu würdigen. Zwar nehmen Pay‑TV-Angebote bei der Entwicklung des digitalen Fernsehens in Deutschland nach wie vor eine wichtige Rolle ein. Derzeit kommt ihnen aber im Hinblick auf die Bildung der öffentlichen Meinung noch keine entscheidende Bedeutung zu. Durch die wachsende Bedeutung des frei empfangbaren digitalen Fernsehens ist der Anteil der Sky-Abonnenten an der Gesamtheit der Fernsehhaushalte mit angeschlossenem Digital-Receiver in den vergangenen Jahren von vier Fünftel auf rund ein Sechstel1072 gesunken. 1071 Der Marktanteil bezieht sich auf die Zahl der Pay‑TV-Abonnenten der digitalen Kabel- und Satellitenplattformen. Die Abonnentenzahlen der IPTV-Plattformen wurden nicht berücksichtigt. 1072 Der Anteil von 1/6 bezieht sich auf die von der AGF/GfK-Fernsehforschung angegebenen 14,64 Mio. Fernsehhaushalte mit angeschlossenem Digital-Receiver (Stand: 01. 01. 2010). Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 323 2.2.2.9.1 Digitale Kabel-Plattformen Kabel BW Die Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG (Kabel BW) betreibt Kabelnetze der Netzebene 3 in Baden Württemberg. Seit Juni 2006 ist der schwedische Finanzinvestor EQT Eigentümer von Kabel BW. EQT hat den Kabelnetzbetreiber von den Finanzinvestoren Blackstone und CDPG er worben.1073 Kabel BW bietet seit 2008 eigene Programmpakete über seine Digitalplattform an. Zuvor speiste die Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG lediglich die digitalen Programm pakete anderer Anbieter in ihr Netz ein. Kabel BW bietet neben dem Kabelanschluss mit bis 80 analogen und bis 250 digitalen Radio- und Fernsehprogrammen fünf Pay‑TV-Pakete (Kabel Digital Home, Clever Kids, Penthouse HD, Clever HD sowie Männer Paket) und 13 Fremdsprachenpakete (Kabel Digital International) an. Die Kosten für die Pay‑TV-Pakete liegen zwischen 4,90 Euro und 12,90 Euro pro Monat.1074 Der Preis für die Fremdsprachenpakete beträgt zwischen 2,90 und 22,90 Euro pro Monat.1075 Voraussetzung für den Empfang der digitalen Programmpakete ist ein Digital-Receiver. Zum 31. 03. 2009 verfügte Kabel BW über 2,3 Mio. Kabel-Kunden und 191.000 Pay‑TV-Kunden.1076 Kabel Deutschland Die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG (Kabel Deutschland) betreibt Kabel netze der Netzebene 3 in 13 Bundesländern: Rheinland-Pfalz, Saarland, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Bremen, Bayern, Sachsen, SachsenAnhalt und Thüringen. Im März 2003 haben die Investmentgesellschaften Providence Equity Part ners, Apax Partners und Goldman Sachs Capital Partners das Unternehmen zu gleichen Teilen von der Deutschen Telekom übernommen. Nach der Übernahme der Anteile der bisherigen Mitgesell schafter im Februar 2006 hält Providence Equity Partners nunmehr mittelbar rund 88 % der Anteile. Die restlichen Anteile an Kabel Deutschland halten mittelbar der Teachers’ Pension Plan (rund 8 %) und das Kabel Deutschland Management sowie andere Beteiligte (zusammen rund 4 %).1077 Seit Ende 2004 bietet Kabel Deutschland digitale Programme an. Neben dem digitalen Kabel anschluss mit rund 100 öffentlich-rechtlichen und privaten Free‑TV-Programmen stehen das deutschsprachige Pay‑TV-Paket Kabel Digital Home, neun verschiedene Fremdsprachenpakete (Kabel Digital International) sowie zwei Pay-per-View-Zusatzangebote (Select Kino und redXclub) zur Verfügung. Voraussetzung für den Empfang ist ein Kabel Digital-geeigneter Receiver. Das Paket Kabel Digital Home enthält 39 Pay‑TV-Programme sowie diverse Radioprogramme und kostet bei einer 12‑monatigen Vertragslaufzeit 12,90 Euro (ohne Receiver) bzw. 14,90 Euro (mit Receiver) pro Monat.1078 Die Kosten für die Fremdsprachenpakete von Kabel Digital International betragen monatlich zwischen 2,90 Euro und 24,90 Euro.1079 Ende September 2009 verfügte Kabel Deutschland über rund 9 Mio. angeschlossene TV‑Haushalte, die Anzahl der Digital‑TV-Abonnen ten belief sich auf 843.900.1080 1073 Handelsblatt vom 10. 08. 2007, „Kabel BW löst Altschulden bei EQT ab“, S. 14. 1074 Voraussetzung ist ein aktiver Kabelanschluss von Kabel BW, durch den weitere Kosten entstehen können, http://www. kabelbw.de/kabelbw/cms/TV_Radio/CleverKids/#, Abruf am 28. 12. 2009. 1075 Voraussetzung ist ein aktiver Kabelanschluss von Kabel BW, durch den weitere Kosten entstehen können, http://www. kabelbw.de/kabelbw/cms/TV_Radio/Kabel_Digital_International/#, Abruf am 28. 12. 2009. 1076 Pressemitteilung der Kabel BW vom 24. 04. 2009, Kabel BW steigert Zahl der Internetkunden um 53 Prozent, S. 1. 1077 http://www.kabeldeutschland.com/de/investor-relations/fakten-fuer-investoren/gesellschaftsstruktur.html, Abruf am 18. 12. 2009. 1078 Voraussetzung ist ein kostenpflichtiger Kabelanschluss von Kabel Deutschland. 1079 Voraussetzung für Kabel Digital International ist ein kostenpflichtiger Kabelanschluss von Kabel Deutschland. 1080 Kabel Deutschland, Fact Sheet, Die Produkte von Kabel Deutschland, 2009, S. 5, http://www.kabeldeutschland.com/ fileadmin/redaktionselemente/presse/dokumente/Downloads/Factsheet/Factsheet_Produkte.pdf, Abruf am 17. 12. 2009. 324 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten PrimaCom, Tele Columbus (Orion Cable) Im Oktober 2007 hat der Kabelkonzern Orion Cable den Kabelnetzbetreiber PrimaCom AG über nommen. Insgesamt hält Orion Cable nunmehr 90,89 % der PrimaCom-Aktien.1081 Bereits im November 2006 hatte Orion Cable den Kabelnetzbetreiber Tele Columbus von Unitymedia er worben. Die Orion Cable GmbH hält seitdem mittelbar 100 % der Anteile an der Tele Columbus GmbH. Muttergesellschaft der Orion Cable GmbH ist die Escaline S. a. r. l. Durch den Erwerb der zuvor unabhängigen NE‑4-Betreiber PrimaCom und Tele Columbus ist Orion Cable zu Deutsch lands drittgrößtem Kabelanbieter und größtem Kabelnetzbetreiber der Ebene 4 aufgestiegen. Ins gesamt versorgt Orion Cable rund 3,5 Mio. Kabelhaushalte in den ostdeutschen Bundesländern sowie einigen westdeutschen Regionen. Sowohl die PrimaCom AG als auch die Tele Columbus GmbH bieten mit DigitalTV ein digitales Fernsehangebot an. Voraussetzung für den Empfang ist ein Digital-Receiver. Die PrimaCom startete Ende 2000 ihr digitales Fernsehangebot. Neben dem Paket DigitalTV Basic, das rund 120 digitale Fernseh- und Radioprogramme umfasst, stehen mit DigitalTV Familie, DigitalTV Komplett und MTV Tune Inn drei Pay‑TV-Pakete sowie 12 Fremdsprachenpakete (DigitalTV International) zur Ver fügung. Der Preis für die Pay‑TV-Pakete beträgt zwischen 2,95 Euro und 17,99 Euro pro Monat.1082 Die Kosten für die Fremdsprachenpakete liegen zwischen 2,00 Euro und 21,95 Euro pro Monat.1083 Die PrimaCom AG betreibt aktiv rund eine Mio. Kabelanschlüsse der Netzebene 4 und konnte bis zum 31. 12. 2008 26.587 Digitalfernseh-Kunden gewinnen.1084 Tele Columbus startete im Mai 2008 eine eigene Digitalplattform.1085 Angeboten werden, mit Ausnahme von MTV Tune Inn, dieselben Pakete wie bei der PrimaCom AG. Die Kosten für die Pay‑TV-Pakete liegen zwischen 14,99 Euro und 17,99 Euro pro Monat.1086 Der Preis der Fremdsprachenpakete beträgt zwischen 2,00 Euro und 21,95 Euro pro Monat.1087 Die Tele Columbus GmbH hat rund 2,5 Mio. angeschlossene Kabel‑TV-Haushalte und 118.000 Pay‑TV-Abonnenten (Stand: 31. 12. 2008).1088 Unitymedia UnityDigitalTV ist das Digitalfernsehangebot der Kabelnetzbetreiber Unitymedia NRW GmbH (vor mals ish NRW GmbH) und Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG (vormals iesy Hessen GmbH & Co. KG). Die Unitymedia NRW GmbH betreibt in Nordrhein-Westfalen und die Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG in Hessen Kabelnetze der Netzebene 3. Die Unitymedia NRW GmbH ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG. Mittelbar ist auch die arena Sport Rechte und Marketing GmbH (arenaSat) eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG. Die Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG selbst steht wiederum mittelbar vollständig im Anteilsbesitz der Unitymedia GmbH. Alleingesellschafterin der Unitymedia GmbH ist die Unitymedia S. C. A., an der wiederum die Finakabel Holdings Limited und BC European Capital1089 zusammen 35,3 % und die AP Cable LLC und die AP Participations, L. P.1090 zusammen 1081 1082 1083 1084 1085 1086 1087 1088 1089 1090 Digitalmagazin.info Nr. 505, 3. Jg., 2007, S. 5. Voraussetzung sind ein Kabelfernsehvertrag von PrimaCom und das kostenpflichtige Paket DigitalTV Basic. Siehe Fn. 1082. PrimaCom AG, Jahresbericht 2008, S. 6. promedia Nr. 10/2008, Interview mit Markus Schmid, COO und Präsident der Tele Columbus Gruppe und Vorstands vorsitzender und CEO von PrimaCom, S. 28 f. Voraussetzung für den Bezug sind ein bestehender Kabelanschlussvertrag über mindestens 10 Programme mit der Tele Columbus-Gruppe und das kostenpflichtige Paket DigitalTV Basic. Voraussetzung für den Bezug sind ein bestehender Kabelanschlussvertrag mit der Tele Columbus Gruppe und das kostenpflichtige Paket DigitalTV Basic. Pressemitteilung der Tele Columbus GmbH vom 25. 02. 2009, Kabelnetzbetreiber verzeichnet erfolgreichen Jahres abschluss 2008, S. 1. Finakabel Holdings Limited und BC European Capital werden von der BC Partners kontrolliert. AP Cable LLC und die AP Participations, L. P. werden von der Apollo Management V, L. P. kontrolliert. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 325 29,1 % der Aktien halten; die übrigen Aktien befinden sich in Streubesitz (Stand: 31. 12. 2008).1091 Am 13. 11. 2009 teilte der amerikanische Kabelkonzern Liberty Global, Inc. mit, dass er die Über nahme der Unitymedia GmbH anstrebt und zu diesem Zweck 100 % der Aktien der Unitymedia GmbH von der Unitymedia S. C. A. erwerben will.1092 Liberty Global, Inc. gab bereits am 28. 01. 2010 den Abschluss der Übernahme der Unitymedia GmbH bekannt.1093 Zuvor hatte die EU‑Kommission den Kauf ohne Auflagen genehmigt. Nach Ansicht der EU‑Kommission führt die Übernahme nicht zu wettbewerbsrechtlichen Problemen, da beide Unternehmen einen geringen Marktanteil und starke Konkurrenten hätten.1094 An Liberty Global, Inc. hält John Malone 38,8 % der Stimmrechte. UnityDigitalTV1095 wird seit November 2005 über die Netze der Unitymedia NRW GmbH und der Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG angeboten. Das Paket Digital TV BASIC umfasst rund 60 digitale öffentlich-rechtliche und private Free‑TV-Programme sowie zahlreiche Radioprogramme und ist ab 3,90 Euro pro Monat erhältlich.1096 Des Weiteren bietet UnityDigitalTV vier Pay‑TVPakete1097, elf Fremdsprachenpakete (Digital TV INTERNATIONAL) sowie zwei Pay-per-View-Zusatz angebote (Blue Movie und Kino auf Abruf) an. Voraussetzung für den Empfang ist ein DigitalReceiver. Die Kosten für die Pay‑TV-Pakete liegen monatlich bei 8,90 Euro pro Paket.1098 Der Preis für die Fremdsprachenpakete beträgt zwischen 2,90 Euro und 97,45 Euro pro Monat.1099 Ende Sep tember 2009 verfügte Unitymedia über 4,547 Mio. Kabelanschlusskunden und 470.000 Pay‑TVAbonnenten.1100 2.2.2.9.2 Digitale Satelliten-Plattformen arenaSat Mit dem Erwerb der Fußball-Bundesliga-Ausstrahlungsrechte für die Saison 2006/2007 bis 2008/2009 durch die arena Sport Rechte und Marketing GmbH (arena), einer Tochtergesellschaft der Unity media Hessen GmbH & Co. KG, startete im August 2006 arenaSat als Satellitenplattform zur Ver breitung des Fußball-Bundesliga-Senders arena. Neben dem Fußball-Bundesliga-Sender arena hat arenaSat ein Bouquet von neun Pay‑TV-Spartenkanälen1101 angeboten, das zusätzlich gegen Auf preis erworben werden konnte. Da sich nur wenige Abonnenten für das arena-Angebot entschie den und Premiere (nunmehr Sky) aufgrund des Verlusts der Fußball-Bundesliga-Übertragungs rechte einen Einbruch der Abonnentenzahlen hinnehmen musste, vereinbarten arena und Premiere im Februar 2007 eine wechselseitige Vermarktung ihrer Angebote. Jedoch sah das Bundeskartell amt den Wettbewerb durch die Kooperation von arena und Premiere bedroht und Unitymedia entschloss sich, den Fußball-Bundesliga-Sender arena aufzugeben.1102 Die Übertragungsrechte für die verbliebenen Spielzeiten (2007/2008 und 2008/2009) wurden im Juli 2007 an Premiere sub lizenziert und Premiere übernahm die Produktion der Bundesligasendungen. arena erhielt im 1091 Unitymedia, Annual Report 2008, S. 75. 1092 Digitalmagazin.info Nr. 1016, 5. Jg., 2009, S. 3 f. 1093 Pressemitteilung der Liberty Global, Inc. vom 28. 01. 2010, Liberty Global Complets Acquisition of Unitymedia The Second Largest Cable Operator in Germany, http://www.unitymedia.de/unternehmen/investorrelations/investor-releases_ 3885.html, Abruf am 29. 01. 2010. 1094 FTD vom 26. 01. 2010, „EU gibt Malones Kauf von Unitymedia frei“, S. 6. 1095 Zum 22. 05. 2007 wurde das Digitalfernsehangebot namens tividi in UnityDigital TV umbenannt. 1096 Voraussetzung ist ein kostenpflichtiger analoger Kabelanschluss von Unitymedia. 1097 Bei den Pay‑TV-Paketen handelt es sich um Digital TV FAMILY, Digital TV SPORT & MEHR, Digital TV KINDER und Digital TV LIFESTYLE. 1098 Die Preise gelten bei Abschluss eines Vertrages mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten bei einem bestehen den Digital TV BASIC-Vertrag. 1099 Voraussetzung ist ein Digital TV BASIC-Vertrag. 1100 Digitalmagazin.info Nr. 1015, 5. Jg., 2009, S. 4 f. 1101 U. a. Kinowelt TV Premium, AXN, Boomerang, NASN, Eurosport 2, The History Channel, National Geographic Channel. 1102 FTD, Premiere steht allein vorm Tor, 19. 07. 2007, S. 5. 326 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Gegenzug eine Rücklizenz zur Verbreitung der Bundesligasendungen über Kabel und Satellit (Direct-to-Home). arena war der erste Fall einer deutlichen vertikalen Integration zwischen Netz betreiber und Inhalteanbieter. Trotz der Weitergabe der Übertragungsrechte an Premiere besteht arenaSat als Pay‑TV-Satelli tenplattform weiter. Bis zum Ende der Saison 2008/2009 übernahm arenaSat das Fußball-Bundes liga-Angebot von Premiere. Nachdem Sky die Übertragungsrechte für die Fußball-Bundesliga-Saison 2009/2010 bis 2012/2013 erwoben hat, steht das Bundesliga-Angebot von Sky bei arenaSat nun jedoch nicht mehr zur Verfügung. Dies macht sich in den Abonnentenzahlen bemerkbar. Zum 30. 09. 2009 verfügte arenaSat nur noch über 68.000 Abonnenten (März 2008: 335.000 Abonnen ten).1103 Das Angebot von arenaSat umfasst mit arenaSat FAMILY, arenaSat FAMLIY XL, arenaSat FAMILY XXL und sportdigital.tv vier Pay‑TV-Pakete. Das Paket arenaSat FAMILY beinhaltet 22 Pay‑TVProgramme und ist monatlich für 14,90 Euro1104 erhältlich. arenaSat FAMILY XL bietet 24 Pay‑TVProgramme und kostet 18,90 Euro1105 pro Monat. Das Paket arenaSat FAMILY XXL enthält 26 Pay‑TVProgramme und kostet 22,50 Euro1106 pro Monat. Bei sportdigital.tv handelt es sich um einen Sportkanal, der ab 4,90 Euro1107 pro Monat abonniert werden kann. Voraussetzung für den Emp fang von arenaSat ist ein digitaler Sat-Receiver. entavio Unter dem Arbeitstitel Dolphin beabsichtigte der Satellitenbetreiber SES ASTRA eine digitale Satel litenplattform zu etablieren, bei der alle Programme – auch die digitalen Free‑TV-Programme – nur noch verschlüsselt ausgestrahlt werden. Unterstützt wurde das Projekt von der RTL Group S. A. und der ProSiebenSat.1 Media AG. Aufgrund der geplanten digitalen Grundverschlüsselung der Programme war das Projekt heftig umstritten und das Bundeskartellamt leitete zwei Ermittlungs verfahren ein. Im ersten Verfahren ging das Kartellamt dem Verdacht der wettbewerbsbeschrän kenden Vereinbarung zwischen der RTL Group, der ProSiebenSat.1 Media AG und SES ASTRA nach. Die Vereinbarung sah vor, die Satellitenprogramme nur noch verschlüsselt und gegen ein monat liches Entgelt auszustrahlen. Für dieses Entgelt sollten die Zuschauer eine Smartcard zur Freischal tung einzelner Programme erhalten. Im zweiten Verfahren wurde der Verdacht des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch das Aufstellen und die Durchsetzung einer restriktiven Receiver-Spezifikation geprüft.1108 Das Bundeskartellamt stufte die Vereinbarung zwischen der RTL Group, der ProSiebenSat.1 Media AG und SES ASTRA als verbotene Kartellabsprache ein und drohte eine Abmahnung an. Daraufhin zog sich die ProSiebenSat.1 Media AG im Dezember 2006 aus dem Projekt zurück. Nach dem Ausstieg der ProSiebenSat.1 Media AG stellte das Bundeskartellamt das Verfahren wegen Koordinierungsverdachts gegen die ProSiebenSat.1 Media AG und die RTL Group S. A. ein und SES ASTRA entschied sich im Februar 2007 gegen die Verschlüsselung der Free‑TV-Programme. Vorerst sollten nur die Pay‑TV-Angebote verschlüsselt werden. Schließlich startete noch während des laufenden zweiten Kartellamtsverfahrens am 01. 09. 2007 die digitale Satellitenplattform unter dem Namen entavio. Neben über 350 digitalen Free‑TV- und Radioprogrammen bot entavio ledig 1103 Pressemitteilung Unitymedia GmbH vom 12. 11. 2009, 3. Quartal 2009. 1104 Zuzüglich 5,00 Euro monatliche Satellitenbereitstellungsgebühr und einmalige Aktivierungsgebühr von 29,95 Euro. Vgl. http://arena.tv/alle-pakete/, Abruf am 22. 12. 2009. 1105 Siehe Fn. 1104. 1106 Siehe Fn. 1104. 1107 Gilt nur in Kombination mit einem arenaSAT-FAMILY- oder arenaSAT-FAMILY‑XL-Vertrag, http://arena.tv/alle-pakete/, Abruf am 22. 12. 2009. 1108 INFOSAT, Nr. 240, Schlag für entavio: Neuer Rundfunkstaatsvertrag reguliert technische Ausgestaltung von Set-TopBoxen, 2008, S. 14 ff. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 327 lich die Programmpakete von Premiere und Premiere Star1109 sowie die Pay‑TV-Sender sportdigital.tv und alpenglühen TVX an. Der Empfang der digitalen Free‑TV-Programme war unverschlüsselt und kostenlos möglich. Für die verschlüsselten Pay‑TV-Pakete musste zusätzlich zu den monatlichen Abonnementgebühren eine Technikpauschale in Höhe von 1,99 Euro pro Monat entrichtet werden. Voraussetzung für den Empfang von entavio war ein entavio-geeigneter Sat-Receiver. Angaben zu den Abonnentenzahlen wurden von SES ASTRA nicht veröffentlicht. Laut Presseberichten lagen die Abonnentenzahlen im Februar 2008 im vierstelligen Bereich.1110 Nachdem keine weiteren Pay‑TVProgrammanbieter für entavio gewonnen wurden und sich nur wenige Kunden für das Angebot entschieden, stellte SES ASTRA die Satellitenplattform entavio Ende September 2009 ein. FERNSEHPAKET Die AllesSehen.TV GmbH startete im Juni 2009 unter dem Titel „fernsehen für mich“ eine digitale Pay‑TV-Plattform für Satelliten-Direktempfänger. Die Ausstrahlung erfolgt verschlüsselt über den Eutelsat-Satelliten Eurobird 9 A. Seit September 2009 wird das Angebot unter dem Namen FERNSEHPAKET geführt. Das FERNSEHPAKET bietet mit „fernsehen für mich“ und „sportdigital.tv“ zwei Pay‑TV-Pakete sowie ein Zusatzpaket (HappyXX) an. Das Paket „fernsehen für mich“ enthält 11 Pay‑TV-Programme und kostet 11,90 Euro pro Monat. Der Preis für das Programm „sportdigital.tv“ beträgt 4,90 Euro pro Monat als Zusatzpaket und 7,90 Euro pro Monat als Einzelpaket. Das Erotik paket HappyXX kann nur als Zusatzpaket zu einem anderen Paket gebucht werden. Es bietet zwei Erotikspartenprogramme und kostet 3,90 Euro pro Monat.1111 Zusätzlich können je nach Satelliten anlage alle unverschlüsselten Programme, z. B. ARD, ZDF und die privaten Free‑TV-Programme, empfangen werden. Mit einem HDTV-Receiver können zudem alle unverschlüsselten HDTV-Pro gramme empfangen werden. Voraussetzung für den Empfang des Angebots sind eine Satelliten empfangsanlage, ein Digital-Receiver und eine Decoderkarte, die von der AllesSehen.TV GmbH zur Verfügung gestellt wird. Da beim FERNSEHPAKET das Verschlüsselungssystem Conax eingesetzt wird, ist der Kunde in der Wahl seines Digital-Receivers frei.1112 Angaben über die Abonnenten zahlen liegen bislang nicht vor. HD+ Mit HD+ startete die HD Plus GmbH, ein Tochterunternehmen des Satellitenbetreibers SES ASTRA, eine digitale Plattform, bei der Fernsehprogramme im HDTV-Standard1113 über Satellit (ASTRA) aus gestrahlt werden. Seit dem Start von HD+ am 01. 11. 2009 sind die Programme der RTL Group S. A. – RTL Television und VOX – über die Plattform zu empfangen. Im Januar 2010 sollen mit kabel eins, ProSieben und Sat.1 die Programme der ProSiebenSat.1 Media AG folgen, im Februar 2010 starten schließlich ARD HD und ZDF HD. Die privaten Free- und Pay‑TV-Programme sind nur ver schlüsselt über die HD+-Plattform zu empfangen. Mit HD+-Geräten können auch die Programme 1109 Unter dem Namen Premiere Star hat die Premiere Star GmbH von September 2007 bis 2009 eine digitale Satelliten plattform betrieben. Die Plattform bot mit Premiere Family (vormals Premiere Thema), Premiere Star sowie Premiere Star XL (Premiere Family + Premiere Star) drei Pay‑TV-Pakete und verfügte über rund 170.000 Abonnenten (Stand: 30. 06. 2008). 1110 Digitalmagazin.info Nr. 568, 4. Jg., 2008, S. 3. 1111 http://www.fernsehpaket.de/bestell_d.html, Abruf am 28. 12. 2009. 1112 http://www.fernsehpaket.de/presse/Fernsehpaket‑72.html, Abruf am 28. 12. 2009. 1113 HDTV-Standard (High Definition Television) bedeutet, dass Programme in hoch auflösender Bildqualität ausgestrahlt werden. Fernsehen im HDTV-Standard unterscheidet sich von herkömmlichem Fernsehen durch schärfere Konturen, sattere Farben und höhere Auflösung (1280 × 720 oder 1920 × 1080 Pixel), wodurch eine deutlich sichtbare Qualitäts verbesserung des Fernsehbildes erreicht wird. Allerdings werden höhere Übertragungskapazitäten benötigt. Für den Fernsehempfang im HDTV-Standard sind HD‑Receiver und entsprechende HD‑taugliche Endgeräte, wie z. B. neuere LCD- oder Plasma-Bildschirme, erforderlich. 328 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten ARTE HD, Anixe HD und Servus TV HD in HD‑Qualität sowie ca. 350 Programme in Standardauf lösung unverschlüsselt empfangen werden. Voraussetzung für den Empfang sind eine Satellitenempfangsanlage, ein HD+-Receiver mit integrierter HD+-Karte sowie ein HD‑ready- oder Full‑HD-Fernsehbildschirm. Des Weiteren ist der Empfang über ein Fernsehgerät mit integriertem Sat-Receiver (iDTV) und einer CI‑Plus-Schnitt stelle mittels eines CI‑Plus-Moduls und einer HD+-Karte möglich. Das CI‑Plus-Modul inklusive einer HD+-Karte wird voraussichtlich jedoch erst im ersten Quartal 2010 verfügbar sein. Zukünftig soll HD+ auch auf einigen bereits im Markt befindlichen HDTV-Receivern mit herkömmlicher CI‑Schnitt stelle empfangbar sein. Das entsprechende Modul für HD+ wird voraussichtlich im Frühjahr 2010 inklusive einer HD+-Karte erhältlich sein.1114 Das Angebot von HD+ kann zunächst für ein Jahr ohne zusätzliche Kosten genutzt werden.1115 Danach wird eine Servicepauschale in Höhe von 50,00 Euro pro Jahr erhoben.1116 Neben der Kritik der Verschlüsselung der privaten Free‑TV-Programme und der Servicepauschale als „Pay‑TV light“ wurde auch Kritik an der Verwendung von CI Plus geäußert, da CI Plus weit reichende Kontrollmöglichkeiten vorsieht. So können die Sender die Aufnahme einer Sendung unterbinden, das Überspringen der Werbung („Ad Skipping“) verhindern und die Speicherung auf der Festplatte zeitlich begrenzen.1117 KabelKiosk Der KabelKiosk ist eine digitale Programm- und Service-Plattform für Kabelnetzbetreiber, die von der Eutelsat visAvision GmbH, einer 100 %igen Tochtergesellschaft des Satellitenbetreibers Eutelsat S. A., betrieben wird.1118 Im Gegensatz zu den anderen Satellitenplattformen (arenaSat, Sky, ent avio, HD+ und FERNSEHPAKET) handelt es sich bei dieser Plattform nicht um eine Direct‑to-HomeSatellitenplattform. Der KabelKiosk ermöglicht kleinen unabhängigen Kabelnetzbetreibern die Verbreitung digitaler Programme in ihren Kabelnetzen. Dabei empfangen die Kabelnetzbetreiber (hauptsächlich der Netzebene 4) das Satellitensignal und speisen die Programme in ihre Netze ein. Aus dem Angebot des KabelKiosk können die Kabelnetzbetreiber ihren Kunden eigene digitale Programmpakete zusammenstellen. Das KabelKiosk-Angebot umfasst mit KabelKiosk Basis, KabelKiosk Family XL, KabelKiosk Sports, MTV Tune Inn und sportdigital.tv fünf Pakete (siehe unten Kapitel III 2.2.2.9.5). Des Weiteren stehen mit KabelKiosk International 13 Fremdsprachenpakete zur Verfügung. Die KabelKiosk-Pakete kön nen direkt bei der Eutelsat visAvision GmbH oder bei einem der über 230 kooperierenden Kabel netzbetreiber bestellt werden. Voraussetzung für den Empfang ist ein Conax-fähiger Digital-Receiver. KabelKiosk hat eine technische Reichweite von 2,8 Mio. Haushalten, rund 200.000 Abonnenten nutzen das Angebot bislang (Stand: September 2009).1119 1114 http://www.hd-plus.de/fragen‑zu-hd-plus#, Abruf am 28. 12. 2009. 1115 Es fallen kosten für den Kauf eines HD+-Receivers oder eines CI‑Plus-Moduls an. 1116 Die unverschlüsselten Programme können weiterhin kostenlos und somit ohne Entrichtung der Servicepauschale über den HD+-Receiver empfangen werden. 1117 Vgl. Frankfurter Rundschau vom 01. 11. 2009, Stirb langsam – Die Privatsender starten HDTV, den Versuch fürs Bezahl fernsehen durch die Hintertür. 1118 http://www.kabelkiosk.de/privatkunden/unternehmen/ueber-kabelkiosk/, Abruf am 29. 12. 2009. 1119 Digitalmagazin.info Nr. 896, 5. Jg., 2009, S. 4. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 329 Sky Die Sky Deutschland AG (vormals Premiere AG) veranstaltet derzeit über ihre 100 %ige Tochter gesellschaft Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG 16 digitale Pay‑TV-Programme, einen frei empfangbaren „Promotion“-Kanal für die Sky-Programme (HD Vitrine) sowie zwei Pay-per-ViewDienste (Sky Select und Sky Select+). Auf der Programm-Plattform von Sky werden zudem Fern sehprogramme von Drittveranstaltern verbreitet. Eine 100 %ige Tochter der Sky Deutschland Fern sehen GmbH & Co. KG ist die Premiere Star GmbH, die von September 2007 bis Juni 2009 eine digitale Pay‑TV-Satellitenplattform unter dem Namen Premiere Star betrieben hat. Des Weiteren ist die Sky Fernsehen GmbH & Co. KG zu 100 % an der Sky Österreich GmbH, der Sky Deutschland Service Center GmbH und der Sky Creative Services GmbH beteiligt. An der Sky Hotel Entertain ment GmbH hält die Sky Fernsehen GmbH & Co. KG 97,5 % der Anteile.1120 Seit Anfang 2008 ist der von K. Rupert Murdoch geführte Medienkonzern News Corp. über eine Reihe von Tochtergesellschaften mit 39,96 % der Anteile der größte Gesellschafter der Sky Deutschland AG. News Corp. gehört zu den weltweit größten Medienkonzernen. Die wichtigsten Geschäftsbereiche des Konzerns sind Film- und Fernsehproduktionen, Veranstaltung von werbe finanzierten Fernsehprogrammen, Pay‑TV sowie der Betrieb von Pay‑TV-Plattformen, Buchverlage, Magazine und Zeitungen. Weitere Gesellschafter der Sky Deutschland AG sind die Odey Asset Management LL. P. (10,11 %) und die Taube Hodson Stonex Partners Ltd. (5,02 %). Der übrige Anteil (44,91 %) befindet sich in Streubesitz. Nach der Übernahme der Aktienmehrheit durch News Corp. erfolgte die strategische Neu ausrichtung des Unternehmens. Zum 04. 07. 2009 startete die Premiere AG ein neues Pay‑TV-Ange bot unter dem Namen Sky und löste damit das bestehende Premiere-Angebot ab. Mit der Einfüh rung der neuen Marke erfolgte auch die Umbenennung der Premiere AG in Sky Deutschland AG. Die Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG firmiert seither unter Sky Fernsehen GmbH & Co. KG. Das neue Pay‑TV-Angebot ist durch eine veränderte Preis- und Angebotsstruktur gekennzeichnet und umfasst ein Basis-Paket (Sky Welt), drei Premium-Pakete (Sky Film, Sky Sport, Sky Fußball Bundesliga) sowie ein HD‑Paket (Sky HD). Ferner stehen mit Sky Select und Sky Select+ zwei Payper-View-Dienste zur Verfügung. Das Basispaket Sky Welt enthält 21 Pay‑TV-Programme und kostet 16,90 Euro pro Monat.1121 Satellitenkunden erhalten bei der Buchung von Sky Welt und einem Premiumpaket das Paket Sky Welt Extra mit 18 Pay‑TV-Programmen gratis dazu. Sky Film umfasst zehn Spielfilmkanäle. Sky Sport zeigt nationale und internationale Sport-Events und Sky Fußball Bundesliga bietet alle Spiele der Bundesliga und 2. Bundesliga live inklusive Konferenz schaltung an. Ein Premiumpaket kostet zusätzlich 16,00 Euro pro Monat. Bei der Buchung mehrerer Premiumpakete verringert sich der Preis für die Premiumpakete. Das HD‑Paket bietet vier HD‑Pro gramme. Bei der Buchung eines Premiumpakets wird das HD‑Paket durch weitere Programme passend zum gebuchten Premiumpaket ergänzt. So erhalten die Kunden von Sky Film zusätzlich die Sender Sky Cinema HD und Disney Cinemagic HD und die Kunden von Sky Fußball Bundes liga und Sky Sport das Programm Sky Sport HD.1122 Das HD‑Paket kostet bei der Buchung von mindestens zwei Premiumpaketen 5,00 Euro pro Monat, ansonsten 10,00 Euro pro Monat. Voraus setzung für den Empfang von Sky ist ein Digital-Receiver bzw. ein HD‑Receiver geeignet für Sky. 1120 http://info.sky.de/inhalt/de/unternehmen_beteiligungen_start.jsp, Abruf am 21. 12. 2009. 1121 Der angegebene Preis gilt bei einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten. Hinzu kommt eine einmalige Aktivierungsgebühr in Höhe von 19,00 Euro (ohne Receiver). Für einen Leihreceiver fallen zusätzliche Kosten an. 1122 http://www.sky.de/web/cms/de/abonnieren-preisinfos.jsp, Abruf am 21. 12. 2009. 330 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Sky ist mit 2,431 Mio. direkten Abonnenten (Stand: 30. 09. 2009)1123 der wichtigste Pay‑TV-Platt formanbieter in Deutschland. Sämtliche über die Plattform angebotenen Programme werden sowohl über Satellit als auch über Kabel, seit März 2003 ausschließlich in digitaler Form, ver breitet. 2.2.2.9.3 Digitale Plattformen für mobile Endgeräte DVB‑H DVB‑H (Digital Video Broadcasting – Handheld) ist ein Standard zur digitalen Übertragung von Rundfunk auf einen mobilen Empfänger. Diese auf der Basis des Fernsehstandards DVB‑T (Digital Video Broadcasting – Terrestrial) entwickelte Technik ermöglicht die Übertragung von bis zu 30 DVB‑H-Programmen. Nachdem in Berlin bereits seit Februar 2005 ein Fernsehkanal für DVB‑H probeweise betrieben wurde und ein Testbetrieb zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 erfolgreich verlaufen war, lizen zierten die Landesmedienanstalten im Januar 2008 die Mobile 3.0 GmbH für einen dreijährigen Versuchsbetrieb von Mobile‑TV im DVB‑H-Standard. Bei der Mobile 3.0 GmbH handelte es sich um ein Konsortium aus der Hubert Burda Media, der Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck, der NEVA Media GmbH und der MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH. Das Mobile‑TV-Angebot der Mobile 3.0 GmbH sollte zur Fußball-Europameisterschaft 2008 an den Start gehen. Dieser Termin konnte allerdings nicht eingehalten werden. Anfang Juni 2008 erfolgte lediglich ein Test betrieb in den Städten Hamburg, Hannover, Frankfurt am Main und München mit nur 150 Teil nehmern und neun Fernsehprogrammen (ARD, ZDF, ProSieben, Sat.1, N24, RTL Television, VOX, n‑tv und Deutschland 24). Geplant waren insgesamt 14 Fernseh- und drei multimediale Radio programme für einen Kundenpreis von 5,00 Euro bis 10,00 Euro pro Monat. Dem Konsortium gelang es jedoch nicht, die erforderlichen Verträge mit den Vertriebspartnern (Mobilfunkunter nehmen, Produzenten) den Landesmedienanstalten vorzulegen. Damit erfüllte die Mobile 3.0 GmbH wesentliche Lizenzauflagen nicht. Ende Oktober 2008 wurde das Mobile‑TV-Angebot schließlich eingestellt und die Mobile 3.0 GmbH gab die Lizenzen an die Landesmedienanstalten zurück. Parallel zu diesen Testversuchen führte der Bayerische Rundfunk (BR) seit dem 15. 05. 2006 ein DVB‑H-Pilotprojekt durch. Dabei wurden drei DVB‑H-Programme frei empfangbar in der DVB‑TRegion München/Südbayern verbreitet. Mit dem DVB‑T-Start am 06. 12. 2006 wurde die Verbrei tung auf die Region Ostbayern ausgedehnt. Da dem BR keine zusätzlich für DVB‑H zugewiesene Frequenz zur Verfügung stand, wurde – abhängig von der jeweiligen Region – ein DVB‑T-Pro grammplatz mit den DVB‑H-Programmen belegt. Durch das Projekt sollte sichergestellt werden, „dass die kostenfrei ausgestrahlten Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auf jeder Art von Geräten […] diskriminierungsfrei wiedergegeben werden […]“.1124 Mittlerweile wurde das Projekt eingestellt. Somit ist es in Deutschland bisher – abgesehen von den Testbetrieben – nicht zur Verbreitung von mobilen Angeboten im DVB‑H-Standard gekommen.1125 DMB Bei DMB (Digital Multimedia Broadcasting) handelt es sich um einen digitalen terrestrischen Über tragungsstandard, der auf dem digitalen Radiostandard DAB (Digital Audio Broadcasting) aufbaut. 1123 Pressemitteilung der Sky Deutschland AG vom 12. 11. 2009, Sky Deutschland AG veröffentlicht Ergebnisse für das 3. Quartal 2009, http://info.sky.de/inhalt/de/medienzentrum_news_uk_12112009.jsp. 1124 Bayerischer Rundfunk Technische Information (Hrsg.), Sendeverzeichnis 2009/2010 – Bayerischer Rundfunk, 2009, S. 16. 1125 Christian Breunig, Handy‑TV vor ungewisser Zukunft, DMB und DVB‑H erhalten Konkurrenz durch DVB‑T und mobiles Internet, Media Perspektiven, 12/2008, S. 600 f. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 331 Am 31. 05. 2006 startete die MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH (MFD) das Mobile‑TVAngebot „watcha“, nachdem ihr die Übertragungskapazitäten für Mobile‑TV im DMB-Standard von den Landesmedienanstalten zugewiesen wurden. watcha war zunächst in den Großstädten Berlin, Frankfurt am Main, Köln, München und Stuttgart verfügbar und umfasste fünf Fernseh programme (ARD, ZDF, N24, ProSiebenSat1. Mobile und MTV music) sowie ein Radioprogramm mit Bildinformationen (bigFM radio 2 see). Das Mobile‑TV-Angebot im DMB-Standard war als kostenpflichtige Zusatzoption1126 zu einem Mobilfunkvertrag der Mobilfunkunternehmen debitel, mobilcom und simply buchbar. Ende 2007 war das Angebot bereits in 16 Städten zu empfangen, konnte sich aber letztendlich mit ca. 10.000 Kunden1127 nicht am Markt behaupten. Nachdem sich die Europäische Kommission für DVB‑H als Übertragungsstandard für Mobile‑TV ausgesprochen hatte und der Mobile 3.0 GmbH die Lizenzen für Mobile‑TV im DVB‑H-Standard von den Landes medienanstalten zugewiesen wurden, hat die MFD das Mobile‑TV-Angebot watcha zum 01. 05. 2008 eingestellt und die Lizenzen an die Landesmedienanstalten zurückgegeben. Die Gesellschafter der MFD waren die MIH Germany BV (37,53 %) aus Hoofddorp/Niederlande, die Catharina Ver waltungs GmbH (22,27 %) aus Köln, die Grazia Equity GmbH (19,55 %) aus Stuttgart, Henrik Rinnert (11,17 %) aus Meerbusch, die Ammax Verwaltungs GmbH (5,65 %) aus Hamburg und die J² Ver waltungs GmbH (3,83 %) aus Maintal.1128 Bereits 2005 startete mit MI FRIENDS (Mobiles Interaktives Fernsehen, Radio, Information, Enter tainment und Neue Digitale Services) ein europäisches DMB-Projekt. Das von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) ins Leben gerufene und konzipierte Pilotprojekt diente der Entwicklung und Erprobung neuer mobiler Rundfunkangebote und Dienste unter Einsatz neuer Medientechnologien und setzte sich aus über 70 nationalen und internationalen Projektpartnern zusammen.1129 MI FRIENDS gliederte sich in drei (ursprünglich vier) Teilprojekte mit unterschied lichen Zielstellungen. Im Rahmen des ersten Teilprojekts „FIFA Worldcup 2006 München“ wurden während der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 sechs Fernseh- und zwei Audioprogramme im Groß raum München für einen nutzerbezogenen Test ausgestrahlt. Zusätzlich konnten die in München ausgestrahlten DAB-Programme sowie das Mobile‑TV-Angebot watcha empfangen werden. Das zweite Teilprojekt „Regensburg“ startete im September 2006 in Regensburg und lief bis Ende Juli 2008 mit dem Ziel, neue Inhalte und Formate zu entwickeln und zu testen, programmbegleitende Zusatzdienste für Nutzer zu generieren und Lösungen für die Integration von Interaktivität in das Serviceangebot zu testen.1130 Das dritte Teilprojekt „Südtirol/ Transalp“ bot die Möglichkeit, Tele matikdienste1131 und neue Serviceangebote im Tourismusbereich sowie den Empfang von DMB in topographisch schwer zu versorgenden Regionen zu testen. Zu diesem Zweck erfolgte von Anfang September 2006 bis Ende Juli 2008 die Ausstrahlung eines DMB-Video-Programms und von drei DMB-Audio-Programmen. Das vierte Teilprojekt „Bodensee“, das im Vierländereck Deutschland, Österreich, Schweiz und Lichtenstein stattfinden sollte, wurde jedoch nicht realisiert.1132 Ende Juli 2008 wurde das DMB-Projekt MI FRIENDS planmäßig abgeschlossen. 1126 watcha kostete zusätzlich zum Handy-Vertrag monatlich zunächst rund 10,00 Euro, später 5,00 Euro. 1127 Funkkorrespondenz Nr. 19/20 2008, Handy‑TV im DMB-Verfahren mangels Rentabilität beendet, S. 17. 1128 Die angegebene gesellschaftsrechtliche Struktur der MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH entspricht dem Stand vom Juli 2007. 1129 http://www.mi-friends.org/inter/de/pub/mi_friends/projekt_info.htm, Abruf am 16. 12. 2009. 1130 http://www.mi-friends.org/inter/de/pub/mi_friends/subprojekte/dmb_regensburg.htm, Abruf am 16. 1. 2009. 1131 Ein Telematikdienst ist ein international genormter Telekommunikationsdienst (Anwenderdienst) im öffentlichen Tele kommunikationsnetz. 1132 Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) (Hrsg.), Development Possibilities for Mobile Broadcasting, Project Report of the European Mobile Media Project MI FRIENDS, 2009, S. 30. 332 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 2.2.2.9.4 Internet-Protokoll-Plattformen IPTV (Internet Protocol TeleVision) bezeichnet die digitale Übertragung von audiovisuellen Inhalten über ein geschlossenes Netzwerk mittels Internetprotokoll (siehe hierzu auch Kapitel III 2.2.3.5). In Deutschland bieten derzeit die drei Telekommunikationsunternehmen Deutsche Telekom („T‑Home Entertain“), HanseNet („Alice TV“) und Vodafone („Vodafone Digital TV“) IPTV an. T-Home Entertain Die Deutsche Telekom AG startete im Oktober 2006 ihr IPTV-Angebot unter dem Namen „T‑Home Entertain“. Mit über 100 Fernsehprogrammen bietet T‑Home Entertain ein umfangreiches Pro grammangebot. Neben den öffentlich-rechtlichen Fernsehprogrammen und zahlreichen privaten Free‑TV- und Pay‑TV-Programmen wird seit dem Saisonbeginn im August 2009 auch das FußballBundesliga-Angebot LIGAtotal! verbreitet. Die Produktionsvereinbarung für das mit der Lizenz der Deutschen Telekom AG von Premiere/Sky produzierte Bundesliga-Angebot „Bundesliga auf Premiere powered by T‑Home“ wurde nach Ablauf der Bundesliga-Saison 2008/2009 nicht verlängert. Auch die Programme von Sky sind seit Ende September 2009 nicht mehr über T‑Home Entertain zu empfangen, da Sky die Einspeiseverträge mit der Deutschen Telekom AG gekündigt hat.1133 Das IPTV-Angebot der Deutschen Telekom AG umfasst verschiedene Pakete: Entertain Comfort/ Entertain Comfort Plus1134, Entertain Pur/Entertain Pur Flat1135 und Entertain Premium. Das Paket Entertain Comfort beinhaltet die öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramme, 32 private Free‑TVProgramme, das TV‑Archiv mit ausgewählten Sendungen auf Abruf sowie den Zugang zum Video‑on-Demand-Dienst Videoload, bei dem rund 5.000 Titel für einen Preis zwischen 0,49 Euro und 5,99 Euro abgerufen werden können.1136 Das Angebot Entertain Pur entspricht dem Paket Entertain Comfort, enthält jedoch keinen Internetzugang. Das Paket Entertain Premium umfasst neben dem Angebot von Entertain Comfort noch 34 Premium‑TV-Programme. Zusätzlich kann das Programmangebot durch verschiedene Zusatzoptionen1137 erweitert werden. Die Kosten für T‑Home Entertain liegen, abhängig vom jeweils gebuchten Paket, zwischen 27,95 Euro und 79,95 Euro pro Monat.1138 Das IPTV-Angebot wird über breitbandige Internetanschlüsse (DSL 16plus und VDSL) verbreitet.1139 DSL 16plus ist in ca. 750 Städten und VDSL in 50 Städten in Deutschland verfügbar. Im September 2009 verfügte die Deutsche Telekom AG über 800.000 IPTV-Abonnenten Alice TV Die HanseNet Telekommunikation GmbH bietet bereits seit dem Frühjahr 2006 ihr IPTV-Angebot „Alice TV“ an. Alice TV1140 umfasst mit der „Fernseh-Flatrate“ über 65 öffentlich-rechtliche und private Free‑TV-Programme und bietet des Weiteren den Zugang zum Video‑on-Demand-Dienst 1133 Infosat Nr. 258, Sky bricht mit T‑Home, 2009, S. 7. 1134 Entertain Comfort Plus entspricht dem Angebot von Entertain Comfort und enthält zusätzlich eine HotSpot-Flatrate sowie ein E‑Mail- und Sicherheitspaket. 1135 Entertain Pur Flat entspricht dem Angebot von Entertain Pur und enthält zusätzlich eine Festnetz-Flatrate. 1136 http://www.t-home.de/entertain, Abruf am 11. 12. 2009. 1137 Zu den Zusatzoptionen zählen die Pay‑TV-Programmpakete Entertain Big TV, Entertain Doku, Entertain Family, die Musikpakete Deluxe Music Lounge und MTV Tune Inn, die Fußballpakete LIGAtotal! und LIGAtotal! HD sowie fünf Fremdsprachenpakete. 1138 Die Kosten für die Zusatzoptionen sind darin noch nicht enthalten. Die Preise für die Zusatzpakete liegen zwischen 2,95 Euro und 12,95 Euro pro Monat, http://entertain.eki.t-home.de/angebote/, Abruf am 10. 12. 2009. 1139 Downloadgeschwindigkeiten bei DSL 16plus bis zu 16.000 kbit/s, bei VDSL bis zu 50.000 kbit/s. 1140 Voraussetzung für den Empfang des IPTV-Angebots ist ein kostenpflichtiger DSL-Anschluss Alice Fun oder Alice Comfort; Alice Tarif im Überblick, S. 2, http://www.alice-dsl.de/kundencenter/export/de/download/preislisten/preise_ alicefun_npk_u.pdf, Abruf am 11. 12. 2009. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 333 Alice Videothek an, bei dem rund 1.500 Titel zur Verfügung stehen. Der Preis pro Titel beträgt zwischen 0,00 Euro und 5,90 Euro.1141 Das IPTV-Angebot kann durch die zubuchbaren Pay‑TVPakete Big Entertainment, MTV Tune Inn und Türk Premium erweitert werden. Die Fernseh-Flatrate ist bereits ab 4,90 Euro pro Monat erhältlich, das Musikpaket MTV Tune Inn kostet 2,90 Euro pro Monat, das Pay‑TV-Paket Big Entertainment mit über 30 Pay‑TV-Programmen liegt bei 14,90 Euro pro Monat und der Preis für das Fremdsprachenpaket Türk Premium beträgt 22,90 Euro pro Monat.1142 Alice TV wird über das DSL-Netz mit einer Downloadgeschwindigkeit von bis zu 16.000 kbit/s übertragen und ist in rund 150 Städten in Deutschland empfangbar. Bisher konnte HanseNet rund 35.000 Kunden für das IPTV-Angebot gewinnen (Stand: September 2009). Vodafone Digital TV Nach einem IPTV-Pilotprojekt mit 500 Testpersonen im Mai 2007 startete die Arcor AG & Co. KG Ende 2007 ihr IPTV-Angebot unter dem Namen „Arcor Digital TV“. Das Angebot1143 umfasst neben dem Basispaket mit den öffentlich-rechtlichen und zahlreichen privaten Free‑TV-Programmen eine Online-Videothek mit über 500 Titeln sowie sieben Pay‑TV-Pakete1144. Die Kosten für das Basispaket belaufen sich auf 9,95 Euro pro Monat.1145 Der Preis der Pay‑TV-Pakete liegt zwischen 5,95 Euro pro Monat und 22,95 Euro pro Monat.1146 Arcor Digital TV ist über DSL mit einer Download geschwindigkeit von bis zu 16.000 kbit/s in über 50 Städten in Deutschland zu empfangen. Die Kundenzahl lag im März 2008 im unteren vierstelligen Bereich.1147 Nach der vollständigen Übernahme des Festnetzanbieters Arcor durch den Mobilfunkbetreiber Vodafone im Mai 2008 wurde aus der Marke Arcor am 01. 08. 2009 Vodafone. Seitdem wird das IPTV-Angebot unter dem Namen Vodafone Digital TV geführt. Seit August 2009 hat Vodafone die Vermarktung von Vodafone Digital TV jedoch ausgesetzt, d. h., es werden keine Neukunden mehr angenommen. Für die Bestandskunden kam es zu keinen Änderungen. Vodafone will das IPTVAngebot zunächst überarbeiten und im Jahr 2010 auf dem Markt neu einführen.1148 2.2.2.9.5 Überblick über digitale Paketangebote von Plattformbetreibern Einen Überblick über die digitalen Programmpaketangebote der Plattformbetreiber gibt die Ta belle III – 93. Diese ist jedoch unvollständig, weil sie nicht die Vielzahl an Fernsehprogrammen enthält, die digital per Satellit verbreitet werden. Der Satellitenbetreiber ASTRA führt in seiner Programmliste allein mehr als 100 frei empfangbare Programme in deutscher Sprache auf. Da runter sind außer den Programmen von ARD Digital und ZDFvision unter anderem auch die digita len Versionen sämtlicher privater Free‑TV-Programme Deutschlands zu finden. 1141 Alice Tarif im Überblick, S. 2, http://www.alice-dsl.de/kundencenter/export/de/download/preislisten/preise_alicefun_ npk_u.pdf, Abruf am 11. 12. 2009. 1142 Siehe Fn. 1141. 1143 Voraussetzung für den Empfang des IPTV-Angebots ist ein kostenpflichtiges Arcor-Paket mit einer Bandbreite ab 6.000 kbit/s; Arcor-Angebote, http://www.arcor-angebote.de/download/arcor-iptv-digitales-fernsehen.pdf, Abruf am 11. 12. 2009. 1144 Zu den Pay‑TV-Paketen zählen Full Entertainment, Cosmo Global, Sport & Male sowie die Fremdsprachenpakete Türkisch Basis, Türkisch Premium, Polnisch und Russisch. 1145 Arcor-Angebote, http://www.arcor-angebote.de/download/arcor-iptv-digitales-fernsehen.pdf, Abruf am 11. 12. 2009. 1146 Siehe Fn. 1145. 1147 Handelsblatt vom 04. 03. 2008, „Telekomkonzerne hübschen ihr Internet-Fernsehen auf“, S. 9. 1148 FAZ vom 03. 09. 2009, „Kunden zögern beim Fernsehen aus dem Internet“, S. 16. Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 334 Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF) Programm angebot: Reichweite: ARD Digital Das Erste, EinsExtra, EinsPlus, EinsFestival, Bayerisches Fernsehen, hr‑fernsehen, MDR FERNSEHEN, NDR Fernsehen, Radio Bremen TV, rbb fernsehen, SR Fernsehen, SWR Fernsehen, WDR Fernsehen, BR‑alpha, 3sat, ARTE, KI.KA, PHOENIX ZDFvision ZDF, ZDFtheaterkanal, ZDFinfokanal, ZDFneo, 3sat, ARTE, KI.KA, PHOENIX Satellit, bundesweit in Kabelnetzen und in Teilen Deutschlands auch über Antenne (DVB‑T); zu den Sehbeteiligungen liegen keine offiziellen Angaben vor arenaSAT – arena Sport Rechte und Marketing GmbH Programm angebot: Reichweite: arenaSAT FAMILY TNT Film, Kinowelt.TV Premium, kabel eins classics, Sat.1 Comedy, AXN, Fox Channel, Romance TV, Passion, RTL Crime, RTL Living, National Geographic Channel, The Biography Channel, History, ESPN America, Eurosport 2, MTV Hits, MTV Dance, VH‑1 Classic, Cartoon Network, Boomerang, ANIMAX, Travel Channel arenaSAT FAMILY XL arenaSAT FAMILY + Playboy TV, alpenglühen TVX arenaSAT FAMILY XXL arenaSAT FAMILY XL + auto motor sport Channel, sportdigital.tv sportdigital.tv Sportkanal Satellit; 68.000 Abonnenten (Stand: 30. 09. 2009). FERNSEHPAKET – AllesSehen.tv GmbH Programm angebot: Reichweite: fernsehen für mich Gute Laune TV, volksmusik.tv, TV COUNTRY, C Music, Silverline Movie Channel, auto motor und Sport Channel, Travel Channel, Yacht & Sail, Body in Balance, yourfamily, E! Entertainment HappyXX Hustler TV Deutschland, LUST PUR sportdigital.tv Sportkanal Satellit; keine Angaben zu den Abonnentenzahlen HD+ – HD PLUS GmbH Programm angebot: HD+ RTL Television HD, VOX HD, ARTE HD, ANIXE HD, Servus TV HD und zusätzlich mehr als 350 Programme in Standardauflösung Reichweite: Satellit; keine Angaben zu den Nutzerzahlen Kabel BW – Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG (Kabelnetzbetreiber) Programm angebot: Kabelanschluss bis zu 80 analoge und bis zu 250 digitale TV- und Radiosender, u. a. ARD Digital, ZDFvision, kabel eins, ProSieben, RTL II, RTL Television, Sat.1, TV 5, VOX, bw family.tv, filstalwelle, L‑TV, Regio TV, RNFplus, RTF.1, RNF LIFE, R.TV, TV Süd baden, tvregional, Al Jazeera Englisch, BBC World News, Bloomberg Television, CNN International, Euronews, France 24, N24, n‑tv, Russia Today, DAF Deutsches Anleger Fernsehen, ANIXE HD, ANIXE SD, Das Vierte, Tele 5, DMAX, HD 1, Luxe.TV HD, MTV, Timm, VIVA, XXHome, NICK, Super RTL, Deluxe Lounge HD, Deluxe Music, iMusic 1, Yavido, 9Live, Bibel TV, Daystar TV, 1‑2‑3.tv, Channel21, HSE24, Juwelo TV, QVC, sonnenklar.TV, Voyages, welcom.e, DSF, Eurosport, Astro TV, Infokanal Kabel BW Kabel Digital Home Angebot von Kabel Deutschland (s. u.) Kabel Digital International 13 Fremdsprachenpakete: Albanisch (4 Programme), Bosnisch (2 Programme), Englisch (16 Programme), Griechisch (1 Programm), Griechisch Premium (3 Programme), Italienisch (5 Programme), Kroatisch (5 Programme), Pink (6 Programme), Polnisch (5 Programme), Russisch (7 Programme), Spanisch/ Portugiesisch (5 Programme), Türkisch (5 Programme), Türkisch Premium (7 Programme) Männer Paket auto motor und sport Channel, alpenglühen TVX, blue Hustler, e.clips – Der Entertainmentkanal, Eurosport 2, Karaoke TV, MTV Music, MTV Entertainment, MTV 2, Poker Channel, Rush International, sportdigital.tv Clever Kids Baby TV, Bebe TV, Boomerang, Cartoon Network, NICK Jr., NICK Premium, Kids & Co., yourfamily Tabelle III – 93: Digitale Paketangebote von Plattformbetreibern Quelle: Unternehmen, eigene Recherche Stand: 09. 12. 2009 Ý Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 335 Ý Kabel BW – Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG (Kabelnetzbetreiber) Reichweite: Clever HD Deluxe Lounge HD, Rush HD, Classica HD, MTV HD Penthouse HD Penthouse TV Kabelnetze in Baden-Württemberg; über 2,3 Mio. Kabel-Kunden; 191.000 Pay‑TV-Kunden (Stand: 31. 03. 2009) Kabel Deutschland – Kabel Deutschland Vertrieb & Service GmbH & Co. KG (Kabelnetzbetreiber) Programm angebot: Reichweite: Kabel Digital Free TV ARD Digital, ZDFvision, kabel eins, ProSieben, RTL Television, RTL II, Sat.1, VOX, DMAX, Bibel TV, ERF eins, EuroNews, N24, n‑tv, ANIXE SD, Comedy Central, Das Vierte, Select Kino Infokanal, Tele 5, NICK, Super RTL, DSF, Eurosport, Eurosport 2, Deluxe Music, iMusic 1, MTV, VIVA, 1‑2‑3.tv, 9Live, Astro TV, HSE24, Juwelo TV, Kabel Digital Info, QVC, redXclub Infokanal, Channel21, sonnenklar.TV, Timm, Al Jazeera International, ANN, Bebe TV, Bloomberg Television, BBC World, BVN, CaspioNet, CNBC, CNN, Daystar TV, EuroNews (englisch), EuroNews (französisch), Fashion TV, First Musical Channel, France 2, France 3, France 5, France 24, GOD TV, Inter +, Iran Music, PDF-Channel, LTV 2, Luxe TV, Phoenix CNE, Press TV, Pro TV International, Russia Today, RTVi INFO, Samanyolu TV, Sky News, The Poker Channel, TRTi, Tunis 7, TV 5, TV Canarias, TV Record, TVR International Kabel Digital Home 13th Street, AXN, kabel eins classics, Kinowelt TV Premium, Romance TV, Sci‑Fi Channel, Silverline Movie Channel, TNT Serie, TNT Film, Boomerang, Cartoon Network, NICK Jr., Playhouse Disney, Toon Disney, Toon Disney +1, ESPN Classic, ESPN America, Extreme Sports Channel, Motors TV, sport digital.tv, The Biography Channel, History, National Geographic Channel, Planet, SPIEGEL TV digital, Deutsches Wetter Fernsehen, ANIMAX, E! Enter tainment, MTV Entertainment, Sat.1 Comedy, tv.gusto Premium, MTV Dance, MTV Hits, VH‑1 Classic, RCK TV, Jukebox, Trace.TV, Gute Laune TV, LUST PUR Kabel Digital International 9 Fremdsprachenpakete: Kabel Digital Englisch (15 Programme), Kabel Digital Türkisch Premium (8 Programme), Kabel Digital Türkisch Basic (6 Programme), Kabel Digital Russisch (7 Programme), Kabel Digital Italienisch (4 Programme), Kabel Digital Spanisch (3 Programme), Kabel Digital Polnisch (2 Programme), Kabel Digital Portugiesisch (2 Programme), Kabel Digital Griechisch (1 Programm) Select Kino Pay-per-View-Zusatzangebot: Spielfilmkanäle redXClub Pay-per-View-Zusatzangebot: Erotikkanal Kabelnetze in 13 Bundesländern: Rheinland-Pfalz, Saarland, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklen burg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Bremen, Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen; rund 9 Mio. angeschlossene TV‑Haushalte; 843.900 Digital‑TV-Abonne-ments (Stand: 30. 09. 2009) KabelKiosk – Eutelsat visAvision GmbH (an Kabelnetzbetreiber gerichtetes Paketangebot des Satelliten betreibers Eutelsat) Programm angebot KabelKiosk Basis RTL Television, Sat.1, ProSieben, VOX, RTL II, kabel eins, Super RTL, DSF, N24, n‑tv, Tele 5, 1‑2‑3.tv, 9Live, BBC World, Bloomberg Television, Bibel TV, Channel21, CNBC, CNN International, Comedy Central, Das Vierte, Deluxe Music, DAF Deutsches Anleger Fernsehen, DMAX, HSE24, iMusic 1, Luxe:TV, MTV, NICK, QVC, Russia Today, The Poker Channel, Timm, TV 5, TVE Inter nacional, tv.gusto, UProm.TV, VIVA, volksmusik.tv, XXHome, Yavido Clips KabelKiosk FamilyXL 13th Street, Animal Planet, ANIMAX, auto motor und sports Channel, AXN, BBC Entertainment, Body in Balance, Boomerang, Cartoon Network, Discovery Channel, E! Entertainment, Gute Laune TV, History, Kinowelt TV Premium, LUST PUR, National Geographic Channel, NICK Jr., Romance TV, Sci‑Fi Channel, Silverline Movie Channel, The Biography Channel, TNT Film, Travel Channel, VH‑1 Classic, yourfamily KabelKiosk Sport ESPN America, ESPN Classic, Motors TV; rush, Yacht & Sail, Hustler TV Deutschland, The Adult Channel sportdigital.tv Sportkanal MTV Tune Inn MTV 2, MTV Dance, MTV Hits, VH‑1 Europe, VH‑1 Classic Tabelle III – 93: Digitale Paketangebote von Plattformbetreibern Quelle: Unternehmen, eigene Recherche Stand: 09. 12. 2009 Ý Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 336 Ý KabelKiosk – Eutelsat visAvision GmbH (an Kabelnetzbetreiber gerichtetes Paketangebot des Satellitenbetreibers Eutelsat) KabelKiosk International Reichweite: 13 Fremdsprachenpakete: KabelKiosk Free (3 Programme), KabelKiosk Inter national Türkisch Basis (8 Programme), KabelKiosk International Türkisch Premium (2 Programme), KabelKiosk International Russisch Basis (3 Programme), KabelKiosk International Russisch Premium (7 Programme), Kabel Kiosk International Italienisch (4 Programme), KabelKiosk International Polnisch Basis (1 Programm), KabelKiosk International Polnisch Premium (2 Programme), KabelKiosk International Serbisch (1 Programm), KabelKiosk International Englisch (1 Programm), KabelKiosk International Französisch (1 Programm), KabelKiosk International Spanisch (1 Programm), KabelKiosk International Portugiesisch (1 Programm) verschiedene Kabelnetze, hauptsächlich der Netzebene 4 (Verträge mit verschiedenen Kabelanbietern); technische Reichweite von ca. 2,8 Mio. Haushalten; über 200.000 Abonnenten (Stand: September 2009) primacom – PrimaCom AG (Orion Cable) (Kabelnetzbetreiber) Programm angebot: DigitalTV Basic ARD Digital, ZDFvision, Sat.1, RTL Television, ProSieben, RTL II, VOX, Super RTL, kabel eins, Das Vierte, NICK, Comedy Central, XXHome, DMAX, Tele 5, DSF, 9Live, Leipzig Fernsehen, Sachsen Fernsehen, Dresden Fernsehen, info‑ tv-leipzig, Timm, UProm.TV, Luxe.TV, Yavido, MTV, VIVA, Deluxe Music, volks musik.tv, iMusic 1, EuroNews, n‑tv, N24, TV 5, DAF Deutsches Anleger Fern sehen, tv.gusto, BBC World, Bloomberg Television, Bibel TV, 1‑2‑3.tv, QVC, Channel21, HSE24, Juwelo TV, The Poker Channel, Astro TV, CNN, Russia Today, CNBC, France 24, TVEi, Eurosport DigitalTV Familie 13th Street, Kinowelt TV Premium, Sci‑Fi Channel, Silverline Movie Channel, AXN, TNT Film, Body in Balance, Boomerang, Cartoon Network, yourfamily, Romance TV, History, National Geographic Channel, The Biography Channel, BBC Entertainment, E! Entertainment DigitalTV Komplett DigitalTV Familie + Motors TV, ESPN America, ESPN Classic, Yacht & Sail, rush, The Adult Channel, Hustler TV Deutschland DigitalTV International 12 Fremdsprachenpakete: DigitalTV Russisch Basic (3 Programme), DigitalTV Russisch Premium (7 Programme), DigitalTV Türkisch Basic (8 Programme), DigitalTV Türkisch Premium (2 Programme), DigitalTV Französisch (1 Programm), DigitalTV Englisch (1 Programm), DigitalTV Portugiesisch (1 Programm), DigitalTV Polnisch Basic (1 Programm), DigitalTV Polnisch Premium (3 Programme), DigitalTV Italienisch (4 Programme), DigitalTV Spanisch (1 Programm), DigitalTV Serbisch (1 Programm) MTV Tune Inn Reichweite: MTV 2, MTV Dance, MTV Hits, VH‑1 Europe, VH‑1 Classic Kabelnetze in kleinen bis mittelgroßen Städten in 15 Bundesländern, Kernregionen in den neuen Bundesländern und Berlin; rund 1 Mio. aktiv betriebene Kabelanschlüsse der Netzebene 4; 26.587 Digitalfernsehen-Kunden (Stand: 31. 12. 2008). Im Oktober 2007 erfolgte die Übernahme der Aktien majorität an der PrimaCom AG durch den Kabelkonzern Orion Cable. Sky – Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG Programm angebot: Sky Welt Discovery Channel, National Geographic Channel, National Geographic Wild, SPIEGEL Geschichte, MotorVision TV, Focus Gesundheit, Sky Krimi, RTL Crime, 13th Street, Sci‑Fi Channel, Fox Channel, TNT Serie, Passion, Heimatkanal, Disney Channel, Playhouse Disney, Junior, Disnex XD, GoldStar TV, Classica, beate-uhse.tv, Sky Welt Extra (nur über Satellit) The Biography Channel, Sat.1 Comedy, AXN, TNT Film, kabel eins classics, Kinowelt.TV Premium, Romance TV, NICK Premium, Boomerang, Cartoon Network, History, RTL Living, e.clips – Der Entertainmentkanal, ANIMAX, MTV Entertainment, VH‑1 Classic, Eurosport 2, ESPN America Sky Film Sky Cinema, Sky Cinema +1, Sky Cinema +24, Sky Action, Sky Comedy, Sky Emotion, Sky Nostalgie, Sky Cinema Hits, Disney Cinemagic, MGM Sky Fußball Bundes liga Live-Übertragung aller Spiele der Bundesliga und der 2. Bundesliga inklusive Konferenzschaltung Sky Sport Sky Sport 1, Sky Sport 2, Sky Sport Austria Tabelle III – 93: Digitale Paketangebote von Plattformbetreibern Quelle: Unternehmen, eigene Recherche Stand: 09. 12. 2009 Ý Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 337 Ý Sky – Sky Deutschland GmbH & Co. KG Reichweite: Sky HD Sky Cinema HD, Sky Sport HD, Disney Cinemagic HD, Discovery HD, National Geographic HD, History HD, Eurosport HD Sky Select – Film – Sport – Wrestling Pay-per-View-Zusatzangebot: abrufbare Filme, Sportübertragungen, weitere Ereignisübertragungen (Near-Video‑on-Demand) Sky Select + Pay-per-View-Zusatzangebot: Video‑on-Demand Blue Movie Pay-per-View-Zusatzangebot: Blue Movie 1, Blue Movie 2, Blue Movie 3 (Erotikkanäle) Satellit, Kabelnetze; 2,431 Mio. direkte Abonnenten (Stand: 30. 09. 2009) telecolumbus – Tele Columbus GmbH (Orion Cable) (Kabelnetzbetreiber) Programm angebot: DigitalTV Basic ARD Digital, ZDFvision, RTL Television, Sat.1, ProSieben, VOX, RTL II, Super RTL, kabel eins, Tele 5, DSF, n‑tv, N24, BBC World News, DAF Deutsches Anleger Fernsehen, Bloomberg Television, TV 5, MTV, VIVA, NICK, Comedy Central, Channel21, 9Live, QVC, France 24, tv.gusto, XXHome, Luxe.TV, Deluxe Music, UProm.TV, volksmusik TV, Bibel TV, Timm, HSE24, Russia Today, 1‑2‑3.tv, iMusic 1, DMAX, Das Vierte, Yavido, The Poker Channel, TVEi, CNN, CNBC, KabelKiosk-Infokanal DigitalTV Familie AXN, Sci‑Fi Channel, 13th Street, Kinowelt TV Premium, Silverline Movie Channel, TNT Film, Cartoon Network, Boomerang, National Geographic Channel, History, The Biography Channel, yourfamily, E! Entertainment, Romance TV, BBC Entertainment, Body in Balance DigitalTV Komplett DigitalTV Familie + Motors TV, ESPN America, ESPN Classic, Yacht & Sail, rush, The Adult Channel, Hustler TV Deutschland DigitalTV International 12 Fremdsprachenpakete: DigitalTV Russisch Basic (3 Programme), DigitalTV Russisch Premium (8 Programme), DigitalTV Türkisch (8 Programme), DigitalTV Türkisch Premium (2 Programme), DigitalTV Französisch (1 Programm), DigitalTV Englisch (1 Programm), DigitalTV Portugiesisch (1 Programm), DigitalTV Polnisch Basic (1 Programm), DigitalTV Polnisch Premium (3 Programme), DigitalTV Italienisch (4 Programme), DigitalTV Spanisch (1 Programm), DigitalTV Serbisch (1 Programm) Reichweite: Kabelnetze der Netzebene 4, regionale Fokussierung auf die ostdeutschen Bundesländer und einige westdeutsche Schwerpunktregionen; rund 2,5 Mio. angeschlossene Kabel‑TV-Haushalte, 118.000 Pay‑TV-Abonnenten (Stand: 31. 12. 2008). Im November 2006 wurde Tele Columbus vom Kabelkonzern Orion Cable übernommen. UnityDigital TV – Unitymedia NRW GmbH und Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG (Kabelnetzbetreiber) Programm angebot: Digital TV BASIC ARD Digital, ZDFvision, RTL Television, Sat.1, ProSieben, RTL II, kabel eins, VOX, Tele 5, Das Vierte, Super RTL, NICK, DSF, Eurosport, n‑tv, N24, MTV, VIVA, Comedy Central, QVC, HSE24, Channel21, 1‑2‑3.tv, DMAX, CNN, BBC World News, Bloomberg Television, TV 5, sonnen-klar.TV, Juwelo TV, France 24, Al Jazeera International, iMusic 1, Sky News, Deluxe Music, Daystar TV, RheinMain TV, Offener Kanal Kassel, center.tv, Bibel TV, Timm, ANIXE SD, Yavido, TRT int., EuroNews, 9Live, Astro TV, TV‑Lernsender.NRW, Russia Today, Servius TV Digital TV FAMILY Fox Channel, RTL Crime, 13th Street, Sci‑Fi Channel, AXN, kabel eins classics, Kinowelt TV Premium, TNT Serie, TNT Film, Discovery Channel, Animal Planet, History, The Biography Channel, SPIEGEL TV digital, National Geographic Channel, MTV Entertainment, Gute Laune TV, Cartoon Network, Sat.1 Comedy Digital TV LIFESTYLE Passion, Romance TV, Travel Channel, tv.gusto Premium, RTL Living, Body in Balance, Planet, e.clips – Der Entertainmentkanal, MTV Music, VH‑1 Classic, Mezzo, E! Entertainment, Fashion TV Digital TV BONUS (wird bei Bestellung eines Pay‑TV-Paketes automatisch frei geschaltet) TW 1, Luxe.TV, UProm.TV, souvenirs from the earth, God Channel, The Poker Channel, EuroNews, CNBC, France 2, France 3, France 5, France 24, Liberty TV, Kanal Avrupa, TürkShow, RTVi Info, CaspioNet, Record Europa, RTCG Sat – Montenegro, Al Jazeera International Tabelle III – 93: Digitale Paketangebote von Plattformbetreibern Quelle: Unternehmen, eigene Recherche Stand: 09. 12. 2009 Ý Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 338 Ý UnityDigital TV – Unitymedia NRW GmbH und Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG (Kabelnetzbetreiber) Reichweite: Digital TV SPORT & MEHR auto motor und sport Channel, Eurosport 2, ESPN America, Motors TV, ESPN Classic, Extreme Sports Channel, Yacht & Sail, sportdigital.tv, BBC Entertainment, Silverline Movie Channel, Deutsches Wetter Fernsehen, ANIMAX, LUST PUR, blue Hustler Digital TV KINDER Cartoon Network, Boomerang, yourfamily, kids & Co., NICK Premium, Baby First, Baby TV, NICK Jr. Digital TV INTERNATIONAL 11 Fremdsprachenpakete: Digital TV Türkei Basis (12 Programme), Digital TV Türkei Premium (14 Programme), Digital TV Türkei Professionell (2 Programme), Digital TV Italien (4 Programme), Digital TV Spanien/Portgual (5 Programme), Digital TV Russland (9 Programme), Digital TV Polen (3 Programme), Digital TV Griechenland (1 Programm), Digital TV Kroatien (3 Programme), Digital TV Bosnien (2 Programme), PINK (4 Programme), Digital TV Arabisch (8 Programme), Digital TV Japan (1 Programm) Kino auf Abruf Pay-per-View-Zusatzangebot: abrufbare Filme Blue Movie Pay-per-View-Zusatzangebot: Blue Movie 1, Blue Movie 2 Kabelnetze in Nordrhein-Westfalen und Hessen; 4,547 Mio. Basiskabelanschlusskunden, 470.000 Pay‑TV-Kunden (Stand: 30. 09. 2009) Alice TV – HanseNet Telekommunikation GmbH (IPTV) Programm angebot: Reichweite: Fernseh-Flatrate TV-Sender: ARD Digital, ZDFvision, RTL Television, Sat.1, ProSieben, VOX, RTL II, kabel eins, Super RTL, DSF, N24, n‑tv, VIVA, Tele 5, MTV, NICK, Das Vierte, Eurosport, QVC, 9Live, HSE24, Al Jazeera International, Astro TV, BBC World, Bibel TV, Bloomberg Television, CNBC, CNN International, DMAX, EuroNews, Russia Today, Bebe TV, Channel21, Sky News, TV 5, Timm, TRT Türk Videothek (Video‑on-Demand: über 1.500 Filme) BIG ENTERTAINMENT Zusatzabonnement: 13th Street, ANIMAX, AXN, BBC Entertainment, The Bio graphy Channel, Body in Balance, Boomerang, C Music, Cartoon Network, Eurosport 2, ESPN America, Fashion TV, History, Hustler TV Deutschland, kabel eins classics, Kinowelt TV Premium, MEZZO, Motors TV, MTV Music, National Geographic Channel, Passion, Planet, Romance TV, RTL Crime, RTL Living, Sat.1 Comedy, Sci‑Fi Channel, SPIEGEL TV Digital, sportdigital.tv, The Adult Channel, TNT Film, TNT Serie, Trace.TV, tv.gusto Premium, VH‑1 Europe, Yacht & Sail, yourfamily MTV Tune Inn Zusatzabonnement: MTV Tune Inn: MTV 2, MTV Dance, MTV Entertainment, MTV Hits, VH‑1 Classic Türk Premium Zusatzabonnement: Türk Premium: Lig TV, Power Turk TV, Turk Max IPTV über das DSL-Netz in 150 deutschen Städten; rund 35.000 IPTV-Kunden (Stand: September 2009) T-Home Entertain – Deutsche Telekom AG (IPTV) Programm angebot: Entertain Comfort/ Entertain Comfort Plus¹⁾ 1. TV-Archiv (ausgewählte Sendungen auf Abruf) 2. Videoload (Video‑on-Demand, über 5.000 Titel) 3. Free‑TV-Sender: ARD Digital, ZDFvision, RTL Television, Sat.1, ProSieben, RTL II, kabel eins, VOX, Super RTL, Das Vierte, DSF, Eurosport, Comedy Central, NICK, Bibel TV, Bloomberg Television, DMAX; EuroNews, K‑TV, N24, n‑tv, Timm, Deluxe Music, MTV, VIVA, 9Live, HSE24, QVC, CNN International, EuroNews (englisch), TV 5, ANIXE HD, MTVN HD, BuLi-Portal/Infokanal Entertain Premium 1. Entertain Comfort (s. o.) 2. Premium‑TV-Sender: 13th Street, AXN, E! Entertainment, Fashion TV, kabel eins classics, Kinowelt TV Premium, Passion, Romance TV, RTL Crime, RTL Living, Sat.1 Comedy, Sci‑Fi Channel, TNT Film, TNT Serie, ESPN Classic, Eurosport 2, Extreme Sports Channel, Motors TV, ESPN America, Boomerang, Cartoon Network, Disney Channel, Playhouse Disney, Toon Disney, National Geographic Channel, Planet, SPIEGEL TV Digital, The Biography Channel, History, tv.gusto Premium, LUST PUR, Hustler TV Deutschland, MTV Music, Trace.TV 1) Entertain Comfort Plus: Entertain Comfort und zusätzlich HotSpot-Flatrate sowie E‑Mail- und Sicherheitspaket Tabelle III – 93: Digitale Paketangebote von Plattformbetreibern Quelle: Unternehmen, eigene Recherche Stand: 09. 12. 2009 Ý Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 339 Ý T-Home Entertain – Deutsche Telekom AG (IPTV) Entertain Pur/ Entertain Pur Flat²⁾ Das Angebot entspricht dem Paket Entertain Comfort (s. o.), enthält jedoch keinen Internetzugang. Entertain Family Zusatzabonnement: 13th Street, AXN, kabel eins classics, Kinowelt TV Premium, Sat.1 Comedy, Sci‑Fi Channel, TNT Film, TNT Serie, Boomerang, Cartoon Network, Disney Channel, Playhouse Disney, Toon Disney Enterain Doku Zusatzabonnement: RTL Living, National Geographic Channel, Planet, SPIEGEL TV digital, The Biography Channel, History Entertain Big TV Zusatzabonnement: 13th Street, AXN, E! Entertainment, Fashion TV, kabel eins classics, Kinowelt TV Premium, Passion, RTL Crime, RTL Living, Sat.1 Comedy, Sci‑Fi Channel, TNT Film, TNT Serie, ESPN Classic, Eurosport 2, Extreme Sports Channel, Motors TV, ESPN America, Boomerang, Cartoon Network, Disney Channel, Playhouse Disney, Toon Disney, National Geographic Channel, Planet, SPIEGEL TV digital, The Biography Channel, History, tv.gusto Premium, Hustler TV Deutschland, MTV Music, Trace.TV, Romance TV, LUST PUR LIGA total! Zusatzabonnement: Live-Übertragung aller Spiele der Bundesliga und der 2. Bundesliga inkl. Konferenzschaltung LIGA total! HD Zusatzabonnement: Live-Übertragung aller Spiele der Bundesliga in HD‑Qualität, Live-Übertragung aller Spiele der Bundesliga und der 2. Bundesliga inkl. Konferenzschaltung MTV Tune Inn Zusatzabonnement: MTV 2, MTV Dance, MTV Hits, VH‑1 Europe, VH‑Classic Deluxe Music Lounge Zusatzabonnement: Deluxe Groove, Deluxe Rock, Deluxe Soul Fremdsprachenpakete 5 Fremdsprachenpakete (Zusatzabonnement): Entertain Po‑Russki (6 Programme), Entertain Polski (3 Programme), Entertain Türk (8 Programme), Entertain DIGITURK (10 Programme), Entertain Italiano (4 Programme) Reichweite: IPTV über das DSL- oder VDSL-Netz; DSL in vielen deutschen Städten, VDSL in 50 Städten; über 800.000 Entertain-Abonnenten (Stand: September 2009) 2) Entertain Pur Flat: Entertain Pur und zusätzlich Festnetz-Flatrate Tabelle III – 93: Digitale Paketangebote von Plattformbetreibern Quelle: Unternehmen, eigene Recherche Stand: 09. 12. 2009 2.2.2.10 Fazit Die Technik des Digitalfernsehens hat neue Dienstleistungsmärkte geschaffen. Das Multiplexing und die Digital-Analog-Wandlung(-Konvertierung) sind zusätzliche technische Dienstleistungen, die beim digitalen Fernsehen im Unterschied zur analogen Verbreitungsform erforderlich sind. Beim digitalen Pay‑TV kommen Verschlüsselung, Zugangskontrolle (Conditional Access) und Abonnen tenverwaltung (Subscriber Management System) hinzu. Die Pay‑TV-Programme werden in verschie denen Paketen angeboten, die vom Betreiber der Programmplattform zusammengestellt werden. Bei (Basis‑)Navigatoren und elektronischen Programmführern (Electronic Programme Guide, EPG) handelt es sich um weitere Dienstleistungen, die Einfluss auf die Nutzung von Programminhalten haben, was vor allem dann relevant wird, wenn der EPG-Anbieter auch zugleich Plattformbetreiber oder Inhalteanbieter ist. Als technische Komponenten erfordern digitale Plattformen für Pay‑TV ein spezielles System der Zugangskontrolle (Verschlüsselungssystem/Conditional-Access-System (CAS)), eine SmartcardVerwaltung zur Freischaltung sowie den Zugang zu einer hierzu kompatiblen, homogenen Emp fangsgeräte-Basis. Als administrative Komponente ist eine Abonnentenverwaltung einschließlich eines Abrechnungssystems erforderlich. 340 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Zentraler Bestandteil der technischen Plattform des digitalen Pay‑TV ist die Decoderinfrastruktur der Set-Top-Box. Die Änderung der Geschäftsstrategie von Sky (vormals Premiere) hat einen offenen Kaufmarkt für Decoder ermöglicht. Allerdings stellt Sky sowohl im Satelliten- als auch im Kabelbereich technische Spezifikationen für Empfangsgeräte auf und lizenziert die Technologie an Decoder-Hersteller. Regulatorisch steht bei der Set-Top-Box die Frage im Mittelpunkt, wer die Decoderinfrastruktur betreibt bzw. wer bestimmt, welche Set-Top-Boxen zum Empfang der Digital programme eingesetzt werden. Wird die Decoderinfrastruktur vom Programmveranstalter oder Netzbetreiber betrieben oder existiert ein freier Endgerätemarkt für Set-Top-Boxen, auf dem der Konsument die erforderliche Set-Top-Box auswählen kann? Von Bedeutung sind in diesem Zusam menhang auch evtl. Vorgaben eines Plattformbetreibers, wenn diese etwa die Implementierung anderer CAS und damit die Nutzung auch durch andere Anbieter behindern. Bezüglich des Kopierschutzes stehen mittlerweile verschiedene Verfahren (Digital Rights Mana gement (DRM)) zur Verfügung. Die Techniken des DRM erlauben es, gesendete Inhalte umfang reichen und differenzierten Nutzungsbeschränkungen zu unterwerfen. Dies umfasst insbesondere die Vorgabe zeitlicher Beschränkungen, in der die Aufzeichnung einer ausgestrahlten Sendung möglich ist. Somit besteht für den Verwender des DRM die Möglichkeit, bestimmte Nutzungs handlungen entweder gänzlich zu unterbinden oder von einer entgeltlichen Erlaubnis abhängig zu machen. Aufgrund der gestiegenen Angebotsvielfalt haben Programmführer (Navigatoren, elektroni sche Programmführer bzw. Electronic Programme Guide (EPG) oder Interactive Programme Guide (IPG)) eine große Bedeutung für den Zugang zum digitalen Fernsehen. Im Unterschied zum Basis navigator erstellt ein EPG nicht nur einfache Verzeichnisse. Vielmehr handelt es sich um eine um fassende Programminformation, die redaktionell gestaltet und als eigener Dienst vom EPG-Anbie ter ausgestrahlt wird. EPGs werden medienrechtlich nicht als eigenständiges Rundfunkprogramm behandelt, sondern als ein Telemediendienst und unterliegen somit den Bestimmungen des Tele mediengesetzes. Die fortschreitende Bedeutung des Internets hat zu einer Konvergenzentwicklung im Bereich der Fernsehgeräte geführt. Verschiedene Gerätehersteller haben eigene Systeme entwickelt, um die Nutzung des Internets am Fernsehbildschirm zu ermöglichen. Aufgrund der kombinierten Nutzungsmöglichkeit von Rundfunkangeboten und Internetangeboten an einem Gerät spricht man von hybriden Endgeräten. Digitale Plattformbetreiber bündeln eigen- und fremderstellte Fernsehprogramme zu Pro grammpaketen (Bouquets) und vermarkten sie an die Haushalte. Der Plattformbetreiber führt die Abonnentenverwaltung und ‑betreuung nicht nur für die Abonnenten seiner eigenen Programme, sondern auch für die Abonnenten der Dritt- bzw. Fremdprogramme durch. Die Bündelung zu Paketen ähnelt dem Veranstalten von Programmen, denn auch hier werden Inhalte aufgrund von inhaltlichen Auswahl- und Bewertungsentscheidungen zu einem Gesamtprogrammangebot zusam mengestellt. Dies trifft auch dann zu, wenn der Plattformbetreiber selbst keine eigenen Inhalte produziert. Programmvermarktungsplattformen werden immer mehr zu zentralen Akteuren der digitalen Medienlandschaft. Ohne ihre Vermarktungsleistungen bekommen kleinere Bezahl-Angebote keinen Zugang zum Endkunden. Das ist nicht notwendig problematisch, weil sich darin auch eine im Wirtschaftsleben normale Arbeitsteilung zwischen Inhalteanbietern und Vermarktern etabliert, die im beiderseitigen Interesse liegen kann. Allerdings verdienen Plattformbetreiber als Gate-Keeper im Rahmen der Vielfaltskontrolle besondere Aufmerksamkeit, weil sie über die Konditionen Ein fluss auf die Zusammenstellung von Programmpaketen und den Zugang von Inhalteanbietern zum Endkunden erhalten. Aus diesem Grund ist die Programmanbieterneutralität von Vermark tungsplattformen wünschenswert, obwohl rechtlich nicht zwingend. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 341 2.2.3 Übertragungswege Satellit, Kabel, Terrestrik, IPTV 2.2.3.1 Digitalisierung der Übertragungswege Der Fernsehempfang erfolgt in Deutschland über die drei klassischen Übertragungswege Kabel, Satellit oder Terrestrik. Hinzu kommt mit IPTV ein neuer Fernsehübertragungsweg, der 2009 erst mals die 1 %-Grenze (bezogen auf die Verteilung der Nutzerzahlen der Verbreitungswege) erreicht hat. Das Verhältnis der verschiedenen Empfangswege zueinander ist weiterhin stabil. So stellt das Kabel mit 19,8 Mio. TV‑Haushalten bzw. 52,8 % Nutzungsanteil nach wie vor den am weitesten verbreiteten Übertragungsweg dar. Danach folgen die Empfangsebenen Satellit mit 15,7 Mio. TV‑Haushalten bzw. 42,1 % Nutzungsanteil und Terrestrik mit 4,2 Mio. TV‑Haushalten bzw. 11,3 % Nutzungsanteil (siehe Tabelle III – 94).1149 Die Digitalisierung wird in erster Linie vom digitalen Satellitenempfang und der terrestrischen Verbreitung getragen. Der Übergang zum Digitalfern sehen ist bei der Satellitenübertragung gegenüber dem Breitbandkabel und der Terrestrik nach der Zahl der digitalisierten Haushalte deutlich weiter fortgeschritten. Betrachtet man aber den Digitalisierungsgrad innerhalb der einzelnen Empfangswege, so steht hierbei die Terrestrik, bei der der Analog-Digital-Umstieg bereits abgeschlossen ist, an erster Stelle. Da die Digitalisierung der Satellitenhaushalte aufgrund der großen digitalen Programmvielfalt weiter voranschreiten wird, schlagen die Landesmedienanstalten die Abschaltung der analogen Satelliten-Fernsehübertragung bis spätestens 30. 04. 2012 vor.1150 Die Einstellung der analogen Satelli tenübertragung hat zur Folge, dass die verbliebenen analogen Satelliten-Haushalte auf andere Übertragungswege ausweichen müssen. Von der Abschaltung der analogen Übertragung sind auch die Kabelnetzbetreiber betroffen, da nicht nur der analoge Satelliten-Direktempfang entfällt, sondern zudem auch die analoge Signalheranführung zu den Kabelkopfstationen. Die Kabelnetz betreiber sind folglich gezwungen, das zukünftig digitale Signal wieder in ein analoges umzu wandeln (so genannte Re‑Analogisierung) oder die analoge Verbreitung ebenfalls einzustellen. Aus Sicht der Kabelnetzbetreiber sind bei der Einstellung der analogen Verbreitung zwei Faktoren zu berücksichtigen: Zum einen setzt eine Abschaltung des analogen Signals eine Vereinbarung aller Kabelnetzbetreiber über die Gleichzeitigkeit der Abschaltung voraus. Denn solange es Ab nehmer für die analogen Angebote gibt, wird es auch Anbieter geben, die diese Nachfrage befriedigen. Zum anderen könnten die Zuschauer aufgrund der mit der Umstellung verbundenen Kosten auf einen anderen Übertragungsweg ausweichen.1151 gesamt in Mio. HH Kabel Satellit Terrestrik 19,8 15,7 4,2 in % analog in % digital in % Digitalisierungsgrad in % 52,8 42,1 11,3 36,6 10,9 0,0 16,2 31,2 11,3 30,6 74,1 100,0 Tabelle III – 94: Zugang zu Fernsehprogrammen über Kabel, Satellit und Terrestrik im Jahr 2009 Quelle: Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten, Digitalisierungsbericht 2009, 2009, S. 48 f.; siehe Erläuterung in Fn. 1149 1149 Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten (Hrsg.), Digitalisierungsbericht 2009, 2009, S. 48. Der Gesamtwert von über 100 % ergibt sich daraus, dass auch Zweit- und Drittgeräte mit einbezogen werden. Einige Haushalte werden danach mehreren Empfangswegen zugeordnet. 1150 ZAK-Pressemitteilung 25/2009 vom 14. 12. 2009, http://www.alm.de/34.html?&tx_ttnews[tt_news]=560&cHash=824dfaa89c, Abruf am 30. 12. 2009. 1151 Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten (siehe Fn. 1149), S. 52. Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 342 Der Anteil von Fernsehhaushalten mit digitalen Empfangsgeräten hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Nach Angaben der AGF/GfK-Fernsehforschung gibt es mittlerweile 14,64 Mio. Fernsehhaushalte (41,4 %) mit einem angeschlossenen Digital-Receiver (Stand: 01. 01. 2010).1152 45 40 35 Prozent 30 25 20 15 10 5 0 Jul 01 Jan 02 Jul 02 Jan 03 Jul 03 Jan 04 Jul 04 Jan 05 Jul 05 Jan 06 Jul 06 Jan 07 Jul 07 Jan 08 Jul 08 Jan 09 Jul 09 Jan 10 Abbildung III – 46: Entwicklung des Digitalisierungsgrades (Fernsehhaushalte mit angeschlossenem DigitalReceiver; in Prozent) Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung, TV Scope, Fernsehpanel D+EU 30 25 Prozent 20 15 10 5 0 Jan 01 Jul 01 Jan 02 Jul 02 Jan 03 Jul 03 Jan 04 Jul 04 Jan 05 Jul 05 Jan 06 Jul 06 Jan 07 Jul 07 Jan 08 Jul 08 Jan 09 Jul 09 Abbildung III – 47: Anteil der digitalen Fernsehnutzung an der gesamten Fernsehnutzung in Deutschland (in Prozent) Das AGF/GfK-Fernsehpanel D+EU ist repräsentativ für 72,20 Mio. Personen ab drei Jahren bzw. 35,30 Mio. Fernsehhaushalte in Deutschland. Quelle: AGF/GfK-Fernsehforschung, TV Scope, Basis Fernsehpanel D+EU; Marktanteil der digitalen Nutzung an TV‑Gesamt, Zuschauer ab drei Jahren, BRD gesamt, alle Ebenen, Mo.–So., 03:00 Uhr bis 03:00 Uhr. 1152 AGF Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung, Entwicklung des Digitalisierungsgrades, http://www.agf.de/daten/ zuschauermarkt/digitaltvgrad, Abruf am 01. 02. 2010. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 343 Die Zunahme der Fernsehhaushalte mit angeschlossenem Digital-Receiver hat auch einen Anstieg der Nutzung digitaler Fernsehprogramme zur Folge. Im Dezember 2009 entfielen 32,1 % der von der AGF/GfK-Fernsehforschung gemessenen Fernsehnutzung auf digitale Fernsehpro gramme.1153 Im Zuge der Digitalisierung der Übertragungswege wurde der Abschnitt V des Rundfunkstaats vertrags (Übertragungskapazitäten) mit dem 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag neu gefasst. Zum einen wurde erstmalig die bundesweite Zuordnung und Zuweisung von drahtlosen Über tragungskapazitäten geregelt (§§ 51 und 51a). Zum anderen wurden Regelungen für Plattformen getroffen (§§ 52 ff.), die nunmehr für alle Plattformen gelten und sich nicht wie bislang auf die Kabelnetze beschränken.1154 Der Anwendungsbereich erstreckt sich somit auf alle drahtlosen und drahtgebundenen Plattformen mit Ausnahme offener Netze. Die Regelungen für Plattformen betreffen u. a. die Anzeige und die Voraussetzung des Plattformbetriebs (§ 52), die inhaltlichen Anforderungen (§ 52a), die digitale Belegung (§ 52b), die technische Zugangsfreiheit (§ 52c) sowie die Entgelte und Tarife (§ 52d). § 52b überträgt die bisher nur für die digitale Verbreitung von Fernsehprogrammen in Kabelanlagen geltende Bestimmung des § 52 Abs. 3 auf alle Formen der Verbreitung von eigenen und fremden Fernseh- und Hörfunkprogrammen durch private Platt formanbieter. Dabei orientiert sich § 52b RStV an den Prinzipien der Notwendigkeit, Transparenz und Verhältnismäßigkeit und gewährleistet die Verbreitung gebührenfinanzierter Angebote und solcher, die für die Sicherung der Meinungsvielfalt unverzichtbar sind.1155 Für die Zuweisung von Übertragungskapazitäten für bundesweite Versorgungsbedarfe und deren Rücknahme und Wider rufe sowie die Anzeige des Plattformbetriebs und die Aufsicht über Plattformen ist die mit dem 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag neu geschaffene Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)1156 zuständig. 2.2.3.2 Satellit Die Versorgung von Satellitenhaushalten (SatTVHH) mit Fernsehprogrammen erfolgt in Deutsch land maßgeblich durch die Satellitenbetreiber SES ASTRA S. A. (Betzdorf, Luxemburg) und Eutelsat S. A. (Paris, Frankreich). SES ASTRA S. A. ist ein 100 %iges Tochterunternehmen der SES S. A., dem weltweit führenden Anbieter von Satellitenkommunikationsdiensten. Mit über 40 Satelliten erreicht die SES-Gruppe 99 % der Weltbevölkerung.1157 2001 übernahm SES die Satellitenflotte GE AMERICOM von General Electric. Im Zuge der Akquisition wurde SES Global (seit 2007 SES S. A.) als Dachgesellschaft für die beiden Satellitenbetreibergesellschaften SES ASTRA und SES WORLD SKIES1158 gegründet. SES ASTRA betreibt das ASTRA-Satellitensystem und versorgt in ganz Europa 122 Mio. Haushalte mit Übertragungs- und Breitbanddiensten. Mit einer Flotte von 25 Satelliten erreicht SES WORLD SKIES einen Großteil der Bevölkerung in den USA, Lateinamerika, Afrika, im Nahen Osten sowie im asiatisch-pazifischen Raum. SES S. A. hält zudem Beteiligungen an regionalen Satelliten-Dienst leistern. Dazu zählen QuetzSat in Mexiko, Ciel Satellite LP in Kanada, SES SIRIUS AB und Solaris Mobile in Europa sowie O3b Networks. Darüber hinaus bietet SES mit den Unternehmen ASTRA 1153 AGF Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung, Marktanteil der digitalen Nutzung an TV‑Gesamt, http://www.agf.de/daten/ zuschauermarkt/markanteiledigital, Abruf am 01. 02. 2010. 1154 Begründung zum 10. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (10. Rundfunkänderungsstaats vertrag), S. 19. 1155 Begründung zum Zehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (siehe Fn. 1154), S. 29. 1156 Zu den weiteren Aufgaben der ZAK siehe § 36 Abs. 2 RStV. 1157 SES S. A., SES corporate brochure German, SES: Unersetzlich, Innovativ, Zuverlässig, 2009, S. 1, http://www.ses.com/ses/ PDFs/MediaRoom/Corporate/SES_Brochure_German.PDF, Abruf am 25. 01. 2010. 1158 SES World Skies ist aus den SES-Töchtern SES AMERICOM und SES NEW SKIES hervorgegangen. 344 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten Aktionäre der SES S. A. Anteil an den Stimmrechten in % Klasse A Sofina Group Luxempart S. A. Santander Telecommunications S. A. andere Aktionäre Streubesitz S Aktien der Klasse A 3,76 2,31 2,00 1,88 56,71 66,66 Klasse B BCEE (Banque et Caisse d’Epargne de l’État) SNCI (Societé Nationale de Crédit et d’Investissement) État du Grand-Duché de Luxembourg S Aktien der Klasse B 10,88 10,88 11,58 33,33 S Aktien gesamt 100 Tabelle III – 95: Gesellschafterstruktur der SES S. A. Quelle: SES S. A., http://www.ses.com/ses/siteSections/group/shareholders/index.php Stand: 21. 12. 2009 Platform Services (APS), ASTRA Broadband Services, ASTRA TechCom Services, ND SatCom und AGS satellitengestützte Dienstleistungen an. Das Aktienkapital der SES S. A. wird nach zwei Aktionärsgruppen1159 unterschieden: Aktien der Klasse A und Aktien der Klasse B. Bei den Inhabern der Aktien der Klasse A handelt es sich um private Investoren. Die Aktien der Klasse B werden nicht frei gehandelt und stehen im Eigentum des Staates Luxemburg oder gehören Unternehmen, bei denen der Staat Luxemburg Eigentümer ist. ASTRA versorgt über die Orbitalposition 19,2 Grad Ost in Deutschland 16 Mio. bzw. 98,8 % der insgesamt 16,2 Mio. SatTVHH.1160 In Deutschland, Österreich und der Schweiz erreicht ASTRA 18,3 Mio. SatTVHH, das entspricht 98,9 % der insgesamt 18,5 Mio. SatTVHH.1161 Zusätzlich beziehen in den drei Ländern 22 Mio. TV‑HH das über ASTRA gesendete Programmangebot aus den Kabel netzen.1162 Somit erreichte ASTRA Ende 2008 40,3 Mio. der insgesamt 44,1 Mio. Kabel- und Satelliten haushalte in Deutschland, Österreich und der Schweiz.1163 Der deutschsprachige Raum ist der wichtigste Fernsehmarkt für SES ASTRA in Europa. Daneben sind noch Großbritannien und Irland bedeutend, wo Ende 2008 über 9,4 Mio. Sky-Haushalte über 500 Fernseh- und Radioprogramme via ASTRA 28,2 Grad Ost empfangen konnten.1164 Das ASTRA-Satellitensystem besteht gegenwärtig aus 13 ASTRA-Satelliten und zwei SIRIUSSatelliten, die mehr als 2.500 analoge und digitale Fernseh- und Radioprogramme sowie Multi media-, Telekommunikations- und Internetdienste übertragen. Als Hauptorbitalpositionen für den Direktempfang in Europa nutzen ASTRA und SIRIUS 19,2 Grad Ost, 28,2 Grad Ost, 23,5 Grad Ost, 5 Grad Ost und 31,5 Grad Ost. Die Ausleuchtzone reicht bis in den Norden Norwegens, im Osten an die Grenzen Weißrusslands und der Ukraine, im Westen liegt die iberische Halbinsel in der Ausleuchtungszone und im Süden wird ein Stück von Nordafrika gestreift. 1159 Die Gruppe der Klasse C‑Aktien, die durch den Erwerb der GE AMERICOM entstanden ist, wurde 2007 aufgelöst. SES Annual Report 2008, S. 69. 1160 SES ASTRA, ASTRA Reichweiten Jahresende 2008, Deutschland, Österreich, Schweiz, S. 3, http://www.astra.de/Presse/ Reichweiten_2008_D_A_CH.pdf, Abruf am 25. 01. 2010. 1161 SES ASTRA (siehe Fn. 1160), S. 3. 1162 SES ASTRA (siehe Fn. 1160), S. 4. 1163 SES ASTRA (siehe Fn. 1160), S. 3. 1164 SES S. A., SES corporate brochure English, Vital, Innovative, Trusted, 2009, S. 5, http://www.ses.com/ses/PDFs/MediaRoom/ Corporate/SES_brochure_final.pdf, Abruf am 25. 01. 2010. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen Aktionäre der Eutelsat Communications S. A. 345 Anteil an den Stimmrechten in % Albertis Telecom S. a. u. Fonds Stratégique D’Investissement Radio Televizijia Slovenia Entreprise des Postes et Telecoms weitere Minderheitsaktionäre Streubesitz Angestellte und Führungskräfte S 31,36 25,62 1,12 1,09 1,47 37,81 1,53 100 Tabelle III – 96: Gesellschafterstruktur der Eutelsat Communications S. A. Quelle: Eutelsat Communications S. A., Document de référence 2008–2009, S. 121 Stand: 30. 06. 2009 Eutelsat S. A. ist neben ASTRA ein für Deutschland und Europa bedeutender Satellitenbetrei ber, über dessen Satellitenflotte (27 Satelliten, davon 23 im Eigenbetrieb) mehr als 3.200 Fernsehund 1.100 Radioprogramme übertragen und knapp 190 Mio. Kabel- und Satellitenhaushalte er reicht werden. 96 % an der Eutelsat S. A. hält die Eutelsat Communications S. A.1165, 4 % der Anteile an Eutelsat S. A.1166 entfallen auf andere Aktionäre. Bei der Eutelsat Communications S. A. handelt es sich um die Holdinggesellschaft der Eutelsat S. A. In Deutschland wird die Eutelsat S. A. durch die Holdinggesellschaft Eutelsat Services und Be teiligungen GmbH mit Sitz in Köln repräsentiert, die sämtliche Anteile an der Programmplatt formbetreiberin Eutelsat visAvision GmbH hält. Weitere Tochterunternehmen sind Eutelsat do Brasil (Süd- und Mittelamerika), Eutelsat Inc. (Nordamerika), Eutelsat Polska (Polen), Eutelsat Ltd. (UK, Irland), Eutelsat Madeira (Madeira), Skylogic (Italien) für den Breitbandbereich sowie Solaris Mobile Ltd., ein Joint Venture von SES und Eutelsat. Die Abdeckung der Eutelsat-Satelliten erstreckt sich über 150 Länder in Europa, Afrika, Asien sowie Nord- und Südamerika. Über die drei Satelliten HOT BIRD 6, 8 und 9 verbreitet Eutelsat auf der Position 13 Grad Ost die deutschsprachigen Fern sehprogramme für den Direktempfang. Angaben zu den Marktanteilen der Satellitenbetreiber auf dem Markt für die Bereitstellung von Satelliten-Transponderkapazitäten für die DTH-Rundfunkübertragung1167 liegen für Deutsch land oder den deutschsprachigen Raum nicht vor. Auch die marktbeherrschende Stellung des Marktführers SES ASTRA lässt keinen Schluss auf den deutlich geringeren Marktanteil für Eutelsat zu. Der Grund dafür ist die Anzahl so genannter Dual-Feed-Antennen. Hierbei handelt es sich um Antennen, die mehr als eine Orbitalposition für den Empfang von Fernsehprogrammen nutzen. Dabei wird insbesondere die HOT-BIRD-Position gleichzeitig mit der ASTRA-Position genutzt. Auch Kabelnetzbetreiber empfangen die Satellitenprogramme zur Einspeisung in ihre Kabelnetze zumeist über eine Vielzahl von Empfangsantennen, die in der Regel die Orbitalpositionen ASTRA 19,2 Grad Ost und 23,5 Grad Ost sowie Eutelsat HOT BIRD 13 Grad Ost abdecken. Die beiden großen europäischen Satellitenbetreiber SES ASTRA und Eutelsat konzentrierten sich in der Vergangenheit lediglich auf den bloßen Transport von Programmsignalen. Sie boten weder eigene Inhalte noch Vermarktungsdienstleistungen bezogen auf Drittprogramme an. Seit 1165 Die Eutelsat Communications S. A. hält 0,72 % der Anteile an Eutelsat S. A. direkt und 95,28 % der Anteile mittelbar über die Zwischenholding Eutelsat Communications Finance S. A. S., die im Alleineigentum der Eutelsat Communications S. A. steht. 1166 Eutelsat Communications S. A., Document de référence 2008–2009, S. 72, Stand: 30. 06. 2009. 1167 In der Rundfunkübertragung wird zwischen der Ausstrahlung direct‑to-home (DTH) und direct‑to-cable (DTC) unter schieden. Bei der DTH-Rundfunkübertragung werden die Satellitenhaushalte direkt mit den Rundfunksignalen (d. h. Programmen) versorgt. Programme, die Kabelnetzbetreiber nicht über DTH empfangen können, werden den Kabel kopfstationen über Satellit per DTC zugeführt. Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 346 mehreren Jahren bemühen sich beide Satellitenbetreiber jedoch darum, zusätzliche Dienstleis tungen für den Vertrieb und die Vermarktung fremder Inhalte anzubieten und Satellitenplattfor men mit adressierbaren Endkundenbeziehungen aufzubauen. So bietet z. B. die Eutelsat visAvision GmbH mit dem KabelKiosk bereits seit einigen Jahren eine digitale Programm- und Serviceplatt form für Kabelnetzbetreiber an. Dieses Angebot richtet sich aber nicht unmittelbar an Satelliten haushalte, sondern an die Kabelnetzbetreiber der Ebene 4, die damit eine Alternative zur Signal lieferung durch die NE‑3-Betreiber erhalten. Daneben versuchte SES ASTRA unter dem Namen entavio eine digitale Satellitenplattform zu etablieren (siehe Kapitel III 2.2.2.9.2). Aufgrund der ge planten Grundverschlüsselung der Programme war das Projekt jedoch umstritten und SES ASTRA entschied sich gegen die Verschlüsselung der Free‑TV-Programme. Nur zwei Jahre nach dem Start wurde entavio Ende September 2009 aufgrund niedriger Abonnentenzahlen und eines geringen Programmangebots eingestellt. Seit November 2009 betreibt der Satellitenbetreiber SES ASTRA über seine Tochtergesellschaft HD PLUS GmbH die digitale Satellitenplattform HD+, bei der Fern sehprogramme im HDTV-Standard ausgestrahlt werden (siehe Kapitel III 2.2.2.9.2). 2.2.3.3 Kabel 2.2.3.3.1 Struktur der Kabelnetze Das Breitbandkabelnetz in Deutschland lässt sich bezüglich der Übertragung in 4 Netzebenen unterscheiden (siehe Abbildung III – 48).1168 Für Deutschland ist besonders die Trennung zwischen den Netzebenen 3 und 4 (NE 3 und NE 4) zu berücksichtigen, die historisch-institutionelle Gründe hat. Die Netzebene 4, die den Betrieb des Kabelnetzes im Haus selbst umfasst, wurde in den 1980er Jahren vom Netz der damaligen Deutschen Bundespost abgetrennt und kleineren sowie mittleren Unternehmen übergeben (so genannte „Handwerkererklärung“). Die Kabelnetzbetreiber der Netzebene 4 beziehen die Signale zum Großteil aber weiterhin von den Nachfolgegesell Netzebene 1 Fernseh- und Hörfunkstudios: Signaltransport vom Studioausgang bis zu einer Schaltstelle des Unternehmens Deutsche Telekom AG (DTAG) Netzebene 2 Sendeanlagen, Satelliten, Glasfaser, Richtfunk: Signaltransport von der Schaltstelle der DTAG bis hin zu verschiedenen regionalen Empfangsstellen (häufig per Satellit), die mit einem Breitbandkabelverteilnetz verbunden sind Netzebene 3 Breitbandverteilnetz mit Übergabepunkten: baum- oder sternförmig verlegtes örtliches Verteil- oder Zugangsnetz Netzebene 4 Hausverteilanlagen bei Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen: Signaltransport vom Übergabepunkt bis zur Anschlussdose der zu versorgenden Wohneinheiten Abbildung III – 48: Netzebenen Quelle: eigene Darstellung 1168 Inoffiziell werden das Anschlusskabel und ggf. eine Signalverteilung nach der Anschlussdose als Netzebene 5 bezeichnet. Vgl. Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT), Technische Kommission der Landesmedienanstalten (TKLM) (Hrsg.), Entwicklung der BK‑Netze in Deutschland, Teil 2, Wirtschaftliche Situation und zukünftige Einflussfaktoren, 1999, S. 29. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 347 schaften der Deutschen Bundespost bzw. Deutschen Telekom AG. Bei den Nachfolgegesellschaf ten handelt es sich um die NE‑3-Betreiber Kabel Deutschland, Unitymedia und Kabel BW. Im Laufe der Zeit haben allerdings einige NE‑4-Betreiber eigene NE‑3-Abschnitte mit eigenen Kabel kopfstationen (so genannte SMATV-Anlagen1169) aufgebaut („integrierte Netze“) und sich somit von den NE‑3-Betreibern unabhängig gemacht. Aus diesem Aufbau sind einige größere Kabelnetz betreiber entstanden, die über ganz Deutschland verteilt integrierte Netze betreiben (z. B. Orion Cable).1170 Die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG (KDG) betreibt Kabelnetze der Netzebene 3 in 13 Bundesländern (Rheinland-Pfalz, Saarland, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklen burg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Bremen, Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen) und versorgt in diesen Gebieten auch ca. ein Drittel der Kunden direkt (d. h. auf der Netzebene 4). Kabel Deutschland verfügt über rund 9 Mio. angeschlossene TV‑Haushalte.1171 Die Unitymedia GmbH ist die Muttergesellschaft der NE‑3-Betreiber Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG (vormals iesy Hessen GmbH & Co. KG) in Hessen und Unitymedia NRW GmbH (vormals ish GmbH & Co. KG) in Nordrhein-Westfalen. Ende September 2009 verzeichnete Unitymedia über 4,547 Mio. Kabelanschlusskunden.1172 Die Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG (Kabel BW) betreibt das Kabelnetz in Baden-Württemberg. Der NE‑3-Betreiber verfügte zum 31. 03. 2009 über 2,3 Mio. Kabel-Kunden.1173 Die Orion Cable GmbH hat im Oktober 2007 die Aktienmehrheit an dem Kabelnetzbetreiber PrimaCom AG übernommen. Bereits im November 2006 hatte Orion Cable den Kabelnetzbetreiber Tele Columbus von Unitymedia erworben. Durch den Erwerb der zuvor unabhängigen NE‑4-Betreiber PrimaCom und Tele Columbus ist Orion Cable zu Deutschlands drittgrößtem Kabelanbieter und größtem Kabelnetzbetreiber der Ebene 4 aufgestiegen. Insgesamt versorgt Orion Cable rund 3,5 Mio. Kabelhaushalte in den ostdeutschen Bundesländern sowie einigen westdeutschen Regionen. Neben Orion Cable gibt es noch zahlreiche kleinere Kabelnetz betreiber der Netzebene 4. Die Nachfrager von Leistungen der Kabelnetzbetreiber sind Kabelfernsehhaushalte (Endkunden), Programmanbieter (Nachfrage nach Programmeinspeisung) und dritte Kabelnetzbetreiber (Signal Kabelnetzbetreiber Beteiligungsverhältnisse in % Kabel Baden-Württemberg GmbH & Co. KG, Heidelberg EQT IV, EQT V Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH & Co. KG, 88 Unterföhring 8 4 Providence Equity Partner, Inc. Teacher’s Pension Plan KDG-Management und andere Beteiligte PrimaCom AG, Mainz 90,89Orion Cable GmbH < 100 Escaline S. a. r.l Tele Columbus GmbH, Hannover 100Orion Cable GmbH < 100 Escaline S. a. r. l. Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG, Köln, Unitymedia NRW GmbH, Köln 100Unitymedia GmbH < 100Liberty Global, Inc. < 38,8 John Malone Tabelle III – 97: Beteiligungsverhältnisse der großen Kabelnetzbetreiber Quelle: Unternehmensangaben Stand: 12/2009 1169 SMATV steht für Satellite Master Antenna Television. SMATV-Anlagen dienen der Versorgung von Hausanlagen, Wohn komplexen, Hotels oder Krankenhäusern mit über Satellit empfangbaren Fernseh- und Radioprogrammen. 1170 Vgl. Bundeskartellamt, 7. Beschlussabteilung, B7 – 200/07, Beschluss vom 03. 04. 2008, KDG/Orion, S. 63 f. 1171 http://www.kabeldeutschland.com/de/unternehmen/unternehmensprofil/das-kabelnetz.html, Abruf am 28. 01. 2010. 1172 Digitalmagazin.info Nr. 1015, 5. Jg., 2009, S. 4 f. 1173 Pressemitteilung der Kabel BW vom 24. 04. 2009, Kabel BW steigert Zahl der Internetkunden um 53 Prozent, S. 1. 9,5 Mio. WE bei unabhängigen kleinen & mittleren KNB 17,0 Mio. WE bei unabhängigen kleinen & mittleren KNB 7,5 Mio. WE Kunden bei kleinen & mittleren uKNB 9 Mio. WE 9,0 Mio. WE gebaut, gewartet & verwaltet von Handwerkern & Wohnungswirtschaft = 37 = 37 = 37 Quelle: Fachverband Rundfunkempfangs- und Kabelanlagen (FRK), http://www.kabelverband-frk.de/index.php?article_id=92, Abruf am 21. 01. 2010 Stand: 29. 08. 2008 Abbildung III – 49: Anschluss-Struktur der Kabelnetzbetreiber (u)KNB = (unabhängige) Kabelnetzbetreiber, ZF = Zuführung, BK = Breitbandkabel 7,4 Mio. WE bei großen KNB mit NE 3 inkl. NE 4: ~ 4,1 Mio. KDG ~ 2,1 Mio. Unitymedia ~ 1,2 Kabel BW 11,5 Mio. WE an integrierten Kabelnetzen (von Kopfstelle > 75 WE bis Endkundenzugang) 8,9 Mio. WE indirekte Kunden (Signallieferung an NE 4 KNB mit Endkundenzugang = Direktkunden) 9 Mio. WE individualisierter Sat„Direkt“empfang / Sat-ZF < 75 WE 2,0 Mio. WE bei großen KNB mit eigener Kopfstelle: ~ 1,4 Mio. Orion Cable (ewt, BN, Tele Columbus) ~ 0,4 Mio. PrimaCom (< 90 % Orion Cable) ~ 0,3 Mio. pepcom 5 Mio. WE kleine Rundfunkempfangs- & Kopfstellen von KNB > 75 WE (§ 20b UrhRG) 14 Mio. WE Sat-Empfang: individuell, Sat-ZF und kleine Kopfstellen 6,5 Mio. WE Kunden kleiner & mittlerer uKNB mit Kopfstellen > 75 WE (§ 20b UrhRG) 1,6 Mio. WE bei großen KNB: ~ 1,0 Mio. Orion Cable (ewt, BN, Tele Columbus) ~ 0,3 Mio. PrimaCom (< 90 % Orion Cable) & verblieb. großen uKNB ~ 0,3 Mio. pepcom 7,6 Mio. WE direkte Kunden NE 3 + NE 4 (Endkundenzugang) 16,5 Mio. WE Kunden von KDG, Unitymedia, Kabel BW 26 Mio. WE ursprünglich versorgt, d. h. BK-Anschluss am oder im Haus (9 Mio. ohne Anschluss an ehemalige DTAG-Netze, d. h. 6 Mio. mit eigenem BK-Anschluss; 3 Mio. nicht genutzter BK-Anschluss) 37 Mio. Wohneinheiten (WE) 348 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten zulieferung an NE‑4-Betreiber) einschließlich der Wohnungswirtschaft. Die Kabelnetzbetreiber bieten außer den analogen und digitalen Übertragungsleistungen und den damit zusammen hängenden Plattformleistungen für die Programmveranstaltung in immer stärkerem Umfang so genannte „Triple-Play“-Angebote (Fernsehen, Internetzugang und Telefonie) an. Der Kabelnetz betreiber Kabel Deutschland bietet auch bereits so genannte „Quadruple-Play“-Angebote (Fern sehen, Internetzugang, Telefonie und Mobilfunk) an. Eine Berechnung der Marktanteile oder vergleichbarer Indikatoren für die Kabelgesellschaften auf den Netzebenen 3 und 4 ist schwierig. Auch sind die erhältlichen Daten nicht sehr transparent. Abbildung III – 49 gibt einen Überblick über die Struktur der Anschlüsse. Den Ausgangspunkt bildet Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 349 dabei eine Grundgesamtheit von 37 Mio. Wohneinheiten (WE.)1174 Davon sind 9 Mio. WE dem individuellen Satelliten-Direktempfang (DTH) zuzurechnen. Unter Aspekten der Sicherung der Meinungsvielfalt ist bedeutend, dass die großen Kabelnetz betreiber KDG, Unitymedia, Kabel BW und Orion Cable (PrimaCom und Tele Columbus) auch als Anbieter von digitalen Pay‑TV-Paketen tätig sind (siehe Tabelle III – 98). Sie bündeln und vermarkten eigene Programmpakete. Hierzu betreiben sie die erforderliche technische Plattform mit Grund verschlüsselung. Innerhalb der konzentrationsrechtlichen Prüfung des § 26 RStV durch die KEK ist es wichtig, pluralismusgefährdende Strukturen sowohl bei der vertikalen als auch der diagonalen Konzentra tion (siehe Kapitel I 1.4) im Bereich des Breitbandkabels zu erfassen. Ein Beispiel für die vertikale Konzentration ist die Beteiligung von Kabelnetzbetreibern an Programmveranstaltern. Diese ver tikale Konzentration stellt eine Gefahr für die Meinungsvielfalt dar, da außenstehende Programm Kabelnetz betreiber eigene Programmpakete fremde Programmpakete Beteiligungen an Fernsehprogrammen und fernsehähnlichen Diensten Kabel BadenWürttemberg GmbH & Co. KG, Heidelberg Männer Paket, Clever Kids, Clever HD, Penthouse HD ARD Digital, ZDFvision, Kabel Digital Free TV, Kabel Digital Home, Kabel Digital International Kabel BW Infokanal Kabel Deutschland Kabel Digital Free TV, Kabel Digital Home, Vertrieb und Kabel Digital International Service GmbH & Co. KG, Unterföhring ARD Digital, ZDFvision, redXclub (Pay-per-View) Kabel Deutschland Infokanal Aufgrund von Vereinbarungen im Plattform- und Vermarktungsvertrag werden Kabel Deutschland die Programme Bibel TV, Games TV, History, The Biography Channel, SPIEGEL TV digital, Gute Laune TV, Kinowelt TV, Kinowelt TV Premium, Sat.1 Comedy, kabel eins classics, RCK TV, CLB TV, RLX TV, Jukebox, LUST PUR und tv.gusto zugerechnet. PrimaCom AG, Mainz DigitalTV DigitalTV DigitalTV DigitalTV Basic, Familie, Komplett, International ARD Digital, ZDFvision, MTV Tune Inn DigitalTV Vorschau Zurechnung des Pay‑TV-Programms Silverline Movie Channel aufgrund der Möglichkeit der Einflussnahme auf wesentliche Programmentscheidun gen durch die Plattformbetreiberin Decimus GmbH (100 %ige Tochterfirma der PrimaCom AG). Tele Columbus GmbH, Hannover DigitalTV DigitalTV DigitalTV DigitalTV Basic, Familie, Komplett, International ARD Digital, ZDFvision Infokanal Unitymedia (Unitymedia Hessen GmbH & Co. KG, Unitymedia NRW GmbH) Digital Digital Digital Digital Digital Digital TV TV TV TV TV TV ARD Digital, BASIC, ZDFvision, FAMILY, Blue Movie (Pay-per-View) BONUS, SPORT & MEHR, KINDER, INTERNATIONAL Unitymedia Infokanal Aufgrund von Vereinbarungen im Plattformvertrag wird Unitymedia das Programm auto motor und sport Channel zugerechnet. Tabelle III – 98: Stand der Entwicklung der Kabelnetzbetreiber zur digitalen Vermarktungs- und Programm plattform Quelle: Unternehmen, eigene Recherche Stand: 09. 12. 2009 1174 Wohneinheit (WE) ist die statistische Bezeichnung für Haushalte und damit Basis-Einheit bei der Ermittlung von An schlusszahlen im Breitbandkabelnetz. Bei Wohneinheiten handelt es sich also um die Zahl der anschließbaren Haus halte. 350 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten veranstalter mit diesen vertikal integrierten Unternehmen um den Zugang zu den Kabelnetzen konkurrieren. Der erste Fall einer deutlichen vertikalen Integration zwischen Netzbetreiber und Pro grammveranstalter in Deutschland war arena. Die arena Sport Rechte und Marketing GmbH, eine 100 %ige Tochtergesellschaft des Kabelnetzbetreibers Unitymedia, veranstaltete vom 08. 08. 2006 bis zur Übernahme der Produktion des Programms durch Premiere (nunmehr Sky) im Juli 2007 das Fußball-Bundesliga-Programm arena (vgl. Kapitel III 2.2.2.9.2). Damit hatte erstmals ein Kabel netzbetreiber die Kontrolle über eines der wichtigsten Inhalteangebote erlangt. Ein weiteres Beispiel für die Doppelrolle eines Kabelnetzbetreibers als Anbieter von Programminhalten und Betreiber von Kabelnetzen ist Liberty Global, Inc. Der amerikanische Kabelnetzbetreiber, der im Januar 2010 die Übernahme des deutschen Kabelnetzbetreibers Unitymedia abgeschlossen hat, ist an der Ver anstalterin des Pay‑TV-Programms Extreme Sports Channel beteiligt. Das Programm verfügt zwar über keine deutsche Lizenz, wird in Deutschland aber als Bestandteil digitaler Paketangebote über Kabel (u. a. Unitymedia) und IPTV verbreitet. 2.2.3.3.2 Wettbewerbsrechtliche Betrachtung Die mehrfachen Gesellschafterwechsel und Konsolidierungsbestrebungen im deutschen Kabelmarkt (vgl. Kapitel III 2.2.2.9.1) führten in den vergangenen Jahren zu einer intensiven wettbewerbs rechtlichen Prüfung und Beurteilung der Marktbeherrschung der einzelnen Anbieter. Das Bundes kartellamt nimmt bei der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung der Marktbeherrschung eine Ab wägung vor und prüft u. a.: – inwieweit zumindest in Randbereichen tatsächlicher oder potenzieller Parallelwettbewerb besteht, – inwieweit Größennachteile im Verhältnis zum größten Kabelnetzbetreiber KDG abnehmen, – inwieweit ein Substitutionswettbewerb insbesondere durch Satellitenwettbewerb und gege benenfalls auch durch die Alternativen DVB‑T oder IPTV zu berücksichtigen ist, – ob ein Wettbewerb um den (Monopol‑)Markt stattfindet (Ausschreibungswettbewerb und Neuabschluss von Gestattungsverträgen) oder – ob etwa eine relevante gegengewichtige Marktmacht einzelner Kabelnetzbetreiber oder der Programmveranstalter relevant ist. Bei seiner Prüfung unterscheidet das Kartellamt im Bereich der Kabelnetze zwischen Programm einspeisungs-, Endkunden- und Signallieferungsmarkt.1175 Bei dem Programmeinspeisungsmarkt handelt es sich um den Markt für die analoge und digitale Einspeisung von Rundfunksignalen in das Breitbandkabelnetz. Nachfrager sind hier die Programmveranstalter. Nach den Erkenntnissen des Bundeskartellamts stehen sich auf dem Ein speisungsmarkt Kabel-, Satelliteneinspeisung, Terrestrik und IPTV im Sinne des wettbewerbspoliti schen Bedarfsmarktkonzepts nach ihren Eigenschaften, ihrem wirtschaftlichen Verwendungszweck und ihrer Preislage derzeit nicht so nahe, dass der verständige Abnehmer, wie z. B. der Programm veranstalter, sie für die Deckung eines bestimmten Bedarfs als gegeneinander austauschbar an sieht. Die genannten Übertragungswege sind aus Sicht des nachfragenden Fernsehveranstalters vielmehr komplementär und jeder für sich unverzichtbar.1176 Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass Kabelnetzbetreiber über ein Monopol verfügen, weil die an das Netz des Kabelbetreibers angeschlossenen Kunden in der Regel nur über dieses Netz erreicht werden können. Der jeweilige Kabelnetzbetreiber verfügt auf dem Markt für die Kabeleinspeisung von Rundfunksignalen über eine marktbeherrschende Stellung, da nach Auffas 1175 Vgl. Bundeskartellamt (siehe Fn. 1170), S. 13. 1176 Vgl. Bundeskartellamt (siehe Fn. 1170), S. 16. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 351 sung des Bundeskartellamts für die räumliche Marktabgrenzung bei der Programmeinspeisung jedes Kabelnetz einer Regionalgesellschaft einen eigenen Markt bildet. Allerdings ist die gegen gewichtige Marktmacht der Fernsehveranstalter bedeutend, gleichwohl beseitigt diese nicht die Marktbeherrschung eines Netzbetreibers.1177 Als einen im Bereich der Kabelnetze weiteren relevanten Markt grenzt das Bundeskartellamt den Markt für die Belieferung von Endkunden mit Signalen ab. Auf diesem so genannten End kundenmarkt werden die Bereitstellung eines Rundfunkanschlusses und die Belieferung mit Fernseh- und Hörfunksignalen nachgefragt. Der Endkundenmarkt ist aus Sicht des Bundeskartell amts auf die Übertragungswege Breitbandkabel und IPTV zu beschränken. Allerdings ist der von den alternativen Übertragungswegen Satellit und DVB‑T ausgehende Substitutionswettbewerb im Rahmen der wettbewerblichen Beurteilung zu berücksichtigen. Als Nachfrager auf dem End kundenmarkt bestimmt das Bundeskartellamt nicht zwingend die einzelnen Haushalte, sondern je nach den konkreten Umständen die Eigentümer, Vermieter oder Mieter der jeweiligen Wohn einheit, die über die Ausgestaltung der Empfangseinrichtung für Rundfunksignale im konkreten Einzelfall entscheiden.1178 Auf dem Signallieferungsmarkt stehen sich Kabelnetzbetreiber der NE 3 als Anbieter und Kabelnetzbetreiber der NE 4 als Nachfrager von Signalen gegenüber. Die Existenz dieses Marktes ist das Resultat der historisch-politischen Trennung von NE 3 und NE 4. Grundsätzlich ist bezüg lich der Marktbeherrschung durch den NE‑3-Betreiber zu berücksichtigen, dass NE‑4-Betreiber in vielen Fällen auf eigenen Satelliten-Empfang ausweichen können.1179 2.2.3.3.3 Prüfung vorherrschender Meinungsmacht Die KEK berücksichtigt bei der medienkonzentrationsrechtlichen Prüfung auch den Einfluss von Kabelnetzbetreibern. Nach § 28 Abs. 2 Satz 1 RStV steht einer Beteiligung nach § 28 Abs. 1 RStV gleich, wenn ein Unternehmen allein oder gemeinsam mit anderen auf einen Veranstalter einen vergleichbaren Einfluss ausüben kann. Als vergleichbarer Einfluss gilt gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 RStV auch, wenn das Unternehmen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen eine Stellung innehat, die wesentliche Entscheidungen des Veranstalters über die Programmgestaltung von seiner Zustimmung abhängig macht. Kabelnetzbetreiber schließen mit den Programmveranstaltern hinsichtlich der Programmver breitung Plattformverträge ab. Zum Teil ermöglichen ihnen die Regelungen des Plattformvertrages die Einflussnahme auf wesentliche Programmentscheidungen. Dem Kabelnetzbetreiber Unitymedia ist vor diesem Hintergrund gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 RStV das Programm auto motor und sport Channel1180 und der PrimaCom AG über ihre Tochtergesellschaft Decimus GmbH das Pro gramm Silverline Movie Channel zuzurechnen.1181 Kabel Deutschland werden die Programme Bibel TV, Games TV, History, The Biography Channel, SPIEGEL TV digital, Gute Laune TV, Kinowelt TV, Kinowelt TV Premium, Sat.1 Comedy, kabel eins classics, RCK TV, CLB TV, RLX TV, Jukebox, LUST PUR und tv.gusto zugerechnet (siehe Abbildung III – 50).1182 Zurechnungen aufgrund von Plattformverträgen spielen aber nicht nur bei den Kabelnetz betreibern eine Rolle. So sind auch der Programmplattformbetreiberin Sky Fernsehen GmbH & Co. KG weitere Programme aufgrund einer solchen möglichen Einflussnahme zuzurechnen: Dies 1177 1178 1179 1180 1181 1182 Vgl. Vgl. Vgl. Vgl. Vgl. Vgl. Bundeskartellamt (siehe Fn. 1170), S. 32 ff. Bundeskartellamt (siehe Fn. 1170), S. 45 f. Bundeskartellamt (siehe Fn. 1170), S. 63 ff. zuletzt Beschluss der KEK vom 14. 07. 2009, Az.: KEK 396. zuletzt Beschluss der KEK vom 09. 12. 2003, Az.: KEK 194. zuletzt Beschluss der KEK vom 10. 11. 2009, Az. KEK 576. Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 352 Teacher ´s Pension Plan Management (u. a.) ca. 4 (Z) Providence Equity Partners, Inc. ca. 8 (Z) ca. 88 (Z) Kabel Deutschland Holding GmbH Bibel TV Bibel TV Stiftung gGmbH 100 Kabel Deutschland GmbH (KDG) 100 Games TV* Contento GmbH History The Biography Channel (E) Kinowelt TV Premium Kinowelt Television GmbH SPIEGEL TV digital kabel eins classics Spiegel TV GmbH SevenSenses GmbH Sat.1 Comedy gute laune tv GmbH (E) Kinowelt TV* The History Channel (Germany) GmbH & Co. KG Gute Laune TV Kabel Deutschland Vertrieb & Service GmbH & Co. KG RCK TV CLB TV* RLX TV* Jukebox LUST PUR tmc Content Group GmbH tv.gusto tv.gusto GmbH JUST Music Fernsehbetriebs GmbH Veranstalter, dessen Programm der KDG zuzurechnen ist E: Zurechnung aufgrund der Möglichkeit der Einflussnahme auf wesentliche Programmentscheidungen durch die Plattformbetreiberin Kabel Deutschland Vertrieb & Service GmbH & Co. KG (§ 28 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 RStV) Z: Zwischengesellschaften ausgeklammert *: zurzeit nicht auf Sendung Abbildung III – 50: Gesellschafterstruktur und zuzurechnende Programme der Kabel-Deutschland-Gruppe im bundesweiten Fernsehen Quelle: KEK Stand: 11/2009 gilt für die Programme Discovery Channel, Discovery HD, Focus Gesundheit, Junior, Classica, beateuhse.tv, GoldStar TV, Heimatkanal, Romance TV und Spiegel Geschichte. 2.2.3.4 Terrestrik (Digital Video Broadcasting – Terrestrial (DVB‑T)) Der zunehmende Akzeptanzverlust der Terrestrik konnte durch die Digitalisierung aufgehalten werden. Mittlerweile nutzen in Deutschland 4,2 Mio. TV‑Haushalte bzw. 11,3 % diesen Übertra gungsweg zum Fernsehempfang (2005: 9,7 %).1183 Die Terrestrik ist bereits zu 100 % digital. Die letzten analogen terrestrischen Frequenzen wurden 2008 abgeschaltet. Damit ist der Umstieg vollständig abgeschlossen. Der DVB‑T-Versorgungsgrad der Bevölkerung liegt nunmehr bei über 90 % (siehe Abbildung III – 51).1184 1183 Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Landesmedienanstalten (siehe Fn. 1149), S. 48. Die Angaben beziehen sich auf die Empfangsart der Fernsehgeräte im Haushalt. PCs oder Laptops mit eingebauten DVB‑T-Tuner sind nicht berücksichtigt. 1184 Torsten Mann-Raudies/Meike Painte, 10 Jahre DVB‑T in Deutschland, Bericht des Umstiegs von analogem auf digitales Antennenfernsehen in Deutschland, 2008, S. 3, http://www.ueberallfernsehen.de/data/dvb‑t_abschlussbericht.pdf, Abruf am 01. 02. 2010. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 353 Flensburg Kiel Rostock Lübeck Aurich Hamburg Schwerin Lüneburg Bremen Berlin Potsdam Hannover Braunschweig Osnabrück Bielefeld Münster Düsseldorf Aachen Bonn Magdeburg Göttingen Köln Siegen Erfurt Koblenz Trier Halle Kassel Wiesbaden Mainz Saarbrücken Leipzig Weimar Dresden Würzburg Mannheim Stuttgart Ulm Freiburg Cottbus Gera Frankfurt/M. Kaiserslautern Frankfurt/O. Nürnberg Regensburg Augsburg München Konstanz DVB-T öffentlich-rechtliche und private Programme DVB-T öffentlich-rechtliche Programme Die Programmbelegung variiert in den einzelnen Regionen. Abbildung III – 51: DVB‑T Empfangsbereich deutschlandweit Ende 2009 Quelle: http://www.ueberallfernsehen.de/data/dvb‑t_deutschland_stand_02.11.09.pdf, Abruf am 21. 01. 2010 Die Mediengruppe RTL Deutschland startete am 15. 10. 2009 mit der Verbreitung von sechs Programmen (RTL Television, VOX, RTL II, Super RTL, RTL Crime und Passion) über das digitale Antennenfernsehen DVB‑T in der Region Stuttgart. Im Dezember 2009 folgte die Region Halle/ Leipzig. Ausgewählte Programme der Mediengruppe RTL Deutschland sind bereits seit einigen Jahren in verschiedenen Großstädten via DVB‑T zu empfangen. Im Gegensatz zu diesen frei emp fangbaren Programmen werden die Programme in den Regionen Stuttgart und Halle/Leipzig nur verschlüsselt verbreitet. In Kooperation mit der Eutelsat visAvision GmbH, die für die technischen Dienste sowie für die Vermarktung und das Kundenmanagement zuständig ist, wird das Pro Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 354 grammangebot (vier Free- und zwei Pay‑TV-Programme1185) unter dem Namen Viseo+ vermarktet. Für den Empfang sind ein DVB‑T-Receiver, der über ein integriertes Conax-Entschlüsselungssystem verfügt und MPEG‑4-kompatibel ist, sowie eine Viseo+-Smartcard notwendig. Die Smartcards sind den Viseo+-geeigneten DVB‑T-Receivern beigelegt und im Gerätepreis enthalten.1186 Die Technik des digitalen Antennenfernsehens lässt den Empfang von über 30 Programmen in digitaler Bild- und Tonqualität zu. Darüber hinaus ermöglicht DVB‑T die Übertragung verschiede ner Arten breitbandiger Daten und Informationen sowie mobile Anwendungen, wie z. B. mobiles Fernsehen (so genanntes Handy‑TV oder auch Mobile‑TV). Über DVB‑T-fähige Mobiltelefone können je nach Gebiet zwischen ca. neun und 32 Programme via DVB‑T kostenlos empfangen werden.1187 DVB‑T ist aber nicht der einzige Übertragungsstandard für Mobile‑TV. Auch DVB‑H (Digital Video Broadcasting – Handheld, eine Weiterentwicklung des DVB‑T-Standards), DMB (Digital Multimedia Broadcasting) und UMTS (Universal Mobile Telecommunications System) eignen sich als Verbrei tungsweg für mobiles Fernsehen. Das Hauptaugenmerk im Bereich Mobile‑TV lag in den vergange nen Jahren auf den beiden Rundfunkstandards DMB und DVB‑H (vgl. Kapitel III 2.2.2.9.3). Jedoch blieb das mobile Fernsehen hinter seinen Erwartungen zurück und das im DMB-Standard aus gestrahlte Mobile‑TV-Angebot „watcha“ wurde aufgrund geringer Abonnentenzahlen eingestellt. Auch der im DVB‑H-Standard verbreitete Mobile‑TV-Dienst des Betreiberkonsortiums „Mobile 3.0“ wurde nach dem Testbetrieb eingestellt.1188 UMTS-basierte Mobile‑TV-Angebote werden derzeit von den klassischen Mobilfunkunternehmen T‑Mobile und Vodafone betrieben (vgl. Kapitel III 1.1.2). 2.2.3.5 IPTV IPTV (Internet Protocol TeleVision) stellt neben Terrestrik, Kabel und Satellit eine weitere (Fernseh‑) Übertragungstechnik dar. Dabei werden audiovisuelle Inhalte über ein geschlossenes Netzwerk digital mittels Internetprotokoll übertragen. Der Empfang erfolgt über eine Set-Top-Box in der Regel am Fernseher (obwohl grundsätzlich auch eine Übertragung auf PC oder Handheld möglich ist), wobei die Bild- und Tonqualität der des Digitalfernsehens über Kabel oder Satellit entspricht. Die zumeist kostenpflichtigen IPTV-Angebote beinhalten lineare Fernsehprogramme, aber auch individuelle Abrufdienste und interaktive Zusatzdienste, und stehen nur einem bestimmten Nutzer kreis (Abonnenten) zur Verfügung. In Deutschland wird IPTV bisher ausschließlich über breitban dige Internetanschlüsse verbreitet.1189 Nach Angaben des Branchenverbands BITKOM verfügten 2009 rund 65 % der deutschen Haushalte über einen Breitbandanschluss.1190 Derzeit bieten in Deutschland lediglich die drei Telekommunikationsunternehmen Deutsche Telekom AG („T‑Home Entertain“), HanseNet Telekommunikation GmbH („Alice TV“) und Vodafone AG & Co. KG („Vodafone Digital TV“)1191 IPTV an (vgl. Kapitel III 2.2.2.9.4). Die Kabelnetzbetreiber 1185 Die Pay‑TV-Programme RTL Crime und Passion sind im ersten Jahr kostenlos, danach kann ein Abo für monatlich 2,99 Euro abgeschlossen werden. Vgl. DIGITAL fernsehen 2/2010, Grundverschlüsseltes Free‑TV über DVB‑T, S. 106. 1186 DIGITAL fernsehen 2/2010 (siehe Fn. 1185) S. 106 f. 1187 Christian Breunig, Handy‑TV vor ungewisser Zukunft, Media Perspektiven, 12/2008, S. 602. 1188 Das Gemeinschaftsunternehmen Mobile 3.0 setzte sich aus den Verlagshäusern Hubert Burda Media und Georg von Holtzbrinck sowie der NEVA Media GmbH und der MFD Mobiles Fernsehen Deutschland GmbH zusammen. 1189 ADSL, ADSL2+ bzw. DSL 16plus oder VDSL; Download-Geschwindigkeiten bei ADSL bis zu 9 MBit/s, bei ADSL2+ bis zu 25 MBit/s und bei VDSL bis zu 50 MBit/s. Grundsätzlich können Programmsignale mittels IP auch über Kabelnetze, per Satellit, Terrestrik oder über Mobilfunknetze übertragen werden. 1190 http://www.bitkom.org/de/markt_statistik/46261_38548.aspx, Abruf am 22. 01. 2010. 1191 Seit Ende 2007 bot die Arcor AG & Co. KG ein eigenes IPTV-Angebot unter dem Namen „Arcor Digital TV“ an. Nach der Übernahme von Arcor durch Vodafone wurde zum 01. 08. 2009 aus „Arcor Digital TV“ „Vodafone Digital TV“. Zurzeit ruht jedoch das IPTV-Projekt und Neukunden werden nicht angenommen. Vodafone will das IPTV-Angebot über arbeiten und 2010 neu auf den Markt bringen, FAZ vom 03. 09. 2009, Kunden zögern beim Fernsehen aus dem Internet, S. 16. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 355 Kabel Deutschland, Kabel BW, Orion Cable und Unitymedia haben keine IPTV-Angebote. Im Rahmen der in Deutschland verfügbaren IPTV-Angebote sind Free‑TV-Programme empfangbar, optional können Pay‑TV-Pakete und Video‑on-Demand-Dienste gebucht werden. Bei den Video‑onDemand-Angeboten handelt es sich um „digitale Videotheken“, in denen der Nutzer einzelne Filme, Serien o. ä. abrufen kann, wobei in der Regel der einzelne Abruf kostenpflichtig ist. Selbst wenn nur Free‑TV-Programme empfangen werden, ist IPTV kostenpflichtig, da die Anbieter gene rell eine technische Bereitstellungsgebühr erheben. Insgesamt machen die Bereitstellungsgebüh ren für IPTV nur einen Teil der Gesamtkosten für den IPTV-Empfang aus, da in der Regel auch ein Breitbandinternetzugang des jeweiligen Anbieters erforderlich ist. Die Vermarktung von IPTV erfolgt derzeit hauptsächlich im Rahmen von „Triple-Play“-Angeboten (Telefonie, Breitbandinternet und Fernsehen). Da alle drei Anbieter zudem entweder selbst oder über verbundene Unternehmen Mobilfunk anbieten,1192 sind auch „Quadruple-Play“-Bündel erhältlich. Durch die vollumfängliche Versorgung aus einer Hand soll eine möglichst starke Bindung des Kunden zu dem jeweiligen Anbieter hergestellt werden. Obwohl sich mit 835.000 IPTV-Abonnenten1193 im September 2009 die Zahl der IPTV-Nutzer seit Ende 2007 (180.000 IPTV-Abonnenten)1194 fast verfünffacht hat, ist die Nachfrage nach IPTV in Deutschland dennoch eher verhalten. In europäischen Nachbarländern ist IPTV hingegen erfolg reich gestartet. So gibt es z. B. in Frankreich mittlerweile über 5 Mio. IPTV-Abonnenten.1195 Ursache für die in Deutschland bisher zurückhaltende Nachfrage nach IPTV ist einerseits der Wettbewerb zwischen IPTV und den etablierten Fernseh-Übertragungswegen Kabel, Satellit und Terrestrik. Andererseits ist der Breitbandausbau in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Län dern noch nicht sehr weit vorangeschritten. Die stetig zunehmende Versorgung mit BreitbandInternetanschlüssen ermöglicht es aber zukünftig weiteren Haushalten, IPTV zu empfangen. Damit verfügt IPTV nach wie vor über das Potenzial, sich als vierter TV‑Übertragungsweg zu einer ernst haften Konkurrenz für die bestehenden Distributionskanäle zu entwickeln. Im Gegensatz zu IPTV umfasst Web‑TV Bewegtbildangebote, die speziell für das Internet auf bereitet und über Websites im (offenen) Internet angeboten werden. Die überwiegend kosten losen Inhalte können von jedermann überall und zu jeder Zeit heruntergeladen (Streaming) und am Bildschirm übertragen werden. Der Nutzer muss hierfür im Internet entsprechende Seiten auf rufen und kann die Angebote dann über eine Abspielsoftware ansehen. Das Empfangsgerät bei Web‑TV ist derzeit noch überwiegend der Computer; eine Set-Top-Box ist nicht erforderlich. Die Bild- und Ton-Qualität ist im Vergleich zum IPTV aufgrund von Datentransferschwankungen und begrenzten Netzkapazitäten in der Regel schlechter. Die technischen Anforderungen zur Erstellung und Ausstrahlung von Bewegtbildern als Web‑TV sind deutlich geringer als bei IPTV. Es genügt z. B. eine Webcam, um kurze Videoclips zu filmen und auf einer Abruf-Plattform kostenlos einzu stellen („user generated content“). Das Internet dient auch Programmveranstaltern als zusätzlicher Verbreitungsweg. Dies führt zu einer großen Bandbreite von Web‑TV-Angeboten. Nach einer Auf listung des „Global internetTV-Portals“ existierten im Oktober 2009 mehr als 920 Web‑TV-Angebote in Deutschland.1196 Hierunter fallen Streaming-Angebote und Websites der klassischen Fernseh sender (öffentlich-rechtliche und private), die ihre Programme parallel im Internet übertragen, sowie reine Web‑TV-Sender. 1192 T-Home ist als Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG ein mit T‑Mobile verbundenes Unternehmen. Alice, eine Vertriebsmarke von HanseNet, bietet als so genannte „Option Mobile“ zusätzlich zum DSL-Anschluss einen Mobil funkanschluss an. 1193 FAZ vom 03. 09. 2009, „Kunden zögern beim Fernsehen aus dem Internet“, S. 16. 1194 http://www.portel.de/nc/nachricht/artikel/21733-bitkom-zahl-der-iptv-kunden-waechst-auf-ueber-eine-halbe-million/, Abruf am 21. 10. 2009. 1195 http://www.iptv-anbieter.info/iptv-news/weltweite-iptv-kundenzahlen-steigt‑an/, Abruf am 22. 01. 2010. 1196 http://www.global-itv.com/de.php, Abruf am 21. 10. 2009. Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 356 Grundsätzlich können zwei Arten von Web‑TV-Angeboten unterschieden werden: Eine Vielzahl stellen Video‑on-Demand-Angebote dar, die zu einem vom Nutzer gewählten Zeitpunkt abgespielt werden können. Die abrufbaren Inhalte reichen von kurzen Videoclips, die z. B. auf Plattformen wie youtube, clipfish, sevenload oder myvideo von jedermann eingestellt werden können, über professionelle Filme, Videoclips und einzelnen Fernsehsendungen, die auf Homepages von Ver anstaltern oder auf Plattformen (z. B. ARD Mediathek, RTL NOW) zum Abruf bereitstehen, bis hin zu „Online-Videotheken“ (z. B. maxdome), in denen Kinofilme gegen Entgelt abgerufen werden können. Daneben gibt es lineare Angebote mit einem festen Programmablauf, die der Nutzer über das Internet aufrufen und empfangen kann. Bei diesen Angeboten hat der Nutzer keinen Einfluss auf die zeitliche Abfolge der einzelnen Sendungen. Diese Programme sind entweder auf der Homepage des jeweiligen Veranstalters (z. B. DAF Deutsches Anleger Fernsehen) abrufbar oder werden über Programmplattformen wie Zattoo oder Joost angeboten. Zwischen Video‑on-Demand und den linearen Angeboten stehen die „Online-Videorecorder“-Dienste (z. B. shift.tv, save.tv oder onlinetvrecorder.com). Mit diesen ist es möglich, linear ausgestrahlte Fernsehsendungen über das Internet aufzuzeichnen. Die Sendungen werden dabei auf den Servern der Anbieter gespeichert und können vom Nutzer nach entsprechender Programmierung des Online-Videorecorders am Computer angesehen und zum Teil auch heruntergeladen werden. Web‑TV ist überwiegend kosten frei. Kostenpflichtig sind bisher Online-Videotheken und Sportübertragungen (Premium-Content) sowie manche der vorerwähnten Online-Videorecorder. Für einige Angebote ist eine Anmeldung erforderlich. 2.2.3.6 Fazit Das Breitbandkabel stellt nach wie vor den am weitesten verbreiteten Übertragungsweg dar. Danach folgen die Empfangsebenen Satellit und Terrestrik. Der neue Verbreitungsweg IPTV hat erstmals die 1 %-Grenze (bezogen auf die Verteilung der Nutzerzahlen der Verbreitungswege) er reicht. Der neue Übertragungsweg für Fernsehen führt allerdings nicht zwangsläufig zu einem vielfältigeren Angebot, vielmehr sind dieselben Angebote über diesen zusätzlichen Vertriebsweg erhältlich. Die Digitalisierung der Übertragungswege wird in erster Linie vom digitalen Satelliten empfang und der Terrestrik getragen. Der Analog-Digital-Umstieg ist bei der Terrestrik bereits vollzogen. Der DVB‑T-Versorgungsgrad der Bevölkerung liegt nunmehr bei über 90 %. Im Zuge der Digitalisierung der Empfangsebenen wurden mit dem 10. Rundfunkänderungsstaatsvertrag Regelungen für Plattformen eingeführt (§§ 52 ff.), die nunmehr für alle Plattformen gelten und sich nicht wie bislang auf die Kabelnetze beschränken. Die Versorgung der Satellitenhaushalte mit Fernsehprogrammen erfolgt in Deutschland maß geblich durch die Satellitenbetreiber SES ASTRA S. A. und Eutelsat S. A. Beide Satellitenbetreiber haben in den vergangenen Jahren ihre bisher reine Transportfunktion um Vermarktungsdienst leistungen erweitert und eigene Satellitenplattformen aufgebaut. So betreibt z. B. SES ASTRA seit November 2009 über die Tochtergesellschaft HD PLUS GmbH die digitale Satellitenplattform HD+, bei der Fernsehprogramme im HDTV-Standard ausgestrahlt werden. Der deutsche Kabelmarkt ist durch mehrfache Gesellschafterwechsel und Konsolidierungsbestrebungen geprägt. Die großen Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland, Kabel BW, Unitymedia und Orion Cable beherrschen weiter hin den Markt. Innerhalb der konzentrationsrechtlichen Prüfung des § 26 RStV durch die KEK ist es wichtig, pluralismusgefährdende Strukturen sowohl bei der vertikalen als auch der diagonalen Konzentration im Bereich des Breitbandkabels zu erfassen. Die Beteiligung von Kabelnetzbetrei bern an Programmveranstaltern stellt eine Gefahr für die Meinungsvielfalt dar, da außenstehende Programmveranstalter mit diesen vertikal integrierten Unternehmen um den Zugang zu den Kabel Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 357 netzen konkurrieren. Der erste Fall einer deutlichen vertikalen Integration zwischen Netzbetreiber und Programmveranstalter in Deutschland war arena. 2.3 Fernsehwerbung Der Werbemarkt ist nach der amtlichen Begründung zu § 26 RStV als medienrelevanter verwandter Markt mit in die Beurteilung, ob vorherrschende Meinungsmacht vorliegt, einzubeziehen. Der Markt für Fernsehwerbung konstituiert sich aus der Nachfrage der werbetreibenden Unternehmen nach Sendezeit für Werbespots und Sponsoring, die von den Programmveranstaltern gegen Ent gelt angeboten wird. Die Programmveranstalter treten im Werbemarkt als Anbieter auf, die den werbetreibenden Unternehmen mit der Sendezeit in ihrem Fernsehprogramm Rezipienten- bzw. Konsumentenkontakte (access to audience) verkaufen.1197 Je höher die Erlöse aus dem Verkauf von Werbeplätzen ausfallen, um so mehr kann ein Ver anstalter in attraktive und qualitativ hochwertige Programminhalte investieren. Durch ein hoch wertiges und attraktives Programmangebot können Zuschaueranteile gehalten bzw. weiter aus gebaut werden. Hohe Zuschaueranteile steigern wiederum die Attraktivität des Programms für die Werbewirtschaft, was zu höheren Verkaufspreisen von Werbeplätzen führt (WerbeeinnahmenReichweiten-Spirale). Die KEK hat die starke Stellung der ProSiebenSat.1 Media AG und die der RTL Group S. A. im Werbemarkt im Rahmen medienkonzentrationsrechtlicher Verfahren nicht gesondert bewertet, da sich diese mittelbar auf die Zuschaueranteile auswirken und folglich dort miterfasst werden.1198 2.3.1 Bedeutung der Fernsehwerbung für das private Fernsehen 2.3.1.1 Klassische Fernsehwerbung Für das private Fernsehen stellt Werbung die Hauptfinanzierungsquelle dar. Im Jahr 2008 trugen die Einnahmen aus überregionaler Werbung (51,2 %) und Sponsoring (1,5 %) etwas über die Hälfte (52,7 %) zu den Gesamteinnahmen bei. Bei den reinen Free‑TV-Anbietern waren dies sogar über 80 %. Der Anteil der Abonnementgebühren bei privaten Anbietern war 2008 mit 11,9 % im Ver sonstige Erträge 10,4% Call-Media 2,0% Programmverkauf 5,0% Abonnementgebühren 12,0% Teleshopping 19,6% Werbung 51,2% Abbildung III – 52: Ertragsstruktur im privaten Fernsehen 2008 Quelle: ALM, Wirtschaftliche Lage des Rundfunks in Deutschland 2008–2009 (Vorabauszug), S. 20 1197 Vgl. Robert G. Picard, Media Economics – Concept & Issues, California 1989; Jürgen Heinrich, Medienökonomie, Band 1, S. 119 ff., und Band 2, S. 177–184. 1198 Vgl. Beschluss der KEK vom 10. 01. 2006 i. S. Axel Springer AG/ProSiebenSat.1 Media AG, Az.: KEK 293-1 bis ‑5, IV 3.1, und Beschluss der KEK vom 08. 05. 2006 i. S. n‑tv, Az.: KEK 309. 358 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten gleich zu 2006 (17 %) rückläufig. Dagegen stieg der Anteil aus Erlösen durch Programmverkäufe. Sie machten 2008 rund 5 % der Gesamterlöse aus. Auch die wirtschaftliche Bedeutung von CallMedia-Angeboten sank. Machten sie 2006 noch 3 % aus, waren es 2008 lediglich 2 %.1199 Im Rahmen der aus Werbung generierten Einnahmen war – wie schon in der Vergangenheit – auch im Jahr 2008 die klassische Spotwerbung die wichtigste Erlösquelle im privaten Fernsehen. Auf die 30‑Sekunden-Spots entfielen rund 89,5 % der Werbeinvestitionen, auf alle übrigen Werbe formen1200 somit rund 10,5 %.1201 Der Anteil an klassischer Werbung machte damit zum ersten Mal weniger als 90 % aus. 2.3.1.2 Sonderwerbeformen Die Sonderwerbeformen gewinnen im Fernsehen stark an Bedeutung: In den letzten zehn Jahren hat sich ihr Anteil an der Fernsehwerbung nahezu verzehnfacht. Dabei machen die Split-ScreenVarianten1202 mit einem Anteil von 55,2 % aller gebuchten Spezialwerbeformen den größten Anteil aus.1203 Gründe für diese Entwicklung sind mitunter einige mit der klassischen, im Block aus gestrahlten Spot-Werbung verbundene Nachteile für Werbetreibende, die durch speziell ange passte Werbeformen umgangen werden können. Genannt seien hier beispielhaft Werbevermei dungshaltungen der Rezipienten, die durch Entwicklungen wie zeitversetztem Fernsehkonsum mittels digitaler Aufzeichnungsgeräte, bei denen Werbepassagen übersprungen werden können, verstärkt werden. Zudem besteht bei Blockwerbung keine Alleinstellung der jeweiligen Werbe treibenden und auch eine Abstimmung von Werbeinhalten auf das laufende Programm („Pro grammintegration“) ist schwierig umzusetzen. Darüber hinaus bestehen rechtliche Einschränkun gen für Fernsehwerbung, die durch Sonderwerbeformen zum Teil umgangen werden können.1204 Nachfolgend werden einige ausgewählte Sonderwerbeformen näher beschrieben. 2.3.1.2.1 Merchandising und Licensing Eine Erlösquelle neben klassischer Spotwerbung ist das Merchandising. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Verwertung der Inhalte von Fernsehsendungen außerhalb der eigentlichen Pro grammrezeption durch die Vermarktung programmbezogener Produkte.1205 Der Bekanntheitsgrad von Film- oder Seriencharakteren bzw. den damit verbundenen Marken (Imageträger) wird kom merziell verwertet. Merchandising wird vor allem im Bereich der Kinderprogramme eingesetzt. Durch den Verkauf von Merchandising-Produkten, wie Video-, Bild- und Tonträger, Bücher, Comics, Computerspiele, Handy-Klingeltöne, Sammelartikel oder Gebrauchsartikel, können die Veranstalter alternative Erlöse erzielen, die sie unabhängiger von schwankenden Werbeeinnahmen machen.1206 Insbesondere Kinderserien und Spielwarenhandel befördern damit wechselseitig ihren Markterfolg. Die Veranstalter können den Verkauf dabei entweder selbst betreiben oder die Lizenzen zur Nutzung von Namen, Figuren und Marken an Dritte verkaufen („Licensing“).1207 Zum Teil werden 1199 ALM, Wirtschaftliche Lage des Rundfunks in Deutschland 2008–2009 (Vorabauszug), S. 20. 1200 Z. B. Sonderwerbeformen in Form von Singlespots, Splitscreen, individuelle Konzepte wie Spotpremieren oder Tele promotions. 1201 SevenOne Media, WerbemarktReport 2008, S. 7, www.sevenonemedia.de (Stand: 11/2009). 1202 Z. B. Single-Split, Abspann-Split, Pre-Split, Post-Split/ Trailer-Split, Newscountdown, Diary, Contentsplit, Program Split, Single Spot. 1203 SevenOne Media, WerbemarktReport 2008, S. 7, www.sevenonemedia.de (Stand: 11/2009). 1204 Vgl. Helmut Volpers/Uli Bernhard/Detlef Schnier, Public Relations und werbliche Erscheinungsformen im Fernsehen, 2008, S. 116 f. 1205 Helmut Volpers/Uli Bernhard/Detlef Schnier (siehe Fn. 1204), S. 148. 1206 Helmut Volpers/Uli Bernhard/Detlef Schnier (siehe Fn. 1204), S. 148. 1207 Helmut Volpers/Uli Bernhard/Detlef Schnier (siehe Fn. 1204), S. 148. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 359 die Erfolgsaussichten im Merchandising zu einem entscheidenden Kriterium für die Programm gestaltung. Durch Merchandisingprodukte wird nicht nur zusätzlicher Umsatz generiert, sondern auch die Zuschauerbindung verstärkt. Hohe stabile Zuschaueranteile sichern wiederum die Finan zierung des Senders durch Werbeeinnahmen ab. 2.3.1.2.2 Sponsoring Nach dem Rundfunkstaatsvertrag ist Sponsoring „jeder Beitrag einer natürlichen oder juristischen Person oder einer Personenvereinigung, die an Rundfunktätigkeiten oder an der Produktion audio visueller Werke nicht beteiligt ist, zur direkten oder indirekten Finanzierung einer Sendung, um den Namen, die Marke, das Erscheinungsbild der Person oder Personenvereinigung, ihre Tätigkeit oder ihre Leistungen zu fördern“.1208 Spezielle Vorgaben, z. B. zur Kennzeichnung von Sponsoring, enthält § 8 RStV. Sponsoring gilt nach dem Rundfunkstaatsvertrag nicht als Werbung. Tatsächlich entfaltet Sponsoring aber gerade aufgrund der vorgeschriebenen Nennung des Sponsors zu Beginn und am Ende der gesponserten Sendungen eine Werbewirkung. Faktisch sind diese Hinweise ähnlich einem Werbespot gestaltet und beinhalten mitunter Logos, Marken, Produkte und Slogans der Sponsoren.1209 2.3.1.2.3 Dauerwerbesendungen und Infomercials Dauerwerbesendungen sind nach den Werberichtlinien der Landesmedienanstalten Sendungen von mindestens 90 Sekunden Dauer, in denen Werbung redaktionell gestaltet ist, der Werbe charakter erkennbar im Vordergrund steht und die Werbung einen wesentlichen Bestandteil der Sendung darstellt.1210 Sie sind im Fernsehen zulässig, wenn sie unmittelbar vor Beginn als „Dauer werbesendung“ angekündigt und während des gesamten Verlaufs mit dem Schriftzug „Werbesen dung“ oder „Dauerwerbesendung“ gekennzeichnet werden.1211 Als Reaktion auf ein Urteil des Ver waltungsgerichts Berlin1212 hat die ProSieben Television GmbH die seit 2003 jährlich im Programm ProSieben ausgestrahlte „TV total Wok‑WM“1213 im Jahr 2009 erstmalig als Dauerwerbesendung ausgewiesen. Das Verwaltungsgericht hatte einen Beanstandungs- und Untersagungsbescheid der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) im Hinblick auf das Vorliegen von Schleichwerbung in vorangegangenen Sendungen bestätigt. Vor diesem Hintergrund wurden auch andere TV‑totalSpezialsendungen, wie „TV total Stock Car Crash Challenge 2009“ und „TV total Turmspringen 2009“, als Dauerwerbesendungen ausgestrahlt. Einst populäre Dauerwerbesendungen in Form von Spielshows, bei denen Markenprodukte in den Spielablauf eingebunden werden (z. B. als Preise), wurden inzwischen weitestgehend einge stellt. Vorherrschend sind Dauerwerbesendungen in Form von Infomercials. Dabei werden Beiträge in Zusammenarbeit mit Werbepartnern erstellt, deren Produkte im Mittelpunkt der Sendungen stehen. Werbliche Inhalte werden dabei in einer pseudo-redaktionellen Form aufbereitet. Dadurch kommt es mitunter zu Abgrenzungsproblemen zwischen tatsächlich journalistisch neutralen Bei 1208 § 2 Abs. 2 Nr. 9 RStV. 1209 Helmut Volpers/Uli Bernhard/Detlef Schnier (siehe Fn. 1204), S. 84, sowie dort aufgeführte Beispiele. 1210 § 7 Abs. 5 RStV i. V. m. Nr. 8 Abs. 1 der gemeinsamen Richtlinien der Landesmedienanstalten für die Werbung, zur Durch führung der Trennung von Werbung und Programm und für das Sponsoring im Fernsehen in der Neufassung vom 10. 02. 2000 („Werberichtlinie“). 1211 § 7 Abs. 5 RStV i. V. m. Nr. 8 Abs. 2 Werberichtlinie (siehe Fn. 1210). 1212 VG Berlin, Urteil vom 11. 12. 2008, Az.: VG 27 A 132.08. 1213 Bei der „Wok‑WM“ rodeln Prominente auf Zeit eine Bobbahn in Woks hinunter. Die gegeneinander antretenden Teams werden dabei nach Marken benannt und von den jeweiligen Herstellern gesponsert. Auch Kurven und Strecken abschnitte werden nach Marken benannt. Zudem werden Marken optisch mittels Bandenwerbung, Untereiswerbung oder durch das Aufstellen von Werbetafeln dargestellt. Dies führt insgesamt zu einer hohen Präsenz von Werbelogos und Markennamen in der Sendung. 360 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten trägen mit Informationscharakter ohne Werbeintention und unzulässigen, nicht als solchen gekenn zeichneten Dauerwerbesendungen, bei denen der Werbegehalt hinter vorgegebenen journalisti schen Beiträgen verschleiert wird.1214 2.3.1.2.4 Produktplatzierung (Product Placement) Unter dem Begriff Produktplatzierung (Product Placement) ist die von Unternehmen bezahlte Platzierung von Marken(produkten) in bestimmten Sendungen, häufig im Rahmen von Spielfilmen bzw. fiktionalen Filmproduktionen, zu verstehen. Dabei können Marken in jeglicher Form (z. B. optisch, akustisch) sowie Dienstleistungen, Musik etc. in das Programm eingebracht werden. Pro dukt- und Themenplatzierungen waren in Deutschland bislang als Schleichwerbung verboten.1215 Zulässig waren dagegen bereits bisher unvermeidbare Markennennungen oder ‑abbildungen, z. B. im Rahmen von Ratgebersendungen, Wirtschaftsberichterstattung, Sportübertragungen sowie Produktbeistellung, bei denen Unternehmen ihre Produkte für Filmproduktionen unentgeltlich zur Verfügung stellen, die im Rahmen der Handlung eine gewisse dramaturgische Notwendigkeit haben bzw. ohne die eine realitätsnahe Lebenswirklichkeit nicht darzustellen ist (z. B. Autos, Nutzung der MS Deutschland als „Traumschiff“ etc.). Die EU‑Richtlinie über audiovisuelle Medien dienste1216, die bis Ende des Jahres 2009 in mitgliedstaatliches Recht umzusetzen war1217, hat die Product-Placement-Regelungen gelockert. Zwar sind Produktplatzierungen dem Grundsatz nach auch weiterhin unzulässig.1218 Allerdings sind davon fast ausschließlich Kinderprogramme und Nachrichten betroffen. In den Genres Kinofilm, Film, Serien, Sportsendungen und Sendungen der leichten Unterhaltung ist Product Placement in Abweichung zum vorangestellten Verbot erlaubt.1219 Im 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde zudem konkretisiert, dass insbesondere Sendun gen, die neben unterhaltenden Elementen im Wesentlichen informierenden Charakter haben (Verbrauchersendungen und Ratgebersendungen mit Unterhaltungselementen), keine Sendungen der leichten Unterhaltung sind.1220 Themenplatzierungen bleiben auch weiterhin verboten.1221 Wie Werbung, Sponsoring und Teleshopping dient auch die Produktplatzierung dem Ziel der Absatzförderung. Die nicht gekennzeichnete Produkterwähnung oder ‑darstellung kann dabei der Regelung zur Schleichwerbung unterfallen. „Geringwertige Güter“ sind allerdings aus der Rege lung der kostenlosen Bereitstellung von Waren oder Dienstleistungen grundsätzlich ausgenom men und damit ohne Begrenzung zulässig, es sei denn, auf sie wird in der Sendung ausdrücklich Bezug genommen. Im Unterschied zur Spotwerbung darf Produktplatzierung allerdings nicht zum Erwerb oder zur entgeltlichen Nutzung des Produktes auffordern. Die kommerziell verfügbaren Waren sollen allenfalls aufscheinen, aber nicht werbend erwähnt oder hinsichtlich besonderer Eigenschaften hervorgehoben werden. Das Produkt soll im natürlichen Handlungsablauf aus pro grammlich-dramaturgischen Gründen eingebunden sein. Eine unzulässige unangemessene Heraus stellung („undue prominence“) kann beispielsweise durch die Dauer oder die Art der Darstellung entstehen. Um für die Zuschauer den Einsatz von Produktplatzierungen transparent zu machen, hat der Gesetzgeber eine allgemeine Kennzeichnungspflicht vorgesehen. Der mündige Verbraucher soll auf diese Weise informiert werden und den Grund für die Verwendung von Produkten ein 1214 Helmut Volpers/Uli Bernhard/Detlef Schnier (siehe Fn. 1204), S. 118 f. 1215 Vgl. § 7 Abs. 6 RStV. 1216 Richtlinie 2007/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007 zur Änderung der Richt linie 89/552/EWG des Rates zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Ausübung der Fernsehtätigkeit. 1217 In Deutschland mit dem 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. 1218 § 7 Abs. 7 des 13. RÄndStV i. V. m. Punkt 7 zu Art. 3 g Abs. 1 der Richtlinie 2007/65/EG (siehe Fn. 1216). 1219 § 44 des 13. RÄndStV, Art. 3 g Abs. 2 der Richtlinie 2007/65/EG (siehe Fn. 1216). 1220 § 15 Satz 2 des 13. RÄndStV. 1221 § 7 Abs. 7 des 13. RÄndStV i. V. m. Überlegungsgrund Nr. 63 der Richtlinie 2007/65/EG (siehe Fn. 1216). Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 361 ordnen können. Da diese Norm der Tatsache Rechnung trägt, dass nur bei Eigen- oder Auftrags produktionen sichere Kenntnis von der Verwendung einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Produktplatzierung bestehen kann, sind die privaten wie auch die öffentlich-rechtlichen Fernseh veranstalter gehalten, beim Erwerb von Fremdproduktionen aufzuklären, ob Produktplatzierungen enthalten sind und hierauf entsprechend hinzuweisen – und auch das Ergebnis erfolgloser Nach forschungen zu dokumentieren. 2.3.1.2.5 Teleshoppingfenster Der Rundfunkstaatsvertrag versteht hierunter „die Sendung direkter Angebote an die Öffentlich keit für den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen […] gegen Entgelt“.1222 Teleshoppingfenster können privaten Fernsehveranstaltern1223 auf zwei Arten als Erlösquelle dienen: Zum einen können die entsprechenden Programmstrecken an externe Teleshopping-Anbieter verkauft werden, zum anderen kann der Sender aber auch selbst ein Teleshopping-Angebot be treiben.1224 2.3.1.3 Alternative Erlösquellen und Call-Media-Angebote Um eine größere Unabhängigkeit vom klassischen Werbemarkt zu erlangen, versuchen viele Pro grammveranstalter, Einnahmen aus neuen, alternativen Erlösquellen zu generieren.1225 Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der steigenden Zahl von Fernsehveranstaltern und der damit verbundenen Fragmentierung der Zuschauermengen bei stagnierenden Netto-Werbeerlösen.1226 Bereits im Jahr 2000 kam es zu einem empfindlichen Einbruch der Netto-Werbeerlöse.1227 Nach einer kurzen Erholungsphase traf die der Bankenkrise im Jahr 2008 nachfolgende rezessive Wirt schaftsphase die Medienunternehmen mit stark zurückgehenden Investitionen im Werbesektor. Der folgende, über die Gewährung von Rabatten ausgetragene Kampf der großen Werbevermark ter um Werbekunden1228 wirkt sich ebenfalls negativ auf die Werbeeinnahmen aus. Darüber hinaus gewinnt das Internet immer mehr an Bedeutung für die Werbung.1229 Hinsichtlich der Erlöse ging der Anteil aus klassischer Spotwerbung zugunsten alternativer Erlösquellen bei den privaten Free‑TV-Anbietern im Jahr 2008 auf rund 80 % zurück; mithin konnte der Anteil der Diversifika tionserlöse auf etwa 20 % gesteigert werden.1230 Im Rahmen ihrer Diversifikationsstrategien generieren die TV‑Sender zunehmend Erlöse über digitale Pay‑TV-Kanäle, Teleshopping, (Online‑)Games und Lizenzhandel. Durch diese Erlösformen konnten die Free‑TV-Anbieter 2008 mehr als 900 Mio. Euro generieren.1231 Die Bedeutung der Erlöse aus dem Bereich Call-Media bzw. Telefonmehrwertdienste nimmt dagegen stark ab. Seit 2006 haben sich die Umsätze aus Call-Media-Angeboten um 21 % verringert.1232 1222 § 2 Abs. 2 Nr. 10 RStV. 1223 Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk findet Teleshopping mit Ausnahme von Teleshopping-Spots nicht statt, § 18 RStV. 1224 Helmut Volpers/Uli Bernhard/Detlef Schnier (siehe Fn. 1204), S. 144 f.; zur Übersicht über die Teleshopping-Angebote vgl. Kapitel III 2.1.6.2. 1225 Bzgl. der ProSiebenSat.1 Media AG z. B. Handelsblatt vom 28. 10. 2009, Pro Sieben Sat.1 plant Bezahl‑TV; FTD vom 06. 11. 2009, Dreh am Glücksrad; bzgl. RTL z. B. Geschäftsbericht der Bertelsmann AG 2008, S. 59. 1226 Siehe zu der Entwicklung des Programmangebots Kapitel III 1.1 und zu den Netto-Werbeerlösen nachfolgend Punkt 2.3.2, Abbildung III – 54, III – 55 und Tabelle III – 100. 1227 Siehe nachfolgend Punkt 2.3.2 sowie Abbildung III – 54, III – 55 und die Tabelle III – 100. 1228 Werben & Verkaufen vom 05. 02. 2009, TV‑Sender Schwingen die Rabattklatsche; www.taz.de vom 24. 02. 2009, Klopausen werden kürzer; www.welt.de vom 09. 03. 2009, Unter den Privatsendern tobt Rabattschlacht. 1229 Vgl. Abbildung III – 54. 1230 ALM, Wirtschaftliche Lage des Rundfunks in Deutschland 2008–2009 (Vorabauszug), S. 20 f. 1231 ALM, Wirtschaftliche Lage des Rundfunks in Deutschland 2008–2009. 1232 ALM, Wirtschaftliche Lage des Rundfunks in Deutschland 2008–2009. Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 362 Bei Call-Media-Angeboten werden kostenpflichtige telefonbasierte Mehrwertdienste in Medien angebote eingebunden. Sie bilden eine Interaktionsmöglichkeit (z. B. Abstimmungen und Gewinn spiele) oder dienen dem Zugang zu zusätzlichen Inhalten und Informationen (z. B. Faxabrufdienste). Neben programmbegleitenden Telefonmehrwertdiensten, die so gut wie sämtliche Programm veranstalter anbieten, bestehen Programmangebote, die im Schwerpunkt auf die Generierung von Call-Media-Erlösen abzielen. Hierzu zählen u. a. die Programme 9Live (Quiz- und Spielshows) und Astro TV (Anrufsender für Beratungen etc. zu astrologischen und esoterischen Themen). Da gegen dürfen öffentlich-rechtliche Sender keine Einnahmen aus dem Angebot von Telefonmehr wertdiensten erzielen.1233 Dies bedeutet kein Verbot solcher Angebote, allerdings dürfen die daraus erzielten Einnahmen höchstens die Kosten für die technische Abwicklung abdecken. Was Gewinnspiele betrifft, können zwei Arten der Ausgestaltung unterschieden werden: Bei Promotion-Gewinnspielen steht der werbliche Charakter für die von den jeweiligen Unternehmen zur Verfügung gestellten Preise im Vordergrund. Als Preise werden in der Regel Markenprodukte ausgelobt, die im Rahmen des Gewinnspiels ähnlich wie in einem Werbespot präsentiert werden. Promotion-Gewinnspiele können als eine Mischform aus Sponsoring und Product Placement an gesehen werden und sind daher eher den Sonderwerbeformen zuzuordnen.1234 Gleichzeitig können dabei aber auch Einnahmen aus Anrufen der Gewinnspielteilnehmer auf Mehrwertnummern gene riert werden. Dagegen zielen Sendergewinnspiele alleine auf die Einnahmen aus Telefonmehrwert diensten ab. Diese Form des Gewinnspiels stellt somit eine alternative Erlösquelle dar. Als Geschäftsmodell steht das Call‑in-TV zunehmend in der öffentlichen Kritik. Um Täuschungen bei Gewinnspielen auszuschließen, die Transparenz der Spielabläufe zu erhöhen und damit den Verbraucherschutz insgesamt zu stärken, haben die Landesmedienanstalten im Februar 2009 eine Gewinnspielsatzung erlassen1235, die nach einer Normenkontrollklage des Senders 9Live vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hinsichtlich der Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, zur Transparenz der Spielgestaltung, zum Verbot der Irreführung und zu den Infor mationspflichten während des Spielverlaufs bestätigt wurde.1236 Der Gewinnspielsender macht die Satzung für die erheblichen Umsatzeinbrüche im laufenden Geschäftsjahr verantwortlich.1237 2.3.2 Entwicklung des Werbemarkts Die für die Beurteilung der Entwicklung des Werbemarkts zur Verfügung stehende Datenlage resultiert aus zwei unterschiedlichen Erhebungsmethoden. Die Nielsen Media Research GmbH erfasst Werbeaufwendungen in den klassischen Medien in Deutschland sowie den Mediengat tungen Direct Mail1238, Online, Kino, At‑Retail-Media1239 und Transport Media1240. Dabei werden die formell ausgewiesenen Werbepreise der Mediengattungen und Werbeträger nach Wirtschafts 1233 1234 1235 1236 1237 1238 1239 1240 § 13 Abs. 1 Satz 3 RStV. Helmut Volpers/Uli Bernhard/Detlef Schnier (siehe Fn. 1204), S. 133. Satzung der Landesmedienanstalten über Gewinnspielsendungen und Gewinnspiele. Der Gerichtshof gab dem Normenkontrollantrag nur teilweise statt. Nach seiner Auffassung kann sich die BLM für die Satzung grundsätzlich auf eine wirksame Ermächtigungsgrundlage berufen. Davon nicht gedeckt sei jedoch, die Zu schauer vor einer wiederholten Teilnahme an Gewinnspielen zu schützen und die Veranstalter auf einen Zeitraum von höchstens 30 Minuten für das Durchstellen eines Anrufers sowie auf eine Höchstdauer der Gewinnspielsendungen von drei Stunden festzulegen. FTD vom 17. 08. 2009, „Kein Umsatz unter dieser Nummer“: Allein im März 2008 sank die Zahl der Anrufer gegenüber dem Vormonat um 35 %, im April und Mai dann jeweils um weitere 5 %. Daraus resultierte bis Juni ein Verlust von 1,7 Mio. Euro. Direktwerbung, Zustellung von adressiertem und nicht adressiertem Werbematerial auf der Basis einer Adressdatei an eine bestimmte Zielgruppe per Brief (ggf. auch Fax, SMS oder E‑Mail), häufig mit beigefügtem Prospekt. Werbung am und um den Verkaufsort von Waren („Point of Sale“), z. B. Plakate, Werbung an Einkaufswagen, Werbe aufsteller, Radio- und TV‑Eigenwerbekanäle („Instore“). Verkehrsmittel- und Verkehrsstättenwerbung (Außen- und Innenwerbung). Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 363 bereichen, Firmen und Produkten (Marken) erhoben (Brutto-Werbeeinnahmen der Werbeträger). Der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) versucht dagegen, die tatsächliche Einkommenssituation der Werbeträger abzubilden (Netto-Werbeumsätze). Die im Rahmen der Brutto-Werbeeinnahmen von den Werbeträgern ausgewiesenen Preise für die Platzierung von Werbung bilden meist den oberen Ansatz für die im Werbemarkt möglichen Einnahmen ab. Zur Errechnung der Netto-Werbeeinnahmen, d. h. der tatsächlich ausgehandelten Werbepreise, müssen hiervon gewährte Rabatte (z. B. Mengen-, Konzern-, Frühbucher-, Last-Minute-Rabatte) und die Vergütungen der Mediaagenturen abgezogen werden. Die Angaben beruhen auf Meldungen der dem ZAW angeschlossenen Mitglieder (u. a. Verbände der Werbewirtschaft, Vermarktungsagentu ren, Marktforschungsinstitute). Die ermittelten Brutto- und Netto-Werbeumsätze weichen häufig stark voneinander ab (Brutto-Netto-Schere; für den TV‑Werbemarkt siehe Tabelle III – 103 und Abbildung III – 55). Insbesondere die großen Vermarktungsagenturen, die für zahlreiche Medien angebote Werbeflächen und ‑zeiten verkaufen, können fein abgestimmte Rabattsysteme in größerem Umfang einsetzen. Aufgrund des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sowie wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei der Vermarktung von Fernsehwer bung ermittelte das Bundeskartellamt im Jahr 2007 gegen die IP Deutschland GmbH, Vermark tungsagentur der RTL Group S. A., und die SevenOne Media GmbH, Vermarktungsagentur der ProSiebenSat.1 Media AG. Anlass war die „Share-Deal-Praxis“ der beiden Werbezeitenvermarkter, bei der Mediaagenturen erhebliche Rabatte gewährt wurden, sofern diese einen gewissen Anteil an Werbung in dem jeweiligen Senderverbund buchten. Diese Praxis benachteiligte die kleineren Sender. SevenOne Media wurde ein Bußgeld von 120 Mio. Euro und IP Deutschland ein Bußgeld in Höhe von 96 Mio. Euro auferlegt.1241 Beide Unternehmen akzeptierten die Bußgelder, was gleich zeitig zur Einstellung der Ermittlungen des Bundeskartellamtes führte. Bis zum Jahr 2000 sind die Brutto-Werbeeinnahmen der „klassischen Medien“, zu denen Fernsehen, Hörfunk, Zeitungen (ohne Rubrikenanzeigen und örtliche Werbung), Publikumszeit schriften, Fachzeitschriften und Plakate zählen, kontinuierlich gewachsen. Der vorläufige Höchst stand wurde im Jahr 2000 mit rund 18,5 Mrd. Euro erreicht. Nach einem Einbruch im Jahr 2001 mit einem Rückgang der Brutto-Werbeeinnahmen der klassischen Medien um 6,2 % folgte eine leichte Erholung des Werbemarktes. Im Jahr 2005 übertrafen die Brutto-Werbeinvestitionen mit rund 19,1 Mrd. Euro erstmals das Niveau des Jahres 2000. Seitdem sind die Brutto-Werbeinvesti tionen pro Jahr leicht angestiegen. Im Jahr 2007 erreichten sie den bisherigen Höchststand von rund 21 Mrd. Euro. Im Jahr 2008 konnte dieser Wert in etwa gehalten werden. Die der Finanzkrise 2008 nachfolgende Werbekrise wird jedoch nicht ohne Auswirkung auf die weitere Entwicklung im Werbemarkt sein. Für 2009 ist insofern mit weiteren Abschlägen zu rechnen, die in einer Größenordnung zwischen 10 % und 15 % angesetzt werden können. Der Umsatz bei ProSiebenSat.1 reduzierte sich im ersten Halbjahr 2009 um 9 %, der der RTL Group um 9,6 %. Im Pay‑TV-Bereich sind die Einbrüche noch gravierender. Die Umsätze im Pay‑TV betrugen 2008 ca.1,2 Mrd. Euro. Für 2009 ist als Folge der Finanz- und Wirtschaftskrise mit Abschlägen zu rechnen, die in einer Größenordnung zwischen 10 % und 20 % anzusetzen sein dürften. So reduzierte sich bei Sky im ersten Halbjahr 2009 der Umsatz um 19,8 % auf 463 Mio. Euro. Nielsen Media Research hat die Trennung zwischen „klassischen Medien“ und „anderen Medien“ aufgegeben und unterscheidet seit 2008 „Above-the-line“- und „Below-the-line“-Medien. Abovethe-line-Medien sind solche, die einen Nutzerkreis haben, jedoch nicht individuell an einzelne Nutzer adressiert sind, sondern einer gestreuten und unpersönlichen Zielgruppenansprache dienen. Dies sind die bisher „klassischen Medien“ Fernsehen, Zeitschriften, Zeitungen, Radio und Plakat sowie, neu aufgenommen, das Medium Kino. Als Below-the-line-Medien gelten Medien, die direkt 1241 Geschäftsbericht der ProSiebenSat.1 Media AG 2007, S. 56; Geschäftsbericht der Bertelsmann AG 2007, S. 65. Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten 364 Brutto-Werbeumsatz in Mio. Euro 22.000 20.000 18.000 16.000 14.000 12.000 10.000 8.000 6.000 4.000 2.000 0 1995 TV 1996 1997 Hörfunk 1998 1999 2000 Zeitungen 2001 2002 2003 Publikumszeitschriften 2004 2005 2006 2007 2008 klassische Medien insgesamt 1) 1) Ab 2008 wird der Nielsen-Media-Research-Werbetrend nicht mehr für „klassische Medien“ erstellt, sondern für die so genannten „Above-the-line-Medien“, zu denen auch Kino zählt. Rückwirkend ab 2007 wurde daher der Werbeträger Kino mit in die Erhebung aufgenommen. Abbildung III – 53: Brutto-Werbeumsätze der Werbeträger TV, Hörfunk und Print (in Mio. Euro) Quelle: Michael Heffler/Pamela Möbus, Der Werbemarkt 2008, Media Perspektiven 2009, S. 278 ff., dort angegebene Quelle: Nielsen Media Research Personen beziehungsweise Personengruppen über zum Teil unkonventionelle Kommunikations wege und ‑maßnahmen ansprechen. Werbemaßnahmen werden von den Konsumenten nicht immer direkt als solche wahrgenommen (z. B. Direct Mail; auch Online-Werbung, die sich in ihrer Sichtbarkeit und Zielorientierung allerdings nicht grundsätzlich von der Above-the-line-Werbung unterscheidet). Die Brutto-Werbeaufwendungen der Above-the-line-Medien sowie der Medien gattungen Direct Mail und Online ergeben zusammen einen Gesamtwerbemarkt mit einem Volu men von rund 26 Mrd. Euro.1242 Das Fernsehen war mit einem Anteil von ca. 34,6 % an den gesamten Brutto-Werbeumsätzen in den klassischen Medien im Jahr 2008 der größte Werbeträger. Es folgten Tageszeitungen Kino 0,3% Online 5,7% Plakat 3,0% Fachzeitschriften 1,6% Direct Mail 13,7% Fernsehen 34,6% Publikumszeitschriften 15,2% Hörfunk 4,9% Zeitung 20,9% Abbildung III – 54: Anteile der Mediengattungen am Brutto-Werbemarkt 2008 Quelle: eigene Berechnungen auf Grundlage der Pressemitteilungen von Nielsen Media Research vom 14. 01. 2009, 19. 01. 2009 und 05. 02. 2009 1242 Vgl. Pressemitteilungen von Nielsen Media Research vom 14. 01. 2009, 19. 01. 2009 und 05. 02. 2009. Konzentrationsentwicklung im privaten Rahmen 365 Netto-Werbeumsatz in Mio. Euro 7.000 6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 0 1995 1996 TV 1997 1998 1999 Hörfunk 2000 2001 Zeitungen 2002 2003 2004 2005 2006 Publikumszeitschriften 2007 2008 Online Abbildung III – 55: Netto-Werbeumsätze der Werbeträger TV, Hörfunk, Print und Online (in Mio. Euro) Quelle: ZAW (ca. 20,9 %) und Publikumszeitschriften (ca. 15,2 %). Der Abstand zu den Werbeträgern Online (ca. 5,7 %), Hörfunk (ca. 4,9 %) und Plakat (ca. 3,0 %) war erheblich.1243 Die Zahlen des ZAW zu den Netto-Werbeerlösen zeigen entgegen den Brutto-Werbeerlösen einen deutlichen Abwärtstrend. Gegen diesen Trend entwickeln sich allein weiterhin die stark gestiegenen Werbeerlöse im Online-Bereich. Auch der Hörfunk konnte seine Einnahmen relativ konstant halten. Alle anderen Mediengattungen sind indes weit von dem hohen Niveau der Netto-Werbeerlöse des Jahres 2000 entfernt. Starke Einbrüche verzeichnen vor allem Tageszeitun gen und Publikumszeitschriften. Anders als Nielsen Media Research erfasst der ZAW auch die Erlöse durch Rubrikenanzeigen. Dies führt dazu, dass die vom ZAW ausgewiesenen Netto-Werbe erlöse der Tageszeitungen über den von Nielsen Media Research ermittelten Brutto-Werbeerlösen liegen. Nach den Erhebungen des ZAW sind Tageszeitungen die stärksten Werbeträger, gefolgt vom Fernsehen. 2.3.3 Entwicklung des TV‑Werbemarkts 2.3.3.1 Rechtlicher Rahmen Der Ausstrahlung von Werbespots im bundesweiten Fernsehen setzt der Rundfunkstaatsvertrag qualitative (z. B. Verbot der Schleichwerbung1244, Verbot von Werbeunterbrechungen innerhalb von Sendungen für Kinder oder Gottesdiensten1245) und quantitative Grenzen (betreffend Dauer und Häufigkeit, vgl. §§ 15, 16, 44 ff. RStV). Der gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk unterliegt dabei strengeren Beschränkungen (z. B. Werbeverbot nach 20:00 Uhr sowie an Sonnund Feiertagen1246). Der Rundfunkstaatsvertrag setzt seinerseits mitunter die rundfunkrechtlichen Vorgaben des Europäischen Parlaments in nationales Recht um. Mit der Transformation der EU‑Fernsehrichtlinie 1243 1244 1245 1246 Vgl. Pressemitteilungen von Nielsen Media Research vom 14. 01. 2009, 19. 01. 2009 und 05. 02. 2009. § 7 Abs. 6 RStV. § 44 Abs. 1 RStV. § 16 Abs. 1 RStV. 366 Verflechtungen zwischen Fernsehen und medienrelevanten verwandten Märkten aus dem Jahr 1989 in eine Audiovisuelle Mediendienste Richtlinie1247 (AVMD‑RL) ist der Anwen dungsbereich auf alle audiovisuellen Mediendienste ausgedehnt worden. In Anbetracht der neuen Übertragungstechniken für audiovisuelle Mediendienste war es aus Sicht der Europäischen Kom mission notwendig geworden, den geltenden europäischen Rechtsrahmen anzupassen. Damit soll den Auswirkungen des Strukturwandels, der Verbreitung der Informations- und Kommunikations technologien (IKT) und der technologischen Entwicklungen auf die Geschäftsmodelle und insbe sondere auch auf die Finanzierung des kommerziellen Rundfunks Rechnung getragen werden. Die AVMD‑RL stellt die Anwendung bestimmter gemeinsamer Grundvorschriften wie Jugend schutz, Schutz der Menschenwürde sowie Gesundheits- und Verbraucherschutz sicher, und zwar auf alle audiovisuellen Mediendienste – sowohl Fernsehprogramme (d. h. lineare audiovisuelle Medien dienste) als auch audiovisuelle Mediendienste auf Abruf (d. h. nicht lineare audiovisuelle Medien dienste). Ziel der Richtlinienänderung war zudem, die bestehenden europäischen Beschränkungen für die Werbung weiter zu lockern. Die Richtlinie hält dabei an den bisherigen Bestimmungen über den Umfang der Werbung weitgehend fest, enthält aber Lockerungen bei der Einfügung der Werbung. Eine wesentliche Änderung ergibt sich dabei aus der Zulässigkeit von Produktplatzie rungen (Product Placement) – sofern entsprechend gekennzeichnet.1248 Sowohl der europäische als auch der deutsche Gesetzgeber will damit Wettbewerbsnachteile insbesondere gegenüber US‑amerikanischen Produktionen ausgleichen und vor allen Dingen privaten Veranstaltern eine weitere Finanzierungsquelle erschließen.1249 Die Umsetzung der Richtlinie 2007/65/EG führt somit zu einer Deregulierung im Bereich der TV‑Werbung.1250 Gleichzeitig wird das materielle Werberecht weiter ergänzt. Mit der Übernahme dieser Bestimmungen in den Rundfunkstaatsvertrag wird so der Ordnungsrahmen für beide Säulen des dualen Rundfunksystems fortentwickelt.1251 2.3.3.2 Umsätze und Marktanteile der Fernsehsender Im Fernsehbereich lag der Brutto-Werbeumsatz, der durch Bewertung der geschalteten TV‑Werbe spots gemäß den offiziellen Tarifpreisen ermittelt wird, laut Nielsen Media Research im Jahr 2008 bei rund 9,1 Mrd. Euro. Der nach Abzug von Rabatten, Agenturvergütungen und Freispots1252 ver bleibende Netto-Werbeumsatz der Sender lag dagegen bei rund 4,0 Mrd. Euro, wobei in den dem ZAW gemeldeten Netto-Werten zum Teil auch Einnahmen aus Sponsoring1253 und Gegenleis tungen (sog. Bartering)1254 enthalten sind. Die Entwicklung der Brutto- und Netto-Werbeumsätze der Fernsehsender von 2000 bis 2008 geben Tabelle III – 99 und III – 100 wieder. Seit 2005 werden 1247 Richtlinie 2007/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007. 1248 Siehe dazu oben unter Punkt 2.3.1.2.4. 1249 Der Anteil an den Ausgaben für Fernsehwerbung liegt in den USA, wo Product Placement bereits seit vielen Jahren gängige Praxis ist, nur bei drei bis vier Prozent, epd medien vom 31. 10. 2009, S. 10. 1250 Vgl. den entsprechenden Entwurf der EU‑Kommission, abgedruckt in epd medien vom 04. 03. 2006. 1251 Der 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag wurde am 30. 10. 2009 durch die Ministerpräsidenten der Länder ratifiziert und soll – nach Zustimmung der Länderparlamente – am 01. 04. 2010 in Kraft treten. 1252 Freispots werden z. B. dann gewährt, wenn Tausend-Kontakt-Preis-Garantien nicht eingehalten wurden. Der TausendKontakt-Preis (TKP) ist neben der jeweiligen Zielgruppe der entscheidende Indikator für die Auswahl eines Werbe trägers. Er gibt an, wie viel es kostet, mit einem Werbespot in einem bestimmten Programm 1.000 Zuschauer, d. h. 1.000 Werbekontakte, zu erreichen. Ba